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Rente: Rentenbescheid richtig lesen ist Bares wert

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Viele Menschen haben ihren Rentenbescheid schon einmal erhalten, ihn jedoch nie genauer betrachtet. Dies ist verständlich, denn der Blick auf dieses Dokument kann auf den ersten Blick nicht besonders aufregend erscheinen.

Dennoch ist es wichtig, sich mit dem Rentenbescheid auseinanderzusetzen, um die eigene finanzielle Zukunft besser planen zu können. In diesem Beitrag erläutern wir die wichtigsten Bestandteile eines Rentenbescheids und was diese für Sie bedeuten.

Welche Informationen stehen ganz oben im Rentenbescheid?

Zu Beginn des Rentenbescheids finden Sie Ihre Versicherungsnummer. Diese Nummer ist essentiell für jede Kommunikation mit der gesetzlichen Rentenversicherung. Sie dient als eine Art persönliche Identifikationsnummer und sollte stets griffbereit sein.

Was ist das wichtigste Datum im Rentenbescheid?

Im ersten Absatz Ihres Rentenbescheids finden Sie ein besonders wichtiges Datum: den frühestmöglichen Renteneintritt ohne Abschläge.

In unserem Beispiel ist dies der 1. Februar 2038. Ab diesem Zeitpunkt können Sie regulär in Rente gehen, ohne dass Ihnen finanzielle Einbußen entstehen.

Welche wichtigen Zahlen enthält der Rentenbescheid?

Ein besonders wichtiger Teil des Rentenbescheids sind die drei Zahlen, die in einem Kasten stehen. Diese Zahlen geben Auskunft über verschiedene Rentenansprüche:

  1. Rente wegen voller Erwerbsminderung: Sollte es passieren, dass Sie von jetzt auf gleich nicht mehr arbeiten können, weil Sie erwerbsgemindert sind, würde Ihnen in unserem Beispiel eine monatliche Rente von 1.191,72 Euro zustehen.
  2. Bisher erreichte Rentenanwartschaft: Diese Zahl zeigt, wie viel Rente Sie bereits angespart haben. In unserem Beispiel wären dies 779,60 Euro, selbst wenn Sie ab sofort nicht mehr arbeiten würden.
  3. Regelaltersrente: Dies ist die Rente, die Sie bei regulärem Renteneintritt ohne Zu- oder Abschläge erwarten können. In unserem Beispiel wären dies 1.218,59 Euro.
Wie beeinflussen Rentenanpassungen und Inflation die Rentenhöhe?

Zwei wichtige Faktoren beeinflussen die Höhe Ihrer späteren Rente:

  1. Rentenanpassung: Jedes Jahr steigt die Rente, da sie an das Durchschnittseinkommen gekoppelt ist. Diese Anpassungen können erheblich sein. In unserem Beispiel würde eine jährliche Steigerung um 1 % die Rente auf 1.440 Euro erhöhen, bei 2 % wären es sogar 1.700 Euro.
  2. Inflation: Die Inflation vermindert den realen Wert Ihrer Rente. Selbst eine moderate Inflation von 1,5 % jährlich kann über die Jahre hinweg den Wert Ihrer Rente erheblich schmälern. In unserem Beispiel würden aus 100 Euro in heutiger Kaufkraft bis 2038 nur noch 59 Euro übrig bleiben.
Wie sollten Sie Ihre Rentenlücke schließen?

Angesichts dieser Faktoren wird deutlich, dass es wichtig ist, privat vorzusorgen, um die sogenannte Rentenlücke zu schließen. Dies bedeutet, dass Sie zusätzlich zur gesetzlichen Rente eigene Ersparnisse oder Investitionen aufbauen sollten. Eine weitere Möglichkeit ist, Rentenpunkte zu kaufen. Wie das funktioniert, haben wir in diesem Beitrag genauer erläutert.

Fazit: Warum sollten Sie sich Ihren Rentenbescheid genau ansehen?

Ihr Rentenbescheid gibt Ihnen einen detaillierten Überblick über Ihre zukünftigen Rentenansprüche und zeigt auf, wo eventuell eine Versorgungslücke entstehen könnte.

Nehmen Sie sich die Zeit, dieses Dokument genau zu studieren und planen Sie rechtzeitig Ihre private Altersvorsorge. Nur so können Sie sicherstellen, dass Sie im Ruhestand finanziell abgesichert sind.

