«Der Staat ist eine Institution, die von Banden geführt wird, die aus Mördern, Plünderern und Dieben besteht, umgeben von willfährigen Handlangern, Propagandisten, Speichelleckern, Gaunern, Lügnern, Clowns, Scharlatanen, Blendern und nützlichen Idioten - eine Institution, die alles verdreckt und verdunkelt, was sie berührt.» (– Prof. Hans-Hermann Hoppe).
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Rente: Aus dem Rentenzuschlag wird eine Zahlung
Seit Monaten kursieren Spekulationen über „weniger Rente“ ab Dezember 2025. Auslöser ist das Ende des bislang separat ausgewiesenen Rentenzuschlags, der seit Juli 2024 als zusätzliche Monatszahlung überwiesen wird.
Die Erwartungshaltung ist entsprechend aufgeladen: Steht ein realer Verlust bevor oder handelt es sich vor allem um eine Umstellung in der Darstellung und Berechnung?
Der Status quo bis November 2025Bis einschließlich 30. November 2025 wird der Rentenzuschlag als eigener Posten ausgezahlt. Anspruchsberechtigte sehen in ihrem Kontoauszug neben der regulären Rentenzahlung eine zusätzliche „Zuschlags“-Position.
Die Höhe dieser Zusatzleistung kann — je nach individueller Konstellation — bis zu 7,5 Prozent der monatlichen Nettorente ausmachen. Dieses Verfahren ist befristet; die gesonderte Ausweisung endet mit dem November 2025.
Der Wechsel ab 1. Dezember 2025Ab dem 1. Dezember 2025 wird der Zuschlag nicht mehr separat, sondern als Bestandteil der Monatsrente berechnet und ausgezahlt. Entscheidender Unterschied: Die Berechnung erfolgt dann auf Basis der persönlichen Entgeltpunkte und knüpft an die Bruttorente an, die am 30. November 2025 maßgeblich war.
Aus der Zusatzleistung als „Beilage“ wird damit ein integrierter Bestandteil der Rentenformel. Praktisch bedeutet das: Auf dem Kontoauszug erscheint künftig nur noch ein Monatsrentenbetrag, der bereits den bislang extra ausgewiesenen Zuschlag enthält — abzüglich der üblichen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung.
Persönliche Entgeltpunkte: Warum das für viele ein Vorteil istDie Umstellung auf die persönlichen Entgeltpunkte ist mehr als ein technisches Detail. Entgeltpunkte bilden das Lebenseinkommen in der gesetzlichen Rentenversicherung ab und sind die Währung, mit der Rentenansprüche berechnet werden.
Wenn der Zuschlag künftig über Entgeltpunkte abgebildet wird, entfällt auf diesen Teil ein vorzeitiger Rentenabschlag. Das ist ein messbarer Vorteil, denn der Zuschlag „altert“ damit wie ein regulärer Rentenbestandteil und wird nicht durch individuelle Abschläge gemindert.
Diese Logik erinnert an die sogenannte Mütterrente, die als eigenständiger, abschlagsfreier Entgeltpunkte-Zuwachs organisiert ist.
Nachzahlungen sind möglich — aber meist kleinDie Neuberechnung kann im Einzelfall dazu führen, dass der künftige integrierte Zuschlag höher ausfällt als die seit dem 1. Juli 2024 gezahlte Extra-Leistung. In diesen Fällen sind Nachzahlungen für maximal 17 Monate denkbar. Wer hier auf eine große Einmalzahlung spekuliert, sollte allerdings realistisch bleiben: Es handelt sich typischerweise um kleine Eurobeträge, die die Haushaltskasse nicht entscheidend verändern. Die Nachzahlung ist ein Korrektiv, kein „Bonus“.
Keine Rückforderung, wenn der neue Zuschlag niedriger istWird der neu berechnete Zuschlag niedriger ausfallen als die bisherige Extrazahlung, müssen Betroffene die Differenz der vergangenen Monate nicht zurückzahlen.
Der Gesetzgeber hat klar geregelt, dass bei einer für die Versicherten ungünstigeren Neuberechnung keine Nachforderungen für die 17 Monate entstehen. Diese Klarstellung nimmt eine der größten Sorgen vieler Rentnerinnen und Rentner.
Wenn der Zuschlag ganz entfälltEs ist möglich, dass bei einigen Versicherten nach der Umstellung gar kein Zuschlag mehr ausgewiesen wird. Gründe können fehlende Anspruchsvoraussetzungen oder individuelle Besonderheiten sein. Eine pauschale Aussage, wer künftig leer ausgeht, ist seriös nicht möglich.
Verbindliche Auskunft erteilt ausschließlich die Deutsche Rentenversicherung mit dem jeweiligen Bescheid. Bleibt ein Bescheid aus oder weicht die Zahlung von der Erwartung ab, führt kein Weg an einer Nachfrage bei der Rentenversicherung vorbei.
Netto ist entscheidend: Beiträge und AnrechnungenMit der Integration des Zuschlags in die Monatsrente wird der Betrag — wie jeder reguläre Rententeil — zunächst brutto ermittelt und anschließend um die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung gemindert. Auch die Anrechnungsregeln bleiben relevant: Der integrierte Zuschlag gilt als Einkommen und kann bei Hinterbliebenenrenten berücksichtigt werden.
Ob es im Einzelfall zu einer Kürzung einer Witwen- oder Witwerrente kommt, hängt von den individuellen Freibeträgen und der gesamten Einkommenssituation ab und lässt sich nur im Bescheid klären.
Gleiches gilt für die Grundsicherung im Alter und die Grundrente: Beide Systeme betrachten den integrierten Zuschlag als anrechenbares Einkommen, wodurch Unterstützungsleistungen sinken können.
Aus zwei Zahlungen wird eineEine praktische Veränderung werden alle Betroffenen spüren: Die bisherige doppelte Gutschrift — reguläre Rente plus Zuschlag — entfällt. Ab Dezember 2025 kommt nur noch ein Monatsbetrag.
Das ist kein Signal für eine Streichung, sondern eine Neuregelung. Wer seine Zahlung mit den Vormonaten vergleicht, sollte deshalb brutto und netto sorgfältig gegenüberstellen und nicht allein auf die Zahl der Buchungen achten.
„Weniger Rente“? Warum die Überschrift trügt — und worauf es wirklich ankommtDie Schlagzeile „Weniger Rente ab Dezember 2025“ greift zu kurz. Richtig ist: Die Form der Auszahlung ändert sich.
Richtig ist auch: Je nach individueller Biografie, Entgeltpunkten und Beitragszeiten kann der integrierte Zuschlag leicht höher, gleich oder niedriger ausfallen als die bisherige Extrazahlung. Daraus folgt aber kein genereller Trend nach unten. Entscheidend sind die Zahlen im eigenen Bescheid — und die Vergleichsrechnung zwischen November und Dezember 2025.
Was Betroffene jetzt konkret tun solltenWer bislang einen Rentenzuschlag erhält, sollte die Bescheide der Deutschen Rentenversicherung genau prüfen, insbesondere den Übergangsmonat. Wichtig ist der Vergleich der Bruttorente am 30. November 2025 mit der ab Dezember 2025 ausgewiesenen Monatsrente sowie der Abzüge für Kranken- und Pflegeversicherung.
Falls der erwartete Zuschlag fehlt oder die Summe unerwartet abweicht, empfiehlt sich eine proaktive Nachfrage bei der Rentenversicherung. Nur dort liegen die maßgeblichen Berechnungsdaten und die individuelle Begründung der Entscheidung vor.
Transparenz statt AlarmismusDer angekündigte Wechsel ist für viele schwierig zu verstehen, aber kein Anlass für Panik. Für viele bringt die Neuberechnung sogar Vorteile — etwa den Wegfall von Abschlägen auf den Zuschlag. Nachzahlungen sind möglich, bleiben jedoch in der Regel moderat.
Rückforderungen wegen niedriger ausfallender Zuschläge sind für die Übergangszeit ausgeschlossen. Kritisch ist und bleibt die Anrechnung auf andere Leistungen, etwa bei Hinterbliebenenrenten oder der Grundsicherung. Wer hiervon betroffen sein könnte, sollte die Bescheide sorgfältig lesen und die eigene Situation prüfen lassen.
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Handelsblatt: Rheinmetall: Joint Venture mit Polens größtem Rüstungskonzern
Diese Dokumente nicht wegwerfen – es droht weniger Rente
Das Rentenkonto jeder Versicherten basiert zwar auf Meldungen der Arbeitgeber und der Sozialversicherung, doch längst nicht jede Phase des Erwerbslebens wird automatisch erfasst.
Vor allem Schul‑ und Studienzeiten, Kindererziehungsjahre, Krankengeldphasen oder Arbeitslosigkeit gelangen häufig nur dann ins System, wenn Betroffene sie belegen. Bleiben Lücken unentdeckt, fehlen Entgeltpunkte – und die monatliche Rente fällt dauerhaft niedriger aus.
