«Und während Sie über Ungarn mal dies hören und mal das, sollten Sie besser schleunigst nach Brüssel sehen, wo von der Leyen das Projekt der Zweckentfremdung der EU, der Vergewaltigung der europäischen Verträge und der finalen Entmachtung der Nationalstaaten vorantreibt, als gäb’s kein Morgen. Ein Projekt, das nie etwas anderes als Ihre eigene Entmachtung, werter Bürger, war, die unter dieser Kommissionspräsidentin natürlich verlässlich aufs Hässlichste verschleiert ist.» (– Martin Sonneborn)
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Fahrplan für Interoperabilität: EU erweitert ihre Datenbanken mit Gesichtserkennung
Die EU-Behörde eu-LISA arbeitet weiter daran, Fingerabdrücke und Gesichtsbilder zu vernetzen. Nach Einrichtung einer Superdatenbank werden jetzt noch mehr Systeme angeschlossen. Dazu gibt es einen neuen Fahrplan bis 2030.
Gesichtserkennung in EU-Datenbanken soll erweitert werden (Symbolbild) – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Christelle HayekIm „Projekt Interoperabilität“ werden die großen europäischen Datenbanken miteinander verschmolzen, zuständig dafür ist die europäische Agentur für das Management groß angelegter IT-Systeme (eu-LISA) mit Sitz im estnischen Tallinn, die meisten entsprechenden Vorhaben sollen 2026 abgeschlossen sein. Das Projekt betrifft das für Fahndungen genutzte Schengener Informationssystem (SIS II); Eurodac, das bislang vor allem Fingerabdrücke von Asylsuchenden speichert; das Visainformationssystem (VIS) sowie das bald startende Strafregisterinformationssystem für Nicht-EU-Angehörige (ECRIS-TCN).
Ebenfalls angeschlossen wird das neue Einreise-/Ausreisesystem (EES), das ab dem 10. April im gesamten Schengen-Raum vollumfänglich installiert sein soll. Alle Reisenden mit Kurzzeitvisa, den sogenannten Schengen-Visa, werden dann beim Übertritt einer EU-Außengrenze mit Fingerabdrücken und Gesichtsbild sowie Personendaten für drei Jahre gespeichert. Im Herbst folgt die Inbetriebnahme des Reiseinformations- und -genehmigungssystems (ETIAS). Darüber müssen auch visumsfrei Einreisende ihren Grenzübertritt im Voraus anmelden und dazu online mehrere Fragen beantworten.
Die Vernetzung der existierenden Systeme erfolgt schrittweise über eine sogenannte Interoperabilitätsarchitektur. Kernstück ist ein gemeinsamer biometrischer Abgleichdienst (sBMS), der eine übergreifende Suche mit Biometriedaten ermöglicht. Er ist bereits in Betrieb und nutzt nach Angaben von eu-LISA Künstliche Intelligenz, um die Geschwindigkeit und Genauigkeit des Abgleichs zu erhöhen.
Zum Projekt Interoperabilität gehört außerdem ein gemeinsamer Identitätsspeicher (CIR), ein europäisches Suchportal (ESP) sowie ein Detektor für Mehrfachidentitäten (MID). Dadurch entsteht im Schengen-Raum eine biometrische Superdatenbank, die zu den größten der Welt gehört: Allein im EES werden jährlich mehrere hundert Millionen Reisende mit Fingerabdrücken und Fotos gespeichert.
„Interoperabilitäts-Roadmap“ für die nächsten JahreAuf EU-Ebene wird derzeit ein Fahrplan für die kommenden Jahre diskutiert, zuständig bei den Mitgliedstaaten ist dafür die Ratsarbeitsgruppe „Informationsaustausch im JI-Bereich“ (IXIM). Details dazu hat eu-LISA im Februar in einem Strategiepapier für die Jahre 2026 bis 2028 beschrieben. Auch die EU-Minister:innen diskutieren darüber bei ihrer Tagung im Rat für Justiz und Inneres (JI-Rat) in dieser Woche.
Im November 2025 hat der Verwaltungsrat von eu-LISA eine „Interoperabilitäts-Roadmap“ beschlossen. Dazu gehört der Ausbau von SIS II und Eurodac mit Gesichtserkennung. Die Verordnung für das Fingerabdrucksystem Eurodac war bereits im Mai 2024 im Rahmen des neuen Migrations- und Asylpakets der EU verabschiedet worden, geplant ist die Inbetriebnahme für Juni 2026. Die Behörde verspricht sich davon, besser verfolgen können, wenn Schutzsuchende unerlaubt innerhalb des Schengen-Raums das Land wechseln.
Zeitplan von eu-LISA - Alle Rechte vorbehalten eu-LISAAuch im Schengener Informationssystem sind vor allem Migrant:innen gespeichert: Der größte Teil der zur Fahndung ausgeschriebenen Personen sind Ausreisepflichtige, etwa nachdem ihr Asylantrag abgelehnt wurde. Anders als etwa beim EES liegen diese Daten nicht in Tallinn, sondern in einem von eu-LISA betriebenen technischem Zentrum in Straßburg. Einen Zeitplan zur Freischaltung der Gesichtserkennungsfunktion gibt es aber noch nicht: eu-LISA kündigt für das laufende Jahr an, eine entsprechende Roadmap zu erstellen.
Komplett erneuerte Visa-PlattformBis zum 1. Quartal 2030 müssen auch alle EU-Staaten das überarbeitete Visa-Informationssystem (R-VIS) schrittweise in Betrieb nehmen. So steht es in einem „Fahrplan“, der im JI-Rat im Dezember 2025 genehmigt wurde. Zusätzlich zu Kurzaufenthaltsvisa sollen dann auch Langzeitvisa und Aufenthaltsgenehmigungen integriert werden. eu-LISA entwickelt außerdem eine digitale Plattform, über die künftig online Visa-Anträge gestellt werden können. Dieses als EU-VAP bezeichnete System soll automatisch bestimmen, welcher Mitgliedstaat für die Prüfung zuständig ist – auch bei Reisen in mehrere Länder.
Zu den Kernelementen des neuen R-VIS gehört ein automatisiertes Verfahren bei der Antragstellung. Der Datensatz wird beim Eintrag mit allen anderen anderen Systemen der Interoperabilitäts-Architektur abgeglichen – dem EES, dem ETIAS, dem SIS, Eurodac, dem ECRIS-TCN sowie dem VIS selbst – und weiteren Datenbanken wie dem Europol-Informationssystem (EIS). Bei Treffern ist der Staat für eine manuelle Prüfung zuständig, der das Visum ausstellt. Dort wird auch über Erteilung oder Verweigerung entschieden.
Europaweite Abfrage von Gesichtern mit Prüm IIDie Kosten für die neue Überwachungsinfrastruktur sind hoch. Allein das Gesichtserkennungssystem im Projekt Interoperabilität war mit 300 Millionen Euro veranschlagt. Für die Weiterentwicklung von Eurodac sind für das laufende Jahr knapp 10,3 Millionen Euro reserviert, für 2027 knapp 6,8 Millionen und für 2028 rund 20,6 Millionen Euro. Die Interoperabilitätskomponenten, zu denen der biometrische Abgleichsdienst gehört, schlagen im selben Zeitraum mit insgesamt mehr als 168 Millionen Euro zu Buche.
Hinzu kommt, dass nicht nur die gemeinsam geführten Biometriesysteme ausgebaut werden. Auch die nationalen Polizeidatenbanken mit Gesichtsbildern werden im Rahmen der „Prüm II“-Verordnung schengenweit vernetzt. Abfragen sind dann über ein sogenanntes „Treffer-/Kein Treffer-Prinzip“ möglich. Das heißt, Behörden erfahren zunächst lediglich, ob ein Datensatz existiert. Dann können sie diesen über die europäische Rechtshilfe herausverlangen.
Die Vernetzung erfolgt über einen neuen Prüm-II-Zentralrouter, der den Austausch biometrischer Daten zwischen europäischen Polizeibehörden bündeln soll. Ab Mitte 2027 soll in Prüm II die Abfrage von Gesichtern freigeschaltet werden, dazu wird das System ebenfalls an den gemeinsamen biometrischen Abgleichsdienst angeschlossen.
Zugriff für US-BehördenÜber „Prüm International“ können auch Drittstaaten an das europaweite Abfragesystem angeschlossen werden. Erster Nutzer dieser Möglichkeit war nach dem Brexit Großbritannien, nun könnten weitere Partnerländer folgen. Vermutlich wird dies zuerst EU-Beitrittskandidaten angeboten, darunter Balkan-Staaten oder die Ukraine. Die Regierung in Kyjiw soll laut „Politico“ bereits eine Liste mit 200.000 aktiven oder ehemaligen russischen „Kombattanten“ an Europol geschickt haben, damit einzelne Unionsmitglieder die Personen zur Einreiseverweigerung ins SIS II eintragen.
Eine Kröte sollen die Schengen-Staaten mit der „Enhanced Border Security Partnership“ (EBSP) schlucken, einem von den USA geforderten Abkommen, das alle Teilnehmerstaaten des Visa-Waiver-Programms abschließen müssen, um ihren Bürger:innen weiterhin die visafreie Einreise in die USA zu ermöglichen. Es sieht vor, dass US-Behörden automatisierten, direkten Zugriff auf nationale Polizeidatenbanken der „Partner“ erhalten – konkret auf Fingerabdrücke und Gesichtsbilder.
Betroffen wären nicht nur Reisende in die USA, sondern möglicherweise alle Personen, deren Daten von den jeweiligen nationalen Behörden für den Zugriff freigegeben sind. In Deutschland beträfe dies wohl die vom Bundeskriminalamt geführte INPOL-Datei, in der 5,4 Millionen Menschen mit fast 8 Millionen Lichtbildern, die meisten davon Asylsuchende oder Ausreisepflichtige. Auch die brutale US-Abschiebemiliz ICE könnte diese Daten nutzen. Wer das EBSP nicht unterzeichnet, soll aus dem Visa-Waiver-Programm ausgeschlossen werden. Die Frist läuft bis zum 31. Dezember 2026, derzeit verhandelt die EU-Kommission dazu geheim über ein Rahmenabkommen mit den USA.
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Schwerbehinderung: So hoch ist die Entschädigung bei Benachteiligung
Wer sich als schwerbehinderter Mensch bewirbt und schon im Bewerbungsverfahren benachteiligt wird, kann nach dem AGG eine Entschädigung verlangen. Das Bundesarbeitsgericht hat in einem Grundsatzurteil klargestellt, welche Ziele diese Entschädigung verfolgt und wie Gerichte die Höhe bestimmen müssen (BAG, Urteil – 8 AZR 170/19).
Worum ging es in dem Verfahren?Der Kläger bewarb sich bei einer gesetzlichen Krankenkasse auf eine Stelle in der DRG-Abrechnung und Qualitätssicherung. In seinen Unterlagen wies er deutlich darauf hin, dass er schwerbehindert ist (GdB 50), wurde aber nicht zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen.
Warum war die Nicht-Einladung rechtlich so brisant?Öffentliche Arbeitgeber mussten nach der damals geltenden Rechtslage schwerbehinderte Bewerber grundsätzlich zu einem Vorstellungsgespräch einladen, sofern sie nicht offensichtlich ungeeignet waren. Wenn diese Einladung unterbleibt, kann das ein starkes Indiz dafür sein, dass eine Benachteiligung wegen der Behinderung vorliegt.
Was verlangte der Kläger und wie entschieden die Vorinstanzen?Der Kläger forderte eine Entschädigung von 9.846 Euro und berief sich darauf, dass er wegen seiner Schwerbehinderung benachteiligt worden sei. Das Arbeitsgericht wies die Klage zunächst ab, das Landesarbeitsgericht sprach ihm später aber nur 1.000 Euro zu.
Warum griff das Bundesarbeitsgericht ein?Das BAG hielt die 1.000 Euro für rechtsfehlerhaft bemessen und korrigierte die Entschädigung auf insgesamt 5.100 Euro. Entscheidend war, dass das Landesarbeitsgericht mehrere Umstände zugunsten des Arbeitgebers berücksichtigt hatte, die bei § 15 Abs. 2 AGG nicht oder jedenfalls nicht in dieser Weise herangezogen werden dürfen.
Welche Funktion hat die Entschädigung nach § 15 Abs. 2 AGG?Das BAG betonte, dass die Entschädigung eine Doppelfunktion hat, nämlich Ausgleich des immateriellen Schadens und Abschreckung. Beides muss verhältnismäßig bleiben, aber eine rein symbolische Summe reicht nicht aus, weil der Rechtsschutz wirksam sein muss.
Warum spielt „Verschulden“ des Arbeitgebers keine Rolle?Nach der Linie des BAG ist die Entschädigung verschuldensunabhängig, sodass es nicht darauf ankommt, ob der Arbeitgeber „absichtlich“ diskriminiert hat oder sich subjektiv im Recht wähnte. Freundliche Absageschreiben, eine behauptete „Bestenauslese“ oder das Argument, man habe niemanden herabwürdigen wollen, dürfen die Entschädigung deshalb nicht nach unten drücken.
Welche Fehler sah das BAG bei der Bemessung der Höhe?Das Landesarbeitsgericht behandelte die Grenze von drei Monatsgehältern wie einen Rahmen, in dem sich die Entschädigung zwingend bewegen müsse. Das BAG stellte klar, dass es sich um eine Kappungsgrenze handelt, sodass zunächst die angemessene Entschädigung zu bestimmen und erst danach gegebenenfalls zu deckeln ist.
Warum half der Beklagten auch ihr Angebot eines späteren Gesprächs nicht?In der Güteverhandlung bot die Beklagte dem Kläger ein Gespräch für eine andere, geringer dotierte Stelle an einem anderen Ort an. Das BAG sah darin keine Wiedergutmachung für die Benachteiligung im ursprünglichen Bewerbungsverfahren, weil der immaterielle Schaden gerade aus der diskriminierenden Nichtberücksichtigung für die ausgeschriebene Stelle folgt.
Welche Summe hielt das BAG für angemessen und warum?Das BAG setzte die Entschädigung auf 5.100 Euro fest, was ungefähr 1,5 Bruttomonatsgehältern der ausgeschriebenen Stelle entspricht. Das sei ein angemessener Ausgleich für den immateriellen Schaden und zugleich ausreichend, um eine abschreckende Wirkung zu entfalten.
FAQ: Die fünf wichtigsten Fragen und AntwortenWie hoch kann eine Entschädigung nach § 15 Abs. 2 AGG maximal sein, wenn es um eine Nicht-Einstellung geht?
Sie darf drei Monatsgehälter nicht übersteigen, wenn der Bewerber auch ohne Benachteiligung nicht eingestellt worden wäre, wobei diese Grenze als Kappung wirkt und nicht als „normaler“ Bemessungsrahmen.
Muss der Arbeitgeber „absichtlich“ diskriminiert haben, damit eine Entschädigung gezahlt wird?
Nein, die Entschädigung ist verschuldensunabhängig, sodass weder fehlende Benachteiligungsabsicht noch ein behaupteter guter Wille die Zahlungspflicht entfallen lassen.
Warum ist die unterlassene Einladung zum Vorstellungsgespräch bei schwerbehinderten Bewerbern so wichtig?
Weil sie – jedenfalls nach der damaligen Rechtslage für öffentliche Arbeitgeber – ein Indiz für eine Benachteiligung sein kann, wenn keine offensichtliche Ungeeignetheit vorliegt und dennoch nicht eingeladen wird.
Darf das Gericht die Entschädigung niedriger ansetzen, weil der Arbeitgeber viele schwerbehinderte Menschen beschäftigt oder freundlich abgesagt hat?
Nach diesem Urteil nicht, denn solche Gesichtspunkte sagen nichts Verlässliches über den immateriellen Schaden und die notwendige Abschreckung aus und dürfen die Entschädigung nicht sachfremd mindern.
Welche Rolle spielt das Gehalt der ausgeschriebenen Stelle für die Entschädigung?
Es ist ein wichtiger Anknüpfungspunkt für die Bemessung, weil der immaterielle Schaden auch darin liegen kann, dass die Chance auf Einkommen und berufliche Entfaltung diskriminierend verwehrt wurde.
Das Bundesarbeitsgericht macht deutlich, dass Entschädigungen bei Benachteiligung schwerbehinderter Bewerber nicht „symbolisch“ ausfallen dürfen und nicht von Wohlverhalten, Absichtsfragen oder Imagefaktoren des Arbeitgebers abhängig gemacht werden dürfen.
