Meinungsfreiheit ist nicht nur das Recht, zu Allem seinen Senf dazu zu geben wie an einer Würstelbude. Es ist das Recht, Behauptungen der Mächtigen in Frage zu stellen, Erklärungen und Fakten einzuklagen und Alternativen einzufordern. Das mag unbequem sein, lästig, nerven, bremsen. Aber es ist der Motor des Fortschritts. Ohne Nörgler, Zweifler und Besserwisser kein Fortschritt. Zweifel ist eine gesellschaftliche Produktivkraft. Seine Diffamierung durch angeblich alternativlose Politik ist Rückschritt in vormoderne Zeiten. Deutschland braucht wieder einen Grundkurs in Debatte und Wiederbelebung der Streitkultur.» (- Roland Tichy, Journalist und Publizist)
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Haus an die Kinder verschenkt: Das Sozialamt kann Sozialhilfe zurückfordern
Das Haus ist längst auf die Tochter überschrieben, die Eltern wohnen weiter darin – und Jahre später reicht das Geld für die Pflege nicht mehr. Was innerhalb der Familie als abgeschlossene Vermögensübertragung galt, kann dann erneut zum finanziellen Streitfall werden.
Wenn das Sozialamt Hilfe zur Pflege leistet, können frühere Schenkungen relevant werden. Allerdings darf die Behörde nicht jede Übertragung rückgängig machen: Es kommt unter anderem auf den Zeitpunkt, die Bedürftigkeit der Eltern und mögliche Einwendungen der beschenkten Kinder an.
Warum eine Schenkung bei Pflegebedürftigkeit wieder zum Thema wirdDie Pflegeversicherung übernimmt nicht sämtliche Kosten einer Pflegeversorgung. Reichen ihre Leistungen, das eigene Einkommen und das einzusetzende Vermögen nicht aus, kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen Hilfe zur Pflege durch das Sozialamt infrage kommen.
Wer zuvor Vermögen verschenkt hat und später seinen angemessenen Unterhalt nicht mehr bestreiten kann, hat möglicherweise einen Rückforderungsanspruch gegen den Beschenkten. Grundlage ist § 528 BGB, der die Rückforderung wegen Verarmung des Schenkers regelt.
Nicht die Pflegebedürftigkeit allein löst diesen Anspruch aus. Entscheidend ist, ob die gesetzlichen Voraussetzungen einer finanziellen Bedürftigkeit vorliegen – ein Pflegegrad oder der Einzug ins Heim genügt dafür nicht automatisch.
Das Sozialamt übernimmt einen Anspruch der ElternDer Rückforderungsanspruch entsteht zunächst zwischen dem schenkenden Elternteil und dem beschenkten Kind. Erbringt das Sozialamt Leistungen, kann es diesen Anspruch durch eine schriftliche Überleitungsanzeige bis zur Höhe seiner Aufwendungen auf sich überleiten (§ 93 SGB XII).
Die Behörde verfolgt damit einen Anspruch, der ursprünglich dem unterstützten Elternteil zusteht. Dass die Familie die Schenkung selbst nicht rückgängig machen möchte, verhindert diesen Schritt nicht.
Eine Überleitungsanzeige bedeutet allerdings noch nicht, dass die verlangte Rückzahlung tatsächlich in voller Höhe geschuldet ist. Ob der zivilrechtliche Anspruch besteht und welche Einwendungen dagegen sprechen, muss gesondert geprüft werden.
Die 100.000-Euro-Grenze schützt nicht vor jeder ForderungViele Kinder kennen die Einkommensgrenze beim Elternunterhalt: Das Sozialamt greift auf entsprechende Unterhaltsansprüche grundsätzlich erst zurück, wenn das jährliche Gesamteinkommen des Kindes mehr als 100.000 Euro beträgt. Diese Regelung betrifft jedoch Unterhaltsansprüche nach § 94 SGB XII.
Eine Rückforderung wegen einer früheren Schenkung beruht auf einer anderen Rechtsgrundlage. Deshalb kann auch ein Kind mit deutlich geringerem Einkommen betroffen sein, wenn es zuvor ein Haus oder Geld erhalten hat.
Es wird dann nicht allein deshalb herangezogen, weil es Tochter oder Sohn ist. Gegenstand der Prüfung ist das erhaltene Geschenk.
Bei der Zehnjahresfrist zählt der Eintritt der BedürftigkeitNach § 529 BGB ist die Rückforderung grundsätzlich ausgeschlossen, wenn beim Eintritt der Bedürftigkeit bereits zehn Jahre seit der Leistung des geschenkten Gegenstands vergangen sind. Entscheidend ist deshalb nicht einfach, wann das erste Schreiben des Sozialamts im Briefkasten liegt.
Tritt die Bedürftigkeit schon im neunten Jahr ein, wird ein möglicher Anspruch nicht allein dadurch ausgeschlossen, dass das Amt erst nach dem zehnten Jahrestag tätig wird. Tritt die Bedürftigkeit dagegen erst nach Ablauf der zehn Jahre ein, ist der Rückforderungsanspruch nach § 528 BGB grundsätzlich ausgeschlossen.
Die Zehnjahresregel ist außerdem von der Verjährung eines bereits entstandenen Anspruchs zu unterscheiden. Weitere Einzelheiten erläutert gegen-hartz.de im Beitrag zur Zehnjahresfrist bei der Rückforderung einer Hausschenkung.
Ein vorbehaltenes Wohnrecht hält die Frist nicht automatisch anBei Immobilien lässt sich der Fristbeginn nicht zuverlässig allein am Datum der notariellen Unterschrift ablesen. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Schenkung für diese Frist bereits als geleistet gelten kann, wenn nach einem formgerechten Vertrag und der Auflassung der Antrag auf Eigentumsumschreibung beim Grundbuchamt eingegangen ist.
Ein vorbehaltenes lebenslanges Nutzungsrecht hindert den Beginn der Zehnjahresfrist nach dieser Entscheidung nicht. Das stellte der BGH mit Urteil vom 19. Juli 2011 klar, Aktenzeichen X ZR 140/10.
Familien sollten deshalb den Übertragungsvertrag und die Unterlagen zum Grundbuchverfahren prüfen lassen. Regeln zur Zehnjahresfrist bei Pflichtteilsergänzungsansprüchen dürfen nicht ohne Weiteres auf die Rückforderung wegen Verarmung übertragen werden.
Muss das Kind das ganze Haus zurückgeben?Eine Rückforderung bedeutet nicht zwangsläufig, dass sofort das Eigentum am Haus zurückübertragen werden muss. § 528 BGB ermöglicht dem Beschenkten, die Herausgabe durch Zahlung des für den Unterhalt erforderlichen Betrags abzuwenden.
Bei einer laufenden Finanzierungslücke können deshalb wiederkehrende Zahlungen in Betracht kommen. Das Sozialamt erhält nicht allein wegen einer einzelnen Pflegekostenrechnung einen Anspruch auf den gesamten Immobilienwert.
Eine Garantie, dass das Haus unter allen Umständen in der Familie bleibt, folgt daraus allerdings nicht. Wie eine Forderung erfüllt werden kann, hängt vom Umfang des Anspruchs und den finanziellen Möglichkeiten ab.
Auch die eigene Lebensführung der Kinder ist zu berücksichtigenBeschenkte müssen nicht ohne Prüfung ihrer eigenen Situation zahlen. § 529 Absatz 2 BGB begrenzt den Anspruch, soweit die Rückgabe den eigenen angemessenen Unterhalt oder die Erfüllung gesetzlicher Unterhaltspflichten gefährden würde.
Das ist jedoch keine pauschale Befreiung für alle Kinder mit durchschnittlichem Einkommen. Einkommen, Vermögen, Verpflichtungen und die konkrete Belastung müssen nachvollziehbar dargestellt werden.
Nicht nur Immobilien sind betroffenAuch Geldgeschenke können zurückgefordert werden – selbst dann, wenn nicht einmalig eine große Summe überwiesen wurde. Das zeigt ein Urteil des Oberlandesgerichts Celle vom 13. Februar 2020, Aktenzeichen 6 U 76/19.
Eine Großmutter hatte für ihre Enkel über Jahre monatlich jeweils 50 Euro zum Kapitalaufbau angespart. Nachdem sie die Kosten ihrer stationären Pflege nicht mehr selbst tragen konnte, verlangte der Sozialhilfeträger die in den letzten zehn Jahren geleisteten Beträge zurück.
Das Gericht hielt diese regelmäßigen Sparzahlungen nicht für geschützte Gelegenheitsgeschenke. Der Zweck, Vermögen für die Enkel aufzubauen, unterschied sie von üblichen anlassbezogenen Geschenken.
Geburtstagsgeschenke sind anders zu beurteilen als Vermögensübertragungen§ 534 BGB schützt Schenkungen, die einer sittlichen Pflicht oder einer auf den Anstand zu nehmenden Rücksicht entsprechen. Darunter können übliche Geschenke zu besonderen Anlässen fallen.
Eine bundesweit feste Eurogrenze für jedes Geburtstags- oder Weihnachtsgeschenk ergibt sich daraus nicht. Ebenso wenig wird eine größere Vermögensübertragung allein dadurch geschützt, dass im Verwendungszweck „Weihnachten“ steht.
Welche Unterlagen bei einer Forderung wichtig werdenBetroffene sollten zuerst klären, welche Schenkung das Sozialamt meint, wann die finanzielle Bedürftigkeit eingetreten sein soll und wie sich die verlangte Summe zusammensetzt. Bei einer Immobilie gehören dazu der notarielle Vertrag, vereinbarte Gegenleistungen oder Nutzungsrechte und die Unterlagen zur Eigentumsumschreibung.
Auch die eigene wirtschaftliche Situation sollte dokumentiert werden, wenn eine Rückzahlung den Lebensunterhalt gefährden würde. Eine bloße Mitteilung, das Geld sei inzwischen verplant, ersetzt diese Prüfung nicht.
Wer eine Überleitungsanzeige oder Zahlungsaufforderung erhält, sollte die darin genannten Fristen beachten und rechtzeitig rechtliche Beratung suchen. Die Frage, ob die Behörde einen Anspruch übernehmen durfte, ist von der Frage zu unterscheiden, ob die konkrete Forderung berechtigt ist.
Beispiel aus der Praxis: Das Einkommen der Tochter entscheidet nicht alleinEine Mutter verschenkt 2019 ihr Haus an ihre Tochter. Im Jahr 2026 benötigt sie Hilfe zur Pflege, weil nach Berücksichtigung ihrer verfügbaren Mittel monatlich 900 Euro fehlen.
Das Sozialamt übernimmt diese Kosten und prüft einen Rückforderungsanspruch aus der Schenkung.
Dass das jährliche Gesamteinkommen der Tochter 65.000 Euro beträgt und damit unter der Einkommensgrenze für den sozialhilferechtlichen Rückgriff beim Elternunterhalt liegt, schließt eine solche Forderung nicht aus.
Besteht der Anspruch, kann eine Zahlung zur Deckung der monatlichen Lücke die Herausgabe des Geschenks abwenden. Bei unverändertem Bedarf wären das in zwölf Monaten 10.800 Euro; ob und in welcher Höhe die Tochter tatsächlich leisten muss, hängt auch von möglichen Einwendungen und ihrer eigenen wirtschaftlichen Situation ab.
Quellen: § 528 BGB, § 529 BGB und § 534 BGB; § 93 SGB XII und § 94 SGB XII; Verbraucherzentrale zur Beteiligung des Sozialamts an Pflegekosten; Bundesgerichtshof, Urteil vom 19. Juli 2011 – X ZR 140/10; Oberlandesgericht Celle, Urteil vom 13. Februar 2020 – 6 U 76/19.
Der Beitrag Haus an die Kinder verschenkt: Das Sozialamt kann Sozialhilfe zurückfordern erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.
Warum hat Steinmeier in seiner Rede mehr über die AfD als über Deutschland gesprochen?
Witwenrente soll abgeschafft werden – stattdessen eine schwedische Rente so der Wirtschaftsweise
Der Wirtschaftsweise Martin Werding hat eine weitreichende Änderung der gesetzlichen Rentenversicherung angestoßen: Die Witwenrente soll nach seiner Vorstellung für künftige Fälle auslaufen und durch ein Rentensplitting ersetzt werden.
Werding gehört seit 2022 dem Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung an und lehrt Sozialpolitik sowie öffentliche Finanzen an der Ruhr-Universität Bochum. Sein Vorschlag ist eine persönliche Forderung des Ökonomen und kein Beschluss des gesamten Sachverständigenrates.
Werding hält die Witwenrente nicht mehr für zeitgemäßWerding begründet seinen Vorstoß damit, dass Frauen heute häufiger selbst erwerbstätig seien und eigene Rentenansprüche aufbauen könnten.
Gegenüber der Frankfurter Allgemeinen Zeitung verwies er zudem auf Ausgaben von fast 50 Milliarden Euro im Jahr, die nach seiner Angabe etwa einem Achtel der Gesamtausgaben der Rentenversicherung entsprechen. Er bezeichnet die Hinterbliebenenleistung als nicht mehr zeitgemäß und sieht das Familienrecht weiter entwickelt als das Sozialrecht.
Als Vorbild nennt der Ökonom Schweden, wo die Witwenrente 1990 für später geschlossene Ehen abgeschafft wurde. Für Deutschland verlangt er ausdrücklich Bestandsschutz und Übergangsfristen. Bereits bewilligte Renten sollen nach diesem Ansatz folglich nicht von heute auf morgen entfallen.
Rentensplitting soll die bisherige Leistung ersetzenNach Werdings Vorstellung sollen Paare die während ihrer gemeinsamen Zeit erworbenen Entgeltpunkte untereinander aufteilen. Der Partner mit den höheren Ansprüchen gibt dabei Punkte an den Partner mit den niedrigeren Ansprüchen ab. Auf diese Weise entstehen stärker angeglichene, eigenständige Rentenansprüche, während ein späterer Anspruch aus der Versicherung des Verstorbenen entfallen würde.
Ein freiwilliges Rentensplitting ist schon nach geltendem Recht möglich. Es kommt unter bestimmten Voraussetzungen für Ehen nach 2001 sowie für ältere Ehen infrage, wenn beide Partner nach dem 1. Januar 1962 geboren sind. Die Entscheidung ist grundsätzlich bindend und schließt anschließend eine Witwenrente aus derselben Ehe aus.
Das vorhandene Modell ist mit Werdings noch grob umrissener Reformidee nicht vollständig gleichzusetzen. Der Ökonom sprach zusätzlich davon, die Leistung zu Lebzeiten beider Partner etwas niedriger anzusetzen, sodass nach dem Tod eines Partners mehr als die Hälfte für den Hinterbliebenen verbleibt. Wie die Berechnung aussehen, welche Jahrgänge erfasst und wie Sorgezeiten behandelt würden, ist bislang nicht ausgearbeitet.
Die Witwenrente wird derzeit nicht abgeschafftDie Forderung fällt in eine laufende Debatte über die Reform der Alterssicherung. Die von der Bundesregierung eingesetzte Alterssicherungskommission hat am 23. Juni 2026 insgesamt 33 Empfehlungen vorgelegt.
Ihr Abschlussbericht zur Alterssicherung enthält jedoch weder die beschlossene Abschaffung der Witwenrente noch die Empfehlung eines verpflichtenden Rentensplittings.
Die Kommission empfiehlt lediglich, zeitnah einen Prüfprozess zu beginnen und unterschiedliche Änderungen der Hinterbliebenenversorgung zu untersuchen. Nach ihrer Einschätzung haben sich gesellschaftliche Lebensformen und Erwerbsbiografien verändert. Zugleich räumt das Gremium ein, dass es die Folgen einer Reform wegen der verfügbaren Zeit nicht eingehend untersuchen konnte.
Die Bundesregierung will die Vorschläge der Kommission zügig bearbeiten, doch bei der Hinterbliebenenversorgung lässt sich nicht einfach ein fertiger Gesetzestext umsetzen. Zuerst müssten konkrete Modelle entwickelt, finanziell berechnet und sozial bewertet werden. Eine Abschaffung der Witwenrente im Jahr 2026 ist daher nicht beschlossen.
