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Simone pflegt ihren Sohn auch im Krankenhaus – doch nach 57 Tagen ruht das Pflegegeld

Eltern schwer kranker Kinder geben ihre Pflegeaufgaben an der Kliniktür häufig nicht vollständig ab. Sie sondieren Nahrung und Medikamente, überwachen Monitore, lagern ihr Kind und bleiben auch nachts in Alarmbereitschaft. Seit dem 1. Januar 2026 läuft das Pflegegeld während einer durchgehenden vollstationären Krankenhausbehandlung 56 Kalendertage weiter.

Ab dem 57. Kalendertag ruht die Zahlung grundsätzlich, solange der stationäre Aufenthalt andauert. Wichtig ist dabei die genaue Wortwahl: Das Pflegegeld wird nicht endgültig entzogen und auch der Pflegegrad verschwindet nicht. Nach der Entlassung setzt die Zahlung wieder ein.

Eine Mutter pflegt weiter, obwohl ihr Sohn in der Klinik liegt

Simone Brugger schildert in einem veröffentlichten Buchauszug, wie umfassend sie ihren schwer kranken Sohn auch während langer Klinikaufenthalte versorgt.

Nach ihren Angaben sorgt sie bei einem Monitoralarm für Sauerstoff, schließt die Ernährungspumpe an, sondiert Medikamente, inhaliert mit ihrem Kind und übernimmt das Waschen, Anziehen und Lagern. Der Krankenhausaufenthalt nimmt ihr die Verantwortung damit nicht einfach ab.

Der Bericht zeigt einen Konflikt, den viele pflegende Eltern kennen: Rechtlich trägt die Klinik die stationäre Versorgung, im Alltag bleiben Angehörige jedoch eng eingebunden. Vertraute Pflegeroutinen und die Kommunikation mit dem Kind lassen sich nicht immer vollständig auf Klinikpersonal übertragen.

Was § 34 Absatz 2 SGB XI regelt

Pflegegeld nach § 37 SGB XI wird gezahlt, wenn Menschen mit mindestens Pflegegrad 2 ihre häusliche Pflege selbst sicherstellen, etwa mit Hilfe von Angehörigen. Das Geld steht der pflegebedürftigen Person zu, ist kein Arbeitslohn und kann als Anerkennung an die Pflegeperson weitergegeben werden.

Während einer vollstationären Krankenhausbehandlung ruht der Anspruch auf häusliche Pflege, soweit die Klinik oder ein anderer Leistungsträger die Versorgung übernimmt. Für Pflegegeld und anteiliges Pflegegeld erlaubt § 34 Absatz 2 SGB XI jedoch eine zeitlich begrenzte Weiterzahlung.

Die Acht-Wochen-Regel gilt nicht nur im Krankenhaus. Sie erfasst auch eine stationäre Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme nach § 107 Absatz 2 SGB V sowie bestimmte Fälle häuslicher Krankenpflege nach § 37 Absatz 1 SGB V. Schließen sich solche Versorgungsformen unmittelbar aneinander an, werden die Zeiten zusammengerechnet und die 56 Tage nur einmal gewährt.

Situation im Jahr 2026 Folge für das Pflegegeld Vollstationäres Krankenhaus, Tag 1 bis Tag 56 Volle Weiterzahlung des bisherigen Pflegegeldes oder des bisherigen anteiligen Pflegegeldes Vollstationäres Krankenhaus ab Tag 57 Anspruch ruht grundsätzlich bis zur Entlassung Entlassung aus dem Krankenhaus Zahlung setzt bereits mit dem Entlassungstag wieder ein Stationäre Vorsorge oder Reha Grundsätzlich dieselbe Acht-Wochen-Regel Kurzzeitpflege oder mindestens achtstündige beziehungsweise stationäre Verhinderungspflege In der Regel hälftige Weiterzahlung für bis zu acht Wochen je Kalenderjahr; am ersten und letzten Tag volle Zahlung Tagesstationäre oder stationsäquivalente Behandlung ohne Übernachtung Keine Kürzung, wenn davor und danach zu Hause gepflegt wird Stundenweise Verhinderungspflege von weniger als acht Stunden am Tag Volles Pflegegeld; der Tag wird nicht auf die Höchstdauer angerechnet So werden die 56 Tage gezählt

Die Frist beginnt am Aufnahmetag. Dieser Tag ist Tag 1, der 56. Kalendertag ist der letzte Tag der gesetzlichen Weiterzahlung. Ab Tag 57 ruht das Pflegegeld, sofern die vollstationäre Behandlung ohne Unterbrechung fortgesetzt wird.

