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12 martyrs in occupation’s bombing of school sheltering displaced people in al-Nuseirat camp

SANA - Syrian Arab News Agency - 14. Juli 2024 - 17:57

Occupied Jerusalem, SANA-12 Palestinians were martyred and dozens were injured today, as a result of the Israeli occupation’s bombing of a school sheltering displaced people in zl-Nuseirat camp in the central Gaza Strip.

Palestinian media reported that the occupation’s aircraft bombed a school affiliated with the “UNRWA” agency, which shelters a large number of displaced people in al-Nuseirat camp, which led to the martyrdom of 12 Palestinians and the injury of dozens, most of them children and women.

The Palestinian Health Ministry announced that the number of victims of the ongoing occupation aggression on the Strip for the 282nd day has risen to 38,584 martyrs and 88,881 wounded, while a number of victims are still under the rubble and on the roads, and ambulance and civil defense crews cannot reach them.

Mhamad

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Abschiebung kurdischer Frauen in den Iran abgewendet

Am Freitagnachmittag sollten zwei zuvor geflohene kurdische Frauen von Berlin über die Türkei in den Iran abgeschoben werden. Durch zahlreiche spontane Proteste konnte das verhindert werden. Erneut zeigt der deutsche Staat, dass seine Solidarität mit den kämpfenden Frauen im Iran und die sogenannte „feministische Außenpolitik“ nichts weiter sind als heuchlerische Lippenbekenntnisse.

Es sollte hinter verschlossenen Türen und möglichst unbemerkt passieren: zwei kurdische Frauen, die über die Türkei nach Berlin per Flugzeug eingereist waren, sollten direkt wieder abgeschoben werden. Die 17-Jährige und ihre Großmutter hatten am Flughafen in Berlin bei ihrer Ankunft einen Asylantrag gestellt. Aufgrund fehlender Pässe und Visa wurden sie dem sogenannten „Flughafenasylverfahren” zugewiesen, das ein Schnellverfahren ist.

Die Schülerin selbst war an den massenhaften Frauenprotesten unter dem Motto „Jin, Jiyan, Azadî“ an ihrer Schule und auf der Straße im Iran beteiligt – politisch aktiven Frauen droht im Iran schärfste Verfolgung bis hin zur Todesstrafe. Doch trotz dieser Umstände wurde ihr Antrag abgewiesen, stattdessen sollten sie und ihre Großmutter noch am Nachmittag desselben Tages in die Türkei und von dort aus in den Iran abgeschoben werden. Aufgrund des schlechten gesundheitlichen Zustandes der älteren Frau wurde die Abschiebung jedoch vorerst auf den Folgetag, den Freitag verschoben.

Am Freitag selbst hatte sich dann Protest gegen die drohende Abschiebung am Flughafen Berlin Brandenburg gebildet. Die Polizei bezeichnete die Aktion als „Kindergarten“ und warf einzelne Protestierende raus, wie die Aktivistin Daniela Sepehri auf X berichtete. Doch durch massiven öffentlichen Druck konnte die Abschiebung gestern am späten Nachmittag in letzter Sekunde verhindert werden. Die beiden Frauen werden nun einem standardmäßigen Asylverfahren in Deutschland zugewiesen – ein erster Erfolg. Doch warum musste es dazu erst kommen?

Während ich mit der 70-jährigen Oma im Krankenhaus bin (weil die keine Übersetzer haben), halten tolle Aktivistis die Stellung am Abschiebeknast BER, wo die minderjährige Enkelin alleine zurück gelassen wurde. Zivilgesellschaft ist da, wenn der Staat versagt @Khani2Mina https://t.co/KRnjbTjMF0 pic.twitter.com/lyBXCuU3Rl

— Daniela Sepehri (she/her) (@daniela_sepehri) July 11, 2024

„Jin, Jiyan, Azadî“ – aber nur, wenn es der Regierung nützt

In den vergangenen zwei Jahren äußerten deutschen Spitzenpolitiker:innen immer wieder ihre Solidarität mit den iranischen Frauen, welche allen Gefahren zum Trotz gegen das Mullah-Regime und die anhaltenden Krisen im Iran protestierten. Allen voran Annalena Baerbock, die voller Stolz zu Beginn 2023 ihre Leitlinien einer „feministischen Außenpolitik“ verkündete.

Doch wie sich an derartigen Fallbeispielen der beiden kurdischen Frauen zeigt: wenn es tatsächlich darauf ankommt, Frauen zu schützen, überwiegen die allgemeinen Staats- und Kriegsinteressen deutlich. Denn nicht erst seit gestern fährt die aktuelle Ampelregierung einen Kurs von Abschiebung und Kriegstreiberei.

Der deutsche Staat inszeniert sich immer wieder als Anker der Stabilität, als Verteidiger „westlicher Werte“ und Gleichberechtigung – doch gleichzeitig ertrinken täglich Menschen auf dem Mittelmeer, gleichzeitig töten deutsche Waffen in aller Welt und gleichzeitig wird ein gesellschaftliches Klima von Spaltung, Angst und Kriegskurs geschürt. Dass die Abschiebung der beiden Kurd:innen abgewendet werden konnte, ist somit zwar ein großer Erfolg. Doch darauf ausruhen kann man sich nicht – ist in der Realität ja letztlich eine derartige menschenfeindliche Politik bitterer Alltag in der BRD.

