«Der Staat ist eine Institution, die von Banden geführt wird, die aus Mördern, Plünderern und Dieben besteht, umgeben von willfährigen Handlangern, Propagandisten, Speichelleckern, Gaunern, Lügnern, Clowns, Scharlatanen, Blendern und nützlichen Idioten - eine Institution, die alles verdreckt und verdunkelt, was sie berührt.» (– Prof. Hans-Hermann Hoppe).
Externe Ticker
Der Wind dreht sich – und die Stunde der Mitläufer naht
Was mir in letzter Zeit so immer mehr auffällt: Die Schweigespirale lockert sich. Man kennt es vom Elternabend, vom Kaffeeklatsch oder vom Plausch am Gartenzaun: Gestern noch belehrend, heute plötzlich verständnisvoll. Gestern hieß es: Das kann man doch nicht sagen! Heute: Naja, so ganz unrecht hast du ja nicht… Und ehe man es sich versieht, […]
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They Said The Massacres Would Stop When The Hostages Were Released. They Haven’t Stopped.
Listen to a reading of this article (reading by Tim Foley):
Last year I banged out an angry rant about the way Israel supporters would yell “release the hostages!” at anyone who talked about the latest massacre of Palestinian civilians, saying Hamas was to blame for the killing because of their refusal to release the Israeli captives, and that it would all stop once the hostages are free. I’m remembering that essay today because the hostages are free, but the massacres are continuing.
On Friday Israel reportedly blew up a vehicle carrying a Palestinian family of eleven people, including seven children. The IDF gave its usual excuse for the massacre: the civilians were deemed to have crossed an invisible line into a forbidden zone which made the Israeli soldiers feel unsafe. They did this exact same thing constantly during the last “ceasefire” as well.
In my polemic last year I argued that the slaughter we were seeing in Gaza plainly had nothing to do with pushing for the release of Israeli hostages, and that even if it did it would still be barbaric to massacre children until your enemies caved in to your demands.
What Israel Supporters Really Mean When They Say "Release The Hostages"
What they are saying is that they believe Israel should murder children, decapitate them, rip their guts out, dismember them, mutilate them, burn them alive, every single day, until its military demands are… pic.twitter.com/3VnffoYStb
But two years of genocide have made it clear that the Israeli military was never killing Palestinian civilians in order to push for the release of hostages or force Hamas to cave in to their demands. The Israeli military kills Palestinian civilians in order to kill Palestinian civilians. The killing is the goal, and it always has been.
We see this illustrated over and over again, in all sorts of ways. Israel apologists always argued that the only reason the IDF had destroyed Gaza’s healthcare system with nonstop hospital attacks was because Hamas was using those hospitals as secret military bases. But then multiple independent reports from western doctors in Gaza confirmed that Israeli forces had been entering the hospitals after attacking them and systematically destroying individual pieces of medical equipment one by one in order to make them unusable. Hamas wasn’t the target in those hospital attacks, the hospitals themselves were the target.
And now we are seeing the “Israel is killing people because Hamas has Israeli hostages” narrative debunked in exactly the same way the “Israel keeps bombing hospitals because there are Hamas bases in all of them” narrative was. The hostages are free, but the massacres continue.
None of which will surprise anyone who was paying attention these last two years. Israel’s genocidal intent has been on full display every minute of every day, and it continues to be even during this joke of a “ceasefire” where the genocide was theoretically supposed to be on pause for a little while.
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Energiepreise sind mittlerweile die größte Sorge der australischen Wirtschaft
Solange der Wetterminister entschlossen war, die Pazifischen Dekadenschwingungen mit Windmühlen unter Kontrolle zu bringen, war dies unausweichlich. Alle sollten glücklich sein, aber dann kam die Rechnung.
In einer Umfrage unter 500 australischen Unternehmen stellt der rapide Anstieg der Energiekosten mittlerweile die größte Sorge dar. Die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein Unternehmen über die Energiepreise Sorgen macht, ist dreimal so hoch wie die über Trumps Zölle.
Doch noch vor wenigen Monaten war die Medienberichterstattung im Wahlkampf lückenlos auf die US-Zölle ausgerichtet.
Ebenso verbringt der milliardenschwere Sender ABC hundertmal so viel Zeit damit, uns über ausländische Kriege zu belehren, wie über die Dinge, die die Australier interessiert – wie Licht, Heizung, Klimaanlagen und Arbeitsplätze. Die nationale Diskussion über Stromnetze ist nichts weiter als Werbeslogans für erneuerbare Energien und Wunschvorstellungen. Jeder könnte jeden anderen subventionieren, um Solarmodule und Batterien zu kaufen, und wir hätten alle kostenlosen Strom, oder?
Gibt es in Australien eine Produktivitätskrise? Psst!
Energie ist die größte Wirtschaftssorge, nicht Trumps Handelskriege
Eine Umfrage unter mehr als 500 australischen Unternehmen ergab, dass die Energiekosten zur größten geschäftlichen Herausforderung geworden sind, während sich überraschend wenige über Trumps Handelskriege Sorgen machen.
Matthew Cranston, The Australian
Für Unternehmen sind die Energiekosten mittlerweile die größte Sorge für ihre Zukunft. Einer neuen Analyse zufolge sind sie für sie fast dreimal so besorgniserregend wie die US-Zölle und Handelsstörungen.
Mehrere Unternehmensführer, darunter auch solche aus dem verarbeitenden Gewerbe , sagen, die Energiekosten sind so schnell gestiegen, dass ihre Wettbewerbsfähigkeit gegenüber Importeuren gefährdet sei …
Herr Henry von BHP erklärte letzten Monat auf einem Aktionärsforum: „Die Realität ist … Australiens Stromkosten sind zwei- bis dreimal höher als in den Ländern, mit denen wir konkurrieren, und 50 bis 100 Prozent höher als in den USA.“
Craig Scroggie, Geschäftsführer des Rechenzentrumsbetreibers NEXTDC, sagte, höhere Energiekosten würden Australiens Wettbewerbsfähigkeit beeinträchtigen. „Niemand freut sich über höhere Energiekosten, vor allem nicht, wenn die Regierung niedrige Preise verspricht.“
Wir sind an einem Punkt angelangt, an dem wir Tausende von Kilometern von den meisten anderen Fabriken und Schmelzhütten entfernt sind, aber trotzdem können wir nichts preiswerter herstellen als sie. Die Energiekosten in Australien steigen so schnell, dass es günstiger ist, Gestein auszugraben, auf Schiffe zu laden, 6.000 Kilometer nach China zu schicken, um dort mit unserer eigenen Kohle Stahl zu schmelzen und die Produkte anschließend wieder zu uns zurückzuschicken. Und wenn die Produktion mit Sklavenarbeit und viel Umweltverschmutzung erfolgt, wird das Produkt trotzdem eher gekauft.
Dieser Artikel erschien ursprünglich bei Real Clear Energy
Der Beitrag Energiepreise sind mittlerweile die größte Sorge der australischen Wirtschaft erschien zuerst auf EIKE - Europäisches Institut für Klima & Energie.
Der Schatten am Himmel
Fachkonferenz in Amed diskutiert alevitische Rolle im demokratischen Wandel
In der kurdischen Metropole Amed (tr. Diyarbakır) hat am Samstag eine zweitägige Fachkonferenz alevitischer Verbände begonnen. Ziel der Veranstaltung ist es, Herausforderungen für Alevit:innen zu benennen, neue Modelle gemeinschaftlicher Organisation zu diskutieren und die Rolle des Alevitentums im gesellschaftlichen Wandel zu beleuchten. Eingeladen hatte der Dachverband der Demokratischen Alevitischen Vereine (DAD). Unter dem Motto „Mit unserem Glauben organisieren wir uns – wir bekennen uns zum Aufbau einer demokratischen Gesellschaft“ kamen religiöse Würdenträger:innen, Vertreter:innen der Zivilgesellschaft sowie Politiker:innen aus verschiedenen Teilen des Landes zusammen.
Doğan: Alevit:innen müssen ihre Existenz sichern
Diskutiert werden unter anderem die Rolle der Alevit:innen – aber auch Alawit:innen – inmitten der politischen Instabilität im Nahen Osten, die Verteidigung der religiösen Identität, die Herausforderungen bei der Selbstorganisation sowie die gesellschaftliche Teilhabe im demokratischen Transformationsprozess im Kontext der kurdischen Frage.
An der Fachkonferenz beteiligen sich auch Politiker:innen der DEM und DBP
In ihrer Eröffnungsrede betonte die Ko-Vorsitzende von DAD, Kadriye Doğan, die Dringlichkeit, Alevitentum aktiv zu diskutieren, um seine Existenz zu sichern. Sie verwies auf die kulturelle Vielfalt in Mesopotamien und Anatolien, von der in den vergangenen Jahrzehnten vieles zerstört worden sei. „Um nicht selbst davon betroffen zu sein, müssen wir handeln“, sagte sie.
Alevitentum ist Glaube, aber auch Politik
Doğan wandte sich gegen Versuche, das Alevitentum aus politischen Zusammenhängen herauszuhalten. In ihrer Rede sagte sie: „Wir werden darüber sprechen, wie Alevit:innen und das Alevitentum in Syrien, Irak, Iran und der Türkei überleben können.“ Es sei entscheidend, dass der Glaube nicht seiner Eigenständigkeit beraubt und innerhalb hegemonialer Strukturen aufgelöst werde. Alevitische Organisationen hätten die Aufgabe, sich diesem Prozess entgegenzustellen.
„Unser Ziel muss es sein, das Alevitentum aus dem Griff des bestehenden Systems zu befreien und es in Richtung Demokratie und Gleichberechtigung weiterzuentwickeln“, betonte Doğan weiter. Die Vorstellung, Alevitentum sei zwar Glaube, solle aber keine politische Dimension haben, wies sie entschieden zurück: „Alevitentum ist Glaube – aber auch Politik. Es fordert Gleichheit, Freiheit und Demokratie – und muss sich auch politisch dafür einsetzen.“
Wie können zukunftsfähige Organisationsmodelle aussehen?
