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Dujarric: Israeli escalation in Gaza forces Palestinians to be forcibly displaced

SANA - Syrian Arab News Agency - 6. September 2025 - 13:26

New York, SANA-The United Nations has confirmed that Israel is escalating its attacks on Gaza Strip, forcing more Palestinians to flee.

The Palestinian WAFA news agency quoted UN Secretary-General’s spokesman, Stéphane Dujarric, as saying at a press conference in New York: “The Israeli escalation and targeting of civilian buildings are forcing more Palestinians in Gaza to flee again and again.”

Dujarric added: “2,780 Palestinians have been injured in the West Bank by Israeli forces and settlers since the beginning of this year,” noting that 3,000 displacements have been recorded from the north of Gaza Strip to its south in the past two days.

The UN spokesperson noted that these figures represent a 39 percent increase in Israeli attacks against Palestinians compared to 2024, noting that Israel continues to obstruct and restrict the flow of humanitarian aid to Gaza.

Nawal/ Fedaa

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Die dunklen Aufklärer

In der zweiten Ausgabe von „Truman Show“ sprechen Flavio von Witzleben und Tom-Oliver Regenauer darüber, wie Technokraten den Menschen die Totalüberwachung und postdemokratische Ideen als Lösungen für selbstgemachte Probleme unterjubeln.
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Beginnt jetzt die „GPS-Show“?

ANTI-SPIEGEL - Fundierte Medienkritik - 6. September 2025 - 13:00
Als am Montag gemeldet wurde, das GPS des Fluges von EU-Kommissionschefin Ursula von der Leyen von Warschau ins bulgarische Plowdiw sei von Russland gestört worden und die Maschine hätte deswegen eine Stunde lang Warteschleifen fliegen müssen, bevor die Piloten landen konnten, war schnell klar, dass die Geschichte frei erfunden war. Die GPS-Lüge vom Montag Erstens […]
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Journalists Syndicate: Israeli occupation killed 15 journalists during August

SANA - Syrian Arab News Agency - 6. September 2025 - 12:49

 Occupied Jerusalem,  SANA -The Palestinian Journalists Syndicate reported that Israeli occupation forces killed 15 journalists during August 2025.

The Syndicate’s Freedoms Committee documented a total of 86 violations and crimes against journalists in the West Bank and Gaza Strip throughout the month according to The Palestinian WAFA news agency.

The deadliest incidents included the killing of six journalists near Al-Shifa Hospital in Gaza on August 10, and the killing of five journalists along with the wounding of four others at Nasser Hospital in Khan Yunis on August 25.

At least six journalists sustained serious injuries from shrapnel and live fire, with some left permanently disabled. Additionally, three relatives of journalists were killed, and four family homes were destroyed.

Iman /Mazen

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GEZ: Fehlender Staatsferne beim Rundfunkbeitrag – Karlsruhe lässt Hintertür offen

Lesedauer 3 Minuten

Das Bundesverfassungsgericht hat sich erneut mit der Rechtmäßigkeit des Rundfunkbeitrags befasst. Auslöser war die Verfassungsbeschwerde eines Mannes aus Sachsen, der die Kontrollgremien des öffentlich-rechtlichen Rundfunks für nicht hinreichend staatsfern und zu intransparent hält.

Seine These: Wenn Aufsicht und Beschwerdeverfahren nicht unabhängig und durchsichtig funktionieren, fehlt es an Programmvielfalt und Ausgewogenheit – und damit am individuellen Vorteil, der den Beitrag rechtfertigt.

Karlsruhe hat die Beschwerde aus formellen Gründen nicht zur Entscheidung angenommen. Inhaltlich weist der Beschluss jedoch auf Punkte hin, die künftig an anderer Stelle erheblich werden könnten.

Der verfassungsrechtliche Rahmen

Der Rundfunkbeitrag finanziert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Deutschland. Verfassungsrechtlich soll dieser eine unabhängige, staatsferne Berichterstattung sicherstellen und zur freien Meinungsbildung beitragen. Um diese Aufgabe dauerhaft zu erfüllen, hat der Gesetzgeber ein beitragsfinanziertes System etabliert, das nicht vom Werbemarkt abhängt.

Rechtsgrundlage für die Erhebung ist der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag. Nach § 2 RBStV ist für jede Wohnung ein Beitrag zu entrichten – unabhängig davon, ob die dort lebenden Personen das Angebot tatsächlich nutzen oder mit der Programmgestaltung einverstanden sind.

Der konkrete Fall aus Sachsen

Der Beschwerdeführer verweigerte die Zahlung für die Jahre 2014 und 2015, erhielt Säumniszuschläge und zog vor Gericht. Kern seines Vorbringens war nicht die generelle Ablehnung öffentlich-rechtlicher Angebote, sondern die Kritik an der Ausgestaltung der Kontrolle: In Rundfunk- und Verwaltungsrat säßen zu viele staatsnahe Personen, außerdem seien die maßgeblichen Verfahren – etwa bei Programmbeschwerden – gegenüber der Öffentlichkeit nicht transparent genug.

Nach seiner Auffassung lässt sich ohne staatsferne und durchsichtige Gremienarbeit die notwendige Programmvielfalt nicht sichern. Fehlt es aber an dieser Vielfalt, entfalle der individuelle Vorteil, der den Beitrag rechtfertigt.

Programmbeschwerden nicht nachvollziehbar dokumentiert und öffentlich zugänglich

Besondere Bedeutung maß der Beschwerdeführer dem Umgang mit Programmbeschwerden bei Sendern wie MDR, ZDF und ARD bei. Wenn Zahl, Gegenstand und Behandlung solcher Beschwerden nicht nachvollziehbar dokumentiert und öffentlich zugänglich seien, lasse sich die Qualitätssicherung kaum überprüfen.

Nichtöffentliche Ausschusssitzungen ohne veröffentlichte Tagesordnungen, Anwesenheitslisten oder Protokolle schwächten aus seiner Sicht die demokratische Kontrolle eines Systems, das gerade im Namen der Allgemeinheit handelt und von dieser finanziert wird.

Was die Verwaltungsgerichte entschieden

Das Verwaltungsgericht Leipzig erkannte die Problematik der Gremienzusammensetzung und der Staatsferne in Teilen – hielt die Beitragsbescheide im Ergebnis aber für wirksam.

Eine etwaige Verfassungswidrigkeit der Gremien sei nicht rechtskräftig festgestellt, Maßnahmen der Organe seien nicht automatisch unwirksam. In der Folge blieb auch vor dem Oberverwaltungsgericht Sachsen die Klage ohne Erfolg. Die Gerichte verwarfen damit nicht pauschal die Kritik an Staatsnähe und Transparenz, sahen darin aber keinen Grund, die Beitragspflicht jener Jahre aufzuheben.

Karlsruhe deutet inhaltlich an

Vor dem Bundesverfassungsgericht machte der Beschwerdeführer unter anderem eine Verletzung seiner allgemeinen Handlungsfreiheit durch die Beitragserhebung geltend. Karlsruhe erkannte, dass der Einwand mangelnder Staatsferne und Transparenz grundsätzlich einen nachvollziehbaren Prüfungsmaßstab berührt.

Zugleich stellte das Gericht klar, dass die Verfassungsbeschwerde an der Subsidiarität scheitert: Der Beschwerdeführer hätte die tragenden verfassungsrechtlichen Argumente bereits im Verfahren vor dem Oberverwaltungsgericht zum Gegenstand seines Zulassungsantrags machen müssen.

Weil dies unterblieb, war der Weg nach Karlsruhe formell versperrt.
Bemerkenswert ist, dass das Gericht die inhaltliche Frage nicht als abwegig abtat.

Es ließ ausdrücklich erkennen, dass die Verbindungslinie zwischen Gremienbesetzung, Transparenz der Verfahren und Sicherung von Vielfalt und Ausgewogenheit prinzipiell gerichtlich überprüfbar ist – zunächst jedoch von den Fachgerichten, die den Sachverhalt vollständig aufklären und rechtlich würdigen müssen.

