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Justice Minister: Terrorism in all its forms will be confronted firmly under the law

SANA - Syrian Arab News Agency - 26. Dezember 2025 - 18:31

Damascus, Dec. 26 (SANA) Minister of Justice Mazhar al-Wais affirmed that the terrorist bombing targeting the Ali ibn Abi Talib Mosque in Homs constitutes a double crime, violating the sanctity of places of worship and infringing upon both blood and sacred space.

“The heinous and horrific crime that occurred at the Ali ibn Abi Talib Mosque in Homs is not an ordinary crime, but a double crime that violates the sanctity of places of worship, disregards religious and human values, seeks to spread discord, and infringes upon both blood and sacred space,” Minister al-Wais stated on “X”.

The Minister of Justice added: “Terrorism in all its forms is rejected and condemned, and cannot be tolerated. It will be confronted with full firmness and strength under the provisions of the law until its roots are eradicated, in order to preserve the nation’s security, protect the safety of citizens, and safeguard their stability and national unity.”

MHD

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Arab League Secretary-General condemns the terrorist bombing in Homs

SANA - Syrian Arab News Agency - 26. Dezember 2025 - 18:05

Cairo, Dec. 26 (SANA)Arab League Secretary-General Ahmed Aboul Gheit strongly condemned the terrorist bombing that targeted the Imam Ali ibn Abi Talib Mosque in the al-Dhahab neighborhood of Homs Friday afternoon.

He extended his heartfelt condolences and sympathy to the families of the victims and wished the injured a speedy recovery.

The Secretary-General’s spokesperson, Jamal Rushdi, warned, in a statement, against attempts to destabilise Syria’s security and stability through sowing discord and spreading chaos. He stressed the importance of intensifying efforts to overcome current challenges in a way that preserves Syria’s unity and sovereignty.

The spokesperson reaffirmed the Arab League’s support for the Syrian government’s efforts in combating ISIS and terrorism in all its forms, and its cooperation with the international community to confront terrorist threats and eradicate their sources.

MHD

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Das Weihnachtsgeschenk, das Umweltschutz-Gegner (= Klima-Alarmisten) nicht ertragen können

Original-Titel: The Christmas Gift that Climate Grinches Can’t Abide

Vijay Jayaraj

Die Stille, wenn man an einem Dezembermorgen aus dem Küchenfenster auf eine schneebedeckte Wiese blickt, ist magisch. Ein Reh hält am Waldrand inne, sein Atem dampft in der kalten Luft, und es frisst die wenigen grünen Halme, die aus dem Schnee herausragen. Diese Szene findet sich auf Grußkarten und Keksdosen.

Ein Teil der Magie hinter diesem Bild – vom Braten im Ofen bis zu den Cranberries auf dem Teller, von den hoch aufragenden Kiefern und Laubbäumen draußen bis zu den grasenden Tieren – ist ein Phänomen, das von den etablierten Medien ignoriert wird: die von der NASA bestätigte, durch CO₂ verursachte Begrünung der Erde.

Satellitendaten aus den letzten vier Jahrzehnten bestätigen einen signifikanten Anstieg der Vegetation auf fast der Hälfte der Erde. In diesem Zeitraum stieg der CO₂-Gehalt in der Atmosphäre von etwa 350 ppm (Teile pro Million) auf über 400 ppm, hauptsächlich aufgrund der Verbrennung fossiler Brennstoffe.

Dies ist ein Geschenk, das genau zum richtigen Zeitpunkt kommt, um dem kontinuierlichen Anstieg der Bevölkerung und der Nachfrage nach Nahrungsmitteln gerecht zu werden. Diese Grundversorgung ermöglicht alle anderen menschlichen Bestrebungen – Entwicklungen in der künstlichen Intelligenz, Medizin und mehr. Es ist schwierig, mit leerem Magen Computercodes zu schreiben.

Hinter diesem Geschenk der Fülle verbirgt sich ein Prozess, der für alles Leben von grundlegender Bedeutung ist und bei den Pflanzen beginnt: Die Photosynthese ist ein Prozess, mit dem Pflanzen aus CO₂, Wasser und Sonnenlicht Zucker als Nahrung herstellen. Wenn der CO₂-Gehalt in der Atmosphäre steigt – sei es durch Emissionen aus menschlichen Aktivitäten oder aus anderen Quellen –, wachsen Pflanzen schneller. Ein Nebeneffekt ist, dass sie Wasser effizienter nutzen, wodurch sie widerstandsfähiger gegen Trockenheit werden und ihr geografisches Verbreitungsgebiet ausweiten.

Das Ausmaß, in dem Pflanzen auf mehr CO₂ reagieren, ist unterschiedlich, aber immer positiv. Ein Anstieg des CO₂-Gehalts auf etwa 800 ppm (Teile pro Million) – mehr als das Doppelte der aktuellen Konzentration in der Atmosphäre – erhöht die Erträge um 10 % bis 100 %.

In Gewächshauskulturen wird der Kohlendioxidgehalt auf etwa 1.000 ppm erhöht, um die Erträge von Tomaten und Gurken um 20 % bis 40 % zu steigern. Auch Pflanzen wie Mais, Zuckerrohr und Hirse profitieren von einem höheren CO₂-Gehalt in der Atmosphäre, dessen positive Wirkung sich bei Trockenheit noch deutlicher zeigt.

Für viele wird ein kalter Weihnachtsmorgen durch Kaffee erwärmt, insbesondere durch festliche Kreationen wie Pfefferminz-Mokka und Lebkuchen-Latte. Die gute Nachricht ist, dass sogar Kaffeepflanzen vom Anstieg des CO₂-Gehalts profitieren. Studien in Lateinamerika haben ergeben, dass ein erhöhter Kohlendioxidgehalt die Photosynthese von Kaffeepflanzen fördert und den Ertrag um 12 % bis 14 % steigert.

Die Menschen vergessen, dass die Kleine Eiszeit – die von etwa 1300 bis 1850 andauerte – in weiten Teilen Europas und Asiens zu Ernteausfällen und Hungersnöten führte. Flüsse froren zu und die Vegetationsperioden verkürzten sich. Viele Gemeinden hatten während der durch die Kälte verursachten Knappheit zu kämpfen.

Das 20. Jahrhundert bescherte uns das Gegenteil: längere Vegetationsperioden aufgrund eines leicht wärmeren Klimas in Verbindung mit höheren CO₂-Konzentrationen. Das ist kaum eine Katastrophe, wie manche uns glauben machen wollen. Tatsächlich prognostizierte eine Analyse aus dem Jahr 2025, dass die Veränderungen der globalen Durchschnittserträge aller Nutzpflanzen bei einer Erwärmung bis 5 Grad Celsius in Zukunft neutral oder positiv sein werden.

Nur die Klima-Grinches würden sich gegen eine solche Begrünung durch die moderne Erwärmung und die CO₂-Konzentrationen aussprechen. Das sind die Personen, welche die Schlagzeilen in den populären Medien und die politischen Rundtischgespräche in Brüssel und Washington dominiert haben. Sie rauben nicht nur die Freude an dieser natürlichen Fülle, indem sie falsche Ängste verbreiten, sondern auch den Wohlstand und die Souveränität der Nationen.

Klima-Grinches betrachten einen immer grüner werdenden Planeten und sehen darin eine Katastrophe. Wenn die NASA verkündet, dass die Vegetation auf der Erde um eine Fläche gewachsen ist, die zwei amerikanischen Kontinenten entspricht, warnen sie, dass dies nicht von Dauer sein kann, dass die Vorteile nur vorübergehend sind und dass das Ende noch bevorsteht. Wenn Landwirte von Rekorderträgen berichten, die durch längere Vegetationsperioden und CO₂-Düngung ermöglicht wurden, beharren diese Herrschaften darauf, dass diese Gewinne durch nicht näher bezeichnete zukünftige Schrecken aufgewogen werden.

