«Der Staat ist eine Institution, die von Banden geführt wird, die aus Mördern, Plünderern und Dieben besteht, umgeben von willfährigen Handlangern, Propagandisten, Speichelleckern, Gaunern, Lügnern, Clowns, Scharlatanen, Blendern und nützlichen Idioten - eine Institution, die alles verdreckt und verdunkelt, was sie berührt.» (– Prof. Hans-Hermann Hoppe).
Sammlung von Newsfeeds
Syria, Jordan sign deal to boost cooperation between contractors’ syndicates
The contractors’ syndicates of Syria and Jordan signed a memorandum of understanding in Amman to strengthen cooperation through training programs, exchange of expertise, joint conferences, and the development of classification systems to support contractors in both countries, an official statement by the Syrian syndicate sent to SANA on Sunday stated.
Jordanian Minister of Public Works and Housing Maher Abu Samen said the agreement reflects the “deep fraternal and historical ties” between the two nations.
He added that Syria’s return to reconstruction efforts represents a shared interest and pledged that Jordan’s ministry will be an active partner in initiatives that enhance bilateral cooperation, the media office of the Syrian Construction Contractors Syndicate reported.
Fawaz Junaid, head of the Syrian Construction Contractors Syndicate, described the memorandum as an “important step” toward opening new opportunities for contractors.
Junaid said the two syndicates will work to hold joint events and explore unifying regulations and laws to advance the sector, the Syrian Construction Contractors Syndicate report added.
WELT: Großbritannien, Kanada und Australien erkennen Staat Palästina an – scharfe Kritik aus Israel
In Grönland wird es seit 2010 kälter!
Matthias Baritz, Josef Kowatsch
In der Klimaschau 115 wurde die Temperaturentwicklung in Grönland thematisiert. Hierbei zeigte die Arbeit Shinji Matsumura et al. 2021, dass die Temperaturen der Grafik in den letzten ca. 10 Jahren stagnieren, bzw. leicht sinken. Dies ist erst einmal verwunderlich und steht im krassen Widerspruch zu dem Klima-Alarmismus. Wie im Video von 2021 erwähnt, wird diese Entwicklung in den Medien seit einem Jahrzehnt totgeschwiegen.
Screenshot Klimaschau 115 (Ausschnitt)
Betrachten wir nun obige Swiss Camp-Grafik. Die ersten 17 Jahre stiegen die Temperaturen auch noch, so dass SwissInfo 2007 eine erste Zwischenbilanz zog: „Die Eisdecke von Grönland schmilzt rapide und fließt ins Meer“. Wo allerdings die im Artikel behaupteten 5 Grad Erwärmung in diesem Zeitraum sein sollen, ist aus der obigen Grafik nicht zu erkennen. Und leider konnte auch eine 2.te Bilanz nicht mehr gezogen werden, denn das Swiss Camp existiert nicht mehr. „..Völlig zerstört und begraben unter einer meterhohen Schneedecke…“ schreibt das polarjournal.ch am 1.10.2021, ‘wurde mit dem Abbau des Camps begonnen‘. Vielleicht spricht es sich auch bei den Alarmisten einmal herum, dass es in Grönland zeitweise kräftig schneien könnte.
Interessant ist es nun, die weitere Temperaturentwicklung in Grönland, d. h. im 21. Jahrhundert zu untersuchen. Teil 1.
In Grönland handelt es sich offensichtlich um eine langfristige Entwicklung, die periodisch zu Erwärmungen und Abkühlungen führt. Zur Bestätigung o.a. Ergebnisse sollen nun weitere Stationen in Grönland herangezogen werden und dessen Entwicklung im Vergleich zu 2022 zu sehen. Grönland ist deshalb wichtig, weil es sich um Festlandeis handelt und ein Abschmelzen bei einer Erwärmung würde zum Anstieg des Meeresspiegels führen. Wir wissen: Eine mögliche Meereisschmelze wie im Nordpolbereich behauptet, um uns zu ängstigen, ändert eh nichts am Meeresspiegel
Wir betrachten deshalb den Temperaturverlauf bei weiteren Stationen, und zwar in den Gegenden um Nuuk (Godthaab) an der Westküste Grönlands, Tasiilaq an der Ostküste Grönlands, die Humboldt Station sowie Summit Camp im Hochland von Grönland, also mittendrin im Land. Unsere Daten sind von KNMI Climate Explorer WMO, GC NET. GitHub sowie GISS-Daten. Betrachtet wurden die Sommer- und die Jahreswerte.
Abb. 1 a,b: Sommertemperaturen (blau) der gesamten Grönlandinsel, 10jähriges, gleitendes Mittel. Speziell für unseren Freund und Kritiker Cohnen wurde dieses Mittel zentriert, was er ja bei einem der letzten Kommentare kritisierte.
Man sieht: Grünland zeigt keine Erwärmung, ganz im Gegenteil: Sowohl das 10jährige Mittel (ab 2007) als auch die Temperaturtrendgerade (ab 2003) zeigen einen fallenden Verlauf! Es hat sich ausgewärmt um Grönland. Hat CO₂ seine Wirkung eingestellt?
Nehmen wir nun zwei Stationen, die an den Küsten Grönlands liegen: Nuuk an der Westküste und Tasiilaq an der Ostküste
Abb. 2 a,b: Die Sommertemperatur der Monate Juni, Juli, August liegen an der Westküste Grönlands, in der Hauptstadt deutlich im Plus. Beim 10-jährigen gleitenden Mittel steigt diese bis 2007, danach fällt sie. Beim linearen Trend ist die Temperaturtrendgerade schon ab 1999 fallend.
Fazit: Seit 2 Jahrzehnten werden die Sommer an der Westküste Grönlands wieder kälter.
Nun zur Ostküste: Wetterstation Tasiilaq, Sommer
Abb. 3 a,b: An der Ostküste sind die Sommertemperaturen auch im Plus, zeigen aber auch keine Erwärmung. Der lineare Trend ist seit 20 Jahren leicht fallend.
Eine Station in der geographischen Mitte Grönlands: Summit Camp
Bildquelle: www.mons.wikimedia.org/w/index.php?curid=49363023
Abb. 4 a,b: Mitten im Land, auf 3000 m Höhe gibt es in den letzten 3 Jahren einen leichten Anstieg. Man beachte die Höhe, bzw. Tiefe der Sommertemperaturen: auch bei Rekord-Höchsttemperaturen von -12°C kann kein Inlandeis schmelzen. Von 2007 bis 2017 fällt das 10jährige gleitende Mittel. Der lineare Trend zeigt eine leicht fallende Tendenz ab 2003.
Als letztes nehmen wir die Station Humboldt im Nordwesten Grönlands auf fast 2000 m Höhe.
Abb. 5 a,b: Auch hoch im Norden Grönlands gibt es selbst im Sommer keine Erwärmung. Man beachte die Höchsttemperaturen, auch konstant im Sommer deutlich unter Nulll-Grad
Was soll man nun von Aussagen wie diesen halten, die in dieser oder ähnlichen Art ständig auf uns hereinprasseln?
…..Untersuchungen zeigen, dass der grönländische Eisschild sich im Vergleich zum 20. Jahrhundert um 1,5 Grad erwärmt hat und die Arktis viermal schneller als der Rest der Welt aufheizt. Diese Erwärmung führt zu einem verstärkten Schmelzen des Eises, was wiederum den Meeresspiegel ansteigen lässt…z. Bsp. hier (oder einfach mal selbst googeln)
Wir stellen fest: Unsere Untersuchungen beweisen das Gegenteil!
Selbst bei einem Temperaturanstieg, wie es zum Beispiel bei Summit Camp in den letzten 3 Jahren der Fall ist, wird bei einer Rekord-Höchsttemperatur im Sommer von -12 ° C kein Eis schmelzen. Im Frühling, Herbst und Winter schon gar nicht. Und seit den letzten ca. 15 Jahren haben wir in Grönland sogar fallende Temperaturtrends. Wo ist denn hier das ‚verstärkte Schmelzen des Eises‘?
