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Lebanese resistance targets Israeli enemy in “Avivim” settlement and (Birkat Risha) site  

SANA - Syrian Arab News Agency - 6. August 2024 - 10:34

Beirut, SANA-The Lebanese National Resistance targeted on Tuesday the Israeli enemy in the settlement of “Avivim” north of occupied Palestine and achieved a direct hit.

 “In support of our steadfast Palestinian people in the Gaza Strip and in backing their brave and honorable resistance, and in response to the Israeli enemy’s attacks on the resilient southern villages and safe homes, the Resistance fighters targeted a building used by enemy soldiers in “Avivim” settlement with appropriate weapons on Tuesday, and scored a direct hit.” The resistance said in a statement

In a second statement, the resistance announced that it had targeted a gathering of Israeli enemy soldiers near the Birkat Risha site in northern occupied Palestine with Burkan missiles.

On Monday, the Lebanese resistance targeted the Israeli enemy with artillery shells in Zar’it barracks and Ras al-Naqoura naval site.

Manar Salameh

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Kontroverse um Blutspenden: Homosexuelle Männer haben 100-mal höheres Übertragungsrisiko für Infektionen

Wann immer Ideologie über die Gesundheit der Menschen gestellt wird, ist nächste Wachsamkeit geboten. Aus gegebenem Anlass möchte noch einmal an ein Gesetz erinnern, das im vergangenen Frühjahr vom Deutschen Bundestag beschlossen wurde: Das Gesetz zur Änderung der Blutspenderichtlinien vom 15. Mai 2023 nämlich. Damit sollte die zuvor geltende, angeblich “homosexuellenfeindliche” und “diskriminierende” Regelung novelliert […]

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Temperatures above average, cloudy weather over coastal region

SANA - Syrian Arab News Agency - 6. August 2024 - 10:17

Damascus, SANA- Temperatures tend to rise gradually to become above average as the country is affected by an extension of Indian seasonal surface pressure accompanied by southwesterly currents in the upper layers of the atmosphere.

General Directorate of Meteorology expected in its morning bulletin that the weather will be relatively hot and clear to partly cloudy in general over the coastal area, while it will be misty in the eastern regions, al-Jazeera and al-Badia.

The wind will be southwesterly to northwesterly between low to moderate in speed, and the sea waves will be low in amplitude.

The expected temperature degrees in some main Syrian cities will be as follows: Damascus 38/21, Homs 33/23, Hasaka 46/30, Lattakia 32/26, Aleppo 37/25.

Nisreen Othman

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Rundfunkbeitrag: Rückwirkende Befreiung von den GEZ-Beiträgen nutzen

Lesedauer 2 Minuten

Mit der angekündigten Erhöhung des Rundfunkbeitrags auf 18,94 Euro ab 2025 stehen viele Haushalte in Deutschland vor zusätzlichen finanziellen Belastungen.

Besonders betroffen sind dabei Haushalte mit geringem Einkommen. Doch es gibt Entlastungsmöglichkeiten: Bezieher von Sozialleistungen können sich von der Zahlung des Rundfunkbeitrags befreien lassen – und dies sogar rückwirkend.

Was ist der Rundfunkbeitrag und wer muss ihn zahlen?

Der Rundfunkbeitrag, umgangssprachlich oft noch als GEZ-Beitrag bezeichnet, dient der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland.

Er wird pro Haushalt erhoben und ist unabhängig von der Anzahl der im Haushalt genutzten Geräte oder davon, ob der öffentlich-rechtliche Rundfunk überhaupt genutzt wird.

Laut Rundfunkbeitragsstaatsvertrag muss jeder Haushalt diesen Beitrag zahlen, es sei denn, es liegt ein Befreiungsgrund vor.

Wer kann sich von der Zahlung des Rundfunkbeitrags befreien lassen?

Eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Folgende Personengruppen können einen Antrag auf Befreiung stellen:

    • Bezieher von Sozialleistungen wie Bürgergeld, Sozialhilfe oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist.
    • BAföG oder einen vergleichbaren Bedarfssatz erhält, zum Beispiel als Stipendiat oder als Empfänger von Wohngeld oder Kinderzuschlag.
    • Schwerbehindert mit einem Grad der Behinderung von mindestens 80 ist.
    • Bei Flüchtlingen oder Asylbewerbern, die in einer Gemeinschaftsunterkunft leben, werden die Rundfunkbeiträge direkt von der jeweiligen Landesrundfunkanstalt übernommen.
    • wenn die Härtefallregelung greift, weil das Einkommen zu niedrig ist

Die Befreiung gilt dabei ab dem Monat, in dem der Bescheid über die entsprechende Sozialleistung gültig wird.

Bei länger zurückliegenden Bescheiden ist eine rückwirkende Befreiung von bis zu drei Jahren möglich.

Wie beantragt man eine rückwirkende GEZ-Befreiung?

Auch rückwirkend ist eine Befreiung für die letzten 3 Jahre möglich, wenn die Voraussetzungen vorlagen und somit Rückstände/Schulden ausgeglichen werden.

Diese kann man mit diesemSchreiben beantragen. Hat man Beiträge gezahlt, obwohl man das Recht auf eine Befreiung hatte, werden diese erstattet.

Was ist bei einer Zweitwohnung zu beachten?

Seit 2013 wird der Rundfunkbeitrag pro Haushalt und nicht mehr pro Gerät erhoben.

Dies bedeutet, dass für jede Wohnung ein separater Beitrag fällig wird. Wer jedoch mit Haupt- und Nebenwohnsitz offiziell beim Einwohnermeldeamt eingetragen ist, kann für die Zweitwohnung eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag beantragen.

Dazu muss ein entsprechender Antrag mit einem Nachweis des Wohnsitzes beim Beitragsservice eingereicht werden.

Welche Nachweise sind für den Befreiungsantrag notwendig?

Der Antrag auf Befreiung vom Rundfunkbeitrag muss durch entsprechende Nachweise ergänzt werden, die die Anspruchsvoraussetzungen belegen.

Diese Anträge und Nachweise können bei Kommunen, leistungsgewährenden Behörden oder direkt beim Beitragsservice des öffentlichen Rundfunks eingereicht werden.

Wichtig: Anträgen immer nur als Kopien der Nachweise beifügen – Originale sollten sicher zu Hause aufbewahrt werden. Zudem ist darauf zu achten, dass die Kopien gut lesbar sind, um Verzögerungen bei der Bearbeitung zu vermeiden.

Welche weiteren Informationen sollten Sozialleistungsempfänger beachten?
  • Grundsicherung oder Wohngeld: Bei unzureichender Rente sollten Betroffene prüfen, ob sie Anspruch auf Grundsicherung oder Wohngeld haben, da dies auch Einfluss auf die Befreiung vom Rundfunkbeitrag haben kann.
  • Änderungen mitteilen: Bei einem Umzug oder einer Namensänderung ist es wichtig, den Beitragsservice des öffentlich-rechtlichen Rundfunks rechtzeitig zu informieren, um eine korrekte Zuordnung und Abwicklung der Befreiung zu gewährleisten.
  • Beitragsnummer: Wer seine Beitragsnummer sucht, kann diese auf dem Beitragsbescheid finden oder beim Beitragsservice erfragen, um sicherzustellen, dass alle Anträge und Nachweise korrekt zugeordnet werden können.
Weiterer Ablauf

Nach einiger Zeit erhält der Antragssteller dann einen Bescheid über die Freistellung. Nach Ablauf dieses Zeitraums ist eine erneute Antragstellung möglich, wenn die Voraussetzungen weiterhin vorliegen.

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Den Scharfmachern zu scharf

NACHDENKSEITEN - Die kritische Webseite - 6. August 2024 - 10:00

Die grausame Massenvernichtung von Zivilisten in Hiroshima und Nagasaki im August 1945 jährt sich nun zum 79. Mal. Und bis heute sterben Menschen durch Folgeschäden wie Krebs und Leukämie. Trotz dieser furchtbaren Katastrophe stehen wir einem Atomkrieg näher als jemals zuvor: die Doomsday Clock, als Metapher dafür, wie nahe die Menschheit der Selbstzerstörung ist, wurde im Januar 2023 auf 90 Sekunden vor Mitternacht gestellt und ist dieses Jahr dort verblieben. Von Tanja Stopper.

Bertold Brecht stellte bereits 1952 fest: „Das Gedächtnis der Menschheit für erduldete Leiden ist erstaunlich kurz. Ihre Vorstellungsgabe für kommende Leiden ist fast noch geringer…“

Aber dessen und der Geschichte ungeachtet wird aufgerüstet, was das Zeug hält, Waffenproduktionsfabriken schießen aus dem Boden wie Unkraut und Minderjährige werden aus den Schulen heraus von unserer Bundeswehr mit Spiel-, Spaß- und Spannungskampagnen angeworben, denn dieses „umwerfende“ Abenteuer darf doch keiner verpassen. „Mach, was wirklich zählt“, ist der Bundeswehr-Catch-Slogan, das ist der neue (Menschen-)Wert und gehört jetzt (gefälligst) zum guten Ton.

Die vom damaligen US-Präsidenten Truman angeordneten Atombombenabwürfe auf Hiroshima und Nagasaki am 6. und 9. August 1945 von amerikanischen Streitkräften waren die bislang einzigen Einsätze von Atomwaffen in einem Krieg. Die beiden Städte wurden durch die Nuklearbomben dem Erdboden gleich gemacht. 90 Prozent Hiroshimas waren komplett zerstört, bis zu 80.000 Menschen, fast ausschließlich Zivilisten, starben sofort. Da die japanische Regierung nach dem ersten Bombenabwurf über Hiroshima nicht umgehend kapitulierte, warfen die Amerikaner 3 Tage später noch eine zweite Atombombe über der Stadt Nagasaki ab. Für Stadt und Bevölkerung waren die Auswirkungen unvorstellbar katastrophal. Im Inferno des Atombombenabwurfs wurden damals bis zu 120.000 Menschen sofort getötet.

200.000 getötete Menschen innerhalb von ein paar Minuten.

Weit mehr noch, hunderttausende weitere Menschen (Hibakusha), starben in den nächsten Jahren an den Folgeschäden, allein bis Ende 1945 – innerhalb von ein paar Monaten – weitere 140.000 Menschen. Noch heute erkranken Opfer von damals an Krebs und sterben an den Spätfolgen.

6 Tage nach dem zweiten Bombenabwurf, zwei zerstörten Städten, hunderttausenden Toten und hunderttausenden Leidenden gab Kaiser Hirohito mit der Rede vom 15. August die Beendigung des „Großostasiatischen Krieges“ bekannt. Mit der Kapitulation Japans endete am 2. September der II. Weltkrieg auch in Asien, nachdem er in Europa mit der Kapitulation der deutschen Wehrmacht bereits seit dem 8. Mai 1945 vorüber war.

Doch anders als damals wird es heute, wenn es so weit kommen sollte, keine Kapitulation der anderen Seite, sondern eine Antwort geben. Es wird der erste und damit wohl letzte Atomkrieg der Menschheit sein.

Dabei gibt es tatsächlich Scharfmacher, die den sogenannten „begrenzten Atomkrieg“ diskutieren. In dieser Debatte drängt sich mir geradezu energisch die Frage auf, wer denn in einem solchen Fall derjenige wäre, der bei einer – sagen wir mal – mehrmaligen Hin-und-Her-Städtevernichtung plötzlich aufhört. Sie schaffen es ja nicht einmal im Ukrainekrieg, überhaupt das Wort Waffenstillstand in den Mund zu nehmen! Und jeglicher Versuch, zu vermitteln, wird aggressiv torpediert. Aber in einem „begrenzten Atomkrieg“ wäre alles anders? Ich denke eher, das wäre die Clausewitz’sche Apokalypse.

Aber trotzdem einmal kurz fiktiv den Scharfmachergedanken weitergedacht und davon ausgegangen, dieser Krieg wäre begrenzt. Es gäbe Millionen und Abermillionen von Toten, ein Vielfaches davon Verletzte und Kranke, unvorstellbar großes Leid und riesige, verstrahlte und unbewohnbar gewordene Regionen.

Und von den Überlebenden wird es Klagen völkerrechtlicher Natur hageln, denn:

Es ging um die gezielte, massenhafte Tötung der zivilen Bevölkerung. Und nur dieser! Dafür sind Atombomben gemacht – und nur dafür.

