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Ein Grundrecht für das digitale Zeitalter: Warum Zürich Ja sagen sollte zur «Digitalen Integrität»

Transition News - 9. November 2025 - 0:03

Die Digitalisierung verändert unser Leben in rasantem Tempo: von der Arbeit bis zum Alltag, von der Schule bis zur Verwaltung. Doch während neue Technologien enorme Chancen eröffnen, wachsen auch die Risiken: Überwachung, Datenmissbrauch, algorithmische Entscheidungen und sozialer Zwang zur ständigen Online-Präsenz.

Genau hier setzt die Initiative «Digitale Integrität» an, über die die Bevölkerung des Kantons Zürich am 30. November 2025 abstimmt. Sie will in der Zürcher Kantonsverfassung ein neues Grundrecht verankern: den Schutz der digitalen Würde jedes Menschen. Falls die Bevölkerung zustimmt, erlangt der Initiativtext Rechtskraft.

Die Initiative versteht sich nicht als technikfeindlich, sondern als zukunftsfreundlich – sie will sicherstellen, dass die Digitalisierung den Menschen dient und nicht umgekehrt. Mit der Annahme des neuen Grundrechts würde Zürich eine Pionierrolle einnehmen – ähnlich wie Genf (2023) und Neuenburg (2024), wo das Anliegen mit überwältigender Mehrheit angenommen wurde. Die «Digitale Integrität» schützt die Bürgerinnen und Bürger gleich mehrfach:

  • Selbstbestimmung: Niemand soll gezwungen werden, digitale Dienste zu nutzen. Ob beim Billettkauf, am Schalter oder beim Museumseintritt – wer bar oder analog unterwegs ist, soll nicht benachteiligt werden.
  • Sicherheit: Institutionen müssen die ausdrückliche Zustimmung zur Datennutzung einholen und deren Schutz garantieren.
  • Kontrolle: Jede Person behält die Hoheit über ihre Daten und kann verlangen, dass wichtige Entscheidungen nicht von Maschinen, sondern von Menschen getroffen werden.
  • Privatsphäre: Das Grundrecht stärkt die Freiheit, unbeobachtet zu leben – online wie offline.
  • In einer Welt, in der Daten zur Währung geworden sind, setzt Zürich mit diesem Schritt ein Zeichen für echte digitale Souveränität.

Der Zürcher Kantonsrat hat einen Gegenvorschlag ausgearbeitet, der zwar gute Ansätze enthält, aber entscheidende Punkte abschwächt. Während die Initiative klare Rechte formuliert – etwa das Recht auf ein Offline-Leben oder das Recht, nicht von einer Maschine beurteilt zu werden –, bleibt der Gegenvorschlag vage und freiwillig.

Die Initiative schafft ein echtes Grundrecht, das als Leitlinie für alle künftigen Gesetze dient. Es schützt die Bevölkerung nicht nur vor staatlicher Überwachung, sondern auch vor übermächtiger Datensammelwirtschaft. Der Gegenvorschlag dagegen bleibt unverbindlich und rechtlich zahnlos. Die Initiative definiert sechs konkrete Rechte, die das Rückgrat einer freiheitlichen digitalen Gesellschaft bilden:

  • 1. Recht auf Vergessenwerden: Daten löschen lassen, statt lebenslang digital verfolgt zu werden.
  • 2. Recht auf ein Offline-Leben: Kein Zwang zu Handy, Apps oder Kartenpflicht – analog bleibt erlaubt.
  • 3. Recht auf Informationssicherheit: Institutionen müssen Daten sorgfältig schützen, Lecks dürfen nicht folgenlos bleiben.
  • 4. Recht darauf, nicht von einer Maschine beurteilt zu werden: Menschen statt Algorithmen sollen über Schicksale entscheiden.
  • 5. Recht darauf, nicht überwacht, vermessen und analysiert zu werden: Keine totale Kontrolle – weder online noch im öffentlichen Raum.
  • 6. Recht auf Schutz vor Datennutzung ohne Zustimmung: Kein automatisches Sammeln und Weitergeben personenbezogener Informationen.

Diese Rechte schaffen ein modernes Schutzschild, das die Menschenwürde ins digitale Zeitalter überträgt.

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Theater Sonni Maier – Stücke über gesellschaftliche Problemthemen für Jugendliche

Transition News - 9. November 2025 - 0:03

In der seit 2020 entstandenen alternativen Kulturszene ist die Darstellende Kunst eher unterrepräsentiert. Gleichwohl lässt sich auch in diesem Bereich ein leidenschaftliches Engagement beobachten. Zuletzt setzten sich beispielsweise die szenische Lesung «Here comes the Master, of Sensation» oder das Musical «Die Neue Normalität» mit den sozialen Verwerfungen und Veränderungen auseinander.

Seit geraumer Zeit tourt zudem das Potsdamer Frauenkollektiv Triple A durch Deutschland, um in seinen Stücken historische Zusammenhänge und Verbindungslinien aufzuzeigen. Was lässt sich aus der Geschichte lernen? Welche Handlungsalternativen ergeben sich? Das sind die Fragen, die in den jeweiligen Darbietungen aufgeworfen werden.

Einen anderen Ansatz verfolgt die Theaterpädagogin und Regisseurin Sonni Maier aus Witten. Seit 2008 bringt sie Stücke auf die Bühne, die sich mit gesellschaftlichen Problemthemen für Jugendliche beschäftigen. Sie richten sich vornehmlich an ein junges Publikum zwischen 13 und 16 Jahren.

In diesem Alter befinden sich oftmals auch die Figuren, die Probleme wie Mobbing, Smartphone-Sucht oder Ausgrenzung bewältigen müssen. Die Stücke haben somit einen pädagogischen Anspruch, verarbeiten aber zugleich das Zeitgeschehen mit all seinen politischen Implikationen.


Theater Sonni Maier; © Sonni Maier

Gutes Verhältnis zu Jugendlichen

Warum sie Theater für und mit Jugendlichen macht, erklärt Maier mit der Faszination für diese Lebensphase. «Ich mag diese schwierige Zeit des Erwachsenwerdens», sagt sie in Erinnerung an die eigene Adoleszenz, die ebenfalls von Rebellion geprägt war. Deswegen habe sie noch immer einen «guten Draht» zu Jugendlichen. Diese Sympathie drückt sich unter anderem in der Wahl ihrer Hochschulausbildung aus.

Nach mehreren Jahren im Journalismus entschloss sich Maier, ihr Faible für das Schauspiel in einem Studium auszuleben. Als Fächer suchte sie sich Theaterwissenschaften und Pädagogik aus. Diese Kombination bestimmt ihre Arbeit bis heute. «Ich will nicht nur unterhalten, sondern auch Botschaften senden und das Publikum zum Nachdenken bringen», erklärt Maier.

Corona-Krise als Zäsur

Mit diesem Vorsatz gründete sie 2008 ein Tourneetheater. Seitdem schreibt sie die Stücke, inszeniert sie und übernimmt meist die Hauptrolle. Aufgeführt werden diese deutschland- und europaweit, allerdings an Orten, wo man normalerweise kein Theater erwartet: an Schulen, in Jugendzentren, Kirchen oder Turnhallen. Jede Einrichtung für Jugendliche kann das Theater für eine Aufführung einladen.

Das allererste Stück «Gretchen Reloaded» beschäftigte sich noch mit dem Thema Schwangerschaft in der Jugend. In den späteren Inszenierungen ging es auch um Fremdenfeindlichkeit, digitale Überwachung oder Ungerechtigkeit. Maier tourte damals mit einem zehnköpfigen Ensemble und probte in den Räumen des eigenen Theaters.

