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Wenn der Arbeitgeber über den Körper entscheidet

Transition News - 18. September 2026 - 0:05

Die beiden Urteile des Schweizer Bundesgerichts vom 27. Mai und 30. Juni 2026 werfen eine grundsätzliche Frage auf, wie die Organisation Aktionsbündnis Freie Schweiz (ABF Schweiz) in einer Medienmitteilung diese Woche schreibt. Wie weit darf das Weisungsrecht eines privaten Arbeitgebers reichen, wenn eine Anordnung unmittelbar in die körperliche Integrität seiner Angestellten eingreift?

Im konkreten Fall ging es um zwei ehemalige Flight Attendants der Swiss, die sich dem während Corona eingeführten Covid-Impfobligatorium widersetzt hatten und denen daraufhin gekündigt wurde. Das Bundesgericht bestätigte die Entscheide der Vorinstanzen und erachtete die Kündigungen als rechtmäßig. Es gewichtete insbesondere die damalige betriebliche Situation, die internationalen Einreisebestimmungen und die Notwendigkeit einer möglichst flexiblen Einsatzplanung hoch.

Gerade diese Interessenabwägung ist der Kern der Kritik. Denn damit wird eine rote Linie berührt: Darf die wirtschaftliche und organisatorische Funktionsfähigkeit eines Unternehmens schwerer wiegen als die persönliche Entscheidung eines Arbeitnehmers, eine medizinische Behandlung abzulehnen?

Das Bundesgericht beantwortet diese Frage im konkreten Fall mit Ja. Es hält fest, dass Arbeitnehmer mit dem Abschluss eines Arbeitsvertrags einen Teil ihrer Persönlichkeitsrechte zugunsten der betrieblichen Organisation einschränken. Weisungen des Arbeitgebers müssen allerdings betrieblich notwendig und verhältnismäßig sein und finden ihre Grenze am Persönlichkeitsrecht.

Besonders brisant ist die Argumentation zur körperlichen Unversehrtheit. Das Gericht anerkennt zwar ausdrücklich, dass eine Impfpflicht in die körperliche Integrität und persönliche Freiheit eingreift. Gleichzeitig bezeichnet es die Beeinträchtigung durch eine Impfung nach seiner bisherigen Rechtsprechung als relativ gering. Selbst für den Fall, dass wegen fehlender Langzeiterfahrungen ein schwererer Eingriff angenommen würde, gelangte das Gericht zum Schluss, dass das Interesse der Swiss an der Aufrechterhaltung des Flugbetriebs überwiegen könne.

Genau hier setzt die fundamentale Kritik an. Denn eine Kündigungsandrohung lässt die Entscheidung, sich impfen zu lassen oder nicht, nur noch bedingt als freie persönliche Entscheidung erscheinen. Wer zwischen einem medizinischen Eingriff und dem Verlust des Arbeitsplatzes wählen muss, steht unter einem erheblichen wirtschaftlichen Druck.

Das Aktionsbündnis freie Schweiz (ABF) wertet die Urteile deshalb als gefährlichen Präzedenzfall. Aus Sicht der Kritiker werde damit das Tor für betriebliche Impfobligatorien weiter geöffnet. Ihre Befürchtung: Was im Ausnahmezustand der «Pandemie» für Flugpersonal akzeptiert wurde, könnte künftig als Argumentationsgrundlage für andere Branchen und andere medizinische Maßnahmen dienen.

Dabei ist eine wichtige Differenzierung notwendig. Das Bundesgericht hat keinen allgemeinen Freipass für beliebige medizinische Eingriffe durch Arbeitgeber geschaffen. Es betont vielmehr, dass Weisungen am Persönlichkeitsrecht und am Verhältnismäßigkeitsprinzip zu messen sind und sich auf das betrieblich Notwendige beschränken müssen.

Doch genau diese Schranke wird aus Sicht der Kritiker zum entscheidenden Problem: Wer bestimmt, wann eine medizinische Maßnahme tatsächlich «betrieblich notwendig» ist? Und wie hoch muss die Beweislast für deren Nutzen und Risiken sein?

Die Klägerinnen hatten unter anderem argumentiert, dass die Impfpflicht für die Aufrechterhaltung des Flugbetriebs nicht zwingend gewesen sei und alternative Lösungen möglich gewesen wären. Das Bundesgericht folgte dieser Einschätzung nicht. Es verwies auf die damals wechselnden Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen verschiedener Staaten, den hohen organisatorischen Aufwand und die Gefahr von Flugausfällen bei zu wenig einsetzbarem Personal. Dass andere Fluggesellschaften teilweise auf eine Impfpflicht verzichteten, ändere daran nichts.

Auch die Kritik am damaligen Zulassungsstatus der Impfstoffe überzeugte das Gericht nicht. Die Vorinstanzen hatten berücksichtigt, dass die Impfstoffe neuartig waren; entscheidend war für das Gericht jedoch, dass sie zugelassen waren und sich der Arbeitgeber auf die Empfehlungen der zuständigen Behörden stützen durfte. Die Behauptung, es habe sich rechtlich um nicht zugelassene «Produkte im Versuchsstadium» gehandelt, wurde damit gerade nicht zur Grundlage des Urteils.

Das macht die Angelegenheit nicht weniger grundsätzlich. Im Gegenteil: Die eigentliche Sprengkraft liegt darin, dass das Bundesgericht selbst für den hypothetischen Fall eines schwereren Eingriffs in die persönliche Freiheit die betrieblichen Interessen höher gewichten würde, sofern die Voraussetzungen des konkreten Falles erfüllt sind.

Damit verschiebt sich die Perspektive. Nicht mehr nur die Frage, ob eine Impfung medizinisch sinnvoll ist, steht im Zentrum, sondern die Frage, welche Macht ein Arbeitgeber über die körperliche Selbstbestimmung seiner Beschäftigten besitzen darf.

Das ist eine Debatte, die weit über die Swiss und die Coronazeit hinausreicht. Medizinische Behandlungen unterscheiden sich von gewöhnlichen Arbeitsanweisungen fundamental. Ein Arbeitgeber kann Arbeitsabläufe bestimmen, Sicherheitsvorschriften erlassen oder Kleidung vorschreiben. Bei einem medizinischen Eingriff aber geht es um den eigenen Körper.

Gerade deshalb ist die gesellschaftliche und rechtspolitische Diskussion über die Reichweite betrieblicher Weisungen noch lange nicht beendet. Die entscheidende Frage lautet: Wo endet die vertragliche Treuepflicht – und wo beginnt eine körperliche Selbstbestimmung, über die auch ein Arbeitgeber nicht verfügen darf?

Die beiden Urteile liefern darauf eine Antwort für einen konkreten Pandemie- und Arbeitsrechtsfall. Ob diese Antwort auch für künftige Krisen und andere medizinische Maßnahmen tragfähig ist, dürfte eine der heikelsten Fragen sein, die aus der «Pandemie»-Zeit zurückbleiben.

Kommentar von Transition News

Dass das Bundesgerichtsurteil so lauten würde, war zu erwarten. Schweizer Gerichte entscheiden traditionell sehr oft zugunsten des Spielraums des Arbeitgebers. Allerdings wurde hier entschieden, ein Grundrecht, in diesem Fall körperliche Unversehrtheit, in seinem Kern einzuschränken. Das geht nicht. Grundrechte sind ihrer Natur nach Rechte, die einem zustehen, die nicht verhandelbar sind und auch vom Arbeitgeber akzeptiert werden müssen.

Grundrechte dürfen mit einem referendumspflichtigen Bundesgesetz eingeschränkt werden, die Militärpflicht für Männer ist ein solcher Fall, aber ihr Kerngehalt ist unantastbar. Genau das wurde durch das Bundesgericht mit Füßen getreten. Durch die Grundrechtsinitiative könnte diese Schieflage in der Schweiz korrigiert werden.

Wie würde wohl das Urteil in einem komplett hypothetischen Fall lauten, wenn eine Fluggesellschaft keine geouteten Mitglieder der LGBT-Gemeinschaft beschäftigen möchte, aus Furcht, diese nicht auf Routen in Länder einsetzen zu können, wo Homosexualität illegal ist? Es würde wohl ganz anders ausfallen. Und deshalb ist das hier besprochene Urteil auch ein Kind seiner Zeit, ein Kind der Spaltung der Gesellschaft und des rabiaten Vorgehens gegen Ungeimpfte.

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F-35-Beschaffung: Der Preis des blinden Vertrauens in die USA

Transition News - 18. September 2026 - 0:03

Die Schweizer F-35-Beschaffung entwickelt sich zum Lehrstück darüber, wie eine Regierung ein Milliardengeschäft politisch durchsetzen kann, bevor dessen finanzielle und institutionelle Grundlagen geklärt sind (wir haben schon hier darüber berichtet). Der jüngste Bericht der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrats (GPK-N) bestätigt, was Kritiker seit Jahren befürchteten: Der versprochene pauschale Fixpreis mit den USA wurde nie vereinbart. Das Verteidigungsdepartement (VBS) kommunizierte ihn dennoch mit einer Absolutheit, die sich nun nicht mehr halten lässt.

Die parlamentarische Oberaufsicht kritisiert nicht nur die irreführende Fixpreis-Kommunikation. Sie bemängelt auch die Organisation der Verhandlungen, den unzureichenden Informationsfluss und die verspätete Orientierung des Gesamtbundesrats über drohende Mehrkosten. Das offizielle Fazit ist vernichtend genug: Die Behörden hätten nicht von einem pauschalen Fixpreis ausgehen dürfen. Die GPK-N konnte zudem nicht nachvollziehen, wie das VBS diesen gegenüber Parlament und Öffentlichkeit so kategorisch vertreten konnte. Der Skandal ist damit nicht einfach eine Kostenüberschreitung. Er ist ein Problem des Vertrauens in die staatliche Entscheidungsfindung.

Im Zentrum steht Darko Savic, der damalige Projektleiter der F-35-Beschaffung bei den Bundesrüstungsbetrieben armasuisse. Er war der erste, der öffentlich vom Fixpreis sprach, und verhandelte mit den USA die Sonderklausel «Note 55». Laut GPK-N suggerierte diese Klausel einen pauschalen Fixpreis, obwohl ein solcher rechtlich nicht durchsetzbar war.

Besonders schwer wiegt, dass die amerikanische Seite während der Verhandlungen unmissverständlich darauf hingewiesen haben soll, dass ein garantierter Preis dem US-Recht widerspreche. Savic war auf Schweizer Seite der einzige Empfänger dieser entscheidenden Mails. Die GPK-N fand keine Hinweise, dass er die zentralen Aussagen intern weiterleitete. Er verhandelte weitgehend allein und ohne entsprechendes Mandat von oben.

Das ist kein Detail. Bei einem Rüstungsgeschäft in Milliardenhöhe ist es eine Frage der staatlichen Sorgfaltspflicht, wer welche Informationen erhält, prüft und weitergibt.

Auch die Rolle des damaligen Rüstungschefs Martin Sonderegger muss geklärt werden. Savic rapportierte direkt an ihn. Die GPK-N hält fest, dass die Nähe der beteiligten Personen die Frage aufwirft, ob die Zweideutigkeit des Fixpreis-Narrativs bewusst in Kauf genommen wurde. Ob dies tatsächlich der Fall war, ist nicht abschließend geklärt.

Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) hatte bereits 2022 festgehalten, dass keine rechtliche Sicherheit für einen Festpreis im Sinne einer Pauschale bestand. Trotzdem wurde die Kritik nicht zum Anlass genommen, den Vertrag nochmals grundlegend zu überprüfen.

Die parlamentarische Sicherheitspolitik entschied sich vielmehr, den Angaben der Verwaltung zu folgen. SVP-Ständerat Werner Salzmann räumte später gegenüber SRF ein, dass man die EFK angehört, ihr aber wegen der damaligen Einschätzung ihrer Glaubwürdigkeit nicht geglaubt habe. Das ist ein bemerkenswertes Eingeständnis: Bei einem Geschäft von dieser Tragweite wurden fachliche Warnungen nicht nur nicht geprüft, sondern offenbar auch durch persönliche und politische Vorbehalte relativiert.

Die GPK-N kritisiert, dass die Fixpreis-Frage spätestens nach den Zweifeln der EFK hätte ernsthaft kontrolliert werden müssen. Stattdessen verteidigte das VBS die Erzählung weiter. Selbst eine befragte Person aus dem VBS gab an, nicht an den Fixpreis geglaubt, ihn aber gegenüber Parlament und Öffentlichkeit vertreten zu haben.

Im August 2024 erhielt armasuisse erste Hinweise auf drohende Mehrkosten. Im Dezember folgte ein US-amerikanisches Non-Paper, das die Risiken bestätigte. Der Gesamtbundesrat wurde erst im März 2025 informiert, nachdem die USA die Mehrkosten schriftlich bestätigt hatten. Diese zeitliche Abfolge wird von der GPK-N als nicht zweckmäßig beurteilt.

Kurz danach kündigten Savic und die damalige Verteidigungsministerin, Bundesrätin Viola Amherd (Mitte/Wallis), ihre Abgänge an. Aus dieser zeitlichen Nähe lässt sich allein kein Zusammenhang ableiten. Sie verstärkt jedoch den Bedarf an einer unabhängigen Untersuchung, die klärt, wer wann welche Informationen besaß und wer welche Entscheidungen traf.

Amherd hat auf ihre Auskünfte gegenüber den parlamentarischen Gremien verwiesen. Savic reagierte auf Medienanfragen nicht. Damit bleibt die Frage der politischen Verantwortung offen.

Die F-35-Beschaffung wurde in der Schweiz auch mit erheblichen Einsparungen gegenüber den Konkurrenzangeboten begründet. Ein Teil dieser Kostenvorteile beruhte auf einer Reduktion der vorgesehenen Flugstunden. Weniger Flugstunden bedeuten aber nicht automatisch tiefere Gesamtkosten, wenn sich fixe Wartungs-, Logistik- und Infrastrukturkosten auf eine kleinere Zahl von Flugstunden verteilen.