Wenn Sie also in dieser Weihnachtszeit mit Ihrer Familie zusammenkommen, betrachten Sie das vor Ihnen liegende Festmahl mit neuen Augen. Lehnen Sie die Schuld ab, die uns die Klimaorthodoxie aufbürden will. Der moderne Lebensstil zerstört den Planeten nicht. Wir genießen ein lebendiges Ökosystem, das mehr Grün, mehr Menschen und mehr menschliches Potenzial unterstützt als jemals zuvor in der Geschichte.

This commentary was first published at American Greatness December 8.

Link: https://cornwallalliance.org/the-christmas-gift-that-climate-grinches-cant-abide/

Übersetzt von Christian Freuer für das EIKE

 

Der Beitrag Das Weihnachtsgeschenk, das Umweltschutz-Gegner (= Klima-Alarmisten) nicht ertragen können erschien zuerst auf EIKE - Europäisches Institut für Klima & Energie.

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Vier mutmaßliche IS-Mitglieder bei Raqqa festgenommen

Die Demokratischen Kräfte Syriens (QSD) haben vier mutmaßliche Mitglieder der Terrororganisation „Islamischer Staat“ (IS) nahe Raqqa festgenommen. Die Operation wurde mit logistischer und operativer Unterstützung der internationalen Anti-IS-Koalition im ländlichen Umland der Stadt durchgeführt, teilte das Pressezentrum der QSD am Freitag mit.

Bei den Festgenommenen handelt es sich demnach um zwei aktive IS-Mitglieder und zwei Personen, die sie bei der Durchführung terroristischer Aktivitäten unterstützt haben sollen. In den ersten Vernehmungen hätten die mutmaßlichen Söldner eingeräumt, der Dschihadistenmiliz anzugehören. Sie sollen in mehrere Anschläge auf militärische Einrichtungen, sowie in geplante Attentate involviert gewesen sein. Die Unterstützer stünden im Verdacht, logistische Hilfe geleistet zu haben.

Foto: QSD-Pressezentrum

Die QSD bezeichneten die Operation als wichtigen Bestandteil ihrer präventiven Sicherheitsstrategie, die darauf abziele, IS-Zellen frühzeitig zu zerschlagen, bevor sie Anschläge ausführen könnten. Durch den Zugriff sei es gelungen, geplante Terrorangriffe zu vereiteln, die sowohl die Zivilbevölkerung als auch Kämpfer:innen der QSD ins Visier genommen hätten.

Die Aktion habe zudem logistische und nachrichtendienstliche Netzwerke des IS erheblich geschwächt und zentrale Kommunikations- und Bewegungswege im Umland von Raqqa unterbrochen, heißt es weiter. Dies trage zur Stärkung der regionalen Stabilität bei und unterstreiche die hohe Einsatzbereitschaft der QSD zum Schutz ihrer Gebiete.

https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/qsd-zerschlagen-mutmassliche-is-zelle-bei-deir-ez-zor-49386 https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/festgenommener-is-emir-gesteht-beteiligung-an-anschlagen-49355 https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/qsd-vereiteln-angriff-mutmasslicher-is-zellen-in-ostsyrien-49238

 

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Gefallenengedenken in Amed

In der kurdischen Gemeinde Temiran, einem Ortsteil des Landkreises Pasûr (tr. Kulp) in der Provinz Amed (Diyarbakır), fand eine Gedenkzeremonie für Mitglieder der Familien Bayram und Yıldeniz statt, die im Krieg in Kurdistan ihr Leben gelassen haben. Anlass war der Todestag des Guerillakämpfers Zeynel Bayram (Laşer Lîs), der im Dezember 2022 in Gare im Kampf gegen die türkische Besatzung Südkurdistans gefallen ist.

Die Veranstaltung wurde von der zivilgesellschaftlichen Organisation MEBYA-DER initiiert, die sich um Menschen kümmert, die Angehörige im Krieg verloren haben. Neben Mitgliedern der Familien Bayram und Yıldeniz nahmen auch zahlreiche Bürger:innen sowie Vertreter:innen politischer Parteien an dem Gedenken teil.

 


Religiöse Zeremonie und Parkeinweihung

Im Rahmen der Zusammenkunft wurden islamische Gebete rezitiert, die sich den Gefallenen und verstorbenen Mitgliedern der beiden Familien widmeten. Im Anschluss wurde ein Kinderspielplatz, der den Namen von Zeynel Bayram trägt, eröffnet. Nach einer Schweigeminute richteten Gurbet Seviktek Arı, Ko-Vorsitzende von MEBYA-DER, sowie Ihsan Bayram als Vertreter der Familie bewegende Worte an die Anwesenden.

Beide betonten die Bedeutung des Friedens und eines demokratischen Zusammenlebens in Nordkurdistan, der Türkei und darüber hinaus. Sie appellierten eindringlich, dem Blutvergießen ein Ende zu setzen. „Frieden muss über diese Erde kommen, nicht mehr Krieg“, hieß es in den Ansprachen. Im Anschluss wurde ein Video mit Bildern der Toten gezeigt. Viele Teilnehmende riefen daraufhin die Parole „Şehîd namirin“ (Die Gefallenen sind unsterblich).

In der Zeremonie wurde folgender verstorbener Familienangehörigen gedacht: Zeynel Bayram, Hikmi Yıldeniz (Aladdin), Meki Bayram (Çîya Dilbirîn), Servet Bayram, Azize Bayram (Evrîm Andok), Abidin Bayram (Rodî Piling), Hevidar Türk (Devrim Amed), Mehmetşah Yıldeniz (Rêber Andok), Ayşe Bayram (Evrim Amed), Serhat Bayram (Aladdîn Amed), Şakir Bayram (Sînan), Şebap Bayram (Pîro Amed), Rojbin Sönmez (Dilzar Rêber Andok), Şirin Bayram, Şemsettin Bayram und Mahsun Bayram.

https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/hpg-geben-namen-von-gare-gefallenen-bekannt-46221

 

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Al-Baba: The terrorist bombing in Homs is a failed attempt to undermine national unity

SANA - Syrian Arab News Agency - 26. Dezember 2025 - 17:24


Homs , Dec. 26 (SANA) The Interior Ministry spokesman Nour al-Din al-Baba affirmed that the terrorist bombing targeting the Imam Ali ibn Abi Talib Mosque in the Wadi al-Dahab neighborhood of Homs Friday morning was a failed attempt to undermine Syria’s national unity, stressing that this crime will not go unpunished.

Al-Baba said in an interview with Syrian Al-Ikhbariya TV that internal security forces immediately moved to the site, imposed a security cordon, and began implementing standard procedures at the crime scene.

He noted that investigations are underway to uncover the identity and motives of the perpetrator, and whether others were involved or facilitated access to explosives.

The spokesman pointed out that the perpetrator’s identity has not yet been determined, but the beneficiaries of this criminal act are internal and external parties displeased with Syria’s achievements in national unity and social cohesion.

He added that separatist and sectarian advocates fuel such crimes and incite strife, supported and financed by external actors.

Al-Baba stressed that attempts to blackmail the Syrian state through terrorism or to use bombings for political gains will fail, noting that the victims of today’s terrorist bombing belong to diverse Syrian communities, proving that the entire Syrian people were the target.

He noted that the bombing occurred just days after successful Liberation Day celebrations that safeguarded millions of Syrians, and after preventive campaigns carried out by the Interior Ministry in cooperation with the General Intelligence Service to protect civilians and government facilities. He emphasized that Syrian security agencies remain fully prepared to confront any threat.

The spokesman stressed that Syria’s battle against terrorism will remain successful, just as it was against the crimes of the defunct regime. He said Syria will once again prove to be the rock upon which projects of terrorism, separatism, and sectarianism are shattered, noting that recent security successes would not have been possible without the awareness and cooperation of Syrian society.

Al-Baba explained that in recent days, the Interior Ministry and security agencies achieved significant accomplishments in confronting remnants of the defunct regime and ISIS, despite collusion between these groups and separatist factions seeking political gains through support for terrorism in its various forms.

The Interior Ministry spokesman concluded by stressing that the awareness and national values of Syrian society are the solid barrier against all coup, separatist, and sectarian schemes.

