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Rente in Holland: Warum so sie so viel besser ist als in Deutschland

Eine staatliche Basisrente, dazu eine weit verbreitete Betriebsrente: Die Niederlande organisieren die Alterssicherung anders als Deutschland. Besonders Menschen mit niedrigen Löhnen oder längeren Erwerbspausen können davon profitieren. Der Vorteil entsteht aus dem Zusammenspiel beider Leistungen, wie der Aufbau des niederländischen Rentensystems zeigt.

Eine Basisrente, die weniger vom früheren Gehalt abhängt

Die staatliche Altersrente heißt in den Niederlanden AOW, nach dem Gesetz „Algemene Ouderdomswet“. Grundsätzlich sind Menschen versichert, die dort wohnen oder arbeiten. Dabei gibt es Ausnahmen, etwa bei einer Beschäftigung im Ausland oder einer Entsendung, weshalb ein niederländischer Wohnsitz allein nicht in jeder Konstellation genügt. Die Sozialversicherungsbank SVB erläutert die Versicherungsregeln.

Der Unterschied zur deutschen gesetzlichen Rente liegt in der Berechnung: Für die AOW zählt vor allem die Dauer der Versicherung, nicht die Höhe des früheren Gehalts.

Deshalb kann auch jemand mit wenig Erwerbseinkommen einen vollständigen Anspruch erwerben. Solange die Versicherung besteht, führen Teilzeit oder eine Zeit ohne bezahlte Arbeit nicht automatisch zu einer niedrigeren AOW.

Jedes Versicherungsjahr bringt grundsätzlich zwei Prozent des vollständigen Anspruchs. Für die volle Leistung sind 50 Versicherungsjahre innerhalb des Zeitraums vor dem persönlichen AOW-Eintrittsalter erforderlich. Bei zehn fehlenden Jahren bleiben regelmäßig 80 Prozent der vollen AOW. Grundlage sind die Angaben der SVB zum Aufbau der Altersrente.

So hoch ist die niederländische Basisrente seit Juli 2026

Die volle AOW unterscheidet zwischen Alleinlebenden und Menschen, die verheiratet sind oder zusammenwohnen. Seit dem 1. Juli 2026 gelten für Berechtigte mit Wohnsitz in den Niederlanden folgende Monatsbeträge. Die Nettoangaben setzen voraus, dass die niederländische Abgabenermäßigung bei der AOW berücksichtigt wird.

Wohnsituation AOW brutto monatlich AOW netto laut SVB Zusätzlicher Urlaubsgeldanspruch je Bezugsmonat, brutto Alleinlebend, voller Anspruch 1.662,16 Euro 1.581,55 Euro 104,78 Euro Verheiratet oder zusammenwohnend, voller Anspruch je Person 1.139,39 Euro 1.084,13 Euro 74,85 Euro

Das angesammelte Urlaubsgeld wird im Mai ausgezahlt und ist in den genannten Monatsbeträgen nicht enthalten. Die Werte stammen aus der aktuellen AOW-Tabelle der SVB.

Warum die Nettoangabe noch nicht das verfügbare Geld zeigt

Die genannten Nettobeträge sind nicht mit einem Betrag gleichzusetzen, von dem bereits sämtliche Kosten der Krankenversicherung bezahlt wurden. Die SVB zieht zwar einen einkommensabhängigen Krankenversicherungsbeitrag ab. Die Prämie für die verpflichtende Krankenversicherung zahlen Versicherte aber zusätzlich selbst an ihren Krankenversicherer. Darauf weist die SVB bei den Abzügen von der AOW ausdrücklich hin.

Außerdem darf die Abgabenermäßigung bei mehreren Einkommensquellen nur für eine davon eingesetzt werden. Wer neben der AOW eine Betriebsrente oder Arbeitslohn erhält, kann deshalb nicht einfach alle günstigsten Nettoangaben addieren. Die persönliche Steuerbelastung hängt vom Gesamteinkommen ab, wie die deutschsprachigen Informationen der SVB zu den Abgaben erläutern.

Deutschland übernimmt niedrige Löhne stärker in die Rente

Die deutsche gesetzliche Rente folgt weitgehend dem früheren versicherten Verdienst. Wer über längere Zeit wenig verdient, erwirbt üblicherweise weniger Entgeltpunkte und damit eine niedrigere Altersrente. Die Rentenberechnung berücksichtigt zwar auch anerkannte Zeiten etwa der Kindererziehung; eine für alle langjährigen Einwohner einheitliche Basisrente sieht sie jedoch nicht vor. Die gesetzliche Rentenformel steht in § 64 SGB VI.

Daraus ergibt sich ein Vorteil der niederländischen AOW: Unterschiede beim Arbeitslohn setzen sich in dieser ersten Stufe der Alterssicherung weniger stark fort. Wer viele Jahre schlecht bezahlt gearbeitet hat, erhält bei vollständiger Versicherung dieselbe AOW wie eine besser verdienende Person mit gleicher Wohnsituation. Unterschiede bleiben allerdings bei der zusätzlichen Betriebsrente bestehen, deren Aufbau vom Erwerbsleben abhängt.

Die deutsche Grundrente ist keine niederländische AOW

Die deutsche Grundrente wird wegen ihres Namens leicht mit einer allgemeinen Mindestrente verwechselt. Tatsächlich handelt es sich um einen Zuschlag für bestimmte langjährig Versicherte mit niedrigen Rentenanwartschaften. Er setzt mindestens 33 Jahre mit sogenannten Grundrentenzeiten und weitere Voraussetzungen voraus; zudem wird Einkommen berücksichtigt.

Die Einzelheiten erläutert Gegen-Hartz.de im Beitrag zum Grundrentenzuschlag und seinen Voraussetzungen.

Auch die Grundsicherung im Alter verfolgt einen anderen Ansatz. Sie hilft, wenn das berücksichtigungsfähige Einkommen und Vermögen nicht ausreichen, und richtet sich nach dem individuellen Bedarf einschließlich angemessener Wohnkosten. Welche Bedingungen gelten, erklärt der Ratgeber zur Grundsicherung im Alter.

Ein Vergleich der AOW allein mit dem deutschen Sozialhilfe-Regelbedarf würde deshalb die zusätzlichen Leistungen für Unterkunft und Heizung unterschlagen.

Die Betriebsrente macht den niederländischen Unterschied größer

Zur staatlichen Basis kommt für viele Beschäftigte eine Altersversorgung über den Arbeitgeber. Nach Angaben der niederländischen Regierung verfügen rund 90 Prozent der Arbeitnehmer über eine ergänzende betriebliche Rentenregelung. Häufig erfolgt die Absicherung über Branchenfonds; in bestimmten Branchen ist die Teilnahme der Arbeitgeber verpflichtend. Die Beiträge tragen Arbeitgeber und Beschäftigte, wobei Arbeitgeber nach der Darstellung der niederländischen Regierung meist etwa zwei Drittel übernehmen.

Aus dieser breiten Einbindung ergibt sich ein weiterer Vorteil: Viele Beschäftigte bauen zusätzliche Rentenansprüche im Rahmen ihres Arbeitsverhältnisses auf. Sie müssen dafür nicht erst selbst einen privaten Vorsorgevertrag auswählen. Die Basisrente sichert einen Sockel, während die zusätzliche Versorgung den Abstand zum früheren Arbeitseinkommen verringern kann.

Selbstständige profitieren davon allerdings nicht automatisch im gleichen Umfang. Ohne Arbeitgeber müssen viele von ihnen ihre ergänzende Altersvorsorge selbst organisieren. Für einzelne Berufsgruppen gelten besondere Versorgungssysteme, sodass auch hier ein genauer Blick auf die jeweilige Tätigkeit notwendig ist.

Was internationale Vergleiche tatsächlich aussagen

Die OECD weist im Bericht „Pensions at a Glance 2025“ für die Niederlande eine modellierte Nettoersatzquote von rund 96 Prozent für Durchschnittsverdienende mit vollständiger Erwerbsbiografie aus. Im OECD-Durchschnitt liegt der entsprechende Wert bei rund 63 Prozent. Die Quote beschreibt, wie sich die modellierte Nettorente zum vorherigen Nettoerwerbseinkommen verhält. Die Zahlen stehen im OECD-Kapitel zu den Nettoersatzquoten.

Das bedeutet nicht, dass heutige niederländische Rentner ausnahmslos 96 Prozent ihres letzten Nettogehalts erhalten. Es handelt sich um eine Modellrechnung unter festgelegten Annahmen, keine Statistik über aktuelle Kontoeingänge. Außerdem berücksichtigt der Vergleich verpflichtende beziehungsweise quasi verpflichtende Versorgungssysteme und damit auch die entsprechende betriebliche Absicherung. Wer daraus einen reinen Vergleich staatlicher Rentenzahlungen macht, zieht eine falsche Schlussfolgerung.

Ein früherer Rentenbeginn gehört nicht zu den Vorteilen

Die staatliche AOW beginnt 2026 und 2027 mit 67 Jahren. Für die Jahre 2028 bis 2031 ist ein Eintrittsalter von 67 Jahren und drei Monaten festgelegt. Die weitere Entwicklung ist an die Lebenserwartung gekoppelt. Grundlage ist die amtliche Übersicht zum AOW-Eintrittsalter.

Ein früherer Ruhestand muss deshalb finanziell überbrückt werden. Je nach Regelung lässt sich eine betriebliche Rente vorziehen, wodurch die laufende Zahlung geringer ausfallen kann. Eine hohe erwartete Gesamtversorgung sagt somit noch nichts darüber aus, ob jemand bereits mit Anfang 60 aufhören kann zu arbeiten.

Auch das niederländische System wird umgebaut

Die Niederlande stellen ihre ergänzenden Renten derzeit auf neue Regeln um. Der Übergang soll spätestens zum 1. Januar 2028 abgeschlossen sein. Dabei werden Beiträge und Anlageergebnisse stärker in einem persönlichen Rentenvermögen sichtbar. Die Regierung beschreibt den Ablauf auf ihrer Seite zum Übergang in das neue Rentensystem.

Die Kapitalanlage eröffnet Chancen, bringt aber auch Risiken mit sich. Im neuen System können Anlageerträge schneller zu höheren Renten führen; bei ungünstiger Entwicklung sind auch niedrigere Zahlungen möglich. Reserven und eine Verteilung von Schwankungen über mehrere Jahre sollen die Auswirkungen abfedern. Die amtlichen Erläuterungen zur Rentenreform beschreiben diese Chancen und Grenzen.

Wie stark die Umstellung wirken kann, zeigt eine Mitteilung der Regierung vom 22. Januar 2026. Danach wurden die im vorangegangenen Jahr umgestellten Renten durch den Wechsel im Durchschnitt um 14 Prozent erhöht. Diese Angabe betrifft die genannten umgestellten Versorgungen und ist weder eine allgemeine AOW-Erhöhung noch ein Versprechen für alle weiteren Wechsel. Die Einordnung ergibt sich aus der Regierungsmitteilung zur bisherigen Umstellung.

Ein Umzug verschafft deutschen Rentnern keine volle AOW

Wer erst im Rentenalter in die Niederlande zieht, erhält dadurch nicht nachträglich 50 Versicherungsjahre. Deutsche Staatsangehörige können AOW-Ansprüche haben, wenn sie zuvor nach niederländischem Recht versichert waren. Entscheidend sind die tatsächlich anerkannten Versicherungszeiten, wie die SVB-Regeln zum Anspruchsaufbau zeigen.

Bei Renten aus beiden Ländern kommen außerdem Fragen der Besteuerung und Krankenversicherung hinzu. Die niederländischen Nettoangaben für Inlandsfälle lassen sich deshalb nicht unverändert auf einen Wohnsitz in Deutschland übertragen. Die SVB erklärt die möglichen Abzüge bei einem Wohnsitz außerhalb der Niederlande.

Was Deutschland aus dem Vergleich lernen kann

Aus dem Vergleich lässt sich vor allem eine sozialpolitische Schlussfolgerung ziehen: Eine breit zugängliche Basisversorgung kann niedrige Löhne und Erwerbspausen im Alter besser abfedern. Eine weit verbreitete Betriebsrente kann darüber hinaus helfen, den Lebensstandard zu erhalten. Beide Aufgaben werden im niederländischen Modell deutlicher auf unterschiedliche Leistungen verteilt.

Eine Übertragung auf Deutschland wäre dennoch eine umfangreiche Reform mit Finanzierungs- und Übergangsfragen. Bereits erworbene Ansprüche müssten berücksichtigt und zusätzliche Leistungen dauerhaft bezahlt werden. Für die Bewertung eines Rentensystems zählt schließlich, wie verlässlich es unterschiedliche Lebensläufe absichert und welches Einkommen nach Abgaben und notwendigen Ausgaben übrig bleibt.

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Brisanter Bericht behauptet, Milibands Plan für saubere Energie werde 320 Milliarden Pfund kosten

WUWT, Gastautor

Not a lot of people know that, Paul Homewood

Ein neuer, von den Tories in Auftrag gegebener Bericht kommt zu dem Ergebnis, dass Ed Milibands Clean Power 2030 Plan bis 2050 zusätzliche 320 Milliarden Pfund kosten wird, verglichen mit ihren eigenen abgeschwächten Vorschlägen, die Gas und Kernenergie gegenüber Wind- und Solarenergie priorisieren.

Der Bericht des Wirtschaftsforschungsinstituts Onward wurde ursprünglich von Claire Coutinho, damals Energieministerin, in Auftrag gegeben, um die Gesamtkosten einer vollständigen Dekarbonisierung der britischen Stromversorgung zu berechnen. Ed Miliband legte ihn nach seinem Amtsantritt kurzerhand auf Eis.

Die zusätzlichen Kosten setzen sich wie folgt zusammen:

  • 137 Milliarden Pfund an Netzinvestitionen dank eines besser ausgelasteten, bedarfsorientierten Stromnetzes mit näher am Bedarf gelegenen Versorgungsnetzen.
  • 94 Milliarden Pfund durch niedrigere Großhandelspreise dank der Abschaffung der CO2-Steuer
  • 67 Milliarden Pfund geringere Ausgaben für Ausgleichs- und Nebendienstleistungen
  • 22 Milliarden Pfund für Subventionen zur Stromerzeugung und den Kapazitätsmarkt

Doch es gibt auch Gegenstimmen:

Tories say households could save £540 a year by scrapping net zero

Einige  Medien  behaupteten, die Stromrechnungen würden dadurch um 540 Pfund sinken, doch das ist ein grobes Missverständnis. Mit Ausnahme der Abschaffung der CO₂-Steuer (im Wert von etwa 5 Milliarden Pfund pro Jahr), die sich unmittelbar auf die Rechnungen auswirkt, beziehen sich die „Einsparungen“ auf die Begrenzung künftiger Rechnungserhöhungen infolge der Pläne der Labour-Partei.

Kurz gesagt, Milibands Pläne, die nach wie vor offizielle Regierungspolitik darstellen, werden die Strompreise massiv erhöhen. Die Konservativen behaupten, einen Teil dieser Kosten abfedern zu können (aber nicht alles!).

Wir dürfen nicht vergessen, dass die Maßnahmen zur Dekarbonisierung die Öffentlichkeit in den letzten zwei Jahrzehnten bereits weit über 200 Milliarden Pfund gekostet haben. Allein in diesem Jahr werden die Kosten über 20 Milliarden Pfund betragen, was mehr als 700 Pfund pro Haushalt im Land entspricht.

Tim Stanley mag damit kein Problem haben, aber Millionen werden anderer Meinung sein!

Die Reaktion der Labour-Partei auf den neuen Onward-Bericht war ein kläglicher Ablenkungsversuch. Die neue Energieministerin Miatta Fahnbulleh unternahm keinerlei Versuch, die technischen Details zu widerlegen, sondern bot stattdessen diesen bedeutungslosen Unsinn an:

„Die Labour-Partei investiert in mehr Arbeitsplätze im Bereich der sauberen Energie, senkt die Stromsteuer, um Familien in diesem Winter etwas Luft zu verschaffen, und wir ergreifen Maßnahmen, um die Klimakrise zu bekämpfen und die Stromrechnungen dauerhaft zu senken. Kemi Badenoch hingegen würde Arbeitsplätze gefährden und die Rechnungen erhöhen. Angesichts der weltweit steigenden Preise für fossile Brennstoffe aufgrund von Konflikten im Ausland und der verheerenden Waldbrände in Großbritannien dürfen wir uns nicht von sauberer Energie abwenden. Das wird weder die Stromrechnungen senken noch die Klimakrise lösen. Die Tories haben keine Ahnung.“

Eine Antwort kam allerdings von der „unglaubwürdigen“ Klimalobbyorganisation Carbon Brief, die diese Antwort spöttisch als „Faktencheck“ bezeichnen.

Sie behaupten, „Mängel“ in Onwards Analyse festgestellt zu haben, aber die meisten ihrer Argumente sind schlichtweg haltlos; zum Beispiel behaupten sie, es würde die Kohlenstoffemissionen erhöhen – worauf ich erwidern würde: Na und?

Weitere Kritikpunkte sind:

Gaspreise

Sie beklagen, dass Onward von „niedrigen Gaspreisen“ ausgegangen sei. Tatsächlich haben sie aber die Annahmen der Regierung selbst verwendet, die auf den internationalen Gaspreisen des Vorjahres basieren.

Doch selbst bei den derzeit überhöhten Preisen sind die Grenzkosten eines GuD-Gaskraftwerks immer noch niedriger als die vertraglich vereinbarten Preise für neue Offshore-Windparks.

Auch wenn niemand weiß, wie sich die Gaspreise in den kommenden Jahren entwickeln werden, wird die Ersetzung der bestehenden Gaskraftwerke durch Windkraft die hohen Preise für zwanzig Jahre festschreiben.

Kosten für den Bau von Gaskraftwerken

Carbon Brief bemängelt, dass Onward die Investitionskosten für den Bau neuer Gaskraftwerke unterschätzt habe. Allerdings habe Onward tatsächlich die Annahmen der Regierung selbst verwendet.

Sie übersehen, dass wir bereits über ausreichend Gaskraftwerkskapazität verfügen, die voll ausgeschöpft werden sollte. Die Kosten für den Bau neuer Kraftwerke sind daher im nächsten Jahrzehnt irrelevant.

Um es auf den Punkt zu bringen: Das Stromnetz benötigt weiterhin zusätzliche, bedarfsgerechte Kapazitäten, um auch dann Strom zu liefern, wenn kein Wind weht. Im Rahmen der Netto-Null-Initiativen wird dies letztendlich durch Gas- und Wasserstoffkraftwerke mit CO₂-Abscheidung erfolgen müssen. Die Investitionskostenfrage (CAPEX) betrifft beide Szenarien gleichermaßen.

CO2-Steuern

Die Zahlen von Onward beinhalten Einsparungen bei den Energiekosten in Höhe von 94 Milliarden Pfund über 20 Jahre durch die Abschaffung der CO2-Steuer. Carbon Brief behauptet, dies sei eine falsche Buchführung, da „94 Milliarden Pfund nicht mehr in die Staatskasse fließen und dem Land somit kein Geld gespart wird “.

Entweder verstehen sie den Energiemarkt nicht oder sie lügen bewusst. Es stimmt zwar, dass die Gelder, die Gaskraftwerke in das britische Emissionshandelssystem einzahlen, letztendlich in die Staatskasse fließen. Entscheidend ist aber, dass die Grenzkosten der Gaserzeugung fast immer den Großhandelspreis für alle Stromerzeuger bestimmen (mit Ausnahme derer, die CfD-Subventionen erhalten).

