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Corrupt Fulton County, Georgia Seeks to Destroy 2020 Election Ballots in Order to Prevent Lawsuits from Revealing Election Theft

Corrupt Fulton County, Georgia Seeks to Destroy 2020 Election Ballots in Order to Prevent Lawsuits from Revealing Election Theft

Remember, the whore US media gave us assurances that there was no election theft.

https://www.thegatewaypundit.com/2024/06/election-integrity-stake-fulton-county-fulton-county-georgia/

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Frauenfestival in Zürich: Das Erbe von Sakine Cansız

Im Kasernenareal in Zürich findet am Sonntag das alljährliche Frauenfestival im Gedenken an Sakine Cansız statt. Die PKK-Mitbegründerin ist 2013 zusammen mit Fidan Doğan und Leyla Şaylemez in Paris vom türkischen Geheimdienst ermordet worden, seitdem wird in der Schweiz an sie erinnert und ihr Kampf fortgesetzt. Das Festival wird von knapp dreißig Frauenorganisationen und Initiativen unterstützt, der kurdische Frauenverband YJK-S und die Demokratische Kurdische Gemeinde in der Schweiz (CDK-S) mobilisieren in allen Städten.

 


Dilan Çetinkaya, Ko-Vorsitzende der CDK-S, erklärte gegenüber ANF, dass die technischen Vorbereitungen abgeschlossen sind und jetzt nur noch daran gearbeitet wird, das Festival bekannt zu machen: „Als in der Schweiz lebende Kurdinnen gehen wir von Tür zu Tür und laden Frauen zum Festival ein. Außerdem informieren wir auf der Straße mit mehrsprachigen Flyern über die Veranstaltung. Wir wollen ein Festival veranstalten, das dem Kampf von Heval Sakine entspricht.“

Das Festival werde von der kurdischen Frauenbewegung ausgerichtet, aber es seien viele feministische Gruppen und Frauenorganisationen aus der Schweiz beteiligt, sagte Dilan Çetinkaya: „Heval Sakines Leben und Kampf und ihre Haltung gegen männliches Herrschaftsdenken haben sich nicht nur auf kurdische Frauen ausgewirkt. Weltweit sind Frauenbewegungen von ihrem Kampf beeindruckt. Auch die Frauen in der Schweiz, die an unserem Festival mitwirken, sehen in Heval Sakine eine führende Persönlichkeit. Sie warten mit fast noch größerer Spannung auf das Festival als wir.“

 


Wie Dilan Çetinkaya zum Programm mitteilte, werden Künstlerinnen aus allen Teilen Kurdistans auftreten. Erstmalig sei auch eine katalanische Gruppe dabei: „Die Gruppe besteht aus 16 Personen. Wir haben eigentlich nur acht Frauen eingeladen, weil wir die Größe der Bühne vor Augen hatten. Aber sie haben gesagt, dass sie mit ihrer Musik und ihren Tänzen ein Teil von uns sein wollen. Auch das ist ein Erbe, das uns Heval Sakine und andere Frauen hinterlassen haben. Heval Sakine wollte ein freies Leben und wir erwarten zu unserem Festival alle Frauen, die dasselbe wollen.“

https://anfdeutsch.com/frauen/tausende-teilnehmende-bei-sakine-cansiz-festival-in-zurich-38027 https://anfdeutsch.com/frauen/ich-bin-verliebt-in-diesen-kampf-1360 https://anfdeutsch.com/frauen/zilan-festival-in-duisburg-eine-plattform-fur-frauen-42566

 

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Mawa: Dorfbevölkerung durch Militäroperation in Lebensgefahr

Seit zehn Tagen findet im nordkurdischen Mawa in der Provinz Êlih (tr. Batman) eine großangelegte Militäroperation statt, mehrere Guerillakämpfer:innen sind ums Leben gekommen. Die gesamte Region Mawa ist abgeriegelt. Bewohner:innen der im Kreis Heskîf (Hasankeyf) gelegenen Region sehen ihr Leben durch das Militär bedroht und protestieren gegen die Blockade.

Die Operation begann am 18. Juni in der Umgebung des Dorfes Xirbêkûr (Palamut) in der Region Mawa und wurde am 22. Juni auf den Landkreis Kercews (Gercüş) ausgeweitet. Der Gouverneur von Batman gab bekannt, dass das Betreten und Verlassen der Region bis zum 3. Juli verboten ist.

Scheiben und Fahrzeuge durch Bombardierung zerstört

Unmittelbar nach der Abriegelung der Region wurde die Umgebung des Dorfes Xirbêkûr von F-16-Kampfflugzeugen und Kampfhubschraubern bombardiert. Infolge des Bombardements gingen die Fensterscheiben von Häusern zu Bruch und ein Auto wurde durch Schrapnelle vollständig zerstört. Die Menschen dürfen ihr Dorf nicht verlassen und können ihre Felder und Gärten nicht bearbeiten.

Soldaten bedrohen Dorfbevölkerung

Dorfbewohner:innen, die versuchten, in ihren Gärten und Weinbergen zu arbeiten, wurden von türkischen Soldaten bedroht. Die Forderungen der Dorfbevölkerung wurden vollständig ignoriert.

Der Tod steht vor unserer Tür“

Vom 22. Juni bis zum 6. Juli wurde außerdem eine Ausgangssperre in mehr als zehn Dörfern im Torê-Gebiet von Kercews verhängt. In Folge der Bombardierung der Region brach ein Feuer aus, das sich auf das Dorf Bilêxşê zubewegte. Die Feuerwehr wurde von der Armee nicht zum Dorf gelassen. Zum Glück erloschen die Flammen aufgrund von Regen am 23. Juni.

Die Nachrichtenagentur Mezopotamya konnte Kontakt zu einigen Dorfbewohner:innen herstellen. Sie berichteten von Todesangst. Ständig kreisten Hubschrauber und Kampfflugzeuge über ihnen und es seien Schüsse zu hören. Insbesondere den Kindern im Dorf ginge es sehr schlecht. Die Bewohner:innen berichteten, dass der Staat, statt die Feuer in der Umgebung aus der Luft zu löschen, aus Hubschraubern Bomben abwerfe und neue Brände verursachten. Die Dorfbewohner:innen baten die Öffentlichkeit um Solidarität und Unterstützung.

https://anfdeutsch.com/kurdistan/guerillakommandantin-beritan-nurhak-Ciya-in-mawa-gefallen-42693 https://anfdeutsch.com/kurdistan/offenbar-zwei-weitere-gefallene-bei-operation-in-heskif-42672 https://anfdeutsch.com/kurdistan/angaben-zu-gefallenen-guerillakampfer-innen-veroffentlicht-42660 https://anfdeutsch.com/kurdistan/turkische-luftangriffe-losen-waldbrand-bei-heskif-aus-42654 https://anfdeutsch.com/kurdistan/militaroperationen-in-Elih-und-bedlis-42661

 

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Kabinettsentwurf: Ausweisungen aufgrund von Likes „terroristischer“ Posts

Die Bundesregierung benutzt offenbar jede Gelegenheit, um immer mehr Menschen abzuschieben oder auszuweisen. Im Rahmen des zynisch „Rückführungsoffensive“ genannten Programms greift die Bundesregierung nun die Meinungsfreiheit von Migrant:innen massiv an. Innenministerin Nancy Faeser (SPD) erklärte: „Wer keinen deutschen Pass hat und hier terroristische Taten verherrlicht, der muss – wo immer möglich – ausgewiesen und abgeschoben werden.“ Dabei nutzte sie erneut das islamistische Verbrechen von Mannheim, bei dem ein Polizist getötet und ein Rassist verletzt wurde, als Vorwand. Gleichzeitig wird die real wachsende antisemitische Bedrohung von Jüd:innen als Werkzeug missbraucht, um autoritäre Einschränkungen der Meinungsfreiheit durchzusetzen. Letzten Endes wird sich dieser Paragraf aber wieder vor allem gegen Kurd:innen, Tamil:innen, Palästinenser:innen und viele andere Menschen richten und darauf abzielen ab, diese mundtot zu machen. Die Bundesregierung hat neben der Absenkung der Voraussetzung für ein „schweres Ausweisungsinteresse“ eine neue Fallgruppe für ein schweres Ausweisungsinteresse im Aufenthaltsgesetz eingeführt. Danach wiege das öffentliche Interesse an der Ausweisung besonders schwer, wenn jemand eine „Straftat gemäß §140 StGB begangen – also eine Straftat belohnt oder gebilligt hat – und es sich dabei um eine terroristische Straftat handelt“.

