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Frauen in Amed rufen zum gemeinsamen Kampf gegen Feminizide auf

Nach dem Feminizid an Ayfer Çakmak haben Frauen in Amed (tr. Diyarbakır) zum gemeinsamen Kampf gegen patriarchale Gewalt aufgerufen. Auf Initiative des Frauenrats der DEM-Partei versammelten sich zahlreiche Frauen an einer vielbefahrenen Kreuzung im Stadtteil Rezan (Bağlar). Die 32-jährige Ayfer Çakmak war am 25. September im Viertel 5 Nisan in Rezan von ihrem Ehemann O.Ç. getötet worden. Der 37-Jährige wurde nach der Tat festgenommen. Die Ermittlungen zu dem Feminizid dauern an.

An der Kundgebung beteiligten sich neben der Sprecherin des DEM-Frauenrats, Halide Türkoğlu, Vertreterinnen politischer Parteien und Frauenorganisationen sowie die Ko-Oberbürgermeisterin von Amed, Serra Bucak. Ruçem Vefa Elyakut, Ko-Vorsitzende des Provinzverbands der DBP in Amed, verwies darauf, dass Frauen vielfach von Männern aus ihrem unmittelbaren Umfeld getötet werden. „Es reicht. Angesichts dieser Massaker werden wir nicht schweigen“, sagte Elyakut.

 


Gewalt gegen Frauen ist ein strukturelles Problem

Serra Bucak wandte sich dagegen, Feminizide als voneinander losgelöste Einzelfälle zu behandeln. Gewalt gegen Frauen sei ein strukturelles Problem und müsse entsprechend bekämpft werden. Bucak kritisierte insbesondere Defizite bei der Justiz und bei der Umsetzung des Gewaltschutzgesetzes Nr. 6284. Die Kommunen hätten verschiedene Strukturen zum Schutz von Frauen vor Gewalt aufgebaut, könnten das Problem jedoch nicht allein lösen. Sie erinnerte in diesem Zusammenhang auch an Rojin Kabaiş und Gülistan Doku. Frauen und Familien dürften bei ihrem Kampf um Aufklärung und Gerechtigkeit nicht allein gelassen werden.

Frauen werden häufig im eigenen Zuhause getötet

Halide Türkoğlu erklärte, Anlass der Kundgebung sei insbesondere der Feminizid an Ayfer Çakmak, zugleich richte sich der Protest gegen die anhaltende Gewalt gegen Frauen insgesamt. Frauen würden ausgerechnet dort getötet, wo sie eigentlich sicher sein sollten, und häufig von den Männern, die ihnen am nächsten stehen. Zugleich kämpften Frauen sowohl gegen männliche Gewalt als auch gegen staatliche Politiken, die diese Gewalt begünstigten, sagte Türkoğlu.

Für Amed formulierte sie einen klaren Anspruch: Frauen hätten das Recht, frei und gleichberechtigt zu leben, statt um ihr Leben fürchten zu müssen. „Kann es eine größere Schande geben, als dass eine Frau ermordet wird?“, fragte Türkoğlu und betonte, die Überwindung patriarchaler Gewalt könne nicht allein den Frauen überlassen werden. Gleichberechtigung sei eine Aufgabe der gesamten Gesellschaft.

Aufruf an die gesamte Gesellschaft

Türkoğlu richtete sich deshalb ausdrücklich auch an Männer und forderte sie auf, Verantwortung im Kampf gegen patriarchale Gewalt zu übernehmen. Zugleich appellierte sie an die DEM-Partei, Kommunen, zivilgesellschaftliche Organisationen und Menschenrechtsverteidiger:innen sowie an Gewerbetreibende und Taxifahrer:innen, sich dem gemeinsamen Kampf anzuschließen. „Kommt, lasst uns alle gemeinsam gegen Gewalt Stellung beziehen. Kommt, lasst uns diesen Kampf gemeinsam stärken.“

Die Kundgebung endete mit der Parole „Jin, Jiyan, Azadî“.

https://deutsch.anf-news.com/frauen/zwei-jahre-ohne-aufklarung-frauen-fordern-gerechtigkeit-fur-rojin-kabais-52892 https://deutsch.anf-news.com/frauen/saygi-muttersprachliche-hilfe-im-kampf-gegen-gewalt-an-frauen-ist-lebenswichtig-52885 https://deutsch.anf-news.com/frauen/feminizide-in-Elih-und-osmaniye-zwei-frauen-getotet-drei-kinder-ebenfalls-tot-52781

 

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Yelena Yampolskaya took part in the forum The Role of Culture in Russian-Iranian Cooperation

PRESIDENT OF RUSSIA - 28. September 2026 - 14:00

On September 28, the forum The Role of Culture in Russian–Iranian Interaction was held at the Russian State University for the Humanities. The event was convened on the initiative of the Iranian side, with the aim of advancing academic and cultural cooperation between Russia and Iran and strengthening humanitarian ties between the two nations.

Among those taking part in the forum were Adviser to the President of Russia Yelena Yampolskaya, Iranian Ambassador to Russia Kazem Jalali, Iranian Minister of Culture and Islamic Guidance Seyyed Abbas Salehi and other officials and experts.

In her address, the Adviser to the President of Russia emphasised that the promotion of humanitarian ties between Russia and Iran is a matter of priority at the highest level. Cooperation in the cultural, scientific and educational spheres plays a pivotal role in strengthening bilateral relations.

Yelena Yampolskaya noted sustained interest among Iranians in learning Russian and pursuing their education in Russia; the number of Iranian students in Russia has approached the 10,000 mark for the 2025–2026 academic year.

She also highlighted the successful operation, since 2017, of a Russian Centre for Open Education at the Faculty of Foreign Languages and Literature at Allameh Tabataba’i University in Tehran. The Centre’s activities are intended to familiarise Iranian citizens with the Russian language, and with Russian science, culture and education. Moreover, the international humanitarian project Russian Teacher Abroad is already producing positive results: under this initiative, Russian teachers deliver lessons in Russian, teaching both the Russian language and general school subjects at Iranian schools.

Yelena Yampolskaya further noted that, under the auspices of the Russkiy Mir Foundation – established by a Presidential Executive Order and chaired by her – two Russian Centres are currently operating in Iran (in Tehran and Mashhad), alongside two Russkiy Mir offices (in Tehran and Rasht). Another Russian Centre is scheduled to open in Isfahan by the end of 2026. She added that the University of Isfahan is one of the country’s foremost centres for Russian studies.

In her concluding remarks, Yelena Yampolskaya recalled the Russian President’s words, noting that he had repeatedly emphasised Russia’s solidarity with the Iranian people in upholding their national interests, and observed that cooperation between the two nations in culture, education and science had a considerable potential for expansion.

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Executive Order approving a list of information in fuel and energy sector subject to restricted access

PRESIDENT OF RUSSIA - 28. September 2026 - 14:00

The President signed Executive Order On Approving the List of Information in the Fuel and Energy Sector Subject to Restricted Access and the Procedure for Its Use.

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Executive Order on celebrating in 2032 the 1170th anniversary of the origins of Russian statehood

PRESIDENT OF RUSSIA - 28. September 2026 - 13:55

Vladimir Putin signed Executive Order On Celebrating the 1170th Anniversary of the Origins of Russian Statehood.

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Grundsicherung: Über 1.200 Euro Leasingrate für Audi SQ5 – Gericht gab zuerst recht

Das Sozialgericht Gelsenkirchen berücksichtigte im Eilverfahren die angegebenen monatlichen Leasingraten von 1.223,31 Euro für einen Audi SQ5 als Betriebsausgaben. Das Landessozialgericht NRW hob den Beschluss später auf: Der Antragsteller hatte nicht ausreichend belegt, dass er hilfebedürftig war. Zudem beanstandete das Gericht wesentliche Angaben zu seinen Einnahmen und den Leasingkosten.

Nach Auffassung des Sozialgerichts Gelsenkirchen waren die monatlichen Leasingraten entgegen der Ansicht des Jobcenters als Betriebsausgaben zu berücksichtigen. Das entschied das Gericht nach vorläufiger Prüfung mit Beschluss vom 13. März 2026 – S 38 AS 275/26 ER.

Dabei ging es um die Berechnung des Einkommens aus selbstständiger Tätigkeit: Werden Leasingraten als Betriebsausgaben anerkannt, verringern sie das Einkommen, das das Jobcenter auf die Leistungen anrechnet.

Allerdings ist nicht jede betriebliche Ausgabe absetzbar. Nach § 3 Abs. 3 Satz 1 der im Verfahren maßgeblichen Bürgergeld-Verordnung sollen Ausgaben unberücksichtigt bleiben, wenn sie ganz oder teilweise vermeidbar sind oder offensichtlich nicht zu den Lebensumständen während des Leistungsbezugs passen.

Eidesstattliche Versicherung überzeugte zunächst das Sozialgericht

Der Antragsteller hatte eine eidesstattliche Versicherung abgegeben. Damit versicherte er die Richtigkeit seiner Angaben. Das Sozialgericht hielt es daraufhin zunächst für ausreichend glaubhaft, dass Leasingraten für ein Fahrzeug anfallen, das er überwiegend für seine selbstständige Tätigkeit nutzt.

Das LSG kam im späteren Beschwerdeverfahren jedoch zu anderen Feststellungen. Es beanstandete unter anderem die angegebene Höhe der Leasingrate und unzutreffende Angaben zu weiteren Einnahmen. (LSG NRW, Randnummer 19)

Die Leasingraten waren aus Sicht des SG nicht vermeidbar

Das Sozialgericht berücksichtigte, dass der Leasingvertrag bereits vor Beginn des Leistungsbezugs abgeschlossen worden war. Außerdem benötigte der Antragsteller das Fahrzeug nach seinen Angaben für seine selbstständige Tätigkeit.

Nach der vorläufigen Prüfung des Gerichts passten die Leasingkosten auch nicht offensichtlich unangemessen zu seinen Lebensumständen. Ob eine Ausgabe aus diesem Grund abgelehnt werden darf, muss nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts im Einzelfall geprüft werden.

Grundsätzlich können dabei auch Leasingraten für ein Fahrzeug der unteren Mittelklasse absetzbar sein. Außerdem kommt es darauf an, ob ein günstigeres Fahrzeug tatsächlich verfügbar wäre und ein Wechsel möglich ist (BSG, Urteil vom 5. Juni 2014 – B 4 AS 31/13 R).

Keine offensichtlich unangemessene Ausgabe aus Sicht des SG

Eine günstigere Alternative war nach Einschätzung des Sozialgerichts zu diesem Zeitpunkt nicht erkennbar. Auch stand die Leasingrate aus seiner Sicht nicht in einem auffälligen Missverhältnis zu den erwarteten Betriebseinnahmen.

Das Gericht entschied allerdings nur im Eilverfahren. Eine abschließende Prüfung der Leasingkosten sollte gegebenenfalls im regulären Gerichtsverfahren, dem sogenannten Hauptsacheverfahren, erfolgen. (SG Gelsenkirchen, Beschluss vom 13. März 2026 – S 38 AS 275/26 ER)

Was die Entscheidung des Sozialgerichts bedeutete

Das Sozialgericht hielt die Leasingraten unter den zunächst angenommenen Umständen für absetzbar. Daraus folgt jedoch keine allgemeine Anerkennung teurer Fahrzeuge im Leistungsbezug. Auch die konkreten Leasingkosten waren damit noch nicht abschließend bestätigt.

LSG NRW hob den Beschluss auf

Das Jobcenter legte Beschwerde ein und hatte damit Erfolg. Das Landessozialgericht NRW hob den Beschluss des Sozialgerichts auf und lehnte den Eilantrag ab. Auch diese Entscheidung gehörte zum Eilverfahren; sie war keine Entscheidung im Hauptsacheverfahren.

Nach der vorläufigen Prüfung des LSG hatte der Antragsteller genügend Einkommen aus seiner selbstständigen Tätigkeit und aus abhängiger Beschäftigung, um seinen Lebensunterhalt zu decken. Er hatte deshalb nicht ausreichend glaubhaft gemacht, dass er auf Grundsicherungsleistungen angewiesen war.

