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Das Tahiti-Projekt

Die Zerstörung der Welt oder Leben im Ökoparadies? Begleiten Sie den Hamburger Spitzenjournalisten Cording auf seiner Reportagereise. Teil 27.
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Trump-Regierung will Schutz der USA vor Abschreckung vor China und Russland stellen

ANTI-SPIEGEL - Fundierte Medienkritik - 6. September 2025 - 11:00
Politico berichtet über den Entwurf einer neuen Nationalen Verteidigungsstrategie der US-Regierung, laut der sich die Prioritäten der USA ändern sollen. Nicht mehr die Abschreckung Chinas und Russlands sollen die wichtigsten Ziele sein, sondern der „Schutz der Heimat und der westlichen Hemisphäre“. Das wäre eine revolutionäre Änderung weg von der aggressiven US-Politik der letzten Jahrzehnte hin […]
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Hussam al-Taqi… Damascene Craft Defying Time and Awaiting Reconstruction

SANA - Syrian Arab News Agency - 6. September 2025 - 10:58

Damascus, SANA – In the heart of Damascus International Fair, where traditional craftsmanship meets modernity, Damascene artisan Hussam al-Taqi stands out as a unique artistic figure who blends authenticity with contemporary creativity.

Through his wall mosaics and traditional Damascene fountains, al-Taqi continues a family legacy that revives the aesthetics of Syrian architecture in a refined style that reflects the spirit of the ancient city.

In a statement to SANA, al-Taqi emphasized that the craft he inherited from his father and grandfather has evolved over time in terms of tools and techniques, yet still relies on natural stone, which gives the work its artistic value and embodies the historical identity of Damascus.

The process begins with sketching the design and carefully selecting colors, followed by cutting natural marble into tiny pieces—no larger than half a centimeter—which are then manually assembled according to the original plan.

Al-Taqi notes that some pieces take weeks of continuous effort, especially those with delicate details or large surfaces.

Regarding marketing, al-Taqi explains that domestic demand has declined in recent years due to economic conditions, while his work finds popularity in Gulf countries, where the traditional aesthetic remains appealing.

He hopes that Syria’s reconstruction phase will offer a new opportunity for this craft to flourish, especially as natural stone has become a desirable architectural choice in modern homes for its symbolic beauty and heritage value.

The 62nd edition of the Damascus International Fair concluded yesterday, having served as an ideal platform for promoting handicrafts and building economic partnerships that support the national economy and highlight Syria’s cultural identity during its recovery.

Adnan/Mazen

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Al-Salihani: Syrian Development Fund expresses commitment to path of reconstruction

SANA - Syrian Arab News Agency - 6. September 2025 - 10:38

Damascus, SANA-Minister of Tourism Mazen Al-Salihani affirmed that the launch of the Syrian Development Fund represents a turning point that expresses the state’s commitment to the path of reform and construction, and to putting the nation’s capabilities at the service of the citizen.

Al-Salhani said in a statement to a SANA that the Syrian Development Fund is a real tool for reviving the tourism infrastructure in all governorates, and opening fair and comprehensive development horizons that reflect the will and sacrifices of the people, as tourism is not a luxury, but rather part of an integrated national economic renaissance.

The launch of the fund Thursday came within a comprehensive national plan aimed at reconstruction and sustainable development after the major challenges the country has faced over the past years.

Iman/Mazen

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Gesinnungsjustiz: Doppelmörder bleibt Beamter und bezieht weiter Ruhegeld – aber AfD-Politiker verlor Pensionsansprüche

Das obige Beitragsbild zeigt Thomas Handrick, Jahrgang 1975. Er war deutscher Beamter, genauer: Verwaltungsamtmann bei der Bundesagentur für Arbeit mit Dienstsitz in Halle an der Saale. 2011 wurde er wegen dauerhafter Dienstunfähigkeit im Alter von 35 Jahren (!) frühpensioniert – und erhielt seitdem ein Ruhegehalt. Dann entschied er sich in Adeje auf Teneriffa am 23. […]

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Trump rebrands Department of Defense as Department of War

SANA - Syrian Arab News Agency - 6. September 2025 - 10:30

Washington, SANA-US President Donald Trump signed an executive order on Friday that directs the Department of Defense to be known as the Department of War.

The move restores a name the agency last held in the 1940s and, according to the text of the order seen by the BBC, the aim is to “project strength and resolve”.

The department will initially use the new name as a “secondary title” while the administration seeks congressional approval to make the change permanent.

The White House is yet to say how much a rebrand would cost, but US media expect a billion-dollar price tag for the overhaul of hundreds of agencies, emblems, email addresses and uniforms.

The Department of Defense (DoD) – which oversees the US armed services – is the successor to the War Department, which was first established as a cabinet-level agency in 1789 and existed until 1947.

Trump said in the Oval Office on Friday, adding that “it sends a message of victory”.

The order says Secretary of Defense Pete Hegseth will be known as secretary of war. It instructs him to recommend and include legislative and executive actions to move towards a permanent renaming of the department.

The executive order says: “The name ‘Department of War’ conveys a stronger message of readiness and resolve compared to ‘Department of Defense,’ which emphasizes only defensive capabilities.”

“I think it’s a much more appropriate name, in light of where the world is right now,”

Speaking during the signing, Hegseth said that “this name change is not just about renaming, it’s about restoring”, adding “words matter”.

“We’re going to go on offence, not just on defense. Maximum lethality, not tepid legality. Violent effect, not politically correct,” he said. “We’re going to raise up warriors, not just defenders.”.

Khadega/Mazen Eyon

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Arbeitslosengeld: Kein Gründungszuschuss bei Sperrzeit

Lesedauer 2 Minuten

„Nach § 93 Abs. 1 SGB III können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die durch Aufnahme einer selbstständigen, hauptberuflichen Tätigkeit die Arbeitslosigkeit beenden, zur Sicherung des Lebensunterhalts und zur sozialen Sicherung in der Zeit nach der Existenzgründung einen Gründungszuschuss erhalten. Nach § 93 Abs. 2 Satz 1 SGB III kann ein Gründungszuschuss geleistet werden, wenn die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer

1. bis zur Aufnahme der selbständigen Tätigkeit einen Anspruch auf Arbeitslosengeld hat, dessen Dauer bei Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit noch mindestens 150 Tage beträgt und nicht allein auf § 147 Abs. 3 SGB III beruht,

2. der Agentur für Arbeit die Tragfähigkeit der Existenzgründung nachweist un

3. ihre oder seine Kenntnisse und Fähigkeiten zur Ausübung der selbstständigen Tätigkeit darlegt.

