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Ist die jüngste Studie zum „Zusammenbruch“ der AMOC Wissenschafts-Betrug?

Reaktion der Alarmisten auf Climate Gate

Dr. Matthew Wielicki

Als Wissenschaftler, der Artikel in renommierten Fachzeitschriften wie PNAS, Science Advances und anderen veröffentlicht hat, bin ich mit dem Peer-Review-Prozess bestens vertraut. Er ist bei weitem nicht perfekt – er ist von Voreingenommenheit, Verzögerungen und gelegentlicher Gatekeeping-Praxis geprägt –, aber er bleibt der Goldstandard für die zeitnahe und genaue Verbreitung von fachkundigen, evidenzbasierten Informationen. Wenn Peer-Review jedoch als Mittel eingesetzt wird, um eine bestimmte Sichtweise durchzusetzen, begibt man sich auf gefährliches Terrain. Wir haben dies bereits in der Klimawissenschaft gesehen, wie ich in meinem Artikel „Manufacturing Consensus” ausführlich beschrieben habe und wie es in den berüchtigten Climategate-E-Mails aus dem Jahr 2009 offenbart worden ist. In diesen durchgesickerten Nachrichten diskutierte Dr. Michael Mann (bekannt für seine Hockeystick-Kurve) ausdrücklich die Nutzung des Peer-Review-Systems, um abweichende Arbeiten zu blockieren, und erklärte, sie würden „die Peer-Review-Literatur neu definieren”, um Ansichten fernzuhalten, die den alarmistischen Konsens in Frage stellten.

Wenn man einen Blick auf die Gegenwart wirft, hat man das Gefühl, dass sich die Geschichte wiederholt. Ein brandneuer Artikel in Environmental Research Letters (ERL) mit dem Titel „Shutdown of northern Atlantic overturning after 2100 following deep mixing collapse in CMIP6 projections” [etwa: Stillstand der nordatlantischen Umwälzung nach 2100 infolge des Zusammenbruchs der Tiefenmischung in den CMIP6-Prognosen] von Sybren Drijfhout und Kollegen behauptet, dass die Atlantische Meridionale Umwälzströmung (AMOC), die oft als „Ozean-Förderband” sensationell dargestellt wird, das eine Klimakatastrophe auslösen könnte, unter Hochemissionsszenarien nach 2100 vor dem Aus steht.

https://iopscience.iop.org/article/10.1088/1748-9326/adfa3b/pdf

Die Studie stützt sich stark auf Computermodellprognosen (CMIP6) und zeichnet ein düsteres Bild vom Zusammenbruch der Durchmischung mit der Tiefsee, was zu einer extremen Abkühlung in Europa und globalen Störungen führen würde. Aber hier ist die Warnung: Es zitiert fälschlicherweise eine wichtige Studie aus dem Jahr 2024 über den Golfstrom (eine wichtige Komponente der AMOC), die tatsächlich langfristige Stabilität zeigt, und lässt zwei bahnbrechende Studien völlig außer Acht, welche dieses Jahr in der Fachzeitschrift Nature veröffentlicht wurden und die der Vorstellung eines bevorstehenden Zusammenbruchs der AMOC direkt widersprechen.

Das ist nicht nur schlampige Wissenschaft… es ist schwer vorstellbar, dass erfahrene Autoren, Gutachter und Herausgeber solche aktuellen, hochkarätigen Arbeiten versehentlich übersehen. Als jemand, der unzählige Male Peer-Reviews durchgeführt hat, kann ich sagen: Das Auslassen oder Falschdarstellen von direkt relevanten Artikeln aus dem gleichen Jahr, insbesondere solchen, die Ihre Kernaussagen torpedieren, würde bei meinen akademischen Beratern, Co-Autoren, Gutachtern oder Herausgebern niemals akzeptiert werden. Das riecht nach bewusster Rosinenpickerei, bei der alle Daten ignoriert werden, die nicht in das alarmistische Narrativ passen. Warum? Weil dieses Narrativ Milliarden an Steuergeldern für aktivistische Wissenschaftler, NGOs und globale Eliten einbringt und gleichzeitig mehr Kontrolle über das tägliche Leben rechtfertigt – von der Energiepolitik bis hin zu Einschränkungen wie dem Besitz eines Hundes im Rahmen von „nachhaltigen” Lebensvorschriften.

https://iopscience.iop.org/article/10.1088/1748-9326/adfa3b/pdf

Das ist nichts Neues. Man erinnere sich an Dr. Richard Lindzen (Emeritus am MIT), dessen von Fachkollegen begutachtete Kritik am Klimaalarmismus dazu führte, dass Redakteure entlassen oder unter Druck gesetzt wurden, Artikel zurückzuziehen. Oder an die Orwell’sche Erfahrung beim American Journal of Economics and Sociology, wo ein Artikel, der den Konsens in Frage stellte, unter zweifelhaften Umständen zurückgezogen worden war. Die Redakteure scheinen mitschuldig zu sein, indem sie diesen akademischen Betrug zulassen, weil er mit der „Klimakrise”-Erzählung übereinstimmt. Die Autoren des ERL-Artikels stützen sich eindeutig auf die Vorstellung, dass die AMOC „dringend gerettet werden muss”, was praktischerweise mehr Finanzmittel, mehr Modelle und mehr politische Interventionen erfordert.

Für Nichtwissenschaftler: Peer Review ist wie eine Qualitätskontrolle, bei der Experten einen Artikel vor der Veröffentlichung prüfen. Wenn es jedoch dazu benutzt wird, unbequeme Wahrheiten auszuschließen, wird es zu einem Propagandainstrument. Im Abonnentenbereich unten werde ich mich eingehend mit den Einzelheiten befassen und genau aufschlüsseln, wo diese drei Nature-Artikel (Volkov et al. 2024 über die Stabilität der Florida-Strömung, Terhaar et al. 2025 über den fehlenden Rückgang seit den 1960er Jahren und Baker et al. 2025 über die anhaltende Zirkulation unter extremen Bedingungen) in den ERL-Artikel hätten passen können, wie die Autoren Volkov falsch zitieren, Baker herunterspielen und Terhaar komplett auslassen und warum dies nach wissenschaftlichem Betrug im Stil von Climategate riecht. Ich werde zeigen, wie sie Modellausgaben selektiv auswählen und dabei reale, den Hype um den Zusammenbruch widerlegende Beobachtungen außer Acht lassen.

Eine eingehende Untersuchung der Auslassungen, falschen Zitate und betrügerischen Praktiken in der ERL-Veröffentlichung

Schauen wir mal dteailliert. Ich werde dies Schritt für Schritt erklären, um es verständlicher zu machen, vorausgesetzt, Sie sind kein Klimamodellierer, sondern nur an Fakten interessiert. Die ERL-Studie von Drijfhout et al. verwendet CMIP6-Modelle – Computersimulationen des zukünftigen Klimas unter verschiedenen Emissionsszenarien (SSP126 niedrig, SSP245 mittel, SSP585 hoch) –, um ein „Aus” der AMOC nach 2100 vorherzusagen. Sie argumentieren, dass dies auf einen Zusammenbruch der Durchmischung mit der Tiefsee in Regionen wie der Labradorsee, der Irminger See und der Nordsee Mitte des 21. Jahrhunderts zurückzuführen ist, der durch die Süßwasser-Anreicherung der Meeresoberfläche (mehr Süßwasser durch schmelzendes Eis/Regen) und die Erwärmung verursacht wird, wodurch das Absinken von dichtem Wasser, das die AMOC antreibt, geschwächt wird.

Das Problem? Es handelt sich um modellbasierte Spekulationen, die nicht auf Beobachtungen beruhen. Schlimmer noch, sie zitieren selektiv, spielen herunter oder ignorieren aktuelle empirische Daten, die ihnen widersprechen. Das ist wissenschaftlicher Betrug wie aus dem Lehrbuch: eine einseitige Sichtweise durch den falschen Umgang mit Gegenbeweisen zu präsentieren, ähnlich wie es die Climategate-Crew tat, als sie den „Rückgang” in den Baumringdaten versteckte, um die Hockeyschläger-Illusion aufrechtzuerhalten.

  1. Falsche Zitierung der Veröffentlichung „Florida Current Paper 2024” (Volkov et al., Nature Communications)

Die Studie von Volkov et al. mit dem Titel „Florida Current transport observations reveal four decades of steady state” (Beobachtungen zum Transport der Florida-Strömung zeigen vier Jahrzehnte im Gleichgewichtszustand) verwendet 40 Jahre Unterwasserkabeldaten (1982–2022) aus der Straße von Florida, einem zentralen Verlauf der AMOC. Die Autoren korrigieren die Daten um (bisher übersehene) Veränderungen des Erdmagnetfeldes und stellen keinen signifikanten Rückgang des Transports der Florida-Strömung fest. Der Trend sinkt von einem winzigen Wert von -0,3 Sv/Jahrzehnt auf nahezu Null und zeigt damit eine „bemerkenswerte Stabilität”. Sie berechnen die AMOC-Schätzungen bei 26,5° N (aus dem RAPID-Array) neu und zeigen einen deutlich schwächeren negativen Trend als bisher angenommen, was die Behauptungen einer Abschwächung der AMOC in Frage stellt.

In der ERL-Veröffentlichung wird Volkov [21] im Abschnitt „Ergebnisse” zitiert: Sie weisen auf den „durch das RAPID-MOCHA-Array [21] gemessenen Abwärtstrend von 0,8 Sv pro Jahrzehnt” hin und sagen, dass dieser „nahezu dem geglätteten Rückgang im gleichen Zeitraum in den Modellen entspricht”. Dabei wird jedoch Volkovs zentrale Erkenntnis außer Acht gelassen, dass der Trend aufgrund unkorrigierter geomagnetischer Veränderungen irreführend ist und der tatsächliche AMOC-Trend viel schwächer ausfällt. ERL verwendet den unkorrigierten Wert zur Validierung seiner Modelle und spielt dabei Volkovs Schlussfolgerung hinsichtlich der Stabilität herunter. Die Autoren räumen zwar ein, dass der Trend „statistisch nicht oder nur kaum signifikant” ist, stützen sich jedoch weiterhin darauf, da er mit ihren alarmistischen Prognosen „im Einklang” steht.