Die im September 2026 veröffentlichte GPK-N-Untersuchung hat die Typenevaluation nicht umfassend nachgeprüft. Sie konnte deshalb nicht klären, ob die Bewertung der Konkurrenzflugzeuge und die zugrunde liegenden Betriebskosten korrekt ermittelt wurden. Ebenso wenig untersuchte sie die verbindliche Offerte für die ersten zehn Betriebsjahre, die in der Armeebotschaft 2022 als Grundlage für die Betriebskosten von 9,4 Milliarden Franken diente.

Das ist ein wesentlicher blinder Fleck. Die Schweiz braucht nicht nur einen Preis für die Flugzeuge, sondern Transparenz über den gesamten Lebenszyklus.

Die Frage, wer die Evaluation zugunsten des F-35 beeinflusst haben könnte, ist bisher nicht beantwortet. Die GPK-N hat die Rohdaten der Bewertung nicht nachgerechnet und die beiden Fassungen des Evaluationsberichts nicht miteinander verglichen. Auch die Reduktion der Flugstunden, die Referenzbeschaffung bei ausländischen Luftwaffen und mögliche wirtschaftliche Verbindungen von Beteiligten zu Anbietern oder Zulieferern wurden nicht umfassend untersucht.

Es gibt deshalb keinen belegten Nachweis, dass die Evaluation manipuliert wurde. Aber es gibt genügend offene Fragen, um eine unabhängige Untersuchung zu rechtfertigen.

Auch die Rolle der armasuisse muss genauer betrachtet werden. Die Zürcher Kanzlei Homburger wurde bei den Preisverhandlungen beigezogen, obwohl die GPK-N die Einbindung des eigenen Rechtsdienstes als notwendig erachtet. Die Kanzlei stellte bis zu 890 Franken pro Stunde in Rechnung.

Später wurde sie auch mit einem Gutachten zum Fixpreis beauftragt, obwohl sie bereits an den Verhandlungen beteiligt war. Die GPK-N beurteilt diese Beauftragung unter dem Gesichtspunkt einer möglichen Befangenheit als nicht zweckmäßig.

Die F-35-Affäre ist auch eine Frage der sicherheitspolitischen Unabhängigkeit. Die Schweiz ist neutral und muss deshalb ihre militärischen Entscheidungen an ihren eigenen sicherheitspolitischen Interessen ausrichten. Die Beschaffung eines amerikanischen Kampfflugzeugs ist mit der Neutralität nicht automatisch unvereinbar. Entscheidend ist, ob die Schweiz ihre Verteidigungsfähigkeit, ihre Entscheidungsfreiheit und ihre Abhängigkeiten transparent beurteilt.

Die Kritik an der F-35-Beschaffung muss auch folgende konkrete Fragen stellen: Welche Fähigkeiten braucht die Schweiz? Welche Risiken entstehen durch die Abhängigkeit von amerikanischen Ersatzteilen, Software, Wartung und Bewilligungen? Welche Alternativen wurden geprüft, und weshalb wurden sie verworfen?

Der Vorwurf, die Schweiz sei wegen ihrer Beziehungen zu den USA nicht mehr neutral, wäre zu pauschal. Aber die Ausrichtung der Schweizer Rüstungspolitik auf amerikanische Systeme wie Patriot und F-35 muss verstärkt diskutiert werden. Neutralität verlangt eine unabhängige Interessenabwägung – nicht die politische und infrastrukturelle Abhängigkeit von einem bestimmten Partner. Wenn die USA über NATO-Interoperabilitätsstandards, technologische Abhängigkeiten und US-Kapital zunehmend Kontrolle über die europäische Rüstungsindustrie gewinnen, dann ist das zusätzlich problematisch für die Neutralität. Durch die verstärkte Beschaffung solche Rüstungsgüter gerät auch die Schweiz in diesen Sog.

Die SP verlangt eine parlamentarische Untersuchungskommission (PUK), auch die Grünen prüfen diesen Schritt. Die Forderung ist angesichts der offenen Fragen nachvollziehbar. Eine PUK könnte klären, wie die Evaluation ablief, wer den Fixpreis kommunizierte, weshalb die Warnungen der EFK nicht stärker gewichtet wurden und warum der Bundesrat erst verspätet informiert wurde.

Eine PUK ist kein Instrument zur politischen Abrechnung. Sie muss unabhängig arbeiten, Experten beiziehen und die Unterlagen vollständig prüfen. Dazu gehören auch die Rohdaten der Typenevaluation, die Bundesratsprotokolle, die internen Rechtsgutachten und die Unterlagen über die Preisverhandlungen.

Die bürgerlichen Parteien haben die Forderung bislang teilweise zurückgewiesen. Doch der Hinweis, alle Fakten lägen auf dem Tisch, ist nicht ausreichend. Der GPK-N-Bericht selbst zeigt, dass wichtige Fragen ungeklärt sind.

Trotz des Fixpreis-Fiaskos hat der Nationalrat am 15. September 2026 den Zusatzkredit von 394 Millionen Franken für die F-35-Beschaffung gutgeheißen. Damit sind die Kredite der Armeebotschaft von insgesamt rund 3,4 Milliarden Franken beschlossen. Der Bundesrat kann die weiteren Beschaffungen vorantreiben. Auch Verteidigungsminister, Bundesrat Martin Pfister (Mitte/Zug) hat bestätigt, dass er am Typenentscheid festhalten wolle.

Das Parlament hat damit die politische Verantwortung übernommen, obwohl die finanziellen Risiken weiterhin nicht vollständig geklärt sind. Die Debatte zeigt, dass die F-35-Beschaffung für viele bürgerliche Parteien als alternativlos gilt. Die Linke kritisiert dagegen, dass das Vertrauen in die Beschaffung erschüttert sei.

Die Schweizer Bevölkerung hat ein Recht darauf, zu wissen, ob ein solches Milliardengeschäft sachlich, transparent und unabhängig vorbereitet wurde. Eine unabhängige Untersuchung wäre daher ein Beitrag zur Wiederherstellung des Vertrauens – und zur Sicherung einer Neutralität, die sich nicht an ausländischen Rüstungsinteressen orientiert, sondern an den Interessen der Schweiz.

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Vergiss den Datenschutz: KI-Chatbots wissen bereits mehr als deine eigene Mutter

Transition News - 18. September 2026 - 0:02

Viele Menschen sind entsetzt darüber, wie maßgeschneidert unsere Werbung auf Instagram ist oder wie sehr Pinterest unseren Geschmack bei der Inneneinrichtung vorherzusehen scheint – und dennoch füttern wir KI-Chatbots weiterhin mit riesigen Mengen höchst persönlicher Informationen.

Das ist keine gute Idee, denn wie die New York Post kürzlich berichtete, verfügen KI-Unternehmen inzwischen über Unmengen persönlicher Informationen, von denen Social-Media-Giganten nur träumen konnten. Nutzer sind dadurch nicht nur hyperzielgerichteter Werbung ausgesetzt, sondern auch anfällig für Hacks und sogar Erpressung.

Allein ChatGPT erhält laut der New York Post täglich drei Milliarden Nachrichten von Nutzern. Jedes Mal, wenn diese einen Bot um Rat fragen, sich bei ihm auslassen oder ihm gegenüber Gefühle zeigen, würden sie zu einer Fundgrube hyperpersönlicher Informationen beitragen, obwohl sie es besser wissen sollten.

Erhebliche Anteile der Amerikaner, die KI nutzen, geben an, dass sie sich «für erschreckend persönliche Aufgaben» an den Bot wenden: 20 % für medizinischen Rat, 20 % für Informationen über Ernährung, 10 % für emotionale Unterstützung und 4 % für Gesellschaft. Das seien nur selbst gemeldete Zahlen, Daten von OpenAI selbst seien noch aufschlussreicher, warnt die New York Post.

Datenschutz wird derweil zum «Luxus». Denn Unternehmen lassen sich mittlerweile sogar dafür bezahlen, die Daten von Nutzern nicht zu verkaufen. So hat Yahoo informiert, dass viele digitale Dienste dazu übergegangen sind, Kosten zu erheben, damit viele der persönlichen Informationen ihrer Nutzer nicht gesammelt, analysiert und verkauft werden. In einem Instagram-Post habe Ayana Gray (@ayana.g123) vom Center for Democratic AI erläutert, was sie als die «neue Ära der unausweichlichen Überwachung» bezeichnete.

Wie Gray betonte, gibt es inzwischen neue Mechanismen, die dazu führen, dass Nutzer dafür zahlen müssen, Cookies auf Websites abzulehnen. In der Vergangenheit konnten diese abgelehnt werden, sodass man vermeiden konnte, dass ihre Nutzung und der Besuchsverlauf verfolgt wurden. Gray zeigte in diesem Zusammenhang das Bild einer Website, auf der Nutzer entweder Werbung und Cookies akzeptieren oder dafür bezahlen müssen, sie zu entfernen und die Website anzusehen.

Wenn sich dieses Muster wiederhole, könne es die Dynamik der Internetüberwachung verändern, befand Gray. Sie schrieb: «Wir leben jetzt in einer Ära, in der es für Unternehmen so normal, erwartet und akzeptiert ist, deine Daten zu sammeln, dass Überwachung zum Standard wird und Datenschutz zum Luxus.»

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Wien: Gedenken an Sîpan Hiznî und die Toten von Kobanê

In Wien haben Kurd:innen und solidarische Menschen an Sîpan Hiznî und die bei dem Gefängnisbrand in Kobanê ums Leben gekommenen Menschen erinnert. Bei der Gedenkveranstaltung im Rojava-Verein wurde dazu aufgerufen, die politischen und gesellschaftlichen Errungenschaften zu verteidigen, für die die Verstorbenen eingetreten seien.

Die Veranstaltung begann mit einer Schweigeminute für die Gefallenen des kurdischen Freiheitskampfes. Anschließend sprach der Journalist und Politiker Bunyad Cizîrî über die jüngsten Entwicklungen in Rojava und die Beziehungen zwischen der Demokratischen Selbstverwaltung von Nord- und Ostsyrien (DAANES) und der Übergangsregierung in Damaskus.

Kritik an Umsetzung des Abkommens

Cizîrî erklärte, seit dem zwischen beiden Seiten geschlossenen Abkommen seien zwar einzelne Schritte erfolgt, zentrale Fragen jedoch weiterhin ungelöst. Maßnahmen der Übergangsregierung hätten die Umsetzung zusätzlich behindert. In diesem Zusammenhang erinnerte Cizîrî an Sîpan Hiznî, der entführt, gefoltert und getötet worden war, sowie an die anschließenden Entwicklungen in Kobanê. Nach Protesten gegen die Tötung Hiznîs waren zahlreiche Menschen festgenommen worden. Bei einem Brand im Gefängnis der Stadt kamen später mehrere Gefangene ums Leben, weitere wurden verletzt.

 


Cizîrî würdigte die Reaktionen auf die Entwicklungen in Rojava sowohl in anderen Teilen Kurdistans als auch in der europäischen Diaspora.

Unterstützung für kurdischsprachige Bildung

Ein weiterer Schwerpunkt seiner Rede war der Streit um den Status der kurdischen Sprache im Bildungssystem. Cizîrî unterstützte die Forderungen der Bevölkerung Rojavas nach muttersprachlichem Unterricht und wandte sich gegen eine Beschränkung des Kurdischen auf wenige Unterrichtsstunden pro Woche. „Kurdisch ist ein grundlegender Bestandteil der Identität des kurdischen Volkes“, erklärte er. „Die Sprache muss geschützt und ihr Gebrauch sowohl in Bildungseinrichtungen als auch im gesellschaftlichen Leben ausgeweitet werden.“

Cizîrî ging zudem auf die Entstehungsbedingungen und die politische und gesellschaftliche Rolle der Partei der Demokratischen Einheit (PYD) ein und gratulierte der Partei zu ihrem 23. Gründungsjahr. Zum Abschluss rief er dazu auf, das Vermächtnis der Gefallenen praktisch fortzuführen: „Geht weiter auf dem Weg der Gefallenen und setzt all eure Kraft dafür ein, ihre Ziele zu verwirklichen.“

https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/zehntes-todesopfer-nach-gefangnisbrand-in-kobane-52761 https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/tausende-nehmen-abschied-von-sipan-hizni-52710 https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/proteste-fur-kurdischsprachigen-unterricht-weiten-sich-in-rojava-aus-52677

 

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UN: Offene Fragen bei Integration kurdischer Kräfte in Syrien lösen

Der UN-Sicherheitsrat hat sich mit der politischen, wirtschaftlichen und humanitären Lage in Syrien befasst. Im Mittelpunkt der Sitzung standen die Rückkehr von Vertriebenen, Wiederaufbau und wirtschaftliche Erholung sowie weiterhin ungelöste politische und sicherheitspolitische Fragen.

Der stellvertretende UN-Sondergesandte für Syrien, Claudio Cordone, verwies auf den anhaltenden wirtschaftlichen Druck auf die Bevölkerung. Trotz neuer Investitionsmöglichkeiten blieben die Lebensbedingungen für viele Menschen schwierig. Zugleich betonte er die Bedeutung der Stärkung von Frauen und sprach sich dafür aus, die noch offenen Fragen bei der Eingliederung kurdischer Kämpfer:innen und Sicherheitskräfte in staatliche Strukturen zu lösen.

Lage in Südsyrien bleibt angespannt

Cordone bezeichnete die Situation in Suweida als besorgniserregend. Mit Blick auf die fortgesetzten israelischen Militäraktivitäten in Südsyrien forderte er die Einhaltung des Truppenentflechtungsabkommens von 1974. Auch die Zusammenarbeit der Übergangsregierung in Damaskus mit der Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OPCW) wurde bei der Sitzung thematisiert.

