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Schwerbehindertenausweis läuft aus: Verlängern ohne den Grad der Behinderung zu verlieren

Lesedauer 2 Minuten

Der Schwerbehindertenausweis läuft aus, weil dieser befristet war. Kann es nun passieren, dass bei einer erneuten Verlängerung der aktuelle Grad der Behinderung wegfällt?

Was bedeutet die behördliche Feststellung einer Schwer-Behinderung?

Zunächst einmal ist es ein Unterschied zwischen der behördlichen Feststellung des Grades der Behinderung (GdB) und der Gültigkeit eines Schwerbehindertenausweises.

Die Feststellung einer Behinderung durch das Versorgungsamt ist grundsätzlich zukunftsoffen und von Dauer.

Das bedeutet, dass die Behörde einen GdB von mindestens 50 als Schwerbehinderung feststellt, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Diese Feststellung ist entweder zeitlich befristet oder gilt dauerhaft, es sei denn, es werden neue Tatsachen bekannt, die eine erneute Überprüfung erforderlich machen.

Ist der Schwerbehindertenausweis zeitlich befristet?

Der Schwerbehindertenausweis hingegen kann befristet ausgestellt werden. Die Befristung des Ausweises ist nicht mit dem Fortbestehen der Schwerbehinderung gleichzusetzen.

Eine häufige Fehlannahme ist, dass mit dem Ablauf des Ausweises auch die anerkannte Schwerbehinderung erlischt. Das ist jedoch nicht der Fall.

Die Befristung eines Ausweises kann verschiedene Gründe haben, etwa eine sogenannte Heilungsbewährung. Diese wird häufig bei schweren Erkrankungen gewährt, wo es eine hohe Wahrscheinlichkeit der Verbesserung des Gesundheitszustandes gibt.

Was passiert nach Ablauf der Gültigkeit des Schwerbehindertenausweises?

Ein wesentliches Missverständnis, dem viele unterliegen, ist, dass die Schwerbehinderung erlischt, sobald der Ausweis abläuft. Der Sozialrechtsexperte Dr. Utz Anhalt stellt klar, dass dies nicht der Realität entspricht.

Der Ablauf der Gültigkeit des Schwerbehindertenausweises bedeutet nicht, dass die behördliche Feststellung der Schwerbehinderung aufgehoben ist. Solange über einen neuen Feststellungsantrag oder eine Änderung nicht unanfechtbar entschieden wurde, bleibt der Status der Schwerbehinderung bestehen.

Welche Rechte haben Betroffene bei einem Widerspruch?

Wichtig ist die Möglichkeit, gegen eine Entscheidung des Versorgungsamtes Widerspruch einzulegen.

Wenn beispielsweise eine Reduzierung des GdB vorgenommen wird, haben Betroffene das Recht, Widerspruch einzulegen und gegebenenfalls ein Klageverfahren einzuleiten.

Während dieser Zeit bleibt der Status des Schwerbehindertenausweises und damit auch der GdB erhalten, bis eine unanfechtbare Entscheidung vorliegt. Das gewährleistet, dass Betroffene nicht über Nacht ihren rechtlichen Status verlieren.

Was besagt das Sozialgesetzbuch zu diesem Thema?

Laut § 199 SGB IX besteht eine dreimonatige Schutzfrist nach einer unanfechtbaren Entscheidung über den Grad der Behinderung. Dies bedeutet, dass selbst wenn der Ausweis abgelaufen ist, die Gültigkeit im Sinne der Rechtslage bestehen bleibt, bis eine endgültige Entscheidung gefällt wird.

Dies sorgt dafür, dass Menschen mit Behinderung ihre Rechte nicht verlieren, während sie auf eine Entscheidung über einen neuen Antrag oder einen Widerspruch warten.

Was sollten also Betroffene beachten?

Betroffene sollten sich nicht von falschen Informationen in Internetforen verunsichern lassen.

Der Unterschied zwischen der behördlichen Feststellung der Schwerbehinderung und der Befristung des Ausweises ist essenziell, um die eigene Rechtsposition zu verstehen.

Ein befristeter Ausweis bedeutet nicht das Ende der Anerkennung der Schwerbehinderung. Vielmehr bleibt der Status bis zur endgültigen Entscheidung der Behörde oder des Gerichts erhalten.

Tabelle zur Zusammenfassung

Hier ist eine zusammenfassende Tabelle zur Verlängerung des Schwerbehindertenausweises ohne Verlust des Grades der Behinderung (GdB):

Wichtig Details Problem Ablauf des Schwerbehindertenausweises, wodurch GdB-Vorteile verloren gehen könnten Mögliche Konsequenzen Verlust von Rechten und Vergünstigungen, die mit dem GdB verbunden sind Antragszeitpunkt Der Antrag sollte unbedingt vor dem Ablaufdatum gestellt werden, um Vorteile zu sichern Erforderliche Unterlagen Aktuelle medizinische Nachweise zur Bestätigung des bestehenden GdB sollten eingereicht werden Prozess und Formalitäten Kontaktaufnahme zur zuständigen Behörde, um die Verlängerungsbedingungen zu klären Tipps zur Vermeidung von Fehlern Frühzeitiger Antrag und gegebenenfalls Rücksprache mit Ärzten zur Aktualisierung medizinischer Unterlagen

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Death toll from Philippine’s earthquake rises to 60

SANA - Syrian Arab News Agency - 1. Oktober 2025 - 10:24

The death toll from the earthquake that struck Cebu province in central Philippines on Wednesday, measuring 6.9 on the Richter scale, has risen to 60.

According to Xinhua, Bernardo Raffaeliuto Alejandro, Deputy Director of the Philippine Civil Defense Office, said in a press conference that the current reports indicate up to 60 fatalities, noting that the number may change.

The Philippine Institute of Volcanology and Seismology reported yesterday that 6.7-magnitude earthquake on the Richter scale struck Cebu province and caused five deaths amid tsunami warnings, advising residents to stay away from the coast.

The Philippines is located on the Pacific “Ring of Fire,” making it highly prone to frequent and sometimes severe earthquakes.

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3rd Int’l Conference on chemical weapons calls for accountability and elimination

SANA - Syrian Arab News Agency - 1. Oktober 2025 - 9:59

The third international conference of civil society organizations on the use of chemical weapons called for accountability, intensified legal efforts to ensure justice for victims and enhanced international cooperation to eliminate chemical weapons in Syria.

In a communiqué at the end of its one-day discussion in Damascus, the conference stressed the need for ensuring a comprehensive national response to the process of eliminating chemical weapons, within the framework of transitional justice. This process should be carried out through coordinated efforts among relevant ministries and transitional justice considerations, the communique said.

The communiqué emphasized the importance of ratifying the Rome Statute of the International Criminal Court and engaging in international accountability mechanisms in this regard.

The conference stressed the need to maintain full transparency and adhere to the terms of the agreement with the Organization for the Prohibition of Chemical Weapons (OPCW), including full disclosure of sites, facilities, and stockpiles, as well as the destruction of remaining materials in line with the OPCW’s verification standards.

The communique called on States parties of the (OPCW) to promote “comprehensive accountability for chemical weapons crimes” by implementing arrest warrants, preventing safe havens, and holding responsible institutions accountable.

Participants affirmed supporting Syria’s engagement with the OPCW, providing technical, financial, and political support, drawing lessons to strengthen the international embargo, and developing deterrence and rapid investigation mechanisms.

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Foreign Minister al-Shaibani arrives in Saudi Arabia for Munich Security Conference

SANA - Syrian Arab News Agency - 1. Oktober 2025 - 9:58

Syrian Foreign Minister Asaad Hassan Al-Shaibani and General Intelligence head Hussein Salameh arrived on Wednesday in Al-Ula city, Saudi Arabia, to participate in the Munich Security Conference Leaders Meeting.

The Munich Security Conference (MSC) is one of the world’s leading forums for debating international security policy, bringing together hundreds of senior decision-makers, including heads of state, ministers, and experts.

The annual conference serves as a platform for dialogue on political and security, as well as global challenges.

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Die Reportage zum E-ID-Abstimmungskrimi jenseits der Filterblasen

Transition News - 1. Oktober 2025 - 9:41

Die „Videomedizin“ wird abgerundet mit einem Kommentar zur Abstimmung vom TTV-Gründer Christoph Pfluger sowie mit einer Neuinterpretation von Mani Matters Lied „Ballade vom Nationalrat Hugo Sanders“.

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Witwe muss Witwerrente zurückzahlen – Urteil führt zu tausenden Rückforderungen der Rente

Lesedauer 4 Minuten

Im Mittelpunkt steht ein langjähriger Bezieher einer großen Witwenrente, der zusätzlich eine Altersrente für besonders langjährig Versicherte beantragte und erhielt. Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) rechnete diese neue Altersrente zunächst nicht auf die Hinterbliebenenrente an.

Erst Jahre später stellte ein Datenabgleich den Parallelbezug fest; daraufhin setzte die DRV die Witwenrente rückwirkend neu fest und verlangte zu viel gezahlte Leistungen zurück.