Wo dies richtig platziert worden wäre: In Abschnitt 1 (Einleitung) und Abschnitt 3 (Ergebnisse), in denen die AMOC-Beobachtungen diskutiert werden. ERL behauptet, dass der Wärmetransport der AMOC nach dem Abschalten auf 20-40 % der aktuellen Werte sinkt, aber Volkov zeigt, dass der Florida-Strom (der den größten Teil der subtropischen AMOC-Wärme transportiert) stabil ist, was bedeutet, dass keine Vorboten eines Zusammenbruchs zu beobachten sind. Eine ehrliche Zitierung würde ihre Behauptungen abschwächen: „Während Modelle einen Stillstand vorhersagen, zeigen aktuelle Beobachtungen nach geomagnetischen Korrekturen Stabilität in Schlüsselkomponenten [21]…“ Stattdessen zitieren sie es fälschlicherweise als unterstützenden Beweis. In einem Peer-Review würde ein verantwortungsvoller Gutachter dies als Falschdarstellung kennzeichnen – es sei denn, die Gutachter sind selbst Teil des Spiels.

  1. Herunterspielen der Bedeutung des Nature-Artikels von 2025 über die Widerstandsfähigkeit der AMOC (Baker et al.)

Baker et al. analysieren in ihrem Artikel „Continued Atlantic overturning circulation even under climate extremes” (Nature, Februar 2025) 34 CMIP6-Modelle unter extremen Treibhausgas- und Süßwasser-Antrieben. Sie kommen zu dem Schluss, dass die AMOC widerstandsfähig ist: Die durch anhaltende Winde angetriebene Aufwärtsströmung im Südlichen Ozean stützt in allen Fällen eine geschwächte AMOC und verhindert so einen vollständigen Zusammenbruch. In den meisten Modellen entsteht eine pazifische meridionale Umwälzströmung (PMOC), die jedoch zu schwach ist, um den Ausfall vollständig auszugleichen, doch die AMOC verschwindet nicht. Dies stellt die Vorstellung von unmittelbar bevorstehenden Kipppunkten in Frage.

Die neue ERL-Studie zitiert Baker [49] in der Diskussion: „Die gesamte AMOC bricht nicht vollständig auf 0 Sv zusammen, was mit der Entwicklung der CMIP6-Modelle unter extremen Klimaveränderungen übereinstimmt [49].“ Sie erkennen zwar an, dass es zu keinem vollständigen Zusammenbruch kommt, spielen jedoch Bakers Betonung der Widerstandsfähigkeit und der stabilisierenden Faktoren (z. B. Winde im Südlichen Ozean, die einen Zusammenbruch verhindern) herunter. ERL konzentriert sich auf den „Stillstand der nördlichen AMOC“ (schwache Tiefenumwälzung) als katastrophal, während Baker argumentiert, dass das System auch unter extremen Bedingungen bestehen bleibt, was weniger schwerwiegende Auswirkungen zur Folge hat.

Wo dies besser passt: In Abschnitt 4 (Diskussion und Schlussfolgerungen), wo ERL auf ein „signifikant höheres Risiko“ eines Stillstands extrapoliert. Sie hätten Bakers Ergebnisse diskutieren können: „Obwohl unsere Modelle schwache Zustände zeigen, heben Baker et al. [49] die stabilisierende Aufwärtsströmung hervor, die einen vollständigen Zusammenbruch verhindert, was auf Widerstandsfähigkeit hindeutet.” Durch das Weglassen dieser Nuance kann ERL Risiken ohne ausgewogene Gegenargumente hochspielen. Dies ist Betrug durch selektive Betonung – das Zitieren, aber Verschweigen der Implikationen.

  1. Vollständige Auslassung des Artikels aus Nature Communications aus dem Jahr 2025 (Terhaar et al.)

Terhaar et al. kommen in ihrer Studie „Atlantic overturning inferred from air-sea heat fluxes indicates no decline since the 1960s” (Die aus Luft-Meer-Wärmeflüssen abgeleitete Umwälzung im Atlantik zeigt seit den 1960er Jahren keinen Rückgang) anhand von 24 CMIP6-Modellen zu dem Schluss, dass Anomalien im Luft-Meer-Wärmefluss mit der Stärke der AMOC auf dekadischer/hundertjähriger Skala zusammenhängen. Sie stellen fest, dass Wärmeflüsse nördlich von 26,5–50° N aufgrund der Energieerhaltung in engem Zusammenhang mit der AMOC stehen. Anhand von Reanalyse-Daten schließen sie, dass es trotz Schwankungen zwischen 1963 und 2017 zu keinem Rückgang der AMOC im Zehnjahresdurchschnitt bei 26,5° N gekommen ist – was den modellbasierten Behauptungen einer Abschwächung widerspricht.

Die neue ERL-Studie zitiert Terhaar überhaupt nicht, obwohl sie direkt relevant ist (veröffentlicht Anfang 2025, vor der Annahme durch ERL im August). Diese Auslassung ist eklatant: ERL diskutiert den Rückgang des Wärmetransports (Abbildung 9) und behauptet Übereinstimmung mit Beobachtungen, ignoriert jedoch Terhaars empirische Rekonstruktion, die Stabilität zeigt.

Wo dies passt: Im Abstract und in Abschnitt 1, in dem AMOC-Beobachtungen/Rekonstruktionen diskutiert werden. ERL zitiert Michel et al. für einen „Rückgang im 21. Jahrhundert”, lässt jedoch Terhaars Gegenbeweis außer Acht. Sie hätten darauf eingehen können: „Während einige Rekonstruktionen einen Rückgang nahelegen [Michel], zeigen andere, die auf Wärmeflüssen basieren, seit den 1960er Jahren keinen Rückgang [Terhaar]…”

Das völlige Schweigen zu diesem Thema ist Betrug – es handelt sich um direkte, empirische Gegenbeweise aus dem gleichen Jahr, veröffentlicht in einer renommierten Fachzeitschrift. Dies erinnert an die Unterdrückung unbequemer Daten im Rahmen des Climategate-Skandals.

Warum dies akademischer Betrug und eine Wiederholung von Climategate ist
  • Rosinenpickerei, falsche Zitierungen und Auslassungen: Die Wissenschaft verlangt, dass Gegenbeweise berücksichtigt werden. Diese Artikel sind nicht obskur – sie erscheinen in Nature und Nature Communications, den renommiertesten Fachzeitschriften überhaupt. Durch die falsche Zitierung von Volkov zur Untermauerung eines falschen Trends, die Herunterspielung von Bakers Widerstandsfähigkeit und die Ignorierung von Terhaar kann ERL Modelle als „Realität“ verkaufen und Beobachtungen außer Acht lassen. Climategate zeigte E-Mails, in denen geplant wurde, Studien „auszuschließen”; hier geschieht Gleiches durch unsachgemäße Behandlung.

  • Peer Review als Waffe: Gutachter/Redakteure sollten dies erkennen. Aber in der Klimawissenschaft herrschen die „Konsenswächter“ vor. Wie in meinem Artikel „Manufacturing Consensus“ beschrieben, entsteht dadurch eine vorgetäuschte Einigkeit, um die Finanzierung zu rechtfertigen. Das Narrativ von ERL lautet: Die AMOC „muss gerettet werden“ – Stichwort: mehr Fördermittel für Modelle, NGOs, die Netto-Null fordern, Eliten, die die Energie kontrollieren.

  • Reale Schäden: Dieser Betrug fördert Maßnahmen, die zu Energiearmut führen, während Vorteile wie die CO₂-Reduzierung ignoriert werden (wie Lindzen et al. in ihrem Gutachten PDF feststellen).

Letztendlich sind die offensichtlichen Falschzitate, die Herunterspielung widerstandsfähiger AMOC-Ergebnisse und die völlige Auslassung von Stabilität signalisierenden Beobachtungsdaten in dem ERL-Artikel kein bloßes Versehen … sondern ein kalkulierter Angriff auf die wissenschaftliche Integrität, der an das Vorgehen von Climategate erinnert, bei dem abweichende Meinungen unterdrückt werden, um Alarm zu schlagen. Indem sie Modelle gegenüber Messungen bevorzugen, perpetuieren diese aktivistischen Autoren eine von Angst getriebene Erzählung, die Steuergelder in endlose Zuschüsse und politische Maßnahmen umleitet, während sie gleichzeitig die realen Beweise ignorieren, dass die AMOC nicht vor dem Zusammenbruch steht, sondern weiterhin gut funktioniert. Es ist an der Zeit, Rechenschaft zu fordern: Entlarven Sie diesen Betrug, lehnen Sie die Konsensfassade ab und holen Sie sich die Wissenschaft von denen zurück, die sie für Macht und Profit instrumentalisieren.

Link: https://irrationalfear.substack.com/p/is-the-latest-amoc-collapse-paper?utm_campaign=post&utm_medium=email&triedRedirect=true

Übersetzt von Christian Freuer für das EIKE

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Chrupalla in Düren: Es muss anders werden, wenn es besser werden soll

“AfD, AfD, AfD” hallt es durch den großen Saal im Schloss Burgau in Düren. Düren ist eine Stadt in Nordrhein-Westfalen, mit mehr als 94.000 Einwohnern. Einst, um 1900, war sie die Stadt der Millionäre. Heute ist sie die viertärmste Stadt in Nordrhein-Westfalen. Bei den letzten Kommunalwahlen im September 2020 errangen die CDU hier 41 Prozent, die SPD […]

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Rentenabschlag von 10,8 Prozent trotz Schwerbehinderung – Urteil

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Ein 1951 geborener Versicherter mit einem Grad der Behinderung von 60 beantragte nach Altersteilzeit mit 60 Jahren die Altersrente für schwerbehinderte Menschen. Obwohl die Wartezeit von 45 Jahren bereits erfüllt war, setzte die Rentenversicherung einen Abschlag von insgesamt 10,8 % fest – entsprechend 36 Monaten vorzeitiger Inanspruchnahme.

