Meinungsfreiheit ist nicht nur das Recht, zu Allem seinen Senf dazu zu geben wie an einer Würstelbude. Es ist das Recht, Behauptungen der Mächtigen in Frage zu stellen, Erklärungen und Fakten einzuklagen und Alternativen einzufordern. Das mag unbequem sein, lästig, nerven, bremsen. Aber es ist der Motor des Fortschritts. Ohne Nörgler, Zweifler und Besserwisser kein Fortschritt. Zweifel ist eine gesellschaftliche Produktivkraft. Seine Diffamierung durch angeblich alternativlose Politik ist Rückschritt in vormoderne Zeiten. Deutschland braucht wieder einen Grundkurs in Debatte und Wiederbelebung der Streitkultur.» (- Roland Tichy, Journalist und Publizist)
Externe Ticker
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Kirchen, Moscheen, Synagogen: Datenhändler gefährden Gläubige in Deutschland
Religiöse Menschen lassen sich mit frei verkäuflichen Handy-Standortdaten der Werbe-Industrie ausspionieren. Mehr als eine Million Standortdaten an Glaubensorten fand netzpolitik.org in kostenlosen Vorschau-Daten. Fachleute warnen vor einer Gefahr für religiös motivierte Gewalt.
Dem Team liegen mehr als eine Million Handy-Standortdaten von Orten christlichen, muslimischen und jüdischen Glaubens in Deutschland vor. (Symbolbild) – Umrisse: Pixabay; Nebel: Vecteezy; Montage: netzpolitik.orgSt. Nikolai ist die Universitätskirche der Stadt Göttingen. Der schlichte gotische Sakralbau prangt auf dem Campus der Georg-August-Universität, umringt von Hainbuchen, deren Blätter sich im Herbst goldgelb und rot färben. Wir sehen das Bewegungsprofil einer Person, die hier im Oktober und November 2023 ein- und ausgeht. Immer wieder ist sie in der Kirche anzutreffen, gelegentlich auch in der ältesten katholischen Kirche von Göttingen, St. Michael, und im dazugehörigen Pfarrbüro.
Abends führt die Datenspur zu einem Wohnhaus im nordöstlichen Stadtteil Nikolausberg. Ein Eintrag im Telefonbuch verrät genau, wer an dieser Adresse wohnt. Als gläubiger Mensch könnte die hier lebende Person an den Gedanken gewöhnt sein, dass Gott alles sieht. Ob sie eine Ahnung hat, dass auch wir ihre Schritte verfolgen können?
Mit Handy-Standortdaten von Databrokern lassen sich Angehörige von Glaubensgemeinschaften auf Schritt und Tritt verfolgen. Die offen im Netz gehandelten Daten wurden angeblich nur zu Werbezwecken erhoben. Aber sie zeigen die Bewegungsprofile von Gläubigen teils auf wenige Meter genau.
Mehr als eine Million Standortdaten von GlaubensortenBetroffen sind etwa Besucher*innen von Kirchen, von Orten jüdischen Lebens wie Synagogen, Gemeindezentren und Schulen sowie Orten muslimischen Lebens wie Moscheen. Die Daten zeigen auch, wer regelmäßig in den Gebäuden religiöser Spitzenverbände ein- und ausgeht, etwa der Deutschen Bischofskonferenz, dem Sitz der Evangelischen Kirche Deutschland oder dem Zentralrat der Juden.
Das zeigen Recherchen von netzpolitik.org in Datensätzen, die uns Databroker als Vorschau für Abonnements geschickt haben. Allein in diesen kostenlosen Daten finden sich bereits mehr als eine Million Handy-Standortdaten von Orten christlichen, muslimischen und jüdischen Glaubens in Deutschland.
Expert:innen warnen angesichts der leichten Verfügbarkeit solcher sensiblen Daten vor Risiken für Diskriminierung und religiös motivierte Gewalt. Das Bundesamt für Verfassungsschutz etwa sieht für bereits gefährdete Personen ein erhöhtes Risiko, Ziel von Spionage, Bedrohungen oder physischen Angriffen zu werden. Vertreter:innen religiöser Organisationen fordern besseren Schutz und ein Ende des Datenhandels.
Handy-Ortungen in Synagogen und jüdischen SchulenSowohl rechter als auch islamistischer Extremismus nutzen antisemitische Feindbilder. Um Übergriffe und Anschläge zu verhindern, gibt es für viele Orte jüdischen Lebens in Deutschland besondere Sicherheitsvorkehrungen. Durch Handy-Standortdaten der Werbe-Industrie können jedoch Menschen ins Visier geraten, die solche Orte regelmäßig aufsuchen, wie unsere Recherche zeigt.
Ein solcher Ort ist zum Beispiel die Synagoge der jüdischen Gemeinde Halle. Am 9. Oktober 2019 hat ein rechtsextremer Terrorist vergeblich versucht, dort einzudringen, um die Anwesenden zu töten. Bevor die Polizei ihn fasste, verletzte er weitere Personen auf der Straße und in einem Imbiss und ermordete zwei Menschen; die Taten waren rassistisch motiviert.
Die Handy-Ortungen aus den uns vorliegenden Datensätzen zeigen etwa das Bewegungsprofil einer Person, die die Synagoge in Halle mehrfach besucht hat, datiert auf das Jahr 2023. Die Spur der Ortungen führt unter anderem zu einer Privatadresse und einem Supermarkt für osteuropäische Lebensmittel in Halle. Gewalttäter*innen könnten mithilfe solcher Daten Angriffe planen und Ziele auskundschaften.
Ein weiteres Bewegungsprofil aus den Datensätzen gehört zu einer Person, die mehrfach die Neue Synagoge in Berlin besucht hat. Das Gebäude steht unter Polizeischutz. Die getrackte Person war den Daten zufolge auch auf dem Gelände eines Aus- und Fortbildungszentrums der Polizei unterwegs. Weitere Ortungen zeigen sie bei einem Spielplatz und einer Kita.
In München führt das Bewegungsprofil einer getrackten Person vom Zentrum der israelitischen Kultusgemeinde zu einer Privatadresse. Auch ein Ausflug an den Bodensee lässt sich aus den Daten ablesen. Angreifer könnten diese Informationen nutzen, Menschen jüdischen Glaubens aufzuspüren.
Allein aus den kostenlosen Vorschau-Datensätzen, die uns vorliegen, lässt sich ein dichtes Netz an Handy-Ortungen über ganz Deutschland spannen. Es umfasst praktisch jeden belebten Winkel des Landes. Beispielhaft haben wir drei jüdische Schulen auf Handy-Ortungen geprüft – und wurden ebenfalls fündig. Das heißt, auch Lehrer*innen, Eltern und Kinder jüdischer Schulen lassen sich anhand kommerzieller Handy-Standortdaten verfolgen.
Wie vermeintlich harmlose Daten zur Gefahr werdenSeit 2024 recherchiert netzpolitik.org gemeinsam mit dem Bayerischen Rundfunk und internationalen Partnern in der Reihe Databroker Files zum unkontrollierten Datenhandel der Werbe-Industrie. Die preisgekrönte Recherche konnte unter anderem zeigen, wie leicht sich anhand der Daten sogar hochrangige EU-Beamt:innen und deutsche Regierungsmitarbeitende ausspionieren lassen. Auch das Verhalten von Menschen, die bei Geheimdiensten oder auf Militärstützpunkten tätig sind, ließ sich ablesen. Expert:innen und Politiker:innen warnen angesichts hybrider Bedrohungen vor einer Gefahr für die nationale Sicherheit.
Gefährdet sind jedoch alle Menschen, die werbefinanzierte Apps auf ihren Smartphones haben. Nicht nur teils metergenaue Standortdaten, sondern auch Informationen über Vorlieben und Interessen der Menschen fließen durch ein riesiges undurchsichtiges Netzwerk von Firmen. Die Apps bitten in der Regel um eine Einwilligung, solche Daten für Werbezwecke zu nutzen. Einmal erfasst, können Unternehmen die sensiblen Daten jedoch auch für andere Zwecke verwenden. Manche von ihnen verkaufen sie als Handelsware.