MHD

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Meeting with permanent members of the Security Council

PRESIDENT OF RUSSIA - 26. Dezember 2025 - 17:20

Vladimir Putin held, via video conference, a briefing session with permanent members of the Security Council.

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All 12 Vaccinated vs. Unvaccinated Studies Found the Same Thing: Unvaccinated Children Are Far Healthier

All 12 Vaccinated vs. Unvaccinated Studies Found the Same Thing: Unvaccinated Children Are Far Healthier

The evidence is in. Childhood vaccinations mean a lifetime of illnesses.

https://www.thefocalpoints.com/p/all-12-vaccinated-vs-unvaccinated?utm_medium=email

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Iraq condemns the terrorist attack on Homs mosque

SANA - Syrian Arab News Agency - 26. Dezember 2025 - 16:44

Baghdad , Dec. 26 (SANA) Iraq strongly condemned the terrorist bombing that targeted the Imam Ali ibn Abi Talib Mosque in the city of Homs, Syria, affirming its support for regional and international efforts aimed at eradicating terrorism and drying up its sources.

In a statement published on its official website, Iraq’s Ministry of Foreign Affairs reaffirmed its categorical rejection and condemnation of all forms of terrorism, violence, and extremism, regardless of motives or sources, which target civilians and places of worship, and seek to destabilise security and stability and sow discord within societies.

The ministry also extended its heartfelt condolences and sincere sympathy to the families of the victims, wishing the injured a speedy recovery.

MHD

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Muslim World League condemns the terrorist bombing in Homs

SANA - Syrian Arab News Agency - 26. Dezember 2025 - 16:37


Mecca , Dec. 26 (SANA)The Muslim World League condemned the terrorist bombing that targeted the Imam Ali ibn Abi Talib Mosque in the city of Homs, affirming its full solidarity with Syria in confronting all threats to its security and stability.

“We denounce this terrorist crime, whose perpetrators have stripped themselves of all values of religion and humanity, showing no regard for the sanctity of human life or places of worship,” Secretary-General and Chairman of the Council of Muslim Scholars, Mohammed bin Abdul Karim al-Issa, said.

He reaffirmed the League’s firm stance, rejecting and condemning violence and terrorism in all its forms and pretexts.

Al-Issa also stressed the Muslim World League’s full solidarity with Syria in confronting threats to its security and stability, extending heartfelt condolences and sympathy to the families of the victims and the injured, as well as to the Syrian people as a whole in this painful tragedy.

MHD

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Qatar condemns the terrorist bombing in Homs, reaffirms full solidarity with Syria

SANA - Syrian Arab News Agency - 26. Dezember 2025 - 16:32

Doha, Dec. 26 (SANA) The State of Qatar condemned the terrorist bombing that targeted a mosque in the city of Homs, affirming its full solidarity with Syria in all measures taken to safeguard security.

Qatar’s Ministry of Foreign Affairs denounced, in a statement published on its official website, the terrorist attack and reiterated the country’s firm stance rejecting violence, terrorism, and criminal acts regardless of motives or causes. The ministry also stressed its categorical rejection of targeting places of worship and terrorizing civilians.

The ministry extended Qatar’s condolences to the families of the victims, as well as to the government and people of Syria, while expressing wishes for a speedy recovery for the injured.

MHD

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„Niemandem wird etwas weggenommen“: Während der Staat Hotelkosten für Flüchtlinge blecht, kratzt Oma Erna die Butter vom Brot

Was könnte man gegen Jahresausklang dem Bundeskanzler nicht alles an Beispiel für katastrophale Verantwortungslosigkeit an den Kopf werfen – hat sich Friedrich Merz 2025 doch seiner ultimativen Unfähigkeit entlarvt, dieses Land führen zu können. Nicht nur, dass er als Anwalt der Ukraine sämtliche deutschen Belange der Außenpolitik hintenangestellt hat; nur kurz hat er mit seinem […]

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CBS Governor: New currency to be exchanged via 66 companies, 1,000 outlets

SANA - Syrian Arab News Agency - 26. Dezember 2025 - 16:04

Damascus, Dec. 26 (SANA) Syria’s Central Bank Governor, Abdelkader Husrieh, announced Thursday that the nationwide exchange of old banknotes for new ones will begin on January 1. The process will be carried out through 66 companies and 1,000 dedicated outlets across the country.

Husrieh told the Syrian News Channel that the exchange will be flexible and accessible, and that the new banknotes will initially come in six denominations: 5, 10, 25, 50, 100, and 500 pounds. One new pound will equal 100 old pounds, while the 500-pound note will correspond to 50,000 old pounds. The measure is intended to make handling cash easier without increasing the overall money supply.

The governor emphasized that the replacement is purely nominal and will not affect the currency’s actual value. “The change is in the denomination, not the value itself. The new notes will have no direct impact on purchasing power,” he said. He added that the central bank will reopen its branch in Idleb, in line with other provinces.

The new currency will include modern security features and accessibility enhancements for visually impaired and blind users. Husrieh noted that removing zeros will not affect the functionality of the new pound and called on the public to help preserve its value.
He also warned that images of the new currency circulating on social media are inaccurate. “The Central Bank is the only authority authorized to release official designs and denominations,” he said, adding that the official notes will be unveiled starting next week.

Husrieh encouraged Syrians to participate in the exchange process and noted that Decree No. 293 of 2025, which authorized the currency replacement, does not set a specific deadline. The central bank has the flexibility to implement the transition in an orderly and smooth manner.

He said the process is designed to be clear, organized, and manageable for citizens nationwide, with further explanations of the exchange mechanism to be provided in the coming days.

Abdul

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14 Jahre nach dem Roboskî-Massaker: „Ein Prüfstein für den Friedensprozess“

14 Jahre nach dem Massaker der türkischen Armee im kurdischen Dorf Roboskî erinnern verschiedene Organisationen an die andauernde Straflosigkeit der Täter. Bei dem Bombardement am 28. Dezember 2011 wurden 34 Zivilisten, darunter 19 Minderjährige, durch gezielte Luftangriffe getötet. Studierende, zivilgesellschaftliche Gruppen und Abgeordnete der DEM-Partei forderten anlässlich des bevorstehenden Jahrestags eine juristische Aufarbeitung und bezeichneten das Massaker als „Gradmesser für die Glaubwürdigkeit aktueller Friedensbemühungen“.

In Amed (tr. Diyarbakır) organisierten Studierende der Dicle-Universität eine Gedenkdemonstration mit Bannern und Parolen wie „Roboskî ist unsere Wunde – ihr Andenken unser Licht“. Die Polizei versuchte den Protest zunächst zu unterbinden, musste sich aber dem entschlossenen Auftreten der Teilnehmenden beugen.

Der Student Sidar Kiye, der die Abschlussrede hielt, sprach von einem „schmerzhaften Symbol der Kriegslogik gegenüber der kurdischen Bevölkerung“. Kiye kritisierte, dass die Justiz bis heute keine Konsequenzen gezogen habe: „Die Militärstaatsanwaltschaft sprach von einem ‚unvermeidbaren Fehler‘, die Ziviljustiz stellte das Verfahren ein, Verfassungsgericht und Europäischer Gerichtshof lehnten die Beschwerden ab. Die Täter wurden geschützt, nicht belangt.“

Roboskî sei nicht nur ein Einzelfall, sondern Teil einer langen Kette unaufgeklärter Gewalttaten – von „33 Kugeln“, wie die auch unter „Muğlalı-Vorfall“ bekannte Erschießung von kurdischen Schmugglern 1943 auf Befehl eines türkischen Armeegenerals in Wan (Van), über den Dersim-Genozid 1937/38 bis zu den IS-Anschlägen 2015 in Pirsûs (Suruç) und Ankara, so Kiye. Im Jahr 2025 seien durch den Friedensappel Abdullah Öcalans, die Waffenstillstandserklärung der PKK und eine parlamentarische Initiative neue Hoffnungsschimmer sichtbar gewesen. Doch ohne Aufarbeitung der Vergangenheit bleibe der Friedensprozess unvollständig: „Roboskî ist der Lackmustest: Ohne Gerechtigkeit für die Opfer bleibt jede Friedensrhetorik hohl.“

Auch in Dersim wurde der Opfer gedacht

In Dersim (Tunceli) rief die örtliche Plattform für Arbeit und Demokratie bei einer Gedenkveranstaltung zur Aufklärung des Pogroms in Gurgum (Maraş) sowie den Massakern in türkischen Gefängnissen 2000 und in Roboskî auf. Auf Transparenten war zu lesen: „Wir wollen Gerechtigkeit – Roboskî darf nicht vergessen werden.“ Orhan Çelebi, Mitglied im Zentralkomitee der sozialistischen ESP, sprach von einer „systematischen Missachtung des Rechts auf Leben“ durch staatliche Akteure.

