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Health Ministry in Gaza: 75 killed in past 24 hours, total death toll tops 65,000

SANA - Syrian Arab News Agency - 21. September 2025 - 14:23

At least 75 Palestinians were killed and 304 others injured in the past 24 hours as Israeli strikes continued across Gaza City, the Palestinian Ministry of Health in Gaza said on Sunday.

The ministry added that many victims remain trapped under rubble or in areas that rescue crews cannot access.

According to the latest MoH figures, the death toll since October 7, 2023, has risen to 65,283, with 166,575 people wounded.

Since Israel broke the ceasefire on March 18, 12,724 Palestinians have been killed and 54,534 injured.

Five more people were killed and 24 wounded while waiting for humanitarian aid in the last 24 hours, bringing the total number of what authorities call “aid martyrs” to 2,523, with more than 18,473 injured since the war began.

The ministry reported four additional deaths due to famine and malnutrition, raising the total to 440, including 147 children.

Since famine conditions were formally declared by the Red Cross, 162 deaths have been recorded, including 32 children.

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Woher kommt der Strom? An drei Tagen reicht die regenerative Stromerzeugung

36. Analysewoche 2025 von Rüdiger Stobbe

Wochenüberblick

Lediglich an drei Tagen erreichte die regenerative Stromerzeugung die Bedarfslinie in der 36. Analysewoche. Es wird herbstlich. Der Wind kommt immer stärker zur Geltung. 32,8 GW Windstrom wurde am 3.9. 2025 um 23:00 Uhr erzeugt. Zum Glück schien um diese Zeit die Sonne bereits einige Stunden nicht mehr auf Europa. Es wurden zu dieser Zeit nämlich nur 48 GW Strom in Deutschland benötigt. Zum Wochenende frischte der Wind noch zwei Mal auf. Dann aber wird es einige Tage in der kommenden Woche – Spoileralarm – Windflaute geben.

Der Strompreis gestaltet sich „normal“. Wenn die regenerative Stromerzeugung plus konventionellem Strom die Bedarfslinie überschreitet, sackt das Preisniveau ab. Muss über Mittag allerdings Strom importiert werden, hält sich der Abschwung in Grenzen, wie Montag, Dienstag und Donnerstag belegen. Nachfrage steigert den Preis!

Dieser Chart zeigt nochmal sehr schön den Zusammenhang zwischen Strom-Bedarfsüberschreitung und Preisrückgang auf. Starke Stromimporte haben hingegen höhere Strompreise zu Folge. Was auch von den deuten Stromerzeugern gewünscht ist. Denn sie verdienen mit.

Bitte beachten Sie die Zulassungszahlen zum Monat August, die Peter Hager nach den Tagesanalysen aufbereitet hat.

Montag, 1.9.2025 bis Sonntag, 7.9.2025: Anteil Wind- und PV-Strom 53,2 Prozent. Anteil regenerativer Energieträger an der Gesamtstromerzeugung 66,1 Prozent, davon Windstrom 27,6 Prozent, PV-Strom 25,6 Prozent, Strom Biomasse/Wasserkraft 12,9 Prozent.

Belege für Werte und Aussagen im Text oben, viele weitere Werte sowie Analyse- und Vergleichsmöglichkeiten bietet der Stromdateninfo-Wochenvergleich zur 36. Analysewoche ab 2016.

Daten, Charts, Tabellen & Prognosen zur 36. KW 2025:
Factsheet KW 36/2025 – ChartProduktionHandelswocheImport/Export/Preise, CO2, Agora-Zukunftsmeter 68 Prozent Ausbau & 86 Prozent Ausbau

Was man wissen muss: Die Wind- und Photovoltaik-Stromerzeugung wird in unseren Charts fast immer „oben“, oft auch über der Bedarfslinie, angezeigt. Das suggeriert dem Betrachter, dass dieser Strom exportiert wird. Faktisch geht immer konventionell erzeugter Strom in den Export. Die Chartstruktur zum Beispiel mit dem Jahresverlauf 2024/25 bildet den Sachverhalt korrekt ab. Die konventionelle Stromerzeugung folgt der regenerativen, sie ergänzt diese. Falls diese Ergänzung nicht ausreicht, um den Bedarf zu decken, wird der fehlende Strom, der die elektrische Energie transportiert, aus dem benachbarten Ausland importiert.

Tagesanalysen

Montag

Montag, 1.9.2025: Anteil Wind- und PV-Strom 44,7 Prozent. Anteil erneuerbare Energieträger an der Gesamtstromerzeugung 58,2 Prozent, davon Windstrom 22,8 Prozent, PV-Strom 21,9 Prozent, Strom Biomasse/Wasserkraft 13,5 Prozent.

Wind- und PV-Stromerzeugung lassen nach. Stromimporte steigen an. Die Strompreisbildung mit 250€/MWh Spitzenstrompreis: Platz 3

Belege für Werte und Aussagen im Text oben, viele weitere Werte sowie Analyse- und Vergleichsmöglichkeiten bietet der Stromdateninfo-Tagesvergleich zum 1. September ab 2016.

Daten, Charts, Tabellen & Prognosen zum 1.9.2025: ChartProduktionHandelstagImport/Export/Preise/CO2 inklusive Importabhängigkeiten.

Dienstag

Dienstag, 2.9.2025: Anteil Wind- und PV-Strom 65,9 Prozent. Anteil erneuerbare Energieträger an der Gesamtstromerzeugung 76,5 Prozent, davon Windstrom 44,2 Prozent, PV-Strom 21,8 Prozent, Strom Biomasse/Wasserkraft 10,6 Prozent.

Wenig Wind- aber etwas mehr PV-Strom. Ganztägiger Stromimport. Die Strompreisbildung mit 311€/MWh Spitzenstrompreis: Platz 2

Belege für Werte und Aussagen im Text oben, viele weitere Werte sowie Analyse- und Vergleichsmöglichkeiten bietet der Stromdateninfo-Tagesvergleich zum 2. September ab 2016.

Daten, Charts, Tabellen & Prognosen zum 2.9.2025: ChartProduktionHandelstagImport/Export/Preise/CO2 inklusive Importabhängigkeiten.

Mittwoch

Mittwoch, 3.9.025: Anteil Wind- und PV-Strom 65,9 Prozent. Anteil erneuerbare Energieträger an der Gesamtstromerzeugung 76,5 Prozent, davon Windstrom 44,2 Prozent, PV-Strom 21,8 Prozent, Strom Biomasse/Wasserkraft 10,6 Prozent.

Viel mehr Wind- und PV-Strom. Die Strompreisbildung

Belege für Werte und Aussagen im Text oben, viele weitere Werte sowie Analyse- und Vergleichsmöglichkeiten bietet der Stromdateninfo-Tagesvergleich zum 3. September 2025 ab 2016.

Daten, Charts, Tabellen & Prognosen zum 3.9.2025: ChartProduktionHandelstagImport/Export/Preise/CO2 inklusive Importabhängigkeiten.

Donnerstag

Donnerstag, 4.9.2025: Anteil Wind- und PV-Strom 57,8 Prozent. Anteil erneuerbare Energieträger an der Gesamtstromerzeugung 69,5 Prozent, davon Windstrom 33,5 Prozent, PV-Strom 24,3 Prozent, Strom Biomasse/Wasserkraft 11,8 Prozent.

Die Windstromerzeugung lässt nach, der PV-Stromerzeugung bleibt hoch. Die Strompreisbildung mit 350€/MWh Spitzenstrompreis: Platz 1

Welcher Europäische Nachbar verdient das meiste Geld?

Belege für Werte und Aussagen im Text oben, viele weitere Werte sowie Analyse- und Vergleichsmöglichkeiten bietet der Stromdateninfo-Tagesvergleich zum 4. September 2025 ab 2016.

Daten, Charts, Tabellen & Prognosen zum 4.9.2025: ChartProduktionHandelstagImport/Export/Preise/CO2 inklusive Importabhängigkeiten.

Freitag

Freitag, 5.9.2025: Anteil Wind- und PV-Strom 41,9Prozent. Anteil erneuerbare Energieträger an der Gesamtstromerzeugung 55,3 Prozent, davon Windstrom 21,7 Prozent, PV-Strom 20,2 Prozent, Strom Biomasse/Wasserkraft 13,4 Prozent.

Die Windstromerzeugung lässt weiter nach. Die PV-Stromerzeugung wird ebenfalls geringer. Die Strompreisbildung.

Belege für Werte und Aussagen im Text oben, viele weitere Werte sowie Analyse- und Vergleichsmöglichkeiten bietet der Stromdateninfo-Tagesvergleich zum 5. September ab 2016.

Daten, Charts, Tabellen & Prognosen zum 5.9.2025: ChartProduktionHandelstagImport/Export/Preise/CO2 inkl. Importabhängigkeiten.

Samstag

Samstag, 6.9.2025: Anteil Wind- und PV-Strom 47,8 Prozent. Anteil erneuerbare Energieträger an der Gesamtstromerzeugung 62,9 Prozent, davon Windstrom 9,0 Prozent, PV-Strom 38,2 Prozent, Strom Biomasse/Wasserkraft 15,1 Prozent.

Über Tag kaum Windstrom, dafür sehr viel PV-Strom. Der Wochendbedarf wird stark überschritten. Die Strompreisbildung.

Belege für Werte und Aussagen im Text oben, viele weitere Werte sowie+ Analyse- und Vergleichsmöglichkeiten bietet der Stromdateninfo-Tagesvergleich zum 6. September ab 2016.

Daten, Charts, Tabellen & Prognosen zum 6.9.2025: ChartProduktion, HandelstagImport/Export/Preise/CO2 inkl. Importabhängigkeiten.

Sonntag

Sonntag, 7.9.2025: Anteil Wind- und PV-Strom 67,8 Prozent. Anteil erneuerbare Energieträger an der Gesamtstromerzeugung 80,5 Prozent, davon Windstrom 36,1 Prozent, PV-Strom 31,7 Prozent, Strom Biomasse/Wasserkraft 12,7 Prozent.

Starke regenerative Stromübererzeugung von 10:00 bis 17:00 Uhr. Die Strompreisbildung. Negative Strompreise von 9:00 bis 16:00 Uhr

Belege für Werte und Aussagen im Text oben, viele weitere Werte sowie Analyse- und Vergleichsmöglichkeiten bietet der Stromdateninfo-Tagesvergleich zum 7. September  ab 2016.