Welche Unterlagen sollten Versicherte ein Leben lang griffbereit halten?Wer auf Nummer sicher gehen will, bewahrt Arbeits‑ und Ausbildungsverträge ebenso sorgfältig wie sämtliche Lohnabrechnungen, die jährlichen Sozialversicherungsnachweise der Arbeitgeber, Bescheide über Krankengeld oder Arbeitslosengeld, Zeugnisse der Schule oder Hochschule sowie Geburts‑ und Erziehungsbescheinigungen der Kinder auf.
Diese Papiere lassen sich im Zweifel digitalisieren, doch das Original darf erst entsorgt werden, wenn die Rentenversicherung die Zeiten schriftlich bestätigt hat.
Wie erkennt man Lücken im eigenen Versicherungsverlauf?Bereits ab dem 27. Lebensjahr verschickt die Deutsche Rentenversicherung jedes Jahr eine Renteninformation, sofern mindestens fünf Beitragsjahre vorliegen.
Wer früher Klarheit braucht, kann jederzeit online im Versichertenportal den persönlichen Verlauf abrufen oder schriftlich anfordern. Ein prüfender Blick lohnt sich insbesondere nach Job‑ oder Branchenwechseln, längeren Auszeiten und Berufsphasen im Ausland – denn genau dort treten Ungenauigkeiten häufig zutage.
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Was leistet die Kontenklärung – und wann sollte man sie beantragen?Sobald Unstimmigkeiten auffallen, bietet die gesetzliche Kontenklärung einen strukturierten Abgleich aller Daten.
Dabei werden Nachweise gesammelt, fehlende Zeiten nachgetragen und Zweifelsfälle erläutert. Dies empfiehlt sich spätestens drei bis fünf Jahre vor dem geplanten Rentenbeginn, damit noch genügend Zeit bleibt, Belege aufzutreiben oder Ersatzbestätigungen anzufordern.
Für Rehabilitations‑ oder Erwerbsminderungsanträge ist eine lückenlose Kontenführung ohnehin Pflicht.
Tabelle: Diese Unterlagen sind wichtig für die Rente Benötigtes Dokument Rentenrechtliche Bedeutung – weshalb aufbewahren? Arbeitsverträge aller Beschäftigungsverhältnisse Belegen Beginn, Ende und Art jeder Tätigkeit; sichern die Anrechnung aller Beschäftigungszeiten und eventueller Sonderregelungen (z. B. Teilzeit, Minijob, Werkvertrag). Sämtliche Gehalts‑ und Lohnabrechnungen Dienen als Nachweis der tatsächlich gezahlten Sozialversicherungsbeiträge und damit der Entgeltpunkte, falls Meldungen der Arbeitgeber unvollständig oder fehlerhaft sind. Sozialversicherungsnachweise der Arbeitgeber Bestätigen offiziell gemeldete Beitragszeiten; ermöglichen Korrekturen, wenn Daten nicht im elektronischen Rentenkonto erscheinen. Bescheinigungen über Krankengeldbezug Dokumentieren beitragsfreie Ersatzzeiten, in denen Krankenkassen Beiträge übernehmen; verhindern Lücken bei längeren Erkrankungen. Bescheide über Arbeitslosengeld (ALG I / ALG II) Weisen beitragsgeminderte oder beitragsfreie Zeiten der Arbeitslosigkeit nach, die als Anrechnungs‐ bzw. Ersatzzeiten Entgeltpunkte sichern. Zeugnisse von Schulen, Hochschulen und Ausbildungsstätten Belegen Schul‑, Fachschul‑ und Hochschulzeiten sowie betriebliche Ausbildungen, die bis zu acht Jahre als Anrechnungszeiten gelten können. Nachweise über Kindererziehungszeiten (Geburtsurkunden, Elterngeld‑ bzw. Mutterschaftsgeldbescheide) Sichern den Zuschlag von bis zu drei Entgeltpunkten pro Kind für Erziehungszeiten in den ersten Jahren nach der Geburt. Unterlagen zu Pflegezeiten von Angehörigen Belegen beitragsfreie Zeiten, in denen eine häusliche Pflege übernommen wurde; können Entgeltpunkte für Pflegepersonen bringen. Wehr‑ oder Zivildienstbescheinigungen Zählen als Pflichtbeitragszeiten und verhindern Versorgungslücken für Jahrgänge mit Grundwehr‑ oder Ersatzdienst. Bescheide über Rehabilitations‑ oder Übergangsgeld Stellen sicher, dass Zeiten medizinischer oder beruflicher Rehabilitation als beitragsfreie Ersatzzeiten berücksichtigt werden. Wie lassen sich verloren geglaubte Unterlagen wieder beschaffen?Geht ein Gehaltsnachweis oder Ausbildungsvertrag im Laufe der Jahrzehnte verloren, lohnt sich der Griff zum Telefon. Ehemalige Arbeitgeber sind verpflichtet, Arbeitsbescheinigungen zu ersetzen; Krankenkassen archivieren Meldungen zur Sozialversicherung, und Ausbildungsstätten verfügen oft über Kopien der Zeugnisse.
Selbst wenn Firmen nicht mehr existieren, können Handels‑, Kammer‑ oder Archivunterlagen weiterhelfen. Wer nicht weiß, wo er anfangen soll, findet in den regionalen Beratungsstellen der Rentenversicherung kompetente Lotsen.
Welche Unterstützung bietet die Deutsche Rentenversicherung konkret?
Über die bundesweit kostenlose Hotline 0800 1000 4800 vermitteln Fachleute Termine zur persönlichen Beratung, nennen Formularnummern wie den Antrag V0100 für die Kontenklärung und erläutern, wer welche Bescheinigung ausstellen darf.
Ergänzend steht die Broschüre „Kontenklärung: Fragen und Antworten“ als PDF zum Download bereit und führt Schritt für Schritt durch den Prozess.
Was passiert, wenn vor Rentenbeginn doch noch Zeiten fehlen?Stellt sich kurz vor dem Antragsdatum heraus, dass bestimmte Monate oder Jahre nicht belegt sind, bleibt nur der Weg über Ersatzunterlagen.
Zu den zulässigen Nachweisen zählen etwa Steuer‑ und Beitragsbescheide, Mitgliedslisten von Berufsverbänden oder eidesstattliche Erklärungen von Kollegen. Reichen auch diese Belege nicht aus, wird die Zeit von der Rentenversicherung als „Lücke“ gewertet – und es fehlen die dazugehörigen Entgeltpunkte endgültig. Entsprechend sinkt die laufende Monatsrente.
Welche Fristen sollten Versicherte jetzt im Blick behalten?Mit jeder Renteninformation wächst der Druck, das Konto aktuell zu halten. Wer die Kontenklärung in den Fünfzigern abschließt, vermeidet hektische Sammelaktionen in den letzten Monaten vor dem Ruhestand.
Außerdem gelten für Korrekturen bestimmte Verjährungsfristen: Meldungen der Arbeitgeber dürfen nur vier Jahre rückwirkend angepasst werden, sofern kein Vorsatz vorliegt. Frühzeitiges Handeln schützt daher vor bösen Überraschungen.
Fazit: Aakribische Dokumentenpflege zahlt sich langfristig ausOb historische Rentenanpassung oder gleichbleibender Beitragssatz – entscheidend ist, dass jede Versicherte ihr eigenes Rentenkonto so vollständig wie möglich hält.
Wer Nachweise konsequent archiviert, den Versicherungsverlauf regelmäßig prüft und frühzeitig die Kontenklärung nutzt, sichert sich jeden erworbenen Entgeltpunkt. Im Ruhestand kann das den Unterschied zwischen finanzieller Enge und einem Plus von mehreren Hundert Euro im Jahr ausmachen.
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Volcano Erupts Again in Indonesia; Highest Alert Declared
Indonesia’s National Volcanology Agency has announced that Mount Lewotobi Laki-Laki, located on Flores Island in eastern Indonesia, has erupted multiple times since Tuesday evening, prompting the declaration of the highest alert level.
In a statement on Wednesday, the agency said: “Mount Lewotobi Laki-Laki, a 1,584-meter-high peak, recorded its most powerful eruption this morning, sending volcanic materials 10 kilometers above its crater. The lava rose to a height of nine kilometers above the summit during its first eruption on Tuesday evening.”
The Geological Agency has raised the volcanic alert level to 4, the highest of Indonesia’s four-tiered alert system.
Muhammad Wafid, head of the Geology Agency, advised residents and tourists to stay at least six kilometers away from the crater and to remain cautious of mudflows or volcanic debris. He also warned that “ashfall could disrupt aircraft operations and flight paths.”
Authorities have suspended operations at Maumere Airport, located 60 kilometers from the volcano and serving domestic flights.
“The Syrian Narrative”, a Forum to Document National Memory
The National Library in Damascus hosted on Tuesday the “Syrian Narrative” Forum, organized by the Ministry of Culture with the participation of a distinguished group of political, cultural, and media figures.