Das Gemeinsame Rundschreiben des GKV-Spitzenverbandes vom 2. April 2026 stellt außerdem klar, dass die Zahlung am Entlassungstag wieder einsetzt. Fällt die Ruhezeit in einen laufenden Monat, wird das Pflegegeld tageweise berechnet. Nach § 37 Absatz 2 SGB XI dient dabei ein Monat mit 30 Tagen als Rechengröße.

Schließt sich eine stationäre Reha oder erfasste häusliche Krankenpflege unmittelbar an den Krankenhausaufenthalt an, werden die Zeiten für die Acht-Wochen-Grenze zusammengerechnet.

Beginnt die Anschlussrehabilitation dagegen erst nach einer Unterbrechung, behandelt der GKV-Spitzenverband beide Aufenthalte als getrennte Sachverhalte. Bei einer erneuten Krankenhausaufnahme sollten Familien die konkrete Berechnung schriftlich von der Pflegekasse erläutern lassen.

Warum die weitere Pflege durch Eltern die Frist nicht verlängert

Für betroffene Familien wirkt die Ruhensregel oft lebensfremd, weil Eltern weiterhin pflegen, Untersuchungen begleiten und rund um die Uhr ansprechbar bleiben. § 34 Absatz 2 SGB XI knüpft die Frist dennoch an die Art und Dauer der Versorgung; die tatsächliche Mithilfe verlängert den allgemeinen Anspruch nicht über Tag 56 hinaus. Eine Einzelfallverlängerung allein wegen fortgesetzter Angehörigenpflege sieht die Vorschrift nicht vor.

Die Verdopplung von vier auf acht Wochen berücksichtigt die fortbestehende Pflegebereitschaft häuslich Pflegender, wie der GKV-Spitzenverband erläutert. Sie verschiebt den finanziellen Einschnitt jedoch nur um weitere 28 Tage und verhindert ihn bei einem monatelangen Klinikaufenthalt nicht.

Eine enge Ausnahme gilt beim Arbeitgebermodell

Über die acht Wochen hinaus kann Pflegegeld weitergezahlt werden, wenn die pflegebedürftige Person besondere Assistenzkräfte selbst beschäftigt und die Bedingungen des Arbeitgebermodells erfüllt. Dafür muss § 63b Absatz 6 Satz 1 SGB XII anwendbar sein; nach den GKV-Hinweisen gehört dazu eine Beteiligung des Sozialhilfeträgers an den Kosten nach § 64f Absatz 3 SGB XII. Eine familiäre Pflegetätigkeit allein erfüllt diese Voraussetzungen nicht.

Pflegegeld, Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege nicht verwechseln

Die Krankenhausregel wird häufig mit der Kurzzeitpflege oder der Verhinderungspflege verwechselt. Bei Krankenhaus, stationärer Vorsorge und Reha läuft das Pflegegeld in den ersten acht Wochen in voller Höhe weiter.

Während der Kurzzeitpflege sowie bei einer mindestens achtstündigen oder stationären Verhinderungspflege wird es dagegen für bis zu acht Wochen je Kalenderjahr regelmäßig nur zur Hälfte gezahlt; am ersten und letzten Tag bleibt der volle Anspruch bestehen.

Dauert die Verhinderung der regulären Pflegeperson weniger als acht Stunden am Tag, wird das Pflegegeld nicht gekürzt. Dieser Tag wird auch nicht auf die Höchstdauer der Verhinderungspflege angerechnet.

