Sammlung von Newsfeeds

Why Israeli Officials Are Celebrating Spain’s Border Crisis, by Jose Alberto Nino

Around 50,000 to 60,000 migrants poured across the frontier from Morocco into the Spanish North African enclave of Ceuta in late July 2026, flooding the narrow strip of land and leaving Spanish authorities visibly overwhelmed—the worst crossing event since the May 2021 crisis. The images were harrowing enough to command the attention of the entire...
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How the Epstein Network Is Privatizing the Government & Building Out the Surveillance State (w/Whitney Webb), by Chris Hedges

Whitney Webb explains how Leslie Wexner privatized Ohio’s state government, and is using his position between the markets and the state to help the Thielverse build out the ‘Silicon Heartland.’ Under the radar, the billionaire class is building the infrastructure and models necessary to create a dystopian future in which cities become billionaire fiefdoms –...
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US Navy and Marine Officers on Board Ships in the Arabian Sea Are Failing to Feed Their Enlisted Personnel Properly, by Larry C. Johnson

Cybele Mayes-Osterman, a reporter at the USA Today, wrote a story on April 16 that buried the lede… The enlisted personnel on board ships deployed to the Iranian war zone are not being adequately fed. Her article — Cookies, deodorant, socks. Iran war puts military packages in limbo — carried a misleading title, most likely...
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In Praise of North Germanic Man: Introduction to Julius Langbehn’s ‘Rembrandt as Educator‘ (Virtus Editions, 2026), by Alexander Jacob

Rembrandt as Educator by Julius Langbehn Edited, translated and with an introduction by Dr. Alexander Jacob. Julius Langbehn was born in 1851 in northern Schleswig. He studied natural science and philology at the University of Kiel, but his studies were interrupted by the Franco-Prussian War, in which he fought as
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The Spain–Morocco–Israel Nexus, by Jonas E. Alexis

If there is any evidence that Israel is part of a diabolical strategy with radical consequences for the West, then the recent migration of large numbers of Moroccans into Spain represents a test case for people like Jared Taylor, his co-host Paul Kersey, and others within the white nationalist movement who have deliberately refused to...
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Exclusive: Dead Cat Bounce, or the Return of the Iran-U.S. MoU, by Pepe Escobar

The key variable to watch in these extremely troubled waters: what is contained in the MoU is strategically aligned with Beijing – all the way. Washington all but declared that the Iran-U.S. MoU was a dead cat. Not in a coma: it had gone to meet its maker. Yet now we may be witnessing the...
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USA und Israel beenden militärische "Hilfseinsätze" nach Erdbeben in Venezuela

Militärische Unterstützung ist abgeschlossen. Zivile Kooperation läuft weiter. Proteste gegen Präsenz beider Staaten halten an Caracas. Die USA und Israel haben ihre "Hilfseinsätze" in Venezuela offiziell beendet. Die Kooperation zwischen den beteiligten Ländern dauert jedoch an. Gleichzeitig werfen Teile der venezolanischen Bevölkerung den USA und Israel eine "imperialistische Einmischung" vor, die die... weiter 06.08.2026 Artikel von zu Venezuela, Israel, USA, Militär, Politik, Soziale Bewegungen
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Mindestens 2.000 Kolumbianer kämpfen im Ukrainekrieg: FIDH

Bogotá/Kiew. Laut Einschätzungen der Menschenrechtsorganisation Internationale Föderation für Menschenrechte FIDH kämpfen zwischen 2.000 und 3.000 kolumbianische Ex-Militärs in den ukrainischen Streitkräften im Krieg gegen Russland und seine Verbündeten. Nach dem Ende des... weiter 06.08.2026 Artikel von zu Kolumbien, Ukraine, Russland, Militär, Politik
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Iran Is a Wake-Up Call for the Defense Establishment

As the war in Iran has reached its fifth month, progress fails to be made and opposition continues to mount. And while President Donald Trump certainly deserves his fair share of the blame, the playbook he’s using is in no way his own. Since the Cold War, the United States has become the preeminent world […]
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Before Hormuz, There Was Suez: What Trump Can Learn From Eisenhower

Reprinted with permission from Trita Parsi’s Substack. Oman and Iran appear close to a temporary arrangement to reopen the Strait of Hormuz, potentially providing both an exit from the current round of fighting and the foundation for a more durable maritime order. Washington should welcome such an agreement – even if it acknowledges a degree […]
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Neutralität als Erfolgsmodell: Ja-Komitee ruft zur Rückbesinnung auf Schweizer Grundwerte auf

Transition News - 6. August 2026 - 0:12

Mit einem eindringlichen Appell an die Bevölkerung hat das Ja-Komitee am Dienstag seine Kampagne für die Neutralitäts-Initiative lanciert. Im Zentrum der Medienkonferenz stand die Überzeugung, dass die immerwährende und bewaffnete Neutralität zu den wichtigsten Pfeilern der Schweiz gehört und deshalb ausdrücklich in der Bundesverfassung verankert werden soll.

Der Doyen der Schweizerischen Volkspartei (SVP), der größten Partei der Schweiz, Altbundesrat Christoph Blocher, zeigte sich überzeugt, dass die Initiative weit über parteipolitische Grenzen hinaus Zustimmung finden müsste. Wer Frieden, Sicherheit und Unabhängigkeit der Schweiz bewahren wolle, könne sich dem Anliegen kaum verschließen, erklärte er vor den Medien. Entsprechend lautet auch die zentrale Botschaft der Kampagne: «Kein Krieg». Damit wollen die Initianten die Neutralität als bewährtes Erfolgsmodell darstellen, das die Schweiz über Generationen vor militärischen Konflikten bewahrt habe.

Gemeinsam mit Komiteepräsident Walter Wobmann und Nationalrätin Monika Rüegger warb Blocher dafür, die Neutralität nicht länger als auslegungsfähigen politischen Begriff zu behandeln, sondern ihr einen festen Platz in der Verfassung zu geben. Nach Auffassung des Komitees soll damit verhindert werden, dass die Schweiz schrittweise in internationale Konflikte oder geopolitische Machtblöcke hineingezogen wird.

Die Initiative sieht vor, die Schweiz ausdrücklich als «immerwährend und bewaffnet neutral» zu definieren. Für die Befürworter handelt es sich dabei um einen historischen Grundsatzentscheid. Sie argumentieren, dass Neutralität nicht nur ein außenpolitisches Instrument sei, sondern ein wesentlicher Bestandteil der schweizerischen Identität. Nur eine glaubwürdige und konsequent gelebte Neutralität ermögliche es dem Land, als unabhängiger Vermittler aufzutreten und Vertrauen auf internationaler Ebene zu genießen.

Nach Ansicht des Ja-Komitees haben die geopolitischen Spannungen der vergangenen Jahre gezeigt, wie wichtig eine klare und berechenbare Neutralitätspolitik geworden ist. Die Schweiz müsse ihre außenpolitische Eigenständigkeit bewahren und dürfe sich nicht von den Interessen anderer Staaten oder Bündnisse abhängig machen. Die Initiative soll deshalb sicherstellen, dass dieser Grundsatz auch künftig nicht durch wechselnde politische Mehrheiten aufgeweicht werden kann.

Gegner der Vorlage warnen hingegen davor, dass eine strengere Verankerung der Neutralität den außenpolitischen Handlungsspielraum der Schweiz einschränken könnte. Sie befürchten unter anderem, dass Sanktionen gegen kriegführende Staaten künftig erschwert würden und die Schweiz international isolierter auftreten könnte. Sie befürchten auch, dass die Schweiz ohne Sanktionen zur Drehscheibe von Umgehungsgeschäften werden könnte.

Die Initianten weisen diese Kritik zurück. Aus ihrer Sicht schafft gerade eine klar definierte Neutralität Sicherheit, Berechenbarkeit und Glaubwürdigkeit. Sie sehen in der Vorlage keinen Rückzug aus der internationalen Verantwortung, sondern eine Rückbesinnung auf jene Grundsätze, die der Schweiz über Jahrzehnte Stabilität, Frieden und Wohlstand ermöglicht hätten.

Gerade in Bezug auf die Umgehungsgeschäfte laufen die Argumente der Gegner ins Leere: Die Initiative verlangt ausdrücklich, dass die Schweiz solche Umgehungsgeschäfte nicht zulässt und Vorkehrungen dagegen trifft. In der Diplomatie spricht man vom sogenannten «courant normal».

Wie stark das Thema die Bevölkerung bewegt, zeigt auch die politische Ausgangslage. Erste Umfragen deuten auf ein enges Rennen hin. Für das Ja-Komitee ist dies Ansporn, in den kommenden Monaten verstärkt für sein Anliegen zu werben und die Neutralitäts-Initiative als Bekenntnis zu einer unabhängigen, friedlichen und selbstbestimmten Schweiz zu positionieren.