Ein Ausschnitt aus dem sog. „Humanitären Völkerrecht“ (Kriegsvölkerrecht):

„Zivilpersonen und die Zivilbevölkerung genießen im internationalen bewaffneten Konflikt den allgemeinen Schutz vor den von Kriegshandlungen ausgehenden Gefahren. Sie dürfen nicht das Ziel militärischer Angriffe sein. Im Zweifel gilt eine Person als Zivilperson. Die Zivilbevölkerung bleibt auch dann Zivilbevölkerung, wenn sich unter ihr einzelne Personen befinden, die nicht Zivilpersonen sind (Kombattanten).“

Unsere „Chefdiplomatin“ Annalena Baerbock – also die tugendhafte, werteverteidigende „Ich-komme-aus-dem-Völkerrecht“-Außenministerin – hat wohl, als es um das Thema atomare Massenvernichtungswaffen im Studium ging, lieber Candy Crush gespielt? Oder verwechselte sie etwa beim Trampolinspringen zu oft 360 mit 180 Grad? Denn nach dem NATO-Gipfel in Washington vor ein paar Wochen und der dortigen Entscheidung, amerikanische, atomwaffenfähige Mittelstreckenraketen in Deutschland zu stationieren (und nur bei uns), verteidigte sie sich gegen erste Proteste folgendermaßen: „…Alles andere wäre nicht nur verantwortungslos, sondern auch naiv … .“

Ich würde gerne entgegen: Nein, Frau Baerbock, der Einsatz dieser Waffen wäre ein (eher DER) Völkerrechtsbruch schlechthin. Aber, Frau Baerbock, was würde Ihre Kollegin Nancy Faeser denn dazu sagen, die künftig mit dem Verfassungsschutz nicht nur auf strafbewehrte Delikte achten, sondern „Denk- und Sprachmuster frühzeitig erkennen“ will? Die Stationierung solcher Waffen, da Tatsache, geht wohl dann sogar im logischen Schluss über dieses Gedankenverbrechen hinaus? Sie behaupteten erneut: „Die traurige Wahrheit ist: Putins Russland ist derzeit die größte Sicherheitsgefahr für uns und unseren Frieden in Europa.“ Nein, Frau Baerbock, die traurige Wahrheit ist: …!

Ulrich Reitz titelte: „Eine brisante Entscheidung – einfach so, am Volk vorbei“ und bezeichnete Baerbocks und Scholz’ „Narrativ“ nicht nur als „Narrativ“, sondern auch „als klare Verharmlosung“.

Und plötzlich berichtet die FAZ über Mützenichs Contra – und sogar die ARD (?!) zitiert ihn im Wortlaut. Wir sind mittlerweile soweit gekommen, dass es sogar Scharfmachern zu scharf wird! So auch geschehen im Sonntagsstammtisch des BR, wo Armin Laschet (CDU) plötzlich in die „Verlegenheit“ kommt, nach den Friedensstimmen zu rufen, sie regelrecht einfordert und wiederholt als Beispiel die Demo im Bonner Hofgarten 1981 gegen den NATO-Doppelbeschluss anbringen muss.

Ja, Leo Ensel, „wir leben im Irrenhaus“, deswegen versucht uns die Anstaltsleitung ja vermutlich nun ruhigzustellen. Ziel: Erzählen uns die Kriegsminister den Hit from the Bong: „Waffen retten Menschenleben“ (A.B.), dann röchelt das Volk: „Peace, Schwester“?

Titelbild: Cq photo juy/shutterstock.com

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Irakische Justiz verbietet kurdische und ezidische Parteien

Der Oberste Irakische Justizrat des Irak hat die Auflösung der ezidischen Partei PADÊ (Partiya Azadî û Demokrasiya Êzîdiya), die Bewegung für eine freie Gesellschaft in Kurdistan (Tevgera Azadî) und die kurdische Demokratische Front (Partîya Enîya Têkoşîna Demokrasiyê) angeordnet. Ihr Besitz und Eigentum wurden beschlagnahmt. Damit kommt die irakische Judikative türkischen Interessen nach der Ausschaltung jeglicher demokratischer kurdischer Selbstorganisierung nach. Die Türkei versucht permanent, diese Organisationen als Unterorganisationen der PKK zu diffamieren und zu kriminalisieren. Es ist auffällig, dass insbesondere das Verbot ezidischer Organisationen mit dem 10. Jahrestag des Genozids zusammenfällt.

Am 23. Juli wies der irakische Premierminister al-Sudani die staatlichen Institutionen an, die PKK im gesamten offiziellen Schriftverkehr als „verbotene Organisation“ zu bezeichnen.

https://anfdeutsch.com/aktuelles/kerkuk-im-fokus-imperialer-interessen-43144 https://anfdeutsch.com/hintergrund/kriegsplane-von-ankara-im-spannungsfeld-des-iraks-und-sudkurdistans-42015 https://anfdeutsch.com/hintergrund/turkische-invasion-beschaftigt-bagdad-und-washington-42899 https://anfdeutsch.com/kurdistan/hochrangige-delegation-aus-bagdad-in-hewler-eingetroffen-42866 https://anfdeutsch.com/aktuelles/ankara-und-bagdad-unterzeichnen-mehrere-abkommen-41903

 

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Berlin: Protest vor Auswärtigem Amt gegen türkische Angriffe

Während die türkischen Angriffe auf Südkurdistan und Rojava auf allen Ebenen weitergehen, formiert sich Protest. Vor dem Auswärtigen Amt in Berlin versammelten sich Aktivist:innen, um gegen das Schweigen der internationalen Gemeinschaft gegenüber dem verbrecherischen Krieg des türkischen Staates zu protestieren. Eine Delegation von NAV-Berlin und Dest-Dan übergab zunächst dem Außenministerium ein Informationsdossier über die Situation in den angegriffenen Regionen. In Redebeiträgen wurde darauf hingewiesen, dass die Angriffe auf Südkurdistan mit illegalen Methoden wie Chemiewaffen geführt werden und auf eine völkerrechtswidrige Besatzung abzielten.

 


In einem Redebeitrag hieß es: „Während diese Invasion durch das NATO-Mitglied Türkei von der europäischen Politik und den westlichen Medien weitgehend ignoriert wurde, haben die USA der Türkei praktisch ‚grünes Licht‘ gegeben. Der Einsatz von Panzern und der Bau neuer Militärstützpunkte durch die Türkei deutet auf eine langfristige Annexionspolitik hin. Es wurden bereits mehr als 110 Militärstützpunkten bis 35 Kilometer tief in südkurdisches Territorium hinein gebaut.“ Die Aktivist:innen weiter: „Kurdische Akteure und internationale Organisationen fordern einen Stopp dieser Militäroperation und die Verurteilung der Kriegsverbrechen der Türkei. Sie betonen auch die Notwendigkeit der Wiederaufnahme von Verhandlungen zwischen dem türkischen Staat und dem unter strenger Isolation stehenden kurdischen Repräsentanten Abdullah Öcalan zur politischen Lösung der kurdischen Frage. Diese Angriffe und Vertreibungen verursachen schweres menschliches Leid für das kurdische Volk und verletzen die Souveränität Kurdistans. Die internationale Gemeinschaft muss sich gegen diese Aggression stellen und Maßnahmen ergreifen. Wir rufen alle dazu auf, diese Informationen zu verbreiten, Bewusstsein zu schaffen und Politiker:innen und internationale Organisationen aufzufordern, gegen die Aggression des türkischen Faschismus vorzugehen.“

Die Aktivist:innen verteilten Flugblätter und riefen immer wieder „Deutschland finanziert, Türkei bombardiert“ und „Alle Besatzer raus aus Kurdistan“.

https://anfdeutsch.com/kurdistan/dorfer-in-elke-seit-monaten-unter-belagerung-43147 https://anfdeutsch.com/kurdistan/die-rolle-der-dorfschutzer-beim-turkischen-invasionsplan-43142 https://anfdeutsch.com/kurdistan/juli-bilanz-der-hpg-43135 https://anfdeutsch.com/hintergrund/hpg-kommandant-es-geht-nicht-nur-um-die-pkk-43094

 

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Osmaniye: Fünf Personen wegen kurdischer Tänze festgenommen

Bitterer Alltag unter dem türkischen Faschismus: In den Morgenstunden stürmte die türkische Polizei, dieses Mal in Osmaniye, Wohnungen von Kurd:innen und nahm fünf Personen fest, weil sie auf einer Hochzeit zu kurdischer Musik getanzt hätten. Ihnen wird außerdem vorgeworfen, sie hätten Tücher in den kurdischen Farben grün-gelb-rot getragen. Bei den Festgenommenen handelt es sich um die Ko-Vorsitzenden des Bezirksverbands der DEM-Partei von Osmaniye, Sevgi Aydın und Faruk Kahraman, Hakan Kahraman aus dem Verbandsvorstand und zwei weitere Personen. Die fünf befinden sich derzeit auf der Polizeidirektion von Osmaniye.

Govend als „Terrorpropaganda“

Seit einigen Tagen wird verschärft gegen jeden Ausdruck der kurdischen Kultur vorgegangen. Auf Anordnung des Regimes werden sogar kurdische Verkehrshinweise übermalt. Gleichzeitig werden Hochzeiten von der Polizei gestürmt, auf denen kurdische Musik gespielt wird, Tanzende werden auf Videos identifiziert, ihre Wohnungen werden gestürmt und sie werden festgenommen und immer wieder auch unter dem Vorwurf der „Terrorpropaganda“ inhaftiert.

https://anfdeutsch.com/kultur/dortmund-tanzprotest-gegen-angriffe-auf-kurdische-kultur-43139 https://anfdeutsch.com/kultur/pkk-ruft-zum-freiheitstanz-auf-43137 https://anfdeutsch.com/kurdistan/kurdische-verkehrshinweise-in-cizir-erneuert-43120 https://anfdeutsch.com/aktuelles/keskin-ruckkehr-der-90er-jahre-43100 https://anfdeutsch.com/aktuelles/weitere-angriffe-auf-kurdische-kultur-43074

 

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Türkei missachtet Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte

Im Juni 2024 haben sich hundert Personen des öffentlichen Lebens mit einem Offenen Brief an das Antifolterkomitee des Europarates (CPT) gewandt. Sie fordern in ihrem dringlichen Appell die unverzügliche Entsendung einer Delegation auf die türkische Gefängnisinsel Imrali und eine unabhängige Überprüfung, Klärung und Änderung der extremen Haftsituation von Abdullah Öcalan und den anderen Gefangenen auf Imrali. Einer der Unterzeichner ist der Jurist, Publizist und Bürgerrechtler Dr. Rolf Gössner. Im Interview mit ANF erklärte er, dass das CPT auf den offenen Brief geantwortet habe, aber die „Antwort nicht aussagekräftig und insoweit unbefriedigend“ sei. Gerichtet an die bundesdeutsche und europäische Türkei- und Kurdenpolitik betont Gössner, dass es eines radikalen Wandels bedarf, zudem die Beendigung der „Terror-Stigmatisierung, Kriminalisierung, Verfolgung und Ausgrenzung von Kurden, ihren Organisationen und Medien in Europa und Deutschland“ gehört. „Die Bundesrepublik und auch die EU müssten also alles dafür unternehmen, einen Dialogprozess sowie eine friedliche, gerechte und demokratische Lösung der kurdischen Frage zu befördern, statt wie bisher zu behindern. Und dazu gehört: die Aufhebung des PKK-Betätigungsverbots und der Exekutiv-Ermächtigung zur Strafverfolgung nach § 129b StGB (Mitgliedschaft in Terroristi­scher Vereinigung im Ausland) sowie die Streichung der PKK aus der EU-Terrorliste.“

Herr Rolf Gössner, haben Sie eine Antwort des Europäischen Komitees zur Verhütung von Folter (CPT) auf Ihren offenen Brief erhalten? Wenn ja, was sind die wichtigsten Punkte der Antwort?

Ja, eine Antwort ist eingegangen und zwar beim Solidaritätsnetzwerk Deutschland für die Kampagne „Freiheit für Öcalan - eine politische Lösung für die kurdische Frage“, das den Offenen Brief initiiert hatte. In dieser Antwort wird versichert, dass das Antifolter-Komitee des Europarats (CPT) die Situation von Herrn Öcalan und der anderen im Imrali-Gefängnis inhaftierten Personen verfolge und weiterhin beobachten werde. Der Experten-Ausschuss des CPT habe die Haftanstalt auf der Gefängnisinsel Imrali im Marmarameer bereits mehrfach besucht, zuletzt im September 2022. Die Situation der dort Inhaftierten sei weiterhin, so heißt es wörtlich, „fester Bestandteil des laufenden Dialogs des Ausschusses mit den türkischen Behörden“, zuletzt während des jüngsten Besuchs in der Türkei im Februar 2024. 

Wie beurteilen Sie diese Ausführungen des CPT?

