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‘Dead bodies everywhere’ in Jabalia camp as Israel besieges northern Gaza

Gazans in the north are trapped in their homes as Israel launches a new military operation, threatening hospitals and shooting at fleeing residents.

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Es wird immer irrer: NRW-Staatsschutz richtet “Gefährderansprache” an Tim Kellner

Es wird immer irrer und unheimlicher in diesem Land: Gestern erst berichteten Ansage! und andere freie Medien über das Affentheater, das sogenannte “zivilgesellschaftliche” linke Gruppen in Blomberg-Tintrup am Wochenende anlässlich eines völlig harmlosen und unpolitischen Biker-Treffens von “Love Priest” Tim Kellner aufgeführt hatten. Lokalpolitik und örtliche Provinzpresse hatten sich dabei nicht entblödet, ihre Wahnvorstellungen von […]

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Teil 12: Imperialismus, Neokolonialismus und eine multipolare Weltordnung

ANTI-SPIEGEL - Fundierte Medienkritik - 10. Oktober 2024 - 19:00
Ich beschäftige mich in dieser 13-teiligen Artikelserie mit einer Seite, die die Vertretung der EU-Kommission in Deutschland online gestellt hat und die den Titel „13 Mythen über den Krieg Russlands in der Ukraine – und die Wahrheit“ trägt. Man sollte meinen, dass die EU-Kommission in der Lage ist, angebliche russische „Mythen“ mit überzeugenden Belegen für […]
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Arab Group at UN condemns Israeli aggression on Syria

SANA - Syrian Arab News Agency - 10. Oktober 2024 - 18:25

New York, SANA-The Arab group at the United Nations strongly condemned the repeated Israeli occupation attacks on Syrian lands, stressing that it must be held accountable and guaranteed not to escape punishment, and the necessity of putting United Nations resolutions into effect to end the Israeli occupation of Arab lands in Palestine, Syria and Lebanon.

“The Arab Group condemns in the strongest terms the repeated Israeli aggression on Syrian territory, which over the past few days has affected residential buildings, leading to casualties among innocent civilians,” Mauritania’s permanent representative whose country chairs the group for the current month, said in a statement during a Security Council session on the situation in the Middle East. 

He added that the group also stresses the necessity of putting the relevant United Nations resolutions into effect to end the Israeli occupation of Arab lands in Palestine, Syria and Lebanon.

Head of the Arab Group stressed the necessity of immediate action, before it is too late, in order to reach a ceasefire agreement and alleviate the suffering in Gaza, and to hold “Israel,” the occupying power, accountable for its crimes, indicating that the Security Council, “Despite the suffering and painful reality in the Gaza Strip, continues to fail to impose a ceasefire fire,” he concluded.

Mazen Eyon

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New Sentencing Project Report Reveals 4 Million Americans Denied Voting Rights Due to Felony Convictions

A new report from The Sentencing Project, “Locked Out 2024: Estimates of People Denied Voting Rights Due to a Felony Conviction found that 4 million Americans will be unable to vote in the upcoming 2024 election due to felony disenfranchisement laws. Despite recent reforms in several states that have reduced disenfranchisement rates, the report underscores the continued exclusion of millions of Americans from the democratic process.

“Felony disenfranchisement remains a critical barrier to full civic participation, particularly for communities of color. Seventy percent of voting-age Americans who are banned from voting are currently living in their communities, without a voice in the policies and laws that shape their lives,” said Kara Gotsch, Executive Director of The Sentencing Project. “Despite progress in many states, felony disenfranchisement echoes policies of the past, like poll taxes and literacy tests. Felony voting bans keep communities that have been historically unheard and under-resourced from having equal representation in our democracy. It’s time to guarantee voting rights for all, including those with felony convictions, to create a truly inclusive democracy.”

The report also found that:

  • Since 2016, the number of disenfranchised people has declined by 31% as more states implement policies to restore voting rights, but significant barriers remain, particularly for individuals unable to pay court-ordered fines and fees.
  • One in 22 African Americans of voting age is disenfranchised, a rate more than three times that of non-African Americans. More than 10% of African American citizens are barred from voting in five states—Arizona, Florida, Kentucky, South Dakota and Tennessee.
  • Approximately 496,000 Latino Americans are disenfranchised, with over 5% of Latino voters in Arizona and Tennessee affected by felony voting bans. Latino voters are disenfranchised at higher rates than the general population in 28 states.
  • Approximately 764,000 women are barred from voting due to felony convictions, making up just under 20% of the disenfranchised population. 56% of women who are disenfranchised have completed their sentences.
  • Florida and Tennessee lead the nation in disenfranchisement rates, with more than 6% of their adult populations unable to vote, due to a felony conviction.
The report also revealed that while half of U.S. states have made strides in expanding voting rights for people with felony convictions, other states—particularly in the Southeast—have resisted such reforms. As a result, the number of disenfranchised voters in these states grew, even as the national figure decreased. This disparity underscores the urgent need for national solutions to address the persistent barriers to voting faced by justice-impacted communities.

“The Locked Out 2024 report underscores a harsh reality: our nation remains ensnared by the remnants of Jim Crow through the practice of felony disenfranchisement. Black and Brown communities bear the brunt of felony voting bans, further perpetuating the persistent racial inequities that plague our country,” said Nicole D. Porter, Senior Director of Advocacy at The Sentencing Project.

“As we approach another critical election, millions of citizens are still excluded from participating in the democratic process. If America truly wants to live up to its promise as the beacon on the hill of democracy, it’s time to ensure we’re living up to these ideals. Guaranteeing that every voting-age citizen has a voice in shaping our future is essential to building a more inclusive and equitable society.”

“The Locked Out 2024 report highlights the urgent need for reforms that go beyond piecemeal state-level changes,” said Christopher Uggen, co-author of the report. “Millions of Americans—disproportionately from marginalized communities—are barred from voting, representing a profound failure of our democratic system. If we are serious about creating a truly inclusive democracy, we need to make voting rights for people with felony convictions a national priority.”