Diese Voraussetzungen liegen nach Ansicht des Landessozialgerichts Hamburg Az. L 2 AL 12/24 bei der Antragstellerin nicht vor, weil die Klägerin bis zur Aufnahme ihrer selbständigen Tätigkeit keinen Anspruch auf Entgeltersatzleistungen nach dem SGB III hatte.

Leistungsbezug nach dem SGB 3 ist Voraussetzung für den Gründungszuschuss

Für das Bestehen eines Anspruchs auf Gründungszuschuss ist notwendige tatbestandliche Voraussetzung ein Leistungsbezug nach dem SGB III bei Arbeitslosigkeit (vgl. BSG, Beschluss vom 23. Oktober 2014 – B 11 AL 52/14 B -).

Der Gründungszuschuss hat vor allem den Zweck , die mit dem Wegfall der Arbeitslosigkeit zugleich wegfallende Entgeltersatzleistung zu kompensieren (dazu BT-Drs. 16/1696, S. 30), liegt ein solcher Anspruch nur vor, wenn die materiellen Voraussetzungen eines konkreten Zahlungsanspruchs gegeben sind (BSG, Urteil vom 5. Mai 2010 – B 11 AL 11/09 R -).

Wird über einen Anspruch auf Arbeitslosengeld rechtskräftig ablehnend entschieden, so ist damit zugleich geklärt, dass auch eine andere Leistung, die den Leistungsbezug tatbestandlich voraussetzt, nicht erbracht werden kann (speziell zum Gründungszuschuss: BSG, Beschluss vom 23. Oktober 2014 – B 11 AL 52/14 B -).

Hypothetische Überlegungen wie die, dass auch ein erst später einsetzender Arbeitslosengeldanspruch durch einen zuvor geleisteten Gründungszuschuss kompensiert werden kann, haben hier keinen Platz (LSG Hamburg, Urteil vom 15. Oktober 2018 – L 2 AL 17/18 – ).

Fazit

1. Die Voraussetzungen eines konkreten Zahlungsanspruchs sind auch in den Fällen nicht gegeben, in denen das Gesetz ein Ruhen des Anspruchs anordnet (LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 25. September 2014 – L 9 AL 219/13 -), denn dieses bewirkt – ganz gleich, welcher Ruhenstatbestand verwirklicht ist – eine Zahlungssperre.

2. Die Gewährung eines Gründungszuschusses für die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit aus der Arbeitslosigkeit setzt voraus, dass im Zeitpunkt der Antragstellung die materiellen Voraussetzungen eines Anspruchs auf Arbeitslosengeld vorliegen. Es genügt dagegen nicht schon die Arbeitslosmeldung, solange noch kein Anspruch auf Entgeltersatzleistungen besteht (hier: Ruhen des Arbeitslosengeldanspruchs wegen Sperrzeit )

Praxistipp von Detlef Brock

Für das Bestehen eines Anspruchs auf Gründungszuschuss nach § 93 SGB 3 ist Voraussetzung ein Leistungsbezug nach dem SGB 3 bei Arbeitslosigkeit, d. h. ein konkreter Zahlungsanspruch auf Arbeitslosengeld ( LSG Hamburg L 2 AL 50/18 ).

Detlef Brock ist Redakteur bei Gegen-Hartz.de und beim Sozialverein Tacheles e.V. Bekannt ist er aus dem Sozialticker und später aus dem Forum von Tacheles unter dem Namen “Willi2”. Er erstellt einmal wöchentlich den Rechtsticker bei Tacheles. Sein Wissen zum Sozialrecht hat er sich autodidaktisch seit nunmehr 17 Jahren angeeignet.

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Arbeitslosengeld beantragen statt in Rente – das kann sich so lohnen

Lesedauer 2 Minuten

Besonders langjährig Versicherte und Rentenversicherte mit Schwerbehinderung können ohne Abschlag zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze in Ruhestand gehen.

Das Arbeitslosengeld ist meist höher sein als die erwartete Rente. Ist es möglich, statt vorzeitig in Rente zu gehen noch einmal ALG I zu beziehen?

Besonders langjährig Versicherte und schwer behinderte Menschen

Zwei Gruppen von Rentenversicherten können zwei Jahre früher aus dem Erwerbsleben ausscheiden – ohne Abschläge. Das sind besonders langjährig Versicherte, die 45 Jahre Wartezeit vorweisen können und Versicherte mit einem anerkannten Grad der Behinderung von mindestens 50.

Keine Pflicht zur vorzeitigen Rente

Die Betroffenen können vorzeitig in Rente gehen, sie müssen es aber nicht. Sie können auch weiter arbeiten oder sich -bis zur Regelaltersgrenze- arbeitslos melden.

Arbeitslosigkeit im fortgeschrittenen Alter

In jungen Jahren wird das ALG I nur ein Jahr ausgezahlt. Wer jedoch 58 Jahre alt ist und mindestens 48 Monate in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat, der kann bis zu 24 Monate Arbeitslosengeld beziehen.

Kann die Agentur Sie zwingen, in Rente zu gehen?

Wenn die Regelaltersgrenze für die reguläre Altersrente erreicht ist, dann besteht kein Anspruch auf Arbeitslosengeld. Umgekehrt kann die Agentur für Arbeit niemand zwingen, vorzeitig in Rente zu gehen.

Der Rentenanspruch steigt

Sie können kurz vor dem Renteneintritt Arbeitslosengeld beziehen, und dadurch erhöht sich sogar ein bisschen die Rente. Denn die Agentur zahlt Beiträge an die Rentenkasse.

Betriebsbedingte oder eigene Kündigung?

Nehmen wir an, Ihr Arbeitgeber kündigt Ihnen ohne Ihr Verschulden genau zu der Zeit, in der Sie ohne Abschläge in Rente gehen könnten. Dann lohnt es sich finanziell, sich arbeitslos zu melden statt die Frührente in Anspruch zu nehmen, besonders, wenn Sie zuletzt gut verdienten.

Die Rente beträgt 48,1 Prozent des Nettolohns, das Arbeitslosengeld aber 60 Prozent. Zudem werden durch die Agentur für Arbeit Beiträge an die Rentenversicherung gezahlt.

