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Kündigung ohne Grund? Abfindung ist dann hoch – Tabelle

Lesedauer 4 Minuten

Wer aus heiterem Himmel gekündigt wird, wird sich nach dem Grund fragen. In vielen Fällen wird der Arbeitgeber sagen, die Kündigung erfolgte „betriebsbedingt“. In anderen Fällen wird der Chef sagen, es sei eine verhaltens- und personenbedingte Kündigung.

Oft sind keinerlei Anzeichen für eine Kündigung im Vorfeld erkennbar. Bei einer Kündigung sollten sich Betroffene nicht einfach ihrem Schicksal hingegen, sondern im Rahmen einer Kündigungsschutzklage eine Abfindung erwirken.

Die Arbeitnehmerrechte sind in Deutschland nämlich sehr weit gefasst. Um gekündigt zu werden, muss ein Kündigungsgrund vorliegen. Wird man fristlos gekündigt, muss immer ein “wichtiger Grund” vorliegen. Es gibt allerdings auch Umstände, die eine vermeintlich grundlose Kündigung seitens des Arbeitgebers ermöglichen.

Wann sind “grundlose” Kündigungen erlaubt?

Wann diese “grundlosen” Kündigungen erlaubt sind, hängt davon ab, inwieweit das Kündigungsschutzgesetz greifen kann. Hierbei ist maßgeblich, wie die betriebliche Situation ist. Greift aber das Kündigungsschutzgesetz, ist der Arbeitgeber immer verpflichtet, einen triftigen Kündigungsgrund vorzulegen.

“In Betrieben mit weniger als zehn Mitarbeitern gilt das Kündigungsschutzgesetz nicht – trotzdem dürfen Arbeitgeber nicht einfach so entlassen” betont Rechtsanwalt Cem Altug.

Von einer kleinen Firma spricht man immer dann, wenn weniger als 20 Arbeitnehmer in dem Unternehmen beschäftigt sind. Geschäftsführer und Auszubildende zählen hierzu nicht. Halbtags- oder Teilzeitbeschäftigte können mit einem Faktor von 0,5 oder 0,75 berechnet werden.

“Dabei kommt es übrigens darauf an, wie viel der jeweilige Arbeitnehmer tatsächlich durchschnittlich arbeitet, und nicht darauf, welche Arbeitszeit in seinem Arbeitsvertrag festgeschrieben ist”, so der Anwalt.

Arbeitet also ein Mitarbeiter regelmäßig 32 Stunden pro Woche, obwohl er laut Arbeitsvertrag mit 25 Stunden beschäftigt ist, ist er mit einem Faktor 1,0 anstatt mit 0,75 zu berücksichtigen.

Hier ein einfaches Richt-wert-Raster, das die gängige Faustformel – „½ Monats­gehalt pro vollendetem Beschäftigungs­jahr“ – in eine übersichtliche Zweispalten-Tabelle übersetzt. Die Beträge sind daher relative Angaben in Vielfachen des individuellen Monats­gehalts (MG):

Tabelle: Mögliche Abfindungen nach einer Kündigung Beschäftigungs­jahre Typische Abfindung* 1 0,5 × MG 2 1,0 × MG 3 1,5 × MG 4 2,0 × MG 5 2,5 × MG 6 3,0 × MG 7 3,5 × MG 8 4,0 × MG 9 4,5 × MG 10 5,0 × MG 11 5,5 × MG 12 6,0 × MG 13 6,5 × MG 14 7,0 × MG 15 7,5 × MG 16 8,0 × MG 17 8,5 × MG 18 9,0 × MG 19 9,5 × MG 20 10,0 × MG

Typischer Ansatz, kein Rechtsanspruch: Die Höhe einer Abfindung ist in Deutschland frei verhandelbar; das Arbeits­recht kennt allenfalls einzelne gesetzliche Ausnahmen (z. B. § 1a KSchG). Üblich ist jedoch, sich an dieser ½-Monats­gehalt-Formel zu orientieren, sofern keine Tarif- oder Sozial­plan­regelungen etwas anderes vorgeben.
So liest man die Tabelle:
Angenommen, Ihr Monats­gehalt beträgt 4 000 €, dann entspräche bei 8 Jahren Betriebs­zugehörigkeit eine Abfindung von rund 4,0 × 4 000 € = 16 000 €.

Unternehmen mit weniger als 10 Angestellten

Unternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern (Faktor unter 10) fallen gar nicht unter das Kündigungsschutzgesetz. Bis Ende 2003 lag diese Grenze sogar nur bei fünf oder weniger Mitarbeitern. Sie gelten als Kleinbetrieb im Sinne von § 23 Kündigungsschutzgesetz.

Das bedeutet, dass die Mitarbeiter eines kleineren Betriebes nicht unter die Regelungen des Kündigungsschutzgesetzes fallen und dieses bei einer Kündigung keine Anwendung finden.

Die Kündigungsfristen können in Betrieben mit weniger als 10 Beschäftigten daher geringer ausfallen als in Betrieben mit mehr Beschäftigten. Sie dürfen jedoch vier Wochen nicht unterschreiten.

Das Kündigungsschutzgesetz erschwert die Kündigung durch den Arbeitgeber, wenn Arbeitnehmer länger als sechs Monate in einem Unternehmen tätig sind.

Sofern ihr Betrieb unter das Kündigungsschutzgesetz fällt, ist eine Kündigung nur dann zulässig, wenn sie betriebsbedingt, personenbedingt oder verhaltensbedingte Gründe aufweist.

Das heißt allerdings nicht, dass ein Arbeitnehmer in einem Kleinbetrieb völlig schutzlos ist, denn auch hier haben Arbeitgeber gewisse „Regeln“ zu beachten. Allerdings hat der Arbeitnehmer deutlich schlechtere Karten, als würde das Kündigungsschutzgesetz Anwendung finden. Der Arbeitnehmer kann sich deshalb nur dann gegen seine Kündigung wehren, wenn ausnahmsweise besondere Umstände vorliegen.

So ist es verboten, eine missbräuchliche oder treuwidrige Kündigung auszusprechen, der Chef darf seinen Mitarbeitern nicht wegen des Geschlechts, der Hautfarbe, der Religion oder der Abstammung kündigen. Dies würde gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verstoßen.

Sittenwidrige Kündigungen

Ebenso sittenwidrige Kündigungen dürfen Arbeitgeber nicht aus Rache aussprechen. Sonderkündigungsschutz für Schwangere oder Mitarbeiter in Elternzeit muss der Arbeitgeber ebenfalls beachten.

Grundsätzlich sind diese Mitarbeiter zwar nicht unkündbar, möchte man sie entlassen, müssen Arbeitgeber jedoch einige Hürden überwinden. Bei der Kündigung von Schwerbehinderten muss das Integrationsamt beispielsweise immer seine Zustimmung geben.

Kündigungsfristen gelten auch in kleinen Betrieben

Gesetzliche Kündigungsfristen sind auch für Kleinbetriebe zu beachten. Wie lange die Zeitspanne zwischen Kündigung und Ende des Arbeitsverhältnisses ausfällt, regelt der Arbeitsvertrag. Fehlt eine derartige Regelung, so finden die gesetzlichen Kündigungsfristen nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) Anwendung. Kurz zusammengefasst besagen die gesetzlichen Kündigungsfristen:

  • Während der Probezeit können Arbeitgeber innerhalb von zwei Wochen kündigen.
  • Ist ein Mitarbeiter seit zwei Jahren im Betrieb angestellt gibt das Gesetz eine Kündigungsfrist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats vor.
Wer genießt gesetzlichen Kündigungsschutz?
  1. Wenn Arbeitnehmer länger als sechs Monate ohne Unterbrechung einem Betrieb gearbeitet haben
  2. Arbeitnehmer, die in einem Unternehmen arbeiten, in dem regelmäßig mehr als 10 Mitarbeiter beschäftigt sind.

Wenn diese beiden Voraussetzungen erfüllt sind, können Kündigungen ohne Grund nicht ausgesprochen werden.

Dann sollten Arbeitnehmer mit Hilfe eines versierten Anwalts eine Kündigungsschutzklage einreichen. Allerdings gelten hier sehr enge Fristen. Die Klagefrist beträgt hier 3 Wochen nach Erhalt der Kündigung. Ansonsten kann es sein, dass eine eigentlich unwirksame Kündigung rechtswirksam wird. Dem Arbeitnehmer entgeht dann eine Abfindung.

Ordentliche Kündigungen ohne Grund können nur dann ausgesprochen werden, wenn der Kündigungsschutz nicht greift. Eine außerordentliche Kündigung ohne Grund sind fast immer unwirksam.

Wer außerordentlich gekündigt wird, kann dagegen vorgehen, wenn er nicht innerhalb der Probezeit einer Ausbildung gekündigt wurde. Auch in Kleinbetrieben muss eine fristlose Kündigung immer mit einer Begründung versehen sein.

Aber Achtung: Ordentliche Kündigungen sind auch in der Probezeit möglich! Die Probezeit darf maximal sechs Monate betragen. In dieser Zeit greift das Kündigungsrecht leider nicht.

Betriebsbedingte Gründe sind die häufigste Ursache für eine Kündigung. Dabei wird argumentiert, dass das Unternehmen den Arbeitgeber aufgrund grundlegender Veränderungen wirtschaftlicher Art nicht länger beschäftigen kann.

Kündigungen immer überprüfen lassen

Allerdings räumt ein Großteil der Arbeitgeber ein, formale Probleme mit der Ausstellung betriebsbedingter Kündigungen zu haben. Diese Fehler können sich Gekündigte zu eigen machen, um einen Kündigungsschutzklage einzureichen, um dann eine Abfindung zu erreichen.