Leider ist diese Antwort nicht aussagekräftig und insoweit unbefriedigend. Denn es werden darin keinerlei konkrete Schritte des CPT genannt, die eine nachhaltige Verbesserung der Haftsituation bewirken könnten. Außerdem hat sich ja seit dem letzten CPT-Besuch auf Imrali im September 2022, also seit fast zwei Jahren, an der Isolations-Haftsituation nichts zum Besseren verändert, eher im Gegenteil. Und auch der jüngste Besuch des CPT im Februar 2024 in der Türkei – jedoch nicht mehr im Gefängnis auf Imrali –, hat hieran offenbar nichts geändert. Das spricht leider nicht für effektives Einwirken des CPT auf die zuständigen türkischen Behörden und politisch Verantwortlichen.

In Ihrem Offenen Brief fordern Sie das CPT auf, die Insel Imrali unverzüglich erneut zu besuchen und darauf zu drängen, dass die Türkei ihren Verpflichtungen als Mitglied des Europarates in vollem Umfang nachkommt.

Tatsächlich ist es allerhöchste Zeit, dass das CPT mit allem ihm möglichen Nachdruck die menschenrechtswidrigen Isolations-Haftbedingungen anprangert, denen Abdullah Öcalan und seine Mitgefangenen auf der Gefängnisinsel Imrali schon so lange ausgeliefert sind. Als Mitgliedstaat des Europarates ist die Türkei an die Europäische Menschenrechtskonvention gebunden, wonach niemand der Folter oder unmenschlicher Strafe oder Behandlung unterworfen werden darf.

Doch gerade hier gibt es in der Türkei große Defizite und schwerwiegende Verstöße von Seiten der türkischen Regierung und Administration – systematische Menschenrechtsverstöße, die die Mitgliedschaft der Türkei im Europarat praktisch in Frage stellen müssten. So ist vielfach dokumentiert, dass türkische Staatsbehörden monate- und jahrelang gegen Gefangene unmenschliche Isolationshaft verhängen. Immer wieder werden, wie im Fall Öcalan sogar jahrelang, willkürlich und rechtswidrig Anwaltskontakte und Besuche von Familienangehörigen verweigert. Außerdem unterläuft und missachtet die Türkei Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, die sie jedoch beachten und umsetzen müsste. 

Sie erinnern in Ihrem Brief an die Grundprinzipien des CPT. Um was geht es dabei und wie weit kann das CPT gehen?

Wir wollten mit der Unterzeichnung unseres Appells daran erinnern, dass es zu den Pflichten des CPT gehört, Inhaftierte in Mitgliedsländern des Europarates vor Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe zu schützen; und dazu zählen ganz besonders Isolationshaftbedingungen wie im Fall Öcalan. Dem Experten-Ausschuss des CPT sind bei der Durchführung seiner Besuche von Haftanstalten weitgehende Untersuchungsbefugnisse eingeräumt: Er hat uneingeschränkten Zugang zu allen Gefängnissen und das Recht, sich darin frei zu bewegen. Bei ihren Inspektionen haben die Experten auch das Recht, vertraulich mit Inhaftierten und anderen Personen ihrer Wahl zu sprechen. In dringenden Fällen kann der Ausschuss, neben seinen regelmäßigen Staatenbesuchen, auch kurzfristig Ad-hoc-Besuche anmelden und durchführen.

Deshalb könnte das CPT so rasch wie möglich erneut eine Delegation nach Imrali schicken, um die Betroffenen direkt zu befragen, deren Haftbedingungen unabhängig zu untersuchen, ihren Gesundheitszustand zu beurteilen sowie für die Gewährleistung von Anwalts- und Familienkontakten zu sorgen. Doch leider gehen die Kompetenzen des CPT nicht sehr viel weiter bzw. nicht weit genug, um menschenrechtswidrige Zustände auch wirksam und nachhaltig abzustellen: Das CPT fertigt in aller Regel vertrauliche Berichte über seine Gefängnisbesuche und kritischen Befunde an, schickt sie an die betreffenden Mitgliedsstaaten und empfiehlt ihnen gegebenenfalls Verbesserungsmaßnahmen. Eigene konkrete Durchsetzungsmöglichkeiten gibt es nicht.

Trotz dieser recht eingeschränkten Einwirkungsmöglichkeiten stellt sich meines Erachtens die Frage, ob das CPT und auch der Europarat bislang genügend Druck auf die Türkei ausgeübt haben, um so wirksam wie möglich gegen Folter und andere Menschenrechtsverstöße auf Imrali und in anderen türkischen Gefängnissen vorzugehen. Tatsächlich ist es längst überfällig, dass die Türkei echte Konsequenzen für ihre Rechtsbrüche zu spüren bekommt. Und dazu könnten etwa auch gezielte Sanktionen gegen Verantwortliche des türkischen Isolationshaft-Systems gehören. Die Parlamentarische Versammlung des Europarats drängte schon 2021 und 2023, allerdings in anderen Zusammenhängen, auf Sanktionen und Strafmaßnahmen gegen die Türkei im Rahmen eines Vertragsverletzungsverfahrens. Im äußersten Fall könnte die Türkei sogar aus dem Europarat ausgeschlossen werden, so wie es Russland nach seinem Angriffskrieg gegen die Ukraine 2022 passiert ist (das diesem Votum jedoch mit einem Austritt zuvorkam). Allerdings scheidet mit Ende der Mitgliedschaft im Europarat der betreffende Staat automatisch auch aus der Europäischen Menschenrechtskonvention aus, so dass ihn diese nicht mehr bindet.

Meine letzte Frage bezieht sich auf die Kriminalisierungspolitik und -praxis in Deutschland. Der jüngste Bericht von Amnesty International zeigt, dass auf dem gesamten Kontinent weit verbreitete repressive Gesetze, unnötige oder übermäßige staatliche Gewaltanwendung, willkürliche Verhaftungen und Verfolgungen, ungerechtfertigte oder diskriminierende Grundrechts-Einschränkungen und der zunehmende Einsatz von Überwachungstechnologien zu einem systematischen Rückschritt beim Recht auf Protest in Europa geführt haben. Seit 1993 erleben wir in der Bundesrepublik unverhältnismäßige Polizeieinsätze gegen friedliche Demonstrationen von Kurden aufgrund des PKK-Verbots …

Nun, bezogen auf die bundesdeutsche Kriminalisierungspolitik und -praxis gegen Kurdinnen und Kurden ist folgendes festzustellen: Tatsächlich hat sich die Bundesrepublik insoweit in die „Antiterror“-Strategie und Repressionspolitik der Türkei ziemlich einbinden lassen. Insbesondere das Verbot der kurdischen PKK von 1993, das in den letzten Jahren noch ausgeweitet worden ist, sowie die Führung der PKK in der EU-Terrorliste sind Instrumente, die keineswegs mehr in diese Zeit passen. Sie erschwert, ja torpediert eine friedliche und gerechte Lösung der kurdischen Frage.

Das Betätigungsverbot gegen die kurdische Arbeiterpartei PKK in Deutschland hat hierzulande jedenfalls viel Unheil gestiftet. Trotz des Wandels, den die einst gewaltorientierte Kaderpartei PKK in Europa längst in Richtung einer friedlich-demokratischen Lösung des Konflikts vollzogen hat, besteht ihr Verbot hierzulande bis heute fort. Diese rigide Verbotspolitik hat Zigtausende politisch aktiver Kurden diskriminiert und kriminalisiert, hat sie unter Generalverdacht gestellt, zu potentiellen Gewalttätern und gefährlichen „Terroristen“ gestempelt und zu innenpolitischen Feinden und Sicherheitsrisiken erklärt und ausgegrenzt.

Durch das PKK-Betätigungsverbot werden elementare Grundrechte massiv beschränkt: so die Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit, die Meinungs- und Pressefreiheit und damit die freie politische Betätigung. Demonstrationsverbote und Razzien, Durchsuchungen von Privatwohnungen, Vereinen, Druckereien, Redaktionen und Verlagen, Beschlagnahmen und Inhaftierungen waren und sind immer wieder an der Tagesordnung, genauso wie geheimdienstliche Ausforschung und Infiltration durch Staats- und „Verfassungsschutz“. Auf Grundlage des PKK-Verbots werden schließlich auch Geld- und Freiheitsstrafen verhängt, Einbürgerungen abgelehnt, Staatsbürgerschaften aberkannt, Aufenthaltserlaubnisse nicht verlängert, Asylanerkennungen widerrufen oder Ausweisungen verfügt.

Was müsste Ihrer Auffassung nach passieren, um dies zu ändern?

Grundsätzlich bedarf es eines radikalen Wandels der bundesdeutschen und europäischen Türkei- und Kurdenpolitik. Und dazu gehört: endlich die Terror-Stigmatisierung, Kriminalisierung, Verfolgung und Ausgrenzung von Kurden, ihren Organisationen und Medien in Europa und Deutschland zu beenden. Außerdem müssen die Völkerrechtsverbrechen des Nato- und Europarats-Mitglieds Türkei, die Menschenrechtsverletzungen in der Türkei und die ungelöste kurdische Frage als zentrale Probleme und Herausforderungen unverzüglich und mit Nachdruck auf die Agenda des Europarats und der EU gesetzt werden. Denn: Die kurdische Frage, überhaupt die Minderheitenfrage, ist weniger denn je ein Terrorproblem, sondern eine politisch-menschenrechtliche Herausforderung der Türkei mit weitreichenden Auswirkungen auf Europa und die Bundesrepublik.

Die Bundesrepublik und auch die EU müssten also alles dafür unternehmen, einen Dialogprozess sowie eine friedliche, gerechte und demokratische Lösung der kurdischen Frage zu befördern, statt wie bisher zu behindern. Und dazu gehört: die Aufhebung des PKK-Betätigungsverbots und der Exekutiv-Ermächtigung zur Strafverfolgung nach § 129b StGB (Mitgliedschaft in Terroristi­scher Vereinigung im Ausland) sowie die Streichung der PKK aus der EU-Terrorliste. Dar­über hinaus gehört dazu auch ein baldiges Ende der nunmehr 25-jährigen Inhaftierung von Abdullah Öcalan unter unmenschlichen Bedingungen. Als wichtigster und legitimer kurdischer Repräsen­tant muss er, wie kürzlich auch die österreichische Literaturnobelpreisträgerin Elfriede Jelinek forderte, an einer politischen Lösung der kurdischen Frage beteiligt werden.

Dr. Rolf Gössner ist Jurist, Publizist und Kuratoriumsmitglied der Internationalen Liga für Menschen­rechte (Berlin) und Mitherausgeber des jährlich erscheinenden „Grundrechte-Reports. Zur Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland“ (Fischer-TB). Als Anwalt (1980-2021), internationaler Prozessbeobachter, Teilnehmer an Menschenrechtsdelegationen (auch in die Türkei) und Referent beschäftigt er sich bereits seit den 1990er Jahren mit der kurdischen Frage, der Menschenrechtslage in der Türkei und einer verhängnisvollen deutsch-türkischen „Sicherheitskooperation“. Er ist Autor und Herausgeber zahlreicher Bücher zum Themenbereich Demokratie, Innere Sicherheit und Bürgerrechte. Gössner wurde mehrfach ausgezeichnet, zuletzt mit dem Hans-Litten-Preis der Vereinigung Demokratischer Jurist:innen (VDJ).

https://anfdeutsch.com/aktuelles/offener-brief-an-das-cpt-fur-abdullah-Ocalan-42415 https://anfdeutsch.com/aktuelles/elfriede-jelinek-Ocalan-muss-am-losungsplan-fur-kurdistan-mitarbeiten-43046 https://anfdeutsch.com/aktuelles/nobelpreistrager-innen-fordern-freiheit-fur-abdullah-Ocalan-43033 https://anfdeutsch.com/menschenrechte/cpt-widerspricht-eigenen-erklarungen-und-egmr-entscheidungen-42999 https://anfdeutsch.com/menschenrechte/cpt-isolation-auf-imrali-inakzeptabel-42988

 

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Trinkwasserdepot in Dêrik von Drohne bombardiert

Im nordostsyrischen Dêrik ist ein Trinkwasserdepot von einer unbemannten Drohne der türkischen Armee angegriffen worden. Der Einschlag einer Bombe in einem Dorf wenige Kilometer südöstlich des Stadtkerns hinterließ am Montagabend Sachschaden in noch unbekannter Höhe. Menschen wurden nach Kenntnis der Sicherheitsbehörden nicht verletzt.