So funktioniert die Witwen- und Witwerrente im Jahr 2026Nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung besteht ein Anspruch im Regelfall, wenn die Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft bis zum Tod bestanden und mindestens ein Jahr gedauert hat. Der verstorbene Partner muss normalerweise die Wartezeit von fünf Jahren erfüllt oder bereits eine Rente bezogen haben. Ausnahmen gelten unter anderem bei einem tödlichen Arbeitsunfall.
Die kleine Witwen- oder Witwerrente beträgt grundsätzlich 25 Prozent der Rente, die der verstorbene Partner bezogen hat oder hätte, und wird nach neuem Recht höchstens 24 Monate gezahlt. Die große Witwen- oder Witwerrente beträgt grundsätzlich 55 Prozent. Für bestimmte Ehen nach altem Recht gelten günstigere Vorgaben, darunter ein Satz von 60 Prozent bei der großen Hinterbliebenenrente.
Bei einem Todesfall im Jahr 2026 ist die große Rente ab einem Alter von 46 Jahren und sechs Monaten möglich. Sie kann auch unabhängig von dieser Altersgrenze gezahlt werden, wenn der Hinterbliebene erwerbsgemindert ist oder ein Kind unter 18 Jahren erzieht.
Im Sterbevierteljahr gelten besondere Regeln: Für die drei Kalendermonate nach dem Todesmonat wird die Rente des Verstorbenen in voller Höhe gezahlt und eigenes Einkommen nicht angerechnet.
Regelung Stand im August 2026 Kleine Witwen- oder Witwerrente Grundsätzlich 25 Prozent, nach neuem Recht meist auf 24 Monate begrenzt Große Witwen- oder Witwerrente Grundsätzlich 55 Prozent, in bestimmten Altfällen 60 Prozent Altersgrenze bei einem Todesfall 2026 46 Jahre und sechs Monate; Ausnahmen etwa bei Erwerbsminderung oder Kindererziehung Freibetrag für eigenes Einkommen 1.122,53 Euro monatlich seit 1. Juli 2026 Zusatzfreibetrag je berechtigtem Kind 238,11 Euro monatlich seit 1. Juli 2026 Anrechnung oberhalb des Freibetrags Grundsätzlich 40 Prozent des übersteigenden anrechenbaren Einkommens Eigenes Einkommen kann die Auszahlung mindernEigenes Einkommen des Hinterbliebenen bleibt seit dem 1. Juli 2026 bis zu einem monatlichen Freibetrag von 1.122,53 Euro anrechnungsfrei. Für jedes waisenrentenberechtigte Kind erhöht sich der Betrag um 238,11 Euro. Von dem danach verbleibenden anrechenbaren Einkommen oberhalb der Grenze werden grundsätzlich 40 Prozent von der Hinterbliebenenrente abgezogen.
Die Rentenversicherung übernimmt dabei nicht einfach den Betrag, der auf einer Lohn- oder Rentenabrechnung als Netto ausgewiesen wird. Sie ermittelt das anrechenbare Nettoeinkommen nach gesetzlichen Pauschalen. Wie sich dies bei einer eigenen Altersrente auswirken kann, zeigt eine Berechnung zur Witwenrente bei 1.700 Euro eigener Bruttorente.
Warum die Forderung viele Frauen besonders betrifftWerdings Aussage, Frauen könnten heute selbst vorsorgen, beschreibt den Wandel am Arbeitsmarkt nur teilweise. Frauen sind zwar erheblich häufiger erwerbstätig als in früheren Jahrzehnten, arbeiten jedoch öfter in Teilzeit und unterbrechen ihre Beschäftigung häufiger wegen Kindererziehung oder der Pflege Angehöriger. Dadurch fallen ihre eigenen Rentenanwartschaften häufig niedriger aus.
Nach Daten des Statistischen Bundesamtes zur Alterssicherung lagen die durchschnittlichen Alterseinkünfte von Frauen zuletzt 24,2 Prozent unter denen von Männern.
Diese Lücke ist ein gewichtiges Gegenargument gegen eine pauschale Abschaffung. Solange Erwerbs- und Sorgebiografien ungleich verteilt sind, kann der Wegfall der Hinterbliebenenrente das Armutsrisiko nach einem Todesfall erhöhen.
Die Alterssicherungskommission weist zugleich auf eine Schwäche des bisherigen Systems hin: Der Anspruch unterscheidet kaum danach, ob der hinterbliebene Partner tatsächlich wegen Kindererziehung oder Pflege geringere eigene Ansprüche aufbauen konnte.
Eine Reform könnte den Schutz deshalb gezielter an nachweisbare Sorgearbeit oder wirtschaftliche Bedürftigkeit binden. Das wäre jedoch ein anderer Ansatz als ein ersatzloser Wegfall.
Rentensplitting kann Vorteile haben, aber auch hohe Verluste verursachenDas Rentensplitting stärkt den eigenen Rentenanspruch des Partners, der während der Ehe weniger Entgeltpunkte gesammelt hat. Die übertragenen Punkte bleiben auch bei einer erneuten Heirat erhalten, und weiteres Einkommen führt nicht zu einer Kürzung dieser eigenen Rente.
Für Menschen mit hohen eigenen Einkünften kann das günstiger sein als eine Witwenrente, die durch die Einkommensanrechnung stark sinkt.
Bei einem großen Unterschied zwischen den Rentenbiografien kann die heutige Hinterbliebenenrente dagegen deutlich mehr Schutz bieten.
In einem Beispiel der Deutschen Rentenversicherung erhält eine Frau nach dem Splitting 1.488 Euro eigene Bruttorente. Ohne Splitting käme sie nach dem Tod ihres Mannes auf 2.253 Euro aus eigener Rente und großer Witwenrente, also auf 765 Euro mehr im Monat.
Dieser Betrag ist keine allgemeine Prognose, sondern das Ergebnis einer bestimmten Modellrechnung. Er zeigt dennoch, warum eine Pflichtlösung Gewinner und Verlierer hervorbringen würde. Die Einzelheiten dieses Vergleichs zwischen Rentensplitting und Witwenrente verdeutlichen, wie stark das Resultat von den Rentenkonten beider Partner abhängt.
Bestandsschutz und Übergangsfristen wären unverzichtbarEine Reform würde tief in die Lebensplanung von Ehepaaren eingreifen, die ihre Erwerbsaufteilung über Jahrzehnte unter den geltenden Regeln organisiert haben. Wer wegen der Familie weniger gearbeitet hat, kann fehlende Beitragsjahre kurz vor dem Ruhestand kaum nachholen.
Ein Stichtag allein würde deshalb noch nicht alle Härten verhindern.
Neben bereits bewilligten Hinterbliebenenrenten müssten voraussichtlich auch rentennahe Jahrgänge und langjährig verheiratete Paare geschützt werden. Zu klären wären zudem Kindererziehungszeiten, Pflegezeiten, Erwerbsminderung, kurze Ehen, Scheidungen sowie Ansprüche aus mehreren Partnerschaften. Ohne solche Festlegungen lässt sich weder das Einsparvolumen noch die Belastung einzelner Gruppen seriös beziffern.
Was Ehepaare jetzt tun solltenFür bestehende und künftige Ansprüche gilt weiterhin das heutige Recht. Niemand muss wegen Werdings Forderung vorsorglich einen Antrag stellen oder auf eine bereits bewilligte Leistung verzichten. Auch eine freiwillige Splittingerklärung sollte nicht aus Sorge vor einer möglichen Reform übereilt abgegeben werden.
Wer die beiden Modelle vergleichen möchte, sollte bei der Deutschen Rentenversicherung eine individuelle Probeberechnung anfordern.
Dabei müssen die Entgeltpunkte beider Partner, die Dauer der Ehe, eigene Einkünfte und mögliche Folgen einer Wiederheirat einbezogen werden. Weil die Entscheidung für das freiwillige Rentensplitting grundsätzlich nicht rückgängig gemacht werden kann, ist eine persönliche Beratung besonders wichtig.
Beispiel aus der Praxis: Teilzeit wegen KindererziehungSabine und Thomas sind seit 1998 verheiratet, beide sind Anfang 60. Sabine arbeitete wegen der Erziehung zweier Kinder viele Jahre in Teilzeit und erwartet eine deutlich niedrigere eigene Altersrente als ihr Mann.
Unter dem geltenden Recht könnte sie nach seinem Tod neben ihrer eigenen Rente grundsätzlich eine große Witwenrente erhalten, wobei eigenes Einkommen oberhalb des Freibetrags angerechnet würde.
Bei einem verpflichtenden Rentensplitting bekäme Sabine zusätzliche Entgeltpunkte aus der Ehezeit, hätte anschließend aber keinen Anspruch mehr auf Witwenrente.
Ob sie dadurch besser oder schlechter stünde, hängt von den während der Ehe erworbenen Punkten beider Partner und vom konkreten Ersatzmodell ab. Genau deshalb wäre eine Vergleichsrechnung nötig, bevor eine bindende Entscheidung getroffen wird.
Fragen und Antworten zur möglichen Abschaffung der Witwenrente Wird die Witwenrente jetzt abgeschafft?Nein. Am 8. August 2026 gibt es weder einen Gesetzentwurf noch einen Kabinetts- oder Bundestagsbeschluss zur Abschaffung der Witwen- und Witwerrente.
Wer hat die Abschaffung gefordert?Die Forderung stammt von Martin Werding, Mitglied des Sachverständigenrates Wirtschaft. Sie ist nicht als gemeinsame Forderung aller Ratsmitglieder veröffentlicht worden.
Was hat die Alterssicherungskommission empfohlen?Sie empfiehlt, unterschiedliche Änderungen der Hinterbliebenenversorgung zu untersuchen. Auf ein verpflichtendes Rentensplitting oder einen festen Zeitplan für die Abschaffung hat sie sich nicht festgelegt.
Was würde beim Rentensplitting geschehen?Die während der Ehe oder Lebenspartnerschaft erworbenen Entgeltpunkte würden zwischen den Partnern aufgeteilt. Der Partner mit den niedrigeren Ansprüchen bekäme eigene Punkte hinzu, während ein späterer Anspruch auf Witwen- oder Witwerrente entfallen könnte.
Bleiben bewilligte Witwenrenten bestehen?Nach aktueller Rechtslage werden bewilligte Renten weitergezahlt. Werding selbst verlangt für eine mögliche Reform Bestandsschutz und Übergangsfristen, deren Ausgestaltung aber offen ist.
Sollten Ehepaare jetzt freiwillig das Rentensplitting wählen?Nicht ohne individuelle Vergleichsrechnung und Beratung. Das Splitting kann bei hohem eigenen Einkommen oder einer späteren Wiederheirat vorteilhaft sein, kann gegenüber der Witwenrente in anderen Fällen aber zu deutlich niedrigeren Gesamteinkünften führen.
Der Beitrag Witwenrente soll abgeschafft werden – stattdessen eine schwedische Rente so der Wirtschaftsweise erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.
Witwenrente auf null: Warum Betroffene ihren Bescheid aber nicht einfach abheften sollten
Die Rentenversicherung überweist keine Witwenrente mehr, weil das eigene Einkommen zu hoch ist. Für Betroffene kann das wie ein endgültiger Verlust wirken – dabei kann der Anspruch weiterhin bestehen und später wieder zu einer Zahlung führen.
Besonders wichtig wird dieser Unterschied, wenn das Einkommen sinkt, etwa beim Wechsel aus dem Beruf in den Ruhestand. Wer die frühere Entscheidung als endgültige Absage versteht, lässt möglicherweise eine erneute Berechnung ungeprüft.
Keine Auszahlung bedeutet nicht automatisch keinen AnspruchDas Rentenrecht unterscheidet zwischen dem grundsätzlichen Anspruch auf eine Witwen- oder Witwerrente und dem Betrag, der tatsächlich ausgezahlt wird. Für diesen grundsätzlichen Anspruch wird auch der Begriff „Stammrecht“ verwendet.
Ob die Voraussetzungen erfüllt sind, richtet sich insbesondere nach § 46 SGB VI. Dazu gehören unter anderem die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen beim verstorbenen Ehepartner und die persönlichen Voraussetzungen des Hinterbliebenen.
Erst bei der Berechnung wird geprüft, wie eigenes Einkommen die Leistung beeinflusst. § 97 SGB VI kann dazu führen, dass von einer bestehenden Hinterbliebenenrente rechnerisch nichts mehr zur Auszahlung übrig bleibt.
Warum der genaue Grund im Bescheid wichtig istEine wegen Einkommensanrechnung nicht ausgezahlte Rente ist rechtlich etwas anderes als eine Ablehnung wegen fehlender Anspruchsvoraussetzungen. Auch das Ende einer befristeten Leistung lässt sich nicht allein durch ein später niedrigeres Einkommen rückgängig machen.
Betroffene sollten deshalb im Bescheid nachsehen, weshalb kein Geld überwiesen wird. Steht dort die vollständige Anrechnung eigenen Einkommens im Vordergrund, kann eine spätere Veränderung der Einnahmen eine neue Berechnung erforderlich machen.
Über solche Fälle berichtet gegen-hartz.de auch im Beitrag „Witwenrente auf null gekürzt: Zehntausende Witwen sind davon betroffen“.
Nicht jeder Euro Einkommen wird von der Witwenrente abgezogenSeit dem 1. Juli 2026 beträgt der monatliche Freibetrag bei der Einkommensanrechnung 1.122,53 Euro. Für jedes Kind, das die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, erhöht er sich um 238,11 Euro.
Vom berücksichtigten Einkommen oberhalb des persönlichen Freibetrags werden grundsätzlich 40 Prozent auf die Hinterbliebenenrente angerechnet. Die Freibetragsüberschreitung führt deshalb nicht sofort zum vollständigen Wegfall der Zahlung.
Wie schnell eine Rente auf null sinkt, hängt auch von ihrer Höhe vor der Einkommensanrechnung ab. Eine kleinere Hinterbliebenenrente kann bereits durch einen niedrigeren Anrechnungsbetrag vollständig aufgezehrt werden.
Das Netto auf dem Konto ist nicht automatisch die richtige RechengrößeBei der Einkommensanrechnung übernimmt die Rentenversicherung nicht einfach den überwiesenen Nettolohn. Aus dem Bruttoeinkommen wird nach gesetzlichen Vorgaben ein pauschaliertes Nettoeinkommen ermittelt.
Die Abzüge unterscheiden sich nach der Einkommensart und weiteren Voraussetzungen. Deshalb lässt sich die persönliche Kürzung nicht zuverlässig berechnen, indem der Freibetrag unmittelbar vom Bruttolohn oder vom tatsächlichen Kontoeingang abgezogen wird.
Für eine Kontrolle sollten Betroffene im Berechnungsbogen zunächst den angesetzten Einkommensbetrag und die verwendeten Abzüge suchen. Erst anschließend lässt sich nachvollziehen, welcher Überschuss auf die Witwenrente angerechnet wird.
So kann aus einer Nullrente wieder eine Zahlung werdenDie folgende Modellrechnung unterstellt eine monatliche Witwenrente von 500 Euro vor der Einkommensanrechnung. Es gelten der Freibetrag seit Juli 2026 und keine zusätzlichen Freibeträge für Kinder.
Rechenschritt Höheres Einkommen Gesunkenes Einkommen Rentenrechtlich ermitteltes Nettoeinkommen 2.500 Euro 1.800 Euro Freibetrag 1.122,53 Euro 1.122,53 Euro Einkommen oberhalb des Freibetrags 1.377,47 Euro 677,47 Euro Davon 40 Prozent 550,99 Euro 270,99 Euro Witwenrente vor Einkommensanrechnung 500 Euro 500 Euro Verbleibende Rente nach Einkommensanrechnung 0 Euro 229,01 EuroBei 2.500 Euro liegt der errechnete Anrechnungsbetrag über der zugrunde gelegten Witwenrente. Sinkt das berücksichtigte Einkommen auf 1.800 Euro, bleiben rechnerisch wieder 229,01 Euro monatlich übrig.
Das ist eine vereinfachte Berechnung und keine Aussage über den Zeitpunkt der Umstellung. Etwaige Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge sowie steuerliche Folgen sind nicht eingerechnet.
Bei sinkendem Einkommen kann die Zehn-Prozent-Regel helfenEinkommensänderungen werden nach § 18d SGB IV grundsätzlich zum nächstfolgenden 1. Juli berücksichtigt. Für Einkommensminderungen gibt es jedoch eine wichtige Ausnahme.