Die mit Zeitstempeln versehenen Standortdaten erlauben Rückschlüsse auf das Privatleben der getrackten Menschen. Häufungen von Handy-Ortungen offenbaren private Wohnadressen und Arbeitsplätze, Fahrten zur Kita, ins Krankenhaus, in den Urlaub – oder eben auch Besuche einer Glaubensstätte.
In der EU sind personenbezogene Daten, aus denen religiöse Überzeugungen hervorgehen, besonders geschützt, zumindest auf dem Papier. Artikel 9 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verbietet ihre Nutzung grundsätzlich. Ausnahmen sind jedoch möglich, wenn eine ausdrückliche Einwilligung erfolgt. In der Praxis greift dieser Schutz jedoch nicht, wie unsere Recherche zeigt.
Uns liegen inzwischen mehr als fünf Milliarden Handy-Standortdaten allein aus Deutschland vor, für die wir keinen Cent gezahlt haben. Diese Datensätze sind zwar inzwischen mehrere Jahre alt; das Geschäft der Databroker geht jedoch weiter. Im Gegensatz zu unseren vorigen Recherchen haben wir für diesen Artikel davon abgesehen, die in den Daten auftauchenden Personen direkt zu kontaktieren.
Handy-Ortungen in Moscheen, die bereits Ziel von Anschlägen warenAuch Muslime werden in Deutschland aufgrund ihres Glaubens regelmäßig zum Ziel von Gewalt und Übergriffen. Islamfeindlichkeit und antimuslimischer Rassismus sind in der Gesellschaft weit verbreitet. Nach Zahlen des Mediendiensts Integration kam es im vergangenen Jahr durchschnittlich alle fünfeinhalb Tage zu einem Angriff auf eine Moschee.
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Bereits mehrfach ist Berlins größte Moschee, die Şehitlik-Moschee in Neukölln, Ziel von Brandanschlägen geworden. Die uns vorliegenden Daten zeigen unter anderem das Bewegungsprofil eines Menschen, der die Moschee mehrfach besucht hat. Die Ortungen führen unter anderem in ein türkisches Frühstückslokal, in einen Möbelladen und in eine Hochschule. Angreifer könnten mit diesen Informationen das Lebensmuster der Person auskundschaften und für die Planung einer Gewalttat nutzen.
Ziel eines Anschlags war auch die DITIB-Moschee in Dresden. Der später wegen versuchten Mordes verurteilte Täter hatte im Jahr 2016 selbstgebaute Rohrbomben vor dem Gebäude gezündet. Der Imam und seine Familie blieben unverletzt. Auch von diesem Ort liegen uns Handy-Standortdaten vor. Sie führen zum Beispiel von der Moschee zu einem Studentenheim.
Nicht zuletzt lassen sich mit kommerziellen Handy-Standortdaten auch Besucher*innen der DITIB-Zentralmoschee in Köln ausspionieren. Rechtsextreme hatten im Jahr 2007 vergeblich versucht, den Bau mit einem Bürgerbegehren zu verhindern. Die Handy-Ortungen geben Einblick in das Leben eines Menschen, der die Moschee immer wieder besucht hat. Sie führen zu Privatadressen in Köln, zu Supermärkten und einer Tankstelle; auch ein Trip nach Aachen lässt sich ablesen.
Die uns vorliegenden Standortdaten zeigen Bewegungsmuster von unzähligen weiteren Personen, die Orte muslimischen Lebens in Deutschland besucht haben. Sie alle könnten durch angeblich nur zu Werbezwecken gesammelte und von Databrokern verschleuderte Daten zur Zielscheibe werden.
Datenhandel „verschärft Bedrohung erheblich“Das Bundesamt für Verfassungsschutz beschäftigt sich unter anderem mit rechtsextremer, antisemitischer und islamfeindlicher Gewalt in Deutschland. „Im Internet angebotene Standortdaten stellen eine Gefahr für die Privatsphäre von Personen dar und können potenziell Auswirkungen auf deren Sicherheit haben“, teilt der Inlandsgeheimdienst mit Blick auf unsere Recherchen mit. „Bei bereits gefährdeten Personen erhöht dies das Risiko, zum Ziel von Spionage, Bedrohung oder auch physischen Angriffen zu werden.“ Eine systematische Nutzung von Standortdaten gegen Menschen jüdischen, muslimischen und christlichen Glaubens könne die Behörde bislang jedoch nicht feststellen.
Die gemeinnützige Amadeu-Antonio-Stiftung setzt sich gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus ein. Una Titz beschäftigt sich für die Stiftung mit digitaler Demokratiegefährdung. Mit Blick auf die Recherche zum Standort-Tracking von Gläubigen sagt sie: „Schon das Wissen, dass solche Möglichkeiten bestehen, kann Menschen verunsichern und einschüchtern. Wer beim Besuch einer Synagoge, Moschee oder Gemeindeveranstaltung mit digitaler Verfolgung rechnen muss, verliert Vertrauen und auch Sicherheit.“
Rechtsextreme Akteur*innen würden routiniert Dinge wie Doxing oder öffentliche Informationen zu Veranstaltungen nutzen, um Menschen einzuschüchtern. „Der Handel mit präzisen Standortdaten verschärft diese Bedrohung erheblich“, schreibt Titz. „Schutzkonzepte für gefährdete Einrichtungen brauchen dringend eine umfassende digitale Überarbeitung.“ Die Verantwortung liege bei Politik, Behörden, Plattformen, App-Anbietern und der Werbeindustrie.
Die Pressestellen des Zentralrates der Juden und des Zentralrates der Muslime in Deutschland haben die Recherche auf Anfrage nicht kommentiert.
Auch Sitz von EKD und Deutscher Bischofskonferenz betroffenIn Hannover arbeiten rund 200 Personen für die zentrale Verwaltungsbehörde der Evangelischen Kirche Deutschland (EKD). Handy-Ortungen aus der Werbe-Industrie können die Stationen ihres Alltags zu einem offenen Buch machen. Zum Beispiel zeigen die uns vorliegenden Standortdaten, wie eine Person an einem Tag im Jahr 2023 zu üblichen Bürozeiten im Kirchenamt unterwegs ist und wo sie offenbar die Mittagspause verbringt.
Nach Feierabend geht es zunächst in die benachbarten Herrenhäuser Gärten, eine barocke Anlage mit Tausenden Pflanzenarten, einer 70 Meter hohen Fontäne und Skulpturen. Es folgt ein Abstecher in ein Shopping-Zentrum mit Kleiderläden wie Peek und Cloppenburg. Abends häufen sich die Ortungen in einem Mehrfamilienhaus in der Nähe der evangelischen Apostelkirche in Hannover.
In Hamburg steht die Hauptkirche St. Michaelis, wo die EKD-Vorsitzende regelmäßig predigt. Handy-Standortdaten verraten Details über das Leben der dortigen Kirchen-Besucher*innen. So zeigt ein Bewegungsprofil Handy-Ortungen einer Person nicht nur in der Kirche, sondern auch in der Elbphilharmonie, in einer Kleingartenanlage und einer Privatadresse in Hamburg-Neustadt.
Gläsern sind auch die Bewegungen von Beschäftigten der Deutschen Bischofskonferenz in Bonn. Eine Person, die den Verwaltungssitz an mehreren Tagen besucht hat, wurde etwa auch vor dem Katholischen Pfarramt St. Winfried in Bonn-Südstadt geortet sowie auf dem Gelände des benachbarten Johanniter Krankenhauses. Weitere Ortungen führen zu einem etwas abgelegenen landwirtschaftlichen Betrieb.
Metergenaue Standortdaten verraten auch etwas über Menschen in Fachkliniken. Zum Beispiel gibt es detaillierte Handy-Ortungen im katholischen Alexianer St. Joseph Krankenhaus in Berlin-Weißensee. Sie zeigen die Bewegungen einer Person, die immer wieder die Akutstation mit dem Schwerpunkt bipolar-affektive Störungen aufsucht. Viel Zeit verbringt sie auch an zwei Privatadressen in Berlin. Eine der beiden Adressen dürfte der Wohnort sein, denn in der Nähe geht sie mehrfach einkaufen. Weitere Ortungen zeigen sie vor einer Grundschule.
Das Beispiel zeigt: Bereits die Handy-Ortungen weniger Tage können Hinweise auf Arbeitsplatz, Wohnort und Familiensituation liefern.
