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Fake News der ARD-Tagesschau (15)

Peds Ansichten - 7. September 2026 - 4:48

Als die Meldung eines Drohnenfundes auf dem Leipziger Flughafen das Licht der Welt erblickte, war die Farce bereits erahnbar.

Es gibt nicht die Drohnengeschichte, es gibt inzwischen ein Dutzend oder mehr Geschichten zu dem Drohnenvorfall am 4. August auf dem sächsischen Flughafen Leipzig/Halle. Es existiert ein Wirrwarr an sich widersprechenden Details und dazu ein hektisches und monströs aufgeblasenes mediales, politisches Kesseltreiben, dessen Richtung von der ersten Minute der Inszenierung klar vor Augen lag: Der Russe war es. Und das muss uns im Folgenden bewusst sein: Es ergibt sich bis zum heutigen Tage nicht eine einzige wirklich belastbare russische Spur. Was genau mit der unsäglichen, die Politik hofierenden Berichterstattung der Massenmedien verwässert werden möchte.

Um was es bei dieser Face geht, sei gleich vorangestellt: Die deutsche Bevölkerung soll kriegstauglich gemacht, psychologisch für einen Notstand reifgeschossen werden.

Kürzlich teilte uns der Systemsender ARD mit, dass die Bundesregierung sich jetzt sicher sei, „dass es Russland war“. Dazu wurde von „Wegwerfagenten eines russischen Geheimdienstes“ fabuliert. Schließlich konnten die Ermittler „einiges an Beweismaterial sichern und auf diese Weise den Vorgang zumindest ein Stück weit rekonstruieren“. So man den Artikel einige Male hoch- und runtergelesen hat, kommt man zu einem wenig überraschenden Ergebnis: Es gibt keinerlei handfeste Beweise, die auf russische Sabotage schließen lassen (1). Da ist nichts, rein gar nichts, schlichtweg überhaupt nichts. Aber mit dem Nichts wird — und zwar auch und gerade über die Medien — Politik betrieben, und zwar keine gute Politik. Weil Kriegspolitik nie gut sein kann.

Die ARD-Tagesschau erklärte im gleichen Beitrag, dass sich die Bundesregierung bisher mit Schuldzuweisungen zurückgehalten hätte:

„Nach dem Vorfall mit einer Sprengstoff-Drohne am Flughafen Leipzig/Halle hatte es Forderungen gegeben, der Nationale Sicherheitsrat müsse sich mit dem Thema befassen. Der hat nun getagt — unter Leitung von Kanzler Merz.“ (2)

Der Nationale Sicherheitsrat tritt außerplanmäßig nur unter besonderen Umständen zusammen, dazu gleich mehr. Aber wer sich mit Schuldzuweisungen nicht zurückhielt, das waren von Beginn an die Medien. Die ARD-Tagesschau scherte da nicht aus (Hervorhebung durch Autor):

„Ohne einen möglichen Urheber zu nennen, sprach der Innenminister von einem Ereignis, das »möglicherweise auch fremde Mächte“ mit einschließt. Vermutungen richten sich gegen Russland, Belege dafür gibt es aber bisher nicht.“ (2i)

Was hat der Passus „Vermutungen richten sich gegen Russland“ in einer seriösen Nachricht zu suchen? Ganz einfach: nichts. Zu diesem Zeitpunkt — und das würde sich später auch nicht ändern — waren Vermutungen über eine russische Beteiligung völlig substanzlos. Warum wurde trotzdem in dieser Nachricht, kaum, dass überhaupt das Ereignis in den Informationsraum gespült worden war, Russland ins Spiel gebracht? Noch einmal die ARD, wohlgemerkt, zu einem Zeitpunkt, als die Information gerade erst das Licht der Welt erblickt hatte:

„Der Botschafter der Ukraine in Deutschland, Oleksii Makeiev, vermutet Russland hinter dem Drohnen-Vorfall. »Ich hoffe, dass auch all die Behörden in Deutschland jetzt die Tatsachen feststellen. Aber wer könnte es noch sein außer Russland?«, sagte er dem Nachrichtensender Welt TV. […]  Auch Sicherheitsexperte Nico Lange vermutet Russland hinter der Drohne. Der Vorfall passe nach Worten Langes »ins Schema der russischen hybriden Angriffe gegen Deutschland«. Es sei »sehr wahrscheinlich, dass das ein solcher hybrider Angriff war«, sagte Lange dem Fernsehsender Phoenix.“ (3)

Damit die Inszenierung wirkt, muss diese das Publikum manipulieren. Und eben die manipulative Berichterstattung weist darauf hin, dass das Ereignis, die Nachricht und das was ihr folgt, wohldurchdacht, dass diese konstruiert sind. Die Manipulation des Konsumenten ist ein wichtiger Hinweis darauf, dass das Ereignis, so wie er es erfährt, einem bestimmten Zweck dient.

Hybride Kriegsführung ist auch und zuerst psychologische Kriegsführung, und zwar gegen die Bürger im eigenen Land. Ihnen wird systematisch der Spin eingetrichtert, dass alles Böse dieser Welt, geschehen oder auch gar nicht geschehen, etwas mit Russland zu tun hätte.

Das eben sind deutliche Signale, dass hier nicht vorrangig über ein Ereignis berichtet wurde und wird. Nein, dieses Ereignis wird über ein konzertiertes Zusammenspiel von Politik, Medien und Gefälligkeitsexperten (4) überhaupt erst kreiert. Allein die obigen Zitate sind ein starker Hinweis darauf, dass es sich hier um eine Inszenierung handelt.

Sollte der geneigte Leser bisher noch nicht allzu viel vom Nationalen Sicherheitsrat der Bundesrepublik Deutschland gehört oder gelesen haben, ist das nur verständlich. Denn dieser wurde erst im August 2025 ins Leben gerufen — wozu eigentlich?

„Der Nationale Sicherheitsrat trägt zur Strategieentwicklung und strategischen Vorausschau der Bundesregierung bei, um neben dem Umgang mit aktuellen Ereignissen auch mittel- und langfristige Bedrohungslagen zu analysieren, Handlungsoptionen zu entwickeln und Vorbereitungen zu treffen. […] Der Nationale Sicherheitsrat tritt regelmäßig zusammen, kann aber auch kurzfristig zu lage- und krisenbezogenen Sitzungen einberufen werden.“  (5)

Dieser Nationale Sicherheitsrat wurde also explizit dafür geschaffen, auf Krisen zu reagieren. Der Drohnenvorfall am Abend des 4. August auf dem Leipziger Flughafen ist also ein Krisenfall? Das ist er. Konzeptionell stellt er die Art von Krisen dar, welche wir im ungleich größeren Maßstab mit der PLandemie kennenlernen durften.

Erstaunlich, wie unseren etablierten Medien regelmäßig Zugriff auf „vertrauliche Behördenquellen“ gewährt wird (3i). Quellen, die, weil ja vertraulich, nie preisgegeben werden dürfen. Quellen, die so geheim sind, dass deren Informationen trotzdem sofort auf den Konsumenten losgelassen werden. Ist das ein Zeichen von investigativem Journalismus in den Systemmedien? Oder ist es doch eher ein Hinweis darauf, dass diese Medien systematisch mit geeigneten Informationen gefüttert werden?

In den Anfangsmeldungen zum Vorfall fand der Autor einen interessanten Hinweis zu den Informationsquellen:

„Am Flughafen Leipzig/Halle ist in der Nacht zu Mittwoch eine Drohne in der Nähe eines ukrainischen Frachtflugzeugs gesichtet worden. Das sagte ein Nato-Sprecher.“ (6)

Kein Vertreter der Flughafen-Behörde informierte die Medien, sondern ein NATO-Sprecher. Was die NATO auf dem Leipziger Flughafen zu suchen hat, scheint mit dem abgegrenzten militärischen Bereich auf dem Flughafengelände zusammenzuhängen. Dieser Bereich dürfte nicht allgemein zugänglich und für die Sicherheit in diesem Bereich werden Militärs zuständig sein — NATO-Militärs. Das erlaubt Freiheitsgrade für Inszenierungen.

Die Geschichten über das Auffinden, Entschärfen, Konstruktion der Drohnen, den Sprengsätzen, der „sehr professionellen Vorbereitung der hybriden Bedrohungslage“ (7), einschließlich des Versagens des Zündmechanismus und aufgefundener DNA-Spuren (8), bla, bla, bla…, geschenkt (9, a1). Diese Geschichten sind austauschbar, anpassbar, lassen sich jederzeit, über „vertrauliche Quellen“ selbstredend (10), ausschmücken und ihr Wahrheitsgehalt ist beliebig. Man kann sich jeden Mist ausdenken. Russische Geheimdienste arbeiten hochprofessionell, deshalb extrem gefährlich und deshalb kommt auch so etwas heraus:

„Auch warum die Operation technisch scheiterte, ist unklar. Die aufgefundenen Drohnen sollen mit Sim-Karten ausgestattet gewesen sein, so dass sie über Mobilfunk gesteuert werden konnten. Allerdings sollen die Akkus der Drohnen nicht für Flüge über eine sehr große Distanz geeignet gewesen sein. An der Drohne am Flughafen sollen die Ermittler außerdem eine DNA-Spur festgestellt haben, die offenbar einer Person zugeordnet werden konnte.“ (1i)

Aber dann:

„»Die vor Ort festgestellte Technik und das Zusammenspiel der einzelnen Elemente muss als professionell bezeichnet werden«, sagte [Bundesinnenminister] Dobrindt. Sie lasse ein hohes Maß an technischer Expertise und organisatorischem Aufwand erkennen.“ (1ii)

Noch ein Schwank aus dieser absurden Drohneninszenierung:

„Wie ARD-Terrorismusexperte Holger Schmidt im Interview mit tagesschau24 berichtete, wurde die Drohne vom Begleitpersonal einer gebuchten Bustour ausgemacht, an der sogenannte Planespotter, zumeist Hobbyfotografen, teilgenommen hatten. Einer der Mitarbeiter soll eine in geringer Höhe fliegende Drohne entdeckt haben und dann auf die Drohne getreten sein. Dadurch wurde wohl der daran angebrachte Zünder zerstört.“ (11)

Hobbyfotografen fahren im Rahmen von Bustouren an militärisch abgesperrten Bereichen eines Flughafens entlang, ja, natürlich. Wer denkt sich so eine abgefahrene Geschichte aus? Der Autor geht sogar davon aus, dass das so ähnlich passiert sein könnte. Denn schließlich musst ja die Drohne entdeckt werden, ansonsten gäbe es die Geschichte ja gar nicht.

„Bei der präparierten Drohne soll es sich laut Schmidt um eine »einigermaßen handelsübliche Drohne« handeln, vermutlich aus dem Hobbysektor. Allerdings sei die Drohne »sehr professionell umgebaut« worden bis hin zu dem daran angebrachten Sprengsatz. Das sei das ‚Bahnbrechende‘ an dem Vorfall, damit sei »eine ganz neue Qualität erreicht«.“ (11i)

So wird es wohl sein, oder? Nein, das ist einfach lächerlich.

Den Autor erinnert das Ganze an die unsägliche Skripal-Affäre, als Geheimdienste, Politik und Medien in trauter Gemeinschaft „den Russen“ Giftmorde in Großbritannien unterzuschieben versuchten und mittels substanzloser, inkonistenter Behauptungen handfeste Politik durchprügelten (Stichwort Sanktionen). Es jetzt mit der Masche vom russischem Drohnenterror zu versuchen, scheint den Spin-Doktoren wohl zeitgemäßer. Es ist aufschlussreich, zu erleben, dass gerade die von den Etablierten im Politzirkus penetrant bekämpfte AfD das Offensichtliche auch deutlich ausspricht. Nämlich, dass bis zum heutigen Tage keinerlei beweiskräftige Indizien für eine russische Beteiligung am Leipziger Drohnenvorfall bekannt sind (12, 13).

