Meinungsfreiheit ist nicht nur das Recht, zu Allem seinen Senf dazu zu geben wie an einer Würstelbude. Es ist das Recht, Behauptungen der Mächtigen in Frage zu stellen, Erklärungen und Fakten einzuklagen und Alternativen einzufordern. Das mag unbequem sein, lästig, nerven, bremsen. Aber es ist der Motor des Fortschritts. Ohne Nörgler, Zweifler und Besserwisser kein Fortschritt. Zweifel ist eine gesellschaftliche Produktivkraft. Seine Diffamierung durch angeblich alternativlose Politik ist Rückschritt in vormoderne Zeiten. Deutschland braucht wieder einen Grundkurs in Debatte und Wiederbelebung der Streitkultur.» (- Roland Tichy, Journalist und Publizist)
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Bakırhan fordert Beginn der Arbeit unter Öcalans Koordination
Der Ko-Vorsitzende der DEM-Partei, Tuncer Bakırhan, hat zum Beginn des neuen parlamentarischen Jahres konkrete Schritte im Prozess für Frieden und eine demokratische Gesellschaft gefordert. Der Rat für Entwaffnung und strategische Koordination müsse unter der Koordination des kurdischen Repräsentanten Abdullah Öcalan seine Arbeit aufnehmen. Gleichzeitig müssten die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass Öcalan frei arbeiten, Gespräche führen und kommunizieren könne.
Bakırhan äußerte sich auf der ersten Fraktionssitzung der DEM-Partei im neuen parlamentarischen Jahr. Einen wesentlichen Teil seiner Rede widmete er dem Friedensprozess und den aus seiner Sicht nun notwendigen politischen und rechtlichen Schritten. „Eine konkrete Handlung ist besser als tausend Worte“, sagte Bakırhan. Gegenseitiges Vertrauen könne nur entstehen, wenn den bisherigen Entwicklungen nun praktische Schritte folgten.
Entwaffnung braucht eine rechtliche Entsprechung
Bakırhan beschrieb den Friedensprozess als eine Waage mit zwei Seiten. Der Entwaffnung müsse eine rechtliche Absicherung gegenüberstehen. „Wenn auf eine Waagschale die Niederlegung der Waffen gelegt wurde, muss auf die andere das Recht gelegt werden. Denn Entwaffnung ist eine Angelegenheit, die eine rechtliche Entsprechung braucht“, sagte der kurdische Politiker. Dasselbe gelte für die Auflösung der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK). Hindernisse für die Anerkennung demokratischer Rechte und rechtliche Garantien müssten beseitigt werden. „Wenn auf einer Seite die Auflösung steht, müssen auf der anderen rechtliche Garantien und Politik stehen.“ Damit müsse die politische und rechtliche Seite des Prozesses nun ebenso konkret werden wie die bereits vollzogenen Schritte der kurdischen Freiheitsbewegung.
Koordinierungsrat soll unter Öcalans Leitung arbeiten
Eine zentrale Rolle misst Bakırhan dem Rat für Entwaffnung und strategische Koordination bei. Die für den Prozess geschaffenen Gremien und Kommissionen müssten ihre Aufgaben nun praktisch wahrnehmen. „Dieser Rat muss so schnell wie möglich unter der Koordination von Herrn Öcalan seine Arbeit aufnehmen“, erklärte Bakırhan. Dafür müssten Öcalans Bedingungen für „freies Arbeiten, Gespräche und Kommunikation“ gewährleistet werden. Zugleich müsse ihm ermöglicht werden, regelmäßig mit den für den Prozess relevanten Seiten in Kontakt zu treten.
Die Forderung nach entsprechenden Arbeits- und Kommunikationsbedingungen für Öcalan gehört seit längerem zu den zentralen Punkten der DEM-Partei im Friedensprozess. Seine Rolle dürfe nicht lediglich anerkannt werden, ohne zugleich die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass er diese praktisch wahrnehmen könne.
Monitoring-Kommission muss ihre Arbeit aufnehmen
Bakırhan nahm zugleich das Parlament in die Verantwortung. Die im Rahmengesetz vorgesehene Monitoring-Kommission müsse unverzüglich eingerichtet werden. Sie soll die Umsetzung des Prozesses verfolgen, auftretende Probleme aufgreifen, Gespräche mit den beteiligten Seiten führen und notwendige gesetzliche Regelungen auf den Weg bringen. „Wir als DEM-Partei sind bereit, Verantwortung zu übernehmen“, sagte Bakırhan. Auch alle anderen Parteien seien aufgerufen, in diesem historischen Prozess Verantwortung zu übernehmen.
„Niemand hat das Recht, die Hoffnung auf Frieden aufzubrauchen“
Bakırhan ging außerdem auf den zwölften Jahrestag der Ereignisse vom 6. bis 8. Oktober 2014 ein. Er bezeichnete diese Zeit als „sehr dunkle Periode“ und forderte, die Verantwortlichen für die damaligen Todesfälle zu ermitteln. Zwölf Jahre später seien die Ereignisse noch immer nicht aufgeklärt. Gleichzeitig müssten die im Kobanê-Verfahren inhaftierten Politiker:innen freigelassen werden. „Unsere Freund:innen, gegen die im Kobanê-Komplottverfahren vorgegangen wurde, müssen endlich ihre Freiheit zurückerlangen.“
Weitere Kritik richtete Bakırhan an die Regierung wegen Korruptionsvorwürfen, Zugangssperren gegen Medien, der Inhaftierung von Journalist:innen, Feminiziden und des fortdauernden Unrechts infolge der Notstandsdekrete (KHK). Entscheidend sei nun, den Friedensprozess so voranzubringen, dass er den Erwartungen der Gesellschaft gerecht werde. Bakırhan warnte davor, die gegenwärtige Phase in Ungewissheit verharren zu lassen: „Niemand hat das Recht, die Hoffnung auf Frieden in der Ungewissheit aufzubrauchen und die Erwartungen der Gesellschaft immer weiter aufzuschieben.“
https://deutsch.anf-news.com/hintergrund/-52956 https://deutsch.anf-news.com/hintergrund/-52940 https://deutsch.anf-news.com/hintergrund/-52955Tod von Mercan Kaplan: Anwältin kritisiert schwere Ermittlungsmängel
Mehr als ein Jahr nach dem verdächtigen Tod der 22-jährigen Mercan Kaplan in Amed (tr. Diyarbakır) sind zentrale Fragen noch immer ungeklärt. Obwohl an ihrem Körper und ihrer Kleidung Sperma, Blut und DNA-Profile mehrerer Männer festgestellt wurden, konzentrierten sich die Ermittlungen von Beginn an auf die Darstellung eines Mannes, der Kaplans Tod als Unfall bezeichnete. Seine DNA wurde erst elf Monate später für einen Vergleich entnommen.
Die Anwältin Dicle Gencan vom Vorstand des Frauenrechtszentrums der Anwaltskammer Amed kritisiert schwere Versäumnisse bei den Ermittlungen. Notwendige Untersuchungen seien entweder mit erheblicher Verzögerung erfolgt oder bis heute nicht vorgenommen worden. „Es gibt in der Akte keine ordentlichen Fortschritte und keine effektive Untersuchung“, erklärte Gencan.
Mercan Kaplan wurde einen Tag nach ihrem Verschwinden tot gefunden
Mercan Kaplan lebte in Amed und hatte eine diagnostizierte geistige Behinderung von 50 Prozent. Nach Angaben ihrer Familie konnte sie alltägliche Bedürfnisse wie Essen, Ankleiden und Körperpflege nicht selbstständig bewältigen und hatte Schwierigkeiten, sich auszudrücken. Am 5. September 2025 war die damals 22-Jährige gemeinsam mit ihrem Vater zum Haus ihrer Tante im Bezirk Bajarê Nû (Yenişehir) gefahren. Danach verschwand sie. Einen Tag später wurde ihr Körper in einem Auto in einem Bewässerungskanal in der Nähe von Gêl (Eğil) gefunden.
Die Leiche wurde zur Obduktion in die Rechtsmedizin gebracht. Im Zuge der Ermittlungen wurde H.I. festgenommen, nachdem festgestellt worden war, dass er sich mit Kaplan in demselben Fahrzeug befunden hatte. Nach seiner Vernehmung kam er wieder frei. H.I. erklärte, der Tod der jungen Frau sei ein „Verkehrsunfall“ gewesen. Die zunächst von der Staatsanwaltschaft Diyarbakır geführten Ermittlungen wurden wegen Unzuständigkeit an die Staatsanwaltschaft Eğil abgegeben.
Dicle Gencan
Sperma, Blut und männliche DNA
Die rechtsmedizinischen Untersuchungen brachten jedoch Befunde hervor, die erhebliche Fragen zur Unfallthese aufwerfen. In vaginalen und analen Abstrichen von Mercan Kaplan wurden Sperma und Samenflüssigkeit festgestellt. Die Untersuchungen weisen auf biologische Profile von mehr als einem Mann hin. Auch unter ihren Fingernägeln wurde männliche DNA gefunden. An ihrer Kleidung befanden sich Samenflüssigkeit und Blut, zudem waren einige Kleidungsstücke zerrissen. Ein inzwischen vorliegender Bericht der biologischen Fachabteilung der Rechtsmedizin in Amed hält DNA-Spuren von zwei Männern am Körper der jungen Frau fest.
Für Gencan hätten diese Befunde von Beginn an Anlass geben müssen, auch einen möglichen sexualisierten Übergriff zu untersuchen. „Wenn bei dem verdächtigen Tod einer Frau – noch dazu einer Frau mit geistiger Behinderung – solche Befunde an ihrem Körper festgestellt werden, kann die Möglichkeit sexualisierter Gewalt nicht ignoriert werden“, erklärte die Anwältin. „Was hätte es noch gebraucht, damit die Ermittlungen auch in Richtung eines sexualisierten Übergriffs ausgeweitet werden?“
Ermittlungen folgten der Unfallthese des Verdächtigen
Genau das geschah jedoch nicht. Nach Angaben Gencans wurde das Verfahren von Beginn an im Wesentlichen auf Grundlage der Aussage des Verdächtigen geführt und unter dem Tatbestand der fahrlässigen Tötung behandelt. Dabei werfen auch weitere Spuren Fragen auf. Am Körper des Verdächtigen wurden am Tag des Geschehens Verletzungen festgestellt. Ungeklärt blieb, wie diese entstanden waren und woher das an ihm festgestellte Blut stammte. Ebenso sei nicht ausreichend untersucht worden, ob diese Befunde überhaupt mit seiner Schilderung des Geschehens vereinbar sind. Auch technische Untersuchungsergebnisse stimmen nach Angaben der Anwältin nicht mit der Darstellung des Verdächtigen über den Ablauf von Kaplans Tod überein. Trotzdem wurde das Verfahren nicht entsprechend ausgeweitet. Gegen den Mann wurde weder Untersuchungshaft noch eine gerichtliche Kontrollmaßnahme angeordnet.
DNA-Probe erst elf Monate nach Mercan Kaplans Tod
Besonders schwer wiegt für Gencan der Umgang mit den DNA-Spuren. Mercan Kaplan starb am 6. September 2025. Eine Vergleichsprobe des Verdächtigen wurde jedoch erst am 17. August 2026 genommen – üb elf Monate später. Zu diesem Zeitpunkt lagen die rechtsmedizinischen Erkenntnisse über sexuellen Kontakt und männliche DNA bereits seit Langem vor. „Warum wurde die DNA-Probe des Verdächtigen monatelang nicht genommen?“, fragt Gencan. Zwischenzeitlich konnte der Mann für die Entnahme einer biologischen Probe nicht erreicht werden, sodass schließlich nach ihm gesucht werden musste. Auch darin sieht die Anwältin eine Folge davon, dass zuvor keine gerichtlichen Maßnahmen gegen ihn verhängt worden waren.
