«Der Staat ist eine Institution, die von Banden geführt wird, die aus Mördern, Plünderern und Dieben besteht, umgeben von willfährigen Handlangern, Propagandisten, Speichelleckern, Gaunern, Lügnern, Clowns, Scharlatanen, Blendern und nützlichen Idioten - eine Institution, die alles verdreckt und verdunkelt, was sie berührt.» (– Prof. Hans-Hermann Hoppe).
Externe Ticker
Nihat Asut aus U-Haft in Hamburg entlassen
Der Haftbefehl gegen Nihat Asut ist vom 3. Strafsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts ausgesetzt worden. Der Kurde befand sich seit seiner Festnahme im vergangenen März in der Untersuchungshaftanstalt Hamburg und wurde am Freitagvormittag entlassen. Seine Familie und einige Freund:innen erwarteten ihn vor der Haftanstalt.
Die Aussetzung des Haftbefehls erfolgte unter strikten Auflagen, der am 10. September eröffnete Prozess wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) wird fortgesetzt. So muss sich Asut bis auf weiteres zweimal wöchentlich bei der Polizei an seinem Wohnsitz in der Nähe von Hannover melden, darf Deutschland nicht verlassen und sich in keiner Weise für die PKK/KCK betätigen. Darunter fällt auch die Anweisung, sich nicht an Demonstrationen, Veranstaltungen oder Spendensammlungen zu beteiligen.
Der nächste Verhandlungstag gegen Nihat Asut und einen weiteren Kurden aus Lübeck findet am 5. November um 9:00 Uhr vor dem Oberlandesgericht in Hamburg (Sievekingsplatz 3) statt. Die Urteilsverkündung wird für Dezember erwartet.
Weitere Prozesstage: 5., 6., 17., 19., 27. und 28. November sowie 2. und 3. Dezember.
https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/pkk-prozess-in-hamburg-entscheidung-zur-haftprufung-verschoben-48401 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/pkk-prozess-nihat-asut-weiterhin-in-untersuchungshaft-48303 https://deutsch.anf-news.com/hintergrund/bei-terroristen-unterm-sofa-48028 https://deutsch.anf-news.com/hintergrund/prozess-gegen-kurdische-aktivisten-in-hamburg-fortgesetzt-47997
KESK-Mitglieder starten Sitzstreik am Bergarbeiter-Denkmal
Entlassene Beschäftigte des öffentlichen Dienstes haben am Freitag in Ankara mit einem Sitzstreik gegen die anhaltenden Auswirkungen der Massenentlassungen per Notstandsdekret (KHK) protestiert. Der Protest ist Teil eines von der Konföderation der Gewerkschaften der Beschäftigten im öffentlichen Dienst (KESK) organisierten Sternmarsches von Amed (tr. Diyarbakır) nach Ankara. Am vierten Tag des Protests versammelten sich die Teilnehmenden vor dem Bergarbeiter-Denkmal in der türkischen Hauptstadt. Ein Versuch, die Erklärung vor dem Parlament abzugeben, war zuvor von der Polizei unterbunden worden.
KESK: Neun Jahre Ungewissheit für Tausende
Unter Sprechchören wie „Es lebe der Widerstand der Arbeiter:innen“ und „Teuerung, Repression, Folter – das ist die AKP“ forderte die Gewerkschaft die Rückkehr der seit 2016 entlassenen Beschäftigten in den Staatsdienst.
Ahmet Karagöz, Ko-Vorsitzender von KESK, erinnerte daran, dass im Zuge des Ausnahmezustands nach dem Putschversuch 2016 rund 125.000 Beschäftigte im öffentlichen Dienst ohne gerichtliche Verfahren entlassen wurden. „Bis heute weiß ein Großteil von ihnen nicht einmal, warum sie entlassen wurden. Wir werden kämpfen, bis auch der letzte Kollege an seinen Arbeitsplatz zurückkehrt“, sagte Karagöz.
„Repression gegen gewerkschaftliches Engagement“
Ayfer Koçak, ebenfalls Ko-Vorsitzende des Gewerkschaftsbunds, betonte, dass die am Montag begonnene Protestaktion Ausdruck eines bereits seit neun Jahren andauernden Widerstands sei. Die Entlassungen seien weder gerechtfertigt noch transparent gewesen. „Noch nicht einmal in Zeiten erfolgreicher Militärputsche wurden so viele Beschäftigte entlassen“, sagte Koçak. Als vermeintliche Gründe für die Entlassungen seien gewerkschaftliche Aktivitäten, Forderungen nach Frieden, der Einsatz gegen Gewalt an Frauen oder für muttersprachlichen Unterricht angeführt worden.
Die Protestierenden sehen die KHK-Entlassungen daher als Ausgangspunkt eines größeren autoritären Umbaus. Koçak verwies auf die nachfolgenden Zwangsverwaltungen in oppositionell regierten Kommunen, die Schließung unabhängiger Medien sowie Einschnitte bei Rentenansprüchen und dem Recht auf Versammlungsfreiheit.
Forderung nach demokratischer Rückkehr
„Frieden in einer Gesellschaft kann nur durch freiwilliges Zusammenleben der Menschen und demokratische Strukturen entstehen“, sagte Koçak. Der Protest richte sich nicht nur gegen arbeitsrechtliche Ungerechtigkeiten, sondern sei auch Ausdruck eines umfassenderen Wunsches nach Demokratie und Rechtsstaatlichkeit.