Dêrik, eigentlich Dêrika Hemko (ar. Al-Malikiya), liegt im nordöstlichen Zipfel von Rojava und gehört verwaltungstechnisch zum Kanton Cizîrê. Die Stadt liegt nur fünf Kilometer von der türkischen Grenze und zehn Kilometer vom kurdischen Teil des Irak entfernt. Türkische Drohnen und Artillerie nehmen die Stadt häufig ins Visier. Mehrere Luftangriffswellen in den Jahren 2022 und 2023 haben weite Teile der Infrastruktur von Dêrik zerstört.

Wenige Stunden vor dem Angriff auf Dêrik hatte eine Drohne der Türkei bereits Qamişlo bombardiert. Ziel des Angriffs war ein schon länger geräumter Militärposten der Demokratischen Kräfte Syriens (QSD) in der Nähe einer Speiseölfabrik im Südwesten der Metropole. Ein abgeworfenes Geschoss traf das Dach des leerstehenden Baus. Verletzt wurde niemand.

Ignorierter Drohnenkrieg gegen Rojava

Die Türkei greift die Zivilbevölkerung, die Selbstverwaltung und die den QSD angeschlossenen Militärverbände in der Autonomieregion Nord- und Ostsyrien seit Jahren gezielt mit Drohnen an. Der Luftraum über Syrien wird von den USA und Russland kontrolliert. Die internationale Gemeinschaft ignoriert den Drohnenterror, der im Juni 2020 mit der Ermordung von drei Vertreterinnen des Frauendachverbands Kongra Star in Kobanê begonnen hat. Laut Daten des Rojava Information Center und der Selbstverwaltung hat die Türkei in diesem Jahr bereits mindestens 109 Drohnenangriffe auf die Region verübt. Dabei wurden mindestens 28 Menschen getötet und fast 50 weitere verletzt. Ende Mai waren bei acht Drohnenangriffen an einem Tag vier QSD-Mitglieder getötet worden, elf weitere Menschen wurden verwundet.

https://anfdeutsch.com/rojava-syrien/turkische-drohne-bombardiert-qamislo-43146 https://anfdeutsch.com/rojava-syrien/turkische-drohne-wirft-bombe-auf-anha-team-ab-40611 https://anfdeutsch.com/frauen/women-defend-rojava-die-bedeutung-des-19-juli-42969 https://anfdeutsch.com/rojava-syrien/zwei-minidrohnen-uber-kobane-abgeschossen-43061

 

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Witwenrente erhöhen: Weniger Einkommen lässt Witwenrente steigen

Lesedauer 2 Minuten

Die Witwenrente steigt, wenn eigenes Einkommen sinkt. Denn bei der Witwenrente wird das Einkommen mit einem kompliziertem Regelwerk angerechnet, wenn der Freibetrag überschritten wird.

Die Anrechnung des Einkommens kann zu Veränderungen in der Höhe der Witwenrente führen, insbesondere wenn das eigene Einkommen schwankt. Rechtsanwalt und Rentenberater Peter Knöbbel gibt einen Überblick über die die Zusammenhänge und gibt hilfreiche Tipps.

Einkommensanrechnung: Steigendes eigenes Einkommen und fallende Witwenrente

Der Rentenexperte Peter Knöbbel erklärt, dass die Logik der Einkommensanrechnung bei der Witwenrente relativ klar ist. Sinkt das eigene Einkommen neben der Rente, kann die Witwenrente steigen. Hier spielt die Einkommensentwicklung eine wichtige Rolle.

Der Knöppel weist darauf hin, dass die Einkommensanrechnung bei der Witwenrente nach § 97 SGB VI erfolgt, wobei es einen Einkommensfreibetrag gibt.

Das Prinzip der Einkommensanrechnung

Die Logik hinter der Einkommensanrechnung ist simpel: Je geringer das eigene Einkommen neben der Rente ist, desto höher könnte die Hinterbliebenenrente ausfallen. Doch es gibt Grenzen, die beachtet werden müssen.

Der gesetzliche Einkommensfreibetrag

Der gesetzliche Einkommensfreibetrag errechnet sich aus dem 26,4-fachen, multipliziert mit dem aktuellen Rentenwert (3760), was knapp 992 € entspricht. Dies stellt die Grenze dar, unterhalb derer keine Anrechnung auf die Witwenrente erfolgt.

Anspruch auf Neuberechnung

Knöbbel betont, dass bei einer erheblichen Differenz von mindestens 10% zwischen dem eigenen Einkommen und der Altersrente ein Anspruch auf eine höhere Witwenrente besteht. In diesem Fall sollten Betroffene einen Antrag bei ihrer Rentenversicherung stellen und eine Neuberechnung der Witwenrente verlangen. Dieser Prozess läuft jedoch nicht automatisch ab, sondern erfordert eine aktive Initiative seitens des Betroffenen.

Zeitpunkt der Neuberechnung

Die Neuberechnung erfolgt in der Regel erst zum 1.7. des Folgejahres automatisch. Dies könnte jedoch zu finanziellen Einbußen führen, da während dieser Zeit eine geringere Witwenrente gezahlt wird. Daher empfiehlt der Rentenanwalt, zeitnah einen Antrag zu stellen, um finanzielle Verluste zu vermeiden.

Der Experte im Video

Antragstellung bei deutlicher Einkommensänderung

Liegt das eigene Einkommen dennoch über dem Freibetrag, die eigene Rente aber deutlich darunter, besteht die Möglichkeit einer Neuberechnung der Witwen- oder Witwerrente. Dies gilt insbesondere, wenn die Einkommensänderung mindestens 10 Prozent beträgt.

Insbesondere wenn die Einkommensänderung mehr als 10 Prozent beträgt und das Einkommen weiterhin über dem Freibetrag liegt, besteht ein Anspruch auf eine höhere Witwenrente.

Handlungsempfehlungen für betroffene Rentner

Knöbbel empfiehlt Betroffenen, bei einer solchen Situation einen Antrag auf Neuberechnung der Hinterbliebenenrente bei der Rentenversicherung zu stellen. Automatisch erfolgt diese Neuberechnung nicht, daher ist eine eigenständige Initiative notwendig.

Wichtige Hinweise zu Ausnahmen

Es gibt bestimmte Einkommensarten, die nicht auf die Witwen- oder Witwerrente angerechnet werden dürfen, insbesondere bei sogenannten Altfällen nach Paragraph 114 des Sozialgesetzbuches IV. Es ist ratsam, sich hier genauer zu informieren.

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Tow US personnel injured in attack on Ain al-Assad Airbase, Iraq

SANA - Syrian Arab News Agency - 6. August 2024 - 9:58

Baghdad, SANA-An Iraqi security source announced that two US soldiers were injured in a bombing that targeted the “Ain al-Assad” Airbase in Al Anbar Governorate, Iraq

The source said in a statement to Sumaria News, “Two American soldiers were injured as a result of an attack on Ain al-Assad base last night,” adding that the circumstances of the attack were not known.

In turn, the US Department of Defense (Pentagon)acknowledged that a number of Americans were injured in what is believed to be a missile attack on the base.

Manar Salameh

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Bürgergeld: Jobcenter dürfen nicht Unterlagen von Partnern verlangen – Urteil

Lesedauer 3 Minuten

Das Amtsgericht Hamburg-Harburg (Strafabteilung) urteilte gegen das Jobcenter team.arbeit.hamburg. Dieses hatte einem getrennt lebenden (Ehe-)Partner einer Antragstellerin einen Bußgeldbescheid zugeschickt, weil dieser sch weigerte, dem Jobcenter Unterlagen wie Verdienstbescheinigung und Arbeitsvertrag zu schicken.

Das Amtsgericht erklärt, der Betroffene sei nicht verpflichtet gewesen, der Behörde Unterlagen zu Vermögen und Einkommen zu liefern.

Wie war die Situation?

Der Betroffene führt aus: “Ich war und bin weder Antragsteller von ALG II – Leistungen, noch hatte ich Leistungen begehrt. Im gegenständlichen Zeitraum war ich der getrennt lebende (Ehe-)Partner der Antragstellerin, mit getrennten Haushalten aufgrund besonderer sozialer Situation, getrennten Konten und getrenntem Wirtschaften. Alles wurde nachgewiesen.

Ich habe meinen 90-jährigen Vater im Alltag unterstützt, mit dem ich in einem gemeinsamen Haushalt gelebt habe, und meine getrennt lebende Partnerin hatte und hat ihren Wohnort in der Nähe der Grundschule ihrer Tochter.”

Getrennt lebend, trotzdem “Bedarfsgemeinschaft”

Obwohl der Betroffene und seine Partnerin getrennt lebten, behandelte das Jobcenter sie als Bedarfsgemeinschaft. Dabei hatte nur die Partnerin Leistungen für sich und ihre Tochter (aus einer anderen Partnerschaft) beantragt.

Auskunftspflicht laut § 60 SGB II

Der Betroffene erklärt: “Laut § 60 SGB II bin ich als Dritter auskunftspflichtig – das ist auch in Ordnung. Das Jobcenter verlangte jedoch von mir die Einreichung folgender Unterlagen und Dokumente:

  • meine Verdienstbescheinigungen
  • meinen Arbeitsvertrag
  • eine vollständig ausgefüllte Anlage EK (die eigentlich nur für Antragsteller vorgesehen ist)
  • Rentenbescheide sowie
  • lückenlose Kontoauszüge über den gesamten Zeitraum von meinem Konto bzw. dem Konto meines Vaters.”

Dabei wurde, so der Betroffene, sein Vater als Mitinhaber des entsprechenden Kontos vom Jobcenter nicht einmal darüber informiert, dass auch die Daten und Unterlagen des Vaters vom Sohn gefordert wurden.

Der Betroffene legt Widerspruch ein

Der Betroffene berichtet: “Gegen die Einreichung dieser Unterlagen habe ich widersprochen, da dies schon Mitwirkungspflichten sind (…) und widersprach der Forderung. Das wurde vom Jobcenter nicht akzeptiert.”

Mitwirkungspflichten gelten nur für Leistungsberechtigte

Der Betroffene erhält weder Leistungen nach dem SGB II (Bürgergeld), noch hatte er solche beantragt. Mitwirkungspflichten gelten beim Jobcenter aber nur für Leistungsberechtigte, die sich vertraglich bei der Behörde zu dieser Mitwirkung verpflichten – und nicht für Dritte.

Leistungen auf Null gesetzt

Der Antragstellerin wurden vom Jobcenter als Reaktion die Bürgergeld-Leistungen auf Null gesetzt. Die Begründung lautete, die Unterlagen seien nicht vollständig eingereicht worden, und damit hätte die Antragstellerin ihre Mitwirkungspflicht verletzt.

Die Antragstellerin legte dagegen Widerspruch ein, den das Jobcenter zurückwies. In der Folge klagte sie beim Sozialgericht Hamburg.

Bußgeldbescheid für den getrennt lebenden Partner

Der Partner der Antragstellerin informiert: “Bestärkt vom Sozialgericht Hamburg erließ das Jobcenter einen Bußgeldbescheid gegen mich in Höhe von 848,75 €, mit der Begründung, dass ich die angeforderten Unterlagen nicht vollständig eingereicht hätte. Ohne den Erlass meines Widerspruchbescheides abzuwarten, leitete das Jobcenter ein Strafverfahren gegen mich beim Amtsgericht Hamburg-Harburg ein.”

Das Gericht erklärt das Handeln des Jobcenters für rechtswidrig

Vor dem Amtsgericht lief es indessen nicht so, wie das Jobcenter vermutlich gedacht hatte. Das Gericht stellte das Verfahren gegen den Partner der Antragstellerin ein und erklärte den Bußgeldbescheid des Jobcenters für ungültig.

Denn, so das Gericht, das Verlangen des Jobcenters, dass Dritte Unterlagen über ihr Einkommen und Vermögen der Behörde einreichen, sei rechtswidrig.

Jobcenter muss Widerspruch stattgeben

Der Betroffene erklärt: “Daraufhin hat das Jobcenter schließlich den Widerspruchbescheid erlassen und diesem (zwangsläufig) stattgeben müssen – “es wurde nach eigenem Ermessen entschieden.”

Jobcenter handelt weiterhin rechtswidrig

Trotz eindeutiger Klarstellung des Gerichtes bleibt das Jobcenter jedoch bei seiner rechtswidrigen Forderung. Der Betroffene erläutert: “Das ändert jedoch nichts an der Tatsache, dass das Jobcenter weiterhin rechtswidrig handelt und von mir die Einreichung meiner vollständigen Unterlagen verlangt – obwohl ich keine ALG II – Leistungen erhalte und keine beantragt habe.”

Jobcenter verletzt das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung

Der Betroffene sieht sich vom Jobcenter in seinem Grundrecht angegriffen: “Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung wurde und wird in meinem Fall völlig missachtet.”