Das LSG korrigierte außerdem die angegebene Leasingrate: Nach Leasingvertrag und Zahlungsnachweis betrug sie laut Randnummer 19 des Beschlusses monatlich 1.166,66 Euro statt 1.223,31 Euro. (LSG NRW, Beschluss vom 23. Juni 2026 – L 21 AS 631/26 B ER)

Leasingkosten blieben ungeklärt – Zweifel an der eigenen Zahlungspflicht

Ob die Leasingraten für den Audi SQ5 als notwendige Betriebsausgaben absetzbar waren, musste das LSG nicht abschließend entscheiden. Denn selbst nach Abzug der angegebenen Betriebsausgaben blieb genügend Einkommen übrig.

Das bedeutet jedoch nicht, dass das LSG die Leasingkosten anerkannte. Der Antragsteller hatte erklärt, ein nicht benannter Dritter habe die Raten übernommen. Nach dieser Darstellung handelte es sich aus Sicht des Gerichts nicht um eine notwendige Betriebsausgabe, die der Antragsteller selbst tragen musste. (LSG NRW, Randnummern 14 und 19)

Welche Regeln für Kfz-Leasing im Bürgergeld gelten

Das Bundessozialgericht hat grundsätzlich bestätigt, dass selbstständige Aufstocker Leasingraten absetzen können. Gemeint sind Selbstständige, die zusätzlich zu ihrem Einkommen Grundsicherungsleistungen erhalten. Für den Abzug gelten jedoch bestimmte Voraussetzungen.

Die steuerliche Anerkennung reicht nicht aus: Das Jobcenter berechnet das Einkommen nach sozialrechtlichen Regeln. Dass das Finanzamt eine Leasingrate als Betriebsausgabe akzeptiert, verpflichtet das Jobcenter deshalb nicht zur gleichen Entscheidung.

Die Ausgabe muss notwendig sein: Nach § 3 Abs. 2 Bürgergeld-Verordnung sind grundsätzlich notwendige Ausgaben abzusetzen, die im Bewilligungszeitraum tatsächlich bezahlt wurden.

Auch Höhe und Vermeidbarkeit werden geprüft: Einschränkungen gelten insbesondere bei vermeidbaren oder offensichtlich unangemessenen Ausgaben. Dasselbe gilt, wenn die Kosten in einem auffälligen Missverhältnis zu den Erträgen stehen. Ob das zutrifft, muss im Einzelfall geprüft werden. Der bloße Hinweis auf ein teures Fahrzeug reicht dafür nicht aus. (BSG, Urteil vom 5. Juni 2014 – B 4 AS 31/13 R)

Bei der Prüfung offensichtlich unangemessener Ausgaben geht es darum, Missbrauch zu verhindern. Entscheidend ist, ob ein verständiger und wirtschaftlich handelnder Selbstständiger die Ausgabe für vertretbar halten durfte.

Das Jobcenter darf daher nicht ohne Weiteres eigene Sparvorstellungen an die Stelle unternehmerischer Entscheidungen setzen. Die gesetzlichen Voraussetzungen für den Abzug müssen trotzdem erfüllt sein (vgl. BSG, Urteil vom 5. Juni 2014 – B 4 AS 31/13 R; SG Berlin, Urteil vom 28. November 2014 – S 37 AS 11431/14).

Ergänzender Hinweis: Besonderheit bei gemischten Bedarfsgemeinschaften

Unabhängig vom Audi-Fall gibt es eine Besonderheit bei sogenannten gemischten Bedarfsgemeinschaften. Dabei hat ein Mitglied selbst keinen Anspruch auf SGB-II-Leistungen. Sein Einkommen kann aber den Leistungsanspruch des Partners beeinflussen.

Für dieses Mitglied gelten bei der Frage, ob Betriebsausgaben vermeidbar sind, weniger strenge Maßstäbe als für jemanden, der selbst Leistungen bezieht. Darauf hat das Sozialgericht Altenburg hingewiesen (Urteil vom 20. März 2023 – S 42 AS 1098/19).

Weiß die betreffende Person, dass ihr Ehepartner Grundsicherungsleistungen erhält, muss sie sich dennoch an üblichen Wirtschaftlichkeitskriterien orientieren. Sie darf also keine offensichtlich unnötigen oder überhöhten Betriebsausgaben tätigen.

Dieser besondere Maßstab lässt sich nicht ohne Weiteres auf Selbstständige übertragen, die selbst Grundsicherungsleistungen beziehen.

Der Beitrag Grundsicherung: Über 1.200 Euro Leasingrate für Audi SQ5 – Gericht gab zuerst recht erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.

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Pflegegeld: Schon 3.364 Euro Eigenanteil: Jetzt droht der nächste Sparkurs bei der Pflege

Gesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) will Milliarden bei der Pflegeversicherung einsparen. Die SPD droht deshalb, die Reform zu blockieren. Für Heimbewohner steht viel auf dem Spiel: Sie zahlen im ersten Aufenthaltsjahr inzwischen durchschnittlich 3.364 Euro monatlich selbst.

Was bedeutet er diskutierte Pflegedeckel von 1.500 Euro?

SPD will Kürzungen nicht mittragen

SPD-Generalsekretär Tim Klüssendorf hat sich gegen Leistungseinschnitte bei Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen gestellt. „Wir akzeptieren keine Leistungskürzung in der Pflege“, erklärte er laut ZDFheute.

Stattdessen verlangt die SPD eine finanzielle Entlastung der Heimbewohner und eine andere Verteilung der Finanzierungslasten.

Linnemann wollte die Reform am Mittwoch, dem 30. September 2026, durch das Bundeskabinett bringen. Ob dieser Zeitplan hält, bleibt angesichts des Koalitionsstreits offen.

Ein Kabinettsbeschluss wäre zudem noch kein geltendes Gesetz: Die parlamentarischen Beratungen müssten erst folgen.

Acht Milliarden Euro einsparen – aber bei wem?

Linnemann bezifffert die jährlichen Ausgaben der Pflegeversicherung auf rund 74 Milliarden Euro. Für 2027 nannte er einen Einsparbedarf von acht Milliarden Euro. Eine zusätzliche Kommission soll Vorschläge für die längerfristige Finanzierung erarbeiten.

Wer trägt die Kosten, die die Versicherung nicht mehr übernimmt? Weniger Ausgaben der Pflegekasse bedeuten nicht weniger Pflegebedarf. Wenn Leistungen sinken, müssen Betroffene zusätzliche Hilfe selbst bezahlen oder Angehörige mehr übernehmen.

Welche konkreten Einschnitte am Ende tatsächlich kommen, steht mit der politischen Auseinandersetzung noch nicht fest.

1.500 Euro sind keine Obergrenze für die Heimrechnung

Die saarländische Ministerpräsidentin Anke Rehlinger (SPD) fordert einen Pflegedeckel von 1.500 Euro. Linnemann wandte dagegen ein, dass sich dieser Vorschlag auf den Eigenanteil für die Pflege beziehe. Andere Bestandteile der Heimrechnung blieben daneben bestehen.

Ein Deckel für den Pflegeanteil begrenzt nicht zugleich die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionen. Wer den Vorschlag mit einer Begrenzung der gesamten Heimkosten verwechselt, erwartet eine Entlastung, die er so nicht verspricht.

Schon heute bleiben durchschnittlich 3.364 Euro zu zahlen

Wie groß die Belastung bereits ist, zeigt die Auswertung des Verbands der Ersatzkassen zum 1. Juli 2026. Im ersten Heimjahr zahlen Bewohner bundesweit durchschnittlich 3.364 Euro pro Monat selbst. Das sind 256 Euro mehr als ein Jahr zuvor.

Davon entfallen nach der Auswertung 1.775 Euro auf den verbleibenden pflegebedingten Eigenanteil einschließlich Ausbildungskosten. Hinzu kommen durchschnittlich 1.068 Euro für Unterkunft und Verpflegung sowie 521 Euro für Investitionskosten. (Die Beträge unterscheiden sich je nach Einrichtung und Bundesland).

Der Verband fordert deshalb auch eine Entlastung bei Investitionen und Ausbildung. Übernähmen die Länder diese Kosten, könnten Heimbewohner im ersten Aufenthaltsjahr im Schnitt 649 Euro sparen. pro Monat.

Angehörigen drohte ein Einschnitt bei der Alterssicherung

Ein weiterer Streitpunkt betrifft die Rentenabsicherung pflegender Angehöriger. Nach dem Bericht der Tagesschau sah der ursprüngliche Reformvorschlag Kürzungen für diese Gruppe vor. Linnemann will diesen Punkt zurücknehmen; die Gegenfinanzierung bleibt allerdings umstritten.

Die SPD fordert außerdem ein gemeinsames solidarisches Versicherungssystem oder zumindest einen finanziellen Ausgleich zwischen privater und sozialer Pflegeversicherung. Das trifft wiederum auf Widerstand der privaten Pflegeversicherer.

Dahinter steht die Frage, ob die gesetzlich Versicherten die wachsenden Lasten weiterhin weitgehend innerhalb ihres eigenen Systems schultern sollen.

Welche Entlastung im Pflegeheim bereits gilt

Die Pflegeversicherung übernimmt auch heute nicht die gesamte Heimrechnung. Für Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 zahlt sie neben den festen Leistungen einen Zuschlag zum pflegebedingten Eigenanteil. Dieser steigt mit der Aufenthaltsdauer: Im ersten Jahr übernimmt die Kasse 15 Prozent, im zweiten 30 Prozent, im dritten 50 Prozent und anschließend 75 Prozent.

Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten erfasst dieser Zuschlag nicht. Wenn Sie Ihre Heimabrechnung prüfen, sollten Sie deshalb die einzelnen Kostenblöcke und den berücksichtigten Zuschlag getrennt betrachten.

FAQ: Was bedeutet der Streit für Pflegebedürftige? Gilt der Pflegedeckel von 1.500 Euro bereits?

Nein. Es handelt sich um einen politischen Vorschlag. Daraus können Sie derzeit keine Begrenzung Ihrer Heimrechnung verlangen.

Würde der Deckel sämtliche Heimkosten erfassen?

Nach der aktuell diskutierten Ausgestaltung betrifft er den Pflegeanteil. Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten kämen weiterhin hinzu; entscheidend wäre die konkrete gesetzliche Regelung.

Sind die angekündigten Kürzungen schon beschlossen?

Die Berichte beschreiben einen Streit über Reformpläne, keine bereits in Kraft getretenen Leistungskürzungen. Aus den politischen Ankündigungen allein folgt daher keine Änderung Ihrer bisherigen Ansprüche.

Quellen

Bundesgesundheitsministerium: Vollstationäre Pflege im Heim, Stand 15. September 2026
Tagesschau: Linnemann lehnt von SPD geforderten „Pflegedeckel“ ab, 27. September 2026
Verband der Ersatzkassen: Pflegebedürftige zahlen im ersten Jahr durchschnittlich 3.364 Euro im Monat aus eigener Tasche, 14. Juli 2026

Der Beitrag Pflegegeld: Schon 3.364 Euro Eigenanteil: Jetzt droht der nächste Sparkurs bei der Pflege erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.

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Vitaly Savelyev relieved of his duties as Deputy Prime Minister

PRESIDENT OF RUSSIA - 28. September 2026 - 13:30

Vladimir Putin signed Executive Order On Vitaly Savelyev.

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Malta versus Lilith Wittmann: Gerichtsurteil stärkt Meinungs- und Pressefreiheit

netzpolitik.org - 28. September 2026 - 13:26

Die IT-Sicherheitsexpertin Lilith Wittmann leitete Daten der maltesischen Glücksspielbehörde an Medien und Ermittlungsbehörden weiter, wonach diese mutmaßlich illegales Glücksspiel ermöglichte. Die Behörde ging daraufhin gerichtlich gegen Wittmann vor. Nun liegt ein Urteil vor, das die Meinungs- und Pressefreiheit stärkt.