The three-day forum aims to document Syria’s national memory and ensure its transmission to future generations. It features panel discussions on the spark of the Syrian revolution, the rise from the ashes, the historical roots and legacy of the former regime, the geopolitical situation, displacement, detainees and the disappeared, and the victory and deterrence of aggression.
Among the participants is Presidential Media Advisor Ahmad Zaidan, who emphasized that documenting the “Syrian Narrative” is a national and humanitarian duty to protect the collective memory from distortion or oblivion.
Minister of Culture Mohammad Yassin al-Saleh, said that the forum marks the first step in a comprehensive national project to document Syrian memory. He uncovered the start of working on a comprehensive documentary book that will be released soon. The book will serve as a reference for future generations and as a resource for visiting cultural delegations.
Geschichten aus dem DSC-Beirat: Die Krux der Perspektive
Ist die Durchsetzung des Digital Services Act ein Erfolg? Die Antwort auf diese Frage hängt maßgeblich davon ab, worauf man schaut und wen man fragt. Aspekte gibt es im Dickicht der Plattformen viele: von Jugendschutz bis Forschungsdatenzugang.
Undurchdringliches Dickicht oder lichter Wald? Eine Frage der Perspektive – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Pedar JadekDer DSC-Beirat ist ein Gremium aus Zivilgesellschaft, Forschung und Wirtschaft. Er soll in Deutschland die Durchsetzung des Digital Services Act begleiten und den zuständigen Digital Services Coordinator unterstützen. Svea Windwehr ist Mitglied des Beirats und berichtet in dieser Kolumne regelmäßig aus den Sitzungen.
Eigentlich sollte die Sitzung im Juli die letzte für die bisherige Besetzung des DSC-Beirats gewesen sein. Denn es stand eine Neubesetzung an, für die der Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung im Bundestag zuständig ist. Doch die verzögert sich voraussichtlich auf den 16. Oktober. Dann steht das Thema auf der Tagesordnung des Bundestages. Die Wahlvorschläge der Fraktionen sind bislang unbekannt, es bleibt also spannend.
Das alles führt dazu, dass ich ein weiteres Mal Einblicke aus der sechsten Beiratssitzung teilen kann. Sie hat wie wenig andere Sitzungen die Potenziale des DSC-Beirats gezeigt, aber auch die Krux der Durchsetzung des Digital Services Act (DSA).
Seltene TransparenzDer wohl interessanteste Tagungspunkt der Sitzung war ein ausführlicher Austausch mit Prabhat Argawal. Argawal ist zuständiger Abteilungsleiter in der DG Connect, also der Generaldirektion der EU, die für die Durchsetzung des DSA gegenüber den allergrößten Plattformen verantwortlich ist. Der Austausch mit Argawal fand öffentlich statt und bot auch Menschen und Organisationen außerhalb des Beirats seltene Einblicke in den Brüsseler Maschinenraum.
Diese Offenheit war nicht immer selbstverständlich, ist inzwischen aber insbesondere dank des Engagements der zivilgesellschaftlichen Mitglieder so etwas wie eine etablierte Praxis. Man kann nur hoffen, dass der Beirat auch in seiner neuen Konstellation an dieser Praxis festhalten wird – gerade in Zeiten abnehmender Transparenz wie beim Digitalausschuss, der mittlerweile noch weniger öffentlich tagt als früher.
Prabhat Argawal gab ein Update zur internen Organisation seiner Abteilung, die zur Durchsetzung des DSA einige Referate dazugewonnen hat – unter anderem ein Referat, das sich ausschließlich auf Online-Marktplätze fokussiert. Ebenfalls noch recht jung ist ein eigenes Referat, das sich mit dem Schutz von Minderjährigen im Kontext des DSA auseinandersetzt.
Im Dickicht des JugendschutzesZur Erinnerung: Der DSA regelt Fragen des Kinder- und Jugendmedienschutzes in Artikel 28. Dieser Artikel enthält, gelinde gesagt, einige Spannungen: So dürfen Diensteanbieter Minderjährigen keine personalisierte Werbung ausspielen. Sie sollen aber auch keine zusätzlichen Daten erheben, um herauszufinden, welche ihrer Nutzenden denn nun minderjährig sind. Verwirrendes Kernstück des Artikels ist die Verpflichtung, dass Diensteanbieter “geeignete und verhältnismäßige Maßnahmen” ergreifen sollen, um für ein “hohes Maß an Privatsphäre, Sicherheit und Schutz von Minderjährigen” auf ihren Diensten zu sorgen.
Wer sich fragt, was das genau heißen soll, kann seit Juli die Leitlinien zu Artikel 28 konsultieren, in der die EU-Kommission ihre Vorstellungen einer gelungenen Umsetzung aufschreibt. Dazu gehören eine ganze Reihe sinnvoller Vorschläge, darunter: bessere Defaulteinstellungen, um die Privatsphäre zu schützen; das Abstellen von Designfeatures wie nie endenden Feeds, die süchtigmachende Effekte haben können; Maßnahmen, um Minderjährige von Lootboxen fernzuhalten.
Prabhat Argawal hat die Umsetzung genau jener Leitlinien als bisher enttäuschend eingestuft. Die Kommission prüfe noch, welche Änderungen Plattformen vorgenommen hätten, aber „in der Realität“ scheinen die Leitlinien bislang nicht angekommen zu sein.
Das mag auch mit der ungelösten Frage von Altersüberprüfungen zu tun haben. Inmitten lauter werdender Forderungen nach einem Social-Media-Verbot für Teenager sollte den Leitlinien eigentlich eine wichtige Rolle dabei zukommen, zu beantworten, wie sich Europa denn nun die Zukunft des Internets vorstellt.
Die Leitlinien zeichnen ein dementsprechend deutliches Bild: Altersüberprüfungen werden als Voraussetzung für erfolgreichen Kinder- und Jugendschutz gesehen und als geeignet und verhältnismäßig eingestuft. Das wirft Fragen auf: Altersbestimmungstechnologien können grundsätzlich umgangen werden, meist reicht dafür ein simples VPN. Ob sie also wirklich geeignete Instrumente sind, kann dahingestellt werden.
Schwerer wiegt aber ein Blick auf die Verhältnismäßigkeit ihres Einsatzes. Alle bekannten Altersbestimmungstechnologien basieren entweder auf öffentlichen Dokumenten wie Personalausweisen oder e-IDs oder der Verarbeitung anderer Daten der Nutzenden. Etwa indem ihr Nutzungsverhalten analysiert oder ihre biometrischen Daten verarbeitet werden, um ihr Alter zu schätzen. Beide Varianten bringen signifikante Datenschutzrisiken mit sich. Dazu kommt, dass nicht alle Menschen Zugang zu Ausweisdokumenten haben (eine nennenswerte Gruppe wären Kinder und Jugendliche unter 16). Sie könnten so massenhaft Zugang zu Informationen und Inhalten verlieren.
Studien zeigen zudem, dass KI-basierte Systeme, die das Alter von Nutzenden schätzen sollen, regelmäßig höhere Fehlerraten für Frauen und Menschen mit dunkleren Hauttönen haben.
Unbeachtet dieser negativen Implikationen von Altersbestimmungstechnologien stellen sie aber einen zentralen Aspekt der Leitlinien dar. Dazu kommt, dass die Leitlinien Mitgliedstaaten dazu ermächtigen, selber zu entscheiden, ob sie Zugangsverbote für bestimmte Dienste und Alterskohorten festlegen möchten. Mit Blick auf jüngste Äußerungen dänischer, französischer oder griechischer Regierungschef:innen, die sich ausnahmslos für Social-Media-Zugangsbeschränkungen für unter 15- beziehungsweise 16-Jährige einsetzen, scheint es also nur eine Frage der Zeit, bis Social-Media-Verbote zumindest in einigen EU-Ländern Alltag werden.
Je nach Sichtweise gibt es also noch jede Menge unbeantwortete Fragen dazu, was Plattformen genau tun sollen, um Kinder und Jugendliche auf ihren Diensten zu schützen.
Wirkt der DSA?Trotz der Enttäuschungen beim Kinder- und Jugendschutz hebt Prabhat Agarwal aber die Wirksamkeit des DSA hervor. Er berichtet, dass die Plattformen bereits viel geändert, manche ihre Systeme sogar “komplett neu aufgestellt” haben, auch wenn es von außen nicht immer sichtbar sei. Die Zusammenarbeit mit der Kommission laufe gut: Von hunderten versandten Auskunftsersuchen habe bis jetzt kein Anbieter die Antwortfrist versäumt. Es ist erfreulich zu hören, dass Kommission und Plattformen einen Modus Operandi gefunden haben. Knapp drei Jahre nach seinem Inkrafttreten scheint die Frage, ob die Durchsetzung des DSA funktioniert, aber immer mehr zu einer Frage der Perspektive zu werden.
Eine aktuelle Studie von Das NETTZ kommt zu dem Schluss, dass die Meldewege auf großen Onlineplattformen selten genutzt werden – Nutzer:innen möchten zwar problematische Inhalte melden, fühlen sich aber von unbekannten rechtlichen Kategorien, mangelndem Feedback und komplexen Verfahren abgeschreckt: Jede vierte DSA-Meldung werde demnach abgebrochen.