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Was ist der Nachteil?

Arbeitslosengeld zu beziehen verpflichtet dazu, alles zu tun, um wieder in Arbeit zu kommen. Sie können also nicht, wie bei der vorzeitigen Rente, “machen, was sie wollen”, sich also zum Beispiel Hobbies widmen oder eine lange Reise unternehmen.

Zwar hängt es auch vom jeweiligen Sachbearbeiter ab, wieviele Stellen Ihnen angeboten werden, doch Geld zu beziehen und seine Ruhe zu haben, das läuft bei der Arbeitsagentur nicht.

Wenn Sie selbst die Zeit nutzen wollen, zum Beispiel, um (ansonsten teure) Weiterbildungen zu absolvieren, dann sind die Möglichkeiten, die die Agentur bietet, positiv.

Ob Sie die Angebote und Pflichten des Status Arbeitslos als Perspektive oder als Belastung empfinden, hängt von ihren Plänen und Bedürfnissen ab.

Sanktionen bei Eigenkündigung

Probleme bekommen Sie, wenn Sie gerne in vorzeitige Rente gehen wollen, weil es Ihnen mit Anfang 60 mit der Arbeit reicht, und denken, zu kündigen und sich arbeitslos zu melden, wäre eine gute Idee.

Bei einer Eigenkündigung müssen Sie einen nachvollziehbaren Grund angeben oder Sie werden beim Arbeitslosengeld gesperrt. Diese Sperre gilt dann, wenn Sie die Arbeitslosigkeit selbst herbei geführt haben.

Ausnahmen, in denen nicht gesperrt wird, sind wichtige Gründe für die Eigenkündigung wie Mobbing am Arbeitsplatz oder Pflege eines Angehörigen. Sich arbeitslos zu melden statt vorzeitig in Rente zu gehen gehört nicht zu diesen Gründen.

Was bedeutet die Sperre?

Mit einer Sperre beim Arbeitslosengeld geht die Rechnung “24 Monate Geld von der Arbeitsagentur statt zwei Jahre früher in Rente” nicht mehr auf. Sie bekommen nämlich für die ersten zwölf Wochen weder Arbeitslosengeld noch Rentenbeiträge. Statt 24 Monate erhalten Sie ALG I nur noch 18 Monate. (Quellen: Deutsche Rentenversicherung, Sozialverband SoVD)

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Wilson, American organization demand repeal of the “Caesar Act” imposed on Syria

SANA - Syrian Arab News Agency - 6. September 2025 - 10:10

Washington, SANA: Republican U.S. Senator and member of the Senate Joe Wilson and the Syrian American Alliance organization called for lifting the sanctions imposed on Syria under the Caesar Act.

Wilson said in a tweet on his X account: “Congress should support President Donald Trump and pass a full and comprehensive repeal of the Caesar Act,” noting the efforts of U.S. special envoy to Syria Thomas Barrack to promote peace in Syria and Lebanon.

He had earlier announced in a similar post that the time had come to fully repeal the Caesar Act imposed on Syria, considering it a priority for the administration of President Donald Trump.

In a relevant context, the Syrian American Alliance organization said it continues to work with determination and resolve to lift the sanctions on Syria and open the way to peace and prosperity there.

The organization said in a post on X: With determination and resolve, we continue our work to lift the sanctions and open the way to peace and prosperity in Syria.

The Syrian American Alliance for Peace and Prosperity is a non‑profit organization that aims primarily to promote peace, prosperity, and cultural understanding between the Syrian and American communities through advocacy, education, and humanitarian initiatives.

Khadega/Mazen Eyon

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Rente: Höhere Zuzahlungsbefreiung für Rentner in 2025

Lesedauer 4 Minuten

Das deutsche Sozialversicherungssystem sieht für Rentner eine finanzielle Entlastung bei Ausgaben für Medikamente, Krankenhausaufenthalte und therapeutische Anwendungen vor. Wer bestimmte Bedingungen erfüllt, erhält eine Zuzahlungsbefreiung und spart dabei oft mehrere hundert Euro pro Jahr.

Warum sich eine Befreiung lohnt

Rentnerinnen und Rentner zahlen bei jeder ärztlichen Verordnung einen Anteil selbst. Das nennt sich Zuzahlung. Studien der gesetzlichen Krankenkassen zeigen jedoch, dass viele ältere Versicherte bereits nach wenigen Monaten ihren maximalen Eigenanteil erreicht haben. Wer dann keinen Antrag auf Befreiung stellt, verschenkt Geld.

Ein Beispiel verdeutlicht den möglichen Vorteil: Bei einem jährlichen Einkommen von 20.000 Euro liegt die Zuzahlungsobergrenze bei 400 Euro. Wer ohne Befreiung längerfristig Medikamente bezieht, könnte diesen Betrag schon zur Jahresmitte ausschöpfen.

Die Höhe der Zuzahlungen

Versicherte tragen grundsätzlich zehn Prozent des Abgabepreises selbst, zahlen jedoch mindestens fünf Euro und höchstens zehn Euro pro verschriebenem Mittel.

Der Eigenanteil darf aber nie höher sein als die tatsächlichen Kosten. Auch bei Heilmitteln und häuslicher Krankenpflege zahlen Sie zehn Prozent der Gesamtkosten plus einmalig zehn Euro pro Verordnung.

Das klingt auf den ersten Blick überschaubar. Doch viele Seniorinnen und Senioren, die regelmäßig mehrere Mittel benötigen, kommen so rasch auf hohe Summen. Deswegen sehen die gesetzlichen Bestimmungen eine Begrenzung vor, damit Gesundheitskosten nicht untragbar werden.

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– Rente 2025: Experte spricht über Mega-Rentenerhöhung

Welches Einkommen zählt für die Befreiung?

Die Krankenkasse prüft Ihr gesamtes Jahresbruttoeinkommen. Bei Rentnerinnen und Rentnern umfasst dies:

  • Ihre volle Rente (Bruttobetrag).
  • Zusätzliche Arbeitseinkünfte (etwa aus einem Nebenjob).
  • Miet- oder Kapitaleinnahmen (Zinsen oder Renditen).
  • Sozialhilfe oder vergleichbare Leistungen.
  • Falls Sie verheiratet sind, werden auch die Einkünfte des Ehepartners oder der Ehepartnerin berücksichtigt.
  • Miet- und Pachteinnahmen zählen dabei in voller Höhe. Beihilfen für Körper- oder Gesundheitsschäden gelten nicht als anrechenbares Einkommen. Das Gleiche gilt für Grundrenten nach dem Bundesversorgungsgesetz.