Wer im Bewerbungsverfahren wegen einer Schwerbehinderung benachteiligt wird, hat Anspruch auf eine Entschädigung, die den immateriellen Schaden ernst nimmt und zugleich spürbar abschreckt.
Für Betroffene ist das Urteil ein wichtiges Signal, weil es die Leitplanken für eine faire und rechtssichere Bemessung der Entschädigung festzieht.
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Ceylan Akça: Eine Transformation ohne Frauen ist keine Transformation
Die DEM-Abgeordnete Ceylan Akça hat die besondere Hervorhebung der Rolle der Frauen im Aufruf von Abdullah Öcalan vom 27. Februar als historisch bezeichnet. „Eine Transformation, an der Frauen nicht beteiligt sind, kann nicht dauerhaft sein“, erklärte sie.
Im Gespräch mit ANF bewertete Akça den jüngsten Aufruf des kurdischen Repräsentanten und betonte, dass die Debatte nicht nur regional, sondern aus einer universellen Perspektive betrachtet werden müsse. Derzeit entstehe eine neue Ordnung, sagte sie, die jedoch von den „dunkelsten Seiten des männlichen Denkens“ geprägt werde.
„Wenn wir hier von Männern sprechen, meinen wir eine toxische, zerstörerische und tödliche patriarchale Mentalität“, erklärte Akça. Diese Denkweise versuche Frauen eine Rolle aufzuzwingen, die der Praxis der Taliban in Afghanistan ähnele. Ziel sei ein System, in dem Frauen auf ihre Fortpflanzungsfähigkeit reduziert und zu Objekten gemacht würden. Frauen müssten jedoch in diesem Prozess nicht passive Betroffene, sondern konstituierende Subjekte sein, betonte Akça.
Frauen müssen den Aufbau selbst übernehmen
„Frauen sollten nicht nur Forderungen stellen, sondern selbst die Rolle des Aufbaus übernehmen“, sagte die Politikerin. Nicht durch Bitten oder Forderungen, sondern indem sie als handelnde Subjekte auftreten, könnten Frauen diesem dunklen System entgegentreten. Akça erinnerte daran, dass Öcalan sowohl in seiner Erklärung vom 27. Februar als auch in seinem Manifest für Frieden und demokratische Gesellschaft auf ein neues Lebensmodell verweise. Frauen seien die Vorreiterinnen dieses Modells.
„Öcalan sagt, dass Frauen ihn verstehen. Sie erkennen das von ihm vorgeschlagene neue Lebensmodell und besitzen die Kraft, es aufzubauen. Er schreibt Frauen eine große Rolle zu und sieht in ihnen eine große Hoffnung“, erklärte Akça. Der Aufruf müsse in diesem Zusammenhang bewertet werden.
Frauen als Grundlage demokratischer Integration
Akça äußerte sich auch zu den Diskussionen über demokratische Integration. Entscheidend sei, dass Frauen im Zentrum dieses Prozesses stehen. Sie wies darauf hin, dass Frauen zu den Gruppen gehören, die im bestehenden System am stärksten ausgeschlossen werden. Die männlich dominierte politische Praxis und Rechtsprechung seien dafür ein deutliches Beispiel.
Als Beispiel nannte Akça eine Entscheidung des türkischen Kassationsgerichtshofs in einem Feminizid-Prozess, in der die Weigerung der getöteten Frau zum Geschlechtsverkehr als „strafmildernde Provokation“ gewertet wurde. „Das ist der konkrete Ausdruck einer Denkweise, die sagt: ‚Wenn ich es will, dann geschieht es‘“, erklärte sie.
„Eine Revolution ohne Frauen ist nicht dauerhaft“
Akça betonte, dass demokratische Integration nicht bedeute, sich in das bestehende System einzugliedern. Vielmehr gehe es darum, dieses System zu verändern. Ein Friedens- und Transformationsprozess, der Frauen ausschließe, könne nicht dauerhaft sein, sagte sie. Dies sei auch durch wissenschaftliche und empirische Studien belegt. „Eine Revolution, an der Frauen nicht beteiligt sind, ist keine Revolution. Eine Transformation ohne Frauen kann keine dauerhafte Transformation sein“, erklärte Akça. Für eine wirklich demokratische Veränderung müssten Frauen im Zentrum des Prozesses stehen.
https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/Ocalan-ruft-zu-positiver-aufbauphase-im-friedensprozess-auf-50480 https://deutsch.anf-news.com/frauen/kjk-ruft-neue-strategische-phase-aus-jetzt-ist-die-zeit-der-frauen-50507 https://deutsch.anf-news.com/frauen/gemeinsam-kampfen-frauenkampf-heisst-kampf-fur-frieden-50548
Öcalan: Mein Status ist zugleich der Status des kurdischen Volkes
Der kurdische Repräsentant Abdullah Öcalan hat seinen rechtlichen Status mit der politischen Stellung der Kurd:innen verknüpft. „Mein Status ist wichtig und muss geklärt werden. Mein Status ist zugleich der Status der Kurd:innen“, zitierte ihn sein Neffe, der DEM-Abgeordnete Ömer Öcalan, nach einem Treffen auf der Gefängnisinsel Imrali.
In einem Gespräch mit der Nachrichtenagentur Mezopotamya (MA) berichtete Ömer Öcalan über den rund zweistündigen Besuch am 26. Februar. Demnach habe Öcalan eine Reihe politischer Bewertungen zur Lage im Nahen Osten sowie zum kurdischen Freiheitskampf abgegeben.
Regionale Entwicklungen und Warnung vor Eskalation
Öcalan habe bereits in früheren Gesprächen auf die Instabilität in der Region hingewiesen, sagte Ömer Öcalan. Demnach seien die politischen Strukturen im Irak geschwächt und die bestehenden Machtverhältnisse in Syrien im Zerfall begriffen. Sollte sich auch Iran nicht demokratisieren, könne eine weitere Intervention folgen.
In diesem Zusammenhang betonte Öcalan laut seinem Neffen, dass die kurdische Gesellschaft und ihre Institutionen Vorkehrungen treffen müssten, um sowohl Sicherheit als auch Freiheit zu gewährleisten. Beide Aspekte seien eng miteinander verbunden. Gleichzeitig warnte er vor chauvinistischen und populistischen politischen Ansätzen, die in der Region immer wieder Massengewalt und Konflikte befördert hätten.
„Der Prozess schreitet langsam voran“
Öcalan habe zudem den aktuellen Prozess zur Lösung der kurdischen Frage in der Türkei als langsam beschrieben, erklärte Ömer Öcalan. Dennoch sei inzwischen ein politischer Boden entstanden, der demokratische Politik ermögliche. Entscheidend sei nun, dass auf theoretische Debatten konkrete politische Schritte folgen. Sowohl staatliche Institutionen als auch die demokratische Politik seien gefordert, Verantwortung zu übernehmen. Neben Reformen auf staatlicher Ebene gehe es darum, gemeinsam mit der Bevölkerung demokratische Strukturen aufzubauen.
Bedeutung lokaler Selbstverwaltung
Besonders betonte Öcalan nach Angaben seines Neffen die Rolle der kommunalen Selbstverwaltung. Neben der Zentralregierung müssten lokale Verwaltungen gestärkt werden, wofür gesetzliche Änderungen notwendig seien. In diesem Zusammenhang verwies er auf die abgesetzte Stadtverwaltung von Mêrdîn (tr. Mardin) und den früheren Ko-Bürgermeister Ahmet Türk. Öcalan habe die Rückkehr der gewählten Vertreter:innen in ihre Ämter gefordert und der Beendigung staatlicher Zwangsverwaltungen große Bedeutung beigemessen.
„Mein Ausgang ist der Ausgang des Volkes“
Öcalan habe auch die Diskussion um sein Recht auf Hoffnung angesprochen, das zuletzt auch im türkischen Parlament thematisiert worden war. Seine persönliche Situation sei eng mit der politischen Frage der Kurd:innen verbunden. Als sein Bruder Mehmet Öcalan während des Treffens geäußert habe, dass viele Menschen seine Freilassung und freiere Bedingungen erwarteten, habe Öcalan geantwortet: „Mein Ausgang von hier ist der Ausgang des Volkes. Der Ausgang des Volkes ist mein Ausgang.“
Rojava und die Rolle demokratischer Politik
Öcalan habe zudem erneut die Bedeutung der kurdischen Selbstorganisation in Rojava hervorgehoben. Die dortigen politischen und gesellschaftlichen Strukturen seien Ergebnis eines langen Kampfes. Gleichzeitig werde gegen die kurdische Freiheitsbewegung ein intensiver politischer und psychologischer Krieg geführt. Der neue Abschnitt der politischen Entwicklung müsse über demokratische Politik und rechtliche Lösungen gestaltet werden, habe Öcalan betont.
Grüße an Kurd:innen in Europa und Anatolien
Ömer Öcalan berichtete außerdem, sein Onkel habe der kurdischen Diaspora in Europa seine Grüße übermittelt. Auch Kurd:innen in Zentralanatolien und anderen Regionen der Türkei, deren Gemeinschaften teils seit Jahrhunderten dort lebten, hätten eine wichtige Rolle im politischen Prozess. Öcalan habe sie aufgerufen, sich stärker in der demokratischen Politik zu engagieren und sich politisch innerhalb der DEM-Partei zu organisieren.
Bedeutung der kurdischen Sprache
Schließlich habe Öcalan die zentrale Rolle der kurdischen Sprache hervorgehoben. „Die kurdische Sprache ist von zentraler Bedeutung“, habe er erklärt. „Wenn der Geist zersplittert ist, ist auch die Sprache zersplittert. Wenn ihr keine politische Stärke habt, habt ihr auch keine kulturelle Stärke. Und wenn ihr keine organisierte Kraft habt, könnt ihr auch eure Sprache nicht aufrechterhalten.“
Deshalb müsse zunächst die geistige und politische Stärke der kurdischen Gesellschaft gefestigt werden. Nur so könnten kulturelle und identitäre Werte bewahrt und die kurdische Sprache aktiv verteidigt und weiterentwickelt werden. Während des Treffens sei auch Kurdisch gesprochen worden. In diesem Zusammenhang habe Öcalan scherzhaft bemerkt: „Seit 27 Jahren bin ich hier. Seit 30 Jahren spreche ich kaum mit jemandem, und trotzdem ist mein Kurdisch besser als eures.“
https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/Ocalan-ruft-zu-positiver-aufbauphase-im-friedensprozess-auf-50480 https://deutsch.anf-news.com/hintergrund/kurkcu-zweite-phase-des-friedensprozesses-hangt-von-politischen-und-rechtlichen-schritten-ab-50558 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/Ocalan-bericht-des-parlaments-ist-bedeutender-schritt-50540
Transformation ohne Sinn
Iran Is Morally Superior To The United States
Iran is better than the United States. The United States is worse than Iran.
This is true not because Iran is especially good, but because the United States is especially evil.
Iran isn’t blanketing a major metropolis with military explosives, killing over a thousand people including hundreds of children. The United States is doing this with its partner in crime Israel.
Iran isn’t continuously bombing and invading countries around the world, toppling governments, circling the globe with hundreds of military bases, targeting civilian populations with siege warfare and brandishing nuclear weapons at its enemies in the name of securing planetary domination. Only the United States is.
The US empire is the single most murderous and tyrannical power structure on earth, by an extremely massive margin. No one else comes anywhere remotely close. Not Iran. Not anybody. Every government in the world is morally superior to the most evil government, and the most evil government is the United States.
Whenever I say this I get US empire apologists going “We’re only the ones fighting the wars and dropping the bombs because we happen to be the ones with the power to do so!”
But that’s false. The US isn’t the world’s most vicious government because it happens to be the most powerful, it’s the most powerful government because it’s the most vicious. It’s the power structure which was willing to do whatever it takes to rule the world, no matter how profoundly evil.
Genocides. Starvation sanctions. Nuclear brinkmanship. Imperialist extraction. The deliberate creation of failed states and humanitarian catastrophes. Policies designed to keep entire regions in a continuous state of division and strife. The United States and the globe-spanning empire structured around it have inflicted depravities upon our species which cry out to the heavens for vengeance. If you could truly comprehend the scale of the suffering it has created over the years, even for a second, you would never stop screaming.
Another objection I’ll encounter when I make these observations is “Well, I’d rather live in the US than Iran!”
And it says so much about the western worldview that people think this is an argument. Sure it’s probably nicer to live in the United States than Iran, especially now, and certainly ever since the US has been deliberately strangling the Iranian economy with the explicitly stated goal of making its citizenry so miserable they wage a civil war against their government.
But it’s so revealing that westerners see someone saying Iran is better than the United States and think it’s a statement about where they personally would prefer to live, because it shows how completely invisible US warmongering is in their worldview. Washington’s acts of mass military slaughter simply do not count as immoral or abusive behavior in their eyes, because they are being inflicted on foreigners overseas. So they automatically assume the comparison is asking which country would make your feelings feel nicer to live in as an individual.
The fact that the US government happens to export the majority of its abusiveness to other countries outside its own borders doesn’t make it any less murderous and tyrannical, it just means the people bearing the brunt of its savagery happen to live in other places. Their lives don’t matter any less than American lives, and only a warped, American supremacist worldview would feel otherwise.
The US government is quantifiably morally inferior to the Iranian government. It is quantifiably more tyrannical, more murderous, more destructive, and more megalomaniacal. It is the very last power structure on earth that should have any say in who leads Iran and how the Iranians ought to conduct their affairs. It is not morally qualified to be making those decisions.
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Papst Leo: Du sollst Predigten nicht von der KI schreiben lassen!
Am 19. Februar 2026 bat Papst Leo XIV. die Priester der Diözese Rom, Predigten nicht von einer künstlicher Intelligenz schreiben zu lassen. Eine Maschine könne keinen Glauben haben. Und was keinen Glauben habe, solle auch nicht verkünden. „…Und führe uns nicht in Versuchung“ gewinnt dieser Tage daher eine ganz neue Bedeutung. Die schnelle Recherche mit […]
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Bürgergeld: Jobcenter zahlt keine Miete bei freiwilligen Zahlungen
Bloße freiwillige Zahlungen von Mietkosten begründen bei Bürgergeld Beziehern keinen Mietvertrag, so das das Jobcenter keine Unterkunftskosten nach § 22 Abs. 1 SGB 2 erbringen muss.
So aktuell das Landessozialgericht Niedersachsen – Bremen Az. L 9 AS 83/23 – BSG, Beschluss vom 3.Juni 2025 Az. B 7 AS 1/25 B – Nichtzulassung der Revision im Beschluss des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen werden als unzulässig verworfen.
Kurzbegründung des GerichtsTatsächliche Aufwendungen für eine Wohnung liegen allerdings nicht nur dann vor, wenn der Hilfebedürftige die Miete bzw. Nebenkosten bereits gezahlt hat und nunmehr deren Erstattung verlangt. Vielmehr reicht es aus, dass der Hilfebedürftige im jeweiligen Leistungszeitraum einer wirksamen und nicht dauerhaft gestundeten Forderung ausgesetzt ist (vgl. BSG, Urteil vom 3. März 2009 – B 4 AS 37/08 R; BSG, Urteil vom 7. Mai 2009 – B 14 AS 31/07 R).
Mietverträge zwischen VerwandtenAusgangspunkt für die Frage, ob eine wirksame Verpflichtung des Hilfebedürftigen vorliegt, ist damit in erster Linie der Mietvertrag, mit dem der geschuldete Mietzins vertraglich vereinbart worden ist. Bei Mietverträgen zwischen Verwandten kann nicht schematisch auf die Elemente eines “Fremdvergleichs”, den der Bundesfinanzhof (BFH) im Steuerrecht entwickelt hat (vgl. BFH, Urteil vom 5. Februar 1988, III R 234/84), zurückgegriffen werden.
Allerdings spielt der in der Formel des BFH ebenfalls enthaltene Gesichtspunkt des tatsächlichen Vollzugs des Vertragsinhalts, also insbesondere die Feststellung, ob die Absicht bestand oder besteht, den vereinbarten Mietzins zu zahlen, auch im Falle der Grundsicherung eine Rolle.
Nach der Rechtsprechung des BSG gilt: Bloße freiwillige Zahlungen reichen nicht ausMietvertragliche Verpflichtungen müssen somit wirksam sein, um als Kosten für Unterkunft und Heizung berücksichtigt werden zu können (vgl. BSG, Urteile vom 19. Februar 2009 – B 4 AS 48/08 R und vom 24. November 2011 – B 14 AS 15/11 R); bloß freiwillige Zahlungen reichen nicht aus.