Betroffene fordern Rehabilitierung
Auch Betroffene kamen zu Wort. So berichtete Abdulrezak Yıldız, ein 2016 aus der Stadtverwaltung im kurdischen Şirnex (Şırnak) entlassener Angestellter: „Seit neun Jahren sind wir unterwegs. Wir haben dem Volk gedient – unsere Entlassung war willkürlich und rechtswidrig.“ Die Protestierenden kündigten an, ihre Sitzaktion am Bergarbeiter-Denkmal bis mindestens 17 Uhr fortzusetzen. Bis dahin werde auch eine Abordnung von KESK mit der Spitze der DEM-Partei im Parlament sprechen.
https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/polizei-blockiert-gewerkschaftsprotest-vor-dem-parlament-48423 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/kocak-unser-sternmarsch-ist-auch-ein-pladoyer-fur-demokratie-und-frieden-48385 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/kesk-marsch-fur-rucknahme-der-entlassungen-von-staatsbediensteten-48362
Die Polypandemie
Lost in Europe: Wer hat Angst vor der Wahrheit über das Nordstream-Attentat?
Früher war alles besser
Krankengeld: Unklare Richtlinien sind der Krankenkasse zuzurechnen
Entsteht bei einer ärztlichen Krankschreibung (AU) eine Lücke, dann muss die Krankenkasse in bestimmten Situation trotzdem Krankengeld weiterzahlen. Das gilt dann, wenn Versicherte alles Zumutbare getan haben, um die Ansprüche zu wahren und der Grund für die Lücke nicht bei Ihnen liegt. So entschied das Sozialgericht Stuttgart zugunsten einer Versicherten, die den Arzt persönlich aufgesucht und eine Krankmeldung verlangt hatte. (S 18 KR 1246/18).
Die Frau bezog Krankengeld und war arbeitsunfähig erkrankt mit Frist bis zum 19. Juni 2017. An diesem Tag suchte sie ihre Hausärztin auf, um sich weiter krankschreiben zu lassen. Doch sie erhielt diese nicht umgehend.
Hausärztin schreibt rückwirkende Arbeitsunfähigkeit ausWegen Problemen der Arbeitsorganisation in der Praxis untersuchte die Ärztin sie nicht direkt, sondern gab ihr einen Termin für den 22. Juni 2017. Dann bescheinigte die Ärztin eine rückwirkende Arbeitsunfähigkeit.
Krankenkasse will nicht zahlenDie Krankenkasse weigerte sich jetzt, über den 20. Juni 2017 hinaus Krankengeld zu zahlen. Sie argumentierte, die Betroffene habe sich zwar am 19. Juni in der Praxis vorgestellt, es habe aber keine Untersuchung gegeben.
Krankenkasse will nicht für Fehler der Ärztin gerade stehenEine rückwirkende Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit akzeptierte die Krankenkasse nicht. Wenn die Ärztin die Betroffene falsch unterrichtet habe, dass eine Bescheinigung auch rückwirkend möglich sei, dann ließe sich das nicht der Krankenkasse als Leistungsträger zuschreiben.
Sozialgericht sieht das andersDie Betroffene klagte vor dem Sozialgericht Stuttgart und die dortigen Richter entschieden zugunsten der Versicherten. Diese haben alles ihr Zumutbare getan, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu wahren. Dies hätte eine Fehlentscheidung der Vetragsärztin verhindert.
Fehler kommt durch unklare FormulierungDiese Fehlentscheidung liege wiederum an einer Unklarheit in der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie, die sich missverstehen ließe. Diese erlaube im Paragrafen 5-Abs. 3 AU-RL eine rückwirkende Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit den Krankenkassen als maßgeblichen Mitakteuren im Gemeinsamen Bundesausschuss zuzurechnen.
Dort steht: „Zwischen der Krankheit und der dadurch bedingten Unfähigkeit zur Fortsetzung der ausgeübten Tätigkeit muss ein kausaler Zusammenhang erkennbar sein.”
Ärztehopping ist nicht zumutbarEs sei der Versicherten darüber hinaus nicht zumutbar gewesen, ein „Ärztehopping“ zu betreiben oder darauf zu bestehen, am 19. Juni 2017 doch noch von ihrer Hausärztin die Arbeitsunfähigkeit bescheinigt zu bekommen.
Missverständnisse seien allein der Krankenkasse zuzurechnen.
Die Richter bestätigten den Anspruch der Versicherten auf Krankengeld über den 19. Juni 2017 hinaus. Der Fehler sei durch eine missverständliche Formulierung in der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie entstanden, und zwar aufseiten der Ärzte. Dies sei allein den Krankenkassen zuzurechnen und nicht den Versicherten.
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Diese Krankengeld-Falle führt zu Lücken im Krankengeld-Bezug
Die Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, kurz eAU, hat die Regeln für kranke Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer grundlegend verändert.
Was bislang mit einem handschriftlich ausgefüllten gelben Schein begann, läuft heute über verschlüsselte Leitungen der Telematikinfrastruktur. Der digitale Fortschritt bringt Tempo und Transparenz – aber auch Tücken, die im Extremfall bares Geld kosten können.
Wer Krankengeld bezieht, muss die Spielregeln exakt kennen, denn schon ein vermeintlich harmloser Kalendertag ohne gültige Bescheinigung kann den Anspruch mindern.
Vom Papierformular zur Echtzeit-MeldungSeit Januar 2023 sind Arztpraxen, Krankenkassen und Arbeitgeber flächendeckend an die eAU angeschlossen.
Die behandelnde Praxis übermittelt die Bescheinigung einmal täglich elektronisch an die Krankenkasse, diese stellt sie dem Arbeitgeber zum Abruf bereit; ein zusätzliches Papier-Exemplar für Patientinnen und Patienten bleibt möglich, ist aber nicht mehr zwingend erforderlich.
Die Umstellung soll Verwaltungsaufwand senken und Fehlübermittlungen verhindern, verlangt von allen Beteiligten jedoch deutlich mehr Aufmerksamkeit als früher.