Die Untätigkeit von Staatsanwaltschaften und Gerichten, das Einstellen von Verfahren und der Schutz der Verantwortlichen seien kein Zufall, sondern „Teil einer bewussten Politik der Straflosigkeit“. Auch heute würden Kurd:innen, Alevit:innen und linke Aktivist:innen systematisch diskriminiert oder repressiv behandelt, so Çelebi weiter. Während Kurd:innen unter sicherheitspolitischen Maßnahmen und kollektiver Bestrafung litten, erfuhren Alevit:innen Ausgrenzung im öffentlichen Raum. Linke und revolutionäre Kräfte seien insbesondere in Gefängnissen Ziel von Isolationsmaßnahmen und Rechtseinschränkungen.

DEM-Partei bringt Antrag ins Parlament ein

Die beiden Abgeordneten der DEM-Partei, Newroz Uysal Aslan und Mehmet Zeki Irmez, reichten anlässlich des Jahrestags des Roboskî-Massakers einen Antrag im türkischen Parlament ein. Darin fordern sie eine umfassende parlamentarische Untersuchung der Ereignisse vom 28. Dezember 2011, als vier türkische F-16-Kampfjets eine Karawane von 34 Grenzhändlern bombardierten, die mit ihren Maultieren, einigen Kanistern Dieselkraftstoff, Tee und Zucker aus Südkurdistan auf dem Rückweg in ihr Dorf Roboskî waren. Die Dorfbewohner – damals im Alter zwischen 13 und 38 Jahren – waren gerade über die engen Pfade der bergigen Gegend im türkisch-irakischen Grenzgebiet gelaufen, als um 21:37 Uhr das Bombardement einsetzte – und erst um 22:24 Uhr endete. 24 der 34 Ermordeten gehörten der Familie Encü an. Vier Menschen überlebten das Massaker.

Militär über Gang der Schmuggler informiert

Der türkische Generalstab begründete den Angriff damit, man habe die Gruppe für „Terroristen” gehalten, daher sei die Entscheidung für das Bombardement gefallen. Eine Lüge, wie sich später herausstellte. Denn drei Stunden vor dem ersten Luftschlag waren bereits Drohnenbilder ausgewertet worden, auf denen die Menschen eindeutig als Grenzhändler zu erkennen waren. Die Erkenntnisse über die Bewegung im Grenzgebiet hatte der Nato-Partner USA an die türkische Armee übermittelt. Die Daten kamen von einer US-amerikanischen Drohne vom Typ „Predator“, die zuvor über dem türkisch-irakischen Grenzgebiet kreiste. Die örtliche Militärpolizei war zudem über den Gang der Schmuggler informiert, da sie illegale Zollabgaben kassierte. Dennoch wurde bombardiert.

https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/gedenken-an-die-opfer-des-massakers-von-roboski-44821 https://deutsch.anf-news.com/menschenrechte/roboski-familien-stellen-antrag-fur-wiederaufnahmeverfahren-25549 https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/freispruch-fur-roboski-familien-31104 https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/roboski-34-tote-34-prozesse-gegen-die-angehorigen-23561

 

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Erwerbsminderungsrente: Heilbarkeit entscheidet nicht über die EM-Rente

Lesedauer 5 Minuten

Ob eine psychische Erkrankung grundsätzlich als heilbar gilt, entscheidet lediglich daürber, ob eine Rente befristet oder unbefristet gewährt wird. Heilbarkeit stellt aber nicht den Rentenanspruch selbst in Frage. So entschied das Landessozialgericht Baden-Württemberg. (L 9 R 1194/19)

Arbeitsunfähig und schwerbehindert

Die gelernte Justizfachangestellte war zuletzt in der Pflege beschäftigt. Sie erkrankte arbeitsunfähig, bezog Krankengeld, denn Übergangsgeld, dann Arbeitslosengeld. Zudem bezieht sie eine Witwenrente. Seit 2017 ist bei ihr ein Grad der Behinderung von 50 anerkannt, und damit gilt sie als schwerbehindert.

Reha mit Entlassung als vollschichtig erwerbsfähig

2016 führte sie mit Genehmigung der Rentenversicherung eine medizinische Rehabilitation durch, die stationär in einer Klinik stattfand. Diagnosen dort waren SIG-Irritationssyndrom beidseits im Sinne einer Spondylarthritis, rezidivierende Polyarthralgien, z.B. an den Schultern, Ellbogen, Kniegelenken, Verdacht auf eine Autoimmunerkrankung (Sweet-Syndrom), Anpassungsstörung mit längerer depressiver Reaktion und Adipositas. Mit Beschränkung auf leichte Tätigkeiten galt sie laut Entlassungsbericht als vollschichtig erwerbsfähig auf dem Allgemeinen Arbeitsmarkt.

Antrag auf Rente wegen voller Erwerbsminderung

Sie stellte einen Antrag auf Rente wegen voller Erwerbsminderung. Die Rentenversicherung prüfte diesen anhand der Befundberichte der behandelnden Ärzte und des Entlassungsberichts. Zudem ließ sie die Betroffene durch einen Facharzt für Innere Medizin, Rheumatologie, Sozialmedizin und Rehabilitationswesen begutachten.

Leichte Tätigkeiten sind mehr als sechs Stunden pro Tag möglich

Dieser hielt sie für fähig, körperlich leichte Tätigkeiten mehr als sechs Stunden pro Tag zu verrichten und damit für nicht erwerbsgemindert. Ihre zuletzt ausgeübte Tätigkeit könne sie allerdings nicht ausüben.

Betroffene kann nicht als Pflegehelferin arbeiten

Das Gericht führt aus: „Die zuletzt ausgeübte Tätigkeit als Pflegehelferin sei dauerhaft nicht leidensgerecht. Sie leide unter einer chronischen Schmerzstörung mit körperlichen und psychischen Faktoren, angegebener bedarfsabhängiger Schmerztherapie mittlerer Stärke, insgesamt leichtgradiger Funktionseinschränkung der Wirbelsäule (vorwiegend LWS) bei kernspintomographischen Hinweisen auf Kreuzdarmbeingelenksaffektion (fragliche Sakroiliitis), aktuell keine ausreichenden Hinweise auf Morbus Bechterew, einer Anpassungsstörung mit längerer depressiver Reaktion, Bluthochdruck (Therapieverzicht), Ober- und Unterschenkelvarikosis beidseits und Adipositas.“

Betroffene sieht ihren Gesundheitszustand als falsch beurteilt an

Die Rentenversicherung stützte sich auf diesen Gutachten und lehnte den Antrag der Betroffenen ab. Die Frau legte Widerspruch ein und begründete diesen damit, dass der tatsächliche Gesundheitszustand falsch beurteilt sei. So seien ihre orthopädischen Leiden nicht ausreichend berücksichtigt, ebenso seien ihre Arthritis und eine mittlere Depression nicht erfasst worden.

Gutachter hält orthopädische und psychische Leiden für leicht

Der Gutachter nahm dazu Stellung und erklärte, auch unter Berücksichtigung dieser Punkte sei eine Tätigkeit von sechs Stunden und mehr pro Tag möglich. Die orthopädischen Leiden seien nur leichtgradig, und die Depression mit der durchgeführten Therapien ebenfalls im niedrigen Bereich. Die Rentenversicherung wies den Widerspruch zurück.

