Meinungsfreiheit ist nicht nur das Recht, zu Allem seinen Senf dazu zu geben wie an einer Würstelbude. Es ist das Recht, Behauptungen der Mächtigen in Frage zu stellen, Erklärungen und Fakten einzuklagen und Alternativen einzufordern. Das mag unbequem sein, lästig, nerven, bremsen. Aber es ist der Motor des Fortschritts. Ohne Nörgler, Zweifler und Besserwisser kein Fortschritt. Zweifel ist eine gesellschaftliche Produktivkraft. Seine Diffamierung durch angeblich alternativlose Politik ist Rückschritt in vormoderne Zeiten. Deutschland braucht wieder einen Grundkurs in Debatte und Wiederbelebung der Streitkultur.» (- Roland Tichy, Journalist und Publizist)
Externe Ticker
Atomare Zeitenwende?
Mit dem Spielzeug-Kopter in den Bündnisfall: Wie eine 30-cm-Drohne die Weltpolitik erschüttert
Leute, schnallt euch an – jetzt driftet die Weltpolitik endgültig in die Absurdität ab! Deutschland befindet sich in heller Aufregung – wegen des Leipziger “Drohnenvorfalls” vom 4. August dieses Jahres. Die alles entscheidende Frage, die durch die Berliner Flure geistert, lautet im Ernst: Löst dieses Vorfällchen jetzt etwa den Spannungsfall aus? Zur Erinnerung: Dieser Spannungsfall […]
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Meeting with President of China Xi Jinping
The President of Russia arrived in Bishkek on a working visit to take part in a meeting of the Council of the Heads of State of the Shanghai Cooperation Organisation.
Vladimir Putin met with President of the People’s Republic of China Xi Jinping on the sidelines of the SCO summit.
Warum die US-Wirtschaft nicht zusammenbricht
Wenn der Rand zur Mitte wird: Die extreme Rechte erstarkt in Deutschland
Im September wählt der Osten Deutschlands – mit Ergebnissen, die die politische Landschaft nachhaltig verändern könnten. Den Auftakt macht Sachsen-Anhalt am 6. September, zwei Wochen später folgen Berlin und Mecklenburg-Vorpommern. Die drei Landtagswahlen werden damit auch zu einem Stimmungstest für eine Region, in der sich gesellschaftliche Unzufriedenheit, Politikmisstrauen und die Normalisierung radikaler Positionen verdichten.
Die Umfragen zeigen, wie weit sich der Weg der extremen Rechten in Richtung politischer Macht inzwischen geöffnet hat. In Sachsen-Anhalt liegt die AfD bei über 40 Prozent, in Mecklenburg-Vorpommern führt sie ebenfalls die Umfragen an. Selbst in Berlin liegt sie inzwischen gleichauf mit der CDU und gehört damit zu den stärksten Parteien. Was sich im Osten besonders deutlich zeigt, ist längst kein ausschließlich regionales Phänomen mehr.
Die Wurzeln liegen in der Wendezeit
Wer verstehen will, warum die extreme Rechte gerade im Osten so erfolgreich ist, kommt an 1990 nicht vorbei. Die deutsche Wiedervereinigung war mehr als der administrative Zusammenschluss zweier Staaten. Für weite Teile Ostdeutschlands bedeutete sie den abrupten Zusammenbruch einer ganzen Wirtschaftsordnung. Fabriken schlossen, in manchen Regionen brach die Beschäftigung massiv ein, vor allem junge und gut ausgebildete Menschen zogen in großer Zahl Richtung Westen. Auch als sich die wirtschaftlichen Kennzahlen mit den Jahren besserten, blieb etwas zurück, das bis heute nachwirkt: das Gefühl, Bürger:in zweiter Klasse zu sein – Menschen, über deren Geschicke andere entscheiden.
Langfristige Untersuchungen zeigen in Ostdeutschland unter anderem eine stärkere Distanz zu Parteien und politischen Institutionen sowie ein ausgeprägteres Gefühl politischer Machtlosigkeit. Die Unterschiede zum Westen fallen je nach Altersgruppe und Untersuchungszeitraum unterschiedlich stark aus. Die Erfahrungen der Nachwendezeit erklären den heutigen Rechtsruck jedoch nicht allein. Sie bilden vielmehr einen gesellschaftlichen Hintergrund, auf dem politische Entfremdung besonders wirksam mobilisiert werden kann.
Mehr als eine Frage des Geldbeutels
Den Aufstieg der AfD allein ökonomisch zu erklären, greift zu kurz. Dahinter steht ein komplexes Geflecht aus demografischem Wandel, strukturellen Problemen, subjektiven Abstiegsängsten, institutionellem Misstrauen und der Wahrnehmung eines gesellschaftlichen Kontroll- und Statusverlusts.
Lange galt der Erfolg der AfD dennoch vor allem als ostdeutsches Phänomen. Inzwischen zeichnet sich eine bundesweite Verschiebung ab. Die Partei verankert sich zunehmend auch in westdeutschen Industrieregionen und ländlichen Räumen, in denen struktureller Wandel und wirtschaftliche Stagnation Unsicherheit erzeugen.
Auch die soziale Zusammensetzung ihrer Wählerschaft lässt sich nicht auf ein einzelnes Milieu reduzieren. Ökonomische Benachteiligung spielt eine Rolle, erklärt den Erfolg der Partei aber nicht allein. Neuere Untersuchungen zeigen vielmehr, dass subjektive Abstiegsängste, die Wahrnehmung eines gesellschaftlichen Niedergangs und migrationsfeindliche Einstellungen unterschiedliche soziale Gruppen miteinander verbinden.
Entscheidend ist damit nicht nur die tatsächliche materielle Lage. Auch die Erwartung, künftig an Wohlstand, gesellschaftlichem Status oder Einfluss zu verlieren, kann politische Einstellungen prägen. Migration, wirtschaftliche Stagnation und gesellschaftlicher Wandel verdichten sich dabei zu einer Erzählung des Kontrollverlusts, die von der AfD gezielt aufgegriffen und politisch zugespitzt wird.
Von der Wirtschaft zur Identität
Einer der entscheidenden Faktoren für den Aufstieg der AfD ist ihre migrationsfeindliche Politik und ihre gezielte Mobilisierung rassistischer Ressentiments. Migration ist in Deutschland längst kein rein wirtschaftspolitisches Thema mehr. An ihr werden Fragen von Sicherheit, Kultur, nationaler Zugehörigkeit und gesellschaftlicher Ordnung verhandelt. Dabei besteht ein auffälliger Unterschied zwischen tatsächlicher Zuwanderung und ihrer politischen Wahrnehmung. Eine Untersuchung des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) zu den Ergebnissen der Europawahl 2024 fand auf regionaler Ebene keinen signifikanten Zusammenhang zwischen einer Zunahme von Schutzsuchenden und höheren AfD-Ergebnissen. Demografische Faktoren und die Bildungsstruktur erwiesen sich insbesondere im Osten als wesentlich aussagekräftiger.
Die AfD bedient damit nicht lediglich gesellschaftliche Reaktionen auf tatsächlich stattfindende Migration, sondern greift vorhandene rassistische und ethnonationalistische Deutungsmuster auf und verschärft sie. Begriffe wie „Umvolkung“ und „Remigration“ oder die Beschwörung einer angeblichen Bedrohung der „deutschen Kultur“ machen Migration zur Frage ethnischer Zugehörigkeit. Dass diese Politik verfängt, lässt sich nicht allein mit wirtschaftlicher Not erklären. Die Leipziger Autoritarismus-Studie zeigt seit Jahren, dass rassistische und autoritäre Einstellungen keineswegs auf sozial marginalisierte Gruppen oder einen klar abgrenzbaren extrem rechten Rand beschränkt sind. Unter AfD-Wähler:innen sind solche Einstellungen besonders stark ausgeprägt.
Der Aufstieg der extremen Rechten lässt sich deshalb weder auf eine Klassenfrage noch auf materielle Benachteiligung reduzieren. Entscheidend ist, wie Fragen von Status und Zugehörigkeit mit rassistischen und ethnonationalistischen Deutungen verbunden werden. Die Vorstellung eines klar abgrenzbaren rechtsextremen Randes greift dabei zu kurz. Rassistische und autoritäre Einstellungen reichen seit Langem in gesellschaftliche Milieus hinein, die sich selbst der politischen Mitte zurechnen.
Struktureller Nährboden im Osten
Im Osten trifft diese Dynamik auf einen besonders empfänglichen strukturellen Boden. Schrumpfende Ortschaften, die Abwanderung junger Menschen und eine alternde Bevölkerung haben die gesellschaftlichen Strukturen zahlreicher Regionen nachhaltig verändert. Hinzu kommen vielerorts Probleme der öffentlichen Infrastruktur und das Gefühl fehlender Zukunftsperspektiven. Gerade die demografische Entwicklung erweist sich als bedeutender Faktor. Eine aktuelle DIW-Untersuchung zu Sachsen-Anhalt zeigt einen starken Zusammenhang zwischen hohen AfD-Ergebnissen und strukturschwachen Regionen mit einer älteren Bevölkerung und langjähriger Abwanderung jüngerer und gut ausgebildeter Menschen. Höhere Einkommen und höhere Abiturquoten gehen regional dagegen tendenziell mit geringeren AfD-Anteilen einher.
Die AfD nutzt diese gesellschaftlichen Erfahrungen. Statt wirtschaftliche und soziale Probleme differenziert zu erklären, verdichtet sie sie zur Erzählung eines „kaputten Systems“ und richtet die Verantwortung auf Migration, politische Eliten, die Bundesregierung und die EU. Ihr politischer Erfolg besteht darin, diffuse Wut zu bündeln und ihr eindeutige Adressaten zu geben. Die Partei positioniert sich als Stimme derjenigen, die sich „außerhalb des Systems“ verorten, und formt daraus eine politische Identität, die über konkrete politische Forderungen hinausreicht. Damit ist nicht nur entscheidend, was Wähler:innen denken, sondern auch, wie die AfD vorhandene Ressentiments, Ängste und Erfahrungen organisiert, miteinander verbindet und politisch kanalisiert.
Die extreme Rechte gewinnt die Jugend
Besonders auffällig ist der Rechtsruck unter jungen Menschen. In Sachsen-Anhalt erreicht die AfD aktuellen Umfragen zufolge bei den 18- bis 34-Jährigen inzwischen rund 40 Prozent. Die Hinwendung junger Menschen zur extremen Rechten vollzieht sich häufig nicht über lange Parteiprogramme oder klassische Fernsehdiskussionen, sondern über kurze Videos, Humor, Musik, nationalistische Symbole, Bilder aus dem Alltag und die Inszenierung, gegen „das System“ zu stehen. Auch die gezielte Organisierung der AfD unter Jugendlichen spielt dabei eine wichtige Rolle.
2025 trennte sich die Partei von ihrer bisherigen Jugendorganisation „Junge Alternative“ und schuf eine neue Struktur. Am 29. November 2025 wurde „Generation Deutschland“ gegründet. Anders als ihre Vorgängerorganisation ist sie eng in die Parteistrukturen eingebunden. Mitglieder ab 16 Jahren müssen zugleich der AfD angehören; für 14- und 15-Jährige gilt eine Ausnahme. Zu ihren erklärten Aufgaben gehören die Verbreitung des Parteiprogramms, die politische Schulung des Nachwuchses und die Unterstützung der Parteiarbeit. Für die AfD ist die Jugendorganisation damit auch ein Instrument, um nicht nur künftige Wähler:innen, sondern den eigenen politischen Nachwuchs heranzubilden.
Wenn die Mitte nach rechts rückt
Der Erfolg der extremen Rechten bemisst sich allerdings nicht nur an Wahlergebnissen oder Mitgliederzahlen. Themen und politische Deutungsmuster, die die AfD seit Jahren setzt, reichen inzwischen weit über die Partei hinaus. Wenn etablierte Parteien migrationspolitische Verschärfungen mit Deutungsmustern begründen, die zuvor vor allem von der extremen Rechten geprägt wurden, verschiebt sich zugleich der Rahmen der politischen Debatte. Der Versuch, der AfD durch eine Verschärfung der eigenen Positionen den Wind aus den Segeln zu nehmen, kann damit genau jene Problemdefinitionen normalisieren, mit denen die extreme Rechte erfolgreich geworden ist.
Das bedeutet nicht, dass die Unterschiede zwischen den Parteien verschwinden. Es verändert jedoch die Grenzen dessen, was im politischen Mainstream sagbar und durchsetzbar erscheint. Die AfD gewinnt auf diese Weise Einfluss auf die politische Agenda, selbst dort, wo sie nicht an Regierungen beteiligt ist. Gerade in der Migrationspolitik ist diese Verschiebung sichtbar. Forderungen nach schärferen Grenzkontrollen, erleichterten Abschiebungen und einer stärkeren Begrenzung von Asyl und Migration sind inzwischen weit über die AfD hinaus Bestandteil der politischen Debatte. Die extreme Rechte muss ihre Politik damit nicht selbst durchsetzen, um den gesellschaftlichen Rahmen zu verändern, in dem über Migration gesprochen wird.
Vom Rechtsruck zur rechten Gewalt
Der Aufstieg der extremen Rechten zeigt sich auch in Gewalt, organisierten Strukturen und entsprechenden Strafverfahren. Nach dem Verfassungsschutzbericht für 2025 ist das rechtsextreme Personenpotenzial in Deutschland weiter gewachsen. Ein erheblicher Teil davon wird als gewaltorientiert eingestuft.
Im Mai durchsuchten Ermittler:innen in zwölf Bundesländern rund 50 Objekte. Die Ermittlungen richten sich gegen 36 mutmaßliche Mitglieder beziehungsweise Personen aus dem Umfeld der rechtsextremen Gruppen „Jung und Stark“ und „Deutsche Jugend Voran“. Den Beschuldigten werden unter anderem die Bildung krimineller Vereinigungen und organisierte Gewalttaten vorgeworfen.
Im August befasste sich die Bundesanwaltschaft zudem mit rechtsextremen Online-Netzwerken. Ihnen wird vorgeworfen, Minderjährige und andere Personen in mehreren Ländern zu schweren Gewalttaten angestiftet zu haben. Am 5. August verurteilte das Hanseatische Oberlandesgericht sieben Mitglieder und einen Unterstützer der rechtsextremen „Letzten Verteidigungswelle“ zu Freiheits- und Jugendstrafen zwischen anderthalb und fünf Jahren. Das Gericht stufte die Gruppe als terroristische Vereinigung ein. Mehrere Angeklagte wurden unter anderem wegen versuchten Mordes, Anschlägen auf Flüchtlingsunterkünfte und linke Einrichtungen sowie gefährlicher Körperverletzung verurteilt.
Diese Fälle zeigen, dass von der extremen Rechten in Deutschland nicht nur eine politische, sondern eine konkrete Gewaltgefahr ausgeht.
Zwischen Abgrenzung und Anpassung
Der deutsche Staat hat auf den Aufstieg der extremen Rechten reagiert. Das Bundesamt für Verfassungsschutz führt die AfD auf Bundesebene weiterhin als rechtsextremistischen Verdachtsfall; mehrere Landesverbände werden von den zuständigen Landesbehörden als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. Daneben wurden Maßnahmen gegen Rechtsextremismus beschlossen, darunter Verschärfungen beim Waffenrecht, ein härteres Vorgehen gegen Hasskriminalität und Schritte zur Entfernung extremistischer Beamt:innen aus dem öffentlichen Dienst.
Davon zu unterscheiden ist die politische Reaktion auf den Erfolg der AfD. Insbesondere in der Migrations- und Asylpolitik haben Bundesregierung und etablierte Parteien ihre Positionen verschärft. Grenzkontrollen wurden ausgeweitet, Asylverfahren verändert und Abschiebungen erleichtert. Darin liegt ein Widerspruch: Während rechtsextreme Strukturen sicherheitspolitisch bekämpft werden, finden Teile jener migrationspolitischen Problemdeutung, mit der die extreme Rechte erfolgreich geworden ist, zunehmend Eingang in den politischen Mainstream.
Gemessen an den Umfragewerten hat diese Entwicklung den Aufstieg der AfD bislang nicht gebremst. Die Partei kann migrationspolitische Verschärfungen anderer Parteien vielmehr als nachträgliche Bestätigung ihrer eigenen Positionen darstellen: Was gestern als radikal galt, erscheint heute als Problem, auf das auch andere Parteien mit Verschärfungen reagieren.
Die Grenzen der „Brandmauer“
Ein weiteres Mittel im politischen Umgang mit der AfD ist die sogenannte Brandmauer. Gemeint ist damit der Grundsatz, keine Koalitionen oder dauerhafte Zusammenarbeit mit der Partei einzugehen. Bei Umfragewerten von 30 bis über 40 Prozent in Teilen Ostdeutschlands verändert dies jedoch die politische Rechenlogik erheblich. Eine Regierungsbeteiligung der AfD lässt sich dadurch weiterhin verhindern. Je stärker die Partei wird, desto schwieriger werden jedoch Mehrheitsbildungen ohne sie und desto ungewöhnlicher können die Bündnisse werden, die zur Regierungsbildung notwendig sind.
Gleichzeitig nutzt die AfD ihre politische Isolation, um sich als ausgegrenzte Vertreterin eines ebenfalls ausgegrenzten Wählerwillens zu inszenieren. Die Brandmauer verhindert damit eine Normalisierung der formellen Zusammenarbeit mit der extremen Rechten, beseitigt aber nicht die gesellschaftlichen Bedingungen ihres Erfolgs. Die entscheidende Frage ist deshalb nicht nur, ob andere Parteien mit der AfD kooperieren. Ebenso relevant ist, ob politische Vorstellungen und Deutungsmuster der extremen Rechten auch ohne formelle Zusammenarbeit in die gesellschaftliche und politische Mitte vordringen.
