Meinungsfreiheit ist nicht nur das Recht, zu Allem seinen Senf dazu zu geben wie an einer Würstelbude. Es ist das Recht, Behauptungen der Mächtigen in Frage zu stellen, Erklärungen und Fakten einzuklagen und Alternativen einzufordern. Das mag unbequem sein, lästig, nerven, bremsen. Aber es ist der Motor des Fortschritts. Ohne Nörgler, Zweifler und Besserwisser kein Fortschritt. Zweifel ist eine gesellschaftliche Produktivkraft. Seine Diffamierung durch angeblich alternativlose Politik ist Rückschritt in vormoderne Zeiten. Deutschland braucht wieder einen Grundkurs in Debatte und Wiederbelebung der Streitkultur.» (- Roland Tichy, Journalist und Publizist)
Externe Ticker
Mike Palecek on Journalists' Betrayal of Truth, by Kevin Barrett
Ukrainische Callcenter verdienen mit Telefonbetrug gegen EU-Bürger jeden Monat Milliarden
Nicaragua verlässt Zentralamerikanisches Parlament
Mexiko: Internationaler Kongress zu Popularmusik und Politik in Chiapas
Mustererkennung
Die Verantwortlichen von Systemmedien behaupten wiederholt, investigativ zu sein — zu Recht?
Der Begriff Systemmedien bezieht sich sowohl auf die großen privaten als auch die öffentlich-rechtlichen Medien. Vor über einem Jahrzehnt fanden sich „Private“ und „Öffentliche“ zu zwei sogenannten Rechercheverbünden zusammen. Diese bemerkenswerte Eintracht hat folgerichtig auch die Berichterstattung noch mehr „vereinheitlicht“. Aber handelt es sich dabei überhaupt um Berichterstattung oder geht es nicht viel mehr um manipulierende Erzählungen?
Ein Rechercheverbund?Als zwei ARD-Medienanstalten und die Süddeutsche Zeitung im Jahre 2014 beschlossen, gemeinsam einen „Rechercheverbund“ zu betreiben, zog das bald Kritik nach sich:
„Der Rechercheverbund von WDR, NDR und »Süddeutscher Zeitung« [SZ] hat es in den letzten Wochen häufig in die Schlagzeilen geschafft. Den beteiligten Redaktionen geht es bei den investigativen Recherchen darum, öffentlich zu machen, was andere lieber geheim halten würden. Doch die Offenheit, die sie in ihren Veröffentlichungen einfordern, ist schnell vergessen, wenn es um die Zusammenarbeit zwischen den drei Partnern geht.“ (1)
Die private Konkurrenz war ob der Schleichwerbung für die Konkurrenz bei öffentlich-rechtlichen Sendern verständlicherweise auch nicht gerade begeistert, doch die Kritik könnte auch ein Schattenboxen sein:
„Die drei Partner spielen ihre Kooperation herunter und erklären, es gebe keine gemeinsame Firma, keinen gemeinsamen Etat und keine Zahlungen untereinander. […] Bei diesen informellen Rechercheverbünden wollen sich die Sender systematisch den Regeln, die bisher für Rundfunkanstalten galten, entziehen.“ (2)
Ob man sich da Regeln für Rundfunkanstalten zu entziehen versucht, ist für den Außenstehenden nicht erkennbar. Aber ansonsten hat das schon seine Richtigkeit: keine gemeinsame Firma, kein gemeinsamer Etat und keine Zahlungen untereinander. Darum geht es auch gar nicht, wie wir gleich sehen werden. Eines im Zitat ist essenziell: „informell“ — informell inwiefern?
Der Elefant im Raum blieb bei aller Kritik unangetastet. Denn keiner wagt die Frage zu stellen, ob dieser Verbund das, was er im Namen führt, auch tatsächlich betreibt. Dieser sogenannte Rechercheverbund weckte schließlich aufgrund seiner außergewöhnlichen Aktivitäten im Rahmen aktueller Ereignisse und deren Darstellung das gesteigerte Interesse des Autors, vor allem aufgrund eines erkennbaren Musters.
Geschichte 1Drohnen auf und in der Nähe von Flughäfen sind fast alltäglich. Was auch kein Wunder ist, angesichts von Millionen Drohnen, die inzwischen in den EU-Staaten registriert und zugelassen sind. Das ist also kein investigatives Thema. Auch das Erzählen einer Geschichte, die man anekdotenweise weitergibt, hat nichts mit investigativem, recherchierenden Journalismus zu tun. Wie wurde doch der Medienkonsument Anfang August des Jahres beglückt? Und, schauen wir nach einem Muster:
„Der Drohnenvorfall am Flughafen Leipzig/Halle hätte dramatisch enden können. Nach Informationen von WDR, NDR und SZ war eine ukrainische Frachtmaschine, neben der eine Sprengstoff-Drohne entdeckt wurde, am Vortag noch mit Munition beladen.“ (3)
Was fesselt den Empfänger an die Geschichte? Richtig: Dramatik. Selbst, wenn die Dramatik nur ein theoretisches Konstrukt ist, um die Erzählung warm zu halten. Deshalb „hätte der Drohnenvorfall dramatisch enden können“. Als im Bekanntenkreis des Autors diese Geschichte, damals, gleich am ersten oder zweiten Tag, zur Sprache kam, war die übereinstimmende, schenkelklopfende, sarkastische Erkenntnis: „Der Russe war´s. Wartet nur ab“. Fast alle ahnten, wohin die Geschichte sie führen sollte, wohlgemerkt die Geschichte, nicht etwa eine aufgedeckte Realität. Für sie bestand der Spannungsbogen lediglich darin, ob man die Inszenierung auch tatsächlich so weitertreiben würde. Man wurde nicht enttäuscht.
Es soll hier jedoch nicht um die Absurdität der Erzählung gehen, sondern um das Muster. Deshalb gehen wir gleich ein paar Tage weiter in der Inszenierung. Auch die Zeitabläufe sind inszeniert. Sie halten den Spannungsbogen aufrecht:
„Laut Sicherheitskreisen soll der mutmaßliche Anschlagsversuch am Flughafen Leipzig Parallelen zu der spektakulären Anschlagsserie auf Luftfrachtpakete aufweisen. Recherchen von WDR, NDR und SZ zeigen, wie schon damals Drohnen eine wichtige Rolle spielten.“ (4)
Und? Fällt Ihnen das Muster ins Auge? Die Erzählung jedenfalls nimmt ihren Lauf. Am Folgetag hatte man dies herausgefunden. Das Muster hat übrigens etwas mit den Quellen der Information zu tun. Aber das haben Sie sicher längst erfasst:
„Nach dem mutmaßlichen Anschlagsversuch mit einer Drohne am Flughafen Leipzig/Halle entdeckten Ermittler nach Recherchen von NDR, WDR und SZ sogar mehrere DNA-Spuren — und eine verdächtige Antenne.“ (5)
Tage später wurde der Konsument der Gefahr entrissen, die Erzählung aus dem Blickfeld zu verlieren. Fleißige „Recherchierer“ wussten das zu verhindern. So man das Muster erst einmal bewusst wahrgenommen hat, erscheint die Methode plump, gar lächerlich:
„Bei dem Anschlagsversuch auf dem Leipziger Flughafen kamen offenbar mehrere Drohnen zum Einsatz. Nach Informationen von WDR, NDR und SZ haben die Behörden ein weiteres Fluggerät entdeckt — und möglicherweise militärischen Sprengstoff.“ (6)
Wie das Ganze vorerst endete, ist bekannt. Weil die nach diesem Muster erzählte Geschichte den Politikern gut genug war, eine weitere Verschlechterung der Beziehungen zur Russland zu begründen, plus weiter auf Rüstung und Kriegstreiberei zu setzen. Aber abschließend zur phantastischen Geschichte über „hybride russische Bedrohungen“ mittels Drohnen aus dem Baumarkt noch einmal das Muster:
„Bundesweit gab es in diesem Jahr bereits mehr als 160 Sabotageverdachtsfälle. Zudem wurden mehr als 740 verdächtige Drohnensichtungen gezählt. Das geht aus einem internen BKA-Lagebild hervor, das NDR, WDR und SZ vorliegt.“ (7)
Geschichte 2Wechseln wir das Thema. Es gibt eine neue Geschichte. Wird ihr Skript nach den gleichen Methoden gestaltet sein wie Geschichte 1? Ganz wie in Geschichte 1 wird die Erzählung erst einmal breit an die Öffentlichkeit getragen, damit man sie später unter großer Anteilnahme weiterentwickeln kann. Und erneut taucht das Muster auf:
„Ermittler haben Ex-BND-Präsident August Hanning festgenommen. Nach Recherchen von WDR, NDR und Süddeutscher Zeitung soll ihm ein Zuträger geheime Dokumente aus dem BND verschafft haben. Landeten die Informationen bei ausländischen Akteuren?“ (8)
Zu begreifen, was das Ganze bezwecken soll, verlangt eine entsprechende Perspektive. Den Verfassern des Skripts geht es nicht um die Quellen, es geht um die Geschichte! Das war so in Geschichte 1 und es wird auch in dieser Geschichte so sein. Die Geschichte muss bekannt werden, sie muss verbreitet werden. Außerdem läuft die Geschichte als Serie, als eine Abfolge von Episoden. Das „Lustige“ an Geschichten dieser Art ist, dass ihr Ende vorbestimmt ist. Die Geschichte ereignet sich nicht etwa und wird dabei investigativ erfasst und dokumentiert. Nein, diese Geschichten werden nach dem Skript ausgerollt.
Wieso man das tut? Weil mit solchen Geschichten Meinungen beeinflusst werden — und das im großen Maßstab, denn es geht um das gesellschaftliche Klima. Diese Geschichten sind in ihrem Wesen voll und ganz auf Manipulation ausgelegt. Im Sinne der angestrebten Manipulation muss sich in der Geschichte das Eine zum Anderen fügen. Die Erzählung bedarf einer Reihenfolge, und außerdem bedarf sie der inszenierten, im Skript abgelesenen, Reaktion.
Waren Jörg Diehl, gegenwärtig Chef dieser „Investigativ“-Truppe bei der ARD, Florian Flade und Roman Lehberger investigativ unterwegs? Der Verfasser dieses Artikels meint: Das waren sie nicht. Aber natürlich: Als Schlagwort, als das Feigenblatt, um die Erzählung in den Informationsraum kolportieren zu können, taugt „investigativ“ sehr wohl. Und das lässt sich ziemlich einfach begründen. Nämlich damit, dass die Tatsache, das Ereignis, also die Verhaftung des früheren BND-Chefs August Hanning, ganz offiziell seit dem 6. Oktober auf der Webseite des Generalbundesanwaltes nachzulesen ist (9).
Im ARD-Tagesschau-Artikel der „Investigativen“ räumt man dann auch ein:
„Eine Sprecherin der Bundesanwaltschaft wollte den Vorgang auf Anfrage zunächst nicht kommentieren und verwies auf eine Pressemitteilung später am Tag.“ (8i)
Sarkastisch kommentiert, hatten „die Investigativen“ von ARD und Süddeutscher da mächtig Pech, dass nur Stunden später nach ihrer so fleißigen, hochklassigen investigativen Arbeit die Behörde ganz offiziell die Details zur Festnahme des Ex-BND-Chefs veröffentlichte. Hatten sie, „die Investigativen“, einfach nur Pech? Ist diese zeitliche Abfolge Zufall? Oder wurde die Nachricht mit Bedacht nur Stunden zuvor durchgestochen? Wohlgemerkt durchgestochen, nicht etwa recherchiert!
Es ist nicht so entscheidend, was im Fall Hanning wahr und was falsch ist. Das gilt auch für seine wirtschaftlichen Unternehmungen und die ungeklärte Rolle in einem Entführungsfall (10):
„Die Staatsanwaltschaft Hamburg beschuldigt die Steak-House-Erbin Christina Block, Ende 2023 wegen eines Sorgerechtsstreits die Entführung ihrer zwei jüngsten Kinder in Auftrag gegeben zu haben. August Hanning soll laut Ermittlern in einen früheren Entführungsversuch der Kinder verwickelt sein, was er bestreitet.“ (8ii)
Als Rahmen, als Honigtopf für eine Geschichte ist das natürlich zu gebrauchen. Wie aber lautet die Geschichte? Eine Geschichte, von der der Autor annimmt, dass sie längst geschrieben ist?
„Die Ermittler gehen dem Verdacht nach, dass der inzwischen 80 Jahre alte Ex-BND-Chef daraus mindestens in einem Fall eine Sicherheitsanalyse für einen fremden Nachrichtendienst erstellt haben soll. Nach Informationen von WDR, NDR und SZ geht es dabei aber nicht um Russland.“ (8iii)
Da haben wir es wieder, das Muster. Das Muster verweist auf die Quelle. Eine Quelle, die keine wirkliche ist.