Betrachten wir nun die Jahrestemperaturen: Hier wurde jetzt das gleitende 10jährige Mittel und der lineare Trend in einer Grafik dargestellt.
Abb. 6,7,8,9,10: Selbst die Jahrestemperaturen zeigen kaum eine signifikante Erwärmung, ganz im Gegenteil: An den Küsten haben wir einen leucht fallenden Trend der Temperaturtrendgeraden. Für die komplette Insel gibt es seit über 20 Jahren eine konstante Trendgerade bzw. ein konstantes 10jähriges gleíetendes Mittel. Nur innerhalb Grönlands, auf 2000- 3000 m Höhe gibt es eine leichte Erwärmung.
Der Jahrestemperaturverlauf ist natürlich noch um einiges kälter als die Jahreszeit Sommer. Aber auch die Jahrestemperaturen steigen mitten im Land seit 15 Jahren nur leicht, was für die Eisschmelze nicht relevant ist, da die Temperaturen im Minusbereich sind.
Fazit: Auch bei den Jahresdurchschnittstemperaturen ist die gleiche Tendenz zu erkennen: Bis ins Jahr, etwa, 2005 steigt die Temperatur, danach nicht mehr bzw. kaum noch
Fakt ist: Der neuzeitliche obere Temperaturwendepunkt ist überschritten. Grönland kühlt seit ca. 15 Jahren leicht ab! Der Trend ist aber noch nicht signifikant.
Was ist nun die Ursache dieser Erwärmungsstagnation bzw. der leichten Abkühlung seit 2010?
In der Arbeit von Matsumura wurde ja schon gezeigt, dass der zentralpazifische El Nino das arktische Klima beeinflusst. Sicherlich gibt es noch weitere erhebliche, aber auch weniger relevante Einflüsse. Wir wollten in diesem Artikel nur zeigen, dass seit über einem Jahrzehnt keine Eisschmelzgefahr von Grönland mehr ausgehen kann und damit auch kein Meeresspiegelanstieg.
Was sind die Gründe dieser leichten Abkühlung bei den aufgezeigten Wetterstationen? Das zu ergründen wäre jetzt Aufgabe der Forschung, hier Klarheit hinein zu bringen. Aber das passt ja nicht in unsere CO₂-Klimaerwärmung/erhitzung/katastrophe.
Vielleicht wissen die Leser noch mehr Gründe, weshalb die Temperaturen seit 2010 in Grönland leicht sinken
Unser Fazit: Wir werden von alimentierten Wissenschaftlern, die sich als seriös bezeichnen und den Medien grob angelogen, seit 15 Jahren ist die Eisschmelze in Grönland beendet, weil es dort im Sommer nicht mehr wärmer wird. Und die Tage mit der geringsten Meeres-Eisausdehnung der Arktis haben sich nach vorne verschoben. Vor 20 Jahren lagen die Jahrestiefpunkte des Meereseises noch in der Septembermitte, nun wie 2025 eine Woche früher. Auch ein Anzeichen, dass die Sommer in der gesamten Arktis und nicht nur in Grönland kälter werden.
Und eine weitere Tatsache sollte der Leser aus unserem Artikel mitnehmen: Es handelt sich um natürlichen Klimaschwankungen.
CO₂ ist unschuldig: Durch CO₂ hat sich Grönland bis etwa 2005 nicht erwärmt. Und natürlich danach auch nicht abgekühlt.
Das Leben auf diesem Planeten Erde ist auf Kohlenstoff aufgebaut, CO₂ ist das notwendige Transportvehikel. Wir brauchen mehr CO₂ in der Atmosphäre und nicht weniger.
An dieser Stelle möchten wir insbesondere auf den Artikel von Herrn Wähner hinweisen, der die globale Abkühlung (NH), also auch Grönland, und die Erwärmung (SH) ab dem Zeitpunkt 10/2023 erwartet.. Wir werden die Entwicklung unter diesem Aspekt weiter verfolgen.
Matthias Baritz, Naturwissenschaftler und Naturschützer
Josef Kowatsch, Naturbeobachter und Klimaforscher.
Der Beitrag In Grönland wird es seit 2010 kälter! erschien zuerst auf EIKE - Europäisches Institut für Klima & Energie.
Sinan Çiftyürek: Verfassungsänderung zentral für Lösung der kurdischen Frage
Der kurdische Politiker Sinan Çiftyürek hat bei einer Veranstaltung in der Schweizer Hauptstadt Bern eine verfassungsrechtliche Anerkennung der kurdischen Identität und die Einführung von muttersprachlichem Unterricht in Kurdisch gefordert. „Ohne das Recht auf Bildung in der Muttersprache lässt sich die kurdische Frage nicht lösen“, sagte der Vorsitzende der Kommunistischen Partei Kurdistans (KKP) und Abgeordnete der DEM-Partei am Sonntag.
Çiftyürek sprach auf einem Panel, das vom kurdisch-türkisch-schweizerischen Kulturverein Kutüsch organisiert wurde. Die Moderation übernahm Tuncay Yılmaz, Gründungs-Ko-Vorsitzender der Partei des Sozialistischen Wiederaufbaus (SYKP).
Nach Ansicht Çiftyüreks ist die Anerkennung der Existenz des kurdischen Volkes im Grundgesetz der Türkei ein grundlegender Schritt auf dem Weg zu einer politischen Lösung. „Der erste notwendige Schritt ist, dass die Verfassung die Existenz der Kurden anerkennt“, sagte er.
Mit Blick auf den Bildungssektor erklärte Çiftyürek, kurdische Kinder müssten die Möglichkeit haben, in ihrer Muttersprache unterrichtet zu werden. Dies sei eine zentrale Voraussetzung für den Schutz kultureller Rechte. Auch zur politischen Lage in der Autonomieregion Nord- und Ostsyriens äußerte sich der Politiker: Die kurdisch geprägte Selbstverwaltung in Rojava müsse dauerhaft abgesichert werden. „Das kurdische Volk hat das Recht auf Selbstbestimmung – auch in Nordkurdistan“, so Çiftyürek.
Der Abgeordnete übte scharfe Kritik an der bisherigen Haltung des türkischen Staates. Statt einer politischen Lösung werde versucht, lediglich die Symptome des Konflikts zu beseitigen. „Es gibt keinen offiziellen Verhandlungstisch, kein offizielles Dokument, kein anerkanntes Verfahren. Das Wort ‚Kurde‘ kommt in staatlichen Papieren immer noch nicht vor“, sagte er.
Abschließend warb Çiftyürek für eine engere Zusammenarbeit kurdischer Parteien. Nur durch politische Einheit könnten gemeinsame Forderungen wirkungsvoller vertreten und demokratische Rechte abgesichert werden.
https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/bestas-halt-gesprache-zwischen-Ocalan-und-parlamentskommission-fur-moglich-48050 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/debatte-um-dorfschutzer-system-in-parlamentskommission-48010 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/dem-fordert-umsetzung-des-egmr-urteils-recht-auf-hoffnung-gesetzlich-verankern-48014
Anspruch auf Abendgabe auch bei Bürgergeld oder Sozialhilfe – urteilte ein Gericht
Auch wenn die Sozialhilfe in Deutschland greift, kann sich der Ehemann der Abendgabe nicht entziehen. Auch das muslimische Recht findet in der Sozialgesetzgebung Anklang, wie dieses Urteil zeigt.
Nur weil das Sozialamt für eine im Pflegeheim lebende muslimische Frau aufkommt, kann sich der scheidungswillige Ehemann nicht der bei der Eheschließung vereinbarten „Abendgabe“ entziehen.