Daten, Charts, Tabellen & Prognosen zum 7.9.2025: ChartProduktionHandelstagImport/Export/Preise/CO2 inkl. Importabhängigkeiten.

PKW-Neuzulassungen August 2025: Wieder deutlicher Zuwachs bei Plug-In Hybrid-PKW und BEV-PKW (im Vergleich zum schwachen Vorjahr)

von Peter Hager

In vielen Medien werden die deutlich gestiegenen BEV-Zulassungszahlen bereits als neuer Erfolg der E-Mobilität gesehen.

Wenn man sich die letzten 3 Jahre anschaut, handelt es sich lediglich um eine Seitwärtsbewegung.

  • 01-08/2023: 355.575
  • 01-08/2024: 241.911
  • 01-08/2025: 336.707

Von einer neuen Dynamik ist bisher nichts zu sehen.

Die PKW-Neuzulassungen lagen im August 2025 bei 207.229. Das bedeutet ein Plus von 5,0 % zum Vorjahresmonat.

Im Vergleich zum Juli 2025 mit 264.802 Neufahrzeugen bedeutet dies ein Minus von rund 21,7 %.

+ Plug-in-Hybrid-PKW sowie reine Elektro-PKW (BEV) verzeichnen einen deutlichen Zuwachs im Vergleich zum schwachen Vorjahr

+ Hybrid-Fahrzeuge (ohne Plug-In) legen zu

+ Rückgänge bei Fahrzeugen mit reinem Benzin- und Dieselantrieb

Antriebsarten 

Benzin: 57.253 (- 18,2 % ggü. 08/2024 / Zulassungsanteil: 27,6 %)

Diesel: 27.219 (- 9,2 % ggü. 08/2024 / Zulassungsanteil: 13,1 %)

Hybrid (ohne Plug-in): 58.605 (+ 5,1 % ggü. 08/2024 / Zulassungsanteil: 28,3 %)
darunter mit Benzinmotor: 46.977
darunter mit Dieselmotor: 11.628

Plug-in-Hybrid: 23.973 (+ 76,7 % ggü. 08/2024 / Zulassungsanteil: 11,6 %)
darunter mit Benzinmotor: 22.662
darunter mit Dieselmotor: 1.310

Elektro (BEV): 39.367 (+ 45,7 % ggü. 08/2024 / Zulassungsanteil: 19,0 %)

Sonstige: Flüssiggas (795 / Zulassungsanteil: 0,4 %), Wasserstoff (0), Brennstoffzelle (2) sowie Erdgas (0)

Die beliebtesten zehn E-Modelle in 08/2025 

VW ID 3 (Kompaktklasse): 2.350
VW ID 4/5 (SUV): 1.814
Skoda Elroq (SUV): 1.731
VW ID 7 (Obere Mittelklasse): 1.717
BMW X1 (SUV): 1.645
Skoda Enyaq (SUV): 1.456
Mini (Kleinwagen): 1.364
Audi Q4 (SUV): 1.163
Ford Explorer (SUV): 1.161
Seat Born (Kompaktklasse): 1.134

Quelle I   Quelle II

Leuchtturmprojekt gescheitert: Porsche steigt aus der Batterieproduktion aus – Und muss außerdem den DAX verlassen!

Mit viel Vorschusslorbeeren und etlichen Fördermillionen startete Cellforce 2021 – ein Joint Venture der Fraunhofer-Ausgründung Custom Cells und Porsche – in Kirchentellinsfurt (Baden-Württemberg). Es sollte ein Grundstein für eine wettbewerbsfähige Batteriezellenfertigung am Standort Deutschland werden.

Nach dem Aufbau der Pilotfertigung erfolgt nun das Aus für die Batterieproduktion, da laut Porsche ein „unvorteilhaftes Marktumfeld“ (u.a. der schleppende Hochlauf der E-Mobilität) kein wirtschaftliches Geschäftsmodell möglich macht.

Auch aus der Zusammenarbeit mit Valmet Automotive aus Finnland will Porsche aussteigen. Der Valmet Fertigungsstandort in Kirchardt wurde erst 2023 eröffnet und sollte Batteriesysteme für die elektrischen Sportwagen Boxster und Cayman liefern (ursprünglich sollten die Batterien von Northvolt kommen).

Quelle

Die bisherigen Artikel der Kolumne „Woher kommt der Strom?“ seit Beginn des Jahres 2019 mit jeweils einem kurzen Inhaltsstichwort finden Sie hier. Noch Fragen? Ergänzungen? Fehler entdeckt? Bitte Leserpost schreiben! Oder direkt an mich persönlich: stromwoher@mediagnose.de. Alle Berechnungen und Schätzungen durch Rüdiger Stobbe und Peter Hager nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Gewähr.

Rüdiger Stobbe betreibt seit 2016 den Politikblog MEDIAGNOSE.

Der Beitrag Woher kommt der Strom? An drei Tagen reicht die regenerative Stromerzeugung erschien zuerst auf EIKE - Europäisches Institut für Klima & Energie.

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NGO warnt vor gezielten Entführungen kurdischer Zivilist:innen in Syrien

Das Zentrum für die Dokumentation von Rechtsverletzungen in Nordsyrien (VDC-NSY) warnt vor einer zunehmenden Welle willkürlicher Festnahmen und Entführungen kurdischer Zivilpersonen in verschiedenen Teilen Syriens. Die Organisation bezeichnete die Vorfälle als „systematische und organisierte Menschenrechtsverletzungen“, die sich gezielt gegen Angehörige der kurdischen Gemeinschaft richten. Seit Anfang September seien mindestens 14 Kurd:innen verschleppt worden – unter anderem in Efrîn (Afrin), Aleppo, Damaskus und an Kontrollpunkten zwischen verschiedenen Provinzen des Landes. Das teilte das in der nordostsyrischen Autonomieregion ansässige Dokumentationszentrum am Samstag in einem Bericht mit.

Schwerpunkt Efrîn

Besonders häufig seien die Vorfälle in Efrîn dokumentiert worden – einer Region, die seit 2018 von der Türkei und mit ihr verbündeten Fraktionen der „Syrischen Nationalarmee“ (SNA) besetzt wird. Bewaffnete Dschihadistenmilizen würden dort regelmäßig Häuser durchsuchen, Türen aufbrechen, Wertsachen entwenden und Bewohner:innen ohne Grundlage festnehmen, so der Bericht. Weitere Fälle ereigneten sich an Checkpoints und auf öffentlichen Straßen. In vielen Fällen fehle anschließend jede Spur der Betroffenen. Angehörige erhielten keine Informationen über den Aufenthaltsort oder Gesundheitszustand der Verschleppten.

Fast 200 Entführungen seit Jahresbeginn

Laut dem VDC-NSY wurden zwischen Januar und September landesweit mindestens 190 kurdische Zivilist:innen entführt – darunter zwei Minderjährige, neun Frauen sowie 56 Menschen mit chronischen Erkrankungen, von denen sich 31 in kritischem Zustand befinden und dringend medizinische Hilfe benötigen (Stand 20. September 2025). Die Organisation geht davon aus, dass die tatsächliche Zahl noch höher liegt, da viele Familien aus Angst vor Repressalien keine Anzeige erstatten.

Schwere Verstöße gegen internationales Recht

Die Recherchen zeigen laut VDC-NSY, dass keiner der dokumentierten Fälle durch Gerichtsentscheidungen gedeckt war – ein klarer Verstoß gegen syrisches Recht sowie gegen internationale Menschenrechtsnormen. „In keinem Fall lag ein Haftbefehl vor, und die Familien verloren unmittelbar nach der Festnahme den Kontakt zu den Betroffenen“, so die Einschätzung der NGO. Sie fordert die internationale Gemeinschaft sowie Menschenrechtsorganisationen auf, ihrer Verantwortung gerecht zu werden und konkrete Schritte gegen diese Praktiken einzuleiten. Es müsse Aufklärung über das Schicksal der Verschwundenen geben, Verantwortliche müssten zur Rechenschaft gezogen werden.

https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/hunderte-zivilist-innen-aus-efrin-in-gefangnisse-nach-bab-und-azaz-verlegt-47682 https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/turkische-staudamme-trocknen-efrin-fluss-aus-46927 https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/rechtsanwalt-patrick-kroker-die-verbrechen-in-efrin-dauern-bis-heute-an-40917 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/permanent-peoples-tribunal-spricht-turkei-schuldig-45730 https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/daanes-drangt-auf-ruckkehr-der-efrin-vertriebenen-45633

 

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QSD: Damaskus verschleiert Verantwortung für Angriff auf Dair Hafir

Nach dem tödlichen Angriff auf das Dorf Umm Tina in der Gemeinde Dair Hafir haben die Demokratischen Kräfte Syriens (QSD) dem syrischen Verteidigungsministerium vorgeworfen, den Vorfall gezielt zu vertuschen. In einer Erklärung sprachen die QSD von einem „doppelten Verbrechen“ – dem Angriff selbst und der anschließenden Leugnung. „Das Verteidigungsministerium hat zuerst geschossen – und dann versucht, die Wahrheit zu töten“, heißt es in der Stellungnahme.

Der Angriff ereignete sich am Samstagabend und forderte nach Angaben der Demokratischen Selbstverwaltung von Nord- und Ostsyrien (DAANES) sieben Todesopfer, darunter zwei Kleinkinder und mehrere ältere Frauen. Vier weitere Personen wurden verletzt. Die QSD hatten Namen und Alter der Opfer veröffentlicht.

QSD: Schwache Ausrede, die Fakten nicht ändert

In der Erklärung kritisieren die QSD, dass das syrische Verteidigungsministerium mit einer „militärisch und politisch unlogischen“ Darstellung versuche, die Verantwortung von sich zu weisen. Der Angriff sei dokumentiert, die Opfer namentlich bekannt – daran ändere auch kein spätes Dementi etwas.

„Diese Form der Leugnung ist Teil einer systematischen Politik, die das Leben syrischer Zivilist:innen als entbehrlich betrachtet – solange sich die Wahrheit verbergen lässt“, so das multiethnische Bündnis weiter.

Zugleich forderten die QSD die Regierung in Damaskus auf, die Kontrolle über verbündete bewaffnete Gruppen wiederherzustellen und sich auf einen politischen Weg zu konzentrieren, der das Leben der Menschen über militärische oder strategische Interessen stellt.

