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COVID-«Impfung» bei Kindern steht im Zusammenhang mit Autismus, ADHS und Angststörungen

Transition News - 7. Oktober 2026 - 0:05

Ein Team um den Epidemiologen Nicolas Hulscher hat die bislang erste Studie auf Bevölkerungsebene abgeschlossen, die die COVID-19-«Impfung» im Kindesalter direkt in Bezug auf Autismus und andere neurofunktionelle Entwicklungsstörungen untersucht. Dazu wurden offizielle Daten der US-Regierung verwendet, um geimpfte und ungeimpfte US-amerikanische Kinder zu vergleichen. Die Studie wurde noch nicht begutachtet.

Die Daten stammen aus dem National Health Interview Survey (NHIS), einer der wichtigsten Informationsquellen des Landes über die Gesundheit der US-Zivilbevölkerung. Der NHIS wird vom National Center for Health Statistics (NCHS) durchgeführt, das zu den Centers for Disease Control and Prevention (CDC) gehört, und ist darauf ausgelegt, durch fortlaufende Haushaltsbefragungen bundesweit repräsentative Schätzungen zu erstellen.

Unter Verwendung der NHIS-Daten von 2022–2024 haben die Forscher eine bundesweit repräsentative Stichprobe von 21.990 US-Kindern analysiert. Im Vergleich zu Kindern ohne COVID-Injektion wiesen «geimpfte» Kinder signifikant höhere Wahrscheinlichkeiten auf für:

  • Autismus: +32 %
  • ADHS: +33 %
  • Jede neurofunktionelle Entwicklungsstörung: +23 %
  • Inanspruchnahme von Sonderpädagogik: +19 %
  • Asthma: +24 %
  • Angststörungen: +27 %
  • Einnahme von Psychopharmaka: +57 %
  • Psychotherapie / Mental-Health-Therapie: +60 %

Die Assoziationen blieben auch bestehen, nachdem zahlreiche Faktoren berüchtigt wurden.

Bedenklich ist laut Hulscher das Ergebnis zu Autismus bei Kindern im Alter von fünf bis sieben Jahren. In dieser Altersgruppe hatten Kinder, die drei oder mehr Dosen einer COVID-Injektion erhalten hatten, eine um 154 % höhere Wahrscheinlichkeit für einen aktuellen Autismus im Vergleich zu Kindern, die keine Dosen erhalten hatten. Der Epidemiologe erklärte:

«Diese Altersspanne ist besonders wichtig, da die Jahre von 5 bis 7 eine kritische Phase für die Entwicklung des Gehirns, der Sprache, des Verhaltens, des Sozialverhaltens und der Bildung darstellen – und sich zudem mit dem Zeitraum überschneiden, in dem viele Kinder eine Autismus-Diagnose erhalten.»

Die Studie ergab zudem, dass unter den fünf- bis achtjährigen Kindern, die im Alter von fünf Jahren oder jünger und mindestens ein Jahr vor dem Interview erstmals «geimpft» wurden, diejenigen mit mehr als drei Dosen eine 2,46-fach höhere Wahrscheinlichkeit für einen aktuellen Autismus hatten im Vergleich zu Kindern, die nie gegen COVID «geimpft» wurden.

Einer der wichtigsten Befunde war den Forschern zufolge das Vorhandensein eines Dosis-Wirkungs-Musters. Das bedeutet, dass die Wahrscheinlichkeit für mehrere Erkrankungen mit der Anzahl der erhaltenen COVID-Impfdosen stieg – darunter Autismus, ADHS, Angststörungen, neurofunktionelle Entwicklungsstörungen, Asthma und psychiatrische Störungen.

Die Wissenschaftler haben auch die Grippeimpfung als Negativkontroll-Exposition untersucht. Dabei war diese Impfung mit mehreren derselben Zielgrößen assoziiert, darunter Autismus, ADHS und Asthma. Das bedeute, so Hulscher, dass eine verbleibende Verzerrung durch die Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen nicht vollständig ausgeschlossen werden könne. Er erläutert:

«Im direkten Vergleich hatten Kinder, die eine COVID-Impfung, aber keine kürzliche Grippeimpfung erhalten hatten, jedoch eine höhere Wahrscheinlichkeit für Autismus als Kinder, die eine Grippeimpfung, aber keine COVID-Impfung erhalten hatten.

Die stärksten Autismus-Schätzungen wurden zudem bei Kindern beobachtet, die sowohl COVID- als auch Grippeimpfungen erhalten hatten. Dies wirft die Möglichkeit auf, dass das beobachtete Signal nicht nur die COVID-Impfung selbst, sondern eine kumulative Impfexposition widerspiegeln könnte.»

Einer der wohl beunruhigendsten Aspekte dieser Thematik ist laut Hulscher, dass die ursprünglichen klinischen Studien, auf deren Grundlage die mRNA-Spritzen für Kinder zugelassen wurden, nie darauf ausgelegt waren, langfristige Auswirkungen auf das Gehirn oder das Verhalten zu untersuchen. Diese ersten Studien hätten nur wenige tausend Kinder umfasst, sie über relativ kurze Zeiträume verfolgt und sich ausschließlich darauf konzentriert, ob die Injektionen Antikörper bildeten, anstatt psychiatrische oder neurologische Entwicklungsergebnisse zu überwachen.

Selbst nach der Zulassung habe sich die offizielle Sicherheitsüberwachung in erster Linie auf unmittelbare medizinische Notfälle wie Herzentzündungen oder schwere allergische Reaktionen konzentriert, während die langfristige Gehirnentwicklung weitgehend unberücksichtigt geblieben sei.

Ein plausibler biologischer Mechanismus der beobachteten Nebenwirkungen hängt den Forschern zufolge mit der Feststellung zusammen, dass das vom «Impfstoff» stammende Spike-Protein nach der Injektion monate- bis jahrelang systemisch im Körper zirkuliert. Es sei in humanen Studien in den Gehirngefäßen nachgewiesen worden. Experimentelle Arbeiten hätten gezeigt, dass die S1-Untereinheit die Integrität der Blut-Hirn-Schranke stören und entzündliche Effekte in den Endothelzellen des Gehirns auslösen kann.

Tierstudien mit pränataler Spike-Protein-Exposition hätten zudem unter anderem über autismusähnliche Verhaltensänderungen, neuronale Entzündungen und Veränderungen sowie veränderte Zytokinsignale berichtet. Das sich entwickelnde Gehirn habe während verschiedener Phasen einen außergewöhnlich hohen Stoffwechselbedarf. Eine entzündliche oder metabolische Schädigung während dieser Zeitfenster könnte demnach zu Veränderungen der Gehirnentwicklung führen.

Die Forscher räumen einige Einschränkungen ein. So identifiziere die Arbeit ein Signal auf Bevölkerungsebene. Sie beweise für sich genommen nicht, dass die COVID-Injektionen Autismus oder die anderen berichteten Ergebnisse verursachen. Die größte Einschränkung bestehe darin, dass der NHIS eine Querschnittsstudie ist und keine genauen Diagnosedaten liefert. Das bedeute, dass die Studie nicht feststellen könne, ob die «Impfung» bei jedem Kind der Diagnose vorausging.

Der NHIS erfasse auch nicht sämtliche Routineimpfungen, die möglicherweise zusammen mit dem COVID-Präparat verabreicht wurden. Daher könnten die beobachteten Assoziationen die COVID-Injektion selbst, andere zur gleichen Zeit erhaltene Impfstoffe oder die kombinierten Effekte einer kumulativen Impfexposition widerspiegeln.

Als nächsten Schritt fordern die Autoren eine umfassende Langzeitstudie, die Kinder bereits vor dem dritten Geburtstag an begleitet. Dabei sollen vollständige Impfdaten über Jahre hinweg mit den offiziellen Krankenakten und professionell gesicherten Entwicklungsdiagnosen verglichen werden.

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US-Rüstungsfirma eröffnet Produktionshalle in Leipzig – Petition dagegen

Transition News - 7. Oktober 2026 - 0:02

Am Montag ist die US-Rüstungsfirma Covenant in Leipzig symbolisch in die Produktionshalle für ihr erstes europäisches Werk eingezogen. Wie der MDR berichtet, plant das Unternehmen dort nach eigenen Angaben weitreichende Marschflugkörper zu produzieren. Gegenüber dem Sender erklärte der CEO Michael Kaufman, mit einer Produktionsfläche von mehr als 10.000 Quadratmetern werde Leipzig zum größten Produktionsstandort seiner Firma, noch vor dem in Grand Prairie (Texas) und in Israel.

Nächstes Jahr soll laut der Firmenchefin Abigail Denburg mit der Produktion des Systems Anthem für europäische Kunden begonnen werden. Im ersten Jahr sollen etwa 1.000 Stück produziert werden und dann 5.000 Stück im Jahr.

Der frühere Bundeswehr-Generalmajor Markus Kurczyk, auch Vorsitzender des Mitteldeutschen Sicherheitsinstitutes (MISI), erklärte kürzlich:

«Wer die Zeitenwende ernst nimmt, muss auch akzeptieren, dass sie irgendwo konkret wird.»

Wie der MDR informiert, handelt es sich beim MISI um einen neu gegründeten Branchenverband in Leipzig, der das Ziel hat, Ostdeutschland stärker vom Rüstungsboom profitieren zu lassen.

Nicht einverstanden damit ist die Initiative «Leipzig bleibt friedlich». So hat sie zum Weltfriedenstag am 1. September eine Online-Petition mit dem Titel «Aus der Stadt der Friedlichen Revolution darf keine Stadt der Waffen werden!» Gestartet. Leipzig sei Weltfriedensort, so die Initiatoren. Beanstandet wird auch die mangelnde Transparenz:

«Während die Stadt Jahr für Jahr an die Friedliche Revolution und den Mut der Menschen erinnert, wurde die Ansiedlung eines US-Rüstungsunternehmens zum Bau von Mittelstreckenwaffen aktiv wirtschaftspolitisch gefördert – ohne dass zuvor irgendeine öffentliche Debatte über diese strategische Weichenstellung stattgefunden hätte.»

Bislang haben über 8.000 Menschen den Aufruf an Oberbürgermeister Burkhard Jung (SPD) unterzeichnet.

Der WDR weist auch auf den Leipziger Theologen und Pfarrer Christian Wolff hin, der auf seinem Blog mahnt:

«Das einseitige Setzen auf Hochrüstung dient weder dem gesellschaftlichen Frieden im Innern, noch wird es Angriffskriege verhindern. Vielmehr werden Bedingungen für neue Kriege geschaffen. Darum muss gerade von der SPD erwartet werden, dass sie endlich neue Überschriften setzt – ohne sich irgendwelche Illusionen zu machen über die Gefährlichkeit eines Putin-Russlands und Trump-Amerikas. In diesem Sinn sollten wir heute an die erfolgreiche Friedenspolitik eines Willy Brandt anknüpfen.»

Laut dem WDR stehen die Stadt Leipzig und Sachsen dem Einzug der Waffenschmiede in der Nähe des Flughafens hingegen wohlwollend gegenüber. So sagte Sachsens Wirtschaftsminister Dirk Panter (SPD):

«Freiheit braucht Sicherheit. Die Region und der Freistaat profitieren davon: In Leipzig werden neue, hochwertige Arbeitsplätze geschaffen, die industrielle Basis gestärkt und das technologische Know-how ausgebaut.»

Der Sprecher der Stadt, Matthias Hasberg, habe die künftigen Arbeitsplätze und Einnahmen für die Gemeinde betont. So sucht die Firma auf ihrer Website für Leipzig unter anderem Geschäftsführer, IT-Manager sowie Produktionsleiter und -techniker. Gemäß dem MDR rechnet das MISI mit anfangs 60 bis 70 Arbeitsplätzen.

Der Sender weist abschließend auf weitere Rüstungsfirmen hin, die sich kürzlich in Sachsen niedergelassen haben. In Gnaschwitz bei Bautzen habe die Rüstungs- und Technologieholding Czechoslovak Group (CSG) im August 2026 das Werk des Zündtechnik-Herstellers Maxam übernommen. CSG plane, rund 100 Millionen Euro zu investieren, um in Gnaschwitz Nitroglycerin und künftig auch Munition herzustellen.

Anfang 2025 habe der deutsch-französische Panzerbauer KNDS in Görlitz das traditionsreiche Waggonbau-Werk vom Hersteller Alstom übernommen. Seitdem werde der Standort für rund 100 Millionen Euro zu einem zentralen deutschen Rohbauzentrum für Panzer umgebaut. Und letzte Woche habe die Elbe Flugzeugwerke (EFW) in Dresden einen Wartungsvertrag mit der Bundeswehr unterschrieben. Damit sollen in dem Werk in den nächsten sieben Jahren die Wartungs- und Reparaturarbeiten an NH90-Hubschraubern durchgeführt werden. Darüber habe Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) «seine Follower» informiert.

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Trump Must Reimburse Treasury for Public Funds Wasted on Partisan Ads

Facing significant backlash to his recent TV ads, Trump recently declared he will no longer use taxpayer funds to pay for partisan advertisements. He has not indicated that he will reimburse the U.S. Treasury for public funds wasted so far.

Public Citizen has filed multiple complaints against the Trump administration for using taxpayer dollars for the ads, which lavishly praise the character of Trump and boost congressional Republicans ahead of the midterm elections. AdImpact estimates $10.1 million in taxpayer funds was spent on the production and airing of these ads. The complaints allege that the payments violate federal laws against using taxpayer funds for “propaganda” purposes and the involvement of White House staff in producing and distributing the ads violate the Hatch Act.

Craig Holman, Ph.D., government affairs lobbyist with Public Citizen, issued the following statement:

“It apparently took weeks for the Trump administration to realize it is illegal to use taxpayer dollars to pay for campaign commercials.

“But what of the millions of taxpayer dollars already spent on these self-adulation campaign ads? The act of having wasted taxpayer dollars on these ads remains a violation of law. At the very least, Trump and his administration must reimburse the Treasury and face the consequences for violating federal law and the Hatch Act.”

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Zehn Monate Haft für Cesim Başboğa wegen kurdischer Lieder

Der kurdische Künstler Cesim Başboğa ist wegen Liedern, die er bei einem Kultur- und Kunstfestival in Tetwan (tr. Tatvan) gesungen hatte, zu zehn Monaten Haft verurteilt worden. Die Strafkammer in Bedlîs (Bitlis) sprach das Urteil am Dienstag in der zweiten Verhandlung des Verfahrens.

Die Staatsanwaltschaft wirft Başboğa „Propaganda für eine terroristische Organisation“ vor. Als Beweismittel wurden die Lieder „Serhildan Jiyan e“, „Lê Amedê“ und „Zana û Andok“ angeführt, die er 2025 bei dem Festival in Tetwan vorgetragen hatte.

Başboğa erklärte vor Gericht, die Kriminalisierung kurdischer Kunst stehe im Widerspruch zur gegenwärtigen politischen Entwicklung. In einer Zeit, in der über Frieden gesprochen werde, schadeten Haftstrafen gegen Kunstschaffende, die Musik in ihrer Muttersprache machten, dem Prozess.

Für Başboğa ist es nicht die erste Verurteilung wegen kurdischer Musik. Bereits im November 2024 verurteilte ihn dasselbe Gericht zu einem Jahr und 15 Tagen Haft, nachdem er „Serhildan Jiyan e“ bei einem Kongress der DEM-Partei gesungen hatte. Das Gericht wertete das von Şivan Perwer stammende Lied damals nicht als gewöhnliches Musikstück, sondern als Mittel der „Terrorpropaganda“.

Başboğa hatte nach dem damaligen Urteil erklärt, bereits zuvor mit drei Ermittlungsverfahren wegen kurdischer Lieder konfrontiert gewesen zu sein. Ziel dieser Verfahren sei es, das kulturelle Gedächtnis zu schwächen und Menschen wegen ihrer Sprache und Kultur einzuschüchtern. Er kündigte an, weiterhin kurdische Lieder zu singen.

Ein Jahr Gefängnis für kurdisches LiedWeil er den Song „Serhildan jiyan e“ gesungen hat, ist der Künstler Cesim Başboğa von der türkischen Justiz zu einem Jahr Gefängnis verurteilt worden. Dem Urteil der 2. Kammer für schwere Straftate...ANF News

 

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Dêrik: Gedenken an 19 aus Rojava stammende Guerillakämpfer:innen

In Dêrik hat eine zweitägige Trauer- und Gedenkfeier für 19 Mitglieder der Volksverteidigungskräfte (HPG) und der Verbände Freier Frauen (YJA Star) begonnen. Die Gefallenen stammten aus Rojava und hatten sich der Guerilla angeschlossen.

