«Der Staat ist eine Institution, die von Banden geführt wird, die aus Mördern, Plünderern und Dieben besteht, umgeben von willfährigen Handlangern, Propagandisten, Speichelleckern, Gaunern, Lügnern, Clowns, Scharlatanen, Blendern und nützlichen Idioten - eine Institution, die alles verdreckt und verdunkelt, was sie berührt.» (– Prof. Hans-Hermann Hoppe).
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Meeting with Governor of Sevastopol Mikhail Razvozhayev
The President held a working meeting, via videoconference, with Governor of the city of federal importance Sevastopol Mikhail Razvozhayev.
Liberties-Studie: So steht es um die Aufsicht des Digital Services Act
Seit fast einem Jahr ist der DSA in Kraft. Das hat die Grundrechteorganisation Civil Liberties Union for Europe zum Anlass genommen, sich die nationale Umsetzung des EU-Digitalgesetzes näher anzusehen. Deutschland schneidet im Vergleich mit anderen EU-Ländern nicht schlecht ab.
Wie unabhängig ist der Digital Services Koordinator? Im Bild der Interims-Leiter Klaus Müller (links) mit Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne). – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / Chris Emil JanßenInhaltemoderation im Netz kann schnell zum politischen Zankapfel werden. Im vergangenen Herbst wetterten etwa rechte Medien, AfD-Politiker:innen und sogar Wolfgang Kubicki, Vize-Chef der damaligen Regierungspartei FDP, gegen die „grüne Zensuranstalt“ Bundesnetzagentur. Diese würde den „Meinungskorridor einseitig“ einschränken, so der Vorwurf.
Die Regulierungsbehörde war ins Visier geraten, weil bei ihr die Koordinierungsstelle für digitale Dienste (Digital Services Coordinator, DSC) angesiedelt ist. Bei ihr liegt die Aufsicht über tausende deutsche Online-Dienste, wie es der Digital Services Act (DSA) festschreibt. Ebenfalls im EU-Digitalgesetz und im zugehörigen deutschen Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) verankert ist ihre Unabhängigkeit.
„Gerade in Zeiten von Donald Trump und Elon Musk ist es wichtig, dass DSA-Aufsichtsbehörden frei von politischem Einfluss arbeiten können“, sagt Jürgen Bering von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF). Denn auch aus den USA kommt zunehmender Druck: Vize-Präsident J.D. Vance verknüpfte etwa das US-Engagement in der NATO mit der (Nicht-)Durchsetzung des DSA, Meta-Chef Mark Zuckerberg sprach von „institutionalisierter Zensur“.
Für Elon Musk, seinerseits Besitzer der Plattform X und einflussreicher US-Regierungsberater, ist der DSA ohnehin nur „Misinformation“. Der Zorn richtet sich gegen Brüssel, weil die EU-Kommission die ganz großen Online-Dienste selbst beaufsichtigt, darunter Meta, Instagram und X. Gerüchte, die Kommission sei eingeknickt und habe angesichts der Drohgebärden eine Reihe an Untersuchungen US-amerikanischer Tech-Unternehmen auf Eis gelegt, bestreitet die Kommission energisch.
Studie untersucht nationale DSA-UmsetzungWie es um die Unabhängigkeit der DSA-Aufsicht bestellt ist, hat nun die Grundrechteorganisation Civil Liberties Union for Europe (Liberties) in einer Studie untersucht. Knapp ein Jahr, nachdem der DSA in Kraft getreten ist, hat sie sechs EU-Länder näher unter die Lupe genommen: Bulgarien, Kroatien, Tschechien, Deutschland, Italien und Rumänien. Abgesehen von den großen Anbietern liegt die Aufsicht über Diensteanbieter bei nationalen DSCs. Wie in Deutschland mussten die Länder eigene Gesetze auf den Weg bringen, um die DSA-Vorgaben umzusetzen.
Bis heute ist das nicht allen Ländern gelungen. Tschechien hat es etwa weiterhin nicht geschafft, ein dem deutschen Digitale-Dienste-Gesetz vergleichbares Regelwerk zu beschließen. Im internationalen Vergleich schneidet Deutschland insgesamt gar nicht so schlecht ab, obwohl es auch hierzulande zu Verzögerungen gekommen war – und der Prozess noch nicht vollständig abgeschlossen ist.
So führt Bundesnetzagentur-Chef Klaus Müller seit letztem Jahr vorläufig die Geschäfte. Zumindest auf dem Papier ist das ein Problem: Die Behörde, die neben dem DSA für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen zuständig ist, fällt in den Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz. Im Jahr 2021 hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, die Behörde sei nicht unabhängig genug, Deutschland musste nachbessern.
DSC-Leitung in der SchwebeNoch stärker fallen nun die Vorgaben im DDG aus, welches die Unabhängigkeit des DSC ausdrücklich festschreibt. Doch wann der Führungsposten in Bonn endgültig besetzt wird, bleibt unklar. Die Position der DSC-Leitung war bis zum 31.01.2025 öffentlich ausgeschrieben, sagt eine Sprecherin der Behörde auf Anfrage von netzpolitik.org. Weitere Angaben zum laufenden Auswahlverfahren wollte sie nicht machen.
Indes agiere der DSC heute schon unabhängig, betont die Sprecherin. Weder dürfe er direkt oder indirekt Weisungen von anderen Behörden oder privaten Stellen einholen oder entgegennehmen, noch unterliege er einer Fachaufsicht. Trotzdem erhält die deutsche Regelung einen Punkteabzug von Liberties: Zwar sei die Unabhängigkeit stark im DDG verankert, die Verbandelung mit dem Wirtschaftsministerium werfe jedoch „strukturelle und praktische“ Fragen hinsichtlich der Autonomie im Alltag auf.
Besser als die meisten verglichenen EU-Länder schneidet Deutschland in der Liberties-Bewertung auch bei der Einbindung der Zivilgesellschaft ab. Im eigens eingerichteten, 16-köpfigen Beirat sollen Vertreter:innen aus der Zivilgesellschaft, Forschung und Wirtschaft ihre Perspektiven in die Arbeit des DSC einbringen. Das ist bei Weitem nicht in allen Ländern der Fall. „Durch diese institutionalisierte Einbindung der Zivilgesellschaft und von Experten entsteht ein strukturierter Mechanismus zur Ko-Regulierung und Aufsicht, womit der deutsche Ansatz vergleichsweise fortschrittlich ist“, heißt es im Liberties-Bericht.
Stresstests ohne BeiratEinen Einblick in das noch junge Gremium bietet unsere Kolumne des Beiratmitglieds Svea Windwehr: Zuletzt hatte es final eine Geschäftsordnung beschlossen und sich unter anderem mit dem Bundestagswahlkampf befasst – und damit, dass der DSC den Beirat bei kürzlich durchgeführten Stresstests nicht eingebunden hat. Zwar hatte die Behörde eine Reihe zivilgesellschaftlicher Organisationen zu der Simulationsübung im Januar eingeladen. Um welche es sich dabei gehandelt hat und was genau besprochen wurde, ließ sich allerdings nur über Flurfunk feststellen.
Das kritisiert auch Jürgen Bering von der GFF. Die Einbindung der Zivilgesellschaft könnte durchaus stärker ausfallen, vor allem müsste der DSC dabei aber „so transparent wie möglich“ agieren, sagt Bering. Dies sei beim jüngsten Stresstest nicht so recht gelungen. Die Sprecherin der Behörde hält die Zusammenarbeit mit dem DSC-Beirat für „sehr konstruktiv“. Ob das mehr ist als ein Lippenbekenntnis, dürfte sich bald zeigen.
Grundsätzlich sollten sich andere EU-Länder dabei eine Scheibe bei Deutschland abschneiden, resümiert der Liberties-Bericht. Auch sonst gebe es viel zu tun: Insgesamt sollten die untersuchten Länder mehr Transparenz und somit Vertrauen schaffen, etwa durch öffentliche Berichtspflichten oder externe Audits. Und die EU-Mitglieder sollten ihre Lobby-Regeln stärken, um Interessenskonflikte und eine Einflussnahme des privaten Sektors zu verringern. Das könnte auch dazu beitragen, dass weitgehend haltlose Kampagnen gegen angebliche Zensur-Behörden nicht so einfach verfangen.
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Tomorrow Belongs To Me: On Boogers and Bullshit
In a freakish snapshot of the GOP's descent into brutal, gonzo nihilism, this week saw the brash Nazi-Oligarch-in-Chief helming an Oval Office presser to hype his political, economic, cultural demolition of democracy "in compliance with the President’s executive orders" - no more health care or feeding hungry kids, lots of Kid Rock - as his four-year-old son wiped boogers on the Resolute desk where an impassive, discomfited Trump sat in the "most powerless image of a President ever." Nothing to see here.
In a record three weeks - Hitler took 53 days - the Musk/Trump regime has created, mostly illegally, a Stasi-like state in the name of "right-sizing the Federal inventory," which in their wee twisted minds means slashing almost every government agency to eliminate, according to their Orwellian mantra, "fraud, waste and abuse" Offering no evidence, and with his usual depth and nuance, Trump says they've already eliminated "billions and billions of dollars" that didn't need to be spent, coincidentally, invariably on behalf of helping vulnerable, marginalized, hungry or sick people. "The whole country looks like it's a fraud. It's fraud, waste and abuse," he exclaimed. "What Elon and his group of geniuses have found is unbelievable." Unbelievably brazenly, he has now called on the heads of all federal agencies to "promptly undertake preparations to initiate large-scale reductions in force" with the lofty goal of him and his buddies getting ever more ginormous tax cuts.
Meanwhile, countless innocents are being swept up in the Stalin-esque purges. They range from U.S. civil servants losing their jobs for doing their jobs to law-abiding Venezuelans disappeared to Guantanamo as "high-threat illegal aliens" for their Michael Jordan tattoos to millions of people worldwide, Burma to Ukraine to South Africa, losing vital support from the shuttering of USAID, including over 280 million hungry people in 59 countries. Already thousands of aid workers have lost their jobs; over 475,000 metric tons of U.S.-grown food, enough to feed 36 million people, is at risk of going bad; Uganda has ended Ebola screenings; multiple African countries have closed HIV/AIDS clinics, hospitals in war-torn Syria have shut down; millions of Sudanese refugees are at risk of cholera and malaria; hundreds of millions of girls who lose access to schooling may become victims of trafficking. Says one expert, “People will starve, babies will die, poverty will skyrocket."