Weitere DNA-Spuren bis heute nicht zugeordnet
Damit sind die offenen Fragen nicht beendet. Neben den verschiedenen männlichen DNA-Profilen am Körper Kaplans wurden auch in dem untersuchten Fahrzeug männliche DNA-Spuren gefunden. Wem sie gehören und ob die betreffenden Personen mit dem Geschehen in Verbindung stehen, ist bislang nicht geklärt. Gencan kritisiert, dass selbst grundlegende Ermittlungsansätze nicht verfolgt worden seien. Dazu gehören auch mögliche Zeug:innen. Der Verdächtige selbst hatte ausgesagt, dass sich weitere Menschen in der Umgebung befunden hätten, der Notruf 112 verständigt worden sei und mehrere Personen Mercan Kaplan aus dem Wasser gezogen hätten. Aussagen dieser Personen befinden sich laut Gencan jedoch nicht in der Ermittlungsakte. Das zentrale Problem bestehe deshalb nicht lediglich darin, dass die Untersuchung bereits mehr als ein Jahr dauere. Vielmehr sei entscheidenden Verdachtsmomenten nicht nachgegangen worden.
„Für Mercan müssen heute die Beweise sprechen“
Gerade bei einem verdächtigen Todesfall sei der Faktor Zeit entscheidend, betonte Gencan. Mit jedem Monat könnten Beweise verloren gehen, Kameraaufzeichnungen gelöscht werden und Erinnerungen von Zeug:innen verblassen. Auch physisches Beweismaterial könne verschwinden. Dass ausgerechnet der zentrale DNA-Abgleich erst fast elf Monate nach Kaplans Tod vorgenommen wurde, zeige exemplarisch, wie die Ermittlungen geführt worden seien. Mercan Kaplan selbst könne nicht mehr erzählen, was ihr am 5. und 6. September 2025 widerfahren ist. Umso größer sei die Verantwortung der Ermittlungsbehörden, die vorhandenen Spuren konsequent auszuwerten. „Mercan ist nicht mehr am Leben und kann heute nicht selbst erzählen, was sie erlebt hat“, erklärte Gencan. „Deshalb müssen die Beweise für sie sprechen und die Ermittlungsbehörden sind verpflichtet, diese Beweise zu sammeln.“
https://deutsch.anf-news.com/frauen/-52962 https://deutsch.anf-news.com/frauen/-52976 https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/-52932
Zeit der Maschinen
Ex-BND-Chef festgenommen
Wie die Medien berichten, ist der ehemalige Präsident des Bundesnachrichtendienstes (BND), August Hanning, festgenommen worden. Laut der Zeit ermittelt der Generalbundesanwalt gegen den 80-Jährigen und einen BND‑Mitarbeiter. Die Vorwürfe seien: landesverräterische Ausspähung, Auskundschaften von Staatsgeheimnissen, versuchter Landesverrat und geheimdienstliche Agententätigkeit. Sein ehemaliger Büroleiter stehe zudem im Verdacht, Beihilfe zum versuchten Landesverrat und zur landesverräterischen Ausspähung geleistet zu haben. «Wegen der laufenden Ermittlungen» habe die Bundesregierung laut einem Sprecher den Fall nicht kommentieren wollen.
Parallel zu den Verhaftungen der Verdächtigen im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen in Bayern und im Kreis Steinfurt in Nordrhein-Westfalen seien in Berlin Räume durchsucht worden. Der Zeit zufolge war Hanning im Rahmen des sogenannten «Block-Prozesses» von den Ermittlern ins Visier genommen worden. Dabei handelt es sich um Ermittlungen rund um die Entführung der Kinder der Steakhouse-Erbin Christina Block. Im Zuge derer seien unter anderem im September 2025 Räume von Hanning durchsucht worden. Objekte, die dabei gefunden worden seien, hätten zu Ermittlungen gegen Hanning wegen Spionage geführt.
Gemäß Informationen, die der Zeit vorliegen, hat sich Hanning als Pensionär die Briefings des BND für eine streng vertrauliche wöchentliche Sitzung im Kanzleramt liefern lassen, die sogenannte ND‑Lage. Demnach wurde dafür ein Mitarbeiter im Leitungsstab des Nachrichtendienstes, der das Dokument weiterleitete, bezahlt. Der Bundesanwaltschaft zufolge soll er Hanning auf diese Weise über die Jahre gut 2.000 Dokumente zur Verfügung gestellt haben.
Die Ermittler würden der Spur nachgehen, wonach Hanning die Dokumentationen für seine Tätigkeiten als Berater mehrerer Firmen verwendete und möglicherweise sogar verkaufen wollte. In mindestens einem Fall geht es auch um die Weitergabe von Informationen an einen ausländischen Nachrichtendienst. Ob diese Informationen ihr Ziel erreicht haben, konnte dem Generalbundesanwalt zufolge bislang nicht festgestellt werden. Laut Reuters soll Hanning für einen Mitarbeiter eines fremden Geheimdienstes sogar eine Analyse erstellt haben. Zudem soll er einem anderen Geheimdienstmitarbeiter eines weiteren Landes jahrelang politische Auskünfte geliefert haben. Gemäß der Nachrichtenagentur AFP handelt es sich dabei allerdings um dieselbe Person.
Konstantin von Notz von den Grünen, Mitglied des Parlamentarischen Kontrollgremiums des Bundestags, forderte laut der Zeit von der Bundesregierung eine schnellstmögliche Klärung des womöglich entstandenen nachrichtendienstlichen Schadens. Gegenüber dem Spiegel sprach er von einer «eisenharten und abgründigen Geschichte». Er äußerte auch die Ansicht, dass die privaten Geschäfte von früheren Nachrichtendienstchefs nach ihrer Amtszeit eingeschränkt werden müssten.
Rente: Auch für Bestandsrentner soll die geplante Rentenreform Auswirkungen haben
Wer bereits Rente bezieht, kann die Reformdebatte nicht einfach abhaken. Nach dem Konzept der Alterssicherungskommission soll der heutige Rentenbestand zwar nicht in die neue gesetzliche Kapitalrente einbezogen werden, Änderungen an der Rentenanpassung könnten aber auch laufende Renten betreffen.
Für heutige Rentner geht es deshalb vor allem um eine Frage: Wie kräftig wächst ihre Rente künftig noch? Eine zusätzliche Leistung aus dem geplanten Kapitaltopf wäre für sie nicht vorgesehen, während gedämpfte Erhöhungen über viele Jahre finanziell ins Gewicht fallen können.
Warum heutige Rentner keine neue Kapitalrente bekommen sollenDie geplante Kapitalrente soll die gesetzliche Rente um einen kapitalgedeckten Bestandteil ergänzen. Beschäftigte und Arbeitgeber sollen dafür zusätzliche Beiträge aufbringen, die angelegt werden und später eine weitere Rentenleistung finanzieren.
Die Bundesregierung beschreibt dafür individuelle Kapitalkonten und einen zusätzlichen Beitrag von insgesamt zwei Prozent des Bruttolohns, je zur Hälfte getragen von Beschäftigten und Arbeitgebern. Für Menschen kurz vor dem Ruhestand ist eine steuerfinanzierte Übergangsregelung vorgesehen, weil ihnen wenig Zeit zum Ansparen bleibt.
Für den heutigen Rentenbestand sieht das Bundesarbeitsministerium dagegen keine Einbeziehung in die neue Kapitalrente vor. Eine bereits laufende Rente würde damit nicht automatisch um einen monatlichen Betrag aus diesem System aufgestockt.
Das unterscheidet heutige Rentner von Menschen, die erst später in den Ruhestand gehen. Die geplante Absicherung rentennaher Jahrgänge darf deshalb nicht mit einer Zusage zusätzlicher Zahlungen an alle heutigen Rentenbezieher verwechselt werden.
Bis 2031 gilt die Haltelinie – danach kehren Dämpfungsfaktoren zurückBereits geltendes Recht ist die Absicherung des Rentenniveaus bei 48 Prozent bis einschließlich 2031. In dieser Zeit wird der Rentenwert so angepasst, dass dieses Sicherungsniveau erreicht wird; berücksichtigt werden die Lohnentwicklung und die Entwicklung der Sozialabgaben.
Ab der Rentenanpassung zum 1. Juli 2032 sollen nach der bestehenden Rechtslage wieder die regulären Dämpfungsfaktoren berücksichtigt werden. Das Ende der befristeten Haltelinie ist deshalb nicht erst eine Folge des neuen Kommissionskonzepts.
Der Nachhaltigkeitsfaktor berücksichtigt das Verhältnis zwischen Beitragszahlenden und Rentenbeziehenden, der Beitragssatzfaktor die Veränderungen der Aufwendungen für die Altersvorsorge. Wie diese Mechanismen wirken, erläutert auch unser Beitrag zur Rückkehr der beiden Dämpfungsfaktoren bei der Rente.
Was die Kommission zusätzlich verändern willDie Kommission will die dämpfende Wirkung des Nachhaltigkeitsfaktors verstärken. Außerdem soll der Beitrag zur neuen Kapitalrente bei der Anpassung der umlagefinanzierten Rente berücksichtigt werden.
Hier liegt der politisch heikle Punkt für heutige Rentner: Sie würden aus ihrer bestehenden Rente keinen eigenen Kapitalrentenanspruch erhalten, könnten aber von der veränderten Berechnung späterer Erhöhungen betroffen sein. Wer lediglich auf das unveränderte Startdatum seiner Altersrente schaut, übersieht diese mögliche Folge.
Allerdings enthält das Konzept eine wichtige Gegenbedingung: Das Rentenniveau soll unter Berücksichtigung des gesamten Reformpakets weder für bestehende noch für künftige Renten niedriger ausfallen als nach dem geltenden Recht ohne diese Reform. Weitere Maßnahmen sollen die zusätzlichen Dämpfungen ausgleichen.
Deshalb wäre die Behauptung zu pauschal, die Reform mache heutige Rentner zwangsläufig ärmer als ein unverändertes Rentenrecht. Ebenso wenig lässt sich daraus eine dauerhaft unveränderte 48-Prozent-Haltelinie für ihre laufenden Renten ableiten.
Heutige und künftige Rentner: Die Unterschiede im Überblick Bereich Menschen, die bereits Rente beziehen Menschen mit künftigem Rentenbeginn Gesetzliche Kapitalrente Keine Einbeziehung des heutigen Rentenbestands vorgesehen Zusätzlicher Rentenbestandteil durch vorherige Beitragszahlung geplant Übergangsregelung Keine pauschale neue Zusatzleistung für bestehende Renten Ausgleich für rentennahe Jahrgänge mit kurzer Ansparzeit vorgesehen Jährliche Rentenanpassung Veränderte Formel könnte spätere Erhöhungen betreffen Veränderte Formel wäre auch für den umlagefinanzierten Rententeil relevant Höheres Renteneintrittsalter Keine Rückkehr aus einer laufenden Altersrente ins Erwerbsleben vorgesehen Je nach Jahrgang und späterer Übergangsregelung betroffen Verbindlichkeit der neuen Vorschläge Erst ein wirksames Gesetz schafft neue Regeln Erst ein wirksames Gesetz schafft neue Regeln Weniger Erhöhung bedeutet nicht automatisch weniger EuroNach geltendem Recht verhindert die Rentengarantie, dass der aktuelle Rentenwert bei der jährlichen Anpassung sinkt. Diese Absicherung bedeutet allerdings weder eine garantierte jährliche Erhöhung noch einen garantierten Kaufkrafterhalt.