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Schwerbehinderung: Reha-Träger muss Taxikosten zahlen – Urteil

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Beantragt ein behinderter Mensch bei einem beruflichen Reha-Träger einen Zuschuss zum Kauf eines neuen Autos, kann er bis zur abschließenden Entscheidung zumindest die Taxikosten für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte erstattet bekommen.

Dies hat das Sozialgericht Darmstadt in einem kürzlich veröffentlichten Beschluss entschieden (Az.: S 21 R 430/23 ER).

Antrag auf Investitionshilfe für den Kauf eines neuen Autos gestellt

Der Antragsteller, ein bei einem Reiseunternehmen beschäftigter schwerbehinderter Busfahrer, hatte bei seinem zuständigen beruflichen Reha-Träger einen Antrag auf Investitionshilfe für den Kauf eines neuen Autos gestellt. Sein altes Auto mit einem Kilometerstand von über 350.000 Kilometern verliere ständig Öl, sei reparaturanfällig und sei faktisch nicht mehr fahrbereit.

Dann, so der Busfahrer, könne er den acht Kilometer langen Arbeitsweg zu seinem Arbeitsplatz nicht mehr bewältigen.

Er beantragte daher im Rahmen von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben eine finanzielle Hilfe in Höhe von 22.000 Euro für die Anschaffung eines neuen Autos.

Der Reha-Träger wollte unter anderem nach Vorlage eines verkehrspsychologischen Gutachtens, mehrerer medizinischer Befundberichte und Fahrplanauskünfte für die Wege zwischen Wohnort und Arbeitsstelle noch nicht über den Antrag entscheiden.

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Schwerbehinderung: Anspruch auf Taxifahrten mit oder ohne Merkzeichen

Es müsse noch geklärt werden, ob er angesichts seiner Schwerbehinderung und einer geplanten Knieoperation weiter als Busfahrer arbeiten könne. Am besten wäre eine erneute Begutachtung durch die Rentenversicherung.

So lange wollte der Mann nicht warten und beantragte beim Sozialgericht eine einstweilige Anordnung.

Reha-Träger kann Taxikosten für Arbeitsweg übernehmen

Das Sozialgericht entschied, dass der Reha-Träger für die Gewährung einer Kraftfahrzeughilfe zuständig ist. Es handele sich um Leistungen zur Erhaltung oder Erlangung eines Arbeitsplatzes.

Dazu könnten auch Leistungen zum Kauf eines Autos gehören. Voraussetzung hierfür sei, dass der behinderte Mensch „nicht nur vorübergehend auf ein Kraftfahrzeug angewiesen“ ist und seine Teilhabe am Arbeitsleben nur auf diese Weise dauerhaft gesichert werden kann.

Im konkreten Fall könne der Antragsteller zwar grundsätzlich Anspruch auf Gewährung eines Zuschusses zum Autokauf haben. Nach den vorliegenden medizinischen Unterlagen stehe aber noch nicht fest, „dass die Teilhabe am Arbeitsleben nur auf diese Weise dauerhaft gesichert werden kann“.

Es sei unklar, ob der Busfahrer auch nach der anstehenden Knieoperation seine Tätigkeit weiter ausüben könne.

Sozialgericht Darmstadt: Gilt bis zur Entscheidung über Kfz-Zuschuss

Bis zur Entscheidung in der Hauptsache könne der Antragsteller aber vorläufig einen Anspruch auf Übernahme der Taxikosten haben. Auf diese Weise könne er zur Arbeit gelangen, entschied das Sozialgericht. fle

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Rotherham: 1.400 Mädchen von Pakistani-Banden vergewaltigt – aber Bürgerwut ist “rechtsextrem”

Im Rahmen der (nach der Ermordung dreier Mädchen im Grundschulalter in Southport durch den 17-jährigen Sohn von Migranten aus Ruanda ausgebrochenen) landesweiten gewalttätigen Proteste gegen die britische Migrationspolitik, die durch die Mobilisierung und Gegenaktionen islamischer Migrantengangs in bürgerkriegsähnliche Zustände umschlugen, erfolgte am Sonntag auch ein Sturm aufgebrachter Einheimischer auf ein Hotel in der Stadt Rotherham, in […]

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Große oder kleine Witwenrente? So gilt dann das!

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Witwen- oder Witwerrente gelten, wenn jemand bis zum Tod des Partners mit diesem verheiratet oder in einer Lebenspartnerschaft waren. Grundsätzlich muss dieses Verhältnis mindestens ein Jahr gehalen haben.

Eine Sonderstellung nimmt ein Unfallstod des Partners ein. Dann gilt auch bei einer Verbindung unter einem Jahre ein Anspruch.