Aktuell erhöhen CO₂-Steuern die Stromrechnungen um etwa 8 Milliarden Pfund pro Jahr, wovon 3 Milliarden Pfund in die Staatseinnahmen fließen. Die verbleibenden 5 Milliarden Pfund stellen einen unerwarteten Gewinn für alle Nicht-Gas-Energieerzeuger dar, die größtenteils auf erneuerbare Energien setzen.

Onwards Prognose von 94 Milliarden Pfund über zwanzig Jahre deckt sich mit dieser Zahl von 5 Milliarden Pfund.

Netzwerkkosten

Carbon Brief hat die von Onward angegebenen Kosten von 137 Milliarden Pfund für die Modernisierung des Übertragungsnetzes in Frage gestellt.

Tatsächlich sind die potenziellen Einsparungen deutlich höher. OFGEM hat bereits 73 Milliarden Pfund für Arbeiten in den nächsten vier Jahren budgetiert, während NESO erklärt hat, dass weitere 89 Milliarden Pfund „über das Jahr 2030 hinaus“ benötigt werden. Das ergibt eine Gesamtsumme von 162 Milliarden Pfund.

Doch besorgniserregend mehren sich die Anzeichen dafür, dass diese Kosten massiv unterschätzt wurden. EDF hat angedeutet, dass sich die Baukosten am Ende verdreifachen könnten. Das dürfte all jene überraschen, die die Budgetexplosion für HS2 über die Jahre hinweg miterlebt haben.

Carbon Brief erwähnt auch nicht die Hunderte von Milliarden, die für den Ausbau der Kapazitäten der Niederspannungs-Verteilnetze benötigt werden. Gemeint sind die Kabel, die den Strom durch unsere Straßen transportieren, sowie die Umspannwerke und Strommasten, die diese Netze speisen.

Diese Arbeiten werden unerlässlich sein, wenn wir unsere Elektrofahrzeuge aufladen und unsere Wärmepumpen betreiben wollen.

Niemand in der Regierung hat auch nur versucht, die Kosten dafür zu beziffern, denn das Ergebnis wäre wirklich erschreckend. Stattdessen wird das Problem immer wieder aufgeschoben!

Systemausgleichskosten

Carbon Brief behauptet außerdem, die potenziellen Einsparungen von 67 Milliarden Pfund seien übertrieben dargestellt worden. Doch auch hier wird die Wahrheit beschönigt.

Der nationale Netzbetreiber NESO hat bereits prognostiziert, dass die Kosten für den Netzausgleich bis 2030 7 Milliarden Pfund betragen werden. Darin enthalten sind die Kosten für die Abschaltung von Wind- und Solarparks bei Überproduktion sowie für Reservekapazitäten und Batteriespeicher bei Unterproduktion.

Dies entspricht einer Steigerung von 5 Milliarden Pfund gegenüber den aktuellen Kosten. Mit dem Ausbau der Kapazitäten für fluktuierende Wind- und Solarenergie werden diese Kosten weiter steigen.

Der Plan der Konservativen ist, nach alldem, eine kuriose Mischform.

Obwohl sie behaupten, das Netto-Null-Ziel aufzugeben, scheinen sie ihm weiterhin treu zu bleiben. Daher das Argument, dass niedrigere Strompreise alle dazu animieren würden, Elektrofahrzeuge und Wärmepumpen zu kaufen.

Ich vermute, es handelt sich um einen Versuch, den liberaldemokratischen Flügel der Partei mit dem Rest zu vereinen.

Folglich werden sie wahrscheinlich zwischen den Stühlen sitzen und ein uneinheitliches Energiesystem haben, das niemanden zufriedenstellt. Um die Kosten zu optimieren, muss die in ihrem Plan geforderte Gaskapazität von 45 GW rund um die Uhr oder so nah wie möglich am Bedarf laufen. Der von ihnen gewünschte Standby-Betrieb verringert die Effizienz erheblich und erhöht die Systemkosten.

Währenddessen sind Elektrofahrzeuge und Wärmepumpen zwar Teil des Plans, aber es müssen Hunderte von Milliarden in das Stromnetz investiert werden.

Zum Schluss noch eine kleine Randnotiz!

Laut Carbon Brief führt der Plan der Tories zu zusätzlichen Emissionen von 524 Mio. Tonnen CO2 zwischen 2030 und 2050 – das sind lediglich 26 Mio. Tonnen CO2 pro Jahr.

Die jährlichen Emissionen Großbritanniens belaufen sich auf rund 700 Mio. Tonnen CO2, einschließlich derjenigen, die in importierten Waren enthalten sind.

Ich finde es erstaunlich, dass irgendjemand auch nur daran denkt, 320 Milliarden Pfund zu verschwenden, um die britischen Emissionen um weniger als 4 % zu reduzieren.

Links

1) Onward report:

https://ukonward.com/reports/firm-foundations/

2) Carbon Brief response:

https://www.carbonbrief.org/factcheck-10-flaws-in-the-conservative-report-on-cheap-power

https://wattsupwiththat.com/2026/09/01/bombshell-report-claims-milibands-clean-power-plan-will-cost-320-billion/

 

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Kindergeld: Das ändert sich für Eltern ab 2027

Kindergeld: Auszahlung ohne Antrag und höhere Beträge – was sich für Eltern ändern soll

Nach der Geburt eines Kindes soll für viele Eltern künftig ein Behördengang entfallen: Die Familienkasse soll das Kindergeld auch ohne Antrag bewilligen und auszahlen können. Der Bundestag hat die entsprechende Neuregelung am 9. Juli 2026 beschlossen, die praktische Einführung ist für 2027 vorgesehen. Allerdings werden nicht alle Familien gleichzeitig erreicht, und die Prüfung des Anspruchs bleibt bestehen. Das erläutert die Bundesregierung zum antragslosen Kindergeld.

Daneben gibt es inzwischen neue Pläne für die Höhe der Leistung. Das Bundeskabinett hat am 2. September 2026 einen Steuerreform-Entwurf beschlossen, der auch mehr Kindergeld vorsieht.

Eltern müssen deshalb zwischen dem neuen Auszahlungsverfahren und der geplanten Erhöhung unterscheiden: Beide Vorhaben betreffen das Kindergeld, haben aber unterschiedliche Gesetzgebungsstände und Zeitpläne. Den aktuellen Entwurf veröffentlicht das Bundesfinanzministerium.

Kindergeld ohne Antrag soll 2027 in zwei Stufen beginnen

Die erste Ausbaustufe soll Familien erreichen, die bereits Kindergeld für ein älteres Kind bekommen und ein weiteres Baby erwarten. Hier kennt die Familienkasse gewöhnlich schon die empfangsberechtigte Person und die Bankverbindung. Diese Angaben sollen für das neugeborene Geschwisterkind erneut genutzt werden können, sofern die weiteren Voraussetzungen zweifelsfrei feststehen.

Als voraussichtlichen Beginn hat das Finanzministerium März 2027 genannt. Bei ersten Kindern ist die Umstellung aufwendiger, weil noch keine früheren Kindergelddaten der Eltern vorhanden sind; diese zweite Stufe ist voraussichtlich für November 2027 vorgesehen.

Die Monate beschreiben den geplanten technischen Start und sind keine Zusage, dass ab diesem Zeitpunkt jeder Einzelfall automatisch erledigt wird. Die zeitliche Staffelung ergibt sich aus den Angaben des Finanzministeriums zum Verfahren.

Welche Voraussetzungen für die automatische Auszahlung gelten sollen

Für die vorgesehene Einbeziehung erster Kinder muss mindestens ein Elternteil gemeinsam mit dem Kind in Deutschland wohnen. Von diesem Elternteil muss eine Bankverbindung bekannt sein, außerdem muss mindestens ein Elternteil in Deutschland arbeiten. Sind Angaben unvollständig oder lässt sich der Anspruch nicht eindeutig feststellen, bleibt eine Antragstellung beziehungsweise Ergänzung von Nachweisen erforderlich.

Eine fehlende Voraussetzung für das automatische Verfahren bedeutet jedoch nicht, dass die Familie kein Kindergeld erhält. Insbesondere ist Erwerbstätigkeit keine allgemeine Voraussetzung für den Kindergeldanspruch. Die Unterscheidung betrifft den Weg zur Bewilligung: Auch berechtigte Eltern ohne Beschäftigung können weiterhin Kindergeld beantragen. Die allgemeinen Anspruchsregeln beschreibt die Bundesagentur für Arbeit.

Warum manche Familien weiterhin selbst tätig werden müssen

Besonders bei Pflege- und Adoptivfamilien lässt sich aus der ursprünglichen Geburtsmeldung nicht ohne Weiteres ableiten, wer später Kindergeld erhalten soll. Wird ein Kind erst nach seiner Geburt in einen anderen Haushalt aufgenommen, muss die Familienkasse die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse prüfen. Auch bei Auslandsbezügen oder nicht vollständig verfügbaren Angaben zur Selbstständigkeit können zusätzliche Unterlagen nötig sein.

Für Haushalte mit Grundsicherung nach dem SGB II wäre die Aussage, sie seien ausnahmslos ausgeschlossen, zu pauschal. Wer arbeitet und ergänzende Leistungen erhält, kann andere Voraussetzungen erfüllen als ein Haushalt ohne Erwerbstätigkeit. Entscheidend bleiben die jeweilige Familiensituation und die verfügbaren Daten. Weitere Einzelheiten erläutert unser Beitrag „Kindergeld ohne Antrag: Aber nicht für alle“.

Was die Umstellung für unterschiedliche Familien bedeutet Situation Vorgesehenes Verfahren Was Eltern beachten sollten Weiteres Baby; für ein älteres Kind wird bereits Kindergeld gezahlt Automatische Bewilligung voraussichtlich ab März 2027 möglich Anspruch und Kontoverbindung müssen eindeutig feststehen. Erstes Baby Einbeziehung voraussichtlich ab November 2027 Inlandswohnsitz, bekannte IBAN und inländische Erwerbstätigkeit sind vorgesehen. Fehlende Daten oder unklare Anspruchsberechtigung Weiterhin Antrag oder ergänzende Angaben Ein Schreiben der Familienkasse erfordert gegebenenfalls eine Antwort. Bereits laufender Kindergeldbezug Bestehende Bewilligung bleibt Ausgangspunkt Wegen der Verfahrensumstellung ist kein allgemeiner Neuantrag nötig. Volljähriges Kind in Ausbildung oder Studium Weiterhin Prüfung der besonderen Anspruchsvoraussetzungen Ausbildungs- und Studiennachweise bleiben erforderlich.

Die Übersicht verbindet die angekündigten Einführungsstufen mit den bisherigen Pflichten beim Kindergeldbezug. Das neue Verfahren setzt bei der Geburt an; für ältere Kinder wird damit kein allgemeiner Verzicht auf Nachweise eingeführt. Die besonderen Anforderungen ab Volljährigkeit erläutert die Familienkasse zum Kindergeld ab 18 Jahren.

Wie die Familienkasse an die notwendigen Daten kommen soll

Ausgangspunkt ist die Anmeldung der Geburt: Über die Meldebehörden gelangen die Angaben an die Steuerbehörde des Bundes, die dem Kind eine Steuer-Identifikationsnummer zuweist. Anschließend erhält die Familienkasse die Informationen. Der Datenaustausch soll verhindern, dass Eltern Angaben erneut in einen Antrag eintragen müssen, obwohl diese der Verwaltung bereits vorliegen.

Eine nutzbare Kontoverbindung ist für die Auszahlung unverzichtbar. Werdende Eltern können ihre IBAN bereits heute für die Speicherung bei der zuständigen Steuerbehörde über ELSTER oder die App IBAN+ mitteilen. Fehlen dennoch Angaben, soll die Familienkasse ein Begrüßungsschreiben mit Zugang zu einem vorausgefüllten Antrag versenden. Das Verfahren und die Möglichkeiten zur IBAN-Mitteilung beschreibt das Bundesfinanzministerium.

Welcher Elternteil das Kindergeld bekommt

Für ein Kind wird das Kindergeld grundsätzlich nur an eine berechtigte Person gezahlt. Beim antragslosen Verfahren muss die Familienkasse diese Person zunächst anhand der verfügbaren Angaben auswählen. Bei weiteren Kindern soll sie dafür normalerweise an den bisherigen Kindergeldbezug anknüpfen.

Die Auswahl durch die Behörde soll die Eltern nicht dauerhaft binden. Sind sie damit nicht einverstanden, können sie nach dem vorgesehenen Verfahren ohne Begründung eine Änderung für die Zukunft veranlassen. Gerade nach einer Trennung sollte geprüft werden, ob der Bescheid noch zur tatsächlichen Haushaltssituation passt. Die Regelung erläutert der Bericht des Finanzausschusses.

259 Euro gelten bereits – 267 und 272 Euro sind geplant

Seit Januar 2026 beträgt das Kindergeld 259 Euro pro Kind und Monat. Für zwei anspruchsberechtigte Kinder sind das insgesamt 518 Euro, für drei Kinder 777 Euro. Wer bereits Kindergeld bekam, erhielt die Erhöhung gegenüber 2025 automatisch und musste dafür keinen neuen Antrag stellen. Dies bestätigt die Bundesagentur für Arbeit zur Kindergelderhöhung 2026.

Der am 2. September beschlossene Regierungsentwurf zur Einkommensteuerreform sieht ab Januar 2027 monatlich 267 Euro und ab Januar 2028 monatlich 272 Euro je Kind vor. Die erste Stufe würde gegenüber 2026 ein Plus von acht Euro monatlich beziehungsweise 96 Euro jährlich pro Kind bringen. Für eine Familie mit zwei Kindern wären das bei ganzjährigem Anspruch 192 Euro mehr im Jahr 2027.

Diese höheren Beträge sind zum Stand dieses Beitrags noch keine geltenden Auszahlungsansprüche. Sie stehen im Regierungsentwurf und müssen das weitere Gesetzgebungsverfahren durchlaufen. Der Beschluss zum antragslosen Kindergeld bewirkt für sich genommen keine Erhöhung. Die vorgesehenen Beträge finden sich im Entwurf des Einkommensteuerreformgesetzes 2027.

Kinderfreibeträge sind keine zusätzliche Überweisung

Beim Kindergeld kommt häufig die Frage auf, wie es sich zu den steuerlichen Freibeträgen verhält. Im Jahr 2026 betragen der Kinderfreibetrag für beide Eltern zusammen 6.828 Euro und der Freibetrag für Betreuung, Erziehung oder Ausbildung weitere 2.928 Euro. Insgesamt geht es damit um 9.756 Euro pro Kind und Jahr, die unter den gesetzlichen Voraussetzungen steuerlich berücksichtigt werden können.

Diese Summe wird nicht ausgezahlt, sondern mindert gegebenenfalls das zu versteuernde Einkommen.

Im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung prüft das Finanzamt, ob die Entlastung durch die Freibeträge günstiger ist als das Kindergeld; dafür ist die Anlage Kind erforderlich. Ist der Steuervorteil höher, wird der Kindergeldanspruch bei der Berechnung berücksichtigt, sodass die Vergünstigungen nicht ungekürzt nebeneinander gewährt werden. Das erklärt das Familienportal des Bundes.

Der Steuerreform-Entwurf sieht für die zusammengefassten Freibeträge 10.056 Euro im Jahr 2027 und 10.236 Euro im Jahr 2028 vor. Auch hierbei handelt es sich bislang um geplante Änderungen. Den Zusammenhang zwischen monatlicher Zahlung, Steuererklärung und ergänzenden Leistungen beschreibt außerdem unser Beitrag zum Kindergeld 2026 und den Entlastungsmöglichkeiten für Familien.

Änderungen müssen Eltern weiterhin mitteilen

Eine automatische Erstbewilligung nimmt Eltern nicht die Verantwortung ab, anspruchsrelevante Veränderungen zu melden. Eine dauerhafte Trennung, der Wechsel des Kindes in einen anderen Haushalt oder neue Bankdaten können eine Mitteilung erforderlich machen.

Die Familienkasse weist ausdrücklich darauf hin, dass es nach dem bisherigen Verfahren nicht genügt, nur das Einwohnermeldeamt oder das Jobcenter zu informieren. Hinweise dazu enthält ihre Seite „Mitteilung an die Familienkasse“.

Auch bei volljährigen Kindern bleibt Aufmerksamkeit nötig. Während einer Ausbildung oder eines Studiums kann Kindergeld unter den jeweiligen Voraussetzungen bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres gezahlt werden. Endet die Ausbildung oder wird das Studium abgebrochen, muss die Familienkasse davon erfahren; die Reform für Neugeborene ändert daran nichts.

Warum Eltern mit einem aktuellen Antrag nicht warten sollten

Wer jetzt ein Kind bekommt oder erstmals Kindergeld beanspruchen kann, sollte nicht auf die angekündigte Automatisierung warten. Im September 2026 gilt für neue Ansprüche weiterhin das bisherige Antragsverfahren. Der Antrag kann kostenlos direkt bei der Familienkasse gestellt werden.

Die rückwirkende Auszahlung ist grundsätzlich auf sechs Monate vor dem Monat des Antragseingangs begrenzt. Langes Abwarten kann deshalb dazu führen, dass zustehende Monatsbeträge nicht mehr ausgezahlt werden. Auf diese Grenze weist die Bundesagentur für Arbeit bei der Antragstellung hin.

Bei Grundsicherung und Kinderzuschlag gelten eigene Regeln

Für Familien im SGB-II-Bezug bedeutet eine Kindergelderhöhung nicht zwangsläufig ein entsprechend höheres Haushaltsbudget.

Kindergeld wird dem Kind grundsätzlich als Einkommen zugerechnet, soweit es zur Deckung seines Lebensunterhalts benötigt wird; Bedarfe für Bildung und Teilhabe bleiben dabei ausgenommen. Eine höhere Kindergeldzahlung kann daher die ergänzende Leistung des Jobcenters verringern. Grundlage ist § 11 SGB II.

Der Kinderzuschlag ist wiederum eine eigenständige Leistung für Familien mit begrenztem Einkommen. Im Jahr 2026 sind bis zu 297 Euro monatlich je Kind möglich, abhängig von den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen. Aus einer automatischen Kindergeldbewilligung entsteht keine automatische Bewilligung des Kinderzuschlags. Welche Unterstützung infrage kommt, erläutert unser Beitrag zu bis zu 297 Euro Kinderzuschlag und weiteren Entlastungen.

Die Entlastung erreicht zunächst nur einen Teil der Familien

Die Bundesregierung rechnet damit, dass durch das neue Verfahren etwa 300.000 Erstanträge im Jahr entfallen können. In der Bundestagsdebatte wurde zugleich kritisiert, dass unter anderem Pflege- und Adoptivfamilien sowie bestimmte Haushalte mit Sozialleistungsbezug zunächst nicht ausreichend erreicht werden.

Für diese Familien bleibt entscheidend, dass der weiterhin nötige Antrag verständlich und zugänglich ist. Die unterschiedlichen Positionen dokumentiert der Bundestag zur abschließenden Beratung.

Der Beitrag Kindergeld: Das ändert sich für Eltern ab 2027 erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.

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Demirtaş: Selçuk Mızraklı kommt am 8. September frei

Der frühere Ko-Oberbürgermeister von Amed (tr. Diyarbakır), Adnan Selçuk Mızraklı, soll am Dienstag, dem 8. September, aus dem Gefängnis im westtürkischen Edirne entlassen werden. Das gab der ebenfalls dort inhaftierte frühere HDP-Vorsitzende Selahattin Demirtaş am Samstag bekannt.

