Meinungsfreiheit ist nicht nur das Recht, zu Allem seinen Senf dazu zu geben wie an einer Würstelbude. Es ist das Recht, Behauptungen der Mächtigen in Frage zu stellen, Erklärungen und Fakten einzuklagen und Alternativen einzufordern. Das mag unbequem sein, lästig, nerven, bremsen. Aber es ist der Motor des Fortschritts. Ohne Nörgler, Zweifler und Besserwisser kein Fortschritt. Zweifel ist eine gesellschaftliche Produktivkraft. Seine Diffamierung durch angeblich alternativlose Politik ist Rückschritt in vormoderne Zeiten. Deutschland braucht wieder einen Grundkurs in Debatte und Wiederbelebung der Streitkultur.» (- Roland Tichy, Journalist und Publizist)
Externe Ticker
Trump’s Drug Pricing Deals Are a Farce
President Donald Trump is expected to announce more most-favored nation (MFN) drug pricing deals with additional pharmaceutical companies today. Public Citizen plans to immediately file a Freedom of Information request to obtain the texts of the newly claimed White House deals. Peter Maybarduk, Access to Medicines director for Public Citizen, issued the following statement:
“It has been nearly a year since Trump announced his first secret MFN deal with Pfizer, and he has almost nothing to show for it. The new deals are a distraction from the administration’s failed plan to lower U.S. drug prices to the levels paid in other wealthy countries. A more serious approach would build international reference pricing into Medicare drug price negotiation. Instead, Trump is cozying up to Big Pharma and keeping American drug prices high.
“There still is no evidence that any pharma company has followed through on prior commitments to the Trump administration to launch new drugs at MFN-price points. Uptake of TrumpRx, which may cause consumers to overpay on medicines, has been lackluster. The Centers for Medicare and Medicaid Services (CMS) has not announced any state participants in a pilot to test MFN-based prices in Medicaid. And CMS has failed to issue final rules to test MFN-pricing in Medicare, while simultaneously excluding almost all drug companies from these programs.”
Le Monde: Trauerfeiern für Gefallene spiegeln verändertes politisches Klima
Die französische Tageszeitung Le Monde hat sich ausführlich mit den Trauerfeiern und Gedenkveranstaltungen für gefallene Guerillakämpfer:innen befasst, die in den vergangenen Tagen in Kurdistan und der Türkei stattgefunden haben. Die Zeitung sieht darin nicht nur die Geschichte von Familien, die nach Jahren Gewissheit über das Schicksal ihrer Angehörigen erhalten, sondern auch einen sichtbaren Ausdruck der gesellschaftlichen Veränderungen im Prozess für Frieden und eine demokratische Gesellschaft.
In der Reportage von Céline Pierre-Magnani wird darauf verwiesen, dass die kurdische Befreiungsbewegung seit dem 21. August die Identitäten von rund 100 Guerillakämpfer:innen bekanntgegeben hat, die in vergangenen Jahren ums Leben gekommen waren. Daraufhin nahmen Familien unter anderem in Amed (tr. Diyarbakır), Wan (Van) und Istanbul Beileidsbekundungen entgegen.
‚Vor drei Jahren wären solche Bilder nicht geduldet worden‘
Ausführlich schildert Le Monde die Trauerfeier für Hakan Şaşik im Istanbuler Bezirk Arnavutköy. Şaşik hatte sich dem Bericht zufolge 2014 der Guerilla angeschlossen. Rund zwölf Jahre lang hatte seine Familie keine Nachricht über sein Schicksal erhalten. Erst durch die jüngsten Bekanntgaben erfuhr sie, dass Şaşik am 6. Oktober 2020 ums Leben gekommen war.
Besondere Aufmerksamkeit richtet die Zeitung auf die öffentlich aufgestellten Bilder von Guerillakämpfer:innen und Porträts des kurdischen Repräsentanten Abdullah Öcalan. Noch vor wenigen Jahren wären solche Bilder in der Türkei kaum offen möglich gewesen. Vor drei Jahren, so die Einschätzung von Le Monde, hätten die türkischen Behörden eine derartige Szenerie nicht geduldet.
Dass die Trauerfeiern heute öffentlich stattfinden können, bringt die Zeitung mit dem veränderten politischen Klima seit Ende 2024 und der neuen Phase in Verbindung, die mit Abdullah Öcalans Friedensaufruf eingeleitet wurde.
Familien erhalten nach Jahren Gewissheit
Die Reportage zeichnet zugleich die Geschichte der Familie Şaşik nach. Hakan Şaşiks Bruder berichtet von Razzien des türkischen Militärs im Elternhaus in Qers (Kars) während ihrer Kindheit. Sein Bruder sei von den Ungerechtigkeiten geprägt worden, die er in seinem Umfeld erlebt habe.
Über solche Familiengeschichten macht Le Monde auch die menschlichen Folgen des jahrzehntelangen Krieges in Kurdistan sichtbar. Viele Familien hätten über Jahre keine Nachricht von ihren Kindern oder anderen Angehörigen erhalten und erführen erst durch die jetzt veröffentlichten Namen, was mit ihnen geschehen sei.
Die Trauerfeiern werden damit zugleich zu Orten, an denen die Folgen der jahrzehntelangen bewaffneten Auseinandersetzungen für Familien und die kurdische Gesellschaft öffentlich sichtbar werden.
Vom bewaffneten Kampf zur politischen Auseinandersetzung
Le Monde ordnet diese Entwicklung in die breitere Debatte über die neue Phase bei der Lösung der kurdischen Frage ein. Mit Öcalans Aufruf und dem Übergang vom bewaffneten Kampf zur demokratischen politischen Auseinandersetzung habe für die kurdische Bewegung eine neue Epoche begonnen. Zu Wort kommt in der Reportage unter anderem Nedim Yılmaz, der 33 Jahre inhaftiert war. Auch Einschätzungen des Ko-Vorsitzenden der DEM-Partei, Tuncer Bakırhan, zum gegenwärtigen Prozess werden wiedergegeben.
Für die DEM-Partei und andere Teile der kurdischen Bewegung bestehe eine zentrale Herausforderung der neuen Phase darin, den Kampf um gleiche Rechte auf rechtlicher Grundlage und mit den Mitteln demokratischer Politik fortzuführen. Zugleich verweist Le Monde auf die Situation von Rechtsstaatlichkeit und Grundfreiheiten in der Türkei. Ob dieser Wandel unter den bestehenden Bedingungen gelingen könne, gehöre zu den entscheidenden Fragen der kommenden Zeit.
Die französische Zeitung hatte sich bereits zuvor mit dem Prozess zur Lösung der kurdischen Frage beschäftigt. In einer Analyse vom 11. August über das vom türkischen Parlament verabschiedete Rahmengesetz hatte Le Monde darauf hingewiesen, dass dieses die kurdische Frage allein nicht löse. Die Regelung betreffe vor allem die Niederlegung der Waffen und die damit verbundenen rechtlichen Verfahren. Zentrale Fragen hinsichtlich der politischen Forderungen der Kurd:innen und der Situation Öcalans seien dagegen weiterhin ungeklärt, hatte es geheißen.
https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/-52545 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/-52551 https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/-52539
Greetings on Knowledge Day
Enlarged version: The True Story of World War II
Würde die KI wirklich grün wählen?
Aktuell präsentieren uns viele linke Accounts einen Artikel der “Frankfurter Allgemeinen Zeitung” (FAZ) von vergangener Woche. Inhalt: Die KI würde Grün wählen. Viele hoffen nun auf virtuellen Beistand im Kampf gegen Rechts. Dabei ist das Argument ja nicht neu. Schon seit Jahren wird immer wieder heruntergebetet, dass Akademiker vor allem die Grünen wählen. Nun also auch […]
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Rente: Für 1974 Geborene fehlen plötzlich sechs Monatsrenten
Eine 1974 geborene Versicherte konnte ihre Altersvorsorge bislang mit einem regulären Rentenbeginn im Alter von 67 Jahren planen. Nach den Empfehlungen der Alterssicherungskommission könnte sie ihre Regelaltersrente jedoch erst mit 67 Jahren und sechs Monaten erhalten.
Für die Betroffene bedeutet das zunächst sechs Monate ohne die erwartete Rentenzahlung. Bei einer Bruttorente von 1.800 Euro geht es um 10.800 Euro, die während dieses halben Jahres nicht auf ihrem Konto eingehen.
Allerdings ist die höhere Altersgrenze noch nicht beschlossen. Nach geltendem Recht bleibt es für alle ab 1964 Geborenen bei der Regelaltersgrenze von 67 Jahren.
Warum ausgerechnet der Jahrgang 1974 betroffen wäreDer Jahrgang 1974 erreicht im Jahr 2041 das Alter von 67 Jahren. Genau bis zu diesem Jahr reicht die erste Modellrechnung der Alterssicherungskommission.
Die Fachleute gehen nach den mittleren Annahmen zur Lebenserwartung davon aus, dass die Regelaltersgrenze zwischen 2031 und 2041 schrittweise von 67 auf 67 Jahre und sechs Monate steigen könnte. Der Jahrgang 1974 würde damit am Ende dieser ersten Anhebungsphase stehen.
Eine Übersicht möglicher Altersgrenzen für die einzelnen Geburtsjahrgänge enthält der Beitrag Rente mit 67 vor dem Aus: Tabelle zeigt neue Altersgrenze für jeden Jahrgang.
Noch gilt für 1974 Geborene die Rente mit 67Nach dem derzeitigen Recht gilt für alle Versicherten, die 1964 oder später geboren wurden, eine Regelaltersgrenze von 67 Jahren. Dafür müssen mindestens fünf Versicherungsjahre vorhanden sein.
Eine 1974 geborene Frau kann daher nach heutiger Rechtslage im Jahr 2041 ihre reguläre Altersrente beziehen. Der genaue Beginn richtet sich nach ihrem Geburtsdatum und den Vorschriften über den Rentenbeginn.
Das Bundesarbeitsministerium bestätigt weiterhin die Regelaltersgrenze von 67 Jahren. Erst ein neues Gesetz könnte diesen Anspruch zeitlich verschieben.
So soll die Zwei-zu-eins-Regel funktionierenDie Kommission möchte das Rentenalter nach 2031 an die weitere Entwicklung der Lebenserwartung koppeln. Steigt die statistische Lebenserwartung um zwölf Monate, sollen acht Monate auf eine längere Erwerbszeit und vier Monate auf einen längeren durchschnittlichen Rentenbezug entfallen.
Nach den aktuellen Annahmen würde dies ungefähr alle zehn Jahre zu einer Erhöhung der Altersgrenze um sechs Monate führen. Die Altersgrenze soll anhand der tatsächlichen Entwicklung überprüft und jeweils mindestens fünf Jahre im Voraus festgelegt werden.
Der Abschlussbericht der Alterssicherungskommission bezeichnet die 67 Jahre und sechs Monate ausdrücklich als Modellrechnung. Entwickelt sich die Lebenserwartung anders, könnte auch die spätere Altersgrenze abweichen.
So viel Geld steckt in sechs MonatsrentenWie groß die vorübergehende Lücke ausfällt, hängt von der erwarteten persönlichen Bruttorente ab. Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge sowie eine mögliche Einkommensteuer sind in der folgenden Rechnung noch nicht berücksichtigt.
Erwartete Bruttorente im Monat Sechs zunächst ausbleibende Monatsrenten 1.200 Euro 7.200 Euro 1.500 Euro 9.000 Euro 1.800 Euro 10.800 Euro 2.000 Euro 12.000 Euro 2.500 Euro 15.000 EuroDie Tabelle zeigt keine endgültige lebenslange Einbuße. Wer die sechs Monate länger arbeitet, erhält weiterhin Arbeitsentgelt und sammelt zusätzliche Rentenansprüche.
Anders sieht es bei Menschen aus, die ihren Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht fortsetzen können oder kurz vor dem Ruhestand ihren Arbeitsplatz verlieren. Für sie kann aus der Verschiebung eine echte Versorgungslücke entstehen.
Die sechs Monatsrenten werden nicht nachgezahltBeginnt die Regelaltersrente erst sechs Monate später, werden die ausgefallenen Zahlungen grundsätzlich nicht nachträglich überwiesen. Der Anspruch entsteht erst mit Erreichen der dann geltenden Altersgrenze.
Wer länger arbeitet und weiterhin Beiträge zahlt, kann anschließend eine etwas höhere Monatsrente erhalten. Wie stark sie steigt, hängt vom versicherten Einkommen während dieser zusätzlichen Beschäftigungszeit ab.
Ob die höhere Monatsrente den späteren Beginn im Laufe des Lebens ausgleicht, lässt sich nicht pauschal beantworten. Gesundheitszustand, Lebenserwartung, Verdienst, Steuern und Sozialabgaben beeinflussen das persönliche Ergebnis.
Rentenbeginn mit 67 könnte einen dauerhaften Abschlag auslösenErfüllt die Versicherte mindestens 35 Versicherungsjahre, könnte sie möglicherweise trotzdem mit 67 Jahren in Altersrente gehen. Diese Rente würde dann sechs Monate vor der neuen Regelaltersgrenze beginnen.
Nach dem derzeitigen Abschlag von 0,3 Prozent pro Monat ergäbe sich eine dauerhafte Kürzung von 1,8 Prozent. Bei einer Bruttorente von 1.800 Euro wären das 32,40 Euro weniger im Monat.
Über 20 Rentenjahre summiert sich diese Kürzung ohne spätere Rentenanpassungen auf 7.776 Euro. Der aktuelle Stand der Berechnung wird im Beitrag Ändert sich die 0,3-Prozent-Regel bei der Frührente? erläutert.
Diese Rechnung setzt voraus, dass die heutigen Abschläge bestehen bleiben und die Versicherte weiterhin eine vorgezogene Altersrente beanspruchen kann. Beides kann der Gesetzgeber im Zuge der Reform verändern.
Auch die frühestmögliche Altersrente soll später beginnenDie Kommission möchte nicht nur die Regelaltersgrenze erhöhen. Die Altersrente für langjährig Versicherte soll zunächst nicht mehr ab 63, sondern erst ab 64 Jahren möglich sein.
Anschließend soll dieses Mindestalter zusammen mit der Regelaltersgrenze steigen. Bei einer Grenze von 67 Jahren und sechs Monaten könnte der früheste Zugang deshalb auf 64 Jahre und sechs Monate verschoben werden.
Damit bliebe ein Zeitfenster von drei Jahren zwischen der frühestmöglichen und der regulären Altersrente. Welche Folgen das hätte, zeigt der Beitrag Neue Rente mit 63 erst ab 64 Jahren.
45 Versicherungsjahre schützen möglicherweise nicht mehrNach geltendem Recht können ab 1964 Geborene mit 45 anrechenbaren Versicherungsjahren bereits mit 65 Jahren abschlagsfrei in Altersrente gehen. Für eine 1974 geborene Frau wäre diese Möglichkeit besonders wertvoll, weil sie gar nicht bis 67 oder 67 Jahre und sechs Monate arbeiten müsste.
Die Alterssicherungskommission empfiehlt jedoch, diesen abschlagsfreien Rentenzugang abzuschaffen. Ein früherer Ruhestand soll nicht mehr allein aufgrund einer langen Versicherungszeit möglich sein.
Welche Jahrgänge durch Übergangsvorschriften geschützt werden, steht noch nicht fest. Weitere Einzelheiten enthält der Beitrag Abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren weg: Gilt der Vertrauensschutz für Ältere?.
Gesundheitliche Härtefälle sollen berücksichtigt werdenDie Kommission räumt ein, dass nicht alle Menschen bis zu einer höheren Altersgrenze arbeiten können. Körperlich belastende Tätigkeiten, chronische Erkrankungen und schlechte Beschäftigungschancen im höheren Alter können einen längeren Verbleib im Beruf verhindern.
Vorgeschlagen wird ein vereinfachter Rentenzugang für ältere Versicherte, die ihren langjährig ausgeübten Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr fortsetzen können. Wie streng die medizinische Prüfung ausfallen und wie hoch eine solche Rente sein würde, ist noch offen.
Auch die Altersrente für schwerbehinderte Menschen bleibt vorerst bestehen. Nach heutigem Recht können ab 1964 Geborene mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 und 35 Versicherungsjahren ab 65 ohne Abschläge oder ab 62 mit Kürzungen in Rente gehen.
Die geltenden Voraussetzungen zeigt die Übersicht zur vorzeitigen Rente für schwerbehinderte Menschen.
Längeres Arbeiten ist nicht für jeden ein finanzieller GewinnWer gesund ist und einen sicheren Arbeitsplatz hat, kann durch sechs zusätzliche Beschäftigungsmonate mehr Einkommen erzielen und weitere Entgeltpunkte sammeln. Für diese Gruppe muss die Verschiebung nicht automatisch zu einem finanziellen Nachteil führen.
Beschäftigte mit gesundheitlichen Problemen können dagegen gezwungen sein, Krankengeld, Arbeitslosengeld oder andere Leistungen zu beantragen. Ein Anspruch entsteht nicht allein deshalb, weil die gesetzliche Altersgrenze angehoben wurde.
Besonders schwierig wird es, wenn ein Altersteilzeitvertrag, ein Aufhebungsvertrag oder eine private Auszahlung auf einen Rentenbeginn mit 67 abgestimmt wurde. Endet das vereinbarte Einkommen sechs Monate vor dem neuen Rentenbeginn, muss die betroffene Person die Zwischenzeit selbst finanzieren.
Versicherte sollten mit zwei Rententerminen rechnenMenschen des Jahrgangs 1974 sollten ihre Planung derzeit nicht vollständig auf 67 Jahre und sechs Monate umstellen. Ebenso riskant wäre es jedoch, die Reformdiskussion vollständig zu ignorieren.