Ist das laufende Einkommen mindestens zehn Prozent niedriger als das bisher berücksichtigte Einkommen, kann die Minderung bereits vom Zeitpunkt ihres Eintritts an berücksichtigt werden. Bei Arbeits- und Vermögenseinkommen kommt es dabei auf das voraussichtliche durchschnittliche Einkommen an.
Ein einzelner schlechter bezahlter Monat reicht deshalb nicht in jeder Konstellation aus. Auch die Frage, welche Einnahmen wegfallen und welche an ihre Stelle treten, muss in die Berechnung einfließen.
Der eigene Rentenbeginn sollte Anlass für eine Prüfung seinBeim Übergang vom Arbeitsleben in den Ruhestand verändert sich häufig sowohl die Höhe als auch die Art des Einkommens. Daraus kann sich eine andere Anrechnung auf die Hinterbliebenenrente ergeben.
Eine eigene Altersrente ist allerdings nicht automatisch anrechnungsfrei. Auch sie kann die Witwen- oder Witwerrente mindern, sodass ein Rentenbeginn nicht zwangsläufig zur vollständigen Auszahlung der Hinterbliebenenrente führt.
Betroffene sollten den neuen Rentenbescheid deshalb zum Anlass nehmen, die bisherige Berechnung prüfen zu lassen. Dass früher wegen des Arbeitsverdienstes keine Witwenrente gezahlt wurde, beantwortet die neue Berechnung noch nicht.
Welche Veränderungen den Anspruch tatsächlich betreffen könnenDas fortbestehende Stammrecht ist keine Garantie für eine lebenslange Zahlung unter allen Umständen. Eine Wiederheirat betrifft beispielsweise die Anspruchsvoraussetzungen selbst und ist von einer bloßen Einkommensänderung zu unterscheiden.
Auch die kleine Witwenrente ist nach neuem Hinterbliebenenrecht grundsätzlich auf 24 Kalendermonate nach Ablauf des Sterbemonats begrenzt; für bestimmte Altfälle gelten Ausnahmen. Ein durchgeführtes Rentensplitting kann den Anspruch auf Witwen- oder Witwerrente ebenfalls ausschließen.
Wer wieder eine Zahlung erreichen möchte, muss daher zunächst klären, ob ausschließlich das Einkommen entgegenstand. Niedrigere Einnahmen ersetzen keine fehlenden gesetzlichen Voraussetzungen.
Einkommensänderung nachweisen und Neuberechnung verlangenWer weniger verdient oder dessen bisherige Einnahmen wegfallen, sollte die Rentenversicherung zeitnah informieren. Die Deutsche Rentenversicherung empfiehlt ausdrücklich, Einkommensänderungen mitzuteilen, damit die Leistung richtig berechnet werden kann.
Sinnvoll sind eine konkrete Angabe zum Beginn der Änderung und passende Nachweise, etwa aktuelle Entgeltabrechnungen oder ein neuer Rentenbescheid. Im Schreiben sollte ausdrücklich um Prüfung gebeten werden, ob aus der bislang vollständig angerechneten Hinterbliebenenrente wieder ein Zahlungsanspruch entsteht.
Der frühere Bescheid gehört ebenfalls zu den wichtigen Unterlagen. Er zeigt, welche Rente zugrunde lag, welches Einkommen berücksichtigt wurde und weshalb die Auszahlung unterblieb.
Beispiel aus der Praxis: Nach dem Berufsende lohnt sich ein zweiter BlickEine Witwe erhält wegen ihres Arbeitsverdienstes seit mehreren Jahren keine Zahlung aus ihrer grundsätzlich bestehenden großen Witwenrente. Nach dem Wechsel in den Ruhestand sinkt ihr rentenrechtlich berücksichtigtes Einkommen deutlich.
Sie schickt ihren eigenen Rentenbescheid an die Rentenversicherung und bittet um Neuberechnung der Hinterbliebenenrente. Unter den Annahmen der Modellrechnung kann aus der bisherigen Nullrente wieder eine monatliche Leistung von 229,01 Euro vor weiteren Abzügen werden.
Der Anspruch musste dafür nicht erst durch den Ruhestand neu entstehen. Verändert hat sich die Einkommensanrechnung – ob und ab wann daraus eine Zahlung folgt, muss die Rentenversicherung im konkreten Fall feststellen.
Quellen: § 46 SGB VI und § 97 SGB VI; § 18b SGB IV und § 18d SGB IV; Deutsche Rentenversicherung Rheinland, „Hinterbliebenenrente: Höherer Freibetrag seit Juli“, 23. Juli 2026; rentenbescheid24.de, „Stammrecht Witwenrente: Warum Einkommen den Anspruch nicht löschen muss“, 28. September 2026. Sämtliche Beispielbeträge sind fiktive Modellrechnungen.
Der Beitrag Witwenrente auf null: Warum Betroffene ihren Bescheid aber nicht einfach abheften sollten erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.
Telephone conversation with President of Tajikistan Emomali Rahmon
In a phone call, President of the Russian Federation Vladimir Putin extended warm birthday wishes to President of the Republic of Tajikistan Emomali Rahmon.
Both sides expressed satisfaction with the high level of the strategic partnership and allied relationship between Russia and Tajikistan, reaffirming their commitment to developing it further.
In addition, a message of greetings was sent to the President of Tajikistan.
Schwerbehinderung: Das gibt es kostenlos im Oktober
Allgemeine Informationen dazu, wann der Ausweis Vergünstigungen ermöglicht, finden Sie im Beitrag zum freien Eintritt mit dem Schwerbehindertenausweis.
Diese Oktober-Termine stehen fest Termin und Ort Angebot und Kosten 5. Oktober, Stuttgart Inklusive Kunstführung „Journey to Yemen“: kostenlos, Anmeldung erforderlich. 5. Oktober, Berlin „Große Hip-Hop Offensive XVII“: kostenloses Konzert. 11. Oktober, München Führung in Deutscher Gebärdensprache im Lenbachhaus: fünf Euro zuzüglich Museumseintritt. 24. Oktober, Hamburg Mobilitätstag für Menschen mit Querschnittlähmung und Angehörige: kostenlos, mit Anmeldung. 24. Oktober, Darmstadt Kostenloses Rollstuhltraining: zweiter Termin eines zweitägigen Angebots; Einstieg vorab klären. 29. Oktober, Berlin Musikworkshop „Inklusion im Rhythmus“: kostenlos, mit Anmeldung. Witten: Die inklusive Disco kostet mit Ausweis nur vier EuroAm 2. Oktober 2026 lädt die WERK°STADT von 18 bis 24 Uhr zur Party „All for One“ ein. Die Veranstaltung an der Mannesmannstraße 6 richtet sich an Menschen mit und ohne Behinderung und schließt Menschen mit seelischen Beeinträchtigungen ausdrücklich ein.
Der reguläre Eintritt kostet acht Euro. Mit Schwerbehindertenausweis zahlen Sie vier Euro. Wer Unterstützung benötigt, kann laut Veranstalter bei Vorlage des Schwerbehindertenausweises eine Begleitperson kostenlos mitbringen. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Der Veranstalter nennt außerdem eine barrierefreie Theke und heißt Assistenzhunde willkommen.
Hintergrundinformationen bietet unser Beitrag über Assistenzhunde für Menschen mit Behinderung.
Stuttgart: Kostenlose Kunstführung mit ausführlichen BildbeschreibungenAm 5. Oktober 2026 können Sie die Ausstellung „Journey to Yemen – Jan-Hendrik Pelz“ bei einer inklusiven Führung kennenlernen. Sie findet von 16.30 bis 17.30 Uhr im Foyer des Hospitalhofs, Büchsenstraße 33, statt.
Eine blinde und eine sehende Person führen gemeinsam durch die Ausstellung. Ausführliche Beschreibungen machen die Kunstwerke auch für blinde und sehbehinderte Gäste zugänglich. Sehende Menschen können ebenfalls teilnehmen.
Der Eintritt ist kostenlos; die Anmeldung ist erforderlich. Die Gruppe ist auf 15 Personen begrenzt.
Berlin: Kostenloses Hip-Hop-Konzert am 5. OktoberDie „Große Hip-Hop Offensive XVII – diesmal in XL“ findet am 5. Oktober 2026 von 18 bis 21.30 Uhr im Mikropol am Nollendorfplatz 5 statt. Handiclapped kündigt D.A.R.I.O., Graf Fidi, Lena Stoehrfaktor, LIZZN, Luis Lyrisch und Yunus an. Der Eintritt ist frei.
Das Mikropol ist nach Angaben des Veranstalters barrierefrei zugänglich. Wer Unterstützung beim Besuch benötigt, kann sich vorab an info@handiclapped-berlin.de wenden. Zusätzlich ist eine Übertragung über rockradio.de angekündigt.
Für die Fahrt zum Veranstaltungsort gelten eigene Bedingungen: Informieren Sie sich gegebenenfalls über die kostenlose Mitfahrt einer Begleitperson mit Merkzeichen B.
München: Kunstführung ausschließlich in Deutscher GebärdenspracheDas Lenbachhaus bietet am 11. Oktober 2026 von 11.15 bis 12.45 Uhr die Führung „Franz von Lenbach und das Lenbachhaus“ mit den Museum Signers an. Sie findet ausschließlich in Deutscher Gebärdensprache statt und richtet sich an Menschen, die DGS als Erst- oder Fremdsprache nutzen.
Die Teilnahme kostet fünf Euro pro Person zuzüglich des Museumseintritts. Die fünf Euro sind also nicht der Gesamtpreis des Besuchs. Prüfen Sie bei der Buchung, welcher Eintritt für Sie und eine mögliche Begleitperson gilt. Zur Ticketbuchung führt die Veranstaltungsseite des Museums.
Hamburg: Kostenlos Rollstuhlmobilität und Sportangebote kennenlernenAm 24. Oktober 2026 veranstalten der Deutsche Rollstuhl-Sportverband und die Fördergemeinschaft der Querschnittgelähmten in Deutschland einen Mobilitätstag im BG Klinikum Hamburg. Das Angebot läuft von 10 bis 16 Uhr in der Sporthalle an der Bergedorfer Straße 10 und ist für Menschen mit Querschnittlähmung sowie deren Angehörige kostenlos. Die Anmeldung erfolgt über die Veranstaltungsseite.
Auf dem Programm stehen Vorträge zu Sport, Therapie und Ernährung sowie praktische Angebote zur Rollstuhlmobilität. Sie können außerdem Rollstühle, Handbikes und weitere Mobilitätslösungen kennenlernen und ausprobieren. Einen Überblick über mögliche Versorgungen gibt unser Beitrag zu Hilfsmitteln bei Schwerbehinderung im Jahr 2026.
Wenn Sie anschließend eine Versorgung beantragen möchten, hilft unser Überblick zur Antragstellung für Hilfsmittel.
Darmstadt: Rollstuhltraining am 24. Oktober – Einstieg vorher klärenDie VSG Darmstadt kündigt für den 24. Oktober 2026 von 9.30 bis 16 Uhr ein kostenloses Rollstuhltraining bei der Sportvereinigung Eberstadt, Brandenburger Straße 65, an. Geübt werden unter anderem Bordsteine, Rampen und unebene Untergründe. Auch kräfteschonende Fahrtechniken stehen auf dem Programm. Angehörige sind willkommen.
Hier ist eine Einschränkung wichtig: Der Oktobertermin gehört zu einem zweitägigen Angebot, dessen erster Termin am 12. September liegt. Klären Sie deshalb vor der Anmeldung, ob Sie noch ausschließlich am Oktobertag teilnehmen können.
Wer sich darüber hinaus mit einer passenden Versorgung beschäftigt, findet bei uns einen Beitrag zur Kostenübernahme für einen Aktivrollstuhl.
Berlin-Pankow: Kostenlos gemeinsam Musik machenAm 29. Oktober 2026 findet von 13 bis 14.30 Uhr der Songworkshop „Inklusion im Rhythmus“ statt. Veranstaltungsort ist der Saal der Musikschule Béla Bartók, Am Schlosspark 20. Ankommen können Sie ab 12.30 Uhr.
Mit Katja Höllein arbeiten die Teilnehmenden mit Stimme, Körperrhythmen und einfachen Instrumenten. Auch wer bei einem früheren Workshop nicht dabei war, kann teilnehmen. Das Angebot ist kostenlos.
Der Saal liegt ebenerdig; ein barrierefreies WC ist vorhanden. Anmeldungen gehen an Katja.hoellein@ba-pankow.berlin.de, Fragen zur Veranstaltung an jana@handiclapped-berlin.de.
Vor dem Besuch Kosten und Unterstützung konkret abklärenEine kostenlose Veranstaltung ersetzt nicht automatisch Fahrtkosten oder persönliche Assistenz. Prüfen Sie deshalb vor der Anreise die aktuelle Veranstaltungsseite, freie Plätze und die für Sie erforderliche Unterstützung. Auch „barrierefrei“ beantwortet nicht jede Frage: Rollstuhlzugang, Gebärdensprache und Angebote für blinde Menschen decken unterschiedliche Bedürfnisse ab.
Weitere Anlaufstellen finden Sie in unserem Überblick über Angebote für Menschen mit Behinderung.
FAQ: Häufige Fragen zu den Oktober-Angeboten Sind alle genannten Veranstaltungen kostenlos?Nein. Die Disco in Witten kostet mit Schwerbehindertenausweis vier Euro. Die DGS-Führung im Lenbachhaus kostet fünf Euro zuzüglich Museumseintritt. Die übrigen hier genannten Angebote sind als kostenlos angekündigt; beim Darmstädter Training müssen Sie zusätzlich klären, ob ein später Einstieg möglich ist.
Brauche ich immer einen Schwerbehindertenausweis?Für den ermäßigten Disco-Eintritt in Witten ist der Ausweis ausdrücklich erforderlich. Die anderen Angebote haben eigene Zielgruppen und Teilnahmebedingungen. Ein kostenloses inklusives Angebot setzt nicht automatisch einen Schwerbehindertenausweis voraus.
Wo muss ich mich vorher anmelden?Für die Stuttgarter Führung, den Hamburger Mobilitätstag und den Berliner Musikworkshop ist eine Anmeldung vorgesehen. Beim Darmstädter Training sollten Sie zunächst die Teilnahme am zweiten Termin klären. Für die Münchner Führung verweist das Museum auf seine Ticketbuchung. Die WERK°STADT-Disco in Witten benötigt keine Anmeldung.
QuellenEveeno: Inklusive Führung „Journey to Yemen“
Fördergemeinschaft der Querschnittgelähmten in Deutschland: Mobilitätstage von DRS und FGQ 2026
Handiclapped: Große Hip-Hop Offensive XVII
Handiclapped: Songworkshop „Inklusion im Rhythmus“
Lenbachhaus: Franz von Lenbach und das Lenbachhaus, Führung in DGS
VSG Darmstadt: RoMoWo 2026
WERK°STADT: All for One am 2. Oktober 2026
Stand: 30. September 2026. Änderungen durch die Veranstalter sind möglich.
Der Beitrag Schwerbehinderung: Das gibt es kostenlos im Oktober erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.
Verliert Kernkraft weltweit an Boden? Die Hoffnungen der Energiewende-Apologeten
Der World Nuclear Industry Status Report wird von einer „unabhängigen“ Gruppe von Autoren erstellt, nicht von der Internationalen Atomenergiebehörde IAEA oder ähnlichen Organisationen. Diese Gruppe um Mycle Schneider wird finanziert von:
- Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE), Deutschland
- Friedrich-Ebert-Stiftung (FES)
- Heinrich-Böll-Stiftung
- Greens/EFA-Fraktion im Europäischen Parlament
- Schweizerische Energiestiftung (SES)
Quelle: ChatGPT/ https://www.worldnuclearreport.org/World-Nuclear-Industry-Status-Report-2025-HTML-version
BASE, FES und Böll-Stiftung – da ist klar, wessen Lied die Gruppe singt. Wären sie neutral, würde die 80er-westdeutsch geprägte NGO-Landschaft ihnen keinen Cent deutschen Steuergeldes mehr geben. Wessen Brot ich eß….