Ein weiterer Schwerpunkt der Konferenz sind strukturelle und soziologische Veränderungen innerhalb der alevitischen Gemeinschaft – sowie die Frage, wie zukunftsfähige Organisationsmodelle aussehen könnten. Diskutiert werden Themen wie: „Alevit:innen im Chaos des Nahen Ostens – Risiken und Auswege“, „Alevitische Selbstorganisation“, und „Der Beitrag zum Aufbau einer demokratischen Gesellschaft“.
Auch Doğan Hatun, Ko-Bürgermeister von Amed (DEM), unterstrich in seinem Beitrag die langjährige Rolle der Alevit:innen im gesellschaftlichen Wandel. „Seit Jahrzehnten tragen wir zum Aufbau einer demokratischen Gesellschaft bei – und wir haben nie aufgehört, dafür zu kämpfen“, sagte er.
Abschlusserklärung angekündigt
Die Fachtagung begann mit einer Schweigeminute, traditionellen alevitischen Riten wie dem Gulbang und dem Entzünden des Çerağ-Lichts. Musikalisch begleitet wurde die Eröffnung vom alevitischen Sänger Ali Sizer. Die weiteren Beratungen finden unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Am Sonntag wird eine gemeinsame Abschlusserklärung erwartet.
https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/alevit-innen-fordern-gleichberechtigung-im-friedensprozess-47676 https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/konferenz-uber-wege-zum-demokratischen-zusammenleben-in-mesopotamien-48335 https://deutsch.anf-news.com/menschenrechte/ngos-graueltaten-an-alawit-innen-erfordern-rechenschaftspflicht-auf-hochster-ebene-48079
Öcalan: Frauen sollen mit Mut und Bewusstsein für Frieden kämpfen
Unter der Devise „Mütter sind Wegbereiterinnen einer demokratischen Gesellschaft und eines bleibenden Friedens“ hat in Amed (tr. Diyarbakır) am Samstag die dritte Konferenz des Rats der Friedensmütter begonnen. Die zweitägige Veranstaltung – die erste ihrer Art seit zwölf Jahren – findet im Kongresszentrum ÇandAmed statt und versammelt zahlreiche Aktivistinnen, Politikerinnen und Unterstützerinnen, darunter Vertreterinnen der Frauenbewegung Tevgera Jinên Azad (TJA), der Parteien DEM und DBP, Parlamentsabgeordnete, kommunale Vertreterinnen und zivilgesellschaftliche Organisationen.
„Ich habe am meisten von meiner Mutter gelernt“
Zum Auftakt wurde eine Videodokumentation über die Geschichte der Friedensmütter gezeigt. Anschließend wurde eine schriftliche Botschaft von Abdullah Öcalan, dem seit 1999 auf der türkischen Gefängnisinsel Imrali inhaftierten Vordenker der kurdischen Befreiungsbewegung, verlesen. Darin sprach er den Friedensmüttern Anerkennung für ihren langjährigen Einsatz aus: „Ich habe am meisten von meiner Mutter gelernt – über die Wahrheit des Lebens, über Geduld, aber vor allem über eine würdevolle und aufrechte Haltung. Diese Würde und Haltung verkörpern die Friedensmütter.“
Öcalan betonte die Notwendigkeit, dass Frauen selbstbestimmt und frei leben müssten. „Frauen sollten so leben, wie sie es wollen, aber sie müssen auch den Mut zum freien Leben haben“, so der 76-Jährige. Es sei ihm ein Anliegen, das Prinzip „Freiheit beginnt im Denken“ als Ausdruck seines Respekts gegenüber Frauen zu betonen. Zugleich kritisierte er traditionelle Rollenbilder: „Die gesellschaftlich zugewiesene Rolle als Mutter oder Ehefrau sollte überwunden werden.“ Die Friedensmütter sollten nicht nur in ihrer Rolle als Mütter, sondern auch mit dem Bewusstsein freier Frauen für den Wandel eintreten.
„Die erste gesellschaftliche Krise begann mit der Versklavung der Frau“
Öcalan verwies auf die historische Bedeutung Kurdistans als Ursprung gesellschaftlicher Strukturen – wie auch ihrer Widersprüche. „Die erste gesellschaftliche Krise begann mit der Versklavung der Frau. Die Versklavung der Gesellschaft geht Hand in Hand mit der der Frau. Entgegen der landläufigen Meinung begann die Versklavung nicht mit der Entstehung des Staates, sondern mit der Unterwerfung der Frau.“
Die Lösung dieser tiefgreifenden Problematik sieht der PKK-Begründer in der „gemeinsamen Errichtung eines demokratisch-kommunalen Lebens“. Mit dem von ihm am 27. Februar formulierten „Aufruf für Frieden und eine demokratische Gesellschaft“ trügen insbesondere die Frauenbewegung und die Friedensmütter eine besondere Verantwortung.
„Ein neues Zeitalter beginnt“, erklärte Öcalan. Der Aufbau eines auf einem demokratisch-kommunalen System basierenden sozialistischen Lebens sei nur mit Frieden möglich. Abschließend sandte er „allen Friedensmüttern Grüße und Erfolg für ihre Arbeit“.
Die Konferenz wird mit weiteren Beiträgen fortgesetzt.
https://deutsch.anf-news.com/frauen/friedensmutter-fordern-umsetzung-des-rechts-auf-hoffnung-48038 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/Ocalan-recht-auf-hoffnung-muss-gesetzlich-verankert-werden-48421 https://deutsch.anf-news.com/frauen/friedensmutter-in-cizir-bereiten-konferenz-vor-48013
KESK: Die Auseinandersetzung ist nicht zu Ende
Der Sternmarsch der Konföderation der Gewerkschaften der Beschäftigten im öffentlichen Dienst (KESK) ist am Freitagabend in Ankara zu Ende gegangen. Die Aktion richtete sich gegen die Entlassung tausender Staatsbediensteter per Notstandsdekret (KHK) im Zuge des Putschversuchs 2016 und forderte deren Wiedereinstellung. Die Aktion hatte am Montag (13. Oktober) in der kurdischen Metropole Amed (tr. Diyarbakır) begonnen und führte über mehrere Städte bis zum Parlament in der türkischen Hauptstadt.
Am Freitag traf eine KESK-Delegation im Parlament mit Vertreter:innen verschiedener Fraktionen zusammen, darunter der Partei der Völker für Gleichheit und Demokratie (DEM), der Partei der Arbeit (EMEP) sowie der Republikanischen Volkspartei (CHP). Die Delegation unter Leitung der aus Ahmet Karagöz und Ayfer Koçak bestehenden genderparitätischen Doppelspitze des Gewerkschaftsbunds traf als erstes mit der DEM zusammen und wurde von deren Ko-Vorsitzenden Tülay Hatimoğulları sowie weiteren Abgeordneten und Mitgliedern der Arbeitskommission der Partei empfangen.
KESK-Delegation bei der DEM-Fraktion | Foto: Handout/DEM
Im Gespräch schilderte die Delegation die Hintergründe und Ziele des Marsches und betonte die Notwendigkeit gemeinsamer Anstrengungen für eine politische Lösung der entlassenen Beamt:innen. Laut Karagöz und Koçak kündigte die DEM-Fraktion an, die Anliegen der KESK im Rahmen der bevorstehenden Fraktionssitzung am Dienstag im Parlament auf die Tagesordnung zu bringen.
„Das war erst der Anfang“
Im Anschluss versammelten sich die Teilnehmer:innen des Sternmarschs zu einer Abschlusskundgebung am Bergarbeiter-Denkmal, wo zuvor ein Sitzstreik stattfand. Ahmet Karagöz erklärte vor Unterstützer:innen, dass der Protest zwar in Ankara geendet habe, die politische Auseinandersetzung jedoch weitergehen werde. „Wer denkt, dass hier Schluss ist, irrt sich. Wir setzen hinter diese Etappe drei Punkte, kein Ausrufezeichen“, sagte Karagöz.
Die Gewerkschaft werde den Kampf fortführen, bis alle betroffenen Beschäftigten ihre Arbeit zurückerhalten hätten. „Unsere Forderung ist Teil eines umfassenden Kampfes für Demokratie, Frieden und soziale Gerechtigkeit in diesem Land“, so Karagöz weiter.
Zahlreiche zivilgesellschaftliche Organisationen, Initiativen und politische Parteien hatten zuvor die Protestierenden am Denkmal besucht und ihre Unterstützung bekundet. Mit Applaus und Jubelrufen verabschiedeten sich viele der Teilnehmenden, die aus unterschiedlichen Regionen nach Ankara gereist waren.
https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/kesk-mitglieder-starten-sitzstreik-am-bergarbeiter-denkmal-48426 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/polizei-blockiert-gewerkschaftsprotest-vor-dem-parlament-48423 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/kocak-unser-sternmarsch-ist-auch-ein-pladoyer-fur-demokratie-und-frieden-48385 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/kesk-marsch-fur-rucknahme-der-entlassungen-von-staatsbediensteten-48362
Mehr als 177 Jahre Haft für kurdische Politiker:innen in Agirî
Ein türkisches Gericht in der kurdischen Provinz Agirî (tr. Ağrı) hat zwölf Politiker:innen und Aktivist:innen, darunter ein amtierendes Mitglied des Stadtrats und einen Parlamentsabgeordneten der DEM-Partei, zu insgesamt mehr als 177 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Die Urteile stießen in kurdischen und oppositionellen Kreisen auf scharfe Kritik.
Im Zentrum der Verurteilungen stehen Vorwürfe der „Mitgliedschaft in einer terroristischen Organisation“, der „Unterstützung“ und „Propaganda“ für selbige – gemeint ist die Arbeiterpartei Kurdistans (PKK). Grundlage der insgesamt drei verhandelten Prozesse waren Ermittlungen der Staatsanwaltschaft aus dem Jahr 2015, die sich laut Verteidigung auf politisches Engagement im Umfeld der damaligen HDP stützten, der Vorgängerin der heutigen DEM-Partei.