Kriminalisierung à la AKP

Die Bundesregierung versucht, das Gesetz im sogenannten Omnibusverfahren, das heißt sozusagen Huckepack auf anderen Gesetzen durchzusetzen. Die Verbreitung eines „terroristischen Inhalts“ soll damit als Begründung für ein „schweres Ausweisungsinteresse“ herhalten. Dabei ist Innenministerin Faeser bemüht, die Schärfe des Angriffs auf die Meinungsfreiheit zu verbergen. Im Interview behauptete sie: „Es geht nicht um den kleinen Klick und den kurzen Like, sondern es geht darum, dass wirklich widerwärtige, terroristische Inhalte verherrlicht und gepostet werden.“ Im Gesetzentwurf heißt es jedoch explizit: „Unter Verbreitung eines Inhalts kann daher nunmehr etwa auch das Markieren eines Beitrags durch ‚Gefällt mir‘ auf den Sozialen Medien wie YouTube, Instagram, TikTok etc. fallen.“ Dabei liegt auch die Betonung auf „eines Inhalts“. Das bedeutet, ein Like reicht dafür aus, den Ausländerbehörden das Recht zu geben, Menschen auszuweisen. Nicht einmal eine richterliche Prüfung oder Verurteilung wegen angeblicher strafbarer Inhalte ist nötig. Die Willkür der Beschäftigten der Ausländerbehörden reicht aus.

Teil eines autoritären Staatsumbaus

Clara Bünger, fluchtpolitische Sprecherin der Partei DIE LINKE im Bundestag sieht in dieser Verschärfung des Ausweisungsrechts einen Ausdruck von autoritärem Staatsumbau. Sie erklärte: „Wenn es um autoritär regierte Staaten wie die Türkei oder Russland geht, empören sich Politiker:innen hierzulande zu Recht darüber, dass Menschen dort wegen eines ,Likes' in den sozialen Medien verfolgt werden oder gar im Gefängnis landen können. Allerdings bewegt sich die Bundesrepublik längst selbst in diese Richtung. Präventivhaft für Klimaaktivist:innen, wochenlange Demonstrationsverbote, Hetze gegen Studierende und Lehrende, die sich für das Recht auf friedlichen Protest an Universitäten aussprechen, beispiellose Verschärfungen des Asyl- und Aufenthaltsrechts – all das sind Anzeichen eines autoritären Staatsumbaus, der dringend gestoppt werden muss. Dass Innenministerin Faeser nun offenbar plant, Menschen wegen eines Postings in den sozialen Medien auszuweisen, ist nur der vorläufige Höhepunkt dieser besorgniserregenden Entwicklung.“

Ausweisungen lösen keine sozialen Probleme

Bünger weist die Behauptung, Ausweisungen und Abschiebungen würden Straftaten verhindern, in das Land der Legenden: „Ausweisungen lösen keine gesellschaftlichen Probleme. Das Ausweisungsrecht wurde in den letzten Jahren bereits etliche Male verschärft. Hat das dazu geführt, dass Straftaten verhindert wurden? Dafür gibt es keinerlei Belege. Wenn Menschen Straftaten begehen, ist es Aufgabe der Strafjustiz, diese aufzuklären und die Täter:innen zur Verantwortung zu ziehen. Das sollte für alle gelten, unabhängig von der Staatsbürgerschaft.“

https://anfdeutsch.com/aktuelles/imk-lehnt-abschiebestopp-fur-ezidische-gefluchtete-ab-42641 https://anfdeutsch.com/aktuelles/notigung-kurdischer-schutzsuchender-zu-spitzeltatigkeit-42344 https://anfdeutsch.com/aktuelles/fluchtlingsdeal-eu-sagt-libanon-eine-milliarde-euro-zu-42033 https://anfdeutsch.com/hintergrund/geas-bedeutet-dramatische-verschlechterung-fur-fluchtende-41815 https://anfdeutsch.com/menschenrechte/das-individuelle-recht-auf-asyl-ist-geschichte-41754 https://anfdeutsch.com/menschenrechte/bunger-keine-auslagerung-von-asylverfahren-in-drittstaaten-41282

 

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Bürgergeld: Jobcenter muss Einladung beweisen – Urteil

Lesedauer 2 Minuten

Kommen Bürgergeld-Bezieher nicht zu einem Termin beim Jobcenter, dann kann das Kürzungen der Leistungen zur Folge haben – begründet mit einer Verletzung der Mitwirkungspflicht.

Das Landessozialgericht Sachsen fällte eine wichtige Entscheidung für Leistungsberechtigte: Das Jobcenter muss beweisen, dass die Betroffenen die Einladung erhalten haben – ansonsten liegt keine Verletzung der Mitwirkung vor. (Az. L 3 AS 64/18)

Zum Tatbestand

Das Jobcenter Leipzig behauptete, einem Leistungsbezieher am 07. April 2014 einen Brief geschickt zu haben mit dem Meldetermin zum 15.04.2014. Der Mann kam jedoch nicht.

Das Jobcenter kürzte ihm daraufhin den Regelsatz um zehn Prozent, und das für drei Monate. Das war seinerzeit bei Hartz IV möglich, beim Bürgergeld würde beim ersten Nichterscheinen zu einem Termin die zehnprozentige Kürzung für einen Monat gelten.

Widerspruch abgelehnt

Der Betroffene ließ sich das nicht gefallen. Er legte Widerspruch ein und stellte einen Überprüfungsantrag gegen die Sanktion.

Er begründete dies damit, dass er sich nicht erinnern könne, eine entsprechende Einladung erhalten zu haben, und außerdem enthalte der Sanktionsbescheid keine Rechtsfolgenbelehrung. Das Jobcenter wies den Widerspruch zurück.

Das Sozialgericht stimmt dem Jobcenter zu

Der Betroffene ging den nächsten Schritt und legte Klage beim Sozialgericht Leipzig ein. Diese blieb erfolglos, denn das Gericht vertrat den Standpunkt, die Sanktion sei zu Recht erfolgt.

Der Leistungsbezieher ging am 22. Januar 2018 in Berufung vor dem Landesgericht Sachsen. In der zweiten Instanz führte sein Anliegen zum Erfolg.

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Beweislast liegt beim Jobcenter

Das Landessozialgericht Sachsen entschied, das Sozialgericht Leipzig habe die Klage zu Unrecht abgewiesen. Es verwies auf den Paragrafen 37 Abs 2 im Sozialgesetzbuch X.

Laut diesem müsse eine Behörde (das Jobcenter) den Zugang eines Schreibens beweisen, wenn derjenige, an den es gerichtet war, abstreitet, es erhalten zu haben.

Dies gelte, so führte das Landessozialgericht aus, auch, wenn der Betroffene in der Vergangenheit nicht ausnahmslos die Wahrheit gesagt hätte.

Was bedeutet das für Bürgergeld-Bezieher?

Bürgergeld-Bezieher können so auf eine juristische Grundlage verweisen, die ihre Rechte stützt.

Das Jobcenter ist in der Beweispflicht, den Nachweis zu erbringen, dass eine Mitteilung der Behörde den Empfänger erreicht hat, wenn der Leistungsberechtigte dies bestreitet.

Wie wird der Zugang bewiesen?

Eine persönliche Übergabe mit Quittierung durch einen Boten gilt ebenso als Nachweis wie die Übersendung per Einschreiben mit Benachrichtigungskarte.

