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Krankengeld: Urlaub während der Krankschreibung – das ist erlaubt

Wer länger krankgeschrieben ist und Krankengeld erhält, hat oft nur einen Wunsch: raus aus dem Alltag, Kraft tanken. Doch darf man während des Krankengeldbezugs verreisen – und wenn ja, wohin, wie lange, mit welchen Auflagen? Der rechtliche Rahmen ist klarer, als viele denken. Gleichzeitig drohen empfindliche Folgen, wenn Regeln missachtet werden.

Grundsatz: Urlaub trotz Krankengeld ist möglich – aber nicht grenzenlos

Während einer attestierten Arbeitsunfähigkeit ist Erholung nicht verboten. Entscheidend ist, dass die Reise den Heilungsverlauf nicht behindert und die formalen Spielregeln eingehalten werden. Innerhalb Deutschlands ist keine ausdrückliche Genehmigung der Kasse vorgeschrieben. Wer jedoch ins Ausland möchte, braucht in aller Regel ein Okay der Krankenkasse – sonst kann der Anspruch ruhen und Zahlungen stoppen.

Das folgt aus § 16 SGB V: Ohne Zustimmung ruht Krankengeld während eines Auslandsaufenthalts; mit Zustimmung kann es weiterlaufen. Das Bundessozialgericht hat zudem betont, dass Kassen Reisen innerhalb der EU nicht pauschal untersagen dürfen, wenn keine Missbrauchs- oder Gesundheitsrisiken bestehen.

Inland, EU, Drittstaaten: So unterscheiden sich die Anforderungen Wohin? Brauche ich eine Genehmigung? Inland (Deutschland) Nein, aber: erreichbar bleiben (Post, Telefon), lückenlose AU-Folgebescheinigungen sichern, medizinische Termine wahrnehmen. EU/EWR/Schweiz Ja, Zustimmung der Krankenkasse. Diese ist zu erteilen, wenn die Reise medizinisch unbedenklich ist und kein Missbrauchsverdacht besteht. Drittstaaten (außerhalb EU/EWR/CH) Regel: Zustimmung notwendig, sonst Ruhen. In der Praxis strenger geprüft (Erreichbarkeit/Behandlung), Zustimmung seltener – aber möglich. Der Weg zur Genehmigung: So klappt’s mit der Kasse

Wer während des Krankengeldbezugs verreisen möchte, sollte frühzeitig einen Antrag bei der Krankenkasse stellen und dabei den geplanten Zeitraum, das Reiseziel sowie erreichbare Kontaktmöglichkeiten benennen. Hilfreich: Viele Kassen bieten dafür kurze Online-Formulare oder Hotlines an.

Dem Antrag sollte eine ärztliche Einschätzung beigefügt werden – ein knappes Attest reicht in der Regel aus („Reise medizinisch vertretbar; Reha-Effekt möglich; Behandlung kann fortgeführt werden.“). Wichtig ist außerdem, die laufende Behandlung sicherzustellen: Notwendige Therapien und Arzttermine dürfen nicht ausfallen; bei längerer Abwesenheit ist eine Versorgung am Urlaubsort zu organisieren.

Schließlich muss die Erreichbarkeit gewährleistet sein – etwa durch Nachsendeauftrag oder Briefkastenservice – damit auf Schreiben der Kasse kurzfristig reagiert und Termine des Medizinischen Dienstes zuverlässig wahrgenommen werden können.

Melde- und Mitwirkungspflichten: Diese Punkte sind entscheidend

Für den sicheren Bezug von Krankengeld ist eine lückenlose Arbeitsunfähigkeits­bescheinigung unerlässlich: Folge-AUs müssen rechtzeitig vorliegen, andernfalls endet der Anspruch. Auch die elektronische Übermittlung (eAU) befreit nicht davon, Fristen exakt einzuhalten.

Teilen Sie der Krankenkasse stets aktuelle Adress- und Kontaktdaten mit – inklusive Reiseadresse, Handy- und E-Mail-Kontakt sowie, falls vorhanden, der behandelnden Praxis am Urlaubsort –, damit Einladungen des Medizinischen Dienstes zuverlässig zugestellt werden und Sie erreichbar sind.

Änderungen der Reise wie Verlängerungen, Zielwechsel oder medizinische Zwischenfälle sind unverzüglich zu melden. Bewahren Sie außerdem Belege sorgfältig auf, etwa Atteste, Terminbestätigungen und Quittungen über notwendige Behandlungen am Urlaubsort.

Risiken bei Verstößen: Wenn Krankengeld ruht, endet – oder zurückgefordert wird

Wer ohne Zustimmung ins Ausland fährt oder Mitwirkungspflichten verletzt, riskiert viel:

  • Ruhen/Einstellung der Zahlung ab Beginn der ungenehmigten Auslandsabwesenheit.
  • Rückforderung bereits gezahlter Beträge bei rechtswidrigem Bezug (z. B. fehlende Zustimmung, fehlende AU-Fortschreibung).
  • Versagung/Entziehung weiterer Leistungen bei fehlender Mitwirkung (z. B. Nichtwahrnehmen MD-Termin).
  • Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit: Unpassende Reiseaktivitäten (Riskosport bei Rückenleiden, Partyurlaub bei Burn-out) können zu Nachfragen, MD-
  • Begutachtungen und Leistungskürzungen führen. Kassen dürfen Reisen nicht pauschal verbieten, dürfen aber prüfen und bei konkreten Anhaltspunkten eingreifen.
Was Kassen prüfen – und was Betroffene entkräften können

Krankenkassen wägen den Gesundheitsschutz und die Überprüfbarkeit der AU gegen das Erholungsinteresse ab. Maßgeblich sind:

  • Medizinische Vertretbarkeit (Attest),
  • Fortführung der Behandlung,
  • Erreichbarkeit/Terminsicherung,
  • Missbrauchsverdacht (z. B. „Arbeitsersatzurlaub“).

Gerade bei EU-Reisen hat das BSG die Rechte von Versicherten gestärkt: Liegen keine Zweifel an der AU und kein Missbrauchsverdacht vor, ist die Zustimmung zu erteilen. Das ist ein deutliches Signal gegen pauschale Verbote – allerdings kein Freifahrtschein.

Fazit

Urlaub während des Krankengeldbezugs ist möglich – und kann sogar zur Genesung beitragen. Wer jedoch unbedacht ins Ausland reist oder formale Pflichttritte ignoriert, riskiert Zahlungsstopp und Rückforderungen.

Mit ärztlichem Okay, rechtzeitiger Kassen-Zustimmung (insbesondere in der EU) und guter Erreichbarkeit steht einer Erholungsreise meist nichts im Weg. Die Devise lautet: Transparenz statt Risiko.

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Chopin zum unzeitigen Gedächtnis

Wie die Welt sein wird am Jüngsten Tag, weiß ja niemand. Dass alles einigermaßen plötzlich zu Ende geht, ist aber ausgemacht: Chopin hat das entsprechend auskomponiert. Ex nihilo, aus dem Nichts, das einst die Schöpfung entbarg, kommt unerwartet und radikal rückwärtsgewandt das Chaos wieder zum Vorschein. Es bricht herein, ohne die Sicherheitssysteme vorher um Erlaubnis […]

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Schwerbehinderung: Massenhaft falsche GdB-Bescheide – Wichtiges Urteil – Gericht mahnt Versorgungsämter

Die Feststellung des Grades der Behinderung (GdB) entscheidet darüber, welche Nachteilsausgleiche bei einer Behinderung bzw. Schwerbehinderung gewährt werden. Sie entscheidet aber nicht nur über steuerliche Vorteile und Nachteilsausgleiche, sondern auch über den Zugang zu bestimmten Rentenleistungen und anderen sozialen Vergünstigungen.