Die 56 Tage im Krankenhaus beziehen sich auf den zusammenhängenden Behandlungszeitraum, während die Höchstdauer bei Kurzzeit- und Verhinderungspflege an das Kalenderjahr anknüpft. Wer Leistungen kombiniert, muss deshalb auch den jeweiligen gesetzlichen Anlass beachten.

Auch die soziale Absicherung der Pflegeperson kann betroffen sein

Für nicht erwerbsmäßig Pflegende kann die Pflegekasse unter bestimmten Voraussetzungen Beiträge zur gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung zahlen. Nach § 34 Absatz 3 SGB XI ruhen diese Leistungen während der ersten acht Wochen einer vollstationären Krankenhausbehandlung oder einer stationären Vorsorge- oder Rehamaßnahme nicht.

Bei längeren Aufenthalten sollte die Pflegeperson schriftlich klären lassen, wann Beitragsmeldungen unterbrochen und nach der Entlassung wieder aufgenommen werden; weitere Hinweise bietet der Beitrag zur Rentenversicherung für pflegende Angehörige.

Was Familien jetzt prüfen sollten

Betroffene sollten Klinik- und Entlassungsbescheinigungen aufbewahren und bei einem Aufenthalt von mehr als 56 Tagen eine schriftliche Berechnung verlangen. So lassen sich falsche Zähltage und unklare Rückforderungen erkennen.

Stoppt eine Pflegekasse das Pflegegeld bei einem ab dem 1. Januar 2026 begonnenen Aufenthalt bereits ab Tag 29, hat sie möglicherweise noch die alte Frist angewandt. Die pflegebedürftige Person sollte auf § 34 Absatz 2 SGB XI in der seit 1. Januar 2026 geltenden Fassung verweisen und einen schriftlichen Bescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung verlangen.

Gegen einen belastenden Bescheid kann nach § 84 SGG grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden.

Im Widerspruch sollten Aufnahme- und Entlassungsdatum, der bisher bezogene Pflegegeldbetrag und der beanstandete Zeitraum genannt werden. Hilfreich sind Kopien der Klinikbescheinigungen sowie eine kurze Forderung nach Neuberechnung und Nachzahlung. Wie das Verfahren abläuft, erklärt der interne Ratgeber zum Widerspruch gegen Entscheidungen der Pflegekasse.

Fragen und Antworten zum Pflegegeld im Krankenhaus Wie lange wird Pflegegeld im Krankenhaus seit 2026 weitergezahlt?

Bei einer durchgehenden vollstationären Krankenhausbehandlung wird das Pflegegeld für die ersten acht Wochen beziehungsweise 56 Kalendertage ungekürzt weitergezahlt. Der Aufnahmetag zählt als erster Tag.

Ist die Grenze von 28 Tagen vollständig abgeschafft?

Seit dem 1. Januar 2026 gilt nach § 34 Absatz 2 SGB XI die Grenze von 56 Tagen; die frühere 28-Tage-Regel endete am 31. Dezember 2025. Bei einem bereits 2025 begonnenen Aufenthalt werden die 56 Tage jedoch vom ursprünglichen Aufnahmetag an gezählt.

Wird der Pflegegrad nach 56 Tagen im Krankenhaus aufgehoben?

Nein. Der Pflegegrad bleibt bestehen, während die Zahlung vorübergehend ruht; eine Änderung erfordert eine gesonderte Entscheidung.

Verlängert sich die Frist, wenn Eltern ihr Kind im Krankenhaus weiterpflegen?

Grundsätzlich nein. Die Mithilfe von Angehörigen führt nicht zu einer Weiterzahlung über Tag 56; ausgenommen ist das beschriebene Arbeitgebermodell unter seinen besonderen Voraussetzungen.

Ab wann wird nach der Entlassung wieder Pflegegeld gezahlt?

Die Zahlung setzt mit dem Entlassungstag wieder ein. Bei einem Teilmonat wird der Betrag anhand der Anspruchstage berechnet, wobei der Monatsbetrag durch 30 geteilt wird.