Ein Einwurfeinschreiben gilt zwar, laut Bundesgerichtshof, ebenfalls als beweissicherer Zugang und gilt einen Tag nach Einwurf als zugegangen. (BGH, Urteil vom 25.01.2012, Aktenzeichen: VIII ZR 95/11).

In konkreten Fällen, und zwar gerade im Arbeits- und Sozialrecht, entschieden jedoch Gerichte, dass ein Einwurfeinschreiben keinen Zugang nachweist.

Einfache Postzustellung ist kein Beweis

Ein mit einfachem Brief übersandtes Schreiben des Jobcenters gilt nicht als Nachweis des Zugangs. Wenn das Jobcenter Euch wegen eines “versäumten Termins” sanktionieren will, und die Einladung mit einfachem Brief geschickt hat – dann seid Ihr auf der sicheren Seite.

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Kündigung: Zweiwochenfrist für verspätete Kündigungsschutzklage zu kurz – Urteil

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Eine Schwangere muss sich wirksam gegen eine Kündigung wehren können.

Es ist zweifelhaft, ob eine Zweiwochenfrist für die nachträgliche Zulassung einer verspätet eingereichten Kündigungsschutzklage ausreicht, damit betroffene Frauen wirksam gegen ihre Kündigung vorgehen können, urteilte am Donnerstag, 27. Juni 2024, der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg im Fall einer Pflegehelferin (Az.: C-284/23).

Mutterschutzgesetz verhindert Kündigung

Nach dem deutschen Mutterschutzgesetz ist die Kündigung einer Schwangeren unzulässig. Kündigt der Arbeitgeber dennoch, kann die Schwangere innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung Kündigungsschutzklage erheben.

Wird diese Frist versäumt, weil die Frau zum Zeitpunkt der Kündigung gar nicht wusste, dass sie schwanger ist und nicht gekündigt werden durfte, sieht das deutsche Recht eine weitere Zweiwochenfrist für die nachträgliche Zulassung der Kündigungsschutzklage vor.

Der klagenden, befristet beschäftigten Pflegehelferin war von ihrem christlichen Arbeitgeber gekündigt worden. Nach Ablauf der dreiwöchigen Frist zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage stellte sich heraus, dass die Frau im siebten Monat schwanger war.

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Zweiwochenfrist für Kündigungsschutzklage verpasst

Die damit noch mögliche Zweiwochenfrist für eine nachträgliche Klagezulassung verpasste sie jedoch. Das Arbeitsgericht Mainz hielt die im deutschen Recht vorgesehene Zweiwochenfrist für zu kurz. Sie sei mit der EU-Richtlinie über schwangere Arbeitnehmerinnen nicht vereinbar.

Schwangere müssen sich wirksam gegen Kündigung wehren können

Der EuGH urteilte, dass schwangeren Arbeitnehmerinnen ausreichend Zeit zur Verfügung stehen muss, um sich wirksam gegen eine Kündigung wehren zu können.

Es sei nicht nachvollziehbar, dass gekündigten Schwangeren zunächst eine dreiwöchige Frist zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage zustehe, ihnen aber bei verpasster Frist wegen Unkenntnis der Schwangerschaft nur noch zwei Wochen Zeit zur nachträglichen Zulassung der Klage zur Verfügung stünden.

Diese kurze Frist scheine „dazu angetan, es der schwangeren Arbeitnehmerin sehr zu erschweren, sich sachgerecht beraten zu lassen und gegebenenfalls einen Antrag auf Zulassung der verspäteten Klage“ einzureichen.

Ob die Zweiwochenfrist tatsächlich zu kurz ist, damit sich schwangere Arbeitnehmerinnen wirksam gegen ihre Kündigung wehren zu können, muss nun das Arbeitsgericht erneut prüfen. fle

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Pfändungsschutzkonto P-Konto gekündigt – So können sich Betroffene gegen die Bank wehren

Lesedauer 3 Minuten

Immmer wieder kommt es vor, dass Banken Pfändungsschutzkonten kündigen. Denn so ein P-Konto wird von Banken und Sparkassen nur ungern geführt. Wer Schulden hat, ist aber auf ein solches Konto angewiesen, damit der Pfändungsfreibetrag nicht gepfändet wird.

Der Aufwand für die Banken ist höher und höhere Gebühren oder weniger Leistungen können die Institute ihren Kunden auch nicht zumuten.

Wir erhalten häufig Mails von Leser/innen, die fragen, ob sie sich gegen die Kündigung ihres P-Kontos zur Wehr setzen können. Diese Fragen möchten wir hier beantworten.

Welche Funktion hat das P-Konto?

Das P-Konto dient ausschließlich dem unbürokratischen Schutz vor dem unberechtigten Zugriff von Gläubigern im Falle einer Kontopfändung.

Der Grundfreibetrag als Pfändungsschutz beträgt ab Juli 2024 1.499,99 Euro. Weitere Freibeträge wie das Kindergeld müssen gesondert nachgewiesen werden. Hierzu muss allerdings auch ein neues Formular verwendet werden.

Gibt es Rechtsschutz bei Kündigung eines P-Kontos?

Immer wieder kommt es zu Streit, wenn ein P-Konto von der Bank oder Sparkasse gekündigt wird. “Einen ausdrücklichen gesetzlichen Kündigungsschutz gibt es bislang nicht”, bestätigt die Verbraucherzentrale. Das heißt: Ein P-Konto kann von der Bank grundsätzlich wie ein normales Girokonto gekündigt werden.

Aber: 2016 wurde das Basiskonto nach dem Zahlungskontengesetz (ZKG) eingeführt. Dieses Gesetz enthält weitreichende Einschränkungen für eine Kündigung durch die Bank. Wird also ein “normales” Girokonto mit P-Konto-Funktion gekündigt, entsteht automatisch ein Anspruch auf ein Basiskonto, wenn kein anderes Konto vorhanden ist!

Das Oberlandesgericht Dresden hat in diesem Zusammenhang entschieden (Az. 14 U 82/16), dass die Kündigung eines P-Kontos “bei gleichzeitigem Kontrahierungszwang gegen das ZKG verstößt” und damit unzulässig ist.

Das bedeutet: Kündigt die Bank ein P-Konto von sich aus, sollten Betroffene dagegen rechtlich vorgehen. Zum einen ist eine Klage möglich. Eine solche Klage ist aber in der Regel mit langen Wartezeiten verbunden.

So viel Zeit haben die meisten Schuldner aber nicht. Daher erscheint es in den meisten Fällen sinnvoller, sich an eine Schlichtungsstelle zu wenden. Dieser Weg ist zudem unbürokratischer und deutlich kostengünstiger.

Welche Schlichtungsstelle für Ihre Bank zuständig ist, erfahren Sie auf der Internetseite der gekündigten Bank. Die Banken sind verpflichtet, diese Stelle anzugeben. Meist finden Sie diese im Impressum der Website.

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Ist die Schlichtungsstelle nicht auffindbar, kann auch bei der BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) nach der zuständigen Schlichtungsstelle gefragt werden.

Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde der Banken

Zusätzlich zum Schlichtungsverfahren oder Klage sollten sich Gekündigte bei der Aufsichtsbehörde der Banken über das Verhalten der Bank beschweren. Auf den Internetseiten der Bafin wird der Beschwereweg genau erklärt.

Antrag auf ein Basiskonto

Um schnell wieder ein Konto zu haben, sollten Betroffene gleichzeitig bei ihrer oder einer anderen Bank einen Antrag auf ein Basiskonto stellen. Wird auch dieser Antrag abgelehnt, sollte ein kostenloses Verwaltungsverfahren bei der BaFin gestellt werden.

Achtung: Wichtig ist jedoch, dass ein solches Verfahren nur dann sinnvoll ist, wenn auch ein Anspruch auf ein Basiskonto besteht. Dies ist dann der Fall, wenn die betroffene Person über kein anderes “funktionsfähiges” (z.B. nicht gebührenpflichtiges und nicht gekündigtes) Konto mehr verfügt.