Doch dann kam die Corona-Krise, die sie als Zäsur bezeichnet. Maßnahmenbedingt musste sie ihre Spielstätte schließen und durfte nur dann wieder den Betrieb aufnehmen, wenn sie den damaligen Impfvorschriften folgte. Für Maier keine Option: «Nachdem ich jahrelang Stücke gegen Ausgrenzung inszeniert hatte, wollte ich natürlich nicht selbst ausgrenzen», erklärt sie.

Also schloss die Intendantin ihr Theater und verließ das Land. Sie reiste nach Bolivien, Sansibar und in den Sinai, an exotische Orte, wo sie den Zivilisationsbruch während der Corona-Zeit in dem Stück «Welcome to Hysteria» verarbeitete. Im Mai 2024 erschien es als Buch. Die Handlung spielt in einer Schulklasse, deren Mitglieder sich teilweise sehr stark unterscheiden und auch deshalb in Konflikt geraten, als in den Medien eine angeblich noch nie dagewesene Kältewelle die Nachrichten bestimmt.

In der Folge kommen die gleichen Mechanismen zum Vorschein wie während der Corona-Zeit: Angst, Gruppenzwang, Lagerbildung und Ausgrenzung einer rebellischen Minderheit. Im Mikrokosmos des Klassenzimmers spielt sich das ab, was die ganze Gesellschaft in den Jahren 2020 bis 2023 erlebte.

Wiedereröffnung

Im selben Sommer eröffnete Maier in Witten ihr Theater wieder, allerdings nicht mehr in denselben Räumlichkeiten. Das Haus ist kleiner geworden, so klein, dass sie für Proben nun eine Kirche in der Nähe nutzt. Als «Welcome to Hysteria» erschien, wurde das Stück bei der Veröffentlichungsfeier als szenische Lesung aufgeführt. Das einzige Mal bislang. Nun können Schulen, Jugendzentren und Theatergruppen das Stück mit ihren eigenen Jugendlichen einstudieren und auf die Bühne bringen.

Mit «Welcome to Hysteria» hat Meiers Arbeit nicht aufgehört. In der Zwischenzeit schmücken zwei weitere Stücke das Programm. Das jüngste trägt den Titel «Fairsein – wie geht das?» und beschäftigt sich mit Themen wie Ausbeutung, Kinderarbeit und Konsumismus. In einem Collagen-Mix aus Theaterszenen, Sound-Einspielern und Infovorträgen werden Jugendliche mit der Frage konfrontiert, was sie in den Industrieländern verändern können, damit auch die Menschen in anderen Weltteilen besser leben.

«Fairsein – wie geht das?» ist das erste Stück, in dem Maier nicht selbst mitspielt. Dafür ist die vorherige Inszenierung eine Solo-Nummer mit ihr in der Hauptrolle. Darin widmet sie sich einem Thema, das bei ihr derzeit ganz oben steht: Frieden. «Angesichts dessen, dass die Welt brennt, wäre alles andere Zeitverschwendung», begründet sie ihren Fokus.

Der Titel unterstreicht dies erneut mit der Frageform: «Frieden – wie geht das?» Aber nicht nur dem Namen nach ähnelt es dem jüngsten Stück, auch in der Machart gibt es Überschneidungen. Mithilfe einer Showcollage aus Songs, Theaterszenen und interaktiven Einlagen wird die Wichtigkeit von Versöhnung hochgehalten, sowohl mit sich selbst als auch mit anderen.


Plakat Theater Sonni Maier, «Frieden – wie geht das?»; © Sonni Maier

Es geht um innere und soziale Konflikte, aber auch um solche zwischen Staaten. Dafür werden zwei Handlungsstränge gesponnen. In dem einen steht die Medienpropaganda im Vordergrund, wobei sich Maier unter anderem aus dem Fundus von Tagesschau und Spiegel bedient. In den anderen stehen in einer Schulklasse zwei unterschiedliche Mädchen im Konflikt, nähern sich aber schrittweise an. Darin liegt die Botschaft des Stücks, in der Frage, wie die Eskalationsspirale gestoppt und wie Versöhnung möglich werden kann.

Kommende Auftritte in Deutschland

Beide Stücke werden in den kommenden Monaten vorwiegend in Nordrhein-Westfalen aufgeführt, vereinzelt aber auch in Sachsen, Hessen, Baden-Württemberg, Bayern und im Saarland. Unterstützung bekommt sie von einer Stiftung, die durch einen Zuschuss ermöglicht, dass die Gäste die Eintrittskarten ermäßigt erwerben können. Parallel beginnt Maier, wieder ein kleines Ensemble aufzubauen. Zudem sollen die Stücke verschriftlicht werden, die sie vor der Corona-Krise inszeniert hatte.

Die Intendantin hat noch viel vor und ist voller Tatendrang. Der Blick auf den Tourneeplan lässt erahnen, dass sie während der kurzen Pause reichlich Energie tankte, die nun kreativ verarbeitet werden will. Maier tut das mit einer ungebrochenen Leidenschaft für das Theater.

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Gesinnungsjournalismus im Tarnanzug: Wie der «Tages-Anzeiger» den Leonhard-Kreis verzerrt darstellt

Transition News - 9. November 2025 - 0:02

Der Zürcher Tages-Anzeiger hat mit seiner Schlagzeile «Claudio Zanetti gründet Verein – Experte warnt vor verschwörungstheoretischen Ansichten» einmal mehr gezeigt, wie man aus einer Nachricht ein Narrativ macht. Was eigentlich die Gründung eines bürgerlich-liberalen Vereins beschreibt, wird zur politischen Gefahrenmeldung hochstilisiert – mit klarer Schlagseite.

Der Leonhard-Kreis, gegründet von Claudio Zanetti, dem ehemaligen SVP-Nationalrat, versteht sich laut eigener Darstellung als «Zusammenschluss zur Verteidigung individueller Freiheit, demokratischer Souveränität und rechtsstaatlicher Grundprinzipien». Der Verein will nach eigenen Angaben «den freien Diskurs fördern», sich gegen «transnationale Diktaturbestrebungen» wenden und «den gefährlichen Kollektivismus» einer immer zentralistischer agierenden EU kritisch beleuchten.

Der Name des Vereins ist bewusst gewählt: Er bezieht sich auf den Heiligen Leonhard, den Schutzpatron der Gefangenen – symbolisch für jene, die sich geistig oder politisch «in Fesseln der Meinungskonformität» sehen. Der Kreis plant Konferenzen, Vorträge und Kurzvideos, um den offenen Diskurs über Themen wie Migration, Klimapolitik und Demokratie zu fördern.

Zu den bekannten Unterstützern gehören der ehemalige Schweizer Finanz- und Verteidigungsminister Alt-Bundesrat Ueli Maurer (SVP/Zürich), der die Eröffnungsrede hielt, der deutsche Publizist Thilo Sarrazin sowie der ehemalige Präsident des deutschen Verfassungsschutzes Hans-Georg Maaßen. Sie alle eint – unabhängig von parteipolitischer Zugehörigkeit – die Skepsis gegenüber globalistischen Tendenzen und der Anspruch, unpopuläre Positionen ohne Zensur vertreten zu dürfen.