Hat der Ehemann die „Abendgabe“ als Teil seines im Ausland abgegebenen Eheversprechens vereinbart, muss er sich auch daran halten, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg. (Az.: 13 UF 82/21).
Eheschließung nach islamischem RechtKonkret ging es um ein Ehepaar aus Libyen, das dort im Jahr 2006 nach islamischem Recht geheiratet hatte. Der Ehemann hatte sich verpflichtet, der Frau bei der Eheschließung eine englische Goldmünze und im Falle einer Scheidung eine „Abendgabe“ von 50.000 US-Dollar zu zahlen.
Als das Paar nach Deutschland zog, wurde die Ehe 2021 vom Amtsgericht Nordhorn geschieden. Die Frau lebt inzwischen in einem Pflegeheim und ist auf Sozialhilfe angewiesen. Sie verlangte nun von ihrem Mann die versprochenen 50.000 US-Dollar.
Der Ehemann wollte sein Unterhaltsversprechen nicht einhalten. Die Abendgabeklausel müsse wegen geänderter Verhältnisse angepasst werden.
Lesen Sie auch:
– Bürgergeld: Jobcenter meint häusliche Pflege sei sozialwidrig und kassiert Urteil
In Libyen gebe es keine staatliche Absicherung, so dass die Abendgabe dort gerechtfertigt sei. In Deutschland sei dies anders. Seine geschiedene Ehefrau lebe nun in einem Pflegeheim und habe keinen weiteren Versorgungsbedarf außer der Sozialhilfe.
Zahlung der Abendgabe nach Scheidung auch bei SozialhilfebezugDie Entscheidung des Amtsgerichts, dass die Abendgabe zu zahlen ist, hat nun auch das Oberlandesgericht Oldenburg in seinem Beschluss bestätigt.
Verträge müssten eingehalten werden, so das OLG. Nur weil die Frau auf Sozialhilfe angewiesen sei, gehe der Anspruch auf die Abendgabe nicht verloren. Denn die Sozialhilfe werde „nachrangig“ gewährt. Der Anspruch gehe letztlich auf den Staat über.
Dass der Ehemann über kein Erwerbseinkommen verfüge, spiele keine Rolle. Es liege im Risikobereich desjenigen, der eine vertragliche Verpflichtung eingehe, diese später auch zu erfüllen.
OLG Oldenburg: Versprechen bei islamischer Eheschließung gültigDas Oberlandesgericht Hamm hatte bereits 2016 entschieden, dass bei der Scheidung einer im Ausland geschlossenen islamischen Ehe auf Vereinbarungen über eine „Abendgabe“ deutsches Recht Anwendung findet (Az.: 3 UF 262/15).
Im Streitfall hatte der muslimische Ehemann die versprochene Abendgabe verweigert, weil er keine Schuld am Scheitern der Ehe trage. Darauf komme es aber nicht an, ein verschuldensabhängiger Trennungsgrund sei mit „wesentlichen Grundgedanken“ des deutschen Rechts nicht vereinbar.
Nachehelicher Unterhalt und damit auch die vereinbarte „Abendgabe“ sei unabhängig vom Trennungsgrund und auch dann zu zahlen, wenn die Frau die Scheidung beantragt habe.
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Pflegegeld muss auch rückwirkend gezahlt werden
Beim Pflegegeld lohnt ein genauer Blick auf den sozialrechtlichen Begriff „rückwirkend“. In der sozialen Pflegeversicherung werden Leistungen grundsätzlich erst ab Antragstellung gewährt – nicht für Zeiten davor.
Wird der Antrag später bewilligt (weil die Begutachtung Zeit braucht oder ein Widerspruch Erfolg hat), erfolgt eine Nachzahlung für den Zeitraum seit dem maßgeblichen Antragsbeginn. Eine Zahlung für Monate vor Antragstellung ist im Regelfall ausgeschlossen. Rechtsgrundlage ist § 33 SGB XI.
Ab wann Pflegegeld-Leistungen beginnenDas Gesetz ordnet an: Versicherte erhalten Pflegeleistungen auf Antrag. Leistungen werden „ab Antragstellung“ gewährt, frühestens ab dem Zeitpunkt, zu dem alle Anspruchsvoraussetzungen vorliegen. Wird der Antrag nicht im Monat des Eintritts der Pflegebedürftigkeit, sondern später gestellt, gelten die Leistungen ab dem ersten Tag des Antragsmonats.
Praktisch heißt das: Kein Geld für Zeiträume vor der Antragstellung; wohl aber Nachzahlung ab dem gesetzlich festgelegten Beginn (Tag der Antragstellung bzw. Erster des Antragsmonats, je nach Fall).
Erstantrag, Höherstufung, Widerspruch: Unterschiede beim LeistungsbeginnBeim Erstantrag entsteht der Anspruch mit der Antragstellung – die spätere Bewilligung löst eine Nachzahlung für die seitdem „aufgelaufenen“ Monate aus. Bei einer Höherstufung gilt Entsprechendes: Das erhöhte Pflegegeld wird in der Regel ab dem Monat der Höherstufungs-Antragstellung gezahlt (nicht für frühere Monate).
Wird ein Antrag zunächst abgelehnt und im Widerspruch doch bewilligt oder der Pflegegrad angehoben, knüpft die Kasse den Beginn regelmäßig an den ursprünglichen Antrag, sodass für diese Zeit nachgezahlt wird. Hintergrund ist, dass § 33 SGB XI den Leistungsbeginn an die Antragstellung bindet.
Wenn die Begutachtung lange dauert: Fristen und 70-Euro-PauschaleDie Pflegekasse muss in der Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen über den Antrag entscheiden. Wird diese Frist überschritten, ist zusätzlich zur späteren Leistungsnachzahlung eine Pauschale von 70 Euro je begonnener Woche der Fristüberschreitung zu zahlen – eine Art Verzögerungsentschädigung.
Wichtig: Diese 70 Euro sind keine Pflegeleistung, sondern eine separate Zahlung wegen Fristversäumnisses. Ausnahmen sind möglich, etwa wenn die Kasse die Verzögerung nicht zu vertreten hat.
Auszahlung in der Praxis: Vorauszahlung und anteilige erste ÜberweisungBewilligtes Pflegegeld wird monatlich im Voraus, in der Regel am ersten Werktag des Monats, überwiesen. Nach einer Erstbewilligung oder Höherstufung erhält man zusätzlich die Nachzahlung für den Zeitraum seit dem maßgeblichen Antragsbeginn.
Ist der Antrag innerhalb eines laufenden Monats gestellt worden, erfolgt die erste Zahlung häufig anteilig für die Tage ab diesem Stichtag bis Monatsende; anschließend laufen die regulären Monatsbeträge im Voraus.
Seltene Ausnahme: Rückwirkung trotz fehlendem Antrag – der HerstellungsanspruchVom Regelfall gibt es eine enge, gerichtlich entwickelte Ausnahme: den sozialrechtlichen Herstellungsanspruch. Er kann greifen, wenn ein Leistungsträger (oder zurechenbar eine Klinik im Entlassmanagement) seine Beratungs- oder Informationspflichten verletzt hat und es deshalb nicht oder verspätet zur Antragstellung kam.
Dann kann ausnahmsweise eine Rückwirkung über den Antragszeitpunkt hinaus in Betracht kommen. Das bleibt die Ausnahme, ist einzelfallabhängig und oft streitig.
Häufige Verwechslung: Verhinderungspflege & Co. können rückwirkend seinMit Pflegegeld werden oft andere Leistungen verwechselt. Verhinderungspflege etwa lässt sich – anders als Pflegegeld – bis zu vier Jahre rückwirkend abrechnen, weil Ansprüche auf Sozialleistungen regelmäßig erst nach vier Jahren verjähren.
Dafür müssen allerdings die Voraussetzungen erfüllt und Belege vorhanden sein. Das ändert nichts daran, dass Pflegegeld selbst grundsätzlich nicht für Zeiten vor Antragstellung gezahlt wird.