Ein entsprechender Vertrag muss daher zum einen wirksam geschlossen worden sein und darf zum anderen nicht etwa wegen Verstoßes gegen ein Gesetz nichtig sein (§ 134 Bürgerliches Gesetzbuch – BGB) oder einer Inhaltskontrolle am Maßstab der §§ 307ff BGB nicht standhalten. Das Vorliegen eines Vertragsschlusses – einschließlich etwa der Frage, ob ein Scheingeschäft (§ 117 BGB) vorliegt – ist von den Jobcentern und gegebenenfalls den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit in jedem Fall zu prüfen.
Anmerkung vom Verfasser:1. Hier haben sie ( Kläger ) selbst vorgetragen, lediglich unregelmäßig Mietzahlungen an den Sohn geleistet zu haben.
2. Die behauptete Stundungsabrede passt – nicht zu dem späteren Vortrag, durch die Kläger seien laufende Kosten des Hauses (z.B. Wasser, Ankauf von Heizöl sowie weitere Nebenkosten) gleichsam als Ausgleich für ausgebliebene Mietzahlungen bezahlt worden.
Diesbezüglich hat das Jobcenter zutreffend darauf verwiesen, dass diese Zahlungen – sofern nachgewiesen – keine übernahmefähigen Kosten im Sinne des § 22 Abs. 1 SGB II sind, da es an einer entsprechenden mietrechtlichen Grundlage mangelt.
Ob, für welchen Zeitraum und in welcher Höhe bezüglich der (gestundeten) Erfüllung eingetreten ist, haben die Kläger trotz mehrfacher Aufforderung durch das Gericht – ebenfalls nicht hinreichend belegt.
3. Der Senat lässt offen, ob ein Scheingeschäft vorlag.
4. Das Gericht weist darauf hin, dass aufgrund der behaupteten Stundung überhaupt ein Anspruch aus § 22 Abs. 1 SGB II auf Übernahme von Mietkosten bestehen konnte, da es sich insoweit um einen – aktuellen Bedarf – handeln muss.
Praxistipp zum BürgergeldNachweis einer wirksamen, nicht dauerhaft gestundeten Mietzahlungsverpflichtung als Voraussetzung eines Anspruchs auf Bewilligung der Kosten für die Unterkunft durch das Jobcenter
Eine Bezieherin von Grundsicherungsleistungen nach dem SGB 2 hat keinen Anspruch auf Übernahme ihrer Miete für die Wohnung im Haus ihrer Eltern, wenn die Eltern ihr einen Zahlungsaufschub – freiwillig gewährt haben.
Ein Anspruch für die Bürgergeld-Bezieherin hätte nur in dem Fall bestandenEin dem Hilfebedürftigen von dem Verwandten als Folge der Nichtberücksichtigung der Kosten der Unterkunft durch den Grundsicherungsträger “unfreiwillig” gewährter Zahlungsaufschub stellt keine dauerhafte Stundung des Mietzinses dar, die einem Anspruch nach § 22 Abs. 1 S. 1 SGB 2 entgegenstehen würde (vgl. dazu LSG Hamburg, Urteil vom 10.9.2021 – L 4 AS 156/20 – mit Verweis auf BSG, Urt. v. 07.05. 2009 – B 14 AS 31/07 R -) was hier aber nicht der Fall war.
Fazit:Haben die Eltern vier Jahre lang auf die ihnen vermeintlich zustehende Nachzahlung der Miete verzichtet und diese noch nicht einmal angemahnt, obwohl der Leistungsberechtigte inzwischen wirtschaftlich auf eigenen Füßen steht, so ist ein Anspruch aus § 22 SGB 2 wegen nicht nachgewiesener Zahlungsverpflichtung ausgeschlossen.
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Die Kosten des Iran-Krieges für die USA und die hohen Verluste der USA
Versteckter Rentenfreibetrag 82a SGB XII: Wie Rentner jetzt mehr Rente sichern
Viele Rentner bekommen Grundsicherung im Alter (oder bei Erwerbsminderung)– und merken gar nicht, dass ihnen monatlich ein Teil der gesetzlichen Rente gar nicht angerechnet werden darf. Genau dafür gibt es § 82a SGB XII: Wer genügend „Grundrentenzeiten“ gesammelt hat, darf einen spürbaren Freibetrag behalten.
Das Problem: In vielen Bescheiden taucht er nicht auf – oder erst, wenn Betroffene ihn aktiv einfordern.
Der Fehler, der Sie Monat für Monat Geld kostetIn der Grundsicherung zählt normalerweise fast jede Rente als Einkommen und drückt die Hilfe vom Sozialamt nach unten. § 82a SGB XII durchbricht diese Logik: Ein Teil Ihrer gesetzlichen Rente bleibt zusätzlich zum Grundsicherungsbedarf unangetastet.
Wer den Freibetrag nicht im Bescheid findet, verliert nicht nur einmalig, sondern jeden Monat – oft über Jahre.
Was § 82a SGB XII eigentlich ist§ 82a SGB XII ist kein Trick, sondern ein Sozialhilfe-Freibetrag. Er gilt bei Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie bei Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII.
Er sorgt dafür, dass Menschen mit langen Versicherungszeiten nicht genauso behandelt werden wie Personen ohne vergleichbare Beitragsbiografie.
Wer den Freibetrag bekommtEntscheidend ist nicht, ob Sie den Grundrentenzuschlag tatsächlich ausgezahlt bekommen. Entscheidend ist, ob Sie mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten erreicht haben. Das kann auch bei kleiner Rente der Fall sein – etwa durch viele Jahre Teilzeit, Pflege von Angehörigen, Kindererziehung oder lange Niedriglohnbeschäftigung.
So wird der Freibetrag berechnet – und warum 2026 besonders wichtig istDie Rechnung ist gesetzlich festgelegt: 100 Euro Sockel plus 30 Prozent vom darüberliegenden Rententeil, aber gedeckelt. Der Deckel liegt bei 50 Prozent der Regelbedarfsstufe 1. Für viele Rentner ist das kein Kleingeld, sondern der Betrag, der entscheidet, ob am Monatsende noch Luft bleibt oder nicht.
Tabelle: So rechnen Sie Ihren Freibetrag selbst aus Schritt Rechnung Sockelbetrag 100 € bleiben frei Zusatzbetrag 30 % von (gesetzliche Rente – 100 €) Deckel maximal 50 % der Regelbedarfsstufe 1Wenn Ihre gesetzliche Rente hoch genug ist, stoßen Sie an den Deckel. Wenn Ihre Rente kleiner ist, liegt der Freibetrag darunter.
Modell aus der Praxis: Wie „Monika“ jeden Monat mehr behältMonika ist 72, lebt allein, hat eine kleine Altersrente und bekommt Grundsicherung, weil Miete und Lebenshaltung sonst nicht zu schaffen sind. Ihre gesetzliche Rente liegt bei 550 Euro, und sie erfüllt die 33 Jahre Grundrentenzeiten. Der Freibetrag wäre dann 100 Euro plus 30 Prozent von 450 Euro, also 235 Euro.
Problematisch wird es, wenn das Sozialamt den Freibetrag nicht ansetzt und Monikas Rente vollständig als Einkommen behandelt. Dann fehlt ihr Monat für Monat Geld, obwohl das Gesetz genau diese Entlastung vorsieht. Genau an dieser Stelle lohnt sich das Nachrechnen – und notfalls der Widerspruch.
Warum der Freibetrag oft nicht auftauchtIn vielen Fällen fehlt dem Sozialamt der eindeutige Nachweis, dass die 33 Jahre Grundrentenzeiten erfüllt sind. Manchmal liegt zwar ein Rentenbescheid vor, aber ohne klare Kennzeichnung dieser Zeiten. Und manchmal arbeitet die Behörde mit Standardroutinen, bei denen Renten automatisch „voll durchlaufen“, obwohl § 82a SGB XII eine Ausnahme zwingend vorsieht.
So sichern Sie sich den Freibetrag – ohne Streit im NebelDer schnellste Weg ist immer: Nachweis klären, Bescheid prüfen, Korrektur verlangen. Fordern Sie bei der Deutschen Rentenversicherung eine Bestätigung an, aus der hervorgeht, ob Sie die Grundrentenzeiten erfüllen. Legen Sie diese dem Sozialamt vor und verlangen Sie eine Neuberechnung nach § 82a SGB XII.
Wenn der aktuelle Bescheid den Freibetrag nicht enthält, sollten Sie innerhalb der Frist schriftlich Widerspruch einlegen und ausdrücklich verlangen, dass der Freibetrag nach § 82a SGB XII berücksichtigt wird. Bleibt die Behörde bei der Ablehnung, lohnt sich häufig eine Beratung, weil es hier weniger um Auslegung als um eine klare Rechenregel geht.
Achtung: Nicht verwechseln mit dem anderen FreibetragViele Rentner haben zusätzlich eine Betriebsrente, Riester oder andere Vorsorge. Dafür gibt es einen separaten Freibetrag im SGB XII, der ebenfalls mit 100 Euro plus 30 Prozent arbeitet – aber eben für zusätzliche Altersvorsorge, nicht für Grundrentenzeiten.
Wer beides erfüllt, kann stärker profitieren, aber nur, wenn beides sauber beantragt und im Bescheid sichtbar wird.
Wichtig: § 82a gilt nicht beim BürgergeldWer nicht im SGB XII ist, sondern im Bürgergeld, kann sich auf § 82a SGB XII nicht stützen. Das ist ein häufiger Stolperstein, weil Begriffe wie Grundrente und Freibetrag schnell vermischt werden.
Für klassische Altersrentner ist das meist kein Thema, bei Erwerbsminderungsrenten kann es aber eine Rolle spielen, je nachdem, in welchem System die Leistung läuft.
FAQ: Die fünf wichtigsten Fragen zu § 82a SGB XIIMuss ich den Grundrentenzuschlag bekommen, um den Freibetrag zu erhalten?
Nein. Es reicht, wenn Sie die 33 Jahre Grundrentenzeiten erfüllen.
Wie hoch kann der Freibetrag maximal sein?
Er ist gedeckelt. Der Höchstwert richtet sich nach 50 Prozent der Regelbedarfsstufe 1.
Gilt der Freibetrag auch bei Hilfe zum Lebensunterhalt?
Ja, § 82a kann sowohl bei Hilfe zum Lebensunterhalt als auch bei Grundsicherung nach SGB XII greifen.
Was ist, wenn das Sozialamt sagt, es lägen keine Nachweise vor?
Dann brauchen Sie eine klare Bestätigung über die Grundrentenzeiten, in der Regel von der Rentenversicherung. Ohne diesen Nachweis blocken manche Stellen ab.
Kann ich eine Korrektur auch rückwirkend bekommen?
Oft ja, aber nicht unbegrenzt. Je früher Sie den Fehler entdecken und rügen, desto besser stehen die Chancen auf eine Nachzahlung.
§ 82a SGB XII ist für viele Rentner ein stiller Geldhebel: ein gesetzlicher Freibetrag, der jeden Monat wirkt, wenn die Voraussetzungen stimmen. Wer Grundsicherung erhält und lange Versicherungszeiten hat, sollte den Bescheid prüfen lassen – denn der Unterschied liegt häufig im Bereich von hunderten Euro pro Monat.
Wer den Freibetrag nicht im Bescheid findet, sollte ihn nicht hinnehmen, sondern konsequent nachweisen und einfordern.
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Der Kampf gegen das CO2 ist wie der Klimaterror in Berlin, nur langsamer – dafür aber viel schlimmer!
Anfang Januar 26 wurden im Berliner Südwesten mehrere Hochspannungsleitungen von der Vulkan-Terroristengruppe mit Brandverstärkern angezündet und sie dann„mit herumliegenden Stahlstangen zusätzlich kurzgeschlossen“. Im Ergebnis wurde das Kraftwerk abgeschaltet und anfangs ca. 45.000 Haushalte, mit vielleicht 130.000 Menschen waren für 101 Stunden ohne Strom. Viele davon alt, und tlw, auch behindert und/oder gebrechlich, Sie mussten Tag für Tag und Nacht für Nacht in der Kälte ausharren. Die Außentemperaturen fielen nachts auf – 8 bis – 10 °C. Noch immer sind viele Heizungen defekt. Der Schaden war enorm. Es war der größte Stromausfall seit Kriegsende. Die Gruppe verübt ungehindert seit über 10 Jahren Anschläge mit immensem Schaden.
von Michael LimburgIn einer „Erklärung“ sagen diese Terroristen, dass sie sich als Kämpfer verstehen, die sich der „Klimazerstörung“ (O-Ton Bekennerschreiben) widersetzen wollen und nennen dazu wiederholt das Ansteigen der CO2 Konzentration. „Im vergangenen Jahr ist die CO² Konzentration in der Atmosphäre auf 423,9 Teile Kohlendioxid pro Million gestiegen.“ (O-Ton Bekennerschreiben) gefolgt von diversen Anschuldigungen, denen man nun verstärkt begegnen müsse. Und damit sind wir beim CO2.
Das CO2, was immer noch als Spurengas – so war es jedenfalls in der Schule und vor einigen Jahren noch bekannt- in der Luft vorhanden ist, mit heute ca. 0,042 Vol. %. Und diese Konzentration steigt aktuell Jahr für Jahr mit etwa 2 bis 3 ppm (Teile pro Million) oder 0,002 bis 0,003 Vol. %. an. Was wir aber auch alle wissen, oder wissen sollten, dass das CO2 ein Gas des Lebens ist. Ohne CO2in der Luft – und je mehr, je besser – würden alle Pflanzen verhungern, und mit Ihnen alles Leben. Deswegen leiten viele Gärtnereien CO2 in die Luft ihrer Gewächshäuser. Und bei ca. 150 bis 200 ppm fängt das Ganze an zu wirken. Darunter beginnen die Pflanzen zu verhungern.
Abbildung 1: Bild aus einer Forschungsgärtnerei mit verschiedenen CO2 Konzentration am selben Baum.
Es ist also das CO2in der Luft, was die Terroristen bekämpfen wollen, genauer die Emissionen, und noch genauer, die sog. anthropogenen Emission. Also der Teil, den die Menschen selbst in Luft emittieren, und dabei vorzugsweise der Teil, der bei der Verbrennung von fossiler Energie entsteht.
Nun kann man bei diesen Terroristen allen möglichen Kampfgeist, gestützt auf eine bösartige Ideologie vermuten, mit Sicherheit aber keine naturwissenschaftlichen Kenntnisse und auch – um das Maß vollzumachen – auch nicht den Hauch einer naturwissenschaftlichen Bildung. Und, wenn man sich mittels einer naturwissenschaftlichen Bildung mit diesen Fragen beschäftigt, kommt man zwangsläufig zu völlig anderen Ergebnissen. Und um die soll es sich jetzt drehen.
Wieviel CO2 ist in der Luft?Seit nunmehr über 200 Jahren wird der CO2 Gehalt der Atmosphäre gemessen. Der legendäre Apotheker Max von Pettenkofer hatte daran einen großen Anteil. Er definierte einen Betrag von 0,01 Vol % oder 1000 ppm CO2 in der Luft, als den Wert der „gute“ Luft von „schlechter“ Luft trennt. Und diese Zahl, dann Pettenkofer-Zahl genannt, findet sich heute noch in den Arbeitsschutzbestimmungen z.B. in Deutschland. Alle Werte darunter werden seit 2008 als „hygienisch unbedenklich“ eingestuft. In den US-U-Booten, wie auch den bemannten Raumfähren, wird ein Wert von 8.000 ppm gerade noch als zulässig eingestuft, aber das nur nebenbei. Pettenkofer nannte diese Zahl im Jahre 1858 und man kann deshalb mit Fug und Recht sagen, dass er dies auch messen konnte. Wie viele andere seiner klugen Zeitgenossen.