Daher ist es wichtig, dass die zuständigen Behörden den GdB korrekt und sorgfältig ermitteln. Ein aktuelles Urteil des Sozialgerichts Karlsruhe deckt erhebliche Mängel in diesem Verfahren auf und mahnt die Versorgungsämter zur Einhaltung ihrer gesetzlichen Pflichten an.

Wie kam es zu dem Verfahren vor dem Sozialgericht Karlsruhe?

Ein Antragsteller beantragte die Anerkennung eines höheren GdB. Die zuständige Versorgungsverwaltung setzte diesen jedoch lediglich auf 30 fest. Der Antragsteller war mit dieser Einschätzung nicht einverstanden und legte Widerspruch ein.

Er argumentierte, dass seine gesundheitlichen Einschränkungen weitreichender seien und eine höhere Einstufung gerechtfertigt wäre. Doch die Behörde blieb bei ihrer Entscheidung und lehnte den Widerspruch ab, ohne eine weitere medizinische Untersuchung anzuordnen. Daraufhin klagte der Betroffene vor dem Sozialgericht Karlsruhe.

Welche Mängel stellte das Sozialgericht Karlsruhe fest?

Das Gericht bemängelte in seinem Urteil vom 14. April 2020 (Aktenzeichen: S 12 SB 3113/19) die mangelnde Sachaufklärung durch die Behörde. Es stellte fest, dass die Entscheidung allein auf Basis von Befundberichten und Akten getroffen wurde, ohne dass eine notwendige medizinische Begutachtung veranlasst worden war. Dies sei rechtswidrig, da bei unklarer oder unzureichender Aktenlage eine umfassende Untersuchung erforderlich sei. Besonders kritisch wurden folgende Punkte gesehen:

1. Die Versorgungsverwaltung führte keine eigenständige sozialmedizinische Untersuchung durch.

2. Die Gesamtbeeinträchtigung des Antragstellers wurde nicht ausreichend berücksichtigt.

3. Notwendige Beweismittel wurden nicht eingeholt.

Das Sozialgericht verurteilte die Beklagte zu einer erneuten Prüfung unter Einbeziehung einer medizinischen Begutachtung. Die Urteilsbegründung war deutlich: Die Behörde dürfe sich nicht auf die Gerichte verlassen, um ihre gesetzliche Sachaufklärungspflicht nachträglich zu erfüllen.

Ist fehlerhafte GdB-Bewertung ein strukturelles Problem?

Das Urteil wirft grundsätzliche Fragen zur Praxis der Versorgungsverwaltungen auf. Insbesondere in Baden-Württemberg scheint es systematische Ermittlungsdefizite zu geben. Das Sozialgericht Karlsruhe kritisierte die Behördenpraxis, GdB-Feststellungen rein auf Basis von Aktenlagen vorzunehmen. Dies sei eine fehleranfällige Vorgehensweise, die den gesetzlichen Anforderungen nicht genügt. Tatsächlich gibt es immer wieder gerichtliche Entscheidungen, die diese Verwaltungspraxis beanstanden und eine genauere Prüfung fordern.

Was bedeutet das Urteil für Betroffene?

Das Urteil des Sozialgerichts Karlsruhe sendet eine klare Botschaft: Die GdB-Feststellung muss sorgfältig erfolgen und darf nicht auf unzureichender Prüfung basieren. Wer sich durch eine fehlerhafte Entscheidung benachteiligt fühlt, sollte Widerspruch einlegen und notfalls den Klageweg beschreiten.

In vielen Fällen haben Antragsteller gute Chancen auf eine höhere Einstufung, wenn die Behörde ihre Ermittlungspflichten nicht erfüllt hat. Dieses Urteil könnte daher weitreichende Auswirkungen auf die Praxis der Versorgungsverwaltungen haben und dazu beitragen, dass GdB-Feststellungen künftig fairer und genauer erfolgen.

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Schwerbehinderung: LSG NRW kippt alte Praxis – Sozialamt muss 11.530 Euro zahlen

Ein Rollstuhlfahrrad fördert die soziale Teilhabe, indem es Menschen im Rollstuhl und ihren Begleitern gemeinsame Mobilität und Ausflüge ermöglicht. Das stärkt das Gemeinschaftsgefühl und verbessert die Lebensqualität. Durch die Kombination von Rollstuhl und Fahrrad können Betroffene selbstständig oder gemeinsam Ausflüge unternehmen, an sozialen Aktivitäten teilnehmen und so leichter in das gesellschaftliche Leben integriert werden.

Kein Ausschluss familiärer Aktivitäten von der Eingliederungshilfe

LSG NRW 15.05.2025: Anspruch trotz familiärer Nutzung bestätigt
Ein schwerstbehinderter Mensch mit Pflegegrad 5, der bei seinen Eltern lebt, hat Anspruch auf ein Rollstuhlfahrrad mit E-Antrieb im Rahmen der Förderung der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft – insbesondere zur Intensivierung familiärer Kontakte (LSG NRW, Urteil vom 15.05.2025 – L 9 SO 177/24).

Nutzen ein Schwerstbehinderter und seine Eltern das Rollstuhlfahrrad nicht nur, um bestimmte Ziele zu erreichen, sondern auch wegen des Radfahrens und des damit verbundenen Naturerlebnisses an sich, ist dieses Bedürfnis vom Sozialamt im Rahmen der Eingliederungshilfe anzuerkennen.

Sozialamt muss zahlen: 11.530 € für Rollstuhlfahrrad (Opair) mit E-Antrieb

Mit einem wirklich „Hammer“-Urteil stellt der 9. Senat des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen (LSG NRW, Urt. v. 15.05.2025 – L 9 SO 177/24) klar: Ein Schwerstbehinderter mit Pflegegrad 5 hat Anspruch auf Übernahme der Kosten für ein selbst beschafftes Rollstuhlfahrrad mit E-Antrieb (Opair) durch den Sozialhilfeträger im Rahmen der Eingliederungshilfe (§§ 113 Abs. 2 Nr. 8, 84 Abs. 1 Satz 1 SGB IX).

Rechtsgrundlage: §§ 113 Abs. 2 Nr. 8, 84 Abs. 1 S. 1 SGB IX – Hilfsmittel der sozialen Teilhabe

Leistungen zur sozialen Teilhabe umfassen Hilfsmittel, die erforderlich sind, um eine durch die Behinderung bestehende Einschränkung der gleichberechtigten Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft auszugleichen. Der Anspruch gegen die Behörde auf Zahlung von 11.530 € für die Anschaffung des Rollstuhlfahrrads ist als sozialer Teilhabeanspruch nach §§ 113 Abs. 2 Nr. 8, 84 Abs. 1 Satz 1 SGB IX begründet.

Behinderungsausgleich in der Praxis: Mobilität, Freizeit- und Besuchsfahrten

Das Rollstuhlfahrrad soll die fehlende Fähigkeit des Klägers kompensieren, aus eigener Kraft mobil zu sein – insbesondere Fahrrad zu fahren – und damit zum Behinderungsausgleich beitragen. Teilhabeziele wie Einkaufs-, Freizeit- und Besuchsfahrten fallen unter die soziale Teilhabe im Sinne des § 113 Abs. 1 SGB IX.

BSG 12.12.2023: Freizeitgestaltung als Teilhabeleistung anerkannt
Dazu gehören Leistungen zur selbstbestimmten Freizeitgestaltung, sowohl gemeinschaftliche als auch individuelle Aktivitäten – sozial, sportlich, kulturell, kreativ, bildend oder rekreativ (BSG, Urteil vom 12.12.2023 – B 8 SO 9/22 R).