Der Betroffene wehrte sich mit dem Argument, jahrzehntelange Beitragsleistung müsse eine abschlagsfreie Rente sichern. Das Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg bestätigte jedoch die Kürzung: Auch schwerbehinderte Menschen müssen die gesetzlich geregelten Abschläge tragen, wenn sie früher in Rente gehen (Urteil Az. L 7 R 5354/14).

Zugangsfaktor und die 0,3-Prozent-Regel

Inhalt des Streits ist der sogenannte Zugangsfaktor in § 77 SGB VI. Er bestimmt, in welchem Umfang Entgeltpunkte bei der Rentenberechnung berücksichtigt werden.

Für jeden Kalendermonat einer vorzeitigen Inanspruchnahme sinkt der Zugangsfaktor um 0,003 – das entspricht 0,3 % pro Monat. Bei 36 Monaten Vorziehung ergibt sich so der vielzitierte Abschlag von 10,8 % (Zugangsfaktor 0,892). Diese Systematik gilt rentenartübergreifend und ist seit Jahren gefestigter Rechtsrahmen.

Keine Hintertür: Ein Wechsel der Rentenart nach Beginn ist ausgeschlossen

Besonders folgenreich ist die Sperrwirkung des § 34 SGB VI: Nach bindender Bewilligung einer Altersrente ist ein späterer Wechsel in eine andere Rentenart – etwa in die oftmals günstigere Altersrente für besonders langjährig Versicherte – grundsätzlich ausgeschlossen.

Diese „Einbahnstraße“ war schon in der alten Fassung (§ 34 Abs. 4 Nr. 3 a. F.) angelegt und findet sich heute in § 34 Abs. 2 SGB VI. Die Verwaltungspraxis der Deutschen Rentenversicherung bekräftigt diese Linie, Ausnahmen sind eng begrenzt.

Vertrauensschutz: Wer profitiert – und wer nicht

Der häufig angeführte Vertrauensschutz greift nur in eng umrissenen Konstellationen. § 237 Abs. 5 SGB VI schützt insbesondere Personen, die vor dem 1. Januar 2004 Altersteilzeit verbindlich vereinbart hatten oder deren Arbeitsverhältnis bereits damals entsprechend angelegt war.

Wer – wie im entschiedenen Fall – erst nach 2004 Altersteilzeit vereinbarte, kann sich auf diese Ausnahme nicht berufen. Das bestätigen sowohl Gesetzesmaterialien als auch die Auslegung durch die Rentenversicherung und die Rechtsprechung.

Wichtige Abgrenzung: Schwerbehindertenrente vs. „45-Jahre-Rente“

Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen (§ 236a SGB VI) ist von der Altersrente für besonders langjährig Versicherte – umgangssprachlich „Rente mit 63“ bei 45 Jahren – strikt zu trennen (§ 236b SGB VI). Erfüllt man 45 Jahre, eröffnet dies zu einem bestimmten Alter die Möglichkeit einer abschlagsfreien Rente für besonders langjährig Versicherte; wer jedoch zuvor eine andere Altersrente in Anspruch nimmt, bleibt an deren Zugangsfaktor gebunden und kann später nicht „umsatteln“. Genau diese Konstellation hat die Rechtsprechung mehrfach verneint.

Die Entscheidungslinie der Gerichte: Bestätigung auf breiter Front

Neben dem LSG-Urteil von 2015 existiert weitere Rechtsprechung des LSG Baden-Württemberg, die den Ausschluss eines späteren Wechsels in eine andere Altersrente – etwa in die „45-Jahre-Rente“ – betont (Urteil vom 7. Juli 2016, L 7 R 273/15). Auf höchstrichterlicher Ebene hat das Bundessozialgericht (BSG) wiederholt die Zulässigkeit lebenslanger Abschläge bei vorzeitigem Rentenbezug betont, zuletzt unter ausdrücklichem Hinweis auf die verfassungsgerichtliche Linie.

Verfassungsrechtliche Einordnung: Abschläge sind zulässig

Das Bundesverfassungsgericht hat die Absenkung des Zugangsfaktors bei vorzeitigem Rentenbezug mehrfach gebilligt. Die Kürzungen verletzen weder Eigentumsgarantie noch Gleichheitssatz, weil ihnen der systematische Ausgleichsgedanke zugrunde liegt: Wer früher Rente bezieht, bezieht sie länger und erhält dafür dauerhaft weniger. Das BSG verweist in seiner Rechtsprechung ausdrücklich auf diese verfassungsgerichtliche Rechtfertigung.

Was heißt das für die Praxis: Zeitpunkt ist Strategie

Für Versicherte mit Schwerbehinderung bleibt die zentrale Stellschraube der Rentenbeginn. Ein Vorziehen um bis zu 36 Monate führt zu einem dauerhaften Abschlag von 10,8 %.

Wer hingegen die Altersrente für besonders langjährig Versicherte anstrebt, muss den Beginn sorgfältig planen und darf nicht zuvor eine andere Altersrente beziehen, wenn er die Abschlagsfreiheit wahren will. Die Entscheidung wirkt endgültig – ein späterer Wechsel ist im Regelfall versperrt. Frühzeitige Beratung und ein Vergleich der möglichen Rentenbeginne sind deshalb wichtigl.

Einordnung des Einzelfalls: Warum der Kläger verlor

Im Fall des 1951 Geborenen lagen zwar 45 Beitragsjahre vor, maßgeblich war jedoch die gewählte Rentenart und der frühere Rentenbeginn. Weil die Altersteilzeitvereinbarung erst nach 2004 abgeschlossen wurde, griff der Vertrauensschutz nicht.

Mit Beginn der Schwerbehindertenrente fixierte sich der Zugangsfaktor – der spätere Wechsel in eine andere, gegebenenfalls günstigere Altersrente war ausgeschlossen. Das LSG folgte damit stringent dem Gesetz und der ständigen Rechtsprechung.

Fazit

Die Botschaft ist klar: Früher Ruhestand bedeutet dauerhafte Abschläge – auch für schwerbehinderte Menschen mit jahrzehntelanger Beitragsbiografie. Das ist rechtlich klar geregelt, verfassungsgerichtlich bestätigt und sozialgerichtlich gefestigt. Wer die Abschlagsfreiheit anstrebt, muss den Rentenbeginn klug wählen und darf sich nicht von der erfüllten 45-Jahres-Wartezeit zu einem vorschnellen, rentenartfalschen Schritt verleiten lassen.

Hinweis: Neben dem LSG-Urteil (L 7 R 5354/14) ist auch die Entscheidung  (L 7 R 273/15) einschlägig und bestätigt die Grundsätze zum Rentenwechsel und zu Abschlägen im Kontext vorzeitiger Altersrenten.

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Gold price rises in Syrian local market

SANA - Syrian Arab News Agency - 6. September 2025 - 16:02

Damascus, SANA-The price of gold has risen by 15,000 SYP in the local markets to 1,085,000.

The Goldsmiths Syndicate, in its bulletin issued Saturday, set the selling price of a gram of 21-karat gold at SYP 1,100,000 and the buying price at SYP 1,080,000

Meanwhile, the price of a gram of 18-karat gold reached SYP 940,000 Syrian pounds for selling, and 920,000 Syrian pounds for buying.

 Nawal/ Fedaa

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ISF arrest individuals who impersonated its members and carried out robberies in Homs

SANA - Syrian Arab News Agency - 6. September 2025 - 16:02

Homs, SANA – The Internal Security Forces (ISF) in Homs province arrested a group of individuals on Saturday who impersonated security personnel and carried out robberies. Weapons and narcotics were seized in their possession.

The police department arrested a group of individuals in an abandoned building in Karm al-Zeitoun neighborhood after receiving several reports of robberies targeting citizens, the Homs Governorate illustrated via its Telegram channel.

It indicated that a quantity of stolen goods, more than 1,800 narcotic pills, and various narcotic substances (hashish and crystal meth) were seized from the arrested individuals, along with weapons and ammunition they used in their crimes.

The necessary reports were prepared against them in preparation for their referral to the competent judiciary.

Adnan/Fedaa

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Deutsche Wirtschaftswunde

Um den Wohlstand steht es schlechter, als es das Bruttoinlandprodukt suggeriert — es boomen vor allem Branchen, die der Reparatur politischer Fehler dienen.
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Die Saat der Gewalt

In Mönchengladbach nehmen Drohungen und Übergriffe gegen politisch Aktive zu — besonders im Fokus: die AfD.
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Fehlgeleitete Forschung

Das Friedrich-Löffler-Institut ist ein Sumpf von Konzerninteressen und einseitiger Wissenschaft. Teil 5.
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68 Palestinians Killed in Israeli Airstrikes on Gaza Strip

SANA - Syrian Arab News Agency - 6. September 2025 - 15:41

Occupied Jerusalem , SANA-Sixty-eight Palestinians were killed and hundreds injured as a result of Israeli airstrikes on various areas in the Gaza Strip.

WAFA news agency quoted Palestinian medical sources as saying that hospitals in the Gaza Strip received 68 Palestinians killed and 362 injured in the past 24 hours, while a number of victims remain under the rubble and on the streets, unable to be reached by ambulances and civil defense teams.

The sources added that hospitals in the Gaza Strip recorded six new deaths in the past 24 hours due to starvation and malnutrition, bringing the total number of famine victims to 382 Palestinians, including 135 children.

The ongoing Israeli aggression on the Gaza Strip since October 7, 2023, has resulted in the deaths of more than 64,000 Palestinians and the injury of more than 162,000.

Reem/ Fedaa

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Rentner aufgepasst: Krankenkassen-Kosten steigen trotz Rente

Lesedauer 3 Minuten

Die Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen wachsen deutlich. Zugleich will die sch2wart-rote Koalition zusätzliche Belastungen für Versicherte vermeiden.

Neue Halbjahreszahlen: Ausgaben wachsen rasant

Die gesetzlichen Krankenkassen verzeichneten im ersten Halbjahr stark steigende Leistungsausgaben. Das Volumen legte deutlich zu und drückt die Finanzlage. Gleichzeitig meldeten die Kassen einen spürbaren Überschuss. Dieser füllt vor allem die vorgeschriebenen Reserven wieder auf. Von Entwarnung kann dennoch keine Rede sein.

Die Ausgaben steigen schneller als die Einnahmen. Das erhöht den Druck auf künftige Entscheidungen zu Beiträgen und Leistungen.