Ab etwa um 1812 wurde die CO2 Konzentration schon vielfach gemessen. Und zwar mit vergleichbarer Genauigkeit, also um ± 3 % des Messwertes. Der EIKE Mitgründer Ernst Georg Beck hatte sich dazu unsterbliche Meriten erworben, in der er diese zusammenfasste und auswertete. Sein Bericht „80 YEARS OF ATMOSPHERIC CO2 GAS ANALYSIS BY CHEMICAL METHODS“ zeigt über 90.000 Messungen, die er zusammengetragen hat. In seinem Abstrakt schreibt er u.a:
„Seit 1812 schwankt die CO2-Konzentration in der Luft der nördlichen Hemisphäre und weist drei Höchstwerte auf, nämlich um 1825, 1857 und 1942, wobei der CO2-Gehalt im letzten Jahr über 400 ppm lag.“
Und da zeigt sich erstaunliches. In den alten Lexika dieser Zeit, die das Wissen dieser Zeit wiedergeben, finden sich bspw. um 1892 400 ppm. Und was wir auch wissen, ist, dass es eine Vielzahl von Messungen genau dieses CO2 gegeben hat, die alle, durch die Bank alle, eine höhere CO2 Konzentration belegen. Etwas später machte Beck dann zwar einen Teilrückzieher, als er mit Francis Maaßen 2009 schrieb:
„Accurate estimation of CO2 background level from near ground measurements at non-mixed environments“ veröffentlichte. Doch ganz am Schluss schrieben die Autoren: „The overall impression is one of continental European historic regional CO 2 background levels significantly higher than the commonly assumed global ice-core proxy levels.“
Zu Deutsch: „Der Gesamteindruck besteht darin, dass die historischen regionalen CO 2 -Hintergrundwerte in Kontinentaleuropa deutlich höher sind als die allgemein angenommenen globalen Proxy-Werte aus Eiskernen“
Und das ist der Punkt. Eisbohrkerne gelten inzwischen als Goldstandard für die Ermittlung der CO2 Konzentration. Dabei sind sie schlechter als viele anderen Methoden, insbesondere die direkte Messung.
Warum, werden Sie fragen?Viele der Eisbohrkernbohrungen werden in der Antarktis vorgenommen. Nur dort findet man Eisschichtungen, die einige tausend Meter hoch sind. Und man muss sich daran erinnern, dass die Antarktis die trockenste Wüste der Welt ist. Niederschläge, die später zu Firneis und dann zu Eis gefrieren, gibt es nur wenige im Jahr. Und auch die Bestimmung der Jahre der jeweiligen Scheiben im Kern ist ausgesprochen schwierig und mit Riesenunsicherheiten behaftet.
Man muss sich das mal vorstellen: Da gibt es einen geringen Niederschlag auf das Oberflächeneis, immer als Schnee. Dann Tage, Monate später, wird der von einer weiteren Schneedecke bedeckt. Irgendwann ist der Schnee so dicht überdeckt, dass er zu Firn wird. Und weitere Monate, Jahre, Jahrzehnte später, vielleicht sogar länger als 2000 Jahre dauern[1] kann, bevor er zu Eis wird.
Abbildung 2: Artefaktbildung bei der Eisbohrkernanlyse, nach Jaworowsky. Nach ca. 1 km Tiefe gibt es keine Gasblasen mehr, sondern nur noch Clathrathe. Aus díesen muss – nach der Bergung des Bohrkerns– der äußerst geringen CO2 Gehalt herausgefiltert werden, der bis zu > als 2000 Jahre (Beck meint bis zu zu 6000 Jahre) nach den eigentlich bestimmenden Jahresringen eingeschlossen wurde.
Und trotzdem hat es die Klimaforschung geschafft, dass diese Methode zum Goldstandard erklärt wurde, obwohl bspw. die beiden Forscher Jaworowski und Segalstad schon 1992[2] schrieben: „Zahlreiche Studien deuten darauf hin, dass der CO2-Gehalt im Eis aufgrund verschiedener chemischer und physikalischer Prozesse im Vergleich zum ursprünglichen atmosphärischen Wert stark ansteigen oder abnehmen kann. In den Lufteinschlüssen aus vorindustriellem Eis wurden CO2-Konzentrationen zwischen 135 und 500 ppmv gemessen. Daher können die Ergebnisse der CO2-Bestimmungen in den Lufteinschlüssen des Eises nicht als repräsentativ für die ursprüngliche atmosphärische Zusammensetzung angesehen werden.“
Und E.G. Beck schrieb dazu in einer eMail vom 11.07.2008 an einen Leser von EIKE
Eisbohrkerndaten sind ein Grundpfeiler der modernen IPCC gelenkten Klimawissenschaft. Offiziell verwendet man vor 1958 nur indirekt bestimmte CO2 Daten aus Eisbohrkernen, obwohl es zig Tausende direkt gemesene Daten seit 1812 gibt.
Seit ca. 1980 wurde die Methode entwickelt und genau so alt ist die Kritik an den Methoden (siehe Jaworowski und Segalstadt). http://folk.uio.no/tomvs/esef/esef0.htm.
Die CO2-Werte aus Eisbohrkernen sind das Ergebnis einer Rekonstruktion aus sekundären Gasblasen, die ursprünglich nicht im Eis vorhanden waren. Sie entstehen durch Dekomprimierung, also wenn der Eisbohrkern durchgeschnitten und geborgen wird. Zuvor gibt es durch den Druck der Eissäule keine solchen Luftblasen sondern die Gasmoleküle der Luft liegen hydratisiert vor =Klathrat. Dieser Vorgang der Luftblasenbildung sorgt für ein Zusammenfließen älterer und neuerer CO2 Moleküle was zu den gleichmäßigen und fehlerhaften CO2 Werten führt mit einer Eisalter/Gasalter -Differenz bis zu 6000 Jahren in Vostok ( d.h. das analysierte CO2 ist jünger als das Eis).
Die aus Eisbohrkernen rekonstruierten CO2-Werte sind 20-50% zu niedrig. Z.B. in den Eiszeiten der letzten 800 000 Jahren fand man nur 180 ppm. Dies kann nie der CO2-Wert zum Beispiel bei uns im Norden auf dem Kontinent gewesen sein. Bei diesem niedrigen CO2-Gehalt wachsen keine Pflanzen und von einem Pflanzensterben ist nichts bekannt. Er ist aber typisch für Luft über den kalten Polarmeeren.
Außerdem hat man wie im Beitrag bei EIKE bemerkt hohe CO2 Werte ohne Prüfung weggelassen. Insgesamt sind Eisbohrkerne sehr ungenaue Klimaarchive, die durch Bakterienstoffwechsel und fehlerhafte Methoden nur ein verzerrtes Bild der CO2-Konzentration früherer Zeiten abgeben.
Soweit E.G. Beck, eines der profundesten Kenner der damaligen CO2 Messungen.
Und wenn man das alles weiß, oder wissen müsste, dann kann auch diese Grafik zur CO2 Gehalt der Atmosphäre der Erde einen nur noch darin bestärken, dass immer und immer wieder getrickst, besser – betrogen wurde, und noch immer wird.
Und wieder werden Sie fragen warum? In Abbildung 3 wird er Ihnen geliefert.
Abbildung 3:; Das Bild zeigt die CO2 Daten aus den Eisborkernen (Originaltext: Ice core data adjusted for global mean), die nahtlos mit den Mauna Loa Daten anschließen. Der Law Dome in der Antarktis ist 1395 Meter hoch und 12.066 km vom Mauna Loa Observatorium ca. 3000 m hoch entfernt. Letztere ist auf einem aktiven Vulkan gelegen. Wer wirklich glaubt, dass beide Zeitreihen nahtlos ineinander übergehen,[3] der hat sich niemals mit echter Messtechnik beschäftigt. Es gibt sie nicht, egal welche Koryphäen man dazu bemüht.
Was es aber stattdessen gibt, sind die 90.000 Messwerte die Beck ausgewertet hat und die zeigen eine völlig andere Geschichte des CO2 Konzentration[4].
Abbildung 4: Durchschnittwerte der CO2 Konzentration von 1920 bis 1968 nach Beck 2008[5]. mit Kennzeichnung der jeweiligen Datenherkünfte. Keeling, Callendar und das IPCC haben diese Werte willkürlich (Siehe Fußnote 3) verworfen. Sie sind aber, anders als die mit Riesenfehlern behafteten Eisbohrkerndaten, da!
Wie manche es vielleicht wissen, gehen die Vorstellung, dass CO2 und da im Besonderen das menschengemachte CO2 , eine Erwärmung erzeugt, im Wesentlichen auf den Ingenieur John Callendar und den Chemiker Charles David Keeling zurück. Beide haben mit großem Nachdruck ihre Überlegungen dazu publik gemacht. Sie haben Studien veröffentlicht, die ihre Überlegungen stützten. Doch es ist auch bekannt, dass beide, aus der Fülle der Beobachtungen des CO2 in der Atmosphäre, nur die ausgewählt hatten, die in ihre Agenda passten. Siehe Abbildung 5:
Abbildung 5: Durchschnittwerte der CO2 Konzentration nach Callendar und Keeling. Zusammen mit den Werten, die sie verworfen haben. Sie haben sie verworfen, weil sie nicht in ihre Hypothese passten,[6].
All die anderen wurden unter den Tisch gekehrt[7]. Gründe dafür sind detailliert in Fußnote 8 benannt.
Eigentlich unfassbar. Es wird dieselbe Melodie gespielt, die wir sie bei den historischen Temperaturdaten kennen, die plötzlich zu „Rohdaten“ werden, weil bei der bekannten Mann´schen Hockeschläger Kurve mit „Mike´s natur trick“ (Klimaforscher Phil Jones) angewendet wurde und dies in den Climate-Gate eMails von 2008 so dargestellt haben. Phil Jones, damals leitender Klimatologe der Climate Reseach Unit in der University of East Anglia wird dort zitiert mit dem Satz: „Kevin and I will keep them out somehow – even if we have to redefine what the peer-review literature is!“) am 8. Juli 2004 in einer E-Mail im Rahmen der sogenannten Climategate-Leaks.
Was heißt das alles für uns?Ebenso wie die sog. globale Mitteltemperatur nur eine politische Größe[8] ist und dazu auch viel zu fehlerhaft, um daraus irgendetwas herzuleiten, ist auch die Herleitung der globalen CO2 Werte mindestens unbestimmt, nimmt man aber normale wissenschaftliche Vorgehensweisen als Bezugsgröße an, dann waren sie deutlich höher als die genannten 280 ppm, welche die Atmosphäre seit 1850 haben sollte. Was wiederum heißt, dass nicht das CO2 die Ursache für eine Erwärmung war, oder wenn, dann nur in einem extrem geringen Maße, sondern die Sonneneinstrahlung als Energiequelle im Verbund mit dem hiesigen Wasserdampf. Jener ist im Schnitt mit 1,0 bis 1,5 % in der Atmosphäre vorhanden, also 36 x stärker als die aktuelle CO2 Konzentration, und bestimmt nicht nur mit seinen Infrarotstrahlungseigenschaften die Temperatur, sondern auch deswegen, weil er Luftfeuchte, Wolken, und damit Albedo, aber auch Regen, Schnee und Eis bewirkt. Und das Beste daran ist, das eint auch alle Klimaforscher weltweit. Die CO2 Strategen haben ihn nur deswegen nicht auf ihre Klimaagenda gesetzt, weil – wie sie sagen – wir den Wasserdampf nicht beeinflussen können. Das sollen wir aber beim CO2 können, so sagen sie, und liefern damit den Klimaterroristen – aber nicht nur diesen – das Argument an die Hand, mit Terror gegen ihre Mitmenschen vorzugehen. In deren Fall mit Gewalt, im Normalfall mit dem EU-Green Deal, mit Richtlinien, Gesetzen, Verordnungen, dem Heizhammergesetz, die CO2 Abgabe und vieles, vieles mehr. Auch sie wollen kein anthropogenes CO2 mehr, genau wie die Klimaterroristen, doch langsamer. Aber nicht weniger schrecklich. Es betrifft nicht nur mehr hunderttausend Menschen, sondern einige 100 Millionen! Trump nennt in Davos den „Green-New-Scam“ als den größten Betrug, den größten Schwindel in der Geschichte, den die Welt bisher gesehen hat.
Ist es nicht höchste Zeit, dass wir uns von diesem Irrglauben befreien und (legal) dagegen vorgehen?
- Grok zu Schnee, Firn Eis: Der gesamte Weg vom Neuschnee zum Gletschereis kann 200–2000 Jahre dauern, abhängig von Klima, Niederschlagsmenge und Lage. Extreme Bedingungen (z. B. in der Antarktis) verlängern den Prozess. ↑
- ATMOSPHERIC CO2 AND GLOBAL WA R M I N G : A C R I T I C A L REVIEW SECOND REVISED EDITON MEDDELELSER NR. 119 SA POLARINST OSLO 1992 ↑
- https://data.giss.nasa.gov/modelforce/ghgases/Fig1A.ext.txt Dort: 1850-1957: D.M. Etheridge, L.P. Steele, R.L. Langenfelds, R.J. Francey,J.-M. Barnola and V.I. Morgan, 1996, J. Geophys. Res., 101, 4115-4128, „Natural and anthroupogenic changes in atmospheric CO2 over the last 1000 years from air in Antarctic ice and firn“.1958-1974: Means of Scripps Institution of Oceanography Continuous Data at Mauna Loa and South Pole provided by KenMaarie (personal communication) Es gibt noch eine weitere Grafik, mit Law Dome als Spender der Eiskerndaten, dieknapp 20 Jahre (von 1958- 1978) hochpräzise Übereinstimmung mit den Mauna Loa Daten zeigt. Auch sie sind getürkt. ↑
- Quelle: https://eike-klima-energie.eu/2025/03/08/studie-stellt-annahmen-bzgl-des-co₂-gehaltes-in-der-vorindustriellen-zeit-von-280-ppm-in-frage/https://scienceofclimatechange.org/wp-content/uploads/SCC-Ato-2025.pdfhttps://21sci-tech.com/Subscriptions/Spring%202008%20ONLINE/CO2_chemical.pdf ↑
- Quelle: https://21sci-tech.com/Subscriptions/Spring%202008%20ONLINE/CO2_chemical.pdf ↑
- Beck „180 Years of Atmospheric CO2 Measurement By Chemical Methods“. „Callendar set out the actual criteria that he used to judge whether older deter- minations were “allowable” in his 1958 paper [20]. There, Callendar presented only data that fell within 10 percent of a longer yearly average estimate for the region. He rejected all measurements, however accurate, that were “measurements intended for special purposes, such as biological, soil, air, atmospheric pollution.” Callendar also rejected nearly all data before 1870, because of what he erroneously described as “relatively crude instrumentation.” He reported only 12 suitable data sets for the 20th Century as known to him [20], out of 99 made available by Stepanova in 1952 [18]. ↑
- https://onlinelibrary.wiley.com/doi/epdf/10.1111/j.2153-3490.1956.tb01208.x Carbon Dioxide Variations in the Atmosphere Volume8, Issue2 May 1956↑
- Quelle: https://eike-klima-energie.eu/2025/11/23/ki-sagt-globale-mitteltemperatur-ist-eine-politische-groesse-aber-keine-temperatur/ ↑
Der Beitrag wurde in leicht verkürzter Form am 26.2.26 in der Grünen Weltwoche veröffentlicht. Sie finden ihn hier
Der Beitrag Der Kampf gegen das CO2 ist wie der Klimaterror in Berlin, nur langsamer – dafür aber viel schlimmer! erschien zuerst auf EIKE - Europäisches Institut für Klima & Energie.
Guerillakämpferin Dorşin: Feminizide sind ein gesellschaftliches und politisches Problem
Feminizide sind kein Einzelfall, sondern Ausdruck eines gesellschaftlichen und politischen Systems. Das erklärte die Guerillakämpferin Dorşin und rief Frauen dazu auf, ihren Befreiungskampf organisiert auszubauen. Anlass ist eine neue Kampagne der Gemeinschaft der Frauen Kurdistans (KJK), die am 1. März unter dem Motto „Jetzt ist die Zeit der Frauen“ gestartet wurde. Der Dachverband der kurdischen Frauenbewegung ruft dazu auf, den Zeitraum bis zum Internationalen Frauenkampftag am 8. März mit Aktionen, Veranstaltungen, Bildungsarbeit und organisatorischem Aufbau auf Mobilisierungsniveau zu gestalten. Die Initiative ist auf ein Jahr angelegt.
Große Resonanz bei Guerillakämpferinnen
In ihrer Erklärung betonte die KJK, dass die bisherige Epoche von einer männlich dominierten Machtlogik geprägt gewesen sei. Frauen seien gezwungen worden, innerhalb einer von patriarchalen Strukturen bestimmten Ordnung zu leben. Die Kampagne richte sich daher gegen ein breites Spektrum patriarchaler Gewalt – von Kriegen, die Frauenunterdrückung vertiefen, bis hin zu den sexistischen, religiösen und nationalistischen Politiken der kapitalistischen Moderne.