Einkaufsfahrten & Verwandtenbesuche: Wann sie zur sozialen Teilhabe gehören

Dies gilt etwa dann, wenn auf andere Weise ein Erleben üblicher gesellschaftlicher Kontakte außerhalb der Familie und das Erlernen entsprechender Umgangsformen nicht hinreichend möglich ist und die Fahrten gerade deshalb unternommen werden (BSG, Urteil vom 12.12.2013 – B 8 SO 18/12 R; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 24.04.2024 – L 12 SO 189/23).

Die notwendigen Kosten für das Rollstuhlfahrrad sind behinderungsbedingt, denn ohne die Behinderung wäre der Kläger zur Vervollständigung seiner Mobilität im dargestellten Sinne nicht auf ein Rollstuhlfahrrad angewiesen.

Notwendig i.S.v. § 4 SGB IX: Individuelle Bedürfnisse und angemessene Wünsche

Die Versorgung des Klägers mit dem Rollstuhlfahrrad ist notwendig im Sinne von § 4 Abs. 1 SGB IX. In welchem Maß und durch welche Aktivitäten ein Mensch mit Behinderungen am Leben in der Gemeinschaft teilnimmt, hängt von seinen individuellen Bedürfnissen ab – unter Berücksichtigung seiner angemessenen Wünsche (§ 104 Abs. 2 SGB IX) und der Umstände des Einzelfalls (BSG, Urteil vom 12.12.2013 – B 8 SO 18/12 R).

Maßstab des BSG: Bedürfnisse eines nicht behinderten Erwachsenen

Maßstab für berechtigte, also angemessene und den Gesetzeszwecken entsprechende Wünsche (§ 8 Abs. 1 Satz 1 SGB IX) bzw. für unverhältnismäßige Mehrkosten (§ 104 Abs. 2 Satz 2 SGB IX) sind die Bedürfnisse eines nicht behinderten, nicht sozialhilfebedürftigen Erwachsenen (BSG, Urteil vom 19.05.2022 – B 8 SO 13/20 R).

Der Kläger bzw. seine Eltern haben sich für das Radfahren entschieden, um auf diese Weise an der Gesellschaft teilzuhaben. Dieser Wunsch ist angemessen, denn er entspricht einem weitverbreiteten Bedürfnis. Nach der Rechtsprechung des BSG hat das Bewusstsein für die Bedeutung ausreichender Bewegung für die allgemeine Gesundheit erheblich zugenommen, ist verbreitet anerkannt und findet – auch jenseits explizit sportlicher Betätigung – entsprechenden Ausdruck (BSG, Urteil vom 18.04.2024 – B 3 KR 13/22 R).

Angesichts der weiten Verbreitung des Fahrradfahrens geht der Wunsch des Klägers nicht über die Bedürfnisse eines nicht behinderten, nicht sozialhilfebedürftigen Erwachsenen hinaus.

Radfahren statt Auto: Warum der Pkw keine vergleichbare Leistung ist

Der Kläger kann nicht darauf verwiesen werden, Fahrten mit dem Pkw der Eltern und gegebenenfalls ergänzend mit dem Rollstuhl zurückzulegen. Der Transport mit dem Auto ist keine vergleichbare Leistung im Sinne von § 104 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 SGB IX.

Der Kläger und seine Eltern nutzen das Rollstuhlfahrrad nicht nur, um bestimmte Ziele zu erreichen; es geht ihnen auch um das Radfahren selbst und das damit verbundene Naturerlebnis. Dieses Bedürfnis ist anzuerkennen.

Neue Rechtsauffassung des 9. Senats: Bedeutung für die Eingliederungshilfe
Anmerkung vom Sozialrechtsexperten Detlef Brock
  1. Dieses „Hammer“-Urteil ist wirklich zu begrüßen, denn der 9. Senat gibt endlich seine veraltete Rechtsauffassung auf, wonach galt: Keine Förderung der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft bei Intensivierung familiärer Kontakte (LSG NRW, Az. L 9 SO 303/13).
  2. Kein Ausschluss familiärer Aktivitäten von der Eingliederungshilfe – in diesem Sinne auch LSG NRW, Az. L 12 SO 189/23 – und ganz aktuell BSG, Urteil vom 27.02.2025 – B 8 SO 10/23 R.
    Einordnung von Detlef Brock: Signalwirkung und Hilfe für Betroffene
  3. Es ist mir als Sozialrechtler, aber auch als Mensch, ein Anliegen, solche Hammer-Entscheidungen bekannt zu machen – um Behinderten und Kranken, aber auch Vereinen und anderen sozialen Einrichtungen zu helfen.

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Bürgergeld: Hartes Signal vom Gericht – Kein Bürgergeld bei Verlustgeschäft

Klarstellung des LSG Nordrhein-Westfalen: Ein Antragsteller hat keinen Anspruch auf Bürgergeld, wenn er seine Hilfebedürftigkeit nicht mit aller Wahrscheinlichkeit nachweist (§ 9 SGB II). Gleiches gilt, wenn das auf den Hilfebedarf anzurechnende Einkommen nach § 9 Abs. 1, § 11 SGB II gerichtlich nicht feststellbar ist.

Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit nicht feststellbar – Pflicht zu getrennten Einkommensnachweisen bei mehreren selbstständigen Tätigkeiten

Der Antragsteller hätte seine Betriebsausgaben den jeweiligen Betriebseinnahmen aus seinen drei Tätigkeiten – Flugticketverkauf, Schreibbüro und Hausverwaltung – eindeutig zuordnen müssen. Das ist erforderlich, weil es im SGB II keine Saldierung von Einnahmen und Verlusten aus mehreren selbstständigen Tätigkeiten gibt (kein horizontaler Verlustausgleich).

So wird dem Nachranggrundsatz der Einkommensanrechnung Rechnung getragen.

Einkommen soll vorrangig den Lebensunterhalt sichern. Es gilt zu verhindern, dass mit öffentlichen Mitteln eine Einkommensart mit überwiegenden Verlusten aufrechterhalten wird; eine unwirtschaftliche Tätigkeit ist zu beenden.

Wird eine verlustreiche Tätigkeit trotzdem fortgeführt, soll sie nicht mittelbar über den Abzug der Verluste von den Einnahmen einer anderen Einkommensart finanziert werden.

Die Beendigung einer verlustbringenden Tätigkeit wird auch dann erwartet, wenn innerhalb derselben Einkommensart mehrere Tätigkeiten ausgeübt werden (vgl. BSG, Urteil vom 17.02.2016 – B 4 AS 17/15 R).

Sowohl das Jobcenter als auch im gerichtlichen Verfahren wurde der Kläger mehrfach aufgefordert, getrennte EKS für seine selbstständigen Tätigkeiten (Schreibbüro, Flugticketverkauf, Immobilienverwaltung) vorzulegen. Dieser Aufforderung ist der Kläger nicht nachgekommen. Eine Ermittlung des anrechenbaren Einkommens ist dem Senat daher nicht möglich.

Hinweis des Gerichts: Mitwirkungspflichten bei der Beantragung von Bürgergeld

Nur der Kläger ist in der Lage, die erforderlichen Angaben zu machen. Weigert sich der Antragsteller im Rahmen seiner Mitwirkungspflichten, an der Aufklärung des Sachverhalts mitzuwirken, geht dies zu seinen Lasten, wenn seine Bedürftigkeit – und damit seine Leistungsberechtigung – nicht festgestellt werden kann.

Ist nicht feststellbar, dass oder in welcher Höhe der Bedarf durch Einkommen gedeckt ist, bleiben die Angaben zum Einkommen unvollständig. Hat der Antragsteller damit nicht in erforderlicher Weise an der Sachverhaltsaufklärung mitgewirkt, sind Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II wegen nicht nachgewiesener Hilfebedürftigkeit nicht zu bewilligen.