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Der negative Treibhauseffekt Teil 1

Hermann Harde, Michael Schnell

Abstract

In der vorliegenden Arbeit wird eine experimentelle Untersuchung vorgestellt, die auf dem Prinzip des negativen Treibhauseffektes (TH-Effekt) basiert. Die Auswirkungen des TH-Effektes kehren sich um, wenn Luft nicht kälter, sondern wärmer als ein fester Körper ist, mit dem sie IR-Strahlung austauscht. In diesem Fall verursachen Treibhausgase (TH-Gase) eine Abkühlung der Luft und eine Zunahme der ausgehenden IR-Strahlung, die durch Sensoren auf einer gekühlten Platte detektiert wird. Mit einer Reihe von Experimenten lässt sich zeigen, dass die IR-Strahlung der TH-Gase keine „ominöse“ Erscheinung ist, sondern ganz real existiert. Das bedeutet, dass die Strahlung der TH-Gase tatsächlich erfahrbar und messbar ist. Die Ergebnisse wurden kürzlich im Journal Science of Climate Change publiziert [1] und sollen hier in verkürzter, leichter verständlicher Form vorgestellt werden. Da die Untersuchungen sehr umfangreich sind, wird die Arbeit in zwei Teile gegliedert.
Im ersten Teil geht es um theoretische Betrachtungen von allgemeinem Interesse. Warum die viel stärkere CO₂-Bande von 4,3 µm im Vergleich zur 15 µm Bande für den Wärmetransport unbedeutend ist, warum Wasserdampf das dominierende Treibhausgas ist und warum man in einem Labor-Experiment – wie bei einem Eisberg – grundsätzlich nur die Spitze der Gasstrahlung sehen kann.

Es wird ausgeführt, dass der negative Treibhauseffekt in der Antarktis zur Abkühlung des Planeten beiträgt. Zudem wird die These aufgestellt, dass die Temperatur des Wasserplaneten Erde hauptsächlich durch Verdunstung, Konvektion und Wolkenbedeckung und nicht durch Infrarotstrahlung bestimmt wird.

Ferner werden das allgemeine Konzept der experimentellen Untersuchungen und erste Tests mit der neuen Apparatur vorgestellt. Es zeigt sich, dass mit dem Versuchsaufbau sogar die Wasserdampf-Strahlung nachgewiesen werden kann, was bisher nicht möglich war [2]. Dadurch eröffnen sich neue Möglichkeiten, die Überlagerung der Wasserdampf-Strahlung mit der der anderer Treibhausgase zu untersuchen.

Im zweiten Teil wird gezeigt, dass CO₂, Methan und Lachgas auch bei Normaldruck und abhängig von ihrer Konzentration die Wärme ihrer Umgebung spontan in IR-Strahlung umwandeln, wobei Wasserdampf eine dämpfende Wirkung ausübt.

Messungen und Strahlungstransfer-Rechnungen sind in guter Übereinstimmung, wenn die störende Hintergrundstrahlung der Apparatur und unvermeidliche Übertragungsverluste berücksichtigt werden.

Zusätzlich werden die Auswirkungen des negativen Treibhauseffektes anhand von Freon 134a, einem extrem wirksamen Treibhausgas, anschaulich demonstriert. Eine starke Zunahme der IR-Emissionen bei gleichzeitiger deutlicher Abkühlung der Umgebungsluft, selbst bei kleinen Mengen an Freon, lässt keinen Zweifel zu: Die These der Thermalisierung bzw. der strahlungslosen Deaktivierung ist nach der Definition von K. Popper falsifiziert.

1. Einleitung

Treibhausgase (TH-Gase) sind vor allem als Absorber von Wärmestrahlung bekannt, was durch unzählige Infrarotspektren belegt ist. Nach dem Kirchhoff‘schen –Strahlungsgesetz können diese Gase aber auch IR-Emittenten sein. Dieses Gesetz wird jedoch immer wieder angezweifelt, denn im Gegensatz zur kondensierten Materie besteht die Atmosphäre, abgesehen von Aerosolen und Wassertropfen, im Wesentlichen aus frei beweglichen Molekülen. Je nach Molmasse, Temperatur und Druck sind die Moleküle mit Schallgeschwindigkeit oder etwas darüber unterwegs. Wegen dieser Geschwindigkeit und ihrer enormen Anzahl von rund 2,7 ∙ 10↑25 = 27 Quadrillionen Moleküle pro Kubikmeter Luft sind diese Teilchen ständig Kollisionen von mehreren GHz ausgesetzt.

Wenn ein Luftpaket in der Atmosphäre aufsteigt, dehnt es sich aus und kühlt sich durch diese Volumenarbeit ab. Dadurch sind in einem Kubikmeter Luft in großer Höhe deutlich weniger Moleküle mit geringerer Geschwindigkeit vorhanden, so dass die Zahl der Zusammenstöße sinkt.

Aus diesem Unterschied haben Kritiker geschlossen, dass TH-Gase in der unteren Atmosphäre nur Absorber und keine oder nur schwache Emittenten sind. Die Eigenschaft eines guten Emittenten erhalten sie erst in größerer Höhe, in der Tropopause und Stratosphäre, wo sie zur IR-Ausstrahlung an das All beitragen hier, hier. Als Erklärung geben sie an, dass in der unteren Troposphäre Kollisionsprozesse in Form von hyperelastischen Stößen spontane Emissionen unterdrücken. Demnach würde die absorbierte Energie hauptsächlich in kinetische Energie in Form von Wärme umgewandelt werden, was als Thermalisierung oder strahlungslose Deaktivierung bezeichnet wird.

Bei dieser Interpretation wird außer Acht gelassen, dass es bei den Kollisionen auch inelastische Stöße gibt, die das Gegenteil zu den hyperelastischen Stößen bewirken. Diese Stöße entziehen dem Gasgemisch kinetische Energie, um mit dieser Energie TH-Gasmoleküle zu Schwingungen und Rotationen anzuregen. Diese Prozesse führen letztendlich zu einer Wärmestrahlung weitgehend unabhängig und parallel zu den superelastischen Stößen, die als thermische Hintergrundstrahlung bezeichnet wird (Harde 2013 [4], Kap. 2.3). Diese Emission wird durch die Lufttemperatur und damit die Besetzung von angeregten Schwingungs-Rotationsniveaus entsprechend einer Boltzmann-Verteilung vorgegeben und ist der Hauptgrund dafür, dass mit zunehmender Höhe die Strahlungsintensität deutlich abnimmt. So beträgt sie in 11 km Höhe für CO₂ beispielsweise nur 12 % der Intensität, die in einer 100 m dicken Gasschicht in Bodennähe beobachtet wird.

In den EIKE-Artikeln prallen seit einigen Jahren diese beiden konträren Auffassungen aufeinander und das, obwohl es detaillierte Laborexperimente zur Existenz eines Treibhauseffektes gibt (siehe Harde, Schnell 2024 und [2]). Aber vielleicht lassen sich ja doch noch einige Zweifler durch neuere Laborexperimente davon überzeugen, dass die drei wichtigsten infrarotaktiven Gase der Atmosphäre – CO₂, Methan und Lachgas – auch bei Normaldruck spontan IR-Strahlung auf Kosten der Wärme ihrer Umgebung erzeugen.

2. Theoretische Grundlagen

TH-Gase können im mittleren und langwelligen IR-Spektralbereich Strahlung absorbieren und auch wieder emittieren. Dieser Spektralbereich erstreckt sich auf einer Wellenlängenskala λ von ca. 4 µm bis in den cm-Bereich. Innerhalb dieses Spektralintervalls haben die wichtigsten TH-Gase in der Atmosphäre wie Wasserdampf (WD), Kohlenstoffdioxid (CO₂), Methan (CH₄), Lachgas (N₂O) und Ozon (O₃) zusammen 722.000 Spektrallinien. Viele dieser Linien sind zwar sehr schwach, aber aufgrund der langen Ausbreitungswege in der Atmosphäre tragen auch sie deutlich zur Wechselwirkung mit der Strahlung bei.
In der Spektroskopie ist es üblich, Absorptionslinien mit der Wellenzahl (Englisch: Wave Number), dem reziproken Wert der Wellenlänge, anzugeben. Die Wellenzahl gibt an, wie viele Schwingungen eine Welle pro Zentimeter ausführt, und wird in der Einheit cm↑-1 ausgedrückt. Das hat einige Konsequenzen, die verwirrend sein können: Die starke asymmetrische CO₂-Streckschwingung von 4,3 µm befindet sich nun auf der rechten Seite bei 2326 cm↑-1 und die schwächere CO₂- Biegeschwingung von 15 µm auf der linken Seite bei 667 cm↑-1 (Abb. 1, rote Linien):

Die spektrale Linienintensität in Abb. 1, sagt jedoch nichts über ihren Anteil an der IR-Emission eines Luftpaketes bei einer bestimmten Temperatur aus, die wesentlich durch die thermische Stoßanregung entsprechend einer Boltzmann-Verteilung und gemäß dem Planck‘schen Gesetz bestimmt wird (siehe Abb. 2; Harde 2013, Kap. 2.3 [4]):

Die rote, gestrichelte Linie zeigt die Planck-Verteilung eines Schwarzkörper-Strahlers bei einer Temperatur von 44 °C (Emissivität ε = 100 %), entsprechend der Temperatur der Gase bei den Untersuchungen. Für jede Spektrallinie ist diese Begrenzung die maximal mögliche Strahlungsdichte (spektrale Intensität) in der Versuchsapparatur, mehr geht nicht. Das ist der Grund warum die sehr starken CO₂-Linien (rot) in Abb. 1 um 2300 cm^-1 mit nur 1,3 W/m2 gegenüber einer theoretischen Gesamtemission von CO₂ mit 28,8 W/m2 eine absolut untergeordnete Rolle spielen. Dagegen stimmen die relativ kleinen CO₂-Emissionen in Abb. 1 um 670 cm^-1 mit ihren vielen Rotationslinien praktisch mit dem Maximum überein und bestimmt daher maßgeblich den Anteil von CO₂ am TH-Effekt (Abb. 2, rote Linien).

