Meinungsfreiheit ist nicht nur das Recht, zu Allem seinen Senf dazu zu geben wie an einer Würstelbude. Es ist das Recht, Behauptungen der Mächtigen in Frage zu stellen, Erklärungen und Fakten einzuklagen und Alternativen einzufordern. Das mag unbequem sein, lästig, nerven, bremsen. Aber es ist der Motor des Fortschritts. Ohne Nörgler, Zweifler und Besserwisser kein Fortschritt. Zweifel ist eine gesellschaftliche Produktivkraft. Seine Diffamierung durch angeblich alternativlose Politik ist Rückschritt in vormoderne Zeiten. Deutschland braucht wieder einen Grundkurs in Debatte und Wiederbelebung der Streitkultur.» (- Roland Tichy, Journalist und Publizist)
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Rattengift-Verbot ab 23. Oktober für Mieter und Vermieter – Das können Betroffene jetzt tun
Ratten im Keller, am Müllplatz oder im Garten sind ein Problem, das Betroffene schnell lösen wollen. Doch wer dafür noch eine alte Packung Gift im Schuppen aufbewahrt, muss eine Frist beachten: Ab dem 23. Oktober 2026 dürfen Privatverbraucher auch die letzten noch zulässigen Restbestände gerinnungshemmender Rattengifte nicht mehr einsetzen.
Das bedeutet weder, dass Ratten künftig geduldet werden müssen, noch dass jede Bekämpfung ohne Fachbetrieb verboten wäre. Geeignete Fallen bleiben eine Möglichkeit – und Vermieter können sich durch die neuen Vorgaben nicht aus ihrer Verantwortung verabschieden.
Was genau verboten wird und welche Frist giltDie Einschränkung betrifft sogenannte antikoagulante Rodentizide, also Ratten- und Mäusegifte, die die Blutgerinnung hemmen. Aus dieser Regelung lässt sich kein pauschales Verbot sämtlicher denkbarer Bekämpfungsmittel ableiten.
Nach Angaben der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin durfte das letzte entsprechende Produkt für Privatverbraucher noch bis zum 25. April 2026 verkauft werden. Seine Verwendungsfrist endet am 22. Oktober 2026; für andere Produkte können bereits frühere Fristen gelten.
Die verbleibenden Tage sind deshalb keine allgemeine Erlaubnis, beliebige Altbestände aufzubrauchen. Entscheidend sind die Zulassung und die konkreten Anwendungsvorgaben des jeweiligen Mittels.
Warum der Griff zum Gift eingeschränkt wirdGerinnungshemmende Gifte können bei Nagetieren tödliche innere Blutungen verursachen. Die Gefahr endet jedoch nicht bei der Ratte: Auch andere Tiere können durch die Köder oder durch das Fressen vergifteter Beutetiere geschädigt werden.
Das Umweltbundesamt verweist außerdem auf die schlechte Abbaubarkeit und die Anreicherung bestimmter Wirkstoffe in Lebewesen. Was im Garten als schnelle Hilfe erscheint, kann damit über das eigene Grundstück hinaus Schäden verursachen.
Der NDR zeigt, warum Gift allein das Problem nicht löstEin aktueller NDR-Bericht aus Schleswig-Holstein beschreibt Ratten zwischen Mülltonnen, offenen Abfällen und leicht erreichbaren Essensresten. Schädlingsbekämpfer Dennis Zwandulla bringt das Problem dort auf den Punkt: „Bevor eine Ratte an einen Köder geht, holt sie sich lieber irgendwelche Pommesreste.“
Der Sender berichtet zudem, dass der Abfallwirtschaftsbetrieb Kiel bei akutem Befall Behälter aus Arbeitsschutzgründen nicht mehr direkt vom Grundstück holt. Eigentümer müssen dann den Befall bekämpfen oder die Tonnen selbst an die Straße stellen, damit sie geleert werden.
Das zeigt, wie schnell aus einem vernachlässigten Müllplatz ein Problem für das ganze Haus werden kann. Bleiben Abfälle stehen, wird die Situation noch schwieriger.
Was Betroffene ohne Gift tun könnenDer erste Ansatz ist, Ratten den Zugang zu Nahrung und Unterschlüpfen zu erschweren. Müllbehälter sollten geschlossen, Tierfutter und Vorräte unzugänglich aufbewahrt und erreichbare Essensreste beseitigt werden.
Speisereste gehören nicht in die Toilette, weil sie Ratten in der Kanalisation Nahrung liefern können. Auch mögliche Zugänge ins Gebäude, etwa Spalten und Löcher, sollten geprüft und fachgerecht verschlossen werden.
Diese Maßnahmen sind keine bloße Begleitung einer Bekämpfung. Solange Nahrung und Zugänge vorhanden bleiben, können Tiere immer wieder nachkommen.
Fallen bleiben erlaubt – aber nicht jede Falle ist geeignetDas Umweltbundesamt nennt Fallen als wichtige Alternative zu Giftködern und empfiehlt sie besonders bei einzelnen Ratten oder Mäusen. Bei der Auswahl helfen unabhängige Prüfungen zur Wirksamkeit und zum tierschutzgerechten Töten, etwa im Rahmen des Umweltzeichens Blauer Engel.
