«Der Staat ist eine Institution, die von Banden geführt wird, die aus Mördern, Plünderern und Dieben besteht, umgeben von willfährigen Handlangern, Propagandisten, Speichelleckern, Gaunern, Lügnern, Clowns, Scharlatanen, Blendern und nützlichen Idioten - eine Institution, die alles verdreckt und verdunkelt, was sie berührt.» (– Prof. Hans-Hermann Hoppe).
Sammlung von Newsfeeds
Greetings to participants and winners of High Technology Championship finals
Vladimir Putin sent greetings to the participants and winners of the High Technology Championship finals.
Syria joins global aviation talks in Montreal, aiming to reclaim international role
Syria is taking part in the 42nd session of the International Civil Aviation Organization’s (ICAO) General Assembly next Tuesday, a move officials say is key to restoring the country’s standing in the global aviation community.
Omar Hisham al-Hussary, chief of Syria’s General Authority for Civil Aviation, said the country’s participation “represents an important step on the path to restoring its position in the international community.”
In remarks to SANA, al-Hussary said Syria’s presence at ICAO reflects the commitment to developing the civil aviation sector “in accordance with the highest international standards” and contributing to “a safer and more efficient future for air transport.”
He noted that Syria was one of the original 52 signatories of the 1944 Chicago Convention, which established the global civil aviation system, and described the current participation as “the beginning of a new phase of constructive cooperation with all member states.”
The International Civil Aviation Organization (ICAO) is a United Nations agency that helps 193 member countries coordinate air travel policies and safely manage shared global airspace.
Olive production decline in Idleb due to rainfall shortage
The olive harvest in Idleb northwestern Syria faced a significant decline this year largely due to rainfall shortage adding hard burdens on farmers, agriculture officials said Sunday.
A statement shared with SANA by Director of Agriculture in Idleb ‘Mustafa Muwahhid,’’ that “olive trees experienced severe water shortage during the flowering period, which prevented them from reaching the fruit-setting stage.”
He emphasized that the olive oil produced in Idleb is classified as extra virgin, as farmers rely on traditional methods with minimal use of chemical fertilizers and pesticides.
Muwahhid revealed that “the estimated quantity of this season’s olive crop is around 55,000 tons,” a figure that reflects the weakness of this year’s yield.
Syria faces the worst droughts in nearly 40 years driving food production to alarming lows and placing unbearable pressure on thousands of farmers across the country, Food and Agriculture Organization have said.
Olives are considered one of the most important agricultural crops in Idleb, with the governorate renowned for the quality of its oil, which serves as a primary source of income for thousands of families.
Was bedeutet jetzt 5 Jahre Wartezeit bei der Witwenrente?
Die sogenannte Wartezeit ist eine der Voraussetzungen für die gesetzliche Witwenrente. Hinter dem sperrigen Begriff verbirgt sich eine Mindestversicherungszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung, die erfüllt sein muss, damit ein Anspruch auf Hinterbliebenenrente entstehen kann. Im Regelfall beträgt diese allgemeine Wartezeit fünf Jahre. Maßgeblich ist dabei nicht eine reine Jahreszahl, sondern die Summe von 60 Kalendermonaten, in denen rentenrechtlich relevante Zeiten vorliegen.
Wer die Wartezeit erfüllen muss – und wannEntscheidend ist die Versicherungsbiografie der verstorbenen Person. Sie muss die allgemeine Wartezeit bereits zum Zeitpunkt des Todes erfüllt haben. Das Gesetz prüft also, ob bis zu diesem Stichtag genügend Monate mit anrechenbaren Zeiten vorhanden sind. Eine nachträgliche „Auffüllung“ durch freiwillige Beiträge nach dem Todesfall ist nicht möglich.
Welche Zeiten auf die 60 Monate angerechnet werdenDie fünfjährige Wartezeit setzt sich aus Monaten zusammen, in denen die verstorbene Person Beiträge gezahlt oder ihnen gleichgestellte Zeiten erworben hat.
Dazu zählen insbesondere Pflichtbeiträge aus Beschäftigung oder selbstständiger Tätigkeit sowie sogenannte Ersatzzeiten. Ebenfalls anrechenbar sind Monate aus Versorgungsausgleich oder bestimmten geringfügigen Beschäftigungen. Für die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren genügt also nicht zwingend ein lückenloses Erwerbsleben, wohl aber eine Summe einschlägiger Monate.
Eine häufig unterschätzte Rolle spielen Kindererziehungszeiten: Sie gelten rentenrechtlich als Pflichtbeitragszeiten und fließen damit in die Erfüllung der Wartezeit ein. Wer ein Kind in dessen ersten Lebensjahren erzogen hat, sammelt auf diese Weise Beitragsmonate – auch wenn in dieser Zeit keine eigenen Rentenbeiträge gezahlt wurden.
Ausnahmen, die die Wartezeit entbehrlich machen oder vorzeitig erfüllenVom Grundsatz der fünf Jahre gibt es gesetzlich geregelte Ausnahmen. Hat die verstorbene Person bereits eine eigene Rente bezogen, gilt die Wartezeit für die Hinterbliebenenrente als erfüllt. Ebenfalls reicht es aus, wenn der Tod durch einen Arbeitsunfall oder eine anerkannte Berufskrankheit eingetreten ist; in diesen Fällen greift die sogenannte vorzeitige Wartezeiterfüllung.
Voraussetzung hierbei ist in der Regel, dass zum Zeitpunkt des Unfalls Versicherungspflicht bestand oder in den letzten zwei Jahren vorher mindestens zwölf Kalendermonate mit Pflichtbeiträgen vorliegen.
Daneben kann die Wartezeit auch dann vorzeitig als erfüllt gelten, wenn der Tod innerhalb von sechs Jahren nach dem Ende einer Ausbildung eintritt und in den letzten zwei Jahren wiederum mindestens zwölf Monate mit Pflichtbeiträgen vorhanden sind.
Die Wartezeit ist nur eine Hürde unter mehrerenObwohl die Wartezeit ein zentrales Kriterium ist, entscheidet sie den Anspruch nicht allein. Seit 2002 gilt grundsätzlich: Eine Witwen- oder Witwerrente wird nur gezahlt, wenn die Ehe mindestens ein Jahr bestanden hat.
Diese sogenannte Mindestehedauer soll Versorgungsehen verhindern. Ausnahmen sind möglich, etwa bei Unfalltod. Darüber hinaus darf keine Wiederheirat erfolgt sein; andernfalls endet der Anspruch, eine Abfindung ist möglich.
Kleine oder große Witwenrente – und was das mit dem Alter zu tun hatNeben der Wartezeit entscheidet die persönliche Situation der hinterbliebenen Person über die Rentenart. Die kleine Witwen- bzw. Witwerrente gibt es, wenn kein Kind erzogen wird, keine Erwerbsminderung vorliegt und das maßgebliche Mindestalter nicht erreicht ist. Sie wird seit der Reform grundsätzlich zeitlich befristet gezahlt.
Die große Witwen- bzw. Witwerrente setzt – neben Kindererziehung oder Erwerbsminderung – ein Mindestalter voraus, das stufenweise angehoben wurde. Bei Todesfällen im Jahr 2025 liegt die Schwelle bei 46 Jahren und vier Monaten; ab 2029 beträgt sie 47 Jahre.
Für die Höhe gilt: Grundsätzlich sind es 55 Prozent der Versichertenrente, in bestimmten Altfällen 60 Prozent. Diese Einordnung zeigt, dass die Wartezeit zwar notwendig ist, der konkrete Leistungsumfang aber zusätzlich von Alter, Familien- und Erwerbssituation der Hinterbliebenen abhängt.
Das „Sterbevierteljahr“ als BrückeUnabhängig von der Wartezeit-Regel profitiert der hinterbliebene Ehepartner in den drei Monaten nach dem Sterbemonat vom sogenannten Sterbevierteljahr. In dieser Zeit wird die Hinterbliebenenrente in voller Höhe der Versichertenrente des Verstorbenen gezahlt; eigenes Einkommen wird nicht angerechnet. Das soll die unmittelbare finanzielle Ausnahmesituation abfedern.
Zwei typische Fallkonstellationen – und ihre KonsequenzenIn der Praxis treten immer wieder ähnliche Fragen auf. Häufig geht es um Konstellationen mit 59 Beitragsmonaten. So bitter es ist: Reicht die Summe der anrechenbaren Zeiten am Todestag nicht für 60 Monate, besteht trotz erfüllter Ehedauer in der Regel kein Anspruch auf Witwen- oder Witwerrente – es sei denn, es greift eine der gesetzlich vorgesehenen Ausnahmen zur vorzeitigen Wartezeiterfüllung, etwa nach Arbeitsunfall.
Ein nachträglicher freiwilliger Beitrag zur „Rettung“ des fehlenden Monats ist ausgeschlossen. Umgekehrt kann ein Anspruch selbst dann entstehen, wenn die verstorbene Person nur relativ kurz beitragspflichtig beschäftigt war, aber zusätzlich Kindererziehungszeiten oder andere anrechenbare Monate zusammenkommen und so die 60-Monats-Grenze erreicht wird.
Geschiedene und Erziehungsrente: eigener WartezeitmaßstabFür geschiedene Hinterbliebene gelten Sonderregeln. Unter bestimmten Voraussetzungen kann anstelle einer abgeleiteten Witwen-/Witwerrente eine Erziehungsrente aus der eigenen Versicherung beansprucht werden.
Hier zählt die eigene Wartezeit von fünf Jahren bis zum Tod des früheren Ehepartners. Das verdeutlicht, dass „fünf Jahre Wartezeit“ je nach Rentenart entweder die Versicherungsbiografie der verstorbenen Person oder – bei der Erziehungsrente – die der hinterbliebenen Person betrifft.
Fazit: Ohne 60 Monate kein Anspruch – außer in klar geregelten AusnahmefällenDie „fünf Jahre Wartezeit“ bei der Witwen- oder Witwerrente sind keine formale Nebensache, sondern der Dreh- und Angelpunkt des Anspruchs. Gezählt wird in Monaten, nicht in Jahren; Kindererziehung kann die Lücke schließen, Nachzahlungen nach dem Tod jedoch nicht. Wer die Voraussetzungen bereits über eine laufende Rente oder durch die besonderen Regeln der vorzeitigen Wartezeiterfüllung erfüllt, ist auf der sicheren Seite. In allen anderen Fällen lohnt der genaue Blick ins Rentenkonto – und bei Zweifeln eine Beratung, um anrechenbare Monate lückenlos zu dokumentieren.