Doch statt diese Inhalte darzustellen, etikettiert der Tages-Anzeiger den Verein vorsorglich als «rechtsautoritäres Projekt» und lässt einen «Experten» eine Warnung aussprechen. Dieser «Experte» – Stefan Manser-Egli – wird im Artikel als unabhängiger Forscher vorgestellt. Dass er gleichzeitig Co-Präsident der linksliberalen Bewegung Operation Libero ist, verschweigt die Autorin Helene Obrist allerdings. Eine Information, die nicht nur für Transparenz, sondern für journalistische Fairness zentral wäre.

Statt den Leser über den tatsächlichen Zweck des Vereins zu informieren, setzt der Artikel auf Suggestion: Wörter wie «Verschwörungstheorien», «Trump-Playbook» oder «rechter Rand» sollen ein klares Feindbild erzeugen. Wer sich für nationale Souveränität oder Meinungsvielfalt ausspricht, wird in den publizistischen Raster des Tages-Anzeiger automatisch als Gefährder der Demokratie eingeordnet.

So verwandelt sich Berichterstattung in Gesinnungspflege. Es ist bezeichnend, dass die Zeitung keinen einzigen Vertreter des Leonhard-Kreises selbst ausführlich zu Wort kommen lässt – dafür aber warnende Stimmen aus dem politisch gegnerischen Lager zitiert, ohne deren Interessen offenzulegen. Die journalistische Grundregel, Distanz zu wahren und Quellen transparent zu machen, wird so elegant umgangen.

Der Fall zeigt exemplarisch, wie Medien durch selektive Darstellung, politische Etikettierung und verdeckte Parteinahme den Diskurs verengen. Der Tages-Anzeiger verteidigt keine Demokratie – er verteidigt seine eigene Deutungshoheit.

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President al-Sharaa arrives in the United States of America on an official visit

SANA - Syrian Arab News Agency - 8. November 2025 - 23:01

President of the Syrian Arab Republic, Ahmad al-Sharaa, has arrived in the United States of America on an official visit.

MHD Ibrahim

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Interior Ministry : 61 raids ,71 arrests in campaign to neutralize ISIS threat

SANA - Syrian Arab News Agency - 8. November 2025 - 22:43

Syrian Interior Ministry spokesman Nour al-Din al-Baba announced Saturday that the campaign carried out by Interior Ministry units, in cooperation with the General Intelligence Directorate, is part of preventive operations aimed at neutralizing any ISIS threat before it materializes.

He noted that intelligence had intercepted information indicating the group’s intent to launch new attacks, targeting both government institutions and Syrian communities, as the country prepares to join the international coalition against ISIS.

In an interview with Syrian Al-Ikhbariya TV ,al- Baba said the security operation included 61 raids across several provinces, Aleppo, Idleb, Hama, Homs, Deir Ezzor, Raqqa, Damascus and its countryside, as well as the Syrian Desert. So far, the campaign has resulted in 71 arrests, including leaders of various ranks and ordinary members accused of crimes such as targeting civilians and Defense Ministry personnel.

Al-Baba added that the operations also neutralized one ISIS member and injured a security officer, while raids uncovered weapons depots, ammunition stockpiles, and hideouts containing logistical equipment in multiple areas.

He highlighted the strong cooperation and coordination between the General Intelligence Directorate and the Interior Ministry.

Al-Baba explained that the church bombing in Damascus’ Douilaa district last June marked the peak of ISIS activity inside Syria. However, security forces quickly contained the situation, arresting Abdel-Ilah al-Jumaili, known as “Abu Imad al-Jumaili,” who served as the so-called “Governor of the Desert” in the group, within 24 hours. They also dismantled the “suicide battalion” in Aleppo, significantly curbing ISIS operations in Syrian territory.

He said that attempts to reactivate ISIS sleeper cells had been detected, with plans to target government institutions, officials, and various Syrian communities. The aim, he said, was to undermine civil peace, spread fear among citizens, and tarnish Syria’s political reputation.

“During the early months of Syria’s liberation, remnants of the former regime posed the greatest challenge. But after dismantling most of their cells and logistical networks, the current major threat lies in ISIS’s attempts to reconstitute itself and recruit new members, particularly among the youth.” Al-Baba stated.

The Interior Ministry spokesman stressed the importance of intellectual and awareness efforts to protect younger generations from extremism, emphasizing that political and economic stability forms the first line of defense against terrorism.

MHD Ibrahim

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Aleppo’s “Made with Love” market showcases 230 creative projects

SANA - Syrian Arab News Agency - 8. November 2025 - 20:52

A three-day charity market titled “Made with Love” opened in Aleppo on Saturday, bringing together 230 artisans and entrepreneurs showcasing handicrafts, traditional foods, and innovative small-scale projects.

The event, organized by the “White Heart Foundation for Development” in cooperation with the Aleppo Chamber of Commerce, at Sheraton Aleppo Hotel aims to support local producers and revive traditional industries through direct engagement with consumers.

Deputy Chairman of Aleppo Chamber of Commerce, Hussein Issa, talking to SANA reporter, described the market as both a humanitarian and economic initiative that helps strengthen the position of Syrian-made products while encouraging the exchange of ideas among participants.

Houri Ousep Kouchkerian, head of the “White Heart Foundation”, said the initiative offers an important platform for small and micro-business owners to market their products and expand their visibility in the local market.

Participants said that the event provides a valuable opportunity to showcase cultural diversity and creativity. Artisan Ismail Khaseem, who demonstrated handloom weaving at his booth, said such events help preserve Aleppo’s heritage and connect it with younger generations through new creative approaches.

Local businesses are joined by exhibitors and representatives from Turkey, China, and Armenia, highlighting growing regional interest in Aleppo’s recovering economic scene.

Founded in 2022, the “White Heart Foundation” focuses on empowering women entrepreneurs, supporting community development, and providing humanitarian assistance across Syria.

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Minister Anjrani meets the Russian President’s Climate Advisor on COP30 sidelines

SANA - Syrian Arab News Agency - 8. November 2025 - 20:30

LocalSyrian Minister of Local Administration and Environment, Mohammed Anjrani, met with Ruslan Edelgeriev, the Russian Presidential Adviser on Climate Affairs, on the sidelines of the COP30 Climate Summit held in Belém, Brazil.

The meeting addressed the challenges of climate change and explored mechanisms to strengthen global efforts aimed at reducing pollution and protecting the environment.

MHD Ibrahim

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„Kompromittiertes“ Liedgut: Die entlastende Last des Singens

Den Anlass für die Gedanken zu diesem Beitrag bot wieder einmal der “Spiegel”: Anfang November erschien darin ein Auszug aus Ullrich Fichtners Buch “Die Macht der Musik”, ein von ihm selbst exzerpiertes leidenschaftliches Plädoyer für die singende Gesellschaft und die unersetzbare Gegenwart der menschlichen Stimme. Gut so—und zugleich Anlass, zu zwei neuralgischen Punkten Fiedlers weiterzusprechen, […]

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Syria attains bronze medal in 400m Individual Medley in Riyadh

SANA - Syrian Arab News Agency - 8. November 2025 - 19:19

Syrian swimmer Inana Suleiman won the bronze medal in the 400-meter individual medley at the sixth Islamic Solidarity Games in Riyadh on Saturday, marking Syria’s first medal of the tournament.

Suleiman completed the race in 5 minutes, 6.11 seconds, securing third place.

The achievement highlights Syria’s presence in the multi-sport event, which brings together athletes from Islamic nations across a variety of disciplines.