Fallen müssen zur Tierart passen und so aufgestellt werden, dass Kinder, Haustiere und andere Tiere nicht gefährdet werden. Schutzstationen können dabei helfen; nach Empfehlung des Umweltbundesamtes sind Fallen mindestens täglich, besser alle zwölf Stunden, zu prüfen.
Klebefallen sind keine vertretbare Ausweichlösung: Das Umweltbundesamt lehnt sie aus Tierschutzgründen ab. Wer die sichere Anwendung geeigneter Fallen nicht gewährleisten kann oder einen größeren Befall vermutet, sollte einen qualifizierten Fachbetrieb hinzuziehen.
Situation Sinnvoller nächster Schritt Essensreste und offene Müllbehälter Nahrungsquellen beseitigen und Behälter geschlossen halten. Einzelne Tiere auf dem eigenen Grundstück Zugänge prüfen und geeignete, sicher geschützte Fallen erwägen. Wiederkehrender oder größerer Befall Fachbetrieb mit der Ermittlung und Bekämpfung des Befalls beauftragen. Ratten im Mietshaus oder am gemeinschaftlichen Müllplatz Vermieter oder Hausverwaltung unverzüglich informieren und Beobachtungen dokumentieren. Mieter müssen den Befall melden – Vermieter müssen handelnWer Ratten im Mietshaus entdeckt, sollte den Vermieter oder die Hausverwaltung unverzüglich informieren, möglichst schriftlich und mit Angaben zu Ort und Zeitpunkt. Fotos können helfen, den Zustand zu dokumentieren.
Grundsätzlich muss der Vermieter die Wohnung in einem vertragsgemäß nutzbaren Zustand erhalten und einen entsprechenden Schädlingsbefall beseitigen lassen. Weitere Hinweise bietet der Beitrag Rattenbefall der Wohnung: Der Vermieter muss für Schädlingsbekämpfung zahlen.
Beeinträchtigt der Befall die Wohnnutzung erheblich, kann eine Mietminderung in Betracht kommen. Eine feste Quote gibt es dafür nicht; vor einer Kürzung sollten Betroffene den konkreten Fall prüfen lassen, wie auch der Überblick zu Mängeln und möglichen Mietminderungen verdeutlicht.
Die Rechnung darf nicht einfach bei allen Mietern landenDie einmalige Beseitigung eines konkreten Schädlingsbefalls lässt sich grundsätzlich nicht als laufende Betriebskosten auf sämtliche Mietparteien verteilen. Wiederkehrende Maßnahmen können dagegen bei entsprechender vertraglicher Grundlage umlagefähig sein.
Davon zu unterscheiden sind mögliche Ersatzansprüche gegen jemanden, der den Befall nachweislich schuldhaft verursacht hat. Die bloße Vermutung, irgendein Bewohner habe Müll falsch entsorgt, macht aus einer Rechnung noch keinen berechtigten Zahlungsanspruch gegen alle.
Ein Verbot ersetzt keine funktionierende MüllentsorgungDie Einschränkung gefährlicher Gifte ist nachvollziehbar, löst aber keinen einzigen überfüllten Müllplatz auf. Eigentümer und Hausverwaltungen müssen deshalb auch die Bedingungen beseitigen, unter denen sich Ratten ansiedeln.
Für Betroffene zählt am Ende, dass Wohnung, Keller und Hof wieder sicher nutzbar sind. Der Hinweis auf das Giftverbot darf nicht zur Ausrede werden, einen gemeldeten Befall liegen zu lassen.
Fragen und Antworten zum Rattengift-Verbot Ab wann dürfen Privatleute die betroffenen Rattengifte nicht mehr verwenden?Ab dem 23. Oktober 2026 sind auch die letzten Verwendungsfristen für antikoagulante Rodentizide für Privatverbraucher abgelaufen. Einzelne Produkte können schon vorher nicht mehr zulässig sein.
Gilt das auch für eine bereits gekaufte Packung?Ja, ein früherer Kauf berechtigt nicht zur Anwendung nach Ablauf der jeweiligen Verwendungsfrist. Ein Vorrat schafft keine Ausnahme.
Darf ich Ratten weiterhin mit Fallen bekämpfen?Ja, geeignete Fallen bleiben eine Möglichkeit. Sie müssen sicher eingesetzt und regelmäßig geprüft werden, damit weder unnötiges Tierleid noch Gefahren für Kinder oder Haustiere entstehen.
Muss bei jeder einzelnen Ratte sofort ein Fachbetrieb kommen?Nein, aus der Einschränkung der Giftanwendung folgt keine pauschale Fachbetriebspflicht für jede Sichtung. Bei größerem oder wiederkehrendem Befall sowie Unsicherheit über die sichere Bekämpfung ist fachliche Hilfe sinnvoll.
Wen müssen Mieter über Ratten informieren?Mieter müssen einen entsprechenden Mangel unverzüglich dem Vermieter beziehungsweise der Hausverwaltung anzeigen. Eine schriftliche Meldung mit konkreten Beobachtungen erleichtert den Nachweis.
