«Der Staat ist eine Institution, die von Banden geführt wird, die aus Mördern, Plünderern und Dieben besteht, umgeben von willfährigen Handlangern, Propagandisten, Speichelleckern, Gaunern, Lügnern, Clowns, Scharlatanen, Blendern und nützlichen Idioten - eine Institution, die alles verdreckt und verdunkelt, was sie berührt.» (– Prof. Hans-Hermann Hoppe).
Externe Ticker
DEM-Partei: Solidarische Ökonomie statt Krieg und Ausgrenzung
Anlässlich des Internationalen Tages zur Beseitigung der Armut am 17. Oktober hat die Partei der Völker für Gleichheit und Demokratie (DEM) zu einer grundlegenden politischen und wirtschaftlichen Neuausrichtung aufgerufen. In einer gemeinsamen Erklärung warnten die Sprecher:innen der Arbeits- und Wirtschaftskommission der Partei, Sevtap Akdağ Karahalı und Saruhan Oluç, vor wachsender sozialer Ausgrenzung und der Zunahme struktureller Armut in der Türkei.
Die DEM sehe den Aktionstag nicht nur als Anlass zur Sensibilisierung, sondern als Aufruf zu einem rechtbasierten Widerstand gegen soziale Ungleichheit. „Armut ist keine unausweichliche Realität, sondern das Ergebnis politischer Entscheidungen“, heißt es in der Erklärung.
Die Partei kritisiert insbesondere die Auswirkungen der aktuellen Wirtschafts- und Sozialpolitik, die zu steigender Inflation, Arbeitslosigkeit und einer wachsenden Zahl auf Hilfe angewiesener Menschen geführt habe. Die Regierung sehe Armut nicht als Problem, das beseitigt werden müsse, sondern als Zustand, der verwaltet werde – etwa durch Sozialhilfen, die jedoch kaum zur strukturellen Verbesserung beitrügen.
Kritik an Kriegs- und Klientelwirtschaft
Die DEM wirft der türkischen Regierung vor, öffentliche Mittel nicht zugunsten der Bedürftigen, sondern zugunsten von Kapitalinteressen, Kriegsausgaben und parteinahen Netzwerken zu verwenden. In der Erklärung heißt es: „Armut bedeutet nicht nur Mangel an Einkommen oder Ressourcen. Sie bedeutet auch sozialen Ausschluss, Diskriminierung und das Fehlen von Mitbestimmungsmöglichkeiten.“
Statt einer „Rendite- und Kriegspolitik“ brauche es eine solidarische Ökonomie, die soziale Teilhabe und ökologische Nachhaltigkeit fördere. Ohne die Sichtbarmachung Frauenarbeit, die Absicherung junger Menschen und den Schutz natürlicher Lebensgrundlagen könne Armut nicht wirksam bekämpft werden.
Solidarität statt Almosen
Die DEM verstehe Armut ausdrücklich nicht als Almosenfrage, sondern als Frage von Würde und Rechten. „Eine echte Armutsbekämpfung beginnt mit der Abkehr von wirtschaftspolitischen Entscheidungen, die systematisch Ungleichheit und Ausbeutung fördern“, so die Partei. Ziel müsse ein demokratisches Gemeinwesen sein, das sich auf die Rechte aller Menschen – insbesondere der arbeitenden und benachteiligten Bevölkerung – stütze. Die Erklärung endet mit einem Appell zur kollektiven Veränderung: „Lasst uns für die Würde der Arbeit, der Natur und der Völker gemeinsam kämpfen – und gemeinsam verändern.“
https://deutsch.anf-news.com/menschenrechte/gewerkschaftsstudie-armut-in-der-turkei-auf-rekordhoch-48264 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/kocak-unser-sternmarsch-ist-auch-ein-pladoyer-fur-demokratie-und-frieden-48385 https://deutsch.anf-news.com/frauen/saisonarbeiterinnen-in-amed-kampfen-ums-Uberleben-46976
Polizei blockiert Gewerkschaftsprotest vor dem Parlament
Mitglieder der Konföderation der Gewerkschaften der öffentlichen Bediensteten (KESK), die sich für die Wiedereinstellung per Notstandsdekret (KHK) Entlassener einsetzen, sind am Freitag in Ankara von der Polizei an einer geplanten Protestaktion vor dem türkischen Parlament gehindert worden. Die Gewerkschafter:innen hatten zuvor einen mehrtägigen Sternmarsch von der kurdischen Metropole Amed (tr. Diyarbakır) in die türkische Hauptstadt organisiert.
Der am Montag gestartete Sternmarsch hatte zum Ziel, auf die anhaltende Situation von tausenden nach dem Putschversuch 2016 per Notstandsdekret aus dem Staatsdienst entlassenen Beschäftigten aufmerksam zu machen und ihre Rückkehr in den öffentlichen Dienst zu fordern.
Nach ihrer Ankunft in Ankara versammelten sich die Gewerkschaftsmitglieder zunächst vor dem Sitz der Bildungsgewerkschaft Eğitim Sen, um von dort in Richtung Parlament weiterzuziehen. Die Polizei umstellte die Gruppe jedoch und verhinderte den geplanten Marsch.
Blockade und Protest gegen polizeiliches Vorgehen
Auch Journalist:innen wurden an der Berichterstattung gehindert, woraufhin es zu scharfer Kritik kam. Der Ko-Vorsitzende von KESK, Ahmet Karagöz, der selbst in der Blockade festgehalten wurde, erklärte: „Wir protestieren gegen diese Gewalt. Es ist nicht hinnehmbar, dass friedlicher Protest unterdrückt und die Pressearbeit behindert wird.“
Die beiden DEM-Abgeordneten Zeki Irmez und Yılmaz Hun begaben sich aus dem Parlament heraus zum Ort der Blockade, um ihre Solidarität mit den Demonstrierenden zu bekunden. Nach Verhandlungen zwischen KESK und der Polizei wurde die Abriegelung schließlich aufgehoben. Im Anschluss setzten die Gewerkschafter:innen ihren Marsch fort, um sich mit anderen Protestgruppen aus verschiedenen Städten zu vereinen.
Demonstrierende an Bergarbeiter-Denkmal gestoppt
Eine weitere Gruppe von KESK-Mitgliedern, die aus anderen Landesteilen angereist war, wurde am Bergarbeiter-Denkmal nahe dem Çankaya-Zugang zum Parlament gestoppt. Die Gruppe entrollte ein Banner mit der Aufschrift „Die KHK-Unterdrückung wird durch Widerstand gebrochen“ und kündigte an, den Protest fortzusetzen.
https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/kocak-unser-sternmarsch-ist-auch-ein-pladoyer-fur-demokratie-und-frieden-48385 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/kesk-marsch-fur-rucknahme-der-entlassungen-von-staatsbediensteten-48362 https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/gedenken-an-gewerkschafter-bei-protest-gegen-khk-entlassungen-45991
Zweites Wasserforum Mesopotamien in Amed gestartet
In Amed (tr. Diyarbakır) hat am Freitag das Zweite Wasserforum Mesopotamien (MWF) begonnen. Ziel der dreitägigen Veranstaltung ist es, auf die zunehmende ökologische Zerstörung in den Ländern Mesopotamiens aufmerksam zu machen, den Schutz von Wasserressourcen zu stärken und das Recht auf Wasser als öffentliches Gut zu verteidigen.
Breites Netzwerk hinter Konferenz
Das Forum wurde von einem breiten Netzwerk initiiert; zu ihnen gehören unter anderem die Ökologiebewegung Mesopotamien, die von der DEM-Partei geführte Stadtverwaltung Ameds, Umweltvereine aus Nordkurdistan, die örtliche Koordination der Türkischen Ingenieur- und Architektenkammer (TMMOB), die Stiftung „Rettet den Tigris“, die NGO Humat Dijlah aus dem Irak, Al Masalla aus Südkurdistan sowie die Nextep-Organisation aus Rojava. Zahlreiche Wissenschaftler:innen, Aktivist:innen, Journalist:innen und Vertreter:innen politischer Parteien nehmen an der Konferenz im Kongresszentrum ÇandAmed teil.
Fatih Şahin vom Organisationskomitee
Fokus auf Euphrat, Tigris und Wan-See
In der Eröffnungsrede erklärte Fatih Şahin vom Vorbereitungskomitee, dass das Forum sich inhaltlich vor allem auf die ökologischen Schäden an den Flüssen Tigris und Euphrat sowie am Wan-See konzentrieren werde. Ein zentrales Anliegen sei die Bewusstseinsbildung für ökologische Gerechtigkeit und die Verteidigung des Wassers als Lebensgrundlage – jenseits politischer oder wirtschaftlicher Interessen.
Bürgermeister: „Wasser wird als Waffe benutzt“
Der Ko-Bürgermeister von Amed, Doğan Hatun, warnte in seiner Rede vor der Instrumentalisierung von Wasser als politisches Druckmittel. Bereits beim ersten Forum vor sechs Jahren sei der Leitsatz „Wasser ist keine Waffe“ geprägt worden, sagte Hatun. Doch die Lage habe sich seither weiter verschärft: „Sie haben in den letzten Jahren massiv in Natur und Wasser eingegriffen und noch immer wird Wasser als Machtinstrument eingesetzt“, so Hatun. Er erinnerte an die historische Bedeutung der Region: „Mesopotamien ist der Ursprung der Zivilisation. Heute hat Wasser wieder eine zentrale Rolle übernommen – als Grundlage für Gerechtigkeit und Frieden.“
DBP: Kapitalistische Ausbeutung gefährdet Wasserzugang
Die Ko-Vorsitzende der Partei DBP, Çiğdem Kılıçgün Uçar, kritisierte die zunehmende Kommerzialisierung und Privatisierung von Wasserressourcen weltweit. Der Zugang zu Wasser dürfe nicht den Interessen profitorientierter Akteure überlassen werden. „Unsere wichtigste Aufgabe ist es, unsere Wasserquellen vor der kapitalistischen Ausbeutung zu schützen“, sagte Uçar. Nur durch gemeinsamen Widerstand und Solidarität könne der ökologische Raubbau gestoppt werden. Das Forum sei deshalb nicht nur fachlich, sondern auch politisch von großer Bedeutung.
Çiğdem Kılıçgün Uçar
Wasser ist Grundlage allen Lebens
Derya Akyol von der Ökologiebewegung Mesopotamien betonte die Rolle des Wassers für das gesamte Ökosystem: „Wasser ist nicht nur für den Menschen essenziell, sondern für alles Leben. Ein gesunder ökologischer Kreislauf ist ohne funktionierende Wasserquellen nicht möglich.“ Sie rief dazu auf, Wasser künftig stärker als kollektives Gut zu begreifen und Schutzmaßnahmen auf lokaler wie internationaler Ebene zu koordinieren.
Weitere Diskussionen
Das Forum, das bis Sonntag dauert, setzt sich in mehreren thematischen Panels fort. Die zweite Sitzung fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. In den kommenden Tagen werden konkrete Vorschläge und Forderungen für eine nachhaltige Wasserpolitik erwartet.
https://deutsch.anf-news.com/Oekologie/zweites-wasserforum-mesopotamien-im-herbst-in-amed-46675 https://deutsch.anf-news.com/Oekologie/irak-erlebt-schwerste-wasserkrise-seit-80-jahren-46446 https://deutsch.anf-news.com/Oekologie/alarmierender-okologischer-notstand-am-wansee-45948
Bürgergeld: Kühlschrank kaputt, Konto leer: Das muss das Jobcenter zahlen
Immer mehr Haushalte im Bürgergeld geraten in Zahlungsverzug. Fast jeder Fünfte meldet Rückstände bei Energie oder Miete. Gleichzeitig können über 80 Prozent unerwartete Ausgaben – etwa für einen kaputten Kühlschrank – nicht aus eigener Kraft stemmen. Und wenn Möbel verschleißen, steht schnell die Frage im Raum: Wer zahlt die Ersetzung?