Was heißt das für Beitragszahlerinnen und Beitragszahler?

An der Beitragspflicht ändert der Beschluss nichts. Wer in Deutschland eine Wohnung innehat, bleibt grundsätzlich beitragspflichtig. Unzufriedenheit mit einzelnen Inhalten oder die Behauptung, das Programm sei unausgewogen, befreit nicht von der Zahlung.

Das System ist bewusst entkoppelt von individueller Nutzung und subjektiver Zufriedenheit, um den Auftrag an die Allgemeinheit zu sichern. Wer sich wehren will, muss präzise rechtliche Anknüpfungspunkte vortragen und die prozessualen Spielregeln einhalten – insbesondere die Rüge relevanter Punkte bereits vor den Fachgerichten.

Ein Blick über die Grenze

Dass die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks kontrovers bleibt, zeigt ein Blick in die Schweiz.

Dort scheiterte 2018 die sogenannte No-Billag-Initiative zur Abschaffung der Rundfunkabgabe deutlich. Die Debatte hat dennoch Spuren hinterlassen und die Erwartung an Effizienz, Transparenz und publizistischen Mehrwert geschärft. Auch in Deutschland wird der öffentlich-rechtliche Rundfunk sich fortlaufend daran messen lassen müssen, wie überzeugend er seinen besonderen Auftrag einlöst.

Ausblick: Angriffspunkte und Reformbedarf

Der Ausgang des Karlsruher Verfahrens ist kein Freispruch „für alle Zeiten“, sondern ein Hinweis auf den richtigen Weg der Rechtsverfolgung.

Wer den Rundfunkbeitrag in Frage stellt, muss schlüssig darlegen, dass konkrete organisatorische oder verfahrensrechtliche Defizite in einem bestimmten Zeitraum die verfassungsrechtlich geforderte Vielfaltssicherung tatsächlich beeinträchtigten – und dies zunächst vor den Fachgerichten ausfechten.

Umgekehrt liegt es an den Rundfunkanstalten und den Ländern, die staatliche Distanz der Gremien – auch personell – sichtbar zu gewährleisten und die Beschwerdeverfahren so transparent zu gestalten, dass Vertrauen nicht nur gefordert, sondern verdient wird.

Zudem ist zu berücksichtigen, dass der hier verhandelte Zeitraum 2014/2015 betrifft. Änderungen an Staatsverträgen, Gremienbesetzungen und internen Verfahren der letzten Jahre können die Bewertung heute beeinflussen und müssen jeweils aktuell geprüft werden.

Fazit

Karlsruhe hat die Tür nicht zugeschlagen, sondern auf den richtigen Eingang verwiesen. Die Verfassungsbeschwerde scheiterte an der Form, nicht an der grundsätzlichen Relevanz der aufgeworfenen Fragen.

Für Beitragszahlerinnen und Beitragszahler bedeutet das: Die Zahlungspflicht bleibt bestehen.

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Paradoxe Energiepolitik: Subventionierter Strom, bestrafte Sicherheit

Die Ampelkoalition pries Strom aus erneuerbaren Quellen als Zukunftslösung an. Die schwarz-rote Koalition schafft nun “Entlastungen” durch den Wegfall von Netzentgelten. Doch hinter dieser Politik verbirgt sich ein Widerspruch: Während die indirekte Nutzung verlässlicher Energien über die Stromerzeugung gefördert wird, wird ihre direkte Verwendung für Verbraucher massiv erschwert – durch Regulierungen, Steuern und die CO2-Bepreisung. […]

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Rente: Nachzahlungen für Millionen Rentner: Auuslaufender Übergangszeitraum beim Rentenzuschlag

Lesedauer 3 Minuten

Zum 1. Dezember 2025 endet die Übergangsregelung beim Rentenzuschlag. Seit Juli 2024 wurde der Zuschlag vielfach nur als pauschale Übergangslösung gezahlt. Ab Dezember 2025 stellt die Deutsche Rentenversicherung auf eine individuelle Berechnung um.

Nach Angaben des Sozialrechtsexperten Dr. Utz Anhalt kann diese Umstellung dazu führen, dass Millionen Rentnerinnen und Rentner eine Nachzahlung erhalten. Der Schritt ist erheblich: Es sollen ab Dezember 2025 millionenfach neue Rentenbescheide versandt werden.

Wer Anspruch haben kann

Die Nachzahlungen betreffen vor allem Betroffene mit einer Hinterbliebenenrente wie Witwen- oder Witwerrenten, mit einer Erziehungsrente sowie Beziehende einer Erwerbsminderungsrente.

Voraussetzung ist, dass der ursprüngliche Rentenbeginn in den Zeitraum von 2001 bis 2018 fällt.

Die Übergangsphase mit pauschalem Zuschlag diente dazu, die Zeit bis zur individuellen Neuberechnung zu überbrücken; nun entscheidet die konkrete persönliche Rentenbiografie darüber, ob der künftige Zuschlag höher ausfällt als der pauschale Betrag der vergangenen Monate.

So funktioniert die Nachzahlung

Zum 1. Dezember 2025 ermittelt die Rentenversicherung den individuellen Zuschlag und vergleicht ihn mit den bisher gezahlten pauschalen Zuschlägen. Ergibt sich aus der Neuberechnung ein höherer Anspruch, wird die Differenz rückwirkend erstattet. Maßgeblich ist ein Zeitraum von 17 Kalendermonaten.

Praktisch bedeutet das: Ist der neue individuelle Zuschlag beispielsweise um 10 Euro höher, ergibt sich eine Nachzahlung von 170 Euro, weil die Differenz für 17 Monate erstattet wird.

Wichtig ist die Einbahnstraße: Sollte der individuell berechnete Zuschlag niedriger ausfallen als die Pauschale, sind laut Darstellung des Rentenberaters keine Rückzahlungen vorgesehen.

Was die neuen Bescheide ab Dezember 2025 bedeuten

Mit den neuen Berechnungen verschickt die Rentenversicherung ab Dezember 2025 neue Rentenbescheide in großer Zahl. Für Betroffene ist die genaue Prüfung dieser Schreiben zentral.

Zu kontrollieren ist insbesondere, ob der Zuschlag in die laufende Rente korrekt eingerechnet wurde, ob die Gesamtrente stimmig ausgewiesen ist und ob der Zuschlag selbst nicht durch Abschläge gemindert wurde.

Weicht der Bescheid von der Erwartung ab, gilt die einmonatige Widerspruchsfrist. Wer diese Frist versäumt, muss Korrekturen später über den Weg des § 44 SGB X anstoßen, was erfahrungsgemäß deutlich mehr Zeit in Anspruch nimmt.

Besonderheiten bei der Erwerbsminderungsrente

Bei Beziehenden einer Erwerbsminderungsrente stellt sich mit Blick auf den Zuschlag die Frage nach dem rechtzeitigen Übergang in die Altersrente. Der Hinweis aus der Praxis lautet, den Altersrentenantrag frühzeitig zu stellen, um zu vermeiden, dass der Zuschlag im Zuge des Rentenwechsels ganz oder teilweise verloren geht. Entscheidend sind die individuellen Stichtage und die Anrechnungsvorschriften im konkreten Fall.

Auswirkungen auf Witwen- und Witwerrenten

Für Hinterbliebenenrenten hat die Zuschlagsumstellung eine Besonderheit: Ab Dezember 2025 wird der Zuschlag als Einkommen im Sinne der Anrechnungsregeln gewertet.

Damit kann es – sofern Freibeträge überschritten werden – zu Kürzungen der Hinterbliebenenrente kommen. In der Übergangsphase bis dahin wurde der Zuschlag nicht als Einkommen berücksichtigt.