In Amsterdam urteilte ein Gericht kürzlich, dass Meta gegen den DSA verstößt: Der Konzern hat die Auflage, chronologische Feeds anzubieten, die nicht auf Profiling basieren, nicht richtig umgesetzt. Das sind nur zwei Beispiele für absolute DSA-Grundlagen, bei denen es auch nach drei Jahren selbst bei den größten Plattformen noch hapert. Das ist insofern erstaunlich, als dass die Kommission eine ganze Abteilung und ein Budget von über 50 Millionen Euro zur Beaufsichtigung von sehr großen Online-Plattformen zur Verfügung hat. Auf den Abschluss eines Verfahrens durch die Kommission wartet man währenddessen nach wie vor.
Auch der Forschungsdatenzugang existiert aktuell nur in der Theorie. Er ist ein Kernstück des DSA und soll es unabhängigen Forschenden ermöglichen, systemische Risiken mit Plattformdaten zu erforschen.
All diese Themen sind sehr komplex: Es ist kein Leichtes, den DSA mit Leben zu füllen. Doch angesichts der immer stärker werdenden Kritik an europäischen Ansätzen der Plattformregulierung müssen Aufsichtsbehörden entweder schlagkräftiger auftreten – oder an der Kommunikation ihrer Erfolge arbeiten.
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Egypt, Iraq, and 12 Other Countries Elected to UN Human Rights Council
The United Nations General Assembly voted on Tuesday to elect 14 new members to the UN Human Rights Council, with Egypt and Iraq among those selected. The new members will serve three-year terms starting on January 1, 2026.
Egypt secured a spot from the African group with 173 votes, alongside Angola, Mauritius, and South Africa. For the Asia-Pacific group, Iraq was elected with 175 votes, joining India, Pakistan, and Vietnam.
Two Latin American and Caribbean countries-Chile and Ecuador- were also chosen, while Italy and the United Kingdom will represent Western European and other states. Estonia and Slovenia will take the two seats for Central and Eastern Europe.
The Human Rights Council, composed of 47 member states, is a key UN body dedicated to safeguarding human rights globally. It has the mandate to address human rights issues year-round and convenes its sessions in Geneva.
Elected by the UN General Assembly, the members are selected based on their contributions to promoting and protecting human rights, as well as their voluntary pledges and commitments.
Paukenschlag: Bürgergeld-Bescheide auch in 2025 nicht bestandskräftig
Die Bürgergeld-Bescheide der Jobcenter waren im Jahr 2024 nicht bestandskräftig, wir berichteten darüber hier.
In 2025 ging man davon aus, dass die Jobcenter ihre Rechtsbehelfsbelehrungen verbessern und anpassen. Aber die Rechtsbehelfsbelehrungen der Jobcenter leiden auch in 2025 unter erheblichen Mängeln, was dazu führt, dass die 1- Jahresfrist für Widersprüche gilt.
Bloßer Verweis auf Internetseite reicht nicht ausUnrichtige bzw. rechtswidrige Rechtsbehelfsbelehrungen der Jobcenter liegen vor bei bloßem Verweis auf eine Internetseite oder ein QR-Code, beide sind nicht geeignet, als eine wirksame Belehrung angesehen zu werden. Das gibt aktuell der Rechtsanwalt Lars Schulte-Bräucker bekannt.
Verwiesen wird auf das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG), Urteil vom 27.9.2023 – B 7 AS 10/22 R, wo es heißt: Zu einer zutreffenden Rechtsbehelfsbelehrung gehört die Belehrung über die bei Einlegung des Rechtsbehelfs zu beachtenden Formvorschriften. Die Rechtsbehelfsbelehrung muss grundsätzlich den Hinweis auf die Möglichkeit der Einlegung des Widerspruchs in elektronischer Form enthalten. Die elektronische Form ist eine gegenüber der schriftlichen Form selbstständige Formvariante und kein Unterfall der Schriftform. Die Angabe einer E-Mail-Adresse im Behördenbriefkopf stellt eine konkludente Zugangseröffnung dar.
Insofern ist nach dieser Entscheidung die verwandte Rechtsfolgenbelehrung unrichtig, weil sie über die zu beachtenden Formvorschriften bei Einlegung eines Widerspruchs überhaupt nicht belehrt sondern lediglich auf eine Internetseite oder einen QR-Code verwiesen wird, so ausdrücklich der Rechtsanwalt Lars Schulte Bräucker, welcher mir kürzlich in einem persönlichem Gespräch mitteilte, warum diese Belehrungen der Jobcenter grundsätzlich falsch sind.
Weiterhin führt RA L. Schulte Bräucker aus:
“Das BSG bestätigt seine in ständige Rechtsprechung von der verwaltungsgerichtlichen Rechtspraxis abweichende Auffassung, dass eine Rechtsbehelfsbelehrung auch über die Form des Rechtsbehelfs zu belehren hat. Sie soll dem Betroffenen aufzeigen, mit welchem Mittel er sich wo und bei wem innerhalb welcher Frist gegen eine Entscheidung wehren kann (sog. Wegweiserfunktion der Belehrung).
In der vorliegenden Entscheidung stellt das BSG klar, dass die elektronische Form nicht lediglich ein Unterfall der Schriftform ist. Beide Formvarianten stehen selbständig nebeneinander. Gerade auch mit Blick auf die Wegweiserfunktion reicht demnach der bloße Verweis auf eine Internetseite und ein beigefügter QR-Code dafür nicht aus.”
Anmerkung vom Sozialrechtsexperten Detlef Brock1. In Übereinstimmung mit der Meinung von RA Lars Schulte Bräucker bleibt fest zuhalten, dass der bloße Verweis auf eine Internetseite oder ein QR-Code nicht geeignet sind als eine wirksame Belehrung angesehen zu werden.
2. Man ist sich auch einig, dass die Fehler in den neuen Rechtsfolgenbelehrungen noch schlimmer sind als in 2024.
Was machen die Menschen mit SGB II Bezug, welche zwar ein Handy haben, aber keine Kamera? Die Gerichte freuen sich jetzt schon auf die Auseinandersetzungen mit den Behörden.
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Bürgergeld: Jobcenter dürfen nicht noch Unterlagen vom Partner verlangen – Urteil
Das Amtsgericht Hamburg-Harburg (Strafabteilung) urteilte gegen das Jobcenter team.arbeit.hamburg. Dieses hatte einem getrennt lebenden (Ehe-)Partner einer Antragstellerin einen Bußgeldbescheid zugeschickt, weil dieser sch weigerte, dem Jobcenter Unterlagen wie Verdienstbescheinigung und Arbeitsvertrag zu schicken.
Das Amtsgericht erklärt, der Betroffene sei nicht verpflichtet gewesen, der Behörde Unterlagen zu Vermögen und Einkommen zu liefern.
Wie war die Situation?Der Betroffene führt aus: “Ich war und bin weder Antragsteller von ALG II – Leistungen, noch hatte ich Leistungen begehrt. Im gegenständlichen Zeitraum war ich der getrennt lebende (Ehe-)Partner der Antragstellerin, mit getrennten Haushalten aufgrund besonderer sozialer Situation, getrennten Konten und getrenntem Wirtschaften. Alles wurde nachgewiesen.
Ich habe meinen 90-jährigen Vater im Alltag unterstützt, mit dem ich in einem gemeinsamen Haushalt gelebt habe, und meine getrennt lebende Partnerin hatte und hat ihren Wohnort in der Nähe der Grundschule ihrer Tochter.”
Getrennt lebend, trotzdem “Bedarfsgemeinschaft”Obwohl der Betroffene und seine Partnerin getrennt lebten, behandelte das Jobcenter sie als Bedarfsgemeinschaft. Dabei hatte nur die Partnerin Leistungen für sich und ihre Tochter (aus einer anderen Partnerschaft) beantragt.
Auskunftspflicht laut § 60 SGB IIDer Betroffene erklärt: “Laut § 60 SGB II bin ich als Dritter auskunftspflichtig – das ist auch in Ordnung. Das Jobcenter verlangte jedoch von mir die Einreichung folgender Unterlagen und Dokumente:
- meine Verdienstbescheinigungen
- meinen Arbeitsvertrag
- eine vollständig ausgefüllte Anlage EK (die eigentlich nur für Antragsteller vorgesehen ist)
- Rentenbescheide sowie
- lückenlose Kontoauszüge über den gesamten Zeitraum von meinem Konto bzw. dem Konto meines Vaters.”
Dabei wurde, so der Betroffene, sein Vater als Mitinhaber des entsprechenden Kontos vom Jobcenter nicht einmal darüber informiert, dass auch die Daten und Unterlagen des Vaters vom Sohn gefordert wurden.