Rückstände bei Energie und Miete: Erst handeln, dann verhandelnRückstände bei Miete oder Energie sind existenzgefährdend. Der erste Schritt ist immer: Kontakt aufnehmen – mit der Vermieterin bzw. dem Energieversorger, bevor Kündigung oder Sperrandrohung wirksam werden. Ziel ist ein bezahlbarer Ratenplan. Parallel sichern Sie sich staatliche Hilfen, damit es nicht erneut kippt.
Problem Sofortmaßnahme Mietrückstand / Kündigungsdrohung Schriftlich einen Ratenplan vorschlagen (realistisch und schriftlich bestätigen lassen). Parallel beim Jobcenter Schuldenübernahme als Darlehen beantragen, um Wohnungslosigkeit abzuwenden. Stromsperre angedroht Beim Versorger Entsperr-/Ratenvereinbarung verhandeln. Gleichzeitig beim Jobcenter Darlehen zur Abwendung einer akuten Notlage beantragen und Direktzahlung an den Versorger anregen. Hohe Abschläge heizen die Schulden an Abschlagsprüfung verlangen (Jahresabrechnung, Zählerstände). Beim Jobcenter angemessene Heizkosten geltend machen; bei Haushaltsstrom: Darlehen im Sperrfall möglich.Wichtig: Kaltmiete und angemessene Heizkosten sind grundsätzlich vom Jobcenter zu übernehmen. Bei Mietschulden kommt eine Darlehensübernahme in Betracht, wenn sonst Wohnungslosigkeit droht. Haushaltsstrom wird nicht als Unterkunftskosten gezahlt – im Sperrfall ist aber ein Darlehen möglich, um die Grundversorgung zu sichern.
Immer gleichzeitig prüfen: Wohngeld- oder Bürgergeld-Anspruch, Aktualisierung der KdU (Kosten der Unterkunft), Abschlagskorrektur beim Versorger.
Muster: Ratenplan-Vorschlag an Vermieterin/EnergieversorgerSehr geehrte Damen und Herren,
aufgrund einer vorübergehenden Notlage ist mir die vollständige Zahlung derzeit nicht möglich.
Ich schlage folgenden Ratenplan vor: XX,XX € monatlich, jeweils zum [Datum], beginnend ab [Datum].
Parallel habe ich beim Jobcenter Leistungen zur Schuldenübernahme/Darlehen beantragt und eine Direktüberweisung an Sie angeregt.
Ich bitte um schriftliche Bestätigung und darum, Vollstreckungsmaßnahmen/Sperren bis zur Entscheidung des Jobcenters auszusetzen.
Mit freundlichen Grüßen
Betreff: Antrag auf Darlehen zur Schuldenübernahme sowie Direktzahlung an den Energieversorger/Vermieter
Sehr geehrte Damen und Herren,
zur Abwendung von Wohnungslosigkeit/Stromsperre beantrage ich ein Darlehen für folgende Rückstände: [Betrag, Gläubiger, Vertrags-/Kundennummer].
Ich rege an, die Auszahlung zweckgebunden direkt an den Gläubiger vorzunehmen. Die Rückzahlung kann über monatliche Aufrechnung in zulässiger Höhe erfolgen.
Beigefügt: Mahnung/Sperrandrohung, Ratenvorschlag, Kontoauszüge, Mietvertrag/Abrechnung.
Mit freundlichen Grüßen
Ein kaputter Kühlschrank, eine defekte Waschmaschine oder eine notwendige Reparatur – viele Haushalte können solche Notfälle nicht aus Rücklagen bezahlen. Das SGB II kennt dafür zwei Wege: Darlehen bei unabweisbarem Bedarf und Zuschüsse für Erstausstattung, wenn tatsächlich (wieder) eine Erstausstattung vorliegt.
Bedarf Was ist drin Unabweisbarer einmaliger Bedarf (Darlehen) Für akute, unaufschiebbare Anschaffungen wie Kühlschrank, Herd, Waschmaschine. Das Jobcenter gewährt ein Darlehen, Rückzahlung durch Aufrechnung in vertretbarer Höhe. Erstausstattung (Zuschuss) Wenn keine Grundausstattung vorhanden ist (z. B. nach Wohnungsbrand, Trennung, Wohnungslosigkeit, erstmaliger Bezug). Zuschuss, keine Rückzahlung.Nachweise, die überzeugen:
Stets beifügen: Defektnachweis (Foto, Reparaturkalkulation), Kostenvoranschlag/Link zu einem einfachen, gebrauchten oder günstigen Gerät, Eilbedürftigkeit dokumentieren (z. B. verderbliche Lebensmittel, Kinder im Haushalt). Bei Haushaltsgeräten gilt: Funktionsfähigkeit vor Komfort – No-Frost und XXL sind Luxus, Basismodell ist angemessen.
Betreff: Antrag auf Darlehen für unabweisbaren Bedarf – Kühlschrank
Sehr geehrte Damen und Herren,
mein Kühlschrank ist am [Datum] ausgefallen (siehe Foto/Bestätigung). Eine Reparatur ist unwirtschaftlich (Kostenvoranschlag anbei). Zur Sicherstellung einer haushaltsüblichen Ernährung beantrage ich ein Darlehen für ein einfaches, gebrauchtes/neues Basismodell zum Preis von XX,XX €.
Ich bitte um Eilentscheidung und Direktzahlung an den Händler bzw. um Auszahlung gegen Vorlage der Rechnung.
Mit freundlichen Grüßen
Viele Betroffene können abgenutzte Möbel nicht ersetzen. Grundsatz: Laufender Verschleiß ist im Regelbedarf enthalten. Ausnahmen: Wenn keine Grundausstattung vorhanden ist (z. B. nach Einzug, Trennung, Brand) oder eine akute Notlage entsteht, kann das Jobcenter helfen – als Erstausstattung (Zuschuss) oder Darlehen.
Situation Realistische Chance Erstbezug/Neugründung (eigene Wohnung, nach Trennung/Flucht) Erstausstattung als Zuschuss: Bett, Matratze, Tisch, Stühle, Schrank, grundlegende Küchenmöbel/geräte – angemessen, oft auch gebraucht. Totalschaden einzelner Möbel (z. B. Bett bricht, keine Ersatzmöglichkeit) Darlehen möglich, wenn unabweisbar (z. B. kein Schlafplatz). Nachweis: Foto, kurze Begründung, warum keine zumutbare Übergangslösung besteht. Normale Abnutzung(Schönheitsreparatur, Deko, Komfort) Regelbedarf – das Jobcenter zahlt nicht. Spartipps, Secondhand, Sozialkaufhaus.Secondhand-Zumutbarkeit: Sozialkaufhäuser, Kleinanzeigen oder kommunale Töpfe sind zumutbar, solange funktionsfähig, sauber, angemessen. Sie dürfen aber kein Risiko darstellen (Schimmel, Bruchstellen). Bei Betten/Matratzen und Kinderzimmermöbeln erkennen viele Jobcenter Neukauf an, wenn Secondhand unzumutbar oder nicht verfügbar ist. Dokumentieren Sie die Marktlage (Screenshots/Preise).
Muster: Antrag „Erstausstattung – Grundmöbel“Betreff: Antrag auf Erstausstattung der Wohnung
Sehr geehrte Damen und Herren,
nach [Einzug/Trennung/Brand am …] verfüge ich nicht über eine grundlegende Wohnungsausstattung. Ich beantrage Erstausstattung für folgende Basismöbel: Bett/Matratze, Schrank, Tisch, zwei Stühle, Küchenzeile/Spüle.
Angebote aus Sozialkaufhäusern/gebraucht sind geprüft; wo verfügbar, werde ich diese nutzen. Bitte bewilligen Sie pauschal/gegen Nachweis.
Mit freundlichen Grüßen
Gerade bei Energie- und Mietschulden lohnt es sich, die Direktzahlung an die Vermieterin oder den Versorger anzuregen. Das schützt vor Fehlleitungen und stärkt das Vertrauen der Gläubiger. Formulieren Sie im Antrag klar: „zweckgebundene Auszahlung direkt an …“.
Bitten Sie den Gläubiger parallel, Vollstreckung/Sperre auszusetzen, bis das Jobcenter entscheidet.
Häufige Fallstricke – und wie Sie sie vermeidenAchten Sie darauf, nur Raten zu vereinbaren, die Sie dauerhaft tragen können – ein überzogener Plan kippt schnell und verschärft die Lage. Beantragen Sie bei Geräten und Möbeln konsequent Basismodelle; teure Extras werden häufig abgelehnt oder gekürzt.
Begründen Sie im Antrag klar die Eilbedürftigkeit, also warum es sofort nötig ist – etwa wegen einer drohenden Sperre, Kündigung oder weil ohne Kühlschrank keine angemessene Ernährung möglich ist. Zeigen Sie, dass Sie Alternativen geprüft haben: Secondhand-Angebote, Sozialkaufhaus oder günstige Modelle belegen Ihre Sparsamkeit und stärken den Antrag.
Und vor allem: Suchen Sie aktiv das Gespräch mit Vermieter*innen oder Versorgern – offene Kommunikation schafft Zeit, verhindert Sperren und erleichtert tragfähige Lösungen.
Schritt-für-Schritt: Heute anfangen Schritt Was Sie jetzt konkret tun 1 Unterlagen sammeln (Mahnung, Verträge, Fotos, Kostenvoranschläge, Kontoauszüge). 2 Ratenplan an Vermieter/Versorger schreiben und um Sperren-Stopp bitten. 3 Antrag beim Jobcenter einreichen: Darlehen/Erstausstattung, Direktzahlung anregen. 4 Abschläge prüfen lassen und KdU aktualisieren (Angemessenheit, Heizkosten). 5 Schuldnerberatung kontaktieren (kommunal/Caritas/Diakonie) – Hilfe bei Verhandlungen und Budgetplan. Wohnung sichern, Alltag stabilisierenMit einem realistischen Ratenplan, einer Direktüberweisung an Gläubiger und zielgenauen Jobcenter-Leistungen lassen sich Miet- und Energieschulden häufig entschärfen. Für Notanschaffungen gibt es Darlehen, bei echter Erstausstattung sogar Zuschüsse.
Entscheidend ist, schnell zu handeln, die Eilbedürftigkeit sauber zu belegen und angemessene Lösungen zu beantragen. So bleibt das Dach über dem Kopf – und der Alltag wird wieder planbar.
Der Beitrag Bürgergeld: Kühlschrank kaputt, Konto leer: Das muss das Jobcenter zahlen erschien zuerst auf Gegen Hartz IV - Bürgergeld Ratgeber und Hartz 4 Tipps.
Sozialhilfe: Sozialamt zahlt keine Klimaanlage für Pflegeheimbewohnerin
Eine Schwerbehinderte im Pflegeheim lebende Antragstellerin hat keinen Anspruch auf Beschaffung einer Klimaanlage nach sozialhilferechtlichen Grundsätzen.
Das gibt aktuell das Sozialgericht Mannheim mit Urteil vom 5. November 2024 – S 8 SO 2182/23 –,rechtskräftig – nicht veröffentlicht – bekannt.
Es handelt sich nicht um eine ErstausstattungDen Antrag auf Förderung der Anschaffung einer Klimaanlage lehnte der zuständige Sozialhilfeträger ab. Es gebe zwar einen sozialhilferechtlichen Anspruch auf die Erstausstattung einer Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten, eine Klimaanlage sei jedoch kein Einrichtungsgegenstand oder ein Haushaltsgerät.