Übergriffe des Jobcenters auf unbeteiligte Dritte

Der getrennt lebende (Ehe-) Partner steht in einem Rechtsverhältnis zur Antragstellerin. Bereits bei ihm war das Einfordern persönlicher Dokumente übergriffig. Das Jobcenter attackierte jedoch zusätzlich die Grundrechte eines gänzlich Unbeteiligten – des Vaters.

Der Partner der Antragstellerin erörtert: “Hinzu kommt, dass mein Vater mit der Antragstellerin in keinem rechtlichen Verhältnis steht, was die Forderung zur Einreichung der Daten und Unterlagen meines Vaters gerechtfertigt hätte. Zudem ist alles über seinen Kopf hinweg geschehen.”

Jobcenter bestraft Leistungsberechtigte, trotz deren Mitwirkung

Der Betroffene zeigt darüber hinaus, wie das Jobcenter einen Rundumschlag an Übergriffen verübt: “Sanktioniert wurde und werde nicht nur ich, sondern auch die Antragstellerin mit der Nullfestsetzung ihrer Leistungen und der Leistungen ihrer Tochter, trotz Nachkommens ihrer Mitwirkungspflicht.” Mit anderen Worten: Das Jobcenter bestraft die unschuldige Antragstellerin – für das rechtswidrige Handeln des Jobcenters.

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Schwerbehinderung: Alle Vorteile für 2024 – Grad der Behinderung von 20 bis 100

Lesedauer 2 Minuten

Nachteilsausgleiche sind besondere Leistungen und Vergünstigungen, die Menschen mit Behinderungen gewährt werden, um die Benachteiligungen auszugleichen, die sich aus ihrer Behinderung ergeben.

Diese Ausgleiche (aktualisiert 2024), manchmal auch Vorteile genannt, variieren je nach Grad der Behinderung (GdB), der in Deutschland in Abstufungen von 20 bis 100 festgelegt wird.

Ab welchem Grad der Behinderung gelten welche Nachteilsausgleiche? GdB 20 – Anerkennung der Behinderung

Bereits ab einem GdB von 20 wird eine Funktionsbeeinträchtigung als Behinderung anerkannt.

Dies bedeutet, dass Betroffene grundsätzlich Zugang zu bestimmten Nachteilsausgleichen haben können, die bei höheren GdB ebenfalls gelten.

Hierzu zählen etwa Hilfen im Straßenverkehr wie die Kraftfahrzeughilfe oder kommunale Fahrdienste, sofern weitere Voraussetzungen erfüllt sind.

GdB 30/40 – Gleichstellung und erste steuerliche Erleichterungen

Bei einem GdB von 30 oder 40 ist eine Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen möglich (§ 2 Abs. 3 SGB IX).

Dies bringt Vorteile wie den Kündigungsschutz (§§ 168 ff. i.V.m. § 151 Abs. 3 SGB IX) und ermöglicht den Erhalt eines Behinderten-Pauschbetrags bei der Steuer.

Dieser beträgt 620 Euro bei einem GdB von 30 und 860 Euro bei einem GdB von 40 (§ 33b EStG).

Zudem können Betroffene von einem ermäßigten Rundfunkbeitrag profitieren, wenn eine Sehbehinderung vorliegt und das Merkzeichen RF zuerkannt wurde (§ 4 RBeitrStV).

Lesen Sie auch:

– Rente bei Schwerbehinderung Tabelle 2024

GdB 50 – Schwerbehinderteneigenschaft und mehr umfassende Rechte

Ab einem GdB von 50 gelten Personen als schwerbehindert (§ 2 Abs. 2 SGB IX). Hiermit verbunden sind zahlreiche Nachteilsausgleiche:

  • Behinderten-Pauschbetrag: 1.140 Euro (§ 33b EStG)
  • Bevorzugte Einstellung und Beschäftigung: (§§ 164, 205 SGB IX)
  • Kündigungsschutz: (§§ 168 ff. SGB IX)
  • Freistellung von Mehrarbeit: (§ 207 SGB IX)
  • Zusätzlicher Urlaub: Eine Arbeitswoche pro Jahr (§ 208 SGB IX)
  • Abschlagsfreie Altersrente: Möglichkeit, zwei Jahre früher in Rente zu gehen, oder eine vorzeitige Altersrente um bis zu fünf Jahre mit Abschlägen (§§ 37, 236a SGB VI)
  • Vergünstigungen bei Automobilclubs und Beitragsermäßigungen bei bestimmten Mitgliedschaften
GdB 60 – Weitere finanzielle und rechtliche Vorteile

Ein GdB von 60 ermöglicht zusätzliche Erleichterungen:

  • Behinderten-Pauschbetrag: 1.440 Euro (§ 33b EStG)
  • Begleitende Hilfe im Arbeitsleben: (§ 185 SGB IX)
  • Oranger Parkausweis: Bei bestimmten Behinderungen oder Erkrankungen
GdB 70 – Erhöhung der steuerlichen und sozialen Vorteile

Menschen mit einem GdB von 70 können weitere Vorteile in Anspruch nehmen:

  • Behinderten-Pauschbetrag: 1.780 Euro (§ 33b EStG)
  • Wahlweise steuerliche Absetzbarkeit von Fahrtkosten: Entweder Entfernungspauschale oder tatsächliche Aufwendungen (§ 9 EStG)
  • Ermäßigte BahnCard: Ermäßigungen bei der Deutschen Bahn
  • Abzug eines Freibetrags bei der Einkommensermittlung im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung:4.500 Euro (§ 24 Wohnraumförderungsgesetz)
  • Ermäßigter Rundfunkbeitrag: Bei eingeschränkter Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen (§ 4 RBeitrStV)
  • Sozialtarif bei der Telekom: Bei Vorliegen zusätzlicher Merkzeichen (Bl oder Gl)
GdB 80 – Umfangreiche finanzielle Unterstützung

Mit einem GdB von 80 profitieren Betroffene von:

  • Behinderten-Pauschbetrag: 1.440 Euro (§ 33b EStG)
  • Freibetrag beim Wohngeld: 1.800 Euro (§ 17 Wohngeldgesetz)
  • Begleitende Hilfe im Arbeitsleben: (§ 185 SGB IX)
GdB 90 und 100 – Höchstmaß an Unterstützung

Bei einem GdB von 90 oder 100 erhöhen sich die Nachteilsausgleiche weiter:

  • Behinderten-Pauschbetrag: 2.120 Euro (GdB 90), 2.460 Euro (GdB 100) (§ 33b EStG)
  • Zusätzliche Preisnachlässe: Bei mehreren Festnetz- und Mobilfunkbetreibern
  • Abzug eines Freibetrags bei der sozialen Wohnraumförderung: 2.100 Euro bei Pflegebedürftigkeit (§ 24 Wohnraumförderungsgesetz)
  • Ermäßigung oder Befreiung bei Kurtaxen: Abhängig von den Ortssatzungen
Welche speziellen Regelungen gelten bei Pflegebedürftigkeit?

Unabhängig vom GdB können Pflegepersonen einen Pflegepauschbetrag bei der Steuer geltend machen (§ 33b Abs. 6 EStG):

  • Pflegegrad 2: 600 Euro
  • Pflegegrad 3: 1.100 Euro
  • Pflegegrad 4 oder 5: 1.800 Euro
  • Merkzeichen H: 1.800 Euro

Hier könnt ihr eine Tabelle kostenfrei downloaden, in der ihr alle Nachteilsausgleiche in der Übersicht habt: Tabelle: Alle Ausgleiche ab 2024 bei Schwerbehinderung.

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Schwerbehinderung: Erneuerte Richtlinien für das Merkzeichen aG – Urteil

Lesedauer < 1 Minute

Das Bundessozialgericht (BSG) hat  die Entscheidungen gefällt, die die Vergabe des Merkzeichens aG (außergewöhnlich gehbehindert) für schwerbehinderte Menschen neu regeln.

Die Kernfrage dabei: Die Gehfähigkeit im öffentlichen Raum gilt als ausschlaggebendes Kriterium.

Gehfähigkeit im öffentlichen Raum entscheidend

Das Urteil legte fest, dass für die Gewährung des Merkzeichens aG und damit die Nutzung von Behindertenparkplätzen die Fähigkeit, sich im öffentlichen Verkehrsraum zu bewegen, maßgeblich ist.

Wenn eine Person dort nur mit erheblicher Anstrengung oder mithilfe Dritter fortbewegen kann, wird das Merkzeichen aG zuerkannt – vorausgesetzt, die Mobilitätseinschränkung entspricht einem Behinderungsgrad von mindestens 80.

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Ungleichheit von Bürgergeld und Sozialhilfe gewollt

Klarstellung durch Fallbeispiele

Das BSG präzisierte die Regelung anhand konkreter Fälle: In einem Rechtsstreit konnte ein Kläger auf Krankenhausfluren noch gehen, aber nicht mehr sicher im öffentlichen Raum mit verschiedenen Hindernissen navigieren. Ein anderer Fall zeigte einen Betroffenen, der nur in vertrauten Umgebungen frei gehen konnte, nicht aber in neuen oder unbekannten Situationen.

Bedeutung für die Betroffenen

Die Gerichtsentscheidung betont, dass Menschen in vergleichbaren Situationen grundsätzlich Anspruch auf das Merkzeichen aG haben. Dies basiert auf dem Verständnis, dass das Schwerbehindertenrecht das uneingeschränkte Recht auf volle Teilhabe behinderter Menschen in der Gesellschaft unterstützt.

Dies beinhaltet explizit auch die Möglichkeit, sich in veränderlichen und unbekannten Umgebungen zu bewegen!

Die neuen Leitlinien des BSG bieten eine klarere Richtlinie für die Zuerkennung des Merkzeichens aG. Sie soll dazu beitragen, die Teilhabemöglichkeiten schwerbehinderter Personen im öffentlichen Raum zu verbessern. (Az: B 9 SB 1/22 R und Az: B 9 SB 8/21 R)

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„Wir sind gut beraten, unsere Vorbereitung zu beschleunigen und kriegsnah auszubilden“ – ein journalistisch unverantwortliches Interview

NACHDENKSEITEN - Die kritische Webseite - 6. August 2024 - 9:00

„Ein Angriff ist nicht ausgeschlossen“ – da steht sie, diese Überschrift auf dem Portal t-online. Worum es geht, ist schnell klar: Die Dachzeile über der Überschrift verrät es. „Bedrohung durch Russland“, heißt es. Wenn schon das erste Wort in einem Interview, das als „journalistisch“ verstanden werden will, so eklatant falsch ist, was kann dann noch folgen? Richtig, ein vor Realitätsverzerrung nur so strotzendes Interview. Russland als Feindbild – das Märchen von einem Land, das „uns“ alle „bedroht“, erzählt in jenem Modus, den die Kalten Krieger unserer Zeit beklatschen. Das ist journalistisch unverantwortlich – und gefährlich. Ein Kommentar von Marcus Klöckner.

Zur Umsetzung der militärischen Aufrüstung ist ein Feindbild unersetzlich. Die zunehmende Militarisierung muss der Gesellschaft verkauft werden. Dazu braucht es ein Feindbild und eine Bedrohung. Das Feindbild lautet: Russland. Die Bedrohung lautet: Russland könnte uns jederzeit angreifen. Beides hat nichts mit der Realität zu tun. Weder für Putin, weder für Russland noch für die russische Gesellschaft ist Deutschland ein Feind. Ein Angriff Russlands auf Deutschland, das heißt: einen NATO-Staat, ist allein schon deshalb fern der Realität – von den Ausmaßen einer sich bei einem Angriff Russlands auf Deutschland abzeichnenden militärischen Kettenreaktion ganz zu schweigen. Dennoch ist diese Situation gefährlich. Kalte Krieger, Russlandhasser genauso wie Akteure, die in völliger Fehlinterpretation der Realität unaufhörlich das Märchen von einem „uns“ bedrohenden Russland erzählen, manipulieren die Realität. Wir alle kennen das Phänomen der Scheinrealitäten. Wenn die eigenen Gedanken unter falschen Annahmen oder gar einem Wahn davon ausgehen, dass ein „Feind“ Böses plant, endet das bisweilen blutig. Was zählt, ist schließlich nicht die objektive, sondern die angenommene „Realität“, also die Scheinwirklichkeit.