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Globales Ranking der meisten Verhaftungen wegen unliebsamen Meinungsäußerungen im Netz: Deutschland auf Platz 3
Man sollte es nicht für möglich halten und es ist eine Schande: Im Länderranking der meisten Verhaftungen wegen Online-Posts und Meinungsäußerungen im Netz steht Deutschland auf dem dritten Platz, mit 3.500 Verhaftungen wegen „Hassrede“ oder „Volksverhetzung“. Noch schlimmer sind nur Weißrussland 6.205 Verhaftungen – und den unrühmlichen Spitzenplatz hält ausgerechnet das Heimatland George Orwells, das […]
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Back to school: 4 million students return to class across Syria
More than 4 million Syrian students returned to classrooms Sunday as the 2025–2026 school year kicked off nationwide, the Ministry of Education said in statement on Sunday.
The ministry added that 4.2 million students are enrolled across 12,000 schools in the country. Preparations included maintenance of school buildings, classroom furniture, water and sanitation facilities, and “comprehensive disinfection campaigns” to ensure a safe learning environment.
In the capital Damascus, roughly 250,000 students headed to about 700 schools, marking the first school year since the city’s full liberation. “Students were welcomed at schools, where they received their textbooks,” Damascus Education Director Ayman Yassin said.
The new school year begins as Syria continues major efforts to restore and modernize its education system. The Ministry of Education says about 40% of schools nationwide require rebuilding or rehabilitation after years of damage, with projects underway to expand access to safe and fully equipped classrooms.
Rentner mit Schwerbehinderung muss jetzt 80.000 Euro zurückzahlen – Urteil
Verschweigen Rentnerinnen und Rentner der Rentenversicherung eine Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung, müssen sie regelmäßig die zu viel erhaltene Rente zurückzahlen.
Denn wird die Rentenversicherung nicht über die Verletztenrente informiert, stellt dies „grob fahrlässiges“ Verhalten dar, so dass Rückzahlungsansprüche erst frühestens nach zehn Jahren verjähren, entschied das Hessische Landessozialgericht (LSG) in einem am Montag, 29. April 2024, bekanntgegebenen Urteil (Az.: L 5 R 121/23).
Die Darmstädter Richter verurteilten damit einen Altersrentner aus dem Landkreis Kassel zur Rückzahlung von mehr als 80.000 Euro.
Verletztenrente wird auf Altersrente angerechnetNach den gesetzlichen Bestimmungen wird die Verletztenrente teilweise auf die Altersrente angerechnet. Je höher der Grad der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) ist, desto mehr können Versicherte von ihrer Verletztenrente jedoch behalten.
In dem entschiedenen Rechtsstreit hatte der 1949 geborene Kläger nach einem Arbeitsunfall im Jahr 1967 von der Berufsgenossenschaft eine Verletztenrente erhalten.
Lesen Sie auch:
– Rente mit 61 bei Schwerbehinderung – So ist es möglich
Als er 2009 eine Altersrente bei Schwerbehinderung beantragte, hatte er bei der Rentenversicherung seine Verletztenrente in Höhe von damals monatlich 1.260 Euro allerdings nicht angegeben, obwohl er ausdrücklich danach gefragt wurde.
Die Rentenversicherung zahlte ihm zunächst eine Altersrente in Höhe von 2.400 Euro.
Nachdem der Versicherte rund zehn Jahre später bei der Berufsgenossenschaft wegen einer Verschlimmerung seiner gesundheitlichen Beeinträchtigungen eine höhere Verletztenrente beantragt hatte, erhöhte die Berufsgenossenschaft die Zahlungen ab Februar 2018 und teilte dies der Rentenversicherung mit.
Diese erfuhr dadurch zum ersten Mal von der Verletztenrente. Die Rentenversicherung forderte daraufhin über 80.000 Euro an zu viel gezahlter Rente zurück.
LSG Darmstadt: Rentner müssen über Verletztenrente informierenDies bestätigte nun auch das LSG in seinem Urteil vom 20. März 2024. Der Versicherte habe sich wegen der unterlassenen Information über die Verletztenrente „grob fahrlässig“ verhalten.
Er habe gewusst oder hätte es zumindest wissen müssen, dass ihm die Altersrente in der bewilligten Höhe nicht zustehe. Sein Einwand, dass er den Hinweis über die Angabe der Verletztenrente nicht gelesen habe, stehe dem Rückzahlungsanspruch nicht entgegen.
Bei grober Fahrlässigkeit Verjährung erst nach 10 JahrenDa hier grobe Fahrlässigkeit vorliege, verjährten die Rückzahlungsansprüche der Rentenversicherung erst frühestens nach zehn Jahren, stellte das LSG in seinem Urteil vom 20. März 2024 fest. Der Rentenversicherungsträger habe die Rückzahlung daher fristgemäß eingefordert. fle
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1300 Euro Rente: Diese Steuern fallen 2025 für Rentner jetzt an – Tabelle
Auch als Rentner sind Sie verpflichtet, Steuern auf Ihre Rente zu zahlen. Die steuerliche Belastung hängt von der Höhe Ihrer Rente und dem Zeitpunkt, zu dem Sie in Rente gegangen sind, ab. Im Folgenden erklären wir, wie sich die Besteuerung bei einer monatlichen Bruttorente von 1.300 Euro gestaltet.
Steuerpflichtige RenteOb und in welcher Höhe Sie Steuern auf Ihre Rente zahlen müssen, hängt davon ab, wann Sie in Rente gegangen sind. Seit 2005 wird die Rente nach dem Prinzip der nachgelagerten Besteuerung besteuert, was bedeutet, dass der steuerpflichtige Teil Ihrer Rente jedes Jahr steigt.
Gleichzeitig werden die Sozialversicherungsbeiträge der Arbeitnehmer zunehmend von der Steuer freigestellt. Dieser Übergang zieht sich über mehrere Jahrzehnte hin.
Grundfreibetrag sinktFür Neurentner des Jahres 2023 sind beispielsweise 83 Prozent ihrer Rente steuerpflichtig, während für Rentner, die 2005 in Rente gegangen sind, nur 50 Prozent ihrer damaligen Rente steuerpflichtig sind.
Dieser Prozentsatz wird auch für künftige Jahre beibehalten. Das bedeutet, dass für Rentner, die im Jahr 2023 erstmals Rente beziehen, 17 Prozent der Rente als dauerhafter Festbetrag steuerfrei bleiben. Dieser Betrag ändert sich nicht mehr im Laufe des Lebens.
Grundfreibetrag pro Jahr Ledig Verheiratet 2024 11.604 Euro 23.208 Euro 2023 10.908 Euro 21.816 Euro 2022 10.347 Euro 20.694 Euro 2021 9.744 Euro 19.488 Euro 2020 9.408 Euro 18.816 Euro 2019 9.168 Euro 18.336 Euro 2018 9.000 Euro 18.000 Euro 2017 8.820 Euro 17.640 Euro 2016 8.652 Euro 17.304 Euro 2015 8.472 Euro 16.944 Euro 2014 8.354 Euro 16.708 Euro 2013 8.130 Euro 16.260 Euro 2012 8.004 Euro 16.008 Euro Beispielrechnung: Ihre Steuerpflicht bei einer Bruttorente von 1.300 EURAngenommen, Sie sind im Jahr 2020 in Rente gegangen und beziehen eine monatliche Bruttorente von 1.300 EUR. Dies ergibt eine jährliche Rente von 15.600 EUR.
Der Rentenfreibetrag für das Jahr 2020 beträgt 20 Prozent, was bedeutet, dass 3.120 EUR steuerfrei bleiben und 12.480 EUR steuerpflichtig sind.
Von diesen 12.480 EUR werden noch die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen, die in unserem Beispiel 11,7 Prozent der Jahresrente betragen. Das sind 1.825 EUR, sodass die steuerpflichtige Summe auf 10.655 EUR sinkt.
Nach Abzug der Pauschbeträge für Werbungskosten (102 EUR) und Sonderausgaben (36 EUR) verbleiben 10.517 EUR.
Steuerpflicht und GrundfreibetragIm Jahr 2024 beträgt der steuerliche Grundfreibetrag 11.604 EUR. Da Ihr zu versteuerndes Einkommen von 10.517 EUR unter diesem Betrag liegt, müssen Sie keine Steuern zahlen. Für das Jahr 2020 hätte wegen des niedrigeren Grundfreibetrags von 9.408 EUR eine Steuer in Höhe von 167 EUR anfallen können.
Jahr des Rentenbeginns Rentenfreibetrag(in Prozent) bereinigter steuerpflichter Anteil der Rente in Euro* Bis 2005 50 5954 2006 48 6266 2007 46 6578 2008 44 6890 2009 42 7202 2010 40 7514 2011 38 7826 2012 36 8138 2013 34 8450 2014 32 8762 2015 30 9074 2016 28 9386 2017 26 9698 2018 24 10010 2019 22 10322 2020 20 10517 2021 19 10673 2022 18 10829 2023 17,5 10907 2024 17 10985 2025 16,5 11063 2026 16 11141 2027 15,5 11219 2028 15 11297 2029 14,5 11375 2030 14 11453 2031 13,5 11531 2032 13 11609 2033 12,5 11687 2034 12 11765 2035 11,5 11843 2036 11 11921 2037 10,5 11999 2038 10 12077 2039 9,5
12155
Einfluss der Rentenerhöhungen auf die SteuerpflichtJede Rentenerhöhung während Ihres Ruhestands ist voll steuerpflichtig. Wenn Ihre Rente bis 2025 auf 1.500 EUR steigen würde, erhöht sich der steuerpflichtige Teil Ihrer Rente auf 16.440 EUR. Aufgrund des ebenfalls steigenden Grundfreibetrags hat dies jedoch meist nur geringe Auswirkungen auf Ihre Steuerlast.