Haftstrafen für kommunale Mandatsträger
Die höchsten Strafen verhängte die Große Strafkammer in Agirî gegen Şakir Kılıç, DEM-Stadtrat in der Stadtverwaltung, der 44 Jahre Haft erhielt. Ebenfalls betroffen sind Engin Dursun (24 Jahre), Figen Aslan und Ramazan Bayram (jeweils 18 Jahre), Mehmet Izci (elf Jahre und neun Monate), Yılmaz Dursun (acht Jahre und neun Monate), Şakir Çaçan (sieben Jahre und sechs Monate) sowie Murat Karagül und Serkan Yazıcı (jeweils sechs Jahre und drei Monate).
In einem weiteren Verfahren wurde der DEM-Abgeordnete Berdan Öztürk zu sechs Jahren und vier Monaten Haft verurteilt – ebenfalls wegen vermeintlicher Terrorunterstützung. Auch Rıdvan Kahraman wurde unter ähnlichen Anschuldigungen zu 24 Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt. Insgesamt summieren sich die Urteile auf 177 Jahre und sieben Monate Freiheitsstrafe.
Inhaftierungen direkt nach der Urteilsverkündung
Ein Teil der Verurteilten wurde noch unmittelbar nach der Urteilsverkündung in Haft genommen – darunter Şakir Kılıç, Şakir Çapan, Mehmet Izci und Yılmaz Dursun. Gegen Engin Dursun, Figen Aslan und Ramazan Bayram wurden Haftbefehle erlassen. Andere Angeklagte verbleiben zunächst auf freiem Fuß, werden aber weiter strafrechtlich verfolgt.
Proteste und Reaktionen
Vor dem Gerichtsgebäude versammelten sich nach Verkündung der Urteile Vertreter:innen der DEM und DBP, darunter auch Kommunalpolitiker:innen und Mitglieder der Stadtverwaltung, um gegen die harten Urteile zu demonstrieren. Als die Verurteilten unter Polizeibegleitung das Gebäude verließen, riefen Unterstützer:innen lautstarke Slogans wie „Politik ist kein Verbrechen“ und forderten ein Ende der Repression gegen die kurdische Opposition.
Besonders deutlich äußerte sich Sırrı Sakık, Abgeordneter der DEM-Partei aus dem Wahlkreis Agirî. Auf der Plattform X (ehemals Twitter) schrieb er: „In Agirî wurden heute Menschen zu Jahrzehnten Haft verurteilt, die nie eine Waffe in der Hand hielten. Viele von ihnen sind alt, krank, bekannt für ihr Engagement in der Zivilgesellschaft. Wer friedliche Politik so kriminalisiert, zerstört jede Hoffnung auf ein gemeinsames Morgen.“
Sakık kritisierte zudem die Justiz als politisches Instrument und stellte das Urteil in einen größeren Zusammenhang mit aktuellen Debatten über eine neue Verfassung, gesellschaftliche Versöhnung und mögliche politische Lösungsansätze in der kurdischen Frage.
Kritik an Terrorgesetzgebung
Die Verfahren in Agirî reihen sich ein in eine Serie von Prozessen gegen kurdische Politiker:innen, Journalist:innen und Aktivist:innen in der Türkei. Nationale wie internationale Menschenrechtsorganisationen kritisieren seit Jahren die weit gefasste Definition von Terrorismus im türkischen Strafrecht, die es ermögliche, legale politische Betätigung strafrechtlich zu verfolgen. Trotz wiederholter Verurteilungen durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hält die türkische Justiz an dieser Praxis fest – auch gegen gewählte Mandatsträger:innen.
https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/anwaltskammern-in-kurdischen-provinzen-fordern-rechtstaatliche-reformen-48273 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/istanbul-esp-vorsitzende-aktas-zu-langer-haftstrafe-verurteilt-48420 https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/ex-burgermeister-zeynel-tas-nach-neun-jahren-aus-turkischer-haft-entlassen-48334
Engagement für eine friedliche Welt
Schadensersatz bei Schwerbehinderung, wenn der Chef benachteiligt
Laut dem Bundesarbeitsgericht kann die Vermutung begründet sein, dass ein Arbeitnehmer mit Schwerbehinderung wegen seiner Schwerbehinderung erfolgt, wenn ein Arbeitgeber Vorschriften missachtet, die dafür da sind, Menschen mit Schwerbehinderungen am Arbeitsplatz zu schützen und zu fördern.
Trifft dieser Fall zu, dann hat der Arbeitnehmer mit Schwerbehinderung Anpruch auf Schadensersatz. (Bundesarbeitsgericht, Urteil, Az. 8 AZR 191/21)
Der TatbestandEs ging in letzter Instanz darum, ob ein Arbeitgeber Entschädigung an einen Arbeitnehmer mit Schwerbehinderung zahlen musste. Rechtsvorschrift dabei ist § 15 Abs. 2 AGG. War der Betroffene wegen seiner Schwerbehinderung benachteiligt worden?
Der Betroffene hatte bei dem Arbeitgeber als Hausmeister gearbeitet, an einer Grundschule. Seit Februar 2018 war er wegen eines Schlaganfalls halbseitig gelähmt und arbeitsunfähig erkrankt. Dies wurde dem Arbeitgeber unmittelbar zeitnah mitgeteilt, durch die vorläufigfe Betreuerin des Betroffenen.
Der Arbeitgeber kündigte dem Betroffenen im März mit dem Hinweis darauf, dass der Vertrag mit der Stadt, aufgrund dessen der Betroffene als Hausmeister arbeitete, ebenfalls geendet hätte. Eine Kündigungsklage des Betroffenen endete mit einem Vergleich.
Klage auf EntschädigungDer Betroffene klagte aber außerdem auf Zahlung einer Entschädigung und verwies darauf, dass der Arbeitgeber ihn wegen seiner Schwerbehinderung benachteiligt habe. Er hätte ihn ohne Zustimmung des Integrationsamtes gekündigt und damit gegen Vorschriften verstoßen, gegen Verfahrenspflichten, die vorgeschrieben seien.
Zum Zeitpunkt seiner Kündigung sei seine Schwerbehinderung offenkundig gewesen. Er habe mit halbseitiger Lähmung auf der Intensivstation gelegen, und dies habe sein Arbeitgeber gewusst.
“Vermutliche Benachteiligung kann begründet sein”Das Bundesarbeitsgericht urteilte jetzt: Ein Verstoß des Arbeitgebers gegen Vorschriften zu Verfahren und Förderpflichten zugunsten von Menschen mit Schwerbehinderungen könne die Vermutung einer Benachteiligung begründen, die wegen der Schwerbehinderung erfolgte.
Dadurch gehöre auch die vorherige Zustimmung des Integrationsamtes bei Kündigung eines schwerbehinderten Menschens.
Trotz möglicher Benachteiligung kein ErfolgDennoch gestand das Gericht dem Kläger keinen Anspruch auf Entschädigung zu. Er sei zwar unmittelbar benachteiligt gewesen, hätte aber nicht darlegen können, dass diese Benachteiligung wegen seiner Schwerbehinderung erfolgt sei.
Die fehlende Absprache mit dem Integrationsamt könne zwar eine Vermutung begründen, dass die Schwerbehinderung eine Mitursache für die Benachteiligung war. Eine schlüssige Darlegung dieser Vermutung durch den Betroffenen fehle aber.
Wie begründete das Gericht das UrteilInsbesondere folgte das Gericht nicht der Auffassung, dass der Arbeitgeber zum Zeitpunkt der Kündigung von einer offenkundigen Schwerbehinderung hätte ausgehen müssen.
Auch wenn der Arbeitnehmer im Februar wegen eines Schlaganfalls mit halbseitiger Lähmung intensivmedizinisch behandelt worden sei, gebe es keine nachweisliche Kenntnis des Arbeitgebers von einer Schwerbehinderung.
Die nicht eingeholte Zustimmung des Integrationsamtes sei insofern nicht als schadensersatzpflichtige Diskriminierung zu werten.
Der Beitrag Schadensersatz bei Schwerbehinderung, wenn der Chef benachteiligt erschien zuerst auf Gegen Hartz IV - Bürgergeld Ratgeber und Hartz 4 Tipps.
Von wegen „Wiederaufbau“: Türkische Gastarbeiter kamen aufgrund von politischem Druck der Türkei und USA nach Deutschland
Aktuell verbreitet das Auswärtige Amt wieder einmal, völlig faktenfrei, das Märchen von der Schaffung des Wirtschaftswunders und sogar des Wiederaufbaus Deutschlands durch türkische Gastarbeiter. Bei diesem Narrativ handelt es sich um anachronistischen, gleichwohl hartnäckig kultivierten Mythos, mit dem die Akzeptanz für die seit zehn Jahren anhaltende prekäre Masseneinwanderung und die damit konnotierte “Fachkräfte”-Lüge erhöht werden […]
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Rente: Dieses Urteil trifft rund 3 Millionen EM-Rentner hart
Das Bundessozialgericht (BSG) hatte entschieden, dass alle Erwerbsminderungs-Bestandsrentner, deren Leistung vor dem 1. Januar 2019 begonnen hat, keinen Anspruch auf eine Neuberechnung nach den seit 2019 verlängerten Zurechnungszeiten haben. Damit bleiben rund drei Millionen Menschen auf deutlich niedrigeren Renten sitzen – ein Urteil, das sozialpolitisch hohe Wellen schlägt.
Um was es gingZurechnungszeiten sind fiktive Versicherungsjahre, die der Rentenversicherung so angerechnet werden, als hätten Betroffene bis zu einem bestimmten Alter weitergearbeitet.
Seit 2019 wird bei neuen Erwerbsminderungsrenten so gerechnet, als reichte die Erwerbsbiografie bis über das 65. Lebensjahr hinaus; zuvor endete sie früher. Für Bestandsrentner blieb es dagegen bei der alten, kürzeren Zeitspanne – ein Unterschied, der im Schnitt gut 70 Euro im Monat ausmacht und im konkreten Musterfall sogar 185 Euro brutto.
Der Weg durch die InstanzenDer Kläger, seit 2004 voll erwerbsgemindert, wollte genau diese längere Zurechnungszeit auch für seine laufende Rente durchsetzen.
Nachdem das Sozialgericht Duisburg und das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen seine Klage abgewiesen hatten, landete das Verfahren in Kassel. Unter dem Aktenzeichen B 5 R 29/21 R wies der 5. Senat die Revision schließlich zurück – ebenso ein Parallelverfahren mit identischer Fragestellung.