Sinnvoll ist eine Berechnung nach dem geltenden Recht mit Rentenbeginn im Alter von 67 Jahren und eine zweite Rechnung mit einem Beginn sechs Monate später. Dabei sollten auch die finanziellen Folgen einer vorgezogenen Altersrente geprüft werden.
Ab dem 50. Lebensjahr können Versicherte unter bestimmten Voraussetzungen durch Sonderzahlungen spätere Abschläge ganz oder teilweise ausgleichen. Gegen-Hartz erklärt, wie sich Rentenabschläge durch zusätzliche Beitragszahlungen ausgleichen lassen.
Größere Zahlungen oder verbindliche Vereinbarungen über das Ende der Beschäftigung sollten jedoch erst nach einer individuellen Beratung erfolgen. Die spätere gesetzliche Übergangsregel kann die persönliche Planung nochmals verändern.
Beispiel aus der Praxis: Martina fehlen zunächst 10.800 EuroMartina wurde Mitte Oktober 1974 geboren und erwartet eine gesetzliche Bruttorente von 1.800 Euro. Nach dem geltenden Recht würde sie ihre Regelaltersgrenze im Oktober 2041 erreichen und könnte grundsätzlich ab November 2041 Rente beziehen.
Steigt die Altersgrenze für ihren Jahrgang auf 67 Jahre und sechs Monate, beginnt die Regelaltersrente erst sechs Monate später. Martina erhält während dieser Zeit sechs Zahlungen zu jeweils 1.800 Euro nicht und muss damit zunächst 10.800 Euro brutto überbrücken.
Nimmt sie stattdessen bereits mit 67 eine vorgezogene Altersrente, könnte nach der heutigen Berechnung ein lebenslanger Abschlag von 1,8 Prozent entstehen. Ihre Bruttorente würde vereinfacht von 1.800 Euro auf 1.767,60 Euro sinken.
Arbeitet Martina das halbe Jahr weiter, erhält sie Arbeitsentgelt und sammelt weitere Rentenansprüche. Welche Möglichkeit für sie günstiger ist, hängt von ihrer Gesundheit, ihrem Einkommen und den später beschlossenen Reformvorschriften ab.
Der Beitrag Rente: Für 1974 Geborene fehlen plötzlich sechs Monatsrenten erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.
Was das isländische Referendum über die EU aussagt
Kernkraftwerke – der Weg in die Energiezukunft. Horst-Joachim Lüdecke bei Kontrafunk
- Kernkraftwerke sind eine unerlässliche Komponente einer zukünftigen naturschonenden Stromerzeugung.
- Sie sind optimal in Stromnetze integrierbar, grundlastfähig, und ihre Brennstoffe stehen so gut wie unendlich lange zur Verfügung.
- Sie produzieren langfristig preiswerten Strom, und sie erzeugen kein CO2. Die von den Kernkraftgegnern behaupteten großen Risiken sind nicht real, die Probleme der Sicherheit sind technisch gelöst und beherrschbar.
- Kernkraftwerke stehen in der Sicherheit an zweiter Stelle aller Methoden der Stromerzeugung.
https://eike-klima-energie.eu/wp-content/uploads/2026/08/20260823_Audimax_Luedecke_Atomkraft_Final.mp3 Nachfolgend der Vorlesungstext von Prof. Lüdecke im Wortlaut, ausgenommen von geringen Erweiterungen, die infolge des engen Zeitrahmens beim gesprochenen Text fehlen. Ferner sind jetzt auch einige Internetlinks im Text enthalten. Warum brauchen wir Kernkraftwerke?
Ohne billige Energie, die stets zur benötigten Zeit zur Verfügung stehen muss, ist ein Industrieland nicht mehr auf dem Weltmarkt konkurrenzfähig, und sein Wohlstand nimmt ab. Dies erlebt zurzeit Deutschland als freien Fall seiner Industrie. Wind und Sonne zur Stromerzeugung haben viel zu kleine Leistungsdichten, sind wetterabhängig und daher insgesamt zu teuer (hier und hier). Bei Strommangel muss ein zweites System von fossilen Kraftwerken einspringen. Solch eine ungeeignete Energiepolitik lehnen 85% der Weltbevölkerung ab. Kohle, Öl und Gas sind immer noch die Hauptlieferanten von Energie, auch in Deutschland. Für die zukünftige Stromerzeugung sind Kernkraftwerke zur wichtigsten Option geworden, auch eine Mehrheit der deutschen Bevölkerung will sie wieder zurückhaben. Als Vorteile gelten ihre optimale Integrationsfähigkeit in Stromnetze, ihre langfristig günstigsten Kosten, ihre Grundlastfähigkeit, ihre Umweltverträglichkeit, ihre fast unendliche Brennstoffreichweite und ihre hohe Sicherheit. Kernkraftwerke erzeugen zudem kein CO2.
Kernkraftgegner, die überwiegend dem links-grünen Spektrum angehören, sehen dies völlig anders. Kernreaktoren seien zu teuer und grundsätzlich unbeherrschbar. Das Problem des radioaktiven Abfalls sei nicht gelöst, es drohe Proliferation radioaktiven Materials zum Bombenbau. Darüber hinaus wird die Strahlenbelastung bei Havarien von Kernreaktoren genannt. Belegte Fakten gibt es bei solchen Behauptungen fast nie, nur Ideologie zählt.
Freilich zeigt ein Blick auf die weltweite zivile Nutzung der Kernenergie, dass obwohl das erste stromerzeugende Kernkraftwerk bereits vor 75 Jahren in Betrieb genommen wurde, heute weltweit nur 10% der elektrischen Energie aus Kernkraftwerken kommen. Weil Strom weltweit und auch in Deutschland nur 15% der benötigten Gesamtenergie ausmacht, entsprechen 10% Strom nur 1,5% der Gesamtenergie. Das ist nicht viel. Im Vergleich dazu erzeugen allein Kohlekraftwerke 33% des weltweiten Stroms. Nur die EU, hier vorrangig Frankreich, die USA, Russland und Pakistan erzeugen um die 20% ihres Stroms aus Kernkraft. Einige Länder liegen noch weiter vorne wie die Ukraine mit 50% Kernenergiestrom. China mit 5% und Indien mit 3% gehören noch nicht zu den „Kernkraft-Riesen“, sind aber dabei es zu werden. Deutschland hat die Kernkraft aufgegeben und setzt mit Windrädern auf Methoden des Mittelalters.
Aktuell sind weltweit 415 Kernkraftwerke in Betrieb, weitere 190 werden gebaut. 70 davon sind in der Bauphase und 120 in konkreter Planung. Der wirtschaftlich bedingte Stillstand von Neubauten in den 1990er- und 2000er-Jahren ist beendet. Die bereits bestehenden Reaktoren, aber auch die zukünftigen 190 Reaktoren gehören fast alle zur Kernreaktor-Generation II bis III+ als Druckwasserreaktoren. Ihre Energieausbeute ist nur 2 bis 3 Mal besser als die von Kohlekraftwerken. Nur 14 der 190 kommenden Reaktoren sind Typen der neuen Generation-IV und nur unter diesen finden sich die wirklich fortgeschrittenen zukunftsträchtigen Anlagen mit 100-300-Mal mehr Energieausbeute als der von der Generation III.
Warum baut man dann nicht sofort und nur diese fortgeschrittenen Typen der Generation IV?Zunächst dauert der Bau eines Kernkraftwerks 6 bis 10 Jahre, in westlichen Ländern oft länger. Ferner gibt es noch andere Hindernisse, die mit Technik, Sicherheit oder Endlagerfragen der neuen Kernreaktoren nichts zu tun haben. In der Stromstatistik werden sich die neuen 190 Reaktoren ohnehin erst in den späten 2030er-Jahren wirklich bemerkbar machen, und erst danach wiederum wird es mit dem Bau von Generation IV Kraftwerken in großem Maßstab wirklich losgehen. Das erscheint paradox, weil einige hocheffiziente Kernkraftwerke der Generation IV bereits im Pilotbetrieb teilweise schon sehr lange laufen. Manche unter ihnen haben sogar schon über Jahrzehnte Strom in Verbrauchsnetze ohne größere technische Probleme eingespeist. Kernkraftwerke sind aber unabdingbar ein langfristiges Projekt. Kohle und Gas können durch Kernenergie nicht zeitnah ersetzt werden.
Wie kam die Menschheit zur friedlichen Nutzung Kernenergie?In der Zeit ab 1900 bis etwa 1935 haben Physiker und Physikerinnen herausgefunden, dass Atome einen positiv geladenen Kern von Nukleonen, bestehend aus positiv geladenen Protonen zusammen mit ungeladenen Neutronen haben. Jedes neutrale Atom besitzt eine Hülle aus negativen Elektronen, deren Anzahl mit der Protonenanzahl identisch ist. Der Atomkern macht zwar so gut wie die gesamte Atommasse aus, sein Durchmesser ist dagegen 20- bis 150-tausend Mal kleiner als der der Elektronenhülle. Gemäß klassischer Physik kann ein Atom gar nicht existieren. Erst die Quantenmechanik, die sich weitgehend der Anschauung entzieht, vermochte die Stabilität und den Aufbau von Atomen physikalisch zu erklären und genau zu berechnen.
Die starke Kernkraft hält die sich elektrisch gegenseitig abstoßenden Protonen und die zusätzlichen Neutronen im Atomkern zusammen. Die Anzahl der Protonen und damit der Elektronen bestimmt das Element. So besteht zum Beispiel der Kern von natürlichem Kohlenstoff aus 6 Protonen und 6 Neutronen und wird als C-12 abgekürzt. Isotope sind Variationen eines natürlichen Elements mit mehr oder weniger Neutronen und daher auch anderen Massen. So hat C-14 zwei Neutronen mehr als C-12, ist instabil und zerfällt mit einer Halbwertszeit von 5760 Jahren zu Stickstoff N-14, einem Elektron und einem Antineutrino. Zur Halbwertszeit hat sich jede Anfangsmenge eines zerfallenden Kerns halbiert. Der Kern des leichtesten Elements Wasserstoff H-1 ist nur ein Proton, sein Isotop Deuterium H-2 besitzt zusätzlich ein Neutron und sein Isotop Tritium H-3 bereits 2 Neutronen. Tritium zerfällt mit einer Halbwertszeit von 12,3 Jahren. Das schwerste stabile Element Blei-208 hat 82 Protonen und 126 Neutronen. Mit der Abweichung eines Isotops von der natürlichen Neutronenzahl steigt die Instabilität des Elements. Es kommen aber alle Variationen vor, stabile und instabile Elemente sowie stabile und instabile Isotope. In der Natur finden sich 91 Elemente, davon sind 11 instabil.
Alles, was wir spüren, sehen, riechen, hören und alle chemischen Reaktionen wie das Verbrennen von Kohle oder das Rosten von Metall wird von Energieänderungen in der Elektronenhülle verursacht. Die Atomkerne bleiben davon unberührt. Zu einem Atomkern können nur radioaktive Strahlung oder Neutronen vordringen. Die berühmte Formel E = m · c2 von Albert Einstein besagt, dass Energie E und Masse m äquivalent sind und gegeneinander umgewandelt werden können. Die Energieänderungen der Elektronenhülle sind freilich so winzig, dass ihre Massenänderungen verschwindend sind.
Dies ändert sich dramatisch bei Umwandlungen von Atomkernen wie Kernspaltung oder Kernfusion. Die Massen- und Energie-Änderungen sind hier 100-millionenfach größer, als die der Elektronenhülle. Sie erreichen bereits den Prozentbereich. So kann Uran-235 in mehrere Bruchstücke zerfallen, die dann insgesamt 0,1 % weniger Masse haben. Dieser Massendefekt wird bei der Kernspaltung zur kinetischen Energie der Spaltprodukte und zu Strahlungsenergie. Die Entdeckung der Kernspaltung 1938 von Otto Hahn, Fritz Straßmann und Lise Meitner bedeutete zugleich die Entdeckung einer bisher unbekannten extrem hohen Energieerzeugung. Bei vollständiger Umwandlung von Masse zu Energie werden zum Beispiel aus nur 4 Millionstel Gramm Masse 100 kWh Energie. Davon sind allerdings die heutigen Kernreaktoren der Generation II bis IV um Lichtjahre entfernt. Eine konkrete Anwendung der Energie-Masse-Äquivalenz gibt es aber zum Beispiel schon in der medizinischen Positronen-Emissions-Tomographie (PET), wo Masse in Photonenenergie umgewandelt wird.
Warum bisher nur Energieerzeugung durch Kernspaltung, wie steht es mit der Kernfusion?Die Bindungsenergie pro Nukleon in einem Atomkern steigt vom Wasserstoff H-1 bis hin zu Eisen Fe-56 steil an und nimmt danach, wesentlich flacher verlaufend, bis zu Uran und Blei wieder ab (hier). Mehr Bindungsenergie entspricht gemäß der Energie-Masse-Äquivalenz weniger Kernmasse und umgekehrt. Fusioniert man Deuterium mit Tritium, erzeugt man einen Heliumkern höherer Bindungsenergie und ein Neutron. Der entstandene Massendefekt wird zu nutzbarer kinetischer Energie des Heliumkerns und des Neutrons. Im flacheren Bereich der Bindungsenergie-Kurve erzeugt umgekehrt Kernspaltung einen Massendefekt, weil zum Beispiel die leichteren Bruchstücke eines gespaltenen Urankerns dann insgesamt eine höhere Bindungsenergie aufweisen. Wegen der unsymmetrischen Bindungsenergiekurve ist der Energiegewinn pro Gramm Brennstoff aus Fusion größer als der aus Kernspaltung. Allerdings versucht man seit 75 Jahren die Kernfusion mit einem Reaktor zur Energieerzeugung – bisher ohne geringste realistische Aussicht auf Nutzung.
Ob Kernfusion wegen ihrer extremen technischen Komplexität jemals wirtschaftlicher sein kann als die erfolgreiche und inzwischen weit fortgeschrittene Kernspaltung, ist höchst unwahrscheinlich. Hätte man ausreichend lang das Lawson-Kriterium als einer komplexen physikalischen Bedingung für eine im Plasma von selbst ablaufende Kernfusion erreicht, fangen die wirklichen Probleme erst an. Hochenergetische Neutronen zerschießen die ein hochsensibles Plasma einschließenden Reaktorwände und machen sie radioaktiv. Bei der zweiten Fusionsmethode mit Lasern wird das Hundertfache der theoretischen Fusionsenergie aus dem Stromnetz benötigt. Die Idee von einem in wenigen Jahren erreichbaren Kernfusion-Reaktor ist Zweckoptimismus zur Einwerbung von Hochrisiko-Kapital. Die deutsche Politik, die alle Kernkraftwerke verschrotten ließ, unterstützt nun die in den nächsten Jahrzehnten völlig unrealistische Nutzung der Kernfusion mit Steuergeldern, während sie den erfolgversprechenden Dual-Fluid Reaktor DFR komplett ignoriert. Diese Politik ist in Wirklichkeit der ideologische Ausschluss jeder Kernenergie. Gegen die interessante Fusionsforschung selber ist dagegen nichts einzuwenden.
Vor der Funktionsweise von Kernkraftwerken soll nun zuerst ihre Sicherheit und die Problematik der radioaktiven Strahlung näher betrachtet werden.
Wie sicher sind Kernkraftwerke?Das Sicherheitskriterium bei der Stromerzeugung wird als „Todesfälle pro Terawattstunde Strom“ definiert und ist im Allgemeinen aus Vergleichen der Gefährlichkeit von Autoreisen und Flugreisen bekannt. Die Irrationalität beim Thema Sicherheit von Kernkraftwerken zeigte sich hierzulande daran, dass selbst unbedeutendste Störungen in Kernkraftwerken von den deutschen Medien zu Ereignissen nahe einem „Gau“ erklärt wurden. Von herabstürzenden Windradmonteuren war dagegen noch nie etwas zu hören. In der Realität verursachte der größte Kernkraftwerksunfall in Tschernobyl 28 unmittelbare Todesopfer durch Strahlenkrankheit und 19 spätere Todesfälle, für die aber kein Zusammenhang mit Strahlung nachgewiesen werden konnte. In Fukushima gab es keinen einzigen Strahlentoten. All dies ist belegt vom United Nations Scientific Committee on the Effects of Atomic Radiation der vereinten Nationen. Die korrekte Sicherheitsreihenfolge von Todesfällen pro Terawattstunde Strom beginnt mit 0,02 Solarenergie, 0,03 Kernenergie, 0,04 Wind und endet mit 2,8 Erdgas, 18,4 Öl und 24,6 Kohle. Man findet diese Werte in Our world of data, der Fachzeitschrift The Lancet, beim Schweizer Paul Scherrer Institut und in Statista.
Wie gefährlich ist eigentlich radioaktive Strahlung?Radioaktivität ist die Fähigkeit eines Atomkerns Strahlung zu emittieren. Dabei wird er zu einem anderen Kern, der seinerseits wieder radioaktiv sein kann, bis solche Zerfallsketten in einem stabilen Kern enden. Es gibt Alpha-, Beta- und Gamma-Strahlung. Sie alle sind ionisierend und können Schäden an Organzellen bewirken. Dabei werden Elektronen aus Atomen oder Molekülresten herausgeschlagen, wobei organschädigende positiv geladene Ionen entstehen. Der Atomkern des bestrahlten Organismus wird nicht radioaktiv, Radioaktivität ist nicht ansteckend! Es gibt zudem keinen Unterschied zwischen der natürlichen Radioaktivität und der von abgebranntem Brennstoff eines Kernkraftwerks!