Klage vor dem Sozialgericht blieb erfolglosDie 8. Kammer des Sozialgerichts Mannheim hat einen Anspruch auf Sozialhilfeleistungen für die Anschaffung einer Klimaanlage abgelehnt.
Eine Klimaanlage sei kein wohnraumbezogener Gegenstand, der eine geordnete Haushaltsführung und ein an den herrschenden Lebensgewohnheiten orientiertes Wohnen ermögliche.
Soweit die Pflegeheimbewohnerin geltend gemacht habe, dass als Teil der Kosten der Unterkunft auch die Heizkosten übernommen würden und deshalb auch die Anschaffungskosten einer Klimaanlage übernahmefähig seien, hat sich die 8. Kammer des Sozialgerichts Mannheim dieser Argumentation nicht anschließen können.
Vermieter muss Heizung bereitstellenDenn sozialhilferechtlich bestehe nur ein Anspruch auf Leistungen für die Heizkosten und im Rahmen eines Mietverhältnisses obliege es dem
Vermieter, die Wohnung mit einer Heizung auszustatten.
1. Kosten einer Klimaanlage bezahlt das Sozialamt nicht für eine Pflegeheimbewohnerin.
2. Es handelt sich dabei nicht um eine Erstausstattung der Wohnung.
3. Für die Bereitstellung einer Heizung/ Klimanlage ist der Vermieter in die Pflicht zu nehmen.
RechtstippLSG BW, Urt. v. 08.04.2024 – L 2 SO 264/24 – BSG, Beschluss vom 20.August 2024 , Az: B 8 SO 20/24 BH – Keine Bewilligung von Prozesskostenhilfe
Instandhaltungskosten zum Nachteil des Sozialamts ist sittenwidrigEin schwerbehinderter Sozialhilfeempfänger mit lebenslangem Wohnrecht in einer Dachgeschosswohnung bei seiner Schwester hat keinen Anspruch auf Übernahme der Kosten für eine Klimaanlage als Kosten der Unterkunft, wenn der Vertrag mit seiner Schwester über die Instandhaltungskosten nur abgeschlossen wurde, die Kosten für die Instandhaltung der Wohnung mittelbar durch den Kläger auf die Sozialbehörde abzuwälzen. Der Vertrag ist sittenwidrig und damit nichtig nach § 138 Abs. 1 BGB.
Des weiteren wäre die Kostenübernahme der Heiz- und Klimaanlage nicht angemessen im Sinne des § 35 Abs. 1 SGB XII . Denn das Klimagerät diene ausschließlich der Verbesserung des Standards der Wohnung. Nach den regionalen Gegebenheiten gehöre eine Klimaanlage nicht zu den grundlegenden Bedürfnissen eines einfachen Wohnstandards.
Der Beitrag Sozialhilfe: Sozialamt zahlt keine Klimaanlage für Pflegeheimbewohnerin erschien zuerst auf Gegen Hartz IV - Bürgergeld Ratgeber und Hartz 4 Tipps.
Wie lange bekommt man das Pflegegeld?
Pflegegeld wird von der Pflegeversicherung gezahlt, wenn Pflegebedürftige zuhause gepflegt werden – meist von Angehörigen. Die kurze Antwort lautet: Man erhält Pflegegeld so lange, wie eine häusliche Pflege tatsächlich gesichert ist, ein Pflegegrad (2 bis 5) besteht und keine gesetzlichen Ruhens- oder Kürzungsgründe greifen.
Ab wann beginnt die Zahlung – und wie lange läuft sie grundsätzlich?Der Anspruch entsteht, sobald die Pflegekasse Leistungen bewilligt; gezahlt wird grundsätzlich ab dem Monat der Antragstellung. Für den ersten, nicht vollen Monat wird das Pflegegeld zeitanteilig auf Basis eines fiktiven 30-Tage-Monats berechnet.
In der Praxis heißt das: Wer etwa am 20. eines Monats erstmals Anspruch hat, erhält für diesen Monat ein anteiliges Pflegegeld.
Voraussetzung für den fortlaufenden Bezug ist, dass die häusliche Pflege „in geeigneter Weise“ sichergestellt ist und ein Pflegegrad 2 bis 5 vorliegt. Für 2025 gelten folgende monatliche Beträge: Pflegegrad 2: 347 €, Pflegegrad 3: 599 €, Pflegegrad 4: 800 €, Pflegegrad 5: 990 €.
Pflicht-Beratung: Warum verpasste Termine Geld kosten könnenWer ausschließlich Pflegegeld erhält, muss regelmäßig Beratungsbesuche abrufen: bei Pflegegrad 2 und 3 halbjährlich, bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich.
Werden diese Einsätze nicht wahrgenommen, kann die Pflegekasse das Pflegegeld „angemessen“ kürzen und im Wiederholungsfall entziehen. Damit ist die Beratung faktisch eine Voraussetzung für den dauerhaften Bezug.
Krankenhaus, Reha, häusliche Krankenpflege: Die 28-Tage-RegelBei einer vollstationären Krankenhausbehandlung, einer stationären Reha oder bei häuslicher Krankenpflege mit Leistungen, die den ambulanten Pflegesachleistungen entsprechen, wird Pflegegeld maximal 28 aufeinanderfolgende Tage weitergezahlt.
Ab dem 29. Tag ruht der Anspruch – er lebt mit der Rückkehr in die häusliche Pflege wieder auf. Für die Fristberechnung zählt der Aufnahmetag mit, der Entlasstag nicht.
Kurzzeit- und Verhinderungspflege: Weiterzahlung in halber HöheWer vorübergehend Kurzzeitpflege nutzt oder eine Ersatzpflegeperson die häusliche Pflege übernimmt (Verhinderungspflege), erhält das bisherige Pflegegeld in halber Höhe weiter.
Das gilt bei Kurzzeitpflege für bis zu acht Wochen pro Kalenderjahr und bei Verhinderungspflege für bis zu sechs Wochen pro Kalenderjahr. Nach dem Ende der Maßnahme fließt das Pflegegeld wieder in voller Höhe.
Tages- und Nachtpflege: Keine Anrechnung auf das PflegegeldTeilstationäre Leistungen – also Tages- oder Nachtpflege – mindern das Pflegegeld nicht. Sie können zusätzlich zu ambulanten Pflegesachleistungen und/oder (anteiligem) Pflegegeld genutzt werden, ohne dass diese Ansprüche gekürzt werden. Das stärkt die Kombination aus Angehörigenpflege und professioneller Entlastung.
Kombinationsleistung: Wenn Pflegedienst und Angehörige zusammenarbeitenWird die ambulante Pflegesachleistung nur teilweise ausgeschöpft, besteht daneben Anspruch auf anteiliges Pflegegeld. Dieses wird exakt um den prozentualen Anteil gekürzt, in dem Sachleistungen genutzt wurden; die gewählte Aufteilung ist jeweils für sechs Monate verbindlich. Beispiel: Wer 30 % der Sachleistungen nutzt, erhält 70 % des Pflegegelds.
Aufenthalt im Ausland: Sechs-Wochen-Regel und EU-SonderfallBei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt wird Pflegegeld bis zu sechs Wochen pro Kalenderjahr weitergezahlt, wenn die Pflege sichergestellt ist. Bei Aufenthalten innerhalb der EU, des EWR oder der Schweiz greift eine Sonderregel: Der Anspruch auf (anteiliges) Pflegegeld ruht dort nicht – relevant insbesondere bei längeren Auslandsaufenthalten. Vor Reiseantritt empfiehlt sich die Abstimmung mit der Pflegekasse.
Pflegeheim: Kein Pflegegeld bei vollstationärer DauerpflegeWer dauerhaft in einer vollstationären Pflegeeinrichtung lebt, erhält kein Pflegegeld; hier übernimmt die Pflegeversicherung stattdessen pauschale Leistungsbeträge für die pflegebedingten Aufwendungen nach § 43 SGB XI. Das Pflegegeld ist eine Leistung der häuslichen Pflege und wird während vollstationärer Versorgung nicht gezahlt.
Ende der Zahlung: Was bei einem Todesfall giltStirbt die pflegebedürftige Person, wird das Pflegegeld bis zum Ende des Kalendermonats gezahlt, in dem der Todesfall eingetreten ist. Überzahlungen für Folgemonate muss die Kasse korrigieren.
Fazit: So lange, wie häusliche Pflege besteht – mit klaren Grenzen
Pflegegeld ist zeitlich nicht „befristet“, sondern knüpft an die tatsächliche häusliche Pflege, den bestehenden Pflegegrad und die Einhaltung gesetzlicher Rahmenbedingungen.
Es beginnt mit dem Monat der Antragstellung (anfangs ggf. anteilig), ruht ab Tag 29 eines durchgehenden Krankenhaus-/Reha- oder entsprechenden Behandlungspflege-Zeitraums, wird bei Kurzzeit- bzw. Verhinderungspflege in halber Höhe fortgezahlt und bleibt bei Tages-/Nachtpflege ungekürzt.
Im Ausland gilt grundsätzlich die Sechs-Wochen-Grenze, innerhalb der EU/EWR/CH bestehen erweiterte Ansprüche. Endpunkt ist regelmäßig das Monatsende des Todes. Wer die verpflichtenden Beratungen verpasst, riskiert Kürzungen – wer die Regeln kennt, sichert den dauerhaften Bezug.
Hinweis auf aktuelle Beträge (Stand: 17. Oktober 2025): Das Pflegegeld wurde zum 1. Januar 2025 um 4,5 % angehoben und beträgt nun 347/599/800/990 € (Pflegegrade 2–5).
Der Beitrag Wie lange bekommt man das Pflegegeld? erschien zuerst auf Gegen Hartz IV - Bürgergeld Ratgeber und Hartz 4 Tipps.
Pflegegeld kann ruhen, teilweise oder sogar ganz eingestellt werden
Pflegegeld ist für viele Menschen eine wichtige Unterstützung, um die häusliche Pflege zu organisieren. Dennoch gibt es Situationen, in denen diese Leistung gekürzt, zeitweise ausgesetzt oder vollständig eingestellt werden kann.
Im Folgenden erklärt der Sozialrechtsexperte Dr. Utz Anhalt, wie sich bestimmte Ereignisse oder Verhaltensweisen auf das Pflegegeld auswirken können. Dabei stehen vor allem gesetzliche Vorgaben und praktische Erfahrungen im Mittelpunkt.
Verpflichtende Beratungseinsatz für den Erhalt des PflegegeldesIn Deutschland müssen Betroffene, die ausschließlich Pflegegeld beziehen, in regelmäßigen Abständen einen sogenannten Beratungseinsatz abrufen. Dieser Besuch findet dort statt, wo die pflegebedürftige Person lebt, und soll sicherstellen, dass die Pflegequalität gewährleistet ist und der Unterstützungsbedarf aktuell bleibt.
Bei Pflegegrad 2 und 3 muss dieser Einsatz alle sechs Monate, bei Pflegegrad 4 und 5 alle drei Monate erfolgen. Wird er nicht rechtzeitig durchgeführt, drohen zunächst Kürzungen um die Hälfte, begleitet von einer schriftlichen Erinnerung der Kasse.
Erfolgt der Besuch dann immer noch nicht, wird die Leistung komplett eingestellt und erst wieder aufgenommen, wenn der Beratungseinsatz nachträglich stattfindet.
Wie wirkt es sich aus, wenn die häusliche Pflege nicht sichergestellt ist?Das Pflegegeld ist dafür vorgesehen, dass pflegebedürftige Menschen ihren Alltag zu Hause mithilfe privater oder selbst organisierter Pflegepersonen meistern können. Ist jedoch offensichtlich, dass diese Pflege nicht oder nicht ausreichend erbracht wird, kann die Pflegekasse einschreiten.