Der Rechtsstreit landete vor dem Landessozialgericht (LSG) Nordrhein-Westfalen. Nach vorliegenden Quellen datiert die Entscheidung auf den 12. Februar 2025 und trägt das Aktenzeichen L 3 R 75/23; in der Sache ging es um Rückforderungen für die Zeiträume ab Juli 2015, wobei der Senat die erst verlangte Summe reduzierte.

Rückforderung ja – aber nicht in voller Höhe

Das LSG NRW hat die grundsätzliche Rückforderung bestätigt, sie aber auf 7 199,76 Euro begrenzt. Ausschlaggebend war, dass ein späterer, bestandskräftiger Bescheid aus dem Jahr 2019 – im Zusammenhang mit der sogenannten „Mütterrente“ – den Anspruch ab diesem Zeitpunkt neu regelte und daher weitergehende Rückforderungen ausschloss.

Damit korrigierte das Gericht die Forderung der DRV nach unten und ließ gleichzeitig die Revision zu, weil die Sache grundsätzliche Bedeutung besitzt.

Einkommensanrechnung und Vertrauensschutz

Die Anrechnung eigener Einkünfte – zu denen auch eine zusätzlich bezogene Altersrente zählt – auf eine Hinterbliebenenrente ist im Rentenrecht verankert. Maßgeblich ist § 97 SGB VI, der die Einkommensanrechnung regelt und damit den Anspruch auf Witwen-/Witwerrente dynamisch an die finanzielle Lage der Hinterbliebenen koppelt.

Wer eine weitere Rente erhält, muss damit rechnen, dass sich die Hinterbliebenenrente entsprechend verringert.

Gleichzeitig schützt das Sozialverwaltungsrecht legitimes Vertrauen in bestehende Bewilligungen nicht schrankenlos. Nach § 45 SGB X darf ein rechtswidriger begünstigender Verwaltungsakt – etwa eine zu hoch festgesetzte Hinterbliebenenrente – unter bestimmten Voraussetzungen zurückgenommen werden.

Dabei spielen Mitteilungspflichten, der Grad eines etwaigen Verschuldens der betroffenen Person sowie Fristen eine zentrale Rolle. Die Behörde muss zudem die einjährige Frist ab „Kenntnis“ der Rücknahmegründe beachten.

Mitteilungspflichten: Was die Betroffenen konkret schulden

Das Gericht betont die Pflicht von Rentenbeziehern, jede rentenrechtlich relevante Änderung mitzuteilen. Dazu gehört explizit der Beginn einer eigenen, neuen Versichertenrente.

Wer die zusätzliche Altersrente lediglich in einem anderen Rentenantrag erwähnt oder auf eine interne Weiterleitung vertraut, erfüllt diese Pflicht nicht zwingend. In der Abwägung sah das LSG ein zumindest grob fahrlässiges Verhalten des Klägers und verneinte einen umfassenden Vertrauensschutz, weil die zumutbare eigenständige Anzeige gegenüber der zuständigen Stelle fehlte.

Behördenmitverschulden: Wie Fehler der Verwaltung die Rückforderung mindern können

Das Urteil stellt gleichzeitig klar, dass Verwaltungspannen nicht folgenlos bleiben. Die DRV hatte die parallele Altersrente über Jahre nicht angerechnet, obwohl entsprechende Hinweise vorhanden waren.

Dieses Versäumnis führte nicht zur vollständigen Entlastung des Betroffenen, wirkte sich aber auf die Höhe der Rückforderung aus. Der bestandskräftige Bescheid aus 2019 blieb unangetastet, sodass nur für die davorliegenden Monate eine Erstattung verlangt werden durfte.

Damit stärkt das Gericht die Bedeutung von Bestandskraft und innerbehördlicher Sorgfalt, ohne die Mitwirkungspflichten der Versicherten zu relativieren.

Fristen und Bescheidsänderungen: Warum der Zeitpunkt entscheidend ist

Rücknahmen und Aufhebungen folgen den engen Regeln der §§ 45 und 48 SGB X. Fristen laufen ab dem Moment, in dem die Behörde die maßgeblichen Tatsachen kennt, nicht schon ab ihrem objektiven Vorliegen. Im entschiedenen Fall griff die DRV im selben Jahr nach dem Datenabgleich zum Rückforderungsbescheid; das LSG sah die zeitlichen Anforderungen als gewahrt.

Besondere Relevanz hatte zudem, dass mit der „Mütterrente“ eine Neufeststellung der Rente erfolgte. Solche späteren, bestandskräftigen Regelungen setzen die Linie für die Zukunft und begrenzen nachträgliche Erstattungen auf davorliegende Zeiträume, solange die neuere Entscheidung nicht aufgehoben wird.

Einordnung und Tragweite: Orientierung für tausende Hinterbliebene

Das Urteil ist über den Einzelfall hinaus bedeutsam. Es zeigt, dass Sozialgerichte Rückforderungen bei fehlerhafter Anrechnung grundsätzlich mittragen, zugleich aber Verwaltung und Versicherte gleichermaßen in die Pflicht nehmen.

Für Betroffene bedeutet das: Wer neue Einkünfte erzielt oder eine weitere Rente bezieht, sollte diese aktiv, schriftlich und adressatenscharf anzeigen, anstatt auf interne Informationsflüsse zu vertrauen. Umgekehrt müssen Behörden sich an Fristen, Bestandskraft und die eigene Verantwortung für zeitnahe Bearbeitung halten. Die Entscheidung wurde in der Fach- und Ratgeberpresse ausführlich aufgegriffen, was ihre Breitenwirkung unterstreicht.

Häufige Fragen – ohne juristisches Kauderwelsch

Viele Hinterbliebene fragen zunächst, ob jede Doppelzahlung automatisch vollständig zurückverlangt werden kann. Das LSG hat gezeigt, dass es darauf ankommt, ob und ab wann eine rechtmäßige Anrechnung hätte erfolgen müssen, welche Bescheide später neu festgesetzt und bestandskräftig wurden und ob die Betroffenen ihre Mitteilungspflichten beachtet haben.

Entscheidend ist auch, ob die Verwaltung innerhalb der gesetzlichen Jahresfrist nach Kenntnis tätig wurde. Wer sich auf Vertrauensschutz beruft, muss darlegen können, dass er alles Zumutbare getan hat, um Änderungen korrekt zu melden. Umgekehrt bleibt Vertrauensschutz nicht versperrt, wenn Behörden offenkundig zu spät oder fehlerhaft reagiert haben; er reicht nur nicht so weit, grob fahrlässiges Verhalten zu heilen.

Praktische Konsequenzen für Rentnerinnen und Rentner

Wer eine zusätzliche Rente bewilligt bekommt oder anderes anrechenbares Einkommen erzielt, sollte unverzüglich schriftlich informieren und die Mitteilung an die „richtige“ Stelle – etwa die für die Hinterbliebenenrente zuständige Abteilung – dokumentieren. Bestehende Rentenbescheide sollten sorgfältig auf Hinweise zu Anrechnung und Meldepflichten geprüft werden.

Geht ein Rückforderungsbescheid ein, zählen Fristen: Innerhalb eines Monats ist Widerspruch möglich; bei komplexen Konstellationen lohnt ein Blick in den Bescheidverlauf und die Aktenlage, insbesondere auf spätere Neufeststellungen wie im Zusammenhang mit der Mütterrente.

Parallel kann geprüft werden, ob Vertrauensschutzgesichtspunkte oder behördliches Mitverschulden die Rückforderung mindern. Für die grundsätzliche Zulässigkeit der Rücknahme und Aufhebung bleiben jedoch die Vorgaben der §§ 45, 48 SGB X maßgeblich.

Korrekte Mitteilung schützt, Bestandskraft begrenzt – und Fristen entscheiden

Das LSG-Urteil aus Nordrhein-Westfalen markiert eine klare Linie: Wer neue rentenrechtlich relevante Einkünfte nicht transparent meldet, muss mit Rückforderungen rechnen. Gleichzeitig setzt das Gericht der nachträglichen Korrektur Grenzen, wenn spätere bestandskräftige Bescheide den Anspruch neu bestimmen oder die Behörde zu spät reagiert.

Für Betroffene ist das wegweisend: Sorgfältige Mitteilungen, die Prüfung von Bescheiden und die Beachtung der Fristen sind der beste Schutz vor überzogenen Erstattungsforderungen – und der Schlüssel, um berechtigte Reduktionen durchzusetzen.

Quellen: LSG NRW, Urteil vom 12.02.2025 – L 3 R 75/23; Berichterstattung und Fallzusammenfassungen; gesetzliche Grundlagen §§ 45/48 SGB X und § 97 SGB VI.

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Aufopfern darf nicht zu niedriger Witwenrente führen – Urteil

Lesedauer < 1 Minute

Wenn sich Beamte für andere Menschen im Interesse des Gemeinwohls aufopfern und bei einem Unfall zu Tode kommen, dürfen sich von der Unfallkasse gewährte sogenannte Mehrleistungen nicht mindernd auf die vom Land gezahlte Hinterbliebenenversorgung auswirken.

Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Donnerstag, 11. April 2024, im Fall eines nach einem Unglücksfall verstorbenen verbeamteten Universitätsprofessors geurteilt (Az.: 2 C 6.23 und weitere).

Dieser hatte 2013 seine Ehefrau und seine drei minderjährigen Kinder bei einem Gondelunglück auf dem Canale Grande in Venedig aus Lelbensgefahr gerettet. Der Mann musste die Rettungsaktion jedoch selbst mit dem Leben bezahlen.

Bayern minderte Witwenrente

Der Freistaat Bayern gewährt seitdem der Witwe und den Kindern eine Hinterbliebenenversorgung. Darüber hinaus zahlt auch die Unfallkasse seit April 2018 eine Witwen- und Halbwaisenrente sowie eine sogenannte Mehrleistung.

Letztere kann nach den sozialrechtlichen Bestimmungen gezahlt werden, wenn der Versicherte sich für andere Menschen im Interesse des Gemeinwohls eingesetzt und dabei einen Unfall erlitten hat.

Mit der Gewährung der Mehrleistung durch die Unfallkasse minderte der Freistaat Bayern die von ihm gezahlte Hinterbliebenenversorgung.

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Witwenrente: Das hat sich bei der Rente für Hinterbliebene verändert

Aufopfern für andere darf nicht zu geringerer Witwenrente führen

Das ist rechtswidrig, urteilte das Bundesverwaltungsgericht. Der Dienstherr sei verpflichtet, den Beamten und seine Familie „lebenslang angemessen zu alimentieren“.

Eine Doppelversorgung des Beamten aus öffentlichen Kassen solle dabei vermieden werden. Dazu könne es kommen, wenn neben dem Anspruch auf Versorgungsbezüge zusätzlich auch Ansprüche „auf Leistungen nach dem Sozialversicherungsrecht mit Lohnersatz- oder Unterhaltsfunktion bestehen“.

Bundesverwaltungsgericht rügt Anrechnung von Unfallkassenleistungen

Die gewährten Mehrleistungen hätten aber vorwiegend keine Lohnersatz- oder Unterhaltsfunktion und dürften daher nicht mindernd auf die Hinterbliebenenversorgung des Freistaats angerechnet werden.

Die Mehrleistungen würden vielmehr als „Honorierung“ dafür gezahlt, dass sich der Versicherte im Interesse des Gemeinwohls für andere aufgeopfert habe. fle

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Syrian Development Organization and UNDP Sign MoU to Enhance Access to Justice

SANA - Syrian Arab News Agency - 1. Oktober 2025 - 9:20

The Syrian Development Organization and the United Nations Development Programme (UNDP) signed a Memorandum of Understanding at the Ministry of Justice to implement the “Access to Justice” project in several provinces, in the presence of Minister of Justice Mazhar Abdul Rahman al-Wais.

The MoU, signed by Farouk Bathish, Director of the Syrian Development Organization, and Mohammedsiddig Mudawi, UNDP Resident Representative in Syria, aims to improve citizens’ access to legal services in Aleppo, Damascus countryside, Homs, Latakia, and Idleb through:

•  Rehabilitation of Sharia courts in Aleppo, Idleb, and Latakia.

•  Deployment of a mobile court to provide legal support in rural areas.

•  Development of four citizen service centers, both mobile and fixed.

•  Legal awareness sessions on personal and civil documentation.

The project comes as part of the Ministry of Justice’s efforts to modernize the sector’s infrastructure, promote digital transformation, and strengthen cooperation with international organizations to support reconstruction.

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Syria advances integration into International Statistical system, participates in SDMX

SANA - Syrian Arab News Agency - 1. Oktober 2025 - 9:16

After years of disruption caused by western sanctions, Syria is participating in the Statistical Data and Metadata eXchange (SDMX) international conference in Rome, to reintegrate into the international data community.

The event provides an opportunity for Syrian officials to learn about SDMX’s standards, assess national data systems, and align with global statistical practices.

The Planning and Statistics Commission of Syria stated that its participation aims to understand the workings of the SDMX system, identify required standards, and evaluate Syria’s readiness for international cooperation.

Commission chief Anas Salim highlighted Syria’s proposal to reactivate technical cooperation with Euro-Mediterranean Statistics as part of a three-year plan. This initiative includes a planned field visit by key stakeholders to a neighboring country, further supporting Syria’s integration into the global statistical community.

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Einordnung des Septembers 2025 in die DWD-Zeitreihe – Teil 1

Kein CO₂-Treibhauserwärmungssignal erkennbar.

Von Josef Kowatsch, Matthias Baritz,

– Der September wurde zwischen 1942 bis 1987 kälter

– Die CO₂ Konzentrationen haben jedoch ständig zugenommen, auch bis 1987.

– Erst ab 1988 bis heute wurde der September angenehm wärmer.

– Wir brauchen mehr Natur- und Umweltschutz und mehr CO₂ in der Atmosphäre

September 2025 laut DWD: Schnitt: 14,5°C. Für Natur- und Wetterbeobachter gefühlt zu warm gemessen. Weitere Daten: Sonnenstunden 157 genau im Schnitt und auch reichlich Niederschlag mit 86 l/m2, siehe Grafiken. Allerdings waren die Niederschläge wie schon immer ungleich verteilt in Deutschland. Im Saarland gab es Niederschlagsrekorde.

Grafik 1: Die Septembersonnenstunden sind seit 1988 steigend, die Niederschläge leicht fallend

Zu den Temperaturen: Wir ordnen diesen September 2025 zunächst in die Messreihen seit 1942 ein. Vor 83 Jahren in ein ganz anderes Deutschland mit anderen Grenzen, mit geringerem Lebensstandard, viel geringerem Energieverbrauch nebst viel geringerer Einwohnerdichte und ungleich mehr feuchten und nassen Naturflächen ein. Damit wollen wir sagen: Deutschland hat sich vollkommen wärmend verändert durch menschliches Zutun, was natürlich auch Auswirkungen auf die gemessenen Temperaturen hat.

Grafik 2: Von 1942 bis 1987 sanken laut DWD die Septembertemperaturen – trotz CO₂-Zunahme – erst seit 1988 registriert der DWD mit seinen heutigen Wetterstationen eine ständige angenehme September-Erwärmung. Beachte, der September hat keinen Sprung der Temperaturtrendgeraden 1987/88

Erg: Zuerst 45 Jahre lang kälter werdend, dann kein Sprung der Temperaturtrendgeraden, sondern ab 1988 Wechsel in eine angenehme Septembererwärmung. Schon mit dieser Septembertemperaturgrafik aufgezeichnet nach den Originaldaten des Deutschen Wetterdienstes (DWD) ist die Behauptung einer steten Erwärmung durch Treibhausgase widerlegt.

Die an uns gut verdienende Treibhausglaubenskirche behauptet, dass die neuzeitliche Erwärmung durch Treibhausgase verursacht ist, hauptsächlich durch CO₂ und für deren Anstieg in der Luft sind wiederum die Menschen verantwortlich. Für diese Falschbehauptung müssen wir zahlen, um durch völlig unnütze Maßnahmen die angebliche CO₂-Erderwärmung zu stoppen. So funktioniert das Geschäftsmodell der Treibhauskirche.

Richtig ist: Kohlendioxid kann nicht 45 Jahre lang abkühlend wirken, dann 1988 mit der Gründung des Weltklimarates – wie mit einem Zeitzünder versehen – plötzlich aufwachen und für die Temperaturzunahme verantwortlich sein.

Ganz anders als die Abbildung 1 der Temperaturen sieht der CO₂-Verlauf aus, gemessen am Mauna Loa:

Grafik 3: Steiler CO₂-Konzentrationsanstieg in der Atmosphäre seit 1958, dem Messbeginn am Mauna Loa, momentan 427 ppm. Im Gegensatz dazu setzte seit 1988, eigentlich erst so richtig ab 1998 der September mit seiner Septembererwärmung ein.

In der nächsten Grafik sind nun die Temperaturen mit der steigenden CO₂-Konzentration dargestellt:

Grafik 4: Temperaturtrendgeraden wie in Grafik 2, ergänzt durch die blaue durchgehend steigende CO₂-Kurve

Erkenntnis: Zwischen der Temperatur-Trendlinie des Monates September und der Mouna Loa CO₂-Steigungskurve gibt es erst ab 1998 bis heute eine Zufallskorrelation. Davor gingen beide Kurven vollkommen eigene Wege. Somit gibt es keinen erkennbaren Wirkungszusammenhang zwischen Kohlendioxid und Temperaturverlauf.