Rund 800.000 Menschen leben weiter in Lagern

UN-Nothilfekoordinator Tom Fletcher verwies unterdessen auf die weiterhin enorme Dimension der Binnenvertreibung. Seit Ende 2024 seien mehr als zwei Millionen Vertriebene in ihre Herkunftsgebiete zurückgekehrt. Dennoch lebten derzeit noch rund 800.000 Menschen in Lagern. Noch Ende August hatten die Vereinten Nationen von mehr als 5,5 Millionen Binnenvertriebenen in Syrien gesprochen, darunter etwa 830.000 Menschen in mehr als 1.200 Lagern. Die UN betonen, dass Rückkehr nicht nur freiwillig und sicher erfolgen, sondern auch dauerhaft möglich sein müsse. Dafür seien unter anderem Wohnraum, grundlegende öffentliche Dienstleistungen und Einkommensmöglichkeiten notwendig.

Fletcher erklärte, für eine dauerhafte Stabilisierung müssten alle gesellschaftlichen Gruppen einbezogen und die weiterhin von Minen und explosiven Kriegsresten ausgehenden Gefahren beseitigt werden. Zugleich müsse der Übergang von humanitärer Nothilfe zu Wiederaufbau, wirtschaftlicher Erholung und langfristiger Entwicklung vorangetrieben werden.

https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/msd-warnt-nach-mord-an-sipan-hizni-vor-antikurdischer-gewalt-52700 https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/mazlum-abdi-in-kobane-regierungstruppen-ziehen-sich-aus-stadtzentrum-zuruck-52707 https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/kampfer-der-heseke-brigade-nach-entfuhrung-ermordet-52683

 

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Imdat Bingöl nach mehr als 30 Jahren Haft entlassen

Der politische Gefangene Imdat Bingöl ist nach 30 Jahren und einem Monat Haft aus dem F-Typ-Gefängnis in Erzîrom (tr. Erzurum) entlassen worden. Bei seiner Rückkehr nach Gimgim (Varto) wurde er von zahlreichen Menschen empfangen.

Zu dem Empfang hatte die lokale Vertretung des Gefangenenhilfsvereins TUHAY-DER aufgerufen. Nach seiner Ankunft in Gimgim fuhr Bingöl weiter in sein Heimatdorf Gomagorgo. Am Haus seiner Familie kamen neben Angehörigen auch Vertreter:innen politischer Parteien und zivilgesellschaftlicher Organisationen zusammen.

Barış Kılıç, Ko-Sprecher von TUHAY-DER in Mûş, erklärte bei dem Empfang, der jahrzehntelange Widerstand der politischen Gefangenen in den türkischen Gefängnissen gebe auch den Menschen außerhalb der Haftanstalten Kraft.

„Von Freiheit können wir noch nicht sprechen“

Bingöl sagte, der Kampf sei sowohl innerhalb als auch außerhalb der Gefängnisse fortgesetzt worden. „Unser Glaube wird Schritt für Schritt stärker. Der Erfolg des kurdischen Volkes ist nahe. Aber solange unser Vorsitzender und unsere inhaftierten Freund:innen nicht aus den Gefängnissen kommen, können wir nicht von Freiheit sprechen.“ Von einem Erfolg könne erst gesprochen werden, wenn auch die Gefangenen und die Menschen aus den Bergen zurückgekehrt seien, fügte Bingöl hinzu. Er überbrachte Grüße seiner Mitgefangenen und sagte über deren Situation: „Ihre Moral und ihr Glaube sind stark.“

30 Jahre und einen Monat in Haft

Bingöl schloss sich 1992 der kurdischen Guerilla an und wurde vier Jahre später festgenommen. 1996 verurteilte ihn das damalige Staatssicherheitsgericht (DGM) in Amed (Diyarbakır) zu lebenslanger Haft. Während seiner mehr als 30-jährigen Gefangenschaft wurde Bingöl in Haftanstalten in Mûş, Panos (Patnos), Gümüşhane, Dîlok (Gaziantep) und Trabzon festgehalten. Zuletzt befand er sich im F-Typ-Gefängnis Nr. 2 in Erzurum-Dumlu, aus dem er am Donnerstag entlassen wurde.

https://deutsch.anf-news.com/menschenrechte/-52685 https://deutsch.anf-news.com/menschenrechte/Omer-akyol-nach-30-jahren-aus-gefangnis-entlassen-52494 https://deutsch.anf-news.com/menschenrechte/ihd-neue-gefangnistypen-schaffen-isolation-innerhalb-der-isolation-52676

 

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Der Leipziger “Drohnenvorfall” als deutsches 9/11? Die gefährliche Macht der Analogie

Man kann den Anschlagsversuch von Leipzig/Halle sehr ernst nehmen, ohne aus ihm einen deutschen 11. September zu machen. Man kann eine bessere Drohnenabwehr verlangen, Sicherheitslücken schließen und ausländische Sabotage entschieden verfolgen, ohne dafür die Erinnerung an fast 3.000 Tote von New York, Washington und Pennsylvania in den Dienst einer politischen Mobilisierung zu stellen. Und vor […]

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KJAR dankt Bevölkerung für Beteiligung am Generalstreik

Die Gemeinschaft der freien Frauen Ostkurdistans (KJAR) hat der Bevölkerung für die breite Beteiligung am Generalstreik zum Jahrestag der Ermordung von Jina Mahsa Amini und des Beginns der Revolution „Jin, Jiyan, Azadî“ (Frau, Leben, Freiheit) gedankt. Nach Einschätzung der Frauenorganisation hat der Streik erneut die Entschlossenheit der Bevölkerung sichtbar gemacht, an ihren Forderungen festzuhalten.

 


Rozerîn Kemanger, Verantwortliche des Diplomatiekomitees von KJAR, erklärte in einer Videobotschaft, die Beteiligung am Generalstreik vom 16. September habe gezeigt, dass „Jin, Jiyan, Azadî trotz aller Repression weiterlebt“. „Wir übermitteln allen würdevollen Familien der Gefallenen in Kurdistan und Iran, den Friedensmüttern, allen, die ihre Forderung nach Gerechtigkeit erheben, den inhaftierten Revolutionär:innen, den Frauen und der Bevölkerung unsere Grüße und unseren tiefen Respekt“, sagte Kemanger. Der 16. September habe unter der Vorreiterrolle der kurdischen Bevölkerung und mit Unterstützung der freiheitsorientierten Menschen im Iran gezeigt, dass die Revolution fortdauere.

Die Entschlossenheit der Bevölkerung wurde sichtbar

Kemanger bezeichnete „Jin, Jiyan, Azadî“ als eine von Frauen und Jugendlichen angeführte Revolution, die bis heute andauere. Mit dem Generalstreik sei es gelungen, die unterschiedlichen Teile der Gesellschaft gemeinsam zu Wort kommen zu lassen. „Der Streik hat dieses Mal dafür gesorgt, dass die Stimme der gesamten Gesellschaft gemeinsam zu hören war, und die Entschlossenheit der Bevölkerung hinsichtlich ihrer Forderungen gezeigt“, erklärte Kemanger. Insbesondere die Rolle und Beteiligung von Frauen innerhalb der Revolution seien dabei noch deutlicher sichtbar geworden.

https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/pjak-dankt-bevolkerung-fur-beteiligung-am-generalstreik-52759 https://deutsch.anf-news.com/frauen/hpj-gedenken-der-gefallenen-von-jin-jiyan-azadi-52755 https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/-52758 https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/-52752

 

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Uçum: Öcalan soll Aufgabe in Unterkommission übernehmen

Der türkische Präsidentenberater Mehmet Uçum hat eine konkrete institutionelle Rolle Abdullah Öcalans im Prozess für Frieden und eine demokratische Gesellschaft angekündigt. Demnach soll der kurdische Repräsentant eine Aufgabe in der Unterkommission für Entwaffnung und strategische Koordination übernehmen.

Uçum, zugleich stellvertretender Vorsitzender des Rates für Rechtspolitik beim Präsidialamt, äußerte sich bei einem Pressegespräch zum weiteren Verlauf des Prozesses. Dabei informierte er über die vier Unterkommissionen des Begleit- und Bewertungsgremiums, das nach der Verabschiedung des Rahmengesetzes eingerichtet worden ist. Neben der Unterkommission für Entwaffnung und strategische Koordination wurden eine Kommission für juristische und rechtliche Koordination, eine für Monitoring und Feststellung sowie eine für gesellschaftliche Integration geschaffen.

„Wer die Organisation gegründet hat, wird sie auch auflösen“

Zur vorgesehenen Rolle Öcalans sagte Uçum: „Wer die Organisation gegründet und den Einsatz der Waffen veranlasst hat, wird sie auch auflösen.“ Wenn der Staat Öcalan im Dialog als Ansprechpartner betrachte, müsse diesem zugleich ermöglicht werden, seine Aufgabe unter geeigneten Bedingungen wahrzunehmen. Seine Mitarbeit in einer Kommission und ein entsprechendes Arbeitsumfeld seien daher notwendig.

Uçum äußerte sich in diesem Zusammenhang auch zu dem auf der Gefängnisinsel Imrali eingerichteten Wohn- und Arbeitsbereich. Dieser bleibe formal eine der Haftanstalt angegliederte Einheit und bedeute keine Freilassung Öcalans. Die veränderten Bedingungen sollten ihm vielmehr ermöglichen, seine Rolle im laufenden Prozess wahrzunehmen. Damit wird erstmals von einem hochrangigen Vertreter des Präsidialamtes eine konkrete Funktion Öcalans innerhalb der nach dem Rahmengesetz geschaffenen Umsetzungsstruktur benannt.

MGK-Entscheidung im Oktober oder November möglich

Uçum bezeichnete zudem Oktober und November als wichtige Monate für die nächste Phase. Eine Entscheidung des Nationalen Sicherheitsrats (MGK), mit der die Feststellung und Bestätigung der Beendigung der bewaffneten Strukturen der 2025 aufgelösten Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) abgeschlossen werden soll, könne in den kommenden Wochen erfolgen. Diese Entscheidung ist für die praktische Anwendung des Rahmengesetzes von zentraler Bedeutung. Nach der vorgesehenen Verfahrensweise prüft das Begleit- und Bewertungsgremium die Beendigung der bewaffneten Strukturen und die Abgabe von Waffen und Munition. Sein Bericht geht anschließend an den MGK.

Mit der Veröffentlichung des Beschlusses im Amtsblatt beginnt zugleich eine sechsmonatige Frist für Personen, die die Regelungen des Rahmengesetzes in Anspruch nehmen wollen. Sie müssen dies innerhalb dieses Zeitraums schriftlich bei den zuständigen Stellen beantragen. Uçum wertete die Möglichkeit, die MGK-Entscheidung bereits bis November herbeizuführen, als Zeichen dafür, dass die praktische Umsetzung des Prozesses voranschreitet.

https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/-52730 https://deutsch.anf-news.com/hintergrund/-52653 https://deutsch.anf-news.com/hintergrund/-52735

 

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Mazlum Abdi: Kurdisch muss Unterrichts- und Amtssprache werden

Der syrische Präsidialberater und frühere Generalkommandant der Demokratischen Kräfte Syriens (QSD), Mazlum Abdi, hat bei einem Treffen mit der Bevölkerung von Kobanê die Anerkennung des Kurdischen als Unterrichts- und Amtssprache gefordert. Zugleich äußerte er sich zur Umsetzung des Abkommens vom 29. Januar und zu den tödlichen Ereignissen im Gefängnis der Stadt.

An der Zusammenkunft am Donnerstag nahm auch Mehmûd Berxwedan, Kommandant der Kobanê-Brigade, teil. Abdi erklärte, über die Zukunft der kurdischen Sprache werde weiterhin verhandelt. „Dafür wird eine Lösung gefunden werden. Kurdisch als unsere Muttersprache und Unterrichtssprache muss eine offizielle Sprache werden“, sagte er.

Untersuchung der Todesfälle im Gefängnis

Abdi ging auch auf die jüngsten Ereignisse in Kobanê ein. Nach der Tötung von Sîpan Hiznî, Kämpfer der Hesekê-Brigade, waren in der Stadt Proteste ausgebrochen. Dabei griffen aus Aleppo eingerückte Truppen der syrischen Übergangsregierung die Demonstrationen an und nahmen zahlreiche Menschen fest. Im Gefängnis entstand anschließend eine angespannte Situation, nachdem den Gefangenen mit ihrer Verlegung nach Aleppo gedroht worden war.

 


Im Zuge dessen setzte sich ein Insasse selbst in Brand, woraufhin das Feuer um sich griff. Neun Menschen kamen ums Leben, siebzehn weitere wurden verletzt. Ein Gefangener starb vergangene Nacht an den Folgen seiner im Gefängnis erlittenen Brandverletzungen. Damit erhöhte sich die Zahl der Toten auf zehn. Zur Aufklärung der Ereignisse ist eine spezielle Untersuchungskommission eingesetzt worden. Abdi kündigte eine transparente Untersuchung an und erklärte, die Verantwortlichen müssten zur Rechenschaft gezogen werden.

„Viele zentrale Fragen sind gelöst“

Ein weiterer Schwerpunkt des Treffens war das am 29. Januar geschlossene Abkommen und dessen Umsetzung. Nach Angaben Abdis sind inzwischen zahlreiche zentrale Fragen geklärt worden. Einzelheiten dazu nannte er bei dem Treffen zunächst nicht. Weiteren Verhandlungsbedarf sieht Abdi insbesondere bei den Sprach- und Bildungsrechten. Die Frage der kurdischsprachigen Bildung gehört seit Monaten zu den zentralen Streitpunkten. Abdi machte in Kobanê deutlich, dass eine Lösung nicht lediglich einzelne Kurdischstunden umfassen könne, sondern Kurdisch als Unterrichtssprache und offizielle Sprache anerkannt werden müsse. Das Treffen dauerte unter Ausschluss der Presse an.

https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/zehntes-todesopfer-nach-gefangnisbrand-in-kobane-52761 https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/tausende-nehmen-abschied-von-sipan-hizni-52710 https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/untersuchungskommission-zu-todlichen-ereignissen-in-kobane-eingesetzt-52728

 

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Steuerfalle Rente 2026: So vermeiden Sie Nachzahlungen im nächsten Jahr

Die höhere Rente ist längst auf dem Konto, die Steuerrechnung kommt möglicherweise erst 2027. Wer seine gesamte monatliche Auszahlung verplant, kann deshalb eine unangenehme Überraschung erleben. Denn die gesetzliche Rentenversicherung behält von der Rente keine Einkommensteuer ein.

