Meinungsfreiheit ist nicht nur das Recht, zu Allem seinen Senf dazu zu geben wie an einer Würstelbude. Es ist das Recht, Behauptungen der Mächtigen in Frage zu stellen, Erklärungen und Fakten einzuklagen und Alternativen einzufordern. Das mag unbequem sein, lästig, nerven, bremsen. Aber es ist der Motor des Fortschritts. Ohne Nörgler, Zweifler und Besserwisser kein Fortschritt. Zweifel ist eine gesellschaftliche Produktivkraft. Seine Diffamierung durch angeblich alternativlose Politik ist Rückschritt in vormoderne Zeiten. Deutschland braucht wieder einen Grundkurs in Debatte und Wiederbelebung der Streitkultur.» (- Roland Tichy, Journalist und Publizist)
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AfD und BSW beschließen Corona-Untersuchungsausschuss in Sachsen-Anhalt
Bei der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt triumphierte die Alternative für Deutschland (AfD) mit 44 Prozent der Stimmen und das Bündnis Sahra Wagenknecht – Vernunft und Gerechtigkeit (BSW) schaffte mit über 5 Prozent den Einzug in den Landtag. Nun haben die beiden Parteien beschlossen, einen Untersuchungsausschuss einsetzen zu lassen, der die Corona-Politik beleuchten soll.
Compact stellt fest, dass es sich um ein Novum handelt. Es sei das erste Mal, dass sich mit den beiden Parteien eine Landtags-Mehrheit findet, um einen Corona-Untersuchungsausschuss einzuberufen. Bislang hätten das vor allem Oppositionsfraktionen getan.
Laut AUF1 fordert das BSW eine «umfassende und transparente Aufarbeitung». Fraktionschef Thomas Schulze teilte mit:
«Nur wenn die Ereignisse um Corona restlos aufgeklärt werden, können wir dadurch entstandene Gräben zuschütten.»
Das BSW fordere zudem ein Amnestie- und Rehabilitationsgesetz für Menschen, die während der «Pandemie» zu Unrecht belastet oder benachteiligt worden seien.
Compact erachtet den Beschluss als wichtiges Zeichen, denn die bisherige Regierung habe kürzlich «noch einmal die Jagd auf Kritiker der Corona-Maßnahmen eröffnet». Im Gegensatz zu den meisten Bundesländern, in denen die juristische Aufarbeitung der Corona-Politik weitgehend abgeschlossen sei, hätte die Landesregierung in Sachsen-Anhalt im vergangenen Jahr «einen neuen Großangriff auf missliebige Bürger» gestartet.
Konkret geht es um sogenannte «Bereichsbetretungsverbote», die Demonstranten im Zuge der Massenproteste gegen die Corona-Zwangsmaßnahmen und die geplante Impfpflicht im Winter 2021/2022 erhalten hatten. Im Oktober 2025 wurden dann Dutzende von ihnen von der Polizeidirektion Magdeburg aufgefordert, eine «Bearbeitungsgebühr» über jeweils 123,50 Euro für das damals erlassene Platzverbot zu zahlen.
Zudem soll laut Compact jeder Bescheid eine eigene Bearbeitungsgebühr mit sich ziehen. Da die Demonstrationen jeden Montag stattfanden, hätten manche Aktivisten mit der Zeit dutzende Betretungsverbote erhalten, womit nun Tausende Euro gefordert würden. Die meisten hätten allerdings gegen die Forderung Klage eingereicht.
Dem Magazin zufolge könnte und sollte eine neue AfD-Landesregierung «die rechtswidrig anmutenden Bescheide rückwirkend aufheben». Ein Untersuchungsausschuss müsse jedoch auch aufklären, «weshalb im Herbst 2025 noch einmal gegen die mutigen Bürger von damals, die sich getraut haben, ihr Grundrecht auf Versammlungsfreiheit wahrzunehmen, nachgetreten wurde». Auch müssten entsprechende personelle Konsequenzen bei den zuständigen Behörden gezogen werden.
Syria reopens 35 damaged schools in Homs under Saudi-funded project
Homs, Sept. 29 (SANA) Thirty-five damaged schools in Syria’s central Homs province have been brought back into service under a Saudi-funded rehabilitation project, providing classroom space for about 18,000 students, local education officials said Monday.
Two of the schools — Omar al-Mukhtar School in al-Qusayr and Suleiman al-Rajab School in al-Ghanto — formally reopened Monday after repairs funded by the King Salman Humanitarian Aid and Relief Centre (KSrelief).
Malak al-Sibai, Homs’ director of education, told SANA that all 35 schools had previously been out of service. Their reopening is expected to ease pressure on classrooms, particularly in communities seeing families return, she said.
The project is part of a wider KSrelief program to rehabilitate 60 schools across Syria, benefiting more than 50,000 students, according to Nayef al-Shammari, the organization’s director in Syria.
Syria’s education system is still recovering from years of war that left thousands of schools damaged or out of service. The Education Ministry has said about 40% of schools nationwide require rebuilding or rehabilitation, while the return of displaced families is adding pressure on classrooms as student enrollment rises.
At Suleiman al-Rajab School in al-Ghanto, principal Hayyan Assaf said damage from airstrikes by the former regime had forced the school to close and students to attend classes elsewhere.
Repairs included restoring doors, windows, classrooms, the schoolyard and restrooms, as well as painting and tiling work. The school now serves about 950 students in two shifts, Assaf said.
Homs education authorities have separately completed maintenance work at 70 schools that remained operational in the city and surrounding countryside, part of efforts to expand classroom capacity and improve learning conditions.
KSrelief, established in Saudi Arabia in 2015, provides humanitarian assistance in sectors including education, health, food security and shelter.
R A H / ABD
Syria assumes chairmanship of Arab statistics institute board
Jeddah, Sept. 28 (SANA) Syria assumed the chairmanship of the Board of Trustees of the Arab Institute for Training and Research in Statistics for its 51st session, succeeding Sudan, during a meeting in Jeddah focused on developing statistical capabilities across Arab countries.
Anas Salim, head of Syria’s Planning and Statistics Authority, participated in the meeting, hosted by Saudi Arabia’s General Authority for Statistics and attended by heads and representatives of Arab statistical agencies and relevant Arab and regional organizations.
In a statement posted on Telegram on Monday, Syria’s Planning and Statistics Authority said discussions focused on strengthening training and research to keep pace with technological developments and expanding the use of modern tools to improve the quality of official statistics and their role in supporting development and economic policies.
The authority said Syria took over the board’s chairmanship from Sudan, while Iraq assumed the acting chairmanship. The position rotates among member states according to the alphabetical order of their names.
The meeting coincided with Saudi Arabia’s preparations to host the sixth United Nations World Data Forum in Riyadh in November 2026.
Established in its current form in 1977, the Amman-based Arab Institute for Training and Research in Statistics is an official, nonprofit institution that works to develop the capabilities of Arab statistical agencies through training, research, technical consultations and the exchange of expertise and modern practices in official statistics.
R.D/RK
UNESCO-listed Deir Samaan Citadel in northern Syria reopens to visitors
R.D/ABD
Wann wird die Rente jetzt überwiesen? Mit dieser Besonderheit bei der Rentenzahlung
Die nächste reguläre Rentenzahlung steht am Mittwoch, dem 30. September 2026, an. Doch obwohl das Geld am selben Tag auf die Konten kommt, ist es für unterschiedliche Monate bestimmt: Manche erhalten ihre September-Rente, andere bereits die Rente für Oktober.
Für Menschen, die Miete, Strom und Einkäufe genau einteilen müssen, ist diese Unterscheidung wichtig. Denn das Datum auf dem Kontoauszug allein verrät noch nicht, für welchen Monat die Rentenversicherung zahlt.
Wann die Rente jetzt auf dem Konto sein sollDie Terminübersicht der Deutschen Rentenversicherung nennt den 30. September 2026 als nächsten Auszahlungstag. Der Monatsletzte fällt auf einen Mittwoch und ist ein regulärer Bankarbeitstag.
Eine Vorverlegung wegen eines Wochenendes oder Feiertags gibt es diesmal nicht. Wer am Dienstag, dem 29. September, noch keinen Zahlungseingang sieht, wartet deshalb nicht auf eine bereits überfällige Monatsrente.
Die Besonderheit: Ein Zahltag, zwei unterschiedliche RentenmonateBei einer nachschüssigen Zahlung wird die Rente am Ende des Monats ausgezahlt, für den sie zusteht. Die Überweisung am 30. September gehört damit zum September 2026.
Bei einer vorschüssigen Zahlung kommt das Geld dagegen am Ende des Vormonats. Wer zu dieser Gruppe gehört, erhält am 30. September bereits seine Oktober-Rente; die September-Rente wurde regulär schon am 31. August ausgezahlt.
Diese Besonderheit besteht seit vielen Jahren und ergibt sich aus den unterschiedlichen gesetzlichen Zahlungsregeln. Aus ihr entsteht weder ein zusätzlicher Rentenanspruch noch eine doppelte Monatszahlung.
Zahlungsweise September-Rente 2026 Oktober-Rente 2026 Vorschüssig Montag, 31. August 2026 Mittwoch, 30. September 2026 Nachschüssig Mittwoch, 30. September 2026 Freitag, 30. Oktober 2026 Warum der Rentenbeginn vor oder ab April 2004 entscheidetFür Renten, die am 1. April 2004 oder später begonnen haben, gilt grundsätzlich die nachschüssige Auszahlung. Die gesetzliche Grundlage dafür ist § 118 SGB VI, der die Auszahlung laufender Renten am letzten Bankarbeitstag des jeweiligen Monats vorsieht.
Bei einem Rentenbeginn vor dem 1. April 2004 bleibt grundsätzlich die vorschüssige Zahlung erhalten. Diese Übergangsregelung steht in § 272a SGB VI.
Entscheidend ist damit der rechtliche Rentenbeginn und nicht einfach das Ausstellungsdatum des Bescheids. Weitere Erläuterungen bietet unser Beitrag zu den unterschiedlichen Auszahlungsterminen der September-Rente.
Auch eine später begonnene Witwenrente kann im Voraus kommenDer Blick auf den Beginn der aktuell bezogenen Rentenart reicht allerdings nicht immer aus. Bei bestimmten unmittelbar anschließenden Renten bleibt die frühere Zahlungsweise erhalten, wenn der erstmalige Rentenbeginn aus demselben Versicherungskonto vor April 2004 lag und die Rentenansprüche ununterbrochen anerkannt waren.
Das kann etwa eine Witwenrente betreffen, die auf eine zuvor vorschüssig gezahlte Rente des verstorbenen Ehepartners folgt. Auch der Übergang von einer Erwerbsminderungsrente in die Regelaltersrente kann unter diese Regelung fallen.
Eine solche monatliche Vorauszahlung ist von einem Vorschuss für Hinterbliebene zu unterscheiden. Dazu informiert unser Beitrag „Witwenrente: Für den Rentenvorschuss bleiben nur 30 Tage“.
Warum eine fehlende Buchung am Morgen noch keinen Zahlungsverzug bedeutetDer Renten Service der Deutschen Post erklärt, dass die Gutschrift bis zum Ende des Auszahlungstages, also bis 23.59 Uhr, erfolgen muss. Eine für alle Banken verbindliche Uhrzeit am Vormittag gibt es damit nicht.
Für die eigene Planung heißt das: Eine frühe Kontoprüfung am 30. September liefert noch keine Gewissheit, dass etwas schiefgelaufen ist. Wer Überweisungen oder andere Abbuchungen veranlasst, sollte auf das tatsächlich verfügbare Guthaben achten.
Was Betroffene tun können, wenn die Rente ausbleibtFehlt die Gutschrift auch nach Ablauf des Zahlungstages, sollten Betroffene die Kontobewegungen prüfen und bei ihrer Bank nachfragen. Der Renten Service bittet außerdem um eine schriftliche Mitteilung mit Postrentennummer und genauer Angabe des fehlenden Rentenmonats.
Für dringende Fälle nennt er für Rentner mit Wohnsitz in Deutschland die Telefonnummer 0221 5692-444. Bei Fragen zur Bewilligung oder Berechnung der Rente ist dagegen der zuständige Rentenversicherungsträger der richtige Ansprechpartner.