At home, where Trump vowed he'd bring down prices "on Day One" and protect basic safety net programs, prices are soaring and the House GOP is poised to decimate those programs. On Thursday they discussed a plan to cut $880 from Medicaid and $230 billion from food stamps over 10 years - cuts MAGA Mike expects to pass "unanimously," though over 80% of voters oppose them, 20 million people could lose their health insurance and it still wouldn't make a dent in the $4.5 trillion tax cuts Trump wants for fat cats. Meanwhile, Musk went into New York City accounts and stole $80 million - or per Kristi Noem, "clawed back" the funds from "deep state activists" - allocated for sheltering migrant families in budget hotels the richest man in the world deemed "luxury." Then he fired four employees who tried to stop him. "If we're going after fraud and abuse," noted one Dem, "maybe go after abuse of power by the two billionaire freaks currently looting the government."
The day before, the freaks put in a "jarring," take-my-presidency appearance in the Oval Office, ostensibly for Trump to sign (another!) executive order to continue the looting and expand the power of Musk's DOGE, never mind the flood of lawsuits and court orders they face for slashing cancer research, kids' education, food for poor people and your Social Security in a flagrantly illegal power grab. In a bizarre spectacle, Trump hunched behind the Resolute desk, mostly silent, hands folded, eyes vague, randomly nodding - often impotently babysitting Musk's fidgety four-year-old son X while ignoring X's whispered entreaty he had to pee and scowling as he picked his nose and wiped what he found on the sacred desk - while the Nazi native son of South Africa and richest guy in the room stood tall in his heedless black t-shirt and cap and offered up to the gaggle of press a load of chutzpah and bullshit to elucidate how American democracy works, or doesn't.
After making broad claims of fraud with no evidence, he babbled about the dangers of a political system run by "unelected bureaucrats," evidently, spectacularly unaware he, too, is unelected. Decisions should be made by "elected representatives, the president, House, Senate," he explained. "If unelected bureaucrats are in charge, then what meaning does democracy actually have?" he asked. "We don't live in a democracy, we live in a bureaucracy." The solution: "So we close that feedback loop, we fix it." Umm, okay. He admitted he made up the claim the U.S. sent $50 million in condoms to Gaza - it was sent to Mozambique to help control HIV - but dismissed it with, "We will make mistakes - not everything I say will be correct." To concerns of transparency or his billions in conflicts of interest, he disingenuously insisted, "All of our actions are fully public. So if you see anything like, ‘Elon, there may be a conflict there,’ they are going to say it immediately.” Super convincing.
DOGE's new guidelines demand agencies hire just one employee for every four who depart, and agency heads must "consult with a DOGE Team Lead" for approvals, which isn't Big Brother-ish at all. But Musk argued it's justified: "The people voted for major government reform, and that's what people are going to get." Except they didn't: Trump won about 32% of the vote, Harris 31%, and almost 38% voted for neither. Many felt Musk used his son, 1 of his 11 kids, to deflect questions - "La la la I can't hear you" - which seemed creepy, especially after X's mother, musician Grimes, said she's "made it clear" she considers her kids in the public eye "a personal tragedy." To Lawrence O'Donnell, the spectacle of Musk "doing his billionaire thing" behind Trump as he had to awkwardly turn to interact was "a picture of presidential subservience the likes of which we have never seen." Musk, he said, "is doing everything he possibly can to tell the world (that) Donald Trump is not the boss of me."
The same day, the House held their first DOGE Subcommitee meeting, headed by Klan Mom MTG, who used the occasion to say, "Taxes are collected by law at gunpoint!” and “The American people are $36 trillion in debt. Somebody should be fired," and, for fun, “The gentleman’s time is expired." The event's highlight came when California's Dem Rep. Robert Garcia noted the ironic presence of supposed decorum fan MTG, who in the last Congress "literally showed a dick pic, so I thought i'd bring one as well." Then he presented a large photo of Musk, adding, "This, of course, is President Elon Musk." Cue appreciative chortling in the House. Later he was asked by a wide-eyed pundit if "calling Elon Musk a dick is effective messaging." Garcia didn't blink. "Well, he is a dick," he said. "And he's harming the American public in an enormous way. What I think is really important, and what the public wants, is for us to bring actual weapons to this bar fight. This is a fight for democracy."
— (@)It's also a fight, Zack Beauchamp argues, where a combination of institiutional and citizen resistance, most effectively by federal workers, will be needed as a weak president with slim margins of victory continues to depend on "flagrant lawbreaking." For now, too many are being bullied into silence; says one critic, "Profiles in cowardice will be a very thick book." Often, the crimes are thoughts or words - important ones like "diversity" or "inclusion," and really dumb ones, like "Gulf of Mexico." The Associated Press was banned from that Oval Office debacle because it didn't change the term to "Gulf of America" to "align its editorial standards with the President." Also, those who do not say "Gulf of America" will not get a Happy Meal or Fruit Cup. Jesus. Juvenile much? Gulf of Idiocracy. The dream of many: For a reporter, thrown out of a press conference for saying something "the whiny one" has forbidden, to yell back, "Would you people fucking grow up??"
Still, heroes have emerged. While Google, Disney, PBS have folded on DEI - the latter, adding a mealy-mouthed assurance to "continue to adhere (to) reflect all of America" - Comcast, owner of NBC, has refused; it will now be investigated "to root out invidious forms of DEI discrimination." Manhattan's Trump-appointed federal prosecutor Danielle Sassoon just resigned rather than obey a DOJ order to drop corruption charges against NYC Mayor Eric Adams; she was quickly joined by the next two prosecutors under her. "The Department of Justice (says) it will not tolerate abuses of the criminal justice process, coercive behavior, or other forms of misconduct," Sassoon wrote in her resignation. "Dismissal of the indictment...would be all three.” U.S. District Judge Amy Berman Jackson blasted Trump's illegal firing of a top federal watchdog for being "disruptive" with, “It’s as if the bull in the china shop looked back over his shoulder and said, ‘What a mess!’”
And Drop Site News, a new investigative site by The Intercept's Ryan Grim and Jeremy Scahill, has launched to follow the money trailing Musk and his Nerd Reich. They called out a federal procurement announcment that the guy squawking about waste and abuse will make $400 million for purchases of his armoured Tesla Cybertruck, which he claimed was bulletproof though it seems the windows aren't. After Drop Site's story ran, the feds removed the Tesla name, changed the buy to generic "electric armoured vehicles," and said the document naming Tesla was "incorrect." Even as he scrambles to hide his profits, an unhinged Trump is still yammering. He just raved that Marxists, rather than using hydraulics "that go through hurricanes," have been spending "billions and billions of dollars" on magnets - "It's a new theory!" - to "lift up the ships that come into LaGuardia." "Waste, fraud and abuse this country is going through..." he muttered. 'We have to straighten it out."
Between rants, acting on a longtime grudge, he's taken petty revenge on the uppity Kennedy Center - "We didn't like what they were showing and various other things" - by firing its top officials and Biden-affiliated board members, replacing them with clueless lackeys including his former caddy, and announcing they'd "unanimously" "elected" "an amazing Chairman, DONALD J. TRUMP!” to launch a "GOLDEN (white) AGE of American Arts and Culture" and "it's not going to be 'woke.'" Presumably, it will instead be Kid Rock, Ted Nugent, WWE wrestling, Lara Trump, The Village People, and Bible salesman Lee Greenwood croaking out God Bless the USA. So it's true! Just like shrieky Kimberley Guilfoyle once famously hollered, "THE BEST...IS YET...TO COME!!" Macro carnage, micro carnage, dystopia on all sides, the creeping dread of Cabaret's final scene. And Orwell: “The Party told you to reject the evidence of your eyes and ears. It was their final, most essential command.”
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Österreich: FPÖ-Regierungsbildung vom System blockiert
Ende September hatten die österreichischen Nationalratswahlen damit geendet, dass die FPÖ mit etwa 29 Prozent erstmals zur stärksten Partei des Landes geworden war. (1) Trotzdem versuchten die Wahlverlierer, die konservative ÖVP und die sozialdemokratische SPÖ, gemeinsam mit den liberalen NEOS bis Anfang Januar, eine Koalition der Systemparteien zu basteln. Nach ihrem Scheitern gab der grüne Bundespräsident zähneknirschend den Regierungsbildungsauftrag an Kickl.
Mit der ÖVP konnte er sich rasch auf ein Budget einigen, um ein EU-Defizitverfahren zu vermeiden. Danach kamen die Verhandlungen aber ins Stocken. Bereits ab Ende Januar stellte die ÖVP auf stur und blockierte Fortschritte. Nach 37 Tagen brach die FPÖ dann ab, weil sie angesichts der Spielchen der ÖVP keinen Sinn mehr gehabt hätten.
ÖVP-ScheinverhandlungenErinnert sei an Kickls erste Pressekonferenz nach dem Regierungsauftrag, in der er gesagt hatte, er wolle von der ÖVP «keine Tricks, keine Spielchen, keine Sabotage und keine Quertreiberei» sehen, sondern ehrliches Verhandeln. Dazu müsse die ÖVP anerkennen, wer Österreich in die Krise geführt habe und wer der Wahlsieger sei, und sie müsse geschlossen und stabil sein. Letzteres war eben nun nicht der Fall, stattdessen die Querschüsse massiv.
Die ÖVP und all die Mainstreammedien fantasieren nun von einem «Machtrausch» Kickls, von einem Gezerre um Posten und einer Unfähigkeit des FPÖ-Chefs, staatspolitische Verantwortung zu zeigen. Das ist hochgradig lächerlich. Während Kickl zuerst die inhaltlichen Fragen geklärt haben wollte, hat die ÖVP darauf beharrt, dass davor die Verteilung der Ministerien abgeschlossen sein müsse.
Dabei hat die Siegerpartei FPÖ, die in Umfragen mittlerweile bei 35 Prozent liegt, die Christdemokraten, die laut Umfragen von 26 Prozent auf gerade mal 18 bis 20 abstürzen würden, sieben Ministerien angeboten. Darunter Schwergewichte wie das Wirtschaftsministerien, das Außenministerium (inklusive EU-Agenden), Infrastruktur/Verkehr, Verteidigung und Landwirtschaft. Justiz sollte ein Unabhängiger bekommen.