Die Zeremonie begann mit einer Schweigeminute. Mihemed Cemil erklärte im Namen des Rates der Familien der Gefallenen, die Bevölkerung werde dem Vermächtnis der Gefallenen verbunden bleiben. Die Errungenschaften der Revolution von Rojava seien auch durch ihren Einsatz möglich geworden.

Hanife Hisên sprach den Familien ihr Beileid aus und erklärte, die Bevölkerung der Region könne durch den Einsatz der Gefallenen heute in Sicherheit leben. Sie rief dazu auf, auf Grundlage der Geschwisterlichkeit der Völker eine demokratische Gesellschaft aufzubauen und ein friedliches Zusammenleben zu verwirklichen.

Jiyan Şêtka von Kongra Star erklärte, insbesondere die Frauen Rojavas stünden in der Schuld der Gefallenen und würden deren Weg weitergehen. Zugleich warnte sie vor einem „Spezialkrieg“, der gegen die Bevölkerung der Region und insbesondere gegen Frauen geführt werde. Sie rief dazu auf, sich dagegen zu organisieren und die Einheit der kurdischen Bevölkerung zu stärken.

Şêx Mazin Mihemed Dervîş erklärte im Namen des Demokratischen Islamkongresses, die Verbundenheit mit den Gefallenen sei eine moralische und nationale Verpflichtung. „Die Gefallenen haben ihr Leben für das Land gegeben. Wir sprechen ihren Familien unser Beileid aus. Sie haben sich für das Land Kurdistans, die Rechte des kurdischen Volkes, die kurdische Sprache und die kommenden Generationen eingesetzt. Wir alle müssen ihrem Weg folgen und ihre Errungenschaften bewahren“, sagte Dervîş.

19 Gefallene aus Rojava

Bei der Gedenkfeier wurde an folgende Mitglieder von HPG und YJA Star erinnert: Xelat Dêrik (Nazî Keçel), Helbest Ocalan (Sanaa Ehmed), Sorxwîn Zîlan Serhed (Zîlan Mihemed Emîn), Şoreş Koçer (Şivan Hisên), Silava Întîqam (Zîlan Îsmaîl), Mazlûm Sert (Beşar Omer), Azda Koçer (Çimen Ebdi), Aferim Koçer (Lîlav Ebdî), Iqab Ramallah (Ezîz Rustem), Dilbiriîn Qehreman (Yasir Tewfiq), Ciwan Dêrik (Mihemed Omer), Egîd Dêrik (Mihemed Findî), Nûdîm Cûdî (Beyan Hacî), Eznar Yilmaz (Emel Mihemed), Herkol Cûdî (Mihemed Albaşa), Mezlûm Ekrem (Ciwan Murad), Egîd Cûdî (Rabî Şakir), Tolvîn Xabûr (Berxwedan Osman) und Baz Serhildan (Fadî Merk).

Im Anschluss an die Redebeiträge wurde eine Dokumentation über das Leben der 19 Guerillakämpfer:innen gezeigt. Ihre Gefallenenurkunden wurden verlesen und anschließend den Familien übergeben.

Die Trauerfeier in Dêrik dauert zwei Tage. Auch die Räte der Familien der Gefallenen in Girkê Legê und Çilaxa wollen Gedenk- und Trauerveranstaltungen für die 19  Mitglieder von HPG und YJA Star ausrichten.

Gedenken in Bergisch Gladbach an zwölf Gefallene der kurdischen FreiheitsbewegungIn Bergisch Gladbach bei Köln haben Kurd:innen, Internationalist:innen und Angehörige gemeinsam zwölf Gefallener der kurdischen Freiheitsbewegung gedacht, deren Tod in jüngerer Zeit bekanntgegeben ...ANF News

 

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Irakischer Regierungschef: Einigung mit Ankara über Abzug türkischer Truppen

Der Irak und die Türkei haben sich nach Angaben des irakischen Ministerpräsidenten Ali al-Zaidi über den Rückzug türkischer Truppen aus irakischem Staatsgebiet verständigt. Bei einem Treffen mit Stammesvertretern erklärte al-Zaidi, nach Gesprächen mit Ankara habe der Abzug aus türkischen Militärstellungen bereits begonnen.

„Wir haben mit der türkischen Seite über mehrere Fragen gesprochen, und es gibt einen laufenden Rückzug aus Stellungen, die das türkische Militär auf irakischem Territorium besetzt hält“, erklärte der Regierungschef. Welche Stellungen betroffen sind und welchen Umfang der Rückzug hat, sagte al-Zaidi nicht.

Schrittweise Übergabe von Zilkan vereinbart

Die Erklärung folgt auf eine Ende September zwischen Bagdad und Ankara getroffene Vereinbarung über die türkische Militärpräsenz im Irak. Bei einem Treffen al-Zaidis mit dem türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdoğan am Rande der UN-Generalversammlung in New York wurde die schrittweise Übergabe des türkischen Militärlagers Zilkan in Başîqa an die irakische Zentralregierung vereinbart.

Der Stützpunkt nahe Mûsil (Mossul) befindet sich seit 2015 unter Kontrolle türkischer Truppen. Nach der gemeinsamen Erklärung beider Regierungen soll die Übergabe entsprechend einem vereinbarten Mechanismus und Zeitplan erfolgen.

Al-Zaidis jetzige Aussage geht über die ausdrücklich vereinbarte Übergabe dieses Stützpunkts hinaus: Er spricht von einem laufenden Rückzug aus türkischen Militärstellungen im Irak. Ob damit ein weitergehender oder vollständiger Abzug verbunden ist, ließ er offen.

Drei bewaffnete Gruppen haben Waffen abgegeben

Al-Zaidi äußerte sich bei dem Treffen auch zu den Bemühungen seiner Regierung, Waffen außerhalb der staatlichen Kontrolle einzuziehen. Mit fünf bewaffneten Gruppierungen werde über die Abgabe ihrer Waffen verhandelt; drei hätten ihre Waffen bereits abgegeben. Mit den übrigen liefen die Gespräche weiter. Welche Organisationen ihre Waffen abgegeben haben, nannte al-Zaidi nicht.

Die Regierung in Bagdad hatte nach dem Ende der Militärmission der internationalen Koalition am 30. September angekündigt, die Kontrolle über nichtstaatliche Bewaffnung zu verschärfen. Bis zum 30. Juni 2027 sollen Waffen außerhalb staatlicher Strukturen unter staatliche Kontrolle gebracht werden.

Al-Zaidi erklärte, die Entscheidung über Krieg und Frieden müsse bei den verfassungsmäßigen Institutionen des Irak liegen. Der Schutz des Lebens der Bevölkerung sei Aufgabe des Staates. Zugleich stellte er die Maßnahmen in den Zusammenhang mit der irakischen Souveränität und betonte, die Entscheidungen des Landes müssten von den Menschen im Irak selbst getroffen werden.

https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/-52963 https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/hemrini-bagdad-sucht-in-Sengal-nach-einem-losungsmodell-52997

 

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You Are Morally Obligated To Oppose Genocide And Apartheid Regardless Of Your Religion

Caitlin Johnstone - 6. Oktober 2026 - 21:48

Reading by Tim Foley:

I judge Jewish people’s character based on whether or not they oppose the genocidal apartheid state of Israel. This is also how I judge the character of people who are not Jewish.

Ever since the UK Green party’s “Zionism is racism” motion we’ve been seeing this narrative circulating that Jews are somehow exempt from the basic human duty to oppose genocide and apartheid, just because support for Israel happens to be common among the Jewish community.

The British political/media class has been frenetically attacking the Greens’ objectively correct position as antisemitic, putting out statement after statement proclaiming that it is wrong to ask Jews to oppose a nakedly racist and destructive political ideology.

Fascinated by this idea that Jews are magical faerie elf creatures who are somehow exempt from the basic human duty to oppose genocide, ethnic cleansing and apartheid. https://t.co/Q9YvJ44Jx5

— Caitlin Johnstone (@caitoz) October 5, 2026

The Campaign Against Antisemitism, quoted in the Financial Times, accuses the Greens of imposing an “extremist purity test” on Jews.

The Movement for Progressive Judaism, quoted in The Guardian, asserts that “Jewish self-determination is a right. Declaring it racist is an attack on Jews. The Green party has chosen to brand Jews who hold this belief as racists and make their equal participation in the party conditional on renouncing it.”

“The Green party’s anti-Zionism motion is yet another attempt to tell Jews how we should think,” reads the headline of a Guardian article by Jonathan Freedland.

“British Jews should not have to disclaim a belief in Jewish self-determination and the existence of Israel in order to be accepted by a British political party,” said shadow home secretary Chris Philp in a quote published by the BBC.

“Asking Jews to pass a purity test and renounce self-determination according to a perverse interpretation arbitrarily applied, isn’t just an extreme position, it’s a racist one,” adds Baroness Luciana Berger.

The Green Party has today voted that Jews are racists unless they explicitly adopt an extremist purity test set out by the Party. Under that test, Jews belonging to pretty much any synagogue in the UK would fail.

The Green Party Conference’s intentions could scarcely have been… pic.twitter.com/XLKoz865LR

— Campaign Against Antisemitism (@antisemitism) October 4, 2026

I am absolutely fascinated by this notion that Jews are some kind of magical faerie elf creature to whom the normal standards of human decency simply do not apply. If you happen to belong to this one particular religion, then it somehow becomes an abusive “purity test” to expect that you should oppose a fundamentally racist state premised on endless apartheid and ethnic cleansing.

It doesn’t work that way. We are all morally obligated to oppose genocide and apartheid no matter what our religion happens to be. You have a moral responsibility to reject racist political ideologies. If you don’t, then you are a racist. There are no special exceptions.

It is true that the majority of Jews support Israel. The argument that majority support makes it a valid position is a fallacy called argumentum ad populum; a position being popular among a given group says nothing about how correct it is. All manner of horrors were once supported by the majority of the public. At one time it was widely believed that it was perfectly legitimate to own a human being if their ancestors happened to be from Africa, but with greater moral clarity we all now recognize that that was wrong.

Zionism since its inception in the mid 19th century has been an explicitly racist, settler-colonial ideology. And Jews have no right to "self-determination" in the land of people who never oppressed them. The whole debate is disingenuous bollocks https://t.co/gu471vNcEd pic.twitter.com/VJxvro9jSq

— Nate Bear (@NateB_Panic) October 6, 2026

Zionism is no different; it’s a political ideology whose material manifestations have never at any time failed to include racist policies and ethnic cleansing. If you believe Jews have a right to return after being absent from the land for millennia but don’t believe Palestinians have a right of return after decades in exile, then you are obviously a racist. If you support an ideology which dropped a brand-new ethnostate on top of a pre-existing ethnic group who suddenly became subjected to ethnic cleansing and apartheid, then you are of course a racist. Your religion of choice does not magically exempt you from this.

Everyone should be asked to pass the “purity test” of renouncing a genocidal apartheid state. Jews are no exception to this self-evident moral reality.

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My work is entirely reader-supported, so if you enjoyed this piece here are some options where you can toss some money into my tip jar if you feel inspired. All my work is free to bootleg and use in any way, shape or form; republish it, translate it, use it on merchandise; whatever you want. All works co-authored with my husband Tim Foley. No generative AI used in any works.

Feature image by Jaber Jehad Badwan — Jaber Jehad Badwan, CC BY-SA 4.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=160402418

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Erst die Sache, dann die Sprache

Zuweilen genügt ein einziges Verwaltungsdetail, um eine ganze Ordnung sichtbar zu machen: Bundesaußenminister Johann Wadephul hat nun für sein Haus angeordnet, in der amtlichen Kommunikation auf Genderstern, Doppelpunkt und Unterstrich zu verzichten. Paarformen bleiben möglich, Frauen verschwinden also keineswegs aus der Sprache. Trotzdem widersetzten sich zwei Abteilungsleiterinnen der neuen Vorgabe: Nicht entsprechend gegenderte Schriftstücke leiteten […]

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EM-Rente: Keine Neun-Jahres-Frist bei Arbeitsmarktrente

Neun Jahre volle Erwerbsminderungsrente bedeuten nicht immer, dass die Rentenversicherung künftig unbefristet zahlen muss. Haben Sie zunächst eine Arbeitsmarktrente erhalten und später eine volle EM-Rente allein aus gesundheitlichen Gründen, zählt die Neun-Jahres-Frist nur für die medizinisch begründete Rente.

Das überrascht Betroffene: Auf den Bescheiden steht zwar durchgehend „Rente wegen voller Erwerbsminderung“. Trotzdem kann sich dahinter ein Wechsel der Ansprüche verbergen.

Die Deutsche Rentenversicherung erläutert diesen Fall ausdrücklich in ihrer Rechtsanweisung zu § 102 SGB VI.

Volle Rente bedeutet nicht immer volle medizinische Erwerbsminderung

Bei einer Erwerbsminderungsrente zählt grundsätzlich, wie lange Sie unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes noch arbeiten können. Können Sie gesundheitlich noch mindestens drei, aber weniger als sechs Stunden täglich arbeiten, sind Sie teilweise erwerbsgemindert.

Können Sie nicht einmal drei Stunden täglich arbeiten, liegt grundsätzlich volle Erwerbsminderung aus medizinischen Gründen vor. Zusätzlich müssen die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sein.

Auch teilweise Erwerbsgeminderte können eine volle Rente erhalten: Steht ihnen kein geeigneter Teilzeitarbeitsplatz zur Verfügung und gilt der Teilzeitarbeitsmarkt als verschlossen, kommt eine sogenannte Arbeitsmarktrente infrage.

Sie verbindet die gesundheitliche Einschränkung mit der fehlenden Beschäftigungsmöglichkeit. Allein Arbeitslosigkeit reicht dafür nicht aus.

Fiktives Beispiel: Norbert kann nicht mehr in der Gießerei arbeiten

Norbert ist 59 Jahre alt und lebt in Castrop-Rauxel. Er hat als Gießereimechaniker gearbeitet. Wegen einer schweren Arthrose im Knie und Wirbelsäulenschäden kann er die körperlichen Anforderungen seines Berufs nicht mehr leisten.  Die Rentenversicherung stellt darüber hinaus fest, dass er auch leichte Tätigkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nur noch vier Stunden täglich ausüben kann.

Damit ist Norbert teilweise erwerbsgemindert. Er findet keine andere geeignete Stelle; ein passender Teilzeitarbeitsplatz auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt steht ihm nicht zur Verfügung. Im fiktiven Fall erkennt die Rentenversicherung den verschlossenen Teilzeitarbeitsmarkt an und bewilligt ihm ab Oktober 2017 eine befristete volle Erwerbsminderungsrente als Arbeitsmarktrente.

Die Feststellung zum allgemeinen Arbeitsmarkt ist wichtig: Könnte Norbert mindestens sechs Stunden täglich in einer anderen geeigneten Tätigkeit arbeiten, würde die fehlende Einsatzfähigkeit in seinem gelernten Beruf grundsätzlich nicht genügen, um eine EM-Rente zu erhalten.

Später verschlechtert sich Norberts Gesundheitszustand

In den folgenden Jahren verlängert die Rentenversicherung Norberts Arbeitsmarktrente. Später verschlechtert sich sein Gesundheitszustand so stark, dass er auch leichte Tätigkeiten nicht mehr drei Stunden täglich bewältigen kann.

Ab Oktober 2023 bewilligt die Rentenversicherung die volle EM-Rente deshalb erstmals allein aus medizinischen Gründen, zunächst befristet bis Ende September 2026.

Norbert beantragt die Weiterzahlung und erwartet im Oktober 2026 eine unbefristete Rente. Schließlich erhält er seit neun Jahren die volle EM-Rente. Für die hier maßgebliche Frist stehen jedoch erst drei Jahre ausschließlich medizinisch begründeter voller Erwerbsminderungsrente zu Buche.

Die sechs vorangegangenen Jahre als Arbeitsmarktrentner werden dafür nicht hinzugerechnet.