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«Die SP dient den Kriegsparteien» – offener Brief sorgt für neue Brisanz

Transition News - 6. August 2026 - 0:10

Die Debatte um die Neutralitätsinitiative spitzt sich zu. In einem offenen Brief an die Parteileitung der SP Schweiz werfen der Historiker René Roca und der Unternehmer Hans Bieri der Partei vor, mit falschen Behauptungen die Schweizer Neutralität zu untergraben. Insbesondere widersprechen sie der Aussage, der Schweizer Rohstoffhandel finanziere Russlands Kriegskasse. Sanktionen seien dafür nicht ausschlaggebend, argumentieren sie, da die USA ihre Interessen längst über die extraterritoriale Anwendung ihres Rechts durchsetzten.

Roca und Bieri sehen die Schweiz seit den Sanktionen gegen Russland auf dem Weg, ihre traditionelle Neutralität preiszugeben. Sie kritisieren die NATO-Osterweiterung und die westliche Interventionspolitik seit dem Ende des Kalten Krieges als wesentliche Ursachen der heutigen Konflikte und werfen der SP eine einseitige geopolitische Sichtweise vor.

Statt die Schweiz weiter an militärische Machtblöcke anzunähern, müsse sie zu einer integralen, immerwährenden Neutralität zurückkehren. Diese sei nicht nur ein verfassungs- und völkerrechtliches Prinzip, sondern ein wichtiger Beitrag zur Friedensförderung in Europa und darüber hinaus, schreiben die beiden Organisatoren des Runden Tisches zur Neutralitätsinitiative.

NI Debatte Brief Roca-Bieri an SP 4-8-26

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OLG: Ver­gleich von Is­ra­els Nahostpolitik mit NS-Re­gime nicht straf­bar

Transition News - 6. August 2026 - 0:07

Ein Freispruch des Oberlandesgerichts Zweibrücken sorgt für Aufsehen: Eine Frau, die in Instagram-Posts die Methoden Israels im Nahostkonflikt mit denen des NS-Regimes verglichen und dabei Hakenkreuze sowie eine NSDAP-Fahne neben dem Davidstern und der israelischen Flagge verwendet hatte, wurde vom Vorwurf der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen freigesprochen. Das berichtet Beck-aktuell.

Das Gericht betonte die Meinungsfreiheit. Die Entscheidung ist in Deutschland besonders bemerkenswert – einem Land, in dem die Bezeichnung des israelischen Vorgehens in Gaza als Völkermord oft scharf sanktioniert oder gesellschaftlich tabuisiert wird, obwohl renommierte Institutionen genau diese Bewertung vornehmen.

Das Amtsgericht Ludwigshafen hatte die Nutzerin zunächst zu einer Geldstrafe von 2.400 Euro verurteilt. Sie hatte in einer Story eine Tabelle veröffentlicht, die Taten der Nationalsozialisten den Handlungen Israels im Konflikt gegenüberstellte, darüber ein geteiltes Bild mit der israelischen Flagge und der NSDAP-Fahne (halb sichtbares Hakenkreuz).

Ein weiterer Beitrag zeigte eine Mauer mit einem Davidstern, in dessen Mitte ein Hakenkreuz zu sehen war; Soldaten schossen ins Innere, Blut floss heraus. Die Hashtags lauteten #FREEPALESTINE und #GAZAUNDERATTACK. Das OLG Zweibrücken hob das Urteil aber auf und sprach die Angeklagte frei. Der Straftatbestand des § 86a StGB sei nicht erfüllt, wenn die Kennzeichen für scharfe Kritik an den Methoden des Staates Israel verwendet würden und damit eine klare Distanzierung vom NS-Unrecht einhergehe.

Die Gleichsetzung sei so zu lesen, dass die Nutzerin «gerade ihre Gegnerschaft zu den verkörperten Idealen bekunden wollte». Auch der Tatbestand der Volksverhetzung greife nicht, da scharfe Kritik an einem anderen Staat noch keinen unfriedlichen Charakter aufweise.

Dass es in Deutschland so schwierig ist, das Vorgehen der israelischen Regierung als Völkermord zu bezeichnen, macht dieses Urteil umso auffälliger. Dabei ist die Bezeichnung alles andere als deplatziert. Amnesty International, Human Rights Watch, die UN-Sonderberichterstatterin für die besetzten palästinensischen Gebiete Francesca Albanese sowie Stellungnahmen und Verfahren vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH) verwenden den Begriff oder sehen zumindest eine ernsthafte Gefahr eines Völkermords.

UN-Experten forderten sogar, die Aussetzung der UN-Mitgliedschaft Israels zu prüfen, und erklärten, es sei wichtig, «einen Völkermord als solchen zu bezeichnen». Alle Staaten sollten ihre Beziehungen zu Israel überprüfen, um sich nicht mitschuldig zu machen. Albanese bezeichnete sich selbst als «widerwillige Chronistin des Völkermords» und betonte, die Geschehnisse in Gaza seien als solcher anzuerkennen (TN berichtete).

Warum die Bezeichnung gerechtfertigt erscheint, begründet sich aus mehreren schwerwiegenden Elementen, die von diesen Institutionen und Experten angeführt werden. Die flächendeckende Zerstörung des Gazastreifens, Hunderte Angriffe auf Gesundheitseinrichtungen, die Herbeiführung von Hungersnot und Dehydrierung, die massenhafte Tötung und Verletzung von Zivilisten – darunter besonders viele Kinder –, die Zwangsvertreibung von großen Teilen der Bevölkerung und die systematische Verdrängung werden als Teil einer langfristigen, staatlich organisierten Politik gesehen.

Albanese und andere Experten beschreiben dies als «koloniale Auslöschung» und weisen darauf hin, dass die Gewalt seit dem 7. Oktober 2023 «nicht im luftleeren Raum» geschehe, sondern die vor Jahrzehnten begonnene Zwangsumsiedlung der Palästinenser beschleunige und die Existenz des palästinensischen Volkes irreparabel zu schädigen drohe.

Die Zerstörung der Gesundheitsversorgung sei mit dem Recht auf körperliche und geistige Gesundheit unvereinbar. Der IGH hatte in seinem Verfahren Südafrika gegen Israel die Plausibilität der Gefahr eines Völkermords anerkannt und vorläufige Maßnahmen angeordnet; Menschenrechtsorganisationen kamen in umfangreichen Berichten zu dem Schluss, dass die Kriterien der Völkermordkonvention erfüllt seien.

In Deutschland führt die historische Verantwortung gegenüber dem Holocaust und die enge politische Solidarität mit Israel jedoch dazu, dass solche Bewertungen schnell als antisemitisch oder als unzulässige Relativierung des NS-Unrechts abgestempelt werden. Vergleiche mit dem Nationalsozialismus gelten als besonders sensibel und können strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Genau hier setzt das OLG Zweibrücken ein Zeichen: Es stellt klar, dass die Meinungsfreiheit auch scharfe, überzeichnete Kritik an einem anderen Staat schützt, solange keine Werbewirkung für neonazistische Ideale entsteht und keine Bagatellisierung des Holocaust im Sinne einer unfriedlichen Hetze vorliegt. Der Freispruch zeigt, dass die Justiz in diesem Fall die Grenzen der Meinungsfreiheit zugunsten einer kritischen Auseinandersetzung mit dem aktuellen Konflikt gezogen hat – und macht damit deutlich, wie eng der Spielraum in Deutschland sonst oft ist.

Dass es in Deutschland sehr schlecht um die Meinungsfreiheit bestellt ist, darauf will das BSW am 30. August mit dem «Festival der Meinungsfreiheit – Gemeinsam gegen Cancel Culture» aufmerksam machen. Die Meinungsfreiheit befinde sich «in einem katastrophalen Zustand», so die BSW-Vorsitzende Sahra Wagenknecht. Mit dem Festival wolle man der autoritären Entwicklung, die durch Konformitätsdruck und die Ausgrenzung Andersdenkender gekennzeichnet sei, etwas entgegensetzen (TN berichtete).

Die Kritik an der Politik der israelischen Regierung oder an möglichen Völkerrechtsverstößen, wie sie auch immer wieder bei TN geübt wurde, bedeutet freilich keine Verharmlosung der Verbrechen von Hamas und anderer palästinensischen Organisationen. Der gezielte Mord an Zivilisten, Geiselnahmen und Terrorakte gegen Menschen allein aufgrund ihrer Herkunft oder Staatszugehörigkeit bleiben schwere Verbrechen, egal gegen wen sie verübt werden, und sind durch keine politische Kritik zu rechtfertigen. Zentral wichtig dabei ist auch, klar zwischen einer Regierung, einer von ihr befohlenen Armee und der Bevölkerung zu unterscheiden.

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War Israel an Marokkos Ceuta-Aktion beteiligt?

Transition News - 6. August 2026 - 0:05

Seit den außergewöhnlichen Ereignissen der letzten Tage in Nordmarokko, wo schätzungsweise 50.000 Bürger in die spanische Exklave Ceuta gelangten, kursieren zahlreiche Verschwörungstheorien. In einem Land, in dem die Presse stark kontrolliert und unabhängiger Bürgerjournalismus aktiv unterdrückt wird, ist die Spekulation kaum verwunderlich – angesichts der meist im Dunkeln agierenden Regierung.