Frauenkampf ist immer auch ein Kampf gegen dieses System

Wenn wir also tatsächlich die internationale Solidarität hochleben lassen und die Unterdrückung von uns Frauen konsequent bekämpfen wollen, dann müssen wir große Schritte gehen. Spontane Proteste wie im Falle der geplanten Abschiebung sind wichtig und auch daran müssen wir uns beteiligen. Solange wir derartige Proteste jedoch nicht in kontinuierliche Bahnen lenken, werden solche Erfolge leider nur ein Tropfen auf dem heißen Stein sein.

Konkret bedeutet das, dass der Frauenkampf sich auch immer gegen diesen Staat und gegen den Kapitalismus richten muss. Denn dieser ist es, der unsere Klasse ausbeutet und uns Frauen unten hält – im Iran mit Sicherheit um einiges brutaler und in einem größeren Maßstab – doch auch in Deutschland sind Frauen nicht frei. Und alle, die dem deutschen Staat noch immer seine Vorbildfunktion in Sachen Frauenrechten abkaufen, seien erinnert: Noch immer sind Schwangerschaftsabbrüche in der BRD grundsätzlich strafbar und noch immer drückt die deutsche Politik rückschrittliche Richtlinien zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen durch. Und noch immer unterstützt der deutsche Staat den Angriffskrieg der Türkei gegen die Völker in Westasien – so auch gegen kurdische Frauen.

Er schafft die Basis dafür, dass, wenn wir Frauen uns gegen die für uns vorgeschriebenen patriarchalen Rollenbilder wehren, wir durch patriarchale Gewalt auf die für uns vorgesehene traditionelle gesellschaftliche Position zurückverwiesen werden. Aus diesem Grund ist es umso wichtiger, dass wir in Solidarität mit den Frauen auf der ganzen Welt kämpfen und dies mit den alltäglichen Klassenkämpfen verbinden – ob bei drohenden Abschiebungen, bei Femiziden oder klassischen Streiks. Was also bleibt, ist das Versprechen: Frauen, Leben, Freiheit – Klassenkampf, wir sind bereit!

Der Text von Livia Haas erschien zuerst auf Perspektive Online

https://anfdeutsch.com/menschenrechte/mindestens-834-hinrichtungen-todeszone-iran-41269 https://anfdeutsch.com/menschenrechte/kurdisch-lehrerin-vom-iranischen-regime-festgenommen-42484 https://anfdeutsch.com/frauen/iran-kurdische-journalistin-und-aktivistin-zu-gefangnisstrafe-verurteilt-42328 https://anfdeutsch.com/frauen/tanzende-frauen-in-iran-festgenommen-41328 https://anfdeutsch.com/menschenrechte/jina-mahsa-amini-un-bericht-macht-iran-verantwortlich-fur-tod-41327

 

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Türkische Invasion beschäftigt Bagdad und Washington

Die Besatzungsoperation der Türkei in der Kurdistan-Region im Irak beschäftigt viele Kreise. Von den USA bis zum Iran geben alle Akteure im Irak direkte oder indirekte Erklärungen ab. Über die Invasionsangriffe wurde auch am Rande des NATO-Gipfels in Washington gesprochen, unter anderem zwischen dem irakischen Außenminister Fuad Hussein und seinem türkischen Amtskollegen Hakan Fidan.

Annektion von Teilen des Irak

Unterdessen nutzt die Türkei die politische Instabilität im Irak und in Südkurdistan, um sich in der Region festzusetzen. Die türkische Armee ist in weiten Teilen der Behdînan-Region präsent und kontrolliert die Bevölkerung. Dörfer werden bombardiert und die Menschen vertrieben. Weil Bagdad und alle weiteren involvierten Stellen dazu schweigen, ist davon auszugehen, dass die Annektion von Teilen des irakischen Territoriums auf internationalen und regionalen Absprachen beruht.

Bagdad will Proteste verhindern

Im Irak fordern vor allem schiitische Kreise einen Abzug der türkischen Truppen. Die Regierung unter Ministerpräsident Mohammed Shia' al-Sudani bemüht sich, mögliche Proteste zu beschwichtigen und kritische Stimmen zu minimieren. Nach einer Sitzung des nationalen Sicherheitsrats haben irakische Regierungsvertreter und Militärs am Donnerstag Hewlêr (Erbil) besucht, um das Vorgehen der Türkei zu untersuchen. Die Delegation unter der Leitung des nationalen Sicherheitsberaters Qasim al-Aarji wurde von Mesrûr Barzanî empfangen. Es ist davon auszugehen, dass der „Untersuchungsbericht“ der Delegation auf Informationen der Barzanî-Familie basiert. In der Öffentlichkeit in Südkurdistan werden sowohl al-Aarji als auch die Barzanîs als Kollaborateure der türkischen Besatzung bezeichnet.

Türkei überschreitet Abmachungen

Von der irakischen Regierung sind es vor allem sunnitische Politiker, die sich in Bagdad als Sprecher der türkischen Besatzung hervortun. Erklärungen aus Regierungskreisen, in denen die Militäroperation der Türkei abgelehnt und verurteilt wird, sind vermutlich darauf zurückzuführen, dass die türkische Armee bei ihrer Invasion über getroffene Abmachungen zwischen Bagdad und Ankara hinausgeht. Was genau vereinbart wurde, ist weiterhin unklar. Dass die Türkei Gebiete in der Region Kurdistan niederbrennt und militarisiert und dabei auch noch hoheitliche Aufgaben wie Personenkontrollen übernimmt, ist nicht im Interesse der irakischen Regierung.