Die extreme Rechte auf dem Vormarsch in Europa
Die Entwicklung in Deutschland lässt sich nicht von der allgemeinen Tendenz in Europa trennen. In den vergangenen Jahren haben der Rassemblement National in Frankreich, Fratelli d’Italia in Italien, die FPÖ in Österreich, die PVV in den Niederlanden und vergleichbare Parteien in weiteren Ländern an Stärke gewonnen. Bei der Europawahl 2024 entfiel ungefähr ein Viertel der Stimmen auf Parteien der extremen Rechten. Der längerfristige Trend setzte sich danach fort. Eine 2026 veröffentlichte Auswertung des PopuList-Projekts kommt für die jeweils jüngsten nationalen Wahlen in Europa auf einen Stimmenanteil von mehr als 23 Prozent für die extreme Rechte.
Die Ursachen unterscheiden sich von Land zu Land. Wiederkehrend sind jedoch die politische Mobilisierung über Migration und nationale Identität, Misstrauen gegenüber etablierten Institutionen sowie soziale und wirtschaftliche Verunsicherung. Deutschland ist damit kein Sonderfall. Die besondere Bedeutung des Aufstiegs der AfD liegt jedoch auch darin, dass sich die politische Verschiebung nicht erst mit einer möglichen Regierungsbeteiligung vollzieht. Sie beginnt früher.
Die Stärke der extremen Rechten zeigt sich nicht allein darin, wie viele Menschen sie wählen. Sie zeigt sich auch darin, in welchem Maße ihre Begriffe, Feindbilder und Problemdefinitionen die gesellschaftliche Debatte bestimmen. Wenn Parteien der politischen Mitte beginnen, innerhalb eines Rahmens zu argumentieren, den zuvor die extreme Rechte gesetzt hat, verändert sich die politische Landschaft auch ohne deren unmittelbare Beteiligung an der Macht.
Der Rand rückt dann nicht nur näher an die Mitte. Die Mitte selbst verschiebt sich.
https://deutsch.anf-news.com/hintergrund/das-verstandnis-von-faschismus-in-Ocalans-konzept-der-demokratischen-moderne-40691 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/antifaschistische-konferenz-im-osten-steht-die-jugend-auf-in-zeitz-42568 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/polizeirazzien-gegen-antifaschist-innen-in-mehreren-deutschen-stadten-50678
Kongra Star: Der Status des Kurdischen ist nicht verhandelbar
Nach der Rojava-Universität hat auch die Frauenbewegung Kongra Star die geplante Einschränkung des kurdischsprachigen Unterrichts in Syrien zurückgewiesen. Die Aufnahme des Kurdischen als „nationale Sprache“ in den Lehrplan sei zwar ein wichtiger Schritt. Eine Begrenzung auf drei oder vier Wochenstunden oder die Herabstufung zu einem Wahlfach sei jedoch nicht hinnehmbar. Kongra Star fordert stattdessen einen verfassungsrechtlich gesicherten und offiziellen Status des Kurdischen sowie das uneingeschränkte Recht auf muttersprachliche Bildung in den kurdischen Gebieten. Dieses Recht dürfe nicht zum Gegenstand politischer Verhandlungen gemacht werden.
Von der Verbotspolitik zur muttersprachlichen Bildung
In der Erklärung stellt Kongra Star die aktuelle Auseinandersetzung in einen historischen Zusammenhang. Die kurdische Bevölkerung war unter dem früheren syrischen Regime jahrzehntelang einer Politik der Leugnung und Assimilation ausgesetzt, betonte die Frauenbewegung und nannte als Beispiel die Sondervolkszählung von 1962 in Hesekê, infolge derer Zehntausenden Kurd:innen die syrische Staatsbürgerschaft entzogen beziehungsweise vorenthalten wurde. Mit der Rojava-Revolution sei ein Bruch mit dieser Politik eingeleitet worden.
„Seit 2012 ist muttersprachliche Bildung zu einem grundlegenden Bestandteil des gesellschaftlichen Lebens geworden. Eine erneute Einschränkung des Kurdischen berührt deshalb eine Errungenschaft, die über mehr als ein Jahrzehnt aufgebaut wurde.“ Kongra Star verweist dabei insbesondere auf Kinder, die seit Jahren auf Kurdisch unterrichtet werden: „Wenn die Sprache eines Kindes, das jahrelang in seiner eigenen Sprache gelernt hat, plötzlich auf wenige Stunden pro Woche begrenzt wird, kann dies die Kontinuität seiner Bildung und seine psychologische Sicherheit beeinträchtigen.“
Sprache als gesellschaftliches Gedächtnis
Einen eigenen Schwerpunkt legt Kongra Star auf die Rolle von Frauen bei der Bewahrung und Weitergabe der kurdischen Sprache. Frauen hätten über Generationen wesentlich dazu beigetragen, die Muttersprache trotz staatlicher Assimilationspolitik weiterzugeben. Eine Einschränkung des Kurdischen sei daher zugleich ein Eingriff in das von Frauen getragene gesellschaftliche Gedächtnis. Die Frage der Sprache steht für Kongra Star auch in unmittelbarem Zusammenhang mit den gegenwärtigen Debatten über die zukünftige Ordnung Syriens. Eine demokratische und pluralistische Gesellschaft könne nur entstehen, wenn die Identität und Sprache der kurdischen Bevölkerung anerkannt würden. „Wirkliche Integration bedeutet nicht, Identitäten aufzugeben, sondern dass gleichberechtigte Identitäten ein gemeinsames Leben aufbauen“, heißt es in der Erklärung. „Einheit muss auf Gleichheit und dem freien Willen der Völker beruhen.“
Sprachrechte können nicht Gegenstand politischer Verhandlungen sein
Kongra Star formuliert drei konkrete Forderungen: Kurdisch müsse ohne Vorbedingungen einen verfassungsrechtlich abgesicherten offiziellen Status erhalten. In Rojava müsse muttersprachliche Bildung vollständig gewährleistet werden. Kinder müssten außerdem die Möglichkeit haben, den gesamten Lehrplan in ihrer Muttersprache zu absolvieren. „Dieses Recht kann nicht von politischen Verhandlungen abhängig gemacht werden“, erklärte die Frauenbewegung. Zum Abschluss rief Kongra Star insbesondere Frauen dazu auf, sich gegen die Einschränkung des Kurdischen zu stellen. Von der Muttersprache und den in den vergangenen Jahren erkämpften Errungenschaften werde man nicht abrücken.
https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/rojava-universitat-einschrankung-des-kurdischen-im-bildungssystem-ist-nicht-hinnehmbar-52560 https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/kurdischunterricht-erhalt-in-syrien-offiziellen-status-52541 https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/-51624
Rentner aufgepasst: Warum jeder Feld 12 im Führerschein prüfen sollten
Ein unscheinbarer Zahlencode auf der Rückseite des Kartenführerscheins kann darüber entscheiden, ob jemand eine Brille tragen, ausschließlich Automatikfahrzeuge fahren oder bestimmte Anhänger meiden muss. Diese Angaben stehen in Feld 12 und sind verbindlich, solange die Fahrerlaubnisbehörde sie nicht geändert oder gestrichen hat.
Gerade bei älteren Führerscheininhabern lohnt sich der Blick, weil sich das Sehvermögen im Laufe der Jahre verändern kann, Augenoperationen eine frühere Sehhilfe überflüssig machen können und beim Umtausch alter Dokumente frühere Fahrberechtigungen in Zahlencodes übertragen werden.
Was steht in Feld 12 des Führerscheins?Feld 12 befindet sich auf der Rückseite des EU-Kartenführerscheins in der Tabelle mit den Fahrerlaubnisklassen. Dort werden Auflagen, Beschränkungen und ergänzende Angaben durch Schlüsselzahlen vermerkt.
Nach Anlage 9 der Fahrerlaubnis-Verordnung bestehen EU-weit abgestimmte Schlüsselzahlen meist aus zwei Ziffern, bei genaueren Angaben kommt eine weitere Zahlenfolge nach einem Punkt hinzu. Dreistellige Codes sind dagegen nationale Schlüsselzahlen und gelten grundsätzlich nur in Deutschland.
Auch die Stelle des Eintrags ist wichtig. Steht eine Schlüsselzahl in der Zeile einer bestimmten Fahrerlaubnisklasse, gilt sie nur für diese Klasse; steht sie in der untersten Zeile des Feldes 12, erfasst sie alle eingetragenen Klassen.
Diese Schlüsselzahlen sollten Autofahrer kennenDie amtliche Liste enthält weit mehr als 100 Einträge und Unterteilungen. Für private Autofahrer sind vor allem Angaben zur Sehhilfe, zu Fahrzeuganpassungen, zum Getriebe und zu übernommenen Rechten aus älteren Fahrerlaubnissen von Bedeutung.
Schlüsselzahl Bedeutung Was Fahrer beachten müssen 01 Korrektur des Sehvermögens oder Augenschutz Die genaue Vorgabe ergibt sich häufig aus der Unterzahl 01.01 Brille Bei jeder Fahrt muss eine geeignete Brille getragen werden 01.02 Kontaktlinsen Die Fahrt ist nur mit Kontaktlinsen erlaubt 01.06 Brille oder Kontaktlinsen Beide Arten der Sehkorrektur sind zulässig 02 Hör- oder Kommunikationshilfe Die eingetragene Hilfe muss beim Fahren genutzt werden 03 Prothese oder Orthese der Gliedmaßen Die Fahrerlaubnis ist an die angegebene körperliche Hilfe gebunden 61 Nur Fahrten bei Tag Nachtfahrten sind nicht erlaubt 62 Fahrten nur in einem festgelegten Umkreis Der im Führerschein genannte räumliche Bereich ist einzuhalten 66 Ohne Anhänger Anhänger dürfen mit der betroffenen Klasse nicht gezogen werden 67 Keine Autobahnfahrten Autobahnen dürfen nicht befahren werden 78 Nur Fahrzeuge mit Automatikgetriebe Ein Fahrzeug mit Schaltgetriebe ist nicht von der Fahrerlaubnis umfasst 79.06 Bestimmte Fahrzeugkombinationen der Klasse BE Der Eintrag erhält ein altes Recht für Anhänger mit mehr als 3.500 Kilogramm zulässiger Gesamtmasse 171 Erweiterung der Klasse C1 im Inland Erlaubt auch bestimmte Fahrzeuge der Klasse D bis 7.500 Kilogramm, jedoch ohne FahrgästeDie Tabelle zeigt nur häufige Beispiele. Wer einen anderen Code entdeckt, sollte ihn in der amtlichen Liste nachsehen oder bei der Fahrerlaubnisbehörde erfragen, statt die Bedeutung aus der Zahl zu erraten.
Bei der Schlüsselzahl 01 geht es um die SehhilfeBesonders häufig steht in Feld 12 eine Schlüsselzahl aus der Gruppe 01. Der Eintrag 01.01 schreibt eine Brille vor, 01.02 erlaubt nur Kontaktlinsen und 01.06 lässt wahlweise Brille oder Kontaktlinsen zu.
Eine Brille im Handschuhfach genügt nicht, wenn 01.01 eingetragen ist. Der Fahrer muss sie während der gesamten Fahrt tragen; bei einer Kontrolle kann die Polizei die Weiterfahrt untersagen, solange die Auflage nicht erfüllt wird.
Das gilt auch dann, wenn die eigene Sicht nach einer Augenoperation nachweislich besser geworden ist. Solange die Fahrerlaubnisbehörde den Eintrag nicht gestrichen hat, bleibt er wirksam, und ein mitgeführtes ärztliches Attest ersetzt den geänderten Führerschein nicht.
Kontaktlinsen statt Brille können eine Änderung erfordernWer den Führerschein mit der Schlüsselzahl 01.01 besitzt, darf sich nicht ohne Weiteres allein auf Kontaktlinsen verlassen. Der Wortlaut des Eintrags verlangt eine Brille, während erst 01.06 beide Möglichkeiten eröffnet.
Betroffene sollten deshalb bei der örtlichen Fahrerlaubnisbehörde klären, welche Bescheinigung für die Änderung verlangt wird. Nach dem Bundesportal zur Änderung von Auflagen und Beschränkungen können je nach Fall ein ärztliches Gutachten oder die Beurteilung einer anerkannten Prüfstelle erforderlich sein.
Hat sich das Sehvermögen dagegen verschlechtert, darf niemand allein deshalb weiterfahren, weil im Führerschein noch keine Sehhilfe vermerkt ist. Jeder Fahrer muss selbst prüfen, ob er ein Fahrzeug sicher führen kann, und sollte bei erkennbaren Problemen zeitnah einen Augenarzt oder Optiker aufsuchen.
Nach einer Augenoperation reicht ein Attest nicht ausNach einer erfolgreichen Kataraktoperation oder Laserbehandlung benötigen manche Menschen keine Brille mehr. Für die Fahrt ohne Sehhilfe genügt diese medizinische Verbesserung aber nicht, wenn Feld 12 weiterhin 01.01 oder 01.06 nennt.
Die Auflage muss bei der Fahrerlaubnisbehörde geändert oder entfernt werden. Üblicherweise werden der bisherige Führerschein, ein Identitätsnachweis, ein aktuelles biometrisches Foto und ein Nachweis über das Sehvermögen verlangt; die genaue Art des Nachweises sollte vorab bei der zuständigen Stelle erfragt werden.
Für die Ausstellung des neuen Dokuments fallen Gebühren an, hinzu kommen gegebenenfalls die Kosten für Foto, Sehtest oder augenärztliches Gutachten. Die Auflage gilt bis zur amtlichen Änderung weiter, auch wenn der Arzt eine ausgezeichnete Sehfähigkeit bestätigt.
Ohne vorgeschriebene Brille drohen mehr als 25 EuroWer eine eingetragene Sehhilfe während der Fahrt nicht benutzt, muss bei einer gewöhnlichen Kontrolle mit einem Verwarnungsgeld von 25 Euro rechnen. Die Polizei kann zudem verhindern, dass die Fahrt ohne die vorgeschriebene Hilfe fortgesetzt wird.
Nach einem Unfall können die Folgen deutlich schwerer wiegen. War die fehlende Sehhilfe für den Unfall oder dessen Ausmaß mitverantwortlich, kommen strafrechtliche Vorwürfe, eine Mithaftung sowie Kürzungen bei Versicherungsleistungen in Betracht; entscheidend sind Unfallhergang, Verschulden und Versicherungsvertrag.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung schützt geschädigte Dritte grundsätzlich weiterhin. Der eigene Versicherer kann jedoch je nach Sachlage Regress prüfen, während die Kaskoversicherung bei grob fahrlässigem Verhalten ihre Leistung kürzen kann.
Nicht jeder Verstoß gegen Feld 12 ist nur eine OrdnungswidrigkeitDie rechtlichen Folgen hängen davon ab, was die Schlüsselzahl regelt. Das Fahren ohne die vorgeschriebene Brille wird gewöhnlich als Ordnungswidrigkeit behandelt, doch eine Fahrzeugbeschränkung kann deutlich strengere Folgen auslösen.
Wer etwa mit der Schlüsselzahl 78 einen Pkw mit Schaltgetriebe fährt, führt ein Fahrzeug, das von dieser Fahrerlaubnis nicht erfasst wird. Das kann als Fahren ohne Fahrerlaubnis nach Paragraf 21 des Straßenverkehrsgesetzes strafbar sein.
Auch Anhänger- und Gewichtsbeschränkungen dürfen nicht übergangen werden. Vor dem Mieten eines Wohnmobils, Transporters oder schweren Gespanns sollten ältere Führerscheininhaber deshalb die Klassen in Feld 9, mögliche Ablaufdaten in Feld 11 und die zugehörigen Codes in Feld 12 gemeinsam prüfen.
Feld 12 ist nicht das Ablaufdatum des FührerscheinsFeld 12 darf nicht mit der Gültigkeitsdauer des Kartenführerscheins verwechselt werden. Das Ausstellungsdatum steht auf der Vorderseite in Feld 4a, das Ablaufdatum eines neueren Dokuments in Feld 4b und klassenbezogene Befristungen stehen auf der Rückseite in Feld 11.
Beim verpflichtenden Führerscheinumtausch wird grundsätzlich nur das Dokument ersetzt, nicht die unbefristete Pkw- oder Motorradfahrerlaubnis. Neue Karten sind regelmäßig 15 Jahre gültig, damit Foto und Personendaten aktualisiert werden können.
Für Kartenführerscheine aus den Jahren 2002 bis 2004 endet die nächste Umtauschfrist am 19. Januar 2027. Eine Ausnahme gilt für vor 1953 Geborene, die grundsätzlich bis zum 19. Januar 2033 Zeit haben; Einzelheiten zeigt der Beitrag „Rentner aufgepasst: Diese Führerscheine werden im Januar 2027 ungültig“.
Beim Umtausch müssen alte Fahrrechte richtig übertragen werdenViele Rentner haben ihre Fahrerlaubnis noch nach den früheren Klassen 1, 2 oder 3 erworben. Beim Umtausch werden diese Rechte in die heutigen EU-Klassen und teilweise in ergänzende Schlüsselzahlen übertragen.
Deshalb sollte der neue Führerschein sofort nach Erhalt mit dem alten Dokument und dem Antrag verglichen werden. Fehlt eine Klasse oder eine Schlüsselzahl, die ein früheres Recht erhält, sollten Betroffene die Fahrerlaubnisbehörde um Prüfung und Berichtigung bitten.
Besondere Aufmerksamkeit ist bei größeren Wohnmobilen, landwirtschaftlichen Fahrzeugen und schweren Anhängern sinnvoll. Ein scheinbar unbedeutender Code kann hier darüber entscheiden, welche Fahrzeugkombination weiterhin gefahren werden darf und ob eine Berechtigung nur in Deutschland gilt.
Das Alter allein führt nicht zu einer neuen AuflageDer Blick in Feld 12 ist sinnvoll, bedeutet aber keinen allgemeinen Eignungstest für Senioren. Für gewöhnliche Pkw- und Motorradfahrerlaubnisse gibt es in Deutschland weiterhin keine automatische medizinische Untersuchung allein wegen des Rentenalters.