Falls Sie Angehörige im gleichen Haushalt haben, rechnet die Krankenkasse die Einkünfte zusammen und zieht entsprechende Freibeträge ab. Diese betragen zurzeit:

5.922 Euro für Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner
8.388 Euro für jedes Kind

Auch wer dauerhaft in einer Pflegeeinrichtung lebt, gilt formal als Teil des gemeinsamen Haushalts. Lebt also ein Ehepartner im Pflegeheim und der andere Zuhause, zieht die Krankenkasse dessen Freibetrag weiterhin ab.

Beispielrechnung
Angenommen, ein Ehepaar hat zusammen 35.000 Euro Jahresbruttoeinkommen. Davon zieht man die Freibeträge für Ehegatten und zwei Kinder ab (5.922 Euro + 2 × 8.388 Euro = 22.689 Euro).

Übrig bleiben 12.302 Euro. Liegt die Belastungsgrenze bei zwei Prozent, zahlen sie maximal 246,04 Euro an Zuzahlungen. Handelt es sich um eine chronische Erkrankung (ein Prozent), reduziert sich die Eigenbeteiligung auf 123,02 Euro.

Wer im Laufe des Jahres sieht, dass er diese Summe bald erreichen wird, kann bei seiner Krankenkasse die vorläufige Zuzahlungsbefreiung für Rentnerinnen und Rentner beantragen.

Welche Kosten zählen

Gesetzliche Zuzahlungen fallen vor allem an bei:

  • Rezeptpflichtigen Medikamenten
  • Heilmitteln wie Krankengymnastik
  • Häuslicher Krankenpflege
  • Hilfsmitteln (z. B. Gehhilfen oder Rollstühle)
  • Krankenhausaufenthalten

Die individuellen Zuzahlungen werden addiert, bis die Belastungsgrenze erreicht ist. Häufig liegen einzelne Beiträge zwischen fünf und zehn Euro pro Verordnung, mindestens jedoch fünf Euro je Rezept. Bei stationären Behandlungen zahlen Versicherte im Normalfall zehn Euro pro Tag für höchstens 28 Tage im Kalenderjahr.

Besonderer Vorteil für chronisch Kranke

Wer seine Erkrankung dauerhaft behandeln lassen muss, gibt viel Geld für Medikamente oder Therapien aus. Für diese Gruppe ist die jährliche Belastungsgrenze auf ein Prozent des Bruttoeinkommens reduziert. Sie müssen allerdings belegen, dass eine chronische Krankheit vorliegt.

Laut Richtlinien trifft das auf Menschen zu, die über einen längeren Zeitraum ambulant oder stationär medizinisch versorgt werden müssen und dadurch ohne geeignete Behandlung eine deutliche Verschlechterung des Gesundheitszustands befürchten müssten.

Seniorinnen und Senioren mit Pflegegrad 3, 4 oder 5 zählen oft zu dieser Gruppe. Sie können sich durch Vorlage ihrer Pflegebescheide auf diese niedrigere Grenze berufen. Das spart spürbar Kosten.

Antragsunterlagen: Darauf sollten Sie achten

Für eine rasche Bearbeitung empfiehlt es sich, folgende Dokumente bereitzuhalten:

  • Nachweis des Bruttojahreseinkommens: z. B. Rentenbescheid oder Gehaltsabrechnungen
  • Belege über Mieteinnahmen oder Zinseinkünfte (falls zutreffend)
  • Bescheinigungen zum Pflegegrad oder Grad der Behinderung
  • Quittungen bereits gezahlter Zuzahlungen
  • Ihre Krankenversicherungsnummer und (optional) eine E-Mail-Adresse
  • Nachweis einer Sozialhilfe-Leistung (falls Sie diese erhalten)

Rentnerinnen und Rentner, die in einem Pflegeheim wohnen, benötigen oft den Bescheid des Sozialhilfeträgers. Dieser bestätigt, dass die öffentliche Hand gegebenenfalls bereits einen Vorschuss für Zuzahlungen überweisen kann.

Der Antrag in wenigen Schritten
  1. Quittungen sammeln: Bewahren Sie jede Quittung über Zuzahlungen auf. So sehen Sie, wann die Belastungsgrenze wahrscheinlich erreicht wird.
  2. Formular anfordern: Die meisten Krankenkassen stellen den Antrag als Download bereit. Alternativ können Sie ihn telefonisch oder vor Ort erhalten.
  3. Einkommensnachweise beilegen: Legen Sie neben Ihrem Rentenbescheid auch andere Einkünfte offen.
  4. Abschicken: Senden Sie den Antrag an Ihre Krankenkasse. Elektronische Einreichung ist bei vielen Versicherungen ebenfalls möglich.
  5. Bestätigung abwarten: Erhalten Sie Ihre Befreiungsbescheinigung, brauchen Sie für den Rest des Kalenderjahres keine oder nur anteilige Zuzahlungen zu leisten.

Tipp: Die Befreiung kann rückwirkend bis zu vier Jahre beantragt werden. Wer also in den Vorjahren die Belastungsgrenze überschritten hat, kann unter Umständen zu viel gezahltes Geld zurückbekommen.

Pflegeheimbewohner nicht vergessen

Seniorinnen und Senioren, die in einer stationären Einrichtung leben, haben oft komplexe Kostenstrukturen. Bei geringem Einkommen lohnt es sich besonders, die Zuzahlungsbefreiung zu prüfen. Einige Sozialämter übernehmen die Vorauszahlungen an die Krankenkasse und entlasten damit das Pflegeheim-Budget.

Das Pflegegeld selbst wird in dieser Rechnung nicht angerechnet. Das wirkt sich positiv auf den zu ermittelnden Eigenanteil aus.

Medikamente ohne Zuzahlung

Es existieren bestimmte Arzneimittel, die laut dem Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherungen keine Zuzahlung erfordern. Die Hersteller müssen diese Präparate allerdings mindestens 30 Prozent unter dem festgelegten Festbetrag anbieten. Eine Liste mit möglichen Medikamenten veröffentlicht jede Krankenkasse regelmäßig.

Auch wenn Ihr Arzneimittel nicht aufgeführt ist, kann ein Wechsel zu einem günstigeren Generikum sinnvoll sein. Das besprechen Sie am besten mit Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin.