Amer Dhawa

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SARC distributes humanitarian aid to displaced families from Sweida

SANA - Syrian Arab News Agency - 8. November 2025 - 19:07

The Syrian Arab Red Crescent (SARC) has launched a winter relief campaign to distribute essential supplies to Sweida displaced families residing in shelters and gatherings across the villages of the eastern countryside of Daraa province.

Aid teams provided winter clothing kits—including blankets, coats for men and women, and children’s apparel.

According to SARC’s Daraa branch head Ahmad Al-Masalmeh, the organization is working to meet the urgent needs of displaced families and is fully mobilized to overcome logistical challenges.

Local authorities, including the Bosra al-Sham City Council and Syria’s Ministry of Emergency and Disaster Management, are coordinating efforts to ensure access to basic services. Council member Abdel Hamid Al-Dous confirmed the distribution of 136 aid packages in Jamreen and 420 in Ghasm.

The Daraa branch of SARC has distributed thousands of aid packages to Sweida families in recent weeks, as part of its ongoing mission to support vulnerable populations across Syria.

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EGMR bestätigt Rechtswidrigkeit der Inhaftierung – Türkei muss Selahattin Demirtaş freilassen

ISKU | Informationsstelle Kurdistan e.V.

Am 3. November 2025 hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) den Einspruch der Türkei gegen ein früheres Urteil endgültig abgewiesen. Damit ist die Entscheidung, dass die Inhaftierung des oppositionellen Politikers Selahattin Demirtaş gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstößt, nun rechtskräftig und für die Türkei verbindlich.

Ein Urteil mit Signalwirkung

Das Straßburger Gericht hatte bereits 2018 festgestellt, dass die Verhaftung und fortgesetzte Inhaftierung von Demirtaş politisch motiviert und nicht auf rechtmäßigen Gründen beruhte. Der EGMR ordnete damals seine sofortige Freilassung an. Dieses Urteil ignorierte Ankara jedoch konsequent. Auch der Versuch, gegen das Urteil juristisch vorzugehen, ist nun endgültig gescheitert.

Die Entscheidung vom November 2025 statuiert klar, dass die Türkei internationales Recht verletzt hat und die Grundrechte eines gewählten Volksvertreters über Jahre hinweg missachtete. Für Beobachter:innen ist dies nicht nur ein juristischer, sondern auch ein politischer Wendepunkt.

Hintergrund: Von Kobanê bis zur Verhaftung

Selahattin Demirtaş, ehemaliger Ko-Vorsitzender der Demokratischen Partei der Völker (HDP), war über Jahre eine der wichtigsten Stimmen der demokratischen Opposition in der Türkei. Er trat für eine pluralistische, friedliche und inklusive Politik ein, darunter für gleiche Rechte der Kurd:innen, Frauen und Minderheiten.

Im November 2016 wurde er verhaftet, nachdem die türkische Regierung in der Folge des Putschversuchs gegen Präsident Recep Tayyip Erdoğan massiv gegen Oppositionelle vorging. Zahlreiche HDP-Abgeordnete wurden ihrer Immunität beraubt und verhaftet.

Der Hauptvorwurf gegen Demirtaş bezieht sich auf Ereignisse aus dem Jahr 2014: Damals hatte die HDP zu Protesten gegen die Angriffe der Terrormiliz IS auf die kurdische Stadt Kobanê in Nordsyrien aufgerufen. Diese Demonstrationen wurden später als Grundlage für Anklagen wegen „Terrorpropaganda“ und „Mitgliedschaft in einer terroristischen Organisation“ genutzt. Zahlreiche internationale Stimmen bezeichnen die Anschuldigungen seit Beginn der Inhaftierung als politisch motiviert und rechtlich nicht haltbar.

Fortgesetzte Rechtsverletzung und politische Verantwortung

Trotz des klaren EGMR-Urteils von 2018 blieb Demirtaş in Haft. Seine Verteidigung betonte nun erneut, dass jede weitere Inhaftierung eine fortgesetzte Verletzung internationalen Rechts darstelle und die Glaubwürdigkeit der türkischen Justiz untergrabe.
Der Anwalt des Politikers forderte die unverzügliche Umsetzung der EGMR-Entscheidung und die sofortige Freilassung seines Mandanten.

Politische Reaktionen in der Türkei

Das Urteil bleibt auch innenpolitisch nicht ohne Wirkung. Sogar aus den Reihen der Regierungskoalition kamen vorsichtig positive Signale. Devlet Bahçeli, Vorsitzender der nationalistischen MHP und enger Verbündeter von Präsident Erdoğan, erklärte überraschend, die Freilassung des pro-kurdische Politikers wäre „ein positiver Schritt für die Türkei“.

Ein Symbol für Demokratie und Hoffnung

Selahattin Demirtaş steht längst über seine Partei hinaus für die Hoffnung auf Demokratie, Gleichheit und Meinungsfreiheit in der Türkei. In zahlreichen Schriften, Interviews und Briefen aus dem Gefängnis betont er, dass er sich nicht als Opfer, sondern als Vertreter eines politischen Kampfes versteht. Eines Kampfes für Freiheit und Gerechtigkeit für alle Menschen im Land.

In einem seiner Briefe formulierte er:

„Sie können uns einsperren, aber sie können unsere Hoffnung nicht einsperren.“

Mehr als ein juristischer Erfolg

Das EGMR-Urteil vom November 2025 ist mehr als nur ein juristischer Erfolg. Es ist eine Mahnung an die Türkei, ihre internationalen Verpflichtungen ernst zu nehmen. Die Freilassung von Selahattin Demirtaş wäre daher nicht nur die Umsetzung eines Urteils, sondern ein Zeichen für Gerechtigkeit und Hoffnung auf Wandel.

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Ist die Deutsche Bahn AG überhaupt noch reformierbar ?

Man verzeihe den Spoiler: Bereits zu Beginn dieses Beitrags lässt sich die Frage der Überschrift mit einem klaren Nein beantworten – denn mit einer Reform ist bei der herrschenden Politikerkaste, bestehend vor allem Vertretern linker bis sozialistischer Parteien (zu denen seit Jahren auch die CDU/CSU zählt) leider auch nicht im Geringsten zu rechnen. Nur dann, […]

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Kalter Winter steht bevor angesichts in diese Richtung deutender Entwicklungen der QBO und in der Stratosphäre

Cap Allon

[Siehe unten die Anmerkungen zu derartigen Prognosen. A. d. Übers.]

Europa könnte einen der kältesten Winter seit Jahrzehnten erleben. Langfristige Prognosen deuten darauf hin, dass die Temperaturen in Nord- und Osteuropa regelmäßig auf -25 °C sinken könnten, wobei sogar in den südlichen Regionen mit Frost zu rechnen ist.

Prognostiker verweisen auf ein Zusammentreffen natürlicher Faktoren: eine sich verändernde Luftmassenzirkulation, sich verstärkende arktische Hochdruckgebiete und eine Abkühlung des Atlantiks – all dies führt zu lang anhaltenden Kälteeinbrüchen auf dem gesamten Kontinent.

Eine neue Analyse der Climate Impact Company unterstreicht, dass die Saison 2025-26 mit einer winterlichen Ostphase der Quasi-Biennial Oscillation (-QBO) zusammenfällt – einem Muster, das historisch mit Episoden plötzlicher stratosphärischer Erwärmungen (SSW) in Verbindung gebracht wird, die schwere arktische Ausbrüche auslösen können.

„Im Allgemeinen sind SSW-Ereignisse, die zu arktischen Ausbrüchen führen können, während einer östlichen QBO wahrscheinlicher“, heißt es in dem Bericht.