Zeitraum in Norberts Beispiel Bedeutung für die Neun-Jahres-Frist Oktober 2017 bis September 2023: volle Rente wegen verschlossenen Teilzeitarbeitsmarkts Diese sechs Jahre zählen nicht zur Befristungsdauer der später ausschließlich medizinisch begründeten vollen EM-Rente. Oktober 2023 bis September 2026: volle Rente allein aus medizinischen Gründen Für diese Rente sind drei Jahre der maßgeblichen Befristungsdauer erreicht. Weiterbewilligung ab Oktober 2026 Eine erneute Befristung bleibt möglich. Ist eine rentenrechtlich relevante Besserung unwahrscheinlich, kommt bereits jetzt eine unbefristete Bewilligung infrage. Was die Neun-Jahres-Regel tatsächlich festlegt

Nach § 102 Absatz 2 SGB VI bewilligt die Rentenversicherung Erwerbsminderungsrenten grundsätzlich auf Zeit. Eine Befristung umfasst höchstens drei Jahre; auch Verlängerungen dürfen jeweils höchstens drei Jahre dauern.

Bei Renten, deren Anspruch unabhängig von der Arbeitsmarktlage besteht, muss sie unbefristet leisten, wenn es unwahrscheinlich ist, dass die Erwerbsminderung behoben werden kann.

Nach insgesamt neun Jahren maßgeblicher Befristung geht das Gesetz davon aus, dass dies der Fall ist.

Die DRV stellt für den Wechsel von der Arbeitsmarktrente zur medizinisch begründeten vollen EM-Rente klar: Maßgeblich ist der Beginn der ersten Befristung der ausschließlich medizinisch begründeten vollen Rente. Die erste Zahlung einer Arbeitsmarktrente setzt diese Frist nicht in Gang.

Arbeitsmarktrenten bleiben auch nach neun Jahren befristet.

Sie müssen nicht erst neun Jahre auf eine Dauerrente warten

Die Neun-Jahres-Regel erlaubt der Rentenversicherung nicht, jeden medizinisch begründeten Anspruch zunächst neun Jahre lang zu befristen. Entscheidend bleibt die Prognose.

Ist bereits früher unwahrscheinlich, dass sich Ihre Erwerbsfähigkeit rentenrechtlich relevant bessert, kommt eine unbefristete Rente schon früher infrage.

Norbert sollte deshalb nicht nur seine bisherigen Bezugsjahre addieren. Er sollte auch prüfen lassen, ob die erneute Befristung zu den aktuellen ärztlichen Befunden passt.

Aussagekräftig sind Angaben zu dem verbleibenden Leistungsvermögen, zum bisherigen Krankheitsverlauf und zu den noch bestehenden Möglichkeiten, seine Beschwerden zu behandeln.

Diese Angaben sollten Sie in Ihren Bescheiden vergleichen

Legen Sie den ersten Rentenbescheid und die späteren Weiterbewilligungen nebeneinander. Prüfen Sie, für welche Zeiträume die Rentenversicherung die Arbeitsmarktlage berücksichtigt hat und ab wann sie eine volle Erwerbsminderung unabhängig davon anerkennt.

Die Überschrift „volle Erwerbsminderungsrente“ allein beantwortet diese Frage nicht.

Bleibt die Begründung unklar, bitten Sie die Rentenversicherung schriftlich um Erläuterung: Seit welchem Datum beruht der volle Rentenanspruch ausschließlich auf medizinischen Gründen, welche Zeiträume berücksichtigt sie bei der Neun-Jahres-Frist und weshalb hält sie eine weitere Befristung für gerechtfertigt?

Entscheidend ist der anerkannte Anspruchszeitraum, nicht allein das Ausstellungsdatum des jüngsten Bescheids.

Weiterzahlung beantragen und Befristung rechtzeitig prüfen

Eine befristete Rente endet mit dem im Bescheid genannten Fristablauf. Verlassen Sie sich deshalb nicht darauf, dass die Rentenversicherung nach neun Bezugsjahren automatisch weiterzahlt.

Beantragen Sie die Weitergewährung rechtzeitig vor dem Ende der Bewilligung und reichen Sie aktuelle medizinische Unterlagen ein.

Halten Sie eine erneute Befristung für falsch, können Sie den Bescheid mit einem Widerspruch überprüfen lassen. Bei ordnungsgemäßer Rechtsbehelfsbelehrung und Bekanntgabe in Deutschland beträgt die Frist grundsätzlich einen Monat.

Benennen Sie konkret, ob Sie den angesetzten Fristbeginn, die berücksichtigten Zeiträume oder die medizinische Prognose beanstanden.

FAQ: Arbeitsmarktrente und Neun-Jahres-Frist Beginnt bei jeder Verlängerung eine neue Neun-Jahres-Frist?

Nein. Eine bloße Verlängerung setzt die Frist nicht zurück. Beim hier beschriebenen Wechsel zählt aber erst die ausschließlich medizinisch begründete volle EM-Rente.

Erhalte ich nach dem Wechsel automatisch mehr Rente?

Aus dem Wechsel allein folgt keine automatische Erhöhung. Schon die Arbeitsmarktrente ist eine volle Erwerbsminderungsrente; hier geht es um die Grundlage des Anspruchs und seine Befristung.

Bedeutet unbefristet, dass die Rente niemals mehr enden kann?

Nein. Unbefristet bedeutet, dass kein festes Ablaufdatum wegen der Befristung vorgesehen ist. Entfallen die Anspruchsvoraussetzungen, kann die Rentenversicherung die Leistung unter den gesetzlichen Voraussetzungen überprüfen und ändern. Die EM-Rente reicht längstens bis zur Regelaltersgrenze.

Quellen Deutsche Rentenversicherung: Gemeinsame Rechtliche Anweisungen zu § 102 SGB VI – Befristung und Tod, Erläuterungen zur Befristungsdauer und Arbeitsmarktlage. Gesetze im Internet: § 43 SGB VI – Rente wegen Erwerbsminderung. Gesetze im Internet: § 102 SGB VI – Befristung und Tod. Gesetze im Internet: § 84 SGG – Widerspruchsfrist.

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Der Beitrag EM-Rente: Keine Neun-Jahres-Frist bei Arbeitsmarktrente erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.

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Mehr Arbeitslosengeld trotz schlecht bezahltem Job

Sie nehmen nach der Arbeitslosigkeit einen schlechter bezahlten Job an und verlieren ihn später erneut. Dann muss Ihr Arbeitslosengeld nicht automatisch auf Grundlage des niedrigeren Verdienstes sinken.

Haben Sie innerhalb der letzten zwei Jahre vor Entstehung des neuen Anspruchs bereits Arbeitslosengeld bezogen, kann die frühere Berechnung geschützt sein.

Entscheidend ist § 151 Absatz 4 SGB III. Die Vorschrift schützt das frühere Bemessungsentgelt, nicht pauschal den damaligen Überweisungsbetrag. Prüfen Sie deshalb im neuen Bescheid nicht nur die Auszahlung, sondern auch die Berechnungsgrundlage.

Einen Überblick über die allgemeinen Voraussetzungen bietet der Ratgeber zu Anspruch, Bezugsdauer und Höhe des Arbeitslosengeldes.

Hajo aus Aurich nimmt weniger Lohn in Kauf

Fiktives Praxisbeispiel: Hajo, 38 Jahre, aus Aurich verliert nach mehreren Jahren seine Vollzeitstelle. Von Juli bis September 2025 erhält er Arbeitslosengeld. Sein Bewilligungsbescheid weist ein tägliches Bemessungsentgelt von 120 Euro aus.

Zum 1. Oktober 2025 nimmt er eine neue versicherungspflichtige Vollzeitstelle an. Der Betrieb zahlt deutlich weniger, doch Hajo möchte wieder arbeiten.

Nach zwölf Monaten endet die Beschäftigung am 30. September 2026. Hajo hat sich rechtzeitig gemeldet und erfüllt ab dem 1. Oktober 2026 die Voraussetzungen für einen neuen Anspruch. Aus dem zuletzt erzielten Lohn ergäbe sich im Beispiel nur ein tägliches Bemessungsentgelt von 90 Euro.

Weil sein früherer Arbeitslosengeldbezug innerhalb der zurückliegenden zwei Jahre liegt und er weiterhin im bisherigen Umfang arbeiten kann und will, muss die Arbeitsagentur die geschützten 120 Euro zugrunde legen.

Die Differenz von 30 Euro täglich ist keine zusätzliche Auszahlung. Sie betrifft den Ausgangswert der Berechnung. Wie sich neue Versicherungszeiten und noch vorhandene Anspruchstage zueinander verhalten, erläutert der Beitrag Wann entsteht ein erneuter Anspruch auf Arbeitslosengeld?

Welche zwei Jahre zählen?

Die Arbeitsagentur blickt vom Tag vor Entstehung des neuen Anspruchs zwei Jahre zurück. Nach ihren fachlichen Weisungen genügt innerhalb dieses Zeitraums grundsätzlich bereits ein Tag Arbeitslosengeldbezug. Auch ein Anspruch, der lediglich geruht hat, kann den Schutz begründen.

Eine bloße Arbeitsuchendmeldung ohne entsprechenden Leistungsanspruch genügt dagegen nicht.

Bei Hajo umfasst der Prüfzeitraum den 1. Oktober 2024 bis zum 30. September 2026. Sein Bezug von Juli bis September 2025 liegt darin. Die Regel bedeutet jedoch nicht, dass er nun zwei Jahre lang Geld erhält.

Die Frage, wer bis zu zwei Jahre Arbeitslosengeld beziehen kann, richtet sich nach anderen Voraussetzungen, vor allem Alter und Versicherungszeiten.

Warum der Zahlbetrag trotzdem anders ausfallen kann

Das Bemessungsentgelt entspricht grundsätzlich einem täglichen Bruttowert. Daraus ermittelt die Arbeitsagentur nach pauschalen Abzügen das Leistungsentgelt. Davon erhalten Sie grundsätzlich 60 Prozent, bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen für den erhöhten Leistungssatz 67 Prozent.

Das Arbeitslosengeld beträgt also nicht einfach 60 oder 67 Prozent Ihres früheren Bruttolohns.

Änderungen bei der maßgeblichen Steuerklasse oder beim erhöhten Leistungssatz können deshalb trotz geschützter Berechnungsgrundlage einen anderen Zahlbetrag ergeben.

Warum auch der letzte Nettolohn allein keine verlässliche Rechnung erlaubt, zeigt der Beitrag zur Berechnung des Arbeitslosengeldes bei 2.000 Euro netto.

Weniger verfügbare Arbeitsstunden können den Schutz begrenzen

Wenn Sie künftig weniger Stunden arbeiten können oder wollen, kann die Arbeitsagentur das Bemessungsentgelt entsprechend mindern. Das betrifft auch die geschützte frühere Grundlage. Für den Vergleich muss sie die jeweils maßgeblichen Arbeitszeiten berücksichtigen.

Ein niedrigerer Lohn bei unveränderter Arbeitszeit und eine eingeschränkte Verfügbarkeit sind deshalb unterschiedliche Fälle.

Bei Hajo bleiben die Arbeitsstunden im Beispiel unverändert. Wer dagegen seine Verfügbarkeit reduziert, sollte die Berechnung gesondert prüfen lassen. Gegen-Hartz hat die grundsätzlichen Folgen einer künftigen Teilzeit für das Arbeitslosengeld bereits erläutert.

Für Leistungen nach der Nahtlosigkeitsregelung gelten hinsichtlich gesundheitlicher Einschränkungen besondere Vorschriften.

Was Bestandsschutz sichert – und was nicht Situation Folge für den Anspruch Neuer Anspruch, niedrigerer Verdienst und maßgeblicher Vorbezug innerhalb von zwei Jahren Das frühere höhere Bemessungsentgelt kann als Mindestgrundlage geschützt sein. Die neue Berechnung ergibt ein höheres Bemessungsentgelt Der Bestandsschutz begrenzt die Leistung nicht auf den früheren niedrigeren Wert. Künftig stehen weniger Arbeitsstunden zur Verfügung Auch die geschützte Grundlage kann unter Berücksichtigung der Arbeitszeit sinken. Der maßgebliche frühere Bezug liegt außerhalb des Zweijahreszeitraums Dieser Vorbezug begründet grundsätzlich keinen Schutz nach § 151 Absatz 4 SGB III. Es liegt lediglich ein noch nutzbarer alter Restanspruch vor Dann geht es zunächst um dessen Wiederaufnahme, nicht um die geschützte Bemessung eines neuen Anspruchs. Eine geschützte Berechnung verhindert keine Sperrzeit

Der Bestandsschutz entscheidet über die Berechnungsgrundlage. Ob und ab wann die Arbeitsagentur zahlt, hängt zusätzlich von den übrigen Voraussetzungen ab.

Eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld wird durch das frühere höhere Bemessungsentgelt nicht ausgeschlossen.

Das sollten Sie vor allem beachten, wenn Sie selbst kündigen oder einen Aufhebungsvertrag unterschreiben. Kommt eine Abfindung hinzu, muss außerdem geprüft werden, ob der Anspruch ruht.

Der Unterschied zwischen Sperrzeit und Ruhenszeit bleibt auch bei bestehendem Bestandsschutz wichtig.

So prüfen Sie Ihren neuen Bescheid

Legen Sie den letzten maßgeblichen Bewilligungs- oder Änderungsbescheid neben den neuen Bescheid. Vergleichen Sie das tägliche Bemessungsentgelt und notieren Sie die Zeiten des früheren Leistungsbezugs. Prüfen Sie außerdem, ob die Arbeitsagentur eine Einschränkung Ihrer verfügbaren Wochenstunden berücksichtigt hat.

Bitten Sie bei Unklarheiten um die vollständige Vergleichsberechnung nach § 151 Absatz 4 und 5 SGB III.

Hat die Arbeitsagentur den Bestandsschutz übergangen, können Sie grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids Widerspruch einlegen. Bezeichnen Sie den Bescheid und verlangen Sie die Prüfung der früheren Bemessungsgrundlage; fügen Sie den alten Bescheid bei.

Beachten Sie für die zulässige Form die Rechtsbehelfsbelehrung. Bleibt der Widerspruch erfolglos, kommt eine Klage vor dem Sozialgericht in Betracht.

Reicht das Geld währenddessen nicht zum Leben, sollten Sie mögliche ergänzende Hilfen bei zu niedrigem Arbeitslosengeld prüfen lassen.

Ob etwa Wohngeld oder ergänzende existenzsichernde Leistungen infrage kommen, hängt von Ihrer Haushalts- und Einkommenssituation ab.

FAQ: Bestandsschutz beim Arbeitslosengeld Muss ich einen gesonderten Antrag auf Bestandsschutz stellen?

Die Arbeitsagentur muss die gesetzliche Regel bei der Berechnung berücksichtigen. Weisen Sie trotzdem ausdrücklich auf den früheren Bezug hin und halten Sie den damaligen Bescheid bereit.

Bekomme ich garantiert genauso viel wie früher?

Nein. Geschützt ist grundsätzlich das Bemessungsentgelt. Der tatsächliche Zahlbetrag kann sich etwa durch die maßgebliche Steuerklasse, den Leistungssatz oder eine geringere verfügbare Arbeitszeit ändern.

Verlängert der Bestandsschutz meine Bezugsdauer?

Nein. Er betrifft die Berechnung der Leistungshöhe. Wie lange Sie Arbeitslosengeld erhalten und ob alte Restzeiten hinzukommen, prüft die Arbeitsagentur nach gesonderten Regeln.

Quellen

Bundesagentur für Arbeit: Arbeitslosengeld: Anspruch, Höhe und Dauer.
Bundesagentur für Arbeit: Fachliche Weisungen zu § 151 SGB III, Abschnitte 151.4 und 151.5, gültig ab 1. März 2026.
Bundessozialgericht: Urteil vom 24. September 2024 – B 11 AL 7/23 R.

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Arbeitnehmer: Keine einseitige frühere Beendigung einer Elternzeit

Arbeitnehmer müssen sich an der mit ihrem Arbeitgeber vereinbarten Elternzeit grundsätzlich halten und können diese allein wegen der Trennung von der Kindesmutter nicht vorzeitig beenden. Nur wenn der Arbeitgeber der vorzeitigen Beendigung zustimmt oder das zu betreuende Kind während der Elternzeit stirbt, endet diese nach den gesetzlichen Bestimmungen spätestens drei Wochen nach dem Tod des Kindes, stellte das Bundesarbeitsgericht (BAG) Erfurt in einem am Dienstag, 6. Oktober 2026, verkündeten Urteil fest (Az.: 9 AZR 11/26).