Lachgas (N2O, orange), als eigenständige Emission mit 29,2 W/m2, wird zusätzlich überdeckt durch Methan (CH4, grün) mit 11,1 W/m2, und die stärkste Bande von N2O um 2250 cm^-1 hat kaum einen Einfluss auf die Gesamtemission.

Ebenfalls ist klar zu erkennen, dass nicht CO₂, sondern Wasserdampf (WD, blau) mit einer Gesamtemission von 42,2 W/m2 das dominierende Treibhausgas ist und größere Teile der anderen Gase überlagert, obwohl hier mit gleichen Konzentrationen gerechnet wurde. Die Einzelbeiträge der vier betrachteten Gase addieren sich zu einer Intensität von 111,3 W/m2, die wirksame Gesamtintensität beträgt jedoch nur 75,8 W/m2 und ist somit 32 % geringer.

Dieser Wirkungsverlust entsteht, wenn sich die Strahlung unterschiedlicher Gase überlagert und dabei dieselben Banden beansprucht werden. Das trifft insbesondere auf Wasserdampf zu, was sich auch experimentell nachweisen ließ (siehe Teil 2).

In der unteren Atmosphäre ist die Konzentration von Wasserdampf im Mittel 35-mal höher als die von CO₂. Dadurch nimmt die Überlappung so stark zu, dass die allein von CO₂ emittierte Strahlung mit 83 W/m² in Richtung Erdoberfläche (bei einer Bodentemperatur von 15 °C) nur noch mit 22 W/m² beiträgt, also zu rund einem Viertel. Dagegen macht sich WD allein bereits mit 281 W/m2 bemerkbar, und zusammen tragen sie zu einer Rückstrahlung von 304 W/m2 bei. Wird hierbei noch berücksichtigt, dass die über das Industriezeitalter angestiegene CO₂ Konzentration von 280 auf 420 ppm aufgrund der Sättigung der Banden nur 2,2 W/m2 zusätzlich beisteuert (Anstieg von 301,4 auf 303,6 W/m2) und dieser Anteil sich bei einer mittleren Bewölkung von 66% sowie einer Wolkenhöhe von 5 km sogar auf nur 1,3 W/m2 reduziert (328,1 auf 329,4 W/m2), ist der Beitrag von CO₂ zu der Gesamt-Rückstrahlung in der Tat praktisch zu vernachlässigen.

3. Das experimentelle Konzept und Analyse des Wärmestroms

Dass Treibhausgase grundsätzlich auch Emitter sind, sollte unbestritten sein, denn der Energieeintrag der Sonne kann das System Erde/Atmosphäre letztlich nur in Form von elektromagnetischer Strahlung wieder verlassen. Strittig ist lediglich, ob dies auch bei Normaldruck funktioniert. Genau hier setzt die Idee für das neue Laborexperiment an. Normaldruck in einem Experiment erfordert keine besonderen Maßnahmen. Man kann also ohne großen Aufwand der Frage nachgehen, wie ein erwärmtes Luftpaket reagiert, wenn ihm eine kleine Menge eines IR-aktiven Gases zugesetzt wird.
Um das zu überprüfen braucht man lediglich einen geheizten Luftzylinder als Strahlungsquelle und eine gekühlte PC-Platte als Strahlungsempfänger. Beide Teile sind senkrecht übereinander gestellt, um Konvektion zu verhindern (Abb. 3). Eine PE-Folie zwischen Zylinder und Kühlplatte vermindert eine direkte Wärmeleitung, so dass die Wärme hauptsächlich durch Infrarotstrahlung auf die gekühlte Platte PC übertragen wird. Dieser Wärmestrom Q wird von den Sensoren TD und VP registriert, die sich auf der PC-Platte befinden (weitere Details und eine ausführliche Beschreibung der Apparatur finden sich in Teil 2).

Der Versuchsaufbau ermöglicht einen kontinuierlichen Wärmestrom in nur eine Richtung, vom warmen Luftzylinder zur kälteren PC-Platte. Eine mögliche Verletzung des zweiten Hauptsatzes der Thermodynamik ist somit per se ausgeschlossen, womit das Hauptargument der Skeptiker entfällt.

Da es im Falle des Zylinders um Temperaturen geht, wird er nicht elektrisch geheizt (wie z.B. in [2]), sondern indirekt durch eine Mantelheizung mit thermostatisiertem Wasser TW von 51 °C. Zwischen Mantelheizung TW und Zylinderwand befindet sich eine 2 mm starke Styroporisolierung, die einen abgeschwächten Wärmestrom vom Heizwasser zur Innenluft des Zylinders bewirkt. Aufgrund dieser Isolierschicht hängen die Zylindertemperaturen T1 bis T5 nicht nur von der Heizung TW, sondern auch von dem ausgehenden Wärmestrom Q ab. Das lässt sich experimentell durch einen schrittweisen Anstieg der TW-Temperatur nachweisen. Ohne Wärmestrom Q zur PC-Platte müssten sich die Heiztemperatur TW und die Temperaturen T1 bis T5 nach einer gewissen Verzögerung annähern. Es zeigt sich jedoch, dass bei steigender TW-Temperatur die Unterschiede immer größer werden, was durch einen zunehmender Wärmestroms Q verursacht wird (Abb. 4a). Dabei wird die meiste Wärme an der T1-Position abgegeben. Diese Interpretation findet ihre Bestätigung im ansteigenden Wärmestrom Q, der von den Detektoren TD und VP registriert wird (Abb. 4b).

Der Wärmestrom Q zur PC-Platte setzt sich aus Strahlungstransfer I0 und der äußeren Wärmeleitung WL vom Zylinderboden zur PC-Platte zusammen. Die stufenweise Erhöhung von TW wurde in kleinen Schritten mit einer Ruhephase von 20-Minuten vorgenommen. Bei jeder Messung lag am Ende dieser Ruhephase ein annähernd thermisches Gleichgewicht vor. Aufgrund der ruhenden Luft lässt sich die mechanische Wärmeleitung mit der vereinfachten Formel (1) abschätzen. Demnach macht der Wärmestrom WL nur rund 6 % des gesamten Wärmestroms Q aus (Abb. 4b, grüne Kurve).

Nach diesen Berechnungen werden etwa 94 % des Wärmestroms Q durch IR-Strahlung I0 transportiert. Einerseits ist dies der gewünschte Energietransport, andererseits ist es aber auch eine schlechte Nachricht, denn diese I0-Strahlung ist die Hintergrundstrahlung des luftgefüllten Zylinders ohne TH-Gase. Die Hintergrundstrahlung überlagert und verdeckt die Strahlung der TH-Gase, sodass bei diesen Experimenten immer nur die Spitze der Gasstrahlung sichtbar wird, ähnlich wie bei einem Eisberg (Kap. 4). Das ist der Hauptgrund, weshalb der Nachweis der Gasstrahlung so schwierig ist und vorherige Experimente an diesem Problem gescheitert sind.

Eine horizontal aufgestellte Styroporbox scheint auf den ersten Blick eine bequeme Lösung zu sein, da sie kommerziell verfügbar ist und sich leicht verarbeiten lässt. So haben Seim und Olsen [5] versucht, unsere bisherigen Untersuchungen zum Treibhauseffekt [2] mit einem solchen Aufbau zu überprüfen. Sie konnten bestätigen, dass CO₂ einen gewissen Temperaturanstieg verursacht aber die Werte waren viel kleiner als von uns gefunden. Die verschiedenen Gründe für das Scheitern dieses Versuchs werden in Part I unserer Mitteilungen bei „Science of Climate Change” dargelegt und können dort nachgelesen werden [3].

4. Die Wasserdampf-Strahlung

Bei dem Erwärmungs-Experiment im vorherigen Kapitel (Abb. 4) wurde getrocknete Luft mit einer Konzentration von rund 0,15 Vol.-% im Innern des Zylinders verwendet. Die Wiederholung dieses Experimentes mit normaler Laborluft mit einer WD-Konzentration von 1,1 Vol.-% ergab einen Anstieg des ausgehenden Wärmestroms Q von 5 – 8 W/m2 (Abb. 5). Dieser Anstieg von Q wird durch die IR-Strahlung des Wasserdampfes verursacht. Dadurch eröffnen sich völlig neue Möglichkeiten, die Rolle des Wasserdampfs beim Treibhauseffekt zu untersuchen (siehe Teil 2). Hierzu wird vor Versuchsbeginn die Zylinderluft wahlweise unbehandelt belassen, getrocknet oder zusätzlich angefeuchtet. Auf diese Weise konnten drei WD-Konzentrationen von 0,15, 1,1 und 1,9 Vol. % im Zylinder realisiert werden. Eine zusätzliche Anfeuchtung mit 1,9 Vol.-% Wasserdampf erwies sich jedoch als schwierig, da Wasserdampf bei unkontrollierbaren Wärmebrücken sehr leicht kondensiert. Deshalb wurde diese hohe Konzentration nur bei der CO₂-Untersuchung verwendet.

In Teil 2 wird gezeigt, dass für den Nachweis der Emissionen von CO₂, Methan und Lachgas Konzentrationen von bis zu 8 Vol.-% erforderlich sind. Wie oben ausgeführt, kann dies mit Wasserdampf nicht erreicht werden. Deshalb wird Wasserdampf nicht als Treibhausgas untersucht, sondern nur sein Einfluss auf die anderen TH-Gase mit relativ geringen WD-Konzentrationen (Teil 2).