Auch unter Guerillakämpferinnen hat die Initiative große Resonanz ausgelöst. Dorşin erklärte, der bevorstehende 8. März sei ein wichtiger Moment für den internationalen Frauenkampf. Doch Frauenrechte dürften nicht auf einen symbolischen Gedenktag reduziert werden, sagte sie. Vielmehr müsse jeder Tag als Tag des Widerstands der Frauen verstanden werden. Frauen müssten sich gegen patriarchale Strukturen organisieren und gemeinsam kämpfen.
Systematische Gewalt erfordert kollektive Antworten
Dorşin verwies dabei auf Widerstände in den verschiedenen Teilen Kurdistans sowie auf den anhaltenden Krieg in Rojava. Diese Entwicklungen zeigten, dass Frauen als politische Kraft auftreten und ihre Selbstbestimmung verteidigen. Die Guerillakämpferin betonte zudem die Bedeutung gemeinschaftlicher Organisierung. Angesichts der systematischen Gewalt gegen Frauen müsse mit gemeinsamer Entschlossenheit gehandelt werden. Der Weg dorthin führe über kollektive und kommunale Strukturen.
Das bestehende System versuche Frauen auf die Rolle von Gebärenden zu reduzieren und greife gezielt ihr Bewusstsein sowie ihre freie Entscheidung an, so Dorşin. Ziel dieser Angriffe sei es, den Freiheitskampf der Frauen zu stoppen. Dem könne nur mit stärkerer Organisierung und wachsendem Widerstand begegnet werden.
https://deutsch.anf-news.com/frauen/kjk-ruft-neue-strategische-phase-aus-jetzt-ist-die-zeit-der-frauen-50507 https://deutsch.anf-news.com/frauen/irakische-frauenrechtlerin-yanar-mohammed-in-bagdad-ermordet-50538 https://deutsch.anf-news.com/frauen/feminizid-bericht-5-600-frauen-in-zwolf-jahren-in-der-turkei-getotet-50502
Worum geht es im Streit zwischen Afghanistan und Pakistan und hat der Iran-Krieg etwas damit zu tun?
Krankengeld: AU-Bescheinigung am letzten Arbeitstag reicht aus
Eine Klägerin verlor ihr Beschäftigungsverhältnis zum 30.09. und ließ sich noch am 30.09. arbeitsunfähig schreiben. Am 01.10. meldete sie sich arbeitslos, erhielt aber wegen der bestehenden Arbeitsunfähigkeit kein Arbeitslosengeld.
Die Krankenkasse lehnte Krankengeld zunächst ab, weil der Anspruch aus ihrer Sicht erst am 01.10. entstehe und dann kein Versicherungsschutz mit Krankengeld mehr bestehe. Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen sah das anders. (L 16 KR 73/10)
Der konkrete Fall: Ende des Arbeitsverhältnisses, dann sofort ArbeitslosmeldungDie Klägerin war bis 30.09. pflichtversichert beschäftigt und damit grundsätzlich mit Krankengeldanspruch versichert. Ihre Ärztin stellte am 30.09. eine Arbeitsunfähigkeit bis 10.10. fest. Am 01.10. meldete sich die Klägerin arbeitslos, die Arbeitsagentur lehnte Arbeitslosengeld wegen Arbeitsunfähigkeit jedoch ab.
Fortlaufende Folgebescheinigungen – aber nicht immer taggenauNach der Erstbescheinigung stellte die Ärztin mehrere Folgebescheinigungen aus, jeweils mit Arbeitsunfähigkeit seit 30.09.: am 10.10. (bis 27.10.), am 28.10. (bis 14.11.), am 13.11. (bis 01.12.), am 02.12. (bis 17.12.) und am 17.12. (bis 07.01.). Entscheidend wurde, dass die Folgebescheinigung am 28.10. erst nach Ablauf der vorherigen Bescheinigung bis 27.10. ausgestellt wurde.
Später wiederholte sich das Problem: Die nächste Bescheinigung kam erst am 02.12., obwohl die vorherige nur bis 01.12. lief.
Die Ablehnung der Krankenkasse: Anspruch entsteht erst am FolgetagMit Bescheid vom 07.11. lehnte die Krankenkasse Krankengeld ab und hielt auch später daran fest. Sie argumentierte, die Mitgliedschaft als Beschäftigte ende am 30.09., während der Krankengeldanspruch nach § 46 SGB V erst am Tag nach der ärztlichen Feststellung entstehe, also am 01.10. Zu diesem Zeitpunkt sei die Klägerin nicht mehr in einer Mitgliedschaft mit Krankengeldanspruch, weshalb kein Krankengeld gezahlt werde.
Erstinstanz: Sozialgericht gab der Klägerin RechtDas Sozialgericht Düsseldorf verurteilte die Krankenkasse zur Zahlung von Krankengeld für die ab 30.09. festgestellte Arbeitsunfähigkeit. Es stellte darauf ab, dass der Versicherungsstatus im Zeitpunkt der ärztlichen Feststellung maßgeblich sei und die Klägerin am 30.09. noch versichert beschäftigt gewesen sei.
Dagegen legte die Krankenkasse Berufung ein.
Entscheidung des LSG NRW: Krankengeld ja – aber nur bis 01.12.Das Landessozialgericht NRW sprach Krankengeld vom 01.10. bis zum 01.12. zu. Für die Zeit ab 02.12. verneinte es den Anspruch, weil dann keine Mitgliedschaft mit Krankengeldanspruch mehr vorlag. Zudem ließ das Gericht die Revision zu.
Warum Krankengeld ab 01.10. trotz Ende der Beschäftigung am 30.09.?Das LSG stellte auf den nahtlosen Anschluss ab: Die Arbeitsunfähigkeit wurde am 30.09. festgestellt und der Anspruch entstand unmittelbar am 01.10. Würde man in dieser Konstellation Krankengeld ablehnen, hinge der Anspruch von Zufälligkeiten ab, etwa ob die AU am vorletzten oder letzten Tag festgestellt wird.
Das Gericht sah daher den Krankengeldanspruch als geeignet an, die Mitgliedschaft nach § 192 Abs. 1 Nr. 2 SGB V fortwirken zu lassen.
Die Lücke am 28.10.: ausnahmsweise unschädlichObwohl die Folge-AU erst am 28.10. ausgestellt wurde, akzeptierte das LSG dies ausnahmsweise. Die Klägerin durfte nach Auffassung des Gerichts aufgrund des Hinweises voraussichtlich arbeitsunfähig bis einschließlich annehmen, dass eine Vorstellung am Folgetag genügt.
Weil Krankenkassen über ihre Formulare und Hinweise praktikabel aufklären müssen, konnte die verspätete Feststellung hier über einen sozialrechtlichen Herstellungsanspruch geheilt werden.
Warum ab 02.12. kein Krankengeld mehr?Ab 02.12. sah das LSG keine Möglichkeit mehr, die neue Lücke zu überbrücken. Denn die Klägerin war durch den ablehnenden Bescheid vom 07.11. bereits darauf hingewiesen, dass der Zeitpunkt der ärztlichen Feststellung entscheidend sein kann.
Spätestens dann hätte sie sich am 01.12. um eine Folgebescheinigung kümmern müssen, weshalb die Verspätung nicht mehr der Krankenkasse zugerechnet wurde.
Bedeutung für Betroffene: Fristen sind der Dreh- und AngelpunktDas Urteil zeigt, dass Gerichte Ausnahmen anerkennen können, wenn Versicherte durch unklare Hinweise oder Praxisabläufe in die Irre geführt werden. Gleichzeitig wird deutlich, dass nach einem klaren Hinweis der Krankenkasse die Anforderungen deutlich strenger werden.
Wer dann die Folgebescheinigung nicht rechtzeitig organisiert, riskiert den Verlust des Krankengeldanspruchs.
FAQ: Die fünf wichtigsten Fragen und Antworten1. Reicht eine AU am letzten Arbeitstag für Krankengeld ab dem Folgetag?
Sie kann reichen, wenn der Anspruch nahtlos an die Beschäftigtenmitgliedschaft anschließt. Im Fall führte die Feststellung am 30.09. zu Krankengeld ab 01.10. Entscheidend ist immer die konkrete Konstellation und die weitere lückenlose Feststellung.
2. Was war hier der häufigste Fehler bei Folgebescheinigungen?
Die Bescheinigung wurde nicht immer am letzten Tag der laufenden AU verlängert. Kritisch war die Verlängerung am 28.10. statt am 27.10. und später am 02.12. statt am 01.12. Solche Lücken können Krankengeld beenden.
3. Wann kann ein Herstellungsanspruch helfen?
Wenn Sie alles Zumutbare getan haben und die Verzögerung dem Verantwortungsbereich der Krankenkasse bzw. des Systems zuzurechnen ist, etwa wegen fehlender oder irreführender Hinweise. Hier half das beim Schritt von 27.10. auf 28.10. Eine automatische Rettung ist das aber nicht.
4. Warum half das ab 02.12. nicht mehr?
Weil die Klägerin spätestens nach dem Hinweis im Bescheid vom 07.11. wissen musste, dass es auf rechtzeitige Feststellungen ankommt. Dann liegt eine spätere Verspätung regelmäßig im eigenen Verantwortungsbereich. Das Gericht sah deshalb keinen Raum mehr, die Lücke ab 02.12. zu schließen.
5. Was sollten Versicherte praktisch tun, um Krankengeld nicht zu verlieren?
Lassen Sie die Folge-AU möglichst spätestens am letzten Tag der aktuellen Bescheinigung ausstellen, also zum Beispiel am 01.12. statt am 02.12. Wenn eine Praxis Sie abweist, dokumentieren Sie den Besuch und informieren Sie die Krankenkasse sofort schriftlich. Verlassen Sie sich nicht darauf, dass rückwirkend später immer ausreicht.
Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung am 30.09. kann ausreichen, um Krankengeld ab 01.10. zu sichern, obwohl das Beschäftigungsverhältnis am 30.09. endet. Bei Folgebescheinigungen sind aber selbst eintägige Lücken riskant, auch wenn Gerichte ausnahmsweise korrigieren können.
Nach einem klaren Hinweis der Krankenkasse werden Verspätungen regelmäßig nicht mehr entschuldigt, sodass der Anspruch verloren gehen kann.
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Neue Pflicht beim Krankengeld setzt Bezieher mehr unter Druck
Wenn Menschen krankheitsbedingt längere Zeit nicht arbeiten können, wird das Krankengeld oft zur finanziellen Lebensader. Umso größer ist die Verunsicherung, wenn die Krankenkasse nicht nur Fristen setzt und Unterlagen anfordert, sondern mit dem Entzug der Leistung droht.
In einem vom SoVD Schleswig-Holstein geschilderten Fall erreicht diese dies eine neue Stufe, die selbst erfahrene Sozialrechtsberater nach eigener Aussage irritiert hat: Eine Versicherte im Krankengeldbezug wird zunächst aufgefordert, bei der Deutschen Rentenversicherung einen Reha-Antrag zu stellen. Soweit folgt das Vorgehen einem bekannten Muster.
Zusätzlich aber verlangt die Krankenkasse, die Betroffene solle bei einer Reha-Klinik anrufen und auf einen früheren Termin hinwirken. Falls sie das nicht tue, stehe die Einstellung des Krankengeldes im Raum.
Der Vorgang der Kasse ist eine Verschiebung von Verantwortung: Nicht mehr allein die Frage, ob ein Antrag fristgerecht gestellt wird, steht im Vordergrund, sondern die Erwartung, die Patientin solle aktiv die Terminlage in einer Klinik beeinflussen. Damit berührt der Fall nicht nur sozialrechtliche Grenzen, sondern auch die Frage, wie viel Druck man Menschen in einer ohnehin belastenden Situation zumuten darf.
Warum Krankenkassen Reha-Anträge verlangen dürfenDass Krankenkassen Versicherte im Krankengeldbezug auffordern können, einen Reha-Antrag zu stellen, ist im Gesetz ausdrücklich vorgesehen. Das Sozialgesetzbuch V erlaubt es der Krankenkasse, eine Frist zu setzen, innerhalb der ein Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und zur Teilhabe am Arbeitsleben gestellt werden muss.
Wird der Antrag innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Frist nicht gestellt, kann der Anspruch auf Krankengeld entfallen; wird später beantragt, kann er ab Antragstellung wieder aufleben. Diese Mechanik ist scharf, aber sie ist gesetzlich angelegt und in der Praxis seit Jahren bedeutsam.
Hinter diesem Mittel steht ein Interesse der Krankenkasse: Wenn die Erwerbsfähigkeit erheblich gefährdet oder gemindert ist, soll nicht dauerhaft Krankengeld gezahlt werden, ohne dass geklärt wird, ob rehabilitative Leistungen möglich sind oder ob – bei dauerhaft eingeschränkter Leistungsfähigkeit – andere Leistungssysteme wie die EM-Rente zuständig werden.
Die Krankenkasse prüft Arbeitsunfähigkeit teils über eigene Verfahren; sobald jedoch eine längerfristige Perspektive im Raum steht, wird häufig die Rentenversicherung einbezogen.
Reha-Antrag, Rentenprüfung und ein stiller NebeneffektWas viele Betroffene erst spät erfahren: Ein Reha-Antrag kann unter bestimmten Voraussetzungen rechtlich wie ein Rentenantrag behandelt werden.
Das Sozialgesetzbuch VI sieht vor, dass der Antrag auf medizinische Rehabilitation oder Teilhabe am Arbeitsleben als Antrag auf Rente gilt, wenn verminderte Erwerbsfähigkeit vorliegt und ein Reha-Erfolg nicht zu erwarten ist oder entsprechende Leistungen nicht erfolgreich gewesen sind.
Es geht dabei nicht nur um eine Reha-Maßnahme, sondern mitunter um eine Weichenstellung zwischen Krankengeld, Reha und möglicher Erwerbsminderungsrente. Gerade deshalb ist es heikel, wenn zusätzlich Forderungen erhoben werden, die über den eigentlichen Antrag hinausgehen.
Der ungewöhnliche Zusatz: „Rufen Sie die Klinik an“Wie der Sozialverband berichtet verlangte die Kasse, dass die Patientin selbst bei der Reha-Klinik anruft und auf einen früheren Beginn hinwirkt. Die Drohung, bei Nichtbefolgung das Krankengeld einzustellen, setzt dabei die Betroffene unter Druck: Die Krankenkasse knüpft das Krankengeld nicht nur an fristgerechte Antragstellung, sondern an ein Verhalten, das die Betroffene nur sehr begrenzt selbst beeinflussen kann.
Denn die Terminvergabe in Reha-Kliniken hängt von Kapazitäten, medizinischer Dringlichkeit, Indikation, Zuweisungswegen und regionaler Auslastung ab.
Ein Telefonat kann zwar im Einzelfall helfen, etwa wenn es um Nachfragen zur Aufnahme oder um eine Warteliste geht. Es ersetzt aber keine Kapazitäten und schafft keine Rechtsposition auf einen früheren Termin. Wenn Menschen im Krankengeldbezug den Eindruck bekommen, sie müssten „Terminmanagement“ für das System übernehmen, wird aus Unterstützung schnell Überforderung.
Mitwirkungspflichten: Was das Gesetz verlangt – und was nichtKrankenkassen berufen sich in solchen Konstellationen häufig auf Mitwirkungspflichten. Das Sozialgesetzbuch I beschreibt, dass Leistungsberechtigte Tatsachen angeben, Änderungen mitteilen und Beweismittel bezeichnen beziehungsweise Unterlagen vorlegen sollen.
Mitwirkung ist jedoch nicht grenzenlos.
Das Sozialgesetzbuch I zieht aber Schranken, etwa wenn die verlangte Mitwirkung nicht in einem angemessenen Verhältnis zur Sozialleistung steht, unzumutbar ist oder wenn der Leistungsträger sich die erforderlichen Kenntnisse mit geringerem Aufwand selbst beschaffen kann.
Diese gesetzlichen Grenzen sind mehr als Formalität. Sie bringen eine einfache Leitidee zum Ausdruck: Mitwirkung betrifft vor allem Informationen, Unterlagen und zumutbare Handlungen, die zur Sachverhaltsaufklärung nötig sind.