Klage vor dem Sozialgericht

Die Betroffene erhob Klage vor dem Sozialgericht Karlsruhe, wiederholte und vertiefte dabei ihre Argumente aus dem Widerspruch und gab an, sie leide an starken Schmerzen und Konzentrationsmangel und sei schwerwiegend eingeschränkt mit reduziertem Leistungsvermögen.

Die Richter hörten die behandelnden Ärzte als Zeugen an und beauftragten einen Neurologen, Psychiater, Facharzt für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie als Gutachter.

Leistung beträgt weniger als drei Stunden pro Tag

Dieser erkannte ein auf täglich unter zwei bis drei Stunden täglich herabgesetztes Leistungsvermögen. Das Hauptleiden falle in den Bereich der Psychiatrie mit einer rezidivierenden Depression mittleren Grades. Dieses bestehe seit einem Jahre zurückliegenden Erstgespräch.

Behandelnder Arzt sieht keine Stabilisierung

Er sei davon ausgegangen, dass sich das Leiden durch konsequente Psychotherapie und medikamentöse Behandlung stabilisieren lasse. Dies sei nicht möglich gewesen, wozu auch die zusätzlichen orthopädischen Beschwerden beigetragen hätten.

Deutliche Verschlechterung des psychischen Zustands

Ein behandelnder Allgemeinarzt sah eine deutliche Verschlechterung der psychischen Verfassung und erkannte ein Leistungsvermögen von unter drei Stunden. Ein Rheumatologe sah hingegen eine volle Erwerbsfähigkeit für leichterte Tätigkeiten, erklärte aber auch, dass sich dies auf die orthopädischen Leiden beziehe, und dass die psychiatrischen Beschwerden möglicherweise ein anderes Bild ergeben würden.

Beschwerden sind behandelbar

Ein weiterer Arzt sah eine Verfestigung der psychiatrischen Beschwerden. Er erklärte:

„Die Erkrankungen seien durchaus behandelbar; es sei bislang keine Richtlinien-Psychotherapie erfolgt, was nicht zu Lasten der Klägerin gewertet werden könne. Möglich wäre auch eine Intensivierung der Psychopharmakotherapie. Die Wahl der therapeutischen Optionen obliege letztlich den behandelnden Ärztinnen und Ärzten. Eine Nachuntersuchung sollte zum Ablauf des Jahres 2020 erfolgen. Ein Zeitraum von mehr als anderthalb Jahren sei für eine Intensivierung der Behandlung ausreichend lang genug.“

Sozialgericht sieht Anspruch auf volle Erwerbsminderungsrente

Das Sozialgericht entschied, der Betroffenen müsse eine befristete volle Erwerbsminderungsrente gewährt werden. Die Rentenversicherung legte Widerspruch vor dem Landessozialgericht Baden-Württemberg ein und begründete dies damit, dass sie das Gutachten nicht überzeuge, dass wegen der psychischen Erkrankung nur eine Leistung von weniger als drei Stunden täglich annahm.

Die Wahl der Therapie liegt beim Arzt

Die Betroffene hielt dagegen: „Sie befinde sich in Behandlung und habe die ihr möglichen Behandlungsoptionen ausgeschöpft. (…) Die Wahl der therapeutischen Optionen obliege letztlich den behandelnden Ärzten. Neben dem psychiatrischen und psychosomatischen Beschwerdebild seien Gesundheitsstörungen auf rheumatologischem Fachgebiet betroffen. Auch wenn diese nicht im Vordergrund stünden, erschwerten sie doch ihren Alltag und die Erwerbsfähigkeit. Der Vorwurf, sie simuliere die gesundheitlichen Einschränkungen und psychiatrischen Beschwerden, werde entschieden zurückgewiesen.“

Erschöpfung und mangelnde Ausdauer

Das Landessozialgericht bestätigte das Urteil der ersten Instanz. Für den Zeitraum der Befristung sahen die Richter die Betroffene als nachgewiesen voll erwerbsgemindert an.

Sie führten aus: „Die psychischen Symptome führen insgesamt zu einer Minderung der Grundbefindlichkeit und einer Reduktion des energetischen Potentials. Es resultiert eine rasche Erschöpfbarkeit, was zur Folge hat, dass eine Beeinträchtigung der Grundarbeitsfähigkeit mit mangelnder Ausdauer, mangelnder Flexibilität, einer Minderung des Arbeitstempos, der Konzentration und der Merkfähigkeit besteht. Im Ergebnis hält der Gutachter damit für den Senat überzeugend derzeit aufgrund der vorliegenden Beeinträchtigungen eine berufliche Tätigkeit nicht für möglich.“

Fehlende Aufnahme ärztlicher Hilfe kann zur Krankheit gehören

Das Argument der Rentenkasse, die nicht voll ausgeschöpften Therapiemöglichkeiten zeigten einen fehlenden Leidensdruck, wiesen die Richter zurück. Bei psychiatrischen Erkrankungen sei ohnehin zu prüfen, ob eine fehlende wie eingeschränkte Wahrnehmung ärztlicher Hilfe Teil des Krankheitstbildes sei. Zudem befinde sich die Betroffene in ärztlicher Behandlung.

Übertreibung stellt nicht die Gesundheitsstörung in Frage

Die Behauptung der Rentenversicherung, die Betroffene übertreibe oder simuliere ihre psychiatrischen Symptome hielten die Richter nicht für stichhaltig:

„Im Hinblick darauf, dass die Grenze zwischen üblicher Betonung von Beschwerden in Begutachtungssituationen, Aggravation und Simulation fließend ist, ist eine Feststellung des Sachverständigen, ob trotz dieser Auffälligkeiten eine Gesundheitsstörung und daraus resultierende Leistungseinschränkungen vorliegen, vorzunehmen. Selbst Aggravation und Simulation schließen es nicht aus, dass die daneben bestehenden Störungen einen Rentenanspruch rechtfertigen.“

Behandelbarkeit entscheidet nicht über den Rentenanspruch

Auch das Argument der Rentenkasse, dass die therapeutischen Möglichkeiten nicht ausgeschöpft seien, sprach nach Ansicht des Gerichts nicht gegen eine Erwerbsminderung. Sie betonten, dass sie entsprechenden Urteilen nicht folgten.

Richter widersprechen vorherigen Entscheidungen

Die Richter widersprachen Entscheidungen, die davon ausgingen „psychische Erkrankungen würden erst dann rentenrechtlich relevant, wenn trotz adäquater Behandlung (medikamentös, therapeutisch, ambulant oder stationär) davon auszugehen sei, dass der Versicherte die psychischen Einschränkungen weder aus eigener Kraft noch mit ärztlicher oder therapeutischer Hilfe dauerhaft überwinden kann und darüber hinaus eine ungünstige Krankheitsbewältigung, eine mangelnde soziale Unterstützung, psychische Komorbiditäten sowie lange Arbeitsunfähigkeitszeiten vorliegen.“

Behandelbarkeit ist kein Maßstab für die Einschränkung der Leistung

Dies sei, so das Landessozialgericht, rechtlich nicht haltbar. Sie erklärten hingegen ihren anders gerichteten Standpunkt: „Die Frage der Behandelbarkeit einer psychischen Erkrankung ist für die Frage, ob eine quantitative Leistungsreduzierung tatsächlich vorliegt, nicht maßgeblich, sie ist vielmehr allein für die Befristung und Dauer einer Rente von Bedeutung.“

Die Betroffene erhält eine befristete volle Erwerbsminderungsrente

Mit diesem Fazit bestätigten sie das Urteil des Sozialgerichts Karlsruhe, wiesen die Berufung zurück und entschieden, dass die Betroffene Anspruch auf eine zeitlich befristete volle Erwerbsminderungsrente habe.

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Schwerbehinderung: Steuer statt nur Pauschbetrag – Dann lohnen sich Einzelnachweise mehr

Lesedauer 4 Minuten

Der Behinderten-Pauschbetrag ist für viele Menschen mit Schwerbehinderung der naheliegende Weg: ein Betrag, ein Kreuz, fertig. Genau darin liegt ein Risiko, denn in manchen Jahren bildet dieser Pauschbetrag die tatsächliche Belastung nicht mehr ab.