Verteidigungsministerium macht QSD verantwortlich

Das syrische Verteidigungsministerium hatte über die staatliche Nachrichtenagentur SANA erklärt, man habe mit dem Vorfall in Dair Hafir nichts zu tun. Stattdessen seien Raketen „aus nicht nachvollziehbaren Gründen“ von QSD-Stellungen in Richtung des eigenen Territoriums abgeschossen worden.

„Die Berichte sind haltlos. Die Raketen auf Umm Tina kamen von ihren eigenen Einheiten“, so ein Sprecher des Ministeriums. Zudem warf Damaskus den QSD vor, am 10. September einen Angriff auf ein Dorf nahe Dair Hafir verübt zu haben, bei dem zwei Zivilisten ums Leben gekommen seien. Die QSD wiederum hatten erklärt, einen Infiltrationsversuch von Truppen der selbsternannten Übergangsregierung in die Autonomiegebiete abgewehrt zu haben.

Aufruf zur internationalen Verantwortung

„Die Leugnung der Verantwortung seitens der Regierung stellt nicht nur eine mediale Ablenkung dar, sondern verletzt auch die Rechte der Opfer auf Gerechtigkeit“, betonten die QSD. Die internationale Gemeinschaft müsse solche Vorfälle ernst nehmen und sich für eine klare Verantwortlichkeit einsetzen.

https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/sieben-zivilist-innen-bei-angriff-auf-dair-hafir-getotet-48041 https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/selbstverwaltung-verurteilt-angriff-auf-umm-tina-48043 https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/qsd-warnen-vor-eskalation-in-aleppo-47488

 

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Wan: Zwangsverwalter verkauft städtische Immobilien im Wert von zwei Milliarden Lira

Die vom türkischen Innenministerium eingesetzte Zwangsverwaltung in der kurdischen Großstadt Wan (tr. Van) hat innerhalb von sieben Monaten den Verkauf von insgesamt 100 Grundstücken und Immobilien eingeleitet. Der geschätzte Gesamtwert der ausgeschriebenen Objekte liegt laut Angaben der Stadtverwaltung bei über zwei Milliarden Türkische Lira (rund 41 Millionen Euro).

An der Spitze der Stadtverwaltung steht seit sieben Monaten Gouverneur Ozan Balcı, der nach der Amtsenthebung der gewählten Ko-Bürgermeister:innen Abdullah Zeydan und Neslihan Şedal (DEM) durch die Regierung zum sogenannten Treuhänder ernannt wurde.

Neue Ausschreibung über 240 Millionen Lira

Die jüngste Ausschreibung betrifft 19 Grundstücke im Bezirk Ertemêtan (Edremit), konkret in den Stadtteilen Eskicami und Yenicami. Der geschätzte Gesamtwert dieser Flächen liegt bei 240 Millionen Lira, wobei die einzelnen Grundstücke mit Beträgen zwischen sieben und 26 Millionen Lira bewertet wurden. Es ist die fünfte Immobilienausschreibung seit Amtsantritt Balcıs.

Zuvor hatte die Zwangsverwaltung bereits 47 Grundstücke in Ertemêtan zur Versteigerung ausgeschrieben – mit einem Schätzwert von 929,3 Millionen Lira. Zusammen mit weiteren Einzelverkäufen summieren sich die geplanten Verkäufe auf 100 Objekte mit einem Gesamtwert von rund zwei Milliarden Lira.

Kritik von Opposition und Berufsverbänden

Die Maßnahmen stoßen auf deutliche Kritik. Die Ingenieur- und Architektenkammer (TMMOB) kündigte rechtliche Schritte gegen die Verkäufe an. Auch die CHP-Provinzleitung in Wan hatte sich bereits bei früheren Ausschreibungen kritisch geäußert: „Die städtischen Grundstücke werden schrittweise privatisiert. Die Zwangsverwaltung verkauft öffentliches Eigentum“, hieß es in einer Stellungnahme. Die DEM-Partei kritisierte den Ausverkauf ebenfalls und warf Balcı vor, mit den Verkäufen politisch motivierte Entscheidungen zu treffen, die nicht im Interesse der Bevölkerung seien.

Systematisches Vorgehen der Zwangsverwalter

Die Debatte über den Umgang der Zwangsverwaltungen mit öffentlichen Geldern beschränkt sich nicht auf Einzelvorfälle. Opposition und Zivilgesellschaft weisen seit Jahren darauf hin, dass in zahlreichen mehrheitlich kurdischen Provinzen kommunale Liegenschaften systematisch veräußert werden. Parallel dazu steigen die Schuldenstände vieler dieser Städte deutlich an. Oppositionsparteien werfen den eingesetzten Zwangsverwaltern vor, öffentliche Vermögenswerte zugunsten kurzfristiger Liquidität zulasten der langfristigen Handlungsfähigkeit der Kommunen zu verkaufen.

https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/burgermeister-abgesetzt-wan-unter-zwangsverwaltung-gestellt-45309 https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/qoser-der-zwangsverwalter-nahm-sogar-die-sessel-aus-dem-rathaus-mit-41719 https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/selbstverwaltung-von-amed-sur-ubernimmt-schuldenberg-41894 https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/xelfeti-zwangsverwalter-hinterlasst-geplunderte-stadtverwaltung-41739
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Americans Are Accessories to the Crime of Genocide

Americans Are Accessories to the Crime of Genocide

Americans Are So Brainwashed by Israel that Americans Are Unaware of Their Deep Shame and Responsibility for the Genocide of the Palestinians.

Paul Craig Roberts

As Israel flattens Gaza City, America AGAIN blocks a Security Council ceasefire resolution

https://israelpalestinenews.org/as-israel-flattens-gaza-city-us-blocks-security-council-ceasefire-resolution-again-war-on-gaza-day-713/ 

To Avoid risking lives of Israeli soldiers, Netanyahu is deploying large numbers of remote controlled vehicles to spread death and destruction throughout Gaza City

https://israelpalestinenews.org/israel-to-flood-gaza-city/ 

Israel’s ability to exterminate the Palestinians is due entirely to American money, American weapons, and American diplomatic and military protection, all of which is paid for by annual grants to Israel of billions of dollars in American money. It is with our own money that Israel buys our government and media to act in Israel’s interest.  

Palestinian mothers and children waiting in line for a scrap of food and a mouthful of water are shot in the head by brave “defenders of Israel against Palestinian terrorists.” For 715 days the Israeli-obedient  American government and  population has looked the other way.  President Trump, the US Secretary of State, the US Secretary of War, the Republican House and Senate, the Christian Evangelicals, have all bowed down to their Israeli God:  Netanyahu.  America’s elite universities expel students who protest the genocide, and the Trump regime deports them if they are from abroad. There will be no criticism of Israel’s genocide of Palestine.

Americans have been complicit in the death and destruction of Palestine for 78 years.  These maps show the Israeli-American dismemberment of Palestine between 1947 and today. Palestine is the green area.

 

As Israeli “settlers” cleansed Palestine village by village, olive grove by olive grove, Israel’s shills preached a “two state” solution.  Recently, the “two state” guise for Israel’s gradual extinction of Palestine was again proclaimed  despite the obvious fact that there is no land left for a Palestinian state.

America’s participation in, and enabling of, Israel’s Crimes Against Humanity Raises the Question whether America is a Sovereign Country or an Israeli Puppet State.

The same could be said about Russia because of Putin’s subservience to Israel.  Putin even handed over to Israel Syria in whose defense Russian military personnel were killed.

In Europe you can be imprisoned if you dare to speak unacceptable words against Israel.  You can’t even wave a Palestinian flag, much less produce a scholarly study proving that the Holocaust is a hoax that serves Zionist Jews and Israel’s aggression against the Arab Middle East, and milks Germany, Switzerland, and America of money.

All the bullshit about the US and Russia being superpowers is a hoax.  It is Israel that is the only Superpower.

The protestant Christian denominations are a joke.  It was years ago that I hosted in my home a delegate from an Israeli organization that was trying to bring pressure on the Israeli government to prevent the murderous “settlers” from driving Palestinians out of their villages in the West Bank, uprooting the olive trees that were their livelihood, and building apartment houses to house Jewish “settlers.”  The Israeli delegates came to America to make the case for disinvestment at the annual convention of the Presbyterian  Church.  The “Christian” Presbyterians were either too afraid of Israel to take a stand or too convinced of Israel’s righteousness.  I remember how disappointed and depressed the Israeli delegates were about the absence of a moral conscience among Presbyterian Christians.

I will speak the truth while it is still possible.  Every decent person in the world  looks at America as an evil country that has destroyed six countries for Greater Israel under the totally transparent guise of “the war against terror,” and they are waiting for Netanyahu’s puppet Trump to destroy Iran.

What’s your bet that Trump and his Zionist Regime will oblige Netanyahu?

What’s your bet that Putin is so afraid of  offending Israel that he will permit Iran’s destruction, followed by jihadists entering the Russian Federation?

The only thing that the Christian Zionists are right about is that end times are upon us.

American conservatives are the hand maidens of Israel, and the American progressive-liberal-left Democrats hate white Americans, all of whom they declare to be racists.  Decent, moral, law-abiding Americans simply have no one to represent them.  If a leader appears, like Charlie Kirk, he is quickly killed.

The fact of the matter is that American morality is a corpse.  And there is no prince with a magic kiss to resurrect  American morality.

 

Trump administration proposes selling $6 billion in weapons to Israel

https://apnews.com/article/us-arms-sales-israel-trump-bb8b4e67fd77c723ed45308054eefefe?utm_source=Email&utm_medium=share

The Trump administration has told Congress it plans to sell nearly $6 billion in weapons to Israel. It includes one $3.8 billion sale for 30 AH-64 Apache helicopters, nearly doubling Israel’s current stocks, and a second $1.9 billion sale for 3,200 infantry assault vehicles for Israeli army.

Palestine is destroyed.  So what is the purpose of this vast amount of American weapons that Trump is sending to Israel?

Is this a buildup of supplies for the Trump-Netanyahu invasion of Iran? 

 

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A Corrupt German Government Has Committed a Crime Against its Citizen Reiner Fuellmich and Against the Principle of Justice

A Corrupt German Government Has Committed a Crime Against its Citizen Reiner Fuellmich and Against the Principle of Justice

Paul Craig Roberts

The German government has committed a massive crime against Reiner Fuellmich, a German citizen.  It is a worse crime than those of the Nazi era, because, in my opinion, it was a crime committed by the government for Big Pharma money.  I can’t prove it, but the circumstantial evidence is there, in my opinion.