Auch beim regulären Pflichtumtausch sind weder eine neue Fahrprüfung noch ein pauschaler Gesundheits- oder Sehtest vorgesehen. Der Gegen-Hartz-Faktencheck zu Autofahrern ab 70 erläutert, warum anderslautende Behauptungen zu weit gehen.
Erhält die Behörde jedoch konkrete Hinweise auf erhebliche gesundheitliche Probleme, darf sie die Fahreignung prüfen lassen. Das Lebensalter oder ein Pflegegrad allein reichen dafür nicht aus, wie auch der Beitrag „Führerscheinverlust durch den Pflegegrad?“ erklärt.
So gehen Rentner bei einem unklaren oder falschen Eintrag vorWer Feld 12 nicht versteht, sollte zunächst feststellen, neben welcher Fahrerlaubnisklasse der Code steht. Anschließend lässt sich die genaue Bedeutung in Anlage 9 zur Fahrerlaubnis-Verordnung nachlesen oder bei der Führerscheinstelle erfragen.
Ist die Angabe wegen einer Augenoperation, einer neuen Sehhilfe oder einer fehlerhaften Übertragung nicht mehr richtig, sollte eine amtliche Änderung beantragt werden. Bis der neue Führerschein ausgestellt ist, müssen die bisherigen Auflagen und Beschränkungen beachtet werden.
Von eigenmächtigen Deutungen ist abzuraten. Das gilt besonders vor Fahrten ins Ausland, weil zweistellige EU-Codes dort verstanden werden, dreistellige deutsche Schlüsselzahlen jedoch vielfach keine Wirkung außerhalb Deutschlands entfalten.
Praxisbeispiel: Nach der Augenoperation bleibt die Brillenauflage bestehenDer 72-jährige Herr Mertens hat in Feld 12 neben der Klasse B die Schlüsselzahl 01.01 stehen. Nach einer erfolgreichen Augenoperation sieht er ohne Brille wieder gut und legt die Sehhilfe deshalb beim Autofahren ab.
Bei einer Verkehrskontrolle weist er auf die Operation hin und zeigt eine Bescheinigung seines Augenarztes. Da die Fahrerlaubnisbehörde den Eintrag noch nicht gestrichen hat, gilt die Brillenauflage trotzdem weiter, sodass ihm ein Verwarnungsgeld droht und er zunächst nicht ohne Brille weiterfahren darf.
Herr Mertens lässt sich den erforderlichen Nachweis bestätigen und beantragt die Änderung bei der Führerscheinstelle. Erst nachdem er das neue Dokument ohne die Schlüsselzahl 01.01 erhalten hat, fährt er rechtssicher ohne Sehhilfe.
Häufige Fragen zu Feld 12 im Führerschein 1. Was bedeutet Feld 12 auf dem Führerschein?In Feld 12 stehen Schlüsselzahlen für Auflagen, Beschränkungen und zusätzliche Angaben. Der Code kann sich nur auf eine einzelne Fahrerlaubnisklasse oder auf alle eingetragenen Klassen beziehen.
2. Was bedeutet die Schlüsselzahl 01.01?Die Zahl 01.01 schreibt das Tragen einer Brille beim Fahren vor. Kontaktlinsen allein erfüllen diesen Eintrag nicht automatisch, weil dafür 01.02 oder die Wahlmöglichkeit 01.06 vorgesehen ist.
3. Wie hoch ist das Verwarnungsgeld beim Fahren ohne vorgeschriebene Brille?Bei einer gewöhnlichen Kontrolle werden regelmäßig 25 Euro fällig. Die Polizei kann außerdem die Weiterfahrt untersagen, bis die eingetragene Auflage erfüllt ist.
4. Darf ich nach einer Augenoperation ohne Brille fahren?Nicht, solange die Sehhilfe noch verbindlich in Feld 12 eingetragen ist. Zuerst muss die Fahrerlaubnisbehörde die Auflage nach Vorlage der verlangten Nachweise ändern oder streichen.
5. Bedeutet die Schlüsselzahl 78 nur ein kleines Bußgeldrisiko?Nein, denn 78 beschränkt die Fahrerlaubnis auf Fahrzeuge mit Automatikgetriebe. Wer trotzdem einen Schaltwagen fährt, kann sich wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis strafbar machen.
6. Müssen Rentner wegen Feld 12 einen neuen Sehtest ablegen?Allein wegen des Alters oder des gewöhnlichen Führerscheinumtauschs ist für die Pkw-Klasse B kein neuer Sehtest vorgeschrieben. Ein Nachweis kann aber erforderlich werden, wenn eine bestehende Sehauflage geändert oder entfernt werden soll.
Der Beitrag Rentner aufgepasst: Warum jeder Feld 12 im Führerschein prüfen sollten erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.
Schwerbehinderung: Merkzeichen G – Parkfehler kann teuer werden
Das Merkzeichen „G“ im Schwerbehindertenausweis bescheinigt eine erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr. Eine Erlaubnis zum Parken auf gekennzeichneten Behindertenparkplätzen ist damit jedoch nicht verbunden.
Wer lediglich den Schwerbehindertenausweis hinter die Windschutzscheibe legt und einen Stellplatz mit Rollstuhlsymbol nutzt, parkt unberechtigt. Es drohen 55 Euro Verwarnungsgeld und zusätzlich oft mehrere Hundert Euro für das Abschleppen.
Warum das Merkzeichen G nicht zum Behindertenparkplatz berechtigtNach § 229 SGB IX wird das Merkzeichen G eingetragen, wenn eine Person übliche Wegstrecken im Ortsverkehr wegen ihrer Einschränkungen nicht ohne erhebliche Schwierigkeiten oder Gefahren bewältigen kann. Ursache können Beeinträchtigungen des Gehvermögens, innere Erkrankungen, Anfälle oder Störungen der Orientierungsfähigkeit sein.
Das Merkzeichen bestätigt damit eine erhebliche Einschränkung der Mobilität. Welche Vorteile mit den Merkzeichen G und B verbunden sind, hängt jedoch vom jeweiligen Nachteilsausgleich ab.
Für ausgewiesene Behindertenparkplätze gelten eigenständige Vorschriften. Benötigt wird grundsätzlich der blaue EU-Parkausweis, der gut lesbar im Fahrzeug liegen muss.
Der Schwerbehindertenausweis ist kein ParkausweisBesonders häufig entsteht der Irrtum durch die orangefarbene Gestaltung eines Teils des Schwerbehindertenausweises. Dieser orangefarbene Flächenaufdruck betrifft vor allem die unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Nahverkehr und darf nicht mit dem orangefarbenen Parkausweis verwechselt werden.
Es handelt sich um zwei verschiedene Dokumente mit unterschiedlichen Funktionen. Weder ein grüner noch ein grün-orangefarbener Schwerbehindertenausweis ersetzt eine Ausnahmegenehmigung der Straßenverkehrsbehörde.
Auch ein GdB von 80, 90 oder 100 genügt für sich genommen nicht. Wer keinen blauen Parkausweis besitzt, darf einen mit dem Rollstuhlsymbol gekennzeichneten Stellplatz nicht nutzen.
Blau, Orange und Merkzeichen G im Vergleich Dokument oder Eintrag Behindertenparkplatz mit Rollstuhlsymbol Andere Parkerleichterungen Geltungsbereich Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen G Nein Keine allein durch das Merkzeichen G Kein Parkausweis Orangefarbener Parkausweis Nein Unter bestimmten Bedingungen möglich Deutschland Blauer EU-Parkausweis Ja Umfangreiche weitere Parkerleichterungen EU und weitere teilnehmende Staaten Personenbezogener Stellplatz mit Ausweisnummer Nur mit passender Nummer Ausschließlich für die bezeichnete Person Am ausgeschilderten StellplatzEin personenbezogener Behindertenparkplatz ist an einer zusätzlichen Parkausweisnummer zu erkennen. Selbst Inhaber eines allgemeinen blauen EU-Parkausweises dürfen dort nicht parken, wenn die auf dem Schild genannte Nummer nicht mit ihrem Parkausweis übereinstimmt.
Wer den blauen EU-Parkausweis bekommen kannDer blaue EU-Parkausweis kommt vor allem für Menschen mit dem Merkzeichen „aG“ für eine außergewöhnliche Gehbehinderung oder dem Merkzeichen „Bl“ für Blindheit infrage. Berechtigt sein können außerdem Menschen mit beidseitiger Amelie, Phokomelie oder vergleichbaren Funktionseinschränkungen.
Das Merkzeichen aG setzt eine besonders schwere mobilitätsbezogene Teilhabebeeinträchtigung voraus. Betroffene können sich außerhalb eines Kraftfahrzeugs dauerhaft nur mit fremder Hilfe oder mit sehr großer Anstrengung bewegen.
Weitere Informationen zu den Voraussetzungen und Nachteilsausgleichen finden Betroffene im Beitrag über die Vorteile des Merkzeichens aG. Die Eintragung von aG allein ersetzt den Parkausweis ebenfalls nicht, denn dieser muss gesondert bei der zuständigen Behörde beantragt werden.
Wann trotz Merkzeichen G ein orangefarbener Parkausweis möglich istDas Merkzeichen G allein führt nicht automatisch zum orangefarbenen Parkausweis. Dafür müssen weitere, eng gefasste gesundheitliche Voraussetzungen erfüllt sein.
In Betracht kommt die bundesweite Parkerleichterung unter anderem bei den Merkzeichen G und B sowie einem GdB von wenigstens 80 allein für Funktionsstörungen der unteren Gliedmaßen oder der Lendenwirbelsäule, soweit diese das Gehvermögen beeinträchtigen. Eine weitere Fallgruppe betrifft G und B mit einem GdB von wenigstens 70 für diese Gehbeeinträchtigungen und einem zusätzlichen GdB von wenigstens 50 wegen Erkrankungen des Herzens oder der Atmungsorgane.
Auch Menschen mit Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa können den orangefarbenen Parkausweis erhalten, wenn für die Erkrankung ein GdB von wenigstens 60 festgestellt wurde. Bei einem künstlichen Darmausgang in Verbindung mit einer künstlichen Harnableitung wird ein GdB von wenigstens 70 für diese Beeinträchtigungen verlangt.
Eine versorgungsärztliche Gleichstellung kann ebenfalls möglich sein. Die Voraussetzungen beschreibt unter anderem das Bundesportal zu Parkerleichterungen für schwerbehinderte Menschen.
Welche Unterlagen erforderlich sind und ob zusätzliche landesrechtliche Genehmigungen bestehen, sollte bei der örtlichen Straßenverkehrsbehörde erfragt werden. Ein hausärztliches Attest ersetzt die notwendige Feststellung der zuständigen Schwerbehindertenbehörde normalerweise nicht.
Was der orangefarbene Parkausweis tatsächlich erlaubtMit dem orangefarbenen Parkausweis darf unter bestimmten Bedingungen bis zu drei Stunden im eingeschränkten Haltverbot geparkt werden. Die Ankunftszeit muss dabei regelmäßig durch eine Parkscheibe erkennbar sein.
Auch das Überschreiten einer ausgeschilderten Höchstparkdauer, das gebührenfreie Parken an Parkuhren und Parkscheinautomaten oder das zeitlich begrenzte Parken auf Bewohnerparkplätzen kann gestattet sein. In Fußgängerzonen darf während freigegebener Ladezeiten geparkt werden.
In verkehrsberuhigten Bereichen kommt das Abstellen außerhalb gekennzeichneter Flächen infrage, solange der Verkehr nicht behindert wird. Die Ausnahmegenehmigung darf grundsätzlich nur genutzt werden, wenn sich in zumutbarer Entfernung keine andere Parkmöglichkeit befindet.
Die höchstzulässige Parkzeit beträgt in der Regel 24 Stunden, sofern keine andere Vorgabe besteht. Im absoluten Haltverbot, in Feuerwehrzufahrten, auf Rettungswegen oder an gefährlichen Straßenstellen darf auch mit einer Parkerleichterung nicht geparkt werden.
Der orangefarbene Parkausweis bietet daher mehrere Erleichterungen. Der gekennzeichnete Behindertenparkplatz bleibt trotzdem den Nutzern des blauen Parkausweises vorbehalten.
Der Parkfehler kostet mindestens 55 EuroUnberechtigtes Parken auf einem Behindertenparkplatz wird mit 55 Euro Verwarnungsgeld geahndet. Ein Punkt in Flensburg oder ein Fahrverbot ist mit diesem einzelnen Parkverstoß normalerweise nicht verbunden.
Wird das Verwarnungsgeld nicht fristgerecht bezahlt und anschließend ein Bußgeldbescheid erlassen, können zusätzliche Gebühren und Auslagen entstehen. Deutlich teurer wird es, wenn das Fahrzeug abgeschleppt wird.
Nach den Hinweisen der Bayerischen Polizei kann das Abschleppen mehrere Hundert Euro kosten. Es muss nicht erst eine berechtigte Person erscheinen, die durch das Fahrzeug nachweisbar am Parken gehindert wird.
Die Freihaltung dieser Stellplätze soll jederzeit gewährleistet sein. Deshalb dürfen Behörden ein unberechtigt abgestelltes Fahrzeug regelmäßig entfernen lassen, ohne zunächst längere Zeit auf den Fahrer zu warten.
Auch der vergessene blaue Parkausweis kann Probleme verursachenDer blaue Parkausweis muss während des Parkens gut sichtbar im Fahrzeug ausgelegt werden. Der Schwerbehindertenausweis, eine Kopie des Parkausweises oder ein Foto auf dem Mobiltelefon reichen als Nachweis nicht aus.
Wer den blauen Ausweis zu Hause vergisst, kann daher trotz persönlicher Berechtigung einen Strafzettel erhalten oder abgeschleppt werden. Der ADAC weist darauf hin, dass ein Parkausweis von außen gut lesbar angebracht sein muss.
Betroffene sollten der zuständigen Stelle den gültigen Parkausweis möglichst schnell vorlegen. Eine nachträgliche Einstellung ist im Einzelfall denkbar, kann aber nicht verlangt werden.
Angehörige dürfen den Parkausweis nicht für eigene Erledigungen benutzenSowohl der blaue als auch der orangefarbene Parkausweis ist personenbezogen und nicht an ein bestimmtes Auto gebunden. Deshalb kann ein Angehöriger, ein Pflegedienst oder ein Fahrdienst die Parkerleichterung nutzen, wenn die berechtigte Person tatsächlich befördert wird.
Reine Besorgungsfahrten ohne Beteiligung des Ausweisinhabers sind nicht erlaubt. Die Tochter darf den Parkausweis der Mutter beispielsweise nicht verwenden, wenn sie allein einkaufen fährt.
Unerlaubte Nutzung kann als Parkverstoß verfolgt werden. Bei wiederholtem oder vorsätzlichem Missbrauch kommen außerdem Schwierigkeiten mit der ausstellenden Behörde hinzu.
Auf Privatparkplätzen können andere Kosten entstehenBehindertenparkplätze vor Supermärkten, Arztpraxen oder Einkaufszentren liegen häufig auf Privatgrundstücken. Dort können zusätzlich die Nutzungsbedingungen des Eigentümers oder des beauftragten Parkplatzbetreibers gelten.
Bei einem Verstoß drohen je nach Beschilderung eine Vertragsstrafe und private Abschleppkosten. Ob daneben die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung anwendbar sind, hängt von der konkreten Zugänglichkeit und Gestaltung der Fläche ab.
Auch auf Privatgrundstücken sollte der blaue Parkausweis gut sichtbar ausgelegt werden. Das Rollstuhlsymbol auf dem Boden allein ist kein Freibrief für Personen mit Merkzeichen G.
So wird der richtige Parkausweis beantragtZuständig ist gewöhnlich die Straßenverkehrsbehörde der Stadt, Gemeinde oder des Landkreises am Wohnort. Je nach Ausweis werden ein Antrag, der Schwerbehindertenausweis, der Feststellungsbescheid, ein Identitätsnachweis und beim blauen EU-Parkausweis ein Lichtbild verlangt.
Der Parkausweis wird nicht automatisch zusammen mit dem Schwerbehindertenausweis verschickt. Betroffene müssen deshalb nach der Anerkennung von aG, Bl oder einer anderen berechtigenden Beeinträchtigung selbst tätig werden.
Ist die Gehfähigkeit inzwischen erheblich schlechter geworden, kann zusätzlich ein Änderungsantrag wegen des Merkzeichens aG geprüft werden. Die Straßenverkehrsbehörde kann ein fehlendes Merkzeichen jedoch nicht eigenständig durch einen gewöhnlichen Arztbrief ersetzen.
Menschen mit Merkzeichen G können außerdem zwischen bestimmten Mobilitätsvorteilen wählen. Dazu gehört unter Voraussetzungen eine Ermäßigung der Kfz-Steuer um 50 Prozent, wenn auf die entsprechende unentgeltliche Beförderung im Nahverkehr verzichtet wird.
Praxisbeispiel: Der orange Parkausweis schützt nicht vor dem AbschleppenFrau Neumann besitzt einen Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen G und B sowie einen orangefarbenen Parkausweis. Vor einer Arztpraxis stellt sie ihr Auto auf einem freien Stellplatz mit Rollstuhlsymbol ab, weil sie davon ausgeht, dass der orange Ausweis ausreicht.
Als sie zurückkehrt, ist das Fahrzeug bereits abgeschleppt worden. Neben 55 Euro Verwarnungsgeld werden Abschlepp- und Verwaltungsgebühren von mehreren Hundert Euro verlangt.
Auf einem gewöhnlichen gebührenpflichtigen Stellplatz in derselben Straße hätte Frau Neumann mit dem orangefarbenen Ausweis möglicherweise kostenlos parken dürfen. Für den Behindertenparkplatz hätte sie dagegen einen blauen EU-Parkausweis benötigt.
Der Beitrag Schwerbehinderung: Merkzeichen G – Parkfehler kann teuer werden erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.