Antragstellung: Frühzeitig und formlos möglich – auch telefonischDamit kein Monat verloren geht, sollte der Antrag so früh wie möglich gestellt werden. Das ist formlos möglich – per Telefon, E-Mail, Fax oder Brief bei der Pflegekasse bzw. der privaten Pflege-Pflichtversicherung; sinnvoll ist ein nachweisbarer Zugang. Nach Antragseingang veranlasst die Kasse die Begutachtung (MD bzw. Medicproof).
Gilt das auch bei privater Pflege-Pflichtversicherung?Ja. Private Pflege-Pflichtversicherer müssen für Feststellung der Pflegebedürftigkeit und Zuordnung zum Pflegegrad dieselben Maßstäbe wie die soziale Pflegeversicherung anwenden. Auch hier gilt: Antragserfordernis und Leistungsbeginn nach SGB XI. Die Begutachtung erfolgt durch Medicproof.
FazitPflegegeld wird nicht „rückwirkend“ für Zeiten vor der Antragstellung gezahlt. Nachzahlungen gibt es ab Antrag (bzw. ab dem ersten Tag des Antragsmonats), sobald die Voraussetzungen festgestellt sind. Bei verzögerter Entscheidung kommt zusätzlich die 70-Euro-Pauschale in Betracht. Nur in seltenen Konstellationen fehlerhafter Beratung kann über den Herstellungsanspruch eine weitergehende Rückwirkung erreicht werden. Wer frühzeitig und nachweisbar beantragt, vermeidet Verluste.
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President al-Sharaa praises Trump sanctions lift, urges restoration of relations – CBS
Syrian President Ahmad al-Sharaa praised U.S. President Donald Trump’s decision to lift sanctions on Syria, calling it “quick, courageous and historic” and saying it recognized that Syria “should be safe, stable and unified.” President al-Sharaa made the remarks during an interview with CBS that was previewed on Sunday.
“This is in the greatest interest for all countries of the world, not just Syria,” the president added, urging the United States to engage in talks on “a great many issues and mutual interests” and restore relations “in a good and direct way.”
Source: CBSAsked about the label “pragmatism,” the Syrian president said he disagreed with the term, noting that in Arabic it carries negative connotations. “The point is, let’s look at what’s happening now, regardless of what was said in the media,” the President said.
President al-Sharaa noted that Syria’s actions had “saved the people from the oppression that was being thrust on them by the criminal regime,” adding that refugees and displaced people could now return home.
“We supported the people who were bombed with chemical weapons. We also confronted ISIS. We expelled the Iranian militias and Hezbollah from the region,” President al-Sharaa affirmed.
Source: CBSThe President criticized the international community for failing to protect civilians, free prisoners, or stop the use of chemical weapons. “All of these noble acts we took in Syria should have been the role of the international community,” he reiterated.
“I don’t believe we should be standing accused at the defense table,” he added. “We should be the one asking others, why did you stand silent as these terrible crimes were taking place in Syria?”
The President warned that opposing the lifting of sanctions would worsen the suffering of civilians. “Anybody who stands against the lifting of sanctions would be complicit in killing the Syrian people once again,” he concluded.
Bürgergeld: Muss das Jobcenter tatsächliche Kosten für ärztliches Attest zahlen?
Bürgergeld Berechtigte haben grundsätzlich keinen Anspruch auf Übernahme der gesamten Kosten, die für die Ausstellung des ärztlichen Attestes angefallen sind. So jedenfalls der Richterspruch des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen.
Jobcenter zahlen grundsätzlich nur 5,36 Euro für Attest – Kosten.Mit Urteil vom September 2025 gibt das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (Urt. v. 10.09.2025 – L 6 AS 613/24 -) in einer wegweisenden Entscheidung bekannt, dass Bezieher von Bürgergeld keinen Anspruch auf die Erstattung von Kosten, die ihnen im Zusammenhang mit der Geltendmachung eines Mehrbedarfs für kostenaufwändige Ernährung über die Beschaffung einer ärztlichen Bescheinigung hinaus entstehen haben.
Kein Aufwendungsersatz nach § 65a Abs 1 Satz 1 SGB 1 und § 677 BGBDerartige Kosten wie etwa in diesem Einzelfall 16,90 Euro ( (Attest 5,- EUR, Fahrtkosten am 29. August und 5. September 2019 iHv 9,90 EUR, Kosten für die telefonische Terminvereinbarung 1,- Euro; Kosten für die Einreichung des Attests und der Anlage MEB 1,- Euro). sind nicht vom Jobcenter nach § 65a Abs 1 Satz 1 SGB 1 zu übernehmen.
So ausdrücklich der 6. Senat des LSG Niedersachsen-Bremen ( NSB ) mit Hinweis auf SG Magdeburg, Urteil vom 2. September 2021 – S 7 AS 940/17 -).
Auch die Voraussetzungen für das Erstattungsbegehren nach § 670 Bürgerliches Gesetzbuch – sind nicht erfüllt ( a. Auffassung SG Braunschweig, Urteil vom 13. Januar 2016 – S 17 AS 3211/12 – ).
Der 6. Senat des LSG NSB folgt nicht der Rechtsauffassung des SG Braunschweig, wonach ein Leistungsempfänger nach dem SGB 2 Anspruch auf Übernahme weiterer Kosten für die Ausstellung einer ärztlichen Bescheinigung hat.
Denn in den hier der Anlage MEB beigefügten Ausfüllhinweisen kann bereits kein Auftrag gesehen werden.
Selbst wenn man in den Ausfüllhinweisen eine behördliche Verfügung oder sonstige verbindliche Aufforderung sehen wollte, handelte es sich nicht um Aufträge im Sinne von § 670 BGB (vgl LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 18. April 2013 – L 5 AS 66/08 ; SG Gießen, Urteil vom 9. November 2016 – S 25 AS 609/14; SG Magdeburg, Urteil vom 2. September 2021 – S 7 AS 940/17 -).
Bürgergeld: Jobcenter müssen die Kosten für ärztliches Attest zahlen
Anmerkung vom Verfasser1. Soweit ersichtlich hat allein das SG Braunschweig in einem Einzelfall diese Rechtsauffassung in Rahmen einer Entscheidung entwickelt, weitere Gerichte haben sich dieser Rechtsauffassung – nicht angeschlossen.
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Bürgergeld: Unterlegene Jobcenter müssen die Kosten erstatten – auch ohne Urteil
Das Sozialgericht Frankfurt am Main entschied, dass das beklagte Jobcenter die außergerichtlichen Kosten des Klägers (eines Bürgergeld-Beziehers) zu 100 Prozent zu tragen hat, nachdem das Verfahren durch Erklärung des Prozessbevollmächtigten des Klägers beendet wurde. (Az: S 9 AS 753/21)
Wie begründet sich die Entscheidung?Laut Gericht müsse grundsätzlich derjenige die Verfahrenskosten zahlen, der im Verfahren unterliege. Käme es nicht zu einem abschließenden Gerichtsurteil, dann sei der vermutliche Verfahrensausgang von Bedeutung. Dieser wäre mutmaßlich zu Ungunsten des Jobcenters verlaufen.
Warum war das Jobcenter mutmaßlich unterlegen?Der Bürgergeld-Bezieher hatte Widerspruch eingelegt gegen einen Entziehungsbescheid des Jobcenters und zudem gegen einen Versagungsbescheid der Behörde.
Im Entziehungsbescheid müsse der Tag zur Aufgabe des Bescheides nachweisbar sein, in der Regel durch einen Aktenvermerk über die Aufgabe zur Post. Dieser habe gefehlt.
Beweislast liegt beim JobcenterDas Jobcenter habe die Beweislast zu tragen für den Zeitpunkt zum Zugang des Entziehungsbescheids. Anlässlich eines Eingangsstempels des Prozessbevollmächtigten würde deutlich, dass die Widerspruchsfrist noch nicht abgelaufen war.