Dann kann zum Beispiel eine sogenannte „Sachleistungspflicht“ angeordnet werden. Das bedeutet, dass kein Geld mehr ausgezahlt wird, sondern die Leistungen über einen Pflegedienst oder andere professionelle Anbieter erfolgen müssen.
Wer sich weigert, kann damit rechnen, dass die Kasse die Geldleistung bis auf Weiteres einstellt, weil die Voraussetzung – die Sicherstellung häuslicher Pflege – nicht erfüllt ist.
Was geschieht, wenn der Pflegegrad aberkannt oder heruntergestuft wird?Eine weitere Ursache für eine Kürzung oder vollständige Einstellung des Pflegegeldes kann die Änderung des Pflegegrades sein. Wenn sich der Gesundheitszustand der pflegebedürftigen Person verbessert, sodass sie weniger Hilfe benötigt, kann der Medizinische Dienst bei einer Nachbegutachtung eine Herabstufung empfehlen.
In seltenen Fällen wird der Pflegegrad sogar komplett aberkannt, zum Beispiel wenn die ursprüngliche Einschränkung nicht mehr besteht. In all diesen Situationen erhalten Betroffene anschließend nur noch den Betrag, der dem neuen Pflegegrad entspricht. Wird der Pflegegrad gänzlich gestrichen, entfällt entsprechend jede Zahlung.
Welche Besonderheiten gelten bei Krankenhaus- und Reha-Aufenthalten?
Wer für einige Zeit im Krankenhaus liegt oder in einer Reha-Maßnahme ist, behält zunächst sein Pflegegeld – allerdings nur für maximal vier Wochen. Ab dem 29. Tag des stationären Aufenthalts ruht die Geldleistung.
Der Gesetzgeber begründet dies damit, dass während dieser Zeit eine andere Versorgung stattfindet, die bereits über Krankenkasse oder Pflegekasse finanziert wird.
Sobald die pflegebedürftige Person nach Hause zurückkehrt, läuft die Zahlung ab diesem Zeitpunkt wieder normal weiter. Eine rückwirkende Auszahlung für die Phase nach den ersten vier Wochen gibt es jedoch nicht.
Lesen Sie auch:
– Pflege 2025: Mehr Pflegegeld und höhere Entlastungsbeträge
Inwiefern spielen Kurzzeitpflege und tageweise Verhinderungspflege eine Rolle?Eine zeitlich befristete, stationäre Versorgung, die als Kurzzeitpflege bezeichnet wird, kann bis zu acht Wochen pro Kalenderjahr in Anspruch genommen werden. Währenddessen wird das Pflegegeld für diese Dauer zur Hälfte weitergezahlt, wobei der erste und der letzte Tag voll angerechnet werden.
Ein ähnliches Prinzip gilt bei der tageweisen Verhinderungspflege, wenn die private Pflegeperson verhindert ist, zum Beispiel wegen Urlaub oder Krankheit, und diese Abwesenheit länger als acht Stunden pro Tag andauert.
In diesem Fall wird das Pflegegeld ebenfalls für maximal sechs Wochen pro Jahr halbiert. Für Kinder und Jugendliche bis 25 Jahre mit den Pflegegraden 4 und 5 gelten verlängerte Zeiträume.
Warum ist die Mitwirkungspflicht für Versicherte so entscheidend?Der Gesetzgeber schreibt vor, dass pflegebedürftige Menschen die notwendigen Schritte zur Feststellung oder Überprüfung ihres Pflegegrades aktiv unterstützen müssen.
Man spricht hier von der „Mitwirkungspflicht“. Dazu gehört beispielsweise, den Termin des Medizinischen Dienstes wahrzunehmen, Einladungen zur Nachbegutachtung zu folgen und erforderliche Unterlagen zur Verfügung zu stellen.
Wer sich beharrlich weigert oder wiederholt Termine unentschuldigt versäumt, kann den Anspruch auf Pflegegeld verlieren. Die Kasse informiert dabei in der Regel zunächst schriftlich und räumt eine Frist ein, bevor die Leistung tatsächlich eingestellt wird.
Wie verhält es sich mit dem Pflegegeld im Todesfall?Kommt es zum Trauerfall, endet das Pflegegeld nicht sofort. Gesetzlich geregelt ist, dass die Zahlung bis zum Ende des Monats fortläuft, in dem die pflegebedürftige Person verstirbt.
Dies kann in Einzelfällen zu Rückforderungen führen, wenn das Geld bereits im Voraus ausgezahlt wurde. Viele Angehörige erleben solche administrativen Vorgänge in ihrer Trauer als belastend, jedoch ist dies die übliche Vorgehensweise.
Eine Rückerstattung bis zum Monatsende ist normalerweise nicht notwendig, da die Regel klar festlegt, dass Pflegegeld bis zum Monatsende gezahlt wird.
Wie werden Auslandsaufenthalte außerhalb der EU berücksichtigt?Pflegegeld wird prinzipiell nur für Personen gezahlt, die in Deutschland oder in bestimmten europäischen Ländern wohnen. Wer sich hingegen in einem Staat außerhalb der Europäischen Union aufhält, kann nur bis zu sechs Wochen im Jahr auf die Weiterzahlung setzen.
Ab der siebten Woche setzt das Pflegegeld automatisch aus. Nach der Rückkehr muss mit der Kasse geklärt werden, ob ein Nachweis über den Reisezeitraum vorliegt. Üblicherweise werden Flugtickets oder Einreisestempel im Pass als Beleg anerkannt. Dieser Schritt ist notwendig, damit die Zahlung wieder aufgenommen werden kann.
Gilt das Pflegegeld auch bei Untersuchungshaft oder einer Freiheitsstrafe?
Ein Sonderfall, der in der Praxis vergleichsweise selten ist, betrifft Personen, die in Untersuchungshaft sitzen oder eine Haftstrafe verbüßen.
Während dieser Zeit ruht das Pflegegeld, da sich die betroffene Person nicht in der eigenen Häuslichkeit aufhält und die Versorgung vom Justizvollzug organisiert wird.
Die Begründung des Gesetzgebers lautet, dass diejenigen, die nicht selbstbestimmt in ihrer Wohnung bleiben können, keinen Anspruch auf die häusliche Geldleistung haben. Ein Wiederaufleben der Zahlung setzt demnach voraus, dass die Person ihre Haft beendet und erneut in einer privaten Wohnsituation gepflegt wird.
Der Beitrag Pflegegeld kann ruhen, teilweise oder sogar ganz eingestellt werden erschien zuerst auf Gegen Hartz IV - Bürgergeld Ratgeber und Hartz 4 Tipps.
Schwerbehinderung: Wichtige Änderung beim Pauschbetrag ab 2026
Zum 1. Januar 2026 greift für Menschen mit Behinderung eine wichtige Verfahrensänderung im Steuerrecht: Der Nachweis für den Behinderten-Pauschbetrag wird grundsätzlich elektronisch zwischen den Behörden übermittelt. Inhaltlich bleibt beim Pauschbetrag alles beim Alten – neu ist die Form, in der der Anspruch gegenüber dem Finanzamt nachgewiesen wird. Der folgende Beitrag ordnet die Umstellung ein, erklärt die Auswirkungen im Alltag und zeigt, wie sich Betroffene optimal vorbereiten.
Dr. Utz Anhalt: Wichtige Änderung beim Pauschbetrag ab 2026 Nachweis wandert automatisiert zum FinanzamtBislang reichte es aus, den Schwerbehindertenausweis oder den Feststellungsbescheid in Papierform beim Finanzamt vorzulegen. Diese Möglichkeit entfällt.
Ab dem 1. Januar 2026 übermitteln die zuständigen Versorgungsämter Feststellungs- und Änderungsbescheide elektronisch an die Finanzverwaltung. Eine eigenständige Vorlage von Papierdokumenten ist dann nicht mehr vorgesehen.
Ziel ist eine weitgehend automatisierte Abwicklung zwischen den beteiligten Behörden – ein Schritt, der Betroffenen Wege erspart und die Verfahren vereinheitlichen soll.
Wichtig ist der sogenannte Bestandsschutz: Bereits ausgestellte Papierdokumente behalten ihre Gültigkeit bis zum dort genannten Ablaufdatum und werden weiterhin akzeptiert.
Erst bei einer Neubewertung des Grades der Behinderung oder bei erstmaliger Feststellung nach dem 1. Januar 2026 greift die elektronische Übermittlung verbindlich.
Inhalt unverändert: Anspruch und Regeln bleiben gleichDie Umstellung betrifft das Verfahren, nicht den materiellen Anspruch. Die bekannten Regeln zum Behinderten-Pauschbetrag gelten fort. Maßgeblich ist weiterhin der Grad der Behinderung (GdB).
Der Pauschbetrag beginnt ab einem GdB von 20 und steigt stufenweise bis zu einem GdB von 100. In der niedrigsten Stufe (GdB 20) beträgt der Pauschbetrag 384 Euro im Jahr, in der höchsten Stufe (GdB 100) 2.840 Euro jährlich. Zwischenwerte erhöhen sich entsprechend graduell mit der Einstufung.
Daneben existiert der Sonderpauschbetrag für drei besonders schutzwürdige Gruppen: Wer als hilflos gilt oder blind oder taub ist, kann unabhängig vom GdB einen jährlichen Betrag von 7.400 Euro geltend machen. An diesen Eckpunkten ändert die Digitalisierung nichts.
Jahresprinzip: Der höhere GdB gilt rückwirkend für das ganze JahrVon Bedeutung ist das sogenannte Jahresprinzip. Ändert sich der GdB im Laufe eines Kalenderjahres, wirkt sich das nicht monatsgenau aus. Für das gesamte Jahr gilt der jeweils höhere festgestellte Grad der Behinderung, auch dann, wenn es im Jahresverlauf zu einer Herabstufung kommt.
In der Praxis bedeutet das, dass Betroffene den für sie günstigeren Jahresbetrag erhalten, ohne dass eine anteilige Aufteilung vorgenommen wird.
Vorbereitung ist alles: Steuer-ID beim Versorgungsamt hinterlegenDie elektronische Übermittlung kann nur dann reibungslos funktionieren, wenn die Stammdaten stimmen. Besonders wichtig ist die steuerliche Identifikationsnummer. Betroffene sollten ihre Steuer-ID beim zuständigen Versorgungsamt hinterlegen und künftig jedem Antrag auf Feststellung oder Änderung des GdB beifügen. Das erleichtert die eindeutige Zuordnung der Daten beim Finanzamt und beugt Verzögerungen vor.
In der Übergangsphase ist zu erwarten, dass Behörden vorübergehend noch ergänzende Papierbestätigungen anfordern. Das ändert nichts am Zielbild: Je früher die persönlichen Daten für den elektronischen Austausch vollständig vorliegen, desto friktionsärmer verläuft die Umstellung.
Typische Stolpersteine: Wenn die Technik hakt, liegt nicht immer ein inhaltlicher Fehler vorBei Systemumstellungen kommt es erfahrungsgemäß zu Übertragungs- oder Zuordnungsfehlern. Nicht jede Unstimmigkeit hat inhaltliche Gründe wie eine falsche Einschätzung des GdB.
Bleiben Ansprüche in der Steuerberechnung unberücksichtigt, sollte zunächst geprüft werden, ob die elektronische Meldung vollständig, richtig adressiert und korrekt verarbeitet wurde. In solchen Fällen ist eine zeitnahe Rückmeldung an die zuständige Behörde sinnvoll, damit Datensätze geprüft und gegebenenfalls korrigiert werden. Eine saubere Dokumentation der eigenen Unterlagen – auch in digitaler Form – hilft, Sachverhalte zügig zu klären.