Die Entscheidung des BundessozialgerichtsDie Kasseler Richter sahen in der Ungleichbehandlung von Neu- und Bestandsrentnern keinen Verstoß gegen den Gleichheitssatz.
Sie verwiesen erstens auf das Rentenbeginnprinzip, wonach Reformen grundsätzlich nur für Neurentner gelten; zweitens auf den Gesetzeszweck, künftige, nicht vergangene Erwerbsbiografien abzusichern; drittens auf den Grundsatz der Finanzierbarkeit; und viertens darauf, dass der Gesetzgeber mit Blick auf die Haushaltslage gestaffelt reformieren durfte.
Rentengerechtigkeit?Würde man alle vor 2019 bewilligten Renten rückwirkend anheben, entstünden laut Berechnungen der Rentenversicherung jährliche Mehrkosten von weit über vier Milliarden Euro – Geld, das im Umlagesystem sofort aufgebracht werden müsste.
Die Richter stuften diese Summe als „erheblich“ und die Entscheidung des Gesetzgebers, sie zu vermeiden, als legitim ein. Sozialverbände kontern, dass das gesamtgesellschaftliche Armutsrisiko erwerbsgeminderter Menschen durch das Urteil vergrößert werde.
Der pauschale RentenzuschlagUm die Kluft zumindest zu verkleinern, hat der Gesetzgeber einen pauschalen Zuschlag eingeführt. Seit dem 1. Juli 2024 erhöhen sich Renten, die zwischen 2001 und Juni 2014 begonnen haben, um 7,5 Prozent; für Renten mit Beginn zwischen Juli 2014 und Ende 2018 gibt es 4,5 Prozent. Der Zuschlag wirkt automatisch auf die persönlichen Entgeltpunkte – ein Antrag ist nicht nötig.
Warum die Lücke bleibtTrotz dieses Zuschlags erreicht die Monatsrente eines Bestandsrentners je nach Einzelfall oft nur zwei Drittel des Niveaus eines gleich gelagerten Neurentners. Im oben genannten Musterfall steigt sie um knapp 128 Euro, während eine Neuberechnung nach neuem Recht gut 185 Euro gebracht hätte. Verbände kritisieren deshalb einen dauerhaften Nachteil von bis zu 20 Prozent.
Reaktionen von Betroffenen und VerbändenDer Sozialverband VdK sprach unmittelbar nach dem Urteil von einer „bitteren Entscheidung“ und kündigte an, Karlsruhe anzurufen. Auch der Sozialverband Deutschland (SoVD) wertete das Ergebnis als schwere Hypothek für die soziale Teilhabe Erwerbsgeminderter. Beide Verbände stützen sich auf rund 1,8 Millionen Ratsuchende, die sich von der Reform ausgeschlossen fühlen.
Karlsruhe bestätigt die Linie des BSGIm Juni 2023 griff das Bundesverfassungsgericht den Fall unter dem Aktenzeichen 1 BvR 847/23 auf – und nahm die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung an. Die Karlsruher Richter erklärten, der Gesetzgeber dürfe aus administrativen und finanziellen Gründen Stichtage setzen, solange diese sachlich nachvollziehbar seien. Damit ist der Rechtsweg praktisch ausgeschöpft.
Während das Urteil die Konsistenz der gesetzlichen Rentenformel bewahrt und das Risiko weiterer Milliardenlasten vermeidet, festigt es strukturelle Ungleichheiten im unteren Einkommenssegment.
Gut jeder siebte Erwerbsgeminderte bezieht neben der Rente Leistungen aus der Grundsicherung – eine Quote, die mit Blick auf die Nachholeffekte eher steigen dürfte.
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Rente: Rentenexperte warnt: Dieses Urteil trifft viele angehende Rentner
Mit Beschluss (Az. 1 BvR 2076/23) hat das Bundesverfassungsgericht eine Weichenstellung bestätigt, die viele Arbeitnehmer kurz vor dem Ruhestand unmittelbar betrifft.
Karlsruhe nahm eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung an und stärkte damit die Linie der Sozialgerichtsbarkeit: Zeiten des Bezugs von Arbeitslosengeld I innerhalb der letzten zwei Jahre vor Rentenbeginn zählen nicht zur 45-jährigen Wartezeit für die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte.
§ 51 Abs. 3a SGB VI ist demnach verfassungsgemäß, die Deutsche Rentenversicherung handelt auf rechtssicherer Grundlage.
Hinter dieser rechtlichen Formel steckt eine klare Botschaft: Wer die „Rente mit 63“ (korrekt: die abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte) erreichen will, darf die letzten beiden Jahre vor dem Rentenstart nicht durch ALG-I-Zeiten „auffüllen“.
Der Fall: Ein langer Versicherungsverlauf – und doch ein DämpferAusgangspunkt des Verfahrens war der Rentenantrag eines 1951 geborenen Arbeitnehmers, der nach Vollendung des 63. Lebensjahres die abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte beantragte.
Er hatte über vier Jahrzehnte Versicherungszeiten gesammelt, bezog jedoch im Vorfeld rund ein Jahr Arbeitslosengeld I. Die Deutsche Rentenversicherung lehnte den Antrag ab: Die 45-Jahres-Wartezeit sei wegen des gesetzlich geregelten Ausschlusses nicht erfüllt.
Stattdessen bewilligte sie lediglich die Altersrente für langjährig Versicherte – mit einem Abschlag von 8,7 Prozent. Der Versicherte klagte sich durch die Instanzen und scheiterte schließlich mit seiner Verfassungsbeschwerde.
Prozessgeschichte: Vom Sozialgericht nach KarlsruheDie Beschwerde richtete sich gegen die ablehnenden Entscheidungen der Sozialgerichte – vom Sozialgericht über das Landessozialgericht bis zum Bundessozialgericht – sowie mittelbar gegen die einschlägige Norm des § 51 Abs. 3a SGB VI.
Der Beschwerdeführer sah den allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) und den Eigentumsschutz seiner Rentenanwartschaften (Art. 14 Abs. 1 GG) verletzt. Karlsruhe nahm die Beschwerde nicht an.
Teilweise fehlte es an einer hinreichend verfassungsrechtlichen Begründung, im Übrigen verwiesen die Richter auf den weiten Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers im Sozialrecht.
Diese Konstellation ist sozialrechtlich bedeutsam: Auch ohne inhaltliche Hauptsacheentscheidung entfaltet ein Nichtannahmebeschluss normative Signalwirkung, weil er die bisherige Rechtsanwendung bestätigt.
Was § 51 Abs. 3a SGB VI regeltDie Vorschrift bestimmt, dass Zeiten des Bezugs von Arbeitslosengeld I innerhalb der letzten zwei Jahre vor Rentenbeginn grundsätzlich nicht auf die 45-jährige Wartezeit angerechnet werden. Der Gesetzgeber wollte verhindern, dass Beschäftigte kurz vor dem Ruhestand gezielt in die Arbeitslosigkeit „geschickt“ werden, um fehlende Monate zu überbrücken.
Dieses Missbrauchsverhinderungsziel trägt nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts die Ungleichbehandlung. Entscheidend ist der Zeitpunkt: Liegen ALG-I-Zeiten außerhalb des zweijährigen Korridors, können sie zur 45-Jahres-Wartezeit beitragen; innerhalb des Korridors eben nicht.
Eng umrissene Ausnahmen: Insolvenz oder GeschäftsaufgabeDas Recht kennt zwei Rückausnahmen, die die Härte des Grundsatzes abfedern sollen. Anzurechnen sind ALG-I-Zeiten in den letzten zwei Jahren dann, wenn der Arbeitgeber insolvent wird oder seine Geschäftstätigkeit vollständig aufgibt.
Beide Tatbestände lassen sich klar abgrenzen und verwaltungspraktisch prüfen. Genau diese Überprüfbarkeit war für Karlsruhe ein zentrales Argument: Der Ausschluss schützt die Solidargemeinschaft vor strategischen Frühverrentungen, ohne diejenigen zu benachteiligen, die unverschuldet ihren Arbeitsplatz verlieren.
Warum die Verfassungsrügen scheitertenDer Gleichheitssatz verlangt, Gleiches gleich und Ungleiches ungleich zu behandeln. Nach Lesart des Gerichts sind Personen, die wegen betrieblicher Entwicklungen zwangsweise arbeitslos werden, nicht mit jenen vergleichbar, bei denen Arbeitslosigkeit in zeitlicher Nähe zum Rentenbeginn planbar oder beeinflussbar war.
Der Eigentumsschutz greift ebenfalls nicht durch: Rentenansprüche und Anwartschaften sind gesetzlich ausgestaltet. Der Gesetzgeber darf im Rahmen legitimer sozialpolitischer Ziele Bedingungen definieren, unter denen Anwartschaften entstehen oder entfallen. Dass solche Regeln in Einzelfällen zu harten Ergebnissen führen, macht sie verfassungsrechtlich nicht per se unzulässig.
Konsequenzen für die Praxis: Planung wird zur PflichtFür Versicherte ergibt sich aus dem Beschluss eine klare Handlungsmaxime. Wer die abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte anstrebt, muss die letzten zwei Jahre vor dem gewünschten Rentenbeginn besonders im Blick behalten. Arbeitslosengeld I in diesem Zeitraum schließt die Anrechnung für die 45-Jahres-Wartezeit grundsätzlich aus.
Das gilt auch dann, wenn daneben freiwillige Beiträge gezahlt werden: Sie helfen in dieser Konstellation nicht weiter, wenn gleichzeitig Anrechnungszeiten wegen Arbeitslosigkeit vorliegen. In der Folge kann es dazu kommen, dass trotz insgesamt langer Erwerbsbiografie nur die Altersrente für langjährig Versicherte mit spürbaren Abschlägen in Betracht kommt.