Schwerbehinderung: So den Antrag auf ein Merkzeichen G erfolgreich machen
Das Merkzeichen G gehört zu den wichtigen Eintragungen im Schwerbehindertenausweis, wenn Menschen im Straßenverkehr erheblich in ihrer Bewegungsfähigkeit beeinträchtigt sind.
Es kann den Zugang zu Nachteilsausgleichen eröffnen, etwa im öffentlichen Personenverkehr. Entscheidend ist jedoch nicht allein eine Diagnose, sondern die nachweisbare Auswirkung der gesundheitlichen Einschränkungen auf das Gehen und die Mobilität im Alltag.
Wer das Merkzeichen G beantragt, sollte den Antrag deshalb sorgfältig vorbereiten. Viele Ablehnungen entstehen nicht, weil keine gesundheitlichen Probleme bestehen, sondern weil die Einschränkungen für die Behörde nicht ausreichend nachvollziehbar dokumentiert sind.
Ein erfolgreicher Antrag beschreibt daher nicht nur Krankheiten, sondern konkrete Folgen: Wie weit kann die betroffene Person gehen, wie oft muss sie pausieren, welche Hilfsmittel werden benötigt und welche Beschwerden treten dabei auf?
Was bedeutet das Merkzeichen G?Das Merkzeichen G steht für eine erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr. Es wird im Schwerbehindertenausweis eingetragen, wenn die Voraussetzungen im Feststellungsverfahren anerkannt werden. Das Bundesportal nennt das Merkzeichen G ausdrücklich als gesundheitliches Merkmal, das mit Nachteilsausgleichen verbunden sein kann.
In der Praxis betrifft das häufig Menschen mit schweren Erkrankungen des Bewegungsapparats, neurologischen Erkrankungen, erheblichen Herz- oder Lungenerkrankungen oder vergleichbaren Einschränkungen. Auch mehrere Erkrankungen zusammen können dazu führen, dass die Fortbewegung im öffentlichen Raum deutlich erschwert ist.
Wichtig ist dabei, dass die Behinderung voraussichtlich länger als sechs Monate besteht und ärztlich belegt werden kann.
Warum der Antrag gut begründet sein mussDie Behörde entscheidet auf Grundlage der vorliegenden Unterlagen. Deshalb reicht es meist nicht aus, im Formular lediglich Diagnosen einzutragen. Ein Bandscheibenvorfall, eine Arthrose oder eine Herzinsuffizienz sagt für sich genommen noch nicht genug darüber aus, wie stark die Person beim Gehen beeinträchtigt ist.
Erfolgversprechend ist ein Antrag, wenn er die Einschränkungen alltagsnah und medizinisch nachvollziehbar darstellt. Dazu gehören aktuelle Befundberichte, Krankenhausberichte, Reha-Unterlagen, Pflegegutachten, Hilfsmittelverordnungen oder fachärztliche Stellungnahmen.
Der Unterschied zwischen Diagnose und FunktionsbeeinträchtigungViele Antragstellerinnen und Antragsteller machen den Fehler, den Antrag fast ausschließlich über Diagnosen zu begründen. Für die Anerkennung des Merkzeichens G zählt jedoch vor allem, was die Erkrankungen im Alltag bewirken. Die Behörde prüft, ob die Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich eingeschränkt ist.
Deshalb sollte der Antrag beschreiben, welche Strecken noch möglich sind, ob Treppen kaum bewältigt werden können, ob Schmerzen, Luftnot, Schwindel, Lähmungen oder Gleichgewichtsstörungen auftreten und ob regelmäßige Pausen nötig sind.
Auch Stürze, Unsicherheiten beim Überqueren von Straßen oder die Abhängigkeit von Rollator, Gehstock oder Begleitperson können relevant sein. Je genauer diese Einschränkungen belegt werden, desto besser kann die Behörde die Situation einschätzen.
Welche Unterlagen den Antrag stärkenEin überzeugender Antrag besteht aus dem ausgefüllten Formular und aussagekräftigen Nachweisen. Zuständig ist je nach Bundesland meist das Versorgungsamt, das Landesamt für Soziales oder eine vergleichbare Behörde.
Der Familienratgeber der Aktion Mensch weist darauf hin, dass die Formulare in den Bundesländern unterschiedlich sind und der Antrag beim zuständigen Amt gestellt wird.
Unterlage Warum sie hilfreich sein kann Aktuelle fachärztliche Befundberichte Sie zeigen, welche Erkrankungen bestehen und wie stark sie die Gehfähigkeit beeinträchtigen. Krankenhaus- oder Reha-Berichte Sie enthalten oft Einschätzungen zur Belastbarkeit, Mobilität und Alltagssituation. Hilfsmittelverordnungen Rollator, Gehstock, Orthesen oder Rollstuhl können die Einschränkung zusätzlich belegen. Pflegegutachten oder MD-Berichte Sie beschreiben häufig Einschränkungen beim Gehen, Stehen, Treppensteigen oder Verlassen der Wohnung. Eigene Schilderung des Alltags Sie macht deutlich, wie sich die Erkrankungen außerhalb der Arztpraxis tatsächlich auswirken. Die eigene Schilderung ist oft entscheidendEin ärztlicher Bericht ist wichtig, aber er bildet nicht immer den gesamten Alltag ab. Viele Ärztinnen und Ärzte dokumentieren Diagnosen, Medikamente und Befunde, aber nicht unbedingt die konkrete Wegstrecke bis zur nächsten Pause. Genau diese Angaben können für das Merkzeichen G von großer Bedeutung sein.
Hilfreich ist eine sachliche Beschreibung typischer Situationen. Dazu kann gehören, dass der Weg zur Bushaltestelle nur mit Pausen gelingt, dass Einkäufe ohne Begleitung kaum möglich sind oder dass längere Wege wegen Schmerzen, Atemnot oder Erschöpfung abgebrochen werden müssen. Übertreibungen schaden eher, weil sie Zweifel an der Glaubwürdigkeit wecken können.
Ärztliche Stellungnahmen gezielt vorbereitenVor dem Antrag sollte mit den behandelnden Ärztinnen und Ärzten gesprochen werden. Dabei sollte klar benannt werden, dass es um das Merkzeichen G und die Einschränkung der Bewegungsfähigkeit geht.
Ärztliche Stellungnahmen sind besonders hilfreich, wenn sie nicht nur Diagnosen nennen, sondern die Auswirkungen auf Gehstrecke, Belastbarkeit, Standfestigkeit und Pausenbedarf beschreiben.
Ein kurzer Satz wie „Patient hat Kniearthrose“ ist meist weniger aussagekräftig als eine konkrete Einschätzung zur Mobilität. Besser ist eine medizinische Darstellung, aus der hervorgeht, dass längere Strecken nur unter Schmerzen, mit Hilfsmittel oder mit häufigen Unterbrechungen möglich sind. Auch relevante Begleiterkrankungen sollten nicht fehlen, wenn sie die Gehfähigkeit zusätzlich verschlechtern.
Der Antrag: Erstfeststellung oder ÄnderungsantragWer noch keinen Schwerbehindertenausweis hat, kann die Feststellung einer Behinderung, den Grad der Behinderung und mögliche Merkzeichen gemeinsam beantragen. Wer bereits einen Bescheid oder Ausweis besitzt, kann bei Verschlechterung der Gesundheit einen Änderungsantrag stellen. Der Familienratgeber erklärt, dass bei vielen Versorgungsämtern der Grad der Behinderung, der Ausweis und die Merkzeichen gleichzeitig beantragt werden können.
Bei einem Änderungsantrag sollte deutlich werden, was sich seit dem letzten Bescheid verändert hat. Neue Operationen, verschlechterte Befunde, zunehmende Schmerzen, eine geringere Belastbarkeit oder neu benötigte Hilfsmittel sollten nachvollziehbar dokumentiert werden. Ohne klare Verschlechterung kann die Behörde an der bisherigen Bewertung festhalten.
Typische Fehler beim Antrag auf Merkzeichen GEin häufiger Fehler ist eine zu knappe Begründung. Wer nur schreibt, dass das Gehen schwerfällt, liefert der Behörde kaum überprüfbare Informationen. Besser ist eine genaue Darstellung mit Beispielen aus dem Alltag.
Ein weiterer Fehler besteht darin, veraltete Unterlagen einzureichen. Medizinische Nachweise sollten möglichst aktuell sein und den heutigen Gesundheitszustand beschreiben. Alte Befunde können ergänzen, ersetzen aber nicht die aktuelle Einschätzung.
Problematisch ist auch, wenn wichtige Ärztinnen und Ärzte nicht angegeben werden. Das Versorgungsamt kann fehlende Unterlagen bei behandelnden Stellen anfordern, benötigt dafür aber vollständige Angaben. Das Bundesportal beschreibt, dass die Behörde im Verfahren noch fehlende Unterlagen bei behandelnden Ärzten anfordern kann.
Was tun bei einer Ablehnung?Wird das Merkzeichen G abgelehnt, sollte der Bescheid sorgfältig geprüft werden. Entscheidend ist die Begründung: Hat die Behörde die Gehfähigkeit anders bewertet? Fehlten Unterlagen? Wurden bestimmte Erkrankungen nicht berücksichtigt?
Gegen einen ablehnenden Bescheid kann Widerspruch eingelegt werden. Nach Angaben des Familienratgebers muss der Widerspruch schriftlich innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids erfolgen.
Im Widerspruch sollte nicht nur pauschal widersprochen werden. Sinnvoll ist eine ergänzende Begründung mit neuen oder präziseren Nachweisen. Besonders hilfreich können aktuelle fachärztliche Stellungnahmen sein, die direkt auf die Mobilität im Straßenverkehr eingehen.
Warum Beratung sinnvoll sein kannDas Verfahren ist für viele Betroffene belastend, weil medizinische, rechtliche und persönliche Fragen zusammenkommen. Beratungsstellen können helfen, den Antrag vollständig auszufüllen und die richtigen Nachweise zusammenzustellen. Der Familienratgeber nennt unter anderem Versorgungsämter, EUTB-Beratungsstellen, Pflegeberatungsstellen sowie Sozial- und Wohlfahrtsverbände als mögliche Anlaufstellen.
Beratung ist besonders ratsam, wenn bereits ein ablehnender Bescheid vorliegt oder mehrere Erkrankungen zusammenwirken. Dann kommt es darauf an, die Gesamtauswirkung verständlich darzustellen. Auch beim Widerspruch kann fachkundige Unterstützung helfen, Fristen einzuhalten und die Begründung zu schärfen.
Kurzes Beispiel aus der PraxisEine 62-jährige Frau beantragt das Merkzeichen G wegen Kniearthrose, Wirbelsäulenbeschwerden und einer Herzschwäche. Im ersten Antrag nennt sie nur die Diagnosen und legt zwei ältere Arztbriefe bei. Der Antrag wird abgelehnt, weil aus den Unterlagen nicht ausreichend hervorgeht, dass ihre Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich eingeschränkt ist.
Im Widerspruch reicht sie aktuelle Befunde der Orthopädie und Kardiologie ein. Zusätzlich beschreibt sie, dass sie nach etwa 100 bis 150 Metern wegen Schmerzen und Luftnot pausieren muss, Treppen nur mit Geländer bewältigt und den Weg zur nächsten Haltestelle nur mit Rollator schafft. Die behandelnde Ärztin bestätigt diese Angaben in einer Stellungnahme.
Durch die ergänzenden Unterlagen wird für die Behörde erkennbar, wie stark sich die Erkrankungen im Alltag auswirken. Der Fall zeigt, worauf es ankommt: Nicht die bloße Diagnose macht den Antrag stark, sondern die belegte Einschränkung der Mobilität im öffentlichen Raum.
Fragen und Antworten Frage 1: Wann kann das Merkzeichen G bei einer Schwerbehinderung beantragt werden?Das Merkzeichen G kann beantragt werden, wenn eine Person im Straßenverkehr erheblich in ihrer Bewegungsfähigkeit eingeschränkt ist. Entscheidend ist nicht allein die Diagnose, sondern wie stark sich die Erkrankung auf das Gehen, Stehen, Treppensteigen oder die Nutzung öffentlicher Wege auswirkt.
Frage 2: Welche Unterlagen helfen dabei, den Antrag auf Merkzeichen G erfolgreich zu machen?Hilfreich sind aktuelle fachärztliche Befundberichte, Krankenhaus- oder Reha-Berichte, Hilfsmittelverordnungen, Pflegegutachten und eine eigene sachliche Beschreibung der Alltagseinschränkungen. Besonders wichtig ist, dass aus den Unterlagen hervorgeht, welche Gehstrecken noch möglich sind, ob Pausen nötig sind und welche Beschwerden beim Gehen auftreten.
Frage 3: Was kann man tun, wenn der Antrag auf Merkzeichen G abgelehnt wird?Bei einer Ablehnung sollte der Bescheid genau geprüft und fristgerecht Widerspruch eingelegt werden. Sinnvoll ist es, den Widerspruch mit zusätzlichen aktuellen ärztlichen Nachweisen und einer genaueren Beschreibung der Mobilitätseinschränkungen zu begründen.
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Der Reissack im Kofferraum: „Tote Crackhuren“ zensieren sich selbst
Es gibt Meldungen, deren satirische Vollkommenheit jeden Kommentator arbeitslos machen müsste. Die Berliner Elektro-Punk-Band „The Toten Crackhuren im Kofferraum“ entdeckt nach anderthalb Jahrzehnten, dass eine ihrer eigenen Textzeilen möglicherweise nicht mehr den moralischen Anforderungen genügt, die sie inzwischen an Sprache stellt. Es handelt sich ausgerechnet um die Redensart vom Reissack, der in China umfällt. Auf […]
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Strompolitik ist Wirtschaftspolitik: Das Ringen um zuverlässige Stromversorgung
The Heartland Institute, Ronald Stein, PE
Die Strompolitik ist im Kern Wirtschaftspolitik.
Nationen, die reichlich, zuverlässig und bezahlbar Strom produzieren können, schaffen die Voraussetzungen für industrielles Wachstum, technologische Führungsrolle, höhere Löhne und einen steigenden Lebensstandard. Diejenigen, denen dies nicht gelingt, müssen früher oder später feststellen, dass Stromengpässe eine direkte Bedrohung für den nationalen Wohlstand darstellen.
Die Welt befindet sich an einem Wendepunkt. Das rasante Wachstum künstlicher Intelligenz, fortschrittlicher Fertigung, Elektrifizierung und Rechenzentren erfordert enorme Mengen an zuverlässiger Elektrizität. Um diesen Bedarf zu decken, reichen Parolen, Subventionen oder politisch populäre, ideologisch motivierte Technologien nicht aus. Es bedarf eines ernsthaften Engagements für die Grundlastversorgung und einer klaren Fokussierung auf die Stromerzeugung aus Kernenergie, einschließlich der Entwicklung fortschrittlicher Lösungen für abgebrannte Brennelemente.
Die Herausforderung besteht nicht allein in der Finanzierung. Regierungen weltweit haben gezeigt, dass die bloße Investition von Geld in Stromprojekte wie wetterabhängige Windkraftanlagen und Solaranlagen keinen Erfolg garantiert. Zwei Personen, die einen kleinen Schuppen reinigen, anstatt nur einer, können die notwendige Zeit halbieren, doch 50 Personen auf demselben kleinen Raum machen die Aufgabe nahezu unmöglich. Notwendig ist daher die sofortige Schaffung von Rahmenbedingungen, unter denen öffentliche Politik und die Umsetzung durch den Privatsektor Hand in Hand gehen, um messbare Ergebnisse zu erzielen.
Weltweit kann der Bau von 80 Kernreaktoren beobachtet werden
Den USA bietet sich die Chance, die globale Führungsrolle bei der Stromerzeugung aus Kernenergie der nächsten Generation zu übernehmen, wenn sich die Politik auf Ergebnisse statt auf finanzielle Zuwendungen konzentriert. Die Bundesregierung ist zwar auf dem richtigen Weg, sollte aber ihren Fokus darauf richten, als Katalysator zu wirken, regulatorische Rahmenbedingungen zeitnah umzusetzen, strategische Forschung und Entwicklung zu fördern und mit der Privatwirtschaft zusammenzuarbeiten, um fortschrittliche Reaktortechnologien, kleine modulare Reaktoren und Lösungen für das Recycling abgebrannter Brennelemente zu kommerzialisieren. Der Erfolg sollte nicht an den bereitgestellten Mitteln, sondern an der erzeugten Strommenge, den gesenkten Kosten, den geschaffenen Arbeitsplätzen und den aufgebauten Industrien gemessen werden.
Ein gekürzter Abriss zu Südafrika
Die Geschichte lehrt uns eine wichtige Lektion: Südafrika besaß einst eines der angesehensten Stromnetze der Welt. Eskom wurde als staatliches Versorgungsunternehmen gegründet, dessen Hauptaugenmerk auf zuverlässiger Stromerzeugung und dem Ausbau der Infrastruktur lag. Jahrzehntelang fungierte das Unternehmen als hochkompetente Ingenieurs- und Projektmanagementinstitution, die für den Aufbau des Rückgrats des südafrikanischen Stromnetzes verantwortlich war.
… Parallel dazu wurde 2011 das Programm zur Beschaffung unabhängiger Stromerzeuger aus erneuerbaren Energien (REIPPPP) ins Leben gerufen, um durch ein wettbewerbsorientiertes Vergabeverfahren private Investitionen in die Wind- und Solarenergieerzeugung zu fördern. Das Programm sollte die Entwicklung der Wind- und Solarenergie ankurbeln und privates Kapital in den Sektor lenken, was ihm bis zu einem gewissen Grad gelungen ist. Der Beweis dafür sind jedoch die im Jahr 2023 verzeichneten Stromausfälle mit den meisten rollierenden Stromausfällen.