Aber diese Geschichten sind trotzdem sinnvoll. Sie sind sinnvoll in der Verfolgung der Absicht. Sie sind geeignet, den Konsumenten zu verwirren, ihn mit immer neuen Absurditäten zu versorgen, in der die stets gleiche Botschaft steckt: Wir müssen angeblich Krieg gegen Russland führen. Was das betrifft, marschierte einmal mehr die ARD zeitnah mit in der ersten Reihe (14).

Es geht also um Krieg. Es ist sicher kein Zufall, dass nur einen Tag nach dem Leipziger Drohnenvorfall bei der ARD die nächste Attacke auf noch existierende deutsch-russische Beziehungen gestartet wurde.

„Das Russische Haus der Wissenschaft und Kultur in Berlin gilt als umstrittene Einrichtung, die vom Kreml gesteuert wird. Unterlagen französischer Behörden, die WDR und SZ vorliegen, bezeichnen es nun als Tarnung für Putins Geheimdienste.“ (15)

Halten wir uns nicht an den Versatzstücken, welche die Propaganda verraten („umstrittene Einrichtung“, „Putins Geheimdienste“) fest. Diese weisen trotzdem darauf hin, von welchem nichtjournalistischen Geiste die ARD-Angestellten Florian Flade und Roman Lehberger getragen werden. Wofür sich diese Leute hergeben, das ist die systematische Zerrüttung der deutsch-russischen Beziehungen, und das auf allen erdenklichen Ebenen, selbst auf der des Kulturaustausches. Da besteht nicht einmal mehr ansatzweise das Bemühen um das Verstehen der anderen Seite.

Und genau das ist einer von vielen Bausteinen einer Strategie, welche die deutsche Gesellschaft in eine kriegsbereite Gesellschaft zu transformieren sucht. Eine Gesellschaft, die dann aber auch im eigenen Land den Notstand kennenlernen wird. Nein, nicht etwa zuerst den Notstand, der durch russische Waffen entstehen könnte. Sondern den Notstand, dessen bitteren Geschmack wir bereits probeweise vor sechs Jahren kennenlernen durften.

Es liegt letztlich an uns Bürgern, ob es so weit kommen wird. Denn ohne unser Mittun wird es diesen Notstand nicht geben. Wir sind gefordert, Wege zu ergründen und zu begehen, die uns weg von der Kriegshysterie, hin zu einem friedlichen Miteinander — und zwar national wie international — führen können.

Bitte bleiben Sie achtsam, liebe Leser.

Anmerkungen und Quellen

(Allgemein) Dieser Artikel von Peds Ansichten ist unter einer Creative Commons-Lizenz (Namensnennung — Nicht kommerziell — Keine Bearbeitungen 4.0 International) lizenziert. Unter Einhaltung der Lizenzbedingungen kann er gern weiterverbreitet und vervielfältigt werden. Bei Verlinkungen auf weitere Artikel von Peds Ansichten finden Sie dort auch die externen Quellen, mit denen die Aussagen im aktuellen Text belegt werden.

(a1) Eine russische Quelle zeigte Bilder der auf dem Flughafengelände aufgefundenen Drohne, einschließlich des mitgeführten Sprengsatzes. Ob diese Aufnahmen zweifelsfrei authentisch sind, konnte der Autor nicht ermitteln (16).

(1 bis 1ii) 01.09.2026; ARD-Tagesschau; Michael Götschenberg; Warum sich die Bundesregierung jetzt sicher ist; https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/drohnen-flughafen-bundesregierung-100.html

(2, 2i) 07.08.2026; ARD-Tagesschau; Nationaler Sicherheitsrat tagt zu Drohnenvorfall; https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/drohnenvorfall-sicherheitsrat-100.html

(3, 3i) 05.08.2026; ARD, MDR; Drohne mit Sprengstoff am Flughafen Leipzig/Halle gefunden und entschärft; https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen/leipzig/leipzig-leipzig-land/news-verdaechtiger-gegenstand-frachtflugzeuge-antonov,polizeieinsatz-flughafen-100.html

(4) 06.08.2026; ARD-Tagesschau; Ulrike Franke, European Council on Foreign Relations, zum Drohnenvorfall am Flughafen Leipzig/Halle; https://www.tagesschau.de/tagesthemen/video-1627320.html

(5) 24.03.2026; Bundesregierung; Der Nationale Sicherheitsrat; https://www.bundeskanzler.de/bk-de/aktuelles/nationaler-sicherheitsrat-2406218

(6) 05.08.2026; ARD, MDR; Drohne mit Sprengstoff am Flughafen Leipzig/Halle gefunden und entschärft; https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen/leipzig/leipzig-leipzig-land/news-verdaechtiger-gegenstand-frachtflugzeuge-antonov,polizeieinsatz-flughafen-100.html

(7) 06.08.2026; ARD-Tagesschau; Bundesanwaltschaft ermittelt zu Sprengstoff-Drohne; https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/bundesanwaltschaft-leipzig-100.html

(8) 11.08.2026; ARD-Tagesschau; Florian Flade, Manuel Bewarder, Roman Lehberger; Verdächtige DNA-Spuren und eine Antenne; https://www.tagesschau.de/investigativ/ndr-wdr/dna-spuren-leipzig-100.html

(9) 07.08.2026; RT deutsch; Leipziger „Sprengstoff-Drohne“: Nationaler Sicherheitsrat tagte unter Vorsitz von Merz; https://freedert.online/inland/287990-leipziger-sprengstoff-drohne-nationaler-sicherheitsrat/

(10) 06.08.2026; ARD-Tagesschau; Anschlag auf Munitionstransporte; Jörg Diehl, Florian Flade, Roman Lehberger; Anschlag auf Munitionstransporte geplant?; https://www.tagesschau.de/investigativ/drohnenfund-leipzig-100.html

(11, 11i) 06.08.2026; ARD-Tagesschau; Was tun gegen die Lücken bei der Drohnenabwehr?; https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/drohne-flughafen-leipzig-debatte-sicherheit-100.html

(12) 02.09.2026; Deutschlandfunk; Hybride Bedrohung durch Russland, Interview Markus Frohnmaier; https://www.deutschlandfunk.de/hybride-bedrohung-durch-russland-interview-markus-frohnmaier-afd-100.html

(13) 02.09.2026; RT deutsch; AfD-Fraktionsvize Frohnmaier: Zweifel, dass Russland hinter der Drohne in Leipzig steht; https://freedert.online/inland/290454-afd-fraktionsvize-frohnmaier-im-dlf/

(14) 08.08.2026; ARD-Tagesschau; Ein Angriff fremder Mächte — oder Russlands?; https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/drohne-sprengstoff-ermittlungen-100.html

(15) 06.08.2026; ARD-Tagesschau; Florian Flade, Roman Lehberger; Russisches Haus in Berlin — Tarnung für Geheimdienste?; https://www.tagesschau.de/investigativ/russisches-haus-104.html

(16) 06.08.2026; Reporter; Grigory Tarasenko; A failed bombing over Europe: What was the drone carrying the IED doing near the An-124 Ruslan in Leipzig?; https://en.topcor.ru/73259-nesostojavshijsja-vzryv-nad-evropoj-chto-delal-dron-s-svu-u-an-124-ruslan-v-lejpcige.html

(Titelbild) 22.05.2020; Tastatur, Fake News; Autor: Gerd Altmann; https://pixabay.com/de/illustrations/fake-fake-news-corona-virus-medien-5205183/; Lizenz: Pixabay License

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Proteste gegen Peter Thiel in Argentinien

Buenos Aires. Am 29. August haben erneut hunderte Menschen gegen die Anwesenheit des deutschstämmigen US-Milliardärs und Unternehmers Peter Thiel in der Stadt protestiert. Die Demonstranten, zum Teil maskiert und bunt kostümiert, versammelten sich vor dessen Residenz im exklusiven... weiter 07.09.2026 Artikel von zu Argentinien, Politik, Wirtschaft
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USA deportiert 2.900 Mexikaner in zentralamerikanische Staaten

Mexiko-Stadt/Washington. Der Leiter des Nationalen Migrationsinstituts (INM), Sergio Salomón Céspedes, hat mitgeteilt, dass die US-Regierung 2.900 mexikanische Staatsbürger in mittelamerikanische Länder, hauptsächlich nach Honduras und Guatemala, deportiert hat. Darüber hinaus... weiter 07.09.2026 Artikel von zu Mexiko, USA, Mittelamerika, Menschenrechte, Politik
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Ende der Sechs-Tage-Woche wird in Brasilien zum Wahlthema

Senatsausschuss stimmt für Arbeitszeitverkürzung. Entscheidung im Plenum erst nach dem ersten Wahlgang erwartet Brasília. Der Justizausschuss des brasilianischen Senats hat am vergangenen Mittwoch einer Verfassungsänderung zur Abschaffung der Sechs-Tage-Arbeitswoche zugestimmt. Eine geplante Abstimmung im gesamten Senat fand jedoch nicht statt. Die Entscheidung dürfte nun erst nach dem... weiter 07.09.2026 Artikel von zu Brasilien, Soziales, Politik, Soziale Bewegungen
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How Britain Tried To Rig the Trial of a Genocide Opponent – and Lost

The jury took just two hours. Tony Greenstein – Jewish socialist, anti-Zionist – had faced fourteen years under the Terrorism Act for three social media posts and a blog article opposing Israel’s genocide in Gaza. The Crown called it “inviting support for Hamas.” The jury called it something else. Section 12 of the Terrorism Act […]
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America’s War on Iran Has Always Been a Bipartisan Effort

American bombs are now falling on Tehran, and while Donald Trump ultimately pulled the trigger, administrations before him—Republican and Democrat alike—constructed the gun, and even loaded it. In 1995, US president Bill Clinton issued executive orders banning US investment tied to Iran’s petroleum sector and, soon after, most US trade with and investment in Iran. […]
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BlackRock & Co: Wer uns in Zukunft wirklich besitzt

Transition News - 7. September 2026 - 0:08

Der renommierte Politikwissenschaftler und Autor Hermann Ploppa hat in diesem tiefgründigen Gespräch mit dem Journalisten Patrik Baab die schleichende Transformation unserer Gesellschaft in einen «neuen Feudalismus» analysiert. Im Fokus steht die Frage, wie eine kleine Schicht von Superreichen und globalen Finanzakteuren wie BlackRock und Vanguard die demokratischen Strukturen aushöhlt, um eine Herrschaftsform zu etablieren, die frappierende Ähnlichkeiten mit dem mittelalterlichen Lehnswesen aufweist – jedoch mit den Mitteln modernster Überwachung und technologischer Kontrolle.