Besorgnis über eine unkontrollierbare Entwicklung

In diesem Rahmen lassen sich auch Äußerungen aus den USA über eine notwendige Koordination zwischen Ankara, Bagdad und Hewlêr interpretieren. Offenbar besteht Besorgnis über eine unkontrollierbare Entwicklung und es soll signalisiert werden, dass die im Wissen der USA stattfindende Operation festgelegte Grenzen hat.

Irakischer Außenminister reist in die Türkei

Der irakische Außenminister und PDK-Politiker Fuad Hussein hat in Washington neben Hakan Fidan auch mit US-Vertretern gesprochen. Ein Ergebnis der Gespräche soll ein Besuch des irakischen Außenministers in der Türkei sein. Es wird erwartet, dass Hussein in den kommenden Tagen in der Türkei mit seinem Amtskollegen Fidan, MIT-Chef Ibrahim Kalin und dem türkischen Verteidigungsminister Yaşar Güler zusammentrifft.

Fuad Hussein ist PDK-Politiker

Hussein gilt als einer der größten Befürworter der türkischen Besatzung innerhalb der irakischen Regierung und versucht die Rolle der PDK im Hintergrund zu halten. Mögliche Reaktionen gegen die Barzanîs sollen auf die kurdische Freiheitsbewegung abgelenkt werden. Hussein benutzt das ihm von der irakischen Regierung verliehene Amt, um das angeschlagene Image der Barzanîs auf internationaler Ebene zu kitten.

https://anfdeutsch.com/kurdistan/protest-gegen-turkischen-expansionismus-in-silemani-42893 https://anfdeutsch.com/kurdistan/hochrangige-delegation-aus-bagdad-in-hewler-eingetroffen-42866 https://anfdeutsch.com/rojava-syrien/annaherung-zwischen-ankara-und-damaskus-irak-vermittelt-42888 https://anfdeutsch.com/aktuelles/namensliste-dschihadistischer-turkei-soldner-veroffentlicht-42844 https://anfdeutsch.com/aktuelles/krieg-ohne-aufmerksamkeit-knk-fordert-interventionen-gegen-ankara-42835 https://anfdeutsch.com/kurdistan/turkische-invasion-ngo-warnt-vor-vertreibungswelle-in-sudkurdistan-42823 https://anfdeutsch.com/aktuelles/irakische-plattform-will-annektion-durch-die-turkei-verhindern-42804

 

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Kurdischer Journalist in Istanbul verhaftet

Der kurdische Journalist Sadık Topaloğlu ist abermals im Gefängnis. Ein Istanbuler Haftrichter hat am Samstagabend Untersuchungshaft für den ehemaligen Korrespondenten der Nachrichtenagentur Mezopotamya (MA) angeordnet, weil er angeblich Mitglied in einer „Terrororganisation“- gemeint ist die Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) – sein soll. Schon seit Mittwoch befand sich Topaloğlu in Polizeigewahrsam, nachdem er in Istanbul observiert und auf der Straße festgenommen wurde. Auch sein Begleiter Mehmet Savaş wurde festgesetzt, gegen ihn erging ebenfalls Haftbefehl. Beide befinden sich seit der Nacht im örtlichen Metris-Gefängnis.

Journalist:innen leben in der Türkei gefährlich. Arbeiten sie für freie kurdische Medien, werden sie schnell zu Terroristen abgestempelt. Sadık Topaloğlu hat diese Erfahrung einige Male gemacht. Zwischen 2019 und 2020 saß er mehrere Monate in Untersuchungshaft, im September 2022 wurde er wegen angeblicher PKK-Mitgliedschaft zu über sechs Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Im gleichen Verfahren war auch die frühere MA-Reporterin Sadiye Eser angeklagt, die mit demselben Strafmaß belegt wurde. Dabei stützte sich der Richter hauptsächlich auf die Aussagen eines anonymen Zeugen der Staatsanwaltschaft, der über den gesamten Prozess hinweg kein einziges Mal vom Gericht vernommen wurde. Das Berufungsverfahren in dem Fall ist noch nicht abgeschlossen.

Sadık Topaloğlu (l.) und Sadiye Eser | Foto: Bianet

Was Topaloğlu und Savaş im aktuellen Fall konkret vorgeworfen wird, ist derweil noch immer unklar. Nach ihrer Festnahme erwirkte die zuständige Staatsanwaltschaft, dass die Ermittlungen als Verschlusssache eingestuft werden und ein vorübergehendes Anwaltsverbot verhängt wird. Bislang war lediglich zu erfahren, dass es bei der polizeilichen Befragung um Vorwürfe ging, die den vorangegangenen Prozess gegen  Topaloğlu betreffen. Die Pressegewerkschaft Basın-İş vom Bund progressiver Gewerkschaften (DİSK) hält die Terrorvorwürfe für konstruiert und wirft der türkischen Justiz einen „Rachefeldzug“ gegen kurdische Medien zu führen. „Journalismus ist kein Verbrechen. Wir werden unseren Beruf gegen jegliche Versuche verteidigen, den Journalismus zu kriminalisieren“, erklärte die Organisation.