Eine Rente kann in Euro steigen und dennoch weniger zum Leben reichen, wenn die persönlichen Ausgaben schneller wachsen. Bleibt ihre Erhöhung hinter der Lohnentwicklung zurück, wächst außerdem der Abstand zu den Arbeitseinkommen.
Auch die oft genannten 48 Prozent sind keine Zusage, dass jeder 48 Prozent seines letzten Gehalts erhält. Das Rentenniveau vergleicht eine Standardrente nach 45 Jahren mit Durchschnittsverdienst mit dem Durchschnittsentgelt, jeweils unter Berücksichtigung bestimmter Sozialabgaben und vor Steuern.
Die entscheidende Frage ist die Entwicklung über viele JahreGerade wer erst seit Kurzem Rente bezieht, sollte auf die langfristige Entwicklung achten. Kleine Unterschiede bei der jährlichen Anpassung summieren sich, weil jede weitere Erhöhung auf dem zuvor erreichten Betrag aufbaut.
Eine seriöse Bewertung muss deshalb drei Dinge auseinanderhalten: den bereits ausgezahlten Rentenbetrag, künftige Erhöhungen und die Kaufkraft. Weitere Hintergründe bietet unser Beitrag zu den möglichen Folgen der Rentenreform für Bestandsrentner.
Beispiel aus der Praxis: Ein Prozentpunkt macht auf Dauer viel ausDie Rentnerin Sabine erhält monatlich 1.500 Euro brutto. Würde ihre Rente zehnmal hintereinander um drei Prozent steigen, läge sie anschließend bei rund 2.016 Euro; bei jeweils zwei Prozent wären es rund 1.828 Euro.
Der Unterschied betrüge dann etwa 187 Euro brutto im Monat, obwohl die Rente in beiden Varianten gestiegen wäre. Diese Modellrechnung ist keine Prognose zur Reform, sondern zeigt ausschließlich, wie sich unterschiedlich hohe Anpassungen über längere Zeit auswirken.
Sechs Fragen und Antworten zur Rentenreform Bekommen heutige Rentner die neue Kapitalrente?Nach dem Kommissionskonzept soll der heutige Rentenbestand nicht einbezogen werden. Eine automatische zusätzliche Zahlung zur bereits laufenden Rente ist daraus nicht vorgesehen.
Wird meine jetzige Rente durch den Kommissionsbericht gekürzt?Nein, der Bericht verändert keinen Rentenbescheid. Die diskutierten Änderungen betreffen unter anderem die Berechnung künftiger Anpassungen und benötigen eine gesetzliche Grundlage.
Ab wann könnten die Rentenerhöhungen stärker gedämpft werden?Die zusätzlichen Änderungen der Dämpfungsfaktoren sind für die Zeit nach 2031 vorgeschlagen. Die Rückkehr zur regulären Anpassungsformel ab Juli 2032 ist jedoch bereits in der bestehenden Rechtslage angelegt.
Bedeutet ein sinkendes Rentenniveau eine niedrigere Monatsrente?Nicht automatisch, denn das Rentenniveau beschreibt ein Verhältnis zwischen Renten und Arbeitseinkommen. Es kann sinken, obwohl die Rente in Euro steigt.
Müssen Menschen mit laufender Altersrente wieder arbeiten?Eine solche Verpflichtung ist in den beschriebenen Vorschlägen nicht vorgesehen. Die Debatte über höhere Altersgrenzen betrifft den künftigen Zugang zur Rente.
Wie viel Geld würde mir durch die Reform fehlen?Ein persönlicher Verlust lässt sich aus dem Konzept nicht seriös beziffern. Dafür fehlen die endgültigen gesetzlichen Regeln und die künftigen Wirtschafts- und Versicherungsdaten; zudem soll das Gesamtpaket das Rentenniveau gegenüber dem geltenden Recht ohne Reform absichern.
Quellen: Deutsche Rentenversicherung: Empfehlungen zur Rentenreform, Bundesarbeitsministerium: Fragen und Antworten zur Rentenkommission, Bundesregierung: 33 Empfehlungen für eine große Rentenreform, Bundesarbeitsministerium: Grundlagen der Rentenanpassung.
Der Beitrag Rente: Auch für Bestandsrentner soll die geplante Rentenreform Auswirkungen haben erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.
Greetings on the opening of the 3rd Council of Regions of Russia and Uzbekistan
Vladimir Putin sent a message of greetings to the participants, organisers, and guests of the 3rd Council of Regions of Russia and Uzbekistan.
Autoritäre Zuspitzung: Militarismus, Rechtsruck und Klassenkampf von oben
Sozialamt muss auch ohne Grundsicherung bei der Wohnungssuche helfen
Treppen werden zur täglichen Hürde, die Wohnung lässt sich mit dem Rollator kaum nutzen, und die Suche nach einem neuen Zuhause überfordert: Ältere Menschen müssen damit nicht allein bleiben.
Wenn altersbedingte Schwierigkeiten Beratung und Unterstützung erforderlich machen, soll das Sozialamt im Rahmen der Altenhilfe helfen.
Einen Anspruch auf eine bestimmte freie Wohnung oder einen sofortigen Mietvertrag bedeutet das allerdings nicht.
Altenhilfe umfasst auch das Wohnen§ 71 SGB XII nennt ausdrücklich Leistungen zur Beschaffung und Erhaltung einer Wohnung, die den Bedürfnissen älterer Menschen entspricht. Es geht darum, Selbstständigkeit und gesellschaftliche Teilhabe zu erhalten.
Ein Pflegegrad oder Schwerbehindertenausweis gehört nicht zu den gesetzlichen Voraussetzungen dieser Altenhilfe.
Die Regelung ist eine Soll-Vorschrift: Bei erfüllten Voraussetzungen muss die Behörde im Regelfall tätig werden. Welche Unterstützung erforderlich ist, hängt vom persönlichen Bedarf ab.
Altenhilfe gehört zu den Hilfen der Sozialhilfe in besonderen Lebenslagen.
Auch ohne Grundsicherung ist Beratung möglich§ 71 Absatz 4 SGB XII sieht notwendige Beratung und Unterstützung ohne Rücksicht auf Einkommen und Vermögen vor. Eine Rente oberhalb des Grundsicherungsbedarfs ist deshalb allein kein Grund, diese Hilfe abzulehnen. Die Übernahme von Miete, Kaution oder Umzugskosten folgt dagegen eigenen Voraussetzungen.
Verwechseln Sie die persönliche Unterstützung deshalb nicht mit einem pauschalen Geldanspruch. Einen Überblick über die unterschiedlichen Leistungen bietet der Ratgeber zu Anspruch und Antrag bei der Sozialhilfe.
Fiktives Beispiel: Beatrix, 74 Jahre, aus LübeckBeatrix ist 74 Jahre alt und wohnt in Lübeck im dritten Stock eines Hauses ohne Aufzug. Nach einer deutlichen Verschlechterung ihrer Gehfähigkeit schafft sie die Treppen nur noch mit langen Pausen. Ihre Rente deckt den bisherigen Lebensunterhalt; laufende Grundsicherung erhält sie nicht.
Bei der Suche nach einer erreichbaren Wohnung scheitert Beatrix an digitalen Bewerbungsportalen und umfangreichen Formularen. Ihre Tochter lebt weit entfernt. Beatrix bittet deshalb den Bereich Soziale Sicherung um Hilfe und beschreibt konkret, welche Schritte sie nicht mehr allein bewältigen kann.
Für sie kommen ein Beratungsgespräch, die Klärung geeigneter Wohnformen und Unterstützung bei den nächsten Kontakten infrage. Im Beispiel wird zunächst festgehalten, dass Beatrix einen stufenarmen Zugang und ausreichend Platz für ihren Rollator benötigt.
Ob und wann eine passende Wohnung frei wird, bleibt offen.
Welche praktische Unterstützung Sie ansprechen könnenBitten Sie nicht nur allgemein um eine Wohnung. Erklären Sie, ob Sie Angebote nicht finden, Unterlagen nicht zusammenstellen oder Kontakte zu Beratungsstellen nicht selbst herstellen können. § 11 SGB XII sieht neben Beratung auch notwendige Unterstützung vor, etwa die Vorbereitung von Kontakten und die Begleitung zu sozialen Diensten.
Je nach Einzelfall können Sie Hilfe beim Ordnen der nächsten Schritte, beim Zusammenstellen von Antragsunterlagen oder bei der Kontaktaufnahme mit Wohnberatungsstellen ansprechen.
Eine bloße Adressliste kann unzureichend sein, wenn Sie diese wegen Ihrer Einschränkungen nicht nutzen können. Umgekehrt muss das Amt nicht jede Tätigkeit übernehmen, die Sie selbst bewältigen können.
Wenn das Amt eine günstigere Wohnung verlangtBesonders bedeutsam ist Unterstützung, wenn das Sozialamt bereits Unterkunftskosten trägt und eine Kostensenkung verlangt. Das Bundessozialgericht hat entschieden: Bei individuellen Zugangshemmnissen darf der Sozialhilfeträger Betroffene nicht ohne Weiteres auf den allgemeinen Wohnungsmarkt verweisen, sondern muss bedarfsgerecht unterstützen.
Das Urteil vom 6. Oktober 2022 trägt das Aktenzeichen B 8 SO 7/21 R. Das BSG verwies die Sache zur erneuten Entscheidung zurück; es sprach keine bestimmte Ersatzwohnung zu.
Gegen-Hartz erläutert diese Unterstützungspflicht bei erschwerter Wohnungssuche. Davon zu unterscheiden ist die Frage, ob ein Umzug aus gesundheitlichen Gründen unzumutbar ist.
Sozialamt hilft bei Wohnungssuche / Sozialamt hilft nicht bei WohnungssucheDie rechte Spalte beschreibt Grenzen eines Anspruchs auf die jeweils verlangte Hilfe. Sie bedeutet nicht, dass das Amt jede Beratung verweigern darf.
Sozialamt hilft bei Wohnungssuche Sozialamt hilft nicht bei Wohnungssuche Altersbedingte Einschränkungen machen notwendige Beratung oder Unterstützung bei der Suche erforderlich. Allein der Wunsch nach einer schöneren Wohnung begründet ohne entsprechenden Hilfebedarf keinen Anspruch auf persönliche Suchhilfe nach § 71 SGB XII. Betroffene können notwendige Kontakte oder Unterlagen nicht allein organisieren; passende Unterstützung ist zu prüfen. Die vollständige Übernahme aller Suchschritte lässt sich nicht allein mit dem Lebensalter verlangen. Notwendige Beratung und Unterstützung kommen auch bei ausreichender Rente oder vorhandenem Vermögen infrage. Aus dieser einkommensunabhängigen Beratung folgt keine automatische Finanzierung von Miete und Umzug. Das Amt kann geeignete Beratungsangebote erschließen und nächste Schritte unterstützen. Es muss keine Wunschwohnung beschaffen und kann private Vermieter nicht zum Vertragsabschluss verpflichten. In Lübeck gibt es konkrete AnlaufstellenFür Beatrix bietet sich der Pflegestützpunkt im Bereich Soziale Sicherung der Hansestadt Lübeck an. Er berät auch Menschen, die sich mit dem Älterwerden beschäftigen, informiert über Wohnen im Alter und hilft bei der Organisation benötigter Leistungen. Nach Angaben der Stadt sind bei Bedarf Hausbesuche möglich.
Die Beratungsstelle befindet sich im Verwaltungszentrum Mühlentor, Kronsforder Allee 2–6. Daneben gibt es die Wohnberatung „Wohnen im Alter“ am Kolberger Platz 1.
Ein Beratungstermin kann klären, ob Anpassungen in der bisherigen Wohnung ausreichen oder eine andere Wohnform sinnvoll ist.