Fazit:

1. Das SGB II lässt bei der Berechnung des für die Leistungsgewährung maßgeblichen Einkommens aus mehreren selbstständigen Tätigkeiten oder Gewerbebetrieben keinen horizontalen Verlustausgleich zu (BSG vom 17.02.2016 – B 4 AS 17/15 R).
2. Die objektive Beweislast für das Vorliegen von Hilfebedürftigkeit liegt beim Antragsteller (vgl. etwa BSG vom 29.11.2022 – B 4 AS 64/21 R).

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100.000 Amazonas-Bäume gefällt, um Straße für COP30-Klimakonferenz zu bauen

Chris Morrison, THE DAILY SCEPTIC

Denken Sie einmal an Justin Rowlatt von der BBC, der gerade über seine bevorstehende Reise in die brasilianische Stadt Belém nachdenkt, um dort über die COP30 zu berichten. Die Rettung der Welt und ihrer Umwelt ist sein Metier. Wie wird er also mit der Aussicht umgehen, auf einer neuen vierspurigen Autobahn durch den dichten Amazonas-Regenwald zu fahren, die ihm und 70.000 anderen politischen Aktivisten den Weg zu ihren Luxushotels erleichtern soll? Basierend auf der Anzahl der Bäume pro Hektar wurden schätzungsweise 100.000 ausgewachsene Exemplare gefällt und abgeholzt, um die 13 km lange Avenida Liberdade zu bauen, was zu unermesslichen Störungen der lokalen Tierwelt geführt hat. Glücklicherweise ist noch nicht alles verloren. Wenn er möchte, kann der Chefaktivist der BBC die jüngsten Ergebnisse berücksichtigen, die in Nature Plants veröffentlicht wurden und besagen, dass der erhöhte Kohlendioxidgehalt in der Atmosphäre zu einem erheblichen Wachstum des verbleibenden Amazonaswaldes geführt hat, wobei ausgewachsene Bäume um mehr als 6 % pro Jahrzehnt wachsen. Vielleicht könnte er damit beginnen, in der BBC für die enormen Vorteile von CO₂ zu werben, das zu Recht als Gas des Lebens bekannt ist. Er könnte eine Kampagne starten, um sein angeschlagenes COP-Gewissen zu beruhigen, etwa unter dem Motto: „Vorwärts mit Kohlendioxid, nicht mit Kettensägen.“

Es versteht sich von selbst, dass die dickeren Bäume des Amazonas‘ in den Mainstream-Medien wenig Beachtung finden. Mit Hilfe umfangreicher, vom Green Blob finanzierter Maßnahmen wird dafür gesorgt, dass solche unbequemen Informationen über die globale „Begrünung” nicht in die Zeitungen gelangen. Kaum erwähnt wird das erstaunliche, durch CO₂ angetriebene Wachstum der globalen Vegetation, das in den letzten 40 Jahren auf dem gesamten Planeten zu beobachten war. Zuwächse von rund 15 % sind keine Seltenheit, einige Wüsten beginnen zu schrumpfen und die weltweite Hungersnot wurde durch höhere Ernteerträge gemildert. SciLine steht in Verbindung mit der American Association for the Advancement of Science, dem Herausgeber von Science, und hat kürzlich vorgeschlagen, dass Autoren die „Begrünungs”-Geschichte vermeiden sollten, indem sie darauf hinweisen, dass „in vielen Fällen CO₂ Unkraut gegenüber Nutzpflanzen unverhältnismäßig begünstigt und damit mehr Probleme für die Landwirtschaft verursacht”.

Im Jahr 2022 verfasste Rowlatt eine alarmistische Serie für BBC Radio 4 und World Service mit dem Titel „The Climate Tipping Points” (Die Klimawendepunkte), in der er den möglichen „Zusammenbruch des Amazonas-Regenwaldes” als eine der größten irreversiblen Veränderungen hervorhob, die durch die globale Erwärmung ausgelöst werden. Noch nicht, wie es scheint, denn während Rowlatt diese Propaganda auf der Grundlage von Computermodellen verbreitete, fanden Wissenschaftler, die vor Ort ihre kürzlich veröffentlichte Studie vorbereiteten, „aggressive Veränderungen“ in der Biomasse des tropischen Regenwaldes. Es sei noch einmal darauf hingewiesen, dass die Vorhersagen der Klimamodelle angesichts der tatsächlichen wissenschaftlichen Daten erneut versagen. Richard Lindzen, emeritierter Professor am MIT, sagte über das evidenzarme Klimadogma: „Die Erzählung ist eine quasi-religiöse Bewegung, die auf einem absurden wissenschaftlichen Narrativ basiert.”

Das Forscherteam stellte fest, dass die Bäume in den über 30 Jahren gesammelten Daten zu amazonischen Pflanzen aus 188 ausgewachsenen Waldparzellen im Laufe der Zeit erheblich größer geworden waren. Die Grundfläche, also die Größe des Baumstamms in Bodennähe, nahm pro Jahrzehnt um 3,3 % zu. Bäume kämpfen in unmittelbarer Nähe um Licht und Platz, wobei Höhe und Größe einen offensichtlichen Vorteil darstellen. Während die größeren Bäume um mehr als 6 % pro Jahrzehnt zulegten, gediehen auch die kleineren Pflanzen, was laut den Wissenschaftlern darauf hindeutet, dass die negativen klimatischen Einflüsse der letzten Zeit durch die positiven Auswirkungen erhöhter Ressourcen wie CO₂-Düngung „mehr als ausgeglichen” wurden. Tatsächlich können die kleineren Bäume, die unter schwierigeren Lichtverhältnissen wachsen, das zusätzliche CO₂ nutzen, um leichter Photosynthese zu betreiben und länger zu überleben.

In einem Artikel auf WUWT äußerte sich Anthony Watts klar zu den wichtigen Ergebnissen der Studie. Es handele sich um „ganz normale Pflanzenbiologie“, sagte er und fügte hinzu: „Die CO₂-Düngung ist nicht länger eine Theorie, die nur im Labor getestet wird. Diese Studie bestätigt sie auf kontinentaler Ebene: Der Amazonas-Regenwald gedeiht in einer Welt mit mehr CO₂ und leidet nicht darunter.“

Es ist wahrscheinlich, dass der Guardian ein Team zusammenstellen wird, das die Avenida Liberdade Highway of Shame entlangfährt, um an der zunehmend irrelevanten COP Net Zero-Veranstaltung teilzunehmen. Die Zeitung berichtete kürzlich, dass die großen Amazonasbäume klimaresistenter seien „als bisher angenommen“, was beweist, dass das „Reverse Ferret“ in der Medienwelt nach wie vor lebendig ist. „Bisher angenommen“ gilt natürlich nur für diejenigen, die nichts von den paläontologischen Aufzeichnungen wissen, die Hunderte von Millionen von Jahren zurückreichen. Vielleicht war es eine Premiere für Popular Mechanics, die uns ihren Artikel „Amazonas-Bäume werden seltsamerweise jedes Jahrzehnt größer, was jeder Logik widerspricht“ präsentierte. Vielleicht ist es am besten, den Tagesjob hier nicht aufzugeben. Schließlich, und vielleicht um noch irgendetwas aus dieser wichtigen Veröffentlichung herauszuholen, verwies NBC News auf die Ansicht eines Wissenschaftlers, dass das Dickerwerden der Bäume „in gewisser Weise“ eine positive Nachricht sei. „Aber es bedeutet auch, dass der Wald jetzt anfälliger für den Verlust dieser Bäume ist.“ Dann wurde die offensichtliche Feststellung getroffen, dass jeder Vorteil größerer Baumgrößen „durch Abholzung und Holzeinschlag leicht zunichte gemacht werden kann“.