Krankenhauskosten treiben die Entwicklung

Der größte Kostenblock sind Klinikbehandlungen. Die Ausgaben hierfür legten am stärksten zu. Dahinter folgen Arztpraxen und Arzneimittel. In beiden Bereichen stiegen die Ausgaben jeweils kräftig.

Gründe sind höhere Tariflöhne, mehr Leistungen und Preissteigerungen. Auch neue Therapien und eine alternde Bevölkerung wirken kostentreibend. Die Kassen fordern daher Steuerung und klare Prioritäten. Ohne strukturelle Reformen bleibt die Dynamik hoch.

Zusatzbeitrag: Offizieller Richtwert und tatsächlicher Schnitt

Der allgemeine Beitragssatz beträgt 14,6 Prozent. Jede Kasse erhebt zusätzlich einen Zusatzbeitrag.

Der offizielle Durchschnittswert dient als Richtgröße. Tatsächlich liegt der gezahlte Durchschnitt oft etwas über dem Richtwert. Denn viele Kassen setzen höhere Sätze an. So entsteht im Ergebnis ein Gesamtbeitrag, der spürbar variiert. Für Versicherte lohnt daher der Blick auf den individuellen Kassensatz.

Wichtig für Rentner: Wer welchen Anteil zahlt

Sind Sie in der Krankenversicherung der Rentner, teilen Sie sich den Beitrag mit der Deutschen Rentenversicherung. Diese übernimmt den Arbeitgeberanteil.

Das gilt auch für den jeweiligen Zusatzbeitrag. Bei Betriebsrenten und Versorgungsbezügen gilt Abweichendes.

Hier tragen Rentner den Beitrag in der Regel vollständig. Das betrifft den allgemeinen Satz und den Zusatzbeitrag. Prüfen Sie deshalb Ihre Renten- und Kassenbescheide sorgfältig. Achten Sie auf die jeweils zugrunde gelegten Beträge.

Rechenbeispiel: So wirkt der Zusatzbeitrag auf Ihre Rente

Angenommen, Ihre monatliche Bruttorente beträgt 1.500 Euro. Der Gesamtbeitrag liegt bei 17,5 Prozent. Ihr Anteil beträgt die Hälfte. Das sind 8,75 Prozent. In Euro sind das 131,25 pro Monat. Die Rentenversicherung zahlt denselben Anteil. Für die Pflegeversicherung fallen zusätzliche Beiträge an. Der genaue Satz richtet sich nach Ihrem Familienstand und Ihrer Kinderzahl. So entsteht der gesamte Abzug von der Bruttorente.

Beitragserhöhungen 2026?

Die Koalition hat das Ziel formuliert, die Beiträge 2026 möglichst stabil zu halten. Begründet wird dies mit der wirtschaftlichen Lage und dem Schutz der Haushalte. Geplant sind Übergangslösungen über Zuschüsse und Darlehen.

Gleichzeitig sollen Reformkommissionen Vorschläge für dauerhaft tragfähige Strukturen erarbeiten. Ob das Ziel stabiler Beiträge erreicht wird, hängt von Ausgabenentwicklung und Konjunktur ab. Für Rentner bleibt daher Wachsamkeit wichtig.

Kurzfristige Entlastung: Bund hilft, Reformen bleiben nötig

Bundesmittel sollen kurzfristige Beitragssprünge abfedern. Das stabilisiert die Lage, ersetzt aber keine grundlegenden Reformen.

Ohne strukturelle Änderungen drohen wiederkehrende Finanzierungslücken. Die Kassen verweisen auf steigende Kosten in Kliniken, Praxen und Arzneimitteln. Zudem wirken demografische Faktoren dauerhaft. Entscheidend wird sein, Ausgaben und Einnahmen wieder in ein belastbares Verhältnis zu bringen.

Kassenwechsel prüfen: So gehen Sie klug vor

Ein Kassenwechsel ist grundsätzlich möglich. Die neue Kasse übernimmt den Wechselprozess. Vorher sollten Sie die Zusatzbeiträge verschiedener Kassen vergleichen.

Achten Sie nicht nur auf den Satz, sondern auch auf Services. Dazu zählen Erreichbarkeit, digitale Angebote und Genehmigungsprozesse. Prüfen Sie außerdem Satzungsleistungen wie professionelle Zahnreinigung, Reiseschutzimpfungen und Vorsorge. Diese Extraleistungen können Ihren Eigenanteil verringern. Wägen Sie den Mehrwert gegen einen eventuell höheren Zusatzbeitrag ab.

Bonusprogramme und Wahltarife gezielt nutzen

Viele Kassen bieten Bonusprogramme an. Sie belohnen Vorsorgeuntersuchungen und aktive Gesundheitsvorsorge. Erstattungen oder Prämien senken die effektive Belastung.

Wahltarife mit Selbstbehalt oder Beitragsrückerstattung können sich lohnen. Das gilt vor allem, wenn Sie geringe Leistungsausgaben erwarten. Prüfen Sie die Bindungsfristen und Kündigungsregeln. Achten Sie auf die Absicherung bei unerwarteten Ereignissen. Ein Tarifwechsel sollte immer gut kalkuliert sein.

Pflegeversicherung im Blick behalten

Zur Krankenversicherung kommt die Pflegeversicherung hinzu. Hier gelten eigene Beitragssätze. Kinderzahl und Familienstand beeinflussen die Höhe spürbar. Rentner zahlen den Beitrag allein. Eine Befreiung gibt es hier nicht. Prüfen Sie daher die jeweiligen Sätze und eventuelle Zuschläge. So vermeiden Sie Überraschungen bei der Nettorente.

Verwaltung und Fristen: Fehler kosten

Passen Sie Ihre Daten bei der Kasse zeitnah an. Änderungen bei Adresse, Familienstand oder Betriebsrente wirken sich auf Beiträge aus. Kontrollieren Sie regelmäßige Abzüge und Abrechnungen. Fordern Sie Korrekturen schriftlich an, wenn Beträge nicht stimmen. Nutzen Sie Einspruchs- und Widerspruchsfristen. Legen Sie Bescheide geordnet ab. So können Sie Nachfragen schnell beantworten und Fristen sicher einhalten.

Check vor dem Jahreswechsel: Drei Schritte für Rentner

Erstens, prüfen Sie den Zusatzbeitrag Ihrer Kasse.

Zweitens, vergleichen Sie Alternativen mit identischem Leistungsumfang.

Drittens, kalkulieren Sie Bonus und Satzungsleistungen realistisch. So erkennen Sie, ob ein Wechsel lohnt. Achten Sie auf Fristen, damit der Wechsel rechtzeitig wirksam wird. Holen Sie bei Unsicherheiten eine unabhängige Beratung ein. Eine sachliche Einschätzung spart Zeit, Nerven und Geld.

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Interior Minister inaugurates the new Civil Status Center in Yalbugha Complex, Damascus

SANA - Syrian Arab News Agency - 6. September 2025 - 15:29

Damascus, SANA – Interior Minister Anas Khattab today inaugurated on Saturday the Civil Status Center in the Yalbugha Complex in Damascus, as part of the ministry’s efforts to enhance the quality of government services and simplify procedures for citizens.

Following a tour of the center’s departments, accompanied by his Assistant for Civil Affairs, Brigadier General Ziad Al-Ayesh, Minister Khattab told reporters that the center represents a first transitional phase to improve the quality of services provided to citizens and reduce the burdens on them, until the final visual identity that the ministry is working on designing is approved at the beginning of next year.

This step comes as part of a series of measures undertaken by the Ministry of Interior since liberation to rehabilitate the infrastructure and raise the level of services provided to citizens, in line with the requirements of the current phase, and enhance the path of digital transformation in government work.

Nawal/ Fedaa

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Kündigung wirksam – auch ohne Eingliederungsmanagement

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Eine Arbeitnehmerin war über Jahre hinweg lange krank. Ihr Arbeitgeber bot ihr ein betriebliches Eingliederungsmanagement an. Sie lehnte dies ab. Obwohl es kein Eingliederungsmanagement gab, kündigte der Arbeitgeber. Das Gericht erklärte die Kündigung dennoch für wirksam. (2 Sa 370/20)

Hunderte von Fehltagen

Die Betroffene arbeitete mehr als 30 Jahre in der Produktion bei einer Firma. Seit 2010 fehlte sie oft und lange wegen Krankheit, und die Fehlzeiten nahmen über die Jahre hinweg zu. 2011 und 2019 arbeitete sie überhaupt nicht. Insgesamt kam sie auf hunderte von Fehltagen.

Wiedereingliederung scheitert

Der Arbeitgeber unternahm 2019 zwei Versuche zur Wiedereingliederung, in der die Betroffene mit reduzierten Stunden und angepassten Tätigkeiten in das Arbeitsleben zurückgeführt werden sollte. Diese brach die Betroffene beide ab.

Einladung zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement

Im August 2019 lud der Arbeitgeber die Mitarbeiterin zu einem Betrieblichen Eingliederungsmanagement ein. Dieses muss ein Arbeitgeber anbieten, wenn ein Arbeitnehmer innerhalb eines Jahres entweder sechs Wochen durchgehend oder aber wiederholt arbeitsunfähig ist. Ziel ist es, den Arbeitsplatz zu erhalten und Lösungen zu finden, um die Arbeitsunfähigkeit zu überwinden.

Betroffene lehnt ab wegen Arbeitsunfähigkeit

Die Mitarbeiterin lehnte die Wiedereingliederung ab. Sie begründete dies damit, dass sie auf absehbare Zeit arbeitsunfähig sei und bereits einen Antrag auf eine Erwerbsminderungsrente gestellt hätte. Der Arbeitgeber kündigte ihr fristgerecht.

Mitarbeiterin reicht Kündigungsschutzklage ein

Die Mitarbeiterin erhob eine Kündigungsschutzklage, um die Wirksamkeit der Kündigung überprüfen zu lassen. Sie begründete dies damit, dass die Kündigung unverhältnismäßig sei. Die Abbrüche der Wiedereingliederung zeigten keine ausreichend negative Zukunftsprognose, um eine Kündigung zu rechtfertigen. Eine dritte Wiedereingliederung sei dem Arbeitgeber zuzumuten gewesen.