Kündigung des P-Kontos bei einer Sparkasse

Wird ein P-Konto bei einer Sparkasse geführt, steht einer Kündigung des P-Kontos auch der dort bestehende Kontrahierungszwang (in NRW nach § 5 SpKG) entgegen. Eine Kündigung kann daher nur in Ausnahmefällen erfolgen.

Mit diesem Musterbrief kann einer Kündigung des P-Kontos widersprochen werden.

Musterbrief gegen Kündigung eines P-Kontos

Betreff: Pfändungsschutzkonto-Nr. (Nr. hier eintragen)
Ihre Kündigung des P-Kontos mit Schreiben vom (Datum des Schreibens hier eintragen)

Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit widerspreche ich der oben genannten Kündigung meines Girokontos mit P-Konto-Funktion.

Dieses Konto ist das einzige Konto, über das ich bargeldlosen Zahlungsverkehr abwickeln kann; weitere Konten führe ich nicht.

Seit 2016 hat jeder Verbraucher nach dem Zahlungskontengesetz (ZKG) einen Anspruch auf ein Basiskonto. Eine Kündigung des Pfändungsschutzkontos durch die Bank ist dabei unwirksam, da nach den Regelungen des ZKG gleichzeitig ein Kontrahierungszwang für das Basiskonto besteht (vgl. OLG Dresden, Urteil vom 10. April.2018, Az. 14 U 82/16).

Die von Ihnen ausgesprochene Kündigung verstößt gegen das ZKG und ist daher unwirksam.
Ich fordere Sie daher auf, die Kündigung meines oben genannten Girokontos mit P-Konto-Funktion zurückzunehmen und mir die Fortführung des Kontos schriftlich zu bestätigen.

Andernfalls beabsichtige ich, ein Beschwerdeverfahren bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gegen Sie einzuleiten. Die Durchsetzung meiner Ansprüche auf dem ordentlichen Rechtsweg oder die Einleitung eines Schlichtungsverfahrens behalte ich mir vor. Mit freundlichen Grüßen (Unverbindliches Musterschreiben)

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Schwerbehinderung: Die Pauschbeiträge wurden verdoppelt – alle GdB hier in der Übersicht

Lesedauer 2 Minuten

Pauschbeträge sind Freibeträge (hier für Menschen mit Behinderung), die vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden. Sie gelten ab 2021 für Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) ab 20 und wurden verdoppelt.

Was ist ein Pauschbetrag

Pauschbetrag, hier der Pauschbetrag bei Schwerbehinderung, ist die Abkürzung für Pauschalbetrag. Es handelt sich um einen Mindestbetrag, der angerechnet wird, ohne Einzelbeträge nachweisen zu müssen und auszurechnen.

Was hat sich 2024 geändert?

Wozu dienen Pauschbeträge?

Pauschalbeträge entlasten in erster Linie die Verwaltung. Die zuständigen Finanzbehörden ersparen sich so die Mühe, eine Menge an Einzelbelegen zu prüfen und jeweils für sich zu berechnen.

Wie wird der Freibetrag registriert?

Den Freibetrag können Betroffene als Lohnsteuerabzugsmerkmal beim Finanzamt melden. Dieses teilt ihn elektronisch dem Arbeitgeber mit, und der berücksichtigt ihn bei der Lohnabrechnung. Oder aber der Freibetrag wird rückwirkend im Jahresausgleich geltend gemacht.

Wie hoch ist der Freibetrag?

Dieser Freibetrag hängt vom Grad der Behinderung ab. Seit Januar gilt bei einem

  • GdB 20 ein Pauschbetrag von 384 Euro,
  • GdB 30 gelten 620 Euro,
  • bei 40 860 Euro,
  • bei einem GdB 50 sind es 1.140 Euro.
  • Bei einem GdB von 60 vermehrt sich der Freibetrag auf 1.440,
  • und bei GdB 70 auf 1.780 Euro.
  • Mit einem GdB von 80 beläuft sich die Summe auf 2.120 Euro,
  • bei einem GdB von 90 auf 2.460 Euro,
  • und bei GdB 100 sind es 2.840 Euro.

Bei Behinderungen mit Merkzeichen H, BI oder TBl gibt es einen Freibetrag von 7.400 Euro, unabhängig vom Grad der Behinderung.

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Wann gilt der Pauschbetrag?

Der Pauschbetrag gilt immer in voller Höhe für das ganze Jahr, auch dann, wenn die Voraussetzungen nicht in der gesamten Zeit vorhanden waren. Ändert sich im Lauf des Jahres der GdB, dann gilt immer der höchste Grad der Behinderung.

Werden die einzelnen Aufwendungen berechnet?

Der Pauschbetrag wird ausgezahlt, ohne dass einzelne Kosten nachgewiesen werden müssen. Das ist nicht immer günstig für die Betroffenen. Wenn nämlich die tatsächlichen Aufwendungen den Pauschbetrag übersteigen, dann kann es besser sein, statt des Pauschbetrages die realen Aufwendungen mit Belegen nachzuweisen.

Pauschbetrag bei Kindern

Bei Kindern können Eltern, die Kindergeld oder Kinderfreibetrag erhalten, den Pauschbetrag auf sich übertragen lassen. In der Regel wird dieser zwischen beiden Elternteilen dividiert, es sei denn, die Eltern wollen eine andere Regelung.

Erhält nur ein Elternteil den Kinderfreibetrag, dann bekommt dieses auch den Pauschbetrag.

Verdoppelte Pauschalbeträge bei Behinderungen

Ab 2021 wurden die Pauschbeiträge für Menschen mit Behinderungen verdoppelt. Jeder Mensch mit einem Grad der Behinderung ab 20 hat Anspruch auf einen Pauschbetrag.

Statt Fahrtkosten individuell nachzuweisen, bekommen alle mit einem GdB 80 eine Pauschale von 900 Euro, und dies gilt auch bei einem Grad von 70 mit Merkzeichen G. Mit Merkzeichen aG, Bl oder H gibt es sogar einen Pauschbetrag von 4.500 Euro.

Wie wird der Pauschbetrag berücksichtigt?

Wer angestellt ist, bei dem fließt der pauschale Freibetrag in die monatliche Lohnabrechnung ein. Er muss dazu allerdings dem Finanzamt als Lohnsteuerabzugsmerkmal vorliegen.

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Israeli occupation forces arrest 28 Palestinians in the West Bank

SANA - Syrian Arab News Agency - 27. Juni 2024 - 10:58

Occupied Jerusalem-SANA- Israeli occupation forces arrested 28 Palestinians in different areas of the West Bank.

The occupation forces stormed the cities of Jenin, Hebron, Bethlehem, Ramallah, Nablus, and Occupied Jerusalem, assaulted the Palestinians, and arrested 28 of them.

The number of arrested, since the beginning of Israeli aggression on Gaza Strip, has risen to more than 9,430.

Latifa, Rafah

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Martyrs, wounded in ongoing Israeli aggression on Gaza Strip

SANA - Syrian Arab News Agency - 27. Juni 2024 - 10:49

Occupied Jerusalem, SANA- A number of Palestinians were martyred and others were injured on Thursday, most of them children and women, in ongoing Israeli occupation aggression on the Gaza Strip for the 265th day in a row.

Palestinian media reported that the occupation bombed several houses in Beit Lahia, al-Alami area in Jabalia camp in the northern Gaza Strip, Khan Yunis and the Sabra neighborhood in Gaza City, leaving martyrs and injuries.

The bodies of some martyrs were recovered, while a number of victims are still under the rubble, and ambulance and civil defense crews cannot reach them, according to the Palestinian media.

The occupation artillery shelled the neighborhoods of al-Zeitoun, Tal al-Hawa, and Sheikh Ajleen in Gaza City, and the vicinityof Wadi Gaza Bridge, north of Al-Nuseirat camp in the central Gaza Strip, and Rafah city in the southern Gaza Strip.

