«Der Staat ist eine Institution, die von Banden geführt wird, die aus Mördern, Plünderern und Dieben besteht, umgeben von willfährigen Handlangern, Propagandisten, Speichelleckern, Gaunern, Lügnern, Clowns, Scharlatanen, Blendern und nützlichen Idioten - eine Institution, die alles verdreckt und verdunkelt, was sie berührt.» (– Prof. Hans-Hermann Hoppe).
Externe Ticker
Experten zufolge lassen nur 5 % der Nutzer des „günstigeren Batterieprogramms“ diese in einem virtuellen Kraftwerk (aus-) nutzen
Von Jo Nova
Da ist der Plan mit großen Backup-Batterien
Es sieht so aus, als würden die Verbraucher das australische Stromnetz nicht retten, indem sie Tausende für Batterien ausgeben, die sich die Regierung nicht leisten kann.
Leider hat die Regierung es wieder einmal vermasselt. Sie bzw. wir mit unseren Steuern, subventionieren Solarmodule und Heimbatterien und hoffen, dass die Kunden Tausende dafür bezahlen, eine Batterie in ihrer Garage zu installieren, damit die Netzbetreiber sie zur Essenszeit nutzen können, um wilde Preisspitzen und Stromausfälle zu verhindern.
Dean Spaccavento ist Mitgründer und CEO von Reposit Power, einem Anbieter von Controllern für die Verbindung von Batterien mit Solarmodulen. Er sagt, dass sich kaum ein Hausbesitzer für Virtual Power Plans (VPP) entscheidet, bei denen er seine Batterie zur Verfügung stellt, um das Netz zu stabilisieren. Die Leute misstrauen den Betreibern, und selbst wenn sie es täten, wären die meisten Batterien auf dem Markt ohnehin nicht für den Einsatz in einem VPP geeignet. Sie sind nicht zweckdienlich. Die Regierung, so Spaccavento, sei davon ausgegangen, man könne eine Batterie einfach anschließen, aber dem sei nicht so. „Die Definition der Regierung, was als ‚VPP-fähig‘ gilt, ist bedeutungslos“, sagt er, daher könnten alle Hersteller behaupten, ihre Batterie sei ‚VPP-fähig‘, obwohl sie es nicht sei.
Nur 4 bis 5 %!
„Eine kolossal verpasste Chance“
Reposit-CEO kritisiert bundesweites Programm für günstigere Heimbatterien
„Nach den uns vorliegenden Daten werden nicht mehr als 4 oder 5 % dieser Batterien jemals an einem VPP [virtuellen Kraftwerk] teilnehmen“, sagt er in der neuesten Folge des wöchentlichen Podcasts „SwitchedOn Australia“ von Renew Economy.
… Er argumentiert, dass die Art und Weise, wie die Bundesregierung das Programm konzipiert und verwaltet hat, dazu führt, dass trotz der Milliardenausgaben an öffentlichen Geldern nur ein Bruchteil der neuen Batterien jemals zur Unterstützung des Stromnetzes beitragen wird.
„Das ist einfach eine verpasste Chance. In den letzten drei Monaten wurden wahrscheinlich 1,2 bis 1,3 Gigawattstunden an Heimbatterien installiert, und 4 % – 40 bis 50 Megawattstunden davon – werden tatsächlich zur Umstellung unseres Stromnetzes von einem Kohle- und Gasnetz auf ein Netz mit Solar- und Batteriespeichern beitragen.“
Erstens, erklärt er, trauen die Leute der Idee des VPP (Virtual Power Plant) einfach nicht.
„Die erste Hürde, sagt er, „ist Vertrauen“
„Die Leute mögen die VPP-Sache nicht, weil sie sagen: ‚Ich habe diese Batterie gekauft. Das ist meine Batterie, und ich möchte sie nicht mit jemandem teilen, der damit einen Haufen Geld verdienen will.‘“
Wenn die Stromanbieter und die Regierung nicht allen Lügen darüber erzählt hätten, wie billig erneuerbare Energien seien und wie wir die Welt retten würden, könnten die Kunden vielleicht glauben, dass die Energieversorger sich einen Dreck um die Menschen scheren, denen sie eigentlich dienen sollen?
Er kritisiert die mangelnde Planung scharf:
„Sie [die Regierung] verstehen das Wesen dezentraler Energieanlagen nicht, wie sie installiert werden, wie sie funktionieren und welche Teile zusammenarbeiten müssen“, sagt er. „Und ich glaube, sie gehen von Annahmen aus, die nicht stimmen.“
„[Sie gehen davon aus], dass man eine Batterie hineinlegt, ein paar Kabel durchzieht und bing, bang, bumm, hey, seht euch all die Megawatt an, die wir unter Kontrolle bringen könnten. Aber so ist es absolut nicht.“
Die Kernfrage:
„Ich denke, es besteht eine Verpflichtung, dass diese Geräte, wenn 17.000 oder 18.000 US-Dollar an öffentlichen Geldern ausgegeben werden, tatsächlich weiterhin an einem VPP teilnehmen können.“
Hinzu kommt, dass selbst VPP-fähige Batterien ihren Nutzen verlieren können, wenn etwas kaputtgeht und niemand die Batterien überprüft. Er empfiehlt eine vierteljährliche automatisierte Leistungsprüfung. Das ist nur ein weiterer kleiner Aufwand und ein weiterer Kostenfaktor.
Bei dieser ersten Welle von Heimbatterien handelt es sich also lediglich um Subventionen der Armen für die Installation von Batterien durch die Reichen. Eines Tages werden die Standards vielleicht angepasst, und die neuen Batterien werden VPP-konform sein, aber das Problem des „Vertrauens“ wird dadurch nur schlimmer, nicht besser.
https://joannenova.com.au/2025/10/oops-expert-says-govt-cheaper-battery-scheme-is-failing/
Vertrauen steht auf dem Spiel, da AGL die Batterie des Hausbesitzers zu Spitzenzeiten entladen hat
ABC News, Von Energiereporter Daniel Mercer
Hier wird von einem Hausbesitzer berichtet, der sich eine Solaranlage und eine Speicherbatterie verkaufen ließ. Für die Teilnahme (-> Nutzung) seiner Speicherbatterie, im Rahmen eines „virtuellen Kraftwerks“, zur Netzstabilisierung während der Hochlastzeiten erhielt er 1.000 Aus $.
Dann stellte er fest, dass seine Batterie genau während dieser Hochlastzeiten leergelutscht wurde und er für benötigten Strom den Spitzentarif bezahlen musste.
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Journalist Hüseyin Aykol mit Hirnblutung im Krankenhaus
Der Journalist Hüseyin Aykol ist am Dienstagabend bewusstlos in seiner Wohnung in Ankara aufgefunden und ins Krankenhaus gebracht worden. Nach Angaben seiner Familie wurde der 73-Jährige in das Bildungs- und Forschungskrankenhaus Sincan eingeliefert, wo Ärzt:innen eine Hirnblutung feststellten.
Die Blutung betrifft demnach den linken Bereich des Gehirns. Aykol wird derzeit künstlich beatmet und befindet sich in einem kritischen Zustand. Eine genaue neurologische Untersuchung durch Fachärzt:innen steht noch aus.
Über Hüseyin Aykol
Hüseyin Aykol wurde 1952 im westtürkischen Salihli (Manisa) geboren und studierte in Ankara zunächst Medizin und später Politikwissenschaften. Während des Studiums engagierte er sich in linken Jugendbewegungen und wurde Vorsitzender der Studierendenvertretung. 1981 wurde er in Ankara verhaftet, 45 Tage lang schwer gefoltert und anschließend in das Militärgefängnis von Mamak überstellt. In den folgenden Jahren war er wiederholt inhaftiert und verbrachte insgesamt mehr als zehn Jahre in verschiedenen Gefängnissen.
Nach dem Studium war Aykol in verschiedenen linken Verlagen tätig und begann früh als Übersetzer und Redakteur zu arbeiten, außerdem ist er Autor mehrerer Bücher. In den 1990er-Jahren gehörte er zu den Mitbegründer:innen der türkisch-kurdischen Tageszeitung Özgür Gündem und war zeitweise deren Chefredakteur. Er gilt als eine der prägenden Figuren der kurdischen Medienlandschaft in der Türkei.
Letztmalig 2019 im Gefängnis
Besonders bekannt ist Aykol für seine kontinuierliche Arbeit zu den Zuständen in türkischen Gefängnissen und seinen jahrzehntelangen Briefkontakt mit Gefangenen, deren Anliegen er journalistisch dokumentierte. Im November 2019, als er letztmalig das Gefängnis verließ – er war wegen seiner Tätigkeit für die Özgür Gündem unter Terrorvorwürfen verurteilt worden – waren über 60 Verfahren gegen Aykol anhängig, zumeist wegen Pressevergehen oder vermeintlicher „PKK-Propaganda“.
https://deutsch.anf-news.com/pressefreiheit/journalist-huseyin-aykol-akp-mitglied-wider-willen-42584 https://deutsch.anf-news.com/pressefreiheit/Oezguer-guendem-urteile-gegen-symbolische-chefredakteure-bestaetigt-21740 https://deutsch.anf-news.com/pressefreiheit/kurdische-presse-missfaellt-gleichgeschalteter-medienlandschaft-20891
Kurdische Organisationen beraten in Wan über Sprachpolitik und Strategien
In Wan (tr. Van) beginnt am Mittwoch ein zweitägiger Strategieworkshop zur Zukunft der kurdischen Sprache, organisiert von der Plattform Demokratischer Institutionen (DEKUP) und mehreren kurdischen Sprach- und Kulturorganisationen. Ziel des Treffens ist es, konkrete Strategien und politische Leitlinien für die Stärkung des Kurdischen in verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen zu entwickeln.