Es geht, „nach Informationen von WDR, NDR und SZ“ (diese Dauerwerbung für Nichtleistung hat etwas ätzendes), angeblich „nicht um Russland“? Warten wir es ab. Emotional konditioniert auf Signalbegriffe sind die Leute genug und das Signalwort ist schon einmal gefallen. Die „Investigativen“ werden in den kommenden Wochen sicher kleckerweise mit neuen Erkenntnissen gefüttert, die umgehend an das geneigte, gläubige Publikum weiterzugeben sind. So die Spekulation des Autors. „Investigative Kollegen“ sind bereits auf ihre Art fleißig dabei, „russische Verbindungen“ in den Raum der Deutungshoheit einzubringen (11).
Wie dem auch sei, steht hinter all dem eine politische Agenda, stehen handfeste Entscheidungen, die eine Legitimation benötigen, und wenn auch nur eine scheinbare. Denn natürlich ist Russland nur der erklärte Gegner. Der wirkliche Gegner ist wer? Ganz einfach, wir, die Bürger dieses Landes. Und so strebt man in Berlin nach einem Gesetz, dass dem bundesdeutschen Inlands- und Auslandsgeheimdienst, Verfassungsschutz und Bundesnachrichtendienst, erweiterte operative Befugnisse in die Hand gibt (12, 13). Dabei geht es um eine radikale Ausweitung staatlicher Grundrechtseingriffe (14)!
Das Muster und SchlussfolgerungenWenn wir uns Geschichte 1 betrachten, gibt es keine wirklich belastbaren Quellen! Nichts ist prüfbar. Obwohl selbst dann, wenn es prüfbare wäre, das, was da auf den Konsumenten losgelassen wurde, überhaupt nicht taugt, die Grundessenz der Geschichte („der Russe war’s“) auch nur ansatzweise glaubhaft zu machen. Und außerdem: Sind das belastbare Quellen (in Klammern Quellenindex), nur weil man sie bei der ARD findet? Denn das ist das Muster:
- Erste Quelle (3): […] Nach Informationen von WDR, NDR und SZ […],
- Zweite Quelle (4): […] Recherchen von WDR, NDR und SZ zeigen […],
- Dritte Quelle (5): […] nach Recherchen von WDR, NDR und SZ […],
- Vierte Quelle (6): […] Nach Informationen von WDR, NDR und SZ […].
Nennen wir diese, nun ja, Quellen Sekundärquellen. Und damit wird es spannend, denn wer sind die Primärquellen? Fragen „die Investigativen“ diese Primärquellen ab? Oder ist es eher so, dass die Primärquellen „die Investigativen“ zur passenden Zeit mit passenden Informationen füttern? Wer glaubt ernsthaft an investigative Arbeit, wenn er diesen Informationsmüll zu Geschichte 1 sichtet?
Die fünfte Quelle (8) mit dem bekannten Muster sei nicht vergessen: […] Nach Recherchen von WDR, NDR und SZ […]. Sie stellt sozusagen die Auftaktepisode, den Prolog zu Geschichte 2 dar, denn die ist schließlich noch lange nicht vollständig erzählt. Aber wo bitte wird hier ein „informeller Rechercheverbund“ (2i) erkennbar? Was erkennbar wird, ist ein informelles Netzwerk. Ein Netzwerk mit klarer Aufgabenverteilung, in dem die integrierten Medien die Rolle des Multiplikators und des beständigen Bewahrers von Narrativen ausfüllen.
Aber warum das Ganze?
Der tote Gaul muss weiter geritten werden, die Leute dürfen nicht zur Besinnung kommen. Das Märchen von der russischen Gefahr ist unbedingt weiterzupflegen. Nur so können die hausgemachten und immer weiter eskalierenden wirtschaftlichen und politischen Probleme im Innern nach außen umgeleitet werden, und nur so sieht man eine Chance, die bundesdeutsche Gesellschaft kriegstüchtig zu machen. Möge uns allen der Erfolg dieses Projekts erspart bleiben.
Wenn wir die Erzählung von Geschichte 1 als halbwegs abgeschlossen betrachten, dann lässt sich trefflich zu Geschichte 2 spekulieren. Geschichte 1 legte von Beginn an den Spin auf eine schrittweise „Aufdeckung“ angeblicher russischer, hybrider Kriegsführung in Deutschland. So verlogen sich ihre Erzählreihe auch darstellt, wurde sie doch zur politischen Entscheidungsfindung herangezogen. Als ob die Geschichte die Wahrheit erzählen würde. Aber selbst das stimmt so nicht, sie wurde nämlich gar nicht zur Entscheidungsfindung benötigt. Denn die Entscheidung war längst gefallen. Die Geschichte hatte nicht den Zweck der Entscheidungsfindung, sondern den einer zu findenden Begründung für die zuvor intern beschiedenen, zu fällenden Entscheidungen.
Das ist Betrug. Betrug ist ein dialektisches Phänomen. der Betrüger kann nur dann erfolgreich sein, wenn er Opfer findet. Opfer, die aus unterschiedlichen Gründen als zu Betrügende taugen.
Wie also wird Geschichte 2 weitergehen, was denken Sie?
Bitte bleiben Sie schön aufmerksam, liebe Leser.
Anmerkungen und Quellen(Allgemein) Dieser Artikel von Peds Ansichten ist unter einer Creative Commons-Lizenz (Namensnennung — Nicht kommerziell — Keine Bearbeitungen 4.0 International) lizenziert. Unter Einhaltung der Lizenzbedingungen kann er gern weiterverbreitet und vervielfältigt werden. Bei Verlinkungen auf weitere Artikel von Peds Ansichten finden Sie dort auch die externen Quellen, mit denen die Aussagen im aktuellen Text belegt werden.
(1) 03.05.2016; Berliner Zeitung, EST.; SZ, NDR und WDR: Warum der Rechercheverbund viele Fragen aufwirft; https://www.berliner-zeitung.de/article/sz-ndr-und-wdr-warum-der-rechercheverbund-viele-fragen-aufwirft-60303
(2, 2i) 30.06.2014; Focus; Günther Bähr; „Höchst bedenkliche Zusammenarbeit“; https://web.archive.org/web/20150325164952/https://www.focus.de/kultur/medien/medien-hoechst-bedenkliche-zusammenarbeit_id_3953827.html
(3) 06.08.2026; ARD-Tagesschau; Jörg Diehl, Florian Flade, Roman Lehberger; Anschlag auf Munitionstransporte geplant?; https://www.tagesschau.de/investigativ/drohnenfund-leipzig-100.html
(4) 10.08.2026; ARD-Tagesschau; Manuel Bewarder, Florian Flade, Roman Lehberger, Magdalena Karpinska; Die Methode „Drone“; https://www.tagesschau.de/investigativ/ndr-wdr/drohnen-russland-104.html
(5) 11.08.2026; ARD-Tagesschau; Manuel Bewarder, Florian Flade, Roman Lehberger; Verdächtige DNA-Spuren und eine Antenne; https://www.tagesschau.de/investigativ/ndr-wdr/dna-spuren-leipzig-100.html
(6) 25.08.2026; ARD-Tagesschau; Jörg Diehl, Manuel Bewarder, Florian Flade, Roman Lehberger; Ermittler finden weitere Drohne und Sprengstoff; https://www.tagesschau.de/investigativ/ndr-wdr/drohne-leipzig-110.html
(7) 03.09.2026; ARD-Tagesschau; Jörg Diehl, Manuel Bewarder, Florian Flade, Roman Lehberger; BKA zählt bereits 165 mutmaßliche Sabotageakte; https://www.tagesschau.de/investigativ/ndr-wdr/bka-lagebericht-sabotage-100.html
(8 bis 8iii) 06.10.2026; ARD-Tagesschau; Jörg Diehl, Florian Flade, Roman Lehberger; Ermittler nehmen Ex-BND-Chef Hanning fest; https://www.tagesschau.de/investigativ/ndr-wdr/bnd-hanning-100.html
(9) 06.10.2026; Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof; Festnahmen wegen mutmaßlicher landesverräterischer Ausspähung, Auskundschaften von Staatsgeheimnissen, versuchten Landesverrats und Spionage; https://www.generalbundesanwalt.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2026/Pressemitteilung-vom-06-10-2026.html
(10) 28.07.2026; ARD, NDR; Block-Entführung: Was über die Hintergründe bekannt ist; https://www.ndr.de/nachrichten/hamburg/block-entfuehrung-was-ueber-die-hintergruende-bekannt-ist,block-140.html
(11) 06.10.2026; Correctiv; Max Bernhard, Till Eckert, Alexej Hock, Martin Murphy; Früherer BND-Chef Hanning festgenommen: Geschäfte mit fremden Mächten; https://correctiv.org/aktuelles/sicherheit-und-verteidigung/2026/10/06/bnd-chef-hanning-festgenommen-geschaefte-russland-china/
(12) 12.08.2026; ARD-Tagesschau; Claudia Kornmeier; Mehr Macht für Nachrichtendienste — das ist geplant; https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/befugnisse-bnd-verfassungsschutz-100.html
(13) 06.07.2026; Bundesministerium des Innern; Gesetz zur Reform des Nachrichtendienstrechts; https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/DE/OESI2/nachrichtendienstrecht.html; https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/DE/Downloads/kabinettsfassung/OESI2/GE-ND-Reform.pdf?__blob=publicationFile&v=2
(14) 11.08.2026; AufRuhr; Florian Sievers; Warum starke Nachrichtendienste mehr Kontrolle brauchen; https://www.aufruhr-magazin.de/europa/nachrichtendienste-brauchen-kontrolle/
(Titelbild) Kamera, Licht, Scheinwerfer, Wahrheit; Autor: ahmedallballal (Pixabay); 11.06.2017; https://pixabay.com/de/photos/licht-wahrheit-fotografie-denken-2388796/; Lizenz: Pixabay License
It Took A Live-Streamed Genocide To Punch Through The Wall Of Western Apathy
I never asked to know what a dismembered child looks like. Israel imposed that knowledge upon me.
I never wanted to know what it looks like when military explosives blow an infant’s head off. I only know it because Israel forced me to know it.
The reason the Gaza holocaust hit westerners so hard is because it punched through the wall of our shitbrained western supremacist narcissism and our vapid mainstream culture and shook us violently awake to something real and terrifying.
All of a sudden the idea that our bombs are killing people in the middle east was no longer a vague abstraction sitting in the periphery of our awareness. It was a reality hitting us right in the guts in the middle of the day while we casually scrolled our phones, forcing us to run to the toilet to vomit up our lunch.
It made it personal. We were being kicked in the stomach over and over again by the state of Israel with the backing of our own western governments. The abuse of the Palestinians wasn’t something that was happening exclusively to the Palestinians; to a much smaller degree, it was also something that was happening to everyone who witnessed it.
Westerners aren’t accustomed to such confrontations. We are accustomed to bustling around in our mind-controlled dystopia with our first world problems and our neuroses and distractions, our attention going into treats and screens and our consumerist preferences and the petty dramas playing out in our respective social circles. Then all of a sudden we find ourselves in the bathroom puking up our sushi because our phone had just shown us the most unimaginably horrific thing we have ever seen.
And we were at all times aware that all the nausea and horror and rage and disgust we experienced when witnessing the Gaza holocaust happened because of the real material actions of real material people. The Israelis were deliberately causing as much devastation as possible to advance their longstanding goal of forcibly transferring all Palestinians out of Gaza. Our leaders were deliberately stalling and equivocating from behind their podiums to buy Israel enough time to make Gaza uninhabitable. We all understood that the waking nightmare we were witnessing was not some natural disaster that was passively occurring; it was being actively inflicted by people who were fully aware of what they were doing.
That’s the sort of thing that changes you as a person. Changes your whole worldview. Changes your politics. Changes your beliefs. The average westerner needs to do a lot of internal restructuring to truly reckon with the Gaza holocaust and all its implications.
That, I think, has been the biggest reason why the genocide of the Palestinians has gotten so much attention and sympathy. It’s because its live-streamed nature caused it to affect us in ways other acts of mass military slaughter usually don’t.
Westerners are so propaganda-addled and indoctrinated that we are largely apathetic to what our bombs are doing to human bodies on the other side of the world. It’s only when we are given some skin in the game, as in the Vietnam draft, that we start caring in any politically significant way. Gaza gave us skin in the game in the way it entered into our lives through our electronic devices and showed us things that were so jarring it left a permanent mark upon our lives.
Gaza forced us to look, and forced us to see, against all the efforts the propagandists have expended trying to keep us from noticing such things. That’s why this thing isn’t going away. People are only getting angrier and angrier. The empire has spent three years scrambling around unsuccessfully trying to get us to close our eyes again, and it keeps failing and failing and failing.
_________________
My work is entirely reader-supported, so if you enjoyed this piece here are some options where you can toss some money into my tip jar if you feel inspired. All my work is free to bootleg and use in any way, shape or form; republish it, translate it, use it on merchandise; whatever you want. All works co-authored with my husband Tim Foley. No generative AI used in any works.
Feature image via Adobe Stock.
By Netanyahu’s Own Math, Gaza Is 3,900 September 11ths
Adile Başak in Köln verstorben
Adile Başak, eine langjährige Aktivistin der kurdischen Freiheitsbewegung, ist in Köln verstorben. Die aus Riha (tr. Urfa) stammende Kurdin engagierte sich seit den frühen 1980er Jahren und setzte ihre gesellschaftliche und politische Arbeit später auch in Europa fort.