Ein Beispiel: Gleicher Zahlungstag, unterschiedlicher VerwendungsmonatDas fiktive Beispiel zeigt den Unterschied: Ingrid bezieht seit 2003 eine vorschüssig gezahlte Altersrente und erhält am 30. September 2026 ihr Geld für Oktober. Thomas bekommt seit 2022 eine nachschüssig gezahlte Altersrente und erhält am selben Tag die Zahlung für September.
Beide sehen also Ende September eine reguläre Monatsrente auf ihrem Konto. Ingrid muss die Zahlung bereits dem Oktober zuordnen, während bei Thomas damit der Rentenanspruch für September erfüllt wird.
Stand: 29. September 2026. Quellen: Deutsche Rentenversicherung: Auszahlungstermine 2026, § 118 SGB VI, § 272a SGB VI und Renten Service: Fragen zur Rentenzahlung.
Der Beitrag Wann wird die Rente jetzt überwiesen? Mit dieser Besonderheit bei der Rentenzahlung erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.
UNESCO-listed Deir Samaan Citadel in northern Syria reopens to visitors
Aleppo, Sept. 28 (SANA) Deir Samaan Citadel, a centuries-old religious complex in northern Syria associated with St. Simeon the Stylite, reopened to visitors Monday after restoration and safety work, marking World Tourism Day.
The site in Aleppo countryside underwent cleaning and landscaping, repairs to visitor routes and facilities, and work to reinforce structures considered at risk.
Rakan al-Tayeh, director of the General Authority for Tourism and Hotel Training at Syria’s Tourism Ministry, said the reopening was part of efforts to revive tourism in Aleppo province.
A website dedicated to the site has also been launched, offering virtual-reality features that allow people outside Syria to explore the complex, he told SANA.
Mulham Oqeidi, a member of the Aleppo Governorate Executive Office, said restoration work included returning the Column of St. Simeon to its location, rehabilitating the main square and visitor routes, and reinforcing structurally vulnerable areas.
The work involved Aleppo Governorate, Syria’s antiquities authorities, representatives of Christian communities, emergency management officials, a development organization, volunteers and archaeology students from Aleppo University.
A fifth-century pilgrimage site
The Church of St. Simeon was built in the late fifth century around the column associated with St. Simeon the Stylite and became an important destination for Christian pilgrims in the region, according to Amal Hussein, an official responsible for managing World Heritage sites in Idlib province.
Hussein said the complex had suffered damage in recent years and that its reopening would make it accessible again to visitors, researchers and people interested in archaeology and history.
Visitors at the reopening said restoring the site offered Syrians an opportunity to reconnect with the country’s archaeological heritage and could help draw renewed attention to historic destinations in Aleppo.
Deir Samaan is part of the Ancient Villages of Northern Syria, a group of archaeological sites inscribed on UNESCO’s World Heritage List in 2011. The complex includes a church, monastery, baptistery and processional route, with surrounding structures that were later incorporated into a fortified complex.
R.D/ABD
Rentner aufgepasst: Wann kommt der Tankrabatt, wie hoch ist er und wie lange gibt es hin?
Der neue Tankrabatt startet am 1. Oktober 2026 und gilt bis zum 31. Dezember: Für Benzin und Diesel sinkt die Steuerbelastung rechnerisch um rund 16,7 Cent je Liter. Auch Rentner profitieren, wenn die Entlastung an der Zapfsäule ankommt – eine zusätzliche Rentenzahlung oder einen besonderen Seniorenbonus gibt es jedoch nicht.
Für Menschen mit kleiner Rente kann jeder Euro beim Tanken helfen, besonders wenn Arztpraxis und Supermarkt ohne Auto kaum erreichbar sind. Aus den angekündigten „rund 17 Cent“ sollte aber niemand eine garantierte Preissenkung an jeder Tankstelle ableiten.
Der Tankrabatt ist beschlossen: Diese Termine geltenDer Bundestag hat die befristete Steuersenkung am 25. September 2026 beschlossen; auch der Bundesrat hat zugestimmt. Nach einer Mitteilung des Bundespräsidialamtes an die Deutsche Presse-Agentur hat Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier das Gesetz ebenfalls unterzeichnet.
Damit ist der Rabatt über die bloße Ankündigung hinaus: Vorgesehen ist die Entlastung für Oktober, November und Dezember 2026. Der Bundestag nennt ausdrücklich den Zeitraum vom 1. Oktober bis zum 31. Dezember.
Unser früherer Beitrag zum geplanten Tankrabatt für Rentner beschrieb noch den Stand vor Abschluss des parlamentarischen Verfahrens. Inzwischen liegen die Zustimmungen vor.
Wie aus 14,04 Cent rund 17 Cent werdenDie Energiesteuer auf Benzin und Diesel wird um jeweils 14,04 Cent je Liter gesenkt. Weil die Umsatzsteuer auch auf diesen Preisbestandteil anfällt, ergibt sich bei vollständiger Weitergabe ein Bruttoeffekt von 16,7076 Cent, gerundet etwa 16,7 Cent je Liter.
Die häufig genannten 17 Cent sind also ein gerundeter Betrag. Der Umsatzsteuersatz selbst wird dabei nicht herabgesetzt; geringer wird der Umsatzsteuerbetrag, wenn der Nettopreis entsprechend sinkt.
Was eine Tankfüllung rechnerisch günstiger wirdBei einer Tankfüllung mit 50 Litern beträgt die mögliche Entlastung rund 8,35 Euro. Die folgende Tabelle rechnet mit 16,7 Cent je Liter und setzt voraus, dass die Steuersenkung vollständig im Verkaufspreis ankommt.
Getankte Menge Rechnerische Ersparnis 20 Liter 3,34 Euro 30 Liter 5,01 Euro 40 Liter 6,68 Euro 50 Liter 8,35 Euro 60 Liter 10,02 EuroDas sind eigene Modellrechnungen, keine zugesicherten Erstattungsbeträge. Wer wenig fährt, spart entsprechend weniger; wer viel Kraftstoff verbraucht, erhält in Euro die größere Entlastung.
Warum der Preis am 1. Oktober nicht überall sofort fälltDer steuerliche Starttermin bedeutet nicht, dass jede Tankstelle ihre Anzeige um Mitternacht um 16,7 Cent zurücksetzt. Bereits vorhandene Kraftstoffbestände und die weitere Preisgestaltung können beeinflussen, wann und in welchem Umfang die Entlastung sichtbar wird.
Auch die Bundesregierung weist darauf hin, dass Steuern nur einen Teil des Kraftstoffpreises ausmachen. Rohölpreise, Transportkosten und die Entscheidungen der Anbieter beeinflussen weiterhin, was Autofahrer tatsächlich bezahlen.
Ein Vergleich zwischen dem Preis vom 30. September und dem Preis vom 1. Oktober zeigt deshalb nicht automatisch, ob der Rabatt vollständig weitergegeben wurde. Steigen gleichzeitig andere Kosten, kann die Steuerentlastung eine Verteuerung abmildern, ohne dass der Endpreis entsprechend stark fällt.
Rentner brauchen weder Antrag noch RentenausweisDie Entlastung ist an Benzin und Diesel gekoppelt, nicht an Alter oder Rentenhöhe. Rentner müssen dafür weder einen Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung stellen noch ihren Rentenausweis an der Tankstelle vorlegen.
Eine gesonderte Überweisung auf das Rentenkonto gehört nicht zu dieser Maßnahme. Wer kein Auto nutzt oder ausschließlich elektrisch fährt, erhält aus dieser Steuersenkung keine unmittelbare Entlastung beim eigenen Tanken beziehungsweise Laden.
Die Schwäche des Rabatts: Er richtet sich nach Litern, nicht nach BedürftigkeitEine Rentnerin, die jede Fahrt abwägen muss, bekommt pro Liter dieselbe steuerliche Entlastung wie ein vermögender Vielfahrer. Der Rabatt hilft damit beim Kraftstoffkauf, gleicht aber geringe Einkommen nicht gezielt aus.
Für ältere Autofahrer bleibt außerdem die Gesamtrechnung entscheidend: Eine Ersparnis beim Sprit kann durch höhere laufende Autokosten aufgezehrt werden. Welche Besonderheiten bei Versicherungsbeiträgen bestehen, erläutert unser Beitrag zu Alterszuschlägen in der Kfz-Versicherung und möglichen Einsparungen.
Was nach Dezember kommt, ist eine andere FrageDer beschlossene Tankrabatt endet mit dem Jahr 2026. Die Bundesregierung will Gespräche mit der Mineralölwirtschaft führen, um spätestens zum 1. Januar 2027 einen vorübergehenden Spritpreisdeckel nach dem Vorbild Luxemburgs oder Belgiens einzuführen.
Das ist ein anderes Instrument als die befristete Steuersenkung und sollte nicht als bereits garantierter Anschlussrabatt verstanden werden. Die Angaben der Bundesregierung zum Entlastungspaket enthalten keinen verbindlichen Literpreis, mit dem Rentner für Januar kalkulieren könnten.
Beispiel aus der Praxis: Was bei einer kleinen Rente ankommtEin fiktives Rentnerpaar benötigt für Einkäufe, Arzttermine und Besuche bei Angehörigen monatlich 60 Liter Benzin. Wird die Steuerentlastung vollständig weitergegeben, spart es rechnerisch 10,02 Euro im Monat und damit 30,06 Euro von Oktober bis Dezember.
Das verschafft etwas Luft im Haushaltsbudget, ersetzt aber keine dauerhafte Entlastung bei hohen Lebenshaltungskosten. Eine zusätzliche Auszahlung können die beiden aus dem Tankrabatt nicht verlangen.
Sechs Fragen und Antworten zum Tankrabatt Wann beginnt der neue Tankrabatt?Die befristete Steuersenkung gilt ab dem 1. Oktober 2026 bis einschließlich 31. Dezember 2026. Bundestag und Bundesrat haben zugestimmt, der Bundespräsident hat das Gesetz unterzeichnet.
Wie hoch ist die Entlastung je Liter?Die Energiesteuer sinkt bei Benzin und Diesel um 14,04 Cent je Liter. Zusammen mit dem Umsatzsteuereffekt ergibt das rechnerisch rund 16,7 Cent, sofern die Entlastung vollständig weitergegeben wird.
Erhalten Rentner einen zusätzlichen Zuschuss?Nein, der Tankrabatt enthält keinen gesonderten Rentnerbonus. Die Entlastung wirkt über den Kraftstoffpreis und ist unabhängig vom Rentenbezug.
Muss ich den Tankrabatt beantragen?Nein, ein Antrag ist nicht erforderlich. Auch ein Einkommensnachweis oder Rentenausweis ist dafür nicht nötig.
Ist Benzin am 1. Oktober überall sofort 17 Cent billiger?Nein, eine solche Preissenkung ist nicht garantiert. Lagerbestände, andere Kosten und die Preisgestaltung der Anbieter beeinflussen den tatsächlichen Preisverlauf.
Bleibt der Tankrabatt 2027 bestehen?Die beschlossene Steuersenkung ist bis Ende 2026 befristet. Der für spätestens Januar 2027 angestrebte Spritpreisdeckel ist ein gesondertes Vorhaben und keine automatische Verlängerung.
Der Beitrag Rentner aufgepasst: Wann kommt der Tankrabatt, wie hoch ist er und wie lange gibt es hin? erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.
Oil prices rise amid concerns over Middle East supply disruptions
London, Sept. 29 (SANA) Oil prices rose for a second straight session on Tuesday as persistent concerns over potential supply disruptions from the Middle East outweighed signs of a recovery in the region’s crude exports.
Reuters reported that Brent crude futures rose 63 cents, or 0.6 percent, to $105.91 a barrel, while U.S. West Texas Intermediate (WTI) crude gained 72 cents, or 0.8 percent, to $93.32 a barrel.
The gains came despite preliminary data showing a rebound in crude exports from major Middle Eastern producers in September.
Figures released Monday by commodities data firm Kpler showed that crude oil exports from major producers in the region rose to 12.8 million barrels per day in September, their highest level since February.