Besonders aufmerksam sollten Senioren sein, die 2026 erstmals Rente beziehen, zusätzliche Einkünfte erhalten oder bisher nur knapp unter der Steuergrenze lagen.

Wer seine Jahressteuer rechtzeitig berechnet, abziehbare Ausgaben berücksichtigt und gegebenenfalls Vorauszahlungen anpassen lässt, kann eine hohe Abschlusszahlung vermeiden. Eine Geldreserve allein verhindert dagegen keine Nachzahlung – sie sorgt lediglich dafür, dass das Geld dafür vorhanden ist.

Warum die Rentenauszahlung über die tatsächliche Steuerlast täuschen kann

Bei Beschäftigten führt der Arbeitgeber regelmäßig Lohnsteuer ab. Bei der gesetzlichen Rente funktioniert das anders: Zwar können Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung von der Auszahlung abgehen, die Einkommensteuer wird damit aber nicht beglichen. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung zur Besteuerung der Rente ausdrücklich hin.

Ob und wie viel Einkommensteuer anfällt, ergibt sich aus den persönlichen Verhältnissen und der Jahresberechnung. Bereits gezahlte Einkommensteuervorauszahlungen und anrechenbare Steuerabzüge werden dabei berücksichtigt. Reichen diese Beträge nicht aus, bleibt eine Nachzahlung.

12.348 Euro Grundfreibetrag sind keine Bruttorentengrenze

Für 2026 beträgt der Grundfreibetrag 12.348 Euro. Bei zusammen veranlagten Ehepaaren und eingetragenen Lebenspartnerschaften bleiben nach dem regulären Splittingtarif insgesamt 24.696 Euro des gemeinsamen zu versteuernden Einkommens steuerfrei. Die Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen erläutert die Berechnung nach Grund- und Splittingtarif.

Diese Beträge dürfen weder mit der Bruttorente noch mit der Auszahlung auf dem Konto gleichgesetzt werden. Das zu versteuernde Einkommen entsteht erst nach mehreren Rechenschritten, bei denen unter anderem der steuerfreie Rentenbetrag und abzugsfähige Ausgaben berücksichtigt werden. Deshalb kann auch eine Bruttorente oberhalb des Grundfreibetrags ohne Einkommensteuer bleiben.

Umgekehrt schützt eine niedrige eigene Rente nicht automatisch vor Steuern, wenn weitere Einkünfte hinzukommen. Einen ergänzenden Überblick bietet unsere Steuertabelle zu Freibeträgen für Rentner im Jahr 2026.

Die Rentenerhöhung ab Juli muss in die Jahresrechnung

Zum 1. Juli 2026 wurden die gesetzlichen Renten um 4,24 Prozent angehoben. Aus einer monatlichen Bruttorente von 1.500 Euro wurden damit rechnerisch 1.563,60 Euro. Die Höhe der Anpassung bestätigt die Deutsche Rentenversicherung in ihren Informationen zur Rentenanpassung 2026.

Wer das ganze Jahr Rente bezieht, muss für eine einfache Hochrechnung sechs Monate mit dem alten und sechs Monate mit dem neuen Bruttobetrag ansetzen. Im genannten Rechenbeispiel ergibt das 18.381,60 Euro Jahresbruttorente. Gegenüber zwölf Monaten mit unverändert 1.500 Euro sind das 381,60 Euro zusätzlich.

Bei bereits festgeschriebenem Rentenfreibetrag erhöht eine reguläre Rentenanpassung den steuerpflichtigen Rentenbetrag grundsätzlich vollständig. Der Freibetrag wächst bei diesen Anpassungen nicht mit, wie Paragraf 22 Einkommensteuergesetz festlegt. Höhere abziehbare Versicherungsbeiträge können den steuerlichen Effekt allerdings teilweise ausgleichen.

84 Prozent Besteuerungsanteil bedeuten nicht 84 Prozent Steuer

Wer 2026 erstmals eine gesetzliche Rente bezieht, fällt grundsätzlich unter einen Besteuerungsanteil von 84 Prozent. Damit gehen 84 Prozent der betreffenden Bruttorente in die steuerliche Berechnung ein; dieser Wert ist kein persönlicher Steuersatz. Auf diese Unterscheidung kommt es an, wenn Schlagzeilen über die Besteuerung neuer Renten im Jahr 2026 verunsichern.

Der steuerfreie Anteil beträgt bei diesem Rentenjahrgang grundsätzlich 16 Prozent. Der dauerhaft geltende Eurobetrag wird regelmäßig anhand der Jahresrente im Jahr nach dem Rentenbeginn ermittelt. Bei früher begonnenen Renten wird nicht einfach auf 84 Prozent umgestellt; bei Folgerenten, etwa nach einer Erwerbsminderungsrente, können besondere Berechnungsregeln greifen.

Diese Verwechslungen können teuer werden Häufiger Irrtum Was tatsächlich gilt Was jetzt hilft Die Auszahlung ist bereits versteuert. Die gesetzliche Rentenversicherung führt keine Einkommensteuer ab. Die voraussichtliche Jahressteuer gesondert berechnen. Der Grundfreibetrag gilt für die Bruttorente. Er bezieht sich auf das zu versteuernde Einkommen. Freibeträge und abziehbare Kosten einbeziehen. Der steuerfreie Rentenbetrag steigt jedes Jahr mit. Reguläre Rentenanpassungen erhöhen ihn nicht. Den festgesetzten Eurobetrag verwenden. Ohne Steuerzahlung ist keine Erklärung nötig. Eine Erklärungspflicht kann trotzdem bestehen. Die Abgabepflicht gesondert prüfen. Eine Rücklage verhindert die Nachzahlung. Sie finanziert eine mögliche Nachzahlung. Zusätzlich die Vorauszahlungen prüfen lassen. Eine Steuererklärung kann auch ohne Steuerzahlung vorgeschrieben sein

Die Pflicht zur Abgabe und die tatsächliche Steuerbelastung sind zwei unterschiedliche Fragen. Bei in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtigen Personen ohne lohnversteuerte Einkünfte knüpft die Erklärungspflicht grundsätzlich an den Gesamtbetrag der Einkünfte an. Übersteigt dieser 2026 bei Alleinstehenden 12.348 Euro beziehungsweise bei zusammen veranlagten Paaren 24.696 Euro, ist nach Paragraf 56 Einkommensteuer-Durchführungsverordnung regelmäßig eine Erklärung abzugeben.

Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge werden als Sonderausgaben erst in einem späteren Rechenschritt abgezogen. So kann beispielsweise ein Gesamtbetrag der Einkünfte von 13.000 Euro eine Erklärungspflicht auslösen, obwohl nach weiteren Abzügen keine Einkommensteuer anfällt. Wer zusätzlich lohnversteuerten Arbeitslohn oder entsprechende Versorgungsbezüge erhält, muss die dafür geltenden Abgabevorschriften prüfen.

Fordert das Finanzamt eine Steuererklärung an, entsteht daraus ebenfalls eine Abgabepflicht. Auch jahrelanges Schweigen der Behörde ist keine dauerhafte Zusage, dass künftig keine Erklärung erforderlich wäre. Diese zusätzliche Abgabepflicht ist in Paragraf 149 Abgabenordnung geregelt.

Das erste Rentenjahr verdient besondere Aufmerksamkeit

Wer im Laufe des Jahres 2026 aus dem Beruf ausscheidet, muss Arbeitslohn und Rentenbezug innerhalb desselben Kalenderjahres betrachten. Die bereits einbehaltene Lohnsteuer ist eine Vorausbelastung auf die Jahressteuer und deckt die spätere Gesamtberechnung nicht zwangsläufig ab. Aus einer niedrigen Monatsrente ab dem Ruhestandsbeginn lässt sich deshalb noch keine verlässliche Aussage über die Steuer für 2026 ableiten.

Für eine Hochrechnung werden die Lohnsteuerbescheinigung beziehungsweise die bisherigen Abrechnungen und die tatsächlich zu erwartenden Rentenzahlungen benötigt. Eine erst im Herbst beginnende Rente darf dabei nicht mit zwölf Monatszahlungen angesetzt werden. Ebenso wenig sollte der bereits im Frühjahr verdiente Arbeitslohn aus der Rechnung verschwinden.

Zusätzliche Einkünfte müssen richtig eingeordnet werden

Eine Betriebsrente, eine private Rentenversicherung oder eine Hinterbliebenenrente kann die Steuerberechnung verändern.

Dabei gelten je nach Leistung unterschiedliche Vorschriften; der Besteuerungsanteil einer gesetzlichen Rente lässt sich nicht pauschal auf andere Altersbezüge übertragen. Die Finanzverwaltung unterscheidet deshalb zwischen den verschiedenen Formen der Altersversorgung.

Auch bei Kapitalerträgen ist eine pauschale Addition zum übrigen Einkommen häufig falsch. Hat eine inländische Bank die Kapitalertragsteuer mit abgeltender Wirkung einbehalten, werden diese Erträge grundsätzlich nicht noch einmal nach dem normalen Einkommensteuertarif besteuert. Die Regeln zur Abgeltungsteuer sehen allerdings Ausnahmen vor, die im Einzelfall geprüft werden müssen.

Nebenjob 2026: Die Aktivrente gilt nicht für jeden Verdienst

Seit 2026 kann die Aktivrente begünstigten Arbeitslohn bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei stellen. Voraussetzung ist unter anderem, dass die gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht wurde und eine entsprechend begünstigte Beschäftigung vorliegt; die Vergünstigung beginnt frühestens im Folgemonat nach Erreichen dieser Altersgrenze. Die gesetzliche Grundlage steht in Paragraf 3 Nummer 21 Einkommensteuergesetz.

Selbstständige Einkünfte und Minijobs fallen nicht unter diese Begünstigung. Bei einem pauschal versteuerten Minijob wird der Verdienst allerdings grundsätzlich ohnehin nicht in die persönliche Einkommensteuerveranlagung einbezogen. Für individuell versteuerte Minijobs ist die Behandlung anders, wie die Informationen zur Besteuerung von Minijobs erläutern.

Versicherungsbeiträge und Rentenkosten vollständig berücksichtigen

Selbst getragene Beiträge zur Basis-Krankenversicherung und zur Pflegepflichtversicherung können als Sonderausgaben abziehbar sein. Zuschüsse und Erstattungen müssen dabei berücksichtigt werden, damit keine zu hohen Beträge angesetzt werden. Die Grundregeln erklärt die Finanzverwaltung zu den Vorsorgeaufwendungen.

Für Renteneinkünfte berücksichtigt das Finanzamt grundsätzlich einen Werbungskosten-Pauschbetrag von 102 Euro jährlich. Wer höhere unmittelbar mit der Rente zusammenhängende Kosten nachweisen kann, sollte diese geltend machen. Eine Übersicht über mögliche Ausgaben enthält unser Beitrag zu 15 Posten, die Rentner 2026 von der Steuer absetzen können.

Krankheitskosten bringen nicht automatisch eine Steuerersparnis

Selbst bezahlte medizinisch notwendige Behandlungen, Zahnersatz oder andere anerkannte Krankheitskosten können als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt werden. Erstattungen durch Versicherungen sind vorher abzuziehen. Bei allgemeinen außergewöhnlichen Belastungen wirkt sich regelmäßig nur der Teil aus, der die persönliche zumutbare Belastung übersteigt.

Wie hoch dieser Eigenanteil ausfällt, hängt unter anderem von Einkommen und Familienverhältnissen ab. Er ist nicht mit der Belastungsgrenze für Zuzahlungen in der gesetzlichen Krankenversicherung gleichzusetzen. Diese Unterscheidung erläutert die Finanzverwaltung zu außergewöhnlichen Belastungen.

Handwerker und Haushaltshilfe können die Steuer direkt senken

Für begünstigte Handwerkerleistungen im eigenen Haushalt können 20 Prozent der Arbeitskosten, höchstens 1.200 Euro jährlich, direkt von der Einkommensteuer abgezogen werden. Bei begünstigten haushaltsnahen Dienstleistungen beträgt die Ermäßigung ebenfalls 20 Prozent, höchstens 4.000 Euro im Jahr. Die Finanzverwaltung erläutert Voraussetzungen und Höchstbeträge.

Für diese Leistungen müssen eine Rechnung vorliegen und die Zahlungen auf das Konto des Leistungserbringers erfolgen. Materialkosten gehören bei Handwerkerleistungen nicht zu den begünstigten Aufwendungen. Wer keine Einkommensteuer schuldet, erhält aus dieser Ermäßigung allein allerdings keine Auszahlung.

Vorauszahlungen anpassen, bevor die Rechnung kommt

Wer für 2026 mit einer höheren Einkommensteuer rechnet, sollte bestehende Vorauszahlungen mit der neuen Hochrechnung vergleichen. Bei einer erkennbaren Abweichung kann beim Finanzamt eine Anpassung beantragt werden; bei sinkenden Einkünften kommt auch eine Herabsetzung infrage. Die Finanzverwaltung erläutert dieses Verfahren zur Anpassung von Vorauszahlungen.

Reguläre Vorauszahlungstermine sind der 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember. Vorauszahlungen werden grundsätzlich erst festgesetzt, wenn sie mindestens 400 Euro im Kalenderjahr und mindestens 100 Euro je Vorauszahlungstermin betragen. Diese Grenzen und Termine ergeben sich aus Paragraf 37 Einkommensteuergesetz.

