Meinungsfreiheit ist nicht nur das Recht, zu Allem seinen Senf dazu zu geben wie an einer Würstelbude. Es ist das Recht, Behauptungen der Mächtigen in Frage zu stellen, Erklärungen und Fakten einzuklagen und Alternativen einzufordern. Das mag unbequem sein, lästig, nerven, bremsen. Aber es ist der Motor des Fortschritts. Ohne Nörgler, Zweifler und Besserwisser kein Fortschritt. Zweifel ist eine gesellschaftliche Produktivkraft. Seine Diffamierung durch angeblich alternativlose Politik ist Rückschritt in vormoderne Zeiten. Deutschland braucht wieder einen Grundkurs in Debatte und Wiederbelebung der Streitkultur.» (- Roland Tichy, Journalist und Publizist)
Sammlung von Newsfeeds
Hollywood im Würgegriff von Big Tech, Ideologie und Macht
Hollywood war einst die Traumfabrik der Freiheit. Heute droht es zum Schauplatz eines Machtkampfes zu werden, in dem Big Tech, KI und Politik um die Kontrolle unserer Geschichten ringen. Auf den ersten Blick wirken manche Meldungen recht unscheinbar, doch sie entpuppen sich bei genauerem Hinsehen als Symptom einer viel größeren Entwicklung. Eine solche Nachricht kam […]
<p>The post Hollywood im Würgegriff von Big Tech, Ideologie und Macht first appeared on ANSAGE.</p>
Verzerrte Wissenschaft: Die fehlerhafte Logik der Ursachenanalyse von Extremereignissen
GWPF
Studien zur Zuordnung extremer Wetterereignisse basieren auf einer fehlerhaften Logik und sorgen für irreführende Schlagzeilen – so das Fazit eines neuen Positionspapiers der Global Warming Policy Foundation (GWPF).
In „Contorted Science: The Flawed Logic of Extreme Event Attribution“ argumentiert Dr. Ralph B. Alexander, dass Studien, die versuchen, bestimmte Hitzewellen, Hurrikane und Überschwemmungen mit dem vom Menschen verursachten Klimawandel in Verbindung zu bringen, grundlegend irreführend sind und eher aus rechtlichen und politischen als aus wissenschaftlichen Gründen erstellt wurden.
Die Studie unterzieht aktuelle, viel beachtete Arbeiten von World Weather Attribution und dem Grantham Institute einer genauen Prüfung. Allein für das Jahr 2025 behauptete World Weather Attribution, dass 24 von 29 untersuchten Extremereignissen durch den Klimawandel verschärft oder wahrscheinlicher geworden seien.
Alexander zeigt, wie sehr solche Schlussfolgerungen von Klimamodellen abhängen, die Schwierigkeiten haben, historische Klimamuster nachzubilden, und davon ausgehen, dass Wissenschaftler ein „natürliches“ Klima ohne menschliche Emissionen genau simulieren können.
In den Attributionsstudien lassen sich einige zentrale, immer wiederkehrende Schwachpunkte feststellen:
• Fehlerhafte Logik: Bei Zuschreibungsbehauptungen liegt ein „Zirkelschluss“ vor, d. h., man geht einfach von der Schlussfolgerung aus, die man eigentlich untersuchen will.
• Statistische Vorgehensweisen, welche die in Schlagzeilen genannten Wahrscheinlichkeitsangaben überhöhen und gleichzeitig die Unsicherheit herunterspielen.
• Die Vernachlässigung historischer Aufzeichnungen, die vergleichbare Extremereignisse lange vor den heutigen Emissionsniveaus belegen.
Der Bericht führt die zunehmende Tendenz zur schnellen Zuordnung von Ereignissen auf politische Frustration über die vorsichtigen Schlussfolgerungen des IPCC zurück, der für die meisten Arten von Wetterextremen nur ein geringes Maß an Vertrauen in langfristige globale Trends zum Ausdruck gebracht hat. Er kritisiert die Rolle eines 2012 von der „Union of Concerned Scientists“ einberufenen Treffens. Ziel des Treffens war es, den wahrgenommenen Zusammenhang zwischen Extremwetterereignissen und dem Klimawandel zu stärken, um Rechtsstreitigkeiten gegen Unternehmen der fossilen Brennstoffindustrie anzustrengen.
Der Autor des Berichts Ralph Alexander sagte:
„Studien zur Zuordnung von Extremereignissen sind ein Schandfleck für die Wissenschaft, deren Kennzeichen empirische Beweise und Logik sind. Keines dieser Merkmale spielt bei Zuordnungsstudien eine zentrale Rolle, die aus rechtlichen und politischen, nicht aber aus wissenschaftlichen Gründen ins Leben gerufen wurden.“
Harry Wilkinson, Leiter der Abteilung für Politik bei der Global Warming Policy Foundation, sagte:
„Es ist beunruhigend, dass Studien zur Zuordnung von Ereignissen trotz ihrer grundlegenden Mängel in den internationalen Medien so viel Beachtung finden. Dies ist ein großer wissenschaftlicher Skandal.“
Und just in diesem Moment, genauer am Sonnabend, dem 1. August, wartete die „Süddeutsche Zeitung“ mit der Schlagzeile auf, wonach „eine Studie belegt, wie stark der Klimawandel die Brände in Südeuropa“ beeinflusst! A. d. Übers.
Der ganze Report: Contorted Science: The Flawed Logic of Extreme Event Attribution (pdf)
Link: https://thegwpf.org/publications/contorted-science-the-flawed-logic-of-extreme-event-attribution/
Übersetzt von Christian Freuer für das EIKE
Der Beitrag Verzerrte Wissenschaft: Die fehlerhafte Logik der Ursachenanalyse von Extremereignissen erschien zuerst auf EIKE - Europäisches Institut für Klima & Energie.
Die Verachtung der „Schwachen“
Eilmeldung: Fauci wird wegen Missachtung des US-Kongresses zur Verantwortung gezogen
Nachdem der ehemalige COVID-Berater der US-Regierung, Anthony Fauci, sich bei seinem Auftritt vor dem Kongress bei mehr als 100 Fragen auf sein Aussageverweigerungsrecht berief, hat sich der Ausschuss für Innere Sicherheit und Regierungsangelegenheiten des Senats am Donnerstag mit acht zu fünf Stimmen dafür ausgesprochen, ihn wegen Missachtung strafrechtlich zur Verantwortung zu ziehen.
Der Ausschussvorsitzende, Senator Rand Paul, wird diese Empfehlung direkt an das Justizministerium zur möglichen Strafverfolgung weiterleiten. Wie Focal Points berichtet, verfolge Paul diesen Weg, anstatt zuzulassen, dass der Fall durch eine wahrscheinliche Obstruktion oder eine gescheiterte Abstimmung mit 60 Stimmen im Senat unter den Tisch falle. Sollte Fauci verurteilt werden, müsste er mit einer Freiheitsstrafe zwischen einem Monat und einem Jahr rechnen.
Die Missachtung des Kongresses sei nur ein kleiner Aspekt von Faucis illegalen Aktivitäten, betont Focal Points. Denn er habe Millionen Menschen durch rechtswidrige Vorschriften zu tödlichen mRNA-«Impfungen» gezwungen, lebensrettende Behandlungen wie Ivermectin und Hydroxychloroquin unterdrückt sowie tödliche Krankenhausprotokolle mit Remdesivir und Beatmungsgeräten befürwortet.
Mit seiner Hilfe seien zerstörerische Lockdowns verhängt worden. Zudem habe er die Vernichtung von Bundesunterlagen überwacht und Gain-of-Function-Experimente finanziert, die zur «Pandemie» beigetragen hätten. Anschließend habe er daran gearbeitet, dies gemeinsam mit der CIA zu vertuschen.
Executive Order on development of Russian diamond cutting industry
Vladimir Putin signed Executive Order On the Development of the Diamond Cutting Industry in Russia.
The 76th Air Defence division is awarded honorary Guards designation
The President signed Executive Order On Awarding an Honorary Designation to the 76th Air Defence Division.
Starmer 2.0
Sozialismus und Islam: Der neue “Markenkern” der US-Demokraten
Vorgestern fanden in fünf US-Bundesstaaten die Vorwahlen zu den Midterms und den anstehenden Gouverneurswahlen statt. In deren Ergebnissen wurde deutlich, dass sich beide Parteien in Bezug auf die politische Ausrichtung immer weiter voneinander entfernen. Bei den Demokraten wurde dabei der – schon von Europas Linken hinlänglich bekannte – krude und schizophrene Doppeltrend bestätigt, die USA […]
<p>The post Sozialismus und Islam: Der neue “Markenkern” der US-Demokraten first appeared on ANSAGE.</p>
Die Wahrheitsbesitzer
Pflegekasse sagt Nein, Eingliederungshilfe auch
Menschen mit Behinderung und Pflegebedarf haben häufig Ansprüche gegenüber mehreren Stellen. Die Pflegekasse finanziert Pflegeleistungen, während die Eingliederungshilfe eine selbstbestimmte Teilhabe ermöglichen soll. Im Alltag lassen sich diese Aufgaben jedoch nicht immer sauber trennen. Dann dürfen sich die Behörden nicht einfach gegenseitig die Verantwortung zuschieben.
Das Beispiel von Jean-Claude aus Rastatt zeigt, wie Betroffene eine koordinierte Hilfeplanung erreichen können. Jean-Claude ist eine fiktive Person; das Beispiel bildet typische Beratungssituationen ab.
Jean-Claude benötigt Pflege und AssistenzJean-Claude ist 46 Jahre alt, lebt allein in einer Wohnung in Rastatt und nutzt wegen einer fortschreitenden neurologischen Erkrankung einen Rollstuhl. Bei ihm wurden ein Grad der Behinderung von 80 und Pflegegrad 3 festgestellt.
Morgens benötigt er Unterstützung beim Aufstehen, Waschen und Anziehen. Außerdem braucht er Begleitung zu Behörden, beim Einkaufen und für die Teilnahme an Veranstaltungen. Ein ambulanter Pflegedienst übernimmt die körperbezogene Pflege. Für seine soziale Teilhabe erhält Jean-Claude Assistenzleistungen vom Landkreis Rastatt.
Probleme entstehen, weil sich die Tätigkeiten überschneiden. Muss die Assistenzkraft Jean-Claude vor einem Behördentermin beim Anziehen helfen oder ihn auf die Toilette begleiten, verweist der Eingliederungshilfeträger auf die Pflegekasse. Die Pflegekasse wiederum erklärt, die Hilfe sei Teil der Assistenz. Dadurch entstehen Versorgungslücken.
Pflege und Teilhabe verfolgen unterschiedliche ZieleEntscheidend ist nicht allein, welche Handlung vorgenommen wird. Ebenso wichtig ist der Zweck der Unterstützung. Hilfe beim Anziehen kann Teil der morgendlichen Pflege sein. Erfolgt sie unmittelbar vor einem Konzertbesuch, kann sie zugleich der sozialen Teilhabe dienen.
Bedarf im Einzelfall Zunächst zu prüfender Leistungsträger Körperpflege, Ernährung, Mobilität und Unterstützung im Haushalt Pflegekasse bei anerkanntem Pflegegrad Begleitung, Alltagsassistenz und Unterstützung bei sozialer Teilhabe Träger der Eingliederungshilfe Medikamentengabe oder andere ärztlich verordnete Behandlungspflege Krankenkasse Nicht durch die Pflegeversicherung gedeckter notwendiger Pflegebedarf Sozialhilfeträger im Rahmen der Hilfe zur PflegeDie Tabelle bietet nur eine erste Orientierung. Entscheidend bleiben der individuelle Bedarf und das Ziel der jeweiligen Leistung. Eine Behörde darf einen Antrag deshalb nicht allein anhand der Bezeichnung einer Tätigkeit ablehnen.