Im Jahr 2023 erlebte das Land die höchste Anzahl rollierender Stromausfälle. Die südafrikanische Zentralbank schätzte die täglichen wirtschaftlichen Kosten auf bis zu 1 Milliarde Rand. Block 1 des Kernkraftwerks Koeberg war zu diesem Zeitpunkt wegen Wartungsarbeiten außer Betrieb, was die geplanten Stromausfälle um eine weitere Phase verlängerte (2023 waren es bis zu 12 Stunden pro Tag). Weder Solarparks noch Windkraftanlagen konnten dieses Problem lösen. …
Effektivität und Grenzen von Wind- und Solarstrom,
Es gibt Debatten über die Effektivität und die Grenzen von Wind- und Solarstrom, der von günstigen Wetterbedingungen abhängt, im Hinblick auf die Bewältigung der langfristigen Stromversorgungsprobleme Südafrikas. Unbestritten ist jedoch, dass die fluktuierende Stromerzeugung allein die zuverlässige Grundlastversorgung in einer modernen Industriegesellschaft nicht vollständig ersetzen kann. Produktionsanlagen, Krankenhäuser, Bergwerke, Transportsysteme, Rechenzentren und KI-Infrastruktur benötigen rund um die Uhr Strom, unabhängig von den Wetterbedingungen.
Die Grenzen der Wind- und Solarenergie haben weitreichende Konsequenzen für die USA und die Welt. Amerikas zukünftige Wettbewerbsfähigkeit hängt zunehmend von einer ausreichenden Stromversorgung ab. Systeme der künstlichen Intelligenz, Halbleiterfabriken, moderne Produktionsanlagen und Lieferketten benötigen beispiellose Mengen an zuverlässigem Strom. Diesen Bedarf allein mit fluktuierenden Ressourcen zu decken, wird schwierig und immer teurer.
Beispiele hierfür sind Südafrika, Deutschland, Australien und sogar Kalifornien. In Südafrika sind die Strompreise in den letzten zwei Jahrzehnten um über 900 Prozent gestiegen – ein Fallbeispiel, das bei der Betrachtung nationaler Souveränität nicht außer Acht gelassen werden sollte. Südafrika und die USA sind im Bereich der Energieversorgung und Industrialisierung eng miteinander verbunden. Anglo American, Hendrik Vanderbijl und verschiedene andere Projekte, darunter Koeberg und das Projekt des Pebble Bed Modular Reactor, waren damals neben Ländern wie den USA, Frankreich und Deutschland beteiligt. Wenn die grundlegenden Produktionsfaktoren (Bergbau, Mineralverarbeitung, Energie) in andere Länder ausgelagert werden, entsteht Abhängigkeit. Dies muss dringend politisch angegangen werden.
Die Stromerzeugung aus Kernenergie bietet einen alternativen Weg
Fortschrittliche Reaktoren, kleine modulare Reaktoren und Brennstoffkreislauftechnologien der nächsten Generation können eine kontinuierliche Grundlastversorgung gewährleisten und gleichzeitig Emissionen reduzieren und die Versorgungssicherheit stärken. Ebenso wichtig ist, dass Innovationen im Umgang mit abgebrannten Brennelementen das Potenzial bergen, eine vermeintliche Belastung in einen strategischen Vorteil zu verwandeln. Anstatt abgebrannte Brennelemente als langfristige Belastung zu betrachten, sollten die Vereinigten Staaten in Technologien investieren, die das Recycling, die Wiederaufbereitung und die zusätzliche Energiegewinnung aus den bestehenden Brennstoffbeständen ermöglichen. Solche Bemühungen würden die nationale Stromversorgungsunabhängigkeit stärken, die Herausforderungen der Abfallbewirtschaftung verringern und völlig neue Industriezweige schaffen.
Partnerschaften sind unerlässlich: Regierungen [gemeint: ideologisierte Politiker] sollten nicht versuchen, Betreiber, Planer und Finanzier jeder Lösung zu werden. Stattdessen sollten sie ein Umfeld schaffen, in dem Unternehmer, Ingenieure, Energieversorger und Investoren im Wettbewerb um Ergebnisse stehen können. Öffentliche Unterstützung sollte an Meilensteine, Leistung und messbare Ergebnisse geknüpft sein, nicht an politische Versprechen. Politiker, die sich für eine pragmatische Energiepolitik einsetzen, tragen letztendlich dazu bei, eine neue Ära des Wohlstands einzuleiten. Bezahlbarer und reichlich vorhandener Strom sorgt nicht nur für Licht, sondern zieht Investitionen an, steigert die Produktivität, ermöglicht höhere Löhne, stärkt die nationale Sicherheit und erweitert die wirtschaftlichen Chancen. Reichlich vorhandener Strom führt zu expandierender Industrie, und expandierende Industrie führt zu Wirtschaftswachstum, was letztendlich blühende Gemeinschaften entstehen lässt.
Hier finden Sie den ganzen Beitrag
Dieser Artikel wurde zuerst bei America Out Loud News veröffentlicht.
https://heartland.org/opinion/electricity-policy-is-economic-policy-the-race-for-reliable-power/
Der Beitrag Strompolitik ist Wirtschaftspolitik: Das Ringen um zuverlässige Stromversorgung erschien zuerst auf EIKE - Europäisches Institut für Klima & Energie.
Interview: „Die Geheimdienstreform untergräbt das Vertrauen zwischen Ärzten und Patienten“
Die geplante Geheimdienstreform der Bundesregierung alarmiert die Ärzteschaft. Sie gefährde das Patientengeheimnis und damit die Gesundheitsversorgung selbst, warnt Carsten Dochow von der Bundesärztekammer im Gespräch mit netzpolitik.org.
Wer hört beim vertraulichen Arztgespräch künftig mit? – Arzt: Sasun Bughdaryan, Unsplash, Ohr: rawpixel.com, Montage: netzpolitik.orgAn den Plänen der Bundesregierung, die Geheimdienste umfassend zu reformieren, gibt es massive Kritik – auch aus der Ärzteschaft.
Sie sieht vor allem zwei Vorschriften kritisch. Paragraf 22 des geplanten BND-Gesetzes und Paragraf 32 des geplanten Bundesverfassungsschutzgesetzes. Die beiden Paragrafen regeln, aus welchen vertraulichen Beziehungen die Geheimdienste keine Informationen gezielt beschaffen dürfen. Dazu zählen etwa Beziehungen von Geistlichen, Anwält:innen und Bundestagsabgeordneten, nicht aber die von Ärzt:innen.
Die Bundesärztekammer warnt davor, dass dies das besonders geschützte Vertrauensverhältnis zwischen Patient:innen und Ärzt:innen gefährde und damit die Gesundheitsversorgung als solche.
Wir haben darüber mit Dr. jur. Carsten Dochow gesprochen. Er leitet die Rechtsabteilung der Bundesärztekammer, die Spitzenorganisation der ärztlichen Selbstverwaltung mit Sitz in Berlin.
„Die Schweigepflicht ist eine Grundvoraussetzung“netzpolitik.org: Herr Dochow, warum äußert sich die Ärzteschaft zu einer Geheimdienstreform?
Carsten Dochow: Der Gesetzentwurf der Bundesregierung betrifft Patientinnen und Patienten direkt, weil die geplanten Regelungen das Patientengeheimnis berühren und die geschützte Vertrauensbeziehung zwischen Ärzten und Patienten untergraben.
Patienten vertrauen ihren Ärzten sensible Sachverhalte an – auch über psychische oder Suchterkrankungen. Auf diese Informationen könnten Nachrichtendienste zugreifen, wenn das Gesetz vom Bundestag so verabschiedet würde.
Dazu muss man wissen: Die ärztliche Schweigepflicht ist eine Berufspflicht von Behandelnden. Seit dem Eid des Hippokrates gehört sie zum Selbstverständnis der Ärzteschaft. Dazu zählt auch, Geheimnisse geschützt zu halten. Das wird durch die Eingriffsbefugnisse der Nachrichtendienste ausgehebelt.
netzpolitik.org: Sie befürchten also, dass die medizinische Behandlung leidet, weil ein Geheimdienst mithören könnte?
Carsten Dochow: Gewissermaßen schon. Der Grundgedanke des Patientengeheimnisses ist, dass sich Patientinnen und Patienten ihren Ärzten rückhaltlos anvertrauen und intime Sachverhalte offenbaren. Dieses Vertrauen ist die Grundvoraussetzung für jegliche medizinische Behandlung.
Manche Personen könnten davon absehen, sich in Behandlung zu begeben, wenn sie wissen, dass sie dann Überwachungsmaßnahmen ausgesetzt sein könnten. Insofern ist die Schweigepflicht auch ein wichtiges Gemeinwohlinteresse, weil sie eine Grundvoraussetzung für eine funktionierende Gesundheitsversorgung ist.
Kameras prüfen, ob du artig bist.Da werden wir unbequem. Mit deiner Unterstützung.
Jetzt spendennetzpolitik.org: Aber die Zahl derer, die in einer Arztpraxis vom Geheimdienst beobachtet werden, dürfte eher klein sein, oder?
Carsten Dochow: Über tatsächliche Zahlen kann ich nichts sagen. Ich weiß nicht, wie viele Menschen von Geheimdiensten überwacht werden.
Uns geht es um die Breitenwirkung des Gesetzes auf die gesellschaftliche Wahrnehmung. Die Voraussetzung des Geheimnisschutzes ist, dass man darauf vertrauen kann, dass er gewahrt wird – unabhängig davon, wie oft dieser verletzt wird.
„Das ist verfassungsrechtlich bedenklich“netzpolitik.org: Laut Gesetzentwurf sollen die Geheimnisse von Rechtsanwält:innen absolut geschützt sein, die von Ärzt:innen aber nicht. Warum gibt es diese Ungleichbehandlung?
Carsten Dochow: Dafür sehen wir keinen sachlichen Grund. Bei aller Wertschätzung für den anwaltlichen Beruf sind die Geheimnisse im Arzt-Patienten-Verhältnis mindestens ebenso schützenswert. Es gibt aus unserer Sicht kein überzeugendes Argument dafür, dass Informationen im Mandantenverhältnis wesentlich schutzwürdiger sind als im Arzt-Patienten-Verhältnis.
Das Bundesverfassungsgericht hat das bereits in den 1970er-Jahren entschieden. Personen, die sich in ärztliche Behandlung begeben, sollen demnach darauf vertrauen dürfen, dass Offenbartes nicht zur Kenntnis Dritter gelangt. Das ist eine essenzielle Vorstellung für den Schutz des Persönlichkeitsrechts.
Und auch beim früheren BKA-Gesetz hat das Bundesverfassungsgericht klargestellt, dass eine Unterscheidung zwischen Strafverteidigern und sonstigen Rechtsanwälten nicht sachgemäß ist. Die geplante Reform sollte einen ähnlichen Fehler nicht erneut begehen.
netzpolitik.org: Sie gehen davon aus, dass der Gesetzentwurf gegen das Grundgesetz verstößt?
Carsten Dochow: Ja, wir sehen hier – ausgehend von den Eingriffen in das Persönlichkeitsrecht der Patientinnen und Patienten – einen Verstoß. Wenn zudem zwischen zwei Berufsgruppen differenziert wird, ohne dass dafür ein klarer sachlicher Grund vorliegt, ist die Gleichbehandlung nicht gewahrt. Und das ist verfassungsrechtlich bedenklich.
„Behandlungsteam gehört in den Schutzbereich“netzpolitik.org: Für die Arbeit des Verfassungsschutzes sieht der Gesetzentwurf immerhin einen relativen Schutz für Ärzt:innen vor. Hier liegen die Hürden damit etwas höher, die besonders geschützte Vertraulichkeit im Arzt-Patienten-Verhältnis zu verletzen. Reicht Ihnen das nicht?
Carsten Dochow: Nein, da wir oftmals den Kernbereich der privaten Lebensführung berührt sehen, halten wir einen absoluten Schutz wie bei Anwältinnen und Anwälten für erforderlich. Wenn intimste Informationen betroffen sein können, darf das nicht einer Abwägungsentscheidung einer Behörde überlassen sein. Sondern es muss ein absoluter Schutz bestehen, damit das Vertrauen zwischen Ärzten und Patienten überhaupt entstehen kann.
netzpolitik.org: Sollte neben den Ärzt:innen auch das Praxispersonal als Berufsgeheimnisträger:innen eingestuft werden?
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Jetzt abonnierenCarsten Dochow: Das Praxispersonal gehört natürlich in diese zu schützende Sphäre hinein, sonst wird der Geheimnisbereich löchrig. Es nimmt an diesem engen Vertrauensverhältnis teil und erfährt – allein durch Anwesenheit bei der Behandlung oder die Dokumentation – wesentliche Informationen. Und da Mitarbeitende ebenfalls der Verschwiegenheit unterliegen, wäre eine Ausweitung des Schutzes auf sie nur konsequent.
„Wir fordern Beschlagnahmeschutz für die ePA“netzpolitik.org: Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) fordern ebenfalls die Gleichstellung der Heilberufe. Ziehen Sie hier an einem Strang?
Carsten Dochow: Definitiv. Unsere Argumentation geht vollständig in die gleiche Richtung.
Das gilt auch für das Thema elektronische Patientenakte (ePA). Die ePA wird allerdings nicht von den Arztpraxen, sondern von den Krankenkassen geführt. Für die digitale Akte fordern wir unabhängig vom aktuellen Gesetzgebungsvorhaben schon lange einen rechtsklaren Beschlagnahmeschutz.
Einen solchen Schutz hat Bundesjustizministerin Stefanie Hubig vor Monaten versprochen. Bislang haben wir noch keinen entsprechenden Gesetzentwurf gesehen.
netzpolitik.org: Die KBV fordert zudem, das Hacken und Eindringen in die Praxis-IT gesetzlich auszuschließen.
Carsten Dochow: Das sehen wir als Bundesärztekammer genauso. Was das Infiltrieren von Praxissystemen angeht – wo die Primärdokumentation mit den Versichertendaten liegt –, müssen derartige Maßnahmen strikt begrenzt werden. Sonst erreichen wir nicht den gewünschten absoluten Schutz der Gesundheitsdaten.
„Für die Interessen der gesamten Gesellschaft“netzpolitik.org: Die Politik begründet die Reform mit einer verschärften Bedrohungslage. Werden Sie mit Ihren Einwänden als Bremser wahrgenommen?
Carsten Dochow: Diese Erfahrung machen wir regelmäßig. Jedes Mal, wenn darüber geredet wird, dass Sicherheitsgefahren drohen, gibt es in der Politik den Reflex, Grund- und Persönlichkeitsrechte einseitig zugunsten der Sicherheit einzuschränken. Das ist ein Denkfehler. Auch in Krisenzeiten muss eine gute Balance zwischen Freiheit und Sicherheit gefunden werden.
Wir agieren dann aber nicht als Bremser, auch jetzt nicht. Sondern wir treten für die Interessen der Patienten und Ärzte sowie der gesamten Gesellschaft ein. Wir sind überzeugt, dass ein verlässlich geschützter Raum für das Arzt-Patientengeheimnis die Grundvoraussetzung für eine funktionierende Gesundheitsversorgung ist.
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Arbeitgeber zieht Pausen ab: Aber Beschäftigte haben trotzdem Anspruch auf Lohn
Viele digitale Zeiterfassungssysteme ziehen nach sechs Stunden automatisch 30 Minuten und nach neun Stunden weitere 15 Minuten vom Arbeitszeitkonto ab. Doch eine technische Buchung beweist nicht, dass der Beschäftigte tatsächlich eine Pause genommen hat.
Hat ein Arbeitnehmer während der abgezogenen Zeit weitergearbeitet, kann es sich um vergütungspflichtige Arbeitszeit handeln. Das Bundesarbeitsgericht hat die Anforderungen an Arbeitgeber und Beschäftigte dazu deutlich beschrieben.
Automatischer Pausenabzug ist nicht generell verbotenEin automatischer Pausenabzug kann grundsätzlich Bestandteil eines betrieblichen Zeiterfassungssystems sein. Das gilt insbesondere, wenn feste Pausenzeiten vorgesehen sind und Beschäftigte fehlerhafte Buchungen unkompliziert korrigieren lassen können.
Unzulässig wird die Abrechnung jedoch, wenn die Software Pausen einträgt, die in Wirklichkeit nicht gewährt oder genommen wurden. Der Arbeitgeber darf sich dann nicht allein auf den Eintrag im System berufen.
Ein automatischer Abzug kann damit eine Abrechnungshilfe sein. Er ersetzt aber nicht die tatsächliche Unterbrechung der Arbeit.
Diese Mindestpausen schreibt das Arbeitszeitgesetz vorNach § 4 Arbeitszeitgesetz muss die Arbeit bei einer Dauer von mehr als sechs bis zu neun Stunden durch mindestens 30 Minuten Pause unterbrochen werden. Bei mehr als neun Stunden sind insgesamt mindestens 45 Minuten vorgeschrieben.
Die Pausen dürfen in Abschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Beschäftigte dürfen außerdem nicht länger als sechs Stunden hintereinander ohne Ruhepause arbeiten.
Tägliche Arbeitszeit Gesetzliche Mindestpause Mögliche Aufteilung Bis einschließlich 6 Stunden Keine gesetzliche Mindestpause Vertragliche Regelungen bleiben möglich Mehr als 6 bis 9 Stunden 30 Minuten Zum Beispiel zweimal 15 Minuten Mehr als 9 Stunden 45 Minuten Zum Beispiel dreimal 15 MinutenDie gesetzlichen Vorgaben schützen die Gesundheit der Beschäftigten. Arbeitnehmer und Arbeitgeber können deshalb nicht wirksam vereinbaren, dass die Pause einfach vollständig entfällt.
Wann eine Unterbrechung wirklich als Pause giltWährend einer echten Ruhepause muss der Beschäftigte von seiner Arbeitspflicht befreit sein. Er muss wissen, dass die Unterbrechung der Erholung dient, wie lange sie dauert und dass er über diese Zeit grundsätzlich frei verfügen kann.