Sie bedeutet nicht, dass Versicherte die Abläufe anderer Institutionen beschleunigen oder die Kapazitätsprobleme des Systems kompensieren müssen. Vor allem ist Mitwirkung typischerweise auf das eigene Verhalten gerichtet, nicht auf die Erwartung, Dritte zu beeinflussen.
Hinzu kommt: Selbst wenn eine Krankenkasse fehlende Mitwirkung sanktionieren will, gelten prozedurale Anforderungen. Das Gesetz sieht vor, dass Sozialleistungen wegen fehlender Mitwirkung nur versagt oder entzogen werden dürfen, nachdem schriftlich auf diese Folge hingewiesen wurde und eine angemessene Frist zur Nachholung verstrichen ist. Vor diesem Hintergrund stellt sich im geschilderten Fall eine doppelte Frage.
Ist ein „Anruf mit dem Ziel eines früheren Termins“ überhaupt eine gesetzlich einforderbare Mitwirkungshandlung oder lediglich eine Bitte? Und selbst wenn man es als Mitwirkung verstehen wollte, wäre zu prüfen, ob eine Sanktion angesichts der begrenzten Steuerbarkeit und der Belastungssituation der Patientin verhältnismäßig und zumutbar wäre.
Die Frist ist rechtlich klar – die Wartezeit nichtEntscheidend ist die Linie zwischen dem, was die Krankenkasse bei der Reha-Aufforderung rechtlich absichern darf, und dem, was darüber hinausgeht. Die gesetzlichen Vorgaben betreffen die Antragstellung innerhalb der gesetzten Frist.
Sie sagen nichts darüber, dass Versicherte Wartezeiten verkürzen oder Termine in Kliniken „herausverhandeln“ müssen. Das ist mehr als ein Detail: Die Konsequenz des Krankengeldwegfalls knüpft rechtlich an die unterlassene Antragstellung an, nicht an die Dauer bis zum Beginn einer bewilligten Maßnahme.
Wunsch- und Wahlrecht: Rechte der Versicherten und reale GrenzenIm Reha-Verfahren gibt es ein Wunsch- und Wahlrecht. Das Sozialgesetzbuch IX verpflichtet Rehabilitationsträger grundsätzlich, berechtigten Wünschen zu entsprechen, und verlangt eine Begründung, wenn davon abgewichen wird. Auch die Deutsche Rentenversicherung erläutert, dass Rehabilitandinnen und Rehabilitanden grundsätzlich eine geeignete Wunschklinik benennen können.
In der Praxis bleibt dennoch ein Spannungsfeld: Wunschrechte treffen auf Versorgungsrealitäten.
Wer eine bestimmte Klinik wählt, kann längere Wartezeiten in Kauf nehmen müssen, während andere Häuser möglicherweise früher aufnehmen könnten.
Daraus ergibt sich eine Abwägung, die Betroffene selbst treffen dürfen sollten: schneller Start in einer Alternativklinik oder längere Wartezeit in einer Wunschklinik, etwa wegen Spezialisierung, Erreichbarkeit oder familiärer Situation.
Genau hier wird zusätzlicher Druck problematisch, wenn er faktisch die Entscheidung beeinflusst. Wenn die Botschaft lautet „schneller Termin oder kein Geld“, dann droht das Wunschrecht zur bloßen Theorie zu werden.
Was Betroffene in einer solchen Lage sachlich tun könnenDer SoVD empfiehlt ein Vorgehen, das rechtlich klug ist: Betroffene sollten der Krankenkasse schriftlich darlegen, dass der Reha-Antrag gestellt wurde, und den Stand des Verfahrens dokumentieren. Gleichzeitig ist es sinnvoll, deutlich zu machen, dass der Reha-Termin von Kapazitäten und Entscheidungen der Rentenversicherung beziehungsweise der Klinik abhängt und nicht allein in der Hand der Versicherten liegt.
Ein Anruf bei der Klinik kann als freundliche Nachfrage sinnvoll sein, etwa um zu klären, ob Unterlagen fehlen, ob eine Warteliste existiert oder ob ein früherer Termin möglich wäre. Entscheidend ist jedoch, dass daraus keine Pflicht konstruiert wird, deren Nichterfüllung existenzielle Folgen haben soll. Wenn eine Krankenkasse Leistungen einstellen will, geschieht das in der Regel über einen formellen Bescheid, der überprüfbar ist und Rechtsbehelfe eröffnet.
Kommt es zu einer Leistungseinstellung oder zu einem belastenden Bescheid, steht Betroffenen der Widerspruch offen. Das Sozialgerichtsgesetz nennt dafür grundsätzlich eine Monatsfrist ab Bekanntgabe.
Fehlt eine korrekte Rechtsbehelfsbelehrung, kann sich die Frist verlängern. In akuten finanziellen Notlagen kann zusätzlich einstweiliger Rechtsschutz beim Sozialgericht in Betracht kommen; das Sozialgerichtsgesetz regelt dafür die Möglichkeiten vorläufiger gerichtlicher Entscheidungen. Das ersetzt keine individuelle Beratung, zeigt aber: Drohkulissen sind nicht zwangsläufig das letzte Wort.
Fazit: Rechte kennen, Schriftlichkeit wahren, Unterstützung nutzenDer Fall aus Schleswig-Holstein zeigt, wie schnell sich ein rechtlich klar geregelter Vorgang in eine Grauzone verschieben kann. Die Aufforderung zum Reha-Antrag ist gesetzlich vorgesehen und kann bei Untätigkeit harte Folgen haben.
Die Erwartung, Versicherte müssten darüber hinaus Kliniktermine aktiv vorziehen und andernfalls den Entzug des Krankengeldes riskieren, wirft dagegen erhebliche Fragen auf, sowohl mit Blick auf die Reichweite der Mitwirkungspflichten als auch auf Zumutbarkeit und Verhältnismäßigkeit.
Wer in eine ähnliche Situation gerät, ist gut beraten, Ruhe zu bewahren, den eigenen Reha-Antrag und den Verfahrensstand sauber zu dokumentieren und sich frühzeitig beraten zu lassen, etwa über Sozialverbände oder Fachanwälte. Denn zwischen „recht haben“ und „recht bekommen“ liegt im Alltag oft ein Weg, den man selten allein gehen sollte.
Quellen und LinksSozialverband Deutschland (SoVD), Sozialgesetzbuch V, § 51 „Wegfall des Krankengeldes; Antrag auf Leistungen zur Teilhabe“, Sozialgesetzbuch I, § 60 „Angabe von Tatsachen“
Sozialgesetzbuch I, § 65 „Grenzen der Mitwirkung“.
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Meine Stadt hat die Welt vor dem IS verteidigt. Warum wird sie immer noch belagert?
ISKU | Informationsstelle Kurdistan e.V.
Beitrag von Serkeft Hisen, Kurdish Peace Institute
Das Land zwischen Euphrat und Tigris, die Heimat der Kurden, war Schauplatz der frühesten menschlichen Zivilisationen. Im Laufe der Geschichte waren die Kurden ein friedliebendes Volk, das neben anderen Völkern und Nationen lebte und weiterhin lebt.
Trotzdem waren die Kurden immer wieder mit Massakern konfrontiert. Nach dem Vertrag von Lausanne und der Festlegung der Grenzen, die Kurdistan teilten, setzten die Staaten, die kurdisches Land besetzten, ihre ganze Macht ein, um kurdische Gemeinschaften zu assimilieren oder zu eliminieren.
Gleichzeitig gab es jedoch eine andere Realität: Die Kurden leisteten stets Widerstand und forderten die formelle Anerkennung ihrer Rechte durch die Staaten Türkei, Iran, Irak und Syrien. Der Kampf der Kurden um ihre Rechte erreichte seinen Höhepunkt durch die Rojava-Revolution und insbesondere durch den Widerstand der kurdischen Stadt Kobane, aus der ich stamme.
„Hier werde ich den Widerstand von Kobane, seine Bedeutung für das kurdische Volk und die internationalen Mächte sowie die Gründe, warum diese Stadt derzeit belagert wird, erörtern. Ich möchte, dass die Welt sich daran erinnert, was unser Volk getan hat, um sie vor dem IS zu schützen, und dass sie uns jetzt in unserer Not beisteht.“
Viele Leser haben vielleicht noch nie von Kobane gehört. Diese Stadt liegt an der syrisch-türkischen Grenze. Im Norden liegen Pirsus (Suruc) und Riha (Sanliurfa). Im Süden liegt die Stadt Sirrin. Der Euphrat fließt zwischen Kobane und den Städten Manbij und Jarablus im Westen. Im Osten liegt Gire Spi (Tel Abyad).
Die kurdische Gesellschaft in Kobane ist nach wie vor eine Stammesgesellschaft. Ihre Bewohner sind bekannt für ihre Tapferkeit und ihre Weigerung, aufzugeben.
Als das Baath-Regime 1973 sein Projekt „Arabischer Gürtel” startete, mit dem es die Demografie in den Regionen Nordsyriens aufbrechen wollte, wurde der Name der Stadt von „Kobane” in „Ain al-Arab” geändert. Die Einwohner von Kobane akzeptierten dies nicht und verteidigten stets den ursprünglichen Namen ihrer Stadt. Sie lehnten auch die Einführung des Arabischen Gürtels in ihrer Region ab. Bis heute sind die Einwohner von Kobane die ursprünglichen kurdischen Bewohner der Region.
Aufgrund dieser Auflehnung wurde Kobane stets ignoriert und blieb unterentwickelt. Mehrere Jahre lang gab es in vielen Teilen der Stadt kein fließendes Wasser – das Wasserversorgungssystem war defekt, und die Baath-Behörden weigerten sich, es zu reparieren. In vielen Städten und Dörfern gab es weder Strom noch asphaltierte Straßen.
„Im Sommer 2014, nachdem der IS Mossul eingenommen, einen Völkermord an der yezidischen Gemeinschaft in Sinjar verübt und einen Großteil des syrischen Territoriums erobert hatte, sahen sich die regionalen Armeen außerstande, seinen Vormarsch aufzuhalten. Die Dschihadistengruppe nahm Kobane als ihr nächstes Ziel ins Visier.“
Mit dem Angriff auf Kobane hoffte der IS, die Errungenschaften der Kurden zunichte zu machen. In Kobane hatten die Kurden im Juli 2012 die Vertreibung der baathistischen Kräfte aus ihren Gebieten und den Beginn der Rojava-Revolution verkündet. Im Januar 2014 erklärten sie die Gründung des autonomen Kantons Kobane, eines von drei Kantonen Rojavas. Zum ersten Mal hatten die Kurden in Syrien eine eigene Verwaltung und konnten ihre Gebiete selbst regieren. Der IS wollte dieses Projekt zerstören und die Existenz der Kurden in Syrien beenden.
Der IS strebte auch die Kontrolle über die gesamte syrisch-türkische Grenze an, um Kämpfer und Ressourcen ungehindert nach Syrien hinein- und hinausbefördern zu können.
Die Türkei hielt eine IS-Präsenz an ihrer Grenze für besser als eine autonome kurdische Region. Es gibt nun Beweise dafür, dass die türkische Regierung und andere ausländische Mächte den IS stillschweigend oder aktiv unterstützten, als diese ihre Aufmerksamkeit auf kurdische Regionen richtete. Seit der Gründung der Republik im Jahr 1923 bis heute hat die Türkei stets alles in ihrer Macht Stehende getan, um sicherzustellen, dass die Kurden nichts erreichen und keine gesetzlichen Rechte und Anerkennung erhalten.
Aber es gibt ein kurdisches Sprichwort: „Siwar hatin, peya çûn“ – „Sie kamen auf Pferden und gingen zu Fuß.“ Im Widerstand von Kobane wurde dieses Sprichwort lebendig.
Zum ersten Mal vereinigten sich Kurden aus allen Teilen Kurdistans, um eine kurdische Stadt zu verteidigen. Die Guerillas der Kurdischen Arbeiterpartei (PKK) kamen aus den Bergen herunter, um zu kämpfen. Die Region Kurdistan im Irak entsandte ihre Peschmerga-Truppen. Viele junge Männer und Frauen aus ganz Kurdistan schlossen sich der Generalmobilmachung an und begaben sich aus eigener Initiative nach Kobane. Weltweit erhob sich die kurdische Diaspora zum Protest.
„Diese Demonstration kurdischer Stärke und Einheit hatte einen großen Einfluss auf die internationale Gemeinschaft. Die Weltmächte erkannten, dass sie die Kurden unterstützen mussten, wenn sie den IS besiegen wollten. Letztendlich intervenierte die Internationale Koalition zur Bekämpfung des IS, um die kurdischen Kämpfer zu unterstützen.“
Am Nachmittag des 26. Januar 2015 hissten die Kurden ihre Flaggen über Kobane. Der Plan zur Auslöschung der Kurden von Kobane war vorerst vereitelt worden.
Der Sieg in Kobane lag jedoch nicht im Interesse einiger Mächte. Am 26. Juni 2015 verübte der IS mit Unterstützung des türkischen Staates ein Massaker an der Bevölkerung von Kobane.
Ich war sowohl Zeuge des Angriffs des IS im September 2014 als auch des Massakers im Juni 2015. Unsere Nachbarschaft war ein kleines Viertel in Kobane namens Muxtele. Dort lebten etwa 100 Familien. Allein bei dem Angriff im Juni wurden fast 30 Menschen aus Muxtele getötet.
An diesem Morgen wurden wir durch Explosionen und Schüsse geweckt. Der IS hatte das Viertel vollständig umzingelt. Wir konnten Kinder schreien hören. Die Erde war rot von Blut.
Ich war gerade einmal dreizehn Jahre alt. Ich werde nie vergessen, wie meine Freunde aus Kindertagen, Şêrîn, Zanav, Mihemed und andere, getötet wurden, wie ich sah, wie das Blut aus ihren Körpern floss, und nichts tun konnte. Die Träume dieser Kinder wurden an diesem Tag zerstört. Solange ich lebe, werde ich nie vergessen, wie der IS mit Unterstützung der Türkei meine Freunde angegriffen und getötet hat. Wenn ich jetzt darüber schreibe, werde ich emotional. Es gibt keine Worte, um das zu beschreiben.
Selbst nach diesen Tragödien arbeitete unser Volk daran, unsere Stadt wieder zum Leben zu erwecken. Alles, was die neue Autonome Verwaltung in den Monaten vor dem Angriff des IS getan hatte, um die Vernachlässigung während der Baath-Ära zu beheben, wurde im Krieg gegen den IS zerstört. Keine internationale Organisation kam, um zu helfen. Aber mit der Unterstützung der Kurden in der Diaspora und der kurdischen Gemeinden in der Türkei bauten die Menschen in Kobane ihre Häuser, Geschäfte und öffentlichen Einrichtungen selbst wieder auf, besser als es der syrische Staat jemals getan hatte.
Vier Jahre später befand sich Kobane erneut an der Front. Als die Türkei 2019 in Gire Spi und Serekaniye einmarschierte, wurde Kobane vom Rest von Rojava und Nordostsyrien abgeschnitten. Im Jahr 2020 begann im Dorf Helince der Drohnenkrieg, der unsere Infrastruktur zerstörte und viele unserer politischen und militärischen Führer das Leben kostete. Drei Mitglieder von Kongra Star, der Frauenorganisation, wurden am 23. Juni desselben Jahres bei einem türkischen Angriff auf ein Wohnhaus getötet. Kinder lernten, das Geräusch von Drohnen zu erkennen und zu fürchten. Bauern konnten sich ihrem Land in der Nähe der Grenzen nicht mehr nähern. Viele Menschen flohen aus Kobane in andere Städte im Nordosten Syriens.
Der Sturz des Regimes bedeutete nicht das Ende des Krieges in Kobane. Am 6. Januar 2026 starteten bewaffnete Gruppen, die der syrischen Übergangsregierung angehörten, mit Unterstützung der Türkei, Katars und anderer Kräfte einen Angriff auf die kurdischen Viertel Sheikh Maqsoud und Ashrafiyah in Aleppo. Nach der Eroberung dieser Viertel nahmen sie die mehrheitlich arabisch bevölkerten Regionen Raqqa, Deir Ezzor und Tabqa ein, die zuvor unter der Kontrolle der Syrischen Demokratischen Kräfte (SDF) standen. Schließlich richteten sie ihr Augenmerk auf Kobane und Jazira.