https://anfdeutsch.com/pressefreiheit/kurdische-journalist-innen-in-ankara-zu-haftstrafen-verurteilt-42777 https://anfdeutsch.com/pressefreiheit/Cicek-der-gesellschaft-wird-das-recht-auf-information-genommen-42782 https://anfdeutsch.com/pressefreiheit/strafen-fur-journalist-innen-wegen-moralischer-unterstutzung-42680

 

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Trump-Attentat: Reden wir (mal wieder) über Linke und Gewalt…

“Donald Trump hat den letzten Bus leider verpasst”, ätzt “El Hotzo” auf Twitter, und fügt noch hinzu: “Ich finde es absolut fantastisch, wenn Faschisten sterben”. “El Hotzo“, bürgerlich Sebastian Hotz, ist nicht irgendein Twitter-Nutzer, sondern arbeitet beim ZDF hinter den Kulissen für Jan Böhmermann. Dessen verbale Ausfälle füllen ebenfalls den beliebten Nachrichtendienst, da haben sich […]

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Sozialhilfe: Auch im Krankenhaus besteht Anspruch auf den Regelsatz

Lesedauer 5 Minuten

Sozialhilfeempfänger haben während ihres Krankenhausaufenthaltes Anspruch auf ihre Regelleistung und keinen Anspruch auf den Barbetrag (§ 27b SGB 12), so aber die Sozialhilfeträger.

Krankenhäuser sind keine Einrichtung im Sinne von § 13 Abs. 2 SGB XII

Der unter Betreuung stehende Pflegeheimbewohner hatte während seines Aufenthalts im Krankenhaus Anspruch auf seine Regelleistung in Höhe v. 563 € und nicht nur auf den Barbetrag, wie in stationären Einrichtungen (Bei Aufenthalt in der stationären Einrichtung besteht ein Anspruch auf einen Barbetrag von „mindestens“ 27% des Regelsatzes, das sind 152,01 € im Jahr 2024 (§ 27b Abs. 2 SGB XII).

Der unter Betreuung stehende Kläger stand im laufendem Bezug nach dem SGB XII. Er zog sich nach einem Sturz eine Kopfverletzung zu und musste im Krankenhaus behandelt werden.

Während des Krankenaufenthaltes stellten die Ärzte fest, dass der Kläger nicht mehr länger alleine in seiner Wohnung verbleiben könnte, ein Umzug in ein Pflegeheim erfolgte später.

Der Betreuer informierte den Sozialhilfeträger über den Aufenthalt im Krankenhaus sowie den Umzug ins Pflegeheim.

Darauf hin erging ein Aufhebungsbescheid und ein Rückforderungsbescheid für die Zeit des Krankenaufenthalts des Klägers mit der Begründung: Bei dem Aufenthalt im Krankenhaus hätte der Hilfebedürftige nur Anspruch auf den Barbetrag, nicht aber auf seine Regelleistung.

Gegen diesen Bescheid hat der Kläger Klage erhoben, denn nach seiner Meinung

1. Handelt es bei dem Krankenhaus nicht um eine stationäre Einrichtung im Sinne des § 13 SGB XII.
2. Der Regelsatz sei ihm zu gewähren.

Die 38. Kammer des SG Lüneburg gab dem Kläger mit Urteil vom 28.02.2024 – S 38 SO 87/21 – recht.

Aufhebungsbescheid war rechtswidrig

Das Gericht nannte folgende Gründe, weshalb der Aufhebungs – und Rückforderungsbescheid rechtswidrig sei:

1. Der Kläger hielt sich während seiner Unterbringung im Krankenhaus auf der geschlossenen Abteilung nicht in einer stationären Einrichtung ( § 13 SGB XII ) auf.

2. Damit war sein Leistungsanspruch – nicht nach § 27b SGB XII zu bemessen ( was heißt, nur Anspruch auf Barbetrag ).

Stationäre Einrichtungen sind nur solche, die der Pflege, der Behandlung oder sonstigen nach diesem Buch zu deckenden Bedarfe oder der Erziehung dienen.

Es handelt sich immer dann um eine stationäre Einrichtung, wenn der Träger die Gesamtverantwortung für die tägliche Lebensführung und Integration einer hilfebedürftigen Person übernimmt, wenn ihm also nach dem der Maßnahme zu deren Beginn zugrunde gelegten Therapiekonzept bis zu deren Abschluss ein bestimmender Einfluss auf die alltägliche Lebensführung zukommt (amtlicher Leitsatz des Urteils vom 3. September 2020 – B 14 AS 41/19 R – ).

Eine pauschale Einordnung eines Krankenhauses als stationäre Einrichtung verbiete sich, so die Richter.

Denn es kommt auf den Grund des Aufenthaltes und die Gesamtverantwortung des Trägers für die tägliche Lebensführung und Integration der hilfebedürftigen Person an ( anderer Auffassung BeckOK SozR/Groth, 71. Ed. 1.9.2023, SGB XII § 13 Rn. 14 ).

Tatsächliche Bedarfsdeckung im Krankenhaus wie Verpflegung

Somit wäre das Sozialamt berechtigt gewesen, den Regelsatz gemäß § 27a Abs. 4 SGB XII wegen Verpflegung im Krankenhaus abweichend festzusetzen, was es aber nicht tat.