Alphastrahlung sind positiv geladene Heliumkerne, die bereits von Papier abgeschirmt werden. Sie ist nur gefährlich durch Einatmen von zu viel Umgebungs-Radon oder zum Beispiel durch kriminell manipulierte Nahrungsaufnahme eines Alpha-Strahlers (hier), ansonsten ist sie unbedenklich. Betastrahlung sind Elektronen hoher kinetischer Energie, die bereits ein dickes Buch abschirmt. Sie ist beim Einatmen von technisch verursachten hohen Konzentrationen des Betastrahlers Tritium in der Luft extrem gefährlich, wobei daran zu erinnern ist, dass Tritium als Brennstoff für Plasma-Fusionskraftwerke vorgesehen ist und das „handling“ großer Tritium-Mengen potentiell eine maßgebende Gefahr darstellt. Die natürliche Konzentration von Tritium in der Luft ist dagegen verschwindend und ungefährlich. Gammastrahlung ist elektromagnetische Strahlung wie Licht, wegen höchster Frequenz aber extrem energetisch und unsichtbar. Ihre aufwendige Abschirmung ist aus den bleigefütterten Schutzjacken beim Röntgen bekannt.
Eine aufgenommene Strahlungsdosis wird in Milli-Sievert angegeben. Entscheidend ist dabei die Dosisrate als Dosis pro Zeit. So beträgt die Dosisrate der natürlichen Umgebungsstrahlung in Deutschland gemittelte 2,1 Milli-Sievert pro Jahr. Das Strahlenschutzgesetz und die Strahlenschutzverordnung legen Dosisgrenzwerte pro Jahr fest. Die zusätzliche Jahresdosisrate sollte auf 1 Milli-Sievert beschränkt sein, in Forschung und Medizin werden 20 Milli-Sievert zugelassen. Einmal Zähne röntgen macht die Dosis 0,02 Milli-Sievert, ein Ganzkörper-CT-Scan die von 20 Milli-Sievert. Somit wird bei 50-Mal im Jahr Zähne röntgen oder einem einzigen Ganzkörper-CT die 20-MilliSievert-Jahresgrenze erreicht. Die Tschernobyl-Havarie erzeugte in der Bevölkerung außerhalb der 30-km Sperrzone 10-30 Milli-Sievert im ersten Jahr und im fernen Deutschland 1 Milli-Sievert.
Nun die gute Nachricht: Die natürliche Jahresdosisrate in Gegenden vieler Länder übersteigt bei weitem alle zuvor genannten Werte. Trotzdem gibt es dort keine höheren Krebsraten oder eine höhere Sterblichkeit. Spitzenreiter sind Ramsar im Iran mit 450 Milli-Sievert pro Jahr und der Strand von Guarapari in Brasilien mit 200 Milli-Sievert. Aber auch in Spanien, Frankreich und Finnland kommen Gegenden mit 100 Millisievert pro Jahr vor. Aus Hiroshima und Nagasaki weiß man, dass 1 Sievert in wenigen Minuten bis etwa einer Stunde gefährlich ist, mehrere Sievert über so kurze Zeiten sogar lebensgefährlich. Unterhalb von 1 Sievert ist dagegen so gut wie nichts bekannt. Unser Körper ist durch natürliche Radioaktivität aus Einatmung und Nahrung selber radioaktiv. Überhaupt keine Radioaktivität ist daher nicht der Naturzustand. Ohne Radioaktivität, die unsere Vererbungsmoleküle verändern, gäbe es keine Evolution und damit auch keine Menschen. Radioaktive Strahlung scheint bei kleiner Dosis die Reparaturmechanismen der Zellen anzuregen und unser Immunsystem zu trainieren, so wie es moderate Sonnenstrahlung und nicht zu gefährliche Bakterien und Viren auch machen. Dieser noch weitgehend unerforschte benigne Effekt ist als Hormesis (hier) bekannt.
Die Hormesis hat allerdings keine Konsequenzen, denn die Widerstandsfähigkeit gegen extreme natürliche Radioaktivität kann auch auf hunderttausenden Jahren langer Genanpassung der dortigen Bevölkerung beruhen und darf nicht einfach auf jeden Menschen übertragen werden Eine wissenschaftliche Klärung der Hormesis wird es vermutlich nie geben, weil wohl niemand die extremen Kosten für ihre umfangreiche und teure Erforschung aufbringen wird. An den offiziellen Dosisgrenzen wird sich allein schon aus Sicherheitsgründen nichts ändern. Allerdings gibt es seit 2025 vom „break through institute der USA“ Bestrebungen den Strahlenschutz evidenzbasierter zu gestalten. Infolgedessen muss jeder für sich selbst die Strahlenbelastung eines CT gegen das Risiko abwägen, dass ohne CT vielleicht eine schwerwiegende Krankheit nicht ausreichend früh entdeckt werden konnte.
Wie funktionieren Kernkraftwerke der Generation II und III?Es ist noch einmal zu betonen, dass die heutigen Kernkraftwerke fast alle vom Druckwassertyp (hier) Generation II und später der Generation III sind. Auf der anderen Seite ist die Anzahl anderer Reaktorkonfigurationen unübersichtlich groß. Die Vorlesung muss sich daher auf die Generation II und III und danach nur auf diejenigen neuen Kraftwerks-Typen der Generation IV beschränken, die einen maßgebenden Effizienz-Fortschritt bieten.
Der Trick von Kernkraftwerken ist die Kettenreaktion. Die Spaltung eines Atomkerns wird durch ein einfliegendes Neutron ausgelöst, das den Kern in zwei Fragmente höherer Bindungsenergie zerteilt, die zu nuklearem Abfall werden. Dabei werden Wärme und neue Spaltneutronen freigesetzt, die den Reaktor am Laufen halten. Das funktioniert nicht gleich mit Natururan als einer Mischung von mehreren Uranisotopen. In dieser Mischung ist nur das U-235 gut spaltbar, nicht aber U-238, das mit 99,27 % den Löwenanteil im Natururan ausmacht. U-235 zerfällt mit einer Halbwertszeit von 700 Millionen Jahren, so dass U-235 heute nur noch 0,7% Anteil im Natururan einnimmt – in der Erdvergangenheit war dieser Prozentsatz deutlich höher. Der Brennstoff des Reaktors muss daher mit dem gut spaltbaren U-235 angereichert werden, was heute einen Großteil der Kosten des Stroms aus Kernenergie ausmacht.
Weil langsame Neutronen einen höheren Wirkungsquerschnitt beim Spalten aufweisen als schnelle Neutronen, wird die Kernspaltung mit Neutronen-Moderatoren wesentlich besser. Solche Moderatoren sind bei fast allen heutigen Reaktoren der Generation II und III gewöhnliches Wasser von etwa 320 Grad Celsius und hohem Druck von ca. 160 bar, um sieden zu verhindern. Es füllt den Raum zwischen den Uranstäben aus. Das Wasser im Sekundärkreislauf hat dagegen nur noch 60 bar, siedet deswegen, und der Dampf treibt die Stromturbinen genauso an wie in jedem klassischen Kohle- oder Gaskraftwerk. Die Trennung von Haupt- und Sekundärkreislauf verhindert, dass radioaktive Stoffe den Primärkreislauf verlassen könnten. Solche Druckwasser-Reaktoren werden als thermische Reaktoren bezeichnet, wobei mit „thermisch“ die Neutronengeschwindigkeit wie etwa die der Luftmoleküle eines Wohnzimmers gemeint ist.
Reaktoren, die keine Moderatoren verwenden und mit schnellen Neutronen spalten, werden „schnelle Reaktoren“ genannt. Sie können nicht mit Wasser als Moderatoren betrieben werden. Die fortgeschrittene Generation IV besteht überwiegend aus schnellen Reaktoren.
Wenn von den frischen Spaltungsneutronen im Durchschnitt immer genau ein Neutron überlebt, das wieder einen weiteren Kern spaltet, bleibt die Kettenreaktion aufrechterhalten. Diesen Zustand nennt man „kritisch“. Überlebt im Schnitt weniger als ein Neutron, ist der Reaktor unterkritisch und kann nicht selbständig laufen. Überlebt mehr als ein Neutron, steigt die Leistung zu stark an, und der Reaktor ist überkritisch. Durch Einfügen von Regelstäben in die Brennstäbe und durch Zusetzen von Bor zum Kühlwasser, die Neutronen absorbieren, hält man den Reaktor im kritischen Bereich.
Kaum bekannt ist, dass die Natur von sich aus Kernreaktoren erzeugen konnte (hier). Es waren Naturreaktoren vor 1,5 Milliarden Jahren, Menschen gab es damals noch nicht. Zufällige Umstände im afrikanischen Gabun ließen aus U-235 mit damals noch 3% im Natururan und aus Umgebungswasser als Moderator natürliche Reaktoren entstehen, die von selbst schwach liefen. 15 solcher Reaktoren hat man entdeckt. Sie waren um eine halbe Millionen Jahre aktiv. Falls man Kernreaktoren als die Ausgeburt des Leibhaftigen ansieht, können diese Naturreaktoren vielleicht einem Irrtum abhelfen.
Zurück zur Kettenreaktion! Kann der überkritische Zustand nicht durch Regelungsfehler entstehen und dann die Leistung des Reaktors ins Unermessliche ansteigen? Dies ist unmöglich, denn beim Druckwasserreaktor fängt in solch einem Störfall das Wasser sofort zu verdampfen an. Die Neutronen werden dann nicht mehr moderiert, spalten schlechter, und der Reaktor geht von selbst aus. Nur Reaktoren mit einem solchen Regelungsverhalten (Fachbegriff negativer Reaktivitätskoeffizient) sind in der westlichen Welt genehmigungsfähig, was Leistungsexkursionen explosiven Charakters ausschließt. Eine Leistungsexkursion ist dennoch nicht harmlos, weil dabei radioaktives Material austreten kann. Da sich durch die große Hitze und die entstandenen Kräfte sofort die Reaktorform verändert, kann der Reaktor danach nicht mehr kritisch werden und ist irreparabel zerstört. Solch eine Leistungsexkursion gab es 1986 in Tschernobyl, einem Siedewasser-Reaktor mit Graphitmoderator, der im Westen nie eine Betriebsgenehmigung erhalten hätte.
Doch selbst bei negativem Reaktivitätskoeffizienten kann eine andere Gefahr entstehen, die Kernschmelze (hier). Sie kann auftreten, wenn die Kühlung ausfällt, nachdem der Reaktor schon eine Weile lief und Brennelemente mit hochradioaktiven Spaltprodukten angereichert sind. Diese produzieren selbst Wärme, auch wenn der Reaktor abgeschaltet ist. Die Notabschaltung hat man gut im Griff, aber der Umgang mit dieser sogenannten Restzerfallswärme ist Gegenstand der Weiterentwicklung in der Sicherheit. Kernschmelzen sind beim Reaktorunfall in Harrisburg und in Fukushima passiert, beide von der Generation II.
An diese Stelle passt nun die Erklärung, was das„+“ in Generation III+ meint. Es bezeichnet eine Weiterentwicklung der Generation III hin zu mehr Sicherheit gegen Kernschmelze durch aufwendigere Bauweisen wie unter Anderem einem sogenannten Core Catcher, der im schlimmsten Fall den extrem heißen Brennstoff auffängt. Grundsätzliches an der Betriebsweise hat sich nicht geändert, die Effizienz dieser Reaktoren ist durch das „Plus“ nicht besser geworden. Da Sicherheit ihren Preis hat, stiegen Baukosten, Bauzeiten, Bürokratie und Prüfungsvorschriften stark an. Der finnische Reaktor Olkiluoto benötigte zur Fertigstellung 18 an Stelle der 4 geplanten Jahre, und seine Kosten machten das Vierfache der Planung aus. Weil es keine Abstriche in der Betriebssicherheit geben darf, begann sich das Eingeständnis durchzusetzen, dass die Generation III+ Reaktoren in Effizienz und Kosten grenzwertig sind. Die Lösung kann nur im zügigen Übergang zu denjenigen Reaktoren der Generation IV liegen, die als Kerneigenschaft eine ungleich höhere Energieeffizienz als alles bisher Dagewesene aufweisen.
Was hat es nun mit dieser Generation IV auf sich, und warum wurde dieser Weg nicht längst beschritten?Ein Reaktor, der keinen neutronenabbremsenden Moderator verwendet, nennt man wie schon erwähnt einen schnellen Reaktor, manchmal auch Schnellspaltreaktor. Hier behalten die Neutronen ihre ursprüngliche Geschwindigkeit bei. In den 1990-er und 2000-er Jahren wirtschaftlicher Flaute der Kernenergie wurde die Entwicklung solcher neuen Kernkraftwerke weitgehend eingestellt, weil sie zur wirtschaftlich ungünstigsten Zeit kamen. Um die Ergebnisse früherer Forschungsarbeiten nicht zu verlieren, wurde wenigstens das „Generation IV International Forum (GIF)“ gegründet, dem inzwischen die meisten Industrieländer angehören. Einige Länder sind aus unterschiedlichen Gründen nicht dabei wie zum Beispiel Taiwan, Indien und Deutschland.
Wie schon betont, ist der entscheidende Nachteil der heutigen Generation III Reaktoren ihre unzureichende Effizienz der Energieerzeugung. Dieser Mangel verringert sich mit schnellen anstelle von langsamen Neutronen, kurz mit schnellen Reaktoren. Der Grund dafür ist das sogenannte Brüten. Mit Brüten ist gemeint, dass in jedem Reaktor, also auch in thermischen Reaktoren, aber insbesondere in denen der Generation IV unvermeidbar Neutronen der Kettenreaktion vom schlecht spaltbaren U-238 eingefangen werden, das wie bereits erwähnt fast das gesamte Natururan ausmacht. Dadurch wird U-238 zuerst zu U-239 und über zwei weitere Zwischenschritte zum sehr gut spaltbaren Plutonium-239. Dieser Prozess wird „brüten“ genannt, weil sich mit jedem neu gebildeten Plutonium-239 Kern die Menge des spaltbaren Materials im Brennstoff erhöht. Das Verhältnis von erbrüteten und gespaltenen Kernen wird als Brutfaktor oder Konversionsfaktor bezeichnet. Ein Brutfaktor von 1 bedeutet, dass für jeden gespaltenen Kern ein neuer spaltbarer Kern nachgebrütet wird. Damit kann der Reaktor so lange unbegrenzt weiterlaufen, bis das gesamte Natururan und nicht nur ein winziger Anteil des Brennstoffs wie bei den thermischen Reaktoren verbraucht wird. Ist der Brutfaktor größer als 1, kann sogar noch zusätzliches Spaltmaterial erzeugt werden, um weitere Reaktoren zu versorgen.
Da der Mechanismus des Brütens auch in den Generation III Reaktoren stattfindet, nur eben mit einem Brutfaktor kleiner als 1, erhöht sich dort leicht der Anteil des spaltbaren Brennstoffs, er wird etwas gestreckt. Insbesondere gegen Ende eines Brennstoffzyklus nach 3 bis 4 Jahren ist das U-235 weitgehend abgebrannt und die gesamte Reaktorleistung kommt dann nur noch aus der Spaltung des erbrüteten Plutonium-239, insgesamt sind das ca. 30% mehr. Generation II oder III Reaktoren nutzen insgesamt nur etwa 1% bis 1,2% des Uranbrennstoffs aus. Neben dieser schlechten Energie-Effizienz ist der zweite Nachteil der Generation III, dass sie grundsätzlich nur einen maximalen Brutfaktor um 0,5 bis 0,6 haben kann. Schnelle Reaktoren haben dagegen prinzipiell einen Brutfaktor von mindestens 1 und meist höher.
Warum dann nicht sofort ausschließlich diese schnellen Reaktoren bauen? Man errät es bereits: weil auch schnelle Reaktoren ihre Nachteile haben. Sie brauchen eine deutlich höhere Anreicherung mit U-235, um zu zünden. Laufen sie aber erst einmal, können sie das übrige Uran-238 viel besser nutzen und gehen dramatisch effizienter mit dem Brennstoff um. Die ernsthaften Probleme schneller Reaktoren sind erstaunlicherweise nicht technisch, sondern liegen ganz woanders. Darauf wird hier später noch kurz eingegangen. Sie wären behebbar, falls man nur will.
In diesem Zusammenhang sei erwähnt, dass schnelle Reaktoren auch dazu verwendet werden können, Abfallmengen der Generation III Reaktoren zu beseitigen. Dies wird als Transmutation (hier) bezeichnet. Bei den Generation III Reaktoren besteht das Hauptproblem des Atommülls in kleineren Mengen der Minoren Aktinoide Plutonium, Americium, Neptunium und Curium. Sie weisen eine ungünstige Kombination von gefährlicher Strahlungsstärke und langer Lebensdauer auf und benötigen daher eine sichere Endlagerung. Erst ein schneller Reaktor kann diesen Problem-Müll in leichtere Spaltprodukte mit weitgehend unbedenklicher Radioaktivität aufteilen. Die Zeitspanne, in der der verbleibende Atommüll sicher eingeschlossen werden muss, reduziert sich dann von rund 300.000 Jahren auf etwa 300 bis 1.000 Jahre. Auch das benötigte Volumen des Endlagers sinkt durch Transmutation. Die Transmutation hat allerdings den Nachteil hoher Kosten, die heute noch die der einfachen Endlagerung übersteigen. Dies kann sich aber mit mehr schnellen Reaktoren auch schnell ändern.