Der Betroffene legt Widerspruch einDer Betroffene berichtet:
“Gegen die Einreichung dieser Unterlagen habe ich widersprochen, da dies schon Mitwirkungspflichten sind (…) und widersprach der Forderung. Das wurde vom Jobcenter nicht akzeptiert.”
Mitwirkungspflichten gelten nur für LeistungsberechtigteDer Betroffene erhält weder Leistungen nach dem SGB II (Bürgergeld), noch hatte er solche beantragt. Mitwirkungspflichten gelten beim Jobcenter aber nur für Leistungsberechtigte, die sich vertraglich bei der Behörde zu dieser Mitwirkung verpflichten – und nicht für Dritte.
Leistungen auf Null gesetztDer Antragstellerin wurden vom Jobcenter als Reaktion die Bürgergeld-Leistungen auf Null gesetzt. Die Begründung lautete, die Unterlagen seien nicht vollständig eingereicht worden, und damit hätte die Antragstellerin ihre Mitwirkungspflicht verletzt.
Die Antragstellerin legte dagegen Widerspruch ein, den das Jobcenter zurückwies. In der Folge klagte sie beim Sozialgericht Hamburg.
Bußgeldbescheid für den getrennt lebenden PartnerDer Partner der Antragstellerin informiert: “Bestärkt vom Sozialgericht Hamburg erließ das Jobcenter einen Bußgeldbescheid gegen mich in Höhe von 848,75 €, mit der Begründung, dass ich die angeforderten Unterlagen nicht vollständig eingereicht hätte. Ohne den Erlass meines Widerspruchbescheides abzuwarten, leitete das Jobcenter ein Strafverfahren gegen mich beim Amtsgericht Hamburg-Harburg ein.”
Das Gericht erklärt das Handeln des Jobcenters für rechtswidrigVor dem Amtsgericht lief es indessen nicht so, wie das Jobcenter vermutlich gedacht hatte. Das Gericht stellte das Verfahren gegen den Partner der Antragstellerin ein und erklärte den Bußgeldbescheid des Jobcenters für ungültig.
Denn, so das Gericht, das Verlangen des Jobcenters, dass Dritte Unterlagen über ihr Einkommen und Vermögen der Behörde einreichen, sei rechtswidrig.
Jobcenter muss Widerspruch stattgebenDer Betroffene erklärt: “Daraufhin hat das Jobcenter schließlich den Widerspruchbescheid erlassen und diesem (zwangsläufig) stattgeben müssen – “es wurde nach eigenem Ermessen entschieden.”
Jobcenter handelt weiterhin rechtswidrigTrotz eindeutiger Klarstellung des Gerichtes bleibt das Jobcenter jedoch bei seiner rechtswidrigen Forderung. Der Betroffene erläutert: “Das ändert jedoch nichts an der Tatsache, dass das Jobcenter weiterhin rechtswidrig handelt und von mir die Einreichung meiner vollständigen Unterlagen verlangt – obwohl ich keine ALG II – Leistungen erhalte und keine beantragt habe.”
Jobcenter verletzt das Grundrecht auf informationelle SelbstbestimmungDer Betroffene sieht sich vom Jobcenter in seinem Grundrecht angegriffen: “Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung wurde und wird in meinem Fall völlig missachtet.”
Übergriffe des Jobcenters auf unbeteiligte DritteDer getrennt lebende (Ehe-) Partner steht in einem Rechtsverhältnis zur Antragstellerin. Bereits bei ihm war das Einfordern persönlicher Dokumente übergriffig. Das Jobcenter attackierte jedoch zusätzlich die Grundrechte eines gänzlich Unbeteiligten – des Vaters.
Der Partner der Antragstellerin erörtert: “Hinzu kommt, dass mein Vater mit der Antragstellerin in keinem rechtlichen Verhältnis steht, was die Forderung zur Einreichung der Daten und Unterlagen meines Vaters gerechtfertigt hätte. Zudem ist alles über seinen Kopf hinweg geschehen.”
Jobcenter bestraft Leistungsberechtigte, trotz deren MitwirkungDer Betroffene zeigt darüber hinaus, wie das Jobcenter einen Rundumschlag an Übergriffen verübt: “Sanktioniert wurde und werde nicht nur ich, sondern auch die Antragstellerin mit der Nullfestsetzung ihrer Leistungen und der Leistungen ihrer Tochter, trotz Nachkommens ihrer Mitwirkungspflicht.” Mit anderen Worten: Das Jobcenter bestraft die unschuldige Antragstellerin – für das rechtswidrige Handeln des Jobcenters.
Auskunftspflicht des Partners – keine Pflicht zur Ausfüllung der Anlage WEP oder zur Vorlage von Einkommensnachweisen1. Aus § 60 Abs 4 S 1 Nr 1 SGB 2 ergibt sich keine Grundlage dafür, Auskünfte von dem Partner des Antragstellers oder Leistungsberechtigten abzuverlangen, die in keinem Zusammenhang zu seinem Einkommen oder Vermögen stehen ( Meyerhoff in jurisPK-SGB II, 3. Aufl. 2012, § 60 Rn. 37 ff.).
Deshalb kann von dem Partner nicht verlangt werden, den Vordruck für die Anlage WEP zum Leistungsantrag auszufüllen und beim Jobcenter einzureichen ( (vgl. BSG, Urteil vom 24. Februar 2011- B 14 AS 87/09 R – ).
2. § 60 Abs 4 S 1 SGB 2 ermächtigt nicht zur Abforderung von Unterlagen (wie Belegen über die Höhe der Einkünfte), sondern nur zur Einholung von Auskünften durch den Partner.
3. Auskunftsverlangen sind in der Regel als einheitliche Verwaltungsakte anzusehen, bei denen eine Teilrechtswidrigkeit ausscheidet. Somit scheidet in der Regel auch eine geltungserhaltende Reduktion aus, wenn zum Teil Auskünfte oder Handlung ohne gesetzliche Grundlage verlangt werden.
4. Aus den Absätzen 2 und 4 des § 60 SGB II ergeben sich unterschiedliche Auswirkungen auf den konkreten Umfang der von dem Träger benötigten und vom Auskunftspflichtigen zu leistenden Auskünfte.
So kann das Jobcenter im Rahmen unterhaltsrechtlicher Beziehungen die Vorlage von Belegen über die Höhe der Einkünfte fordern (§ 60 Abs 2 Satz 3 SGB II iVm § 1605 Abs 1 Satz 2 BGB).
Gegenüber einem Partner, der selbst keine Leistungen beantragt, kann dagegen nach dem insoweit klaren Wortlaut des § 60 Abs 4 Satz 1 Nr 1 SGB II nur die Erteilung von Auskünften verlangt werden ( BSG, Urteil vom 24. Februar 2011- B 14 AS 87/09 R – Rz. 19 )
Rechtstipp dazu vom Sozialrechtsexperten Detlef Brock1. LSG BW – L 7 AS 3613/15 –
Zu den Mitwirkungspflichten nach § 60 Abs 1 SGB I gehören uU auch Auskünfte bzw Angaben, die einen Dritten betreffen, soweit dies für die Gewährung von Leistungen von Bedeutung ist.
Diese Pflicht geht jedoch nicht dahin, Beweismittel von dem Partner oder sonstigen Dritten zu verschaffen.
2. LSG Sachsen – Anhalt – L 4 AS 798/12 –
1. Die Auskunft des Unterhaltspflichtigen ist auch nicht erforderlich iS des § 60 Abs 2 SGB 2, wenn der Unterhaltsanspruch durch einen familiengerichtlichen Vergleich bereits rechtskräftig tituliert ist.
2. Die Eingriffsnorm des § 60 Abs 2 SGB 2 ist einer erweiternden Auslegung schon aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht zugänglich.
3. Erhält ein Unterhaltsberechtigter keine SGB 2-Leistungen, besteht kein Auskunftsanspruch des SGB 2-Trägers gegen den Unterhaltspflichtigen nach § 60 Abs 2 SGB 2.
4. Benutzt der SGB 2-Leistungsträger zur Umsetzung seines Auskunftsbegehrens vorformulierte Fragebögen, dürfen sich die Fragen nur auf die Person des Unterhaltspflichtigen beziehen.
Fragen zu Dritten (zB Einkommen des Partners) sind unzulässig und müssen nicht beantwortet werden.
Wegen des Eingriffs in die informationelle Selbstbestimmung bleibt für eine sog geltungserhaltene Reduktion bei unzulässigen Fragen in der Regel kein Raum.
Praxisbeispiel: Unzulässige Unterlagenforderung des JobcentersFrau Müller, alleinerziehend und Bürgergeldempfängerin, lebt seit einigen Monaten mit ihrem Lebenspartner Herrn Schmidt in einer gemeinsamen Wohnung. Das Jobcenter vermutet eine Bedarfsgemeinschaft und fordert Frau Müller auf, Einkommens- und Vermögensnachweise von Herrn Schmidt vorzulegen. Herr Schmidt, der selbst berufstätig ist und kein Bürgergeld bezieht, weigert sich, diese sensiblen Daten preiszugeben, da er nicht möchte, dass das Jobcenter Zugriff auf seine privaten Unterlagen hat.