Auch bei Auslegung von § 7 Abs. 4 SGB II ist auf den sozialhilferechtlichen Einrichtungsbegriff des Paragraphen 13 SGB XII zurückzugreifen (Urteil des BSG vom 3. September 2020 – B 14 AS 41/19 R – ).

Das Gericht gab zum Schluss bekannt, dass wohl möglich was Anderes gelten würde, wenn der Aufenthalt länger wie 6 Monate gedauert hätte. Somit waren der Aufhebungsbescheid und Rückforderungsbescheid rechtswidrig, das Sozialamt musste die Leistungen nach zahlen.

Hinweis auch zum SGB II (Bürgergeld):

BSG, Urteil vom 3. September 2020 – B 14 AS 41/19 R –

Leistungsausschluss aufgrund stationärer Unterbringung nach § 7 Abs. 4 Abs. 1 SGB II, wenn sich der Hilfebedürftige in einer Adaptionsbehandlung befindet, welche regelmäßig den Abschluss in der dreistufigen Therapie von Suchterkrankungen bildet.

Um eine stationäre Einrichtung handelt es sich, wenn:
Eine Leistungen nach dem SGB II ausschließende Gesamtverantwortung für die tägliche Lebensführung und Integration einer hilfebedürftigen Person hat der Träger einer Einrichtung, wenn ihm nach dem der Maßnahme zu deren Beginn zugrunde gelegten Therapiekonzept bis zu deren Abschluss ein bestimmender Einfluss auf die alltägliche Lebensführung der hilfebedürftigen Person zukommt (Leitsatz BSG).

Was kann man Betroffenen raten? Wie können sie sich wehren?

1. Wenn Sie als Sozialhilfebezieher für weniger 6 Monate ins Krankenhaus müssen, müssen sie als dem Sozialamt im Rahmen ihrer Mitwirkungspflicht unverzüglich mitteilen, dass sie im Kranhaus sind.

2. In der Regel kommt darauf ein Aufhebungsbescheid und Rückforderungsbescheid, weil das Sozialamt sagt:

Im Krankenhaus haben sie keinen Anspruch auf ihren Regelsatz, sondern nur auf den Barbetrag ( Bei Aufenthalt in der stationären Einrichtung besteht ein Anspruch auf einen Barbetrag von „mindestens“ 27% des Regelsatzes, das sind 152,01 € im Jahr 2024 (§ 27b Abs. 2 SGB XII).

Widerspruch einlegen gegen den Aufhebungs – und Rückforderungsbescheid

3. Gegen diesen Aufhebungsbescheid und Rückforderungsbescheid muss Widerspruch eingelegt werden, denn dieser ist rechtswidrig, mit der Begründung, dass es sich bei einem Krankenhaus um keine – stationäre Einrichtung handelt.

Klage vor dem Sozialgericht, wenn dem Widerspruch nicht abgeholfen wird – Empfehlung zur Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts, weil schwierige Rechtsfrage

4. Wird dem Widerspruch nicht abgeholfen, muss Klage erhoben werden.

Neue Festsetzung des Regelsatzes wegen Verpflegung im Krankenhaus

5. Befinden sie sich im Krankenhaus, darf das Sozialamt ihnen den Regelsatz gemäß § 27a Abs. 4 SGB XII abweichend festzusetzen wegen erhaltener Verpflegung im Krankenhaus, dass muss das Sozialamt der Höhe nach aber genau nachweisen.

Ob es sich bei einem Krankenhaus um eine stationäre Einrichtung handelt, ist in Literatur und Rechtsprechung umstritten!

6. Diese Rechtsprechung ist umstritten, trotzdem sollte man sich zur Wehr setzen!

Denn das BSG hatte mit Urteil vom 3. September 2020 – B 14 AS 41/19 R – genau umrissen, wann es sich um eine stationäre Einrichtung handelt, das Gesagte des BSG gilt für Bürgergeldempfänger aber auch in der Sozialhilfe.

Wann liegt eine stationäre Einrichtung im SGB II/SGB XII vor?

Nach der jüngsten Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urteil des BSG vom 5. August 2021 – B 4 AS 58/20 R; Urteil des BSG vom 3. September 2020 – B 14 AS 41/19 R) handelt es sich in Ausführung dessen dann um eine stationäre Einrichtung, wenn der Träger die Gesamtverantwortung für die tägliche Lebensführung und Integration einer hilfebedürftigen Person übernimmt, wenn ihm also nach dem der Maßnahme zu deren Beginn zugrunde gelegten Therapiekonzept bis zu deren Abschluss ein bestimmender Einfluss auf die alltägliche Lebensführung zukommt (amtlicher Leitsatz des Urteils vom 3. September 2020 – B 14 AS 41/19 R ).

Dies liegt nach Ansicht des SG Lüneburg, Urteil vom 28.02.2024 – S 38 SO 87/21 – bei einem Krankenhaus gerade nicht vor, denn – Eine pauschale Einordnung eines Krankenhauses als stationäre Einrichtung verbiete sich.