Pauschbetrag oder tatsächliche Kosten: Was sich finanziell lohntDer Behinderten-Pauschbetrag ist eine Vereinfachung: Er berücksichtigt typische Mehraufwendungen ohne Einzelnachweise. Wer jedoch nachweislich höhere tatsächliche Kosten hatte, kann anstelle des Pauschbetrags die realen Aufwendungen ansetzen. Das ist arbeitsintensiver, weil Belege akribisch gesammelt und summiert werden müssen, kann sich aber lohnen, wenn die Summe die Höhe des jeweiligen Pauschbetrags übersteigt.
Sind die tatsächlichen Kosten niedriger, ist der Pauschbetrag die eindeutig bessere Wahl. Sind sie gleich hoch, bringt der Einzelansatz keinen Vorteil, sondern lediglich mehr Aufwand. Die Entscheidung sollte daher nüchtern anhand der eigenen Belege über das Kalenderjahr getroffen werden.
Was Betroffene jetzt konkret tun solltenWer bereits im Besitz gültiger Papiernachweise ist, muss zunächst nichts an den Dokumenten ändern. Sinnvoll ist es jedoch, frühzeitig die steuerliche Identifikationsnummer beim Versorgungsamt zu hinterlegen und bei künftigen Anträgen stets mit einzureichen.
Parallel empfiehlt es sich, die eigenen Unterlagen geordnet digital vorzuhalten, um im Falle technischer Rückfragen schnell reagieren zu können. Wer häufig außergewöhnliche Belastungen über dem Pauschbetrag hat, sollte zudem ein einfaches Belegmanagement etablieren, um den alternativen Ansatz tatsächlicher Kosten ohne großen Mehraufwand nutzen zu können.
Mehr Automatisierung, gleiche Rechte – und ein Blick aufs DetailDie Umstellung auf elektronische Nachweise ab dem 1. Januar 2026 modernisiert das Verfahren rund um den Behinderten-Pauschbetrag. Für Betroffene entfällt die Pflicht, Papierbescheide zum Finanzamt zu tragen.
Die materiellen Rechte bleiben jedoch vollständig erhalten: Höhe und Voraussetzungen des Pauschbetrags ändern sich nicht, Sonderregelungen für Hilflose, Blinde und Taube gelten fort. Wer seine Steuer-ID beim Versorgungsamt hinterlegt, profitiert am meisten von der Automatisierung.
Und wenn es hakt, lohnt ein prüfender Blick auf den Datenfluss, bevor inhaltliche Auseinandersetzungen geführt werden. Finanziell gilt unverändert: Der Pauschbetrag ist bequem und verlässlich – wer höhere tatsächliche Kosten nachweisen kann, sollte rechnen, ob sich der Mehraufwand lohnt.
Der Beitrag Schwerbehinderung: Wichtige Änderung beim Pauschbetrag ab 2026 erschien zuerst auf Gegen Hartz IV - Bürgergeld Ratgeber und Hartz 4 Tipps.
EU-Führer in Panik: Gelingt Trump nach dem Gaza-Coup nun auch der Durchbruch im Ukrainekrieg?
Die Panik bei den linken Kriegstreibern, Eurokraten und transatlantischen Scharfmachereien wächst zunehmend, dass Donald Trump sie nun binnen kürzester Zeit ein weiteres Mal in ihrer geostrategischen Irrelevanz entlarven könnte: Wenige Tage, nachdem es ausschließlich und einzig auf seinen Druck hin gelungen ist, endlich die Freilassung der verbliebenen 20 lebenden israelischen Geiseln aus der Gefangenschaft der […]
<p>The post EU-Führer in Panik: Gelingt Trump nach dem Gaza-Coup nun auch der Durchbruch im Ukrainekrieg? first appeared on ANSAGE.</p>
Drohen mit Drohnen
Mütterrente 3: So viel mehr Rente soll es für 2 Kinder geben
Unter „Mütterrente“ versteht man keine eigene Rentenart, sondern die bessere rentenrechtliche Anerkennung von Kindererziehungszeiten – ursprünglich vor allem für Eltern mit vor 1992 geborenen Kindern. Diese Zeiten werden in Entgeltpunkten bewertet und erhöhen die gesetzliche Rente dauerhaft.
Zum 1. Juli 2025 sind die Renten erneut gestiegen; dadurch verändert sich automatisch auch der Euro-Wert der anerkannten Erziehungsleistungen. Parallel wird politisch die sogenannte „Mütterrente III“ verhandelt, die eine vollständige Gleichstellung aller Eltern anstrebt.
Der aktuelle Rechtsstand 2025Seit dem 1. Juli 2025 beträgt der aktuelle Rentenwert 40,79 Euro je Entgeltpunkt – bundesweit einheitlich. Das entspricht einer Rentenanpassung um 3,74 Prozent. Damit bemisst sich jede rentensteigernde Zeit, also auch Kindererziehungszeiten, höher als zuvor.
Rechtlich gilt: Für Kinder, die ab 1992 geboren wurden, zählen 36 Monate Kindererziehungszeit, was typischerweise etwa 3,0 Entgeltpunkten entspricht.
Für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, werden 30 Monate (also rund 2,5 Entgeltpunkte) anerkannt – diese Ausweitung wurde in zwei Reformschritten („Mütterrente I“ 2014 und „Mütterrente II“ 2019) erreicht.
Grundlage sind insbesondere § 56 und § 249 SGB VI; die monatliche Bewertung der Erziehungszeit mit je 0,0833 Entgeltpunkten pro Monat ergibt sich aus § 70 SGB VI bzw. den Gemeinsamen rechtlichen Anweisungen der DRV.
Wichtig: Die Mütterrente ist Bestandteil der gesetzlichen Rente, wird also nicht separat ausgezahlt. Sie unterliegt deshalb denselben Regeln wie die übrige Rente, etwa bei Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen oder der möglichen Anrechnung in der Grundsicherung im Alter.
So wird die Höhe für zwei Kinder berechnetMaßgeblich ist die Summe der Entgeltpunkte aus Kindererziehungszeiten multipliziert mit dem aktuellen Rentenwert. 2025 ergeben sich für zwei Kinder folgende Orientierungswerte (jeweils brutto, also vor Abzug der eigenen Anteile zur Kranken- und Pflegeversicherung):
Eltern mit zwei vor 1992 geborenen Kindern erhalten aus der Mütterrente 5,0 Entgeltpunkte; bei 40,79 Euro pro Punkt sind das 203,95 Euro im Monat. Eltern mit zwei ab 1992 geborenen Kindern kommen auf 6,0 Entgeltpunkte und damit auf 244,74 Euro monatlich.
Liegt ein Kind vor 1992 und ein Kind ab 1992, ergeben sich 5,5 Entgeltpunkte – also 224,35 Euro. Diese Beträge erhöhen die jeweilige Rente dauerhaft.
Tabelle: So hoch sind die Ansprüche aus der Mütterrente 3 Ansprüche bei der Mütterrente – Stand: Rentenwert ab 2025 (40,79 € je Entgeltpunkt) Aspekt Anspruch / Betrag (brutto) Kindererziehungszeit pro Kind (Geburtsjahr vor 1992) 30 Monate = 2,5 Entgeltpunkte ≙ 101,98 € pro Monat Kindererziehungszeit pro Kind (Geburtsjahr ab 1992) 36 Monate = 3,0 Entgeltpunkte ≙ 122,37 € pro Monat Zwei Kinder – beide vor 1992 geboren 5,0 Entgeltpunkte ≙ 203,95 € pro Monat Zwei Kinder – ein Kind vor 1992, ein Kind ab 1992 5,5 Entgeltpunkte ≙ 224,35 € pro Monat Zwei Kinder – beide ab 1992 geboren 6,0 Entgeltpunkte ≙ 244,74 € pro Monat Rechtsnatur Bestandteil der gesetzlichen Rente (kein eigener Rententyp) Beantragung Kein separater „Mütterrenten“-Antrag; entscheidend ist die Kontenklärung und Zuordnung der Erziehungszeiten Auszahlung Mit der laufenden Rente; Beträge sind Bruttowerte, Abzüge für Kranken- und Pflegeversicherung möglich Anrechnung Als Einkommen anrechenbar (z. B. in der Grundsicherung im Alter) Praxisfragen: Antrag, Nachweise, AnrechnungFür bestehende Ansprüche gilt: Kindererziehungszeiten sind im Versicherungskonto zu dokumentieren; sie werden wie Pflichtbeitragszeiten bewertet und später automatisch in die Rentenberechnung übernommen.
Ein gesonderter „Mütterrenten-Antrag“ ist nach derzeitiger Rechtslage grundsätzlich nicht erforderlich – entscheidend ist, dass die Kindererziehungszeiten zugeordnet und gespeichert sind. Als Teil der gesetzlichen Rente kann die Mütterrente auf andere Leistungen (etwa Grundsicherung im Alter) angerechnet werden.
Wer noch keine Rente bezieht, sollte darauf achten, dass die Erziehungszeiten im Konto vermerkt sind; die Deutsche Rentenversicherung informiert dazu in ihrer Broschüre „Kindererziehung: Ihr Plus für die Rente“.
Was die Mütterrente III vorsieht – und was (noch) offen istPolitisch wird die Mütterrente III vorbereitet. Kern ist die Gleichstellung: Auch für vor 1992 geborene Kinder sollen künftig 36 Monate anerkannt werden – also 3,0 Entgeltpunkte pro Kind.
Nach dem Stand der offiziellen Informationen der Deutschen Rentenversicherung liegt ein Gesetzentwurf vor; der Wert eines zusätzlichen halben Entgeltpunkts wird dort mit rund 20,40 Euro beziffert (bezogen auf den Rentenwert Juli 2025).
Die Bundesregierung zielt auf ein Inkrafttreten zum 1. Januar 2027. Da die technische Umsetzung hochkomplex ist, rechnet die DRV mit einer Auszahlung frühestens ab 2028; vorgesehen ist eine rückwirkende Zahlung für 2027.
Die Mehrkosten werden im Entwurf auf rund 5 Mrd. Euro jährlich geschätzt und steuerfinanziert. Das Verfahren war zum Redaktionsstand noch nicht abgeschlossen; rechtlich verbindlich sind erst die verabschiedeten und verkündeten Gesetzestexte.
Wer besonders profitiert – und welche Fallstricke bleibenFinanziell am stärksten profitieren Eltern mit vor 1992 geborenen Kindern, deren anerkannte Erziehungszeiten bislang um ein halbes Jahr je Kind geringer ausfallen. Für zwei vor 1992 geborene Kinder würde die Mütterrente III den Mütterrenten-Zuschlag von heute 203,95 Euro auf das Niveau von Eltern jüngerer Jahrgänge (244,74 Euro) anheben – also plus 40,79 Euro im Monat bei den 2025er Werten.
Gleichzeitig bleibt richtig: Es handelt sich um Bruttowerte. In der Auszahlung wirken Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, außerdem kann die Rente – und damit auch die Mütterrente – als Einkommen in der Grundsicherung zu berücksichtigen sein. Wer seine Kontenklärung noch nicht abgeschlossen hat, sollte diese zeitnah angehen, damit eine mögliche Mütterrente III später automatisch zugeordnet werden kann.
FazitFür zwei Kinder ergeben sich 2025 aus der Mütterrente zwischen rund 204 Euro und 245 Euro pro Monat – abhängig vom Geburtsjahr der Kinder. Die Mütterrente III würde diese Differenz perspektivisch beseitigen und die Bewertung der Erziehungsleistung vereinheitlichen.