Doch nur wenige Marokkaner glauben der offiziellen Darstellung, dass die ganze Sache in den sozialen Medien eine Eigendynamik entwickelt habe und der Staat selbst überrascht worden sei. Zwar trugen die sozialen Medien maßgeblich zur rasanten Verbreitung der Informationen bei, doch gibt es zu viele Ungereimtheiten, die nicht ignoriert werden können und die die Regierung – oder wer auch immer in Marokko die Fäden zieht – für die Organisation dieser Massenmobilisierung verantwortlich machen.

Da wäre zunächst die Anzahl der bis zum Rand mit jungen Männern gefüllten Lastwagen, die bis zur Grenze fuhren und von Polizei und Gendarmerie geleitet wurden. Zweitens die jüngsten Bilder von Hunderten junger Männer an Bus- und Bahnhöfen im ganzen Land auf dem Heimweg, deren Transport offensichtlich von jemandem bezahlt wurde. Und natürlich, nicht zuletzt, die Tatsache, dass die marokkanische Polizei auf der marokkanischen Seite der Grenze keinerlei Anstrengungen unternahm – nicht einmal symbolische –, Menschen am Überqueren des Zauns oder am Gang ins Wasser zu hindern. Tatsächlich berichteten viele derjenigen, die die Reise unternommen hatten, den Medien bereits, dass sie von ebendiesen Polizisten sogar angewiesen und ermutigt wurden, «nach Spanien zu gehen».

Die Marokkaner wissen nur allzu gut, was vor sich geht. Sie erinnern sich an die wenigen Male zuvor, als Tausende afrikanischer Migranten wie durch Zauberhand an der Grenze bei Ceuta und Melilla auftauchten und – bemerkenswerterweise – an diesem Tag keine marokkanischen Polizisten vorfanden und so den Zaun überkletterten. Mindestens zweimal in den letzten Jahren nutzte Rabat diese Aktion, um Madrid zu zeigen, wie verärgert und unzufrieden es über Spaniens Vorgehen in Bezug auf Algerien, die Westsahara oder andere regionale Politik ist.

Doch diese Zeiten lagen vor 2022, als die Beziehungen zu Spanien alles andere als ideal waren. Seit Madrid Marokkos Souveränitätsbestrebungen für die Westsahara unterstützt hat, waren die Beziehungen – bis vor Kurzem – so gut wie möglich. Fast.

Man darf nicht vergessen, wie schnell gute Beziehungen zu Spanien kippen können und dass Madrids Annäherung an Algerien in den letzten Wochen sowie die Bestrebungen im spanischen Parlament, den indigenen Völkern der Westsahara spanische Pässe zu geben, all das Erreichte über Nacht zunichtemachen könnten. Warum sollte Rabat eine so wichtige Beziehung aufs Spiel setzen – es sei denn, es ist etwas ganz anderes im Gange, das Analysten wie Journalisten entgeht? Gibt es eine weitere Dimension der Geschichte um Ceuta, die wir völlig übersehen?

Laut den Iranern war Israel an den Ereignissen beteiligt. Teheran glaubt, dass die Marokkaner vor allem von Israel und dann von Trump in die Irre geführt wurden, und einige jüngste Ereignisse deuten darauf hin, dass an dieser Behauptung etwas Wahres dran sein könnte.

Hier drängt sich eine Frage auf, die westliche Journalisten bisher nicht aufgeworfen haben. Trump und Netanjahu haben Spanien im Visier und wollen das Land unbedingt zu einem Paria-Staat machen, indem sie die US-Hilfe einstellen und Madrid sogar aus der NATO ausschließen wollen. Natürlich ist einiges davon unrealistisch und weit hergeholt, aber es kommt selten vor, dass Trump und Netanjahu im Iran-Krieg einer Meinung sind – was Spanien und Marokko betrifft, besteht Einigkeit. Israel und die USA versuchen offensichtlich, Unruhe zu stiften, und der einzige Weg, dies schnell und effektiv zu erreichen, scheint ihnen die Zerstörung der Beziehungen zwischen Rabat und Madrid zu sein.

Die Einbindung Algeriens in die spanische Politik könnte in Rabat beim herrschenden Machtapparat, dem sogenannten Makhzen, für Unmut gesorgt haben, was einiges erklären könnte. Rechnet man die 40 Millionen US-Dollar hinzu, die die Trump-Regierung Berichten zufolge für Marokko bereitgestellt hat, während Melilla und Ceuta laut Kongressberichten (zuletzt im vom Repräsentantenhaus verabschiedeten Haushaltsbericht des Außenministeriums) zunehmend zu marokkanischem Territorium erklärt werden, ergibt sich ein Bild, das die gesamte Ceuta-Affäre in einen Kontext setzt. Die geopolitischen Zusammenhänge werden verständlich. «Wenn zwei Nachbarländer gegeneinander kämpfen, wisst, dass die USA eines besucht haben», sagte Nelson Mandela einst, und genau das ist die Geschichte Marokkos und Spaniens.

Die «Invasion» von Ceuta war nach Ansicht vieler bloß ein Manöver, um die bislang guten Beziehungen zwischen beiden Ländern zu untergraben. Und das wird voraussichtlich auch funktionieren. Wenn Madrid glaubt, dass die USA und Israel Rabat anstacheln, werden Sánchez und seine engsten Berater die Beziehungen zu Marokko ganz offensichtlich herunterkühlen – was faktisch bereits geschieht: Ein spanischer Minister erklärte gegenüber einem Journalisten, «es sei klar, was hier passiert». Damit deutete er an, dass Madrid genau weiß, wer hinter der Aktion steckt und welche Ziele damit verfolgt werden.

Falls Israel den Palast in Rabat mit dem Traum geblendet hat, dass diese Enklaven marokkanisch werden, dann ist Israel der mit Abstand größte Gewinner – und genau so sollten Analysten die Lage einordnen. Sollten sich die Beziehungen zwischen Rabat und Madrid verschlechtern und die Spannungen um diese Enklaven zunehmen, könnten die USA und Israel dann Kriegsschiffe dorthin schicken, um sie zu blockieren – als Sicherheitsmaßnahme zur Unterstützung ihres Verbündeten Marokko? Könnte das am Ende sogar die Grundlage dafür sein, marokkanische Truppen einzusetzen, um sie vollständig zu übernehmen?

Es klingt abwegig, aber es gibt Parallelen zu den Ereignissen nach 1975, als die Spanier die Westsahara aufgaben und der damalige marokkanische König Tausende Marokkaner in das Gebiet entsandte, um seinen Anspruch zu legitimieren, unterstützt durch – nicht zu vergessen – Militärhilfe der USA. Der «Grüne Marsch» wird jedes Jahr mit einem eigenen Gedenktag begangen. Damals steigerte die US-Intervention lediglich die US-amerikanischen Militärausgaben, ohne den USA darüber hinaus nennenswerte Vorteile zu bringen.

Würde Marokko heute in Melilla und Ceuta aktiv werden, hätte dies enorme Vorteile für Israel und die Trump-Administration: Die Sieger würden die internationalen Gewässer um die Straße von Gibraltar massiv annektieren und die Meerenge damit faktisch an Marokko, Israel, die USA und Großbritannien (Gibraltar) übergeben.

Unter einem solchen Szenario würde sich Trump ermutigt fühlen, da er und «Bibi» entscheiden könnten, welche Länder in den Mittelmeerraum gelangen, wer welche Zölle zahlt und so weiter. Diese neue Vereinbarung würde Trump genau das verschaffen, was er derzeit am dringendsten benötigt – ein Druckmittel – während sie Israel auf dem Silbertablett einen entscheidenden Schlag präsentiert, für den es sich die Lorbeeren anheften kann, indem es die sogenannte Bedrohung durch Spanien ausschaltet. Es würde Israel faktisch zu einem regionalen Machtfaktor aufbauen, dem Projekt eines «Groß-Israel» neues Leben einhauchen und dem König von Marokko den Traum seines Vaters erfüllen: die Souveränität über diese beiden kolonialen Anachronismen. Jeder gewinnt dabei.

Trump und Bibi haben durch die Zerstörung der guten Beziehungen zwischen Rabat und Madrid so viel zu gewinnen, dass es kaum überrascht, dass die «Invasion» von Ceuta nicht schon früher stattgefunden hat. Und ist es nicht amüsant, wie immer häufiger Trump seine uneingeschränkte Unterstützung für Rabats Anspruch auf die Westsahara verkündet? Es ist zwar ein kindisches Denken, aber tut er dies vielleicht, um die Aufmerksamkeit auf andere EU-«Partner» zu lenken, die das schon länger nicht mehr getan haben?