The report "Locked Out 2024: Estimates of People Denied Voting Rights Due to a Felony Conviction" updates and expands on research The Sentencing Project has released on a biennial basis since 1998, analyzing the scope of felony disenfranchisement, as well as the state-level laws that ban people with previous felony convictions from voting.

The report is co-authored by Christopher Uggen (University of Minnesota), Ryan Larson (Hamline University), Sarah Shannon (University of Georgia), Robert Stewart (University of Maryland), and Molly Hauf (Hamline University).

The Sentencing Project will host a webinar offering a deeper analysis of the report on Wednesday, October 16 at 2:00 pm ET. Panelists include co-author of the report Christopher Uggen, and formerly incarcerated criminal legal reform and voting rights advocates Desmond Meade, Justin Allen, and Kemba Smith.

The full report is available here. Media interviews with The Sentencing Project are available upon request.
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Offshore-Wind wird mit falschen Vorzügen angepriesen

David Wojick

Resources for the Future (RFF) hat eine kombinierte Kosten-Nutzen-Analyse für 32 in der Entwicklung befindliche Offshore-Windprojekte in den USA erstellt. Stolz verweisen sie darauf, dass der Nutzen die Kosten um das 14-fache übersteigt. Aber diese angeblichen Vorteile sind nicht nur übertrieben, sie sind erfunden. Es gibt sie einfach nicht.

Ihr ausführlicher Titel lautet „Offshore Wind Power Examined: Effects, Benefits, and Costs of Offshore Wind Farms along the US Atlantic and Gulf Coasts“. Siehe hier.

Die Analyse ist recht einfach, so dass die Irrtümer leicht zu erkennen sind. Es gibt nur vier grundlegende Nutzenbehauptungen. Und natürlich beruhen sie alle auf höchst fragwürdigen Modellrechnungen.

Bevor wir auf die einzelnen Nutzenbehauptungen eingehen, sollten wir auf einen weit verbreiteten Irrtum hinweisen. Man geht davon aus, dass, wenn eine MWh Windkraft eine MWh Kohle- oder Gaskraft verdrängt, die Emissionen der letzteren um die Menge reduziert werden, die zur Erzeugung einer MWh erforderlich ist. Wie ich bereits ausführlich dargelegt habe, ist dies nicht der Fall.

Fossil befeuerte Grundlastkraftwerke werden mit Hochdruckdampf betrieben, der von riesigen Kesseln erzeugt wird. Diese Kraftwerke müssen bereit sein, Strom zu produzieren, während Wind- und Solarkraftwerke mit Unterbrechungen laufen. In der Regel sind sie in Betrieb, während ihre Leistung vorübergehend durch Offshore-Wind verdrängt wird. Die Verringerung der Emissionen ist im Vergleich zu der verdrängten Leistung relativ gering.

Jede der RFF-Vorteilsgrößen basiert auf dieser falschen Annahme der Leistungsverlagerung. Daher wäre jeder Nutzen viel kleiner, als er geschätzt wird, wenn er real wäre. Aber wie wir jetzt sehen werden, sind sie nicht real.

Der erste und bei weitem größte angebliche Nutzen liegt in der Veränderung des Klimawandels. Dieser Nutzen ist größer als die anderen drei zusammen.

Der angebliche Nutzen für das Klima besteht in der Verringerung der Todesfälle durch den Klimawandel in den nächsten 300 Jahren. Ich habe mir das nicht ausgedacht. Hier ist ihre absurde Erklärung:

„Das GIVE-Modell, eines der drei Modelle, auf denen die sozialen Kosten von CO₂ der EPA (2023c) beruhen, geht davon aus, dass jede Million Tonnen CO₂, die im Jahr 2020 emittiert werden, bis zum Jahr 2300 weltweit 43 vorzeitige Todesfälle verursachen (danach zeigt das GIVE-Modell keine Auswirkungen mehr). Unter Verwendung dieses Wertes für die Todesfälle pro Million Tonnen schätzen wir, dass die durch die modellierten Offshore-Windparks verursachten CO₂-Emissionsreduktionen in jedem Jahr ihres Betriebs 1.600 vorzeitige Todesfälle verhindern werden. Diese Verringerung der Sterblichkeit macht einen großen Teil des geschätzten Gesamtwerts der durch die Offshore-Windparks verursachten THG-Emissionsreduzierungen aus.“

Unsere Emissionen verursachen keine Todesfälle durch den Klimawandel, schon gar nicht von jetzt an bis zum Jahr 2300, so dass es diesen Vorteil nicht gibt.

Der nächstgrößere Nutzen liegt in der Verringerung der angeblichen Todesfälle, die durch die Verschmutzung durch Kraftwerke verursacht werden. Hier ist ihre Zusammenfassung dazu:

„Unser Modell schätzt, dass die Offshore-Windparks durch die Verringerung der bodennahen PM2,5-Belastung etwa 436 vorzeitige Todesfälle pro Jahr in den Vereinigten Staaten verhindern werden. Wir schätzen zusätzliche 84 vermiedene vorzeitige Todesfälle pro Jahr durch die Verringerung der bodennahen Ozonverschmutzung; dies ist jedoch unsicherer als unsere PM2,5 bezogene Mortalitätsschätzung, da die Ozonbildung empfindlicher auf Hintergrundannahmen reagiert und wir die Schätzung auf eine landesweit geschätzte durchschnittliche Ozonsterblichkeitsrate von Kraftwerksemissionen (EPA 2023a) stützen und nicht auf eine Modellierung, die die Standorte der Emissionsänderungen berücksichtigt.“

Kraftwerksemissionen sind nicht die Ursache für diese von der EPA erfundenen Todesfälle, so dass es diesen Vorteil nicht gibt. Ein hervorragendes Buch über den PM2,5-Schwindel ist Steve Milloys „Scare Pollution: Why and How to Fix the EPA“.

Der dritte angebliche Vorteil sind „Einsparungen bei der Stromrechnung“. Auch das habe ich mir nicht ausgedacht. Es ist allgemein bekannt, dass die Kosten für die Datensicherung die erneuerbaren Energien teuer machen, und Offshore-Wind ist eine sehr teure erneuerbare Energie, so dass die Rechnungen nicht sinken, sondern steigen werden.