Obergrenze von einem MonatÄrztinnen und Ärzte dürfen eine Arbeitsunfähigkeit im Regelfall höchstens für einen Monat am Stück attestieren. Länger reichende Zeiträume lassen die Vorgaben des Praxisverwaltungssystems nicht zu.
Die AU-Richtlinie empfiehlt sogar, die voraussichtliche Dauer zunächst auf zwei Wochen zu begrenzen, es sei denn, der Verlauf erfordert eine längere Prognose.
Damit rückt der Folgetermin in dichterer Taktung näher, und Versicherte müssen konsequent darauf achten, dass die nächste Bescheinigung rechtzeitig erstellt wird.
Lückenlose Bescheinigung wichtig beim KrankengeldFür das Krankengeld gilt das Prinzip der nahtlosen Krankschreibung. Bis zum Ende der sechsten Woche übernimmt der Arbeitgeber die Entgeltfortzahlung; danach springt die Krankenkasse ein.
Bleibt zwischen zwei Bescheinigungen eine zeitliche Lücke, ruht der Anspruch – auch rückwirkend. Selbst kurze Unterbrechungen können sich spürbar auf das Haushaltsbudget auswirken, denn Krankengeld entspricht nur etwa 70 Prozent des Bruttolohns und ist nach oben gedeckelt.
Gesetzlicher Rahmen: § 46 SGB VEin kleines Schlupfloch lässt der Gesetzgeber jedoch: Stellt die Ärztin oder der Arzt die Folgebescheinigung spätestens am nächsten Werktag nach Ablauf des vorherigen Attests aus, gilt der Anspruch als ununterbrochen.
Samstage zählen dabei ausdrücklich nicht als Werktage. Fällt das Ende der Krankschreibung also auf einen Freitag, genügt der Besuch in der Praxis am darauffolgenden Montag, um die Zahlungslinie nicht abreißen zu lassen. Wer allerdings bis Dienstag wartet oder eine Lücke über einen Feiertag hinweg entstehen lässt, riskiert einen Kürzungsbescheid.
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Wenn Praxen das neue System noch nicht verinnerlicht habenIn der Praxis verläuft die Umstellung keineswegs reibungslos. Noch immer berichten Patientinnen und Patienten, dass Terminvorschläge ihrer Hausarztpraxis die Frist sprengen würden.
Viele Praxisteams handeln aus alter Gewohnheit: Ein Folgetermin nach zwei oder drei Tagen erschien früher unproblematisch, weil die Krankenkasse die Lücke rückwirkend schloss. Im digitalen Zeitalter ist das nicht mehr möglich; die Software akzeptiert kein rückdatiertes Ende einer Folgebescheinigung.
Wer Krankengeld bezieht, sollte deshalb einen persönlichen Kalender führen. Spätestens bei Ausstellung eines Attests gehört der Endtermin markiert.
Falls die Praxis am letzten Bescheinigungstag keinen persönlichen Termin anbieten kann, lohnt es, auf telefonische Ausstellung oder – soweit medizinisch vertretbar – eine Videosprechstunde zu drängen.
Die eAU darf nach aktueller Rechtslage nach telefonischer Anamnese bis zu fünf Tagen, per Video bis zu sieben Tagen ausgestellt werden; danach ist eine Präsenzuntersuchung zwingend.
Auch hier entscheidet jede Praxis im Einzelfall, doch häufig genügt der Hinweis auf die drohende Krankengeldlücke, um eine pragmatische Lösung zu finden.
Dokumentation schützt vor StreitObwohl die Übermittlung digital erfolgt, sollten Versicherte den Ausdruck der eAU aufbewahren. Kommt es doch einmal zu Unstimmigkeiten mit der Krankenkasse – etwa weil eine Bescheinigung verlorengegangen ist oder der Abruf beim Arbeitgeber hakte – dient das Papier als unmittelbarer Nachweis der ärztlichen Feststellung. Gerade bei längeren Krankheitsverläufen können mehrere hundert Euro auf dem Spiel stehen, wenn einzelne Tage nicht anerkannt werden.
Folgen unterschätzter ZwischentageZwei vergessene Kalendertage am Übergang von Entgeltfortzahlung zu Krankengeld können schnell Beträge von 60 bis 100 Euro netto ausmachen, abhängig von Gehalt und Steuerklasse. Bei längeren Unterbrechungen summiert sich der Verlust entsprechend. Wer ohnehin mit einem reduzierten Nettoeinkommen kalkulieren muss, spürt die Einbuße unmittelbar.
FazitWer Krankengeld bezieht, sollte die Enddaten seiner Bescheinigungen im Blick behalten, rechtzeitig Termine vereinbaren und im Zweifel auf telefonische oder digitale Lösungen bestehen. So lassen sich ärgerliche Versorgungslücken und finanzielle Verluste zuverlässig vermeiden.
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Rundfunkbeitrag/GEZ: So vermeidet man den häufigsten Fehler
Viele verwechseln zwei Dinge, die juristisch nicht dasselbe sind: Abmeldung und Befreiung/Ermäßigung. Wer das auseinanderhält, spart Geld, Nerven – und oft auch Mahnläufe. Hier steht, wann Sie sich abmelden dürfen, wer eine Befreiung oder Ermäßigung bekommt und wie Sie korrekt vorgehen.
Beitrag gilt pro Wohnung – nicht pro PersonDer Rundfunkbeitrag wird pro Wohnung erhoben. Leben Sie zu zweit oder in einer Wohngemeinschaft, fällt der Beitrag nur einmal an. Ziehen zwei vorher alleinlebende Personen zusammen, genügt künftig ein Beitragskonto.
Wichtig: Die „überzählige“ Person meldet ihr eigenes Konto ab und verweist dabei auf Name und Beitragsnummer der zahlenden Person.