Besonders belastend kann es werden, wenn 2027 die Nachzahlung für 2026 und zugleich Vorauszahlungen für das laufende Jahr fällig werden. Das sind Zahlungen für unterschiedliche Steuerjahre, die den Haushalt dennoch gleichzeitig treffen können. Mehr dazu erklärt unser Beitrag über zusätzliche Einkünfte und Steuervorauszahlungen bei Rentnern.

Eine belastbare Hochrechnung ersetzt pauschale Sparquoten

Eine allgemeine Empfehlung, einen festen Prozentsatz jeder Rente für Steuern zurückzulegen, wird den unterschiedlichen Lebenslagen kaum gerecht.

Besser ist eine Berechnung mit den erwarteten Jahreseinkünften, dem persönlichen Rentenfreibetrag und den voraussichtlich abziehbaren Ausgaben. Von der errechneten Jahressteuer werden anschließend anrechenbare Steuerabzüge und die für 2026 zu berücksichtigenden Vorauszahlungen abgezogen.

Der verbleibende Betrag zeigt, welche Zahlung noch vorbereitet werden muss. Wer die Lücke erst im September feststellt, sollte die fehlende Summe auf die noch verfügbaren Monate verteilen.

Eine aktuelle Steuersoftware oder eine steuerliche Beratung kann helfen, wenn mehrere Einkunftsarten zusammenkommen.

Elektronische Rentendaten ersetzen die Erklärung nicht

Die Rentenzahlstellen übermitteln steuerlich relevante Daten elektronisch an die Finanzverwaltung. Eine bestehende Pflicht zur Steuererklärung entfällt dadurch nicht, wie die Informationen zur Rentenbezugsmitteilung klarstellen. Auch persönliche Ausgaben sind damit nicht automatisch vollständig erfasst.

Zum Abgleich können Rentner bei der Deutschen Rentenversicherung die kostenlose „Information über die Meldung an die Finanzverwaltung“ anfordern. Sie enthält die übermittelten Rentendaten und erleichtert die Prüfung der Berechnung. Eine zusätzliche Papierbescheinigung ist für die Datenübermittlung an das Finanzamt jedoch nicht erforderlich, wie die Rentenversicherung in ihrer Mitteilung zur Steuererklärung erläutert.

Für die Erklärung 2026 gilt grundsätzlich der 2. August 2027

Wer zur Abgabe verpflichtet ist und die Erklärung ohne steuerliche Vertretung erstellt, muss die Einkommensteuererklärung für 2026 nach derzeitiger Rechtslage grundsätzlich bis zum 2. August 2027 abgeben. Die reguläre Siebenmonatsfrist endet am 31. Juli, der 2027 auf einen Samstag fällt. Aus Paragraf 149 in Verbindung mit Paragraf 108 Abgabenordnung ergibt sich deshalb der folgende Montag.

Bei zulässiger steuerlicher Vertretung gelten grundsätzlich längere Fristen; eine individuelle Aufforderung des Finanzamts ist zu beachten. Verspätungen können zusätzliche Kosten verursachen. Nach Eingang des Steuerbescheids sollten außerdem Rentenfreibetrag, Abzüge und angerechnete Zahlungen geprüft werden; die reguläre Einspruchsfrist beträgt nach Paragraf 355 Abgabenordnung einen Monat nach Bekanntgabe.

Kurzes Beispiel aus der Praxis: Aus 272 Euro werden 72 Euro

Die alleinstehende Frau Berger erhält von Januar bis Juni 2026 monatlich 1.700 Euro Bruttorente und ab Juli rechnerisch 1.772,08 Euro. Ihre Jahresbruttorente beträgt damit 20.832,48 Euro. Für das Beispiel werden ein bereits festgesetzter Rentenfreibetrag von 4.000 Euro und abziehbare eigene Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge von 2.600 Euro angenommen. Weitere Einkünfte hat sie nicht.

Nach zusätzlich 102 Euro Werbungskosten-Pauschbetrag und 36 Euro Sonderausgaben-Pauschbetrag verbleiben rechnerisch 14.094,48 Euro zu versteuerndes Einkommen. Daraus ergeben sich nach dem Einkommensteuertarif 2026 zunächst 272 Euro tarifliche Einkommensteuer.

Hat sie außerdem 1.000 Euro begünstigte Handwerkerarbeitskosten bezahlt und alle Voraussetzungen erfüllt, sinkt die Einkommensteuer um 200 Euro auf 72 Euro. Ohne Vorauszahlungen bleibt dieser Betrag zu zahlen; durch die berücksichtigte Rechnung und eine rechtzeitige Rücklage wird daraus aber keine überraschende Belastung.

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KESK: Frauen müssen gestaltende Subjekte des Friedens sein

Der linke Gewerkschaftsbund KESK hat die Abschlusserklärung seiner dritten Frauenkonferenz veröffentlicht. Darin formulieren die Teilnehmerinnen einen umfassenden Kampfauftrag gegen patriarchale Gewalt, Ausbeutung und gesellschaftliche Ungleichheit und fordern eine aktive Rolle von Frauen bei der Gestaltung von Friedensprozessen.

Die Konferenz fand vom 4. bis 6. September unter dem Motto „Unser Erbe ist Widerstand, unser Wort ist Kampf“ statt. In der am Donnerstag vorgelegten Abschlusserklärung heißt es, die Kämpfe gegen die Beherrschung der Arbeit, Körper, Identität, Natur und Kultur von Frauen sowie gegen Angriffe auf ihr Organisations- und Lebensrecht könnten nicht voneinander getrennt werden.

Sorgearbeit als öffentliche Aufgabe

Einen Schwerpunkt setzt KESK auf die ungleiche Verteilung von Sorgearbeit. Kinderbetreuung sowie die Versorgung älterer, kranker und behinderter Menschen dürften nicht länger als private Verantwortung von Frauen und Familien behandelt werden. Gefordert werden kostenlose, qualifizierte, flächendeckende und zugängliche öffentliche Angebote, die auch in der jeweiligen Muttersprache zur Verfügung stehen. Für Beschäftigte im Schicht- und Nachtdienst müssten rund um die Uhr geöffnete Kindertagesstätten und Betreuungsmöglichkeiten geschaffen werden. Zugleich kündigt KESK an, sich weiterhin gegen flexible und Teilzeitmodelle zu stellen, die Frauen auf ihre Rolle als Sorgeleistende festlegten, und stattdessen für abgesicherte Beschäftigungsverhältnisse einzutreten.

Mehr Entscheidungsmacht in den Gewerkschaften

Auch die Stellung von Frauen innerhalb der Gewerkschaften soll gestärkt werden. Frauenräte und Frauenkommissionen müssten so ausgebaut werden, dass Frauen an ihren Arbeitsplätzen und in den Gewerkschaften tatsächlich an Entscheidungen beteiligt seien. „Dabei muss berücksichtigt werden, dass Sorgearbeit und daraus resultierende Zeitarmut die gewerkschaftliche Beteiligung von Frauen erschweren.“ KESK und die angeschlossenen Einzelgewerkschaften werden deshalb aufgefordert, ihre Sitzungen und Veranstaltungen so zu planen, dass Frauen stärker daran teilnehmen können.

Die Konferenz verbindet diesen Anspruch mit dem Kampf gegen die Kommerzialisierung von Arbeit, gesellschaftlichem Leben und Natur. „KESK wird sich den auf Profit ausgerichteten Zerstörungspolitiken entgegenstellen. Dazu gehört auch das Eintreten für eine gleiche, kostenlose, säkulare, demokratische, wissenschaftliche, muttersprachliche und geschlechtergerechte Bildung für alle.“

Gegen Gewalt und Straflosigkeit

Gewalt gegen Frauen bezeichnet die Abschlusserklärung als strukturelles Problem patriarchaler Geschlechterverhältnisse. Gefordert werden die Rückkehr zur Istanbul-Konvention und ihre vollständige Umsetzung, eine konsequente Anwendung des türkischen Gewaltschutzgesetzes Nr. 6284 sowie die Ratifizierung und Umsetzung der ILO-Konvention 190 gegen Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt. KESK werde seinen Kampf gegen Straflosigkeit bei Gewalt und Missbrauch sowie gegen verpflichtende Schlichtungsverfahren fortsetzen. Zugleich fordert der Gewerkschaftsbund einen gesicherten Zugang von Frauen zur Justiz in ihrer Muttersprache sowie funktionierende rechtliche und psychosoziale Unterstützungsangebote.

Auch über ihren Körper und ihre reproduktiven Entscheidungen müssten Frauen selbst bestimmen können. Schwangerschaftsabbrüche, HPV-Impfungen, Verhütungsmittel sowie Angebote der sexuellen und reproduktiven Gesundheit müssten als kostenlose öffentliche Leistungen zugänglich sein. KESK wendet sich dabei gegen politische Vorgaben, die Frauen in die Rollenbilder der „anständigen Frau“ und der „anständigen Familie“ drängen.

Frieden ist nicht nur das Schweigen der Waffen

Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Auseinandersetzung mit Krieg, Nationalismus und Frieden. Die während der Konferenz durchgeführten Workshops hätten erneut gezeigt, dass Frieden nicht auf ein Ende bewaffneter Auseinandersetzungen reduziert werden könne. „Dauerhafter Frieden erfordert die Veränderung von Ungleichheits- und Herrschaftsverhältnissen, demokratische Teilhabe, gesellschaftliche Gleichheit, Wahrheit und Gerechtigkeit“, heißt es in der Abschlusserklärung. Deshalb müsse weiter daran gearbeitet werden, Frauen „mit ihrem Wort und ihren Entscheidungen als gestaltende Subjekte“ an der Institutionalisierung und gesellschaftlichen Verankerung des Friedens zu beteiligen.

Die Konferenz zieht damit eine Verbindung zwischen den unterschiedlichen Feldern des Frauenkampfes. Der Einsatz gegen Ungleichheit, Gewalt und Herrschaft müsse von den Arbeitsplätzen und Gewerkschaften über Kommunen, Kunst und Kultur sowie Ökologie- und Katastrophenpolitik bis hin zu Friedensprozessen reichen. Ziel sei eine gesellschaftliche Perspektive, die Gleichheit, Freiheit und den organisierten Kampf von Frauen in sämtlichen Lebensbereichen ins Zentrum stellt.

https://deutsch.anf-news.com/frauen/-52613

 

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Falsch, USA Today, die Behauptung vom „heißesten Sommer aller Zeiten“ lässt den wichtigsten Temperaturrekord außer Acht

Anthony Watts

Hier geht es zwar um die USA, aber hierzulande dürfte es doch ganz genauso sein. A. d. Übers.

In einem kürzlich erschienenen Artikel in „USA Today“ mit dem Titel [übersetzt] „Der heißeste Sommer aller Zeiten? Die USA brechen einen langjährigen Rekord“ behauptet der Autor, dass die Vereinigten Staaten auf Grundlage der neuesten Temperaturanalyse der National Oceanic and Atmospheric Administration (NOAA) gerade ihren heißesten Sommer aller Zeiten erlebt hätten. Diese Behauptung ist irreführend und basiert auf einer unvollständigen Ursachenanalyse. Die besten verfügbaren Erkenntnisse deuten darauf hin, dass ein Großteil des gemeldeten „Rekords“ auf angepassten Temperaturdatensätzen und Wetterstationen beruht, die zunehmend von der städtischen Bebauung beeinflusst werden, während das qualitativ hochwertigste Klimanetzwerk des Landes ein ganz anderes Bild vermittelt.

„USA Today“ gab die Meldung der NOAA korrekt wieder, wonach die Durchschnittstemperatur von Juni bis August 2026 die höchste in der 132-jährigen Aufzeichnungsgeschichte der kontinentalen Vereinigten Staaten war und die Werte von 1936 und 2021 um gerade einmal 0,2 °C übertraf.

Das klingt zwar recht einfach, ist es aber leider nicht.

Das erste Problem ist die Terminologie. „USA Today“ bezeichnet diesen Sommer wiederholt als den „heißesten Sommer aller Zeiten“. Die NOAA selbst tut dies nicht. Die NOAA beschreibt das Jahr 2026 auf der Grundlage der Durchschnittstemperaturen durchweg als den „wärmsten Sommer seit Beginn der Aufzeichnungen“. Das Wort „heißester“ taucht in der Mitteilung der NOAA nie auf. Diese Unterscheidung ist wichtig, da „wärmster Durchschnitt“ und „heißester“ nicht dasselbe sind.

Der Meteorologe Chris Martz hat die Daten der NOAA sorgfältig ausgewertet und festgestellt, dass der gemeldete Rekord vor allem auf überdurchschnittlich hohe nächtliche Ttiefsttemperaturen zurückzuführen war und nicht auf Rekord-Tageshöchsttemperaturen. Betrachtet man die durchschnittlichen Tageshöchsttemperaturen, so liegt das Jahr 2026 hinter mehreren früheren Sommern zurück, darunter auch dem legendären „Dust Bowl“-Sommer des Jahres 1936.

Diese Tatsache ist keineswegs trivial. Die meisten Amerikaner erleben die Sommerhitze in erster Linie tagsüber und nicht als Durchschnitt aus Tageshöchst- und Nachttiefsttemperaturen. Martz weist zudem auf einen Aspekt hin, der in der Medienberichterstattung fast gänzlich fehlt. Obwohl der nationale Durchschnitt knapp einen Rekordwert erreichte, erlebten tatsächlich nur sehr wenige Teile des Landes ihren heißesten Sommer aller Zeiten.

Anhand der Daten der NOAA stellte er fest, dass nur sieben von 344 Klimaregionen – kaum zwei Prozent – im Jahr 2026 ihren wärmsten Sommer seit Beginn der Aufzeichnungen verzeichneten. Diese Regionen konzentrierten sich fast ausschließlich auf den südwestlichen Wüstenraum (siehe Abbildung 1 unten). Im Gegensatz dazu stellten im berüchtigten Sommer 1936 einundfünfzig Klimaregionen Sommerrekorde aller Zeiten auf.