Unter dem Motto „Her dem Kurdî, her der Kurdî“ („Immer Kurdisch, überall Kurdisch“) werden Vertreter:innen aus den Bereichen Bildung, Literatur, Medien, Religion, Recht, Diplomatie, Ökologie und Politik über den künftigen Status der kurdischen Sprache beraten. Auch eine stärkere gesellschaftliche Verankerung durch Organisation, Bildung und institutionelle Strukturen soll diskutiert werden.
Heval Dilbihar von DEKUP
Die Organisator:innen betonen, dass der Workshop nicht allein auf akademische Diskussionen beschränkt bleiben soll. Im Mittelpunkt stehe die Einbindung der Bevölkerung, erklärte Heval Dilbahar vom Vorbereitungskomitee: „Diesmal kommt die Gesellschaft nicht, um zuzuhören und zu applaudieren. Sie wird aktiv mitdiskutieren, kritisieren und vorschlagen.“
Kritik an bisheriger Praxis: Zu viele Worte, zu wenig Wirkung
Laut Dilbahar sei die bisherige Praxis vieler Konferenzen und Diskussionsforen zur kurdischen Sprache zu oft auf Theorie beschränkt geblieben und habe kaum nachhaltige Veränderungen gebracht. „Wir wollen, dass aus diesem Workshop konkrete Maßnahmen und eine Umsetzungsstrategie hervorgehen, an der sich alle kurdischen Institutionen beteiligen“, sagte er. Geplant ist die Arbeit in acht thematischen Gruppen. Der Workshop wird in den beiden Hauptvarianten der kurdischen Sprache – Kurmancî und Kirmançkî (Zazakî) – abgehalten.
Forderung nach Status, Bildung und Sprachrechten
Im Zentrum der Diskussion stehen die Anerkennung des Kurdischen als offizielle Sprache, das Recht auf Bildung in der Muttersprache sowie Maßnahmen zur Institutionalisierung und Standardisierung. „Wir fordern einen klaren rechtlichen Status für das Kurdische. Aber auch in unseren eigenen Strukturen – in Kommunen, Kulturhäusern, Bildungseinrichtungen – muss Kurdisch zur gelebten Realität werden“, so Dilbahar.
Die Ergebnisse des Workshops sollen nicht nur in die eigene Organisierung einfließen, sondern auch der türkischen Regierung übermittelt werden. „Wir werden deutlich machen, dass dies der Wille des kurdischen Volkes ist“, sagte er. Wer echten Frieden und eine demokratische Gesellschaft wolle, müsse dem Kurdischen Raum, Rechte und Schutz zugestehen.
Sprache als Teil des demokratischen Friedens
Mit Blick auf die gesellschaftspolitische Dimension betonte Dilbahar: „Der Weg zu echtem Frieden führt über die Anerkennung der kurdischen Sprache.“ Er kündigte zudem an, das aus dem Workshop heraus auch politische und juristische Vorschläge erarbeitet werden sollen, die als Grundlage für weitere Debatten innerhalb und außerhalb der kurdischen Gesellschaft dienen sollen.
https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/neuer-verein-in-wan-dadsaz-will-kurdische-rechtssprache-starken-45892 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/demonstration-in-istanbul-fur-bildung-auf-kurdisch-47856 https://deutsch.anf-news.com/kultur/kirmancki-rat-in-amed-gegrundet-46229 https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/workshop-von-egitim-sen-zu-bildung-in-muttersprache-45906
Condolences on the death of Alexander Dityatin
Vladimir Putin sent a message of condolences to the family and friends of three-time Olympic champion in artistic gymnastics Alexander Dityatin.
Trotz Aufhebungsvertrag keine Sperre beim Arbeitslosengeld I
Ein Aufhebungsvertrag sieht verlockend aus, wenn eine satte Abfindung winkt. Zum Problem kann es jedoch werden, wenn Betroffene nicht gleich in eine neue Stelle einsteigen, sondern auf Arbeitslosengeld angeweisen sind.
Sperrzeit beim ArbeitslosengeldDer Aufhebungsvertrag kann unter Umständen zu einer Sperre beim Arbeitslosengeld und auch zu Kürzungen beim Bürgergeld führen. Die Betroffenen erhalten dann für mehrere Wochen keine Leistungen.
Insgesamt gibt es weniger ArbeitslosengeldNach Ende dieser Sperrzeit gibt es zwar Arbeitslosengeld, doch die verlorenen Leistungen werden nicht im Nachhinein ausgezahlt. Es bleibt beim regulären Ende der Bezugszeit.
Warum gibt es bei einem Aufhebungsvertrag eine Sperrfrist?Arbeitslosengeld ohne Sperrfrist zu beziehen setzt voraus, den Job zu verlieren, ohne dies selbst verursacht zu haben.
Eine Mitverantwortung gilt nicht nur bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber wegen Fehlverhaltens des Arbeitnehmers und bei einer Eigenkündigung ohne wichtigen Grund.
Bei einem Aufhebungsvertrag wird eine Mitverantwortung ebenfalls gesehen, da der Arbeitnehmer dem Aufhebungsvertrag durch seine Unterschrift zustimmte. Der Vertrag wird zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geschlossen.
Hätte der Arbeitnehmer nicht zugestimmt, so die Logik, dann hätte er zumindest bis Ablauf der Kündigungsfrist seinen Job behalten.
Versicherungswidriges VerhaltenDie Zustimmung zu einem Aufhebungsvertrag stellt insofern prinzipiell ein versicherungswidriges Verhalten dar, und dafür gilt gewöhnlich eine Sperrfrist von 12 Wochen.
Die Betroffenen erhalten also erst nach drei Monaten Arbeitslosengeld, und insgesamt in den jüngeren Jahren ihres Erwerbsleben nur neun Monate statt einem Jahr.
Auch das Bürgergeld wird gekürztOft sind sie in dieser Zeit darauf angewiesen, Bürgergeld zu beantragen. Das liegt nicht nur deutlich unter dem Arbeitslosengeld, außerdem gibt auch hier Sanktionen.
Eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld stellt laut Paragraf 31, Abs 2, Nr 3 / 4 des Sozialgesetzbuches II einen Minderungsgrund dar. Einen Monat kann der Regelbedarf um zehn Prozent gekürzt werden.
Es kommt auf die Umstände anAllerdings kann ein Aufhebungsvertrag zwar zu einer Sperre führen, muss er aber nicht. Wenn die Agentur für Arbeit den Vertrag als notwendig anerkennt, und nicht als freiwillig, dann gibt es die vollen Leistungen.
Wann besteht aus Sicht der Agentur eine Notwendigkeit?Es muss wichtigte Gründe dafür geben, das Arbeitsverhältnis zu beenden. Gut ist es, wenn diese vom Arbeitgeber bestätigt werden und / oder der Arbeitnehmer Belege dafür liefern kann.
Ein valider Grund liegt vor, wenn die Kündigung betriebsbedingt war. Wäre dem Arbeitnehmer wegen ökonomischen Problemen der Firma, und / oder Personalabbau sowieso gekündigt worden, und der Aufhebungsvertrag diente nur dazu, dies “eleganter zu gestalten”, dann kann das die Sperre verhindern.
Mobbing ist ein wichtiger GrundEin wichtiger Grund ist auch Mobbing am Arbeitsplatz. Wurde der Arbeitnehmer von Kollegen diskriminiert und / oder gemobbt, dann gibt es hier auch bei Eigenkündigung keine Sperre. Dieses Mobbing sollte allerdings dokumentiert sein.
Keine Sperre bei gesundheitlichen GründenEine Eigenkündigung führt auch dann nicht zu einer Sperre, wenn gesundheitliche Gründe eine Tätigkeit in der bisherigen Stelle nicht zumutbar machen. Die Agentur wird dem nur anerkennen, wenn medizinische Bescheinigungen die gesundheitlichen Probleme bescheinigen.
Was sollte im Aufhebungsvertrag berücksichtigt werden?Auch im Aufhebungsvertrag selbst können Feinheiten das Risiko einer Sperre vermindern. Gut ist es, wenn der Aufhebungsvertrag die normale Kündigungsfrist einhält.
Dann kann zumindest nicht unterstellt werden, dass der Arbeitnehmer die Kündigung eigenverantwortlich übers Knie gebrochen hat.
Achten Sie auf genaue FormulierungenIm Aufhebungsvertrag selbst sollten die Gründe für das Ende des Arbeitsverhältnisses klar genannt (und damit vom Arbeitgeber bestätigt) werden. Sie sollten plausibel erscheinen und nachweisbar.
Nachweise und DokumentationenSind gesundheitliche Gründe ausschlaggebend, kann dies im Aufhebungsvertrag genannt und durch ärztliche Befunde / Atteste bestätigt werden.
Kam es zu Mobbing, sollte dies dokumentiert sein. Gut ist es, wenn sich der Arbeitnehmer zuvor belegbar beim Arbeitgeber darüber beschwerte, und Zeugenberichte vorliegen.
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Wie viel Arbeitslosengeld bekommt man bei 2000 Euro netto?
Beim Arbeitslosengeld I (ALG I) ist die Ausgangsgröße das durchschnittliche Bruttoarbeitsentgelt der letzten (bis zu) zwölf Monate vor Eintritt der Arbeitslosigkeit.
Daraus ermittelt die Agentur für Arbeit ein pauschaliertes Nettoentgelt: Vom Brutto werden pauschal Lohnsteuer, ggf. Solidaritätszuschlag sowie ein Pauschalabzug von 20 % für Sozialbeiträge abgezogen. Erst von diesem pauschalierten Netto wird die Leistung berechnet. Ihr zuletzt ausgezahltes „echtes“ Nettogehalt auf dem Konto ist daher nur eine grobe Orientierung – die amtliche Berechnung läuft anders.
Die Grundformel: 60 % bzw. 67 % vom pauschalierten NettoDas tägliche ALG I beträgt 60 % des pauschalierten Netto-Tagessatzes. Haben Sie mindestens ein Kind im Sinne des Einkommensteuergesetzes, steigt der Satz auf 67 %. Gesetzliche Grundlage sind die §§ 149 ff. SGB III; die Bundesagentur für Arbeit erläutert das Verfahren in ihren Fachhinweisen. Für die Berechnung wird ein Monat mit 30 Tagen angesetzt.