Im Gespräch mit Hermann Ploppa geht es um:

  • Der neue Feudalismus: Warum der moderne Kapitalismus in eine Phase der Refeudalisierung kippt, in der leistungsloses Einkommen der Eliten und eine neue Form der Leibeigenschaft für die breite Masse zum Alltag werden.
  • Die Macht der Schattenbanken: Wie Institutionen wie BlackRock ganze Staaten in die Schuldknechtschaft treiben und die Infrastruktur der Daseinsvorsorge nach reiner Profitlogik «ausweiden».
  • Privatisierung des Krieges: Eine Analyse darüber, warum Kriege heute oft als reine Geschäftsmodelle geführt werden und wie die Rüstungsindustrie von der Zerstörung und dem anschließenden Wiederaufbau profitiert.
  • Überwachungsstaat und Palantir: Die Rolle von Peter Thiels Überwachungssoftware und warum die Verschmelzung von zivilen und militärischen Daten das Fundament der Freiheit zersetzt.
  • Angst als Herrschaftsinstrument: Wie durch die Mobilisierung von Ängsten – sei es vor Viren oder äußeren Feinden – ein «Einschüchterungsstaat» geschaffen wird, der die Rechtsstaatlichkeit schrittweise außer Kraft setzt.
  • Zerstörung der Vernunft: Warum das Bildungssystem und die digitale Medienwelt in einen «unhierarchischen Brei» aus Desinformation steuern und wie die künstliche Intelligenz die geistige Spaltung der Gesellschaft vorantreibt.

«Freiheit und Demokratie sind für die neuen Eliten nicht mehr mit ihrem Profitstreben vereinbar.»

Der Politikwissenschaftler plädiert für eine Rückbesinnung auf genossenschaftliche und öffentlich-rechtliche Strukturen. Er sieht in der «Instandbesetzung» demokratischer Institutionen und der informationellen Selbstbestimmung den einzigen Weg, um der Übergriffigkeit der globalen Oligarchie wirksam entgegenzutreten.

Ein Gespräch über die Anatomie der modernen Macht, den Verlust der staatlichen Souveränität und die Vision einer Wirtschaft, die wieder den Bedürfnissen der Menschen dient statt der Rendite der Superreichen.

Das Buch von Ploppa «Der neue Feudalismus» kann bei Amazon oder auch direkt beim Autor direkt bestellt werden – Auf Wunsch mit persönlicher Signatur: liepsenverlag@gmail.com

Kapitel

00:00 – Einstieg: Die globale Enteignung
01:21 – Überwachung & Palantir
02:08 – Was ist Neofeudalismus?
04:29 – Bill Gates & Kontrolle
06:55 – Die neue Feudalklasse
09:12 – BlackRock & Renditegier
11:05 – Neue Leibeigenschaft?
13:41 – Politik als Wettbörse
15:14 – Die neue Kriegerkaste
18:10 – Ressourcenkriege (Ukraine/Gaza)
21:29 – Privateigentum vs. Lehen
23:24 – Refeudalisierung der Medien
24:40 – Schattenbanken & Staatsmacht
27:19 – Privatisierung des Staates
31:46 – BlackRock in der Ukraine
33:57 – Eugenik & Optimierung
37:16 – Zugriff auf den Körper
40:12 – Zeitalter der Unvernunft
45:18 – KI & geistige Spaltung
48:02 – Biofaschistische Technokratie?
50:30 – Interregnum & neue Wege
52:10 – Krieg gegen die Bevölkerung
54:42 – Strategien zum Widerstand

Hinweis: Dieses Interview dient der politischen Meinungsbildung und freien Meinungsäußerung gemäß Art. 5 GG.

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KI-Unternehmen greifen immer aggressiver nach Kulturgut

Transition News - 7. September 2026 - 0:06

KI-generierte Songs fluten die Plattformen. Bei Spotify & Co. vervielfältigen sie sich nahezu täglich. Das liegt auch daran, dass die KI-Programme immer leistungsfähiger werden. Für Schlagzeilen gesorgt hat zuletzt das US-amerikanische Unternehmen Suno.

Dessen gleichnamiges Programm ist in der Lage, aus einer Mischung aus Gesang und instrumentalem Beiwerk Lieder zu generieren, die bis zu acht Minuten dauern können. Viele, die es nutzen, erstellen mit nur wenig Aufwand eigene Musik, ohne dass die Hörer erkennen, es mit einem KI-Stück zu tun zu haben.

Doch der Service erfolgte jahrelang auf Kosten echter Künstler, Komponisten, Sänger und Textschreiber, die Schweiß und Blut investiert hatten. Wie in anderen Bereichen, wo KI-Firmen reichlich kulturelles Kapital abzapfen, verstieß auch Suno in der Musikbranche gegen Urheberrechte.

Dabei wendete das US-Unternehmen einen Trick an: Eigentlich haben einschlägige Musik-Plattformen sogenannte technische Schutzmaßnahmen, mit denen das Herunterladen von Musik-Inhalten verhindert werden soll. Um die eigene KI zu trainieren, umging Suno diese Schranken, indem es die jeweiligen Lieder von Portalen wie YouTube holte. Dabei standen vor allem die Stücke deutscher Komponisten im Vordergrund, solche wie «Daddy Cool» (Frank Farian) oder «Atemlos» (Kristina Bach).

Rechtsstreit mit GEMA

An dieser Praxis stören sich nicht nur die betroffenen Künstler, sondern auch die GEMA. Ihr Chefjustiziar Kai Welp spricht sogar vom «größten Raubzug in der Geschichte der Musikindustrie». Wenig verwunderlich ist daher, dass die GEMA gerichtlich gegen Suno vorging.

Das KI-Unternehmen hielt dagegen, mit dem Argument, dass die angezapften Originalstücke weder urheberrechtlich geschützt noch im Output wiedererkennbar seien. Es war ein netter Versuch, sich aus der Affäre zu ziehen. Er scheiterte jedoch, weil die GEMA nachweisen konnte, dass die KI-generierten Werke wie die jeweiligen Originale klangen.

Dies sei ein Beleg dafür, dass durch das Training nicht nur ganze Stücke, sondern auch Liedfragmente im KI-Modell abgespeichert worden seien. An diesem Punkt gibt es immer wieder Streitfragen, bei denen Musikindustrie und KI-Firmen aneinandergeraten. Sind Trainingsdaten lediglich statistische Muster? Oder bleiben sie in einer rechtlich relevanten Weise mit geschützten Werken verknüpft?

Das Landgericht München hat diese Fragen Anfang August fürs Erste beantwortet und zugunsten der GEMA entschieden. Suno habe Urheberrechte verletzt, lautete das Urteil, das viele für wegweisend halten. Mit einem ähnlichen Fall hatte sich zuvor die Zivilkammer des Münchner Landgerichts befasst. Dabei ging es nicht um Kompositionsfragmente, sondern um die Reproduktion von Liedtexten durch das KI-System ChatGPT.

Die GEMA konnte sich auch bei diesem Rechtsstreit durchsetzen und beweisen, dass der Betreiber OpenAI gegen Urheberrecht verstoßen hatte. Die betroffenen Liedtexte seien zum Training verwendet und auf einfache Anfragen an das KI-System weitestgehend identisch wieder ausgegeben worden, lautete die Argumentation, der das Gericht stattgab.

Wirklich ein Sieg?

Der Jubel in der Musikbranche ist groß. Aber kann man hier wirklich von einem Sieg sprechen? Das Portal IT Boltwise wählt da die richtigen Worte. Das Münchner Landgericht habe einen zentralen Konflikt der KI-Musik-Ökonomie lediglich «entschärft». Doch der könnte schon bald wieder entflammen. KI-Unternehmen sind dafür bekannt, nach neuen Lücken zu suchen. Sie sind umtriebig und greifen gerne zu unlauteren Methoden, ohne sich um ethische Grundsätze oder das kulturelle Erbe zu kümmern.

Bestes Beispiel dafür ist der Massenaufkauf von Sachbüchern und Romanen aus Antiquariaten. Dahinter stehen erneut überwiegend KI-Unternehmen aus den USA, die sich vorwiegend in Europa tummeln. Um ihre Sprachmodelle zu trainieren, nutzen sie gedruckte Bücher, wobei sie diese einscannen und danach wegwerfen.

Dass sie dabei Kulturgut vernichten, interessiert sie nicht. Ihnen geht es um Profit und technologischen Vorsprung. Der Wettbewerb ist hart, weshalb sich KI-Unternehmen wie Raubtiere das nehmen, was sie brauchen.

Solche Urteile wie in München sind bloß kleine Hindernisse, die sie zu überwinden wissen. Die KI-Entwicklung ist so rasant, dass sich schon bald Firmen finden werden, die auch diese Schranken durchbrechen, möglicherweise mit anderen perfiden Tricks. Während sie im Turbogang voranschreiten, mahlen die Mühlen der Behörden langsam. Sie kommen kaum hinterher, die technischen Lücken zu stopfen.

Die Verantwortung müssen Nutzer übernehmen

Dass KI-Unternehmen Künstler ausbeuten und sie ruinieren, ja, dass sie Kunst an sich eintönig machen, sollte jeder wissen, der solche Programme bedient. Kunst bemisst sich nämlich nach dem Grad der Innovation, sowohl in formaler als auch in inhaltlicher Hinsicht. Die KI hingegen greift nur auf Bestehendes zurück und reproduziert lediglich. Wenn sie in der Kunst-Produktion die Oberhand gewinnt, kommt nur noch Recycling-Ware auf den Markt.

Deswegen sind nicht die KI-Unternehmen gefragt, sondern die Nutzer. Sie müssen sich selbst fragen, ob sie künstlerische Werke mit derlei Programmen herstellen wollen oder eigenständig, im Prozess der Kreativität, in dem die eigene Persönlichkeit in die Produkte einfließt, in dem man sich in den Stücken selbst verwirklicht.

Dafür muss man hart arbeiten, dafür muss man Zeit investieren und sich abquälen. Aber das lohnt sich. Es gibt nichts Schöneres, als auf ein Produkt zu schauen, das dem eigenen Kopf entsprungen ist. Wenn KI-Unternehmen dann diese Werke stehlen, kommen Unmut und Resignation auf.

Peter Maffay, der in der Corona-Zeit nicht die richtigen Worte gewählt hatte, fand sie schließlich bei der Urteilsverkündung im Landgericht München: «KI kann nicht schwitzen, kann nicht weinen. Das ist eine humane Qualität», sagte er, um dann zu betonen: «Die Künstler müssen für ihre Leistungen bezahlt werden». Man möge ergänzen: Sie dürfen auch nicht kopiert werden.

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Österreich: Linke Lehrer und SPÖ-Jugend mobilisieren gegen Kopftuchverbot an Schulen

Transition News - 7. September 2026 - 0:04

Letzte Woche haben wir über das geplante Kopftuchverbot in Schulen in Zürich und Bern berichtet (hier und hier). In Ostösterreich beginnt das neue Schuljahr am 7. September, also heute. Damit wird auch das im Dezember 2025 vom österreichischen Nationalrat beschlossene Kopftuchverbot für Schülerinnen bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres praktisch relevant. Die Regelung wurde von ÖVP, SPÖ und NEOS beschlossen und von der FPÖ unterstützt. Die Grünen stimmten dagegen.

Nun regt sich innerhalb des linken politischen Spektrums Widerstand gegen das Gesetz. Neben islamischen Verbänden engagieren sich die Lehrerinitiative «Schule brennt» und die Sozialistische Jugend (SJ), die Jugendorganisation der SPÖ, gegen die neue Regelung.

Das Gesetz untersagt Schülerinnen bis zum 14. Geburtstag das Tragen eines Kopftuchs, das den Kopf nach islamischer Tradition bedeckt. Das Verbot gilt im Schulgebäude und auf dem gesamten Schulgelände, also auch während Pausen und in ganztägigen Schulformen. Unterricht und schulbezogene Veranstaltungen außerhalb des Schulgeländes sind von der Regelung ausgenommen.