Wenn hohe Eigenanteile für Hilfsmittel anfallen, sich Arzt- und Therapiefahrten häufen, ein notwendiger Umbau umgesetzt wird oder eine Haushaltshilfe bezahlt werden muss, kann der Einzelnachweis die bessere Strategie sein.

Entscheidend ist jedoch die Steuerwirkung: Nur wenn die Kosten lückenlos nachweisbar sind und nach Abzug der zumutbaren Belastung noch genügend abziehbarer Betrag übrig bleibt, lässt sich der Pauschbetrag wirklich übertreffen.

Der Kern: Einzelnachweise wirken erst hinter der „Zumutbar-Hürde“

Beim Pauschbetrag gibt es einen festen Abzug – ohne Belege. Bei Einzelnachweisen werden tatsächliche Aufwendungen meist als außergewöhnliche Belastungen angesetzt. Die Steuerersparnis entsteht jedoch in vielen Fällen erst oberhalb der zumutbaren Belastung.

Das ist der zentrale Grund, warum Einzelnachweise trotz hoher Rechnungen häufig enttäuschen: Ein Teil der Kosten bleibt steuerlich wirkungslos, weil er als „zumutbar“ gilt.

Die praktische Frage lautet deshalb nicht: „Wie viel habe ich gezahlt?“, sondern: „Wie viel bleibt nach der Zumutbar-Hürde übrig – und ist dieser Betrag höher als mein Pauschbetrag?“

Sofort verständlich: zwei Mini-Rechenbeispiele aus der Praxislogik

Damit die Entscheidung nicht theoretisch bleibt, hilft ein kurzer Realitätscheck mit einfachen Zahlen. Es geht hier nicht um eine perfekte Steuerberechnung, sondern um die Mechanik.

Beispiel 1: Einzelnachweise lohnen sich (typisches Umbau-/Hilfsmittel-Jahr)
Anerkennungsfähige Kosten: 5.200 € (Hilfsmittel + Therapiefahrten + Zuzahlungen)
Zumutbare Belastung (vereinfachtes Beispiel): 1.800 €
Steuerlich wirksam: 3.400 €
Wenn der Pauschbetrag im selben Jahr z. B. 1.140 € beträgt, ist der Abstand deutlich: 3.400 € „wirksamer“ Abzug statt 1.140 € Pauschbetrag. In so einem Jahr kippt es häufig Richtung Einzelnachweise, sofern die Nachweise sauber sind.

Beispiel 2: Pauschbetrag bleibt stärker (oder mindestens sicherer)
Anerkennungsfähige Kosten: 3.000 €
Zumutbare Belastung (Beispiel): 2.200 €
Steuerlich wirksam: 800 €
Wenn der Pauschbetrag höher liegt als 800 €, ist der Pauschbetrag in der Regel die bessere Wahl – und vor allem die risikoärmere, weil nicht jeder Einzelposten streitfrei anerkannt wird.

Der entscheidende Punkt ist: Wer nur „Gesamtsumme der Rechnungen“ betrachtet, überschätzt die Wirkung von Einzelnachweisen fast immer.

Der schnelle Entscheidungsrahmen für die Steuererklärung Prüfpunkt Worauf es ankommt 1. Pauschbetrag als Messlatte Wie hoch ist der Pauschbetrag im eigenen Fall (GdB/Merkzeichen)? 2. Kosten realistisch filtern Nur behinderungs- bzw. krankheitsbedingt veranlasste und grundsätzlich abziehbare Posten zählen. Erstattungen (Kasse/Versicherung/Zuschüsse) gehören abgezogen. 3. Zumutbare Belastung mitdenken Erst der Teil oberhalb dieser Schwelle bringt typischerweise steuerliche Wirkung – und muss den Pauschbetrag übertreffen, damit es sich „wirklich lohnt“. Wann Einzelnachweise typischerweise gewinnen

Einzelnachweise sind besonders oft vorn, wenn mehrere große Kostenblöcke zusammentreffen und die Dokumentation stimmt.

Hilfsmittel und Behandlungen: hier entscheidet nicht der Betrag, sondern der Nachweis

Bei vielen gesundheits- und hilfsmittelbezogenen Kosten scheitert die Anerkennung nicht daran, dass es „zu teuer“ wäre, sondern daran, dass der formale Nachweis fehlt oder zu spät beschafft wurde.

Für bestimmte Maßnahmen verlangt das Steuerrecht spezifische Nachweise (z. B. Verordnungen; in einzelnen Konstellationen auch qualifizierte Bescheinigungen), und in der Praxis ist es wichtig, dass diese Unterlagen zeitlich zur Maßnahme passen.

Wer erst nach dem Kauf oder nach Beginn der Behandlung „irgendwas besorgt“, liefert dem Finanzamt den Hebel, die Kosten als nicht ausreichend nachgewiesen einzuordnen.

Umbauten: nur dann stark, wenn medizinische Notwendigkeit und Leistungsbild klar sind

Umbauten sind ein typischer „Kipp-Punkt“, weil hier schnell mehrere tausend Euro zusammenkommen. Gleichzeitig sind Umbau-Rechnungen eine Ablehnungsfalle, wenn sie wie allgemeine Modernisierung wirken.

Entscheidend ist, dass die Notwendigkeit nachvollziehbar ist (warum genau dieser Umbau erforderlich ist) und die Rechnung konkret beschreibt, was gemacht wurde. Je besser der Zusammenhang dokumentiert ist, desto weniger Angriffsfläche bleibt für die Einordnung als bloße Wohnwertverbesserung.

Haushaltshilfen und Handwerker: häufig ist § 35a der bessere Weg als § 33

Viele rechnen Haushaltshilfen automatisch unter „außergewöhnliche Belastung“. In der Praxis ist jedoch oft die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen (§ 35a EStG) interessanter, weil sie direkt an der Steuer ansetzt und nicht erst „hinter“ der zumutbaren Belastung beginnt.

Die Kehrseite ist formal, aber hart: Rechnung und unbare Zahlung sind hier der Prüfstein. Barzahlung ist in der Praxis der häufigste Grund, warum dieser Vorteil verloren geht.

Fahrten: warum hohe Kilometer allein selten reichen

Fahrten sind ein häufiger Anlass, „auf Einzelnachweise zu wechseln“, aber genau hier entstehen die meisten Fehleinschätzungen. Es gibt für behinderungsbedingte Fahrten in vielen Fällen Pauschalen, die verwaltungsseitig als Standardspur gedacht sind; wer darüber hinaus „das Auto komplett“ mit tatsächlichen Kosten absetzen will, trifft schnell auf Begrenzungen und Diskussionen.

In der Praxis sind Fahrten deshalb selten der alleinige Grund, um den Pauschbetrag zu verlassen – sie werden eher dann relevant, wenn ohnehin schon große Posten (Hilfsmittel/Umbau/Haushalt) im selben Jahr anfallen und die Schwelle zur Wirksamkeit klar überschritten wird.

So sortiert man Belege, damit das Finanzamt sie nicht „wegwischt“

Der häufigste Fehler ist nicht „zu wenig“, sondern „zu unscharf“: Rechnung ohne eindeutigen Leistungsinhalt, Zahlung nicht nachweisbar, Erstattung nicht gegengerechnet, medizinische Veranlassung nicht erkennbar. Wer Einzelnachweise nutzen will, sollte pro größerem Posten ein kleines, geschlossenes Belegpaket bauen, das in sich stimmt.

Belegpaket pro Maßnahme Was darin enthalten sein sollte 1. Anlass/Notwendigkeit Verordnung, Bescheinigung oder kurze ärztliche Einordnung – passend zur Maßnahme und zeitlich sauber. 2. Rechnung Konkrete Leistungsbeschreibung (nicht „Pauschal-Sanierung“), bei Handwerk idealerweise nachvollziehbar getrennt nach Arbeits- und Materialanteilen. 3. Zahlung Kontoauszug/Überweisung, bei § 35a zwingend unbar. 4. Erstattungen Kassen- oder Versicherungsanteile, Zuschüsse, Beihilfe – alles, was den Eigenanteil mindert. 5. Kurznotiz (2–3 Sätze) Wofür genau war es erforderlich, wie hängt es mit der Behinderung/Krankheit zusammen, welcher Zeitraum?