Abmeldung: In diesen Fällen dürfen (und sollten) Sie kündigenWohnungsaufgabe: Wer seine Wohnung vollständig aufgibt – etwa bei Umzug in eine vollstationäre Pflegeeinrichtung oder eine Einrichtung für Menschen mit Behinderungen – hat keine beitragspflichtige Wohnung mehr. Abmeldung einreichen und die entsprechende Bestätigung beifügen.
Zusammenzug/WG: Beim Einzug in einen bereits beitragszahlenden Haushalt reicht es, wenn ein Konto weitergeführt wird. Das zweite wird abgemeldet. In der Abmeldung bitte Zahler nennen + Beitragsnummer angeben.
Sterbefall: Verstirbt die zahlende Person, wird ihr Beitragskonto beendet (Nachweis: Sterbeurkunde). Besteht die Wohnung fort, muss eine neue beitragspflichtige Person benannt werden – oder es greift eine Befreiung/Ermäßigung.
Dauerhafter Auslandsumzug: Wer Deutschland dauerhaft verlässt, kann abmelden. Auch hier gilt: Nachweise beilegen (z. B. Abmeldebestätigung der Meldebehörde).
Nebenwohnung: Sonderfall mit BefreiungFür Nebenwohnungen gibt es eine Befreiung auf Antrag, wenn für die Hauptwohnung bereits gezahlt wird. Das ist keine Abmeldung, sondern eine Befreiung – bitte das entsprechende Formular verwenden und Haupt-/Nebenwohnungsstatus belegen.
So melden Sie korrekt abDie Abmeldung erfolgt schriftlich beim ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice – per Post oder über das Online-Abmeldeformular. Eine Ummeldung beim Einwohnermeldeamt allein reicht nicht.
Die Abmeldung sollte enthalten: vollständiger Name, Anschrift der verlassenen Wohnung, Beitragsnummer, Abmeldegrund und passende Nachweise.
Maßgeblich ist der Monat, in dem die Rundfunkanstalt Kenntnis erhält. Abmeldungen wirken grundsätzlich nicht rückwirkend. Deshalb: so früh wie möglich einreichen! Überzahlte Beträge (z. B. wegen weiterlaufendem Dauerauftrag) werden erstattet, sobald die Abmeldung bestätigt ist.
Befreiung und Ermäßigung: Wer profitieren kannKeine Abmeldung möglich, aber die Belastung ist zu hoch? Dann kommen Befreiung oder Ermäßigung in Betracht:
- Befreiung u. a. bei Bürgergeld, Grundsicherung im Alter/Erwerbsminderung, Hilfe zum Lebensunterhalt, Leistungen nach AsylbLG, BAföG (außerhalb des Elternhauses) oder besonderer Härtefall (z. B. Einkommen knapp über Bedarfsgrenze).
- Ermäßigung (1/3-Beitrag) bei Schwerbehinderung mit Merkzeichen „RF“.
Entscheidend ist immer der Nachweis. Liegen die Bescheide auch für zurückliegende Zeiträume vor, kann eine rückwirkende Befreiung für diese Monate in Betracht kommen (Fristen beachten).
Klärungsschreiben? Bitte schnell reagieren!Wer in einem Mehrpersonenhaushalt lebt, bekommt mitunter ein Klärungsschreiben: Besteht eine Beitragspflicht? Bitte antworten! Sonst richtet die Rundfunkanstalt womöglich ein zusätzliches Beitragskonto ein – obwohl der Beitrag bereits gezahlt wird. In der Antwort reichen Name und Beitragsnummer der zahlenden Person.
Achtung AbzockeDie Abmeldung über die offizielle Seite des Beitragsservice ist kostenfrei. Finger weg von dubiosen „Dienstleistern“, die für das Ausfüllen einfacher Formulare Geld verlangen – das ist überflüssig und häufig unseriös.
ZusammenfassungWer die Wege klar trennt – Abmeldung bei fehlender beitragspflichtiger Wohnung, Befreiung/Ermäßigung bei gesetzlichen Voraussetzungen – hat schnell Rechtssicherheit. Entscheidend sind frühzeitige Meldung, vollständige Nachweise und das richtige Formular (Abmeldung, Befreiung, Ermäßigung oder Nebenwohnung). So bleibt am Ende genau das in der Kasse, was dort hingehört.
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Stadtbildersturm
Friedrich Merz hat, wenn auch nur verklausuliert und als Freudscher Versprecher, mal wieder versehentlich eine Wirklichkeit bezeugt, die für sein selbstgewähltes politisches Umfeld eine erneute rassistische und rechtsextreme Provokation darstellt (weshalb diese personifizierte Rückgratlosigkeit von Kanzler im nächsten Augenblick natürlich sogleich wieder davon abrückt). Da es im Land der zahllosen nackten Kaiser ein Skandal ist, […]
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GEZ-Klage: Rundfunkbeitrag muss nicht gezahlt werden, wenn Defizite nachgewiesen werden
Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig hat eine Entscheidung gefällt, die die Debatte um den Rundfunkbeitrag neu justiert. Es hob das Berufungsurteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (BayVGH) auf und verwies die Sache zur erneuten Verhandlung zurück.
Kern der Aussage: Die Beitragspflicht bleibt im Grundsatz bestehen, ist verfassungsrechtlich aber nur so lange gerechtfertigt, wie das Gesamtangebot des öffentlich-rechtlichen Rundfunks über einen längeren Zeitraum Vielfalt und Ausgewogenheit wahrt. Verfehlt das Programm diesen Funktionsauftrag „evident“ und „regelmäßig“, gerät die Beitragspflicht ins Wanken.