Für die Umsetzung sind sowohl die Eltern als auch die Schulen verantwortlich. Stellt eine Lehrkraft einen Verstoß fest, muss sie die betreffende Schülerin auffordern, das Kopftuch abzunehmen. Wird dieser Aufforderung nicht Folge geleistet oder trägt die Schülerin das Kopftuch am selben Tag erneut, muss die Schulleitung informiert werden.

Bei weiteren Verstößen sieht das Gesetz Gespräche mit den Eltern und der Schülerin sowie eine Einbindung der Bildungsdirektion vor. Bei anhaltender Missachtung können Verwaltungsstrafverfahren gegen die Erziehungsberechtigten eingeleitet werden. Die Bundesregierung begründet die Regelung unter anderem mit dem Schutz von Kinderrechten sowie mit der Freiheit und Selbstbestimmung von Mädchen.

Gegen das Gesetz mobilisiert unter anderem die 2023 gegründete Initiative «Schule brennt». Die Gruppe versteht sich als Zusammenschluss politisch engagierter Lehrkräfte und hat bereits bei anderen bildungspolitischen Themen Stellung bezogen.

Inzwischen wirbt die Initiative gezielt für Unterstützung von Schülerinnen, die vom Kopftuchverbot betroffen sind. Auf ihrer Website kündigt sie unter anderem Informationsangebote zu den rechtlichen Möglichkeiten und praktische Hinweise für Lehrkräfte an, mit dem Ziel, die Regelung zu unterlaufen. Ziel sei es, Solidarität und Widerstand innerhalb der Kollegien zu organisieren.

Damit stellt sich die Initiative gegen eine gesetzliche Vorgabe, deren Umsetzung ausdrücklich zu den Aufgaben der Schulen gehört. Für Lehrkräfte stellt sich damit die Frage, wie sie mit dem Konflikt zwischen persönlicher politischer Überzeugung und dienstlichen Pflichten umgehen.

Unterstützung erhält «Schule brennt» von der Sozialistischen Jugend. Die SPÖ-Jugendorganisation kritisiert das Kopftuchverbot ebenfalls und beteiligt sich an der Mobilisierung dagegen.Das ist politisch bemerkenswert: Die SPÖ selbst hat dem Gesetz als Teil der Bundesregierung und der Parlamentsmehrheit zugestimmt. Innerhalb der Partei besteht allerdings seit längerem keine einheitliche Haltung zur Frage.

Mehrere SPÖ-Landesorganisationen unterstützen das Verbot. Besonders deutlich positioniert sich die burgenländische SPÖ unter Landeshauptmann Hans Peter Doskozil. Auch in Niederösterreich, der Steiermark, Kärnten und Oberösterreich gibt es Unterstützung für die Regelung.

Auf Bundesebene war das Thema dagegen umstritten. Insbesondere innerhalb der Parteiführung gab es Vorbehalte gegen ein Verbot. Im Zuge der Regierungsverhandlungen wurde schliesslich ein Kompromiss gefunden, der die Zustimmung der SPÖ zum Gesetz ermöglichte.

Die Aktivitäten der Sozialistischen Jugend verdeutlichen damit die Spannungen innerhalb der Partei: Während die SPÖ auf Bundesebene die gesetzliche Regelung mitträgt, kämpft ihre Jugendorganisation öffentlich dagegen.

Die Auseinandersetzung dürfte sich in den kommenden Wochen auch auf die Schulen verlagern. Im Umfeld der Kampagne wird zudem mit Widerstand gegen die praktische Umsetzung des Gesetzes gerechnet. Islamische Verbände haben bereits Kritik an der Regelung geäussert beziehungsweise zur Nichtbefolgung aufgerufen. Damit könnte es zu Konflikten zwischen betroffenen Familien, Schulen und Behörden kommen.

Besonders heikel ist die Situation für Lehrkräfte. Das Gesetz sieht ausdrücklich vor, dass Verstöße festgestellt und an die Schulleitung weitergeleitet werden. Wer eine entsprechende Meldung bewusst unterlässt, könnte damit seine dienstrechtlichen Pflichten verletzen.

Wie konsequent die Vorschriften tatsächlich umgesetzt werden, dürfte deshalb wesentlich davon abhängen, wie Schulleitungen und Lehrkräfte mit solchen Situationen umgehen. Der Konflikt um das Kopftuchverbot zeigt zugleich die unterschiedlichen politischen Strömungen innerhalb der SPÖ. Während Teile der Partei die Regelung mit dem Schutz von Mädchen und deren Selbstbestimmung begründen, lehnt das linke Parteimilieu um den linksextremen SPÖ-Chef Babler sie als Eingriff in die Religionsfreiheit beziehungsweise als diskriminierend ab.

Damit steht die SPÖ vor einem politischen Spagat: Sie trägt das Gesetz auf Regierungs- und Parlamentsebene mit, muss gleichzeitig aber mit einer Jugendorganisation umgehen, die öffentlich dagegen mobilisiert.

Für die Schulen bedeutet dies, dass eine bereits politisch kontroverse Regelung nun auch zum Gegenstand von Aktivismus und Protest werden könnte. Die kommenden Wochen werden zeigen, ob sich der Konflikt auf einzelne Einzelfälle beschränkt oder zu einer breiteren Auseinandersetzung über das Verhältnis von Religionsfreiheit, Kinderrechten, staatlicher Neutralität und Integration entwickelt.

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Deutschland verzichtet auf Nominierung für den WHO-Generaldirektor-Posten

Transition News - 7. September 2026 - 0:04

Deutschland hat darauf verzichtet, einen Kandidaten für die Wahl des nächsten WHO-Generaldirektors vorzuschlagen. Das hat Health Policy Watch vom Auswärtigen Amt erfahren. Da Berichten zufolge auch Spanien eine Kandidatur ausgeschlossen hat, gibt es weltweit nur noch vier offizielle Kandidaten, und das nur wenige Wochen vor Ablauf der Frist.

Das Auswärtige Amt lehnte es ab, sich zu den Gründen für diese Entscheidung zu äußern, ebenso wie das für diese Angelegenheit zuständige Bundesministerium für Gesundheit (BMG). Ein Sprecher des BMG erklärte auf Anfrage: «Grundsätzlich äußern wir uns nicht zu Personalangelegenheiten.»

Zuvor war der ehemalige Leiter des Bundeskanzleramts, Helge Braun, laut Health Policy Watch als wahrscheinlicher Kandidat gehandelt worden. Auch der ehemalige Gesundheitsminister Karl Lauterbach und der Gesundheitsdiplomat Paul Zubeil waren als mögliche Kandidaten genannt worden.

Dieser Schritt kommt für Health Policy Watch überraschend, da Deutschland nach dem Austritt der Vereinigten Staaten zum größten Beitragszahler der WHO geworden ist. Führende deutsche Gesundheitspolitiker hatten gefordert, dass die Bundesrepublik auf der globalen Bühne eine stärkere Rolle spielen solle.

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Hersteller zieht digitale ID-App aus Spanien zurück – Schneeballeffekt für EUDI-Wallet befürchtet

Transition News - 7. September 2026 - 0:02

Der britische Hersteller von Software für digitale Ausweise und Altersverifizierung, Yoti Ltd, will seine mobile App «Yoti ID» vom spanischen Markt zurückziehen. Medienberichten zufolge wird das Unternehmen die Anwendung dort zum 10. September aus den App Stores von Google und Apple entfernen.

Yoti habe sich zu dieser Maßnahme entschlossen, nachdem die spanische Datenschutzbehörde (AEPD) im vergangenen März eine Geldbuße in Höhe von 950.000 Euro gegen das Unternehmen verhängt hatte. Grund für die Strafe war der Verstoß gegen die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) im Umgang mit biometrischen Daten.

Artikel 9 der DSGVO ordnet biometrische Daten zur eindeutigen Identifizierung in «besondere Kategorien personenbezogener Daten» ein, deren Verarbeitung prinzipiell untersagt ist. Laut AEPD benutzt Yoti solche Daten, wie beispielsweise Gesichtsmuster, ohne gültige Einwilligung der betroffenen Personen und somit ohne ausreichende Rechtsgrundlage. Die Behörde erwartet eine nicht-biometrische Authentifizierungsalternative, damit diese Einwilligung gültig sei.

Bis zur Entscheidung über seine Berufung vor dem Nationalen Gerichtshof zieht das Unternehmen seine digitale ID-App aus Spanien zurück. Die geforderten Änderungen würden dem Wesen der App widersprechen, habe man in einer Stellungnahme gegenüber der Website Applicantes erklärt.

Alternativen wie PINs oder Passwörter könnten leicht kompromittiert werden, es gebe keine gleichwertigen Alternativen zur biometrischen Authentifizierung. Die Biometrie sei der Grundstein, um Identitäten und Alter präzise und sicher verifizieren zu können, habe Yoti betont.

Der Verband der Anbieter von Altersverifizierungssystemen (AVPA) gehe noch weiter, berichtet Biometric Update. Die Position der spanischen Behörde impliziere, dass die europäischen EUDI-Wallets ihren Zweck nicht erfüllen könnten, habe er gewarnt. Die AEPD habe sich nicht mit dem Risiko eines Schneeballeffekts auseinandergesetzt, bei dem «die uninformierten Entscheidungen einer kleinen Minderheit die Regel für alle bestimmen».

Der Ausgang des Verfahrens könne tiefgreifende Konsequenzen für die digitale EU-Geldbörse haben, die jeder Mitgliedstaat seinen Bürgern bis Ende 2026 anbieten muss, urteilt der Branchenverband. Die Entscheidung der AEPD erfordere faktisch, dass Verbraucher niemals gezwungen werden dürften, Biometrie als einzigen Mechanismus zu akzeptieren, um ihre gespeicherten Identitätsdaten zu bestätigen.

Dieses Szenario kann man indes auch positiv bewerten. So hat das deutsche Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) erst kürzlich die alleinige Nutzung von Biometrie als risikoreich bezeichnet und eine Multifaktor-Authentifizierung zusammen mit Passwörtern empfohlen (wir berichteten).

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36 aus Schleusergewalt befreite Kurd:innen nach Raperîn zurückgekehrt

Die im August in Libyen aus der Gewalt von Schleusernetzwerken befreiten 36 Menschen aus der Kurdistan-Region des Irak (KRI) sind in ihre Heimat zurückgekehrt. Das teilte Bekir Ali, Vorsitzender des Vereins für zurückgekehrte Geflüchtete, am Sonntag in Ranya mit.

Über das Schicksal der Gruppe hatte ANF bereits im August berichtet. Die 36 Menschen waren auf dem Weg nach Europa nach Libyen gelangt und dort in die Gewalt von Schleusern geraten. Mitte August wurden sie von libyschen Regierungskräften befreit und anschließend den irakischen Behörden übergeben. Daraufhin wurde ihre Rückkehr nach Südkurdistan vorbereitet. Nach Angaben von Bekir Ali stammen 32 der Zurückgekehrten aus der Region Raperîn. Vier weitere leben in Dukan und Çemçemal. Ali dankte den zuständigen Stellen der Kurdistan-Region für die rechtlichen und organisatorischen Schritte, die zur Rückkehr der Gruppe beigetragen hätten.