Weltweit habe die Kernkraft um rund 1% zugelegt, die „Erneuerbaren“ EE hingegen um rund 30%. Das liegt wohl an der politisch gewollten Subventionierung, die auch in Afrika um sich greift. Nicht vergessen: Die berühmt-berüchtigten „Radwege in Peru“ sind nur die Spitze des Eisberges – gerade Deutschland verschleudert Millionen und Milliarden € für „Klimaschutzprojekte“ sonstwo auf der Welt. Das schönste Beispiel: Die stillgelegte Hühnerfarm in China, die Milliarden kostete…
Aber selbst in Deutschland machen Wind & Sonne („schicken keine Rechnung“) bei der Primärenergie erstaunlich wenig aus – trotz 30.000 Windrädern! Die Apologeten der EE zeigen stattdessen gern die Aufteilung der Stromquellen, was aber etwas unehrlich ist, da Elektrizität nur eine sekundäre Energiequelle ist, bezw. eine industrielle Energie-Transportform, die von EDV und E-Motoren genutzt werden kann. Heißt: Elektrizität erhält ihren Energiegehalt letztlich auch nur aus Primärquellen wie Kohlenstoff-Kohlenstoff/Wasserstoffbindungen, Kernkraft, Wasserfluß, Sonnenstrahlung und Windfluß.
Quelle: ChatGPT
Zahlen dazu: „Fossile Energieträger machten 2025 zusammen rund 76,5 % des deutschen Primärenergieverbrauchs aus, während die Erneuerbaren bei 20,8 % lagen. Kernenergie ist seit dem vollständigen Atomausstieg 2023 in dieser aktuellen Bilanz nicht mehr enthalten. “ (ChatGPT).
Der letzte Punkt ist der Interessanteste an der Darstellung, weil er schlicht nicht ganz stimmt: Deutschland importiert bei Versagen der „Erneuerbaren“, zum Beispiel bei Dunkelflaute, nicht wenig Kernenergie aus Frankreich. Plus einiges an Kohlestrom aus Polen oder Tschechien, der Vollständigkeit halber. Ob diese Quellen im „Austauschsaldo“ korrekt verzeichnet wurden?
Deutlich aussagekräftiger als die NGO-Fantasien der Klimareporter und der World Nuclear Industry Status-Reporter ist eine PRIS-Grafik der IAEA mit den nackten Zahlen zu den weltweit im Bau befindlichen Kernreaktoren und deren Leistung in Energie pro Zeit (Megawatt) bzw. gelieferter Energie in Energie pro Zeit*Zeit (Terawattstunden).
https://pris-stats.iaea.org/
„suspended operation“ = ausgesetzter Betrieb (abgeschrieben, Sanierung etc.)
Der Beitrag Verliert Kernkraft weltweit an Boden? Die Hoffnungen der Energiewende-Apologeten erschien zuerst auf EIKE - Europäisches Institut für Klima & Energie.
Hıdır Öztürk fordert Aufklärung der Ermordung seiner Tochter Ayten
34 Jahre nach der Verschleppung, Folterung und Ermordung von Ayten Öztürk fordert ihr Vater Hıdır Öztürk die Wiederaufnahme des wegen Verjährung eingestellten Verfahrens. Gerade in einer Phase, in der über Frieden und eine Lösung der kurdischen Frage gesprochen werde, müsse der Staat die Verbrechen der Vergangenheit aufklären, erklärte Öztürk.
Der Fall seiner Tochter gehört zu den schweren Menschenrechtsverbrechen der 1990er Jahre in Nordkurdistan, als Menschen von staatlichen und paramilitärischen Strukturen verschleppt, gewaltsam verschwunden gelassen und außergerichtlich hingerichtet wurden. Nach Angaben des Menschenrechtsvereins IHD verschwanden zwischen 1980 und 2001 mindestens 1.388 Menschen in staatlichem Gewahrsam.
Ayten Öztürk wurden die Augen ausgestochen
Ayten Öztürk war 27 Jahre alt und arbeitete in einer staatlichen Mehlfabrik im Landkreis Mêzgir (tr. Mazgirt) in der Provinz Dersim (Tunceli). Am Abend des 27. Juli 1992 beobachteten Zeug:innen, wie sie nach der Arbeit von vier Männern in einen weißen Land Rover gezerrt und verschleppt wurde. Zwölf Tage später, am 8. August, wurde ihre Leiche bei Kartaltepe in Xarpêt (Elazığ) gefunden. Sie war notdürftig verscharrt worden, eine Hand ragte aus der Erde.
Öztürk war so schwer gefoltert und verstümmelt worden, dass ihre Familie sie nur anhand ihrer Kleidung identifizieren konnte. Unter anderem waren ihr die Augen ausgestochen worden. Dennoch wurde keine umfassende Obduktion vorgenommen, die Folterspuren wurden nicht angemessen dokumentiert und die Ermittlungen eingestellt.
„Yeşil“ hatte die Familie zuvor verhört
Der Verschleppung waren Drohungen gegen die Familie vorausgegangen. Hıdır Öztürk, damals selbst Beamter der Provinzverwaltung, war gemeinsam mit seinen Töchtern auf Anordnung des damaligen Gendarmeriekommandanten Mustafa Sabri Yazgankıran vorgeladen worden. Dort wurden die Schwestern von einem Mann verhört, der ihre persönlichen Daten aufnahm. Später stellte sich heraus, dass es sich um Mahmut Yıldırım handelte, bekannt unter dem Decknamen „Yeşil“. Der Geheimdienstagent wird mit zahlreichen politischen Morden und Verschleppungen der 1990er Jahre in Verbindung gebracht.
Zwei Schwestern Ayten Öztürks wurden anschließend in den Westen der Türkei strafversetzt. Ayten blieb in Dersim. Wenige Wochen später wurde sie verschleppt. Spätere Aussagen aus dem Umfeld des Militärnachrichtendienstes JITEM erhärteten den Verdacht einer staatlich organisierten Operation. Der frühere JITEM-Kommandant Cem Ersever und der ehemalige Geheimdienstmitarbeiter Abdülkadir Aygan erklärten öffentlich, Öztürk sei von Mahmut Yıldırım und dessen Team verschleppt worden. Dabei sei ein von der damaligen Notstandsverwaltung bereitgestelltes Fahrzeug benutzt worden.
Den Aussagen zufolge wurde die junge Frau in ein JITEM-Verhörzentrum in Amed (Diyarbakır) gebracht, dort gefoltert und schließlich hingerichtet. Obwohl diese Aussagen öffentlich bekannt wurden, führten sie nicht zur Bestrafung der Verantwortlichen.
Ayten Öztürk | Foto: Hıdır Öztürk
Verfassungsgericht stellte Verletzung des Rechts auf Leben fest
Nach jahrzehntelanger erfolgloser Suche nach Gerechtigkeit wandte sich die Familie von Ayten Öztürk 2013 an das türkische Verfassungsgericht. Dieses stellte am 21. April 2016 eine Verletzung des Rechts auf Leben fest. Ausschlaggebend waren insbesondere die mangelhafte Aufklärung und die unzureichenden Ermittlungen. Das Urteil führte schließlich zur Eröffnung eines Strafverfahrens. Der Fall wurde später mit dem Verfahren zur Ermordung des kurdischen Intellektuellen Musa Anter zusammengelegt. Zu einer Verurteilung kam es dennoch nicht. Am 21. September 2022 wurde auch das Verfahren zur Verschleppung und Ermordung Ayten Öztürks wie im Fall von Anter wegen Verjährung eingestellt. Die jahrzehntelang verschleppte und unzureichende Aufarbeitung endete damit erneut in Straflosigkeit.
Öztürk: Unser einziger Wunsch ist die Aufklärung
Hıdır Öztürk fordert nun, den Fall im Rahmen der gegenwärtigen politischen Entwicklung erneut aufzugreifen. Er habe am 10. August einen Termin beim türkischen Justizminister Akın Gürlek beantragt, bislang jedoch keine Antwort erhalten. Seine Forderung betreffe nicht allein seine eigene Tochter, sondern die zahlreichen staatlich ungeklärten Morde und Fälle des gewaltsamen Verschwindenlassens. „Unser Wunsch, unser einziger Wunsch als leidtragende Väter und Mütter ist es, dass in dieser Friedensphase die ungeklärten Morde aufgeklärt werden. Wir wünschen uns, dass der Innenminister und der Justizminister uns einen Termin geben, unsere Forderungen anhören und die Aufklärung dieser Verbrechen ermöglichen.“
„Dieser schwarze Fleck darf nicht in die Geschichte eingehen“
Öztürk erinnerte an die Brutalität, mit der seine Tochter ermordet wurde. Die Wahrheit darüber dürfe nicht weiter unter Verschluss bleiben. „Mein Wunsch ist, dass diese Akten in dieser Friedensphase wieder hervorgeholt und aufgeklärt werden, damit dieser schwarze Fleck nicht in die Geschichte eingeht. Einem Menschen die Augen auszustechen und seinen Körper zu verstümmeln – dass ein unschuldiges junges Mädchen so etwas erleiden musste, ist ein schwarzer Fleck dieser Geschichte.“
Was in die Geschichte eingehe, müsse die Wahrheit sein, erklärte Öztürk. Vom Staat erwarte er deshalb, dass die Akte seiner Tochter erneut untersucht und das Verfahren zu einem Ergebnis gebracht werde.
https://deutsch.anf-news.com/menschenrechte/-47836 https://deutsch.anf-news.com/menschenrechte/demir-der-fall-haci-lokman-birlik-ist-ein-prufstein-fur-den-friedensprozess-52965 https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/-52536
Kurdische MMA-Sportlerin Rojan Ibrahimi in Seqiz verschleppt
Agenten des iranischen Geheimdienstes haben die 20-jährige kurdische MMA-Sportlerin Rojan Ibrahimi in Seqiz (Saqqez) festgenommen. Die junge Frau wurde bereits am Abend des 3. Oktober bei einer Razzia im Haus ihrer Familie festgenommen und an einen bislang unbekannten Ort verschleppt.
Nach Angaben kurdischer Menschenrechtsorganisationen drangen Mitarbeiter des iranischen Geheimdienstes in das Haus der Familie ein, ohne einen richterlichen Beschluss vorzulegen. Ibrahimi betreibt seit mehreren Jahren Mixed Martial Arts (MMA).
Seit ihrer Verschleppung gibt es keine offiziellen Angaben darüber, wo die 20-Jährige festgehalten wird. Auch die Gründe für ihre Festnahme und mögliche gegen sie erhobene Vorwürfe sind nicht bekannt.
https://deutsch.anf-news.com/frauen/bayan-salehian-in-zentralgefangnis-von-urmia-gebracht-52989 https://deutsch.anf-news.com/frauen/kjar-zehra-pirdehqan-und-parvin-raseq-qezelbash-seit-monaten-verschwunden-52874 https://deutsch.anf-news.com/frauen/seit-18-tagen-kein-lebenszeichen-von-elham-alizadeh-52858
Baluken: Öcalans Status ist mit dem Status des kurdischen Volkes verbunden
Der kurdische Politiker Idris Baluken hat davor gewarnt, den Prozess für Frieden und eine demokratische Gesellschaft allein aus der aktuellen Machtkonstellation in der Türkei heraus zu betrachten. Bei einer Veranstaltung im französischen Besançon erklärte er, die Kurdistanfrage müsse vor dem Hintergrund der Neuordnung des Nahen Ostens und der sich verändernden regionalen Kräfteverhältnisse betrachtet werden.
Baluken verwies auf die Dialog- und Verhandlungsversuche der vergangenen Jahrzehnte und betonte, dass die Suche nach einer politischen Lösung keineswegs neu sei: „Die Führung des kurdischen Volkes und der kurdischen Bewegung suchte bereits vor 30 Jahren nach einem Gegenüber, um dieses Problem zu lösen und in dieser historischen Phase in die Entwicklung einzugreifen“, sagte der frühere HDP-Abgeordnete mit Blick auf Abdullah Öcalan.
„Die Frage geht weit über die derzeitige Regierung hinaus“
Das Misstrauen gegenüber der türkischen Regierung und die Kritik an Präsident Recep Tayyip Erdoğan, der AKP und der Haltung des MHP-Vorsitzenden Devlet Bahçeli bezeichnete Baluken als weitgehend berechtigt. Für die Bewertung der gegenwärtigen Entwicklung reiche der Blick auf diese Akteure jedoch nicht aus. „Die Frage geht weit über Erdoğan, Bahçeli, AKP oder MHP hinaus. Sie geht weit über die derzeitige politische Regierung in der Türkei hinaus.“
Entscheidend sei die Neuordnung des Nahen Ostens. In einer Phase, in der sich die Kräfte der Region neu positionierten, wolle die kurdische Seite Faktoren überwinden, die ihre eigene Position schwächten und Angriffe gegen sie ermöglichten. Als Volk von 50 bis 60 Millionen Menschen müssten die Kurd:innen ihren Platz am politischen Verhandlungstisch einnehmen. „Eine kurdische Realität, die nicht mehr in die engen organisatorischen Klammern der Vergangenheit passt, ist auf die Bühne der Geschichte getreten“, sagte Baluken. In den neuen Kräfteverhältnissen gehe es darum, als politisches Subjekt und gestaltende Kraft aufzutreten.
Kurdische Rechte gesetzlich und verfassungsrechtlich absichern
Für Baluken ist eine dauerhafte Lösung untrennbar mit der Anerkennung der Rechte der Kurd:innen verbunden: „So wie dieses Problem dadurch geschaffen wurde, dass die Rechte des kurdischen Volkes hundert Jahre lang geleugnet wurden, muss es im neuen Jahrhundert dadurch gelöst werden, dass diese Rechte anerkannt und gesetzlich wie verfassungsrechtlich garantiert werden.“ Die kurdische Seite wolle den gegenwärtigen Prozess nicht unnötig in die Länge ziehen, sondern zu einem dauerhaften Frieden führen. Dafür müsse nun auch das politische Gegenüber die notwendigen Schritte unternehmen.
„Öcalans Status ist mit dem Status des kurdischen Volkes verbunden“
Eine Schlüsselrolle kommt nach Balukens Einschätzung der rechtlichen Stellung des kurdischen Repräsentanten Abdullah Öcalans auf der türkischen Gefängnisinsel Imrali zu. Er wandte sich dagegen, dessen Situation als individuelle Angelegenheit zu behandeln. „Wenn der Status von Herrn Öcalan auf Imrali eine rechtliche Grundlage erhält, wird dies zugleich als rechtliche Anerkennung des seit hundert Jahren geleugneten Status des kurdischen Volkes zu bewerten sein.“
Baluken gehörte während des Lösungsprozesses von 2013 bis 2015 zu den zentral beteiligten Politiker:innen des Dialogs mit dem türkischen Staat. Er erinnerte daran, dass Öcalans Position bereits damals in Gesprächen mit Regierung und Opposition als wichtiger Bestandteil einer Lösung behandelt worden sei. Heute werde dagegen teilweise so getan, als betreffe seine Stellung nur ihn persönlich. Dabei repräsentiere Öcalan die größte politisch und organisatorisch strukturierte Kraft der Kurd:innen in den vier Teilen Kurdistans, so Baluken.
Vier Ziele für die neue Phase
Für die kommende Phase nannte Baluken vier grundlegende Ziele der kurdischen Bewegung: strategische Erneuerung, ideologische Neuorientierung, organisatorische Neustrukturierung und dauerhaften Frieden. Die ersten drei Vorhaben könne die Bewegung aus eigener Kraft verwirklichen. Der dauerhafte Frieden hingegen hänge auch von den Schritten der staatlichen Seite ab. Diese dürfe den Weg zu einer politischen Lösung nicht blockieren.
Warnung vor Angriffsplänen
Die Dringlichkeit einer politischen Lösung begründete Baluken auch mit den Gefahren der gegenwärtigen Neuordnung des Nahen Ostens. In der Region laufe ein Prozess zur Ausschaltung nichtstaatlicher Kräfte. „Während dieser Prozess läuft, liegen sehr ernsthafte Massakerpläne gegen die am stärksten organisierten Strukturen der kurdischen Bewegung auf dem Tisch.“ Die Kurd:innen hätten ihre Existenz durch jahrzehntelangen Widerstand behauptet. Nun gehe es darum, unter den veränderten politischen Bedingungen eine entsprechende Stellung zu erlangen.