Steuerfreibeträge und Rentenfreibetrag: So bleiben Sie steuerfreiSteuerpflichtige Einkünfte bleiben bis zur Höhe des steuerlichen Grundfreibetrags für Sie steuerfrei. Dieser Freibetrag ist 2023 auf 10.908 EUR und 2024 auf 11.604 EUR gestiegen.
Neben dem Grundfreibetrag können Sie auch folgende Beträge abziehen:
- Sonderausgabenpauschbetrag: 36 EUR
- Werbungskostenpauschbetrag für Rentner: 102 EUR
- Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung
Diese Abzüge und Freibeträge sorgen dafür, dass viele Rentner keine oder nur geringe Steuern auf ihre Rente zahlen müssen.
Zusätzliche Einkünfte und deren AuswirkungenEin Teil der steuerpflichtigen Rentner hat neben der gesetzlichen Rente weitere Einkünfte, die zu versteuern sind. Zu diesen zusätzlichen Einkünften können Betriebsrenten, private Rentenversicherungen oder andere steuerpflichtige Einnahmen gehören.
Optimierung der Steuerlast: Teilrente als SteuerstrategieEine Möglichkeit, die Steuerlast zu optimieren, ist der Bezug einer Teilrente. Wenn Sie beispielsweise 2021 eine Teilrente beantragt haben, dann bleibt der Prozentsatz, der für die Berechnung des Rentenfreibetrags gilt, auch für die Zukunft bestehen. Auch wenn Sie später in die Vollrente wechseln, bleibt der für 2021 geltende Freibetrag bestehen.
Beachten Sie jedoch, dass der Bezug einer Teilrente Auswirkungen auf Ihre Betriebsrente haben kann. Es ist ratsam, sich vor der Beantragung einer Teilrente bei Ihrem Versorgungsträger zu informieren, um unliebsame Überraschungen zu vermeiden.
Der Beitrag 1300 Euro Rente: Diese Steuern fallen 2025 für Rentner jetzt an – Tabelle erschien zuerst auf Gegen Hartz IV - Bürgergeld Ratgeber und Hartz 4 Tipps.
Health Ministry in Gaza: 75 killed in past 24 hours, total death toll tops 65,000
At least 75 Palestinians were killed and 304 others injured in the past 24 hours as Israeli strikes continued across Gaza City, the Palestinian Ministry of Health in Gaza said on Sunday.
The ministry added that many victims remain trapped under rubble or in areas that rescue crews cannot access.
According to the latest MoH figures, the death toll since October 7, 2023, has risen to 65,283, with 166,575 people wounded.
Since Israel broke the ceasefire on March 18, 12,724 Palestinians have been killed and 54,534 injured.
Five more people were killed and 24 wounded while waiting for humanitarian aid in the last 24 hours, bringing the total number of what authorities call “aid martyrs” to 2,523, with more than 18,473 injured since the war began.
The ministry reported four additional deaths due to famine and malnutrition, raising the total to 440, including 147 children.
Since famine conditions were formally declared by the Red Cross, 162 deaths have been recorded, including 32 children.
Woher kommt der Strom? An drei Tagen reicht die regenerative Stromerzeugung
Wochenüberblick
Lediglich an drei Tagen erreichte die regenerative Stromerzeugung die Bedarfslinie in der 36. Analysewoche. Es wird herbstlich. Der Wind kommt immer stärker zur Geltung. 32,8 GW Windstrom wurde am 3.9. 2025 um 23:00 Uhr erzeugt. Zum Glück schien um diese Zeit die Sonne bereits einige Stunden nicht mehr auf Europa. Es wurden zu dieser Zeit nämlich nur 48 GW Strom in Deutschland benötigt. Zum Wochenende frischte der Wind noch zwei Mal auf. Dann aber wird es einige Tage in der kommenden Woche – Spoileralarm – Windflaute geben.
Der Strompreis gestaltet sich „normal“. Wenn die regenerative Stromerzeugung plus konventionellem Strom die Bedarfslinie überschreitet, sackt das Preisniveau ab. Muss über Mittag allerdings Strom importiert werden, hält sich der Abschwung in Grenzen, wie Montag, Dienstag und Donnerstag belegen. Nachfrage steigert den Preis!
Dieser Chart zeigt nochmal sehr schön den Zusammenhang zwischen Strom-Bedarfsüberschreitung und Preisrückgang auf. Starke Stromimporte haben hingegen höhere Strompreise zu Folge. Was auch von den deuten Stromerzeugern gewünscht ist. Denn sie verdienen mit.
Bitte beachten Sie die Zulassungszahlen zum Monat August, die Peter Hager nach den Tagesanalysen aufbereitet hat.
Montag, 1.9.2025 bis Sonntag, 7.9.2025: Anteil Wind- und PV-Strom 53,2 Prozent. Anteil regenerativer Energieträger an der Gesamtstromerzeugung 66,1 Prozent, davon Windstrom 27,6 Prozent, PV-Strom 25,6 Prozent, Strom Biomasse/Wasserkraft 12,9 Prozent.
- Regenerative Erzeugung im Wochenüberblick 1.9.2025 bis 7.9.2025
- Die Strompreisentwicklung in der 36. Analysewoche 2025.
Belege für Werte und Aussagen im Text oben, viele weitere Werte sowie Analyse- und Vergleichsmöglichkeiten bietet der Stromdateninfo-Wochenvergleich zur 36. Analysewoche ab 2016.
Daten, Charts, Tabellen & Prognosen zur 36. KW 2025:
Factsheet KW 36/2025 – Chart, Produktion, Handelswoche, Import/Export/Preise, CO2, Agora-Zukunftsmeter 68 Prozent Ausbau & 86 Prozent Ausbau
- Rüdiger Stobbe zur Dunkelflaute bei Kontrafunk aktuell 15.11.2024
- Bessere Infos zum Thema „Wasserstoff“ gibt es wahrscheinlich nicht!
- Eine feine Zusammenfassung des Energiewende-Dilemmas von Prof. Kobe (Quelle des Ausschnitts)
- Rüdiger Stobbe zum Strommarkt: Spitzenpreis 2.000 €/MWh beim Day-Ahead Handel
- Meilenstein – Klimawandel & die Physik der Wärme
- Klima-History 1: Video-Schatz aus dem Jahr 2007 zum Klimawandel
- Klima-History 2: Video-Schatz des ÖRR aus dem Jahr 2010 zum Klimawandel
- Interview mit Rüdiger Stobbe zum Thema Wasserstoff plus Zusatzinformationen
- Weitere Interviews mit Rüdiger Stobbe zu Energiethemen
- Viele weitere Zusatzinformationen
- Achtung: Es gibt aktuell praktisch keinen überschüssigen PV-Strom (Photovoltaik). Ebenso wenig gibt es überschüssigen Windstrom. Auch in der Summe der Stromerzeugung mittels beider Energieträger plus Biomassestrom plus Laufwasserstrom gibt es fast keine Überschüsse. Der Beleg 2023, der Beleg 2024/25. Strom-Überschüsse werden bis auf wenige Stunden immer konventionell erzeugt. Aber es werden, insbesondere über die Mittagszeit für ein paar Stunden vor allem am Wochenende immer mehr. Genauso ist es eingetroffen. Sogar in der Woche erreichen/überschreiten die regenerativen Stromerzeuger die Strombedarfslinie.
Was man wissen muss: Die Wind- und Photovoltaik-Stromerzeugung wird in unseren Charts fast immer „oben“, oft auch über der Bedarfslinie, angezeigt. Das suggeriert dem Betrachter, dass dieser Strom exportiert wird. Faktisch geht immer konventionell erzeugter Strom in den Export. Die Chartstruktur zum Beispiel mit dem Jahresverlauf 2024/25 bildet den Sachverhalt korrekt ab. Die konventionelle Stromerzeugung folgt der regenerativen, sie ergänzt diese. Falls diese Ergänzung nicht ausreicht, um den Bedarf zu decken, wird der fehlende Strom, der die elektrische Energie transportiert, aus dem benachbarten Ausland importiert.
TagesanalysenMontag
Montag, 1.9.2025: Anteil Wind- und PV-Strom 44,7 Prozent. Anteil erneuerbare Energieträger an der Gesamtstromerzeugung 58,2 Prozent, davon Windstrom 22,8 Prozent, PV-Strom 21,9 Prozent, Strom Biomasse/Wasserkraft 13,5 Prozent.
Wind- und PV-Stromerzeugung lassen nach. Stromimporte steigen an. Die Strompreisbildung mit 250€/MWh Spitzenstrompreis: Platz 3
Belege für Werte und Aussagen im Text oben, viele weitere Werte sowie Analyse- und Vergleichsmöglichkeiten bietet der Stromdateninfo-Tagesvergleich zum 1. September ab 2016.
Daten, Charts, Tabellen & Prognosen zum 1.9.2025: Chart, Produktion, Handelstag, Import/Export/Preise/CO2 inklusive Importabhängigkeiten.
Dienstag
Dienstag, 2.9.2025: Anteil Wind- und PV-Strom 65,9 Prozent. Anteil erneuerbare Energieträger an der Gesamtstromerzeugung 76,5 Prozent, davon Windstrom 44,2 Prozent, PV-Strom 21,8 Prozent, Strom Biomasse/Wasserkraft 10,6 Prozent.
Wenig Wind- aber etwas mehr PV-Strom. Ganztägiger Stromimport. Die Strompreisbildung mit 311€/MWh Spitzenstrompreis: Platz 2
Belege für Werte und Aussagen im Text oben, viele weitere Werte sowie Analyse- und Vergleichsmöglichkeiten bietet der Stromdateninfo-Tagesvergleich zum 2. September ab 2016.
Daten, Charts, Tabellen & Prognosen zum 2.9.2025: Chart, Produktion, Handelstag, Import/Export/Preise/CO2 inklusive Importabhängigkeiten.
Mittwoch
Mittwoch, 3.9.025: Anteil Wind- und PV-Strom 65,9 Prozent. Anteil erneuerbare Energieträger an der Gesamtstromerzeugung 76,5 Prozent, davon Windstrom 44,2 Prozent, PV-Strom 21,8 Prozent, Strom Biomasse/Wasserkraft 10,6 Prozent.