Rechenbeispiel: 2.000 € „Netto“ – was heißt das ungefähr?Nehmen wir an, Ihr zuletzt ausgezahltes Netto lag bei 2.000 € im Monat. Teilt man das – nur zur Veranschaulichung – durch 30, ergibt sich ein Netto-Tagessatz von rund 66,67 €.
Überträgt man die ALG-Formel auf diesen Orientierungswert, läge das ALG I überschlägig bei etwa 1.200 € pro Monat ohne Kind bzw. rund 1.340 € mit Kind.
In der Realität kann der Betrag spürbar abweichen, weil die Agentur für Arbeit vom Brutto ausgeht, pauschaliert und Ihre Steuerklasse sowie Kinderfreibeträge einrechnet. Exakte Ergebnisse liefert daher nur die amtliche Berechnung bzw. ein seriöser ALG-Rechner.
Anspruchsdauer: Zwischen 6 und 24 MonatenWie lange Sie ALG I bekommen, hängt von Ihren Versicherungszeiten in den letzten fünf Jahren und vom Alter beim Anspruchsbeginn ab. Unter 50 Jahren liegt die Höchstdauer bei bis zu 12 Monaten, ab 50 steigt sie in Stufen; ab 58 Jahren sind maximal 24 Monate möglich – jeweils bei ausreichender Vorbeschäftigung. Rechtlich maßgeblich ist § 147 SGB III; BA und BMAS stellen die Eckwerte öffentlich dar.
Obergrenzen: Deckel über die BeitragsbemessungsgrenzeFür sehr hohe Einkommen gilt eine Bemessungsgrenze: 2025 liegt die Beitragsbemessungsgrenze in der Arbeitslosenversicherung einheitlich (Ost/West) bei 8.050 € pro Monat. Einkommen oberhalb dessen erhöhen das ALG I nicht mehr. Das begrenzt die Leistung nach oben, unabhängig davon, wie hoch das frühere Gehalt war.
Einflussfaktoren: Steuerklasse, Kinder, EinmalzahlungenDie Steuerklasse wirkt über das pauschalierte Netto auf die Höhe des ALG I. Kinder erhöhen den Leistungssatz auf 67 %. Einmalzahlungen oder schwankende Löhne werden über den Bemessungszeitraum gemittelt; maßgeblich ist das Bemessungsentgelt aus § 151 SGB III.
Nebeneinkommen: 165 € bleiben anrechnungsfrei – aber nur bis 15 StundenWährend des Bezugs ist ein Nebenjob bis unter 15 Wochenstunden zulässig; das Netto-Nebeneinkommen wird auf das ALG I angerechnet, jedoch gilt ein Freibetrag von 165 € pro Monat. Für gleichbleibende Zuverdienste rechnet die Agentur den Betrag monatlich an. Details regelt § 155 SGB III.
Sperrzeit und Ruhen: Wann das Geld vorübergehend nicht fließtBei versicherungswidrigem Verhalten – etwa einem nicht begründeten Aufhebungsvertrag oder verspäteter Arbeitssuchend-Meldung – kann eine Sperrzeit eintreten. In dieser Zeit wird kein ALG I gezahlt, und die Gesamtdauer des Anspruchs verkürzt sich entsprechend.
Außerdem ruht der Anspruch, wenn z. B. Urlaubsabgeltung gezahlt wird. Maßgeblich sind §§ 159 und 157 SGB III sowie die BA-Merkblätter.
Sozialversicherung und Steuern: Gut abgesichert, aber ProgressionsvorbehaltWährend des ALG-I-Bezugs übernimmt die Agentur für Arbeit die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung; außerdem werden Rentenbeiträge gezahlt (grundsätzlich auf Basis von 80 % des Bemessungsentgelts). ALG I ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt: Es kann Ihren Steuersatz auf andere Einkünfte erhöhen.
Tabelle: So viel Arbeitslosengeld wird gezahlt ALG I – Orientierung bei angegebenem „Netto“ (ohne Kind, 60 %) Monatliches Netto (Orientierung) ALG I pro Monat (ca.) 1.000 € 600 € 1.500 € 900 € 2.000 € 1.200 € 2.500 € 1.500 € 3.000 € 1.800 € 3.500 € 2.100 € 4.000 € 2.400 € 4.500 € 2.700 € 5.000 € 3.000 €Hinweis: Das ALG I wird tatsächlich aus dem Brutto über ein pauschaliertes Netto berechnet. Die Tabelle dient als grobe Orientierung ohne Kind (60 %). Mit Kind lägen die Werte bei rund 67 % entsprechend höher.
Wenn ALG I nicht reicht: Aufstocken mit BürgergeldReicht das Arbeitslosengeld nicht zur Deckung des Existenzminimums und der angemessenen Wohnkosten, kann beim Jobcenter ergänzendes Bürgergeld beantragt werden. Das BMAS und die BA beschreiben Verfahren, Bedarfe und Regelsätze; 2025 liegt der Regelsatz für Alleinstehende bei rund 563 € zuzüglich Unterkunft/Heizung nach Angemessenheit.
Fazit: 2.000 € „Netto“ ergeben grob 1.200 – 1.340 € ALG IAls Daumenregel ergibt ein zuletzt ausgezahltes Netto von 2.000 € einen ALG-I-Anspruch in der Größenordnung von rund 1.200 € pro Monat ohne Kind bzw. etwa 1.340 € mit Kind. Ihr tatsächlicher Anspruch kann – je nach Brutto, Steuerklasse, Kindermerkmalen und pauschaler Berechnung – spürbar abweichen. Für eine belastbare Zahl nutzen Sie am besten einen offiziellen ALG-Rechner und/oder lassen sich von der Agentur für Arbeit berechnen, wie hoch Ihr individuelles Leistungsentgelt ausfällt.
Hinweis: Alle Angaben beziehen sich auf den Rechtsstand 2025.
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Abweichler im Staatsfunk: Ruhs ist kein Einzelfall
Im vergangenen Monat sorgte der Fall Julia Ruhs für Aufsehen. Die konservative Nachwuchshoffnung der ARD hatte sich mächtige Feinde beim NRD gemacht und sah sich einer Mobbing-Kampagne ausgesetzt. Nun gibt es einen weiteren Aufmüpfigen im öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Der ZDF-Investigativjournalist Andreas Halbach sieht sich Sanktionen ausgesetzt. Seinen Angaben zufolge will die Redaktion des Magazins „Frontal“ nicht […]
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Rentenverlierer: Diese Jahrgänge bekommen am wenigsten Rente
In der öffentlichen Debatte ist häufig von „Rentenverlierern“ die Rede. Tatsächlich gibt es Geburtsjahrgänge und Erwerbsbiografien, die stärker vom demografischen Wandel, Reformen und Umbrüchen am Arbeitsmarkt getroffen sind als andere.
Unterschätzte Schattenseite der RenteDie gesetzliche Rente funktioniert im Umlageverfahren: Aktive Erwerbstätige finanzieren die Renten der aktuellen Ruheständler.
Weil geburtenschwache Jahrgänge nachrücken und die Lebenserwartung steigt, kommen heute auf eine Altersrentnerin oder einen Altersrentner nur noch rund zwei Beitragszahlende – Anfang der 1960er-Jahre waren es noch sechs.
Diese Verschiebung erhöht den Druck auf Leistungen und Beiträge und prägt alle Reformen der vergangenen Jahrzehnte.
Gleichzeitig ist wichtig zu verstehen, was das häufig zitierte „Renteniveau“ überhaupt misst: Es bezieht sich nicht auf das letzte individuelle Gehalt, sondern setzt die sogenannte Standardrente (45 Entgeltpunkte) ins Verhältnis zum durchschnittlichen Arbeitsentgelt aller Versicherten – jeweils vor Steuern, aber nach Sozialabgaben. Damit ist das Rentenniveau ein Systemindikator, kein persönlicher Rentenbescheid.
Diese Jahrgänge sind besonders betroffenGeburtsjahrgang 1964 und jünger. Ab diesem Jahrgang gilt erstmals vollständig die Regelaltersgrenze 67. Wer 1964 geboren ist, erreicht die abschlagsfreie Standardrente regulär im Jahr 2031. Das ist faktisch die erste Generation, die die „Rente mit 67“ vollständig trägt.
Späte 1950er bis frühe 1960er. Diese Kohorten trafen mehrere Reformwellen (Nachhaltigkeitsfaktor, Dämpfungen) bei gleichzeitig oft brüchigen Erwerbsverläufen, etwa nach der Wiedervereinigung und in Phasen strukturellen Wandels.
Viele Berufsbiografien weisen längere Arbeitslosigkeit oder Niedriglohnphasen auf – insbesondere in Ostdeutschland, wo die Arbeitsmarktverwerfungen der 1990er bis in die 2000er Jahre hineinreichten.
Frauen der Jahrgänge etwa 1955 bis 1970. Die Rentenlücke zwischen Männern und Frauen ist hoch, weil Teilzeit, Minijobs, Erwerbsunterbrechungen für Kindererziehung und Pflege seltener zu vollen Entgeltpunkten führen – trotz Verbesserungen wie der Anrechnung von Kindererziehungszeiten. Der sogenannte Gender Pension Gap bleibt deutlich.
Warum gerade diese Generationen benachteiligt wirkenSeit den 2000er-Jahren sanken die Leistungszusagen relativ zu den Löhnen; das Sicherungsniveau „vor Steuern“ pendelte in den vergangenen Jahren um 48 Prozent.
Wichtig: Mit dem Rentenpaket 2025 hat der Gesetzgeber die Haltelinie von mindestens 48 Prozent nun bis 2039 fortgeschrieben und mit dem „Generationenkapital“ (Aktienanlage des Bundes für die Rente) eine neue Finanzierungsquelle aufgebaut. Ältere Prognosen, die ein Absinken bis etwa 43 Prozent erwarteten, sind dadurch politisch überholt.
