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Drittes Todesopfer bei Protesten in Ecuador

Indigenenverband Conaie setzt weiter auf Protest gegen die Regierung. Menschenrechtsorganisationen zeigen sich besorgt über das Vorgehen der Sicherheitskräfte Quito. In Ecuador nehmen die landesweiten Proteste gegen die Regierung von Präsident Daniel Noboa weiter an Fahrt auf. Die vornehmlich durch den indigenen Dachverband Conaie organisierten Demonstrationen und Blockaden dauern mittlerweile bereits fast einen Monat an (amerika21... weiter 19.10.2025 Artikel von zu Ecuador, Menschenrechte, Umwelt, Soziale Bewegungen
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«Grüne» Energiewende: EU schwenkt auf Atomkraft um

Transition News - 19. Oktober 2025 - 0:05

Nach dem spanischen Blackout am 28. April 2025 hatte die spanische Regierung so getan, als wäre der Stromausfall aus heiterem Himmel über das Land hereingebrochen. Doch kritische Experten hatten klargestellt, dass der Zusammenbruch des Systems kein Zufall war und durch das Abschalten alter und verlässlicher Stromlieferanten herbeigeführt und bewusst riskiert wurde.

Gleichzeitig hatten sie darauf hingewiesen, dass der Blackout der Auftakt zum nächsten Schritt der Globalisten des Weltwirtschaftsforums (WEF) sein könnte. So hatte der Finanzjournalist Ernst Wolff nach dem Stromausfall erklärt: «Wir erleben derzeit die Abwendung der Mächtigen von der Klimaideologie hin zum bedingungslosen Ausbau konventioneller Energien wegen der KI.»

Damit legte er nahe, dass die WEF-Zöglinge in den Regierungen den Auftrag hatten, alles auf erneuerbare Energie umzustellen, dabei ein gigantisches Geschäft für die Klimakonzerne zu ermöglichen, um dann alles «krachend an die Wand zu fahren». Denn die neuen Computersysteme und die KI, die für die von der EU vorangetriebene Digitalisierung von elementarer Bedeutung sind, benötigen viel mehr Strom als bisher – und das war von vornherein klar (wir berichteten).

Somit war es für wache Mitmenschen nur eine Frage der Zeit, bis die spanische Regierung und die EU wieder auf Atomenergie zurückschwenken würden. Vor allem, weil das Weltwirtschaftsforum (WEF) schon seit 2021 eine «Schicksalswende für die Atomkraft» vorausgesagt – und in diesem Rahmen für Miniatomkraftwerke (Small Modular Reactors/SMR) Werbung gemacht hat (hier und hier).

Diese werden auch von Bill Gates seit einigen Jahren propagiert. Mithilfe seiner Stiftung Breakthrough Energy, in der sich etliche seiner Milliardärskollegen tummeln, will er seine kleinen modularen Reaktoren auch in Europa bauen. Bei diesem Plan zählt er auf die Unterstützung der EU-Kommission unter Ursula von der Leyen.

In weiser Voraussicht hat die EU-Chefin schon 2022 dafür gesorgt, dass die Atomkraft zur «grünen» und «nachhaltigen» Energie erklärt wurde (wir berichteten hier, hier, hier und hier). Auch wurde schon Anfang 2024 eine nur europäische Industrieallianz gegründet, mit der die Entwicklung und der Einsatz kleiner modularer Reaktoren (SMR) in Europa bis Anfang der 2030er Jahre beschleunigt werden soll.

Und genau diese Kehrtwende in der Energiepolitik wurde nun offiziell in die Wege geleitet. Zu diesem Zweck haben die Präsidentin der Europäischen Investitionsbank (EIB), Nadia Calviño, und die erste Vizepräsidentin der Europäischen Kommission, Teresa Ribera, kürzlich die neue Strategie der EU vorgestellt.

Für die beiden ehemaligen Vizepräsidentinnen der Regierung von Pedro Sánchez, die einst die Atomkraft verteufelt und den Plan zum spanischen Ausstieg bis 2035 initiiert haben, ist die Atomenergie plötzlich ein neuer strategischer Schwerpunkt. Mit Enthusiasmus unterstrichen sie «die Bedeutung der Kernenergie für die grüne Energiewende und deren Beitrag zur Systemflexibilität». Sie spiele eine Schlüsselrolle bei der Deckung des zukünftigen Energiebedarfs.

Jetzt stellt sich natürlich die Frage, wie es mit der geplanten Abschaltung der spanischen Atomreaktoren weitergeht. Das Atomkraftwerk Almaraz in der Extremadura beispielsweise sollte 2027 (Reaktor 1) und 2028 (Reaktor 2) vom Netz gehen. Laut den Energieversorgern sollen die Arbeiten zur Stilllegung in wenigen Wochen beginnen.

Doch nun wird, wie Kritiker es bereits geahnt hatten, offensichtlich eine mögliche Verlängerung in Betracht gezogen. Die Stromkonzerne betonen, sie hätten dies sowohl öffentlich als auch privat gefordert, während die Regierung entgegnet, es sei kein offizieller Antrag auf Verlängerung gestellt worden.

Die in unzählige Korruptionsskandale verwickelte Sánchez-Regierung setzt ihr Verwirrspiel, das sie nach dem Blackout in höchst peinlicher Art und Weise durchgezogen hat, also fort. Dabei ist jetzt schon absehbar, dass sie den angeblichen Atomausstieg revidieren wird.

Das hat mehrere Gründe: Schon am 2. Mai, also nur wenige Tage nach dem Blackout, hatten internationale Banken wie Goldman Sachs, Barclays und Kepler der spanischen Regierung eine «Energiewende» mit Investitionen und Atomkraft vorausgesagt. Das derzeitige Netz scheine «nicht bereit für die Zukunft zu sein». Spanien müsse «verschiedene kostspielige wirtschaftliche und politische Maßnahmen ergreifen, um die Glaubwürdigkeit seines Energiesystems wiederherzustellen».

Die US-Bank Goldman Sachs hatte sogar in Rekordzeit die Analyse «Why blackouts matter: a major shift in Spanish energy policy is on the horizon» erstellt und verkündet:

«Wir glauben, dass die spanischen Politiker verbesserte Investitionen in die Stromnetze unterstützen, ihre Strategie zur Batteriespeicherung vorantreiben, die Entwicklung der Solarenergie vorübergehend verlangsamen und die Lebensdauer der Kernreaktoren verlängern müssen.»

Das EU-Dokument zur neuen Energiestrategie schlägt in die gleiche Kerbe. Wie das spanische Portal The Objective mitteilt, ist dort zu lesen:

«Die wichtigste Priorität für die Energiewende ist nicht nur eine massive Ausweitung etablierter erneuerbarer Technologien wie Wind- und Solarenergie, sondern auch die weitere Förderung neuer oder aufkommender sauberer Sektoren und Technologien – darunter neue Kernenergietechnologien (wie kleine modulare [Atom]reaktoren, fortgeschrittene modulare Reaktoren oder Fusionsenergie), kohlenstoffarme Gase (wie Biogas oder Wasserstoff) sowie erneuerbare Wärme und Kraftstoffe für den Verkehr.»

Als Begründung wird angeführt, dass die Nachfrage nach Elektrizität steigen werde, «da immer mehr Aktivitäten mit Strom betrieben werden». Deshalb müsse man deutlich mehr kohlenstoffarme Stromerzeugung und Netzinfrastruktur aufbauen. Um die erforderlichen Mengen zu einem erschwinglichen Preis zu erreichen, müssten alle geeigneten Technologien genutzt werden – insbesondere jene mit erheblichem Ausbaupotenzial.

Und wie der Zufall es will, gehören dazu «aufstrebende erneuerbare Quellen und andere kohlenstoffarme Technologien wie die CO₂-Abscheidung und -Speicherung sowie kleine und fortgeschrittene modulare Kernreaktoren», die eine größere Systemflexibilität bieten würden.

Damit wird die Sache rund: Die EU-Kommission, das Weltwirtschaftsforum und Bill Gates sitzen – wieder einmal – in einem Boot. Das hat sich vor einigen Monaten schon in Italien gezeigt, als Regierungschefin Giorgia Meloni einen Plan «zur Entwicklung hochmoderner Kernreaktoren» billigte. Damit will Meloni ihr Land zum «Stromdrehkreuz im Mittelmeerraum» machen. Der griechische Präsident Kyriakos Mitsotakis ist mit an Bord (wir berichteten).

In diesem Zusammenhang muss auf die «handfesten militärischen Interessen» hingewiesen werden, die hinter dem Bau dieser modularen Atomreaktoren stehen, die uns der eifrige Gates, das WEF und die EU als Heilsbringer gegen den «Klimawandel» verkaufen und überall in Europa installieren wollen. Mit diesem Thema hat sich die Energiereferentin Dr. Eva Stegen in sehr lesenswerten Beiträgen ausgiebig befasst. Hier, hier, hier, hier und hier erfahren Sie mehr darüber.

Angesichts der Kriegstreiberei, die vor allem deutsche Politiker auf nationaler und europäischer Ebene seit Monaten betreiben, scheinen solche Faktoren von elementarer Bedeutung.

Fazit: Die Entscheidungen der EU-Spitze, die als verlängerter Arm einer geld- und machtgierigen globalen «Elite» fungiert, haben vor allem ein Ziel: Riesige Summen an Steuergeldern in dunkle Kanäle zu lenken. Das wurde bereits bei der inszenierten «Corona-Pandemie» erfolgreich umgesetzt, und auch bei der Klima-Hysterie und der Aufrüstung geht es letztendlich um die Umverteilung von Geld, Macht und globale Kontrolle. Um diese Mechanismen zu erkennen, muss man nur einer Spur folgen: Cui Bono – wer profitiert?

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100.000 Amazonasbäume gefällt, um Straße für UN-Klimakonferenz zu bauen

Transition News - 19. Oktober 2025 - 0:04

Vom 10. bis 21. November 2025 findet im brasilianischen Belém die Klimakonferenz der UN, COP30, statt. Einmal mehr wollen etwa 70.000 politische Aktivisten, darunter Staats- und Regierungschefs, Wissenschaftler und Nichtregierungsorganisationen, vorrangige Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels und des CO₂ erörtern – und gleichzeitig das Netto-Null-Narrativ propagieren.

Dabei werden die Teilnehmer, die sich angeblich die Rettung der Welt auf die Fahne geschrieben haben, über eine neue vierspurige Straße fahren, die durch den dichten Amazonas-Regenwald geschlagen wurde, um sie schneller zu ihren Luxushotels zu bringen.

Wie The Daily Sceptic berichtet, wurden geschätzte 100.000 ausgewachsene Bäume gefällt und abtransportiert, um die acht Meilen lange Avenida Liberdade zu bauen – mit unabsehbaren Folgen für die örtliche Tierwelt.

Zwar habe sogar die BBC über das Fällen der Bäume berichtet, allerdings würden die Mainstream-Medien die jüngsten Ergebnisse einer interessanten Studie verschweigen. Diese hätte gezeigt, «dass höhere Konzentrationen von Kohlendioxid in der Atmosphäre zu einem erheblichen Wachstum des verbleibenden Amazonaswaldes geführt hätten».

Weitreichende, von der «grünen Blase» finanzierte Einflussnahme hätte dafür gesorgt, dass Meldungen über das weltweite «Ergrünen» in den Zeitungen unterschlagen werden, kritisiert The Daily Sceptic. Das erstaunliche, durch CO₂ geförderte Wachstum der globalen Vegetation, sei in den letzten 40 Jahren auf dem gesamten Planeten zu beobachten gewesen. Zuwächse von rund 15 Prozent seien üblich, einige Wüsten würden zu schrumpfen beginnen, und der Welthunger durch höhere Ernteerträge gemildert.

SciLine, eine Organisation, die mit der American Association for the Advancement of Science (Herausgeberin von Science) verbunden sei, habe kürzlich sogar vorgeschlagen, dass Journalisten die «Ergrünungsgeschichte» abmildern und darauf hinweisen sollten, dass «CO₂ in vielen Fällen Unkraut stärker begünstigt als Nutzpflanzen und daher für die Landwirtschaft mehr Probleme verursachen kann».

Schon 2022 habe die BBC einen möglichen «Kollaps des Amazonas-Regenwaldes» durch globale Erwärmung prophezeit. Doch diese Klimamodell-Vorhersagen würden versagen, sobald man sie mit tatsächlichen wissenschaftlichen Daten konfrontiere. So hätten Wissenschaftler im Feld kürzlich «aggressive Veränderungen» in der Biomasse reifer tropischer Wälder festgestellt.

Das Forscherteam habe herausgefunden, dass die Bäume in 30 Jahren Amazonas-Pflanzendaten aus 188 reifen Waldflächen im Laufe der Zeit deutlich größer geworden seien. Die Grundfläche – also die Größe des Baumstamms in Bodennähe – habe pro Jahrzehnt um 3,3 Prozent zugenommen. Bäume konkurrierten in engem Raum um Licht und Platz, ihre Höhe und Größe seien dabei ein offensichtlicher Vorteil.

Größere Bäume hätten um mehr als sechs Prozent pro Jahrzehnt zugenommen, auch kleinere Pflanzen gediehen – was laut den Wissenschaftlern darauf hindeute, dass mögliche negative Klimaeinflüsse «mehr als ausgeglichen» wurden durch die positiven Effekte erhöhter Ressourcen wie CO₂-Düngung. Im Grunde könnten kleinere Bäume, die in schwierigeren, lichtarmen Bedingungen wachsen, das zusätzliche CO₂ effizienter für die Photosynthese nutzen und dadurch länger überleben.

Wie Richard Lindzen, emeritierter Professor am Massachusetts Institute of Technology (MIT), über das evidenzarme Klimadogma sage:

«Das Narrativ ist eine quasireligiöse Bewegung, die auf einer absurden wissenschaftlichen Erzählung beruht.»

Auch in einem Artikel, der auf Watts Up With That? veröffentlicht wurde, hätte sich Anthony Watts deutlich zu den wichtigen Ergebnissen der Studie geäußert. Es sei «ganz normale Pflanzenbiologie» habe er gesagt und hinzugefügt: «CO₂-Düngung ist keine Theorie mehr, die nur im Labor getestet wurde. Diese Studie bestätigt sie im kontinentalen Maßstab: Der Amazonaswald gedeiht – er leidet nicht – in einer Welt mit mehr CO₂.»

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Der stille Zusammenbruch der USA

Transition News - 19. Oktober 2025 - 0:03

Dieser Beitrag wurde mit freundlicher Genehmigung des Autors übersetzt und übernommen.