Viel mehr Wind- und PV-Strom. Die Strompreisbildung
Belege für Werte und Aussagen im Text oben, viele weitere Werte sowie Analyse- und Vergleichsmöglichkeiten bietet der Stromdateninfo-Tagesvergleich zum 3. September 2025 ab 2016.
Daten, Charts, Tabellen & Prognosen zum 3.9.2025: Chart, Produktion, Handelstag, Import/Export/Preise/CO2 inklusive Importabhängigkeiten.
Donnerstag
Donnerstag, 4.9.2025: Anteil Wind- und PV-Strom 57,8 Prozent. Anteil erneuerbare Energieträger an der Gesamtstromerzeugung 69,5 Prozent, davon Windstrom 33,5 Prozent, PV-Strom 24,3 Prozent, Strom Biomasse/Wasserkraft 11,8 Prozent.
Die Windstromerzeugung lässt nach, der PV-Stromerzeugung bleibt hoch. Die Strompreisbildung mit 350€/MWh Spitzenstrompreis: Platz 1
Welcher Europäische Nachbar verdient das meiste Geld?
Belege für Werte und Aussagen im Text oben, viele weitere Werte sowie Analyse- und Vergleichsmöglichkeiten bietet der Stromdateninfo-Tagesvergleich zum 4. September 2025 ab 2016.
Daten, Charts, Tabellen & Prognosen zum 4.9.2025: Chart, Produktion, Handelstag, Import/Export/Preise/CO2 inklusive Importabhängigkeiten.
Freitag
Freitag, 5.9.2025: Anteil Wind- und PV-Strom 41,9Prozent. Anteil erneuerbare Energieträger an der Gesamtstromerzeugung 55,3 Prozent, davon Windstrom 21,7 Prozent, PV-Strom 20,2 Prozent, Strom Biomasse/Wasserkraft 13,4 Prozent.
Die Windstromerzeugung lässt weiter nach. Die PV-Stromerzeugung wird ebenfalls geringer. Die Strompreisbildung.
Belege für Werte und Aussagen im Text oben, viele weitere Werte sowie Analyse- und Vergleichsmöglichkeiten bietet der Stromdateninfo-Tagesvergleich zum 5. September ab 2016.
Daten, Charts, Tabellen & Prognosen zum 5.9.2025: Chart, Produktion, Handelstag, Import/Export/Preise/CO2 inkl. Importabhängigkeiten.
Samstag
Samstag, 6.9.2025: Anteil Wind- und PV-Strom 47,8 Prozent. Anteil erneuerbare Energieträger an der Gesamtstromerzeugung 62,9 Prozent, davon Windstrom 9,0 Prozent, PV-Strom 38,2 Prozent, Strom Biomasse/Wasserkraft 15,1 Prozent.
Über Tag kaum Windstrom, dafür sehr viel PV-Strom. Der Wochendbedarf wird stark überschritten. Die Strompreisbildung.
Belege für Werte und Aussagen im Text oben, viele weitere Werte sowie+ Analyse- und Vergleichsmöglichkeiten bietet der Stromdateninfo-Tagesvergleich zum 6. September ab 2016.
Daten, Charts, Tabellen & Prognosen zum 6.9.2025: Chart, Produktion, Handelstag, Import/Export/Preise/CO2 inkl. Importabhängigkeiten.
Sonntag
Sonntag, 7.9.2025: Anteil Wind- und PV-Strom 67,8 Prozent. Anteil erneuerbare Energieträger an der Gesamtstromerzeugung 80,5 Prozent, davon Windstrom 36,1 Prozent, PV-Strom 31,7 Prozent, Strom Biomasse/Wasserkraft 12,7 Prozent.
Starke regenerative Stromübererzeugung von 10:00 bis 17:00 Uhr. Die Strompreisbildung. Negative Strompreise von 9:00 bis 16:00 Uhr
Belege für Werte und Aussagen im Text oben, viele weitere Werte sowie Analyse- und Vergleichsmöglichkeiten bietet der Stromdateninfo-Tagesvergleich zum 7. September ab 2016.
Daten, Charts, Tabellen & Prognosen zum 7.9.2025: Chart, Produktion, Handelstag, Import/Export/Preise/CO2 inkl. Importabhängigkeiten.
PKW-Neuzulassungen August 2025: Wieder deutlicher Zuwachs bei Plug-In Hybrid-PKW und BEV-PKW (im Vergleich zum schwachen Vorjahr)von Peter Hager
In vielen Medien werden die deutlich gestiegenen BEV-Zulassungszahlen bereits als neuer Erfolg der E-Mobilität gesehen.
Wenn man sich die letzten 3 Jahre anschaut, handelt es sich lediglich um eine Seitwärtsbewegung.
- 01-08/2023: 355.575
- 01-08/2024: 241.911
- 01-08/2025: 336.707
Von einer neuen Dynamik ist bisher nichts zu sehen.
Die PKW-Neuzulassungen lagen im August 2025 bei 207.229. Das bedeutet ein Plus von 5,0 % zum Vorjahresmonat.
Im Vergleich zum Juli 2025 mit 264.802 Neufahrzeugen bedeutet dies ein Minus von rund 21,7 %.
+ Plug-in-Hybrid-PKW sowie reine Elektro-PKW (BEV) verzeichnen einen deutlichen Zuwachs im Vergleich zum schwachen Vorjahr
+ Hybrid-Fahrzeuge (ohne Plug-In) legen zu
+ Rückgänge bei Fahrzeugen mit reinem Benzin- und Dieselantrieb
Antriebsarten
Benzin: 57.253 (- 18,2 % ggü. 08/2024 / Zulassungsanteil: 27,6 %)
Diesel: 27.219 (- 9,2 % ggü. 08/2024 / Zulassungsanteil: 13,1 %)
Hybrid (ohne Plug-in): 58.605 (+ 5,1 % ggü. 08/2024 / Zulassungsanteil: 28,3 %)
darunter mit Benzinmotor: 46.977
darunter mit Dieselmotor: 11.628
Plug-in-Hybrid: 23.973 (+ 76,7 % ggü. 08/2024 / Zulassungsanteil: 11,6 %)
darunter mit Benzinmotor: 22.662
darunter mit Dieselmotor: 1.310
Elektro (BEV): 39.367 (+ 45,7 % ggü. 08/2024 / Zulassungsanteil: 19,0 %)
Sonstige: Flüssiggas (795 / Zulassungsanteil: 0,4 %), Wasserstoff (0), Brennstoffzelle (2) sowie Erdgas (0)
Die beliebtesten zehn E-Modelle in 08/2025
VW ID 3 (Kompaktklasse): 2.350
VW ID 4/5 (SUV): 1.814
Skoda Elroq (SUV): 1.731
VW ID 7 (Obere Mittelklasse): 1.717
BMW X1 (SUV): 1.645
Skoda Enyaq (SUV): 1.456
Mini (Kleinwagen): 1.364
Audi Q4 (SUV): 1.163
Ford Explorer (SUV): 1.161
Seat Born (Kompaktklasse): 1.134
Leuchtturmprojekt gescheitert: Porsche steigt aus der Batterieproduktion aus – Und muss außerdem den DAX verlassen!
Mit viel Vorschusslorbeeren und etlichen Fördermillionen startete Cellforce 2021 – ein Joint Venture der Fraunhofer-Ausgründung Custom Cells und Porsche – in Kirchentellinsfurt (Baden-Württemberg). Es sollte ein Grundstein für eine wettbewerbsfähige Batteriezellenfertigung am Standort Deutschland werden.
Nach dem Aufbau der Pilotfertigung erfolgt nun das Aus für die Batterieproduktion, da laut Porsche ein „unvorteilhaftes Marktumfeld“ (u.a. der schleppende Hochlauf der E-Mobilität) kein wirtschaftliches Geschäftsmodell möglich macht.
Auch aus der Zusammenarbeit mit Valmet Automotive aus Finnland will Porsche aussteigen. Der Valmet Fertigungsstandort in Kirchardt wurde erst 2023 eröffnet und sollte Batteriesysteme für die elektrischen Sportwagen Boxster und Cayman liefern (ursprünglich sollten die Batterien von Northvolt kommen).
Die bisherigen Artikel der Kolumne „Woher kommt der Strom?“ seit Beginn des Jahres 2019 mit jeweils einem kurzen Inhaltsstichwort finden Sie hier. Noch Fragen? Ergänzungen? Fehler entdeckt? Bitte Leserpost schreiben! Oder direkt an mich persönlich: stromwoher@mediagnose.de. Alle Berechnungen und Schätzungen durch Rüdiger Stobbe und Peter Hager nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Gewähr.
Rüdiger Stobbe betreibt seit 2016 den Politikblog MEDIAGNOSE.
Der Beitrag Woher kommt der Strom? An drei Tagen reicht die regenerative Stromerzeugung erschien zuerst auf EIKE - Europäisches Institut für Klima & Energie.
NGO warnt vor gezielten Entführungen kurdischer Zivilist:innen in Syrien
Das Zentrum für die Dokumentation von Rechtsverletzungen in Nordsyrien (VDC-NSY) warnt vor einer zunehmenden Welle willkürlicher Festnahmen und Entführungen kurdischer Zivilpersonen in verschiedenen Teilen Syriens. Die Organisation bezeichnete die Vorfälle als „systematische und organisierte Menschenrechtsverletzungen“, die sich gezielt gegen Angehörige der kurdischen Gemeinschaft richten. Seit Anfang September seien mindestens 14 Kurd:innen verschleppt worden – unter anderem in Efrîn (Afrin), Aleppo, Damaskus und an Kontrollpunkten zwischen verschiedenen Provinzen des Landes. Das teilte das in der nordostsyrischen Autonomieregion ansässige Dokumentationszentrum am Samstag in einem Bericht mit.