Wandel des ArbeitsmarktsDeindustrialisierung in Teilregionen, der Trend zu Teilzeit und Minijobs und Phasen höherer Arbeitslosigkeit haben bei vielen Erwerbspersonen die jährlichen Entgeltpunkte verringert. Minijobs sind seit 2013 grundsätzlich rentenversicherungspflichtig; wer sich davon befreien ließ oder lange nur pauschal versichert war, hat entsprechend weniger Punkte aufgebaut.
Demografie und Verhältnis von Beitragszahlenden zu Rentnerinnen und RentnernDie Alterung der Gesellschaft verschiebt die Finanzierungsbasis. Heute steht einem Altersrentner statistisch nur noch rund zwei Beitragszahlenden gegenüber. Das dämpft – bei gegebenen Beitragssätzen – die Leistungsspielräume des Systems.
Was das bedeutet: eine saubere BeispielrechnungAuf der Seite “buerger-geld.org” heißt es: „Wer 40 Jahre lang jeweils 1.200 Euro brutto monatlich verdient hat, kann mit einer Monatsrente von rund 600 Euro rechnen.“
Das ist zu hoch, rechnet der Sozialrechtsexperte Dr. Utz Anhalt nach. Korrigiert mit den 2025er Rechengrößen ergibt sich nämlich: 1.200 Euro brutto im Monat, diese entsprechen 14.400 Euro jährlich.
- 1.200 Euro brutto im Monat entsprechen 14.400 Euro jährlich.
- Das vorläufige Durchschnittsentgelt 2025 liegt bei 50.493 Euro. Daraus entstehen pro Jahr 0,285 Entgeltpunkte; in 40 Jahren also rund 11,41 Punkte.
- Der Rentenwert ab 1. Juli 2025 beträgt 40,79 Euro je Punkt. Daraus resultiert eine Bruttorente von ca. 465 Euro im Monat.
- Nach Abzug der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner (hälftiger KV-Beitrag inkl. halbem Zusatzbeitrag; volle Pflegeversicherung) verbleiben – je nach Kasse und Kinderstatus – rund 405 bis 410 Euro netto vor Steuern.
Diese Beispielrechnung zeigt: Wer dauerhaft weit unter dem Durchschnittsentgelt verdient, erreicht ohne Zusatzvorsorge nur eine geringe gesetzliche Rente.
Folgen für die Lebensqualität im AlterDas Risiko von Altersarmut ist real – vor allem bei unterbrochenen Erwerbsbiografien, langjähriger Teilzeit, gering entlohnten Tätigkeiten und niedrigen Entgeltpunkten. Statistische Indikatoren belegen das: 2024 lag die Armutsgefährdungsquote der Bevölkerung insgesamt bei 15,5 Prozent, bei den über 65-Jährigen höher.
Viele Ruheständlerinnen und Ruheständler verfügen über sehr niedrige monatliche Nettoäquivalenzeinkommen. Der Anteil der Menschen, die auf Grundsicherung im Alter angewiesen sind, ist über die Jahre gestiegen – bleibt im Verhältnis zur Gesamtbevölkerung jedoch vergleichsweise niedrig.
Was man jetzt tun kann – Strategien, die wirklich tragenEine „Ein-Knopf-Lösung“ gibt es nicht. Sehr wohl aber ein Bündel von Stellschrauben, die – rechtzeitig genutzt – spürbar wirken.
Rentenansprüche klären und Lücken schließen. Fordern Sie die Kontenklärung und nutzen Sie die Online-Rechner der Deutschen Rentenversicherung.
Freiwillige Beiträge, Nachzahlungen oder Ausgleichszahlungen für Abschläge können – je nach Lebenslage – sinnvoll sein.
Betriebliche Altersversorgung prüfen. Wo ein Arbeitgeberzuschuss gezahlt wird, sind Direktversicherung und Entgeltumwandlung oft vorteilhaft. Die Wirkung entfaltet sich über Jahrzehnte; die Konditionen sollte man dennoch kritisch vergleichen. (Allgemeine Einordnung, keine individuelle Beratung.)
Private Vorsorge systematisch aufbauen. Breite Kapitalmarkt-Sparpläne (z. B. in Form global diversifizierter ETF-Sparpläne) sind kostengünstig und transparent; geförderte Produkte wie Riester- und Rürup-Renten können insbesondere für bestimmte Haushalte steuerlich attraktiv sein. Prüfen Sie genau Kosten, Garantien, Renditeerwartungen und Flexibilität. (Hinweis: individuelle Steuer- und Produktberatung bleibt unerlässlich.)
Erwerbsbiografie aktiv gestalten. Weiterbildung kann Einkommen und damit Entgeltpunkte erhöhen. Wer kann und will, profitiert zudem von der Flexirente: Späterer Rentenbeginn bringt Zuschläge von 0,5 Prozent pro Monat ohne Rentenbezug; Arbeiten über die Regelaltersgrenze hinaus lässt die Rente zusätzlich steigen.
Grundrente im Blick behalten. Seit 2021 prüft die DRV automatisch, ob ein Grundrentenzuschlag zusteht. Voraussetzung sind mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten (für den vollen Zuschlag 35 Jahre) und eine Einkommensprüfung. Das ersetzt keine eigenständige Vorsorge, mildert aber niedrige Renten nach langen Erwerbs- oder Pflegezeiten.
Chancen auf NachbesserungenMit dem Rentenpaket 2025 ist die Haltelinie von mindestens 48 Prozent beim Sicherungsniveau bis 2039 Gesetz. Parallel baut der Bund das Generationenkapital auf, um langfristig Beitragssatz- und Leistungsziele zu stabilisieren. In der politischen Debatte stehen zusätzlich Modelle wie eine Kopplung des Rentenalters an die Lebenserwartung.
Für die persönliche Finanzplanung gilt dennoch: Nicht auf den nächsten Beschluss warten, sondern die eigene Vorsorge aktiv gestalten.
FAQ – Häufige Fragen kurz beantwortetSind bestimmte Jahrgänge „verloren“? Nein. Angehörige der späten 1950er bis frühen 1960er Jahrgänge und ab 1964 Geborene stehen statistisch vor größeren Hürden – aber individuelle Renten hängen am Ende von Punkten, nicht vom Jahrgang. Wer hohe Entgeltpunkte sammelt oder lange arbeitet, kann trotz allgemeiner Trends solide Renten erreichen.
Was ist der Unterschied zwischen Grundrente und Grundsicherung im Alter? Die Grundrente ist ein Zuschlag zur gesetzlichen Rente nach langen Versicherungszeiten und niedrigen Verdiensten; sie wird automatisch geprüft und ist keine Sozialhilfe. Grundsicherung im Alter ist eine bedarfsgeprüfte Sozialleistung, wenn das Gesamteinkommen den Bedarf nicht deckt.
Wie berechnet sich meine persönliche Rente? Entscheidend sind Entgeltpunkte, der aktuelle Rentenwert und der Rentenartfaktor. Ein Entgeltpunkt entsteht, wenn im Jahr exakt das Durchschnittsentgelt verdient wurde; bei geringerem Lohn entsprechend anteilig. Rechner und Beratungen stellt die DRV bereit.
Muss ich von der Bruttorente noch Abgaben zahlen? Ja. In der Krankenversicherung der Rentner tragen Rentenversicherung und Rentnerin bzw. Rentner den Beitrag je zur Hälfte (inklusive halbem Zusatzbeitrag); die Pflegeversicherung zahlen Ruheständige voll selbst. Zum 1. Juli 2025 lag der Rentenwert bei 40,79 Euro, der Pflegebeitragssatz bei 3,6 Prozent; der durchschnittliche Zusatzbeitrag der Kassen stieg 2025.
Fazit: Wer betroffen ist, sollte jetzt handelnEs gibt Kohorten und Lebensläufe, die stärker unter Druck stehen – vor allem, wenn niedrige Löhne, Teilzeit und Erwerbsunterbrechungen zusammenkommen.
Zugleich ist das Bild differenziert: Die Rente mit 67 ist Realität, das Renteniveau bleibt gesetzlich bis 2039 bei mindestens 48 Prozent stabilisiert, und es gibt wirksame Hebel von der Flexirente bis zur betrieblichen und privaten Vorsorge.
Wer heute zwischen 55 und 65 ist, sollte spätestens jetzt das Rentenkonto klären, die eigene Strategie überprüfen und – wo möglich – zusätzliche Bausteine aufsetzen. Das reduziert das Risiko einer zu niedrigen Altersversorgung spürbar.
Der Beitrag Rentenverlierer: Diese Jahrgänge bekommen am wenigsten Rente erschien zuerst auf Gegen Hartz IV - Bürgergeld Ratgeber und Hartz 4 Tipps.
Global Health Summit Kicks Off in Berlin with Syria’s Participation
The Global Health Summit (WHS) was launched on Tuesday in the German capital, Berlin, with Syria’s participation alongside international organizations including the World Health Organization (WHO), UNICEF, and Médecins Sans Frontières (Doctors Without Borders).
Syria’s Ministry of Health took part in a session titled “Equity in Access to Medical Interventions in Emergency Areas,” jointly organized by Germany’s Federal Ministry for Economic Cooperation and Development (BMZ) and WHO’s Interim Medical Measures Network (i-MCM-Net).
The session discussed ways to ensure fair access to vaccines, treatments, and medical supplies in crisis zones, as well as mechanisms to strengthen preparedness for epidemics and health emergencies.
In a statement to SANA’s correspondent, Ala Abdin, Director of the Minister of Health’s Office, said the session highlighted the challenges facing health systems in emergency-affected countries.
He added that the ministry has incorporated clear strategies to address those challenges and emphasized the importance of regional and international cooperation with Syria to build a health system capable of responding to emergencies in a comprehensive and sustainable manner.
Mazen
Israel’s hostage protest movement finally prevails — against its government
As those who fought for their release celebrate, the government seeks to recast itself as the hostages’ savior despite abandoning them for two years.