Başak wurde 1944 im Landkreis Bêrecûk (Birecik) geboren und kam 1980 mit der kurdischen Freiheitsbewegung in Kontakt. In deren frühen Jahren übernahm sie verschiedene Aufgaben und wurde insbesondere für ihre engen Beziehungen zu den Menschen in ihrem Umfeld bekannt. Weggefährt:innen kannten sie als Genossin und ältere Schwester, viele nannten sie „Mutter Adile“.
Auch nach ihrer Übersiedlung nach Europa blieb Başak der kurdischen Bewegung verbunden und beteiligte sich an gesellschaftlichen Aktivitäten. Ihre Familie und Weggefährt:innen erinnern an sie als eine Frau, deren Leben von der Verbundenheit mit ihrem Volk, ihrer Identität und ihren Werten geprägt gewesen sei.
Trauerfeier und Beisetzung in Köln
Für Adile Başak werden am Sonntag, 11. Oktober, zwischen 12 und 18 Uhr im Mala Kurda in Köln Beileidsbekundungen entgegengenommen. Die Beisetzung findet am Montag, 12. Oktober, um 10 Uhr auf dem Westfriedhof in Köln-Ehrenfeld statt. Familie und Freund:innen rufen alle Menschen, die Adile Başak kannten und mit ihr Erinnerungen teilen, zur Teilnahme an der Trauerfeier und Beisetzung auf.
Bund stürzt Arbeitslosenkasse in die Verlustzone
Die Schweiz hat ein Problem, das sich kaum schöner beschreiben lässt als mit einer Zahl: 249 Millionen Franken Verlust. So viel schrieb die Arbeitslosenversicherung (ALV) 2025 ins Minus. Noch bemerkenswerter ist aber, wohin das Geld fließt: Die Ausgaben für die Verwaltung schossen nach oben, während der Bund seinen Beitrag zur Versicherung strich.
Die ALV verfügt trotz des Fehlbetrags weiterhin über ein Milliardenpolster. 2025 standen Einnahmen von 8,44 Milliarden Franken Ausgaben von 8,69 Milliarden gegenüber. Das Eigenkapital bleibt damit komfortabel. Doch anstatt diese Mittel effizient zu bewirtschaften und die Versicherten und Arbeitgeber von der starken Finanzlage profitieren zu lassen, produziert der Staat vor allem eines: hohe Kosten.
Besonders ins Auge fällt die Verwaltung. Die Kosten der ALV sind 2025 deutlich gestiegen. Gleichzeitig belastete ein politisch und administrativ aufwendiges System die Versicherung zusätzlich. Der Bund hatte seinen Beitrag von rund 600 Millionen Franken im Rahmen der Sparmaßnahmen gestrichen. Die Rechnung wird damit letztlich von jenen getragen, die über Lohnbeiträge in die Versicherung einzahlen.
Noch fragwürdiger wird die Bilanz beim Blick auf die Digitalisierung. Mit ASAL 2.0 hat der Bund Anfang Januar 2026 das neue zentrale Auszahlungssystem der Arbeitslosenversicherung in Betrieb genommen. Es sollte Prozesse vereinfachen, die Effizienz erhöhen und die Auszahlung automatisieren. Statt eines reibungslosen digitalen Neustarts folgte zunächst jedoch ein erheblicher Systemstau.
In den ersten Monaten kam es zu teilweise schwerwiegenden technischen Problemen. Betroffen waren unter anderem die Systemleistung, die Verarbeitung eingereichter Unterlagen und die angeschlossenen Systeme. Die Folgen waren Arbeitsrückstände bei den Arbeitslosenkassen und längere Bearbeitungszeiten für Dossiers. Das SECO selbst räumte die Probleme ein und sprach von einer außerordentlich hohen Belastung der Arbeitslosenkassen.
Für Menschen, die gerade ihren Arbeitsplatz verloren haben, ist das keine lästige Kinderkrankheit einer Software. Wer auf Arbeitslosenentschädigung angewiesen ist, wartet nicht auf eine schöne Digitalisierungsbilanz des Bundes. Er wartet auf Geld für Miete, Krankenkasse, Lebensmittel und Rechnungen.
Das Timing war entsprechend miserabel. Der umfassendste Teil der neuen Software ging ausgerechnet dann live, als die Arbeitslosenkassen mit einer grundlegenden Systemumstellung konfrontiert waren. Für die Einführung musste die gesamte ALV-Informatik über die Jahreswende während rund zweieinhalb Wochen unterbrochen werden.
Der Bund betont inzwischen, ASAL 2.0 laufe seit April 2026 stabil. Ende August wurde das System vom SECO formell abgenommen. Gleichzeitig hält arbeit.swiss fest, dass die Bearbeitung noch nicht bei allen Arbeitslosenkassen gleich schnell erfolgt und die Dauer eines einzelnen Falls weiterhin von verschiedenen Faktoren abhängt.
Das mag technisch korrekt sein. Politisch ist es trotzdem ein Armutszeugnis: Der Staat baut ein neues System für eine Versicherung, die jährlich Milliarden bewegt – und muss danach monatelang stabilisieren, Fehler beheben und Rückstände abbauen.
Dabei ist die ALV kein beliebiges Verwaltungsprojekt. Sie ist eine Versicherung, in die Arbeitnehmer und Arbeitgeber einzahlen, damit Menschen im Fall eines Stellenverlusts nicht ins Bodenlose fallen. Gerade deshalb müsste der Anspruch auf Leistungen möglichst schnell und zuverlässig abgewickelt werden.
Auch finanziell ist die Entwicklung schwer zu erklären. Die ALV erwirtschaftete 2025 zwar einen Verlust von 249 Millionen Franken, verfügt aber weiterhin über erhebliche Reserven. Gleichzeitig stiegen die Gesamtaufwendungen massiv. Ein Teil davon ist durch die höhere Arbeitslosigkeit erklärbar. Doch wenn gleichzeitig die Verwaltungskosten zunehmen und ein neues IT-System zusätzliche operative Belastungen verursacht, stellt sich zwangsläufig die Frage nach der Qualität der staatlichen Steuerung.
Der Bund kann sich dabei nicht mit dem Hinweis retten, dass ASAL 2.0 inzwischen «stabil» läuft. Stabilität ist bei einer staatlichen Kerninfrastruktur kein Luxus und schon gar kein Erfolg, der nachträglich gefeiert werden müsste. Sie ist die Mindestanforderung.
Das eigentliche Problem liegt deshalb tiefer: Die Politik behandelt Milliardenreserven, IT-Projekte und Verwaltungsstrukturen offenbar allzu leicht als abstrakte Budgetposten. Für die Betroffenen sind sie das Gegenteil. Hinter jedem unbearbeiteten Dossier steht ein Mensch, der auf sein Geld wartet. Hinter jeder zusätzlichen Verwaltungsstunde stehen Kosten, die letztlich von Beitragszahlern getragen werden.
Und genau hier müsste die politische Debatte beginnen. Nicht bei der Frage, wie viel Geld noch in einem Fonds liegt, sondern bei der Frage, wie effizient dieses Geld für jene eingesetzt wird, für die die Versicherung geschaffen wurde.
Eine Arbeitslosenversicherung mit Milliardenreserven darf nicht daran scheitern, ihre eigenen Leistungen rechtzeitig auszuzahlen. Und ein Staat, der Milliarden für Digitalisierung ausgibt, darf sich nicht damit begnügen, dass eine neue Software nach Monaten der Probleme irgendwann stabil läuft.
Die ALV ist keine Spielwiese für Verwaltungsprojekte. Sie ist ein Sicherheitsnetz. Wer dieses Netz verwaltet, sollte mit dem Geld der Beitragszahler entsprechend sorgfältig umgehen.
Aktionsbündnis freie Schweiz: «Schluss mit Impfobligatorien und Monsterbussen!»
Jetzt werden im grössten Schweizer Kanton die Weichen gestellt: Die Totalrevision des Zürcher Gesundheitsgesetzes bietet die Gelegenheit, das bestehende Impfobligatorium mit Monsterbussen bis zu 50.000 Franken zu streichen. Wer kann schon eine solch horrende Busse bezahlen? Für eine junge Familie, Pensionierte, Selbständige, Pflegefachleute, Lehrkräfte oder Studenten kann ein solcher Betrag existenzbedrohend sein. Im Extremfall kann bei einer nicht bezahlten Busse sogar eine Ersatzfreiheitsstrafe folgen. Damit wird aus einem formellen Impfobligatorium durch die massive Sanktionsandrohung für die Betroffenen ein faktischer Impfzwang.
Gravierender Fehler der GesundheitsdirektionDabei ist der Gesundheitsdirektion erst noch ein gravierender Verfahrensfehler mit staats- und demokratiepolitischen Folgen passiert: In den Unterlagen des Vernehmlassungsverfahrens fehlte ausgerechnet der Hinweis auf jene Strafbestimmung, die bei einem Verstoss gegen ein Impfobligatorium eine Busse von bis zu 50.000 Franken vorsieht. Damit konnte die Bevölkerung zu einem der politisch brisantesten Punkte der Vorlage nicht klar Stellung beziehen, weil sie schlicht nicht korrekt informiert war. ABF Schweiz fordert deshalb eine Wiederholung der Vernehmlassung auf der Grundlage vollständiger Unterlagen.
Online-Petition und Flyer-SponsoringUm den politischen Druck zu erhöhen, hat das Aktionsbündnis freie Schweiz die Online-Petition «Gesundheitsgesetz Kanton Zürich: Kein Impfobligatorium mit Strafbestimmung» lanciert. Ausserdem bieten wir die Möglichkeit, einen Informationsflyer zu sponsern und gezielt in Gemeinden der Wahl verteilen zu lassen. Schliesslich unterstützen wir Bürger mit einer Briefaktion: Sie können politischen Entscheidungsträgern schreiben und die Streichung der Strafbestimmung verlangen.
Widerstand wirkt – wie das Beispiel St. Gallens zeigtDass Widerstand wirkt, zeigte sich eindrückliche im Kanton St. Gallen, wo sich das Aktionsbündnis freie Schweiz ebenfalls engagierte. Auch dort waren im Rahmen einer Revision des Gesundheitsgesetzes ein Impfobligatorium und eine damit verbundene Strafbestimmung von bis zu 20.000 Franken vorgesehen. Rund 2.500 Schreiben an den Regierungsrat machten den Widerstand aus der Bevölkerung sichtbar. Die Regierung strich den Passus danach wieder. Dieses Beispiel muss Schule machen, neben Zürich auch in den anderen Kantonen, wo Impfobligatorien teilweise mit Bussandrohung bestehen oder zur Diskussion stehen.
Etappenerfolg im StänderatDass dies der falsche Weg und einer Demokratie mit mündigen Bürgern unwürdig ist, hat inzwischen auch der Ständerat eingesehen. Er hält fest, dass explizit kein Zwang angewendet werden soll und dass ebenfalls explizit keine Strafen angedroht werden sollen. Damit verlieren die kantonalen Strafbestimmungen ihre Berechtigung und müssen gestrichen werden – sofern das Parlament dies tatsächlich so beschliesst. Es ist dies ein Etappensieg, auf den das Aktionsbündnis freie Schweiz vor und hinter den Kulissen hingearbeitet hat.
Nun gilt es, das Engagement entschieden weiterzuführen, bis die Impfobligatorien – mit und ohne Bussandrohung – aus allen nationalen und kantonalen Gesetzen entfernt sind. Der Widerstand muss Schule machen – nicht der direkte oder indirekte Impfzwang.
Stärkung oder Schwächung der Cybersicherheit? Geplantes Gesetz ist kontraproduktiv
Zum deutschen Gesetz «zur Stärkung der Cybersicherheit», das vergangenen Juni in den Gesetzgebungsprozess eingebracht wurde, fand am Montag eine Anhörung im Innenausschuss statt. In der öffentlichen Sitzung hatten die geladenen Sachverständigen etliche Bedenken und eine Reihe kritischer Anmerkungen, obwohl die meisten die Initiative grundsätzlich unterstützten.
Constanze Kurz vom Chaos Computer Club (CCC) formulierte vielleicht die härtesten Einwände. Der Verein berichtet auch auf seiner Website über diese Stellungnahme. Da man sogar kontraproduktive Effekte für die IT-Sicherheit in Deutschland sieht, warnt man vor einem Gesetz «zur Schwächung der Cybersicherheit».
Das geplante Gesetz würde den Behörden «weitgehend unkontrollierte Befugnisse zum Eindringen in Computersysteme geben», befürchten die Experten von der Hackervereinigung. Es sehe für die Polizei einen Strauß neuer Lizenzen zum Eingriff in IT-Systeme vor. Damit reihe es sich in eine ganze Serie weiterer staatlicher Hackerangriffe auf Computer, Telefone und sonstige IT-Systeme ein, schreibt der CCC mit Blick auf die aktuellen Reformpläne zum Nachrichtendienstrecht.