Schwerpunkt Efrîn
Besonders häufig seien die Vorfälle in Efrîn dokumentiert worden – einer Region, die seit 2018 von der Türkei und mit ihr verbündeten Fraktionen der „Syrischen Nationalarmee“ (SNA) besetzt wird. Bewaffnete Dschihadistenmilizen würden dort regelmäßig Häuser durchsuchen, Türen aufbrechen, Wertsachen entwenden und Bewohner:innen ohne Grundlage festnehmen, so der Bericht. Weitere Fälle ereigneten sich an Checkpoints und auf öffentlichen Straßen. In vielen Fällen fehle anschließend jede Spur der Betroffenen. Angehörige erhielten keine Informationen über den Aufenthaltsort oder Gesundheitszustand der Verschleppten.
Fast 200 Entführungen seit Jahresbeginn
Laut dem VDC-NSY wurden zwischen Januar und September landesweit mindestens 190 kurdische Zivilist:innen entführt – darunter zwei Minderjährige, neun Frauen sowie 56 Menschen mit chronischen Erkrankungen, von denen sich 31 in kritischem Zustand befinden und dringend medizinische Hilfe benötigen (Stand 20. September 2025). Die Organisation geht davon aus, dass die tatsächliche Zahl noch höher liegt, da viele Familien aus Angst vor Repressalien keine Anzeige erstatten.
Schwere Verstöße gegen internationales Recht
Die Recherchen zeigen laut VDC-NSY, dass keiner der dokumentierten Fälle durch Gerichtsentscheidungen gedeckt war – ein klarer Verstoß gegen syrisches Recht sowie gegen internationale Menschenrechtsnormen. „In keinem Fall lag ein Haftbefehl vor, und die Familien verloren unmittelbar nach der Festnahme den Kontakt zu den Betroffenen“, so die Einschätzung der NGO. Sie fordert die internationale Gemeinschaft sowie Menschenrechtsorganisationen auf, ihrer Verantwortung gerecht zu werden und konkrete Schritte gegen diese Praktiken einzuleiten. Es müsse Aufklärung über das Schicksal der Verschwundenen geben, Verantwortliche müssten zur Rechenschaft gezogen werden.
https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/hunderte-zivilist-innen-aus-efrin-in-gefangnisse-nach-bab-und-azaz-verlegt-47682 https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/turkische-staudamme-trocknen-efrin-fluss-aus-46927 https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/rechtsanwalt-patrick-kroker-die-verbrechen-in-efrin-dauern-bis-heute-an-40917 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/permanent-peoples-tribunal-spricht-turkei-schuldig-45730 https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/daanes-drangt-auf-ruckkehr-der-efrin-vertriebenen-45633
QSD: Damaskus verschleiert Verantwortung für Angriff auf Dair Hafir
Nach dem tödlichen Angriff auf das Dorf Umm Tina in der Gemeinde Dair Hafir haben die Demokratischen Kräfte Syriens (QSD) dem syrischen Verteidigungsministerium vorgeworfen, den Vorfall gezielt zu vertuschen. In einer Erklärung sprachen die QSD von einem „doppelten Verbrechen“ – dem Angriff selbst und der anschließenden Leugnung. „Das Verteidigungsministerium hat zuerst geschossen – und dann versucht, die Wahrheit zu töten“, heißt es in der Stellungnahme.
Der Angriff ereignete sich am Samstagabend und forderte nach Angaben der Demokratischen Selbstverwaltung von Nord- und Ostsyrien (DAANES) sieben Todesopfer, darunter zwei Kleinkinder und mehrere ältere Frauen. Vier weitere Personen wurden verletzt. Die QSD hatten Namen und Alter der Opfer veröffentlicht.
QSD: Schwache Ausrede, die Fakten nicht ändert
In der Erklärung kritisieren die QSD, dass das syrische Verteidigungsministerium mit einer „militärisch und politisch unlogischen“ Darstellung versuche, die Verantwortung von sich zu weisen. Der Angriff sei dokumentiert, die Opfer namentlich bekannt – daran ändere auch kein spätes Dementi etwas.
„Diese Form der Leugnung ist Teil einer systematischen Politik, die das Leben syrischer Zivilist:innen als entbehrlich betrachtet – solange sich die Wahrheit verbergen lässt“, so das multiethnische Bündnis weiter.
Zugleich forderten die QSD die Regierung in Damaskus auf, die Kontrolle über verbündete bewaffnete Gruppen wiederherzustellen und sich auf einen politischen Weg zu konzentrieren, der das Leben der Menschen über militärische oder strategische Interessen stellt.
Verteidigungsministerium macht QSD verantwortlich
Das syrische Verteidigungsministerium hatte über die staatliche Nachrichtenagentur SANA erklärt, man habe mit dem Vorfall in Dair Hafir nichts zu tun. Stattdessen seien Raketen „aus nicht nachvollziehbaren Gründen“ von QSD-Stellungen in Richtung des eigenen Territoriums abgeschossen worden.
„Die Berichte sind haltlos. Die Raketen auf Umm Tina kamen von ihren eigenen Einheiten“, so ein Sprecher des Ministeriums. Zudem warf Damaskus den QSD vor, am 10. September einen Angriff auf ein Dorf nahe Dair Hafir verübt zu haben, bei dem zwei Zivilisten ums Leben gekommen seien. Die QSD wiederum hatten erklärt, einen Infiltrationsversuch von Truppen der selbsternannten Übergangsregierung in die Autonomiegebiete abgewehrt zu haben.
Aufruf zur internationalen Verantwortung
„Die Leugnung der Verantwortung seitens der Regierung stellt nicht nur eine mediale Ablenkung dar, sondern verletzt auch die Rechte der Opfer auf Gerechtigkeit“, betonten die QSD. Die internationale Gemeinschaft müsse solche Vorfälle ernst nehmen und sich für eine klare Verantwortlichkeit einsetzen.
https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/sieben-zivilist-innen-bei-angriff-auf-dair-hafir-getotet-48041 https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/selbstverwaltung-verurteilt-angriff-auf-umm-tina-48043 https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/qsd-warnen-vor-eskalation-in-aleppo-47488
Wan: Zwangsverwalter verkauft städtische Immobilien im Wert von zwei Milliarden Lira
Die vom türkischen Innenministerium eingesetzte Zwangsverwaltung in der kurdischen Großstadt Wan (tr. Van) hat innerhalb von sieben Monaten den Verkauf von insgesamt 100 Grundstücken und Immobilien eingeleitet. Der geschätzte Gesamtwert der ausgeschriebenen Objekte liegt laut Angaben der Stadtverwaltung bei über zwei Milliarden Türkische Lira (rund 41 Millionen Euro).
An der Spitze der Stadtverwaltung steht seit sieben Monaten Gouverneur Ozan Balcı, der nach der Amtsenthebung der gewählten Ko-Bürgermeister:innen Abdullah Zeydan und Neslihan Şedal (DEM) durch die Regierung zum sogenannten Treuhänder ernannt wurde.
Neue Ausschreibung über 240 Millionen Lira
Die jüngste Ausschreibung betrifft 19 Grundstücke im Bezirk Ertemêtan (Edremit), konkret in den Stadtteilen Eskicami und Yenicami. Der geschätzte Gesamtwert dieser Flächen liegt bei 240 Millionen Lira, wobei die einzelnen Grundstücke mit Beträgen zwischen sieben und 26 Millionen Lira bewertet wurden. Es ist die fünfte Immobilienausschreibung seit Amtsantritt Balcıs.
Zuvor hatte die Zwangsverwaltung bereits 47 Grundstücke in Ertemêtan zur Versteigerung ausgeschrieben – mit einem Schätzwert von 929,3 Millionen Lira. Zusammen mit weiteren Einzelverkäufen summieren sich die geplanten Verkäufe auf 100 Objekte mit einem Gesamtwert von rund zwei Milliarden Lira.
Kritik von Opposition und Berufsverbänden
Die Maßnahmen stoßen auf deutliche Kritik. Die Ingenieur- und Architektenkammer (TMMOB) kündigte rechtliche Schritte gegen die Verkäufe an. Auch die CHP-Provinzleitung in Wan hatte sich bereits bei früheren Ausschreibungen kritisch geäußert: „Die städtischen Grundstücke werden schrittweise privatisiert. Die Zwangsverwaltung verkauft öffentliches Eigentum“, hieß es in einer Stellungnahme. Die DEM-Partei kritisierte den Ausverkauf ebenfalls und warf Balcı vor, mit den Verkäufen politisch motivierte Entscheidungen zu treffen, die nicht im Interesse der Bevölkerung seien.
Systematisches Vorgehen der Zwangsverwalter
Die Debatte über den Umgang der Zwangsverwaltungen mit öffentlichen Geldern beschränkt sich nicht auf Einzelvorfälle. Opposition und Zivilgesellschaft weisen seit Jahren darauf hin, dass in zahlreichen mehrheitlich kurdischen Provinzen kommunale Liegenschaften systematisch veräußert werden. Parallel dazu steigen die Schuldenstände vieler dieser Städte deutlich an. Oppositionsparteien werfen den eingesetzten Zwangsverwaltern vor, öffentliche Vermögenswerte zugunsten kurzfristiger Liquidität zulasten der langfristigen Handlungsfähigkeit der Kommunen zu verkaufen.
https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/burgermeister-abgesetzt-wan-unter-zwangsverwaltung-gestellt-45309 https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/qoser-der-zwangsverwalter-nahm-sogar-die-sessel-aus-dem-rathaus-mit-41719 https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/selbstverwaltung-von-amed-sur-ubernimmt-schuldenberg-41894 https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/xelfeti-zwangsverwalter-hinterlasst-geplunderte-stadtverwaltung-41739Americans Are Accessories to the Crime of Genocide
Americans Are Accessories to the Crime of Genocide
Americans Are So Brainwashed by Israel that Americans Are Unaware of Their Deep Shame and Responsibility for the Genocide of the Palestinians.
Paul Craig Roberts
As Israel flattens Gaza City, America AGAIN blocks a Security Council ceasefire resolution
To Avoid risking lives of Israeli soldiers, Netanyahu is deploying large numbers of remote controlled vehicles to spread death and destruction throughout Gaza City
https://israelpalestinenews.org/israel-to-flood-gaza-city/
Israel’s ability to exterminate the Palestinians is due entirely to American money, American weapons, and American diplomatic and military protection, all of which is paid for by annual grants to Israel of billions of dollars in American money. It is with our own money that Israel buys our government and media to act in Israel’s interest.