Der Kläger ist als Lkw-Wagenwäscher in einem Logistikunternehmen in Nordrhein-Westfalen beschäftigt. Als er und seine Partnerin Eltern wurden, wollte er sich für das gemeinsame Kind Zeit nehmen. Mit seinem Arbeitgeber vereinbarte er vom 23. Mai 2024 bis zum 23. Mai 2025 eine Elternzeit. Nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Anspruch auf Elternzeit, wenn sie mit ihrem Kind in einem Haushalt leben und dieses selbst betreuen und erziehen.

Doch dann endete das Familienglück. Das Paar trennte sich während der Elternzeit und der Kläger zog aus dem gemeinsamen Haushalt aus. Das Kind blieb bei der Mutter.

Der Beschäftigte wollte daraufhin die mit dem Arbeitgeber vereinbarte Elternzeit vorzeitig beenden. Er lebe ja nicht mehr im gemeinsamen Haushalt. Außerdem machte er eine besondere Härte geltend, da er in der Elternzeit kein Elterngeld erhalte.

Der Arbeitgeber lehnte die vorzeitige Beendigung der Elternzeit ab und verwies darauf, dass er zwischenzeitlich eine Ersatzkraft eingestellt hat.

BAG: Arbeitgeber braucht Verlässlichkeit bei Elternzeit

Das BAG wies den Kläger ebenfalls ab. „Der Arbeitnehmer ist an sein Verlangen auf Elternzeit grundsätzlich gebunden“, so die obersten Arbeitsrichter. Dies schütze den Arbeitgeber, der sich auf die Zeit der Arbeitsfreistellung vorbereiten muss.

Eine vorzeitige Beendigung der Elternzeit sei mit Zustimmung des Arbeitgebers möglich oder wenn das zu betreuende Kind während der Elternzeit stirbt. Sterbe das Kind, sehe das Gesetz das Ende der Elternzeit spätestens drei Wochen nach dem Tod des Kindes vor.

Führe der Arbeitnehmer besondere Härtegründe an, wie eine schwere Krankheit, eine Schwerbehinderung oder eine Gefährdung der wirtschaftlichen Existenz, könne der Arbeitgeber die vorzeitige Beendigung der Elternzeit nur innerhalb von vier Wochen aus „dringenden betrieblichen Gründen schriftlich ablehnen“. Im Streitfall habe der Kläger zwar angegeben, kein Elterngeld zu erhalten. Dass er seinen Lebensunterhalt nicht bestreiten kann, habe er nicht dargelegt.

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Begehe nicht diese 10 häufigen Pflegegeld-Fallen: Es könnte weg sein

Das Pflegegeld kann plötzlich eingestellt und ganz gestrichen werden. Die zehn wichtigsten Gründe sollten Pflegegeld Berechtigte kennen, um auf bestimmte Fehler nicht zu begehen.

Dr. Utz Anhalt: Die 10 Pflegegeld-Fallen Pflichtberatung verpasst: Kürzung bis hin zur Einstellung

Wer ausschließlich Pflegegeld erhält, muss in regelmäßigen Abständen einen Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI abrufen. Bei Pflegegrad 2 und 3 ist der Besuch halbjährlich, bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich vorgeschrieben.

Wird die Beratung trotz Aufforderung nicht fristgerecht nachgewiesen, darf die Pflegekasse das Pflegegeld zunächst kürzen und im Wiederholungsfall aussetzen. Die Beratung dient der Qualitätssicherung der häuslichen Pflege und ist für Versicherte kostenfrei; sie kann – mit vorgeschriebenen Präsenzintervallen – auch per Video erfolgen.

Wechsel in eine stationäre Einrichtung: Kein Pflegegeld mehr

Zieht die pflegebedürftige Person in ein Pflegeheim, greift die vollstationäre Leistung nach § 43 SGB XI. Pflegegeld als reine Geldleistung für häusliche Pflege entfällt, denn die Kasse beteiligt sich stattdessen pauschal an den pflegebedingten Heimkosten; Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten tragen Bewohnerinnen und Bewohner weiterhin selbst, ggf. gemildert durch Zuschläge nach § 43c SGB XI.

Auch in besonderen Wohnformen der Eingliederungshilfe gibt es grundsätzlich kein Pflegegeld; hier gilt eine kleine Pauschalleistung nach § 43a SGB XI. Das hat die Rechtsprechung zuletzt bestätigt.

Langer Krankenhaus- oder Reha-Aufenthalt: Ruhen nach vier Wochen

Während einer vollstationären Krankenhausbehandlung oder einer stationären medizinischen Rehabilitation wird das Pflegegeld noch für die ersten vier Wochen weitergezahlt. Ab Tag 29 ruht der Anspruch, weil in dieser Zeit kein Bedarf an häuslicher Pflege besteht. Diese Vier-Wochen-Grenze ist gesetzlich in § 34 SGB XI geregelt und wurde durch die Sozialgerichtsbarkeit bestätigt.

Kurzzeit- oder Verhinderungspflege: Nur die Hälfte des Pflegegelds

Wird vorübergehend eine Kurzzeitpflege in einer Einrichtung genutzt oder die Pflegeperson durch Verhinderungspflege vertreten, läuft das Pflegegeld grundsätzlich weiter – allerdings nur zur Hälfte.

Bei Verhinderungspflege gilt die hälftige Fortzahlung bis zu sechs Wochen, bei Kurzzeitpflege bis zu acht Wochen pro Kalenderjahr; der erste und der letzte Tag bleiben ungekürzt.

Auslandsaufenthalt: Grundsatz Ruhen, wichtige Ausnahmen

Leistungen der Pflegeversicherung ruhen grundsätzlich bei Aufenthalt im Ausland.

Für Pflegegeld gibt es zwei entscheidende Ausnahmen: Bei vorübergehendem Auslandsaufenthalt bis zu sechs Wochen pro Kalenderjahr wird Pflegegeld weitergezahlt; außerdem ruht Pflegegeld nicht, wenn sich die pflegebedürftige Person in einem EU-/EWR-Staat oder der Schweiz aufhält. Für längere Aufenthalte außerhalb dieser Staaten kann die Zahlung ruhen.

Pflegesachleistungen vollständig ausgeschöpft: Pflegegeld sinkt auf null

Wer ambulante Pflegesachleistungen eines Dienstes in Anspruch nimmt, kann daneben nur ein anteiliges Pflegegeld erhalten. Das Verhältnis ist gesetzlich festgelegt: Je höher der Sachleistungsanteil, desto geringer das Pflegegeld; wird die Sachleistung zu 100 Prozent ausgeschöpft, entfällt das Pflegegeld vollständig.

An die gewählte Quote ist man in der Regel sechs Monate gebunden. In der Praxis kann es dadurch – etwa bei Umstellung auf Kombinationsleistungen – auch zu späteren Auszahlungen kommen, was wie ein „Wegfall“ wirken kann.

Herabstufung des Pflegegrades oder Verlust der Anspruchsvoraussetzungen

Pflegegeld gibt es erst ab Pflegegrad 2. Wird im Rahmen einer Neubegutachtung ein niedrigerer Pflegegrad festgestellt oder rutscht jemand auf Pflegegrad 1, entfällt der Anspruch auf Pflegegeld.

Voraussetzung bleibt stets, dass die häusliche Pflege in geeigneter Weise sichergestellt ist; ist das nicht der Fall, kann die Kasse die Leistung aufheben.

Fehlende Mitwirkung oder versäumte Termine

Leistungsberechtigte müssen an der Aufklärung des Sachverhalts mitwirken, etwa Termine des Medizinischen Dienstes ermöglichen, Auskünfte geben und Änderungen mitteilen.

Kommt man diesen Pflichten trotz schriftlicher Aufforderung nicht nach, dürfen Sozialleistungen versagt oder entzogen werden – auch das Pflegegeld. Grundlage ist § 66 SGB I.

Todesfall: Zahlung nur bis zum Ende des Sterbemonats

Mit dem Tod der pflegebedürftigen Person endet der Anspruch, allerdings wird das Pflegegeld noch bis zum Ende des Kalendermonats geleistet, in dem der Todesfall eingetreten ist.

Wurde für Folgemonate bereits überwiesen, kann die Kasse zu viel gezahlte Beträge zurückfordern; ausstehende Beträge für den Sterbemonat stehen den Erben zu, sofern im Sterbemonat mindestens ein Anspruchstag bestand.

Doppelleistungen aus anderen Systemen: Ruhen des Anspruchs

Erhält die pflegebedürftige Person Entschädigungsleistungen wegen Pflegebedürftigkeit aus der gesetzlichen Unfallversicherung oder aus speziellen öffentlich-rechtlichen Versorgungssystemen, kann das Pflegegeld ruhen. Das Gesetz will Doppelleistungen vermeiden; die Ruhensregel ist in § 34 Abs. 1 Nr. 2 SGB XI aufgeführt.

Was Sie bei plötzlichem Zahlungsausfall konkret prüfen sollten

Zunächst lohnt ein Blick auf die jüngsten Veränderungen: Gab es Krankenhaus- oder Reha-Aufenthalte über vier Wochen, wurde Kurzzeit- oder Verhinderungspflege genutzt, oder ist ein Umzug in eine stationäre Einrichtung erfolgt?

Ebenso wichtig sind formale Punkte wie der fristgerechte Nachweis des Beratungseinsatzes, die Mitteilungspflicht bei Auslandsaufenthalten und korrekte Bankdaten.

Bei Kombinationsleistungen kommt es häufig zu zeitversetzten Auszahlungen, weil die Pflegekasse erst die Sachleistungen des Pflegedienstes verrechnet und dann das anteilige Pflegegeld auszahlt; das ist regelmäßig kein echter Wegfall, sondern eine spätere Wertstellung.

Einordnen, widersprechen, nachfordern

Wer eine Kürzung oder Einstellung für unzutreffend hält, sollte den Bescheid prüfen lassen und fristgerecht Widerspruch einlegen

. Das gilt besonders bei Streit über Beratungspflichten, Begutachtungsergebnisse oder bei Rückforderungen. Gleichzeitig können fehlende Nachweise oder versäumte Mitwirkungshandlungen nachgeholt werden, wodurch Leistungen häufig wiederaufleben.

Rechtlich maßgeblich sind die Regelungen des SGB XI – etwa zu Ruhenstatbeständen, Kombinationsleistungen und Pflegegeldfortzahlung – sowie die allgemeinen Mitwirkungsregeln des SGB I.

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Verwaltungsdigitalisierung: Vieles unklar bei der Deutschland-App

netzpolitik.org - 6. Oktober 2026 - 18:52

Mit der KI-basierten Deutschland-App will Digitalminister Karsten Wildberger die öffentliche Verwaltung schnell digitaler machen. Das Projekt umsetzen soll die Telekom. Indes hat die Bundesregierung keinen Überblick darüber, was die Telekom genau macht, das zeigt die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage.

Karsten Wildberger sprach im Bundestag Anfang September über das Digitalbudget. – Alle Rechte vorbehalten: IMAGO / dts Nachrichtenagentur

Die öffentliche Verwaltung zu digitalisieren und den Staat zu modernisieren, hat sich Digitalminister Karsten Wildberger (CDU) von Anfang an auf die Fahnen geschrieben. Sein Ziel sei ein Staat, „der mehr kann“, so der Minister in seiner Rede zur Haushaltsdebatte. Dabei inszeniert er sich als Anpacker, der tiefsitzende Probleme der Digitalisierung überwindet, etwa fehlende IT-Standards oder föderale Hürden.

Wildbergers Mittel der Wahl ist generative KI: Sie bildet auch die Basis seiner Verwaltungsplattform und der damit verbundenen Deutschland-App. Die Vision: Bürger*innen nutzen die App, können darüber Anträge stellen oder Termine beim Amt buchen. Die KI soll Verwaltungsleistungen sowie ‑informationen für Bürger*innen hier zentral zugänglich machen und zwar über Ländergrenzen hinweg. Ein solcher Zugang scheitert bislang daran, dass die Systeme der verschiedenen föderalen Ebenen häufig nicht miteinander kompatibel sind.

So überzeugt sich Wildberger bei der Haushaltsdebatte auch gibt, zum Projekt kann er bislang wenig Konkretes sagen. Das zeigt die noch unveröffentlichte Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linken zum „Entwicklungsstand der Deutschland-App“.

Unklarheit über beteiligte Firmen

Welche Firmen sind an der Umsetzung beteiligt? Wie viel kostet das Projekt und mit welchen Kosten ist noch zu rechnen? Welche Funktionalitäten soll die Deutschland-App umfassen? Wie läuft die Abstimmung mit den Pilotkommunen? Diese Fragen kann die Bundesregierung nicht oder nur vage beantworten.

In großen Teilen zieht sie sich auf die Position zurück, dass die Generalunternehmerin des Projekts die Details verantwortet. Generalunternehmerin ist die Deutsche Telekom, genauer die T‑Systems International GmbH. Sie soll einen „Prototyp der KI-basierten Verwaltungsplattform und der App entwickeln“.

Im Mai wurde bekannt, dass die Telekom mit dem Software-Hersteller SAP zusammenarbeiten will. Auch Schwarz Digits wurde als Auftragnehmer bekannt. In ihrer Antwort jedoch weiß die Bundesregierung nichts zu SAP und Schwarz Digits und ihrer Beteiligung am Projekt und ihren Aufgabenbereichen zu sagen.

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Die Hütte brennt! Wir gehen rein.
Wir treten der Faschisierung entgegen. Wir kämpfen für eine freie, offene und solidarische Gesellschaft. Wir verteidigen die Grundrechte für alle. Das geht nur mit deiner Unterstützung.

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Die „Nachunternehmer und Lieferanten“ wähle die Telekom aus, schreibt die Bundesregierung. Die übernehme auch die Steuerung des Projekts und entscheide selbstständig, welche Entwicklungsaufgaben sie an wen vergibt.

Unklarheit über Kosten

Den Auftrag für das Projekt habe die Telekom nicht über eine Ausschreibung bekommen. Stattdessen habe der Bund „bestehende Rahmenverträge“ genutzt; diesen sei „jeweils ein wettbewerbliches Vergabeverfahren vorausgegangen; eine erneute Ausschreibung war für den Abruf nicht erforderlich“. Gerüchte darüber, die Vergabe sei über GovTech Deutschland erfolgt, räumt die Bundesregierung mit einem klaren „Nein“ aus.

Produktmanagement, Testing und Produktsteuerung sollen ITZBund, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG AG und die Beratungsfirma Capgemini Deutschland GmbH übernehmen – in der ersten Phase des Projekts. Mit diesen drei Unternehmen hat die Bundesregierung bereits Rahmenverträge. Das maximale Volumen für alle liegt bei 1,2 Millionen Euro. Ob die voll ausgeschöpft werden, hänge davon ab, „ob und in welchem Umfang im Projektverlauf des Piloten verschiedene Bausteine, optionale Leistungen oder Unterstützungsbedarfe beauftragt werden“, so die Bundesregierung.

Welche Kosten des Projekts bislang entstanden sind, scheint die Bundesregierung hingegen nicht auf dem Schirm zu haben, auch nicht, mit welchen Kosten sie noch rechnet.

Zeitrahmen und Funktionalitäten unklar

Über den zeitlichen Rahmen des Projekts kann die Bundesregierung ebenfalls keine Angaben machen. Auch darüber entscheide die Telekom als Generalunternehmerin. Mit ihr sei lediglich vereinbart, das Projekt in zwei Stufen umzusetzen: in „einem Proof of Concept und einem darauf aufbauenden Minimum Viable Product mit anschließendem Friendly User Test“.

Zur Frage danach, welche Funktionalitäten für die Deutschland-App Telekom und Co. entwickeln sollen, gibt die Bundesregierung keine Antwort. Sie gibt lediglich an: Die Telekom solle den Prototyp für Plattform und App konzipieren und einführen, mit ausgewählten „Verwaltungsleistungen aus den Bereichen Familie, Wohnen, Soziales und Unternehmensgründung“. Weitere Einzelheiten könne man nicht preisgeben, „da Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Dritter sowie sicherheitsrelevante Belange betroffen“ seien.