Was fehlte im Versagungsbescheid?Im Versagungsbescheid habe der Hinweis auf die Möglichkeit einer elektronischen Einlegung des Widerspruchs nach § 84 Abs. 1 S. 1 SGG gefehlt. Die Rechtshilfebelehrung sei also fehlerhaft.
Bescheide waren rechtswidrigDer Entziehungsbescheid und der Versagungsbescheid seien aus Sicht der Kammer nach summarischer Prüfung rechtswidrig.
Unmissverständlich statt allgemeinEin Hinweis auf eine mögliche spätere Leistungsversagung- oder entziehung dürfe sich nicht auf eine allgemeine Belehrung oder Wiedergabe des Gesetzeswortlauts beschränken. Vielmehr müsse unmissverständlich und konkret die Entscheidung bezeichnet werden, die im Einzelfall beabsichtigt sei, wenn der Betroffene nicht in der gesetzten Frist seiner Mitwirkungspflicht nachkommen.
Die Aufforderung an den Kläger habe diesen Kriterien nicht genügt, da nicht ausgeführt worden sei, welche konkrete Entscheidung der Beklagte beabsichtigte, falls der Kläger nicht wie gefordert mitwirke.
Versagungsbescheid war rechtswidrigDer Versagungsbescheid war laut Kammer auch aus anderen Gründen rechtswidrig. Der Beklagte hätte den Kläger darauf hingewiesen, dass Leistungen nach dem SGB II (Bürgergeld) versagt werden, wenn Leistungen nach dem SGB III aufgrund fehlender Mitwirkung bestandskräftig versagt werden.
Zu diesem Thema sei jedoch bei dem Sozialgericht Frankfurt am Main unter dem Aktenzeichen S 15 AL 40/21 eine Klage anhängig gewesen. Demnach lag kein bestandskräftiger Versagungsbescheid vor.
Jobcenter muss Kosten des Klägers tragenDas Sozialgericht Frankfurt schließt: “Die Kammer übt ihr Ermessen daher dahingehend aus, dass der Beklagte die vollen notwendigen außergerichtlichen Kosten des Klägers zu tragen hat.
Gründe aus Veranlassungsgesichtspunkten hiervon abzuweichen, sieht die Kammer nicht. Die Beschwerde gegen diesen Beschluss ist ausgeschlossen.”
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Geheuchelte Israel-Solidarität: Wolfram, der Lügner
Politik lebt vom Vertrauen und von Authentizität. Letzteres, also Echtheit, evoziert Ersteres, also Vertrauen. Anders gesagt: Es kann denknotwendig keine “Realness”, wie Rapper sagen, ohne Vertrauen geben. Nicht in der Politik und nicht in der Ehe. Vertrauten Sie einst der SPD Ihre Stimme an? Diese Vorschusslorbeeren wurden ausgemerzt wie einst Videokassetten – in dem Moment, […]
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Rente: Die Jahrgänge 1961–1963 müssen jetzt aktiv werden
Viele, die 2026 den Übergang in den Ruhestand planen, gehören den Geburtsjahrgängen 1961, 1962 oder 1963 an. Für diese Jahrgänge ist die Regelaltersgrenze allerdings noch nicht überall erreicht: Wer 1961 geboren ist, erreicht die reguläre Altersrente erst mit 66 Jahren und 6 Monaten, beim Jahrgang 1963 liegt die Grenze bei 66 Jahren und 10 Monaten.
Eine Rente bereits 2026 kommt deshalb häufig nur über vorgezogene Altersrenten in Betracht. Genau hier entscheiden Details über Monate, Prozente – und am Ende bares Geld.
Aktuelle Rentenauskunft anfordernDie Renteninformation, die viele regelmäßig per Post erhalten, liefert nur grobe Eckdaten. Für konkrete Planungen brauchen Sie die Rentenauskunft: Sie enthält die bereits erfüllten Wartezeiten, weist mögliche Rentenarten aus und zeigt, ab wann und mit welchen Abschlägen Sie früher gehen können.
Ab 55 Jahren versendet die Deutsche Rentenversicherung diese Auskunft turnusmäßig; wer gezielt planen will, sollte eine aktuelle Auskunft zusätzlich aktiv anfordern. Das ist kostenlos und verschafft Klarheit über die persönlichen Optionen.
Zwei Wege der vorgezogenen AltersrenteFür die meisten kommen zwei Varianten in Frage – beide „vorgezogen“, aber mit unterschiedlichen Voraussetzungen und Folgen:
1. Altersrente für besonders langjährig VersicherteWer 45 Jahre Wartezeit erreicht, kann zwei Jahre vor der persönlichen Regelaltersgrenze abschlagsfrei in Rente. Für den Jahrgang 1963 bedeutet das: statt mit 66 Jahren und 10 Monaten bereits mit 64 Jahren und 10 Monaten ohne Kürzung. Die 45 Jahre sind anspruchsvoll, denn nicht alle Zeiten zählen (dazu unten mehr).
2. Altersrente für langjährig VersicherteDiese Variante ist ab 63 möglich, verlangt aber „nur“ 35 Jahre Wartezeit. Dafür gelten lebenslange Abschläge. Ein Beispiel macht die Dimension greifbar: Wer im Februar 1963 geboren ist und zum 1. März 2026 mit 63 in Rente ginge, wäre 46 Monate vor der Regelaltersgrenze. Bei 0,3 Prozent pro Monat ergibt das 13,8 Prozent Abschlag – dauerhaft auf die gesamte Rente.
Schwerbehinderung als Türöffner: Früher und mit geringeren AbschlägenWer einen Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 nachweist, hat einen zusätzlichen Hebel: die Altersrente für schwerbehinderte Menschen. Sie eröffnet zwei Jahre vor der jeweiligen Altersgrenze einen abschlagsfreien Zugang – beim Jahrgang 1963 also ebenfalls mit 64 Jahren und 10 Monaten ohne Kürzung.
Zugleich lässt sich über diese Rentenart noch früher mit Abschlag starten – allerdings werden die Abschläge nicht von der Regelaltersgrenze, sondern von der abschlagsfreien Schwerbehinderten-Altersgrenze berechnet.
Im genannten Beispiel 1. März 2026 (Alter 63) beträgt der Abstand zur abschlagsfreien Grenze 22 Monate; der Abschlag liegt dann bei 6,6 Prozent statt 13,8 Prozent.
Wer gesundheitlich eingeschränkt ist, sollte das Schwerbehindertenverfahren daher frühzeitig prüfen.
Kontenklärung: Lücken finden, Zeiten sichern, Wartejahre erreichenEntscheidend für alle vorgezogenen Rentenarten ist die Wartezeit. Deshalb empfiehlt sich eine Kontenklärung – am besten persönlich bei einer Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung. Dort wird geprüft, ob alle Zeiten erfasst sind:
1. Beschäftigungszeiten als Arbeitnehmer sind zumeist vollständig hinterlegt, ältere Abschnitte sollten Sie mit Unterlagen untermauern.
2. Kindererziehungszeiten sind besonders wertvoll, sind aber nicht in jedem Fall automatisch korrekt erfasst.
3. Schul- und Studienzeiten gelten als Anrechnungszeiten: Sie erhöhen nicht den Eurobetrag der Rente, zählen aber zur 35-jährigen Wartezeit für die Rente ab 63. Für die 45-jährige Wartezeit hingegen zählen sie nicht.
Wer die 35 Jahre knapp verfehlt, verschenkt die Option auf einen früheren Start. Wer nahe an den 45 Jahren liegt, kann mit der richtigen Dokumentation die abschlagsfreie Variante erreichen. Je früher die Kontenklärung erfolgt, desto mehr Gestaltungsspielraum bleibt.