Im Anschluss an Balukens Vortrag diskutierten die Teilnehmer:innen über den Prozess für Frieden und eine demokratische Gesellschaft und die aktuellen politischen Entwicklungen.
https://deutsch.anf-news.com/hintergrund/-52475 https://deutsch.anf-news.com/hintergrund/-52956 https://deutsch.anf-news.com/hintergrund/-52955
Nach der Reha: Übergangsgeld läuft nicht automatisch weiter
Die medizinische Reha endet, doch der Weg zurück in den Beruf bleibt offen. Eine am 5. August 2026 veröffentlichte Studie zeigt, wie schwer Betroffenen der nächste Schritt fallen kann: Mehr als die Hälfte berichtete von fehlender Unterstützung beim Antrag auf berufliche Rehabilitation.
Zwischen Antrag und Maßnahmenbeginn lagen in der untersuchten Gruppe durchschnittlich elf Monate.
Für Sie bedeutet das: Klären Sie möglichst schon vor der Entlassung, welche weitere Hilfe empfohlen wird, wer den Antrag bearbeitet und wovon Sie bis zum Beginn leben. Die Empfehlung einer Klinik ist noch keine Zusage des Leistungsträgers.
Was die Studie zeigt – und was nichtDas Forschungsteam befragte 61 Personen; sieben nahmen zusätzlich an ausführlichen Interviews teil. Die von der Deutschen Rentenversicherung Berlin-Brandenburg geförderte Untersuchung erschien in „Frontiers in Rehabilitation Sciences“.
Ungefähr die Hälfte der Befragten hatte während der medizinischen Reha Informationen über berufliche Rehabilitation erhalten. Praktische Hilfe bei der Antragstellung kam seltener an.
Die Untersuchung erfasst eine kleine, nicht zufällig ausgewählte Gruppe aus Berlin und Brandenburg, die bereits eine berufliche Reha erreicht hatte. Menschen mit gescheiterten Übergängen fehlen.
Berufliche Reha ist mehr als eine UmschulungLeistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, kurz LTA, sollen eine gesundheitlich geeignete berufliche Tätigkeit ermöglichen oder erhalten. Je nach Bedarf kommen beispielsweise technische Hilfen, berufliche Qualifizierung oder eine Umschulung infrage.
Eine medizinisch-beruflich orientierte Rehabilitation innerhalb der Klinik ist damit nicht gleichzusetzen. Ebenso gelten für eine stufenweise Wiedereingliederung eigene Regeln.
Unser Beitrag zum Übergangsgeld bei der Wiedereingliederung nach einer Reha behandelt diese andere Fallgestaltung.
Vor der Entlassung: Empfehlung und Antrag auseinanderhaltenBitten Sie das Behandlungsteam, den weiteren Unterstützungsbedarf konkret zu beschreiben: Welche Tätigkeiten sind gesundheitlich noch möglich, welche Belastungen sollen vermieden werden und weshalb werden weitere Teilhabeleistungen benötigt?
Lassen Sie sich erläutern, was davon im Entlassungsbericht festgehalten wird. Die Bedeutung dieses Dokuments erklärt unser Beitrag zum Reha-Entlassungsbericht und seinen Folgen.
Vereinbaren Sie rechtzeitig einen Termin beim Sozialdienst. Fragen Sie ausdrücklich, ob ein LTA-Antrag bereits gestellt wurde, welche Unterlagen fehlen und wer beim Ausfüllen hilft.
Nehmen Sie eine Kopie und einen Nachweis der Übermittlung mit. Ein Hinweis im Abschlussgespräch ersetzt diese Klärung nicht.
Falls mehrere Erkrankungen zusammenwirken, sollten die Unterlagen deren gemeinsame Auswirkungen beschreiben. Hinweise dazu finden Sie im Beitrag über Reha-Anträge bei mehreren Erkrankungen.
Wie belastend komplizierte Antragsverfahren sein können, zeigt auch unsere Einordnung zu zusätzlichen Hürden beim Reha-Antrag.
Wer zuständig ist, müssen Sie nicht allein herausfindenFür berufliche Rehabilitation kommen die Rentenversicherung, die Bundesagentur für Arbeit und bei Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten die gesetzliche Unfallversicherung infrage. Bei der Rentenversicherung zählen neben den persönlichen auch versicherungsrechtliche Voraussetzungen.
Ein notwendiger Anschluss an eine von ihr durchgeführte medizinische Reha kann dabei einen eigenen Anspruch eröffnen. Der vorherige Klinikaufenthalt garantiert jedoch keine Bewilligung.
Nach § 14 SGB IX prüft der zuerst angegangene Reha-Träger grundsätzlich innerhalb von zwei Wochen seine Zuständigkeit. Hält er sich für unzuständig, muss er den Antrag unverzüglich weiterleiten und Sie informieren.
Bewahren Sie deshalb das Eingangsdatum auf. Die Zwei-Wochen-Frist ist keine Zusage, dass Ihre Maßnahme bereits innerhalb dieser Zeit beginnt.
Wenn verschiedene Leistungsgruppen oder mehrere Reha-Träger benötigt werden, sieht § 19 SGB IX einen Teilhabeplan vor. Der leistende Träger muss die Hilfen mit Ihnen und den beteiligten Stellen abstimmen, damit sie ineinandergreifen.
Fragen Sie nach dem Plan und der verantwortlichen Ansprechperson. Mehr dazu lesen Sie in unserem Beitrag über das Recht auf abgestimmte Teilhabeplanung.
Diese Punkte gehören auf Ihren Entlassungsplan Vor der Entlassung klären Konkretes Ergebnis für Ihre Unterlagen Welche weitere Leistung wird empfohlen? Nachvollziehbare Begründung des Bedarfs und Beschreibung Ihrer Einschränkungen. Ist der Antrag bereits gestellt? Antragskopie, Versand- oder Eingangsbeleg und gegebenenfalls Aktenzeichen. Wer führt das Verfahren weiter? Name des Trägers, erreichbare Ansprechperson und nächster Beratungstermin. Welche Nachweise fehlen? Liste der Unterlagen, zuständige Praxis oder Stelle und vereinbarte Nachreichtermine. Wer zahlt nach dem Reha-Ende? Klärung der Anschlussleistung, ihres Beginns und der dafür nötigen Anträge. Was ermöglicht die Teilnahme? Prüfung von Fahrtkosten, Kinderbetreuung oder Haushaltshilfe und rechtzeitige Beantragung. Übergangsgeld läuft während der Wartezeit nicht automatisch weiterWährend einer entsprechenden Maßnahme kann Übergangsgeld zustehen. Welche Träger zahlen und welche Voraussetzungen gelten, erläutert unser Überblick zum Anspruch auf Übergangsgeld.
Für die Lücke zwischen zwei Leistungen kann § 71 Absatz 1 SGB IX eine Weiterzahlung ermöglichen. Dafür müssen weitere LTA erforderlich sein, während derer dem Grunde nach Anspruch auf Übergangsgeld besteht. Außerdem darf der verzögerte Beginn nicht von Ihnen zu vertreten sein.
Zusätzlich müssen Sie entweder arbeitsunfähig sein und keinen Krankengeldanspruch mehr haben oder eine zumutbare Beschäftigung darf Ihnen aus Gründen, die Sie nicht zu vertreten haben, nicht vermittelt werden können.
Lassen Sie ausdrücklich prüfen, ob Zwischenübergangsgeld zusteht, und bitten Sie um eine schriftliche Entscheidung.
Krankengeld und Arbeitslosengeld rechtzeitig prüfenBesteht weiterhin Arbeitsunfähigkeit, sollten Sie mit Ihrer Krankenkasse und der behandelnden Praxis klären, ob Krankengeld anschließt und welche Nachweise nötig sind. Lassen Sie sich auch das voraussichtliche Ende des Anspruchs nennen.
Zeiten, in denen Krankengeld wegen Übergangsgeld ruht, können auf die Höchstdauer angerechnet werden; darüber informiert unser Beitrag über Reha-Zeiten und den 78-Wochen-Anspruch.
Vor einer Aussteuerung sollten Sie sich frühzeitig an die Agentur für Arbeit wenden. Unter den Voraussetzungen des § 145 SGB III kann Arbeitslosengeld trotz einer längerfristigen erheblichen Leistungsminderung in Betracht kommen.
Hinweise zur Vorbereitung finden Sie unter Krankengeld endet: So sichern Sie Ihr Einkommen.
Beachten Sie Schreiben der Arbeitsagentur besonders sorgfältig: Fordert sie im Rahmen der Nahtlosigkeitsregelung einen Reha-Antrag, sieht § 145 Absatz 2 SGB III dafür einen Monat vor. Bei versäumter Antragstellung kann der Arbeitslosengeldanspruch ruhen. Unser Beitrag über wichtige Fristen nach dem Krankengeld vertieft die Übergangsphase.
Wenn niemand beim Antrag hilftWenden Sie sich an die Reha-Fachberatung des zuständigen Trägers. Bei der Rentenversicherung stehen außerdem Auskunfts- und Beratungsstellen zur Verfügung; passende Kontakte nennt unser Überblick zur kostenlosen Rentenberatung.
Die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung unterstützt Menschen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohte Menschen bereits vor einem konkreten Leistungsantrag.
Schildern Sie konkret, wobei Sie Hilfe benötigen: beim Formular, bei fehlenden Befunden, bei der Zuständigkeit oder bei der Finanzierung der Wartezeit. Halten Sie Absprachen schriftlich fest.
Das erleichtert die Nachfrage, wenn nach der Entlassung niemand den nächsten Schritt übernimmt.
FAQ: Drei Fragen zum Übergang in die berufliche Reha Reicht die Empfehlung im Entlassungsbericht?Sie kann den Bedarf begründen, ersetzt aber keine Bewilligung. Klären Sie, ob ein Antrag vorliegt und welche Unterlagen der Träger noch benötigt.
Muss ich bei unklarer Zuständigkeit mehrere Anträge stellen?Für denselben Reha-Bedarf sollen Sie nicht alle Träger parallel anschreiben müssen. Der zuerst angegangene Reha-Träger muss seine Zuständigkeit prüfen und den Antrag gegebenenfalls weiterleiten.
Bekomme ich bis zum Beginn immer Übergangsgeld?Nein. Die Weiterzahlung setzt die gesetzlichen Bedingungen voraus. Klären Sie alternativ rechtzeitig mögliche Ansprüche auf Krankengeld, Arbeitslosengeld oder bedürftigkeitsabhängige Leistungen.
QuellenBundesagentur für Arbeit: Berufliche Rehabilitation.
Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation: Der Reha-Antrag und „Wer ist zuständig?“.
Deutsche Rentenversicherung: Berufliche Rehabilitation: Leistungen und finanzielle Absicherung.
Deutsche Rentenversicherung: Rechtliche Arbeitsanweisung zu § 11 SGB VI: Versicherungsrechtliche Voraussetzungen für Leistungen zur Teilhabe.
Gesetze im Internet: § 145 SGB III; § 48 SGB V; § 49 SGB V; § 19 SGB IX; § 32 SGB IX; § 71 SGB IX.
Wengemuth, Eileen; Kühn, Lukas; Kleist, Lara; Choi, Kyung-Eun Anna: The transition from medical to vocational rehabilitation in Germany: an exploratory mixed methods study on rehabilitants’ experiences, Frontiers in Rehabilitation Sciences, 5. August 2026, DOI: 10.3389/fresc.2026.1658258.
Der Beitrag Nach der Reha: Übergangsgeld läuft nicht automatisch weiter erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.
Greetings to the 10th National Conference (with international participation) Theology in Scientific and Educational Space: Results of the Decade and Development Prospects
Vladimir Putin sent greetings to participants, organisers and guests of the 10th National Conference (with international participation) Theology in Scientific and Educational Space: Results of the Decade and Development Prospects.
Grundsicherung 2026: So viel erhalten Alleinlebende vom Jobcenter
Wer wissen möchte, wie viel Grundsicherung ein Single erhält, stößt auf sehr unterschiedliche Beträge: 563 Euro, rund 1.000 Euro oder deutlich mehr. Der Widerspruch löst sich auf, sobald zwischen dem Regelbedarf, den Wohnkosten und der tatsächlichen Auszahlung unterschieden wird.
Für alleinstehende Erwachsene beträgt der Regelbedarf 2026 grundsätzlich 563 Euro monatlich. Unterkunft und Heizung werden zusätzlich berücksichtigt, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind; möglich sind außerdem Zuschläge für besondere Bedarfe.
Entscheidend ist deshalb nicht allein, wie viel das Jobcenter überweist. Für Betroffene zählt vor allem, welcher Betrag nach Miete, Heizung, Strom und möglichen Abzügen tatsächlich für den übrigen Alltag verbleibt.
Der Regelsatz bleibt unverändertSeit dem 1. Juli 2026 heißt die bisherige Leistung nach dem SGB II Grundsicherungsgeld. Die Reform hat Regeln verändert, den monatlichen Regelbedarf für Alleinstehende aber nicht erhöht.
Dieser Beitrag behandelt die Leistungen des Jobcenters für Menschen im System der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist eine andere Leistung, auch wenn einzelne Berechnungsbeträge übereinstimmen.
Mit „Single“ ist im Alltag oft lediglich eine unverheiratete Person gemeint. Für die Berechnung kommt es hingegen darauf an, wie jemand lebt und ob weitere Menschen zu seiner Bedarfsgemeinschaft gehören.
Lebenssituation Regelbedarf 2026 pro Monat Einordnung Alleinstehender Erwachsener mit eigenem Haushalt 563 Euro Üblicher Ausgangsbetrag für einen Single Volljähriger unter 25 Jahren ohne eigenen Haushalt im Elternhaushalt 451 Euro Für diese Konstellation gilt eine niedrigere Regelbedarfsstufe Volljähriger Partner in einer Bedarfsgemeinschaft 506 Euro Keine Berechnung als alleinstehende PersonDie Beträge beziehen sich auf den Regelbedarf und enthalten keine Unterkunftskosten. Für unter 25-Jährige bestehen zusätzlich besondere Regeln beim Auszug aus dem Elternhaus.
Eine reine Wohngemeinschaft ist dagegen nicht automatisch eine gemeinsame Bedarfsgemeinschaft. Mehrere Erwachsene können in derselben Wohnung leben und jeweils einen eigenen Anspruch haben, wenn die Voraussetzungen einer gemeinsamen Bedarfsgemeinschaft nicht vorliegen.
Was die 563 Euro bezahlen sollenDer Regelbedarf soll unter anderem Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Haushaltsstrom und soziale Teilhabe abdecken. Auch unregelmäßige Ausgaben müssen grundsätzlich aus diesem Budget finanziert werden, soweit kein zusätzlicher Leistungsanspruch besteht.
Rechnerisch entsprechen 563 Euro bei einem Monat mit 30 Tagen rund 18,77 Euro täglich. Das ist jedoch kein reines Essensgeld, sondern der auf einen Tag heruntergerechnete Betrag für zahlreiche Ausgaben des Lebens.
Wenn beispielsweise Schuhe ersetzt werden müssen, fehlt dieses Geld an anderer Stelle. Genau deshalb sagt eine Überweisung von mehr als 1.000 Euro wenig darüber aus, wie viel ein Mensch tatsächlich für Lebensmittel oder gesellschaftliche Aktivitäten ausgeben kann.
Eine ausführliche Einordnung bietet der Beitrag darüber, welche Ausgaben im Regelsatz 2026 enthalten sind.
Wie sich der individuelle Anspruch zusammensetztBei der Berechnung werden zunächst die anerkannten Bedarfe zusammengerechnet. Anschließend wird Einkommen berücksichtigt, soweit es nach Abzügen und Freibeträgen anzurechnen ist.
Bestandteil Bedeutung für alleinstehende Erwachsene Regelbedarf Grundsätzlich 563 Euro für den laufenden Lebensunterhalt Unterkunft Anerkannte Miete einschließlich berücksichtigungsfähiger kalter Betriebskosten Heizung Anerkannte Heizkosten zusätzlich zum Regelbedarf Mehrbedarf Zusätzliche Leistung bei bestimmten persönlichen oder wohnungsbezogenen Voraussetzungen Anrechenbares Einkommen Verringert den Anspruch nach Anwendung der gesetzlichen Abzüge Kranken- und Pflegeversicherung Absicherung beziehungsweise Beitragszuschuss nach den jeweiligen Voraussetzungen, kein frei verfügbares HaushaltsbudgetDie Versicherungsleistungen sind getrennt von der Geldsumme zu betrachten, die für den Lebensunterhalt ausgezahlt wird. Bei gesetzlich versicherten erwerbsfähigen Leistungsberechtigten führt das Jobcenter die entsprechenden Beiträge grundsätzlich an die Kranken- und Pflegekasse ab.