The recovery in regional exports was driven by increased shipments from Saudi Arabia and the United Arab Emirates.
The export figures pointed to an improvement in crude shipments from the region, but concerns over potential supply disruptions continued to weigh more heavily on the oil market during Tuesday’s trading.
R.H/R.K
Pentagon awards Raytheon $20.7 billion AMRAAM contract
Washington, Sept. 29 (SANA)The Pentagon awarded RTX’s Raytheon a provisional multiyear contract worth up to $20.7 billion to accelerate production of AMRAAM missiles as the U.S. military seeks to replenish weapons stockpiles depleted by conflicts in the Middle East and Ukraine, Reuters reported. RTX said the five-year contract includes two option years.
The United States has supplied large quantities of weapons to allies while also using munitions in its military operations in Iran, raising concerns about inventories of key air-defense and precision-guided weapons.
Separately, Washington in May approved $8.6 billion in arms sales to Israel, Qatar, Kuwait and the United Arab Emirates after Secretary of State Marco Rubio cited emergency circumstances to fast-track the transfers without prior congressional review.
The approvals included $992.4 million in Advanced Precision Kill Weapon Systems and related equipment for Israel and $2.5 billion in battle command systems for Kuwait. Qatar was approved for nearly $5 billion in precision-guided weapons and Patriot air- and missile-defense replenishment, while the United Arab Emirates was cleared for a $147.6 million precision-guided weapons package.
The sales came as Israel and Gulf states faced Iranian missile and drone attacks that depleted stocks of U.S.-made weapons and strained their air-defense systems, according to Al Jazeera.
Pentagon pushes to expand missile production
RTX said it nearly doubled AMRAAM production in 2025 compared with 2024. The company has set an annual production target of at least 1,900 missiles under production agreements with the Pentagon.
The prospective AMRAAM deal is the latest in a series of large munitions contracts pursued by the Pentagon to accelerate weapons production. It follows a seven-year Patriot PAC-3 Missile Segment Enhancement procurement agreement with Lockheed Martin valued at up to $58.62 billion.
Industry executives have cautioned that Congress has not yet appropriated the funding needed to support the full AMRAAM multiyear commitment, Reuters reported. Without those appropriations, contractors may be unable to make large-scale investments in components and production facilities.
Such multiyear agreements are intended to give defense contractors greater certainty to expand production capacity and accelerate deliveries, supporting investment in workers, suppliers and manufacturing facilities to meet longer-term demand. Reuters said the agreements are part of a broader Trump administration effort to prioritize increased weapons production.
If Congress provides the funding, the contract would allow RTX to continue investing in its workforce, supply chain and facilities as U.S. demand rises.
AMRAAM’s air-defense role
AMRAAM, or Advanced Medium-Range Air-to-Air Missile, is a beyond-visual-range weapon used by U.S. and allied fighter aircraft and also serves as the primary interceptor for the National Advanced Surface-to-Air Missile System, or NASAMS. RTX said AMRAAM operates on 14 platforms and is fielded by 44 countries.
The contract forms part of the Pentagon’s “Arsenal of Freedom” initiative, a broader effort to increase U.S. weapons production.
U.S. weapons inventories under pressure
An April report by the Center for Strategic and International Studies said the United States had enough missiles to continue operations in the Iran war under plausible scenarios but warned that depleted inventories posed risks for future conflicts, particularly against a peer competitor such as China.
The report, which examined seven key munitions, estimated that rebuilding their inventories to prewar levels could take between one and four years. It said prewar stocks were already considered insufficient for a peer-competitor conflict and that depleted inventories could constrain U.S. operations in a future war.
In June, the Wall Street Journal reported that the Pentagon had told lawmakers it needed about $80 billion to cover costs from the Iran war and other expenses. Reuters said at the time that it could not independently verify the report.
Days later, the White House formally asked Congress for $87.6 billion in additional funding, including $67.15 billion for the military. The administration said the request included money for Iran-war operational costs, military readiness and rebuilding weapons stockpiles.
T.S /M.F
Schwerbehinderung: Späterer Rentenstart – diese Jahrgänge sollen betroffen sein
Mit 62 Jahren in Rente gehen oder mit 65 ohne Abschläge aufhören: Auf diese Altersgrenzen verlassen sich viele Beschäftigte mit Schwerbehinderung. Doch nach Berichten über einen frühen Arbeitsentwurf zur Rentenreform könnten die Grenzen für jüngere Versicherte künftig steigen.
Betroffen wären grundsätzlich Menschen ab Geburtsjahrgang 1970. Beschlossen ist diese Änderung bislang nicht; für die persönliche Rentenplanung gilt weiterhin das bestehende Recht.
Was hinter den Plänen stecktDie Alterssicherungskommission empfiehlt, die Regelaltersgrenze nach 2031 an eine weiter steigende Lebenserwartung anzupassen. Nach der Darstellung des Bundesarbeitsministeriums könnte sie unter den zugrunde gelegten Annahmen bis 2041 von 67 auf etwa 67 Jahre und sechs Monate steigen.
Eine solche Empfehlung verändert noch keinen Rentenanspruch. Für Beschäftigte mit gesundheitlichen Einschränkungen stellt sich aber schon jetzt die Frage, wie verlässlich ihr geplanter Ausstieg aus dem Berufsleben bleibt.
Welche Altersgrenzen heute geltenFür Versicherte ab Jahrgang 1964 ist die Altersrente für schwerbehinderte Menschen nach geltendem Recht mit 65 Jahren ohne Abschläge möglich. Wer früher gehen möchte, kann diese Rente frühestens mit 62 Jahren beziehen und muss dann dauerhafte Abschläge hinnehmen.
Voraussetzung sind eine anerkannte Schwerbehinderung bei Rentenbeginn und mindestens 35 Versicherungsjahre. Als schwerbehindert gilt grundsätzlich, wer einen Grad der Behinderung von mindestens 50 hat.
Für vor 1964 Geborene gelten teilweise niedrigere Altersgrenzen nach den bisherigen Übergangsvorschriften. Die Deutsche Rentenversicherung erläutert die geltenden Voraussetzungen und Altersgrenzen.
Warum aus 62 und 65 künftig höhere Altersgrenzen werden könntenNach der veröffentlichten Beschreibung des Arbeitsentwurfs soll die abschlagsfreie Schwerbehindertenrente künftig zwei Jahre vor der jeweiligen Regelaltersgrenze beginnen können. Der früheste Zugang mit Abschlägen soll fünf Jahre davor liegen.
Damit würden beide Grenzen bei einer höheren Regelaltersgrenze mitsteigen. Wie das rechnerisch aussehen könnte, zeigt die folgende Tabelle.
Heutige Altersgrenzen und hypothetische Folgen der beschriebenen Kopplung Regelaltersgrenze Schwerbehindertenrente ohne Abschlag Frühester Beginn mit Abschlag 67 Jahre: geltendes Recht ab Jahrgang 1964 65 Jahre 62 Jahre 67 Jahre und 3 Monate: Rechenbeispiel 65 Jahre und 3 Monate 62 Jahre und 3 Monate 67 Jahre und 6 Monate: Rechenbeispiel 65 Jahre und 6 Monate 62 Jahre und 6 MonateDie beiden letzten Zeilen sind keine festgelegten Altersgrenzen für bestimmte Geburtsjahrgänge. Sie veranschaulichen lediglich die mögliche Verschiebung.
Ab Jahrgang 1970 könnte die neue Berechnung greifenNach dem beschriebenen Arbeitsstand sollen die Jahrgänge 1964 bis 1969 grundsätzlich bei den Grenzen von 62 und 65 Jahren bleiben. Ab Jahrgang 1970 wäre die Kopplung vorgesehen, vorbehaltlich möglicher Schutzregelungen.
Welches konkrete Rentenalter daraus für einen einzelnen Jahrgang entstünde, steht damit noch nicht fest. Einen bereits verbindlichen neuen Rententermin lässt die Veröffentlichung nicht erkennen.
Gleicher Abschlag, aber späterer ZugangNach geltendem Recht kostet jeder Monat vor dem abschlagsfreien Beginn dieser Rentenart 0,3 Prozent Rente. Bei drei Jahren Vorziehung sind das höchstens 10,8 Prozent, die grundsätzlich auch nach Erreichen der Regelaltersgrenze bestehen bleiben.
Berechnet wird der Abschlag dabei anhand der abschlagsfreien Altersgrenze der Schwerbehindertenrente. Dass der früheste Zugang für Jahrgänge ab 1964 fünf Jahre vor der Regelaltersrente liegt, bedeutet deshalb keinen Abschlag für fünf Jahre.
Bleibt das Zeitfenster zwischen frühestem und abschlagsfreiem Zugang bei drei Jahren, ergäben sich bei unverändertem Abschlagssatz weiterhin höchstens 10,8 Prozent. Ein unveränderter Prozentsatz würde einen späteren Rentenzugang allerdings nicht ausgleichen.
Wer gesundheitlich bereits an seine Grenzen kommt, muss zusätzliche Monate finanziell überbrücken können. Ein höherer Abschlag allein verschafft keinen Zugang zu einer Altersrente, deren Mindestalter noch nicht erreicht ist.
Altersteilzeit könnte Schutz bieten – eine Zusage gibt es noch nichtLaut Knöppels Darstellung sind Schutzregelungen für bestimmte rechtzeitig verbindlich vereinbarte Altersteilzeitverhältnisse sowie für bestimmte Fälle mit Anpassungsgeld beim Kohleausstieg vorgesehen. Der für die Altersteilzeit genannte Stichtag sei im Arbeitsstand noch als Platzhalter für einen Kabinettsbeschluss enthalten.
Aus einer bestehenden Vereinbarung lässt sich deshalb noch kein gesicherter Schutz vor einer künftigen Anhebung ableiten. Betroffene sollten Vertrag und Abschlussdatum aufbewahren und die endgültigen gesetzlichen Voraussetzungen prüfen lassen, sobald diese feststehen.
GdB 50 und 35 Versicherungsjahre bleiben für die Planung entscheidendUnabhängig von der Reformdebatte lohnt ein Blick in den eigenen Versicherungsverlauf: Die erforderlichen 35 Jahre sind nicht mit 35 Jahren durchgehender Beschäftigung gleichzusetzen. Neben Beitragszeiten können beispielsweise anerkannte Anrechnungszeiten sowie Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung zählen.
Welche Monate tatsächlich angerechnet werden, sollte anhand des Versicherungskontos geklärt werden. Weitere Hinweise bietet der Beitrag Schwerbehinderung: Ohne 35 Jahre Wartezeit in die Altersrente?.
Auch beim Behindertenstatus drohen Missverständnisse: Eine Gleichstellung bei einem GdB von 30 oder 40 eröffnet diesen Rentenzugang nicht. Warum der arbeitsrechtliche Schutz hierfür nicht ausreicht, erläutert Gegen-Hartz im Beitrag zur Gleichstellung und vorgezogenen Rente.
Ein späteres Rentenalter braucht eine Antwort auf gesundheitliche GrenzenWer das Rentenalter an die durchschnittliche Lebenserwartung koppeln will, muss erklären, wie Menschen mit erheblichen gesundheitlichen Einschränkungen die zusätzliche Zeit bewältigen sollen. Ein statistischer Zugewinn an Lebensjahren sagt wenig darüber aus, ob eine einzelne Pflegekraft, Verkäuferin oder Produktionskraft länger arbeiten kann.
Für Betroffene hängen an wenigen Monaten konkrete Ausgaben für Miete, Lebensmittel und laufende Verträge. Die Debatte über die Folgen der Rentenreform für Menschen mit Schwerbehinderung muss deshalb auch die Absicherung des Übergangs behandeln.
Beispiel aus der Praxis: Drei Monate können eine Lücke öffnenEin fiktives Beispiel: Sabine, Jahrgang 1970, hat einen GdB von 50 und erfüllt die 35-jährige Wartezeit. Nach heutigem Recht könnte sie mit 62 Jahren in die Schwerbehindertenrente gehen.
Bei einer angenommenen Monatsrente von 1.800 Euro brutto vor Abschlag blieben nach einer Kürzung um 10,8 Prozent noch 1.605,60 Euro brutto. Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie mögliche Steuern sind dabei noch nicht berücksichtigt.