Merke: Der Deutsche Wetterdienst selbst zeigt mit seinen Daten, dass die CO₂-Treibhaustheorie falsch ist. CO₂ ist kein Temperatur-Regelknopf

Zu den DWD-Stationen einst und heute: Flächige Zunahme der Wärmeinseleffekte (WI)

1) In den letzten 100 Jahren hat der DWD sein Stationsnetz vollkommen ausgetauscht. Und die Stationen, die noch namentlich mitwirken für den Schnitt, standen einst an viel kälteren Standorten wie heute. Die Städte und Gemeinden waren noch viel kleiner, der Energieverbrauch je Einwohner viel geringer mit viel weniger Asphaltierungen

2) Außerdem hat sich seit der Einheit die Messerfassung der Temperaturen geändert. Bei den Wetterstationen wurde die englische Wetterhütte abgeschafft, auf digitale Erfassung im Freien umgestellt. Die Erwärmungswirkung aller Sonnenstunden müssen wirken können.

3) Seit 1942 hat sich Deutschland vollkommen wärmend verändert durch Asphaltierung, Bebauung und Trockenlegungen der freien Landschaft. Vor allem die Bebauung und Asphaltierung der einst freien Flächen nimmt täglich um etwa 40 Hektar zu. Stand: etwa 50 900 km² überbaute Deutschland-Fläche

4) Vor allem in sonnenreichen Monaten trocknet auch der Boden in Feld, Wald und Fluren aus und die Verdunstungskühlung ging verloren, so dass die vom sonnenbeschienenen Boden aufsteigende Luft auf das Digitalthermometer trifft.

Wenn nicht Kohlendioxid und Treibhauseffekt, was hat dann zur angenehmen September-Erwärmung seit 1988 bis heute geführt? Antwort: Es gibt natürliche Gründe und vom Menschen verursachte

Die natürlichen Gründe sind vielfältig: Das Klima ändert sich immer. Die Änderung der Großwetterlagen, eine Umstellung von Nord/West auf mediterrane Einflüsse, (Ursache dafür ist der Jetstream), Bewölkungsabnahme, die Zunahme der Sonnenstunden, weniger Verdunstungskühlung, kosmische Strahlung, NOA, AMO und andere natürliche wetterbestimmende Faktoren für Mitteleuropa. Die erwärmende Wirkung der Luftreinhaltemaßnahmen hat die Strahlungsintensität zusätzlich zu den Sonnenstunden verstärkt: und örtliche Regionale Wetter- und Klimabedingungen.

Der anthropogene Einfluss: Die weitere Zunahme der Wärmeinselflächen, die Bebauung und Asphaltierung, sowie die großflächige Trockenlegung der Landschaft, der Felder, Wälder, Wiesen und Fluren. Dadurch sinkt die Verdunstungskälte zusätzlich.

Unser Hauptgrund: Die Zunahme der Sonnenstunden – siehe Grafik 2 beim Monat September – betrachten wir als Hauptgrund der Septembererwärmung, zumal die Luftreinhaltemaßnahmen, die Intensität der Strahlung zusammen mit der Umstellung der Temperaturerfassung im Freiland ohne Schatten sich gegenseitig verstärken. Zusammen mit der nachlassenden Verdunstungskälte ergänzen sich die natürlichen und anthropogenen Gründe gegenseitig

Sonnenstunden als Hauptgrund des Temperaturverlaufes. Das zeigt auch diese Sonnenstunden-Grafik ab 1951 (Beginn der DWD-Aufzeichnungen)

Grafik 5: Leider erfasst der DWD flächendeckend die Sonnenstunden erst seit 1951. Doch die Ähnlichkeit mit dem Temperaturverlauf seit 1942, siehe Grafik 2 ist auffällig.

Da die Sonne nur tagsüber scheint: Noch deutlicher ist die Korrelation mit den am Tage gemessenen Tmax Temperaturen.

Grafik. 6: Da die Sonne nur tagsüber scheint ist der Zusammenhang zwischen Sonnenstunden und Tageshöchsttemperaturen noch deutlicher, beachte insbesondere die Übereinstimmung1987/88

Erkenntnis aus den Grafiken: Vor 1987 haben die Sonnenstunden in Deutschland (und anderen Ländern abgenommen, die Septembertemperaturen sind gesunken, der September wurde kälter. Ab 1988 haben die Sonnenstunden zugenommen, der September wurde wärmer. Insbesondere tagsüber.

Und der angeblich erwärmende Treibhauseffekt?

Wir können keinerlei CO₂-Wirkungen beim Septembertemperaturverlauf erkennen. Deshalb ist auch diese vom Mainstream verkündete Definition von Klimawandel falsch: Der Begriff Klimawandel bezeichnet langfristige Temperatur- und Wetterveränderungen, die hauptsächlich durch menschliche Aktivitäten verursacht sind, insbesondere durch die Verbrennung fossiler Brennstoffe

Richtig ist der erste Teil der Definition, falsch ist der Schluss: „insbesondere durch die Verbrennung fossiler Brennstoffe

Richtig müsste es heißen: Der Begriff Klimawandel bezeichnet langfristige Temperatur- und Wetterveränderungen durch die ständige menschenverursachte Vergrößerung der Wärmeinselflächen und durch natürliche Wetter- und Klimaveränderungen.

Nachgewiesenermaßen hat sich auch die Albedo der Erde in den letzten Jahrzehnten verringert, so dass die Energierückstrahlung ins All abgenommen hat.

Das Klima der Erde wird im Weltall gemacht, die Einflüsse der stets sich ändernden Weltallbedingungen einschließlich Sonne führen zu den ständig sich ändernden natürlichen Wettereinflüssen auf der Erde und in Deutschland

Grundforderung von uns Natur- und Umweltschützern: Die bewusst geplante und von der Regierung gewollte CO₂-Klimaangstmacherei in Deutschland muss eingestellt werden. Da müssen wir alle mithelfen.

Wir sind gegen teure CO₂-Reduzierungsmaßnahmen, die dem Klima nichts nützen, sondern der Natur und Umwelt zusätzlich schaden. Wir lehnen auch jede Freisetzung aus Flugzeugen von weißen Chemikalien-Staubwolken ab, um die Sonneneinstrahlung zu reflektieren. Die feinsten Feststoffteilchen sollen dabei als Kondensationskeime für breite Kondensstreifen dienen aus denen dann ein weißer Schleier entsteht, der sich vor die Sonne setzt, siehe nächstes Bild

Abb.7: normal oder haben Flugzeuge bereits nachgeholfen bei der Verschleierung des Himmels? Foto Kowatsch

Was gegen heiße Sommertage wirklich hilft haben wir hier in 15 Vorschlägen beschrieben.

Leider werden diese Maßnahmen gegen heiße Sommertage nicht umgesetzt, weil sie tatsächlich helfen würden und die sommerlichen Temperaturspitzen tagsüber eindämmen würden. Diese Hilfsmaßnahmen würden der CO₂-Treibhaustheorie widersprechen, deshalb entscheidet sich die Politik lieber für die teure CO₂-Bodenverpressung oder andere angeblich CO₂-mindernde Maßnahmen, die man dann auch noch irrigerweise als klimaneutral bezeichnet. Deutschland muss klimaneutral werden, das ist eine völlig unsinnige Forderung der Treibhauskirche, die unser Land zerstört. Unsere Vorschläge hingegen wären zugleich ein Beitrag zum Naturschutz, die Vielfalt und die Ökologie der Landschaft würde sich verbessern.

Wir brauchen mehr CO₂ in der Atmosphäre

Eine positive Eigenschaft hat die CO₂-Zunahme der Atmosphäre. Es ist das notwendige Wachstums- und Düngemittel aller Pflanzen, mehr CO₂ führt zu einem beschleunigten Wachstum, steigert die Hektarerträge und bekämpft somit den Hunger in der Welt. Ohne Kohlendioxid wäre die Erde kahl wie der Mond. Das Leben auf der Erde braucht Wasser, Sauerstoff, ausreichend Kohlendioxid und eine angenehm milde Temperatur. Der optimale CO₂-gehalt der Atmosphäre liegt bei 800 bis 1200ppm. Davon sind wir derzeit weit entfernt. Das Leben auf der Erde braucht mehr und nicht weniger CO₂ in der Luft. Untersuchungen der NASA bestätigen dies (auch hier).

Abb. 8: Noch ist die Flora und Fauna auf diesem Planeten nicht gerettet. Wir haben bisher erst die CO₂-Konzentrationsabnahme stoppen können. Ein deutlicher CO₂-Aufwärtstrend ist noch nicht erkennbar.

Es wird Zeit, dass endlich Natur- und Umweltschutz in den Mittelpunkt politischen Handelns gerückt werden und nicht das teure Geschäftsmodell Klimaschutz, das keinerlei Klima schützt, sondern auf unser Geld zielt. Abzocke ohne Gegenleistung nennt man das.

Grundsätzlich ist die physikalische Absorption und Emission bestimmter Gase physikalische Realität und wird von uns nicht bestritten. Also das, wofür man fälschlicherweise den Begriff Treibhauseffekt nennt. Diesen Effekt gibt es, aber… Aber wie hoch ist die dadurch geglaubte Thermalisierung? Gibt es überhaupt eine? Von uns wird die beängstigende Höhe der bezahlten Treibhauswissenschaft von 2 bis 4,5 Grad CO₂-Klimasensitivität wissenschaftlich hinterfragt und bestritten, u.a. durch diesen Artikel.