Keine Einwilligungserklärung

Die Einladung zum Eingliederungsmanagement-Gespräch sei nicht ordnungsgemäß erfolgt.

Der Arbeitgeber habe sie nämlich nicht besonders auf den Datenschutz und die erforderliche Einwilligungserklärung informiert. Eine Einwilligungserklärung habe sie nie erhalten. Wegen dieser fehlenden Hinweise auf den Datenschutz habe sie das Eingliederungsmanagement abgelehnt, so begründete sie ihr Verhalten im Berufungsverfahren.

Wie argumentiert der Arbeitgeber?

Der Arbeitgeber bezeichnete die Kündigung als rechtmäßig und verhältnismäßig. Er argumentierte damit, dass die Mitarbeiterin bereits zwei Wiedereingliederungsversuche abgebrochen hätte. Das Argument, dass im Einladungsschreiben Hinweise auf den Datenschutz gefehlt hätten, hätte die Mitarbeiterin erst im Berufungsverfahren vorgebracht. Er sei deshalb ungültig.
Zudem widerspreche der Vorwurf den eigenen Aussagen der Betroffenen in der ersten Instanz.

Dort hätte sie nämlich angegeben, dass sie dieses Informationsschreiben sehr wohl bekommen hätte. Sie hätte außerdem dem Arbeitgeber gesagt, der Grund für die Ablehnung sei eine bevorstehende Reha-Maßnahme und ihr die Ziele des Eingliederungsmanagements nicht bewusst seien. Die angeblich fehlenden Hinweise auf Datenschutz seien nicht der Grund ihrer Ablehnung gewesen.

Abgesehen davon hätte das Einladungsschreiben sowohl die Einwilligungserklärung zur Datenverarbeitung wie auch die notwendigen Datenschutzhinweise enthalten. Sie habe diese also sogar zweimal erhalten.
Nach zwei abgebrochenen Wiedereingliederungen und der Mitteilung, auf absehbare Zeit nicht arbeitsfähig zu sein, habe es keinen Verpflichtung zu einem weiteren Eingliederungsversuch gegeben. Die Kündigung sei also angemessen gewesen.

Scheitern in zwei Instanzen

Die Gekündigte scheiterte sowohl mit ihrer Klage vor dem Arbeitsgericht wie auch mit ihrer Berufung vor dem Landesarbeitsgericht. Die Richter am Landesarbeitsgericht führten aus, warum die Kündigung wirksam und rechtmäßig sei.

Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit ist unwahrscheinlich

Erstens sei die Betroffene seit Februar 2018 fast durchgehend arbeitsunfähig gewesen, hätte zwei Versuche der Wiedereingliederung abgebrochen und selbst erklärt, auf absehbare Zeit arbeitsunfähig zu sein. Dies spreche gegen die Wiederherstellung ihrer Arbeitsfähigkeit in den nächsten 24 Monaten und somit für eine erhebliche Beeinträchtigung der betrieblichen Interessen des Arbeitgebers.

Einladung zum Eingliederungsmanagement war ordnungsgemäß

Der Arbeitgeber hätte zudem ordnungsgemäß ein Betriebliches Eingliederungsmanagement angeboten. Eine glaubhafte Zeugenaussage der Personalleiterin bestätige, dass alle notwendigen Unterlagen im Einladungsschreiben vorhanden gewesen seien. Indem die Betroffene das Eingliederungsmanagement abgelehnt hätte, sei dessen Nicht-Stattfinden kündigungsneutral.

Betriebliches Interesse überwiegt

Zwar zählten für die Mitarbeiterin ihre lange Betriebszugehörigkeit ebenso wie ihr schwerbehinderter Sohn. Doch das betriebliche Interesse des Arbeitgebers, der wegen ihrer erheblichen Fehlzeiten nicht mit ihr für die Arbeit planen könne, überwiege in diesem Fall.

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Höhere Abfindung für Gekündigte mit einer Schwerbehinderung

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Ob ein Arbeitnehmer mit Schwerbehinderung im Falle einer betriebs‑, personen‑ oder verhaltensbedingten Kündigung mehr Abfindung für den Verlust seines Arbeitsplatzes erhält, hängt in Deutschland nicht von einer pauschalen gesetzlichen Zuschlagsregel ab.

“Dennoch fällt die Abfindung in der Praxis sehr häufig höher aus als bei nicht schwerbehinderten Kollegen”, sagt der Fachanwallt für Arbeitsrecht, Christian Lange, aus Hannover. Das liegt an dem erweiterten Kündigungsschutz, komplexen Genehmigungsverfahren und jüngster Rechtsprechung, die das wirtschaftliche Risiko auf Arbeitgeberseite erheblich steigen lässt.

Wie beeinflusst der besondere Kündigungsschutz die Verhandlungsposition?

Schwerbehinderte Beschäftigte unterliegen nach § 168 SGB IX einem besonderen Kündigungsschutz. Der Arbeitgeber darf eine Kündigung erst aussprechen, nachdem das Integrationsamt zugestimmt hat; ohne diesen Verwaltungsakt ist die Kündigung nichtig.

Die Zustimmungspflicht verlängert nicht nur das Verfahren, sie öffnet auch ein zusätzliches taktisches Spielfeld: Gegen den Genehmigungsbescheid kann der Arbeitnehmer Widerspruch einlegen und anschließend Klage erheben.

Parallel dazu bleibt der Weg der klassischen Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht offen. Schon die bloße Aussicht auf zwei parallele Verfahren mit offener Dauer schafft ein erhebliches Prozesskosten‑ und Weiterbeschäftigungsrisiko für den Arbeitgeber.

Integrationsamt muss bei Kündigungen prüfen

Das Integrationsamt prüft, ob die Kündigung ausnahmsweise zulässig ist oder dem präventiven Schutzgedanken des Gesetzes widerspricht.

Es untersucht insbesondere, ob sich der Kündigungsgrund aus der Behinderung herleitet, ob zumutbare leidensgerechte Arbeitsplatzanpassungen denkbar sind und ob der Betriebsrat beziehungsweise die Schwerbehindertenvertretung ordnungsgemäß beteiligt wurden.

Die Entscheidungsfrist beträgt in der Praxis mehrere Wochen; bei außerordentlichen Kündigungen gelten starre Zwei‑Wochen‑Fristen, allerdings bleibt auch hier der Verwaltungsrechtsweg eröffnet.

In dieser Zeit trägt das Unternehmen Lohnkosten weiter, kann den Mitarbeiter in der Regel nicht freistellen und weiß nicht, ob es die Zustimmung überhaupt erhält.

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Welche Auswirkungen haben Sozialpläne auf die Abfindungshöhe?

Existiert ein Sozialplan, fließt die Schwerbehinderung bereits in die Berechnungsformeln ein. Die Betriebsparteien gewichten üblicherweise Lebensalter, Betriebszugehörigkeit und Unterhaltspflichten – und ergänzen für schwerbehinderte Menschen einen Zuschlagsfaktor oder einen festen Sockelbetrag.

Nach ständiger Rechtsprechung unterliegt dieser Zusatz gerade keiner allgemeinen Deckelung. “Das Bundesarbeitsgericht hat 2022 entschieden, dass ein spezieller Zuschlag für Schwerbehinderte nicht in eine Höchstbetragsklausel hineingerechnet werden darf”, so Lange.

Damit steigt die garantierte Mindestabfindung im Sozialplan automatisch an. Für Arbeitnehmer bedeutet das eine stärkere Startposition in anschließenden individuellen Verhandlungen.

Welche Rechtsprechung gibt den Ausschlag?

Die BAG‑Entscheidung 1 AZR 129/21 hat den Weg für ungekappte Zusatzabfindungen geebnet und damit den Kostenvorbehalt der Arbeitgeber weiter erhöht.

Zuvor hatte bereits der Europäische Gerichtshof klargestellt, dass Sozialpläne behinderte Arbeitnehmer nicht mittelbar benachteiligen dürfen. Kombiniert mit der Zustimmungspflicht des Integrationsamts zeichnet sich somit eine deutliche Linie ab: Wo ein objektiv höheres Entlassungsrisiko vorliegt, ist eine angemessene monetäre Kompensation legitim und regelmäßig durchsetzbar.

Wie laufen Verhandlungen in der Praxis ab?

Weil es keine gesetzliche Regelung gibt, entscheidet letztlich die Verhandlungstaktik. Arbeitnehmer‑ oder Betriebsratsvertreter verweisen auf die lange Prozessdauer und den Doppelweg über Verwaltungs‑ und Arbeitsgericht.

Sie schätzen für den Arbeitgeber das Szenario des Prozessverlusts ab: eine Rückkehr des Mitarbeiters in den Betrieb nach Jahren oder eine dann möglicherweise noch höhere Vergleichssumme. Arbeitgeber wiederum kalkulieren, ob ein einmalig höherer Abfindungsbetrag günstiger ist als fortlaufende Gehalts‑, Prozess‑ und Anwaltskosten – plus das Risiko einer Rücknahme der Kündigung.

“Genau dieser ökonomische Druck erklärt, warum die Abfindung für Schwerbehinderte häufig deutlich über dem branchenüblichen Faktor von 0,5 Bruttomonatsgehältern pro Beschäftigungsjahr liegt”, sagt der Anwalt.

Welche strategischen Erwägungen stellen Arbeitgeber an?

Unternehmen wägen nicht nur betriebswirtschaftliche, sondern auch reputationsrechtliche Aspekte ab. Ein öffentlichkeitswirksamer Streit über die Kündigung eines schwerbehinderten Mitarbeiters beschädigt das Employer‑Branding, während eine einvernehmliche Lösung – etwa im Rahmen eines gerichtlichen Vergleichs – oft als geringeres Übel erscheint.

Allerdings verfolgen manche Arbeitgeber die gegenteilige Strategie: Sie möchten Präzedenzfälle vermeiden und setzen auf harte Linie, um Nachahmungseffekte im Betrieb zu verhindern. In solchen Fällen dauert der Konflikt länger und endet nicht selten mit einer richterlich diktierten Weiterbeschäftigungspflicht – was die Abfindung im Erfolgsfall weiter in die Höhe treiben kann.