Ehemaliger Vorsitzender des Deutschen Ethikrats ist „schockiert“Daten zum gesundheitlichen Zustand, zur sexuellen Orientierung oder zur religiösen Überzeugung seien in Europa aus gutem Grund besonders geschützt, erklärt der evangelische Theologe und Ethiker Peter Dabrock im Gespräch mit netzpolitik.org. „Sie geben Auskunft über höchstpersönliche Elemente der eigenen Persönlichkeit.“ Dabrock forscht an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg und war bis 2020 Vorsitzender des Deutschen Ethikrates.
Der besondere Schutz der sensiblen Daten setze den verfassungsrechtlich garantierten Gleichheitsgrundsatz um: „Jeder Mensch muss das Recht haben, dass solche Informationen nicht prägend dafür sind, wie man öffentlich wahrgenommen und behandelt wird.“
Zudem seien mit diesen Daten besondere Verletzlichkeiten verbunden, weil sie die Basis für Diskriminierung bilden könnten. „Wo Vulnerabilität ist, da sind auch Angriffspunkte“, führt der Professor aus. Mit Blick auf die Databroker Files sagt er: „Ich bin ob der Tiefe der Überwachung wirklich schockiert.“
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Deutsche Bischofskonferenz: „Erhebliche Gefahr“Auch die Deutsche Bischofskonferenz warnt in Reaktion auf die Recherche vor dem Geschäft der Databroker. „Der Handel und die unrechtmäßige Verwendung von Handy-Standortdaten und Bewegungsprofilen von Gläubigen stellen eine erhebliche Gefahr dar“, schreibt Sprecher Matthias Kopp. Zumindest in Kombination mit anderen Daten ließen sich die Identität einer gläubigen Person feststellen und Einblicke in ihre Privatsphäre gewinnen.
„Der Missbrauch eines derartigen höchstpersönlichen Datums birgt ein erhöhtes Gefahrenpotenzial für die betroffene Person: Die Gefahr von Diskriminierung, Erpressung und tiefgreifender Verletzung des inneren, identitätsstiftenden Fundaments des Menschen“, schreibt Kopp. Die religiöse Überzeugung mache den „Wesenskern eines Menschen“ aus und berühre damit sein Innerstes. Wenn Menschen mit einer bestimmten religiösen Überzeugung etwa überwacht, diskriminiert oder gezielten physischen Angriffen ausgesetzt werden, sei das Grundrecht der Religionsfreiheit betroffen.
Noch grundlegender ist die Kritik vom Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ). Pressesprecher Christian Toussaint schreibt mit Blick auf die Databroker-Recherche: „Nach christlichen Werten und der katholischen Lehre ist klar, dass Technik immer ein für den Menschen hilfreiches Werkzeug sein muss. Geschäftsmodelle, bei denen Menschen zum einfachen Handelsobjekt werden, sind mit der Menschenwürde grundsätzlich nicht vereinbar.“
Die Verantwortung für den Schutz der eigenen Privatsphäre dürfe nicht auf die einzelne Nutzende abgewälzt werden. „Es braucht eine konsequente Durchsetzung von Gesetzen, die Menschen vor dem Missbrauch ihrer Daten schützen“, schreibt Toussaint. „Geschäftsmodelle, die ausschließlich auf dem Handel personenbezogener Daten wie zum Beispiel Standortdaten basieren, müssen grundsätzlich hinterfragt werden.“ Wenn Nutzer*innen keinen Vorteil hätten, dass andere ihre Daten verkaufen und weiterverwenden, „sollte ein solcher Handel verboten werden“.
Ein EKD-Sprecher sieht beim Schutz von Standortdaten ein „gesamtgesellschaftliches Anliegen“. Neben Medienkompetenz vonseiten der Nutzer*innen brauche es „klare gesetzliche Regeln, die Datensparsamkeit durchsetzen“.
Datenschutzbehörden kratzen an der OberflächeUnsere Recherchen zu den Databroker Files seit 2024 zeigen: Europas Datenschutz-Gesetze, allen voran die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), schaffen es nicht, den gefährlichen Datenhandel zu stoppen. Beteiligte Databroker und Tracking-Firmen bezeichnen ihre Geschäfte in der Regel als legal und berufen sich dabei auf die angebliche Einwilligung der Betroffenen.
Anders sehen das Datenschutzbehörden und Fachleute für Datenschutz, darunter die ehemalige deutsche Bundesbeauftragte für Datenschutz, Louisa Specht-Riemenschneider. Ihnen zufolge ist der Handel illegal. Denn laut DSGVO muss eine Einwilligung in die Verarbeitung personenbezogener Daten informiert erfolgen, um wirksam zu sein. Nutzer*innen müssen also erfahren, wer genau ihre Daten für welche Zwecke erhält. Doch im Ökosystem der Datenhändler fließen Handy-Standortdaten teils an Hunderte Akteure. Auch die von der DSGVO vorgesehene Zweckbindung ist nicht erfüllt, wenn Daten als Handelsware ohne näheren Zweck kursieren.
Wer derart eklatant gegen die DSGVO verstößt, sollte eigentlich Ärger mit Datenschutzbehörden bekommen. Doch der Dschungel der Databroker ist international und verschlungen. Oftmals unterfinanzierte Behörden kratzen allenfalls an der Oberfläche. Oft werden sie erst dann aktiv, wenn sich Bürger*innen über bestimmte Unternehmen beschweren. Während Behörden teils jahrelange Verfahren gegen einzelne Unternehmen bemühen, floriert der Handel weiter.
Um das Problem an der Wurzel zu packen, fordern unter anderem der Chaos Computer Club, der Verbraucherzentrale Bundesverband und manche Politiker*innen ein Verbot von Tracking und Profilbildung zu Werbezwecken. Auf diese Weise könnte dem Datenhandel schlicht der Nachschub ausgehen. Eine Gelegenheit für ein solches Verbot hätte die EU-Kommission beim geplanten Gesetz für digitale Fairness (Digital Fairness Act). Jüngst stehen die Zeichen in der EU jedoch eher auf Deregulierung. Ein derart tiefer Eingriff in digitale Geschäftsmodelle erscheint unwahrscheinlich.
Sicherheitsbehörden wollen Datenhandel lieber nutzen als stoppenÜber Parteigrenzen hinweg haben Politiker*innen in Deutschland und der EU im Zuge unserer Recherchen klargemacht: Der Datenhandel ist eine Gefahr für die nationale Sicherheit. Durchleuchten lässt sich sogar Personal von Regierung und Parlamenten, von Militär, Polizei und Geheimdiensten. Die Daten lassen sich für Spionage und Sabotage nutzen.
Ende letzten Jahres sagte uns der Forscher Thorsten Wetzling von der gemeinnützigen Denkfabrik interface: „Gerade in der aktuellen Zeit, wo die europäische Sicherheit und Verteidigungslandschaft täglich durch Russland auf mögliche Angriffsvektoren hin getestet wird, ist es äußerst besorgniserregend, dass weiterhin so leicht in solchem Ausmaß sensible Standortdaten auf dem Datenmarkt zu erwerben sind.“
Achtung, Datenhandel! Lebensgefahr!
Bis heute fehlt es jedoch an ausreichend politischem Willen, den Datenhandel zu stoppen. Im Gegenteil: Seit den ersten Veröffentlichungen zu den Databroker Files häufen sich die Berichte, dass Sicherheitsbehörden in der EU die illegal gehandelten Handy-Standortdaten lieber selbst nutzen, statt ihre Verbreitung zu stoppen. Der Fachbegriff dafür ist ADINT („advertising-based intelligence“), frei übersetzt: die Gewinnung von Erkenntnissen auf Grundlage von Werbedaten.
Sicherheitsbehörden in Ungarn und Österreich haben entsprechende Überwachungs-Werkzeuge eingekauft. Das Landeskriminalamt in Mecklenburg-Vorpommern hat nach Recherchen von netzpolitik.org und Bayerischem Rundfunk den Einsatz kommerzieller Handy-Standortdaten bestätigt. Es ist möglich, dass noch mehr Polizeibehörden in Deutschland das tun – in neun Bundesländern und auch im Bund verweigern die Behörden jede Auskunft zu dem Thema.