Ohne Versicherung keine Rente

War der / die Verstorbene nicht verrentet und starb nicht bei einem Unfall, dann muss er / sie mindestens fünf Jahre in der gesetzlichen Rentenkasse versichert gewesen sein.

Große und kleine Witwenrente

Es gibt eine große und eine kleine Witwenrente. Die große liegt bei 55 oder 60 Prozent (je nachdem, ob die Betroffenen unter das alte oder neue Recht fallen) der Summe, die der verstorbene Partner als Rente erhalten hätte.

Eine kleine Witwenrente umfasst nur 25 Prozent der erwarteten Rente des Partners.

Zu kleinen und großen Renten kommt, wenn Kinder vorhanden sind, ein Kinderzuschlag.

Wann gilt die große Witwenrente?

Für die große Witwenrente müssen Hinterbliebene (je nach Todesjahr des Partners) das 45. bis 47. Lebensjahr vollendert haben, oder nach dem am 31. Dezember 2000 gültigem Recht berufs- oder erwersbunfähig sein.

Unter die großen Witwenrente fallen auch: Erziehung eines eigenen minderjährigen Kindes oder eines minderjährigen Kindes des oder der Verstorbenen. Darunter fallen im gegebenen Fall auch volljährige Kinder mit Behinderungen, Stief- und Pflegekinder, Enkel oder Geschwister.

Ohne erneute Heirat gilt die große Witwenrente bis zum Lebensende. Bei Heirat endet der Anspruch, jedoch besteht ein Anspruch auf eine Abfindung in Höhe zweier Jahreswitwenrenten.

Die kleine Witwenrente

Fallen die genannten Kriterien weg, dann gilt die kleine Witwenrente. Wer kein Kind erzieht, unter 45 Jahre alt und nicht erwerbsgemindert ist, erhält sie. Hier sind es nur noch 25 Prozent der Rente, die der verstorbene Mensch hätte beanspruchen können.

Nach altem Recht gilt die kleine Witwenrente unbegrenzt, falls die Betroffenen nicht erneut heiraten. Nach neuem Recht endet sie 24 Monate nach dem Tod des Partners.

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Was wird angerechnet?

Auch hier gibt es Unterschiede zwischen der alten und der neuen Witwenrente. Bei beiden gilt:
Angerechnet werden anteilig Einkünfte des hinterbliebenen Menschen auf die Rente.

Nach altem Recht nicht anrechenbar waren Betriebsrenten, Einkünfte aus privaten Versicherungen, Miet- und Kapitaleinnahmen. Das hat sich mit dem neuen Recht zum Teil geändert. Nach diesem werden folgende Finanzen in die Rente einbezogen:

Gehalt aus Berufstätigkeit, Arbeitslosengeld I, gesetzliche Rente, Betriebsrente, private Versicherungsrente, Elterngeld, Einkünfte aus Vermietungen und Verpachtungen, Kapitalgewinne und Zinsen.

Wie hoch wird Einkommen angerechnet?

Bei der Witwenrente gilt das gleiche wie bei anderen gesetzlichen Renten. Zusätzliche Einkommen werden zu 40 Prozent auf die Rente angerechnet. Dies gilt nicht für einen Freibetrag, der nicht abgezogen wird.

Es gibt jedoch einen Unterschied zu anderen Rente. Im Sterbevierteljahr nach dem Tod des Partners gilt eine Schonfrist, in der Einkommen nicht angerechnet wird.

Wer fällt unter das alte Recht?

2022 wurde die Witwenrente reformiert. Doch für manche, die diese Rente beziehen, gilt nach wie vor das alte Recht – nämlich für alle, bei dem Partner vor dem Jahr 2002 starb und für jene, die vor 2002 heirateten und auch wenn Hinterbliebene oder Versstorbene vor 1962 zur Welt kamen.

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Sierra Club Statement on Vice President Kamala Harris’s Selection of Minnesota Gov. Tim Walz as Running Mate

Today, Vice President Kamala Harris announced the selection of Tim Walz as her running mate. Walz, a former seven-term Congressman and retired Command Sergeant Major in the Army National Guard, currently serves as the 41st Governor of Minnesota, a position he has held since 2019.

In response, Sierra Club Executive Director Ben Jealous released the following statement:

“Like Vice President Harris, Governor Walz knows that climate change is the existential threat of our time. In his time serving in Congress and as Governor, he has worked to protect clean air and water, grow our clean energy economy, and see to it that we do all we can to avoid the very worst of the climate crisis. The Harris-Walz ticket is one that understands the fight before us, isn’t afraid to tackle climate change head-on, and will continue to build upon the legacy of the Biden-Harris administration moving forward. We welcome Governor Walz to the ticket and look forward to doing all we can to support the Harris-Walz campaign through November.”