Seit geraumer Zeit ist zu beobachten, wie diese Scheinwirklichkeit nicht nur lediglich im Kopf einer unter Schizophrenie leidenden Person vorhanden ist. Zu sehen ist außerdem, wie in zunehmendem Maße ein Bündnis aus Politikern, Medienvertretern und gefälligen Experten ihre Realitätsvorstellung auf ebendiese Scheinwirklichkeit baut. Mittlerweile sind wir so weit, dass der Bundestag die gesamte Politik Deutschlands, in Bezug auf Russland, auf eine Pseudo-Realität baut. Das ist folgenreich. Eine einzelne Person, die vielleicht aufgrund einer schweren psychischen Erkrankung in einer Scheinwirklichkeit lebt, kann in der Regel nur einen begrenzten Schaden anrichten. Wenn aber das Parlament erstmal seine Entscheidungsgrundlage auf die Scheinrealität stützt, kann es mit den gesamten Ressourcen des Landes die Scheinrealität weiter aufbauen. Und das passiert. Die „Zeitenwende“, die Diskussion um die Wiedereinführung der Wehrpflicht, die Aufrüstung, die Stationierung von US-amerikanischen Mittelstreckenraketen usw. sind Zeichen für einen eklatanten Bruch mit der Realität. Es gibt keinen äußeren Feind. Es gibt keine äußere Bedrohung – doch die Politik tut so, als ob.

Der gerade veröffentlichte Beitrag auf dem Portal t-online kann als weiterer unverantwortlicher publizistischer Baustein zum Aufbau der Pseudorealität verstanden werden. Allein schon die Tatsache, dass hier überhaupt ein Journalist einer Aussage wie: „Ein Angriff ist nicht ausgeschlossen“ Raum verschafft, zeigt, wie weit die Ausbreitung der Scheinwirklichkeit bereits fortgeschritten ist.

Unter normalen Umständen fänden Stimmen, die von einem Angriff Russlands auf Deutschland sprechen, allenfalls in verwinkelten Internetplattformen Gehör. In einer Pseudorealität, in der allerdings Russland längst das große, bedrohliche Monster ist, verhält es sich anders. „Der Rückschluss für uns muss lauten: Wir sind gut beraten, unsere Vorbereitung zu beschleunigen und kriegsnah auszubilden“, sagt der Generalleutnant.

Das ist ein gutes Beispiel dafür, wie sich aus den falschen Annahmen einer Scheinrealität echte Realität formt. Und an dieser Stelle wird auch deutlich, warum nicht Russland die Bedrohung ist, sondern – auf eine geradezu irre Weise – eine wahnhafte Politik. Der Generalleutnant spricht davon, dass es für Russland ein „Zeitfenster“ gebe, das sich „mit jedem Tag weiter“ schließt, mit dem die NATO weiter Fahrt aufnimmt.“ Soll heißen: Aus russischer Sicht wäre es besser, die NATO anzugreifen, bevor sie maximal aufgerüstet ist. Der Generalleutnant gebraucht tatsächlich auch noch den Begriff „logisch“. Und so betrachtet findet sich da tatsächlich eine gewisse Logik. Nur: Selbst in dieser Logik würde Russland deshalb zum Angreifer, weil die NATO immer weiter aufrüstet – wofür es keinen Grund gibt – und das Bündnis zunehmend als Bedrohung wahrnimmt. Das heißt, die bizarren Annahmen der Verfechter der Scheinrealität würden erst durch ihr eigenes, der Scheinrealität verfallene Handeln zur tatsächlichen Realität. Und über 80 Millionen Bundesbürger sind diesem Wahnsinn ausgeliefert. Gibt es, irgendwo, noch Realitätssinn in Politik und Medien?

Titelbild: Screenshot T-Online mit Bild von Vyacheslav Prokofyev/Pool Sputnik Kremlin

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Bürgergeld: Dienstwagen zur privaten Nutzung ist Einkommen – Urteil

Lesedauer 4 MinutenJobcenter: Dienstwagen zur privaten Nutzung im Rahmen der Ausübung einer Erwerbstätigkeit ist Einkommen

Ein geldwerter Vorteil in Form eines Dienstwagens ist gem. § 11 Abs. 1 S. 2 SGB II als Einkommen zu berücksichtigen.

Die Überlassung eines Dienstwagens durch den Arbeitgeber auch zur privaten Nutzung durch den Arbeitnehmer mindert das ALG 2, denn es ist anrechenbares Einkommen.

Die Überlassung eines Dienstwagens vom Arbeitgeber zur privaten Nutzung im Rahmen der Ausübung seiner Erwerbstätigkeit stellt anrechenbares Einkommen in Geldeswert dar.

Zu mindestens dann, wenn der Sachbezug vom Arbeitnehmer als Gegenleistung für seine Arbeits- bzw Dienstleistung akzeptiert wird.

Dem steht auch nicht entgegen, dass eine solche Sachleistung nicht allgemein veräußert bzw in Geld getauscht werden kann.

Wenn der Sachverhalt keine konkrete wirtschaftliche Bewertung eines solchen Sachbezugs nach seinem Verkehrswert erlaubt, kann auf die steuerliche Bewertung zurückgegriffen werden, wenn damit keine höhere Bewertung als mit dem Verkehrswert erfolgt.

So entschieden vom LSG Sachsen- Anhalt mit Urteil vom 20.06.2024 – L 2 AS 596/20 –

Begründung: Keine Anrechnung des Sachbezugs PKW

Die Berechnung der Leistungsansprüche sei jeweils unter Berücksichtigung des reinen monatlichen Netto-Verdienstes der Klägerin im Sinne des Überweisungsbetrages ohne Anrechnung des Sachbezugs PKW vorzunehmen – so die Vorinstanz SG Halle ( Saale ) – S 10 AS 809/17 –

Das Jobcenter ging in Berufung mit folgender Begründung:

Das Jobcenter verweist in seiner Berufung auf das Urteil des SG Berlin vom 05.März 2019 – S 127 AS 16902/16 – wonach der mit der privaten Nutzbarkeit eines Dienstwagens verbundene wirtschaftliche Vorteil als sonstige Einnahme in Geldeswert zu berücksichtigen sei.

Einnahmen in Geldeswert sind bei einer Erwerbstätigkeit zu berücksichtigen

Mit der ab dem 1. August 2016 geltenden Gesetzesänderung seien Einnahmen in Geldeswert auch weiterhin zu berücksichtigen, wenn sie – wie hier – im Rahmen einer Erwerbstätigkeit zuflössen.

Das LSG Sachsen gab dem Jobcenter recht und urteilte:

Privatnutzung des Dienstwagens ist ein geldwerter Vorteil und somit anrechenbares Einkommen da

Die aus den Beschäftigungen der Bürgergeldempfänger herrührenden Einnahmen in Geld und die als geldwerter Vorteil gewährte Privatnutzung des Dienstwagens stellten Einkommen dar, das bedarfsmindernd zu berücksichtigen ist.

Einkommen ist nach der ständigen Rechtsprechung des BSG grundsätzlich alles, was jemand nach Antragstellung wertmäßig dazu erhält (vgl. BSG, Urteil vom 30. Juli 2008 – B 14 AS 26/07 R -).

Das Einkommen muss keinen Marktwert haben

Zu der Frage, ob in einem Zufluss Einkommen zu sehen ist, kommt es nicht darauf an, ob dieser einen Marktwert hat, d.h. ob tatsächlich eine reale Chance für eine Umsetzung einer Einnahme in Geld besteht (vgl. BSG, Urteil vom 10. Mai 2011 – B 4 KG 1/10 R – ).

Ausgewiesener Sachbezug auf den Lohnabrechnungen in Form der privaten Nutzungsmöglichkeit des Dienstwagens stellt Einkommen dar

Der arbeitsvertraglich vereinbarte und in den Lohnabrechnungen der Antragstellerin von ihrem Arbeitgeber ausgewiesene Sachbezug in Form der privaten Nutzungsmöglichkeit des Dienstwagens stellt zu berücksichtigendes Einkommendar.

Der Sachbezug floss der Leistungsempfängerin im Rahmen der Ausübung ihrer Erwerbstätigkeit zu. Denn der Nutzungsvorteil durch Überlassung des betrieblichen Fahrzeuges zu privaten Zwecken hat hier seine Grundlage im Arbeitsvertrag.

Privater Nutzungsvorteil stellt eine als Einkommen zu berücksichtigende Einnahme in Geldeswert dar

Der private Nutzungsvorteil ist auch eine als Einkommen zu berücksichtigende Einnahme in Geldeswert. Einnahmen in Geldeswert sind im Allgemeinen solche, die nicht unmittelbar in Bar- oder Buchgeld bestehen, aber einen in Geld zu bemessenden wirtschaftlichen Wert haben (vgl. BSG, Urteil vom 5. August 2021 – B 4 AS 83/20 R – ).

In den Fällen der gesetzlich weiterhin vorgesehenen Berücksichtigung von Sachbezügen im Rahmen von Arbeits- bzw. Dienstverhältnissen als Einkommen gründet sich die Bewertung als Einnahmen in Geldeswert darauf, dass der Sachbezug als Gegenleistung für eine Arbeits- bzw. Dienstleistung erbracht wird.

Geldwerter Vorteil ist auch als bereites Mittel zugeflossen

Der geldwerte Vorteil in Form der kostenlosen Privatnutzung des Kfz ist der Leistungsbezieherin auch im Sinne eines sog. bereiten Mittels zugeflossen. Ausschlaggebend ist, ob eine Leistung in dem Monat des Zuflusses tatsächlich zur Verfügung stand (st. Rspr. vgl. BSG, Urteil vom 6. Juni 2023 – B 4 AS 86/21 R – ).

Bezogen auf die Sachbezüge genügt es dafür bereits, dass der Arbeitgeber seiner Verpflichtung aus dem Arbeitsvertrag nachgekommen ist und diese – wie hier – tatsächlich zur Verfügung gestellt hat.

BSG, Urteil vom 5. August 2021 – B 4 AS 83/20 R –

Ob und inwieweit diese dann genutzt werden, stellt lediglich eine nachgelagerte und unbeachtliche Verwendungsentscheidung der Leistungsberechtigten über das ihnen bereits zur Verfügung stehende Einkommen dar.

Bedenken gegen die Bemessung des geldwerten Vorteils gemäß der Höhe der in den Lohnabrechnungen verzeichneten Beträge hat das Gericht nicht.

Anmerkung vom Sozialrechtsexperten Detlef Brock:

Für die Begrenzung der Bewertung der Überlassung von betrieblichen Kfz zur privaten Nutzung auf Teile des Regelbedarfs (hierfür Geiger in: Münder/Geiger/Lenze, SGB II, 8. Auflage 2023, § 11 Rn. 8; Schwabe in: BeckOGK (Gagel), Stand: 1. Februar 2024, § 11 SGB II Rn. 35) gibt es nach der seit 1. August 2016 geltenden Fassung des § 2 Abs. 6 Alg II-V schon keine Rechtsgrundlage mehr.

Rechtstipp – noch anderer Auffassung war:

LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 26. Februar 2016 – L 4 AS 159/12 –

Eine Einkommensanrechnung nach § 11 Abs 1 S 1 SGB II iVm § 2 Abs 6 S 1 Alg II-V aF (juris: AlgIIV 2008) setzt voraus, dass es sich um Einkünfte aus einer Erwerbstätigkeit handelt und diese tauschbar sind, dh einen Geldwert haben.

Einnahmen ohne Verkehrs- oder Marktwert – wie die unentgeltliche private Nutzungsmöglichkeit eines Dienst-Pkw – sind daher nicht als Einkommen anzurechnen.

Für die Überlassung eines Dienstwagens durch den Arbeitgeber auch zur privaten Nutzung durch den Arbeitnehmer hat das LSG Sachsen-Anhalt die Marktfähigkeit verneint (LSG Sachsen-Anhalt BeckRS 2016, 105990). Die Revision unter dem Az. B 14 AS 15/16 R hat das BSG als unzulässig verworfen.

Gleicher Auffassung:

Ein geldwerter Vorteil in Form eines Dienstwagens ist gem. § 11 Abs. 1 S. 2 SGB II als Einkommen zu berücksichtigen (LSG Berlin-Brandenburg v. 15.11.2021 – L 1 AS 705/19)

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NACHDENKSEITEN - Die kritische Webseite - 6. August 2024 - 8:45

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  9. „Make Freedom Ring“: Klassische Musik für Menschenrechte in Palästina
  10. Habeck kürzt wichtiges Energiewende-Förderprogramm – und zwar noch diese Woche
  11. Schweiz lässt mehr als jeden zehnten Zug aus Deutschland wegen Verspätung nicht ins Land
  12. „Handlungsbedarf unübersehbar“ – Zunehmender Mindestlohnbetrug in Nordrhein-Westfalen
  13. Der „Fachkräftemangel“ ist ein hausgemachtes Problem – verursacht von Unternehmen, Bundesagentur für Arbeit und Dualem Berufsausbildungssystem
  14. Dem Zollkrieg zuvorkommen
  15. Wie Regierungen und Milliardäre den Klimajournalismus auf Einseitigkeit trimmen

Vorbemerkung: Wir kommentieren, wenn wir das für nötig halten. Selbstverständlich bedeutet die Aufnahme in unsere Übersicht nicht in jedem Fall, dass wir mit allen Aussagen der jeweiligen Texte einverstanden sind. Verantwortlich für die Richtigkeit der zitierten Texte sind die jeweiligen Quellen und nicht die NachDenkSeiten. Wenn Sie diese Übersicht für hilfreich halten, dann weisen Sie doch bitte Ihre Bekannten auf diese Möglichkeit der schnellen Information hin.