So gehen das vermeintlich harmlose Werbe-Tracking und der unkontrollierte Datenhandel ungehindert weiter. Unterdessen sollen Online-Marktplätze den Datenhandel leichter machen; ADINT-Firmen werben in Europa um Kundschaft, auch außerhalb von Sicherheitsbehörden. Und die vom Datenhandel ausgehende Gefahr – nicht nur für gläubige Menschen und Angehörige von Minderheiten – wächst, je leichter die Daten zu beschaffen sind.
Hier haben wir aufgeschrieben, wie Nutzer*innen ihre Handy-Standortdaten vor Databrokern schützen können. Und hier sind alle unsere Veröffentlichungen zu den Databroker Files.
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"Das Leben in Kuba ist zur Zeit die Hölle"
Brasilien vor Stichwahl: Rechte geht gestärkt aus dem ersten Wahlgang hervor
USA kapern Öltanker auf dem Weg nach Kuba
Manifest fordert Freilassung von Maduro und Rückkehr nach Venezuela
Yes, More Oil Is Flowing Through the Strait – and Here’s Why Iran May Want It That Way
Trump’s Big Bluff on Iran
DEM-Politiker Sıdık Yılmaz in Amed verstorben
Sıdık Yılmaz, Ko-Vorsitzender des Kreisverbands der DEM-Partei in Xisxêr (tr. Pervari) bei Sêrt (Siirt), ist verstorben. Yılmaz hatte vor drei Tagen eine Hirnblutung erlitten und wurde seitdem im privaten Genesis-Krankenhaus in Amed (Diyarbakır) behandelt. Nachdem sich sein Zustand verschlechtert hatte, starb er dort am Abend.
Yılmaz gehörte zu den bekannten Persönlichkeiten Xisxêrs und war über Jahrzehnte in der kurdischen Politik aktiv. Von der HADEP bis zur heutigen DEM-Partei übernahm er auf Landkreisebene politische Verantwortung. Der Ko-Vorsitzende der DEM-Partei, Tuncer Bakırhan, würdigte Yılmaz, der auch als Mamê Sıddık bekannt war, als langjährigen Weggefährten der kurdischen politischen Bewegung.
„In den schwierigsten Jahren hat er seine Tür und sein Herz ohne zu zögern für den Kampf geöffnet“, erklärte Bakırhan. In einer Zeit, in der bereits ein Gruß an die Partei zu Festnahme, Bedrohung oder sogar zum Tod habe führen können, sei Yılmaz stets an vorderster Stelle gewesen: „Er hatte keine Angst, wich nicht zurück und ließ niemanden allein.“
Bakırhan bezeichnete Yılmaz als „Widerstand, Hingabe und Treue“ von Xisxêr. „Wir haben einen Menschen verloren, auf den wir uns verlassen konnten und dessen Anwesenheit uns Kraft gab.“ Sıdık Yılmaz soll auf dem Zentralfriedhof seiner Heimatstadt beigesetzt werden.
Ermittlungen gegen JinNews-Journalistin Rabia Önver
Die türkische Justiz hat Ermittlungen gegen die JinNews-Journalistin Rabia Önver eingeleitet. Vorgeworfen wird ihr angebliche „Propaganda für eine Terrororganisation“. Grundlage des Verfahrens sind Beiträge, die Önver im Rahmen ihrer journalistischen Arbeit in sozialen Medien veröffentlicht hatte.
Im Zuge der von der Staatsanwaltschaft Yüksekova (ku. Gever) eingeleiteten Ermittlungen erschien Önver gemeinsam mit ihrem Anwalt bei der Abteilung für Terrorbekämpfung (TEM) der Polizeidirektion in Gever, um eine Aussage abzugeben.
Die Befragung bezog sich auf Social-Media-Beiträge, die Önver im August über eine in Gever in der Provinz Colemêrg (Hakkari) eingerichtete Trauer- und Gedenkstätte für Gefallene veröffentlicht hatte. Die Polizei wollte unter anderem wissen, zu welchem Zweck sie die Beiträge veröffentlicht und ob sie dafür von einer Person einen „Auftrag“ erhalten habe.
Önver erklärte, die betreffenden Veröffentlichungen seien im Rahmen ihrer journalistischen Tätigkeit entstanden. Nach Abschluss der Vernehmung verließ die Journalistin gemeinsam mit ihrem Anwalt die Polizeidirektion.
https://deutsch.anf-news.com/pressefreiheit/-43682 https://deutsch.anf-news.com/pressefreiheit/dfg-freie-und-pluralistische-medien-sind-voraussetzung-fur-gesellschaftlichen-frieden-52938 https://deutsch.anf-news.com/pressefreiheit/journalistin-derya-okatan-in-istanbul-inhaftiert-52961
Potsdam-Treffen: Correctiv feiert Sieg vor Gericht zu Randnotiz als «Erfolg»
Das Kammergericht Berlin hat am Freitag das für «investigativen Journalismus» stehende Medienhaus Correctiv in einem Berufungsverfahren gegen Ulrich Vosgerau recht gegeben und ein Urteil des Landgerichts Berlin II aufgehoben. Dabei geht es um eine einzige Passage im Bericht «Geheimplan gegen Deutschland»: um die Darstellung von Vosgeraus Äußerungen zur Briefwahl und zu jungen Wählerinnen türkischer Herkunft.
Correctiv feiert dies als «dritten Erfolg» und «Signal für die Pressefreiheit». Doch bei genauerem Hinsehen zeigt sich erneut das Muster, das den gesamten Rechtsstreit um die Recherche zum Treffen in Potsdam im Jahr 2023 prägt: Einzelne Formulierungen werden juristisch durchgekämpft, während die tiefer liegenden Probleme der Berichterstattung – Verzerrung, Auslassungen und die erzeugte öffentliche Wirkung – weitgehend unangetastet bleiben.
Der «nebensächliche Absatz»Im Originaltext hieß es sinngemäß, Vosgerau habe über Briefwahlen und «seine Bedenken in Bezug auf junge WählerInnen türkischer Herkunft, die sich keine unabhängige Meinung bilden könnten», gesprochen und diesen Satz später bestätigt. Vosgerau hatte demgegenüber erklärt, er habe lediglich in einem Nebensatz auf einen möglichen Einzelfall hingewiesen: Eine junge Wählerin, die den Wahlzettel unter Aufsicht von Familienmitgliedern ankreuzt, genieße möglicherweise nicht den verfassungsrechtlich vorausgesetzten Freiheitsgrad.
Das Landgericht Berlin II hatte die Correctiv-Formulierung 2025 noch als unzulässige Verzerrung und «Framing» beanstandet. Das Kammergericht sieht darin nun eine zulässige journalistische Zusammenfassung.
Dass es hier nur um eine von mehreren Passagen geht, die Vosgerau und andere Teilnehmer angegriffen haben, wird in der öffentlichen Kommunikation oft unterschlagen. Correctiv und Teile der Medien stellen das Kammergericht-Urteil als weiteren Beleg für die Rechtmäßigkeit der gesamten Recherche und als «dritten Erfolg gegen Vosgerau» dar. Dabei entsteht der Eindruck, die Gerichte hätten den Correctiv-Bericht in seiner Substanz bestätigt. Genau das ist jedoch unzutreffend beziehungsweise stark verkürzt.
Tatsächlich handelt es sich um eine isolierte Nebenpassage: Gegenstand des jetzt entschiedenen Verfahrens war ausschließlich die Wiedergabe von Vosgeraus Aussagen zur Briefwahl und zu jungen Wählerinnen türkischer Herkunft. Das ist ein persönlicher, relativ randständiger Aspekt von Vosgeraus Vortrag. Er berührt weder den Ablauf des Treffens noch die Kernbehauptungen des Berichts.