Um diese vermeintlichen Einsparungen zu erzielen, wird das landgestützte Stromerzeugungssystem grundsätzlich umgebaut und die Offshore-Erzeugung mit billigerem Material gebaut. Hier ist ihre undurchsichtige Zusammenfassung:

„Unsere Ergebnisse zeigen, dass der Bau von Offshore-Windparks mit einer Leistung von 35 GW den durchschnittlichen Kapazitätsfaktor der nicht variablen Erzeugungskapazitäten senkt und eine Veränderung im Mix dieser Kapazitäten bewirkt. Die Veränderung ist eine Verlagerung von mehreren GW Kapazität von Typen mit höheren Fixkosten und niedrigeren Betriebskosten zu Typen mit niedrigeren Fixkosten und höheren Betriebskosten, was angesichts des niedrigeren Kapazitätsfaktors die Kosten senkt und die Gewinne erhöht.“

Dass die Senkung des Kapazitätsfaktors die Stromrechnung der Bürger senkt, klingt sicher nach einer modellgetriebenen Fantasie. Außerdem klingt es so, als ob die so genannten Einsparungen von den Rechnungen ausgehen, die in einem zukünftigen Szenario anfallen würden, und nicht von denen, die heute anfallen. In diesem Fall ist die Behauptung ein Trick.

Der letzte Vorteil ist noch weiter hergeholt. Es handelt sich um „Einsparungen bei den Erdgasverbrauchern außerhalb des Stromsektors“. Der einfache Gedanke dahinter ist, dass so viel Gas durch Wind verdrängt wird, dass der Gaspreis für alle sinkt. Nicht viel, wohlgemerkt, aber ein bisschen.

Es heißt: „Die Offshore-Windparks senken den prognostizierten durchschnittlichen Erdgaspreis in den USA und Kanada um 2,5 Prozent, von 4,12 Dollar auf 4,02 Dollar pro MMBtu, weil die Nachfrage nach Erdgas im Stromsektor zurückgeht.“

Wenn die Wirtschaft nur so einfach wäre, aber das ist sie nicht. Gas ist ein riesiger Markt neben der elektrischen Energie. Außerdem wird der größte Teil des fraglichen Gebiets jetzt mit Fracking-Gas versorgt, das um die 2,00 $ kostet. Diese winzige Änderung von 2,5 % ist also nicht glaubwürdig.

Das war’s mit den Scheinvorteilen. Es wird behauptet, dass sie das 14-fache der Kosten betragen, aber es gibt sie nicht. Die Kosten sind jedoch sehr real. Wenigstens hat die RFF die Arbeitsplätze nicht zu den Vorteilen gezählt, denn sie sind Kosten. Sie haben nur Märchen verwendet.

Vielleicht ist dieser Bericht für Politiker und andere Leute geschrieben worden, die ihn zwar zitieren, aber nie lesen werden. Oder vielleicht für Leute, die das Märchen glauben, dass Amerikas tonnenschwere Emissionen in den nächsten 300 Jahren Menschen auf der ganzen Welt umbringen werden. Ich denke, meine Leser sind schlauer als das.

Offshore-Windkraft hat keine Vorteile; sie ist ein zerstörerischer und sehr teurer politischer Fehler.

Link: https://www.cfact.org/2024/10/07/offshore-winds-bogus-benefits-bragged-on/

Übersetzt von Christian Freuer für das EIKE

 

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Weiterer kurdischer Musiker in der Türkei festgenommen

Der politische Vernichtungsfeldzug des türkischen Regimes gegen die kurdische Bevölkerung geht weiter. Erneut ist ein Musiker des Kulturzentrums Mesopotamien (Navenda Çanda Mezopotamyayê, NÇM) unter dem Deckmantel der „Terrorbekämpfung“ festgenommen worden. Wie der Vorstand der in Istanbul ansässigen Einrichtung mitteilte, wurde der Künstler Engin Cengiz am Donnerstag für eine Befragung von der Polizei aus seiner Wohnung abgeführt. Grund sei ein von der Oberstaatsanwaltschaft geführtes Ermittlungsverfahren wegen eines angeblichen Terrorverdachts. Worum es dabei konkret geht, sei unklar: Die Akte unterliege einer Geheimhaltungsklausel, zudem wurde eine 24-stündige Kontaktsperre Cengiz verhängt. Dadurch hat er keinen Zugang zu seinem Rechtsbeistand.

Das NÇM reagierte empört auf die Festnahme seines Mitglieds und bezeichnete den Vorgang als „Angriff auf die kurdische Kunst und Kultur“. Man werde nicht klein beigeben vor jenen, die Engagement zum Erhalt der Lebensweisen und Sprache einer Nation kriminalisieren und mit Repression überziehen. „Die kurdische Musik und Kunst kann nicht zum Schweigen gebracht werden“, so der Vorstand des NÇM.

Helim Arslan und Azad Bedran Kızılkar freigelassen

Schon seit Monaten fegt durch die Reihen der kurdischen Gesellschaft eine staatliche „Säuberungsaktion“; dutzende Menschen wurden als „Terroristen“ verhaftet, weil sie auf Kurdisch gesungen oder zu kurdischer Musik getanzt haben. Zuletzt waren Anfang der Woche zwei Musiker des NÇM in Amed (tr. Diyarbakır) festgenommen worden, ebenfalls auf Anordnung der Istanbuler Oberstaatsanwaltschaft. Diese ermittelt gegen Helim Arslan (Omerî) und Azad Bedran Kızılkar wegen vermeintlicher „Terrorpropaganda“. Beide Künstler wurden heute nach einer richterlichen Vernehmung im Justizpalast Istanbul gegen Meldeauflagen auf freien Fuß gesetzt.

https://anfdeutsch.com/kultur/amed-kurdische-musiker-festgenommen-43846 https://anfdeutsch.com/kurdistan/bandmitglieder-von-koma-hevra-nach-konzert-festgenommen-43765 https://anfdeutsch.com/kurdistan/neuer-schlag-gegen-die-kurdische-sprache-und-kultur-43689 https://anfdeutsch.com/kurdistan/kurdischlehrer-rifat-roni-in-amed-verhaftet-43729 https://anfdeutsch.com/aktuelles/wegen-govend-terror-verhaftungen-in-istanbul-43469

 

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Zwei Kinder bei Bombardierung in Minbic getötet

In einem Wohngebiet in Minbic (Manbidsch) sind nach Angaben von Sicherheitskreisen zwei Kinder bei einem Artillerieangriff getötet worden, drei weitere wurden demnach verletzt. Der Militärrat von Minbic erklärte, die türkische Armee und Türkei-treue Söldner hätten am Donnerstag mit schweren Waffen auf das westlich der Stadt gelegene Dorf Tahnah geschossen. Alle Opfer gehörten demnach derselben Familie an. Der Militärrat von Minbic verurteilte den Angriff als „kaltblütiges, barbarisches Massaker“.