Gilt die Acht-Wochen-Regel auch für eine Reha?

Ja, wenn es sich um eine stationäre Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung nach § 107 Absatz 2 SGB V handelt. Unmittelbar aufeinanderfolgende erfasste Versorgungsformen werden für die Acht-Wochen-Grenze zusammengerechnet.

Was ist zu tun, wenn die Pflegekasse schon ab Tag 29 nicht mehr zahlt?

Betroffene sollten eine schriftliche Berechnung und einen Bescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung verlangen. Sie sollten auf die seit dem 1. Januar 2026 geltende Fassung des § 34 Absatz 2 SGB XI verweisen und vorsorglich innerhalb eines Monats einen Widerspruch einlegen.

Wird das Pflegegeld während der 56 Tage nur zur Hälfte gezahlt?

Nein, bei der Krankenhausregel wird das bisherige oder anteilige Pflegegeld ungekürzt weitergezahlt. Die hälftige Zahlung betrifft die Kurzzeitpflege sowie eine mindestens achtstündige oder stationäre Verhinderungspflege; am ersten und letzten Tag besteht der volle Anspruch. Bei einer stundenweisen Verhinderung von weniger als acht Stunden wird das Pflegegeld nicht gekürzt.

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Gericht: Betreute müssen für Betreuervergütung Vermögen einsetzen

Eine unter Betreuung stehende Person muss zur Begleichung der Betreuervergütung ihre Immobilie als Vermögen einsetzen, wenn diese innerhalb von sechs Monaten verkauft werden kann. Nur weil die Immobilie an eine Mutter mit drei minderjährigen Kindern vermietet ist und wegen Beitragsrückständen keine Gebäudeversicherung mehr besteht, ist eine Verwertung damit nicht ausgeschlossen, entschied das Landgericht Münster in einem kürzlich veröffentlichten Beschluss vom 17. Juni 2026 (Az.: 5 T 174/26).

Konkret ging es um einen unter Betreuung stehenden, depressiven Mann. Der Betreuer beantragte bei der Landeskasse für die Zeit von 11. September 2025 bis zum 10. Dezember 2025 die Festsetzung einer Vergütung in Höhe von 1.039,50 Euro. Für die Zeit vom 11. Dezember 2025 bis 10. März 2026 beantragte er eine weitere Betreuervergütung in Höhe von 932,50 Euro. Die von ihm betreute Person sei mittellos und könne seine Vergütung nicht bezahlen, so seine Begründung.

Die Landeskasse lehnte die Zahlung der Vergütung ab. Die betreute Person verfüge in Münster über eine vermietete Immobilie mit einem Verkehrswert von 161.000 Euro. Abzüglich bestehender Belastungen auf das Haus verbleibe eine verwertbare Differenz in Höhe von 43.984 Euro. Zwar stehe dem Betreuten auch ein Freibetrag von 10.000 Euro zu. Dennoch verbleibe damit ein verwertbares Vermögen, welches für die Betreuervergütung eingesetzt werden müsse.

Der Betreuer bestritt, dass die Immobilie verkauft werden kann. Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) in Kassel sei von einem einzusetzenden Vermögen auszugehen, wenn dieses innerhalb von sechs Monaten verwertet werden kann. Da das Haus an eine Mutter mit vier Kindern vermietet worden sei und wegen Beitragsrückständen keine Gebäudeversicherung mehr bestehe, sei der Verkauf der Immobilie in dieser Frist nicht möglich.

Landgericht Münster: Es verbleibt aber Freibetrag von 10.000 Euro

Das Landgericht entschied, dass für die Begleichung der Betreuervergütung grundsätzlich das Vermögen des Betreuten unter Berücksichtigung eines Freibetrags von 10.000 Euro eingesetzt werden müsse. Erst wenn der Verkauf innerhalb einer Frist von sechs Monaten nicht möglich sei, sei von einer Mittellosigkeit auszugehen. Hier sei die Sechsmonatsfrist bereits noch gar nicht abgelaufen.