Die FPÖ reklamierte von den bedeutenden Ressorts gerade einmal das Finanzministerium, das traditionell der stärkeren Partei zusteht, und das Innenministerium für sich. Letzteres sehen die Freiheitlichen als ihre Kernkompetenz, um eine andere Sicherheits- und Migrationspolitik durchzusetzen. Genau dieses Ministerium wollte die ÖVP, die es seit Jahrzehnten kontrolliert, um keinen Preis abgeben – möglicherweise auch auf Verlangen des Bundespräsidenten.
Das Angebot der FPÖ war also mehr als ausgewogen und fair. Wenn es Kickl vorrangig um Macht und den Kanzlerposten gegangen wäre, hätte er die unverschämten Forderungen der ÖVP akzeptieren und Kanzler werden können. Das aber wäre, wie er in seiner Pressekonferenz nach dem Abbruch der Verhandlungen ausgeführt hat (2), ein Bruch der Wahlversprechen und ein Verrat an den Wählern gewesen, die der FPÖ ja gerade wegen der Migrationspolitik ihre Stimme gegeben hatten.
Herbert Kickl ist eben nicht Giorgia Meloni. Während die italienische Ministerpräsidentin sich mit der EU-Führung arrangiert und den antirussischen Kurs der NATO unterstützt, ist der FPÖ-Obmann ein grundsatztreuer Politiker. Und Kickl ist auch nicht H.C. Strache. Letzterer hatte oft (und vergeblich) um die Anerkennung des Establishments gebuhlt, Kickl hingegen trägt den Hass dieser Leute wie einen Orden und will die Wünsche der Bevölkerung gegen sie durchsetzen.
Ursachen des ScheiternsTatsächlich ist die Koalition an inhaltlichen Fragen gescheitert, am kaum überbrückbaren Gegensatz zwischen Politikern wie Viktor Orban, Donald Trump oder eben Kickl und den Grundlinien des globalistischen woken Regimes. Das lässt sich für Österreich grob in vier Bereiche einteilen, bei denen es keine Einigung gab:
Erstens wollte die FPÖ mit einen Notgesetz den bisherigen Asylbetrieb aussetzen und keine weiteren Asylanträge zulassen. An den Grenzen sollte es «Pushbacks» geben. Österreich sollte, bis auf etwaige Änderungen auf EU-Ebene, aus der Europäischen Menschenrechtskonvention aussteigen und sich vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, einer von Soros-Leuten geprägten Institution, nichts mehr vorschreiben lassen. Asylanten sollten auch nur mehr medizinische Grundversorgung bekommen.
Zweitens hat die FPÖ Änderungen bezüglich Demokratie gefordert. Konkret will sie das im Zuge des Corona-Regimes beschlossene so genannte «Krisensicherheitsgesetz», das die Grundlage für verschiedene autoritäre Durchgriffe ist, wieder abschaffen. Sie will Volksabstimmungen verpflichtend machen, sobald vier Prozent der Wahlberechtigten dafür unterschrieben haben. Und sie verlangt Entschädigungen für all jene, die vom Corona-Regime bestraft und geschädigt wurden.
Drittens hat Kickl verlangt, dass Österreich aus dem WHO-Pandemievertrag, aus dem NATO-Projekt Sky Shield und aus der NATO-«Partnerschaft für den Frieden» aussteigt. Als symbolischer Akt der Souveränität sollten auf Amtsgebäuden keine EU-Fahren mehr gehisst werden. Österreich sei nämlich, so Kickl in der Pressekonferenz, «keine Filiale einer Konzernzentrale in Brüssel».
Und viertens wollte Kickl den ideologischen Strukturen, die seit Jahrzehnten das woke Regime der Globalisten unterstützen, ihre Privilegien entziehen. Das betrifft in erster Linie die Systemmedien, die von einer «Einschränkungen der Pressefreiheit» hyperventiliert haben. In Wahrheit will die FPÖ ihnen lediglich die gigantischen staatlichen Subventionen (ORF-Haushaltsabgabe, Presseförderung, Inserate) entziehen. Außerdem hat die FPÖ vorgeschlagen, dass die Kirchenbeiträge nicht mehr von der Steuer abgesetzt werden können und dass Religionsgemeinschaften die Befreiung von der Grundsteuer verlieren.
Zwar hatte die ÖVP einer schärferer Vorgangsweise gegen den so genannten «politischen Islam», einem Kopftuchverbot im öffentlichen Dienst und einer Senkung der Strafmündigkeit von 14 auf 12 zugestimmt. Aber all die oben genannten Punkte sind für die Globalisten unerträglich und Kickl deshalb untragbar. Dementsprechend groß war wohl der Druck – von der EU, aus Deutschland, von der EVP, von der CDU, vom Präsidenten, von EU-hörigen ÖVPlern wie Franz Fischler und Alexander Schallenberg, von den Mainstreammedien, von den Kirchen – auf die Verhandlungsführer der ÖVP.
Wie geht's weiter?Im Januar haben wir geschrieben, dass es möglich sei, «dass die ÖVP auf Wunsch von Brüssel und Bundespräsident zu wenigen Zugeständnissen bereit ist, die Verhandlungen in die Länge zieht und darauf setzt, möglichst lange mit Schallenberg oder dann mit einer ‹Expertenregierung› von Gnaden van der Bellens, der Kartellparteien und der EU-Kommission zu regieren und noch globalistische Pläne wie die Zustimmung zum WHO-Pandemievertrag über die Bühne zu bekommen». (3) In diese Richtung dürfte es jetzt gehen.
Demokratisch wäre es, wenn nun – nachdem sich die Parteien in zwei Konstellationen nicht einigen konnten – das Volk befragt wird, wenn nun der Souverän entscheidet, in welche Richtung es gehen soll. Da aber die Kartellparteien – aufgrund der für sie verheerenden Umfrageergebnisse – Neuwahlen fürchten «wie der Teufel das Weihwasser», wird das Establishment das zu verhindern suchen.
Es wird schauen, ob es doch noch eine Koalition aus den globalistischen Kräften hinbekommt – vielleicht ohne den schrillen SPÖ-Chef Andreas Babler, über «verantwortungsbewusste» Kräfte der Sozialdemokratie wie die dritte Nationalratspräsidentin oder den Wiener Bürgermeister. Falls das nicht funktioniert, könnte eine «Expertenregierung» gebildet werden, in der von oben ausgewählte, dem Regime verlässliche, vom Volk ungewählte Figuren mit Vertretern der vier Kartellparteien kombiniert werden. Ob dabei der jetzige Übergangskanzler Schallenberg, ein Bilderberger und Hardliner der Corona-Repressalien, gehalten werden kann, ist fraglich. Er ist ein antirussischer Scharfmacher, hatte 2021 davon gesprochen, die «Zügel für die Ungeimpften straffer zu ziehen», gilt großen Teilen der Bevölkerung als arrogant und unsympathisch.
Wie stabil eine solche globalistische Verliererregierung sein kann, wird sich zeigen. Einerseits haben die Kartellparteien Angst vor der Bevölkerung, Angst, noch mehr Mandate und Posten zu verlieren, aber ist es die einzige Chance, irgendwie auf der bisherigen Linie weiterzumachen. Andererseits sind die Herausforderungen groß. Die Wirtschaft schrumpft seit zwei Jahren. Die hohen Energiepreise belasten die Bevölkerung und die Wirtschaft. Die staatlich gefütterten ideologischen Netzwerke sind ebenso wie massive Asylzuwanderung eine große finanzielle Belastung, auch für die Ausbildung der Kinder. Die Gewalt- und Sexualkriminalität von Asylanten finden große Teile der Bevölkerung bedrohlich.
Wenn die Kartellparteien politisch so weitermachen wie bisher, wird sich an diesen Dingen nicht nur nichts ändern, sondern sie werden schlimmer werden. Noch höhere Energiepreise aufgrund irrwitziger «Klimapolitik», noch mehr Firmenpleiten und -abwanderungen. Noch mehr Asylwerber und Familiennachzug und noch mehr Probleme in den Schulen und im öffentlichen Raum. Gut möglich, dass der Unmut in der Bevölkerung weiter wächst und eine globalistisch-woke «Expertenregierung» wenig stabil ist.
Perspektiven der FPÖFür die FPÖ und andere systemkritische Kräfte ist die Bilanz widersprüchlich. Natürlich hatten viele auf einen ersten blauen Kanzler gehofft, der bei Migration, Energiepolitik, WHO-Plandemie und Russlandpolitik einen zumindest teilweise anderen Kurs durchbringt. Natürlich sind nun viele enttäuscht und manchen sprechen von einer verpassten Chance, einem historischen Zeitfenster, das sich nun wieder schließe.
Auf der anderen Seite war ein anderer Kurs mit der ÖVP, die letztlich dem globalistischen Regime in Brüssel verpflichtet ist, eben nicht zu machen. Die FPÖ hätte ihre Grundsätze und ihre Wahlversprechen verkaufen müssen – und dazu war sie nicht bereit. Dass die Freiheitlichen angesichts verlockender Ministerposten und all den damit verbundenen Futtertrögen für viele Mitarbeiter den Verhandlungsabbruch so geschlossen mittragen, ist durchaus beeindruckend. Und nun müssen die Globalisten die Suppe, die sie eingebrockt haben, selbst auslöffeln.
Möglich, dass die FPÖ bei ersten Umfragen in den nächsten Wochen gewisse Einbrüche erleiden wird, weil manche enttäuscht sind, dass es mit dem «Volkskanzler» nicht geklappt hat. Perspektivisch aber kann das ganz anders aussehen. Die berüchtigte «Kickl-FPÖ» hat ihre Glaubwürdigkeit erhalten, nicht für Regierungsposten ihre Ziele aufgegeben. Die Kartellparteien werden die multiple Krise nicht lösen können. Dazu kommt, dass sich in den USA der politische Wind gedreht hat, er zunehmend auch nach Europa herüberpfeifen und Parteien wie der FPÖ Aufwind verschaffen wird.
Wenn die FPÖ geschlossen und entschlossen bleibt, kann sie nach dem Ende einer «Expertenregierung» oder einer wackeligen Verliererkoalition noch mehr gestärkt werden. Kickl beendete seine Pressekonferenz dann auch mit den Worten: «Heute ist nicht aller Tage Abend, ich komm wieder, keine Frage.»