What was the crime?  The German government deceived Dr. Fuellmich by luring him to the German embassy in Mexico to have his stolen passport replaced, kidnapped him, and flew him to Germany and imprisoned him.  All of this was done outside the judicial process.  The German government then held him without charges, mainly it seems in solitary confinement, for longer than permitted in German law, thereby adding to its crime of kidnapping the violation of its own law.

Why was ruiner Fuellmich kidnapped and imprisoned?

He together with another 1,500 attorneys and medical scientists, or was it 3,000?, were about to file a lawsuit against those responsible for the Covid hoax.  He had to be stopped, because he would have won.

The German government or Big Pharma or both, in my opinion, threatened or paid former colleagues of Dr. Fuellmich to charge him with fraud pertaining to the funds raised to hold accountable in a court of law those who deceived the public about the safety and effectiveness of the Covid “vaccines.”  The German government prevented exculpatory evidence that cleared Dr. Fuellmich of the false orchestrated charges.  Consequently, a threatened or dumbshit German jury, in my opinion, foolishly helped a corrupt German government protect Big Pharma and sentenced Dr. Fuellmich to prison.

Fuellmich’s imprisonment has not been a normal imprisonment.  Like Julian Assange, he has been confined to solitary confinement in a tiny space.  The purpose is to destroy him mentally.

There has been almost a total blackout of news of this atrocity by a corrupt German government.  The whore media cannot mention it because of Big Pharma advertising.  What we are witnessing is the ability of dirty money to purchase media silence in the face of a monstrous crime by the government of Germany.

The result makes everyone who stands for truth and accountability subject to elimination. The utterly dumbshit and corrupt German authorities and utterly stupid German jury did not understand the stakes.  When the current German government, a total failure, is out of office, and their opponents come for them, what legal principle in law that they haven’t already destroyed can they call on for their protection?

In Europe and what was formerly Great Britain, now a Tower of Babel devoid of greatness and safety, no one can in safety speak against the government or the government of Israel. 

The Creation of the European Union (EU) was a long and careful process or organizing Europe into a government over which the people have no control. It began in 1951 with the European Coal and Steel Community, evolved into the European Economic Community (EEC) in 1957, and from there into the 1993 Maastricht Treaty that formally established the EU.

The EU is not a democratic institution.  There is no power it its parliament which is nothing but a cover for the authoritarian, unelected structure of the EU.  

The function of the EU is to smother the sovereignty of the ethnic European nations–the French, Italians, Hungarians, Poles, Germans, Dutch, Belgians, Austrians, and the rest of the EU member states. 

Many of the EU former ethnic nations have lost their economic sovereignty because they mindlessly gave away their national currencies to an unaccountable European central bank that issues Euros.  Consequently, EU members cannot service their national debt in their own currencies which they no longer have.  The French franc and German mark are in the trash can of history, along with the financial independence of France and Germany, and, indeed, all of Europe.

Here is my testimony included among 40+ others in defense of the human rights activist Reiner Fuellmich:    

“This is Paul Craig Roberts, formerly Assistant Secretary of the US Treasury and Associate Editor of the Wall Street Journal speaking in support of the human rights attorney Reiner Fuellmich.  Evidence presented to me indicates that Fuellmich was kidnapped by the German government, imprisoned first, and then tried and convicted on false embezzlement charges in a corrupt government court that prevented exculpatory evidence from being presented at his trial.  The result prevented Fuellmich from developing a law suit against governments and pharmaceutical companies for deceiving the public about Covid and the dangers of the Covid vaccine.  The behavior of the German court is a great stain on the reputation of Germany and on justice in Europe.”

Here is the documentary in support of Dr. Fuellmich: https://www.drtrozzi.news/p/40-experts-testify-for-the-release?utm_campaign=email-half-

My understanding, perhaps mistaken, is that the original statement by documentary film director Philippe Carillo accompanying the release was more forceful. Indeed too forceful for the European defenders of Dr. Fuellmich and had to be toned down in order to avoid all 40+ being arrested and imprisoned.

This is an accurate picture of the Western world today.  Why do Russian Alanticist-Integrationists want to join such a criminal, unfree society?  

I fear that I am coming to the realization that the Western world is so corrupt that it cannot  any longer be defended. Charlie Kirk was assassinated for defending Christian values.  President Trump faced four criminal indictments and a larger number of civil suits for defending Western values.  Clearly, everyone in the Western world who defends ethnic sovereign nations as opposed to a Tower of Babel, traditional sexual morality as opposed to Sodom and Gomorrah, and Truth to controlled self-serving narratives has a target on his back.

In the Western World everything can be bought and sold–honor, integrity, justice, narratives, facts, and every principle.  How can a person defend principles that can be bought for money?

How can a nation survive when its own Supreme Court rules that it is a Constitutional right for corrupt corporations to purchase the government of the United States for money in order to have the government better serve their interests?

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Nothing Left of Western Civilization, Even the Family Is Gone

 

Children are dispossessing their parents. Either we are living too long or we’ve raised greedy, immoral children.

‘I Want My Inheritance Now’: Older People are Losing Their Life Savings to Family Members

https://www.bloomberg.com/news/articles/2025-09-18/elder-financial-abuse-is-on-the-rise-as-cost-of-living-crisis-grows?cmpid=092025_WKNDNL&utm_medium=email&utm_source=newsletter&utm_term=250920&utm_campaign=weekendnl

 

As housing stress and cost-of-living pressures mount, adult children are asking parents to unlock their wealth early — or to stop spending it.
By Swati Pandey and Amy Bainbridge September 18, 2025 at 3:00 PM CDT

Inheritance Impatience Fuels a Surge in Elder Abuse 

After years of renting, retired Australian nurse Joan thought she was finally securing a permanent home. She handed over her pension savings of A$70,000 ($46,700) to a family member to build a small guest apartment in their backyard.
The plan was to live there for the rest of her life, free from the stresses of an unaffordable rental market, and then leave the apartment to her family. Instead, the arrangement collapsed within a year. The unit was unfinished — with no kitchen or functioning laundry — forcing her to rely on the house. Relations soured with her relative, who had since remarried, and the agreement fell apart.
“I was told to get up and pack up and get out of there,” said Joan, who spoke through a lawyer and asked to use an alias and withhold further family details to protect their privacy. Stripped of her savings and barred from collecting her belongings, she was left with nothing — no home, no pension, no safety net.
Her experience fits into a pattern of elder financial abuse that’s increasingly common in Australia and other developed nations. Experts warn such cases will rise as aging populations and cost-of-living pressures converge. Those aged 75 to 85 are most at risk, says Robert Fitzgerald, Australia’s age discrimination commissioner.
One of the most frequent forms of abuse is “inheritance impatience,” Fitzgerald says, when adult children pressure parents to hand over savings early. Its equally insidious twin is “inheritance preservation,” when children block parents from spending on aged care or medical treatment.
In Australia, the success of compulsory retirement savings, or superannuation, is ironically compounding the problem. Employers are required to set aside 12% of wages, swelling the retirement savings pool to A$4.3 trillion — a sum that’s projected to become the world’s second-largest by 2030. Median balances for those aged 65 to 69 are about A$200,000 and many older Australians have also built wealth through soaring property values.
Meanwhile, home prices have risen far faster than wages, leaving younger generations increasingly locked out of the housing market. Some are resorting to extremes to secure inheritances while their elders are still alive. Studies in Australia have documented grandparents coerced into signing over property deeds under threats of losing contact with grandchildren, and retirement savings drained after children were added as trustees of pension funds.
“Younger people are not wanting to wait until their parents die,” said Sarah Abood, chief executive officer of the Financial Advice Association Australia. “And in some cases they are quite explicit about it and saying, Well, I want my inheritance now.”
Global Pension Markets
Australia’s retirement savings pool is the world’s fastest-growing
Source: Thinking Ahead Institute
Elder abuse — which can be psychological, physical and financial — is rising globally, according to the World Health Organization. Even if prevalence rates remain unchanged, the number of victims is projected to reach 320 million by 2050, when the population aged 60 and older will hit 2 billion. A WHO review of 52 studies in 28 countries found 15.7% of older people had suffered abuse — with psychological abuse the most common at 11.6% and financial abuse in second place at 6.8%.
A 2020 analysis of a helpline run by Seniors Rights Victoria — an Australian service aimed at preventing elder abuse — showed a 63% rise in calls over seven years. Most dealt with psychological abuse (63%) or financial abuse (62%).
In the US, the American Association of Retired Persons estimates victims of elder financial exploitation lose $28.3 billion annually. The UK charity Hourglasssaid calls to its helpline between 2021 and 2024 reported losses totaling £53 million ($72 million), averaging £85,000 per victim.
Researchers note the problem is vastly underreported because family members are often involved, which also keeps many cases out of court.
Even if prevalence rates remain unchanged, the number of victims of elder abuse is projected to reach 320 million by 2050.Photographer: Brent Lewin/Bloomberg
The United Nations Decade of Healthy Ageing has called for a global push to improve data and guide action. Countries are taking various steps to address the issue. The UK’s Care Act legally defines financial abuse and obliges local authorities to investigate, while Canada’s banks have committed to training staff to detect exploitation. In Australia, a parliamentary committee last year made sweeping recommendations in a report titled “Financial abuse: an insidious form of domestic violence” — including preventing superannuation death benefits from going to perpetrators of family violence.
Julia Jeffries, managing lawyer with Seniors Rights Victoria, says older Australians need education about the superannuation system and their rights. “There are large sums of money” in pension funds, she said. “There’s a lot at stake.”
MaryAnn de Mestre, a lawyer and lecturer in succession law at Macquarie University in Sydney, says a heightened public understanding of enduring powers of attorney is crucial. “If you are going to appoint your kids, you need to understand what that actually involves and what the risks are,” she said.
Fitzgerald is now leading efforts to coordinate action by financial institutions and community groups. Backed by the Attorney-General’s Department, he is convening banks, pension funds, financial advisers, customer support groups and community legal centers to strengthen prevention and response systems and boost awareness. Changes could come as early as next year.
Fitzgerald says no country has yet cracked the problem, and that Australia could become a global case study in how best to protect retirees. “Other countries will look to Australia if we can get this right,” he said.
For Joan, recognition that she suffered elder abuse came only after eviction. With legal help, she entered mediation to recover most of her money and found emergency accommodation. Still, the fallout has been severe. “I’m not good at the moment,” she said. “I am going to get counseling.”