Der eigentliche Streitgegenstand bleibt unberührt. Der politisch und medial wirkmächtigste Teil des Correctiv-Textes – die Zusammenfassung «Es bleiben zurück: (…) ein ‹Masterplan› zur Ausweisung von deutschen Staatsbürgern» sowie die damit verknüpfte «Ausbürgerungsidee» – war in diesem Verfahren überhaupt nicht streitgegenständlich. Diese Kernformulierung war Gegenstand anderer Verfahren (unter anderem die Klage von Gerrit Huy vor dem Landgericht Berlin II und die Klagen von Vosgerau/Mörig vor dem LG Hamburg). Da gab es widersprüchliche Entscheidungen: Das Landgericht Berlin II stufte sie als «unwahre, unklare, ungenaue und unvollständige Tatsachenbehauptungen» ein, während das Landgericht Hamburg sie als zulässige Meinungsäußerung wertete (TN berichtete). Beide Entscheidungen sind (beziehungsweise waren) nicht rechtskräftig und in der Berufung.
Correctiv blendet dabei aus, dass Vosgerau und andere in anderen Punkten (zum Beispiel Wahlprüfungsbeschwerden, Teile der Ausbürgerungs-Formulierung, Übernahmen durch Drittmedien) durchaus Unterlassungsansprüche erstritten haben. Die öffentliche Kommunikation suggeriert eine durchgehende gerichtliche Bestätigung der Recherche, obwohl die Gerichte nur über einzelne Formulierungen entschieden haben und dabei teilweise zu entgegengesetzten Ergebnissen kamen.
Die aktuelle Entscheidung hat daher nur begrenzte Tragweite: Sie bestätigt die Zulässigkeit einer journalistischen Zusammenfassung einer einzelnen, persönlich auf Vosgerau bezogenen Passage. Sie ändert nichts an der offenen und widersprüchlichen Rechtslage zur zentralen «Masterplan»-Formulierung. Und sie beendet nicht die Frage, ob Correctiv durch die Art der Darstellung (Wertungen, die als faktisches Resümee wirken, Auslassungen relativierender Aussagen) einen irreführenden Gesamteindruck erzeugt hat – genau den Eindruck, den zahlreiche Medien und die Öffentlichkeit als «Tatsache» übernommen haben.
Die größere Kritik: «vorsätzliche Realitätsverweigerung»Besonders scharf hat Legal Tribune Online das Hamburger Urteil vom Dezember 2025 kritisiert, das Correctiv in zentralen Punkten recht gab. Der LTO-Kommentar von Felix W. Zimmermann spricht von einem «Urteil aus dem Paralleluniversum» und «vorsätzlicher Realitätsverweigerung». Das Gericht ignoriere die tatsächliche Rezeption: Zahlreiche Medien – ARD, ZDF, Spiegel, Taz und andere – hätten die Correctiv-Aussage als Tatsache verstanden und weiterverbreitet. Das Landgericht Hamburg setze ein ideales «Sollen» (wie Leser den Text verstehen sollten) an die Stelle des realen «Seins» (wie er tatsächlich verstanden wurde). Genau das sei kontrafaktisch und schade der Debattenkultur (TN berichtete).
Briefwahl-Kritik ist kein RandthemaInteressant ist in diesem Zusammenhang auch der inhaltliche Kern von Vosgeraus Vortrag, was seine Bedenken zur Briefwahl angeht. Diese sind keineswegs aus der Luft gegriffen. So zeigen wissenschaftliche und empirische Analysen wiederholt eine dramatische Kluft zwischen Urnen- und Briefwahlergebnissen, die sich nicht allein demografisch erklären lassen. Bei den kürzlichen Wahlen in Mecklenburg-Vorpommern zum Beispiel erreichte die AfD an der Urne mehr als 44 Prozent, kam aber bei der Briefwahl nur auf gut 22 Prozent (TN berichtete). Studien und bekannte Schwachstellen (fehlende lückenlose Kontrolle, «Familienwahl», ungeschützte Verwahrungskette) belegen, dass Briefwahl strukturell anfälliger für Beeinflussung ist.
Vosgeraus Hinweis auf mögliche Einschränkungen der Wahlfreiheit in bestimmten Konstellationen steht damit in einem belegbaren Kontext – der in der Correctiv-Darstellung jedoch in eine pauschale und verzerrte Form gebracht wird.
All dies bedeutet freilich nicht, dass man mit dem, was Vosgerau oder andere Teilnehmer am Treffen in Potsdam 2023 von sich gegeben haben, automatisch einhergeht. Es geht allein um die Aufarbeitung der Fakten. Vergessen werden sollte in diesem Zusammenhang auch nicht, dass Correctiv tatsächlich von sich selbst behauptet, es sei «gemeinwohlorientiert». Fakt ist jedoch, dass «es sich am Futtertrog der Bundesregierung labt» oder, wie es die Weltwoche ausdrückte, «mit Steuergeldern vollgepumpt wird».
Laut Norbert Häring gehört Correctiv gar zur «US-gesteuerten Faktencheck-Mafia». Beispiel: Anfang 2024 behauptete Correctiv, die «angeblichen Belege zu ‹DNA-Verunreinigungen› in mRNA-Impfstoffen gegen COVID-19 sind wissenschaftlich nicht haltbar». Doch nicht nur zeigte eine kurz darauf veröffentlichte Studie auf, dass es starke DNA-Verunreinigungen im BioNTech-Impfstoff Comirnaty gibt. Auch belegte eine unabhängige australische Untersuchung von drei Ampullen von Pfizer/BioNTech und Moderna, dass die DNA-Kontamination in mRNA-Covid-«Impfstoffen» bis zu 145-fach über dem gesetzlichen Grenzwert liegt (TN berichtete).
Geiselflug nach Dubai und RAF-«Anschlag» waren beide inszeniert
Die False-Flag-Angriffe häufen sich in rasender Geschwindigkeit – in dem Versuch, sowohl Donald Trump als auch Bibi Netanjahu über ihr normales Ablaufdatum hinaus im Amt zu halten. Was sie jedoch wirklich offenbaren, ist das Ausmaß, in dem westliche Medien mittlerweile zu einem schmutzigen Werkzeug von Geheimdiensten geworden sind.
Da die Führungskräfte der USA und Israels vor einer Herausforderung ohne Präzedenz für ihr Amt stehen: Ist es da nicht vernünftig anzunehmen, dass beide für ihr Überleben ihre Macht nutzen werden, um sich auf Betrügereien und schmutzige Tricks einzulassen? Was Trump betrifft, so weiß er, dass ihm ein Amtsenthebungsverfahren droht, wenn er die Mehrheit in beiden Kammern des Kongresses verliert. Ich habe bereits in früheren Artikeln darüber spekuliert, dass er nach beispiellosen Wegen suchen wird, um die Zwischenwahlen entweder abzusagen oder deren Ergebnisse nicht anzuerkennen – unter dem Vorwand eines Krieges mit dem Iran.
Damit so etwas rechtlich durchgezogen werden könnte, müssten die Umstände jedoch von einem Ausmaß wie Pearl Harbor oder 9/11 sein. Die USA müssten nicht nur im Krieg sein, sondern auf eigenem Boden angegriffen werden, damit Trump ein solches Kunststück versuchen könnte – was laut vielen Experten verfassungsrechtlich gar nicht möglich ist. Aber Trump bricht immer wieder Regeln und lotet die Grenzen dessen aus, was er im Amt tun kann. Daher wäre es nicht uncharakteristisch für ihn und sein Juristenteam, bis spät in die Nacht an etwas zu tüfteln, das so gewaltig und bedeutend ist.
Die gleiche Geschichte spielt sich bei Benjamin Netanjahu ab, dem sieben Anklagepunkte wegen Korruption drohen, sollte sein Fall jemals vor Gericht verhandelt werden. Ein sicherer Weg, um das zu verhindern, besteht darin, Israel in einem dauerhaften Kriegszustand mit dem Iran zu halten und den Einsatz so weit zu erhöhen, dass es scheint, als stünde dieses kleine Land unter Beschuss.
Auf die Gefahr hin, als Verschwörungstheoretiker bezeichnet zu werden, werden viele annehmen, dass uns bald ein Angriff unter falscher Flagge – oder sogar eine Reihe davon – bevorstehen könnte, sowohl in Israel als auch im Westen, um einen Krieg zu rechtfertigen. Trumps Behauptung, dass die USA die Bombardierungen nach den Zwischenwahlen wieder aufnehmen werden, könnte ein meisterhafter Schachzug gewesen sein, während er in Wahrheit schon früher einen Angriff auf den Iran plant. Ein groß angelegter Angriff zu einem früheren Zeitpunkt ist natürlich sehr risikoreich: Sollten die Benzinpreise noch weiter steigen oder es US-Opfer geben, könnte dies eine finale politische Suizid-Pille für Trump sein, noch bevor die US-Amerikaner an die Wahlurnen gehen.