Etwas, worüber all die tugendhaften Delegierten der COP30 vielleicht etwas wissen.

Chris Morrison is the Daily Sceptic’s Environment Editor. Follow him on X.

Link: https://wattsupwiththat.com/2025/10/18/100000-amazon-trees-chopped-down-to-build-road-for-cop30-climate-conference/

Übersetzt von Christian Freuer für das EIKE

 

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Akademisches Seminar in Argentinien zu Öcalans „Soziologie der Freiheit“

In der argentinischen Universitätsstadt Tandil hat eine akademische Veranstaltung zur Philosophie des kurdischen Repräsentanten Abdullah Öcalan zahlreiche Interessierte angezogen. Im Mittelpunkt stand das Werk „Soziologie der Freiheit“, Band III der fünfbändigen Verteidigungsschrift „Manifest der demokratischen Zivilisation“.

Organisiert wurde das Seminar von der Politikwissenschaftlerin Prof. Luciana Bidauri an der Fakultät für Geisteswissenschaften der Nationalen Universität des Zentrums der Provinz Buenos Aires (UNCPBA). Die Veranstaltung vereinte Studierende, Lehrende, Wissenschaftler:innen sowie politische Aktivist:innen aus der Region.

Nach der Eröffnungsrede des Dekans befasste sich die Tagung in mehreren Beiträgen mit der Geschichte des kurdischen Volkes, der Entwicklung der kurdischen Befreiungsbewegung sowie mit Öcalans Leben und seinem Paradigma einer demokratischen Gesellschaft. Besondere Aufmerksamkeit galt seinem vom 27. Februar zur Schaffung einer demokratischen Gesellschaft und eines nachhaltigen Friedens.

In der anschließenden Diskussion wurden auch die sozialen Kämpfe indigener und linker Bewegungen in Abya Yala aus der Perspektive von Öcalans Gesellschaftsparadigma reflektiert. Mehrere Teilnehmende äußerten ihre Unterstützung für die internationale Kampagne zur Freilassung Abdullah Öcalans. Seine Ideen seien, so der Tenor, „eine Quelle der Hoffnung und des politischen Bewusstseins“.

https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/akademie-fur-sozialwissenschaften-in-eindhoven-eroffnet-47109 https://deutsch.anf-news.com/kultur/erste-graphic-novel-uber-abdullah-Ocalan-41300 https://deutsch.anf-news.com/hintergrund/die-einzige-chance-fur-Ocalans-freilassung-ware-eine-revolution-22745 https://deutsch.anf-news.com/kultur/Oecalans-soziologie-der-freiheit-erschienen-18643

 

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Father’s Day greetings

PRESIDENT OF RUSSIA - 19. Oktober 2025 - 10:15

The President congratulated Russians on Father’s Day. The holiday is celebrated in Russia on the third Sunday of October.

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Alles zum maximalen Schaden Deutschlands: China und ausländische Interessengruppen als Financiers der Klimapropaganda

Zu den globalen Hauptprofiteuren der grünen Selbstzerstörung Europas und insbesondere Deutschlands gehört bekanntlich auch und vor allem China. Fast alles, was im Zuge der “Energie”- und “Mobilitätswende” an Technik, Spezialprodukten und Bauteilen benötigt wird, wird fast ausschließlich von der “gelben Werkbank” importiert. Während im Zuge des geplanten Verbrennerverbots Millionen Arbeitsplätze gekillt werden, deutsche Patente, Erfindungen […]

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Die Kriegshysterie übertönen - die leisen Stimmen sichtbar machen

Transition News - 19. Oktober 2025 - 8:57

Am 16. Oktober 25 meldete der Deutschlandfunk «USA schickt neue Drohung an Russland». Wenn Russland den Ukraine-Krieg nicht schnell beende, «würden die USA und ihre Verbündeten Moskau zur Rechenschaft ziehen», so der Sender.

Das sind die Pläne der Eliten. Die einfache Bevölkerung will eine diplomatische Lösung, um diesen Krieg zu beenden. Und auf diese muss der Fokus der Aufmerksamkeit gelegt werden.

«Aachener für eine menschliche Zukunft», eine Friedensinitiative, sorgte dafür, dass man in der Stadt Aachen auf acht grossen Plakatflächen, die von Spenden finanziert worden waren, folgendes lesen konnte: «Frieden in Europa ist nur mit Russland möglich und nicht gegen Russland.» Die «Aachener für eine menschliche Zukunft» haben sich mit der Friedensinitiative «Querdenken 241 Aachen», der «Arbeitsgemeinschaft Gewerkschafter/innen Aachen» und der «Freien Linke Aachen» zum «Bündnis für Diplomatie statt Waffen und Sanktionen» zusammengeschlossen. Diese Haltung entspricht inhaltlich der schweizerischen Neutralitätsinitiaitive.

Auch in Österreich werden die Friedensstimmen deutlicher hör- und sichtbar. Am Samstag fand in Wien und bundesweit eine Großdemonstration «Für Frieden, für Neutralität, für ein souveränes Österreich» statt, da die aktuelle Politik der EU «nicht den Interessen der Menschen» entspreche.

Diese Stimmen - es gibt sie weltweit - müssen sichtbar gemacht, weiterverbreitet und gestärkt werden um den schönen Satz «Stell Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin» Wirklichkeit werden zu lassen.

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Stebel gibt plötzlich zu: Es gibt keinen Nachweis für «Spike-Protein-Shedding»

Transition News - 19. Oktober 2025 - 8:55

Quelle: Youtube-Kanal von NEXT LEVEL

Angst war eines der zentralen Instrumente von Politik und Big Pharma, als es darum ging, die Corona-Lockdown-Politik umzusetzen. Doch auch in der Kritikerszene selbst wird Angst verbreitet, und zwar vor dem so genannten «Spike-Protein-Shedding» – also davor, dass «Geimpfte» Spike-Proteine auf andere Menschen übertragen. An vorderster Front aktiv: die Biologin Sabine Stebel und ihr Mann Holger Reißner.

Stebel ist Biologin und hat etwa als wissenschaftliche Projektmanagerin in einem großen Verbundprojekt des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) sowie in der Pharmaindustrie gearbeitet.

Sie hält das «Spike-Protein-Shedding» für brandgefährlich. Und auf Veranstaltungen der Partei dieBASIS zum Beispiel, bei denen sie als Referentin auftritt, werden auch entsprechende Antikörpertests angeboten – Anfang des Jahres noch for free, vor wenigen Tagen für 20 Euro pro Stück (siehe Bild unten). Die Auswertung der Tests erfolgt dann in Speziallaboren. In diesem Zusammenhang verweist Stebel etwa auf das Magdeburg Molecular Detections Labor.


Quelle: Telegram-Kanal von NEXT LEVEL, diebasis-partei.de, Torsten Engelbrecht/Canva

Reißner wiederum betrieb in der Vergangenheit eine Corona-Schnellteststelle in Brunnen, und Anfang 2024 wurde er bei AUF1 als «früherer externer Berater des RKI» bezeichnet. Gegenüber HOCH2 TV etwa sprach Reißner hinsichtlich des «Spike-Protein-Sheddings» von einer «Spikeopathie», bei der es zu einer «Zersetzung von Innen heraus» komme.

Stellt sich natürlich die Frage: Hat die Hypothese vom «Spike-Protein-Shedding» eine wissenschaftliche Grundlage? Der tragischerweise vergangenes Jahr verstorbene Stefano Scoglio, Experte für Mikrobiologie und der vielleicht prominenteste Corona-Kritiker Italiens, hatte dazu eine klare Auffassung. Im Interview, das ich Ende 2022 mit ihm für Transition News führte, sagte er:

«Nein, ‹Geimpfte› sind nicht ansteckend, denn es werden ja keine Spike-Proteine produziert. Wie können sie also andere Menschen anstecken? Dass mRNA-‹Impfstoffe› Zellen dazu veranlassen, Spike-Proteine zu produzieren, ist ein Märchen.»