Bis zum 20. Januar waren diese beiden kurdischen Gebiete Syriens vollständig voneinander isoliert. Jazira hat einen Grenzübergang zur Region Kurdistan im Irak, über den Hilfsgüter, internationale Organisationen und andere Formen der Unterstützung ins Land gelangen konnten. Kobane war von allen Seiten umzingelt. Wasser, Strom und Internet waren vollständig abgeschnitten.
„Zehn Tage später, am 30. Januar, verkündeten die SDF und die Übergangsregierung ein umfassendes Waffenstillstands- und Integrationsabkommen. Aber die Stadt Kobane, die die ganze Welt vor dem IS geschützt hat, ist immer noch belagert.“
Meine Arbeit als Journalist hat mich nach Qamischlo geführt, aber meine Familie lebt weiterhin in Kobane. Ihre Lage ist sehr schwierig. Ich habe vor wenigen Tagen mit ihnen gesprochen. Sie erzählten mir, dass viele Menschen aufgrund des verseuchten Wassers krank werden. Krankheiten breiten sich aus und die Medikamente gehen zur Neige. Aufgrund der großen Zahl von Patienten und der begrenzten Ressourcen sind die Krankenhäuser nicht in der Lage, die Menschen wirksam zu behandeln. Sie haben keinen Strom. Jeden Tag werden die Vorräte an Gemüse und anderen lebensnotwendigen Gütern geringer.
Radikale Gruppen, die mit der Regierung verbündet sind, umzingeln Kobane weiterhin und verhindern, dass lebenswichtige Güter wie Medikamente und Treibstoff ins Stadtgebiet gelangen und Menschen fliehen können. Sie weigern sich, fast 50 Dörfer zu verlassen, die administrativ zur Stadt gehören und in denen sie nachweislich zivile Häuser geplündert und zerstört haben. Die Bewohner dieser Dörfer wurden gewaltsam in das Stadtzentrum vertrieben, wo sie in Schulen untergebracht sind. Wasser, Strom und Internet wurden wiederhergestellt, jedoch in einem Umfang, der weit unter dem notwendigen Bedarf liegt.
Die humanitäre Lage verschärft sich mit jedem Moment. Obwohl der in der Vereinbarung vom 30. Januar festgelegte Integrationsprozess begonnen hat, hat Kobane noch keinen Frieden und keine Ruhe gefunden. Dies weckt bei vielen Kurden Misstrauen hinsichtlich der Ernsthaftigkeit, mit der die Übergangsregierung ihre Verpflichtungen umsetzt. Die Belagerung von Kobane soll die Menschen dazu zwingen, ihre Häuser zu verlassen und ihr Land aufzugeben, um die Demografie der Region zu verändern. Auf diese Weise wollen sie verhindern, dass die Kurden ihre Rechte erhalten.
Wenn die Lage in Kobane so bleibt, steht dieser Region eine humanitäre Katastrophe bevor. Die Entwicklungen könnten leicht außer Kontrolle geraten. Um dies zu verhindern, muss die Regierung die Belagerung aufheben, ihre Truppen aus den kurdischen Dörfern abziehen und sich an ihre Versprechen halten und das Integrationsabkommen umsetzen.
Ich spreche jeden Tag mit Menschen, die in Kobane geblieben sind. Ihre Kinder sterben vor ihren Augen an Kälte und Krankheiten. Aufgrund der Belagerung können sie nichts tun. Eine Mutter, mit der ich gesprochen habe, sagte: „Dies ist unser Land, und wir werden es keinem Eindringling überlassen.“ Ich möchte die Welt in ihrem Namen fragen: Die Menschen dieser Stadt, die euch vor dem IS verteidigt haben, stehen vor einem Massaker. Warum schweigt ihr? Bedeutet Schweigen nicht Zustimmung?
Der Beitrag wurde zuerst am 21. Februar unter dem Titel My city defended the world from ISIS. Why is it still under siege? vom Kurdish Peace Institute veröffentlicht.
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Bürgergeld: Bundessozialgericht stärkt Jobcenter bei Aufrechnungen
Jobcenter dürfen nach aktueller Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG, Beschluss vom 26.11.2025 – B 4 AS 12/25 R – ) auch bei nicht bestandskräftigen Erstattungsbescheiden aufrechnen.
Das Bundessozialgericht führt dazu Folgendes aus:Aufrechnungserklärungen des Jobcenters nach § 43 SGB II erfordern keinen bestandskräftigen Erstattungsbescheid. Vielmehr reicht ein wirksamer Verwaltungsakt zur Rückforderung aus. Die Gegenforderung muss lediglich fällig und wirksam sein.
Bei Widerspruch/Klage gegen den Aufrechnungsbescheid gilt jedoch oft eine aufschiebende Wirkung, sofern der Sofortvollzug nicht angeordnet ist.
Die Aufrechnungserklärung hat dabei den Charakter eines Grundlagenverwaltungsakts (BSG vom 9.3.2016 – B 14 AS 20/15 R -)
§ 43 SGB II ermöglicht den Leistungsträgern nach dem SGB II dabei die erleichterte Durchsetzung von Erstattungs- und Ersatzansprüchen.
Die Bestandskraft eines Verwaltungsaktes ist – keine Voraussetzung – für seine Vollziehbarkeit und damit auch nicht für die Fälligkeit einer mit ihm geltend gemachten Forderung
Denn etwas anderes folgt auch nicht aus § 43 Abs 4 Sätze 2 und 3 SGB II, denn hier wird nur geregelt, wann die Möglichkeit der Aufrechnung spätestens endet, aber nicht, wann sie beginnt. Der Aufrechnungsverwaltungsakt kann also mit dem Erstattungsverwaltungsakt verbunden werden.
Liegen dem Grunde nach die Voraussetzungen für eine Aufrechnung nach § 43 SGB II vor und verfügt das Jobcenter eine Aufrechnung i.H.v. zehn Prozent, kann dahinstehen, ob auch eine Aufrechnung i.H.v. dreißig Prozent rechtmäßig wäre.
Anmerkung vom Sozialrechtsexperten Detlef BrockDas Bundessozialgericht stärkt mit dieser Entscheidung erneut die Rechte der Grundsicherungsträger nach dem SGB 2.
Die wichtigsten Punkte zur Aufrechnung nach § 43 SGB II sind:
– Keine Bestandskraft nötig: Die Forderung muss nicht durch Bestandskraft feststehen, aber der Erstattungsbescheid muss wirksam sein (Anhörung nach § 24 SGB X ist vorab erforderlich).
– Voraussetzungen: Es muss eine Aufrechnungslage bestehen (Gegenseitigkeit und Gleichartigkeit der Forderungen).
– Aufrechnungsgrenzen: Die Aufrechnung ist auf maximal 30 % des monatlichen Regelsatzes begrenzt (bei vorläufigen Leistungen maximal 10 %).
– Unzulässigkeit: Eine Aufrechnung ist unzulässig, wenn der Auszahlungsanspruch bereits durch Minderung (Sanktion) um mindestens 30 % gekürzt ist.
– Bescheid: Die Aufrechnung muss durch einen Verwaltungsakt (Aufrechnungsbescheid) erklärt werden.
Mein persönlicher Rat für alle Bürgergeld BezieherSind Sie von einer Aufrechnung des Jobcenters betroffen, legen sie bitte sofort Widerspruch gegen den Aufrechnungsbescheid ein und ” gleichzeitg” Widerspruch gegen den Erstattungsbescheid ein. Nur so können sie Ihre Rechte beim Jobcenter schützen.
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Demaskierte Götter und nackte Könige: Die Legitimitätskrise der Weltpolitik und der Blick aus Rojava
ISKU | Informationsstelle Kurdistan e.V.
Ein Gastbeitrag von Nupelda Azgar
Es gibt Momente, in denen Weltpolitik ihre Masken nicht mehr halten kann. Nicht, weil Moral plötzlich siegt, sondern weil Interessen zu offen, zu widersprüchlich, zu hastig verfolgt werden. Abdullah Öcalan beschreibt diese Epoche als Zeit der „demaskierten Götter und nackten Könige“. Herrschaft verliert ihre sakralen Begründungen und wirkt trotzdem fort, weil Macht sich selbst genügt.
Wer heute nach Nordostsyrien blickt, nach Rojava, auf die Selbstverwaltung, auf das Experiment demokratischer Autonomie unter Dauerbedrohung, sieht diese Entblößung in Echtzeit. Der Westen spricht von Stabilisierung und Integration, verhandelt mit neuen Machthabern in Damaskus und verkauft Realpolitik als Friedenspolitik. Gleichzeitig wird das kurdisch geprägte Projekt, das jahrelang als faktischer Bodenträger im Kampf gegen den Islamischen Staat fungierte, politisch und militärisch an den Rand gedrückt.
Jolani und die politische Metamorphose als Eintrittskarte
Im Zentrum dieser Verschiebung steht Ahmed al Sharaa, bekannt unter seinem nom de guerre Abu Mohammed al Jolani. Seine Biografie ist keine Randnotiz, sondern Kern der aktuellen Legitimationskrise. Er prägte die al Nusra Front, die als syrischer Ableger von al Qaida galt, und führte später Hayat Tahrir al Sham, kurz HTS. Heute tritt er als Präsident einer syrischen Übergangsordnung auf und erhält internationale Bühne und Gesprächskanäle.
Symbolisch kulminierte diese Normalisierung im Auftritt al Sharaas vor der UN-Generalversammlung im September 2025. Dort erhielt ein Mann die internationale Bühne, dessen Autorität nicht aus freien landesweiten Wahlen hervorgegangen ist, sondern aus den Machtkonstellationen eines vom Krieg zerrissenen Landes. Wer an diesem Ort spricht, wird nicht nur angehört. Er wird politisch aufgewertet.
Brüssels Beitrag zur Entblößung
Die Europäische Union (EU) hat diese Aufwertung in harte Politik übersetzt. Am 9. Januar 2026 reiste die EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen gemeinsam mit dem UN-Generalsekretär António Costa nach Damaskus und stellt ein Finanzpaket von rund 620 Millionen Euro für 2026 und 2027 in Aussicht, für humanitäre Hilfe, Frühaufbau und bilaterale Unterstützung. Die Kommission spricht von einem neuen Kapitel in den Beziehungen zu Syrien.
Man kann das pragmatisch nennen. Nach dem Sturz Assads, nach Jahren der Sanktionen, unter dem Druck von Fluchtbewegungen, Energiepolitik und regionaler Neuordnung. Aber man muss dann auch aussprechen, was politisch passiert. Legitimität wird nicht mehr an institutionelle Qualität oder demokratische Mindeststandards geknüpft, sondern an Nützlichkeit im Moment. Opportunismus in seiner reinsten Form.
Damit verschiebt sich zwangsläufig das Kräfteverhältnis: Wer als offizieller Ansprechpartner anerkannt und finanziell gestützt wird, gewinnt politischen Handlungsspielraum, während konkurrierende Ordnungsmodelle wie die demokratische Selbstverwaltung in Nordostsyrien leichter als nachgeordnet oder verzichtbar behandelt werden.
Die Abkommen mit der QSD und Integration als Unterordnung
Die neue Linie zeigt sich besonders in den Vereinbarungen zwischen Damaskus und den Syrischen Demokratischen Kräften (QSD) unter Mazlum Abdi. Am 10. März 2025 wurde ein Integrationsabkommen bekannt. Es zielt auf die Eingliederung von Strukturen in staatliche Institutionen und auf die Zusammenführung zentraler Funktionen, während entscheidende Fragen der politischen Selbstverwaltung offen bleiben.
Im Januar und Februar 2026 folgte eine Eskalations- und Verhandlungsphase. Waffenruhen, Gebietsverluste der QSD und schließlich das Einrücken staatlicher Sicherheitskräfte in kurdisch geprägte Städte wie Hesekê (Hasakah) und Qamişlo (Qamishli) unter einem Arrangement, das die Rückkehr staatlicher Institutionen in zentrale Bereiche vorsah. In der Wirkung markiert das eine Verschiebung: Die QSD verliert politischen Spielraum, während Damaskus Schritt für Schritt staatliche Präsenz und Zuständigkeiten zurückgewinnt. Das ist kein abgeschlossener Umbau, sondern ein Prozess, der je nach Frontlage, internationalen Absprachen und lokaler Akzeptanz voranschreitet oder stockt, für Rojava aber bereits jetzt die Richtung vorgibt.
Dass Integrationsformeln in der Praxis oft Unterordnung bedeuten, ist in Rojava keine Theorie, sondern Erfahrung. Selbst wenn Damaskus punktuell kurdische Rechte betont, bleibt die entscheidende Frage: Wer kontrolliert Sicherheit, Ressourcen, Verwaltung und Justiz? Damit verdichten sich die Drucklinien auf Rojava von mehreren Seiten zugleich, aus Damaskus ebenso wie aus Ankara.
Türkei als Hebel und das Muster der Friedensrhetorik
In dieser Gemengelage ist die Türkei nicht bloß ein Akteur unter vielen, sondern ein zentraler Taktgeber. Ankara behandelt Nordostsyrien nicht primär als technische Grenzfrage, sondern als Frage kurdischer Selbstorganisation. Entscheidend ist weniger, was Rojava militärisch tut, sondern dass dort kurdische Selbstorganisation und ein Autonomieprojekt existieren. Diese Priorität zeigt sich nicht nur in Syrien, sondern auch im inneren Umgang Ankaras mit Verhandlungssignalen und Friedensrhetorik.
Dazu passt das Muster der vergangenen Jahre. Der letzte ernsthaft institutionalisierte Lösungsprozess zwischen Ankara und der PKK ist 2015 gescheitert, danach folgte eine Phase harter Eskalation. Seit 2025 gibt es wieder Signale, Aufrufe, Waffenstillstandserklärungen und politische Manöver. Doch ob daraus ein belastbarer Verhandlungsprozess wird, ist offen und stark interessengeleitet. Selbst dort, wo Entspannung rhetorisch in Aussicht gestellt wird, bleibt sie an Machtkalküle gebunden und kann jederzeit zurückgenommen werden, etwa wenn außenpolitische Konstellationen, Syrien eingeschlossen, dies opportun erscheinen lassen. Für kurdische Akteure verfestigt sich daraus ein Muster: Verhandlungen werden als Druckmittel und taktisches Instrument genutzt, nicht als verlässlicher Weg zu eigenständigen Rechten und Autonomie.
Öcalan und die Krise der Legitimität
Die Bühne der Vereinten Nationen, diplomatische Anerkennung und europäische Hilfspakete wirken in dieser Konstellation nicht nur als Begleitmusik, sondern als Instrumente politischer Legitimation, die neue Machtverhältnisse absichern und alte Bündnisse entwerten können. Öcalans Analyse zielt darauf, dass die kapitalistische Moderne in einer strukturellen Krise steckt und damit auch ihre Legitimationsformeln. Staaten und Bündnisse argumentieren weniger mit universalistischen Normen, sondern mit Stabilität, Migrationsmanagement, Antiterror und Partnerschaft. Man kann das als Anpassung an eine multipolare Welt lesen. Man kann es aber auch als Symptom eines Systems lesen, das seine moralische Selbstbeschreibung nicht mehr einlösen kann. Genau dort sitzt die Metapher der nackten Könige: Macht steht da, ohne überzeugende Verkleidung.
Rojava ist, bei allen Widersprüchen, Defiziten und Abhängigkeiten, ein Gegenentwurf im Kleinen. Lokale Räte, Geschlechterbefreiung als politischer Anspruch, ethnische und religiöse Pluralität, Ökologie und föderale Ansätze. In Öcalans Begrifflichkeit sind das Elemente einer demokratischen Moderne gegen nationalstaatlichen Zentralismus und marktförmige Durchdringung. Dass dieses Projekt nun zwischen Damaskus, Ankara, Washington und Brüssel zerrieben wird, ist kein Betriebsunfall, sondern Ausdruck der Prioritäten der Weltpolitik.
Selbstschutz statt Vertrauensvorschuss
Aus dieser Perspektive ist nachvollziehbar, warum sich in kurdischen Debatten die Schlussfolgerung verhärtet. Autonomie wird nicht durch freundliche Formeln, Konferenzen und Absichtserklärungen garantiert, sondern nur durch reale Machtmittel, politische Organisation, gesellschaftliche Resilienz und, wo nötig, Selbstverteidigung. Das ist keine Verherrlichung von Gewalt, sondern die nüchterne Lesart einer Region, in der Sicherheitsgarantien regelmäßig verfallen, sobald sie unpraktisch werden.