Wer weiterhin Anrufe entgegennehmen, Kunden beobachten, Maschinen überwachen oder jederzeit auf Zuruf tätig werden muss, macht möglicherweise keine Ruhepause im Sinne des Arbeitszeitgesetzes. Entscheidend sind die tatsächlichen Bedingungen und nicht die Bezeichnung im Dienstplan.
Auch Essen am Schreibtisch ist nicht automatisch eine Pause. Bearbeitet der Beschäftigte dabei E-Mails, führt dienstliche Gespräche oder bleibt durchgehend für Kunden zuständig, spricht vieles für Arbeitszeit.
Pausenzeiten müssen nicht schon morgens minutengenau feststehenDas Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 21. August 2024, Az. 5 AZR 266/23 entschieden, dass Pausen bei betrieblich erforderlicher Flexibilität nicht zwingend bereits zu Schichtbeginn minutengenau festgelegt werden müssen. Der Beschäftigte muss aber spätestens zu Beginn der Pause wissen, dass und wie lange er nun frei hat.
Er muss den Zeitraum zur Erholung verwenden können. Eine bloße Phase mit geringerer Auslastung, in der jederzeit wieder gearbeitet werden muss, genügt nicht.
Pausen dürfen zudem nicht beliebig an den Anfang oder unmittelbar an das Ende des Arbeitstages verschoben werden. Sie sollen die Arbeit tatsächlich unterbrechen und während des Arbeitstages Erholung ermöglichen.
Bundesarbeitsgericht: Automatischer Abzug beweist keine PauseBesonders wichtig ist das BAG-Urteil vom 12. Februar 2025, Az. 5 AZR 51/24. In dem Verfahren verlangte eine teilzeitbeschäftigte Klinikärztin die Bezahlung von insgesamt 59 Stunden und drei Minuten, die das Zeiterfassungssystem automatisch als Pausen abgezogen hatte.
Die Ärztin arbeitete regulär sechs Stunden täglich. Sobald sie länger blieb, zog das System automatisch eine gesetzliche Mindestpause ab, sofern keine Pause am Terminal erfasst worden war.
Nach Darstellung der Ärztin hatte sie an den betroffenen Tagen durchgearbeitet. Das Krankenhaus bestritt dies pauschal und verwies auf den automatischen Pauseneintrag.
Arbeitgeber muss auf konkrete Angaben ebenfalls konkret antwortenDas Bundesarbeitsgericht hielt den Vortrag der Ärztin zur geleisteten Arbeitszeit für ausreichend. Sie hatte für die einzelnen Tage die erfassten Anfangs- und Endzeiten genannt und erklärt, dass sie mit Ausnahme der ausdrücklich gebuchten Unterbrechungen keine Pausen genommen habe.
Darauf hätte das Krankenhaus konkret antworten müssen. Es hätte darlegen müssen, an welchen Tagen und zu welchen Uhrzeiten die Ärztin tatsächlich nicht gearbeitet habe.
Der automatische Systemeintrag genügte dafür nicht. Das Gericht stellte ausdrücklich fest, dass ein pauschaler Pausenabzug keinen Tatsachenvortrag zur Gewährung und Inanspruchnahme einer Pause ersetzt.
Das BAG sprach der Ärztin das verlangte Geld allerdings nicht abschließend zu. Es hob das vorherige Urteil auf und verwies den Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung an das Landesarbeitsgericht zurück.
Durchgearbeitete Pause kann bezahlt werden müssenEine gesetzlich vorgeschriebene Ruhepause zählt normalerweise nicht zur vergütungspflichtigen Arbeitszeit. Das gilt aber nur, wenn die Arbeit tatsächlich unterbrochen wurde.
Arbeitet der Beschäftigte während der angeblichen Pause weiter, kann ein Anspruch auf Bezahlung bestehen. Bei zusätzlicher Arbeitszeit muss jedoch regelmäßig auch nachgewiesen werden, dass der Arbeitgeber die Arbeit angeordnet, gebilligt, geduldet oder durch die übertragenen Aufgaben erforderlich gemacht hat.
Eine automatische Eintragung macht aus geleisteter Arbeit keine unbezahlte Pause. Sie führt allerdings auch nicht automatisch dazu, dass jeder Beschäftigte ohne weitere Angaben eine Nachzahlung erhält.
Weitere Informationen zur Beweisführung enthält der Beitrag „Unbezahlte Überstunden: Arbeitgeber muss jede Stunde erfassen“. Wann zusätzliche Arbeitsstunden bezahlt werden müssen, erklärt außerdem der Artikel „Überstunden ohne Bezahlung: Wann der Arbeitgeber trotzdem zahlen muss“.
Wer die Pause freiwillig auslässt, bekommt nicht automatisch mehr GeldBeschäftigte dürfen gesetzlich vorgeschriebene Pausen nicht eigenmächtig auslassen, um früher Feierabend zu machen oder zusätzliche Stunden anzusammeln. Der Arbeitgeber muss dafür sorgen, dass die vorgeschriebenen Unterbrechungen tatsächlich stattfinden.
Hat der Arbeitgeber eine nutzbare Pause eindeutig angeordnet und arbeitet der Beschäftigte ohne betriebliche Notwendigkeit weiter, kann ein späterer Vergütungsanspruch scheitern. Der Arbeitgeber muss sich nicht jede selbst gewählte Mehrarbeit zurechnen lassen.
Anders kann es aussehen, wenn die Arbeitsmenge, Personalsituation oder Organisation eine Pause praktisch verhindert. Weiß der Arbeitgeber, dass Beschäftigte regelmäßig durcharbeiten, und unternimmt er nichts dagegen, kann dies für eine Duldung sprechen.
Die Arbeitszeiterfassung muss die Wirklichkeit abbildenArbeitgeber müssen ein System bereitstellen, mit dem die gesamte Arbeitszeit erfasst werden kann. Weitere Hintergründe dazu finden Beschäftigte im Beitrag „Arbeitszeit: 8-Stunden-Tag für Arbeitnehmer soll fallen“.
Ein System, das nur Arbeitsbeginn und Arbeitsende registriert und anschließend pauschal eine Pause abzieht, kann im Streit erhebliche Lücken aufweisen. Sinnvoller ist eine Erfassung, bei der Beginn und Ende der wirklichen Pause dokumentiert oder automatische Einträge nachträglich berichtigt werden können.
Besteht ein Betriebsrat, hat dieser bei der Festlegung von Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit sowie der Pausenzeiten nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 Betriebsverfassungsgesetz mitzubestimmen. Ein Arbeitgeber kann betriebliche Pausenregelungen daher nicht in jedem Fall allein einführen oder verändern.
Beschäftigte sollten falsche Abzüge sofort beanstandenWer während einer automatisch eingetragenen Pause gearbeitet hat, sollte nicht bis zum Ende des Jahres warten. Empfehlenswert ist eine zeitnahe schriftliche Mitteilung an den Arbeitgeber oder die Personalabteilung.
Aus der Mitteilung sollten Datum, Arbeitsbeginn, Arbeitsende, die abgezogene Pausenzeit und die währenddessen ausgeübte Tätigkeit hervorgehen. Auch dienstliche E-Mails, Telefonprotokolle, Einsatzpläne, Kundenkontakte oder Angaben von Kollegen können den Vortrag stützen.
Arbeits- und Tarifverträge enthalten häufig Ausschlussfristen. Danach können Vergütungsansprüche schon nach wenigen Monaten verfallen, wenn sie nicht rechtzeitig schriftlich geltend gemacht werden.
Verstöße gegen die Pausenpflicht können teuer werdenDer Arbeitgeber ist nicht nur für die Abrechnung, sondern auch für die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes verantwortlich. Gewährt er vorgeschriebene Pausen nicht, nicht rechtzeitig oder nicht in ausreichender Dauer, kann dies als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.
Das Arbeitszeitgesetz sieht dafür Geldbußen von bis zu 30.000 Euro vor. Bei vorsätzlichen, wiederholten Verstößen oder einer Gefährdung der Gesundheit kann unter weiteren Voraussetzungen sogar eine Straftat vorliegen.
Eine nachträglich im System erzeugte Pause beseitigt einen solchen Verstoß nicht. Der Gesundheitsschutz verlangt eine wirkliche Arbeitsunterbrechung.
Beispiel aus der PraxisEine Verkäuferin arbeitet von 9 bis 17.30 Uhr. Das Zeiterfassungssystem zieht jeden Tag automatisch 30 Minuten Mittagspause ab, obwohl sie an mehreren Tagen allein im Geschäft steht, Kunden bedient und auch während des Essens die Kasse betreut.
Die Verkäuferin notiert für jeden betroffenen Tag die Uhrzeiten und bewahrt Kassenbuchungen sowie dienstliche Nachrichten auf. Sie verlangt anschließend schriftlich die Berichtigung ihres Arbeitszeitkontos und die Bezahlung der durchgearbeiteten Zeiten.
Der Arbeitgeber kann den Anspruch nicht allein mit dem Hinweis zurückweisen, im System sei eine Pause eingetragen. Er müsste konkret erklären, wann die Verkäuferin tatsächlich von allen Aufgaben befreit war.
Häufige Fragen zu automatischen Pausenabzügen 1. Darf der Arbeitgeber nach sechs Stunden automatisch 30 Minuten abziehen?Ein automatischer Abzug ist nicht generell untersagt. Die 30 Minuten dürfen aber nur als unbezahlte Pause behandelt werden, wenn der Beschäftigte tatsächlich eine entsprechende Arbeitsunterbrechung hatte.
2. Muss eine Pause bezahlt werden?Echte Ruhepausen sind normalerweise unbezahlt, sofern Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung nichts Günstigeres vorsehen. Wird während der angeblichen Pause gearbeitet, kann die Zeit hingegen vergütungspflichtig sein.
3. Reicht der Pauseneintrag im Zeiterfassungssystem als Beweis?Nein. Nach dem BAG-Urteil vom 12. Februar 2025 beweist ein automatischer Eintrag nicht, dass die Pause wirklich gewährt und genommen wurde.
4. Was muss ein Arbeitnehmer im Streit vortragen?Er sollte für jeden Tag angeben, von wann bis wann er gearbeitet hat und welche Pause zu Unrecht abgezogen wurde. Zusätzlich sollte er erklären, weshalb er während dieses Zeitraums weiterarbeiten musste.
5. Darf ich auf meine Pause verzichten und dafür früher gehen?Bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden darf die gesetzliche Mindestpause nicht einfach entfallen. Der Arbeitgeber muss die Einhaltung sicherstellen und darf das Durcharbeiten nicht dauerhaft akzeptieren.
6. An wen können sich Beschäftigte bei falschen Pausenabzügen wenden?Erste Ansprechpartner sind der Arbeitgeber, die Personalabteilung und ein vorhandener Betriebs- oder Personalrat. Bei Verstößen gegen das Arbeitszeitgesetz kommen außerdem die zuständige Arbeitsschutzbehörde, eine Gewerkschaft oder ein Fachanwalt für Arbeitsrecht infrage.
Der Beitrag Arbeitgeber zieht Pausen ab: Aber Beschäftigte haben trotzdem Anspruch auf Lohn erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.
Bundesarbeitsgericht: Urlaub von Arbeitnehmern darf jetzt nicht mehr nach Kalendertagen abgerechnet werden
Wer im Schichtdienst arbeitet und Urlaub nimmt, erlebt oft eine unerwartete Überraschung auf der Abrechnung: Feiertage, die mitten in der Urlaubswoche liegen, werden als Urlaubstage gezählt, obwohl der Beschäftigte an diesen Tagen ohnehin dienstplanmäßig frei gehabt hätte.
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in einem Urteil vom 19. August 2025 klargestellt, dass genau das unzulässig ist. Urlaubstage dürfen nur für Tage abgezogen werden, an denen tatsächlich eine Arbeitspflicht besteht, aber nicht für Tage, an denen jemand ohnehin nicht gearbeitet hätte.
Für Pflegekräfte, Rettungsdienstmitarbeiter und andere Schichtarbeiter, die regelmäßig auch an Wochenenden und Feiertagen eingeteilt werden, ist dieses Urteil besonders wichttig.
Wer an zwölf oder mehr gesetzlichen Feiertagen im Jahr ohnehin nicht eingeteilt ist und trotzdem jedes Mal einen Urlaubstag verliert, büßt am Ende des Jahres bis zu neun oder mehr Urlaubstage ein. Er verliert Tage, die ihm rechtlichaber zustehen.
Das Urteil: Bundesarbeitsgericht stellt klar — kein Urlaub ohne ArbeitspflichtEin Notfallsanitäter, der seit 1996 in einem kommunalen Rettungsdienst beschäftigt ist, klagte gegen seinen Arbeitgeber. Dieser hatte das Urlaubsmodell auf eine Siebentagewoche umgestellt und dem Kläger damit 42 Urlaubstage jährlich gewährt (statt der üblichen 30).
Gleichzeitig verlangte der Arbeitgeber, dass bei jeder Urlaubswoche auch für gesetzliche Feiertage und die Vorfeiertage am 24. und 31. Dezember Urlaubstage einzusetzen seien, egal ob der Sanitäter an diesen Tagen nach dem Dienstplan eingeteilt war oder nicht. Das Urlaubskonto des Klägers wurde so für neun Tage belastet, und dies waren Tage, an denen er nach dem rollierenden Schichtplan ohnehin frei gehabt hätte.
Urlaub gilt nur bei ArbeitspflichtDas Bundesarbeitsgericht hat dazu eine klare Linie gezogen: Die Erfüllung eines Urlaubsanspruchs setzt voraus, dass der Arbeitnehmer von seiner Arbeitspflicht befreit wird. An einem Feiertag, an dem bereits keine Arbeitspflicht besteht, kann diese Arbeitspflicht nicht noch einmal aufgehoben werden.
Der Feiertag steht deshalb für die Urlaubsgewährung schlicht nicht zur Verfügung (BAG, 9 AZR 216/24). Die Sache wurde an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen, das nun für jeden einzelnen strittigen Feiertag prüfen muss, ob der Kläger an diesem Tag konkret zur Arbeit eingeteilt gewesen wäre oder nicht.
Der Rechtsgrundsatz selbst ist damit höchstrichterlich bestätigt: Wer ohnehin frei hat, verliert keinen Urlaubstag. Wer dagegen im Schichtdienst tatsächlich an Feiertagen eingeteilt wird, sieht sich anderen Regeln gegenüber.
Wer im Schichtdienst besonders aufpassen mussDie Frage, ob ein Feiertag als Urlaubstag zählen darf, hängt an einer einzigen Bedingung: Hätte der Beschäftigte an diesem Tag nach dem Dienstplan arbeiten müssen? Für die meisten Arbeitnehmer stellt sich diese Frage gar nicht, denn das Arbeitszeitgesetz verbietet die Beschäftigung an Sonn- und Feiertagen grundsätzlich (§ 9 Abs. 1 ArbZG).
Wer montags bis freitags arbeitet und an Weihnachten oder am Tag der Deutschen Einheit sowieso frei hat, dessen freier Tag ist einfach ein gesetzlicher Feiertag, und kein Urlaubstag.
Ausgenommen vom Beschäftigungsverbot sind bestimmte Berufsgruppen, für die Feiertagsarbeit rechtlich zulässig ist: Rettungsdienste und Notfallversorgung, Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen, Gastronomie, Verkehr und Transport sowie Medienunternehmen (§ 10 Abs. 1 ArbZG).
Für diese Beschäftigten gilt daher: Wer an einem Feiertag dienstplanmäßig eingeteilt ist und Urlaub nimmt, verbraucht tatsächlich einen Urlaubstag, weil er ohne diesen Urlaub hätte arbeiten müssen. Wer dagegen am selben Feiertag nach dem Dienstplan frei hat, verbraucht keinen.
Genau hier liegt die Grauzone, die Arbeitgeber im Schichtdienst systematisch ausnutzen. Sie berechnen den Urlaub auf Kalendertagsbasis, als ob jeder Tag des Jahres ein potenzieller Arbeitstag wäre, und kommen so auf scheinbar großzügige Urlaubsansprüche von 40 oder 42 Tagen. In der Praxis werden dabei Feiertage als Urlaubstage abgebucht, auf die der Arbeitgeber gar keinen Zugriff hat.
So prüfen Sie Ihr Urlaubskonto auf FeiertagsfehlerWer im Schichtdienst arbeitet, sollte das Urlaubskonto konkret prüfen. Entscheidend ist nicht die Gesamtzahl der gebuchten Urlaubstage, sondern wie der Arbeitgeber jeden einzelnen Urlaubsantritt abgerechnet hat.
Dienstplan sichernWer noch Dienstpläne aus früheren Jahren hat, bewahrt diese auf. Der Dienstplan ist der zentrale Beweis dafür, ob an einem strittigen Feiertag tatsächlich Arbeitspflicht bestanden hätte.
Urlaubsabrechnungen und Urlaubskonto vergleichenAuf der Lohnabrechnung oder im Personalportal des Arbeitgebers ist in der Regel ersichtlich, für welche Tage Urlaub gebucht wurde. Die Feiertage des jeweiligen Urlaubszeitraums notieren — und prüfen, ob dafür Urlaubstage abgezogen wurden.
Abgleich mit dem DienstplanWar der Beschäftigte an den fraglichen Feiertagen nach dem Schichtplan eingeteilt? Wenn ja, darf ein Urlaubstag abgezogen werden. War er planmäßig frei, ist der Abzug unzulässig.
Gutschrift schriftlich verlangenWer einen oder mehrere zu Unrecht abgezogene Urlaubstage identifiziert, kann die Gutschrift auf dem Urlaubskonto schriftlich verlangen. Empfohlen ist ein Brief mit Bezug auf das Bundesurlaubsgesetz und das Urteil des Bundesarbeitsgerichts. Kommt der Arbeitgeber nicht nach, gibt es weitere Wege, dabei zählen Fristen.