Wer glaubt, es handle sich um eine Verschwörungstheorie, dass Israel und die USA in die Aktion in Ceuta verwickelt waren, der geht vermutlich auch davon aus, dass Israel nichts mit den Anschlägen vom 11. September oder dem Attentat auf JFK zu tun hatte. Es ist durchaus möglich, dass Israel die ganze Aktion inszeniert hat, ohne dass der König davon wusste, der sich in letzter Zeit immer mehr von seinen öffentlichen Pflichten zurückzieht. Verschwörungstheorien erweisen sich erstaunlicherweise oft als wahr – doch die Vorstellung, dass die Aktion in Ceuta nicht geplant war und zufällig und spontan entstanden ist, ist absurd. Man darf gespannt sein auf den nächsten Schritt Madrids und wie Rabat darauf reagiert.

***

Martin Jay ist ein preisgekrönter britischer Journalist. Er ist in Marokko ansässig, wo er als Korrespondent für die Daily Mail tätig ist. Zuvor berichtete er für CNN sowie Euronews über den Arabischen Frühling. Von 2012 bis 2019 lebte und arbeitete er in Beirut für verschiedene internationale Medien wie die BBC, Al Jazeera, RT und DW. Zudem berichtete er freiberuflich für die britische Daily Mail, The Sunday Times und den türkischen Sender TRT World. Seine Karriere führte ihn in fast 50 Länder in Afrika, dem Nahen Osten und Europa für eine Vielzahl großer Medienhäuser. Er hat in Marokko, Belgien, Kenia und dem Libanon gelebt und gearbeitet.

Dieser Beitrag ist zuerst auf Strategic Culture Foundation erschienen. Er wurde mit freundlicher Genehmigung übersetzt und übernommen.

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Behördenversagen mit Ansage? Windpark rückt nach Feuerkatastrophe ins Zentrum der Verantwortung

Transition News - 6. August 2026 - 0:03

Der verheerende Waldbrand in den griechischen Regionalbezirken Böotien und Westattika war nach den bisherigen Erkenntnissen der Ermittler offenbar kein unabwendbares Naturereignis. Vielmehr verdichten sich die Hinweise darauf, dass ein technischer Defekt im privaten Stromnetz eines Windparks die Katastrophe ausgelöst haben könnte. Sollte sich dieser Verdacht im weiteren Verfahren bestätigen, wäre dies nicht nur ein schwerwiegendes Versagen der Verantwortlichen vor Ort, sondern auch ein Alarmsignal für Genehmigungs- und Kontrollbehörden.

Die Brandermittler kommen nach ihrer umfangreichen Untersuchung zu dem Schluss, dass Funken, ausgelöst durch die Schwingung zweier Stromleiter und einen daraus entstandenen Lichtbogen, in das trockene Gras geschleudert wurden. Bei extremen Windverhältnissen entwickelte sich daraus innerhalb kürzester Zeit ein Feuer mit katastrophalen Folgen. Andere mögliche Ursachen – von Brandstiftung über das Verfeuern von gesammeltem Reisig bis hin zu Selbstentzündung – konnten die Ermittler nach ihren Angaben ausschließen.

Besonders brisant ist jedoch ein Detail, das weit über den eigentlichen Brandausbruch hinausweist. Bereits einen Monat zuvor hatte sich auf derselben Leitung, nur rund 150 Meter entfernt, ein nahezu identischer Zwischenfall ereignet. Auch damals wurde ein Kurzschluss als Ursache festgestellt. Dennoch kam es wenige Wochen später zur weitaus größeren Katastrophe.

Damit stellt sich zwangsläufig die Frage, warum aus dem ersten Vorfall offenbar keine ausreichenden Konsequenzen gezogen wurden. Wurde die Leitung gründlich überprüft? Wurden mögliche Mängel konsequent beseitigt? Oder vertraute man darauf, dass sich ein solches Ereignis nicht wiederholen würde? Die Ermittlungsakten legen nahe, dass diese Fragen nun ebenso beantwortet werden müssen wie die technische Ursache selbst.

Hinzu kommt, dass die Sachverständigen an den Leitungen Vorschäden feststellten, die nach ihrer Einschätzung bereits vor dem Großbrand vorhanden waren. Diese thermischen Veränderungen deuten darauf hin, dass es schon zuvor zu kritischen Belastungen gekommen sein könnte. Sollte sich dieser Befund bestätigen, würde sich die Diskussion zwangsläufig auf die Wartung, Kontrolle und Überwachung solcher Freileitungen, die den Strom aus den Windkraftanlagen ins Netz ableiten, ausweiten.

Die strafrechtlichen Konsequenzen ließen nicht lange auf sich warten. Der verantwortliche Elektroingenieur sowie der Bauunternehmer wurden festgenommen. Gegen beide wird wegen des Verdachts der Brandstiftung mit möglichem Vorsatz ermittelt. Auch gegen den Betreiber des Windparks richten sich weitere Ermittlungen.

Mindestens 130 Quadratkilometer Wald-, Busch- und Landwirtschaftsflächen wurden zerstört, Wohnhäuser beschädigt oder vernichtet. Für die betroffenen Menschen ist diese Katastrophe längst keine technische Debatte mehr, sondern bittere Realität.

Der Fall wirft grundsätzliche Fragen auf. Der Ausbau erneuerbarer Energien entbindet Betreiber und Behörden nicht von ihrer Verantwortung, höchste Sicherheitsstandards einzuhalten. Im Gegenteil: Gerade in Regionen mit extremer Trockenheit und hoher Waldbrandgefahr müssen Planung, Bau, Wartung und behördliche Kontrolle besonders strengen Anforderungen genügen.

Die laufenden Ermittlungen werden zeigen, ob sich die bisher bekannten Verdachtsmomente juristisch bestätigen. Schon jetzt zeichnet sich jedoch ab, dass dieser Fall zu einem Prüfstein für den Umgang mit technischer Infrastruktur in hochsensiblen Naturräumen werden könnte. Sollte sich der derzeitige Ermittlungsstand bewahrheiten, wird sich niemand damit begnügen können, die Katastrophe als bloßen technischen Defekt abzutun. Dann wird es auch um die Frage gehen, ob menschliches Fehlverhalten und unzureichende Kontrolle eine Tragödie ermöglicht haben, die womöglich vermeidbar gewesen wäre.

Im windreichen Griechenland haben die Regierung und einige staatsnahe Betriebe Windparks als große Verdienstquelle entdeckt. Dabei wird nicht davor zurückgeschreckt, dafür ökologisch wertvolle Wälder zu roden. Griechenland möchte nicht nur die Verstromung von Braunkohle durch Windenergie ersetzen, sondern auch zu einer Strombatterie Europas werden und Überschüsse produzieren und exportieren. Wie man an diesem und an anderen (hier und hier) Beispielen sieht, auf Kosten der Natur.

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Mehr als 1.000 Juristen fordern mittlerweile ein Verbotsverfahren gegen die AfD – und «beschenken» sie damit nur

Transition News - 5. August 2026 - 22:22

Mehr als 1.000 Juristinnen und Juristen fordern mittlerweile in einem offenen Brief ein Verbotsverfahren gegen die Alternative für Deutschland (AfD) – und zugleich erreicht die Partei in den Umfragen einen neuen Rekordwert. Diese Gleichzeitigkeit spiegelt die tiefe Verunsicherung in der deutschen Politik wider: Während ein Teil der Rechtswissenschaft die AfD als akute Gefahr für die Verfassungsordnung darstellt, findet die Partei bei immer mehr Bürgerinnen und Bürgern Zustimmung.

Die Forderung nach einem Parteiverbot erscheint vor diesem Hintergrund deplatziert und auch strategisch riskant. Kritik an der AfD bleibt gleichwohl nicht nur möglich, sondern geboten – und sollte inhaltlich geführt werden.

So haben sich nach Angaben des Republikanischen Anwältinnen- und Anwältevereins (RAV) inzwischen 1051 Juristen dem Aufruf angeschlossen, darunter Anwälte, Richter und Staatsanwälte. Das berichtet Tagesschau.de. Der RAV hatte schon Mitte Juli einen offenen Brief an die Bundesregierung und den Bundestag gerichtet. Damals hatten sich den Angaben zufolge gut 500 Juristen hinter den Appell gestellt.

Der Brief stützt sich auf ein Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte. Darin wird der AfD vorgeworfen, gegen das Prinzip der Menschenwürde und das Demokratieprinzip des Grundgesetzes zu verstoßen. Der RAV erklärt, die Unterstützer sähen es als «Pflicht, uns für die Menschenwürde aller Menschen einzusetzen». Dazu gehöre, eine Partei wie die AfD, «die zentralen Grundwerten unserer Verfassung widerspricht, entschieden zu bekämpfen». Ohne unverzügliche Schritte zu einem Verbotsverfahren drohe «ein ernsthafter Schaden für die Demokratie».

Doch gerade die offenkundige Diskrepanz zwischen juristischer Alarmstimmung und gesellschaftlicher Realität macht die Verbotsforderung problematisch. Kein Geringerer als der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, hält ein solches Verfahren dann auch für wenig sinnvoll und warnte vor wenigen Tagen vor überzogenen Szenarien.

«Heute sind die rechtlichen Voraussetzungen für ein Verbot der AfD schwer nachweisbar», sagte er im Interview mit der Welt. «Führt die AfD einen Kampf gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung? Ich halte das für nicht begründbar.»