Die geplanten aktiven Maßnahmen zur Cyberabwehr seien zu invasiv, der IT-Sicherheit insgesamt nicht zuträglich und nicht ausreichend durchdacht, heißt es in der Stellungnahme. Nicht alle gewählten Mittel seien sinnvoll oder zielführend. Insbesondere würden Risiken und Kollateralschäden unterbewertet. Zudem liege das Problem im Grunde an anderer Stelle:
«Der nach wie vor beklagenswerte Zustand vieler und vor allem der weitverbreiteten IT-Produkte und IT-Systeme in Wirtschaft und Verwaltung ist das eigentliche Problem. Sonst bräuchte es die im Entwurf vorgeschlagenen Maßnahmen in diesem Umfang nicht.»
Ein Großteil der Kritik richtet sich gegen sogenannte «Hackbacks», die dem Bundeskriminalamt (BKA) und der Bundespolizei das Zurückhacken gegen Angreifer erlauben sollen. Die Behörden dürften damit Code und Daten auf allen erdenklichen Computern verändern, die im Zusammenhang mit «Angriffen auf die Sicherheit in der Informationstechnik» vermutet würden. Dazu müssten nicht einmal Richter befragt oder Betroffene über die Maßnahmen informiert werden, so der Club.
Der «hochgerüsteten hybriden Cyber-Kriegsrhetorik» des Entwurfs widerspreche die tatsächliche Definition eines «Angriffs auf die Sicherheit in der Informationstechnik». Diese setze bei alltäglichen IT-Angriffen an, also nach dem Strafgesetzbuch etwa bei Computerbetrug, Phishing oder Datenhehlerei.
Eingriffen in das Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität von IT-Systemen seien rigorose Grenzen zu setzen, fordert der CCC. Das gelte nicht nur in der Strafverfolgung, sondern auch für die Gefahrenabwehr. Das Bundesverfassungsgericht habe sich zum staatlichen Hacken zuletzt in seiner Staatstrojaner-Rechtsprechung 2021 sehr deutlich geäußert. Dies werde durch den Gesetzentwurf weitgehend missachtet.
Die geplanten eingriffsintensiven Maßnahmen der aktiven Cyberabwehr seien nicht nachhaltig. Daher würden sie im Gegensatz zu Methoden, die defensiv oder tatsächlich präventiv Angriffe verhindern, gar nicht oder nur sehr kurzfristig zur Verbesserung der Resilienz gegen Angriffe beitragen. Der CCC empfehle, sie zu streichen.
Was die Schlagzeilen über Russland, die Pest und einen mutmaßlichen Laborunfall verschweigen
Eine 28-jährige Mitarbeiterin des Irkutsker Anti-Pest-Forschungsinstituts in Russland ist nach einer schweren Lungenentzündung gestorben. Der Vorfall löste Quarantänemaßnahmen und die medizinische Überwachung von rund 200 Kontaktpersonen aus.
Trotz Schlagzeilen über einen «Pest-Verdacht» liegt laut TrialSite News bislang jedoch keine öffentlich bestätigte Pest-Diagnose vor. Die russischen Behörden hätten erklärt, die Frau sei an einer «Pneumonie ungeklärter Ätiologie» gestorben, und erweiterte Tests hätten keine Mikroorganismen nachgewiesen, die mit ihrer beruflichen Tätigkeit in Zusammenhang stehen. Das Portal stellt fest:
«Diese Unterscheidung ist entscheidend. Eine im Labor erworbene Infektion mit Yersinia pestis (Y. pestis) bleibt eine Möglichkeit, die durch die Begleitumstände und unbestätigte Berichte aufgeworfen wird – sie ist jedoch keine gesicherte Tatsache.»
Die Reaktion der öffentlichen Gesundheitsbehörden war dennoch umfassend. Das Krankenhaus in Schelechow, in dem die Frau behandelt wurde, verhängte Quarantänebeschränkungen und stoppte Neuaufnahmen sowie Entlassungen. Russlands Verbraucherschutz- und Gesundheitsschutzbehörde Rospotrebnadzor entsandte ihre Direktorin Anna Popowa in die Region.
Kontaktpersonen wurden ermittelt, medizinisch beobachtet und wiederholt getestet. Reuters berichtete zudem, dass Teile des Krankenhauses abgeriegelt wurden und ein nahegelegenes Aluminiumwerk Maskenvorschriften einführte.
Den russischen Behörden zufolge wurden die Maßnahmen vorsorglich aufgrund der Tätigkeit der Mitarbeiterin ergriffen. Diese Erklärung ist laut TrialSite plausibel: Wenn jemand, der mit gefährlichen Erregern arbeite, eine rasch fortschreitende, ungeklärte Lungenentzündung entwickle, entspreche eine aggressive Eindämmungsreaktion genau den Grundsätzen der Biosicherheit.
Wichtig sei: Die Behörden melden keine weiteren Erkrankungen unter den Beschäftigten des Instituts. Bei Tests unter den Kontaktpersonen wurden laut Rospotrebnadzor zwei COVID-19-Infektionen und zwei Rhinovirus-Infektionen festgestellt, jedoch keine anderen infektiösen Erreger. Diese Befunde sprechen gegen einen sich ausbreitenden Pestausbruch.
Hier liegt gemäss TrialSite das eigentliche Transparenzproblem. Rospotrebnadzor teile mit, dass «erweiterte Untersuchungen» des Probenmaterials der Verstorbenen keine Mikroorganismen identifiziert hätten, die mit ihrer beruflichen Arbeit in Verbindung stehen. Zudem hätten zwei Untersuchungen keinen Unfall mit pathogenen Mikroorganismen am Institut ergeben.
Die von TrialSite geprüften öffentlich zugänglichen Erklärungen liefern jedoch nicht die diagnostische Detailtiefe, die für eine unabhängige Bewertung dieser Schlussfolgerungen erforderlich wäre. Welche Proben wurden von der Frau genommen? Wann wurden sie im Verhältnis zum Symptombeginn und zur Antibiotikabehandlung entnommen? Wurde gezielt auf Y. pestis mittels Kultur, molekularbiologischen Methoden oder beidem getestet?
Weitere Fragen, die sich stellen: Wurden Blut- und Atemwegsproben untersucht? Wurde eine Obduktion durchgeführt und wurden Lungen-, Milz- oder anderes Gewebe getestet? Welche Erreger wurden nachgewiesen oder definitiv ausgeschlossen?
Laut TrialSite besagen die Leitlinien der US-Seuchenschutzbehörde CDC, dass bei Pestverdacht idealerweise Proben vor Beginn einer Behandlung untersucht werden sollten. Je nach Krankheitsbild können die Tests Blut-, Sputum- und Lymphknotenmaterial umfassen; Obduktionsproben können Lunge, Milz, Leber und Lymphgewebe beinhalten. Negative Kulturen beenden die Untersuchung keineswegs zwangsläufig, wenn der Verdacht fortbesteht.
Die unbeantwortete Frage laute daher nicht einfach, ob Russland die Patientin getestet hat. Das habe es nach eigenen Angaben eindeutig getan. Die Frage sei, was genau wie und mit welchen Ergebnissen getestet wurde.
Das Portal weist auf eine Nuance hin, die im Narrativ eines Laborunfalls weitgehend untergeht: In Teilen Sibiriens komme die Pest von Natur aus vor. Begutachtete Forschungen zur Genomik würden drei anerkannte natürliche Pestherde in Sibirien dokumentieren – Gorny-Altai, Tuwa und Transbaikalien –, in denen Y. pestis in Wildtierreservoiren zirkuliert. Verwandte Stämme kämen in den benachbarten Mongolei und China vor.
Forscher des Irkutsker Anti-Pest-Instituts selbst waren Koautoren einer Studie aus dem Jahr 2025 über Y. pestis-Stämme aus dem Gebirgs-Pestherd in Tuwa und angrenzenden Regionen. Die Arbeit beschreibt diesen Herd als seit seiner Entdeckung im Jahr 1964 kontinuierlich epizootisch aktiv.
Reuters merkt ebenfalls an, dass die Pest in Teilen Sibiriens endemisch ist, obwohl Infektionen beim Menschen in Russland selten sind. TrialSite stellt fest:
«Dies beweist im vorliegenden Fall keine natürliche Exposition, noch bedeutet es, dass die Stadt Irkutsk selbst ein natürlicher Pestherd ist. Aber es schafft eine wichtige Alternativhypothese, die nicht übersehen werden sollte.
Sollte sich die Pest letztlich bestätigen, müssten Ermittler noch immer klären, woher die Infektion stammte – aus beruflicher Exposition, Umweltkontakt oder einem anderen Übertragungsweg.»
In den sozialen Medien kursierende Berichte behaupten, die Mitarbeiterin habe ein Reagenzglas mit lebenden Bakterien zerbrochen. Reuters bezeichnet dies ausdrücklich als Gerücht und berichtet, dass Rospotrebnadzor keine Beweise für einen Unfall beim Umgang mit Erregern gefunden habe.
Solange keine schriftlichen Nachweise, Unfallprotokolle oder glaubwürdige Zeugenaussagen vorliegen, sieht TrialSite keine Grundlage dafür, ein zerbrochenes Röhrchen oder einen Freisetzungsvorfall im Labor als Tatsache darzustellen. Ebenso greifen Spekulationen über Biowaffenforschung derzeit den öffentlich verfügbaren Beweisen weit voraus. Das Portal erklärt:
«Die Diskrepanz, die Aufmerksamkeit erregt, ist verständlich: Eine unidentifizierte Lungenentzündung führte zum Tod einer jungen Mitarbeiterin eines Anti-Pest-Labors und löste eine ungewöhnlich intensive Reaktion der Gesundheitsbehörden aus.
Aber intensive Vorsichtsmaßnahmen sind kein Beweis für eine Vertuschung. Sie können auch ein Beleg dafür sein, dass die Behörden ein Biosicherheitsrisiko mit geringer Wahrscheinlichkeit, aber schwerwiegenden Folgen erkannt und angemessen reagiert haben.»
Der stärkere Kritikpunkt betreffe die Transparenz. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) erkläre, dass die Bestätigung der Pest die Laboridentifizierung von Y. pestis aus geeigneten klinischen Proben wie Blut, Sputum oder Bubo-Material erfordert. Lungenpest könne extrem rasch fortschreiten, sei aber bei frühzeitiger Erkennung behandelbar.
TrialSite ist der Ansicht, dass Russland Spekulationen erheblich reduzieren könnte, indem es eine anonymisierte Chronologie des Falls, die Probenarten, die Anamnese der antimikrobiellen Behandlung, die spezifischen Y.-pestis-Testmethoden, die Ergebnisse und eventuelle Obduktionsbefunde veröffentlicht, sowie die Grundlage, auf der Ermittler eine berufliche Exposition ausgeschlossen haben. Bis dahin sollten dem Portal zufolge zwei Schlussfolgerungen gleichzeitig gelten:
- Es gibt derzeit nicht genügend öffentliche Beweise für die Annahme, dass es sich um Lungenpest oder einen Laborunfall handelte.
- Es gibt auch nicht genügend öffentlich offengelegte diagnostische Informationen, um unabhängig festzustellen, woran die Forscherin gestorben ist.
«In diesem ungelösten Raum zwischen diesen beiden Aussagen – und nicht in reißerischen Vergleichen mit dem Schwarzen Tod – gehört die Untersuchung hin», schließt TrilaSite.
Die Schweiz im Schattenkrieg: Was die Ausstellung «TOP SECRET» über ihre geheime Rolle im Zweiten Weltkrieg zeigt
Eine Ausstellung im Château de Morges zeigt eine wenig bekannte Seite der Schweiz im Zweiten Weltkrieg: ihre Rolle als geheime Drehscheibe alliierter Nachrichtendienste und des Widerstands. Pikant: Konzipiert wurde die Ausstellung von Oberst a.D. Jacques Baud, der von der EU sanktioniert wurde.
Im Château de Morges am Genfersee hat Jacques Baud, Oberst im Generalstab a. D. und ehemaliger Mitarbeiter des Nachrichtendienstes, eine Ausstellung über die Schweiz im Zweiten Weltkrieg konzipiert, die den Blick auf diese Zeit grundlegend verändert.
Mit dem Bergier-Bericht von 2002 wurde die Geschichte der Schweiz im Zweiten Weltkrieg neben der Flüchtlingsfrage vor allem auf wirtschaftliche und finanzielle Aspekte verengt. Geopolitische Zusammenhänge wurden wenig beachtet und die Gefahr deutscher Angriffe auf die Schweiz massiv unterschätzt. Das zeigt die Ausstellung «top secret», die anhand von Dokumenten die Angriffspläne der deutschen Wehrmacht für die Jahre 1940, 1943 und 1945 detailliert belegt. Dokumentiert sind sie auch im 230 Seiten umfassenden Begleitband zur Ausstellung.