(1) https://transition-news.org/blauer-erdrutschsieg-in-osterreich
(2) https://www.youtube.com/watch?v=hPHmx8g5IZM
(3) https://transition-news.org/osterreich-fpo-zwischen-chance-und-himmelfahrtskommando
Langer Marsch: Verletzte bei Übergriff der Polizei
Der lange Marsch der kurdischen Jugendbewegung ist am Donnerstag in Lahr von Polizeigewalt überschattet worden. Vier Teilnehmende der Demonstration erlitten bei einem Übergriff vor dem Kurdischen Gesellschaftszentrum im Lahrer Stadtteil Dinglingen mehrere Platzwunden durch Fixierungen auf dem Boden und Schlägen auf den Kopf, die durch Notärzte versorgt werden mussten. Die Polizei stellte die Personalien von über 60 Menschen fest, einige wurden über mehrere Stunden in Gewahrsam gehalten. Mindestens drei Personen verbrachten die ganze Nacht bei der Polizei.
Der Meşa Dirêj (dt. Langer Marsch) ist eine Traditionsveranstaltung der kurdischen Jugendbewegung, die wiederkehrend im Februar rund um den Jahrestag der Verschleppung des PKK-Begründers Abdullah Öcalan aus Kenia in die Türkei stattfindet und bis nach Straßburg führt. Ziel der Demonstration ist es, Aufmerksamkeit für die Forderung „Freiheit für Abdullah Öcalan und eine politische Lösung für die kurdische Frage“ zu schaffen. In diesem Jahr führt der Marsch von Heilbronn über Stuttgart und Offenburg nach Freiburg. Über hundert Aktivist:innen beteiligen sich.
Die vierte Etappe von Offenburg nach Lahr begann schon am Morgen mit Störaktionen der Polizei. Ein kurdischer Journalist beobachtete Unterbindungsversuche, weil einige der Teilnehmenden etwas später als zum angemeldeten Zeitpunkt am Startpunkt eintrafen. Das Loslaufen wurde kurzerhand verboten, deshalb zog der Marsch erst nach einer kurzen Busfahrt ab der Gemeinde Friesenheim los. Doch schon kurz nach Beginn der Etappe dort kesselte die Polizei die Aktivist:innen das erste Mal ein. Rund zwei Stunden mussten sie im Kessel ausharren, ehe sie weiterlaufen durften.
Als der Marsch am Abend vor dem kurdischen Verein in Dinglingen eintraf, griff die Polizei in die Demonstration. Begründet wurde der Schritt mit Auflagenverstößen; genannt wurden verbotene Parolen und Lieder, die skandiert beziehungsweise gesungen worden seien, und Verstöße gegen das Vermummungsverbot. Ein Teil der Aktivist:innen wurde vor dem Zentrum eingekesselt und über einige Stunden erkennungsdienstlich behandelt. Ein anderer Teil schaffte es, sich im Gesellschaftszentrum zu verbarrikadieren. Die Polizei sprach im Anschluss von „mehreren verletzten Beamten“. Angeblich seien sie mit Flaschen beworfen worden.
Platzwunde am Kopf einer Aktivistin nach Schlagstockeinsatz © Deniz Babir
Am Freitag soll der Marsch in Freiburg fortgeführt werden. Nach dem Übergriff in Lahr ist allerdings noch unklar, ob die Demonstration stattfinden darf. Morgen beteiligen sich die Jugendlichen an einer europaweiten Demonstration mit anschließender Kundgebung vor dem Europarat im französischen Straßburg.
Titelbild © Perspektive Online
https://anfdeutsch.com/aktuelles/15-februar-busabfahrten-zur-demonstration-in-strassburg-45276 https://anfdeutsch.com/aktuelles/dritter-tag-des-langes-marsches-45279 https://anfdeutsch.com/aktuelles/langer-marsch-zieht-von-ludwigsburg-nach-stuttgart-45269 https://anfdeutsch.com/aktuelles/auftakt-des-mesa-direj-in-heilbronn-45261
7 häufige Fehler im Rentenbescheid die die Rente senken
Die Frage, ob die Deutsche Rentenversicherung (DRV) jede einzelne Rente korrekt berechnet, beschäftigt viele Menschen. Dr. Anhalt, Experte für Sozialrecht, zeigt einige der häufigsten Fehlberechnungen an, die Betroffenen zum Teil Rentennachteile bescheren können.
Dabei wird schnell klar: Ein genauer Blick auf den eigenen Rentenbescheid lohnt sich – vor allem, wenn bestimmte Lebensumstände wie Zeiten im Ausland, Phasen der Selbstständigkeit oder vorzeitige Rentenansprüche eine Rolle spielen. Doch was sind die konkreten Ursachen für diese Fehler und wie kann man sich dagegen wappnen?
Welche klassischen Fehlerquellen gibt es bei der Rentenberechnung?Dr. Anhalt schildert sechs besonders verbreitete Fehler, die immer wieder in Rentenbescheiden auftauchen.
Dabei reicht das Spektrum von übersehenen Anrechnungszeiten bis hin zu fehlerhaften Kürzungen bei gleichzeitigem Bezug von Unfall- und Altersrente. Die unterschiedlichen Fälle zeigen: Die DRV ist nicht davor gefeit, wichtige Details schlichtweg zu übersehen oder falsch zu erfassen.
1. Übersehene AnrechnungszeitenEiner der häufigsten Fehler betrifft sogenannte Anrechnungszeiten. Darunter fallen insbesondere Ausbildungszeiten, in denen man nicht pflichtversichert war, sowie Auslandsaufenthalte.
Gerade wenn man für ein Studium oder einen Job ins Ausland gegangen ist, kann es passieren, dass diese Zeit nicht – oder nicht korrekt – in die Berechnung einfließt.
Ein solcher Fehler führt mitunter dazu, dass das eigene Rentenkonto weniger Beitragsjahre aufweist als in Wirklichkeit vorhanden sind, was die spätere Rente deutlich mindern kann.
2. Falsche Berechnung von Witwen- oder WitwerrentenAuch bei der Hinterbliebenenversorgung gibt es immer wieder Probleme. Besonders wenn der verstorbene Partner lange Zeit selbstständig war und freiwillige Beiträge geleistet hat, können die Einkommensschwankungen zu falschen Annahmen bei der DRV führen.
Dasselbe gilt, wenn jemand bereits vor dem Eintritt des Todesfalls eine Teilrente bezogen hat. Hier können komplexere Berechnungen leicht fehlerhaft ausfallen – was die Witwen- oder Witwerrente unnötig schmälert.
3. Unkorrekte Ansätze bei vorzeitiger Rente und ErwerbsminderungsrenteBei Frührentnerinnen und Frührentnern oder Personen mit Erwerbsminderung setzt die DRV den Zahlbetrag gelegentlich zu niedrig an.
Wer aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig in Rente gehen muss, sollte besonders wachsam sein. Denn oft spielen hier viele Faktoren eine Rolle, unter anderem bereits geleistete Beiträge, Zeiten der Arbeitsunfähigkeit oder Pflegezeiten von Angehörigen.
4. Nicht erfasste PflegezeitenPflegende Angehörige haben in einigen Fällen Anspruch darauf, dass die Pflegezeiten in der Rentenberechnung berücksichtigt werden. Doch leider wird dieser Punkt von der Rentenkasse leicht übersehen.
Obgleich die Pflege eines Familienmitglieds meist eine erhebliche zeitliche Belastung darstellt und die Berufstätigkeit einschränkt oder unterbricht, findet sie nicht immer automatisch Eingang in das Rentenkonto. Ein Blick in den eigenen Bescheid ist daher unverzichtbar.
5. Falsch verrechnete freiwillige RentenbeiträgeWer freiwillig Rentenbeiträge einzahlt, erhofft sich dadurch meist eine höhere Rente. Kommt dann ein Rentenbescheid, der weit unter den Erwartungen liegt, lohnt es sich, die Berechnungsgrundlage zu überprüfen.
Oft stellen sich solche Abweichungen als Rechenfehler der DRV heraus. Dabei kann es um Beträge gehen, die im Bescheid nicht korrekt zugeordnet oder schlicht übersehen wurden.
6. Fehlerhafte Kürzung bei gleichzeitiger UnfallrenteEine hohe Unfallrente kann in der DRV-Berechnung zu Unstimmigkeiten führen.
Nicht selten wird dann mehr gekürzt als eigentlich erlaubt. Werden die Rentenansprüche falsch summiert oder verrechnet, spiegelt sich das in einer zu niedrigen monatlichen Altersrente wider. Auch hier ist eine Überprüfung ratsam, zumal es um existenzielle Einkünfte geht.
7. Was ist beim Versorgungsausgleich nach Scheidung zu beachten?Ein besonders leidiges Thema ist oft der Versorgungsausgleich, der bei einer Scheidung durchgeführt wird. Hier werden die in der Ehezeit erworbenen Anwartschaften auf Rente zwischen den Partnern aufgeteilt.
Diese Berechnung birgt vielfältige Fehlerquellen – und nicht selten kommt es vor, dass die Rentenversicherung selbst nach Abschluss des Scheidungsverfahrens den Versorgungsausgleich nicht korrekt im Rentenbescheid umsetzt.
Gerade weil Scheidungen ohnehin emotional und organisatorisch belastend sind, wird der Versorgungsausgleich häufig nur oberflächlich kontrolliert. Betroffene sollten sich jedoch nicht darauf verlassen, dass die Rentenkasse alles richtig errechnet hat.
Ein sorgfältiger Abgleich kann im Zweifelsfall eine bessere Absicherung für die spätere Rente sichern.
Wie erkennt man, ob der Bescheid fehlerhaft ist?Zuerst lohnt sich ein aufmerksamer Vergleich aller relevanten Zeiten und Beitragsdaten mit dem Rentenverlauf, den man von der DRV erhält. Stimmt die Anzahl der Versicherungsjahre und die Höhe der eingezahlten Beiträge? Sind Zeiten für Ausbildung, Pflege oder Auslandsaufenthalte vollständig vermerkt?
Gerade wenn eine Phase einer Beschäftigung im Ausland vorliegt oder man in verschiedenen Bundesländern gearbeitet hat, kommt es teils zu Lücken oder Unstimmigkeiten.
Wer zusätzliche Ansprüche wie Witwenrente, Erwerbsminderungsrente oder eine Unfallrente hat, sollte genau auf die entsprechende Anrechnung achten. Ein unplausibel niedriger Betrag oder ein Hinweis im Bescheid, der nicht mit den eigenen Unterlagen übereinstimmt, ist ein Warnsignal.