Dürfen die Kosten automatisch über die Nebenkosten abgerechnet werden?Nein, die einmalige Beseitigung eines konkreten Befalls ist grundsätzlich keine laufende Betriebskostenposition. Bei wiederkehrenden Maßnahmen und möglichen Ersatzansprüchen kommt es auf die vertragliche Grundlage und die Umstände an.
Der Beitrag Rattengift-Verbot ab 23. Oktober für Mieter und Vermieter – Das können Betroffene jetzt tun erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.
Rente: Trotz 45 Versicherungsjahren 13,8 Prozent Abschlag
45 Versicherungsjahre geschafft – und trotzdem fast 14 Prozent weniger Rente: Das kann Menschen passieren, die ihre Altersrente zu früh beginnen. Denn die lange Versicherungszeit allein sichert noch keinen abschlagsfreien Rentenstart zum gewünschten Termin.
Ein vom SoVD Schleswig-Holstein geschilderter Fall zeigt, wie teuer die Verwechslung zweier Rentenarten werden kann. Bei einer rechnerischen Bruttorente von 1.800 Euro vor Abschlag stehen monatlich 248,40 Euro auf dem Spiel.
Der Fall: 45 Jahre erfüllt, aber mit 63 soll Schluss seinIm bereitgestellten Videotranskript berichtet der SoVD von einem Mann des Jahrgangs 1963, der seine 45 Versicherungsjahre bereits erfüllt hat. Abschlagsfrei könnte er mit 64 Jahren und zehn Monaten in Rente gehen, möchte aber schon mit 63 aufhören.
Seine Überlegung klingt zunächst plausibel: Wenn die abschlagsfreie Rente mit 64 Jahren und zehn Monaten möglich ist, müssten doch nur die Monate bis zu diesem Termin mit einem Abschlag belegt werden. Tatsächlich setzt die Berechnung bei der von ihm benötigten Rentenart jedoch an einer anderen Altersgrenze an.
45 Versicherungsjahre ersetzen die Altersgrenze nichtDie Altersrente für besonders langjährig Versicherte verlangt sowohl 45 Jahre anrechenbare Zeiten als auch das Erreichen einer bestimmten Altersgrenze. Für 1963 Geborene liegt diese nach § 236b SGB VI bei 64 Jahren und zehn Monaten.
Diese Rentenart lässt sich nicht noch weiter vorziehen, auch nicht gegen einen freiwillig akzeptierten Abschlag. Wer früher starten möchte, benötigt einen Anspruch auf eine andere Rente.
Die oft verwendete Bezeichnung „Rente mit 63“ führt deshalb in die Irre, wenn sie als allgemeines Versprechen verstanden wird. Welche Altersgrenzen tatsächlich gelten, erläutert auch unser Beitrag dazu, welche Jahrgänge nach 45 Versicherungsjahren abschlagsfrei in Rente gehen können.
Warum aus dem früheren Rentenstart 13,8 Prozent Abzug werdenFür den beschriebenen Mann kommt ohne besondere zusätzliche Voraussetzungen die Altersrente für langjährig Versicherte infrage. Sie verlangt mindestens 35 Versicherungsjahre und ermöglicht einen Beginn ab 63, allerdings mit Abschlägen.
Beim Jahrgang 1963 wird der Abschlag dabei vom abschlagsfreien Alter dieser Rentenart aus berechnet: 66 Jahre und zehn Monate. Zwischen einem Beginn mit 63 und dieser Grenze liegen 46 Monate.
Für jeden vorgezogenen Monat vermindert sich die Rente um 0,3 Prozent. Aus 46 Monaten ergeben sich deshalb 13,8 Prozent dauerhafter Abschlag – obwohl die 45 Versicherungsjahre bereits erfüllt sind.
Mehr zu den unterschiedlichen Wegen enthält unser Überblick „Rente für den Jahrgang 1963: Das ist jetzt möglich“. Entscheidend ist die konkret beantragte Rentenart, nicht allein die Länge des Versicherungslebens.
Diese Unterschiede gelten für den Jahrgang 1963 Rentenart Voraussetzung zur Versicherungszeit Altersgrenze und Abschlag Regelaltersrente Grundsätzlich fünf Jahre Wartezeit Mit 66 Jahren und zehn Monaten ohne Abschlag Altersrente für besonders langjährig Versicherte 45 Jahre anrechenbare Zeiten Mit 64 Jahren und zehn Monaten ohne Abschlag; kein früherer Beginn möglich Altersrente für langjährig Versicherte 35 Jahre anrechenbare Zeiten Ab 63 möglich; bei Beginn mit 63 grundsätzlich 13,8 Prozent Abschlag Altersrente für schwerbehinderte Menschen 35 Jahre und anerkannte Schwerbehinderung bei Rentenbeginn Ohne Abschlag mit 64 Jahren und zehn Monaten; bei Beginn mit 63 grundsätzlich 6,6 Prozent AbschlagDie Tabelle zeigt die gesetzlichen Standardfälle für 1963 Geborene. Den konkreten Rentenbeginn und mögliche Sonderregelungen sollte die Rentenversicherung anhand des persönlichen Versicherungsverlaufs prüfen.