Was gilt nicht als Zuzahlung?

Nicht alle Aufwendungen fließen in die Berechnung Ihrer Belastungsgrenze ein. Eigenanteile für Zahnersatz, Brillen oder Kontaktlinsen zählen zum Beispiel nicht dazu. Auch Kosten für sogenannte IGeL-Leistungen (Individuelle Gesundheitsleistungen) bleiben unberücksichtigt.

Hohe Summen für Zuzahlungen in Deutschland

Laut Daten der Deutschen Apothekerschaft haben die gesetzlich Versicherten 2023 alleine für rezeptpflichtige Medikamente rund 2,4 Milliarden Euro an Eigenanteilen geleistet.

Damit unterstützen sie die Krankenkassen bei deren Finanzierung. Dennoch nutzten nur etwa 6,9 Prozent der Versicherten die Möglichkeit einer ganzjährigen Zuzahlungsbefreiung.

Die meisten davon sind chronisch Kranke, die von der reduzierten Belastungsgrenze auf ein Prozent profitieren. Alle anderen Anspruchsberechtigten stellen einen deutlich geringeren Anteil. Das deutet darauf hin, dass viele Menschen ihre Rechte nicht kennen oder den Antragsprozess scheuen.

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Greetings on the 50th anniversary of Novy Urengoi

PRESIDENT OF RUSSIA - 6. September 2025 - 10:00

Vladimir Putin congratulated Governor of the Yamal-Nenets Autonomous Area Dmitry Artyukhov and residents of Novy Orengoi on the city’s 50th anniversary.

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Arab states condemn statement of “Netanyahu” regarding displacement of Palestinians

SANA - Syrian Arab News Agency - 6. September 2025 - 9:59

Capitals, SANA-The Arab states condemned latest Israeli occupation Prime Minister’s statement regarding displacement of Palestinians

Saudi Arabia expressed its strongest condemnation of the repeated statements by the Israeli occupation prime minister regarding the displacement of Palestinians from their land, including through the Rafah border crossing, and the continued use of blockade and starvation to impose forced displacement, in flagrant violation of international laws, principles and the most basic humanitarian standards.

The Kingdom called on the international community, especially the permanent members of the UN Security Council, to intervene to halt Israel’s aggressive policies against the Palestinian people and their land and to hold the occupation authorities accountable for genocide and grave violations against civilians.

Meanwhile, The State of Qatar also condemned the statements made by the Israeli occupation’s prime minister regarding his desire to displace Palestinians, describing them as a continuation of the occupation’s policy of violating the rights of the Palestinian people, in disregard to the international laws and agreements.

In turn, the Kuwaiti Ministry of Foreign Affairs said that those Israeli statements and measures, including the ratification of the separation of 13 settlement neighborhoods in the West Bank, represent a continuation of forced displacement policies and violate Security Council Resolution No. 2334, stressing the need for the international community to take action to deter the occupation and support the legitimate rights of Palestinians.

The Ministry of Foreign and Expatriates Affairs In Jordan also condemned, in the strongest terms, the hostile and unacceptable statements issued by extremists within the Israeli government regarding the displacement of Palestinians from their land, the latest of which was the Israeli Prime Minister’s statement regarding the displacement of Palestinians from the Gaza Strip through the Rafah crossing.

Iman/Mazen

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In Rente gehen 2026: Die Jahrgänge 1961–1963 sollten das jetzt klären

Lesedauer 4 Minuten

In Rente ab 2026: Was die Jahrgänge 1961–1963 jetzt klären sollten
Wer 2026 in den Ruhestand wechseln will oder darüber nachdenkt, sollte frühzeitig die Weichen stellen.

Gerade für die Geburtsjahrgänge 1961, 1962 und 1963 gibt es wichtige Besonderheiten – vom passenden Rentenweg über mögliche Abschläge bis hin zu Krankenversicherung und Steuern. Dieser Überblick führt Schritt für Schritt durch die wichtigsten Punkte, damit zum Rentenstart kein Geld liegen bleibt.

Regelaltersrente oder vorgezogene Rente: der grundlegende Unterschied

Die klassische Regelaltersrente beginnt je nach Jahrgang später, als viele es aus älteren Angaben kennen. Für den Jahrgang 1961 liegt die Regelaltersgrenze bei 66 Jahren und 6 Monaten, für 1963 bei 66 Jahren und 10 Monaten. Wer bereits 2026 aufhören möchte, erreicht diese Altersgrenzen also oft noch nicht.

Der Blick richtet sich deshalb auf vorgezogene Altersrenten – mit oder ohne Abschlag, je nach erfüllten Wartezeiten und persönlicher Situation.

Rentenauskunft statt Renteninformation: die Basis für jede Entscheidung

Bevor Termine geplant und Anträge gestellt werden, sollte eine aktuelle Rentenauskunft vorliegen. Sie unterscheidet sich von der knappen Renteninformation: Die Rentenauskunft weist detailliert aus, welche Wartezeiten bereits erfüllt sind, welche Rentenarten in welchem Alter möglich sind und ob ein abschlagsfreier früherer Rentenbeginn infrage kommt.

Ab dem 55. Geburtstag kommt die Auskunft in größeren Abständen per Post. Wer konkret plant, kann sie jederzeit kostenlos zusätzlich bei der Deutschen Rentenversicherung anfordern. Erst mit diesen Fakten ist eine solide Entscheidung möglich.

Zwei Wege in die vorgezogene Rente: 45 Jahre oder 35 Jahre Wartezeit

Für die meisten Betroffenen stehen zwei Optionen im Mittelpunkt. Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte setzt 45 Jahre Wartezeit voraus und erlaubt den abschlagsfreien Rentenbeginn zwei Jahre vor der jeweiligen Regelaltersgrenze.

Wer diese Hürde nimmt, kann also ohne finanzielle Einbußen früher gehen. Deutlich niedrigschwelliger ist die Altersrente für langjährig Versicherte. Hier genügen 35 Jahre Wartezeit, der Start ist schon ab 63 möglich, allerdings mit Abschlägen, weil die Rente länger bezogen wird. Welche Variante passt, hängt von der individuellen Erwerbsbiografie ab.