 


Weiterhin 21 Menschen vermisst

Zugleich forderte der Verband Aufklärung über das Schicksal von 21 weiteren Migrant:innen. Nach den aktuellen Angaben Alis fehlt von acht Menschen seit Anfang des Jahres jede Nachricht, von elf weiteren bereits seit August 2024. Sie sollen sich zuletzt in zwei unterschiedlichen Gebieten befunden haben. Zu zwei weiteren Vermissten wurden keine näheren Angaben gemacht. „Wir fordern, dass das Schicksal der 21 Migranten aufgeklärt wird“, erklärte Ali. Er rief die Regierung der KRI und alle zuständigen Stellen dazu auf, dringend tätig zu werden. Bereits im August hatte der Verband auf eine hohe Zahl vermisster Menschen auf den Migrationsrouten über Libyen hingewiesen. Zugleich berichtete er von Hunderten Menschen aus der Kurdistan-Region, die seit Ende 2025 aus der Gewalt von Schleusernetzwerken befreit worden seien.

Korruption und Ungerechtigkeit treiben Migration an

Als wesentliche Ursachen der anhaltenden Migration aus der Kurdistan-Region nannte Ali Korruption und Ungerechtigkeit. Die daraus resultierende Enttäuschung und Perspektivlosigkeit treibe insbesondere junge Menschen dazu, auf gefährlichen Routen über Nordafrika nach Europa zu gelangen. Die Verantwortlichen müssten deshalb nicht nur das Schicksal der Vermissten aufklären, sondern auch gegen die Ursachen der Migration vorgehen. Ali appellierte zugleich an junge Menschen, ihre Heimat nicht zu verlassen. Die Kurdistan-Region brauche ihre Bevölkerung mehr denn je. Missstände und diejenigen, die „das Volk und das Land ausbeuten“, dürften nicht dazu führen, dass Menschen ihre Verbindung zu ihrer Heimat verlieren.

https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/-52476 https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/-49080

 

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Studie: Psilocybin verbindet das Gehirn stärker mit der Umgebung

Transition News - 7. September 2026 - 0:00

Eine neue Studie liefert neue Erkenntnisse für die laufende Diskussion über die mentalen Wirkungen von Psychedelika wie Psilocybin und deren Einsatzmöglichkeiten in der Therapie. Dabei wurden 62 gesunde Erwachsene ohne vorherige Psychedelika-Erfahrung untersucht. Jeder erhielt 19 Milligramm Psilocybin, was laut den Forschern einer moderaten Dosis entspricht, wie sie auch in klinischen Studien verwendet wird. Auf The Conversation fassten die Autoren der Monash University in Melbourne die Studie zusammen.

Bei den Teilnehmern wurden Gehirnscans durchgeführt, um zu analysieren, wie die Substanz Bewusstsein und Hirnaktivität in verschiedenen Kontexten wie Ruhe, Meditation, Musikhören und dem Beobachten von Wolken beeinflusst. Die Ergebnisse stellen die langjährige wissenschaftliche Annahme infrage, dass der psychedelische Zustand im Gehirn lediglich aus Unordnung und einer reinen Entkopplung von der Umwelt besteht.

Früher wurden Daten meist durch Mittelwertbildung über mehrere Minuten erfasst, wodurch zeitliche Details verloren gingen. Durch die sekundengenaue Analyse der Gehirnaktivität mithilfe künstlicher Intelligenz entdeckten die Forscher jedoch, dass das Gehirn unter dem Einfluss von Psilocybin in unterschiedlichen Situationen überraschend geordnete Muster bildet. Der Algorithmus konnte die verschiedenen Kontexte (wie das Hören von Musik) anhand der Gehirnsignale klar voneinander unterscheiden. Bei Personen, die eine besonders tiefgreifende, positive Verschmelzung mit ihrer Umwelt erlebten, war diese spezifische Gehirnstruktur am stärksten ausgeprägt.

Die Studie zeigt laut den Autoren also, dass das Gehirn unter dem Einfluss von Psilocybin bei positiv empfundenen Erfahrungen keineswegs nur in Unordnung gerät, sondern eine spezifische Gehirnstruktur ausbildet, die mit einem Gefühl tiefer Eingebundenheit in die Umwelt einhergeht.

Zu den Einschränkungen der Arbeit gehören das Fehlen einer Kontrollgruppe mit einem Placebo, und dass die Untersuchung an gesunden Erwachsenen, also keinen Patienten, durchgeführt wurde. Zudem variierten die Reaktionen trotz gleicher Dosierung individuell stark.

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Al-Araji: Auch Verteidigungssysteme in der Kurdistan-Region werden abgezogen

Der Abzug der US-geführten Internationalen Koalition aus dem Irak und der Autonomen Region Kurdistan (KRI) soll bis zum 30. September vollständig abgeschlossen werden. Nach Angaben des irakischen Nationalen Sicherheitsberaters Qasim al-Araji umfasst die Vereinbarung auch die dort stationierten Verteidigungssysteme.

Al-Araji äußerte sich gegenüber irakischen Medien zum bevorstehenden Abzug der US-amerikanischen und weiteren Koalitionskräfte. Dieser erfolge auf Grundlage der zwischen der irakischen Regierung und der Internationalen Koalition getroffenen Vereinbarung.

Die Regierung von Premierminister Ali al-Saidi sei entschlossen, die Vereinbarung umzusetzen. Auch die US-Seite habe deutlich gemacht, dass sie zum vereinbarten Abzug innerhalb des vorgesehenen Zeitrahmens bereit sei.  „Dieser Abzug umfasst auch alle Verteidigungskräfte und -systeme, über die zuvor eine Einigung erzielt wurde“, sagte al-Araji.

Abzug aus der Kurdistan-Region hat begonnen

Der Sicherheitsberater stellte ausdrücklich klar, dass die Vereinbarung auch die in der Kurdistan-Region des Irak stationierten US-amerikanischen und weiteren Koalitionskräfte sowie deren Verteidigungssysteme betrifft. Der Abzug habe bereits begonnen und werde schrittweise umgesetzt, erklärte al-Araji. Bis zum 30. September sollen die betreffenden Kräfte und Systeme demnach vollständig abgezogen sein.

Beitragsbild: US-Truppen 2025 in Hewlêr, gemeinfrei | Dvidshub.net | Capt. Bernard Jenkins Jr.

https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/-47655 https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/-52189 https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/-50366 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/usa-und-irak-vereinbaren-ende-der-anti-is-mission-43737
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Hatimoğulları und Bakırhan als DEM-Parteispitze wiedergewählt

Tülay Hatimoğulları und Tuncer Bakırhan sind als Ko-Vorsitzende der DEM-Partei wiedergewählt worden. Auf dem 5. Ordentlichen Parteitag am Sonntag in Ankara bestätigten die Delegierten die bisherige Doppelspitze im Amt. Zugleich wurden zentrale Parteigremien teilweise neu besetzt.

Der Parteitag fand im Nazım-Hikmet-Kulturzentrum unter Beteiligung von Delegierten und Vertreter:innen verschiedener politischer Parteien statt. Nach einer Schweigeminute und den Eröffnungsreden wurden der Tätigkeits- und Finanzbericht der Partei beraten und angenommen. Auch der Frauen- und der Jugendrat legten ihre Tätigkeitsberichte vor. Bei der Wahl, zu der eine gemeinsame Liste antrat, gaben rund 600 Delegierte ihre Stimmen ab. Hatimoğulları und Bakırhan wurden dabei erneut zu Ko-Vorsitzenden gewählt.

In ihren zuvor gehaltenen Reden hatten beide den Kongress als Vorbereitung auf eine neue politische Phase bezeichnet. Hatimoğulları sprach von einem „Schwellenkongress“ auf dem Weg zu einem tiefgreifenden Wandel. Bakırhan kündigte den Beginn einer „Bewegung für die Demokratische Republik“ an und formulierte den Anspruch der Partei, ihre gesellschaftliche Verankerung zu stärken und politische Verantwortung für die gesamte Türkei zu übernehmen.

28 neue Mitglieder im Parteirat

Neben der Parteispitze wurden auch der Parteirat, der Zentrale Disziplinarrat und weitere Parteigremien neu gewählt. Insgesamt wechselten nach Angaben der Partei 45 Mitglieder im Parteirat, im Disziplinarrat und im Schlichtungsgremium. Dem 80-köpfigen Parteirat gehören künftig 28 neue ordentliche Mitglieder an. Neu gewählt wurden:

Asiye Kolçak, Ayfer Fatma Çelik, Aylin Hacaloğlu, Berdan Gündüz, Berivan Elter, Berna Çelik, Besriye Tekgür, Çiğdem Köse, Doğan Erbaş, Ekaterini Nikalao, Ekrem Baran, Elif Çoban, Eylem Saruca, Fikret Melih Çolakoğulları, Saruhan Oluç, Ibrahim Ateş, Mehmet Resul Baykara, Metin Kılavuz, Muhsin Dalfidan, Nayif Bulğa, Ömer Kulpu, Sedat Şenoğlu, Sevda Çelik Özbingöl, Seyfettin Aydemir, Sezgin Kartal, Turkut Çatar, Vaysi Unat und Zeyyat Ceylan.

https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/hatimogullari-wir-bereiten-uns-auf-einen-grossen-wandel-vor-52634 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/bakirhan-wir-starten-eine-bewegung-fur-die-demokratische-republik-52635

 

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Das großartige Fanal von Magdeburg

Von einem Erdrutschsieg für die AfD bei den heutigen Landtagswahlen in Sachsen-Anhalt zu sprechen, wäre fast noch untertrieben. Der Wahltriumph, den Ulrich Siegmund für die Blauen eingefahren hat, markiert selbst für ostdeutsche Gegebenheiten eine Zeitenwende. Laut aktueller Hochrechnung um 21 Uhr kommt die AfD auf 44,0 Prozent. Sie übertrifft damit deutlich die Umfragewerte, die sie […]

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Ausstellung „Jin Jiyan Azadî“ in Essen eröffnet

Am Sonntag ist in der Herz-Jesu-Kirche in Essen die Ausstellung „Jin Jiyan Azadî – Die Errungenschaften der Frauenrevolution“ eröffnet worden. Sie ist bis zum 20. September täglich von 10 bis 18 Uhr zu sehen.

Die Ausstellung wurde von der Stiftung der freien Frau in Syrien (SJAS), Kongra Star und Women Defend Rojava erarbeitet und gibt Einblicke in die gesellschaftliche Organisierung von Frauen in Rojava und Nord- und Ostsyrien seit 2011. Ergänzt durch neue Informationen und Perspektiven zur aktuellen Lage in Rojava und Syrien zeichnet sie ein vielschichtiges Bild von Geschichte, Gegenwart und Zukunft der Frauenrevolution. Die Präsentation in Essen wurde in Zusammenarbeit mit dem Verein Familien für den Frieden organisiert.

Frauenorganisierung unter schwierigen Bedingungen

An der Eröffnungsveranstaltung nahmen rund 40 Menschen im Alter zwischen 20 und 92 Jahren teil. Nach einem einleitenden Grußwort einer Vertreterin der Kirchengemeinde sprach eine Vertreterin des Jineolojî-Zentrums Europa über die Erfahrungen von Frauen in Rojava und Syrien.

Im Mittelpunkt stand die Rolle von Frauen und ihrem Wissen bei der basisdemokratischen Organisierung der Gesellschaft unter schwierigen Bedingungen. Auch die Perspektiven von Frauen auf Glauben und Religion sowie deren Verhältnis zu gesellschaftlicher Befreiung wurden diskutiert.