Eingliederungshilfe ist nicht automatisch nachrangigEin verbreiteter Irrtum lautet: Sobald ein Pflegegrad vorliegt, müsse immer zuerst die Pflegeversicherung alle Hilfen übernehmen. Das stimmt so nicht.
Nach § 13 Absatz 3 SGB XI bleiben Leistungen der Eingliederungshilfe neben den Leistungen der Pflegeversicherung bestehen. Die Eingliederungshilfe ist gegenüber der Pflegeversicherung nicht generell nachrangig. Pflege soll den notwendigen Unterstützungsbedarf absichern; Eingliederungshilfe soll Teilhabe, Selbstbestimmung und eine möglichst eigenverantwortliche Lebensführung ermöglichen.
Ein hoher Pflegebedarf schließt Eingliederungshilfe daher nicht aus. Umgekehrt ersetzt die Eingliederungshilfe nicht die Pflegeversicherung. Beide Träger müssen ihren jeweiligen Verantwortungsbereich prüfen.
Auch ein Schwerbehindertenausweis entscheidet nicht automatisch über die Ansprüche. Pflegegrad, Grad der Behinderung und Eingliederungshilfe beruhen auf unterschiedlichen Voraussetzungen und werden in getrennten Verfahren festgestellt.
Koordination nach § 13 Absatz 4 SGB XITreffen fortlaufende Leistungen der Pflegeversicherung und der Eingliederungshilfe zusammen, können beide Träger eine gemeinsame Vereinbarung schließen. Dafür ist die Zustimmung der leistungsberechtigten Person erforderlich.
Die Pflegekasse entscheidet weiterhin über Pflegegrad und Pflegeleistungen. Auf Grundlage ihres Bescheides kann der Eingliederungshilfeträger die vereinbarten Pflegeleistungen gegenüber dem Betroffenen übernehmen. Die Pflegekasse erstattet ihm anschließend die von ihr zu tragenden Kosten.
Für Jean-Claude bedeutet das: Er muss seine Unterstützung nicht dauerhaft zwischen zwei Behörden und mehreren Diensten selbst koordinieren. Das Teilhabemanagement kann zum zentralen Ansprechpartner werden und die vereinbarten Leistungen gebündelt organisieren.
Das Wunsch- und Wahlrecht bleibt dabei erhalten. Jean-Claude darf weiterhin äußern, wie, wo und durch wen seine Unterstützung erbracht werden soll. Ohne seine Zustimmung dürfen Pflegekasse und Eingliederungshilfeträger die koordinierte Leistungserbringung nach § 13 Absatz 4 SGB XI nicht vereinbaren.
Die vom GKV-Spitzenverband veröffentlichten Empfehlungen betreffen insbesondere Pflegesachleistungen, den Umwandlungsanspruch und den Entlastungsbetrag. Pflegegeld oder eine Kombinationsleistung werden dadurch nicht automatisch auf den Eingliederungshilfeträger übertragen.
Die Pflegekasse gehört in das GesamtplanverfahrenErkennt der Eingliederungshilfeträger, dass neben Teilhabeleistungen auch Pflegeleistungen benötigt werden, soll er mit Zustimmung des Betroffenen die Pflegekasse beratend in das Teilhabe- oder Gesamtplanverfahren einbeziehen. Das ergibt sich aus § 13 Absatz 4a SGB XI.
Im Gesamtplanverfahren werden die Ziele, Wünsche und Unterstützungsbedarfe der betroffenen Person ermittelt. Dabei sollte nicht nur abstrakt über einzelne Leistungsarten gesprochen werden. Hilfreicher ist eine Beschreibung des gesamten Tagesablaufs:
- Welche Unterstützung wird morgens, tagsüber und abends benötigt?
- Welche Tätigkeiten dienen der Pflege und welche der Teilhabe?
- Wo überschneiden sich beide Bereiche?
- Welche Versorgungslücken bestehen?
- Welche Dienste sollen die Leistungen erbringen?
- Wer ist bei Änderungen oder Ausfällen Ansprechpartner?
Jean-Claude erklärt schriftlich, dass die Pflegekasse in sein Gesamtplanverfahren einbezogen werden darf. Gleichzeitig bittet er darum, eine Vereinbarung nach § 13 Absatz 4 SGB XI vorzubereiten. Pflegekasse und Landratsamt müssen nun gemeinsam klären, wie Pflege und Assistenz ohne Lücken organisiert werden.
So sollten Betroffene vorgehenIm ersten Schritt sollten Sie sämtliche Unterstützungsbedarfe beschreiben, ohne sie vorschnell selbst einem Kostenträger zuzuordnen. Ein Wochenplan oder Pflegetagebuch kann zeigen, wann Sie Pflege, Assistenz und Begleitung benötigen.
Der Antrag auf Pflegeleistungen geht an die Pflegekasse. Leistungen der Eingliederungshilfe müssen gesondert beim zuständigen Träger beantragt werden. Für Jean-Claude ist das Teilhabemanagement des Amtes für Soziales, Teilhabe und Versorgung beim Landratsamt Rastatt der örtliche Ansprechpartner.
Im Antrag kann folgende Formulierung verwendet werden:
„Bei mir treffen fortlaufende Leistungen der Pflegeversicherung und der Eingliederungshilfe zusammen. Ich bitte um Einbeziehung meiner Pflegekasse in das Gesamtplanverfahren nach § 13 Absatz 4a SGB XI und um Prüfung einer koordinierten Leistungserbringung nach § 13 Absatz 4 SGB XI.“
Die Zustimmung zur Zusammenarbeit sollte schriftlich erfolgen. Betroffene können dabei festlegen, welche Daten zwischen den Trägern ausgetauscht werden dürfen. Anschließend sollten sie einen Gesamtplan, die Leistungsbescheide und das Ergebnis der Vereinbarung in schriftlicher Form verlangen.
Wenn sich die Behörden aus der Verantwortung ziehenMündliche Aussagen wie „Dafür sind wir nicht zuständig“ reichen nicht aus. Betroffene sollten auf einer schriftlichen und begründeten Entscheidung bestehen. Nur gegen einen Bescheid kann wirksam Widerspruch eingelegt werden.
Im Widerspruch sollte erklärt werden, welcher konkrete Bedarf ungedeckt bleibt und warum der Verweis auf den anderen Träger die Versorgung nicht sicherstellt. Bei einer akuten Gefährdung der Pflege oder Teilhabe kann zusätzlich einstweiliger Rechtsschutz beim Sozialgericht geprüft werden.
Wichtig ist außerdem, nicht nur über Zuständigkeiten zu streiten. Für ein Eilverfahren muss nachvollziehbar sein, welche Hilfe sofort benötigt wird, in welchem Umfang sie erbracht werden soll und welcher Dienst oder welche Assistenzperson sie tatsächlich übernehmen kann.
Besondere Wohnformen folgen anderen RegelnDie beschriebene Koordination betrifft vor allem Menschen, die in einer eigenen Wohnung leben und dort fortlaufend Pflege- und Eingliederungshilfeleistungen erhalten.
Für besondere Wohnformen und Einrichtungen für Menschen mit Behinderung gelten unter anderem § 43a SGB XI und § 103 SGB IX. Dort werden Pflegeleistungen teilweise über besondere Pauschalen oder als Bestandteil der Einrichtungsleistung erbracht. Die Ansprüche müssen deshalb gesondert geprüft werden.
FAQ: Eingliederungshilfe und Pflegegrad Ersetzt die Eingliederungshilfe meine Pflegekasse?Nein. Die Pflegekasse bleibt für die Feststellung des Pflegegrades und die Bewilligung ihrer Leistungen zuständig. Die Eingliederungshilfe kann vereinbarte Pflegeleistungen jedoch gegenüber dem Betroffenen gebündelt übernehmen und sich die Kosten von der Pflegekasse erstatten lassen.
Brauche ich einen Schwerbehindertenausweis für die Koordination?Nein. Ein Schwerbehindertenausweis kann Einschränkungen dokumentieren, ist aber weder mit einem Pflegegrad noch mit einem Anspruch auf Eingliederungshilfe gleichzusetzen. Maßgeblich sind der tatsächliche Pflege- und Teilhabebedarf sowie die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen.
Kann ich verlangen, dass die Pflegekasse am Gesamtplanverfahren teilnimmt?Bestehen Anhaltspunkte für ein Zusammentreffen von Pflege- und Eingliederungshilfeleistungen, soll der verantwortliche Träger die Pflegekasse mit Zustimmung des Betroffenen beratend einbeziehen. Betroffene sollten diese Beteiligung ausdrücklich schriftlich beantragen.
QuellenverzeichnisBundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz: § 13 SGB XI – Verhältnis der Leistungen der Pflegeversicherung zu anderen Sozialleistungen
Bundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz: § 103 SGB IX – Regelung für Menschen mit Behinderungen und Pflegebedarf
Bundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz: § 117 SGB IX – Gesamtplanverfahren
Bundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz: § 121 SGB IX – Gesamtplan
Der Beitrag Pflegekasse sagt Nein, Eingliederungshilfe auch erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.
Pflegegeld: So hoch ist jetzt der Stundensatz für deine Nachbarschaftshilfe
Die „Verordnung über die Anerkennung und Förderung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag sowie über die Förderung von Initiativen des Ehrenamts und der Selbsthilfe nach dem Elften Buch Sozialgesetzbuch“ ermöglicht es Hilfe für Pflegebedürftige im Alltag mit bis zu 131 Euro zu bezahlen.
Nachbarschaftshilfe ist EhrenamtSeit 2020 gilt dies nicht nur für anerkannte Pflegedienste, sondern auch für Nachbarschaftshilfe. Diese läuft über das Ehrenamt, und damit sind eigene Rechte und Pflichten verbunden. Denn es handelt sich nicht um Lohnarbeit wie es bei einem Mitarbeiter eines Pflegedienstes der Fall wäre.
Kein Lohn, sondern eine AufwandsentschädigungEhrenämter sind gerade keine bezahlte Arbeit, und dennoch kann es für die entsprechenden Tätigkeiten Geld geben. Dabei handelt es sich aber nicht um Lohn, sondern um eine Aufwandsentschädigung.
Es geht also nicht um eine faire Bezahlung fürs Putzen, Einkaufen, Rasen mähen etcetera, sondern darum, wie viel pro Stunde für einen ehrenamtlichen Nachbarschaftshelfer über den Entlastungsbetrag verrechnet werden kann und von der Pflegekasse anerkannt wird.
Es gilt ein anderes SteuerrechtEine ehrenamtliche Tätigkeit soll also keinen Verdienst bringen, sondern die Kosten und Mühen ausgleichen, die der Betroffene durch seine Beschäftigung hat. Auch steuerrechtlich wird diese Aufwandsentschädigung anders behandelt als Lohnzahlungen.
Worüber kann Nachbarschaftshilfe finanziert werden?Es gibt drei Möglichkeiten, bei der Pflegekasse Nachbarschaftshilfe abzurechnen. Erstens läuft das über den Entlastungsbetrag von 131 Euro pro Monat, zweitens über umgewandelte Pflegesachleistungen und drittens ist es bei der Verhinderungspflege möglich.
Sie können den Entlastungsbetrag ansparenDer Entlastungsbetrag kann auch angespart werden. So können Sie rückwirkend größere Beträge auf einmal verwenden. Es ist so zum Beispiel möglich, wenn Sie in einem Monat jemand brauchen, der die Bäume in Ihrem Garten schneidet und mehr Zeit aufwendet, mit Geldern aus dem Entlastungsbetrag des Vormonats zu vergüten.
Wie hoch darf der Stundensatz sein?Nachbarschaftshilfe ist ein Ehrenamt und keine Lohnarbeit. Deshalb gilt grundsätzlich, so das Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit des Saarlandes: „Die Aufwandsentschädigung für die Leistungen der Nachbarschaftshilfe beträgt je Stunde maximal die Höhe des jeweils aktuell gültigen allgemeinen gesetzlichen Mindestlohnes (Stand 01.01.2025 – 12,82 Euro).“
Allerdings sind die Regelungen in den einzelnen Bundesländern flexibel und unterscheiden sich. In Hessen sind für Nachbarschaftshilfe in der Pflege 12-13 Euro kein Problem.