Was das für die Jahrgänge 1961 bis 1963 konkret bedeutet

An einem Beispiel wird es greifbar: Wer 1963 geboren ist, erreicht die Regelaltersgrenze erst mit 66 Jahren und 10 Monaten. Sind 45 Versicherungsjahre erfüllt, kann die Rente zwei Jahre vorher ohne Abschlag beginnen – entsprechend mit 64 Jahren und 10 Monaten.

Wer hingegen bereits mit 63 in den Ruhestand gehen möchte, kann dies über die Rente für langjährig Versicherte tun, muss dann aber mit Abschlägen leben. In einem typischen Fall – etwa bei Geburt im Februar 1963 mit Rentenstart zum 1. März 2026 – summieren sich diese auf 13,8 Prozent. Die Abschläge fallen umso stärker ins Gewicht, je weiter der tatsächliche Rentenbeginn vor der maßgeblichen Altersgrenze liegt.

Schwerbehinderung: früherer Start und oft deutlich geringere Abschläge

Gesundheitliche Einschränkungen können die Optionen spürbar verbessern. Wer einen Grad der Behinderung von mindestens 50 nachweist, gilt als schwerbehindert und kann die Altersrente für schwerbehinderte Menschen nutzen.

Diese ermöglicht – ähnlich wie die 45-Jahre-Rente – einen um zwei Jahre vorgezogenen, abschlagsfreien Rentenbeginn. Darüber hinaus ist ein noch früherer Start möglich, dann allerdings mit Abschlägen.

Der Vorteil: Die Abschläge berechnen sich nicht von der Regelaltersgrenze, sondern von dem Zeitpunkt, zu dem die Rente für schwerbehinderte Menschen abschlagsfrei beginnen könnte. I

m oben skizzierten Beispiel (Jahrgang 1963, Rentenstart 1. März 2026) reduziert das die Minderung auf 6,6 Prozent – also weniger als die Hälfte des Abschlags ohne Schwerbehindertenstatus. Wer gesundheitlich angeschlagen ist, sollte daher rechtzeitig prüfen, ob ein Schwerbehindertenausweis realistisch ist.

Kontenklärung: fehlende Zeiten jetzt lückenlos nachtragen

Neben der Rentenart entscheidet die Vollständigkeit des Versicherungskontos über Rentenhöhe und Wartezeiten. Eine persönliche Kontenklärung bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung ist dafür der Königsweg.

Dort wird anhand von Unterlagen geprüft, ob alle Zeiten korrekt erfasst sind. Beschäftigungszeiten als Angestellte oder Angestellter sind meist vollständig hinterlegt, bei älteren Abschnitten oder Arbeitgeberwechseln kann es aber Lücken geben. Besonders aufmerksam sollten alle sein, die ein Studium, eine schulische Ausbildung oder Kindererziehungszeiten absolviert haben.

Solche Zeiten beeinflussen die Rente unterschiedlich: Studienjahre erhöhen die Rentenhöhe nicht direkt in Euro und Cent, können aber für die 35-Jahre-Wartezeit zählen und dadurch den Zugang zur Rente ab 63 eröffnen.

Für die 45-Jahre-Wartezeit hingegen werden Studienzeiten nicht berücksichtigt. Wer 2026 starten will, sollte sich zeitnah um einen Termin kümmern, damit Nachweise eingereicht und Konten rechtzeitig bereinigt werden können.

Krankenversicherung im Ruhestand: KVdR und die Neun-Zehntel-Regel

Mit dem Rentenbezug ändert sich die Zuordnung in der gesetzlichen Krankenversicherung. Wer bisher gesetzlich versichert war, wird in der Regel Mitglied der Krankenversicherung der Rentner (KVdR). Die Beiträge auf die Rente teilen sich dann die Rentnerin oder der Rentner und die Deutsche Rentenversicherung.

Ein Stolperstein bleibt jedoch die sogenannte Neun-Zehntel-Regel. Sie betrachtet ausschließlich die zweite Hälfte des Erwerbslebens und prüft, ob in mindestens neun Zehnteln dieser Zeit eine gesetzliche Krankenversicherung bestand. Wird diese Quote verfehlt – etwa nach längerer privater Versicherung, Selbstständigkeit oder familienversicherter Zeit –, ist die Aufnahme in die KVdR nicht möglich.

Betroffene müssen sich dann freiwillig gesetzlich oder privat versichern, was häufig teurer ist. Wer unsicher ist, sollte die eigene Krankenkasse die Quote prüfen lassen. Mitunter fehlen nur wenige Monate, die durch eine kluge Wahl des Rentenbeginns noch erreicht werden können.

Steuern: der maßgebliche Prozentsatz für den Rentenjahrgang 2026

Seit vielen Jahren unterliegen gesetzliche Renten der Besteuerung. Entscheidend ist das Jahr des erstmaligen Rentenbezugs. Für den Start im Jahr 2026 gilt: 84 Prozent der Rente sind steuerpflichtig, 16 Prozent bleiben dauerhaft steuerfrei. Ob tatsächlich Einkommensteuer fällig wird, hängt vom individuellen Gesamteinkommen und den jeweils geltenden Freibeträgen ab.

Wer ausschließlich eine geringe Rente bezieht, kann unter dem Grundfreibetrag bleiben. Zusätzliche Einkünfte – etwa aus Vermietung oder Kapitalerträgen – können jedoch zur Steuerpflicht führen. Bei Unklarheiten empfiehlt sich die Rücksprache mit einer Steuerberatung, um böse Überraschungen zu vermeiden und Spielräume, etwa durch den Rentenbeginn innerhalb des Kalenderjahres, richtig zu nutzen.

Fristen und Praxis: den Rentenantrag rechtzeitig stellen

Selbst wenn das Versicherungskonto bereits geklärt ist, dauert die Bearbeitung eines Rentenantrags oft einige Monate.

Um finanzielle Lücken zu vermeiden, sollte der Antrag nicht auf den letzten Drücker gestellt werden. In der Praxis hat sich eine Vorlaufzeit von mindestens drei Monaten bewährt, vier Monate bieten zusätzliche Sicherheit. So bleibt genug Zeit für Rückfragen, fehlende Nachweise und die interne Prüfung, damit der Übergang vom Erwerbsleben in die Rente nahtlos gelingt.

Fazit: jetzt die Hausaufgaben machen – und Optionen sichern

Wer 2026 in Rente gehen möchte, sollte keine Zeit verlieren. Eine aktuelle Rentenauskunft schafft Planungssicherheit, die Kontenklärung schließt Lücken und kann Wartezeiten sichern.