Wohnform und Finanzierung gemeinsam prüfenEine Servicewohnung kann zum Bedarf passen, verursacht aber häufig zusätzliche Kosten. Prüfen Sie deshalb Mietvertrag und Servicevereinbarung getrennt. Auch im betreuten Wohnen kann Wohngeld infrage kommen. Sollte stattdessen eine stationäre Versorgung erforderlich werden, gelten eigene Regeln zum Wohngeld für Pflegeheimbewohner.
Ist die Wohnung noch geeignet und vor allem zu teuer, sollten Sie finanzielle Alternativen beraten lassen. Eine Untervermietung kann Kosten senken, aber auch die Wohngeldberechnung verändern.
Bei einer hohen Abrechnung kann außerdem eine Übernahme der Nebenkostennachzahlung durch das Sozialamt zu prüfen sein.
Umzugskosten vor einer Verpflichtung klärenWer Leistungen für Unterkunft und Heizung nach dem SGB XII benötigt, sollte dem zuständigen Sozialhilfeträger das neue Mietangebot vor Vertragsabschluss vorlegen. § 35a Absatz 2 SGB XII regelt die Voraussetzungen für die Anerkennung der neuen Wohnkosten und die mögliche Übernahme von Wohnungsbeschaffungskosten, Kaution, Genossenschaftsanteilen und Umzugskosten bei vorheriger Zustimmung.
Rechnen Sie auch mit Übergangskosten. Unter bestimmten Voraussetzungen können unvermeidbare doppelte Mietzahlungen oder erforderliche Kosten einer Endrenovierung berücksichtigt werden.
Eine Zusage zur Beratung ersetzt keine Entscheidung über solche Ausgaben.
So schildern Sie Ihren HilfebedarfBeschreiben Sie Ihre Wohnsituation, die konkreten Hindernisse und Ihre bisherigen Suchversuche schriftlich. Für Beatrix wären der fehlende Aufzug, ihre eingeschränkte Gehfähigkeit und die Schwierigkeiten mit Bewerbungsunterlagen entscheidend.
Eine ärztliche Stellungnahme kann die notwendigen Wohnungsmerkmale erklären, ohne die gesamte Krankengeschichte offenzulegen.
Bitten Sie ausdrücklich um Beratung und bedarfsgerechte Unterstützung nach § 71 SGB XII sowie um eine Rückmeldung zu den nächsten Schritten. Lehnt die Behörde eine beantragte Leistung ab, verlangen Sie eine schriftliche Entscheidung mit Begründung.
Bei einem ablehnenden Bescheid beachten Sie die Rechtsbehelfsbelehrung; die Widerspruchsfrist beträgt bei Bekanntgabe im Inland grundsätzlich einen Monat.
FAQ: Hilfe bei der Wohnungssuche im Alter Muss ich Grundsicherung beziehen?Nein. Notwendige Beratung und Unterstützung im Rahmen der Altenhilfe sollen nach § 71 Absatz 4 SGB XII unabhängig von Einkommen und Vermögen erfolgen.
Brauche ich einen Pflegegrad?Nein. Entscheidend ist der konkrete altersbedingte Hilfebedarf. Ein Pflegegrad kann für andere Leistungen wichtig sein, ist aber keine allgemeine Voraussetzung der Altenhilfe.
Muss das Sozialamt mir eine Wohnung zuweisen?Nein. Der Anspruch auf Unterstützung ist keine Garantie für eine freie Wohnung oder einen Mietvertrag. Gesonderte Hilfen bei drohender Wohnungslosigkeit bleiben davon unberührt.
QuellenBundessozialgericht: Urteil vom 06.10.2022 – B 8 SO 7/21 R
Gesetze im Internet: § 11 SGB XII – Beratung und Unterstützung
Gesetze im Internet: § 35a SGB XII – Aufwendungen bei Wohnungswechsel
Gesetze im Internet: § 71 SGB XII – Altenhilfe
Gesetze im Internet: § 84 SGG – Widerspruch
Hansestadt Lübeck: Pflegestützpunkt, Beratung und Wohnen im Alter
Der Beitrag Sozialamt muss auch ohne Grundsicherung bei der Wohnungssuche helfen erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.
DEM-Partei: Ereignisse vom 6. bis 8. Oktober müssen aufgeklärt werden
Die Partei der Völker für Gleichheit und Demokratie (DEM) hat zum zwölften Jahrestag der Proteste vom 6. bis 8. Oktober 2014 an die dabei ums Leben gekommenen Menschen erinnert und eine vollständige Aufklärung der damaligen Ereignisse gefordert. Zugleich verlangte die Partei die sofortige Freilassung der im Kobanê-Verfahren verurteilten Politiker:innen.
Die Proteste hatten sich im Oktober 2014 während des Angriffs der Terrororganisation „Islamischer Staat“ (IS) auf Kobanê entwickelt. In zahlreichen Städten gingen Menschen auf die Straße, um sich mit dem Widerstand der Bevölkerung von Kobanê gegen den IS zu solidarisieren und gegen die Unterstützung der türkischen Regierung für die Dschihadistenmiliz zu protestieren. Die Demonstrationen und die darauf folgenden gewaltsamen Ereignisse forderten zahlreiche Todesopfer.
Nach Angaben verschiedener Menschenrechtsorganisationen kamen während der Proteste und gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen den Demonstrierenden, der Polizei, dem Militär und IS-nahen Organisationen 54 Menschen ums Leben, darunter 47 Mitglieder der HDP. „Wir gedenken mit Respekt unserer Bürger:innen, die bei den Protesten vom 6. bis 8. Oktober ihr Leben verloren haben“, erklärte die DEM-Partei. Auch zwölf Jahre später seien die Forderungen nach einer umfassenden Aufklärung der damaligen Ereignisse unbeantwortet geblieben.
Statt die Hintergründe aufzuklären, sei die Wahrheit verschleiert und gegen führende Politiker der damaligen HDP das von der DEM-Partei als „Kobanê-Komplottprozess“ bezeichnete Verfahren geführt worden. Zu den Angeklagten gehörten die früheren Ko-Vorsitzenden der HDP, Selahattin Demirtaş und Figen Yüksekdağ, sowie damalige Mitglieder des Parteivorstands. Gegen sie wurden zum Teil jahrzehntelange Freiheitsstrafen verhängt, ein Berufungsverfahren ist weiter anhängig.
Die DEM-Partei stellte ihre Forderung nach ihrer Freilassung ausdrücklich in den Zusammenhang mit dem laufenden Prozess für Frieden und eine demokratische Gesellschaft zur Lösung der kurdischen Frage. Gesellschaftlicher Frieden erfordere auch ein Ende ungerechter und rechtswidriger Gerichtsverfahren. „Die Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte müssen umgesetzt werden und unsere im Kobanê-Komplottverfahren angeklagten Freund:innen unverzüglich ihre Freiheit zurückerlangen“, erklärte die Partei.
Die Aufklärung der Ereignisse vom 6. bis 8. Oktober und die Herstellung von Gerechtigkeit seien für gesellschaftlichen Frieden und eine demokratische Zukunft von entscheidender Bedeutung. „Wir werden unseren Kampf für Wahrheit, Gerechtigkeit und Freiheit fortsetzen“, hieß es zum Abschluss.
https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/-48261 https://deutsch.anf-news.com/menschenrechte/dem-partei-fordert-freilassung-aller-kobane-gefangenen-48214 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/-52785 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/urteile-im-kobane-verfahren-gesprochen-42213 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/dem-kobane-gefangene-stellen-glaubwurdigkeit-des-friedensprozesses-infrage-51606
Greetings to the participants, organisers and guests of the You’re Super! International Singing Competition
Vladimir Putin sent greetings to the participants, organisers and guests of the You’re Super! International Singing Competition on its 10th anniversary.
Postalischer Stimmverlust
PCR On Target and Dialogue Works Explores the Claim that the Strait of Hormuz Is Open and that Oil Flows have Returned to Normal
Schwerbehinderter mit Blindenhund bei Rossman rausgeworfen: “Die herablassende Behandlung hat mich getroffen”
Ein sehbehinderter Kunde möchte einkaufen, doch wegen seines Blindenführhundes soll er die Drogerie Rossmann verlassen. Nach einem Vorfall in Gilching hat sich Rossmann entschuldigt und angekündigt, seine Beschäftigten bundesweit erneut für den Umgang mit Assistenzhunden zu sensibilisieren.
Trotz Nachweis musste Philipp Paulus Rossmann verlassenFür Philipp Paulus aus Gilching bedeutet sein Blindenführhund Querido ein Stück zurückgewonnene Selbstständigkeit: Der 47-Jährige hat durch die Augenerkrankung Retinitis pigmentosa bereits einen großen Teil seiner Sehfähigkeit verloren.
Der ausgebildete Labrador hilft ihm, Hindernisse zu umgehen und alltägliche Wege ohne menschliche Begleitung zurückzulegen – doch beim Einkauf in einer Rossmann-Filiale wurde aus dieser Freiheit eine belastende Auseinandersetzung.
Obwohl Paulus die Mitarbeiterinnen über seinen Assistenzhund aufklärte und entsprechende Ausweise vorlegen wollte, musste er das Geschäft schließlich verlassen:. „Ich bin niemand, der auf sein Recht pocht“, sagte er; besonders die von ihm als herablassend empfundene Behandlung habe ihn getroffen.
Andere Kunden unterstützten Paulus, während eine Mitarbeiterin nach eigener Darstellung vergeblich versuchte, die Hotline zu erreichen. Schließlich ging der Kunde und beschwerte sich anschließend bei Rossmann.
Aus einem gewöhnlichen Drogeriebesuch wurde damit eine Situation, in der ein sehbehinderter Mensch vor anderen Kunden erklären musste, warum er seinen Hund benötigt – und dennoch nicht weiter einkaufen konnte.
Rossmann räumte nun ein, dass diese Erfahrung für Paulus belastend gewesen sei, und erklärte: „Dafür entschuldigen wir uns bei ihm ausdrücklich.“
Rossmann kündigt bundesweite Reaktion anDas Unternehmen entschuldigte sich nach Angaben des Merkur ausdrücklich bei Paulus und bot ihm ein Gespräch an. Zugleich kündigte Rossmann an, den Vorfall zum Anlass zu nehmen, Beschäftigte in ganz Deutschland erneut über den Umgang mit Assistenzhunden zu informieren.
Diese Reaktion ist richtig, muss sich aber im nächsten Kundenkontakt bewähren. Wer auf einen Assistenzhund angewiesen ist, darf beim Einkauf nicht davon abhängig sein, ob gerade jemand eine Hotline erreicht.
Ein allgemeines Hundeverbot reicht nicht ausDie gesetzliche Grundlage steht in § 12e Absatz 1 des Behindertengleichstellungsgesetzes: Menschen mit Behinderungen darf der Zugang zu üblicherweise öffentlich zugänglichen Anlagen und Einrichtungen grundsätzlich nicht wegen ihres Assistenzhundes verweigert werden. Das betrifft auch private Geschäfte und damit Drogeriemärkte.
Ein Schild mit einem durchgestrichenen Hund setzt dieses Recht nicht außer Kraft. Das Hausrecht erlaubt kein pauschales Verbot für Menschen, die mit einem anerkannten Assistenzhund unterwegs sind.
Geschützt wird damit eine alltägliche Selbstverständlichkeit: selbst einkaufen, Waren auswählen und am gesellschaftlichen Leben teilnehmen zu können. Betroffene müssen dafür nicht erst auf Verständnis oder besondere Freundlichkeit hoffen.