Die Ausstellung mit rund 500 bisher unveröffentlichten Dokumenten und Objekten geht auch der Frage nach, warum Deutschland die Schweiz angreifen wollte. Zu Kriegsbeginn hatte die Schweiz ihre Neutralität erklärt, die mit der Wahl General Guisans, eines ausgesprochenen Gegners der Nazis, bekräftigt wurde. Da die Armee auf die Verteidigung des gesamten Landes nur unzureichend vorbereitet war, beschloss Guisan, den Schwerpunkt auf das Réduit National mit den Alpentransversalen zu legen, damit diese nicht in Feindeshand fielen. Zudem wurde der ursprünglich nur mit sechs Offizieren besetzte Nachrichtendienst auf breiter Basis zur Abteilung für Nachrichtendienst und Sicherheit ausgebaut.
Als neutrales, von den Achsenmächten umzingeltes Land wurde die Schweiz für die Alliierten zu einem wichtigen Standort für verdeckte Stützpunkte. Von der Schweiz aus unterstützten sie die Widerstandsbewegungen gegen das Deutsche Reich mit Waffen, falschen Papieren, Sende- und Empfangsgeräten, Landkarten und vielem mehr, wie die Ausstellung in großer Breite zeigt.
Damit wurde die Schweiz immer stärker zu einer geheimen Drehscheibe der Nachrichtendienste der USA, Großbritanniens und der Sowjetunion sowie des französischen und polnischen Widerstands. Dies blieb auch der deutschen Abwehr nicht verborgen, die ihrerseits im Geheimen in der Schweiz ihren Interessen nachging. Diese Aktivitäten waren einer der wichtigsten Gründe für die deutschen Kriegspläne gegen die Schweiz.
Offiziell war die Schweiz neutral. Inoffiziell waren die Behörden über die Arbeit der alliierten Nachrichtendienste informiert oder arbeiteten teilweise mit ihnen zusammen. Jacques Baud weist darauf hin, dass General Guisan in dieser schwierigen Lage die Neutralität so anwandte, dass die Unabhängigkeit der Schweiz gewahrt werden konnte.
Ähnlich äußerte sich Winston Churchill in einer Rede vom 3. Dezember 1944:
«Von allen neutralen Ländern hat die Schweiz den größten Anspruch auf Anerkennung. Sie war die einzige internationale Kraft, die uns mit den schändlich gespaltenen Nationen verband. Welche Bedeutung kann es schon haben, ob sie uns die gewünschten Handelsvorteile gewährt hat oder ob sie den Deutschen zu viele davon eingeräumt hat, um selbst zu überleben?» Und weiter: «Es war ein demokratisches Land, das sich inmitten der Berge für die Freiheit einsetzte und letztendlich – trotz des Krieges – weitgehend auf unserer Seite stand.»
Die Ausstellung «top secret» im Château de Morges dauert noch bis zum 20. Dezember 2026. Vor Ort steht eine deutsche Übersetzung zur Verfügung.
Öffnungszeiten ab Oktober: Mittwoch bis Sonntag, 10 bis 17 Uhr.
Begleitband:
Jacques Baud: «GUERRE DE L'OMBRE – La Suisse au cœur de la résistance en Europe 1939–1945», Bière 2025, ISBN 978-2-88985-028-0.
EU-Vertragspaket: Der erste Urnengang könnte bereits im Juni 2027 stattfinden
Die politische Auseinandersetzung um die neuen Abkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union geht in die nächste Runde. Nachdem der Ständerat das Vertragspaket in der Herbstsession beraten hat, liegt der Ball nun beim Nationalrat. Dieser muss nicht nur die inhaltlichen Entscheidungen der kleinen Kammer behandeln, sondern auch die Frage klären, welcher Referendumsmodus letztlich gelten soll.
Eine zentrale Weichenstellung hat der Ständerat Ende September vorgenommen. Er sprach sich dafür aus, den Stabilisierungsteil des EU-Pakets Volk und Ständen vorzulegen. Konkret verankerte er das obligatorische Staatsvertragsreferendum. Das würde bedeuten, dass der Stabilisierungsteil ohne Unterschriftensammlung zur Volksabstimmung ansteht und angenommen wird, wenn eine Mehrheit der Stimmenden und eine Mehrheit der Kantone zustimmt.
Für die drei Abkommen des Weiterentwicklungsteils – zu Strom, Gesundheit und Lebensmittelsicherheit – ist nach dem Entscheid des Ständerats hingegen nur das fakultative Referendum vorgesehen. Das bedeutet: Sollte es zu einer Volksabstimmung kommen, müsste für jedes einzelne Abkommen zunächst separat die nötige Zahl an Unterschriften gesammelt werden. Die Sammlung müsste damit erfolgen, ohne dass zu diesem Zeitpunkt feststeht, ob tatsächlich über das jeweilige Abkommen abgestimmt wird. ABF Schweiz bezeichnet dieses Vorgehen in einer Medienmitteilung diese Woche als «Trickserei». Allerdings ist ausgerechnet das Gesundheitsabkommen für Souveränität und Mitbestimmung brandgefährlich.
Damit ist allerdings noch nichts endgültig entschieden. Der Nationalrat wird sich mit den Beschlüssen des Ständerats befassen und kann diese ändern. Damit kann er auch den Referendumsmodus und die weitere Abstimmungsordnung noch beeinflussen. Das gesamte Dossier muss deshalb noch durch die große Kammer, bevor feststeht, unter welchen Bedingungen die Verträge tatsächlich an die Urne gelangen.
Der erste Urnengang könnte dabei bereits im Juni 2027 stattfinden. Im Raum steht derzeit der 6. Juni 2027 als Abstimmungstermin für den sogenannten Stabilisierungsteil. Voraussetzung dafür ist, dass der Nationalrat diesen Teil des Geschäfts in der Wintersession abschließend behandelt. Die drei zusätzlichen Abkommen zu Strom, Gesundheit und Lebensmittelsicherheit könnten nach dem derzeit diskutierten Zeitplan zu einem späteren Zeitpunkt folgen.
Der Stabilisierungsteil bildet dabei das institutionelle Fundament der neuen Beziehungen zur EU. Dazu gehören unter anderem die dynamische Übernahme von EU-Recht und neue Regeln zur Streitbeilegung. Die drei Abkommen in den Bereichen Gesundheit, Lebensmittelsicherheit und Strom werden dem sogenannten Weiterentwicklungsteil zugerechnet.
Für das Abstimmungsverfahren ist diese Aufteilung entscheidend. Weil die EU ohne den Weiterentwicklungsteil keine sektoriellen Abkommen mit der Schweiz mehr abschließen will, würde eine Ablehnung des Stabilisierungsteils auch den Weiterentwicklungsteil hinfällig machen. Die drei zusätzlichen Abkommen müssten in diesem Fall nicht mehr separat zur Abstimmung gebracht werden. Umgekehrt könnten einzelne Weiterentwicklungsabkommen auch scheitern, obwohl der Stabilisierungsteil angenommen worden ist. Der Stabilisierungsteil würde trotzdem in Kraft treten.
Damit stellt sich auch die Frage nach der Reihenfolge der Volksabstimmungen. Werden die einzelnen Teile zeitlich getrennt behandelt, könnten zunächst Abstimmungen über den institutionellen Teil und später über die sektoralen Abkommen stattfinden. Befürworter einer solchen Aufteilung verweisen auf die Möglichkeit, die verschiedenen Themen getrennt zu behandeln. Kritiker sehen dagegen die Gefahr, dass über Teile abgestimmt wird, deren weitere Umsetzung von einem anderen Teil des Pakets abhängt. Auch im Parlament gehen die Einschätzungen über die sinnvolle Reihenfolge auseinander.
Für die nächsten Monate ist deshalb vor allem der Nationalrat entscheidend. Er kann den vom Ständerat eingeschlagenen Weg bestätigen oder verändern. Sollte der Stabilisierungsteil rechtzeitig behandelt werden und der entsprechende Referendumsmodus feststehen, könnte die Schweizer Stimmbevölkerung bereits am 6. Juni 2027 erstmals über einen zentralen Teil der neuen Beziehungen zur EU entscheiden.
U.S.-Truppen verlassen den Irak: Wir bekommen, was wir gewählt haben
Rund 5.000 tote US- und NATO-Soldaten, unzählige Tausende Verletzte, die Leichen von mindestens 180.000 Irakern – manchen Schätzungen zufolge sogar weit über eine Million – im Sand begraben und bis zu drei Billionen Dollar, die im Abgrund der US-Staatsverschuldung versickert sind: Das war der Preis für die Besetzung des Irak.
Nun haben sich die naiven und ungestümen Worte von George W. Bush schlussendlich doch bewahrheitet: «Mission Accomplished» ist Realität geworden – in Form eines geordneten Rückzugs, der (fast) alles abzieht, womit das US-Militär den Irak unter seiner Fuchtel hielt. Es ist vorbei. Bleibt die Frage: Warum gerade jetzt? Und bekommt der US-amerikanische Wähler von Trump damit genau das, was er wollte?
Die Worte und ein Zitat aus einem Artikel von Press TV bringen das Wesen dieses Besatzungsendes präzise und auf den Punkt:
«Der irakische Premierminister Ali al-Zaidi, der der Übergabezeremonie vorstand, bezeichnete den Abzug als Beginn einer ‹neuen Phase›, die durch die Souveränität des Irak, stärkere staatliche Institutionen und ‹ausgewogene Partnerschaften mit seinen Freunden› definiert sei.»
Mit «ausgewogenen Partnerschaften» meint er die BRICS-Staaten und die multipolare Weltordnung. In der öffentlichen Wahrnehmung herrscht oft der Irrglaube, Vasallenstaaten seien ihren Herren stets gehorsam wie Büroangestellte oder Burgerbrater bei McDonald's. Dem ist nicht so. Man kann jemandem nicht rund um die Uhr eine Waffe an den Kopf halten; der freie Wille bahnt sich früher oder später immer seinen Weg in die Handlungen eines Vasallen.
Selbst auf dem Höhepunkt der Besatzung blickte die lokale Regierung gen Himmel in der Hoffnung, eines Tages ein Stück Souveränität zurückzuerlangen – während sie hinter den Kulissen bereits Deals mit den Russen und Chinesen einfädelte. Der Irak empfand nicht die geringste Loyalität gegenüber Washington – warum sollte uns das überraschen?
Im Jahr 2025 schlossen die Iraker völlig ungeniert und öffentlich Abkommen mit den hochgradig sankionierten Russen im Bereich der Energieentwicklung. Energiegeschäfte mit Russland sind der Trend des 21. Jahrhunderts, das ist kaum verwunderlich. Ungewöhnlich war jedoch, dass sie laut dem Premierminister darum baten, «die Zusammenarbeit mit Russland in einer Reihe von Bereichen auszuweiten, einschließlich Partnerschaft und Expertise auf dem Gebiet der künstlichen Intelligenz».
Warum sie ausgerechnet im Bereich der KI Verträge mit Russland schlossen – einem Land, das sich laut Marco Rubio in einem Stellvertreterkrieg gegen die USA und den Westen befindet –, während sie noch von den USA besetzt waren, lässt zumindest aufhorchen. Auch die Aussage des russischen Außenministeriums, der Irak werde nach dem Ende der US-Besatzung «in der Lage sein, (erfolgreich) auf jede Herausforderung zu reagieren», gibt zu denken. Wird die «Operation Iraqi Freedom» am Ende ausgerechnet vom Kreml im wörtlichen Sinne vollendet?
Selbst als Joe Biden im Weißen Haus noch Geisterhände schüttelte, schlossen die Chinesen ein Abkommen mit den Irakern über den Bau von 1.000 Schulen und weiteren Infrastrukturprojekten im ganzen Land. Man muss sich ins Gedächtnis rufen, dass China in den Köpfen neokonservativer Soziopathen der ultimative Endgegner ist – und doch machten diese roten Kommunisten mitten im besetzten Irak ihre Geschäfte.
Bemerkenswert ist auch: Nach den Angriffen auf den Iran können China und Russland Kriegsschiffe nicht nur in den Iran, sondern auch in den Irak schicken, ohne Konsequenzen befürchten zu müssen – die USA hingegen nicht. Das macht das Scheitern der Besetzung Mesopotamiens nur noch ironischer: Trillionen wurden das Klo heruntergespült, nur um am Ende den Zugang zum Nahen Osten zu verlieren, während Moskau und Peking in der Region nach Belieben Verträge unterzeichnen.
Der Kern der Sache ist jedoch: Selbst mitten in der Besatzung gab es in Bagdad keine Roboter, die zu 100 Prozent spurten. Gott hat dem Menschen den freien Willen gegeben, und die Besetzung des Irak hat genau das gezeigt: Vasallen können den Vertretern Washingtons heute ins Gesicht lächeln und am nächsten Tag ohne Scham Telefonate nach Peking und Moskau führen.
Der feine Tanz des RückzugsSo wie die Iraker den Tanz der Pseudo-Unterwerfung aufführten, so beherrscht auch die Besatzungsmacht den Tanz des unvollständigen Rückzugs. Folgende Passage aus dem erwähnten Artikel von Press TV zeigt, wie ein bröckelndes US-Imperium dasselbe Drehbuch nutzt wie das strauchelnde Britische Empire vergangener Tage:
Ein Pentagon-Beamter erklärte, dass die USA zwar die offiziellen Militäroperationen beenden, aber weiterhin regionale Fähigkeiten wie Aufklärung, Überwachung und Erkundung aufrechterhalten werden, die in dem arabischen Land genutzt werden können.