Lilith Wittmann nach der öffentlichen Verhandlung beim Landgericht II Berlin – CC-BY-SA 4.0: Lilith Wittmann vorm Landgericht II Berlin Tegeler Weg: netzpolitik.org; Bearbeitung: netzpolitik.org

Wie viel Steuern entgehen dem deutschen Staat durch illegales Glücksspiel? Unter anderem zu dieser Frage recherchiert die IT-Sicherheitsexpertin Lilith Wittmann und wurde dabei auf die maltesische Glücksspielbehörde, die Malta Gaming Authority (MGA), aufmerksam. Sie beschaffte sich Dokumente und gab diese an Medien sowie Ermittlungsbehörden weiter. Daraufhin beantragte die MGA am Landgericht II in Berlin gegen Wittmann eine einstweilige Verfügung.

Die bestand im Wesentlichen aus zwei Forderungen: Wittmann sollte sich erstens nicht erneut ein Tarnkonto im Webportal der MGA erstellen und sich keinen Zugang mehr zu dort gespeicherten Dokumenten verschaffen dürfen. Dazu zählen etwa Jahresabschlüsse, Finanzberichte und Steuerunterlagen. Zudem forderte die MGA, dass Wittmann diese Dokumente nicht an Dritte wie Journalist*innen weitergeben darf.

Zweitens sollte Wittmann laut Verfügungsantrag der MGA nicht mehr öffentlich sagen dürfen, die MGA unterstütze „Netzwerke organisierter Kriminalität“ und habe „Strukturen geschaffen, die organisierte Kriminalität ermöglichen“ („organized crime enablement schemes you created“). Das postete Wittmann im März auf LinkedIn.

Am 24. September urteilte das Gericht. Es bestätigt die einstweilige Verfügung in Teilen: Wittmann darf demnach das Webportal der MGA nicht erneut „hacken“. In Teilen hat das Gericht die Verfügung aufgehoben: Wittmann darf die Dokumente an Presse und Ermittlungsbehörden weitergeben. Und sie darf sich über die MGA so äußern, wie sie es auf LinkedIn getan hat.

Firmenstandort Malta

Wittmann recherchiert zu illegalem Glücksspiel. Teile ihrer Recherche hat sie in ihrem Blog und in Kooperation mit RTL Extra veröffentlicht. In einem im Juli ausgestrahlten Beitrag des TV-Magazins berichtete Wittmann über ihre Recherchen zur Lottoland-Gruppe. Die Gruppe bietet in Deutschland über die Websites lottoland.com und lottohelden.de sogenannte Zweitlotterien an. Spieler*innen schließen hier Wetten auf die Ziehung der Lottozahlen ab, setzen also nicht selbst Lottozahlen. Zweitlotterien sind in Deutschland verboten.

Dass Spieler*innen damit an illegalem Glücksspiel teilnehmen, ist für sie nicht ohne Weiteres erkennbar. Da die Websites unter anderem denen der staatlichen Lotterie ähneln, wirken sie auf den ersten Blick seriös. Auch können Nutzer*innen nur dem Kleingedruckten entnehmen, dass sie wetten, statt an einer Lotterie teilzunehmen.

Im Impressum der beiden Websites ist die „Deutsche Lotto- & Toto-Agentur“ angegeben und als Firmenstandort Malta. Unten auf der Website findet sich zudem das Logo der MGA. Die Behörde hat die Glücksspiel-Lizenz an Lottoland vergeben.

Was steckt in den Dokumenten?

Die Geschäftspraktiken der Lottoland-Gruppe hätten den deutschen Staat zwischen 2019 und 2023 um Steuereinnahmen in Höhe von rund 400 Millionen Euro gebracht, schätzt Wittmann. Dabei stützt sie sich auf interne Dokumente wie Jahresabschlüsse der auf Malta ansässigen European Lotto and Betting Limited, die das Deutschlandgeschäft von Lottoland betreibt. Die Dokumente konnte Wittmann vom Portal der maltesischen Glücksspielbehörde extrahieren. Sie enthalten Zahlen zu den Umsätzen, die Lottoland in Deutschland erwirtschaftet hat.

Deutsche Ermittlungsbehörden haben Lottoland offenbar schon länger im Visier. Um steuerrechtlich gegen die Unternehmen hinter dem Angebot vorgehen zu können, hätten bisher aber Belege über die in Deutschland generierten Einnahmen gefehlt, sagt Thomas Dünchheim im RTL-Beitrag. Er ist Jurist und Experte für Glücksspielrecht. Diese Information sei wichtig, um die Höhe der Steuern bestimmen zu können, die Lottoland hätte zahlen müssen.

Unklar bleibt, ob die MGA Kenntnis von dem Vorgehen der Lottoland-Gruppe hatte. Auf unsere Nachfrage gab die Behörde lediglich an, „in Deutschland entstehende Steuerverbindlichkeiten fallen in den Zuständigkeitsbereich der zuständigen deutschen Behörden“. Es ist bislang kein Urteil in dieser Angelegenheit ergangen.

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Im Sinne der Pressefreiheit

„Die MGA als Klägerin wollte ein möglichst umfassendes Verbot umsetzen. Das ist ihnen im Beschlusswege zunächst auch geglückt“, sagt Jonas Kahl gegenüber netzpolitik.org. Nach der öffentlichen Verhandlung sei davon aber wenig übrig geblieben. Der Rechtsanwalt von der Kanzlei Spirit Legal vertrat Wittmann vor Gericht.

„Das Gericht stellt jetzt im Urteil klar, dass sämtliche angegriffenen Äußerungen von Lilith Wittmann zulässige Meinungsäußerungen und keine unwahren Tatsachenbehauptungen sind“, sagt Kahl. Auch Wittmann zeigt sich erleichtert. „Ich darf sagen, dass die MGA unter Umständen das organisierte Verbrechen ermöglicht und das ist extrem wichtig für die Berichterstattung“, sagt die Sicherheitsexpertin gegenüber netzpolitik.org.

Die MGA hat zudem ein weiteres wesentliches Ziel verfehlt, das sie mit ihrer einstweiligen Verfügung angestrebt hatte. Denn laut dem Urteil dürfen Journalist*innen die Dokumente verwerten, die Wittmann aus dem System der Behörde extrahiert hat.

Die maltesische Glücksspielbehörde hatte argumentiert, dass Hacken auch umfasst, Dritten – zum Beispiel Journalist*innen – Zugang zu Dokumenten zu verschaffen. Das Gericht stellt nun klar: Dritten den Zugang zu Dokumenten ermöglichen, ist nicht das Gleiche wie Dritten den Zugang zum System ermöglichen.

Sicherheitsexpertin bleibt auf Kosten sitzen

Aus Sicht von Rechtsanwalt Jonas Kahl war die MGA in einer Hinsicht indirekt erfolgreich. „Das Vorgehen der Gegenseite spricht dafür, dass es ihr nicht in erster Linie darum geht, ihr Recht durchzusetzen, sondern dass sie es Lilith Wittmann möglichst schwer machen und viele Verfahrenskosten verursachen will“, sagt Kahl. Die werden sich vermutlich auf 15.000 bis 20.000 Euro belaufen.

Neben Anwaltskosten fallen auch Kosten für das Verfahren bei der Zivilkammer an. Wegen der Besonderheiten im zivilrechtlichen Verfahren trägt Wittmann diese Kosten größtenteils selbst, auch wenn das Urteil des Gerichts zum Teil zu ihren Gunsten ausgefallen ist.

Weitere Kosten kämen hinzu, wenn die MGA in Berufung gehen würde. Ob sie solche Pläne verfolgt, wollte die Behörde auf Anfrage nicht kommentieren. Aus Sicht von Wittmann ist es das eigentliche Ziel der Behörde, „mich davon abzuhalten, weiter zu recherchieren und zu berichten. Deswegen gehe ich auch nicht davon aus, dass sie von mir ablassen wird.“

MGA hat Detektei eingeschaltet

Im Vorfeld der einstweiligen Verfügung beauftragte die MGA eine Detektei damit, Wittmann zu beobachten. Ein Bericht der Detektei ist den Verfahrensakten beigefügt. Auf Anfrage begründete die MGA die Beauftragung gegenüber netzpolitik.org damit, dass sie die „physische Adresse von Wittmann“ ermitteln wollte, um „relevante Rechtsdokumente“ zustellen zu können.

Daneben führte die Detektei Gespräche mit ehemaligen Arbeitgebern von Wittmann. „Wenn du da auf einmal einen Bericht über mehrere Seiten siehst, wo jemand mit deinen alten Arbeitgebern gesprochen, alte Adressen von dir abgeklappert hat – das ist einschüchternd“, sagt Wittmann.

Klagen, um einzuschüchtern

Sie und ihre Rechtsanwälte gehen davon aus, dass es sich bei dem Vorgehen der MGA um SLAPP handelt.

SLAPP bezeichnet das Vorgehen, wenn etwa Unternehmen Journalist*innen mit inhaltlich unbegründeten Klagen an ihrer Arbeit hindern. Die Abkürzung steht für „strategic lawsuit against public participation“, also strategische Klagen gegen öffentliche Beteiligung. Um Journalist*innen vor solchen Klagen zu schützen, hat die EU 2024 die Anti-SLAPP-Richtlinie beschlossen.

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Die Richtlinie sieht vor, dass Beklagte potenzielle Einschüchterungsklagen frühzeitig von einem Gericht prüfen lassen können. Die Klägerin muss dann begründen, warum das Verfahren fortgesetzt werden muss. Zudem schützt die Richtlinie vor hohen Verfahrenskosten und soll Parteien mittels drohender Sanktionen von SLAPP-Klagen abhalten.

Wittmann und ihre Anwälte konnten sich jedoch nicht auf die Richtlinie stützen, weil sie in Deutschland noch nicht in nationales Recht umgesetzt wurde. Deutsche Gerichte könnten die darin enthaltenen Bestimmungen noch nicht ohne Weiteres anwenden.

Gegenüber netzpolitik.org weist die MGA den SLAPP-Vorwurf zurück. Das Ziel ihrer einstweiligen Verfügung sei es, die ihr anvertrauten Informationen vor unbefugtem Zugriff zu schützen.

Von öffentlichem Interesse

Laut Gericht kann die Art und Weise, wie Wittmann sich Informationen von der Behörde beschafft hat, als Verstoß gegen den sogenannten Hackerparagrafen 202a Strafgesetzbuch gewertet werden. Ein solcher Verstoß liegt vor, wenn eine Person Sicherheitshürden überwinden muss, um sich unberechtigterweise Zugang zu einem IT-System zu verschaffen.

Um an die Dokumente im Portal der MGA zu kommen, gab Wittmann eine andere Identität vor. Und sie fand zufällig eine Schnittstelle, über die sie Zugang zu den Organisationen der MGA erhielt, wo sie dann Dokumente herunterladen konnte. Das Vorgehen beschreibt die Sicherheitsexpertin in einem Blog-Beitrag. Die Sicherheitslücke hat die MGA inzwischen geschlossen.

Ihr Vorgehen begründet Wittmann damit, dass die Dokumente von öffentlichem Interesse seien. Sie beruft sich auf das „Lex Wallraff“, das nach dem Investigativjournalisten Günther Wallraff benannt ist. Wallraff ließ sich für eine Recherche mit gefälschter Identität bei der Bild-Zeitung anstellen. Laut einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs dürfen Journalist:innen in begründeten Einzelfällen Informationen auch mit verbotenen Mitteln beschaffen und verbreiten, sofern es darum geht, Missstände aufzudecken, die der Öffentlichkeit schaden. In solchen Fällen wiege die Pressefreiheit schwerer als die Interessen der Betroffenen, so der BGH.

Ist das Hacking?

Das Landgericht II in Berlin erachtet die „Sicherheitsvorkehrungen“, die die MGA für ihre Website getroffen habe, als „hinreichend“. Bei „ordnungsgemäßer Nutzung“ des Portals sei der Zugang zu Organisationen sowie Dokumenten nicht gegeben. Dagegen argumentieren Wittmanns Anwälte, dass das System offen gewesen sei und nicht die unionsrechtlichen Vorgaben an IT-Sicherheit erfüllt habe. „Behörden müssen ihre Systeme per Gesetz schützen“, so Peter Hense, der ebenfalls Wittmanns Rechtsanwalt ist. Da die MGA personenbezogene Daten verarbeite, unterliege sie der Datenschutzgrundverordnung, die diesbezüglich strenge Vorgaben macht.