Bei den getöteten Kindern handelt es sich laut dem Militärrat um zwei Geschwister im Alter von fünf und neun Jahren. Die drei verletzten Kinder (6, 8 und 10 Jahre) seien ihre Cousins und ebenfalls Geschwister. Sie befinden sich im zentralen Krankenhaus von Minbic. Nach Angaben der Klinikleitung sei ihr Zustand auch Stunden später noch kritisch, zwei der Kinder schwebten in Lebensgefahr.

Zermürbungskrieg gegen Minbic

Minbic liegt 30 Kilometer südlich der türkischen Grenze und nimmt eine strategische Schlüsselposition in den Plänen der Türkei für eine Ausdehnung ihrer illegalen Besatzungszone in Nordsyrien ein. Die von der Demokratischen Selbstverwaltung Nord- und Ostsyriens (DAANES) administrierte Stadt liegt an der wichtigen Autobahn M4, die das nördliche Syrien wie eine Lebensader durchzieht und bereits für den IS eine strategische Versorgungsroute darstellte.

Internationale Ignoranz gegenüber türkischen Kriegsverbrechen

Seit Minbic 2022 vom türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdoğan als primäres Angriffsziel für eine neuerliche Invasion in Nord- und Ostsyrien benannt wurde, wird der seit Jahren andauernde Zermürbungskrieg gegen die Stadt verschärft. Regelmäßig kommt es dort zu Angriffen der türkischen Armee und verbündeter Dschihadistenmilizen sowie Infiltrierungsversuchen, die sich mit dem Ziel einer Vertreibung der Bevölkerung hauptsächlich gegen zivile Siedlungsgebiete richten. Erst am Samstag waren zwei Zivilisten im Alter von 22 und 40 Jahren bei einem Bombardement mit Quelle Besatzungszone verletzt worden. Die internationale Gemeinschaft ignoriert die Verbrechen der Türkei in ihrem Nachbarland.

Foto: Dorf an der Nordfront von Minbic, Symbolbild © ANHA

https://anfdeutsch.com/rojava-syrien/zwei-verletzte-bei-angriff-auf-minbic-43831 https://anfdeutsch.com/rojava-syrien/zwei-qsd-kampfer-bei-turkischem-drohnenangriff-gefallen-43758 https://anfdeutsch.com/rojava-syrien/militarrat-minbic-schiesst-drei-turkische-drohnen-ab-43491

 

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Israel’s paradoxical crusade against UNRWA

Israeli officials are in the awkward position of relying on UNRWA to prevent a mass polio epidemic in Gaza — while advancing laws to expel the agency.

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Social Security’s COLA is On the Ballot

The following is a statement from Nancy Altman, President of Social Security Works, in response to the news that Social Security’s 2025 cost-of-living adjustment (COLA) will be 2.5 percent:

“The automatic annual cost-of-living adjustment is one of Social Security’s most essential and unique features. It is intended to ensure that benefits do not erode over time.

However, the formula currently used to calculate annual COLAs under-measures the expenses that Social Security beneficiaries face. Seniors spend a greater proportion of their income on medical expenses―and the Social Security COLA should reflect that.

Democrats in the House and Senate have introduced legislation that (among other improvements to Social Security) would update the COLA formula to reflect the real cost-of-living for seniors and people with disabilities. When Democratic presidential nominee Kamala Harris served in the Senate, she co-sponsored one of those bills. So did vice presidential nominee Tim Walz when he served in the House.

Republicans have a different perspective. The Republican Study Committee (which comprises over 80% of House Republicans) proposes annual budgets that include Social Security cuts. Page 104 of the Fiscal Year 2025 Republican Study Committee Budget calls the automatic nature of COLAs a “problem” and implies that they should be subjected to annual Congressional approval. It also claims that the current COLA formula is too generous. Social Security beneficiaries likely disagree!

The bottom line is that Democrats want to make annual COLAs more accurate and generous, while Republicans want to make them stingier. Democrats also support other policies that would lower costs for Social Security beneficiaries, including Harris’s recently released plan to expand Medicare to include home care, hearing, and vision benefits. Older voters should bear that in mind this November.”

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Statement by Retiree Leader Richard Fiesta on the 2.5% COLA Increase for Social Security Beneficiaries

The following statement was issued by Richard Fiesta, Executive Director of the Alliance for Retired Americans, regarding the announcement that there will be a 2.5% cost-of-living (COLA) benefit increase for millions of Social Security beneficiaries, disabled veterans and federal retirees next year:

“The 72.6 million Americans who rely on their earned Social Security and Supplemental Security Income benefits will certainly benefit from this modest cost-of-living increase. However, for far too many Americans, it will come up short.

“The increase amounts to an additional $48 per month for the average retired worker. We welcome the news of an increase, but many older Americans struggle to make ends meet and afford even the most basic necessities like housing, food, and prescription drugs.

“We need a COLA that better reflects how seniors spend their money. Strengthening Social Security and increasing benefits must be a national priority. If billionaires and the top 1% pay their fair share into the system, we can afford to increase benefits across the board and ensure Social Security is there for our children and grandchildren.