In Niedersachsen darf hingegen die Nachbarschaftshilfe nicht mehr als 85 Prozent des gesetzlichen Mindestlohns betragen. Bei derzeit 12,82 Euro brutto für den Mindestlohn wären das rund 10,89 Euro. In Sachsen sind zehn Euro die Grenze.
Was sagen Betroffene?Die Aussagen Betroffener, die Nachbarschaftshilfe über den Entlastungsbetrag verrechnen, lassen vermuten, dass auch die jeweiligen Mitarbeiter der Pflegekassen unterschiedlich streng oder locker mit den Stundensätzen umgehen.
So schreibt ein Pflegebedürftiger: „Wirklich traurig, wie Arbeit gewertschätzt wird. ich zahle 15 Euro. Die Knappschafft zahlt für 4 mal 2 Stunden 120 Euro. Ohne Beanstandung.“ Eine Betroffene führt aus: „In NRW reicht man nur die Quittung ein. Meine bekommt definitiv mehr als 12 € und bisher hat es nie Probleme gegeben.“
PraxisbeispielHerr K. hat Pflegegrad 2 und erhält 347 € Pflegegeld pro Monat. Er vereinbart mit seinem Nachbarn eine Aufwandsentschädigung von 10 € pro Stunde für Unterstützung im Alltag (z. B. Einkaufen, Begleitung zum Arzt, kleine Erledigungen)
- Vereinbarter Stundensatz: 10 € / Stunde
- Umfang: 8 Stunden im Monat (2 Stunden pro Woche)
- Rechnung: 8 × 10 € = 80 €
- Auszahlung: Herr K. bezahlt dem Nachbarn die 80 € aus dem Pflegegeld (Rest vom Pflegegeld: 347 € − 80 € = 267 €).
Praktisch: Beide halten es kurz schriftlich fest (Quittung/Notiz) mit Datum, Stunden, Tätigkeit, Stundensatz, Gesamtbetrag, Unterschriften. Wenn die Nachbarschaftshilfe nicht aus dem Pflegegeld, sondern z. B. über den Entlastungsbetrag (131 € monatlich)erstattet werden soll, braucht es in der Regel anerkannte Angebote und Belege/Rechnungen (je nach Bundesland unterschiedlich).
Worauf sollten Sie achten?Wenn Sie Nachbarschaftshilfe über den Entlastungsbetrag abrechnen wollen, dann erkunden Sie sich nach den konkreten Bestimmungen in Ihrem Bundesland. Als Faustregel sollten Sie davon ausgehen, dass ein Stundensatz von rund fünf bis zehn Euro bei einem Ehrenamt jedenfalls als angemessene Aufwandsentschädigung angesehen wird.
Ein höherer Stundensatz ist vermutlich in vielen Fällen möglich. Das müssten Sie jedoch mit der Pflegekasse und den Landesregelungen abklären.
Der Beitrag Pflegegeld: So hoch ist jetzt der Stundensatz für deine Nachbarschaftshilfe erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.
As Israel sabotages Gaza talks, Hamas’ new ‘warrior leader’ faces his first challenge
Khalil Al-Hayya is a known pragmatist. But the group’s militant wing aided his election — and it won’t accept Israel’s deliberately unworkable demands.
The post As Israel sabotages Gaza talks, Hamas’ new ‘warrior leader’ faces his first challenge appeared first on +972 Magazine.
Schwerbehinderung: Familienversicherung über 25 – diese Sonderregel gilt jetzt bei Behinderung
Mit dem 25. Geburtstag endet die beitragsfreie Familienversicherung für Kinder häufig. Für erwachsene Kinder mit Behinderung kennt das Gesetz jedoch eine weitreichende Ausnahme: Sind sie wegen ihrer Behinderung außerstande, sich selbst zu unterhalten, kann die Familienversicherung ohne Altersgrenze bestehen.
Ein bestimmter Grad der Behinderung oder ein Schwerbehindertenausweis genügt dafür allein nicht. Die Krankenkasse prüft mehrere Voraussetzungen, darunter den Zeitpunkt der Behinderung, die Fähigkeit zum Selbstunterhalt, das regelmäßige Einkommen und eine mögliche eigene Versicherungspflicht.
Die Ausnahme steht in Paragraf 10 SGB VDie Rechtsgrundlage ist § 10 Absatz 2 Nummer 4 Sozialgesetzbuch V. Danach sind Kinder ohne Altersgrenze familienversichert, wenn sie Menschen mit Behinderungen sind und sich infolge dieser Behinderung nicht selbst unterhalten können.
Die Familienversicherung ist nicht lediglich ein Rabatt im Vertrag des Elternteils, sondern ein eigener gesetzlicher Versicherungsstatus des Kindes. Sind alle Bedingungen erfüllt, fallen für das erwachsene Kind keine eigenen Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung an.
Eine entsprechende Regelung enthält § 25 SGB XI für die soziale Pflegeversicherung. Der Schutz beschränkt sich daher nicht auf Arztbesuche, Arzneimittel oder Krankenhausbehandlungen.
Warum die Grenze von 25 Jahren oft missverstanden wirdDie übliche Familienversicherung gilt grundsätzlich bis zum 18. Geburtstag. Sie verlängert sich bis zum 23. Geburtstag, wenn das Kind nicht erwerbstätig ist, und unter bestimmten Bedingungen bis zum 25. Geburtstag, etwa während einer Schul- oder Berufsausbildung.
Bei einem Freiwilligendienst oder freiwilligen Wehrdienst kann sich die Frist in bestimmten Fällen um höchstens zwölf Monate verlängern. Die Sonderregel für eine Behinderung hebt diese Altersgrenzen auf, setzt aber einen rechtzeitigen Eintritt der Behinderung voraus.
Deshalb ist die Aussage „Die Behinderung muss vor dem 25. Geburtstag eingetreten sein“ zu pauschal. Trat sie beispielsweise erst mit 24 ein, muss zu diesem Zeitpunkt noch eine Familienversicherung innerhalb der damaligen Altersstufe bestanden haben, etwa wegen einer Ausbildung.
Behinderung und Familienversicherung müssen rechtzeitig zusammengetroffen seinDas Gesetz verlangt, dass die Behinderung zu einem Zeitpunkt vorlag, in dem das Kind innerhalb der üblichen Altersgrenzen familienversichert war. Nach den Hinweisen der Knappschaft zur Familienversicherung genügt es, wenn Behinderung und Familienversicherung irgendwann innerhalb dieser Zeit nebeneinander bestanden.
Eine lückenlose Familienversicherung bis zum heutigen Tag nennt die Vorschrift nicht als Bedingung. Auch Zeiten können berücksichtigt werden, in denen die Familienversicherung allein wegen einer vorrangigen eigenen Versicherung ausgeschlossen war.
Für die zeitliche Einordnung sind alte Arztberichte, Klinikunterlagen, Schulakten, Gutachten, Reha-Berichte und frühere Bescheide besonders hilfreich. Das Datum eines später erteilten Schwerbehindertenausweises muss nicht mit dem tatsächlichen Beginn der Behinderung übereinstimmen.
Ein GdB allein beweist den Anspruch nichtDer Begriff der Behinderung richtet sich nach § 2 Absatz 1 SGB IX. Er erfasst längerfristige körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen, die in Wechselwirkung mit Barrieren die gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft erschweren können.
Ein festgestellter Grad der Behinderung kann ein wichtiges Beweismittel sein, ist aber weder allein ausreichend noch in jedem Fall zwingend. Weitere Informationen zu den Unterschieden zwischen Behinderung und Schwerbehinderung bietet der Beitrag „Grad der Behinderung: Nachteilsausgleiche bei GdB 10 bis 40“.
Zusätzlich muss die Behinderung dafür verantwortlich sein, dass das erwachsene Kind seinen Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten kann. Wer einen GdB von 50 besitzt, aber aus eigener Arbeit dauerhaft ausreichend verdient, erfüllt diese Voraussetzung regelmäßig nicht.
Was „außerstande, sich selbst zu unterhalten“ bedeutetDie Krankenkasse darf nicht allein darauf schauen, ob das Kind aktuell eine Arbeitsstelle hat. Zu untersuchen ist vielmehr, ob es wegen seiner Einschränkungen tatsächlich in der Lage ist, durch eine realistisch erreichbare Beschäftigung für den eigenen Lebensunterhalt zu sorgen.
Das Sozialgericht Dortmund verlangte in einem Verfahren zu einer jungen Frau mit geistiger Behinderung, die konkreten Beschäftigungsmöglichkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu berücksichtigen. Die Kasse musste die Familienversicherung ohne Altersbegrenzung durchführen; das Urteil erging unter dem Aktenzeichen S 39 KR 490/10.
Ein ärztliches Attest sollte daher nicht nur Diagnosen nennen. Hilfreicher sind nachvollziehbare Angaben zu Belastbarkeit, Arbeitsfähigkeit, Unterstützungsbedarf, voraussichtlicher Dauer und den Gründen, aus denen eine existenzsichernde Tätigkeit nicht möglich ist.
Auch der Bezug von Grundsicherung bei dauerhafter voller Erwerbsminderung kann die Darstellung stützen, ersetzt die Prüfung der Krankenkasse aber nicht automatisch. Näheres zu dieser Leistung erläutert gegen-hartz.de im Ratgeber „Grundsicherung im Alter, bei Erwerbsminderung und Behinderung“.
Diese Voraussetzungen prüft die Krankenkasse im Jahr 2026 Frage Regelung Versicherung des Elternteils Mindestens ein Elternteil muss Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sein. Altersgrenze Es gibt keine Höchstaltersgrenze, wenn die besonderen Bedingungen wegen der Behinderung erfüllt sind. Zeitpunkt der Behinderung Behinderung und Familienversicherung innerhalb der damals geltenden Altersstufe müssen zeitweise gleichzeitig bestanden haben; eine allein vorrangige eigene Versicherung ist gesetzlich berücksichtigt. Fähigkeit zum Selbstunterhalt Das Kind muss gerade wegen der Behinderung außerstande sein, sich selbst zu unterhalten. Regelmäßiges Gesamteinkommen Die allgemeine Grenze beträgt 2026 monatlich 565 Euro; bei einem Minijob gilt eine Grenze von 603 Euro. Eigene Versicherung Bestimmte eigene Pflichtversicherungen sowie eine freiwillige Mitgliedschaft schließen die Familienversicherung aus; einzelne Versicherungstatbestände werden gesetzlich abweichend behandelt. Wohnsitz Grundsätzlich ist ein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Inland erforderlich; für EU-, EWR- und Abkommensfälle gelten besondere Bestimmungen. Das Einkommen wird gesondert geprüftSelbst wenn das Kind behinderungsbedingt nicht für sich sorgen kann, darf sein regelmäßiges Gesamteinkommen die gesetzliche Grenze nicht überschreiten. Der Verband der Ersatzkassen nennt für 2026 565 Euro monatlich als allgemeine Einkommensgrenze und 603 Euro bei einer geringfügig entlohnten Beschäftigung.
Zum Gesamteinkommen können Arbeitsentgelt, Gewinne aus selbstständiger Tätigkeit, Einkünfte aus Vermietung, Kapitalerträge und Renten gehören. Bei gesetzlichen und privaten Renten wird grundsätzlich der Zahlbetrag betrachtet, während Leistungen der Pflegeversicherung und Hilfe zum Lebensunterhalt nach den Hinweisen des GKV-Spitzenverbandes zum Gesamteinkommen nicht eingerechnet werden.
Entscheidend ist eine vorausschauende Bewertung des regelmäßig zu erwartenden Einkommens. Änderungen müssen der Krankenkasse mitgeteilt werden, denn verschwiegene Einkünfte können zu einer rückwirkenden Korrektur führen, wie auch der Beitrag „Einkünfte gegenüber der Krankenkasse nicht verschweigen“ zeigt.