5. Hintergrundstrahlung und Transmissionsverluste

Die besondere Herausforderung bei der Messung der Gasstrahlungen besteht darin, diese trotz der vorhandenen Hintergrundstrahlung der Zylinderwände nachzuweisen. Die Innenfläche des Zylinders ist gut 10-Mal größer als die Ausstrahlungsfläche, und durch Mehrfach-Reflexion wirkt der Zylinder wie ein Hohlraumstrahler. Dadurch erreicht der Zylinder trotz eines sehr niedrigen Emissionsgrades der polierten Aluminium-Wände von nur ca. 5 % eine deutlich höhere Strahlungsintensität als eine ebene Platte aus gleichem Material (siehe Hohlraumstrahler, z.B. Atkins & Friedman 2011[6]).

Um sich ein Bild vom Verhältnis von Hintergrund- und Gasstrahlung zu machen, wird eine Rechnung bei Überlagerung der verschiedenen Strahlungsquellen unter Berücksichtigung von Übertragungsverlusten vorgestellt (Abb. 6).

Die resultierende Gesamtemission der Zylinderwände lässt sich durch einen effektiven Emissionsgrad εeff = 42 % kennzeichnen, und der Verlust der Strahlung zu den Detektoren durch den eingesehenen Raumwinkel sowie die Transmission der PE-Folie durch einen Verlustfaktor von VΩ ~ 40 % angeben.

Die deutlichen Einschnitte bei 740 cm^-1, 1.350 cm^-1 und 1.400 cm^-1 werden durch die Transmissionsverluste der PE-Folie bei diesen Wellenzahlen verursacht.

Die Emissionen der Wand (grau) und des Wasserdampfes (blau) ergeben zusammen 90,3 W/m2. In Gegenwart von 2 % CO₂ steigt diese Intensität auf 95,6 W/m2 an. Dieser Anstieg um nur 5,3 W/m2 entspricht 18,4 % der eigentlichen CO₂-Strahlung von 28,8 W/m2 ohne Überlagerungen mit anderen Strahlungsquellen. Trotz des optimierten Versuchsaufbaus, der vertikalen Aufstellung und der verspiegelten Aluminiumoberflächen ist, wie bei einem Eisberg, nur die Spitze der CO₂-Gasstrahlung sichtbar (rote Linien).

6. Der negative Treibhauseffekt 6.1 Definition des TH-Effektes und eine vereinfachte Ableitung

Nach Thomas und Stamnes (1999) [7] und dem aktuellen Klimabericht des IPCC, AR6 [8] wird der atmosphärische Treibhauseffekt als Differenz der Strahlungsintensitäten definiert, die vom Erdboden FS (s = surface) und an der oberen Atmosphäre FTOA (TOA = Top of the Atmosphere) ausgehen. Dazu lässt sich nach Schmithüsen et al. [9] folgendes ableiten:
Die Strahlungsintensität FS der Erdoberfläche in W/m2 lässt sich nach dem Stefan-Boltzmann-Gesetz berechnen:

Die Ausstrahlung TOA an das Weltall FTOA ergibt sich aus der Erdabstrahlung, die nicht von der Atmosphäre absorbiert wird (Term 1), plus der Strahlung, die von der Atmosphäre erzeugt wird (Term 2).

Unter der Annahme eines einfachen Zwei-Lagen-Modells mit einer Temperatur der Atmosphäre TA und der Ersetzung des atmosphärischen Absorptionsgrads αA durch den zahlenmäßig identischen Emissionsgrad εA lässt sich Gleichung (3) zum Treibhauseffekt (THE) umstellen (weitere Details siehe [1]):

6.2 Die verschiedenen Auswirkungen des Treibhauseffektes

Die Temperaturdifferenz von Erdoberfläche und Atmosphäre entscheidet, ob der Treibhauseffekt wärmt oder kühlt, ob der Treibhauseffekt positiv oder negativ ist (Gl. 4). Aus der Temperaturdifferenz zwischen Erde und Atmosphäre ergeben sich drei Szenarien.

A) (TS > TA): Üblicherweise nimmt die Temperatur der Troposphäre mit zunehmender Höhe durchschnittlich um 6,5 °C/km ab, wodurch die Erdoberfläche wärmer als die Troposphäre ist. Der Treibhauseffekt ist positiv und hat einen wärmenden Effekt. Bei diesem „klassischen“ Treibhauseffekt behindert die Atmosphäre den IR-Strahlungstransport in das Weltall. Die Intensität der Ausstrahlung (Top of the Atmosphere) FTOA ist geringer als die ursprüngliche Erdabstrahlung FS. Der Treibhauseffekt ist somit eine Art Wärmedämmung beim Strahlungstransport von Energie (hier).

B) (TS = TA): Bei gleichen Temperaturen und εS = 1 würde es keinen Treibhauseffekt geben wie Richard S. Lindzen zutreffend formuliert hat:
Es ist eine interessante Kuriosität, dass es in dem Falle, dass die Konvektion eine konstante Temperatur erzeugt hätte, keinen Treibhauseffekt geben würde“ (hier).

C) (TS < TA): Ist die Erde kälter als die Atmosphäre kommt es zu einem negativen Treibhauseffekt. In diesem Fall ist die Intensität der Ausstrahlung FTOA größer als die der Erdabstrahlung FS. Die benötigte Energie für diese zusätzliche Strahlung wird der Atmosphäre entnommen, wodurch es zu einer Abkühlung kommt. Eine solche Konstellation wird im aktuellen Experiment realisiert, um einerseits die Emissionseigenschaften der Treibhausgase zu zeigen und andererseits die Existenz des negativen Treibhauseffekts im Modellmaßstab nachzuweisen.
Der negative Treibhauseffekt kommt auch bei Inversionswetterlagen oder bei der nächtlichen Abkühlung vor, wenn die erdnahe Luft wärmer als der Boden ist.
Klimatisch bedeutsam ist der negative Effekt bei den Erdpolen. Im Innern des antarktischen Kontinents ist die Oberfläche oft kälter als die der Stratosphäre, was die langwellige Ausstrahlung in dieser Region erhöht und die Abkühlung des Planeten verstärkt (Schmithüsen, 2015 [9], siehe auch die Winterpförtner-Hypothese (hier).

Ein Sonderfall ist Wärme, die durch Hebung als fühlbare oder latente Wärme in größerer Höhe (rund 5 km oder höher) freigesetzt wird. Hier bewirkt vor allem CO₂ eine Abkühlung und somit einen negativen Treibhauseffekt, da das sehr kalte Weltall mit rund -270 °C der direkte Strahlungspartner ist und nur wenig Wasserdampf in großen Höhen existiert.

Um einem Missverständnis vorzubeugen: Die Anerkennung des Treibhauseffekts ist kein Plädoyer für eine Klimakatastrophe, sondern lediglich die Feststellung eines realen atmosphärischen Phänomens. Für die Wärmeströme in der Atmosphäre ist der Treibhauseffekt jedoch zweitrangig. Die Erde, die zu 70 % von Wasser bedeckt ist, kontrolliert ihre Oberflächentemperatur hauptsächlich durch Verdunstung, Konvektion und vor allem durch den Wolkenbedeckungsgrad. Nach F. Vahrenholt sind nur 20 % der Erd-Erwärmung durch Treibhausgase aber 80 % durch die menschengemachte Verringerung der Wolkendecke verursacht (hier).

Die Bildung von Wolken hängt kritisch von der Existenz von Kondensationskeimen ab, u.a. von den gesundheitsschädlichen Schwefelsäure-Aerosolen, die sich aus Schwefeldioxid bilden. Ihre Entfernung durch die vorgeschriebene Rauchgasentschwefelung seit 1974 hat uns den blauen Himmel zurückgeholt und uns mehr Sonnenstunden und damit höhere Temperaturen aber auch die Hitzewellen beschert. Wer Feinstaub im Vergleich zu Global Warming als das größere Übel betrachtet, muss eben mit den Konsequenzen leben.

Die Bedeutung von Wolken bzw. deren Fehlen lässt sich leicht aufzeigen, wenn man sich die Gebiete mit den bisher höchsten gemessenen Erd-Temperaturen anschaut. In diesen Gebieten gibt es weder Wolken noch größere Mengen an Wasserdampf. Letzteres ist von besonderer Bedeutung für den CO₂-TH-Effekt, denn erst durch die sogenannte „Wasserdampfrückkopplung“ wird aus dem eigentlich harmlosen Gas eine globale Bedrohung. Merkwürdig ist nur, dass die wärmsten Orte der Welt nicht die feuchten Regenwälder am Äquator, sondern die Trocken- bzw. Wendekreiswüsten in den Subtropen sind.

Der Ort mit der höchsten Bodentemperatur von 70 – 78 °C ist die Dascht-e Kawir Wüste im Iran mit einem jährlichen Niederschlag von < 50 mm (hier).

Das Death Valley ist eine der trockensten Regionen der Erde. Dort erreichte am 10. Juli 1913 die Luft eine Temperatur von 56,7 °C, den höchsten dort jemals gemessenen Wert (hier).
Antriebe für diese Temperaturen sind natürlich die Nähe zum Äquator, der klare Himmel mit den maximal möglichen Sonnenstunden und ein trockener Boden ohne Wasserverdunstung. Aber auch die Fallwinde, die einer Kühlung durch Konvektion entgegen wirken.

In Gegenwart großer Mengen an Wasserdampf sehen die Temperaturen ganz anders aus. So sind die Tageshöchstwerte in den tropischen Regenwäldern trotz ihrer Nähe zum Äquator und ihrer hohen Luftfeuchtigkeit nur etwa 30 °C (hier). Da feuchte Luft aufgrund ihrer geringen Dichte die Konvektion verstärkt, führt dieser besonders starke Auftrieb zu einer Klimastabilität in den Tropen. Bei Klimaerwärmung kommt es zu einer sogenannten tropischen Dämpfung. Als Folge des Auftriebs in den Tropen entstehen in den Subtropen trockene Fallwinde. Diese erzeugen zusätzliche Gebiete mit klarem Himmel, so dass die langwellige Strahlung effizienter in den Weltraum emittiert werden kann (hier).