Demirtaş teilte auf X eine persönliche Botschaft über seinen langjährigen Mitgefangenen. „Dr. Adnan Selçuk Mızraklı, der für vier Monate als Oberbürgermeister von Diyarbakır sieben Jahre im Gefängnis verbracht und seine Strafe abgesessen hat, wird am Dienstag, dem 8. September, freikommen, noch bevor die ‚Geschwisterlichkeit‘ ihn erreicht hat“, schrieb Demirtaş und bezeichnete Mızraklı als einen „weisen Menschen mit reinem Herzen“.

„In den vergangenen fünf Jahren war ich ihm anvertraut und er mir“, schrieb Demirtaş weiter. „Am Dienstagmorgen wird er hier rauskommen und am Abend am Flughafen von Diyarbakır sein. Von da an ist er euch anvertraut.“ Seine Botschaft schloss Demirtaş mit einem Wortspiel: „Von drinnen nach draußen, acht Buchstaben: ‚FREIHEIT‘. Hoca ist dabei, das Rätsel zu lösen.“

https://t.co/NSxy3wd7Lm pic.twitter.com/ZjDjJFaNox

— Selahattin Demirtaş (@hdpdemirtas) September 5, 2026

2019 abgesetzt und verhaftet

Der kurdische Arzt und Politiker Adnan Selçuk Mızraklı war bei der Kommunalwahl im März 2019 für die HDP zum Ko-Oberbürgermeister von Amed gewählt worden. Bereits im August desselben Jahres setzte ihn das türkische Innenministerium ab und ersetzte ihn durch einen staatlichen Zwangsverwalter. Im Oktober 2019 wurde Mızraklı festgenommen.

Im März 2020 verurteilte ihn ein Gericht wegen angeblicher Mitgliedschaft in der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) zu neun Jahren, vier Monaten und 15 Tagen Gefängnis. Grundlage der Verurteilung waren insbesondere Aussagen der Kronzeugin Hicran Berna Ayverdi. Sie hatte behauptet, Mızraklı habe als Arzt in einer Privatklinik einen verletzten PKK-Kämpfer operiert. Die Verteidigung wies die Aussage zurück und legte Belege vor, die den Vorwurf widerlegten.

Das Urteil wurde später wegen formeller Fehler aufgehoben. In einem neuen Verfahren wurde Mızraklı im November 2023 erneut zu neun Jahren, vier Monaten und 15 Tagen Haft verurteilt. Dabei wurde zusätzlich die Aussage des Kronzeugen Ümit Akbıyık als Beweismittel herangezogen. Der Kassationshof bestätigte das Urteil 2024 und verwarf die Revision der Verteidigung. Die HDP, deren politische Nachfolgerin die DEM-Partei ist, hatte das Verfahren als Ausdruck einer Willkürjustiz kritisiert und von einem „Konzept des Feindstrafrechts gegen das kurdische Volk“ gesprochen.

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Samstagsmütter fordern Aufklärung des Mordes an Fethi Ildır

Die Samstagsmütter haben bei ihrer 1119. Mahnwache auf dem Galatasaray-Platz in Istanbul die Aufklärung des gewaltsamen Verschwindenlassens und der Ermordung von Fethi Ildır gefordert. Der damals 18-Jährige wurde im September 1993 in Şirnex (tr. Şırnak) verschleppt. Wenig später wurde seine Leiche mit schweren Folterspuren gefunden. Die Verantwortlichen wurden bis heute nicht zur Rechenschaft gezogen.

An der Kundgebung beteiligten sich Angehörige von Verschwundenen, Menschenrechtsverteidiger:innen und zahlreiche weitere Menschen. Sie trugen Bilder der Ermordeten und rote Nelken. Die Erklärung wurde von der Rechtsanwältin Eren Keskin im Namen des Vorstands des Menschenrechtsvereins IHD verlesen.

Keskin betonte, dass die Straflosigkeit bei Fällen des gewaltsamen Verschwindenlassens nicht von selbst entstanden sei, sondern in der Verantwortung des türkischen Staates liege. Auch der Ablauf der Zeit entbinde den Staat nicht von seiner Verantwortung. „Im Gegenteil: Mit jedem Jahr wird die Verpflichtung, die Wahrheit ans Licht zu bringen und Gerechtigkeit herzustellen, noch wichtiger. Jeder Fall eines gewaltsamen Verschwindenlassens, dessen Akte bis heute liegen gelassen wird und dessen Verantwortliche trotz bekannter Namen nicht untersucht werden, zeigt uns, dass das System der Straflosigkeit fortbesteht.“

Nach der Verschleppung wurde seine Festnahme geleugnet

Fethi Ildır lebte 1993 im Landkreis Hezex (Idil) in Şirnex. Im September verließ er sein Zuhause, um nach Cizîr (Cizre) zu fahren. Zeug:innen berichteten seiner Familie nach Angaben der Samstagsmütter, dass Ildır im Dorf Kuştepe von Personen festgenommen worden sei, die als Mitglieder der paramilitärischen Dorfschützer zugleich für ihre Nähe zur islamistischen Todesschwadron Hizbullah bekannt gewesen seien. Die Familie wandte sich unmittelbar an Behörden, Polizeistationen und die Staatsanwaltschaft. Dort sei ihr jedoch mitgeteilt worden, dass Fethi Ildır nicht festgenommen worden sei und sein Name in keinem Register auftauche.

Eren Keskin

Am 19. September 1993 wurde Ildırs Leiche etwa drei Kilometer von der Straße zwischen Cizîr und Hezex entfernt gefunden. Sie wies schwere Folterspuren auf, Hände und Füße waren vom Körper abgetrennt worden. Sein Vater Hüseyin Ildır erstattete bei den Staatsanwaltschaften in Hezex und Cizîr Anzeige. Er benannte Mitglieder der Hizbullah, die zugleich als Dorfschützer tätig gewesen seien, als Verantwortliche für die Verschleppung und Ermordung seines Sohnes.

„Kein wirksames justizielles Verfahren“

Die Staatsanwaltschaft in Hezex leitete ein Ermittlungsverfahren ein. Da Kuştepe zum Zuständigkeitsbereich von Cizîr gehörte, wurde das Verfahren im Oktober 2000 dorthin übergeben. In der entsprechenden Entscheidung wurden die Dorfschützer Mehmet Şerif Tanrıverdi, Cemal Gözüncü, Behrem Gözüncü und Süleyman Güngör als Verdächtige genannt. Damit seien auch jene Personen in die Ermittlungsakte aufgenommen worden, auf die die Familie hingewiesen hatte, erklärte Keskin. Die Staatsanwaltschaft in Cizîr behandelte den Fall dennoch als „Mord mit unbekannter Täterschaft“ und ordnete 2003 lediglich eine dauerhafte Fahndung an.

Nachdem dies ohne Ergebnis geblieben war, stellte die Familie im März 2009 über ihre Anwält:innen einen neuen Antrag. Sie forderte, die Verschleppung, Folter und Ermordung Ildırs als organisierte Straftat zu untersuchen und sowohl die benannten Verdächtigen als auch mögliche weitere Beteiligte zu ermitteln und vor Gericht zu stellen. Im Juni 2023 wurde die Ermittlungsakte schließlich von Cizîr an die Staatsanwaltschaft in Amed (Diyarbakır) übermittelt. „In dem Verfahren, das zwischen den Staatsanwaltschaften in Hezex, Cizîr und Amed hin- und hergeschoben wurde, fand kein wirksames justizielles Verfahren statt“, sagte Keskin. Der Fall sei über Jahre verschleppt worden.

„Wir werden nicht aufhören, Gerechtigkeit zu fordern“

Was Fethi Ildır angetan worden sei, könne nicht als gewöhnlicher Mord behandelt werden, erklärte Keskin. „Die schwere Gewalt und Folter, der er ausgesetzt war, muss als Verbrechen gegen die Menschlichkeit behandelt werden.“ 33 Jahre nach seinem gewaltsamen Verschwindenlassen lehnten die Samstagsmütter jede Verjährung solcher Verbrechen ab. „Die Zeit beseitigt das Verbrechen nicht. Die Zeit beseitigt die Verantwortung des Staates nicht. Die Zeit beseitigt unser Recht auf Gerechtigkeit nicht.“

Der Staat sei weiterhin verpflichtet, im Fall Fethi Ildır wirksam zu ermitteln, die Wahrheit offenzulegen und die Verantwortlichen zu bestrafen. Die Justiz müsse dieser Verpflichtung endlich nachkommen. „Egal, wie viele Jahre vergehen: Wir werden nicht aufhören, Gerechtigkeit für Fethi Ildır und für alle unsere Verschwundenen zu fordern und daran zu erinnern, dass der Staat verpflichtet ist, sich innerhalb der rechtlichen Normen zu bewegen“, erklärte Keskin.

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Karayılan an kurdische Organisationen: Lasst uns eine gemeinsame Strategie entwickeln

Murat Karayılan hat sich mit einer Videobotschaft an das 34. Internationale Kurdische Kulturfestival in Dortmund gewandt. Das Mitglied der Kommandantur im zentralen Hauptquartier der Volksverteidigungskräfte (HPG) rief darin kurdische Organisationen dazu auf, eine gemeinsame Strategie zu entwickeln und den gegenwärtigen Prozess für Frieden und eine demokratische Gesellschaft mit nationaler Einheit zu verbinden.

Karayılan bezeichnet den mit dem Aufruf des kurdischen Repräsentanten Abdullah Öcalan vom 27. Februar 2025 eingeleiteten Strategiewechsel als Übergang vom bewaffneten Kampf zur demokratischen Politik. Zugleich warnt er davor, den Ausgang des Prozesses als bereits entschieden zu betrachten. Öcalans physische Freiheit und die Möglichkeit, den Prozess selbst zu führen, seien für dessen Erfolg unabdingbar. An die Gesellschaft in Europa appelliert Karayılan, ihre Organisierung und Beteiligung am demokratischen Kampf zu verstärken.

Wir dokumentieren die Botschaft im Wortlaut:

 


„Verehrtes Volk, geschätzte Freund:innen,

ich grüße euch alle herzlich und mit Respekt.

Im Namen der Führung unserer Bewegung gratuliere ich euch allen zum 34. Kurdischen Kulturfestival und wünsche euch viel Erfolg.

Vor 34 Jahren war auch ich in Europa, und damals wurde beschlossen, ein solches Festival zu veranstalten. Seitdem führt ihr es jedes Jahr als eine Tradition fort. Das ist eine sehr wertvolle und bedeutende Haltung gegen Assimilation und kulturellen Genozid. Zugleich wurde dieses Festival auch dem Gedenken an die gefallenen Held:innen gewidmet. Auch das ist wertvoll und von großer Bedeutung. Für diese Haltung danken wir euch und sprechen euch unsere Anerkennung aus.

Liebe Freund:innen,

wie ihr wisst, befindet sich unser Kampf, der Freiheitskampf Kurdistans, heute in einem sehr wichtigen, sensiblen und historischen Prozess. Mit dem historischen Aufruf von Rêber Apo [Abdullah Öcalan] vom 27. Februar 2025 ist unser Widerstand in eine neue Phase eingetreten. Diese Phase ist der Übergang von der Strategie des bewaffneten Kampfes zu einer Strategie demokratischer Politik.

Als Menschen aus Kurdistan in Europa verfolgt ihr diesen Prozess aus nächster Nähe. Bis heute habt ihr sehr viel Arbeit in unseren Kampf eingebracht und bedeutende Beiträge geleistet. Wir hoffen, dass ihr euch auch in dieser neuen Phase mit derselben Entschlossenheit und Stärke einbringen werdet.

Es muss klar sein: Rêber Apo hat diesen neuen Prozess entwickelt, um den Weg zum Erfolg zu öffnen. Auch wir als Bewegung glauben an diesen Prozess. Der bewaffnete Kampf hat im Freiheitskampf Kurdistans seine Rolle gespielt. Von nun an können wir mit den Mitteln demokratischer Politik zu einem Ergebnis gelangen.

Die wichtigste Frage bei der Gestaltung der neuen Phase ist die physische Freiheit Rêber Apos. Für alle unsere Freund:innen und für die Guerilla ist sie unabdingbar. Denn Rêber Apo muss frei sein und diesen Prozess selbst führen. Wenn dies nicht verwirklicht wird, kann auch der Prozess keinen Erfolg haben.

Geschätzte Patriot:innen,

wir sind eine erfahrene Bewegung. Dieser Prozess birgt zugleich auch Gefahren. Deshalb müssen wir aufmerksam und umsichtig handeln. Sowohl als Bewegung als auch als Volk müssen wir diese Phase in diesem Bewusstsein angehen. Noch liegt nichts Greifbares vor. Rêber Apo hat diese Phase als eine Phase des Kampfes bezeichnet. Wir alle müssen sie als einen Prozess des Kampfes begreifen.

Der türkische Staat hat gegenüber dem kurdischen Volk eine Politik der Verleugnung betrieben. Jede Forderung unseres Volkes nach Rechten wurde als Aufstand betrachtet und mit Zwang und Repression bekämpft und sollte niedergeschlagen werden. Auch unser revolutionärer Kampf wurde auf dieselbe Weise als Aufstand bezeichnet. Seit rund 50 Jahren wurden zahlreiche Wege und Methoden eingesetzt, um unsere Bewegung zu zerschlagen und zu liquidieren. Insbesondere in den vergangenen zehn Jahren wurde versucht, uns mit Unterstützung der NATO und bestimmter Kräfte in der Region sowie unter Einsatz aller modernen und verbotenen Waffen zu vernichten.

Gegen diese Vernichtungsangriffe hat die Freiheitsguerilla Kurdistans einen historischen Widerstand geleistet. Sie hat mit einem Geist der Selbstaufopferung Widerstand geleistet. Letztlich konnten sie uns nicht vernichten, sie konnten uns nicht besiegen; wir sind aufrecht geblieben. Daraufhin wandte sich der Staat an Rêber Apo. Auf dieser Grundlage hat sich der gegenwärtige Prozess entwickelt.

Zweifellos haben die gefallenen Held:innen daran einen sehr großen Anteil. Für die Entstehung dieses Prozesses waren der Widerstand Rêber Apos und der Widerstand der gefallenen Held:innen von grundlegender Bedeutung.

Geschätzte Patriot:innen,

seit 53 Jahren wurde ein solides Fundament dafür geschaffen, dass der Freiheitskampf Kurdistans zum Erfolg gelangen kann. Nichts davon war einfach; all diese Errungenschaften wurden durch Arbeit, Opferbereitschaft und Widerstand erkämpft. Sie wurden durch den Widerstand unseres gesamten Volkes und den Einsatz der Kurd:innen in Europa möglich.

Damit ein Volk nicht untergeht und zum Erfolg gelangen kann, braucht es zwei grundlegende Dinge: Erstens muss es eine Strategie entwickeln, also über eine strategische Führung verfügen. Zweitens muss es seine eigenen Held:innen hervorbringen.

Keine Gesellschaft, die ihre Held:innen hervorgebracht und ihre Strategie entwickelt hat, kann besiegt werden. Heute sind beide Voraussetzungen vorhanden. Auf Grundlage der Perspektive, die Rêber Apo für das kurdische Volk entwickelt hat, und auf dem Fundament, das unsere Held:innen geschaffen haben, können wir den Kampf weiter verstärken und zum Erfolg führen.

Wir haben unsere Held:innen: von Mazlum Doğan bis Egîd (Mahsum Korkmaz), von Bêrîvan bis Bêrîtan und Zîlan, bis zu Sara und Delal Amed. Wir haben große Revolutionär:innen und Held:innen wie Ali Haydar Kaytan, Rıza Altun, Nûreddîn Sofî, Erdal (Engin Sincer), Atakan Mahir, Adil Bilikî, Nûda Karker und Egîd Civyan. Und zuletzt haben wir Helden wie Mordem Çewlîg. Auf der Grundlage der von ihnen geschaffenen Werte und ihres Vermächtnisses können wir eine freie und demokratische Zukunft aufbauen.

Liebe Patriot:innen, geschätzte Freund:innen,

heute erleben wir weltweit und insbesondere im Nahen Osten Krisen, Kriege und bedeutende Entwicklungen. Das kurdische Volk ist ein starkes und bedeutendes Volk in der Region. Doch gegenwärtig fehlt ihm eine gemeinsame Strategie, und es ist zersplittert. Damit es in der Region zu einer eigenständigen Kraft werden und wie die benachbarten Völker frei auf seinem eigenen Land leben kann, muss es unbedingt eine gemeinsame Strategie entwickeln und seine Einheit verwirklichen. Deshalb betont Rêber Apo, dass demokratische Einheit unverzichtbar ist.

Auch ich rufe im Namen unserer Bewegung alle kurdischen Organisationen auf: Lasst uns eine gemeinsame Strategie entwickeln und diesen historischen und bedeutenden Prozess mit nationaler demokratischer Einheit krönen. Das ist die Erwartung unseres gesamten Volkes. Wir als Bewegung sind bereit, dafür jedes Opfer zu bringen, das von uns verlangt wird.

Liebe Patriot:innen, liebes Volk, liebe Menschen aus unserem Volk in Europa,

wie wir bereits gesagt haben, habt ihr bis heute sehr viel Arbeit in unseren Kampf eingebracht. Doch von nun an müsst ihr euch noch stärker beteiligen. Es muss klar sein, dass Rêber Apo diesen neuen Prozess eingeleitet hat, damit wir erfolgreich sein und unsere gesellschaftliche Basis weiter vergrößern können. Deshalb muss unser gesamtes Volk, insbesondere unsere Bevölkerung in Europa und im Ausland, seine materielle und ideelle Unterstützung in dieser neuen Phase weiter verstärken. Unser Kampf wird in der kommenden Zeit noch weiter wachsen.

Rêber Apo hat Perspektiven entwickelt, die nicht nur für Kurdistan und die Region, sondern für die gesamte Welt Lösungsansätze enthalten. Gegenüber der kapitalistischen Moderne vertreten wir die demokratische Moderne. Der Aufbau einer freien, demokratischen und ökologischen Gesellschaft auf der Grundlage der Freiheit der Frau ist heute für alle eine Notwendigkeit.

Deshalb könnt ihr in Europa und überall auf der Welt zu Wegbereiter:innen der Ideen und der Philosophie Rêber Apos werden und sie überall vertreten. Dafür müsst ihr euch jedoch zunächst selbst organisieren. Organisiert euch in demokratischen Kommunen und entwickelt euch zu einer eigenständigen Kraft. Wo immer ihr auch seid: Bleibt nicht allein. Organisiert euch und nehmt euren Platz im Kampf für Freiheit und Demokratie ein. Wenn ihr das tut, könnt ihr in dieser historischen Phase eine noch größere Rolle spielen.

Auf dieser Grundlage gratuliere ich euch noch einmal zu eurem Festival und grüße euch alle mit Respekt und Verbundenheit. Ich wünsche euch allen viel Erfolg in der neuen Phase.

Bijî têkoşîna gele me! Bijî Serok Apo!

Macht es gut und viel Erfolg!“

https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/-52620

 

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Bayık: Für das Vorankommen des Prozesses braucht es politische und rechtliche Schritte

Im zweiten Teil des Interviews mit ANF spricht Cemil Bayık, Ko-Vorsitzender des Exekutivrats der Gemeinschaft der Gesellschaften Kurdistans (KCK), über die nächsten Schritte im Prozess für Frieden und eine demokratische Gesellschaft. Er kritisiert Bestimmungen des verabschiedeten Rahmengesetzes, die aus seiner Sicht die praktische Umsetzung erschweren, und fordert politische und rechtliche Schritte, die den Entwaffnungsprozess voranbringen.