Der Fall: Von der Weigerung zur grundsätzlichen KlärungAusgangspunkt des Rechtsstreits ist eine Klägerin aus Bayern, die den Rundfunkbeitrag für mehrere Monate nicht zahlen wollte. Ihr Vorwurf: Das Programm der öffentlich-rechtlichen Sender sei nicht vielfältig genug und verfehle den gesetzlichen Auftrag; deshalb fehle es an dem individuellen Vorteil, der die Erhebung des Beitrags rechtfertige.
In den Vorinstanzen blieb sie erfolglos – erst das BVerwG gab ihrer Revision statt, weil der BayVGH die Bindungswirkung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) verkannt habe.
Nun muss der BayVGH prüfen, ob es hinreichende Anhaltspunkte für substanzielle, strukturelle Defizite im Gesamtangebot gibt.
Was das Gericht präzisiert – und was nichtDas BVerwG stellt ausdrücklich nicht den Rundfunkbeitrag als solchen infrage. Es knüpft die verfassungsrechtliche Rechtfertigung aber enger an den Funktionsauftrag der Anstalten. Dieser Auftrag dient der Sicherung von gegenständlicher und meinungsmäßiger Vielfalt sowie der Orientierung als Gegengewicht zum privaten Rundfunk. Einfachgesetzlich – namentlich im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag – ist kein individuelles Leistungsverweigerungsrecht angelegt.
Gleichwohl gilt: Fehlt es über einen längeren Zeitraum gravierend an Vielfalt und Ausgewogenheit im Gesamtangebot aller öffentlich-rechtlichen Anbieter, ist die Rechtfertigung der Beitragspflicht nicht mehr tragfähig.
Hohe Nachweishürden: Zeitraum, Maßstab, MethodeDer 6. Senat signalisiert erhebliche Hürden für erfolgreiche Klagen. Maßgeblich ist nicht die Bewertung einzelner Sendungen oder Ressorts, sondern die langfristige Betrachtung des Gesamtprogramms aus Fernsehen, Hörfunk und Telemedien.
Als zeitlicher Rahmen nennt die Fachöffentlichkeit und Berichterstattung nach der Urteilsverkündung eine Prüfspanne von mindestens zwei Jahren; aussagekräftige wissenschaftliche Gutachten könnten dabei eine zentrale Rolle spielen. Ein bloßes Sammeln einzelner Fehler reicht nicht. Gefordert ist vielmehr ein Nachweis „evidenter“ und „regelmäßiger“ Defizite, die ein grobes Missverhältnis zwischen Abgabenlast und Programmqualität erkennen lassen.
Die Leipziger Richter knüpfen an die Linie des BVerfG an: Der individuelle Vorteil, der die Beitragspflicht trägt, liegt in der Möglichkeit, ein dem öffentlichen Auftrag entsprechendes Programm zu nutzen.
Der BayVGH habe dies nicht hinreichend berücksichtigt, als er allein auf die „Nutzungsmöglichkeit“ abstellte. Sollte der BayVGH nach erneuter Beweisaufnahme belastbare Anhaltspunkte für grobe und anhaltende Vielfaltsdefizite finden, wäre der Weg zu einer konkreten Normenkontrolle nach Karlsruhe eröffnet.
Konsequenzen für ARD, ZDF und DeutschlandradioFür die Anstalten bedeutet das Urteil einen deutlichen Hinweis: Der Funktionsauftrag ist nicht nur eine programmatische Selbstverpflichtung, sondern justiziabler Referenzpunkt für die verfassungsrechtliche Rechtfertigung des Beitrags.
Allerdings betont das BVerwG zugleich den weiten Gestaltungsspielraum der Sender, ihre grundrechtlich geschützte Programmfreiheit und die Schwierigkeit, Vielfalt als „Zielwert“ exakt zu messen. In der Praxis wird es daher darauf ankommen, wie methodisch solide und langfristig die Vielfalt im Gesamtangebot dokumentiert und überprüfbar gemacht wird.
Was jetzt geschieht: Zurück an den BayVGH – und möglicherweise weiterDas Verfahren geht an den BayVGH zurück. Dort wird sich entscheiden, ob die Klägerseite substantiiert darlegen kann, dass über einen längeren Zeitraum gravierende, strukturelle Defizite bestehen. Gelingt dieser Nachweis, müsste der BayVGH die Beitragspflicht dem BVerfG vorlegen. Bereits in Leipzig ließ der Vorsitzende Richter allerdings durchblicken, dass er die Erfolgsaussichten der Klägerin nach bisherigem Vorbringen skeptisch sieht.
Einordnung: WarnschussPolitisch wird das Urteil als Warnschuss an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk gelesen – und als Öffnung der Tür für gerichtliche Vielfalt-Prüfungen. Juristisch ist es eine Feinkalibrierung: Die Beitragspflicht bleibt die Regel, ihre verfassungsrechtliche Rechtfertigung ist jedoch konditioniert durch den Funktionsauftrag.
Wer künftig klagt, steht vor einem hohen Beweismaßstab, der eher systemische als punktuelle Mängel erfassen soll. In dieser Balance liegt die Sprengkraft des Urteils: Es stärkt die Rechenschaftsfähigkeit der Anstalten, ohne die Finanzierung leichtfertig zu destabilisieren.
Was Beitragszahlerinnen und Beitragszahler jetzt wissen solltenFür Bürgerinnen und Bürger ändert sich vorerst nichts am Zahlungsregime. Der Rundfunkbeitrag ist weiterhin zu entrichten; das Urteil eröffnet keinen generellen Freifahrtschein zur Nichtzahlung.
Erst wenn ein Gericht auf Grundlage belastbarer Beweise grobe, wiederkehrende Verstöße gegen Vielfalt und Ausgewogenheit im Gesamtangebot über einen längeren Zeitraum feststellt – und das BVerfG die Normenkontrolle entsprechend bewertet –, könnte dies die Beitragspflicht in Frage stellen. Bis dahin bleibt die Beitragserhebung wirksam.