Ein Vertreter des Demokratischen Gesellschaftszentrums der Kurd:innen in Essen ging anschließend auf die regionale und internationale Bedeutung der in Rojava gemachten Erfahrungen ein. Er betonte die Bedeutung gemeinsamer freiheitlicher und demokratischer Initiativen in Deutschland, Kurdistan und anderen Teilen der Welt.

Weitere Informationen

Women Defend Rojava:
https://womendefendrojava.net/de/ausstellung-jin-jiyan-azadi-die-errungenschaften-der-frauenrevolution/

Familien für den Frieden:
https://www.familien-fuer-frieden.de/aktuelles/veranstaltungen/

Stiftung der freien Frau in Syrien:
https://wjas.org/de

[album=22659]

https://deutsch.anf-news.com/frauen/-52168 https://deutsch.anf-news.com/frauen/-52265 https://deutsch.anf-news.com/frauen/-50356

 

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So lange beziehen die Deutschen im Durchschnitt Rente

Männer beziehen ihre gesetzliche Rente im Durchschnitt 19,1 Jahre, Frauen dagegen 22,2 Jahre. Über beide Geschlechter hinweg lag die Rentenbezugsdauer 2025 bei 20,7 Jahren. Das zeigen die neuesten Zahlen der Deutschen Rentenversicherung.

Doch diese Werte sagen nicht voraus, wie viele Rentenjahre einem einzelnen Menschen bleiben. Sie beruhen auf den Rentenfällen, die 2025 beendet wurden, und umfassen sowohl Renten wegen Alters als auch wegen Erwerbsminderung.

Die Daten stammen aus der im Juni 2026 veröffentlichten Statistik „Rentenversicherung in Zahlen 2026“ der Deutschen Rentenversicherung. Damit geht es um Leistungen der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung und nicht ausschließlich um deutsche Staatsangehörige.

Was die durchschnittliche Rentenbezugsdauer wirklich misst

Die Deutsche Rentenversicherung betrachtet Renten, die im jeweiligen Berichtsjahr weggefallen sind. Bei einer Altersrente geschieht das gewöhnlich durch den Tod des Versicherten. Die Auswertung erfasst jedoch auch Erwerbsminderungsrenten und ist deshalb nicht auf Altersrenten nach dem letzten Arbeitstag beschränkt.

Die 20,7 Jahre beschreiben somit die durchschnittliche Laufzeit der 2025 weggefallenen Renten. Sie sind keine Lebenszeitprognose für Menschen, die 2026 oder später erstmals eine Altersrente beantragen.

Rentenbezug und Ruhestand sind ebenfalls nicht immer dasselbe. Eine Erwerbsminderungsrente kann lange vor dem üblichen Rentenalter beginnen, während Bezieher einer Altersrente weiterhin arbeiten dürfen.

Über einen längeren Zeitraum betrachtet ist die Bezugsdauer deutlich gestiegen. Seit 1995 kamen im bundesweiten Durchschnitt 4,9 Jahre hinzu.

Berichtsjahr Durchschnittliche Rentenbezugsdauer insgesamt 1995 15,8 Jahre 2001 16,3 Jahre 2010 18,5 Jahre 2020 20,2 Jahre 2025 20,7 Jahre

Zur längeren Bezugsdauer trägt die gestiegene Lebenserwartung bei. Spätere Rentenzugänge, Rechtsänderungen, demografische Verschiebungen und besondere statistische Effekte beeinflussen die Werte ebenfalls.

Frauen erhalten im Durchschnitt gut drei Jahre länger Rente

Bei Männern endete die Rente 2025 durchschnittlich im Alter von 79,1 Jahren. Bei Frauen lag dieses sogenannte Wegfallsalter bei 82,6 Jahren. Über beide Geschlechter hinweg waren es 80,9 Jahre.

Der Abstand bei der Bezugsdauer entsteht nicht allein durch unterschiedliche Zeitpunkte des Rentenbeginns. Frauen leben im Durchschnitt länger als Männer, zudem wirken sich die Erwerbs- und Rentenverläufe früherer Generationen auf die Statistik aus.

Auch zwischen Ost- und Westdeutschland gibt es Unterschiede. In den alten Bundesländern bezogen Frauen 2025 durchschnittlich 21,7 Jahre Rente und Männer 19,0 Jahre. In den neuen Bundesländern waren es 24,7 Jahre bei Frauen und 19,2 Jahre bei Männern.

Die Lebenserwartung liefert eine andere Antwort

Wer wissen möchte, wie viele Lebensjahre ein heute 65-jähriger Mensch statistisch noch vor sich hat, muss die Sterbetafel betrachten. Nach den Daten des Statistischen Bundesamtes für 2025 betrug die weitere Lebenserwartung 65-jähriger Männer 18,2 Jahre. Bei 65-jährigen Frauen waren es 21,2 Jahre.

Das entspricht einem durchschnittlich erreichbaren Alter von 83,2 Jahren bei Männern und 86,2 Jahren bei Frauen. Auch diese Werte beschreiben die Sterblichkeitsverhältnisse eines bestimmten Zeitraums und sind keine persönliche Prognose.

Die Lebenserwartung und die DRV-Rentenbezugsdauer dürfen deshalb nicht miteinander gleichgesetzt werden. Beide Auswertungen betrachten unterschiedliche Personengruppen und beginnen an verschiedenen Ausgangspunkten.

Der Rentenbeginn steigt – eine Rente mit 70 ist aber nicht beschlossen

Altersrenten begannen 2025 im Durchschnitt mit 64,7 Jahren. Im Jahr 2000 waren es noch 62,3 Jahre. Höhere Altersgrenzen und das Auslaufen früherer Rentenarten haben zu diesem Anstieg beigetragen.

Das tatsächliche Zugangsalter liegt weiterhin unter der Regelaltersgrenze, weil mehrere Wege in eine vorgezogene Altersrente führen. Für Versicherte ab Jahrgang 1964 gilt nach heutigem Recht eine Regelaltersgrenze von 67 Jahren, wie unser Beitrag zur Rente für den Jahrgang 1964 zeigt.

Eine allgemeine Rente mit 70 ist nicht beschlossen. Das Bundesarbeitsministerium nennt weiterhin 67 Jahre als geltende Regelaltersgrenze für alle nach 1963 Geborenen.

Die Alterssicherungskommission hat allerdings vorgeschlagen, die Altersgrenze nach 2031 an die weitere Lebenserwartung zu koppeln. Unter der mittleren Annahme des Statistischen Bundesamtes könnte sie dadurch bis 2041 auf ungefähr 67 Jahre und sechs Monate steigen.

Die Deutsche Rentenversicherung stellt ausdrücklich klar, dass die Empfehlungen noch kein Gesetz sind. Ob und mit welchen Übergangsregeln sie umgesetzt werden, muss der Gesetzgeber erst entscheiden.

Früher oder später: Der Rentenbeginn verändert Bezugsdauer und Rentenhöhe

Wer mindestens 35 Versicherungsjahre erreicht, kann nach der derzeitigen Rechtslage die Altersrente für langjährig Versicherte frühestens mit 63 Jahren beziehen. Für jeden Monat vor der persönlichen abschlagsfreien Altersgrenze werden 0,3 Prozent abgezogen.

Beim Jahrgang 1964 führt ein Beginn mit 63 Jahren zu einem Abschlag von 14,4 Prozent. Diese Kürzung bleibt während des gesamten Rentenbezugs bestehen und verschwindet nicht mit dem 67. Geburtstag.

Ein früher Beginn bringt daher mehr Monate mit Rentenzahlung, aber einen dauerhaft niedrigeren Monatsbetrag. Unser Ratgeber zur Rente mit 63 und Weiterarbeit erläutert, welche Folgen zusätzliches Einkommen, Steuern und Sozialabgaben haben können.

Wer die Regelaltersrente dagegen erst nach Erreichen der persönlichen Altersgrenze beansprucht, erhält 0,5 Prozent Zuschlag für jeden Monat des Aufschubs. Zwölf Monate erhöhen den bis dahin erworbenen Anspruch um sechs Prozent. Bei weiterer versicherungspflichtiger Arbeit können zusätzliche Entgeltpunkte hinzukommen.

Die höhere Monatsrente wird mit dem Verzicht auf vorher mögliche Rentenzahlungen erkauft. Ob sich ein Aufschub auszahlt, hängt deshalb auch von der späteren Bezugsdauer, der Gesundheit und der finanziellen Situation ab, wie unser Beitrag zum späteren Rentenbeginn und einer höheren Monatsrente zeigt.

Durchschnittswerte verdecken erhebliche Unterschiede

Geschlecht, Einkommen, berufliche Belastung, Bildung, Gesundheitszustand und Wohnregion können mit sehr unterschiedlichen Lebenschancen verbunden sein. Ein Durchschnittswert bildet diese Unterschiede nicht ab.

Eine Studie des Robert Koch-Instituts auf Grundlage von Daten aus den Jahren 1992 bis 2016 untersuchte die weitere Lebenserwartung verschiedener Einkommensgruppen. Bei 65-jährigen Männern betrug der Abstand zwischen der niedrigsten und der höchsten Einkommensgruppe 6,6 Jahre, bei Frauen waren es 3,7 Jahre.

Ein einheitliches Rentenalter trifft daher auf sehr verschiedene Lebenswirklichkeiten. Wer körperlich stark belastet arbeitet oder bereits gesundheitlich eingeschränkt ist, kann zusätzliche Berufsjahre häufig schwerer bewältigen als ein gesunder Beschäftigter mit günstigeren Arbeitsbedingungen.

Für die persönliche Planung sollte deshalb nicht nur der statistische Durchschnitt betrachtet werden. Eine aktuelle Rentenauskunft zeigt, wann die eigene Rente beginnen kann und welche Beträge bei verschiedenen Terminen zu erwarten sind.

Zusätzlich sollten feste Ausgaben, Steuern, Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge sowie Rücklagen geprüft werden. Sinnvoll kann es sein, finanziell auch ein deutlich längeres Leben als den Durchschnitt einzuplanen.

Beispiel aus der Praxis: Vier Jahre früher kosten fast 260 Euro im Monat

Der fiktive Versicherte Martin ist Jahrgang 1964 und hat 35 Versicherungsjahre erreicht. Auf Grundlage seiner bereits erworbenen Ansprüche würde seine Altersrente mit 67 Jahren in heutigen Werten 1.800 Euro brutto betragen. Weitere Beitragszeiten werden für den Vergleich nicht unterstellt.

Beginnt Martin bereits mit 63 Jahren, werden 14,4 Prozent abgezogen. Seine Bruttorente sinkt dadurch dauerhaft um 259,20 Euro auf 1.540,80 Euro im Monat. Bis zum 67. Geburtstag hätte er bereits 73.958,40 Euro brutto erhalten.

In dieser vereinfachten Bruttovergleichsrechnung würde die ungekürzte Rente den Vorsprung erst nach rund 23 Jahren und neun Monaten aufholen. Martin wäre dann ungefähr 90 Jahre und neun Monate alt.

Die Rechnung berücksichtigt weder Rentenanpassungen noch Steuern, Sozialabgaben, zusätzliche Beiträge oder eine mögliche Verzinsung verfügbarer Zahlungen. Sie zeigt deshalb keine allgemeine Empfehlung, sondern nur, wie stark die Bezugsdauer das Ergebnis beeinflussen kann.

Fragen und Antworten zur Dauer des Rentenbezugs Wie lange beziehen Männer und Frauen im Durchschnitt Rente?

Bei den 2025 weggefallenen Rentenfällen lag die durchschnittliche Bezugsdauer für Männer bei 19,1 Jahren und für Frauen bei 22,2 Jahren. Über beide Geschlechter hinweg waren es 20,7 Jahre.