Schwerbehinderung kann eine günstigere Möglichkeit eröffnenDie Aussage, ein früherer Beginn sei ausschließlich über die Altersrente für langjährig Versicherte möglich, wäre zu pauschal. Bei anerkannter Schwerbehinderung und erfüllter Wartezeit von 35 Jahren kann stattdessen die Altersrente für schwerbehinderte Menschen infrage kommen.
Für den Jahrgang 1963 liegt deren abschlagsfreie Grenze ebenfalls bei 64 Jahren und zehn Monaten, sie lässt sich aber vorzeitig beziehen. Bei einem Beginn mit 63 ergeben sich hier grundsätzlich 22 Abschlagsmonate und damit 6,6 Prozent.
Voraussetzung ist grundsätzlich ein Grad der Behinderung von mindestens 50 bei Rentenbeginn. Eine arbeitsrechtliche Gleichstellung bei einem niedrigeren GdB genügt dafür nicht.
Fast 3.000 Euro weniger im Jahr – vor weiteren AbzügenBei einer zum gewünschten Rentenbeginn errechneten Bruttorente von 1.800 Euro vor Abschlag entsprechen 13,8 Prozent einer monatlichen Kürzung um 248,40 Euro. Übrig bleiben 1.551,60 Euro brutto, die jährliche Differenz beträgt bei unveränderten Werten 2.980,80 Euro.
Dieser Betrag ist noch nicht mit der tatsächlichen Überweisung gleichzusetzen. Je nach Versicherungsstatus gehen davon Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ab; außerdem kann Einkommensteuer anfallen.
Die im Video pauschal genannten rund zwölf Prozent für Kranken- und Pflegeversicherung sind keine für alle geltende Größe. Für die persönliche Planung braucht es eine Berechnung, die den eigenen Versicherungsstatus und die tatsächlich geltenden Beiträge berücksichtigt.
Der Abschlag verschwindet später nicht automatischWer die vorgezogene Altersrente mit Abschlag bezieht, erhält nicht automatisch mit 64 Jahren und zehn Monaten eine ungekürzte Rente. Auch das spätere Erreichen der Regelaltersgrenze beseitigt diesen Abschlag nicht.
Ein Wechsel in eine andere Altersrente ist nach bindender Bewilligung oder für Zeiten des Bezugs grundsätzlich ausgeschlossen, wie § 34 SGB VI bestimmt. Die Vorstellung, zunächst eine gekürzte Rente zu beziehen und später einfach in die abschlagsfreie 45-Jahre-Rente zu wechseln, funktioniert daher nicht.
Vor dem Antrag müssen vergleichbare Zahlen auf den TischWer verschiedene Rententermine vergleicht, sollte sich die jeweiligen Bruttobeträge und Abschläge von der Deutschen Rentenversicherung ausrechnen lassen. Die auf einen späteren Rentenbeginn hochgerechnete Summe aus einer Renteninformation ist nicht automatisch die passende Ausgangsgröße für einen sofortigen Ausstieg.
Bei einem früheren Ende der Beschäftigung können zusätzlich künftige Beiträge und damit weitere Rentenansprüche fehlen. Umgekehrt wird bei einem früheren Rentenbeginn bereits länger Rente ausgezahlt, was bei einer wirtschaftlichen Abwägung ebenfalls berücksichtigt werden muss.
Auch die angenommenen 45 Jahre sollten im Versicherungskonto bestätigt sein. Welche Fragen vor dem Antrag wichtig sind, beschreibt unser Beitrag „In Rente gehen 2026: Die Jahrgänge 1961 bis 1963 sollten das jetzt klären“.
Praxisbeispiel: Vor dem Antrag wird der Irrtum sichtbarEin Rentenversicherter des Jahrgangs 1963 hat mit 63 bereits 45 anrechenbare Versicherungsjahre und möchte sofort Rente beziehen. Bei einer Beratung erfährt er, dass seine zum frühen Beginn errechnete Bruttorente von 1.800 Euro vor Abschlag durch den Abzug von 13,8 Prozent auf 1.551,60 Euro sinken würde.
Eine anerkannte Schwerbehinderung liegt nicht vor, sodass die günstigere Rentenart für schwerbehinderte Menschen ausscheidet. Er lässt sich deshalb zusätzlich den Rentenbeginn mit 64 Jahren und zehn Monaten berechnen und prüft, wie er die 22 Monate bis dahin finanzieren kann, bevor er seinen Antrag stellt.
Quellen: Deutsche Rentenversicherung zu den Altersrenten nach 35 und 45 Versicherungsjahren; § 236a SGB VI; § 77 SGB VI.
Der Beitrag Rente: Trotz 45 Versicherungsjahren 13,8 Prozent Abschlag erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.