Die Pilotkommunen Dortmund, Dresden, Erfurt, Hamburg, Nürnberg und Wiesbaden sollen den Prototyp testen. Wie die Bundesregierung bestätigt, finden während der Pilotphase mehrere Treffen der Kommunen, des BMDS und T‑Systems statt. Dokumentiert werden die jedoch nicht, zumindest kann die Bundesregierung keine „vollständige Aufstellung sämtlicher Treffen einschließlich Datum, Thema und Teilnehmenden“ liefern, obwohl doch mindestens „die Stunden der Unternehmensvertreter*innen über ihren Stundensatz für diese Treffen auch bezahlt werden“, gibt Sonja Lemke (Die Linke) gegenüber netzpolitik.org zu bedenken. Sie ist Sprecherin für Digitale Verwaltung und Open Government für die Linksfraktion im Bundestag.

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Zweifelhaft sei auch, wie gut die Beteiligten aus Wirtschaft und Bundespolitik das Projekt umsetzen könnten, immerhin sei nicht klar, ob sie „Kompetenzen im Bereich kommunaler Verfahren“ haben, erklärt Lemke. Zu befürchten sei, dass dieser „entwickelte Prototyp nicht auf andere Kommunen oder Verfahren übertragbar sein“ wird.

Neue Abhängigkeiten

Auf der anderen Seite bestehe hier die Gefahr, sich von großen Firmen abhängig zu machen, mahnt Lemke. Die würden sich auf „die kommunalen Verfahren und Besonderheiten“ spezialisieren, um Kommunen als Kundinnen zu binden. Über den Lock-in-Effekt könnten Telekom und SAP Kommunen langfristig Konditionen und „Preise diktieren“.

Kritik an der Deutschland-App kommt indes auch vom eigenen Koalitionspartner. Im August monierte die SPD in einem internen Papier unter anderem, dass die Deutschland-App einen Chatbot vorschalte und „nicht am Alltag der Menschen“ orientiert sei. Auch Lemke kritisiert, was bisher bei der Verwaltungsdigitalisierung versäumt wurde, könnten KI-Systeme nicht lösen. Sie würden „oberflächlich Ordnung schaffen und mit hübschem Interface Bürger*innen vorgaukeln, die Verwaltung sei jetzt durch und durch digitalisiert“, so Lemke.

Die Software für die Deutschland-App soll in einer „KI-Cloud“ laufen. Sie ist Teil des Großprojekts IT-Infrastruktur für die öffentliche Verwaltung. Für deren Umsetzung hat das BMDS gut 250 Millionen Euro veranschlagt.

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Neue Pflegebegleitung: Diese Hilfen sollen pflegende Angehörige künftig zu Hause bekommen

Anträge verstehen, Unterstützung organisieren und nebenbei die tägliche Pflege bewältigen: Angehörige müssen häufig Aufgaben übernehmen, auf die sie niemand vorbereitet hat.

Eine neue Pflegebegleitung soll ihnen künftig fachliche Hilfe nach Hause bringen und dafür sorgen, dass aus einer Beratung auch tatsächlich Unterstützung wird.

Die Bundesregierung hat das Vorhaben mit dem Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes am 30. September 2026 auf den Weg gebracht. Es handelt sich bislang um eine geplante Leistung, nicht um einen bereits nutzbaren neuen Anspruch.

Wer soll die neue Pflegebegleitung bekommen?

Die neue Pflegebegleitung soll Menschen mit einem Pflegegrad unterstützen, die zu Hause gepflegt werden. Schon Pflegegrad 1 soll dafür ausreichen.

Auch Angehörige und andere nahestehende Menschen, die bei der Pflege helfen, sollen die Unterstützung nutzen können. Dazu können beispielsweise Freunde oder Nachbarn gehören.

Der Anspruch soll außerdem nicht davon abhängen, dass die Pflegebedürftigkeit gerade erst festgestellt wurde. Auch wer schon länger zu Hause gepflegt wird, soll Unterstützung erhalten können.

Die entsprechenden Vorschriften sollen ebenso für die private Pflege-Pflichtversicherung gelten. Entscheidend wäre somit die häusliche Pflegesituation, nicht allein die Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Pflegekasse.

Wer kommt tatsächlich ins Haus?

Vorgesehen sind qualifizierte Pflegebegleitpersonen, deren Einsatz die Pflegekassen organisieren. Dabei können Pflegestützpunkte, kommunale Strukturen und beauftragte Anbieter einbezogen werden.

Welche Stelle vor Ort zuständig sein wird, steht damit noch nicht für jeden Wohnort fest. Nach der erstmaligen Anerkennung eines Pflegegrades soll die Pflegekasse einen konkreten Termin zu Hause anbieten und eine Kontaktperson nennen.

Empfehlungen zur Qualifikation und Fortbildung der Pflegebegleitpersonen soll der Spitzenverband der Pflegekassen bis zum 30. September 2027 vorlegen. Aus dem Entwurf lässt sich deshalb noch nicht ableiten, welche konkrete Berufsqualifikation jede später eingesetzte Person mitbringen muss.

Hilft die Pflegebegleitung auch bei Anträgen?

Ja, nach dem Konzept soll sie mehr leisten als allgemeine Hinweise auf mögliche Ansprüche. Dazu gehören die Beratung über Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel sowie Unterstützung bei deren Beantragung.

Bei besonderem Unterstützungsbedarf ist ein sogenanntes Fallmanagement vorgesehen. Dabei sollen Leistungen verschiedener zuständiger Stellen aufeinander abgestimmt und passende Hilfen gesucht werden.

Für Familien könnte das beispielsweise bedeuten, nach einem Krankenhausaufenthalt nicht allein klären zu müssen, welche Unterstützung für die Rückkehr nach Hause erforderlich ist. Die Pflegebegleitung soll bei der Organisation helfen und die Umsetzung eines Versorgungsplans begleiten.

Kann sie einen Pflegedienst oder andere Entlastung vermitteln?

Die Suche nach geeigneten Angeboten und die Unterstützung bei deren Inanspruchnahme gehören zum vorgesehenen Aufgabenbereich. Auch die Belastung der Angehörigen soll erfasst werden, damit Entlastung nicht erst dann organisiert wird, wenn die Pflege zu Hause zusammenbricht.

Gemeint ist eine fachliche Begleitung der Versorgung. Daraus folgt kein Versprechen, dass die Pflegebegleitperson selbst regelmäßig das Waschen, Anziehen oder den Haushalt übernimmt.

Ebenso wenig schafft eine Vermittlung automatisch freie Plätze bei einem Pflegedienst. Der praktische Nutzen wird deshalb auch davon abhängen, welche Angebote vor Ort tatsächlich verfügbar sind.

Müssen Angehörige dafür bezahlen?

Die vorgesehene Pflegebegleitung soll für die Berechtigten kostenfrei sein und über die Pflegeversicherung finanziert werden. Ein Eigenanteil für die Begleitung ist nicht vorgesehen.

Davon zu unterscheiden sind die vermittelten Leistungen. Ob beispielsweise ein Pflegedienst vollständig bezahlt wird oder zusätzliche eigene Ausgaben entstehen, richtet sich weiterhin nach den jeweiligen Leistungsansprüchen und Kosten.

Die Pflegebegleitung ist zudem keine Geldleistung und gleicht wegfallende Erstattungsansprüche nicht automatisch aus. Das ist besonders für Pflegegrad 1 wichtig: Der Kabinettsentwurf sieht vor, den bisherigen Entlastungsbetrag durch ein Sozialraumbudget zu ersetzen, das nur den Pflegegraden 2 bis 5 offenstehen soll.

Ist die Pflegebegleitung freiwillig?

Die Antwort fällt je nach Situation unterschiedlich aus: Wer Pflegegeld erhält, soll ab 2029 einmal jährlich eine Pflegebegleitung zu Hause in Anspruch nehmen müssen. Der Termin dient auch dazu, festzustellen, ob die Versorgung gesichert ist.

Wird dieser verpflichtende Termin nicht wahrgenommen, sieht der Entwurf eine angemessene Kürzung des Pflegegeldes und im Wiederholungsfall dessen Entziehung vor. Die neue Begleitung wäre für diese Gruppe somit nicht ausschließlich ein freiwilliges Beratungsangebot.

Für allgemeine Beratungstermine sind auf Wunsch auch telefonische oder digitale Formen vorgesehen. Diese Möglichkeit darf jedoch nicht mit einem Ersatz für den ausdrücklich vorgeschriebenen jährlichen Hausbesuch verwechselt werden.

Wird beim Pflichtbesuch eine ungesicherte Versorgung festgestellt, sollen Verbesserungen vorgeschlagen und ein verpflichtender Folgetermin vereinbart werden. Bleibt die Versorgung auch dann ungesichert, soll die Pflegekasse ein Fallmanagement anbieten.

Wird dieses Fallmanagement abgelehnt oder der verpflichtende Folgetermin nicht zeitnah wahrgenommen, kann nach dem Entwurf ebenfalls das Pflegegeld entzogen werden.

Was darf an die Pflegekasse gemeldet werden?

Für die notwendige Verarbeitung persönlicher Daten verlangt der Entwurf grundsätzlich das Einverständnis der pflegebedürftigen Person. Auch die Bestätigung des Pflichtbesuchs gegenüber der Pflegeversicherung ist in der vorgesehenen Mitteilungsvorschrift an dieses Einverständnis geknüpft.

Es gibt jedoch Ausnahmen: Bleibt die Versorgung beim verpflichtenden Folgetermin ungesichert oder lässt sie sich im Fallmanagement nicht innerhalb angemessener Zeit sicherstellen, muss die Pflegekasse auch ohne Zustimmung informiert werden. Die erforderlichen Daten dürfen dann entsprechend verarbeitet werden.

Eine pauschale Erlaubnis, sämtliche Gesprächsinhalte weiterzugeben, ist damit nicht verbunden. Für Betroffene ist dennoch wichtig zu wissen, dass die Pflegebegleitung bei den gesetzlich beschriebenen Versorgungsproblemen eine Meldepflicht haben soll.

Wann soll die Pflegebegleitung tatsächlich starten?

Der Kabinettsentwurf sieht den neuen Anspruch zum 1. Januar 2029 vor. Ältere Angaben über einen Beginn im Jahr 2028 beziehen sich auf einen früheren Entwurfsstand.

Auch das Datum 2029 ist bislang ein geplanter Beginn. Das Gesetzgebungsverfahren muss abgeschlossen werden, bevor daraus eine verbindliche neue Leistung wird.

Wer heute Hilfe braucht, muss nicht bis 2029 warten

Schon jetzt besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Pflegeberatung. Die Pflegekasse kann erläutern, welche Unterstützung möglich ist und welche Schritte für die Versorgung zu Hause erforderlich sind.

Auch Angehörige können in die Beratung einbezogen werden beziehungsweise unter den geltenden Voraussetzungen selbst Beratung beanspruchen. Einen Überblick bietet der Beitrag „Pflege von Angehörigen: Diese kostenlosen Angebote helfen“.

Für Familien wäre die geplante Pflegebegleitung vor allem dann eine Verbesserung, wenn zwischen Beratung, Antrag und tatsächlicher Hilfe weniger an ihnen selbst hängen bleibt. Ob das gelingt, entscheidet sich auch daran, wie gut die zuständigen Stellen zusammenarbeiten und ob ausreichend qualifiziertes Personal verfügbar ist.

Quellen: Bundesgesundheitsministerium, Kabinettsentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes vom 30. September 2026, insbesondere vorgesehene §§ 7c, 7d, 45b und 106a SGB XI; BMG zur bestehenden Pflegeberatung; pflege.de, Pflege-Dschungel und Deutscher Pflegebeistand zur geplanten Pflegebegleitung.

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Frührente: Abschläge ausgeglichen aber die Rentenkasse zahlt trotzdem nicht

Sie zahlen extra in die Rentenkasse ein, um früher ohne Einbußen durch Abschläge in Rente zu gehen. Später ändern Sie Ihren Plan und arbeiten länger. Dann können Sie die Sonderzahlung nicht zurückfordern.

Die Einzahlung erhöht Ihre spätere Rente, steht Ihnen aber nicht mehr als frei verfügbares Guthaben zur Verfügung.

Die Deutsche Rentenversicherung erinnert in einer Mitteilung vom 5. Oktober 2026 daran, dass solche Ausgleichszahlungen eine vorherige Auskunft voraussetzen. Der Antrag allein verpflichtet noch zu keiner Überweisung.

Wer Rentenabschläge durch Sonderzahlungen ausgleichen möchte, sollte deshalb vor der Zahlung klären, wie viel Geld langfristig gebunden werden kann.

Erst rechnen lassen, dann überweisen

Ausgleichszahlungen kommen grundsätzlich ab dem 50. Geburtstag infrage. Die Voraussetzungen für die beabsichtigte vorgezogene Altersrente müssen bis zum geplanten Beginn erfüllbar sein. Auf Antrag berechnet die Rentenversicherung den maximal möglichen Ausgleichsbetrag.

Sie müssen diesen Betrag weder vollständig noch überhaupt einzahlen.

Prüfen Sie zuvor, welche Altersrente Sie tatsächlich erreichen können. Eine vorgezogene Rente ohne 45 Versicherungsjahre folgt anderen Voraussetzungen als die Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Auch eine Altersteilzeit vor dem Rentenbeginn gehört in die persönliche Planung.

Katina aus Ansbach braucht ihr eingezahltes Geld wieder

Ein Praxisbeispiel: Katina aus Ansbach möchte vorzeitig in Rente gehen. Nach einer entsprechenden Auskunft überweist sie 20.000 Euro als zulässige Teilzahlung zum Ausgleich der erwarteten Abschläge.

Der Betrag ist für dieses Beispiel frei gewählt; wie viel ein vollständiger Ausgleich kostet, muss die Rentenversicherung individuell berechnen.

Später bietet ihr Arbeitgeber eine weniger belastende Tätigkeit an. Katina entscheidet sich, bis zur Regelaltersgrenze weiterzuarbeiten. Gleichzeitig steht eine größere Reparatur an ihrem Haus an. Dafür würde sie die 20.000 Euro gern zurückholen:

Den ursprünglich geplanten frühen Ruhestand braucht sie schließlich nicht mehr zu finanzieren.

Diese Rechnung geht nicht auf. Katina erhält wegen ihres geänderten Plans keine Erstattung. Ihre Sonderzahlung bleibt jedoch rentenwirksam: Bei ansonsten gleichem Versicherungsverlauf bekommt sie später mehr Rente als ohne die zusätzliche Einzahlung. Für die Reparatur muss sie andere Mittel aufbringen.

Das Beispiel zeigt, warum Sie bei den Möglichkeiten zur Erhöhung der späteren Rente auch Ihre verfügbaren Rücklagen prüfen sollten.

Das Gesetz schließt die Erstattung aus

§ 187a Absatz 3 SGB VI regelt ausdrücklich: „Eine Erstattung gezahlter Beiträge erfolgt nicht.“ Ein späterer Rentenbeginn macht eine rechtmäßig geleistete Ausgleichszahlung deshalb nicht rückgängig.

Sie bleiben trotzdem frei, den vorgezogenen Ruhestand aufzugeben.

Ihre Entscheidung Folge für die Sonderzahlung Sie nehmen die geplante vorgezogene Altersrente. Die Zahlung gleicht die Rentenminderung entsprechend ihrem Umfang aus. Sie arbeiten länger und gehen später in Rente. Die Zahlung bleibt rentenwirksam; der geänderte Plan begründet keine Erstattung. Sie lassen zunächst nur eine Auskunft erstellen. Sie müssen anschließend nichts einzahlen. Sie leisten nur eine Teilzahlung. Der gezahlte Teil bleibt gebunden; die Auskunft verpflichtet nicht zur Zahlung des Restbetrags. Bei verschobenem Rentenbeginn nicht einfach weiterzahlen

Wer Teilbeträge überweist und den Rentenbeginn verschiebt, sollte die bisherige Berechnung überprüfen lassen. Nach § 187a Absatz 1 SGB VI darf die alte Auskunft nicht mehr als Zahlungsgrundlage dienen, sobald der darin vorgesehene Rentenbeginn ohne Rentenbezug verstrichen ist. Auch die Möglichkeit, eine Altersrente ohne Abschläge zu beziehen, begrenzt die Ausgleichszahlung.

Klären Sie deshalb vor einer weiteren Überweisung, ob eine neue Auskunft erforderlich und eine Zahlung noch zulässig ist.

Sonderzahlungen ersetzen keine fehlenden Versicherungsjahre

Mit dem Abschlagsausgleich kaufen Sie keine zusätzlichen Monate für die erforderliche Wartezeit. Prüfen Sie Ihren Versicherungsverlauf deshalb vor der Entscheidung. Fehlende Nachweise können die Planung verändern; Lücken im Rentenkonto sollten rechtzeitig geklärt werden.