Es gehe bei einem Verbotsverfahren eben nicht um Äußerungen einzelner Funktionsträger. Papier rät deshalb klar davon ab. Zugleich benennt er die tieferen Ursachen des AfD-Erfolgs:

«Die etablierten Parteien sind in vielen Bereichen nicht mehr volksnah genug. Viele Menschen fühlen sich nicht mehr repräsentiert.»

Die Mängel der parlamentarischen Demokratie und der etablierten Parteien hätten zu Reformstau und Repräsentationslücken geführt und so die Radikalisierung begünstigt. Horror-Szenarien, die die heutige Lage mit dem Untergang der Weimarer Republik gleichsetzten, hält er für gefährlich und wirklichkeitsfremd.

Ähnlich argumentierte bereits Anfang 2024 Sahra Wagenknecht in der Sendung «Markus Lanz». Sie nannte die Verbotsdebatte «ein Armutszeugnis» und ein «Geschenk an die AfD». Die Partei würde durch die mediale Aufmerksamkeit eher noch Stimmen gewinnen. Man müsse die AfD dort packen, wo ihre Schwächen lägen – bei den Lösungsvorschlägen, die oft schwach und teils gegen die Interessen ihrer eigenen Wählerschaft gerichtet seien.

Und wenn man sich die Umfragen anschaut, sollte Wagenknecht recht behalten. So «schenken» die Wählerinnen und Wähler der AfD Rekordwerte. Im aktuellen RTL/ntv-Trendbarometer von Forsa liegt sie bei 28 Prozent – einem Wert, den die Partei in dieser Erhebung bisher nur einmal erreicht hatte – und baut ihren Vorsprung auf die Union auf sieben Prozentpunkte aus, den größten jemals gemessenen Abstand. CDU und CSU kommen lediglich auf 21 Prozent, den niedrigsten Stand seit der letzten Bundestagswahl. Grüne, Linke und SPD liegen zwischen 12 und 16 Prozent, die FDP weiterhin unter der Fünf-Prozent-Hürde. Besonders auffällig: 73 Prozent der Befragten rechnen mit einer Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage, so viele wie in diesem Jahr noch nicht. Nur 14 Prozent sind mit der Arbeit von Bundeskanzler Friedrich Merz zufrieden.

Inzwischen geht das Bündnis Sahra Wagenknecht auch noch einen Schritt weiter in die entgegengesetzte Richtung eines Verbotsverfahrens. Wie TN kürzlich berichtete, haben die BSW-Chefs die Brandmauer zur AfD endgültig eingerissen. Damit will man «im Osten der Republik eine kontroverse Debatte anstoßen, die der zunehmend zu einem propagandistischen Staatsfunk verkommene ÖRR nicht mehr leistet».

Zugleich will die Partei in ostdeutschen Ländern über Modelle nachdenken, bei denen überparteiliche Ministerpräsidenten mit wechselnden Mehrheiten regieren – unter ausdrücklicher Einbindung der AfD. Die BSW-Führung schreibt, das Wahlziel sei die Abwahl der Amtsinhaber und ihre Ersetzung «unter Einbindung der AfD».

Doch die Stärke der AfD darf nicht dazu verleiten, sie inhaltlich nicht kritisch zu beäugen. Die NachDenkSeiten etwa analysierten Mitte vergangener Woche, dass die Partei bei der Rüstungspolitik wenig glaubwürdig agiert. Während Beatrix von Storch aktuell «Merz' aberwitziges Rüstungsprogramm» kritisiert und auf die Belastung des Haushalts durch Zinsen verweist, hatte Parteichefin Alice Weidel noch 2025 Donald Trumps Forderung nach fünf Prozent des BIP für Verteidigung begrüßt.

Frühere AfD-Politiker forderten ebenfalls höhere Ausgaben und warfen der Bundeswehr chronische Unterfinanzierung vor. Die Kritik an der Kreditfinanzierung ist taktisch geschickt, ändert aber nichts an der grundsätzlichen Haltung der Partei zu höheren Rüstungsausgaben.

In diesem Zusammenhang meinte kürzlich Hermann Ploppa, dass die AfD zwar für viele eine «Hoffnungsträgerin» sei – ihre politischen Konzepte in Wahrheit jedoch zum Verzweifeln seien. Speziell in puncto Frieden sei von ihr nicht viel zu erwarten.

Auch TN hat mehrfach darauf hingewiesen, dass man die AfD nicht «als allein möglichen Heilsbringer hinstellen» sollte, darunter in meinem Anfang 2025 veröffentlichten Newsletter «Empörung über Musks ‹Wahlwerbung› für die AfD ist verlogen». Darin erwähne ich auch einen Beitrag, den Oskar Lafontaine für die Nachdenkseiten verfasste und in dem er die Auffassung vertritt, dass «die AfD wie die Ampelparteien und die CDU/CSU den Völkermord im Gazastreifen unterstützt und Wirtschaftspolitik für die oberen Zehntausend macht».

Auch hatte zum Beispiel Michael Yeadon, Ex-Vizepräsident der Forschungsabteilung für Allergien und Atemwegserkrankungen beim Pharma-Riesen und Corona-«Impfstoff»-Hersteller Pfizer, Ende 2023 beim 2. Corona-Symposium der AfD als einziger Redner thematisiert, dass SARS-CoV-2 wohl nie nachgewiesen wurde. Im YouTube-Mitschnitt der Partei fehlt aber sein Vortrag, was von manchen als Zensur interpretiert wurde (TN berichtete).

Warum ein AfD-Verbotsansinnen unbegründet erscheint, lässt sich in mehreren Punkten zusammenfassen:

  • Die rechtlichen Hürden für ein Parteiverbot nach Artikel 21 Absatz 2 Grundgesetz sind hoch. Es muss nachgewiesen werden, dass die Partei nach ihren Zielen oder dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgeht, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen. Einzelne problematische Äußerungen von Funktionären reichen dafür nicht aus – darauf weist besagter Hans-Jürgen Papier ausdrücklich hin.
  • Ein Verbotsverfahren würde die AfD in die Opferrolle drängen und ihr zusätzliche mediale Aufmerksamkeit verschaffen. Erfahrungen und aktuelle Umfragewerte deuten darauf hin, dass dies ihre Zustimmung eher steigern als mindern würde – ein Punkt, den ja auch Sahra Wagenknecht als «Geschenk an die AfD» bezeichnet hat.
  • Die hohen Umfragewerte (aktuell 28 Prozent) zeigen, dass ein erheblicher Teil der Wählerschaft die Partei unterstützt. Ein Verbot würde diese Stimmen nicht zum Verschwinden bringen, sondern die dahinterliegende Unzufriedenheit mit den etablierten Parteien und der Regierungspolitik weiter verstärken.
  • Die eigentlichen Ursachen des AfD-Aufstiegs liegen offenbar in Repräsentationslücken, Reformstau und dem Gefühl vieler Bürger, ihre Belange würden von den etablierten Parteien nicht mehr aufgegriffen. Ein Verbot behebt diese strukturellen Probleme nicht, sondern lenkt von ihnen ab.
  • Gerichte haben bereits Grenzen für staatliche Maßnahmen gegen die AfD gesetzt. So untersagte das Verwaltungsgericht Köln dem Verfassungsschutz vorläufig, die Partei als «gesichert rechtsextremistisch» einzustufen (TN berichtete). Dies unterstreicht, dass weitreichende Eingriffe einer sorgfältigen gerichtlichen Prüfung standhalten müssen.
  • Vergleiche mit der Weimarer Republik oder Szenarien einer drohenden «Machtergreifung» sind nach Einschätzung erfahrener Verfassungsrechtler wie Papier überzogen und schaden dem Ansehen der Demokratie und des Rechtsstaats, weil sie die heutige Lage unrealistisch dramatisieren.

Besser ist es also, die AfD inhaltlich zu stellen: bei ihrer oft widersprüchlichen Programmatik, bei radikalen Forderungen einzelner Akteure und bei dem, was sie den Wählern tatsächlich zu bieten hat. Die Demokratie stärkt man nicht durch den Versuch, eine populäre Partei aus dem Wettbewerb zu nehmen, sondern indem man ihre Argumente widerlegt und die eigenen Versäumnisse behebt.

Dabei könnte auch ein Verweis auf Parteien wie die Linke und die Grünen hilfreich sein. Beide haben, als sie in Regierungsverantwortung kamen, eherne Grundsätze über Bord geworfen und wurden gewissermaßen «eingenordet».

Für die Grünen ist ein markantes Beispiel der Kosovo-Krieg 1999. Die aus der Friedensbewegung hervorgegangene Partei stimmte unter Außenminister Joschka Fischer dem ersten deutschen Kampfeinsatz nach 1945 zu und brach damit mit dem zentralen pazifistischen Grundsatz «Nie wieder Krieg» (siehe dazu auch meinen TN-Newsletter «Als die Grünen noch systemkritisch und lustig waren»).