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Während Washington darauf beharrt, sich als Bastion der «liberalen Weltordnung» zu präsentieren, zeigen die Grundfesten des amerikanischen Staates deutliche Anzeichen eines Zusammenbruchs. Die innenpolitische Realität der Vereinigten Staaten ist heute geprägt von einem unüberwindbaren finanziellen Abgrund, chronischer politischer Polarisierung und einer alarmierenden Unfähigkeit, selbst die grundlegendsten nationalen Sicherheitssysteme aufrechtzuerhalten.

Die jüngste Eskalation der Staatsverschuldung, verbunden mit dem drohenden Zusammenbruch der nuklearen Überwachungsinfrastruktur, zeigt, dass die US-Hegemonie nicht nur im Niedergang begriffen ist, sondern am Rande eines funktionalen Zusammenbruchs steht.

Laut Daten des US-Finanzministeriums wird die Bruttostaatsverschuldung im Jahr 2025 37,5 Billionen Dollar übersteigen – den höchsten Stand in der Geschichte des Landes und über 120 Prozent seines BIP. Besonders alarmierend ist die Geschwindigkeit dieses Wachstums: Allein in den letzten zwölf Monaten ist die Verschuldung um über zwei Billionen Dollar gestiegen, ohne dass ein Notfall wie ein Krieg oder eine globale Pandemie vorlag. Dies ist eine unhaltbare Entwicklung, typisch für gescheiterte Staaten, die sich jedoch im Herzen des westlichen Finanzsystems abspielt.

Gleichzeitig haben die vom Kongress selbst verhängten Haushaltskürzungen, die in endlosen parteipolitischen Auseinandersetzungen gefangen sind, die Sicherheit des US-Atomwaffenarsenals direkt gefährdet. Die National Nuclear Security Administration (NNSA), die für die Überwachung und Instandhaltung der Atomsprengköpfe des Landes zuständig ist, räumte öffentlich ein, dass ihre Mittel deren Betrieb nur noch für «einige Tage» gewährleisten würden. Nach Ablauf dieser Frist begann ein Prozess der Abschaltung der Überwachungssysteme – etwas Undenkbares für jede nur bedingt funktionierende Macht.

Wie kann ein Land, das jährlich Hunderte von Milliarden Dollar für die Finanzierung von Kriegen in fremden Gebieten – wie der Ukraine und dem besetzten Palästina – ausgibt, nicht in der Lage sein, die Sicherheit seines eigenen Atomwaffenarsenals zu finanzieren? Die Antwort ist einfach: Die USA sind kein rationales Land mehr, sondern ein verfallendes «Imperium», das von Unternehmenslobbys, militärisch-industriellen Interessen und einer politischen Elite getrieben wird, die völlig von der nationalen Realität abgekoppelt ist.

Die derzeitige republikanische Regierung versucht, die Schuld für die Haushaltslähmung der demokratischen Opposition zuzuschieben, während die Demokraten jeden Versuch einer Einigung sabotieren, um die Regierung politisch zu untergraben. Dieses Argument ist teilweise berechtigt, unterstreicht aber auch die Schwäche der Republikaner selbst, die nicht in der Lage sind, der demokratischen Sabotage etwas entgegenzusetzen.

Dieses parteiübergreifende Theater ist nicht nur dysfunktional, sondern auch selbstmörderisch. Die Vereinigten Staaten sind ihrer eigenen inneren Unordnung ausgeliefert und werden angesichts der sensiblen Natur der betroffenen Nuklearsysteme nicht nur für sich selbst, sondern für die ganze Welt zu einer Bedrohung.

Tausende von Mitarbeitern und Auftragnehmern der NNSA sind bereits von Stilllegungen und Finanzierungsstopps betroffen. Obwohl die Regierung behauptet, dass «kritische Operationen» fortgesetzt werden, gibt es keine Garantien oder Transparenz darüber, was tatsächlich funktionsfähig bleiben wird. Ein Fehler, ein Wartungsfehler oder selbst eine verzögerte Reaktion auf einen Unfall könnten katastrophale Folgen haben, darunter radioaktive Lecks oder versehentliche Detonationen.

Unterdessen stärken Länder wie Russland und China weiterhin ihre Energiesouveränität, ihre Verteidigungssysteme und ihre institutionelle Stabilität. Der multipolare Ansatz, den diese Nationen insbesondere im Rahmen der erweiterten BRICS+-Staaten verfolgen, zeugt von strategischer Reife und Verantwortung gegenüber der Weltordnung – im krassen Gegensatz zu dem, was in Washington beobachtet wird.

Der Niedergang der USA drückt sich nicht nur in Wirtschaftszahlen oder -diagrammen aus. Er zeigt sich in der Unfähigkeit, die Bevölkerung zu schützen, die grundlegende Infrastruktur aufrechtzuerhalten oder zu verhindern, dass politische Spielchen die strukturelle Integrität des Staates untergraben. Wenn selbst das Atomwaffenarsenal, das die ultimative rote Linie darstellen sollte, anfällig für Budgetkürzungen ist, ist die Botschaft klar: Die Vereinigten Staaten sind nicht länger in der Lage, die Welt anzuführen.

Der sich abzeichnende Zusammenbruch wird nicht nur wirtschaftlicher Natur sein. Er wird institutioneller, militärischer und geopolitischer Natur sein. Und angesichts dieses Szenarios muss die Welt beginnen, nach anderen Führungspersönlichkeiten Ausschau zu halten – vielfältig, stabil, souverän und wirklich auf Frieden ausgerichtet –, um die globale Sicherheit zu gewährleisten.

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Lucas Leiroz ist Mitglied der BRICS-Journalistenvereinigung und Forscher am serbischen Center for Geostrategic Studies und Militärexperte.

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Jugenddemonstration in Amed fordert Freilassung von Abdullah Öcalan

In Amed (tr. Diyarbakır) haben am Samstag hunderte Jugendliche an einer Demonstration teilgenommen, bei der die Freilassung des kurdischen Repräsentanten Abdullah Öcalan gefordert wurde. Die Aktion stand unter dem Motto „Mit der Leitfigur der Freiheit zum freien Leben“ und wurde von der Plattform der demokratisch-patriotischen Jugend organisiert.

Die Teilnehmenden zogen vom Stadtteil Rêzan (Bağlar) bis zur historischen Festungsanlage Ben û Sen im Altstadtbezirk Sûr. Dabei trugen sie Transparente mit Aufschriften wie „Nur wer für Freiheit brennt, geht mit uns“ oder „Die Träume der Gefallenen werden wahr“. Immer wieder riefen sie Parolen wie „Bijî Serok Apo“, „Freiheit für Öcalan“ und „Grüße nach Imrali“.

An der Spitze der Demo liefen die Friedensmütter

Zusammenstöße mit der Polizei

Während des Marsches wurden Lieder für den PKK-Begründer gesungen, bengalische Feuer gezündet und ein großes Transparent mit dem Konterfei Öcalans gezeigt. Vor dem Stadttor stoppte die türkische Polizei die Demonstration, woraufhin es zu Zusammenstößen kam. Die Trupps setzten Tränengas und Gummigeschosse ein. Die Jugendlichen leisteten Widerstand und hielten eine Abschlussrede.

Aufruf zu politischem Dialog

In einer von Medya Aslan verlesenen Erklärung hieß es, Abdullah Öcalan habe mit seinem Aufruf zu „Friedens und eine demokratische Gesellschaft“ einen Weg zur Lösung der kurdischen Frage aufgezeigt. „Seit bald 27 Jahren befindet sich Öcalan im Isolationssystem von Imrali und hat dennoch Millionen Menschen Hoffnung auf Freiheit gegeben“, so Aslan. Die derzeitige Haltung des türkischen Staates zum Dialog schaffe Misstrauen in der Bevölkerung.

Sie kritisierte, dass die im Parlament eingesetzte Kommission, die konkrete Lösungsvorschläge erarbeiten soll, bislang keine direkte Kommunikation mit Öcalan gesucht hat – obwohl er Initiator des Prozesses sei. Auch das Verbot, im Parlament Kurdisch zu sprechen, etwa im Fall der Friedensmütter, stehe einer demokratischen Lösung entgegen.

Freiheit als „Voraussetzung für Frieden“

„Solange Abdullah Öcalan nicht frei ist, kann es im Nahen Osten keinen dauerhaften Frieden geben“, sagte Aslan weiter. Die Stimme aus Imrali zeige einen Weg zu Dialog und Koexistenz. „Wenn seine Stimme verstummt, bleibt nur die Sprache der Gewalt“, so der Appell. Die Regierung wurde aufgefordert, den Zugang zu Öcalan wiederherzustellen und ihm die Möglichkeit zur politischen Teilhabe zu geben.

Aslan verurteilte zudem mehrere Festnahmen von Aktivist:innen in Wan (Van) und Istanbul, die sich an der Demonstration in Amed beteiligen wollten. Die Jugend lasse sich jedoch nicht einschüchtern: „Wir stehen für freie Identitäten und demokratisches Leben.“

Zum Abschluss der Erklärung sagte Aslan, der Wunsch vieler sei es, Öcalan eines Tages persönlich auf den Festungsmauern von Amed zu sehen – eine Vision, die bisher unerfüllt geblieben sei. „Vielleicht ist er nicht körperlich hier, aber seine Gedanken sind bei uns“, so die Aktivistin. Man werde weiterkämpfen – „bis zur physischen Freiheit von Öcalan“.

Nach der Erklärung setzten viele der Teilnehmenden ihre Mahnwache in der Umgebung fort.

https://deutsch.anf-news.com/frauen/Ocalan-frauen-sollen-mit-mut-und-bewusstsein-fur-frieden-kampfen-48436 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/Ocalan-recht-auf-hoffnung-muss-gesetzlich-verankert-werden-48421 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/dem-vorsitzender-bakirhan-fordert-parlament-zu-friedensoffensive-auf-48376

 

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Zur Ehrenrettung Gerhard Schröders

Wer hätte damals gedacht, dass der Brioni-Kanzler und damals arrogant-selbstgefällige “Genosse der Bosse” Gerhard Schröder, der zu Amtszeiten 1998 bis 2005 im Vergleich zu Kohl und dessen Vorgängern wie eine halbseidene Zumutung im Kanzleramt erschien, dereinst einmal als Inbegriff von Verantwortungspolitik, bürgerlicher Vernunft staatsmännischer Aura sehnlichst vermisst würde? Gewiss, niemand hätte ahnen können, dass nach […]

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„Rekord-CO₂-Anstieg“: Viel Lärm um gar nichts

Anthony Watts

Der kürzlich erschienene Artikel „Carbon dioxide levels in atmosphere climb at record rate to new highs in 2024” (Kohlendioxidwerte in der Atmosphäre steigen 2024 in Rekordgeschwindigkeit auf neue Höchstwerte) in The Independent ist ein weiteres gutes Beispiel dafür, was passiert, wenn Journalisten kurzfristige statistische Schwankungen mit einer planetarischen Notlage verwechseln. Der Artikel stützt sich stark auf den Jahresbericht der Weltorganisation für Meteorologie (WMO), der einen Anstieg des CO₂-Gehalts in der Atmosphäre um 3,5 ppm (Teile pro Million) von 2023 bis 2024 meldet – atemlos beschrieben als „größter Anstieg seit Beginn der modernen Messungen im Jahr 1957”.

Aber hier ist das Problem: Wenn man sich tatsächlich die Daten ansieht – und nicht die Schlagzeilen –, ist dieser „Rekordanstieg“ im Kontext der natürlichen Schwankungen kaum mehr als ein kleiner Ausschlag. Mit anderen Worten: Es handelt sich um einen geringfügigen Anstieg, der durchaus innerhalb der statistischen Standardabweichungen des langfristigen Trends liegt. Der sogenannte „Rekordanstieg“ ist kein Alarmsignal, außer vielleicht für die Unfähigkeit der Medien, jeden Dezimalpunkt in eine Weltuntergangsprophezeiung zu verwandeln.

Hier die Rekord-Rate des Anstiegs:

Der CO₂-Gehalt in der Atmosphäre ist tatsächlich gestiegen – das ist unbestritten. Die Steigerungsrate schwankt jedoch von Jahr zu Jahr, abhängig von natürlichen Faktoren wie El Niño, vulkanischer Aktivität, der Aufnahme durch die Ozeane und den Wachstumszyklen der Vegetation.

Der Artikel in The Independent räumt dies selbst ein, wenn auch versteckt in der Mitte des Textes:

„Der Rekordanstieg des Kohlendioxids in der Atmosphäre im Jahr 2024 ist wahrscheinlich auf einen großen Beitrag von Waldbränden und eine verringerte Aufnahme durch Land- und Ozean-‚Kohlenstoffsenken‘ zurückzuführen, da die Welt mit einem starken El-Niño-Wetterphänomen das wärmste Jahr seit Beginn der Aufzeichnungen erlebte.“

Mit anderen Worten: Natürliche Prozesse – und nicht industrielle Emissionen – waren der dominierende Faktor für den vorübergehenden Anstieg.

Das kennen wir doch. Der El Niño von 1997–98 und erneut 2015–16 führte zu ähnlich starken vorübergehenden Anstiegen der CO₂-Wachstumsraten. Das war damals kein Beweis für eine außer Kontrolle geratene Klimaspirale, und das ist es auch heute nicht. Sobald diese Ereignisse abgeklungen waren, kehrte die Wachstumsrate zu ihrem Mittelwert zurück.

Der von der WMO gemeldete „Rekordanstieg” von 3,5 ppm klingt dramatisch – bis man sich daran erinnert, dass der CO₂-Gehalt seit 2010 durchschnittlich um etwa 2,3 ppm pro Jahr gestiegen ist. Eine Abweichung von 1,2 ppm über ein Jahr ist statistisch insignifikant, insbesondere wenn man bedenkt, dass die Messwerte am Mauna Loa je nach globalen Bedingungen von Jahr zu Jahr um 1 bis 3 ppm schwanken.

[Hervorhebungen im Original]

Wenn wir dies im Kontext betrachten, liegt der „Spitzenwert“ von 2024 deutlich innerhalb der historischen Standardabweichung des Datensatzes. Nichts deutet auf einen sich beschleunigenden „Runaway-Effekt“ hin. Dies als „Rekord“ zu bezeichnen ist vergleichbar mit der Feier einer Thermometeranzeige, die ein Grad über dem Höchstwert der letzten Woche liegt – technisch gesehen zwar richtig, wissenschaftlich jedoch trivial.