Welche Hunde unter den Schutz fallenDas Zutrittsrecht gilt für Assistenzhunde im gesetzlichen Sinne, darunter Blindenführhunde. Das Gesetz erfasst unter anderem zertifizierte Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaften und Hunde, die von einem zuständigen Leistungsträger als Hilfsmittel anerkannt sind.
Ein gewöhnlicher Begleithund erhält diesen Status nicht allein dadurch, dass sein Halter einen Schwerbehindertenausweis besitzt. Ebenso wenig genügt es, einen Hund ohne entsprechende Voraussetzungen als Assistenzhund zu bezeichnen.
Von der Zutrittsfrage zu unterscheiden ist die Finanzierung der Ausbildung durch eine Krankenkasse. Dass dabei eigene Voraussetzungen gelten, zeigt der auf gegen-hartz.de erläuterte Fall einer abgelehnten Kostenübernahme für die Ausbildung eines Autismus-Assistenzhundes.
Welche Nachweise beim Einkaufen genügenNach den Erläuterungen des Bundesarbeitsministeriums genügt für das Zutrittsrecht die vorgesehene Kennzeichnung mit dem Assistenzhund-Logo oder das Vorzeigen des Ausweises über die Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaft. Einen weiteren Nachweis verlangt das Ministerium dafür ausdrücklich nicht.
Beschäftigte sollten deshalb wissen, wie diese Kennzeichnung und der entsprechende Ausweis aussehen. Eine öffentliche Diskussion über die Krankengeschichte des Kunden ist keine angemessene Prüfung des Zutrittsrechts.
Hygiene ist kein pauschaler AusschlussgrundAuch der Hinweis auf Lebensmittel oder Hygiene rechtfertigt nicht automatisch eine Zurückweisung. Nach der Erläuterung des Bundesarbeitsministeriums kommt eine unverhältnismäßige Belastung aus hygienischen Gründen in Lebensmittelgeschäften und Gastronomiebetrieben regelmäßig nicht in Betracht.
Ebenso wenig reichen bloße Vermutungen aus, andere Kunden könnten Angst vor Hunden haben oder allergisch reagieren. Bestehen tatsächlich erhebliche gesundheitliche Probleme, müssen mögliche Lösungen im Einzelfall geprüft werden, etwa ausreichend Abstand.
Wo das Zutrittsrecht seine Grenzen hatDas Gesetz kennt eine Ausnahme, wenn der Zutritt mit Assistenzhund eine unverhältnismäßige oder unbillige Belastung darstellen würde. Eine solche Ausnahme braucht konkrete Gründe; ein allgemeines Unbehagen gegenüber Hunden genügt dafür nicht.
Außerdem öffnet das Zutrittsrecht keine Räume, die Kunden ohnehin nicht betreten dürfen. Ein Verkaufsraum ist etwas anderes als ein nicht öffentlich zugängliches Lager oder ein Personalbereich.
Was Betroffene nach einer Zurückweisung tun könnenBei einer Auseinandersetzung kann es helfen, ausdrücklich auf § 12e BGG hinzuweisen und die Filialleitung hinzuzuziehen. Bleibt es bei der Ablehnung, empfiehlt sich ein Gedächtnisprotokoll mit Datum, Uhrzeit, Filiale, der genannten Begründung und möglichen Zeugen.
Eine schriftliche Beschwerde beim Unternehmen schafft eine nachvollziehbare Grundlage für die weitere Klärung. Betroffene können außerdem bei der Schlichtungsstelle BGG ein Schlichtungsverfahren wegen des verweigerten Zutritts mit Assistenzhund beantragen; dieser Weg steht auch bei Konflikten mit privaten Geschäften offen.
Weitere Entscheidungen zu den Rechten von Menschen mit Behinderungen finden sich in der Urteilsübersicht von gegen-hartz.de. Ob über eine Beschwerde hinaus rechtliche Schritte sinnvoll sind, hängt vom konkreten Vorfall ab.
Unternehmen müssen das Recht bis an die Ladentür bringenEine Entschuldigung kann einen Fehler anerkennen, macht die erlebte Zurückweisung aber nicht ungeschehen. Unternehmen sollten deshalb dafür sorgen, dass auch neue Beschäftigte und Aushilfen die Ausnahme für Assistenzhunde kennen.
Dazu gehören verständliche Arbeitsanweisungen und ein Verfahren, mit dem Unsicherheiten schnell geklärt werden können. Menschen mit Behinderungen sollten ihren gewöhnlichen Einkauf nicht jedes Mal mit einer Erklärung ihrer Rechte beginnen müssen.
Fragen und Antworten zu Assistenzhunden im Geschäft Darf Rossmann Assistenzhunde grundsätzlich verbieten?Nein, ein pauschales Verbot wäre mit dem gesetzlichen Zutrittsrecht nicht vereinbar. Menschen mit Behinderungen dürfen ihren anerkannten Assistenzhund grundsätzlich in den öffentlich zugänglichen Verkaufsbereich mitnehmen.
Gilt ein Schild „Hunde verboten“ auch für Blindenführhunde?Ein allgemeines Hundeverbot rechtfertigt keine Zurückweisung eines Menschen mit anerkanntem Blindenführhund. Für diese Begleitung besteht ein besonderer gesetzlicher Schutz.
Muss zusätzlich ein Schwerbehindertenausweis vorgelegt werden?Nach den Erläuterungen des Bundesarbeitsministeriums genügt das vorgesehene Assistenzhund-Logo oder der Ausweis der Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaft. Weitere Nachweise sind für diesen Zutrittsnachweis nicht erforderlich.
Dürfen Assistenzhunde auch in Lebensmittelgeschäfte?Grundsätzlich ja, die Mitnahme darf nicht allein wegen des Lebensmittelverkaufs untersagt werden. Pauschale Hygienebedenken reichen regelmäßig nicht für einen Ausschluss.
Wo erhalten Betroffene Unterstützung?Bei einer verweigerten Mitnahme können sich Betroffene an die Schlichtungsstelle BGG wenden. Diese kann auch Streitigkeiten über den Zutritt mit Assistenzhund zu privaten Geschäften behandeln.
Was hat Rossmann nach dem Vorfall angekündigt?Nach dem Merkur-Bericht entschuldigte sich das Unternehmen und kündigte an, seine Beschäftigten bundesweit erneut für den Umgang mit Assistenzhunden zu sensibilisieren. Daraus folgt allerdings noch kein Nachweis, dass diese Information bereits überall umgesetzt wurde.
Beispiel aus der Praxis: Ein kurzer Hinweis statt einer langen AuseinandersetzungEin fiktives Beispiel: Die sehbehinderte Frau Berger betritt mit ihrem anerkannten Blindenführhund eine Drogerie und wird auf das Hundeverbot hingewiesen. Sie erklärt, dass es sich um einen Assistenzhund handelt, und zeigt den entsprechenden Ausweis.
Die Mitarbeiterin erkennt den Nachweis an, Frau Berger kann ihren Einkauf fortsetzen. Genau so sollte ein gesetzlich geschützter Zugang im Alltag funktionieren: ohne öffentliche Rechtfertigung und ohne einen erzwungenen Rückzug vor die Ladentür.
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Weihnachtsgeld senkt Krankengeld: Betroffene sollten Einspruch einlegen
Wer länger krank ist, kann Weihnachtsgeld besonders gut gebrauchen. Zahlt Ihr Arbeitgeber die Sonderzahlung während des Krankengeldbezugs, darf die Krankenkasse deshalb nicht einfach ihre Leistung einstellen.
Voraussetzung ist, dass es sich tatsächlich um einmalig gezahltes Arbeitsentgelt handelt.
Das Gesetz schützt Einmalzahlungen§ 49 Absatz 1 Nummer 1 SGB V unterscheidet zwischen laufendem Verdienst und Einmalzahlungen. Beitragspflichtiger laufender Lohn lässt den Krankengeldanspruch grundsätzlich ruhen, soweit und solange Sie ihn erhalten.
Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt nimmt die Vorschrift ausdrücklich davon aus. Dazu gehört typischerweise das jährliche Weihnachtsgeld.
Die Bezeichnung allein entscheidet nichtEine Einmalzahlung vergütet nicht die Arbeit in einem einzelnen Abrechnungszeitraum. Das ergibt sich aus § 23a SGB IV. Typische Fälle sind jährliche Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld oder eine Gewinnbeteiligung. Entscheidend sind die zugrunde liegende Vereinbarung und die tatsächliche Abrechnung.
Überweist Ihr Arbeitgeber dagegen mehrere ausstehende Monatsgehälter zusammen, entsteht dadurch keine Einmalzahlung im sozialversicherungsrechtlichen Sinne. Auch ein einmaliger Zahlungseingang kann laufenden Lohn enthalten.
Prüfen Sie deshalb, für welchen Zeitraum und aus welchem Grund Ihr Arbeitgeber zahlt.
Ein Beispiel: Olaf, 51, aus PotsdamOlaf ist 51 Jahre alt und lebt in Potsdam. Wegen einer schweren Erkrankung erhält er nach dem Ende der Entgeltfortzahlung Krankengeld. Für November sieht seine betriebliche Vereinbarung ein jährliches Weihnachtsgeld vor. Im Beispiel stehen ihm trotz seiner Fehlzeiten 1.200 Euro brutto zu.
Die Lohnbuchhaltung rechnet den Betrag als einmalige Sonderzahlung ab. Olaf erhält den verbleibenden Nettobetrag zusätzlich zu seinem Krankengeld. Allein wegen dieses Weihnachtsgeldes darf seine Krankenkasse weder die Zahlung unterbrechen noch den Betrag mit dem Krankengeld verrechnen.
Die übrigen Anspruchsvoraussetzungen müssen weiterhin erfüllt sein.
Krankengeld ruht / Krankengeld ruht nichtDie Tabelle zeigt die Wirkung unterschiedlicher Arbeitgeberzahlungen. „Ruht nicht“ bedeutet hier: Die genannte Einmalzahlung löst keinen Zahlungsstopp aus.
Krankengeld ruht Krankengeld ruht nicht Bei beitragspflichtigem laufendem Arbeitsentgelt, soweit und solange Sie es erhalten. Bei jährlichem Weihnachtsgeld, das als einmalig gezahltes Arbeitsentgelt einzuordnen ist. Bei Entgeltfortzahlung für denselben Zeitraum grundsätzlich im entsprechenden Umfang. Bei einer echten einmaligen Jahresprämie; auch deren Auszahlung während des Krankengeldbezugs ändert daran nichts. Weihnachtsgeld ist deshalb nicht abgabenfreiDie Ausnahme beim Krankengeld sagt nichts darüber aus, wie viel von der Sonderzahlung netto übrig bleibt. Auf Weihnachtsgeld können Steuern und Sozialversicherungsbeiträge anfallen. Für die Beitragspflicht gelten besondere Regeln und Grenzen; längere Zeiten ohne laufendes Arbeitsentgelt können die Berechnung beeinflussen.
Lassen Sie sich die Abrechnung erklären, wenn die Abzüge unklar bleiben. Eine beitragspflichtige Einmalzahlung wird durch den Beitragsabzug nicht zu laufendem Monatslohn.
Muss der Arbeitgeber trotz Krankheit Weihnachtsgeld zahlen?Der Krankengeldbezug begründet keinen eigenen Anspruch auf Weihnachtsgeld. Ob Ihnen die Sonderzahlung zusteht, richtet sich nach der arbeitsrechtlichen Grundlage, etwa dem Arbeitsvertrag, einem Tarifvertrag oder einer betrieblichen Regelung.
Auch der Zweck der Zahlung spielt eine Rolle.