Die Rentensteigerung zum 1. Juli 2025 sorgt bereits jetzt dafür, dass die anerkannten Entgeltpunkte höher im Portemonnaie ankommen. Rechtlich verbindlich ist die Mütterrente III aber erst mit Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens; bis dahin empfiehlt sich der Blick auf die offiziellen Informationsseiten von BMAS und Deutscher Rentenversicherung sowie eine saubere Klärung des eigenen Versicherungskontos.
Quellen (Auswahl):
BMAS und Bundesregierung zur Rentenanpassung 2025; Deutsche Rentenversicherung zu Kindererziehungszeiten, Mütterrente I/II und FAQ zur Mütterrente III; SGB VI-Normen und DRV-Anweisungen zur Bewertung in Entgeltpunkten.
Der Beitrag Mütterrente 3: So viel mehr Rente soll es für 2 Kinder geben erschien zuerst auf Gegen Hartz IV - Bürgergeld Ratgeber und Hartz 4 Tipps.
Schwerbehinderung: Psyche führte zum Grad der Behinderung 50
Um einen Grad der Behinderung zu bestimmen, müssen die zuständigen Mediziner die einzelnen Einschränkungen daraufhin untersuchen, ob diese sich gegenseitig verstärken oder nebeneinander stehen.
Einzelgrade der Behinderung lassen sich also nicht einfach addieren. Gerade, wenn Betroffene ebenso körperliche wie psychische Beeinträchtigungen haben, ist es anspruchsvoll, diese im Zusammenhang zu beurteilen.
Dies zeigt ein Fall, den das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg entschied. Hier gab eine andere Bewertung einer psychosomatischen Störung den Ausschlag, den Gesamtgrad der Behinderung von 40 auf 50 zu heben, und damit ist die Betroffene anerkannt schwerbehindert. (L 13 SB 2/16)
Grad der Behinderung von 40Das zuständige Versorgungsamt hatte der Betroffenen einen Grad der Behinderung von 40 zuerkannt. Dies beruhte auf Einzelgraden der Behinderung für eine psychosomatische Erkrankung (GdB 30), Bauchfellverwachsungen (GdB 30) und einer Funktionsstörung der Wirbelsäule (GdB 10).
Betroffene fordert Grad der Behinderung von 60Die Betroffene hielt diesen Gesamtgrad der Behinderung für zu niedrig und klagte vor dem Sozialgericht Frankfurt (Oder), um einen GdB von 60 zu erlangen. Die Richter holten dazu ein Gutachten einer Allgemeinmedizinerin ein. Diese kam zu einem anderen Ergebnis als das Versorgungsamt.
Depressionen, Migräne und SchmerzstörungSie bewertete die Schäden an der Wirbelsäule ebenfalls mit einem Grad der Behinderung von zehn. Die durch die Bauchfellverwachsungen entstanden Beschwerden ergaben in ihren Augen ebenfalls einen Einzelgrad der Behinderung von 30.
Doch bei den psychischen, psychosomatischen und neurologischen Leiden schätzte sie den Zustand anderes ein. Sie erkannte rezidivierende mittelgradige depressive Episode, somatoforme Schmerzstörung, Migräne sowie Lese-/Rechtschreibschwäche. Diese Beschwerden bedeuteten, laut ihrem Gutachten einen Einzelgrad der Behinderung von 40 – nicht von 30.
Sozialgericht weist die Klage zurückDas Sozialgericht Frankfurt (Oder) akzeptierte das Gutachten nicht. Die Richter sagte, die psychischen Störungen seien nur mit einem Einzelgrad der Behinderung von 30 zu bewerten. Es verbiete sich, den Gesamtgrad der Behinderung höher als 40 zu setzen.
Erfolg vor dem LandessozialgerichtDie Frau legte Berufung vor dem Landessozialgericht ein, und hier hatte sie Erfolg. Die dortigen Richter hielten die Einschätzung der sachverständigen für überzeugend. Eine rezidivierede mittelgrade depressive Episode verbunden mit somatoformen Schmerzen sei grundsätzlich mit einem Einzelgrad der Behinderung von 30-40 zu bewerten.
In diesem Fall sei ein Einzelgrad von 40 gerechtfertigt. Denn die sozialen Anpassungsschwierigkeiten seien zwar noch nicht mittelgradig ausgeprägt, was allein einen Grad der Behinderung von 50-70 rechtfertige. Sie näherten sich diesem aber teilweise an.
Die psychischen Leiden zeigten deutliche berufliche Auswirkungen, erläuterten die Richter. So sei die Betroffene dauernd unfähig, ihre beamtenrechtlichen Dienstpflichten zu erfüllen. Dies liege an einer mangelnden psychischen Belastbarkeit und erhöhter Ängstlichkeit.
Die Richter erkennen Schwerbehinderung anDie Richter entscheiden, der Einzelgrad der Behinderung für das psychische Leiden sei auf einen Zehnergrad heraufzusetzen. In Anbetracht der wechselseitigen Beziehungen der einzelnen Behinderungen ergebe sich ein Gesamtgrad von 50.
Der Beitrag Schwerbehinderung: Psyche führte zum Grad der Behinderung 50 erschien zuerst auf Gegen Hartz IV - Bürgergeld Ratgeber und Hartz 4 Tipps.
Rente: Zuschuss und Hilfen für Rentner für Heizkosten 2025
Die Energiepreise haben viele Rentnerinnen und Rentner mit kleinen und mittleren Einkommen hart getroffen. Seit 2023 haben Bund und Länder deshalb zusätzliche Entlastungen auf den Weg gebracht, die auch Rentner zugutekommen.
Neben pauschalen Zuschüssen zur Entlastung von Heiz- und Nebenkosten gibt es Regelungen zur Übernahme unangemessener Nachzahlungen sowie eine Vielzahl an Beratungs- und Förderangeboten.
Wer Eigentum besitzt, kann 2025 zudem von besonders hohen Zuschüssen für effiziente Heizungen profitieren. Der folgende Überblick erklärt systematisch, welche Unterstützung in Frage kommt, wie die Leistungen zusammenspielen und worauf es beim Antrag ankommt.
Tabelle: Zuschüsse und Hilfen für Heizkosten für Rentner 2025 Hilfen für Rentnerinnen und Rentner rund um Heiz- und Energiekosten (Stand: 2025) Leistung / Programm Inhalt & Anspruch Heizkostenzuschuss im Wohngeld Pauschaler Zuschuss zusätzlich zum Wohngeld; Höhe abhängig von der Haushaltsgröße; Entlastung der laufenden Heizabschläge. Sozialhilfe / Grundsicherung Übernahme der „angemessenen“ Heizkosten möglich; Orientierung an Ort, Wohnungsgröße und Angemessenheitsgrenzen. Sonderprogramme 2025 der Länder Zusätzliche Hilfsfonds speziell für Seniorinnen und Senioren; Antragstellung in der Regel über Stadt/Gemeinde, oft mit Unterstützung durch die AWO. Übernahme hoher Nachzahlungen Bei bestehendem oder entstehendem Anspruch auf Grundsicherung kann das Sozialamt hohe Heizkosten-Nachforderungen im Einzelfall übernehmen. Strom- und Gassparberatung Kostenlose Beratungen der Verbraucherzentralen, häufig vor Ort; Analyse des Verbrauchs und konkrete Spartipps zur dauerhaften Senkung der Kosten. KfW-Förderung für Heizungen Zuschüsse bis zu 70 % für effiziente Heizsysteme und Begleitmaßnahmen; besonders attraktiv für Wärmepumpen und Fernwärmeanschlüsse. Maximaler Zuschuss je Maßnahme Bis zu 21.000 Euro pro Maßnahme im Rahmen der KfW-Programme, abhängig von Vorhaben und Förderkonditionen. Einkommensbonus Zusätzliche Zuschüsse für geringverdienende Seniorenhaushalte; erhöht die Förderquote über die Basisförderung hinaus. Kombination von Förderungen Bund, Länder und Kommunen können Mittel kombinieren; Beratungsstellen unterstützen bei Auswahl, Reihenfolge und Antragstellung. Praktischer Einstieg Erst Anspruch auf Wohngeld/Grundsicherung prüfen, dann bei Bedarf Sonderprogramme nutzen und bei Eigentum KfW-Förderung für Heizungssanierung in Betracht ziehen. Heizkosten im Mietverhältnis: Wohngeld, Sozialhilfe und GrundsicherungFür viele Rentnerinnen und Rentner ist das Wohngeld der erste Zugang zu staatlicher Entlastung. Wer die Voraussetzungen erfüllt, erhält neben dem regulären Wohngeld einen pauschalen Heizkostenzuschuss, dessen Höhe sich an der Haushaltsgröße orientiert. Dieser Zuschuss mindert die laufende finanzielle Belastung, ohne dass einzelne Abrechnungspositionen im Detail geprüft werden müssen.
Für Menschen mit sehr niedrigen Alterseinkünften kommt ergänzend oder alternativ die Grundsicherung im Alter in Betracht. In diesem Leistungsbereich gilt der Grundsatz, dass „angemessene“ Heizkosten vollständig übernommen werden können.
Entscheidend ist die ortsübliche Angemessenheit; sie richtet sich unter anderem nach der Wohnungsgröße, dem energetischen Zustand des Gebäudes und den örtlichen Vergleichswerten.
Auch Beziehende von Hilfe zum Lebensunterhalt können in ähnlicher Weise entlastet werden. Damit ist sichergestellt, dass gerade bei kleinen Renten die Wärmeversorgung nicht an überhöhten Vorauszahlungen oder schwankenden Energiepreisen scheitert.
Sonderprogramme 2025 der Länder und KommunenNeben den bundesweiten Leistungen haben mehrere Länder für 2025 zusätzliche Hilfsfonds aufgelegt, die Seniorinnen und Senioren gezielt adressieren. Die konkrete Ausgestaltung variiert regional, der Zugang erfolgt häufig über die Stadt- oder Gemeindeverwaltung.
In vielen Fällen sind Wohlfahrtsverbände wie die Arbeiterwohlfahrt (AWO) in die Antragswege eingebunden und unterstützen bei der Zusammenstellung der Unterlagen.
Wer unsicher ist, welches Programm zum persönlichen Profil passt, sollte daher zunächst bei der Kommune oder einer lokalen Beratungsstelle nachfragen. Wichtig ist, Anträge zeitnah zu stellen, da Landesmittel oftmals befristet und kontingentiert sind.
Hohe Nachzahlungen: Wann das Sozialamt einspringtBesonders belastend sind unerwartet hohe Nachforderungen aus der Jahresabrechnung. Für Leistungsberechtigte der Grundsicherung besteht die Möglichkeit, dass das Sozialamt solche Nachzahlungen übernimmt, sofern sie angemessen sind und nicht auf dauerhaft unwirtschaftlichem Verbrauch beruhen.
Maßgeblich ist eine Einzelfallprüfung, die die Höhe der Nachforderung, die Entwicklung der Abschläge und gegebenenfalls bereits eingeleitete Sparmaßnahmen berücksichtigt.
Wer noch keinen laufenden Anspruch hat, ihn aber angesichts der Nachzahlung erfüllen könnte, sollte nicht zögern, einen Antrag auf Grundsicherung zu prüfen. Entscheidend ist, dass Bescheide, Abrechnungen und Zahlungsfristen vollständig und geordnet vorgelegt werden.
Kosten senken durch Beratung: Angebote der VerbraucherzentralenDie wirksamste Entlastung ist die, die dauerhaft wirkt. Die Verbraucherzentralen bieten kostenlose Strom- und Gassparberatungen an, häufig direkt vor Ort. Dort werden individuelle Verbrauchsprofile analysiert, Thermostat- und Warmwassereinstellungen überprüft und einfache Maßnahmen aufgezeigt, die ohne Komfortverlust den Energiebedarf senken.