Ganz falsch und völlig unbegründet ist die politische Klimapanikmache der letzten Jahre, die sämtliche Erwärmung seit 1988 ausschließlich auf CO₂ und andere Treibhausgase zurückführt und dieses lebensnotwendige Gas CO₂ sogar als Klimakiller und als schädliches Gift bezeichnet. Es ist eine Politik gegen die Schöpfung auf diesem Planeten.

Unser Standpunkt und unsere Motivation als Naturschützer: Die neuzeitliche Klimapanik mit CO₂ als Hauptsünde ist falsch und eine Neuerfindung des Geschäftsmodells Ablasshandel der Kirchen im Mittelalter. Es geht nur ums Geld und nicht um eine Planetenrettung. Wir sind aufgerufen uns zu wehren, das Klima der Erde ist vollkommen normal

Matthias Baritz, Naturwissenschaftler und Naturschützer

Josef Kowatsch, Naturbeobachter, aktiver Naturschützer, unabhängiger, weil unbezahlter Klimaforscher

 

Der Beitrag Einordnung des Septembers 2025 in die DWD-Zeitreihe – Teil 1 erschien zuerst auf EIKE - Europäisches Institut für Klima & Energie.

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Britische Gewerkschaften fordern Frieden in der Türkei

Auf dem Podium des Jahresparteitags der regierenden Labour Party in Großbritannien stand die Unterstützung britischer Gewerkschaften für Initiativen für Frieden und eine demokratische Gesellschaft in der Türkei auf der Tagesordnung.

Den Vorsitz der Podiumsdiskussion hatte Clare Baker, internationale Beauftragte der Gewerkschaft UNITE the union. Der internationale Direkter der UNITE Gewerkschaft und Sprecher der „Freedom for Öcalan“-Kampagne, Simon Dubbins, erinnerte daran, dass die Gewerkschaft mit über einer Million Mitgliedern seit fast zehn Jahren Solidarität mit der kurdischen politischen Bewegung zeigt und jedes Jahr auf dem Labour-Parteitag eine führende Rolle bei diesen Bemühungen einnimmt.

Aus Erfahrungen lernen

In der Podiumsdiskussion, die sich mit Abdullah Öcalans „Aufruf für Frieden und eine demokratische Gesellschaft“ befasste, tauschten britische Gewerkschaften ihre Erfahrungen aus internationalen Friedensprozessen und ihre Sichtweisen zur Solidarität aus. Die Redner:innen betonten die Notwendigkeit, den Prozess auf der Grundlage von Transparenz und Sensibilität durchzuführen und dass die britische Regierung diplomatische Verantwortung übernehmen müsse.

Die Labour-Abgeordnete Rupa Huq berichtete von ihren Erfahrungen mit der Solidarität mit verschiedenen Gemeinschaften, die unter Druck stehen, und vermittelte Perspektiven zum Frieden, die sie aus ihren Treffen mit der kurdischen Freiheitsbewegung und sozialen Strukturen in der Türkei gewonnen hat.

Internationale Kooperation der Gewerkschaften

Mariela Kohon, die als Beraterin im kolumbianischen Friedensprozess tätig war und zur Führung des Gewerkschaftsbundes TUC gehört, hob die Zusammenarbeit des TUC mit KESK und DISK in der Türkei hervor.

Sie merkte an, dass die Erfahrungen aus dem Friedensprozess in Kolumbien und die Integration ehemaliger Kämpfer:innen in die Gesellschaft als Leitfaden für die Türkei dienen könnten. Sie erklärte außerdem, dass das „Rückkehrgesetz“, das voraussichtlich am 1. Oktober im Parlament diskutiert wird, auf der Grundlage einer positiven Integration angegangen werden sollte, um eine demokratische Lösung zu stärken.

Verstärktes Engagement

Am Ende der Podiumsdiskussion kündigten die britischen Gewerkschaften an, in den kommenden Monaten eine direkte Zusammenarbeit mit Gewerkschaften in der Türkei aufzubauen, sich auf die Arbeit in Bakur (Nordkurdistan) zu konzentrieren und diesen Prozess im Rahmen des TUC zu diskutieren. Außerdem bekräftigten sie ihr Engagement für die Aufrechterhaltung der Solidarität für einen dauerhaften und positiven Frieden.

https://deutsch.anf-news.com/hintergrund/Candar-Ocalan-muss-angehort-das-recht-auf-hoffnung-umgesetzt-werden-48172 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/intellektuelle-unterstutzen-Ocalans-friedensaufruf-48111 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/schweiz-bekraftigt-bereitschaft-zur-vermittlung-in-kurdischer-frage-48113

 

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FilmAmed-Festival feiert Filme, Erinnerung und Widerstand

Mit einer bewegenden Abschlusszeremonie ist in Amed (tr. Diyarbakır) am Abend das 9. FilmAmed Dokumentarfilmfestival zu Ende gegangen. Das fünftägige Festival wurde von der Stadt Amed (tr. Diyarbakır) und der Bezirksverwaltung Payas (Kayapınar) in Kooperation mit der Akademie des Kinos des Nahen Ostens und der Organisation „Sanatça“ unter dem Motto „Wurzeln … Wahre Legenden am Feuer“ veranstaltet. Im Zentrum standen gesellschaftliche Erinnerung, künstlerischer Ausdruck und politische Positionierung.

Im Kongresszentrum Çand Amed endete das Festival mit dem Dokumentarfilm „Li Ber Siya Spîndarê“ von Kenan Diler. Anschließend wurden in einer feierlichen Zeremonie 24 Filme ausgezeichnet – darunter Werke über Frauenrechte, ökologische Kämpfe, politische Verfolgung und kulturelles Erbe.

„Dokumentarfilm ist das Gedächtnis der Völker“

In einer Eröffnungsrede würdigte Dilan Toftik, Vertreterin der Festivalorganisation, die Rolle des Films als Medium für Widerstand und kollektives Gedächtnis. „FilmAmed hat erneut gezeigt: Dokumentarfilm ist Erinnerung, Stimme der Unterdrückten, gelebte Wahrheit“, sagte sie. Sie betonte die politische Verantwortung der Kunst: „Die Aufgabe der Kunst ist es, Wahrheit zu benennen – und die Aufgabe der Wahrheit ist es, Freiheit zu ermöglichen.“

Toftik erinnerte zudem an den türkischen Soziologen Ismail Beşikçi, der während der Festivalwoche eine Hirnblutung erlitt und dem ein Solidaritätspreis verliehen wurde.

Politische Stimmen und persönliche Geschichten

Payas’ Ko-Bürgermeister Cengiz Dündar würdigte in seiner Rede die Geschichten, die das Festival sichtbar gemacht habe: „Wir haben Rojin Kabaiş, Ayşe Gökkan, Uğur Kaymaz und Nagihan Akarsel, den Völkermord in Dersim, das Massaker im Zîlan-Tal und viele andere auf der Leinwand gesehen. Unsere Gemeinschaft vergisst nicht – und wir setzen diesen Kampf fort.“

Ko-Bürgermeisterin Berivan Gülşen Sincar hob hervor, wie das Festival einen Gegenpol zur kulturellen Entfremdung bilde: „Gegen den Versuch, Menschen von ihrer Kultur zu trennen, brauchen wir Kunst – und wir brauchen das Kino.“

Ausgezeichnete Filme

Zu den wichtigsten Preisträger:innen gehörten:

▪ Jury-Spezialpreis: „Görünür Görünmez: Bir (Oto)sansürün Antolojisi“ – entgegengenommen von Erhan Öz für das achtköpfige Regieteam.

▪ Orhan Doğan-Preis für Wahrheit und Gerechtigkeit: „Dargeçit“ von Berke Baş

▪ Leyla-Qasim-Freiheitspreis: „Shot the Voice of Freedom“ von Zainap Entezar

▪ Hevsel-Ökologiepreis: „Habibullah“ von Adnan Zandi

Einer der emotionalsten Momente war die Verleihung des Kemal-Kurkut-Publikumspreises. Geehrt wurde der Journalist Abdurrahman Gök, der durch seine Aufnahmen die tödlichen Polizeischüsse auf den 23-jährigen Studenten Kemal Kurkut beim Newroz 2017 öffentlich gemacht hatte – und deshalb selbst strafrechtlich verfolgt wird.

Kurkuts Mutter, Sican Kurkut, überreichte den Preis unter langanhaltendem Applaus. „Ich habe meinen Sohn verloren, seit neun Jahren kämpfe ich. Diese Mörder müssen bestraft werden – damit unsere Kinder nicht mehr sterben“, sagte sie. Das Publikum rief lautstark „Kemal Kurkut ist unsterblich“ und „Şehid namirin“. In seiner Dankesrede erklärte Gök: „Ich habe keinen Film gedreht – aber Filme sind Erinnerung. Journalist:innen bewahren diese Erinnerung, und genau deshalb werden sie ermordet.“

Abschluss mit starken Botschaften

Weitere Preise gingen unter anderem an die Regisseur:innen Dilan Engin („İçimde Kurumuş Ot“), Ahmet Petek („Ben û Sen“) und Fatma Çelik („Gündem“). Für die Dokumentation „Bizim İsmail“ über İsmail Beşikçi nahm Regisseur Fatin Kanat stellvertretend den Sonderpreis entgegen.