“Many Republicans in Congress and on the presidential campaign trail continue to propose cuts to the benefits we’ve earned over a lifetime of hard work. Some of them do it more openly than others, but there is no doubt the threat exists.

“Raising the retirement age, slashing benefits and privatizing the program are among retirees’ top concerns. Older Americans should pay close attention and make sure they support candidates who will protect the benefits they have earned — and even increase them — in the fast approaching November elections.”

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Sabbagh discusses with PFLP Secretary-General latest developments

SANA - Syrian Arab News Agency - 10. Oktober 2024 - 17:26

Damascus-SANA- Foreign and Expatriates Minister Bassam Sabbagh discussed with Talal Naji, Secretary-General of the Popular Front for the Liberation of Palestine (PFLP ) developments in the occupied Palestinian territories, the dangerous Israeli escalation in the region, especially the brutal aggression on brotherly Lebanon, and the repeated attacks on Syria.

Minister Sabbagh affirmed Syria’s firm and principled support for the Palestinian cause, and the right of the Palestinian people to restore their inalienable rights, including their legitimate right to resist all forms of occupation and aggression, stressing the need to stop the war of genocide and war crimes committed by the occupation entity in the region, benefiting from the umbrella of protection and support provided by the US administration.

Naji stressed that the Palestinian people are clinging to their land and are continuing their resistance to the Israeli occupation despite all the massacres it is committing, and in confronting the stifling siege it is imposing and the disastrous humanitarian repercussions it is causing, extending his thanks to Syria for its firm and supportive stance towards the Palestinian people and the just cause.

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COP29 Host Country Agreement Lacks Rights Protections

In a case that is disappointing but not surprising, the agreement between the government of Azerbaijan and the United Nations Framework Convention on Climate Change (UNFCCC) for hosting the climate conference COP29, is replete with significant shortcomings and ambiguities on the protections for participants’ rights. Human Rights Watch has obtained a copy of this host country agreement, signed in August 2024, which has yet to be made public.

For instance, the agreement states that while conference participants “shall enjoy immunity for legal process in respect of words spoken or written and any act performed by them,” a separate clause requires them to respect Azerbaijani laws and not interfere in its “internal affairs.”

There is no clarity in the agreement about what actions could constitute “interference” with Azerbaijan’s “internal affairs,” and whether Azerbaijan’s laws apply in the UN-run conference zone. Given Azerbaijan’s strict limitations on freedoms of expression and assembly, which violate international human rights law, participants' actions within the zone could be subject to reprisals outside the zone.

Azerbaijan has a longstanding record of severely limiting free speech and peaceful assembly. It uses abusive laws to paralyze independent nongovernmental organizations and silence dissent.

At the 2023 Bonn Climate Conference, UNFCCC member states highlighted that host country agreements should be made publicly available and should uphold international human rights law.

Civil society organizations, including Human Rights Watch, have repeatedly called for host-country agreements to be made public for participants to have confidence that their rights will be protected when attending climate conferences. Last year, Amnesty International obtained a copy of the COP28 agreement between the government of the UAE and the UNFCCC, and although some positive elements were included, they concluded that overall human rights safeguards in the HCA were insufficient for participants.

Just weeks before COP29, members of civil society, including activists, journalists and human rights defenders, still lack clarity about the protections in place to ensure their human rights are respected at the conference.

It is regrettable that these agreements are shrouded in secrecy, and it shouldn’t fall to civil society organizations to share them publicly. In the interests of transparency and accessibility, the UNFCCC should publish past, current, and future agreements on its website.

More urgently, it should publicly call upon the Azerbaijani government to respect its human rights obligations and facilitate a rights-respecting climate conference.

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ICATU to file lawsuits against Israeli war criminals

SANA - Syrian Arab News Agency - 10. Oktober 2024 - 17:17

Damascus / SANA- The Central Council of the International Confederation of Arab Trade Unions (ICATU) condemned the Israeli aggression on Lebanon, Palestine and Syria, the policy of double standards and the West’s blindness to the crimes of the Zionist entity, stressing the need to coordinate with the Arab Lawyers Union to file lawsuits against Israeli war criminals before the International Criminal Court and the International Court of Justice.

The ICATU hailed during its fifth session via Zoom technology, which was dedicated to discussing the repercussions of the brutal Israeli aggression on Lebanon, Palestine and Syria, the steadfastness of the Arab resistance in all its forms in the face of the criminal arrogance of the Israeli occupation authorities against the Palestinian and Lebanese peoples.

For his part, the ICATU Secretary-General and Head of the General Federation of Trade Unions GFTU in Syria Jamal Al-Qadiri stressed the need to anticipate ways to move at various levels to stop the barbaric Israeli aggression on brotherly Lebanon, which continues to escalate in Palestine, along with addressing its repercussions, stressing that the Union is fully Ready to provide all logistical and humanitarian assistance or support to our Lebanese brothers arriving in Syria.

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Unzulässige Zusammenführung von Daten: Meta beugt sich dem Bundeskartellamt

netzpolitik.org - 10. Oktober 2024 - 17:14

Jahrelang hatte sich der Werbekonzern Meta erbittert gegen eine Entscheidung des Bundeskartellamts gewehrt. Die Behörde hatte dem Unternehmen Missbrauch von Marktmacht vorgeworfen und die unzulässige Zusammenführung von Daten untersagt. Heute hat das Verfahren sein Ende gefunden, während das nächste in den Startlöchern steht.

Die längste Zeit hat Meta unzulässig Daten von Nutzer:innen zusammengeführt. Damit ist nun Schluss. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / ANP

Es waren strategische Entscheidungen, die weite Teile des Internets bis heute prägen. Vor über zehn Jahren kaufte das soziale Netzwerk Facebook erst den Foto-Dienst Instagram, später den Messenger WhatsApp. Damit konnte der inzwischen zu Meta umgetaufte Werbekonzern aufstrebende Konkurrenz ins eigene Haus holen, von rasant wachsenden Nutzer:innenzahlen profitieren – und alsbald ihre Daten zusammenführen.