France in Flames — Again, by Jared Taylor
Al-Aqsa Flood "Most Successful Military Raid of the Century" - Ritter Was Right, by Kevin Barrett
It Took A Live-Streamed Genocide to Punch Through the Wall of Western Apathy, by Caitlin Johnstone
Lies Serving Israel Have Sent Us to War with Iran, by Paul Craig Roberts
Rees-Mogg Says He Supports the Mass-Murder of Children – and Liberals Fawn Over Him, by Jonathan Cook
Feminists Are Using Sexual Debauchery at Cornell University to Prove That Heterosexual Sex Is Rape, by Paul Craig Roberts
Wie die NATO sich in Litauen selbst eine Falle stellt
Honduras kriminalisiert Proteste
Kritik an Haushalt von Kast in Chile über "irreführende" Zahlen
Kritik in Haiti an Überstellung im Mordfall Moïse in die USA
China überholt in Lateinamerika die USA an Zuspruch
No One Gives A Fuck About October 7
No one gives a fuck about October 7.
No one cares. They used to, but then Israel spent three years showing the world why October 7 happened in the first place. After witnessing the cruelty and savagery of the state of Israel, people get it now. Everyone understands.
After Hamas launched Operation Al-Aqsa Flood on the morning of October 7, there was an outpouring of love and sympathy for Israel from around the entire world. Every major landmark from the Eiffel Tower to the Sydney Opera House to the Empire State Building were illuminated blue and white in solidarity with the Israeli people. Grown men wept. Bono permanently ruined “Pride (In The Name of Love)” by changing the lyrics to “Early morning, October 7, as the sun is rising in the desert sky, Stars of David, they took your life, but they could not take your priiiiide.”
Anyone who hadn’t been following the Israel-Palestine issue very closely was on Israel’s side that day. And then the bombs started dropping.
And dropping.
And dropping.
And dropping.
And as the bombs dropped, Israel’s approval rating dropped with them.
There are only so many children you can see shredded to bits by Israeli military explosives before you start suspecting that there’s something terribly wrong with the Zionist project.
There are only so many pictures and videos you can see posted by IDF troops dressed in the underwear of dead and displaced Palestinian women before you start wondering if there’s something terribly wrong with the culture of the Israeli military.
There are only so many Israeli polls you can see published showing overwhelming support for the Gaza onslaught before you start believing there is something terribly wrong with Israeli society itself.
There are only so many mainstream humanitarian institutions who can determine that Israel is guilty of genocide before you start recognizing exactly what it is that you are looking at.
There are only so many bombed-out hospitals, so many miles of completely flattened neighborhoods, so many grizzly accounts of Palestinian prisoners being brutally raped and tortured by Israeli soldiers you can see before all the excuses, justifications and spin stop working on you.
And once the hasbara stops working, it’s just you and the unadorned reality of the situation, staring each other right in the eyes.
The propagandists and spinmeisters have been falling all over themselves trying to frame the world’s plummeting support for Israel as an epidemic of “antisemitism”, but that’s not working anymore either. Everyone knows it’s a lie. Nobody’s buying it. It just feels like they’re insulting your intelligence.
The Gaza holocaust was the single worst thing I have ever seen in my entire life. Day after day, month after month, year after bloody year staring right down the barrel of that waking nightmare changed me forever, and there is nothing in me that will ever forget the horrors I witnessed. And the world is full of people who had the exact same experience I had.
Support for Israel is never coming back. When the lights flicker on and you see that the room you’ve been standing in is full of scorpions, you’re not going to forget what you saw when the lights go out again.
All of the events which occurred after October 7 showed the world what life was like for Palestinians before October 7. Israel threw a stone into the air and spent three years crying after the stone came down on its head.
The hasbarists have been flailing all over the place trying to erase everything that happened before October 7 and to justify everything that has happened since, but their words are just words now. They have no power anymore. And now it’s just a matter of time before the world turns against Israel to right the wrongs of the past and set everything back the way it ought to be. From the river to the sea.
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My work is entirely reader-supported, so if you enjoyed this piece here are some options where you can toss some money into my tip jar if you feel inspired. All my work is free to bootleg and use in any way, shape or form; republish it, translate it, use it on merchandise; whatever you want. All works co-authored with my husband Tim Foley. No generative AI used in any works.
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Trump’s Other War
The Donald’s Quixote Is Tilting at Iranian Windmills
COVID-«Impfung» bei Kindern steht im Zusammenhang mit Autismus, ADHS und Angststörungen
Ein Team um den Epidemiologen Nicolas Hulscher hat die bislang erste Studie auf Bevölkerungsebene abgeschlossen, die die COVID-19-«Impfung» im Kindesalter direkt in Bezug auf Autismus und andere neurofunktionelle Entwicklungsstörungen untersucht. Dazu wurden offizielle Daten der US-Regierung verwendet, um geimpfte und ungeimpfte US-amerikanische Kinder zu vergleichen. Die Studie wurde noch nicht begutachtet.
Die Daten stammen aus dem National Health Interview Survey (NHIS), einer der wichtigsten Informationsquellen des Landes über die Gesundheit der US-Zivilbevölkerung. Der NHIS wird vom National Center for Health Statistics (NCHS) durchgeführt, das zu den Centers for Disease Control and Prevention (CDC) gehört, und ist darauf ausgelegt, durch fortlaufende Haushaltsbefragungen bundesweit repräsentative Schätzungen zu erstellen.