Wer eine Hinterbliebenenrente bezieht, sollte deshalb prüfen, ob die Anrechnungsschwellen künftig berührt werden und ob gegebenenfalls Anpassungen im Haushaltsbudget erforderlich sind.

Steuerliche Folgen nicht unterschätzen

Der Rentenzuschlag erhöht die Bruttorente und damit grundsätzlich auch den steuerpflichtigen Anteil. Das kann dazu führen, dass Rentnerinnen und Rentner erstmals eine Steuererklärung abgeben müssen oder sich die bereits bestehende Steuerlast erhöht.

Nach Einschätzung aus der Beratungspraxis gilt das faktisch schon seit Einführung des pauschalen Zuschlags; mit der individuellen Neuberechnung ab Dezember 2025 können sich die Effekte verstärken. Es empfiehlt sich, Belege frühzeitig zu sammeln und die eigene steuerliche Situation für das Steuerjahr 2025 zu prüfen.

Wege zur Minderung der Steuerlast

Als Ansatz zur Entlastung kommen außergewöhnliche Belastungen in Betracht. Dazu zählen typischerweise Ausgaben für Brillen, Hörgeräte, Zahnbehandlungen, notwendige Medikamente sowie Pflegeleistungen. Solche Aufwendungen können – abhängig von zumutbaren Eigenanteilen und individuellen Voraussetzungen – das zu versteuernde Einkommen mindern.

In der Praxis wird häufig mit Richtwerten gearbeitet; der konkrete Effekt hängt jedoch stets von der persönlichen Situation ab. Wer unsicher ist, sollte steuerliche Beratung in Anspruch nehmen, um die anerkennungsfähigen Posten korrekt zu erfassen.

Was Betroffene jetzt tun sollten

Mit Blick auf das Ende der Übergangsphase ist es sinnvoll, die eigenen Rentenunterlagen zu ordnen und die Berechnungsgrundlagen zur Hand zu haben. Nach Zugang des neuen Bescheids sollten die ausgewiesene Gesamtrente, der ausgewiesene Zuschlag und mögliche Abschläge sorgfältig geprüft werden.

Wer eine Erwerbsminderungsrente bezieht, sollte rechtzeitig den Wechsel in die Altersrente planen. Hinterbliebene sollten die Anrechnung des Zuschlags als Einkommen einkalkulieren.

Parallel lohnt sich ein Blick auf die steuerlichen Konsequenzen, damit es im Frühjahr 2026 bei der Steuererklärung keine Überraschungen gibt.

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Syrian Ministry of Culture Affirms Support for Film Honoring Martyr Ghiyath Matar

SANA - Syrian Arab News Agency - 6. September 2025 - 12:21

Damascus , SANA – Amid public debate surrounding the screening of a film portraying the life of Syrian martyr Ghiyath Matar, the Ministry of Culture has firmly reiterated its support for the project, emphasizing its commitment to preserving the legacy of the Syrian people’s revolution.

In a statement posted on his official account on platform “X,” Minister of Culture Mohammad al-Saleh declared:“This stance reflects the Ministry’s broader cultural vision, to champion creative works that safeguard national memory and honor the sacrifices of the Syrian people.

It also underscores the Ministry’s belief in the role of culture as a tool for documenting truth and reinforcing the values of justice, dignity, and freedom principles for which Syrians have long struggled.”

Ghiyath Matar, the subject of the film, was a prominent activist who helped organize peaceful demonstrations demanding freedom in the city of Daraya, near Damascus.

He was arrested by the deposed regime forces in September 2011 and tragically died under torture.

Adnan/Mazen

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Budapest holds candlelight vigil honoring 20,000 Palestinian children killed in Gaza

SANA - Syrian Arab News Agency - 6. September 2025 - 12:17

Budapest,SANA-The Palestinian Embassy in Hungary organized a candlelight vigil in Budapest on Saturday to honor more than 20,000 children killed in Gaza Strip since the Israeli aggression on the Gaza Strip on October 7, 2023.

The Palestinian WAFA news agency reported that the event witnessed a diplomatic presence, with more than 60 ambassadors and official representatives from several countries participating, along with representatives of political parties, civil society organizations, Arab and foreign communities.

Several participants delivered speeches expressing their grief, sorrow, support, and solidarity with the children of Gaza, calling for an end to the Israeli aggression and providing protection for the Palestinian people.

 Nawal/  Mazen

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GEZ: Vier Gründe um den Rundfunkbeitrag wieder abzumelden

Lesedauer 2 Minuten

“Kann ich mich von der GEZ abmelden?” Diese und ähnliche Fragen zum Rundfunkbeitrag erreichen unsere Redaktion immer wieder.

Tatsächlich können sich Bezieherinnen und Bezieher von Sozialhilfe und Bürgergeld sowie Geringverdienerinnen und Geringverdiener vom Rundfunkbeitrag befreien lassen. Dazu müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.

In der öffentlichen Diskussion wird immer wieder die Abschaffung de Rundfunkbeitrags gefordert. Dies ist unter bestimmten Voraussetzungen tatsächlich möglich.

Allerdings: Seit der Abschaffung der GEZ sind jedoch alle volljährigen Bürgerinnen und Bürger verpflichtet, den Rundfunkbeitrag für eine Wohnung zu entrichten.

Gründe warum der Rundfunkbeitrag nicht abgemeldet werden kann

Zunächst einmal die Gründe, die keine Abmeldung möglich machen:

  • Kein Abmeldegrund ist, wer nur private Sender schaut oder nur Radio hört. Auf die wirkliche Nutzung kommt es beim Rundfunkbeitrag nicht an.
  • Kein Grund für eine Abmeldung ist, wer in eine bisher unbewohnte Wohnung zieht und dort niemand anderes angemeldet werden soll. Denn dann zahlt bislang noch niemand für die Wohnung den Rundfunkbeitrag. In diesem Fall muss der Beitragsservice von ARD und ZDF informiert werden.
  • Kein Abmeldegrund besteht, wer den Rundfunkbeitrag im Grundsatz ablehnt.

Allerdings bestehen sehr wohl Abmeldegründe. Der Rundfunkstaatsvertrag regelt, wann und von wem ein Rundfunkbeitrag verlangt werden darf. Laut diesem Vertrag darf ein Beitragskonto nur dann abgemeldet werden, wenn ein Gewerbe aufgegeben wird oder die Person umzieht.

Der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag zwischen allen 16 Bundesländern regelt, welche Rundfunkbeiträge wann und von wem erhoben werden. Danach kann ein Beitragskonto nur abgemeldet werden, wenn Sie eine gewerbliche Tätigkeit aufgeben oder umziehen:

4 Gründe wann der Rundfunkbeitrag abgemeldet werden kann
  • Wer seine Wohnung aufgibt und in die Wohnung eines anderes dazu zieht, in der schon eine andere Person den Rundfunkbeitrag entrichtet.
  • Wer seinen Wohnsitz in Deutschland aufgibt und ins Ausland zieht. Dann darf man allerdings keinen Wohnsitz mehr in Deutschland haben
  • Wer sein Gewerbe aufgibt
  • für eine Zweitwohnung muss ebenfalls nicht gezahlt werden, wie das Bundesverfassungsgericht entschied. Dies muss allerdings dem Beitragsservice “pro aktiv” selbst mitgeteilt werden!
Vom Rundfunkbeitrag befreien lassen

Wer Sozialleistungen wie Bürgergeld, BAföG, Grundsicherung oder auch Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bezieht, kann sich vom Rundfunkbeitrag für die Dauer des Bezugs befreien lassen. Wie das funktioniert, haben wir hier beschrieben.

Dr. Utz Anhalt klärt auf

Wer zu wenig verdient

Wer zu wenig verdient und nur ganz knapp über den sozialrechtlichen Regel­­sätzen mit seinem Verdienst liegt, kann sich ebenfalls befreien lassen. Wann dies gilt, haben wir hier genau beschrieben.