Aber dies ist ein US-Präsident, der sich für bedeutend intelligenter hält, als er tatsächlich ist, und der alle Berater um sich herum gefeuert hat, die ihm vernünftige Ratschläge geben könnten – Ratschläge, die wahrscheinlich nicht mit seinen kindischen, idiotischen Vorstellungen über die militärischen Fähigkeiten der USA im Nahen Osten harmonieren würden. Dennoch scheint der Plan zu sein, dem Iran keine Möglichkeit für einen Präventivschlag zu lassen.
Wie sonst könnte ein zynischer Analyst zwei entscheidende «Angriffe» auf Israel und den Westen interpretieren, die uns kürzlich pflichtbewusst von den westlichen Leitmedien präsentiert wurden? Der sogenannte Terroranschlag auf den Flug nach Israel über Dubai ist sehr verdächtig – nicht zuletzt deshalb, weil der Iran nur wenige Stunden vor dem Vorfall eine Warnung herausgegeben hatte, dass ein Angriff unter falscher Flagge auf ein Flugzeug stattfinden würde, um dem Iran die Schuld in die Schuhe zu schieben.
Ein Gerangel im Cockpit, bei dem es zu einer Messerstecherei kam, hat sicherlich stattgefunden. Dass das Flugzeug jedoch außer Kontrolle geriet und im letzten Moment von israelischen Piloten gerettet wurde, die rein zufällig an Bord waren und den Piloten überwältigen konnten, klingt wie das Drehbuch eines wirklich schlechten Hollywood-Films mit B-Movie-Schauspielern. Der Zeitpunkt ist fragwürdig, ebenso wie die Schnelligkeit, mit der Netanjahu und die Medien bereitstanden, das Ganze der Welt als Terroranschlag zu präsentieren.
Nur wenige Tage zuvor sahen wir eine ähnlich phantastische Geschichte im Vereinigten Königreich auf einem RAF-Luftwaffenstützpunkt, wo Männer nach Anti-Terror-Gesetzen festgenommen wurden und Andy Burnham schnell dem Iran die Schuld gab. Aber wo sind die Beweise? Wurde Burnham von Trump gebeten, einen Angriff unter falscher Flagge durchzuführen, als sie sich Anfang des Monats bei der UN-Generalversammlung in New York trafen? Obwohl die Männer festgenommen und nach Anti-Terror-Gesetzen angeklagt wurden, durften sie erstaunlicherweise auf Kautionsbasis freikommen. Und in ihren Lieferwagen, die im Wald geparkt waren, wurde nichts gefunden, was darauf hindeuten würde, dass sie Anschläge planten. Wurden diese Männer reingelegt? Wurden sie dafür bezahlt, spät in der Nacht einen bestimmten Job zu erledigen, im Wissen, dass sie mit Sicherheit abgefangen werden würden? Wenn der Iran hinter solchen Vorfällen stecken würde, gäbe es sicherlich nicht dieses Ausmaß an Laienschauspielerei.
Eine nüchternere Betrachtung sowohl des Geiselflugs nach Israel als auch des angeblichen Terrorziels auf dem britischen Luftwaffenstützpunkt legt nahe, dass beides von den verzweifelten Regierungsspitzen der USA und Israels inszeniert wurde. Ziel war es, die westliche Öffentlichkeit auf einen unmittelbar bevorstehenden Krieg vorzubereiten, an dem das Vereinigte Königreich eindeutig eine erhebliche Rolle spielen wird – allen Augenwischereien des britischen Außenministers zum Trotz, der ankündigte, Israel wegen des Völkermords in Gaza zur Rechenschaft zu ziehen (was wahrscheinlich ebenfalls nur ein PR-Manöver war).
In vielerlei Hinsicht war dies unvermeidlich – noch verstärkt durch die Versuchung, die westliche Presse als willige Komplizen für eine massive, verheerende Verzerrung der Tatsachen zu nutzen, um der übergeordneten Agenda jener Eliten zu dienen, denen die etablierten Leitmedien gehören. Ein Krieg mit dem Iran kommt, und zwar in einem Ausmaß, das mit Sicherheit größer sein wird als die bisherigen «Inkursionen». Die einzige wirkliche Frage ist, wer zuerst zuckt und den Anstoß gibt. Aber für diejenigen, die die Wahrheit suchen, gelten immer die alten Regeln. Glauben Sie in den westlichen Medien niemals denjenigen, die als die Schuldigen präsentiert werden, da diese üblichen Verdächtigen fast nie diejenigen sind, die den Finger am Abzug haben.
Und fragen Sie sich auf jeden Fall: Warum sollte der Iran solche Anschläge planen müssen? Was hätte er davon zu gewinnen? Die einzigen Gewinner sind diejenigen, die sich selbst als Opfer dargestellt haben, um das zu rechtfertigen, was sie zu tun gedenken. Die Lügen der Vergangenheit, die uns von den USA, Großbritannien und allen voran Israel – dem wahren Großmeister im Verpacken von Fake News, insbesondere bei Videos – aufgetischt wurden, sind schlicht zu gewaltig und zahlreich, um sie zu ignorieren. Und solange die westlichen Medien ihre Rolle bereitwillig mitspielen, erleben wir genau das, wozu sie eigentlich da sind – zumal fast alle von ihnen rote Zahlen schreiben.
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Dieser Beitrag ist zuerst auf Strategic Culture Foundation erschienen. Er wurde mit freundlicher Genehmigung übersetzt und übernommen.
Martin Jay ist ein preisgekrönter britischer Journalist. Er ist in Marokko ansässig, wo er als Korrespondent für die Daily Mail tätig ist. Zuvor berichtete er für CNN sowie Euronews über den Arabischen Frühling. Von 2012 bis 2019 lebte und arbeitete er in Beirut für verschiedene internationale Medien wie die BBC, Al Jazeera, RT und DW. Zudem berichtete er freiberuflich für die britische Daily Mail, The Sunday Times und den türkischen Sender TRT World. Seine Karriere führte ihn in fast 50 Länder in Afrika, dem Nahen Osten und Europa für eine Vielzahl großer Medienhäuser. Er hat in Marokko, Belgien, Kenia und dem Libanon gelebt und gearbeitet.
Neues MWGFD-Projekt «Friedensstimmen»: Mit Kultur gegen den Krieg
Lieder und Texte, die vom Frieden erzählen – und davon, was Krieg wirklich bedeutet: Mit ihrem neuen Projekt «Friedensstimmen» greift die Gesellschaft «Mediziner und Wissenschaftler für Gesundheit, Freiheit und Demokratie» (MWGFD) auf kulturelle Mittel zurück, um die hässliche Fratze der «Kriegstüchtigkeit» bloßzulegen.
Was hinter den Zahlen und Phrasen der Militarisierung verschwinde, sei der einzelne Mensch, der den Krieg erleidet. Diese Tatsache wolle man versuchen, mit den Mitteln der Kultur wieder erfahrbar zu machen. Der Ansatz sei lohnenswert und erfolgversprechend, denn:
«Wir sind überzeugt, dass Kultur dort etwas bewegt, wo Argumente allein nicht mehr durchdringen. Ein gutes Lied, genau gehört, sagt über den Krieg manchmal mehr als ein ganzer Leitartikel.»
Die Reihe nehme solche Lieder ernst und höre genau hin, schreibt die MWGFD. Erzählt würden jeweils ihre Entstehung, ihre Bilder und ihre Geschichte. Die Beiträge seien künstlerische und essayistische Auseinandersetzungen mit Musik und Zeitgeschehen gleichermaßen. Daher werde auch der Bogen in die Aktualität gespannt.
Den Auftakt bilden fünf Beiträge von zwei Autoren. Im ersten, sozusagen als Ouvertüre, würdigt Wolf Stelzner das Antikriegs-Opus «Salisbury» von Uriah Heep aus dem Jahr 1971. Die nächsten vier sind ein Zyklus von Peter Bickel über Pink Floyds, stark von Roger Waters geprägtes Album «The Final Cut» von 1983. Vier ausgewählte Songs erzählen eindrucksvoll von drei Figuren, die der Krieg hervorbringt, und einer gemeinsamen Perspektive.