Minijob und Pflegegeld beenden den Schutz nicht automatischEin Minijob schließt die Familienversicherung nicht von sich aus aus. Im Jahr 2026 darf das regelmäßige Arbeitsentgelt aus einer geringfügigen Beschäftigung grundsätzlich bis zu 603 Euro monatlich betragen; weitere Einkünfte können die Prüfung jedoch verändern.
Die aktuellen Regeln für schwerbehinderte Minijobber fasst gegen-hartz.de im Beitrag „Schwerbehinderung und Minijob: Änderungen 2026“ zusammen. Pflegegeld nach dem SGB XI zählt dagegen grundsätzlich nicht zum regelmäßigen Gesamteinkommen der familienversicherten Person.
Werkstattbeschäftigung führt meist zu einer eigenen MitgliedschaftWer in einer anerkannten Werkstatt für behinderte Menschen oder bei einem anderen Leistungsanbieter beschäftigt ist, wird in der Kranken- und Pflegeversicherung regelmäßig selbst pflichtversichert. Grundlage dafür ist § 5 Absatz 1 Nummer 7 SGB V.
Diese eigene Pflichtversicherung hat Vorrang, sodass die Familienversicherung währenddessen nicht durchgeführt wird. Das gilt unabhängig davon, dass das Werkstattentgelt häufig unter der allgemeinen Einkommensgrenze liegt.
Endet eine solche Pflichtmitgliedschaft, sollte die Krankenkasse den Familienversicherungsanspruch erneut prüfen. Das frühere Werkstattverhältnis nimmt dem Kind die altersunabhängige Ausnahme nicht automatisch, wenn deren übrige Bedingungen weiterhin erfüllt sind.
Auch die Versicherung des anderen Elternteils kann wichtig werdenBei verheirateten oder eingetragenen Eltern kann die Familienversicherung des Kindes ausgeschlossen sein, wenn der mit dem Kind verwandte andere Elternteil nicht gesetzlich versichert ist. Hinzukommen muss, dass dessen regelmäßiges Gesamteinkommen 2026 monatlich 6.450 Euro übersteigt und zugleich höher ist als das Einkommen des gesetzlich versicherten Elternteils.
Diese Prüfung folgt aus § 10 Absatz 3 SGB V und gilt auch bei erwachsenen Kindern mit Behinderung. Sind die Eltern nicht verheiratet und keine eingetragenen Lebenspartner, greift dieser besondere Ausschluss nach seinem Wortlaut nicht.
Ohne Altersgrenze bedeutet nicht automatisch lebenslangDie Formulierung „ohne Altersgrenze“ beseitigt nur die starre Grenze nach Lebensjahren. Die übrigen Bedingungen müssen weiter erfüllt sein, und die Familienversicherung bleibt an die Mitgliedschaft des gesetzlich versicherten Elternteils gebunden.
Endet dessen Mitgliedschaft, etwa durch einen Wechsel in die private Krankenversicherung oder durch Tod, muss der weitere Schutz des erwachsenen Kindes sofort geklärt werden. In Betracht kommen je nach Fall die Familienversicherung über ein anderes Elternteil, eine eigene Pflichtversicherung oder eine freiwillige Mitgliedschaft.
So wird die Familienversicherung beantragt und belegtDer Antrag wird bei der Krankenkasse des gesetzlich versicherten Elternteils gestellt. Sinnvoll ist ein ausdrücklicher Antrag auf Feststellung der Familienversicherung ohne Altersgrenze nach § 10 Absatz 2 Nummer 4 SGB V.
Beigefügt werden sollten der Familienfragebogen der Kasse, Nachweise zur Verwandtschaft, aktuelle Einkommensunterlagen und Belege zum Versicherungsverlauf. Hinzu kommen medizinische Unterlagen, die sowohl den rechtzeitigen Eintritt der Behinderung als auch die daraus folgende Unfähigkeit zum Selbstunterhalt nachvollziehbar dokumentieren.
Ältere Unterlagen sind besonders wertvoll, wenn die Behinderung schon lange besteht, aber erst später ein GdB festgestellt wurde. Familien sollten von der Kasse eine schriftliche Entscheidung und anschließend eine Versicherungsbescheinigung verlangen.
Was bei einer Ablehnung zu tun istLehnt die Krankenkasse den Antrag ab, sollte zunächst geprüft werden, welche Voraussetzung sie verneint. Häufige Streitpunkte sind der Zeitpunkt der Behinderung, eine zu knapp gehaltene ärztliche Aussage oder die Annahme, das Kind könne auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ausreichend verdienen.
Gegen einen schriftlichen Ablehnungsbescheid kann grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Zur Fristwahrung genügt zunächst eine kurze Erklärung; Arztberichte, Gutachten und eine ausführliche Begründung können nachgereicht werden.
Wie das Verfahren weitergeht, beschreibt der interne Ratgeber „Widerspruchsfristen bei Pflege- und Krankenkasse“. Bleibt die Kasse bei ihrer Ablehnung, ist nach dem Widerspruchsbescheid eine Klage vor dem Sozialgericht möglich.
Kurzes Beispiel aus der PraxisJonas ist 28 Jahre alt und aufgrund einer seit der frühen Kindheit bestehenden geistigen Behinderung nicht in der Lage, auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt für seinen Lebensunterhalt zu sorgen. Er war bereits als Schüler über seine gesetzlich versicherte Mutter familienversichert, erhält Grundsicherung und Pflegegeld, bezieht aber keine Rente und ist nicht in einer Werkstatt beschäftigt.
Vor der nächsten Prüfung reicht seine Mutter alte Klinikberichte, den GdB-Bescheid, eine aktuelle fachärztliche Stellungnahme und die Einkommensnachweise ein. Da Behinderung und Familienversicherung schon während der regulären Altersstufe zusammentrafen, die Unfähigkeit zum Selbstunterhalt belegt ist und kein Ausschlussgrund besteht, bestätigt die Kasse die Familienversicherung ohne Altersgrenze.
Häufige Fragen und Antworten zur Familienversicherung bei Behinderung 1. Endet die Familienversicherung für ein Kind mit Behinderung automatisch mit 25?Nein. Kann sich das Kind wegen seiner Behinderung nicht selbst unterhalten und lag die Behinderung rechtzeitig vor, kann die Familienversicherung ohne Altersgrenze fortbestehen.
2. Reicht ein Schwerbehindertenausweis mit GdB 50 aus?Nein. Der Ausweis belegt die anerkannte Schwerbehinderung, beweist aber für sich allein weder die Unfähigkeit zum Selbstunterhalt noch alle übrigen Bedingungen der Familienversicherung.
3. Muss die Behinderung immer vor dem 25. Geburtstag entstanden sein?Diese Kurzform kann irreführen. Die Behinderung muss zu einem Zeitpunkt bestanden haben, in dem das Kind innerhalb der für seine damalige Situation geltenden Altersstufe familienversichert war oder nur wegen einer vorrangigen Versicherung nicht familienversichert sein konnte.
4. Darf das erwachsene Kind einen Minijob ausüben?Ja, ein Minijob ist grundsätzlich möglich. Im Jahr 2026 gilt dafür eine Einkommensgrenze von 603 Euro monatlich, wobei zusätzliche Einkünfte und die Fähigkeit zum Selbstunterhalt gesondert geprüft werden.
Der Beitrag Schwerbehinderung: Familienversicherung über 25 – diese Sonderregel gilt jetzt bei Behinderung erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.
Wie der Glaube an eine flache Erde!
Richard Lindzen, 86, war bis zu seiner Emeritierung 2013 Professor für Atmosphärenphysik am Massachusetts Institute of Technology (MIT), lehrte davor in Harvard und gehört zu den meistzitierten Klimaforschern der Welt – und zu den umstrittensten. Lindzen war selbst über Jahre als Autor an IPCC-Berichten beteiligt, bevor er zu einem der profiliertesten Kritiker des Uno-Klimagremiums wurde. Sein Vorwurf: Die Klimaforschung sei zu einem politischen Geschäftsmodell verkommen, bei dem Billionen von Dollar verteilt würden – und bei dem jeder, der widerspreche, seine Karriere aufs Spiel setze.
Weltwoche: Herr Lindzen, die Schweiz erlebt eine Hitzewelle. Die Regierung rät älteren Menschen, zu Hause zu bleiben, die Medien schlagen Alarm. Was geht Ihnen durch den Kopf, wenn Sie solche Nachrichten hören?
Richard Lindzen: Ich finde das ein wenig lächerlich, aber das ist ein globales Muster. «If it bleeds, it leads», Medien suchen den Alarm, überall. Dabei sind die Menschen heute gesünder und vertragen Hitze wie Kälte besser als früher. Als ich als Kind in der Bronx aufwuchs, hatten wir jeden Sommer mehrere Hurrikane. Würde das heute passieren, geriete man in Panik. Nichts davon ist aussergewöhnlich.
Weltwoche: Trotzdem verschwinden die ganz grossen Klimaalarm-Schlagzeilen immer mehr von den Frontseiten – warum?
Lindzen: Man findet zwar immer noch etwas für die Titelseite, aber es wird seltener wirklich ernst genommen. Das eigentliche Problem: Hier werden Billionen von Dollar verteilt, und Politiker lieben das. Der Grund ist simpel. Wer Billionen verteilt, sorgt dafür, dass jemand davon profitiert. Für ein, zwei Prozent der Politiker ist das kein Problem, sondern die Grundlage ihrer Wahlkampffinanzierung. Es ist im Grunde ein eigenes Ökosystem geworden.
Weltwoche: Ist die vielbeschworene Klimakrise ein reines Konstrukt? Oder schlummert sie gerade im Stillen?
Lindzen: Der Satiriker Henry L. Mencken hat es vor dem Zweiten Weltkrieg auf den Punkt gebracht: Eine der verlässlichsten Konstanten der Politik ist, die Öffentlichkeit dauerhaft in Alarmbereitschaft zu halten, indem man ihr mit einer endlosen Reihe von Schreckgespenstern droht – die meisten davon sind rein imaginär.
Weltwoche: Sie wirken erstaunlich entspannt. Warum sind Sie überzeugt, dass die Gefahr des menschengemachten Klimawandels masslos übertrieben wird?
Lindzen: Interessante Frage. Hier haben wir eine Hypothese, die physikalisch keinen rechten Sinn ergibt – und man fragt sich, was einem passiert, wenn man nicht mitmacht. Wer sich diesem Thema verweigert, riskiert im Zweifel die eigene Karriere, selbst in einer ganz anderen Disziplin. Ich beschäftige mich seit vielen Jahren damit und bin für die Einschätzung bekanntgeworden, dass die Wissenschaft, wie sie dargestellt wird, schlicht falsch ist. Sie geht auf frühe Arbeiten von Karl Schwarzschild im frühen 20. Jahrhundert zurück, der erklären wollte, warum sich das Klima verschiedener Weltregionen unterscheidet. Der Treibhauseffekt spielt dabei zwar eine gewisse Rolle, ist für die tatsächlichen grossen Klimaveränderungen der Erde – etwa Eiszeiten – aber weitgehend irrelevant. Diese haben nichts mit den Tropen zu tun, dem einzigen Bereich, den der Treibhauseffekt direkt betrifft. Sie hängen vielmehr mit der Temperaturdifferenz zwischen Tropen und Polen zusammen, welche die Zirkulationsmechanismen der Atmosphäre steuert.
Weltwoche: Das Argument «97 Prozent aller Wissenschaftler sind sich einig» ist trotzdem allgegenwärtig.