Wie melde ich mich vom Rundfunkbeitrag ab

Wer sich abmelden kann, sollte dieses Formular ausfüllen. Achtung: Die Abmeldung ist nicht gleichzusetzen mit einer Befreiung. Hierfür existieren gesonderte Formulare.

Wer sein Gewerbe abgemeldet hat und deshalb keinen Rundfunkbeitrag mehr zahlt, muss den Beitragsservice selbst anschreiben. Die Anschrift lautet: “ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, 50656 Köln”. Es ist davon auszugehen, dass die Abmeldebescheinigung vom Gewerbeamt angefordert wird.

Immer nachfragen!

Die Zahlungspflicht erlischt erst mit der Bestätigung, dass das Beitragskonto tatsächlich abgemeldet wurde. Deshalb sollte man immer am Ball bleiben und nachfragen. Nicht selten werden Anträge nur schleppend bearbeitet oder gehen sogar verloren.

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Busfahrplan für kurdisches Kulturfestival in Dortmund

Am Samstag in einer Woche, dem 13. September, findet in Dortmund das 33. Internationale Kurdische Kulturfestival statt. Aus verschiedenen Ländern Europas werden zehntausende Teilnehmende erwartet. Gefeiert wird unter der Losung „Mit freier Führung den demokratischen Aufbau gestalten – Unsere Kultur verteidigen!“.

Organisiert wird das Fest, das auf dem Gelände am Remydamm / Victor-Toyka-Straße stattfindet, vom kurdischen Europadachverband KCDK-E und der Kurdischen Frauenbewegung in Europa (TJK-E). Beginn der Feier ist um 10 Uhr, das künstlerische Programm umfasst Auftritte von Azad, Rûken Yılmaz, Nasîr û Dilniya Rezazî, Zelemele, Ferhad Merdê, Hussein Shaqooli, Farzad Mehdi Nia, Hûnera Mizgîn, Koma Erbanê und anderen.

Aus vielen Städten in Deutschland ist eine gemeinsame Busanreise nach Dortmund organisiert. Der Konföderation der Gemeinschaften Kurdistans in Deutschland (KON-MED) hat einen Plan mit den Abfahrtszeiten und -orten veröffentlicht. In einigen Städten findet die Anreise bereits am Abend des 12. September statt.

Aschaffenburg – Otto-Str. 14–16 – 06:30

Aurich – Busbahnhof – 06:30

Bad Fallingbostel – Hauptbahnhof – 06:00

Baden-Baden – Bahnhof – 06:00

Balingen – Busbahnhof – 00:00

Bensheim – Hauptbahnhof – 07:30

Berlin – Residenzstr. 54 (Komel) – 23:00

Biberach – Bahnhof – 23:00

Bietigheim – Bahnhof – 05:30

Bingen – Hauptbahnhof – 07:30

Böblingen – Berliner Straße 20– 00:00

Bodensee (Friedrichshafen) – Anton-Sommer-Str. 17 – 22:00

Borken – Hauptbahnhof – 07:00

Braunschweig – Münchenstraße – 07:00

Bremen – Cinemaxx – 07:00

Bremerhaven – Hauptbahnhof – 07:00

Celle – Hauptbahnhof – 07:00

Chemnitz – Hauptbahnhof – 0:00

Darmstadt – Hauptbahnhof – 07:30

Delmenhorst – Hauptbahnhof – 07:00

Dieburg – Hauptbahnhof – 07:30

Dresden – Neustadt Bahnhof – 0:00

Durlach – Bahnhof – 06:00

Emmendingen – Bahnhof – 00:00

Erbach – Pirelli – 06:30

Erfurt – Hauptbahnhof – 06:00

Erlensee – Leipziger Str. 41 – 07:30

Esslingen – Busbahnhof – 00:30

Frankfurt am Main – Hauptbahnhof Südseite – 07:30

Freiburg – Hauptbahnhof – 23:00

Friedberg – Hauptbahnhof – 07:00

Gießen – Jahnstr. 190 (Komel) – 07:00

Gifhorn – Stadtbahnhof – 07:00

Göppingen – Busbahnhof – 00:00

Göttingen – Hauptbahnhof – 07:00

Hamburg – Hauptbahnhof ZOB – 0:00

Hameln – Hauptbahnhof – 07:00

Hanau – Aschaffenburger Str. 5 – 07:30

Hannover – ZOB – 07:00

Hechingen – Busbahnhof – 00:30

Heidenheim – Bahnhof – 23:00

Heilbronn – Landturmstr. 4 – 06:00

Heppenheim – Hauptbahnhof – 07:30

Hildesheim – Bahnhof – 07:00

Kassel – Kurt-Schumacher-Str. 5 – 07:00

Kehl – Bahnhof – 01:00

Kenzingen – Rathaus – 00:30

Kiel – Garden Postbank Karstal – 23:00

Kiel – Komel – 23:30

Kiel – Mettenhof Famila – 23:30

Lahr – Lotzbeckstr. 38 – 00:00

Lampertheim – Bahnhof – 06:30

Langenhagen – Zentrum – 07:00

Lehrte – Burgdorfer Str. – 07:00

Limburg – Hauptbahnhof – 07:30

Lübeck – Hauptbahnhof – 23:30

Ludwigsburg – Busbahnhof – 00:00

Ludwigshafen – Bahnhof – 06:30

Mainz – Hauptbahnhof – 07:00

Mannheim – Neuer Meßplatz – 06:30

München – Schwanthalerstraße 80 – 22:30

Mühlacker – Bahnhof – 05:00

Neumünster – Rendsburger Str. 45 – 23:45

Nienburg – Hauptbahnhof – 07:00

Nürnberg – Forsthofstr. 36 – 23:00

Offenbach – Hauptbahnhof – 07:30

Offenburg – Bahnhof – 00:30

Oldenburg – Penny-Markt (Herrenweg 173) – 06:30

Peine – Bahnhof – 06:30

Pforzheim – Bahnhof – 06:30

Ravensburg – Komel – 22:00

Reutlingen – Busbahnhof – 01:30

Rendsburg – Paradeplatz – 23:00

Rüsselsheim – Hauptbahnhof – 07:00

Saarbrücken – Merzig Bahnhof – 06:00

Saarbrücken – Johanner Straße 60 – 06:00

Saarbrücken – Neunkirchen – 06:00

Salzgitter – AOK Parkplatz – 07:00

Stuttgart – Bad Cannstatt Busbahnhof – 00:00

Tübingen – Busbahnhof – 01:00

Ulm – Bahnhof – 23:00

Vechta – Autohof – 06:30

Vegesack – Hauptbahnhof – 07:00

Verden – Hauptbahnhof – 07:00

Wiesbaden – Hauptbahnhof – 07:30

Wilhelmshaven – Marktstr. 15 – 06:00

Wolfhagen – Gasterfeld Pommernanlage – 07:00

Wolfsburg – Bahnhof – 07:30

Zwingenberg – Hauptbahnhof – 07:30

https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/kon-med-ruft-zur-teilnahme-am-kurdischen-kulturfestival-in-dortmund-auf-47747 https://deutsch.anf-news.com/kultur/kurdische-organisationen-rufen-zur-teilnahme-am-kulturfestival-in-dortmund-auf-47739 https://deutsch.anf-news.com/kultur/tausende-menschen-beim-kurdischen-kulturfestival-in-frankfurt-43661

 

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Unerhörte Stimmen aus aller Welt

Eine internationale Konferenz lotete die Chancen für eine friedliche Lösung der Palästinafrage und speziell für eine Zweistaatenlösung aus.
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Pflegegeld und Pflegegrad: Tappe nicht in die Gutachter-Falle

Lesedauer 3 Minuten

Wenn in einer Familie ein Angehöriger pflegebedürftig wird, ist das nicht nur emotional belastend, sondern auch organisatorisch eine Herausforderung. Neben medizinischer Versorgung und Alltagsorganisation steht insbesondere der Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung im Mittelpunkt.