Allerdings muss man hier einräumen, dass in den Tropen neben der Verdunstungskälte auch die Wolkenbildung und die dadurch verringerte Sonneneinstrahlung sowie die nahezu täglichen Regenfälle für die gemäßigten Tag-Nacht-Temperaturen zwischen 25 und 30 °C verantwortlich sind.

Die Ozeane können mit den Temperaturen der Trockenwüsten nicht mithalten. Der wärmste von ihnen, der Indische Ozean kommt auf maximal 28 °C (Stand 2021) (hier). Das liegt nicht nur an seiner gewaltigen Wärmekapazität und der thermohalinen Zirkulation (Meeresströmungen, die warme und kalte Ozeane miteinander verbinden, die auch als globales Förderband bezeichnet werden). Vor allem liegt es aber an seiner Verdunstungskühlung, die zu Wolkenbildung und Niederschlägen führen. Wenn der Mensch hier eingreift, z.B. mit wohlgemeinten Maßnahmen zur Luftreinheit, richtet er beim Klima mehr Schaden an als durch die Freisetzung von CO₂ (hier, hier).

Und im Übrigen, sehr geehrter Herr António Guterres, siedet reines Wasser bei Normaldruck erst bei 100 °C und salzhaltiges Ozean-Wasser sogar noch etwas höher. Ein kochendes Zeitalter ist somit vollkommen ausgeschlossen, selbst wenn der Indische Ozean noch 1 oder 2 Grad wärmer werden sollte, – da ist die Physik unerbittlich.

Referenzen
  1. H. Harde, M. Schnell 2025: The Negative Greenhouse Effect Part II: Studies of Infrared Gas Emission with an Advanced Experimental Set-Up, Science of Climate Change, Vol. 5.3., pp. 10-34.

  2. H. Harde, M. Schnell, 2021: Verification of the Greenhouse Effect in the Laboratory, Science of Climate Change, Vol. 2.1, 1-33. https://doi.org/10.53234/scc202203/10

  3. M. Schnell, H. Harde, 2025: The Negative Greenhouse Effect Part I: Experimental Studies with a Common Laboratory Set-Up, Science of Climate Change, Vol. 5.3., pp. 1-9.

  4. H. Harde, 2013: Radiation and Heat Transfer in the Atmosphere: A Comprehensive Approach on a Molecular Basis, International Journal of Atmospheric Sciences (Open Access), vol. 2013, http://dx.doi.org/10.1155/2013/503727

  5. T.O. Seim, B.T. Olsen 2023: The Influence of Heat Source IR Radiation on Black-Body Heat ing/Cooling with Increased CO₂ Concentration, Atmospheric and Climate Sciences, 13, 240-254.

  6. P. Atkins, R. Friedman, 2011: Molecular Quantum Mechanics, 5. Edition, Oxford University Press, Oxford, Schwarzkörperstrahlung | tec-science

  7. G. E. Thomas, K. Stamnes, 1999: Radiative Transfer in the Atmosphere and Ocean, Cambridge Univ. Press, Cambridge, U. K., equation 12.19.

  8. IPCC Sixth Assessment Report (AR6), 2021: V. Masson-Delmotte, P. Zhai, A. Pirani et al.: Climate Change 2021: The Physical Science Basis. Contribution of Working Group I to the Sixth Assessment Report of the Intergovernmental Panel on Climate Change, Cambridge University Press.

  9. H. Schmithüsen, J. Notholt, G. König-Langlo, P. Lemke, T. Jung, 2015: How increasing CO₂ leads to an increased negative greenhouse effect in Antarctica, Geophys. Res. Lett., 42, pp. 10, 422–10,428, https://doi.org/10.1002/2015GL066749

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Dröhnende Drohnen

Im Manova-Exklusivgespräch diskutiert Walter van Rossum mit den Autoren Mathias Bröckers, Dirk Pohlmann und dem Oberstleutnant a. D. Jürgen Rose über die unbemannten Flugobjekte, die zwischen Katar und Dänemark ihr Unwesen treiben.
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Rente: Nachträgliche Rentenkürzung unzulässig – Gericht stoppt DRV

Lesedauer 2 Minuten

Wer seine Altersrente kurz vor Rentenbeginn per Hochrechnung festsetzen lässt, will Planungssicherheit und keinen Steuerungswechsel im Nachhinein. Genau hier setzt ein Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen an:

Mit der Entscheidung (Az. L 1 R 61/19) hat der 1. Senat einer nachträglichen Neuberechnung einen Riegel vorgeschoben, wenn die Rentenversicherung nachträglich die im Hochrechnungszeitraum tatsächlich erzielten Entgelte heranziehen will.

Der Fall in Kürze

Ein 1953 geborener Arbeitnehmer beantragte die Altersrente für besonders langjährig Versicherte und stimmte der Hochrechnung gemäß § 70 Abs. 4 SGB VI in Verbindung mit § 194 Abs. 1 SGB VI zu. Der Arbeitgeber korrigierte später Lohnmeldungen, wodurch die Rentenversicherung die ursprüngliche Festsetzung rückte und nun tatsächliche Entgelte der Monate im Hochrechnungsfenster heranzog.

Das führte zu weniger Entgeltpunkten und damit zu einer geringeren Rente. Der Betroffene wehrte sich, das Sozialgericht gab ihm recht, und die Rentenversicherung legte Berufung ein. Das Landessozialgericht bestätigte das erstinstanzliche Urteil und wies die Berufung zurück.

Der rechtliche Kern

Die Hochrechnung ist ein eigenständiges, gesetzlich vorgesehenes Verfahren, das anstelle einer vollständigen Ermittlung der Ist-Entgelte im Übergangszeitraum tritt. § 70 Abs. 4 Satz 2 SGB VI ordnet an, dass abweichende tatsächliche Entgelte, die später für den hochgerechneten Zeitraum gemeldet werden, für diese Rente außer Betracht bleiben.

Das Gericht stellt klar, dass die Rentenversicherung nicht nachträglich die Methode wechseln darf, indem sie statt der im Bescheid verwendeten Hochrechnung die später bekannten Ist-Werte des Hochrechnungszeitraums zur Grundlage macht.

Eine Korrektur ist nur dort zulässig, wo die Basis der Hochrechnung fehlerhaft war, etwa wenn in den zwölf Monaten, aus denen die Hochrechnung gespeist wird, ein Ausgangswert objektiv falsch gemeldet wurde.

Was die Rentenversicherung korrigieren darf – und was nicht

Fehler in der Beitragsbemessungsgrundlage, aus der die Hochrechnung berechnet wurde, dürfen berichtigt werden, wenn sich die ursprüngliche Meldung als unrichtig erweist. Das Urteil zieht die Grenze aber dort, wo die Korrektur in eine vollständige Umstellung des Berechnungsverfahrens umschlägt.

Die später im Hochrechnungszeitraum tatsächlich erzielten Entgelte bleiben für die bereits festgesetzte Altersrente unbeachtlich. Die Behörde darf also nicht die Hochrechnung nachträglich durch eine Ist-Berechnung ersetzen, nur weil später abweichende Werte vorliegen.

Warum das für Rentnerinnen und Rentner wichtig ist

Die Entscheidung stärkt die Verlässlichkeit von Rentenbescheiden, die auf einer Hochrechnung beruhen. Wer rechtzeitig die gesonderte Meldung nach § 194 SGB VI veranlasst und der Hochrechnung zugestimmt hat, muss nicht befürchten, dass später gemeldete Minderverdienste im Hochrechnungsfenster die Rente rückwirkend schmälern.

Das wirkt unmittelbar auf die Entgeltpunkte und damit auf den monatlichen Zahlbetrag, der für viele Haushalte die zentrale Planungsgröße ist. Zugleich schützt die Entscheidung vor kleinteiligen Nachkorrekturen, die den Verwaltungsaufwand erhöhen würden, ohne dass dies der gesetzlich gewollten Vereinfachung im Übergang zur Rente entspricht.

Grenzen der Entscheidung und offener Punkt

Das Gericht betont, dass eine Berichtigung der Ausgangsdaten der Hochrechnung zulässig bleibt, sofern diese im Zwölf-Monats-Zeitraum vor Rentenbeginn fehlerhaft waren. Für den Streitfall ist außerdem bedeutsam, dass die Revision zugelassen wurde, weil die Frage grundsätzliche Bedeutung hat.

Damit ist die höchstrichterliche Klärung angelegt, ob und in welchem Umfang bei fehlerhafter Ausgangsbasis eine Rücknahme nach § 45 SGB X zulässig ist, ohne die Hochrechnungsmethodik im Ergebnis auszuhebeln.

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Wenn Antifaschismus sich selbst entlarvt

“Ich bin übrigens, wie jeder halbwegs gebildete und geschichtsbewusste Mensch, erklärter Antifaschist.” Das schreibst du, Wolfgang F. Rothe, katholischer Priester und Autor, auch bekannt als “Whisky-Vikar”, auf deinem X-Account (neben so bezeichnenden Hashtags wie unter anderem “#Human”, “#Catholic”, “#Priest”, “#Theologian”, “#Canonist”,  “#Whisky Enthusiast” und “Keeper of the Quaich”.) Du brüstest also Dich, Antifaschist zu sein […]

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77 Palestinians killed; dozens injured in fresh Israeli aggression on Gaza strip

SANA - Syrian Arab News Agency - 27. September 2025 - 14:23

Health authorities said Saturday that the ongoing Israeli aggression on Gaza Strip have killed 77 Palestinians and 265 injuries arrived at Gaza Strip hospitals during the past 24 hours.

The Ministry of Health in Gaza (MoH) reported in its daily report that a total of 77 martyrs including 3 retrieved from under the rubble and 265 injuries arrived at Gaza Strip hospitals during the past 24 hours.

 The ministry added: “A number of victims remain under the rubble and on the roads, as ambulance and civil defense teams are still unable to reach them”.

The overall toll of the Israeli aggression has risen to 65,926 martyrs and 167,783 injuries since October 7, 2023.