Wichtiger Hinweis zur Anrechnung von Verpflegung im Krankenhaus für Bürgergeld-Empfänger

Das Bundessozialgericht hat bereits im Jahr 2008 (Az. B 14 AS 22/07 ER) entschieden, dass eine Anrechnung von Verpflegung im Krankenhaus rechtswidrig ist.

Das ist nunmehr auch ausdrücklich in § 1 Abs. 1 Nr. 11 Bürgergeld-Verordnung klargestellt worden.

Die Verpflegung in einem Krankenhaus kann also nicht als Einkommen oder Ersparnis auf das Bürgergeld angerechnet werden.

Hinweis vom Sozialrechtsexperten Detlef Brock

Der Anwendungsbereich des § 27a Abs 4 S 1 Nr 1 SGB 12 ist nur eröffnet, wenn die anderweitige Bedarfsdeckung ebenfalls durch Leistungen nach dem SGB 12 erfolgt (vgl BSG vom 23.3.2010 – B 8 SO 17/09 R -).

Beim einem Krankenhaus handelt es sich – nicht um eine stationäre Einrichtung – (dem zustimmend: SG Detmold, Urt. v. 27.02.2020 – S 11 SO 59/18; LSG NRW, Urt. v. 02.12.2021 – L 9 SO 8/21 – Rehaklinik keine stationäre Einrichtung; anderer Auffassung: LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 3.11.2011 – L 8 SO 30/10 B; Luthe in: Hauck/Noftz, SGB, 12/18, § 13 SGB XII, Rn. 53).

Schlusswort:

Ob sich diese Rechtsprechung durchsetzen wird, bleibt abzuwarten. Die Begründung des SG Lüneburg ist gut, so dass Betroffene davon Gebrauch machen sollten, auch wenn sie sehr umstritten ist.

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Syria confirms that the occupation’s insistence on attack the countries of the region portends dragging them into a dangerous escalation

SANA - Syrian Arab News Agency - 14. Juli 2024 - 15:45

Damascus, SANA- Syria stressed that the occupation’s continued aggression against the States of the region portends a dangerous escalation and difficult to control repercussions, warning that the continued international silence on this issue will undermine the ability of the UN system to confront these violations of its Charter and international legitimacy.

In continuation of their continuous attacks on the territory of the Syrian Republic of Arabic, the Israeli occupation forces launched at dawn on Sunday, 14-7-2024, an air aggression from the direction of the occupied Syrian Golan, targeting a number of military sites in the southern region, and one of the residential buildings in the Kafar sousah neighborhood in Damascus, which led to martyrdom of a military soldier , injury of three others, and heavy material damage to residential buildings and infrastructure, Foreign and Expatriates Ministry said in a statement on Sunday.

the Ministry added “the persistence of the Israeli occupation authorities in their attacks on Syrian territory and other countries in the region threatens to drag them into a dangerous escalation that will be difficult to control and will lead to grave, unpredictable consequences”.

Syrian Arabic Republic warns that the continued international silence regarding Israel’s disregard for all international laws and conventions, and its committing of genocide in Gaza, will undermine the ability of the United Nations system to confront these grave violations of its Charter and international legitimacy.

Syria condemns in the strongest terms this vicious attack, and calls upon the United Nations to shoulder its responsibilities in putting an end to the systematic Israeli crimes, foremost of which is an end to its occupation of the occupied Arabic territories.

The Syrian Republic reaffirms its inalienable right to defend its sovereignty and liberate its occupied territory by all legitimate means guaranteed by international law.

Fedaa al-Rahai

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Health Ministry held workshop on Syria’s joining Global Initiative for Childhood Cancer

SANA - Syrian Arab News Agency - 14. Juli 2024 - 15:25

Damascus, SANA- Health Ministry held on Sunday a national workshop on Global Initiative for Childhood Cancer after Syria was included in this initiative.

The workshop, which was held in cooperation with BASMA Association for the Care of Children with Cancer and World Health Organization(WHO), aims to raise awareness at national and international levels in dealing with this disease, in addition to evaluating the recent achievements regarding it and involving people with cancer in various related activities.

Health Minister, Dr. Hassan al-Ghabbash, stressed that by Syria’s accession to the Global Initiative for Childhood Cancer, the ministry is working to benefit from technical assistance, capacity building to improve diagnosis, treatment and care for children with the disease.

World Health Organization representative in Syria, Dr. Iman Al-Shanqiti, said that child cancer care in Syria faces many challenges, noting that the organization is working to support Syria by securing some medicines, specialized quality equipment and supporting infrastructure.

Rafah al-Allouni/ Shaza Qreima

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GEZ: Fristende beim Nebenkostenprivileg – Dennoch Rundfunkbeitrag zahlen?

Lesedauer 2 Minuten

Seit dem 1. Juli 2021 gilt das Nebenkostenprivileg für Kabelanschlüsse nicht mehr. Dies wirft die Frage auf, ob der Rundfunkbeitrag weiterhin gezahlt werden muss, auch wenn kein Kabelanschluss mehr besteht.

Nebenkostenprivileg abgeschafft: Was bedeutet das?

Das Nebenkostenprivileg erlaubte es Vermietern, die Kosten für Kabelanschlüsse über die Betriebskostenabrechnung auf die Mieter umzulegen. Mit der Novellierung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) durch die Ampel-Regierung wurde diese Regelung abgeschafft.