Die perfide Pointe ist weniger der Westen als moralisches Feindbild, sondern die Struktur. Dieselben Akteure, die jahrelang mit Normen argumentierten, legitimieren heute eine Normalisierung, die sie gestern noch ausgeschlossen hätten. Al Sharaa kann im September 2025 vor der UN-Generalversammlung sprechen. Brüssel sagt im Januar 2026 hunderte Millionen zu. Gleichzeitig verlieren die kurdischen Strukturen in Nordostsyrien unter Integrationsdruck und militärischen Realitäten ihre Verhandlungsmacht.
Wenn das die neue Normalität ist, dann ist Öcalans Metapher mehr als Literatur. Die Götter sind demaskiert, die Könige nackt. Und Rojava schaut nicht mehr auf die Kulisse, sondern auf die Mechanik dahinter.
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Weniger Netto-Rente im März 2026 – Was Rentner jetzt tun können
Ab März 2026 dürfte bei vielen Rentnerinnen und Rentnern auf dem Konto ein Betrag ankommen, der kleiner ausfällt als noch zu Jahresbeginn.
Der Grund liegt nicht in einer Rentenkürzung im engeren Sinne, sondern in höheren Abzügen für die Krankenversicherung. Zahlreiche gesetzliche Krankenkassen haben ihren kassenindividuellen Zusatzbeitrag zum 1. Januar 2026 angehoben.
Bei Beschäftigten macht sich das sofort auf der Gehaltsabrechnung bemerkbar. Bei pflichtversicherten Rentenbeziehenden tritt die Veränderung dagegen typischerweise mit Verzögerung ein – und wird damit erst im März sichtbar.
Die Deutsche Rentenversicherung weist ausdrücklich darauf hin, dass angepasste Krankenversicherungsbeiträge aus der Rente zeitversetzt umgesetzt werden.
Für Millionen Rentnerinnen und Rentner bedeutet das: Erst die Rentenzahlung für März 2026 bildet die höheren Zusatzbeiträge ab, wenn die eigene Krankenkasse zum Jahreswechsel erhöht hat. Damit wird das „Weniger“ nicht im Januar und häufig auch nicht im Februar spürbar, sondern später.
Was sich an der Rente tatsächlich ändert: Brutto bleibt, Netto sinktIn der öffentlichen Debatte wird häufig von „weniger Rente“ gesprochen. Gemeint ist in der Regel nicht die Bruttorente, also der Rentenanspruch vor Abzügen, sondern die Auszahlung, die nach Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen auf dem Konto landet.
Diese Auszahlungsrente ist für den Alltag entscheidend, weil sie das verfügbare Budget für Miete, Energie, Lebensmittel und Medikamente bestimmt.
Wenn Krankenkassen ihren Zusatzbeitrag anheben, steigen die Abzüge von der Rente. Die Bruttorente bleibt dabei unverändert, die Nettorente sinkt. Gerade bei kleineren Renten wirkt sich selbst ein scheinbar kleiner Prozentwert spürbar aus, weil sich die Spielräume im Haushaltsbudget ohnehin oft im niedrigen zweistelligen Bereich bewegen.
Warum März 2026 der entscheidende Monat ist: die gesetzliche VerzögerungDie zeitliche Verschiebung ist kein Zufall und keine „Sonderbehandlung“, sondern folgt einer gesetzlichen Vorgabe. Änderungen beim Zusatzbeitragssatz wirken sich bei pflichtversicherten Rentnerinnen und Rentnern aus der Krankenversicherung der Rentner erst zwei Monate später auf die Beitragshöhe aus, die aus der gesetzlichen Rente abgeführt wird.
Das gilt nach der gesetzlichen Regelung nicht nur für Erhöhungen, sondern ebenso für Senkungen. Die Verzögerung ist damit symmetrisch angelegt und soll eine einheitliche, verwaltungstechnisch verlässliche Umsetzung ermöglichen.
Praktisch führt das dazu, dass ein zum 1. Januar 2026 geänderter Zusatzbeitrag bei vielen Pflichtversicherten erst mit der Rentenzahlung für März 2026 in der Abrechnung auftaucht.
Wer seine Rentenabrechnung regelmäßig prüft, wird die Veränderung typischerweise an einem höheren Abzug für die Krankenversicherung erkennen und an einer entsprechend geringeren Überweisung.
Wer die höheren Abzüge zuerst spürt – und wer nichtEntscheidend ist der Versicherungsstatus. Pflichtversicherte Rentnerinnen und Rentner, die in der Krankenversicherung der Rentner versichert sind, werden die Erhöhung häufig erst ab März 2026 bemerken.
Bei freiwillig gesetzlich Versicherten sieht es anders aus. Dort laufen Beiträge und Zahlungswege oft unmittelbarer über die Krankenkasse, sodass Anpassungen zum Jahresbeginn ohne vergleichbaren Zeitversatz greifen können.
Für privat krankenversicherte Rentnerinnen und Rentner stellt sich die Frage in dieser Form nicht, weil der Zusatzbeitrag ein Instrument der gesetzlichen Krankenversicherung ist.
Das bedeutet allerdings nicht automatisch Entlastung. In der privaten Krankenversicherung wirken Beitragsanpassungen über Prämien, die nach anderen Regeln festgesetzt werden und ebenfalls steigen können, nur eben nicht als „Zusatzbeitrag“ innerhalb der GKV-Systematik.
Der Effekt in EuroIn der Diskussion werden Beitragsschritte oft als gering beschrieben, weil es um Zehntel-Prozentpunkte geht. Für die einzelne Monatszahlung kann das tatsächlich nach wenig aussehen.
Doch die Rechnung ist für Betroffene nicht nur eine Momentaufnahme. Bei wiederholten Erhöhungen über mehrere Jahre summieren sich Mehrbelastungen, und sie kommen häufig parallel zu Preissteigerungen bei Energie, Wohnen und Lebensmitteln.
Ein Rechenbeispiel zeigt das: Steigt der Zusatzbeitrag um 0,4 Prozentpunkte, trifft dies Rentenbeziehende nicht in voller Höhe, weil der Zusatzbeitrag in der Regel paritätisch finanziert wird. Für Rentnerinnen und Rentner bedeutet das: Es fällt ein Anteil an, der auf die eigene Seite entfällt, während die Rentenversicherung den „Arbeitgeberanteil“ übernimmt.
Selbst wenn der monatliche Abzug in einem niedrigen einstelligen Eurobereich liegt, verändert sich damit das verfügbare Geld jeden Monat – und zwar dauerhaft, solange der Beitragssatz gilt.
Hinzu kommt ein psychologischer Effekt: Die Auszahlung ist ein Fixpunkt. Wenn sie sinkt, wird das als unmittelbarer Verlust wahrgenommen, unabhängig davon, ob die Ursache ein Beitragssatz, eine Steuer oder eine Preissteigerung ist.
Besonderheit der Auszahlungstermine: Warum manche die Kürzung schon Ende Februar sehenNicht jede Rentenzahlung wird am selben Tag „für denselben Monat“ überwiesen. Ein Teil der Renten wird im Voraus gezahlt.
Wer die März-Rente bereits Ende Februar erhält, kann die höheren Abzüge faktisch schon in der Überweisung sehen, die Ende Februar 2026 auf dem Konto eingeht. Inhaltlich bleibt es dennoch die Rentenzahlung für März, in der die neuen Beitragssätze verarbeitet werden.
Für Betroffene ist das wichtig, um Verwirrung zu vermeiden. Ein Blick auf den Rentenbescheid beziehungsweise die monatliche Rentenmitteilung zeigt, für welchen Zahlungsmonat die Überweisung bestimmt ist. Genau dort wird sichtbar, ob der Zusatzbeitrag bereits umgestellt wurde.
Warum das Thema viele betrifft: Rentenniveau, typische Rentenhöhen und knappe SpielräumeDie Debatte trifft auf eine Realität, in der ein großer Teil der Renten nicht üppig ausfällt. Viele Renten liegen deutlich unter dem, was landläufig als „Standardrente“ diskutiert wird. Je geringer die Bruttorente, desto weniger Puffer bleibt, um steigende Abzüge auszugleichen.
Gerade bei Ausgaben, die nicht beliebig kürzbar sind – Miete, Strom, Heizung, Gesundheitskosten – kann eine Reduzierung der Auszahlung auch dann wehtun, wenn der rechnerische Betrag begrenzt erscheint.
In der Praxis sind es oft nicht einzelne Erhöhungen, sondern die Abfolge von Anpassungen und Preisentwicklungen, die das Budget erodiert. Dadurch werden Beitragsschritte zu einem politischen und sozialen Thema, das weit über reine Prozentrechnung hinausgeht.
Was Rentner jetzt tun könnenBei Beitragserhöhungen besteht in der gesetzlichen Krankenversicherung grundsätzlich die Möglichkeit, die Krankenkasse zu wechseln. Das Sonderkündigungsrecht ist ein Instrument, das Versicherten einen Ausweg eröffnen soll, wenn sich Leistungen und Beitragssätze deutlich auseinanderentwickeln.
Ein Wechsel sollte jedoch nicht nur nach dem Zusatzbeitrag beurteilt werden. Unterschiede bei Service, Bonusprogrammen, Satzungsleistungen oder dem Umgang mit Genehmigungen können im Alltag ebenfalls relevant sein.
Wer über einen Wechsel nachdenkt, sollte zudem berücksichtigen, dass der Zusatzbeitrag kassenindividuell ist und sich erneut verändern kann.
Ein niedriger Satz heute ist kein Versprechen für die nächsten Jahre. Der Wechsel ist daher eher eine kurzfristige Entlastungsoption als eine dauerhafte Lösung für die Finanzierungsprobleme des Systems.
Was Rentnerinnen und Rentner im März 2026 konkret erwarten solltenWer gesetzlich krankenversichert ist, sollte die Rentenmitteilung für März 2026 besonders aufmerksam lesen. Der Unterschied wird nicht als „Rentenabschlag“ ausgewiesen, sondern über die veränderten Abzugsbeträge für Kranken- und Zusatzbeitrag sichtbar. Eine gesonderte individuelle Vorankündigung erfolgt nicht in jedem Fall, sodass die Kontobewegung für viele der erste Hinweis sein dürfte.
Die Veränderung ist in der Regel keine einmalige Sonderkürzung, sondern die Folge einer Beitragssatzentscheidung der jeweiligen Krankenkasse. Wer die Ursache versteht, kann besser einordnen, ob ein Kassenwechsel, eine Haushaltsanpassung oder schlicht die Erwartung weiterer Veränderungen in den kommenden Jahren die sinnvollste Reaktion ist.
QuellenDeutsche Rentenversicherung, Meldung „Neue Krankenkassenbeiträge wirken ab März“ (Februar 2026), Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz, Meldung „Ab März: Neue Rentenhöhe möglich“ (11. Februar 2026).
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Von Meta ins EU-Parlament: Ex-Chef-Lobbyistin verhandelt Datenschutz
Aura Salla war jahrelang Chef-Lobbyistin von Meta in Brüssel. Ihre Aufgabe: Politiker*innen davon zu überzeugen, EU-Digitalregeln wie Datenschutz abzuschwächen, um mit Facebook, Whatsapp und Co noch höhere Profite machen zu können.
Nach ihrer Zeit als Meta-Lobbyistin wurde Aura Salla 2024 für die Europäische Volkspartei (EVP) ins EU-Parlament gewählt. Als Abgeordnete wurde sie kürzlich vom Industrie-Ausschuss (ITRE) in eine neue Schlüsselposition gewählt, in der sie künftig genau an den Verhandlungen teilnehmen wird, in denen Datenschutz für die EU neu geregelt wird. Wie unabhängig kann jemand sein, der jahrelang die Interessen eines Konzerns vertreten hat und kurz darauf die Regeln für genau diesen Konzern mitbestimmen soll?
Parlament im öffentlichen InteresseEU-Abgeordnete sind dem Gemeinwohl verpflichtet – nicht den Konzernen, für die sie früher gearbeitet haben. Ein Parlament, das diesen Anspruch ernst nimmt, kann nicht zulassen, dass mit Aura Salla eine ehemalige Meta-Lobbyistin die Schlüsselrolle bei der Neugestaltung digitaler Grundrechte übernimmt. Zudem schadet ihre Besetzung dem Vertrauen in die Unabhängigkeit des Parlaments.
Gemeinsam mit anderen Organisationen fordern wir in einem offenen Brief die verantwortlichen Mitglieder des ITRE-Ausschusses dazu auf, Sallas Ernennung zurückzunehmen. Denn die ITRE-Mitglieder wussten um Sallas berufliche Vergangenheit und entschieden sich trotz des drohenden Vertrauensverlustes für ihre Ernennung – ein Skandal.
Immer wieder hat sie sich in der Vergangenheit kritisch über die EU-Digitalregeln geäußert. In ihrer Pressemitteilung zur Ernennung als Berichterstatterin bezeichnet sie sich sogar ganz offen als „Verhandlungsführerin für die Kürzung der EU-Digitalregulierung“. Der Fall Salla ist empörend, aber nur ein Ausdruck der Lobbymacht von Big Tech in Brüssel.
Big Tech sitzt mit am TischDer politische Einfluss großer US-Technologiekonzerne auf EU-Institutionen ist enorm, systematisch und steigt seit Jahren weiter rasant an. Bereits Ende 2025 haben wir in dieser Studie gezeigt, dass Tech-Unternehmen Rekordsummen für ihre Lobbyarbeit in Brüssel ausgeben und es dort mehr Tech-Lobbyisten gibt als Abgeordnete im EU-Parlament.
Das bedeutet, dass mehrere hundert hochbezahlte Lobbyist*innen von Google, Meta und Co tagtäglich Politiker*innen überreden, sich für schwache Digital-Gesetze einzusetzen. Mit Erfolg: Eine Analyse von LobbyControl und Corporate Europe Observatory zeigt: Der Entwurf des Digital Omnibus – das Gesetzespaket, das zentrale Datenschutzregeln neu schreibt – liest sich stellenweise wie eine Wunschliste der Tech-Industrie. Mit Tech-Forderungen praktisch deckungsgleiche Vorschläge durchziehen den gesamten Entwurf.
Es ist daher von grundlegender Bedeutung, dass das Europäische Parlament den Digital Omnibus mit äußerster Vorsicht prüft, um sicherzustellen, dass der Schutz und die Gewährleistung der Grundrechte nicht in einem Moment geschwächt werden, in dem sie durch die großen Tech-Konzerne und die Trump-Regierung stark unter Druck stehen. Dies muss durch die Aufrechterhaltung eines offenen und transparenten Verfahrens geschehen, das potenzielle Interessenkonflikte oder privilegierten Zugang verhindert.
Salla wiederholt Big Tech-LobbyforderungenAura Salla und andere berufen sich immer wieder auf die Notwendigkeit, Regeln zu „vereinfachen“, damit sie für kleine und mittelständische Unternehmen leichter anzuwenden seien. Was zunächst nachvollziehbar klingt, entpupppt sich aber schnell als Scheinargument: Denn am stärksten profitieren nicht kleine und mittelständische Unternehmen von „vereinfachtem“, also abgeschwächtem Datenschutz, sondern die Big Tech-Konzerne.
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Das Schlagwort „Vereinfachung“ ist daher vor allem ein Big-Tech-Argument. Es ist eine der zentralen Lobbybotschaften von Meta, Google und Apple. Salla hat diese bereits als Meta-Lobbyistin jahrelang in Brüssel verbreitet und wiederholt sie heute als Parlamentarierin.
Schwache Regeln, die nicht greifenAuf dem Papier ist die EU gegen Interessenkonflikte wie den von Salla gewappnet. Es gibt Transparenzpflichten, Wartezeiten, Erklärungspflichten. Doch der Fall Salla zeigt: Diese Regeln haben nur dann scharfe Zähne, wenn sie auch durchgesetzt werden. Bei Salla reichte ein einfaches „Nein“ in ihrer Auskunftserklärung, um eine jahrelange Lobbykarriere für einen der größten Datenkonzerne der Welt für irrelevant für ihre neue Position zu erklären.
Die Datenschutz-Grundverordnung ist eine Errungenschaft europäischer Demokratie – weltweit kopiert, von Brasilien bis Kenia. Sie schützt unsere Daten davor, als Rohstoff für Konzerngewinne ausgebeutet zu werden. Doch genau dieser Kern steht jetzt zur Debatte. LobbyControl wird weiter genau hinschauen und Interessenskonflikte offenlegen. Wir kämpfen weiter gegen die Macht von Big Tech.
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