Wie die 45 Jahre dennoch gelingen könnenDie wichtigste Stellschraube ist Beschäftigung mit Versicherungspflicht in den kritischen 24 Monaten vor Rentenbeginn. Ein versicherungspflichtiger Minijob kann fehlende Monate liefern, wenn er rechtzeitig und durchgängig ausgeübt wird. Freiwillige Beiträge sind ein weiteres Instrument, entfalten ihre Wirkung in Bezug auf die 45-Jahres-Wartezeit jedoch vor allem außerhalb von Zeiträumen, die zeitgleich von Anrechnungszeiten wegen Arbeitslosigkeit geprägt sind. S
innvoll ist außerdem der Blick auf andere beitragsrechtlich relevante Zeiten, die häufig übersehen werden. Kindererziehungszeiten, sofern als Pflichtbeitragszeiten bewertet, sowie Zeiten häuslicher Pflege mit Beitragszahlung durch die Pflegekasse können die Wartezeit ebenfalls voranbringen. Maßgeblich ist stets die konkrete Einordnung als Pflichtbeitragszeit und die zeitliche Lage im Verhältnis zum geplanten Rentenstart.
Was Betroffene jetzt prüfen solltenBetroffene sollten ihre Versicherungsverläufe frühzeitig und kleinteilig prüfen lassen. Entscheidend sind nicht nur die Summen, sondern die Zuordnung der Monate zu den richtigen Rechtskategorien.
Ein Beratungsgespräch – etwa bei der Deutschen Rentenversicherung oder einer zugelassenen Rentenberatungsstelle – hilft, Lücken oder Fehlklassifikationen zu erkennen.
Ebenso wichtig ist ein realistischer Zeitplan: Wer heute noch einige Jahre entfernt ist, kann durch vorausschauende Beschäftigung, Pflegeengagement oder rechtzeitig platzierte freiwillige Beiträge die Weichen stellen.
Wer sich bereits im zweijährigen Korridor befindet, muss wissen, dass ALG-I-Bezug die Anrechnung sperrt und alternative, versicherungspflichtige Beschäftigung den sichersten Weg zur Zielmarke darstellt.
Einordnung: Missbrauchsschutz versus EinzelfallgerechtigkeitDie Entscheidung bestätigt ein Spannungsfeld, das das Rentenrecht traditionell kennt. Missbrauchsschutz erfordert klare, pauschalierende Regeln; Einzelfallgerechtigkeit verlangt flexible Korrekturen. § 51 Abs. 3a SGB VI versucht den Ausgleich über eng gefasste Ausnahmen.
Dass dabei Härten verbleiben, ist verfassungsrechtlich hinzunehmen, sozialpolitisch aber erklärungsbedürftig. Für die Betroffenen bedeutet das: Recht bekommen ist hier vor allem eine Frage rechtzeitiger Information und Planung, weniger eine Frage gerichtlicher Korrekturen in letzter Minute.
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Krankengeld nach Kündigung und Arbeitslosigkeit
Viele Betroffene sind überrascht: Eine Kündigung ist auch während einer bestehenden Arbeitsunfähigkeit grundsätzlich zulässig. Eine „Kündigungssperre“ wegen Krankheit gibt es nicht.
Ob eine Kündigung wirksam ist, richtet sich nach den allgemeinen Regeln – etwa dem Kündigungsschutzgesetz, Fristen und der Schriftform. Die bloße Tatsache der Krankschreibung macht eine Kündigung nicht automatisch unwirksam.
Erst die Entgeltfortzahlung, dann KrankengeldZu Beginn einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber – in der Regel bis zu sechs Wochen ab Beginn der Arbeitsunfähigkeit.
Maßgeblich ist das Entgeltfortzahlungsgesetz. Endet das Arbeitsverhältnis in dieser Zeit, endet grundsätzlich auch die Pflicht des Arbeitgebers zur Entgeltfortzahlung, sofern nicht besondere Ausnahmen nach § 8 EntgFG greifen.
Schließt sich an die Entgeltfortzahlung ein fortdauernder Krankheitszeitraum an, zahlt die gesetzliche Krankenkasse Krankengeld. Die Höhe liegt typischerweise bei 70 Prozent des regelmäßigen Brutto- (maximal 90 Prozent des Netto-)entgelts; insgesamt ist der Bezug – einschließlich der Zeit der Entgeltfortzahlung – auf 78 Wochen innerhalb von drei Jahren je Krankheit begrenzt („Blockfrist“).
Kündigung mitten in der Krankheit: Anspruch auf Krankengeld bleibt bestehen – bei rechtzeitiger FeststellungEntscheidend ist, wann die Arbeitsunfähigkeit ärztlich festgestellt wurde. Wird die Arbeitsunfähigkeit spätestens am letzten Tag des Arbeitsverhältnisses ärztlich bescheinigt, besteht der Anspruch auf Krankengeld über das Ende des Arbeitsverhältnisses hinaus fort. Das folgt aus § 46 SGB V und ist durch die Rechtsprechung bestätigt.
Praktisch bedeutet das: Wer am letzten Beschäftigungstag noch krankgeschrieben wird, kann ab dem Folgetag Krankengeld erhalten – auch wenn das Beschäftigungsverhältnis dann bereits beendet ist.
In der Praxis ist außerdem die lückenlose ärztliche Feststellung wichtig: Folge-Bescheinigungen müssen nahtlos anschließen. Kommt es zu Lücken, kann der Krankengeldanspruch entfallen. Die Rechtsprechung verlangt einen rechtzeitigen Arztkontakt und in der Regel eine nahtlose Folgebescheinigung.
Krankschreibung erst nach Ende des Arbeitsverhältnisses: erst ALG-Fortzahlung, dann Krankengeld in ALG-HöheWird die Arbeitsunfähigkeit erst nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses festgestellt und beziehen Betroffene bereits Arbeitslosengeld I, greift eine andere Abfolge: Die Agentur für Arbeit zahlt das Arbeitslosengeld bis zu sechs Wochen weiter, obwohl man arbeitsunfähig ist (§ 146 SGB III). Ab der siebten Woche zahlt die Krankenkasse Krankengeld – allerdings in der Höhe des zuvor bezogenen Arbeitslosengeldes (§ 47b SGB V).
Finanziell ist das ein Unterschied: Klassisches Krankengeld aus Beschäftigung bemisst sich – wie oben beschrieben – an 70 Prozent des Bruttos (maximal 90 Prozent des Nettos) und liegt damit häufig über dem Arbeitslosengeld I, das in der Regel 60 Prozent des pauschalierten Nettoentgelts beträgt (67 Prozent mit Kind).
Höhe und Dauer im Überblick – und warum „Blockfristen“ zählenDie Kasse zahlt Krankengeld für maximal 78 Wochen innerhalb von drei Jahren je Krankheit; die Blockfrist startet mit dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit. Zeiten, in denen anderes Einkommen (z. B. Entgeltfortzahlung) fließt, führen zum Ruhen des Krankengeldanspruchs.
Sie verlängern die Blockfrist nicht, sondern werden bei der Höchstdauer berücksichtigt. Für Betroffene ist deshalb die saubere Dokumentation der Diagnose, die ärztliche Feststellung am richtigen Tag und die lückenlose Folgekrankschreibung zentral.
Aufhebungsvertrag, Abfindung, Resturlaub: Was das für Krankengeld und Arbeitslosengeld bedeutetViele Arbeitgeber und Beschäftigte einigen sich bei längerer Krankheit auf einen Aufhebungsvertrag. Sozialrechtlich heikel ist in diesem Zusammenhang die Sperrzeit beim Arbeitslosengeld I: Wer sein Arbeitsverhältnis ohne wichtigen Grund beendet oder an der Beendigung mitwirkt, riskiert eine Sperrzeit von in der Regel zwölf Wochen; in dieser Zeit ruht der ALG-Anspruch.
Das folgt aus § 159 SGB III. Für das Krankengeld ist eine Sperrzeit beim ALG I nicht maßgeblich, wohl aber relevant für Betroffene, die nach Beschäftigungsende zunächst ALG I beziehen.
Eine Abfindung selbst mindert den Krankengeldanspruch grundsätzlich nicht, sofern es sich um eine „echte Abfindung“ als Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes handelt.
Dagegen lösen laufende Entgeltbestandteile oder nachträgliche Lohnzahlungen ein Ruhen des Krankengeldes aus. Urlaubsabgeltungen sind hier eine Besonderheit: Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung führen sie nicht zum Ruhen des Krankengeldes, weil es sich um eine einmalige Zahlung handelt.
Praktische Konsequenzen für BetroffeneWer während einer bestehenden Krankschreibung eine Kündigung erhält, sollte darauf achten, dass die ärztliche Feststellung der Arbeitsunfähigkeit spätestens am letzten Beschäftigungstag vorliegt und nahtlos fortgeschrieben wird. So bleibt der Krankengeldanspruch auch nach Ende des Arbeitsverhältnisses erhalten.
Wer erst nach dem Ende des Jobs krankgeschrieben wird, erhält zunächst Arbeitslosengeld weitergezahlt und anschließend Krankengeld in Höhe des ALG – finanziell oft ungünstiger als klassisches Krankengeld aus Beschäftigung. In allen Konstellationen gilt: Krankengeldbezug verbraucht keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I, solange tatsächlich kein ALG I gezahlt wird; der ALG-Anspruch wird erst im Zeitpunkt des ALG-Bezugs „angezapft“.
FazitDie Weichenstellung erfolgt an zwei Stellen: Zeitpunkt der Krankschreibung und lückenlose Folgebescheinigung. Wird die Arbeitsunfähigkeit fristgerecht am letzten Arbeitstag festgestellt, läuft der Krankengeldanspruch über das Beschäftigungsende hinweg weiter – häufig günstiger als der Weg über Arbeitslosengeld und anschließendes Krankengeld in ALG-Höhe.
Bei Aufhebungsverträgen droht zwar eine ALG-Sperrzeit, das eigentliche Krankengeld bleibt davon aber unberührt; einmalige Zahlungen wie Urlaubsabgeltungen lassen den Krankengeldanspruch nicht ruhen.
Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. In konkreten Fällen lohnt der Blick in die genannten Normen (§§ 46, 47, 47b, 48, 49 SGB V; §§ 146, 159 SGB III; EntgFG).