Lindzen: Das ist bequem, weil die breite Öffentlichkeit von Wissenschaft und Mathematik wenig versteht. Man sagt ihr: Alle Wissenschaftler sind sich einig – das verleiht Gewicht, hat aber mit Verständnis nichts zu tun. Dabei ist die Klimaforschung ein sehr kleines Feld. In den achtziger Jahren gab es in den USA vielleicht ein halbes Dutzend Institute, die überhaupt in diesem Bereich forschten, allen voran das Geophysical Fluid Dynamics Laboratory in Princeton. Niemand dort teilte die heutigen Alarmnarrative. Wenn ich Leute frage, die von «Tausenden weltweit führenden Klimaforschern» sprechen, ob sie im Studium viele Kommilitonen kannten, die Klimawissenschaft studierten, erinnert sich niemand an auch nur einen einzigen. Das ist keine etablierte Disziplin mit Tausenden Experten, das ist ein Konstrukt.
Weltwoche: Wo sehen Sie Parallelen zwischen unsinnigen Theorien und der Klimahysterie?
Lindzen: Ich habe diese vor Jahren mit der Eugenik-Bewegung verglichen. In den zwanziger Jahren erklärten renommierte amerikanische Wissenschaftler, Einwanderer aus Süd- und Osteuropa seien weniger intelligent als Nordeuropäer und dürften daher nicht mehr einreisen. Alle etablierten Fachgesellschaften stützten diesen Unsinn – und legitimierten damit 1924 den Immigration Restriction Act, der später vielen vor den Nazis fliehenden Juden die Einreise in die USA verwehrte. Wenn eine falsche wissenschaftliche Erzählung von der gesamten akademischen Klasse abgesegnet wird, kann sie verheerende, tödliche Folgen haben. Genau dieses Muster sehe ich beim Klimathema wieder.
Weltwoche: Was ist für Sie der grosse Elefant im Raum, über den in der Klimaforschung niemand spricht?
Lindzen: Man zeigt eine Grafik, die eine Erwärmung von einem halben Grad ausweist, und erklärt das zur Apokalypse. Vergleichen Sie das aber mit dem Temperaturunterschied zwischen 9 und 10 Uhr in Ihrem eigenen Garten – der ist oft grösser. Geraten Sie deswegen jeden Morgen in Hysterie? Die Weltorganisation für Meteorologie definiert Klimawandel offiziell als Veränderung über einen Zeitraum von mindestens dreissig Jahren. Wetterereignisse von einem Tag auf den anderen haben damit gar nichts zu tun – trotzdem werden beide ständig vermischt, um Dringlichkeit zu erzeugen.
Weltwoche: Wie würden Sie Klimawandel definieren?
Lindzen: Ganz einfach: als Veränderung über mindestens dreissig Jahre. Aber innerhalb dieses Rahmens passiert enorm viel – von Meereszirkulationen wie El Niño über Zeiträume von vier, fünf Jahren bis zu Eiszeitzyklen über Jahrtausende, verursacht etwa durch Änderungen der Erdumlaufbahn. All das hat mit CO2 nichts zu tun. Selbst bei den grossen Rekonstruktionen der Erdgeschichte zeigt sich ein aufschlussreiches Muster: Bei der letzten Eiszeit vor 18.000 Jahren war die Erde insgesamt kälter, die Tropen aber wärmer als angenommen. Bei der Warmzeit des Eozäns vor 50 Millionen Jahren war es umgekehrt: Erde insgesamt wärmer, Tropen kühler. Beide Befunde passten den Alarmisten nicht ins Bild – und wurden entsprechend nachträglich «korrigiert». Das ist schlechte Wissenschaft, aber leider nicht das erste Mal.
Weltwoche: Was sind die Folgen von schlechter Wissenschaft für die Gesellschaft?
Lindzen: Ich weiss nicht genau, wie es im übrigen Europa aussieht, aber was Deutschland betrifft, ist es klar: Deutschland betreibt meines Erachtens eine Form von Selbstzerstörung. Man zerstört die eigene Industrie, schaltet Kohle- und Atomkraftwerke ab und importiert gleichzeitig in grosser Zahl Menschen – ich weiss ehrlich nicht, was dort vor sich geht, aber es ist offensichtlich schädlich. Historisch erinnert mich das an die «Deutsche Physik» der Nationalsozialisten, die moderne Physik als «jüdische Wissenschaft» verunglimpften – auch damals steckte hinter vorgeblich wissenschaftlichen Urteilen reine Ideologie. Als Angela Merkel Hans Joachim Schellnhuber zu ihrem Berater machte und ihm mit dem Potsdam-Institut ein eigenes Klimainstitut einrichtete, hat sich diese Dynamik in Deutschland institutionalisiert.
Weltwoche: Sie waren Mitautor des Weltklimarats IPCC, bevor Sie zu dessen prominentestem Kritiker wurden. Wie war das damals?
Lindzen: In den ersten zehn, fünfzehn Jahren war ich als Spezialist für physikalische Prozesse dabei, die Teilnahme wurde von den Regierungen finanziert und gerne gesehen. Es gab durchaus ernsthafte Debatten unter den beteiligten Wissenschaftlern – mein damaliger Sektionsleiter Kevin Trenberth fand zum Beispiel, ich ginge mit meiner Kritik zu weit. Aber der wissenschaftliche Teil des Berichts war, bei aller Uneinigkeit, noch einigermassen nachvollziehbar. Das eigentliche Problem ist die separate «Zusammenfassung für Politiker»: Sie wird von einem Gremium erstellt, dem auch Regierungsvertreter angehören, und liegt meist schon Monate vor der Veröffentlichung fest – bevor die Wissenschaftler, die den zugrundeliegenden Bericht verfasst haben, überhaupt Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten. Das ist kein normales Verfahren. Politikern wird dann geraten, nicht den tausend Seiten starken Bericht zu lesen, sondern nur diese Zusammenfassung – die den Bericht keineswegs korrekt wiedergibt. Am Ende dieser Kette stehen Pressemitteilungen, die alles auf plakative Formeln zuspitzen.
Weltwoche: Sie unterscheiden in einem Ihrer Beiträge drei Gruppen: Wissenschaftler, die das eine behaupten, solche, die das Gegenteil sagen – und eine dritte Gruppe aus Journalisten, Medien und Politikern. Ist Letztere die gefährlichste?
Lindzen: Im Kern ja, auch wenn ich nicht genau weiss, woher dieser Reflex kommt. In den USA, glaube ich, nimmt die breite Bevölkerung das Thema ohnehin nicht sonderlich ernst. In Frankreich oder Kanada sind zwar Bauern zu Protesten in die Hauptstädte marschiert, gleichzeitig engagiert sich die politische Führung dort besonders stark dafür. Ob das die öffentliche Meinung widerspiegelt oder sie lenken soll, lässt sich oft nicht auseinanderhalten.
Weltwoche: Wer profitiert Ihrer Ansicht nach am meisten von der CO2-Erzählung?
Lindzen: Sehr viele. Wenn Billionen Dollar im Umlauf sind, greift praktisch jeder zu – Politiker, Journalisten, NGOs, Unternehmen, die sich auf dieses Geschäft spezialisiert haben. Jeder findet seine Methode, wie er davon profitiert.
Weltwoche: Reto Knutti von der ETH Zürich, ebenfalls IPCC-Autor, warnt in den Medien regelmässig vor Hitzewellen, der ungebremsten Klimaerwärmung. Wo irren Kollegen wie er?
Lindzen: Er kann sagen, was er will – es gibt Orte, an denen der Ozean kälter wird, und Orte, an denen er wärmer wird. Man kann sich die passenden Beispiele aussuchen, das ist keine seriöse Wissenschaft. Solche Leute reiten auf der gegenwärtigen Popularität des Themas. Wenn man jemanden immer wieder auftreten lässt, wird er bekannt – und daraus entsteht wiederum Förderung. Ich erinnere mich an den damaligen MIT-Präsidenten Rafael Reif, der sich Sorgen machte, man könnte das Institut meinetwegen angreifen, weil es über eine Million Dollar pro Jahr an klimabezogenen Fördergeldern erhielt.
Weltwoche: Sind die Klimamodelle, auf denen die Politik beruht, solide Wissenschaft?
Lindzen: Nein. Die Politik richtet sich nicht wirklich nach validierten Modellen, sondern die Modelle werden an die gewünschten politischen Ergebnisse angepasst. Ein befreundeter Forscher am Geophysical Fluid Dynamics Laboratory in Princeton wurde einmal gefragt, ob sein Modell auch eine geringere Erwärmung liefern könne – seine Antwort war sinngemäss: Wir liefern, was man will. Es gibt keinerlei belastbare Nachweise, dass diese Modelle tatsächlich funktionieren; selbst die numerische Wettervorhersage über drei Tage liegt oft daneben. Die Vorstellung, ein Modell könne die Welt in hundert Jahren korrekt abbilden, beruht auf Glauben, nicht auf wissenschaftlicher Erkenntnis.
Weltwoche: Nehmen Extremwetterereignisse wie Hurrikane tatsächlich zu?
Lindzen: Dafür gibt es keine Belege. Der Physiker Steven Koonin beschreibt das in seinem Buch «Unsettled» sehr genau: Er hat Anhörungen mit Vertretern beider Seiten organisiert, und dabei war schnell klar, dass an diesen Behauptungen wenig dran ist.
Weltwoche: Kann sich ein junger Wissenschaftler heute noch gegen diese Erzählung stellen und trotzdem Karriere machen?
Lindzen: Nein, das ist unmöglich. Schon 1988, ganz am Anfang, rief mich jemand von der National Science Foundation an und sagte mir unverblümt, ich würde Fördermittel verlieren, wenn ich meine Position nicht änderte. Das war sehr wirksam, um Leute unter Druck zu setzen. Die American Meteorological Society entliess zweimal Herausgeber, weil sie Artikel von mir veröffentlicht hatten, und der Nachfolger rief sogar öffentlich zu Gegenartikeln auf. Am MIT selbst bestand der damalige Präsident Rafael Reif darauf, dass Kollegen einen Brief unterschreiben, in dem sie sich von mir distanzierten. Ich hatte Glück: Als Theoretiker brauchte ich kein Labor, kein Forschungsschiff, nur Mittel für Doktoranden – das liess sich auch mit wenig Förderung stemmen. Ich bin 2013 emeritiert und habe bis heute mein Büro. Aber kein junger Forscher könnte sich das heute leisten.
Weltwoche: Was muss geschehen, damit die Wissenschaft zu Ergebnisoffenheit zurückfindet?
Lindzen: Ich kenne die Antwort nicht. Vermutlich werden vernünftige junge Leute dieses Feld einfach meiden – wir haben das Fachgebiet vergiftet, und das bleibt wohl noch eine Weile so. Ich habe öfter gesagt: Diese Politisierung hat die Klimaforschung um fünfzig bis hundert Jahre zurückgeworfen. Das ist bitter, denn es bleibt ein kleines Feld, kleiner, als die Öffentlichkeit denkt – die eigentliche Fluiddynamik, auf der die Modelle beruhen, ist so unsicher wie einst die Turbulenzprobleme des Physikers Werner Heisenberg. Schon die Wettervorhersage für die nächsten drei Tage ist oft falsch.
Weltwoche: Präsident Trump ist erneut aus dem Pariser Klimaabkommen ausgestiegen. Ist das eine gute oder eine schlechte Nachricht?
Lindzen: Sie kennen die Antwort schon, sonst würden Sie nicht fragen – eine gute Nachricht. Das Pariser Abkommen ist ungefähr so klug wie der Glaube an eine flache Erde.
Weltwoche: Was kostet diese falsche Klimaerzählung die Gesellschaft?
Lindzen: Eine genaue Zahl kann ich nicht nennen, aber sie ist ein wesentlicher Treiber der Inflation. Sie verteuert Energie für Millionen Menschen weltweit – und ist damit indirekt für den Tod von vermutlich Millionen Menschen mitverantwortlich, weil sich viele bezahlbare Energie nicht mehr leisten können. Das allein ist schon schrecklich. Insgesamt geht es dabei nicht um Millionen oder Milliarden, sondern um Billionen von Dollar: Allein Bidens letztes Budget, «Build Back Better», sah rund 9 Billionen Dollar für klimabezogene Massnahmen vor.