Ob und in welchem Umfang finanzielle Unterstützung oder Sachleistungen gewährt werden, hängt maßgeblich von der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst ab. Ein Termin, der für Betroffene wie für ihre Familien entscheidend ist – und entsprechend gut vorbereitet werden sollte.

Der Termin mit dem Gutachter: Ein Schlüsselmoment

Wer erstmals einen Antrag bei der Pflegekasse stellt, wird relativ schnell mit einem Gutachtertermin konfrontiert. Der Gutachter oder die Gutachterin des Medizinischen Dienstes verschafft sich dabei ein persönliches Bild vom Pflegezustand des Antragstellers. Normalerweise geschieht dies im häuslichen Umfeld oder im Pflegeheim.

Während der Corona-Pandemie fand die Begutachtung häufig telefonisch oder auf Basis der Aktenlage statt. Inzwischen ist der Hausbesuch wieder die gängige Praxis.

Die Auswirkungen dieses Termins sind erheblich: Der Pflegegrad, der hier festgelegt wird, entscheidet über die Höhe und Art der Leistungen. Zwar ist ein Widerspruch gegen das Ergebnis möglich, doch zieht sich ein solcher Prozess oft über Monate. Zeit, die viele Betroffene kaum entbehren können.

Gutachter kommt und man hat den besten Tag seit Monaten

In der Praxis berichten Beratungsstellen immer wieder von einem Phänomen: Ausgerechnet am Tag des Gutachterbesuchs haben schwer pflegebedürftige Menschen überraschend gute Phasen.

Sie wirken fitter als sonst, kleiden sich besonders ordentlich und empfangen den Gutachter vielleicht sogar mit Kaffee und Kuchen. Für das Bild, das in diesem Moment entsteht, kann das allerdings nachteilig sein. Der tatsächliche Pflegebedarf spiegelt sich so nicht realistisch wider.

Daher ist es wichtig, die pflegebedürftige Person auf den Besuch vorzubereiten und zu erklären, worum es geht. Es ist nicht nötig, etwas zu beschönigen oder zu verschweigen – im Gegenteil. Je ehrlicher die Situation dargestellt wird, desto größer ist die Chance, dass der Pflegegrad dem tatsächlichen Bedarf entspricht.

Vorbereitungsgespräch mit dem Angehörigen

Wer geistig noch in der Lage ist, den Hintergrund zu verstehen, sollte unbedingt mit dem pflegebedürftigen Angehörigen über den Termin sprechen. Dabei ist zu erklären, dass die Fragen des Gutachters auf die Selbstständigkeit im Alltag abzielen: Geht das Ankleiden noch alleine? Wird Unterstützung beim Kochen, Essen oder bei der Körperpflege benötigt? Wie sieht es mit der Mobilität innerhalb der Wohnung aus?

Ein Probedurchgang, bei dem ein Familienmitglied in die Rolle des Gutachters schlüpft, kann helfen, Unsicherheiten zu vermeiden. So lassen sich Missverständnisse reduzieren, und die pflegebedürftige Person kann sich besser darauf einstellen, welche Fragen gestellt werden.

Nie allein in die Begutachtung

Ein weiterer wichtiger Punkt ist, den Angehörigen beim Termin nicht allein zu lassen. Auch wenn die betroffene Person geistig noch fit ist, empfiehlt es sich, dass mindestens ein weiteres Familienmitglied oder eine enge Bezugsperson anwesend ist.

Zum einen können dadurch Details ergänzt werden, die im Gespräch vielleicht untergehen. Zum anderen gibt es Sicherheit – sowohl für den Antragsteller als auch für den Gutachter, der ein umfassenderes Bild erhält.

Falls es terminliche Schwierigkeiten gibt, besteht die Möglichkeit, den Besuch zu verschieben oder eine andere Vertrauensperson hinzuzuziehen. In jedem Fall sollte vermieden werden, dass der Gutachter nur mit dem Pflegebedürftigen spricht, ohne dass die Familie eingebunden ist.

Nach dem Gespräch ist vor dem Gespräch

Auch nachdem der Gutachter seine Fragen gestellt hat, ist das Verfahren noch nicht abgeschlossen. Es kann sinnvoll sein, ihn nach dem eigentlichen Termin noch einmal kurz allein anzusprechen.

Gerade wenn die pflegebedürftige Person während des Besuchs ungewöhnlich aktiv oder leistungsfähig gewirkt hat, sollten Angehörige dies offen thematisieren. Ein erfahrener Gutachter weiß solche Hinweise einzuordnen und kann sie in die Bewertung einfließen lassen.

Dieser Austausch ist oft entscheidend, damit das Gutachten nicht ein verzerrtes Bild abgibt. Schließlich geht es nicht um eine Momentaufnahme, sondern um die durchschnittliche Situation im Alltag über einen längeren Zeitraum.

Wenn das Ergebnis nicht passt: Widerspruch und Klage

Sollte die Pflegekasse nach der Begutachtung einen niedrigeren Pflegegrad feststellen als erwartet – oder den Antrag sogar vollständig ablehnen – besteht die Möglichkeit, innerhalb eines Monats nach Zugang des Bescheids Widerspruch einzulegen.

Dieser Schritt sollte schriftlich erfolgen und klar begründen, warum das Gutachten aus Sicht der Betroffenen nicht zutreffend ist. Hilfreich sind ärztliche Unterlagen, Pflegetagebücher oder Stellungnahmen von Pflegediensten, die den tatsächlichen Unterstützungsbedarf dokumentieren.

Wird der Widerspruch abgelehnt, bleibt der Gang vor das Sozialgericht. Dort kann eine Klage erhoben werden, die für Betroffene kostenfrei ist. Oft wird im Verlauf des Verfahrens ein weiteres Gutachten in Auftrag gegeben.

Auch wenn dieser Weg Zeit und Geduld erfordert, haben viele Familien damit Erfolg, insbesondere wenn sie sich Unterstützung durch Sozialverbände, Pflegeberatungen oder Rechtsanwälte holen.

Emotionale Belastung und sachliche Vorbereitung

Eine ernsthafte Erkrankung in der Familie stellt alle Beteiligten vor eine Ausnahmesituation. Viele Angehörige sind erschöpft und überfordert – und dennoch ist es wichtig, beim Gutachtertermin einen klaren Kopf zu bewahren. Wer sich im Vorfeld gründlich vorbereitet, die Betroffenen aufklärt und die eigenen Beobachtungen einbringt, erhöht die Chancen auf eine gerechte Einstufung erheblich.

Sollte das Ergebnis dennoch nicht den Erwartungen entsprechen, stehen mit Widerspruch und Klage wirksame rechtliche Mittel zur Verfügung.

Wichtig ist, dass Familien den Prozess aktiv begleiten und dokumentieren – vom ersten Gespräch bis hin zur eventuellen gerichtlichen Auseinandersetzung.

So wird aus dem belastenden Pflichttermin eine Möglichkeit, den tatsächlichen Pflegebedarf sichtbar zu machen und die notwendige Unterstützung zu sichern.

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With participation of Syria… Arab-Turkish Festival kicks off in Istanbul

SANA - Syrian Arab News Agency - 6. September 2025 - 11:33

Istanbul, SANA-The first Arab-Turkish Festival of 2025 kicked off in Istanbul with the participation of Syria and several Arab countries with the aim of enhancing cultural exchange between Turkey and Arab countries.

Metin Turan, president of the Turkish-Arab Association in Istanbul, told Anadolu Agency that the festival, which kicked off last night, includes pavilions from several Arab countries, including Syria, Egypt, Sudan, Algeria, Morocco and Palestine, noting that it represents an opportunity to strengthen Arab-Turkish relations and bring peoples together.

Turan affirmed that the festival is hosting various cultural and artistic activities in cooperation with the Arab Women’s Union in Istanbul and the Turkish-Arab Art House, noting that its first event included a concert by prominent artists organized by the Turkish-Arab Music House.