Bayık betont zugleich, dass die Lösung der kurdischen Frage nicht allein von Verhandlungen und staatlichen Schritten abhängen könne. Demokratische und sozialistische Kräfte müssten sich aktiv am Prozess beteiligen und den Kampf für Demokratisierung verstärken. Zu den zuletzt verbreiteten angeblichen Gesprächsnotizen aus Imrali erklärt Bayık, Spekulationen ließe sich am wirksamsten begegnen, wenn Abdullah Öcalan direkt mit Journalist:innen, Intellektuellen, Politiker:innen und demokratischen Institutionen sprechen könne.

Politische und rechtliche Schritte können die Entwaffnung beschleunigen

Wie wird der Prozess von nun an weitergehen? Gibt es in diesem Zusammenhang einen Fahrplan? Werden politische Schritte und die Entwaffnung parallel verlaufen?

Es ist ein Gesetz verabschiedet worden, aber es ist nicht klar, wie der Prozess weitergehen wird. Das Gremium, dem Rêber Apo [Abdullah Öcalan] angehört, und das vom Vizepräsidenten geleitete Gremium könnten miteinander beraten und einige Fragen klären. Denn das verabschiedete Gesetz erschwert die praktische Umsetzung und ist in einigen Punkten so ausgestaltet, dass es seinen eigenen Zweck zu unterlaufen droht. Dass das Gesetz die Mitglieder der Bewegung in Kategorien einteilt und die Führung sowie eine erhebliche Zahl von Menschen ausnimmt, macht den Prozess kompliziert. Man sagt ja: sich selbst ins eigene Fleisch schneiden. Aufgrund bestimmter eigener Bedenken ist das Gesetz in eine solche Lage geraten. Natürlich können Sicherheitsfragen berücksichtigt werden. Wenn die Angelegenheit jedoch der Sicherheitsbürokratie überlassen wird, entstehen Situationen, die den Prozess blockieren. Die bisherige sicherheitsorientierte Herangehensweise hat das Problem schließlich ungelöst gelassen, und das hat die Türkei teuer zu stehen gekommen.

Der Fahrplan muss so gestaltet sein, dass er in keiner Weise Misstrauen hervorruft. Das ist notwendig, damit der Prozess gesund voranschreiten und eine Lösung erreicht werden kann. Unsere Haltung ist offen und eindeutig. Wir betreiben keinerlei Spiel und versuchen auch nicht, Zeit zu gewinnen. Das weiß auch der Staat. Dass der Staat jedoch aufgrund verschiedener Bedenken zögert, wenn es um Wege und Methoden geht, die ein gesundes Funktionieren des Fahrplans gewährleisten würden, verhindert ein schnelles Vorankommen des Prozesses. Der Präsident [Recep Tayyip Erdoğan] hat in seiner jüngsten Erklärung darauf hingewiesen, dass eine Verzögerung des Prozesses den Gegnern des Prozesses Raum verschaffen würde. Wir vertreten in dieser Frage eine ähnliche Auffassung. Rêber Apo bemüht sich insbesondere darum, dass der Prozess schnell vorankommt.

Doch die derzeit aufgezeigten Wege und Methoden entsprechen nicht dem Charakter des Prozesses. Auf der einen Seite wird von vollständiger Entwaffnung gesprochen, auf der anderen Seite wird eine erhebliche Zahl von Menschen ausgeschlossen. Es liegt auf der Hand, dass kein Fortschritt erzielt werden kann, wenn Menschen ausgeschlossen und zugleich keine vernünftigen und akzeptablen Wege und Methoden vorgeschlagen werden. Man kann nicht die Führung und eine erhebliche Zahl von Menschen ausschließen und gleichzeitig sagen, dies und jenes müsse getan werden. Das bedeutet, um es noch zurückhaltend auszudrücken, eine Bewegung nicht zu kennen, gegen die man seit mehr als 50 Jahren kämpft. Kurz gesagt: Das Gesetz schematisch und dogmatisch zu handhaben, bedeutet, die Dinge zu erschweren.

In diesem Prozess gibt es keine Institution, die als dritte Instanz fungiert. Das kann man den Regierungsvertretern durchaus zugutehalten. Es ist tatsächlich von Bedeutung, das Problem lösen zu können, ohne eine solche Instanz zu benötigen. Der Prozess muss dann jedoch mit Wegen und Methoden geführt werden, die eine solche dritte Instanz, wie sie bei Verfahren zur Konfliktlösung üblich ist, auch tatsächlich überflüssig machen. Dass darauf gegenwärtig besonders geachtet wird, kann man nicht sagen. Wenn es sich nicht um ein Problem handelt, das allein durch die Niederlegung der Waffen gelöst werden kann, wenn ein hundert Jahre altes Problem einen anderen Charakter besitzt, dann ist es keine besonders realistische Herangehensweise, lediglich zu fordern, dass die Waffen niedergelegt werden.

Nachdem der Wille zur Entwaffnung und entsprechende praktische Schritte bis zu einem gewissen Grad unter Beweis gestellt worden sind, würde die Einleitung bestimmter rechtlicher Schritte den Prozess beschleunigen. Unsere Freiheitsbewegung besitzt diesen Willen. Sie hat ihn bislang gezeigt und ist entschlossen, ihn künftig noch deutlicher zu zeigen. Obwohl der Prozess durch bestimmte notwendige gesetzliche Schritte beschleunigt werden müsste, herrscht in dieser Frage jedoch Zurückhaltung. Das Parlament wird als Ausdruck des Willens der Bevölkerung der Türkei betrachtet. Dieses Parlament hat mehrheitlich betont, dass dieses Problem durch Demokratisierung gelöst werden muss. Es wurde auch ausdrücklich festgestellt, dass es sich bei diesem Problem um die kurdische Frage handelt. Dann muss beim weiteren Verlauf des Prozesses auch dieser im Parlament zum Ausdruck gebrachte Wille berücksichtigt werden.

Es bedarf keiner Vorstellung, wonach Entwaffnung und politische Schritte parallel zueinander erfolgen müssten. Wenn jedoch mit bestimmten Schritten zur Entwaffnung zugleich politische und rechtliche Schritte eingeleitet werden, wird dies den Entwaffnungsprozess beschleunigen. Das ergibt sich aus der Natur dieses Prozesses. Rêber Apo hat einen Weg und eine Methode entwickelt, die sich von den Praktiken der Konfliktlösung in anderen Teilen der Welt unterscheiden. Auch wenn Weg und Methode hier anders sind, kommt es darauf an, das Problem dauerhaft zu lösen. Diese Lösung kann sich Schritt für Schritt entwickeln, aber es ist wichtig, dass ihr Zweck und ihr Ziel von Anfang an feststehen.

Demokratisierung und kurdische Frage sind untrennbar verbunden

Die kommende Phase scheint vor allem von einem Kampf um Demokratisierung und darum geprägt zu sein, zu einer wirklichen Republik zu werden. Die Lösung der kurdischen Frage und die Demokratisierung der Türkei sind also wie Fleisch und Nagel miteinander verbunden. Wie sollten vor diesem Hintergrund alle demokratischen Kräfte in der Türkei an diesen Kampf herangehen?

Wenn man die Realität des türkischen Staates und seine hundertjährige Politik gegenüber den Kurd:innen betrachtet, sind die Demokratisierung der Türkei und die Lösung der kurdischen Frage untrennbar miteinander verbunden. Dass seit hundert Jahren Schritte zur Demokratisierung unterlassen werden, weil auch die Kurd:innen davon profitieren könnten, ist ein besonders deutlicher Ausdruck dieser Realität. Wenn die kurdische Frage, wie in anderen Teilen der Welt, daraus entstanden wäre, dass keine Einigung über den Umfang bestimmter Forderungen erzielt werden konnte, hätte sie auch ohne eine Demokratisierung gelöst werden können. Doch wenn es darum geht, eine Politik der Verleugnung zu überwinden und die grundlegenden Rechte eines Volkes anzuerkennen, kann dies nur durch Demokratisierung erreicht werden. Dass Demokratisierung und kurdische Frage als miteinander verflochten betrachtet werden müssen, ergibt sich aus dem besonderen Charakter, den die kurdische Frage in der Türkei besitzt.

Wer das nicht versteht, kann weder die Türkei demokratisieren noch die kurdische Frage lösen. In dieser Hinsicht sind diejenigen, die mit der Frage „Ist die kurdische Frage etwa das einzige Problem der Türkei?“ den Zusammenhang zwischen Demokratisierung und kurdischer Frage nicht verstehen, und diejenigen, die sagen: „Was interessiert uns die Demokratisierung? Für uns zählen allein die Rechte der Kurd:innen“, in Wirklichkeit zwei Seiten derselben Medaille. Keine der beiden Seiten besitzt eine Perspektive für die Lösung der kurdischen Frage.

Wenn Demokratisierung und die Lösung der kurdischen Frage miteinander verflochten, wenn sie wie Fleisch und Nagel miteinander verbunden sind, dann müssen sich alle Sozialist:innen und demokratischen Kräfte an einem Kampf für Demokratie beteiligen, der die kurdische Frage auf die Tagesordnung setzt. Oder anders gesagt: Wenn sie für Demokratie kämpfen, müssen sie dabei einen Ansatz verfolgen, der die Lösung der kurdischen Frage zu einer grundlegenden Aufgabe macht.

In der Türkei bedeutet Demokrat:in oder Sozialist:in zu sein auch, für die Lösung der kurdischen Frage zu kämpfen. Für Sozialist:innen wie für Demokrat:innen muss die Demokratisierung Priorität haben. Schon vor hundert Jahren haben Sozialist:innen erklärt, dass eine demokratische Revolution notwendig sei, um zum Sozialismus zu gelangen. Sie betrachteten Demokratisierung also als einen vorrangigen Kampf. Inzwischen besteht weitgehend Einigkeit darüber, dass auch der Sozialismus demokratisch sein muss. Auch der Sozialismus kann in der Türkei nicht demokratisch sein, ohne die kurdische Frage als grundlegendstes Problem des Landes zu lösen.

Wer ständig „Klassenperspektive“ sagt und dabei die Lösung der kurdischen Frage für unwichtig hält, besitzt selbst keine Klassenperspektive. Warum scheinen diejenigen, die ständig nur von „Klasse“ reden, Marx‘ Feststellung vergessen zu haben: „Ein Volk, das andere unterdrückt, kann selbst nicht frei sein“? Wenn die demokratischen Kräfte, allen voran die Sozialist:innen, den derzeit laufenden Prozess für Frieden und eine demokratische Gesellschaft nicht unterstützen und nicht ihr Gewicht dafür einsetzen, dass dieser Prozess auf der Grundlage der Demokratisierung in Richtung einer Lösung der kurdischen Frage voranschreitet, werden sie sich von der politischen Agenda und der politischen Arena der Türkei abkoppeln und an Einfluss verlieren.

Manche stehen dem Prozess ablehnend gegenüber, weil die AKP an der Regierung ist. Ihre Kritik an der AKP kann man nicht als unberechtigt bezeichnen. Aber wir versuchen, dieses Problem mit dem Staat zu lösen. Die kurdische Frage ist zugleich ein Problem der gesamten Türkei. Wir wollen, dass alle demokratischen Kräfte den Kampf für Demokratisierung verstärken. Es ist wichtig, in einem möglichst breiten Spektrum zusammenzukommen und gemeinsam für Demokratie zu kämpfen. Dass die kurdische Frage eine wesentliche Dimension dieses Kampfes bildet, liegt auf der Hand. Wir sind davon überzeugt, dass die Sozialist:innen und die demokratischen Kräfte eine Lösung der kurdischen Frage wollen. Dann ist es eine historische Verantwortung der Sozialist:innen und Demokrat:innen, den gegenwärtigen Lösungsprozess zu stärken und dafür einzutreten, dass die Lösung einen demokratischeren Inhalt erhält.

Demokratisierung braucht eine organisierte gesellschaftliche Kraft

Warum ist es wichtig, dass sich die demokratischen und sozialistischen Kräfte in der Türkei sowie Künstler:innen, Intellektuelle und andere gesellschaftliche Kreise am Prozess beteiligen?

Wir haben Demokratisierung nie so verstanden, dass die Unterdrückten und gesellschaftlichen Gruppen sie erreichen, indem sie sich mit dem Staat an einen Tisch setzen. Natürlich muss man mit dem Staat sprechen und auch verhandeln. Doch hinter diesen Gesprächen und Verhandlungen muss eine organisierte gesellschaftliche Kraft stehen, die kämpft. Auch die Demokratie in Europa betrachten wir nicht als wirkliche Demokratie. Es gibt dort jedoch bestimmte demokratische Gepflogenheiten und Regeln. Es gibt erkämpfte Rechte. All diese Rechte wurden nicht von den Herrschenden gewährt, sondern durch Kämpfe errungen.

Die Demokratisierung eines Landes wird durch den Kampf erreicht, den demokratische und sozialistische Kräfte gemeinsam mit der organisierten demokratischen Gesellschaft führen. Der geführte Kampf bestimmt den Inhalt der Demokratie. Wenn sich neben Demokrat:innen und Sozialist:innen nicht auch Kunstschaffende, Intellektuelle und weitere gesellschaftliche Kräfte am Kampf für Demokratie beteiligen, kann daraus keine wirkliche Demokratie entstehen. Im Nahen Osten müssen sich auch muslimische Demokrat:innen an diesem Kampf beteiligen. Eine wirkliche Demokratisierung kann nur erreicht werden, wenn all diese Kräfte Teil dieses Kampfes sind.

Zweifellos hat das kurdische Volk durch seinen jahrzehntelangen Kampf demokratische Erfahrungen und Werte hervorgebracht. Auf dieser Grundlage verfolgt es seit Beginn der 1990er Jahre das Ziel einer demokratischen politischen Lösung. Wenn jedoch Demokratisierung und die kurdische Frage in der Türkei miteinander verflochten sind, kann Demokratisierung nicht allein durch den Kampf des kurdischen Volkes erreicht werden. Deshalb ist es wichtig, die demokratischen Erfahrungen und Kräfte des kurdischen Volkes mit den demokratischen Erfahrungen der Völker der Türkei in einem gemeinsamen Kampf zusammenzuführen.

Wenn wir von der Demokratisierung der Türkei sprechen, haben wir uns vorgenommen, sie gemeinsam mit den demokratischen Kräften der Türkei zu verwirklichen. Mit unserer Strategie des demokratischen politischen Kampfes betrachten wir die linken und demokratischen Kräfte nicht lediglich als Kräfte, die unseren Kampf unterstützen sollen. Unser Ziel ist es vielmehr, die Türkei durch einen gemeinsamen Kampf für Demokratie zu demokratisieren und die Probleme des Landes zu lösen – allen voran die kurdische Frage, die Alevitenfrage und die Frauenfrage. Wir betrachten Künstler:innen und Kulturschaffende als die Seele dieser Lösung. Von einer Lösung ohne Seele kann keine Rede sein.

Direkte Gespräche mit Öcalan gegen Spekulationen

In dieser kritischen Phase, in der sich das Parlament eingeschaltet hat und politische Schritte diskutiert werden, wurden Gesprächsnotizen sowie Texte veröffentlicht, die angeblich von Treffen einiger Verantwortlicher Ihrer Bewegung mit Abdullah Öcalan auf Imrali stammen sollen. Abdullah Öcalan hat dies als ein gegen ihn gerichtetes Komplott bezeichnet. Wie bewerten Sie den Vorgang? Wer steckt hinter solchen provokativen Schritten und welches Ziel wird damit verfolgt?

Es ist auffällig, dass zu einem Zeitpunkt, an dem der Prozess in eine neue Phase eingetreten ist, derartige Spekulationen über Imrali verbreitet werden. Es handelt sich um eine Provokation der Gegner:innen des Prozesses. Wenn man sich ansieht, welche Personen und Kreise an diesen Spekulationen beteiligt sind, wird die Sache verständlich. Dass diejenigen im Zentrum dieser Spekulationen stehen, die seit Langem gegen Rêber Apo und die PKK eingestellt sind, macht deutlich, worum es geht. Zweifellos heizen auch kurdenfeindliche Kreise in der Türkei, die sich selbst als nationalistisch bezeichnen, diese Spekulationen an. Wir haben als Führung der Freiheitsbewegung in einer Erklärung klargestellt, dass es sich dabei um eine Provokation gegen den Prozess handelt.

Zu Beginn des Prozesses hat es auf technischer Ebene ein Gespräch zwischen Rêber Apo und unseren Freund:innen gegeben. Die Gespräche mit der DEM-Delegation werden uns ohnehin übermittelt, und auch wir bringen unsere Auffassungen ein. Zudem treffen sich unsere Freund:innen von Zeit zu Zeit mit staatlichen Vertreter:innen, um bestimmte praktische Fragen zu erörtern, die für einen gesunden Verlauf des Prozesses notwendig sind. Wir haben es weder mit einem kleinen Problem noch mit einer kleinen Organisation zu tun. Deshalb sind solche Kontakte und Gespräche eine Notwendigkeit des Prozesses.

Wer gegen den Prozess ist, wird auch gegen solche Dinge sein. Doch für das Vorankommen des Prozesses kann es kaum etwas Normaleres, Notwendigeres und Richtigeres geben, als dass unsere Bewegung mit Rêber Apo und dem Staat spricht. Nur weil die Gegner:innen des Prozesses solche Dinge für ihre Zwecke nutzen, kann daraus nicht die Haltung abgeleitet werden, dass solche Gespräche nicht stattfinden sollten.

Wir wollen sowohl mit dem Staat als auch mit Rêber Apo persönlich sprechen. Wenn ein hundert Jahre altes Problem gelöst werden soll, sind solche Gespräche notwendig. Natürlich wollen die Gegner:innen des Prozesses das nicht. Aber nur weil sie es nicht wollen, wäre es falsch, auf solche Kontakte und Gespräche zu verzichten. Wer eine Lösung des Problems will, und alle demokratischen Kräfte sollten sich dafür einsetzen, dass unsere Freiheitsbewegung mit Rêber Apo und dem Staat sprechen kann.

Spekulationen und Provokationen dienen dazu, den Prozess zu sabotieren. Um dem entgegenzuwirken, muss Rêber Apo die Möglichkeit erhalten, mit Journalist:innen, Intellektuellen, Politiker:innen und Vertreter:innen demokratischer Organisationen zu sprechen. Wenn seine Auffassungen direkt von Rêber Apo selbst eingeholt werden können, lässt sich auch solchen Spekulationen der Boden entziehen. Die Öffentlichkeit könnte seine Positionen dann aus offen zugänglichen Quellen erfahren. Wenn Medienschaffende, Intellektuelle, Handelnde demokratischer Institutionen und Politiker:innen mit Rêber Apo sprechen können, würde dies nicht nur solchen Spekulationen entgegenwirken. Auch die Öffentlichkeit in der Türkei könnte Rêber Apos Auffassungen kennenlernen, und damit würde zugleich die Unterstützung der Gesellschaft in der Türkei für den Prozess wachsen.

Die Gesellschaft muss selbst zur Kraft der Lösung werden

Abschließend: Sie haben erklärt, dass die Freiheitsbewegung diesen Prozess als einen „Prozess von Kampf und Verhandlung“ versteht. Doch die Haltung, auf Schritte des Staates zu warten, ist weit verbreitet. Welche Verantwortung und welche Aufgaben kommen in diesem Prozess dem kurdischen Volk und den demokratischen Kräften zu?