Weltwoche: Was müsste passieren, damit der Wind dreht – weg vom «97 Prozent der Wissenschaftler sagen . . . »?
Lindzen: Ich fürchte, es dauert länger, als ich früher dachte. Am Ende ist es simpel: Ohne Geld verschwindet die Bewegung. Solange Billionen verteilt werden, findet jeder einen Grund, mitzumachen. Zugleich zeigt die Realität ihre eigene Logik: Gerade jetzt gibt es diesen kleinen Krieg zwischen den USA und dem Iran, bei dem es unter anderem um den Öltransport durch die Strasse von Hormus geht. Das zeigt: Wir leben weiterhin in einer fossilen Wirtschaft, ganz ohne grosse Debatte, sobald es wirklich zählt. Über Klima kann jeder reden, wie er will – im entscheidenden Moment will jeder Öl.
Weltwoche: Zum Schluss: Warum wird die Zukunft besser sein als die Gegenwart?
Lindzen: Ich glaube, dass sich am Ende die Wahrheit durchsetzt – und dass Menschen wütend werden, wenn sie merken, dass man sie getäuscht hat. Es gibt Propagandatechniken, die gezielt auf Hysterie statt auf Vernunft setzen, das ist eine reale Gefahr. Aber die moderne Gesellschaft hat von der industriellen Revolution enorm profitiert: Wir leben länger, gesünder und wohlhabender als je zuvor. Es gibt heute eine Bewegung, die diesen Fortschritt rückgängig machen möchte – ich glaube, die Menschen werden am Ende erkennen, was sie an diesem Wohlstand haben, und sich davon nicht abbringen lassen.
Das Video-Interview mit Richard Lindzen finden Sie auf weltwoche.ch
Der Beitrag erschien zuerst bei Weltwoche hier, mit ausdrücklicher Genehmigung
Der Beitrag Wie der Glaube an eine flache Erde! erschien zuerst auf EIKE - Europäisches Institut für Klima & Energie.
Schwerbehinderung: Viele bekommen den Parkausweis nicht obwohl sie Anspruch hätten
Trotz klarer gesetzlicher Regelungen erhalten viele Menschen mit erheblichen Mobilitätseinschränkungen keinen Parkausweis. Die Praxis der Versorgungsämter steht in der Kritik, da die Bewertung oft schematisch erfolgt und individuelle Bedürfnisse unberücksichtigt bleiben.
Voraussetzungen für einen BehindertenparkausweisEin Behindertenparkausweis wird in Deutschland nach strengen Kriterien vergeben. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
- Der Antragsteller muss das Merkzeichen “aG” (außergewöhnlich gehbehindert) oder “Bl” (blind) im Schwerbehindertenausweis haben.
- Die Gehbehinderung muss so stark ausgeprägt sein, dass selbst kurze Strecken nur unter erheblichen Anstrengungen oder gar nicht bewältigt werden können.
- Ein GdB (Grad der Behinderung) von mindestens 80 in Verbindung mit Mobilitätseinschränkungen ist oft erforderlich.
- Seit 2009 gibt es Ausnahmeregelungen für Personen mit bestimmten Erkrankungen wie Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa, wenn diese mit massiven Einschränkungen der Gehfunktion verbunden sind.
Der blaue EU-Parkausweis gilt in allen EU-Staaten und ermöglicht das Parken auf ausgewiesenen Behindertenparkplätzen. Der orange Parkausweis hingegen ist ausschließlich in Deutschland gültig und erlaubt das Parken in bestimmten Ausnahmesituationen, beispielsweise in Fußgängerzonen oder mit Zeitverlängerung in eingeschränkten Halteverbotszonen.
Zusätzlich existiert in einigen Bundesländern ein weißer Parkausweis mit Kennzeichnung, der spezielle Sonderregelungen für bestimmte Gruppen vorsieht.
Fallbeispiel: Multiple Sklerose als unzureichendes Kriterium?Helga Sander leidet an Multipler Sklerose (MS), einer Erkrankung, die ihr das Gehen erheblich erschwert. Selbst wenige Meter stellen für sie eine Herausforderung dar. Trotz ihrer Einschränkungen wurde ihr das Merkzeichen “aG” nicht zugesprochen. Laut Gesetz müssen Betroffene sich “dauernd nur mit großer Anstrengung bewegen können” und einen Grad der Behinderung von mindestens 80 haben.
Doch die Praxis zeigt: Ohne Rollstuhl oder Amputation bestehen kaum Chancen auf Anerkennung.
Die Folge: Sander bleibt der Zugang zu Behindertenparkplätzen verwehrt. Für sie bedeutet das eine massive Einschränkung der Selbstständigkeit. Einkäufe, Arztbesuche oder Freizeitaktivitäten werden zur logistischen Herausforderung. Ein Widerspruchsverfahren gegen das Versorgungsamt Bremen soll nun Klärung bringen.
Fallbeispiel: Rollstuhlfahrer ohne Parkausweis?Noch drastischer gestaltet sich der Fall von Stefan Weigel, der an Polyneuropathie leidet. Seine Gehstrecke ist auf wenige Meter begrenzt, er ist auf einen Rollstuhl und eine Begleitperson angewiesen. Dennoch wurde ihm der Behindertenparkausweis verweigert. Begründung: Die Kriterien für das Merkzeichen “aG” seien nicht erfüllt.
Besonders absurd erscheint die Entscheidung vor dem Hintergrund der Praxis im Alltag: Bei einem Stadtbesuch zeigt sich, dass er reguläre Parkplätze nicht nutzen kann, da er den Rollstuhl neben das Auto stellen muss. Als ein Nachbarfahrzeug den einzigen freien Platz neben ihm belegt, ist ein Ein- oder Aussteigen unmöglich.
Nach intensiver Konfrontation mit den zuständigen Behörden deutet sich eine Wende an: Das Landessozialamt erklärt sich bereit, eine erneute Begutachtung durchzuführen. Weigel stellt einen neuen Antrag.
Kritik an der Praxis der VersorgungsämterDie aktuelle Vergabepraxis von Behindertenparkausweisen steht seit Jahren in der Kritik. Fachleute wie Andrea Sabellek von einer Bremer Beratungsstelle für Menschen mit Behinderung fordern eine differenziertere Betrachtung: “Es geht nicht um eine starre Gehstreckenregelung, sondern um die individuelle Einschränkung. Die Versorgungsämter müssen prüfen, wie mühsam es für den Einzelnen ist, sich außerhalb eines Fahrzeugs fortzubewegen.”
Auch die Praxis, dass medizinische Gutachter Betroffene oft nicht persönlich untersuchen, sondern allein auf Aktenlage entscheiden, stößt auf Unverständnis. Gerade bei komplexen neurologischen Erkrankungen wie MS oder Polyneuropathie können Akten allein nicht das volle Bild der Einschränkungen vermitteln.
Behindertenparkausweise: Notwendige Reformen und LösungsansätzeUm eine gerechtere Vergabe von Behindertenparkausweisen zu gewährleisten, bedarf es struktureller Reformen. Die individuellen Einschränkungen der Betroffenen müssen stärker in den Fokus rücken, anstatt ausschließlich auf starre Kriterien zu setzen.
Eine verpflichtende persönliche Begutachtung wäre essenziell, um eine objektive und gerechte Bewertung zu gewährleisten, denn Entscheidungen dürfen nicht ausschließlich auf Basis von Akten getroffen werden. Zudem sollten auch nicht sichtbare Behinderungen, insbesondere neurologische und chronische Erkrankungen, stärker anerkannt werden.
Damit Betroffene schneller zu ihrem Recht kommen, müssten die Widerspruchsverfahren vereinfacht und beschleunigt werden.
Zusätzlich besteht ein großes Problem in der uneinheitlichen Regelung der Vergabepraxis in Deutschland. Die unterschiedlichen Vorgaben in den Bundesländern führen zu Ungleichbehandlungen, weshalb eine Harmonisierung der Vergaberichtlinien dringend erforderlich wäre.
Der Beitrag Schwerbehinderung: Viele bekommen den Parkausweis nicht obwohl sie Anspruch hätten erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.
Ayşegül Doğan: Der Weg zum Frieden verläuft in mehreren Etappen
Für die DEM-Partei markiert das Rahmengesetz den Beginn einer neuen Phase im Prozess für Frieden und eine demokratische Gesellschaft. Parteisprecherin Ayşegül Doğan bezeichnete den Gesetzentwurf am Donnerstag auf einer Pressekonferenz in Ankara als ersten Baustein eines langfristigen politischen und rechtlichen Transformationsprozesses. Zugleich machte sie deutlich, dass das Gesetz nur den Auftakt bilde und weitere Reformen folgen müssten.
Doğan hob hervor, dass die DEM-Partei erstmals einen Gesetzentwurf mitunterzeichnet habe. Dies seien „die ersten Unterschriften für unsere gemeinsame Zukunft und ein demokratisches Leben in der Türkei“.
„Der erste Schritt eines langfristigen politischen und rechtlichen Aufbaus“
Nach den Worten Doğans eröffnet das Rahmengesetz die erste Phase eines politischen und rechtlichen Neuaufbaus, der sich nicht auf einen einzelnen Tag oder eine einzelne Gesetzesinitiative beschränken werde. „Nach Jahrzehnten bewaffneter Auseinandersetzungen ist es unvermeidlich, dass der Weg zum Frieden in mehreren Etappen verläuft. In einer solchen Phase wäre es falsch, einzelne Schritte größer zu machen, als sie sind. Ebenso falsch wäre es jedoch, sie wegen bestehender Defizite kleinzureden oder ihren Wert infrage zu stellen.“
Die DEM-Partei werde die Schwächen des Entwurfs weiterhin benennen und eigene Vorschläge einbringen, gleichzeitig aber daran arbeiten, den Prozess politisch und gesellschaftlich zu stärken. Das Rahmengesetz sei ein erster Schritt beim Übergang von der Logik des bewaffneten Konflikts hin zu einem rechtlichen und demokratisch-politischen Lösungsweg.
Doğan erinnerte daran, dass dem jetzigen Stand jahrelange Gespräche und Beratungen vorausgegangen seien. Der Gesetzentwurf bilde deshalb den ersten rechtlichen Grundstein für eine gemeinsame demokratische Zukunft. Frühere gesetzliche Regelungen, die auf „tätiger Reue“, Geständnissen oder der Preisgabe von Informationen beruhten, hätten das zugrunde liegende politische Problem nicht gelöst, sondern vielmehr vertieft. Erstmals enthalte ein Gesetz nun einen Ansatz, der die neue Situation nach der Auflösung der PKK und der Beendigung des bewaffneten Kampfes als kollektiven politischen Prozess berücksichtige.
Weitere Reformen und neue demokratische Mechanismen
Nach Auffassung der DEM-Partei kann der Friedensprozess nur dann dauerhaft erfolgreich sein, wenn weitere rechtliche und institutionelle Schritte folgen. Dazu gehörten neue parlamentarische und gesellschaftliche Mechanismen, die den Prozess begleiten und kontrollieren. Die Verantwortung dafür liege nicht allein bei der DEM-Partei, erklärte Doğan. Alle politischen Parteien sowie die unterschiedlichen gesellschaftlichen Gruppen müssten ihren Beitrag zum Aufbau einer gemeinsamen demokratischen Zukunft leisten. Zugleich verwies sie darauf, dass selbst verbindliche Gerichtsentscheidungen in der Türkei vielfach nicht umgesetzt würden – ein Problem, das auch im Bericht der parlamentarischen Kommission benannt worden sei. Umso wichtiger seien rechtsstaatliche Garantien und eine wirksame demokratische Kontrolle der weiteren Umsetzung.