Turan pointed out that one of the festival’s key themes is highlighting the suffering of the Palestinian people in Gaza through artistic and cultural works that embody the tragedies they are experiencing.

Nawal/ Mazen

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Idleb Internal Security arrests criminal Saher al-Hasan accused of serious crimes

SANA - Syrian Arab News Agency - 6. September 2025 - 11:27

Damascus, SANA-The Internal Security Directorate in Idleb Governorate arrested criminal Saher al-Hasan, known as “Saher al-Ni,” who is accused of committing serious offenses against innocent civilians.

Interior Ministry said in a statement on its Telegram channel that investigations and witness statements indicated al-Hasan had formerly served in Air Intelligence of Homs, and he later joined the extremist Liwa al-Quds, and took part in serious violations against civilians, including torture, abduction, systematic killings, and drug trafficking.

The ministry said al-Hasan was referred the appropriate authorities to complete the investigations and bring the criminal to justice.

Khadega/Mazen Eyon

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Zeldins EPA-Ziel, die Vorschriften der Obama-Biden-Ära zu beenden, wird die Energieindustrie wiederbeleben

Bonner Cohen

Mit seinem Vorschlag, das unter Obama getroffene “endangerment finding“ aufzuheben, will EPA-Administrator Lee Zeldin nichts Geringeres tun als die wackelige rechtliche Grundlage zu zerschlagen, auf der über 15 Jahre lang gesellschaftsverändernde Klima-Vorschriften aufgebaut wurden.

Passenderweise wählte Zeldin einen Lkw-Händler im Mittleren Westen (Indianapolis), um die von der Obama-EPA 2009 getroffene Gefährdungsfeststellung anzufechten, die der US-Bundesregierung die Befugnis gab, die Auspuffemissionen der Fahrzeugflotte der Nation und damit auch die Emissionen von mit fossilen Brennstoffen betriebenen Kraftwerken und anderen Industrieanlagen zu regulieren.

Die Obama-Regierung nutzte das Endangerment Finding, um die vorzeitige Schließung von Kohlekraftwerken durch Vorschriften zu erzwingen. Und die Biden-Regierung nutzte die Gefährdungsermittlung, um ein De-facto-Mandat für Elektrofahrzeuge durchzusetzen, indem sie mit Benzin und Diesel betriebene Fahrzeuge aus dem Verkehr zog – eine Regelung, die von der Trump-Regierung Anfang dieses Jahres gekippt worden ist.

„Die heutige Ankündigung wäre – so sie umgesetzt wird – die größte Deregulierungsmaßnahme in der Geschichte der Vereinigten Staaten“, sagte Zeldin flankiert von Vertretern der Lkw-Industrie bei der Veranstaltung am 29. Juli. Seine Behauptung ist keine Übertreibung.

Das endangerment finding beruht auf der Entscheidung des Obersten Gerichtshofs von 2007 in der Rechtssache Massachusetts gegen EPA. In diesem Urteil wurde der EPA die Befugnis zuerkannt, Kohlendioxid (CO₂), Methan und andere Treibhausgase im Rahmen des Clean Air Act zu regulieren. Zwei Jahre später verloren die von Obama ernannten Politiker, die sich gerade bei der EPA niedergelassen hatten, wenig Zeit mit der Ausarbeitung des Endangerment Finding; sie erkannten die scheinbar begrenzten Möglichkeiten, die ihnen das Urteil des Obersten Gerichtshofs gegeben hatte.

Das Ergebnis war ein Ansturm von Vorschriften unter Obama und Biden, die auf die Dekarbonisierung des gesamten Landes abzielten, auf dem Weg zu einem staatlich gesteuerten Übergang zu einer grünen Wirtschaft. Vorschriften, die auf fossile Brennstoffe abzielten, wurden von großzügigen staatlichen Zuwendungen – Zuschüsse, Darlehen, Subventionen – an politisch gut vernetzte Anbieter aller Arten von grünen Produkten und Technologien begleitet.

Für das Klimakartell war das Leben gut, und die Party würde ewig weitergehen. Zumindest dachten sie das. Während der Oberste Gerichtshof 2007 behauptete, dass die EPA die Befugnis habe, CO₂ und andere Treibhausgase als Schadstoffe zu regulieren, findet sich im Clean Air Act kein einziger entsprechender Passus. Im Juni 2022 entschied der Oberste Gerichtshof in der Rechtssache West Virginia gegen die EPA, dass Bundesbehörden eine ausdrückliche Ermächtigung des Kongresses benötigen, bevor sie Vorschriften erlassen, die „wichtige Fragen“ zu den wirtschaftlichen Auswirkungen aufwerfen. Das Gericht befand, dass der Obama-EPA die gesetzliche Befugnis gemäß dem Clean Air Act fehlte, um Treibhausgasemissionen von Kohlekraftwerken zu regulieren.

Nun will die Zeldin-EPA dieses Urteil zusammen mit anderen rechtlichen Argumenten nutzen, um die Gefährdungsermittlung abzuschaffen. Zeldins ursprüngliches Ziel ist es, die 2010 verhängten Treibhausgasnormen für leichte, mittelschwere und schwere Fahrzeuge und Motoren für schwere Nutzfahrzeuge allesamt aufzuheben. Aber es geht um viel mehr als nur um Kraftfahrzeuge. Sobald seine Regelung abgeschlossen ist und gerichtliche Anfechtungen überstanden hat (siehe unten), wird der Präzedenzfall für die Aufhebung aller Bundesvorschriften über Treibhausgasemissionen geschaffen sein.

Das werden die Umweltgruppen und ihre politischen Verbündeten nicht einfach so hinnehmen. Schließlich sehen sie sich mit der Aussicht konfrontiert, dass ein Großteil ihrer jahrzehntelangen Bemühungen, das Klima als Vorwand zu nutzen, um Macht über einen Großteil der amerikanischen Gesellschaft zu erlangen, auf den sprichwörtlichen Aschehaufen der Geschichte verbannt wird. Sie werden klagen.

Und das könnte genau das sein, was die Trump-Regierung will. Diese Klagen werden schließlich den Weg zum Obersten Gerichtshof finden. Das derzeitige Gericht ist jedoch das gleiche Gericht, das in den Fällen West Virginia gegen EPA und Loper Bright Enterprises gegen Raimondo, in denen es die Chevron-Dekretionsdoktrin aufhob, gegen Bundesbehörden entschieden hat, die beim Erlass von Vorschriften die Befugnisse des Kongresses überschreiten. Angesichts der jüngsten Erfahrungen des Obersten Gerichtshofes mit der Zurückdrängung des Verwaltungsstaates ist es sehr wahrscheinlich, dass er sich auf die Seite von Zeldin stellen wird.

Diese Überlegungen könnten letztlich dazu führen, dass das Gericht sein Urteil aus dem Jahr 2007 in der Rechtssache Massachusetts gegen die EPA überdenkt, mit dem der Gefährdungsstatus eingeführt wurde. Das Gericht ist nicht zimperlich, wenn es darum geht, Präzedenzfälle umzustoßen, sei es Roe v. Wade oder die Chevron-Doktrin, die es Bürokraten erlaubt, die Bedeutung von zweideutig geschriebenen Gesetzen zu bestimmen. Was sollte den Obersten Gerichtshof daran hindern, das Urteil Massachusetts gegen EPA aufzuheben und zu argumentieren, dass es Sache des Kongresses ist, Gesetze zur Regulierung von Treibhausgasen zu erlassen?