Vereinfacht lautet die Rechnung: Regelbedarf plus anerkannte Wohn- und Heizkosten plus Mehrbedarfe, abzüglich anrechenbaren Einkommens. Leistungsminderungen, Aufrechnungen oder Zahlungen unmittelbar an andere Empfänger können die Überweisung auf das eigene Konto zusätzlich verändern.
Große Städtetabelle: Welche Durchschnittsbeträge die Auswertung nenntBuergergeld.org nennt für Singles bundesweit durchschnittlich 1.081 Euro monatlich und veröffentlicht die folgende regionale Übersicht. Die Zahlen beruhen nach Angaben des Portals auf Juni 2026 und beschreiben damit einen statistischen Stand vor der Umstellung im Juli, keine garantierten Oktoberbeträge.
Stadt beziehungsweise Bezeichnung in der Auswertung Durchschnittlicher Monatsbetrag in Euro München 1.230 Hamburg 1.196 Frankfurt am Main 1.180 Stuttgart 1.173 Köln 1.170 Berlin 1.156 Karlsruhe 1.154 Dortmund 1.139 Wiesbaden 1.136 Mannheim 1.133 Braunschweig 1.127 Kiel 1.126 Bremen 1.124 Mainz 1.121 Düsseldorf 1.114 Wolfsburg 1.108 Hannover 1.107 Essen 1.107 Gießen 1.106 Freiburg im Breisgau 1.105 Saarbrücken 1.104 Nürnberg 1.101 Augsburg 1.101 Potsdam 1.083 Duisburg 1.082 Deutschland insgesamt 1.081 Gelsenkirchen 1.080 Wuppertal 1.080 Bochum 1.078 Dresden 1.078 Aachen 1.076 Ludwigshafen 1.075 Kassel 1.074 Göttingen 1.074 Münster 1.072 Hildesheim 1.069 Recklinghausen 1.066 Offenbach 1.058 Rostock 1.042 Magdeburg 1.042 Halle an der Saale 1.028 Leipzig 1.015 Görlitz 997Quelle der Durchschnittswerte ist die genannte Auswertung, nicht eine eigene Berechnung aus den Statistikdateien der Bundesagentur für Arbeit.
Warum ein höherer Durchschnitt keine bessere Versorgung beweistEin höherer Zahlbetrag kann dadurch entstehen, dass in einer Region höhere Unterkunftskosten anerkannt werden. Er bedeutet deshalb nicht automatisch, dass den Menschen nach der Mietzahlung mehr Geld zum Leben bleibt.
Außerdem können sich die betrachteten Gruppen hinsichtlich Einkommen und zusätzlichen Bedarfen unterscheiden. Aus der Differenz zwischen einem Durchschnittswert und 563 Euro lässt sich daher nicht zuverlässig die durchschnittlich übernommene Miete ablesen.
Für die individuelle Prüfung ist die Tabelle eine Orientierung, aber kein Anspruchsnachweis. Wer darunterliegt, erhält nicht automatisch zu wenig; wer darüberliegt, bekommt nicht automatisch eine besonders großzügige Leistung.
Mietkosten: Bruttokaltmiete und Warmmiete dürfen nicht verwechselt werdenDie Bruttokaltmiete besteht aus der eigentlichen Miete und den kalten Betriebskosten, etwa für Wasser oder Müllabfuhr. Heizkosten kommen hinzu und werden gesondert beurteilt.
Deshalb ist ein veröffentlichter Mietrichtwert ohne Hinweis auf die enthaltenen Kosten wenig hilfreich. Wer eine Warmmiete mit einer Grenze für die Bruttokaltmiete vergleicht, kann den eigenen Anspruch falsch einschätzen.
Die folgende Tabelle enthält ausgewählte, amtlich veröffentlichte Richtwerte für einen Einpersonenhaushalt. Heizkosten sind in diesen Beträgen nicht enthalten, und besondere Zuschläge oder Ausnahmen sind gesondert zu prüfen.
Stadt Bruttokaltmiete für eine Person Stand beziehungsweise Grundlage der veröffentlichten Angabe Berlin 449,00 Euro Informationsblatt zur AV-Wohnen ab Januar 2026 Hamburg 574,00 Euro Informationsblatt vom 28. April 2026 München 911,00 Euro Richtwerte ab 1. Januar 2026 Frankfurt am Main 786,00 Euro Aktuell vom Jobcenter verlinkte Tabelle auf Grundlage des Mietspiegels 2024 Leipzig 357,62 Euro Hinweisblatt des Jobcenters, Stand 1. Dezember 2025Die Werte stammen aus den Veröffentlichungen der jeweiligen Städte beziehungsweise Jobcenter. Ein älterer Dokumentstand bedeutet dabei nicht automatisch, dass der darin genannte Richtwert inzwischen ersetzt wurde.
Auch eine anerkannte Mietobergrenze ist kein pauschaler Auszahlungsbetrag. Kostet die Wohnung weniger, entsteht aus dem Abstand zum Richtwert kein zusätzlicher Anspruch.
Bei der Wohnungssuche sollte außerdem nicht allein auf Quadratmeterangaben geschaut werden. So nennt München für eine Person bis zu 50 Quadratmeter, Leipzig legt seiner Tabelle 45 Quadratmeter zugrunde; die Kostenprüfung bleibt daneben erforderlich.
Die Karenzzeit ist kein Freibrief für beliebig hohe MietenFür Unterkunftskosten gibt es grundsätzlich eine einjährige Karenzzeit. Seit Juli 2026 gilt jedoch auch hier grundsätzlich eine Begrenzung auf das Eineinhalbfache der örtlichen Angemessenheitswerte; während der Karenzzeit sind gesetzliche Ausnahmen möglich.
Bei einem angenommenen örtlichen Richtwert von 500 Euro beträgt diese Grenze rechnerisch 750 Euro. Daraus folgt aber weder ein Anspruch jedes Singles auf 750 Euro Mietzahlung noch die Zusage, dass dieser Betrag dauerhaft anerkannt wird.
Zusätzlich können die gesetzlich vorgesehenen Prüfungen zur Mietpreisbremse und zu örtlich bestimmten Quadratmeterobergrenzen relevant werden. Die Einhaltung einer einzigen Zahl aus einer Tabelle ersetzt daher keine Prüfung der konkreten Wohnung.
Nach der Karenzzeit können zu hohe Unterkunftskosten ein Kostensenkungsverfahren auslösen. Dabei sind die gesetzlichen Fristen und die Frage zu beachten, ob eine Senkung im Einzelfall möglich und zumutbar ist.
Die neuen Miet- und Wohnkostengrenzen beim Grundsicherungsgeld werden in einem eigenen Beitrag erläutert. Vor der Unterschrift unter einen neuen Mietvertrag sollte die Kostenübernahme mit dem zuständigen Jobcenter geklärt werden.
Heizkosten: Ein Richtwert ist nicht immer eine starre ZahlungsgrenzeDie Unterkunfts-Karenzzeit schützt nicht in gleicher Weise vor einer Prüfung der Heizkosten. Diese werden grundsätzlich auf ihre Angemessenheit geprüft.
Dabei ist zwischen einem Prüfwert und einer abschließenden Kürzungsentscheidung zu unterscheiden. Das Jobcenter Leipzig bezeichnet seine veröffentlichten Heizkostenwerte ausdrücklich als Nichtprüfungsgrenzen und weist auf die gesonderte Angemessenheitsprüfung hin.
Eine Tabelle mit einem Heizkostenbetrag darf deshalb nicht pauschal so gelesen werden, als werde jeder zusätzliche Euro zwingend gestrichen. Betroffene sollten eine abweichende Entscheidung und die zugrunde gelegte Berechnung nachvollziehen können.
Rechentabelle: So verändert die Wohnung den MonatsbetragDie folgende Modellrechnung unterstellt einen Regelbedarf von 563 Euro und vollständig anerkannte Wohn- und Heizkosten. Einkommen, Mehrbedarfe, Leistungsminderungen und Aufrechnungen bleiben für diese Darstellung unberücksichtigt.
Anerkannte Unterkunft und Heizung Gesamter monatlicher Leistungsanspruch Nach Bezahlung von Unterkunft und Heizung 350 Euro 913 Euro 563 Euro 450 Euro 1.013 Euro 563 Euro 550 Euro 1.113 Euro 563 Euro 650 Euro 1.213 Euro 563 Euro 750 Euro 1.313 Euro 563 Euro 850 Euro 1.413 Euro 563 EuroDie Beispiele machen sichtbar, warum ein Leistungsanspruch von 1.413 Euro nicht mit einem frei verfügbaren Einkommen in gleicher Höhe gleichgesetzt werden darf. In der letzten Tabellenzeile sind bereits 850 Euro für Wohnen und Heizen gebunden.
Für eine faire Betrachtung müssen deshalb die Kosten betrachtet werden, die mit der Leistung gedeckt werden sollen. Eine teure Wohnung macht ihren Bewohner nicht wohlhabender.
Wenn die Miete nicht vollständig anerkannt wird, schrumpft das Existenzminimum im AlltagBesonders schwierig wird die Situation, wenn die tatsächlichen Wohnkosten über dem anerkannten Betrag liegen. Wird die Differenz aus dem Regelbedarf bezahlt, steht dieser Teil des Geldes für andere Ausgaben nicht mehr zur Verfügung.
Die folgende Tabelle zeigt eigene Rechenbeispiele und unterstellt zusätzlich einen monatlichen Haushaltsstromabschlag von 50 Euro. Weitere laufende Ausgaben sind noch nicht abgezogen.
Aus dem Regelbedarf gezahlte Mietdifferenz Vom Regelbedarf verbleibend Nach zusätzlich 50 Euro Haushaltsstrom 0 Euro 563 Euro 513 Euro 50 Euro 513 Euro 463 Euro 80 Euro 483 Euro 433 Euro 100 Euro 463 Euro 413 Euro 150 Euro 413 Euro 363 EuroSchon bei einer Mietlücke von 100 Euro fehlen knapp 18 Prozent des Regelbedarfs. Diese Belastung ist in einer bloßen Betrachtung des bewilligten Gesamtbetrags kaum zu erkennen.
Ob die Begrenzung der Unterkunftskosten rechtmäßig ist, muss getrennt davon geprüft werden. Eine niedrige Anerkennung im Bescheid beweist für sich genommen noch nicht, dass das Jobcenter richtig gerechnet hat.
Haushaltsstrom ist enthalten, Warmwasser kann zusätzlich zählenDer gewöhnliche Stromverbrauch für Beleuchtung, Kühlschrank oder Waschmaschine ist grundsätzlich aus dem Regelbedarf zu finanzieren. Er wird nicht allein deshalb zusätzlich übernommen, weil der Abschlag besonders hoch ausfällt.
Anders kann die Einordnung bei Strom zum Heizen oder für die Warmwasserbereitung aussehen. Wer einen elektrischen Durchlauferhitzer nutzt, sollte prüfen, ob der entsprechende Mehrbedarf im Bescheid berücksichtigt wurde.
Für alleinstehende Erwachsene beträgt die Warmwasserpauschale unter den gesetzlichen Voraussetzungen 12,95 Euro monatlich. Wie diese Leistung geltend gemacht wird, erklärt der Beitrag zum Mehrbedarf für Warmwasser 2026.
Tabelle zu Mehrbedarfen: Wann zusätzliches Geld möglich istEin Mehrbedarf gleicht eine gesetzlich anerkannte besondere Bedarfslage aus. Er wird nicht allein deshalb gezahlt, weil der allgemeine Regelbedarf im Alltag knapp ist.
Besonderer Bedarf Berechnung bei 563 Euro Regelbedarf Monatlicher Betrag beziehungsweise Voraussetzung Warmwasserbereitung in der Wohnung, etwa durch elektrischen Durchlauferhitzer Grundsätzlich 2,3 Prozent 12,95 Euro, soweit der Bedarf nicht bereits über die Unterkunftskosten gedeckt wird Schwangerschaft nach der zwölften Schwangerschaftswoche 17 Prozent 95,71 Euro Behinderung mit den Voraussetzungen des § 21 Absatz 4 SGB II 35 Prozent 197,05 Euro bei den dort genannten tatsächlich erbrachten Teilhabe- oder Eingliederungsleistungen Medizinisch erforderliche kostenaufwendige Ernährung Individuelle Feststellung Kein einheitlicher Eurobetrag für jede ErkrankungDie gesetzlichen Voraussetzungen unterscheiden sich je nach Mehrbedarf. Ein Schwerbehindertenausweis allein löst beispielsweise nicht automatisch den Zuschlag von 35 Prozent aus.
Auch ein zusätzlicher Betrag für eine besondere Ernährung setzt einen entsprechenden medizinischen Bedarf voraus. Entscheidend ist daher, ob die persönliche Situation den gesetzlichen Tatbestand erfüllt und im Verfahren ausreichend nachgewiesen wurde.
Einkommen: Warum nicht nur 100 Euro anrechnungsfrei bleibenEin häufiger Irrtum lautet, dass bei einem Nebenjob lediglich 100 Euro behalten werden dürften. Tatsächlich sieht das Gesetz für Erwerbseinkommen neben dem Grundfreibetrag weitere gestaffelte Freibeträge vor.
Abschnitt des monatlichen Bruttoerwerbseinkommens Freibetrag nach der allgemeinen Regel Bis 100 Euro Grundsätzlich vollständig anrechnungsfrei Über 100 bis 520 Euro 20 Prozent dieses Einkommensabschnitts Über 520 bis 1.000 Euro 30 Prozent dieses Einkommensabschnitts Über 1.000 bis 1.200 Euro 10 Prozent dieses EinkommensabschnittsBei Leistungsberechtigten mit mindestens einem minderjährigen Kind reicht die letzte Stufe unter den gesetzlichen Voraussetzungen bis 1.500 Euro. Daneben bestehen Sonderregeln, etwa für bestimmte unter 25-jährige Schülerinnen, Schüler oder Auszubildende.
Die Prozentsätze werden jeweils nur auf den betreffenden Einkommensabschnitt angewandt. Wer 600 Euro verdient, erhält deshalb nicht pauschal 30 Prozent des gesamten Verdienstes als Freibetrag.
Tabelle zum Hinzuverdienst: Was das Jobcenter tatsächlich anrechnetDie folgende Modellrechnung unterstellt einen monatlichen Gesamtbedarf von 1.163 Euro, bestehend aus 563 Euro Regelbedarf und 600 Euro anerkannten Wohn- und Heizkosten. Außerdem wird angenommen, dass Brutto- und Nettoverdienst übereinstimmen und keine zusätzlichen Abzüge oder Sonderfreibeträge bestehen.
Monatsverdienst Freibetrag Anrechenbares Einkommen Verbleibende Jobcenterleistung 0 Euro 0 Euro 0 Euro 1.163 Euro 100 Euro 100 Euro 0 Euro 1.163 Euro 200 Euro 120 Euro 80 Euro 1.083 Euro 300 Euro 140 Euro 160 Euro 1.003 Euro 500 Euro 180 Euro 320 Euro 843 Euro 600 Euro 208 Euro 392 Euro 771 EuroDie Berechnungen folgen den allgemeinen Freibeträgen nach § 11b SGB II. Bei tatsächlichen Abzügen vom Lohn oder weiteren absetzbaren Aufwendungen kann die Rechnung anders ausfallen.
Bei 300 Euro Verdienst kommen in diesem Beispiel 1.003 Euro vom Jobcenter und 300 Euro vom Arbeitgeber zusammen. Insgesamt sind das 1.303 Euro und damit 140 Euro mehr als ohne Beschäftigung.
Eine sinkende Jobcenterüberweisung ist deshalb für sich genommen kein Beleg für weniger verfügbares Geld. Verglichen werden müssen die Leistung und das zusätzlich erzielte Einkommen zusammen.
Krankenversicherung: Zusätzliche Absicherung, aber kein EinkaufsgeldFür gesetzlich versicherte erwerbsfähige Leistungsberechtigte zahlt das Jobcenter grundsätzlich die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Diese Beträge dürfen nicht so dargestellt werden, als könnten Betroffene darüber im Alltag frei verfügen.