Wieder zurück zur Generation IV: zu ihr gehören drei schnelle Reaktortypen, der natriumgekühlte, der bleigekühlte und der gasgekühlte Typ. Aus dem englischen Anfangsbuchstaben des Kühlmediums (sodium als Natrium und lead als Blei) vor dem FR als „fast reactor“ ergeben sich die englischen Abkürzungen SFR, LFR und GFR (G wie gas). Es gibt in der Generation IV auch noch zwei thermische Relikte, den Hochtemperaturreaktor und den Reaktor mit überkritischem Wasser, die hier nicht weiter besprochen werden. Zur Generation IV gehört auch der Flüssigsalzreaktor, der ohne feste Brennstoffelement auskommt und thermisch oder schnell sein kann. Er heißt MSR wie „molten salt reactor“.
Schlussendlich gibt es noch eine Erfindung aus jüngster Zeit, die deswegen nicht Teil der Generation IV wurde. Es handelt sich um den Dual Fluid Reaktor (DFR). Er wurde 2013 von fünf meist deutschen Erfindern vorgestellt. Auch beim DFR ist der Brennstoff flüssig und kann wie beim MSR zirkulieren, aber er kombiniert die positiven Eigenschaften des MSR mit denen mehrerer anderer Konzepte der Generation IV.
Alle Konzepte außer dem DFR werden vom Generation-IV-Forum unterstützt, oft mit Hilfe von staatlichen Forschungsgeldern. Von konsequenter Entwicklung kann dabei aber keine Rede sein. Es handelt sich eher um Aufrechterhaltung der Kompetenz, denn die Forschungsgelder bewegen sich im Millionen-Euro-Bereich. Für eine tatsächliche Prototypentwicklung braucht die Entwicklung jedoch Milliarden Euro. Lediglich der natriumgekühlte Reaktor SFR als erster stromerzeugender Reaktor in den 1950er Jahren wurde in verschiedenen Ländern weiterentwickelt. Da der Umgang mit hoch radioaktivem flüssigem Natrium nicht einfach ist, hat der SFR den Nachteil hoher Kosten, und es ist keineswegs klar, ob seine zukünftige Weiterentwicklung nicht sogar zu Gunsten eines anderen Typs aufgegeben wird.
Bei der Generation IV spielt das Kühlmittel die zentrale Rolle. Es führt die durch Kernspaltung erzeugte Wärme aus dem Reaktorkern ab, um außerhalb Turbinen zur Elektrizitätserzeugung anzutreiben. Das beliebteste Kühlmittel aller Kraftwerke, nicht nur von Kernkraftwerken, ist billiges Wasser. Wasser nimmt gut Wärme auf, kann sie speichern und wieder abgeben. Dampfförmig verhält es sich wie ein Gas, kann sich ausdehnen und somit Arbeit leisten, indem es Turbinen antreibt. Bei Kernkraftwerken zählen aber insbesondere auch die nuklearen Eigenschaften des Kühlmittels. Das zwangsweise durch den Reaktorkern laufende Kühlmittel beeinflusst die Neutronenbilanz. Es kann Neutronen absorbieren, so dass sich die Effizienz des Reaktors verschlechtert. Es kann sie auch abbremsen, was bei thermischen Reaktoren erwünscht ist, bei schnellen Reaktoren aber nicht.
Wasser als Kühlmittel ist für schnelle Reaktoren prinzipiell ungeeignet. Es würde die Neutronen zu stark abbremsen. Daher verbleiben nur flüssige Metalle und Gase. Ein Sonderfall ist der Flüssigsalzreaktor MSR, bei dem der Brennstoff selbst das Kühlmittel ist. Entsprechend sind die schnellen Reaktortypen metall- oder gasgekühlt. Als Gas kommt nur das inerte Edelgas Helium infrage, weil es kaum Neutronen absorbiert und sich als Gas bei Erwärmung stark ausdehnt. Mit ihm können direkt Turbinen angetrieben werden, weil kostengünstig kein weiterer Wärmetauscher benötigt wird. Der Hauptnachteil ist die geringe Wärmeleit- und -Speicherfähigkeit von Helium, wodurch der Reaktor riesige Dimensionen im Vergleich von metallgekühlten Reaktoren gleicher Leistung aufweisen muss. Von den Vorteilen des GFR bleibt somit nur noch die hohe Temperatur übrig, kostengünstig ist er nicht mehr.
Die beiden anderen schnellen Varianten SFR und LFR arbeiten mit flüssigen Metallen als Kühlmittel. Mit „Kühlen“ ist hier allerdings gemeint, den Reaktor auf einige Hunderte bis über tausend Grad Celsius herunterzukühlen. Flüssige Metalle sind ideale Wärmeleiter und können sehr große Mengen an Wärme aufnehmen. Doch gibt es an anderer Stelle wieder einen Nachteil. Gerade weil Metalle so viel Wärme aufnehmen können, dehnen sie sich dabei kaum aus und sind deshalb für den direkten Antrieb von Turbinen ungeeignet. Es wird immer ein kostspieliger zweiter Wärmetauscher aus Gas oder Wasser benötigt.
Von den metallgekühlten Varianten ist nur aus historischen Gründen der natriumgekühlte SFR in der Entwicklung weit fortgeschritten. Natrium ist eines der leichtesten Metalle. Auch Deutschland stieg in den 70er Jahren in diese Technologie ein und baute den „schnellen Brüter“ in Kalkar. Er ging aus politischen Gründen nicht in Betrieb, technisch gab es damals keine ernsthaften Einwände. Frankreich baute fast zeitgleich den Phénix, später den Superphénix. Es arbeitete weiter am ASTRID, dem „Advanced Sodium Technological Reactor for Industrial Demonstration“. Russland schließlich baute ebenfalls SFRs mit immer größerer Leistung, die alle die Bezeichnung BN haben, wie zum Beispiel der BN-600.
Die zweite metallgekühlte Variante, der LFR mit flüssigem Blei als Kühlmittel, ist vom Konzept her eigentlich besser geeignet als der SFR, in der Kommerzialisierung liegt er jedoch weit hinter dem SFR. Auch sein Konzept ist nicht neu und hat wie viele Reaktortypen bereits zuvor einen militärischen Ursprung. Im Gegensatz zu den US-Amerikanern mit ihren wassergekühlten thermischen U-Boot-Reaktoren bevorzugte die Sowjetunion den schnellen bleigekühlten LFR und entwickelte ihn in den 60er Jahren. Im Gegensatz zu Natrium ist Blei ein sehr schweres Metall, das daher insbesondere für U-Boote gut geeignet ist. Blei wird aber erst bei 330 Grad Celsius flüssig. Infolgedessen muss sogar in ausgeschaltetem Zustand der Reaktor ständig auf mindestens dieser Temperatur gehalten werden, anderenfalls bleiben die Regelstäbe im „gefrorenen“ Blei stecken – und das Ergebnis ist Totalschaden des Reaktors. Durch den Trick Bismut im richtigen Verhältnis mit Blei zu mischen entsteht ein sogenanntes Eutektikum mit einem Schmelzpunkt bei 124 Grad Celsius. Diese Temperatur kann mit vernünftigem Aufwand auch im ausgeschalteten Zustand durch externes Heizen aufrechterhalten werden. Trotzdem trat infolge Ausfalls der Heizung der befürchtete Totalschaden tatsächlich ein. Auch verschlechtert Bismut die Neutronenökonomie erheblich, ist stark korrosiv und macht den Reaktor weniger effektiv.
Bemerkenswert ist bei fast allen Generation IV – Typen, dass zumindest Pilotanlagen schon einmal erfolgreich liefen und zum Teil immer noch laufen. Insbesondere die russischen natriumgekühlten Reaktoren haben sich in immer größeren Ausführungen bereits seit mehreren Jahrzehnten im Praxisbetrieb bewährt. Es begann mit dem BN-250, der 21 Jahre alt wurde. Die BN-Reihe wurde bis heute mit stetig gesteigerter Leistung fortgesetzt, 1980 mit dem BN-600 von 600 Megawatt elektrischer Leistung, der noch heute läuft, 2014 schließlich mit dem BN-800 von 789 Mega-Watt, der seit Dezember 2015 ans russische Stromnetz angeschlossen ist. Der BN-600 und der BN-800 sind momentan weltweit die einzigen laufenden SFR-Leistungsreaktoren. Wie es in Zukunft mit den BN-Typen weitergeht, ist allerdings ungewiss.
Wie groß ist eigentlich die Brennstoffreichweite von Kernkraftwerken?Dazu setzen wir hypothetisch den extremen Zustand voraus, dass zukünftig alle benötigte Energie nur noch aus Kernkraftwerken kommen soll. Aus dem aktuellen Energiebedarf eines industrialisierten Menschen kommt man dann mit den heutigen Generation III – Reaktoren auf etwa 0,2 Kilogramm Natururanverbrauch pro Jahr und Kopf. Gegenwärtig sind rund 8 Millionen Tonnen Uran kostendeckend förderbar. Mit 0,2 kg pro Kopf würden die Uranvorkommen für hochindustrialisierte 8 Milliarden Menschen nur fünf Jahre ausreichen, wobei von den aktuellen thermischen Reaktoren mit der schon erwähnten 1% bis 1,2% Brennstoffnutzung ausgegangen wird.
Geeignete Generation IV-Reaktoren, die auch als Brüter optimiert werden können und schon Jahrzehnte im Pilotbetrieb erfolgreich laufen, können aber – eine Wiederaufbereitung vorausgesetzt – 100% des Natururans nutzen. Wegen ihren höheren Arbeitstemperaturen haben sie zudem einen doppelt so hohen Wirkungsgrad wie die heutige Generation III. Damit wären wir bereits bei nahe 1000 Jahren Natururan-Reichweite. Bei 100% Brennstoffausnutzung wird aber das im Meer vorhandene Uran von insgesamt 4,5 Milliarden Tonnen kostengerecht. Es bildet sich aus der Erdkruste durch ständige Auswaschung von Bächen und Flüssen und verschwindet im Meer daher nie. Zurzeit kostet es etwa das Vierfache des Urans aus Bergwerken. Mit den neuen Reaktortypen spielt der höhere Preis keine Rolle mehr. Bereits mit den jetzt schon existierenden hocheffektiven Generation IV-Reaktoren und Uran aus dem Meer wird die Brennstoffreichweite praktisch unendlich. Vom Kernbrennstoff Thorium, das etwa dreimal so häufig wie Uran in der Natur vorkommt, ist dabei nicht einmal die Rede.
Wie steht es eigentlich um den Abfall von Kernkraftwerken?Über die Transmutation wurde hier bereits gesprochen, wegen ihrer Kosten und dem gegenwärtigen Fehlen von ausreichend vielen schnellen Reaktoren steht aber die Endlagerung immer noch in der Diskussion. Das Thema „radioaktiver Abfall“ aus Kernkraftwerken und Nuklearmedizin ist nur hierzulande ein medial ewiger Dauerbrenner – im Gegensatz zur restlichen Welt, wo sich sogar französische Gemeinden zum Beispiel um Endlager für radioaktiven Abfall bewerben. Das Schreckgespenst extrem stark strahlenden Abfalls über Millionen Jahre gibt es nicht. Je stärker eine Substanz radioaktiv strahlt, umso schneller verschwindet sie, und umso kürzer ist ihre Halbwertszeit. Der bei den Generation III-Typen entstehende stark strahlende Abfall in Abklingbecken ist bereits nach wenigen Jahrzehnten so schwach strahlend geworden, dass er problemlos endgelagert werden kann. Ebenso unproblematisch für das Endlager ist der schwach strahlende Abfall. Die dabei entstandenen Mengen in Deutschland sind nicht groß: Großzügig gerechnet füllt der bis heute insgesamt in ein Endlager zu verbringende Abfall einen Würfel der Kantenlänge von 100 m mit einem Gewicht von 2 Millionen Tonnen. Die Menge von hochtoxischen Chemikalien beträgt in Deutschland dagegen 7 Millionen Tonnen. Dieser extrem toxische Abfall verschwindet im Gegensatz zum Zerfall durch Radioaktivität niemals. Problematisch ist nur die relativ kleine Menge von Minoren Aktinoiden, die wie schon erwähnt, ungünstig langes Strahlen mit ungünstig starkem Strahlen verbinden und deswegen endgelagert werden müssen.
Zur SMR ExtrawurstWeltweit sind zur Zeit die sogenannten small modular Reaktoren, kurz SMR im Gespräch, wobei dieser Diskurs stark unter der Diskrepanz von medialem Wunschdenken und realer energiewirtschaftlicher Praxis leidet. Wenn man unter „Marktreife“ einen kommerziellen, in Serie gefertigten Reaktor versteht, der sich am freien Markt ohne massive staatliche Subventionen behauptet, existiert ein solcher SMR derzeit nirgendwo. Es gibt lediglich einige wenige Prototypen und Demonstrationsanlagen von Leistungen unter 300 MW. SMRs sind kein „physikalischer Quantensprung“, sondern ein Versuch, die inhärenten ökonomischen und baulichen Probleme der Großkernkraftwerke durch Standardisierung und Verkleinerung zu umgehen. Solange die Fabrik-Serienfertigung von SMR nicht real existiert, bleibt der Strom aus SMRs pro Megawattstunde deutlich teurer als aus Großkraftwerken – und das fundamentale Problem der strahlenden Altlasten bleibt nicht nur unverändert bestehen, sondern wird sogar noch größer. Die angedachten Batterien solcher SMR haben zwar einige Vorteile aber wesentlich mehr Nachteile. Statt eines Reaktorkerns hat man nun mehrere. Jeder benötigt einen eigenen Druckbehälter mit eigenen Sicherheitssystemen und eigenen Anschlüssen für die Kühlung. Die Module haben einen Mindestabstand, so dass sich die Gesamtleistung des Kraftwerks über ein großes Volumen verteilt. Der nukleare Teil bekommt damit gewaltige Dimensionen. SMR sind in Wirklichkeit eine Rückwärtsentwicklung, aber kein Fortschritt.
Zur Extrawurst Dual Fluid Reaktor (DFR)Der DFR (hier) als schneller Flüssigkeitsreaktor wird manchmal mit dem molten salt Reaktor MSR verwechselt. Beim MSR gibt es aber nur eine Flüssigkeit, die gleichzeitig die Kettenreaktion beherbergt und zudem noch die erzeugte Wärme nach außen führen muss. Der Kompromiss beim MSR liegt in kleiner Leistungsdichte, weil man das Salz verdünnen muss. Beim DFR wird dagegen die produzierte Wärme noch im Reaktorkern auf ein zweites Medium übertragen und von diesem nach außen transportiert. Somit sind die beiden Funktionen getrennt, und jeweils der optimale Brennstoff und das optimale Wärmemedium wie flüssiges Blei können ausgewählt werden. Im MSR müssen dagegen beide Aufgaben, Brennstoffzufuhr und Wärmeabfuhr, vom gleichen Medium erfüllt werden – also zwei Funktionen, die nur schlecht vereinbar sind.
Inhärent sicher sind MSR und DFR gleichermaßen, denn flüssiger Brennstoff dehnt sich mit steigender Temperatur stärker aus als fester Brennstoff, die Neutronen spalten weniger und die Temperatur sinkt. Auch die einfache Sicherung eines schmelzenden Ablassventils bei zu hohen Temperaturen kommt hinzu, denn dann fließt die Salzschmelze einfach ab, und die Kettenreaktion hört sofort auf. Der DFR gehört zu den Hochtemperaturreaktoren, kann auf einen hohen Brutfaktor getrimmt werden, und er ist zudem ideal für die Transmutation geeignet, um langlebige Aktinoide effizient zu spalten und zu verbrennen.
Die einzigen Nachteile des DFR bestehen bislang darin, dass bisher noch nicht einmal für den ersten Schritt genügend Geld von der deutschen Bundesregierung oder von Risikokapital zur Verfügung steht. Flüssigbrennstoff mit Hochtemperaturmaterialien scheint wohl vielen zu ungewöhnlich für einen Kernreaktor zu sein. Ein konkreter erster Schritt beim DFR muss zeigen, dass sich der Reaktorkern aus hoch-widerstandsfähigen Keramiken in der notwendigen Qualität fertigen lässt, und sich dann auch bewährt. In der nicht-nuklearen Industrie werden diese Materialien bereits bei solchen Temperaturen eingesetzt, auch den DFR-Brennstoff, eine Uran-Chrom-Schmelze, sollten sie aushalten. Gelingt das Experiment, sind keine belastbaren Argumente mehr in Sicht, die grundsätzlich gegen den DFR sprechen. Es wird hier im Vortrag daher nachdrücklich an die deutsche Regierung appelliert, diesen einzigartigen Reaktortyp zumindest bis zum konkreten Beweis seiner Machbarkeit finanziell zu unterstützen, und sei es wenigstens durch beschleunigte Genehmigungsprozesse.
Warum ist der Weg zu den effizienten Kernreaktoren der Generation IV so steinig?Auf den UN-Klimakonferenzen und jüngst beim Nukleargipfel in Paris im März 2026 sind fast 40 Staaten, darunter die USA, Frankreich, Großbritannien, Südkorea und auch China und Brasilien offiziell übereingekommen die weltweite Kernkraftkapazität bis 2050 zu verdreifachen. Dieser aktuelle Boom ist stark ungleichgewichtig verteilt, denn über 90% aller Reaktoren, deren Bau oder konkrete Planung in den letzten zehn Jahren begonnen wurden, basieren auf chinesischen oder russischen Designs. China baut überwiegend im Inland, dagegen baut Russland als weltgrößter Exporteur von Kernkraftwerken im Ausland. Warum wird aber immer noch vorwiegend die Generation III+ bevorzugt und nicht die technisch wesentlich bessere Generation IV? Der Grund ist nicht die Physik der Generation IV, sondern eine Gemengelage von ökonomischen und regulatorischen Gründen.