Daraufhin droht das Jobcenter, Frau Müllers Bürgergeldanspruch zu kürzen, wenn die geforderten Dokumente nicht eingereicht werden. Frau Müller ist verzweifelt und wendet sich an eine Sozialberatungsstelle. Dort wird sie darauf hingewiesen, dass ein aktuelles Urteil des Sozialgerichts (z. B. das in dem Artikel beschriebene) klarstellt, dass Jobcenter nicht berechtigt sind, Unterlagen von nicht-leistungsberechtigten Partnern einzufordern, wenn keine hinreichenden Anhaltspunkte für eine tatsächliche Bedarfsgemeinschaft vorliegen.
Frau Müller legt das Urteil dem Jobcenter vor und argumentiert, dass die Lebensgemeinschaft mit Herrn Schmidt nicht automatisch eine finanzielle Unterstützungspflicht begründet. Nach einiger Korrespondenz akzeptiert das Jobcenter schließlich ihre Argumentation und verzichtet auf die unzulässige Forderung. Frau Müller erhält weiterhin ihr Bürgergeld in voller Höhe, ohne dass Herr Schmidt seine privaten Unterlagen einreichen musste.
Das Beispiel zeigt, wie wichtig es ist, sich gegen unrechtmäßige Forderungen des Jobcenters zu wehren. Betroffene sollten bei Unsicherheiten rechtlichen Rat einholen oder sich an eine Sozialberatungsstelle wenden, um ihre Rechte durchzusetzen.
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Warum hat Russlands Geheimdienst russische Oppositionelle zur Terrororganisation erklärt?
ASEAN Foreign Ministers: Gaza Ceasefire Key Step Towards Peace
Foreign Ministers of the Association of Southeast Asian Nations (ASEAN) highlighted the Gaza ceasefire agreement, based on a plan proposed by U.S. President Donald Trump, as an essential step towards achieving a lasting end to hostilities in the region.
In a statement published by BERNAMA, the foreign ministers emphasized that this development is a crucial step towards ending further suffering, loss of life, and forced displacement, while stressing the need to deliver aid to Gaza.
The statement welcomed the agreement as a step towards guaranteeing the release of all hostages and detainees, enabling the complete withdrawal of Israeli forces, and supporting the reconstruction of Gaza.
They called upon the international community to seize this momentum and resume the peace process based on a two-state solution, in accordance with international law and relevant resolutions of the UN Security Council and General Assembly.
The Gaza ceasefire agreement came into force last Friday after two years of Israeli destructive war, during which more than 67,000 Palestinians were killed and approximately 170,000 others, mostly women and children, were injured.
SARC in Daraa Discusses Enhancing Shelter Services with International Delegations
The Syrian Arab Red Crescent (SARC) branch in Daraa discussed on Tuesday with delegations from the International Federation of Red Cross and Red Crescent Societies (IFRC) and the European Commission for Humanitarian Aid ways to enhance services provided to residents of temporary shelters. The meeting came within the framework of efforts to strengthen humanitarian cooperation and improve response mechanisms for families arriving from Sweida Province.
Head of the Daraa branch Ahmad al-Masalmeh said during the meeting that SARC teams continue to deliver a range of humanitarian services, including relief materials, food and hygiene kits, first aid, community health programs, mine-risk education, physiotherapy, and assistance for persons with disabilities. He stressed the importance of additional support to meet essential needs and ease the suffering of families until they can return to their homes in dignity.
The visiting delegations also toured the Rural Revival Center in Ghasm, eastern Daraa countryside, which hosts around 100 displaced families from Sweida, and met with the SARC Disaster Management Unit near Namir Bridge to review coordination and field response activities.
The Daraa branch of the Syrian Arab Red Crescent continues to implement a comprehensive plan to provide essential services to those arriving from Sweida and Daraa Provinces as part of life-saving humanitarian efforts.
The International Federation of Red Cross and Red Crescent Societies is the world’s largest humanitarian network, supporting national societies in more than 191 countries through over 16 million volunteers working for the good of humanity.
Warum die russische Armee so langsam vorankommt
CBS Governor: New Banknotes to Feature Raised Printing for Visually Impaired
Governor of the Central Bank of Syria (CBS), Abdulkader al-Husrieh, stated on Wednesday that new banknotes will feature raised printing to meet the needs of visually impaired people.
In a Facebook post, al-Husrieh said: “In a long-awaited humanitarian step, we have decided to include a raised printing feature in the new Syrian banknotes, allowing visually impaired people to easily and independently distinguish currency denominations.”
The bank’s governor explained that he had contacted Minister of Social Affairs and Labor Hind Kabawat, who informed him of requests from people with visual impairments to include Braille on the new currency. He confirmed that this request was legitimate and expressed a genuine need that could not be ignored.
A week ago, al-Husrieh announced that CBS will introduce a new series of banknotes in six denominations, featuring no images or symbols, as part of efforts to modernize the national currency and improve transparency.
Defense Minister Inspects Military Recruitment Center in Damascus Province
Defense Minister Maj. Gen. Murhaf Abu Qasra visited a military recruitment center in Damascus Province on Tuesday to review the volunteer intake process, the Ministry of Defense reported.
According to a statement on the ministry’s Telegram channel, Abu Qasra inspected the center’s workflow and emphasized that opening recruitment for volunteers represents a crucial step toward building a national army dedicated to defending the country and its sovereignty.
The Defense Ministry has recently opened recruitment centers in several provinces, which have seen an increasing turnout of young people willing to join the armed forces.
Trump greift knallhart durch: Visa von Anti-Kirk-Hetzern werden widerrufen – ZDF-Filmemacher Mario Sixt auch dabei
Endlich! Einen der extremsten und aus meiner Sicht widerlichsten Spalter unter der deutschen Sonne, Mario Sixtus, tätig als Regisseur, Publizist und “Journalist” (er schimpft sich tatsächlich so) und seit vielen Jahren vor allem für den zwangsfinanzierte Staatspropaganda-Kanal ZDF als Moderator, Dokumentarfilmer und Filmemacher aktiv, hat nun seine widerliche menschenverachtende Hetze eingeholt: Ihm wurde vom US […]
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15 Airlines Resume Flights at Damascus International Airport
Damascus International Airport saw a significant increase in air traffic activity during September, with 15 airlines resuming operations to and from the airport, aviation officials reported.
According to the Syrian Civil Aviation Authority’s recent report, cargo throughput in September reached 82,986 tons in exports and 34,039 tons in imports. This growing volume reflects ongoing efforts to rejuvenate Syria’s aviation sector and enhance its connectivity with global markets, according to the Authority.
Currently, 15 airlines are operating at the airport, including local Syrian carriers and international airlines from the UAE, Saudi Arabia, Turkey, Qatar, Jordan, Kuwait, and Romania.
This diverse range of airlines reflects Syria’s efforts to rebuild its air transport sector and strengthen international connectivity. These carriers play a pivotal role in bolstering both commercial and humanitarian operations, enhancing Syria’s position within the broader regional and global air network.
By partnering with international carriers, Syria aims to solidify its standing in global aviation, providing both passenger services and vital logistical support for the region.
Japans Misserfolge im Bereich grüne Energie sollten den USA als Warnung dienen: Nicht auf die Klimapolitik hereinfallen!
Yoshihiro Muronaka
Im August 2025 berichteten japanische Medien, dass Mitsubishi Corporation sich darauf vorbereitete, sich aus drei Offshore-Windprojekten vor den Küsten der Präfekturen Chiba und Akita zurückzuziehen. Im Jahr 2021 hatte Mitsubishi diese Standorte mit bemerkenswert niedrigen Geboten von 8 bis 11 Cent/Kilowattstunde (kWh) gewonnen, was als Beweis für die Stärke japanischer Unternehmen und Japans Ambitionen im Bereich der erneuerbaren Energien gefeiert wurde.
Die Realität sah jedoch anders aus. Die Kosten für Stahl, Turbinen und Logistik stiegen sprunghaft. Der Yen schwächte sich ab, die Zinssätze stiegen und es kam zu Verzögerungen bei den Zertifizierungsprozessen. Bis 2025 hatte Mitsubishi bereits Wertminderungsverluste in Höhe von über 350 Millionen US-Dollar verbucht, und bei einer Fortsetzung der Projekte wären weitere Verluste zu erwarten gewesen. Der Rückzug ist nicht nur ein unternehmerischer Misserfolg, sondern offenbart auch offensichtliche Widersprüche in der japanischen Energiepolitik.
Auf der anderen Seite des Atlantiks sahen sich Offshore-Anlagen ähnlichen Schwierigkeiten gegenüber. An der Ostküste der USA stornierte Ørsted zwei Großprojekte in New Jersey und musste Verluste in Milliardenhöhe hinnehmen. BP und Equinor kündigten Verträge in New York, nachdem die Kosten um 40 % über die Schätzungen gestiegen waren. In einigen Fällen entschieden sich Unternehmen dafür, hohe Strafen zu zahlen, anstatt sich auf verlustreiche Unternehmungen einzulassen.