Bei der Linken steht der massive Verkauf kommunaler Wohnungen in Berlin während der rot-roten Regierungszeit ab 2001 beispielhaft dafür. Trotz des klaren Bekenntnisses zu öffentlichem Eigentum und gegen Privatisierung wurden zehntausende Wohnungen veräußert, um den maroden Haushalt zu sanieren.

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Duldung: Neue Arbeitsverbote treffen Menschen aus sieben weiteren Herkunftsstaaten

Seit dem 29. Juli 2026 gelten für viele Menschen mit Duldung aus Ägypten, Bangladesch, Indien, Kolumbien, Marokko, Tunesien und der Türkei strengere Regeln beim Zugang zum Arbeitsmarkt. Die Erweiterung folgt auf die erste gemeinsame EU-Liste sicherer Herkunftsstaaten, die seit dem 12. Juni 2026 angewendet wird. Wer von der Neuregelung erfasst wird, darf grundsätzlich keine Beschäftigungserlaubnis erhalten.

Eine Übergangsvorschrift schützt jedoch einen Teil der Betroffenen. Entscheidend sind der 6. Mai 2025 und der 11. Juni 2026. Weil die Änderungen über zwei fachfremde Gesetzespakete und kurzfristige Ausschussanträge eingeführt wurden, kann selbst ein bereits begonnenes Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis rechtlich schwer einzuordnen sein.

Das Arbeitsverbot gilt seit dem 29. Juli 2026

Die EU-Liste allein löste in Deutschland noch nicht das erweiterte Arbeitsverbot für Geduldete aus. Dafür musste § 60a Absatz 6 Satz 1 Nummer 3 des Aufenthaltsgesetzes geändert werden. Die Vorschrift verweist nun neben den deutschen Listen nach den §§ 29a und 29b Asylgesetz auch auf die EU-Liste nach Artikel 62 Absatz 1 bis 1b der Verordnung (EU) 2024/1348.

Der Bundestag nahm diese Erweiterung bereits am 12. Juni 2026 im Gesetz zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft an. Der Bundesrat ließ das Gesetz am 10. Juli 2026 passieren, nachdem er zugleich eine Übergangslösung für bereits beschäftigte oder in Ausbildung befindliche Menschen gefordert hatte. Verkündet wurde die Änderung am 28. Juli, in Kraft trat sie am folgenden Tag.

Die häufig genannte Aussage, der Bundestag habe das Arbeitsverbot am 10. Juli beschlossen, verkürzt den Ablauf daher zu stark. An diesem Tag befasste sich der Bundesrat mit dem ersten Gesetz. Die später eingefügte Übergangsregelung gelangte über das Migrationsverwaltungsdigitalisierungsweiterentwicklungsgesetz in § 104 Absatz 18 Aufenthaltsgesetz.

Diese sieben Herkunftsstaaten kommen hinzu

Die gemeinsame EU-Liste nennt Bangladesch, Kolumbien, Ägypten, Indien, Kosovo, Marokko und Tunesien. Kosovo galt in Deutschland bereits zuvor als sicherer Herkunftsstaat. Außerdem werden EU-Beitrittskandidaten grundsätzlich als sicher eingestuft, sofern keine der in der EU-Verordnung geregelten Ausnahmen greift.

Dadurch kommt für das deutsche Arbeitsverbot zusätzlich die Türkei hinzu. Die übrigen erfassten Beitrittskandidaten standen bereits auf den deutschen Listen oder fallen unter eine Ausnahme. Die Ukraine wird wegen des fortdauernden Krieges nicht als sicherer Herkunftsstaat behandelt.

Neue Herkunftsstaaten im deutschen Arbeitsverbot Grund der Einbeziehung Ägypten, Bangladesch, Indien, Kolumbien, Marokko und Tunesien Aufnahme in die gemeinsame EU-Liste sicherer Herkunftsstaaten Türkei Einbeziehung als EU-Beitrittskandidat Kosovo EU-weit gelistet, in Deutschland aber schon zuvor als sicher eingestuft

Daneben existiert auf EU-Ebene eine weitere Staatenliste für Herkunftsländer mit einer Schutzquote von höchstens 20 Prozent. Diese Liste kann Auswirkungen auf die Art und Geschwindigkeit des Asylverfahrens haben. Sie macht einen Staat aber nicht automatisch zu einem sicheren Herkunftsstaat im Sinne des neuen Arbeitsverbots.

Wann § 60a Aufenthaltsgesetz die Beschäftigung sperrt

Das Verbot betrifft nicht pauschal jede Person aus einem der genannten Länder. Es greift bei Menschen mit Duldung, wenn ein nach dem 31. August 2015 gestellter Asylantrag abgelehnt oder zurückgenommen wurde. Erfasst werden grundsätzlich auch Geduldete, die keinen Asylantrag gestellt haben.

Eine Ausnahme sieht das Gesetz vor, wenn der Asylantrag nach einer unentgeltlichen Rechtsauskunft beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zurückgenommen wurde. Auch die Übergangsvorschrift kann das Verbot ausschließen. Liegt keine Ausnahme vor, hat die Ausländerbehörde bei diesem Verbot keinen Ermessensspielraum.

Eine Duldung ist kein Aufenthaltstitel, sondern bescheinigt die vorübergehende Aussetzung der Abschiebung. Daraus folgt weder automatisch eine Arbeitserlaubnis noch in jedem Fall ein Arbeitsverbot. Ob eine Beschäftigung erlaubt ist, muss aus dem Duldungspapier, einer Nebenbestimmung oder einem gesonderten Bescheid hervorgehen.

Die Einordnung als sicherer Herkunftsstaat bedeutet außerdem nicht, dass ein individueller Schutzgrund unbeachtlich wird. Im Asylverfahren muss weiterhin geprüft werden, ob der betroffenen Person trotz der allgemeinen Einstufung Verfolgung oder ein ernsthafter Schaden droht. Die Einstufung führt jedoch zu einer gesetzlichen Vermutung und häufig zu beschleunigten Verfahren.

Zwei Stichtage schützen einen Teil der Betroffenen

Nach § 104 Absatz 18 Nummer 2 Aufenthaltsgesetz wird das neue Arbeitsverbot auf bestimmte Staatsangehörige der sieben zusätzlichen Staaten nicht angewendet. Die erste Alternative erfasst Personen, die sich am 6. Mai 2025 bereits geduldet in Deutschland aufhielten. Es genügt nach dem Wortlaut, dass an diesem Tag eine Duldung bestand.

Die zweite Alternative schützt Personen, die am 11. Juni 2026 im Besitz einer Erlaubnis zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit waren. Nach der Fachinformation des Paritätischen Gesamtverbands kommt es dabei nicht darauf an, welchen Aufenthaltsstatus die Person an diesem Tag hatte. Auch ein späterer Wechsel des Arbeitsplatzes soll den Schutz nicht entfallen lassen.

Beide Voraussetzungen sind Alternativen. Eine Person muss also nicht bereits am 6. Mai 2025 geduldet gewesen sein und zusätzlich am 11. Juni 2026 eine Beschäftigungserlaubnis besessen haben. Es reicht, wenn eine der beiden Bedingungen nachgewiesen werden kann.

Situation Folge nach § 104 Absatz 18 Nummer 2 AufenthG Am 6. Mai 2025 bestand eine Duldung Das neue Arbeitsverbot wird nicht angewendet Am 11. Juni 2026 bestand eine Erlaubnis zur Erwerbstätigkeit Das neue Arbeitsverbot wird nicht angewendet Am 6. Mai 2025 nur Aufenthaltsgestattung oder Aufenthaltstitel und am 11. Juni 2026 keine Erwerbstätigkeitserlaubnis Die Übergangsregelung greift nach ihrem Wortlaut nicht Erst nach den Stichtagen eingereist und später geduldet Das Arbeitsverbot kann nach Ablehnung oder Rücknahme des Asylantrags greifen Ausnahme vom Verbot ist noch keine Arbeitserlaubnis

Der Bestandsschutz wird leicht missverstanden. § 104 Absatz 18 hebt lediglich das zwingende Verbot aus § 60a Absatz 6 Satz 1 Nummer 3 für den geschützten Personenkreis auf. Ob eine konkrete Beschäftigung erlaubt werden muss oder darf, richtet sich weiterhin nach den übrigen Vorschriften und den Umständen des Einzelfalls.

Die Ausländerbehörde kann deshalb weitere Voraussetzungen prüfen und gegebenenfalls die Bundesagentur für Arbeit beteiligen. Auch andere gesetzliche Verbote können einer Beschäftigung entgegenstehen. Betroffene sollten sich nicht allein auf einen vorhandenen Arbeitsvertrag verlassen, sondern die ausdrückliche Beschäftigungserlaubnis prüfen.

Die Übergangsregelung lässt problematische Lücken

Besonders schwierig ist die Lage für Menschen, die am 6. Mai 2025 mit einer Aufenthaltsgestattung im laufenden Asylverfahren lebten. Hatten sie am 11. Juni 2026 noch keine konkrete Erwerbstätigkeitserlaubnis, erfüllen sie keine der beiden Übergangsalternativen. Das kann selbst Personen treffen, die damals schon lange in Deutschland lebten.