Der stellvertretende Generalsekretär der WMO Ko Barrett sagte gegenüber The Independent:

Die durch CO₂ und andere Treibhausgase gespeicherte Wärme beschleunigt unser Klima und führt zu extremeren Wetterbedingungen.“

Diese Art von Sprache ist darauf ausgelegt, Schlagzeilen zu machen, nicht Nuancen zu vermitteln. Sie vermischt die Physik des Energiehaushalts – die real, aber stabil ist – mit Wetterextremen, die nach wie vor sehr variabel sind und nur einen geringen Zusammenhang mit den jährlichen CO₂-Veränderungen aufweisen. Es gibt keinen die Vorstellung stützenden physikalischen Prozess, wonach ein Anstieg des CO₂-Gehalts in der Atmosphäre um 3,5 ppm plötzlich irgendetwas „beschleunigt“ hätte. Das ist eine Schlagzeile, keine Wissenschaft. Natürliche Schwankungen sind keine „Beschleunigung“

El Niño: der wirkliche Treiber

Der El Niño von 2023–2024 war stark und zeichnete sich durch eine erhebliche Erwärmung des Pazifiks sowie weit verbreitete Dürren und Waldbrände aus – genau die Art von natürlicher Rückkopplung, die den CO₂-Gehalt in der Atmosphäre vorübergehend erhöht. In El-Niño-Jahren trocknen tropische Wälder aus, die mikrobielle Atmung nimmt zu und die Ausgasung aus dem Ozean steigt sprunghaft. Wenn sich das Muster zu La Niña umkehrt, kehren sich diese Prozesse um und die CO₂-Aufnahme steigt wieder.

Diese natürliche Schwankung kann die Wachstumsrate um etwa 1 ppm pro Jahr erhöhen oder verringern. Der Wert von 3,5 ppm liegt daher genau im Rahmen dessen, was die historischen Aufzeichnungen für eine starke El-Niño-Phase vorhersagen. Wenn man wie die Zeitung „The Independent“ allein den menschlichen Emissionen die Schuld gibt, ignoriert man die Hälfte der Gleichung.

Der Artikel warnt eindringlich vor einem „teuflischen Klimazyklus“, in dem die Erwärmung die Fähigkeit der Ozeane und des Landes verringert, CO₂ zu absorbieren. Langfristige Datensätze zeigen jedoch keinen messbaren Rückgang der globalen Kohlenstoffsenken-Effizienz. Die Aufnahme durch die Ozeane macht weiterhin etwa 25 % der Emissionen aus, während die Absorption durch die terrestrische Biosphäre weitere 30 % ausmacht, was über Jahrzehnte hinweg bemerkenswert stabil ist.

Wenn überhaupt, dann ist die Biosphäre grüner geworden – Satellitendaten der NASA zeigen eine zunehmende Vegetationsbedeckung in den letzten 30 Jahren, die zum Teil auf die CO₂-Düngung zurückzuführen ist. Das ist eine unbequeme Tatsache für die Darstellung eines „Teufelskreises“.

Alle paar Jahre wird eine natürliche Schwankung des CO₂-Anstiegs zum neuesten „Rekord“, den Journalisten hochspielen. Dann tritt sie in den Hintergrund, wenn sich der Zyklus umkehrt. Das gleiche Mediengetue gab es 2016, als das globale CO₂ während eines weiteren starken El Niño um 3,3 ppm gestiegen war. Ein Jahr später sank der Anstieg wieder auf 1,9 ppm, und niemand berichtete von einem „Rekordtief”. Komisch, wie das funktioniert.

Dieses Muster der selektiven Aufmerksamkeit – Spitzenwerte feiern und Tiefpunkte ignorieren – ist es, was die Fehlwahrnehmung der Öffentlichkeit fördert. Echte Wissenschaft verfolgt Trends, nicht Schlagzeilen.

Schlussfolgerung: Ein Maulwurfshügel im Gebirge

Der Anstieg des CO₂-Gehalts im Jahr 2024 liegt vollständig im Rahmen der erwarteten natürlichen Schwankungen. Es gibt keine Anzeichen für ein „turbo-aufgeladenes Klima” oder zusammenbrechende Kohlenstoffsenken. Was wir jedoch sehen, ist das ungebrochene Bestreben der Medien, jede kleine Schwankung in der Grafik zu einer „rekordverdächtigen” Notlage aufzubauschen.

Der CO₂-Anstieg hält zwar stetig an, aber es gibt keine Anzeichen dafür, dass das System Erde in einer Weise reagiert, die Alarm rechtfertigt. Wie immer kommt es auf den Kontext an. Und wenn dieser Kontext ignoriert wird, bleibt nichts mehr von Wissenschaft übrig – es ist nur noch Storytelling. Die „Rekordrate” von The Independent ist eine statistische Ausreißer, die als Klimakatastrophe dargestellt wird. Ein wenig Skepsis – und ein Blick auf den Mauna Loa-Datensatz – offenbaren ein ganz anderes Bild: Der Kohlenstoffkreislauf des Planeten verhält sich genau so, wie er es seit Jahrzehnten tut.

Link: https://wattsupwiththat.com/2025/10/15/the-independents-record-co%e2%82%82-surge-story-hype-without-context/

Übersetzt von Christian Freuer für das EIKE

 

Der Beitrag „Rekord-CO₂-Anstieg“: Viel Lärm um gar nichts erschien zuerst auf EIKE - Europäisches Institut für Klima & Energie.

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Bürgergeld: Das zahlen die Jobcenter für Miete – Tabelle mit allen Mietgrenzen

Leistungsberechtigte erhalten neben dem Regelbedarf die Kosten der Unterkunft und Heizung (KdU) in angemessener Höhe. Dazu zählen die Grundmiete, kalte Nebenkosten und Heizkosten. Ob eine Wohnung als „angemessen“ gilt, bestimmen die örtlichen Jobcenter nach regionalen Richtwerten.

Einheitliche bundesweite Obergrenzen gibt es nicht, denn die Mietniveaus unterscheiden sich zwischen den Kommunen teils erheblich. Deshalb lohnt der Blick auf die jeweils aktuellen Grenzwerte vor Ort.

Während die Wohnungsgröße als grobe Richtschnur dient, prüfen Jobcenter vor allem die Bruttokaltmiete (Miete inkl. kalter Nebenkosten, ohne Heizkosten) sehr genau. Heizkosten werden gesondert beurteilt, weil Art und Effizienz der Heizung stark variieren können.

Karenzzeit und Warmmiete: Was in den ersten 12 Monaten gilt
In der Karenzzeit – den ersten zwölf Monaten nach der Erstantragstellung – werden Miete und kalte Nebenkosten grundsätzlich nicht auf Angemessenheit geprüft.

Die Heizkosten müssen jedoch auch in dieser Phase angemessen sein. Aussagen zur Warmmiete lassen sich nicht pauschal treffen, weil Heizkosten je nach Gebäude, Energieträger und Verbrauch stark schwanken.
Wohnungsgröße: Orientierungswerte nach Haushaltsgröße

Die zulässige Wohnfläche ist kein starres K.-o.-Kriterium, sondern eine Orientierung. Weicht die Quadratmeterzahl leicht nach oben ab, die Miete liegt aber im angemessenen Rahmen, wird das Jobcenter in der Regel keinen Umzug verlangen.

Hinweis: Derzeit sieht es so aus, als wolle die Bundesregierung die Karenzzeit abschaffen. Bis dato ist sie allerdings noch möglich.

Als belastbarer Anhaltspunkt gelten folgende Richtwerte:
Stand: 2025, bundesweite Orientierungsbandbreiten

Wohnungsgröße im Bürgergeld (m²) nach Personenanzahl – Richtwerte 2025 Haushaltsgröße (Personen) Angemessene Wohnungsgröße (m²) 1 Person 45–50 m² 2 Personen 60–65 m² 3 Personen 75–80 m² 4 Personen 85–95 m² 5 Personen 95–110 m² 6 Personen 105–125 m² je weitere Person + 10–15 m² Überblick: Bruttokaltmieten in ausgewählten Großstädten

Die folgende Übersicht zeigt die angemessene Bruttokaltmiete je Haushaltsgröße (ohne Heizkosten) für zehn große Städte. Sie macht das Preisgefälle zwischen den Kommunen unmittelbar sichtbar – von Leipzig bis München.

Bürgergeld 2025: Angemessene Bruttokaltmiete (€ / Monat) je Personenanzahl – ausgewählte Großstädte Stadt 1 Person 2 Personen 3 Personen 4 Personen 5 Personen Berlin 449 € 543 € 669 € 772 € 904 € Dresden 451 € 558 € 716 € 814 € 963 € Düsseldorf 546 € 632 € 776 € 1.003 € 1.317 € Essen 472 € 613 € 754 € 896 € 1.038 € Frankfurt (Main) 786 € 903 € 1.078 € 1.219 € 1.360 € Hamburg 573 € 694 € 813 € 980 € 1.362 € Hannover 499 € 587 € 697 € 834 € 946 € Köln 677 € 820 € 976 € 1.139 € 1.302 € Leipzig 346 € 450 € 587 € 671 € 782 € München 890 € 1.092 € 1.286 € 1.569 € 1.939 € Praxislücke: „Das Jobcenter zahlt systematisch 116 € zu wenig“

Auswertungen und Praxiserfahrungen zeigen, dass zwischen Marktmieten und Angemessenheitsgrenzen nicht selten Lücken bestehen. In der öffentlichen Diskussion ist von einer durchschnittlichen Unterdeckung von rund 116 € die Rede.

Eine pauschale Aussage für alle Kommunen ist indes nicht möglich; entscheidend sind Marktsegment, Stadtteil, Wohnungsgröße und Verfügbarkeit. Wichtig bleibt: Grenzwerte prüfen, Alternativen vergleichen und Nachweise zu Nebenkosten sowie Heizkosten sorgfältig dokumentieren.
Mietobergrenzen und Kennzahlen nach Städten

Im Folgenden die jeweils maßgeblichen KdU-Richtwerte (Bruttokalt, soweit verfügbar) samt ergänzenden Strukturzahlen. Die Datenschnitte beziehen sich auf die in den Tabellen vermerkten Stände und Gültigkeiten.

Aachen

Gültig seit März 2024; Grundlage für 2025.

Angemessene Miete (KdU) in Aachen – Quelle: Jobcenter Aachen · zuletzt geprüft: 10/2025 (gültig seit 03/2024) Haushalt angemessene Wohnungsgröße angemessene Bruttokaltmiete Kaltmiete Nebenkosten (ohne Heizkosten) 1 Person 50 m² 512,00 € 404,00 € 108,00 € 2 Personen 65 m² 598,00 € 477,10 € 120,90 € 3 Personen 80 m² 748,80 € 617,60 € 131,20 € 4 Personen 95 m² 851,20 € 668,80 € 182,40 € 5 Personen 110 m² 1.046,10 € 852,50 € 193,60 € 6 Personen 125 m² 1.188,75 € k. A. k. A. jede weitere 15 m² 142,65 € k. A. k. A.

Aachen zählt rund 260.000 Einwohner und 25.077 Bedarfsgemeinschaften. Die durchschnittlichen monatlichen KdU liegen bei 494 € pro Haushalt.

Durchschnittliche KdU in Aachen nach BG-Größe (Stand 06/2025) BG-Größe Durchschnittliche KdU Haushalte Anteil 1 Person 401 € 14.131 56,35 % 2 Personen 487 € 4.644 18,52 % 3 Personen 592 € 2.769 11,04 % 4 Personen 693 € 1.827 7,29 % 5+ Personen 918 € 1.706 6,80 % Berlin

Stand 01.10.2023; auch 2025 gültig.

Angemessene Miete (KdU) in Berlin – Quelle: Jobcenter Berlin · zuletzt geprüft: 10/2025 (gültig seit 10/2023) Haushalt angemessene Wohnungsgröße angemessene Bruttokaltmiete Kaltmiete Nebenkosten (ohne Heizkosten) 1 Person 50 m² 449,00 € 360,50 € 88,50 € 2 Personen 65 m² 543,40 € 428,35 € 115,05 € 3 Personen 80 m² 668,80 € 527,20 € 141,60 € 4 Personen 90 m² 772,40 € 593,10 € 159,30 € 5 Personen 102 m² 903,72 € 723,18 € 180,54 € 6 Personen 114 m² 1.010,04 € 808,26 € 201,78 € jede weitere 12 m² 106,32 € 85,08 € 21,24 €

Berlin verzeichnet rund 3,89 Mio. Einwohner und 241.164 Bedarfsgemeinschaften. Im Schnitt werden 607 € KdU pro BG gezahlt.

Durchschnittliche KdU in Berlin nach BG-Größe (Stand 06/2025) BG-Größe Durchschnittliche KdU Haushalte Anteil 1 Person 474 € 143.213 59,38 % 2 Personen 580 € 38.343 15,90 % 3 Personen 722 € 24.623 10,21 % 4 Personen 863 € 17.919 7,43 % 5+ Personen 1.349 € 17.069 7,08 % Bochum

Richtwerte zuletzt im Mai 2025 geprüft; Anhebung zum 01.07.2025. Für Haushalte mit fünf oder mehr Personen erfolgt die Beurteilung im Einzelfall.

Angemessene Miete (KdU) in Bochum – Quelle: Jobcenter Bochum · zuletzt geprüft: 10/2025 (gültig seit 07/2025) Haushalt angemessene Wohnungsgröße angemessene Bruttokaltmiete Kaltmiete Nebenkosten (ohne Heizkosten) 1 Person 50 m² 439,25 € k. A. k. A. 2 Personen 65 m² 546,26 € k. A. k. A. 3 Personen 80 m² 654,88 € k. A. k. A. 4 Personen 95 m² 791,16 € k. A. k. A. 5 Personen 110 m² 1.001,70 € k. A. k. A. 6 Personen 125 m² 1.123,10 € k. A. k. A. jede weitere 15 m² 121,40 € k. A. k. A.

Bochum hat rund 375.000 Einwohner und 20.639 Bedarfsgemeinschaften. Durchschnittlich werden 497 € KdU pro BG gezahlt.

Durchschnittliche KdU in Bochum nach BG-Größe (Stand 06/2025) BG-Größe Durchschnittliche KdU Haushalte Anteil 1 Person 398 € 11.785 57,10 % 2 Personen 490 € 3.559 17,24 % 3 Personen 591 € 2.179 10,56 % 4 Personen 692 € 1.630 7,90 % 5+ Personen 940 € 1.486 7,20 % Bremen

Neufestsetzung zum 01.03.2025; einheitliche Grenzwerte im gesamten Stadtgebiet.