Abbildung 1. Karte der Temperatur-Perzentile in den USA für Juni–August 2026. Quelle: NOAA NCEI.

Das zeichnet ein ganz anderes Bild als die Schlagzeilen, die suggerieren, das ganze Land habe eine beispiellose Hitzewelle erlebt – was nicht der Fall war.

Dann gibt es noch ein weitaus größeres Problem, das weitaus mehr Aufmerksamkeit verdient.

Die langfristigen Temperaturaufzeichnungen der NOAA basieren nicht ausschließlich auf Rohdaten aus Beobachtungen. Sie stützen sich auf einen „homogenisierten“ Datensatz, in dem die Messwerte der Stationen angepasst werden, um Veränderungen bei den Beobachtungszeitpunkten, der Messtechnik, Standortverlagerungen und anderen Faktoren zu berücksichtigen. Die NOAA räumt offen ein, dass sie diese angepassten Datensätze für ihre nationalen Ranglisten verwendet.

Ob diese Anpassungen die Realität perfekt erfassen, ist eine berechtigte wissenschaftliche Frage; Martz argumentiert, dass dies möglicherweise nicht der Fall ist.

Er weist darauf hin, dass einige Anpassungen größer sind als die winzige Differenz von 0,2 °C, die das Jahr 2026 vom Jahr 1936 trennt, was berechtigte Zweifel daran aufkommen lässt, ob der neue Rekord so sicher ist, wie die Schlagzeilen vermuten lassen. Er geht auch auf Bedenken ein, dass der Algorithmus der NOAA zur paarweisen Homogenisierung allmähliche städtische Wärmeinseleffekte möglicherweise nicht ausreichend beseitigt und die Erwärmung in städtischen Gebieten unbeabsichtigt mit den Messwerten benachbarter ländlicher Stationen vermischt. Unabhängig davon, ob man letztendlich jedem Aspekt dieser Kritik zustimmt – es handelt sich um schwerwiegende methodische Probleme, die einer Diskussion bedürfen –, doch die „USA Today“ eröffnet diese Diskussion zu keinem Zeitpunkt.

Es gibt einen weiteren Datensatz, der Beachtung verdient.

Das United States Climate Reference Network (USCRN) gilt weithin als Amerikas „Goldstandard“ unter den Netzwerken zur Erfassung der Temperatur. Im Gegensatz zu vielen älteren Stationen des Cooperative Observer-Netzwerks wurden die USCRN-Standorte speziell so konzipiert, dass eine Verfälschung durch expandierende Städte, Parkplätze, Gebäude und andere künstliche Wärmequellen vermieden wird.

Die nachstehende Grafik aus Abbildung 2 des USCRN erzählt eine interessante Geschichte:

Abbildung 2: Durchschnittliche Temperaturabweichung des USCRN für die Vereinigten Staaten von Januar 2005 bis heute.

Die Daten des USCRN-Netzwerks zeigen einen außergewöhnlich warmen Monat im März 2026, in dem die landesweite Temperaturabweichung fast 4,3°C über dem Durchschnitt lag. Die Monate Juni, Juli und August fallen jedoch bei weitem nicht so dramatisch auf. Stattdessen liegen sie innerhalb des normalen Schwankungsbereichs, der in den rund zwanzigjährigen Aufzeichnungen des USCRN zu beobachten ist.

Wenn Amerika tatsächlich einen beispiellos heißen Sommer verzeichnet hätte – gemessen durch sein erstklassiges Klimabeobachtungsnetzwerk –, könnte man erwarten, dass die USCRN-Daten ein ebenso außergewöhnliches Signal zeigen würden. Das ist jedoch nicht der Fall, und diese Diskrepanz verdient es, untersucht statt einfach abgetan zu werden.

Eine plausible Erklärung ist der städtische Wärmeinseleffekt (UHI).

Viele der älteren Messstationen der NOAA befinden sich an Flughäfen oder an Standorten, an denen seit Jahrzehnten eine zunehmende Bebauung der Umgebung stattfindet. Asphalt, Beton, Gebäude, Flugverkehr, Abluft von Klimaanlagen und die zunehmende Urbanisierung tragen allesamt zu erhöhten Nachttemperaturen bei. Genau diese Temperaturen waren ausschlaggebend für einen Großteil der von der NOAA gemeldeten nationalen Rekordwerte. Ein perfektes Beispiel für eine solche Situation ist die Wetterstation in Reno in Nevada, wo eine Untersuchung erhebliche Wärmeverzerrungen bei den offiziellen Temperaturmessungen aufdeckte. Ein ähnliches Problem wurde von Dr. Roy Spencer bei den in Phoenix aufgezeichneten und gemeldeten Temperaturen festgestellt.

Diese Möglichkeit gewinnt angesichts umfangreicher Messstationserhebungen, die weit verbreitete Standortprobleme im gesamten US-amerikanischen historischen Klimatologie-Netzwerk dokumentieren, noch mehr an Bedeutung. Die Frage ist nicht, ob es in den Städten wärmer ist. Darüber sind sich alle einig.

Hinzu kommt das Problem der „Geisterstationen“, bei denen die NOAA Temperaturdaten von Stationen meldet, die gar nicht mehr existieren. Die NOAA errechnet für eine große Anzahl stillgelegter Stationen einfach Temperaturwerte auf der Grundlage von Durchschnittswerten der umliegenden Stationen, um die Kontinuität der Aufzeichnungen zu gewährleisten – doch erfundene oder angenommene Temperaturen sind keine tatsächlichen Daten.

Die Frage ist, ob künstliche Wärmeinsel-Verzerrungen vollständig beseitigt und vermeintliche „Daten“ von Geisterstationen unberücksichtigt gelassen werden, bevor nationale Schlussfolgerungen zum Klima verkündet werden. Vernünftige Wissenschaftler können diese Frage diskutieren, Journalisten sollten sie zumindest anerkennen – tun dies aber nicht.

Stattdessen präsentierte „USA Today“ die angepasste Temperaturrangliste der NOAA als feststehende Tatsache und ignorierte dabei sowohl die methodischen Vorbehalte als auch die Existenz hochwertigerer Beobachtungsdaten, die keine Rekordwärme zeigen. Das Ergebnis ist eine weitere Schlagzeile, die maximale Aufmerksamkeit erregt, dabei jedoch die wissenschaftliche Komplexität herunterspielt und die Genauigkeit beeinträchtigt.

Guter Klimajournalismus sollte das Gegenteil tun. Er sollte Unsicherheiten erläutern, zwischen bereinigten Datensätzen und unverfälschten Beobachtungen unterscheiden und anerkennen, dass ein auf wenigen Zehntelgrad basierender Rekord einer sorgfältigen Überprüfung bedarf anstatt unhinterfragt wiederholt zu werden.

Die Leser verdienen mehr als Schlagzeilen wie „der heißeste Tag aller Zeiten“. Sie verdienen die ganze komplexe Geschichte, einschließlich aller „Wenns“, „Unds“, „Aber“ und „Wir wissen es einfach nicht oder können uns nicht sicher sein“.

Link: https://climaterealism.com/2026/09/wrong-usa-today-hottest-summer-ever-claim-ignores-the-most-important-temperature-record/

Übersetzt von Christian Freuer für das EIKE

 

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Der Hass der Hässlichen: Sydney Sweeney wieder mal im Visier der linken Kulturmarxisten

Die 29-jährige US-Schauspielerin Sydney Sweeney hat mit einer Werbekampagne für den Sportwettenanbieter Novig – an dem sie wohlgemerkt selbst beteiligt ist! – nicht nur für internationale Aufmerksamkeit gesorgt, sondern einmal mehr die abgrundtiefe Verlogenheit des linken Feminismus entlarvt: In den zugehörigen Werbevideos zeigt Sweeney sich nackt oder halbnackt mit verschiedenen Sportgeräten. Dies löste umgehend empörte […]

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Pflegegrad zu spät beantragt: Mehr als 2.000 Euro Pflegegeld können verloren gehen

Wer den Pflegegrad-Antrag zu spät stellt, kann schnell vierstellige Beträge verlieren. Entscheidend ist der Antragsmonat: Stellen Sie den Antrag noch in dem Monat, in dem die Pflegebedürftigkeit eintritt, können Leistungen ab Eintritt der Pflegebedürftigkeit zustehen.

Beantragen Sie die Leistungen erst in einem späteren Monat, beginnen sie grundsätzlich erst mit dem Anfang dieses Antragsmonats. Frühere Monate können damit finanziell verloren sein.

Das zeigt ein Rechenbeispiel: Benjamin, 34 Jahre, aus Hessisch-Oldendorf im Weserbergland braucht seit Monaten regelmäßig Hilfe im Alltag. Er erfüllt bereits die Voraussetzungen für Pflegegrad 2, stellt den Antrag aber erst sechs Monate später.

Bei 347 Euro Pflegegeld monatlich können ihm dadurch rechnerisch mehr als 2.000 Euro entgehen – abhängig davon, wann genau die Pflegebedürftigkeit eingetreten ist und in welchem Monat er den Antrag stellt.

Neue Zahlen des Medizinischen Dienstes Bund zeigen: 49,8 Prozent erhalten bereits bei ihrer ersten Begutachtung Pflegegrad 2 oder höher. Daraus lässt sich allerdings nicht direkt ableiten, dass all diese Menschen ihren Antrag verspätet gestellt haben. Die Statistik zeigt nicht, wie lange die Einschränkungen vorher bestanden.

Fast jeder Zweite erhält Pflegegrad 2 oder höher

Der Medizinische Dienst Bund wertete für seinen Report die Pflegebegutachtungen des Jahres 2025 aus. Mehr als drei Millionen Begutachtungen flossen in die Statistik ein.

Ergebnis der Erstbegutachtung Anteil Kein Pflegegrad 21,3 Prozent Pflegegrad 1 29,0 Prozent Pflegegrad 2 34,5 Prozent Pflegegrad 3 11,7 Prozent Pflegegrad 4 2,7 Prozent Pflegegrad 5 0,9 Prozent

Zusammen entfallen 49,8 Prozent der Erstbegutachtungen auf Pflegegrad 2 bis 5. Bei fast jedem Zweiten besteht zum Zeitpunkt der ersten Begutachtung also mindestens eine erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder Fähigkeiten.

Die Zahlen sagen jedoch nicht, wann diese Beeinträchtigungen begonnen haben oder ob ein früherer Antrag möglich gewesen wäre.

Der Antragsmonat kann über viel Geld entscheiden

§ 33 SGB XI macht den Antrag zur Voraussetzung für Leistungen der Pflegeversicherung. Pflegebedürftigkeit allein löst noch keine Zahlung aus.

Das Pflegegeld beträgt 2026 bei Pflegegrad 2 monatlich 347 Euro, bei Pflegegrad 3 599 Euro, bei Pflegegrad 4 800 Euro und bei Pflegegrad 5 990 Euro. Wer die Voraussetzungen bereits erfüllt und den Antrag erst mehrere Monate später stellt, kann deshalb erhebliche Ansprüche verlieren.

Sie sollten daher nicht darauf warten, dass sich der Gesundheitszustand weiter verschlechtert oder Pflegegrad 2 vermeintlich „sicher“ ist.

Sie müssen nicht auf Pflegegrad 2 warten

Ein Pflegegrad-Antrag lohnt sich nicht erst, wenn jemand ständig Hilfe beim Waschen, Anziehen oder Essen braucht. Auch geringere Einschränkungen können bereits Pflegegrad 1 rechtfertigen.

Entscheidend ist nicht die Diagnose, sondern wie selbstständig ein Mensch seinen Alltag noch bewältigt. Die Begutachtung berücksichtigt unter anderem Mobilität, geistige und kommunikative Fähigkeiten, Selbstversorgung, den Umgang mit Krankheiten und Therapien sowie die Gestaltung des Alltags.

Auch Pflegegrad 1 bringt Leistungen

Pflegegrad 1 eröffnet bereits konkrete Ansprüche. Bei häuslicher Pflege stehen bis zu 131 Euro Entlastungsbetrag pro Monat zur Verfügung. Hinzu kommen unter anderem Pflegeberatung, Pflegekurse, Pflegehilfsmittel sowie unter Voraussetzungen Zuschüsse zur Verbesserung des Wohnumfelds.

Antrag nicht wegen fehlender Unterlagen verschieben

Arztberichte und weitere Unterlagen können für die Begutachtung wichtig sein. Sie müssen aber nicht vollständig vorliegen, bevor Sie sich an die Pflegekasse wenden.

Nach dem Antrag veranlasst die Pflegekasse die Begutachtung. Dort wird geprüft, wie stark die Selbstständigkeit eingeschränkt ist und welcher Pflegegrad vorliegt.

Entscheidend ist der Alltag, nicht die Diagnose

Diabetes, Arthrose, Herzprobleme, Parkinson, Multiple Sklerose oder Demenz führen nicht automatisch zu einem bestimmten Pflegegrad. Menschen mit derselben Erkrankung können unterschiedlich stark eingeschränkt sein.

Wer zum Beispiel Hilfe beim Duschen benötigt, Medikamente nicht mehr zuverlässig selbst organisiert, kaum Treppen steigen kann oder regelmäßig Anleitung braucht, sollte diese Einschränkungen bei der Begutachtung konkret schildern.

Jeder Fünfte erhält zunächst keinen Pflegegrad

21,3 Prozent der Erstbegutachteten erreichen noch keinen Pflegegrad. Ein Antrag garantiert also keine Anerkennung.

Verschlechtert sich der Zustand später, können Betroffene erneut einen Antrag stellen. Wer bereits einen Pflegegrad hat und inzwischen deutlich mehr Hilfe benötigt, kann eine Höherstufung beantragen.