Auch Europa, der Pionier der Offshore-Windenergie, ist ins Straucheln geraten. In Großbritannien hat Vattenfall sein Projekt Norfolk Boreas aufgrund einer Kostensteigerung von 40 % eingestellt. Selbst Dänemark, das oft als Vorreiter gefeiert wird, hat neue Ausschreibungen verschoben.
Die Marktsignale in diesen Regionen waren eindeutig: Wenn die Wirtschaftlichkeit nicht gegeben ist, werden Projekte zurückgefahren oder gestrichen. Japan hingegen behandelt die Offshore-Windenergie weiterhin als zentralen Pfeiler seiner Roadmap für 2040 und strebt eine Kapazität von 45 Gigawatt an. Woher kommt dieser Unterschied?
Sobald ein Projekt als nationales Projekt ausgewiesen ist, lassen sich politische Entscheidungen in Japan nur schwer rückgängig machen. Die Offshore-Windenergie ist mit drei Zielen gleichzeitig verbunden: Dekarbonisierung, Energiesicherheit und industrielle Wiederbelebung. Milliarden an Subventionen aus dem Green Innovation Fund sind bereits zugesagt, während lokale Regierungen und Industrien Verträge und Arbeitsplätze erwarten.
Tatsächlich ist die Offshore-Windenergie zu einer neuen Art von öffentlichem Bauprojekt geworden. Häfen, Bauunternehmen, Schwerindustrie und Handelshäuser profitieren alle von der staatlichen Unterstützung. Für Politiker bedeutet dies regionale Entwicklung, für Bürokraten sichtbare Fortschritte. Unter diesen Umständen wird der Rückzug von Unternehmen als vorübergehender Rückschlag betrachtet und führt zu keiner Überprüfung der Politik.
Die Debatte über Energiekosten konzentriert sich oft auf die Stromgestehungskosten (Levelized Cost of Electricity, LCOE), die sich eng auf die Kosten für die Erzeugung einer Kilowattstunde Strom beschränken. Diese Kennzahl erfasst jedoch nicht die umfassenderen wirtschaftlichen Realitäten, die in den Gesamtstromkosten (Full Cost of Electricity, FCOE) zum Ausdruck kommen. Die FCOE bieten eine umfassendere Bewertung, da sie zusätzliche Faktoren wie die Kosten für die Notstromversorgung durch fossile oder nukleare Kraftwerke zur Überbrückung der Unterbrechungen bei erneuerbaren Energiequellen, die Kosten für den Ausbau des Stromnetzes und Ausgleichsdienste zur Aufrechterhaltung der Stabilität sowie Subventionen, Prämien und öffentliche Förderprogramme berücksichtigen, die häufig bestimmte Energietechnologien unterstützen. Darüber hinaus berücksichtigt die FCOE die langfristigen Kosten für Stilllegung, Recycling und Umweltsanierung und gewährleistet so eine genauere Darstellung der tatsächlichen wirtschaftlichen und ökologischen Auswirkungen der Stromerzeugung.
Wenn diese berücksichtigt werden, können die Kosten für Offshore-Windenergie das Zwei- bis Dreifache der LCOE betragen.
Die LCOE von Offshore-Windenergie liegen bei etwa 12–16 ¢/kWh, aber wenn man die Gesamtkosten für Strom (FCOE) berücksichtigt, steigen sie auf 20–30 ¢/kWh. Kernkraft und Gas bleiben mit etwa 12–14 ¢/kWh bzw. 10–12 ¢/kWh deutlich niedriger.
Studien der OECD bestätigen, dass mit dem Anstieg des Anteils erneuerbarer Energien wie Wind- und Solarenergie von 10 % auf 30 % im Stromnetz die FCOE stark steigt. Japan hebt jedoch die sinkenden LCOE hervor und spielt die FCOE herunter, wodurch eine Illusion von Wettbewerbsfähigkeit entsteht.
Da Projekte mit festem Fundament mit Schwierigkeiten zu kämpfen haben, fördern japanische Politiker zunehmend schwimmende Offshore-Windkraftanlagen als einzigartigen Vorteil. Sie argumentieren, dass die tiefen Küstengewässer Japans für schwimmende Turbinen besser geeignet sind.
Weltweit befindet sich die schwimmende Windenergie jedoch noch in der Entwicklungsphase. Norwegens Hywind Scotland und Frankreichs Provence Grand Large liefern wertvolle Daten, aber ihre Kosten sind nach wie vor weitaus höher als bei Projekten mit festem Untergrund. Die wirtschaftliche Rentabilität ist noch nicht erwiesen. Auf schwimmende Windkraftanlagen als „Game-Changer“ zu setzen, birgt die Gefahr, den gleichen Fehler zu wiederholen: politische Begeisterung ohne wirtschaftliche Grundlage.
Die Erfahrungen Japans mit Offshore-Windenergie betreffen nicht nur Japan. Sie veranschaulichen, wie Energiepolitik überall in politische Trägheit, selektive Kostenberichterstattung, technologischen Optimismus und festgefahrene Interessen abgleiten kann.
Die Lehre daraus ist klar. Politische Entscheidungsträger sollten immer die Gesamtkosten bewerten und nicht nur Teilzahlen. Sie sollten Marktsignale beachten und ihre Politik entsprechend anpassen. Vor allem sollten sie vermeiden, Energiepolitik, die auf unbewährten Technologien basiert, zu politischer Klientelpolitik werden zu lassen.
Der Rückzug von Mitsubishi zeigt, dass selbst Giganten fehlerhafte politische Rahmenbedingungen nicht überwinden können. Wenn Japan mit seiner beeindruckenden industriellen Basis Schwierigkeiten hat, Offshore-Windenergie rentabel zu machen, sollten andere aufmerksam werden.
Japans Rückschlag bei der Offshore-Windenergie ist mehr als nur ein innenpolitisches Problem. Er ist eine globale Mahnung vor den Gefahren, die entstehen, wenn man die Gesamtkosten ignoriert und an Illusionen festhält. Ehrgeizige Ziele und politische Trägheit können die Realität verschleiern, aber die Wirtschaftlichkeit wird sich immer wieder durchsetzen.
Für politische Entscheidungsträger weltweit sollte Japans Fall nicht als Blamage angesehen werden, sondern als Warnung und Chance: Energiewenden müssen sich an Fakten orientieren wenn sie nachhaltig sein sollen, und nicht an Hoffnungen.
This commentary was first published by The Western Journal on October 6, 2025.
Yoshihiro Muronaka has extensive experience in energy and technology sectors, including R&D projects commissioned by Japan’s national research agency and others. He is a Professional Engineer (Japan) in environmental systems and a member of the CO2 Coalition. He has a master’s in chemical engineering from Osaka University and studied at Massachusetts Institute of Technology.
Übersetzt von Christian Freuer für das EIKE
Der Beitrag Japans Misserfolge im Bereich grüne Energie sollten den USA als Warnung dienen: Nicht auf die Klimapolitik hereinfallen! erschien zuerst auf EIKE - Europäisches Institut für Klima & Energie.
Konferenz in Berlin: Mut zur Wahrheit
Für den 8. November lädt das Berliner Online-Medium Gegenwind unter dem Titel „Mut zur Wahrheit“ in die Räumlichkeiten des Kreuzberger bUm. In mehreren Diskussionsveranstaltung soll der Spielraum vermessen werden, der kritischem Journalismus in einer Zeit zunehmender kriegerischer Auseinandersetzungen noch bleibt. Die Podien sind dabei besetzt mit Pressevertreter:innen, die aus eigener Erfahrung berichten können, wie hart dieser Job mittlerweile geworden ist. „Wir wollen ins öffentliche Bewusstsein rücken, wie gefährlich es mittlerweile geworden ist, die Wahrheit zu filmen, zu schreiben oder zu sagen“, sagt Andrej Vogelhut, Redakteur bei Gegenwind und einer der Organisatoren der Konferenz, im Interview mit ANF Deutsch. Dabei sei es gerade jetzt wichtiger denn je, dass kritischer Journalismus die Gesellschaft aufḱläre. „Wir gehen offenbar auf immer mehr und immer größere Kriege zu. Da ist es eigentlich die Pflicht der Presse, gegenzusteuern.“
Kurdischer Journalist Nedim Türfent als Redner angekündigt
Wo es um die Beschränkung von Presse- und Meinungsfreiheit geht, muss auch über Kurdistan und die Türkei gesprochen werden. Die Türkei belegt in den internationalen Ranglisten zur Pressefreiheit regelmäßig Plätze ganz am Ende der Liste. Sie gehört zu den Ländern mit den meisten inhaftierten Journalist:innen, darunter ausnehmend viele Kurd:innen. Einer von ihnen, der selbst wegen seiner journalistischen Tätigkeit inhaftiert war und gefoltert wurde, ist Nedim Türfent. Er wird am 8. November auf dem Podium unter dem Titel „Haft, Folter, Zensur – Erdogans Angriff auf kurdische Journalist:innen“ sprechen. Türfent, geboren im nordkurdischen Gever (tr. Yüksekova), arbeitete für die Nachrichtenagentur Dicle (DIHA). 2016 wurde DIHA per Notstandsverordnung verboten, im selben Jahr wurde Türfent unter diversen Vorwänden festgenommen und später zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt.