§ 4a Entgeltfortzahlungsgesetz erlaubt Vereinbarungen über die Kürzung zusätzlicher Sondervergütungen wegen krankheitsbedingter Fehlzeiten. Dabei setzt das Gesetz eine Grenze: Pro Krankheitstag darf die Kürzung höchstens ein Viertel des Arbeitsentgelts betragen, das im Jahresdurchschnitt auf einen Arbeitstag entfällt.
Eine Kürzung folgt somit nicht automatisch daraus, dass Sie Krankengeld beziehen.
So reagieren Sie auf einen ZahlungsstoppFordern Sie bei Ihrer Krankenkasse einen schriftlichen Bescheid an, wenn diese wegen des Weihnachtsgeldes nicht weiterzahlt. Reichen Sie die Lohnabrechnung und möglichst eine Bestätigung des Arbeitgebers über den Charakter der Sonderzahlung ein.
So lässt sich auch erkennen, ob die Lohnbuchhaltung die Zahlung falsch eingeordnet hat.
Gegen einen entsprechenden Bescheid können Sie grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe im Inland Widerspruch einlegen. Beachten Sie die Rechtsbehelfsbelehrung. Benennen Sie den Bescheid, verlangen Sie die Weiterzahlung und verweisen Sie auf die Ausnahme für Einmalzahlungen in § 49 Absatz 1 Nummer 1 SGB V.
Warten Sie mit dem Widerspruch nicht auf eine noch ausstehende Arbeitgeberbestätigung, wenn dadurch die Frist verstreichen würde.
FAQ: Weihnachtsgeld während des Krankengeldbezugs Darf mein Arbeitgeber während der Krankschreibung Weihnachtsgeld überweisen?Ja. Der Krankengeldbezug verbietet die Zahlung nicht. Ob der Arbeitgeber dazu verpflichtet ist, hängt von der maßgeblichen Vereinbarung ab.
Reicht der Vermerk „Sonderzahlung“ auf der Abrechnung?Nein. Entscheidend ist, was der Arbeitgeber tatsächlich vergütet. Eine Sammelüberweisung rückständiger Monatslöhne bleibt laufendes Arbeitsentgelt.
Welche Unterlagen sollte ich aufbewahren?Bewahren Sie die Abrechnung, die Regelung zum Weihnachtsgeld und den Schriftwechsel mit der Krankenkasse auf. Bei Unklarheiten hilft eine ergänzende Erklärung der Lohnbuchhaltung.
QuellenGesetze im Internet: § 4a Entgeltfortzahlungsgesetz – Kürzung von Sondervergütungen
Gesetze im Internet: § 23a SGB IV – Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt
Gesetze im Internet: § 49 SGB V – Ruhen des Krankengeldes
Gesetze im Internet: § 84 SGG – Widerspruchsfrist und Form
Techniker Krankenkasse: Bis zu welcher Grenze fallen Beiträge für Einmalzahlungen an?
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Führerschein bis Januar 2027 umtauschen: Für diese Rentner gilt eine Ausnahme
Der nächste Stichtag für den Führerscheinumtausch rückt näher: Kartenführerscheine aus den Jahren 2002 bis 2004 müssen grundsätzlich bis zum 19. Januar 2027 ersetzt werden. Für ältere Senioren gibt es jedoch eine Ausnahme, die ihnen mehrere Jahre länger Zeit lässt.
Wer vor 1953 geboren wurde, muss seinen alten Führerschein erst bis zum 19. Januar 2033 umtauschen. Diese Sonderregelung gilt innerhalb des Pflichtumtauschs unabhängig vom Ausstellungsjahr des alten Dokuments.
Das Geburtsjahr kann die Frist entscheidend verändernDie Ausnahme umfasst die Geburtsjahrgänge 1952 und früher. Wer 1953 geboren wurde, gehört bereits nicht mehr dazu – auch dann nicht, wenn er längst im Ruhestand ist.
Es handelt sich deshalb nicht um eine allgemeine Vergünstigung für Rentner. Der Bezug einer Altersrente oder das Ende der Berufstätigkeit verändert die Umtauschfrist nicht.
Die längere Frist gilt sowohl für alte Papierführerscheine als auch für die vom Pflichtumtausch erfassten älteren Kartenführerscheine. Eine dauerhafte Befreiung ist damit allerdings nicht verbunden: Auch für diese Senioren endet die Frist am 19. Januar 2033.
Auf der Karte zählt das Datum im Feld 4aBei älteren Kartenführerscheinen richtet sich die reguläre Frist nach dem Ausstellungsjahr des Dokuments. Das entsprechende Datum steht auf der Vorderseite im Feld 4a.
Gemeint ist nicht automatisch das Jahr, in dem jemand erstmals seine Fahrprüfung bestanden hat. Wer seinen Papierführerschein später durch eine Karte ersetzt hat, muss deshalb auf das Ausstellungsdatum dieser Karte schauen.
Für die Prüfung sind damit zwei Angaben wichtig: das Geburtsjahr und das Ausstellungsdatum.
Welche Frist für welche Kartenführerscheine giltFür die aktuell betroffenen Ausstellungsjahre ergibt sich folgende Übersicht. Sie bezieht sich auf die älteren Kartenführerscheine, die noch dem gestaffelten Pflichtumtausch unterliegen.
Ausstellungsjahr der Karte Geboren ab 1953 Geboren vor 1953 1999 bis 2001 Frist am 19. Januar 2026 abgelaufen 19. Januar 2033 2002 bis 2004 19. Januar 2027 19. Januar 2033 2005 bis 2007 19. Januar 2028 19. Januar 2033Die Frist im Januar 2027 ist keine allgemeine Verlängerung für andere Führerscheine. Für Inhaber alter Papierführerscheine, die 1953 oder später geboren wurden, sind die regulären Umtauschfristen bereits abgelaufen.
Keine neue Fahrprüfung wegen des UmtauschsDer vorgeschriebene Umtausch betrifft das Dokument, nicht den erneuten Erwerb der Fahrerlaubnis. Für den gewöhnlichen Pkw- oder Motorradführerschein müssen Betroffene deshalb weder die theoretische noch die praktische Fahrprüfung wiederholen.
Auch eine zusätzliche ärztliche Untersuchung gehört nicht zum regulären Dokumentenumtausch. Allgemeine Vorschriften zur Fahreignung und besondere Anforderungen einzelner Fahrerlaubnisklassen bleiben davon unberührt.
Der neue Führerschein gilt 15 JahreDie neue Karte wird für 15 Jahre ausgestellt und muss anschließend wieder erneuert werden. Diese Befristung betrifft das Dokument; sie bedeutet nicht, dass die gewöhnliche Pkw-Fahrerlaubnis nach 15 Jahren automatisch endet.
Wer bereits einen seit dem 19. Januar 2013 ausgestellten, befristeten Führerschein besitzt, muss dessen Ablaufdatum beachten. Die Ausnahme für vor 1953 Geborene verlängert solche neueren Dokumente nicht pauschal bis 2033.
Unterlagen und Termin rechtzeitig klärenZuständig ist grundsätzlich die Fahrerlaubnisbehörde am aktuellen Wohnsitz. Benötigt werden üblicherweise ein gültiger Personalausweis oder Reisepass, der bisherige Führerschein und ein aktuelles biometrisches Passfoto.
Bei einem alten Papierführerschein kann zusätzlich eine Karteikartenabschrift der ursprünglich ausstellenden Behörde erforderlich sein. Darin sind die damaligen Fahrerlaubnisdaten dokumentiert, die der heute zuständigen Stelle möglicherweise noch fehlen.
Ob der Antrag online möglich ist und in welcher Form das Foto eingereicht werden soll, sollten Betroffene vorab örtlich klären. Ein digitales Passbild lässt sich nicht bei jeder Führerscheinstelle auf dieselbe Weise verwenden wie bei einem Personalausweisantrag.
Auch die Gesamtkosten sollten vorab erfragt werden. Hannover nennt beispielsweise 26,50 Euro für den Onlineantrag; zusätzliche Leistungen und das Passfoto können weitere Ausgaben verursachen.
Wer die Frist verpasst, verliert nicht automatisch seine FahrerlaubnisNach Ablauf der Umtauschfrist wird das alte Führerscheindokument ungültig. Die zugrunde liegende Fahrerlaubnis bleibt beim bloßen Versäumen des Dokumentenumtauschs bestehen.
Wer anschließend mit dem abgelaufenen Dokument fährt, muss nach Angaben der Bundesregierung mit einem Verwarnungsgeld von zehn Euro rechnen. Betroffene sollten den Umtausch deshalb rechtzeitig beantragen und nicht erst kurz vor dem Stichtag nach einem Termin suchen.
Beispiel aus der Praxis: Gleiche Karte, unterschiedliche FristenDas folgende Beispiel ist fiktiv: Zwei Schwestern besitzen jeweils einen Kartenführerschein, der 2003 ausgestellt wurde. Die ältere wurde 1952 geboren, die jüngere 1954.
Die jüngere Schwester muss ihre Karte bis zum 19. Januar 2027 umtauschen. Für die ältere gilt dagegen die Ausnahme bis zum 19. Januar 2033.
Dass beide längst Rente beziehen, verändert diese Einordnung nicht. Ausschlaggebend ist hier der Unterschied beim Geburtsjahr – eine neue Fahrprüfung müssen beide wegen des Umtauschs nicht ablegen.
Quellen: Anlage 8e Fahrerlaubnis-Verordnung; Bundesverkehrsministerium, „Was gibt es beim Führerschein-Umtausch zu beachten?“; Bundesregierung, „Diese Führerscheine müssen umgetauscht werden“; Serviceportal der Landeshauptstadt Hannover zum Führerscheinumtausch.
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Diagnose: Medial tot
Wenn ein Medienschaffender heute in Suchmaschinen nicht mehr aufgefunden werden kann, ist sein Existenz ausgelöscht. Es ist mehr als ein Berufsverbot. Wird erst die Todesanzeige zum nächsten Lebenszeichen? Man muss heute gar keine Gesetze und Verordnungen mehr erlassen, um Fakten zu schaffen. In der digitalen Scheinwelt genügt es, Vorgänge nicht auszuführen oder eine Fehlfunktion zu […]
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Launch of an electric battery manufacturing facility
Vladimir Putin took part, via videoconference, in a ceremony to launch an electric battery manufacturing cluster.
Kriegstüchtige Häfen
571.250 Witwen und Witwer nach Sterbevierteljahr ohne Witwenrente
Erst wird die Hinterbliebenenrente gezahlt, wenige Monate später bleibt die Überweisung aus: Für manche Witwen und Witwer ist das die finanzielle Realität nach dem Tod ihres Partners. Ursache ist die Einkommensanrechnung, die eine Rente vollständig aufzehren kann – obwohl die Anspruchsvoraussetzungen weiterhin erfüllt sind.
Mehr als 571.000 Witwen und Witwer ohne AuszahlungEine neuere bundesweite Auswertung für das Jahr 2024 nennt 137.529 Witwen und 433.721 Witwer, deren Hinterbliebenenrente wegen der Einkommensanrechnung vollständig auf null sank. Zusammen sind das 571.250 Witwen und Witwer; die häufig genannte Gesamtzahl von 571.370 Nullrenten umfasst zusätzlich 120 Erziehungsrenten, wie auch gegen-hartz.de zur Aufteilung der Fälle berichtet.
Damit entfallen rund drei Viertel dieser Nullrenten auf Witwer – die ausbleibende Auszahlung betrifft also deutlich häufiger Männer.
Nach dem Sterbevierteljahr wirken zwei Veränderungen gleichzeitigDas Sterbevierteljahr umfasst die drei Kalendermonate nach dem Sterbemonat. Stirbt der Ehepartner beispielsweise im Juni, sind damit Juli, August und September gemeint.