From March 18, 2025 until today, the toll has reached 13,060 martyrs and 55,742 injuries.

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Abfindung trotz betriebsbedingter Kündigung: So sichern Sie sich ihr Geld

Lesedauer 3 Minuten

Wer betriebsbedingt gekündigt wird, denkt sofort an eine Abfindung. Ein Automatismus existiert nicht, aber es gibt klare rechtliche Türöffner und handfeste Hebel in der Verhandlung.

Entscheidend sind die drei Wochen nach Zugang der Kündigung, die Qualität der Beweise zur Sozialauswahl und zum tatsächlichen Wegfall des Arbeitsplatzes sowie die Frage, ob ein Sozialplan greift oder ein gerichtlicher Auflösungsantrag im Raum steht.

Abfindung: Wo ein echter Anspruch entsteht – und wo nur Verhandlung hilft

Ein gesetzlicher Anspruch entsteht, wenn der Arbeitgeber die Abfindung ausdrücklich nach § 1a KSchG anbietet und die Klage unterbleibt; die Formel liegt dann bei einem halben Bruttomonatsverdienst pro Beschäftigungsjahr. Ein Anspruch kann ebenso aus einem Sozialplan folgen, wenn der Betrieb eine größere Umstrukturierung oder Stilllegung vollzieht.

Kommt es zu einer Betriebsänderung ohne ordnungsgemäßen Interessenausgleich, verschafft der Nachteilsausgleich zusätzliche Ansprüche. Schließlich kann das Gericht bei unzumutbarer Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nach §§ 9, 10 KSchG die Auflösung gegen Abfindung aussprechen und dabei Obergrenzen abhängig von Alter und Betriebszugehörigkeit setzen.

In Kleinbetrieben mit regelmäßig weniger als zehn Beschäftigten gilt das Kündigungsschutzgesetz nicht, hier entsteht die Abfindung regelmäßig nur durch geschickte Verhandlung und durch die Aussicht, dass das Unternehmen einen Prozess vermeiden möchte.

Drei Wochen entscheiden über Verhandlungsmacht und Vergleichssumme

Mit der Kündigung beginnt die Frist zu laufen: Binnen drei Wochen muss die Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht eingehen. Wer die Frist verstreichen lässt, verliert die stärkste Druckposition.

Selbst wenn am Ende kein Urteil fällt, erhöht bereits eine fristwahrende Klage die Vergleichsbereitschaft, weil der Arbeitgeber seine Dokumentation offenlegen und die Wirksamkeit der Kündigung verteidigen muss. Eine nachträgliche Klagezulassung bleibt die Ausnahme und sollte nicht einkalkuliert werden.

Wie hoch ist „üblich“? Von der Regelabfindung zur realen Spanne

Als Orientierungsgröße dient in der Praxis häufig die Regelabfindung von 0,5 Bruttomonatsgehältern je Beschäftigungsjahr. Dieser Startwert bildet den unteren mittleren Korridor, entscheidend bleibt jedoch das Prozessrisiko.

Stehen Angriffe gegen die Sozialauswahl gut, existieren übersehene freie Stellen, fehlen saubere Betriebsratsanhörungen oder wackeln Massenentlassungsanzeigen, verschiebt sich die Spanne deutlich nach oben. In Verhandlungen bewegt sich der Faktor häufig zwischen 0,25 und 1,0 pro Jahr, in Einzelfällen darüber, wenn das Risiko für den Arbeitgeber sichtbar ist.

Wird die Abfindung gerichtlich festgesetzt, gelten die gesetzlichen Deckelungen; außerhalb dieser Deckel bleibt in Vergleichen jede Zahl möglich, sofern beide Seiten zustimmen.

Beispielrechnung: Was die Spanne praktisch bedeutet

Angenommen, das Bruttomonatsgehalt liegt bei 3.600 Euro und die Beschäftigungszeit bei acht Jahren. Die Regelabfindung ergibt sich mit 3.600 × 0,5 × 8 = 14.400 Euro. Liegt die Risikolage des Arbeitgebers ungünstig, kann ein Faktor von 0,75 realistisch sein; die Spanne nähert sich dann 21.600 Euro.

Mit einem starken Auflösungsinteresse beider Seiten und weiteren Fehlern in der Dokumentation sind darüber hinausgehende Ergebnisse möglich. Die Rechnung zeigt, wie stark der Streitwert von der Beweislage abhängt.

Sozialauswahl: Vier harte Kriterien – und viele Angriffspunkte

Die Sozialauswahl entscheidet oft über die Höhe der Abfindung. Der Arbeitgeber muss unter vergleichbaren Arbeitnehmern diejenigen verschonen, die sozial schutzbedürftiger sind. Maßgeblich sind Dauer der Betriebszugehörigkeit, Lebensalter, Unterhaltspflichten und anerkannte Schwerbehinderung.

Nachvollziehbare Vergleichsgruppen, transparente Punkteschemata und dokumentierte Ausnahmen für Leistungsträger sind Pflicht. Fehlen klare Listen oder weichen die Angaben zwischen Personalgespräch, Betriebsratsanhörung und Klageerwiderung voneinander ab, steigt das Risiko des Arbeitgebers und damit die Vergleichssumme.

Weiterbeschäftigung statt Beendigung: „Ultima Ratio“ ernst nehmen

Betriebsbedingte Kündigungen sind nur zulässig, wenn der Arbeitsplatz tatsächlich entfällt und keine zumutbare Weiterbeschäftigung möglich ist. Freie Stellen im Betrieb oder – je nach Struktur – im Unternehmen müssen geprüft werden, notfalls mit Versetzung oder zumutbarer Qualifizierung.

Wer konkrete, unbesetzte Positionen benennt oder Stellenausschreibungen vorlegt, unterläuft das Argument vom „Wegfall des Arbeitsplatzes“. In der Verhandlung wirkt diese Darlegung oft stärker als abstrakte Rechtspositionen, weil sie den Kern der betriebsbedingten Kündigung trifft.

Formfehler mit Gewicht: Betriebsratsanhörung und Massenentlassung

Existiert ein Betriebsrat, muss der Arbeitgeber ihn vor der Kündigung ordnungsgemäß anhören. Unvollständige oder falsche Informationen, verspätete Unterrichtung oder eine gänzlich fehlende Anhörung führen zur Unwirksamkeit der Kündigung.

Bei größeren Personalabbaumaßnahmen kommen zudem Anzeige- und Konsultationspflichten ins Spiel. Fehler in diesem Verfahren begründen keine automatische Abfindung, sie verschieben jedoch das Prozessrisiko und damit die Vergleichsposition spürbar.

Beweise sichern: Welche Unterlagen jetzt den Unterschied machen

Mit Zugang der Kündigung zählt jeder Tag. Die Originalkündigung mit dokumentiertem Zugangsdatum bildet die Basis. Dazu gehören sämtliche Schreiben im Kontext der Betriebsratsanhörung, die Stellungnahme des Gremiums, Namens- und Punktelisten zur Sozialauswahl, Organisations- und Stellenpläne vor und nach der Umstrukturierung sowie interne oder öffentliche Hinweise auf freie Stellen.

Wer E-Mails zu Versetzungsangeboten, Qualifizierungsanfragen oder Einstellungsstopps sichern kann, belegt, dass Alternativen zur Beendigung existierten. Bei Entlassungswellen kommen Unterlagen zur Massenentlassungsanzeige hinzu.

Je besser die Akte, desto höher die Vergleichssumme, weil der Arbeitgeber Lücken nicht mehr mit pauschalen Behauptungen schließen kann.

Taktik: Klage einreichen, Informationsrechte nutzen, Spanne besetzen

Die erfolgversprechende Reihenfolge bleibt klar: Zuerst fristwahrend Klage einreichen und parallel die Tür zum Vergleich offenlassen, anschließend die Arbeitgeberdarlegungen zur Sozialauswahl, zum Wegfall des Arbeitsplatzes und zu freien Stellen präzise abgleichen und Widersprüche herausarbeiten, schließlich die eigene Verhandlungsspanne selbstbewusst setzen und begründen.

Wer mit einer sauber belegten Regelabfindung startet und die Risikofaktoren konkret macht, verhandelt aus Stärke und nicht aus Hoffnung.

Steuer, Sperrzeit, Arbeitslosengeld: Nebeneffekte im Blick behalten

Abfindungen gelten als lohnsteuerpflichtig; die Fünftelregelung kann die Progressionswirkung abmildern, wenn die Auszahlung in einem Jahr kumuliert zufließt.

Für das Arbeitslosengeld zählt die Abfindung grundsätzlich nicht als anrechenbares Einkommen, sie kann aber eine Sperrzeit auslösen, wenn der Aufhebungsvertrag ohne wichtigen Grund geschlossen oder die Kündigungsfrist verkürzt wurde.

Wer die Klage anhängig macht und den Vergleich als prozessuale Einigung gestaltet, reduziert typische Sperrzeit-Risiken deutlich.

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Revolution des Bewusstseins

Das besitzorientierte Denken der in Zivilisationen lebenden Menschen hat das Verfügen über existentielle Selbstverständlichkeiten zu einer Frage des ökonomischen Status gemacht.
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Erwerbsminderungsrente: Von der EM-Rente direkt in die reguläre Altersrente – Das hat sich jetzt geändert

Lesedauer 2 Minuten

Eine Erwerbsminderungsrente wird spätestens mit dem 65. / 67. Lebensjahres der Betroffenen in die Regelaltersrente überführt. Was ändert sich dann für die betroffenen Rentnerinnen und Rentner?

Der Rentenfreibetrag wird neu bestimmt

Für die Altersrente wird der Rentenfreibetrag anders berechnet. Dafür gilt dann eine Sonderregelung, für Renten, die in derselben Versicherung aufeinander folgen. Hier ist das die Altersrente, die auf die Erwerbsminderungsrente folgt.