Je umfangreicher und präziser, umso mehr kann Meta die Datenberge ausbeuten. Zielgerichtet ausgespielte, personalisierte Werbung ist schließlich das Kerngeschäft des US-Anbieters. Fast 40 Milliarden US-Dollar konnte das Unternehmen allein im vergangenen Jahresquartal damit umsetzen, zuletzt ist der Preis pro Werbeanzeige um 10 Prozent angestiegen. Ein florierendes Geschäft.

Dass das Unternehmen seine marktbeherrschende Stellung missbraucht, steht schon lange als wohlbegründeter Verdacht im Raum. Bereits im Jahr 2017 ist das Bundeskartellamt vorläufig zu diesem Schluss gekommen. Dabei geht es nicht nur um die erzwungene Zusammenführung von Daten aus den unterschiedlichen Meta-Diensten, sondern auch um Daten, die massenhaft und ganz ohne Facebook-Account an den Anbieter abfließen, etwa über den „Gefällt Mir-Button“ auf Millionen von Websites. All dies war unzulässig, entschied die Regulierungsbehörde Anfang 2019.

Einigung nach jahrelangen Gerichtsverfahren

Doch erst heute konnte das Bundeskartellamt dieses Verfahren abschließen. Dagegen hatte sich Meta mit Händen und Füßen gewehrt und zog bis vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH) – letztlich vergeblich. Das Unternehmen hat seine Beschwerde vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf zurückgenommen, die Entscheidung ist damit bestandskräftig.

Ergebnis ist nun „ein Gesamtpaket von Maßnahmen, das den Nutzenden des sozialen Netzwerkes Facebook deutlich verbesserte Wahlmöglichkeiten hinsichtlich der Verknüpfung ihrer Daten einräumt“, heißt es in einer Pressemitteilung der Behörde. Die Zusammenführung selbst ist also nicht rechtswidrig. Nutzer:innen müssen ihr allerdings gesondert zustimmen, und die Einwilligung darf nicht zur Voraussetzung für die Nutzung von Facebook gemacht werden.

Nach einem „intensiven Diskussionsprozess“ zwischen Meta und dem Bundeskartellamt habe das Unternehmen schrittweise eine Reihe an Maßnahmen umgesetzt beziehungsweise dies für die nächsten Wochen zugesagt. Dazu zählt eine Kontenübersicht, mit der Nutzer:innen selbst entscheiden können, welche Meta-Dienste, etwa Facebook und Instagram, sie miteinander verknüpfen und damit einen Datenaustausch auch zu Werbezwecken erlauben wollen. „Eine getrennte Nutzung der Dienste bleibt ohne wesentliche Qualitätseinbußen möglich“, so das Bundeskartellamt.

Auch neu eingeführte Cookie-Einstellungen sollen die Trennung von Facebook- und Instagram-Daten sowie anderen Daten erleichtern. Zudem erhält das Facebook-Login eine Sonderstellung. Wer sich darüber auf Websites oder Apps anderer Anbieter anmelden möchte, muss nicht mehr länger sämtliche Datenzusammenführungen mit Daten von Drittanbietern erlauben. Darüber hinaus gibt es mehr Informationen, Benachrichtigungen und Wegweiser für Facebook-Nutzer:innen, damit sie die entsprechenden Einstellungen leichter – oder überhaupt – finden.

Wegweisende Entscheidung

„Die Facebook-Entscheidung aus dem Jahr 2019 kann bis heute als bahnbrechend gelten“, sagt Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes über das frustrierend lange Verfahren. Auf Grundlage der seinerzeitigen Entscheidung habe Meta ganz wesentliche Anpassungen beim Umgang mit Nutzer:innendaten vorgenommen. „Zentral ist dabei, dass die Nutzung von Facebook nicht mehr voraussetzt, dass man in eine grenzenlose Sammlung und Zuordnung von Daten zum eigenen Nutzerkonto einwilligt, auch wenn die Daten gar nicht im Facebook-Dienst anfallen“, sagt Mundt.

Außerdem habe die Entscheidung des Bundeskartellamtes zu einer wichtigen Leitentscheidung des EuGH geführt und auf der nationalen wie europäischen Ebene Gesetzgebungsinitiativen inspiriert. „Dies bedeutet auch, dass wir im Hinblick auf die Rechtsklarheit und die Eingriffsinstrumente in diesem Bereich heute einen ganz anderen Stand haben als noch vor fünf Jahren“, sagt Mundt.

Wie die EU ihre neuen Regeln durchsetzt

Tatsächlich wurde in Deutschland in den vergangenen Jahren mehrfach das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB-Novellen) überarbeitet. Das gibt dem Bundeskartellamt zusätzliche Instrumente in die Hand, um den Missbrauch von Marktmacht einzuhegen, notfalls bis hin zur Entflechtung marktdominanter Unternehmen. Auch die EU-Kommission kann auf Grundlage des Digital Markets Act (DMA) sogenannte „Gatekeeper“ stärker regulieren.

Meta noch nicht aus dem Schneider

Obwohl das Verfahren in Deutschland nun abgeschlossen ist, bedeute dies indes nicht, „dass alle kartellrechtlichen Bedenken restlos ausgeräumt worden wären“, betont das Bundeskartellamt. Unter anderem hat es dabei die derzeit laufende Untersuchung der EU-Kommission zum sogenannten „Zustimmen oder Zahlen“-Modell von Meta im Blick.

Hierbei will der Online-Dienst entweder eine Zustimmung der Nutzer:innen zur Verarbeitung ihrer Daten für Werbezwecke – oder eine Gebühr von monatlich 10 Euro, um keine personalisierte Werbung mehr auszuspielen. Aus Sicht der EU-Kommission, aber auch Verbraucher– und Datenschutzorganisationen stellt dies jedoch keine echte Wahl dar und könnte gegen EU-Gesetze verstoßen. Laut EU-Kommission soll die Untersuchung im Frühjahr abgeschlossen sein. Gut möglich, dass der Kampf erst danach beginnt.