NEXT LEVEL geht hier seit langem konform und hat daher mehrfach versucht, mit Stebel in einen direkten Austausch zu kommen. Doch «um einer wissenschaftlichen Debatte aus dem Weg zu gehen, bediente sich Dr. Stebel aller unwissenschaftlichen und diffamierenden Taktiken des Mainstreams, den sie angeblich selbst kritisiert», beklagt Marvin Haberland in einem «Reaction»-Videobeitrag (siehe auch Video zu Beginn dieses Artikels).

Dieser «Reaction»-Video-Beitrag ist als Kommentar auf zwei Interviews gedacht. Das eine Interview führte der Youtube-Kanal Infrarot - Sicht ins Dunkel mit Stebel und Reißner am 9. Oktober, das andere NuitDebout Munich einige Tage später mit Stebel alleine.

Und während Stebel und Reißner im Gespräch mit Infrarot Kritiker ihrer «Spike-Protein-Shedding»-Theorie als «infam» abkanzelten und mit den Zeugen Jehovas und sogar Kindermördern gleichsetzten, konzedierte Stebel dann gegenüber NuitDebout Munich, der Beweis für eben dieses Shedding stehe noch aus. Dazu NEXT LEVEL:

«Damit bestätigt die wohl lauteste deutsche ‹Shedding›-Verfechterin selbst: Ein wissenschaftlicher Nachweis für ‹Shedding› liegt bislang nicht einmal in vitro, also im Labor, vor – ein in vivo-Beweis (am lebenden Organismus) existiert ohnehin nicht. Damit bleibt die zentrale Säule ihrer jahrelangen Hypothesen unbestätigt.»

Was verstehe man unter Shedding?

Unter «Shedding» wird Verschiedenes verstanden. Laut Orthodoxie heißt «Shedding» eigentlich, dass Viruspartikel ausgeschieden werden. Stebel und Reißner wiederum reden bei diesem Terminus davon, dass Spike-Proteine von Mensch zu Mensch übertragen würden.

Und dann gibt es auch noch die These, mit Shedding sei gemeint, dass giftige Stoffe wie Lipidnanopartikel (LNPs) aus den Injektionen übertragen werden. Doch auch diese These ist unbewiesen, wie Scoglio im besagten Interview erläutert. So zeigen Studien unmissverständlich, dass sich diese LNPs überall im Körper verteilen und dort «feststecken», also nicht ausgeschieden werden. Scoglio:

«Aus einer japanischen Studie geht hervor, dass das, was den Mäusen injiziert wurde – vor allem die Lipidnanopartikel –, in unmodifizierter, unverfälschter, unveränderter gefunden wurde.

Das heißt, wenn das, was injiziert wurde, in die Zellen eingedrungen wäre, wäre es verstoffwechselt worden und man hätte es nicht in der Form gefunden, in der man es injiziert hat. Die Forscher fanden es aber genau so vor, wie sie es injiziert hatten. Das heißt, es ist in keine Zelle eingedrungen. Zugleich ist es in alle Organe des Körpers ‹gewandert›, insbesondere in Leber, Milz, Eierstöcke und Nieren.

Tatsächlich zeigt die gesamte wissenschaftliche Literatur, dass diese Nanopartikel abgelagert werden. Ein Beispiel dafür ist die erwähnte japanische Studie, die darlegt, dass sich die Partikel in allen Organen ablagern und dass es für den Körper sehr schwierig ist, sie aus den Organen und Geweben, in denen sie sich befinden, wieder zu entfernen. Sie können also nicht auf andere übertragen werden.»

Scoglio betonte dabei auch nochmal, dass es die mRNA und die Lipidnanopartikel seien, die die COVID-Geninjektionen zu «Giftbomben» machten. Hier und nirgendwo sonst lauere die Gefahr.

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Breaking! Stebel gibt plötzlich zu: Es gibt keinen Nachweis für «Spike-Protein-Shedding»

Transition News - 19. Oktober 2025 - 8:55

Quelle: Youtube-Kanal von NEXT LEVEL

Angst war eines der zentralen Instrumente von Politik und Big Pharma, als es darum ging, die Corona-Lockdown-Politik umzusetzen. Doch auch in der Kritikerszene selbst wird Angst verbreitet, und zwar vor dem so genannten «Spike-Protein-Shedding» – also davor, dass «Geimpfte» Spike-Proteine auf andere Menschen übertragen. An vorderster Front aktiv: die Biologin Sabine Stebel und ihr Mann Holger Reißner.

Stebel ist Biologin und hat etwa als wissenschaftliche Projektmanagerin in einem großen Verbundprojekt des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) sowie in der Pharmaindustrie gearbeitet.

Sie hält das «Spike-Protein-Shedding» für brandgefährlich. Und auf Veranstaltungen der Partei dieBASIS zum Beispiel, bei denen sie als Referentin auftritt, werden auch entsprechende Antikörpertests angeboten – Anfang des Jahres noch for free, vor wenigen Tagen für 20 Euro pro Stück (siehe Bild unten). Die Auswertung der Tests erfolgt dann in Speziallaboren. In diesem Zusammenhang verweist Stebel etwa auf das Magdeburg Molecular Detections Labor.


Quelle: Telegram-Kanal von NEXT LEVEL, diebasis-partei.de, Torsten Engelbrecht/Canva

Reißner wiederum betrieb in der Vergangenheit eine Corona-Schnellteststelle in Brunnen, und Anfang 2024 wurde er bei AUF1 als «früherer externer Berater des RKI» bezeichnet. Gegenüber HOCH2 TV etwa sprach Reißner hinsichtlich des «Spike-Protein-Sheddings» von einer «Spikeopathie», bei der es zu einer «Zersetzung von Innen heraus» komme.

Stellt sich natürlich die Frage: Hat die Hypothese vom «Spike-Protein-Shedding» eine wissenschaftliche Grundlage? Der tragischerweise vergangenes Jahr verstorbene Stefano Scoglio, Experte für Mikrobiologie und der vielleicht prominenteste Corona-Kritiker Italiens, hatte dazu eine klare Auffassung. Im Interview, das ich Ende 2022 mit ihm für Transition News führte, sagte er:

«Nein, ‹Geimpfte› sind nicht ansteckend, denn es werden ja keine Spike-Proteine produziert. Wie können sie also andere Menschen anstecken? Dass mRNA-‹Impfstoffe› Zellen dazu veranlassen, Spike-Proteine zu produzieren, ist ein Märchen.»

NEXT LEVEL geht hier seit langem konform und hat daher mehrfach versucht, mit Stebel in einen direkten Austausch zu kommen. Doch «um einer wissenschaftlichen Debatte aus dem Weg zu gehen, bediente sich Dr. Stebel aller unwissenschaftlichen und diffamierenden Taktiken des Mainstreams, den sie angeblich selbst kritisiert», beklagt Marvin Haberland in einem «Reaction»-Videobeitrag (siehe auch Video zu Beginn dieses Artikels).

Dieser «Reaction»-Video-Beitrag ist als Kommentar auf zwei Interviews gedacht. Das eine Interview führte der Youtube-Kanal Infrarot - Sicht ins Dunkel mit Stebel und Reißner am 9. Oktober, das andere NuitDebout Munich mit Stebel alleine.