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Gazas Wunde heilen

Nur radikaler Verzicht auf Vergeltung könnte im Nahen Osten einen Weg zum Frieden eröffnen.
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‘We’ve lost everything, for what?’: Gazan anger at Hamas grows as war drags on

Palestinians in Gaza are willing to pay a price for liberation, but many question the rationale and lack of forethought behind Hamas’ October 7 attack.

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OCI reaction to Kamala Harris Selecting Tim Walz as VP

In response to reports of Kamala Harris’s selecting Tim Walz as her vice presidential candidate, Collin Rees, Political Director of Oil Change U.S., said:

“Kamala Harris picking Tim Walz as her running mate is an encouraging sign that she’s willing to listen to the Democratic base. Walz’s collaboration with a progressive legislature in Minnesota has led to significant wins for working people, including important climate victories with a 100% carbon-free by 2040 law and a $2 billion climate spending program. At the same time, his lack of action to stop the Line 3 pipeline shows a troubling deference to fossil fuel interests. This campaign is an opportunity for Walz to put people before fossil fuel profits.

“The Harris-Walz campaign must continue to be bold and put forward a visionary agenda to address the climate crisis and end fossil fuels with a just transition. Our future hinges on leaders who will prioritize transitioning away from fossil fuels and tackling the climate crisis with urgency.”

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Sunrise on Tim Walz: Walz Is The Fighter Young People Need

In response to Kamala Harris announcing Gov. Tim Walz as her Vice Presidential running mate, Sunrise Movement Communications Director, Stevie O’Hanlon, released the following statement:

Tim Walz is an excellent choice for Vice President. This decision shows that Kamala Harris is taking seriously what is needed to rebuild the 2020 Biden-Harris coalition and energize young people, people of color, and union voters ahead of November.

As Governor, Tim Walz has made huge strides to address the climate crisis. He has done this by pitching climate action as a way to make people’s everyday lives better, create good-paying green jobs, and invest in making communities stronger. That is a winning message, and one the Democratic ticket should put at the forefront of their agenda.

As Governor of Minnesota, Walz successfully passed legislation to transition Minnesota utilities to 100% carbon-free electricity by 2040 while creating more clean-energy jobs, established a climate change subcabinet within his administration, and adopted stricter emissions standards for vehicles.
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YBŞ-Kämpfer Demhat Ereb tödlich verunglückt

Wie die Kommandantur der Widerstandseinheiten Şengals (Yekîneyên Berxwedana Şengalê) mitteilt, ist Demhat Ereb am 2. August 2024 in Behrewa bei einem Unfall ums Leben gekommen. Den Angaben zufolge hieß der YBŞ-Kämpfer mit bürgerlichem Namen Ali Hidir Zaher Abdulla und war Araber.

Die Kommandantur der YBŞ erklärte, Demhat Ereb habe sich als junger Araber für den Aufbau einer demokratischen Nation und die Stabilität der Region eingesetzt. Seit dem Tag seines Beitritts in die nach dem IS-Massaker von 2014 in Şengal gegründeten Widerstandseinheiten habe er seinen Dienst vorbehaltlos und erfolgreich erfüllt und Verantwortung übernommen. Sein Tod sei ein großer Verlust für die YBŞ und die Bevölkerung.

„Wir sprechen der Familie unseres Weggefährten Demhat unser Beileid aus und wiederholen unser Wort an unsere Gefallenen: Den uns von ihnen überlassenen Kampf werden wir auf ihren Wegspuren fortsetzen. Für ihren Traum von einem autonomen und freien Şengal werden wir bis zum Sieg kämpfen“, so die YBŞ-Kommandantur.

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Türkischer Drohnenangriff auf QSD-Posten bei Hesekê

Die Türkei hat offenbar einen weiteren Drohnenangriff in der Autonomieregion Nord- und Ostsyrien durchgeführt. Laut vorliegenden Informationen wurde heute gegen elf Uhr Ortszeit ein Militärposten der Demokratischen Kräfte Syriens (QSD) am Berg Kezwan in der Umgebung von Hesekê bombardiert. Bei dem Angriff soll es zu Sachschaden gekommen sein.