Öcalan muss den Prozess aktiv mitgestalten können
Einen zentralen Stellenwert misst die DEM-Partei weiterhin Abdullah Öcalan bei. Doğan erinnerte daran, dass der Aufruf des kurdischen Repräsentanten vom 27. Februar 2025 den Ausgangspunkt des heutigen Prozesses gebildet habe. „Herr Öcalan gehört zu den zentralen Akteuren dieses Prozesses. Das haben wir schon vor Beginn des Prozesses für Frieden und eine demokratische Gesellschaft betont. Die maßgeblichen Akteure müssen kontinuierlich und ohne Unterbrechung zum Prozess beitragen, ihn koordinieren und aktiv mitgestalten können.“ Deshalb müssten Öcalans Arbeits-, Kommunikations- und Austauschmöglichkeiten entsprechend gestaltet werden. Dies sei notwendig, um dem Prozess zusätzliche Dynamik zu verleihen und mögliche Risiken zu verringern.
„Jetzt ist die Zeit, den Frieden gemeinsam reifen zu lassen“
Zum Abschluss ihrer Ausführungen rief Doğan dazu auf, den gesellschaftlichen Charakter des Friedensprozesses stärker in den Mittelpunkt zu rücken. Frieden bedeute nicht nur das Ende bewaffneter Auseinandersetzungen, sondern auch die Bereitschaft, einander zuzuhören und die Erfahrungen aller Betroffenen ernst zu nehmen. „An die Stelle des Leids muss die Möglichkeit des Friedens treten. Die Waffen schweigen, die Finger haben den Abzug verlassen. Jetzt ist die Zeit gekommen, gemeinsam den Frieden und seine Voraussetzungen reifen zu lassen.“ Der Friedensprozess sei zugleich ein Prozess der Empathie, betonte Doğan. Das Gegeneinander-Aufrechnen von Leid habe in der Vergangenheit nur neues Leid hervorgebracht. Gerade deshalb dürften die Erfahrungen der Vergangenheit nicht vergessen werden – als Grundlage dafür, dass sich Gewalt und Krieg nicht wiederholen.
https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/was-steht-im-rahmengesetz-die-regelungen-im-Uberblick-52367 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/dem-rahmengesetz-soll-zur-keimzelle-des-demokratisierungsprozesses-werden-52366 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/rahmengesetz-zum-friedensprozess-ins-parlament-eingebracht-52365
Frauenensemble aus allen vier Teilen Kurdistans feiert Konzertpremiere
Die Koma Keçên Kurdistanê hat in der südkurdischen Metropole Silêmanî ihr erstes Konzert gegeben. Erstmals standen Musikerinnen aus allen vier Teilen Kurdistans gemeinsam auf einer Bühne und präsentierten ein Programm mit kurdischen Liedern. Zahlreiche Frauen, Kulturschaffende und Intellektuelle aus allen Teilen Kurdistans verfolgten den Auftritt.
Das Ensemble vereint rund 70 Musikerinnen und Sängerinnen und wurde am 1. April dieses Jahres mit dem Ziel gegründet, die kurdische Kultur zu stärken und das künstlerische Schaffen kurdischer Frauen sichtbarer zu machen. Mit seinem ersten öffentlichen Auftritt verwirklichte das Kollektiv nun erstmals diese Idee in Form eines gemeinsamen Konzerts.
Auf dem Programm standen Lieder von Kanî Spî, Camekey Nalî, Xoşe Hewramanî, Mîrax, Nîştîman, Bihar Hatewe, Ez Keçim, Sirweyî Beyan und Kejawe. Begleitet wurden die Solistinnen von einem Ensemble aus 30 Musikerinnen sowie einem 32-köpfigen Frauenchor. Zu den Mitwirkenden gehörten unter anderem Hogir Mihemed, die Bardin (Dengbêj) Zîno Hesen, Sêwê Kamil, Jiyan Weledî und Nûjen Bûrhan.
„Frauen aus allen Teilen Kurdistans auf einer Bühne“
Für die Musikerin Lavîn Ciwamêr steht die Premiere vor allem für die gemeinsame kulturelle Ausdruckskraft kurdischer Frauen. „Ich freue mich sehr, dass heute Frauen aus allen Teilen Kurdistans gemeinsam auf der Bühne standen und wir kurdische Lieder präsentieren konnten. Mit diesem Konzert haben wir die künstlerischen Fähigkeiten kurdischer Frauen sichtbar gemacht. Zum ersten Mal stehen Künstlerinnen aus allen vier Teilen Kurdistans gemeinsam auf einer Bühne und singen auf Kurdisch.“
[album=22576]
Arbeitsrecht: Darf der Arbeitgeber früheres Kommen oder späteres Gehen anordnen?
Der Arbeitgeber verschiebt plötzlich den Dienstbeginn, setzt eine Spätschicht an oder verteilt die Arbeitszeit auf andere Wochentage. Beschäftigte müssen solche Änderungen nicht automatisch hinnehmen.
Entscheidend sind der Arbeitsvertrag, mögliche Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen sowie die persönlichen Interessen der Betroffenen.
Grundsätzlich darf der Arbeitgeber die Lage der Arbeitszeit bestimmen. Dieses Weisungsrecht endet jedoch dort, wo eine verbindliche Regelung bereits festlegt, wann Beschäftigte arbeiten müssen. Zudem muss der Arbeitgeber seine betrieblichen Interessen fair gegen die Interessen der Arbeitnehmer abwägen.
Arbeitsvertrag begrenzt das Weisungsrecht des ArbeitgebersParagraf 106 der Gewerbeordnung erlaubt dem Arbeitgeber, Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung näher zu bestimmen. Das gilt allerdings nur, soweit der Arbeitsvertrag, ein Tarifvertrag, eine Betriebsvereinbarung oder gesetzliche Vorschriften keine abschließende Regelung enthalten.
Steht im Arbeitsvertrag lediglich eine Wochenarbeitszeit von 40 Stunden, besitzt der Arbeitgeber häufig einen größeren Spielraum. Er kann dann grundsätzlich festlegen, zu welchen Zeiten die Beschäftigten diese Stunden leisten.
Nennt der Vertrag dagegen konkrete Arbeitstage und Arbeitszeiten, kann der Arbeitgeber diese Vorgaben nicht einfach durch eine Anweisung verändern. Eine Vereinbarung wie „Montag bis Freitag von 8 bis 16.30 Uhr“ bindet grundsätzlich beide Seiten.
Für eine dauerhafte Änderung benötigt der Arbeitgeber die Zustimmung des Beschäftigten oder muss unter Umständen eine Änderungskündigung aussprechen.
Der Chef muss private Interessen berücksichtigenSelbst wenn der Arbeitsvertrag keine festen Zeiten nennt, darf der Arbeitgeber nicht allein nach den Bedürfnissen des Betriebs entscheiden. Er muss sein Weisungsrecht nach „billigem Ermessen“ ausüben. Hinter diesem juristischen Begriff steckt eine Interessenabwägung.
Der Arbeitgeber muss etwa berücksichtigen, ob ein Beschäftigter Kinder betreut, einen pflegebedürftigen Angehörigen versorgt oder auf bestimmte öffentliche Verkehrsmittel angewiesen ist.
Auch eine zulässige Nebentätigkeit kann eine Rolle spielen. Diese privaten Belange verhindern eine Änderung nicht automatisch. Der Arbeitgeber muss sie aber ernsthaft in seine Entscheidung einbeziehen.
Auf der anderen Seite können dringende betriebliche Gründe für eine Verschiebung sprechen. Dazu gehören etwa geänderte Öffnungszeiten, eine notwendige Schichtbesetzung oder ein vorübergehend erhöhter Arbeitsanfall. Je stärker die Änderung das Privatleben belastet, desto gewichtiger müssen regelmäßig die betrieblichen Gründe sein.
Beispiel aus der Praxis: Severin aus Köln soll plötzlich später arbeitenSeverin aus Köln arbeitet in der Verwaltung eines mittelständischen Unternehmens. Sein Vertrag nennt eine Wochenarbeitszeit von 38 Stunden, legt aber weder den täglichen Beginn noch das Ende der Arbeit fest. Seit mehreren Jahren arbeitet Severin gewöhnlich von 7.30 bis 16 Uhr.
Sein Arbeitgeber ordnet an, dass Severin künftig an drei Tagen pro Woche erst um 11 Uhr beginnen und entsprechend später Feierabend machen soll. Das Unternehmen möchte den Kundenservice bis in den Abend besetzen. Severin betreut jedoch an diesen Tagen seine achtjährige Tochter, weil seine Partnerin im Schichtdienst arbeitet.
Da Severins Vertrag keine festen Uhrzeiten enthält, darf der Arbeitgeber die Lage seiner Arbeitszeit grundsätzlich bestimmen. Er darf die Betreuungssituation aber nicht ignorieren. Er muss prüfen, ob andere Beschäftigte die Abendschichten übernehmen können, ob ein Wechselmodell möglich ist oder ob sich die Servicezeiten anders abdecken lassen.
Hat der Arbeitgeber Severins konkrete Situation überhaupt nicht berücksichtigt, spricht viel dafür, dass die Anweisung nicht nach billigem Ermessen ergangen ist. Severin sollte die Betreuungspflichten schriftlich darlegen und eine alternative Arbeitszeit vorschlagen. Besteht ein Betriebsrat, sollte er diesen frühzeitig einschalten.
Eine neue Arbeitszeit bedeutet nicht automatisch mehr StundenDas Weisungsrecht erlaubt dem Arbeitgeber nicht, die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit beliebig zu verlängern. Wer 35 Stunden pro Woche schuldet, muss nicht allein aufgrund einer mündlichen Anordnung dauerhaft 40 Stunden leisten.
Ob der Arbeitgeber Überstunden verlangen darf, hängt von der arbeitsvertraglichen oder tariflichen Regelung und von der konkreten betrieblichen Lage ab. Die bloße Befugnis, Beginn und Ende der Arbeit festzulegen, schafft noch keine unbegrenzte Pflicht zu Mehrarbeit.
Ordnet der Arbeitgeber lediglich einen früheren Beginn an und verschiebt das Arbeitsende entsprechend nach vorn, bleibt die Stundenzahl dagegen unverändert. In diesem Fall geht es um die Lage und nicht um die Dauer der Arbeitszeit.
Arbeitszeitgesetz setzt dem Arbeitgeber feste GrenzenAuch eine zulässige Weisung muss das Arbeitszeitgesetz beachten. Die werktägliche Arbeitszeit darf grundsätzlich acht Stunden nicht überschreiten. Eine Verlängerung auf bis zu zehn Stunden ist möglich, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen im Durchschnitt wieder acht Stunden erreicht werden.
Bei mehr als sechs Stunden Arbeit müssen mindestens 30 Minuten Pause gewährt werden. Bei mehr als neun Stunden steigt die vorgeschriebene Pausenzeit auf 45 Minuten. Zwischen zwei Arbeitstagen müssen grundsätzlich mindestens elf Stunden ununterbrochene Ruhezeit liegen.
Der Arbeitgeber darf deshalb nicht verlangen, dass ein Beschäftigter bis spät in die Nacht arbeitet und am nächsten Morgen wenige Stunden später wieder beginnt. Für bestimmte Branchen gelten zwar Ausnahmen, diese setzen jedoch regelmäßig einen späteren Ausgleich voraus.
Betriebsrat muss bei der Verteilung der Arbeitszeit mitbestimmenGibt es einen Betriebsrat, kann der Arbeitgeber allgemeine Arbeitszeitregelungen nicht im Alleingang einführen. Der Betriebsrat hat nach Paragraf 87 Betriebsverfassungsgesetz bei Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit, bei den Pausen und bei der Verteilung auf die einzelnen Wochentage mitzubestimmen.
Das gilt auch bei einer vorübergehenden Verlängerung oder Verkürzung der betriebsüblichen Arbeitszeit. Eine Dienstplanänderung kann deshalb bereits unwirksam sein, wenn der Arbeitgeber das Mitbestimmungsrecht missachtet hat.