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Schöner scheitern mit Habeck

Mittlerweile vergeht kaum noch ein Tag, an dem die Ampel-Regierung nicht selbst ihr totales Versagen eingestehen muss. Ein Haushaltsloch jagt das nächste, Innenministerin Nancy Faeser hat, nach jahrelanger Verweigerung, nun doch Grenzkontrollen zugestimmt und gestern musste Robert Habeck offiziell eingestehen, dass sich die deutsche Wirtschaft in einer Rezession befindet. Dabei vermag es Habeck mit seiner […]

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Israel/Iran: Es droht ein völkerrechtswidriger Angriff mit deutscher und US-amerikanischer Unterstützung

Am Donnerstag, dem 9. Oktober, titelte tagesschau.de: „Steht Israels Gegenschlag kurz bevor?“. Als Indizien hierfür nennt der Artikel u.a. ein angekündigtes Telefonat zwischen Israels Premierminister Benjamin Netanyahu und dem US-Präsident Joe Biden sowie Meldungen über die Verschiebung einer geplanten Auslandsreise (…)

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Schwerbehinderte dürfen Assistenzhund nicht ins Theater mitnehmen

Lesedauer 2 Minuten

Assistenzhunde dürfen normalerweise auch an Orte mitgenommen werden, an denen ansonsten Hundeverbot herrscht. Das Amtsgericht München entschied jedoch, dass in einem speziellen Fall das Verbot, Tiere ins Theater mitzunehmen, auch für Assistenzhunde gilt. (191 C 24919/16)

Der Behindertenbegleithund ist notwendig

Die Betroffene ist auf einen Rollstuhl angewiesen und zu 70 Prozent schwerbehindert. Sie hat einen Golden Retriever, der als Assistenzhund ausgebildet ist und ihr hilft, die alltäglichen Angelegenheiten zu bewältigen.

Der Retriever ist als Behindertenbegleithund geprüft und hilft ihr unter anderem dabei, Schubladen zu öffnen, sich an- und auszuziehen.

Der Hund darf nicht zum “Tanz der Vampire”

Sie erwarb Eintrittskarten für sich und eine Begleiterin für das Musical “Tanz der Vampire”, für sich reservierte sie einen Rollstuhlplatz.

Sie erschien zur Veranstaltung mit der Begleiterin und ihrem Golden Retriever. Doch die Mitarbeiter verwiesen sie darauf, dass Hunde im Zuschauerraum nicht erlaubt seien.

Der Hund muss in unmittelbarer Nähe sein

Die Betroffene zeigte ihren Behindertenbegleithund-Ausweis, ein Anwaltsschreiben und ein Gesundheitszeugnis des Hundes. Damit belegte sie, dass sie darauf angewiesen ist, dass der Retriever sich in ihrer unmittelbaren Nähe aufhält.

Doch die Mitarbeiter boten ihr lediglich an, den Hund während des Musicals in einem Nebenreaum unterzubringen. Sie lehnte ab und ging nicht in die Aufführung.

Der Retriever riecht Krampfanfälle

Sie klagte vor dem Sozialgericht München. Dort argumentierte sie, dass ihr Hund mögliche Krampfanfälle, die durch Flackerlicht ausgelöst werden könnten, oder durch laute Musik, am Geruch mehrere Minuten vorher erkenne.

Er würde sie dann durch Berühren und Kratzen mit der Pfote warnen. Bei vorherigen Theater- und Zirkusbesuchen habe sie den Hund deshalb stets mit sich geführt, und dieser habe nicht auf die damaligen Lichteffekte und die Lautstärke reagiert.

“Der Hund blockiert den Fluchtweg”

Die Verantwortlichen des Theaters hielten dementgegen, dass es bei ihnen nur im Balkonbereich Plätze für Rollstühle gebe. Dort sei es aber nicht möglich, einen Hund zu platzieren. Vorne und seitlich sei kein Platz, und hinten würde ein Hund den Fluchtweg blockieren.

Wenn das Theater evakuiert werden müsse, stelle ein an dieser Stelle liegender Hund eine Sturzgefahr für Zuschauer dar.

“Benachteiligung ist sachlich gerechtfertigt”

Die Betroffene forderte 1.000 Euro Entschädigung wegen eines Verstoßes gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Das Sozialgericht München folgte dem nicht.

Das Gericht entschied, dass keine unzulässige mittelbare Benachteiligung der Klägerin vorliege. Denn es sei sachlich gerechtfertigt gewesen, dem Assistenzhund den Einlass in den Besucherraum zu verwehren.

“Gefährdung anderer Besucher”

Tatsächlich werde die Klägerin zwar in besonderer Weise gegenüber anderen Zuschauern benachteiligt, wenn sie ihren Hund nicht mitführen dürfe. Auch sei der Hund in ihrer unmittelbaren Nähe notwendig, um eine optimale medizinische Versorgung zu gewährleisten.

Doch die Benachteiligung sei sachlich gerechtfertigt gewesen. Wesentlich sei, dass der Hund am Tag der Aufführung in unmittelbarer Nähe des Rollstuhls eine Gefährdung oder Behinderung anderer Besucher dargestellt hätte.

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Finanzamt forderte von 99 Jähriger Rentnerin eine Steuererklärung trotz 39 Jahre Rente

Lesedauer 3 Minuten

Wie die Rechtsanwältin und Steuerexpertin Patricia Lederer berichtet, wurde in einem Fall eine damals 99-jährige Frau in einem Pflegeheim dazu aufgefordert, Steuererklärungen für mehrere Jahre nachträglich einzureichen.

Der Fall sorgte für Empörung, besonders da die betroffene Rentnerin eine Pflegestufe 5 hat und so nicht in der Lage ist, ihre Steuerpflichten selbst zu erfüllen.

Doch wie sieht die rechtliche Lage in Deutschland aus, und welche Möglichkeiten gibt es für Betroffene?

Was ist passiert?

Eine damals 99-jährige Frau, die in einem Pflegeheim lebt und auf eine geringe Rente angewiesen ist, erhielt ein Schreiben vom Finanzamt.

Sie wurde aufgefordert, Steuererklärungen für 3 Jahre innerhalb von vier Wochen einzureichen. Ihr Sohn, selbst 76 Jahre alt, gab an, dass seine Mutter aufgrund ihres gesundheitlichen Zustands nicht in der Lage sei, dieser Aufforderung nachzukommen, so die Anwältin.