Gibt es einen gesetzlichen Anspruch auf eine höhere Abfindung?
Ein zwingender Rechtsanspruch auf Zuschläge ausschließlich wegen der Schwerbehinderung besteht nicht. Weder das Kündigungsschutzgesetz noch das SGB IX benennen feste Abfindungssätze.

Lediglich im Sozialplan oder Tarifvertrag können verbindliche Summen oder Prozentsätze vereinbart sein. Der besondere Kündigungsschutz funktioniert deshalb in erster Linie als Verhandlungshebel: Er erhöht die Eintrittswahrscheinlichkeit, dass Abfindungen überhaupt angeboten und anschließend spürbar aufgestockt werden.

Welche Optionen haben Betroffene im Konfliktfall?

Wer eine Kündigung erhält, muss binnen drei Wochen Kündigungsschutzklage einreichen – auch Schwerbehinderte dürfen diese Frist keinesfalls verstreichen lassen.

Parallel sollte der Genehmigungsbescheid des Integrationsamts geprüft und gegebenenfalls mit Widerspruch angefochten werden. In der Regel führen beide Verfahren in einen gerichtlichen Vergleich, der eine Abfindung festschreibt. Für die Betroffenen ist es ratsam, spezialisierte Rechtsvertretung einzuschalten, da sowohl arbeits‑ als auch verwaltungsrechtliches Know‑how gefragt ist.

Was bedeutet das alles für die Praxis?

Die Antwort auf die Ausgangsfrage lautet mithin: Ja, die Abfindung ist bei schwerbehinderten Menschen typischerweise höher – nicht aufgrund eines pauschalen Zuschlags, sondern weil der besondere Kündigungsschutz die wirtschaftliche Risikolage des Arbeitgebers verschärft. W

er die Mechanismen des Sozialplans, der Integrationsamtszustimmung und der aktuellen Rechtsprechung kennt, kann dieses Risiko realistisch beziffern und in harten, aber fairen Verhandlungen in eine höhere Einmalzahlung umwandeln. Schwerbehinderte Beschäftigte haben damit ein wirkungsvolles Instrument, um die sozialen und wirtschaftlichen Folgen einer Kündigung abzufedern.

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Schwerbehinderung: Umbau-Zuschüsse für Wohnungen und Häuser so sichern

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Damit Menschen mit einer Schwerbehinderung barrierefrei leben können, müssen Wohnungen oder Häuser umgebaut werden. Nur so ist ein selbstbestimmtes Leben in den eigenen vier Wänden möglich. Doch welche Institutionen und Einrichtungen bieten Hilfe und Unterstützung?

Haus oder Wohnung umbauen

Wer seine Wohnung oder sein Haus bauen oder umbauen will, braucht zusätzliche finanzielle Unterstützung. Menschen mit Behinderung können von verschiedenen Behörden und Institutionen Zuschüsse erhalten.

Auch bei der KfW-Bank kann ein günstiger Förderkredit beantragt werden. Außerdem haben schwerbehinderte Menschen die Möglichkeit, weniger Steuern zu zahlen.

Das alles sind sogenannte Nachteilsausgleiche, die wir in diesem Artikel übersichtlich vorstellen.

Förderungen von der Pflegeversicherung: Wer hat Anspruch?

Schwerbehinderte mit einem Pflegegrad haben die Möglichkeit, finanzielle Unterstützung von der Pflegeversicherung zu erhalten.

Für barrierefreie Umbauarbeiten zahlt die Pflegeversicherung bis zu 4.000 Euro pro Jahr.

Bei gemeinschaftlichem Wohnen, wie in ambulant betreuten Wohngruppen oder Demenz-WGs, kann der Zuschuss auf bis zu 16.000 Euro steigen. Anspruch auf diese Leistungen haben Pflegebedürftige in allen fünf Pflegegraden.

Welche Maßnahmen werden gefördert?

Die Pflegeversicherung unterstützt eine Vielzahl von Umbau-Maßnahmen, darunter:

  • Einbau eines Treppenlifts
  • Einbau eines zweiten Geländers im Treppenhaus
  • Verbreiterung von Türen
  • Umbau zu einem barrierefreien Badezimmer
  • Einbau eines Badewannenlifts
  • Einbau von niedrigeren Lichtschaltern
  • Abbau von Schwellen und anderen Hindernissen im Wohnbereich

Wichtig: Man muss den Zuschuss bei der Pflegeversicherung beantragen, bevor die Umbau-Maßnahmen beginnen.

Nur mit einer vorherigen Zustimmung der Pflegeversicherung erhalten Betroffene die finanzielle Unterstützung. Informieren Sie sich daher rechtzeitig bei Ihrer Pflegeversicherung über die notwendigen Schritte!

Steuervergünstigung für barrierefreies Bauen

Unter bestimmten Voraussetzungen können Schwerbebehinderte die Kosten für den barrierefreien Umbau von der Einkommenssteuer absetzen.

Diese Kosten gelten dann als außergewöhnliche Belastungen. Ein Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) (VI R 7/09) bestätigt diese Möglichkeit.

Was aber sind vor Voraussetzungen für die Steuervergünstigung?
  • Nachweis der eigenen Schwerbehinderung oder der eines Familienmitglieds
  • Notwendigkeit des Umbaus aufgrund der Behinderung
  • Belege für die angefallenen Umbaukosten

Tipp: In der Praxis gestaltet sich die Anerkennung der Umbaukosten durch das Finanzamt jedoch oft schwierig. Daher empfiehlt es sich, zunächst finanzielle Zuschüsse von der Krankenkasse oder der Pflegekasse zu beantragen.

Gibt es finanzielle Unterstützung von der KfW-Bank?

Die KfW-Bankengruppe bietet Förderprogramme für den barrierefreien Umbau und den Kauf barrierefreier Immobilien an. Sie können entweder einen Zuschuss oder einen Kredit mit geringem Zinssatz beantragen.

KfW-Programme:

Kredit 159: Kredit für den Abbau von Barrieren und den Kauf von barrierefreiem Wohnraum. Dieser Kredit kann bis zu 50.000 Euro betragen und ist altersunabhängig.

Zuschuss 455-B: Zuschuss für den Abbau von Barrieren bis zu 6.250 Euro. Auch dieser Zuschuss ist altersunabhängig. Zurzeit sind jedoch die Fördermittel aus dem Bundeshaushalt ausgeschöpft (Stand: 2024).

Zuschussbetrag: bis zu 6.250 Euro

Verfügbar für alle Altersgruppen: Aktuell sind die Fördermittel für den Zuschuss 455-B ausgeschöpft (Stand: 2024). Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der KfW-Bank.

Zuschüsse für Berufstätige mit Schwerbehinderung

Berufstätige mit Behinderung, die von Zuhause aus arbeiten, können ebenfalls finanzielle Unterstützung für den barrierefreien Umbau erhalten.

Dies kann in Form eines Zuschusses oder eines verbilligten Darlehens erfolgen und gehört zu den „Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben“.

Zuständig sind die Rentenversicherung, die Arbeitsagentur oder das Integrationsamt.

Welche Stelle die Finanzierung übernimmt, hängt von der jeweiligen Situation / Behinderung der betroffenen Person ab, beispielsweise ob die oder der Betroffene selbstständig, angestellt oder verbeamtet ist und wie lange sie bereits berufstätig ist.

Zuständige Stellen

Je nach Beschäftigungsverhältnis und beruflicher Situation sind unterschiedliche Stellen für die finanzielle Unterstützung zuständig:

  • Rentenversicherung
  • Arbeitsagentur
  • Integrationsamt

Die Zuständigkeit hängt davon ab, ob der oder die Betroffene selbstständig, angestellt oder verbeamtet ist und wie lange sie bereits berufstätig ist. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Vereins Barrierefrei Leben e.V.

Fazit

Der barrierefreie Umbau oder Kauf von Wohnraum ist mit verschiedenen finanziellen Unterstützungsangeboten möglich.

Ob Pflegeversicherung, Steuervergünstigungen, Förderprogramme der KfW-Bank oder Zuschüsse für berufstätige Menschen mit Behinderung – es gibt zahlreiche Möglichkeiten, die finanziellen Belastungen zu reduzieren.

Informieren Sie sich frühzeitig und umfassend, um die passenden Unterstützungen zu finden.

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944th Self-Propelled Artillery Regiment awarded honorary Guards designation

PRESIDENT OF RUSSIA - 6. September 2025 - 15:20

The President signed Executive Order On Awarding an Honorary Designation to the 944th Self-Propelled Artillery Regiment.

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Diese Befreiungen gibt es jetzt bei Schwerbehinderung in 2025

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Schwerbehinderung ist in Deutschland ein juristischer Status mit weitreichenden Folgen für den Alltag. Er wird in der Regel über den Grad der Behinderung (GdB) und sogenannte Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis ausgewiesen.

Neben Schutzrechten und Nachteilsausgleichen geht es Betroffenen und Angehörigen häufig ganz konkret um finanzielle Entlastungen und Gebührenbefreiungen.

Dieser Überblick erklärt die wichtigsten Befreiungen und Ermäßigungen – von Mobilität über Rundfunkbeitrag und Gesundheitswesen bis zu Steuern – und ordnet ein, wer sie erhält, wie sie beantragt werden und worauf es in der Praxis ankommt.

ÖPNV: Unentgeltliche Beförderung und die Wertmarke

Menschen mit Schwerbehinderung können im Nahverkehr unter bestimmten Voraussetzungen unentgeltlich fahren. Voraussetzung ist in der Regel ein entsprechendes Merkzeichen – häufig „G“, „aG“, „H“, „Bl“, „Gl“ oder „TBl“ – und das sogenannte Beiblatt mit Wertmarke zum Schwerbehindertenausweis.

Für 2025 wurde der Eigenanteil für diese Wertmarke bundesweit angehoben: Sie kostet nun 104 Euro pro Jahr beziehungsweise 53 Euro für ein halbes Jahr. Davon befreit sind weiterhin Personen mit den Merkzeichen „H“ (hilflos) und „Bl“ (blind); auch Empfänger bestimmter Sozialleistungen erhalten die Wertmarke unter Bedingungen unentgeltlich.