Aus Sicht der Trump-Regierung könnten rechtliche Anfechtungen von Zeldins Initiative durchaus ein Fall für sich sein: „‚Komm in meine Stube‘, sagte die Spinne zur Fliege.“

This article originally appeared at Human Events

Link: https://www.cfact.org/2025/08/30/zeldins-epa-goal-to-end-obama-biden-climate-mandates-will-revitalize-energy-industry/

Übersetzt von Christian Freuer für das EIKE

 

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Bürgergeld: Tunesische Mutter mit Kindern hat Anspruch aufs Sozialgeld

Lesedauer 2 Minuten

Zur Frage, ob und ggf unter welchen Umständen Drittstaatsangehörige, die einem weiteren Drittstaatsangehörigen, der über eine unbefristete Niederlassungserlaubnis verfügt, in die Bundesrepublik Deutschland als dessen Ehefrau und Kinder nachziehen, dem dreimonatigen Leistungsausschluss des § 7 Abs 1 S 2 Nr 1 SGB 2 unterfallen.

Familienangehörige eines erwerbsfähigen Ausländers mit Bürgergeldbezug haben auch in den ersten 3 Monaten in Deutschland Anspruch auf ALG II/ Sozialgeld.

Nicht erwerbsfähige Antragsteller unterfallen nicht dem dreimonatigen Leistungsausschluss des § 7 Abs 1 S 2 Nr 1 SGB 2

Der § 7 Abs 1 S 2 Nr 1 SGB II ist nicht einschränkend dahingehend auszulegen, dass Drittstaatsangehörige, die zu einem Familienangehörigen, der über eine unbefristete Niederlassungserlaubnis verfügt, nachziehen, vom dreimonatigen Leistungsausschluss ausgenommen sind.

Denn Betroffen sind von der Vorschrift zuvörderst erwerbsfähige Ausländer und erst im Verhältnis zu diesen – gleichsam im Nachgang – deren Familienmitglieder.

Die Norm findet jedenfalls keine Anwendung bei nicht erwerbsfähigen Antragstellern. Das Bundessozialgericht hat dazu wie folgt am 17.07.2024 geurteilt: B 7 AS 3/23 R.

Tunesische Mutter mit ihren 2 Kindern hat Anspruch auf Sozialgeld bei Familiennachzug

Das Bundessozialgericht (BSG) begründet seine Entscheidung damit, dass die Mutter und ihre 2 Kinder anspruchsberechtigt auf ALG II – Sozialgeld waren.

Aufgrund ihres Alters waren sie zwar nicht erwerbsfähig, doch Sie bildeten mit dem Ehemann und Vater eine Bedarfsgemeinschaft, der ihnen “als deren Kopf“ Ansprüche auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach § 7 Absatz 2 SGB II vermittelte, so der 7. Senat des BSG.

Der Leistungsausschluss fand keine Anwendung § 7 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 SGB II

Danach erhalten Ausländerinnen und Ausländer, die weder in der Bundesrepublik Deutschland Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer oder Selbständige noch auf Grund des § 2 Absatz 3 des Freizügigkeitsgesetzes/EU freizügigkeitsberechtigt sind, und ihre Familienangehörigen für die ersten drei Monate ihres Aufenthalts keine Leistungen nach dem SGB II.

Auf die Kläger war dies aber nach Aussage BSG nicht übertragbar

Denn die Antragsteller werden schon nicht vom Anwendungsbereich dieser Norm erfasst. Nur ERWERBSFÄHIGE AUSLÄNDER sind von dieser Norm erfasst.

Betroffen sind von der Vorschrift zuvörderst erwerbsfähige Ausländer und erst im Verhältnis zu diesen – gleichsam im Nachgang – deren Familienmitglieder.

Aber die Antragsteller waren nicht erwerbsfähig und hatten somit einen Anspruch auf Sozialgeld. Sie waren auch nicht Familienangehörige einer ausgeschlossenen erwerbsfähigen Person

Auch waren sie nicht Familienangehörige einer ausgeschlossenen erwerbsfähigen Person. Denn der Ehemann und Vater erhält Leistungen nach dem SGB II; er ist ein leistungsberechtigter Ausländer.

Fazit

Tunesische Mutter mit ihren Kindern zieht nach Deutschland zu ihrem erwerbsfähigen Ehemann, der Bürgergeld bezieht.

Der Vater ist ein leistungsberechtigter Ausländer, aufgrund dessen die Ehefrau und die nicht erwerb sfähigen Kinder Anspruch auf Sozialgeld haben und sie nicht dem 3 – monatigem Leistungsausschluss unterfallen.

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Statt Bürgergeld: Neue Grundsicherung wird in Karlsruhe scheitern

Lesedauer 3 Minuten

Die Debatte über die Zukunft der Grundsicherung erreicht einen neuen Höhepunkt. Die schwarz-rote Bundesregierung will das Bürgergeld zur „neuen Grundsicherung“ umbauen. Kanzler Friedrich Merz begründet das mit der Notwendigkeit „großer Reformen“ und der Diagnose, Deutschland lebe „seit Jahren über unsere Verhältnisse“. Die Tonlage markiert den politischen Anspruch: straffer vollziehen, rascher vermitteln, ausgabenwirksame Regeln zurückdrehen.

Das Beschlusspapier: Inhalt und Stoßrichtung

Zentraler Punkt ist das gemeinsame Beschlusspapier der Geschäftsführenden Vorstände von CDU/CSU und SPD vom 29. August 2025. Darin kündigt die Koalition an, das Bürgergeld „zu einer neuen Grundsicherung“ umzugestalten, Rechte und Pflichten verbindlicher festzuschreiben und Jobcenter „ausreichend“ zu finanzieren.

Jeder Erwerbslose soll ein persönliches Angebot erhalten; der Passiv-Aktiv-Transfer (PAT) wird gesetzlich verankert und ausgeweitet. Für alle, die arbeiten können, gilt der Vorrang der Vermittlung; bei Vermittlungshemmnissen sollen Qualifizierung, Gesundheitsförderung und Reha helfen.

Besonders umstritten ist der Satz: „Wer trotz Arbeitsfähigkeit wiederholt zumutbare Arbeit ablehnt, muss künftig mit einem vollständigen Leistungsentzug rechnen.“

Zugleich erwähnt das Papier, die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu beachten sowie die besondere Situation psychisch erkrankter Menschen. Beim Vermögen soll die Karenzzeit entfallen; das Schonvermögen wird an die „Lebensleistung“ gekoppelt. Bei unverhältnismäßig hohen Unterkunftskosten (KdU) soll ebenfalls keine Karenzzeit mehr gelten.

Sanktionen mit Verfassungsbruch

Das Bundesverfassungsgericht hat am 5. November 2019 Leitplanken gezogen. Sanktionen zur Durchsetzung von Mitwirkungspflichten sind grundsätzlich zulässig, aber nur in engen Grenzen. Pauschale Kürzungen um 60 Prozent oder ein genereller Totalausfall der Leistungen sind verfassungswidrig; als Übergangsgrenze gilt eine Kürzung bis maximal 30 Prozent.

Eine vollständige Streichung kommt allenfalls in engsten Ausnahmen in Betracht, etwa wenn ein konkretes Arbeitsangebot die Hilfebedürftigkeit sofort beendet hätte. Zudem sind Härtefälle zu berücksichtigen; Sanktionen müssen enden, sobald Pflichten nachgeholt werden. Wer Sanktionen verschärfen will, trägt daher eine hohe Begründungslast.

Aus Regierungskreisen und Medienberichten zeichnen sich zwei Stoßrichtungen ab. Erstens sollen Meldeversäumnisse deutlich härter gefasst werden, mit einer 30-Prozent-Kürzung schon beim ersten Verstoß.

Zweitens hält die Koalition am Ziel fest, bei wiederholter Zumutbarkeits-Ablehnung einen vollständigen Leistungsentzug zu ermöglichen. Das erste Element wurde bereits im vergangenen Jahr in Boulevard- und Fachberichten vorgezeichnet; das zweite steht – wörtlich – im Beschlusspapier selbst, wird aber verfassungsrechtlich besonders heikel.

Warum zwei Gesetzespakete?