Und während Stebel und Reißner im Gespräch mit Infrarot Kritiker ihrer Spike-Protein-Shedding-Theorie als infam abkanzelten und mit den Zeugen Jehovas und Kindermördern gleichsetzten, konzedierte Stebel dann gegenüber NuitDebout Munich, der Beweis für eben dieses Shedding stehe noch aus. Dazu NEXT LEVEL:

«Damit bestätigt die wohl lauteste deutsche ‹Shedding›-Verfechterin selbst: Ein wissenschaftlicher Nachweis für ‹Shedding› liegt bislang nicht einmal in vitro (also im Labor) vor – ein in vivo-Beweis (am lebenden Organismus) existiert ohnehin nicht. Damit bleibt die zentrale Säule ihrer jahrelangen Hypothesen unbestätigt.»

Was verstehe man unter Shedding?

Unter «Shedding» wird Verschiedenes verstanden. Laut Orthodoxie heißt «Shedding» eigentlich, dass Viruspartikel ausgeschieden werden. Stebel und Reißner wiederum reden davon, dass Spike-Proteine von Mensch zu Mensch übertragen würden.

Und dann gibt es auch noch die These, mit Shedding sei gemeint, dass Toxine wie Lipidnanopartikel (LNPs) aus den Injektionen übertragen werden. Doch auch diese These ist unbewiesen, wie Scoglio im besagten Interview erläutert. So zeigen Studien unmissverständlich, dass sich diese LNPs überall im Körper verteilen und dort «feststecken», also nicht ausgeschieden werden. Scoglio:

«Aus dieser Studie geht hervor, dass das, was den Mäusen injiziert wurde – vor allem die Lipidnanopartikel –, in unmodifizierter, unverfälschter, unveränderter gefunden wurde.

Das heißt, wenn das, was injiziert wurde, in die Zellen eingedrungen wäre, wäre es verstoffwechselt worden und man hätte es nicht in der Form gefunden, in der man es injiziert hat. Die Forscher fanden es aber genau so vor, wie sie es injiziert hatten. Das heißt, es ist in keine Zelle eingedrungen. Zugleich ist es in alle Organe des Körpers ‹gewandert›, insbesondere in Leber, Milz, Eierstöcke und Nieren.

Tatsächlich zeigt die gesamte wissenschaftliche Literatur, dass diese Nanopartikel abgelagert werden. Ein Beispiel dafür ist die erwähnte japanische Studie, die zeigt, dass sich die Partikel in allen Organen ablagern und dass es für den Körper sehr schwierig ist, sie aus den Organen und Geweben, in denen sie sich befinden, wieder zu entfernen. Sie können also nicht auf andere übertragen werden.»

Derweil seien es tatsächlich die mRNA und die Lipidnanopartikel, die die COVID-Geninjektionen zu «Giftbomben» machten. Hier und nirgendwo sonst lauere die Gefahr.

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Rente: Renten-Stopp droht ab Ende November – Für diese Rentner gilt es

Seit dem 17. Oktober 2025 ist die Frist für den diesjährigen Lebensnachweis abgelaufen. Wer seine Bestätigung nicht rechtzeitig an den Renten Service der Deutschen Post geschickt oder digital übermittelt hat, riskiert eine Aussetzung der Rentenzahlung ab Ende November.

Die gute Nachricht: Sie können den Zahlungsstopp noch abwenden – wenn Sie jetzt konsequent handeln.

Lebensnachweis 2025: Was jetzt gilt

Die Deutsche Post (Renten Service) fordert jedes Jahr von vielen Rentenbeziehenden mit Wohnsitz im Ausland einen Lebensnachweis an. Für 2025 nennt der Renten Service als Abgabefrist den 17. Oktober. Wer bereits Anfang September erinnert wurde, hatte bis dahin noch keinen Nachweis erbracht; die erste interne Stichtagsprüfung lag Mitte August.

Wird der Nachweis nicht fristgerecht eingereicht, wird die Auszahlung zum Monatsende nach Fristablauf gestoppt. In der Praxis bedeutet das: bleibt der Nachweis aus, erfolgt keine Zahlung mehr zum 30. November bzw. für den Dezember-Zahltermin. Diese Verfahrensweise ist in offiziellen Informationen der Rentenversicherung und deutscher Auslandsvertretungen dokumentiert.

Rechtliche Grundlage: Warum Zahlungen ausgesetzt werden

Der Renten Service darf Renten aussetzen, wenn Auszahlungsvoraussetzungen nicht gesichert sind. § 15 der Renten Service-Verordnung regelt die Zahlungseinstellung; dabei kann die Deutsche Rentenversicherung Bund mit dem Renten Service Fälle vereinbaren, in denen ohne Einzelauftrag gestoppt wird – dazu zählt das Lebensnachweisverfahren für Auslandsrenten.

Ziel ist, unberechtigte Zahlungen zu vermeiden, wenn der Fortbestand der Anspruchsvoraussetzungen nicht feststeht.

Dabei handelt es sich nicht um eine „Strafe“, sondern um eine gesetzlich gedeckte Sicherungsmaßnahme. Nachträglich erbrachte Nachweise führen zur Wiederaufnahme der Zahlung; ausstehende Beträge werden nachgezahlt.

Wer den Lebensnachweis abgeben muss – und wer nicht

Wenn Sie in Deutschland wohnen und Ihr Konto in Deutschland führen, müssen Sie in der Regel keinen Lebensnachweis einreichen. Anders sieht es regelmäßig bei Rentenbeziehenden mit Wohnsitz im Ausland aus.

Diese erhalten jährlich Post (inklusive Formular und QR-Code) und sollen die Bestätigung leisten – wahlweise digital oder per Papierformular.

Hinweis zur Verunsicherung: Meldungen, wonach in Deutschland lebende Rentnerinnen und Rentner pauschal einen Lebensnachweis vorlegen müssen, wurden von der Deutschen Rentenversicherung ausdrücklich richtiggestellt. Betroffen ist vor allem der Auslandsbezug.

So stoppen Sie die Aussetzung: Handeln in drei Schritten

Zeit ist jetzt der entscheidende Faktor. Je schneller der Nachweis ankommt, desto eher wird nicht gestoppt – oder der Stopp schnell wieder aufgehoben.

1. Lebensnachweis sofort nachreichen. Nutzen Sie den digitalen Weg über das Verfahren „Digitaler Lebensnachweis“ (DLN), oder senden Sie die unterschriebene Lebensbescheinigung im Original an:
Deutsche Post AG, Niederlassung Renten Service, 04078 Leipzig. Der digitale Weg beschleunigt die Prüfung. Fax oder E-Mail reichen nicht.

2. Bestätigung durch berechtigte Stelle einholen. Das Papierformular muss persönlich unterschrieben und von einer amtlichen Stelle bestätigt werden (z. B. Behörde, Notariat, deutsche Auslandsvertretung, Krankenkasse je nach Land). Auswärtige Ämter beschreiben das Vorgehen und die nötigen Dokumente.

3. Kontakt aufnehmen und Status melden. Informieren Sie Ihre Rentenversicherung, dass der Nachweis digital übermittelt oder per Post unterwegs ist. Für Rückfragen stellt das Auswärtige Amt Kontaktwege zum Renten Service bereit. Geben Sie stets Ihre Renten- oder Referenznummer an.

Wenn die Zahlung bereits ruht: Was dann passiert

Wird die Rente wegen fehlendem Nachweis vorübergehend nicht überwiesen, lebt der Anspruch nach Bestätigung wieder auf. Ausgesetzte Beträge werden nachgezahlt. Maßgeblich für die technische Umsetzung ist immer das Monatsende. Das Verfahren folgt klaren internen Vorgaben der Rentenversicherung zum Rentenzahlverfahren.

„Vernetzte“ Länder: Warum trotzdem ein Nachweis fällig sein kann

In einigen Staaten tauschen Behörden Daten elektronisch aus. Trotzdem kann ein Lebensnachweis verlangt werden, wenn es Unklarheiten gibt, z. B. bei abweichenden Personen- oder Kontodaten. Entscheidend bleibt: Die Zahlungsvoraussetzungen müssen zweifelsfrei vorliegen. Entsprechende Hinweise geben deutsche Auslandsvertretungen.