Eine Kontenklärung kann allerdings nur anrechenbare Zeiten erfassen. Sie kann tatsächlich fehlende Versicherungszeiten nicht beliebig ersetzen.

Unterscheiden Sie außerdem zwischen dem prozentualen Abschlag und Beiträgen, die bei einem früheren Ende der Beschäftigung künftig ausbleiben. Wer beides vermischt, überschätzt schnell die Wirkung seiner Einzahlung.

Der Unterschied zwischen Rentenabschlägen und fehlenden Beitragsjahren gehört deshalb in jeden Vergleich verschiedener Rentenbeginne.

Abfindung und Steuerersparnis ändern nichts an der Bindung

Wollen Sie eine Abfindung für die Sonderzahlung verwenden, stellen Sie vorher Ihre laufenden Ausgaben bis zum Rentenbeginn zusammen. Wie viel bleibt für Miete, Versicherungen und unerwartete Rechnungen? Eine hohe Überweisung an die Rentenkasse kann Ihre verfügbare Reserve deutlich verkleinern.

Gerade beim vorzeitigen Ausscheiden mit Abfindung sollten Sie die gesamte Übergangszeit durchrechnen.

Ausgleichszahlungen können im Rahmen der steuerlichen Höchstbeträge als Altersvorsorgeaufwendungen berücksichtigt werden. Bewahren Sie die Zahlungsnachweise auf und kontrollieren Sie die Steuererklärung.

Dass eine vergessene Sonderzahlung unter bestimmten Voraussetzungen noch im Steuerbescheid berücksichtigt werden kann, ersetzt keine sorgfältige Prüfung.

Vergleichen Sie zudem die spätere Nettoauszahlung: Von der gesetzlichen Rente können Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie abhängig von Ihren Verhältnissen Steuern abgehen. Welche steuerlichen Entlastungen für Rentner greifen, hängt vom Einzelfall ab.

Eine höhere Bruttorente entspricht deshalb nicht automatisch einem gleich hohen zusätzlichen Betrag auf Ihrem Konto.

Häufige Fragen zu Sonderzahlungen Muss ich nach einer Ausgleichszahlung früher in Rente gehen?

Nein. Sie können Ihren Rentenbeginn ändern. Die zusätzliche Zahlung erhöht dann Ihre spätere Rente.

Kann ich nur einen Teil des berechneten Betrags einzahlen?

Ja. Teilzahlungen sind erlaubt. Klären Sie vor späteren Zahlungen, ob Ihre Auskunft noch als Grundlage gilt.

Bekomme ich das Geld zurück, wenn ich es dringend brauche?

Ein späterer Geldbedarf begründet keinen Anspruch auf Erstattung einer rechtmäßig geleisteten Ausgleichszahlung nach § 187a SGB VI.

Quellen

Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz: § 187a SGB VI – Zahlung von Beiträgen bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Rente wegen Alters, Deutsche Rentenversicherung: Rentenminderung mit Sonderzahlungen ausgleichen: Antrag notwendig, 5. Oktober 2026

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Rentenalter steigt: Diese drei Jahrgänge können noch vor 67 in Rente gehen

Für die Jahrgänge 1961, 1962 und 1963 beginnt die reguläre Rente noch vor dem 67. Geburtstag. Je nach Geburtsjahr liegt die Altersgrenze bei 66 Jahren und sechs, acht oder zehn Monaten.

Vollständig von der Anhebung des Rentenalters verschont bleiben diese Versicherten allerdings nicht. Sie bilden die letzten drei Übergangsjahrgänge, bevor für alle ab 1964 Geborenen die Regelaltersgrenze von 67 Jahren gilt.

Renteneintrittsalter: Was für die Jahrgänge 1961 bis 1963 gilt

Die Regelaltersgrenze ist das Alter, ab dem Versicherte ihre reguläre Altersrente ohne Abschläge beziehen können. Zusätzlich müssen sie grundsätzlich mindestens fünf Versicherungsjahre vorweisen.

Geburtsjahr Reguläres Rentenalter So viel früher als mit 67 1961 66 Jahre und sechs Monate Sechs Monate 1962 66 Jahre und acht Monate Vier Monate 1963 66 Jahre und zehn Monate Zwei Monate Ab 1964 67 Jahre Kein früherer Beginn der Regelaltersrente

Die Unterschiede sind gesetzlich festgelegt und keine neue Vergünstigung. Auch ältere Jahrgänge erreichen ihre Regelaltersgrenze vor 67; die Tabelle zeigt die letzten Schritte der bisherigen Anhebung.

Nach 45 Versicherungsjahren ist eine frühere Rente ohne Abschläge möglich

Wer lange versichert war, muss nicht unbedingt bis zur regulären Altersgrenze warten. Mit 45 anrechenbaren Versicherungsjahren kommt die Altersrente für besonders langjährig Versicherte infrage.

Für den Jahrgang 1961 ist sie ab 64 Jahren und sechs Monaten möglich, für den Jahrgang 1962 ab 64 Jahren und acht Monaten. Wer 1963 geboren wurde, erreicht diese Altersgrenze mit 64 Jahren und zehn Monaten.

Die verbreitete Bezeichnung „Rente mit 63“ passt für diese Jahrgänge deshalb nicht mehr. Auch 45 Versicherungsjahre ermöglichen ihnen keinen abschlagsfreien Rentenbeginn mit 63.

Diese Rentenart lässt sich außerdem nicht gegen Abschläge weiter vorziehen. Dafür müsste ein Anspruch auf eine andere Altersrente bestehen.

Rente mit 63: Nach 35 Versicherungsjahren bleiben Abzüge

Mit mindestens 35 anrechenbaren Versicherungsjahren können Beschäftigte grundsätzlich die Altersrente für langjährig Versicherte ab 63 beziehen. Der ähnlich klingende Name sollte nicht darüber hinwegtäuschen, dass hier andere Voraussetzungen gelten als bei der Rente nach 45 Jahren.

Für jeden Monat vor der abschlagsfreien Altersgrenze sinkt die Rente um 0,3 Prozent. Der Abschlag bleibt dauerhaft bestehen – auch nachdem das reguläre Rentenalter erreicht ist.

Beim Jahrgang 1963 liegt ein Rentenbeginn genau mit 63 beispielsweise 46 Monate vor der abschlagsfreien Altersgrenze. Daraus ergibt sich eine dauerhafte Minderung um 13,8 Prozent.

Bei einer für diesen Beginn berechneten Bruttorente von 1.500 Euro vor Abschlag wären das monatlich 207 Euro weniger. Zusätzlich können durch den früheren Ausstieg Beiträge fehlen, die bei längerer Beschäftigung weitere Rentenansprüche gebracht hätten.

Welche Zeiten zählen für die 45 Versicherungsjahre?

45 Versicherungsjahre setzen nicht zwingend 45 Jahre ununterbrochene Erwerbsarbeit voraus. Unter den gesetzlichen Voraussetzungen zählen auch Kindererziehung und die nicht erwerbsmäßige Pflege von Angehörigen mit.

Andere Zeiten werden dagegen nicht oder nur eingeschränkt berücksichtigt. Besondere Regeln gelten beispielsweise für Arbeitslosengeld in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn.

Gerade nach längeren Familien- oder Pflegephasen lohnt sich deshalb ein Blick in den Versicherungsverlauf. Fehlen dort anrechenbare Zeiten, kann das darüber entscheiden, ob eine frühere abschlagsfreie Rente möglich ist.

Sind die drei Jahrgänge vor weiteren Erhöhungen geschützt?

Die heutigen Altersgrenzen sind geltendes Recht. Daraus folgt jedoch keine pauschale Garantie, dass bestimmte Jahrgänge von jeder denkbaren künftigen Gesetzesänderung ausgenommen wären.

Die laufende Debatte über ein Rentenalter oberhalb von 67 Jahren ist davon zu trennen. Diskutierte Ausnahmen für einzelne Jahrgänge sind noch kein gesetzlicher Anspruch.

Wer seinen Ruhestand plant, sollte deshalb die bereits geltenden Altersgrenzen zugrunde legen und Reformvorschläge nicht mit beschlossenen Änderungen verwechseln.

Vor dem Rentenantrag den persönlichen Beginn prüfen

Das Geburtsjahr beantwortet nur einen Teil der Frage, wann jemand in Rente gehen kann. Ebenso wichtig sind die vorhandenen Versicherungszeiten und die Entscheidung, ob ein früherer Beginn mit dauerhaft geringeren Bezügen finanziell tragbar ist.

Vor einer Kündigung oder einem Aufhebungsvertrag sollten Beschäftigte deshalb ihren möglichen Rentenbeginn und die voraussichtliche Rentenhöhe klären lassen. Fehlende Nachweise zu Beschäftigung, Kindererziehung oder Pflege sollten möglichst früh ergänzt werden.

Den Rentenantrag empfiehlt die Deutsche Rentenversicherung ungefähr drei Monate vor dem gewünschten Beginn. Für die vorherige Prüfung des Versicherungskontos sollten Versicherte mehr Zeit einplanen.

Quellen: §§ 35, 235 und 236b SGB VI; Deutsche Rentenversicherung, Informationen zur Regelaltersgrenze sowie zu Altersrenten für langjährig und besonders langjährig Versicherte; Deutsche Rentenversicherung, Broschüre „Die richtige Altersrente für Sie“.

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Frankreich: Massive Kritik an Polizeigewalt gegen Schüler-Proteste

netzpolitik.org - 6. Oktober 2026 - 18:11

Die französische Regierung bekämpft die landesweiten Schülerproteste mit Repression und Polizeigewalt. Polizeiexperten und Menschenrechtsorganisationen kritisieren Massenverhaftungen und Übergriffe. Hunderttausende schreckt die Gewalt nicht ab, sie demonstrieren im ganzen Land weiter.

Großdemonstration in Paris am 6. Oktober. – Alle Rechte vorbehalten: IMAGO / Le Pictorium

Die Schülerproteste in Frankreich haben am 6. Oktober einen neuen Höhepunkt erreicht. 1.800 Schulen sind mittlerweile in ganz Frankreich geschlossen, berichtet die Zeitung Libération. Dem Protest haben sich nun auch Gewerkschaften und Eltern angeschlossen – aus Solidarität, aber auch zum Schutz vor Gewalt, wie Marc Berthold, Frankreich-Direktor der Böll-Stiftung, schreibt und von der Straße berichtet. Das traditionell tiefstapelnde Innenministerium sprach von 250.000 Teilnehmenden landesweit, der französische Gewerkschaftsbund von 450.000 – alleine in Paris sind am Dienstagnachmittag Zehntausende auf der Straße.

Seit Ende September gibt es in Frankreich landesweit Proteste gegen schlechte Bedingungen an den weiterführenden Schulen. Die Schüler:innen fordern unter anderem mehr Lehrkräfte, kleinere Klassen, eine Sanierung von Schulgebäuden sowie eine bessere finanzielle Ausstattung der Schulen des Landes und mehr Chancengleichheit.

Bei den Protesten der vergangenen Wochen hatte es immer wieder Ausschreitungen gegeben. Die Polizei reagierte auf diese mit großer Härte: Sie setzte Knüppel, Gummigeschosse, Tränengas und sogar Blendgranaten gegen die Demonstrierenden ein. Beim Einsatz dieser Waffen verlor ein 15-Jähriger seine Hand und ein 16-Jähriger sein Augenlicht. Mehr als 190 Schüler:innen wurden bislang verletzt, berichtet der Spiegel. Tendenz steigend.

Inzwischen hat die Polizei mehr als 5.000 Protestierende vorübergehend festgenommen, davon fast 90 Prozent Minderjährige. Es brodelt im Land und die repressive Strategie der Regierung scheint nicht aufzugehen, sondern immer mehr Menschen auf die Straße zu treiben.

„Keine andere Polizei in der EU, die ähnlich brutal vorgeht.“

Das bisherige Vorgehen der Polizei steht massiv in der Kritik. Amnesty International forderte am Montag die Behörden auf, den Demonstrierenden „die Ausübung ihres Rechts auf friedliche Demonstration zu schützen und zu ermöglichen.“ Jede polizeiliche Reaktion müsse rechtmäßig, notwendig und verhältnismäßig sein, und die Behörden müssten unnötigen und übermäßigen Einsatz von Gewalt vermeiden“, sagte Anne Savinel-Barras, Präsidentin von Amnesty International Frankreich. Die Menschenrechtsorganisation kritisierte den Einsatz von Tränengas, Gummigeschossen, Knüppeln und willkürliche Festnahmen.

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Die Hütte brennt! Wir gehen rein.
Wir treten der Faschisierung entgegen. Wir kämpfen für eine freie, offene und solidarische Gesellschaft. Wir verteidigen die Grundrechte für alle. Das geht nur mit deiner Unterstützung.

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Der französische Polizeiexperte und Professor für Politikwissenschaft an der Universität Grenoble, Sebastian Roché, spricht angesichts der Zahl der Schüler, die irreversible Verletzungen erlitten haben, im Vergleich zu früheren Protesten von einer „Eskalation der polizeilichen Gewalt“. Die Methoden selbst seien nicht neu und entsprächen einem Wandel in der Vorgehensweise der Ordnungskräfte, der in Frankreich seit 2016 zu beobachten sei, so Roché gegenüber netzpolitik.org.

Eine solche Häufung schwerwiegender Vorfälle innerhalb von zehn Tagen im Zusammenhang mit einer Schülerbewegung sei allerdings ein Novum. „Die Zahl der Festnahmen ist beispiellos. Sie ist höher als während der landesweiten Unruhen von 2023, obwohl es sich hier lediglich um Blockaden von Schulen handelt, nicht um Plünderungen oder Angriffe auf Polizeistationen“, so Roché. Für ihn ist klar: „Ich kenne keine andere Polizei in der EU, die ähnlich brutal vorgeht.“

Polizisten gehen mit Tränengas und Knüppeln gegen einen Protest in Straßburg am 6. Oktober vor. – Alle Rechte vorbehalten: IMAGO / Anadolu Agency Menschenrechtsliga: „Kriegswaffen gegen Minderjährige“

Gemeinsam mit einer Reihe weiterer NGOs veröffentlichte die französische Menschenrechtsliga (LDH) am Montag eine Stellungnahme, die „Szenen unerhörter Gewalt“ und „Verhaftungen in einem noch nie dagewesenen Ausmaß“ sowie den Einsatz von „Kriegswaffen gegen Minderjährige“ kritisiert. Die Repression sei eine Missachtung des Grundrechts der Jugend auf freie Meinungsäußerung und ihrer Versammlungsfreiheit.

Die Unterzeichnenden fordern von der Regierung die Aufnahme eines Dialogs mit den Protestierenden, die Behandlung von Kindern als Schutzbedürftige, das Verbot von Kriegswaffen auf Demonstrationen sowie eine andere Polizeistrategie.

Die Stellungnahme, die unter anderem vom französischen Gewerkschaftsbund CGT, dem Verband der Elternbeiräte, Lehrergewerkschaften, sowie Studierenden- und Schülerverbänden unterzeichnet wurde, forderte zudem zur Teilnahme an den heutigen Demonstrationen auf. Die Idee dahinter: Die Schüler:innen durch die Teilnahme vor weiterer Gewalt zu schützen.

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Dies geschah beipielsweise in Bordeaux, wo sich laut einem Bericht von Libération Erwachsene mit einer Menschenkette schützend um die Schüler:innen stellten. Überall aus dem Land sind Bilder zu sehen, bei denen sich Erwachsene nun den Protesten der Jugendlichen anschließen.

Französische Regierung hält Polizeieinsätze für „verhältnismäßig“

Am Nachmittag hat die französische Regierung die Aussetzung des Schulunterrichts von Mittwoch bis zum Wochenende angekündigt. Der französische Innenminister Laurent Nuñez rechtfertigte die Polizeieinsätze gegenüber France Inter als „verhältnismäßig“. Premierminister Sébastien Lecornu widersprach den Vorwürfen von Polizeigewalt und sagte, es handle sich um „Unfälle“. Polizeigewalt würde laut Lecornu suggerieren, dass es politische Anweisungen zur polizeilichen Repression gäbe. Das sei eine Lüge.

In Livestreams von den Protesten ist derzeit zu sehen, wie die Polizei in Paris mit Tränengas gegen die Demonstrierenden vorgeht. Medien berichten, dass wieder Blendgranaten eingesetzt werden.