Würde ihre früheste Altersgrenze durch eine spätere Reform beispielsweise um drei Monate steigen, müsste sie diese Zeit zusätzlich finanzieren. Ob eine solche Verschiebung für Sabine tatsächlich kommt, ist offen; sie sollte ihre Ausstiegsplanung daher anhand bestätigter Rentendaten überprüfen lassen.
Sechs Fragen und Antworten zur Schwerbehindertenrente Ist der spätere Rentenstart bereits beschlossen?Nein, die beschriebenen Änderungen beruhen auf Berichten über einen frühen Arbeitsentwurf. Dieser ändert das geltende Rentenrecht nicht.
Welche Jahrgänge könnten betroffen sein?Nach dem veröffentlichten Arbeitsstand grundsätzlich die Jahrgänge ab 1970. Die endgültigen Übergangsregeln stehen noch nicht fest.
Kann ich derzeit noch mit 62 Jahren in die Schwerbehindertenrente?Für Jahrgänge ab 1964 ist das nach geltendem Recht möglich, wenn bei Rentenbeginn die Schwerbehinderung vorliegt und 35 Versicherungsjahre erfüllt sind. Beim frühesten Beginn beträgt der Abschlag grundsätzlich 10,8 Prozent.
Reicht ein GdB von 40 mit Gleichstellung?Nein, die Gleichstellung ersetzt die erforderliche Schwerbehinderteneigenschaft nicht. Dafür ist grundsätzlich ein GdB von mindestens 50 erforderlich.
Müssen die 35 Versicherungsjahre ausschließlich Arbeitsjahre sein?Nein, auch andere rentenrechtliche Zeiten können zählen. Ob die Wartezeit erfüllt ist, ergibt sich aus den anrechenbaren Monaten im Versicherungskonto.
Verschwindet der Abschlag später wieder?Nein, der Abschlag wegen eines vorzeitigen Beginns bleibt grundsätzlich dauerhaft bestehen. Das Erreichen der Regelaltersgrenze beseitigt ihn nicht.
Der Beitrag Schwerbehinderung: Späterer Rentenstart – diese Jahrgänge sollen betroffen sein erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.
Die weißen Streifen am Himmel – und warum Google sie jetzt verhindern will
Jahrelang hieß es: „Die da oben machen etwas mit unserem Himmel.“ Jetzt will ausgerechnet Google die weißen Streifen verschwinden lassen. Was steckt hinter „Operation Blue Skies“ und was ist davon Wahrheit, Wissenschaft oder schlichtweg Unsinn? Speziell über der Pfalz, im Einzugsgebiet der US Airbase Ramstein, der größten amerikanischen Luftwaffenbasis außerhalb der USA, sorgen Kondensstreifen seit […]
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MAF-DAD sieht Anhaltspunkte für Kriegsverbrechen in Nord- und Ostsyrien
Der Verein für Demokratie und Internationales Recht (MAF-DAD) sieht begründeten Anlass zu der Annahme, dass bei den Angriffen der Damaszener Übergangsregierung auf Nord- und Ostsyrien im Januar und Februar dieses Jahres zahlreiche Kriegsverbrechen begangen wurden. Dokumentiert werden unter anderem Angriffe auf Zivilist:innen und Krankenhäuser, Folter, gewaltsames Verschwindenlassen, Misshandlung von Leichen, Plünderungen und Vertreibungen. Einzelne Tatkomplexe könnten nach Einschätzung der Organisation bei Vorliegen der weiteren rechtlichen Voraussetzungen auch Verbrechen gegen die Menschlichkeit darstellen.
Die Ergebnisse sind Teil des Berichts „Internationale Verbrechen, begangen durch und im Namen der Regierung der Arabischen Republik Syrien“. Ausgangspunkt der Untersuchung waren die Angriffe auf die Stadtteile Şêxmeqsûd und Eşrefiyê in Aleppo Anfang Januar und die anschließende Offensive gegen weitere Gebiete der Demokratischen Selbstverwaltung von Nord- und Ostsyrien (DAANES).
Eine unabhängige Untersuchungsmission von MAF-DAD hielt sich vom 21. Februar bis 17. März in der Region auf. Insgesamt wurden 32 ausführliche Interviews mit 62 Menschen geführt, darunter 25 unmittelbar Betroffene. Ausgewertet wurden außerdem medizinische Unterlagen, Foto- und Videoaufnahmen, Berichte zivilgesellschaftlicher Organisationen und Beweismaterial des Rojava Information Center (RIC).
Als Beweismaßstab verwendet die Untersuchung „reasonable grounds to believe“ – begründeten Anlass zur Annahme. Damit stellt der Bericht keine strafrechtlichen Urteile über individuelle Verantwortliche fest, sieht die vorhandenen Belege jedoch als ausreichend an, um die dokumentierten Tatkomplexe weiter strafrechtlich zu untersuchen.
Angriffe auf Zivilist:innen und Krankenhäuser
Besonders schwere Übergriffe dokumentierte die Mission in Şêxmeqsûd und Eşrefiyê sowie auf den Fluchtrouten aus Tabqa und Raqqa. Berichtet wird von Drohnen- und Artillerieangriffen, Scharfschützenfeuer, Beschuss von Fahrzeugen und Angriffen auf Orte, an denen Zivilist:innen Schutz gesucht hatten. Menschen, die aus Tabqa und Raqqa flohen, berichteten zudem, beschossen, an Kontrollpunkten gestoppt, durchsucht, beraubt oder festgenommen worden zu sein. In einzelnen Fällen seien Flüchtende getötet worden. MAF-DAD sieht begründeten Anlass zur Annahme, dass Zivilist:innen sowohl gezielt als auch unterschiedslos angegriffen wurden und dabei Kriegsverbrechen begangen wurden.
Auch medizinische Einrichtungen waren betroffen. Das Xalid-Fecir- und das Osman-Krankenhaus in Aleppo wurden nach den Untersuchungsergebnissen mit Artillerie beschossen. Gesundheitsbeschäftigte seien verletzt, festgenommen, getötet oder gewaltsam verschwunden gelassen worden. Die dokumentierten Fälle deuteten nach Einschätzung der Mission auf ein breiteres Muster von Angriffen auf geschützte medizinische Einrichtungen und ihr Personal hin.
Folter und gewaltsames Verschwindenlassen
Nach der Einnahme von Şêxmeqsûd und Eşrefiyê sowie an Kontrollpunkten entlang der Fluchtrouten dokumentierte MAF-DAD zahlreiche Festnahmen. Männer seien von Frauen und Kindern getrennt und Gefangene teilweise an überfüllten Orten festgehalten worden, ohne dass ihre Familien Informationen über ihren Verbleib erhielten. Betroffene berichteten von Schlägen, Elektroschocks, verbundenen Augen, Fesselungen, erzwungenen Aussagen sowie unzureichender Versorgung mit Nahrung, Wasser und medizinischer Hilfe.
MAF-DAD sieht darin Anhaltspunkte für Kriegsverbrechen wie Folter, grausame Behandlung, willkürliche Inhaftierung, gewaltsames Verschwindenlassen oder Geiselnahme. Unter bestimmten Voraussetzungen könnten einzelne dieser Handlungen zugleich als Verbrechen gegen die Menschlichkeit verfolgt werden.
Besonders schwere Verstöße dokumentierte die Mission auch im Umgang mit Getöteten. Foto- und Videoaufnahmen zeigten dem Bericht zufolge Verstümmelungen von Leichen, das Abschneiden von Haaren und Zöpfen bei Frauen sowie weitere Eingriffe an den Körpern. Hinzu kamen rassistische, konfessionelle und sexistische Beleidigungen. MAF-DAD bewertet die dokumentierten Handlungen als mögliche Kriegsverbrechen in Form schwerer Angriffe auf die persönliche Würde.
Vertreibung und Plünderungen
Der Bericht dokumentiert außerdem umfangreiche Plünderungen in den eroberten Gebieten. Häuser seien aufgebrochen, geplündert, besetzt oder zur späteren Übernahme gekennzeichnet worden. Vertriebenen seien Telefone, Geld, Dokumente und persönliche Gegenstände abgenommen worden. Manche Betroffene fanden bei ihrer Rückkehr ihre Wohnungen mit ausgetauschten Schlössern oder von bewaffneten Milizen besetzt vor.
Betroffen waren auch Frauenorganisationen, Bibliotheken sowie Bildungs- und Kulturzentren. Nach Einschätzung von MAF-DAD könnte es sich bei den Plünderungen nicht lediglich um Begleiterscheinungen der Offensive, sondern um ein weiter verbreitetes Muster der Aneignung und Zerstörung von Eigentum gehandelt haben. Zugleich wurden Tausende Menschen aus Şêxmeqsûd, Eşrefiyê, Raqqa und Tabqa vertrieben. Unter ihnen befanden sich zahlreiche Kurd:innen, die bereits infolge der türkischen Besetzung von Efrîn 2018 ihre Heimat verloren hatten und damit erneut vertrieben wurden.
Die Untersuchung sieht begründeten Anlass, Teile dieser Vertreibungen als das Kriegsverbrechen der zwangsweisen Vertreibung zu untersuchen. Sollten die dafür erforderlichen Voraussetzungen nachgewiesen werden, käme auch eine Einstufung als Deportation oder zwangsweise Überführung der Bevölkerung und damit als Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Betracht.
Gezielte Gewalt gegen Frauen
Einen eigenen Schwerpunkt legt MAF-DAD auf geschlechtsspezifische Gewalt. Für diesen Teil der Untersuchung wurden zehn kurdische und arabische Frauen befragt. Dokumentiert wurden Angriffe und Plünderungen von Zenobiya-Frauenzentren, Einrichtungen der Jineolojî-Akademie und Bibliotheken in Aleppo, Tabqa und Raqqa. Aktivistinnen und Beschäftigte lokaler Institutionen seien bedroht, ihre persönlichen Daten in sozialen Medien veröffentlicht und ihre Wohnungen oder Arbeitsstätten beschlagnahmt worden.
Frauen berichteten zudem von sexualisierten und sexistischen Erniedrigungen während ihrer Festnahme. Auch die Verstümmelung weiblicher Leichen und die öffentliche Verbreitung entsprechender Aufnahmen ordnet MAF-DAD in diesen Zusammenhang ein. Die Untersuchung sieht Anhaltspunkte für schwere Angriffe auf die persönliche Würde als Kriegsverbrechen. Bei Vorliegen weiterer Voraussetzungen könne die gezielte Verfolgung von Frauen auch den Tatbestand eines Verbrechens gegen die Menschlichkeit erfüllen.
Bericht untersucht Rolle der Türkei
Ein eigener Teil des Berichts befasst sich mit der Rolle der Türkei während der Offensive. MAF-DAD verweist auf Hinweise auf nicht-syrische Akteure innerhalb der mit der Übergangsregierung verbundenen Verbände. Zeug berichteten unter anderem von „Soldaten“ mit türkischen Flaggen auf ihren Uniformen und dem von den türkischen „Grauen Wölfen“ verwendeten Handzeichen. Darüber hinaus habe die Mission Hinweise auf die Beteiligung türkischen Militärpersonals sowie den Einsatz türkischer militärischer Ausrüstung und türkischer Vernehmer zur Unterstützung der Truppen der Übergangsregierung gesammelt.
Nach Einschätzung von MAF-DAD reichen die bislang vorliegenden Belege allerdings nicht aus, um die Angriffe deshalb als internationalen bewaffneten Konflikt einzustufen. Die Ereignisse im Januar und Februar werden im Bericht grundsätzlich als nichtinternationaler bewaffneter Konflikt bewertet. Die Organisation fordert jedoch eine unabhängige und unparteiische Untersuchung der möglichen Beteiligung türkischer Akteure an den dokumentierten Verstößen. Ankara müsse relevante Unterlagen und andere Beweismittel sichern und mit nationalen und internationalen Ermittlungsmechanismen zusammenarbeiten.