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Erklärung zu Alterskontrollen: 25 EU-Staaten wählen den billigen Weg
Mit der sogenannten Jütland-Erklärung stellt die Mehrheit der EU-Staaten ihre Beratungsresistenz unter Beweis. Gemeinsam fordern Regierungsvertreter*innen vor allem strengere Alterskontrollen zum Schutz von Jugendlichen. Fachleute haben das längst als Scheinlösung entlarvt. Ein Kommentar.
Haushaltswaren dürfen auch mal billig sein. Gesetze zum Schutz von Jugendlichen bitte nicht. (Symbolbild) – Alle Rechte vorbehalten IMAGO/Joko; Bearbeitung: netzpolitik.orgVertreter*innen von 25 EU-Staaten sowie Norwegen und Island haben eine gemeinsame Erklärung unterzeichnet. Es geht um Maßnahmen zum Schutz von Minderjährigen im Netz. Nur von Estland und Belgien fehlt eine Unterschrift. Angestoßen hat die sogenannte Jütland-Erklärung die dänische Ratspräsidentschaft. Im Mittelpunkt stehen Forderungen nach neuen EU-Regeln. Sie sollen mehr strenge Alterskontrollen und ein Mindestalter für sozialen Medien vorschreiben.
Für die deutsche Regierung haben Digitalminister Karsten Wildberger (CDU) und Familienministerin Karin Prien (CDU) unterschrieben. Das irritiert, schließlich hatte sich das Kabinett im September darauf geeinigt, dass zunächst eine eigens eingesetzte Kommission aus Expert*innen ein Jahr lang Lösungen erarbeiten soll. Die Unterschriften der deutschen Minister*innen nehmen das Ergebnis der Kommission zwar nicht vorweg. Sie werfen aber die Frage auf, wie sehr sich die Regierung für die Arbeit der Kommission interessiert.
Die Illusion wirksamer AlterskontrollenDie Jütland-Erklärung fügt sich ein in internationale Bestrebungen nach strengeren Alterskontrollen im Netz. Inhaltlich bringt sie die Debatte um Jugendmedienschutz jedoch nicht weiter, im Gegenteil. Der Fokus auf Alterskontrollen senkt das Niveau der Debatte. So heißt es in der Erklärung, aus dem Englischen übersetzt:
Es besteht die Notwendigkeit nach wirksamer und datenschutzfreundlicher Altersverifikation in sozialen Medien und anderen relevanten digitalen Diensten, die ein erhebliches Risiko für Minderjährige darstellen.
Mit diesen Worten beweisen die Unterzeichner*innen, das sie weiterhin einer Illusion erliegen. Es existiert nämlich keine Technologie, die Alterskontrollen wirksam und datenschutzfreundlich möglich macht. Um solche Kontrollen auszutricksen, genügen kostenlose Werkzeuge für digitale Selbstverteidigung, darunter VPN-Dienste, der Tor-Browser oder alternative DNS-Server. Das zeigt etwa der sprunghafte Anstieg der VPN-Nutzung in Großbritannien, wo Alterskontrollen jüngst auf Grundlage des Online Safety Acts verschärft wurden.
Datenschutzfreundliche Alterskontrollen sind zwar technisch denkbar, in der Praxis können sie aber nicht überzeugen. Selbst der als internationales Vorbild entworfene Prototyp der EU-Kommission setzt aktuell noch immer auf pseudonyme statt anonyme Kontrollen, und steht damit nicht im Dienst von Datenschutz und Privatsphäre. Bis Ende des Jahres will die Kommission allerdings nachbessern.
Zudem zeigt der jüngste Hack auf geschätzt 70.000 Ausweisdaten von Discord-Nutzer*innen, wie Alterskontrollen in der Praxis zum Datenschutz-Albtraum werden können. Ein frisches Gutachten aus Australien zeigt: Das ist kein Einzelfall. Wie sollen Nutzer*innen wissen, ob sie es gerade mit einem vertrauenswürdigen Kontrollsystem zu tun haben oder nicht?
Fachleute: Alterskontrollen kein WundermittelHinzu kommt: Derzeit gibt es im EU-Recht kaum Spielraum für pauschale Alterskontrollen, wie sie den EU-Mitgliedstaaten offenbar vorschweben. Stattdessen bieten einschlägige Gesetze wie das Gesetz über digitale Dienste (DSA) und die Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD-RL) differenzierte Ansätze, je nach Art des Dienstes und des Risikos für Minderjährige.
Die Unterzeichner*innen der Jütland-Erklärung fordern deshalb neue und strengere EU-Gesetze. Konkret heißt es: „Es besteht Notwendigkeit zu prüfen, ob weitere Maßnahmen erforderlich sind, um den DSA zu ergänzen.“
Für das exakte Gegenteil argumentiert eine jüngst veröffentlichte Analyse der gemeinnützigen Denkfabrik Interface. „Denken Sie zweimal darüber nach, bevor Sie Alterskontrollen in verbindliches Recht auf EU-Ebene aufnehmen“, warnt darin Analystin Jessica Galissaire. Ihr Papier stellt die in der Jütland-Erklärung behauptete Notwendigkeit solcher Regeln in Frage.
Was Kinder im Netz erleben, und was Politik daraus lernen kann
Ausführlich beschreibt sie, dass selbst sehr große Plattformen wie Instagram, TikTok, Roblox oder YouTube bereits existierende Regeln schleifen lassen. Aufsichtsbehörden fehle es an Mitteln zur Durchsetzung, Zuständigkeiten seien unklar. Plattformen wiederum würden die rechtlichen Unschärfen ausnutzen, um weiter ihr eigenes Süppchen zu kochen. Alterskontrollen, warnt Interface, können und sollten nicht als Wundermittel („silver bullet“) behandelt werden.
Heiße Luft statt ArgumenteTatsächlich sind die Risiken für Kinder und Jugendliche zu vielfältig, um sie mit einer Maßnahme aus dem Weg räumen zu können. Zu nennen sind nicht nur potenziell verstörende Inhalte, sondern auch manipulative und süchtig machende Designs, Kontaktaufnahme durch böswillige Fremde oder Cybermobbing. Für diese und weitere Risiken braucht es spezifische Maßnahmen – und dafür wurden schon Grundlagen geschaffen.
So sieht das relativ junge Gesetz über digitale Dienste (DSA) vor, dass Dienste ihre jeweiligen Risiken einschätzen und eindämmen müssen, sonst drohen Strafen. Wie Maßnahmen aussehen können, hat die EU jüngst in DSA-Leitlinien ausbuchstabiert. Es geht etwa um Einschränkungen von unendlichem Scrollen und von Push-Benachrichtigungen und um sichere Voreinstellungen für Kontaktaufnahmen.
Diese Vielfalt der Risiken versucht die Jütland-Erklärung einzufangen, argumentiert jedoch unschlüssig. So seien „wirksame“ Alterskontrollen (die es wohlgemerkt nicht gibt) ein essentielles Werkzeug, „um die negativen Auswirkungen von illegalen und nicht altersgerechten Inhalten, schädlichen Geschäftspraktiken, süchtig machenden oder manipulativen Designs sowie übermäßiger Datenerhebung – insbesondere bei Minderjährigen – zu verringern.“
Das Zitat erweckt den Anschein einer Argumentation, entpuppt sich bei näherer Betrachtung jedoch als heiße Luft. So schützen Alterskontrollen nicht „insbesondere“ Minderjährige, nein, sie schützen, wenn überhaupt, ausschließlich Minderjährige. Denn wer eine Alterskontrolle überwindet, wird vor den aufgezählten Risiken ganz und gar nicht geschützt.
„Illegale“ Inhalte sind, wie das Wort es schon sagt, bereits illegal. Warum sollten Plattformen, die nicht konsequent gegen illegale Inhalte vorgehen, konsequent gegen Zugriff durch Minderjährige vorgehen? Ebenso sind Risiken wie süchtig machende und manipulative Designs und übermäßige Datenerhebung auf Grundlage anderer EU-Gesetze wie etwa dem DSA oder der DSGVO bereits reguliert.
Forderung ist Zeichen politischer SchwächeEs scheint, als wollten die Mitgliedstaaten einmal großzügig Alterskontrollen über allerlei Missstände bügeln, gegen die es bereits Regeln gibt. Das ist weder angemessen noch erforderlich – und damit keine seriöse Grundlage für Gesetzgebung. Zugleich ist die Forderung nach Alterskontrollen ein Zeichen politischer Schwäche. Es ist teuer und mühsam, die Einhaltung bereits bestehender Gesetze durchzusetzen. Es ist dagegen bequem und billig, sich neue Gesetze auszudenken.
Behörden müssen oftmals vor Gericht ziehen, weil sich betroffene Unternehmen mit aller Macht gegen gesetzliche Einschränkungen wehren; vor allem, wenn sie deren Einnahmen schmälern könnten. Gerade bei Verbraucher- und Datenschutz müssen Aufsichtsbehörden oftmals für die Grundrechte der EU-Bürger*innen kämpfen.
Von echtem Kampfgeist ist in der Jütland-Erklärung jedoch keine Spur. Eher symbolisch merken die Vertreter*innen an, es sei „notwendig“, dass süchtig machende und manipulativen Designs „adressiert“ werden. Wie und von wem auch immer. Eltern solle man der Erklärung zufolge informieren, aber auch nicht in die Verantwortung nehmen. Dabei hätte niemand mehr Einfluss auf das Wohlbefinden von Kindern als Eltern und Aufsichtspersonen.
Strengere Regeln zu Alterskontrollen sollen es also richten, noch bevor die gerade erst geschaffenen Instrumente des DSA ihre Wirkung entfalten konnten. So sieht das aus, wenn Politiker*innen einen bequemen und billigen Weg einschlagen.
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A New Civil Service Center Opened in Jasem City of Daraa Countryside
A new Civil Service Center was opened on Tuesday in Jasem city of Daraa countryside.
The center is equipped with an electronic queuing system aimed at improving services provided to citizens and easing the burden of certifying documents.