Abschläge verstehen: Wie die Kürzung zustande kommt – und wirktDer Abschlag bei vorgezogener Rente beträgt 0,3 Prozent je Monat bis zur maßgeblichen Grenze und wirkt lebenslang auf die monatliche Rente. Maßgeblich ist jeweils die Referenz-Altersgrenze der gewählten Rentenart: Bei der Rente für langjährig Versicherte ist das die Regelaltersgrenze, bei der Rente für schwerbehinderte Menschen die abschlagsfreie Schwerbehinderten-Altersgrenze.
Dieser Unterschied erklärt, warum der gleiche Rentenbeginn je nach Rentenart deutlich unterschiedlich gekürzt wird.
Krankenversicherung im Ruhestand: KVdR und die Neun-Zehntel-RegelMit dem Rentenbeginn ändert sich der Status in der gesetzlichen Krankenversicherung meist automatisch zur Krankenversicherung der Rentner (KVdR). Auf die Rente werden dann Beiträge fällig; den Arbeitgeberanteil ersetzt hier die Deutsche Rentenversicherung.
Problematisch wird es für einen kleinen Teil der Versicherten, die die Neun-Zehntel-Regel nicht erfüllen: In der zweiten Hälfte des Erwerbslebens müssen mindestens 90 Prozent der Zeit eine Mitgliedschaft in der GKV bestanden haben.
Wer diese Quote verfehlt – etwa wegen längerer Phasen in der privaten Krankenversicherung oder Zeiten außerhalb der GKV – gelangt nicht automatisch in die KVdR und muss sich freiwillig gesetzlich oder privat versichern, was teurer sein kann.
Weil es oft an wenigen Monaten scheitert, lohnt sich eine frühzeitige Prüfung bei der eigenen Krankenkasse. In Einzelfällen kann bereits eine leichte Verschiebung des Rentenbeginns die Quote retten.
Steuern auf die Rente: Einstiegskohorte 2026 und der individuelle SteuersatzRenten sind steuerpflichtig, der steuerpflichtige Anteil richtet sich nach dem Jahr des Rentenbeginns und gilt lebenslang. Wer 2026 erstmals Rente bezieht, muss einen Großteil der Rente versteuern; ein kleiner Anteil bleibt dauerhaft steuerfrei.
Ob tatsächlich Einkommensteuer anfällt, entscheidet der individuelle Steuersatz und der Vergleich mit dem Grundfreibetrag. Gerade wenn zusätzlich weitere Einkünfte vorliegen – etwa aus Vermietung – kann eine Steuererklärung notwendig werden.
Wer unsicher ist, sollte sich steuerlich beraten lassen; das verhindert Nachzahlungen und hilft bei Vorauszahlungen oder Freibeträgen.
Rentenantrag rechtzeitig stellenAuch wenn fachlich alles vorbereitet ist, braucht die Antragstellung Zeit. Zwischen Kontenklärung, Unterlagenprüfung und Bescheiden können mehrere Monate liegen.
Um Versorgungslücken zu vermeiden, gilt eine klare Daumenregel: mindestens drei, besser vier Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn den Rentenantrag stellen. So bleibt genug Zeit für Rückfragen und eventuelle Nachweise – und der Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand wird finanziell reibungslos.
Jetzt die Hausaufgaben machen – es zahlt sich ausWer 2026 in Rente gehen möchte, sollte die Weichen jetzt stellen. Eine aktuelle Rentenauskunft verschafft Überblick über Wartezeiten und Optionen. Die Kontenklärung schließt Lücken und kann den Unterschied zwischen Abschlag und Abschlagsfreiheit ausmachen.
Wer gesundheitlich eingeschränkt ist, prüft frühzeitig den Schwerbehindertenstatus – oft reduziert er spürbar die Kürzungen. Die Krankenversicherung sollte mit Blick auf die Neun-Zehntel-Regel überprüft werden, um teure Überraschungen zu vermeiden.
Und schließlich gehören die steuerlichen Folgen des Rentenstarts auf den Prüfstand. Wer diese Punkte rechtzeitig angeht, startet planbar und finanziell optimiert in den Ruhestand.
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Rente mit Abschlag wurde zur Rente ohne den Abschlag
Wer sich nach einem schweren Unfall gezwungen sieht, vorzeitig in Rente zu gehen, musste bislang damit leben, dass die damit verbundenen Abschläge lebenslang wirken.
Das Bundessozialgericht (BSG) hat diese Sicht in einem viel beachteten Urteil (Az. B 13 R 13/17 R) grundsätzlich korrigiert: Wird der Rentenversicherungsträger für die vorzeitig gezahlte Rente vollständig entschädigt, dürfen bei der anschließenden Regelaltersrente keine Abzüge mehr vorgenommen werden.
Frühverrentung: Privileg und Preis zugleichVersicherte mit mindestens 35 Versicherungsjahren können die Altersrente für langjährig Versicherte bis zu vier Jahre vor Erreichen der Regelaltersgrenze beziehen. Doch jeder Monat des Vorziehens verringert den sogenannten Zugangsfaktor um 0,003.
Wer die vollen vier Jahre ausschöpft, landet bei einem Faktor von 0,856 – eine Kürzung von 14,4 Prozent, die lebenslang gilt. Für jemanden, der regulär 1 000 Euro Rente erhielte, blieben nur gut 856 Euro. So soll der Rentenversicherungsträger dafür entschädigt werden, dass die Rente länger fließt.
Dr. Utz Anhalt erläutert das Urteil Der Unfall, die Rentenkasse und die HaftpflichtIm entschiedenen Fall erlitt der Versicherte 2003 einen schweren Arbeitsunfall. In der Folge bezog er von 2006 bis 2010 eine vorzeitige Altersrente wegen Arbeitslosigkeit mit dem reduzierten Zugangsfaktor 0,847.
Den gesamten Betrag – einschließlich der fiktiven Rentenversicherungsbeiträge bis zur Regelaltersgrenze – erstattete später die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers dem Rentenversicherungsträger.
Warum die Abschläge trotzdem weiterliefenObwohl der Träger finanziell vollständig entlastet war, setzte er die Regelaltersrente ab Juni 2010 weiter mit dem geminderten Faktor fest. Die Begründung: § 77 Absatz 3 Satz 1 SGB VI schreibe vor, dass der einmal abgesenkte Faktor fortgelte, wenn die Entgeltpunkte bereits Grundlage einer früheren Rente gewesen seien. Gleichwohl war die Situation gesetzlich nicht eindeutig geregelt, denn sie war vom Gesetzgeber schlicht nicht bedacht worden.
Argumentation des BSGDer Dreizehnte Senat des BSG schloss diese planwidrige Lücke, indem er § 77 Absatz 3 Satz 3 Nummer 1 SGB VI analog anwendete. Die Vorschrift erhöht den Zugangsfaktor, wenn eine vorgezogene Rente „nicht mehr vorzeitig in Anspruch genommen“ wird – etwa, weil ein Versicherter doch nicht früher in Rente geht.
Dieser Schutzzweck, so das Gericht, greife genauso, wenn ein Haftpflichtversicherer die ausgezahlte Rente vollständig erstatte: Auch dann trage die Rentenversicherung keine Mehrbelastung mehr, sodass der Kürzungsgrund entfalle.
Konsequenzen für Rentner
Auf die Rentenversicherung kommen dadurch keine zusätzlichen Kosten zu; sie hat ihr Geld bereits erhalten.
Für betroffene Rentner bedeutet das Urteil Rechtssicherheit: Wer unfallbedingt vorzeitig in Rente gehen musste und später eine volle Erstattung bewirkt, kann die Regelaltersrente in ungekürzter Höhe verlangen. Umgekehrt können Kassen Abschläge nur durchsetzen, wenn sie tatsächlich wirtschaftlich belastet waren.