MAF-DAD fordert internationale Ermittlungen
MAF-DAD hält die gegenwärtigen syrischen Justizstrukturen nicht für geeignet, eine unabhängige Aufarbeitung der dokumentierten Verbrechen zu gewährleisten. Untersucht werden müssten dabei nicht nur unmittelbare Täter, sondern auch Personen in der Befehlskette, die Verbrechen angeordnet, ermöglicht oder nicht verhindert beziehungsweise bestraft hätten. Die Organisation fordert deshalb internationale Ermittlungen und, wo möglich, Verfahren nach dem Weltrechtsprinzip. Auch der Internationale, Unparteiische und Unabhängige Mechanismus der Vereinten Nationen für Syrien (IIIM) und das UN-Hochkommissariat für Menschenrechte sollen die Vorgänge untersuchen.
Von der syrischen Übergangsregierung verlangt MAF-DAD insbesondere Auskunft über das Schicksal von Festgenommenen und Verschwundenen. Vertriebene müssten sicher und freiwillig zurückkehren können, beschlagnahmtes und geplündertes Eigentum müsse zurückgegeben und den Betroffenen Zugang zu wirksamen Rechts- und Entschädigungsverfahren ermöglicht werden. Auch Staaten, die die Übergangsregierung militärisch, finanziell oder logistisch unterstützen, nimmt der Bericht in die Pflicht. Genannt werden neben der Türkei unter anderem die USA, Frankreich, Deutschland, Großbritannien und weitere EU-Staaten. Sie müssten sicherstellen, dass ihre Unterstützung nicht zur Begehung von Verstößen gegen das humanitäre Völkerrecht beiträgt.
https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/nrls-bericht-1-200-zivilist-innen-bei-angriffen-auf-kurd-innen-getotet-50434 https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/-50027 https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/-49693 https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/-49646 https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/-49797Çandar: Der Prozess ist ein langer Weg mit Höhen und Tiefen
Der DEM-Abgeordnete Cengiz Çandar hat den Prozess für Frieden und eine demokratische Gesellschaft als einen langfristigen politischen Weg bezeichnet, dessen Ausgang weiterhin offen ist. Bei einer Veranstaltung im Demokratischen Kurdischen Gesellschaftszentrum in Genf sprach der Politiker über die nächsten Schritte, die Rolle Abdullah Öcalans und die Zukunft Rojavas.
Çandar wandte sich insbesondere gegen Vorwürfe, die kurdische Freiheitsbewegung habe mit der Beendigung des bewaffneten Kampfes ihre Ziele aufgegeben. „Von Verrat oder Abweichung kann keine Rede sein. Zum ersten Mal haben sie aus eigener Entscheidung einen Aufstand beendet und in eine neue Phase überführt.“ Damit beginne jedoch erst der politische Teil des Prozesses. „Es gibt noch nichts Fertiges“, sagte Çandar. Öcalan selbst spreche vom „ersten Schritt eines tausend Kilometer langen Weges“.
Öcalan bleibt entscheidend
Nach Einschätzung Çandars kann der Prozess weder ohne Öcalan noch ohne die politische Führung der Türkei umgesetzt werden. Präsident Recep Tayyip Erdoğan sei aufgrund des Präsidialsystems für staatliche Entscheidungen entscheidend. Gleichzeitig verfüge Öcalan weiterhin über den notwendigen Einfluss auf die kurdische Freiheitsbewegung. Als Beispiel nannte Çandar die praktische Umsetzung der Entwaffnung und die mögliche Rückkehr von Mitgliedern der Bewegung aus der Kurdistan-Region des Irak. Wenn Öcalan einem solchen Schritt nicht zustimme, könne auch ein entsprechendes Gesetz allein den Prozess nicht voranbringen.
Die größte Schwierigkeit sieht Çandar im gegenseitigen Misstrauen. „Kann man dem Staat dabei vertrauen? Natürlich nicht“, sagte er. Dennoch müsse ein politischer Prozess mit der Gegenseite geführt werden. Gesetzliche Regelungen könnten trotz bestehender Mängel dazu beitragen, die nächsten Schritte abzusichern. Çandar warnte deshalb sowohl vor überzogenen Hoffnungen als auch davor, den Prozess bereits für gescheitert zu erklären. Die Gesellschaft müsse seinen Verlauf kritisch verfolgen und Fragen stellen.
„In Rojava ist nichts verloren“
Den neuen Friedensprozess führt Çandar nicht allein auf innenpolitische Entwicklungen in der Türkei zurück. Die Umbrüche im Nahen Osten und insbesondere die Entwicklungen in Syrien hätten die kurdische Frage zusätzlich zu einem regionalpolitischen Faktor gemacht. Auch deshalb widmete er einen Teil seiner Rede der Zukunft Rojavas. Die kurdische Bevölkerung müsse an der Neuordnung Syriens beteiligt sein und die in den vergangenen Jahren erreichten politischen und gesellschaftlichen Errungenschaften absichern.
Çandar wandte sich gegen die Einschätzung, Rojava habe durch die gegenwärtigen Veränderungen seine Position verloren. „In Rojava ist nichts verloren“, sagte er. Syrien befinde sich weiterhin im Umbruch, und die künftige politische Ordnung sei noch nicht abschließend entschieden.
Für die Türkei sieht Çandar die Perspektive in einer demokratischen Republik, in der die Kurdistanfrage politisch gelöst und die Rechte unterschiedlicher gesellschaftlicher und religiöser Gruppen gewährleistet werden. Mit einem schnellen Ergebnis rechnet er nicht: „Vor uns liegt eine Zukunft mit vielen Höhen und Tiefen.“ Eine Garantie für den Ausgang des Prozesses gebe es nicht.
https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/-52875
Greetings on the 70th Anniversary of the Russian Union of Veterans
Vladimir Putin extended his greetings to the participants and guests of the ceremony marking 70 years since the inception of the Russian Union of Veterans.
Young performers take center stage in Tartous tourism program
Tartous, Sept. 28 (SANA) Children and young performers took part in theater, music and art events at the Arab Cultural Center in Tartous on Monday as part of the “Tartous Summer 2026” tourism season program, which brings cultural and educational institutions into activities promoting the province’s tourism and heritage.
The Tartous Directorate of Education participated through its Protection and Activities Department and School Theater Division, staging an art exhibition by the Fine Arts Department and performances by the Education Orchestra.
Led by conductors Manar Muhartam and Samer al-Atki, the orchestra performed international, Arab and local pieces with around 50 children and young people taking part.
Inas Hussein, head of the Protection and Activities Department at the Tartous Directorate of Education, told SANA that the participation was aimed at involving institutions across the province in tourism-related activities within their respective fields.
She said involving children and young people helps introduce them to the importance of tourism in Tartous and gives them an active role in events held in the province, adding that the experience could pave the way for broader participation in future tourism activities.
The Shahrazad Folk Arts Troupe also took part at the invitation of the Directorate of Culture. Its director, Ons Harfoush, said the troupe’s focus on folk and traditional arts closely links its work to culture and tourism.
Harfoush said the troupe has more than 50 members across different age groups. A group of senior members, known as the “Shumous al-Firqa,” performed folk, heritage and national pieces at Monday’s event.
The 2026 tourism season program highlights activities held across Tartous during the summer, combining tourism, cultural, service and commercial initiatives and showcasing the province’s tourism attractions, local products and traditional crafts.
T.S /M.F
UAE President, Turkish foreign minister discuss Middle East stability and peace
Abu Dhabi, Sept. 29 (SANA) UAE President Sheikh Mohamed bin Zayed Al Nahyan and Turkish Foreign Minister Hakan Fidan discussed regional developments and efforts to strengthen security and stability in the Middle East and advance lasting peace during talks in Abu Dhabi on Monday.
The Emirates News Agency (WAM), reporting on the meeting Monday, said the two sides discussed areas of cooperation between the United Arab Emirates and Türkiye and ways to further strengthen bilateral ties in support of their mutual interests.
The talks addressed regional and international issues of mutual interest, focusing on developments in the Middle East and ongoing efforts to promote security, stability and lasting peace across the region.
The meeting took place during Fidan’s Sept. 28 visit to the UAE, which had been announced a day earlier by Türkiye’s Foreign Ministry.
The discussions reflected continuing contacts between the UAE and Türkiye on bilateral relations and developments across the Middle East.
On Sept. 4, Sheikh Mohamed and Turkish President Recep Tayyip Erdoğan discussed bilateral cooperation and regional developments during a phone call.
According to WAM, the two leaders reviewed efforts concerning regional developments and stressed the need to intensify work to strengthen security and stability in the Middle East and advance lasting peace for the benefit of the region’s peoples.
The latest talks come amid continued regional tensions and diplomatic efforts focused on security, stability and dialogue across the Middle East.
T.S /R.K
Wie wird jetzt die eigene Rente auf die Witwenrente 2026 angerechnet?
Wer eine eigene Altersrente erhält, muss deshalb nicht auf die Witwenrente verzichten. Allerdings kann die Rentenversicherung die Hinterbliebenenrente kürzen, sobald das anrechenbare eigene Einkommen den gesetzlichen Freibetrag überschreitet.
Die häufige Sorge, die eigene Rente werde vollständig von der Witwenrente abgezogen, ist unbegründet. Entscheidend sind ein pauschaler Abzug, der passende Freibetrag und die anschließende Anrechnung von 40 Prozent des übersteigenden Betrags.
Die Kürzung trifft die WitwenrenteDie eigene gesetzliche Altersrente zählt bei der Witwenrente grundsätzlich als Einkommen. Übersteigt dieses Einkommen nach der gesetzlichen Berechnung den Freibetrag, vermindert sich die Witwenrente; die eigene Altersrente wird durch diese Anrechnung nicht gekürzt.
Das gilt grundsätzlich auch für eine eigene gesetzliche Erwerbsminderungsrente. Für Witwer gelten dieselben Anrechnungsregeln wie für Witwen.
2026 gelten zwei unterschiedliche FreibeträgeVon Januar bis Juni 2026 beträgt der allgemeine Freibetrag monatlich 1.076,86 Euro. Seit dem 1. Juli 2026 sind es 1.122,53 Euro, wie die Deutsche Rentenversicherung Rheinland bestätigt.
Diese Beträge beziehen sich auf das von der Rentenversicherung berechnete Nettoeinkommen. Sie sind weder eine allgemeine Bruttorentengrenze noch mit dem tatsächlichen Zahlungseingang auf dem Konto gleichzusetzen.
Für jedes berücksichtigungsfähige Kind erhöht sich der Freibetrag seit Juli 2026 um 238,11 Euro. Mit einem solchen Kind sind damit 1.360,64 Euro anrechnungsfrei.
Voraussetzung ist grundsätzlich ein Anspruch des Kindes auf Waisenrente; berücksichtigt werden auch eigene Kinder, denen dieser Anspruch allein deshalb fehlt, weil sie keine Kinder des Verstorbenen sind. Weitere Erläuterungen bietet der Beitrag zum Freibetrag bei der Witwenrente seit Juli 2026.
Warum von der eigenen Bruttorente meist 14 Prozent abgezogen werdenBei einer eigenen gesetzlichen Altersrente mit Rentenbeginn ab 2011 zieht die Rentenversicherung für die Einkommensanrechnung grundsätzlich pauschal 14 Prozent vom Bruttobetrag ab. Bei einem Rentenbeginn vor 2011 beträgt dieser Abzug regelmäßig 13 Prozent.
Aus 1.500 Euro eigener Bruttorente werden bei einem Abzug von 14 Prozent somit 1.290 Euro rechnerisches Nettoeinkommen. Nur dieser bereinigte Betrag wird anschließend mit dem Freibetrag verglichen.
Der Pauschalabzug verändert die Auszahlung der eigenen Rente nicht, sondern dient ausschließlich der Berechnung. Die tatsächlichen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge oder die persönliche Steuerbelastung werden dafür nicht einzeln nachgerechnet.
Die unterschiedlichen Abzüge erläutert die Deutsche Rentenversicherung zur Einkommensanrechnung. Wer nur die Beträge auf seinen Kontoauszügen vergleicht, kann deshalb zu einem falschen Ergebnis kommen.