Als Rêber Apo diesen Prozess einleitete, sprach er nicht davon, dass eine Vereinbarung existiere. Sowohl der Staat als auch unsere Freiheitsbewegung hielten die Beendigung der bewaffneten Auseinandersetzungen für richtig. Wohin sich der Prozess entwickeln wird, wird sich durch die Diskussionen bestimmen, die in seinem Verlauf geführt werden. Rêber Apo legt die Lösung des Problems durch demokratischen politischen Kampf zugrunde. In seinem Aufruf für Frieden und eine demokratische Gesellschaft vom 27. Februar 2025 hat er die Gründe dafür in konzentrierter Form dargelegt.

Rêber Apo hat diesen Schritt in gewisser Hinsicht auch im Namen des kurdischen Volkes und der demokratischen Kräfte unternommen. Er ist schließlich der Repräsentant der kurdischen Freiheitsbewegung. Deshalb müssen sich auch diejenigen, für die er diesen Schritt mit dem Ziel eines erfolgreichen Prozesses unternommen hat, mit ihren Auffassungen und demokratischen Aktionen in den Prozess einbringen.

Rêber Apo ist der Hauptverhandlungsführer des kurdischen Volkes und der Freiheitsbewegung. Wenn er diese Rolle wahrnimmt, wird er selbstverständlich die Auffassungen und die Haltung des kurdischen Volkes berücksichtigen. Er wird die Haltung und Unterstützung der Freiheitsbewegung und der demokratischen Kräfte an seiner Seite sehen wollen. Zu glauben, das Problem könne allein durch die Diskussionen gelöst werden, die Rêber Apo am Verhandlungstisch führt, bedeutet, nichts von Politik und politischem Kampf verstanden zu haben.

Natürlich legt Rêber Apo in den Gesprächen auf Imrali dar, wie die Demokratisierung und die kurdische Frage gelöst werden können. Er zeigt die historischen Grundlagen und die gegenwärtigen Erfordernisse einer solchen Lösung auf und unterbreitet entsprechende Lösungsvorschläge. Die demokratischen Kräfte und unser Volk müssen die von Rêber Apo entwickelten Thesen mit ihren Auffassungen, ihrer Organisierung, ihren Forderungen und ihren demokratischen Aktionen stärken. Sie müssen den Prozess unterstützen und ihre Rolle dabei wahrnehmen, ihn zum Erfolg zu führen.

Das kurdische Volk vertraut selbstverständlich Rêber Apo als seinem Hauptverhandlungsführer. Rêber Apo wiederum vertritt dieses Vertrauen in bestmöglicher Weise. Doch das kurdische Volk kann bei einer Frage, die es unmittelbar betrifft, nicht Zuschauer bleiben und sich passiv verhalten. Das würde auch nicht der Realität eines Volkes entsprechen, das einen Kampf für Freiheit und Demokratie führt. Auch die demokratischen Kräfte wissen, dass sich Demokratisierung nur durch Kampf entwickeln kann. Deshalb müssen sie sich organisiert und aktiv am Prozess für Frieden und eine demokratische Gesellschaft beteiligen. Es ist nicht richtig, einen derart bedeutenden Prozess lediglich zu kritisieren. Natürlich kann es Kritik geben und sie kann auch geäußert werden. Bedeutung gewinnt sie jedoch dann, wenn sie mit der Unterstützung eines Kampfes verbunden ist, der darauf zielt, den Prozess zum Erfolg zu führen.

Das kurdische Volk besitzt ein gewisses Bewusstsein für die Bedeutung des Prozesses und führt auch einige Aktionen durch. Doch das reicht nicht aus. Es gibt keine Organisierung und keinen Kampf, die den Erfordernissen des Prozesses entsprechen. Hier geht es nicht um den Kampf für irgendeine einzelne Forderung oder darum, sich gegen eine einzelne Form von Repression zu stellen. Es geht um einen Prozess, der die Lösung der kurdischen Frage und unsere Zukunft betrifft. Deshalb braucht es eine starke Organisierung und einen kontinuierlichen Kampf. Die Bevölkerung muss sich aktiv einbringen. Wenn es keine Organisierung und keine Aktionen auf einem Niveau gibt, das Einfluss auf die Lösung und unsere Zukunft nehmen kann, dann bedeutet das, dass der Prozess nicht verstanden worden ist.

Demokratischer Kampf statt Warten auf den Staat

Vom Staat etwas zu erwarten, kann nicht die Sache von Revolutionär:innen, Demokrat:innen und Menschen sein, die einen Freiheitskampf führen. Auf den Staat zu warten bedeutet, unter der ideologischen Hegemonie etatistischen Denkens zu stehen. Eine Haltung, die auf den Staat wartet, bedeutet von vornherein, die eigene Unfreiheit zu akzeptieren und sich den bestehenden Verhältnissen zu unterwerfen. Staat und Gesellschaft sind zwei Elemente, die nebeneinander existieren. Zwischen ihnen gibt es nicht nur Verständigung, sondern auch Kampf. Wenn es notwendig wird, kann sich dieser Kampf auch verschärfen. Im Laufe der Geschichte standen Staat und Kommune, also Staat und Gesellschaft, fortwährend in einem Verhältnis von Widerspruch und Kampf zueinander. Kompromisse sind vorübergehend, der Kampf aber ist kontinuierlich.

Dieser Kampf darf jedoch nicht ausschließlich als harter oder bewaffneter Kampf verstanden werden. Die Gesellschaft erlangt ihre Fähigkeit zum Kampf vor allem dann, wenn sie organisiert ist. Das Feld, auf dem die Gesellschaft ihre größte Stärke entfalten kann, ist der demokratische Kampf. Wenn die Gesellschaft dieses Kampffeld richtig nutzt, erweitert sie fortwährend den Raum von Demokratie und Freiheit. In ihrem Verhältnis zum Staat darf die Bevölkerung nicht darauf warten, dass der Staat ihre Probleme löst. Sie muss sich selbst organisieren und ihre Probleme selbst lösen.

Deshalb misst Rêber Apo der Organisierung in Kommunen große Bedeutung bei. Die Organisierung in Kommunen und in Zusammenschlüssen von Kommunen bedeutet, dass sich die Gesellschaft selbst organisiert und ihre wirtschaftlichen, gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Probleme selbst löst. Wenn ein so schwerwiegendes, hundert Jahre altes Problem wie die kurdische Frage gelöst werden soll, muss sich die Gesellschaft selbst organisieren, ohne auf den Staat zu warten, den demokratischen Kampf verstärken und so selbst zu einer wirklichen Kraft der Lösung werden.

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Kurdisches Kulturfestival in Dortmund: „Seit 34 Jahren gegen Assimilation“

Das 34. Internationale Kurdische Kulturfestival in Dortmund ist am Samstagmittag offiziell eröffnet worden. Tausende Menschen aus verschiedenen europäischen Städten haben sich auf dem Festivalgelände am Remydamm versammelt. Mit dem Eintreffen des Jugendmarsches für die Freiheit Abdullah Öcalans und den anschließenden Eröffnungsreden hat das Bühnenprogramm begonnen.

Seit den frühen Morgenstunden strömten Menschen auf das Gelände. Viele Frauen, Jugendliche und Kinder tragen traditionelle Kleidung. An den Eingängen und an verschiedenen Stellen des Festivalgeländes sind Bilder Öcalans sowie Porträts von Gefallenen der kurdischen Freiheitsbewegung zu sehen. Unter den Rufen „Bijî Serok Apo“ und „Şehîd namirin“ bildeten sich immer wieder Govend-Kreise.

 


Zahlreiche Stände stellen die Arbeit kurdischer Frauen- und Jugendorganisationen, Kultur- und Glaubensgemeinschaften sowie verschiedener gesellschaftlicher Institutionen vor. Hinzu kommen Buch- und Verlagsstände, an denen kurdisch- und türkischsprachige Literatur angeboten wird und Autor:innen ihre Bücher signieren. Auch die Stände des Fußballclubs Amedspor stoßen auf großes Interesse.

Die verschiedenen Regionen Kurdistans sind mit traditionellen Speisen und kulturellen Elementen vertreten. Zu den auffälligen Installationen gehören eine Miniatur der historischen Stadtmauer von Amed sowie ein traditionelles Zelt aus Colemêrg (tr. Hakkari). Kultur, Kunst und gesellschaftliche Erinnerung verbinden sich auf dem Festival damit mit der Geschichte des kurdischen Freiheitskampfes.

Jugendmarsch erreicht das Festival

Am Mittag erreichte auch der Jugendmarsch für die Freiheit Abdullah Öcalans das Festivalgelände. Der traditionelle Marsch hatte am Donnerstag in Köln begonnen. Hunderte Jugendliche zogen mit Bildern Öcalans und unter den Parolen „Ciwan fedaiyê Apo ne“ und „Bijî Serok Apo“ auf das Gelände ein. Die Teilnehmer:innen wurden mit großem Jubel empfangen. Anschließend sangen die Jugendlichen den Marsch „Çerxa Şoreşê“, während sich auf dem Gelände erneut Govend-Kreise bildeten.

 


Das offizielle Festivalprogramm begann mit dem Singen der Nationalhymne „Ey Reqîb“ und einer Schweigeminute für die im Freiheitskampf ums Leben gekommenen Menschen. Anschließend begrüßten Vertreter:innen der veranstaltenden Organisationen KCDK-E und TJK-E die Teilnehmer:innen.

„Seit 34 Jahren kultureller Kampf gegen Assimilation“

Engin Sever, Ko-Vorsitzender des kurdischen Europadachverbands KCDK-E, erinnerte an die inzwischen 34-jährige Geschichte des Festivals. „Das kurdische Volk führt seit 34 Jahren in Europa einen kulturellen Kampf gegen Assimilation“, sagte Sever. Es sei versucht worden, Kurd:innen von ihrem Land, ihrer Kultur und ihrer Identität zu entfremden. In der Diaspora widersetze sich die kurdische Gesellschaft dieser Politik, indem sie ihre Kultur bewahre.

„Wir widmen dieses Festival den Gefallenen unseres Freiheitskampfes“, erklärte Sever. Dass der Kampf heute in Kurdistan und in Europa fortgesetzt werde, sei den Gefallenen zu verdanken. Zugleich grüßte er den Widerstand des kurdischen Repräsentanten Abdullah Öcalan und erklärte: „Als kurdische Institutionen in Europa rufen wir erneut dazu auf: Unser Wille ist Abdullah Öcalan. Das kurdische Volk wird erfolgreich sein, indem es seinen eigenen Willen und seinen Kampf verteidigt.“

„Wir haben unseren Willen niemals aufgegeben“

Zübeyde Zümrüt, ebenfalls Ko-Vorsitzende von KCDK-E, erinnerte an die Folgen von Repression, Vertreibung und jahrzehntelangem Kampf. „Dieses Volk ist trotz aller Unterdrückung niemals zurückgewichen“, sagte sie. Menschen hätten Verantwortung übernommen, ihr Leben verloren oder ihre Heimat verlassen müssen. „Wir haben nicht vergessen, was unseren Angehörigen, unseren Kindern und unseren Weggefährt:innen widerfahren ist“, erklärte Zümrüt. „Aber wir haben unseren Willen niemals aufgegeben und uns der Lebensweise, die uns aufgezwungen wurde, niemals unterworfen.“

Für die Kurdische Frauenbewegung in Europa (TJK-E) erinnerte Ayten Kaplan an den jahrzehntelangen Kampf um Sprache, Kultur und Identität. „In den vergangenen 35 Jahren haben wir dafür gekämpft, unsere eigene Sprache und Kultur leben und unsere eigene Identität ausdrücken zu können. Dafür waren wir immer wieder Repression, Festnahmen und Hindernissen ausgesetzt.“ Die im Kampf Gefallenen würden weiterhin Teil dieses Kampfes bleiben, sagte Kaplan: „Wir werden sie und ihren Kampf niemals vergessen.“ Die Auseinandersetzung müsse mit der eigenen Identität, Sprache und Kultur auch für die kommenden Generationen fortgeführt werden.

Das Festivalprogramm wird mit einem Auftritt von Koma Awazê Botan fortgesetzt.

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Rente: Beschlossen und fix ab 2027: 540 Euro Rentenzulage

Der Bundesrat hat das Altersvorsorgereformgesetz verabschiedet – damit ist das Altersvorsorgedepot ab dem 1. Januar 2027 offiziell Gesetz. Die Reform ersetzt die gescheiterte Riester-Rente durch ein neues, kapitalmarktbasiertes Fördermodell mit bis zu 540 Euro staatlicher Zulage pro Jahr.

Was die Bundesregierung als Reform für alle Einkommensgruppen bewirbt, hat für Menschen mit kleinem Einkommen, im Bürgergeld-Bezug oder mit drohendem Grundsicherungsbedarf im Alter eine andere Seite: Wer die Förderung am dringendsten bräuchte, kommt oft gar nicht rein oder zahlt am Ende drauf.

Altersvorsorgedepot 2027: Grundzulage, Kosten, neue Regeln

Ab dem 1. Januar 2027 ersetzt das Altersvorsorgedepot (AVD) die Riester-Rente als staatlich gefördertes Instrument der privaten Altersvorsorge. Der Bundestag hatte das Altersvorsorgereformgesetz (BT-Drs. 21/4088) am 27. März 2026 beschlossen, der Bundesrat hat heute zugestimmt.

Das Grundprinzip: Wer in Fonds und ETFs einzahlt, bekommt für jeden eigenen Euro staatliche Zulagen obendrauf. Auf die ersten 360 Euro Eigenbeitrag pro Jahr zahlt der Staat 50 Prozent dazu – das sind bis zu 180 Euro. Für jeden weiteren Euro bis zur Grenze von 1.800 Euro Jahresbeitrag kommen 25 Prozent staatliche Förderung hinzu, nochmals bis zu 360 Euro.

Die maximale Grundzulage beläuft sich damit auf 540 Euro pro Jahr.

Das ist dreimal mehr als die bisherige Riester-Grundzulage von 175 Euro. Hinzu kommen 300 Euro Kinderzulage pro kindergeldberechtigtem Kind, bereits ab einem Eigenbeitrag von 25 Euro monatlich. Neu ist auch, dass alle Selbstständigen – unabhängig von einer Rentenversicherungspflicht – jetzt förderberechtigt sind.

Für das Standardprodukt gilt ein gesetzlicher Kostendeckel von 1,0 Prozent Effektivkosten pro Jahr, das deutlich unter den 1,5 bis 2,5 Prozent liegt, die klassische Riester-Versicherungsprodukte fraßen. Riester-Neuabschlüsse sind ab dem 1. Januar 2027 nicht mehr möglich; bestehende Verträge genießen Bestandsschutz und laufen mit der bisherigen Förderung weiter.

Wer förderberechtigt ist – und wer draußen bleibt

Die Förderberechtigung orientiert sich an der alten Riester-Systematik: Förderberechtigt sind Pflichtversicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung, Beamte sowie deren nicht berufstätige Ehepartner. Neu hinzu kommen alle Selbstständigen.

Wer Arbeitslosengeld I bezieht, gilt ebenfalls als förderberechtigt – er bleibt über die Bundesagentur für Arbeit in der Rentenversicherung pflichtversichert. Das ist ein entscheidender Punkt für alle, die bereits mit Jobverlust rechnen: Wer nach dem Jobverlust zunächst Arbeitslosengeld I erhält und in dieser Zeit weiter ins Altersvorsorgedepot einzahlt, verliert die Förderung nicht.

Wer dagegen direkt Grundsicherung für Arbeitssuchende bezieht – also das bisherige Bürgergeld, ab Juli 2026 das Grundsicherungsgeld – und keinerlei Erwerbseinkommen oder sozialversicherungspflichtige Beschäftigung hat, ist nicht förderberechtigt.

Für diese Gruppe gibt es keinen staatlichen Zuschuss auf Einzahlungen ins Altersvorsorgedepot. Der Staat wirbt mit einer Reform für „alle Einkommensgruppen”. Für den Teil der Bevölkerung, der keine Beiträge in die Rentenversicherung mehr einzahlt, bleibt das Depot eine verschlossene Tür.

Der Geringverdiener-Bonus: Was er wirklich bringt

Das Gesetz enthält nach dem parlamentarischen Verfahren einen Geringverdiener-Bonus in Höhe von 175 Euro, der bei Einkommen unterhalb einer bestimmten Einkommensschwelle zusätzlich zur Grundzulage gewährt werden soll.

Dieser Bonus richtet sich an Personen, deren Jahreseinkommen so niedrig ist, dass selbst der Mindestbeitrag von 120 Euro pro Jahr eine spürbare Belastung darstellt. Die genauen Einkommensgrenzen und Bedingungen ergeben sich aus dem Gesetzentwurf BT-Drs. 21/4088 und den noch ausstehenden Durchführungsverordnungen.

Ein Vergleich mit dem alten Riester zeigt: Wer bisher ein sehr geringes Einkommen hatte, konnte die alte Riester-Grundzulage von 175 Euro bereits mit einem Eigenbeitrag von 60 Euro pro Jahr vollständig erhalten. Das bedeutete: 60 Euro eigener Einsatz, 175 Euro Staatszulage – eine Förderquote von fast 300 Prozent.

Beim Altersvorsorgedepot bekommt man für 60 Euro Eigenbeitrag gerade 30 Euro staatliche Zulage. Erst bei 120 Euro Jahresbeitrag fließt die erste greifbare Förderung. Die Gesamtzulage von 540 Euro zu erhalten kostet 1.800 Euro eigenen Jahresbeitrag – 150 Euro monatlich. Wer monatlich kaum über die Runden kommt, wird das nicht leisten können.

Markus H., 44, arbeitet in Teilzeit in einem Lager, 900 Euro netto im Monat. Er hatte seit acht Jahren einen Riester-Vertrag, in den er 60 Euro jährlich einzahlte – und dafür 175 Euro Zulage bekam. Wechselt er 2027 ins Altersvorsorgedepot, bekommt er für denselben Betrag nur noch 30 Euro.

Will er die Förderung auch nur annähernd ausschöpfen, muss er seinen monatlichen Sparbeitrag deutlich erhöhen – was bei 900 Euro netto schlicht nicht realistisch ist. Für Familien mit mehreren Kindern sieht die Rechnung anders aus, weil die Kinderzulage von 300 Euro pro Kind bereits ab 25 Euro Monatsbeitrag voll greift. Wer keine Kinder hat und wenig verdient, fährt mit dem alten Riester-Vertrag unter Umständen besser.

Was beim Grundsicherungsgeld-Bezug mit dem AVD passiert

Wer arbeitslos wird und Grundsicherungsgeld nach dem SGB II beantragt, muss sein Vermögen offenlegen. Ab dem 1. Juli 2026 gilt dabei die neue Vermögensprüfung ohne Karenzzeit: Das Jobcenter prüft den Vermögensstand vom ersten Tag an.

Ein normales ETF-Depot oder ein Sparbuch gilt als verwertbares Vermögen und muss bis auf den altersabhängigen Freibetrag aufgebraucht werden. Ein Altersvorsorgedepot, das nach dem Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz zertifiziert ist, genießt dagegen wie bisher Riester-Verträge den Schutz nach § 12 Abs. 3 SGB II – der geförderte Anteil des Depots zählt nicht als anrechenbares Vermögen.

Das gilt allerdings nur für den geförderten Teil. Wer mehr als 1.800 Euro pro Jahr ins Depot eingezahlt hat – also bis zu 6.840 Euro jährlich, die das Gesetz zulässt –, muss die über die Fördergrenze hinausgehenden Einlagen im Zweifel vorrangig einsetzen.

In der Praxis betrifft das vor allem Gutverdienende, die das Depot als Steueroptimierungsinstrument nutzen. Für Menschen mit kleinem Einkommen, die ohnehin kaum über den geförderten Mindestbeitrag hinauskommen, ist dieser Punkt meist irrelevant.