Kann ich daraus meine persönliche Rentenzeit ableiten?

Nein. Die Werte beschreiben beendete Rentenfälle wegen Alters und Erwerbsminderung. Sie sind keine persönliche Lebenszeitschätzung.

Warum beziehen Frauen länger Rente als Männer?

Frauen haben im Durchschnitt eine höhere Lebenserwartung. Zusätzlich beeinflussen unterschiedliche Erwerbsverläufe und Zeitpunkte des Rentenbeginns die rückblickende Auswertung.

Ist die Rente mit 70 bereits beschlossen?

Nein. Für Versicherte ab Jahrgang 1964 gilt weiterhin die Regelaltersgrenze von 67 Jahren. Die Vorschläge für spätere Erhöhungen sind noch kein Gesetz.

Welche Folgen hat ein vorzeitiger Rentenbeginn?

Bei der Altersrente für langjährig Versicherte werden 0,3 Prozent für jeden vorgezogenen Monat abgezogen. Der Abschlag bleibt dauerhaft bestehen.

Was bringt ein Rentenbeginn nach der Regelaltersgrenze?

Für jeden Monat des Aufschubs steigt der bis dahin erworbene Rentenanspruch um 0,5 Prozent. Dafür entfallen zunächst die Rentenzahlungen, die bei einem früheren Antrag möglich gewesen wären.

Wo erfahre ich meinen persönlichen Rentenbeginn?

Die Rentenauskunft nennt den individuellen Beginn, mögliche Abschläge und die voraussichtliche Rentenhöhe. Bei mehreren denkbaren Terminen kann die Deutsche Rentenversicherung Vergleichsberechnungen erstellen.

Der Beitrag So lange beziehen die Deutschen im Durchschnitt Rente erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.

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Schwerbehinderung: Behörde verweigert Assistenz – Gericht spricht Betroffener 18.524 Euro zu

Auch ohne eine „wesentliche Behinderung“ im Sinne des Eingliederungshilferechts kann im Einzelfall ein Anspruch auf Assistenz bestehen. Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen verpflichtete einen Träger deshalb zur Übernahme von 18.524,50 Euro für bereits erbrachte Hilfen im Alltag.

Das rechtskräftige Urteil des LSG Nordrhein-Westfalen vom 16. April 2026 zeigt zugleich eine wichtige Grenze behördlicher Ablehnungen. Eine rechtliche Betreuung ersetzt weder Unterstützung bei der Körperpflege noch praktische Hilfe im Haushalt oder eine befähigende Begleitung bei der Alltagsorganisation (Az. L 9 SO 285/24).

LSG verpflichtet Träger zur Übernahme von 18.524,50 Euro

Gestritten wurde über Assistenzleistungen vom 1. Juni 2021 bis zum 31. März 2023. Der Träger hatte den Antrag abgelehnt, weil die Klägerin aus seiner Sicht nicht zum üblichen leistungsberechtigten Personenkreis nach § 99 Absatz 1 SGB IX gehörte.

In erster Instanz blieb die Klage ohne Erfolg. Das Sozialgericht Duisburg nahm nicht nur das Fehlen einer wesentlichen Behinderung an, sondern bezweifelte auch eine eigene Zahlungspflicht der Klägerin gegenüber dem Assistenzanbieter.

Das LSG änderte dieses Urteil in der Berufung. Es hob den ablehnenden Bescheid auf und verurteilte den Träger, die offenen Assistenzkosten zu übernehmen sowie die außergerichtlichen Kosten der Klägerin in beiden Instanzen zu erstatten.

Die Revision ließ das Gericht nicht zu.

Warum die Frau Unterstützung im Alltag benötigte

Bei der Klägerin bestanden eine leichte Intelligenzminderung mit einem IQ zwischen 70 und 80 sowie eine Entwicklungsverzögerung. Hinzu kamen Unsicherheit und die Neigung, sich zurückzuziehen.

Nach dem plötzlichen Tod ihres Vaters war die Frau zusätzlich seelisch belastet. Sie lebte allein in einer Zwei-Zimmer-Wohnung und versuchte, viele Angelegenheiten zunächst selbst zu regeln, stieß dabei aber wiederholt an Grenzen.

Die Bedarfsermittlung beschrieb sehr konkrete Schwierigkeiten. Teile der Wohnung waren anfangs nicht vollständig eingerichtet, Post war für die Klägerin teilweise unverständlich und bei unbekannten Wegen fühlte sie sich unsicher.

Benötigt wurden Hilfen bei der Haushaltsführung, bei Schriftverkehr, Einkäufen und der Zubereitung von Mahlzeiten. Der festgestellte Umfang lag bei drei Fachleistungsstunden pro Woche.

Der Träger wollte die Frau auf eine rechtliche Betreuung verweisen

Der medizinische Dienst des Trägers verneinte im Januar 2022 eine wesentliche Behinderung. Daraufhin lehnte die Behörde die Kostenübernahme im Februar 2022 ab und wies auch den Widerspruch zurück.

Die Frau könne sich in ihrer Wohnung allein versorgen und einfachere behördliche Angelegenheiten mit Unterstützung bewältigen, hieß es sinngemäß. Für ihre psychischen Beschwerden seien vorrangig Leistungen der Krankenversicherung geeignet; außerdem könne vorübergehend eine rechtliche Betreuung eingerichtet werden.

Gerade diese Begründung hielt vor dem LSG nicht stand. Das Gericht trennte zwischen rechtlicher Vertretung und tatsächlicher Hilfe im Leben der Klägerin.

Warum die fehlende wesentliche Behinderung den Anspruch nicht ausschloss

Das LSG bestätigte zunächst, dass die Klägerin nicht unter den Begriff der wesentlichen Behinderung nach § 99 Absatz 1 SGB IX fiel. Unter Verweis auf den IQ von über 70 ordnete das Gericht die Beeinträchtigung nicht als wesentliche geistige Behinderung nach der Eingliederungshilfe-Verordnung ein.

Auch eine psychische Erkrankung im Sinne der Eingliederungshilfe-Verordnung lag nach dem Gutachten im streitigen Zeitraum nicht mehr vor. Die nach dem Tod des Vaters entstandene leichte Anpassungsstörung war nach den Behandlungen wieder abgeklungen.

Damit war die Prüfung jedoch nicht beendet. § 99 Absatz 3 SGB IX erfasst auch Menschen mit anderen geistigen, seelischen, körperlichen oder Sinnesbeeinträchtigungen, wenn dadurch im Zusammenspiel mit Barrieren ihre gleichberechtigte Teilhabe eingeschränkt ist.

Diese Voraussetzungen sah das LSG als erfüllt an. Die Beeinträchtigung erschwerte der Klägerin die selbstständige Lebensführung in mehreren Bereichen, obwohl die strengeren Anforderungen des Absatzes 1 nicht erfüllt waren.

Der Begriff „wesentliche Behinderung“ gehört zum Recht der Eingliederungshilfe. Er darf nicht mit einer Schwerbehinderung oder einem bestimmten Grad der Behinderung gleichgesetzt werden.

Ein Schwerbehindertenausweis allein eröffnet deshalb nicht automatisch einen Anspruch auf Assistenz. Umgekehrt kann Eingliederungshilfe nicht allein mit dem Hinweis abgelehnt werden, es liege keine anerkannte Schwerbehinderung oder keine wesentliche Behinderung nach § 99 Absatz 1 SGB IX vor.

Für § 99 Absatz 3 SGB IX kommt es auf die konkrete Wechselwirkung zwischen Beeinträchtigung, Barrieren und Teilhabeeinschränkungen an. Der Unterstützungsbedarf muss daher anhand des einzelnen Lebensbereichs ermittelt werden.

Warum aus einer Kann-Vorschrift hier ein Anspruch wurde

§ 99 Absatz 3 SGB IX eröffnet der Behörde grundsätzlich Ermessen. Deshalb entsteht nicht bei jeder anderen Beeinträchtigung automatisch ein fester Leistungsanspruch.

Im Fall der Klägerin sah das LSG jedoch nur eine rechtmäßige Entscheidung: die Kostenübernahme. Juristisch war das Ermessen damit auf Null reduziert.

Das Gericht verwies auf die erheblichen Einschränkungen der Klägerin, die nahe an den Bereich einer wesentlichen Behinderung heranreichten. Nach dem Tod ihres Vaters konnte sie den Alltag ohne regelmäßige Hilfe nicht ausreichend bewältigen; die Assistenz war geeignet und notwendig. Eine gleich geeignete Unterstützung erhielt sie nicht.

Das Urteil schafft daher keinen pauschalen Anspruch für jede leichtere Beeinträchtigung. Es verpflichtet die Träger aber dazu, § 99 Absatz 3 SGB IX und den individuellen Bedarf ernsthaft zu prüfen, anstatt das Verfahren nach der Verneinung einer wesentlichen Behinderung zu beenden.

Assistenz soll nicht bevormunden, sondern Selbstständigkeit ermöglichen

Rechtsgrundlage der zugesprochenen Leistung waren §§ 113 und 78 SGB IX. Nach § 78 SGB IX dient Assistenz der selbstbestimmten und eigenständigen Bewältigung des Alltags einschließlich der Tagesstrukturierung.

Das Gesetz unterscheidet zwischen der vollständigen oder teilweisen Übernahme von Handlungen einschließlich der Begleitung und der Befähigung zu einer eigenständigen Alltagsbewältigung. Die befähigende Form wird als qualifizierte Assistenz durch Fachkräfte erbracht und umfasst insbesondere Anleitung und Übung.

Im Fall der Klägerin ging es nicht um eine Rundumversorgung. Die Unterstützung sollte vorhandene Fähigkeiten aktivieren und ihr helfen, einen eigenen Haushalt zu führen, Schreiben zu verstehen, einzukaufen und Mahlzeiten zuzubereiten.

Wer wissen möchte, welche Hilfen in der eigenen Wohnung möglich sind, findet weitere Informationen im Beitrag zur Wohnassistenz nach § 78 SGB IX. Je nach persönlicher Situation kann die Leistung auch über ein Persönliches Budget organisiert werden.

Bedarf und Kosten waren nachvollziehbar belegt

Das Bedarfsermittlungsinstrument BEI_NRW erfasste Einschränkungen unter anderem bei allgemeinen Aufgaben, der Selbstversorgung, dem häuslichen Leben und zwischenmenschlichen Beziehungen. Der Senat hielt diese Feststellungen für schlüssig und gewann auch in der mündlichen Verhandlung einen eigenen Eindruck.

Für den Zeitraum von etwa 95 Wochen hatte der Anbieter insgesamt 248 Assistenzstunden erbracht. Das entsprach durchschnittlich rund 2,61 Stunden pro Woche und blieb damit unter dem festgestellten Bedarf von drei Wochenstunden.

Dass die Klägerin später ihre Tochter mit familiärer Unterstützung weitgehend selbst versorgen konnte, sprach nach Ansicht des Gerichts nicht gegen den früheren Hilfebedarf. Vielmehr zeigte die weitere Entwicklung, dass sie die auf Selbsthilfe ausgerichtete Unterstützung annehmen und umsetzen konnte.