Am Montag ist ein Trinkwasserdepot in der Nähe von Dêrik von einer türkischen Drohne bombardiert worden, wenige Stunden davor wurde ein schon länger geräumter Militärposten der QSD im Südwesten von Qamişlo von einer Drohne angegriffen. Auch bei diesen Luftangriffen soll niemand getötet oder verletzt worden sein.

Ignorierter Drohnenkrieg gegen Rojava

Die Türkei greift die Zivilbevölkerung, die Selbstverwaltung und die den QSD angeschlossenen Militärverbände in Nord- und Ostsyrien seit Jahren gezielt mit Drohnen an. Der Luftraum über Syrien wird von den USA und Russland kontrolliert. Die internationale Gemeinschaft ignoriert den Drohnenterror, der im Juni 2020 mit der Ermordung von drei Vertreterinnen des Frauendachverbands Kongra Star in Kobanê begonnen hat. Mehrere Luftangriffswellen in den Jahren 2022 und 2023 haben weite Teile der Infrastruktur in der Region zerstört.

Laut Daten des Rojava Information Center und der Selbstverwaltung hat die Türkei in diesem Jahr bereits mindestens 109 Drohnenangriffe auf die Region verübt. Dabei wurden mindestens 28 Menschen getötet und fast 50 weitere verletzt. Ende Mai waren bei acht Drohnenangriffen an einem Tag vier QSD-Mitglieder getötet worden, elf weitere Menschen wurden verwundet.

https://anfdeutsch.com/rojava-syrien/trinkwasserdepot-in-derik-von-drohne-bombardiert-43151 https://anfdeutsch.com/rojava-syrien/turkische-drohne-bombardiert-qamislo-43146 https://anfdeutsch.com/rojava-syrien/ain-issa-zwei-verletzte-nach-beschuss-aus-besatzungszone-43117

 

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Einig gegen Recht und Pressefreiheit

Die Establishment-Presse hat bei ihrer Rufmordkampagne gegen Julian Assange an einem Strang gezogen und den Hass auf ihn hoffähig gemacht.
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Indivisible’s Statement on Harris’s Choice of Governor Tim Walz as a Running Mate

Today, Indivisible released the following statement in response to Vice President Kamala Harris’s announcement on her selection of Minnesota Governor Tim Walz as her running mate for the 2024 Presidential election:

“Indivisible congratulates Vice President Harris and Governor Tim Walz on their historic ticket. Harris’s selection of Governor Walz is an exciting and strategic choice for a partner in campaigning and in governing. Throughout his career, Governor Walz has been a popular champion for democracy and working people across Minnesota, and on this presidential ticket he will bring energy and experience needed to mobilize voters and help Kamala Harris carry out the most forward-looking, inclusive agenda of any presidential administration," said Dani Negrete, Indivisible’s National Political Director. “Under Governor Walz’s leadership, Minnesota Democrats have delivered win after win: universal free meals in public schools, abortion protections, gun safety restrictions, and legal marijuana. He knows how to win in rural and red areas, and he knows how to deliver on Democratic priorities. We welcome what he brings to this ticket, including a whole wave of energy to build on the historic momentum of Vice President Harris’s campaign. We’re joining Indivisibles across Minnesota and the entire country in celebrating this announcement. 91 days left. Let’s go win this thing!”
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VP Harris Chooses Democracy Champion Tim Walz as Running Mate

Today, Vice President and Democratic presidential nominee Kamala Harris selected Minnesota Governor Tim Walz as her running mate for the 2024 election. A former high school teacher, National Guard veteran, and congressman, Walz has a long, distinguished record of service to his country and community.

Stand Up America’s Founder & President, Sean Eldridge, issued the following statement:

“Governor Walz made Minnesota a national model for protecting our democracy and the freedom to vote. He signed into law critical voting rights protections, including automatic voter registration, a permanent vote-by-mail option, and the Minnesota Voting Rights Act to ensure that every eligible Minnesotan can make their voice heard at the ballot box.

“Walz stands in sharp contrast to Trump’s VP pick, JD Vance, who has said that he would have refused to certify the 2020 election if he had been Vice President and helped Trump overturn the will of the American people.

“The Harris-Walz ticket is the pro-democracy leadership team that the American people deserve. That’s why Stand Up America, and our nearly 2 million members, are ready to mobilize across the country to elect Kamala Harris and Tim Walz and defeat Donald Trump in November.”

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Lebanese resistance targets a number of Israeli enemy military sites

SANA - Syrian Arab News Agency - 6. August 2024 - 15:27

Beirut, SANA- Lebanese resistance conducted a series of operations, targeting a number of Israeli military sites, northern Palestinian and in the occupied Lebanese Shebaa farms.