Ab dem 1. Dezember 2021 entfällt diese Möglichkeit, und seit dem 1. Juli 2024 sind auch die Übergangsfristen ausgelaufen. Mieter können nun frei entscheiden, welche Art von Fernsehempfang sie nutzen möchten.

Muss der Rundfunkbeitrag weiterhin gezahlt werden?

Ja, der Rundfunkbeitrag muss weiterhin von fast allen Haushalten in Deutschland gezahlt werden, unabhängig davon, ob ein Kabelanschluss vorhanden ist oder nicht. Der Beitrag in Höhe von 18,36 EUR monatlich dient der Finanzierung von ARD, ZDF und Deutschlandradio.

Dieser Betrag ist nicht an den Empfangsweg, sondern an den Haushalt gekoppelt. Auch ohne Kabelanschluss haben Haushalte die Möglichkeit, das Fernsehprogramm über das Internet zu empfangen.

Warum bleibt der Rundfunkbeitrag trotz abgeschafftem Nebenkostenprivileg bestehen?

Der Rundfunkbeitrag, früher als GEZ-Gebühr bekannt, ist von jedem Haushalt in Deutschland zu entrichten, unabhängig von der Anzahl der Radio- und Fernsehgeräte oder der Personen im Haushalt. Diese Regelung stellt sicher, dass die Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Sender ARD, ZDF und Deutschlandradio gewährleistet ist.

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Würden viele Haushalte von der Zahlung befreit, müssten die verbleibenden Haushalte den Ausfall ausgleichen, was ein großes finanzielles Loch hinterlassen würde.

Zugriff auf Programme auch ohne Kabelanschluss möglich

Der Beitragsservice betont: „Alle Bürger, Unternehmen, Institutionen und Einrichtungen des Gemeinwohls in Deutschland leisten den Beitrag, damit alle davon profitieren können.“ Dies bedeutet, dass jeder Haushalt zur Aufrechterhaltung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks beiträgt, auch wenn kein Kabelanschluss vorhanden ist.
Dank Internetanschlüssen können Haushalte auch ohne Kabelanschluss auf das Fernsehprogramm zugreifen.

Wer kann sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen?

Einige Personengruppen können sich von der Zahlung des Rundfunkbeitrags befreien lassen. Dazu gehören:

  • Empfänger von Bürgergeld
  • Empfänger von Sozialhilfe
  • Empfänger von BAföG
  • Empfänger einer Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung
  • Schutzsuchende aus der Ukraine

Die Befreiung erfolgt auf Antrag und erfordert den Nachweis der entsprechenden Leistungen.

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The US Came Close To Having TWO Presidential Candidates With No Brain

Caitlin Johnstone - 14. Juli 2024 - 14:47
Notes From The Edge Of The Narrative Matrix

Listen to a reading of this article (reading by Tim Foley):

Donald Trump is now on the receiving end of a deluge of sympathy and support throughout the western world after surviving an assassination attempt, despite the fact that he himself is an open and unapologetic perpetrator of assassination.

Seems like everyone’s got a theory about what happened and why right now. As of this writing I’m content to just sit back and not know until more information comes in.

That was a close one. America came an inch from having two presidential candidates with no brain.

Now the same US officials who are responsible for overseeing the single most murderous power structure on the face of this planet are standing united in saying “There is no place for violence in America!”

The western political-media class hasn’t been this sympathetic and supportive toward Trump since he bombed Damascus.

Both you and Trump are notorious perpetrators of assassination. https://t.co/o6BQiGIhWT

— Caitlin Johnstone (@caitoz) July 14, 2024

I can’t wait til Trump is president so Democrats can remember that genocide is an inexcusable evil.

Facebook has auto-blocked a Substack article of mine, which has never happened to me in the years I’ve been posting my Substacks there. The post was critical of Israel, while three subsequent articles I’ve successfully shared on Facebook thereafter made no mention of Israel. The reason given by Facebook’s censorship AI is listed as “It looks like you tried to get likes, follows, shares or video views in a misleading way.”

I find this information worth sharing because it comes immediately after Facebook’s parent company Meta announced that it will begin censoring criticism of Zionism as hate speech whenever it can be construed as such. People are already reporting a marked uptick in censorship on the platform when making posts critical of Israel.

Damn, Facebook really is cracking down hard on anti-Israel speech. I didn't even say the word "Zionist" in that post. pic.twitter.com/ACsTQEkrym

— Caitlin Johnstone (@caitoz) July 11, 2024

The imperial narrative managers of the mass media have successfully paced the ongoing Gaza genocide from a front page story at the center of attention to something bad we just hear the occasional story about, like global warming or poverty. It’s still happening as ferociously as ever, but if you’re getting your information about the world from mainstream sources you are now only peripherally aware of this while your attention is directed to far less consequential things.

The picture the mass media paint of the world is night and day different from life as it actually is. It’s as different from reality as any other work of fiction, not so much because it directly denies reality or makes up whole cloth lies about it, but because it so drastically misrepresents what’s going on through the manipulation of public attention.

Democrats have been babbling about what a decent and honest person Biden is while defending the decision for him to stay in the presidential race. This is ridiculous. Biden is not and has never been a decent person; he’s easily one of the worst human beings on this planet. And what’s funny is that his dementia has probably made him a softer, gentler person than he used to be. The world might be even uglier than it is now if he had his old brain.