Die Regelungen zur Höhe des Entgelts und zu den Befreiungstatbeständen sind bundesrechtlich vorgegeben; die Ausgabe erfolgt über die Versorgungsämter.

Kfz-Steuer: Vollbefreiung oder 50-Prozent-Ermäßigung

Wer auf das Auto angewiesen ist, kann steuerlich deutlich entlastet werden. Eine vollständige Kfz-Steuerbefreiung gibt es, wenn im Ausweis eines schwerbehinderten Menschen die Merkzeichen „aG“, „Bl“ oder „H“ eingetragen sind.

Eine Ermäßigung um die Hälfte ist möglich bei den Merkzeichen „G“ oder „Gl“.

Wichtig ist das Wahlrecht: Die 50-Prozent-Ermäßigung setzt voraus, dass die unentgeltliche ÖPNV-Beförderung (also die Wertmarke) nicht gleichzeitig in Anspruch genommen wird. Steuerbefreiung oder -ermäßigung gelten stets nur für ein auf die betroffene Person zugelassenes Fahrzeug; zuständig ist das jeweilige Hauptzollamt.

Parken: Gebührenfreiheit und weitere Parkerleichterungen

Neben den bekannten Behindertenparkplätzen gibt es Parkerleichterungen, die im Alltag oft ebenso wichtig sind. Mit dem blauen EU-Parkausweis – er steht vor allem Menschen mit „aG“ oder „Bl“ zu – ist in vielen Situationen gebührenfreies Parken erlaubt, etwa an Parkuhren oder Parkscheinautomaten ohne zeitliche Begrenzung, soweit in zumutbarer Entfernung kein regulärer Platz frei ist.

Der orangene Parkausweis für „besondere Gruppen“ mit erheblichen, aber weniger stark ausgeprägten Mobilitätseinschränkungen gewährt ebenfalls Erleichterungen, berechtigt jedoch nicht zum Parken auf ausdrücklich reservierten Behindertenparkplätzen.

Zuständig für die Ausnahmegenehmigungen sind die örtlichen Straßenverkehrsbehörden; der Ausweis muss gut sichtbar im Fahrzeug ausgelegt werden.

Rundfunkbeitrag: Ermäßigung mit Merkzeichen „RF“ und Befreiungen in besonderen Fällen

Der allgemeine Rundfunkbeitrag bleibt 2025 zunächst bei 18,36 Euro pro Monat. Menschen mit dem Merkzeichen „RF“ (Rundfunk) zahlen einen ermäßigten Drittelbeitrag in Höhe von 6,12 Euro monatlich. „RF“ wird nur erteilt, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, etwa ein GdB von mindestens 80 und gleichzeitige dauerhafte Unfähigkeit, an öffentlichen Veranstaltungen teilzunehmen, oder bei Blindheit bzw. hochgradiger Sehbehinderung ab bestimmten Grenzwerten.

Eine vollständige Beitragsbefreiung ist möglich, wenn Betroffene bestimmte existenzsichernde Sozialleistungen erhalten; das hängt nicht unmittelbar vom Schwerbehindertenstatus ab, wird aber häufig in Kombination relevant. Zuständig ist der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice.

Gesetzliche Krankenkasse: Zuzahlungsbefreiung über die Belastungsgrenze

Schwerbehinderung allein befreit nicht pauschal von gesetzlichen Zuzahlungen für Medikamente, Heil- und Hilfsmittel oder Krankenhausaufenthalte.

Es gibt jedoch die Belastungsgrenze: Nach Erreichen von 2 Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt sind Versicherte für den Rest des Jahres von weiteren Zuzahlungen befreit; bei schwerwiegend chronisch Kranken sinkt diese Grenze auf 1 Prozent.

Die Krankenkasse stellt auf Antrag eine Befreiungsbescheinigung aus, sobald die individuelle Grenze erreicht oder durch Vorauszahlung abgedeckt ist.

Steuern: Pauschbeträge und Pflege-Pauschbetrag

Finanzielle Entlastung bietet auch das Einkommensteuerrecht. Der Behinderten-Pauschbetrag nach § 33b EStG berücksichtigt typische, behinderungsbedingte Ausgaben ohne Einzelnachweis und richtet sich nach dem GdB. Er beginnt ab GdB 20 mit 384 Euro und steigt stufenweise bis zu 2.840 Euro bei GdB 100.

Unabhängig davon gibt es den Pflege-Pauschbetrag für pflegende Angehörige, der seit der Reform gestaffelt gewährt wird: 600 Euro bei Pflegegrad 2, 1.100 Euro bei Pflegegrad 3 und 1.800 Euro bei Pflegegrad 4 oder 5; auch bei Hilflosigkeit (Merkzeichen „H“) werden 1.800 Euro angesetzt. Diese steuerlichen Pauschalen sind keine Gebührenbefreiungen im engeren Sinn, mindern aber die Steuerlast spürbar.

Assistenz- und Führhunde: Hundesteuerbefreiung durch die Kommune

Viele Städte und Gemeinden befreien Blindenführhunde und andere anerkannt ausgebildete Assistenzhunde von der Hundesteuer. Rechtsgrundlage ist das jeweilige kommunale Satzungsrecht; der Nachweis der speziellen Ausbildung ist regelmäßig erforderlich.

Weil die Details örtlich variieren, empfiehlt sich ein Blick in die Hundesteuersatzung am Wohnort beziehungsweise ein formloser Antrag bei der Kommune.

Was in der Praxis zählt: Merkzeichen, Wahlrechte und die richtige Anlaufstelle

Ob eine Befreiung greift, entscheidet selten der GdB allein. Häufig sind Merkzeichen im Ausweis ausschlaggebend, etwa „RF“ beim Rundfunkbeitrag, „aG“ oder „Bl“ beim Parken und der Kfz-Steuerbefreiung oder „G“/„Gl“ bei der halbierten Kfz-Steuer.

Ebenso wichtig ist das erwähnte Wahlrecht zwischen unentgeltlicher ÖPNV-Beförderung und Kfz-Steuerermäßigung, das bewusst genutzt werden sollte. Für Mobilitätsleistungen sind Versorgungsämter und Straßenverkehrsbehörden zuständig; bei Kfz-Steuerfragen hilft das Hauptzollamt, beim Rundfunkbeitrag der Beitragsservice, bei Zuzahlungsbefreiungen die Krankenkasse und bei Steuerentlastungen das Finanzamt beziehungsweise eine steuerliche Beratung.

Fazit

Befreiungen und Ermäßigungen bei Schwerbehinderung sind vielfältig, aber an klar definierte Voraussetzungen geknüpft. Wer seine Merkzeichen kennt, Wahlrechte klug nutzt und die passenden Stellen ansteuert, kann im Alltag spürbar entlastet werden – von der kostenlosen ÖPNV-Nutzung über die Kfz-Steuer bis zur Ermäßigung beim Rundfunkbeitrag und zur Zuzahlungsbefreiung in der Krankenversicherung.

Ein prüfender Blick auf die eigene Situation lohnt immer, denn viele Nachteilsausgleiche greifen erst, wenn sie aktiv beantragt werden.

Der Beitrag Diese Befreiungen gibt es jetzt bei Schwerbehinderung in 2025 erschien zuerst auf Gegen Hartz IV - Bürgergeld Ratgeber und Hartz 4 Tipps.

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292th Self-Propelled Artillery Regiment awarded honorary Guards designation

PRESIDENT OF RUSSIA - 6. September 2025 - 15:10

The President signed Executive Order On Awarding an Honorary Designation to the 292th Self-Propelled Artillery Regiment.

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Kulturkampf vor Gericht: Als „extremistisch“ verunglimpfter Politologe Wagener erringt Etappensieg gegen Roth und Verfassungsschutz

Letzte Woche musste der weisungsgebundene und parteipolitisch gelenkte Bundesverfassungsschutz vor Gericht eine – leider viel zu seltene – Niederlage für seine autoritäre und übergriffige Umtriebigkeit einstecken: Das Landgericht Frankfurt am Main entschied, dass der Druckkostenzuschuss, den der Börsenverein des deutschen Buchhandels dem 2021 erschienenen Buch „Kulturkampf um das Volk: Der Verfassungsschutz und die nationale Identität […]

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Panel in Mûş: Respekt vor den Toten ist Teil des Friedens

Bei einem Panel der Initiative „Respekt vor den Toten“ in der nordkurdischen Stadt Mûş (tr. Muş) haben Redner:innen schwere Vorwürfe gegen die türkische Staatsführung erhoben. Sie werfen ihr vor, bis heute eine Politik der Verleugnung, Vernichtung und Straflosigkeit zu verfolgen – auch über den Tod hinaus. Im Zentrum der Diskussion stand die Bedeutung würdevoller Bestattung, Gedenken und Gerechtigkeit für Verstorbene im Kontext eines politischen Friedensprozesses.

Die Veranstaltung mit dem Titel „Respekt vor den Toten und Gerechtigkeit im Friedensaufbau“ zog zahlreiche Menschen an. In der ersten Podiumsrunde kamen unter anderem der armenische Autor Murad Mıhçı, die Mutter des gefallenen Guerillakämpfers Agit IpekHalise Aksoy – sowie Esma Yaşar, Ko-Direktorin Hafıza Merkezi (Zentrum für kollektives Gedächtnis) zu Wort.

„Selbst Gräber werden verweigert“

Murad Mıhçı betonte in seinem Beitrag, dass das kollektive Leid vergangener Generationen die Brücken zwischen den Völkern zerstört habe. Er erinnerte an die unzähligen Opfer, deren Gräber bis heute unbekannt sind – sowohl unter Kurd:innen als auch in der armenischen Gemeinschaft.

„In dieser Region gibt es viele Menschen, deren Grab bis heute nicht gefunden wurde“, sagte Mıhçı. „Mein eigenes Volk hat seit 1915 kaum Gräber, die benannt sind. Erst als ich an den Kundgebungen der Samstagsmütter teilnahm, wurde mir klar: Auch viele kurdische Mütter können die Gräber ihrer Kinder nicht finden.“ Der Respekt vor den Toten, so Mıhçı, sei ein zentraler Bestandteil jeder Aufarbeitung und ein Maßstab für gesellschaftliche Würde: „Die Menschlichkeit wird siegen“, schloss er.