The resistance said in a statement that “In support of our steadfast Palestinian people in Gaza Strip and their valiant and honorable resistance and in response to the attack and assassination carried out by the Israeli enemy in the town of Abba, our fighters launched Tuesday suicide drones at headquarters of “Golani Brigade” and headquarters of “Egoz Unit 621” in Shraga barracks north of occupied AKko, achieving confirmed hits. “

In turn, Israeli enemy media reported that injuries occurred among its forces’ ranks and settlers as a result of drone attacks launched by the Lebanese resistance on military bases in northern occupied Palestine.

According to these media, smoke is still rising from inside a military base in Nahariya settlement as a result of the explosion of drones in the Western Galilee.

In another statement, the Lebanese resistance said that ”After monitoring and tracking Israeli forces in the occupied Lebanese Shebaa Farms, the resistance fighters ambushed Israeli armored vehicle near Roueisat Al-Alam site, and targeted it with guided missiles, destroying it, and killing or injuring its members.”

The resistance added that ” our fighters targeted the Marj site with artillery shells, achieving a direct hit.”

Khadega/Shaza Qreima

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Kündigung: Keine steuerliche Vergünstigungen bei Abfindungen wenn Rückkehrrecht besteht

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Das Niedersächsische Finanzgericht (FG) hat kürzlich ein Urteil zur steuerlichen Behandlung von Abfindungen im Zusammenhang mit betriebsbedingten Kündigungen gefällt.

Im Mittelpunkt des Falles stand ein Kläger, der eine Abfindung aufgrund einer betriebsbedingten Kündigung erhalten hatte.

Gleichzeitig hatte der Kläger jedoch ein unbefristetes Rückkehrrecht zu seinem früheren Arbeitgeber und setzte das Arbeitsverhältnis im Wesentlichen unverändert fort.

Der Kläger beantragte die ermäßigte Besteuerung dieser Abfindung gemäß § 34 Abs. 1 Einkommensteuergesetz (EStG), was vom Finanzamt abgelehnt wurde. Diese Entscheidung führte zu einem Rechtsstreit, der schließlich vor dem FG verhandelt wurde.

Welche Argumente führte das Finanzamt an?

Das Finanzamt argumentierte, dass die an den Kläger gezahlte Abfindung keine Entschädigung im Sinne von § 24 Nr. 1 EStG darstelle.

Da sich die persönliche Entgeltgruppe des Klägers nicht verändert habe und er durch die Rückkehr zu seinem früheren Arbeitgeber keinen Einnahmeverlust erlitten habe, sei keine Entschädigung erforderlich gewesen.

Das Finanzamt sah daher keine Grundlage für die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes nach § 34 Abs. 1 EStG.

Warum lehnte das FG die Klage ab?

Das FG hat die Klage des Klägers als unbegründet zurückgewiesen. Für die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes sei das Vorliegen von außerordentlichen Einkünften erforderlich.

Laut ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) müsse der Wortlaut des § 34 Abs. 2 EStG entsprechend dem Normzweck, die Auswirkungen des progressiven Steuersatzes abzumildern, auf solche außerordentlichen Einkünfte beschränkt werden, die „zusammengeballt“ zugeflossen seien.

Warum fehlt eine neue Rechtsgrundlage?

Nach der Rechtsprechung des BFH sei eine neue Rechtsgrundlage, die die Anwendung des § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG rechtfertige, nicht gegeben, wenn unter Fortsetzung des bisherigen Rechtsverhältnisses ein bestehender Anspruch durch den Vertragspartner abgegolten werde.

Eine Entschädigung im Sinne des § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG, § 34 Abs. 1 EStG und § 34 Abs. 2 EStG verlange, dass das zugrunde liegende Rechtsverhältnis beendet werde.

Im vorliegenden Fall wurde jedoch das Arbeitsverhältnis im Wesentlichen unverändert fortgesetzt, was gegen die Annahme einer Entschädigung im steuerlichen Sinne spricht.

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Wie beurteilt der BFH Betriebsübergänge?

Der BFH hat zudem entschieden, dass eine nach § 34 Abs. 1 EStG begünstigte Entschädigung nicht vorliege, wenn im Falle eines Betriebsübergangs nach § 613a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) das Arbeitsverhältnis mit dem neuen Arbeitgeber im Wesentlichen unverändert fortgesetzt werde.

Diese Rechtsprechung wurde vom FG bestätigt und auf den vorliegenden Fall angewendet.