Weiterhin stehe auch die Vermietung dem Verkauf der Immobilie nicht entgegen. Es sei durchaus üblich, vermietete Immobilien zu veräußern, zumal hier die Mieterin ihre Miete zuverlässig zahlt. Auch dass keine Gebäudeversicherung mehr besteht, mache den Verkauf nicht unmöglich. So könne der Käufer die Versicherungsbeiträge übernehmen und den Kaufpreis dann entsprechend mindern. Alternativ könne er nach dem Kauf auch eine neue Gebäudeversicherung abschließen. fle

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Digitaler Schwerbehindertenausweis und EU-Karte: Das gilt schon 2026 und das ist noch geplant

Hamburg und Thüringen bereiten einen digitalen Schwerbehindertenausweis für das Smartphone vor. Die Nachricht klingt nach einer unmittelbar bevorstehenden Umstellung, doch davon kann im August 2026 noch keine Rede sein: Das Vorhaben befindet sich in der Entwicklung, ein bundesweiter Start ist nicht beschlossen.

Für Menschen mit Schwerbehinderung ändert sich deshalb vorerst nichts. Der gültige Schwerbehindertenausweis in Kartenform bleibt der amtliche Nachweis, während das Länderprojekt, die EUDI-Wallet und der Europäische Behindertenausweis jeweils eigene Zeitpläne und rechtliche Grundlagen haben.

Drei Entwicklungen werden häufig miteinander verwechselt

Beim digitalen Schwerbehindertenausweis treffen deutsche Verwaltungspraxis und europäische Vorhaben aufeinander. Wer die Ankündigungen richtig einordnen will, muss zwischen dem heutigen deutschen Ausweis, dem Pilotprojekt in Hamburg und Thüringen sowie der bereits beschlossenen EU-Karte unterscheiden.

Ausweis oder Vorhaben Stand am 5. August 2026 Deutscher Schwerbehindertenausweis Die Karte nach dem SGB IX und der Schwerbehindertenausweisverordnung ist weiterhin der amtliche Nachweis in Deutschland. Pilotprojekt Hamburg und Thüringen Die Länder schaffen technische und organisatorische Voraussetzungen für einen Smartphone-Nachweis. Erste Ergebnisse werden für März 2027 erwartet; in Thüringen soll das Projekt bis September 2027 laufen. Deutsche EUDI-Wallet Die staatliche App soll im Januar 2027 in einer ersten Ausbaustufe starten. Ob der digitale Schwerbehindertenausweis sofort zu den verfügbaren Nachweisen gehört, ist damit noch nicht zugesagt. Europäischer Behindertenausweis Die EU-Richtlinie ist beschlossen. Deutschland muss sie bis 5. Juni 2027 in nationales Recht übertragen; angewendet werden die Vorschriften ab 5. Juni 2028. Europäischer Parkausweis Er ist ein eigener Nachweis für Parkvergünstigungen. Das neue gemeinsame Format wird als Karte ausgegeben; eine digitale Fassung können die Mitgliedstaaten zusätzlich anbieten. Was Hamburg und Thüringen tatsächlich erproben

Hamburg und Thüringen wollen Daten aus den zuständigen Versorgungsverwaltungen so aufbereiten, dass ein verlässlicher digitaler Nachweis ausgestellt und über die EUDI-Wallet abgerufen werden kann. Das vom Bund mit 1,2 Millionen Euro geförderte Vorhaben gehört zum Nationalen Once-Only-Technical-System, kurz NOOTS, und wird von der Föderalen IT-Kooperation begleitet.

Nach den veröffentlichten Angaben zum Pilotprojekt sollen erste Ergebnisse bis März 2027 vorliegen. Thüringen plant die Projektlaufzeit bis September 2027; die Erkenntnisse sollen später für eine mögliche Einführung in ganz Deutschland nutzbar sein.