Was Betroffene jetzt prüfen solltenUnfallopfer, die eine frühe Altersrente mit Abschlag beziehen oder bezogen haben, sollten klären, ob eine Haftpflicht- oder Unfallversicherung den Rentenversicherungsträger bereits ausgeglichen hat oder noch ausgleichen wird.
Ist das der Fall, lohnt sich ein Blick in den Bescheid über die Regelaltersrente. Ein fortbestehender Abschlag kann rechtswidrig sein und sollte fristwahrend angefochten werden.
Der zweite Blick auf die UnfallrenteParallel zu den rentenrechtlichen Ansprüchen kann ein Arbeits- oder Wegeunfall Ansprüche gegen die gesetzliche Unfallversicherung auslösen. Besteht eine dauerhafte Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 20 Prozent, zahlt die Berufsgenossenschaft eine Verletztenrente.
Auch private Unfallversicherungen leisten bei anhaltenden Gesundheitsfolgen.
Wer frühzeitig in Rente gehen muss, sollte deshalb immer prüfen lassen, ob neben der gesetzlichen Altersrente eine zusätzliche Unfallrente in Betracht kommt; beide Leistungen schließen einander nicht aus.
Fazit: Mehr Gerechtigkeit im RentensystemDas Urteil des Bundessozialgerichts stärkt die Position unverschuldet verunfallter Versicherter. Es stellt klar, dass Abschläge kein Strafcharakter zukommt, sondern allein den finanziellen Ausgleich für eine längere Rentenbezugszeit regeln.
Wenn dieser Ausgleich bereits anderweitig hergestellt ist, hat der Versicherte Anspruch auf den vollen Rentenbetrag. Damit schafft das Gericht nicht nur Rechtssicherheit, sondern trägt auch zu einem gerechteren Rentensystem bei.
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UNRWA: Nearly two million Palestinians “forcibly displaced” in Gaza Strip
The United Nations Relief and Works Agency for Palestine Refugees (UNRWA) announced, Sunday, that some 1,9 million Palestinians in Gaza Strip have been forcibly displaced since Israeli offensive in 2023, indicating that the scale of suffering and destruction is unimaginable.
The agency said in a statement on X: “The scale of suffering and destruction” endured by the people of Gaza amid the ongoing Israeli offensive is beyond comprehension, adding that “approximately 1.9 million Palestinians have been forcibly displaced from their homes”.
The UN agency clarified that “tens of thousands have been killed or injured, including women and children due to relentless bombardment. we once again call for an immediate ceasefire.”
Olga Cherevko, spokeswoman for the United Nations Office for the Coordination of Humanitarian Affairs (OCHA) in Gaza, noted that waves of displacement continue from the northern part of the Strip toward the south. She emphasized the dire lack of shelter and the absence of safety guarantees amid ongoing hostilities.
UNRWA had previously described the situation in Gaza as catastrophic, citing the extensive destruction of infrastructure and vital facilities caused by the Israeli assault.
The agency warned that civilians are facing acute shortages of food, water, medicine, and fuel, conditions that threaten to trigger an unprecedented humanitarian disaster.
Health Minister meets with CEO of Saudi Fund for Development
Syria’s Health Minister Dr. Musab al-Ali, met Sunday, in Riyadh with Sultan Abdulrahman Al-Marshad, CEO of the Saudi Fund for Development.
The meeting focused on strengthening bilateral cooperation in the healthcare sector and exploring opportunities to support priority projects in Syria, with the aim of enhancing the quality of medical services provided to citizens.
Graphik der Woche
Anthony Watts via Peter Clack on Twitter
Die rote Linie für das Absterben von Pflanzen auf der Erde liegt bei etwa 150 ppm (unterhalb dieser Grenze können Pflanzen keine Photosynthese mehr betreiben), was eine kritische Untergrenze für die CO₂-Konzentration bedeutet, unterhalb derer Leben nur noch schwer möglich wäre. Der optimale CO₂-Gehalt für photosynthetische Pflanzen und Algen liegt bei etwa 1000 ppm, was zuletzt zu Zeiten der ersten Primaten der Fall war. Seitdem ist der CO₂-Gehalt stetig gesunken.
Dennoch war er immer noch deutlich höher als die heutigen 400 ppm, nachdem er sich von einem Tiefpunkt von 180 ppm während des glazialen Optimums vor 26.000 bis 20.000 Jahren erholt hatte. Der CO₂-Gehalt ist seit 160 Millionen Jahren von 2750 ppm rückläufig, als es zu einer Explosion der Korallenvielfalt kam und der CO₂-Gehalt deutlich höher war.
Dies relativiert Behauptungen, dass höhere CO₂-Werte Korallenriffe schädigen würden.
Hintergrund
Auf der Erde liegt der Kohlendioxidgehalt (CO₂) in der Atmosphäre, unterhalb dessen die meisten Pflanzen keine Photosynthese mehr betreiben können, bei etwa 150 ppm (Teile pro Million). Ein Absinken unter diesen Schwellenwert würde zu einem katastrophalen Zusammenbruch der Biosphäre führen, würden doch Landpflanzen und die von ihnen abhängigen Tiere dann sterben.
Schwellenwerte für verschiedene Arten der PhotosyntheseDie für die Photosynthese erforderliche Mindestkonzentration an CO₂ variiert je nach Art der Photosynthese der Pflanzen.
• C3-Photosynthese: Dies ist die häufigste Form der Photosynthese, die von etwa 85 % aller Pflanzenarten genutzt wird. Pflanzen mit diesem Stoffwechselweg reagieren am empfindlichsten auf sinkende CO₂-Konzentrationen und stellen bei etwa 150 ppm die Photosynthese effektiv ein, was auch ihre Fortpflanzung verhindert. Der CO₂-Kompensationspunkt für C3-Pflanzen – die Konzentration, bei der die Kohlenstoffaufnahme der Kohlenstofffreisetzung durch die Atmung entspricht – liegt bei etwa 50 ppm.
• C4-Photosynthese: Dieser effizientere Art der Photosynthese, der von Pflanzen wie Mais und Gräsern genutzt wird, ist an viel niedrigere CO₂-Konzentrationen angepasst. C4-Pflanzen können bei Werten unter 10 ppm weiterhin effektiv Photosynthese betreiben, sodass eine C4-basierte Biosphäre unter sehr niedrigen CO₂-Bedingungen länger bestehen bleiben kann.
Implikationen für die Geschichte der ErdeHistorische Daten aus Eiskernen zeigen, dass während der Eiszeiten der atmosphärische CO₂-Gehalt auf gefährlich niedrige Werte von 180 ppm CO₂ gesunken ist.
Beinahe-Aussterben: Der CO₂-Gehalt von 180 ppm liegt nur 30 ppm über der theoretischen Aussterbungsgrenze für die meisten Pflanzenarten. Dies zeigt, wie nahe die Biosphäre der Erde während dieser natürlichen Planetenzyklen einem Massensterben gekommen ist.
Glaziale Maxima: Die niedrigste während der letzten Glazialzyklen gemessene CO₂-Konzentration lag bei etwa 180 ppm. Bei diesem Wert wären viele Pflanzen, insbesondere C3-Arten, stark gestresst gewesen, was zu Wachstums- und Fortpflanzungsstörungen geführt hätte.
Link: https://wattsupwiththat.com/2025/09/16/graph-of-the-week-2-in-a-series/
Übersetzt von Christian Freuer für das EIKE
Der Beitrag Graphik der Woche erschien zuerst auf EIKE - Europäisches Institut für Klima & Energie.
Protest in Mêrdîn: Dorf fordert Rückgabe von Weideflächen
In der nordkurdischen Provinz Mêrdîn (tr. Mardin) haben Bewohnende des Dorfes Gola Gulê (Arısu) am Sonntag gegen die Nutzung ihrer Weideflächen durch das Unternehmen Cengiz Holding protestiert. Hintergrund ist die Vergabe des einstigen Gemeindelands an die dem Konzern gehörende Firma Eti Bakır, die dort Metalle recycelt und Düngemittel produziert.