Palestinian mothers and children waiting in line for a scrap of food and a mouthful of water are shot in the head by brave “defenders of Israel against Palestinian terrorists.” For 715 days the Israeli-obedient American government and population has looked the other way. President Trump, the US Secretary of State, the US Secretary of War, the Republican House and Senate, the Christian Evangelicals, have all bowed down to their Israeli God: Netanyahu. America’s elite universities expel students who protest the genocide, and the Trump regime deports them if they are from abroad. There will be no criticism of Israel’s genocide of Palestine.
Americans have been complicit in the death and destruction of Palestine for 78 years. These maps show the Israeli-American dismemberment of Palestine between 1947 and today. Palestine is the green area.
As Israeli “settlers” cleansed Palestine village by village, olive grove by olive grove, Israel’s shills preached a “two state” solution. Recently, the “two state” guise for Israel’s gradual extinction of Palestine was again proclaimed despite the obvious fact that there is no land left for a Palestinian state.
America’s participation in, and enabling of, Israel’s Crimes Against Humanity Raises the Question whether America is a Sovereign Country or an Israeli Puppet State.
The same could be said about Russia because of Putin’s subservience to Israel. Putin even handed over to Israel Syria in whose defense Russian military personnel were killed.
In Europe you can be imprisoned if you dare to speak unacceptable words against Israel. You can’t even wave a Palestinian flag, much less produce a scholarly study proving that the Holocaust is a hoax that serves Zionist Jews and Israel’s aggression against the Arab Middle East, and milks Germany, Switzerland, and America of money.
All the bullshit about the US and Russia being superpowers is a hoax. It is Israel that is the only Superpower.
The protestant Christian denominations are a joke. It was years ago that I hosted in my home a delegate from an Israeli organization that was trying to bring pressure on the Israeli government to prevent the murderous “settlers” from driving Palestinians out of their villages in the West Bank, uprooting the olive trees that were their livelihood, and building apartment houses to house Jewish “settlers.” The Israeli delegates came to America to make the case for disinvestment at the annual convention of the Presbyterian Church. The “Christian” Presbyterians were either too afraid of Israel to take a stand or too convinced of Israel’s righteousness. I remember how disappointed and depressed the Israeli delegates were about the absence of a moral conscience among Presbyterian Christians.
I will speak the truth while it is still possible. Every decent person in the world looks at America as an evil country that has destroyed six countries for Greater Israel under the totally transparent guise of “the war against terror,” and they are waiting for Netanyahu’s puppet Trump to destroy Iran.
What’s your bet that Trump and his Zionist Regime will oblige Netanyahu?
What’s your bet that Putin is so afraid of offending Israel that he will permit Iran’s destruction, followed by jihadists entering the Russian Federation?
The only thing that the Christian Zionists are right about is that end times are upon us.
American conservatives are the hand maidens of Israel, and the American progressive-liberal-left Democrats hate white Americans, all of whom they declare to be racists. Decent, moral, law-abiding Americans simply have no one to represent them. If a leader appears, like Charlie Kirk, he is quickly killed.
The fact of the matter is that American morality is a corpse. And there is no prince with a magic kiss to resurrect American morality.
Trump administration proposes selling $6 billion in weapons to Israel
The Trump administration has told Congress it plans to sell nearly $6 billion in weapons to Israel. It includes one $3.8 billion sale for 30 AH-64 Apache helicopters, nearly doubling Israel’s current stocks, and a second $1.9 billion sale for 3,200 infantry assault vehicles for Israeli army.
Palestine is destroyed. So what is the purpose of this vast amount of American weapons that Trump is sending to Israel?
Is this a buildup of supplies for the Trump-Netanyahu invasion of Iran?
A Corrupt German Government Has Committed a Crime Against its Citizen Reiner Fuellmich and Against the Principle of Justice
A Corrupt German Government Has Committed a Crime Against its Citizen Reiner Fuellmich and Against the Principle of Justice
Paul Craig Roberts
The German government has committed a massive crime against Reiner Fuellmich, a German citizen. It is a worse crime than those of the Nazi era, because, in my opinion, it was a crime committed by the government for Big Pharma money. I can’t prove it, but the circumstantial evidence is there, in my opinion.
What was the crime? The German government deceived Dr. Fuellmich by luring him to the German embassy in Mexico to have his stolen passport replaced, kidnapped him, and flew him to Germany and imprisoned him. All of this was done outside the judicial process. The German government then held him without charges, mainly it seems in solitary confinement, for longer than permitted in German law, thereby adding to its crime of kidnapping the violation of its own law.
Why was ruiner Fuellmich kidnapped and imprisoned?
He together with another 1,500 attorneys and medical scientists, or was it 3,000?, were about to file a lawsuit against those responsible for the Covid hoax. He had to be stopped, because he would have won.
The German government or Big Pharma or both, in my opinion, threatened or paid former colleagues of Dr. Fuellmich to charge him with fraud pertaining to the funds raised to hold accountable in a court of law those who deceived the public about the safety and effectiveness of the Covid “vaccines.” The German government prevented exculpatory evidence that cleared Dr. Fuellmich of the false orchestrated charges. Consequently, a threatened or dumbshit German jury, in my opinion, foolishly helped a corrupt German government protect Big Pharma and sentenced Dr. Fuellmich to prison.
Fuellmich’s imprisonment has not been a normal imprisonment. Like Julian Assange, he has been confined to solitary confinement in a tiny space. The purpose is to destroy him mentally.
There has been almost a total blackout of news of this atrocity by a corrupt German government. The whore media cannot mention it because of Big Pharma advertising. What we are witnessing is the ability of dirty money to purchase media silence in the face of a monstrous crime by the government of Germany.
The result makes everyone who stands for truth and accountability subject to elimination. The utterly dumbshit and corrupt German authorities and utterly stupid German jury did not understand the stakes. When the current German government, a total failure, is out of office, and their opponents come for them, what legal principle in law that they haven’t already destroyed can they call on for their protection?
In Europe and what was formerly Great Britain, now a Tower of Babel devoid of greatness and safety, no one can in safety speak against the government or the government of Israel.
The Creation of the European Union (EU) was a long and careful process or organizing Europe into a government over which the people have no control. It began in 1951 with the European Coal and Steel Community, evolved into the European Economic Community (EEC) in 1957, and from there into the 1993 Maastricht Treaty that formally established the EU.
The EU is not a democratic institution. There is no power it its parliament which is nothing but a cover for the authoritarian, unelected structure of the EU.
The function of the EU is to smother the sovereignty of the ethnic European nations–the French, Italians, Hungarians, Poles, Germans, Dutch, Belgians, Austrians, and the rest of the EU member states.
Many of the EU former ethnic nations have lost their economic sovereignty because they mindlessly gave away their national currencies to an unaccountable European central bank that issues Euros. Consequently, EU members cannot service their national debt in their own currencies which they no longer have. The French franc and German mark are in the trash can of history, along with the financial independence of France and Germany, and, indeed, all of Europe.
Here is my testimony included among 40+ others in defense of the human rights activist Reiner Fuellmich:
“This is Paul Craig Roberts, formerly Assistant Secretary of the US Treasury and Associate Editor of the Wall Street Journal speaking in support of the human rights attorney Reiner Fuellmich. Evidence presented to me indicates that Fuellmich was kidnapped by the German government, imprisoned first, and then tried and convicted on false embezzlement charges in a corrupt government court that prevented exculpatory evidence from being presented at his trial. The result prevented Fuellmich from developing a law suit against governments and pharmaceutical companies for deceiving the public about Covid and the dangers of the Covid vaccine. The behavior of the German court is a great stain on the reputation of Germany and on justice in Europe.”
Here is the documentary in support of Dr. Fuellmich: https://www.drtrozzi.news/p/40-experts-testify-for-the-release?utm_campaign=email-half-
My understanding, perhaps mistaken, is that the original statement by documentary film director Philippe Carillo accompanying the release was more forceful. Indeed too forceful for the European defenders of Dr. Fuellmich and had to be toned down in order to avoid all 40+ being arrested and imprisoned.
This is an accurate picture of the Western world today. Why do Russian Alanticist-Integrationists want to join such a criminal, unfree society?
I fear that I am coming to the realization that the Western world is so corrupt that it cannot any longer be defended. Charlie Kirk was assassinated for defending Christian values. President Trump faced four criminal indictments and a larger number of civil suits for defending Western values. Clearly, everyone in the Western world who defends ethnic sovereign nations as opposed to a Tower of Babel, traditional sexual morality as opposed to Sodom and Gomorrah, and Truth to controlled self-serving narratives has a target on his back.
In the Western World everything can be bought and sold–honor, integrity, justice, narratives, facts, and every principle. How can a person defend principles that can be bought for money?
How can a nation survive when its own Supreme Court rules that it is a Constitutional right for corrupt corporations to purchase the government of the United States for money in order to have the government better serve their interests?
Nothing Left of Western Civilization, Even the Family Is Gone
Children are dispossessing their parents. Either we are living too long or we’ve raised greedy, immoral children.
‘I Want My Inheritance Now’: Older People are Losing Their Life Savings to Family Members
As housing stress and cost-of-living pressures mount, adult children are asking parents to unlock their wealth early — or to stop spending it.
By Swati Pandey and Amy Bainbridge September 18, 2025 at 3:00 PM CDT
Inheritance Impatience Fuels a Surge in Elder Abuse
After years of renting, retired Australian nurse Joan thought she was finally securing a permanent home. She handed over her pension savings of A$70,000 ($46,700) to a family member to build a small guest apartment in their backyard.
The plan was to live there for the rest of her life, free from the stresses of an unaffordable rental market, and then leave the apartment to her family. Instead, the arrangement collapsed within a year. The unit was unfinished — with no kitchen or functioning laundry — forcing her to rely on the house. Relations soured with her relative, who had since remarried, and the agreement fell apart.
“I was told to get up and pack up and get out of there,” said Joan, who spoke through a lawyer and asked to use an alias and withhold further family details to protect their privacy. Stripped of her savings and barred from collecting her belongings, she was left with nothing — no home, no pension, no safety net.