Wer diese Logik einmal als Standard setzt, reduziert Rückfragen massiv – und verhindert, dass Positionen aus formalen Gründen gestrichen werden, obwohl sie inhaltlich nachvollziehbar wären.

Wichtig für die Praxis: Es ist nicht immer „alles oder nichts“

Der Pauschbetrag ist die solide Basis, aber es gibt Konstellationen, in denen zusätzlich außergewöhnliche Kosten relevant werden, oder in denen bestimmte Posten sinnvoller über § 35a laufen.

Entscheidend ist, sauber zu trennen und nicht doppelt anzusetzen. Sobald klar ist, welche Schiene (Pauschbetrag, § 33, § 35a) für welchen Kostenblock genutzt wird, wird die Steuererklärung zugleich einfacher und belastbarer.

FAQ

Woran erkennt man am schnellsten, dass Einzelnachweise sich nicht lohnen?
Wenn nach einem groben Überschlag der zumutbaren Belastung nur ein kleiner Rest übrig bleibt, der den Pauschbetrag nicht übertrifft, ist der Pauschbetrag meist die bessere Wahl.

Welche Posten kippen die Rechnung am häufigsten zugunsten von Einzelnachweisen?
Hohe Eigenanteile bei Hilfsmitteln, medizinisch begründete Umbauten und größere, sauber abgerechnete Unterstützungsleistungen im Haushalt – besonders, wenn mehrere dieser Blöcke im selben Jahr zusammenkommen.

Was ist der häufigste Ablehnungsgrund bei Einzelnachweisen?
Formale Brüche: fehlender oder unpassender Nachweis der medizinischen Veranlassung, unklare Rechnungen, fehlende Zahlungsbelege oder nicht berücksichtigte Erstattungen.

Warum ist § 35a bei Haushalt/Handwerk oft so attraktiv?
Weil er häufig unabhängig von der zumutbaren Belastung wirkt – allerdings nur, wenn Rechnung und unbare Zahlung lückenlos nachweisbar sind.

Quellen

  • Einkommensteuergesetz (EStG), insbesondere § 33, § 33b, § 35a
  • Einkommensteuer-Durchführungsverordnung (EStDV), insbesondere Nachweisregelungen für Krankheitskosten
  • Lohnsteuer-Richtlinien/Lohnsteuer-Hinweise (aktuelle Fassung) zu Behinderten-Pauschbetrag und behinderungsbedingten Aufwendungen

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So hoch ist die Rente nach 45 Jahren – Tabelle

Lesedauer 5 MinutenRente nach 45 Jahren: Warum die „abschlagsfreie Rente“ nicht automatisch hoch ist

„Rente nach 45 Jahren“ klingt nach einem einfachen Versprechen: Wer sehr lange gearbeitet hat, soll früher und ohne Abzüge in den Ruhestand gehen können – und dabei eine stattliche Altersrente bekommen. In der gesetzlichen Rentenversicherung ist die Realität differenzierter. Die 45 Jahre sind in erster Linie eine Zugangsvoraussetzung für eine bestimmte Rentenart, nicht automatisch ein Garant für eine hohe Auszahlung. Entscheidend für die Rentenhöhe bleibt, was im Erwerbsleben tatsächlich in die Rentenversicherung eingezahlt wurde beziehungsweise welche rentenrechtlichen Zeiten angerechnet werden.

Gemeint ist in aller Regel die Altersrente für besonders langjährig Versicherte, die umgangssprachlich weiterhin häufig „Rente mit 63“ heißt. Diese Bezeichnung trifft heute aber nur noch auf ältere Jahrgänge zu. Für jüngere Geburtsjahrgänge ist die abschlagsfreie Altersgrenze schrittweise nach oben gerückt.

Ab wann ist die Rente nach 45 Jahren möglich – und was „abschlagsfrei“ hier bedeutet

Bei der Altersrente für besonders langjährig Versicherte gibt es einen wichtigen Punkt, der häufig übersehen wird: Sie ist nicht als „vorzeitige Rente mit Abschlag“ konstruiert, sondern als eigener, abschlagsfreier Rentenzugang mit einer festen Altersgrenze. Wer die Bedingungen erfüllt, kann ab dieser persönlichen Altersgrenze ohne Kürzung durch Rentenabschläge in Rente gehen. Wer früher gehen möchte, muss auf andere Rentenarten ausweichen, bei denen Abschläge möglich sind, etwa bei der Altersrente für langjährig Versicherte (35 Jahre) oder – je nach Situation – bei der Altersrente für schwerbehinderte Menschen.

Die Altersgrenze für besonders langjährig Versicherte steigt für die Jahrgänge von 1953 bis 1963 stufenweise an. Für die Jahrgänge 1960 bis 1963 liegt sie zwischen 64 Jahren und vier Monaten und 64 Jahren und zehn Monaten; ab dem Geburtsjahrgang 1964 gilt dann 65 Jahre als abschlagsfreie Altersgrenze. Das ist der Grund, warum der Begriff „Rente mit 63“ für viele heute nicht mehr passt: Abschlagsfrei ist die Rente nach 45 Jahren in der Spitze erst mit 65 erreichbar, auch wenn das immer noch deutlich vor der Regelaltersgrenze liegen kann.

Welche Zeiten zählen für die 45 Jahre – und welche können zum Stolperstein werden

Die „45 Jahre“ sind die Wartezeit von 45 Jahren. Sie wird in Kalendermonaten gerechnet und setzt sich aus bestimmten rentenrechtlichen Zeiten zusammen. Dazu gehören typischerweise Pflichtbeitragszeiten aus Beschäftigung oder Tätigkeit, Zeiten der Kindererziehung sowie Pflegezeiten. Auch Zeiten mit Entgeltersatzleistungen, etwa bei Arbeitslosigkeit oder Krankheit, können eine Rolle spielen. Gleichzeitig ist die 45-Jahres-Wartezeit strenger als die 35-Jahres-Wartezeit: Nicht alles, was bei 35 Jahren hilft, zählt automatisch auch bei 45 Jahren.

Besonders sensibel ist das Thema Arbeitslosigkeit kurz vor Rentenbeginn. Zeiten mit Arbeitslosengeld können grundsätzlich auf die 45 Jahre angerechnet werden, in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn gilt aber eine Einschränkung. In dieser Phase werden Zeiten des Arbeitslosengeldbezugs in der Regel nicht berücksichtigt; Ausnahmen gibt es, wenn der Leistungsbezug durch eine Insolvenz oder eine vollständige Geschäftsaufgabe des Arbeitgebers bedingt ist. Wer den Übergang in den Ruhestand plant, sollte deshalb frühzeitig prüfen lassen, ob die 45 Jahre tatsächlich erreicht werden – und zwar mit Blick auf die Monate, die in den letzten zwei Jahren vor dem geplanten Rentenstart liegen.

So wird die Altersrente berechnet: Entgeltpunkte statt „Arbeitsjahre“

Die Höhe der gesetzlichen Altersrente hängt nicht daran, dass 45 Jahre „voll“ sind, sondern an den Entgeltpunkten. Entgeltpunkte bilden vereinfacht ab, wie das eigene beitragspflichtige Einkommen im Verhältnis zum Durchschnittsverdienst aller Versicherten lag. Wer in einem Jahr genau den Durchschnitt verdient, bekommt ungefähr einen Entgeltpunkt. Bei einem halben Durchschnittsverdienst entsteht ungefähr ein halber Entgeltpunkt, bei 150 Prozent des Durchschnitts entsprechend etwa 1,5 Entgeltpunkte. Über das Erwerbsleben summiert sich das.