Das Festival endete unter Standing Ovations – und dem klaren Signal, dass Kunst, Erinnerung und Widerstand im kurdischen Kino untrennbar miteinander verbunden sind.

https://deutsch.anf-news.com/kultur/filmamed-festival-eroffnet-mit-jinwar-und-starker-botschaft-48126 https://deutsch.anf-news.com/kultur/filmamed-dokumentarfilmfestival-kehrt-zuruck-46666 https://deutsch.anf-news.com/kultur/kollektive-kunst-als-praxis-von-widerstand-und-hoffnung-46559

 

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Appell in Straßburg: Vielfältige Stimmen fordern Freiheit für Abdullah Öcalan

Zum Auftakt der Herbsttagung der Parlamentarischen Versammlung des Europarats haben Unterstützer:innen der internationalen Kampagne „Freiheit für Abdullah Öcalan – Politische Lösung der kurdischen Frage“ in Straßburg zu verstärktem politischem Druck auf die Türkei aufgerufen. Bei einer Kundgebung am Dienstag vor dem Gebäude des Europarats sprachen Politiker:innen, Ärzt:innen, Wissenschaftler:innen und Journalist:innen. Ihr Appell: Die Isolationshaft des kurdischen Repräsentanten Abdullah Öcalan müsse beendet und ein Friedensprozess in der Türkei zugunsten einer demokratischen Lösung der kurdischen Frage aufgenommen werden. Die Versammlung des Europarats berät in dieser Woche unter anderem über die Menschenrechtslage in der Türkei.

„Das Recht auf Hoffnung ist der Schlüssel zum Frieden“

Sinan Önal, Politikwissenschaftler und Sprecher der Pressekonferenz, erinnerte daran, dass das Ministerkomitee des Europarats bereits mehrfach rechtliche Reformen in der Türkei eingefordert habe – auch im Zusammenhang mit dem sogenannten „Recht auf Hoffnung“, das der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) 2014 in einem Grundsatzurteil bestätigt hatte. Es besagt, dass lebenslange Haft ohne realistische Aussicht auf Entlassung gegen die Menschenwürde und das Folterverbot verstößt.

„Dieses Recht gilt auch für Abdullah Öcalan“, sagte Önal. Delegierte aus mehreren Ländern hätten in Straßburg intensive Gespräche mit Abgeordneten geführt, um Druck für gesetzliche Änderungen auszuüben.

Franziska Stier, Generalsekretärin der linken, feministischen und ökologischen Schweizer Partei BastA, erklärte: „Das Recht auf Hoffnung ist der Schlüssel zu einem nachhaltigen Frieden in der Türkei.“ Öcalan sei seit bald 27 Jahren isoliert, seine Ideen bewegten jedoch Millionen. „Es geht nicht nur um ein individuelles Recht, sondern um die kollektive Hoffnung eines Volkes“, sagte Stier. Der Europarat müsse das Ministerkomitee nun dabei unterstützen, Druck auf die Türkei auszuüben.

 


Fünf Forderungen an die internationale Politik

Stier formulierte zum Abschluss ihrer Rede fünf zentrale Forderungen:

▪ Die Türkei soll das EGMR-Urteil zum Recht auf Hoffnung umsetzen.

▪ Politische Gefangene – allen voran Abdullah Öcalan – müssen freigelassen werden.

▪ Das türkische Parlament soll konkrete Schritte zur Anerkennung kurdischer Rechte gehen.

▪ Die EU, USA und andere Akteure sollen diplomatischen Druck ausüben – etwa zur Beendigung militärischer Operationen und zur Streichung der PKK von Terrorlisten.

▪ Die gesamte Gesellschaft – darunter Frauen, Jugend und zivilgesellschaftliche Organisationen – soll in den Prozess eines demokratischen Neuanfangs einbezogen werden.

„Wir sind keine Opfer mehr“

Weitere Stimmen auf der Pressekonferenz kamen aus Medizin, Medien und Wissenschaft. Ingrid Walbrach-Fickler, Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie und Vertreterin der Internationalen Ärzte für die Verhütung des Atomkrieges (IPPNW), sagte: „Ich bin hier, um die Freiheit des kurdischen Volkes und ihr Recht auf kulturelle Selbstbestimmung zu unterstützen.“

Die Physiotherapeutin und IPPNW-Aktivistin Dr. Neşmil Kasumlu, Nichte des 1889 im österreichischen Wien ermordeten PDK-I-Vorsitzenden Abdul Rahman Ghassemlou, betonte in ihrer Rede die zentrale Bedeutung des Rechts auf Hoffnung – insbesondere für Abdullah Öcalan und das kurdische Volk.

„Wir werden Unterdrückung nicht länger hinnehmen. Wir sind keine Opfer mehr“, sagte sie. „Wir können uns selbst befreien, wir sind heute selbst in politischen Ämtern vertreten und handlungsfähig. Wir dürfen nicht länger darauf warten, dass die Welt uns hilft – wir müssen selbst die Initiative ergreifen.“

„Die Hoffnung lebt – noch“

Der belgische Journalist Chris den Hond berichtete von den laufenden Diskussionen im Europarat. „Viele Abgeordnete sehen die Türkei im Widerspruch zu den menschenrechtlichen Standards des Europarats“, sagte er. Das gelte besonders für die Inhaftierung gewählter Abgeordneter, Journalist:innen und Beamt:innen. Auch die fehlende politische Plattform für einen erneuten Friedensdialog sei ein Thema. „Die Hoffnung auf Frieden ist noch da“, so den Hond, „aber es braucht jetzt politischen Willen.“

Die britische Wissenschaftlerin Dr. Sarah Glynn sprach von parteiübergreifender Kritik an Ankara. Es habe bei den Debatten eine breite Unterstützung gegeben – auch außerhalb der linken Fraktionen. „Aber wir müssen den politischen Druck aufrechterhalten, damit den Worten auch Taten folgen“, sagte sie.

„Der Europarat muss handeln“

Fayik Yağızay, Vertreter der DEM-Partei in Straßburg, wies darauf hin, dass die Türkei Mitglied des Europarats ist – und sich damit zur Einhaltung zentraler Konventionen verpflichtet habe. Die einseitige Waffenruhe der PKK und deren angekündigte Auflösung im Frühjahr seien ein ernsthafter Schritt gewesen, so Yağızay. Doch auf türkischer Seite sei bislang keine substanzielle Antwort erfolgt. „Der Europarat muss jetzt handeln – nicht aus politischem Kalkül, sondern weil die Menschenrechte seiner Mitgliedstaaten keine Option, sondern eine Verpflichtung sind“, sagte Yağızay.

https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/Ozturk-abdullah-Ocalan-fordert-politische-reformen-und-Ubergangsgesetze-48062 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/schweiz-bekraftigt-bereitschaft-zur-vermittlung-in-kurdischer-frage-48113 https://deutsch.anf-news.com/hintergrund/hisyar-Ozsoy-friedensprozesse-brauchen-Offentlichkeit-und-politische-reformen-48169 https://deutsch.anf-news.com/hintergrund/Candar-Ocalan-muss-angehort-das-recht-auf-hoffnung-umgesetzt-werden-48172 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/bericht-uber-demokratisierung-und-rechtsstaatlichkeit-angekundigt-48101

 

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Rente Jahrgang 1966: Diese Fristen solltest Du nicht verpassen

Lesedauer 3 Minuten

Sie sind 1966 geboren und planen den Ruhestand. Dann gilt für Sie: Die reguläre Altersrente beginnt mit 67 Jahren. Frühere Wege sind möglich. Sie kosten jedoch dauerhaft Geld oder erfordern lange Versicherungszeiten.

Regelaltersrente: 67 Jahre und mindestens fünf Jahre

Die Standardroute ist klar. Sie beziehen die Regelaltersrente mit 67 Jahren. Voraussetzung sind mindestens fünf Jahre an anrechenbaren Zeiten. Dazu zählen Beschäftigung, Kindererziehung und weitere Pflicht- oder freiwillige Beiträge. Wer diese Mindestzeit erfüllt, erhält die Rente ohne Abschläge. Der Beginn ist fest. Ein früherer Start über die Regelaltersrente ist nicht möglich.

Schwerbehinderung: Abschlagsfrei mit 65, vorzeitig ab 62

Mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 greifen besondere Regeln. Bei erfüllter Wartezeit von 35 Jahren starten Sie die Altersrente für schwerbehinderte Menschen abschlagsfrei mit 65. Ein vorgezogener Beginn ist ab 62 Jahren möglich.

Dann fallen Abschläge an. Jede Vorverlegung um einen Monat kostet 0,3 Prozent. Der maximale Abzug liegt bei 10,8 Prozent. Diese Kürzung bleibt lebenslang. Prüfen Sie die finanzielle Tragfähigkeit sorgfältig. Eine dauerhafte Minderung summiert sich über Jahrzehnte.