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Jobrad kürzt Rente, Krankengeld und Arbeitslosengeld 1
Fahrradleasing, das auch als “Jobrad” bezeichnet wird, läuft in der Regel so ab: Der Arbeitgeber least ein Dienstrad und überlässt es dem jeweiligen Arbeitnehmer. Wenn die Arbeitnehmer das Rad auch privat nutzen, dann beteiligen sie sich an den Kosten. Das bedeutet: Ein Teil des Bruttogehalts fließt in die Leasingrate und die Versicherungsprämie. So weit so gut.
Was sind die Vorteile des Jobrads?Wer sich heute sein Fahrrad nicht gebraucht zusammen flicken will, sondern ein leistungsfähiges Neurad oder gar ein ein E-Bike anstrebt, zahlt schnell mehrere tausend Euro.
Leasing über den Arbeitgeber plus Beteiligung bei Privatgebrauch kann dabei eine günstigere Alternative zum Eigenkauf sein. Zudem gehört zu Leasingverträgen ein Versicherungsschutz.
Gewerkschaften warnen vor dem Leasing durch den ArbeitgeberDie Gewerkschaft verdi sieht bei dieser Art von Fahrradleasing “nur einen, der ganz sicher spart: Dein Arbeitgeber.” Das geleaste Fahrrad gehört dem Arbeitnehmer nicht, sondern er darf es nur nutzen. Zahlen muss der Beschäftigte bei Privatnutzung aber trotzdem, und es bei Auslaufen des Vertrags zurückgeben.
Nach der Rückgabe fallen möglicherweise Instandsetzungskosten an, die der Arbeitnehmer tragen muss.
Verdi erklärt: “Du zahlst für ein Rad, das dir nicht gehört”.
Hinzu kämen, laut Verdi, Kosten für Versicherung, Zubehör, Inspektionen, Reparaturen sowie Steuern für die private Nutzung. Zudem sei der Arbeitgeber nicht einmal verpflichtet, sich an den Zusatzkosten zu beteiligen.
Entgeltumwandlung ist keine FörderungVielen Arbeitnehmern ist der Unterschied eines solchen Firmenleasing zu eigenen Käufen (und auch privaten Ratenzahlungen) nicht bewusst. Wenn ich von dem Geld, das ich auf dem Konto habe, Dinge kaufe oder lease, dann hat das keinen Einfluss auf meine Sozialversicherungsleistungen.
Ganz anders sieht das bei Fahrradleasing der Firma durch Entgeltumwandlung aus. Die Gewerkschaft warnt davor, dass die Entgeltumwandlung keine Förderung ist. Die monatlichen Leasingraten würden ein kleineres Nettogehalt bedeuten, und dieses wiederum führe zu geringeren Ansprüchen auf Krankengeld, Arbeitslosengeld oder Elterngeld.
Verdi warnt, dass den Sozialkassen wichtige Beitragszahlungen entzogen würden, und dies schwäche unsere Sozialversicherung. Geschwächt würde auch die solidarisch finanzierte Rente, Arbeitslosen- und Krankenversicherung.
Der Arbeitgeber sparten hingegen ihren Anteil an den Sozialversicherungsbeiträgen ein, und hätten keine Nachteile.
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Auch die Altersrente wird durch das monatliche Leasing geringer, denn die Rentenbeiträge richten sich nach dem Einkommen. Sinkt das Einkommen, dann sinken die Beiträge, und damit sinkt die Rente.
Verdi zufolge ist das Fahrradleasing durch Entgeltumwandlung über den Tarifvertrag möglich. Die Vertretungen der Arbeitnehmer sollten sich auf solche Vereinbarungen nur einlassen, wenn “der Arbeitgeber seine Ersparnisse weitergibt und sich auf Zuschüsse einlässt”.
Das Angebot des Arbeitgebers müsse mit den möglichen Kürzungen verglichen werden, und dazu müüssten Arbeitnehmer eine Auskunft von der gesetzlichen Rentenversicherung einholen, außerdem Informationen von Arbeitslosenversicherung, Krankenkasse zum Krankengeld, Lohnsteuerberatung und Zusatzversorgungskasse.
Härtefälle müssen möglich seinDazu müsste es Regelungen für individuelle Härtefälle geben. Möglich sein müsste auf Wunsch der Beschäftigten eine hundertprozentige Vor-Ort-Rücknahme des Fahrrads in Fällen längerer Krankheit, bei Kurzarbeit und Privatinsolvenz, bei Tod oder Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
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Liebe, Musik und Politik
Schwerbehinderung: Pflegekasse muss Wickeltisch für große Kinder zahlen
Die Pflegekasse muss einem 6-jährigen, über 20 kg wiegender, gesundheitlich stark beeinträchtigter Kläger, beidem Pflegegrad 4 bestand, einen besonderen Wickeltisch zahlen. Das entschied das Sozialgericht Mannheim, Urteil vom 27. Mai 2025 – S 16 P 151/24 –, rechtskräftig – nicht veröffentlicht -.
Pflegegutachten des Medizinischen Dienstes empfiehlt als Hilfsmittel ein Wickeltisch für große KinderDie Pflegekasse begründete ihre Ablehnung des Antrags damit, ein Wickeltisch sei ein handelsüblicher Gebrauchsgegenstand, daher bestehe keine Leistungspflicht, auch bestünden keine Verträge mit entsprechenden Leistungserbringern.
Klage vor dem Sozialgericht erfolgreichDie 16. Kammer des Sozialgericht Mannheim verurteilte die Pflegekasse dazu, den Kläger mit einem elektrisch höhenverstellbaren Wickeltisch mit großer Auflage und Außenumrandung zu versorgen. Der begehrte höhenverstellbare große Wickeltisch mit Außenumrandung sei als Pflegehilfsmittel anzusehen und auch kein allgemeiner Gebrauchsgegenstand des täglichen Lebens.
Geräte für die speziellen Bedürfnisse kranker oder behinderter Menschen sind keine allgemeinen Gebrauchsgegenstände des täglichen LebensDenn Geräte, die für die speziellen Bedürfnisse kranker oder behinderter Menschen entwickelt und hergestellt worden seien und die ausschließlich oder ganz überwiegend auch von diesem Personenkreis benutzt würden, seien nicht als allgemeine Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens anzusehen, selbst dann, wenn sie millionenfach verbreitet seien.
Das gelte auch für den vom Kläger begehrten Wickeltisch, der angesichts seiner Größe speziell für kranke und behinderte Menschen konzipiert sei.
Dass die Pflegekasse keine Verträge mit Leistungserbringern über spezielle Wickeltische abgeschlossen habe, sei nicht relevant, da dies keine gesetzliche Voraussetzung für den Anspruch sei.
Anmerkung vom Verfasser1. Völlig richtige Entscheidung der 16. Kammer, denn es handelt sich hier um ein Hilfsmittel für Kranke und Behinderte.
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Woher kommt der Strom? Preise zwei Tage im Keller
Die bereits Ende der vergangenen Analysewoche begonnene Windflaute setzt sich am Montag fort und endet erst am Donnerstag um 18:00 Uhr. Dann baut sich die im Verhältnis zum Bedarf bisher stärkste Windstromphase auf. 1,894 TWh Windstrom werden an diesen zwei Tagen erzeugt. Die Strompreise nehmen in der 40. Analysewoche kontinuierlich ab. Das Besondere an dieser Woche ist das gut erkennbare Muster der Strompreisentwicklung. In der Flautenphase bis Donnerstag 18:00 Uhr und dann auch noch bis Freitag 7:00 Uhr und ein wenig zum Abend wird Strom importiert. Lediglich an den PV-Erzeugungshöhepunkten zur Mittagszeit reicht die deutsche Eigenerzeugung aus. Der Montag beginnt am Vormittag mit 222,10€/MWh um dann zur Mittagsspitze auf 77,1€/MWh abzusinken.
Da Strom zu dieser Zeit importiert wird, Deutschland Strom nachfragt, ist die Absenkung nicht besonders stark. Stark hingegen ist der Preisanstieg zum Abend. Um 19:00 Uhr wird viel Strom benötigt, der Preis steigt auf satte 406,80€/MWh. An den nächsten drei Tagen ist das gleiche Muster festzustellen, aber jeweils mit etwas geringeren Werten. Am Freitag ergibt sich durch den Windstromanstieg zum Feiertag ein Paradigmenwechsel. Der Bedarf wird erstmalig um die Mittagszeit (11:00 bis 15:00 Uhr) allein durch die regenerative Stromerzeugung überschritten.
Der Strompreis sinkt entsprechend stärker als an den Tagen zuvor. Vor und nach der Mittagszeit wird das letzte Mal in dieser Woche Importstrom benötigt. Deshalb sind die Strompreise im Verhältnis zu den Vortagen niedriger. Um 00:00 Uhr am Samstag kratzen allein Wind- und Biomassestrom plus Strom aus Wasserkraft den Bedarf. Um diese Zeit kostet der Strom 0,7€/MWh. Der Preis verlässt danach den Bereich Null-Linie/Negativbereich in dieser Woche bis auf einen kurzen Ausnahmezeitraum (Sonntag 18:00 bis 21:00 Uhr) nicht mehr.
Beachten Sie bitte die Zulassungszahlen PKW 9/2025 nach den Tagesanalysen, die Peter Hager zusammengestellt hat.
Wochenüberblick
Montag, 29.9.2025 bis Sonntag, 5.10.2025: Anteil Wind- und PV-Strom 53,4 Prozent. Anteil regenerativer Energieträger an der Gesamtstromerzeugung 64,7 Prozent, davon Windstrom 36,8 Prozent, PV-Strom 16,6 Prozent, Strom Biomasse/Wasserkraft 11,4 Prozent.
- Regenerative Erzeugung im Wochenüberblick 29.9.2025 bis 5.10.2025
- Die Strompreisentwicklung in der 40. Analysewoche 2025.
Belege für Werte und Aussagen im Text oben, viele weitere Werte sowie Analyse- und Vergleichsmöglichkeiten bietet der Stromdateninfo-Wochenvergleich zur 40. Analysewoche ab 2016.