Gerade in älteren Haushalten lassen sich durch richtiges Lüften, moderate Temperaturabsenkungen und die Optimierung von Heizkörperventilen spürbare Einsparungen erzielen. Wer Mietende ist, profitiert doppelt: durch geringere Nachzahlungen und ein besseres Verständnis für künftige Abschlagsanpassungen.
Eigentum und Heizungstausch: Bis zu 70 Prozent Zuschuss im Jahr 2025Für Haus- und Wohnungseigentümerinnen und -eigentümer eröffnet 2025 die Kombination aus Bundes- und Landesmitteln besonders attraktive Förderkonditionen. Zentral ist die KfW-Förderung für effiziente Heizungen und begleitende Maßnahmen. Je nach Vorhaben sind Zuschüsse von bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten möglich, in der Spitze bis zu 21.000 Euro pro Maßnahme.
Besonders lohnend sind der Einbau von Wärmepumpen, der Anschluss an ein Fernwärmenetz sowie Effizienzgewinne durch Dämmung oder den Austausch veralteter Geräte.
Für Seniorinnen und Senioren mit geringem Einkommen greift zusätzlich ein Einkommensbonus, der die prozentuale Förderquote weiter anheben kann. In der Praxis werden Bundes-, Landes- und teilweise kommunale Zuschüsse miteinander kombiniert. Dadurch wird der Eigenanteil deutlich reduziert, ohne dass auf Qualität oder Zukunftsfähigkeit der Technik verzichtet werden muss.
So gelingt die Kombination der Hilfen in der PraxisDie Förderlandschaft wirkt auf den ersten Blick komplex, doch die Logik ist klar: Laufende Wohnkosten werden über Wohngeldzuschüsse oder die Übernahme angemessener Heizkosten gedämpft, akute Notlagen bei Nachzahlungen lassen sich durch Leistungen des Sozialamts abfedern, und strukturelle Verbesserungen am Gebäude werden über Investitionszuschüsse finanziert.
Wer Eigentum besitzt, sollte frühzeitig prüfen, welche Sanierungsschritte sinnvoll aufeinander aufbauen, etwa die Dämmung der Gebäudehülle, der Tausch der Heizung und die Optimierung der Wärmeverteilung.
Eine fachkundige Fördermittelberatung hilft, die Reihenfolge so zu wählen, dass die maximale Zuschussquote erreicht wird und keine späteren Maßnahmen behindert werden. Für Mietende ist die enge Abstimmung mit der Vermieterseite wichtig, wenn Modernisierungen geplant sind; parallel sichern Zuschüsse und Grundsicherung die laufende Bewohnbarkeit.
Antragstellung, Nachweise und FristenErfolgreiche Anträge stehen und fallen mit vollständigen Unterlagen. Für Zuschüsse im Mietverhältnis werden in der Regel aktuelle Rentenbescheide, Nachweise über Nebenkosten und Heizkosten, der Mietvertrag sowie Kontoauszüge benötigt. Bei hohen Nachzahlungen sind die vollständige Jahresabrechnung, bisherige Abschlagspläne und etwaige Mahnungen vorzulegen.
Für Investitionsförderungen durch die KfW ist eine fachliche Begleitung üblich; Kostenvoranschläge, technische Datenblätter und vor allem rechtzeitige Antragstellung vor Auftragsvergabe sind hier standardmäßig erforderlich. Wer Landesprogramme in Anspruch nehmen möchte, achtet auf die oft kurzen Antragsfenster und die Vorgaben zur Kombination mit Bundesmitteln. Ein früher Beratungstermin verhindert, dass Fristen verstreichen oder Maßnahmen vorzeitig begonnen werden.
Beispiel aus der PraxisEine alleinstehende Rentnerin mit kleiner Rente und steigenden Heizabschlägen profitiert unmittelbar vom pauschalen Heizkostenzuschuss im Rahmen des Wohngelds. Ergibt die Jahresabrechnung eine unzumutbare Nachforderung, kann bei bestehendem oder neu entstehendem Anspruch die Grundsicherung die Last abnehmen.
Ein Ehepaar im eigenen Einfamilienhaus denkt über den Heizungstausch nach und lässt zunächst die Förderfähigkeit prüfen.
Mit KfW-Zuschuss, Einkommensbonus und ergänzenden Landesmitteln reduziert sich der Eigenanteil spürbar, sodass der Schritt zur Wärmepumpe oder zum Fernwärmeanschluss wirtschaftlich wird. In beiden Fällen sichert eine begleitende Energieberatung den nachhaltigen Erfolg.
Häufige Stolpersteine und wie man sie vermeidetViele Ablehnungen beruhen nicht auf fehlender Bedürftigkeit, sondern auf unvollständigen Angaben oder vorschnellen Auftragsvergaben ohne vorherigen Förderantrag. Auch Missverständnisse über die „Angemessenheit“ von Heizkosten führen zu Unsicherheit.
Ratsam ist, vor einem Heizungstausch oder größeren Modernisierungsvorhaben immer die Förderberatung einzuschalten und alle Anträge zu stellen, bevor Aufträge verbindlich erteilt werden.
Bei Mietenden lohnt sich ein offenes Gespräch mit der Vermieterseite über Abschlagsanpassungen, sobald absehbar ist, dass die Jahresabrechnung aus dem Ruder läuft. Wer frühzeitig reagiert, verhindert Mahnkosten und nutzt Spielräume für Ratenzahlungen oder Zwischenlösungen.
Entlastung jetzt nutzen, Zukunft mitdenkenDie verfügbaren Hilfen greifen an drei Stellen: Sie federn laufende Kosten ab, sie entschärfen Nachzahlungen und sie fördern Investitionen, die den Energieverbrauch dauerhaft senken.
Für Rentnerinnen und Rentner mit kleinem Einkommen bedeutet das spürbare Entlastung im Alltag und eine Perspektive auf stabile Heizkosten in der Zukunft.
Wer seine Situation prüft, Beratungsangebote wahrnimmt und Anträge sorgfältig vorbereitet, kann 2025 sowohl bei den Sozialleistungen als auch bei der Heizungssanierung die bestmöglichen Zuschüsse erzielen. Bei Unsicherheiten lohnt der direkte Weg zur Stadtverwaltung, zur AWO oder zur Verbraucherzentrale, um die passende Unterstützung zügig auf den Weg zu bringen.
Der Beitrag Rente: Zuschuss und Hilfen für Rentner für Heizkosten 2025 erschien zuerst auf Gegen Hartz IV - Bürgergeld Ratgeber und Hartz 4 Tipps.
Wie der Westen die Hungerhilfe in Waffenlieferungen für die Ukraine umwidmet
Öcalan: „Recht auf Hoffnung“ muss gesetzlich verankert werden
Der seit 1999 auf der türkischen Gefängnisinsel Imrali inhaftierte kurdische Repräsentant Abdullah Öcalan hat beim jüngsten Treffen mit seinen Anwält:innen die Bedeutung des sogenannten „Rechts auf Hoffnung“ betont. In einer Mitteilung der Istanbuler Kanzlei Asrin, die Öcalan juristisch vertritt, heißt es, der 76-Jährige sehe die gesetzliche Umsetzung dieses Prinzips als eine Aufgabe des Staates – mit weitreichender Bedeutung über den Einzelfall hinaus.
Das Gespräch mit Öcalan und den weiteren Gefangenen auf Imrali hatte am vergangenen Montag (13. Oktober) stattgefunden. Die Mitteilung wurde am Freitag von Asrin veröffentlicht.
Recht auf Hoffnung als juristische und politische Forderung
Öcalan verwies im Gespräch auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR), das lebenslang Inhaftierten ein „Recht auf Hoffnung“ zuspricht – also die realistische Möglichkeit, irgendwann wieder freizukommen. Der Europarat hatte die Türkei zuletzt im September erneut aufgefordert, diese Vorgabe in nationales Recht umzusetzen.
Öcalan erklärte dazu wörtlich: „Das Prinzip Hoffnung ist ein Schritt, den der Staat gehen muss. Er muss dieses Gepäck ablegen – es betrifft Tausende Menschen. Aus juristischer, politischer und ethischer Sicht ist das notwendig.“
Demokratisches Recht für alle Identitäten
Im Zusammenhang mit seinem Aufruf vom 27. Februar für „Frieden und eine demokratische Gesellschaft“ betonte Öcalan die Notwendigkeit, allen gesellschaftlichen Gruppen – ob ethnischer, religiöser oder konfessioneller Herkunft – das Recht auf freie Selbstäußerung und Lebensgestaltung zu garantieren. Insbesondere forderte er, dass die kurdische Identität endlich vollständig in das Rechtssystem der Türkei integriert werden müsse.
„Wirklicher Frieden kann nur entstehen, wenn auch die Kurd:innen rechtlich anerkannt und einbezogen sind“, so Öcalan. Bislang sei das kurdische Volk vom geltenden Recht weitgehend ausgeschlossen worden. Nun aber müsse ein „Recht auf demokratische Integration“ geschaffen und gesetzlich verankert werden.
Dabei verband Öcalan die juristische Ausgrenzung mit seiner persönlichen Gefangenschaft und dem allgemeinen Freiheitsbegriff. „Ein Leben ist nur dann sinnvoll, wenn es frei gelebt werden kann. Ich habe es schon früher gesagt: ‚Oh Leben, entweder werde ich dich in Freiheit leben oder ich werde dich als nie gelebt betrachten.‘ Das ist mein Lebensmotto, mein Leitsatz.“
Kritik an patriarchalen Strukturen, Unterstützung für Jineolojî
Öcalan bekräftigte seine Einschätzung, dass die Wurzel vieler gesellschaftlicher und politischer Konflikte in der strukturellen Ungleichheit zwischen Frauen und Männern liege. Eine Überwindung dieser Ungleichheit sei nur durch eine sozialistische Perspektive und eine emanzipatorische Lebenspraxis möglich, betonte er.
Der kurdische Vordenker erklärte darüber hinaus, die Arbeiten zur Jineolojî – die Wissenschaft der Frau – mit großem Interesse zu verfolgen und ihnen hohe Bedeutung beizumessen. Auch richtete Öcalan besondere Grüße an alle Frauen sowie an inhaftierte weibliche Gefangene.
Appell zur Beteiligung am Friedensprozess
Zum Abschluss rief Öcalan alle, die sich mit seinen Gedanken auseinandersetzen wollen, dazu auf, sich aktiv an der aktuellen Phase des Friedens- und Demokratisierungsprozesses zu beteiligen. „Freiheit entsteht durch praktische Arbeit – und durch die Vertiefung dieses Prozesses“, sagte Öcalan laut Mitteilung.
https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/temelli-parlament-soll-dialog-mit-Ocalan-aufnehmen-48359 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/Ozturk-abdullah-Ocalan-fordert-politische-reformen-und-Ubergangsgesetze-48062 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/Ocalan-ein-neuer-gesellschaftsvertrag-ist-notig-46340 https://deutsch.anf-news.com/hintergrund/ein-neuer-mensch-muss-entstehen-48339 https://deutsch.anf-news.com/hintergrund/das-problem-ist-politisch-die-losung-ebenfalls-48354
Istanbul: ESP-Vorsitzende Aktaş zu langer Haftstrafe verurteilt
Ein Gericht in Istanbul hat die Ko-Vorsitzende der Sozialistischen Partei der Unterdrückten (ESP), Hatice Deniz Aktaş, sowie drei Mitangeklagte zu insgesamt über 69 Jahren Haft verurteilt. Die Entscheidung wurde am Donnerstag von der 14. Kammer für schwere Straftaten verkündet. Die Anklage lautete auf Mitgliedschaft in einer „terroristischen Organisation“.