Bei privat Versicherten kommt unter den jeweiligen Voraussetzungen ein Beitragszuschuss in Betracht. Die Aussage, jeder Leistungsbezieher werde automatisch über das Jobcenter gesetzlich versichert, wäre deshalb zu weitgehend.
Auch an den Vermieter können Leistungen unmittelbar überwiesen werden. In solchen Fällen fällt der Kontoeingang niedriger aus als der gesamte bewilligte Anspruch, obwohl die Unterkunftskosten berücksichtigt sind.
Einmalige Hilfen gehören nicht zum gewöhnlichen MonatsbetragNeben der laufenden Unterstützung können in bestimmten Situationen einmalige Leistungen hinzukommen, beispielsweise für eine erforderliche Erstausstattung der Wohnung oder bei bevorstehender Geburt. Solche Hilfen erhöhen nicht dauerhaft den Regelsatz, sondern beziehen sich auf einen konkreten zusätzlichen Bedarf.
Sie müssen gesondert beantragt werden, soweit dies gesetzlich vorgesehen ist. Deshalb sollte ein außergewöhnlich hoher Zahlbetrag in einem einzelnen Monat nicht ohne Weiteres als normale monatliche Leistung verstanden werden.
Einen umfassenderen Überblick bietet der Ratgeber zu Anspruch, Antrag, Mehrbedarf und Höhe des Grundsicherungsgeldes.
Antrag und Bescheid: Auf den richtigen Monat kommt es anLeistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts werden auf Antrag erbracht, wobei der Antrag grundsätzlich auf den ersten Tag des Antragsmonats zurückwirkt. Wer die Voraussetzungen erfüllt und erst im Verlauf des Oktobers beantragt, kann damit grundsätzlich bereits für Oktober anspruchsberechtigt sein.
Die laufenden Leistungen sollen monatlich im Voraus erbracht werden. Der Zeitpunkt der Überweisung und die Höhe des zugrunde liegenden Anspruchs sind allerdings zwei unterschiedliche Fragen.
Nach Erhalt des Bescheids sollten Regelbedarf, Unterkunft, Heizung, Mehrbedarfe und Einkommensanrechnung mit den eigenen Unterlagen verglichen werden. Gerade eine fehlende Warmwasserpauschale oder ein unzutreffender Einkommensabzug kann sich Monat für Monat auswirken.
Gegen einen fehlerhaften Bescheid ist bei ordnungsgemäßer Rechtsbehelfsbelehrung grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch möglich. Eine bloße Nachfrage beim Jobcenter ersetzt diesen Rechtsbehelf nicht.
Praxisbeispiel: Was einer alleinstehenden Frau tatsächlich bleibtDie 46-jährige Jana lebt allein und hat zunächst kein Einkommen. Für ihre Wohnung erkennt das Jobcenter 500 Euro Bruttokaltmiete und 80 Euro Heizkosten vollständig an; für den elektrischen Durchlauferhitzer kommen 12,95 Euro Mehrbedarf hinzu.
Zusammen mit dem Regelbedarf von 563 Euro ergibt das einen Anspruch von 1.155,95 Euro monatlich. Nach den Wohn- und Heizkosten verbleiben 575,95 Euro, aus denen Jana auch ihren Stromverbrauch bezahlen muss.
Nimmt sie später eine Beschäftigung mit 300 Euro Monatsverdienst auf und gilt die oben erläuterte Standardrechnung, werden 160 Euro angerechnet. Das Jobcenter zahlt dann 995,95 Euro, zusammen mit dem Verdienst stehen ihr 1.295,95 Euro zur Verfügung.
Nach den unveränderten Wohn- und Heizkosten bleiben 715,95 Euro vor dem Stromabschlag. Das Beispiel zeigt, warum weder der Regelsatz allein noch die Jobcenterüberweisung allein ausreicht, um die tatsächliche finanzielle Lage zu beurteilen.
Fragen und Antworten zur Grundsicherung für Singles Wie viel Grundsicherung bekommt ein Single 2026 insgesamt?Der Regelbedarf beträgt für alleinstehende Erwachsene grundsätzlich 563 Euro monatlich. Der Gesamtanspruch ergibt sich aus zusätzlichen anerkannten Wohn- und Heizkosten, möglichen Mehrbedarfen und der Anrechnung vorhandenen Einkommens.
Warum sind die Beträge in den Städten unterschiedlich?Vor allem die anerkannten Unterkunftskosten unterscheiden sich regional. Ein höherer Gesamtbetrag bedeutet deshalb nicht automatisch mehr Geld nach Bezahlung der Wohnung.
Sind die Mietwerte aus einer Tabelle garantiert?Nein, die genannten Richtwerte sind keine pauschalen Auszahlungszusagen. Es zählen die tatsächlichen Kosten, die anwendbaren örtlichen Vorgaben und die gesetzlichen Regeln für den Einzelfall.
Bekommen Singles zusätzlich Geld für Strom?Gewöhnlicher Haushaltsstrom ist grundsätzlich im Regelbedarf enthalten. Für Strom zum Heizen oder zur Warmwasserbereitung gelten andere Regeln, die gesondert geprüft werden müssen.
Wird ein Nebenverdienst vollständig abgezogen?Nein, für Erwerbseinkommen bestehen Freibeträge. Bei 300 Euro Verdienst bleiben nach der allgemeinen Standardrechnung 140 Euro anrechnungsfrei, sofern keine abweichenden Abzüge oder Sonderregeln greifen.
Der Beitrag Grundsicherung 2026: So viel erhalten Alleinlebende vom Jobcenter erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.
Am Tag der Deutschen Einheit im Nachtzug zu Selenskyj: Merz, der Kanzler aller Ukrainer
Dass der deutsche Bundeskanzler Deutschlands Friedrich Merz, dessen Beliebtheitswerte in der deutschen Bevölkerung umgekehrt proportional zu denen in der Ukraine sind, noch am deutschen Nationalfeiertag gemeinsam mit Wirtschaftsministerin Katherina Reiche und hochrangigen Rüstungsindustriellen und Energielobbyisten den Nachtzug nach Kiew bestieg und dort zu einem “Überraschungsbesuch” eintraf (obwohl dies bei diesem vaterlandslosen Parvenü eigentlich niemanden mehr […]
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Pflegegrad und Pflegegeld: Nur noch bis zum Stichtag profitieren Sie noch vom alten Recht
Wer im Alltag regelmäßig Hilfe braucht, sollte einen Pflegeantrag nicht auf die lange Bank schieben. Nach dem Regierungsentwurf zur Pflegereform könnte der 31. Dezember 2026 darüber entscheiden, ob bei der Einstufung noch die bisherigen oder bereits strengere Regeln gelten.
Die geplante Verschärfung trifft ausgerechnet Menschen, deren Einschränkungen bisher knapp für einen Pflegegrad ausreichen. Ihr Unterstützungsbedarf verschwindet nicht zum Jahreswechsel – der Zugang zu Leistungen könnte trotzdem schwieriger werden.
Das Kabinett hat den Entwurf beschlossen – das Gesetz ist noch nicht fertigDas Bundeskabinett hat am 30. September 2026 den Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes beschlossen. Vorgesehen sind unter anderem höhere Zugangsschwellen für die Pflegegrade 1 bis 3 und ein Schutz bereits anerkannter Einstufungen.
Stand 5. Oktober 2026 handelt es sich um ein laufendes Gesetzgebungsverfahren. Die geplanten Änderungen dürfen deshalb noch nicht als geltendes Recht dargestellt werden; bis zum Abschluss des Verfahrens sind Anpassungen möglich.
Der Antrag zählt – nicht der Termin beim GutachterDer vorgesehene § 142b SGB XI knüpft die Feststellung der Pflegebedürftigkeit grundsätzlich an das Recht zum Zeitpunkt der Antragstellung. Ein noch 2026 gestellter Antrag soll damit nach den bisherigen Vorschriften beurteilt werden, auch wenn die Begutachtung und der Bescheid erst 2027 folgen.
Darauf weist auch der Ersatzkassenverband vdek in einer Auskunft gegenüber t-online hin. Betroffene müssten demnach keinen Gutachtertermin mehr vor Silvester bekommen, um unter die vorgesehene Übergangsregelung zu fallen.
Für die praktische Absicherung kommt es darauf an, dass der Antrag rechtzeitig bei der Pflegekasse eingeht. Wer einen Brief erst am 31. Dezember einwirft, sollte sich deshalb nicht darauf verlassen, allein mit dem Poststempel den rechtzeitigen Antragseingang nachweisen zu können.
Diese Punktgrenzen sollen ab 2027 steigenBei der Pflegebegutachtung wird geprüft, wie stark die Selbstständigkeit und bestimmte Fähigkeiten eingeschränkt sind. Aus den Bewertungen ergibt sich eine gewichtete Gesamtpunktzahl, anhand derer die Zuordnung zu einem Pflegegrad erfolgt.
Pflegegrad Bisherige allgemeine Punktgrenze Geplante Punktgrenze ab 2027 Pflegegrad 1 12,5 bis unter 27 Punkte 15 bis unter 30 Punkte Pflegegrad 2 27 bis unter 47,5 Punkte 30 bis unter 50 Punkte Pflegegrad 3 47,5 bis unter 70 Punkte 50 bis unter 70 PunkteDie allgemeinen Gesamtpunktgrenzen für Pflegegrad 4 und 5 sollen unverändert bleiben. Für Kinder bis zu 18 Monaten gelten besondere Einstufungsregeln.
Allerdings soll sich auch die Umrechnung einzelner Begutachtungsergebnisse in gewichtete Punkte teilweise verändern. Eine heute erreichte Gesamtpunktzahl lässt sich deshalb nicht ohne Weiteres in die neue Tabelle übertragen.
Schon Pflegegrad 1 eröffnet Hilfen – auch ohne PflegegeldEin niedriger Pflegegrad ist keineswegs bedeutungslos: Bei häuslicher Pflege besteht derzeit bereits mit Pflegegrad 1 Anspruch auf einen zweckgebundenen Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro monatlich. Hinzukommen können beispielsweise Pflegehilfsmittel und Zuschüsse zur Anpassung der Wohnung, wenn die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind.
Pflegegeld zur selbst organisierten häuslichen Pflege gibt es hingegen erst ab Pflegegrad 2. Welche Unterschiede bestehen, erläutert die Übersicht zum Pflegegeld und zu den Leistungen der einzelnen Pflegegrade.
Ein Antrag vor Jahresende bedeutet allerdings nicht, dass sämtliche heutigen Leistungen dauerhaft unverändert weiterlaufen. Der Schutz der Einstufung und die geplante Neuordnung einzelner Leistungsansprüche müssen getrennt betrachtet werden.
Für den ersten Antrag braucht es noch keinen vollständigen AktenordnerDer Antrag auf Pflegeleistungen kann zunächst formlos bei der zuständigen Pflegekasse gestellt werden, die über die Krankenkasse erreichbar ist. Eine eindeutige Erklärung, dass Leistungen der Pflegeversicherung und die Feststellung eines Pflegegrades beantragt werden, genügt zur Einleitung des Verfahrens.
Betroffene sollten ihre persönlichen Daten und die Versicherungsnummer angeben und sich den Eingang mit Datum bestätigen lassen. Auch bei einer telefonischen Antragstellung ist eine schriftliche Bestätigung sinnvoll, damit später kein Streit über den Zeitpunkt entsteht.
Für die anschließende Begutachtung sollten die tatsächlichen Einschränkungen nachvollziehbar beschrieben werden. Hilfe beim Anziehen, Schwierigkeiten mit Medikamenten oder notwendige Anleitung im Alltag sollten nicht als selbstverständlich abgetan werden, nur weil Angehörige diese Aufgaben längst übernehmen.
Wie die Einstufung funktioniert und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, erklärt der Ratgeber zu Pflegegraden, Begutachtung und Antragstellung. Ein rechtzeitiger Antrag ersetzt dabei nicht den Nachweis der Pflegebedürftigkeit.
Bestehender Pflegegrad soll vor automatischer Herabstufung geschützt werdenWer nach dem bisherigen Recht einen Pflegegrad erhalten hat, soll ihn nicht allein wegen der strengeren Bewertungsregeln verlieren. Verbessert sich die Selbstständigkeit dagegen so deutlich, dass auch nach den bisherigen Regeln ein niedrigerer Pflegegrad anzusetzen wäre, kann eine Herabstufung weiterhin möglich sein.
Der geplante Schutz ist damit keine lebenslange Garantie unabhängig vom tatsächlichen Hilfebedarf. Einzelheiten erläutert der Beitrag zum vorgesehenen Bestandsschutz bei Pflegegraden ab 2027.
Höherstufung nicht allein aus Angst vor der Reform beantragenIst der Unterstützungsbedarf gestiegen, kann auch ein Höherstufungsantrag noch 2026 sinnvoll sein. Die geplante Anknüpfung an den Antragszeitpunkt spricht grundsätzlich dafür, auch solche Anträge nach dem dann geltenden Recht zu beurteilen.
Eine Neubegutachtung garantiert allerdings keinen höheren Pflegegrad und kann bei entsprechendem Ergebnis auch zu einer niedrigeren Einstufung führen. Der VdK empfiehlt deshalb, sich vor einem Höherstufungsantrag beraten zu lassen und die tatsächlichen Veränderungen sorgfältig zu prüfen.
Davon zu unterscheiden sind Wiederholungsbegutachtungen ohne neuen Antrag: Hier stellt der Entwurf auf den Tag der Begutachtung ab. Der vorgesehene Schutz vor einer Herabstufung allein wegen der gesetzlichen Verschärfung bleibt dabei zu beachten.
Anfang 2027 könnten Betroffene länger auf den Bescheid wartenDer Entwurf sieht vor, die allgemeine Entscheidungsfrist von 25 Arbeitstagen vom 1. Januar bis zum 30. April 2027 vorübergehend auszusetzen. Bei besonders dringlichem Entscheidungsbedarf soll die 25-Arbeitstage-Frist weiter gelten; bestehende kürzere Sonderfristen sollen unberührt bleiben.
Die Bundesregierung rechnet mit zusätzlichen Anträgen vor dem Jahreswechsel. Familien müssten sich daher möglicherweise auf längere Bearbeitungszeiten einstellen, ohne dass ein späterer Bescheid den rechtzeitig gestellten Antrag automatisch ins neue Bewertungsrecht verschiebt.
Strengere Grenzen nehmen Angehörigen keine Arbeit abDer Sozialverband VdK kritisiert die höheren Zugangshürden als Verschlechterung für Menschen mit Pflegebedarf. Er ruft Menschen, die Unterstützung benötigen und bisher keinen Pflegegrad haben, dazu auf, einen Erstantrag noch in diesem Jahr zu prüfen.
Die soziale Konsequenz liegt auf der Hand: Wird ein Anspruch durch strengere Grenzen ausgeschlossen, muss die notwendige Hilfe trotzdem geleistet werden. Für Angehörige kann eine rechnerische Entlastung der Pflegeversicherung deshalb zusätzliche unbezahlte Arbeit bedeuten.
Beispiel aus der Praxis: Antrag im Dezember, Begutachtung im FebruarEin fiktives Beispiel: Die 79-jährige Frau Berger braucht regelmäßig Hilfe bei der Körperpflege und beim Anziehen, ihr Antrag geht am 10. Dezember 2026 bei der Pflegekasse ein. Die Begutachtung findet erst im Februar 2027 statt und ergibt nach den bisherigen Regeln 28,75 gewichtete Punkte.
Nach der vorgesehenen Übergangsregelung wäre der Antrag noch nach dem alten Recht zu beurteilen, sodass diese Punktzahl für Pflegegrad 2 ausreichen würde. Eine neue Gesamtpunktzahl von ebenfalls 28,75 läge nach den geplanten Schwellen nur im Bereich von Pflegegrad 1; wegen der ebenfalls vorgesehenen Änderungen der Bewertung ist dieser Vergleich lediglich eine Veranschaulichung.
Sechs Fragen und Antworten zum Stichtag beim Pflegeantrag Bis wann sollte der Antrag bei der Pflegekasse sein?Nach dem derzeitigen Entwurf ist der 31. Dezember 2026 der entscheidende Stichtag für die bisherigen Einstufungsregeln. Wer bereits Unterstützung braucht, sollte den Antrag frühzeitig stellen und sich den Eingang bestätigen lassen.