Entscheidend ist: Wer ein zertifiziertes Altersvorsorgedepot besitzt, muss dieses beim Jobcenter nachweisen. Die Beweislast liegt beim Antragsteller.

Wer im Alter auf Grundsicherung angewiesen ist, zahlt drauf

Hier liegt das eigentliche Problem für die Zielgruppe dieses Artikels. Wer ein Leben lang mit kleinem Einkommen gearbeitet, in ein Altersvorsorgedepot gespart hat und im Alter trotzdem nicht über die Runden kommt – weil die Rente einfach zu niedrig ist –, der landet bei der Grundsicherung im Alter nach dem SGB XII. Und dort werden die Auszahlungen aus dem Altersvorsorgedepot als Einkommen angerechnet.

Nach § 82 Abs. 4 SGB XII gilt für Einkünfte aus geförderter privater Altersvorsorge ein Freibetrag: Die ersten 100 Euro monatlicher Auszahlung bleiben anrechnungsfrei. Von dem Betrag, der 100 Euro übersteigt, bleiben weitere 30 Prozent frei.

Der gesamte Freibetrag ist nach oben gedeckelt auf 50 Prozent der Regelbedarfsstufe 1 – das sind im Jahr 2026 maximal 281,50 Euro monatlich. Ein konkretes Beispiel: Jemand bekommt 300 Euro monatlich aus seinem Altersvorsorgedepot und bezieht zusätzlich Grundsicherung im Alter. Anrechnungsfrei sind 100 Euro plus 30 Prozent von 200 Euro, also 60 Euro – zusammen 160 Euro.

Von den 300 Euro monatlicher AVD-Auszahlung werden 140 Euro auf die Grundsicherung angerechnet. Die Auszahlung mindert den Grundsicherungsanspruch.

Das ist kein Fehler im System und auch kein Novum: Genau so wurde es auch bei Riester-Renten gehandhabt. Der Freibetrag für geförderte Zusatzvorsorge ist 2018 mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz eingeführt worden, um Anreize für private Vorsorge zu setzen.

Aber er beantwortet nicht die Frage, ob es sich für Menschen mit kleinem Einkommen und hohem Altersarmuts-Risiko wirklich lohnt, in ein kapitalmarktbasiertes Vorsorgeprodukt einzuzahlen – wenn ein erheblicher Teil der Auszahlungen am Ende zur Sozialleistung verrechnet wird.

Eine zusätzliche Einschränkung: Dieser Freibetrag greift nur dann, wenn die Auszahlung als monatliche Rente bis zum Lebensende erfolgt. Das Altersvorsorgedepot sieht eine Auszahlung über einen Auszahlplan bis mindestens zum 85. Lebensjahr vor – ob das dieser Anforderung standhält, ist derzeit noch nicht höchstrichterlich geklärt.

Wer zu Beginn zusätzlich 30 Prozent des Depotwertes als Einmalzahlung entnimmt, bekommt für diesen Teil definitiv keinen Freibetrag: Einmalzahlungen sind nicht von der Anrechnung ausgenommen.

Was Riester-Sparer jetzt konkret entscheiden müssen

Wer bereits einen Riester-Vertrag hat, muss nichts sofort tun. Bestehende Verträge laufen mit Bestandsschutz weiter – Zulagen und Steuervorteile bleiben erhalten. Drei Optionen stehen offen:

Erstens, den Riester-Vertrag einfach weiterführen. Das lohnt sich besonders für Geringverdiener mit Kindern, weil die Kinderzulage beim Riester-System unter Umständen höher war als beim neuen AVD.

Zweitens, den Vertrag beitragsfrei stellen und ab 2027 parallel ein Altersvorsorgedepot eröffnen.

Drittens, das angesparte Kapital in ein neues Altersvorsorgedepot übertragen. Das gilt nicht als Kündigung, die bereits erhaltenen Zulagen müssen nicht zurückgezahlt werden.

Wer mit einer Riester-Kündigung liebäugelt, sollte das unterlassen: Bei einer echten Kündigung müssen alle staatlichen Zulagen und Steuervorteile zurückgezahlt werden. Ein laufendes Beitragskonto beitragsfrei zu stellen und den Vertrag ruhen zu lassen ist keine Kündigung. Der Wechsel ins AVD ist nach fünf Vertragsjahren kostenlos; davor darf der bisherige Anbieter eine Wechselgebühr von maximal 150 Euro erheben.

Was jetzt konkret zu tun ist

Wer sich fragt, ob das Altersvorsorgedepot für die eigene Situation sinnvoll ist, sollte zunächst klären, ob überhaupt eine Förderberechtigung besteht: Wer pflichtversichert in der gesetzlichen Rentenversicherung ist – also Arbeitnehmer, Minijobber mit GRV-Beitrag, ALG-I-Empfänger, Selbstständige ab 2027 – kann ab Januar 2027 einzahlen und Zulagen beantragen. Wer kein Einkommen hat und ausschließlich Grundsicherungsgeld bezieht, hat keinen Förderanspruch.

Wer ein kleines Einkommen hat und bereits einen Riester-Vertrag besitzt, sollte vor einem Wechsel rechnen: Bei einem Eigenbeitrag bis 120 Euro jährlich und ohne Kinder kann der alte Riester-Vertrag vorteilhafter sein. Eine Beratung bei einem VdK-, SoVD- oder Verbraucherzentrale-Beratungsgespräch ist vor einem Wechsel sinnvoll.

Wer mit dem Gedanken spielt, im Alter Grundsicherung nach dem SGB XII beziehen zu müssen, sollte die Anrechnungsregeln kennen: 100 Euro monatlicher Auszahlung bleiben stets frei, 30 Prozent des darüber liegenden Betrags ebenfalls. Der Rest mindert den Grundsicherungsanspruch – nicht aber den Anspruch an sich.

Das Altersvorsorgedepot löst kein strukturelles Problem: Wer durch die Rentenlücke im Alter arm wird, wird durch ein kapitalmarktbasiertes Sparprodukt allein nicht gerettet.

Das ist für diejenigen sinnvoll, die konsistent einzahlen können – und so die staatliche Förderung über Jahrzehnte nutzen. Wer das nicht kann, spart für eine Auszahlung, die später zu erheblichen Teilen auf die Grundsicherung angerechnet wird.

Häufige Fragen zum Altersvorsorgedepot Kann ich das Altersvorsorgedepot nutzen, wenn ich gerade Bürgergeld bzw. Grundsicherungsgeld bekomme?

Nein. Die Förderberechtigung setzt voraus, dass Sie pflichtversichert in der gesetzlichen Rentenversicherung sind oder einer der anderen förderberechtigten Gruppen angehören. Reine Grundsicherungsgeld-Empfänger ohne jede Erwerbstätigkeit sind nicht förderberechtigt. Wenn Sie dagegen auch nur einen Minijob haben und Beiträge zur Rentenversicherung zahlen, kann die Förderberechtigung bestehen.

Wird das angesparte Kapital im Altersvorsorgedepot auf das Grundsicherungsgeld angerechnet?

Der zertifizierte, geförderte Teil eines Altersvorsorgedepots ist nach § 12 Abs. 3 SGB II geschützt und zählt nicht als verwertbares Vermögen. Das gilt für Riester-Verträge genauso wie künftig für das AVD. Ungeförderte Einzahlungen über dem Jahresbeitrag von 1.800 Euro sind dagegen nicht privilegiert und müssen bei einer Vermögensprüfung angegeben werden.

Was passiert mit den AVD-Auszahlungen, wenn ich im Alter Grundsicherung nach SGB XII beziehe?

Die monatlichen Auszahlungen aus dem Altersvorsorgedepot werden als Einkommen angerechnet. Es gilt ein Freibetrag von 100 Euro monatlich plus 30 Prozent des darüber liegenden Betrags – maximal 281,50 Euro (2026). Alles darüber hinaus mindert die Grundsicherungsleistung. Die erste Einmalzahlung von bis zu 30 Prozent des Depotwerts genießt diesen Freibetrag nicht.

Lohnt sich ein Wechsel vom alten Riester-Vertrag ins Altersvorsorgedepot?

Für die meisten Arbeitnehmer mit mittlerem Einkommen ja, wegen niedrigerer Kosten und höherer Renditechancen. Für Geringverdiener ohne Kinder mit laufendem Riester-Vertrag muss das individuell gerechnet werden – der alte Riester-Vertrag kann wegen der günstigeren Mindesteigenbeitrag-Zulage-Relation vorteilhafter sein.

Was passiert mit meinem Riester-Vertrag, wenn ich ihn nicht wechsle?

Er läuft mit vollständigem Bestandsschutz weiter. Die alte Förderung mit Grundzulage 175 Euro und Kinderzulage gilt für Bestandsverträge unverändert. Neuabschlüsse nach dem 31. Dezember 2026 sind im alten Riester-Format nicht mehr möglich.

Quellen

Bundestag: Beschluss Altersvorsorgereformgesetz, BT-Drs. 21/4088, 21/4996, 27. März 2026, Bundesfinanzministerium: FAQ zur Reform der privaten Altersvorsorge, Bundesregierung: Fragen und Antworten zur Reform der privaten Altersvorsorge, § 12 SGB II (Vermögen), § 82 Abs. 4 SGB XII (Freibetrag zusätzliche Altersvorsorge), § 82a SGB XII (Freibetrag Grundrentenzeiten)

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Rente nach Scheidung: Kürzung durch den Ex-Partner kann wieder entfallen

Wer bei einer Scheidung Rentenanrechte abgeben musste, muss die daraus folgende Kürzung nicht unter allen Umständen lebenslang hinnehmen. Stirbt die frühere Ehepartnerin oder der frühere Ehepartner, kann die eigene Rente wieder steigen – allerdings nur auf Antrag und unter einer strengen zeitlichen Voraussetzung.

Ausschlaggebend ist, wie lange die verstorbene Person bereits Leistungen aus den übertragenen Anrechten erhalten hatte. Daneben gibt es weitere Möglichkeiten, eine Rentenkürzung wegen Unterhaltszahlungen, Erwerbsminderung oder nachträglich veränderter Berechnungswerte anzupassen.

Versorgungsausgleich teilt die Ansprüche aus der Ehezeit

Bei einer Scheidung teilt das Familiengericht grundsätzlich die während der Ehe erworbenen Versorgungsanrechte. Dabei wird jedes Anrecht getrennt betrachtet, etwa die gesetzliche Rente, eine Beamtenversorgung, eine Betriebsrente oder eine private Altersvorsorge.

Wer während der Ehe höhere Ansprüche erworben hat, gibt einen Teil davon an den anderen Ehepartner ab. Der empfangende Partner bekommt dadurch ein eigenes Anrecht gegenüber dem jeweiligen Versorgungsträger und ist nicht darauf angewiesen, dass der frühere Ehepartner später Zahlungen weiterleitet.

Welche Zeiträume und Versorgungen berücksichtigt werden, erläutert der Beitrag Rente und Scheidung: So werden die Rentenpunkte aufgeteilt. Ansprüche, die vor Beginn der Ehezeit oder nach deren Ende entstanden sind, fließen normalerweise nicht in den Ausgleich ein.

Die Kürzung endet nach dem Tod nicht automatisch

Stirbt die Person, die beim Versorgungsausgleich Ansprüche erhalten hat, wird die Rente des anderen geschiedenen Ehepartners nicht von selbst neu berechnet. Der frühere gerichtliche Beschluss bleibt zunächst wirksam und der Versorgungsträger setzt die Kürzung fort.

Das gilt selbst dann, wenn die verstorbene Person ihre erhöhte Rente niemals erhalten hat. Die Rentenversicherung darf die Kürzung erst aussetzen, wenn ein Antrag nach § 37 Versorgungsausgleichsgesetz gestellt wurde und alle Voraussetzungen erfüllt sind.

Die Deutsche Rentenversicherung weist ausdrücklich darauf hin, dass die höhere Zahlung grundsätzlich erst im Monat nach der Antragstellung beginnt. Wer lange wartet, verliert daher möglicherweise mehrere Tausend Euro.

Die Grenze von 36 Monaten entscheidet

Eine Anpassung wegen Todes kommt nur infrage, wenn die verstorbene Person höchstens 36 Monate eine Versorgung aus dem beim Versorgungsausgleich erworbenen Anrecht bezogen hat. Hat sie gar keine Rente oder nur bis zu drei Jahre lang eine entsprechend erhöhte Rente erhalten, kann die Voraussetzung erfüllt sein.

Bei genau 36 Monaten ist eine Anpassung noch möglich. Wurde die Leistung dagegen 37 Monate oder länger bezogen, scheidet dieser Weg grundsätzlich aus.

Gemeint ist nicht die Zeit seit der Scheidung und auch nicht die gesamte Dauer irgendeines Rentenbezugs. Geprüft wird, wie lange tatsächlich Leistungen aus dem durch den Versorgungsausgleich erworbenen Anrecht geflossen sind.

„Zurückholen“ bedeutet keine rückwirkende Erstattung

Die häufig verwendete Formulierung, jemand könne seine Rentenpunkte „zurückholen“, ist missverständlich. Rechtlich wird die Kürzung für die Zukunft ausgesetzt; die damalige Entscheidung des Familiengerichts verschwindet dadurch nicht einfach.

Bereits einbehaltene Rentenbeträge werden grundsätzlich nicht für die Zeit vor dem Antrag nachgezahlt. Das gilt auch dann, wenn der frühere Ehepartner schon Jahre zuvor verstorben war und die antragstellende Person davon nichts wusste.

Bei einer monatlichen Kürzung von 250 Euro kostet ein um zwei Jahre verspäteter Antrag rechnerisch 6.000 Euro. Eine ausführliche Darstellung dieses Problems bietet auch der Beitrag Rente wird gekürzt, obwohl der Ex-Partner längst nicht mehr lebt.

Antrag muss beim richtigen Versorgungsträger eingehen

Über die Anpassung wegen Todes entscheidet nicht erneut das Familiengericht. Zuständig ist der Versorgungsträger, bei dem das durch die Scheidung gekürzte Anrecht besteht, beispielsweise die Deutsche Rentenversicherung, ein berufsständisches Versorgungswerk oder die für eine Beamtenversorgung zuständige Stelle.

Für Versicherte der gesetzlichen Rentenversicherung steht das Formular R4100 zur Verfügung. Ein Antrag kann nach den rechtlichen Hinweisen der Rentenversicherung auch formlos gestellt werden, sollte den gewünschten Stopp der Kürzung wegen des Todes der ausgleichsberechtigten Person aber eindeutig benennen.

Hilfreich sind die Versicherungsnummer, der Scheidungsbeschluss mit der Entscheidung über den Versorgungsausgleich und ein Nachweis über den Tod des früheren Partners. Fehlen einzelne Angaben, sollte der Antrag trotzdem möglichst früh eingereicht und die Unterlage anschließend nachgereicht werden.

Entscheidend für den Zahlungsbeginn ist der Eingang des Antrags. Betroffene sollten sich diesen Eingang deshalb schriftlich bestätigen lassen.

Anpassung ist schon vor der eigenen Rente möglich

Die ausgleichspflichtige Person muss nicht warten, bis sie selbst Alters- oder Erwerbsminderungsrente erhält. Der Antrag kann bereits vorher gestellt werden, wenn der frühere Ehepartner verstorben ist und die Voraussetzungen erfüllt sind.

Der Versorgungsträger kann die Anpassung dann für den späteren Rentenbeginn vormerken. Dadurch lässt sich verhindern, dass die erste eigene Rentenzahlung zunächst noch um den Versorgungsausgleich gekürzt wird.

Ein gewöhnlicher Rentenantrag reicht nicht immer aus. Aus den Unterlagen muss erkennbar sein, dass ausdrücklich auch eine Anpassung wegen Todes gewünscht wird.

Nicht jede Altersvorsorge wird von der Härteregelung erfasst

Die Anpassung nach den §§ 32 bis 38 Versorgungsausgleichsgesetz gilt nur für bestimmte Versorgungssysteme. Dazu gehören unter anderem die gesetzliche Rentenversicherung, Beamtenversorgungen, berufsständische Versorgungswerke, die Alterssicherung der Landwirte sowie Versorgungen von Abgeordneten und Regierungsmitgliedern.

Reine Betriebsrenten und private Rentenversicherungen fallen grundsätzlich nicht unter diese Härteregelung. Wurden bei der Scheidung mehrere unterschiedliche Versorgungen geteilt, kann die Kürzung deshalb möglicherweise nur bei einem Teil der Anrechte entfallen.

Ausgangslage Mögliche Reaktion Zuständige Stelle Zeitliche Wirkung Früherer Partner ist verstorben und hat höchstens 36 Monate Leistungen aus dem übertragenen Anrecht bezogen Anpassung wegen Todes nach § 37 VersAusglG Versorgungsträger des gekürzten Anrechts Grundsätzlich ab dem Monat nach Antragseingang Früherer Partner kann das erhaltene Anrecht noch nicht beziehen und hat einen gesetzlichen Unterhaltsanspruch Aussetzung der Kürzung bis zur Höhe des Unterhaltsanspruchs Familiengericht Ab dem Monat nach Antragseingang Ausgleichspflichtige Person erhält eine Versorgung wegen Invalidität oder einer besonderen Altersgrenze Vorübergehende Aussetzung nach § 35 VersAusglG Versorgungsträger Für die Dauer der gesetzlichen Voraussetzungen Berechnungswerte haben sich nach Ende der Ehezeit erheblich verändert Gerichtliches Abänderungsverfahren Familiengericht In der Regel ab dem Monat nach Antragseingang Beim Hin-und-her-Ausgleich kann auch ein eigener Vorteil entfallen

Bei vielen Scheidungen hat nicht nur eine Person Ansprüche abgegeben. Beide früheren Ehepartner können aus unterschiedlichen Versorgungssystemen Anrechte voneinander erhalten haben.

Wird die Kürzung nach dem Tod ausgesetzt, erlöschen grundsätzlich auch die Anrechte aus den in § 32 VersAusglG genannten Systemen, welche die antragstellende Person von dem Verstorbenen erhalten hat. Vor dem Antrag muss deshalb geprüft werden, wie hoch die abgegebenen und die erhaltenen Ansprüche jeweils sind.

Hat eine Person beispielsweise eigene Anrechte im Wert von monatlich 300 Euro abgegeben und Ansprüche von 120 Euro erhalten, kann sich die Anpassung rechnerisch mit 180 Euro im Monat auswirken. Waren die erhaltenen Ansprüche höher als die eigene Kürzung, könnte der Antrag dagegen finanzielle Nachteile auslösen.

Der ursprüngliche Scheidungsbeschluss und aktuelle Auskünfte der beteiligten Versorgungsträger sollten deshalb gemeinsam ausgewertet werden. Bei mehreren Versorgungen kann eine Beratung durch einen Fachanwalt für Familienrecht oder einen gerichtlich zugelassenen Rentenberater sinnvoll sein.

Unterhaltszahlungen können eine Kürzung zeitweise stoppen

Eine weitere Härteregelung betrifft geschiedene Personen, die trotz gekürzter Rente gesetzlichen Unterhalt an den früheren Partner zahlen müssen. Kann dieser noch keine laufende Versorgung aus dem übertragenen Anrecht beziehen, darf das Familiengericht die Kürzung auf Antrag ganz oder teilweise aussetzen.

Die Entlastung ist auf die Höhe des gesetzlichen Unterhaltsanspruchs begrenzt. Außerdem gelten Mindestgrenzen, sodass nicht jede geringe Rentenminderung für eine Anpassung ausreicht.