Was tun, wenn der Rentenbescheid nicht stimmt?Haben Betroffene das Gefühl, dass ihre Rente falsch berechnet wurde, können sie bei der DRV einen Antrag auf Überprüfung stellen. Innerhalb bestimmter Fristen (meist ein Monat nach Erhalt des Bescheids) ist es möglich, Widerspruch gegen den Bescheid einzulegen.
Der Widerspruch kann formlos eingereicht werden, sollte aber gut begründet sein und gegebenenfalls belegt werden: Kopien von Zeugnissen, Nachweisen über Pflegezeiten oder Versicherungsunterlagen sind für eine korrigierte Berechnung wichtig.
Wer unsicher ist, kann sich an eine fachkundige Beratung wenden. Hierbei ist zu beachten, dass die DRV selbst zwar eine kostenlose Rentenberatung anbietet, diese jedoch laut Stiftung Warentest nur mit „ausreichend“ bewertet wurde.
Viel effektiver ist es meist, sich an Organisationen wie den Sozialverband Deutschland (SoVD) zu wenden. Dort erhalten Ratsuchende kompetente Unterstützung, weil die Beraterinnen und Berater nicht im Dienste der DRV, sondern auf Seiten der Versicherten stehen.
Warum empfiehlt sich eine unabhängige Beratung?Unabhängige Beratungsstellen oder Sozialverbände wie der SoVD können helfen, alle Unterlagen und Sachverhalte gründlich zu prüfen. Da die Thematik Rente sowohl arbeitsrechtliche als auch sozialrechtliche Aspekte berührt, profitieren Betroffene von einem neutralen Blick von außen.
Zudem wissen die Experten genau, welche Fristen beachtet und welche Dokumente eingereicht werden müssen, um erfolgreich einen korrigierten Rentenbescheid zu erhalten.
Gerade bei komplexen Situationen, wie einer langjährigen Selbstständigkeit, vielen Jobwechseln oder einer Scheidung, zahlt sich diese Info aus. Ein einmal begangener Fehler kann die monatliche Rente jahre- oder sogar jahrzehntelang negativ beeinflussen – doch wer rechtzeitig widerspricht und nachhakt, kann finanzielle Einbußen vermeiden oder zumindest reduzieren.
Extra-Tipp: Frühzeitig handeln und Widerspruch einlegenUm die eigenen Ansprüche zu wahren, sollten Versicherte unmittelbar nach Erhalt des Rentenbescheids alle Angaben überprüfen und bei Bedarf zügig einen Widerspruch verfassen. Wer damit zu lange wartet, riskiert, dass die Frist verstreicht und sich der fehlerhafte Bescheid dann nur noch schwer oder gar nicht mehr ändern lässt. Eine kostenlose Beratung bei einem seriösen Sozialverband kann den Einstieg in dieses oft komplexe Verfahren erheblich erleichtern.
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Die People's Union ruft in den USA für den 28. Februar zu einem totalen Konsum-Boykott auf
Witwenrente wird weiter gekürzt – 2 Millionen Rentner betroffen
Im Jahr 2023 offenbarten Analysen, dass nahezu die Hälfte der insgesamt 4,3 Millionen ausgezahlten Witwen und Witwerrenten in Deutschland durch die Anwendung der Einkommensanrechnung gekürzt wurde.
Diese Maßnahme führt zu einer spürbaren Reduzierung der monatlichen Zahlungen, was besonders jene Betroffene in eine prekäre finanzielle Lage bringt, die auf diese Renten als wesentliche Lebensgrundlage angewiesen sind.
Zwei Millionen Rentner betroffenDie Effekte der Einkommensanrechnung betreffen etwa zwei Millionen Rentenempfänger. Neben der administrativen Komplexität zeigt sich, dass das derzeitige System einen erwerbsfeindlichen Effekt erzeugt. Die Anrechnung von Erwerbseinkommen reduziert den Anreiz, im Beruf aktiv zu bleiben oder zusätzliche Einkünfte zu erzielen.
Experten wie Rechtsanwalt Peter Knöppel, kritisieren, dass diese Regelung nicht nur zu ungerechtfertigten Kürzungen führt, sondern auch die Teilnahme am Arbeitsmarkt nachhaltig beeinträchtigt.
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Die Berechnungsgrundlage der Einkommensanrechnung basiert auf der Anrechnung von zusätzlichem Erwerbseinkommen auf die Hinterbliebenenrente. Hierdurch wird ein Teil des ursprünglichen Rentenbetrags – der ungekürzte Durchschnittswert liegt bei 811 € – reduziert.
Tatsächlich erhalten gekürzte Rentenbezüge im Schnitt lediglich 615 € monatlich, wobei der sogenannte Ruhensbetrag durchschnittlich 172 € ausmacht. Diese systemimmanente Kürzung resultiert in einem Nettoauszahlungsbetrag von rund 728 €, was für viele Betroffene zu einer erheblichen finanziellen Einschränkung führt.
Ein konkretes RechenbeispielSabine K. bezieht eine Hinterbliebenenrente, deren Höhe durch die Einkommensanrechnung beeinflusst wird. Der Freibetrag für diese Anrechnung entspricht dem 26,4‑fachen aktuellen Rentenwert, der momentan 39,32 € beträgt. Daraus ergibt sich ein Grundfreibetrag von 1.038,05 €.
Da Sabine K. ein Kind hat, das einen Anspruch auf Waisenrente besitzt und sich derzeit in der Ausbildung befindet, erhöht sich der Freibetrag um das 5,6‑fache des Rentenwertes, was einen zusätzlichen Betrag von 220,19 € bedeutet. Somit beläuft sich ihr gesamter Freibetrag auf 1.258,24 €.
Überschreitet das Nettoeinkommen diesen Freibetrag, wird der Differenzbetrag zu 40 % auf die Rente angerechnet. Liegt Sabine K.s Nettoeinkommen beispielsweise bei 1.500 €, so übersteigt dieses den Freibetrag um 241,76 € (1.500 € minus 1.258,24 €).
Von diesem Überschuss werden 40 %, also 96,70 €, auf ihre Hinterbliebenenrente angerechnet, was zu einer entsprechenden Verringerung der Rentenzahlung führt.
Freibeträge wurden in der Vergangenheit moderat angepasstIm Juli 2024 wurde als Reaktion auf die zunehmende Kritik eine moderate Anpassung der Freibeträge vorgenommen. Der Freibetrag für Witwen und Witwerrenten stieg von rund 993 € auf über 1038 € an, was jedoch nur eine begrenzte Entlastung bietet. Ein geplanter zusätzlicher Sockelbetrag, der die Einkommensanrechnung weiter abschwächen sollte, konnte nicht realisiert werden.
Diese Entwicklungen zeigen, dass trotz vereinzelter Maßnahmen die grundlegenden Herausforderungen im System bestehen bleiben. Politische Umbrüche und die Ungewissheit über zukünftige Reformvorhaben, insbesondere im Hinblick auf mögliche Regierungswechsel, verschärfen die Problematik zusätzlich.
Perspektiven für ein gerechteres RentensystemDie derzeitige Praxis der Einkommensanrechnung führt zu einem systematischen Abbau der Hinterbliebenenrenten und stellt zugleich ein Hemmnis für den Verbleib im Erwerbsleben dar.
Die Tatsache, dass Betroffene vor die Entscheidung gestellt werden, entweder ihre Erwerbstätigkeit aufrechtzuerhalten und damit ihre Rente zu reduzieren oder die Arbeitsbelastung zu senken, verdeutlicht den dringenden Reformbedarf.
Ein modernes, transparentes System müsste den Spagat zwischen finanzieller Absicherung und der Förderung von Erwerbstätigkeit neu definieren, um langfristig den sozialen und wirtschaftlichen Herausforderungen gerecht zu werden.
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Schwerbehinderung: Pauschbetrag ab 2025 bei Behinderung ab dem GdB 20 – Tabelle
Pauschbeträge für Menschen mit Behinderungen werden als Freibeträge vom zu versteuernden Einkommen abgezogen. Alle Menschen, die einen Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 20 haben, erhalten ihn.
Wie hoch ist der Pauschbetrag?Der Pauschbetrag richtet sich nach dem Grad der Behinderung. Er beginnt beim GdB 20 mit 384 Euro pro Jahr, liegt beim GdB 30 bei 620 Euro, beim GdB 40 bei 860 Euro, beim GdB 50 bei 1.140 Euro, beim GdB 60 bei 1.440 Euro und beim GdB 70 bei 1.780 Euro.
Dann steigt er beim GdB 80 auf 2.120 Euro, beim GdB 90 auf 2.460 Euro und endet schließlich beim GdB 100 bei 2.840 Euro.
Unabhängig vom Grad der Behinderung gibt es bei den Merkzeichen H, Bl und Tbl einen Pauschbetrag von 7.400 Euro.
Tabelle PauschbeträgeDiese Pauschbeträge bei Schwerbehinderung galten bis 2020:
- GdB 25-30: 310 Euro
- GdB 35-40: 430 Euro
- GdB 45-50: 570 Euro
- GdB 55-60: 720 Euro
- GdB 65-70: 890 Euro
- GdB 75-80: 1.060 Euro
- GdB 85-90: 1.230 Euro
- GdB 95-100: 1.420 Euro
- Merkzeichen H oder Bl: 3.700 Euro
- Pflegegrad 4 oder 5: 3.700 Euro
Seit 2021 gelten höhere Pauschalbeträge, die wir in dieser Tabelle zeigen:
Grad der Behinderung Betrag 20 384 Euro 30 620 Euro 40 860 Euro 50 1.140 Euro 60 1.440 Euro 70 1.780 Euro 80 2.120 Euro 90 2.460 Euro 100 2.840 Euro Menschen, die „hilflos“ oder blind oder taubblind sind (Merkzeichen H, Bl, TBl im Schwerbehindertenausweis) 7.400 Euro Menschen mit dem Pflegegrad 4 oder 5 7.400 Euro Gibt es immer den ganzen Pauschbetrag?Der jeweilige Pauschbetrag wird immer in voller Höhe ausgezahlt, unabhängig davon, ob die Voraussetzungen während des gesamten Jahres gegeben waren. Im Zweifel wird “aufgerundet”, das heißt: Verringert oder erhöht sich der Grad der Behinderung innerhalb des Jahres, gilt immer der höchste GdB.