Neben Aktaş wurden die Journalistin Ebru Yiğit sowie die Aktivist:innen Mert Unay und Nurcan Gülbudak verurteilt. Yiğit ist Reporterin der linken Nachrichtenagentur ETHA. Nach Einschätzung von Beobachter:innen und Menschenrechtsgruppen handelt es sich um ein politisch motiviertes Verfahren.
Hohe Strafen, sofortige Inhaftierung
Hatice Deniz Aktaş und Ebru Yiğit erhielten jeweils 17 Jahre und einen Monat Freiheitsstrafe. Mert Unay wurde zu 20 Jahren und sechs Monaten verurteilt. Das Gericht ordnete die sofortige Inhaftierung aller drei an. Gegen Nurcan Gülbudak, die zu 14 Jahren und sieben Monaten verurteilt wurde, wurde das Urteil zunächst zurückgestellt. Sie bleibt vorläufig auf freiem Fuß.
Hatice Deniz Aktaş (l.) und Ebru Yiğit
Die Verurteilungen stützen sich auf eine Razzia im August 2022, bei der in einer Wohnung im Istanbuler Stadtteil Gazi angeblich Waffen, Munition und Propagandamaterial der MLKP sichergestellt worden sein sollen – einer in der Türkei verbotenen marxistisch-leninistischen Organisation. Die Angeklagten, die im Verlauf des Verfahrens bereits mehrere Monate in U-Haft saßen, bestreiten alle Vorwürfe und sprechen von konstruierten und manipulierten Beweismitteln.
Kritik an Beweislage und Verfahren
Laut Verteidigung fußen die Urteile im Wesentlichen auf den Aussagen eines anonymisierten Kronzeugen, der sich durch Kooperation mit den Behörden Strafminderung erhoffe. Belastbare Beweise für eine tatsächliche Mitgliedschaft in einer bewaffneten Organisation gebe es nicht. Die Durchsuchung in der als „Unterschlupf einer Terrorzelle“ diffamierten Wohnung in Gazi sei anders als von der Polizei vorgegeben nicht gefilmt worden.
In ihrer Abschlussrede vor Gericht wies Hatice Deniz Aktaş die Vorwürfe zurück und betonte, sie habe ihr Leben lang für soziale Gerechtigkeit, Gleichberechtigung und Bildung gekämpft – als Lehrerin, Gewerkschafterin und politische Aktivistin. Ihr Engagement für die Rechte von Frauen, Arbeiterkindern und Kurd:innen habe sie mehrfach zur Zielscheibe staatlicher Repression gemacht, so die 42-Jährige.
Politische Reaktionen und Protest
Die Urteilsverkündung wurde von Vertreter:innen mehrerer linker Parteien und Organisationen begleitet. In einer Erklärung sprach der Frauenrat der DEM-Partei von einem „politischen Urteil“, das Teil einer „systematischen Repression gegen Oppositionelle, Frauen und Freiheitsbewegungen“ sei. Die Partei forderte die sofortige Freilassung der Verurteilten.
Auch die ESP selbst bezeichnete das Urteil als „politisch motiviert“ und sprach von einem „konstruierten Komplott“ gegen die Parteiführung. Die Vorwürfe seien haltlos, die Beweise fingiert. Man werde sich jedoch durch Einschüchterung nicht vom politischen Kurs abbringen lassen.
https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/esp-mitglieder-unter-terrorverdacht-verhaftet-33655 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/esp-warnt-vor-politisch-motivierter-repressionskampagne-47587 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/turkei-16-festnahmen-bei-operation-gegen-esp-47910
Türkei will Militäreinsatz in Syrien und Irak bis 2028 verlängern
Der türkische Staatspräsident Recep Tayyip Erdoğan hat dem Parlament einen Antrag auf Verlängerung des Mandats für grenzüberschreitende Militäreinsätze in Syrien und im Irak vorgelegt. Der Vorschlag sieht eine Ausweitung der Einsatzbefugnis um drei Jahre vor – bis Ende Oktober 2028. Der Antrag fällt in eine Zeit, in der in der Türkei ein Prozess zur Lösung der kurdischen Frage läuft.
In dem Text des Präsidialantrags wird als Begründung angeführt, dass in den an die Türkei angrenzenden Regionen Syriens und des Iraks weiterhin eine „anhaltende Terrorbedrohung“ bestehe und „keine dauerhafte Stabilität“ erreicht worden sei. Die Lage stelle ein „Risiko und eine Bedrohung für die nationale Sicherheit der Türkei“ dar, heißt es in dem Dokument.
Bezug auf PKK, YPG und PYD
Besonders hervorgehoben wird im Antrag die Präsenz der kurdischen Arbeiterpartei PKK in der Kurdistan-Region des Irak (KRI), deren Bestrebungen als „ethnisch motivierter Separatismus“ dargestellt werden, der „regionale Stabilität und die Sicherheit der Türkei direkt bedrohe“. Die türkische Regierung betont zugleich ihr Interesse an der „territorialen Integrität und Stabilität Iraks“.
Mit Blick auf Syrien richtet sich die „Kritik“ gegen die kurdische Partei PYD und die Volksverteidigungseinheiten (YPG), die das Rückgrat der Demokratischen Kräfte Syriens (QSD) bilden. Ihnen wird vorgeworfen, sich der Integration in die syrische Übergangsregierung in Damaskus zu verweigern und damit den Friedensprozess im Land zu behindern. Die Gruppen verfolgten eine „separatistische Agenda“, die einer politischen Stabilisierung entgegenstehe.
„Legitimation“ über UN-Resolutionen
Zur rechtlichen Untermauerung des Einsatzes verweist der Antrag auf Resolutionen des UN-Sicherheitsrats. Darunter insbesondere auf die Resolution 2170, die alle Mitgliedstaaten dazu aufruft, „angemessene Maßnahmen im Kampf gegen den sogenannten Islamischen Staat (IS) und ähnliche Organisationen zu ergreifen“. Auch die territoriale Integrität von Syrien und Irak werde durch UN-Beschlüsse gestützt. Ergänzend wird auf internationale Zusammenarbeit zur Räumung von Minen, zur Rückführung von Geflüchteten und zur Vernichtung chemischer Waffen in Syrien hingewiesen, die Ankara weiterhin unterstützen wolle.
Mandatsverlängerung bis Ende 2028
Das Mandat für den Auslandseinsatz der türkischen Streitkräfte in Syrien und im Irak besteht seit dem 2. Oktober 2014. Zuletzt war es im Oktober 2023 um zwei Jahre verlängert worden. Mit der nun vorgeschlagenen Verlängerung soll das Mandat vom 30. Oktober 2025 an um weitere drei Jahre ausgedehnt werden. Wird der Antrag vom Parlament genehmigt, könnten türkische Truppen bis Ende 2028 in den genannten Regionen aktiv bleiben.
https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/abdi-grundsatzeinigung-mit-damaskus-uber-militarintegration-48418 https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/salih-muslim-ziel-ist-uns-zur-aufgabe-unseres-systems-zu-zwingen-48285 https://deutsch.anf-news.com/hintergrund/kalkan-regierung-hat-vernichtungspolitik-nicht-aufgegeben-48405
Abdi: Grundsatzeinigung mit Damaskus über Militärintegration
Die Demokratischen Kräfte Syriens (QSD) und die syrische Übergangsregierung in Damaskus haben sich nach Angaben von QSD-Generalkommandant Mazlum Abdi prinzipiell auf eine gemeinsame Integrationsmechanismus verständigt. Demnach sollen die Verbände des multiethnischen Bündnisses künftig als geschlossene militärische Einheit unter dem Dach des syrischen Verteidigungsministeriums agieren.
Gegenüber der Nachrichtenagentur Associated Press (AP) erklärte Abdi, dass die Einigung nach monatelangen politischen Blockaden zustande gekommen sei und eine „bedeutende politische und militärische Wegmarke“ darstelle.
Integration in den Staatsapparat
Kernpunkt der Verständigung ist laut Abdi die Einbindung der QSD nicht auf individueller Ebene, sondern als kollektive Formation in die regulären Streitkräfte Syriens. Eine gemeinsame Kommission unter Beteiligung des syrischen Verteidigungsministers und ranghoher Militärvertreter sei bereits eingerichtet worden. Diese solle die rechtlichen, administrativen und operativen Rahmenbedingungen der Integration definieren.
„Unsere Kämpfer:innen und Sicherheitskräfte – Zehntausende an der Zahl – werden nicht als Einzelpersonen, sondern in neu zu strukturierenden Einheiten entsprechend den Vorgaben des Verteidigungsministeriums in die nationale Armee aufgenommen“, sagte Abdi. Zudem sei vorgesehen, dass erfahrene QSD-Kommandierende künftig leitende Positionen innerhalb der Armee und im Ministerium übernehmen.
Kampf gegen IS als Legitimation
Abdi verwies auf die langjährige Rolle der QSD im Kampf gegen die Terrororganisation „Islamischer Staat“ (IS). Die dabei gesammelte Erfahrung könne einen wesentlichen Beitrag zur Reform und Stärkung der syrischen Armee leisten.
Das im März mit Damaskus ausgehandelte Abkommen sei zudem ein möglicher Wendepunkt im Syrienkonflikt, der seit über 14 Jahren andauert. „Seine Umsetzung kann die landesweite Stabilität entscheidend stärken“, so Abdi. In diesem Zusammenhang äußerte er sich besorgt über konfessionell motivierte Spannungen in den vergangenen Monaten in Regionen wie Latakia und Suweida, die auch im Nordosten Syriens auf Unruhe gestoßen seien. Ohne ein System der Gleichberechtigung für alle Bevölkerungsgruppen könne es künftig erneut zu solchen Vorfällen kommen.
Ziel: Dezentralisiertes Regierungssystem
Der QSD-Kommandant betonte, dass das Ziel der Demokratischen Selbstverwaltung von Nord- und Ostsyrien (DAANES) weiterhin ein „vereintes, aber dezentral regiertes Syrien“ sei. Die Machtverteilung zwischen zentralstaatlichen Institutionen und lokalen Strukturen solle gerechter gestaltet werden. „Das ist kein Separatismus, sondern ein Modell gerechter Verwaltung“, sagte Abdi.
Im Rahmen der Vereinbarung sollen sämtliche zivilen, wirtschaftlichen und sicherheitsbezogenen Institutionen in Nord- und Ostsyrien künftig an die zentralstaatlichen Strukturen angebunden werden.
Türkische Reaktionen
Auf die Frage nach einer möglichen Reaktion der Türkei auf die Annäherung zwischen Damaskus und den QSD erklärte Abdi: „Wenn sich die Syrer:innen untereinander einigen, gibt es keinen legitimen Grund mehr für eine Einmischung von außen.“ Er beobachte, dass Ankara zuletzt eine gewisse Flexibilität in dieser Frage gezeigt habe.
https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/abdi-dialog-mit-damaskus-und-turkei-dauert-an-48352 https://deutsch.anf-news.com/hintergrund/wir-sind-syrer-innen-wir-wollen-unsere-probleme-selbst-losen-47416 https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/qsd-delegation-schliesst-gesprache-mit-Ubergangsregierung-in-damaskus-ab-48367 https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/asayis-in-aleppo-wirft-Ubergangsregierung-bruch-des-waffenstillstands-vor-48328
Telephone conversation with Prime Minister of Hungary Viktor Orban
Vladimir Putin had a telephone conversation with Prime Minister of Hungary Viktor Orban at the initiative of the Hungarian side.