Unter Verwendung der NHIS-Daten von 2022–2024 haben die Forscher eine bundesweit repräsentative Stichprobe von 21.990 US-Kindern analysiert. Im Vergleich zu Kindern ohne COVID-Injektion wiesen «geimpfte» Kinder signifikant höhere Wahrscheinlichkeiten auf für:
- Autismus: +32 %
- ADHS: +33 %
- Jede neurofunktionelle Entwicklungsstörung: +23 %
- Inanspruchnahme von Sonderpädagogik: +19 %
- Asthma: +24 %
- Angststörungen: +27 %
- Einnahme von Psychopharmaka: +57 %
- Psychotherapie / Mental-Health-Therapie: +60 %
Die Assoziationen blieben auch bestehen, nachdem zahlreiche Faktoren berüchtigt wurden.
Bedenklich ist laut Hulscher das Ergebnis zu Autismus bei Kindern im Alter von fünf bis sieben Jahren. In dieser Altersgruppe hatten Kinder, die drei oder mehr Dosen einer COVID-Injektion erhalten hatten, eine um 154 % höhere Wahrscheinlichkeit für einen aktuellen Autismus im Vergleich zu Kindern, die keine Dosen erhalten hatten. Der Epidemiologe erklärte:
«Diese Altersspanne ist besonders wichtig, da die Jahre von 5 bis 7 eine kritische Phase für die Entwicklung des Gehirns, der Sprache, des Verhaltens, des Sozialverhaltens und der Bildung darstellen – und sich zudem mit dem Zeitraum überschneiden, in dem viele Kinder eine Autismus-Diagnose erhalten.»
Die Studie ergab zudem, dass unter den fünf- bis achtjährigen Kindern, die im Alter von fünf Jahren oder jünger und mindestens ein Jahr vor dem Interview erstmals «geimpft» wurden, diejenigen mit mehr als drei Dosen eine 2,46-fach höhere Wahrscheinlichkeit für einen aktuellen Autismus hatten im Vergleich zu Kindern, die nie gegen COVID «geimpft» wurden.
Einer der wichtigsten Befunde war den Forschern zufolge das Vorhandensein eines Dosis-Wirkungs-Musters. Das bedeutet, dass die Wahrscheinlichkeit für mehrere Erkrankungen mit der Anzahl der erhaltenen COVID-Impfdosen stieg – darunter Autismus, ADHS, Angststörungen, neurofunktionelle Entwicklungsstörungen, Asthma und psychiatrische Störungen.
Die Wissenschaftler haben auch die Grippeimpfung als Negativkontroll-Exposition untersucht. Dabei war diese Impfung mit mehreren derselben Zielgrößen assoziiert, darunter Autismus, ADHS und Asthma. Das bedeute, so Hulscher, dass eine verbleibende Verzerrung durch die Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen nicht vollständig ausgeschlossen werden könne. Er erläutert:
«Im direkten Vergleich hatten Kinder, die eine COVID-Impfung, aber keine kürzliche Grippeimpfung erhalten hatten, jedoch eine höhere Wahrscheinlichkeit für Autismus als Kinder, die eine Grippeimpfung, aber keine COVID-Impfung erhalten hatten.
Die stärksten Autismus-Schätzungen wurden zudem bei Kindern beobachtet, die sowohl COVID- als auch Grippeimpfungen erhalten hatten. Dies wirft die Möglichkeit auf, dass das beobachtete Signal nicht nur die COVID-Impfung selbst, sondern eine kumulative Impfexposition widerspiegeln könnte.»
Einer der wohl beunruhigendsten Aspekte dieser Thematik ist laut Hulscher, dass die ursprünglichen klinischen Studien, auf deren Grundlage die mRNA-Spritzen für Kinder zugelassen wurden, nie darauf ausgelegt waren, langfristige Auswirkungen auf das Gehirn oder das Verhalten zu untersuchen. Diese ersten Studien hätten nur wenige tausend Kinder umfasst, sie über relativ kurze Zeiträume verfolgt und sich ausschließlich darauf konzentriert, ob die Injektionen Antikörper bildeten, anstatt psychiatrische oder neurologische Entwicklungsergebnisse zu überwachen.
Selbst nach der Zulassung habe sich die offizielle Sicherheitsüberwachung in erster Linie auf unmittelbare medizinische Notfälle wie Herzentzündungen oder schwere allergische Reaktionen konzentriert, während die langfristige Gehirnentwicklung weitgehend unberücksichtigt geblieben sei.
Ein plausibler biologischer Mechanismus der beobachteten Nebenwirkungen hängt den Forschern zufolge mit der Feststellung zusammen, dass das vom «Impfstoff» stammende Spike-Protein nach der Injektion monate- bis jahrelang systemisch im Körper zirkuliert. Es sei in humanen Studien in den Gehirngefäßen nachgewiesen worden. Experimentelle Arbeiten hätten gezeigt, dass die S1-Untereinheit die Integrität der Blut-Hirn-Schranke stören und entzündliche Effekte in den Endothelzellen des Gehirns auslösen kann.