Nach Angaben der Dorfbewohner:innen war das betroffene Gelände im Landkreis Şemrex (Mazıdağı) ursprünglich als Weidefläche ausgewiesen. Im Jahr 2020 sei eine offizielle Katastererhebung durchgeführt worden, bei der das Land dem Dorf zugeordnet worden sei, sagte der Dorfsprecher Mehmet Aktaş. Zwei Jahre später sei die Fläche jedoch durch einen Beschluss des staatlichen Gouverneursamts an Eti Bakır überschrieben worden.
Aktaş kritisierte, dass seither Sprengungen zur Rohstoffgewinnung vorgenommen würden, ohne Rücksicht auf die umliegenden Felder und Wasserquellen. „Sollte das Land nicht zurückgegeben werden, steht die Landwirtschaft und Viehzucht in unserem Dorf vor dem Aus“, sagte er. Eti Bakır betreibt in Şemrex auch den Abbau von Phosphat, Gold und Bor, obwohl kein gültiges Umweltgutachten vorliegt.
Die Demonstration auf dem Dorfplatz wurde von Bewohner:innen umliegender Ortschaften unterstützt. Mit Sprechchören forderten sie die Rücknahme der Entscheidung sowie den Erhalt ihrer Lebensgrundlagen. Aktaş appellierte auch an Umweltgruppen und die Öffentlichkeit, den Protest zu unterstützen. „Die Weide gehört den Menschen hier im Dorf“, sagte er. Man werde nicht akzeptieren, dass Gemeindeland an Unternehmen abgegeben werde.
Zerstörer des ökologischen und sozialen Gleichgewichts
Die Cengiz Holding ist als größter Zerstörer des ökologischen und sozialen Gleichgewichts in Kurdistan und der Türkei bekannt. Der Großkonzern ist Teil der sogenannten „Fünferbande“, einem eng mit der AKP-Regierung verflochtenen Unternehmenskomplex, der massiv aus Public-Private-Partnership-Projekten profitiert. An der Spitze steht der Erdoğan-treue Wirtschafsboss Mehmet Cengiz, der seit dem Regierungsantritt der AKP im Jahr 2002 zu viel Geld, Macht und Einfluss gekommen ist. Er und weitere Mitglieder seiner Familie tauchen oft auf der Forbes-Liste der reichsten Türken auf. Auch in den Panama Papers ist der Name von Mehmet Cengiz zu lesen. Die Enthüllung der Panama Papers 2016 durch einen Whistleblower hatte einen Blick in die Offshore-Welt aus Briefkastenfirmen und Steueroasen ermöglicht.
https://deutsch.anf-news.com/Oekologie/protest-gegen-umweltzerstorung-durch-cengiz-holding-in-Semrex-47925 https://deutsch.anf-news.com/Oekologie/Okologische-vernichtung-als-strategie-47638 https://deutsch.anf-news.com/Oekologie/gabar-trotz-offizieller-dementis-geht-abholzung-weiter-48027 https://deutsch.anf-news.com/Oekologie/erhohtes-erdbebenrisiko-in-dersim-47972 https://deutsch.anf-news.com/Oekologie/durre-im-xurs-tal-lebensgrundlage-von-uber-10-000-menschen-bedroht-47939
«Schweiz imPuls»: EU-Gesundheits-Einsatzgruppen, Polizisten & Versöhnungstheorien
Inhalt:
Stefan Theiler führt Sie durch die Sendung mit folgenden Beiträgen:
- Kurz-Interview: Der engagierte Nationalrat Rémy Wyssmann ist bei der Durchsicht des EU-Rahmenabkommens auf das Schreckgespenst der EU-Gesundheits-Einsatzgruppen gestossen.
- Reportage mit Rückblende: Vereidigung von 103 neuen Polizisten der Kantonspolizei Bern.
- Hinweis Gerichtsprozess: Die Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland beantrag eine Haftstrafe von 18 Monaten im Fall von Dr. Ruke Wyler.
- Die Versöhnungstheoretiker: die Nationalräte Martin Bäumle und Nicolas Müller sowie Dalai Lamas Vertreterin in der Schweiz
- Musik & Filmtipp: Platzkonzert der Stadtmusik Bern
- Nachrichtenblock mit Christoph Pfluger
- Schwurbeln auf dem Bundesplatz: Eine Videocollage
- Humanitärer Impuls: Ärzte für Menschlichkeit in Gaza
- Veranstaltungshinweise
- Volksfest-Impuls: Erntedankfest «Sichlete» mit dem Berner Bauernverband
- Keltischer Jahreskreis: Die Obwaldner Kräuter- und Sagenerzählerin Runa Imfeld
- Landhirtschaft Mueterland: Auf dem Walchwilerberg setzt das Hirschenhof-Betreiberpaar Viola Schmid und Marco Kunz die Mueterland-Philosophie konsequent um.
Die Sendung mit den praktischen Zeitmarken und allen Links:
https://transitiontv.org/Schweiz-imPuls-uber-EU-Gesundheits-Einsatzgruppen-Polizisten
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UK, Australia, Canada recognize Palestinian state, Israel vows West Bank annexation
The United Kingdom, Australia and Canada on Sunday formally recognized the independent and sovereign State of Palestine, joining more than 149 nations that have already recognized Palestine as a state, official statements from the three governments stated.
UK Prime Minister Keir Starmer said in a televised speech that the move was aimed at “helping Palestinians and Israelis build a better future.” He condemned the ongoing humanitarian crisis in Gaza, calling the starvation and devastation “utterly intolerable.”
“The starvation and devastation are utterly intolerable,” Starmer said, noting that tens of thousands have been killed, including civilians collecting food and water. Starmer urged Israel to lift border restrictions and “stop these cruel tactics and let the aid surge in.” Israel has previously denied blocking aid.
Australian Prime Minister Anthony Albanese made the announcement outside the United Nations General Assembly in New York, saying the decision took effect immediately and reflected a coordinated international effort to revive the two-state solution. “Australia recognizes the legitimate and long-held aspirations of the people of Palestine to a state of their own,” Albanese said.
Canadian Prime Minister Mark Carney said on X that Canada “recognizes the State of Palestine and offers our partnership in building the promise of a peaceful future for both the State of Palestine and the State of Israel.”
Far-right Israeli National Security Minister Itamar Ben Gvir on Sunday vowed to push for the “immediate” annexation of the occupied West Bank in response to the recognition of a Palestinian state by the UK, Canada, and Australia.
“The recognition by the UK, Canada, and Australia of a ‘Palestinian’ state, as a prize for the murderous Nukhba terrorists, requires immediate countermeasures,” Ben Gvir wrote on X.
Ben Gvir called for “the immediate application of sovereignty in Judea and Samaria (the biblical name for the regions known collectively as the West Bank) and the complete dismantling of the Palestinian Authority.”
Syria sets October 5 as date for parliamentary elections
Syria’s Higher Committee for People’s Assembly Elections announced that voting for members of the People’s Assembly will take place on October 5, 2025, across all electoral districts, a written statement sent to SANA on Sunday said.
On Saturday, the committee also extended the deadline for submitting appeals against members of the electoral bodies until the close of business on Sunday, September 21.
How the Electoral Process Works
The process begins with the Supreme Electoral Committee appointing subcommittees, which in turn select the electoral bodies responsible for accepting candidate applications. From these bodies, preliminary candidate lists are prepared. Citizens can then submit objections to candidates, which are reviewed before final lists are announced.
Elections are held among the electoral body members, and ballots are cast through direct, secret voting. The subcommittees count the votes and announce preliminary results. The President appoints one-third of the 210 members of parliament from outside the electoral body.
The results are finalized with a presidential decree, and the newly elected People’s Assembly (Parliament) holds its first session.