Nur 40 Prozent des Überschusses mindern die WitwenrenteVom rechnerischen Nettoeinkommen wird zunächst der Freibetrag abgezogen. Nur wenn danach ein positiver Betrag verbleibt, werden davon 40 Prozent auf die Witwenrente angerechnet.
Bei 1.500 Euro eigener Bruttorente und einem Pauschalabzug von 14 Prozent liegen seit Juli 2026 genau 167,47 Euro über dem allgemeinen Freibetrag. Daraus ergibt sich eine monatliche Kürzung der Witwenrente um 66,99 Euro.
Die vereinfachte Rechnung lautet: 1.500 Euro × 0,86 = 1.290 Euro; 1.290 Euro − 1.122,53 Euro = 167,47 Euro; 167,47 Euro × 0,40 = 66,99 Euro. Sie setzt voraus, dass keine weiteren anrechenbaren Einkünfte und kein zusätzlicher Freibetrag für Kinder vorliegen.
Tabelle: Wie stark die eigene Rente die Witwenrente mindertDie folgenden Beispiele gelten seit Juli 2026 für eine eigene gesetzliche Altersrente mit 14 Prozent Pauschalabzug. Unterstellt werden ausschließlich diese eigene Rente als anrechenbares Einkommen und der allgemeine Freibetrag von 1.122,53 Euro.
Eigene Monatsrente brutto Rechnerisches Netto Monatlicher Anrechnungsbetrag 1.200 Euro 1.032 Euro 0 Euro 1.300 Euro 1.118 Euro 0 Euro 1.500 Euro 1.290 Euro 66,99 Euro 1.800 Euro 1.548 Euro 170,19 Euro 2.000 Euro 1.720 Euro 238,99 Euro 2.500 Euro 2.150 Euro 410,99 EuroUnter diesen Voraussetzungen bleibt eine eigene Bruttorente von rund 1.305 Euro im Monat ohne Kürzung der Witwenrente. Bei 13 Prozent Pauschalabzug liegt die entsprechende Grenze niedriger, zusätzliche Freibeträge für Kinder können sie erhöhen.
Der errechnete Anrechnungsbetrag kann die Witwenrente höchstens auf null reduzieren. Wie viel nach der Einkommensanrechnung verbleibt, hängt deshalb zusätzlich von der ursprünglichen Höhe der Hinterbliebenenrente ab.
55 oder 60 Prozent sind noch keine AuszahlungsgarantieDie große Witwenrente beträgt nach neuem Recht grundsätzlich 55 Prozent des Rentenanspruchs des verstorbenen Partners, nach altem Recht grundsätzlich 60 Prozent. Diese Prozentsätze beschreiben die Berechnung der Hinterbliebenenrente vor einer möglichen Anrechnung eigenen Einkommens.
Ergeben sich beispielsweise zunächst 800 Euro Witwenrente, kann dieser Betrag durch die eigene Altersrente sinken. Vom verbleibenden Rentenbetrag können zudem Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung abgehen; auch eine mögliche Einkommensteuer ist damit noch nicht berücksichtigt.
Auch nach altem Recht kann die eigene Rente angerechnet werdenDie günstigeren Regeln des alten Hinterbliebenenrechts greifen insbesondere, wenn die Ehe vor 2002 geschlossen wurde und mindestens ein Ehepartner vor dem 2. Januar 1962 geboren ist. Auch ein Tod des versicherten Ehepartners vor 2002 kann zur Anwendung des alten Rechts führen.
Dann bleiben bestimmte weitere Einkünfte, etwa aus Vermietung oder Kapitalvermögen, bei der Anrechnung regelmäßig außer Betracht. Die eigene gesetzliche Altersrente gehört jedoch grundsätzlich auch nach altem Recht zum anrechenbaren Einkommen.
Eine lange Ehe schützt daher nicht automatisch vor dieser Kürzung. Welche Einnahmen berücksichtigt werden können, erläutert Gegen-Hartz im Beitrag „Witwenrente: Das wird wirklich angerechnet“.
Weitere Einnahmen können die Rechnung verändernWer neben der eigenen Rente arbeitet oder weitere anrechenbare Einkünfte erhält, muss diese in die Betrachtung einbeziehen. Die Rentenversicherung bereinigt die jeweiligen Einkommensarten nach den dafür geltenden Vorschriften und rechnet die Ergebnisse zusammen.
Der Freibetrag steht insgesamt einmal zur Verfügung. Eine eigene Rente unterhalb der rechnerischen Grenze schützt deshalb nicht vor einer Kürzung, wenn zusätzliche Einnahmen hinzukommen.
Bei einem Nebenjob kann unter anderem dessen rentenversicherungsrechtliche Behandlung die Anrechnung beeinflussen. Dazu passt der Gegen-Hartz-Beitrag über Witwenrente und Minijob.
Im Sterbevierteljahr bleibt das eigene Einkommen außen vorIn den drei Kalendermonaten nach dem Sterbemonat wird eigenes Einkommen nicht auf die Witwenrente angerechnet. In diesem sogenannten Sterbevierteljahr wird die Hinterbliebenenrente grundsätzlich in Höhe des Rentenanspruchs des Verstorbenen berechnet.
Stirbt der Ehepartner beispielsweise im Mai 2026, umfasst das Sterbevierteljahr Juni, Juli und August. Ab September greifen die reguläre Berechnung und die Einkommensanrechnung.
Was im Rentenbescheid geprüft werden sollteDer Bescheid sollte erkennen lassen, mit welcher eigenen Bruttorente gerechnet wurde und welcher Pauschalabzug angesetzt ist. Ebenso wichtig sind der zum Berechnungszeitraum passende Freibetrag und die Frage, ob zusätzliche Freibeträge für Kinder berücksichtigt wurden.
Bei einer laufenden eigenen Altersrente wird grundsätzlich die laufende Rentenhöhe zugrunde gelegt. Wer neu in Rente geht oder weitere Einkünfte erhält, sollte die für die Hinterbliebenenrente relevanten Änderungen rechtzeitig mitteilen.
Der höhere Freibetrag seit Juli bedeutet außerdem nicht automatisch eine geringere Kürzung in jedem einzelnen Fall. Steigt zugleich die eigene Rente, muss die gesamte Rechnung mit den neuen Beträgen betrachtet werden.
Beispiel aus der Praxis: Was von 800 Euro Witwenrente bleibtMarianne erhält seit 2018 eine eigene Altersrente, die im September 2026 monatlich 1.800 Euro brutto beträgt. Ihre große Witwenrente liegt vor der Einkommensanrechnung bei 800 Euro, das Sterbevierteljahr ist bereits beendet.
Weitere anrechenbare Einkünfte und zusätzliche Freibeträge für Kinder gibt es nicht. Nach dem Pauschalabzug von 14 Prozent bleiben von Mariannes eigener Rente rechnerisch 1.548 Euro.
Dieser Betrag übersteigt den Freibetrag von 1.122,53 Euro um 425,47 Euro, wovon 40 Prozent angerechnet werden. Ihre Witwenrente sinkt dadurch um 170,19 Euro auf 629,81 Euro vor möglichen weiteren Abzügen.
Die eigene Altersrente bleibt aufgrund dieser Anrechnung unverändert bei 1.800 Euro brutto. Für Mariannes Haushaltsplanung sind anschließend die tatsächlichen Auszahlungsbeträge beider Renten entscheidend.
Sechs Fragen und Antworten zur Anrechnung der eigenen Rente Wird die eigene Rente vollständig von der Witwenrente abgezogen?Nein, zunächst wird aus der eigenen Bruttorente ein pauschales Nettoeinkommen ermittelt. Nur 40 Prozent des Betrags, der anschließend über dem Freibetrag liegt, mindern die Witwenrente.
Wie hoch ist der Freibetrag im Jahr 2026?Von Januar bis Juni sind es monatlich 1.076,86 Euro, seit Juli 1.122,53 Euro. Für berücksichtigungsfähige Kinder kommt ein zusätzlicher Freibetrag hinzu.
Wie viel eigene Bruttorente bleibt seit Juli 2026 ohne Anrechnung?Bei 14 Prozent Pauschalabzug sind es rund 1.305 Euro monatlich, sofern keine weiteren anrechenbaren Einkünfte vorhanden sind und der allgemeine Freibetrag gilt. Bei einem anderen Pauschalabzug oder zusätzlichen Freibeträgen verändert sich diese Grenze.
Zählt der Betrag, den die Rentenversicherung auf mein Konto überweist?Für die Einkommensanrechnung wird grundsätzlich von der eigenen Bruttorente ausgegangen und der gesetzliche Pauschalabzug vorgenommen. Der tatsächliche Überweisungsbetrag kann deshalb vom verwendeten rechnerischen Netto abweichen.
Kann wegen meiner eigenen Rente die gesamte Witwenrente entfallen?Ja, der Zahlbetrag kann auf null sinken, wenn der Anrechnungsbetrag die ansonsten zustehende Witwenrente erreicht oder übersteigt. Dafür gibt es keine für alle Hinterbliebenen identische Bruttorentengrenze, weil auch die Höhe der Witwenrente und mögliche weitere Einkünfte eine Bedeutung haben.
Gilt die Anrechnung schon unmittelbar nach dem Tod des Partners?Im Sterbevierteljahr, also den drei Kalendermonaten nach dem Sterbemonat, wird eigenes Einkommen nicht angerechnet. Danach wird geprüft, ob das anrechenbare Einkommen den Freibetrag übersteigt.
Der Beitrag Wie wird jetzt die eigene Rente auf die Witwenrente 2026 angerechnet? erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.
Pflegegeld und Zuzahlungsbefreiung: Mit diesen Kassen-Regeln ist man befreit
Fünf Euro in der Apotheke, zehn Euro pro Krankenhaustag, weitere Beträge für die Physiotherapie: Für pflegebedürftige Menschen können sich gesetzliche Zuzahlungen schnell summieren. Doch niemand muss diese Kosten unbegrenzt tragen.
Wer außerdem die Voraussetzungen für die günstigere Chronikerregelung erfüllt, muss jährlich höchstens ein statt zwei Prozent der anrechenbaren Bruttoeinnahmen zuzahlen.
Pflegegeld darf die Belastungsgrenze nicht erhöhenDas Pflegegeld nach § 37 SGB XI dient dazu, die häusliche Pflege sicherzustellen. Es gehört deshalb bei der Zuzahlungsbefreiung nicht zu den Einnahmen zum Lebensunterhalt.
Diese Unterscheidung hat unmittelbare finanzielle Folgen: Würde die Krankenkasse das Pflegegeld zur Rente hinzurechnen, fiele die Belastungsgrenze zu hoch aus. Betroffene müssten dann länger zuzahlen, obwohl ihnen bereits eine Befreiung zustünde.
Die Nichtanrechnung ist keine freiwillige Vergünstigung einzelner Krankenkassen. Sie ist in den gemeinsamen Vorgaben der gesetzlichen Krankenversicherung ausdrücklich festgehalten.
Auch an eine nicht erwerbsmäßig tätige Pflegeperson weitergegebenes Pflegegeld bleibt im vorgesehenen Umfang unberücksichtigt. Das gilt bis zur Höhe des entsprechenden gesetzlichen Pflegegeldes; andere Vergütungen für Pflegearbeit sind gesondert zu beurteilen.
Ein Prozent oder zwei Prozent: Der Unterschied zähltNach § 62 SGB V beträgt die jährliche Belastungsgrenze grundsätzlich zwei Prozent der Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt. Für schwerwiegend chronisch kranke Menschen in Dauerbehandlung sinkt sie unter den gesetzlichen Voraussetzungen auf ein Prozent.
Bei einem berücksichtigungsfähigen Jahreseinkommen von 18.000 Euro bedeutet das eine Grenze von 360 Euro oder 180 Euro. Allein die Anerkennung der Chronikerregelung kann die jährliche Zuzahlungsbelastung in diesem Beispiel also um 180 Euro senken.
Eine Befreiung bedeutet dabei nicht, dass von Anfang an sämtliche Zahlungen entfallen. Erst wenn die persönliche Jahresgrenze erreicht und die Befreiung bewilligt ist, müssen Versicherte für den restlichen Zeitraum keine weiteren gesetzlichen Zuzahlungen leisten.