Bei der Untersuchung von sieben vergleichbaren Wintern seit 1979 wurden 8 bedeutende SSW-Ereignisse in 21 Wintermonaten festgestellt, darunter Januar 2006, 2015 und 2024 – jedes davon mit einer starken Erwärmung der Polarregion im 10-hPa-Niveau. Bei einem Ereignis im Dezember 1989 konzentrierte sich die Erwärmung auf Quebec, was zu Rekordkälte im mittleren und östlichen Teil der Vereinigten Staaten führte:

Die diesjährigen Analogien deuten auf eine ähnliche Konstellation hin – östliche QBO, Rückgang der Sonnenaktivität, Abkühlung des Nordatlantiks –, die blockierte, nördliche Wetterlagen und möglicherweise extreme Kälte über den Landmassen der nördlichen Hemisphäre während des Winters begünstigt.

Die Wetterdienste im Baltikum fordern die Einwohner schon jetzt auf, ihre Heizungsanlagen und Isolierungen frühzeitig zu überprüfen.

Wenn sich die Prognosen bestätigen, könnte der Winter 2025/26 mit den brutalen Kälteperioden Mitte der 2000er Jahre mithalten, als die Temperaturen in großen europäischen Städten regelmäßig unter -20 °C sanken.

Link: https://electroverse.substack.com/p/russias-record-45c-blizzards-slam?utm_campaign=email-post&r=320l0n&utm_source=substack&utm_medium=email (Zahlschranke)

Übersetzt von Christian Freuer für das EIKE

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Anmerkungen zu Jahreszeiten-Prognosen

Dipl.-Met. Christian Freuer

Versuche, ganze Jahreszeiten vorherzusagen sind so alt wie die Wettervorhersage selbst. Das fing ja schon im Mittelalter an mit den sog. „Bauernregeln“. Siehe dazu den ausführlichen Beitrag von mir hier. Darin ist dargelegt, unter welchen Umständen diese Bauernregeln auch heute noch durchaus ihre Berechtigung haben.

Generell gibt es zu Vorhersagen aktuell zwei Verfahren, nämlich numerische Simulation und statistische Extrapolation. Die numerische Simulation ist nach spätestens 10 Tagen (!) aber schon völlig unbrauchbar, wie in diesem Beitrag erläutert. Der statistische Ansatz dagegen – ebenfalls in dem Beitrag erläutert – hat durchaus ebenfalls seine Berechtigung, etwa in der zeitlichen Abfolge des Musters von Rossby-Wellen oder genauer der Änderungen derselben.

Der Kurzbeitrag oben von Cap Allon gehört auch in die Kategorie statistischer Ansatz, nur mit ganz anderen Parametern. Es wird interessant sein zu beobachten, wie der kommende Winter nun tatsächlich abläuft. Einen ersten Hinweis liefert die Tatsache, dass die NAO seit Wochen zumindest im Vergleich der letzten Jahre derzeit nur noch ein Schatten ihrer selbst ist.

Hierzu meine eigene unmaßgebliche Ansicht: Wie in den oben verlinkten Beiträgen beschrieben ist der Zeitraum Ende November / Anfang Dezember aus statistischer Sicht ein entscheidender Zeitpunkt zur Abschätzung der kommenden Winterwitterung.

Daher treffe ich folgende Aussage: Sollte sich Ende November / Anfang Dezember eine winterliche Wetterlage einstellen (wobei es nicht unbedingt sofort extrem kalt werden muss), ist davon auszugehen, dass der kommende Winter deutlich kälter als normal ausfallen wird oder zumindest ein paar intensive Kältewellen mit sich bringt.

Der Beitrag Kalter Winter steht bevor angesichts in diese Richtung deutender Entwicklungen der QBO und in der Stratosphäre erschien zuerst auf EIKE - Europäisches Institut für Klima & Energie.

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Information Minister discusses media development in Hama province

SANA - Syrian Arab News Agency - 8. November 2025 - 17:42

Syrian Minister of Information Hamza Al-Mustafa met with a group of journalists and media professionals in Hama province on Saturday to discuss strategies for advancing the country’s media landscape and addressing the challenges facing both public and private sector journalists.

The meeting focused on proposals to modernize media institutions, improve working conditions, and strengthen the role of journalism in Syria’s evolving public discourse. Participants shared ideas aimed at fostering a more dynamic and supportive media environment.

Qusai Al-Shabib, Director of Media in Hama, noted that the dialogue also coincided with preparations for the upcoming “Sacrifice for Hama” campaign. The minister reviewed suggestions from local journalists on how to effectively organize and promote the initiative.

The visit is part of a broader effort by the Ministry of Information to engage directly with regional media professionals and incorporate their insights into national media development plans.

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Syrian Interior Ministry’s forces launch major operation against ISIS cells

SANA - Syrian Arab News Agency - 8. November 2025 - 17:21


Syria’s Interior Ministry, in coordination with the General Intelligence Directorate, has launched a large-scale security operation across several provinces targeting ISIS cells, the ministry said on Saturday.

The operation, based on intelligence gathered through weeks of surveillance, led to the dismantling of several networks, the arrest of multiple suspects, and the seizure of materials linked to terrorist activity.


According to the ministry’s statement on its official Telegram channel, the operation is part of ongoing national efforts to combat terrorism and protect public safety.


The ministry added that the operation underscores coordination between security agencies and their proactive approach to addressing threats, reinforcing the government’s commitment to national security and stability.

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Schwerbehinderung: Blauer oder oranger Parkausweis – Welcher ist der richtige?

Lesedauer 3 Minuten

Wer auf Rollstuhl, Rollator oder weitere Hilfsmittel angewiesen ist, erlebt es täglich: Schon wenige Meter mehr oder ein zu enger Ausstieg können darüber entscheiden, ob ein Termin überhaupt erreichbar ist.

Parkerleichterungen sind deshalb kein „Bonus“, sondern ein zentraler Nachteilsausgleich. Trotzdem herrscht selbst unter Betroffenen Unsicherheit: Reicht der Schwerbehindertenausweis? Welche Rolle spielen Merkzeichen wie „aG“, „Bl“ oder „G“? Wofür braucht man den blauen EU-Parkausweis, wofür den orangen? Und bei welcher Stelle wird was konkret beantragt?

Behindertenparkplätze: Ohne blauen Parkausweis kein Anspruch

Behindertenparkplätze mit Rollstuhlsymbol im öffentlichen Verkehrsraum sind an klare Voraussetzungen gebunden. Nutzungsberechtigt sind nur Personen, für die ein blauer EU-Behindertenparkausweis ausgestellt wurde und die diesen gut sichtbar im Fahrzeug platzieren.

Der Schwerbehindertenausweis allein genügt nicht, auch dann nicht, wenn relevante Merkzeichen vorhanden sind. Für gegen-hartz.de bietet sich hier eine interne Verlinkung zu Hintergrundseiten zu Merkzeichen, GdB-Bewertung und Nachteilsausgleichen an.

Der Ausweis ist personengebunden. Er darf verwendet werden, wenn die berechtigte Person selbst fährt oder befördert wird. Fahrten ohne die berechtigte Person, ausgeliehene Ausweise oder Kopien sind unzulässig und können Bußgelder, Abschleppmaßnahmen und im Einzelfall den Entzug der Berechtigung nach sich ziehen.