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Autismustherapie trotz Schulbegleitung: Diese Nachweise brauchen Eltern für zusätzliche Hilfe

Die Schulbegleitung ist bewilligt, trotzdem braucht das Kind weitere Unterstützung: Für Eltern kann dann an dieser Stelle ein Streit um die Kostenübernahme beginnen. Eine vorhandene Begleitung im Unterricht beantwortet jedoch noch nicht die Frage, ob zusätzlich eine Autismustherapie erforderlich ist.

Beide Leistungen können nebeneinander notwendig sein. Für den Antrag auf Eingliederungshilfe hilft es, möglichst konkret zu beschreiben, welche Aufgaben die Schulbegleitung übernimmt und welcher Unterstützungsbedarf darüber hinaus besteht.

Warum Schulbegleitung und Autismustherapie unterschiedliche Aufgaben haben

Eine Schulbegleitung unterstützt das Kind unmittelbar im Schulalltag, beispielsweise bei Übergängen zwischen Unterricht und Pause, bei der Orientierung oder der Verständigung. Welche Aufgaben sie tatsächlich übernimmt, hängt vom individuellen Bedarf und der bewilligten Leistung ab.

Eine Autismustherapie kann darüber hinaus an Fähigkeiten und Strategien arbeiten, die das Kind für seine Teilnahme am Unterricht benötigt. Dazu kann gehören, Überforderung verständlich mitzuteilen oder gemeinsam mit Bezugspersonen Wege für schwierige Alltagssituationen zu entwickeln.

Der Bundesverband autismus Deutschland beschreibt Autismustherapie als individuell abgestimmte Förderung, die auch das Umfeld einbezieht. Die Unterstützung soll sich an den Bedürfnissen und Interessen des autistischen Menschen orientieren.

Für den Antrag reicht deshalb die Aussage „Unser Kind braucht beides“ meist nicht als Begründung. Nachvollziehbar werden sollte, weshalb die bereits bewilligte Schulbegleitung den zusätzlichen Bedarf nicht abdeckt.

LSG: Autismustherapie war trotz Schulbegleitung vorläufig zu finanzieren

Wie wichtig diese Abgrenzung sein kann, zeigt ein Beschluss des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 8. April 2025. Das Gericht verpflichtete den Eingliederungshilfeträger, eine außerhalb des Schulbetriebs stattfindende Autismustherapie vorläufig weiterzufinanzieren.

Obwohl für den Schüler bereits umfangreiche Schulbegleitung bewilligt war, erhielt er für die zusätzliche Therapie ein Persönliches Budget von monatlich 1.341,67 Euro. Die Entscheidung trägt das Aktenzeichen L 2 SO 668/25 ER-B.

Die Bewilligung galt ab März 2025 bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens, längstens jedoch bis zum Ende des Schuljahres 2024/25 am 30. Juli 2025. Der Beschluss begründet deshalb weder eine dauerhafte Bewilligung noch einen pauschalen Anspruch anderer Familien auf 1.341,67 Euro monatlich.

Für andere Eltern ist vielmehr interessant, wie der zusätzliche Hilfebedarf in dem Verfahren begründet wurde.

Warum die Autismus-Diagnose allein nicht ausreicht

Eine fachärztliche Diagnose dokumentiert die gesundheitlichen Voraussetzungen. Sie erklärt aber noch nicht vollständig, welche Unterstützung ein Kind in seiner konkreten Schule benötigt.

Für Leistungen zur Teilhabe an Bildung kommt es auf den Zusammenhang mit dem Schulbesuch an. § 112 SGB IX erfasst auch heilpädagogische und sonstige Maßnahmen, wenn sie erforderlich und geeignet sind, den Schulbesuch zu ermöglichen oder zu erleichtern.

Eltern müssen deshalb nicht ausschließlich einen drohenden vollständigen Schulausschluss beschreiben. Relevant können auch Einschränkungen sein, durch die das Kind trotz Anwesenheit nur eingeschränkt am Unterricht oder am schulischen Alltag teilnehmen kann.

Was sollte die Stellungnahme der Schule enthalten?

Hilfreich ist eine schulische Stellungnahme mit konkreten Beobachtungen. Sie sollte erkennen lassen, in welchen Situationen Schwierigkeiten auftreten, welche Unterstützung bereits vorhanden ist und wo diese an Grenzen stößt.

Die pauschale Formulierung „Das Kind ist überfordert“ lässt viele Fragen offen. Aussagekräftiger ist beispielsweise die Beschreibung, dass das Kind bei Raumwechseln regelmäßig den Anschluss verliert, welche Orientierungshilfen bereits eingesetzt werden und weshalb diese noch nicht ausreichen.

Ebenso wichtig sind gelingende Situationen. Unter welchen Bedingungen kann das Kind gut teilnehmen, welche Veränderungen haben bereits geholfen und welche Fähigkeiten lassen sich mit passender Unterstützung nutzen?

Im vom LSG Baden-Württemberg entschiedenen Fall bestätigte die Schule ausdrücklich, dass trotz Schulbegleitung weiterhin erhebliche Schwierigkeiten bestanden, die das Lernen und die Entwicklung beeinträchtigten. Die Schule befürwortete deshalb die Fortsetzung der zusätzlichen Therapie.

Was sollte im Therapiebericht zur Autismustherapie stehen?

Eine Stellungnahme der Therapiestelle sollte mehr enthalten als die Empfehlung, die Behandlung fortzusetzen. Hilfreich sind konkrete Förderziele, der vorgesehene Umfang und eine Erklärung, wie die Autismustherapie die schulische Teilhabe unterstützen soll.

Geht es etwa darum, Überlastung früher zu erkennen und mitzuteilen, sollte der Bericht den Bezug zum Unterricht erläutern. Ebenso sollte deutlich werden, wie Schule, Schulbegleitung und Familie die erarbeiteten Hilfen im Alltag aufgreifen können.

Bei einer laufenden Therapie sind bisherige Veränderungen und verbleibende Schwierigkeiten besonders aufschlussreich. Fortschritte bedeuten nicht automatisch, dass die Unterstützung entbehrlich geworden ist; der Bericht sollte erklären, ob und weshalb sie weiterhin benötigt wird.

Welche Nachweise können den Antrag auf Eingliederungshilfe unterstützen?

Es gibt keine für jeden Fall identische Unterlagenliste. Die folgenden Dokumente können jedoch helfen, den zusätzlichen Bedarf nachvollziehbar darzustellen.

Unterlage Welche Frage sie beantworten kann Fachärztliche Stellungnahme Welche Beeinträchtigungen bestehen und wie wirken sie sich aus? Stellungnahme der Schule Wo ist die Teilnahme am Schulalltag trotz vorhandener Unterstützung eingeschränkt? Bewilligungsbescheid und Aufgabenbeschreibung der Schulbegleitung Welche Hilfe wird bereits finanziert und tatsächlich erbracht? Therapie- oder Förderbericht Welche zusätzlichen Ziele werden verfolgt und welchen Bezug haben sie zum Schulbesuch? Leistungsbeschreibung und Kostenangebot Welcher Umfang wird beantragt und welche Kosten entstehen? Eigene Aufzeichnungen und Äußerungen des Kindes Wie erlebt das Kind den Alltag und welche Unterstützung hilft ihm? Auch die Sicht des Kindes gehört zum Hilfebedarf

Ein Antrag verlangt häufig ausführliche Angaben darüber, was nicht funktioniert. Dabei sollte die Perspektive des Kindes nicht verloren gehen: Was belastet es, was gibt ihm Sicherheit und wobei möchte es Unterstützung?

Aus heilpädagogischer Sicht gehört auch das Umfeld in die Betrachtung. Ein unübersichtlicher Tagesablauf, fehlende Rückzugsmöglichkeiten oder schwer verständliche Arbeitsaufträge können Barrieren schaffen, die durch Veränderungen in der Schule verringert werden können.

Ein Förderplan sollte deshalb nicht ausschließlich Anforderungen an das Kind formulieren. Er kann auch zeigen, welche Anpassungen und Absprachen Schule, Schulbegleitung, Therapiestelle und Familie übernehmen können.

Die Autismustherapie darf nicht einfach Unterricht ersetzen

Die Eingliederungshilfe übernimmt nicht die schulische Verantwortung für Unterricht und Lerninhalte. Im Antrag sollte deshalb deutlich werden, dass die beantragte Therapie behinderungsbedingte Hindernisse bei der schulischen Teilhabe abbauen soll.

Der Beschluss aus Baden-Württemberg betraf eine außerhalb des Schulbetriebs stattfindende Therapie. Das LSG ordnete sie im konkreten Fall dem Bereich der Eingliederungshilfe zur Teilhabe an Bildung zu und sah den schulischen pädagogischen Aufgabenbereich durch die außerhalb der Schule stattfindende Therapie nicht berührt.

Daraus folgt allerdings kein Anspruch auf jede gewünschte Therapiemethode oder jeden beantragten Stundenumfang. Erforderlichkeit und Eignung müssen im jeweiligen Einzelfall geprüft werden.

Müssen Eltern alle Nachweise selbst beschaffen?

Eltern können die Prüfung durch vorhandene Berichte und konkrete Angaben erheblich erleichtern. Die Behörde bleibt jedoch verpflichtet, den Sachverhalt selbst zu ermitteln und auch Umstände zu berücksichtigen, die für einen Anspruch sprechen.

Das folgt aus dem Untersuchungsgrundsatz des § 20 SGB X. Die Entscheidung darf deshalb nicht allein davon abhängen, ob eine Familie bereits einen perfekt formulierten Antrag mit sämtlichen denkbaren Stellungnahmen vorlegt.

Fehlen Unterlagen, können Eltern nachfragen, welche konkrete Frage noch ungeklärt ist und welcher Nachweis dafür benötigt wird. So lässt sich vermeiden, dass aufwendig Berichte beschafft werden, die für die eigentliche Entscheidung wenig beitragen.

Was tun, wenn die Behörde wegen der Schulbegleitung ablehnt?

Bei einer Ablehnung sollte zuerst die Begründung des Bescheids geprüft werden. Behauptet die Behörde, der Unterstützungsbedarf sei bereits durch die Schulbegleitung gedeckt, ist eine konkrete Gegenüberstellung beider Leistungen besonders wichtig.

Eltern sollten dann beschreiben, welche Unterstützung die Schulbegleitung tatsächlich erbringt und welcher Bedarf trotzdem offenbleibt. Der Beschluss des LSG Baden-Württemberg kann die Argumentation unterstützen, ersetzt aber nicht die Prüfung der Situation des eigenen Kindes.

Gegen einen ablehnenden Bescheid eines Eingliederungshilfeträgers nach dem SGB IX ist grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch möglich. Eine ausführliche Begründung kann nachgereicht werden; auf noch ausstehende Berichte sollte deshalb nicht so lange gewartet werden, dass die Rechtsbehelfsfrist verstreicht.

Bei Eingliederungshilfe wegen einer seelischen Behinderung nach § 35a SGB VIII kann dagegen das Jugendamt zuständig sein. Für gerichtliche Streitigkeiten über diese Jugendhilfeleistung ist grundsätzlich der Verwaltungsrechtsweg einschlägig, weshalb Eltern die Rechtsbehelfsbelehrung des konkreten Bescheids beachten sollten.

Was können Eltern tun, wenn die Autismustherapie abzubrechen droht?

Droht während des Streits eine laufende Therapie unterbrochen zu werden, sollte die Therapiestelle möglichst konkret erläutern, welche Folgen zu erwarten sind und weshalb eine spätere Entscheidung nicht ausreichen würde. Auch das Datum eines bevorstehenden Abbruchs und eine fehlende Möglichkeit zur Vorfinanzierung können für die Dringlichkeit wichtig sein.

Bei Leistungen nach dem SGB IX kommt unter den gesetzlichen Voraussetzungen ein Eilantrag beim Sozialgericht in Betracht. Dabei müssen sowohl der mögliche Anspruch als auch die besondere Dringlichkeit glaubhaft gemacht werden.

Der Beschluss des LSG Baden-Württemberg zeigt deshalb vor allem eines: Eine bereits bewilligte Schulbegleitung schließt eine zusätzliche Autismustherapie nicht automatisch aus. Entscheidend ist, ob die weitere Leistung im konkreten Fall erforderlich und geeignet ist, die schulische Teilhabe des Kindes zu ermöglichen oder zu erleichtern.

Quellen

Quellen: Landessozialgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 8. April 2025 – L 2 SO 668/25 ER-B; § 112 SGB IX – Leistungen zur Teilhabe an Bildung; § 20 SGB X – Untersuchungsgrundsatz; § 84 SGG – Widerspruchsfrist; § 86b SGG; § 35a SGB VIII; Bundesverband autismus Deutschland, Informationen zu Autismustherapie und Schulbegleitung.

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Schwerbehinderung: Zuschuss für Schwerbehinderte auch für Familienbesuche

Wenn Angehörige die Fahrt zu einem Familienmitglied mit Behinderung kaum noch bezahlen können, kommt Unterstützung durch die Eingliederungshilfe infrage. § 115 SGB IX ermöglicht Besuchsbeihilfen auch für Angehörige.

Voraussetzung ist, dass der Mensch mit Behinderung Leistungen bei einem oder mehreren Anbietern über Tag und Nacht erhält und die Unterstützung im Einzelfall erforderlich ist.

Sie sollten erklären, welche Bedeutung die Besuche haben, welche Kosten entstehen und weshalb Sie dafür Unterstützung benötigen. Der zuständige Träger muss darüber nach pflichtgemäßem Ermessen entscheiden.

Fiona lebt in Köln, ihre Familie in Münster

Fiktives Beispiel: Fiona ist 22 Jahre alt, schwerbehindert und stammt aus Köln-Chorweiler. Sie lebt dort in einer besonderen Wohnform und erhält Leistungen der Eingliederungshilfe über Tag und Nacht.

Ihre Mutter Deliah, 45, und ihr Vater Ruben, 43, wohnen in Münster, rund 150 Kilometer entfernt. Fiona möchte beide regelmäßig sehen und mit ihnen Zeit außerhalb des Wohnalltags verbringen.

Deliah kann die wiederkehrenden Fahrtkosten aus ihrem knappen Haushaltsbudget kaum noch bestreiten. Auch Ruben kann die Ausgaben nicht dauerhaft auffangen. Deshalb fallen Besuche aus.

Telefonate helfen Fiona, ersetzen für sie aber nicht die gemeinsamen Spaziergänge und persönlichen Gespräche. Eigene Fahrten nach Münster sind wegen ihres Unterstützungsbedarfs weit schwieriger zu organisieren.

Die Familie kann prüfen lassen, ob Besuchsbeihilfen die Kontakte sichern. Entscheidend ist dabei nicht allein Fionas Schwerbehindertenausweis. Es geht um die Voraussetzungen der Eingliederungshilfe, die konkrete Leistungssituation und den Besuchsbedarf.

Was § 115 SGB IX ermöglicht

Die Regelung erfasst gegenseitige Besuche: Angehörige können zum Menschen mit Behinderung fahren, ebenso kann dieser seine Angehörigen besuchen. Das Gesetz nennt sowohl die Leistungsberechtigten als auch ihre Angehörigen als mögliche Empfänger der Beihilfe. Die Volljährigkeit eines Kindes schließt diese Unterstützung nicht aus.

Leistungen über Tag und Nacht sind eine zentrale Voraussetzung. Eine Schwerbehinderung oder eine gelegentliche ambulante Unterstützung allein reichen dafür nicht.

Bei Fiona liegt im Beispiel eine entsprechende Versorgung vor. Deliah und Ruben sollten auf den bestehenden Bescheid der Eingliederungshilfe und den Anbieter der Leistungen verweisen.

Warum der persönliche Besuch erforderlich ist

Beschreiben Sie konkret, welche Kontakte erhalten werden sollen. Bei Fiona geht es um den regelmäßigen persönlichen Austausch mit ihren Eltern und gemeinsame Aktivitäten.

Hilfreich kann eine Stellungnahme der betreuenden Fachkräfte sein, die Fionas Wünsche und die Bedeutung der Besuche nachvollziehbar beschreibt.

Auch die Entfernung, die erreichbaren Verkehrsverbindungen sowie die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse gehören zur Prüfung. Erklären Sie, weshalb die Familie die notwendigen Kosten nicht ausreichend selbst tragen kann.