Fristen, die Sie kennen sollten

Die jährliche Versendung der Unterlagen erfolgt in der Regel zwischen Mitte Juni und Ende Juli zusammen mit der Rentenanpassung. Eine Erinnerung folgt Anfang September, wenn bis Mitte August noch nichts eingegangen ist.

Bleibt der Nachweis bis Mitte Oktober aus, wird die Zahlung zum 30. November angehalten. Diese Taktung ist in Materialien der Rentenversicherung und in amtlichen Hinweisen der Auslandsvertretungen beschrieben.

Typische Fehler – und wie Sie sie vermeiden

Falscher Versandweg: Fax oder E-Mail sind unzulässig. Senden Sie das Original oder nutzen Sie DLN.
Fehlende Bestätigung: Unterschrift allein genügt nicht. Es braucht eine Bestätigung durch eine autorisierte Stelle.
Verspätete Reaktion: Auch wenige Tage entscheiden. Geht der Nachweis kurz nach Fristende ein, lässt sich der Stopp oft noch verhindern.

Was Betroffene jetzt konkret tun können

Wenn Sie im Ausland leben und Post zum Lebensnachweis erhalten haben, reagieren Sie sofort. Reichen Sie den Nachweis digital oder im Original nach und informieren Sie parallel Ihre Rentenversicherung.

So erhöhen Sie die Chance, dass die Zahlung nicht unterbrochen wird – oder zügig wieder anläuft und rückwirkend gutgeschrieben wird.

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Die Landesregierung in Queensland stellt sich gegen die regierende Labor Partei

Von Jo Nova, 12. Oktober 2025

Queensland hat den Schleier Saurons geöffnet und spielt mit planetarischer Ächtung, Tod, Feuer und kosmischem Untergang.

[Der Begriff „Schleier von Sauron“ wird in der Regel nicht wörtlich verwendet, sondern bezieht sich metaphorisch auf die dunkle, bedrohliche Atmosphäre und die Unterdrückung, die Saurons Macht über Mittelerde ausübt, … Tolkiens Welt.]

QLD, Queensland, Map, Australia

Die Landesregierung unter Premier David Crisafulli (Liberal National Party) brach mit dem Tabu und fragte: „Sollen wir Pumpspeicherkraftwerke bauen, um die Jetstreams zu lenken – oder 26 Milliarden Dollar sparen und stattdessen die Kohlekraftwerke behalten?“

In einem mutigen Schritt haben sie die Kosten für die Speicherung heiliger grüner Elektronen in einem künstlichen See auf dem Berg zusammengerechnet und beschlossen, das Geld lieber zu sparen und einfach bei einwandfrei funktionierenden, zuverlässigen Kohlekraftwerken zu bleiben. Schalten Sie das Licht ein.

Durch diesen Schritt wird jeder Haushalt in Queensland 1.000 Dollar sparen.

Irgendwo schreien tausend Bürokraten. Die Regierung holt verbotene Megawatt aus der Unterwelt. Sie ruft das schwarze Feuer zurück! Und das nicht nur für ein paar feige Jahre, sondern für ganze zwei Jahrzehnte. Die Orakel von Paris werden das nicht verzeihen.

 

Queensland verwirft Labor-Power-Plan zugunsten einer „26 Milliarden Dollar günstigeren Option“

Von Sarah Elks , The Australian

Die Einwohner von Queensland könnten 26 Milliarden Dollar – oder 1.000 Dollar pro Haushalt – einsparen, wenn die Kohlekraftwerke länger in Betrieb bleiben und die riesigen Pumpspeicherkraftwerke abgeschafft oder verkleinert werden, wie aus einer Analyse des Finanzministeriums hervorgeht.

Energieminister David Janetzki sagte, die neuen Modellrechnungen des Finanzministeriums hätten ergeben, dass der ehemalige Plan der Labor-Regierung für erneuerbare Energien – der auf dem Bau eines der  weltweit größten Pumpspeicherkraftwerke  im Norden Queenslands beruhte – den Staat bis 2035 86 Milliarden Dollar an Investitionsausgaben gekostet hätte.

Die große Gefahr bei der Manipulation der empfindlichen sozialen Konditionierung der Grünen besteht darin, dass sich diese Art von ungezügeltem Klardenken ausbreiten könnte, wenn es sich herumspricht.

Wenn der E-Safety-Beauftragte die Diskussion über billige Kohlekraftwerke nicht schnell genug verbietet, werden auch andere Bundesstaaten davon erfahren. Denken Sie an den Nachbarstaat, wo die Eigentümer der Aluminiumhütte Tomago gerade angekündigt haben, dass sie wegen zu hoher Stromkosten schließen müssen. Sie warten nicht darauf, dass New South Wales weitere 50 Gigawatt Wind- und Solarenergie baut. Rio Tinto sieht einfach keine Zukunft, in der Strom billiger ist.

Wenn wir doch nur riesige Braunkohleflöze oder die weltweit größte Uranlagerstätte hätten …? [Ironie: Australien hat beides]

 

Rio Tinto steht kurz vor der Schließung von Australiens größter Aluminiumhütte Tomago

Die von Rio Tinto kontrollierte Aluminiumhütte Tomago hängt angesichts des Energieversorgungs- und Preisdebakels an der Ostküste am seidenen Faden. Kurz vor Weihnachten steht die Entscheidung über ihre Schließung und die Zukunft von 1.000 Arbeitern an.

Von Brad Thompson, The Australian

Rio Tinto bereitet sich darauf vor, eine endgültige Entscheidung über die Zukunft der Aluminiumhütte Tomago und ihrer über tausend Arbeiter zu treffen, die bis 2028 arbeitslos sein könnten.

Der Bergbaugigant, seine Partner und die Regierungen von New South Wales und der Bundesregierung können das Problem der hohen Energiepreise an der Ostküste nicht lösen, die den Bau der Schmelzhütte zu einer unrentablen Zukunftsperspektive machen.

Ein alter  Kohlestromliefervertrag  mit AGL Energy läuft in drei Jahren aus. Dann wird Tomago wahrscheinlich für immer schließen. Um weiter versorgt zu werden, müsste das Unternehmen danach doppelt so viel für seinen Strombedarf bezahlen – ein Szenario, das Rio und seine Partner wohl kaum unterstützen werden.

[Rio Tinto ist ein britisch-australisches Bergbauunternehmen, das in Australien stark vertreten ist. Das Unternehmen ist einer der größten Eisenerzproduzenten in der Region Pilbara in Westaustralien, wo es Minen wie Brockman 4 und Western Range betreibt und sich auf die Produktion von Eisenerz, Aluminium, Kupfer und anderen Mineralien konzentriert. Neben dem Bergbau ist Rio Tinto auch in der australischen Gemeinschaft durch Partnerschaften und lokale Investitionen engagiert. – Google KI]

Wenn Queensland sich nicht in eine gehörnte Rübe oder einen weinerlichen Buckligen verwandelt, könnten andere Staaten auf die verrückte Idee kommen, dass sie das auch schaffen können.

Besonders wenn die Unternehmen nach Queensland ziehen …

https://www.joannenova.com.au/2025/10/queensland-breaks-the-unthinkable-tabboo-saves-26b-and-keeps-old-coal-plants-running-til-2046/

Kehrt Großbritannien zur Kohle zurück – oder gibt es Alternativen?

Der Beitrag Die Landesregierung in Queensland stellt sich gegen die regierende Labor Partei erschien zuerst auf EIKE - Europäisches Institut für Klima & Energie.

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