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The West’s Dehumanization Of Arabs Is Completely Unforgivable
Listen to a reading of this article (reading by Tim Foley):
In October 2024 a Lebanese writer named Lina Mounzer wrote, “ask any Arab what the most painful realization of the last year has been and it is this: that we have discovered the extent of our dehumanization to such a degree that it’s impossible to function in the world in the same way.”
I’ve thought about that line a lot over the last year.
I thought about it as Israel hammered Lebanon with at least 20 airstrikes during a supposed “ceasefire”.
I thought about it during the Gaza ceasefire negotiations when the western political/media class kept calling the Israelis held by Hamas “hostages” while calling the innocent Palestinians held captive by Israel “prisoners”.
I think about it as the IDF continues to murder Palestinian civilians every day during the Gaza “ceasefire” when they are deemed to be traveling into forbidden areas, because Palestinians are so dehumanized that Israel sees bullets as a perfectly legitimate means of directing civilian foot traffic.
I think about it as these daily ceasefire violations and acts of military slaughter barely make a blip in the western news media, while any time anything happens that makes western Jews feel anxious or upset it dominates headlines for days.
I thought about it while the western political/media class solemnly commemorated the second anniversary of the October 7 attack, even as the daily death toll from the Gaza holocaust ticked along with its victims unnamed and unacknowledged by those same institutions.
I thought about it when all of western politics and media stopped dead in its tracks and stood transfixed for days on the assassination of Charlie Kirk while ignoring the genocide he had spent the last two years of his life actively manufacturing consent for.
Day after day after day we see glaring, inexcusable discrepancies between the amount of attention that is given to the violent death of an Arab and the attention that is given to the violent death of an Israeli, a western Jew, or any westerner.
These last two years have been a time of unprecedented unmasking in all sorts of ways, but I think that’s the one that’s going to stick with me the most. The way western civilization came right out into the cold harsh light to admit, day after day after day, that they don’t truly view Arabs as human beings.
Ours is a profoundly sick society.
One of the main arguments you’ll hear from rightists about why the west needs to support Israel is that Israel is helping to defend the west from the savage Muslim hoards — a sentiment that Israeli pundits and politicians have been all too happy to feed into of late. It’s revealing because it’s just coming right out and saying that slaughtering Muslims is a virtue in and of itself, so anyone who kills Muslims is an ally of the west.
But any time I come across this argument all I can think is, why would anyone want to defend the west if this is what the west has become?
Even if we pretend these delusions that Arabs and Islam pose some kind of threat to western civilization are valid, why would it even matter? This civilization does not deserve to be saved. Not if we’re going to be living like this.
If we’ve become so detached from our own humanity that we can’t even see innocent children as fully human just because they live somewhere else and have a different religion, then we are the monsters. We are the villains. We are everything the craziest Zionist pretends the Arabs are.
These last two years have shown us that western civilization doesn’t need protection, it needs redemption. It needs to save its soul.
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Meeting with permanent members of the Security Council
Vladimir Putin held, via videoconference, a briefing session with permanent members of the Security Council.
The Trump-Putin Meeting in Hungary Is the Last Chance for Peace
The Trump-Putin Meeting in Hungary Is the Last Chance for Peace
Paul Craig Roberts
Gilbert Doctorow and I share the belief that unless Putin responds more firmly than he has been inclined to do to the West’s provocations, war is inevitable.
Hungary, led by the only intelligent leader in Europe, has arranged a meeting in Budapest between Trump and Putin. I suspect that this is the last chance to avoid war. Its success turns on whether Trump can abandon his bully role, understand that the solution requires a NATO pullback from Russia’s borders and a mutual security agreement between Russia and the West, and declare in a press conference that Washington’s support (incitement really) of Ukraine is at an end.
For Putin, I suspect the meeting in Hungary is Putin’s last test of Trump. If Trump fails the test, chances are high that delivery of Tomahawks to Ukraine will result in a Russian declaration of war against Ukraine and quick destruction by conventional means of Ukraine’s ability to continue the conflict. Putin will have reversed his strategy of non-response to provocations and put the West on notice, something he should have done years ago. The likelihood is the Russian Foreign Ministry’s effort to dismiss the Tomahawk threat as terrorism rather than an act of war will fail.
Unless Trump comes to his senses, a brutal demonstration of Russian force is all that can stop the momentum toward a real war.
https://www.youtube.com/live/6pUbyemlm6s
https://www.paulcraigroberts.org/2025/10/16/russia-no-longer-acknowledges-acts-of-war/
Democrats Are Openly Committing Insurrection
Democrats Are Openly Committing Insurrection
Why are they not arrested?
Paul Craig Roberts
Do you remember when protesters gathered in Washington to protest the stolen 2020 presidential election? The few, who were at the Capitol rather than at the Washington Monument where Trump was speaking, were labeled “insurrectionists” by Democrat liars and whore media. They were arrested on entirely false charges, prosecuted by a totally corrupt Biden regime on completely false charges, and sentenced to prison, after first bankrupting them with legal expenses and loss of jobs, and destroying families.
These people, who were purposely ruined by evil Democrats and whore media, consisted of patriotic Americans and war veterans and some 250 corrupt FBI agents embedded in the protesters for the purpose of trying to incite violence. One of the protesters exercising her First Amendment right, Ashli Babbitt, a US Air Force veteran, was murdered by a black cop. The utterly corrupt Biden “Justice” department refused to pursue charges against the murderer, perhaps because he was following Democrat orders to “provoke violence.”
Just think about it. America has a FBI whose agents are totally comfortable ruining their fellow citizens. This is what we get when Sodom and Gomorrah Tower of Babel Democrats seize power. Make no mistake, they will be back.