  1. Weltkrieg um Israel und Iran? Diesmal sind alle Großmächte beteiligt
    Nach der gezielten Tötung des Hamas-Führers Haniyeh in Teheran steht der iranische Vergeltungssschlag wohl kurz bevor. Diesmal sind alle Großmächte beteiligt – die USA, Russland und sogar China.
    China? Ja, die chinesische Führung hatte Ende Juli vierzehn rivalisierende Palästinensergruppen, unter ihnen die islamistische Hamas und die säkulare Fatah, zusammengebracht – und sich damit erneut als Friedensstifter profiliert.
    Im Vorjahr hatte China bereits erfolgreich zwischen dem Iran und Saudi-Arabien vermittelt. Diese Erfolge waren Israels rechtsradikalen Regierungschef Netanjahu offenbar ein Dorn im Auge.
    Schließlich setzt er im Nahen Osten auf eine Politik des “Teile und herrsche”. Zudem hat er jahrelang die Hamas gefördert, um eine Aussöhung der Palästinenser zu hintertreiben.
    Deshalb liegt die Vermutung nahe, dass die gezielte Eliminierung des Hamas-Führers Haniyeh – noch dazu in Teheran – ein weiterer Versuch war, alle Hoffnungen zunichte zu machen. Diesen Verdacht hegen sogar die USA.
    Quelle: Lost in Europe
  2. Konfrontation in Nahost: „Dieser Krieg muss beendet werden“
    Die Attentate auf Hamas- und Hisbollah-Führer haben Verhandlungen fast unmöglich gemacht, sagt der israelische Friedensvermittler Gershon Baskin.
    taz: Herr Baskin, wie wirken sich die beiden Attentate in Beirut und Teheran auf die Verhandlungen zwischen Israel und der Hamas aus?
    Gershon Baskin: Das ist eine sehr schlechte Nachricht für die Geiseln. Im Moment finden keine Verhandlungen statt.
    taz: Weil mit Hamas-Politbürochef Ismael Hanijeh ein Verhandlungspartner fehlt?
    Baskin: Hanijeh saß nicht am Verhandlungstisch – das ist eine Falschinformation, die um die Welt ging. Sein Stellvertreter Chalil al-Hayya leitete das Verhandlungsteam. Aber die Hamas trifft Entscheidungen im Konsens. Und Hanijeh vertrat die Leute im Politbüro, die auf eine Einigung drängen. Sie wehrten sich gegen den Führer des militärischen Flügels, Jahia Sinwar, der viel härtere Forderungen stellte.
    Quelle: taz

    Anmerkung unserer Leserin A.F.: Seit dem Buch von Sari Nusseibeh weiß man, dass israel verhandlungsbereite und gemäßigte Palästinenser für viel gefährlicher hält, deswegen werden die offenbar alle umgebracht, damit man dann weiter behaupten kann, es gäbe keine Verhandlungspartner.

  3. Friedensbewegung in Nahost: »Sie kennen keine Israelis, nur Soldaten«
    Veteranenorganisation bemüht sich um Annäherung zwischen Palästinensern und israelischer Bevölkerung. Ein Gespräch mit Rotem Levin
    Die Veteranenvereinigung »Combatants for Peace« organisiert Trauerveranstaltungen am Jom haZikaron. Dieser Gedenktag ehrt neben Kriegsopfern auch gefallene israelische Soldaten. Wie ist es möglich, ihrer zu gedenken, ohne den gewalttätigen Arm der Unterdrückung zu heroisieren?
    Es gibt Kritik an dem alternativen Gedenktag, den wir begehen, aber im Grunde ist die Idee, dass wir im Schmerz zusammenkommen. Selbst der Soldat, der auf der Seite der Unterdrücker steht, ist ein Opfer des Systems, das im Alter von 18 Jahren in dessen Dienst gestellt wurde. Wenn du dich weigerst, giltst du als Verräter oder landest im Gefängnis. Selbst wenn junge Israelis anders denken, brauchen sie viel Kraft und Mut, um den Militärdienst zu verweigern. Deshalb sehe ich zwar, dass die Soldaten auf der Seite der Unterdrücker stehen, aber auch sie sind dem System ausgesetzt.
    Quelle: junge Welt
  4. Ukraine: Zahl der Deserteure erreicht neues Rekordhoch
    Immer mehr ukrainische Soldaten entziehen sich dem Kriegsdienst. Da Kiew unter akutem Soldatenmangel leidet, werden die Deserteure jedoch nicht bestraft.
    Die ukrainische Militärführung steht vor einer besonders heiklen Lage. Allein im ersten Halbjahr 2024 leiteten ukrainische Behörden 29.000 neue Strafverfahren wegen Fahnenflucht ein. Vergleicht man die Fälle mit den von Präsident Wolodymyr Selenskyj öffentlich angegebenen Soldatenzahlen, dann steht fest: Jeder 14. Soldat der ukrainischen Streitkräfte desertiert. Ein Schock für die militärpolitischen Ambitionen in der Ukraine.
    Die Zahlen veröffentlichte die Deutsche Welle (DW), die sich auf ein Statement der ukrainischen Generalstaatsanwaltschaft beruft. In 18.000 Fällen habe es ein unerlaubtes Verlassen der eigenen Militäreinheit gegeben, 11.000-mal wurde das strengere Verfahren der Fahnenflucht angewandt. Die Zahlen der ersten sechs Monate im Jahr 2024 übersteigen dabei die Anzahl der Ermittlungsverfahren der Vorjahre. 2023 wurden 24.000 Verfahren eingeleitet; 2022 waren es knapp unter 10.000 strafrechtlich relevante Fälle.
    Quelle: Berliner Zeitung

    dazu auch: Ukrainekrieg: «Drückeberger aller Länder, vereinigt euch!»
    Kriegsdienstverweigerer gibt es in Russland wie in der Ukraine. Warum werden sie hierzulande nicht stärker unterstützt?
    Quelle: Berliner Zeitung

  5. Ex-DDR-Bürgerrechtler warnen vor Koalitionen mit BSW
    Wie hältst du es mit der Wahrheit? Das fragen DDR-Bürgerrechtler das Bündnis Sahra Wagenknecht in einem Offenen Brief. Sie verweisen darauf, dass von BSW-Mitglieder behauptet werde, dass in der Ukraine Faschisten herrschen. Außerdem werde verschwiegen, dass in Russland unabhängige Zeitungen und Fernsehsender verboten sind. Wagenknecht reagierte scharf. Auch die Thüringer BSW-Chefin Katja Wolf wies die Kritik zurück. […]
    “Der Brief ist wohl kaum im Sinne der DDR-Bürgerrechtsbewegung, von der sich viele unter den Slogans ‘Frieden schaffen ohne Waffen’ und ‘Schwerter zu Pflugscharen’ für Frieden, Diplomatie und ein Ende des Wettrüstens einsetzten”, erklärte die BSW-Vorsitzende auf Anfrage. “Das Bemühen um eine diplomatische Beendigung des Ukraine-Krieges als russische Propaganda zu diffamieren, ist auch eine Beleidigung für Millionen Ostdeutsche, die zu Recht Angst vor einem großen europäischen Krieg haben.”
    Hier solle offenbar eine neue Partei, die vielen Menschen aus dem Herzen spreche, wenige Wochen vor entscheidenden Wahlen diskreditiert werden, mutmaßte Wagenknecht. “Dass sich aktuell viele Ostdeutsche bei politischen Debatten wieder an die Enge der DDR-Zeit erinnert fühlen, müsste eigentlich frühere Bürgerrechtler auf den Plan rufen.” Doch hätten die Briefeschreiber offenkundig den Kontakt zur Bevölkerung weitgehend verloren.
    Quelle: mdr

    Anmerkung André Tautenhahn: Die CDU solle sich genau überlegen, ob sie nach den Landtagswahlen eine Koalition mit dem BSW eingehen und sich tolerieren lassen wolle. Aber was wäre denn die Alternative? Eine Zusammenarbeit mit der AfD? Schaut man sich die Umfragen an, ist eine Mehrheit jenseits von BSW und AfD weder in Thüringen noch in Sachsen derzeit erkennbar. Nur in Brandenburg könnten aktuell CDU, SPD und Grüne noch eine Mehrheit der Parlamentssitze erringen.

  6. Das Wahrheitsministerium: Projekt „Forum gegen Fakes“ hat totalitäres Potenzial
    Meinung Der Kampf gegen Desinformationen wird beim „Forum gegen Fakes“ der Bertelsmann-Stiftung im Namen der Demokratie geführt. Warum das ein Unbehagen auslöst […]
    Die politische Bedeutung des Kunstbegriffs Desinformation ist einfach: Ein Kollektiv derer, die sich selbst als Demokratiebesitzer sehen, möchte für sich das Privileg erreichen, andere offiziell der Lüge zu bezichtigen und sie für ihre Lügen zu verfolgen. Man will ein Zensurprivileg. Die Erwägung eines Wahrheitsministeriums entspricht dem genau. […]
    „Desinformation“ und „Falschinformation“ jedoch sind inhaltsleere Kunstbegriffe, die nur als Instrumente zur Etablierung eines Zensurregimes einen bösen Sinn ergeben: Sie erlauben es, der Denunziation machtpolitisch missliebiger Ansichten den Anstrich demokratischer Tugend zu geben. Die Perfidie des Projekts Forum gegen Fakes liegt darin, dass „zufällig ausgewählte Bürger“ selbst Empfehlungen für das Zensurregime erarbeiten, in dem sie dann künftig leben dürfen.
    Quelle: Michael Andrick in der Freitag
  7. Für ein „Neues Denken 2.0“! – Fast acht Jahrzehnte nach Hiroshima werden Atomwaffen wieder salonfähig
    Seit dem Atombombeneinsatz in Hiroshima morgen vor 79 Jahren, am 6. August 1945, ist die Menschheit als ganze tötbar. Das aus dieser Erkenntnis folgende und von Michail Gorbatschow mitentwickelte Neue Denken rückte daher das Überleben der Menschheit ins Zentrum des politischen Handelns. Heute ist eine Renaissance, ein „Neues Denken 2.0“, notwendiger denn je!
    „Die entfesselte Kraft des Atoms hat alles verändert – nur nicht unsere Art zu denken, und so treiben wir auf eine Katastrophe ohnegleichen zu. Eine neue Art von Denken ist notwendig, wenn die Menschheit weiterleben will.“ Dies schrieb am 24. Mai 1946 kein Geringerer als Albert Einstein, der seinerseits an der „entfesselten Kraft des Atoms“ – vorsichtig gesprochen – nicht ganz unschuldig war.
    Quelle: Globalbridge
  8. Zwischen den Stühlen (II)
    Die Bundesregierung sucht die Bemühungen der Regierung Armeniens, die jahrzehntelange Allianz des Landes mit Russland zu lockern, zur Stärkung der deutschen Positionen in der Kaukasusrepublik zu nutzen. So stockt Berlin den deutschen Anteil an der European Union Mission in Armenia (EUMA), einem Polizeieinsatz an der Grenze zu Aserbaidschan, auf. Dabei bleibt die Bundesregierung, während etwa Frankreich sich energisch für eine Annäherung Armeniens an die EU einsetzt, noch relativ zurückhaltend: Die deutsche Allianz mit Aserbaidschan und der Türkei – zwei autoritär regierten Staaten, die sich schon seit Jahrzehnten in einem erbitterten Konflikt mit Armenien befinden – steht einem stärkeren deutschen Einsatz für eine unmittelbare Anbindung des Landes an die EU entgegen. Der Machtkampf zwischen dem Westen und Russland vollzieht sich in Armenien auf den unterschiedlichsten Ebenen – von den Geheimdiensten bis zur Energiepolitik. Eriwan sucht zudem die russische Militärpräsenz im Land zu reduzieren. Experten urteilen allerdings, ein vollständiger Seitenwechsel sei für Armenien unrealistisch; es könne allenfalls um Diversifizierung gehen. Davon profitiert etwa auch Iran.
    Quelle: German Foreign Policy
  9. „Make Freedom Ring“: Klassische Musik für Menschenrechte in Palästina
    Am vergangenen Dienstag fand in München ein Solidaritätskonzert für die Menschen in Gaza statt. Organisiert wurde es von dem Kollektiv „Make Freedom Ring“, wir haben mit einem der Organisatoren und beteiligten Künstler Johannes König über die Idee und das Ziel hinter dem Konzert gesprochen.
    Quelle: die Freiheitsliebe
  10. Habeck kürzt wichtiges Energiewende-Förderprogramm – und zwar noch diese Woche
    Aus dem Nichts versendet das Bundeswirtschaftsministerium eine Mitteilung am Montag (5. August), die für Unmut sorgen dürfte. Aufgrund der „haushaltspolitischen Gesamtlage“ müsse die Förderung für Energieberatungen angepasst werden. Ab dem 7. August – also zwei Tage nach der Ankündigung – würden Energieberatungen nicht mehr zu 80 Prozent, sondern nur noch zu 50 Prozent gefördert werden. (…)
    Begründet wird diese Notwendigkeit damit, dass die Zahl der Anträge einen neuen Höchststand erreicht habe. Bis Juli 2024 habe es 80.000 Anträge für die Energieberatung in Wohngebäuden gegeben.
    Quelle: Merkur.de

    Anmerkung Christian Reimann: Offen eingestehen mag der leider nicht in Ökonomie promovierte Herr Habeck sein Scheitern bei der sog. Energiewende offensichtlich nicht. Ihm kommt die “knappe Haushaltslage” nun vermutlich ganz gelegen.