Ein unterschriebener Arbeits- oder Ausbildungsvertrag allein ersetzt die Erlaubnis nicht. Wird der Asylantrag später abgelehnt und erhält die Person eine Duldung, kann das neue Arbeitsverbot einsetzen. Die Ausbildung schützt zudem nicht automatisch vor einer ablehnenden Asylentscheidung oder Abschiebungsandrohung.

Der Paritätische weist darauf hin, dass in solchen Fällen eine Ausbildungsduldung nach § 60c Aufenthaltsgesetz oder eine Aufenthaltserlaubnis nach § 16g dennoch beantragt werden sollte. Ob ein solcher Antrag trotz des Arbeitsverbots Erfolg haben kann, muss im Einzelfall geprüft werden. Bei einem drohenden Ausbildungsabbruch ist eine frühzeitige fachkundige Beratung besonders wichtig.

Für Menschen in Landeseinrichtungen kann eine andere Vorschrift gelten

Nach Auffassung des Paritätischen ist § 60a Absatz 6 Aufenthaltsgesetz vor allem auf Geduldete anzuwenden, die bereits einer Kommune zugewiesen wurden. Für Menschen in Landeseinrichtungen könne stattdessen § 61 Absatz 1 Sätze 6 bis 9 Asylgesetz einschlägig sein. Diese Bestimmungen enthalten kein gleichlautendes Arbeitsverbot wegen der Herkunft aus einem sicheren Staat.

Diese Einschätzung ist als juristische Auslegung zu verstehen und nicht als pauschale Garantie einer Beschäftigungserlaubnis. Zuständigkeit, Unterbringungsform, Aufenthaltsstatus und der genaue Vermerk im Dokument müssen geprüft werden. Bei einer Ablehnung sollte die Behörde um eine schriftliche Entscheidung mit Rechtsbehelfsbelehrung gebeten werden.

Warum das Gesetzgebungsverfahren so schwer nachzuvollziehen ist

Die Erweiterung des Arbeitsverbots wurde an ein Gesetz gegen missbräuchliche Vaterschaftsanerkennungen angehängt. Die Übergangsregelung folgte wenig später über ein Gesetz zur Digitalisierung der Migrationsverwaltung. Beide Änderungen wurden am 28. Juli 2026 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und traten am 29. Juli in Kraft.

Das Digitalisierungsgesetz enthält daneben zahlreiche Regeln zum Austausch von Daten zwischen Behörden. Welche Sozialdaten künftig übermittelt werden können, erläutert der Beitrag „Jobcenter und Ausländerbehörden können Sozialdaten genau abgleichen“. Arbeitsmarktzugang und Datenaustausch sind rechtlich getrennte Fragen, obwohl beide Änderungen im selben Gesetzespaket auftauchen.

Menschen mit Duldung beziehen häufig Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Das Arbeitsverbot kann ihre Abhängigkeit von diesen Leistungen verlängern, obwohl ein Arbeitsplatz oder Ausbildungsplatz vorhanden wäre. Welche verfassungsrechtlichen Anforderungen für das Existenzminimum gelten, zeigt auch die Entscheidung über verfassungswidrig zu niedrig berechnete Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.

Welche Nachweise jetzt wichtig sind

Betroffene sollten Unterlagen sichern, aus denen eine Duldung am 6. Mai 2025 oder eine Erwerbstätigkeitserlaubnis am 11. Juni 2026 hervorgeht. Dazu können alte Duldungspapiere, Zusatzblätter, Bescheide, Aufenthaltstitel mit Nebenbestimmungen und behördliche Bestätigungen gehören. Auch Kopien abgelaufener Dokumente können für den Stichtagsnachweis entscheidend sein.

Im Antrag auf eine Beschäftigungserlaubnis sollte ausdrücklich auf § 104 Absatz 18 Nummer 2 Aufenthaltsgesetz hingewiesen werden. Lehnt die Ausländerbehörde nur mündlich ab, ist eine schriftliche und begründete Entscheidung sinnvoll. Erst daraus lässt sich verlässlich entnehmen, auf welche Vorschrift die Behörde ihre Entscheidung stützt.

Wegen kurzer Fristen und möglicher Folgen für Arbeitsplatz oder Ausbildung sollte eine Ablehnung rasch geprüft werden. Migrationsberatungsstellen, Flüchtlingsräte und im Aufenthaltsrecht tätige Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte können die Unterlagen einordnen. Die bloße Herkunft aus einem gelisteten Staat beantwortet noch nicht, ob im konkreten Fall tatsächlich ein Arbeitsverbot besteht.

Praxisbeispiel: Eine alte Duldung verhindert das neue Arbeitsverbot

Die marokkanische Staatsangehörige Nadia lebte bereits im Frühjahr 2025 mit einer Duldung in Deutschland. Am 6. Mai 2025 war ihre Duldung gültig, eine Beschäftigungserlaubnis besaß sie damals noch nicht. Im August 2026 erhält sie ein verbindliches Jobangebot in einer Bäckerei.

Die Ausländerbehörde verweist zunächst auf Marokko als neuen sicheren Herkunftsstaat. Nadia legt jedoch eine Kopie ihrer am 6. Mai 2025 gültigen Duldung vor und beruft sich auf § 104 Absatz 18 Nummer 2 Aufenthaltsgesetz. Damit darf das neue Verbot aus § 60a Absatz 6 Satz 1 Nummer 3 auf sie nicht angewendet werden.

Die Behörde muss den Antrag nun nach den übrigen Vorschriften prüfen. Nadia hat durch die Übergangsregelung noch keine automatische Arbeitserlaubnis, sie ist aber nicht wegen der neuen Herkunftsstaatenregelung von vornherein ausgeschlossen. Genau dieser Unterschied kann darüber entscheiden, ob eine Beschäftigung aufgenommen werden darf.

Häufige Fragen zu den neuen Arbeitsverboten 1. Für welche zusätzlichen Staatsangehörigen ist das Arbeitsverbot relevant?

Betroffen sein können geduldete Staatsangehörige aus Ägypten, Bangladesch, Indien, Kolumbien, Marokko, Tunesien und der Türkei. Kosovo steht ebenfalls auf der EU-Liste, galt in Deutschland aber schon zuvor als sicherer Herkunftsstaat. Ob das Verbot im Einzelfall greift, hängt auch vom Asylverfahren und den Übergangsstichtagen ab.

2. Gilt das Arbeitsverbot schon seit dem 12. Juni 2026?

Die EU-Liste wird seit dem 12. Juni 2026 angewendet. Die deutsche Erweiterung des Arbeitsverbots und die neue Übergangsregelung traten jedoch erst am 29. Juli 2026 in Kraft. Für die Beschäftigung von Menschen mit Duldung ist daher dieser spätere Termin entscheidend.

3. Wer wird durch die Übergangsregelung geschützt?

Geschützt ist, wer aus einem der sieben zusätzlichen Staaten stammt und sich am 6. Mai 2025 geduldet in Deutschland aufhielt. Der Schutz greift alternativ auch, wenn am 11. Juni 2026 eine Erlaubnis zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit bestand. Eine der beiden Voraussetzungen genügt.

4. Reicht ein Arbeits- oder Ausbildungsvertrag als Bestandsschutz?

Nein, ein Vertrag allein erfüllt den zweiten Stichtag nicht. Am 11. Juni 2026 musste eine behördliche Erlaubnis zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit vorliegen, sofern der Schutz nicht bereits aus einer Duldung am 6. Mai 2025 folgt. Gerade bei einer erst später beginnenden Ausbildung kann daraus eine Schutzlücke entstehen.

5. Darf eine geschützte Person automatisch arbeiten?

Nein. Die Übergangsvorschrift verhindert nur die Anwendung des neuen zwingenden Arbeitsverbots. Die erforderliche Beschäftigungserlaubnis muss weiterhin vorliegen oder beantragt und nach den übrigen Bestimmungen geprüft werden.

6. Was ist bei einer Ablehnung durch die Ausländerbehörde zu tun?

Betroffene sollten eine schriftliche Entscheidung verlangen und Belege für die beiden Stichtage vorlegen. Danach sollte schnell geprüft werden, ob § 104 Absatz 18 Nummer 2 übersehen oder falsch ausgelegt wurde. Wegen möglicher Rechtsbehelfsfristen ist eine zeitnahe Beratung ratsam.

Der Beitrag Duldung: Neue Arbeitsverbote treffen Menschen aus sieben weiteren Herkunftsstaaten erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.

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Rente mit 63 wird abgeschafft: Diese Jahrgänge haben noch Glück

Rente mit 63: Diese Jahrgänge können den Antrag noch stellen

Die Bundesregierung will die abschlagsfreie Altersrente nach 45 Versicherungsjahren abschaffen. Für rentennahe Versicherte entscheidet nun vor allem der Geburtsmonat darüber, ob sie ihren Anspruch noch nach dem bisherigen Recht verwirklichen können. Allerdings ist die Reform am 5. August 2026 noch nicht beschlossen, und die künftige Übergangsregelung liegt noch nicht vor.