FAQ: Wann den Pflegegrad beantragen Wann sollte ich einen Pflegegrad beantragen?

Sobald gesundheitliche Einschränkungen dauerhaft dazu führen, dass Sie regelmäßig Hilfe, Anleitung oder Beaufsichtigung benötigen. Eine feste Wartefrist gibt es nicht.

Warum ist der Antragsmonat so wichtig?

Stellen Sie den Antrag erst in einem späteren Kalendermonat, beginnen die Leistungen grundsätzlich erst mit diesem Antragsmonat. Frühere Monate können verloren sein.

Wie viel kann ein später Antrag kosten?

Das hängt vom Eintritt der Pflegebedürftigkeit, dem Antragsmonat und dem Pflegegrad ab. Bei Pflegegrad 2 können mehrere verlorene Monate schnell einen vierstelligen Betrag ausmachen.

Lohnt sich Pflegegrad 1?

Ja. Unter anderem stehen der Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro monatlich, Pflegeberatung und weitere Leistungen zur Verfügung.

Quellen

Bundesgesundheitsministerium: Häusliche Pflege
Bundesgesundheitsministerium: Leistungsansprüche der Versicherten im Jahr 2026
Bundesgesundheitsministerium: Ratgeber Pflege, Stand Januar 2026
Bundesministerium der Justiz: § 33 SGB XI – Leistungsvoraussetzungen
Medizinischer Dienst Bund: Report Pflegebedürftigkeit 2026

Der Beitrag Pflegegrad zu spät beantragt: Mehr als 2.000 Euro Pflegegeld können verloren gehen erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.

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Bürgergeld: 3 Sätze wirken “Wunder” im Jobcenter

Ein Antrag wird im Gespräch abgewiesen, eine Forderung bleibt unverständlich oder der Termin beim Jobcenter setzt Betroffene unter Druck. In solchen Situationen können kurze, klare Sätze helfen, das Anliegen weiterzuverfolgen und die eigene Position verständlich zu machen.

Besonders hilfreich sind die Bitte um eine schriftliche Entscheidung, die Nachfrage nach der rechtlichen Grundlage und die Unterstützung durch einen Beistand.

„Bitte geben Sie mir diese Entscheidung schriftlich.“

Eine mündliche Ablehnung lässt Betroffene häufig mit offenen Fragen zurück. Weshalb soll der Antrag scheitern, welche Angaben wurden berücksichtigt und wie lässt sich die Entscheidung anfechten? Wer eine schriftliche Entscheidung verlangt, schafft eine bessere Grundlage für die Prüfung durch eine Beratungsstelle oder einen Rechtsanwalt.

Nach § 33 Absatz 2 SGB X kann ein Verwaltungsakt grundsätzlich auch mündlich erlassen werden. Besteht ein berechtigtes Interesse und verlangt die betroffene Person unverzüglich eine Bestätigung, muss die Behörde ihn schriftlich oder elektronisch bestätigen. Wer eine belastende Entscheidung nachvollziehen und rechtlich prüfen lassen möchte, sollte dieses Interesse ausdrücklich benennen.

Allerdings ist nicht jede Aussage eines Mitarbeiters bereits eine verbindliche Entscheidung. Eine allgemeine Auskunft wie „Das übernehmen wir normalerweise nicht“ kann lediglich eine vorläufige Einschätzung sein. Wurde noch kein Antrag gestellt, sollten Betroffene deshalb ihren konkreten Bedarf beantragen und um eine Entscheidung darüber bitten.

Schriftliche oder elektronisch bestätigte Verwaltungsakte müssen grundsätzlich begründet werden. Nach § 35 SGB X muss die Begründung erkennen lassen, welche tatsächlichen und rechtlichen Erwägungen zur Entscheidung geführt haben; gesetzliche Ausnahmen bleiben möglich. Bei einer Ermessensentscheidung muss außerdem nachvollziehbar sein, wie das Jobcenter seinen Entscheidungsspielraum genutzt hat.

„Auf welcher gesetzlichen Grundlage verlangen Sie das von mir?“

Die Frage nach der Rechtsgrundlage hilft, unklare Forderungen einzuordnen. Betroffene erfahren dadurch, welche Vorschrift das Jobcenter anwenden will und weshalb sie nach Auffassung der Behörde auf ihre Situation passt. Eine verständliche Erklärung kann Missverständnisse beseitigen und zeigen, an welchem Punkt eine Prüfung nötig ist.

Das Recht auf Beratung ergibt sich aus § 14 SGB I. Danach können Leistungsberechtigte vom zuständigen Leistungsträger Beratung über ihre sozialrechtlichen Rechte und Pflichten verlangen. Wer ein Schreiben nicht versteht, darf deshalb nachfragen, welche Handlung erwartet wird, bis wann sie erfolgen soll und welche Folgen ein Versäumnis haben kann.

Fordert das Jobcenter weitere Unterlagen an, sollte die Nachfrage möglichst konkret sein. Hilfreich ist etwa die Frage, welche noch ungeklärte Tatsache mit dem Dokument nachgewiesen werden soll und ob bereits eingereichte Unterlagen dafür ausreichen. So lässt sich das Gespräch auf den tatsächlichen Informationsbedarf lenken.

Die Nachfrage hebt bestehende Pflichten jedoch nicht auf. Nach § 60 SGB I müssen Antragstellende und Leistungsbeziehende insbesondere erhebliche Tatsachen angeben, relevante Änderungen mitteilen und verlangte Beweisurkunden im Rahmen ihrer gesetzlichen Mitwirkungspflichten vorlegen. Wer eine gesetzte Frist nicht einhalten kann, sollte die Gründe rechtzeitig mitteilen und ausdrücklich eine Verlängerung beantragen.

„Ich nehme den Termin mit einem Beistand wahr.“

Wer vor einem schwierigen Gespräch nervös ist, muss es grundsätzlich nicht allein führen. § 13 Absatz 4 SGB X erlaubt Beteiligten, zu Besprechungen und Verhandlungen einen Beistand mitzubringen. Das kann beispielsweise eine vertraute Person aus dem Freundes- oder Familienkreis sein.

Eine Begleitung kann Notizen machen, Verständnisfragen stellen und dabei helfen, das Anliegen vollständig vorzutragen. Praktische Hinweise zu organisierten Angeboten enthält der Beitrag über Begleitungen zu Jobcenter-Terminen. Vor dem Termin sollten Betroffene und Begleitperson besprechen, welche Unterstützung gewünscht ist.

Der Beistand darf sich äußern; seine Aussagen werden der begleiteten Person zugerechnet, wenn diese nicht unverzüglich widerspricht. Falsche oder missverständliche Angaben sollten deshalb sofort berichtigt werden. Für die bloße gemeinsame Teilnahme ist grundsätzlich keine schriftliche Vertretungsvollmacht erforderlich.

Eine Zurückweisung ist nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen möglich, etwa bei unzulässigen Rechtsdienstleistungen oder fehlender Fähigkeit zu einem sachgemäßen mündlichen Vortrag. Eine Zurückweisung nach § 13 Absatz 5 oder 6 SGB X muss auch der betroffenen Person schriftlich mitgeteilt werden. Die bloße Anwesenheit einer unterstützenden Person rechtfertigt keinen Ausschluss.

Welche Formulierung in welcher Situation hilft Situation Passender Satz Was sich damit erreichen lässt Eine beantragte Leistung wird mündlich abgelehnt. „Bitte geben Sie mir diese Entscheidung schriftlich.“ Die Entscheidung und ihre Gründe lassen sich genauer prüfen. Eine Forderung oder eine angeforderte Unterlage ist unverständlich. „Auf welcher gesetzlichen Grundlage verlangen Sie das von mir?“ Die Behörde soll erklären, worauf sich die Forderung im konkreten Fall stützt. Ein schwieriges Gespräch steht bevor. „Ich nehme den Termin mit einem Beistand wahr.“ Eine Begleitperson kann beim Gespräch und bei der Dokumentation unterstützen. Nachfragen ersetzen keinen fristgerechten Widerspruch

Liegt bereits ein Bescheid vor, genügt es nicht, nur um eine Erklärung zu bitten. Wer die Entscheidung anfechten möchte, sollte ausdrücklich Widerspruch einlegen und den betroffenen Bescheid eindeutig bezeichnen. Die Bitte um Erläuterung oder ein weiteres Gespräch verlängert die Widerspruchsfrist nicht.

Nach § 84 SGG beträgt die Frist bei Bekanntgabe im Inland grundsätzlich einen Monat. Fehlt eine ordnungsgemäße Rechtsbehelfsbelehrung, gilt nach § 66 SGG regelmäßig eine Jahresfrist. Ausführliche Hinweise bietet der Ratgeber zum Widerspruch gegen einen Jobcenter-Bescheid.

Auch die Form muss stimmen: Möglich sind insbesondere ein unterschriebenes Schreiben, die Erklärung zur Niederschrift bei der Behörde oder ein gesetzlich zugelassener elektronischer Weg. Eine gewöhnliche E-Mail genügt grundsätzlich nicht. Eine ausführliche Begründung kann nachgereicht werden; entscheidend ist zunächst der fristgerechte Eingang eines formwirksamen Widerspruchs.

Bei fehlendem Geld kann zusätzliche Hilfe nötig sein

Ein Widerspruch stoppt belastende Entscheidungen des Jobcenters nicht in jedem Fall. Bei den in § 39 SGB II genannten Entscheidungen, etwa der Aufhebung von Leistungen oder einer Leistungsminderung, entfällt die aufschiebende Wirkung. Betroffene können deshalb trotz Widerspruch zunächst weniger Geld erhalten.

Wenn dadurch der Lebensunterhalt oder die Mietzahlung akut gefährdet ist, kann gerichtlicher Eilrechtsschutz nach § 86b SGG erforderlich sein. Welche Unterlagen dafür hilfreich sind und welche Antragsart zur jeweiligen Situation passt, erläutert der Beitrag zum Eilverfahren vor dem Sozialgericht. Weitere Gespräche mit dem Jobcenter sollten eine notwendige rechtliche Reaktion nicht verzögern.

Das Gespräch anschließend dokumentieren

Nach dem Termin empfiehlt sich eine kurze Notiz mit Datum, Gesprächspartnern und den besprochenen Ergebnissen. Offene Punkte lassen sich anschließend in einem sachlichen Schreiben zusammenfassen. Kopien eingereichter Unterlagen und vorhandene Eingangsbestätigungen helfen, den Verlauf später nachzuvollziehen.

Die drei Formulierungen wirken am besten, wenn Betroffene ihr Anliegen konkret benennen. Eine bestimmte Entscheidung, eine unklare Forderung oder der Wunsch nach Begleitung lässt sich leichter bearbeiten als ein allgemeiner Streit über das Verhalten der Behörde. Das schafft Klarheit, auch wenn die rechtliche Auseinandersetzung damit noch nicht beendet ist.

Beispiel aus der Praxis: Eine mündliche Ablehnung überprüfen lassen

Frau Berger hat eine zusätzliche Leistung beantragt und erhält im Termin lediglich die Auskunft, ihr Antrag werde abgelehnt. Sie bittet um eine schriftliche Bestätigung samt Begründung und fragt nach der gesetzlichen Grundlage. Ihre Freundin, die als Beistand mitgekommen ist, notiert die Antwort und die noch offenen Fragen.

Mit dem späteren Bescheid wendet sich Frau Berger an eine Sozialberatungsstelle. Dort lässt sich prüfen, ob das Jobcenter die tatsächlichen Voraussetzungen berücksichtigt und das Gesetz richtig angewendet hat. Hält sie die Entscheidung für falsch, kann sie rechtzeitig Widerspruch einlegen; die drei Sätze allein haben noch keinen zusätzlichen Leistungsanspruch geschaffen.

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Grundsicherung: Jobcenter will wissen was man isst und auch noch wo man gewesen ist

Ein Brief des Jobcenters verwundert: Die Behörde möchte von einem Leistungsbezieher wissen, wovon Lebensmittel bezahlt wurden und an welchen Orten sich die leistungsberechtigte Person aufgehalten hat. Solche Fragen sind aber nicht aber unzulässig.

Eine pauschale Ausforschung des Privatlebens ist nämlich nicht erlaubt. Ob eine Antwort verlangt werden darf, hängt jedoch vom Anlass, vom abgefragten Zeitraum und davon ab, welche Anspruchsvoraussetzung das Jobcenter überprüfen möchte.

Im konkreten Fall möchte das Jobcenter wissen, wie man sich ernährt hat, wenn man kein Grundsicherungsgeld beziehen konnte. Zudem will die Behörde wissen, wo man sich aufgehalten hat.

Sind das Fragen, die das Jobcenter überhaupt stellen darf? Der Sozialrechtsexperte Dr. Utz Anhalt warnt jedoch: “Solche Fragen sind nicht immer unzulässig, es kommt auf den konkreten Anlass an. Allerdings darf das Jobcenter nicht das Privatleben von Leistungsberechtigten ausforschen!”

Das Jobcenter darf nachfragen – aber nicht grenzenlos

Nach § 60 SGB I müssen Leistungsbeziehende alle Tatsachen angeben, die für die beantragte oder bereits bewilligte Leistung erheblich sind. Sie müssen außerdem Beweismittel benennen und auf Verlangen erforderliche Unterlagen vorlegen.

Das Jobcenter muss den Sachverhalt zugleich nach § 20 SGB X von Amts wegen ermitteln. Dabei muss es auch Umstände berücksichtigen, die für den Betroffenen sprechen.

Dieses Ermittlungsrecht ist durch den Sozialdatenschutz begrenzt. Nach § 67a SGB X dürfen Sozialdaten nur erhoben werden, wenn ihre Kenntnis für die Aufgaben des Jobcenters erforderlich ist.