Gibt es weitere relevante Fälle?

Das FG hat in ähnlichen Fällen gleichlautende Entscheidungen getroffen. Mehrere dieser Verfahren sind derzeit beim BFH anhängig.

Diese anhängigen Verfahren könnten möglicherweise weitere Klarheit in Bezug auf die steuerliche Behandlung von Abfindungen bei betriebsbedingten Kündigungen mit Rückkehrrecht schaffen.

Fazit

Das Urteil des Niedersächsischen FG verdeutlicht, dass Abfindungen im Falle einer betriebsbedingten Kündigung bei gleichzeitigem unbefristetem Rückkehrrecht zum früheren Arbeitgeber und unveränderter Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht ermäßigt besteuert werden können.

Entscheidend ist aber, dass eine steuerlich begünstigte Abfindung nur dann vorliegt, wenn das zugrunde liegende Rechtsverhältnis tatsächlich beendet wird.

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“Focus” und die Asylanten: Vom “Spiegel”-Antipoden zum Spiegel der Propagandamaschinerie

1993 wollte es der Offenburger Verleger Hubert Burda wissen und gründete das Magazin „Focus“. Als Gegenpol zum linken “Spiegel”, der damals noch ein Nachrichtenmagazin war, überzeugte das Unternehmen den liberalen Journalisten Helmut Markwort und heuerte ihn an als Projektentwickler und Gründungschefredakteur, der die Linie des Blattes vorgab. Unvergessen blieben die anfänglichen Werbesendungen, die Szenen aus […]

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Marsch des Friedens

In Berlin versammelten sich viele Menschen aus ganz Deutschland, um ein eindeutiges Zeichen für Dialog und Frieden zu setzen.
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Bewertungen bei Google Maps: Wo Politiker*innen Urlaub machen

netzpolitik.org - 6. August 2024 - 14:56

Wer auf Google Maps Bewertungen schreibt, sollte sich im Klaren sein, dass jeder sie einsehen kann. Wenn man dafür auch noch den eigenen Namen verwendet, ist leicht festzustellen, wer hinter dem Profil steckt. Das betrifft auch Politiker*innen, die allzu Privates offen teilen.

Politiker*innen bewerten bei Google Maps – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Zum Profil von EmbedSocial EmbedSocial

Google Reviews ist die beliebteste Bewertungsplattform im Internet. Google Maps verzeichnete im Jahr 2023 etwa eine Milliarde aktive Nutzer. Viele von ihnen schreiben Bewertungen über ihren Supermarkt um die Ecke oder die Hotels, in denen sie zuletzt Urlaub gemacht haben.

In der Regel haben diese Bewertungen eine persönliche Note: Einige private Details werden in den geschriebenen Bewertungen mitgeteilt, zum Beispiel, wie lange man zu einem Restaurant braucht oder welche gesundheitlichen Probleme die Person hat. Wenn man auf das Google-Profil des Accounts klickt, ist es nicht unwahrscheinlich, dass man alle anderen Bewertungen der Person ausfindig machen kann. Dadurch erfährt man, welche Vorlieben die Person hat, welche Dinge sie nicht leiden kann, wo sie zuletzt im Urlaub war und an welchen Orten sie sich häufig aufhält.

Durch oft geteilte Bilder oder das Profilbild des Accounts erfährt man auch in den meisten Fällen, wie die Person oder sogar ihre ganze Familie aussieht. Manchmal kann man auf geteilten Bildern beobachten, wie die Kinder heranwachsen.

Politiker*innen in Google-Bewertungen

Viele Menschen nutzen für den Account ihren Klarnamen inklusive Bild, was einem interessierten Dritten nach kurzer Google-Suche noch viel mehr über die Person verrät. Genauso verhält es sich auch bei einigen Politiker*innen. Schaut man beispielsweise die Google-Bewertungen von Parteibüros durch, findet man sofort einige. Anhand der öffentlich einsehbaren Bewertungen erfährt man, wo sie zuletzt im Urlaub waren, wo sie gern essen gehen und wo sie ungefähr wohnen. Hier sind einige Beispiele verschiedener Parteien:

Eine Kommunalpolitikerin der CDU war vor vier Monaten in den Vereinigten Arabischen Emiraten. Die CDU hat sich auf eine Anfrage, ob sie sich der öffentlichen Google-Profile ihrer Amtsträger bewusst ist und wie sie damit umgeht, nicht geantwortet.