Angemessene Miete (KdU) in Bremen – Quelle: Jobcenter Bremen · zuletzt geprüft: 10/2025 (gültig seit 03/2025) Haushalt angemessene Wohnungsgröße angemessene Bruttokaltmiete Kaltmiete Nebenkosten (ohne Heizkosten) 1 Person 50 m² 538,50 € 433,50 € 105,00 € 2 Personen 60 m² 562,20 € 444,00 € 118,20 € 3 Personen 75 m² 696,00 € 547,50 € 148,50 € 4 Personen 85 m² 790,50 € 599,25 € 191,25 € 5 Personen 95 m² 973,75 € 760,00 € 213,75 € 6 Personen 105 m² 1.181,40 € 951,45 € 229,95 € jede weitere 10 m² 107,40 € 85,50 € 21,90 €

Bremen zählt ca. 577.000 Einwohner und 39.002 Bedarfsgemeinschaften. Durchschnittlich werden 535 € KdU je BG gezahlt.

Durchschnittliche KdU in Bremen nach BG-Größe (Stand 06/2025) BG-Größe Durchschnittliche KdU Haushalte Anteil 1 Person 442 € 21.980 56,36 % 2 Personen 529 € 6.356 16,30 % 3 Personen 616 € 4.500 11,54 % 4 Personen 691 € 3.149 8,07 % 5+ Personen 943 € 3.017 7,74 % Chemnitz

Richtwerte seit 01.05.2024; auch 2025 maßgeblich.

Angemessene Miete (KdU) in Chemnitz – Quelle: Jobcenter Chemnitz · zuletzt geprüft: 10/2025 (gültig seit 05/2024) Haushalt angemessene Wohnungsgröße angemessene Bruttokaltmiete Kaltmiete Nebenkosten (ohne Heizkosten) 1 Person 48 m² 313,44 € k. A. k. A. 2 Personen 60 m² 375,60 € k. A. k. A. 3 Personen 75 m² 459,00 € k. A. k. A. 4 Personen 85 m² 531,25 € k. A. k. A. 5 Personen 95 m² 582,35 € k. A. k. A. 6 Personen 105 m² 643,65 € k. A. k. A. jede weitere 10 m² 61,30 € k. A. k. A.

Chemnitz zählt rund 252.000 Einwohner und 12.619 BG. Die durchschnittlichen KdU liegen bei 400 €.

Durchschnittliche KdU in Chemnitz nach BG-Größe (Stand 06/2025) BG-Größe Durchschnittliche KdU Haushalte Anteil 1 Person 332 € 7.487 59,33 % 2 Personen 403 € 2.216 17,56 % 3 Personen 477 € 1.358 10,76 % 4 Personen 547 € 765 6,06 % 5+ Personen 754 € 793 6,28 % Dortmund

Stand 01.04.2024; nächste Überprüfung im 4. Quartal 2025. Das Jobcenter stellt einen Mietpreisrechner bereit.

Angemessene Miete (KdU) in Dortmund – Quelle: Jobcenter Dortmund · zuletzt geprüft: 10/2025 (gültig seit 04/2024) Haushalt angemessene Wohnungsgröße angemessene Bruttokaltmiete Kaltmiete Nebenkosten (ohne Heizkosten) 1 Person 50 m² 570 € 400 € 170 € 2 Personen 65 m² 690 € 490 € 200 € 3 Personen 80 m² 820 € 590 € 230 € 4 Personen 95 m² 1.040 € 780 € 260 € 5 Personen 110 m² 1.230 € 930 € 300 € 6 Personen 125 m² 1.310 € 1.000 € 310 € jede weitere individuell individuell individuell individuell

Dortmund hat etwa 614.500 Einwohner und 45.198 Bedarfsgemeinschaften. Durchschnittlich werden 572 € KdU gezahlt.

Durchschnittliche KdU in Dortmund nach BG-Größe (Stand 06/2025) BG-Größe Durchschnittliche KdU Haushalte Anteil 1 Person 450 € 24.627 54,49 % 2 Personen 564 € 8.077 17,87 % 3 Personen 679 € 5.112 11,31 % 4 Personen 782 € 3.629 8,03 % 5+ Personen 1.044 € 3.753 8,30 % Dresden

Stand 01.01.2025; maßgeblich für 2025 und 2026.

Angemessene Miete (KdU) in Dresden – Quelle: Jobcenter Dresden · zuletzt geprüft: 10/2025 (gültig seit 01/2025) Haushalt angemessene Wohnungsgröße angemessene Bruttokaltmiete Kaltmiete Nebenkosten (ohne Heizkosten) 1 Person 45 m² 450,50 € k. A. k. A. 2 Personen 60 m² 557,64 € k. A. k. A. 3 Personen 75 m² 715,73 € k. A. k. A. 4 Personen 85 m² 813,85 € k. A. k. A. 5 Personen 95 m² 962,50 € k. A. k. A. 6 Personen 105 m² 1.079,10 € k. A. k. A. jede weitere 10 m² 116,60 € k. A. k. A.

Dresden zählt rund 572.000 Einwohner und 21.978 Bedarfsgemeinschaften. Durchschnittlich werden 494 € KdU gezahlt.

Durchschnittliche KdU in Dresden nach BG-Größe (Stand 06/2025) BG-Größe Durchschnittliche KdU Haushalte Anteil 1 Person 419 € 13.917 63,32 % 2 Personen 493 € 3.688 16,78 % 3 Personen 590 € 2.123 9,66 % 4 Personen 695 € 1.202 5,47 % 5+ Personen 1.056 € 1.048 4,77 % Duisburg

Gültig seit 01.08.2025.

Angemessene Miete (KdU) in Duisburg – Quelle: Jobcenter Duisburg · zuletzt geprüft: 10/2025 (gültig seit 08/2025) Haushalt angemessene Wohnungsgröße angemessene Bruttokaltmiete Kaltmiete Nebenkosten (ohne Heizkosten) 1 Person 50 m² 446,00 € k. A. k. A. 2 Personen 65 m² 538,20 € k. A. k. A. 3 Personen 80 m² 644,00 € k. A. k. A. 4 Personen 95 m² 776,15 € k. A. k. A. 5 Personen 110 m² 947,10 € k. A. k. A. 6 Personen 125 m² 1.076,25 € k. A. k. A. jede weitere 15 m² 129,15 € k. A. k. A.

Duisburg hat rund 507.800 Einwohner und 34.841 Bedarfsgemeinschaften. Durchschnittlich werden 486 € KdU gezahlt.

Durchschnittliche KdU in Duisburg nach BG-Größe (Stand 06/2025) BG-Größe Durchschnittliche KdU Haushalte Anteil 1 Person 391 € 17.778 51,03 % 2 Personen 462 € 6.373 18,29 % 3 Personen 548 € 4.195 12,04 % 4 Personen 644 € 3.306 9,49 % 5+ Personen 820 € 3.189 9,15 % Düsseldorf

Angemessenheitsgrenzen bei Umzug/Neuanmietung seit 01.11.2024; maßgeblich für 2025. Ein Mietkostenrechner ist verfügbar.

Angemessene Miete (KdU) in Düsseldorf – Quelle: Jobcenter Düsseldorf · zuletzt geprüft: 10/2025 (gültig seit 11/2024) Haushalt angemessene Wohnungsgröße angemessene Bruttokaltmiete Kaltmiete Nebenkosten (ohne Heizkosten) 1 Person 50 m² 546 € k. A. k. A. 2 Personen 65 m² 632 € k. A. k. A. 3 Personen 80 m² 776 € k. A. k. A. 4 Personen 95 m² 1.003 € k. A. k. A. 5 Personen 110 m² 1.317 € k. A. k. A. 6 Personen 125 m² 1.497 € k. A. k. A. jede weitere 15 m² 180 € k. A. k. A.

Düsseldorf (ca. 655.000 Einwohner) hat 27.969 Bedarfsgemeinschaften. Durchschnittlich werden 538 € KdU gezahlt.

Durchschnittliche KdU in Düsseldorf nach BG-Größe (Stand 06/2025) BG-Größe Durchschnittliche KdU Haushalte Anteil 1 Person 429 € 15.953 59,15 % 2 Personen 534 € 4.639 17,20 % 3 Personen 680 € 2.846 10,55 % 4 Personen 818 € 1.875 6,95 % 5+ Personen 1.047 € 1.656 6,14 % Essen

Anhebung zum 01.09.2024; deutliche Pluszeichen in mehreren Stufen.

Angemessene Miete (KdU) in Essen – Quelle: Jobcenter Essen · zuletzt geprüft: 10/2025 (gültig seit 09/2024) Haushalt angemessene Wohnungsgröße angemessene Bruttokaltmiete Kaltmiete Nebenkosten (ohne Heizkosten) 1 Person 50 m² 471,50 € 368,00 € 103,50 € 2 Personen 65 m² 612,95 € 478,40 € 134,55 € 3 Personen 80 m² 754,40 € 588,80 € 165,60 € 4 Personen 95 m² 895,85 € 699,20 € 196,65 € 5 Personen 110 m² 1.037,50 € 809,60 € 227,70 € 6 Personen 120 m² 1.131,60 € 883,20 € 248,40 € jede weitere 10 m² 94,50 € 76,00 € 18,50 €

Essen hat ca. 596.000 Einwohner und 42.863 BG. Durchschnittliche KdU: 541 €.

Durchschnittliche KdU in Essen nach BG-Größe (Stand 06/2025) – Angaben ohne Gewähr BG-Größe Durchschnittliche KdU Haushalte Anteil 1 Person 422 € 23.897 55,75 % 2 Personen 549 € 7.048 16,44 % 3 Personen 660 € 4.875 11,37 % 4 Personen 761 € 3.513 8,20 % 5+ Personen 949 € 3.530 8,24 % Frankfurt am Main

Stand 01.06.2024.

Angemessene Miete (KdU) in Frankfurt am Main – Quelle: Jobcenter Frankfurt · zuletzt geprüft: 10/2025 (gültig seit 06/2024) Haushalt angemessene Wohnungsgröße angemessene Bruttokaltmiete Kaltmiete Nebenkosten (ohne Heizkosten) 1 Person 50 m² 786 € k. A. k. A. 2 Personen 60 m² 903 € k. A. k. A. 3 Personen 75 m² 1.078 € k. A. k. A. 4 Personen 87 m² 1.219 € k. A. k. A. 5 Personen 99 m² 1.360 € k. A. k. A. 6 Personen 111 m² 1.501 € k. A. k. A. jede weitere 12 m² 141 € k. A. k. A.

Frankfurt zählt ca. 775.000 Einwohner und 32.435 BG. Durchschnittliche KdU: 597 €.

Durchschnittliche KdU in Frankfurt am Main nach BG-Größe (Stand 06/2025) BG-Größe Durchschnittliche KdU Haushalte Anteil 1 Person 497 € 18.306 56,44 % 2 Personen 586 € 5.619 17,32 % 3 Personen 662 € 3.763 11,60 % 4 Personen 808 € 2.538 7,82 % 5+ Personen 1.103 € 2.209 6,81 % Hamburg

Grenzwerte auf Basis Mietspiegel 2023; Stand 20.03.2024; maßgeblich für 2025.

Angemessene Miete (KdU) in Hamburg – Quelle: Jobcenter Hamburg · zuletzt geprüft: 10/2025 (gültig seit 03/2024) Haushalt angemessene Wohnungsgröße angemessene Bruttokaltmiete Kaltmiete Nebenkosten (ohne Heizkosten) 1 Person 50 m² 573,00 € k. A. k. A. 2 Personen 60 m² 693,60 € k. A. k. A. 3 Personen 75 m² 813,00 € k. A. k. A. 4 Personen 90 m² 980,10 € k. A. k. A. 5 Personen 105 m² 1.361,85 € k. A. k. A. 6 Personen 120 m² 1.545,60 € k. A. k. A. jede weitere 15 m² 193,20 € k. A. k. A.

Hamburg hat ca. 1,90 Mio. Einwohner und 100.168 BG. Durchschnittliche KdU: 722 €.

Durchschnittliche KdU in Hamburg nach BG-Größe (Stand 06/2025) BG-Größe Durchschnittliche KdU Haushalte Anteil 1 Person 509 € 57.923 57,83 % 2 Personen 676 € 16.935 16,91 % 3 Personen 859 € 11.230 11,21 % 4 Personen 1.137 € 7.447 7,43 % 5+ Personen 2.006 € 6.633 6,62 % Hannover

Deutliche Anhebung zum 01.06.2024 gegenüber 01.06.2022.

Angemessene Miete (KdU) in Hannover – Quelle: Jobcenter Hannover · zuletzt geprüft: 10/2025 (gültig seit 06/2024) Haushalt angemessene Wohnungsgröße angemessene Bruttokaltmiete Kaltmiete Nebenkosten (ohne Heizkosten) 1 Person 50 m² 499 € k. A. k. A. 2 Personen 60 m² 587 € k. A. k. A. 3 Personen 75 m² 697 € k. A. k. A. 4 Personen 85 m² 834 € k. A. k. A. 5 Personen 95 m² 946 € k. A. k. A. 6 Personen 105 m² 1.046 € k. A. k. A. jede weitere 10 m² 100 € k. A. k. A.

Region Hannover: ca. 1,18 Mio. Einwohner; Stadt Hannover: ca. 548.000 Einwohner; 56.062 BG in der Region. Durchschnittlich 534 € KdU je BG.

Durchschnittliche KdU in Hannover (Region) nach BG-Größe (Stand 06/2025) BG-Größe Durchschnittliche KdU Haushalte Anteil 1 Person 432 € 32.300 57,61 % 2 Personen 529 € 9.273 16,54 % 3 Personen 637 € 6.156 10,98 % 4 Personen 759 € 4.309 7,69 % 5+ Personen 969 € 4.024 7,18 % Köln

Anhebung zum 01.01.2025; nachfolgend die aktuellen Richtwerte.

Angemessene Miete (KdU) in Köln – Quelle: Jobcenter Köln · zuletzt geprüft: 10/2025 (gültig seit 01/2025) Haushalt angemessene Wohnungsgröße angemessene Bruttokaltmiete Kaltmiete Nebenkosten (ohne Heizkosten) 1 Person 50 m² 677 € k. A. k. A. 2 Personen 65 m² 820 € k. A. k. A. 3 Personen 80 m² 976 € k. A. k. A. 4 Personen 95 m² 1.139 € k. A. k. A. 5 Personen 110 m² 1.302 € k. A. k. A. 6 Personen 125 m² 1.466 € k. A. k. A. jede weitere 15 m² 164 € k. A. k. A.