Die jeweils aktuelle Zulassungsfähigkeit und die Bauvorschriften sind maßgebend. Für Leichtwasserreaktoren der Generation III+ existieren weltweit die einschlägigen Industrien und insbesondere die zugehörigen Lieferketten. Hinzu kommt, dass sich Behörden wie die US-amerikanische NRC (Nuclear Regulatory Commission) oder deren europäischen Pendants historisch auf Wasser als Kühlmittel festgelegt haben. Ein Zulassungsverfahren für einen Flüssigmetall- oder Flüssigsalzreaktor der Generation-IV dauert heute noch insbesondere im Westen viel zu lang. Damit sind oft mehr Kosten verbunden als für den Bau des Kernkraftwerks selber, weil die Kriterien für die völlig anderen physikalischen Parameter der Generation IV erst neu aufgestellt, dokumentiert und in den behördlichen Anweisungen verankert werden müssen. Investoren scheuen das sich daraus ergebende finanzielle Risiko. Und als Allerwichtigstes ist die entscheidende Standardisierungs-Frage immer noch ungeklärt: „Welcher Generation IV-Typ macht das Rennen?“
Wie kam es zum gegenwärtigen Stand und wie geht es weiter?Diese Frage wird weniger von der hohen Anzahl vielversprechender Reaktortypen beantwortet, als vielmehr durch Ideologien in der westlichen Welt, die mit Technik wenig zu tun haben. Musterbeispiel dafür ist Frankreich. So wurden die in der Summe erfolgreichen natriumgekühlten schnellen Brüter Phénix, Superphénix und ASTRID letztlich Opfer eines links-grünen Wahns gegen Kernkraftwerke. In dieser Ideologie wurden Kernkraftwerke als Hauptstützen einer Entwicklung angesehen, die den Zielen des Ökosozialismus zuwiderlaufen. Der Ökosozialismus will den Ressourcenverbrauch und die CO2-Emissionen mit Negativwachstum (degrowth) senken, Produktion und Energieversorgung nachhaltig verringern, das Profitprinzip aufgeben und Wohlstand bewusst vernichten. Ziel dabei ist nicht der Schutz der Natur, sondern eine sozialistische Diktatur der Verstaatlichung, Planwirtschaft und Kollektivierung.
Die globale Energiekrise und der links-grüne Druck gegen die Kernenergie haben in Frankreich zu einer politischen Ausweichbewegung als sogenannter „Nuklearer Renaissance“ von Emmanuel Macron geführt. Es ist eine Abkehr von staatlichen Großprojekten, hin zu Start-ups. Dabei sind wieder die schnellen Reaktoren gefragt, allerdings nicht mehr die gigantischen Monolithen der 1980er Jahre, sondern kleinere, privatwirtschaftlich entwickelte, modulare Brüter zur Beseitigung französischer Uranrestbestände mit Transmutation. Schließlich lagern Tausende Tonnen abgereichertes Uran in Frankreich, um sie langfristig als Brennstoff zu nutzen. Solche Reaktoren sind politisch weit schwerer zu bekämpfen als die ehemaligen Großprojekte.
Generell findet zurzeit weltweit ein Paradigmenwechsel statt, weil Uran auf dem Weltmarkt heute bei weitem nicht so knapp ist, wie man es in den 1970er Jahren vorhergesagt hatte. Der Fokus liegt heute auf Kompaktheit, inhärenter Sicherheit und auf der Entsorgung langlebiger Abfälle, wobei eigentlich Flüssigbrennstoffreaktoren wie der DFR ganz vorne liegen müssten. Für diese Ziele reichen kleinere schnelle Reaktorkerne zunächst einmal völlig aus. Der springende Punkt dabei ist immer folgender: Wer ein Kernkraftwerk bauen will – selbst ein kleines –, bewegt sich in einer Liga, in der Hunderte Millionen Euro Startkapital nur die Eintrittskarte sind. Bis ein schneller Reaktor-Prototyp Strom oder Wärme liefert, vergehen viele Jahre, und die Gesamtkosten gehen in die Milliarden.
Dass diese Start-ups heute überhaupt eine Chance haben, liegt an einer stark veränderten Finanzierungsstruktur wie sie in ähnlicher Form auch allmählich bei der KI und der Raumfahrt zu erkennen ist. Sie ist eine dreiteilige Mischung aus staatlichen Anschubhilfen, schwergewichtigen privaten Investoren und dem Gang an die US-Börse. Wer hier an der Börse investiert, geht freilich eine hochspekulative Wette ein. Denn das Risiko neuer Kernkraftwerke ist nicht die Reaktor-Physik, sondern die Finanzierung, Zulassung, Fertigung und vor allem eine rationale oder eine ideologische Politik des betreffenden Landes. Aktuell schwingt das weltweite Pendel weg vom Ökosozialismus und hin zur Vernunft, das kann sich aber auch wieder umkehren, wenn die Verrückten wieder die Oberhand gewinnen. Dann aber wären Aktien an der US-Börse von Firmen, die schnelle Kernkraftwerke bauen, ein riesiges Verlustgeschäft. Bei dieser Gemengelage spielt insbesondere der immens sich steigernde Strombedarf der KI eine Schlüsselrolle. Wird die KI ein weltweites Geschäft, dürften auch schnelle Kernreaktoren ein gutes Geschäft werden und umgekehrt.
Interessant in diesem Zusammenhang ist Bill Gates, der als Gründer von Microsoft und geschickter Geschäftsmann weltbekannt ist. Seit kurzer Zeit baut seine neue Firma TerraPower einen speziellen natriumgekühlten schnellen Reaktor als Prototyp. Dieser Reaktor ist nicht nur für das eigene KI-Rechenzentrum von Microsoft vorgesehen, sondern hat zudem noch das ambitionierte Ziel als ein standardisiertes modernes Kernkraftwerk der Generation IV zum weltweiten Verkauf angeboten zu werden. Ob dieses Mammutprojekt klappen wird? Schwer zu sagen. Pikant bei diesem Projekt ist jedenfalls, dass das US-Energieministerium über Förderprogramme bis zu 50% der Kosten des Reaktor-Demonstrators übernimmt. Läuft die ganze Sache schief, zahlt der amerikanische Steuerzahler kräftig mit. Geht es dagegen gut aus, erhält TerraPower die wertvollen Patente. Bill Gates hat sich hier wieder einmal als ein mit allen Wassern gewaschener Geschäftsmann erwiesen.
Der Beitrag Kernkraftwerke – der Weg in die Energiezukunft. Horst-Joachim Lüdecke bei Kontrafunk erschien zuerst auf EIKE - Europäisches Institut für Klima & Energie.
Meeting with President of Kazakhstan Kassym-Jomart Tokayev
Vladimir Putin met with President of Kazakhstan Kassym-Jomart Tokayev at the Ala Archa state residence in Bishkek.
Neubauers Entnazifizierung für Dummies
Eine Woche vor der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt meinte nun auch noch Klimafanatikerin Luisa Neubauer, sich mit einer ihrer unterirdischen Einlassungen zu Wort melden zu müssen – und erreichte dabei einen neuen Tiefpunkt an Geschmacklosigkeit. Jahrelang blieb Neubauer eine kritische Reflexion der eigenen familiären Nazi-Vorgeschichte schuldig – doch nun muss selbst ihr Urgroßvater, der bei der SS […]
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Greetings to the winners of the 2026 World Kayak and Canoe Championships in Poznan, Poland, in the canoe double 500 metres event
Vladimir Putin congratulated Zakhar Petrov and Ivan Shtyl on their victory at the 2026 World Kayak and Canoe Championships in Poznan, Poland, in the canoe double 500 metres event.
Der 1. September und die neue Phase des Friedens
Der 1. September markiert den Beginn eines der dunkelsten Kapitel der Menschheitsgeschichte. Mit dem Überfall Nazideutschlands auf Polen am Morgen des 1. September 1939 begann der Zweite Weltkrieg, der Millionen Menschen das Leben kostete, Städte verwüstete und tiefe gesellschaftliche Wunden hinterließ. Aus der Erfahrung dieses Krieges entwickelte sich die Tradition, den 1. September als Weltfriedenstag beziehungsweise Antikriegstag zu begehen. Besonders in Osteuropa sowie in linken und friedenspolitischen Bewegungen wurde dieses Datum zu einem festen Bezugspunkt.
Auch in Kurdistan und der Türkei entwickelte sich der 1. September seit Mitte der 1980er Jahre zu einem gemeinsamen Aktionstag von Gewerkschaften, demokratischen Organisationen und gesellschaftlichen Bewegungen. Jahr für Jahr verbindet sich damit die Forderung nach einer Gesellschaft, in der die Waffen schweigen, Gerechtigkeit hergestellt wird und die Völker aus freiem Willen miteinander leben können.
In der Türkei wurde der 1. September im Laufe der Jahre zu einem der sichtbarsten und größten öffentlichen Foren für die Forderung nach Frieden. Seit den 1990er Jahren fanden in Istanbul, Ankara, Izmir und zahlreichen weiteren Städten Demonstrationen, Kundgebungen, Presseerklärungen und Friedensfeste statt. Zu den Organisator:innen gehörten große Gewerkschafts- und Berufsverbände wie DISK, KESK, TMMOB und TTB, der Menschenrechtsverein IHD sowie zahlreiche weitere demokratische Organisationen.
Türkische und kurdische Arbeiter:innen, Intellektuelle, Frauen und Jugendliche kamen bei diesen Veranstaltungen gemeinsam auf die Straße. Zu den zentralen Forderungen gehörte dabei stets auch eine demokratische und friedliche Lösung der kurdischen Frage. Am 1. September wurde an die verheerenden Folgen des Krieges erinnert und zugleich betont, dass ein dauerhafter und gerechter Frieden nur auf der Grundlage von Gerechtigkeit, Gleichheit und Freiheit möglich ist. So etablierte sich der 1. September in der Türkei als gemeinsamer Friedenstag der Linken, der Werktätigen und der demokratischen Öffentlichkeit.
Frieden als existenzielle Frage
In Kurdistan gewann der 1. September eine noch tiefere Bedeutung. Jahrzehntelange Verleugnungs- und Assimilationspolitik sowie der Krieg machten die Suche nach Frieden für die Kurd:innen zu einer existenziellen Frage. Selbst während der intensivsten Kriegsjahre der 1990er wurde die Forderung nach Frieden auf die Straße getragen. Bei Demonstrationen, Kundgebungen und Presseerklärungen in zahlreichen Städten wurde ein Ende der bewaffneten Auseinandersetzungen, ein würdevoller Frieden und eine demokratische Lösung gefordert. Im Mittelpunkt stand die Botschaft, dass die kurdische Frage auf friedlichem und demokratischem Wege gelöst werden müsse.
Frieden bedeutet letztlich, dass alle Menschen in Sicherheit und mit ihrer Sprache, Identität, ihrem Glauben und ihrer kulturellen Zugehörigkeit zusammenleben können. Für die kurdische Freiheitsbewegung blieb die Suche nach Frieden und einer demokratischen Lösung deshalb auch nach Beginn des bewaffneten Kampfes am 15. August 1984 in Dih (tr. Eruh) und Şemzînan (Şemdinli) ein zentraler Bezugspunkt. Sie verstand Frieden nicht allein als Abwesenheit von Krieg, sondern als einen Prozess, in dem soziale Gerechtigkeit, die Rechte unterschiedlicher Identitäten und demokratische Teilhabe gewährleistet werden. In diesem Verständnis rückte der Begriff des „würdevollen Friedens“ in den Mittelpunkt: eines Friedens, der auf gegenseitiger Anerkennung und Gleichberechtigung beruht.
Die ersten einseitigen Waffenstillstände
Auch in den Jahren besonders heftiger Auseinandersetzungen gab es wiederholt Initiativen für eine politische Lösung. Im März 1993 erklärte der kurdische Repräsentant Abdullah Öcalan unter Vermittlung des damaligen Vorsitzenden der Patriotischen Union Kurdistans (YNK), Celal Talabanî, erstmals einen einseitigen Waffenstillstand. Damit wurde zugleich die Forderung bekräftigt, die kurdische Frage innerhalb der Grenzen der Türkei auf politischem Wege zu lösen.
Der Waffenstillstand wurde später verlängert, doch nach dem Tod des damaligen türkischen Staatspräsidenten Turgut Özal und den darauf folgenden Entwicklungen brach der begonnene Prozess ab. Dennoch folgten weitere Initiativen: Am 15. Dezember 1995 erklärte die kurdische Freiheitsbewegung einen zweiten einseitigen Waffenstillstand, am Weltfriedenstag des 1. September 1998 einen dritten. Die Forderungen blieben dabei dieselben: eine politische Lösung, demokratische Rechte und ein dauerhafter Frieden.
Von Imrali zu den Friedensgruppen
Mit der Verschleppung Abdullah Öcalans aus Kenia in die Türkei am 15. Februar 1999 begann eine neue Phase. Auch unter den Bedingungen seiner Gefangenschaft auf der Gefängnisinsel Imrali hielt Öcalan an der Suche nach einer friedlichen Lösung fest. Am 1. September 1999 folgte ein weiterer Waffenstillstand und der Aufruf an die Guerilla, sich aus der Türkei zurückzuziehen. Ein Teil der Guerillakräfte folgte diesem Aufruf und zog sich über die Grenze zurück. Um die Bereitschaft zu einer politischen Lösung zu unterstreichen, kamen zudem „Friedensgruppen“ aus den Bergen und aus Europa in die Türkei.
Zwischen 1999 und 2004 gingen die bewaffneten Auseinandersetzungen deutlich zurück. In dieser Zeit versuchte die kurdische Freiheitsbewegung mit Initiativen wie dem „Friedensprojekt“ und dem „Dringenden Aktionsplan für Demokratie und Frieden“, den Boden für eine politische Lösung zu schaffen.
Ende der 2000er Jahre weckten die unter der Bezeichnung „Demokratische Öffnung“ eingeleiteten Schritte und die Gespräche von Oslo erneut Hoffnungen auf eine Lösung. Im Oktober 2009 überquerte eine aus Guerillakräften und Geflüchteten aus dem Mexmûr-Camp bestehende Friedensgruppe bei Habur die Grenze in die Türkei. Zehntausende Menschen begrüßten ihre Ankunft als Zeichen der Hoffnung auf Frieden. Die Mitglieder der Gruppe wurden zunächst vernommen und anschließend freigelassen. Nach einer politischen Kampagne gegen den Empfang in Habur folgten jedoch Strafverfahren, Festnahmen und Verurteilungen.
Der Newroz 2013 als Wendepunkt
Ein umfassenderer Schritt folgte 2013. Abdullah Öcalans Botschaft, die beim Newrozfest in Amed (Diyarbakır) verlesen wurde, markierte mit dem Aufruf „Die Waffen sollen schweigen, die Ideen sollen sprechen“ einen historischen Wendepunkt. Die PKK erklärte einen Waffenstillstand, anschließend begann der Rückzug der Guerilla aus der Türkei. Zugleich wurde ein „Rat der Weisen“ eingesetzt, der den gesellschaftlichen Dialog über den Lösungsprozess begleiten sollte. Auch im türkischen Parlament wurde eine Kommission eingerichtet, die sich mit dem Prozess befasste. Es war eine Phase, in der die Hoffnung auf Frieden breite Teile der Gesellschaft erfasste und die Suche nach einer politischen Lösung zunehmend öffentlich geführt wurde. Doch im Sommer 2015 beendete der türkische Staat den Verhandlungsprozess und kehrte zum Krieg zurück.
Vom bewaffneten Kampf zur demokratischen Politik
Die Erfahrungen und Initiativen der vergangenen Jahrzehnte mündeten am 27. Februar 2025 mit Abdullah Öcalans „Aufruf für Frieden und eine demokratische Gesellschaft“ in eine neue Phase. Öcalan erklärte darin, die PKK sei unter den historischen Bedingungen des 20. Jahrhunderts entstanden. Mit dem Zusammenbruch des Realsozialismus, der Anerkennung der kurdischen Realität und den gesellschaftlichen und politischen Veränderungen habe die bewaffnete Strategie jedoch ihre historische Grundlage verloren.
Öcalan rief die PKK dazu auf, einen Kongress einzuberufen und die notwendigen Entscheidungen für die Integration in Staat und Gesellschaft zu treffen: „Wie jede moderne Gemeinschaft und Partei, deren Existenz nicht gewaltsam beendet wurde, sollt auch ihr euren Kongress einberufen und die Entscheidung zur Integration in Staat und Gesellschaft treffen; alle Gruppen müssen die Waffen niederlegen und die PKK muss sich auflösen.“
Der Aufruf bedeutete zugleich den Übergang von einer Epoche bewaffneten Kampfes zu einer Phase, in der demokratische Politik und rechtliche Lösungen in den Mittelpunkt rücken. Er stand nicht losgelöst von den vorherigen Jahrzehnten, sondern knüpfte an die Erfahrungen aus einseitigen Waffenstillständen, Rückzügen und wiederholten Versuchen einer politischen Lösung an. Die Antwort auf Öcalans Aufruf erfolgte rasch. Am 1. März 2025 erklärte die PKK einen einseitigen Waffenstillstand. Auf ihrem 12. Kongress im Mai beschloss sie die Beendigung des bewaffneten Kampfes und die Auflösung ihrer Organisationsstruktur. Am 11. Juli verbrannte eine Gruppe von 30 Guerillakämpfer:innen bei einer Zeremonie in der südkurdischen Provinz Silêmanî ihre Waffen. Damit wurde nach mehr als vier Jahrzehnten bewaffneten Kampfes eine historische Schwelle überschritten.