Ein Pilotprojekt ist jedoch weder eine allgemeine Ausgabe noch eine Garantie für einen bestimmten Starttermin. Der ausführliche Beitrag von Gegen-Hartz zum Schwerbehindertenausweis auf dem Smartphone erläutert deshalb zu Recht, dass Betroffene den Nachweis derzeit noch nicht einfach in eine App laden können.

Vor einer breiten Nutzung müssen Versorgungsämter digitale Nachweise ausstellen, Änderungen oder den Ablauf zuverlässig übermitteln und Prüfstellen die Echtheit kontrollieren können. Ebenso müssen Lösungen für eine fehlende Internetverbindung, ein verlorenes Smartphone, einen leeren Akku und eine barrierefreie Bedienung gefunden werden.

Die EUDI-Wallet ist die digitale Brieftasche, aber nicht der Ausweis selbst

Die European Digital Identity Wallet, kurz EUDI-Wallet, ist eine App für digitale Identitäten und behördlich bestätigte Nachweise. Sie soll Dokumente aufnehmen und eine überprüfbare Weitergabe ausgewählter Angaben ermöglichen; der Schwerbehindertenstatus wäre dabei einer von mehreren möglichen Nachweisen.

Die Bundesregierung kündigt die erste Ausbaustufe der deutschen Wallet für Januar 2027 an. Nach den Informationen der Bundesregierung soll die Anwendung kostenlos und freiwillig sein, während Angebote ohne Smartphone erhalten bleiben.

Der Start der Wallet bedeutet deshalb nicht automatisch, dass am selben Tag auch der digitale Schwerbehindertenausweis verfügbar und überall akzeptiert ist. Für jeden Nachweis müssen Ausgabeverfahren, Datenanbindung und technische Prüfung zuvor funktionieren.

Auch ein Foto oder ein Scan der Plastikkarte ist kein amtlicher digitaler Ausweis. Ein solcher Screenshot zeigt zwar das Kartenbild, kann aber weder die aktuelle Gültigkeit noch die Echtheit in der vorgesehenen technischen Form belegen.

Was nach deutschem Recht heute als Nachweis gilt

Nach § 152 Absatz 5 SGB IX stellen die zuständigen Behörden auf Antrag einen Ausweis über die Schwerbehinderteneigenschaft, den Grad der Behinderung und festgestellte Merkzeichen aus. § 1 Absatz 5 der Schwerbehindertenausweisverordnung sieht dafür eine Identifikationskarte nach dem gesetzlichen Muster vor.

Einen Schwerbehindertenausweis erhalten Menschen grundsätzlich ab einem festgestellten Grad der Behinderung von 50. Wer erstmals einen Antrag stellen möchte, findet bei Gegen-Hartz eine ausführliche Anleitung zum Antrag auf einen Schwerbehindertenausweis.

Der Ausweis dokumentiert nicht nur den GdB, sondern gegebenenfalls auch Merkzeichen wie G, aG, B, H, Bl, Gl, RF oder TBl. Welche Vergünstigungen genutzt werden können, hängt häufig von diesen Eintragungen ab; eine Übersicht bietet der Beitrag über Nachteilsausgleiche nach Merkzeichen.

Für die unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personenverkehr genügt die Ausweiskarte allein nicht in jedem Fall. Je nach Berechtigung wird zusätzlich das Beiblatt mit gültiger Wertmarke benötigt, zu dem Gegen-Hartz die Voraussetzungen für eine kostenlose Wertmarke erklärt.

Eine Online-Beantragung darf ebenfalls nicht mit einem digitalen Ausweis verwechselt werden. Der Antrag kann bereits in mehreren Ländern elektronisch gestellt werden, das macht das anschließend ausgegebene Dokument aber noch nicht zu einem Smartphone-Nachweis.

Der Europäische Behindertenausweis folgt einem anderen Zeitplan

Die EU hat mit der Richtlinie (EU) 2024/2841 einen Europäischen Behindertenausweis und einen neuen Europäischen Parkausweis beschlossen. Die Staaten müssen ihre Gesetze bis zum 5. Juni 2027 anpassen und die Vorschriften ab dem 5. Juni 2028 anwenden.