Je nach Jahrgang und Versicherungsbiografie kommen eine abschlagsfreie Rente über 45 Versicherungsjahre, eine vorgezogene Rente ab 63 mit Abschlägen oder – bei anerkannter Schwerbehinderung – günstigere Alternativen in Betracht. Gleichzeitig müssen die Weichen für Krankenversicherung und Steuern gestellt werden. Wer diese Punkte frühzeitig und strukturiert angeht, verhindert vermeidbare Einbußen und startet gelassener in den Ruhestand.

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KW 36: Die Woche, in der wir ordentlich gewachsen sind

netzpolitik.org - 6. September 2025 - 9:15

Die 36. Kalenderwoche geht zu Ende. Wir haben 14 neue Texte mit insgesamt 94.578 Zeichen veröffentlicht. Willkommen zum netzpolitischen Wochenrückblick.

– Fraktal, generiert mit MandelBrowser von Tomasz Śmigielski

Liebe Leser:innen,

zu Beginn dieser Woche hab ich zufällig ein kurzes Video über Bambus angeschaut. Wusstet ihr, dass einige Arten pro Tag fast einen Meter in die Höhe schießen? Man kann ihnen buchstäblich beim Wachsen zusehen.

Ich bin dann in ein Wurmloch gefallen und hab erfahren, dass Bambus es bei der Zugkraft mit Stahl aufnehmen kann. Dass er weit mehr Sauerstoff freisetzt als Bäume. Und natürlich essen ihn süße Pandabären.

Ein weit weniger erbauliches Bild zeigt die zurückliegende (netz-)politische Woche. Vorratsdatenspeicherung, Daten-Rasterfahndung, biometrische Live-Videoüberwachung – die ungeheuerlichsten Überwachungspläne sprießen gerade so aus dem Boden. Gleichzeitig will die Bundesregierung die Zivilgesellschaft unter Extremismus-Generalverdacht stellen, um ihr die Mittel und Rechte zu beschneiden. Und daneben fällt ihr nichts Besseres ein, als den Druck auf marginalisierte Menschen einmal mehr zu erhöhen – mit weiteren Streichungen und noch härteren Sanktionen.

Mir war klar, dass die Bäume mit Schwarz-Rot nicht in den Himmel wachsen werden. Dass die Regierung aber so rasch und beherzt Richtung Autoritarismus und Überwachungsstaat marschiert – wie auch Lena Rohrbach und Philipp Krüger von Amnesty International mit Blick aufs geplante Bundespolizeigesetz konstatieren –, habe ich dann doch nicht erwartet.

Zurück zum Bambus. Auch wir sind diese Woche ordentlich gewachsen. Drei neue Menschen gehören seit dem 1. September unserem Team an. Timur ist unser erster Volontär und macht nebenher noch Beiträge für KiKA. Bahn-Nerd Ben ist für die nächsten 12 Monate unser Bundesfreiwilliger. Und Fio unterstützt uns ab sofort bei der Social-Media-Arbeit. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit!

Verabschieden mussten wir uns von Lilly, die uns ein Jahr lang tatkräftig als Bundesfreiwillige unterstützt hat. Wie sie auf ihre Zeit bei uns zurückblickt, erzählt sie in der aktuellen Folge unseres Podcasts Off/On. Hört gerne rein. Und vielen Dank für alles, Lilly!

Habt ein schönes Wochenende

Daniel

Verdrängung: Vor dem Schlafzimmerfenster steht ein Kameraturm

Ein Immobilieneigentümer lässt einen Kameraturm im Hof eines Berliner Wohnhauses aufstellen. Der offizielle Anlass: weil ein Bauzaun gestohlen wurde. Doch die Annahme liegt nah, dass die Mieter*innen mit der Technik verdrängt werden sollen. Von Martin Schwarzbeck –
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Österreich: Das Amtsgeheimnis ist weg, es lebe die Informationsfreiheit!

Ab 1. September gilt in Österreich ein Informationsfreiheitsgesetz, endlich. Doch damit öffentliche Stellen die neuen Transparenzvorgaben auch wirklich einhalten, braucht es interessierte Bürger*innen, einen Kulturwandel in der Verwaltung und engagierte Beobachter*innen. Von Anna Biselli –
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Hikvision: Hersteller der Hamburger KI-Überwachungskameras ist für Menschenrechtsverletzungen bekannt

In Hamburg wird seit gestern eine KI mit den Bildern von Passant*innen trainiert. Sie stammen aus Überwachungskameras des chinesischen Herstellers Hikvision. Diese Kameras können viel mehr als sie dürfen. Produkte des teilstaatlichen Unternehmens werden auch genutzt, um Uigur*innen und Palästinenser*innen zu überwachen. Von Martin Schwarzbeck –
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Bundespolizeigesetz: Harte Zeiten für den demokratischen Rechtsstaat

Die Bundesregierung will ein neues Bundespolizeigesetz schaffen. Die alte Ampel-Regierung hatte dabei zumindest auch progressive Instrumente geplant. Der aktuelle Gesetzentwurf von schwarz-rot ist ein Schritt in Richtung Autoritarismus und Überwachungsstaat. Von Gastbeitrag, Lena Rohrbach, Philipp Krüger –
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Big-Data-Rasterfahndung: Die Palantir-Konkurrenz schläft nicht

Innenminister Dobrindt braucht IT-Dienstleister, wenn er die automatisierte Datenanalyse bei den Polizeien des Bundes wie geplant gesetzlich erlauben will. Dass es Alternativlösungen zum US-Konzern Palantir gibt, ist kein Geheimnis. Von Constanze –
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Australisches Gutachten: Anbieter von Alterskontrollen horten biometrische Daten

Ein Gutachten im Auftrag der australischen Regierung hat Systeme für Alterskontrollen untersucht. Die zuständige Ministerin sieht sich in ihren Plänen bestätigt. Doch abseits einiger rosiger Formulierungen übt das Gutachten alarmierende Kritik. Ein Kommentar. Von Sebastian Meineck –
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Trotz Trump: EU-Gericht gibt grünes Licht für transatlantischen Datenverkehr

Unternehmen dürfen weiter ohne besondere Schutzmaßnahmen Daten von Europäer:innen in die USA schicken. Eine Klage gegen das EU-US-Data-Privacy-Framework ist gescheitert. Nun könnte das Problem erneut vor dem EuGH landen. Von Ingo Dachwitz –
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US-Kartellverfahren: Monopolist Google kommt ungeschoren davon