Wie viel Steuern werden erstattet?Wie viel Steuern den Betroffenen erstattet werden, die ihre Behinderung beim Finanzamt nachweisen, hängt vom Steuersatz und Einkommen ab. Wer weniger verdient, spart durch den Pauschbetrag weniger Steuern als jemand, der besser verdient. Wer überhaupt keine Einkommenssteuer zahlt, der hat auch nichts vom Pauschbetrag.
Warum gibt es den Pauschbetrag?Der Pauschbetrag soll Mehrkosten ausgleichen, die die Betroffenen durch ihre Behinderung haben. Dazu gehören zum Beispiel Hilfe beim Kochen, Einkaufen und Putzen, der Aufwand für Pflege, oder das Geld, das für Waschen ausgegeben wird.
Es müssen keine Belege gebracht werdenPauschbetrag kommt von Pauschale. Eine Pauschale ist ein festgesetzter Geldbetrag, mit dem eine Leistung ohne eine spezifische Angabe abgegolten wird. Deshalb verlangt das Finanzamt keine Belege dafür, welche Ausgaben die Betroffenen tatsächlich hatten.
Für die Betroffenen kann das bedeuten, dass sie für die Aufwendungen, die der Pauschbetrag abedecken soll, in Wirklichkeit mehr ausgeben – oder aber weniger.
Gibt es Alternativen?Betroffene können den Pauschbetrag angeben, müssen es aber nicht. Stattdessen können sie auch ihre realen Kosten in der Einkommnenssteuer anführen.
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Das läuft in der Steuererklärung unter außergewöhnliche Belastungen. Im Unterschied zum Pauschbetrag müssen hier Belege geliefert werden, um die Kosten nachzuweisen. Diese außergewöhnliche Belastung wird nur bis zu einer bestimmten Grenze von der Steuer abgezogen.
Wann ist es sinnvoll, die Kosten einzeln aufzuführen?Betroffene sollten die Kosten nur dann als außergewöhnliche Belastungen einzeln und mit Belegen aufführen, wenn diese in ihrer Summe den Pauschbetrag überschreiten.
Liegen die tatsächlichen Kosten aber unter dem Pauschbetrag, dann ist dieser die bessere Option. Auch wenn sie dem Pauschbetrag entsprechen, erspart es Arbeit, die festgesetzte Summe in Anspruch zu nehmen als jeden Posten einzeln aufzuführen.
Wo wird der Pauschbetrag eingefordert?In der jährlichen Erklärung zur Einkommnenssteuer können Betroffene den Pauschbetrag in der Anlage “Außergewöhnliche Belastungen / Pauschbeträge” geltend machen. Sie müssen ihren Grad der Behinderung angeben, falls vorhanden Merkzeichen im Ausweis, und die Gültigkeit des Nachweises.
Was erkennt das Finanzamt als Nachweis an?Das Finanzamt akzeptiert als Nachweis den Schwerbehindertenausweis und den Feststellungsbescheid des Grades der Behinderung (in der Regel durch das zuständige Versorgungsamt).
Lohnsteuerermäßigung statt EinkommnenssteuerLohnabhängig Beschäftigte müssen den Pauschbetrag nicht notwendig in der Einkommenssteuererklärung angeben. Sie können vielmehr beim Finanzamt eine Lohnsteuerermäßigung beantragen und ihre Behinderung als Abzugsmerkmal eintragen. Der Pauschbetrag geht dann bei der Lohnabrechnung direkt von der Lohnsteuer ab, die Betroffenen bekommen dann direkt jeden Monat einen höheren Nettolohn.
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International organizations meet in Paris, confirm interest in helping rebuild Syria
Paris, SANA-Representatives of a number of international development organizations, during a meeting on the sidelines of the Paris Conference on Syria, which began Thursday with the participation of Foreign Minister Asaad al-Shaibani, stressed their interest in helping in the reconstruction of Syria by ensuring the lifting of sanctions in priority sectors such as energy, transport and education.
“International development organizations held a meeting in Paris within the framework of the Paris Conference on Syria, to discuss the challenges they face in terms of humanitarian aid and rebuilding effort,” The French Foreign Ministry said in a statement.
The participants expressed their desire to work together to ensure that humanitarian aid reaches all parts of Syria without hindrance.
They also pointed out that the entire Syrian society should benefit from the reconstruction of the country and expressed their hope that Syrian refugees would return to their country safely and voluntarily, and help develop the country by working with the Syrian administration in various fields, such as health, education, employment and preserving the cultural heritage.
The meeting was attended by Foreign Minister Asaad Al-Shaibani, French Minister of State for Francophonie and International Partnerships Thani Mohamed Soilihi, as well as representatives of International Monetary Fund, the World Bank, UN World Food Programme, and a number of international organizations concerned with development.
Noura / Fedaa
Tagesspiegel: „Mehr Zeit und Ressourcen“ nötig: Einführung der elektronischen Patientenakte verzögert sich weiter
Hammer Urteil: Trotz 450.000 Euro Bürgergeld-Anspruch vom Jobcenter
Ein aktuelles Urteil hat für erhebliches Aufsehen gesorgt, weil das Jobcenter einem Bürgergeld-Beziehenden nicht das Vermögen anrechnen durfte, das sich auf drei Sparkonten in Höhe von insgesamt 450.000 Euro befand.
Trotz dieser großen Geldsumme entschied das Gericht, dass dem Antragsteller die Bürgergeld-Leistungen nicht verwehrt werden dürfen. Grund dafür war die Frage, wer tatsächlich Zugriff auf diese Konten hatte und ob das Geld real zur Verfügung stand oder nur formal.
Dr. Utz Anhalt im Video zu dem Urteil Worum geht es in diesem konkreten Fall?Ein Vater und Großvater hatte auf drei separaten Sparkonten 450.000 Euro angelegt und dabei seinen erwachsenen Sohn und dessen Kinder als Kontoinhaber eingetragen.
Als der Sohn Bürgergeld beantragte, ging das Jobcenter zunächst davon aus, dass sein Vermögen deutlich über den Grenzen des erlaubten Schonvermögens liege.
Daher verweigerte es die Leistungen. Der Sohn war jedoch der Ansicht, das Geld stehe ihm und seinen Kindern gar nicht zur Verfügung, und erhob deshalb Klage gegen die Entscheidung. Das Gericht gab ihm recht und urteilte, dass die Summe nicht als Vermögen des Sohnes beziehungsweise der Enkel betrachtet werden darf.
Warum wurde das Sparvermögen nicht als Vermögen angerechnet?Der entscheidende Punkt, den das Gericht dabei hervorhob, ist die tatsächliche Verfügbarkeit des Geldes.
Auch wenn der Sohn und die Enkel offiziell als Kontoinhaber genannt waren, hatten sie nachweislich keinen Zugriff darauf. Die Kontrolle lag ausschließlich beim Vater beziehungsweise Großvater, der diese Summe als Rücklage angelegt hatte und nicht für den laufenden Lebensunterhalt seiner Familie verwenden wollte.
Bereits 2006 stellte das Bundessozialgericht klar, dass Vermögen, das einem Antragstellenden nicht tatsächlich zur Verfügung steht, nicht bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes II – heute Bürgergeld – angerechnet werden darf. Das Sparguthaben galt in diesem Fall als fiktives Vermögen, weil es für den Sohn und die Enkel nicht greifbar war.
Was bedeutet dieses Urteil für Betroffene?Die Entscheidung ist deshalb so bedeutsam, weil sie zeigt, dass es nicht allein auf die Höhe des Sparguthabens ankommt, sondern vor allem auf die Frage, ob der jeweilige Bürgergeld-Beziehende es wirklich nutzen kann.
Wer von einem Angehörigen oder Bekannten Geld auf dem eigenen Namen angelegt bekommt, sollte genau prüfen, ob er oder sie tatsächlich über das Konto verfügen kann.
Entscheidend ist, ob das Geld real in die Hand genommen werden könnte, um den Lebensunterhalt zu bestreiten. Ist dies nicht möglich, weil es sich lediglich um eine langfristige Anlage handelt und die eigentliche Verfügungsgewalt beim Geldgeber bleibt, kann das Jobcenter die Summe nicht als Vermögen anrechnen.
Wie sollten Betroffene vorgehen, wenn das Jobcenter Vermögen anrechnen möchte?Sollte das Jobcenter Leistungen verweigern oder kürzen, weil es ein hohes Vermögen vermutet, ist es wichtig, die tatsächlichen Besitzverhältnisse und die Verfügungsgewalt über das Konto genau zu dokumentieren.
Betroffene können Widerspruch einlegen und, falls erforderlich, den Rechtsweg beschreiten. Dabei kann es helfen, entsprechende Verträge, Kontoauszüge oder schriftliche Erklärungen des Kontoinhabers beziehungsweise Geldgebers vorzulegen, um zu belegen, dass das Geld nicht zur Deckung des Lebensunterhalts zur Verfügung steht.
Die Rechtsprechung sieht vor, dass reine Formalien – wie ein Name auf einem Konto – nicht ausreichen, um Vermögen anzurechnen, wenn ein effektiver Zugriff fehlt.
Verfügbarkeit des Geldes entscheidendDas Grundprinzip des Bürgergeld-Systems ist es, nur die Personen zu unterstützen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Vermögen bestreiten können. Dabei geht das Gesetz aber von tatsächlich nutzbaren finanziellen Mitteln aus.
Wer ein Vermögen zwar formal besitzt, es aber de facto nicht nutzen kann, gilt in dieser Hinsicht nicht als vermögend. Damit soll verhindert werden, dass jemand, der kein Geld zum Leben hat, allein wegen einer Namenseintragung auf einem Konto leer ausgeht.
Entscheidend ist also immer, ob die jeweilige Person das Geld nach Belieben abheben und verwenden darf.
Was sollten Großeltern und Eltern beachten, die für ihre Nachkommen sparen wollen?Die Situation aus diesem Urteil ist für viele Familien realistisch, in denen Geld für Kinder oder Enkelkinder zurückgelegt wird.
Wenn die Sparenden in ihrem Umfeld möglichen Sozialleistungsbezug nicht gefährden möchten, sollten sie entweder klar regeln, wer tatsächlich über das Geld verfügen kann, oder von Anfang an festlegen, dass der Zugriff bis zu einem bestimmten Zeitpunkt beim Schenkenden verbleibt.
Dadurch ist sichergestellt, dass es sich bei den betroffenen Guthaben nicht um anrechenbares Vermögen handelt, sofern die Begünstigten das Geld während einer Phase der Hilfebedürftigkeit nicht wirklich nutzen können.