The American “Justice System” is so broken that nothing could be done to help the falsely charged until Donald Trump won his third US presidential election. He promptly pardoned them. I don’t know if those pardoned received compensation for their legal expenses, lost wages, and ruined families. If not, then Trump’s pardon was merely a half-way measure.
Today five years later, we are witnessing the Democrat mayors and governors in open insurrection against the federal government’s attempts to deport illegals, immigrant-invaders that the Democrats intentionally imported into America by refusing to defend US borders. Democrat mayors and governors have encouraged violence against federal officials and passed state and local laws to prevent the enforcement of federal law. See for example: https://www.zerohedge.com/political/la-county-declares-state-emergency-over-ice-raids-will-pay-rent-provide-legal-aid The excrement that Democrats put in federal district court judicial robes issues injunctions against the deportation efforts.
The Democrat judges, mayors, governors and city councils are openly in insurrection. The evidence comes out of their own mouths and is in their own actions.
Why are these Democrat Insurrectionists not indicted?
Why isn’t Trump at home dealing with America’s problems instead of abroad dealing with Israel’s?
Why is President Trump evading the real issue? It is the Democrats who are in insurrection, not the illegal aliens. Trump should be sending in federal Marshalls with arrest warrants.
On The Red pill Diaries PCR and Rasheed Discuss How Likely War Is With Russia
On The Red pill Diaries PCR and Rasheed Discuss How Likely War Is With Russia
https://www.youtube.com/live/_lHZ649Mls4
Gilbert Doctorow agrees with me
NATO-Russia War May Now Be Unavoidable
Anti-American Liberal-left Excrement Go On and On about Slavery in America 160 years ago but are Silent About Slavery Today in Black Africa
Anti-American Liberal-left Excrement Go On and On about Slavery in America 160 years ago but are Silent About Slavery Today in Black Africa
So are Black Studies departments in universities whose only function is to teach black Americans to hate white Americans.
https://www.dw.com/en/african-governments-slow-to-end-modern-day-slavery/video-74330779
National-Once-Only-Technical-System: Bundestag macht Weg frei für „Datenautobahn“
Künftig sollen Behörden von Bund, Ländern und Kommunen Daten der öffentlichen Verwaltungen leichter elektronisch austauschen können. Einem Staatsvertrag, der dem den Weg ebnen soll, stimmte der Bundestag gestern mehrheitlich zu. Kritik gab es vor allem von der Linksfraktion, die Datenabfluss und Datenmissbrauch befürchtet.
Markus Reichel verspricht mittels NOOTS schnelle Erfolge bei der Verwaltungsdigitalisierung. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO/photothekUm Verwaltungsleistungen zu beantragen, müssen Bürger*innen den Behörden Nachweise vorlegen – etwa den Reisepass oder die Kopie eines Mietvertrags. Die Daten halten Behörden des Bundes, der Länder und Kommunen in eigenen Registern vor.
Diese Register bestehen derzeit getrennt voneinander und sind im Laufe der vergangenen Jahrzehnte deutlich angewachsen. Denn das Grundgesetz sieht weder eine Mischverwaltung noch einen registerübergreifenden Datenaustausch unter den Behörden vor. Das soll der Staatsvertrag zum National-Once-Only-Technical-System (NOOTS) nun ändern. Dem Staatsvertrag stimmte der Bundestag gestern mit großer Mehrheit zu.
Einmal für alleNOOTS ist Teil des übergeordneten Vorhabens von Bund und Ländern, die Registerlandschaft in Deutschland zu modernisieren. Das Ziel ist, den Datenaustausch zwischen Behörden zu erleichtern. Dazu gibt es mehrere Einzelprojekte, etwa ein Identifikationsmanagement für das einheitliche Personenkennzeichen oder ein Datenschutzcockpit. Auf die gemeinsame Infrastruktur für den Datenaustausch hatten sich der damalige Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) und die Regierungschef*innen der Länder bereits im vergangenen Dezember geeinigt.
Konkret sollen öffentliche Stellen elektronische Nachweise aus verschiedenen Registern künftig rechtssicher abrufen können. Im Namen von NOOTS steckt das sogenannte Once-Only-Prinzip. Die Idee dahinter: Bürger*innen und Unternehmen geben ihre Daten nur ein einziges Mal an die Verwaltung weiter. Anschließend tauschen Behörden benötigte Daten untereinander aus, ohne Bürger*innen und Unternehmen – deren grundsätzliches Einverständnis vorausgesetzt – dafür erneut um Erlaubnis bitten zu müssen.
Laut Staatsvertrag soll das Once-Only-Prinzip zunächst für Verwaltungsleistungen gemäß Onlinezugangsgesetz (OZG) umgesetzt werden. Damit wäre es dann Teil der Leistungsverwaltung; die weitere Implementierung und Nutzung soll der IT-Planungsrat steuern.
Warnung vor MissbrauchMarkus Reichel (CDU) pries das Vorhaben in der gestrigen Debatte als „Datenautobahn“, die die digitale Verwaltung schneller und effizienter machen werde. Er versprach, dass der Datenaustausch zwischen öffentlichen Stellen künftig „automatisiert, schnell, kostengünstig und bürokratiearm“ erfolgen könne, weil nicht mehr „die Bürger wandern, sondern die Daten“.
Als einzige Fraktion stimmte Die Linke gegen den Gesetzentwurf. Bereits bei der ersten Lesung Ende Juni hatte deren Digitalpolitikerin Sonja Lemke davor gewarnt, dass das System in die Eingriffsverwaltung ausgeweitet werden könnte. Außerdem befürchtet sie Datenabfluss und Datenmissbrauch. Es drohe ein Szenario, bei dem auch Sicherheitsbehörden Daten zusammenführen, so Lemke.