Der Europäische Behindertenausweis soll als physische Karte und als digitale Fassung verfügbar werden. Sein hauptsächlicher Nutzen liegt bei Kurzaufenthalten in einem anderen EU-Staat, weil der anerkannte Behindertenstatus dann in einem gemeinsamen Format nachgewiesen werden kann.

In einem besuchten Mitgliedstaat sollen Karteninhaber Zugang zu denselben besonderen Bedingungen erhalten, die dort Menschen mit anerkannter Behinderung angeboten werden. Das kann Ermäßigungen, freien Eintritt, bevorzugten Zugang oder Vergünstigungen für eine Assistenzperson betreffen, sofern das jeweilige Land oder der Anbieter solche Bedingungen vorsieht.

Die EU-Karte schafft jedoch keinen einheitlichen europäischen Leistungskatalog. Sie überträgt weder deutsche Steuervergünstigungen noch den deutschen Zusatzurlaub, Kündigungsschutz oder die Freifahrtregelung automatisch auf andere Staaten.

Auch die Feststellung einer Behinderung bleibt Aufgabe der nationalen Behörden. Bei einem dauerhaften Umzug in einen anderen Staat ersetzt die EU-Karte daher nicht ohne Weiteres das dortige Anerkennungs- und Leistungsverfahren.

Das Bundesarbeitsministerium plant für Deutschland, den künftigen EU-Behindertenausweis sowohl im Inland als auch im europäischen Ausland nutzbar zu machen. Nach der aktuellen Projektbeschreibung des BMAS soll es eine Plastikkarte mit QR-Code und zusätzlich eine digitale Fassung in der EUDI-Wallet geben; der Projektzeitraum reicht von Mitte 2026 bis 2029.

Das Ende dieses Projektzeitraums ist nicht mit dem unionsweiten Anwendungstermin gleichzusetzen. Welche deutschen Antrags-, Ausgabe- und Übergangsregeln im Einzelnen gelten werden, muss die nationale Umsetzung noch verbindlich festlegen.

Die EU-Parkkarte ist ein eigener Nachweis

Der Europäische Behindertenausweis ist kein Parkausweis. Für besondere Parkbedingungen sieht die EU-Richtlinie eine gesonderte Europäische Parkkarte in einem gemeinsamen, fälschungssicheren Format vor.

Die Parkkarte soll in physischer Form ausgegeben werden, während eine zusätzliche digitale Version im Ermessen des jeweiligen Mitgliedstaats liegt. Sie erleichtert die Anerkennung einer Parkberechtigung im Ausland, vereinheitlicht aber nicht sämtliche Parkregeln.

Gebühren, Höchstparkzeiten und erlaubte Flächen können weiterhin je nach Staat oder Kommune abweichen. Einen vertieften Überblick bietet Gegen-Hartz zum EU-Behindertenausweis und zur EU-Parkkarte.

Warum die Plastikkarte vorerst unverzichtbar bleibt

Solange der digitale Nachweis nicht bundesweit eingeführt und rechtlich sowie technisch akzeptiert ist, sollten Betroffene ihren gültigen Ausweis weiter mitführen. Das gilt besonders bei Fahrten mit Bus und Bahn, beim Eintritt in Einrichtungen, gegenüber Behörden und überall dort, wo ein Nachteilsausgleich sofort belegt werden muss.

Die freiwillige Wallet darf Menschen ohne geeignetes Smartphone oder ohne Erfahrung mit Apps nicht vom Nachweis ihrer Rechte ausschließen. Eine physische Alternative ist außerdem hilfreich, wenn das Gerät beschädigt wird, der Akku leer ist oder eine Prüfstelle vorübergehend keine digitale Kontrolle durchführen kann.

Für Betroffene besteht wegen der Pilotankündigung kein Anlass, vorsorglich einen neuen Schwerbehindertenausweis zu beantragen. Sie sollten vielmehr das Ablaufdatum ihrer vorhandenen Karte und gegebenenfalls die Gültigkeit von Beiblatt, Wertmarke und Parkausweis prüfen.