Was tun, wenn Urlaubstage zu Unrecht abgezogen wurdenDer Anspruch auf Rückbuchung von Urlaubstagen ergibt sich unmittelbar aus dem Bundesurlaubsgesetz und der gefestigten Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts. Wer die unzulässigen Abzüge dokumentiert hat, steht auf sicherem rechtlichen Grund.
Betriebsrat einschaltenKommt der Arbeitgeber dem Verlangen nicht nach, ist der nächste Schritt eine formelle Beschwerde beim Betriebsrat, sofern ein solcher vorhanden ist. Betriebsräte haben ein Mitspracherecht bei der Urlaubsplanung und Dienstplangestaltung und können die korrekte Abrechnung einfordern. Fehlt ein Betriebsrat, ist eine Klage vor dem Arbeitsgericht der direkte Weg.
Anschlussfristen beachtenWichtig für die Fristen: Arbeitsverträge und Tarifverträge enthalten häufig Ausschlussfristen. Das sind Fristen, nach denen Ansprüche automatisch verfallen, wenn sie nicht rechtzeitig schriftlich geltend gemacht wurden. Wie lange diese Fristen dauern, hängt vom jeweiligen Arbeits- oder Tarifvertrag ab.
Wer glaubt, dass ihm über mehrere Jahre Urlaubstage zu Unrecht abgezogen wurden, sollte den eigenen Vertrag auf solche Fristen prüfen. Wer erst nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses feststellt, dass Urlaubstage verschwunden sind, hat unter Umständen noch einen Anspruch auf Urlaubsabgeltung: aber nur für die Tage, die innerhalb der geltenden Frist noch geltend gemacht werden können.
Das Bundesarbeitsgericht hat eine jahrelange Praxis für rechtswidrig erklärt. Wer die eigene Urlaubsabrechnung nie geprüft hat, sollte es jetzt tun.
QuellenBundesarbeitsgericht: Urteil Az. 9 AZR 216/24 – Arbeitstagbezug bei der Berechnung und Erfüllung von Urlaub, Bundesministerium der Justiz: Mindesturlaubsgesetz für Arbeitnehmer (Bundesurlaubsgesetz, BUrlG), § 3 Dauer des Urlaubs.
Der Beitrag Bundesarbeitsgericht: Urlaub von Arbeitnehmern darf jetzt nicht mehr nach Kalendertagen abgerechnet werden erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.
Wohngeldgrenze wird ab 2027 erhöht: Kein Anspruch unter 15 Euro
Bei neuen Wohngeldberechnungen sollen Beträge zwischen zehn und 14 Euro ab 2027 grundsätzlich keinen Anspruch mehr auslösen. Die Bundesregierung will die bisherige Anspruchsschwelle von zehn auf 15 Euro anheben.
Ein errechneter Betrag von zwölf oder 14 Euro würde dann nicht lediglich gekürzt. Der Wohngeldanspruch würde vollständig entfallen.
Wichtig ist: Die Änderung ist noch nicht beschlossen. Bereits bewilligte Zahlungen sollen zudem nicht automatisch zum Jahreswechsel eingestellt werden.
Was gilt beim Wohngeld bisher?Nach dem geltenden § 21 Wohngeldgesetz besteht kein Anspruch, wenn das errechnete Wohngeld weniger als zehn Euro monatlich betragen würde. Ein Betrag von neun Euro wird deshalb schon heute nicht bewilligt.
Ab genau zehn Euro kann dagegen ein Anspruch bestehen. Das gilt auch für monatliche Beträge von elf, zwölf, 13 oder 14 Euro.
Die Höhe richtet sich unter anderem nach dem Gesamteinkommen, der Haushaltsgröße und der berücksichtigungsfähigen Miete oder Belastung. Auch die Mietstufe am Wohnort fließt in die Berechnung ein.
Was soll sich ab 2027 ändern?Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht eine neue Fassung des § 21 WoGG vor. Danach soll kein Wohngeldanspruch mehr bestehen, wenn der errechnete Betrag weniger als 15 Euro monatlich beträgt.
Betroffen wären somit Haushalte mit einem rechnerischen Wohngeldbetrag zwischen zehn und 14 Euro. Ein Betrag von genau 15 Euro bliebe nach dem Wortlaut des Entwurfs erhalten.
Rechtslage Anspruch besteht ab Geltendes Wohngeldrecht 10 Euro monatlich Geplante Regelung ab 2027 15 Euro monatlichEine Aufstockung kleinerer Beträge auf 15 Euro ist nicht vorgesehen. Ergibt die Berechnung beispielsweise 14 Euro, würde der Anspruch vollständig entfallen.
Bis zu 168 Euro Wohngeld im Jahr könnten verloren gehenDer finanzielle Verlust hängt vom errechneten Monatsbetrag ab. Bei zwölf Euro monatlich wären es bei einem unveränderten Anspruch über zwölf Monate insgesamt 144 Euro.
Bei 14 Euro monatlich gingen innerhalb eines Jahres 168 Euro verloren. Gerade für Menschen mit einem sehr knappen Einkommen kann auch ein solcher Betrag im Alltag spürbar sein.
Betroffen wären vor allem Haushalte, deren Einkommen nur knapp unter der bisherigen Wohngeldgrenze liegt. Schon geringe Veränderungen bei Einkommen, Miete oder Haushaltsgröße können darüber entscheiden, ob 14 oder mindestens 15 Euro errechnet werden.
Warum soll die Grenze angehoben werden?Die Bundesregierung bezeichnet die Untergrenze in ihrer Begründung als Bagatellgrenze. Sehr geringe Wohngeldbeträge würden den Zweck der Leistung nur unzureichend erfüllen.
Zugleich soll die Änderung die Wohngeldbehörden entlasten. Auch niedrige Beträge verursachen Berechnungen, Bescheide, Zahlungen und mögliche Änderungsverfahren.
Warum sich eine genaue Berechnung weiterhin lohntDas Ergebnis der Wohngeldberechnung kann sich verändern, wenn das Einkommen sinkt, die berücksichtigungsfähige Miete steigt oder sich die Zahl der Haushaltsmitglieder ändert. Auch Freibeträge und gesetzliche Abzüge beeinflussen die Höhe.
Menschen mit einer Schwerbehinderung oder einem Pflegegrad sollten deshalb prüfen, ob alle Vergünstigungen berücksichtigt wurden. Werden bisher übersehene Freibeträge oder Abzüge einbezogen, kann der berechnete Betrag die geplante Anspruchsschwelle von 15 Euro erreichen.
Betroffene sollten nicht allein wegen des Ergebnisses eines unverbindlichen Online-Rechners auf einen Antrag verzichten. Verbindlich entscheidet nur die zuständige Wohngeldbehörde anhand der eingereichten Angaben und Nachweise.
Wie sich Einkommen, Miete und Haushaltsgröße auf die Leistung auswirken, erklärt der interne Ratgeber zur Berechnung des Wohngeldes.
Laufende Bewilligungen sollen geschützt bleibenWurde das Wohngeld vor dem 1. Januar 2027 bewilligt und reicht der Bewilligungszeitraum in das Jahr 2027 hinein, soll grundsätzlich der bereits festgesetzte Betrag weitergezahlt werden. Das gilt bis zum Ende des bisherigen Bewilligungszeitraums.
Damit könnten auch Haushalte zunächst geschützt sein, die monatlich nur zehn bis 14 Euro erhalten. Ihre Zahlung würde nicht allein wegen des Jahreswechsels sofort entfallen.
Anders kann es aussehen, wenn die Behörde wegen veränderter Verhältnisse neu entscheiden muss. Spätestens im nächsten Bewilligungszeitraum wäre die geplante Anspruchsschwelle von 15 Euro zu beachten, sofern das Gesetz unverändert beschlossen wird.
Auch offene Anträge können geschützt seinDer Entwurf enthält außerdem eine Regelung für Anträge, über die bis zum 31. Dezember 2026 noch nicht entschieden wurde. Für die Zeit bis Ende 2026 soll das bisherige Recht gelten.
Führt die Berechnung nach dem neuen Recht ab Januar 2027 zu einem niedrigeren Wohngeld, soll grundsätzlich der für Dezember 2026 ermittelte höhere Betrag erhalten bleiben. Dieser Schutz soll für den restlichen Bewilligungszeitraum gelten.
Entscheidend ist damit nicht nur das Datum des Bescheids. Auch der Zeitpunkt des Antrags und der Beginn des Bewilligungszeitraums können wichtig sein.
Weitere vorgesehene Einschnitte erklärt der Beitrag Wohngeld-Kürzung: Diese Änderungen treffen Mieter.
Die Neuregelung ist noch nicht beschlossenDie Bundesregierung hat den Entwurf beschlossen und dem Bundesrat zugeleitet. Das parlamentarische Verfahren ist jedoch noch nicht beendet.
Die Anspruchsschwelle kann im weiteren Verfahren verändert oder wieder gestrichen werden. Erst nach der Verabschiedung und Veröffentlichung steht fest, welche Regelung tatsächlich gilt.
Nach dem bisherigen Entwurf soll das Gesetz am 1. Januar 2027 in Kraft treten. Bis dahin bleibt es bei der geltenden Grenze von zehn Euro.
Beispiel aus der PraxisEine alleinlebende Rentnerin erhält nach der Wohngeldberechnung monatlich 13 Euro. Bei unveränderten Verhältnissen sind das über zwölf Monate insgesamt 156 Euro.
Nach geltendem Recht kann dieser Betrag bewilligt werden, weil er nicht unter zehn Euro liegt. Nach der geplanten Regelung würde er dagegen keinen Anspruch mehr auslösen.
Sinkt das anrechenbare Einkommen der Rentnerin später oder steigt ihre berücksichtigungsfähige Miete, kann das Ergebnis höher ausfallen. Erreicht das Wohngeld mindestens 15 Euro, wäre nach dem Entwurf wieder ein Anspruch möglich.
Fragen und Antworten zur geplanten Wohngeldgrenze Wird Wohngeld unter 15 Euro schon heute abgelehnt?Nein. Derzeit entfällt der Anspruch nur, wenn das errechnete Wohngeld weniger als zehn Euro monatlich beträgt. Beträge von zehn bis 14 Euro können noch bewilligt werden.
Ist die neue Grenze bereits beschlossen?Nein. Es handelt sich um einen Gesetzentwurf der Bundesregierung. Bundestag und Bundesrat müssen das Gesetzgebungsverfahren noch abschließen.
Was passiert bei einem errechneten Wohngeld von 14 Euro?Nach dem Entwurf würde kein Wohngeldanspruch mehr bestehen. Der Betrag würde nicht auf 15 Euro erhöht.
Bleibt ein Betrag von genau 15 Euro erhalten?Ja. Der Entwurf schließt nur Beträge aus, die weniger als 15 Euro monatlich betragen. Genau 15 Euro liegen nicht unter dieser Grenze.
Werden laufende Zahlungen zum 1. Januar 2027 sofort eingestellt?Grundsätzlich nicht. Bereits vor dem Jahreswechsel bewilligtes Wohngeld soll bis zum Ende des laufenden Bewilligungszeitraums weitergezahlt werden. Eine neue Berechnung wegen veränderter Verhältnisse kann jedoch zu einem anderen Ergebnis führen.
Was gilt bei einem Ende 2026 noch nicht entschiedenen Antrag?Für den Zeitraum bis zum 31. Dezember 2026 soll das bisherige Recht gelten. Führt das neue Recht ab Januar zu einem niedrigeren Betrag, enthält der Entwurf einen Schutz für den höheren Dezemberbetrag.
Sollte bei einem niedrigen Betrag trotzdem ein Antrag gestellt werden?Ja, eine genaue Prüfung kann sich lohnen. Unverbindliche Rechner erfassen möglicherweise nicht alle Freibeträge und Abzüge. Verbindlich entscheidet ausschließlich die Wohngeldbehörde.
QuellenGeltende Rechtslage: § 21 Wohngeldgesetz
Geplante Änderung: Bundesratsdrucksache 474/26 vom 14. August 2026
Der Beitrag Wohngeldgrenze wird ab 2027 erhöht: Kein Anspruch unter 15 Euro erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.
KON-MED fordert Ende der Repression gegen kurdische Bewegung
Die Konföderation der Gemeinschaften Kurdistans in Deutschland (KON-MED) fordert angesichts neuer Strafverfahren gegen kurdische Aktivist:innen einen grundlegenden Kurswechsel der Bundesregierung. Der Dachverband sieht einen zunehmenden Widerspruch zwischen dem Prozess für Frieden und eine demokratische Gesellschaft in der Türkei und der fortgesetzten Kriminalisierung kurdischer politischer Arbeit in Deutschland. Anlass der Erklärung ist unter anderem die kürzlich bekannt gewordene Anklage gegen den kurdischen Politiker Yüksel Koç. Die Bundesanwaltschaft wirft dem früheren Ko-Vorsitzenden des Kongresses der Kurdisch-Demokratischen Gesellschaft in Europa (KCDK-E) „Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung“ nach §§ 129a und 129b StGB vor. KON-MED verweist zugleich auf weitere Verfahren und Festnahmen der vergangenen Monate. Sie zeigten, dass die strafrechtliche Verfolgung der kurdischen Bewegung in Deutschland ungeachtet der politischen Veränderungen der vergangenen anderthalb Jahre fortgesetzt werde.
„Die politische Lage hat sich verändert“
Die Konföderation stellt die deutsche Politik insbesondere dem seit 2025 eingeleiteten politischen Prozess gegenüber. Die PKK beschloss im Mai vergangenen Jahres ihre Auflösung und das Ende des bewaffneten Kampfes. Inzwischen wurden in der Türkei erste gesetzliche Regelungen für den weiteren Prozess verabschiedet. KON-MED bewertet den bisherigen rechtlichen Rahmen zwar als unzureichend und verweist unter anderem auf weiterhin offene Fragen zu politischen Gefangenen, kollektiven Rechten der Kurd:innen und den Voraussetzungen freier politischer Betätigung. Dennoch sei die grundsätzliche Richtung eindeutig: „Ein jahrzehntelang militärisch geführter Konflikt soll politisch gelöst werden.“ Deutschland halte dagegen an Instrumenten fest, die aus einer anderen politischen Situation stammten. Das PKK-Betätigungsverbot besteht seit 1993, die allgemeine Ermächtigung zur strafrechtlichen Verfolgung mutmaßlicher PKK-Mitglieder nach § 129b StGB seit 2011. „Auch nach der Auflösung der PKK wurde diese Politik nicht grundsätzlich neu bewertet“, kritisierte KON-MED. Hausdurchsuchungen, Überwachung, Festnahmen und Staatsschutzverfahren gehörten weiterhin zur deutschen Praxis.
Fall Koç steht für grundsätzliches Problem
Am Verfahren gegen Yüksel Koç zeigt sich für KON-MED ein grundsätzliches Problem der deutschen Strafverfolgung. Die von der Bundesanwaltschaft öffentlich genannten Vorwürfe beträfen zu wesentlichen Teilen seine frühere politische Organisations- und Öffentlichkeitsarbeit, darunter Veranstaltungen, Medienarbeit, politische Koordination und öffentliche Auftritte. Eine von Koç selbst begangene Gewalttat wird in der veröffentlichten Anklagebegründung nicht genannt. Die Auswirkungen solcher Verfahren reichten nach Ansicht des Dachverbands über die jeweils Beschuldigten hinaus. Sie vermittelten Kurd:innen in Deutschland, dass bereits politische Organisierung, Demonstrationen und öffentliches Eintreten für bestimmte kurdische Positionen die Aufmerksamkeit der Sicherheitsbehörden nach sich ziehen könnten. Damit gehe es bei der Debatte um das PKK-Verbot längst nicht mehr allein um Außen- oder Sicherheitspolitik. „Sie betrifft Grundrechte, politische Teilhabe und das Verhältnis des deutschen Staates zu einer großen migrantischen Community“, erklärte KON-MED.
Politischer Raum statt Kriminalisierung
Der laufende Friedensprozess zeige nach Auffassung der Konföderation gerade, dass die kurdische Frage nicht durch Repression gelöst werden könne. Das müsse auch Konsequenzen für den Umgang mit kurdischer Organisierung in Deutschland haben. „Wer politische Lösungen fordert, muss auch den Raum für politischen Kampf öffnen“, heißt es in der Erklärung. Demonstrationen, Vereinsarbeit, politische Veranstaltungen und Öffentlichkeitsarbeit dürften nicht aufgrund ihrer politischen Bezugspunkte kriminalisiert werden. KON-MED sieht darin auch einen unmittelbaren Zusammenhang mit dem Friedensprozess: Dieser brauche politische Akteur:innen, gesellschaftliche Organisierung und offene Debatten. Es sei daher widersprüchlich, wenn in der Türkei rechtliche Voraussetzungen für den Übergang vom bewaffneten Konflikt zur politischen Auseinandersetzung geschaffen würden, während Kurd:innen in Deutschland weiterhin wegen politischer und organisatorischer Tätigkeiten vor Staatsschutzsenaten stünden.
Forderung nach Aufhebung des PKK-Verbots
Von der Bundesregierung fordert KON-MED konkrete Konsequenzen. Das seit 1993 geltende PKK-Betätigungsverbot müsse aufgehoben und die allgemeine Verfolgungsermächtigung nach § 129b StGB zurückgenommen werden. Bereits laufende Verfahren müssten angesichts der Auflösung der PKK und des Friedensprozesses politisch und rechtlich neu bewertet werden. Darüber hinaus fordert die Konföderation ein Ende der Kriminalisierung kurdischer politischer und gesellschaftlicher Organisierung. Deutschland solle sich auch auf europäischer Ebene für eine Neubewertung der bisherigen Politik gegenüber der PKK einsetzen und den direkten Dialog mit kurdischen Organisationen und Vertreter:innen der kurdischen Gesellschaft ausbauen. „Deutschland kann zu einer politischen Lösung beitragen. Dafür muss es aber bereit sein, die eigene Politik zu verändern“, erklärte KON-MED. Wer heute den Frieden unterstützen wolle, könne nicht gleichzeitig am PKK-Verbot festhalten.