Blauer EU-Parkausweis: Zentrale Grundlage für Parkerleichterungen

Der blaue EU-Behindertenparkausweis ist der maßgebliche Nachweis, um Behindertenparkplätze zu nutzen und weitere Parkerleichterungen in Anspruch zu nehmen. Er knüpft an die besonders schweren Beeinträchtigungen an, die im Schwerbehindertenausweis dokumentiert werden.

Typischerweise kommen Personen mit Merkzeichen „aG“ (außergewöhnliche Gehbehinderung), „Bl“ (blind) oder vergleichbar schweren körperlichen Einschränkungen in Betracht.

Mit dem blauen Ausweis können gekennzeichnete Behindertenparkplätze genutzt werden; zusätzlich sind – je nach örtlicher Ausgestaltung – Erleichterungen wie längeres Parken, Ausnahmen von Parkgebühren oder die Nutzung bestimmter Halteverbotsbereiche möglich, sofern keine Gefährdung oder Behinderung anderer vorliegt.

Der Ausweis wird in allen EU-Mitgliedstaaten anerkannt, was besonders für grenznahe Regionen und Urlaubsreisen eine praktische Rolle spielt.

Oranger Parkausweis: Erleichterungen für bestimmte Gruppen ohne Stellplatzrecht

Der orangefarbene Parkausweis richtet sich an eine eng umrissene Gruppe schwerbehinderter Menschen, die erheblich in der Bewegungsfähigkeit eingeschränkt sind, die Voraussetzungen für den blauen EU-Ausweis aber nicht vollständig erfüllen.

Er gilt ausschließlich in Deutschland und berechtigt nicht zum Parken auf ausgewiesenen Behindertenparkplätzen.

Sein Schwerpunkt liegt auf Parkerleichterungen in Alltagssituationen: verlängerte Parkzeiten im eingeschränkten Halteverbot, Erleichterungen an Parkscheinautomaten, die Möglichkeit zum Parken in bestimmten Bereichen, wenn dies ausdrücklich zugelassen wurde, und eine flexiblere Nutzung verkehrsberuhigter Zonen, solange Rettungswege und der übrige Verkehr nicht eingeschränkt werden.

Rechtlich sensibel ist hier die Abgrenzung zu kommunalen Einzelfallregelungen.

Antragstellung: Wege zur Parkerleichterung über Straßenverkehrs- und Ordnungsämter

Die Beantragung von blauem oder orangem Parkausweis erfolgt in der Regel bei der örtlich zuständigen Straßenverkehrsbehörde, häufig beim Ordnungsamt, der Kreisverwaltung oder über Bürgerämter. Viele Kommunen stellen Antragsformulare online zur Verfügung.

Voraussetzung ist ein festgestellter Grad der Behinderung mit den relevanten Merkzeichen sowie die belegbare erhebliche Mobilitätseinschränkung.

Im Antrag werden üblicherweise ein ausgefülltes Formular, ein aktuelles Passfoto, ein Ausweisdokument und der Schwerbehindertenausweis verlangt; teils wird zusätzlich der Feststellungsbescheid angefordert, um die medizinische Begründung nachvollziehen zu können.

In vielen Fällen werden keine Gebühren erhoben; wo Kosten entstehen, bewegen sie sich im niedrigen Rahmen.

Die Ausweise werden meist befristet, typischerweise für bis zu fünf Jahre, erteilt. Vor Ablauf sollte rechtzeitig eine Verlängerung beantragt werden. Dafür ist der alte Ausweis vorzulegen.

Persönlicher Behindertenparkplatz: Stellplatz vor der Haustür oder am Arbeitsplatz

Neben den allgemeinen Behindertenparkplätzen kann ein individueller Stellplatz in unmittelbarer Nähe zur Wohnung oder Arbeitsstätte eine entscheidende Entlastung bringen.

Die Einrichtung eines personalisierten Behindertenparkplatzes setzt in der Regel einen blauen EU-Parkausweis, eine deutlich eingeschränkte Gehfähigkeit und das Fehlen zumutbarer alternativer Parkmöglichkeiten voraus.

Die Entscheidung trifft die Straßenverkehrsbehörde nach Prüfung der örtlichen Situation. Wird ein solcher Platz genehmigt, kennzeichnet die Behörde ihn mit Zusatzschild und individueller Ausweisnummer. Unberechtigtes Parken kann dann konsequent geahndet werden.

Richtige Nutzung: Formale Fehler vermeiden

Viele Konflikte entstehen dadurch, dass die formalen Vorgaben nicht eingehalten werden, obwohl ein Anspruch besteht. Der Parkausweis muss stets gut sichtbar mit der Vorderseite nach oben im Fahrzeug ausgelegt werden.

Wird er verdeckt, abgelegt oder im Fahrzeug „mitgeführt“, gilt er rechtlich als nicht ausgelegt. Kopien, Handyfotos oder laminierte Eigenkreationen sind nicht zulässig.

Kritisch ist auch die Zweckbindung. Der Ausweis darf nur verwendet werden, wenn die berechtigte Person von der jeweiligen Fahrt profitiert.

Europäische Entwicklung: Einheitlicher Nachweis in Planung

Die geplante Einführung eines einheitlichen Europäischen Behindertenausweises und eines überarbeiteten EU-Behindertenparkausweises soll langfristig zu mehr Rechtssicherheit und besserer Anerkennung von Nachteilsausgleichen in allen Mitgliedstaaten führen.

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Schwerbehinderung: Diese neuen Vorteile gibt es im Jahr 2025 bei einem GdB von 30

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Als Behinderung gilt eine Funktionsbeeinträchtigung (seelisch, geistig oder körperlich), die länger als sechs Monate andauert und die Betrofffenen in ihrem Alltag einschränkt.

Die Schwere einer Behinderung wird in Zehnerschritten von 20 bis 100 festgelegt. Ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 handelt es sich um eine Schwerbehinderung. Ab wann kann man jedoch Nachteilsausgleiche (sog. Vorteile) in Anspruch nehmen?

Der Nachteilsausgleich

Behinderte und schwerbehinderte Menschen erhalten Ausgleich für die Nachteile, die sich aus ihrer Behinderung ergeben. Dazu gehören Vorteile bei der Steuer, erhöhter Kündigungsschutz, zusätzlicher Urlaub und frühere Rente. Nachteilsausgleich richtet sich nach Schwere der Behinderung und Merkzeichen.

Alle Nachteilsausgleiche bei einem GdB 30 Vorteil Erläuterung / Voraussetzung Behinderten-Pauschbetrag (Steuerfreibetrag) Pauschaler Abzug von 620 € pro Jahr vom zu versteuernden Einkommen (§ 33 b EStG) – automatisch möglich ab GdB 30, unabhängig von Gleichstellung. Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen (§ 2 Abs. 3 SGB IX) Auf Antrag bei der Agentur für Arbeit kann eine Arbeitnehmerin mit GdB 30 (oder 40) den Status „gleichgestellt“ erhalten, wenn ohne diese Gleichstellung der Arbeitsplatz gefährdet ist oder kein geeigneter Arbeitsplatz gefunden wird. Besonderer Kündigungsschutz Nach erfolgter Gleichstellung darf eine Kündigung nur mit Zustimmung des Integrationsamts ausgesprochen werden; dies erschwert betriebliche oder personenbedingte Entlassungen. Begleitende Hilfen im Arbeitsleben Integrationsamt/Agentur für Arbeit können – nach Gleichstellung – Kosten für Arbeitsplatz­anpassungen, technische Hilfsmittel, Arbeits­assistenz oder Qualifizierungen übernehmen (§ 185 SGB IX). Lohnkostenzuschuss für Arbeitgeber Arbeitgeber können einen befristeten Zuschuss zu den Lohnkosten erhalten, wenn sie eine gleichgestellte Person einstellen oder weiterbeschäftigen; senkt die Hürde bei Einstellung und sichert Beschäftigung. Bevorzugte Berücksichtigung im öffentlichen Dienst Bei gleicher Eignung müssen öffentliche Arbeitgeber Bewerber*innen mit Gleichstellung vorrangig einstellen („Nachteilsausgleich bei Stellenbesetzung“).