Her experience fits into a pattern of elder financial abuse that’s increasingly common in Australia and other developed nations. Experts warn such cases will rise as aging populations and cost-of-living pressures converge. Those aged 75 to 85 are most at risk, says Robert Fitzgerald, Australia’s age discrimination commissioner.
One of the most frequent forms of abuse is “inheritance impatience,” Fitzgerald says, when adult children pressure parents to hand over savings early. Its equally insidious twin is “inheritance preservation,” when children block parents from spending on aged care or medical treatment.
In Australia, the success of compulsory retirement savings, or superannuation, is ironically compounding the problem. Employers are required to set aside 12% of wages, swelling the retirement savings pool to A$4.3 trillion — a sum that’s projected to become the world’s second-largest by 2030. Median balances for those aged 65 to 69 are about A$200,000 and many older Australians have also built wealth through soaring property values.
Meanwhile, home prices have risen far faster than wages, leaving younger generations increasingly locked out of the housing market. Some are resorting to extremes to secure inheritances while their elders are still alive. Studies in Australia have documented grandparents coerced into signing over property deeds under threats of losing contact with grandchildren, and retirement savings drained after children were added as trustees of pension funds.
“Younger people are not wanting to wait until their parents die,” said Sarah Abood, chief executive officer of the Financial Advice Association Australia. “And in some cases they are quite explicit about it and saying, Well, I want my inheritance now.”
Global Pension Markets
Australia’s retirement savings pool is the world’s fastest-growing
Source: Thinking Ahead Institute
Elder abuse — which can be psychological, physical and financial — is rising globally, according to the World Health Organization. Even if prevalence rates remain unchanged, the number of victims is projected to reach 320 million by 2050, when the population aged 60 and older will hit 2 billion. A WHO review of 52 studies in 28 countries found 15.7% of older people had suffered abuse — with psychological abuse the most common at 11.6% and financial abuse in second place at 6.8%.
A 2020 analysis of a helpline run by Seniors Rights Victoria — an Australian service aimed at preventing elder abuse — showed a 63% rise in calls over seven years. Most dealt with psychological abuse (63%) or financial abuse (62%).
In the US, the American Association of Retired Persons estimates victims of elder financial exploitation lose $28.3 billion annually. The UK charity Hourglasssaid calls to its helpline between 2021 and 2024 reported losses totaling £53 million ($72 million), averaging £85,000 per victim.
Researchers note the problem is vastly underreported because family members are often involved, which also keeps many cases out of court.
Even if prevalence rates remain unchanged, the number of victims of elder abuse is projected to reach 320 million by 2050.Photographer: Brent Lewin/Bloomberg
The United Nations Decade of Healthy Ageing has called for a global push to improve data and guide action. Countries are taking various steps to address the issue. The UK’s Care Act legally defines financial abuse and obliges local authorities to investigate, while Canada’s banks have committed to training staff to detect exploitation. In Australia, a parliamentary committee last year made sweeping recommendations in a report titled “Financial abuse: an insidious form of domestic violence” — including preventing superannuation death benefits from going to perpetrators of family violence.
Julia Jeffries, managing lawyer with Seniors Rights Victoria, says older Australians need education about the superannuation system and their rights. “There are large sums of money” in pension funds, she said. “There’s a lot at stake.”
MaryAnn de Mestre, a lawyer and lecturer in succession law at Macquarie University in Sydney, says a heightened public understanding of enduring powers of attorney is crucial. “If you are going to appoint your kids, you need to understand what that actually involves and what the risks are,” she said.
Fitzgerald is now leading efforts to coordinate action by financial institutions and community groups. Backed by the Attorney-General’s Department, he is convening banks, pension funds, financial advisers, customer support groups and community legal centers to strengthen prevention and response systems and boost awareness. Changes could come as early as next year.
Fitzgerald says no country has yet cracked the problem, and that Australia could become a global case study in how best to protect retirees. “Other countries will look to Australia if we can get this right,” he said.
For Joan, recognition that she suffered elder abuse came only after eviction. With legal help, she entered mediation to recover most of her money and found emergency accommodation. Still, the fallout has been severe. “I’m not good at the moment,” she said. “I am going to get counseling.”
Note: Question: What is driving up housing prices when the younger generations are not able to purchase?
Kann ich mit 63 und 50 Prozent Schwerbehinderung in Rente gehen?
Wer mit 63 Jahren und einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 über den Ruhestand nachdenkt, hat in Deutschland eine eigene Altersrenten-Option: die Altersrente für schwerbehinderte Menschen.
Ob und wie das klappt, hängt vor allem von zwei Dingen ab: der anerkannten Schwerbehinderung zum Rentenbeginn und einer Mindestversicherungszeit von 35 Jahren.
Außerdem spielt Ihr Geburtsjahr eine Rolle, weil die Altersgrenzen stufenweise angehoben wurden.
Was „schwerbehindert“ rechtlich bedeutetAls schwerbehindert gilt, wessen GdB mindestens 50 beträgt; feststellt wird das durch die zuständige Versorgungsbehörde. Als Nachweis dient in der Praxis z. B. der Schwerbehindertenausweis.
Wichtig ist der Zeitpunkt: Die Schwerbehinderung muss am Tag des Rentenbeginns vorliegen; fällt sie später weg, bleibt der Anspruch auf diese Altersrente bestehen. Eine bloße Gleichstellung (typisch bei GdB 30/40) reicht nicht für diese Rentenart.
Die VoraussetzungenVorausgesetzt werden drei Punkte: Sie haben die maßgebende Altersgrenze erreicht (siehe unten), Ihr GdB beträgt mindestens 50, und Sie erfüllen die Wartezeit von 35 Jahren in der gesetzlichen Rentenversicherung.
Zur Wartezeit zählen nicht nur klassische Beschäftigungszeiten, sondern u. a. auch Zeiten mit Krankengeld oder Arbeitslosengeld, Kindererziehungszeiten, Pflegezeiten und (unter Bedingungen) freiwillige Beiträge. Was im Detail angerechnet wird, erläutert die Rentenversicherung ausführlich.
Welche Altersgrenzen gelten – und was das für „mit 63“ heißtFür Versicherte der Jahrgänge 1964 und jünger gilt: abschlagsfrei ist die Altersrente für schwerbehinderte Menschen mit 65, vorzeitig mit 62 bis 64 Jahren – dann mit prozentualen Abschlägen. Wer also 1964 oder später geboren ist und mit 63 in diese Rente gehen möchte, kann das grundsätzlich tun, muss aber dauerhafte Abschläge tragen.
Für ältere Jahrgänge liegen die Grenzen etwas niedriger und steigen je nach Geburtsjahr in kleinen Schritten an; als Beispiel nennt die DRV für 1962 Geborene eine abschlagsfreie Grenze von 64 Jahren und 10 Monaten.
So werden die Abschläge berechnetGehen Sie vor der maßgeblichen Altersgrenze in Rente, kostet jeder Monat 0,3 Prozent der späteren Monatsrente, dauerhaft. In der Schwerbehinderten-Rente sind maximal 36 Monate Vorverlegung möglich – das entspricht einem Höchstabschlag von 10,8 Prozent.
Beispiel: Jahrgang 1964+ wählt den Rentenstart mit 63 statt mit 65. Das sind 24 Monate vorzeitig – die Rente wird um 7,2 Prozent gemindert (24 × 0,3 %).
Abschläge ganz oder teilweise ausgleichenSeit einigen Jahren können künftige Rentnerinnen und Rentner ab 50 durch Sonderzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung alle oder Teile der erwarteten Abschläge ausgleichen. Grundlage ist § 187a SGB VI; die DRV erstellt auf Antrag eine Auskunft über die maximal sinnvolle Zahlung. Wer diesen Weg erwägt, sollte sich frühzeitig beraten lassen und eine schriftliche Berechnung anfordern.
„Rente mit 63“ ist etwas anderes – die AbgrenzungDie populäre Formel „Rente mit 63“ meint nicht die Schwerbehinderten-Rente, sondern die Altersrente für besonders langjährig Versicherte (mindestens 45 Jahre). Diese ist abschlagsfrei, aber die Altersgrenze steigt je nach Jahrgang; für 1964+ gilt 65.
Die Altersrente für langjährig Versicherte (mindestens 35 Jahre) ist zwar bereits ab 63 möglich, aber mit Abschlägen bis zu 14,4 %, weil sie sich an der Regelaltersgrenze orientiert. Wer einen GdB ≥ 50 hat, fährt oft besser mit der speziellen Schwerbehinderten-Rente – genaues Rechnen lohnt dennoch.
Arbeiten trotz vorgezogener Rente: HinzuverdienstSeit 1. Januar 2023 gibt es bei vorgezogenen Altersrenten keine Hinzuverdienstgrenzen mehr: Einkommen neben der Rente mindert den Zahlbetrag nicht mehr. Das erleichtert gleitende Übergänge – ob in Teilzeit, Minijob oder als Selbstständiger.
Antrag, Nachweise, TimingDie Altersrente für schwerbehinderte Menschen wird nicht automatisch gezahlt, sie muss beantragt werden. Die DRV empfiehlt, den Antrag etwa drei Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn zu stellen.
Als Nachweis der Schwerbehinderung dient in der Praxis der Schwerbehindertenausweis oder der Bescheid des Versorgungsamts; maßgeblich ist, dass der GdB ≥ 50 zum Rentenstart vorliegt.
Wenn die 35 Jahre fehlen oder die Erwerbsfähigkeit stärker eingeschränkt istErfüllen Sie die 35 Jahre noch nicht, kommt diese Altersrente zunächst nicht in Betracht. Wer aus gesundheitlichen Gründen gar nicht mehr oder nur noch eingeschränkt erwerbstätig sein kann, sollte prüfen lassen, ob die Erwerbsminderungsrente in Frage kommt – sie folgt anderen medizinischen und versicherungsrechtlichen Kriterien und ist von der Schwerbehinderten-Rente zu unterscheiden.
Für alle anderen kann der Weg über zusätzliche freiwillige Beiträge oder längeres Arbeiten helfen, die Wartezeit zu erfüllen. Eine individuelle Rentenauskunft der DRV zeigt den Stand Ihrer Zeiten.