45 Jahre Versicherungszeit: Abschlagsfrei mit 65

Wer 45 Versicherungsjahre erreicht, nutzt die Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Für den Jahrgang 1966 ist sie abschlagsfrei mit 65 möglich. Anrechenbar sind Beschäftigungszeiten, Zeiten der Kindererziehung, Pflege und weitere Pflichtbeiträge.

Achten Sie jedoch auf Arbeitslosigkeit kurz vor dem Rentenstart. Zeiten mit Arbeitslosengeld zählen in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn grundsätzlich nicht. Ausnahmen gelten bei Insolvenz oder vollständiger Geschäftsaufgabe des Arbeitgebers.

Planen Sie daher Übergänge frühzeitig. So sichern Sie den abschlagsfreien Zugang.

35 Jahre Versicherungszeit: Früher Start mit Abschlägen

Mit 35 Jahren Versicherungszeit können Sie die Altersrente für langjährig Versicherte vor dem 67. Geburtstag beginnen. Für den Jahrgang 1966 ist ein Start ab 63 Jahren möglich. Diese Vorverlegung kostet dauerhaft Geld. Der Abschlag beträgt 0,3 Prozent pro Monat.

Vier Jahre früher entsprechen 48 Monaten. Das führt zu 14,4 Prozent weniger Rente. Die Kürzung bleibt für immer. Rechnen Sie die Lücke im Haushaltsplan durch. Berücksichtigen Sie auch steigende Lebenshaltungskosten.

Teilrente: Flexibler Übergang und Schutz im System

Eine Teilrente ist kein eigener Rententyp. Sie legen fest, welcher Anteil gezahlt wird. Möglich sind 10 Prozent bis 99,99 Prozent. Sie arbeiten weiter in einem versicherungspflichtigen Job. Seit 2023 gibt es für vorgezogene Altersrenten keine Hinzuverdienstgrenzen mehr.

Der Zuverdienst ist unbegrenzt. Beiträge aus der Beschäftigung erhöhen später die endgültige Rente. Der Übergang bleibt dadurch gleitend. Wichtig für die soziale Absicherung: Bei versicherungspflichtiger Beschäftigung besteht weiter Anspruch auf Krankengeld.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch Arbeitslosengeld für einen kurzen Zeitraum gezahlt werden. Eine Vollrente schließt diese Ansprüche in der Regel aus. Prüfen Sie deshalb, ob eine hohe Teilrente statt einer Vollrente sinnvoller ist. So bleibt Schutz erhalten und der Rentenanspruch wächst.

Was zu den Wartezeiten zählt: Kinder, Pflege, Beiträge

Zur Wartezeit zählen nicht nur klassische Arbeitsjahre. Kindererziehungszeiten sind relevant. Gleiches gilt für die Pflege naher Angehöriger mit gemeldeter Pflegezeit. Viele Versicherte erreichen damit die 35 oder 45 Jahre.

Freiwillige Beiträge helfen, Lücken zu schließen. Lassen Sie sich die anrechenbaren Zeiten schriftlich bestätigen. Korrigieren Sie fehlende Zeiten frühzeitig. Bewahren Sie Nachweise aus Beschäftigung, Pflege und Kindererziehung auf. Das beschleunigt die Klärung.

Arbeitslosigkeit kurz vor der Rente: Typische Falle

Arbeitslosigkeit in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn kann den abschlagsfreien Zugang nach 45 Jahren verhindern. Diese Zeiten zählen meist nicht mit. Es gibt Ausnahmen bei Insolvenz oder vollständiger Betriebsaufgabe.

Sichern Sie Belege, wenn Ihr Arbeitgeber schließt. Prüfen Sie Alternativen. Ein versicherungspflichtiger Minijob mit Aufstockung oder Pflegezeiten kann helfen, Lücken zu schließen. Warten Sie mit der Rentenantragstellung, bis die 45 Jahre gesichert sind. Eine falsche Reihenfolge kostet den Abschlagsvorteil.

Praxischeck: So gehen Sie vor

Fordern Sie eine aktuelle Rentenauskunft an. Prüfen Sie den ausgewiesenen Rentenbeginn und die bisher anerkannten Zeiten. Simulieren Sie Varianten: Vollrente mit 67, abschlagsfreie 45-Jahre-Rente mit 65, vorgezogene Schwerbehindertenrente oder Teilrente.

Rechnen Sie mit realistischen Ausgaben. Berücksichtigen Sie Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge. Achten Sie auf Steuern. Ein früher Start mit Abschlägen kann bei geringer Restlaufzeit im Job sinnvoll sein.

Eine Teilrente kann den Übergang abfedern und Ansprüche sichern. Entscheidend ist Ihr Haushaltsplan, nicht nur die Monatsrente.

Häufige Missverständnisse: Klarstellungen

Die „Rente mit 63“ ist kein Pauschalrecht für alle. Beim Jahrgang 1966 ist sie nur als vorgezogene Rente mit Abschlägen möglich. Eine schwere Behinderung eröffnet Sonderwege. Sie ersetzt jedoch nicht die Wartezeit.

Die Abschläge entfallen erst bei Erreichen der einschlägigen abschlagsfreien Altersgrenze. Unbegrenzter Zuverdienst gilt für vorgezogene Altersrenten. Bei Erwerbsminderungsrenten bestehen weiterhin Grenzen. Verwechseln Sie die Regelwerke nicht.

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Falle: Rentner klagt auf mehr Rente und verliert danach Rentenanspruch

Lesedauer 2 Minuten

Ein Rentner hat durch eine Klage vor dem Bundessozialgericht versucht, seine Rente zu erhöhen, indem er die Mütterrente seiner Ex-Frau beanspruchte. Statt einer Erhöhung musste er jedoch eine Kürzung seiner monatlichen Rente hinnehmen. Der Fall zeigt, dass Klagen vor dem Sozialgericht nicht nur scheitern, sondern auch derart negativ ausfallen können und die Rente danach sogar gekürzt wird.

Rentenkürzung nach Klage: Hintergrund des Falls

Der Kläger versuchte, seine Rente zu steigern, indem er den Versorgungsausgleich seiner geschiedenen Frau anpassen ließ. Dabei wollte er die Hälfte der sogenannten Mütterrente, die Frauen für Kinder erhalten, die vor 1992 geboren wurden, in seine eigene Rente einfließen lassen. Dies ist im Rahmen des Versorgungsausgleichs nach einer Scheidung möglich.

Der Kläger, der vor dem Bundessozialgericht (BSG) in München verhandelte, erreichte zwar eine Anpassung, verlor jedoch gleichzeitig das sogenannte „Rentnerprivileg“, was zu einer deutlichen Kürzung seiner monatlichen Bezüge führte. Konkret bekommt er nun 308 Euro weniger Rente, zusätzlich wurde eine Rückzahlung von 820 Euro an die Rentenkasse fällig.

Was ist das „Rentnerprivileg“?

Das „Rentnerprivileg“ war eine Regelung, die bis 2009 für Personen galt, die nach einer Scheidung in Rente gegangen sind.

Diese Regelung besagte, dass der Versorgungsausgleich, also die Aufteilung der Rentenpunkte zwischen den geschiedenen Ehepartnern, erst dann durchgeführt wurde, wenn beide Partner in Rente gingen.

Das bedeutete für viele Männer, die früher in den Ruhestand gingen, dass sie zunächst ihre volle Rente erhalten konnten, bis auch die Ex-Frau ihre Rente beantragte. Das bedeutete hauptsächlich für Männer Vorteile, die während der Ehe oft mehr Rentenansprüche erwirtschaftet hatten.

Mit der Gesetzesänderung im Jahr 2009 wurde das „Rentnerprivileg“ abgeschafft. Für alle Scheidungen nach diesem Zeitpunkt gilt, dass der Versorgungsausgleich sofort bei Renteneintritt eines Partners wirksam wird.

Der Betroffene erhält ab dem Zeitpunkt nur noch die Rente, die ihm nach dem Ausgleich zusteht. Das verhindert spätere Kürzungen oder Erhöhungen der Rente und stellt klar, dass bereits beim Eintritt in den Ruhestand der Versorgungsausgleich vollständig durchgeführt ist.

Auswirkungen der Gesetzesänderung auf den Kläger

Der Kläger im vorliegenden Fall, der vor 2009 geschieden wurde, profitierte ursprünglich von den alten Regelungen, insbesondere dem „Rentnerprivileg“.

Als er jetzt jedoch den Versuch unternahm, den Versorgungsausgleich anpassen zu lassen, um von der Mütterrente seiner Ex-Frau zu profitieren, wurde der Versorgungsausgleich nach den neuen gesetzlichen Bestimmungen durchgeführt. Dies führte zur Aufhebung des „Rentnerprivilegs“, wodurch seine Rente gekürzt wurde.