Während dieser Zeit wird die Hinterbliebenenrente grundsätzlich in Höhe des Rentenanspruchs des Verstorbenen berechnet, ohne eigenes Einkommen anzurechnen. Anschließend endet diese Sonderregelung.
Danach beträgt die große Witwen- oder Witwerrente grundsätzlich 55 Prozent der zugrunde liegenden Versichertenrente, nach altem Recht häufig 60 Prozent. Bei der kleinen Hinterbliebenenrente sind es grundsätzlich 25 Prozent; individuelle Besonderheiten können die Berechnung zusätzlich beeinflussen.
Gleichzeitig setzt die Einkommensanrechnung ein. Der finanzielle Einschnitt entsteht somit häufig aus zwei Veränderungen: einer niedrigeren Ausgangsrente und einem zusätzlichen Abzug wegen eigener Einkünfte.
Nicht jeder Euro oberhalb des Freibetrags wird abgezogenSeit dem 1. Juli 2026 beträgt der monatliche Freibetrag 1.122,53 Euro. Für jedes Kind, das die gesetzlichen Voraussetzungen für den erhöhten Freibetrag erfüllt, kommen 238,11 Euro hinzu.
Erst vom berücksichtigten Einkommen oberhalb dieses Freibetrags werden 40 Prozent auf die Hinterbliebenenrente angerechnet. Eine geringfügige Überschreitung führt deshalb noch lange nicht zu einer Nullrente.
Entscheidend ist außerdem die Höhe der Hinterbliebenenrente vor der Anrechnung. Eine kleine Rente wird durch denselben Einkommensbetrag schneller vollständig aufgezehrt als eine höhere.
Die rechnerische Grenze lässt sich vereinfacht ausdrücken: Eine Nullrente entsteht, wenn das anrechenbare Einkommen mindestens den persönlichen Freibetrag zuzüglich des Zweieinhalbfachen der Hinterbliebenenrente erreicht. Grundlage dafür ist die gesetzliche Anrechnung von 40 Prozent des übersteigenden Einkommens.
Wann die Witwenrente rechnerisch auf null sinktDie folgende Berechnung verwendet den seit Juli 2026 geltenden Freibetrag von 1.122,53 Euro und unterstellt, dass kein zusätzlicher Kinderfreibetrag besteht. Gemeint ist jeweils das bereits rentenrechtlich bereinigte Einkommen, nicht der Bruttolohn oder die tatsächlich überwiesene eigene Rente.
Hinterbliebenenrente vor Einkommensanrechnung Rechnerische Nullgrenze beim anrechenbaren monatlichen Einkommen 300 Euro 1.872,53 Euro 500 Euro 2.372,53 Euro 700 Euro 2.872,53 Euro 900 Euro 3.372,53 EuroDie Tabelle zeigt: Es gibt keine einheitliche Einkommensgrenze, ab der alle Witwen und Witwer ihre Auszahlung verlieren. Gerade bei niedrigen Hinterbliebenenrenten kann die Zahlung bereits bei deutlich geringeren eigenen Einkünften entfallen.
Das Netto auf dem Konto ist nicht das Netto der RentenversicherungEin häufiger Rechenfehler besteht darin, den Freibetrag einfach vom eigenen Nettolohn abzuziehen. Die Rentenversicherung ermittelt das berücksichtigte Nettoeinkommen jedoch grundsätzlich mithilfe gesetzlicher Pauschalabzüge.
Bei gewöhnlichem Arbeitsentgelt werden regelmäßig 40 Prozent vom Brutto abgezogen; 2.500 Euro monatlicher Bruttolohn ergeben dann beispielsweise 1.500 Euro anrechenbares Einkommen. Für andere Einkommensarten gelten andere Vorgaben.
Zum berücksichtigten Einkommen können Arbeitslohn, Gewinne aus Selbstständigkeit und eigene gesetzliche Renten gehören. Nach neuerem Hinterbliebenenrecht können zusätzlich beispielsweise bestimmte Kapitalerträge oder Einkünfte aus Vermietung erfasst werden, während beim alten Recht ein engerer Einkommenskatalog gilt.
Eine Nullrente lässt sich deshalb nicht zuverlässig anhand eines Kontoauszugs beurteilen. Wie wichtig die einzelnen Berechnungsschritte sind, erläutert auch der Beitrag „Witwenrente auf null: Warum Betroffene ihren Bescheid aber nicht einfach abheften sollten“.
Warum eigene Vorsorge die Auszahlung mindern kannDie gesetzliche Begründung lautet: Die Hinterbliebenenrente soll weggefallenen Unterhalt ersetzen. Wer eigene Einkünfte hat, benötigt nach dieser Systematik einen geringeren Ersatz als jemand ohne eigenes Einkommen.
Für Betroffene bleibt das schwer vermittelbar: Sie haben gearbeitet, Beiträge gezahlt und mit einer zusätzlichen Absicherung nach dem Tod des Partners gerechnet. Nun stellen sie fest, dass gerade ihre eigenen Einkünfte die erwartete Hinterbliebenenrente schmälern.
Eine Nullrente beweist dabei keineswegs, dass jemand finanziell sorglos leben kann. Miete, laufende Verpflichtungen und die Kosten eines nun allein geführten Haushalts verschwinden durch die rechnerische Anrechnung nicht.
Null Euro Auszahlung bedeutet nicht automatisch das Ende des AnspruchsWird die Rente allein wegen der Einkommensanrechnung nicht ausgezahlt, kann bei später sinkendem Einkommen wieder ein Zahlbetrag entstehen. Davon zu unterscheiden sind Fälle, in denen die Anspruchsvoraussetzungen fehlen oder eine zeitlich begrenzte kleine Witwenrente bereits ausgelaufen ist.
Deshalb gehört ein Nullrentenbescheid nicht einfach dauerhaft in die Schublade. Besonders beim Übergang vom Arbeitsleben in den Ruhestand oder nach einer deutlichen Einkommensminderung sollte die Berechnung erneut geprüft werden.
Sinkt das berücksichtigte Einkommen um mindestens zehn Prozent, kann die Minderung bereits vor der nächsten regulären jährlichen Überprüfung berücksichtigt werden. Betroffene sollten die Veränderung der Rentenversicherung zeitnah mitteilen und belegen.
Bei Arbeitsentgelt wird grundsätzlich auf das Vorjahreseinkommen zurückgegriffen, während für dauerhafte Erwerbsersatzeinkommen wie Altersrenten das laufende Einkommen herangezogen wird. Welche Vergleichswerte im eigenen Fall gelten, sollte deshalb anhand des Berechnungsbogens geklärt werden.
Weitere Hinweise dazu bietet der Beitrag „Trotz Null-Witwenrente wieder einen Anspruch erwirken“. Entscheidend ist, eine veränderte Einkommenslage nicht unbemerkt zu lassen.
Sechs Fragen und Antworten zur Nullrente Wird eigenes Einkommen schon im Sterbevierteljahr angerechnet?Nein, während der drei Kalendermonate nach dem Sterbemonat findet diese Einkommensanrechnung nicht statt. Erst anschließend kann eigenes Einkommen die Hinterbliebenenrente vermindern.
Ist der Freibetrag eine Grenze für den Bruttolohn?Nein, der Freibetrag wird mit dem rentenrechtlich ermittelten Nettoeinkommen verglichen. Dieses entsteht durch gesetzlich vorgesehene Abzüge und kann vom tatsächlichen Nettobetrag auf dem Konto abweichen.
Wird auch das angesparte Vermögen selbst angerechnet?Das bloße Sparguthaben wird bei dieser Einkommensanrechnung nicht wie laufendes Einkommen behandelt. Je nach anwendbarem Recht können allerdings daraus erzielte Erträge, etwa Zinsen oder Dividenden, berücksichtigt werden.
Kann eine Nullrente später wieder ausgezahlt werden?Ja, wenn der Anspruch weiterhin besteht und die Einkommensanrechnung einen Zahlbetrag zulässt. Ein gesunkenes Einkommen sollte deshalb mit Nachweisen gemeldet und eine erneute Berechnung verlangt werden.
Lohnt sich der Rentenantrag bei hohem eigenen Einkommen überhaupt?Ja, denn während des Sterbevierteljahres wird eigenes Einkommen nicht angerechnet. Eine erwartete spätere Nullrente ist deshalb kein guter Grund, auf die Beantragung der Hinterbliebenenrente zu verzichten.
Praxisbeispiel: Erst keine Zahlung, später wieder 329 EuroEine Witwe hat nach dem Sterbevierteljahr Anspruch auf eine große Witwenrente von 600 Euro vor Einkommensanrechnung. Ihr rentenrechtlich bereinigtes eigenes Einkommen beträgt 2.700 Euro monatlich; ein zusätzlicher Kinderfreibetrag besteht nicht.
Nach Abzug des Freibetrags von 1.122,53 Euro bleiben 1.577,47 Euro, davon werden 40 Prozent beziehungsweise 630,99 Euro angerechnet. Weil dieser Betrag höher ist als ihre Hinterbliebenenrente, erhält sie daraus zunächst keine Auszahlung.
Später sinkt ihr berücksichtigtes Einkommen auf 1.800 Euro, und sie meldet die Veränderung samt Nachweisen. Sobald dieses Einkommen der Berechnung zugrunde liegt, beträgt die Anrechnung nur noch 270,99 Euro und es verbleiben 329,01 Euro Hinterbliebenenrente vor möglichen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen.
Der Unterschied entsteht hier durch die veränderte Einkommenslage. Wer eine Nullrente erhält, sollte deshalb wissen: Der damalige Bescheid muss nicht das letzte Wort über die künftige Auszahlung sein.
Der Beitrag 571.250 Witwen und Witwer nach Sterbevierteljahr ohne Witwenrente erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.
Kurzmeldungen aus Klima und Energie – Ausgabe 28 /2026
Meldung vom 28. September 2026:
Das China-Problem von Net ZeroWährend westliche Regierungen im Namen der „Netto-Null“-Ziele ihre eigenen zuverlässigen Energiesysteme lahmlegen, sitzt China auf einem stetig wachsenden Kohle-Imperium.
China verfügt über 3.335 in Betrieb befindliche Kohlekraftwerke; weitere 340 befinden sich im Bau, 129 sind genehmigt, 75 befinden sich im Genehmigungsvorverfahren und 284 weitere sind angekündigt, wie aus dem Tracker des Global Energy Monitor hervorgeht – insgesamt also 4.163 Kohlekraftwerke, die entweder in Betrieb oder geplant sind.
Gesamtzahl der Kohlekraftwerke, China [Global Coal Plant Tracker]
China befindet sich nicht in einer „Umstellung“ weg von zuverlässiger Energie. Dieser Trend ist rein westlicher Natur.
Praktischerweise dominiert Peking genau jene Technologien, mit denen der Westen fossile Brennstoffe ersetzt. Nach Angaben der IEA kontrolliert China 85 % der globalen Solar-Lieferkette, 80 % der Lithium-Ionen-Batteriekapazität, 95 % der PV-Wafer-Produktion und 97 % der Materialien für Batterieanoden.
Der Westen schließt also Kohlekraftwerke, drosselt die Gasversorgung, subventioniert schwankende Energiequellen und importiert dann die Module, Batterien und die Hardware aus dem Land, das Rekordmengen an Kohle verbrennt, um diese herzustellen. Gut gemacht.
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Meldung vom 30. September 2026:
Geringer Anteil erneuerbarer Energien belastet das britische StromnetzDas britische Stromnetz war am Montag gezwungen, zusätzliche Strommengen anzufordern, weil die einbrechende Windenergieerzeugung und die schwache Solarstromerzeugung die abendliche Reservemarge gefährlich schrumpfen ließen.