Gut zu wissen

  • Ein GdB 30 allein verleiht keinen Schwerbehindertenausweis, keinen Zusatzurlaub, keine unentgeltliche ÖPNV-Beförderung und keine Kfz-Steuerermäßigung; dafür ist mindestens GdB 50 oder ein spezielles Merkzeichen nötig.
  • Die Gleichstellung erschließt viele arbeitsbezogene Rechte, ändert aber nichts an steuerlichen oder sonstigen Vergünstigungen jenseits des Arbeitsplatzes.
  • Der Antrag auf Gleichstellung kann formlos gestellt werden; legen Sie aussagekräftige ärztliche Unterlagen und eine kurze Begründung (Gefährdung des Arbeitsplatzes / Schwierigkeiten bei Stellensuche) bei. Entscheidet die Agentur für Arbeit positiv, gilt die Gleichstellung ab Bescheiddatum.
Ab wann gelten Nachteilsausgleiche?

Bestimmte Nachteilsausgleiche gelten ab einem Grad der Behinderung von 30. Dazu gehören die Möglichkeit, eine Gleichstellung mit Schwerbehinderten zu bekommen und ein möglicher Steuerfreibetrag. Schwerbehindertenausgleich kann man ab einem Grad der Behinderung von 50 erhalten.

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Was bringt der Schwerbehindertenausweis?

Kommunen, Privatunternehmen und viele Institutionen bieten Ermäßigungen für Schwerbehinderte an (wobei der Ausweis vor Ort die Schwerbehinderung nachweist).

Dazu gehören Schwimmbäder, die vergünstigten Zugang für Schwerbehinderte anbieten; Theater, Museen und Sportveranstalter, die nicht nur billigere Tickets, sondern oft auch einen Extraservice und spezielle Plätze ür Menschen mit Behinderungen im Angebot haben.

Verkehrsunternehmen ermöglichen Schwerbehinderten oft ermäßigte oder sogar freie Fahrten mit Bus, Bahn und Zug.

Welche besonderen Rechte haben Schwerbehinderte?

Hinzu kommen die rechtlich festgeschriebenen Nachteilsausgleiche bei einem Schwerbehindertenausweis.

Diese sind erstens fünf zusätzliche Urlaubstage pro Jahr bei einer Fünf-Tage-Woche, zweitens ein pauschaler Freibetrag bei der Einkommenssteuer (der bei den Merkzeichen Hilflos / H, Blind / bl oder Taubblind / Tbl sogar 7.400 Euro beträgt).

Drittens können Schwerbehinderte zwei Jahre vorher ohne Abschläge in Rente gehen, und viertens genießen sie erhöhten Kündigungsschutz.

Schwerbehinderung im Arbeitsrecht

Bei der Kündigung von Schwerbehinderten muss der Arbeitgeber vom Integrationsamt die Zustimmung zur Kündigung bekommen. Zudem dürfen Schwerbehinderte nicht gegen ihren Willen mit Mehrarbeit belastet werden.

Der Gleichstellungsantrag

Bei einem Grad der Behinderung von 30 oder 40 kann ein Antrag bei der Agentur für Arbeit gestellt werden, der die Betroffenen mit Schwerbehinderten gleich stellt.

Diese Gleichstellung kann anerkannt werden, wenn die Behinderung am konkreten Arbeitsplatz ebenso einschränkt wie eine Schwerbehinderung. Dann besteht zusätzlicher Schutz bei der Gefahr, den Job zu verlieren.

Ermäßigung für Rundfunkgebühren

Blinde und Sehbehinderte mit einem Grad der Behinderung von mindestens 60 und Hörgeschädigten von mindestens 50 können Rundfunkgebühren erlassen / ermäßigt werden. Dies gilt mit einem Grad der Behinderung von 80 und mehr, wenn die Einschränukungen die Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen unmöglich machen.

Die Merkzeichen

Im Schwerbehindertenausweis sind Merkzeichen notiert. So bedeutet G “erheblich beeinträchtigt in der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr”. Merkzeichen können zu weiteren Nachteilsausgleichen führen. G bietet zum Beispiel eine reduzierte KFZ-Steuer.

Schwerbehinderung bei der Bewerbung?

„Bei gleicher Eignung werden Schwerbehinderte bevorzugt eingestellt“, ist eine gängige Formulierung in Stellenausschreibungen. Eine Garantie, den Job zu bekommen, ist das nicht, denn “gleiche Eignung” liegt im Ermessen des Stellenanbieters.

Allerdings werden nach einschlägigen Gerichtsurteilen, Arbeitgeber Schwerbehinderte zumindest zum Vorstellungsgespräch laden, um nicht juristisch wegen Diskriminierung belangt zu werden.

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Abfindung vor der Rente: Diese versteckte Klausel kostet richtig Geld – Urteil

Lesedauer 4 Minuten

Wer kurz vor der Rente steht und mit einer hohen Abfindung rechnet, muss umplanen. Ein aktuelles Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 10. April 2025 (Az. 6 SLa 505/24) zeigt: Arbeitgeber dürfen Abfindungen aus Sozialplänen deutlich begrenzen, wenn Beschäftigte bald eine abschlagsfreie Altersrente erreichen können.

Für viele langjährig Versicherte bedeutet das: Trotz jahrzehntelanger Arbeit fällt die Abfindung spürbar niedriger aus, ohne dass dies als rechtswidrig gilt.

LAG Köln bestätigt Kürzung: Fall eines schwerbehinderten Langzeitbeschäftigten

Im entschiedenen Fall arbeitete der Kläger seit 1987 bei einem Automobilzulieferer. Der Standort wurde geschlossen, das Arbeitsverhältnis endete über einen dreiseitigen Vertrag mit Wechsel in eine Transfergesellschaft.

Für den Kläger galt ein Sozialplan, der die Abfindung aus mehreren Bausteinen berechnete. Entscheidender Punkt war ein Steigerungsbetrag, der sich an Betriebszugehörigkeit und Einkommen orientierte.

Für rentennahe Beschäftigte enthielt der Sozialplan jedoch eine klare Begrenzung. Wer während oder unmittelbar nach Transfergesellschaft und Arbeitslosengeld I eine abschlagsfreie Altersrente erreichen konnte, erhielt nur einen gekürzten oder keinen Steigerungsbetrag.

Der Kläger verlangte die ungekürzte Summe und berief sich auf seine Schwerbehinderung, seine Unterhaltspflichten und den langen Versicherungsverlauf. Arbeitsgericht Bonn und später das LAG Köln wiesen seine Klage ab. Die Revision wurde nicht zugelassen.

Abschlagsfreie Rente: Gericht weitet den Begriff klar aus

Kern des Streits war die Frage, was „abschlagsfreie Rente“ bedeutet. Der Kläger meinte, nur die Regelaltersrente falle darunter. Das Gericht stellte klar: Auch die Altersrente für besonders langjährig Versicherte gilt als abschlagsfreie Rente. Entscheidend ist, dass sie ohne Rentenabschläge gezahlt wird. Genau darauf durfte der Sozialplan abstellen.