Diese Einschätzung stützt ein Prüfbericht der Beratungsfirma PricewaterhouseCoopers aus dem Jahr 2024, den die MGA eingereicht hat. Der größtenteils geschwärzte Bericht lässt aus Sicht von Wittmanns Anwälten den Schluss zu, dass die MGA ihr IT-System nicht ausreichend vor fremdem Zugriff geschützt habe.

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Here We Remain: A World That Abides Slaughter



Atop all the others inflicted on us came last week's sickening spectacle of two vengeful, lying, broken old men - one a longtime killer of children, one a petty useful idiot abetting him - alternately celebrating and threatening genocide before "we the peoples of the United Nations." It was created to halt "the scourge of war" and enable us to "live together in peace with one another." Instead, today, we get unspeakable atrocities. Omar El Akkad: "One day everyone will have always been against this."

Even before war criminals spoke at the U.N., everyone was already against everything Trump's done, from his insane, drone-packed arch to the other $1.8 billion vanity projects to his latest tantrum over bad press. Despite multiple court rulings against it, the ensuing press ban is still partly, messily in place, with CNN, MS NOW and Politico facing dubious access, other major media finally finding their spine and solidarity, and the havoc offering us the droll sight of a needy guy who never met a camera he didn’t like in one farcical silent movie, a “shrinking figure gesticulating wildly into the wind.” The attention whore has tried to compensate with wildly weird and illegal PR stunts: Claiming an entire hemisphere, boasting, "Only Trump" and an ad pleading "Love Me" on the taxpayer dime in "an astonishing misuse of public resources more fitting for North Korea."

The final own goal of his attack on the press, teased by a frantic promo, was the launch of Trump TV: The Essentials Station, the White House YouTube channel recast as a 24/7 livestream of Trump's "greatest hits." Cue aJuly speech at Mt. Rushmore about "the communist menace," last year's speech at dinner with King Charles, a 2016 speech in Kentucky recalling the wet stairs he overcame. YouTube's real-time data let the "king of ratings" see it quickly crash and burn, from a paltry 8,000 viewers to half that to 1,000 to 704 as J.D. announced stripping health care from 760,000 people, way below the 2,000-plus watching birds snack on seeds and nuts. Many relished the flop - "Fascism is awesome!" - or suggested new slots: "Wake Up & Rage Tweet, Ketchup-Throwing, They’re Eating our Pets, The Great MAGA Crypto Scam, Wheel of Pardons" and, from 2:01 to 2:02 a.m., “Covfefe.”

Then came a clumsy, swooning welcome - "the deference was deafening" - for his strongman soulmate Chinese President Xi Jinping, the world's biggest jailer of journalists and never mind the "communist menace," with its empty pomp, cartoonish tour of a hole-in-the-ground ballroom and million-year helipad - "He has a great interest in granite" - and zero substance. The next day, with his approval rating "somewhere between Ebola and Ed Sheeran," he waddled into the 81st session of the UN General Assembly and threatened one of its130 participants with war crimes, musing, "Do I annihilate the Islamic Republic quickly and drive them into hell?" Iran's delegation swiftly walked out. Mehdi Hasan: "For shame. The president of the United States goes to the United Nations and threatens genocide against a member state in front of the world. This is where we’re at."

Slurring, stumbling, wandering at unhinged, white nationalist length - details here - Trump also boasted about murdering at least 234 people “at war with civilization” in illegal boat strikes, claimed trans people were a national security risk, celebrated (and inflated) the theft of Venezuela’s oil, inanely declaimed “to the (raping and plundering) victor belong the spoils,” again made up wars he'd "ended," etc. The speech, a "sad and dangerous national embarrassment" with its "ridiculous braggadocio, narcissistic puffery, absurd demonstrable lies, open criminality and deranged, murderous threats" landed "with silence inside the hall and a pile of fact checks outside it, (the) death rattle of a rapist president and what’s left of America’s reputation on the world stage," after which "world leaders went back to making plans that don't include the United States."

Or, in the case of Denmark, subtly mocks them. Trump also created a non-existent backstory for a "deal" on Greenland - "This was long in the making - you could go back many, many decades, probably centuries" - that basically repackages an existing deal signed in 1951; ahead of their meeting held later at the U.N., officials played the Sondheim song Send In The Clowns. At this point, writes Paul Krugman, it may be "Underwear on the Outside” time, a callback to Woody Allen's 1971 film Bananas about a fictional third-world nation's absurd strongman. Most reporting on the U.N. focused on Trump's belligerent rejection of global cooperation or the fact almost everything he said was a lie. The bigger story: "The leader of what used to be the world’s most powerful nation, now collapsing before our eyes, has clearly, undeniably lost his mind."

Other speakers tried to steer the conversation back to reality. Secretary-General António Guterres stressed the primacy of international law, especially in Palestine, calling the birth of the U.N. "an act of defiance (by) people who refuse to surrender the future to fear...who know our futures are bound together." But with accountability: The U.N. deems Gaza "a collective crime," a "live-streamed atrocity...sustained by the complicity of influential third states"; their complicity must be confronted for the rule of law to survive. Holding photos of Iranian children killed in U. S. strikes, Iran's president Masoud Pezeshkian argued it is Trump who has defied international law, while Iran has remained committed to negotiations. “We have only defended ourselves. We are not terrorists." He also called for accountability on all sides, asking "why Israel kills, yet Iran is subject to sanction.”

Israel kills. And Benjamin Netanyahu offered a bellicose "potpourri of lies and incitement." In his "furious, ugly and disgraceful" diatribe, he called universal charges of genocide "the biggest lie of the century," summoning the chutzpah to call the carnage in Gaza "the opposite of genocide." Anyone who disagreed, he raved, was "a moral coward" - About half the Assembly, who walked out as Zionist allies chanted “Am Yisrael Chai," "the Nation of Israel lives"; Hundreds of protesters outside, with about 100 arrested; including Brooklyn Council Member Chi Ossé, who later posted a selfie in handcuffs with “Free Palestine. Netanyahu burn in hell"; and world leaders "spreading lies about my country and our brave soldiers," "tyrants (in) a global anti-Jewish conspiracy (to) erase us from the face of the Earth. Instead of collapsing, we delivered devastating blows to all of them with our great American friends."

There was much more. He brandished a pager in tribute to Israel's 2024 operation targeting Hezbollah in Lebanon that killed 12 and wounded over 3,000. He dismissed settler violence against Palestinians in the occupied West Bank as the work of "juvenile delinquents." He said bombing Iran was "’one of the easiest decisions I’ve ever had to make." Shameless, he claimed Israel still has "the most moral army in the world.” He denied a Haaretz report, confirmed by the New York Times, that Egypt's intel chief warned him in September 2023 Hamas was planning "a major attack," but he declined to pass the tip on to his intelligence agencies. He called the duly elected mayor of his host city, who deems him a war criminal and wants the ICC's arrest warrant issued, anti-Semitic," claiming "many Jews no longer feel safe in New York." He evidently doesn't; he flew into New Jersey.

He ended his speech with a Bible verse from Samuel that describes the genocide of the Amalek, enemies of Israel, after God orders King Saul, "‘Go and completely destroy those wicked people." Saul mostly does, but spares their king and “the best of the sheep and cattle. Then the prophet Samuel admonishes him: "(God) sent you on a mission, but you have rejected the word of the Lord, and the Lord has rejected you as king over Israel." Samuel's murderous gist: “Nezah Israel lo yeshaker,” or "the eternity of Israel will not falter.” Bibi's lesson: "We have no choice but genocide." And so they made it: Over 73,900 direct deaths, about half women and children. Over 175,000 wounded, often gravely. Roughly 641,000 ultimately dead, from destruction of the healthcare system, malnutrition, disease. The bodies of perhaps 10,000 more still remain under the rubble.

And the devastation goes on. Under Israel's blockade, there is widespread hunger, 90% of Gazans remain homeless, trauma and illness go untreated. More than 900 wheelchairs donated by two Australian non-profits for over 11,000 disabled children - Gaza has the most child amputees per capita in the world - are held hostage in Jordan warehouses by preposterous Israeli restrictions on anything that could "serve a military purpose." Other victims of insane "dual-use" rules: Portable toilets, sleeping bags, tarps. bandages, diapers, shampoo, tent poles. And presumably kites, after Bibi announced "targeted strikes”against the launch of any kites, balloons or drones, with the IDF ordered to "act forcefully" against perps. What else to expect from a place where a government official calls Palestinian children “explosives of the future." "What a childhood in Gaza teaches: Want less."

The cruelty, madness, loss continue to spark palpable rage. Actor Mandy Patinkin, a Jew aware of history, on the corrosive effect of "the revenge business": "How could it be done to you and your ancestors, and you turn around and do it to someone else?!” Omar El Akkad - born in Egypt, raised in Qatar and Canada, a US citizen - on "what it means to live under an ordering of the world that abides slaughter, and whether any ordering ever stood for anything at all." He wrote the book One Day Everyone Will Have Always Been Against This, though its full title is One day, when it’s safe, when there’s no personal downside to calling a thing what it is, when it’s too late to hold anyone accountable, everyone will always have been against this,” what one critic calls "a cathartic savaging" of empire, Western hypocrisy on Gaza, selective empathy in "the most privileged sliver of global society."

"When the unspeakable happens, the world should stop but it doesn't," he writes of a comfortable world run by broken old men that "shrugs at one kind of slaughter," having developed "a terrible immunity...When it mattered, who sided with justice and who sided with power?” The time to choose is now, he adds, and there is no true solidarity in hindsight: "At the time they say, 'Yes, this is tragic, but necessary'...The alternative to the countless killed and maimed and orphaned... screaming from under the rubble (is) barbarism.” " There is no way to finish the sentence, 'It is unfortunate that tens of thousands of children are dead but...'" he movingly writes. Ultimately, "There is no such thing as someone else’s children."

The evening after Netanyahu assailed Zohran Mamdani as anti-Semitic - he dismissed the speech as "baseless lies meant to sanitize his genocide against Palestinians" - the good mayor was home at Gracie Mansion. He was hosting Palestinian families from Gaza who have lost family members there or have made their way to America as refugees to "honor their contributions to the city and acknowledge the losses they have endured." They ate a meal; a smiling Mamdani glided around the table, filling water glasses. And they planted an olive tree - for Palestinians, source of food, wood, fuel, symbol of peace, hope, resilience, a deep connection to their heritage and ancestral land. Palestinian poet Mahmoud Darwish: ‘"Here we remain, as long as thyme and olives remain." Zohran Mamdani: "May peace be our future."


A young boy in Gaza mourns his murdered mother Getty Image

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Autistici / Inventati: Es ist immer noch viel zu still

netzpolitik.org - 28. September 2026 - 13:10

Anne Roth hat vor 19 Jahren ein Blog bei NoBlogs.org gestartet. Jetzt hat die unkommerzielle Plattform dicht gemacht, weil die USA das dahinter stehende Tech-Kollektiv als Terrorismus eingestuft haben. Die USA greifen damit direkt und ohne jedes Verfahren die Meinungs- und Internetfreiheit in anderen Ländern an.

Die Terror-Sanktionen der USA gegen das Tech-Kollektiv sind eine besondere Form internationaler Zensur. (Symbolbild) – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com: Mick Haupt

Im Spätsommer 2007 suchte ich nach einem Blog, um eine ziemlich ungewöhnliche Geschichte aufzuschreiben. Mein Freund war früh am Morgen in der Wohnung unserer Familie in Berlin von SEK-Einheiten der Polizei festgenommen worden. In diesem Moment erfuhren wir, dass er verdächtigt wurde, Mitglied einer terroristischen Vereinigung zu sein. Seit einem Jahr stand er unter Anti-Terror-Überwachung und ich war, gewissermaßen als Kollateralschaden, auch davon betroffen.

Er ist kein Terrorist und war es nie. Er wurde schließlich nach einigen Wochen freigelassen. Das Ermittlungsverfahren wurde später eingestellt. Das ist eine andere Geschichte.