Streitfrage Bewertung des LSG Nordrhein-Westfalen Lag eine wesentliche Behinderung nach § 99 Absatz 1 SGB IX vor? Nein, diese strengeren Voraussetzungen waren nicht erfüllt. War die Klägerin dennoch leistungsberechtigt? Ja, als Mensch mit einer anderen Beeinträchtigung nach § 99 Absatz 3 SGB IX. Welcher Assistenzbedarf war festgestellt? Bis zu drei Fachleistungsstunden pro Woche. Wie viele Stunden wurden erbracht? 248 Stunden in etwa 95 Wochen, durchschnittlich rund 2,61 Stunden pro Woche. Konnte eine rechtliche Betreuung die Assistenz ersetzen? Nein, sie deckt tatsächliche Alltagshilfe nicht ab. Welche Kosten musste der Träger übernehmen? 18.524,50 Euro für den Zeitraum vom 1. Juni 2021 bis 31. März 2023. Rechtliche Betreuung ist keine Haushaltshilfe

Eine rechtliche Betreuung dient dazu, bestimmte rechtliche Angelegenheiten eines erwachsenen Menschen zu besorgen. Ihr Aufgabenbereich kann etwa Behördenkontakte, Wohnungsangelegenheiten oder Angelegenheiten der Gesundheitsfürsorge umfassen, wenn das Betreuungsgericht dies festlegt. Körperpflege, Wohnungsreinigung, gemeinsames Einkaufen oder das Einüben praktischer Abläufe gehören dagegen nicht zur Rechtsfürsorge und können als Assistenzleistung zu erbringen sein.

Überschneidungen sind bei Post und Behördenangelegenheiten möglich. Dabei kommt es darauf an, ob eine Assistenz die betroffene Person berät, anleitet und zu einer eigenen Entscheidung befähigt oder ob ein Betreuer eine Rechtshandlung stellvertretend vornimmt.

Das Gericht betonte außerdem den Schutz der Selbstbestimmung. § 17 Absatz 4 Satz 2 SGB I verbietet es, soziale Rechte allein deshalb abzulehnen, weil bereits ein rechtlicher Betreuer bestellt ist oder bestellt werden könnte.

Selbst wenn im streitigen Zeitraum schon ein Betreuer eingesetzt gewesen wäre, hätte dies den Assistenzanspruch daher nicht beseitigt. Passend dazu zeigt ein weiteres Urteil, weshalb befähigende Assistenz gegenüber rechtlicher Betreuung Vorrang haben kann.

Auch die gestundete Rechnung blieb eine echte Verpflichtung

Das Sozialgericht hatte die Klage außerdem abgewiesen, weil der Assistenzanbieter seine offene Forderung nicht unmittelbar gegenüber der Klägerin geltend gemacht hatte. Nach Auffassung des LSG verwechselte die Vorinstanz jedoch eine Stundung mit dem Wegfall der Schuld.

Die Klägerin hatte mit dem Anbieter einen zivilrechtlichen Vertrag geschlossen und musste die Kosten selbst tragen, soweit der zuständige Träger nicht zahlte. Dass der Anbieter die gestundete Forderung zunächst nicht einforderte, änderte an ihrem rechtlichen Bestand nichts. Deshalb konnte die Klägerin die Übernahme der Kosten verlangen.

Für Betroffene ist dieser Punkt praktisch bedeutsam. Geht es um bereits erbrachte Leistungen, sollten Betreuungsvertrag, Leistungsnachweise, Rechnungen und eine mögliche Stundungsabrede vollständig dokumentiert sein.

Warum die Klägerin keinen Eigenbeitrag zahlen musste

Das Urteil bedeutet nicht, dass Assistenz in jedem Fall unabhängig von Einkommen und Vermögen vollständig finanziert wird. Ob ein Eigenbeitrag anfällt, muss für jeden Fall gesondert geprüft werden.

Die Klägerin bezog im streitigen Zeitraum Leistungen nach dem SGB II. Deshalb musste sie nach den vom Gericht herangezogenen Vorschriften der §§ 138 und 140 SGB IX keinen Beitrag aus Einkommen und Vermögen zu diesen Kosten leisten.

Was Betroffene aus dem Urteil ableiten können

Eine Ablehnung mit der Begründung „keine wesentliche Behinderung“ muss nicht das Ende des Verfahrens sein. Kommt eine andere Beeinträchtigung nach § 99 Absatz 3 SGB IX in Betracht, muss der Träger die tatsächlichen Teilhabeeinschränkungen und sein Ermessen fehlerfrei prüfen.

Im Antrag sollten nicht nur Diagnosen genannt werden. Hilfreicher ist eine genaue Beschreibung, welche Tätigkeiten ohne Unterstützung scheitern, welche Barrieren auftreten, wie häufig Hilfe benötigt wird und welches Teilhabeziel erreicht werden soll.

Bedarfsermittlungen, ärztliche oder psychologische Unterlagen, Berichte des Assistenzdienstes und ein Wochenprotokoll können den Alltag greifbar machen. Eine pauschale Einschätzung nach Aktenlage darf die individuelle Prüfung nicht ersetzen.

Bei einem ablehnenden Bescheid läuft gewöhnlich eine Widerspruchsfrist von einem Monat, sofern eine ordnungsgemäße Rechtsbehelfsbelehrung enthalten ist. Wer unsicher ist, kann sich an eine ergänzende unabhängige Teilhabeberatung, einen Sozialverband oder eine Fachanwältin beziehungsweise einen Fachanwalt für Sozialrecht wenden.

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Zahl der wissenschaftlichen „Klima“-Artikel verringert sich!

Willie Soon machte uns gerade auf die Arbeit des Statistikers William Briggs aufmerksam. Briggs publizierte gerade ein schönes Video, das zeigt, wie stark die Artikel in Wissenschafts-Magazinen an Zahl verlieren (werden). 2025 waren die Zeitschriften schon auf dem Niveau von 2005 angekommen – das war zwei Jahre vor dem Medienzirkus um Al Gore und den IPCC-Nobelpreis.

Briggs schreibt dazu auf seinem Blog:

Ich habe diese Daten von scholar.google.com bezogen, indem ich nach dem Begriff „Klimawandel“ (in Anführungszeichen) gesucht und dann Jahr für Jahr nachgeschlagen habe. Der rote Punkt stellt eine lineare Hochrechnung für das Jahr 2026 dar, gerechnet vom Tag meiner Suche (10. August) bis zum Jahresende.

Jeder Wert ist an sich nur eine Schätzung und hängt vollständig von Googles Such- und Speichermethode ab. Daher ist jeder Wert mit einer gewissen Abweichung nach oben oder unten behaftet, die die tatsächliche Anzahl der Veröffentlichungen zum Thema „Klimawandel“ widerspiegelt. Ich weiß nicht, wie groß diese Schwankungsbreite sein sollte. Es kommt zwangsläufig auch zu Doppelzählungen, da mir aufgefallen ist, dass manche Artikel in verschiedenen Jahren auftauchen. Es gibt aber auch viele Unterzählungen, da es einen langen Zeitraum gab, in dem Wissenschaftler nicht den Begriff „Klimawandel“ verwendeten, sondern zunächst von „globaler Abkühlung“ (Mitte der 1970er Jahre) und später von „globaler Erwärmung“ sprachen. Letzterer Begriff ist angesichts der Vielseitigkeit des Begriffs „Klimawandel“ in Vergessenheit geraten; d. h., ein unerwünschtes oder unbeliebtes Wetterereignis, selbst kalte, können als „Klimawandel“ bezeichnet werden.

Daher handelt es sich hier nur um eine grobe Schätzung. Uns interessiert jedoch eher der allgemeine Trend als die absoluten Zahlen.

Die 13 Millionen sind die Summe aller jährlichen Artikel.

Im Jahr 1960 gab es 1.120 indexierte Veröffentlichungen (wiederum mit einigen großen Schwankungen). Die Gesamtzahlen blieben einige Jahre lang ähnlich und stiegen dann langsam an. Dann, wie Sie sehen, explodierten sie und erreichten 2020 mit geschätzten 900.000 begutachteten Artikeln, Büchern, Tagungsbänden und anderen wissenschaftlichen Veröffentlichungen ihren Höhepunkt.

Das Jahr 2020 war, wie Sie sich leider erinnern, das Jahr, in dem die Corona-Panik ausbrach. Das mag für einen Teil des Rückgangs im folgenden Jahr verantwortlich gewesen sein. Es ist jedoch kaum vorstellbar, daß die Panik für den anhaltenden Rückgang verantwortlich ist. Der größte Teil dieses Rückgangs fand zudem während Bidens „Klimawandel“-wird-uns-alle-vernichten-freundlicher Präsidentschaft statt. Es ist also auch nicht die übliche Politik, die für den Einbruch verantwortlich ist.

Im Jahr 1960 gab es weitaus weniger Wissenschaftler als heute. Das bedeutet, daß ein Großteil des Wachstums möglicherweise nur darauf zurückzuführen ist, dass mehr Menschen in die „Publish-or-Perish“-Maschinerie geworfen wurden. Anhand der Arbeit von John Ioannidis et al. mit dem Titel „Estimates of the Continuously Publishing Core in the Scientific Workforce“ lassen sich Schätzungen zur weltweiten Anzahl der Wissenschaftler pro Jahrzehnt ableiten.

Von den im Jahr 1960 geschätzten rund 175.000 aktiven Wissenschaftlern gibt es heute etwa 7,52 Millionen. Allerdings mit einer beträchtlichen Abweichung nach oben oder unten, denn was uns wirklich interessiert, ist die Zahl der Wissenschaftler, die möglicherweise Artikel zum Thema „Klimawandel“ verfassen. Die geschätzte Gesamtzahl der Wissenschaftler (in allen Fachgebieten) ist hierfür nur ein grober Anhaltspunkt. Dennoch können wir die oben genannten Zahlen auf jedes Jahr hochrechnen und so die pro Kopf verfasste Anzahl an Artikeln zum Thema „Klimawandel“ pro Jahr ermitteln.

Im Jahr 1960 verfaßte etwa einer von 100 aktiven Wissenschaftlern eine Arbeit zum Thema „Klimawandel“. Diese Zahl stieg bis 1990 auf etwa 17 von 100 an. Doch nun ist sie wieder rückläufig. Und das nicht, wie wir oben gesehen haben, ausschließlich aus politischen Gründen.

Das bedeutet, daß der Rückgang wahrscheinlich real ist und nicht auf die steigende Zahl der als „Wissenschaftler“ bezeichneten Personen zurückzuführen ist. Es handelt sich hierbei um globale Zahlen – zumindest in englischsprachiger Literatur – und sie spiegeln nicht ausschließlich die amerikanische Politik wider.

Der wichtigste Grund, finde ich, ist, dass die Quelle bereits vollständig ausgeschöpft ist. Es gibt nichts mehr. Es dreht sich alles im Kreis. Jeder nur erdenkliche Aspekt des „Klimawandels“ wurde bereits „erforscht“, und es gibt kaum noch etwas Neues zu sagen. Die meisten neuen Veröffentlichungen sind mittlerweile wie Hollywood-Remakes.

Sie und ich haben bereits gesehen, dass es zu jedem einzelnen Thema in jedem einzelnen Fachgebiet mindestens eine von Fachkollegen begutachtete Arbeit gibt, in der argumentiert wird, dass der „Klimawandel“ schlecht für diese Sache sei, wenn die Sache gut ist, oder gut für die Sache, wenn die Sache schlecht ist. Das ist logisch möglich, aber es ist völliger Unsinn.

Wir haben auch gesehen, dass sich jeder Bereich der Erde mindestens doppelt so schnell erwärmt wie jeder andere Bereich der Erde. Das ist logisch nicht möglich und ebenfalls völliger Unsinn.“

 

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