„Mein Sohn wurde mir per Post zurückgegeben“

Besonders eindrücklich war der Erfahrungsbericht von Halise Aksoy, der Mutter von Agit Ipek. Ihr Sohn schloss sich im Teenageralter der PKK an und kam 2017 bei Gefechten in Dersim ums Leben. Die Behörden verweigerten der Familie zunächst die Herausgabe seines Leichnams.

„Drei Jahre lang habe ich überall Anträge gestellt“, sagte Aksoy. „Wir wollten einfach nur seinen Körper. Am Ende haben sie mir die Überreste meines Sohnes per Post geschickt.“ Die Demütigung habe gezielt stattgefunden, so Aksoy. „Sie wollten, dass ich bereue. Aber ich bereue nichts. Jeder Gefallene ist für mich ein Agit. Ich wünsche mir nichts sehnlicher als Frieden.“

Nach ihrer Rede riefen Teilnehmende lautstark die Parole „Şehîd namirin“ – „Die Gefallenen sind unsterblich“.

Fortgesetzte Gewalt nach dem Tod

Die Menschenrechtsaktivistin Esma Yaşar stellte die Arbeit des Zentrums für kollektives Gedächtnis vor, das staatliche Gewaltverbrechen dokumentiert und archiviert. Sie kritisierte, dass der türkische Staat auch nach dem Tod Kontrolle und Verleugnung ausübe – insbesondere gegenüber Kurd:innen, Armenier:innen, Alevit:innen und Frauen.

„In den 1990er Jahren war das ‚Verschwindenlassen‘ ein zentrales Mittel staatlicher Gewalt. In den 2000ern traten tödliche Polizeieinsätze bei Protesten an dessen Stelle“, sagte Yaşar. Die zugrunde liegende Strategie sei jedoch gleich geblieben: Straflosigkeit und institutionalisierte Verdrängung.

Yaşar weiter: „Die offizielle Geschichtsschreibung des Staates basiert auf dem Verdrängen der Wahrheit. Der Versuch, über die Toten Kontrolle zu erlangen, ist Teil einer symbolischen Herrschaft.“ Sie verwies auf zahlreiche historische Ereignisse wie den Völkermord an den Armenier:innen sowie die anti-alevitischen Massaker in Sivas, Maraş oder Çorum – allesamt bis heute unzureichend aufgearbeitet.

„Vergangenes bleibt nicht vergangen“

Yaşar machte deutlich, dass Aufarbeitung nicht allein für die Vergangenheit wichtig sei: „Was nicht aufgearbeitet wird, wirkt weiter – das Unrecht sickert in die Gegenwart. Die Erinnerung an die Toten ist nicht nur Trauerarbeit, sondern auch Widerstand.“

Die zentrale Forderung lautete daher: Wahrheitsfindung und Gerechtigkeit müssen aus Perspektive der Betroffenen geschehen – mit einem Fokus auf deren Rechte, Geschichten und Würde. „Was geschehen ist, kann nie rückgängig gemacht werden. Aber durch Anerkennung, Gedenken und juristische Aufarbeitung kann das Gewicht des Leids ein Stück weit gemildert werden.“

Diskussion über rechtliche und politische Schritte

Die Veranstaltung wird mit einer zweiten Panelrunde fortgesetzt. Geplant sind unter anderem die Diskussion zu Themen wie rechtliche Rahmenbedingungen für würdevolle Bestattungen, Umgang mit verschwundenen Personen, staatliche Verantwortung für kollektives Gedenken, politische Aufarbeitung historischer Massaker, Maßnahmen gegen institutionalisierte Straflosigkeit und Verankerung des Rechts auf Wahrheit im Justizsystem.

https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/grabstatten-kurdischer-gefallener-am-herekol-dem-erdboden-gleichgemacht-47831 https://deutsch.anf-news.com/hintergrund/die-genozidale-politik-des-staates-und-der-leichnam-in-der-kiste-18526 https://deutsch.anf-news.com/hintergrund/ein-eigener-krieg-kann-eine-person-funfmal-getotet-werden-32227 https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/gefallenenfriedhof-garzan-ruckkehr-an-einen-verbotenen-ort-46719 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/gedenken-in-tatavla-solange-wir-nicht-gemeinsam-geweint-haben-37192

 

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Lösungsprozess: Mithat Sancar fordert „Friedensrecht“ in drei Dimensionen

Der Verfassungsrechtler und Politiker Mithat Sancar hat sich für die Entwicklung eines mehrdimensionalen „Friedensrechts“ als Grundlage für einen dauerhaften politischen Dialog in der Türkei ausgesprochen. Auf einem Workshop der DEM-Partei in Ankara betonte Sancar am Samstag die Notwendigkeit gesetzlicher Regelungen, um den laufenden Prozess hin zu einem demokratischen Miteinander rechtlich abzusichern und gesellschaftlich glaubwürdig zu gestalten.

An der Veranstaltung unter dem Titel „Rechtliche Erfordernisse im Prozess für Frieden und eine demokratische Gesellschaft“ nahmen Mitglieder der im türkischen Parlament eingerichteten „Kommission für Nationale Solidarität, Geschwisterlichkeit und Demokratie“ der DEM-Partei sowie Jurist:innen, Politiker:innen und Akademiker:innen teil.

Sancar, der Abgeordneter der DEM-Partei und Mitglied der Imrali-Delegation ist, hielt die Eröffnungsrede. Er erinnerte dabei an aktuelle Entwicklungen im Zusammenhang mit dem neuen gesellschaftlichen Dialogprozess: Bereits im Oktober hatte es erste Signale aus politischen Kreisen gegeben – unter anderem eine viel beachtete Rede von MHP-Chef Devlet Bahçeli, die sich auf Abdullah Öcalan bezog. In diesem Zusammenhang sei auch Öcalans im Juli veröffentlichte Videobotschaft sowie die symbolische Waffenverbrennung einer 30-köpfigen PKK-Gruppe bei Silêmanî in Südkurdistan von Bedeutung gewesen, so Sancar.

Frieden braucht Rechtsgrundlagen

Für Sancar steht fest: Ein tragfähiger Friedensprozess kann nur auf einem klaren rechtlichen Fundament stehen. Er gliederte das von ihm geforderte „Friedensrecht“ in drei Dimensionen:

1. Beendigung der Gewalt: Der erste Schritt sei die rechtlich verbindliche Beendigung des bewaffneten Konflikts. Dazu brauche es politische Maßnahmen ebenso wie gesetzliche Regelungen, die Gewalt durch politische Teilhabe ersetzen. „Wenn die Gewalt endet, muss die demokratische Politik an ihre Stelle treten“, so Sancar. Die bisherige Gleichung aus Gewalt und Repression müsse durch ein Verhältnis von Konfliktlösung und demokratischer Partizipation ersetzt werden.

2. Benennung und Bearbeitung der Konfliktursachen: Zweiter Bestandteil sei die rechtliche und politische Auseinandersetzung mit den Ursachen des Konflikts. „Wir nennen das offen: Es ist die kurdische Frage“, sagte Sancar. Ohne die strukturellen Ursachen zu analysieren und entsprechende Reformen einzuleiten, sei ein dauerhafter Frieden nicht möglich. Er forderte daher tiefgreifende gesetzliche Maßnahmen, die sich konkret mit Diskriminierung, Repräsentation und Gleichberechtigung befassen.

3. Demokratischer Umbau und institutionelle Absicherung: Der dritte Pfeiler sei die langfristige demokratische Transformation der Gesellschaft. Dies umfasse Gesetzesreformen, institutionelle Veränderungen und die Schaffung rechtlicher Garantien für alle Beteiligten. „Vertrauen basiert auf Garantien – nicht auf Versprechungen“, betonte Sancar. Ohne verlässliche Strukturen könne kein gesellschaftliches Vertrauen entstehen.

Demokratische Integration als Schlüssel

Ein weiteres zentrales Thema war die Frage, wie ehemalige Kämpfer:innen der PKK in ein ziviles Leben integriert werden können. Sancar sprach hier von „demokratischer Integration“, einem Begriff, der auch in UN-Dokumenten verwendet werde. Diese Integration müsse in zwei Dimensionen gedacht werden: kurzfristig im Sinne politischer Teilhabe und langfristig als umfassende Demokratisierung, in der individuelle Rechte – wie Identität und gleichberechtigte Staatsbürgerschaft – gesichert seien.

„Wenn Menschen, die bewaffnet waren, ihre Waffen niederlegen – was wird dann aus ihren politischen und sozialen Rechten?“, fragte Sancar. Die Antwort liege in einem rechtlich verankerten, integrativen Transformationsprozess, der Perspektiven schaffe, statt neue Ausschlüsse zu produzieren.

Parlament und Regierung in der Verantwortung

Sancar unterstrich mehrfach die besondere Verantwortung der Regierung, insbesondere wegen ihrer institutionellen Macht und Steuerungsfähigkeit. Das Parlament müsse seiner Rolle als „Herzstück des Prozesses“ gerecht werden. Gleichzeitig sei es wichtig, die Zivilgesellschaft einzubeziehen. Nur so lasse sich ein breiter gesellschaftlicher Konsens herstellen und ein echter Friedensplan entwerfen.

Sancar betonte zum Abschluss seiner Rede, dass trotz der schwierigen politischen Lage weiterhin Raum für Rechtsstaatlichkeit und Demokratie sei. „Die Frage, ob es Sinn ergibt, in einem autoritären Klima über Rechtsstaat und Frieden zu diskutieren, begegnet uns oft. Aber gerade dann ist es notwendig, für Recht, Frieden und Demokratie einzustehen.“

Nach Sancars Rede wurde der Workshop unter Ausschluss der Öffentlichkeit fortgesetzt. Diskutiert wurden unter anderem Themen wie juristische Grundlagen für Abrüstung und Integration, die Beseitigung von Diskriminierung im Strafvollzug, eine gesetzliche Verankerung des „Rechts auf Hoffnung“, Reformen im Strafprozessrecht nach Konfliktende, Ausweitung der Meinungsfreiheit sowie die Umsetzung von Urteilen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) und des türkischen Verfassungsgerichts.

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