Blogs ohne Tracking

Ich wollte im Netz darüber schreiben, was die Überwachung mit uns gemacht hat und wie sie sich auf unseren Alltag ausgewirkt hat. Ich hatte von einem noch recht neuen Phänomen namens „Blogs“, oder Weblogs, gehört, mit denen Texte veröffentlicht werden konnten, ohne gleich selbst eine komplette Website einrichten zu müssen. Genau das brauchte ich: die Möglichkeit zu veröffentlichen, ohne mich um Software-Updates, Sicherheit oder Domain-Registrierung kümmern zu müssen.

Ich war schon vor diesem Vorfall als Netzaktivistin aktiv und wollte ganz bestimmt nicht dazu beitragen, dass meine Leser*innen irgendeiner Form von Tracking ausgesetzt wären, sei es kommerziell oder staatlich. Es war schwierig genug, über unsere Situation zu informieren, ohne dabei andere der Gefahr auszusetzen, durch den Kontakt zu uns selbst ins Visier zu geraten. Ich war also sehr froh, als ich auf die Blog-Plattform stieß, die von Autistici/Inventati (A/I) betrieben wurde, dem italienischen Tech-Kollektiv, das versprach, all das nicht zuzulassen.

Während ich dies schreibe, ist noch lesbar, für wen sie noblogs.org betrieben. Dort heißt es:

Noblogs.org ist ein Projekt des Kollektivs A/I, das seit über zehn Jahren Dienste zur Kommunikation und Konspiration für Aktivist*innen und generell für alle bereitstellt, die sich mit den Grundsätzen unseres Manifests identifizieren: für eine gerechtere, gleichere und freiere Gesellschaft zu kämpfen; uns der allgegenwärtigen Kontrolle einer Gesellschaft zu entziehen, die sich zu sehr dafür interessiert, wer du bist, und nicht dafür, was du denkst und was du liebst oder hasst; sich der Vorstellung zu entziehen, dass jeder Moment unseres Lebens in irgendeiner Weise Geld und wirtschaftlichen Transaktionen entspricht.

Ich kannte A/I schon seit ein paar Jahren. Einige von ihnen hatte ich 2001 während der Proteste gegen den G8-Gipfel in Genua im unabhängigen Medienzentrum kennengelernt. Dort berichteten Hunderte von Aktivist*innen über die Proteste, lange bevor es Social Media gab. Gemeinsam haben wir entsetzt zusehen müssen, als die Polizei eine Schule auf der anderen Straßenseite angriff und viele Aktivist*innen brutal verprügelte, die dort nach den Demonstrationen übernachteten.

Einstufung als Terror-Unterstützer

Wenn ihr das hier lest, ist noblogs.org nicht mehr online.

Am 26. August veröffentlichte A/I eine Mitteilung, dass die US-Regierung die Organisation als Unterstützer von Terrorismus eingestuft hat. Laut einer Pressemitteilung des Außenministeriums sei „Autistici/Inventati (A/I‑Kollektiv) eine in Italien ansässige extremistische Gruppe, die digitale Infrastruktur für gewalttätige Antifa-Zellen und andere militante Linksextreme auf der ganzen Welt aufbaut und betreibt.“

Das Kollektiv wies die Vorwürfe umgehend zurück und schrieb, dass es „sein Engagement für die Bereitstellung einer Plattform mit Werkzeugen zur digitalen Selbstverteidigung nachdrücklich bekräftigt, um dem Bedarf an freier Kommunikation für Aktivist*innen und andere Einzelpersonen, Gruppen und Vereinigungen gerecht zu werden.“

Pauschaler Terrorvorwurf

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Die Hütte brennt! Wir gehen rein.
Wir treten der Faschisierung entgegen. Wir kämpfen für eine freie, offene und solidarische Gesellschaft. Wir verteidigen die Grundrechte für alle. Das geht nur mit deiner Unterstützung.

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Domain weg

Zwei Tage später verschwand ihre Domain „autistici.org“. Zunächst war unklar, was passiert war, da sich niemand sich die Mühe gemacht hatte, A/I zu informieren. Laut einer Pressemitteilung von A/I wurde die Entscheidung, die Domain unzugänglich zu machen, von der Public Interest Registry (PIR) getroffen, einer gemeinnützigen Organisation, die von der Internet Society (ISOC) gegründet wurde, um die .org-Domain zu verwalten und „dem öffentlichen Interesse im Internet zu dienen“.

Die italienische Sektion der ISOC protestierte heftig in einem offenen Brief, der sich nicht nur an PIR und ISOC richtete, sondern auch an die Internet Corporation for Assigned Names and Numbers (ICANN) und deren europäische Sektion, die European Regional At-Large Organization (EURALO).

In dem Brief erklärt ISOC Italien, dass keine Beweise dafür vorliegen, dass A/I terroristische Aktivitäten betrieben oder unterstützt habe.

Mit den Worten von A/I:

Die US-Regierung hat beschlossen, ein außergerichtliches Verfahren anzuwenden, das eine Berufung im Rahmen eines ordentlichen Verfahrens unmöglich macht und sowohl diejenigen, die Dienstleistungen für A/I erbringen, als auch diejenigen, die A/I‑Dienste innerhalb der USA nutzen, dem Risiko aussetzt, als Terrorist*innen eingestuft zu werden.

ISOC Italien führte weiter aus, dass ihre Sorge der Rolle der PIR gelte:

.org ist weder Eigentum der USA noch ein gewinnorientiertes Unternehmensvorhaben, sondern vielmehr eine globale, supranationale Ressource, die für die Meinungs- und Vereinigungsfreiheit im Internet von entscheidender Bedeutung ist. Seine Verwaltung muss diesem Ziel Rechnung tragen, wie es bei der Vergabe auf unbegrenzte Zeit an die Internet Society und deren hundertprozentige Tochtergesellschaft Public Internet Registry vereinbart wurde.

Die Verwalter von „.org“ sollten sich dafür einsetzen, dass keine Regierung die Kontrolle über die Online-Präsenz von gemeinnützigen Organisationen hat, die nicht zu ihrem Hoheitsgebiet gehören oder dort tätig sind, und ganz allgemein, dass keine einzelne Regierung entscheiden kann, wer weltweit einen „.org“-Domainnamen behalten darf oder verlieren muss.

Und das sollte in der Tat ein Anliegen der gesamten Internet-Governance-Community sein. Wenn die Registrierung von .org-Domains faktisch den willkürlichen Entscheidungen der US-Regierung unterliegt, müssen wir uns überlegen, ob und wie dies geändert werden kann.

Konto weg

Wiederum einige Tage nach der Einstufung teilte die Bank von A/I, die italienische Banca Etica, dem Kollektiv mit, dass sie beabsichtige, ihr Konto zu schließen. Das PayPal-Konto war bereits am ersten Tag ohne Vorankündigung gesperrt worden.

Die Schließung von Bankkonten von Organisationen, denen Terror oder Terrorunterstützung vorgeworfen wird, ist nicht ungewöhnlich. Doch auch hier gab es keinerlei juristisches Verfahren, das die Bank zur Schließung des Kontos zwang oder aufforderte. Hintergrund ist, dass die Aufnahme einer Organisation in eine Terrorliste durch die US-Regierung weitere Sanktionen nach sich ziehen kann.

Die Bank entschied sich aus Angst vor der Möglichkeit solcher weiteren Sanktionen, das Konto von A/I zu sperren. Seit dem 4. September hat A/I keinen Zugriff mehr auf die eigenen Gelder, die durch Spenden ihrer Nutzer*innen zusammengekommen waren.

Alessandro Messina, ehemaliger Direktor der Banca Etica, kommentierte:

Es ist plausibel, dass viele Banken sich dafür entscheiden würden, das Konto von A/I zu schließen. Von einer Organisation, die zur Förderung ethischer Finanzgeschäfte gegründet wurde, würde man jedoch etwas anderes erwarten, wenn sie mit einer Einstufung von so ausgeprägt politischer Natur konfrontiert ist.

A/I hört auf

Weitere zwei Tage später kündigte A/I an, den Betrieb vollständig einzustellen:

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„Bleibt menschlich“ ist für uns keine leere Floskel.

Es bedeutet vor allem, dass wir eine Verantwortung haben, unsere Nutzer*innen zu schützen und die, die die menschlichen Netzwerke bilden, auf die wir uns verlassen, sowie die Communitys, die uns mit Botschaften der Unterstützung und Solidarität überschüttet haben.

Wir können uns nicht auf einen Kampf einlassen oder uns Manipulationen aussetzen, die das Leben dieser Menschen und ihrer Liebsten bedrohen und sie der Gnade von Autokrat*innen, Faschist*innen und Behörden ausliefern, die extralegale Maßnahmen ergreifen.

Angriff auf politische Gegner

Ein Schock ging durch die Community der Nutzer*innen der Dienste von A/I. Diese Community ist riesig: A/I besteht seit 25 Jahren und gibt an, 20.000 Blogs, 20.000 E‑Mail-Konten, 5.000 Mailinglisten und 1.500 Websites zu hosten.

Während ich dies schreibe, Mitte September, ist mein Blog noch online – allerdings nur im Read-Only-Modus. Ich habe keinen Zugriff mehr auf die Administration. Bald wird es verschwunden sein, und mit ihm 19 Jahre meiner Texte zu digitaler Politik und digitalen Rechten.

Das Gleiche gilt für die vielen anderen Blogs und Websites aus zahlreichen Ländern zu einer Vielzahl von Themen, darunter Klimawandel, Antimilitarismus, Rechte indigener Völker, Gesundheitsreformen oder Antifaschismus.

Wenn sie verschwinden, werden viele, viele Links von Websites im gesamten Internet ins Leere führen. Und ich bin wieder zum Kollateralschaden eines Terrorvorwurfs geworden. So wie auch viele andere.

Es braucht einen Aufschrei

Die britische Menschenrechts-Organisation Artikel 19 warnt: „Abgesehen davon, dass dies gegen die Standards der Meinungsfreiheit verstößt, hat schon diese Einstufung einen Chilling Effect“, also eine abschreckende Wirkung.

20.000 Blogs werden geschlossen, und es gab keinen Aufschrei. Weil sich die Menschen fragen, ob es klug ist, eine Organisation zu verteidigen, die von den USA als terroristisch eingestuft wurde.

Wenn autoritäre Regierungen nichtkommerzielle, unabhängige digitale Kommunikationsinfrastrukturen angreifen wie in diesem Fall, dürfen wir die Auswirkungen nicht unterschätzen. Diesmal war es Italien, aber das nächste Mal könnte es näher bei euch sein.

Es ist immer noch viel zu still.

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Von zwei Seiten in den Untergang – öffentlich-rechtlich und alternativ

Es war das Jahr 1945, als sich die Menschen Folgendes in die Präambel der UNESCO-Verfassung schrieben: “Da Kriege im Geist der Menschen entstehen, muss auch der Frieden im Geist der Menschen verankert werden.” Einer der Gründe dafür mag das Wissen gewesen sein, dass Kriege nicht erst auf dem Schlachtfeld entschieden werden, sondern bereits vorher in […]

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US Senator Ted Cruz Demonstrates the Subservience of the US Senate to Israel

This website is dependent on public support. Netanyahu has stolen America’s sovereignty and self-government and turned the “superpower” into a […]
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7 Dinge, die mit der Rente verschwinden

Der Rentenbescheid zeigt, wie viel Rente künftig überwiesen wird, aber nicht, wie sich ein Dienstag ohne Arbeit anfühlt. Mit dem Abschied aus dem Beruf können vertraute Kontakte, feste Abläufe und bisherige Erwartungen wegbrechen – während zugleich Belastungen enden, die jahrzehntelang selbstverständlich erschienen.

Deshalb lohnt sich neben der Vorbereitung auf die Rentenzahlung ein genauer Blick auf sieben Veränderungen im Alltag. Sie treffen nicht jeden Menschen gleichermaßen und folgen keinem festen Zeitplan.

Dabei geht es um das Ende der regelmäßigen Erwerbsarbeit, nicht allein um den Beginn der Rentenzahlung. Wer weiterarbeitet, erlebt diesen Übergang möglicherweise schrittweise oder erst später.