Tierstudien mit pränataler Spike-Protein-Exposition hätten zudem unter anderem über autismusähnliche Verhaltensänderungen, neuronale Entzündungen und Veränderungen sowie veränderte Zytokinsignale berichtet. Das sich entwickelnde Gehirn habe während verschiedener Phasen einen außergewöhnlich hohen Stoffwechselbedarf. Eine entzündliche oder metabolische Schädigung während dieser Zeitfenster könnte demnach zu Veränderungen der Gehirnentwicklung führen.
Die Forscher räumen einige Einschränkungen ein. So identifiziere die Arbeit ein Signal auf Bevölkerungsebene. Sie beweise für sich genommen nicht, dass die COVID-Injektionen Autismus oder die anderen berichteten Ergebnisse verursachen. Die größte Einschränkung bestehe darin, dass der NHIS eine Querschnittsstudie ist und keine genauen Diagnosedaten liefert. Das bedeute, dass die Studie nicht feststellen könne, ob die «Impfung» bei jedem Kind der Diagnose vorausging.
Der NHIS erfasse auch nicht sämtliche Routineimpfungen, die möglicherweise zusammen mit dem COVID-Präparat verabreicht wurden. Daher könnten die beobachteten Assoziationen die COVID-Injektion selbst, andere zur gleichen Zeit erhaltene Impfstoffe oder die kombinierten Effekte einer kumulativen Impfexposition widerspiegeln.
Als nächsten Schritt fordern die Autoren eine umfassende Langzeitstudie, die Kinder bereits vor dem dritten Geburtstag an begleitet. Dabei sollen vollständige Impfdaten über Jahre hinweg mit den offiziellen Krankenakten und professionell gesicherten Entwicklungsdiagnosen verglichen werden.
US-Rüstungsfirma eröffnet Produktionshalle in Leipzig – Petition dagegen
Am Montag ist die US-Rüstungsfirma Covenant in Leipzig symbolisch in die Produktionshalle für ihr erstes europäisches Werk eingezogen. Wie der MDR berichtet, plant das Unternehmen dort nach eigenen Angaben weitreichende Marschflugkörper zu produzieren. Gegenüber dem Sender erklärte der CEO Michael Kaufman, mit einer Produktionsfläche von mehr als 10.000 Quadratmetern werde Leipzig zum größten Produktionsstandort seiner Firma, noch vor dem in Grand Prairie (Texas) und in Israel.
Nächstes Jahr soll laut der Firmenchefin Abigail Denburg mit der Produktion des Systems Anthem für europäische Kunden begonnen werden. Im ersten Jahr sollen etwa 1.000 Stück produziert werden und dann 5.000 Stück im Jahr.
Der frühere Bundeswehr-Generalmajor Markus Kurczyk, auch Vorsitzender des Mitteldeutschen Sicherheitsinstitutes (MISI), erklärte kürzlich:
«Wer die Zeitenwende ernst nimmt, muss auch akzeptieren, dass sie irgendwo konkret wird.»
Wie der MDR informiert, handelt es sich beim MISI um einen neu gegründeten Branchenverband in Leipzig, der das Ziel hat, Ostdeutschland stärker vom Rüstungsboom profitieren zu lassen.
Nicht einverstanden damit ist die Initiative «Leipzig bleibt friedlich». So hat sie zum Weltfriedenstag am 1. September eine Online-Petition mit dem Titel «Aus der Stadt der Friedlichen Revolution darf keine Stadt der Waffen werden!» Gestartet. Leipzig sei Weltfriedensort, so die Initiatoren. Beanstandet wird auch die mangelnde Transparenz:
«Während die Stadt Jahr für Jahr an die Friedliche Revolution und den Mut der Menschen erinnert, wurde die Ansiedlung eines US-Rüstungsunternehmens zum Bau von Mittelstreckenwaffen aktiv wirtschaftspolitisch gefördert – ohne dass zuvor irgendeine öffentliche Debatte über diese strategische Weichenstellung stattgefunden hätte.»
Bislang haben über 8.000 Menschen den Aufruf an Oberbürgermeister Burkhard Jung (SPD) unterzeichnet.
Der WDR weist auch auf den Leipziger Theologen und Pfarrer Christian Wolff hin, der auf seinem Blog mahnt:
«Das einseitige Setzen auf Hochrüstung dient weder dem gesellschaftlichen Frieden im Innern, noch wird es Angriffskriege verhindern. Vielmehr werden Bedingungen für neue Kriege geschaffen. Darum muss gerade von der SPD erwartet werden, dass sie endlich neue Überschriften setzt – ohne sich irgendwelche Illusionen zu machen über die Gefährlichkeit eines Putin-Russlands und Trump-Amerikas. In diesem Sinn sollten wir heute an die erfolgreiche Friedenspolitik eines Willy Brandt anknüpfen.»
Laut dem WDR stehen die Stadt Leipzig und Sachsen dem Einzug der Waffenschmiede in der Nähe des Flughafens hingegen wohlwollend gegenüber. So sagte Sachsens Wirtschaftsminister Dirk Panter (SPD):
«Freiheit braucht Sicherheit. Die Region und der Freistaat profitieren davon: In Leipzig werden neue, hochwertige Arbeitsplätze geschaffen, die industrielle Basis gestärkt und das technologische Know-how ausgebaut.»