There’s a quote by Noam Chomsky which you absolutely must understand if you want to be able to make sense of political discourse in the west:

“The smart way to keep people passive and obedient is to strictly limit the spectrum of acceptable opinion, but allow very lively debate within that spectrum — even encourage the more critical and dissident views. That gives people the sense that there’s free thinking going on, while all the time the presuppositions of the system are being reinforced by the limits put on the range of the debate.”

Regardless of your feelings about Chomsky, nothing about our information ecosystem will make sense to you without understanding and appreciating this quote. Until you get this and hold it at the forefront of your awareness, you won’t understand western politics, punditry or political debates.

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Nach dem Anschlag auf Trump: Jetzt erst recht!

In welchen Zeiten leben wir? Nach dem Attentat auf den amerikanischen Präsidentschaftskandidaten Donald Trump “betet” sein Konkurrent Joe Biden jetzt für ihn. Na, immerhin! Die deutsche Presse schreibt nicht von einem Attentat, sondern von einem “Zwischenfall”. Von einem “Knall”. Von einem “Sturz” Trumps von der Bühne. Böhmermanns Gagschreiber Sebastian Hotz alias “El Hotzo“, findet es […]

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Das Attentat auf Trump und das Lee-Harvey-Oswald-Déjà-vu

ANTI-SPIEGEL - Fundierte Medienkritik - 14. Juli 2024 - 14:37
Offiziell ist der Mord an US-Präsident Kennedy aufgeklärt, aber vielen sind die bleibenden Zweifel bekannt. Der offizielle Mörder von Kennedy hätte die Schüsse aus dem einfachen Gewehr kaum in so schneller Folge abgeben und das sich bewegende Ziel treffen können. Vor allem aber: Das Video der Ermordung von Kennedy zeigt, dass Kennedy den Kopfschuss von […]
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Arab and international condemnations of massacres committed by Israeli occupation in Gaza

SANA - Syrian Arab News Agency - 14. Juli 2024 - 14:22

Capitals, SANA- United Arab Emirates and Lebanon condemned Sunday, in the strongest terms, the ongoing Israeli massacres committed in Gaza Strip, the last of which bombing refugees’ camps in Khan Younis.

The foreign ministries of the UAE and Lebanon underscored in statements the necessity of an immediate ceasefire in Gaza Strip, calling on the international community to exert more efforts to achieve comprehensive peace in the region.

In the same context, the foreign ministries of Bahrain and Malaysia denounced the massacres committed by the occupation, particularly al-Mawasi massacre committed in Khan Yunis, adding that this aggression contradicts international humanitarian law which calls for an immediate ceasefire and facilitate delivery of humanitarian aid to the Palestinians.

Rafah al-Allouni/ Shaza Qreima

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More martyrs in new Israeli massacres in Gaza over the past 24 hours

SANA - Syrian Arab News Agency - 14. Juli 2024 - 14:18

Occupied Jerusalem, SANA-Palestinian Health Ministry announced on Sunday perpetrating the Israeli occupation four massacres during the past 24 hours in Gaza strip, claiming lives of 141 Palestinians and 400 wounded.

Number of victims of the ongoing occupation aggression for the 282nd day has risen to 38584 martyrs and 88881 wounded with more are still under the rubble as the ambulance staff and civil defense could not reach them, the Health Ministry said in a statement .

Two Palestinians also, were killed in the Israeli occupation shelling around the Rafah land crossing in southern Gaza Strip.

Fedaa al-Rahai

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Six Syrian players to participate in the Paris 2024 Olympics

SANA - Syrian Arab News Agency - 14. Juli 2024 - 13:49

Damascus, SANA- Paris 2024 Olympic Games will kick off in July 26th and lasts until August 11th in Paris.

Syria will participate in the Olympiad for the 15th time, and will be represented by Omar Hamsho in jumping competition, weightlifter Maan Asaad in Weightlifting, athlete Elissar Youssef in 100-meter race competition, Swimmer Omar Abbas and Judo athlete, Hassan Bayan and gymnastics athlete Laith Najjar.

The Olympics includes 329 competitions with 32 sports, in which 10,500 male and female players compete.

Latifa/Shaza Qreima

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EU Tried to Bribe Elon Musk to Censor for Them

EU Tried to Bribe Elon Musk to Censor for Them

Musk refused.

Musk is out of step with the ruling elite. Will the elite have Musk assassinated?

https://www.rt.com/news/600946-musk-eu-secret-censorship/

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The Biden Criminal Regime Is Now Destroying Small Town America

The Biden Criminal Regime Is Now Destroying Small Town America

Biden Regime dumps 20,000 Haitian immigrant-invaders on small town of 50,000 population, and destroys the town.

https://www.springfieldnewssun.com/news/springfield-mayor-investigation-into-businesses-immigration-continues/W4OJQYSNUBF7JCMSD72VVQGNQI/

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President of Turkey Says US complicit in Israeli war crimes

President of Turkey Says US complicit in Israeli war crimes

So why is Turkey in an alliance with war criminals?

https://www.rt.com/news/600940-erdogan-israel-us-complicit/

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70% of Israelis Want Netanyahu to Resign

70% of Israelis Want Netanyahu to Resign

But the US Congress wants Netanyahu to honor them with an address

https://www.rt.com/news/600954-nearly-three-quarters-of-israelis/

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