Daten, Charts, Tabellen & Prognosen zur 40. KW 2025:
Factsheet KW 40/2025 – Chart, Produktion, Handelswoche, Import/Export/Preise, CO2, Agora-Zukunftsmeter 68 Prozent Ausbau & 86 Prozent Ausbau
- Rüdiger Stobbe zur Dunkelflaute bei Kontrafunk aktuell 15.11.2024
- Bessere Infos zum Thema „Wasserstoff“ gibt es wahrscheinlich nicht!
- Eine feine Zusammenfassung des Energiewende-Dilemmas von Prof. Kobe (Quelle des Ausschnitts)
- Rüdiger Stobbe zum Strommarkt: Spitzenpreis 2.000 €/MWh beim Day-Ahead Handel
- Meilenstein – Klimawandel & die Physik der Wärme
- Klima-History 1: Video-Schatz aus dem Jahr 2007 zum Klimawandel
- Klima-History 2: Video-Schatz des ÖRR aus dem Jahr 2010 zum Klimawandel
- Interview mit Rüdiger Stobbe zum Thema Wasserstoff plus Zusatzinformationen
- Weitere Interviews mit Rüdiger Stobbe zu Energiethemen
- Viele weitere Zusatzinformationen
- Achtung: Es gibt aktuell praktisch keinen überschüssigen PV-Strom (Photovoltaik). Ebenso wenig gibt es überschüssigen Windstrom. Auch in der Summe der Stromerzeugung mittels beider Energieträger plus Biomassestrom plus Laufwasserstrom gibt es fast keine Überschüsse. Der Beleg 2023, der Beleg 2024/25. Strom-Überschüsse werden bis auf wenige Stunden immer konventionell erzeugt. Aber es werden, insbesondere über die Mittagszeit für ein paar Stunden vor allem am Wochenende immer mehr. Genauso ist es eingetroffen. Sogar in der Woche erreichen/überschreiten die regenerativen Stromerzeuger die Strombedarfslinie.
Was man wissen muss: Die Wind- und Photovoltaik-Stromerzeugung wird in unseren Charts fast immer „oben“, oft auch über der Bedarfslinie, angezeigt. Das suggeriert dem Betrachter, dass dieser Strom exportiert wird. Faktisch geht immer konventionell erzeugter Strom in den Export. Die Chartstruktur zum Beispiel mit dem Jahresverlauf 2024/25 bildet den Sachverhalt korrekt ab. Die konventionelle Stromerzeugung folgt der regenerativen, sie ergänzt diese. Falls diese Ergänzung nicht ausreicht, um den Bedarf zu decken, wird der fehlende Strom, der die elektrische Energie transportiert, aus dem benachbarten Ausland importiert.
Tagesanalysen
Montag
Montag, 29.9.2025: Anteil Wind- und PV-Strom 31,3 Prozent. Anteil erneuerbare Energieträger an der Gesamtstromerzeugung 43,8 Prozent, davon Windstrom 10,7 Prozent, PV-Strom 20,6 Prozent, Strom Biomasse/Wasserkraft 12,5 Prozent.
Windflaute mit praktisch ganztägigem Stromimport. Die Strompreisbildung
Belege für Werte und Aussagen im Text oben, viele weitere Werte sowie Analyse- und Vergleichsmöglichkeiten bietet der Stromdateninfo-Tagesvergleich zum 29. September ab 2016.
Daten, Charts, Tabellen & Prognosen zum 29.9.2025: Chart, Produktion, Handelstag, Import/Export/Preise/CO2 inklusive Importabhängigkeiten.
Dienstag
Dienstag, 30.9.2025: Anteil Wind- und PV-Strom 29,8 Prozent. Anteil erneuerbare Energieträger an der Gesamtstromerzeugung 42,2 Prozent, davon Windstrom 13,4 Prozent, PV-Strom 16,5 Prozent, Strom Biomasse/Wasserkraft 12,4 Prozent.
Gleiches Bild wie am Vortag. Die Strompreisbildung
Belege für Werte und Aussagen im Text oben, viele weitere Werte sowie Analyse- und Vergleichsmöglichkeiten bietet der Stromdateninfo-Tagesvergleich zum 30. September ab 2016.
Daten, Charts, Tabellen & Prognosen zum 30.9.2025: Chart, Produktion, Handelstag, Import/Export/Preise/CO2 inklusive Importabhängigkeiten.
Mittwoch
Mittwoch, 1.10.025: Anteil Wind- und PV-Strom 62,6 Prozent. Anteil erneuerbare Energieträger an der Gesamtstromerzeugung 73,0 Prozent, davon Windstrom 49,9 Prozent, PV-Strom 12,6 Prozent, Strom Biomasse/Wasserkraft 10,4 Prozent.
Windstrom bleibt flau. PV-Strom steigt an. Außer am Mittag kontinuierlicher Stromimport. Die Strompreisbildung.
Belege für Werte und Aussagen im Text oben, viele weitere Werte sowie Analyse- und Vergleichsmöglichkeiten bietet der Stromdateninfo-Tagesvergleich zum 1. Oktober 2025 ab 2016.
Daten, Charts, Tabellen & Prognosen zum 1.10.2025: Chart, Produktion, Handelstag, Import/Export/Preise/CO2 inklusive Importabhängigkeiten.
Donnerstag
Donnerstag, 2.10.2025: Anteil Wind- und PV-Strom 42,8 Prozent. Anteil erneuerbare Energieträger an der Gesamtstromerzeugung 54,6 Prozent, davon Windstrom 18,6 Prozent, PV-Strom 24,2 Prozent, Strom Biomasse/Wasserkraft 11,7 Prozent.
Die Windflaute endet um 18:00 Uhr. Die Windstromerzeugung zieht zum Feiertag an. Die Strompreisbildung.
Belege für Werte und Aussagen im Text oben, viele weitere Werte sowie Analyse- und Vergleichsmöglichkeiten bietet der Stromdateninfo-Tagesvergleich zum 2. Oktober 2025 ab 2016.
Daten, Charts, Tabellen & Prognosen zum 2.10.2025: Chart, Produktion, Handelstag, Import/Export/Preise/CO2 inklusive Importabhängigkeiten.
Freitag
Freitag, 3.10.2025: Anteil Wind- und PV-Strom 65,7 Prozent. Anteil erneuerbare Energieträger an der Gesamtstromerzeugung 77,6 Prozent, davon Windstrom 44,5 Prozent, PV-Strom 22,2 Prozent, Strom Biomasse/Wasserkraft 11,9 Prozent.
Nur noch geringe Stromimporte. Der Windkraftanstieg geht weiter. Die Strompreisbildung
Belege für Werte und Aussagen im Text oben, viele weitere Werte sowie Analyse- und Vergleichsmöglichkeiten bietet der Stromdateninfo-Tagesvergleich zum 3. Oktober ab 2016.
Daten, Charts, Tabellen & Prognosen zum 3.10.2025: Chart, Produktion, Handelstag, Import/Export/Preise/CO2 inkl. Importabhängigkeiten.
Samstag
Samstag, 4.10.2025: Anteil Wind- und PV-Strom 79,4 Prozent. Anteil erneuerbare Energieträger an der Gesamtstromerzeugung 89,3 Prozent, davon Windstrom 72,5 Prozent, PV-Strom 6,9 Prozent, Strom Biomasse/Wasserkraft 9,9 Prozent.
Windstrom oft nahe, später über der Bedarfslinie. Die Strompreisbildung
Belege für Werte und Aussagen im Text oben, viele weitere Werte sowie Analyse- und Vergleichsmöglichkeiten bietet der Stromdateninfo-Tagesvergleich zum 4. Oktober ab 2016.
Daten, Charts, Tabellen & Prognosen zum 4.10.2025: Chart, Produktion, Handelstag, Import/Export/Preise/CO2 inkl. Importabhängigkeiten.
Sonntag
Sonntag, 5.10.2025: Anteil Wind- und PV-Strom 79,8 Prozent. Anteil erneuerbare Energieträger an der Gesamtstromerzeugung 88,6 Prozent, davon Windstrom 70,0 Prozent, PV-Strom 9,1 Prozent, Strom Biomasse/Wasserkraft 9,6 Prozent.
Windstrom übersteigt den Bedarf auch ohne PV-Strom häufig. Die Strompreisbildung
Belege für Werte und Aussagen im Text oben, viele weitere Werte sowie Analyse- und Vergleichsmöglichkeiten bietet der Stromdateninfo-Tagesvergleich zum 5. Oktober ab 2016.
Daten, Charts, Tabellen & Prognosen zum 5.10.2025: Chart, Produktion, Handelstag, Import/Export/Preise/CO2 inkl. Importabhängigkeiten.
PKW-Neuzulassungen September 2025: Plug-In-Hybrid PKW wachsen besonders stark
Von Peter Hager
Mit 235.528 PKW-Neuzulassungen im September 2025 übertrafen diese den Vorjahresmonat um 12,8 %. Im Vergleich zum August 2025 mit 207.229 Neufahrzeugen bedeutet dies ein Plus von 13,7 %.
+ Plug-in-Hybrid-PKW sowie reine Elektro-PKW (BEV) verzeichnen einen deutlichen Zuwachs im Vergleich zum schwachen Vorjahr
+ Hybrid-Fahrzeuge (ohne Plug-In) legen zu
+ Rückgänge bei Fahrzeugen mit reinem Benzin- und Dieselantrieb
Antriebsarten
Benzin: 63.047 (- 5,9 % ggü. 09/2024 / Zulassungsanteil: 26,8 %)
Diesel: 28.871 (- 7,2 % ggü. 09/2024 / Zulassungsanteil: 12,3 %)
Hybrid (ohne Plug-in): 69.527 (+ 14,9 % ggü. 09/2024 / Zulassungsanteil: 29,5 %)
darunter mit Benzinmotor: 57.376
darunter mit Dieselmotor: 12.151
Plug-in-Hybrid: 27.685 (+ 85,4 % ggü. 09/2024 / Zulassungsanteil: 11,8 %)
darunter mit Benzinmotor: 25.978
darunter mit Dieselmotor: 1.706
Elektro (BEV): 45.495 (+ 31,9 % ggü. 09/2024 / Zulassungsanteil: 19,3 %)
Sonstige: Flüssiggas (891 / Zulassungsanteil: 0,4 %), Wasserstoff (0), Brennstoffzelle (2) sowie Erdgas (0)
Die beliebtesten zehn E-Modelle in 09/2025
VW ID 3 (Kompaktklasse): 2.979
VW ID 7 (Obere Mittelklasse): 2.597
Skoda Elroq (SUV): 2.565
Tesla Model Y (SUV): 2.227
Skoda Enyaq (SUV): 1.737
Mini (Kleinwagen): 1.714
VW ID 4/5 (SUV): 1.652
Seat Born (Kompaktklasse): 1.592
Seat Tavascan (SUV): 1.296
Tesla Model 3 (Mittelklasse): 1.173
Entwicklung der E-Mobilität in den ersten drei Quartale 2025
Die deutlich gestiegenen Neuzulassungen bei den reinen E-Autos (BEV) gegenüber dem sehr starken Einbruch in 2024 werden bereits als neuer Erfolg gesehen. Betrachtet man die Neuzulassungen der letzten 3 Jahre, so handelt es sich lediglich um eine Seitwärtsbewegung.