Jetzt gilt: Der Prozentsatz zur Ermittlung des besteuerten Teils der nachfolgenden Rente wird bemessen nach dem Jahr, das sich ergibt, wenn die Laufzeit der vorherigen Rente vom Beginn der späteren Rente abgezogen wird.

Die Laufzeit der vorhergehenden Rente wird einbezogen

Die Finanzverwaltung zieht vom tatsächlichen Rentenbeginn der Folgerente die Laufzeit der vorhergehenden Renten ab.

Entsprechend wird der Rentenfreibetrag umgewandelt: Der Gesamtbetrag der Erwerbsminderungsrente wird ins Verhältnis gesetzt zum Jahresrentenbetrag bei Ermittlung des ursprünglichen Rentenfreibetrags.

Lesen Sie auch:
Rentenerhöhung: Aktuelle Rententabelle ab 1. Juli 2024 zeigt das Mehr an Rente

Der fiktive Rentenbeginn wird berechnet

Das Finanzamt setzt einen fiktiven Rentenbeginn, wenn die Erwerbsminderungsrente nicht unmittelbar an die Erwerbsminderungsrente anschließt. Dafür wird vom tatsächlichen Rentenbeginn die Laufzeit der vorhergehenden Rente subtrahiert.

Nach diesem fiktiven Rentenbeginn wird der Besteuerungsanteil der Altersrente bemessen. Er beträgt allerdings mindestens 50 Prozent.

Der Bestandsschutz

Die Deutsche Rentenversicherung informiert: “Liegen zwischen dem Ende der Erwerbsminderungs- und dem Beginn der Altersrente weniger als 24 Monate, tritt ein Bestandsschutz ein. Das bedeutet: Ihre Altersrente kann niemals niedriger sein als die zuvor bezogene EM-Rente.”

Bei der Altersrente gibt es keine Grenze für den Hinzuverdienst

Sollte überhaupt jemand aus der Erwerbsminderungsrente vorzeitig in die Altersrente wechseln? Einen Vorteil hat das in jedem Fall.

Bei der Altersrente wurde die Grenze zum Hinzuverdienst aufgehoben. Wer diese bezieht, kann soviel hinzuverdienen (versteuert versteht sich), wie er oder sie möchte. Anders sieht das bei der Erwerbsminderungsrente aus.

Bei dieser wurde zwar die Obergrenze des jährlichen Zuverdienstes erhöht, aber noch nicht aufgehoben.

Bei Erwerbsminderung ist der Zuverdienst begrenzt

Hier könnte sich eine vorgezogene Altersrente lohnen. Wer voll erwerbsgemindert Rente bezieht, der oder die darf pro Jahr nur 17.272,50 Euro hinzuverdienen. Wer als Erwerbsgeminderter seine Altersrente vorzieht, erleidet durch den Bestandsschutz keinen Verlust.

Er oder sie kann jedoch mit der vorgezogenen Altersrente ohne Einschränkung hinzuverdienen.

Für wen kommt das in Frage?

Solche Überlegungen sind allerdings nur für diejenigen interessant, die eine Rente wegen Erwerbsminderung beziehen, aber über 17.272,50 Euro hinzuverdienen könnten.

Für viele Erwerbsgeminderte kommt das nicht in Frage, da sie die dafür erforderliche Arbeit gar nicht zu leisten imstande sind.

Eine Option ist es jedoch für Menschen, die als erwerbsgemindert eingestuft sind und dadurch im möglichen Verdienst beschränkt, weil ihre Tätigkeit sehr gut bezahlt wird.

Bei der Altersrente gibt es keine vorgeschriebenen Arbeitsstunden

Erwerbsminderung ist darüber definiert, dass Betroffene weniger als drei Stunden bei voller Erwerbsminderung und weniger als sechs Stunden bei teilweiser Erwerbsminderung arbeiten können – pro Tag.

Wenn Sie pro Tag mehr Stunden arbeiten, dann verlieren sie den den Anspruch auf Rente wegen Erwerbsminderung.

Dies entfällt bei einer vorzeitigen Altersrente. Hier können die Betroffenen so viele Stunden pro Tag arbeiten wie sie wollen.

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I Warned Putin Many Times About the Consequences of His Never-ending Ever-widening “Special Military Operation” in Ukraine

I Warned Putin Many Times About the Consequences of His Never-ending Ever-widening “Special Military Operation” in Ukraine

Putin has done everything he can to avoid war, and that is the problem.  He did too much, and Russia is discounted.

World war imminent, if Kiev’s false flag sabotage plans materialize says Russian Foreign Ministry Spokeswoman Maria Zakharova

https://tass.com/politics/2021983 

 

 

Maria Zakharova drew attention to reports in several Hungarian media outlets about Vladimir Zelensky’s plans to carry out sabotage in Romania and Poland with the aim of blaming Russia.

MOSCOW, September 26. /TASS/. Russian Foreign Ministry Spokeswoman Maria Zakharova has predicted the imminent outbreak of World War III, if Hungarian media reports about Kiev’s plans to stage a false flag operation in Romania and Poland are confirmed.

In her Telegram channel, she drew attention to reports in several Hungarian media outlets about Vladimir Zelensky’s plans to carry out sabotage in Romania and Poland with the aim of blaming Russia.

“His office on Bankovaya Street is preparing its own version of the ‘Gleiwitz incident’ – with the aim of creating a casus belli for a war between Russia and NATO,” she explained. “If all this is confirmed, then we must admit: never in modern times has Europe been so close to the outbreak of World War III.”.

 

NATO is preparing to send contingent to Odessa Region to intimidate Transnistria

According to available data, the first group of soldiers from France and Great Britain has already arrived in Odessa,” the SVR said.

MOSCOW, September 23. /TASS/. The European Union is determined to occupy Moldova and preparations are underway to deploy NATO’s contingent in the Odessa Region of Ukraine to intimidate Transnistria, the press office of Russia’s Foreign Intelligence Service (SVR) has said in a news release.

According to the information received by the SVR, Brussels Eurobureaucrats are determined to keep Moldova pegged to its Russophobic policy.

“It is planned to do this at any cost, up to the introduction of troops and the actual occupation of the country. At this stage, the concentration of the armed forces of NATO states in Romania is being carried out near the Moldovan borders. A NATO contingent is being prepared for deployment to the Odessa Region of Ukraine to intimidate Transnistria. According to available data, the first group of soldiers from France and Great Britain has already arrived in Odessa,” the SVR said.

According to the news release, European officials fear that the “gross falsifications” of the election returns being cooked by Brussels and Chisinau will force Moldovans to take to the streets to defend their rights.

“Then, at the request of [Moldovan] President Maia Sandu, the armed forces of European states would be brought in to force Moldovans to accept a dictatorship under the guise of European democracy,” the statement reads.

The Foreign Intelligence Service added that Brussels does not intend to abandon its plans to occupy Moldova even if the situation in that country immediately after the elections does not require external intervention.

“The deployment of troops is expected to occur somewhat later. To create a pretext, armed provocations against Transnistria and Russian troops stationed in the region are being plotted. The period of the elections to the Supreme Council of the Pridnestrovian Moldavian Republic on November 30 of this year is being considered as a possible timeframe,” the SVR says. “In all likelihood such plans [to occupy Moldova] by totalitarian-liberal European regimes are motivated by their wish to demonstrate their ‘courage and determination’ amid the stalled plans to deploy troops of the ‘coalition of the willing’ in the territory controlled by the Kiev regime,” the press bureau emphasized. “Fearing a direct confrontation with Russia, the Europeans intend to crack down on tiny Moldova. Self-assertion at the expense of the weak has always been an integral part of European colonialism.”

 

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Israeli offensive on Syria and Gaza hinders peace efforts, Jordan FM

SANA - Syrian Arab News Agency - 27. September 2025 - 13:17

Israeli practices in the region and its repeated offensive carried out in Syria pose threat to security and hinder the efforts to achieve    comprehensive and just peace, Jordan’s Deputy Prime Minister and Minister of Foreign Affairs Ayman Safadi said.

Israel pursues systematic policies whether in Gaza, or in the West Bank, and it rejects the establishment of a Palestinian state, in addition to the offensive carried out in Syria and Lebanon, that undermine regional stability, Safadi pointed in press statement made on the sidelines of the 80th session of the United Nations General Assembly in New York

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DEM mobilisiert für Frauenmarsch – zentrale Forderung: Freiheit für Öcalan

In einer Pressekonferenz hat die Sprecherin des Frauenrats der Partei der Völker für Gleichheit und Demokratie (DEM), Halide Türkoğlu, zu einer breiten Teilnahme an der geplanten Frauendemonstration vom 1. bis 7. Oktober aufgerufen. Die von der Bewegung Freier Frauen (TJA) organisierte Aktion steht unter dem Motto „Mit Hoffnung in die Freiheit“ und führt von Amed (tr. Diyarbakır) nach Ankara.

Zentrales Anliegen sei die Aufhebung der Isolation des PKK-Gründers Abdullah Öcalan, sagte Türkoğlu. Dessen physische Freiheit und Gespräche mit der im Parlament eingerichteten „Kommission für Nationale Solidarität, Geschwisterlichkeit und Demokratie“ seien Voraussetzung für eine demokratische Lösung der kurdischen Frage in der Türkei. „Das Recht auf Hoffnung muss umgesetzt werden“, forderte Türkoğlu.