Die Lieder berühren, die Texte auch. Sie legen alle dieselbe Wahrheit offen, resümiert die MWGFD: Krieg ist nicht abstrakt und er kostet nicht abstrakt «Sicherheit». Er kostet Träume, schürt Ängste, produziert Narben und er kostet Leben. All das haben Menschen oft genug erlebt. Diese Reihe bleibe aber nicht im Historischen stecken:
«[Die Beiträge] führen von der Vergangenheit geradewegs in unsere Gegenwart – in Aufrüstungsdebatten, Festreden und die Fragebögen, die seit diesem Jahr wieder an Achtzehnjährige verschickt werden.»
Das Projekt ist eine Einladung, sich die Lieder (mal wieder) anzuhören und die Texte zu lesen. Man darf gespannt sein auf kommende Folgen. Ausdrücklich wird auch um Weitergabe beziehungsweise Mitarbeit gebeten. Wir alle sind bei dem Thema gefordert. Die MWGFD betont abschließend:
«Frieden ist keine Selbstverständlichkeit, sondern eine Kulturleistung – eine, die verteidigt werden muss.»
Tierschutz: Proteste in Brüssel gegen die Verschiebung von EU-Reformen
Mehr als 300 Aktivisten aus ganz Europa haben drei Tage lang in Brüssel vor den Sitzen der Europäischen Kommission demonstriert, um zu fordern, dass die EU ihre Zusagen zum Schutz von Nutztieren einhält. Wie L'Indipendente berichtet, stehen im Mittelpunkt des Protests insbesondere das Verbot von Käfigen für Legehennen, das Ende der Tötung männlicher Küken sowie neue Regeln für Zuchtsauen.
Hintergrund ist, dass die Kommission bereits vor Jahren versprochen hatte, einzugreifen, doch die Fristen wurden immer wieder verschoben. Aus diesem Grund haben die Organisationen beschlossen, sich nur wenige Schritte von den Gebäuden der EU-Institutionen entfernt erneut Gehör zu verschaffen und zu fordern, die Absichtserklärungen endlich in konkrete Taten umzusetzen.
L'Indipendente fasst die die Geschichte dieser Verzögerung zusammen: Als Reaktion auf die Europäische Bürgerinitiative «End the Cage Age» («Schluss mit der Käfighaltung»), die von über 1,4 Millionen Unterschriften unterstützt wurde, verpflichtete sich die Europäische Kommission im Jahr 2021, bis Ende 2023 einen Gesetzesvorschlag für den schrittweisen Ausstieg aus der Käfighaltung vorzulegen. Diese Frist ist jedoch verstrichen, ohne dass eine Reform präsentiert wurde.
Im vergangenen Juli setzte die Kommission mit ihrer Viehzuchtstrategie – dem Dokument, das die künftige Ausrichtung des Sektors vorgibt – neue Fristen fest: Bis Ende 2026 soll Brüssel eine gezielte Überarbeitung der Vorschriften für Legehennen vorlegen, einschließlich des schrittweisen Ausstiegs aus der Käfighaltung und Maßnahmen gegen das systematische Keulen männlicher Küken durch die Geschlechtsbestimmung im Ei. Für Schweine, einschließlich des Übergangs von Einzel- zur Gruppenhaltung, ist hingegen Mitte 2027 im Gespräch.
Laut L'Indipendente begann der Protest letzte Woche vor der DG SANTE, der Generaldirektion der Kommission für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, sowie vor dem Berlaymont-Gebäude, dem Sitz der EU-Exekutive. Die von Animal Equality im Rahmen einer im Februar gestarteten Kampagne gegen die Verzögerungen der EU organisierte Demonstration habe drei Tage in Folge angedauert. Die Organisationen hätten sich im Herzen des Europaviertels versammelt, zwischen der Kommission und dem Rat der Europäischen Union, um eine klare Botschaft zu senden: Die Tiere können nicht länger warten. Der EU werfen sie vor, bedeutende Tierschutzreformen seit Jahren zu verschleppen.
Im Visier stünden Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen sowie die Kommissare Christophe Hansen (Landwirtschaft und Ernährung), Olivér Várhelyi (Gesundheit und Tierwohl) und Maroš Šefčovič (Handel). Die Forderung sei, dass die Maßnahmen noch im Jahr 2026 umgesetzt werden – ohne durch lange Übergangsfristen, Ausnahmeregelungen oder Argumente bezüglich wirtschaftlicher Auswirkungen entwertet zu werden. Zudem würden gleichwertige Standards auch für importierte Produkte verlangt.
Anhand der Zahlen der Europäischen Kommission beleuchtet L'Indipendente die gegenwärtige Lage: So gibt es in der EU etwa 401 Millionen Legehennen, von denen 35,7 Prozent – mehr als 143 Millionen – nach wie vor in Käfigen gehalten werden. Jeder Henne steht ihr Leben lang lediglich die Fläche eines A4-Blattes zur Verfügung, ohne dass sie ihre Flügel ausstrecken, Staubbäder nehmen oder sich frei bewegen kann.
Die Situation ist von Land zu Land unterschiedlich: Österreich hat Käfige bereits verboten, Luxemburg ist vollständig käfigfrei und Deutschland steht kurz vor dem Abschluss des Ausstiegs. In Polen und Spanien werden jedoch noch etwa 60 Prozent der Hennen in Käfigen gehalten, während dieser Anteil in Malta sogar auf 99 Prozent steigt. Laut dem jüngsten Eurobarometer halten es neun von zehn Europäern für wichtig, das Wohl von Nutztieren zu schützen, und 84 Prozent wünschen sich eine Stärkung dieses Schutzes.
In der Schweiz ist die Käfighaltung bei Legehennen hingegen bereits seit 1992 verboten. Es war damals das erste Land weltweit, das diesen Schritt vollzogen hat.
RKI: Fast 23.000 Todesfälle durch akute Atemwegserkrankungen im Berichtsjahr 2025/2026
Im vergangenen Berichtsjahr 2025/2026 wurden in Deutschland laut dem Robert Koch-Institut (RKI) rund 180 Millionen akute Atemwegserkrankungen verzeichnet, darunter Influenza, «COVID-19», Infektionen mit dem Respiratorischen Synzytial-Virus (RSV), Rhinoviren und saisonale Coronaviren, wie das Deutsche Ärzteblatt berichtet. Das Berichtsjahr erstreckt sich dabei von der 21. Kalenderwoche bis zur 20. Kalenderwoche des darauffolgenden Jahres.
Demnach wurden bei Kleinkindern im Durchschnitt 4,6 akute Atemwegserkrankungen (ARE) registriert, bei Erwachsenen ab 60 Jahren 1,3. 37 Millionen Mal wurde aufgrund einer ARE ein Arzt aufgesucht. Etwa 429.000 Fälle erforderten eine stationäre Behandlung in einer Klinik, wovon 22.700 zum Tod führten. Das Deutsche Ärzteblatt stellt fest:
«Trotz dieser Bilanz ordnet das RKI die Wintersaison 2025/26 insgesamt als moderat ein. Auf Bevölkerungsebene sowie im ambulanten und stationären Bereich wurden weniger Erkrankungen als in den beiden vorherigen Wintersaisons beobachtet. Auch die Höchstwerte blieben unter denen der Vorsaisons. Der Höhepunkt der Atemwegserkrankungen lag Ende Januar beziehungsweise Anfang Februar 2026 und fiel mit dem Höhepunkt der Grippewelle zusammen.»
Dem RKI zufolge begann die Grippewelle Ende November 2025 und dauerte 15 Wochen. Im Zusammenhang mit Influenza- und RSV-Infektionen starben laut dem Institut schätzungsweise 16.000 Menschen, im Gegensatz zu 19.000 im Vorwinter. Meistens waren Menschen ab 85 Jahren betroffen. Die beiden Erreger ließen sich dabei nicht getrennt zuordnen.
Was «COVID-19» betrifft, gab es gemäß RKI 138.930 «laborbestätigte» Fälle. 55 Prozent davon seien 60 Jahre alt oder älter gewesen. Von allen Fällen seien 50.484 (58 Prozent) hospitalisiert worden. Davon seien wiederum 76 Prozent 60 Jahre oder älter gewesen.