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Was bringt uns der September?
Pflegegeld: Pflegeheim erhöht Kosten falsch – Bewohnerin erhält 7.672 Euro zurück
Ein Pflegeheim darf seine Preise nicht allein mit einem unvollständigen Schreiben erhöhen. Fehlen vorgeschriebene Angaben oder eine ausreichende Begründung, ist das Erhöhungsverlangen unwirksam. Bewohner schulden dann zunächst weiterhin nur das bisher vereinbarte Entgelt.
Wird lediglich die gesetzliche Vier-Wochen-Frist unterschritten, ist der Mehrbetrag jedenfalls für den zu früh verlangten Zeitraum nicht geschuldet. Das bedeutet jedoch nicht automatisch, dass die gesamte Erhöhung dauerhaft entfällt.
Wie teuer fehlerhafte Forderungen für ein Heim werden können, zeigt ein Urteil des Oberlandesgerichts Köln. Eine Bewohnerin erhielt 7.672,07 Euro zurück, musste aber zwei späteren, wirksam angekündigten Erhöhungen zustimmen.
Wann darf ein Pflegeheim das Entgelt erhöhen?Nach § 9 des Wohn- und Betreuungsvertragsgesetzes darf ein Heim mehr Geld verlangen, wenn sich die bisherige Berechnungsgrundlage verändert hat. Das kann bei höheren Personal-, Lebensmittel-, Energie- oder Finanzierungskosten der Fall sein.
Außerhalb der nach dem SGB XI, SGB XII oder Teil 2 des SGB IX festgelegten Vergütungen müssen sowohl die Erhöhung als auch das neue Gesamtentgelt angemessen sein. Bei diesen sozialrechtlich festgelegten Entgelten entfällt die zusätzliche Angemessenheitsprüfung. Die Vorgaben für Ankündigung, Frist und Zustimmung gelten trotzdem.
Für Investitionskosten gelten zusätzliche Grenzen. Sie dürfen nur steigen, wenn die Aufwendungen für den Betrieb notwendig und nicht bereits durch öffentliche Fördermittel gedeckt sind.
Eine Änderung wegen eines höheren persönlichen Pflege- oder Betreuungsbedarfs fällt nicht unter diese Vorschrift. Für eine solche Leistungsanpassung gelten andere Regelungen des WBVG.
Was muss im Erhöhungsschreiben stehen?Das Heim muss die beabsichtigte Erhöhung schriftlich mitteilen und begründen. Eine pauschale Erklärung wie „Die allgemeinen Kosten sind gestiegen“ reicht nicht immer aus.
Prüffrage Was aus dem Schreiben hervorgehen muss Wurde die Schriftform eingehalten? Erforderlich ist grundsätzlich eine unterzeichnete Urkunde. Wann soll die Erhöhung beginnen? Das Schreiben muss ein eindeutiges Datum nennen. Welche Kosten steigen? Betroffene Bereiche wie Pflege, Unterkunft, Verpflegung oder Investitionen müssen erkennbar sein. Warum steigen diese Kosten? Die Einrichtung muss wenigstens allgemein erklären, wodurch die Mehrkosten entstanden sind. Wie verändern sich die Beträge? Die bisherigen und die vorgesehenen neuen Entgeltbestandteile müssen gegenübergestellt werden. Wie werden die Kosten verteilt? Der verwendete Umlagemaßstab muss angegeben werden. Können die Angaben geprüft werden? Bewohner müssen rechtzeitig Einsicht in die Kalkulationsunterlagen erhalten.Der Umlagemaßstab beschreibt, wie die gestiegenen Kosten auf die Bewohner verteilt werden. Möglich ist beispielsweise eine gleichmäßige Verteilung, eine Berechnung nach Wohnfläche oder bei Pflegekosten eine Abstufung nach dem Pflegegrad.
Nach Einschätzung der Verbraucherzentrale genügt eine gewöhnliche E-Mail oder ein Fax der Schriftform nicht. Eine elektronische Übermittlung kommt nur unter besonderen Voraussetzungen infrage, etwa mit einer qualifizierten elektronischen Signatur.
Der spätere Ausdruck einer gewöhnlichen E-Mail heilt den Formfehler nicht. Bewohner sollten deshalb prüfen, ob das Erhöhungsschreiben tatsächlich wirksam unterzeichnet wurde.
Wann beginnt die Vier-Wochen-Frist?Für die Frist zählt nicht das Datum auf dem Brief. Entscheidend ist, wann das ausreichend begründete Schreiben beim Bewohner oder seinem bevollmächtigten Vertreter angekommen ist.
Das höhere Entgelt wird frühestens vier Wochen nach diesem Zugang geschuldet. Erreicht das Schreiben den Bewohner zu spät, darf das Heim den Mehrbetrag nicht für den davor liegenden Zeitraum verlangen.
Fehlt eine ausreichende Begründung, beginnt die Frist nicht zu laufen. Schickt das Heim daraufhin ein neues, fehlerfreies Erhöhungsverlangen, muss erneut ausreichend Zeit bis zum verlangten Beginn verbleiben.
Wichtig ist: Ein zu früher Termin schützt nicht dauerhaft vor einer später korrekt angekündigten Erhöhung. Bewohner sollten sich aber auch nicht auf rückwirkende Forderungen einlassen, die nicht durch eine ordnungsgemäße vorherige Ankündigung gedeckt sind.
Wie ausführlich muss das Heim die Erhöhung erklären?Das Heim muss keine vollständige betriebswirtschaftliche Kalkulation in das Anschreiben aufnehmen. Bewohner müssen aber erkennen können, welche Kostenbereiche betroffen sind, welche Beträge sich ändern und wie die Mehrkosten verteilt werden.
Das OLG Köln, Urteil vom 28. Februar 2024, Az. 5 U 60/23, ließ allgemeine Hinweise auf gestiegene Personal- und Sachkosten genügen. In dem geprüften Schreiben waren außerdem die alten und neuen Beträge gegenübergestellt und Angaben zur Kostenverteilung beigefügt.
Nicht ausreichend war dagegen der bloße Hinweis, die Investitionskosten seien neu festgesetzt worden. Das Heim hätte zumindest allgemein erläutern müssen, ob etwa Miet-, Pacht- oder Finanzierungskosten gestiegen waren.
Auch das OLG Düsseldorf, Urteil vom 30. Oktober 2025, Az. 20 U 48/24, verlangte keine Aufschlüsselung jeder einzelnen Kalkulationsposition. Die Angabe, dass Kosten zu gleichen Teilen auf alle Bewohner verteilt werden, konnte als Umlagemaßstab ausreichen.
Vor allem bei mit Pflegekassen ausgehandelten oder behördlich festgesetzten Entgelten lassen Gerichte eine knappere Begründung genügen. Damit ist nicht jedes kurz formulierte Schreiben automatisch fehlerhaft. Eine vage Mitteilung ohne Betragsvergleich, erkennbare Kostenbereiche oder Angaben zur Verteilung genügt den gesetzlichen Anforderungen jedoch nicht.
Eine ausführliche Einordnung der Kölner Entscheidung enthält auch der Beitrag über unzulässige pauschale Kostenerhöhungen im Pflegeheim.
Vorläufige Ankündigungen können ausreichenPflegesatzverhandlungen mit Pflegekassen und Sozialhilfeträgern werden häufig erst kurz vor dem geplanten Beginn abgeschlossen. Einrichtungen dürfen eine erwartete Erhöhung deshalb bereits vor dem Ende der Verhandlungen ankündigen.
Das Schreiben muss die voraussichtlichen Beträge, die betroffenen Kostenbereiche und den geplanten Beginn ausreichend erkennen lassen. Nach Abschluss der Verhandlungen muss das Heim die endgültigen Beträge und mögliche Abweichungen mitteilen.
Übersteigt der endgültige Betrag die angekündigte Erhöhung erheblich, kann ein neues Erhöhungsverlangen mit einer neuen Vier-Wochen-Frist notwendig sein. Die ursprüngliche Mitteilung deckt dann nicht ohne Weiteres den gesamten Mehrbetrag ab.
Das OLG Köln hielt das zweistufige Vorgehen im Verfahren 5 U 60/23 für zulässig. Das OLG Düsseldorf, Urteil vom 13. Juni 2024, Az. 8 U 161/22, sah eine rund 17 Prozent höhere Endforderung dagegen nicht mehr als von der ursprünglichen Ankündigung gedeckt an. Eine vage Vorankündigung ohne nachvollziehbare Angaben reicht ebenfalls nicht aus.
Warum das Heim die Zustimmung des Bewohners brauchtEine formell richtige Mitteilung allein ändert den Heimvertrag noch nicht. Der Bundesgerichtshof entschied am 12. Mai 2016, Az. III ZR 279/15, dass eine Erhöhung nach § 9 WBVG die Zustimmung des Bewohners benötigt.
Das gilt auch für Menschen, die Leistungen der Pflegeversicherung oder Sozialhilfe erhalten. Eine Vertragsklausel, die dem Heim ein einseitiges Erhöhungsrecht einräumt, ist unwirksam.
Schweigen bedeutet nicht automatisch Zustimmung. Auch die bloße Duldung einer höheren Lastschrift reicht ohne weitere Umstände nicht aus.
Wer den erhöhten Betrag dagegen längere Zeit bewusst selbst überweist, kann damit im Einzelfall sein Einverständnis ausdrücken. Bewohner sollten einem zweifelhaften Schreiben deshalb ausdrücklich und schriftlich widersprechen.
Verweigert ein Bewohner seine Zustimmung zu einer berechtigten Erhöhung, kann das Heim auf Zustimmung klagen. Ein rechtskräftiges Urteil kann die Erklärung ersetzen und dadurch eine Nachzahlung ab dem zulässig angekündigten Zeitpunkt auslösen.
Was Bewohner nach einem fehlerhaften Schreiben tun solltenBewohner oder Angehörige sollten zunächst das Eingangsdatum notieren und den Briefumschlag aufbewahren. Danach sollten sie die neuen Beträge mit dem bisher vereinbarten Entgelt vergleichen.
Fehlen vorgeschriebene Angaben, sollte die Zustimmung schriftlich verweigert und ein neues Erhöhungsverlangen angefordert werden. Zusätzlich kann der Bewohner Einsicht in die Kalkulationsunterlagen verlangen.
Die gesamten Heimzahlungen sollten nicht eingestellt werden. Das bisher wirksam vereinbarte Entgelt bleibt auch dann geschuldet, wenn der zusätzliche Betrag streitig ist.
Vor einer Rückbuchung bereits eingezogener Beträge ist eine unabhängige Beratung sinnvoll. So lässt sich vermeiden, dass neben dem umstrittenen Mehrbetrag auch berechtigte Forderungen offenbleiben.
Bei einer Entgelterhöhung besteht außerdem ein besonderes Kündigungsrecht. Nach § 11 WBVG kann der Vertrag zu dem Zeitpunkt beendet werden, zu dem das Heim den höheren Betrag verlangt.
Ein kurzfristiger Umzug ist für pflegebedürftige Menschen häufig belastend. Die Kündigung sollte deshalb erst erklärt werden, wenn eine geeignete Versorgung und ein neuer Heimplatz gesichert sind.
Bereits gezahlte Beträge können zurückverlangt werdenHat ein Heim aufgrund einer unwirksamen Entgeltänderung zu viel Geld erhalten, kann ein Rückzahlungsanspruch bestehen. Das OLG Köln sprach der betroffenen Bewohnerin im Verfahren 5 U 60/23 einen solchen Anspruch zu.
Eine Erstattung folgt aber nicht automatisch aus jedem Fehler. Hat der Bewohner wirksam zugestimmt oder kann das Heim die Zustimmung gerichtlich durchsetzen, kann die Rückforderung geringer ausfallen.
Auch Verjährungsfristen müssen beachtet werden. Rechnungen, Kontoauszüge, Erhöhungsschreiben und mögliche Einverständniserklärungen sollten deshalb möglichst früh geprüft werden.
Wenn die höheren Pflegeheimkosten nicht mehr bezahlbar sindSelbst eine rechtmäßige Erhöhung kann Bewohner finanziell überfordern. Reichen Rente, Leistungen der Pflegekasse und verwertbares Vermögen nicht aus, kommt ein Antrag auf Hilfe zur Pflege beim Sozialamt infrage.
Der Antrag sollte gestellt werden, sobald die Finanzierungslücke absehbar ist. Weitere Hinweise enthält der Ratgeber zur Frage, wann das Sozialamt Pflegeheimkosten übernehmen muss.
Der Antrag beim Sozialamt ersetzt nicht die rechtliche Prüfung der Forderung. Auch bei finanzieller Bedürftigkeit sollte geklärt werden, ob die Erhöhung wirksam angekündigt wurde.
Praxisbeispiel: 180 Euro mehr ohne ausreichende BegründungFrau Becker ist 84 Jahre alt und erhält am 20. August ein Schreiben ihres Pflegeheims. Bereits ab 1. September soll ihr monatlicher Eigenanteil um 180 Euro steigen.
Das Heim verweist nur auf allgemeine Kostensteigerungen. Der Betragsvergleich und der Umlagemaßstab fehlen, außerdem bleiben bis zum verlangten Beginn weniger als vier Wochen.
Frau Beckers Tochter verweigert die Zustimmung schriftlich und zahlt zunächst den bisherigen Betrag weiter. Am 10. September schickt das Heim ein neues, ausreichend begründetes Schreiben und kündigt die Erhöhung zum 1. November an.
Nach einer unabhängigen Prüfung stimmt Frau Becker der Erhöhung zum 1. November zu. Für September und Oktober kann das Heim die zusätzlichen 360 Euro nicht auf das erste fehlerhafte Schreiben stützen.
Fragen und Antworten zur Preiserhöhung im Pflegeheim Darf ein Pflegeheim seine Preise grundsätzlich erhöhen?Ja. Voraussetzung ist, dass sich die Berechnungsgrundlage verändert hat und die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. Willkürliche oder nicht ausreichend erklärte Aufschläge sind unzulässig.
Welche Angaben darf das Erhöhungsschreiben nicht auslassen?Das Schreiben muss den Beginn, die betroffenen Kostenbereiche, die bisherigen und neuen Entgeltbestandteile sowie den Umlagemaßstab erkennen lassen. Außerdem muss das Heim die Erhöhung begründen und Einsicht in die Kalkulationsunterlagen ermöglichen.
Was passiert bei einer zu kurzen Vier-Wochen-Frist?Der Bewohner schuldet den höheren Betrag frühestens vier Wochen nach Zugang des ausreichend begründeten Verlangens. Für den davor liegenden Zeitraum darf das Heim den Mehrbetrag grundsätzlich nicht rückwirkend fordern.
Muss ein Bewohner der Erhöhung zustimmen?Ja. Ohne Zustimmung wird der Vertrag nicht allein durch das Schreiben des Heims geändert. Ist die Erhöhung berechtigt, kann die Einrichtung die Zustimmung jedoch gerichtlich durchsetzen.
Können bereits bezahlte Mehrbeträge zurückgefordert werden?Das ist möglich, wenn die Erhöhung unwirksam war und das Heim die Zustimmung nicht wirksam verlangen kann. Wegen möglicher Verjährung sollte der Anspruch früh geprüft werden.
Was können Bewohner tun, wenn sie die Erhöhung nicht bezahlen können?Sie sollten möglichst sofort prüfen lassen, ob Hilfe zur Pflege durch das Sozialamt möglich ist. Gleichzeitig sollte untersucht werden, ob das Erhöhungsschreiben die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt.
QuellenQuellen: § 9 WBVG, BGH, Urteil vom 12. Mai 2016 – III ZR 279/15, OLG Köln, Urteil vom 28. Februar 2024 – 5 U 60/23, OLG Düsseldorf, Urteil vom 13. Juni 2024 – 8 U 161/22, OLG Düsseldorf, Urteil vom 30. Oktober 2025 – 20 U 48/24 und Verbraucherzentrale.
Der Beitrag Pflegegeld: Pflegeheim erhöht Kosten falsch – Bewohnerin erhält 7.672 Euro zurück erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.
Wien nimmt russische Spione ins Visier
Die Regierung in Wien will künftig aktiver gegen russische Agenten vorgehen. Im Visier sind nach eigenen Aussagen Spione, die von Österreich aus gegen Deutschland arbeiten. Wie Bundeskanzler Christian Stocker (ÖVP) ankündigte, soll dafür auch der Rechtsrahmen geändert werden.
Es gehe dabei um den richtigen Umgang mit Spionage und Geheimdiensten, sagte er der Bild-Zeitung. Man habe aus der Vergangenheit eine Bestimmung, dass eine Angelegenheit nur dann verfolgbar sei, wenn sich diese Aktivitäten gegen Österreich richten, so der Bundeskanzler. Nach seinen Worten ist sein Kabinett gerade dabei, diese Regelung zu ändern und auszuweiten.
Stockers Regierung betrachtet die russische Botschaft in Wien als «Agenten-Nest», von dem aus aktiv gegen Deutschland und Tschechien gearbeitet werden kann. Die Hauptstadt gilt seit jeher als Drehscheibe für Agenten. Das liegt unter anderem an der zentralen Lage in Mitteleuropa. Dadurch ergeben sich kurze Wege in insgesamt acht Nachbarstaaten. Ein weiterer Grund ist die militärische Neutralität. Aber auch diese steht derzeit auf dem Prüfstand.
Es reicht! Wenn aus Berichterstattung politische Erziehung wird
Der letzte Sonntag vor einer deutschen Schicksalswahl, eine Partei, um die sich alles dreht – und ein öffentlich-rechtlicher Rundfunk, der offenbar gar nicht mehr genug von der AfD bekommen kann: Politik, Kirche, Sport, Vereine, Bürgerwacht, Parteiverbot. Gibt’s noch was anderes? Wer sich gestern durch die öffentlich-rechtlichen Angebote zappte, könnte beinahe meinen, Deutschland kenne an diesem Sonntag […]
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