  11. Schweiz lässt mehr als jeden zehnten Zug aus Deutschland wegen Verspätung nicht ins Land
    Die Schweizer Bahn ist bekannt für pünktliche Züge, für die Deutsche Bahn gilt das Gegenteil. Um sich die Probleme nicht einzuschleppen, stoppen die Schweizer immer mehr Züge aus dem Nachbarland an der Grenze.
    Haben Züge der Deutschen Bahn in die Schweiz zu viel Verspätung, lässt die Schweizer Bahn sie nicht weiterfahren. Im ersten Quartal war dies bei mehr als jedem zehnten Zug aus Deutschland der Fall, wie aus Angaben des Bundesverkehrsministeriums auf Anfrage des Grünenabgeordneten Matthias Gastel hervorgeht. Als Gründe für die Verspätungen nannte das Ministerium vor allem Probleme in der Infrastruktur sowie die Streiks der Lokführergewerkschaft GDL. Am Montagmorgen hatte zunächst die »Süddeutsche Zeitung« darüber berichtet.
    Auf der Strecke von München nach Zürich mussten demnach 60 von 545 Fahrten im ersten Quartal, also elf Prozent, vorzeitig beendet werden. Im Gesamtjahr 2022 waren es nur 1,2 Prozent, 2023 dann 2,1 Prozent der Fahrten gewesen. Waren in diesen Jahren vor allem externe Ursachen wie Unwetter und Unfälle dafür verantwortlich, waren es im ersten Quartal 2024 zu 75 Prozent Infrastrukturprobleme, wie das Verkehrsministerium ausführte.
    Quelle: DER SPIEGEL

    Anmerkung Christian Reimann: Dreist ist es vom Ministerium, gewerkschaftliche Streiks als einen Grund für die Zugverspätungen zu nennen. Immerhin sind jahrzehntelang bei der Bahn die Mittel gekürzt worden während zugleich der Transport per LKW gefördert worden ist.

  12. „Handlungsbedarf unübersehbar“ – Zunehmender Mindestlohnbetrug in Nordrhein-Westfalen
    Immer mehr Betriebe in Nordrhein-Westfalen zahlen den seit Januar 2024 bei 12,41 Euro liegende Mindestlohn nicht und werden dabei erwischt. Das zeigen neue, von der Bundesregierung vorgelegte Zahlen. Im Vergleich zum Vorjahr wurden 2023 fast 11 Prozent mehr Verfahren wegen Verstößen gegen das Mindestlohngesetz eingeleitet. Der Lohnbetrug ist auf einem hohen Niveau, die Behörden kontrollieren zu wenig. Das sagt zumindest die Linke.
    Quelle: FR Online
  13. Der „Fachkräftemangel“ ist ein hausgemachtes Problem – verursacht von Unternehmen, Bundesagentur für Arbeit und Dualem Berufsausbildungssystem
    Wenn in den Unternehmen irgendetwas nicht rund läuft, wird sofort auf den vorgeblichen „Fachkräftemangel“ verwiesen, man zuckt mit den Schultern, meint damit, da „kann man nichts machen“, als wäre das Problem mit der geringen Zahl an Fachleuten wie ein Naturereignis vom Himmel gefallen.
    Auch stimmt die Lobhudelei über das Duale Ausbildungssystem in Deutschland schon lange nicht mehr, mehr noch, dieses System scheint wohl völlig gescheitert zu sein. Die einzige Lösung wird in Zuwanderung von Fachkräften aus dem Ausland gesehen, doch die Ursachen des Mangels an Fachkräften sind systembedingt und hausgemacht.
    Quelle: gewerkschaftsforum.de
  14. Dem Zollkrieg zuvorkommen
    Unterhändler der EU bereiten Handelsplan mit möglicher US-Regierung unter Donald Trump vor. Der Republikaner kündigte drastische Maßnahmen an.
    Die Europäische Union sieht einem möglichen Wahlsieg von Donald Trump bei der US-Präsidentschaftswahl im November mit Sorge entgegen. Der Republikaner habe gedroht, »einen protektionistischen Schutzwall um die USA zu errichten«, schrieb Hubertus Bardt vom Kölner Institut der deutschen Wirtschaft (IW) im Juli in einer Analyse. Mit einem zweistufigen Handelsplan wähne sich die EU diesmal allerdings besser gewappnet als vor Trumps erster Amtszeit, berichtete die Financial Times vergangene Woche. Sollte Trump die Wahl gewinnen, will die EU ihm schnell ein Handelsabkommen anbieten, hieß es. Noch lange vor einer möglichen Vereidigung im Januar sollen Unterhändler vorfühlen, was er von der EU erwartet, um Strafzölle abzuwenden. Trump »würde Zölle als Druckmittel einsetzen, um kurzfristige Vorteile für die USA zu erzielen, und multilaterale Regelsysteme und Institutionen missachten oder gar aufgeben«, ist Bardt sicher. »Europäische Interessen können mit einem Dealmaker-Präsidenten Trump nur durch eine klare Positionierung gewahrt werden.« Angeblich sind EU-Politiker bereits mit Trumps Umfeld im Gespräch.
    Quelle: junge Welt
  15. Wie Regierungen und Milliardäre den Klimajournalismus auf Einseitigkeit trimmen
    Eine von Regierungen und Milliardärsstiftungen großzügig finanzierte Organisation, die weltweit Medien unterstützt und beeinflusst, nennt in einer Studie das Bemühen vieler Journalisten, ausgewogen über den Klimawandel zu berichten, „beunruhigend“. Es sei ein problematischer Faktor, der die Klimaberichterstattung verkompliziert.
    Die Aussagen finden sich in einem vor zwei Monaten veröffentlichen Bericht des Earth Journalism Network der Organisation Internews mit dem Titel „Covering the Planet: Assessing the state of climate and environmental journalism globally“. Dieses Netzwerk für Klimajournalismus hat nach eigenen Angaben über 25.000 Mitglieder, meist Journalisten, in über 200 Ländern. Diese können Zuschüsse zu Recherchekosten erhalten und an Lehrgängen teilnehmen. Zu den Financiers zählen US-Regierung und EU-Kommission, die Regierungen Großbritanniens, Schwedens und der Schweiz, die Weltbank, sowie Stiftungen reicher Individuen und Unternehmen wie Rockefeller, Ford, MacArthur, Bosch und United Nations Foundation, sowie die von angelsächsichen Milliardären finanzierte European Climate Foundation.
    Quelle: Norbert Häring
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Schwerbehinderung: Eine Email reicht für Widerspruch nicht aus

Lesedauer 2 Minuten

Das Hessische Landessozialgericht hat eine Klage abgewiesen, mit der ein schwerbehinderter Sozialhilfeempfänger die Zulässigkeit seines Widerspruchs gegen einen Leistungsbescheid per einfacher E-Mail geltend gemacht hatte.

Begründet wurde dies damit, dass eine einfache E-Mail zum einen die erforderliche Form des Widerspruchs nicht wahrt und zum anderen das geregelte Formerfordernis weder gegen das Benachteiligungsverbot noch gegen den Förderauftrag verstößt (AZ: L 4 SO 180/21).

Schwer erkrankt

Der Kläger bezieht eine Rente wegen voller Erwerbsminderung sowie Sozialhilfe (SGB XIII), Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, sowie Leistungen des Pflegegrades 1.

Er hat eine psychische Störung mit funktionellen Organbeschwerden, Schwerhörigkeit, Stimmstörung, Asthma bronchiale, Bluthochdruck, Reizmagen, Gangstörung bei Übergewicht mit Stauungsbeschwerden in den Beinen, Polyneuropathie, Wirbelsäulen- und Gelenkbeschwerden.

Nach einer Lungenembolie wird er dauerhaft wegen Antikoagulanzie therapiert. Er hat eine Schwerbehinderung mit Grad 70 und dem Merkzeichen „G“.

Per Mail Widerspruch gegen Bescheid eingelegt

Der Betroffene legte gegen einen Leistungsbescheid – per einfacher E-Mail – Widerspruch ein. Die Behörde wies den Widerspruch als unzulässig zurück, da er per einfacher E-Mail eingelegt worden war. Das Sozialgericht Kassel entschied gegen den Kläger.

Wie begründete das Gericht das Urteil?

Das Sozialgericht Kassel stellte fest, dass Dokumente wie ein Widerspruch, die einem schriftlich zu unterzeichnenden Schriftstück gleichzusetzen sind, einer qualifizierten elektronischen Signatur bedürften.

Die E-Mail des Klägers erfülle diese Bedingung nicht. An einen Widerspruch müssten besondere Anforderungen erfüllt sein, um die Authentizität und Sicherheit zu wahren.

Warum ist die Sicherung notwendig?

Nach Auffassung des Gerichts muss erkennbar sein, dass der Widerspruch vom Widersprechenden wissentlich und willentlich in Verkehr gebracht worden ist. Bei einfachen E-Mails sei der Absender nicht mit hinreichender Sicherheit identifizierbar und es bestehe eine erhöhte Gefahr des Missbrauchs und der Täuschung durch Unbefugte.

„Das Rechtsschutzbedürfnis fehlt“

Es gäbe kein Rechtsschutzbedürfnis des Klägers, da der Beklagte diesem die Kommunikation mittels einfacher E-Mails ermögliche – im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Diese gesetzlichen Bestimmungen hätten keine Gültigkeit für das Einreichen eines Widerspruches, denn dieser unterliege einer Formerfordernis.

Formgebundener elektronischer Schriftverkehr

Das Gericht verweist auf § 36 a SBG I. Die Vorschrift lautet u.a:
(1) Die Übermittlung elektronischer Dokumente ist zulässig, soweit der Empfänger hierfür einen Zugang eröffnet. (2)1 Eine durch Rechtsvorschrift angeordnete Schriftform kann durch die elektronische Form ersetzt werden, soweit durch Rechtsvorschrift nichts anderes bestimmt ist.

Die Regelung hat zur Folge, dass bei formbedürftigen Dokumenten die elektronische Kommunikation nur zulässig ist, wenn eine sichere Identifizierung des Absenders ermöglicht wird.

Wurde der Kläger benachteiligt?

Eine Benachteiligung des Klägers wegen seiner Behinderung erkannte das Gericht nicht. Die Anforderungen an den formgerechten elektronischen Schriftverkehr würden ihn in seiner Entfaltung und Betätigung nicht benachteiligen.

Er könne nämlich auch per Telefax Widerspruch einlegen und habe dies gegenüber dem Gericht auch getan.

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Wilde Heidelbeeren: Lecker und gesund – nicht nur für die Augen!

Wer privat viel Zeit vorm Bildschirm oder am Monitor verbringt oder sein Geld im weitesten Sinne mit Bildschirmarbeit verdient, für den sind natürliche Ingredienzen der Heidelbeere unverzichtbare Substanzen für die Augengesundheit. Heilnatura, der Hersteller von hochwertigen Naturprodukten in bester Bio-Qualität, hat mit seinen Wild Heidelbeer Extrakt Kapseln ein neuartiges Präparat auf den Markt gebracht, das […]

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