An das RKI seien 1.827 Todesfälle «mit labordiagnostisch bestätigter SARS-CoV-2-Infektion» übermittelt worden. Vorwiegend seien davon die Altersgruppen der ab 80-Jährigen (66 Prozent) und der 60- bis 79-Jährigen (30 Prozent) betroffen gewesen. Der Anteil dieser Todesfälle in der Altersgruppe bis 34 Jahren habe bei weniger als einem Prozent gelegen. Das RKI konstatiert:
«In den Saisons 2024/25 und 2025/26 konnten über die Übersterblichkeitsanalyse keine Übersterblichkeiten überzeugend mit COVID-19 in Verbindung gebracht werden.»
Auf dem Weg zur Totalüberwachung im Verkehr: Neue Multifunktions-Blitzer filmen selbst Intimzonen im Autoinneren
Auf Europas Straßen wird die Verkehrsüberwachung spürbar schärfer. Moderne Blitzeranlagen erfassen nicht mehr nur Raser, sondern gleichzeitig Handynutzung am Steuer, fehlende Sicherheitsgurte und Abstandsverstöße. Das berichtet das Portal Techbook.
Besonders weit ist man in Sachen Überwachung in Frankreich. Seit diesem Jahr kommen dort sogenannte Verhaltensblitzer (radars comportementaux) zum Einsatz. Sie sollen Handy-«Sünder», Gurtmuffel und Drängler automatisch erkennen. Für jeden dieser Verstöße drohen 135 Euro Bußgeld sowie Punkte im Fahreignungsregister. Bis zum Jahr 2028 will das Land die Zahl der Anlagen von derzeit rund 600 auf 1.700 ausbauen, wie Computer Bild schreibt.
Zusätzlich verschärft Frankreich die Sanktionen bei Handynutzung am Steuer: Seit Anfang Oktober können Behörden landesweit den Führerschein für 15 Tage bis zu sechs Monate suspendieren – zusätzlich zu den 135 Euro und drei Punkten. Das vermeldet heute The Local France. Zuvor hatte es bereits Pilotprojekte in einzelnen Départements gegeben.
In Polen und Tschechien sind vergleichbare Multifunktions-Systeme bereits im Einsatz. Der französische Hersteller Idemia liefert etwa den Mesta Fusion RN, der bis zu acht Fahrspuren und 32 Fahrzeuge gleichzeitig überwachen kann. Polen hat zudem die Regeln massiv verschärft: Wer auf bestimmten Land- oder Nationalstraßen mehr als 50 km/h zu schnell fährt, riskiert den sofortigen Führerscheinentzug. Allein 2025 wurden dort nach Behördenangaben über 72.000 Führerscheine eingezogen.
Deutschland hinkt bei den Multifunktions-Anlagen hinterher. Hier dominiert weiterhin die MonoCam, ursprünglich in den Niederlanden entwickelt. Sie filmt von Brücken aus den Innenraum vorbeifahrender Fahrzeuge und filtert mit Künstlicher Intelligenz verdächtige Aufnahmen von Handynutzung heraus. Über ein Bußgeld entscheidet jedoch immer noch ein Beamter. Derzeit drohen 100 Euro und ein Punkt in Flensburg.
Rheinland-Pfalz setzt die Technik seit 2025 landesweit ein; eine bundesweite Rechtsgrundlage fehlt weiterhin. Aktuell läuft im Rahmen der ROADPOL-Aktionswoche vom 5. bis 11. Oktober 2026 eine verstärkte Kontrollkampagne gegen Ablenkung am Steuer, bei der auch MonoCams zum Einsatz kommen können.
Bereits im April hatten wir kritisch auf die Entwicklung hingewiesen, indem wir sogenannte «Crotch Cams» oder «Genitalienkameras» zum Thema gemacht haben – KI-Systeme wie die von Acusensus, die gezielt in den Schoß- und Oberschenkelbereich der Fahrer filmen, um Handy- und Gurtverstöße zu erkennen. Ein schleichender Ausbau des Überwachungsstaats ist hier nicht zu übersehen – mit anlassloser Datenerhebung und dem Risiko, dass die Technik vor allem Einnahmen generiert und Daten sammelt. Der Datenschutzbeauftragte Thomas Fuchs aus Hamburg warnte:
«Durch das MonoCam-System würden zusätzlich auch anlasslos Daten von Autofahrern erhoben, die sich nichts zuschulden haben kommen lassen. Darüber hinaus können auf den Aufnahmen unbeteiligte Personen, etwa Beifahrende oder andere Verkehrsteilnehmende, sichtbar sein. Diese Daten müssten frühzeitig gelöscht werden.»
Die aktuellen Entwicklungen in Europa lassen derlei Warnungen berechtigt erscheinen. Die Technik wird breiter ausgerollt und erfasst immer mehr Verstöße. Gleichzeitig berichten Behörden und Hersteller von spürbaren Verhaltensänderungen. Acusensus-Systeme, die in Großbritannien (Devon & Cornwall, Sussex, Greater Manchester) und den USA im Einsatz sind, sollen an überwachten Stellen Rückgänge bei Handy- und Gurtverstößen um 50 bis 83 Prozent bewirkt haben. In manchen Pilotprojekten stiegen die Aufdeckungsraten auf das Sechs- bis Neunfache im Vergleich zu klassischen Kontrollen (siehe etwa hier und hier).
Unabhängige, groß angelegte Studien zur tatsächlichen Reduktion von Unfällen und Todesfällen fehlen jedoch weitgehend. Kritiker wie der Verkehrsforscher Jon Padfield verweisen weiterhin auf alternative Maßnahmen wie Rumble Strips, also in den Straßenbelag eingefräste oder aufgesetzte Rillen und Erhebungen, die beim Überfahren Vibrationen und laute Geräusche erzeugen, um abgelenkte oder müde Fahrer zu warnen, oder Fußgängerinseln, die Unfälle ohne zusätzliche Überwachung reduzieren.
Noch schärfer formuliert es Terry O'Gorman, australischer Bürgerrechtsanwalt und Vizepräsident des Queensland Council of Civil Liberties. Er meint:
- Die Kameras erfassen manchmal quasi-intime Bilder (Nacktheit, Unterwäsche oder private Momente), da Menschen im Auto in unterschiedlichen Bekleidungszuständen unterwegs sind. Das Autoinnere gilt für die meisten als privater Raum. Es besteht die Gefahr, dass Mitarbeiter der Behörden solche intimen oder anzüglichen Bilder speichern und für private Zwecke nutzen («electronic bottom drawer» – ein elektronischer Geheimschubkasten), wenn sie gelangweilt sind. Es gibt historische Fälle, in denen Personen mit Zugang zu privaten Bildern diese missbräuchlich aufbewahrt haben.
- Damit intime oder quasi-intime Bilder nicht gesammelt und missbraucht werden können, müsse es absolut sichere Datenschutzschutzmaßnahmen geben.
- Fotos von Frauen sollten nur von weiblichen Mitarbeitern angesehen werden dürfen oder können.
Ähnliche Bedenken hatten bereits frühere Privacy Commissioner in Australien und Datenschützer in Deutschland geäußert: Die anlasslose Dauerüberwachung auch unbescholtener Autofahrer und Beifahrer sei ein erheblicher Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung.
IS-Angriff in Kerkûk: Zwei irakische Polizisten getötet
Bei einem Angriff der Terrormiliz „Islamischer Staat“ (IS) auf einen Stützpunkt der irakischen Bundespolizei in Hawîce (al-Hawidscha) bei Kerkûk (Kirkuk) sind zwei Polizisten ums Leben gekommen. Mehrere weitere Einsatzkräfte wurden verletzt.
Nach dem Angriff kam es zu Gefechten zwischen den IS-Söldnern und der Bundespolizei. Dabei wurden zudem Wärmebildkameras der Sicherheitskräfte zerstört.
Nach dem Angriff leiteten die Behörden eine Fahndung nach den beteiligten IS-Mitgliedern ein. Weitere Angaben zum Verlauf der Operation oder zur Zahl der Angreifer liegen bislang nicht vor.
https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/is-mitglied-in-silemani-festgenommen-52995