Note: Question: What is driving up housing prices when the younger generations are not able to purchase?

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Kann ich mit 63 und 50 Prozent Schwerbehinderung in Rente gehen?

Lesedauer 3 Minuten

Wer mit 63 Jahren und einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 über den Ruhestand nachdenkt, hat in Deutschland eine eigene Altersrenten-Option: die Altersrente für schwerbehinderte Menschen.

Ob und wie das klappt, hängt vor allem von zwei Dingen ab: der anerkannten Schwerbehinderung zum Rentenbeginn und einer Mindestversicherungszeit von 35 Jahren.

Außerdem spielt Ihr Geburtsjahr eine Rolle, weil die Altersgrenzen stufenweise angehoben wurden.

Was „schwerbehindert“ rechtlich bedeutet

Als schwerbehindert gilt, wessen GdB mindestens 50 beträgt; feststellt wird das durch die zuständige Versorgungsbehörde. Als Nachweis dient in der Praxis z. B. der Schwerbehindertenausweis.

Wichtig ist der Zeitpunkt: Die Schwerbehinderung muss am Tag des Rentenbeginns vorliegen; fällt sie später weg, bleibt der Anspruch auf diese Altersrente bestehen. Eine bloße Gleichstellung (typisch bei GdB 30/40) reicht nicht für diese Rentenart.

Die Voraussetzungen

Vorausgesetzt werden drei Punkte: Sie haben die maßgebende Altersgrenze erreicht (siehe unten), Ihr GdB beträgt mindestens 50, und Sie erfüllen die Wartezeit von 35 Jahren in der gesetzlichen Rentenversicherung.

Zur Wartezeit zählen nicht nur klassische Beschäftigungszeiten, sondern u. a. auch Zeiten mit Krankengeld oder Arbeitslosengeld, Kindererziehungszeiten, Pflegezeiten und (unter Bedingungen) freiwillige Beiträge. Was im Detail angerechnet wird, erläutert die Rentenversicherung ausführlich.

Welche Altersgrenzen gelten – und was das für „mit 63“ heißt

Für Versicherte der Jahrgänge 1964 und jünger gilt: abschlagsfrei ist die Altersrente für schwerbehinderte Menschen mit 65, vorzeitig mit 62 bis 64 Jahren – dann mit prozentualen Abschlägen. Wer also 1964 oder später geboren ist und mit 63 in diese Rente gehen möchte, kann das grundsätzlich tun, muss aber dauerhafte Abschläge tragen.

Für ältere Jahrgänge liegen die Grenzen etwas niedriger und steigen je nach Geburtsjahr in kleinen Schritten an; als Beispiel nennt die DRV für 1962 Geborene eine abschlagsfreie Grenze von 64 Jahren und 10 Monaten.

So werden die Abschläge berechnet

Gehen Sie vor der maßgeblichen Altersgrenze in Rente, kostet jeder Monat 0,3 Prozent der späteren Monatsrente, dauerhaft. In der Schwerbehinderten-Rente sind maximal 36 Monate Vorverlegung möglich – das entspricht einem Höchstabschlag von 10,8 Prozent.

Beispiel: Jahrgang 1964+ wählt den Rentenstart mit 63 statt mit 65. Das sind 24 Monate vorzeitig – die Rente wird um 7,2 Prozent gemindert (24 × 0,3 %).

Abschläge ganz oder teilweise ausgleichen

Seit einigen Jahren können künftige Rentnerinnen und Rentner ab 50 durch Sonderzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung alle oder Teile der erwarteten Abschläge ausgleichen. Grundlage ist § 187a SGB VI; die DRV erstellt auf Antrag eine Auskunft über die maximal sinnvolle Zahlung. Wer diesen Weg erwägt, sollte sich frühzeitig beraten lassen und eine schriftliche Berechnung anfordern.

„Rente mit 63“ ist etwas anderes – die Abgrenzung

Die populäre Formel „Rente mit 63“ meint nicht die Schwerbehinderten-Rente, sondern die Altersrente für besonders langjährig Versicherte (mindestens 45 Jahre). Diese ist abschlagsfrei, aber die Altersgrenze steigt je nach Jahrgang; für 1964+ gilt 65.

Die Altersrente für langjährig Versicherte (mindestens 35 Jahre) ist zwar bereits ab 63 möglich, aber mit Abschlägen bis zu 14,4 %, weil sie sich an der Regelaltersgrenze orientiert. Wer einen GdB ≥ 50 hat, fährt oft besser mit der speziellen Schwerbehinderten-Rente – genaues Rechnen lohnt dennoch.

Arbeiten trotz vorgezogener Rente: Hinzuverdienst

Seit 1. Januar 2023 gibt es bei vorgezogenen Altersrenten keine Hinzuverdienstgrenzen mehr: Einkommen neben der Rente mindert den Zahlbetrag nicht mehr. Das erleichtert gleitende Übergänge – ob in Teilzeit, Minijob oder als Selbstständiger.

Antrag, Nachweise, Timing

Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen wird nicht automatisch gezahlt, sie muss beantragt werden. Die DRV empfiehlt, den Antrag etwa drei Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn zu stellen.

Als Nachweis der Schwerbehinderung dient in der Praxis der Schwerbehindertenausweis oder der Bescheid des Versorgungsamts; maßgeblich ist, dass der GdB ≥ 50 zum Rentenstart vorliegt.

Wenn die 35 Jahre fehlen oder die Erwerbsfähigkeit stärker eingeschränkt ist

Erfüllen Sie die 35 Jahre noch nicht, kommt diese Altersrente zunächst nicht in Betracht. Wer aus gesundheitlichen Gründen gar nicht mehr oder nur noch eingeschränkt erwerbstätig sein kann, sollte prüfen lassen, ob die Erwerbsminderungsrente in Frage kommt – sie folgt anderen medizinischen und versicherungsrechtlichen Kriterien und ist von der Schwerbehinderten-Rente zu unterscheiden.

Für alle anderen kann der Weg über zusätzliche freiwillige Beiträge oder längeres Arbeiten helfen, die Wartezeit zu erfüllen. Eine individuelle Rentenauskunft der DRV zeigt den Stand Ihrer Zeiten.

Konkrete Einordnung der Ausgangsfrage

Die kurze Antwort lautet: Ja, mit 63 und 50 % Schwerbehinderung können Sie grundsätzlich in Rente gehen, sofern die 35-Jahres-Wartezeit erfüllt ist und der GdB ≥ 50 am Rentenbeginn besteht. Für 1964 und später Geborene bedeutet der Start mit 63 jedoch Abschläge von in der Regel 7,2 %; abschlagsfrei wäre erst 65.

Ältere Jahrgänge haben leicht andere Grenzen, die übergangsweise noch darunter liegen. Ob die Schwerbehinderten-Rente gegenüber den Alternativen (langjährig/besonders langjährig Versicherte) am besten passt, zeigt der Blick auf Geburtsjahr, Zeitenkonto und geplanten Zuverdienst.

Praktischer Tipp

Lassen Sie sich von der DRV eine Rentenbeginn- und Rentenhöhen-Berechnung sowie – falls gewünscht – eine Auskunft zu möglichen Ausgleichszahlungen erstellen. Damit sehen Sie schwarz auf weiß, wie sich ein Start mit 63, 64 oder 65 auf den Monatsbetrag auswirkt und ob sich ein „Abschlags-Ausgleich“ für Sie rechnet.

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Bürgergeld: Jobcenter muss doppelte Miete zahlen – Urteil

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Jobcenter dürfen Bürgergeld-Bezieher bei angefallenen Doppelmieten infolge eines Umzugs nicht im Regen stehenlassen. Ist die doppelte Mietzahlung „unvermeidbar und konkret angemessen”, muss die Behörde die Unterkunftskosten übernehmen, urteilte das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel (Az.: B 14 AS 2/19 R). Das Jobcenter dürfe nicht pauschal darauf verweisen, dass hierfür immer ihre vorherige Zustimmung erforderlich sei.

Vor Gericht war eine Mutter von zwei Kindern aus Bonn gezogen. Die Familie wohnte zunächst in einer nur 54 Quadratmeter großen Wohnung.

Das Jobcenter genehmigte ihr daher den Umzug in eine größere, nun rund 82 Quadratmeter große Unterkunft. Auch die Umzugskosten wurden finanziert.

Da die zum 1. Juli angemietete neue Wohnung noch renoviert werden musste, verzögerte sich der Umzug. Die Familie bezog erst ab den 19. Juli die neue Unterkunft und renovierte anschließend die alte Wohnung. Deren Mietvertrag dort lief am 31. Juli aus.

Jobcenter weigert sich 550 Euro für Doppelmiete zu zahlen

Das Jobcenter Bonn übernahm zwar von Anfang an die höheren Unterkunftskosten für die neue Wohnung, wollte aber die im Umzugsmonat zusätzlich angefallene Miete für die alte Wohnung in Höhe von rund 550 Euro nicht übernehmen.

Bei einer solchen Doppelmiete handele es sich um „Wohnungsbeschaffungskosten”.

Diese könnten grundsätzlich nur nach vorheriger Zusicherung durch das Jobcenter übernommen werden. Im vorliegenden Fall habe die Bürgergeld-Bezieherin dies aber vor ihrem Umzug nicht beantragt.

Die Bürgergeldbezieherin argumentierte, dass es sich bei der Doppelmiete nicht um „Wohnungsbeschaffungskosten”, sondern um tatsächlich angefallene Unterkunftskosten handele.

In einem solchen Fall müssten laut Gesetz die angemessenen Kosten übernommen werden. Eine vorherige Zustimmung des Jobcenters zur Übernahme der Doppelmiete sei nicht erforderlich.

Unvermeidbar und konkret angemessen

Das BSG urteilte, dass auch ohne vorherige Zustimmung eine Doppelmiete vom Jobcenter übernommen werden könne. Voraussetzung sei, dass sie „unvermeidbar und konkret angemessen” sei.

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Bei der EM-Rente kann dein Schwerbehindertenausweis richtig Gold wert sein

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Auf den ersten Blick wirken das Feststellungsverfahren nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch und das Rentenverfahren nach § 43 SGB VI wie streng getrennte Dinge. Das eine untersucht den Grad der Behinderung (GdB), das andere die quantitative Leistungsfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.