Was „Frieden und demokratische Gesellschaft“ bedeutet
Was Öcalan mit diesem Prozess beschreibt, ist ein grundlegender gesellschaftlicher und politischer Wandel. Das Konzept von „Frieden und demokratischer Gesellschaft“ geht davon aus, dass die unterschiedlichen kulturellen, sprachlichen, religiösen und identitären Bestandteile der Gesellschaft sich frei entfalten und organisieren können. Das Verhältnis zwischen Staat und Gesellschaft soll dabei auf einer demokratischen Übereinkunft beruhen. Öcalan beschreibt die demokratische Integration als Alternative sowohl zu einer Politik der Trennung als auch zu Assimilation. Für die Kurd:innen bedeutet dies, mit ihrer eigenen Identität als konstituierender Bestandteil der Republik anerkannt zu werden. Damit verbunden sind die Stärkung lokaler Demokratie und die Öffnung des Weges zu einer demokratischen Verfassung.
Das Zusammenleben unterschiedlicher gesellschaftlicher Gruppen bildet einen Grundpfeiler dieses Ansatzes. Verschiedene Identitäten, Sprachen und Glaubensgemeinschaften sollen nebeneinander bestehen können, ohne einander zu verdrängen – auf der Grundlage gegenseitigen Respekts und gleicher Rechte. Darin liegt eine wesentliche Voraussetzung für einen dauerhaften Frieden. Ein staatsbürgerliches Verhältnis, das die Einheit des Staates zugrunde legt, soll zugleich die freie Meinungsäußerung und das Recht auf Organisierung gewährleisten. Für die Kurd:innen bedeutet dies, ihre Existenz und die aus ihrem Dasein als Volk erwachsenden Rechte rechtlich abzusichern. Dazu gehören Fragen, die von muttersprachlicher Bildung bis zur eigenständigen kulturellen Organisierung reichen.
Ein 1. September unter neuen Vorzeichen
Die seit 1993 unternommenen einseitigen Waffenstillstände, Rückzüge, Friedensgruppen und Initiativen für eine politische Lösung zeigen, dass die Suche nach Frieden über Jahrzehnte hinweg fortgesetzt wurde. Viele dieser Schritte blieben ohne entsprechende Antwort. Der heute erreichte Punkt ist dennoch auch das Ergebnis dieser Erfahrungen und der daraus entstandenen politischen Grundlage. Der diesjährige 1. September steht deshalb in einem anderen Kontext als in den vergangenen Jahren. Mit der Verlagerung des Prozesses auf die Ebene demokratischer Politik hat eine neue Phase begonnen.
Der 1. September ist damit nicht mehr allein ein Tag, an dem an vergangene Kriege erinnert und Frieden gefordert wird. Er ist zugleich ein Zeitpunkt, an dem sich die Frage stellt, wie die entstandenen Möglichkeiten genutzt werden können. Denn der Prozess ist noch nicht abgeschlossen. Verzögerungen bei den notwendigen gesetzlichen Regelungen, eine erneute Dominanz sicherheitspolitischer Ansätze oder eine nachlassende gesellschaftliche Unterstützung können weitere Fortschritte erschweren.
Ein würdevoller und dauerhafter Frieden setzt gegenseitige Verantwortung voraus. Ebenso erfordert Demokratisierung die Beteiligung unterschiedlicher Teile der Gesellschaft. Der mit Öcalans Aufruf begonnene Prozess hat die Möglichkeit eröffnet, die Politik des bewaffneten Konflikts durch demokratische Politik und Integration abzulösen. Entscheidend ist nun, wie diese Möglichkeit genutzt wird. Den 1. September nicht allein als Gedenk- und Aktionstag zu begehen, sondern ihn zu einem gesellschaftlichen Forum zu machen, auf dem über die notwendigen Schritte zum Aufbau einer demokratischen Gesellschaft und die damit verbundenen Verantwortlichkeiten diskutiert wird, kann deshalb auch für den weiteren Verlauf des Prozesses von Bedeutung sein.
https://deutsch.anf-news.com/hintergrund/newala-qesaba-ist-unser-gedachtnis-egid-unsere-geschichte-des-widerstands-52508 https://deutsch.anf-news.com/hintergrund/-52552 https://deutsch.anf-news.com/menschenrechte/-52549
Greetings to winners of the team events at the 2026 World Modern Pentathlon Championships in Guiyang, China
Vladimir Putin congratulated Yegor Gromadsky, Pyotr Borshchev and Andrei Bobrov for winning the team events at the 2026 World Modern Pentathlon Championships in Guiyang, China.
Krankenkassen-Reform: Nur noch 20 Krankenkassen – Drohen höhere Beiträge und weniger Leistungen?
Deutschland hat derzeit 93 gesetzliche Krankenkassen. Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) möchte dies stark reduzieren. Zahlen kursieren von höchstens 20 Kassen, oder sogar noch weniger. Was würde das für Versicherte bedeuten?
Eine beschlossene Sache ist diese Idee bisher nicht. Eine Expertenkommission soll erst Ende 2026 Vorschläge für Strukturreformen vorlegen.
Statt 93 sollen höchstens 20 KrankenkassenDer GKV-Spitzenverband nennt Ende August 2026 insgesamt 93 gesetzliche Krankenkassen: AOK, Betriebskrankenkasse, Innungskrankenkassen, Ersatzkassen sowie Knappschaft und Landwirtschaftliche Krankenkasse.
Linnemann sprach bereits im April 2026 von nur zehn Krankenkassen und dachte laut über eine Mindestgröße von 200.000 bis 250.000 Mitgliedern. Jetzt ist er Gesundheitsminister und nennt als Ziel höchstens 20 Kassen.
Gänzlich unklar ist, wie eine solche Reduzierung in der Praxis aussehen soll. Durch höhere Mindestgrößen könnten zum Beispiel einzelne bisherige Kassen fusionieren.
Warum will Linnemann Krankenkassen abschaffen?Linnemann geht es, seinen Aussagen zufolge, um Verwaltungskosten. Eigens organisierte Kassen haben eigene Vorstände, IT-Systeme, Verwaltungen, Geschäftsstellen und Vertragsstrukturen. Fusionen würden manche Doppelstrukturen auflösen.
Im Gesamtbudget der gesetzlichen Krankenkassen ist Verwaltung jedoch ein kleinerer Posten. 2025 waren es 13,44 Milliarden von 352,66 Milliarden, also rund 3,81 Prozent.
Den Löwenanteil der Ausgaben machen die medizinischen Leistungen aus, also vor allem Krankenhäuser, Arzneimittel und ambulante Versorgungen. Selbst wenn sich durch eine kleinere Anzahl der Kassen die Verwaltungskosten kürzen ließen, bliebe das Finanzproblem ungelöst.
Weniger Kassen bedeuten nicht unbedingt weniger KostenDabei ist außerdem fragwürdig, ob die Zwangsfusionen überhaupt Kosten sparen. Zumindest am Anfang verursachen sie Mehraufwand und damit Mehrkosten. Das Zusammenführen von IT-Systemen, das Anpassen von Verträgen und Versichertendaten ist eine große Herausforderung.
Gefährdet die Fusion ihre Kassenleistung?Grundsätzlich bleiben Sie durch eine Fusion nicht ohne Krankenversicherung, Ihre Leistungen bleiben unberührt und hängen nicht von der bundesweiten Anzahl der Kassen ab. Bei einer Fusion bleibt ihre Mitgliedschaft erhalten.
Allerdings können sich Zusatzleistungen ändern, denn bei den freiwilligen Satzungsleistungen bestehen Unterschiede zwischen den einzelnen Kassen, und eine Fusion vereinheitlicht diese verschiedenen Programme. Betroffen sind dann zum Beispiel die jeweiligen Zuschüsse zur professionellen Zahnreinigung, Osteopathie, Bonusprogramme, Wahltarife oder zusätzliche Vorsorgeangebote.
Es kann bei einer Fusion passieren, dass sich daran nichts ändert. Es kann für Sie individuell Nachteile, aber auch Vorteile bringen. Sie sollten nach einer Fusion Zusatzleistungen und Wahltarife neu prüfen.
Was passiert mit dem Zusatzbeitrag?Der Zusatzbeitrag wird von jeder Krankenkasse individuell festgelegt. Durch eine Fusion kann sich dieser ändern, erhöhen oder niedriger werden. Erhöht sich dieser Zusatzbeitrag durch eine Fusion, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht und können zu einer anderen Krankenkasse wechseln. Weniger Krankenkassen bedeuten weniger Wahlmöglichkeiten.
Sinken die Krankenkassenbeiträge?Die Verwaltungskosten, die sich möglicherweise durch Fusionen langfristig senken, stellen nur einen kleinen Teil der Ausgaben der Krankenkasse. Es ist unwahrscheinlich, dass ein potenzielles Einsparen bei diesem geringen Posten die Beiträge mindert.
FAQ: Reduzierung der Krankenkassen Sind die 20 Krankenkassen bereits beschlossene Sache?Nein. Es handelt sich bislang um ein Ziel von Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann. Die zuständige Kommission soll Ende 2026 Vorschläge vorlegen.
Muss ich bei einer Fusion meine Krankenkasse wechseln?Nicht automatisch. Bei einer Fusion geht die Mitgliedschaft grundsätzlich auf die neu entstandene Krankenkasse über. Erhöht sich dabei der Zusatzbeitrag, kann ein Sonderkündigungsrecht entstehen.
Werden Beiträge bei nur noch 20 Krankenkassen günstiger?Das ist offen. Weniger Verwaltungen könnten Kosten sparen. Die Verwaltung macht aber nur einen kleinen Teil der gesamten GKV-Ausgaben aus.
QuellenBundesministerium für Gesundheit, Interview mit Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann vom 23. August 2026
Bundesministerium für Gesundheit, Informationen zu Wahl, Wechsel und Fusion von Krankenkassen
GKV-Spitzenverband, Krankenkassenliste, Stand Ende August 2026
Verband der Ersatzkassen, Daten zum Gesundheitswesen: Zahl der Krankenkassen und Verwaltungskosten
Verbraucherzentrale, Zusatzbeitrag der Krankenkasse: Sonderkündigung und Wechsel, Stand 19. August 2026
Der Beitrag Krankenkassen-Reform: Nur noch 20 Krankenkassen – Drohen höhere Beiträge und weniger Leistungen? erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.
Schwerbehinderung: Geld ist alle – KfW stoppt Zuschuss für barrierefreien Umbau
Bis zu 6.250 Euro konnten Eigentümer und Mieter für einen barrierearmen Umbau erhalten. Doch seit dem 31. Juli 2026 nimmt die KfW keine neuen Anträge für das Zuschussprogramm 455-B mehr an.
Die Förderung war erst am 8. April 2026 wieder gestartet. Nach weniger als vier Monaten waren die bereitgestellten Mittel vollständig mit Anträgen belegt, wie die KfW in ihrer Mitteilung zum Antragstopp erklärt.
Wichtig ist: Bereits eingereichte Anträge werden weiterbearbeitet. Auch erteilte Zusagen bleiben gültig, sofern die Förderbedingungen eingehalten und die erforderlichen Nachweise fristgerecht vorgelegt werden.
Warum die KfW so schnell keine Anträge mehr annimmtDer Bund hatte für das gesamte Jahr 2026 insgesamt 50 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Das geht aus einer Mitteilung der Bundesfachstelle Barrierefreiheit hervor.
Das Geld ist noch nicht vollständig ausgezahlt, aber bereits durch eingegangene Anträge gebunden. Neue Antragsteller können daher für 2026 nicht mehr berücksichtigt werden.
Das Programm richtete sich an Eigentümer und Mieter, die Barrieren in bestehenden Wohngebäuden verringern wollten. Weder ein bestimmtes Alter noch ein Pflegegrad oder Schwerbehindertenausweis waren erforderlich.
Noch im April hatte die KfW die Förderung neu geöffnet. Unser früherer Überblick zum Zuschuss 455-B erläuterte die Förderbeträge und Voraussetzungen.
Dass die Mittel vor Jahresende ausgeschöpft werden, ist nicht neu. Nach einer Antwort der Bundesregierung an den Bundestag reichte das Geld auch in früheren Förderjahren häufig nicht bis zum Jahresende.
Was mit bereits gestellten Anträgen passiertWer den Antrag vor dem Stopp über das KfW-Zuschussportal eingereicht hat, muss ihn nicht erneut stellen. Die KfW prüft diese Anträge weiter und erteilt eine Zusage, wenn sämtliche Bedingungen erfüllt sind.
Ein rechtzeitig eingereichter Antrag ist allerdings noch keine sichere Bewilligung. Fehlen technische Voraussetzungen oder wurde das Vorhaben bereits vor der Antragstellung begonnen, kann die Förderung abgelehnt werden.
Wer eine Zusage erhalten hat, hat den bewilligten Betrag reserviert. Ausgezahlt wird das Geld nach Abschluss der Arbeiten und nach erfolgreicher Prüfung der Rechnungen und Nachweise.
Der Nachweis über die Durchführung muss grundsätzlich innerhalb von 36 Monaten nach der Zusage eingereicht werden. Wird diese Frist versäumt, verfällt der Zuschuss und kann nicht mehr ausgezahlt werden.
Die Rechnungen müssen auf die in der Antragsbestätigung genannte Person ausgestellt sein. Zudem müssen die Arbeiten den technischen Vorgaben des Programms entsprechen.
So hoch war der Zuschuss für den UmbauFür einzelne Umbauten übernahm die KfW zehn Prozent der förderfähigen Kosten. Berücksichtigt wurden höchstens 25.000 Euro pro Wohneinheit, sodass maximal 2.500 Euro ausgezahlt werden konnten.
Wer den Standard „Altersgerechtes Haus“ erreichte, erhielt 12,5 Prozent der förderfähigen Kosten. Bei höchstens 50.000 Euro förderfähigen Ausgaben betrug der maximale Zuschuss 6.250 Euro.
Gefördert wurden unter anderem bodengleiche Duschen, breitere Türen, Rampen, Treppenlifte, Aufzüge und fest installierte Assistenzsysteme. Ein geförderter Umbau führte jedoch nicht automatisch zu einer vollständig barrierefreien Wohnung nach allen technischen Normen.
Fördermöglichkeit Stand und möglicher Betrag KfW 455-B für einzelne Umbauten Neue Anträge gestoppt; bisher bis zu 2.500 Euro Zuschuss KfW 455-B „Altersgerechtes Haus“ Neue Anträge gestoppt; bisher bis zu 6.250 Euro Zuschuss KfW-Kredit 159 Weiterhin verfügbar; Kredit bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit Zuschuss der Pflegekasse Bei Pflegegrad 1 bis 5 bis zu 4.180 Euro je pflegebedürftiger Person Eine Rückkehr im Jahr 2027 ist nicht sicherDie KfW erklärt auf ihrer Produktseite zum Zuschuss 455-B, dass eine Antragstellung 2027 wieder möglich werden könnte. Voraussetzung ist, dass der Bund erneut Geld für barrierereduzierende Umbauten bereitstellt.
Eine verbindliche Zusage für eine Fortsetzung gibt es bislang nicht. Auch der mögliche Starttermin, die Höhe des Fördertopfs und die künftigen Bedingungen stehen noch nicht fest.
Interessierte können sich für 2027 nicht vormerken lassen. Sollte das Programm zurückkehren, muss ein neuer Antrag nach den dann geltenden Vorgaben gestellt werden.
Vor der Antragstellung darf kein Auftrag erteilt werdenFür den Zuschuss 455-B musste der Antrag vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Als Beginn galt grundsätzlich der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrags.
Kostenangebote, Planungen und Beratungsleistungen waren dagegen vorher erlaubt. Betroffene konnten sich daher informieren, Fachunternehmen anfragen und die voraussichtlichen Kosten ermitteln lassen.
Nach der Antragstellung durfte die Umsetzung nach den Förderbedingungen 2026 in bestimmten Fällen auch schon beginnen, wenn die Prüfung noch nicht abgeschlossen war. Antragsteller trugen dann jedoch das Risiko, dass die KfW den Antrag später ablehnte und kein Zuschuss gezahlt wurde.
Sicherer war es deshalb, die KfW-Zusage abzuwarten und erst danach mit den Arbeiten zu beginnen. Wer auf eine mögliche Neuauflage 2027 setzt, sollte die dann geltenden Bedingungen erneut prüfen.
Eine nachträgliche Förderung bereits vor der Antragstellung begonnener oder abgeschlossener Arbeiten ist nicht vorgesehen. Bei dringend notwendigen Anpassungen sollte deshalb geprüft werden, ob andere Hilfen schneller zur Verfügung stehen.
Der KfW-Kredit 159 bleibt verfügbarNach dem Zuschussstopp verweist die KfW auf den Kredit „Altersgerecht Umbauen – 159“. Darüber können bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit für den Abbau von Barrieren oder den Einbruchschutz finanziert werden.
Förderfähig sind beispielsweise bodengleiche Duschen, Rampen, breitere Türen, Aufzüge, Treppenlifte und fest installierte Assistenzsysteme. Die aktuellen Voraussetzungen beschreibt die KfW auf der Seite zum Kredit 159.
Im Unterschied zum Zuschuss muss das Darlehen vollständig zurückgezahlt werden. Vor der Entscheidung sollten deshalb Zinsen, Laufzeit, Sicherheiten und die monatliche Belastung geprüft werden.