Für Betroffene heißt das: Wenn Sie die Voraussetzungen für eine abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte oder eine andere abschlagsfreie Altersrente bald erfüllen, kann Ihr Arbeitgeber Ihre Abfindung im Sozialplan rechtmäßig begrenzen.

Die Rechtsprechung knüpft daran an, dass Differenzierungen nach Rentennähe zulässig sind, wenn sie an die künftige wirtschaftliche Absicherung anknüpfen und das Sozialplanbudget schützen.

Warum Sozialpläne rentennahe Beschäftigte schlechterstellen dürfen

Sozialpläne sollen Einkommensverluste ausgleichen, die durch eine Betriebsänderung oder Stilllegung zukünftig entstehen. Sie dienen nicht dazu, bereits gesicherte Versorgung zusätzlich zu „belohnen“. Das LAG Köln betont:

Wer zeitnah eine ungekürzte Altersrente erreichen kann, hat geringere finanzielle Risiken als Kolleginnen und Kollegen, die noch viele Jahre ohne Rentenanspruch überbrücken müssen.

Die Begrenzung der Abfindung für rentennahe Jahrgänge bewertet das Gericht daher als sachlich gerechtfertigt. Die Betriebsparteien dürfen die knappen Sozialplanmittel stärker denjenigen zuweisen, die keine unmittelbare Rentenoption haben.

Dieses Konzept entspricht den gesetzlichen Vorgaben, nach denen rentennahe Beschäftigte bei Sozialplanleistungen anders behandelt werden dürfen, wenn dies der gerechten Verteilung begrenzter Mittel dient und den Zweck des Sozialplans unterstützt.

Keine unzulässige Benachteiligung wegen Alter oder Schwerbehinderung

Der Kläger argumentierte, er werde wegen seines Alters und seiner Schwerbehinderung benachteiligt. Das Gericht folgte dem nicht. Die unterschiedliche Behandlung knüpft nach seiner Bewertung nicht an die Behinderung an, sondern an die objektive Rentennähe und damit an die bereits vorhandene soziale Absicherung.

Die Absenkung der Abfindung stellt zwar eine Ungleichbehandlung nach dem Alter dar. Sie bleibt jedoch innerhalb des Rahmens, den das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz für Sozialpläne zulässt. #

Der Gesetzgeber erlaubt ausdrücklich, rentennahe Beschäftigte bei Sozialplanleistungen schlechterzustellen oder sogar auszuschließen, wenn dies der gerechten Verteilung begrenzter Mittel dient und den Ausgleich zukünftiger Nachteile steuert.

Die Schwerbehinderung des Klägers ändert daran nichts, weil ihm gerade wegen seines Versicherungsverlaufs zusätzliche Rentenoptionen offenstehen.

Wer ist betroffen? Typische Risikogruppen im Überblick

Besonders aufmerksam sollten Beschäftigte sein, die kurz vor einer abschlagsfreien Altersrente für besonders langjährig Versicherte stehen, eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen bald erreichen können oder innerhalb des Bezugs von Arbeitslosengeld I in eine ungekürzte Altersrente wechseln können.

In diesen Konstellationen sehen viele Sozialpläne Deckelungen oder Ausschlüsse einzelner Abfindungsbestandteile vor. Das Urteil aus Köln stärkt solche Regelungen.

Es signalisiert Betriebsräten und Arbeitgebern: Differenzierungen nach Rentennähe bleiben zulässig, solange sie klar geregelt, nachvollziehbar begründet und auf den Ausgleich zukünftiger Nachteile ausgerichtet sind.

Was Sie jetzt konkret tun sollten, wenn eine Betriebsänderung droht

Wenn Sie zu den älteren Beschäftigten gehören, reicht ein Blick auf die Abfindungsformel nicht mehr aus. Entscheidend ist Ihre individuelle Rentenperspektive. Prüfen Sie frühzeitig, ab wann Sie eine abschlagsfreie Altersrente erreichen können.

Nutzen Sie aktuelle Rentenauskünfte und lassen Sie klären, ob Sie die Voraussetzungen für eine Altersrente für besonders langjährig Versicherte erfüllen.

Lesen Sie die Sozialplanregelungen sehr genau. Achten Sie auf Sonderbestimmungen für rentennahe Jahrgänge, auf Höchstbeträge, Begrenzungen des Steigerungsbetrags oder vollständige Ausschlüsse.

Stimmen Sie keinem Aufhebungsvertrag oder Wechsel in eine Transfergesellschaft zu, ohne diese Punkte verstanden zu haben. Lassen Sie Zweifelsfälle von einer fachkundigen Stelle prüfen, etwa von Gewerkschaften, spezialisierten Beratungsstellen oder Fachanwältinnen und Fachanwälten für Arbeitsrecht.

Wenn Sie schwerbehindert sind oder Unterhaltspflichten haben, sollten Sie besonders sorgfältig prüfen, ob der Sozialplan diese Faktoren bei Sockelbeträgen oder Zuschlägen berücksichtigt. #

Das Urteil zeigt aber zugleich: Eine Schwerbehinderung schützt nicht automatisch vor Kürzungen, wenn Sie rentennah sind und schnell abgesichert sein können.

Bedeutung für Beschäftigte mit langer Betriebszugehörigkeit

Für viele langjährig Versicherte wirkt dieses Ergebnis hart. Gerade diejenigen, die früh ins Erwerbsleben eingestiegen sind und lange Beiträge gezahlt haben, sehen ihre Abfindung gekürzt.

Das LAG Köln stellt jedoch klar: Der Sozialplan darf an der künftigen Schutzbedürftigkeit anknüpfen. Wer bald eine ungekürzte Rente erreicht, gilt weniger schutzbedürftig als Kolleginnen und Kollegen ohne Rentenanspruch.

Für Betroffene bleibt darum entscheidend: Transparenz vor der Entscheidung. Sie sollten kennen, welche Abfindung sie ohne Begrenzung erhalten würden, welche Kürzungen greifen und wie sich der Übergang aus Transfergesellschaft, Arbeitslosengeld und möglicher Rente konkret darstellt. Nur so vermeiden Sie, dass aus einer vermeintlich sicheren Abfindung eine böse Überraschung wird.

Urteil mit Signalwirkung für alle rentennahen Beschäftigten

Das Urteil des LAG Köln bestätigt eine klare Linie: Sozialpläne dürfen rentennahe Beschäftigte bei der Abfindung schlechter stellen, wenn diese zeitnah eine abschlagsfreie Rente erreichen können und dadurch ausreichend abgesichert sind.

Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer kurz vor dem Ruhestand bedeutet das: Die erhoffte „goldene Brücke“ fällt häufig kleiner aus als gedacht.

Wenn Sie betroffen sind oder betriebliche Veränderungen absehbar sind, sollten Sie Ihre Rentenansprüche prüfen, den Sozialplan vollständig lesen und rechtliche Beratung einholen, bevor Sie unterschreiben.

So sichern Sie sich die Ansprüche, die Ihnen noch zustehen – und vermeiden den Verlust von mehreren tausend Euro, den Sie mit rechtzeitiger Prüfung verhindern könnten.

Der Beitrag Abfindung vor der Rente: Diese versteckte Klausel kostet richtig Geld – Urteil erschien zuerst auf Gegen Hartz IV - Bürgergeld Ratgeber und Hartz 4 Tipps.

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