- 01-09/2023: 387.289
- 01-09/2024: 276.390
- 01-09/2025: 382.202
Von einer neuen Dynamik ist trotz der nach wie vor hohen Subventionen (z.B. Befreiung von der Kfz-Steuer, Abschreibungsvergünstigungen bei Firmenwagen) bisher nichts zu sehen.
Die stärksten zehn BEV-Hersteller
- VW: 19,9 %
- Skoda: 9,0 %
- BMW: 9,0 %
- Audi: 7,3 %
- Seat: 6,2 %
- Mercedes: 6,0 %
- Hyundai: 5,2 %
- Tesla: 3,9 %
- Ford: 3,5 %
- Opel: 3,3 %
Zum Vergleich: Die stärksten drei chinesischen BEV-Hersteller sind BYD (1,9 %), MG Roewe (1,7 %) und Leapmotor (1,0 %).
Eine andere Entwicklung gibt es bei den Plug-In-Hybriden. Betrachtet man deren Neuzulassungen in den letzten 3 Jahren so gab es hier eine kontinuierliche Zunahme:
- 01-09/2023: 123.345
- 01-09/2024: 132.861
- 01-09/2025: 217.760
Mehrere chinesische Hersteller (z.B. BYD, MG Roewe, Leapmotor) bietet ebenfalls Plug-In-Hybrid PKW an und umgehen so die Zölle der EU.
Die bisherigen Artikel der Kolumne Woher kommt der Strom? seit Beginn des Jahres 2019 mit jeweils einem kurzen Inhaltsstichwort finden Sie hier. Noch Fragen? Ergänzungen? Fehler entdeckt? Bitte Leserpost schreiben! Oder direkt an mich persönlich: stromwoher@mediagnose.de. Alle Berechnungen und Schätzungen durch Rüdiger Stobbe und Peter Hager nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Gewähr.
Rüdiger Stobbe betreibt seit 2016 den Politikblog MEDIAGNOSE.
Der Beitrag Woher kommt der Strom? Preise zwei Tage im Keller erschien zuerst auf EIKE - Europäisches Institut für Klima & Energie.
Hemo: QSD-Integration nur mit Anerkennung aller Gruppen
Die Demokratischen Kräfte Syriens (QSD) haben ihre grundsätzliche Bereitschaft erklärt, sich in eine künftig neu strukturierte syrische Armee zu integrieren. Dies könne jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen geschehen, sagte Sipan Hemo, Mitglied des QSD-Kommandorats und der militärischen Verhandlungsdelegation mit der Übergangsregierung in Damaskus, in einem ausführlichen Interview mit dem Medienzentrum der QSD.
Voraussetzung sei, dass der Vereinigungsprozess die politische, gesellschaftliche und militärische Identität der QSD respektiere und die Rechte aller ethnischen und religiösen Gemeinschaften in Syrien gewährleiste. Die nächsten Schritte der Übergangsregierung in Damaskus würden darüber entscheiden, ob sich der Prozess beschleunige, stagniere oder ganz zum Stillstand komme.
Verhandlungen seit März 2025 – bisher nur vage Zusagen
Bereits im März 2025 hatten die QSD und die syrische Übergangsregierung ein erstes Grundsatzpapier unterzeichnet, das die Möglichkeit einer Eingliederung des Bündnisses in eine neu aufzubauende nationale Armee vorsah. Seither laufen Gespräche, an denen auch internationale Vermittler, unter anderem aus den USA, beteiligt sind.
Beim jüngsten Treffen in Damaskus sei zwar eine positive Atmosphäre spürbar gewesen, konkrete Ergebnisse seien jedoch ausgeblieben, so Hemo. „Es gab lediglich mündliche Zusicherungen, aber keine greifbaren Schritte oder schriftlichen Vereinbarungen“, sagte er. Vielmehr herrsche nach wie vor tiefes Misstrauen gegenüber dem politischen Kurs der Regierung.
„Integration darf nicht Auslöschung bedeuten“
Die QSD sähen sich nicht nur als militärische Kraft, sondern als Ergebnis eines politischen und sozialen Projekts, das auf der Verteidigung demokratischer und partizipativer Werte beruhe. „Unsere Gründung war eine Reaktion auf jahrzehntelange Ausgrenzung, autoritäre Herrschaft und die Bedrohung durch Extremismus. Unsere Existenz gründet auf dem Schutz aller Völker Syriens – Kurd:innen, Araber:innen, Christ:innen, Drus:innen, Alawit:innen und Sunnit:innen“, betonte Hemo.
Der Kommandant kritisierte, dass einige Kräfte innerhalb des syrischen Machtapparats versuchten, die QSD aufzulösen oder ihrer Identität zu berauben – etwa durch die Forderung nach bedingungsloser Unterordnung. „Wer unsere Integration mit unserer Auslöschung verwechselt, betreibt keine nationale Einigung, sondern führt alte Machtlogiken fort“, sagte Hemo. Das sei für die QSD nicht akzeptabel.
Angriffe in Şêxmeqsûd und Eşrefiyê erschüttern Vertrauen
Besondere Besorgnis äußerte Hemo über den Angriff regierungsnaher Kräfte auf die mehrheitlich kurdischen Stadtteile Şêxmeqsûd und Eşrefiyê in Aleppo, die sich trotz des QSD-Rückzugs im Frühjahr weiterhin unter Belagerung befindet. Der Angriff widerspreche den Vereinbarungen vom März und untergrabe jede Vertrauensbildung. „Wenn auf der einen Seite über Einigung gesprochen wird, während auf der anderen Seite unsere Bevölkerung angegriffen wird, sendet das ein fatales Signal“, so Hemo.
Gravierende Entwicklungen habe es in der drusischen Provinz Suweida im Süden des Landes und an der alawitisch geprägten Westküste gegeben – dort waren religiöse Minderheiten Ziel von Massakern geworden. All das zeige, dass die Sicherheitslage weiterhin fragil sei – ein Punkt, der die Notwendigkeit der QSD unterstreiche.
Beispiel Efrîn als Lackmustest
Hemo nannte die Rückführung der Vertriebenen aus Efrîn (Afrin) als konkretes Beispiel dafür, wie die Übergangsregierung zeigen könne, ob sie zu einem neuen politischen Konsens bereit sei. Efrîn war 2018 von der Türkei verbündeten Dschihadistenmilizen besetzt worden, hunderttausende Kurd:innen und Angehörige anderer Minderheiten wurden aus der Region vertrieben. „Wenn die Regierung ernsthaftes Interesse an nationalem Wiederaufbau hat, muss sie mit der Gerechtigkeit für Efrîn beginnen – Rückkehr, Entschädigung, Strafverfolgung“, forderte Hemo.
Die Haltung der Regierung zu Efrîn sei „der Prüfstein für ihre Glaubwürdigkeit“. Gerechtigkeit dort würde Signale an alle anderen Teile des Landes senden – von Deir ez-Zor über Qamişlo bis Homs.
Mangelnde Beteiligung an politischen Prozessen
Ein weiteres Hindernis sieht Hemo in der anhaltenden politischen Marginalisierung der Demokratischen Selbstverwaltung von Nord- und Ostsyrien (DAANES). Diese und auch die QSD und andere Strukturen im Nordosten seien von zentralen Gesprächen über die Zukunft Syriens systematisch ausgeschlossen worden – etwa bei der Erarbeitung einer neuen Verfassung oder bei der Regierungsbildung. „Solange ein großer Teil der Bevölkerung von Entscheidungsprozessen ausgeschlossen bleibt, kann von nationaler Einheit keine Rede sein“, so Hemo. „Ein Staat, der auf Exklusion statt Beteiligung baut, wird niemals stabil sein.“
QSD als nationale Schutzmacht
Hemo betonte mehrfach, dass die QSD sich als Teil einer neuen, pluralistischen syrischen Staatsstruktur verstünden. Sie seien derzeit die einzige Kraft im Land, die in der Lage sei, mit allen gesellschaftlichen Gruppen in Kontakt zu treten und gemeinsame Sicherheitskonzepte zu entwickeln. „Wir sind bereit, den Grundstein für eine neue nationale Armee zu legen – aber auf Augenhöhe, nicht in Unterordnung.“ Er verwies darauf, dass die von den QSD geschützten Gebiete vergleichsweise stabil und sicher seien – im Gegensatz zu vielen anderen Teilen Syriens, in denen weiterhin Gewalt herrsche.
Vertrauen der Bevölkerung als Verpflichtung
Zum Abschluss richtete Hemo einen Appell an die Bevölkerung in Nord- und Ostsyrien, insbesondere in Deir ez-Zor und Raqqa. „Die QSD werden ihr Mandat zum Schutz der Bevölkerung weiterführen – unabhängig von politischen Rückschlägen oder militärischem Druck. Wir haben mit euch gemeinsam den IS besiegt, und wir werden euch auch weiterhin vertreten – auch in Damaskus, wenn nötig“, sagte Hemo. Er warnte vor Versuchen, die Bevölkerung zu spalten oder Misstrauen gegenüber den Errungenschaften der Selbstverwaltung zu säen. „Unsere Einigkeit ist unser stärkster Schutz.“
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