On Wednesday, The Palestinian Health Ministry announced that the number of victims of Israeli aggression on the Gaza Strip since October 7 has risen to 37,718 martyrs and 86,377 wounded.

Nisreen Othman

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Würden Sie sich von Tedros Adhanom Gebreyesus impfen lassen?

Tedros Adhanom Ghebreyesus heißt der Chef der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Ein sehr wichtiger Mann. Er lenkt zusammen mit den Geldgebern – oder auf deren Zuruf – die WHO. Das sollte zunächst einmal klar herausgestellt werden. Und auch hier ist es so, wie das alte Sprichwort sagt: Wer die Kapelle bezahlt, bestimmt, welche Stücke gespielt werden. Die […]

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Five Lebanese civilians injured in Israeli airstrike on Nabatieh, southern Lebanon

SANA - Syrian Arab News Agency - 27. Juni 2024 - 10:16

Beirut, SANA-Five Lebanese civilians were injured in Israeli airstrike on Nabatieh city, southern Lebanon.

Lebanese news agency reported that at least five Lebanese civilians were injured on Wednesday evening in an Israeli airstrike that destroyed a residential building in Al-Mashaa neighborhood in the city of Nabatieh and completely destroying it and causing damage to dozens of other homes and cars.

The aggression resulted in the injury of five civilians in the vicinity of the building, in addition to 14 others who suffered from panic, tension and suffocation.

 In the same context, Israeli warplanes raided the town of Khiyam.

In addition, the Israeli enemy artillery shelled Labouneha area on the outskirts of the border town of Naqoura.

 Latifa/Manar Salameh

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Şirnex: Dorfschützer zerstören große Landflächen

Regimetreue Paramilitärs, sogenannte Dorfschützer, haben damit begonnen, in der Region Komate im Kreis Elkê (tr. Beytüşşebap) in der nordkurdischen Provinz Şirnex (Şınak) Bäume zu fällen. Unter dem Schutz der Armee zerstören die Dorfschützer ganze Waldgebiete. Tausende von Bäumen sind bereits gefällt. Sie werden mit Traktoren zu den Militärfestungen am Straßenrand geschleppt und dort auf LKWs verladen und zum Verkauf in verschiedene Städte gebracht.

Dorfbevölkerung weigerte sich, die Bäume zu fällen

Es hieß, die Soldaten hätten die Dorfbewohner in der Gegend von Komate zuvor angewiesen, „die Bäume zu fällen“, doch die Dorfbewohner hätten sich geweigert. Deshalb setze man nun Dorfschützer ein. Die Dorfschützerclans machen in der Regel großen Profit mit den Rodungen. Sie erhalten einen Teil des Verkaufswert des Holzes und werden so für ihre Kollaboration mit dem faschistischen Regime belohnt. Die Rodungsarbeiten haben sowohl einen militärischen als auch einen ökonomischen Hintergrund. So sollen die Schätze Kurdistans ausgeplündert werden und der Guerilla die Deckung genommen werden. Durch die Rodungen und die vom Militär gelegten Brände werden weite Landstriche verwüstet und der Bodenerosion preisgegeben.

https://anfdeutsch.com/kurdistan/die-ressourcen-von-Sirnex-werden-geplundert-41926 https://anfdeutsch.com/Oekologie/Okozid-in-den-waldern-von-herekol-42410 https://anfdeutsch.com/kurdistan/turkische-luftangriffe-losen-waldbrand-bei-heskif-aus-42654 https://anfdeutsch.com/Oekologie/kck-kampf-gegen-Okozid-42454

 

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Kundgebung in Saarbrücken: Abdullah Öcalan ist unsere rote Linie

Seit dem 25. Juni 2012 findet in Straßburg vor den europäischen Institutionen eine Dauermahnwache für die Freiheit des kurdischen Repräsentanten Abdullah Öcalan statt. Um diesen Jahrestag zu feiern und die Forderungen der Mahnwache zu unterstreichen, fand am Mittwoch in Saarbrücken eine Kundgebung statt. Die Kundgebung begann mit einer Schweigeminute für die Gefallenen des kurdischen Freiheitskampfes. Anschließend erklärten die Aktivist:innen in einem Redebeitrag: „Heute geht die längste und entschlossenste Aktion der Welt in ihr dreizehntes Jahr. Kurd:innen und ihre Freund:innen protestieren seit 12 Jahren für die physische Freiheit von Rêber Apo [Abdullah Öcalan] in Straßburg. Sie protestieren dort, wo der Europarat und das Komitee zur Verhinderung von Folter ihren Sitz haben. Rêber Apo ist unsere rote Linie, unsere Schlagader. Jetzt ist es unsere Pflicht, Rêber Apos physische Freiheit zu erkämpfen.“

 


Die Aktivist:innen riefen Parolen wie „Bijî Serok Apo”, „Es lebe der Gefängniswiderstand“ und „Diktator Erdoğan”. Eine Gruppe türkischer Faschisten versuchte die Kundgebung zu attackieren und es kam zu kurzen Auseinandersetzungen.

https://anfdeutsch.com/aktuelles/die-isolation-von-abdullah-Ocalan-muss-aufgehoben-werden-42682 https://anfdeutsch.com/aktuelles/mauro-palma-fordert-Uberprufung-von-Ocalans-haftbedingungen-42687 https://anfdeutsch.com/aktuelles/louis-lemkow-Ocalan-muss-freigelassen-werden-42606 https://anfdeutsch.com/hintergrund/norman-paech-die-turkei-verletzt-das-volkerrecht-42515 https://anfdeutsch.com/aktuelles/imrali-isolation-asrin-richtet-dringlichkeitsappell-an-un-42509

 

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TV-Tipp: Sondersendung zur Brandkatastrophe in Nordkurdistan bei ÇIRA FOKUS

Die heutigen Studiogäste in der von Yilmaz Pêşkevin Kaba moderierten Sendung Çira Fokus sind Faruk Akalan vom Hilfsverein Heyva Sor a Kurdistanê e.V. (Roter Halbmond Kurdistans) und Rojbîn Duran, Vorstandsmitglied des Zentralverbands der Êzîdischen Vereine e.V. (NAV-YEK).

Hauptthema der Sendung ist der Flächenbrand in Nordkurdistan und die damit verbundene Hilfskampagne von Heyva Sor a Kurdistanê e.V. für die Betroffenen der Brandkatastrophe – Was tun? Was ist aktuell notwendig, um die Opfer zu unterstützen? Die durch Nachlässigkeit und Ignoranz der Behörden der Türkei ausgelöste Katastrophe zählt bisher 15 Tote und 78 Verletzte.

Der am Abend des 20. Juni durch eine defekte Stromleitung in den Landkreisen Şemrex (Mazıdağı) und Xana Axpar (Çınar) ausgebrochene Flächenbrand konnte erst am nächsten Morgen unter Kontrolle gebracht werden. Zuvor hatte sich der Brand durch mehr als ein Dutzend Weiler und Dörfer gefressen. Der Feuerwehr zufolge brannten etwa 5.000 Hektar landwirtschaftliche Fläche ab, auch zigtausende Tiere verloren in den Flammen ihr Leben.

Heyva Sor a Kurdistanê e.V. hat sofort eine Hilfskampagne gestartet. „Lassen wir die Brandopfer nicht allein!“, appelliert die Hilfsorganisation in einem Spendenaufruf. „Bis zum letzten Moment wurde seitens der Dorfbewohner:innen versucht, das Feuer mit begrenzten Mitteln zu löschen. Die Nachlässigkeit der staatlichen Institutionen der Türkei hat jedoch zu einer Vielzahl von Problemen geführt. Wie bei allen früheren Katastrophen haben wir umgehend Maßnahmen ergriffen, um den Betroffenen zu helfen. Wir möchten Sie daher bitten, die Brandopfer mit finanziellen Zuwendungen zu unterstützen, um ihre Bedürfnisse schnellstmöglich zu decken.“

Auch der Zentralverband der Êzîdischen Vereine e.V. (NAV-YEK) ruft zur Hilfe und Unterstützung auf.