Warum schafft das Urteil wichtige Klarheit für Bürgergeld-Beziehende?Das Urteil zeigt deutlich, dass das Jobcenter nicht pauschal jedes Sparguthaben als verfügbar einstufen darf, nur weil ein Name darauf steht. Entscheidend ist immer, wer tatsächlich die Möglichkeit hat, das Geld zu verwenden.
Wer von dieser Rechtsprechung betroffen ist, sollte genau prüfen, ob das vermeintliche Vermögen auch wirklich zur Verfügung steht.
Wenn es ausschließlich in der Hand einer anderen Person liegt, darf es bei der Berechnung des Bürgergeldes nicht berücksichtigt werden. Dieses Verfahren entlastet viele Betroffene und stellt sicher, dass finanzielle Rücklagen, die nur formal auf ihren Namen laufen, nicht dazu führen, dass ihnen wichtige staatliche Leistungen verweigert werden. (Landessozialgericht Berlin-Brandenburg mit Urteil vom 20.11.2024 – L 18 AS 447/23 – recherchiert und aufgearbeitet von Detlef Brock)
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Nach München: Die Karawane zieht weiter
Die in immer kürzeren Abständen erfolgenden Terroranschläge und sonstigen Migrantenverbrechen offenbaren nicht nur das mörderische Scheitern der Migrationspolitik, die mittlerweile einen ganzen Friedhof an Opfern verursacht hat, sondern parallel dazu auch den immer hysterischer werdenden Wahnsinn der Linken in diesem Land. Dass jedes Massaker von Migranten nicht etwa mit einer Verschärfung der Migrationspolitik, sondern mit […]
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Bürgergeld: Jobcenter muss dann Tilgungsraten übernehmen
Tilgungsleistungen gehören grundsätzlich nicht zu den – im Rahmen der Angemessenheit – anzuerkennenden Aufwendungen für die Unterkunft (§ 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II).
In AusnahmefällenDenn die Leistungen nach dem SGB II (Bürgergeld) sind auf die aktuelle Existenzsicherung beschränkt und sollen weder der Vermögensbildung noch der Schuldentilgung dienen (stRspr., vgl. z.B. BSG, Urt. v. 17.07.2024 – B 7 AS 7/23 R -; kritisch hierzu bei der Höhe nach angemessenen Gesamtkosten z.B. Berlit in: Münder/Geiger, SGB II, 7. Aufl., § 22 Rn. 59 ff.).
Nach der Rechtsprechung des 14. Senat des Bundessozialgerichts gilt, dass im Hinblick auf den im SGB II ausgeprägten Schutz des Grundbedürfnisses Wohnen lediglich in eng begrenzten Fällen Ausnahmen von diesem Grundsatz angezeigt sind, wenn es um die Erhaltung von Wohneigentum geht, dessen Finanzierung im Zeitpunkt des Bezugs von Grundsicherungsleistungen bereits weitgehend abgeschlossen und dessen Erwerb außerhalb des Leistungsbezugs erfolgt ist.
Dann tritt der Aspekt des Vermögensaufbaus aus Mitteln der Existenzsicherung gegenüber dem vom SGB II ebenfalls verfolgten Ziel, die Beibehaltung der Wohnung zu ermöglichen, zurück.
Im Übrigen ist der Eigentümer grundsätzlich ebenso wenig wie der Mieter davor geschützt, dass sich die Notwendigkeit eines Wohnungswechsels ergeben kann.
So einen Ausnahmefall hat das LSG Sachsen angenommen, wenn der Empfänger von Bürgergeld- Leistungen bereits 93 % der Kaufpreissumme seines Wohnhauses getilgt hatte ( L 7 AS 734/18 B ER – rechtskräftig -).
Denn die Kaufpreisraten sind ebenso wie Tilgungsraten im Ausnahmefall zu berücksichtigen, hier im Einzelfall bejahend, denn 93 % der Kaufpreissumme wurden schon getilgt.
Es kommt entgegen der Auffassung des Jobcenters – nicht darauf an, dass der Antragsteller bereits Eigentümer des von ihm bewohnten Hauses geworden ist.
Maßgeblich ist vielmehr, ob die an die vormalige Grundstückseigentümerin gerichteten Zahlungen wie die Tilgung eines Darlehens zur Wohnraumfinanzierung oder eine Kaufpreisschuld zu werten sind oder ob sie einer (Miet-)Zahlung für die Wohnraumgebrauchsüberlassung gleich stehen.
Dies beurteilt sich allein danach, wie der zugrunde liegende Vertrag konkret ausgestaltet ist (vgl. BSG, Urteil vom 04.06.2014 – B 14 AS 42/13 R; Bayerisches LSG, Beschluss vom 27.09.2017 – L 7 BK 6/15 -).
Außerdem hat das LSG Sachsen fest gestellt, dass es keine Rolle spiele, ob der Grundstückseigentümer die zu leistenden Tilgungsraten an eine den Kaufpreis finanzierende Bank oder über die Abwicklung des eigentlichen Kaufvertrages an den Verkäufer des Grundstücks als Kaufpreisraten zahlt.
Für die Frage der Übernahme der angemessenen Kosten der Unterkunft und Heizung nach § 22 Abs. 1 SGB II durch das Jobcenter spiele es keine Rolle.
Die tatsächlichen Tilgungsraten sind auf die Höhe der angemessenen Kosten der Unterkunft am jeweiligen Wohnort zu begrenzen ( Sächsisches Landessozialgericht, Beschluss v. 24.09.2018 – L 7 AS 734/18 B ER – rechtskräftig ).
PraxistippTilgungsleistungen sind – nicht als Bedarfe für Unterkunft anzuerkennen, wenn während des überwiegenden Teils der Laufzeit des (Annuitäten-) Darlehens neben den stets anerkannten Schuldzinsen die nunmehr hohen Tilgungsraten durch Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts finanziert werden sollen ( LSG Sachsen, Urteil vom 03.07.2023 – L 7 AS 298/22 -).
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Rentenversicherung verlor gegen eigene Mitarbeiterin mit Schwerbehinderung
Die Deutsche Rentenversicherung verlor als Arbeitgeber gegen eine schwerbehinderte Mitarbeiterin. Die Beschäftigte arbeitete in Altersteilzeit und nahm eine mögliche Altersrente für schwerbehinderte Menschen nicht in Anspruch. Daraufhin beendete die DRV die Altersteilzeit automatisch. Das Bundesarbeitsgericht erklärte dies für unzulässig und für eine Altersdiskriminierung. (Aktenzeichen 9 AZR 484/12)
Arbeitsrecht und RentenrechtDer auf Rentenrecht spezialisierte Anwalt Peter Knöppel erklärt: „Arbeitsrecht und Rentenrecht sind oft eng mit einander verzahnt. Es gibt tarifvertragliche Regelungen die ein vorzeitiges Ende eines Arbeitsverhältnisses bei dem Bezug einer Altersrente vorsehen.“
Der Rentenexperte weist auf ein Problem hin, dass vielen Betroffenen garnicht bewusst ist: „Dies kann auch für solche Regelungen gelten, die nur darauf abstellen, dass ein Arbeitnehmer eine Altersrente vorzeitig beanspruchen könnte, obwohl er oder sie diese Rente gar nicht beantragt hat.“
Um einen solchen Knackpunkt ging es in diesem Fall.
Der konkrete FallDie Betroffene arbeitete bei der DRV Bund. Zu Beginn der vertraglich vereinbarten Altersteilzeit war ihr eine Schwerbehinderung anerkannt worden, zuerst befristet und dann unbefristet.
Die Aufhebung der Frist erfolgte kurz bevor die Arbeitsphase der Beschäftigten im Blockmodell endete, wo sie volle fünf Jahre gearbeitet hatte.
Die DRV Bund wollte die vertraglich vereinbarte Altersteilzeit in der Freistellungsphase um zwei Jahre verkürzen und die Freistellungsphase dann beenden. Dabei berief sich der Arbeitgeber auf entsprechende Beendigungsklauseln.
Es geht vor das BundesarbeitsgerichtDie Beschäftigte wehrte sich und klagte in der Berufung bei der zweiten Instanz, Landesarbeitsgericht Berlin. Dort bekam sie Recht, allerdings legte die Deutsche Rentenversicherung Bund gegen das Urteil Revision ein.
Kalte Dusche für die Rentenversicherung beim BundesarbeitsgerichtDas Bundesarbeitsgericht verpasste der DRV eine kalte Dusche und stellte klar: Die Beschäftigte wird durch die entsprechende Regelung im Altersteilzeitvertrag und den tarifrechtlichen Regelungen benachteiligt gegenüber nicht behinderten Beschäftigten.
Denn, so das Gericht, dass schwerbehinderte Beschäftigte eine abschlagsfreie Rente früher in Anspruch nehmen können als nicht schwerbehinderte Beschäftigte, rechtfertige keine Ungleichbehandlung von schwerbehinderten und nicht schwerbehinderten Beschäftigten.
Gerade in diesem Fall sah das Gericht dies als bedeutend an, weil ein Ausscheiden der Betroffenen dazu führte, dass die Freistellungsphase kürzer war als die tatsächlich geleistete Arbeitsphase.
Unzulässige UngleichbehandlungDie Ungleichbehandlung sei unzulässig, und die schwerbehinderte Beschäftigte könnte verlangen, dass die DRV Bund sie behandle wie nicht behinderte Arbeitnehmer. Deshalb hatte sie das Recht die bezahlte Freistellungsphase bis zum Ende in Anspruch zu nehmen und konnte in dieser Zeit Rentenpunkte sammeln.
Die Entscheidung stärkt die Rechte schwerbehinderter ArbeitnehmerRentenanwalt Knöppel schließt: „Diese Entscheidung stärkt die Rechte schwerbehinderter Arbeitnehmer und schränkt Altersdiskriminierungen ein. Ein wichtiger Sieg der mutigen Arbeitnehmerin, welche die DRV Bund als Arbeitgeber in die Schranken verwies.“
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Paris conference forms working group to coordinate efforts to support Syria
Paris, SANA- French Foreign Minister Jean-Noël Barrot announced that the participants in Paris conference on Syria agreed to form a working group to coordinate efforts to support Syria.
“On the sidelines of the conference, we were able to bring together a number of creditor parties, who decided to work under the auspices of the United Nations to form a working group to better coordinate their efforts and ensure integration among them, in order to be able to better serve the Syrian state and the Syrian people,” Noël Barrot said at a press conference on Thursday at the conclusion of the conference.