Bei der AfD findet man einen stellvertretenden Sprecher, der in seinen Bewertungen dafür eintritt, unbedingt Konzerne mit politisch rechtslastigen Einstellungen zu unterstützen. Auch die AfD hat nicht auf unsere Anfrage dazu geantwortet.

Auch keine Antwort gab es bei den Grünen auf die Anfrage. Eine Grünen-Politikerin bewertete zum Beispiel eine Tankstelle nicht gerade freundlich.

Über die Unpünktlichkeit einer Deutschen-Post-Filiale beschwert sich ein Abteilungsvorsitzender der SPD. Die SPD antwortet als einzige Partei auf die Anfrage. Sie teilte mit, dass sie alle Mitgliedern nahelegen, einen ordentlichen Internetauftritt zu haben.

Auch findet man einen FDP-Parteigänger, der den Deutschen Sportwettenverband mit fünf Sternen bewertet. Die FDP gab keine Antwort auf unsere Anfrage diesbezüglich.

Bei Politiker*innen aller Parteien kann man über die Google-Bewertungen sehen, wo sie zuletzt im Urlaub waren oder was sie am liebsten essen und wo. Hinzu kommen viele weitere private Informationen zu ihnen und ihren Kindern, die sich aus dem Lesen der Bewertungen ergeben. Nur durch das Durchschauen der Parteibürobewertungen kann man dabei schon mindestens vierzig Personen finden.

Risiken durch Google-Bewertungen

Das zeigt einen Mangel an Medienkompetenz, wenn Politiker*innen genau das missachten, was schon Kindern durch Aufklärung in der Schule über das Internet beigebracht wird: dass man nicht einfach Bilder von sich mit dem eigenen vollen Namen im Internet teilt. Denn fremde Menschen können bekanntlich im Internet sonst zu viel Privates herausfinden.

Aber es betrifft nicht nur Politiker*innen. Den eigenen Klarnamen in Verbindung mit einem Gesichtsfoto online frei einsehbar zu stellen, noch dazu mit Texten, die viel über das Privatleben verraten, sowie über den eigenen Wohnort, kann einfach gefährlich sein. Beispielsweise durch Bewertungen von Organisationen, die an der Schule der Kinder tätig waren, findet man ganz schnell heraus, wo diese Kinder zur Schule gehen. Oder einfach zu schreiben, es handle sich bei einem Restaurant um das Lieblingsrestaurant, das um die Ecke liegt, dazu am besten noch, welche Allergien und gesundheitlichen Probleme man hat: All das lässt jeden Interessierten tief ins Private blicken.

Auch das Teilen von Bildern auf Google Maps, unter anderem auch von den Kindern bei allen möglichen Ausflügen, kann schnell gefährlich werden. Man sollte sich immer bewusst sein, dass man auch nicht nur seine eigenen Daten teilt, sondern auch die der Kinder oder des Partners.

Es ist schlichtweg ohne Zustimmung der Betroffenen nicht vertretbar, die Ärzte, Psychotherapeuten oder Nachhilfeorganisationen der eigenen Kinder durch für jeden einsehbare Google-Bewertungen öffentlich bekannt zu machen. Ebenso unangemessen ist es, ohne Rücksprache die Allergien und Krankheiten des Partners oder der eigenen Mutter in einer Restaurantbewertung zu erwähnen. Bei den eigenen Daten muss jede*r selbst entscheiden, wie viel man von sich teilen möchte. Doch sobald andere Menschen involviert sind und deren Daten öffentlich gemacht werden, überschreitet man eine Grenze.

Risiken einschränken

Durch drei Klicks in Google Maps lässt sich das aber relativ leicht verhindern.

Das Google-Maps-Profil lässt sich nämlich einschränken: Dann können alle Rezensionen und Bewertungen nur noch von akzeptierten Followern gesehen werden. Dafür geht man zu „Meine Beiträge“, dann klickt man auf „Profileinstellungen“ und wählt dort „Eingeschränktes Profil“ aus.

Eingeschränkt bedeutet dabei nicht, dass andere Menschen die Einschätzungen nicht mehr lesen könnten. Öffentlich bleiben die Bewertungen und Bilder immer noch, jedoch ist es nicht mehr möglich, alle Bewertungen eines Profils auf einmal zu sehen.

Möchte man allerdings ganz verhindern, dass viele private Informationen bei Bewertungen einfach einsehbar sind, sollte man darauf verzichten, einen Klarnamen zu benutzen bei dem Google-Profil, mit dem man bewertet, und möglichst keine Bilder teilen, die man zuordnen könnte.

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