Warum das Jobcenter wissen will, wovon jemand Lebensmittel bezahlt

Solche Nachfragen entstehen häufig, wenn auf den eingereichten Kontoauszügen keine Einkäufe in Supermärkten oder Drogerien zu erkennen sind. Die Behörde vermutet dann möglicherweise, dass weitere Konten, Bargeldeinnahmen, nicht mitgeteiltes Vermögen oder regelmäßige Unterstützungen durch andere Personen vorhanden sind.

Eine Nachfrage nach der Finanzierung des Lebensunterhalts kann deshalb grundsätzlich zulässig sein. Allein die Tatsache, dass auf einem Kontoauszug keine Kartenzahlungen für Lebensmittel erscheinen, beweist jedoch weder verschwiegene Einnahmen noch fehlende Hilfebedürftigkeit.

Lebensmittel können bar bezahlt, aus vorhandenen Vorräten entnommen oder von der Tafel bezogen worden sein. Ebenso können Freunde oder Angehörige gelegentlich zum Essen eingeladen oder freiwillig Lebensmittel zur Verfügung gestellt haben.

Über den Regelbedarf darf grundsätzlich selbst entschieden werden

Der Regelbedarf umfasst nach § 20 SGB II unter anderem Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Haushaltsenergie und persönliche Bedürfnisse. Er wird als monatlicher Pauschalbetrag gezahlt.

Das Gesetz bestimmt ausdrücklich, dass Leistungsberechtigte über die Verwendung dieser Leistung eigenverantwortlich entscheiden. Das Jobcenter darf daher grundsätzlich nicht vorschreiben, welcher Betrag wöchentlich für Lebensmittel ausgegeben werden muss.

Leistungsbeziehende müssen normalerweise weder ein Haushaltsbuch noch ein Ernährungstagebuch führen. Ebenso wenig besteht eine allgemeine Pflicht, sämtliche Kassenbons, Lieferdienstrechnungen oder einzelne Lebensmittelbestellungen aufzubewahren.

Anders kann es aussehen, wenn der Betroffene selbst einen besonderen Bedarf geltend macht oder wenn konkrete Geldzuflüsse ungeklärt sind. Dann darf die Behörde gezielt nach Unterlagen fragen, die zur Klärung dieses bestimmten Sachverhalts geeignet sind.

Lebensmittel von Freunden führen nicht automatisch zum Wegfall des Anspruchs – auch wenn das Jobcenter dies vermutet

Gelegentliche freiwillige Hilfen von Freunden oder Nachbarn sind nicht ohne Weiteres als anrechenbares Einkommen zu behandeln. Nach § 11a Absatz 5 SGB II können freiwillige Zuwendungen unberücksichtigt bleiben, wenn ihre Anrechnung grob unbillig wäre oder die Lage des Empfängers nicht so stark verbessert, dass daneben Grundsicherungsgeld ungerechtfertigt wäre.

Das Sozialgericht Magdeburg befasste sich mit einem Mann, dem ein Freund vorübergehend Lebensmittel zur Verfügung gestellt hatte. Das Gericht sah darin keine ausreichende Grundlage, um die existenzsichernden Leistungen zu verweigern, weil die Hilfe freiwillig war, jederzeit enden konnte und der Regelbedarf nicht nur der Ernährung dient.

Der Beschluss vom 4. Juli 2023 trägt das Aktenzeichen S 24 AS 404/23 ER. Es handelte sich um ein Eilverfahren, sodass die Entscheidung nicht ungeprüft auf jeden anderen Fall übertragen werden kann.

Regelmäßige Geldzahlungen, übernommene Rechnungen oder eine dauerhafte vollständige Versorgung müssen dennoch wahrheitsgemäß angegeben werden. Ob solche Hilfen angerechnet werden, muss das Jobcenter anschließend nach Art, Umfang und Zweck der Zuwendung prüfen.

Darf das Jobcenter nach dem Aufenthaltsort fragen?

Auch die Frage nach dem Aufenthalt kann zulässig sein. Erwerbsfähige Bezieher von Grundsicherungsgeld müssen nach § 7b SGB II erreichbar sein und sich grundsätzlich im näheren Bereich des zuständigen Jobcenters aufhalten.

Nach der Erreichbarkeits-Verordnung gehört zum näheren Bereich grundsätzlich ein Aufenthaltsort, von dem aus die einfache Wegstrecke zur zuständigen Dienststelle innerhalb von höchstens zweieinhalb Stunden bewältigt werden kann. Außerdem müssen Mitteilungen des Jobcenters werktäglich zur Kenntnis genommen werden können, wobei Montag bis Samstag als Werktage gelten.

Wer den näheren Bereich für eine Reise oder einen längeren Aufenthalt verlässt, benötigt in vielen Fällen vorher die Zustimmung des Jobcenters. Ohne Zustimmung kann der Anspruch für die Zeit der fehlenden Erreichbarkeit entfallen, wie auch die Bundesagentur für Arbeit zur Erreichbarkeit erläutert.

Konkrete Fragen zu einem bestimmten Zeitraum können daher berechtigt sein, wenn Hinweise auf eine nicht genehmigte Abwesenheit vorliegen. Das gilt beispielsweise bei zurückgesandter Post, versäumten Terminen, längeren Aufenthalten im Ausland oder widersprüchlichen Angaben zum tatsächlichen Wohnort.

Nicht jede Übernachtung außerhalb der eigenen Wohnung ist problematisch

Grundsicherungsbezieher müssen sich nicht rund um die Uhr in ihrer eigenen Wohnung aufhalten. Besuche bei Freunden, Übernachtungen beim Partner oder Aufenthalte innerhalb des näheren Bereichs sind nicht allein deshalb leistungswidrig.

Entscheidend ist unter anderem, ob Schreiben werktäglich zur Kenntnis genommen werden können und ob kurzfristige Termine erreichbar bleiben. Bei häufigen oder sehr langen Aufenthalten bei einem Partner können allerdings zusätzliche Fragen zur tatsächlichen Wohnsituation oder zu einer möglichen Bedarfsgemeinschaft entstehen.

Das Jobcenter darf bei konkreten Zweifeln außerdem prüfen, ob die angegebene Wohnung tatsächlich bewohnt wird und ob die geltend gemachten Unterkunftskosten entstehen. Ein vollständiges Bewegungsprotokoll mit allen besuchten Adressen, Uhrzeiten und privaten Kontakten darf es dagegen nicht ohne besonderen leistungsrechtlichen Grund verlangen.

Welche Fragen sind zulässig und wo liegen die Grenzen? Frage des Jobcenters Rechtliche Einordnung Wovon wurden Lebensmittel bezahlt? Bei konkreten Zweifeln an der Hilfebedürftigkeit grundsätzlich zulässig. Eine allgemeine Pflicht zur Vorlage sämtlicher Einkaufsbelege besteht nicht. Gab es Geld oder Lebensmittel von anderen Personen? Darf zur Prüfung möglicher Einnahmen erfragt werden. Gelegentliche freiwillige Lebensmittelhilfen führen nicht automatisch zu einer Anrechnung. Wo hielt sich die Person in einem bestimmten Zeitraum auf? Kann zur Prüfung der Erreichbarkeit, des gewöhnlichen Aufenthalts oder der tatsächlichen Wohnsituation zulässig sein. Wo war die Person an jedem einzelnen Tag und zu welcher Uhrzeit? Ohne besondere Anhaltspunkte regelmäßig zu weitgehend. Die Behörde muss sich auf leistungsrelevante Angaben beschränken. Wer wurde besucht und aus welchen privaten Gründen? Nur zu beantworten, soweit diese Informationen für den Leistungsanspruch erforderlich sind. Vorlage von Kontoauszügen Grundsätzlich zulässig. Nicht leistungsrelevante Empfängerangaben bei Ausgaben können unter bestimmten Voraussetzungen geschwärzt werden. Auch Kontoauszüge öffnen nicht das gesamte Privatleben

Das Bundessozialgericht hält die Vorlage von Kontoauszügen für einen begrenzten Zeitraum grundsätzlich für zulässig. In seinem Urteil vom 14. Mai 2020, B 14 AS 7/19 R, bestätigte es zugleich, dass Angaben zu Empfängern nicht leistungsrelevanter Zahlungsausgänge geschwärzt werden können.

Geldzuflüsse, Kontostände und die Höhe von Abbuchungen müssen dagegen in der Regel erkennbar bleiben. Wer Buchungen schwärzt, sollte darauf achten, dass dadurch keine für Einkommen, Vermögen, Miete oder Sparvorgänge bedeutsamen Angaben verborgen werden.

Jobcenter müssen nach neuerer Rechtsprechung auf bestehende Schwärzungsmöglichkeiten hinweisen. Weitere Einzelheiten dazu enthält der Beitrag „Jobcenter müssen extra aufs Schwärzen der Kontoauszüge hinweisen“.

Den Brief nicht einfach ignorieren

Auch eine möglicherweise zu weit formulierte Nachfrage sollte nicht unbeantwortet bleiben. Eine vollständige Verweigerung kann dazu führen, dass das Jobcenter die Hilfebedürftigkeit oder die Erreichbarkeit als nicht nachgewiesen ansieht.

Sinnvoll ist eine kurze, wahrheitsgemäße und auf den betroffenen Zeitraum beschränkte Erklärung. Darin kann beschrieben werden, ob Lebensmittel bar bezahlt, aus Vorräten verbraucht oder teilweise freiwillig von anderen Personen zur Verfügung gestellt wurden.

Beim Aufenthaltsort kann mitgeteilt werden, ob sich die Person innerhalb des näheren Bereichs befand, werktäglich von der Post Kenntnis nehmen konnte und keine ungenehmigte Reise unternommen hat. Private Einzelheiten, die mit dem Leistungsanspruch nichts zu tun haben, müssen nicht vorsorglich offengelegt werden.

Bleibt unklar, warum eine Information verlangt wird, kann der Betroffene das Jobcenter schriftlich bitten, den betroffenen Zeitraum und die zu prüfende Anspruchsvoraussetzung genauer zu benennen. Die Antwort sollte nachweisbar über das Online-Postfach, gegen Empfangsbestätigung oder per nachverfolgbarem Brief übermittelt werden.

Eine Einstellung der Leistungen ist nicht sofort erlaubt

Eine unbeantwortete Frage berechtigt das Jobcenter nicht automatisch dazu, das Grundsicherungsgeld vollständig zu stoppen. Eine Versagung oder Entziehung nach § 66 SGB I setzt voraus, dass eine bestehende Mitwirkungspflicht verletzt und die Aufklärung dadurch erheblich erschwert wird.

Vorher muss die Behörde schriftlich und verständlich auf die drohenden Folgen hinweisen und eine angemessene Frist setzen. Außerdem muss sie die Grenzen der Mitwirkung nach § 65 SGB I sowie Möglichkeiten einer weniger belastenden Sachverhaltsklärung berücksichtigen.

Eine solche Entscheidung ist keine gewöhnliche Leistungsminderung wegen einer Pflichtverletzung. Gegen einen Versagungs-, Entziehungs- oder Aufhebungsbescheid kann innerhalb der angegebenen Rechtsbehelfsfrist Widerspruch erhoben werden, regelmäßig innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe.

Bei einer akuten Notlage kann zusätzlich ein Eilantrag beim Sozialgericht erforderlich werden. Das kommt insbesondere in Betracht, wenn kein Geld für Ernährung vorhanden ist, Mietrückstände drohen oder der Krankenversicherungsschutz gefährdet wird.

So kann eine sachliche Antwort formuliert werden

Eine mögliche Erklärung kann lauten: „Im Zeitraum vom … bis … habe ich Lebensmittel überwiegend aus zuvor abgehobenem Bargeld bezahlt und vorhandene Vorräte verbraucht. Teilweise erhielt ich freiwillige und jederzeit einstellbare Lebensmittelhilfen von einer befreundeten Person; weitere Einnahmen oder verwertbares Vermögen bestanden nicht.“

Zum Aufenthalt kann ergänzt werden: „Ich hielt mich im genannten Zeitraum im näheren Bereich des Jobcenters auf und konnte meine Post werktäglich zur Kenntnis nehmen. Eine zustimmungspflichtige Reise außerhalb des näheren Bereichs fand nicht statt.“

Diese Formulierungen dürfen nur verwendet werden, wenn sie den tatsächlichen Umständen entsprechen. Ungeklärte Bareinzahlungen sollten ebenfalls nachvollziehbar erklärt werden, da sie sonst als mögliches Einkommen behandelt werden können; dazu informiert auch der Beitrag „Einzahlungen aufs Konto beim Jobcenter richtig erklären“.

Beispiel aus der Praxis: So können Betroffene reagieren

Herr M. reicht für seinen Weiterbewilligungsantrag Kontoauszüge ein, auf denen keine Supermarkteinkäufe erscheinen. Das Jobcenter fragt daraufhin, wovon er sich ernährt habe und wo er sich während der vergangenen sechs Wochen aufgehalten habe.

Herr M. erklärt, dass er zu Monatsbeginn Bargeld abgehoben, damit seine Einkäufe bezahlt und zusätzlich Lebensmittel von der Tafel erhalten habe. An einigen Wochenenden habe er bei seiner Schwester übernachtet, die im selben Landkreis wohnt; seine Post habe er weiterhin täglich erhalten.

Damit beantwortet er die leistungsrelevanten Fragen, ohne sämtliche Einkäufe, Mahlzeiten oder privaten Besuche offenzulegen. Bestehen keine weiteren Hinweise auf verschwiegene Einnahmen oder eine ungenehmigte Abwesenheit, reicht dieser Sachverhalt allein regelmäßig nicht aus, um das Grundsicherungsgeld zu verweigern.

Der Beitrag Grundsicherung: Jobcenter will wissen was man isst und auch noch wo man gewesen ist erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.

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Meeting on economic issues

PRESIDENT OF RUSSIA - 17. September 2026 - 18:15
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Certain special economic measures to ensure Russia's security extended

PRESIDENT OF RUSSIA - 17. September 2026 - 18:00

The President signed Executive Order On Extending Certain Special Economic Measures to Ensure Security of the Russian Federation.

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