Köln hat rund 1,1 Mio. Einwohner und 58.330 BG. Durchschnittliche KdU: 603 €.

Durchschnittliche KdU in Köln nach BG-Größe (Stand 06/2025) BG-Größe Durchschnittliche KdU Haushalte Anteil 1 Person 485 € 33.639 57,67 % 2 Personen 619 € 10.109 17,33 % 3 Personen 744 € 6.416 11,00 % 4 Personen 876 € 4.482 7,68 % 5+ Personen 1.058 € 3.684 6,32 % Leipzig

Stand 01.01.2024.

Angemessene Miete (KdU) in Leipzig – Quelle: Jobcenter Leipzig · zuletzt geprüft: 10/2025 (gültig seit 01/2024) Haushalt angemessene Wohnungsgröße angemessene Bruttokaltmiete Kaltmiete Nebenkosten (ohne Heizkosten) 1 Person 45 m² 345,79 € 266,41 € 79,38 € 2 Personen 60 m² 450,00 € 344,17 € 105,83 € 3 Personen 75 m² 586,63 € 454,34 € 132,29 € 4 Personen 85 m² 671,44 € 521,51 € 149,93 € 5 Personen 95 m² 782,46 € 614,89 € 167,57 € 6 Personen 105 m² 861,79 € 676,02 € 185,77 € jede weitere 10 m² 79,33 € 61,13 € 18,20 €

Leipzig hat ca. 632.500 Einwohner und 31.096 BG. Durchschnittliche KdU: 404 €.

Durchschnittliche KdU in Leipzig nach BG-Größe (Stand 06/2025) BG-Größe Durchschnittliche KdU Haushalte Anteil 1 Person 334 € 20.234 65,07 % 2 Personen 420 € 4.906 15,78 % 3 Personen 501 € 2.822 9,08 % 4 Personen 585 € 1.630 5,24 % 5+ Personen 928 € 1.504 4,84 % München

Richtwerte größtenteils seit 01.01.2024; Anpassung zum 01.01.2025 bei 1-Personen-Haushalten von 849 auf 890 €.

Angemessene Miete (KdU) in München – Quelle: Jobcenter München · zuletzt geprüft: 10/2025 (gültig seit 01/2025) Haushalt angemessene Wohnungsgröße angemessene Bruttokaltmiete Kaltmiete Nebenkosten (ohne Heizkosten) 1 Person 50 m² 890,00 € 805,00 € 85,00 € 2 Personen 65 m² 1.092,00 € 981,50 € 110,50 € 3 Personen 75 m² 1.286,00 € 1.158,50 € 127,50 € 4 Personen 90 m² 1.569,00 € 1.416,00 € 153,00 € 5 Personen 105 m² 1.939,00 € 1.760,50 € 178,50 € 6 Personen 120 m² 2.188,00 € 1.984,00 € 204,00 € jede weitere 15 m² 310,00 € 284,50 € 25,50 €

München zählt ca. 1,6 Mio. Einwohner und 39.466 BG. Durchschnittliche KdU: 686 €.

Durchschnittliche KdU in München nach BG-Größe (Stand 06/2025) BG-Größe Durchschnittliche KdU Haushalte Anteil 1 Person 553 € 23.257 59,13 % 2 Personen 661 € 6.624 16,84 % 3 Personen 780 € 4.214 10,71 % 4 Personen 1.005 € 2.641 6,71 % 5+ Personen 1.465 € 2.599 6,61 % Nürnberg

Stand 01.07.2024.

Angemessene Miete (KdU) in Nürnberg – Quelle: Jobcenter Nürnberg · zuletzt geprüft: 10/2025 (gültig seit 07/2024) Haushalt angemessene Wohnungsgröße angemessene Bruttokaltmiete Kaltmiete Nebenkosten (ohne Heizkosten) 1 Person 50 m² 522,00 € k. A. k. A. 2 Personen 65 m² 649,00 € k. A. k. A. 3 Personen 75 m² 747,00 € k. A. k. A. 4 Personen 90 m² 917,00 € k. A. k. A. 5 Personen 105 m² 1.065,00 € k. A. k. A. 6 Personen 115 m² 1.167,00 € k. A. k. A. jede weitere 10 m² 102,00 € k. A. k. A.

Nürnberg zählt ca. 545.000 Einwohner und 24.038 BG. Durchschnittliche KdU: 517 €.

Durchschnittliche KdU in Nürnberg nach BG-Größe (Stand 06/2025) BG-Größe Durchschnittliche KdU Haushalte Anteil 1 Person 433 € 13.810 57,45 % 2 Personen 506 € 4.482 18,65 % 3 Personen 600 € 2.755 11,46 % 4 Personen 750 € 1.661 6,91 % 5+ Personen 960 € 1.330 5,53 % Recklinghausen

Aktualisierung zum 01.08.2025.

Angemessene Miete (KdU) in Recklinghausen – Quelle: Jobcenter Recklinghausen · zuletzt geprüft: 10/2025 (gültig seit 08/2025) Haushalt angemessene Wohnungsgröße angemessene Bruttokaltmiete Kaltmiete Nebenkosten (ohne Heizkosten) 1 Person 50 m² 458,00 € 350,00 € 108,00 € 2 Personen 65 m² 560,40 € 420,00 € 140,40 € 3 Personen 80 m² 692,80 € 520,00 € 172,80 € 4 Personen 95 m² 855,20 € 650,00 € 205,20 € 5 Personen 110 m² 997,60 € 760,00 € 237,60 € jede weitere 15 m² 132,40 € 100,00 € 32,40 €

Recklinghausen hat rund 119.500 Einwohner und 32.831 BG. Durchschnittliche KdU: 487 €.

Durchschnittliche KdU in Recklinghausen nach BG-Größe (Stand 06/2025) BG-Größe Durchschnittliche KdU Haushalte Anteil 1 Person 380 € 17.570 53,52 % 2 Personen 480 € 6.204 18,90 % 3 Personen 568 € 3.793 11,55 % 4 Personen 679 € 2.503 7,62 % 5+ Personen 900 € 2.761 8,41 % Stuttgart

Veröffentlichung ausschließlich auf Kaltmietbasis; Stand 01.01.2025.

Angemessene Miete (KdU) in Stuttgart – Quelle: Jobcenter Stuttgart · zuletzt geprüft: 10/2025 (gültig seit 01/2025) Haushalt angemessene Wohnungsgröße angemessene Bruttokaltmiete Kaltmiete Nebenkosten (ohne Heizkosten) 1 Person 45 m² k. A. 563,00 € k. A. 2 Personen 60 m² k. A. 665,00 € k. A. 3 Personen 75 m² k. A. 788,00 € k. A. 4 Personen 90 m² k. A. 940,00 € k. A. 5 Personen 105 m² k. A. 1.104,00 € k. A. 6 Personen 120 m² k. A. 1.450,00 € k. A. jede weitere 15 m² k. A. 181,20 € k. A.

Stuttgart hat ca. 610.000 Einwohner und 22.975 BG. Durchschnittliche KdU: 638 €.

Durchschnittliche KdU in Stuttgart nach BG-Größe (Stand 06/2025) BG-Größe Durchschnittliche KdU Haushalte Anteil 1 Person 506 € 14.247 62,01 % 2 Personen 657 € 3.619 15,75 % 3 Personen 805 € 2.286 9,95 % 4 Personen 979 € 1.494 6,50 % 5+ Personen 1.335 € 1.329 5,78 % Wuppertal

Gültig seit 01.01.2025; Anhebung gegenüber 2024 um etwa 6,75 %.

Angemessene Miete (KdU) in Wuppertal – Quelle: Jobcenter Wuppertal · zuletzt geprüft: 10/2025 (gültig seit 01/2025) Haushalt angemessene Wohnungsgröße angemessene Bruttokaltmiete Kaltmiete Nebenkosten (ohne Heizkosten) 1 Person 50 m² 466,00 € 354,50 € 111,50 € 2 Personen 65 m² 568,10 € 323,15 € 144,95 € 3 Personen 80 m² 699,20 € 520,80 € 178,40 € 4 Personen 95 m² 830,30 € 618,45 € 211,85 € 5 Personen 110 m² 933,90 € 688,60 € 245,30 € 6 Personen 125 m² 1.061,25 € 782,50 € 278,75 € jede weitere 15 m² 127,35 € 93,90 € 33,45 €

Wuppertal verzeichnet ca. 366.000 Einwohner und 22.549 BG. Durchschnittliche KdU: 510 €.

Durchschnittliche KdU in Wuppertal nach BG-Größe (Stand 06/2025) BG-Größe Durchschnittliche KdU Haushalte Anteil 1 Person 397 € 12.404 55,01 % 2 Personen 521 € 3.790 16,81 % 3 Personen 612 € 2.647 11,74 % 4 Personen 711 € 1.809 8,02 % 5+ Personen 894 € 1.899 8,42 % Noch nicht aufgeführt? Weitere Städte im Überblick

Die obigen Tabellen enthalten die vollständigen Richtwerte für die im Videoscript genannten Kommunen. Sollten Sie Grenzwerte für weitere Orte benötigen – etwa Duisburg, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, Köln, Leipzig, München, Nürnberg, Recklinghausen, Stuttgart oder Wuppertal wurden bereits aufgenommen – ergänze ich gerne andere Landkreise und kreisfreie Städte in derselben Struktur.

Nebenkosten müssen angemessen hoch sein

Neben der Miete und den Heizkosten prüft das Jobcenter auch die kalten Nebenkosten. Diese dürfen weder überhöht noch auffällig niedrig angesetzt sein.

Hintergrund ist die Vermeidung hoher Nachzahlungen in der Betriebskostenabrechnung: Eine scheinbar günstige Miete kann sich andernfalls nachträglich als zu teuer erweisen. Sinnvoll sind realistische Vorauszahlungen, die sich an den üblichen Verbräuchen und den Betriebskosten des Hauses orientieren.

Bei Neuverträgen sollten Mieterinnen und Mieter die Abschläge plausibel begründen können und alle Abrechnungen sorgfältig aufbewahren.

Fazit: Regionale Grenzwerte kennen, Unterlagen sorgfältig führen

Die Angemessenheit von Miete und Wohnfläche im Bürgergeld richtet sich lokal nach den Vorgaben des zuständigen Jobcenters. Wer Wohnung und Mietkosten plant, sollte die aktuell gültigen KdU-Richtwerte kennen, auf sachgerechte Nebenkosten achten und die Heizkosten realistisch kalkulieren.

In den ersten zwölf Monaten greift noch die Karenzzeit, dennoch gilt: Für einen sicheren Leistungsbezug sind vollständige, stimmige Unterlagen der beste Schutz vor späteren Kürzungen oder Nachforderungen.
Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr. Maßgeblich sind die veröffentlichten Richtwerte der örtlich zuständigen Jobcenter sowie individuelle Entscheidungen im Einzelfall.

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Schwerbehinderung: Kostenlose ÖPNV-Wertmarke nach der Klage

Das Bundessozialgericht (BSG) hat am Ende entschieden, dass eine schwerbehinderte Rentnerin, die in einem Pflegeheim lebt und dort Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII erhält, Anspruch auf Erstattung der Kosten für eine sogenannte Wertmarke zur unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Nahverkehr hat.

Zuvor hatten Sozialgericht (SG) und Landessozialgericht (LSG) unterschiedlich geurteilt. Jetzt muss der beklagte Leistungsträger der Klägerin die 91 Euro zurückzahlen, die sie für die Wertmarke aufbringen musste (Az: B 9 SB 2/23 R)

Hintergrund des Falls

Die Klägerin ist 1940 geboren und hat einen Grad der Behinderung (GdB) von 90 sowie das Merkzeichen „G“ (erhebliche Gehbehinderung). Sie lebt in einem Pflegeheim und erhält dort Hilfe zur Pflege nach dem Siebten Kapitel des SGB XII. Allerdings bezieht sie keine zusätzlichen Sozialhilfeleistungen für ihren Lebensunterhalt (z.B. aus dem Dritten oder Vierten Kapitel des SGB XII), da sie über anrechenbares Einkommen verfügt.

Im Jahr 2021 beantragte sie beim zuständigen Versorgungsamt eine kostenlose Wertmarke, die schwerbehinderten Menschen normalerweise eine unentgeltliche Beförderung in öffentlichen Verkehrsmitteln ermöglicht. Das Amt lehnte ab, weil die Klägerin nicht „laufende Leistungen zum Lebensunterhalt“ im Sinne des Gesetzes erhält.

Streit um die Erstattung von 91 Euro

Trotz der Ablehnung kaufte die Klägerin im Jahr 2021 die Wertmarke selbst – allerdings musste sie dafür ein Darlehen vom Sozialhilfeträger aufnehmen, das sie in Raten zurückzahlte.

So entstand ihr ein Eigenanteil von 91 Euro, den sie sich nun vom Beklagten erstatten lassen wollte. Sie war der Auffassung, dass auch Empfänger von Hilfe zur Pflege in einem Pflegeheim nicht schlechtergestellt sein sollten als andere Menschen, die Sozialhilfe zum Lebensunterhalt bekommen und deshalb eine kostenlose Wertmarke erhalten.

Urteile der ersten und zweiten Instanz
  • Sozialgericht Braunschweig (1. Instanz)
    Das Sozialgericht gab der Klägerin Recht. Es verurteilte den Beklagten, die 91 Euro zu erstatten. Auch wer Leistungen aus dem Sozialhilfesystem erhalte und in einem Pflegeheim lebe, gehöre zum anspruchsberechtigten Personenkreis.
  • Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (2. Instanz)
    Das LSG sah dies anders und hob das Urteil des Sozialgerichts auf. Die Klägerin sei nicht bezugsberechtigt, weil sie keine Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem Dritten oder Vierten Kapitel des SGB XII beziehe. Die reine „Hilfe zur Pflege“ im Siebten Kapitel des SGB XII reiche nach dem Wortlaut des Gesetzes nicht aus.
Entscheidung des Bundessozialgerichts

Die Klägerin ging in Revision zum Bundessozialgericht – mit Erfolg. Das BSG entschied, dass die Vorinstanz (das LSG) die Klägerin zu Unrecht aus dem Anspruchskreis ausschloss.

Das Urteil des LSG wurde aufgehoben und das ursprüngliche Urteil des Sozialgerichts Braunschweig wiederhergestellt. Damit steht fest: Der Beklagte muss der Klägerin die 91 Euro zurückerstatten und trägt auch ihre außergerichtlichen Kosten in Berufung und Revision.