Der Sprecher der Stadt, Matthias Hasberg, habe die künftigen Arbeitsplätze und Einnahmen für die Gemeinde betont. So sucht die Firma auf ihrer Website für Leipzig unter anderem Geschäftsführer, IT-Manager sowie Produktionsleiter und -techniker. Gemäß dem MDR rechnet das MISI mit anfangs 60 bis 70 Arbeitsplätzen.
Der Sender weist abschließend auf weitere Rüstungsfirmen hin, die sich kürzlich in Sachsen niedergelassen haben. In Gnaschwitz bei Bautzen habe die Rüstungs- und Technologieholding Czechoslovak Group (CSG) im August 2026 das Werk des Zündtechnik-Herstellers Maxam übernommen. CSG plane, rund 100 Millionen Euro zu investieren, um in Gnaschwitz Nitroglycerin und künftig auch Munition herzustellen.
Anfang 2025 habe der deutsch-französische Panzerbauer KNDS in Görlitz das traditionsreiche Waggonbau-Werk vom Hersteller Alstom übernommen. Seitdem werde der Standort für rund 100 Millionen Euro zu einem zentralen deutschen Rohbauzentrum für Panzer umgebaut. Und letzte Woche habe die Elbe Flugzeugwerke (EFW) in Dresden einen Wartungsvertrag mit der Bundeswehr unterschrieben. Damit sollen in dem Werk in den nächsten sieben Jahren die Wartungs- und Reparaturarbeiten an NH90-Hubschraubern durchgeführt werden. Darüber habe Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) «seine Follower» informiert.
Trump Must Reimburse Treasury for Public Funds Wasted on Partisan Ads
Facing significant backlash to his recent TV ads, Trump recently declared he will no longer use taxpayer funds to pay for partisan advertisements. He has not indicated that he will reimburse the U.S. Treasury for public funds wasted so far.
Public Citizen has filed multiple complaints against the Trump administration for using taxpayer dollars for the ads, which lavishly praise the character of Trump and boost congressional Republicans ahead of the midterm elections. AdImpact estimates $10.1 million in taxpayer funds was spent on the production and airing of these ads. The complaints allege that the payments violate federal laws against using taxpayer funds for “propaganda” purposes and the involvement of White House staff in producing and distributing the ads violate the Hatch Act.
Craig Holman, Ph.D., government affairs lobbyist with Public Citizen, issued the following statement:
“It apparently took weeks for the Trump administration to realize it is illegal to use taxpayer dollars to pay for campaign commercials.
“But what of the millions of taxpayer dollars already spent on these self-adulation campaign ads? The act of having wasted taxpayer dollars on these ads remains a violation of law. At the very least, Trump and his administration must reimburse the Treasury and face the consequences for violating federal law and the Hatch Act.”
Zehn Monate Haft für Cesim Başboğa wegen kurdischer Lieder
Der kurdische Künstler Cesim Başboğa ist wegen Liedern, die er bei einem Kultur- und Kunstfestival in Tetwan (tr. Tatvan) gesungen hatte, zu zehn Monaten Haft verurteilt worden. Die Strafkammer in Bedlîs (Bitlis) sprach das Urteil am Dienstag in der zweiten Verhandlung des Verfahrens.
Die Staatsanwaltschaft wirft Başboğa „Propaganda für eine terroristische Organisation“ vor. Als Beweismittel wurden die Lieder „Serhildan Jiyan e“, „Lê Amedê“ und „Zana û Andok“ angeführt, die er 2025 bei dem Festival in Tetwan vorgetragen hatte.
Başboğa erklärte vor Gericht, die Kriminalisierung kurdischer Kunst stehe im Widerspruch zur gegenwärtigen politischen Entwicklung. In einer Zeit, in der über Frieden gesprochen werde, schadeten Haftstrafen gegen Kunstschaffende, die Musik in ihrer Muttersprache machten, dem Prozess.
Für Başboğa ist es nicht die erste Verurteilung wegen kurdischer Musik. Bereits im November 2024 verurteilte ihn dasselbe Gericht zu einem Jahr und 15 Tagen Haft, nachdem er „Serhildan Jiyan e“ bei einem Kongress der DEM-Partei gesungen hatte. Das Gericht wertete das von Şivan Perwer stammende Lied damals nicht als gewöhnliches Musikstück, sondern als Mittel der „Terrorpropaganda“.
Başboğa hatte nach dem damaligen Urteil erklärt, bereits zuvor mit drei Ermittlungsverfahren wegen kurdischer Lieder konfrontiert gewesen zu sein. Ziel dieser Verfahren sei es, das kulturelle Gedächtnis zu schwächen und Menschen wegen ihrer Sprache und Kultur einzuschüchtern. Er kündigte an, weiterhin kurdische Lieder zu singen.
Ein Jahr Gefängnis für kurdisches LiedWeil er den Song „Serhildan jiyan e“ gesungen hat, ist der Künstler Cesim Başboğa von der türkischen Justiz zu einem Jahr Gefängnis verurteilt worden. Dem Urteil der 2. Kammer für schwere Straftate...ANF News