Palästinensische Reporter:innen berichten über Erfahrungen
Seine Geschichte ist aber kein Einzelfall. Hunderte kurdische Journalist:innen sahen sich in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten mit Todesdrohungen, Folter, Übergriffen und Haft konfrontiert. Immer wieder tötete der türkische Staat auch Medienschaffende im Rahmen seiner vermeintlichen „Anti-Terror-Operationen“.
Darin ähnelt die Situation in Kurdistan der in Palästina. Auch hier findet seit geraumer Zeit, lange vor dem 7. Oktober 2023, die Verfolgung und systematische Ermordung von Journalist:innen statt. Im Rahmen des aktuellen Angriffs auf Gaza eskalierte die israelische Besatzungsarmee die Gewalt gegen Pressevertreter:innen in einem kaum je gesehenen Ausmaß. Allein in den vergangenen zwei Jahren ermordete Israel mehr als 200 Journalist:innen. In Berlin werden am 8. Nobember gleich zwei Reporter:innen mit eingehender Erfahrung aus dem Kriegsgebiet in Palästina sprechen: Ahmad al-Bazz und Faten Elwan. Letztere wurde im Rahmen ihrer Berichterstattung selbst zwei Mal angeschossen.
Ziel der Herrschenden: Kritische Stimmen zum Schweigen bringen
„Wir wollen mit der Konferenz zeigen, wie sehr sich die Erfahrungen von Journalist:innen gleichen, wenn sie sich nicht Staat und Kapital unterordnen. Sie werden verfolgt, zensiert, oft auch getötet“, beschreibt Andrej Vogelhut den Zweck der Konferenz. „Das Ausmaß unterscheidet sich. Aber das Ziel der Herrschenden ist überall dasselbe: Die kritischen Stimmen sollen zum Schweigen gebracht werden.“ Das sei auch in Deutschland nicht anders. Ein Panel mit junge-Welt-Chefredakteur Nick Brauns und dem Red-Media-Gründer Hüseyin Doğru hat die Situation von linken Journalist:innen hierzulande zum Gegenstand. Insbesondere der Fall von Doğru zeigt, wie rabiat auch deutsche und europäische Behörden gegen alternative Medien vorgehen. Doğru, selbst Kommunist und Antiimperialist, wurde von der EU als „russischer Agent“ sanktioniert – ohne Beweise und ohne Prozess. Die Konten des Familienvaters wurden eingefroren und sein Unternehmen in den Ruin getrieben. Sich juristisch gegen die Anschuldigungen zu wehren dauert Jahre – und kostet Unsummen.
Zeichen gegen „Haus- und Hofschreiberlinge“ setzen
„Was uns auffällt“, sagt Gegenwind-Redakteur Vogelhut, „ist, dass sich auch relativ wenige Journalist:innen in Deutschland für ihre Kolleginnen und Kollegen einsetzen. Weder für die in Gaza getöteten, noch für die in Deutschland sanktionierten oder durch Polizei, Verfassungsschutz und Co. schikanierten. Es scheint die meisten Haus- und Hofschreiberlinge der großen Medien nicht zu interessieren, was mit der Pressefreiheit jenseits ihrer eigenen Gehaltsklasse passiert.“ Gegen diesen braven, harmlosen Journalismus wolle man ein Zeichen setzen. „Die wahren Journalisten sind nicht die, die bei Springer gut bezahlt vom Schreibtisch aus Meldungen abschreiben. Der Journalismus, der den Namen verdient, wird heute in Kurdistan eingesperrt und gefoltert, in Deutschland zensiert und sanktioniert und in Palästina kaltblütig ermordet.“
Die Konferenz findet am 8. November 2025 ab 9:30 Uhr im bUm Kreuzberg (Paul-Lincke-Ufer 21, 10999 Berlin) statt. Ticketvorverkauf: https://gegenwind.news/konferenz/
https://deutsch.anf-news.com/pressefreiheit/kurdischer-journalist-serkan-demirel-schildert-abschiebevorgang-in-deutschland-47407 https://deutsch.anf-news.com/pressefreiheit/ihd-repression-gegen-medien-ist-zur-normalitat-geworden-47251 https://deutsch.anf-news.com/pressefreiheit/bericht-Uber-1-2-millionen-websites-in-der-turkei-gesperrt-47781 https://deutsch.anf-news.com/pressefreiheit/journalist-egid-roj-bei-drohnenangriff-getotet-45314 https://deutsch.anf-news.com/pressefreiheit/ermittlungen-gegen-journalistin-nach-enthullungsbericht-uber-zwangsprostitution-48020
Karaca: Kurdische Rechte müssen gesetzlich verankert werden
Angesichts des seit Monaten in der Türkei laufenden „Prozesses für Frieden und eine demokratische Gesellschaft“ hat die EMEP-Abgeordnete Sevda Karaca konkrete gesetzliche Schritte zur Lösung der kurdischen Frage gefordert. „Der Staat muss handeln – und zwar nicht irgendwann, sondern jetzt“, sagte Karaca mit Blick auf politische Blockaden.
Die kurdische Bevölkerung habe über Jahre hinweg legitime Forderungen erhoben, so Karaca. Diese müssten nun „nicht symbolisch, sondern gesetzlich abgesichert“ werden, sagte sie im Hinblick auf die im Parlament eingerichtete Kommission, die gesetzliche Rahmenbedingungen für eine politische Lösung der kurdischen Frage vorbereiten soll. Zu den wichtigsten Punkten zählte Karaca die Freilassung gewählter kurdischer Mandatsträger:innen, ein Ende der Zwangsverwaltung von Kommunen sowie die Anerkennung des Rechts auf Muttersprache.
„Gesellschaftlicher Prozess, keine Verhandlung der Eliten“
Karaca warnte davor, den angestoßenen Prozess auf die Interessen von Machteliten oder wirtschaftlichen Akteuren zu verengen. Der „Aufruf für Frieden und demokratische Gesellschaft“ des kurdischen Repräsentanten Abdullah Öcalan vom 27. Februar habe breite Diskussionen ausgelöst und Hoffnungen auf eine friedliche Lösung neu belebt – doch bisher sei von staatlicher Seite keine substanzielle Reaktion erfolgt.
„Wir sehen, dass sich gesellschaftlich ein neues Fenster geöffnet hat. Doch die politische Verantwortung dafür darf nicht verdrängt werden“, sagte Karaca. Ihre Partei, die Partei für Arbeit, habe sich in ihrem Programm stets für eine Lösung auf Grundlage gleicher Rechte und des Selbstbestimmungsrechts der Völker ausgesprochen.
Drei Forderungen als Ausgangspunkt
Karaca sieht drei konkrete Schritte als unverzichtbaren Ausgangspunkt für jede weitere Öffnung: die Freilassung aller inhaftierten kurdischen Abgeordneten und Bürgermeister:innen, das Ende der Praxis der Treuhänder, also der staatlichen Absetzung gewählter Lokalpolitiker:innen, und die rechtliche Anerkennung des Kurdischen als öffentliche Sprache – einschließlich muttersprachlicher Dienstleistungen. „Diese Forderungen sind nicht radikal. Sie sind realistisch und selbst unter den derzeitigen Machtverhältnissen möglich“, betonte Karaca. Es sei höchste Zeit, den „Status quo der Verweigerung“ zu durchbrechen.
Kritik an Isolation Öcalans
Die Abgeordnete äußerte zudem scharfe Kritik an der anhaltenden Isolation Öcalans auf der türkischen Gefängnisinsel Imrali. „Der Staat weiß, dass Öcalan eine zentrale Rolle in diesem Prozess spielt – dennoch wird jede Form von Kommunikation blockiert.“ Die Isolation verhindere einen offenen Dialog und schade der Glaubwürdigkeit des Prozesses.
Gemeinsamer Kampf für Frieden
Karaca forderte zum Schluss den Aufbau einer breiten, demokratischen Friedensbewegung. „Die Forderungen der Kurdinnen und Kurden – nach Frieden, Gleichheit und Sprache – sind auch die Forderungen der Werktätigen im ganzen Land.“ Die EMEP werde weiter daran arbeiten, eine gemeinsame gesellschaftliche Basis für eine demokratische Lösung zu schaffen, betonte sie.
https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/dem-vorsitzender-bakirhan-fordert-parlament-zu-friedensoffensive-auf-48376 https://deutsch.anf-news.com/hintergrund/das-problem-ist-politisch-die-losung-ebenfalls-48354 https://deutsch.anf-news.com/hintergrund/prof-lemkow-ohne-freilassung-Ocalans-kann-es-keinen-gerechten-friedensprozess-geben-48369