Spendenkonto für Hilfe und Unterstützung:

Heyva Sor a Kurdistanê e. V.
Kreissparkasse Köln
IBAN: DE49 3705 0299 0004 0104 81
BIC/SWIFT: COKSDE33XXX
Verwendungszweck: Hilfe für die Brandopfer
PayPal: paypal.me/heyvasorakurdistane

Livestream: https://linktr.ee/ciratv

Alternativ: https://myflixtv.com/  -  https://ku.karwan.tv/cira-tv.html

Die Sendung am 27. Juni beginnt um 20 Uhr und kann nachträglich auch über den YouTube-Kanal von Çira TV, über die Eingabe Çira Fokus, angeschaut werden (Link zur Sendungsübersicht: https://youtube.com/playlist?list=PL6P1E13_gg5kmaL3iSN_xQcANh0xZT6RV).

Wer selbst Interesse an einer Teilnahme an einer Sendung bei Çira Fokus hat und unter anderem eigene Initiativen, Kampagnen, Organisationen, Projekte, etc. vorstellen möchte, kann unter der E-Mail-Adresse peskevin@gmail.com Kontakt mit der Redaktion aufnehmen.

https://anfdeutsch.com/Oekologie/grossbrand-in-nordkurdistan-die-tater-sind-bekannt-42685 https://anfdeutsch.com/kurdistan/buschfeuer-in-merdin-und-amed-fordert-weiteres-opfer-42655 https://anfdeutsch.com/kurdistan/kck-ruft-zur-selbsthilfe-auf-42639

 

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Syria, UAE discuss bilateral relations in various fields

SANA - Syrian Arab News Agency - 27. Juni 2024 - 9:40

Abu Dhabi, SANA- Syria and United Arab Emirates discussed on Thursday the bilateral relations in several fields, in addition to various regional and international issues.

As a part of his visit to Emirates, Foreign and Expatriates Minister, Dr. Fayssal Mikdad met on Thursday UAE Foreign Affairs Minister, Sheikh Abdullah bin Zayed bin Sultan Al Nahyan.

Minister Mikdad conveyed President Bashar al-Assad greetings to UAE President, Sheikh Mohammed bin Zayed al Nahyan, and Syria’s gratitude for humanitarian aid provided by Emirates after the earthquake hit some Syrian provinces.

In turn, Minister Abdullah bin Zayed wished Syria security, stability, continued development and prosperity.

Both sides discussed the bilateral relations in various fields, the issues and challenges facing the region in general, in addition to issues related to international situation and its repercussions on the situation in the Middle East.

The two ministers agreed to continue their contacts and consultations as a part of joint keenness to meet the aspirations of the two countries and peoples.

The meeting was attended by Deputy Minister of Foreign Affairs, Habib Abbas and a number of officials.

Rafah al-Allouni

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Zwei Jahre früher in Rente gehen – so ist es ohne Abschlag möglich

Lesedauer 2 Minuten

Wer genügend Versicherungsjahre gesammelt hat, kann abschlagsfrei früher in Rente gehen.
Die „Rente mit 63“ bietet nach 45 Versicherungsjahren diese Möglichkeit. Doch es gibt auch einen Trick, die einen noch früheren Renteneintritt ermöglicht.

Rente mit 63

Seit der Einführung der „Rente mit 63“ im Jahr 2014 haben viele Menschen die Möglichkeit genutzt, früher in Rente zu gehen. Im Jahr 2021 gingen laut Deutscher Rentenversicherung fast 270.000 Neurentner diesen Weg, was etwa 26,3 Prozent aller neuen Renten ausmachte. Ursprünglich rechnete man mit 200.000 bis 240.000 Anträgen pro Jahr.

Anrechnung von Versicherungsjahren – bei Arbeitslosigkeit nur bis 2 Jahre vor Rente

Für die 45 Versicherungsjahre werden auch Zeiten des Arbeitslosengeldbezugs angerechnet. Allerdings gilt dies nicht, wenn die Arbeitslosigkeit in den letzten zwei Jahren vor dem Renteneintritt erfolgt, es sei denn, sie ist auf Insolvenz oder Geschäftsaufgabe des Arbeitgebers zurückzuführen.

Doch selbst ohne diese Ausnahme gibt es einen Weg, die Voraussetzungen zu erfüllen.

Minijob als Schlupfloch für vorzeitige Rente

“Werden Versicherte in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn arbeitslos und haben die 45 Versicherungsjahre noch nicht erreicht, kann ein Minijob helfen”, erklärt Katja Braubach von der Deutschen Rentenversicherung gegenüber t-online. Wichtig hierbei ist, nicht auf die Versicherungspflicht zu verzichten. Wird der Minijob ohne Eigenbeitrag zur Rentenversicherung ausgeübt, zählt dieser nur anteilig. Mit Eigenbeitrag hingegen werden Rentenpunkte gesammelt, was einen früheren Renteneintritt ermöglicht. Der Eigenbeitrag liegt bei 3,6 Prozent und ergänzt den Arbeitgeberbeitrag von 15 Prozent.

Altersgrenzen für die Rente mit 63 verändern sich

Nicht alle können bereits mit 63 in Rente gehen. Diese Möglichkeit besteht nur für Versicherte, die vor 1953 geboren wurden. Für spätere Jahrgänge wird die Altersgrenze schrittweise auf 65 Jahre angehoben. So kann der Geburtsjahrgang 1958 diese Rente erst ab 64 Jahren beziehen.

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Geburtsjahr Altersgrenze Erreichen der Altersgrenze 1959 64 + 2 Monate 3/2023 bis 3/2024 1960 64 + 4 Monate 5/2024 bis 5/2025 1961 64 + 6 Monate 7/2025 bis 7/2026 1962 64 + 8 Monate 9/2026 bis 9/2027 1963 64 + 10 Monate 11/2027 bis 11/2028 1964 65 1/2029 bis 1/2030 ab 1965 65 ab 2030 nach Vollendung des 65. Lebensjahrs Einkommenseinbußen bei vorzeitigem Renteneintritt

Früher in Rente zu gehen, bedeutet, dass man mit Einkommenseinbußen rechnen muss. Zum einen reduzieren sich die Einkünfte während der letzten Arbeitsjahre, zum anderen fallen die späteren Rentenzahlungen geringer aus, da Minijobs weniger Rentenpunkte einbringen. Daher sollte dieser Weg wohlüberlegt sein.

Attraktive Kombination von Rente und Job

Seit Anfang 2023 gibt es attraktive Möglichkeiten, Rente und Arbeit zu kombinieren. Ein Durchschnittsverdiener, der abschlagsfrei in Frührente geht und weiterhin arbeitet, kann in zwei Jahren etwa 28.500 Euro zusätzliches Nettoeinkommen erzielen.

Zusätzliches Einkommen zur Rente

Wer Arbeitslosengeld I bezieht, darf bis zu 165 Euro monatlich hinzuverdienen, ohne dass das Arbeitslosengeld gekürzt wird. Der Minijob darf allerdings nicht mehr als 14 Wochenstunden umfassen, da sonst der Anspruch auf die Sozialleistung entfällt.

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Rentenzahlung: Wann wird die Rente im Juni überwiesen?

Lesedauer 2 MinutenWann wird die Rente im Monat Juni 2024 ausgezahlt?

Eine der häufigsten Fragen von Rentnerinnen und Rentnern lautet: “Wann wird meine Rente für den Monat Juni ausgezahlt?” Diese Frage ist berechtigt, da das genaue Datum der Rentenzahlung eine wesentliche Rolle bei der Finanzplanung vieler Rentner spielt.

Wie wird die Rentenzahlung geregelt?

Das Gesetz sieht vor, dass die Rentenzahlungen am Ende des jeweiligen Monats zur Zahlung fällig sind. Dies bedeutet, dass die Rente grundsätzlich am letzten Tag des Monats ausgezahlt wird.