Der Antrag wird über eine Bank oder einen anderen Finanzierungspartner gestellt. Wer schon vorher einen Vertrag abschließen möchte, benötigt entweder eine von der KfW anerkannte aufschiebende Bedingung oder ein zuvor dokumentiertes Beratungsgespräch mit dem Finanzierungspartner.
Die Pflegekasse kann bis zu 4.180 Euro zahlenMenschen mit Pflegegrad 1 bis 5 können einen Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen beantragen. Die Pflegekasse zahlt bis zu 4.180 Euro je pflegebedürftiger Person, wenn der Umbau die häusliche Pflege ermöglicht, erheblich erleichtert oder die Selbstständigkeit verbessert.
Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums kommen beispielsweise Türverbreiterungen, Rampen, Treppenlifte und ein pflegegerechter Badumbau infrage. Leben mehrere anspruchsberechtigte Pflegebedürftige zusammen, kann die Förderung insgesamt bis zu 16.720 Euro betragen.
Mehrere gleichzeitig notwendige Anpassungen werden häufig als eine zusammenhängende Gesamtmaßnahme bewertet. Es gibt daher nicht automatisch jeweils 4.180 Euro für die Dusche, die Rampe und eine Türverbreiterung.
Ein weiterer Zuschuss kann möglich sein, wenn sich die Pflegesituation später verändert und neue Anpassungen erforderlich werden. Ausführliche Informationen enthält unser Beitrag zum Zuschuss von 4.180 Euro für Wohnungsanpassungen.
Dieselbe Baumaßnahme darf nicht doppelt gefördert werdenEine Baumaßnahme, die bereits durch die Pflegeversicherung bezahlt wird, kann nicht zusätzlich über den KfW-Kredit 159 finanziert werden. Dabei genügt es nicht, für dieselbe Arbeit getrennte Rechnungen ausstellen zu lassen.
Verschiedene Teile eines größeren Umbaus können dagegen unterschiedlichen Förderungen zugeordnet werden. So darf beispielsweise der Badumbau über die Pflegekasse bezuschusst und ein davon getrennter Treppenlift über den KfW-Kredit finanziert werden.
Die Kosten und Arbeiten müssen nachvollziehbar voneinander abgegrenzt sein. Betroffene sollten die geplante Aufteilung vor der Beauftragung mit der Pflegekasse und dem Finanzierungspartner klären.
Auch regionale Förderprogramme kommen infrageEinige Bundesländer, Kommunen und Landesförderbanken bieten eigene Hilfen für barrierearmen Wohnraum an. Die Bedingungen unterscheiden sich nach Wohnort, Einkommen, Eigentumsverhältnissen und Art des Vorhabens.
Eine örtliche Wohnberatungsstelle kann prüfen, welche Förderungen noch verfügbar sind. Auch Pflegeberatungsstellen und kommunale Beratungsangebote für Menschen mit Behinderung können bei der Suche helfen.
Mieter benötigen für Eingriffe in die Bausubstanz regelmäßig die Zustimmung des Vermieters. Diese sollte schriftlich vorliegen und auch festhalten, ob beim späteren Auszug ein Rückbau verlangt werden kann.
Beispiel aus der PraxisFrau Neumann ist 69 Jahre alt und möchte ihr Badezimmer sowie den Hauseingang für insgesamt 18.000 Euro barrierearm umbauen lassen. Bei einem rechtzeitigen Antrag wären über das Programm 455-B zehn Prozent und damit 1.800 Euro Zuschuss möglich gewesen.
Da sie vor dem Antragstopp keinen Antrag eingereicht hat, kann sie diese Förderung 2026 nicht mehr erhalten. Wenn sie auf eine mögliche Neuauflage 2027 warten möchte, darf sie Angebote einholen, sollte aber vor einer verbindlichen Beauftragung die neuen Förderbedingungen prüfen.
Fragen und Antworten zum KfW-Antragstopp Kann der Zuschuss 455-B im Jahr 2026 noch beantragt werden?Nein. Seit dem 31. Juli 2026 nimmt die KfW keine neuen Anträge mehr an.
Was passiert mit einem bereits eingereichten Antrag?Alle vor dem Stopp eingegangenen Anträge werden weiterbearbeitet. Eine Zusage wird erteilt, wenn die Förderbedingungen erfüllt sind.
Bleibt eine bereits erteilte Zusage gültig?Ja. Der Betrag ist reserviert und wird nach dem Umbau ausgezahlt, wenn die vorgeschriebenen Rechnungen und Nachweise vollständig vorliegen.
Der Nachweis muss grundsätzlich innerhalb von 36 Monaten nach der Zusage eingereicht werden. Andernfalls verfällt der Zuschuss.
Kommt der Zuschuss 2027 sicher zurück?Nein. Eine Wiederaufnahme hängt davon ab, ob der Bund erneut Haushaltsmittel bereitstellt.
Darf ein geplanter Umbau schon begonnen werden?Vor der Antragstellung durften grundsätzlich keine verbindlichen Lieferungs- oder Leistungsverträge abgeschlossen werden. Nach der Antragstellung war ein Beginn auf eigenes Risiko möglich, sicherer war jedoch das Abwarten der KfW-Zusage.
Waren ein Pflegegrad oder eine Schwerbehinderung für 455-B erforderlich?Nein. Das Programm 2026 konnte unabhängig vom Alter, Einkommen, Pflegegrad und Grad der Behinderung genutzt werden, sofern die übrigen Bedingungen erfüllt waren.
Welche Alternativen gibt es nach dem Förderstopp?Weiterhin geprüft werden können der KfW-Kredit 159, der Zuschuss der Pflegekasse und regionale Förderangebote. Der Kredit muss zurückgezahlt werden, während der Pflegekassenzuschuss einen anerkannten Pflegegrad und einen pflegebezogenen Bedarf voraussetzt.
QuellenKfW: Antragstopp vom 31. Juli 2026, Produktseite zum Zuschuss 455-B, Merkblatt 455-B und Kredit 159.
Bundesfachstelle Barrierefreiheit: Neustart und Fördervolumen 2026. Bundesgesundheitsministerium: Zuschüsse zur Wohnungsanpassung. Deutscher Bundestag: Antwort der Bundesregierung zur Förderung barrierefreien Wohnens.
Der Beitrag Schwerbehinderung: Geld ist alle – KfW stoppt Zuschuss für barrierefreien Umbau erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.
Waldbrände weltweit auf Rekordtief in diesem Jahr
Mit freundlicher Genehmigung von Doug Brodie
Während die Medien von Rekordwaldbränden besessen sind, zeigen die Satellitendaten das Gegenteil – weltweit ist die Waldbrandfläche zu dieser Jahreszeit so gering wie nie zuvor seit Beginn der Aufzeichnungen:
In Großbritannien liegen die Brände deutlich unter dem Niveau des Vorjahres und entsprechen dem von 2019:
In der EU beläuft sich die Brandfläche auf 609.000 ha (auf der Grafik schwer zu erkennen), liegt aber deutlich unter dem Rekordniveau:
In den USA ist die Anzahl der Waldbrände im Jahresvergleich die drittniedrigste:
Ein Dank an bnice2000, der denselben Tipp dreimal gepostet hat.
https://wattsupwiththat.com/2026/08/28/global-wildfires-at-record-low-this-year/
Zum Thema: Waldbrände in Europa
Interaktive Karte, Quelle https://firesignal.eu/de
Hätten Sie es gewußt?, Das schlechte Wetter ist schuld an den Bränden
Warum sind die Brände in Frankreich und Spanien in diesem Jahr so verheerend?
Ein wichtiger Faktor waren die starken Niederschläge im Januar und Februar. Damals brach ein Wintersturm nach dem nächsten über die beiden Länder herein: Felder wurden überschwemmt, Autos in braunen Fluten davongerissen, unzählige Strommasten gekippt. Der feuchte Winter habe für beste Wachstumsbedingungen für Pflanzen gesorgt, wie die Klimawissenschaftlerin Julia Miller vom Schweizerischen WSL-Institut für Schnee- und Lawinenforschung SLF erklärt. Gräser, Sträucher und Unterholz schossen in die Höhe. Durch die Hitzewellen in den Sommermonaten sei diese Vegetation ausgetrocknet, „weshalb sich Brände schnell und stark ausbreiten können, sobald eine Zündquelle auftritt“.
https://www.tagesschau.de/ausland/europa/braende-europa-frankreich-spanien-faq-100.html
Der Beitrag Waldbrände weltweit auf Rekordtief in diesem Jahr erschien zuerst auf EIKE - Europäisches Institut für Klima & Energie.
Grundsicherungsgeld vollständig online: Neue Sozialplattform hat begonnen
Der digitale Antrag auf Grundsicherungsgeld soll in Deutschland künftig nicht mehr vom Wohnort oder vom jeweiligen Jobcenter abhängen. In Brandenburg hat am 27. August 2026 ein weiterer Ausbau der Sozialplattform begonnen, über die Sozialleistungen vollständig online beantragt werden können.
Bereits vier der sieben kommunalen Jobcenter des Landes sind an die digitale Antragsstrecke für das Grundsicherungsgeld angeschlossen. Weitere Landkreise und kreisfreie Städte bereiten die Einführung vor.
Brandenburg weitet die Sozialplattform ausDen praktischen Auftakt macht der Landkreis Potsdam-Mittelmark, dessen Sozialamt erste Leistungen seit dem 27. August 2026 über die Sozialplattform anbietet. Zuvor waren im Landkreis Elbe-Elster zwei Antragsstrecken erprobt worden.
Nach Angaben des Brandenburger Sozialministeriums bereiten elf weitere Landkreise und kreisfreie Städte sowie das Landesamt für Soziales und Versorgung die Einführung vor. Brandenburg übernimmt für die Kommunen die Betriebs- und Weiterentwicklungskosten sowie zusätzliche Unterstützung bei der technischen Anbindung. Das teilte das Sozialministerium Brandenburg am 26. August 2026 mit.
Der Ausbau betrifft nicht nur das Grundsicherungsgeld. Über die Plattform sollen je nach angebundener Behörde auch Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Hilfe zum Lebensunterhalt, Bildung und Teilhabe, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Mietschuldenhilfen und Wohnberechtigungsscheine beantragt werden können.
Vier kommunale Jobcenter sind bereits angeschlossenIn Brandenburg gibt es sieben zugelassene kommunale Jobcenter, von denen vier bereits die Antragsstrecke für das Grundsicherungsgeld eingebunden haben. Bei diesen Jobcentern kann der Antrag einschließlich vorhandener Nachweise online übermittelt werden.
Das bedeutet jedoch nicht, dass die Antragstellung bereits im gesamten Land über die Sozialplattform möglich ist. Ob der Onlineantrag am eigenen Wohnort angeboten wird, lässt sich auf der Plattform durch Eingabe der Postleitzahl prüfen.
Ist die zuständige Behörde noch nicht angeschlossen, verweist das Portal auf deren Kontaktdaten. Betroffene müssen sich dann unmittelbar an das Jobcenter wenden und können gegebenenfalls dessen eigenes Onlineangebot nutzen.
So funktioniert der Antrag über die SozialplattformFür den Onlineantrag werden ein Computer, ein Tablet oder ein Smartphone mit Internetzugang benötigt. Ein Drucker oder Scanner ist nicht erforderlich, weil Dokumente auch mit dem Smartphone fotografiert und anschließend hochgeladen werden können.
Die Antragsteller geben zunächst ihren Wohnort beziehungsweise ihre Postleitzahl ein. Anschließend prüft das Portal, welche Behörde zuständig ist und ob dort bereits ein Onlineantrag zur Verfügung steht.
Im Formular werden Angaben zur Bedarfsgemeinschaft, zum Einkommen, zum Vermögen und zu den Unterkunftskosten abgefragt. Vorhandene Nachweise können direkt beigefügt und gemeinsam mit dem Antrag übermittelt werden.
Nach dem Absenden erscheint eine Versand-ID. Diese Nummer sollte zusammen mit der herunterladbaren PDF-Zusammenfassung gespeichert werden, damit sich die Übermittlung später belegen lässt.
BundID oder Online-Ausweis ermöglichen die IdentifizierungDie Anmeldung kann über die BundID erfolgen. Für ein einfaches BundID-Konto reichen nach Angaben des Landes grundsätzlich Benutzername und Passwort aus, während für bestimmte Verfahren eine stärkere Identifizierung erforderlich sein kann.
Alternativ kann die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises genutzt werden. Dafür werden die aktivierte Funktion, die sechsstellige PIN sowie ein geeignetes Smartphone oder ein Kartenlesegerät benötigt.
Wer nur den Online-Ausweis nutzt und kein Benutzerkonto verwendet, kann den Antrag allerdings nicht zwischenspeichern. Mit einem Nutzerkonto werden die Eingaben bei abgeschlossenen Abschnitten gespeichert und können später weiterbearbeitet werden.
Auch Betreuer und bevollmächtigte Personen dürfen einen Antrag für den Leistungsberechtigten einreichen. Die Vertretung muss im Onlineformular angegeben und auf Verlangen nachgewiesen werden.
Fehlende Nachweise verhindern das Absenden nichtEin Antrag kann über die Sozialplattform auch dann abgeschickt werden, wenn noch nicht sämtliche Belege vorliegen. Dies kann wichtig sein, wenn der Monatswechsel bevorsteht und der Zeitpunkt der Antragstellung gesichert werden muss.
Fehlende Unterlagen sollten dennoch schnellstmöglich nachgereicht werden. Eine abschließende Entscheidung ist regelmäßig erst möglich, wenn das Jobcenter alle notwendigen Angaben und Nachweise erhalten hat.
Dabei besteht momentan noch eine Lücke: Nach dem Absenden lassen sich weitere Belege derzeit nicht über denselben Antrag auf der Sozialplattform hochladen. Sie müssen auf einem anderen Weg direkt beim zuständigen Jobcenter eingereicht werden.
Gerade wegen der verschärften Vorgaben sollten angeforderte Unterlagen nicht liegen bleiben. Wer Nachweise bei einer vorläufigen Bewilligung zu spät einreicht, kann nach den neuen Regeln sogar eine rückwirkende Festsetzung des Anspruchs auf null und hohe Rückforderungen riskieren.
Was „vollständig online“ derzeit wirklich bedeutetDer Begriff „vollständig online“ bezieht sich beim aktuellen Angebot vor allem darauf, dass der Erstantrag digital ausgefüllt, authentifiziert und an die zuständige Behörde übermittelt werden kann. Ein Ausdruck und der persönliche Gang zum Jobcenter sind für diesen Vorgang nicht erforderlich.
Das gesamte anschließende Verwaltungsverfahren läuft jedoch noch nicht überall durchgängig digital. Rückfragen können telefonisch, per E-Mail oder per Brief erfolgen, während Bescheide nach Angaben der Sozialplattform derzeit häufig noch per Post versandt werden.
Auch das digitale Nachreichen fehlender Unterlagen ist innerhalb des bereits abgeschickten Antrags noch nicht möglich. Die aktuelle Antragsstrecke ist deshalb ein wichtiger Ausbau, aber noch kein vollständig medienbruchfreies Verfahren vom Antrag bis zum Bescheid.
Verfahrensschritt Aktueller Stand Geplanter Ausbau Zuständige Leistung finden Bereits über die Sozialplattform möglich Erweiterung um zusätzliche Sozialleistungen Antrag ausfüllen Bei angebundenen Behörden vollständig online Deutschlandweit einheitliche Verfügbarkeit Vorhandene Nachweise einreichen Beim Antrag als Upload möglich Engere Verbindung mit dem Verwaltungsverfahren Fehlende Nachweise nachreichen Derzeit meist direkt bei der Behörde Digitale Übermittlung über gemeinsame Schnittstellen Bearbeitung durch die Behörde Je nach Kommune teilweise mit weiteren Systemwechseln Durchgängige digitale Bearbeitung Bescheid erhalten Häufig noch postalisch, teilweise elektronisch Stärkere digitale Bescheiderteilung Daten erneut angeben Vielfach weiterhin erforderlich Abruf vorhandener Registerdaten mit Zustimmung Sozialplattform soll bundesweiter Zugang werdenDer Brandenburger Start ist Teil einer wesentlich größeren Entwicklung. Das Expertengremium „Digitalisierung Sozialstaatsreform“ hat am 15. Juli 2026 beschlossen, die bestehende Sozialplattform schrittweise zu einem deutschlandweit einheitlichen Zugang für Sozialleistungen auszubauen.
Die Plattform soll künftig nicht nur Anträge entgegennehmen. Vorgesehen sind auch einheitliche Schnittstellen, gemeinsame Datenstandards, die digitale Bescheiderteilung und eine stärkere Nutzung bereits vorhandener Verwaltungsdaten.
Das BMAS spricht von einer sogenannten Ende-zu-Ende-Digitalisierung. Gemeint ist ein Verfahren, bei dem Informationen ohne erneute Papierübertragung vom Antrag bis zur Entscheidung verarbeitet werden können. Nach der Planung des BMAS soll auch eine Anbindung an die Deutschland-App geprüft werden.
Die Sozialplattform wird derzeit von einer Allianz aus 14 Bundesländern getragen und finanziert. Entwickelt wurde sie unter Federführung Nordrhein-Westfalens in Zusammenarbeit mit dem Bundesarbeitsministerium.
Vorhandene Portale sollen vorerst weiterbestehenDie Sozialplattform wird nicht von heute auf morgen alle bisherigen Angebote ersetzen. Das BMAS hat angekündigt, bestehende Fachportale sinnvoll miteinander zu verknüpfen, anstatt sie sofort abzuschalten.