Center Director Wasim Muhaysin told SANA that the center has begun operations, offering services to citizens to reduce financial strain and save time and efforts previously spent traveling to the provincial center to obtain documents.
Schwerbehinderung: Umbauten am Eigenheim – Gericht setzt klare Grenze bei Umbaukosten
Eine behindertengerechte Wohnung zu finanzieren, kann grundsätzlich unter die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) fallen. Das gilt sowohl für die Beschaffung der Wohnung als auch für ihre Ausstattung und Erhaltung. Entscheidend ist jedoch ein unmittelbarer Bezug zur Berufsausübung.
Nur Baumaßnahmen, die konkret das Erreichen des Arbeitsplatzes oder die Ausübung des Berufs ermöglichen, kommen als LTA in Betracht. So entschied das Landessozialgericht (LSG) für das Saarland und gab einer schwerbehinderten Klägerin teilweise recht – allerdings nur in geringem Umfang (Az.: L 11 SO 9/14).
Muskelerkrankung und UmbautenDie Betroffene leidet an einer fortschreitenden Muskelerkrankung mit deutlich verminderter Muskelkraft. Sie beantragte Leistungen zur Teilhabe für verschiedene Umbauten an ihrem Wohneigentum. Der Antrag gelangte über mehrere Stellen zum zuständigen Sozialhilfeträger (Eingliederungshilfe) als Rehabilitationsträger.
Gegenstand des Begehrens waren u. a. der Einbau eines Senkrechtlifts, der Austausch einer Terrassentür, Schiebetüren, elektrische Rollläden und Fenstergriffe, diverse Maßnahmen im Sanitärbereich sowie ein elektrischer Antrieb für eine (Brand‑)Schutztür zwischen Wohnhaus und Garage.
Nach dem Vortrag im Verfahren lagen die veranschlagten Gesamtkosten deutlich über 70.000 Euro.
Die Klägerin argumentierte, die Maßnahmen seien erforderlich, um den Weg zu ihrem Arbeitsplatz bewältigen zu können, was ihr aufgrund der Erkrankung zunehmend schwerfalle. Der Träger lehnte ab: Die Umbauten bezögen sich überwiegend auf das allgemeine Wohnen und nicht unmittelbar auf die Berufsausübung.
Widerspruch und Klage vor dem SozialgerichtDen Widerspruch der Frau wies der Träger als unbegründet zurück. Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensqualität oder zur Befriedigung allgemeiner Grundbedürfnisse hätten nur mittelbar mit der Berufsausübung zu tun und seien daher keine LTA.
Die Erkrankte klagte vor dem Sozialgericht für das Saarland – ohne Erfolg. Das Gericht folgte im Wesentlichen der Argumentation: Die angeführten Umbauten seien dem häuslichen Umfeld zuzuordnen und Teil der persönlichen Lebensführung; sie fielen nicht unter Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben.
Berufung teilweise erfolgreichDie Frau legte Berufung beim Landessozialgericht für das Saarland ein. In zweiter Instanz hatte sie einen Teilerfolg. Die Richter stellten fest, dass die Klägerin zum Erreichen ihres Arbeitsplatzes auf einen Elektrorollstuhl angewiesen ist und diesen insbesondere benötigt, um ihren Pkw zu erreichen.
Ein Sachverständiger aus dem Bereich barrierefreies Bauen erläuterte nachvollziehbar, dass dafür ein barrierefreier Zugang zwischen Wohnhaus und Garage erforderlich sei. Dieser werde durch den elektrischen Türantrieb an der Schutztür gewährleistet.
Der Türantrieb diene unmittelbar der Möglichkeit, den Beruf auszuüben, und sei deshalb als Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben zu übernehmen. Das LSG sprach hierfür 4.165,79 Euro zu. Alle weiteren Umbauten blieben hingegen unberücksichtigt.
Keine Übernahme selbst geschaffener HindernisseAnders beurteilte das Gericht die übrigen baulichen Maßnahmen. Nach den Feststellungen im Verfahren wäre es auf dem Grundstück möglich gewesen, Schlafzimmer und Badezimmer bereits im Erdgeschoss barrierefrei zu planen.
Die Erstattung der Kosten für einen Senkrechtlift komme daher nicht in Betracht. Nach Auffassung des Gerichts hatte die Klägerin die nicht behindertengerechte Situation zumindest mitverursacht; kostengünstigere Alternativen (etwa ein Treppenlift) seien durch bauliche Entscheidungen erschwert worden.
Ein erkennbar selbst geschaffener, behinderungsbedingt nachteiliger Zustand rechtfertigt für sich genommen keine Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben.
Kern der Entscheidung: Unmittelbarer Berufsbezug erforderlichDas LSG grenzt klar ab: LTA (heute u. a. in § 49 SGB IX geregelt) setzen einen unmittelbaren Zusammenhang zur Aufnahme oder Ausübung einer Erwerbstätigkeit voraus. Allgemeine Wohnumfeldverbesserungen – so wichtig sie für die Lebensführung sind – fallen hierunter nicht.
Nur der elektrisch betriebene Türantrieb war im konkreten Fall das fehlende Glied auf dem Weg von der Wohnung zum Auto und damit zur Arbeit.
Gilt als LTA Gilt eher nicht als LTA Elektrischer Türantrieb zwischen Wohnhaus und Garage, um mit dem Elektrorollstuhl den Pkw zu erreichen Senkrechtlift im Wohnhaus Bauteile, die unmittelbar den Weg zur Arbeit ermöglichen Umbauten im Sanitärbereich, Terrassentüren, Rollläden, allgemeine Wohnraumanpassungen ZusammenfassungDas Urteil schafft Klarheit: Wer Umbauten als Leistungen zur Teilhabe geltend machen will, muss den direkten Berufsbezug konkret belegen. Nur was tatsächlich den Weg zur Arbeit oder die Berufsausübung ermöglicht, kann übernommen werden. Für alle übrigen – oft ebenso notwendigen – Anpassungen kommen andere Hilfesysteme in Betracht, nicht jedoch die LTA.
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Ein trojanisches Pferd bzgl. Energie
Kevin Kilty
Anmerkungen der Redaktion: Umweltschützer versuchen seit langem, das Unmögliche möglich zu machen, indem sie behaupten, dass ihre Umwelt- und Klimaziele nicht nur mit konservativen Werten im Einklang stehen, sondern sogar den Kern des Konservatismus bilden. In verschiedenen Foren haben grüne Organisationen „Marktlösungen” zur Bewältigung von Umweltproblemen gefordert, doch diese Lösungen haben wenig mit Märkten zu tun, sondern vielmehr damit, dass die Regierung die Wirtschaft und die persönlichen Entscheidungen der Menschen durch Steuern, Vorschriften oder Rahmenbedingungen lenkt. Mehr Regierung ist nicht konservativ. Wie das Heartland Institute ausführlich dargelegt hat, sind Republikaner meist gescheitert, nachdem sie sich von sogenannten konservativen Umweltgruppen in die Irre führen ließen und sich in den letzten Wahlzyklen für den Klimaschutz engagierten.
Der wohl politisch am besten vernetzte und sichtbarste Anführer der pseudo-konservativen Koalition, die echte Konservative dazu verleitet, den Klimaalarmismus zu unterstützen, ist Benji Backer, der Gründer der American Conservation Coalition. Sowohl die Mainstream-Medien wie CNN und die Washington Post als auch die grünen Medien wie Mother Jones und E & E News behandeln Backer als Helden, der Konservative davon überzeugt, sich dem Kampf gegen den katastrophalen Klimawandel anzuschließen, oder, wie Mother Jones es formuliert, „versucht, Trump in die richtige Richtung zu drängen“, was Umwelt und Klimawandel angeht. Wie James Taylor, Präsident des Heartland Institute, in einer Diskussion über Backer und seine Bemühungen feststellte, versteht Backer sowohl die Klimawissenschaft als auch die konservative Politik völlig falsch.
Wie dieser Gastbeitrag zeigt, sind Backer und die American Conservation Coalition nicht die einzigen Gruppen, die sich als konservativ ausgeben, um echte Konservative dazu zu bringen, liberale oder progressive Klimapolitik zu unterstützen, die die Nutzung fossiler Brennstoffe einschränkt oder beendet und die Landwirtschaft, den Verkehr und die Energieerzeugung radikal verändert. – Ende Anmerkungen
Letzte Woche wurde ich auf einen Leitartikel in unserer kleinen Lokalzeitung aufmerksam gemacht. Er trug den Titel [übersetzt] „Energiechancen ignoriert, Gebührenzahler müssen mehr bezahlen“ und ist höchstwahrscheinlich hinter einer Zahlschranke versteckt. Einfach gesagt, war es ein furchtbarer Leitartikel. Er propagierte alle möglichen unhaltbaren Vorstellungen über Energieerzeugung und -versorgung. Um einen Eindruck von dem Leitartikel zu vermitteln, zitiere ich einen kurzen Abschnitt daraus:
„Die meisten Städte könnten einen Großteil ihres Stroms aus Solarenergie und Batteriespeichern zu einem Preis beziehen, der dem von neuen Gaskraftwerken ähnelt. Die Kosten für Solarenergie und Batterien sinken rapide.“
Es gibt keine Daten, die diese oder ähnliche Behauptungen stützen. Ich habe darauf hingewiesen, dass die Autoren übersehen haben, dass unsere Stromrechnungen in zwei Jahren bereits um 46 % gestiegen sind, was zum Großteil auf den steigenden Gasverbrauch und die Kosten im Zusammenhang mit dem Ausgleich von Wind- und Solarenergie sowie auf den Kauf von Strom auf dem Markt zurückzuführen ist.