Die genaue Regelung findet sich im § 118 SGB VI. Es gibt jedoch Unterschiede zwischen der vorschüssigen und der nachschüssigen Rentenzahlung.

Nachschüssige Rentenzahlung

Die nachschüssige Rentenzahlung betrifft die meisten Rentner. Für den Monat Juni 2024 bedeutet dies, dass die Rente am Freitag, den 28. Juni 2024, ausgezahlt wird.

Der Grund dafür ist, dass der eigentliche Monatsende, der 30. Juni 2024, ein Sonntag ist und somit kein Bankarbeitstag. Auch der 29. Juni, ein Samstag, ist kein Bankarbeitstag. Daher erfolgt die Auszahlung am letzten Bankarbeitstag vor dem Wochenende, also am Freitag.

Vorschüssige Rentenzahlung

Die vorschüssige Rentenzahlung betrifft Rentnerinnen und Rentner, deren Rentenanspruch vor dem 1. April 2004 begonnen hat.

Diese Rentner erhalten ihre Rente für den Folgemonat, also den Juli 2024, ebenfalls am 28. Juni 2024.

Wichtig ist hierbei, dass nur die Rentner, deren Rentenbeginn vor dem Stichtag 1. April 2004 liegt, diese vorschüssige Zahlung erhalten.

Worauf sollten Rentner im Juni 2024 achten? Erhöhte Rentenwerte ab Juli 2024

Eine wichtige Änderung, die ab dem 1. Juli 2024 in Kraft tritt, ist die Anpassung der Rentenwerte.

Der neue Rentenwert beträgt dann 39,32 €. Rentner, die ihre Rente vorschüssig für den Juli 2024 ausgezahlt bekommen, werden diesen erhöhten Rentenwert bereits in ihrer Juni-Zahlung bemerken.

Es empfiehlt sich, den Zahlbetrag im Rentenanpassungsbescheid genau zu prüfen und die Veränderung gegenüber der laufenden Rente für den Monat Juni zu vergleichen.

Was ist der Rentenanpassungsbescheid?

Der Rentenanpassungsbescheid ist ein offizielles Dokument, das Rentner über die Anpassung ihrer Rentenzahlung informiert.

Er enthält alle relevanten Informationen zur Höhe der Rente nach der Anpassung. Rentner sollten diesen Bescheid sorgfältig lesen, um sicherzustellen, dass sie über alle Änderungen informiert sind und gegebenenfalls Fragen klären können.

Fazit

Die Rentenzahlung im Juni 2024 erfolgt am Freitag, den 28. Juni 2024, sowohl für die nachschüssige als auch für die vorschüssige Rentenzahlung, wobei Letztere nur für Rentner gilt, deren Rentenanspruch vor dem 1. April 2004 begonnen hat. Mit der Anpassung der Rentenwerte ab Juli 2024 gibt es zudem eine wichtige Änderung, die Rentner bereits in ihrer Juni-Zahlung berücksichtigen sollten.

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Griffiths: Food security situation in Gaza is intolerable, ceasefire is essential

SANA - Syrian Arab News Agency - 27. Juni 2024 - 9:21

Geneva, SANA- The UN Under-Secretary-General for Humanitarian Affairs and Emergency Relief Coordinator , Martin Griffiths, stressed that the food security situation in the Gaza Strip is intolerable after eight months of Israeli war, calling for the opening of all crossings and the flow of humanitarian and relief aid.

Griffiths stressed the need for a ceasefire, ensuring the safety of aid convoys, and not targeting relief workers and health institutions operating in the Strip.

“About nearly half a million Palestinians are facing catastrophic levels of acute food insecurity, and these numbers show that the situation is still surprisingly severe”, Griffiths noted.

On Wednesday, a report issued by 19 UN humanitarian agencies that about 96 percent of the population of Gaza, or 2.1 million people, are facing high levels of acute food insecurity.

Nisreen Othman

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„Staatswohl überwiegt…“ – Bundesregierung will Erkenntnisse zum israelischen Angriff auf Rafah um jeden Preis geheimhalten

Am 26. Mai bombardierte die israelische Luftwaffe das Flüchtlingslager Barkasat in der im Süden Gazas gelegenen Großstadt Rafah. Dabei wurden mindestes 45 Personen, darunter zahlreiche Kinder und Frauen, getötet und mehrere Hundert zum Teil schwer verletzt. Regierungssprecher Hebestreit schloss einen Tag später auf der Bundespressekonferenz einen gezielten Angriff aus und erklärte, die Bombardierung sei auf „einen Fehler“ zurückzuführen. Der BSW-Bundestagsabgeordnete Andrej Hunko wollte in Folge von der Bundesregierung wissen, auf welchen konkreten Erkenntnissen die Aussage des Sprechers von Kanzler Olaf Scholz beruhte. Die Antwort liegt den NachDenkSeiten vor und wirft zahlreiche Fragen auf. Denn statt eine Antwort auf die konkrete Frage zu liefern, wird seitenlang erläutert, wieso eine Beantwortung „auch nicht in eingestufter Form“ erfolgen könne, da diese das Staatswohl und das Geheimhaltungsinteresse der Bundesrepublik Deutschland gefährden würde. Von Florian Warweg.

„Welche konkreten Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche) hat die Bundesregierung darüber, dass bei dem Luftangriff der israelischen Streitkräfte auf Rafah, wie von Regierungssprecher Steffen Hebestreit behauptet, „auf alle Fälle ein Fehler passiert“ sei und es kein gezielter Angriff gewesen sein könne und welche weiteren Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche), die verifiziert werden konnten, hat die Bundesregierung über den Luftangriff der israelischen Streitkräfte auf Rafah?“

So lautet die vollständige Frage des Bundestagsabgeordneten Andrej Hunko, der der parlamentarischen Gruppe des BSW angehört. Die Frage ist konkret gestellt und wäre eigentlich entsprechend einfach zu beantworten à la ‚Der Bundesregierung liegen folgende Erkenntnisse XY vor…‘ oder aber auch mit dem sonst üblichen Antwortklassiker auf schriftliche Fragen oder Kleine und Große Anfragen der Opposition: „Die Bundesregierung verfügt über keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung…“.

Doch stattdessen wird in dem Schreiben der Bundesregierung, abgesehen von einem lapidaren Satz, dass der israelische Premierminister Benjamin Netanjahu von einem „tragischen Fehler“ gesprochen habe, auf sage und schreibe drei DIN-A4-Seiten begründet, wieso die Bundesregierung „auch nicht in eingestufter Form“ einen Großteil der Frage von Hunko, der als Bundestagsabgeordneter über ein verfassungsrechtlich besonders geschütztes Fragerecht verfügt, beantworten kann. Denn die Beantwortung der Frage betreffe angeblich „solche Informationen, die in besonders hohem Maße das Staatswohl berühren. Das verfassungsrechtlich verbürgte Frage- und Informationsrecht des Deutschen Bundestages gegenüber der Bundesregierung findet seine Grenzen in den gleichfalls Verfassungsrang genießenden schutzwürdigen Interessen des Staatswohls.“

Weiter heißt es in dem vom Staatssekretär im Auswärtigen Amt Thomas Bagger im Namen der Bundesregierung gezeichneten Dokument, dass „eine Offenlegung der angefragten Informationen“ die Gefahr berge, „dass Einzelheiten zur konkreten Methodik und zu in hohem Maße schutzwürdigen spezifischen Fähigkeiten des Bundesnachrichtendienstes bekannt würden. Infolgedessen könnten sowohl staatliche als auch nichtstaatliche Akteure Rückschlüsse auf spezifische Vorgehensweisen und Fähigkeiten des BND ziehen.“

Darauf aufbauend behauptet die Ampel-Regierung dann, dass eine „Offenlegung der angeforderten Informationen und Auskünfte“ dazu führen würde, „dass Einzelheiten bekannt würden, die unter dem Aspekt des Schutzes der nachrichtendienstlichen Zusammenarbeit mit ausländischen Partnern besonders schutzbedürftig sind“. Und eine solche öffentliche Bekanntgabe von Informationen „zu Einzelheiten der Kontakthaltung zu bestimmten ausländischen Partnerdiensten sowie zu deren Leistungsfähigkeit und Ausrichtung“ hätte „erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die vertrauensvolle Zusammenarbeit des BND mit ausländischen Nachrichtendiensten“.