Fall Rojin Kabaiş: Kritik an Justiz und Behörden

Türkoğlu begann ihre Erklärung mit scharfer Kritik an den Behörden im Zusammenhang mit dem nicht aufgeklärten Tod von Rojin Kabaiş, einer jungen Studentin, deren Leichnam vor einem Jahr in Wan (Van) unter ungeklärten Umständen aufgefunden worden war. „Obwohl Spuren zweier Männer am Körper des Opfers gefunden wurden, gibt es bis heute keine Anklage – nur eine Geheimhaltung des Verfahrens. Das ist kein Einzelfall, sondern ein Muster: Frauenmorde werden nicht aufgeklärt, sie werden vertuscht.“

Kritik an Gewalt gegen Frauen und Waffenpolitik

Türkoğlu wies auf die anhaltend hohe Zahl an Feminiziden hin. Allein im August seien 28 Frauen in der Türkei ermordet und weitere 25 unter ungeklärten Umständen gestorben. Die Regierung trage Mitverantwortung, da sie keine wirksamen Schutzmaßnahmen ergreife, so Türkoğlu.

Besonders deutlich kritisierte sie die zunehmende Verbreitung von Schusswaffen: „Viele Morde an Frauen werden mit legal oder illegal beschafften Waffen verübt. Der Staat hat versagt, diese Entwicklung aufzuhalten.“ Sie forderte erneut die Wiedereinführung der Istanbul-Konvention und die vollständige Umsetzung des Gesetzes 6284 zum Schutz von Frauen vor Gewalt.

Bildung, Sprache, Gesundheit: Systematische Benachteiligung

In weiteren Punkten sprach Türkoğlu von struktureller Diskriminierung in Bildung, Gesundheitsversorgung und Sprache. Sie warf der Regierung vor, Mädchen und junge Frauen systematisch auszuschließen: „Kürzungen, hohe Kosten, ein sexistisch geprägter Lehrplan und fehlende Wohnheimplätze gefährden Bildungschancen junger Frauen.“

Auch die Verdrängung der kurdischen Sprache im Bildungssystem sei ein strukturelles Problem. Die DEM fordere ein gleichberechtigtes, muttersprachliches Bildungssystem, das auf wissenschaftlichen Grundlagen beruhe.

Im Gesundheitswesen verwies Türkoğlu auf jüngste Skandale wie den Vorwurf, dass in einer Istanbuler Klinik ohne Zustimmung der Patientinnen Medikamente eingesetzt wurden, um Frühgeburten einzuleiten. Solche Fälle seien Ausdruck eines „frauenfeindlichen Systems“, das Frauen entmündige.

Haftbedingungen für politische Gefangene

Türkoğlu kritisierte zudem die Verweigerung von Entlassungen für politische Gefangene, obwohl deren reguläre Haftzeit beendet sei. Besonders betroffen seien Frauen in den Gefängnissen von Sincan und Bakırköy: „In vielen Fällen wird behauptet, die Frauen hätten kein ‚gutes Verhalten‘ gezeigt. Das ist willkürlich, rechtswidrig und menschenverachtend.“ Die Frauenratssprecherin warf den Aufsichtskommissionen in den Gefängnissen vor, gezielt Entlassungen zu verhindern und damit gegen internationales Recht zu verstoßen.

Solidarität mit Journalistinnen

Abschließend erinnerte Türkoğlu an die Bedrohungslage für kurdische Journalistinnen, die über Gewalt und Machtmissbrauch berichten: „Feministische Journalistinnen werden bedroht, weil sie Täter benennen und unterdrückte Stimmen sichtbar machen. Ihre Arbeit ist unverzichtbar. Ihre Stimmen lassen sich nicht zum Schweigen bringen.“

Aufruf zur Teilnahme am Frauenmarsch

Die mehrtägige Aktion vom 1. bis 7. Oktober sieht Türkoğlu als „Symbol für den Kampf um ein freies, gleichberechtigtes Leben“. Die Forderungen der TJA-Demonstration seien auch die des DEM-Frauenrats: Aufhebung der Isolation Abdullah Öcalans, Freilassung politischer Gefangener, Ende der Zwangsverwaltung, Anerkennung der kurdischen Sprache und der Verzicht auf militaristische und patriarchale Politik. „Wir rufen alle Frauen, Jugendlichen und die Bevölkerung auf, sich dieser Bewegung anzuschließen. Lasst uns gemeinsam für eine gewaltfreie, gerechte Zukunft auf die Straße gehen. Jin, Jiyan, Azadî“, so Türkoğlu.

https://deutsch.anf-news.com/frauen/tja-wir-gehen-mit-hoffnung-in-die-freiheit-48109 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/dem-abgeordneter-Cicek-ohne-imrali-ist-keine-losung-denkbar-48116 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/kurtulmus-gesprach-mit-Ocalan-bislang-kein-thema-der-kommission-48117

 

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Geldstrafe gegen Amedspor wegen kurdischem Slogan

Der kurdische Fußballverein Amedspor ist vom Disziplinarausschuss des türkischen Fußballverbandes TFF zu einer Geldstrafe von 110.000 Lira (rund 2.270 Euro) verurteilt worden. Grund ist ein kurdischer Werbeslogan auf der Trikotbrust, der zuvor vom TFF genehmigt worden war.

Amedspor hatte für das Ligaspiel gegen Pendikspor Trikots getragen, auf denen der Sponsor Tezgel Kom mit dem Schriftzug „Koma me bona we“ („Unsere Gruppe für euch“) warb. Damit war der Verein als erster Club in der türkischen Fußballgeschichte mit einem kurdischsprachigen Slogan aufgelaufen. Beim späteren Spiel gegen Sakaryaspor beanstandete der Disziplinarausschuss diese Werbung jedoch nachträglich wegen „Verstoßes gegen die Ausrüstungsbestimmungen“.

Amedspor kündigte an, gegen die Entscheidung rechtliche Schritte einzuleiten und sprach von „Intoleranz gegenüber der kurdischen Sprache“.

DEM: Beschämende Entscheidung

Scharfe Kritik kam auch von der Partei der Völker für Gleichheit und Demokratie (DEM). Die beiden Ko-Vorsitzenden Tuncer Bakırhan und Tülay Hatimoğulları bezeichneten den Beschluss als politisch motiviert und diskriminierend. Bakırhan schrieb auf der Plattform X (vormals Twitter): „Im Parlament wird Kurdisch ignoriert, im Sport bestraft. Diese Politik schafft ein Klima, in dem Menschen auf der Straße wegen ihrer Sprache attackiert werden.“

Wer einen Trikotspruch mit kurdischen Wörtern ahnden wolle, schade dem gesellschaftlichen Frieden, so Bakırhan weiter. Er forderte den Verband auf, die „beschämende Entscheidung sofort zurückzunehmen“ und sich zu entschuldigen. Auch Hatimoğulları sprach von einem Angriff auf die Muttersprache von Millionen Kurdinnen und Kurden: „Dass ein zuvor genehmigtes Trikot plötzlich beanstandet wird, zeigt die Willkür dieser Entscheidung. Wir lassen nicht zu, dass unsere Bemühungen um Frieden durch solche Schritte untergraben werden.“

Symbol für den Umgang mit Kurdisch in der Türkei

Die Auseinandersetzung um das Trikot gilt als weiteres Beispiel für den schwierigen Umgang türkischer Behörden mit der kurdischen Sprache. Immer wieder sehen sich Vereine, Künstler:innen oder Kommunalpolitiker:innen mit Restriktionen konfrontiert, wenn sie Kurdisch öffentlich verwenden. Amedspor will die Geldstrafe nicht akzeptieren. „Wir werden diesen Entscheid vor Gericht anfechten“, erklärte der Club. Eine Stellungnahme des Fußballverbands lag zunächst nicht vor.

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Vier QSD-Kämpfer bei Gefechten mit IS-Zellen in Ostsyrien gefallen

In der ostsyrischen Provinz Deir ez-Zor sind bei einem Angriff mutmaßlicher Zellen der Terrororganisation „Islamischer Staat“ (IS) vier Kämpfer der Demokratischen Kräfte Syriens (QSD) ums Leben gekommen. Das teilte das Medien- und Kommunikationszentrum der QSD am späten Freitagabend mit.

Der Angriff ereignete sich demnach in der Ortschaft Abriha, östlich von Deir ez-Zor. Bei anschließenden Gefechten wurde laut Angaben ein Angreifer getötet, weitere seien auf der Flucht. Die QSD erklärten, man habe die Verfolgung der Verantwortlichen aufgenommen und verstärke die Sicherheitsmaßnahmen in der Region.

„Das Blut unserer Gefallenen ist ein Versprechen, den Kampf gegen die Reste des IS fortzusetzen und den Terror endgültig zu besiegen“, heißt es in der Mitteilung des Bündnisses.

Die Region Deir ez-Zor ist seit Jahren ein Brennpunkt für Aktivitäten verbliebener IS-Zellen. Trotz der militärischen Niederlage des IS im Jahr 2019 kommt es immer wieder zu Anschlägen auf Sicherheitskräfte und zivile Einrichtungen. Erst am Donnerstag waren fünf QSD-Mitglieder bei der Abwehr eines Angriffs auf eine Stellung ums Leben gekommen.

https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/funf-qsd-kampfer-bei-abwehr-von-is-angriff-in-ostsyrien-getotet-48112 https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/qsd-Uber-150-is-angriffe-in-zehn-monaten-gefahr-wachst-trotz-territorialverlust-48063 https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/qsd-kampfer-bei-is-angriff-in-deir-ez-zor-getotet-48030

 

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Ist die UNO überflüssig?

ANTI-SPIEGEL - Fundierte Medienkritik - 27. September 2025 - 13:00
Dass die UNO sich überlebt hat, wird vor allem von den Staaten des Westens seit Jahren behauptet. Sie argumentieren, der UN-Sicherheitsrat könne blockiert werden, was die Lösung von Problemen verhindert. Das klingt griffig und viele Menschen sind nach Jahren der ständigen Wiederholung dieser Aussage inzwischen der Meinung, die UNO habe sich überlebt und sei eigentlich […]
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Das Tahiti-Projekt

Die Zerstörung der Welt oder Leben im Ökoparadies? Begleiten Sie den Hamburger Spitzenjournalisten Cording auf seiner Reportagereise. Teil 31.
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