Was die Forschung über den Ruhestand tatsächlich zeigt

Die Behauptung, mit der Rente verschwänden zwangsläufig sieben Bestandteile des bisherigen Lebens, lässt sich aus der Forschung nicht ableiten. Untersuchungen aus Wirtschaftswissenschaft und Altersforschung zeigen vielmehr unterschiedliche Verläufe, zu denen auch spürbare Entlastung gehört.

Eine 2023 veröffentlichte Studie zur Lebenszufriedenheit beim Übergang in den Ruhestand untersuchte Daten aus Deutschland und der Schweiz für den Zeitraum 2000 bis 2019. Bei den untersuchten Menschen in Deutschland verbesserte sich die Lebenszufriedenheit unmittelbar nach dem Übergang im Durchschnitt.

Das nimmt persönlichen Schwierigkeiten nichts von ihrem Gewicht. Es widerspricht aber dem Bild, der letzte Arbeitstag führe fast automatisch in eine Krise.

Die selbstverständlichen Begegnungen mit Kollegen fehlen

Ein Gespräch vor der Schicht, das gemeinsame Mittagessen oder ein kurzer Austausch auf dem Flur entstehen im Berufsleben ohne Verabredung. Nach dem Ausscheiden fallen diese Gelegenheiten weg, während die bisherigen Kollegen ihren gewohnten Arbeitsrhythmus behalten.

Dadurch können Kontakte seltener werden, ohne dass jemand die Freundschaft bewusst beendet. Daraus folgt jedoch weder, dass alte Freundschaften innerhalb eines Jahres verschwinden, noch, dass man sie vorsorglich aufgeben sollte.

Eine wirtschaftswissenschaftliche Untersuchung zu Ruhestand und Einsamkeit fand kurzfristig keinen eindeutigen durchschnittlichen Effekt des Renteneintritts auf Einsamkeit. Längerfristig nahm sie im Durchschnitt sogar ab; die Ergebnisse sprechen dafür, dass mehr Aktivitäten nach einer Anpassungszeit dazu beitragen können.

Für den Alltag bietet sich deshalb an, gute bestehende Beziehungen bewusst zu pflegen und zugleich neue Begegnungen zu ermöglichen. Wie sich fehlende Aufgaben und Kontakte anfühlen können, beschreibt auch unser Beitrag „Ich habe seit 19 gearbeitet, aber mit der Rente kam die Leere“.

Das Interesse am alten Betrieb kann verblassen

Während der Berufstätigkeit bestimmen Personalfragen, Kundenwünsche oder die nächste Umorganisation einen erheblichen Teil des Tages. Wer daran nicht mehr beteiligt ist, kann feststellen, dass diese Themen bald weniger Aufmerksamkeit beanspruchen.

Das muss weder allgemeine Antriebslosigkeit bedeuten noch beweisen, dass der Beruf eigentlich nie Freude gemacht hat. Manche Interessen waren eng mit einer konkreten Aufgabe verbunden, andere bleiben auch nach dem Abschied lebendig.

Eine frühere Buchhalterin kann froh sein, keine Monatsabschlüsse mehr erledigen zu müssen, während ein Handwerker weiterhin gern sein Wissen weitergibt. Für beide ist Platz im Ruhestand, ohne dass daraus eine neue Verpflichtung werden muss.

Der vorgegebene Tagesablauf endet

Arbeitsbeginn, Pausen und Feierabend geben dem Tag einen Rahmen, über den Beschäftigte kaum täglich neu nachdenken müssen. Fällt dieser Rahmen weg, entsteht Freiheit – und mitunter die ungewohnte Aufgabe, selbst für Verbindlichkeit zu sorgen.

Wer morgens keinen Anlass zum Aufstehen und tagsüber keine Verabredung hat, kann die neue Zeit als unübersichtlich erleben. Ein ständig gefüllter Kalender ist dafür ebenso wenig die passende Antwort wie die Erwartung, jeder Tag müsse sich von selbst sinnvoll ergeben.

Die Deutsche Rentenversicherung regt in ihrem Beitrag „Sind Sie fit für danach?“ an, sich frühzeitig mit Tagesstruktur, Interessen und sozialen Beziehungen zu beschäftigen. Ein regelmäßiger Spaziergang, ein fester Treffpunkt oder ein eigenes Vorhaben können dem Alltag Halt geben, ohne den alten Arbeitsdruck nachzubauen.

Der berufliche Ehrgeiz verliert sein bisheriges Ziel

Die nächste Beförderung, eine bessere Beurteilung oder der Vergleich mit anderen verlieren nach dem Ausscheiden ihre unmittelbare Bedeutung. Wer lange auf solche Ziele hingearbeitet hat, kann das als Befreiung empfinden oder zunächst eine Richtung vermissen.

Mit dem Karriereende muss jedoch nicht der Wunsch verschwinden, etwas zu lernen, zu gestalten oder gut zu machen. Er kann sich auf Tätigkeiten verlagern, deren Wert nicht durch Vorgesetzte oder Gehaltsstufen bestätigt wird.

Der Ruhestand braucht deshalb keine neue Erfolgsbilanz. Auch wer keinen Verein leitet, keine Sprache lernt und keine großen Reisen unternimmt, muss seine freie Zeit niemandem gegenüber rechtfertigen.

Das berufliche „Sofort“ wird leiser

Viele Arbeitsabläufe verlangen schnelle Antworten, pünktliche Ergebnisse und ständige Aufmerksamkeit für fremde Anliegen. Nach dem Abschied kann dieser Zeitdruck nachlassen, obwohl sich die innere Unruhe nicht unbedingt am selben Tag legt.

Eine Besorgung darf dann bis morgen warten, ein freier Vormittag muss nicht produktiv genutzt werden. Wer sich daran erst gewöhnen muss, hat den Ruhestand nicht verlernt, sondern stellt vertraute Gewohnheiten um.

Allerdings verschwindet Zeitdruck nicht für alle: Wer Angehörige pflegt, regelmäßig Enkel betreut oder weiterhin arbeitet, hat möglicherweise weiterhin einen eng getakteten Alltag. Mehr selbstbestimmte Zeit hängt auch davon ab, welche Verpflichtungen nach dem Beruf bleiben.

Der Leistungsdruck kann nachlassen – und die Gesundheit profitieren

Keine Schicht mehr durchhalten, keine Kennzahl erfüllen und keine dienstliche Nachricht am Abend beantworten müssen: Diese Entlastung kann über bloße Erleichterung hinausgehen. Gerade bei einem belastenden Berufsalltag eröffnet der Abschied Raum für Erholung.

Der Ökonom Peter Eibich fand in einer 2015 veröffentlichten Untersuchung mit deutschen Daten Verbesserungen der subjektiv bewerteten Gesundheit und der psychischen Gesundheit durch den Ruhestand. Die Ergebnisse sprechen dafür, dass weniger berufliche Belastung, längerer Schlaf und häufigere Bewegung dazu beitragen.

Das ist keine Garantie für den einzelnen Menschen, aber ebenso wenig ein Beleg für eine pauschale gesundheitliche Gefahrenphase nach Rentenbeginn. Aus solchen Studien lässt sich insbesondere keine allgemeine Regel ableiten, nach der die ersten beiden Jahre ohne neue Aufgabe gefährlich seien.

Die Berufsbezeichnung erklärt nicht mehr den ganzen Alltag

Wer jahrzehntelang als Lehrerin, Verkäufer oder Pflegekraft gearbeitet hat, verbindet damit häufig mehr als einen Arbeitsplatz. Mit dem Ausscheiden kann auch eine vertraute Antwort auf die Frage fehlen, wofür man gebraucht und geschätzt wird.

Die Altersforscherin Katharina Mahne erläutert in einem Interview mit dem Magazin der Deutschen Rentenversicherung, dass Anpassungsschwierigkeiten oft Menschen mit starker beruflicher Identifikation und wenig privatem Gegengewicht betreffen. Hilfreich könne es sein, genauer zu betrachten, was an der bisherigen Tätigkeit wichtig war.

Fehlt der fachliche Austausch, die Anerkennung oder das Gefühl, etwas für andere zu bewirken? Erst diese Unterscheidung macht es möglich, nach einer passenden neuen Beschäftigung zu suchen.

Die eigene Erfahrung verschwindet dabei nicht mit dem Mitarbeiterausweis. Sie kann in Freundschaften, Familie, Nachbarschaft oder einer freiwilligen Aufgabe weiter Bedeutung haben.

Ein guter Übergang braucht mehr als Durchhalteparolen

Wer den Ruhestand allein zur Frage der richtigen Einstellung erklärt, übersieht unterschiedliche Lebensbedingungen. Eine 2025 veröffentlichte Auswertung des Deutschen Alterssurveys zeigt beispielsweise, dass armutsgefährdete Menschen sich einsamer fühlen als Menschen mit mittleren oder höheren Einkommen.

Deshalb reichen Ratschläge zum Reisen oder zu kostenpflichtigen Kursen nicht für jeden Haushalt. Bezahlbare Begegnungsorte, erreichbare Angebote und verlässliche persönliche Kontakte gehören ebenfalls zu den Voraussetzungen für gesellschaftliche Teilhabe.

Manche Menschen wünschen sich einen langsameren Abschied vom Beruf; unser Beitrag erklärt Möglichkeiten, nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiterzuarbeiten. Wer diesen Weg erwägt, sollte auch die finanziellen Folgen einer Beschäftigung zusätzlich zur Rente prüfen.

Für andere ist gerade der vollständige Abschied die ersehnte Entlastung. Ein gelungener Ruhestand bemisst sich nicht daran, wie ähnlich er dem früheren Berufsleben bleibt.

Sechs Fragen und Antworten zum Rentenbeginn Verliert man mit dem Rentenbeginn automatisch seine Freunde?

Nein, allerdings entfallen mit dem Arbeitsplatz viele beiläufige Begegnungen. Bewusste Verabredungen können bestehende Freundschaften erhalten, während gemeinsame Interessen neue Kontakte ermöglichen.

Macht der Ruhestand zwangsläufig einsam?

Nein, die Forschung zeigt keinen solchen Automatismus. Die Untersuchung zu Ruhestand und Einsamkeit fand kurzfristig keinen eindeutigen durchschnittlichen Effekt und längerfristig sogar einen Rückgang.

Ist nachlassendes Interesse am früheren Job ein schlechtes Zeichen?

Nicht für sich genommen: Betriebliche Themen können nach dem Ausscheiden schlicht weniger wichtig werden. Daraus lässt sich keine allgemeine Aussage über Motivation oder Gesundheit ableiten.

Brauchen Rentner weiterhin einen festen Tagesablauf?

Einige wiederkehrende Termine können Orientierung geben, ohne jeden Tag durchzuplanen. Wie viel Struktur angenehm ist, hängt von den eigenen Bedürfnissen und den verbleibenden Verpflichtungen ab.

Kann der Renteneintritt die Gesundheit verbessern?

Ja, Untersuchungen zeigen mögliche gesundheitliche Vorteile durch den Wegfall beruflicher Belastungen. Solche durchschnittlichen Befunde sagen jedoch nicht voraus, wie sich die Gesundheit eines einzelnen Menschen entwickelt.

Muss man im Ruhestand weiterarbeiten, um gebraucht zu werden?

Nein, Zugehörigkeit und Anerkennung können ebenso durch persönliche Beziehungen oder freiwilliges Engagement entstehen. Weiterarbeit ist eine mögliche persönliche Entscheidung, aber keine Voraussetzung für einen erfüllten Ruhestand.

Der Beitrag 7 Dinge, die mit der Rente verschwinden erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.

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The New York Times Is Very Distressed that Illegal immigrant-invaders into the US are being deported

The New York Times Is Very Distressed that Illegal immigrant-invaders into the US are being deported Paul Craig Roberts https://www.nytimes.com/2026/09/25/us/ice-surge-immigration-arrests.html?campaign_id=190&emc=edit_ufn_20260925&instance_id=182566&nl=from-the-times&regi_id=304508195&segment_id=227087&user_id=e2862097b5a5d4f22d0b82b929ce528a […]
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The Booming Trump Economy

The Booming Trump Economy In the last 2 years Starbucks has closed 877 of its coffee shops. https://apnews.com/article/starbucks-close-stores-coffeehouses-6be14000fc4f760d2de78af0294b7695  Delta cuts […]
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Banken erhöhen Gebühren: Nicht alles, was auf dem Kontoauszug steht, ist auch erlaubt

Eine Gebühr wird nicht dadurch rechtmäßig, dass die Bank sie einfach abbucht. Hinter unscheinbaren Buchungstexten können Entgelte stecken, für die eine wirksame Vereinbarung fehlt oder die das Geldinstitut überhaupt nicht verlangen darf.