Doch spätestens seit der jüngsten Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) und mehrerer Landessozialgerichte im Jahr 2025 steht fest: Wer den Schwerbehindertenausweis in einem Verfahren um die Erwerbsminderungsrente ignoriert, riskiert nicht nur Aufklärungsmängel, sondern womöglich den Verlust des gesamten Anspruchs.

Gesetzlicher Rahmen: § 43 SGB VI verknüpft Krankheit und Behinderung

Der entscheidende Brückenschlag steckt im Gesetz selbst. § 43 Abs. 1 Satz 2 SGB VI benennt ausdrücklich „Krankheit oder Behinderung“ als Ursache einer rentenbegründenden Erwerbsminderung.

Damit gehört die funktionsbezogene Bewertung des Versorgungsamts zwingend zum rentenrechtlichen Prüfprogramm, auch wenn der GdB-Wert als solcher die Stunden-Grenze von drei beziehungsweise sechs Stunden nicht ersetzt.

Feststellung der Schwerbehinderung: SGB IX als Informationsquelle für das Rentenrecht

Über die Brücke führt § 152 SGB IX. Die Vorschrift verpflichtet die Versorgungsbehörden, Art und Umfang der Funktionsbeeinträchtigung festzuhalten.

Diese Akte ist reich an fachärztlichen Gutachten, Reha-Berichten und Testbefunden – Material, das im Rentenverfahren häufig fehlt, weil Haus- und Fachärzte ihre Stellungnahmen verkürzen oder auf Nachfrage der Deutschen Rentenversicherung (DRV) gar nicht erst antworten.

Wer die Schwerbehindertenakte beizieht, erweitert somit das medizinische Fundament des EM-Verfahrens erheblich.

Aktuelle Rechtsprechung 2024/25: Gerichte erhöhen die Messlatte

Das BSG hat am 6. Juli 2025 klargestellt, dass rückwirkende Feststellungen der vollen Erwerbsminderung sozialhilferechtlichen Mehrbedarf ebenfalls rückwirkend auslösen; der Anspruch knüpft an den realen Eintritt der Erwerbsminderung an – nicht an den Bescheidzeitpunkt der DRV. Die Entscheidung zeigt, wie eng Rente, Behinderung und Existenzsicherung heute verzahnt sind.

Bereits am 12. Dezember 2024 hatte der 9. Senat des BSG (B 9 SB 2/24 R) die Latte für die Beweislast im Schwerbehindertenrecht höher gelegt und die Versorgungsmedizin-Verordnung als verbindlichen Maßstab betont.

GdB-Herabsetzung gestoppt: LSG Berlin-Brandenburg stärkt Bestandsschutz
Am 10. Juni 2025 entschied das LSG Berlin-Brandenburg (L 11 SB 24/23), dass eine Behörde den GdB nicht einseitig herabsetzen darf, solange sie keine eindeutige medizinische Verbesserung nachweist.

Die Beweislast bleibt vollständig beim Amt. Für Rentenverfahren bedeutet das: Eine einmal anerkannte Schwerbehinderung darf nicht stillschweigend relativiert werden, um die Erwerbsminderung in Frage zu stellen.

Lesen Sie auch:

– EM-Rente: Eine Erwerbsminderungsrente kann so aufgestockt werden

Neue Hürden bei psychischen Erkrankungen: LSG Baden-Württemberg rückt die Alltagsbewältigung in den Mittelpunkt

Noch kontroverser wird das Bild durch das Urteil des LSG Baden-Württemberg vom 18. März 2025 (L 13 R 276/22).

Danach genügt bei psychischen Leiden nicht mehr der Nachweis einer reduzierten Arbeitsfähigkeit; die Erkrankung müsse „die gesamte Lebensführung übernommen haben“.

Der Sozialrechtsexperte Dr. Utz Anhalt sieht darin “eine faktische Verschärfung des § 43 SGB VI, die psychisch Erkrankte doppelt trifft: Sie müssen ihre Behinderung umfassender beweisen und gleichzeitig darlegen, dass kein Restarbeitsvermögen von sechs Stunden mehr besteht.”

Konsequenzen: Amtsermittlungspflicht und Aktenbeiziehung

Gerichte sind von Amts wegen zur vollständigen Sachaufklärung verpflichtet (§ 103 SGG). Wird die Schwerbehindertenakte nicht beigezogen, obwohl eine Behinderung naheliegt, liegt ein Verstoß gegen diese Pflicht vor.

In der Praxis veranlasst das häufig eine Zurückverweisung an die DRV oder das Sozialgericht, was das Verfahren um Jahre verzögern kann.

Strategische Bedeutung für Versicherte und Berater

Die aktuelle Rechtsprechung macht den Schwerbehindertenausweis zum juristischen Hebel. Er liefert objektivierte Befunde, belegt Chronizität und Umfang der Funktionsstörungen und zwingt die DRV, ihre Einschätzung der Leistungsfähigkeit an konsistente medizinische Daten anzupassen.

Anwälte und Rentenberater nutzen die Akte, um Lücken in rentenärztlichen Gutachten zu schließen, abweichende Diagnosen aufzudecken und die Prognosefrage schlüssiger zu beantworten. Ohne diese Unterlagen droht, dass psychische oder internistische Dauerschäden im Begutachtungs-Raster der Rentenversicherung untergehen.

Wo der Gesetzgeber nachjustieren könnte

Der Gesetzgeber hat 2024 die Versorgungsmedizin-Verordnung überarbeitet und eine Aktualisierung bis Ende 2025 angekündigt. Verbände fordern, dass die neuen Kriterien stärker an den Teilhabebegriff des Bundesteilhabegesetzes anknüpfen, damit gerade psychische und kombinierte Leistungseinschränkungen eindeutiger bewertet werden können.

Ob der Bundestag zudem eine Klarstellung im Wortlaut des § 43 SGB VI vornimmt, um die jüngsten LSG-Entscheidungen einzufangen, bleibt abzuwarten.

Für Betroffene heißt das: Unterlagen sichten, Akten beiziehen und jede Feststellung im Schwerbehindertenverfahren strategisch für das Rentenverfahren nutzbar machen – denn im Jahr 2025 trennt das Recht Äpfel und Birnen längst nicht mehr so strikt wie einst gedacht.

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Neue Krankheit, neue Blockfrist und dann wieder Krankengeld

Lesedauer 4 Minuten

Krankengeld wirft immer wieder Fragen auf – besonders dann, wenn der Krankheitsverlauf nicht geradlinig ist. Viele Versicherte erleben, dass zu einer bestehenden Arbeitsunfähigkeit eine weitere Diagnose tritt.

Spontan liegt die Hoffnung nahe, der Anspruch auf Krankengeld könne sich dadurch verlängern. Die Realität ist komplexer. Dieser Beitrag ordnet die wichtigsten Begriffe, erklärt die Systematik der Blockfrist und zeigt, in welchen Konstellationen eine zweite Erkrankung den Anspruch tatsächlich verändern kann – und in welchen nicht.

Die Blockfrist als Taktgeber

Wer arbeitsunfähig geschrieben wird, startet damit im Hintergrund eine dreijährige Blockfrist. Versicherte merken davon nichts unmittelbar; sie ist ein interner Referenzzeitraum der Krankenkasse.

Innerhalb dieser drei Jahre ist das Krankengeld für dieselbe Erkrankung auf maximal 78 Wochen begrenzt. Mehr als diese eineinhalb Jahre gibt es für dieselbe Diagnose innerhalb derselben Blockfrist nicht.

Die Dreijahresfrist läuft unabhängig davon, ob durchgehend Krankengeld bezogen wird. In der Praxis bedeutet das oft: Endet der Krankengeldanspruch nach 78 Wochen, bleibt von der Blockfrist noch eine beachtliche Restzeit übrig.

Für genau diese Erkrankung entsteht innerhalb dieser laufenden Blockfrist jedoch kein neuer Anspruch mehr. Erst wenn die drei Jahre vollständig abgelaufen sind und eine erneute Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Diagnose eintritt, kann wieder Krankengeld fließen.

Parallel verlaufende Blockfristen bei Mehrfacherkrankungen

Komplizierter wird es, wenn zu einer ersten Erkrankung eine zweite hinzukommt. Tritt während einer bestehenden Krankschreibung eine neue, medizinisch eigenständige Diagnose auf, beginnt für diese zweite Erkrankung eine eigene Blockfrist. Es laufen dann – bildlich gesprochen – zwei Dreijahreszeiträume nebeneinander: einer für Krankheit A, ein weiterer für Krankheit B.

Dieser Parallelismus ist wichtig für die zeitliche Zuordnung und spätere Bewertung von Ansprüchen. Er bedeutet jedoch nicht automatisch, dass sich die Gesamtdauer des Krankengeldbezugs verlängert. Der laufende Anspruch bleibt in der Regel an die Erkrankung geknüpft, wegen der das Krankengeld ausgelöst wurde.

Warum sich der Anspruch meist nicht verlängert

Die zentrale Ernüchterung vorweg: Allein die Tatsache, dass eine zweite, eigenständige Krankheit während einer bestehenden Arbeitsunfähigkeit dazukommt, führt in der Regel nicht zu zusätzlichen Krankengeldwochen. Der bereits bewilligte Anspruch wegen Krankheit A läuft weiter und endet mit Erreichen der 78-Wochen-Grenze. Die Überschneidung mit Krankheit B eröffnet normalerweise keinen neuen, separat zählenden Zahlungszeitraum.

Hinter dieser Logik steht das System des „einheitlichen Versicherungsfalls“ innerhalb der konkreten Leistungsphase. Solange die Krankengeldzahlung ununterbrochen wegen Krankheit A läuft, begründet eine hinzugetretene Krankheit B typischerweise keinen separaten Leistungsfall, der die Auszahlung verlängern würde.

Die parallele Blockfrist von B existiert zwar, kommt aber in dieser Konstellation zunächst nicht „zum Tragen“.

Die Ausnahme: Neuer Anspruch durch Unterbrechung und Unabhängigkeit

Es gibt eine Konstellation, in der Krankheit B sehr wohl einen neuen Krankengeldanspruch eröffnen kann. Entscheidend ist dabei eine Unterbrechung des laufenden Krankengeldbezugs. Das kann etwa der Fall sein, wenn die Arbeitsunfähigkeit vorübergehend endet und der oder die Versicherte in dieser Phase beispielsweise Urlaub nimmt – also eine Zeit ohne Krankengeldbezug liegt.