Der Artikel konzentriert sich jedoch vor allem darauf, den jüngsten Integrierten Ressourcenplan (IRP) unseres lokalen Energieversorgers dafür zu kritisieren, dass er von seinen vor Jahren gemachten Versprechen abgerückt ist, fossile Brennstoffe aufzugeben. Er fordert die Menschen auf, sich schriftlich an unsere Public Service Commission (PSC) zu wenden und sie zu bitten, bei ihren Entscheidungen über die Energieerzeugung die Kosten für die Verbraucher und die öffentliche Gesundheit zu berücksichtigen. Irgendwie soll dies dazu beitragen, dass sie fossile Brennstoffe aufgeben oder den Energieversorger dazu zwingen, dies zu tun.
Dieser Meinungsbeitrag ähnelt in keiner Weise den unzähligen Meinungen, die täglich in den Medien geäußert werden. Aber meine Aufmerksamkeit wurde nicht auf den Beitrag selbst gelenkt, sondern auf die Zugehörigkeit der Autoren. Beide sind Mitglieder der Citizen’s Climate Lobby und einer zusätzlich zu einer Organisation namens republicEN.org, die laut einem der Autoren des Meinungsbeitrags eine „Gemeinschaft von Konservativen ist, die sich für freie unternehmerische Maßnahmen gegen den Klimawandel einsetzt”.
Ich bin generell ein Befürworter der freien Marktwirtschaft. Aber was haben konservative oder progressive oder andere politische Orientierungen mit Energieerzeugung und -versorgung zu tun? Margaret Thatcher sagte vor langer Zeit: „Die Tatsachen des Lebens sind konservativ“, und die Tatsache des Lebens, die diese Aussage am meisten stützt, ist die Natur der Energie selbst. Sie wird überhaupt nicht von menschlichen Angelegenheiten bestimmt.
[Hervorhebungen im Original]
Daher habe ich mich näher mit Citizen’s Climate Lobby und republicEN beschäftigt.
Citizen’s Climate LobbyDie Website dieser Gruppe wirbt für zwei Hauptinitiativen: 1) Reform des Genehmigungswesens und 2) überparteiliche Klimapolitik.
Die Reform des Genehmigungswesens basiert auf der Idee, dass saubere Energien (Wind, Sonne, Batterien) nicht nur Hunderte Milliarden Dollar an Steuergeldern erhalten, sondern auch von einem vereinfachten Genehmigungsverfahren profitieren könnten. Wir können gar nicht genug für saubere Energien tun.
Überparteiliche Klimaschutzarbeit sieht aus wie Lobbyarbeit mit Vanillegeschmack – natürlich ist es besser, sie als Fürsprache zu bezeichnen. Die Bezeichnung „überparteilich” ist hier falsch, wie man an den Mitgliedern des Beirats sehen kann. Einige von ihnen, wie Dr. Silvia Earle, sind kleinere Umweltprominente. Ich erinnere mich, dass sie Sprecherin für Rolex war, aber sie hat auch viele andere Umweltverbände gegründet oder steht mit ihnen in Verbindung. Dr. Steven Chu ist Nobelpreisträger. Michael Gerrard ist Direktor für Klimawandelrecht und Vorsitzender des Earth Institute an der Columbia University. Das Klimawandelrecht bietet natürlich beratende Unterstützung für Klimaprozesse und die Ausarbeitung klimabezogener Vorschriften.
Wenn man dem Weg zum Earth Institute folgt, stößt man auf eine lange Liste von Mitgliedern, die selbst Direktoren anderer Institute sind, darunter auch das NASA Goddard. Man erkennt schnell, wie die Hochschulbildung Milliarden von Dollar ausgeben kann, ohne jemanden auszubilden, sondern nur gut bezahlte Arbeitsplätze zu schaffen.
Es handelt sich um ein sehr großes Netzwerk von Verbindungen. Und zwar ziemlich einflussreichen.
RepublicENDie Webseiten dieser Gruppe widmen viel Platz der Förderung ihrer „rechtsgerichteten“ Interessenvertretung – daher auch das Wortspiel mit „Republican“ in der URL der Gruppe. Anonyme Erfahrungsberichte sprechen davon, dass die Mitglieder christlich oder rechtsgerichtet sind, sich aber große Sorgen um den Klimawandel machen und übrigens keine Wissenschaftsleugner sind. Man könnte die Botschaft grob so interpretieren: „Bitte schließen Sie sich uns an, um progressive Ziele im Bereich Klimawandel voranzutreiben, und wir versprechen Ihnen, dass wir Sie in einem Umfeld unterbringen, in dem Sie wegen Ihrer anderen Überzeugungen nicht verspottet oder schikaniert werden.”
Es stellt sich heraus, dass republicEN keine isolierte Gruppe oder Basisorganisation ist. Es handelt sich um ein Projekt des Center for Climate Change Communication (CCCC) der George Mason University. Wenn man den Spuren dieser Gruppe folgt, stößt man auf eine weitere ihrer Initiativen namens Climate Matters. Ein wichtiges Projekt dabei ist die Unterstützung von Fernseh-Wettermoderatoren und Journalisten bei der Berichterstattung über lokale Klimawandelthemen. Umfragen des CCCC haben offenbar ergeben…
„…dass Fernseh-Wettermoderatoren als Informationsquelle zum Thema globale Erwärmung ein hohes Maß an Vertrauen genießen. Außerdem haben sie einen unvergleichlichen Zugang zur Öffentlichkeit und verfügen über hervorragende Fähigkeiten in der Wissenschaftskommunikation.“
Ein Link auf dieser Climate Matters-Seite führt zu einem weiteren Partner des CCCC, Climate Central. Hier werden Beiträge für lokale Nachrichtenorganisationen produziert. Zwei Dinge sind dabei besonders bemerkenswert.
Erstens, zunächst verspricht man dort:
„… Wir überlassen unseren Partnern die meisten endgültigen redaktionellen Entscheidungen, bestehen jedoch auf wissenschaftlicher Genauigkeit und Kontext. Wenn wir uns in Bezug auf die wissenschaftlichen Aspekte einer Geschichte nicht einigen können, vereinbaren wir im Voraus, das Projekt zu stoppen.“
Wenn man sich den Meinungsbeitrag ansieht, der diese Bemühungen ausgelöst hat, dann wird das erklärte Ziel der Genauigkeit nicht erreicht. Der Meinungsbeitrag war voll von den üblichen Phrasen über saubere Energie, Preise, Energiepreise und fossile Brennstoffe, die als Energiequellen hoffnungslos veraltet seien. OK, aber die Federal Energy Regulatory Commission (FERC) sieht das ganz anders.
Zweitens, was die Offenlegung der Herkunft dieser Berichte gegenüber der Öffentlichkeit angeht, sagen sie…
„Wir teilen die Autorenangaben mit unseren Printpartnern und bitten unsere Rundfunkpartner, unsere Partnerschaft in ihrer Berichterstattung zu erwähnen.“
Dies untergräbt sicherlich das Vertrauen zwischen einer Medienquelle (Print oder Fernsehen) und ihrer konsumierenden Öffentlichkeit, die darauf konditioniert wurde zu glauben, dass Nachrichtenquellen unabhängig sind. Die allgemeine Bevölkerung lernt schnell, nichts mehr zu glauben, was aus den Medien kommt. Die Bemühungen von Climate Central in diesem Fall beschleunigen diese Erosion wahrscheinlich noch.
SchlussfolgerungZwei Organisationen, von denen die eine ihre Überparteilichkeit betont und die andere sich selbst als „rechtsgerichtet“ oder republikanisch bezeichnet, entpuppen sich als zunehmend progressiv-linksgerichtet, wenn man die Schichten anderer Zugehörigkeiten und Partnerschaften abträgt. Wir sind vielleicht die weltweit meistbesuchte Website zum Thema Klimawandel, aber wir sind bei weitem nicht so gut organisiert.
Die wichtigste Lektion, die wir daraus gelernt haben? Nullius in Verba [Nichts als Worte].
Link: https://climaterealism.com/2025/10/an-energy-trojan-horse/
Übersetzt von Christian Freuer für das EIKE
Der Beitrag Ein trojanisches Pferd bzgl. Energie erschien zuerst auf EIKE - Europäisches Institut für Klima & Energie.
Der Bogen ist überspannt
Wird das Pflegegeld dem Finanzamt gemeldet?
In der Regel nein: Das Pflegegeld selbst wird nicht automatisch von der Pflegekasse an das Finanzamt gemeldet. Gemeldet werden vielmehr Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, damit sie steuerlich berücksichtigt werden können – Leistungsbezüge wie das Pflegegeld gehören nicht zu diesem Datenaustausch.
“Eine Erklärungspflicht entsteht nur in besonderen Konstellationen, etwa wenn Zahlungen an Pflegepersonen über das Pflegegeld hinausgehen oder keine Voraussetzungen für die Steuerbefreiung erfüllt sind”, wie der Sozialrechtsexperte Dr. Utz Anhalt erklärte.
Was das Pflegegeld rechtlich istPflegegeld ist eine Leistung der sozialen Pflegeversicherung nach § 37 SGB XI. Es erhält die pflegebedürftige Person, wenn sie die häusliche Pflege selbst organisiert, typischerweise durch Angehörige oder nahestehende Personen. Die Leistungshöhe ist nach Pflegegraden gestaffelt. Seit 1. Januar 2025 wurden die Beträge gesetzlich angehoben.
Meldungen zwischen Kassen und Finanzverwaltung: Was wirklich übertragen wirdDer automatisierte Datenaustausch zwischen Versicherern/Kassen und Finanzverwaltung dient dazu, bezahlte Beiträge (z. B. zu privater oder gesetzlicher Kranken-/Pflegeversicherung) zu übermitteln, damit diese als Sonderausgaben berücksichtigt werden können.
Die einschlägigen Vorgaben finden sich in § 93c AO und begleitenden BMF-Schreiben. Leistungszahlungen wie Pflegegeld sind hiervon nicht umfasst; sie werden üblicherweise nicht an die Finanzverwaltung gemeldet.
Steuerliche Einordnung: Wann Pflegegeld steuerfrei istSteuerlich ist zu unterscheiden, wer das Geld erhält:
Für die pflegebedürftige Person ist das Pflegegeld eine steuerfreie Sozialleistung. Die Steuerfreiheit von Leistungen der (gesetzlichen wie privaten) Pflegeversicherung ist im Einkommensteuergesetz verankert.