Damit ist die oft verbreitete Aussage, bestimmte Jahrgänge seien bereits sicher ausgeschlossen, verfrüht. Nach dem derzeit geltenden Recht können 1961 Geborene die Leistung bei erfüllten Voraussetzungen schon beziehen, während für den Jahrgang 1962 ab Herbst 2026 die ersten Rentenbeginne möglich werden.

Für die Jahrgänge 1963 und 1964 besteht der gesetzliche Anspruch weiterhin, seine Zukunft hängt jedoch vom noch ausstehenden Gesetz ab.

Abschaffung ist angekündigt, aber noch nicht geltendes Recht

Die Alterssicherungskommission hat ihren Bericht am 23. Juni 2026 vorgelegt und darin empfohlen, den abschlagsfreien Rentenzugang für besonders langjährig Versicherte zu streichen. Der Bericht der Alterssicherungskommission verlangt zugleich, den verfassungsrechtlich gebotenen Vertrauensschutz zu beachten. Einen konkreten Stichtag oder eine abschließende Liste geschützter Jahrgänge nennt er nicht.

Der Koalitionsausschuss erklärte am 2. Juli 2026, die 33 Empfehlungen zügig und vollständig umsetzen zu wollen. Nach den Angaben der Bundesregierung zur geplanten Rentenreform soll das Gesetzgebungsverfahren bis Ende 2026 abgeschlossen sein. Bis Bundestag und Bundesrat ein Gesetz beschlossen haben und dieses verkündet ist, gelten die bisherigen Vorschriften des SGB VI weiter.

Die politische Absicht ist damit deutlich, der genaue Eingriff aber offen. Ungeklärt sind insbesondere der Tag des Inkrafttretens, die Behandlung bereits gestellter Anträge und der Schutz von Versicherten, die kurz vor der Altersgrenze stehen. Seriös lässt sich daher nur zwischen gesicherten Ansprüchen nach heutigem Recht und möglichen Ansprüchen nach einer Übergangsvorschrift unterscheiden.

Warum die Bezeichnung „Rente mit 63“ in die Irre führt

Eine gesetzliche Rentenart mit dem Namen „Rente mit 63“ gibt es nicht. Gemeint sind meist zwei unterschiedliche Leistungen: die Altersrente für besonders langjährig Versicherte nach 45 anrechenbaren Jahren und die Altersrente für langjährig Versicherte nach 35 Versicherungsjahren. Beide Wege haben andere Altersgrenzen und andere finanzielle Folgen.

Die Leistung nach 45 Jahren wird nach geltendem Recht ohne Abschlag gezahlt, lässt sich aber nicht noch weiter vorziehen. Nur vor 1953 Geborene konnten sie tatsächlich ab 63 erhalten. Für spätere Jahrgänge stieg das Zugangsalter schrittweise bis auf 65 Jahre.

Die Rente nach 35 Versicherungsjahren kann derzeit ab 63 beginnen, enthält jedoch einen dauerhaften Abschlag von 0,3 Prozent je Monat vor der persönlichen Regelaltersgrenze. Bei ab 1964 Geborenen können dadurch bis zu 14,4 Prozent verloren gehen. Der Unterschied zwischen den beiden Rentenwegen wird im Gegen-Hartz-Beitrag „Rente mit 63: Das gilt für die Jahrgänge 1962 und 1964“ ausführlich erklärt.

Diese Jahrgänge können nach heutigem Recht noch in die abschlagsfreie Rente

Die folgende Übersicht zeigt die aktuell geltenden Altersgrenzen für die rentennahen Jahrgänge. Sie beschreibt das Recht am 5. August 2026 und nimmt die noch nicht formulierte Übergangsregelung nicht vorweg.

Geburtsjahrgang Abschlagsfreier Beginn nach 45 Jahren und heutige Einordnung 1960 Mit 64 Jahren und 4 Monaten; der Jahrgang hat die Altersgrenze bereits vollständig erreicht. 1961 Mit 64 Jahren und 6 Monaten; auch spät im Jahr Geborene haben die Altersgrenze inzwischen erreicht und können bei erfüllter Wartezeit den Antrag stellen. 1962 Mit 64 Jahren und 8 Monaten; die ersten möglichen Rentenbeginne liegen im Herbst 2026, weitere folgen 2027. 1963 Mit 64 Jahren und 10 Monaten; die ersten möglichen Rentenbeginne liegen Ende 2027, weitere im Jahr 2028. 1964 und jünger Mit 65 Jahren; für 1964 Geborene beginnt das bisherige Zeitfenster im Jahr 2029, bei spätem Geburtstag gegebenenfalls erst Anfang 2030.

Für 1961 Geborene und ältere Versicherte ist die Lage am günstigsten, wenn sie das erforderliche Alter sowie die 45 Jahre bereits erfüllt haben. Wer die Rente noch nicht bezieht, sollte den Antrag jetzt nicht unnötig hinauszögern. Die Leistung wird nicht automatisch gezahlt, selbst wenn alle Voraussetzungen vorhanden sind.

Beim Jahrgang 1962 hängt der mögliche Start vom Geburtstag ab. Anfang 1962 Geborene erreichen die Altersgrenze von 64 Jahren und 8 Monaten bereits im Herbst 2026 und können den von der Deutschen Rentenversicherung empfohlenen Antragsvorlauf nutzen. Für später im Jahr Geborene verschiebt sich der Beginn in das Jahr 2027.

Die Jahrgänge 1963 und 1964 dürfen nach dem aktuellen Gesetz ebenfalls noch mit der abschlagsfreien Leistung rechnen. Sie können den Rentenantrag jedoch nicht sinnvoll mehrere Jahre im Voraus stellen und sich dadurch das alte Recht sichern. Ob und in welchem Umfang sie geschützt werden, lässt sich erst anhand des Gesetzentwurfs und der später beschlossenen Übergangsvorschrift beurteilen.

Ein früher Antrag schafft nicht automatisch Bestandsschutz

Der Rentenantrag eröffnet das Verwaltungsverfahren, er ersetzt aber keine Anspruchsvoraussetzung. Wer Alter oder Wartezeit erst nach dem Inkrafttreten einer Neuregelung erfüllt, kann sich nicht allein auf das Datum seines früher abgesandten Antrags berufen. Entscheidend sind das dann anwendbare Recht und die darin enthaltenen Übergangsbestimmungen.

Anders liegt der Fall bei Menschen, deren Rente bereits begonnen hat und durch einen Rentenbescheid bewilligt wurde. Laufende Renten genießen einen erheblich stärkeren Schutz als bloße Erwartungen auf eine spätere Leistung. Trotzdem sollte auch hier der konkrete Bescheid geprüft werden, wenn Versicherungszeiten fehlen oder der Rentenbeginn falsch berechnet erscheint.

Rentennahe Versicherte sollten daher nicht versuchen, einen Antrag auf Vorrat zu stellen. Sinnvoller sind eine vollständige Kontenklärung, eine aktuelle Rentenauskunft und eine schriftliche Berechnung des frühestmöglichen Beginns. So lässt sich nach Veröffentlichung des Gesetzentwurfs rasch erkennen, ob die persönliche Planung geändert werden muss.

Wann der Rentenantrag gestellt werden sollte

Die Deutsche Rentenversicherung empfiehlt, den Antrag etwa drei Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn einzureichen. Das gibt dem Rentenversicherungsträger Zeit, den Versicherungsverlauf zu prüfen und fehlende Nachweise anzufordern.

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Reichsbürger-Prozess: Wenn der “Rechtsstaat” ein Exempel statuieren will

Wie lange darf ein Staat Menschen in Untersuchungshaft halten, bevor aus rechtsstaatlicher Härte selbst ein Problem für den Rechtsstaat wird? Blicken wir zurück. Man schreibt den 7. Dezember 2022. Einer der grössten Anti-Terror-Einsätze der Bundesrepublik wird durchgeführt. Über 3.000 Polizeibeamte, also Einheiten von Bundespolizei, Bundeskriminalamt und Polizeikräften der Länder, nehmen daran teil. Auftraggeberin war die […]

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Klimamodelle übersehen Warnzeichen tödlicher Hitzewellen – Klimaschau 270

Eine aktuelle Studie der Hebräischen Universität von Jerusalem untersuchte die Zuverlässigkeit von Klimamodellen in bezug auf ihre Vorhersagefähigkeit von Extremwetter – und kam zu eher enttäuschenden Ergebnissen.
Computersimulationen der Klimaentwicklung gelten als eines der Hauptwerkzeuge der Klimawissenschaften. Bekannte Forschungsstätten wie das Potsdam-Institut PIK schafften sich eigens für ihre Modellierungen teure Hochleistungsrechner an. Allerdings gelten die Klimamodelle unter Kritikern als wenig leistungsfähig und äußerst anfällig für gezielte Manipulationen.

Der Beitrag Klimamodelle übersehen Warnzeichen tödlicher Hitzewellen – Klimaschau 270 erschien zuerst auf EIKE - Europäisches Institut für Klima & Energie.

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