Das bedeutet: Bislang hat noch niemand die Abrissbirne an die Gebäude in der Grünen Zone von Bagdad angelegt – der im Grunde größten US-Botschaft der Welt. Die Stützpunkte bleiben. Genauso wie die Franzosen nach wie vor versuchen, Geld aus ihren «ehemaligen» afrikanischen Kolonien zu pressen, oder die Briten ihre Spione und ihren Einfluss im Commonwealth in Indien und darüber hinaus halten, wird Washington mit Sicherheit eine Art abstrakten «Wiedereinstiegspunkt» und «lokalen Einfluss» im Irak aufrechterhalten – für alle Fälle. Das ist zwar etwas, das in den USA kaum jemand will, aber die berüchtigten Geheimdienste mit ihren Drei-Buchstaben-Kürzeln pflegen selten auf das einfache Volk zu hören. Vielleicht ist dieser letzte Brückenkopf also ein vertretbarer Kompromiss, um dieses gigantische Verschleudern von Wohlstand und Menschenleben zu beenden. Wie man so schön sagt: So sei es.
Man sollte zudem bedenken: Direkt nach dem überstürzten Abzug aus Afghanistan erlebten wir keineswegs eine globale Deeskalation, sondern eine Verlagerung und massive Eskalation des Sterbens an der ukrainischen Front. Es ist wichtig zu erwähnen, dass der russische Geheimdienst 2021 zweimal an die Medien durchsickern ließ, dass der große Knall bevorstehe und die Ukraine eine Offensive starten werde, um jeden im Donbass bis zum Letzten auszulöschen. Das heißt, die Russen sahen sich zum Eingreifen gezwungen – all das im Gefolge des US-Rückzugs im Nahen Osten unter Biden.
Wenn Washington den Irak nun also aufgibt: Bedauert man das Geschäft und versucht stattdessen, einige der Inseln rund um den Iran einzunehmen? Wird man den Petrodollar künstlich am Leben erhalten, indem man die Saudis vor den Huthis rettet? Oder schaltet man komplett in den Modus «Affe mit Handgranate» und sorgt in Taiwan für Wirbel? Oder wird Donald Trump tatsächlich seiner persönlichen Version der Monroe-Doktrin folgen und die Truppen in die «Festung Amerika» zurückziehen? Wir alle wissen, welche Option in den Ohren des US-Steuerzahlers am besten klingt.
Donald Trump: Ein Rätsel, gehüllt in ein Geheimnis, umweht vom Sturm der NarrativeWie erwähnt, erfolgte der Abzug aus Afghanistan unter dem Demokraten Biden, woraufhin sich der Fokus auf Russland verlagerte – den ultimativen Feind aller Demokraten, da der Kreml den Schlüssel zur Demontage ihrer Ideologie in den Händen hält. Der Rückzug aus dem Irak hingegen geschieht unter Trump, der sich angeblich auf einer messianischen Mission befindet, um Amerika zu retten und der Welt keine globalistische Ideologie aufzuzwingen. Dabei sind zwei Narrative von Bedeutung, die er schon lange vor seiner – inzwischen recht bizarren – zweiten Amtszeit wiederholt geäußert hat:
Donald Trump war zutiefst entsetzt über den chaotischen Biden-Abzug aus Afghanistan, bei dem Militärgüter im Wert von X-Milliarden Dollar zurückgelassen wurden und der wie ein nationales Demütigungsritual wirkte. Er äußerte immer wieder den Wunsch, den Nahen Osten zu verlassen – sei es der Irak, Syrien oder anderswo –, da er die dortigen US-Truppen als leichte Beute sah.
Nun, der Krieg im Iran – den Trump entweder selbst angezettelt, als Kompromiss geduldet oder schlicht mangels realer Macht nicht verhindert hat – hat tatsächlich bewiesen, dass die US-Streitkräfte im Nahen Osten wie auf dem Präsentierteller sitzen. Militärische Einrichtungen in der gesamten Region wurden vom Iran getroffenen, und die Opferzahlen dürften weit höher liegen, als Fox News zugeben möchte. Über den Irak speziell sagte Trump bereits während seines allerersten Präsidentschaftswahlkampfs:
«Offensichtlich war der Krieg im Irak ein riesiger, verdammt großer Fehler.»
«Wir hätten niemals im Irak sein dürfen.»
«Wir haben den Nahen Osten destabilisiert.»
«Wir werden aufhören, überstürzt fremde Regime zu stürzen, über die wir nichts wissen.»
Sicherlich gibt es keinen Präsidenten, der mehr redet als Donald Trump, aber auf eine seltsame Art löst er seine Wahlversprechen tatsächlich ein. Der Abzug aus dem Nahen Osten hat begonnen, und zwar auf überraschend geordnete Weise – nachdem unzählige Stützpunkte und Waffensysteme vom Iran in Schutt und Asche gelegt wurden. Die Entfernung der US-Militärmacht, die dort vermutlich ohnehin nie hätte sein sollen, wird die Region rasch wieder «stabilisieren». Denn Länder mit hoher Souveränität neigen meist dazu, sich nicht-suizidal zu verhalten. Dass einige dieser Zielscheiben von Iranern gewaltsam vom Spielbrett genommen wurden, war letztlich der Anlass, gleich alle abzuziehen – genau das, was die Masse der Wähler von seiner Präsidentschaft erhofft hatte.
Trump ist egozentrisch und ein Medienmanipulator, aber er ist nicht dumm. Zumindest in dieser Frage scheint er zu liefern, was die Öffentlichkeit wollte: ein Ende der Abenteuer des «Nation-Building» im Nahen Osten. Es gab viele Spekulationen darüber, dass Trump bereits vor langer Zeit versuchte, die US-Truppen aus Syrien abzuziehen, seine Befehle jedoch ignoriert oder untergraben wurden. Vielleicht brauchte es das Desaster im Iran, um die Dinge endlich ins Rollen zu bringen. Der gescheiterte Versuch, den Iran zu brechen, hat bewiesen, dass das Nahost-Abenteuer gescheitert ist, dass Israel der entscheidende Faktor in der US-Außenpolitik bleibt und dass die Navy eingerostet ist. Hat Trumps Nachgeben gegenüber den Zionisten ihm letztlich den politischen Spielraum verschafft, um im Ausland endlich durchzugreifen?
Darüber hinaus gibt es seit Langem den Wunsch nach einer energetischen Unabhängigkeit der USA – und nun sieht es ganz danach aus, als würde Energie künftig komplett aus der westlichen Hemisphäre bezogen. Wie praktisch. Wir alle wissen, dass das Öl in Venezuela problematisch ist und enorme Anstrengungen erfordert, um es wirklich zu nutzen. Aber wenn «Monroe-Doktrin 2.0» das Gebot der Stunde ist, kann sich der nächste Präsident darum kümmern – oder dessen Nachfolger.
Fazit: Die Lehre aus der Besetzung des Irak sollte für alle Geopolitik-Experten lauten, dass Landimperien – gerade im 21. Jahrhundert – die überlegene Option sind, da Kolonisierungsspiele schlicht nicht mehr funktionieren. Vasallen spuren nicht immer, und oft werden sie subtil zum Widerstand gedrängt. Nun kann sich die USA, so Gott will, endlich um das «Chiraq» im eigenen Land kümmern – genau so, wie es der amerikanische Wähler von Donald Trump verlangt hat.
***
Tim Kirby ist freiberuflicher Journalist, Fernseh- und Radiomoderator. Er ist russisch-amerikanischer Doppelbürger.
Dieser Beitrag ist zuerst auf Strategic Culture Foundation erschienen. Transition News durfte ihn mit freundlicher Genehmigung übersetzen und übernehmen.
UK: Polizei verhaftet 15-Jährigen wegen Beiträgen, in denen er sich über einen Politiker lustig macht
Großbritannien profiliert sich zunehmend in der Unterdrückung der freien Meinungsäußerung. So wurden dort in den vergangenen fünf Jahren mehr als 60.000 Menschen wegen «Kommunikationsdelikten» festgenommen.
Der jüngste Fall, der es in die Medien schaffte, ist derjenige eines 15-Jährigen, der sich über die Kleidung eines Gemeinderatsmitglieds lustig gemacht hatte. Wie Reclaim The Net berichtet, wurden vier Beamte der Polizei der West Midlands im Morgengrauen zu ihm nach Hause geschickt, um ihn festzunehmen sowie sein Handy und seinen Laptop zu beschlagnahmen.
Das Ganze begann laut dem Portal, als der Teenager, ein Aktivist der Partei Reform UK, auf Facebook über das Verhalten und die Kleidung des konservativen Stadtrats Simon Bennett bei Ratssitzungen in Wolverhampton schrieb. Bennett zeigte den Teenager bei der Polizei an und erklärte, die Beiträge seien «ziemlich persönlich in Bezug auf mein Aussehen».
In einem der Beiträge wurde Bennetts Aussehen demnach mit dem eines «Strichjungen» verglichen. In einem anderen hieß es: «Warum tauchen manche Stadträte in Shorts, T-Shirt und Turnschuhen bei einer Ausschusssitzung auf? Das ist so unprofessionell.» In einem weiteren Beitrag hatte der Teenager Bennett auf einem Foto mit Hasenohren versehen, begleitet von dem Kommentar: «Knabber … knabber … knirsch … knirsch. Kannst du es hören? Das ist das Geräusch eines Hasen, der die letzten Reste der Glaubwürdigkeit der Konservativen in Wolverhampton verschlingt.»
Dem Jungen zufolge, der noch halb im Schlaf war, als er abgeholt wurde, erklärten ihm die Beamten, die Festnahme erfolge aufgrund von Belästigung, böswilliger Kommunikation oder einem Hassverbrechen – oder einer Mischung daraus. Ein Beamter habe ihm mitgeteilt, es habe «mit sozialen Medien zu tun».
Der Teenager, der lediglich als Fraser identifiziert wurde, wurde gemäß Reclaim The Net zur Vernehmung mitgenommen. Anschließend sei er gegen Kaution freigelassen worden. Es sei ihm untersagt worden, an Stadtratssitzungen in Wolverhampton teilzunehmen. Die Polizei habe nicht erklärt, warum vier Beamte für die Festnahme erforderlich waren.
Bennet erklärte, die Polizei habe Fraser nicht ohne Grund festgenommen. Er ergänzte: «Es gab eine Reihe von Beiträgen, die sich gegen mich richteten. (…) Es war unangenehm, und ich wurde von einem Kind ins Visier genommen, mit dem ich nichts anfangen konnte.»
Der Politiker gab außerdem bekannt, dass er den Stadtrat gefragt habe, wie er damit umgehen soll. Dieser habe es für das Beste gehalten, den Fall «der Polizei zu melden». Die Polizei wiederum «hielt es für angebracht, ihn festzunehmen», so Bennett.
Laut Reclaim The Net hat sich die Free Speech Union des Falls angenommen und beabsichtigt, die Polizei wegen «unrechtmäßiger Festnahme» und «unrechtmäßiger Freiheitsberaubung» zu verklagen.
Unterdessen hätten die Anwälte der Organisation in einem Schreiben an die Polizei erklärt, dass «offensichtlich kein Straftatbestand vorliegt und die Festnahme sowie die Ermittlungen einen eklatanten Eingriff in seine Rechte darstellen».
Fraser, der angibt, online eher die lokale Labour-Partei (die den Gemeinderat führt) als die Konservativen kritisiert zu haben, wartet noch immer darauf, zu erfahren, ob Anklage gegen ihn erhoben wird. Das Portal kommentiert:
«Dieser jüngste Vorfall setzt dem Ganzen wohl die Krone auf. Vier Beamte, ein beschlagnahmter Laptop und ein abgeführter Teenager – nur weil er sich über das Outfit eines Stadtrats lustig gemacht hat. Und da wundert sich die Polizei, dass sie das Vertrauen der Öffentlichkeit verliert.»
Rentner aufgepasst: Ab jetzt gelten die neuen Regeln in den Supermärkten
Am 12. August 2026 beginnt in Deutschland und den übrigen EU-Staaten ein neues Kapitel im Verpackungsrecht. Einige Schlagzeilen der großen Medien sprechen bereits von einer “neuen Pflicht für alle Supermarkt-Kunden”, doch das ist zu pauschal: Rentnerinnen, Rentner und auch allen anderen müssen ab diesem Tag weder neue Behälter mitbringen noch Verpackungen nach einem neuen Verfahren entsorgen.
Handeln müssen zunächst vor allem Hersteller, Importeure und Händler. Für Kunden werden die Folgen nach und nach im Regal erkennbar, etwa durch veränderte Materialien, weniger problematische Chemikalien, besser verwertbare Verpackungen und später durch einheitliche Piktogramme.