Muss die Begutachtung noch 2026 stattfinden?Nein, bei einem rechtzeitig gestellten Antrag soll grundsätzlich das Recht des Antragszeitpunkts gelten. Die Begutachtung und die Entscheidung können deshalb auch erst 2027 erfolgen.
Ist die Verschärfung schon verbindlich beschlossen?Nein, das Kabinett hat den Regierungsentwurf beschlossen. Stand 5. Oktober 2026 ist das Gesetzgebungsverfahren noch nicht abgeschlossen.
Verliere ich einen bestehenden Pflegegrad automatisch?Allein die neuen Bewertungsregeln sollen keine Herabstufung auslösen. Eine tatsächliche Verbesserung der Selbstständigkeit kann dagegen weiterhin eine niedrigere Einstufung rechtfertigen.
Sollte jeder vorsorglich eine Höherstufung beantragen?Nein, ausschlaggebend sollte ein tatsächlich gestiegener Unterstützungsbedarf sein. Eine vorherige Beratung ist sinnvoll, weil eine erneute Begutachtung auch Risiken für die bisherige Einstufung haben kann.
Sichert ein Antrag 2026 alle bisherigen Leistungen dauerhaft?Nein, die geplante Übergangsregelung zur Einstufung ist keine pauschale Garantie für alle bisherigen Geldbeträge und Leistungsarten. Welche Ansprüche künftig bestehen, hängt von der endgültigen Gesetzesfassung und den jeweiligen Übergangsvorschriften ab.
Quellen und Stand: 5. Oktober 2026. Bundesgesundheitsministerium, Kabinettsbeschluss vom 30. September 2026; Regierungsentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes, insbesondere Änderungen zu § 15 und vorgesehener § 142b SGB XI; t-online, Bericht vom 4. Oktober 2026 mit Auskunft des vdek; VdK Hessen-Thüringen, Informationen zur Antragstellung vom 1. Oktober 2026; VdK, Stellungnahme zur Pflegereform vom 18. August 2026; Bundesgesundheitsministerium, Leistungen bei Pflegegrad 1.
Der Beitrag Pflegegrad und Pflegegeld: Nur noch bis zum Stichtag profitieren Sie noch vom alten Recht erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.
Rente: 540 Euro Zulage ab 2027 – die meisten Rentner bekommen keinen Zuschlag
540 Euro zusätzlich vom Staat: Das klingt für viele Rentner nach einer willkommenen Entlastung bei Lebensmitteln, Miete und Strom. Doch die beschlossene Förderung trifft nur die wenigsten Rentner.
Wer bereits im Ruhestand ist, bekommt deshalb ab 2027 nicht automatisch mehr Geld überwiesen. Die volle Zulage erhält nur, wer förderberechtigt ist und jährlich 1.800 Euro selbst in einen entsprechenden Vorsorgevertrag einzahlt.
Dr. Utz Anhalt zu den Hintergründen Was tatsächlich beschlossen wurdeDer Bundestag beschloss die Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge am 27. März 2026, der Bundesrat stimmte am 8. Mai zu. Das Gesetz wurde anschließend im Bundesgesetzblatt veröffentlicht; die neuen Produkte sollen ab dem 1. Januar 2027 angeboten werden.
Damit bekommt die Riester-Rente einen Nachfolger für das Neugeschäft. Vorgesehen sind unter anderem Altersvorsorgedepots, die Investitionen in Fonds und ETFs ohne verpflichtende Beitragsgarantie ermöglichen, sowie weiterhin Produkte mit Garantien.
Die politische Botschaft lautet: Private Vorsorge soll attraktiver werden. Für Menschen, deren Rente heute nicht zum Leben reicht, entsteht daraus allerdings noch keine unmittelbare Hilfe.
540 Euro im Jahr – nicht im Monat und nicht auf das RentenkontoDie Förderung richtet sich nach dem selbst eingezahlten Betrag. Auf die ersten 360 Euro Jahresbeitrag gibt es 50 Prozent Grundzulage, auf weitere Einzahlungen bis insgesamt 1.800 Euro kommen 25 Prozent hinzu.
Bei voller Ausschöpfung ergeben sich daraus 180 Euro für die erste Beitragsstufe und weitere 360 Euro für die zweite. Zusammen sind das höchstens 540 Euro Grundzulage jährlich.
Die folgende Tabelle zeigt die daraus berechneten Beträge für unmittelbar Förderberechtigte ohne Kinderzulage.
Durchschnittlicher eigener Monatsbeitrag Eigener Jahresbeitrag Grundzulage pro Jahr Einzahlung einschließlich Grundzulage 10 Euro 120 Euro 60 Euro 180 Euro 25 Euro 300 Euro 150 Euro 450 Euro 30 Euro 360 Euro 180 Euro 540 Euro 50 Euro 600 Euro 240 Euro 840 Euro 100 Euro 1.200 Euro 390 Euro 1.590 Euro 150 Euro 1.800 Euro 540 Euro 2.340 EuroDie letzte Spalte zeigt die Summe aus Eigenbeitrag und Grundzulage vor Kosten sowie möglichen Anlagegewinnen oder Verlusten. Sie ist keine garantierte spätere Rentenzahlung.
Die Zulagen fließen in den Altersvorsorgevertrag. Sie stehen deshalb nicht als frei verfügbares Geld für laufende Rechnungen bereit.
Warum der Rentenbezug allein keinen Anspruch begründetDie Förderung knüpft an bestimmte persönliche Voraussetzungen an. Allein der Bezug einer gesetzlichen Altersrente begründet keine unmittelbare Förderberechtigung; wer ausschließlich von seiner Altersrente lebt, kann aus der neuen Höchstzulage deshalb keinen Zahlungsanspruch ableiten.
Umgekehrt wäre die Aussage, Rentner seien ausnahmslos ausgeschlossen, ebenfalls zu pauschal. Bei einer zusätzlichen förderfähigen Beschäftigung oder einer anderen anspruchsbegründenden Situation muss der Einzelfall geprüft werden.
Auch eine Erwerbsminderungsrente ist anders zu beurteilen als eine Altersrente. Beim Bezug einer Rente wegen voller Erwerbsminderung kann unter weiteren Voraussetzungen eine unmittelbare Förderberechtigung bestehen.
Wer bereits eine kleine Altersrente erhält, sollte deshalb vor allem bestehende Unterstützungsansprüche prüfen. Einen Überblick bietet der Beitrag über sieben Zuschüsse, die Rentner zusätzlich zur Rente bekommen können.
Wer von der neuen Förderung profitieren kannNeben den bisher begünstigten Personengruppen werden ab 2027 auch selbstständig Erwerbstätige mit entsprechenden Einkünften sowie Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen einbezogen. Dazu können beispielsweise freiberuflich tätige Menschen gehören, die über ein Versorgungswerk abgesichert sind. Deutsche Rentenversicherung
Für die Grundzulage sind grundsätzlich mindestens 120 Euro Eigenbeitrag im Jahr erforderlich. Bei nur mittelbar berechtigten Ehepartnern gelten Sonderregeln: Ihre Grundzulage bleibt auf höchstens 175 Euro begrenzt.
Auch Arbeitslosigkeit bedeutet nicht automatisch, dass jede Fördermöglichkeit entfällt. Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums kann die Berechtigung bei bestimmten rentenrechtlichen Anrechnungszeiten und entsprechender vorheriger Zugehörigkeit zum begünstigten Personenkreis fortbestehen.
Familien können mehr als 540 Euro erhaltenZusätzlich zur Grundzulage ist eine Kinderzulage von bis zu 300 Euro jährlich je berücksichtigungsfähigem Kind vorgesehen. Für den vollen Betrag reichen 300 Euro eigener Jahresbeitrag, also durchschnittlich 25 Euro monatlich.
Ein unmittelbar förderberechtigter Elternteil mit zwei entsprechend berücksichtigten Kindern kommt bei diesem Eigenbeitrag rechnerisch auf 150 Euro Grundzulage und 600 Euro Kinderzulagen. Aus 300 Euro eigenem Einsatz werden damit 1.050 Euro im Vorsorgevertrag, bevor Kosten und Wertentwicklung berücksichtigt werden.
Die Zahl von 540 Euro beschreibt somit lediglich die maximale Grundzulage. Sie ist weder eine pauschale Auszahlung an Rentner noch die absolute Fördergrenze für Familien.
Die volle Zulage muss man sich leisten können150 Euro im Monat zurückzulegen, ist für Menschen mit niedrigen Löhnen eine erhebliche Belastung. Wer nach Miete, Energie und Lebensmitteln kaum Geld übrig hat, erreicht den beworbenen Höchstbetrag möglicherweise nie.
Zwar werden kleine Einzahlungen prozentual stärker unterstützt. Doch auch ein hoher Fördersatz beseitigt nicht das Problem, dass zunächst eigenes Geld vorhanden sein muss.
Gerade deshalb verdient die Reform eine nüchterne Bewertung: Sie kann den langfristigen Vermögensaufbau unterstützen. Eine Antwort auf akute Altersarmut ist sie allein nicht.
Bestehende Riester-Verträge nicht vorschnell aufgebenVor 2027 abgeschlossene Riester-Verträge genießen Bestandsschutz und können mit der bisherigen Förderung weitergeführt werden. Ein Wechsel in die neue Förderung beziehungsweise in einen neuen Vertrag ist möglich, sollte aber anhand der persönlichen Konditionen geprüft werden.
Eine höhere maximale Zulage bedeutet nicht automatisch, dass jeder Einzelne besser fährt. Entscheidend ist, welche Förderung beim tatsächlich bezahlbaren Eigenbeitrag entsteht und welche Kosten oder Garantien mit dem Vertrag verbunden sind.
Staatliche Förderung schützt nicht vor VerlustenDas neue Altersvorsorgedepot eröffnet Renditechancen am Kapitalmarkt, bringt aber auch Anlagerisiken mit sich. Ohne Beitragsgarantie können Kursverluste das angesparte Vermögen verringern; zusätzlich mindern Produktkosten den Ertrag.
Die Verbraucherzentralen empfehlen deshalb, die neuen Angebote kritisch zu prüfen. Eine hohe Zulage kann ein teures oder unpassendes Produkt nicht automatisch zu einer guten Altersvorsorge machen.
Bei späterer Grundsicherung kommt es auf die Auszahlung anWer im Alter voraussichtlich Grundsicherung benötigt, muss außerdem die spätere Einkommensanrechnung berücksichtigen. Nach den Erläuterungen des Bundesfinanzministeriums setzt der besondere Freibetrag für zusätzliche Altersvorsorge grundsätzlich monatliche Leistungen bis zum Lebensende voraus; befristete Auszahlungspläne sind davon nicht erfasst.
Damit kann die gewählte Auszahlungsform beeinflussen, wie viel von der privaten Vorsorge zusätzlich zur Sozialleistung bleibt. Für bereits verrentete Menschen sind gegebenenfalls Wohngeld oder andere Zuschüsse zur Rente die unmittelbar relevanteren Hilfen.
Beispiel aus der Praxis: Tochter erhält Förderung, Mutter keinen RentenzuschlagDie 42-jährige Arbeitnehmerin Sandra zahlt ab 2027 monatlich 150 Euro in einen förderfähigen Altersvorsorgevertrag ein und erfüllt die Voraussetzungen für die unmittelbare Förderung. Zu ihren 1.800 Euro Jahresbeitrag kommen 540 Euro Grundzulage hinzu, sodass vor Kosten und Wertentwicklung insgesamt 2.340 Euro für ihre spätere Versorgung angespart werden.
Ihre 72-jährige Mutter lebt ausschließlich von ihrer gesetzlichen Altersrente und erwartet nach einer Schlagzeile ebenfalls 540 Euro zusätzlich. Diese Zahlung erhält sie nicht: Die Reform erhöht weder ihre laufende Altersrente noch begründet der Rentenbezug einen Anspruch auf die neue Sparförderung.
Sechs Fragen und Antworten zur 540-Euro-Zulage Bekommen Rentner ab 2027 automatisch 540 Euro mehr?Nein, die neue Zulage fördert Einzahlungen in einen begünstigten Altersvorsorgevertrag. Sie ist keine allgemeine Erhöhung der gesetzlichen Rente.
Sind die 540 Euro ein monatlicher Zuschuss?Nein, es handelt sich um die maximale jährliche Grundzulage. Das Geld wird dem Vorsorgevertrag gutgeschrieben.
Wie viel muss ich für die volle Grundzulage einzahlen?Unmittelbar Förderberechtigte benötigen dafür 1.800 Euro Eigenbeitrag pro Jahr. Das entspricht durchschnittlich 150 Euro monatlich.
Gibt es auch für kleinere Sparbeträge eine Förderung?Ja, bei 120 Euro Jahresbeitrag entstehen beispielsweise 60 Euro Grundzulage. Voraussetzung ist, dass die persönliche Förderberechtigung und die weiteren Bedingungen erfüllt sind.
Müssen bestehende Riester-Verträge gekündigt werden?Nein, bestehende Verträge können unter Bestandsschutz weiterlaufen. Ein Wechsel sollte erst nach einem Vergleich von Förderung, Kosten und Vertragsbedingungen erfolgen.
Können Familien mehr als 540 Euro bekommen?Ja, zusätzlich zur Grundzulage sind bis zu 300 Euro Kinderzulage jährlich je berücksichtigungsfähigem Kind möglich. Die volle Kinderzulage setzt einen Eigenbeitrag von mindestens 300 Euro im Jahr voraus.
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Bayan Salehian in Zentralgefängnis von Urmia gebracht
Die vor wenigen Tagen in Ûrmiye (Urmia) festgenommene kurdische Ärztin und Frauenaktivistin Bayan Salehian ist in die Quarantäneabteilung des Frauentrakts im Zentralgefängnis der Stadt gebracht worden. Nach Angaben des Kurdistan Human Rights Network (KHRN) hat sie seit ihrer Festnahme weder Zugang zu einem Rechtsbeistand noch durfte sie ihre Familie sehen.
Salehian war am 27. September von iranischen Regimekräften im Haus ihrer Familie in Ûrmiye gewaltsam festgenommen worden. Die Einsatzkräfte drangen nach Angaben des KHRN ohne Vorlage eines richterlichen Beschlusses in das Haus ein. Neben Salehian nahmen sie persönliche Gegenstände mit, darunter ihr Mobiltelefon und ihren Laptop. Die aus Seqiz (Saqqez) stammende und in Ûrmiye lebende Fachärztin für Innere Medizin ist seit Jahren Repressionen durch das iranische Regime ausgesetzt.
Bereits während der „Jin, Jiyan, Azadî“-Revolution im Herbst 2022 wurde Salehian in Seqiz festgenommen. Später kam sie gegen Kaution frei. Im August 2023 verurteilte ein Revolutionsgericht in Sena sie wegen „Propaganda gegen das System durch Veröffentlichungen in sozialen Medien“ zu acht Monaten Haft. Die Haftstrafe wurde später in eine Geldstrafe von 20 Millionen Toman umgewandelt.
Die staatliche Verfolgung setzte sich anschließend in Ûrmiye fort. Im September 2024 verhängte die erste Kammer des Revolutionsgerichts wegen des Vorwurfs der „Propaganda gegen das System“ eine weitere Geldstrafe von 40 Millionen Toman. In einem weiteren Verfahren wurde Salehian im Januar 2025 in Ûrmiye wegen der angeblichen „Verbreitung von Falschinformationen mit dem Ziel, die öffentliche Meinung zu beunruhigen“ zu fünf Monaten Haft und einer Geldstrafe von 150 Millionen Toman verurteilt.
Mit der erneuten Festnahme setzt sich die jahrelange Repression gegen die kurdische Ärztin und Frauenaktivistin fort. Zu den gegenwärtigen Ermittlungen und den konkreten Vorwürfen, aufgrund derer die 43-Jährige festgehalten wird, liegen bislang keine Angaben vor.
https://deutsch.anf-news.com/frauen/kurdische-Arztin-bayan-salehian-in-Urmiye-festgenommen-und-misshandelt-52934
Birthday greetings to President of Tajikistan Emomali Rahmon
Vladimir Putin sent birthday greetings to President of the Republic of Tajikistan Emomali Rahmon.