Das Mitbestimmungsrecht betrifft allerdings die kollektive Arbeitszeitgestaltung. Besteht nur ein individueller Konflikt mit einem einzelnen Beschäftigten, kommt es zusätzlich auf dessen Arbeitsvertrag und die konkrete Interessenabwägung an.
Sonderregeln gelten bei Arbeit auf AbrufBei Arbeit auf Abruf muss die Vereinbarung eine bestimmte wöchentliche und tägliche Arbeitszeit festlegen. Fehlt eine Angabe zur Wochenarbeitszeit, gelten gesetzlich 20 Stunden als vereinbart. Ist keine tägliche Dauer festgelegt, muss der Arbeitgeber den Beschäftigten grundsätzlich für mindestens drei zusammenhängende Stunden einsetzen.
Die Lage der Arbeitszeit muss der Arbeitgeber mindestens vier Tage im Voraus mitteilen. Außerdem muss er vorher Referenztage und Referenzstunden festlegen, innerhalb derer er Arbeit abrufen kann. Tarifverträge dürfen teilweise abweichende Regeln vorsehen.
Beschäftigte sollten eine Änderung nicht vorschnell verweigernDas Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass Arbeitnehmer einer Weisung nicht folgen müssen, wenn diese die Grenzen billigen Ermessens verletzt. Eine solche Einschätzung birgt jedoch ein erhebliches Risiko. Hält ein Gericht die Anordnung später doch für rechtmäßig, drohen eine Abmahnung, ein Vergütungsausfall oder sogar eine Kündigung.
Betroffene sollten deshalb zunächst ihren Arbeitsvertrag, den Tarifvertrag und mögliche Betriebsvereinbarungen prüfen. Anschließend sollten sie ihre Einwände schriftlich vorbringen und um eine nachvollziehbare Begründung der Änderung bitten. Der Betriebsrat, die Gewerkschaft oder eine Fachanwältin beziehungsweise ein Fachanwalt für Arbeitsrecht können die Erfolgsaussichten eines Vorgehens prüfen.
QuellenBundesarbeitsgericht, Urteil vom 18. Oktober 2017, 10 AZR 330/16
Gesetze im Internet: Arbeitszeitgesetz
Der Beitrag Arbeitsrecht: Darf der Arbeitgeber früheres Kommen oder späteres Gehen anordnen? erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.
Australien zieht Bilanz: Fünf erste Lehren aus dem Social-Media-Verbot
Drei Monate nach Beginn des Social-Media-Verbots für unter 16-Jährige hat die australische Regierung die Effekte per Umfrage ermittelt. Demnach haben die meisten jungen Menschen weiterhin ihre Accounts. Andere weichen auf Angebote ohne Altersgrenzen aus. Die Übersicht.
Australische Kinder und Jugendliche sind immer noch online (Symbolbild) – Alle Rechte vorbehalten: IMAGO / Bestimage, Bearbeitung: netzpolitik.orgWeltweit eifern Regierungen dem australischen Social-Media-Verbot für unter 16-Jährige nach, das im Dezember 2025 gestartet ist. Demnach dürfen betroffene Kinder und Jugendliche keinen Account auf Plattformen wie TikTok oder Instagram haben. Im September diesen Jahres will die EU-Kommission Pläne für ein ähnliches Modell ankündigen. Fachleute warnen eindringlich davor, junge Menschen aus digitalen Räumen auszuschließen und das mit Alterskontrollen für alle durchzusetzen.
Mit mehreren Umfragen will die australische Regierung den Erfolg des Modells messen: einerseits vor dem Verbot, andererseits drei, sechs, zwölf und 24 Monate danach. Inzwischen liegen die Ergebnisse der ersten Umfrage danach vor. Die Antworten von rund 1.000 befragten Kindern, Jugendlichen und Eltern liefern keine Hinweise auf einen Erfolg des Verbots. Die fünf wichtigsten Lehren.
- 1. Die meisten Minderjährigen sind noch online
- 2. Plattformen kontrollieren wohl nur punktuell
- 3. Einige weichen bereits auf andere Angebote aus
- 4. Einige tricksen die Kontrollen bereits aus
- 5. Die australische Regierung hofft aufs Gelingen
An seiner namensgebenden Aufgabe ist das Social-Media-Verbot für unter 16-Jährige bislang gescheitert: Die meisten Betroffenen in Australien haben ihre Social-Media-Accounts immer noch.
Die Umfrage legt den Fokus hier auf 10- bis 15-Jährige. Genau diese Kinder und Jugendlichen hätte das Verbot aus digitalen Räumen ausschließen sollen. Vor dem Verbot hatten rund fünf von zehn jungen Menschen dieser Altersgruppe bereits eigene Accounts auf altersbeschränkten Plattformen. Nach dem Verbot waren es laut Umfrage immer noch rund vier von zehn.
Noch höher sind die Zahlen, wenn man allgemein nach der monatlichen Nutzung fragt – unabhängig davon, ob es über einen eigenen Account geschieht. Vor dem Social-Media-Verbot nutzten demnach 85,9 Prozent der Befragten altersbeschränkte Plattformen. Nach dem Verbot waren es mit 81,5 Prozent nur etwas weniger.
2. Plattformen kontrollieren wohl nur punktuellDer wichtigste Grund für das löchrige Social-Media-Verbot sind der Umfrage zufolge laxe Kontrollen vonseiten der Plattformen. Hierfür wurden 357 junge Menschen befragt, warum sie ihre Accounts noch haben. Die Hälfte von ihnen sagte demnach, die Plattform habe sie noch nicht kontrolliert.
Gegen Ausweiskontrollen im Netz.Wir kämpfen für ein offenes Internet. Mit deiner Unterstützung.
Jetzt spendenMehr als jede dritte Person habe bei der Plattform ein (offenbar falsches) Alter hinterlegt und behauptet, über 16 Jahre alt zu sein. Und knapp jede fünfte Person sagte, nach einer Alterskontrolle sei ihr Alter falsch eingeschätzt worden, also offenbar als zu hoch.
Diese Befunde zeigen: In den ersten Monaten scheuten Social-Media-Plattformen in Australien offenbar davor zurück, flächendeckend das Alter aller Nutzer*innen abzufragen, um Minderjährige zu finden. Genau das könnte jedoch nötig sein, um die Ansprüche der australischen Regierung zu erfüllen. Bereits im März hat sich die zuständige Aufsichtsbehörde (eSafety Commissioner) bei Facebook, Instagram, Snapchat, TikTok und YouTube wegen mangelhafter Kontrollen beschwert und mit Geldbußen gedroht.
3. Einige weichen bereits auf andere Angebote ausObwohl das Social-Media-Verbot bislang nur eine Minderheit der unter 16-Jährigen überhaupt erwischt hat, weichen bereits manche auf andere Angebote aus. Wieder liegt der Fokus der Umfrage auf Kindern und Jugendlichen zwischen 10 und 15 Jahren. Vor dem Verbot sagten demnach vier von zehn, sie würden mindestens täglich Messenger nutzen – nach dem Verbot waren es fünf von zehn. Auch bei Videospielen ist die tägliche Nutzung um wenige Prozentpunkte gestiegen, und zwar von 26,5 auf 29 Prozent.
Die Aufsichtsbehörde sieht darin „frühe Signale für eine potenzielle Umverteilung von Online-Aktivitäten“. Mit Blick auf die Bedürfnisse junger Menschen erscheint das plausibel: Sie suchen eben Dinge wie Austausch, Spaß und Unterhaltung im Netz. Ist eine Anlaufstelle schwerer zugänglich, nutzen sie eine andere.
Frei von Risiken für junge Menschen sind Videospiele und Messenger allerdings nicht. Auch hier kann es zum Beispiel zu übergriffigen Kontakten, Belästigung oder Mobbing kommen. Gerade in Spielen gibt es auch manipulative und suchtfördernde Designs. Ein Expert*innen-Duo im Auftrag der EU-Kommission hat daraus bereits eine Konsequenz gezogen und fordert Altersbeschränkungen und ‑kontrollen für praktisch alle potenziell riskanten Dienste, weit über klassische soziale Medien hinaus.
4. Einige tricksen die Kontrollen bereits ausZwar konnten die meisten befragten australischen Kinder und Jugendlichen unter 16 Jahren ihre Social-Media-Accounts behalten. Dennoch erlaubt die Umfrage erste Einblicke in die Trickkiste junger Menschen, die Alterskontrollen umgehen. Befragt wurden hier 357 Menschen zwischen 10 und 15 Jahren, die trotz des Verbots noch einen Social-Media-Account haben.
Alles netzpolitisch RelevanteDrei Mal pro Woche als Newsletter in deiner Inbox.
Jetzt abonnieren- 12 Prozent haben die Kontrollen überwunden, etwa mit Make-up oder einem fremden Ausweis.
- Rund 10,9 Prozent haben sich von ihren Eltern helfen lassen.
- 8,5 Prozent haben nach einer altersbedingten Account-Sperre einfach einen neuen Account erröffnet.
- 7,4 Prozent haben einen VPN-Dienst genutzt.
- 2,5 Prozent haben sich nach einer altersbedingten Account-Sperre beschwert und den Zugriff auf ihren Account wieder bekommen.
Bei diesem Teil der Umfrage konnten Menschen mehrere Antwortmöglichkeiten wählen. Die Zahlen legen nahe: Schon jetzt sind allerlei Tricks bekannt. Wenn Social-Media-Plattformen ihre Alterksontrollen verschärfen, dürfte auch der Widerstand zunehmen, teils sogar mit Unterstützung der Eltern. Es geht also nicht nur darum, wie flächendeckend Plattformen Alterskontrollen ausrollen. Zumindest bei einigen Betroffenen hat das Social-Media-Verbot auch ein Akzeptanz-Problem.
5. Die australische Regierung hofft aufs GelingenDer eigentliche Erfolg das Social-Media-Verbots misst sich nicht an Nutzungszahlen, sondern daran, ob es Kindern und Jugendlichen damit besser geht als zuvor. Auch das hat die Umfrage berücksichtigt. Das Ergebnis: „Die psychische Gesundheit und das Wohlbefinden der Kinder blieben unverändert.“
Die Autor*innen benennen zudem drei zentrale Annahmen hinter dem erhofften gesellschaftlichen Wandel:
- Plattformen setzen Alterskontrollen „konsequent und wirksam“ um. Das war laut Umfrage in den ersten drei Monaten nicht der Fall.
- Die „Einstellungen“ von Eltern und Kindern „verändern sich“, sodass sie die Altersbeschränkungen auch selbstständig unterstützen. Hierfür sehen die Autor*innen der Studie bislang „gemischte Signale“.
- Betroffene Kinder und Jugendliche wenden sich durch die Beschränkungen vermehrt Offline-Aktivitäten zu, „die ihr Wohlbefinden und ihre Entwicklung fördern“. Auch das zeichnet sich laut Umfrage bisher nicht ab.
In ihrer öffentlichen Kommunikation richtet die Aufsichtsbehörde den Fokus nicht auf diese ernüchternden Zahlen, sondern auf das Prinzip Hoffnung: Die Befunde seien eine „Momentaufnahme“, schreibt sie. Sie würden Einblicke gewähren in „auftauchende Signale des Wandels“. Der „Wert“ des Berichts liege darin, zu untersuchen, ob die „Grundlage für langfristige Ergebnisse“ gelegt wurden.
Vom Scheitern der Maßnahmen will die Aufsichtsbehörde offenkundig nicht sprechen. Aber auch von einem Erfolg ist keine Rede.
Die Arbeit von netzpolitik.org finanziert sich zu fast 100% aus den Spenden unserer Leser:innen.
Werde Teil dieser einzigartigen Community und unterstütze auch Du unseren gemeinwohlorientierten, werbe- und trackingfreien Journalismus jetzt mit einer Spende.