Beginnt die berechtigte Person später selbst eine entsprechende Versorgung zu beziehen, heiratet sie erneut oder verändert sich der Unterhalt, kann die Aussetzung enden oder neu berechnet werden. Änderungen müssen dem Versorgungsträger unverzüglich mitgeteilt werden.

Sonderregel bei Erwerbsminderung und besonderen Altersgrenzen

Eine vorübergehende Anpassung kann ebenfalls möglich sein, wenn die ausgleichspflichtige Person bereits eine Versorgung wegen Invalidität oder wegen einer besonderen Altersgrenze erhält. Voraussetzung ist, dass sie aus einem Anrecht, das ihr selbst beim Versorgungsausgleich übertragen wurde, noch keine Leistung beziehen kann.

Typisch sind unterschiedliche Altersgrenzen verschiedener Versorgungssysteme. Die Kürzung darf höchstens in dem Umfang ausgesetzt werden, der den noch nicht nutzbaren erworbenen Anrechten entspricht.

Der Antrag wird in diesem Fall beim betroffenen Versorgungsträger gestellt. Sobald die fehlende Leistung bezogen werden kann oder andere Voraussetzungen wegfallen, wird die Kürzung wieder berücksichtigt.

Spätere Wertänderungen können eine Neuberechnung erlauben

Unabhängig von den Härteregelungen kann eine gerichtliche Abänderung des Versorgungsausgleichs möglich sein. Voraussetzung sind rechtliche oder tatsächliche Veränderungen nach dem Ende der Ehezeit, die auf den damaligen Ausgleichswert zurückwirken und eine ausreichend große Abweichung verursachen.

Nach § 225 FamFG muss die Änderung grundsätzlich mindestens fünf Prozent des bisherigen Ausgleichswerts betragen und zusätzlich eine gesetzliche Mindesthöhe überschreiten. Eine Abänderung kommt auch infrage, wenn dadurch erstmals eine für eine Versorgung erforderliche Wartezeit erfüllt wird.

Bei Entscheidungen nach dem seit September 2009 geltenden Recht wird grundsätzlich das betroffene Anrecht neu betrachtet. Für ältere Entscheidungen gelten besondere Vorschriften nach § 51 VersAusglG, die zu einer umfassenderen Neuberechnung führen können.

Der Tod des früheren Ehepartners ist für sich genommen keine nachträgliche Wertänderung. Ist die 36-Monats-Grenze überschritten, lässt sich die Kürzung daher nicht allein wegen des Todes über ein Abänderungsverfahren beseitigen.

Eine neue Heirat hebt den Versorgungsausgleich nicht auf

Heiratet eine geschiedene Person erneut, bleibt der Versorgungsausgleich aus der früheren Ehe grundsätzlich bestehen. Auch eine erneute Eheschließung der früheren Ehepartner miteinander macht die damalige Teilung nicht automatisch rückgängig.

Vom Versorgungsausgleich zu unterscheiden ist die Frage, ob nach einer Scheidung ausnahmsweise eine Hinterbliebenenrente beansprucht werden kann. Dazu gelten eigene Vorschriften, die im Beitrag Anspruch auf Witwenrente auch nach der Scheidung? erläutert werden.

Praxisbeispiel: Ein früher Antrag verhindert weitere Verluste

Thomas B. bezieht seit 2024 Altersrente, die wegen des Versorgungsausgleichs monatlich um 280 Euro gekürzt wird. Seine geschiedene Frau verstirbt im August 2026, nachdem sie 22 Monate eine durch den Versorgungsausgleich erhöhte Rente erhalten hatte.

Thomas stellt noch im September 2026 den Antrag auf Anpassung beim zuständigen Rentenversicherungsträger. Da seine frühere Frau nicht länger als 36 Monate Leistungen aus dem übertragenen Anrecht erhalten hat, kann die Kürzung grundsätzlich ab Oktober 2026 entfallen.

Aus der Versorgung seiner früheren Frau hatte Thomas selbst Anrechte im Wert von monatlich 70 Euro erhalten. Diese entfallen ebenfalls, sodass seine Rente unter vereinfachten Annahmen nicht um 280 Euro, sondern im Ergebnis um 210 Euro monatlich steigt.

Hätte Thomas erst ein Jahr später reagiert, wäre für die Zwischenzeit regelmäßig keine Nachzahlung möglich gewesen. Bei einem Vorteil von 210 Euro im Monat hätte ihn das Zögern rechnerisch 2.520 Euro gekostet.

Häufige Fragen zur Rente nach einer Scheidung 1. Endet die Rentenkürzung automatisch, wenn der frühere Ehepartner stirbt?

Nein. Die Kürzung läuft zunächst weiter und kann nur nach einem Antrag ausgesetzt werden. Zuständig ist der Versorgungsträger, bei dem das gekürzte Anrecht besteht.

2. Wie lange darf der verstorbene Ex-Partner die erhöhte Rente bezogen haben?

Die Grenze liegt bei höchstens 36 Monaten. Bei einem Leistungsbezug von 37 Monaten oder länger scheidet die Anpassung wegen Todes grundsätzlich aus.

3. Werden frühere Kürzungen rückwirkend erstattet?

In der Regel nicht. Die höhere Rente wird grundsätzlich erst ab dem ersten Tag des Monats gezahlt, der auf den Monat der Antragstellung folgt.

4. Kann der Antrag schon vor dem eigenen Rentenbeginn gestellt werden?

Ja. Die Anpassung kann bereits vorher beantragt und für den späteren Rentenbeginn vorgemerkt werden.

5. Gilt die Regelung auch für Betriebsrenten und private Renten?

Die Anpassung wegen Todes gilt grundsätzlich nicht für reine Betriebsrenten und private Rentenversicherungen. Erfasst werden die in § 32 VersAusglG genannten Versorgungssysteme, darunter die gesetzliche Rentenversicherung und die Beamtenversorgung.

6. Kann ein Antrag auch Nachteile verursachen?

Ja. Hat die antragstellende Person beim Versorgungsausgleich selbst Anrechte des verstorbenen Partners aus einem erfassten Versorgungssystem erhalten, können diese mit der Anpassung erlöschen. Vor der Antragstellung sollte deshalb der finanzielle Saldo sämtlicher betroffener Anrechte geprüft werden.

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Grundsicherungsgeld wird knapp: Jobcenter kann bis zu 100 Euro vorher zahlen

Wer bereits vor dem Monatsende kein Geld mehr für Lebensmittel, Hygieneartikel oder Fahrkarten hat, kann beim Jobcenter eine vorzeitige Auszahlung beantragen. Bis zu 100 Euro aus der nächsten regulären Leistung dürfen früher ausgezahlt werden.

Die Regelung verschafft kurzfristig finanziellen Spielraum, erhöht den Leistungsanspruch jedoch nicht. Der vorgezogene Betrag fehlt bei einer der kommenden Auszahlungen und kann dadurch die nächste finanzielle Lücke verursachen.

Die 100 Euro sind kein zusätzlicher Zuschuss

Die rechtliche Grundlage findet sich in § 42 Absatz 2 SGB II. Danach kann das Jobcenter bereits festgesetzte Ansprüche, die zum nächsten Zahlungszeitpunkt fällig werden, auf Antrag teilweise vorzeitig erbringen.

Die Auszahlung ist auf höchstens 100 Euro begrenzt. Wer lediglich 40 oder 70 Euro benötigt, kann auch einen entsprechend niedrigeren Betrag beantragen.

Es handelt sich weder um einen Zuschuss noch um eine Erhöhung der Grundsicherung. Das Jobcenter zahlt lediglich einen Teil des Geldes früher aus, das der leistungsberechtigten Person ohnehin im nächsten Monat zusteht.

Nur bei einem bereits bewilligten Leistungsanspruch

Die vorzeitige Zahlung kommt nur bei einem laufenden Leistungsfall infrage. Es muss bereits ein Bewilligungsbescheid vorliegen, aus dem sich auch für den kommenden Zahlungszeitpunkt ein Anspruch ergibt.

Wer erstmals Grundsicherung beantragt hat und noch auf den Bescheid wartet, kann die Regelung nicht nutzen. In dieser Situation kommt stattdessen ein Vorschuss wegen einer verzögerten Entscheidung nach § 42 SGB I in Betracht.

Auch im letzten Monat eines Bewilligungszeitraums kann es Schwierigkeiten geben. Nach den fachlichen Weisungen der Bundesagentur für Arbeit soll die vorzeitige Zahlung dann nur möglich sein, wenn der Bescheid für den anschließenden Bewilligungszeitraum bereits erlassen wurde.

Bis zu 100 Euro je leistungsberechtigter Person

Die Begrenzung auf 100 Euro bezieht sich nach den Weisungen der Bundesagentur für Arbeit auf jede leistungsberechtigte Person. Leben mehrere Berechtigte in einer Bedarfsgemeinschaft, können daher auch mehrere vorzeitige Zahlungen beantragt werden.

Das bedeutet allerdings nicht, dass eine Familie automatisch 100 Euro für jedes Haushaltsmitglied erhält. Das Jobcenter prüft jeden Antrag und die geschilderte finanzielle Notlage.

Bei minderjährigen Kindern wird der Antrag in der Regel durch die vertretungsberechtigte Person gestellt. Dabei sollte erklärt werden, welche notwendigen Ausgaben für das Kind nicht mehr bezahlt werden können.

Das Jobcenter muss sein Ermessen ausüben

§ 42 Absatz 2 SGB II verwendet das Wort „können“. Daraus folgt, dass die Behörde nicht jeden Antrag automatisch bewilligen muss.

Das Jobcenter darf den Antrag jedoch auch nicht ohne Prüfung oder mit einer pauschalen Begründung ablehnen. Die persönlichen und wirtschaftlichen Umstände müssen berücksichtigt und die Entscheidung nachvollziehbar begründet werden.

Nach den Weisungen der Bundesagentur kann eine Ablehnung beispielsweise erwogen werden, wenn verwertbare finanzielle Mittel vorhanden sind. Auch vorhandenes Erwerbseinkommen oder wiederholte finanzielle Engpässe können in die Entscheidung einbezogen werden.

Eine vorzeitige Zahlung kann außerdem abgelehnt werden, wenn sie nach Ansicht des Jobcenters die bestehende Notlage lediglich fortsetzt. Betroffene sollten deshalb möglichst genau darlegen, wodurch der einmalige Engpass entstanden ist und weshalb er nicht aus eigenen Mitteln überbrückt werden kann.

In drei Fällen ist die Auszahlung gesetzlich ausgeschlossen

Eine vorzeitige Zahlung ist ausgeschlossen, wenn im laufenden Monat oder im Monat der späteren Verrechnung bereits eine Aufrechnung erfolgt oder zu erwarten ist. Das kann etwa der Fall sein, wenn das Jobcenter eine Rückforderung in monatlichen Teilbeträgen einbehält.

Die Auszahlung darf ebenfalls nicht erfolgen, wenn der Leistungsanspruch im folgenden Monat durch eine Sanktion gemindert wird. Entscheidend ist dabei der Monat, in dem die vorgezogene Summe verrechnet werden soll.

Ein weiterer Ausschluss gilt, wenn bereits in einem der beiden vorangegangenen Kalendermonate eine solche Zahlung genutzt wurde. Wer im Januar Geld vorzeitig erhalten hat, kann die Hilfe daher weder im Februar noch im März erneut beanspruchen.

Der folgende Monat fällt entsprechend geringer aus

Die vorzeitige Leistung muss nicht wie ein gewöhnliches Darlehen in kleinen Monatsraten zurückgezahlt werden. Das Jobcenter mindert stattdessen die nächste reguläre Auszahlung um den vorgezogenen Betrag.

Wer 100 Euro erhält, bekommt im folgenden Monat normalerweise 100 Euro weniger. Ist eine Verrechnung bei dieser Auszahlung nicht möglich, wird der Betrag mit dem Anspruch des darauffolgenden Monats verrechnet.

Reicht der Anspruch für eine vollständige Verrechnung nicht aus, sehen die Weisungen der Bundesagentur eine Einbehaltung in zwei Teilbeträgen vor. Wird der Bewilligungsbescheid aufgehoben und kann das Jobcenter nicht mehr verrechnen, kann eine Erstattung verlangt werden.

Diese Folge sollte vor dem Antrag sorgfältig bedacht werden. Die frühere Zahlung beseitigt die finanzielle Unterdeckung nicht, sondern verlagert sie lediglich.

Auszahlung kann auch als Gutschein erfolgen

Die Bundesagentur sieht vor, dass das Jobcenter im Rahmen seiner Ermessensentscheidung auch über die Form der Hilfe befindet. Besonders bei wiederholten Vorsprachen können nach den Verwaltungshinweisen Lebensmittelgutscheine ausgegeben werden.

Eine solche Entscheidung muss sich am jeweiligen Einzelfall orientieren. Mehr zu den rechtlichen Grenzen dieser Praxis erfahren Betroffene im Beitrag Lebensmittelgutscheine statt Geld vom Jobcenter.

Ein Gutschein kann zwar die Versorgung mit Lebensmitteln ermöglichen, hilft aber nicht bei jeder Ausgabe. Fahrkarten, Medikamente, Hygieneartikel oder dringend benötigtes Guthaben für ein Telefon lassen sich damit unter Umständen nicht bezahlen.

Vorzeitige Zahlung, Vorschuss und Darlehen unterscheiden sich

Die drei Leistungen werden im Alltag häufig unter dem Begriff „Vorschuss“ zusammengefasst. Rechtlich gelten jedoch unterschiedliche Voraussetzungen und Folgen.

Leistung Typische Situation Voraussetzung Finanzielle Folge Vorzeitige Leistung nach § 42 Abs. 2 SGB II Das Geld ist vor der nächsten Auszahlung aufgebraucht Ein laufender Bewilligungsbescheid und ein künftiger festgesetzter Anspruch Bis zu 100 Euro werden bei einer kommenden Zahlung abgezogen Vorschuss nach § 42 SGB I Das Jobcenter benötigt länger für die endgültige Berechnung Der Anspruch besteht voraussichtlich dem Grunde nach, seine Höhe ist aber noch offen Verrechnung mit der später festgesetzten Leistung Darlehen nach § 24 Abs. 1 SGB II Ein notwendiger, nicht aufschiebbarer Bedarf kann nicht bezahlt werden Ein unabweisbarer Bedarf und keine andere Finanzierungsmöglichkeit Rückzahlung durch spätere Einbehaltungen

Ein Darlehen kann beispielsweise bei einer defekten Waschmaschine, einer drohenden Stromsperre oder einer anderen nicht aufschiebbaren Ausgabe infrage kommen. Ausführliche Hinweise enthält der Ratgeber zum Darlehen vom Jobcenter bei einem unabweisbaren Bedarf.

Die vorzeitige Auszahlung von höchstens 100 Euro ist dagegen für eine kurzfristige Lücke innerhalb eines laufenden Leistungsbezugs gedacht. Sie ersetzt kein Darlehen, wenn eine notwendige Anschaffung deutlich mehr kostet.

So sollte der Antrag formuliert werden

Die vorzeitige Zahlung erfolgt ausschließlich auf Antrag. Eine bestimmte Form schreibt das Gesetz nicht vor, dennoch sollte der Antrag schriftlich und nachweisbar übermittelt werden.

Neben dem gewünschten Betrag sollte die leistungsberechtigte Person erklären, welche notwendige Ausgabe nicht mehr bezahlt werden kann. Kontoauszüge, Rechnungen, Mahnungen oder andere Nachweise können die Dringlichkeit belegen.

Ein kurzer Antrag kann beispielsweise so formuliert werden:

Hiermit beantrage ich nach § 42 Absatz 2 SGB II die vorzeitige Auszahlung von 100 Euro aus meinem bereits bewilligten Leistungsanspruch. Mir stehen derzeit keine ausreichenden Mittel mehr zur Verfügung, um Lebensmittel und notwendige Hygieneartikel bis zur nächsten regulären Auszahlung zu bezahlen. Andere verfügbare Mittel habe ich nicht. Ich bitte wegen der akuten finanziellen Notlage um eine kurzfristige schriftliche Entscheidung.

Der Antrag kann über den digitalen Zugang des Jobcenters, per Fax oder persönlich gegen eine Empfangsbestätigung eingereicht werden. Bei einer akuten Notlage sollte ausdrücklich um eine umgehende Bearbeitung gebeten werden.

Was bei einer Ablehnung möglich ist

Lehnt das Jobcenter die vorzeitige Zahlung ab, sollten Betroffene eine schriftliche und begründete Entscheidung verlangen. Erst dadurch lässt sich prüfen, ob die Behörde die persönliche Situation ausreichend berücksichtigt hat.

Gegen eine ablehnende Entscheidung kann grundsätzlich Widerspruch erhoben werden. Besteht eine unmittelbare Gefahr für die Versorgung mit Lebensmitteln oder anderen lebensnotwendigen Dingen, kann zusätzlich ein Eilantrag beim Sozialgericht geprüft werden.

Vorher sollte dem Jobcenter möglichst genau mitgeteilt werden, welche Folgen ohne schnelle Hilfe drohen. Eine Sozialberatungsstelle oder eine im Sozialrecht tätige Anwaltskanzlei kann bei der Einschätzung des Einzelfalls unterstützen.

Warum die vorzeitige Zahlung nur eine kurzfristige Hilfe ist

Der monatliche Regelbedarf muss unter anderem Ernährung, Haushaltsstrom, Kleidung, Verkehr, Kommunikation und zahlreiche weitere Ausgaben abdecken. Wie sich die Leistung zusammensetzt, zeigt der Beitrag Diese Ausgaben sind im Regelsatz 2026 enthalten.

Unvorhergesehene Kosten können das verfügbare Budget deshalb schnell aufbrauchen. Die vorzeitige Auszahlung kann in einer solchen Situation verhindern, dass bis zum Monatsende überhaupt kein Geld mehr vorhanden ist.

Sie ist jedoch keine dauerhafte Lösung, weil die nächste Auszahlung geringer ausfällt. Vor dem Antrag sollte daher geprüft werden, ob für den konkreten Bedarf stattdessen ein Zuschuss, ein Mehrbedarf oder ein Darlehen vorgesehen ist.

Beispiel aus der Praxis

Sandra lebt allein und erhält laufende Leistungen vom Jobcenter. Nachdem sie eine dringend benötigte Monatsfahrkarte und eine unerwartet hohe Stromabschlagszahlung beglichen hat, bleiben ihr zehn Tage vor der nächsten Auszahlung nur noch zwölf Euro.

Sie beantragt schriftlich eine vorzeitige Zahlung von 80 Euro und legt einen aktuellen Kontoauszug sowie den erhöhten Stromabschlag vor. Da keine Sanktion und keine Aufrechnung bestehen und sie in den vergangenen zwei Monaten keine vorzeitige Zahlung erhalten hat, bewilligt das Jobcenter den Antrag.

Sandra erhält 80 Euro, mit denen sie Lebensmittel und Hygieneartikel kaufen kann. Bei der nächsten regulären Auszahlung werden ihr allerdings 80 Euro weniger überwiesen, sodass sie diesen Monat besonders sorgfältig planen muss.

Fragen und Antworten zur vorzeitigen Auszahlung 1. Besteht ein Anspruch auf volle 100 Euro?

Nein. Das Jobcenter kann bis zu 100 Euro bewilligen, muss aber über den Antrag und die Höhe nach pflichtgemäßem Ermessen entscheiden. Auch ein niedrigerer Betrag ist möglich.

2. Muss bereits ein Bewilligungsbescheid vorliegen?

Ja. Die vorzeitige Zahlung nach § 42 Absatz 2 SGB II setzt einen festgesetzten Anspruch für einen kommenden Zahlungszeitpunkt voraus. Wer noch auf den ersten Bescheid wartet, sollte einen Vorschuss nach § 42 SGB I prüfen.