Für Leistungsberechtigte kann es deshalb vorübergehend mehrere digitale Zugänge geben. Neben der Sozialplattform bleibt insbesondere jobcenter.digital für die gemeinsamen Einrichtungen der Bundesagentur für Arbeit bedeutsam.
Das kann zunächst verwirrend wirken. Entscheidend ist, welches Jobcenter für den Wohnort zuständig ist und welchen Übermittlungsweg dieses tatsächlich anbietet.
Digitaler Antrag darf nicht zur Pflicht werdenDie neue Plattform schafft einen zusätzlichen Zugang, sie hebt analoge Möglichkeiten aber nicht automatisch auf. Ein Antrag auf Grundsicherungsgeld muss nicht zwingend über das Internet gestellt werden.
Leistungsberechtigte können sich grundsätzlich auch persönlich, schriftlich oder zunächst formlos an das Jobcenter wenden. Das ist besonders wichtig für Menschen ohne geeignetes Gerät, ohne stabilen Internetzugang oder mit gesundheitlichen und sprachlichen Einschränkungen.
Die Sozialplattform bezeichnet sich zwar als barrierereduziert, räumt in ihren eigenen Hinweisen aber ein, derzeit nur teilweise barrierefrei zu sein. Auch die mehrsprachigen Informationsseiten dürfen nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Onlineformulare momentan in deutscher Sprache ausgefüllt werden müssen.
Weitere Informationen zu den analogen Möglichkeiten enthält der Beitrag „Jobcenter nur noch digital: Anträge für Grundsicherung bleiben auch in Papierform möglich“.
Versand-ID und PDF unbedingt sichernNach dem erfolgreichen Absenden sollten Antragsteller die angezeigte Versand-ID notieren. Zusätzlich empfiehlt es sich, die Zusammenfassung des Antrags und die Verarbeitungsbestätigung als PDF zu speichern.
Abgeschickte Anträge bleiben nicht dauerhaft im persönlichen Bereich der Sozialplattform abrufbar. Dort werden lediglich noch nicht versandte Entwürfe gespeichert.
Wer die Bestätigung nicht herunterlädt, kann später Schwierigkeiten haben, den Inhalt und den Zeitpunkt der Übermittlung nachzuvollziehen. Bei existenzsichernden Leistungen sollte deshalb immer ein eigener Zugangsnachweis aufbewahrt werden.
Ergeht anschließend ein ablehnender oder fehlerhafter Bescheid, gelten weiterhin die gesetzlichen Rechtsbehelfsfristen. Wie Betroffene gegen eine Entscheidung vorgehen können, wird im Beitrag zum Widerspruch gegen den Grundsicherungsgeld-Bescheid erläutert.
Digitalisierung kann Verfahren beschleunigen, löst aber nicht jedes ProblemEin gut ausgefüllter Onlineantrag kann fehlende Unterschriften, unleserliche Formulare und Postlaufzeiten vermeiden. Pflichtfelder und Eingabehilfen können zudem darauf aufmerksam machen, wenn wichtige Angaben fehlen.
Eine schnelle Übermittlung führt aber nicht automatisch zu einer schnellen Bewilligung. Die Bearbeitungszeit hängt weiterhin von der Vollständigkeit der Unterlagen, der Auslastung des Jobcenters und möglichen Rückfragen ab.
Auch ein technischer Fehler darf nicht dazu führen, dass ein notwendiger Antrag verspätet gestellt wird. Lässt sich das Formular nicht absenden, sollte der Antrag vorsorglich auf einem anderen nachweisbaren Weg beim Jobcenter eingehen.
Kurzes Beispiel aus der PraxisDaniela lebt im Zuständigkeitsbereich eines bereits angeschlossenen kommunalen Jobcenters in Brandenburg. Ende August verliert sie ihre Beschäftigung und ruft über ihr Smartphone die Sozialplattform auf.
Nach Eingabe ihrer Postleitzahl wird sie zum Onlineantrag für das Grundsicherungsgeld geführt. Sie trägt ihre persönlichen Daten ein, fotografiert Mietvertrag und Kontoauszüge und sendet den Antrag noch im August ab.
Eine aktuelle Verdienstbescheinigung fehlt ihr noch. Daniela speichert deshalb die Versand-ID und die PDF-Zusammenfassung, reicht die Bescheinigung wenige Tage später direkt beim Jobcenter nach und bewahrt auch darüber einen Nachweis auf.
Fragen und Antworten zur Sozialplattform Kann das Grundsicherungsgeld jetzt überall online beantragt werden?Nein. In Brandenburg sind derzeit vier von sieben kommunalen Jobcentern an die Antragsstrecke angeschlossen. Ob der Onlineantrag am eigenen Wohnort verfügbar ist, wird nach Eingabe der Postleitzahl angezeigt.
Werden die Bescheide ebenfalls über die Sozialplattform zugestellt?Noch nicht durchgängig. Bescheide werden derzeit häufig weiterhin per Post und teilweise elektronisch übermittelt. Eine umfassendere digitale Bescheiderteilung gehört zum geplanten Ausbau.
Müssen beim Absenden bereits alle Nachweise vorhanden sein?Nein. Der Antrag kann auch mit unvollständigen Nachweisen versandt werden, um den Antragszeitpunkt zu sichern. Fehlende Dokumente müssen anschließend jedoch möglichst schnell bei der zuständigen Behörde eingereicht werden.
Wird für den Onlineantrag ein Scanner benötigt?Nein. Dokumente können fotografiert und als Datei hochgeladen werden. Erforderlich sind lediglich ein internetfähiges Smartphone, Tablet oder ein Computer.
Muss das Grundsicherungsgeld künftig ausschließlich online beantragt werden?Nein. Die Sozialplattform ist ein zusätzlicher Zugangsweg. Eine persönliche, schriftliche oder zunächst formlose Antragstellung beim Jobcenter bleibt grundsätzlich möglich.
Was sollte nach dem Absenden gespeichert werden?Antragsteller sollten die Versand-ID, die PDF-Zusammenfassung ihrer Angaben und die Verarbeitungsbestätigung sichern. Diese Unterlagen können später belegen, wann der Antrag eingegangen ist und welche Angaben übermittelt wurden.
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Bürgergeld-Bezieherin muss doppelt Miete zahlen: Gericht weist Eilantrag ab
Der Umzug ist abgeschlossen, die Miete für die bisherige Wohnung bereits bezahlt und nun soll das Jobcenter die Kosten sofort erstatten. In dieser Situation scheitert ein Eilantrag häufig, weil keine gegenwärtige Notlage mehr besteht.
Das zeigt ein Beschluss des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 24. Juni 2026. Nach Auffassung des Gerichts muss die Antragstellerin ihren möglichen Anspruch im regulären Hauptsacheverfahren klären lassen.
Wichtig ist: Damit ist noch nicht entschieden, ob das Jobcenter die Doppelmiete endgültig übernehmen muss. Das Gericht hat lediglich eine vorläufige Zahlung im Eilverfahren abgelehnt.
Warum das Gericht keine besondere Eilbedürftigkeit sahEine einstweilige Anordnung nach § 86b Abs. 2 SGG setzt neben einem möglichen Leistungsanspruch auch eine besondere Dringlichkeit voraus. Ohne eine sofortige gerichtliche Entscheidung müssen erhebliche Nachteile drohen, die später kaum noch beseitigt werden können.
Im entschiedenen Fall war die Antragstellerin bereits in die neue Wohnung gezogen. Die Miete für die bisherige Wohnung hatte sie aus eigenen Mitteln bezahlt.
Nach Auffassung des LSG NRW diente eine nachträgliche Zahlung deshalb nicht mehr der Sicherung der aktuell bewohnten Unterkunft. Es ging nur noch um die Erstattung einer bereits entstandenen finanziellen Belastung.
Für eine solche Forderung reicht grundsätzlich das Hauptsacheverfahren aus. Eine gegenwärtige Gefährdung der neuen Wohnung war nicht erkennbar.
Der Streit betraf nicht die Miete der neuen WohnungDie ursprüngliche Formulierung, das Jobcenter müsse keine Doppelmiete „für die neue Wohnung“ zahlen, ist missverständlich. Nach einem vollzogenen Umzug geht es häufig um die weiterlaufende Miete der alten Wohnung.
Diese alte Wohnung wird entweder noch für kurze Zeit bewohnt oder nur noch wegen der Kündigungsfrist bezahlt. Davon hängt ab, nach welcher Vorschrift die Kosten geprüft werden.
Das LSG NRW beschäftigte sich im Eilverfahren außerdem nicht abschließend mit der Frage, ob überhaupt ein materieller Anspruch bestand. Es prüfte vor allem, ob eine sofortige gerichtliche Entscheidung notwendig war.
Ein Anspruch kann im Hauptsacheverfahren weiterbestehenDas Scheitern des Eilantrags beseitigt den möglichen Zahlungsanspruch nicht. Die betroffene Person kann gegen den ablehnenden Bescheid Widerspruch einlegen und anschließend Klage erheben.
Im Hauptsacheverfahren wird dann geprüft, ob der Umzug notwendig war, ob sich die doppelte Mietzahlung vermeiden ließ und wie beide Wohnungen im Überschneidungszeitraum genutzt wurden. Auch eine rechtzeitig beantragte Zusicherung des Jobcenters kann dabei wichtig sein.
Nur wenn die frühere Belastung weiterhin eine schwere gegenwärtige Notlage verursacht, kann ausnahmsweise noch ein Eilbedarf bestehen. Dafür reichen allgemeine Geldsorgen oder der Wunsch nach einer schnellen Erstattung jedoch nicht aus.
Wann zwei Mieten als Unterkunftskosten gelten könnenDas Bundessozialgericht hat mit Urteil vom 30. Oktober 2019 – B 14 AS 2/19 R entschieden, dass im Umzugsmonat ausnahmsweise die Kosten beider Wohnungen nach § 22 Abs. 1 SGB II übernommen werden können.
Voraussetzung ist, dass die alte und die neue Wohnung tatsächlich zu Wohnzwecken genutzt wurden. Zusätzlich darf es der betroffenen Person nicht zumutbar gewesen sein, die Vertragslaufzeiten so abzustimmen, dass keine Doppelmiete entsteht.
Eine rein vertragliche Überschneidung genügt dafür nicht. Wurde die alte Wohnung bereits vollständig aufgegeben und nur noch wegen der Kündigungsfrist bezahlt, kommt eine andere rechtliche Einordnung in Betracht.
Situation Rechtliche Einordnung Alte und neue Wohnung werden im Umzugsmonat tatsächlich bewohnt Übernahme als Unterkunftskosten nach § 22 Abs. 1 SGB II kann möglich sein, wenn die Überschneidung unvermeidbar war Die alte Wohnung wird nicht mehr bewohnt, die Mietverträge überschneiden sich aber noch Prüfung als Wohnungsbeschaffungskosten nach § 22 Abs. 6 SGB II Der Umzug ist abgeschlossen und die alte Miete wurde bereits bezahlt Ein Eilantrag scheitert regelmäßig ohne nachgewiesene gegenwärtige Notlage Das Jobcenter lehnt die Erstattung endgültig ab Der mögliche Anspruch kann im Widerspruchs- und Klageverfahren weiterverfolgt werden Wann die vorherige Zusicherung verlangt wirdWird eine nicht mehr bewohnte Wohnung nur noch wegen der laufenden Vertragsbindung bezahlt, können die Kosten als Wohnungsbeschaffungskosten nach § 22 Abs. 6 SGB II gelten. Dafür verlangt das Gesetz grundsätzlich eine vorherige Zusicherung des Jobcenters.
Deshalb sollten Leistungsbeziehende die mögliche Doppelmiete vor Abschluss des neuen Mietvertrags schriftlich beantragen. Gleichzeitig sollte erläutert werden, warum der Umzug notwendig ist und weshalb sich die Überschneidung der Mietverträge nicht vermeiden lässt.
Die fehlende Zusicherung schließt eine Kostenübernahme allerdings nicht in jedem Einzelfall aus. Ausnahmen kommen unter anderem infrage, wenn das Jobcenter eine rechtzeitige Entscheidung treuwidrig verzögert oder die Zusicherung rechtswidrig verweigert hat.
Ausnahme bei Zeitdruck und angespanntem WohnungsmarktDas Landessozialgericht Hamburg verpflichtete ein Jobcenter mit Urteil vom 11. September 2025 zur Übernahme einer Doppelmiete, obwohl keine vorherige Zusicherung vorlag. Betroffen war eine Alleinerziehende, die wegen der schwierigen Wohnungssuche sehr kurzfristig über ein neues Mietangebot entscheiden musste.
Die neue Wohnung war deutlich günstiger und besser für die Mutter und ihr Kind geeignet. Die doppelte Mietzahlung ließ sich trotz ihrer Bemühungen nicht verhindern.
Das Gericht sah in den besonderen Umständen eine Ausnahme vom Erfordernis der vorherigen Zusicherung. Ausführliche Informationen zu dieser Entscheidung finden sich im Beitrag Jobcenter muss für Grundsicherungsbeziehende Doppelmiete zahlen.
Dieses Urteil ist jedoch kein Freibrief für Umzüge ohne vorherige Abstimmung. Die Ausnahme beruhte auf dem erheblichen Zeitdruck, der schwierigen Wohnungssuche und den Fehlern des Jobcenters bei der Beratung.
Was Betroffene vor dem Umzug beantragen solltenEine mögliche Doppelmiete sollte möglichst vor der Unterzeichnung des neuen Mietvertrags schriftlich beim Jobcenter angezeigt werden. Beantragt werden kann die Übernahme zunächst als Unterkunftskosten nach § 22 Abs. 1 SGB II und hilfsweise als Wohnungsbeschaffungskosten nach § 22 Abs. 6 SGB II.
Der Antrag sollte das Wohnungsangebot, die Kündigungsfrist der alten Wohnung, den geplanten Umzugstermin und den letzten Nutzungstag enthalten. Auch Anfragen an den bisherigen Vermieter wegen einer vorzeitigen Vertragsbeendigung sollten dokumentiert werden.
Bei kurzen Annahmefristen für eine neue Wohnung muss das Jobcenter sofort darüber informiert werden. Eine E-Mail oder ein Schreiben sollte erkennen lassen, bis zu welchem Datum eine Entscheidung benötigt wird.
Weitere Hinweise enthält der Ratgeber zu den Umzugskosten und Zusicherungen des Jobcenters.
Praxisbeispiel: Eilantrag scheitert, Anspruch bleibt offenFrau K. bezieht Grundsicherung nach dem SGB II und zieht am 10. Mai in eine neue Wohnung. Für Mai muss sie neben der neuen Miete noch 680 Euro für ihre bisherige Wohnung zahlen, die sie bis zum Umzug tatsächlich bewohnt hat.
Frau K. begleicht die alte Miete aus ihren Ersparnissen. Anschließend beantragt sie beim Sozialgericht im Eilverfahren, das Jobcenter zur sofortigen Erstattung zu verpflichten.
Der Eilantrag kann mangels gegenwärtiger Notlage scheitern, weil die alte Miete bezahlt und die neue Wohnung nicht gefährdet ist. Im Hauptsacheverfahren kann dennoch ein Anspruch nach § 22 Abs. 1 SGB II bestehen, wenn beide Wohnungen im Mai tatsächlich genutzt wurden und sich die Doppelmiete nicht vermeiden ließ.
Häufige Fragen zur Doppelmiete beim Jobcenter Muss das Jobcenter bei jedem notwendigen Umzug zwei Mieten bezahlen?Nein. Die doppelte Mietzahlung muss unvermeidbar gewesen sein und darf nur für einen angemessenen Übergangszeitraum anfallen. Außerdem kommt es darauf an, ob beide Wohnungen tatsächlich bewohnt wurden.
Ist immer eine vorherige Zusicherung erforderlich?Für Wohnungsbeschaffungskosten nach § 22 Abs. 6 SGB II ist die vorherige Zusicherung grundsätzlich vorgesehen. Werden beide Wohnungen im Umzugsmonat tatsächlich genutzt, kann die Doppelmiete dagegen als Unterkunftsbedarf nach § 22 Abs. 1 SGB II zu prüfen sein.
Ist der Anspruch verloren, wenn der Eilantrag abgelehnt wird?Nein. Die Ablehnung kann ausschließlich auf der fehlenden Dringlichkeit beruhen. Der Zahlungsanspruch kann im Widerspruchs- und Hauptsacheverfahren weiterverfolgt werden.
Kann eine bereits bezahlte Doppelmiete noch erstattet werden?Ja, eine spätere Erstattung ist grundsätzlich möglich. Die Zahlung aus eigenen Mitteln spricht jedoch häufig gegen die Dringlichkeit eines Eilverfahrens.
Welche Nachweise sind besonders wichtig?Benötigt werden vor allem die Mietverträge, Kündigungsschreiben, Angaben zur tatsächlichen Nutzung beider Wohnungen und Nachweise über Versuche, einen späteren Mietbeginn oder ein früheres Vertragsende zu vereinbaren.
QuellenLandessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 24. Juni 2026 – L 7 AS 1320/26 B ER. Der Beschluss war zum Redaktionsstand 31. August 2026 nicht in der amtlichen NRW-Rechtsprechungsdatenbank abrufbar.
Bundessozialgericht, Urteil vom 30. Oktober 2019 – B 14 AS 2/19 R.
Gesetzestexte: § 22 SGB II und § 86b SGG.
Der Beitrag Bürgergeld-Bezieherin muss doppelt Miete zahlen: Gericht weist Eilantrag ab erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.
The myth of Israel’s Arab doctors
Celebrated as proof of Israeli liberalism and vilified by the right, Palestinian physicians are in fact being quietly shut out of the profession.
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