Konkrete Einordnung der AusgangsfrageDie kurze Antwort lautet: Ja, mit 63 und 50 % Schwerbehinderung können Sie grundsätzlich in Rente gehen, sofern die 35-Jahres-Wartezeit erfüllt ist und der GdB ≥ 50 am Rentenbeginn besteht. Für 1964 und später Geborene bedeutet der Start mit 63 jedoch Abschläge von in der Regel 7,2 %; abschlagsfrei wäre erst 65.
Ältere Jahrgänge haben leicht andere Grenzen, die übergangsweise noch darunter liegen. Ob die Schwerbehinderten-Rente gegenüber den Alternativen (langjährig/besonders langjährig Versicherte) am besten passt, zeigt der Blick auf Geburtsjahr, Zeitenkonto und geplanten Zuverdienst.
Praktischer TippLassen Sie sich von der DRV eine Rentenbeginn- und Rentenhöhen-Berechnung sowie – falls gewünscht – eine Auskunft zu möglichen Ausgleichszahlungen erstellen. Damit sehen Sie schwarz auf weiß, wie sich ein Start mit 63, 64 oder 65 auf den Monatsbetrag auswirkt und ob sich ein „Abschlags-Ausgleich“ für Sie rechnet.
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Bürgergeld: Jobcenter muss doppelte Miete zahlen – Urteil
Jobcenter dürfen Bürgergeld-Bezieher bei angefallenen Doppelmieten infolge eines Umzugs nicht im Regen stehenlassen. Ist die doppelte Mietzahlung „unvermeidbar und konkret angemessen”, muss die Behörde die Unterkunftskosten übernehmen, urteilte das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel (Az.: B 14 AS 2/19 R). Das Jobcenter dürfe nicht pauschal darauf verweisen, dass hierfür immer ihre vorherige Zustimmung erforderlich sei.
Vor Gericht war eine Mutter von zwei Kindern aus Bonn gezogen. Die Familie wohnte zunächst in einer nur 54 Quadratmeter großen Wohnung.
Das Jobcenter genehmigte ihr daher den Umzug in eine größere, nun rund 82 Quadratmeter große Unterkunft. Auch die Umzugskosten wurden finanziert.
Da die zum 1. Juli angemietete neue Wohnung noch renoviert werden musste, verzögerte sich der Umzug. Die Familie bezog erst ab den 19. Juli die neue Unterkunft und renovierte anschließend die alte Wohnung. Deren Mietvertrag dort lief am 31. Juli aus.
Jobcenter weigert sich 550 Euro für Doppelmiete zu zahlenDas Jobcenter Bonn übernahm zwar von Anfang an die höheren Unterkunftskosten für die neue Wohnung, wollte aber die im Umzugsmonat zusätzlich angefallene Miete für die alte Wohnung in Höhe von rund 550 Euro nicht übernehmen.
Bei einer solchen Doppelmiete handele es sich um „Wohnungsbeschaffungskosten”.
Diese könnten grundsätzlich nur nach vorheriger Zusicherung durch das Jobcenter übernommen werden. Im vorliegenden Fall habe die Bürgergeld-Bezieherin dies aber vor ihrem Umzug nicht beantragt.
Die Bürgergeldbezieherin argumentierte, dass es sich bei der Doppelmiete nicht um „Wohnungsbeschaffungskosten”, sondern um tatsächlich angefallene Unterkunftskosten handele.
In einem solchen Fall müssten laut Gesetz die angemessenen Kosten übernommen werden. Eine vorherige Zustimmung des Jobcenters zur Übernahme der Doppelmiete sei nicht erforderlich.
Unvermeidbar und konkret angemessenDas BSG urteilte, dass auch ohne vorherige Zustimmung eine Doppelmiete vom Jobcenter übernommen werden könne. Voraussetzung sei, dass sie „unvermeidbar und konkret angemessen” sei.
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Bei der EM-Rente kann dein Schwerbehindertenausweis richtig Gold wert sein
Auf den ersten Blick wirken das Feststellungsverfahren nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch und das Rentenverfahren nach § 43 SGB VI wie streng getrennte Dinge. Das eine untersucht den Grad der Behinderung (GdB), das andere die quantitative Leistungsfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.
Doch spätestens seit der jüngsten Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) und mehrerer Landessozialgerichte im Jahr 2025 steht fest: Wer den Schwerbehindertenausweis in einem Verfahren um die Erwerbsminderungsrente ignoriert, riskiert nicht nur Aufklärungsmängel, sondern womöglich den Verlust des gesamten Anspruchs.
Gesetzlicher Rahmen: § 43 SGB VI verknüpft Krankheit und BehinderungDer entscheidende Brückenschlag steckt im Gesetz selbst. § 43 Abs. 1 Satz 2 SGB VI benennt ausdrücklich „Krankheit oder Behinderung“ als Ursache einer rentenbegründenden Erwerbsminderung.
Damit gehört die funktionsbezogene Bewertung des Versorgungsamts zwingend zum rentenrechtlichen Prüfprogramm, auch wenn der GdB-Wert als solcher die Stunden-Grenze von drei beziehungsweise sechs Stunden nicht ersetzt.
Feststellung der Schwerbehinderung: SGB IX als Informationsquelle für das RentenrechtÜber die Brücke führt § 152 SGB IX. Die Vorschrift verpflichtet die Versorgungsbehörden, Art und Umfang der Funktionsbeeinträchtigung festzuhalten.
Diese Akte ist reich an fachärztlichen Gutachten, Reha-Berichten und Testbefunden – Material, das im Rentenverfahren häufig fehlt, weil Haus- und Fachärzte ihre Stellungnahmen verkürzen oder auf Nachfrage der Deutschen Rentenversicherung (DRV) gar nicht erst antworten.
Wer die Schwerbehindertenakte beizieht, erweitert somit das medizinische Fundament des EM-Verfahrens erheblich.
Aktuelle Rechtsprechung 2024/25: Gerichte erhöhen die MesslatteDas BSG hat am 6. Juli 2025 klargestellt, dass rückwirkende Feststellungen der vollen Erwerbsminderung sozialhilferechtlichen Mehrbedarf ebenfalls rückwirkend auslösen; der Anspruch knüpft an den realen Eintritt der Erwerbsminderung an – nicht an den Bescheidzeitpunkt der DRV. Die Entscheidung zeigt, wie eng Rente, Behinderung und Existenzsicherung heute verzahnt sind.
Bereits am 12. Dezember 2024 hatte der 9. Senat des BSG (B 9 SB 2/24 R) die Latte für die Beweislast im Schwerbehindertenrecht höher gelegt und die Versorgungsmedizin-Verordnung als verbindlichen Maßstab betont.
GdB-Herabsetzung gestoppt: LSG Berlin-Brandenburg stärkt Bestandsschutz
Am 10. Juni 2025 entschied das LSG Berlin-Brandenburg (L 11 SB 24/23), dass eine Behörde den GdB nicht einseitig herabsetzen darf, solange sie keine eindeutige medizinische Verbesserung nachweist.
Die Beweislast bleibt vollständig beim Amt. Für Rentenverfahren bedeutet das: Eine einmal anerkannte Schwerbehinderung darf nicht stillschweigend relativiert werden, um die Erwerbsminderung in Frage zu stellen.
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Neue Hürden bei psychischen Erkrankungen: LSG Baden-Württemberg rückt die Alltagsbewältigung in den MittelpunktNoch kontroverser wird das Bild durch das Urteil des LSG Baden-Württemberg vom 18. März 2025 (L 13 R 276/22).
Danach genügt bei psychischen Leiden nicht mehr der Nachweis einer reduzierten Arbeitsfähigkeit; die Erkrankung müsse „die gesamte Lebensführung übernommen haben“.
Der Sozialrechtsexperte Dr. Utz Anhalt sieht darin “eine faktische Verschärfung des § 43 SGB VI, die psychisch Erkrankte doppelt trifft: Sie müssen ihre Behinderung umfassender beweisen und gleichzeitig darlegen, dass kein Restarbeitsvermögen von sechs Stunden mehr besteht.”
Konsequenzen: Amtsermittlungspflicht und AktenbeiziehungGerichte sind von Amts wegen zur vollständigen Sachaufklärung verpflichtet (§ 103 SGG). Wird die Schwerbehindertenakte nicht beigezogen, obwohl eine Behinderung naheliegt, liegt ein Verstoß gegen diese Pflicht vor.
In der Praxis veranlasst das häufig eine Zurückverweisung an die DRV oder das Sozialgericht, was das Verfahren um Jahre verzögern kann.
Strategische Bedeutung für Versicherte und BeraterDie aktuelle Rechtsprechung macht den Schwerbehindertenausweis zum juristischen Hebel. Er liefert objektivierte Befunde, belegt Chronizität und Umfang der Funktionsstörungen und zwingt die DRV, ihre Einschätzung der Leistungsfähigkeit an konsistente medizinische Daten anzupassen.
Anwälte und Rentenberater nutzen die Akte, um Lücken in rentenärztlichen Gutachten zu schließen, abweichende Diagnosen aufzudecken und die Prognosefrage schlüssiger zu beantworten. Ohne diese Unterlagen droht, dass psychische oder internistische Dauerschäden im Begutachtungs-Raster der Rentenversicherung untergehen.
Wo der Gesetzgeber nachjustieren könnteDer Gesetzgeber hat 2024 die Versorgungsmedizin-Verordnung überarbeitet und eine Aktualisierung bis Ende 2025 angekündigt. Verbände fordern, dass die neuen Kriterien stärker an den Teilhabebegriff des Bundesteilhabegesetzes anknüpfen, damit gerade psychische und kombinierte Leistungseinschränkungen eindeutiger bewertet werden können.
Ob der Bundestag zudem eine Klarstellung im Wortlaut des § 43 SGB VI vornimmt, um die jüngsten LSG-Entscheidungen einzufangen, bleibt abzuwarten.
Für Betroffene heißt das: Unterlagen sichten, Akten beiziehen und jede Feststellung im Schwerbehindertenverfahren strategisch für das Rentenverfahren nutzbar machen – denn im Jahr 2025 trennt das Recht Äpfel und Birnen längst nicht mehr so strikt wie einst gedacht.
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