Die neue Pflicht trifft nicht die Kunden an der SupermarktkasseDie EU-Verpackungsverordnung 2025/40, häufig PPWR genannt, trat bereits am 11. Februar 2025 in Kraft und wird grundsätzlich ab dem 12. August 2026 angewendet. Sie erfasst Verpackungen aus sämtlichen Materialien und begleitet deren gesamten Weg von der Herstellung über den Verkauf bis zur Entsorgung.
Deutschland hat das bisherige Verpackungsgesetz durch das neue Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz ersetzt. Das entsprechende Anpassungsgesetz wurde am 17. Juli 2026 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt in seinen wesentlichen Teilen ebenfalls am 12. August 2026 in Kraft.
Der Stichtag richtet sich somit in erster Linie an Unternehmen und Behörden. Kunden dürfen weiterhin dieselben Einkaufstaschen verwenden, müssen keine privaten Mehrwegdosen vorzeigen und riskieren auch kein Bußgeld, wenn auf einer alten Verpackung noch kein neues EU-Zeichen zu sehen ist.
Was sich am 12. August 2026 tatsächlich ändertEine unmittelbar wirksame Neuerung betrifft Verpackungen, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen. Solche Verpackungen dürfen ab dem Stichtag nur neu auf den EU-Markt gebracht werden, wenn festgelegte Grenzwerte für per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen, kurz PFAS, eingehalten werden.
PFAS werden wegen ihrer wasser-, fett- und schmutzabweisenden Eigenschaften eingesetzt und bauen sich in der Umwelt nur sehr langsam ab.
Die Verantwortung für die Einhaltung und den Nachweis liegt bei den beteiligten Unternehmen, nicht bei der Person, die den Joghurtbecher, die Tiefkühlpizza oder eine andere verpackte Ware kauft.
Zugleich verschiebt sich bei Eigenmarken und bestimmten Importwaren die finanzielle Verantwortung für Sammlung und Recycling.
Nach Angaben der Stiftung Verpackungsregister müssen Handelsunternehmen die Systembeteiligung für Eigenmarken sowie für importierte Fremdmarken ohne inländischen Zwischenhändler rechtzeitig übernehmen.
Registrierung, Beteiligung an einem Entsorgungssystem und Meldung der Verpackungsmengen bleiben bestehen. Geändert wird unter anderem, welchem Unternehmen diese Aufgaben in einer Lieferkette zugeordnet werden.
Warum die Regale am Stichtag nicht plötzlich völlig anders aussehenDie Verordnung gilt zwar ab dem 12. August, doch zahlreiche sichtbare Vorgaben haben eigene Übergangsfristen. Deshalb wird es in vielen Supermärkten am Morgen des Stichtags keine auffällige Veränderung geben.
Lebensmittelverpackungen, die bereits vor dem 12. August 2026 auf den Markt gebracht wurden, dürfen nach den Auslegungshinweisen der EU-Kommission grundsätzlich weiter angeboten werden, auch wenn es um die neuen PFAS-Grenzwerte geht. Sie müssen nicht allein wegen des Datums aus dem Regal genommen werden.
Neue Entsorgungszeichen kommen frühestens 2028Einheitliche EU-Piktogramme zur Materialzusammensetzung müssen nicht schon ab August 2026 auf Joghurtbechern, Kartons oder Folien erscheinen. Die Pflicht beginnt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der noch festzulegenden Ausführungsregeln, falls dieser Termin später liegt.
Die Zeichen sollen leicht verständlich sein und auch die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen berücksichtigen. Das kann besonders für ältere Personen hilfreich sein, wenn Materialarten bisher nur klein gedruckt oder mit wenig bekannten Abkürzungen angegeben werden.
Für die grundlegende Sortierinformation ist ein Piktogramm auf der Verpackung vorgesehen. Ergänzende Angaben können über einen QR-Code bereitgestellt werden, doch ein Smartphone soll die sichtbare Materialkennzeichnung nicht ersetzen.
Beim Mülltrennen bleibt es vorerst bei den bekannten RegelnVerbraucher entsorgen Verpackungen weiterhin nach den Vorgaben ihres örtlichen Entsorgers. Ob ein Bestandteil in die Gelbe Tonne, den Gelben Sack, das Altpapier, den Glascontainer oder den Restmüll gehört, richtet sich bis zur Einführung der neuen Kennzeichnung nach den bekannten Hinweisen und den kommunalen Bestimmungen.
Auch das deutsche Pfandsystem ändert sich am 12. August nicht grundlegend. Einwegpfandflaschen und Dosen werden weiterhin über die bekannten Automaten oder Annahmestellen zurückgegeben; was bei der späteren Einlösung eines Bons gilt, erläutert Gegen-Hartz im Beitrag „Pfandbon im Supermarkt erst an einem anderen Tag einlösen – geht das?“.
Wer das Pfand für selbst gekaufte Getränke zurückerhält, erhält wirtschaftlich betrachtet zunächst das zuvor gezahlte Geld zurück. Das neue Verpackungsrecht schafft keine zusätzliche Abgabe, die Kunden beim Einlösen eines Pfandbons entrichten müssten.
Mogelpackungen verschwinden nicht schon am 12. AugustBesonders missverständlich ist die Annahme, jede übergroße Verpackung sei mit dem Stichtag sofort nach den neuen EU-Vorgaben verboten. Nach den Auslegungshinweisen der EU-Kommission gelten die bisherigen Anforderungen zur Verpackungsminimierung noch bis Ende 2029 weiter, während die neuen Vorgaben aus Artikel 10 der Verordnung ab dem 1. Januar 2030 greifen.
Ab dann müssen Hersteller und Importeure Gewicht und Volumen auf das für Schutz und Funktion notwendige Maß begrenzen. Unnötige Schichten, falsche Böden oder Doppelwände, die lediglich eine größere Füllmenge vortäuschen, geraten dadurch stärker unter Druck, wobei eng gefasste Ausnahmen bestehen.
Für Verkaufsverpackungen ist bereits bis zum 12. Februar 2028 vorgesehen, unnötigen Leerraum so weit wie möglich zu verringern. Die häufig genannte Obergrenze von 50 Prozent betrifft dagegen gruppierte Verpackungen, Transportverpackungen und Verpackungen des Onlinehandels und gilt ab 2030 oder später, falls die vorgeschriebene Berechnungsmethode erst verzögert wirksam wird.
Die wichtigsten Termine im Überblick Termin Was sich ändert 12. August 2026 Die EU-Verpackungsverordnung und wesentliche Teile des deutschen VerpackDG werden angewendet. PFAS-Grenzwerte für neu auf den Markt gebrachte Lebensmittelverpackungen sowie neue Zuständigkeiten für Eigenmarken und bestimmte Importe greifen. 12. Februar 2028 Bei Verkaufsverpackungen muss der Leerraum auf das für die Funktion notwendige Maß verringert sein. Für besondere Produkte und Schutzanforderungen gelten sachliche Gründe für zusätzlichen Raum. Frühestens 12. August 2028 Einheitliche EU-Piktogramme zur Materialzusammensetzung werden verpflichtend. Der Beginn kann sich verschieben, wenn die zugehörigen Ausführungsregeln später wirksam werden. Frühestens 12. Februar 2029 Mehrwegverpackungen müssen mit einem Hinweis auf ihre Wiederverwendbarkeit gekennzeichnet werden. Auch hier kann eine spätere Frist gelten. Ab 1. Januar 2030 Neue Anforderungen an Gewicht und Volumen, Vorgaben gegen nur optisch vergrößerte Verpackungen und weitere Regeln zu Recyclingfähigkeit, Rezyklatanteilen sowie bestimmten Verpackungsformaten greifen schrittweise. Was das für Preise und Produktauswahl bedeuten kannDas neue Recht ordnet keine pauschale Preiserhöhung an und führt keinen festen Verpackungsaufschlag für Verbraucher ein. Unternehmen können jedoch Kosten für neue Materialien, Nachweise, Produktumstellungen und Entsorgung teilweise in ihre Kalkulation aufnehmen, während Wettbewerb, Lieferverträge und Rohstoffpreise die tatsächliche Entwicklung mitbestimmen.
Produkte dürfen nicht vertrieben werden, wenn die dafür verantwortlichen Unternehmen vorgeschriebene Registrierungs- oder Systempflichten nicht erfüllen. Daraus folgt aber nicht, dass ab dem 12. August flächendeckend Regale leer bleiben; große Handelsketten und Hersteller bereiten die Umstellung seit längerer Zeit vor.
Menschen mit kleiner Rente sollten deshalb weiterhin den Grundpreis, die tatsächliche Füllmenge und den eigenen Bedarf vergleichen. Eine große Packung ist nicht automatisch günstiger, wie auch der Gegen-Hartz-Ratgeber zum planvollen Einkauf bei Aldi erklärt.
Der Rentenausweis ändert an den neuen Verpackungsvorschriften nichts und begründet keinen allgemeinen Preisnachlass. Einzelne Händler gewähren dennoch freiwillige Vergünstigungen, wie das Beispiel eines Supermarkts mit Rentner-Rabatt zeigt.
Worauf Rentner beim Einkauf jetzt achten solltenNiemand muss vor dem nächsten Einkauf neue Symbole auswendig lernen. Sinnvoll ist es, vorhandene Entsorgungshinweise zu beachten, bei Unsicherheit die Angaben des örtlichen Entsorgers zu prüfen und Pfandzeichen nicht mit künftigen Materialpiktogrammen zu verwechseln.
Bei auffällig großen Packungen bleibt der Vergleich von Füllmenge und Grundpreis wichtiger als der äußere Eindruck. Wer allein lebt, spart häufig mehr mit einer bedarfsgerechten Größe als mit einem vermeintlich günstigen Vorrat, der später teilweise weggeworfen wird.
Wenn eine Verpackung nach dem Stichtag unverändert aussieht, ist das noch kein Hinweis auf einen Rechtsverstoß. Viele Anforderungen richten sich an den Zeitpunkt des erstmaligen Inverkehrbringens, andere werden erst in den kommenden Jahren verbindlich.
Der Beitrag Rentner aufgepasst: Ab jetzt gelten die neuen Regeln in den Supermärkten erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.
Beşli: Las:innen und Kurd:innen wurden Opfer derselben Staatslogik
Gesellschaftlicher Frieden bedeutet mehr als das Ende bewaffneter Auseinandersetzungen. Für Mehmedali Barış Beşli, Vorsitzender des Lasischen Kulturvereins (Laz Kültür Derneği), setzt er einen demokratischen Rechtsstaat voraus, in dem unterschiedliche Sprachen, Kulturen und Identitäten gleichberechtigt existieren können. Im ANF-Interview spricht der Jurist und Menschenrechtsverteidiger über die vom Verschwinden bedrohte lasische Sprache, die Bedeutung dezentraler Strukturen und die gesellschaftlichen und ökologischen Kämpfe im östlichen Schwarzmeerraum.
Dabei zieht Beşli eine Verbindung zwischen den historischen Erfahrungen der lasischen und der kurdischen Bevölkerung, ohne ihre jeweiligen Situationen gleichzusetzen. Beide seien Opfer derselben monistischen Staatslogik geworden. Die Lage des Lasischen führt er vor allem auf das Erbe einer assimilationistischen Staatstradition zurück. Eine demokratische und friedliche Lösung der kurdischen Frage werde die Situation der lasischen Sprache und Kultur zwar nicht automatisch verändern, sei für die Türkei aber von grundlegender Bedeutung. Einen demokratischen Wandel sieht Beşli letztlich nur dort, wo die Rechte der jeweils anderen nicht bloß anerkannt, sondern tatsächlich verteidigt werden.
„Keine Identität darf über einer anderen stehen“
Was bedeutet „gesellschaftlicher Frieden“ für Sie?
Gesellschaftlicher Frieden bedeutet für uns nicht lediglich, dass die Waffen schweigen oder keine bewaffneten Auseinandersetzungen stattfinden. Er bedeutet vielmehr, Rechtsstaatlichkeit, Gerechtigkeit und den Grundsatz gleichberechtigter Staatsbürgerschaft zu verwirklichen. Aus Sicht des Lasischen Kulturvereins kann gesellschaftlicher Frieden nur entstehen, wenn der Staat auf verfassungsrechtlicher Grundlage ein gleichberechtigtes Verhältnis zu allen Identitäten herstellt.
Gesellschaftlicher Frieden setzt voraus, dass die unterschiedlichen ethnischen Identitäten der Menschen in der Türkei sowohl im öffentlichen als auch im privaten Raum miteinander und nebeneinander existieren können – und dass die Gesellschaft diese Vielfalt als einen Wert begreift.
Wenn Frieden nicht nur bedeutet, dass die Waffen schweigen, sondern auch, dass sich alle unterschiedlichen Identitäten und Kulturen gleichberechtigt fühlen können: Welche Rolle spielen in diesem Prozess die lasische Identität und die Schwarzmeerregion?