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Wer erhält eine kostenlose Wertmarke?

Nach § 228 Abs. 4 Nr. 2 SGB IX haben schwerbehinderte Menschen mit dem Merkzeichen „G“ unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine kostenlose Wertmarke.

Das Gesetz verlangt aber ausdrücklich „laufende Leistungen für den Lebensunterhalt nach dem Dritten und Vierten Kapitel des SGB XII“. Betroffene, die ausschließlich Hilfe zur Pflege nach dem Siebten Kapitel des SGB XII bekommen, tauchen im Gesetzeswortlaut nicht auf.

Gesetzliche Lücke durch Systemwechsel

Das BSG stellte jedoch fest, dass die fehlende Erwähnung von Pflegeheimbewohnern, die nur Hilfe zur Pflege beziehen, eine „planwidrige Regelungslücke“ darstellt. Ursprünglich sollten schwerbehinderte Heimbewohner, die bedürftig sind, alle gleichbehandelt werden.

Als das alte Bundessozialhilfegesetz (BSHG) durch das SGB XII ersetzt wurde, ging diese Gleichstellung von „Heimbewohnern mit Hilfe zum Lebensunterhalt“ und „Heimbewohnern mit Hilfe zur Pflege“ in der Rechtsnorm verloren.

Nach dem SGB XII fiel die Klägerin damit auf einmal aus dem Wortlaut heraus, obwohl sie genauso bedürftig und auf Sozialhilfe angewiesen ist – nur eben in Form von Hilfe zur Pflege.

Gleiche Behandlung aller bedürftigen Heimbewohner

Aus Sicht des Gerichts verstoße es gegen das Gebot der Gleichbehandlung, wenn allein der formale Umstand, dass die Klägerin ihren Lebensunterhalt über Rente abdeckt und nur Hilfe zur Pflege bezieht, ihr die kostenlose Beförderung verwehren würde.

Da das Gesetz hier eine unbeabsichtigte Lücke enthält, muss es entsprechend („analog“) angewendet werden. Ergebnis: Auch Empfänger von Hilfe zur Pflege in einem Pflegeheim haben Anspruch auf eine kostenlose Wertmarke, wenn sie bedürftig sind.

Bedeutung des Urteils

Das BSG stellt klar, dass nicht nur jene schwerbehinderten Menschen von den Kosten für die Wertmarke befreit sind, die Leistungen zum Lebensunterhalt erhalten, sondern auch diejenigen, die ausschließlich Hilfe zur Pflege in stationären Einrichtungen beziehen.

Damit werden Pflegeheimbewohner mit erheblicher Gehbehinderung – die auf Sozialleistungen angewiesen sind – weiterhin von der Eigenbeteiligung verschont. Zugleich stärkt die Entscheidung das Prinzip, dass sozialhilfebedürftige Heimbewohner gleich zu behandeln sind, unabhängig davon, ob ihre Hilfe „Lebensunterhalt“ oder „Pflege“ genannt wird.

Für Betroffene bedeutet das konkret: Sollte ein Amt die kostenlose Wertmarke mit der Begründung verweigern, man beziehe keine klassischen „Leistungen zum Lebensunterhalt“ nach dem SGB XII, kann diese neue Rechtsprechung helfen, trotzdem eine Erstattung oder Befreiung zu erwirken.

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Vorteile und Zuschüsse bei GdB von 30 bis 50 auch ohne eine Schwerbehinderung

Menschen mit Behinderungen stehen oft vor verschiedenen Herausforderungen, sei es im Arbeitsleben oder im Umgang mit staatlichen Stellen. Wer einen Grad der Behinderung (GdB) von 30 hat, kann die Gleichstellung in Anspruch nehmen.

Dies hat Vorteile, die aber anders sind, als würde man einen GdB von mindestens 50 erreichen.

Was bedeutet Gleichstellung?

Eine Gleichstellung bedeutet keine automatische Einstufung als Mensch mit einer Schwerbehinderung. Sie bietet nicht die gleichen Nachteilsausgleiche wie die Schwerbehinderung selbst, wie beispielsweise die Möglichkeit, früher in Rente zu gehen oder mehr Urlaub zu erhalten.

Stattdessen konzentriert sich die Gleichstellung auf andere Vorteile, wie beispielsweise einen besonderen Kündigungsschutz und die Möglichkeit, bestimmte Zuschüsse zu erhalten.

Besonderer Kündigungsschutz bei Gleichstellung

Ein wesentlicher Vorteil der Gleichstellung ist der besondere Kündigungsschutz. Wenn ein Arbeitgeber die Entlassung eines gleichgestellten Mitarbeiters in Erwägung zieht, muss er zuerst das Integrationsamt und gegebenenfalls die Schwerbehindertenvertretung konsultieren.

Dies bedeutet jedoch nicht, dass der Mitarbeiter unkündbar ist. Der Schutz gilt nicht, wenn die Kündigung auf unzureichende Arbeitsleistung zurückzuführen ist, die nicht durch die Behinderung bedingt ist.

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Schwerbehinderung: Neue Vorteile beim Europäischen Schwerbehindertenausweis

Mögliche Zuschüsse für behinderte Menschen

Des Weiteren können mit einer Gleichstellung Zuschüsse verbunden sein. Auch hier ist kein Schwerbehindertenstatus erforderlich.

Dies kann ein Vorteil für den Arbeitgeber sein und die Einstellungschancen für Menschen mit Behinderungen verbessern.

Zudem bietet das Integrationsamt Beratung und Unterstützung bei Schwierigkeiten am Arbeitsplatz, die mit der Behinderung zusammenhängen.

Zusätzlich zur bereits erwähnten Unterstützung bietet eine Gleichstellung ab einem GdB von 30 gewisse weitere Vorteile. Eine Unterstützung ist die Unterstützung bei der Ausstattung des Arbeitsplatzes.

Das Integrationsamt kann die Kosten für spezielle Programme oder Hilfsmittel übernehmen, die für die Bewältigung der Arbeit notwendig sind.

Des Weiteren sind Lohnkostenzuschüsse möglich, die für Arbeitgeber als Anreiz dienen, Menschen mit Behinderungen zu beschäftigen. Diese Zuschüsse können dazu beitragen, die finanzielle Belastung für Arbeitgeber zu verringern und die Einstellung von Menschen mit Behinderungen zu fördern.

Aber: Bei einem GdB gibt es jedoch keinen Anspruch auf zusätzlichen Urlaub oder kostenlose Beförderung mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Auch ein vorzeitiger Renteneintritt ist nicht möglich.

Voraussetzungen und Vorgehensweise bei der Gleichstellung

Um eine Gleichstellung zu beantragen, muss man entweder bereits eine Anstellung haben oder sich aktiv auf Jobsuche befinden. Die Anfrage kann mündlich, schriftlich oder telefonisch bei der Bundesagentur für Arbeit gestellt werden.

Ein entscheidender Aspekt ist die Begründung für die Gleichstellung, welche die potenziellen Nachteile aufgrund der Behinderung darlegt. Dies kann zum Beispiel häufige Krankheitsausfälle oder Einschränkungen bei der Arbeitsgeschwindigkeit umfassen.

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Ein Beispiel aus der Praxis

Ein Beispiel für die Unterstützung durch eine Gleichstellung bei einem GdB von 30 könnte folgendes Szenario sein:

Herr Müller arbeitet als Softwareentwickler in einem mittelständischen IT-Unternehmen. Aufgrund einer chronischen Erkrankung ist er in seiner Arbeitsleistung beeinträchtigt. Trotzdem möchte er weiterhin aktiv im Berufsleben bleiben. Herr Müller beantragt beim Integrationsamt eine Gleichstellung aufgrund seines GdB von 30.

Durch die Gleichstellung erhält Herr Müller Unterstützung bei der Ausstattung seines Arbeitsplatzes.

Das Integrationsamt übernimmt die Kosten für die Anschaffung einer speziellen Bildschirmarbeitsplatzbrille und eines ergonomischen Stuhls, die ihm helfen, seine Arbeit effizienter zu erledigen und gesundheitliche Beschwerden zu reduzieren.

Darüber hinaus profitiert das Unternehmen von Lohnkostenzuschüssen, die es als Anreiz zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen erhält. Diese finanzielle Unterstützung erleichtert es dem Unternehmen, Herrn Müller einzustellen und ihm eine angemessene Arbeitsumgebung zu bieten.

Obwohl Herr Müller durch die Gleichstellung keine zusätzlichen Urlaubstage oder andere Vergünstigungen erhält, ermöglicht ihm die Unterstützung bei der Arbeitsplatzgestaltung, weiterhin seinem Beruf nachzugehen und sich aktiv am Arbeitsleben zu beteiligen.

Gleichstellung hat vor allem Vorteile im Arbeitsleben

Zusammenfassend bietet also eine Gleichstellung für Menschen mit Behinderungen wichtige Vorteile im Arbeitsleben, insbesondere im Hinblick auf den Kündigungsschutz und mögliche finanzielle Unterstützung.

Obwohl Betroffene nicht die gleichen Rechte und Vergünstigungen wie die Schwerbehinderung selbst bietet, kann sie dennoch einen bedeutenden Unterschied im Leben von Menschen mit Behinderungen machen. Es ist daher ratsam, über eine Gleichstellung nachzudenken, wenn der Grad der Behinderung zwischen 30 und 50 liegt.

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Deutschland hat mal wieder einen Rassismus-Skandal

Wieder einmal wittert Deutschland Rassismus – anders als sonst ist aber nicht die AfD der Übeltäter, sondern Bundeskanzler Friedrich Merz. Dieser hatte kürzlich bei einem Auftritt in Potsdam geklagt, dass sich das Stadtbild in Deutschland durch Migration verschlechtert habe. Er halte mit vermehrten Abschiebungen dagegen. Wie so oft meldeten sich die üblichen Verdächtigen von SPD und Grünen. […]

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Mehr Rente durch Erziehungszeiten: So den Antrag V0800 und V0805 richtig ausfüllen

Kindererziehungszeiten und Kinderberücksichtigungszeiten können spürbar zur späteren Rente beitragen. Sie honorieren die gesellschaftlich wichtige Erziehungsarbeit und schließen Lücken im Versicherungsverlauf. Automatisch erfasst werden diese Zeiten jedoch nicht. Sie müssen aktiv beantragt und in die Kontenklärung eingebracht werden.

Wichtig ist dabei die Kombination aus Kontenklärungsantrag V0100 und dem speziellen Antrag V0800 für Kindererziehungs- bzw. Kinderberücksichtigungszeiten.

Je nach Familiensituation kommt zusätzlich der Zusatzfragebogen V0805 ins Spiel. Wer diese Formulare systematisch angeht, vermeidet Rückfragen und beschleunigt die Anerkennung.

Erste Station: Kontenklärung mit V0100

Im Rahmen der Kontenklärung wird Ihr Versicherungsverlauf auf Vollständigkeit überprüft. Der V0100 stellt hierzu gezielte Fragen, unter anderem, ob Erziehungszeiten noch nachzutragen sind. Ist das der Fall, führt der Weg direkt zum V0800.

Eine Besonderheit gleich zu Beginn: Es wird nach dem Wohnsitz am 18. Mai 1990 gefragt. Hintergrund sind rentenrechtliche Sonderregelungen für Versicherte, die zu diesem Stichtag in der ehemaligen DDR lebten. Diese Angabe ist keine Nebensächlichkeit, sondern kann den Rentenverlauf beeinflussen.

V0800: Persönliche Angaben

Das Ausfüllen der persönlichen Daten ist Routine. Auffällig bleibt die Frage nach dem Wohnsitz zum Stichtag 18. Mai 1990, die – wie erwähnt – der Abgrenzung historischer Rechtslagen dient. Sorgfalt hilft hier, spätere Rückfragen zu vermeiden.

Welche Kinder werden erfasst – und wie vollständig?

Im zweiten Abschnitt werden die Kinder benannt, für die Zeiten geltend gemacht werden. Bei einer ersten Kontenklärung werden grundsätzlich alle Kinder eingetragen. Gibt es mehr als zwei, werden die entsprechenden Seiten vervielfältigt.

Wenn in der Vergangenheit bereits Erziehungs- und Berücksichtigungszeiten anerkannt wurden, sind nur die Kinder anzugeben, bei denen die Kinderberücksichtigungszeit noch nicht vollständig bis zum zehnten Lebensjahr erfasst ist.

Kinder, die beim letzten Antrag bereits älter als zehn waren und für die die Berücksichtigung bis dahin anerkannt ist, müssen nicht erneut aufgeführt werden.

Ein Beispiel verdeutlicht die Logik: Bei drei Kindern mit Geburtsjahren 2000, 2005 und 2015 und einer Kontenklärung im Jahr 2013 ist das älteste Kind beim erneuten Antrag im Jahr 2022 nicht mehr relevant, weil es 2013 bereits über zehn Jahre alt war. Für Nachweise genügt häufig die Geburtsurkunde des jüngsten Kindes, wenn die Unterlagen der älteren Geschwister schon früher vorlagen.

Für jedes Kind werden Geburtsdatum, gegebenenfalls Sterbedatum, sowie der rechtliche Status abgefragt.

Bei Stiefkindern gilt: Kindererziehungs- oder Kinderberücksichtigungszeiten können erst ab Eheschließung mit dem leiblichen Elternteil anerkannt werden; vorherige Anerkennung ist nur möglich, wenn das Kind als Pflegekind galt.

Ein Pflegekindschaftsverhältnis liegt vor, wenn das Kind dauerhaft in häuslicher Gemeinschaft mit Pflegeeltern lebt und eine familiäre Bindung besteht. Der Nachweis erfolgt regelmäßig über eine Jugendamtsbescheinigung oder eine Melderegisterbescheinigung zum gemeinsamen Wohnsitz.

Beantragen Stief- oder Pflegeeltern die Anerkennung, ist für jedes betroffene Kind zusätzlich der V0805 erforderlich. Am Ende des Frageblocks wird außerdem abgefragt, ob das Kind ununterbrochen erzogen wurde.

Erziehung liegt auch dann vor, wenn das Kind während einer Erwerbstätigkeit zeitweise von Großeltern, Tagespflegepersonen oder einer Kita betreut wurde. Keine Erziehung im rentenrechtlichen Sinn liegt in der Regel vor, wenn kein gemeinsamer Haushalt bestand, etwa bei Heimunterbringung oder wenn das Kind beim anderen Elternteil lebte.

Wohnsitz während der Erziehung – Ost oder West?