Die KdU-Regeln berühren die Finanzverantwortung von Ländern und Kommunen. Entsprechend ist für diesen Block mit einem zustimmungspflichtigen Gesetz zu rechnen – politisch realistisch also ein Zweiteiler: Zunächst ein Bundesgesetz zu Sanktionen, Mitwirkungspflichten und Vermögensregeln; später ein zustimmungspflichtiges KdU-Gesetz.

Aus Regierungskreisen heißt es, Arbeitsministerin Bärbel Bas wolle das erste Paket im September ins Kabinett bringen; über KdU-Pauschalierungen soll gesondert entschieden werden.

Vermögen, „Lebensleistung“ und das Ende der Karenzzeit

Mit dem Bürgergeld wurde eine Vermögens-Karenzzeit eingeführt, die zuletzt bereits verkürzt wurde. Schwarz-Rot plant nun den Wegfall dieser Schonfrist und will das Schonvermögen an die „Lebensleistung“ koppeln.

Was das genau heißt, ist offen: Denkbar wären z. B. arbeitsbiografische oder beitragsbezogene Parameter – doch jedes Modell erzeugt Abgrenzungsfragen und Bürokratie. Arbeitgeber- und Wohlfahrtsverbände bewerten die Idee höchst unterschiedlich; Kritik entzündet sich vor allem am Vollzugsaufwand und an der Gefahr neuer Ungleichbehandlungen.

Unterkunftskosten: Politisch brisant, föderal sensibel

Die vorgesehene Aufhebung der Karenzzeit bei „unverhältnismäßig hohen“ KdU greift tief in die Praxis der Jobcenter ein. Nach einem Jahr uneingeschränkter Übernahme tatsächlicher Wohnkosten (Karenzzeit) greift bisher die Angemessenheitsprüfung.

Künftig soll die Schonzeit entfallen, wenn Kosten die Angemessenheit erheblich überschreiten – was die Zahl der Kostensenkungsverfahren erhöhen dürfte und sozialen Druck auf angespannte Wohnungsmärkte verlagert. Über Details, Definitionen und Übergänge entscheidet das zweite, wohl zustimmungspflichtige Gesetz.

Passiv-Aktiv-Transfer: Arbeit statt Arbeitslosigkeit finanzieren

Die gesetzliche Verankerung und Ausweitung des PAT zielt darauf, Mittel aus „passiven“ Leistungen (Regelbedarf, KdU, Sozialversicherungsbeiträge) aktiv für sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu nutzen – etwa in Verbindung mit § 16i SGB II („Teilhabe am Arbeitsmarkt“).

Fachpapiere von BMAS, Kommunalverbänden und Forschungseinrichtungen begrüßen die Grundidee, verweisen aber auf enge fiskalische Spielräume, Verwaltungsaufwand und die Notwendigkeit solider Wirkungsnachweise. Entscheidend wird sein, ob PAT-Finanzierungen verlässlich und entfristet angelegt werden.

Folgen für Jobcenter und Betroffene

Für die Jobcenter bedeutet der Kurs mehr Steuerung, schnellere Verfahren und strengere Mitwirkung – bei gleichzeitigem Anspruch auf „ausreichende“ Mittel. In der Sanktionspraxis entfällt der oft kritisierte 10-Prozent-Einstieg; das erhöht sofort den finanziellen Druck bei Meldeversäumnissen, die den Großteil der Sanktionsfälle ausmachen.

Die Arbeitsforschung bestätigt zwar, dass Sanktionen Verhaltenswirkungen entfalten können, weist aber ebenso auf unerwünschte Nebenfolgen hin – bis hin zu Instabilität neu aufgenommener Beschäftigung. Eine reine „Härte-Logik“ ersetzt daher keine individuelle Förderung bei Qualifikation, Gesundheit und Betreuung.

Verfassungsrisiko „Totalsanktion“

Der politisch zugespitzte Punkt ist der vollständige Leistungsentzug. Der Karlsruher Rahmen lässt – jenseits seltener Ausnahmen – keine Totalsanktionen zu, wenn dadurch das menschenwürdige Existenzminimum unterschritten wird.

Wer gleichwohl einen generellen Totalentzug bei wiederholter Ablehnung „zumutbarer“ Arbeit normieren will, müsste die Grundsicherung substantiell neu systematisieren (z. B. über verpflichtende Sachleistungen) und engste Einzelfall-Schranken definieren. Selbst dann bliebe die Norm rechtlich angreifbar. Juristische Einordnungen sprechen entsprechend von einem hohen Prozess- und Korrekturrisiko.

Verfahren, Zeitplan, Konfliktlinien

Stand heute ist offen, ob der Referentenentwurf bereits im September oder erst im Oktober vorliegt. Erwartbar ist ein Zwei-Stufen-Vorgehen: zuerst Bundeskompetenzen (Sanktionen, Vermögen, Vermittlung), danach das zustimmungspflichtige KdU-Paket.

In beiden Teilen werden Bundestag und – bei KdU – Bundesrat erhebliche Änderungen verhandeln. Politisch stellt sich am Ende die Kernfrage, ob die Koalition Härte und Hilfe rechtssicher austariert – oder ob Karlsruhe erneut Korrekturen erzwingt.

Quellenhinweise (Auswahl): Beschlusspapier CDU/CSU & SPD, 29. 8. 2025; BVerfG-Urteil zu SGB-II-Sanktionen vom 5. 11. 2019; Table.Media zur Aufteilung in zwei Gesetze; Berichte zu 30-%-Sanktionen bei Meldeversäumnis; Forschung zu Wirkungen von Sanktionen; öffentliche Äußerungen des Bundeskanzlers, Tacheles e.V..

Der Beitrag Statt Bürgergeld: Neue Grundsicherung wird in Karlsruhe scheitern erschien zuerst auf Gegen Hartz IV - Bürgergeld Ratgeber und Hartz 4 Tipps.

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Erfolgreiche Eröffnung der „Jin Jiyan Azadî“-Ausstellung in der VHS Hannover

In Hannover wurde die Wanderausstellung „Jin Jiyan Azadî – Die Errungenschaften der Frauenrevolution“ am Freitagabend erfolgreich mit einer Führung eröffnet. Eingeladen hatte die Kampagne Women Defekt Rojava. Mit 30 Teilnehmenden hat eine der Initiatorinnen der Ausstellung einen umfangreichen Überblick über die aktuelle Lage in der demokratischen Selbstverwaltung in Nord- und Ostsyrien gegeben und die Errungenschaften vor allem der Frauen, die in der Ausstellung dargestellt werden, geschaffen. Themen wie Selbstverteidigung, Ökonomie und Kultur konnten lebhaft und mit vielen Beispielen darin ihren Platz finden.

Das vielfältige Publikum hatte die Gelegenheit, immer wieder Fragen zu stellen. „Da kann man ja eigentlich nur größte Bewunderung vor den Frauen dort haben, dass sie so etwas geschaffen haben“, so eine der Besucher:innen. Eine viel diskutierte Frage war darüber hinaus, wie es geschafft wird, dass die Männer in der Region ihre Machtposition abgeben. Hier wurde darauf verwiesen, dass genau das ein andauernder Prozess ist, der mit der kontinuierlichen Bildungsarbeit der Frauen zusammenhängt.

Ein Highlight war auch die neue Begleitbroschüre zu der Ausstellung, die den Besucher:innen auch im Nachhinein immer wieder den Einblick in die Frauenrevolution ermöglicht. Die Ausstellung ist noch bis zum 17. Oktober in der Galerie 14zwo in der Ada-und-Theodor-Lessing-Volkshochschule (VHS) in Hannover ganztägig und kostenfrei zu besichtigen.

https://deutsch.anf-news.com/frauen/hannover-ausstellung-zu-den-errungenschaften-der-frauenrevolution-gestartet-47786 https://deutsch.anf-news.com/frauen/das-gilt-es-zu-verteidigen-neue-ausstellung-uber-die-errungenschaften-der-frauenrevolution-44473

 

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