Gerade bei einer kleinen Rente oder knapp bemessenen Sozialleistungen fehlen diese Beträge an anderer Stelle. Wer seine Kontoauszüge prüft, kann deshalb nicht nur künftige Kosten vermeiden, sondern unter Umständen auch bereits abgebuchtes Geld zurückfordern.

Das Preisverzeichnis ist kein Freibrief

Banken dürfen für ihre Leistungen grundsätzlich Geld verlangen, etwa für die Kontoführung oder eine vereinbarte Zahlungskarte. Ein Girokonto muss deshalb nicht kostenlos sein.

Allerdings braucht die Bank eine wirksame Grundlage für ihre Forderung. Für gesetzliche Nebenpflichten erlaubt § 675f Absatz 5 BGB ein zusätzliches Entgelt nur, wenn das Gesetz dies zulässt und die Zahlung vereinbart wurde.

Der bloße Hinweis auf das Preis- und Leistungsverzeichnis beantwortet somit noch nicht die Frage, ob eine konkrete Abbuchung zulässig ist. Auch eine dort aufgeführte Klausel kann unwirksam sein.

Schweigen macht eine Preiserhöhung nicht wirksam

Lange behandelten Banken fehlenden Widerspruch so, als hätten Kunden neuen Bedingungen zugestimmt. Der Bundesgerichtshof erklärte entsprechend weitreichende AGB-Klauseln für unwirksam, Aktenzeichen XI ZR 26/20.

Auch wer das Konto weiter benutzt, akzeptiert damit nicht automatisch höhere Gebühren. Das bestätigte der BGH mit Urteil vom 19. November 2024, XI ZR 139/23.

Entscheidend ist deshalb, welche Preise wirksam vereinbart wurden und ob später tatsächlich eine Vertragsänderung zustande kam. Liegt eine wirksame Zustimmung vor, lässt sich die Erhöhung nicht allein mit dem Hinweis auf diese Urteile zurückfordern.

Bei aktuellen Gebührenerhöhungen der Sparkassen lohnt sich deshalb der Vergleich zwischen bisherigem Vertrag, Änderungsangebot und abgerechneten Beträgen. Teuer und rechtswidrig sind zwei unterschiedliche Dinge.

Pfändungsschutz darf keinen Gebührenaufschlag auslösen

Wird ein bestehendes Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto umgewandelt, darf die Bank weder für die Umwandlung kassieren noch allein wegen des Pfändungsschutzes die Kontoführungsgebühr erhöhen. Nach § 850k Absatz 2 ZPO bleibt das sonstige Vertragsverhältnis bestehen.

Das P-Konto wird dadurch allerdings nicht insgesamt kostenlos: Eine bereits wirksam vereinbarte Kontoführungsgebühr kann weiter anfallen. Unzulässig ist der zusätzliche Preis für die Schutzfunktion, wie auch der Beitrag zu höheren Gebühren beim P-Konto erläutert.

Auch für die Bearbeitung einer Kontopfändung und deren laufende Überprüfung darf die Bank keine eigenen Bearbeitungsentgelte verlangen. Solche Arbeiten gehören zu ihren gesetzlichen Verpflichtungen und sind keine zusätzlich verkaufte Dienstleistung.

Bei Kontoauszügen kommt es auf den Anlass an

Die vorgeschriebenen Informationen über Kontobuchungen muss die Bank grundsätzlich kostenlos bereitstellen, mindestens einmal monatlich in einer aufbewahrbaren Form. Daraus folgt aber kein Anspruch auf jede gewünschte Ausfertigung und jeden zusätzlichen Versandweg ohne Kosten.

Wer bereits bereitgestellte Auszüge erneut anfordert oder eine zusätzliche Übermittlung wünscht, muss unter Umständen zahlen. Nach § 675d Absatz 4 BGB muss ein solches vereinbartes Entgelt angemessen sein und sich an den tatsächlichen Kosten orientieren.

Eine pauschale Aussage wie „Kontoauszüge müssen immer kostenlos sein“ führt deshalb in die Irre. Zu prüfen ist, ob die Bank ihre Informationspflicht erfüllt oder einen tatsächlich gewünschten Zusatzservice abrechnet.

Rücklastschriften sind nicht automatisch gebührenfrei

Reicht das Guthaben für eine Lastschrift nicht aus und lehnt die Bank die Ausführung berechtigt ab, kann dafür ein vereinbartes Entgelt zulässig sein. § 675o BGB erlaubt eine entsprechende Vereinbarung ausdrücklich.

Die Bank darf den Betrag aber nicht beliebig festsetzen: Auch hier verlangt § 675f Absatz 5 BGB eine angemessene, an den tatsächlichen Kosten ausgerichtete Berechnung. Eine hohe Pauschale lässt sich nicht allein damit rechtfertigen, dass sie im Preisverzeichnis steht.

Für eigene Buchungsfehler darf die Bank nicht zusätzlich kassieren

Hat die Bank einen Zahlungsauftrag fehlerhaft ausgeführt und muss sie den Fehler berichtigen, darf sie ihre gesetzliche Pflicht nicht als kostenpflichtigen Zusatzauftrag behandeln. § 675y BGB regelt zudem die Erstattung von Entgelten und Zinsen, die im Zusammenhang mit einer nicht erfolgten oder fehlerhaften Ausführung berechnet wurden.

Anders kann es aussehen, wenn der Kunde selbst eine falsche IBAN angegeben hat. Für bestimmte Bemühungen, das Geld zurückzuholen, kann die Bank dann ein vertraglich vereinbartes Entgelt verlangen.

Die Kündigung des Girokontos kostet keine Abschiedsgebühr

Für die Kündigung des Zahlungsdiensterahmenvertrags darf die Bank kein Entgelt vereinbaren. Das steht ausdrücklich in § 675h Absatz 4 BGB.

Regelmäßig erhobene Gebühren fallen nur anteilig bis zum Vertragsende an; vorausbezahlte Beträge für die Zeit danach sind anteilig zu erstatten. Bereits entstandene berechtigte Forderungen verschwinden durch die Kündigung dagegen nicht.

Diese Buchungen verdienen einen zweiten Blick Gebühr auf dem Kontoauszug Worauf es ankommt Erhöhte Kontoführungsgebühr Eine wirksame Vertragsgrundlage ist erforderlich; bloßes Schweigen oder die weitere Kontonutzung genügen nicht automatisch. Aufschlag wegen eines P-Kontos Allein die Umwandlung zum Pfändungsschutzkonto rechtfertigt keine höheren Kontogebühren. Bearbeitung einer Kontopfändung Ein gesondertes Entgelt für diese gesetzliche Pflicht ist unzulässig. Ersatzkontoauszug Ein vereinbartes Entgelt kann zulässig sein, muss aber angemessen und an den tatsächlichen Kosten ausgerichtet sein. Berechtigt abgelehnte Lastschrift Ein vereinbartes, angemessenes und kostenorientiertes Entgelt ist möglich. Kündigung des Girokontos Für die Kündigung selbst darf kein Entgelt verlangt werden. Wie Betroffene ihr Geld zurückfordern können

Für eine Prüfung sollten Kontoinhaber die betreffenden Auszüge, den Vertrag und Mitteilungen über Preisänderungen zusammenstellen. Hilfreich ist außerdem die Entgeltaufstellung, die die Bank nach § 10 Zahlungskontengesetz mindestens jährlich und bei Vertragsende kostenlos bereitstellen muss.

Eine Rückforderung sollte die beanstandeten Buchungen mit Datum, Betrag und Begründung benennen. Bei einer unwirksamen Erhöhung geht es regelmäßig um den Aufschlag gegenüber dem wirksam vereinbarten Preis, nicht automatisch um sämtliche Kontogebühren.

Wer Geld ohne rechtlichen Grund erhalten hat, muss es nach § 812 BGB grundsätzlich herausgeben. Betroffene können die Bank schriftlich zur Erstattung auffordern und beispielsweise eine Frist von 14 Tagen setzen.

Warum Abwarten Geld kosten kann

Rückzahlungsansprüche unterliegen grundsätzlich der dreijährigen Verjährung. Die Frist beginnt regelmäßig mit dem Jahresende, wenn der Anspruch entstanden ist und die erforderliche Kenntnis vorliegt oder grob fahrlässig fehlt.

Der BGH hat mit Urteil vom 3. Juni 2025, XI ZR 45/24 klargestellt, dass dafür keine Kenntnis der rechtlichen Unwirksamkeit erforderlich ist. Bei den dort geprüften Sparkassenkonten war für die Anspruchsentstehung die Genehmigung des Rechnungsabschlusses entscheidend, nicht bereits die einzelne Abbuchung.

Sind Anspruch und erforderliche Kenntnis bereits 2023 entstanden, kann daher mit Ablauf des 31. Dezember 2026 Verjährung eintreten. Ob Besonderheiten oder eine Hemmung vorliegen, muss anhand des konkreten Falls geprüft werden.

Eine einfache Zahlungsaufforderung stoppt die Verjährung für sich genommen nicht. Bei drohendem Fristablauf kommen etwa ein ordnungsgemäß eingeleitetes Verfahren bei einer anerkannten Verbraucherschlichtungsstelle, ein gerichtlicher Mahnbescheid oder eine Klage in Betracht.

Sechs Fragen und Antworten zu Bankgebühren Sind Kontoführungsgebühren grundsätzlich verboten?

Nein, Banken dürfen für die Kontoführung einen wirksam vereinbarten Preis verlangen. Beanstandet werden können beispielsweise Entgelte ohne Vertragsgrundlage oder unzulässige Zusatzgebühren.

Habe ich einer Erhöhung zugestimmt, weil ich weiter überwiesen habe?

Die gewöhnliche weitere Nutzung des Kontos allein gilt nicht als Zustimmung zu neuen Preisen. Ob auf anderem Weg eine wirksame Vereinbarung zustande gekommen ist, muss gesondert geprüft werden.

Darf mein Konto wegen des Pfändungsschutzes teurer werden?

Allein wegen der Umwandlung in ein P-Konto darf die Bank die Kontogebühren nicht erhöhen. Eine zuvor wirksam vereinbarte Kontoführungsgebühr bleibt jedoch grundsätzlich bestehen.

Muss die Bank alte Kontoauszüge kostenlos nachliefern?

Nicht in jedem Fall: Waren die Auszüge bereits ordnungsgemäß bereitgestellt, kann die Bank für zusätzliche Exemplare ein vereinbartes Entgelt verlangen. Dieses muss angemessen und an den tatsächlichen Kosten ausgerichtet sein.

Bekomme ich unzulässige Gebühren automatisch zurück?

Auf eine automatische Erstattung sollten sich Betroffene nicht verlassen. Sinnvoll ist eine schriftliche Rückforderung, die den Betrag und die beanstandeten Buchungen nachvollziehbar bezeichnet.

Reicht ein Brief kurz vor Jahresende, um die Verjährung zu verhindern?

Nein, die bloße Aufforderung zur Rückzahlung hemmt die Verjährung nicht. Wer eine Frist sichern muss, sollte rechtzeitig eine dafür geeignete Maßnahme prüfen lassen.

Beispiel aus der Praxis: 96 Euro Aufschlag für den Pfändungsschutz

Ein vereinfachtes Rechenbeispiel: Eine Rentnerin zahlt für ihr Girokonto vereinbarungsgemäß fünf Euro im Monat. Nach der Umwandlung in ein P-Konto berechnet die Bank allein wegen des Pfändungsschutzes neun Euro.

Über 24 Monate summiert sich der zusätzliche Betrag auf 96 Euro. Diesen Aufschlag kann die Rentnerin grundsätzlich zurückfordern, während die ursprünglich vereinbarten fünf Euro monatlich bestehen bleiben.