3. Müssen die 100 Euro zurückgezahlt werden?

Der Betrag wird normalerweise von einer der nächsten regulären Leistungen abgezogen. Es handelt sich deshalb nicht um zusätzliches Geld und auch nicht um ein gewöhnliches Darlehen.

4. Kann die Auszahlung jeden Monat beantragt werden?

Nein. Eine erneute vorzeitige Auszahlung ist ausgeschlossen, wenn die Leistung bereits in einem der beiden vorherigen Kalendermonate genutzt wurde. Zwischen zwei Auszahlungen müssen daher zwei Kalendermonate ohne diese Hilfe liegen.

5. Was gilt bei einer Sanktion oder laufenden Aufrechnung?

Besteht im Monat der Verrechnung eine Sanktion, ist die vorzeitige Leistung ausgeschlossen. Das gilt auch, wenn im laufenden Monat oder im Verrechnungsmonat eine Aufrechnung erfolgt oder zu erwarten ist.

6. Kann das Jobcenter statt Geld einen Lebensmittelgutschein geben?

Nach den Weisungen der Bundesagentur kann die vorzeitige Hilfe im Einzelfall auch als Sachleistung erbracht werden. Besonders bei wiederholten finanziellen Engpässen kommen Lebensmittelgutscheine in Betracht, wobei die Entscheidung begründet und auf den konkreten Bedarf abgestimmt sein muss.

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Stell dir vor, die AfD gewinnt – und Deutschland steht noch!

Am morgigen Sonntag wählen rund 1,7 Millionen Wahlberechtigte in Sachsen-Anhalt einen neuen Landtag. Eigentlich wäre das ein ziemlich normaler Vorgang in einer Demokratie. Glaubt man allerdings manchen Äußerungen der vergangenen Wochen, sollte man für Montag unbedingt einen Notvorrat anlegen, sich mit Bargeld versorgen und sicherheitshalber noch einmal seine Angehörigen anrufen. Es besteht nämlich die Möglichkeit, […]

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Wohin sind all die Klima-Alarmisten entschwunden? | 5-Minuten-Videos | PragerU

Nach jahrelangen düsteren Warnungen ebbt die Klimapanik stillschweigend ab. Weltpolitiker erwähnen sie kaum noch, Wähler rangieren sie weit unten auf ihrer Prioritätenliste, und selbst Greta Thunberg hat sich anderen Themen zugewandt. Was hat sich also geändert? Björn Lomborg, Mitarbeiter der Hoover Institution und Autor von „False Alarm“, geht dieser Frage nach.

[Man kann sich deutsche Untertitel einstellen]

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Automatischer Pausenabzug: Aber Arbeitgeber darf Arbeitszeit von Arbeitnehmer nicht einfach kürzen

Viele Zeiterfassungssysteme ziehen nach sechs Stunden automatisch 30 Minuten und nach neun Stunden insgesamt 45 Minuten ab. Rechtlich ist eine solche Programmierung nicht von vornherein verboten, doch sie darf die tatsächlichen Abläufe im Betrieb nicht verfälschen. Wer während der vermeintlichen Pause weiterarbeitet, leistet keine unbezahlte Ruhepause.

Ein Eintrag in der Software beweist deshalb noch nicht, dass eine Pause gewährt und genutzt wurde. Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil  klargestellt, dass ein pauschaler Systemabzug den konkreten Vortrag des Arbeitgebers im Streitfall nicht ersetzt (Az. 5 AZR 51/24).

Automatische Pausenbuchung ist nicht automatisch rechtswidrig

Arbeitgeber dürfen Zeiterfassungssysteme so einrichten, dass die gesetzlichen Mindestpausen nach dem Überschreiten bestimmter Arbeitszeiten zunächst automatisch berücksichtigt werden.

Das kann in Betrieben mit festgelegten Pausenfenstern eine praktikable Abrechnungshilfe sein. Voraussetzung ist jedoch, dass die Beschäftigten die Pause tatsächlich nehmen können und falsche Buchungen zuverlässig korrigiert werden.

Problematisch wird das Verfahren, wenn das System eine Pause fingiert, obwohl die Arbeit nicht unterbrochen wurde. Eine technische Buchung verwandelt geleistete Arbeit nicht in Freizeit. Der Arbeitgeber muss die Arbeitsorganisation so gestalten, dass gesetzlich vorgeschriebene Pausen wirklich stattfinden.

Diese Mindestpausen schreibt das Arbeitszeitgesetz vor

Nach § 4 Arbeitszeitgesetz muss eine Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden durch Ruhepausen von insgesamt mindestens 30 Minuten unterbrochen werden. Bei mehr als neun Stunden sind mindestens 45 Minuten erforderlich. Die Pausen können in Abschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden.

Bis einschließlich sechs Stunden verlangt das Arbeitszeitgesetz keine Ruhepause. Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung können dennoch Pausen vorsehen. Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Beschäftigte grundsätzlich nicht ohne Ruhepause eingesetzt werden.

Tägliche Arbeitszeit Gesetzliche Mindestpause Zulässige Aufteilung Bis einschließlich 6 Stunden Keine gesetzliche Mindestpause Betriebliche oder vertragliche Pausen bleiben möglich Mehr als 6 bis 9 Stunden Mindestens 30 Minuten Zum Beispiel 2-mal 15 Minuten Mehr als 9 Stunden Mindestens 45 Minuten Zum Beispiel 3-mal 15 Minuten Eine echte Pause verlangt die freie Verfügung über die Zeit

Nicht jede Unterbrechung mit geringer Arbeitsbelastung ist eine Ruhepause. Beschäftigte müssen für einen im Voraus feststehenden Zeitraum von der Arbeitspflicht befreit sein und grundsätzlich selbst bestimmen können, wie sie diese Zeit nutzen. Spätestens zu Beginn der Unterbrechung müssen sie wissen, dass sie nun Pause haben und wie lange diese dauert.

Das Bundesarbeitsgericht bestätigte diese Anforderungen im Urteil vom 21. August 2024 (Az. 5 AZR 266/23). Betriebliche Erfordernisse können eine flexible Festlegung erlauben, sodass die genaue Uhrzeit nicht zwingend schon bei Arbeitsbeginn feststehen muss. Eine Pause darf jedoch nicht nur von einer zufälligen Auftragsflaute abhängen.

Wer während des Essens Anrufe beantworten, Kundschaft bedienen, eine Maschine beobachten oder auf sofortigen Zuruf bereitstehen muss, ist häufig weiterhin bei der Arbeit. Ob die Zeit als Pause gilt, hängt von den tatsächlichen Einschränkungen ab. Allein der Aufenthalt im Betrieb macht eine Pause dagegen noch nicht zur Arbeitszeit.

Der Fall vor dem Bundesarbeitsgericht

Im Verfahren 5 AZR 51/24 verlangte eine teilzeitbeschäftigte Klinikärztin die Vergütung von 59 Stunden und drei Minuten. Ihre reguläre Arbeitszeit betrug sechs Stunden täglich. Sobald sie länger arbeitete, zog das elektronische System automatisch Pausenzeiten ab, soweit keine Pause am Terminal gebucht worden war.

Die Ärztin erklärte für die einzelnen Arbeitstage, von wann bis wann sie gearbeitet habe und dass sie außer den ausdrücklich gebuchten Unterbrechungen keine Pausen genommen habe. Das Krankenhaus bestritt dies pauschal und verwies auf den automatischen Abzug. Diese Reaktion genügte dem Bundesarbeitsgericht nicht.

Nach Auffassung des Gerichts hätte der Arbeitgeber konkret darlegen müssen, an welchen Tagen und zu welchen Zeiten die Ärztin nicht gearbeitet und tatsächlich Pause gemacht haben soll. Der Systemeintrag dokumentierte nur den automatischen Abzug, nicht die wirkliche Nutzung der Pause. Das BAG hob das vorangegangene Urteil auf und verwies den Rechtsstreit zur weiteren Prüfung an das Landesarbeitsgericht zurück.

Das Urteil ist kein automatischer Zahlungsbefehl

Das Urteil bedeutet nicht, dass jeder automatische Pausenabzug ohne weitere Prüfung zu einer Lohnnachzahlung führt. Wer Geld für zusätzliche Arbeitszeit verlangt, muss zunächst für jeden betroffenen Tag angeben, wann er gearbeitet hat. Im Streit muss außerdem geklärt werden, ob die Arbeit während der abgezogenen Zeit dem Arbeitgeber zuzurechnen war.

Vergütungspflichtige Mehrarbeit liegt regelmäßig nur vor, wenn der Arbeitgeber sie angeordnet, gebilligt, geduldet oder durch die zugewiesene Arbeitsmenge notwendig gemacht hat. Ein Beschäftigter kann eine gewährte Pause daher nicht eigenmächtig auslassen, um zusätzliche Vergütung zu erzeugen. Weitere Informationen enthält der Beitrag „Überstunden ohne Bezahlung: Wann der Arbeitgeber trotzdem zahlen muss“.

Anders liegt der Fall, wenn Personalmangel, Kundenandrang oder dienstliche Vorgaben eine Pause praktisch verhindern und der Arbeitgeber dies kennt. Duldet er das regelmäßige Durcharbeiten, kann ihm die zusätzliche Arbeitsleistung zugerechnet werden. Auch eine zu knapp bemessene Arbeitsmenge kann dafür sprechen, dass die Arbeit ohne zusätzliche Zeit nicht zu bewältigen war.

Arbeitszeiterfassung und Lohnanspruch sind zwei verschiedene Fragen

Arbeitgeber müssen ein System einrichten, mit dem die gesamte Arbeitszeit erfasst werden kann. Das Bundesarbeitsgericht leitet diese Pflicht in seinem Beschluss vom 13. September 2022 aus dem Arbeitsschutzgesetz ab (Az. 1 ABR 22/21). Nähere Hintergründe erläutert der interne Beitrag „Unbezahlte Überstunden: Arbeitgeber muss jede Stunde erfassen“.

Die Erfassungspflicht ändert nach der Rechtsprechung aber nicht automatisch die Darlegungs- und Beweisregeln eines Vergütungsprozesses. Ein lückenhafter Datensatz verschafft Beschäftigten nicht ohne Weiteres einen Zahlungsanspruch. Umgekehrt kann der Arbeitgeber einen präzisen Vortrag nicht allein mit einem pauschalen Softwareeintrag entkräften.

Ein verlässliches System sollte deshalb Beginn und Ende der Arbeitszeit sowie die tatsächlich genommenen Pausen nachvollziehbar abbilden. Automatische Buchungen brauchen eine einfache Korrekturmöglichkeit. Beschäftigte sollten eine Berichtigung nicht von der Zustimmung einer Person abhängig machen müssen, die ihre tatsächliche Arbeitssituation gar nicht überblicken kann.

Wann durchgearbeitete Pausen bezahlt werden müssen

Eine ordnungsgemäß gewährte Ruhepause ist gewöhnlich nicht zu vergüten, sofern Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung nichts Günstigeres regeln. Wird während des abgezogenen Zeitraums tatsächlich gearbeitet, handelt es sich dagegen grundsätzlich um Arbeitszeit. Ob daraus ein zusätzlicher Geldanspruch oder zunächst eine Gutschrift auf dem Arbeitszeitkonto folgt, richtet sich nach den Vereinbarungen im Arbeitsverhältnis.

Bei einem festen Monatsgehalt ist zu prüfen, welche Arbeitszeit durch das Gehalt bereits abgegolten ist und wie Mehrarbeit behandelt wird. Tarifliche Zuschläge entstehen ebenfalls nur unter den jeweiligen tariflichen Voraussetzungen. Ein automatischer Pausenabzug allein beantwortet keine dieser Fragen.

Beschäftigte sollten falsche Abzüge sofort dokumentieren

Wer während einer automatisch gebuchten Pause arbeitet, sollte den Vorgang noch am selben Tag festhalten. Wichtig sind Datum, Arbeitsbeginn, Arbeitsende, Höhe des Abzugs, ausgeübte Tätigkeiten und der Grund, weshalb keine ungestörte Pause möglich war. Dienstliche E-Mails, Anruflisten, Kassenbuchungen, Einsatzpläne und Aussagen von Kollegen können den eigenen Vortrag stützen.

Der fehlerhafte Eintrag sollte schriftlich gegenüber dem Arbeitgeber oder der Personalabteilung beanstandet werden. Dabei kann zugleich die Korrektur des Arbeitszeitkontos und, soweit einschlägig, die Vergütung verlangt werden. Ein vorhandener Betriebs- oder Personalrat kann die betriebliche Praxis prüfen und Beschäftigte unterstützen.

Schnelles Handeln ist wichtig, weil Arbeits- und Tarifverträge oft Ausschlussfristen enthalten. Ansprüche können dadurch bereits nach wenigen Monaten verfallen, obwohl die gesetzliche Verjährungsfrist noch nicht abgelaufen ist. Betroffene sollten deshalb nicht erst am Jahresende sämtliche Abrechnungen kontrollieren.

Auch Arbeitgeber dürfen das Durcharbeiten nicht hinnehmen

Die gesetzlichen Mindestpausen dienen dem Gesundheitsschutz und stehen nicht zur freien Disposition. Arbeitgeber müssen ihre Abläufe so organisieren, dass Beschäftigte die vorgeschriebenen Unterbrechungen nehmen können. Eine nur auf dem Papier erzeugte Pause heilt einen Verstoß nicht.

Wer die gesetzlichen Ruhepausen nicht, nicht ausreichend oder nicht rechtzeitig gewährt, kann ordnungswidrig handeln. Nach dem Arbeitszeitgesetz sind dafür Geldbußen möglich. Bei besonders schweren vorsätzlichen Verstößen kommen unter weiteren Voraussetzungen auch strafrechtliche Folgen in Betracht.

Mitbestimmung bei Pausen und Zeiterfassung

Besteht ein Betriebsrat, hat er bei Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen mitzubestimmen. Auch bei der technischen Ausgestaltung eines elektronischen Systems können Mitbestimmungsrechte berührt sein. Die betriebliche Regelung darf den gesetzlichen Schutz jedoch nicht unterschreiten.

Für Unternehmen empfiehlt sich eine klare Vorgabe, wie Pausen gebucht, unterbrochen und berichtigt werden. Beschäftigte müssen erkennen können, welche Zeit das System abzieht. Eine transparente Korrektur schützt beide Seiten vor späteren Streitigkeiten.

Warum das Thema bei flexiblen Arbeitszeiten besonders wichtig ist

Bei Gleitzeit, mobiler Arbeit und wechselnden Schichten lässt sich eine starre Mittagspause nicht immer sinnvoll festlegen. Flexibilität befreit den Arbeitgeber jedoch nicht von der Pflicht, echte Erholungszeiten zu ermöglichen. Die Diskussion über Veränderungen beim Achtstundentag wird im Beitrag „Arbeitszeit: 8-Stunden-Tag für Arbeitnehmer soll fallen“ näher erläutert.

Gerade bei mobiler Arbeit verschwimmen Pausen und kurze Arbeitskontakte schnell. Wer in der Pause dienstliche Nachrichten beantwortet oder an einer spontanen Videokonferenz teilnimmt, sollte die Unterbrechung entsprechend korrigieren. Arbeitgeber brauchen dafür Regeln, die auch außerhalb des Betriebs funktionieren.

Beispiel aus der Praxis

Eine Verkäuferin arbeitet von 9.00 bis 17.30 Uhr, während das System täglich 30 Minuten Pause abzieht. An mehreren Tagen ist sie allein im Geschäft, bedient während des Essens Kundschaft und bleibt für die Kasse verantwortlich. Sie notiert die betroffenen Zeiten, sichert Kassenbuchungen und verlangt schriftlich die Berichtigung ihres Arbeitszeitkontos.

Der Arbeitgeber kann den Anspruch nicht allein mit dem Hinweis auf die automatische Buchung zurückweisen. Er müsste konkret erklären, wann die Verkäuferin vollständig von ihren Aufgaben befreit war. Zugleich darf die Beschäftigte künftig nicht einfach durcharbeiten, wenn ihr eine nutzbare Pause ordnungsgemäß gewährt wird.

Häufige Fragen zu automatischen Pausenabzügen Darf der Arbeitgeber nach sechs Stunden automatisch 30 Minuten abziehen?

Eine solche Systemeinstellung ist nicht generell verboten. Als unbezahlte Pause darf die Zeit aber nur behandelt werden, wenn tatsächlich eine entsprechende Arbeitsunterbrechung möglich war und stattgefunden hat.

Reicht der Eintrag im Zeiterfassungssystem als Beweis für eine Pause?

Nein. Nach dem BAG-Urteil vom 12. Februar 2025 ersetzt ein automatischer Abzug keinen konkreten Vortrag dazu, wann eine Pause gewährt und genommen wurde.

Muss eine durchgearbeitete Pause immer bezahlt werden?

Geleistete Arbeit ist nicht allein wegen einer automatischen Buchung unbezahlt. Bei Mehrarbeit muss der Beschäftigte aber regelmäßig zusätzlich darlegen, dass der Arbeitgeber sie angeordnet, gebilligt, geduldet oder durch die Arbeitsmenge veranlasst hat.

Darf ein Arbeitnehmer die Pause auslassen und früher Feierabend machen?

Die gesetzliche Mindestpause darf bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden nicht einfach an das Ende des Arbeitstages verschoben oder vollständig gestrichen werden. Sie soll die Arbeit während des Tages unterbrechen und der Erholung dienen.

Was sollten Beschäftigte bei einem falschen Pausenabzug tun?

Sie sollten den Vorgang taggenau dokumentieren und die Buchung zeitnah schriftlich beanstanden. Wegen möglicher Ausschlussfristen sollten sie zugleich prüfen, bis wann eine Korrektur oder Vergütung verlangt werden muss.

Wer hilft bei wiederkehrenden falschen Abzügen?

Ansprechpartner sind zunächst Arbeitgeber, Personalabteilung sowie Betriebs- oder Personalrat. Bei Verstößen gegen das Arbeitszeitgesetz kommen außerdem die zuständige Arbeitsschutzbehörde, eine Gewerkschaft oder ein Fachanwalt für Arbeitsrecht in Betracht.

Der Beitrag Automatischer Pausenabzug: Aber Arbeitgeber darf Arbeitszeit von Arbeitnehmer nicht einfach kürzen erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.

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Launch of the Vostok Oil project

PRESIDENT OF RUSSIA - 5. September 2026 - 16:20

Vladimir Putin took part, via videoconference, in the ceremony for commissining the Vostok Oil project – a new oil and gas province. Rosneft CEO Igor Sechin briefed the President on the project’s implementation, joining the ceremony from the Bukhta Sever port, the world’s northernmost port (Taimyr Peninsula, Krasnoyarsk Territory), via video link. Deputy Prime Minister Alexander Novak also made some comments. During the event, the President gave the go-ahead for the first crude oil loading into the Arctic tanker Valentin Pikul.

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Wie lange noch?

Wenn Sie sich auch im Jahr 2027 noch unabhängig informieren möchten, sollten Sie diesen kurzen Artikel lesen.
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Eine Skizze für Europa

Der Krieg in der Ukraine unterstützt Konzentrationsprozesse in der Landwirtschaft und fügt sich in einen größeren Plan, die bäuerliche Landwirtschaft zu zerschlagen.
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Nein, meine Seele geb ich nicht!

Für Jürgen Fliege ist der Pazifismus die Frucht reicher Lebenserfahrung und gelebten christlichen Glaubens.
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