Ich möchte mich hier eher auf die lasische Identität konzentrieren. Der Lasische Kulturverein hat mit seinen bescheidenen Möglichkeiten zumindest einen kleinen Beitrag zur Demokratisierung der Türkei geleistet. Unser Land sollte ein Land sein, in dem alle Unterschiede im öffentlichen Raum gleichberechtigt existieren können und keine Identität eine hierarchische Vorrangstellung gegenüber einer anderen einnimmt. Die lasische Identität steht daher in diesem Friedensprozess für die Verteidigung ihrer eigenen kulturellen Existenz auf der Grundlage eines Rechtsstaates. Zugleich steht sie an der Seite des Kampfes aller anderen ausgegrenzten Identitäten um ihre Rechte und damit unmittelbar für die Vorstellung einer demokratischen und pluralistischen Türkei.
Mehmedali Barış Beşli wurde 1970 in Çayeli in der Provinz Rize geboren und wuchs in einer lasischen Familie aus Ardeşen auf. Er studierte Rechtswissenschaften an der Universität Istanbul und engagiert sich seit den 1990er Jahren für die lasische Sprache und Kultur. 1993 gründete er gemeinsam mit Kazım Koyuncu die Rockband Zuğaşi Berepe, die mit lasischsprachiger Musik bekannt wurde. Im selben Jahr war Beşli an der Gründung von Ogni, der ersten Zeitschrift mit Schwerpunkt auf lasischer Kultur, beteiligt und übernahm deren Redaktionsleitung. 1994 wurde er vor einem türkischen Staatssicherheitsgericht wegen des Vorwurfs des „lasischen Separatismus“ angeklagt und freigesprochen. 2008 gehörte er zu den Gründern des Lasischen Kulturvereins, dessen Vorsitzender er ist. | Foto: privat
„Das Recht auf die eigene Muttersprache ist ein Grundrecht“
Nach Berichten der Vereinten Nationen und der UNESCO gehört Lasisch zu den „gefährdeten Sprachen“. Welche Erwartungen haben Sie im Hinblick auf eine mögliche gesellschaftliche Verständigung und die verfassungsrechtliche beziehungsweise gesetzliche Absicherung des Rechts auf die Muttersprache?
Dass die UNESCO Lasisch als „gefährdete Sprache“ einstuft, zeigt, dass ein Teil des kulturellen Erbes der Menschheit und natürlich insbesondere unseres Landes vom Verschwinden bedroht ist. Wir suchen uns unsere Muttersprache nicht aus. Das Recht auf die eigene Muttersprache ist ein unveräußerliches und unaufschiebbares Grundrecht. Im Falle einer gesellschaftlichen Verständigung erwarten wir daher zunächst, dass der Staat angesichts der drohenden Verdrängung des Lasischen tatsächlich tätig wird. Ohne gesetzliche Garantien können wir eine Sprache nicht durch Wahlfächer, die dem Wohlwollen der Verwaltung überlassen bleiben, oder durch bloße symbolische Maßnahmen vor der Assimilation bewahren. Der Staat muss seiner positiven Verpflichtung zum Schutz der vom Verschwinden bedrohten Sprachen nachkommen.
Die Schwarzmeerregion gilt historisch und politisch als eine Region, in der Sicherheitsdenken und nationalistische Reflexe besonders stark ausgeprägt sind. Wie beurteilen Sie die Haltung der Bevölkerung gegenüber Forderungen nach Frieden und Demokratie, und was muss getan werden, damit Frieden auch am Schwarzen Meer gesellschaftlich verankert werden kann?
Ich denke nicht, dass sich die östliche Schwarzmeerregion wesentlich von den anderen Regionen unseres Landes unterscheidet. Damit Frieden auch am Schwarzen Meer gesellschaftlich verankert werden kann, braucht es ein System, in dem das Recht allen Menschen Sicherheit bietet. Zugleich müssen die wirtschaftlichen und insbesondere die ökologischen Probleme der Region gelöst werden – wobei Ökologie für uns auch Sprache und Kultur umfasst.
„Beide sind Opfer derselben monistischen Staatslogik geworden“
Wie kann zwischen der Bevölkerung der Schwarzmeerregion und der kurdischen Bevölkerung eine Brücke der Empathie und des Dialogs geschaffen werden?
Als Menschen aus der Türkei stehen beide Kulturen ohnehin miteinander in Kontakt und im Dialog. Ich denke nicht, dass es zwischen ihnen keinen Dialog gibt. Eine weitere Gemeinsamkeit beider Gesellschaften liegt vielleicht auch in ihrer Mehrsprachigkeit. Beide Bevölkerungsgruppen sind Opfer derselben monistischen Staatslogik geworden. Wenn wir als Menschenrechtsverteidiger die Rechte der jeweils anderen nicht nur zum Schein, sondern tatsächlich verteidigen, gehen wir damit sogar über Empathie und Dialog hinaus.
Wie wird die von der kurdischen Politik häufig geforderte „Stärkung der Kommunen“ in der Schwarzmeerregion aufgenommen? Wie steht der Lasische Kulturverein zur Stärkung regionaler und lokaler Strukturen?
Die Stärkung der Kommunen ist keineswegs nur eine Forderung der kurdischen Politik, sondern ein Erfordernis modernen Verwaltungsrechts. Das Prinzip der dezentralen Verwaltung ist ein wichtiger Bestandteil einer Demokratisierung von unten. Die Menschen im östlichen Schwarzmeerraum, die vor Gericht dafür kämpfen, den Bau von Wasserkraftwerken in ihren Tälern oder die kommerzielle Verwertung ihrer Hochebenen zu verhindern, fordern im Grunde, dass Entscheidungen nicht in Ankara, sondern nach dem Willen der örtlichen Bevölkerung getroffen werden. Die Gemeinde Fındıklı etwa liefert ein wichtiges Beispiel für eine solche Kommunalpolitik. Mit der Stärkung lokaler Strukturen werden auch die Möglichkeiten erfolgreicher Politik größer.
Könnte eine demokratische und friedliche Lösung der kurdischen Frage den nationalistischen Druck in der Türkei verringern und damit auch den gesellschaftlichen Druck auf die lasische Sprache und Kultur durchbrechen?
Offen gesagt lastet auf dem Lasischen weniger ein gesellschaftlicher Druck als vielmehr das Erbe jener monistischen und assimilationistischen Staatstradition, die ich bereits erwähnt habe. Ich glaube nicht, dass sich eine demokratische und friedliche Lösung der kurdischen Frage unmittelbar auf uns beziehungsweise auf die lasische Sprache und Kultur auswirken würde. Unabhängig davon ist die Lösung dieser blutenden Wunde unseres Landes von unschätzbarem Wert.
„Sprachen und Kulturen zu erhalten ist keine politische Gunst“
Wir sprechen immer wieder über die Unterschiede. Welche Gemeinsamkeiten sehen Sie zwischen den beiden Gesellschaften?
Aus soziologischer Sicht haben beide Gesellschaften einen starken Charakter, der durch schwierige geografische Bedingungen geprägt wurde. Halay und Horon mögen sich nicht besonders ähnlich sein, doch kulturell nehmen sie wohl einen vergleichbaren Stellenwert ein. Als Jurist und Menschenrechtsverteidiger möchte ich eines unterstreichen: Sprachen, Kulturen und Identitäten am Leben zu erhalten, ist keine politische Gunst, sondern ein Gebot der Gerechtigkeit und der Menschlichkeit. Der Demokratisierungsprozess in der Türkei kann nicht losgelöst vom Schutz der Sprachen und Kulturen gedacht werden, die in diesem Land existieren. Eine gleichberechtigte, gerechte und freie Gesellschaftsordnung können wir schaffen, indem wir füreinander und für die Rechte der jeweils anderen eintreten.
Titelbild © İsmail Avcı Bucaklişi | Pixabay
Aleksiva: „Der Kampf des kurdischen Volkes hat auch den Lasen genutzt“Als Irfan Aleksiva eingeschult wurde, sprach er kein Türkisch. Seine Muttersprache war Lasisch. Weil er den Unterricht nicht verstand, musste er die erste Klasse wiederholen. Jahrzehnte später sieh...ANF News „Lebende Sprachen“ im Rückzug: Warum viele Sprachen in der Türkei vom Verschwinden bedroht sindSeit dem Jahr 2000 wird der 21. Februar auf Beschluss der UNESCO als Internationaler Tag der Muttersprache begangen. Ziel ist es, kulturelle Vielfalt und Mehrsprachigkeit weltweit zu fördern. Doch ...ANF News Yüksel Aksu: Wir müssen die Sprache und Identität des anderen respektierenDas türkische Kino hat gesellschaftliche Konflikte über Jahrzehnte häufig aus einer militaristischen und staatlich geprägten Perspektive erzählt. Kurdische Erfahrungen blieben lange unsichtbar oder...ANF News
Genf: Freiheitswache für Öcalan im 68. Monat
Vor dem Sitz der Vereinten Nationen (UN) in Genf haben Kurd:innen ihre seit mehr als fünfeinhalb Jahren laufende Freiheitswache für den kurdischen Repräsentanten Abdullah Öcalan fortgesetzt. Die wöchentliche Aktion, die am 25. Januar 2021 begann und inzwischen im 68. Monat stattfindet, stand diesmal im Zeichen des Jahrestags des internationalen Komplotts vom 9. Oktober 1998.
Die Teilnehmenden forderten die physische Freiheit Öcalans und Bedingungen, unter denen er seine Rolle im Prozess für Frieden und eine demokratische Gesellschaft wahrnehmen kann. Zugleich richteten sie ihren Protest an die internationalen Institutionen und forderten diese auf, ihrer Verantwortung gegenüber der seit Jahrzehnten andauernden Situation auf Imrali nachzukommen.
„Je mehr sie einengen, desto mehr werden wir erweitern“
Die Aktion begann mit einer Schweigeminute für die im kurdischen Freiheitskampf ums Leben gekommenen Menschen. Selma Sürer von der Kurdischen Frauenbewegung in der Schweiz (YJK-S) erinnerte daran, dass die Mahnwache seit Januar 2021 jeden Mittwoch vor dem UN-Sitz stattfindet. Die vergangenen Jahre hätten gezeigt, dass sich Öcalans Ideen trotz seiner Gefangenschaft zunehmend verbreitet hätten. „Wie lange ihr es auch hinauszögert, wir werden stärker werden. Je mehr sie einengen, desto mehr werden wir erweitern“, sagte Sürer.
Sie verwies dabei auch auf den Prozess für Frieden und eine demokratische Gesellschaft, der durch Öcalans Initiative in Gang gesetzt wurde. Der Politiker Serhed Agirî bezeichnete Öcalans Freiheit und die Schaffung freier Arbeitsbedingungen als Voraussetzung dafür, das internationale Komplott zu überwinden. Der PKK-Begründer müsse seine Rolle im weiteren Verlauf des Friedensprozesses wahrnehmen können. „Öcalan ist unser Hauptverhandlungspartner“, erklärte Agirî. Für einen Weg zu Frieden, Gleichheit und Demokratie müsse seine politische Rolle gewährleistet werden.
Mobilisierung nach Bern
Die Teilnehmenden riefen zugleich zu einer zentralen Kundgebung auf, die am Samstag, 10. Oktober, anlässlich des Jahrestags des Komplotts gegen Öcalan in Bern stattfinden soll. Die Aktion beginnt um 13 Uhr auf dem Waisenhausplatz. Erwartet werden Teilnehmer:innen aus verschiedenen Teilen der Schweiz. „Die Zeit für Öcalans Freiheit ist gekommen“, sagte Agirî und rief Kurd:innen und solidarische Kräfte zur Beteiligung auf. Die Mahnwache wurde mit den Parolen „Bi can bi xwîn em bi te re ne ey Serok“ (Mit Leib und Blut stehen wir an deiner Seite, Vorsitzender) und „Jin, Jiyan, Azadî“ (Frau, Leben, Freiheit) fortgesetzt.
Genfer Mahnwache fordert konkrete Schritte für Öcalans FreilassungVor dem Sitz der Vereinten Nationen in Genf ist die wöchentliche Mahnwache für die Freilassung von Abdullah Öcalan fortgesetzt worden. Die Aktion, die seit dem 25. Januar 2021 jeden Mittwoch stattf...ANF News KCDK-E und TJK-E rufen zu europaweiten Aktionen für Öcalan aufDer Kongress der demokratischen Gesellschaften Kurdistans in Europa (KCDK-E) und die Kurdische Frauenbewegung in Europa (TJK-E) rufen anlässlich des 28. Jahrestags des internationalen Komplotts geg...ANF News Öcalan: Jetzt ist es an der Zeit, durch die geöffnete Tür weiterzugehenDer kurdische Repräsentant Abdullah Öcalan hat sich mit einer ausführlichen Botschaft an die internationale „Peace and Democratic Integration Conference“ in London gewandt. Die zweitägige Konferenz...ANF News
Fußball, schwarzweiß
Deutschland hat – mal wieder – einen Rassismusskandal. Also Business as usual. Worum geht es diesmal? Die deutsche Fußballnationalmannschaft hat mit Jürgen Klopp ihren neuen Trainer, der sich in einigen Testspielen erst einmal warmlaufen muss. Dass die Personalentscheidungen des Einsteigers kritisch beäugt werden, ist völlig normal und war bisher immer so. Anders war diesmal allerdings, […]
<p>The post Fußball, schwarzweiß first appeared on ANSAGE.</p>