Der Fall wirft die Frage auf: Darf das Finanzamt so vorgehen, und welche Pflichten haben Senioren in solchen Fällen?

Darf das Finanzamt Steuererklärungen von Rentnern verlangen?

Die einfache Antwort lautet: Ja, das Finanzamt darf Steuererklärungen auch von älteren Menschen, die in Pflegeheimen leben, verlangen, sofern sie bestimmte Einkommensgrenzen überschreiten, sagt Lederer.

In Deutschland gilt die Verpflichtung, eine Steuererklärung einzureichen, wenn das Einkommen einen bestimmten Grundfreibetrag übersteigt. Im Jahr 2024 liegt dieser bei Grundfreibetrag bei 11.784 Euro pro Person.

Auch Rentner sind steuerpflichtig, wenn ihre Rente diesen Freibetrag überschreitet, betont die Steuerexpertin.

In dem vorliegenden Fall hat die Dame vermutlich sowohl eine gesetzliche Rente als auch eine Witwenrente bezogen.

Seit einigen Jahren sind Renteneinkünfte steuerpflichtig, und das Finanzamt verfolgt dies zunehmend konsequent. Insbesondere der Bezug einer Witwenrente könnte der Auslöser für das Schreiben des Finanzamtes gewesen sein.

Was passiert, wenn die Steuererklärung nicht abgegeben wird?

Wenn Steuerpflichtige – unabhängig von ihrem Alter oder gesundheitlichen Zustand – die Aufforderung zur Abgabe einer Steuererklärung ignorieren, hat das Finanzamt verschiedene Mittel, um Druck auszuüben.

Zunächst kann es Mahnungen verschicken und eine Fristverlängerung gewähren. Sollte die Steuererklärung weiterhin ausbleiben, droht das Finanzamt mit der Festsetzung eines Zwangsgeldes. Dies ist eine finanzielle Strafe, die zusätzlich zu eventuellen Steuern erhoben wird.

In besonders hartnäckigen Fällen kann das Finanzamt sogar eine Schätzung der Einkünfte vornehmen.

Diese Schätzung fällt in der Regel höher aus als die tatsächlichen Einnahmen, was für den Betroffenen eine höhere Steuerlast bedeutet.

Zudem kann das Finanzamt ein Steuerstrafverfahren einleiten, das dazu führt, dass Steuererklärungen nicht nur für drei, sondern für bis zu zehn oder sogar zwölf Jahre rückwirkend verlangt werden können, warnt auch der Sozialrechtsexperte Dr. Utz Anhalt.

Welche Fristen sind zu beachten?

Im Fall der 99-jährigen Frau wurde eine Frist von nur vier Wochen gesetzt, was selbst für steuerlich versierte Menschen eine Herausforderung ist.

Eine solch kurze Frist kann besonders für ältere Menschen und ihre Angehörigen zu erheblichen Schwierigkeiten führen.

In solchen Fällen empfiehlt es sich, beim Finanzamt eine Fristverlängerung zu beantragen, sagt die Rechtsanwältin. Dies ist in der Regel problemlos möglich, wenn plausible Gründe wie Krankheit oder Pflegebedürftigkeit angegeben werden.

Welche Ausgaben können Rentner von der Steuer absetzen?

Rentner haben verschiedene Möglichkeiten, ihre Steuerlast zu senken. Insbesondere Pflege- und Krankheitskosten können in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Zu den absetzbaren Kosten gehören:

  • Pflegekosten: Die Kosten für die Unterbringung in einem Pflegeheim sowie zusätzliche Pflegeleistungen können steuerlich geltend gemacht werden.
  • Krankheitskosten: Ausgaben für Arztbesuche, Medikamente und medizinische Behandlungen sind ebenfalls absetzbar.
  • Versicherungen: Bestimmte Versicherungen wie die Haftpflicht- oder Krankenversicherung können teilweise von der Steuer abgesetzt werden.
  • Handwerkerleistungen: Auch Ausgaben für Handwerkerleistungen, die beispielsweise im Rahmen von altersgerechten Umbaumaßnahmen anfallen, sind steuerlich absetzbar.
Was sollten Betroffene tun, wenn sie eine solche Aufforderung erhalten?

Wenn ein älterer Mensch oder dessen Angehörige eine Aufforderung zur Abgabe einer Steuererklärung erhalten, ist es wichtig, schnell zu handeln.

Der erste Schritt sollte sein, eine Fristverlängerung zu beantragen, um genügend Zeit zu gewinnen, die notwendigen Unterlagen zu beschaffen. Anschließend sollten die Einnahmen und Ausgaben sorgfältig zusammengestellt werden.

Es ist empfehlenswert, sich professionelle Unterstützung zu suchen. Dies muss nicht zwangsläufig ein Steuerberater sein.

Auch Lohnsteuerhilfevereine bieten Unterstützung für Rentner und Senioren an. Diese können die Betroffenen darüber informieren, welche Ausgaben absetzbar sind und wie die Steuerlast effektiv gesenkt werden kann, rät Anhalt.

Warum sollte man die Steuererklärung ernst nehmen, selbst wenn die Steuerlast gering ist?

Viele Senioren denken, dass sich der Aufwand für die Erstellung einer Steuererklärung nicht lohnt, da am Ende keine oder nur eine geringe Steuerlast entsteht.

Doch die Abgabe der Steuererklärung ist eine gesetzliche Pflicht, und das Ignorieren kann erhebliche Konsequenzen haben. Neben dem Zwangsgeld und der Schätzung der Einkünfte kann ein Steuerstrafverfahren eingeleitet werden, das es dem Finanzamt ermöglicht, bis zu zwölf Jahre rückwirkend Steuererklärungen einzufordern.

Selbst wenn keine Steuern anfallen, schützt die fristgerechte Abgabe der Steuererklärung vor zusätzlichen Kosten und einem möglichen Strafverfahren. Wer diese Pflicht missachtet, kann mit Zwangs- und Strafgelder belegt werden, warnt abschließend die Anwältin.

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