Bis zum zehnten Geburtstag des Kindes ist anzugeben, wo die Erziehung stattfand. Rechtlicher Hintergrund ist die bisherige Unterscheidung von Entgeltpunkten Ost und West.

Auch wenn die Anerkennung der Zeiten an sich identisch verläuft, wurden Erziehungsleistungen je nach Ort bisher unterschiedlichen Bewertungssystemen zugeordnet. Nach aktueller Rechtslage wird diese Differenzierung aufgehoben, sodass perspektivisch keine unterschiedliche Bewertung mehr erfolgen soll.

Die historische Zuordnung bleibt für zurückliegende Zeiträume dennoch dokumentationspflichtig.

Mitgliedschaft in anderen Alterssicherungssystemen

Von zentraler Bedeutung ist die Frage, ob während der Erziehung eine Mitgliedschaft in einem anderen Alterssicherungssystem bestand, etwa im Beamtenrecht oder in einer berufsständischen Versorgung. Werden aufgrund der Erziehung dort vergleichbare Anwartschaften erworben, kann die Anerkennung in der gesetzlichen Rentenversicherung ausgeschlossen sein.

Das betrifft insbesondere Beamtinnen und Beamte sowie Personen mit kirchenrechtlichen Versorgungen.

Bei berufsständischen Versorgungen lohnt der Blick in die jeweilige Satzung, da die Ausgestaltung variiert. Ein Ausschluss ist jedenfalls gegeben, wenn bereits während der Erziehungszeit eine Versorgung aus dem anderen System bezogen wurde.

Selbstständigkeit während der Erziehung

Wer während der Erziehungs- bzw. Berücksichtigungszeiten selbstständig war, muss angeben, ob die Tätigkeit nur geringfügig oder darüber hinausgehend ausgeübt wurde. Rechtlich bedeutsam ist, dass Kinderberücksichtigungszeiten bei selbstständig Erwerbstätigen mit einem monatlichen Gewinn oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze nur anerkannt werden, wenn Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung bestand.

Fehlt diese Pflichtversicherung, scheidet die Anerkennung aus. In Partnerschaften sollte dann geprüft werden, ob die Zeiten sinnvollerweise beim anderen Elternteil anerkannt werden können.

Erziehung im Ausland, besondere Statusfragen und Ausnahmen

Erfolgte die Erziehung außerhalb Deutschlands, ist eine Anerkennung in der Regel ausgeschlossen. Ausnahmen greifen unter anderem, wenn die Entsendung durch einen deutschen Arbeitgeber erfolgte.

Für Asylberechtigte und Spätaussiedler bestehen ebenfalls besondere Regelungen. Unabhängig von der Staatsangehörigkeit ist ein rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland erforderlich, weshalb für nichtdeutsche Staatsangehörige der aufenthaltsrechtliche Status während der Erziehung zu belegen ist.

Auch der umgekehrte Sonderfall wird erfasst: Selbst wenn die Erziehung in Deutschland stattfand, kann eine Anerkennung ausgeschlossen sein, etwa bei Zugehörigkeit zu ausländischen Streitkräften oder bei Entsendung durch ein ausländisches Unternehmen.

Diese Konstellationen werden im zehnten Frageblock abgefragt. In der überwiegenden Zahl der Fälle lassen sich die Fragen ohne Besonderheiten verneinen.

Bei wem werden die Zeiten gutgeschrieben?

Im elften Abschnitt entscheidet sich, welchem Elternteil die Erziehungs- und Berücksichtigungszeiten zugeordnet werden. Eine zeitliche Aufteilung ist möglich, eine doppelte Gutschrift für denselben Zeitraum ausgeschlossen.

Wichtig ist die formale Zuständigkeit: Der Frageblock 11 ist nur auszufüllen, wenn die Mutter den Antrag stellt. Beantragt der Vater oder eine andere Person, die nicht die Mutter ist, die Anerkennung, entfällt dieser Block – dafür ist für jedes Kind der V0805 auszufüllen.

Für alleinerziehende Mütter, die von der Geburt bis zum zehnten Lebensjahr durchgehend allein erzogen haben, ist der Weg besonders klar: Mit der passenden Antwort in Frage 11.1 ist der Antrag praktisch abgeschlossen.

Überschaubar bleibt es auch bei gemeinsamer Erziehung, wenn feststeht, dass die Mutter überwiegend erzogen hat oder beide Elternteile die Erziehungsleistung zeitlich gleichwertig erbracht haben. „Überwiegend“ meint, dass unter objektiven Gesichtspunkten mehr Zeit mit dem Kind verbracht wurde oder hätte verbracht werden können als der andere Elternteil – etwa, wenn die Mutter nicht oder in Teilzeit arbeitete, der Vater aber vollzeitbeschäftigt war.

In diesen Fällen wird die entsprechende Auswahl in 11.1 und 11.2 getroffen; zusätzlich sind Angaben zum anderen Elternteil erforderlich und dessen Unterschrift, die die überwiegende Erziehung bestätigt. Ist die Unterschrift nicht zu beschaffen, muss der Grund benannt werden.

Übereinstimmende Erklärung – nur für die Zukunft

Zum Schluss fragt der V0800, ob eine übereinstimmende Erklärung zur Zuordnung der Erziehungszeiten abgegeben wurde. Mit einer solchen Erklärung können Eltern festlegen, dass die Zeiten künftig bei einem Elternteil anerkannt werden, selbst wenn nach der Rechtslage eigentlich der andere anspruchsberechtigt wäre.

Diese Erklärung wirkt ausschließlich für die Zukunft und sollte idealerweise früh, im besten Fall kurz nach der Geburt, erfolgen. Wurde keine Erklärung abgegeben, wird dies entsprechend vermerkt.

Der Zusatzfragebogen V0805: Wenn Vater, Stief- oder Pflegeeltern beantragen – oder Erziehungsphasen wechseln

Der V0805 ist immer dann erforderlich, wenn nicht die Mutter beantragt oder wenn Erziehungsphasen nicht durchgehend von null bis zehn Jahren in einer Hand lagen. Inhaltlich greift der V0805 viele Fragen aus dem V0800 auf, ergänzt aber um eine feingliedrige zeitliche Zuordnung.

Nach den persönlichen Daten folgen die Angaben zum Kind. Anschließend wird erfasst, ob die häusliche Gemeinschaft während der ersten zehn Lebensjahre unterbrochen war; entsprechende Zeiträume sind konkret zu benennen.

Besonders wichtig ist der Block zur Erziehungsbiografie: Wer hat wann erzogen, und gab es Phasen gemeinsamer Erziehung? Bei gemeinsamer Erziehung ist die Angabe, wer überwiegend erzog, zwingend – zudem ist die Unterschrift des anderen Elternteils erforderlich, um die Angaben zu bestätigen.

Der V0805 enthält außerdem einen eigenen Abschnitt, wenn nicht die leibliche oder adoptive Mutter beantragt. Soweit bekannt, sind dann Angaben zur leiblichen bzw. adoptiven Mutter zu machen, einschließlich der Frage, ob dort beamtenrechtliche Ansprüche bestehen. Eine adoptive Mutter ist der leiblichen Mutter gleichgestellt; beantragt sie selbst, kann der entsprechende Abschnitt entfallen.

Nachweise und Unterlagen: Was dem Antrag beigelegt werden sollte

Unverzichtbar ist der Nachweis der Geburt des Kindes, für das Erziehungszeiten beantragt werden. In der Regel genügt eine Geburtsurkunde oder ein Auszug aus dem Familienbuch.

Oft reicht eine einfache Kopie, doch eine beglaubigte Abschrift schafft Rechtssicherheit und beschleunigt die Bearbeitung. Die Beglaubigung kann direkt bei der Deutschen Rentenversicherung erfolgen. Alternativ stellen Standesämter gebührenfrei Geburtsurkunden „für Zwecke der gesetzlichen Rentenversicherung“ aus, die dem Antrag im Original beigefügt werden können.

Weitere Nachweise – etwa Jugendamtsbescheinigungen bei Pflegekindschaft, Melderegisterauskünfte zur gemeinsamen Wohnung, Arbeitszeit- oder Beschäftigungsnachweise zur Einordnung der überwiegenden Erziehung oder Bescheinigungen anderer Versorgungssysteme – sollten beigefügt werden, wenn sie für die konkrete Konstellation relevant sind.

Praxisnahe Tipps für eine zügige Anerkennung

In der Praxis hat sich gezeigt, dass eine klare Struktur und vollständige Belege Bearbeitungszeiten verkürzen. Elternteile sollten frühzeitig klären, bei wem die Zeiten sinnvollerweise anerkannt werden, insbesondere wenn Selbstständigkeit ohne Rentenversicherungspflicht vorlag. Zeitliche Veränderungen – etwa Trennung, Wechsel der hauptsächlichen Betreuung oder Auslandsaufenthalte – sollten im V0805 präzise mit Daten hinterlegt werden.

Wo Unterschriften des anderen Elternteils erforderlich sind, hilft es, diese frühzeitig einzuholen oder anderweitig zu dokumentieren, warum dies nicht möglich ist. Bei Stief- und Pflegekindschaften sind formale Nachweise zur rechtlichen Einordnung essenziell.

Fazit: Mehr Rente mit Kindererziehungszeiten, wenn man richtig vorgeht

Kindererziehungs- und Kinderberücksichtigungszeiten sind ein zentrales Element für eine faire Rentenbiografie. Sie erfordern jedoch Aufmerksamkeit bei der Antragstellung.

Wer den V0100 für die Kontenklärung mit dem V0800 kombiniert und – je nach Lebenssachverhalt – den V0805 sorgfältig ergänzt, schafft die Grundlage für eine zügige und rechtssichere Anerkennung.

Sehr wichtig sind vollständige Angaben, eine belastbare zeitliche Zuordnung der Erziehungsphasen und passende Nachweise. So wird Erziehungsarbeit nicht nur gesellschaftlich, sondern auch rentenrechtlich angemessen abgebildet.

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Rente: Befreiung von der Krankenkasse für Rentner – So geht das

Leser fragten uns, ob Sie sich als Rentner von der Krankenkasse befreien lassen. Da sich dies nicht einfach mit Ja oder Nein beantworten ist, zeigen wir in diesem Beitrag, wie die rechtlichen Grundlagen der Krankenversicherung für Rentner sind.

Wir zeigen zudem, worauf Sie achten müssen, ob es eine Pflichtversicherung gibt und ob sie sich von dieser befreien lassen können.

Vorversicherung und Pflichtmitgliedschaft

Generell sind sie in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) pflichtversichert, wenn Sie die sogenannte Vorversicherungszeit erfüllen. Krankenversicherung der Rentner bezeichnet dabei keine bestimmte Krankenkasse sondern bezieht sich auf Ihren Status: Sie sind nicht freiwillig versichert, sondern werden als Pflichtversicherter geführt.

Ihre (gesetzliche) Krankenkasse können Sie frei wählen und somit auch in Ihrer bisherigen Versicherung bleiben.

Was bedeutet Vorversicherung?

Die Vorversicherungszeit erfüllen Sie, wenn Sie in der zweiten Hälfte Ihrer Erwerbszeit zu mindestens 90 Prozent der Zeit gesetzlich krankenversichert waren. Keine Rolle spielt, ob diese Versicherung verpflichtend oder freiwillig war. Kinder können Sie bei der Voversicherung pauschal für jeweils drei Jahre anrechnen lassen.

Die Prüfung erfolgt ab Rentenantrag

Sobald Sie den Rentenantrag gestellt haben, prüft Ihre Krankenversicherung, ob für Sie eine Pflichtversicherung gültig ist. Wie geht es weiter, wenn Sie durch den Antrag auf Rente oder den Bezug von Rente versicherungspflichtig werden, ohne dies zu wollen.

Antrag auf Befreiung

Wenn Sie jetzt als krankenversicherungspflichtig geführt werden, können Sie sich unter bestimmten Umständen als Rentner von dieser Pflicht befreien lassen. Dafür müssen Sie einen Antrag bei der zuständigen Krankenkasse stellen, und dies ist nur innerhalb einer gewissen Frist möglich.

Gundula Sennewald von der Deutschen Rentenversicherung Bund: „Wünschen Sie keine Versicherungspflicht, können Sie sich innerhalb von drei Monaten von dieser befreien lassen.“

Was ist die Voraussetzung?

Die Bedingung dafür ist allerdings, dass Sie bereits anderweitig krankenversichert sind. In der Regel bedeutet das, dass Sie sich über eine private Krankenkasse versichert haben. Wenn Sie nicht krankenversichert sind, gilt die Pflicht weiterhin.

Es ist also nicht möglich, sich von der Versicherungspflicht nur deshalb befreien zu lassen, weil Sie keine Kassenbeiträge mehr zahlen lassen. Auch eine beitragsfreie Familienversicherung entbindet Sie nicht von der Versicherungspflicht.

Tabelle: Wann können Rentner sich von den Beiträgen der Krankenkassen befreien lassen Befreiungs-/Beitragsfrei­heits­grund Wann & unter welchen Voraussetzungen gilt das? Befreiung von der Versicherungspflicht in der KVdR (§ 8 Abs. 1 Nr. 4 SGB V) Wenn Sie mit Rentenbeginn eigentlich pflichtversichert würden, können Sie sich innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht befreien lassen. Voraussetzung: Sie verfügen bereits über einen anderen vollwertigen Krankenversicherungsschutz (meist private KV). Die Befreiung wirkt rückwirkend ab Rentenbeginn, ist dauerhaft und kann nicht widerrufen werden. Grundsicherung im Alter bzw. Sozialhilfe (SGB XII) Reicht das Gesamteinkommen nicht zum Lebensunterhalt, übernimmt das Sozialamt bei bewilligter Grundsicherung die kompletten Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Für die/den Rentner*in fallen dann keine Kassenbeiträge mehr an. Beitragsfreie Phase als Rentenantragsteller*in Zwischen Rentenantrag und Rentenbeginn bleibt man beitragsfrei, sofern man (a) als Hinterbliebenen- oder Waisenrentnerin einen Antrag stellt oder (b) ansonsten familienversichert wäre. Die Beitragsfreiheit endet am Tag vor dem Rentenbeginn.

Wichtig

  • Eine bloß niedrige Rente allein rechtfertigt keine Befreiung; es muss einer der oben genannten Tatbestände vorliegen.
  • Lassen Sie sich vor einer Antragstellung unbedingt von Ihrer Krankenkasse oder der Deutschen Rentenversicherung beraten – besonders, weil die KVdR-Befreiung später nicht mehr rückgängig gemacht werden kann.
Wann beginnt die Befreiung?