„Eine Bekanntgabe dieser Informationen“, so die weitere Argumentation der Bundesregierung, würde auch gegenüber einem begrenzten Kreis von Empfängern wie Bundestagsabgeordneten dem Schutzbedürfnis des deutschen Auslandsgeheimdienstes nicht Rechnung tragen, „da bei einem Bekanntwerden der schutzbedürftigen Information kein Ersatz durch andere Instrumente der Informationsgewinnung möglich wäre.“

Die Bundesregierung schließt mit den Worten:

„Aus dem Vorgesagten ergibt sich, dass die erbetenen Informationen derart schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen berühren, dass das Staatswohl gegenüber dem parlamentarischen Informationsrecht wesentlich überwiegt. Insofern muss ausnahmsweise das Fragerecht der Abgeordneten gegenüber dem Geheimhaltungsinteresse der Bundesregierung zurückstehen.“

Es stellt sich unmittelbar die Frage, über welche Art von Erkenntnissen zum israelischen Angriff auf Rafah die Bundesregierung verfügen muss, wenn sie eine Antwort selbst an gewählte Vertreter der Legislative fast vollumfänglich unter Verweis auf Gefährdung des „Staatswohls“ verweigert.

Um sich besser den absoluten Ausnahmecharakter dieser fast kompletten Antwortverweigerung der Bundesregierung bewusst zu machen, ist es nötig, sich mit der sogenannten „Geheimschutzordnung des Deutschen Bundestages“ vertraut zu machen. Diese regelt den Zugang von Bundestagsabgeordneten für jede Art von Informationen, die als Verschlusssachen (VS) gewertet werden. Als VS gelten alle Angelegenheiten, „die durch besondere Sicherheitsmaßnahmen gegen die Kenntnis durch Unbefugte geschützt werden müssen“. In diesem Rahmen definiert die Geheimschutzordnung vier Geheimhaltungsstufen in absteigender Relevanz:

  1. Als streng geheim (str. geh.) eingestuft werden VS, deren Kenntnis durch Unbefugte den Bestand der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder gefährden würde.
  2. Als geheim (geh.) eingestuft werden VS, deren Kenntnis durch Unbefugte die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder gefährden, ihren Interessen oder ihrem Ansehen schweren Schaden zufügen oder für einen fremden Staat von großem Vorteil sein würde.
  3. Als VS-Vertraulich (VS-Vertr.) eingestuft werden VS, deren Kenntnis durch Unbefugte den Interessen oder dem Ansehen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder abträglich oder für einen fremden Staat von Vorteil sein könnte.
  4. VS, die nicht unter die Geheimhaltungsgrade streng geheim, geheim oder VS-Vertraulich fallen, aber nicht für die Öffentlichkeit bestimmt sind, erhalten den Geheimhaltungsgrad VS-Nur für den Dienstgebrauch (VS-NfD).

Selbst zu den zwei höchsten Geheimhaltungsstufen „streng geheim“ und „geheim“ haben Bundestagsabgeordnete normalerweise Zugang, wenn auch nur in den Räumen der Geheimregistratur:

Doch wie dargelegt, wertet die Bundesregierung ihre Erkenntnisse zu dem Angriff auf Rafah sogar höher als die maximal existierende Geheimhaltungsstufe „streng geheim“, die wohlgemerkt definiert wird als „deren Kenntnis durch Unbefugte den Bestand der Bundesrepublik Deutschland gefährden würde“. Es ist schwer vorstellbar, dass die der Bundesregierung vorliegende Informationen zu Rafah tatsächlich das Potenzial haben, diese Definition zu erfüllen.

Das führt zu der Frage, was die Bundesregierung motiviert, so schweres argumentatives Geschütz aufzufahren. In einem wegweisenden Urteilsspruch des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGs) von 2014 zum Antwortverhalten der Bundesregierung gegenüber Bundestagsabgeordneten, erstritten von denen damals noch in der Opposition sitzenden Grünen, heißt es unmissverständlich:

„Die Antworten der Bundesregierung auf schriftliche Anfragen und auf Fragen in der Fragestunde des Deutschen Bundestages sollen dazu dienen, dem Bundestag und den einzelnen Abgeordneten die für ihre Tätigkeit nötigen Informationen auf rasche und zuverlässige Weise zu verschaffen. Die Bundesregierung schafft mit ihren Antworten auf parlamentarische Anfragen so die Voraussetzungen für eine sachgerechte Arbeit innerhalb des Parlaments.

Unter Verweis auf Artikel 38 Absatz 1 Satz 2 und Artikel 20 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes hatte das Bundesverfassungsgericht am 1. Juli 2009 zudem nochmals festgehalten, dass es nach ständiger Rechtsprechung ein Frage- und Informationsrecht der Abgeordneten gibt, mit welchem eine Antwortpflicht der Bundesregierung einhergeht.

Es steht folglich die Frage im Raum, ob sich die Bundesregierung angesichts der geschilderten Antwortverweigerung noch auf dem Boden des Grundgesetzes und der Rechtsprechung des BVerfGs bewegt.

Die einzige konkrete Antwort ist mutmaßlich gelogen

„Der israelische Premierminister Benjamin Netanjahu sprach mit Blick auf die Konsequenzen von einem „tragischen Fehler““

Dies ist wie geschildert auf den ganzen vier Seiten der einzige konkrete Satz zu der mutmaßlichen Informationsquelle von Regierungssprecher Hebestreit hinsichtlich seiner Aussage, dass der Angriff der israelischen Armee auf Rafah kein gezielter Angriff war, sondern auf einen Fehler zurückzuführen sei.

Wenn dies als Antwort auf die Frage nach den „konkreten Erkenntnissen“, die der Aussage des Regierungssprechers zugrunde lagen, gelten soll, dann stellt sich die Frage, wie der Regierungssprecher am 27. Mai um 11:30 Uhr deutscher Zeit (Beginn der Bundespressekonferenz) von einer Aussage des israelischen Premiers wissen konnte, die dieser – nach allen verfügbaren Informationen – am selben Tag erstmals bei einer Debatte in der Knesset, die um 15 Uhr deutscher Zeit begann, getätigt hatte. Davon abgesehen erscheint es auch grundsätzlich problematisch, dass sich ein deutscher Regierungssprecher ungeprüft die Aussage des Regierungschefs einer Kriegspartei zu eigen macht.

Diesen Kritikpunkt sieht auch der Initiator der Anfrage an die Bundesregierung, der BSW-Abgeordnete Andrej Hunko. Auf Nachfrage, wie er die Antwort der Bundesregierung bewertet, erklärt er gegenüber den NachDenkSeiten:

„Die Antwort der Bundesregierung zeigt, dass sie sich blind auf die Aussagen der israelischen Regierung verlässt. Selbst im Zusammenhang mit dem folgenschweren Luftangriff des israelischen Militärs auf Rafah Ende Mai, der zu einer großen Anzahl Getöteter und Verletzter führte, äußert die Bundesregierung keinerlei Kritik.“

“Während die Bundesregierung gegenüber der Öffentlichkeit und dem Bundestag keinerlei Auskunft erteilt, legt sich der Regierungssprecher Stunden nach dem folgenschweren Angriff des israelischen Militärs mit einer Vielzahl Toter und Verletzter fest und spricht offensichtlich ohne jede Grundlage von einem Fehler. Die Bundesregierung kopiert ihre Statements scheinbar direkt vom israelischen Ministerpräsidenten.”

Die gesamte Antwort der Bundesregierung ist hier einsehbar:

Titelbild: Shutterstock / Polonio Video

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