Pflegegrad 3 hilft – befreit aber nicht automatischDie Chroniker-Richtlinie verlangt grundsätzlich, dass wegen derselben Krankheit mindestens ein Jahr lang wenigstens einmal pro Quartal eine ärztliche Behandlung stattgefunden hat. Zusätzlich muss eines der dort genannten Merkmale vorliegen, beispielsweise Pflegegrad 3, 4 oder 5.
Auch ohne einen solchen Pflegegrad kann die Ein-Prozent-Grenze greifen, etwa wenn eine kontinuierliche medizinische Versorgung notwendig ist, um eine lebensbedrohliche Verschlimmerung oder eine dauerhafte erhebliche Beeinträchtigung der Lebensqualität zu verhindern. Pflegegrad 2 schließt die günstigere Grenze deshalb keineswegs aus.
Bei den Nachweisen gibt es Erleichterungen: Die DAK erklärt beispielsweise, bei ihren Versicherten mit Pflegegrad 3 oder höher auf eine zusätzliche ärztliche Chronikerbescheinigung zu verzichten. Nach ihrer Information gilt die abgesenkte Grenze ab Jahresbeginn des Kalenderjahres, in dem dieser Pflegegrad ein Jahr andauert.
Betroffene sollten deshalb konkret nachfragen, ob der Pflegegradbescheid genügt oder eine ärztliche Bescheinigung benötigt wird. Aus dem Pflegegrad allein folgt jedoch keine automatische Zuzahlungsbefreiung ohne Antrag.
Welche Einnahmen die Krankenkasse berücksichtigen darfBei Rentnerinnen und Rentnern zählt grundsätzlich die Bruttorente, nicht lediglich der auf dem Konto eingehende Betrag. Weitere Einnahmen, etwa Betriebsrenten oder Mieteinnahmen, können hinzukommen.
Bei zusammenlebenden Ehepartnern und eingetragenen Lebenspartnern werden die Einnahmen gemeinsam betrachtet und gesetzliche Freibeträge berücksichtigt. Das Einkommen beliebiger Mitbewohner einer Wohngemeinschaft wird dagegen nicht einfach hinzugerechnet.
Für 2026 beträgt der Freibetrag für den ersten berücksichtigungsfähigen Angehörigen 7.119 Euro und für jedes berücksichtigungsfähige Kind 9.756 Euro. Weitere Erläuterungen bietet unser Beitrag zur Zuzahlungsbefreiung bei Pflegegeld.
Bei Grundsicherung gelten besondere RechenregelnWer Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung beziehungsweise Hilfe zum Lebensunterhalt erhält, fällt unter eine Sonderregelung. Für die Berechnung wird grundsätzlich der jährliche Regelbedarf der Regelbedarfsstufe 1 angesetzt.
Bei monatlich 563 Euro ergeben sich 2026 jährliche Belastungsgrenzen von 135,12 Euro beziehungsweise 67,56 Euro bei anerkannter Chronikerregelung. Diese Beträge sind keine frei wählbaren Kassentarife.
Die Einzelheiten erläutert Gegen-Hartz im Beitrag zur Zuzahlungsbefreiung bei Rente und existenzsichernden Leistungen 2026.
Nicht jede Gesundheitsausgabe zählt mitEntscheidend ist, ob eine gesetzliche Zuzahlung zur Krankenversicherung vorliegt. Private Zusatzkosten werden nicht dadurch anrechenbar, dass sie wegen einer Krankheit oder Pflegebedürftigkeit entstehen.
Ausgabe Berücksichtigung bei der Belastungsgrenze Gesetzliche Zuzahlung zu verordneten Kassenmedikamenten Ja Gesetzliche Zuzahlung zu Physiotherapie Ja Gesetzliche Krankenhauszuzahlung Ja Gesetzliche Zuzahlung zur häuslichen Krankenpflege Ja Privat gekaufte, nicht erstattungsfähige Medikamente Nein IGeL und private Wahlleistungen Nein Mehrkosten für eine gewünschte Hilfsmittel-Sonderausstattung Nein Unterkunft und Verpflegung im Pflegeheim Nein Ohne Antrag läuft die Zahlung weiterVersicherte sollten ihre Zuzahlungsbelege sammeln und zusammen mit den Einkommensnachweisen bei der Krankenkasse einreichen. Auf den Belegen müssen insbesondere Name, Datum, Leistung und gezahlter Zuzahlungsbetrag erkennbar sein.
Wurde bereits mehr als die persönliche Belastungsgrenze gezahlt, kommt eine Erstattung des darüberliegenden Betrags infrage. Die Befreiungsbescheinigung gilt für das jeweilige Kalenderjahr; für das Folgejahr ist eine erneute Beantragung erforderlich.
Wer die Berechnung erhält, sollte besonders auf angesetztes Pflegegeld und die Anwendung der Ein- oder Zwei-Prozent-Grenze achten. Eine nachvollziehbare Aufstellung der Krankenkasse macht sichtbar, ob tatsächlich nur die zulässigen Einnahmen berücksichtigt wurden.
Beispiel aus der Praxis: 240 Euro zurückEine alleinlebende Rentnerin hat im Kalenderjahr insgesamt 18.000 Euro Bruttorente erhalten und bezieht zusätzlich gesetzliches Pflegegeld. Weitere anrechenbare Einnahmen hat sie nicht; die Voraussetzungen der Ein-Prozent-Grenze sind nachgewiesen.
Ihre Belastungsgrenze beträgt 180 Euro, das Pflegegeld bleibt vollständig unberücksichtigt. Weil sie bereits 420 Euro an anerkennungsfähigen gesetzlichen Zuzahlungen geleistet hat, kann sie nach Prüfung durch die Krankenkasse 240 Euro zurückerhalten und für den Rest des Jahres befreit werden.
Sechs Fragen und Antworten zu Pflegegeld und Zuzahlungsbefreiung Wird das gesetzliche Pflegegeld als Einkommen angerechnet?Nein, Pflegegeld nach § 37 SGB XI erhöht die Belastungsgrenze nicht. Es dient der Sicherstellung der Pflege und zählt hier nicht zu den Einnahmen zum Lebensunterhalt.
Bin ich mit Pflegegrad 3 sofort von Zuzahlungen befreit?Nein, Pflegegrad 3 kann den Zugang zur Ein-Prozent-Grenze erleichtern. Eine Befreiung setzt zusätzlich die entsprechende Prüfung und einen Antrag bei der Krankenkasse voraus.
Kann die Ein-Prozent-Grenze auch bei Pflegegrad 2 gelten?Ja, wenn die Voraussetzungen einer schwerwiegenden chronischen Erkrankung auf anderem Weg erfüllt sind. Der Pflegegrad ist nicht das einzige mögliche Kriterium.
Zählt bei einer Rente der Brutto- oder Nettobetrag?Grundsätzlich zählt die Bruttorente. Für Menschen mit bestimmten existenzsichernden Sozialleistungen gelten besondere Berechnungsvorschriften.
Bekomme ich zu viel gezahlte Beträge zurück?Ja, anerkannte gesetzliche Zuzahlungen oberhalb der persönlichen Jahresgrenze können erstattet werden. Dafür müssen die Zahlungen nachgewiesen und die Einkommensverhältnisse geprüft werden.
Entfallen durch die Befreiung auch die Pflegeheimkosten?Nein, eine Zuzahlungsbefreiung der Krankenkasse beseitigt keine Eigenanteile für Unterkunft, Verpflegung oder Pflege im Heim. Sie betrifft die gesetzlichen Zuzahlungen der Krankenversicherung.
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Bürgergeld-Bezieher verlangt vom Jobcenter 11.000 Euro für Firmenauto – das sagt jetzt das Gericht
Ein eigenes Geschäft kann ein Weg aus dem Bürgergeld-Leistungsbezug sein, doch die notwendige Anschubfinanzierung wird schnell zur Hürde. Ein angehender Handelsvertreter verlangte vom Jobcenter insgesamt 13.703 Euro, davon 10.999 Euro für einen Firmenwagen, und scheiterte damit im gerichtlichen Eilverfahren.
Das Landessozialgericht Baden-Württemberg sah gleich zwei Hindernisse: Die beantragte Förderung überschritt die gesetzliche Zuschussgrenze, und die wirtschaftlichen Aussichten der Selbstständigkeit waren nicht ausreichend belegt. Der Beschluss vom 18. Dezember 2025, Aktenzeichen L 2 AS 3860/25 ER-B, bedeutet allerdings kein allgemeines Verbot, Firmenwagen mit Unterstützung des Jobcenters anzuschaffen.
Der Vertrag war unterschrieben, die Finanzierung noch offenDer Mann beantragte die Förderung am 14. November 2025 und unterschrieb bereits fünf Tage später einen Handelsvertretervertrag. Gleichzeitig drängte er auf eine sofortige Entscheidung, weil er das Geld für den Start seiner Tätigkeit benötige.
Das Jobcenter lehnte den Antrag am 20. November 2025 ab; auch beim Sozialgericht Konstanz blieb der Eilantrag erfolglos. Das Landessozialgericht bestätigte anschließend die Entscheidung der Vorinstanz.
Damit zeigt der Fall eine empfindliche Lücke in der Gründungsplanung: Eine vertragliche Verpflichtung schafft noch keine gesicherte Finanzierung. Wer auf eine Förderung angewiesen ist, kann fehlende Nachweise nicht durch den Hinweis ersetzen, dass der Geschäftsbeginn unmittelbar bevorsteht.
5.000 Euro Zuschuss: Die Grenze gilt für die Förderung nach § 16cNach § 16c Absatz 1 SGB II können Jobcenter notwendige und angemessene Sachgüter für eine hauptberufliche Selbstständigkeit mit Darlehen und Zuschüssen fördern. Für Zuschüsse legt das Gesetz jedoch eine Obergrenze von 5.000 Euro fest.
Der Antragsteller wollte die 13.703 Euro nach der Auslegung des Gerichts ausschließlich als Zuschuss erhalten. Schon deshalb konnte das Gericht das Jobcenter nicht zur vorläufigen Zahlung des gesamten Betrags verpflichten.
Für Darlehen gilt diese gesetzliche 5.000-Euro-Grenze nicht, sie können also auch höher ausfallen. Weshalb dieser Unterschied für Antragsteller wichtig ist, erläutert auch der Gegen-Hartz-Beitrag zur Abgrenzung zwischen Zuschüssen und Darlehen bei der Jobcenter-Förderung.
Förderungsform nach § 16c SGB II Betragsgrenze Was Antragsteller beachten müssen Zuschuss für Sachgüter Höchstens 5.000 Euro Die Höchstsumme wird nicht automatisch bewilligt; die Fördervoraussetzungen müssen erfüllt sein. Darlehen für Sachgüter Keine entsprechende 5.000-Euro-Grenze Auch höhere Beträge bedürfen einer Prüfung und Bewilligung; das Geld muss zurückgezahlt werden. Kombination aus Zuschuss und Darlehen Zuschussanteil höchstens 5.000 Euro Eine Kombination ist möglich, ergibt sich aber nicht automatisch aus einem höheren Finanzierungsbedarf. Ein Firmenwagen kann durchaus förderfähig seinDie Bundesagentur für Arbeit nennt Fahrzeuge ausdrücklich als mögliche förderfähige Anschaffungen. Entscheidend ist, ob das Auto für die selbstständige Tätigkeit benötigt wird und die Kosten im Verhältnis zum betrieblichen Nutzen angemessen sind.
Die Bezeichnung „Firmenwagen“ reicht als Begründung deshalb nicht aus. Aus dem Antrag sollte nachvollziehbar hervorgehen, wofür das Fahrzeug gebraucht wird und weshalb die gewählte Anschaffung wirtschaftlich sinnvoll ist.
Nach den Informationen der Bundesagentur erfolgt die Finanzierung solcher Anschaffungen in der Regel als Darlehen; ein Zuschuss kommt im Einzelfall infrage. Ein höherer Kaufpreis macht eine Förderung damit nicht von vornherein unmöglich, verschafft aber auch keinen Anspruch auf die gewünschte Summe.