Der Begriff Eingriffsverwaltung ist ein Gegenbegriff zur Leistungsverwaltung. Bei letzterer geht es darum, dass Ämter etwa auf einen Antrag hin Elterngeld bewilligen oder eine Geburtsurkunde ausstellen. Die Leistungsverwaltung gewährt den Bürger*innen also vor allem Vorteile oder Unterstützung. Die Eingriffsverwaltung beschränkt hingegen autoritativ die Rechte von Bürger*innen, indem sie ihnen Vorgaben macht oder Sanktionen auferlegt und damit tendenziell stärker in ihre Grundrechte eingreift.
Das Anliegen der Registermodernisierung sei zwar grundsätzlich legitim, sagte Lemke, der Schutzbedarf personenbezogener Daten stehe jedoch nicht im Vordergrund. Vielmehr werde die Steuer-ID als einheitliches Personenkennzeichen eingesetzt. „Was passiert, wenn der Zugang zu Verwaltungsdaten in die falschen Hände kommt, sehen wir gerade auf der anderen Seite des Atlantiks“, so Lemke, „und wir wissen das auch aus unserer Geschichte.“
So geht’s weiterDer Staatsvertrag gibt den rechtlichen Rahmen für das NOOTS vor. Etliche Fragen etwa zur technischen Umsetzung oder zur IT-Sicherheit der Infrastruktur sind bislang noch ungeklärt.
Für den Aufbau, den Betrieb und die Weiterentwicklung des NOOTS zeichnet sich das Bundesverwaltungsamt (BVA) verantwortlich. Die Kosten tragen Bund und Länder gemeinsam; sie nutzen dafür die Haushaltsmittel der Föderalen IT-Kooperation (FITKO). Ab 2027 soll die FITKO 53,4 Prozent der Kosten tragen, der Bund übernimmt 46,6 Prozent. Laut Bundesregierung entstehe beim BVA ein „dauerhafter finanzieller und stellenmäßiger Mehrbedarf in Höhe von 2,8 Millionen Euro“.
Bis Ende 2025 soll der IT-Planungsrat einen Prototyp für NOOTS entwickeln und vorstellen, so Reichel. Er betonte gestern zudem, dass die EUDI-Wallet hier „als europäische Brücken- und Ergänzungstechnologie“ eine zentrale Rolle einnehmen werde.
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GGC fordert Einbindung von Medienschaffenden in Parlamentskommission
Vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussionen über eine politische Lösung der kurdischen Frage in der Türkei hat die Gesellschaft der Journalisten in Südostanatolien (GGC) eine stärkere Einbindung der Medien gefordert. In der am Freitag veröffentlichten Abschlusserklärung eines Panels in Amed (tr. Diyarbakır) rief der Verband das türkische Parlament dazu auf, auch die Stimmen von Medienschaffenden in die Arbeit der eigens eingerichteten „Kommission für Nationale Solidarität, Geschwisterlichkeit und Demokratie“ einzubeziehen.
Die Veranstaltung mit dem Titel „Die Rolle von Medien und Presse in Friedensprozessen“ hatte bereits am vergangenen Wochenende stattgefunden. Diskutiert wurden dort unter anderem die Bedeutung journalistischer Sprache in konfliktsensiblen Zeiten, die Rolle lokaler Medien sowie der Beitrag der Presse zur gesellschaftlichen Versöhnung.
„Stimme der Wahrheit und des Gewissens“
„Die Medien sollten in Friedensprozessen Stimme der Wahrheit und des Gewissens sein“, heißt es in der Erklärung. Journalist:innen müssten sich von Hass- und Gewaltrede distanzieren und stattdessen eine Sprache des Friedens pflegen. Die GGC fordert zudem bessere Schutzmechanismen für Medienschaffende sowie eine gezielte Förderung lokaler Medienstrukturen.
Um gezielt gegen Desinformation in digitalen Räumen vorzugehen, sollten gemeinsame ethische Standards formuliert werden. Darüber hinaus schlägt der Verband Fortbildungen im Bereich Friedensjournalismus vor. Medienhäuser seien aufgerufen, eine empathische und verantwortungsvolle Berichterstattung zu fördern, die zur kollektiven Aufarbeitung und gesellschaftlichen Verständigung beiträgt.
Friedensinitiative und Kommission im Parlament
Die Forderungen kommen zu einem Zeitpunkt, an dem in der Türkei erneut über eine politische Lösung der kurdischen Frage diskutiert wird. Ausgelöst wurden die Gespräche durch einen Friedensappell des inhaftierten PKK-Begründers Abdullah Öcalan. In der Folge setzte das Parlament eine Kommission ein, die Vorschläge zur Lösung der jahrzehntelangen Auseinandersetzung erarbeiten soll.
Appell an Medienhäuser: Verantwortung für sozialen Frieden
In der Erklärung der GGC wird die gesellschaftliche Verantwortung der Medien besonders betont: „Wir verorten den Journalismus nicht auf Seiten einzelner Akteure, sondern auf der Seite der Wahrheit, der Gerechtigkeit und der Menschlichkeit.“ Eine von Friedensethik geprägte Medienlandschaft sei eine der wichtigsten Voraussetzungen für eine dauerhafte gesellschaftliche Verständigung. Der Verband ruft daher alle Medienorganisationen auf, ohne Abstriche bei professionellen Standards einen aktiven Beitrag zum sozialen Frieden und zum Aufbau eines demokratischen Gemeinwesens zu leisten. Die GGC selbst wolle ihre Aktivitäten als zivilgesellschaftliche Initiative sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene fortsetzen.
https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/jugendorganisationen-legen-kommission-losungsvorschlage-vor-48409 https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/karaca-kurdische-rechte-mussen-gesetzlich-verankert-werden-48386 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/dem-vorsitzender-bakirhan-fordert-parlament-zu-friedensoffensive-auf-48376