Sie dokumentiert die Abbuchungen und verlangt die Erstattung sowie eine Abrechnung ohne den unzulässigen Zuschlag. Gerade bei einem knappen Budget sind vier Euro im Monat kein belangloser Buchungsposten.

Der Beitrag Banken erhöhen Gebühren: Nicht alles, was auf dem Kontoauszug steht, ist auch erlaubt erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.

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Die diesjährige Klimawoche in NYC: Eine heiße Party aus den falschen Gründen

Paul H. Tice

Nur wenige Tage vor der „Climate Week NYC“, die zeitgleich mit der jährlichen Sitzung der Generalversammlung der Vereinten Nationen stattfindet, veröffentlichte das Umweltprogramm der Vereinten Nationen (UNEP) einen Bericht, in dem mit metaphysischer Gewissheit erklärt wird, dass „die globale Erwärmung voraussichtlich 1,5 °C über dem vorindustriellen Niveau liegen wird“ – höchstwahrscheinlich bereits in den nächsten Jahren.

Dies ist das gleiche 1,5 °C-Temperaturziel, das die UNO seit einem Jahrzehnt als klimatischen Wendepunkt für den Planeten immer wieder betont. Nach Angaben internationaler Organisation werden die Auswirkungen auf das Klimasystem der Erde oberhalb dieser Erwärmungsschwelle katastrophal und „für Jahrhunderte bis Jahrtausende irreversibel“ sein, wobei schwere Überschwemmungen an den Küsten, weit verbreitete Nahrungsmittelknappheit, Zwangsmigrationswellen sowie der Verlust von Biodiversität und Arten bis zum Jahr 2100 zur Norm werden.

Wer nun dachte, solche Nachrichten könnten den diesjährigen Klimafestlichkeiten im Big Apple [= New York City; A. d. Übers.] einen Dämpfer versetzen, der irrt sich. Das Überschreiten dieser Grenze war schon immer Teil des Plans.

Das von den Vereinten Nationen im Rahmen des Pariser Abkommens von 2015 festgelegte globale Temperaturziel von 1,5 °C wird anhand einer mittleren Temperaturanomalie im Vergleich zu einer Referenzperiode von 1850–1900 gemessen. Es basiert auf einer Zusammenführung unterschiedlicher Land- und Meerestemperaturen, die ungleichmäßig über den Globus verteilt erfasst wurden und für die konsistente Messdaten nur etwa 50 Jahre zurückreichen. Für den Zeitraum davor werden die globalen Durchschnittstemperaturen anhand von Proxy-Datenquellen wie Baumringen und Eisbohrkernen interpoliert. Aus diesem Grund weisen alle gängigen Diagramme zur Temperaturanomalie um das Jahr 1979 herum einen „Hockeyschläger“-Sprung auf.

Abgesehen von diesen Messproblemen ist das 1,5-°C-Ziel zudem eine völlig willkürliche Zahl. Es wurde hauptsächlich aus politischen Gründen festgelegt und so konzipiert, dass es erreicht wird, um das Gefühl der Dringlichkeit zu verstärken und den Druck auf die nationalen Regierungen zu erhöhen, die Treibhausgasemissionen zu senken und mehr Geld für die Lösung des Problems bereitzustellen. Die kumulative globale Erwärmung in der postindustriellen Ära betrug zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Pariser Abkommens bereits 1,0 °C, sodass 1,5 °C von vornherein sicher waren – insbesondere, wenn man das planetare Thermometer kontrolliert.

Die Reduzierung der Ziele der Klimabewegung auf eine einzige Temperaturangabe ist im Grunde ein Marketingtrick, der darauf abzielt, ein sehr komplexes Thema für die Öffentlichkeit zu vereinfachen und die Unterstützung der Bevölkerung für die Sache zu gewinnen. Für die UNO ist die Vermarktung der Botschaft wichtiger als die Perfektionierung der Wissenschaft. In den vergangenen vier Jahrzehnten ist die UNO nicht von ihrer ursprünglichen Schlussfolgerung abgewichen – die Treibhausgasemissionen aus der Förderung fossiler Brennstoffe müssen eingedämmt werden, um den Planeten vor einer Klimakatastrophe zu bewahren –, obwohl ihre Argumentation große Lücken aufweist und die Unsicherheiten hinsichtlich der Genauigkeit von Klimamodellen und der Qualität der zugrunde liegenden Daten zunehmen.

Doch anstatt ihre Prämissen zu überprüfen, hat sich die PR-Strategie der UNO stattdessen darauf konzentriert, Klima und Wetter miteinander zu vermischen, jedes extreme (und nicht ganz so extreme) Wetterereignis als Zeichen des vom Menschen verursachten Klimawandels anzuführen, um die Emotionen der Menschen zu manipulieren, und jede gegensätzliche oder widersprüchliche Meinung von „Klimaleugnern“ niederzuschreien.

Seit die UNO Ende der 1980er Jahre die globale Erwärmung in ihr multilaterales Mandat aufgenommen hat, fungiert sie sowohl als wichtigste Kassandra als auch als oberste Kalenderhüterin und warnt regelmäßig vor einem Klima-Armageddon bis zum Jahr 2100, sollten die globalen Emissionen nicht bis zu bestimmten Jahrtausend-Fristen drastisch gesenkt werden.

Unter dem Unheil prophezeienden UN-Generalsekretär António Guterres, der 2022 mit den berühmten Worten warnte, die Welt befinde sich auf „einer Autobahn in die Klimahölle, während wir noch immer den Fuß auf dem Gaspedal haben“, hat die Rhetorik in den letzten Jahren mit dem Herannahen des jüngsten klimatischen Meilensteinjahres 2030 ein Crescendo erreicht.

Abgesehen von der Verschiebung der planetarischen Frist hat sich an der Klima-Panikmache der UNO seit 1989 nicht viel geändert, als der Direktor des New Yorker Büros des UNEP Noel Brown öffentlich warnte, dass „ganze Nationen durch den Anstieg des Meeresspiegels von der Erde getilgt werden könnten“, sollte der Trend der globalen Erwärmung nicht bis zum Jahr 2000 umgekehrt werden.

Bei der globalen Klimabewegung ging es schon immer weniger darum, das angebliche Problem zu lösen, als vielmehr darum, durch die Aufrechterhaltung des Themas wirtschaftliche und politische Macht anzuhäufen. Mit dem jüngsten, kalkulierten Eingeständnis der „Niederlage“ durch das UNEP wird sich die Klimamission der UNO nun darauf verlagern, den „Überschreitungseffekt“ bis zum Jahr 2100 zu begrenzen.

Obwohl es in den letzten 40 Jahren nicht gelungen ist, die globale Erwärmung aufzuhalten – in dieser Zeit stiegen die weltweiten Emissionen um 68 % –, wird die UNO nun die nächsten sieben Jahrzehnte damit verbringen, die globalen Durchschnittstemperaturen zu senken, um „bis zum Ende des Jahrhunderts wieder unter 1,5 °C zu kommen“.

Unabhängig vom Ergebnis sichert dies der ausufernden UN-Klimabürokratie eine fast ewige Lebensdauer von 75 Jahren – und genau darum geht es ja.

Deshalb wird die UN-Gemeinde auch bei der diesjährigen Climate Week NYC wieder feiern, als wäre es 1989.

This article originally appeared at RealClear Energy

Link: https://www.cfact.org/2026/09/23/this-years-climate-week-nyc-a-hot-party-for-all-the-wrong-reasons/

Übersetzt von Christian Freuer für das EIKE

 

Der Beitrag Die diesjährige Klimawoche in NYC: Eine heiße Party aus den falschen Gründen erschien zuerst auf EIKE - Europäisches Institut für Klima & Energie.

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Begleit- und Bewertungsgremium zum Friedensprozess tagt erneut

Das im Rahmen des Prozesses für Frieden und eine demokratische Gesellschaft eingerichtete Begleit- und Bewertungsgremium ist am Montag in Ankara zu seiner zweiten Sitzung zusammengekommen. Die Sitzung im Präsidialkomplex wird vom türkischen Vizepräsidenten Cevdet Yılmaz geleitet.

Daran nehmen Justizminister Akın Gürlek, Außenminister Hakan Fidan, Innenminister Mustafa Çiftçi, Verteidigungsminister Yaşar Güler, Geheimdienstchef Ibrahim Kalın, der Generalsekretär des Präsidialamtes Hakkı Susmaz und der Generalsekretär des Nationalen Sicherheitsrates, Okay Memiş, teil. Im Mittelpunkt der Beratungen sollen der aktuelle Stand des Prozesses sowie die Arbeit der vier Unterkommissionen stehen. Nach Abschluss der Sitzung wird eine schriftliche Erklärung erwartet.

Vier Unterkommissionen begleiten den Prozess

Das Begleit- und Bewertungsgremium war am 24. August erstmals zusammengekommen. Bei der rund dreieinhalbstündigen Sitzung wurden vier Unterkommissionen eingerichtet, die unterschiedliche Bereiche des Prozesses bearbeiten. Dabei handelt es sich um die Unterkommission für Justiz und rechtliche Angelegenheiten, die Unterkommission für Beobachtung und Feststellung, die Unterkommission für gesellschaftliche Integration sowie die Unterkommission für Entwaffnung und strategische Koordination.

Yılmaz erklärte am Sonntag mit Blick auf die heutige Sitzung, Aufgabe des Gremiums sei es, den Prozess zu verfolgen. Die vier Unterkommissionen befassten sich mit den rechtlichen Fragen, der gesellschaftlichen Integration, der Entwicklung vor Ort sowie der Entwaffnung und strategischen Koordination. Parallel zur Sitzung des Begleit- und Bewertungsgremiums kommt am Montag auch das türkische Kabinett unter Vorsitz von Staatspräsident Recep Tayyip Erdoğan zusammen.

https://deutsch.anf-news.com/frauen/-52845

 

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Iran greift Azadî-Camp bei Koye mit Drohnen an

Das iranische Regime hat in der Nacht zum Montag das A Azadî-Camp im Kreis Koye bei Hewlêr (Erbil) mit drei Drohnen angegriffen. In dem Camp leben Peschmerga der Demokratischen Partei Kurdistans-Iran (PDK-I) und ihre Familien. Bei dem Angriff entstand Sachschaden, Tote oder Verletzte gab es nicht.

Die Sicherheitsbehörde der Kurdistan-Region des Irak (KRI) teilte mit, dass die Drohnen zwischen 1.40 und 2.10 Uhr in das Camp einschlugen. Zur Urheberschaft machte die Behörde zunächst keine Angaben.

Nach Angaben der PDK-I kamen drei iranische Kamikazedrohnen vom Typ Hadid-110 zum Einsatz. Ein hochrangiger Parteivertreter machte die iranischen Revolutionsgarden (IRGC) für den Angriff verantwortlich. Auch den Revolutionsgarden nahestehende Medien in Iran berichteten über die nächtlichen Angriffe auf Koye.

Seit Beginn des Krieges zwischen Israel, den USA und Iran im Februar 2026 richtet Teheran einen erheblichen Teil seiner Angriffe auf Stützpunkte und Camps ostkurdischer Parteien in der KRI. Nach vorliegenden Angaben wurden seitdem mehr als tausend Raketen- und Drohnenangriffe registriert. Über 30 Menschen kamen dabei ums Leben, etwa 160 weitere wurden verletzt.

https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/-52729 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/-52275 https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/-52645

 

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Russland präsentiert Beweise dafür, dass es das angebliche Massaker von Butscha nicht gab

ANTI-SPIEGEL - Fundierte Medienkritik - 28. September 2026 - 11:47
In Russland gibt es seit 2022 das sogenannte „Internationale öffentliche Tribunal zu den Verbrechen ukrainischer Neonazis“, an dessen Gründung ich beteiligt war und bei dem ich bis heute, wenn auch derzeit passives, Mitglied bin. Das Tribunal ist eine zivilgesellschaftliche Initiative zur Dokumentierung von ukrainischen Kriegsverbrechen und kein Gericht, wie der Name vermuten lassen könnte. Am […]
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