Der nationale Netzbetreiber (NESO) gab für den 28. September zwischen 16 und 19 Uhr eine „Electricity Margin Notice“ heraus, nachdem die erforderliche Betriebsreserve um 1.400 MW zu gering gewesen war. Weitere 1.900 MW an Erzeugungskapazität wurden aufgrund von Netzengpässen nicht berücksichtigt.
Am späten Montagvormittag lieferte die Windenergie durchgehend weniger als 8 % der Versorgung, während die Gasversorgung bereits bei rund 12 GW lag. Die Solarenergie trug tagsüber bei, würde aber natürlich gegen Abend, zur Spitzenlastzeit, einbrechen.
Diese Engpasssituation macht erneut die Anfälligkeit eines Netzes deutlich, das zunehmend von wetterabhängiger Stromerzeugung geprägt ist.
Die Gasversorgung reagierte darauf und reduzierte die prognostizierte Versorgungslücke bis zum Mittag auf 104 MW, woraufhin NESO die Warnung aufhob.
Das Gleichgewicht des Netzes zu wahren, hatte jedoch seinen Preis. Um 17:36 Uhr wurden Ausgleichsangebote des gasbefeuerten Kraftwerks Severn Power zu 735 £/MWh von einer Einheit und zu 599 £/MWh von einer anderen angenommen.
Das sind extrem hohe Preise.
Der britische Day-Ahead-Strompreis lag bereits bei hohen 135–137 £/MWh, womit das Angebot von 735 £ noch mehr als fünfmal so hoch war.
Das sind die Kosten der Knappheit. Großbritannien hat die Kohle aus dem Verkehr gezogen, die Kernkraftproduktion bleibt begrenzt, und wenn der Wind nachlässt und die Solarenergie in der Abendspitzenlast verschwindet, wird Gas zum Sicherheitsnetz. Am 28. September wartete dieses Sicherheitsnetz mit einem absurd hohen Aufschlag auf – und das alles, weil Großbritannien auf wetterabhängige Stromerzeugung setzt.
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Meldungen vom 1. Oktober 2026:
Der Meeresspiegel in Nordirland lag einstmals 8 m Fuß höherSpuren, die hoch oben an einer Klippe in Nordirland erhalten geblieben sind zeigen, dass das Meer dort einst fast 8 Meter über dem heutigen Pegel stand.
Eine neue Studie der Zeitschrift „Boreas“ untersuchte alte Gehäuse von Napfschnecken und Muscheln, die in Kalkstein bei Portmuck in der Grafschaft Antrim erhalten geblieben sind.
Die Forscher berechnen, dass der relative Meeresspiegel vor etwa 6.500 Jahren 7,8 ±0,55 m über dem heutigen mittleren Gezeitenstand lag – mehr als 3 m höher als bisherige empirische Schätzungen für die Region.
Datierte Muscheln deuten darauf hin, dass der relative Meeresspiegel noch vor 3.400 Jahren mindestens 5,6 m über dem heutigen Niveau lag.
Nordirland und Schottland reagierten noch immer auf das Abschmelzen der riesigen Eisschilde der Eiszeit, was nicht nur einen tatsächlichen Anstieg des Meeresspiegels zur Folge hatte, sondern auch eine Anhebung des Landes, wodurch ehemalige Küstenlinien nach und nach über den heutigen Meeresspiegel hinaus angehoben wurden.
Die Ergebnisse erinnern einmal mehr daran: Küstenlinien sind alles andere als unveränderlich – große Veränderungen des Meeresspiegels treten auf natürliche Weise auf.
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Die Erwärmung verlief einstmals schneller, obwohl 88 % weniger CO₂ ausgestoßen worden warenEine umfassende Analyse von seit langem bestehenden Wetterstationen ergab, dass die Erwärmung im Zeitraum von 1899 bis 1940 schneller verlief als von 1983 bis 2024 – obwohl die kumulierten CO₂-Emissionen des Menschen im späteren Zeitraum 8,6-mal höher waren.
Bibek Bhatta von der Queen’s University Belfast analysierte 66,4 Millionen tägliche Temperaturmessungen von 1.622 Stationen in 40 Ländern.
In den 42 Jahren von 1899 bis 1940 stiegen die Temperaturen an den Messstationen rechnerisch um 0,0221 °C pro Jahr.
Für den Zeitraum von 1941 bis 1982 stellt die Studie eine Abkühlung um 0,0106 °C pro Jahr fest, obwohl sich die kumulierten CO₂-Emissionen des Menschen von 139,7 Milliarden Tonnen auf 459,2 Milliarden Tonnen mehr als verdreifacht hatten.
Anschließend stiegen die Temperaturen von 1983 bis 2024 um 0,0182 °C pro Jahr – immer noch langsamer als im Zeitraum 1899–1940 –, obwohl die kumulierten Emissionen 1.208,9 Milliarden Tonnen erreichten, was dem 8,6-Fachen des Wertes aus dem früheren Zeitraum entspricht.
Die Ergebnisse blieben weitgehend stabil über verschiedene Messstationsauswahlen, feste und gleitende Zeitfenster, geografische Clusterbildung und Kontrollen hinsichtlich der Urbanisierung hinweg. Ein zusätzlicher Test für Sulfataerosole ergab kaum Auswirkungen auf den jüngsten Temperaturtrend.
Die Studie kommt zu dem Schluss, dass es keinen einfachen CO₂-Thermostat gibt. Die Beobachtungsdaten, so das Fazit der Studie, sind wesentlich komplexer: In Zeiträumen mit deutlich geringeren Emissionen kam es zu einer schnelleren Erwärmung, während stark steigende Emissionen sowohl mit einer Abkühlung als auch mit einer langsameren Erwärmung einhergingen.
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Hier eine Meldung von CFACT vom 2. Oktober 2026 über ein Phänomen, zu dem auf diesem Blog schon mehrfach etwas geschrieben worden ist, das jedoch wohl kaum Eingang in die MSM finden dürfte:
Bis September gab es keinen einzigen Atlantik-Hurrikan!Wenn eine heftige Hurrikansaison Ihre Schuld ist, wessen Schuld ist dann das hier?
Der CFACT-Meteorologe Chris Martz fasste es so zusammen:
Wir haben den September überstanden, ohne dass sich im Nordatlantik auch nur ein einziger Hurrikan gebildet hat.
Das ist seit mindestens 1914 nicht mehr vorgekommen (obwohl das Fehlen von Satellitenbeobachtungen vor 1966 bedeutet, dass die NOAA-HURDAT2-Best-Track-Daten aus der Zeit vor 1966 erhebliche Unsicherheiten und Datenlücken aufweisen, und diese Lücken werden umso größer, je weiter man in der Zeit zurückgeht).
Die einzigen beiden anderen Fälle, in denen dies möglicherweise vorgekommen ist, waren die atlantischen Hurrikansaisons 1905 bzw. 1907. Wie im Jahr 1914 gab es auch in der Saison 1907 bis zum Jahresende unseres Wissens nach keine Hurrikane. Der erste (und einzige) Hurrikan, der sich 1905 bildete, entstand am 8. Oktober.
Da zumindest für die nächsten sieben Tage keine neuen benannten Sturmbildungen erwartet werden, könnten wir das Jahr 1908 durchaus einstellen oder sogar übertreffen. Auch ein Gleichstand mit den Jahren 1907 und 1914 hinsichtlich der Null-Hurrikan-Bilanz ist denkbar, doch ich kann ein oder zwei Hurrikane noch nicht ganz ausschließen. Der Oktober und der November können uns zwar noch Überraschungen bescheren, doch angesichts des sich im äquatorialen Pazifik verstärkenden El Niño (der zu einer höheren vertikalen Scherung im Nordatlantik führt) und der klimatologischen Daten stehen die Chancen zunehmend gut, dass wir das gesamte Jahr 2026 ohne einen einzigen Hurrikan im Atlantik überstehen.
Aus Sicht eines Meteorologen ist das ziemlich unglaublich.
Link: https://www.cfact.org/2026/10/01/no-atlantic-hurricane-through-september/
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Weitere Meldungen auf dem Blog von Cap Allon:
Der Polarwirbel gerät frühzeitig unter DruckDer Polarwirbel der nördlichen Hemisphäre gerät ungewöhnlich früh unter Druck, was die Möglichkeit einer stärkeren Störung im weiteren Verlauf dieses Herbstes erhöht.
Derzeit findet eine deutliche und starke Ausdehnung des stratosphärischen Polarwirbels statt, was dazu beiträgt, kältere Luft in den Osten Nordamerikas zu treiben. Die neuesten Modelle gehen jedoch noch weit darüber hinaus. Der Atmosphärenwissenschaftler Judah Cohen warnt vor einer „fast beispiellosen“ Erwärmung der polaren Stratosphäre, gefolgt von einer Erwärmung in Kanada – einer erheblichen Verschiebung und Verformung des Polarwirbels.
Cohens Forschungsergebnisse zeigen, dass sich Erwärmungen in Kanada überwiegend in einen von zwei Zuständen entwickeln: entweder in einen weiteren ausgedehnten Polarwirbel oder in ein voll ausgeprägtes Ereignis plötzlicher stratosphärischer Erwärmung (Sudden Stratospheric Warming, SSW).
Ein SSW tritt auf, wenn sich die normalerweise starken Westwinde, die die Arktis bei 10 hPa und 60° N umkreisen, in Ostwinde umkehren, was einen erheblichen Zusammenbruch des Polarwirbels darstellt.
Eine solche Umkehrung wird zwar noch nicht vorhergesagt, doch der Wirbel wird bereits bemerkenswert früh in seiner saisonalen Entwicklung gestört. Dazu trug auch ein anhaltendes Hochdruckgebiet über dem Ural und Skandinavien bei, das den Wirbel wirksam stört.
Nun kommen eine ungewöhnlich starke frühe stratosphärische Erwärmung und eine Erwärmung in Kanada hinzu.
Das Fazit: Eine atmosphärische Abfolge, die zu einem „Zusammenbruch des Polarwirbels“ führen kann, baut sich in dieser Saison ungewöhnlich früh auf.
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Wärme hat einst die grönländische Eiskappe gespaltenWährend des letzten Interglazials führte die natürliche Erwärmung zu einem massiven Rückgang des grönländischen Eisschildes – nach heutigen Rekonstruktionen verlor dieser fast die Hälfte seines Eises, wodurch sich der Eisschild vorübergehend in zwei Teile spaltete.
Vor etwa 125.000 Jahren lag der CO₂-Gehalt in der Atmosphäre unter 300 ppm, während unterschiedliche orbitale Bedingungen zu deutlich wärmeren Sommern auf der Nordhalbkugel führten. Der globale Meeresspiegel lag etwa 5–10 m über dem heutigen Niveau.
Eine gekoppelte Klima-Eisschild-Simulation aus dem Jahr 2021 ergab, dass Grönland auf dem Höhepunkt des Rückgangs 46 % seines Eisvolumens und 45 % seiner Fläche verloren hat.
Dieser Verlust entsprach allein für Grönland einem globalen Anstieg des Meeresspiegels um etwa 3 m.
Vor etwa 122.000 Jahren hatte sich das verbleibende Eis in einen nördlichen und einen südlichen Kuppelbereich aufgeteilt, die durch einen eisfreien Korridor quer durch Zentralgrönland voneinander getrennt waren. Lange vor dem Industriezeitalter waren äußere Einflüsse bereits in der Lage, die zweitgrößte Eismasse der Erde radikal umzugestalten.
Zusammengestellt und übersetzt von Christian Freuer für das EIKE
Der Beitrag Kurzmeldungen aus Klima und Energie – Ausgabe 28 /2026 erschien zuerst auf EIKE - Europäisches Institut für Klima & Energie.