The French Foreign Minister pointed out the need to work to achieve economic renaissance in Syria, which is exhausted and stifled by Bashar al-Assad regime.
He also referred to the issue of the return of displaced persons and refugees, noting that France has played its role by giving Syrian refugees on its territory the possibility of obtaining an authorization allowing them to temporarily visit their country, without losing their refugee status or their international protection.
Nisreen Othman / Fedaa
Bringt Realismus und nicht Idealismus in die Wissenschaft
Die neue Trump-Regierung bringt große Veränderungen in der Arbeitsweise der US-Bundesregierung mit sich. Ein erwartetes Ergebnis ist, dass die Durchführung von Wissenschaftsprogrammen eher Realismus als Idealismus oder politische Überzeugungen widerspiegelt. Diese Erwartung muss schnell erfüllt werden, um die öffentliche Wahrnehmung, das Vertrauen in und die Akzeptanz von Regierungsmaßnahmen zu verbessern, die auf soliden wissenschaftlichen Grundlagen beruhen müssen. Das Vertrauen der Öffentlichkeit in staatliche, angeblich auf wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhenden Erlasse ist auf einen neuen Tiefpunkt gesunken, und die Beherrschten sind aus gutem Grund misstrauisch gegenüber den Herrschern geworden.
In den kommenden Wochen wird sich hoffentlich Dr. Jay Bhattacharya, der von Präsident Donald Trump gewählte Direktor der National Institutes of Health, an die Spitze der Bemühungen um eine bessere, unzensierte wissenschaftliche Praxis stellen. Bhattacharya war einer der vielen Befürworter vernünftigerer und schonenderer Richtlinien während des COVID-19-Ausbruchs, die in der Erklärung von Great Barrington zum Ausdruck kamen. Diese Erklärung vom Oktober 2020 hat inzwischen mehr als 940.000 Unterschriften und drückt „große Besorgnis über die schädlichen Auswirkungen der vorherrschenden COVID-19-Politik auf die physische und psychische Gesundheit“ aus. Die Erklärung drängt auf einen Ansatz, der als „gezielter Schutz“ bezeichnet wird.
„Der mitfühlendste Ansatz, der die Risiken und Vorteile des Erreichens der Herdenimmunität abwägt, besteht darin, denjenigen, die nur ein minimales Todesrisiko haben, ein normales Leben zu ermöglichen, um durch natürliche Infektion eine Immunität gegen das Virus aufzubauen, während diejenigen, die am stärksten gefährdet sind [insbesondere ältere und gebrechliche Menschen], besser geschützt werden“, heißt es in dem Bericht. „Die Ergreifung von Maßnahmen zum Schutz der gefährdeten Personen sollte das zentrale Ziel der Reaktionen der öffentlichen Gesundheit auf COVID-19 sein“.
Dies ist ein guter Ratschlag für den Umgang mit allen Pandemien in der Zukunft.
Es wird erwartet, dass weitere von Trump vorgeschlagene Kandidaten – darunter Lee Zeldin als Leiter der Umweltschutzbehörde, Chris Wright als Energieminister und Doug Burgum als Innenminister – zum Besseren in Umweltfragen einleiten werden.
Wie die öffentliche Gesundheit erfordern auch die ökologischen Herausforderungen in Bezug auf die Luft, das Wasser, die Abfallströme, die Wälder, die Energie und andere natürliche Ressourcen der Nation eine objektive Aufsicht durch Führungspersönlichkeiten, die eine positive Wirkung für alle erzielen wollen.
Persönlich möchte ich anmerken, dass ich mich entschieden habe, am 19. Januar 2021, also einen Tag vor dem Amtsantritt von Biden, in den Vorruhestand zu gehen, um die von der EPA der Biden-Regierung verhängten Auflagen zu vermeiden. Ich war jahrzehntelang für Luftverschmutzung und Luftqualitäts-Meteorologe in einem großen Bezirksgesundheitsamt tätig. Ich ging vorzeitig in den Ruhestand, weil ich befürchtete, dass die Biden-Regierung sich zu sehr auf die vom Menschen verursachte Klimakatastrophe konzentrieren würde.
Ungeachtet meiner gesunden, sachkundigen und vernünftigen Skepsis gegenüber dem Klimawandel war ich in meinem Fachgebiet im Jahr 2020 bei der öffentlichen Präsentation von Klimadaten behindert worden, und ich rechnete damit, dass diese Einschränkung mit der Regierung Biden nur noch zunehmen würde.
Sicherlich hat der Mensch einen erheblichen, dokumentierten Einfluss auf das Klima – aber nur im lokalen Maßstab. So ist beispielsweise der „städtische Wärmeinseleffekt“ seit vielen Jahrzehnten bekannt. Diese vom Menschen verursachte Auswirkung führt zu Stadtlandschaften, die wesentlich wärmer sind als die umliegenden Landstriche. Dennoch scheint die erhöhte Wärme die Abwanderung in die Städte nicht zu verhindern.
Eine der Hauptsorgen ist, ob der vom Menschen verursachte globale Klimawandel auf lange Sicht katastrophal sein wird. Wahrscheinlicher ist jedoch, dass man sich an den Klimawandel durch den Ausbau der Infrastruktur, die Bewirtschaftung von Ökosystemen und die Verbesserung der auf den Menschen ausgerichteten Maßnahmen anpasst, wie z. B. die Verbesserung des Zugangs zu sauberen Energieressourcen und angemessenen Heiz- und Kühlgeräten.
Unterm Strich sind Erfolge zum Wohle der Allgemeinheit in Reichweite, solange wissenschaftlich fundierte Entscheidungen nicht in die Hände der Parteipolitik fallen. Die Trump-Regierung muss in der Wissenschaft Vernunft walten lassen sowie Idealismus und Parteinahme ablehnen. Niemand sollte Perfektion erwarten, aber jeder sollte eine drastische Verbesserung der Art und Weise, wie die Bundesregierung wissenschaftsbasierte Dienstleistungen erbringt, erwarten und verdient dies auch.
This article first appeared February 6, 2025, in The Washington Examiner and is reprinted here by permission.
Link: https://cornwallalliance.org/bring-realism-not-idealism-to-science/
Übersetzt von Christian Freuer für das EIKE
Der Beitrag Bringt Realismus und nicht Idealismus in die Wissenschaft erschien zuerst auf EIKE - Europäisches Institut für Klima & Energie.
TJK-E ruft zur Teilnahme an Großdemonstration in Straßburg auf
Anlässlich des Jahrestages der Verschleppung Abdullah Öcalans in die Türkei ruft die Kurdische Frauenbewegung in Europa (TJK-E) dazu auf, am 15. Februar an der Demonstration in Straßburg teilzunehmen und seine Freilassung einzufordern.
Grüße nach Imrali
In dem Aufruf heißt es: „Wir beginnen das 27. Jahr unseres Freiheitskampfes, den Abdullah Öcalan gegen das internationale Komplott vom 15. Februar gestartet hat und der von unseren Genossinnen angeführt wurde, die ihre Kraft aus diesem Widerstand bezogen, als Heldinnen fielen und ihn weiter ausbauten. Auf dieser Grundlage grüßen wir Abdullah Öcalans großen Widerstand auf der Gefängnisinsel Imrali mit Liebe und Respekt. Er hat allen gezeigt, dass ein freies Leben möglich ist. Wir wollen auch respektvoll all unseren Gefallenen gedenken und versprechen, dass wir ihr Ziel eines freien Lebens und eines freien Landes erreichen werden.
„Das Komplott richtete sich gegen die Wahrheit eines freien Lebens“
Abdullah Öcalans Bemühungen die Ideologie der Frauenbefreiung auszuweiten und die Organisation von Frauen zu fördern, wurden zu einer historischen Grundlage für die Schaffung von Wissen und Organisation im Kampf gegen die Unterdrückung der Kurd:innen und anderer Völker des Nahen Ostens. Das internationale Komplott richtete sich auch gegen die Wahrheit eines freien Lebens und einer freien Gesellschaft, die sich durch den Kampf der Frauen in Kurdistan und dem gesamten Nahen Osten verbreitete. Abdullah Öalan strebte danach die Ideologie, Philosophie und den Kampf für Freiheit in Kurdistan zu fördern. Aus diesem Grund führten internationale Kräfte das Komplott vom 15. Februar gegen Abdullah Öcalan durch.
Öcalan gibt die Kraft für den Kampf
Um ihr Ziel zu erreichen, versuchten diese Staaten in den vergangenen Jahren Kurdistan in einem ungerechten und brutalen Krieg vollständig einzukreisen. Unser gesamtes Volk und insbesondere die Frauen schöpften aus dem legendären Widerstand Abdullah Öcalans Kraft und führten einen großen Kampf, um ihre Freiheit zu sichern und ihre Existenz zu schützen.
Aufruf zur Teilnahme an der Großdemonstration in Straßburg
Auf dieser Grundlage verurteilen wir das Komplott vom 15. Februar erneut voller Wut und rufen unser gesamtes Volk und alle unsere Freund:innen, insbesondere die Frauen, dazu auf, sich um Abdullah Öcalan zu vereinen und den Kampf zu intensivieren. Wir rufen alle dazu auf, an der großen und historischen Demonstration teilzunehmen, die am 15. Februar unter der Führung von Frauen in Straßburg stattfinden wird: Lasst uns den dunklen Tag erhellen.“
TJK-E
TJK-E ist die kurdische Frauenbewegung in Europa und sieht in der Philosophie der kurdischen Freiheitsbewegung eine Hoffnung für die gesamte Welt auf eine Gesellschaft, in der Frauen als Individuen frei sind und aktiv an der Gestaltung von Gesellschaft arbeiten. Der Widerstand der kurdischen Frauen, der oft unter extremen Risiken und persönlichen Opfern stattfindet, strahlt über ihre Region hinaus. Die Organisation arbeitet auch in Europa dafür, dass Frauen aufstehen und sich organisieren, ihr Recht auf Freiheit verteidigen und gegen die strukturelle Gewalt in patriarchalen Staaten kämpfen. Die Organisierung von Frauen und der Kampf für Geschlechtergerechtigkeit, inspiriert von Öcalans Philosophie, zeigt weltweit Wege auf, wie patriarchale Gewalt und kapitalistische Ausbeutung überwunden werden können.
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