Für die Monatsrente gilt in der Praxis (stark vereinfacht) diese Logik: Monatsrente ≈ Entgeltpunkte × aktueller Rentenwert. Der aktuelle Rentenwert ist dabei der Euro-Betrag, den ein Entgeltpunkt pro Monat wert ist. Er wird jährlich zum 1. Juli angepasst. Seit dem 1. Juli 2025 liegt der aktuelle Rentenwert bei 40,79 Euro. Auf dieser Grundlage lässt sich mit Beispielrechnungen sehr anschaulich zeigen, warum 45 Versicherungsjahre sehr unterschiedliche Rentenhöhen bedeuten können.

Tabelle: Bruttorente nach 45 Jahren – abhängig vom Verdienstniveau

Die folgende Tabelle zeigt grobe Orientierungswerte für eine monatliche Bruttorente, wenn über 45 Jahre hinweg ein gleichbleibendes Verdienstniveau im Verhältnis zum Durchschnitt unterstellt wird. Sie rechnet mit dem aktuellen Rentenwert von 40,79 Euro (Stand: seit 1. Juli 2025) und geht von einer regulären Altersrente ohne Abschläge aus. In der Realität sind Erwerbsbiografien meist wechselhaft; außerdem können Kindererziehungszeiten, Pflegezeiten oder zusätzliche Zuschläge die Entgeltpunkte beeinflussen.

Verdienst über 45 Jahre (im Verhältnis zum Durchschnitt) Monatliche Bruttorente nach 45 Jahren (ca.) 50 % des Durchschnitts 918 € 75 % des Durchschnitts 1.377 € 100 % des Durchschnitts („Standardrente“) 1.836 € 125 % des Durchschnitts 2.294 € 150 % des Durchschnitts 2.753 €

Die „Standardrente“ ist in der öffentlichen Debatte ein häufiger Bezugspunkt: Sie beschreibt das Niveau, das rechnerisch herauskäme, wenn jemand 45 Jahre lang im Durchschnitt verdient und Beiträge gezahlt hätte. Das ist ein Rechenmodell, nicht das typische Leben. Schon moderate Abweichungen – etwa Phasen in Teilzeit, längere Niedriglohnzeiten oder Erwerbsunterbrechungen – drücken die Entgeltpunkte deutlich und damit auch die Monatsrente.

Warum die Rente nach 45 Jahren oft niedriger ist als erwartet

Ein häufiger Denkfehler lautet: „45 Jahre gearbeitet, also muss die Rente gut sein.“ Tatsächlich können 45 Jahre Wartezeit auch dann erreicht werden, wenn nicht in allen Monaten hohe Beiträge geflossen sind. Teilzeit, Minijobs ohne oder mit nur geringen Rentenbeiträgen, längere Phasen mit niedrigen Einkommen und familienbedingte Unterbrechungen wirken direkt auf die Entgeltpunkte. Die Rente honoriert die Dauer zwar indirekt, weil viele Beitragsjahre überhaupt erst viele Entgeltpunkte ermöglichen. Sie belohnt aber nicht die Dauer an sich, sondern das Verhältnis von Beitragshöhe und Beitragszeit.

Hinzu kommt ein zweiter Effekt: Wer über die Altersgrenze hinaus weiterarbeitet, sammelt zusätzliche Entgeltpunkte. Wer dagegen mit der Rente nach 45 Jahren früher aus dem Erwerbsleben ausscheidet, verzichtet auf diese zusätzlichen Punkte. Abschlagsfrei heißt dann zwar: keine Kürzung wegen eines früheren Rentenbeginns. Es heißt aber nicht: gleiche Rentenhöhe wie nach zwei weiteren Arbeitsjahren.

Brutto ist nicht netto: Was von der Rente tatsächlich ankommt

Die Werte in der Tabelle sind Bruttorenten. In der Auszahlungspraxis gehen davon in vielen Fällen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ab. Bei gesetzlich krankenversicherten Rentnerinnen und Rentnern gilt: Der allgemeine Beitragssatz zur Krankenversicherung beträgt 14,6 Prozent; der Beitrag wird zwischen Rentner und Rentenversicherungsträger hälftig geteilt.

Zusätzlich kommt der kassenindividuelle Zusatzbeitrag hinzu, an dem sich der Rentenversicherungsträger ebenfalls zur Hälfte beteiligt. Wie hoch dieser Zusatzbeitrag im konkreten Fall ist, hängt von der gewählten Krankenkasse ab; als Orientierungsgröße wird ein durchschnittlicher Zusatzbeitrag veröffentlicht.

Bei der Pflegeversicherung tragen Rentnerinnen und Rentner den Beitrag grundsätzlich allein. Der Beitragssatz ist zum 1. Januar 2025 angehoben worden; bei Renten wird die Umstellung in der Praxis zeitversetzt umgesetzt, was in einzelnen Monaten zu Sondereffekten führen kann. Für viele Haushalte ist das unterm Strich spürbar, weil Pflegeversicherungsbeiträge vollständig aus der Rente gezahlt werden.
Außerdem kann Einkommensteuer anfallen.

Ob und in welcher Höhe hängt nicht nur von der Rentenhöhe ab, sondern unter anderem vom Jahr des Rentenbeginns, vom individuellen Rentenfreibetrag, vom Grundfreibetrag, von weiteren Einkünften sowie von absetzbaren Ausgaben. Für Neurentner des Jahres 2025 liegt der Besteuerungsanteil bei 83,5 Prozent. Das bedeutet nicht, dass 83,5 Prozent automatisch „versteuert werden müssen“, sondern dass dieser Anteil als steuerpflichtiger Teil in die Berechnung eingeht; die tatsächliche Steuer hängt von der gesamten persönlichen Situation ab.

Was Versicherte vor dem Rentenantrag prüfen sollten

Wer die Rente nach 45 Jahren anpeilt, sollte frühzeitig zwei Fragen trennen: Erreiche ich die 45-Jahres-Wartezeit tatsächlich, und wie hoch wird meine Rente bei dem geplanten Beginn voraussichtlich sein. Die Wartezeitfrage ist juristisch und kann an wenigen Monaten hängen, etwa wenn Zeiten der Arbeitslosigkeit kurz vor Rentenbeginn in die kritische Zwei-Jahres-Phase fallen. Die Frage der Rentenhöhe ist rechnerisch und hängt an den Entgeltpunkten, also am Verlauf des Arbeitslebens.

In der Praxis lohnt sich häufig ein Blick in die Renteninformation beziehungsweise in das Versicherungskonto. Dort lässt sich erkennen, welche Zeiten bereits gespeichert sind und ob Lücken vorhanden sind. Gerade bei Kindererziehungs- oder Pflegezeiten, bei Zeiten der Ausbildung oder bei Arbeitgeberwechseln kann es vorkommen, dass Angaben fehlen oder noch geklärt werden müssen. Wer erst kurz vor dem gewünschten Rentenstart feststellt, dass Monate fehlen, verliert Gestaltungsspielraum.

Fazit: 45 Jahre öffnen die Tür – die Höhe bestimmen die Entgeltpunkte

Die Rente nach 45 Jahren ist eine wichtige Option für Menschen mit langen Erwerbsbiografien, weil sie einen abschlagsfreien Rentenstart vor der Regelaltersgrenze ermöglichen kann. Für die Rentenhöhe ist diese Zahl aber nur indirekt relevant. Entscheidend ist, wie viele Entgeltpunkte über die Jahre zusammengekommen sind – und damit, wie hoch das beitragspflichtige Einkommen im Verhältnis zum Durchschnitt war. Wer die eigene voraussichtliche Monatsrente realistisch einschätzen will, kommt daher an einer individuellen Kontenklärung und einer konkreten Rentenberechnung nicht vorbei.

Quellen

Deutsche Rentenversicherung: „Rentenanpassung 2025“ (Rentenwert 40,79 Euro seit 1. Juli 2025). Deutsche Rentenversicherung: Broschüre „Die richtige Altersrente für Sie“ (Stand 01.07.2025; Altersgrenzen der Altersrente für besonders langjährig Versicherte), § 236b SGB VI „Altersrente für besonders langjährig Versicherte“ (Anspruchsvoraussetzungen).

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