Kommt es genau in dieser unterbrechungsbedingten „krankengeldfreien“ Zeit zu einer neuen Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Krankheit B, startet hierfür eine eigenständige Blockfrist – und es kann ein eigener Krankengeldanspruch entstehen, der nicht an den vorangegangenen Bezug wegen Krankheit A gekoppelt ist. Diese neue Leistungsphase zählt dann nicht als bloße Fortsetzung der alten.

Voraussetzung ist, dass Krankheit B in keinem kausalen Zusammenhang mit Krankheit A steht. Medizinisch muss es sich um voneinander unabhängige Diagnosen handeln.

Besteht hingegen eine ursächliche Verknüpfung – etwa wenn die zweite Erkrankung eine Folge oder unmittelbare Begleiterscheinung der ersten ist –, droht die Einordnung als einheitlicher Versicherungsfall. In diesem Fall würde die Ausnahme mit neuem Anspruch leerlaufen.

Heikle Grenzfälle und die Bedeutung einzelner Tage

Die Praxis zeigt, dass es oft auf Details ankommt. Bereits die Frage, an welchem Tag eine Arbeitsunfähigkeit formal endete oder neu begann, kann die Weiche stellen.

Ebenso relevant ist die ärztliche Einschätzung, ob zwei Diagnosen voneinander unabhängig sind oder medizinisch zusammengehören. Diese Abgrenzung ist nicht nur semantisch, sondern leistungsrechtlich hoch relevant: Sie entscheidet darüber, ob eine zweite Krankheit einen eigenständigen Anspruch auslöst oder im Schatten der ersten verbleibt.

Gerade bei lückenlosen Verläufen – wenn also eine Krankschreibung nahtlos an die nächste anschließt – wird eine Unterbrechung des Krankengeldes regelmäßig verneint.

Ohne diese Unterbrechung fehlt der Ausnahmefall, der für Krankheit B einen eigenen Zahlungszeitraum eröffnen würde. Umgekehrt kann eine dokumentierte, auch kurze Phase ohne Anspruch die rechtliche Lage spürbar verändern.

Ein Beispiel zur Veranschaulichung

Angenommen, eine Versicherte ist wegen einer orthopädischen Erkrankung arbeitsunfähig und erhält Krankengeld. Nach mehreren Monaten bessert sich der Zustand, die Arbeitsunfähigkeit endet, und es wird Urlaub genommen. Während dieses Urlaubs tritt eine akute, zuvor nicht bestehende internistische Erkrankung auf, die zu einer neuen Krankschreibung führt.

In dieser Konstellation kann für die internistische Diagnose eine eigenständige Blockfrist beginnen und ein neuer Krankengeldanspruch entstehen – vorausgesetzt, es gibt keinen ursächlichen Zusammenhang zwischen beiden Krankheitsbildern.

Hätte die Versicherte hingegen ohne Unterbrechung Krankengeld bezogen und wäre die internistische Erkrankung erst währenddessen aufgetreten, würde sich der laufende Anspruch in aller Regel nicht verlängern.

Was Betroffene jetzt beachten sollten

Wer sich in einer vergleichbaren Situation befindet, sollte die Abfolge von Diagnosen, Krankschreibungen und eventuellen Unterbrechungen genau dokumentieren. Ärztliche Bescheinigungen, die Unabhängigkeit oder Zusammenhang der Diagnosen klar benennen, können im Zweifel entscheidend sein.

Ebenso bedeutsam ist die exakte Tageschronologie: Wann endete eine Arbeitsunfähigkeit? Wann begann eine neue? Wurde zwischendurch gearbeitet oder Urlaub genommen? Aus solchen Details ergibt sich, ob eine zweite Erkrankung einen eigenständigen Leistungsfall darstellt.

Fazit: Parallele Blockfristen ja – längeres Krankengeld nur im Ausnahmefall

Die Systematik ist nüchtern: Mit jeder neuen, eigenständigen Diagnose kann eine eigene Blockfrist anlaufen. Daraus folgt jedoch nicht automatisch mehr Krankengeld. Solange der laufende Anspruch wegen der ersten Erkrankung ohne Unterbrechung besteht, verlängert eine hinzugetretene Krankheit den Zahlungszeitraum in der Regel nicht.

Erst wenn das Krankengeld unterbrochen wird und in dieser „Leistungsruhe“ eine zweite, kausal unabhängige Erkrankung zu einer neuen Arbeitsunfähigkeit führt, kann ein separater Anspruch entstehen.

Weil es häufig auf Tage, Formulierungen und medizinische Zusammenhänge ankommt, ist fachkundige Beratung dringend zu empfehlen. Sie schützt davor, formale Fallstricke zu übersehen und Ansprüche ungewollt zu verlieren – und sie hilft, die eigene Chronologie so zu belegen, dass berechtigte Leistungen auch tatsächlich ankommen.

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Bürgergeld: Wenn das Jobcenter sagt: “Nein das geht nicht!”

Lesedauer 2 Minuten

Ein häufiges Problem in der Beratung von Bürgergeldbeziehern ist die rein mündliche Ablehnung von zustehenden Leistungen. Betroffene berichten, dass Sachbearbeiter im Jobcenter Fragen, wie z.B. ob auch ein Mehrbedarf beantragt werden kann oder ob Zuschüsse für einen Kleiderschrank gewährt werden können, mündlich kategorisch ablehnen.

Diese Aussagen sind jedoch häufig falsch und können auch rechtlich nicht durch einen Widerspruch angefochten werden. Es sollte daher immer auf einem schriftlichen Bescheid bestanden werden.

Sachbearbeiter schickt Email mit Aussage: “Nein das geht nicht”

Karin B. aus Hannover, die Bürgergeld bezieht, schrieb eine E-Mail an ihren Sachbearbeiter und fragte, ob sie die Kosten für ein größeres Bett für ihren Sohn beantragen könne. “In der Mail schrieb der Sachbearbeiter, nein, das geht nicht, ich muss die Kosten aus den Regelleistungen bezahlen”. Die Empfehlung der Erwerbslosenberatungsstelle in Hannover lautete jedoch:

“Stellen Sie einen schriftlichen Antrag oder verlangen Sie einen Ablehnungsbescheid. Denn gegen diesen können Sie dann auch im Widerspruchsverfahren vorgehen.”

Oft ist es aber auch so, dass ein schriftlicher Antrag oder die Forderung nach einem schriftlichen Ablehnungsbescheid das Jobcenter zum Einlenken bewegt.

Denn in diesem Fall besteht nämlich sehr wohl ein Recht auf ein größeres Bett, wie wir auch in diesem Artikel beschrieben haben. Denn das Bundessozialgericht hatte in seinem Urteil Az: B 4 AS 79/12 R sehr wohl einen Anspruch als Erstausstattung bejaht, wenn das Kinderbett zu klein geworden ist.

Nach schriftlicher Antragstellung erging ein Bewilligungsbescheid. Eine Anfechtung durch Widerspruch war nicht mehr notwendig.

Gegen-Hartz.de TV

Immer auf einen schriftlichen Bescheid pochen

Dieses Beispiel zeigt, wie wichtig es ist, immer auf einem schriftlichen Bescheid zu bestehen. Nach § 33 Abs. 2 Satz 2 SGB X ist das Jobcenter dazu verpflichtet. Der/die zuständige Sachbearbeiter/in sollte darauf hingewiesen werden.

Meist wird das Jobcenter dann von sich aus tätig. Hilfreich ist in diesem Zusammenhang auch der Hinweis, dass man den schriftlichen Bescheid benötigt, um ein Widerspruchsverfahren einleiten zu können. Das bedeutet für den Sachbearbeiter mehr Arbeit, so dass er bei einem Leistungsanspruch tatsächlich schon vorher einlenkt.

Wichtig: Auch bei mündlichen Zusagen sollte ein schriftlicher Bewilligungsbescheid gefodert werden. Nur bei einem Bescheid besteht auch ein Rechtsanspruch, auf den man sich berufen kann.

Musterschreiben, wenn ein Antrag mündlich oder lapidar per Mail abgelehnt wird:

BG Nummer
Name, Anschrift

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich beziehe mich auf Ihre Aussage am…. / auf Ihre Email vom…..Sie haben mir münmdlich (oder per Email) eine Absage zu meinem Antrag auf….. mitgeteilt. Ich muss allerdings nach § 33 Abs. 2 Satz 2 SGB X auf einen schriftlichen Bescheid ihrerseits pochen, da ich einen Widerspruch einlegen möchte. Bitte senden Sie mir innerhalb von 14 Tagen einen entsprechenden Bescheid zu meinem Antrag zu.

Mit freundlichen Grüßen

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Erdogan: Turkey will not leave Syria alone

SANA - Syrian Arab News Agency - 21. September 2025 - 13:19

Turkish President Recep Tayyip Erdogan reiterated Ankara’s support for a stable and prosperous Syria, expressing hope that the United Nations would also contribute to the country’s rebuilding and long-term stability, Erdogan told journalists while departing from Istanbul to NY on Sunday

“Turkey will not leave Syria alone after it has regained true freedom and identity to begin an important new phase of strength and development,” Erdogan stated.

“It has been a long time for Syria to acquire its identity which brings comfort and reassurance to the region,” he added, noting that he met President Ahmad al-Sharaa in Doha and invited him to visit Ankara.

The Turkish president expressed hope that the UN would play “a positive role” in rebuilding and stabilizing Syria, adding that he plans to meet President al-Sharaa on the sidelines of the UNGA meetings in New York.

The 80th session of the United Nations General Assembly opens this week in New York, with heads of state and representatives from member nations in attendance including the Syrian President Ahmad al-Sharaa.

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Das Ende vom Krankengeld naht – 12 wichtige Fragen und Antworten

Lesedauer 4 Minuten

Wenn eine schwere Erkrankung den Arbeitsalltag unterbricht, greift in Deutschland zunächst ein ausdifferenziertes Sicherungssystem. Doch nach anderthalb Jahren endet das Krankengeld – die sogenannte Aussteuerung. Was danach passiert, ist für viele Betroffene überraschend, oft widersprüchlich und im Detail kompliziert.