Eine pauschale Aussage wie „Besuche sind teuer“ vermittelt der Behörde weniger als eine übersichtliche Darstellung der geplanten Fahrten und der finanziellen Belastung.

Welche Kosten Sie angeben sollten

Im Fall der Familie stehen die Fahrtkosten zwischen Münster und Köln-Chorweiler im Mittelpunkt. Legen Sie für die gewünschte Verbindung aktuelle Preise vor. Wenn Sie mit dem Auto fahren möchten, sollten Sie Strecke und Gründe für die Wahl des Verkehrsmittels erläutern.

Aus § 115 SGB IX ergibt sich keine bundesweit festgelegte Kilometerpauschale.

Beantragen Deliah und Ruben Unterstützung für gemeinsame Besuche, sollten sie auch erklären, weshalb Fiona den Kontakt zu beiden benötigt und wie die Besuche gestaltet werden sollen. Dass zwei Angehörige mitfahren, führt nicht automatisch zur Übernahme sämtlicher Kosten.

Beantragen Sie die konkret notwendigen Aufwendungen und lassen Sie sich den bewilligten Umfang schriftlich bestätigen.

Angabe im Antrag Was sie für die Prüfung erklärt Bestehende Leistungen über Tag und Nacht Welche Versorgung Fiona erhält und welcher Träger bereits zuständig ist. Gewünschte Besuche und Häufigkeit Welcher regelmäßige persönliche Kontakt gesichert werden soll. Fionas Wünsche und Unterstützungsbedarf Warum die Besuche für ihre familiären Beziehungen wichtig sind. Verkehrsmittel, Strecke und Kosten Welche Ausgaben tatsächlich entstehen und weshalb diese notwendig sind. Wirtschaftliche Belastung Warum die Besuche ohne Beihilfe nicht im erforderlichen Umfang stattfinden können. Antrag rechtzeitig beim zuständigen Träger stellen

Wenden Sie sich zunächst an den Träger, der die Eingliederungshilfe finanziert. Im Beispiel kann die Familie die zuständige Stelle Fionas Bewilligungsbescheid entnehmen. Stellen Sie den Antrag möglichst vor den geplanten Fahrten und bewahren Sie einen Nachweis über seinen Eingang auf.

Nach § 108 SGB IX setzen Leistungen grundsätzlich einen Antrag voraus. Sie beginnen frühestens mit dem Ersten des Antragsmonats, sofern die Voraussetzungen bereits vorlagen.

Ein gesonderter Antrag ist nicht erforderlich, wenn der Bedarf bereits im Gesamtplanverfahren ermittelt wurde. Praktisch sollten Sie trotzdem klären, ob die Besuchsbeihilfe tatsächlich berücksichtigt ist.

Deliah könnte formulieren: „Hiermit beantrage ich Besuchsbeihilfen nach § 115 SGB IX für regelmäßige Besuche bei meiner Tochter Fiona. Sie erhält in Köln-Chorweiler Eingliederungshilfeleistungen über Tag und Nacht. Die geplanten Besuche, ihre Bedeutung für Fiona, die Fahrtkosten und unsere wirtschaftliche Belastung erläutere ich in der Anlage. Bitte entscheiden Sie durch einen schriftlichen Bescheid.“

Ermessen bedeutet keine beliebige Entscheidung

Das Wort „können“ in § 115 SGB IX kennzeichnet eine Ermessensleistung. Nach § 39 SGB I haben Sie Anspruch darauf, dass die Behörde dieses Ermessen entsprechend dem gesetzlichen Zweck und innerhalb der gesetzlichen Grenzen ausübt. Sie darf die konkrete Situation nicht einfach übergehen.

Das bedeutet zugleich: Ein Antrag führt nicht zwingend zur vollständigen Übernahme aller gewünschten Besuche. Die Behörde muss prüfen, ob und in welchem Umfang eine Beihilfe erforderlich ist.

Ablehnung oder Kürzung überprüfen lassen

Lehnt der Träger den Antrag ab oder bewilligt deutlich weniger als beantragt, prüfen Sie die Begründung. Hat er die finanzielle Belastung berücksichtigt? Geht er auf Fionas Bedarf und die Bedeutung der persönlichen Kontakte ein? Oder verweist er lediglich allgemein darauf, dass Familien ihre Besuche selbst bezahlen müssten?

Gegen einen ablehnenden Bescheid können Sie grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch einlegen. Beachten Sie die Rechtsbehelfsbelehrung. Benennen Sie konkret, welche Angaben oder Nachweise die Behörde übergangen hat.

FAQ: Besuchsbeihilfen für Angehörige Reicht ein Schwerbehindertenausweis für Besuchsbeihilfen?

Nein. Er allein begründet die Leistung nicht. Entscheidend sind die Voraussetzungen der Eingliederungshilfe, Leistungen über Tag und Nacht und die Erforderlichkeit der Beihilfe im Einzelfall.

Können Eltern für Besuche bei erwachsenen Kindern Unterstützung erhalten?

Ja. § 115 SGB IX begrenzt Besuchsbeihilfen nicht auf minderjährige Kinder. Auch Angehörige erwachsener Leistungsberechtigter kommen als Empfänger infrage.

Wie hoch ist die Besuchsbeihilfe?

Das Gesetz nennt keinen festen Betrag. Der Träger entscheidet anhand des individuellen Bedarfs und der erforderlichen Aufwendungen. Reichen Sie deshalb eine konkrete Kostenaufstellung ein.

Quellen

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz / Bundesamt für Justiz: § 39 SGB I – Ermessensleistungen
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz / Bundesamt für Justiz: § 99 SGB IX – Leistungsberechtigung
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz / Bundesamt für Justiz: § 108 SGB IX – Antragserfordernis
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz / Bundesamt für Justiz: § 115 SGB IX – Besuchsbeihilfen
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz / Bundesamt für Justiz: § 84 SGG – Widerspruchsfrist
Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge, Umsetzungsbegleitung Bundesteilhabegesetz: Wann leistet der Träger der Eingliederungshilfe Besuchsbeihilfe? (Archivbeitrag)

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Snowy 2.0 könnte eine verdammt coole Wasserrutsche werden.

Das weltweit größte Pumpspeicherk der Welt sollte in Australien entstehen. Die Bohrungen haben inzwischen etwa die Hälfte geschafft. Die Kosten stiegen von ursprünglichen 2 Mrd. USD auf  bereits mehr als 11 Mrd. USD, eine Ende ist weder abzusehen, noch womöglich aufgrund instabiler Felsen nicht zu erreichen. Frühere geologische Berichte, in denen vor den schwierigen bis unmöglichen Bedingungen gewarnt wird, wurden ignoriert.

Dann fehlen noch weitere über 9 Mrd. USD für 1000 km 500-kV-Übertragungsverbindungen nach Sydney und Melbourne (Sydney Ring South, HumeLink und VIC/NSW Interconnector), hauptsächlich für das Hochpumpen und die Stromlieferung.- Einleitung Übersetzer

Von Jo Nova

Hier beim „Renewable Crash Test Dummy“ häufen sich entweder die schlechten Nachrichten über Snowy 2.0 (das Pumpspeicherprojekt) oder sie werden lebendig begraben – verborgen von Bürokraten, die Angst haben, ihren Arbeitsplatz zu verlieren.

An dieser Stelle wäre die Umwandlung in eine Touristenattraktion vielleicht die einzige Möglichkeit, einen Bruchteil der Kosten wieder hereinzuholen.

Ich denke da an die weltweit erste 7 Kilometer lange unterirdische Wildwasser-Rafting-Bahn? Die Kinder werden es lieben. Die Leute werden aus aller Welt anreisen, und bis 2032 können wir wahrscheinlich eine neue olympische Disziplin ins Leben rufen.

Die „Battery of Nation“ ist so günstig, dass die Kosten geheim gehalten werden.

Die neueste Nachricht: Der Auftragnehmer Webuild hat eine umfassende Neubewertung der Kosten für die Fertigstellung von Snowy 2.0 vorgelegt. Obwohl sie dem Minister ihre Bewertung bereits im Juni mitgeteilt haben, ist der fertige Bericht nun im September noch immer nicht da. Der Finanzminister hatte ihn im Juli erwartet. Er wurde der Regierung jedoch noch nicht vollständig vorgelegt, was praktisch ist, da die Regierung selbst auch nicht darüber sprechen will. Alle wollen einfach nur weiter bezahlt werden. Die Kosten müssen astronomisch sein.

Uns wurde ursprünglich ein Projekt verkauft, das 2017 2 Milliarden Dollar kosten sollte. Doch die Kosten explodierten immer weiter und beliefen sich schließlich auf 12 Milliarden Dollar. Als dann aber der australische Rechnungshof die Bücher prüfte, stellte sich heraus, dass bis Ende März bereits 11,1 Milliarden Dollar ausgegeben worden waren und die Fertigstellung noch Jahre entfernt ist – vielleicht sogar in einem Paralleluniversum.

Aber wir können uns glücklich schätzen, denn das ganze Projekt könnte aufgrund unmöglicher geologischer Gegebenheiten in sich zusammenfallen. Und je eher das passiert, desto besser. Gottes Scherz war es, uns diesen unmöglichen Felsen mitten hineinzusetzen.

Die furchtbare Long Plain-Verwerfungszone könnte allem ein Ende setzen.

Der gigantische Triebwassertunnel, den das Pumpspeicherkraftwerk unbedingt benötigt, muss irgendwie die 800 Meter breite, zerklüftete Gesteinsschicht der sogenannten „Long Plain Fault Zone“ durchqueren. Dieses Gestein ist offenbar der Albtraum aller Tunnelbohrmaschinen-Betreiber. Die Bohrmaschinen können sich an sehr hartes Gestein anpassen und kommen auch mit sehr weichem Gestein zurecht, wenn sie darauf vorbereitet sind. Die Fault Zone hingegen ist beides zugleich – schnell wechselndes, zerklüftetes, zerdrücktes und verformbares Material unter enormem Grundwasser- und Gesteinsdruck. Das ist offenbar weitaus schwieriger als weiches oder hartes Gestein einzeln. Während die Maschine auf der einen Seite der Tunnelortbrust gegen hartes Gestein kämpft, kann die andere Seite weiches Material zu Brei verarbeiten. Anstatt sich sauber hinter dem Bohrkopf zu halten, kann sich der weiche Boden verformen, fließen, einstürzen oder um die Maschine herum nach innen zusammengedrückt werden. Die Tunnelbohrmaschine muss gleichzeitig Bohrhammer, Unterwasserfahrzeug und bewegliches Gerüst sein.

Robert Gottliebsen berichtete vor einigen Wochen in The Australian, dass es sich um eine Alles-oder-Nichts-Situation handle und dass die Beteiligten des Projekts sogar über die „Was-wäre-wenn“-Szenarien sprachen, in denen das Projekt nicht realisiert werden könnte.

Das Schicksal des 12 Milliarden Dollar teuren Snowy 2.0-Projekts steht auf dem Spiel, da ein neuer Bohrer auf unüberwindbares Gestein trifft.

–Von Robert Gottliebsen, The Australian

Die Ingenieure arbeiten offensichtlich an Lösungen für die Probleme, die beim Verbinden der Monica- und Florence-Tunnel auftreten. Das Bohren durch hartes oder weiches Gestein ist unkompliziert, doch bei einer Mischung aus beidem gestaltet sich der Bohrvorgang extrem schwierig. Der Florence-Tunnel blieb vor Erreichen der Long-Plain-Verwerfungszone stecken. Wie die Machbarkeitsstudie bereits warnte, besteht das Gestein der 800 Meter entlang der Long-Plain-Verwerfung aus extrem hartem Gestein, und es besteht die reale Gefahr, dass der Tunnel in seiner geplanten Form nicht realisierbar ist. Die Mitarbeiter vor Ort prüfen nun Alternativen ohne Snowy 2.0.

In der Mitte dieses riesigen Tunnels befindet sich eine etwa 800 Meter lange Schicht, die zu den weltweit am schwierigsten zu durchbohrenden Gesteinsschichten zählt – die sogenannte Long Plain Fault Zone.

Um das Ganze in den richtigen Kontext zu setzen: Sie wussten schon immer, dass diese Verwerfungszone existiert. Sie ist kein geologisches Unglück, das plötzlich auftauchte und sie überraschte. Sie ist 200 Kilometer lang, bis zu 2 Kilometer breit und gilt seit 1977 als bedeutende Verwerfungszone. Das Gebilde selbst ist 400 Millionen Jahre alt. Sie hatten also genügend Zeit, darüber nachzudenken.

Der Bohrer ist (wieder einmal) außer Gefecht gesetzt.

Florence, die berüchtigte Tunnelbohrmaschine, schaffte es nur 150 Meter in den 15 Kilometer langen Tunnel, bevor sie für elf Monate im Bohrloch feststeckte. Nun steht sie wieder still, unter Tage, während ein kleineres Problem mit „großen Rissen“ am Bohrkopf behoben wird . Anscheinend hat sie seit Mai stillgestanden, und obwohl es heißt, sie könnte im November wieder in Betrieb gehen, hat die Zeitung „The Australian“ von einigen Quellen erfahren, dass es möglicherweise erst im Februar (in welchem Jahr?) so weit sein wird.

Kurz vor ihrem Zusammenbruch teilte das Team von Snowy Hydro mit, sie habe „fast die Hälfte der Strecke geschafft“. Sie verschwiegen jedoch, dass die zweite Hälfte geologisch besonders schwierig zu bewältigen ist.

Die Buchhaltung ist fragwürdig, die geologischen Gegebenheiten könnten unmöglich sein, ein Bohrgerät ist erneut ins Stocken geraten, und die Kosten haben ein exorbitantes Ausmaß erreicht.

Universitäten könnten ganze Kurse darüber anbieten, was schiefgelaufen ist. Man sollte es den Kindern beibringen!

PS: Anscheinend befindet sich der größte Teil des Gefälles in der unteren Hälfte. Die erste Hälfte ist recht harmlos, mit nur 10 Metern Höhenunterschied auf den ersten 7 Kilometern (kann das jemand überprüfen?). Damit ist die Strecke für Kleinkinder und Kindergartenkinder geeignet. Die zweite Hälfte erreicht jedoch eine Steigung von 47 %, was Extremsport auf olympischem Niveau ist. Ich denke nur darüber nach…

UPDATE: Der Snowy 2.0 HydroElephant befindet sich südwestlich von Canberra.

(Im Original Zum Vergrößern klicken) Die Long Plain-Verwerfungszone ist mit orangefarbenen Pfeilen markiert. | Adaptiert von der geologischen Karte (aus Wyborn, Owen & Wyborn 1990) des Projektgebiets Snowy 2.0 Main Works. Quelle: Paläozoische Geodiversitätsbewertung

Nahaufnahme der Tunnel mit Seitenansicht

(Zum Vergrößern klicken) Adaptiert von: EMM (2019); Snowy Hydro (2019); DFSI (2017); LPMA (2011)

Quelle: Paläozoische Geodiversitätsbewertung

Die Long Plain Fault Zone ist zwischen den orangefarbenen Pfeilen markiert:

(Im Original zum Vergrößern klicken) Die Long Plain-Verwerfungszone ist mit orangefarbenen Pfeilen markiert. | Adaptiert von der geologischen Karte (aus Wyborn, Owen & Wyborn 1990) des Projektgebiets Snowy 2.0 Main Works.

Quelle: Paläozoische Geodiversitätsbewertung

Lob’s Hole hat Potenzial für viele andere Sportarten

Seht euch all diese praktischen Seitentunnel an… wenn wir jetzt noch einen Hubschrauberlandeplatz und ein 5-Sterne-Hotel hinstellen, könnte das ein Spielplatz für Milliardäre sein.

Quelle: EMM (2019); Snowy Hydro (2019); DFSI (2017); LPMA (2011).

Quelle: Paläozoische Geodiversitätsbewertung. Seite 23.

https://joannenova.com.au/2026/09/its-time-to-ask-if-we-can-convert-snowy-2-0-to-an-adventure-park/

Mega-Pumpwasserkraftwerk wird zur totalen Wirtschafts- und Umweltkatastrophe

Alles bergab: Australiens größtes Pumpspeicherkraftwerk kommt wahnsinnig kostspielig

 

Der Beitrag Snowy 2.0 könnte eine verdammt coole Wasserrutsche werden. erschien zuerst auf EIKE - Europäisches Institut für Klima & Energie.

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