Erhält eine Pflegeperson (z. B. Angehörige) von der pflegebedürftigen Person Geld für Grundpflege, Betreuung und hauswirtschaftliche Versorgung, sind diese Einnahmen bis zur Höhe des Pflegegeldes steuerfrei, wenn es sich um Angehörige handelt oder die Pflege aus sittlicher Pflicht erfolgt. Rechtsgrundlage ist § 3 Nr. 36 EStG; sie verweist der Höhe nach ausdrücklich auf das Pflegegeld nach § 37.
Wann das Finanzamt doch eine Rolle spieltSteuerpflicht kann entstehen, wenn Zahlungen über die Grenze des Pflegegeldes hinausgehen oder wenn eine Person pflegt, ohne Angehörige zu sein und ohne dass eine anerkennbare sittliche Pflicht vorliegt.
In diesen Fällen gelten die Zuflüsse als steuerpflichtige Einkünfte und müssen in der Einkommensteuererklärung angegeben werden. Maßgeblich ist, was wofür gezahlt wird und in welcher Höhe.
Pflegegeld und Pflege-Pauschbetrag: Kein DoppelvorteilPflegende können – unabhängig vom Pflegegeld – unter Voraussetzungen den Pflege-Pauschbetrag nach § 33b EStG geltend machen. Seit den Lohnsteuerrichtlinien 2025 beträgt er 600 € (Pflegegrad 2), 1.100 € (Pflegegrad 3) und 1.800 € (Pflegegrad 4/5).
Wer für die eigene Pflegeleistung Pflegegeld erhält bzw. weitergeleitet bekommt, kann den Pauschbetrag grundsätzlich nicht zusätzlich beanspruchen; Ausnahmen bestehen, wenn das erhaltene Geld nachweislich vollständig wieder für die Pflege der Person eingesetzt wurde.
Praxis: Was gehört in die Steuererklärung – und was nicht?Solange die Voraussetzungen der Steuerbefreiung erfüllt sind, muss das Pflegegeld weder von der pflegebedürftigen Person noch von der begünstigten Pflegeperson angegeben werden; es gibt keine Progressionswirkung. Erklärungspflichtig werden Zahlungen erst, wenn sie nicht von § 3 Nr. 36 EStG erfasst sind (z. B. Überschüsse über das Pflegegeld oder fehlende sittliche Pflicht).
Wer professionelle Leistungen zukauft, sollte Belege aufbewahren, weil Erstattungen der Pflegeversicherung steuerliche Anrechnungseffekte haben können. Im Zweifel empfiehlt sich steuerlicher Rat.
FazitNein, das Pflegegeld wird dem Finanzamt nicht automatisch gemeldet. Der reguläre Datenaustausch betrifft Beiträge, nicht Leistungsbezüge. Steuerlich ist Pflegegeld für die pflegebedürftige Person steuerfrei; bei Pflegepersonen greift die Steuerbefreiung bis zur Höhe des Pflegegeldes, wenn ein Angehörigenverhältnis oder eine sittliche Pflicht besteht.
Melde- bzw. Erklärungspflichten entstehen erst dann, wenn Zahlungen über die Pflegegeldhöhe hinausgehen oder die Befreiungstatbestände nicht erfüllt sind
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Rheinland-Pfalz: „Superdemokrat“ Schweitzer und der Skandal von Gauersheim
In aktuellen Umfragen liegt die AfD in Rheinland-Pfalz – rund fünf Monate vor den nächsten Landtagswahlen – mit 23 Prozent auf Platz 2 und damit deutlich vor der seit Jahrzehnten regierenden SPD; die CDU steht hier – noch – mit 27 Prozent auf Platz eins. Doch der zunehmende Aufwind für die AfD löst auch in diesem […]
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Bürgergeld: Schonfrist auf 3 Monate verkürzt – Gericht stoppte Jobcenter
Bezieher von Grundsicherungsleistungen nach dem SGB 2/ Bürgergeld haben zur Senkung überhöhter Unterkunftskosten regelmäßig sechs Monate Zeit (SG Leipzig Az: S 10 AS 2625/13).
Das Sozialgericht Leipzig hatte mit Gerichtsbescheid festgestellt, dass die im SGB 2 den Leistungsempfängern eingeräumte sechsmonatige Frist zur Senkung überhöhter Unterkunftskosten eine Regelübergangsfrist und die von einem Jobcenter vorgenommene regelmäßige Verkürzung auf drei Monate rechtswidrig ist.
Jobcenter verkürzt eigenmächtig die SchonfristNach einer Erhöhung der Betriebskostenvorauszahlung wurden die Mietkosten eines Leistungsempfängers im Sinne des Jobcenters unangemessen hoch. Das Jobcenter vertrat daraufhin folgende Auffassung: Unangemessene Kosten der Mietwohnung sind nach Meinung des Jobcenters nur für drei Monate anzuerkennen.
Dem Kläger wurden daraufhin vom Jobcenter für 3 Monate die tatsächlichen Mietkosten gewährt und danach nur noch die angemessenen (abgesenkten) Mietkosten. Aus Sicht des Jobcenters seien unangemessene Kosten in der Regel nur für drei Monate (längstens jedoch sechs Monate) zu gewähren.
LSG Leipzig folgt der Einschätzung nichtDieser Rechtsauffassung folgte das Sozialgericht Leipzig nicht, denn unangemessene Mietkosten sind in der Regel für sechs Monate als Bedarf anzuerkennen. Das Sozialgericht Leipzig hielt die Absenkung deswegen für rechtswidrig und verurteilte das Jobcenter zur Übernahme der tatsächlichen Wohnkosten auch für die letzten 3 Monate.
Gericht lässt Unangemessenheit offenOffen gelassen hat das Gericht, ob die vom Hilfebedürftigen bewohnte Wohnung hinsichtlich ihrer Mietkosten wirklich unangemessen war. Nach § 22 Abs. 1 S. 3 SGB II seien auch unangemessene Aufwendungen als Bedarf so lange anzuerkennen, wie es dem Hilfeempfänger nicht möglich oder nicht zuzumuten sei, durch einen Wohnungswechsel, durch Vermieten oder auf andere Weise die Aufwendungen zu senken.
Die Regelübergangsfrist muss bei einem notwendigen Umzug als einzige Möglichkeit zur Kostensenkung ausgeschöpft werden, so die Leipziger Richter. Die sechsmonatige Frist sei genau diese Regelübergangsfrist, die ausgeschöpft werden müsse, wenn eine Kostensenkung nur durch einen Umzug zu verwirklichen ist.
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Es ist einem Leistungsempfänger nicht zumutbar, die bisherige Unterkunft zu kündigen, bevor er eine angemessene neue Unterkunft gefunden hat.
Besondere Umstände erlauben dabei ausnahmsweise eine Verkürzung der Regelhöchstfrist.
Die Verkürzung der Frist könne bei besonderen Umständen erforderlich sein, z.B. wenn die Grenzen angemessener Kosten bei Weitem überschritten und binnen der Regelfrist unverhältnismäßig hohe Kosten auflaufen würden.
Da dies hier nicht der Fall sei, müsse das Jobcenter zumindest für sechs Monate die tatsächlichen Mietkosten übernehmen.
Praxistipp: Passende Urteile1. SG Hildesheim Az: S 54 AS 149/10 (PKH)
Die Frist muss mindestens so lange laufen, bis die Betroffenen fristgemäß kündigen konnten.
2. SG Koblenz Az. S 16 AS 444/08
Ein Abweichen von dem Sechsmonatszeitraum nach unten ist begründungsbedürftig, in atypischen Fällen kann auch eine kürzere Frist festgelegt oder unter Umständen die Frist auch verlängert werden.
Ab der Kostensenkungsaufforderung werden die bisherigen Mietkosten zeitlich befristet weiter übernommen, in der Regel bis zu sechs Monaten, wobei die sechs Monate nicht als starre Grenze zu verstehen sind (vgl. nur BSG, Urt. v. 19.02.2009 B 4 AS 30/08 R).
Die im Gesetz genannte Sechsmonatsfrist gilt demnach als Regel, von der im Einzelfall Abweichungen möglich sind. Aus dem Gesetz lässt sich insbesondere nicht ableiten, dass die Leistungsberechtigten die
Sechsmonatsfrist immer ausschöpfen können, bevor eine Absenkung der Leistungen möglich ist.
Lassen sich mögliche und zumutbare Maßnahmen zur Kostensenkung erkennbar schon früher realisieren, so kann der Grundsicherungsträger die Leistungen ohne weiteres Abwarten auf das angemessene Maß absenken, wenn davon kein Gebrauch gemacht wird.
Insbesondere dann, wenn ein Umzug zur Kostensenkung erforderlich ist, kann aber von einer im Einzelfall widerleglichen Vermutung ausgegangen werden, dass vor Ablauf dieser Frist noch keine Obliegenheitsverletzung vorliegt.
Die Schutzfrist nach § 22 Abs. 1 S. 3 SGB II von in der Regel längstens sechs Monaten beginnt grundsätzlich erst ab dem Zeitpunkt der Kenntnis des Erfordernisses von Kostensenkungsmaßnahmen.
Die Schutzfrist des § 22 Abs. 1 S. 3 SGB II ist grundsätzlich an keine bestimmte Wohnung gebunden.
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Israeli Forces Establish Checkpoint in Quneitra Countryside
Israeli forces set up a checkpoint at the entrance to the village of Ovania in the Quneitra countryside, a SANA reporter confirmed.
After establishing the checkpoint, Israeli forces halted passing vehicles and conducted searches. The checkpoint was dismantled about an hour later, with the forces returning to the Syrian occupied lands.
Israeli forces have been carrying out frequent incursions into Syrian territory, violating the 1974 Disengagement Agreement, international law, and UN resolutions. Syria continues to condemn these actions and urges the international community to take a stronger stance to prevent further violations.