Wenn Sie die Bedingungen erfüllt und den Antrag gestellt haben, dann wirkt die Befreiung vom Beginn der Versicherungspflicht an. Dies gilt zumindest, wenn Sie noch keine Leistungen in Anspruch genommen haben.

Haben Sie jedoch bereits Leistungen bezogen, dann zählt der Monat, der auf die Antragstellung folgt.

Worauf müssen Sie achten?

Eine Befreiung von der Versicherungspflicht als Rentner sollten Sie gut überlegen. Sie können diese Befreiung nämlich nicht im Nachhinein widerrufen. Es ist Ihnen also kaum möglich, doch noch in die Krankenversicherung für Rentner zurückzukehren.

Ist eine Befreiung sinnvoll?

Damit stellt sich die Frage, ob es überhaupt sinnvoll ist, sich von der Versicherungspflicht für Rentner befreien zu lassen. Denn die Alternative wäre eine private Krankenkasse. Dort sind die Beiträge aber in aller Regel deutlich höher als in der gesetzlichen Versicherung. Gerade bei einer niedrigen Rente ist die Krankenkasse für Rentner meist die bessere Wahl.

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9. Buchmesse Amed eröffnet

In der nordkurdischen Metropole Amed (tr. Diyarbakır) hat am Samstag die 9. Buchmesse begonnen. Die vom Messeveranstalter TÜYAP in Kooperation mit dem Türkischen Verlegerverband und der Handelskammer von Diyarbakır organisierte Messe findet im internationalen Messe- und Kongresszentrum Mezopotamya statt und läuft bis zum 26. Oktober.

Insgesamt 200 Verlage präsentieren ihre Bücher – darunter 31 mit Programmen in kurdischer Sprache. Auf dem Programm stehen zudem 68 Veranstaltungen wie Lesungen, Podien und Seminare. Die Veranstalter:innen rechnen mit mindestens 200.000 Besucher:innen aus Amed und benachbarten Provinzen wie Wan (Van), Êlih (Batman) und Mêrdîn (Mardin).

Sonderausstellung in Gedenken an Albert-Louis Gabriel

Zur Eröffnung kamen zahlreiche Gäste aus Politik, Kultur und Zivilgesellschaft. Im Rahmen der Messe wurde auch eine Sonderausstellung unter dem Titel „Gabriel – Eine Würdigung“ eröffnet. Sie erinnert mit historischen Fotografien und Zeichnungen an den französischen Archäologen Albert-Louis Gabriel, der sich in den 1930er Jahren für den Erhalt der historischen Stadtmauern von Amed eingesetzt hatte.

Plädoyers für Vielfalt und Mehrsprachigkeit

TÜYAP-Geschäftsführer Ilhan Ersözlü betonte in seiner Ansprache die Bedeutung von Amed als Veranstaltungsort: „Wir freuen uns, mit Ihrer Unterstützung diese Messe langfristig weiterentwickeln zu können.“ Der Vorsitzende des Verlegerverbands, Kenan Kocatürk, würdigte die kulturelle Vielfalt der Stadt: „Diyarbakır ist ein Ort, an dem Sprachen, Kulturen und Glaubensgemeinschaften seit Jahrtausenden zusammenleben. Diese Vielfalt ist keine Last, sondern eine Chance – für die Region und das ganze Land.“

Auch Mehmet Kaya, Präsident der Handels- und Industriekammer von Diyarbakır, sprach von einer „bedeutenden Kulturveranstaltung für ganz Mesopotamien“. Im Vorjahr habe die Messe über 215.000 Besucher:innen gezählt. Man wolle die Veranstaltung weiter als produktiven Ort kultureller Begegnung im regionalen Maßstab etablieren.

Sprachenpolitik im Fokus

Ameds Ko-Bürgermeister Doğan Hatun (DEM) kritisierte in seiner Rede den fehlenden rechtlichen Status der kurdischen Sprache im Bildungssystem. „Diyarbakır war Heimat von 33 Zivilisationen – jede hat ihre Spuren hinterlassen, auch in der Sprache. Heute aber wird unsere Sprache eingeschränkt. Warum?“ fragte Hatun. Er erinnerte an eine Äußerung von Parlamentspräsident Numan Kurtulmuş, der bei einem Besuch am Vortag gesagt hatte, „Muttersprache ist wie Muttermilch“. Hatun entgegnete: „Wenn dem so ist, warum dürfen unsere Kinder dann nicht in ihrer Muttersprache lernen?“

Der Bürgermeister betonte, dass Bücher, Verlage und Kulturveranstaltungen allein nicht ausreichten, wenn das Recht auf muttersprachliche Bildung nicht garantiert werde. Frieden und Verständigung, so seine Hoffnung, würden auch zu noch offeneren und größeren Veranstaltungen führen.

Literatur als Raum der Kindheitserinnerung

Die DEM-Parlamentsabgeordnete Sevilay Çelenk erinnerte an die Bedeutung von Büchern in ihrer Kindheit in Amed: „In den engen Gassen der Stadt waren Bücher oft die einzige Quelle für Fantasie. Es gab keine Spielplätze, aber ein Buch wanderte durch viele Hände.“ Bücher seien für sie ebenso wertvoll gewesen wie die mündliche Überlieferung: „Die schriftliche Kultur hat in unserer Stadt immer eine große Rolle gespielt.“

Die 9. Buchmesse in Amed ist täglich von 10 bis 19 Uhr geöffnet. Der Eintritt ist frei.

https://deutsch.anf-news.com/kultur/nach-vier-jahren-unterbrechung-buchmesse-amed-offnet-ihre-pforten-40246 https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/workshop-in-an-fordert-gesellschaftliche-mobilisierung-fur-das-kurdische-48417 https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/neuer-verein-in-wan-dadsaz-will-kurdische-rechtssprache-starken-45892

 

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Bakırhan fordert europäische Unterstützung für Kurd:innen

Der Ko-Vorsitzende der Partei der Völker für Gleichheit und Demokratie (DEM), Tuncer Bakırhan, hat beim Kongress der Sozialdemokratischen Partei Europas (SPE/PES) in Amsterdam mehr Unterstützung für die kurdische Demokratiebewegung gefordert. Bei einem anschließenden Treffen der Parteivorsitzenden am Rande des Kongresses betonte Bakırhan, die Anliegen der Kurd:innen müssten auf europäischen Plattformen stärker berücksichtigt werden.

„Rund 50 Millionen Kurd:innen kämpfen für Demokratie, Gerechtigkeit und Gleichberechtigung“, sagte Bakırhan vor dem Führungsgremium des Dachverbands der sozialdemokratischen Parteien Europas. Besonders die Kurd:innen in Rojava, die sich im Kampf gegen die Terrormiliz „Islamischer Staat“ (IS) hervorgetan haben, verlangten gleichberechtigte Rechte. Ihre Bestrebungen nach Freiheit und Selbstbestimmung müssten auch im europäischen Diskurs Gehör finden.

Bakırhan hob hervor, dass Kurd:innen eine der säkularsten Bevölkerungsgruppen im Nahen Osten seien und dass ihre Freiheitsbewegung maßgeblich von Frauen und Jugendlichen getragen werde. „Diese Bewegung verdient internationale Solidarität – ebenso wie die Ukraine oder Palästina“, sagte er. Auch mit Blick auf die Türkei wünsche sich die DEM-Partei eine aktivere Rolle europäischer Parteien bei der Suche nach einer politischen Lösung der kurdischen Frage.

Die DEM-Partei – drittstärkste Kraft im türkischen Parlament – sei fest entschlossen, ihren Einsatz für Gerechtigkeit und gesellschaftlichen Wandel fortzusetzen. „Wir kommen aus einer Tradition des Widerstands und glauben daran, dass Frauen und die Natur eines Tages im solidarischen Kampf gegen Kapitalismus und modernen Autoritarismus befreit sein werden“, so Bakırhan.

Neben dem Parteivorsitzenden nahm auch eine Delegation der DEM am Kongress in Amsterdam teil, darunter die stellvertretende Parteivorsitzende Ebru Günay (zuständig für Außenbeziehungen), der Europa-Vertreter Eyyüp Doru sowie der Straßburg-Repräsentant Fayik Yağızay. Das Treffen der SPE fand vor dem Hintergrund sinkender Wahlergebnisse in der gesamten EU statt.

https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/dem-vorsitzender-bakirhan-fordert-parlament-zu-friedensoffensive-auf-48376 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/Ocalan-recht-auf-hoffnung-muss-gesetzlich-verankert-werden-48421 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/turkei-will-militareinsatz-in-syrien-und-irak-bis-2028-verlangern-48419

 

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Kommunenhaus für Tischrin feierlich eröffnet

In der nordsyrischen Gemeinde Tischrin ist am Samstag ein Kommunenhaus eröffnet worden. Die Einrichtung soll als Treffpunkt für regelmäßige Versammlungen zwischen der lokalen Bevölkerung und Vertreter:innen zivilgesellschaftlicher und administrativer Strukturen dienen. Das Haus trägt den Namen des gefallenen Kämpfers Khalaf Al-Mahmoud.

Zur Eröffnung kamen zahlreiche Anwohnende, Mitglieder des Stadtrats von Hazima sowie Vertreter:innen umliegender Dörfer und Gemeinden. Das symbolische Band zur Einweihung wurde von Roua Al-Khalil, der Ehefrau des Namensgebers, zusammen mit dem gemeinsamen Sohn durchtrennt.

Erste Einrichtung ihrer Art

Das Kommunenhaus ist das erste seiner Art und vereint die Mitglieder und Ausschüsse der vier Kommunen von Tischrin unter einem Dach. Es wurde im Rahmen des Kommunengesetzes der Demokratischen Selbstverwaltung von Nord- und Ostsyrien (DAANES) eingerichtet, um basisdemokratische Strukturen zu fördern und wöchentliche Bürgerversammlungen – insbesondere samstags – zur Diskussion kommunaler Angelegenheiten zu ermöglichen.

Ziel des Hauses ist es, die direkte Kommunikation zwischen Verwaltung und Bevölkerung zu stärken, Verwaltungsarbeit zu koordinieren und gemeinsam Lösungen für lokale Probleme zu entwickeln. Das Haus dient zudem der institutionellen Verankerung demokratischer Prinzipien auf Gemeindeebene.

Weitere Kommunenhäuser geplant

Tischrin – nicht zu verwechseln mit der Tişrîn-Talsperre am Euphrat – liegt rund 30 Kilometer nördlich der Großstadt Raqqa. Auch in anderen Orten im Umland der Region ist die Errichtung solcher Kommunenhäuser geplant. Damit will die Selbstverwaltung die gesellschaftliche Partizipation vertiefen und lokale Organisierung weiter ausbauen.

https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/kommunalstruktur-der-daanes-tritt-in-zweite-reformphase-ein-47194 https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/samstag-wird-in-nord-und-ostsyrien-zum-kommunentag-46860 https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/heseke-fuhrt-neues-brotverteilungssystem-ein-47279 https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/zivilrat-in-dair-hafir-treibt-kommunalen-aufbau-voran-48355

 

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Jobcenter machte Fehler, Bürgergeld-Bezieher ist trotzdem Schuld

Leistungsberechtigte kennen es vom Jobcenter/Sozialamt: Das Amt hat Fehler gemacht – Schuld ist der Leistungsempfänger. Aber ohne Falschangaben oder Verschweigen liegt der Fehler beim Jobcenter!

Sachverhalte klären – Aufgabe des Amts

Die Ämter haben die Aufgabe, dafür zu sorgen, alles Wichtige zu wissen, die Berechtigten über alles sozialrechtlich Relevante zu informieren und zügig zu arbeiten. Hier spielen einige Verfahrensvorschriften zusammen, die aber auf den Ämtern (leider) selten gelebt werden:

1. Amtsermittlung

Nach §20 Abs1 SGB X sind Sozialbehörden wie das Jobcenter dafür zuständig, in jedem Fall alle wichtigen Sachverhalte zu ermitteln und zu untersuchen. Nur um dies dem Amt zu ermöglichen gibt es die Mitwirkungspflichten.

2. Meistbegünstigungsgrundsatz

Nach §20 Abs2 SGB X müssen die für den Beteiligten günstigsten Umstände ermittelt werden. Daher muss zum Beispiel bei Hinweisen auf Mehrbedarfe auf diese hin nachgefragt werden.

Beispiel für 1+2:

Leistungsberechtigter erwähnt Kind mit seiner Ex.
Der Jobcenter-Mitarbeiter muss nun zum Mehrbedarf für die Umgangsfahrtkosten und auf anteilige Regelbedarfe fürs Kind über die temporäre Bedarfsgemeinschaft beraten und notwendige Infos anzufordern.

3. Beratungspflicht zu möglichen Anträgen und geschicktem Verhalten

Nach §2 Abs1 SGB I müssen die Ämter darauf hinwirken, dass die sozialen Rechte möglichst weitgehend verwirklicht werden.
So muss zB auf andere Sozialleistungen und günstige Fallgestaltungen hingewiesen werden.

Beispiel:

Alleinerziehende mit Problemen Mietobergrenze haben, müssen auf die Möglichkeit hingewiesen werden, mit Kinderwohngeld eine höher Miete zu finanzieren.

4. Verfahrensbeschleunigung

Nach §17 Abs 1 Nr1 SGB ist das Verfahren so zu organisieren, dass Berechtigte die Leistungen umfassend und schnell erhalten.

Beispiel:

Nach Klärung der grundsätzlichen Fragen im Erstkontakt wird Bürgergeld nach §41a SGB II vorläufig bewilligt. Fehlende Nachweise werden nachgefordert und nicht zur Voraussetzung einer ersten Zahlung gemacht.

Fazit

Würden diese gesetzlichen Vorgaben so genau befolgt, wie Einkommen geprüft wird, wären Ämtern Behörden zur sozialen, zukunftsgerichteten Unterstützung Bedürftiger und nicht Ämter zur Verwaltung von Armut.

Titelbild:
Bild von wayhomestudio auf Freepik

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Die Keine-Wurst-Republik

In Stuttgart hat jetzt eine Filiale der Dresdner „Veganen Fleischerei“ eröffnet. Das Sortiment heißt „Kein Schnitzel“, „Keine Wurst“, „Kein Gulasch“. Die Sprache macht dabei schon die Kapitulation mit: Man verkauft die Abwesenheit als Essenz. Das ist gewitzt – und doch verräterisch. Denn wenn eine Kultur beginnt, Negationen als Warenzeichen zu führen, hat sie den Mut […]

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