Warum die eigenen Gewinnschätzungen nicht genügtenDie Förderung setzt voraus, dass das Unternehmen voraussichtlich wirtschaftlich bestehen kann und die Hilfebedürftigkeit innerhalb eines angemessenen Zeitraums dauerhaft verringert oder beendet. Im vorliegenden Fall fehlten dafür nach den Feststellungen des Gerichts belastbare Unterlagen, insbesondere ein Businessplan, eine Rentabilitätsberechnung und ein Kapitalbedarfsplan.
Der Mann hatte zwar eigene Schätzungen zu Einnahmen und Ausgaben vorgelegt. Es blieb jedoch unklar, auf welchen nachvollziehbaren Grundlagen diese Zahlen beruhten und wie zuverlässig die erwarteten Gewinne waren.
Ein Geschäftsplan muss deshalb mehr leisten, als einen gewünschten Monatsgewinn auszuweisen: Er muss erklären, wie dieser Gewinn entstehen soll. Die fachlichen Weisungen der Bundesagentur zu § 16c SGB II nennen dafür unter anderem das Kundenpotenzial, die Wettbewerbssituation sowie Finanzierungs-, Rentabilitäts- und Liquiditätsplanung.
Zur Beurteilung der Tragfähigkeit soll nach dem Gesetz eine Stellungnahme einer fachkundigen Stelle verlangt werden. Welche Stelle dafür eingeschaltet wird und welche Unterlagen sie benötigt, sollten Gründungswillige frühzeitig mit dem Jobcenter klären.
Das Jobcenter hat Ermessen, darf aber nicht beliebig entscheidenAuch ein überzeugender Geschäftsplan führt nicht automatisch zu einem Zuschuss: Leistungen nach § 16c SGB II sind Ermessensleistungen. Das Jobcenter entscheidet innerhalb der gesetzlichen Vorgaben darüber, ob es fördert und welche Unterstützung im konkreten Fall geeignet ist.
Das bedeutet allerdings keinen Freibrief für pauschale Ablehnungen. Nach § 39 SGB I besteht ein Anspruch darauf, dass die Behörde ihr Ermessen pflichtgemäß ausübt und die gesetzlichen Grenzen einhält.
Im entschiedenen Eilverfahren sah das Landessozialgericht auch eine Verletzung dieses Anspruchs nicht als glaubhaft gemacht an. Für die notwendige positive wirtschaftliche Prognose fehlte bereits eine ausreichend belastbare Grundlage.
Vor dem Autokauf muss die Förderfrage geklärt seinDie Bundesagentur rät ausdrücklich dazu, Anschaffungen erst nach der Bewilligung vorzunehmen. Praktisch heißt das: Fahrzeugangebote und die betriebliche Begründung gehören in die Förderprüfung, bevor eine verbindliche Kaufentscheidung getroffen wird.
Daneben kann für den Schritt in die hauptberufliche Selbstständigkeit unter eigenen Voraussetzungen Einstiegsgeld infrage kommen. Der Gegen-Hartz-Ratgeber zum Einstiegsgeld vom Jobcenter erklärt diese zusätzliche Förderung, die von der Finanzierung einzelner Anschaffungen zu unterscheiden ist.
Der Beschluss beendet das EilverfahrenDie Entscheidung des Landessozialgerichts ist nicht anfechtbar, betrifft aber den vorläufigen Rechtsschutz. Die weitere Klärung der wirtschaftlichen Tragfähigkeit verwies das Gericht ausdrücklich in das Hauptsacheverfahren.
Fest stand damit weder, dass das Geschäftsmodell endgültig gescheitert war, noch dass jede anders ausgestaltete Förderung ausgeschlossen wäre. Fest stand aber, dass das Jobcenter den verlangten Zuschuss auf dieser Grundlage nicht vorläufig zahlen musste.
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Rentner aufgepasst: Mit dieser Parkscheibe droht trotz richtiger Uhrzeit ein Strafzettel
Die Ankunftszeit stimmt, die Parkdauer ist eingehalten – und trotzdem hängt ein Knöllchen an der Windschutzscheibe. Wer eine pinke oder anders unzulässig gestaltete Parkscheibe verwendet, riskiert ein Verwarnungsgeld, obwohl sich die Ankunftszeit problemlos ablesen lässt.
Gerade bei einer kleinen Rente sind solche vermeidbaren Ausgaben ärgerlich.
20 Euro wegen einer pinken ParkscheibeEine Autofahrerin bekam in Braunschweig eine Zahlungsaufforderung von über 20 Euro, weil sie eine pinkfarbene Parkscheibe benutzt hatte. Sie hatte die Ankunftszeit korrekt eingestellt; beanstandet wurde aber die unzulässige Farbe.
Die Stadt verwies auf die geltenden Anforderungen an Parkscheiben. Aus Sicht der Betroffenen mag die Sanktion kleinlich erscheinen – eine lesbare Uhrzeit allein macht eine sog. Spaßparkscheibe jedoch noch nicht zulässig.
Warum eine bunte Parkscheibe nicht genügtDie klassische manuelle Parkscheibe muss dem vorgeschriebenen Muster entsprechen: blau-weiß, elf Zentimeter breit und 15 Zentimeter hoch. Auch die Gestaltung der Zeitskala ist vorgegeben.
Eine pinke Geschenkvariante oder eine deutlich verkleinerte Mini-Parkscheibe ist deshalb kein verlässlicher Ersatz. Dass ein Produkt verkauft wird, bedeutet nicht automatisch, dass es sich zum vorgeschriebenen Nachweis der Ankunftszeit eignet.
Wer eine auffällig gestaltete Parkscheibe im Handschuhfach hat, sollte sie vor dem nächsten Einsatz prüfen. Ein Hinweis wie „Scherzartikel“ ist ein deutliches Warnsignal.
Auch mit der richtigen Parkscheibe sind Fehler möglichNach § 13 Straßenverkehrs-Ordnung muss die Parkscheibe von außen gut lesbar sein. Außerdem ist der Zeiger auf den Strich der halben Stunde einzustellen, die dem Zeitpunkt des Anhaltens folgt.
Wer beispielsweise um 10.07 Uhr ankommt, stellt deshalb 10.30 Uhr ein. Eine frei gewählte spätere Uhrzeit ist ebenso falsch wie eine Einstellung zwischen den vorgesehenen Markierungen.
Die ausgeschilderte Höchstparkdauer ist verbindlich. Wer länger bleiben möchte, darf die Scheibe nicht einfach weiterdrehen, während das Auto auf dem Parkplatz stehen bleibt.
Welche Verwarnungsgelder drohenEine unzulässige Parkscheibe kann dazu führen, dass das Fahrzeug als ohne gültige Parkscheibe abgestellt behandelt wird. Für das Parken ohne vorgeschriebene Parkscheibe oder mit falscher Einstellung nennt der ADAC folgende Regelsätze:
Dauer des Parkverstoßes Verwarnungsgeld Bis zu 30 Minuten 20 Euro Mehr als 30 Minuten bis zu einer Stunde 25 Euro Mehr als eine Stunde bis zu zwei Stunden 30 Euro Mehr als zwei Stunden bis zu drei Stunden 35 Euro Mehr als drei Stunden 40 EuroOhne gültige Parkscheibe beginnt der Verstoß nicht erst dann, wenn die sonst erlaubte Höchstparkdauer überschritten ist. Auch ein kurzer Einkauf kann deshalb 20 Euro kosten.
Elektronische Parkscheiben: Bequem, aber nicht automatisch zulässigEine elektronische Parkscheibe kann das Einstellen von Hand ersparen. In Deutschland benötigt das Modell jedoch eine Typengenehmigung und muss die vorgeschriebenen Anforderungen erfüllen.
Die angezeigte Ankunftszeit darf während des Parkens nicht einfach mitlaufen. Auf der Vorderseite müssen unter anderem das weiß-blaue Parkzeichen und über dem Display die Angabe „Ankunftszeit“ stehen.
Auch ein zugelassenes Gerät schützt nur dann vor diesem Parkverstoß, wenn es funktioniert und richtig anzeigt. Eine leere Batterie oder ein verdecktes Display kann den vermeintlichen Komfortvorteil schnell zunichtemachen.
Auf dem Supermarktparkplatz kann es anders teuer werdenBei privat bewirtschafteten Kundenparkplätzen müssen Autofahrer zusätzlich die ausgeschilderten Nutzungsbedingungen beachten. Verlangt ein privater Betreiber Geld wegen eines Verstoßes, handelt es sich regelmäßig um eine Vertragsstrafe und nicht um ein behördliches Verwarnungsgeld.
Die Beträge aus der Tabelle lassen sich deshalb nicht einfach auf solche Forderungen übertragen. Welche Pflichten bestehen und welche Zahlung bei einem Verstoß verlangt wird, muss sich aus den wirksam vereinbarten Parkplatzbedingungen ergeben.
Wie schnell darüber Streit entstehen kann, zeigt auch der Gegen-Hartz-Bericht über einen Rentner, der wegen angeblich nicht geraden Parkens 92 Euro zahlen sollte. Wer eine Forderung erhält, sollte den behaupteten Verstoß und die Beschilderung genau miteinander vergleichen.
Rentenbezug allein bringt keine ParkerleichterungDas Lebensalter oder der Bezug einer Rente befreit nicht von der Parkscheibenpflicht. Für Menschen mit bestimmten Behinderungen können dagegen besondere Parkerleichterungen bestehen.
Ein Schwerbehindertenausweis allein reicht dafür nicht automatisch aus. Welche gesonderten Berechtigungen infrage kommen, erläutert Gegen-Hartz im Beitrag über Parkerleichterungen für Rentner mit Schwerbehinderung.
Sechs Fragen und Antworten zur Parkscheibe Ist eine pinke Parkscheibe erlaubt, wenn die Uhrzeit stimmt?Als vorgeschriebene Parkscheibe im öffentlichen Straßenverkehr genügt sie nicht. Die richtige Uhrzeit ersetzt nicht die Anforderungen an das zulässige Erscheinungsbild.
Kann ich stattdessen einen Zettel mit meiner Ankunftszeit auslegen?Nein, ein handschriftlicher Zettel ersetzt die vorgeschriebene Parkscheibe nicht. Auch dann droht ein Verwarnungsgeld.
Welche Zeit stelle ich bei einer Ankunft um 14.10 Uhr ein?Die Parkscheibe wird auf 14.30 Uhr eingestellt. Anschließend ist die ausgeschilderte Höchstparkdauer einzuhalten.
Darf ich die Parkscheibe nach dem Einkauf weiterdrehen?Nein, solange derselbe Parkvorgang fortbesteht, darf die Ankunftszeit nicht nachträglich verschoben werden. Das Weiterdrehen verschafft keine zusätzliche erlaubte Parkzeit.
Sind elektronische Parkscheiben grundsätzlich verboten?Nein, Modelle mit der erforderlichen Typengenehmigung sind in Deutschland zulässig, wenn sie ordnungsgemäß verwendet werden. Auf privaten Parkflächen sind zusätzlich die jeweiligen Nutzungsbedingungen zu beachten.
Gelten für Rentner niedrigere Verwarnungsgelder?Allein wegen des Rentenbezugs gelten keine niedrigeren Regelsätze. Auch eine geringe Rente macht eine unzulässige Parkscheibe nicht gültig.
Beispiel aus der Praxis: Der kurze Apothekenbesuch kostet extraEin Beispiel: Die 72-jährige Ingrid stellt ihr Auto um 10.07 Uhr auf einem öffentlichen Parkplatz ab, auf dem eine Stunde mit Parkscheibe erlaubt ist. Sie stellt ihre pinke Geschenk-Parkscheibe auf 10.30 Uhr und kehrt bereits um 10.25 Uhr aus der Apotheke zurück.
Trotzdem kann ein Verwarnungsgeld von 20 Euro drohen, weil die verwendete Parkscheibe nicht den Vorgaben entspricht. Mit einer vorschriftsmäßigen blau-weißen Parkscheibe wäre dieser vermeidbare Anlass für ein Knöllchen entfallen.
Der Beitrag Rentner aufgepasst: Mit dieser Parkscheibe droht trotz richtiger Uhrzeit ein Strafzettel erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.