Vor der Klage erhielt der Mann eine monatliche Rente in Höhe von 1086,97 Euro. Nach dem Gerichtsurteil sank seine Rente auf 881,95 Euro. Zusätzlich zur monatlichen Kürzung wurde der Rentner dazu verpflichtet, 820 Euro an die Rentenkasse zurückzuzahlen, da ihm in den Jahren zuvor zu viel Rente ausgezahlt worden war.

Versorgungsausgleich: Regeln und Besonderheiten

Der Versorgungsausgleich stellt sicher, dass die während der Ehe erworbenen Rentenansprüche gerecht zwischen beiden Ehepartnern aufgeteilt werden. Dabei wird die Differenz der Rentenpunkte ausgeglichen, sodass beide Partner im Ruhestand eine ausgeglichene Rente erhalten. Besonders Frauen, die während der Ehe weniger beruflich tätig waren oder Kinder betreut haben, profitieren von diesem Ausgleich.

Im Zuge der Reform von 2009 wurden auch private und betriebliche Altersvorsorgen in den Versorgungsausgleich einbezogen. Seit 2014 gibt es die Möglichkeit, Mütterrenten nachträglich in den Versorgungsausgleich einzubeziehen, was für viele Frauen, die vor 1992 Kinder bekommen haben, zu einer deutlichen Rentenerhöhung führte.

Probleme bei nachträglichen Änderungen des Versorgungsausgleichs

Wer vor 2009 geschieden wurde und noch vom alten Rentenrecht profitiert, sollte genau prüfen, ob eine Änderung tatsächlich zu einer Verbesserung der eigenen Rentenbezüge führt. Der Fall zeigt, dass die Aufhebung des „Rentnerprivilegs“ schwerwiegende finanzielle Folgen haben kann, die nicht immer vorhersehbar sind.

Gerade Männer, die von diesem Privileg profitiert haben, könnten bei einer Änderung des Versorgungsausgleichs erhebliche Einbußen erleiden.

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Greetings on Ground Forces Day

PRESIDENT OF RUSSIA - 1. Oktober 2025 - 7:15

Vladimir Putin sent greetings to the personnel and veterans of Russia’s Ground Forces on their professional holiday, Ground Forces Day.

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Greetings to President of China Xi Jinping on the 76th anniversary of the People’s Republic of China

PRESIDENT OF RUSSIA - 1. Oktober 2025 - 7:00

Vladimir Putin extended his greetings to President of China Xi Jinping on the 76th anniversary of the People’s Republic of China.

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Warum man vorsichtig sein muss, wenn der Spiegel über eine Studie berichtet

ANTI-SPIEGEL - Fundierte Medienkritik - 1. Oktober 2025 - 7:00
Im Spiegel ist ein Artikel mit der Überschrift „Energiewende – Experten warnen vor Fokus auf Gaskraftwerke“ erschienen, in dem es um eine Studie geht, die der Bundesregierung Empfehlungen gibt. Der Artikel beginnt wie folgt: „Erneuerbare Quellen decken mittlerweile fast 57 Prozent des deutschen Stromverbrauchs, bis 2030 sollen es 80 Prozent sein. Da Solar- und Windkraftwerke […]
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Kein Bürgergeld bei Schwärzungen der Kontoauszüge des Privatkontos

Lesedauer 3 Minuten

Keine Gewährung von Bürgergeld im Eilverfahren, wenn der Antragsteller die angeforderten Kontoauszüge seines Privatkontos hinsichtlich des Einzahlers/Zahlungsempfängers und des Verwendungszwecks schwärzt.

Ein Bezieher von Bürgergeld wendet sich im einstweiligem Rechtsschutz gegen die Versagung seiner Leistungen. Macht ein Beteiligter – wie der Antragsteller – im einstweiligen Rechtsschutz Sozialleistungen geltend, so ist regelmäßig ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung in Form einer sogenannten Regelungsanordnung nach § 86b Abs. 2 Satz 2 SGG statthaft. Der Erlass einer derartigen Anordnung setzt voraus, dass sie zur Abwendung wesentlicher Nachteile nötig erscheint.

Die begehrte einstweilige Anordnung kann hier nicht ergehen. Namentlich ist die Hilfebedürftigkeit des Antragstellers auf Grund seiner unzureichenden Mitwirkung nicht ausreichend geklärt. Denn Bürgergeld erhält nicht, wenn nicht eindeutig die Hilfebedürftigkeit nach dem SGB 2 nachgewiesen wird.

Verlangt das Jobcenter im Rahmen der Feststellung der Hilfebedürftigkeit die Vorlage von Kontoauszügen des Privatkontos des Antragstellers, darf er die Kontoauszüge hinsichtlich des Einzahlers/Zahlungsempfängers und des Verwendungszwecks – nicht schwärzen, wenn der Verdacht seitens des Jobcenters besteht, dass erhebliche Gutschriften ersichtlich sind.

Fehlende Glaubhaftmachung von Anordnungsanspruch und Anordnungsgrund bei unzureichender Mitwirkung des Antragstellers trotz eines nicht ausgeschlossenen Bedarfs auf existenzsichernde Leistungen verwehren hier dem Gericht die Gewährung von Bürgergeld ( LSG Hessen, Beschluss v. 19.09.2025 – L 6 AS 399/25 B ER – ).

Kurzbegründung des Gerichts

Der Antragsteller macht hierzu unter Verweis auf die übereinstimmenden Beträge von Belastungen und nachfolgenden Gutschriften zwar geltend, es handele sich um Rücklastschriften, überprüfbar ist dies auf Grund der Schwärzungen jedoch nicht. Zudem sind auch keineswegs zu allen Habenbuchungen betragsidentische Abbuchungen im zeitlichen Zusammenhang ersichtlich.

Auch seine Ausführungen, der Eingang vereinzelter kleinerer Geldeingänge resultiere aus privaten Überbrückungshilfen, ist auf Grund seiner Pauschalität nicht ansatzweise überprüfbar und im Übrigen nicht glaubhaft gemacht.

Auch sonstige Mittel der Glaubhaftmachung hat der Antragsteller – abgesehen von den Unterlagen über die Rückstände bei seiner Krankenversicherung – im einstweiligen Rechtsschutzverfahren nicht vorgelegt. Seine finanziellen Verhältnisse sind damit im Wesentlichen unklar.

Das Gericht merkt weiterhin an:

Ähnliches gilt für die Frage seines Wohnsitzes beziehungsweise gewöhnlichen Aufenthaltsortes. Die melderechtliche Situation ist hierfür – anders als der Antragsteller offenbar meint – nur ein Indiz; die (fortdauernde) Anmeldung im Zuständigkeitsbereich der Antragsgegnerin hat keineswegs Tatbestandswirkung für die Antragsgegnerin oder im hiesigen Verfahren.

Allein die Behauptung des Antragstellers, nach wie vor in A-Stadt zu wohnen, ist angesichts der von der Antragsgegnerin festgehaltenen und vom Antragsteller nicht ansatzweise erklärten Aussage seiner Mutter gegenüber dem Außendienst der Antragsgegnerin, er wohne seit vier Jahren nicht mehr in der Wohnung, sondern mit seiner Freundin zusammen, nicht ausreichend, um seinen Wohn- beziehungsweise gewöhnlichen Aufenthaltsort glaubhaft zu machen.

Die Frage des Aufenthalts des Antragstellers ist aber leistungsrelevant

Und zwar nicht nur für die verfahrensrechtliche Frage der Zuständigkeit des Jobcenters, sondern auch mit Blick auf die materielle Leistungsvoraussetzung der Erreichbarkeit im Sinne von § 7b SGB II.

Anmerkung vom Verfasser

Die Jobcenter sind befugt, den Bezug existenzsichernder Leistungen nach dem SGB II zur Prüfung der Leistungsvoraussetzungen von der Vorlage u.a. von Kontoauszügen abhängig zu machen, jedenfalls soweit die Einnahmeseite betroffen ist.

Das verpflichtet die Bürgergeld beziehenden grundsätzlich zur Vorlage der Kontoauszüge der letzten Zeit vor Antragstellung, jedoch mit der Einschränkung, dass die Angaben zu Empfängern nicht leistungserheblicher Zahlungsausgänge auf den Kontoauszügen geschwärzt werden können (vgl. zum Vorstehenden ausführlich z.B. BSG v. 14.05.2020 – B 14 AS 7/19 R – ).

Kontoauszüge mit Angaben zu Gutschriften darf das Jobcenter für die Dauer von zehn Jahren nach Bekanntgabe der Leistungsbewilligung in Kopie zur Leistungsakte nehmen, sofern es die Möglichkeit der Schwärzung nicht leistungserheblicher Informationen über
Zahlungsempfänger eingeräumt hat.

Leistungsempfänger nach dem SGB 2/ Bürgergeld sind verpflichtet, ihre Kontoauszüge der letzten drei Monate vorzulegen. Leistungsempfänger dürfen die Empfänger von Zahlungen in den Kontoauszügen schwärzen, wenn andernfalls besondere personenbezogene Daten (Parteizugehörigkeit, konfessionelles Bekenntnis etc) offengelegt werden müssten.

Weiteres zum Schwärzen der Kontoauszüge auch hier.

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