Krankengeld: Dauer, Anrechnung und die heikle Frage der Lücken

Der Anspruch auf Krankengeld beträgt gesetzlich höchstens 78 Wochen innerhalb von drei Jahren für dieselbe Erkrankung. In der Praxis wird die vorangegangene Entgeltfortzahlung des Arbeitgebers angerechnet. Da die Lohnfortzahlung regelmäßig bis zu sechs Wochen läuft, reduziert sich der faktische Krankengeldbezug für die meisten Versicherten auf rund 72 Wochen.

Zentral ist die lückenlose Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Krankengeld fließt nur, wenn die Krankschreibung ohne Unterbrechung vorliegt. Kommt es aus irgendeinem Grund zu einer zeitlichen Lücke, besteht für diesen Zeitraum kein Anspruch – auch nicht rückwirkend.

Wer gesundheitlich nicht kurzfristig zum Arzt gehen kann, sollte frühzeitig klären, wie die Bescheinigung rechtzeitig verlängert wird, um Unterbrechungen zu vermeiden.

Der Brief der Krankenkasse: Der Startpunkt für die nächste Phase

Etwa zwei Monate bevor die 78-Wochen-Frist ausläuft, verschicken Krankenkassen ein Hinweisschreiben. Darin steht, dass sich Betroffene bei der Agentur für Arbeit melden sollen.

Das wirkt irritierend, denn viele haben weiterhin einen bestehenden Arbeitsvertrag und sind weiterhin arbeitsunfähig. Dennoch ist dieser Schritt zwingend: Mit dem Ende des Krankengeldes setzt die Zuständigkeit für die finanzielle Absicherung übergangsweise bei der Arbeitsagentur an.

Arbeitsvertrag bleibt bestehen – ruht aber faktisch

Die Aussteuerung beendet nicht das Arbeitsverhältnis. Der Vertrag bleibt bestehen, ruht jedoch faktisch, solange die Arbeitsunfähigkeit anhält. Ohne eine Meldung bei der Arbeitsagentur entfällt jedoch die Anschlussleistung. Entscheidend ist daher, sich rechtzeitig arbeitsuchend zu melden – idealerweise etwa in Woche 70 des Krankengeldbezugs. So wird die finanzielle Lücke nach Ende des Krankengeldes vermieden.

Nahtlosigkeitsregelung: Wenn Krankheit länger als sechs Monate andauert

Nach der Meldung prüft der Ärztliche Dienst der Agentur für Arbeit die gesundheitliche Situation. In der Regel erfolgt dies nach Aktenlage anhand ärztlicher Unterlagen, ohne persönliche Untersuchung.

Kommt die Einschätzung zu dem Ergebnis, dass die Arbeitsunfähigkeit voraussichtlich länger als sechs Monate andauert, greift die sogenannte Nahtlosigkeitsregelung. Sie soll sicherstellen, dass der Leistungsbezug zwischen dem Ende des Krankengeldes und einer möglichen Rente – etwa wegen Erwerbsminderung – lückenlos weiterläuft.

Erfolgt die Bewilligung nach Nahtlosigkeit, wird Arbeitslosengeld I gezahlt, obwohl weiterhin ein Arbeitsverhältnis besteht und eine Arbeitsunfähigkeit ärztlich attestiert ist. In dieser Konstellation sollten Betroffene ihre Krankschreibung durchgehend fortführen.

Parallel wird die Agentur für Arbeit in der Regel dazu auffordern, einen Reha-Antrag zu stellen, um die Erwerbsfähigkeit zu prüfen und gegebenenfalls wiederherzustellen.

Wenn die Nahtlosigkeit abgelehnt wird: Verfügbarkeit statt Krankschreibung

Kommt der Ärztliche Dienst hingegen zu dem Schluss, dass die Arbeitsunfähigkeit nicht so lange andauern wird oder nicht (mehr) besteht, wird die Nahtlosigkeit abgelehnt. Dann muss man sich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen, um Arbeitslosengeld I zu erhalten – und zwar trotz bestehenden Arbeitsvertrags und der jüngst überstandenen Krankheitsphase.

In dieser Konstellation ist es meist erforderlich, die Krankschreibung nicht fortzuführen, weil eine fortbestehende „Arbeitsunfähigkeit“ der notwendigen Verfügbarkeit widerspricht.

Das erscheint lebensfremd und ist für viele Betroffene der schwierigste Spagat. Umso wichtiger ist eine klare Absprache mit der Agentur für Arbeit und – wo nötig – fachkundige Beratung.

Reha, Wiedereingliederung oder Rente: Die Weichenstellungen nach der Aussteuerung

Mit Aussteuerung und Wechsel zur Agentur für Arbeit rückt die Frage in den Vordergrund, wie es beruflich weitergehen kann. In vielen Fällen wird ein Reha-Antrag ausgelöst – entweder bereits während des Krankengeldes durch die Krankenkasse oder später durch die Agentur für Arbeit.

Reha-Leistungen zielen auf Wiederherstellung oder wesentliche Verbesserung der Erwerbsfähigkeit. Daneben bietet sich häufig eine stufenweise Wiedereingliederung an, die jedoch in der Praxis oft spät – manchmal erst nach Aussteuerung – angegangen wird. Ob das sinnvoll ist, hängt vom Gesundheitszustand, vom Arbeitsplatz und vom Zeitfenster ab.

Steht absehbar keine Rückkehr in den Job an, kann ein Antrag auf Erwerbsminderungsrente angezeigt sein. Ob und wann dieser Schritt sinnvoll ist, lässt sich nicht pauschal beantworten. Er sollte sorgfältig abgewogen werden, auch mit Blick auf Reha-Ergebnisse, Prognosen der behandelnden Ärztinnen und Ärzte und mögliche gesundheitliche Entwicklungen.

Dauer und Höhe des Arbeitslosengeldes I nach Aussteuerung

Die maximale Anspruchsdauer auf Arbeitslosengeld I richtet sich nach Lebensalter und Vorversicherungszeiten. In der Regel beträgt sie bis zu zwölf Monate. Ab einem Alter von 58 Jahren kann sie auf bis zu 24 Monate anwachsen, sofern die erforderlichen Anwartschaften erfüllt sind.

Für die konkrete Berechnung ist entscheidend, welche Entgelte in der maßgeblichen Bemessungszeit zugrunde gelegt werden. Wie genau sich das frühere Einkommen und Phasen des Krankengeldbezugs auf die ALG-Berechnung auswirken, ist ein eigenes Thema, das im Zweifel individuell geprüft werden sollte.

Wenn weder Wiedereinstieg noch Rente gelingt: Bürgergeld als Auffangnetz

Sollte nach Krankengeld und Arbeitslosengeld I weiterhin keine Arbeitsaufnahme möglich sein und zugleich kein Anspruch auf Erwerbsminderungsrente bestehen, bleibt als Auffangnetz das Bürgergeld. Dabei handelt es sich um eine bedarfsgeprüfte Leistung.

Vermögen und Einkommen – einschließlich das des Partners oder der Partnerin – werden berücksichtigt. In seltenen Sonderfällen kann unter engen Voraussetzungen erneut Krankengeld in Betracht kommen, in der Praxis ist das allerdings die Ausnahme.

Wer in Kürze regulär eine Altersrente beziehen kann, hat je nach persönlicher Situation zusätzliche Optionen, deren Vor- und Nachteile genau gegeneinander abgewogen werden sollten.

Typische Fehler vermeiden: Fristen wahren, Nachweise sichern, Kommunikation steuern

Die meisten Probleme entstehen durch versäumte Fristen oder widersprüchliche Konstellationen. Besonders häufig sind Lücken in der Krankschreibung, die ungewollt den Krankengeldanspruch unterbrechen. Ebenso kritisch ist eine zu späte Meldung bei der Agentur für Arbeit, die zu Zahlpausen führt. Wer auf die Nahtlosigkeit angewiesen ist, sollte die Attestlage vollständig und nachvollziehbar halten.

Wer hingegen Verfügbarkeit signalisieren muss, sollte die formalen Voraussetzungen konsequent erfüllen und die eigene gesundheitliche Leistungsfähigkeit so beschreiben, wie es die Vermittlung erfordert. In allen Phasen gilt: Arztberichte, Bescheide und Schriftverkehr systematisch sammeln.

Beratung und Unterstützung: Warum professionelle Hilfe sich lohnt

Die Aussteuerung ist für Betroffene nicht nur finanziell, sondern auch psychisch eine schwere Phase. Unklare Zuständigkeiten, widersprüchliche Anforderungen und formaljuristische Hürden sorgen schnell für Überforderung.

Eine gute Beratung kann hier viel bewirken – von der optimalen Taktung der Anträge über die medizinische Dokumentation bis zur strategischen Entscheidung zwischen Reha, Wiedereingliederung und Rentenantrag. Fachanwältinnen und Fachanwälte für Sozialrecht, Sozialverbände mit Beratungsangeboten sowie unabhängige Renten- und Reha-Beratungen sind geeignete Anlaufstellen.

Gekonnt durch die Aussteuerung – mit Plan, Fristenkontrolle und klarer Strategie

Wer sich frühzeitig auf das Ende des Krankengeldes vorbereitet, verhindert vermeidbare Lücken und schafft die Grundlage für eine tragfähige Anschlussleistung. Maßgeblich sind die lückenlose Krankschreibung, die rechtzeitige Meldung bei der Agentur für Arbeit, eine schlüssige ärztliche Dokumentation und die richtige Einordnung in Nahtlosigkeit oder Verfügbarkeit. Parallel sollten Reha-Möglichkeiten, eine stufenweise Wiedereingliederung und – wo nötig – die Erwerbsminderungsrente sorgfältig geprüft werden.

Mit guter Vorbereitung und verlässlicher Beratung lässt sich die anspruchsvolle Übergangsphase strukturiert bewältigen.

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„Die Zukunft der deutschen Jugend wird auf dem Altar von Gleichheitswahn und Vielfalt geopfert!“

Vor einigen Wochen sorgte die Meldung für Fassungslosigkeit, dass mehr als die Hälfte der 240 derzeitigen Berliner Polizeischüler Deutschunterricht nehmen müssen, weil ihre Beherrschung der Sprache des Landes, in dessen Diensten sie stehen und für Ordnung sorgen sollen, zu mangelhaft sind. Wohlgemerkt handelt es sich bei den Polizeibewerbern um deutsche Staatsbürger – und sie müssen […]

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