Google sei ein Monopolist, hat ein US-Richter im vergangenen Jahr entschieden. Spürbare Konsequenzen folgen daraus jedoch nicht: Eine von vielen erwartete Zerschlagung des Werbekonzerns bleibt aus. Von Tomas Rudl –
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Vorratsdatenspeicherung: Sag deine Meinung zur Massenüberwachung

Die EU-Initiative für eine neue Vorratsdatenspeicherung ist auf dem Weg. Die EU-Kommission fragt in einer öffentlichen Konsultation nach eurer Meinung. Wollt ihr verhindern, dass Metadaten aller Menschen ohne Anlass europaweit gespeichert werden? Dann bringt euch ein. Von Constanze –
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Hessisches Psychisch-Kranken-Hilfegesetz: „Aus einem Genesungsschritt wird ein Sicherheitsrisiko gemacht“

Wenn eine Person nach ihrer unfreiwilligen Einweisung in eine psychiatrische Klinik wieder entlassen wird, soll darüber in Hessen künftig in manchen Fällen die Polizei informiert werden. Expert:innen warnen vor Stigmatisierung und Datenschutzproblemen. Von Anna Biselli –
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Berichte über Überwachung in Gaza: Microsoft entlässt Mitarbeitende nach Protesten

Seit Monaten protestieren Microsoft-Mitarbeitende in den USA dagegen, dass ihr Unternehmen Geschäftsbeziehungen zum israelischen Militär und der israelischen Regierung unterhält. Microsoft hat einige demonstrierende Angestellte entlassen. Zugleich will das Unternehmen prüfen, ob israelische Streitkräfte die Azure-Plattform zur Überwachung von Palästinenser:innen nutzen. Von Timur Vorkul –
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Transparenzbericht 2. Quartal 2025: Unsere Einnahmen und Ausgaben und mehr Reichweite

Unser Projekt Reichweite nimmt Form an. Dafür sind auch neue Menschen ins Team gekommen. Wir freuen uns gemeinsam mit ihnen auf das, was kommt. Und zappen häufiger zum Kinderkanal. Von netzpolitik.org –
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Zivilgesellschaft: Familienministerin will Demokratieprojekte mit Verfassungsschutz durchleuchten

Seit langem blasen rechte Akteure zum Angriff auf die Zivilgesellschaft. Nun verspricht Familienministerin Prien in einem Brief an die Union, dass Nichtregierungsorganisationen im Programm „Demokratie leben“ einer „breit angelegten Verfassungsschutzprüfung“ unterzogen würden. Wie viele Organisationen durchleuchtet werden, will das Ministerium nicht verraten. Von Markus Reuter –
Artikel lesen

#299 Off The Record: Wie unsere jüngsten Team-Mitglieder auf unsere Arbeit und Soziale Medien blicken

Die Prakti-Ausgabe unseres Podcasts ist wieder da! Diesmal mit unserer Praktikantin Karoline und unserer bisherigen Bundesfreiwilligen Lilly. Wir sprechen über gemeisterte Herausforderungen, die Bedeutung von Social Media und über ihre Erfahrungen in einem alternden Team. Von Ingo Dachwitz –
Artikel lesen

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Morocco officially qualifies for 2026 FIFA World Cup

SANA - Syrian Arab News Agency - 6. September 2025 - 9:01

Rabat, SANA-The Moroccan national team secured its qualification for the 2026 World Cup finals after its big 5-0 victory over Niger in the match held in Morocco as part of the African qualifiers.

With this win, the Moroccan team tops Group E with 18 points, ahead of Tanzania which has 10 points, while Zambia, Niger, and Congo occupy the bottom of the group standings.

Khadega/Mazen Eyon

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Für den Spiegel ist der Kampf gegen Wahlbetrug „sägen an Grundpfeilern der US-Demokratie“

ANTI-SPIEGEL - Fundierte Medienkritik - 6. September 2025 - 9:00
Der Spiegel hat am 2. September einen Artikel mit der Überschrift „Angriff auf die Briefwahl – Der Präsident sägt an zwei Grundpfeilern der US-Demokratie“ veröffentlicht, der nichts anderes als grobe Irreführung der Leser ist. Der Spiegel schreibt darin unter anderem: „Vorvergangene Woche gelobte Trump auf seiner Plattform Truth Social, er werde »eine Bewegung anführen«, um […]
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Damascus International Fair concludes activities, attracts millions of visitors

SANA - Syrian Arab News Agency - 6. September 2025 - 8:49

Damascus, SANA-At the end of its event, Damascus International Fair attracts millions and brings Syria back to the global forefront.

The 62nd Damascus International Fair concluded with a large public turnout, exceeding 2 million visitors with participation of more than 800 companies from Syria and abroad, and official representation from 44 countries.

 The fair was marked by the signing of memos of understanding in the sectors of industry, agriculture, energy, tourism, and technology, and showcased innovative solutions such as artificial intelligence, renewable energy, and electric vehicles, in addition to cultural and artistic events and investment incentives to facilitate partnerships.

Cultural, religious, and artistic events enhanced Damascus’s image as a cultural center and tourist attraction.

Facilitations and incentives were offered to investors, emphasizing the importance of public and private integration to expand participation in the future.

Khadega/Mazen Eyon

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Das linke Desaster zu Tübingen

Gestern Abend fand in Tübingen das Streitgespräch Boris Palmer versus Markus Frohnmaier statt – eine seit Wochen angekündigte Debatte, die im Vorfeld bundesweit zu erregten Diskussionen über die Zulässigkeit öffentlich stattfindender Opposition, über das Sprechen der “Falschen”, über das “Bühnegeben” und den hierdurch möglicherweise „drohenden Verlust der Deutungshoheit“ geführt hatte. Ich hatte Herrn Palmer noch […]

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Greetings to the student team of St Petersburg State University, winners of the 49th International Collegiate Programming Contest (ICPC) in Baku, Azerbaijan: Leonid Danilevich, Maxim Turevsky and Fyodor Ushakov

PRESIDENT OF RUSSIA - 6. September 2025 - 8:30

Vladimir Putin sent a message of greetings to the student team representing St Petersburg State University, winners of the 49th International Collegiate Programming Contest (ICPC) in Baku, Azerbaijan: Leonid Danilevich, Maxim Turevsky and Fyodor Ushakov.

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