Wer vor dem 5. Juni 2028 in ein anderes EU-Land reist, kann den deutschen Ausweis zwar vorzeigen, hat allein daraus aber noch keinen unionsweit abgesicherten Anspruch auf Anerkennung. Sinnvoll ist es, Vergünstigungen und erforderliche Nachweise vorab beim Verkehrsbetrieb, Veranstalter oder der örtlichen Behörde am Reiseziel zu erfragen.

Kurzes Beispiel aus der Praxis

Frau Neumann lebt in Erfurt und besitzt einen bis 2029 gültigen Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen G und B sowie ein Beiblatt mit Wertmarke. Wenn sie im August 2026 den Nahverkehr nutzt, führt sie weiterhin die Karte und das Beiblatt mit; ein Foto des Ausweises auf ihrem Telefon ersetzt diese Dokumente nicht.

Sollte Frau Neumann 2027 zu einem begrenzten Test eingeladen werden, könnte sie den digitalen Nachweis innerhalb der vorgegebenen Testumgebung verwenden. Daraus folgt noch nicht, dass jedes Museum, jeder Verkehrsbetrieb oder jede Behörde in Deutschland die Smartphone-Fassung bereits annimmt.

Reist sie nach dem EU-Start im Juni 2028 nach Wien, kann der Europäische Behindertenausweis ihren Status leichter belegen. Sie erhält dort aber nur die Vergünstigungen, die Wien oder der jeweilige Anbieter auch dort berechtigten Menschen gewährt; für besondere Parkbedingungen benötigt sie weiterhin die gesonderte Parkkarte.

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Bürgergeld: 2.667 Euro Erstausstattung zugesprochen und gleich wieder weggenommen

Eine zuvor obdachlose Leistungsbezieherin sollte nach einer Entscheidung des Sozialgerichts Berlin zunächst 2.667 Euro für Möbel und Haushaltsgeräte erhalten. Doch das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hob die vorläufige Verpflichtung des Jobcenters wieder auf, weil die tatsächliche Ausstattung der Unterkunft nicht ausreichend belegt war.

Der Beschluss des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 8. Mai 2026 zeigt, wie wichtig genaue Angaben und nachvollziehbare Nachweise bei Anträgen auf eine Wohnungserstausstattung sind. Die Entscheidung bedeutet dagegen nicht, dass ein abgelehnter Hausbesuch automatisch zum Verlust der Leistung führt.

Jobcenter lehnte den Antrag wegen fehlender Nachweise ab

Die Frau hatte nach einer Zeit der Obdachlosigkeit eine neue Unterkunft bezogen und beim Jobcenter Leistungen für die Erstausstattung beantragt. Verlangt wurden unter anderem ein Elektroherd, eine Waschmaschine, ein Kühlschrank, ein Staubsauger, eine Mikrowelle und ein Radio sowie teilweise die Lieferung und der Anschluss der Geräte.

Das Jobcenter lehnte die beantragten Leistungen ab, weil der vorhandene Bedarf aus Sicht der Behörde nicht ausreichend nachgewiesen worden war. Daraufhin wandte sich die Betroffene im Eilverfahren an das Sozialgericht Berlin.

Das Sozialgericht hielt ihre Schilderung zunächst für glaubhaft. Es verpflichtete das Jobcenter vorläufig zur Zahlung von insgesamt 3.069 Euro, davon 2.667 Euro für die Wohnungseinrichtung und elektrische Geräte sowie 402 Euro für Kleidung.

Verfahrensschritt Ergebnis Antrag beim Jobcenter Ablehnung wegen eines nicht ausreichend nachgewiesenen Bedarfs Eilverfahren vor dem Sozialgericht Vorläufig 2.667 Euro für Wohnung und Geräte sowie 402 Euro für Kleidung Beschwerde vor dem Landessozialgericht Aufhebung der 2.667 Euro; die 402 Euro für Kleidung blieben bestehen Begründung des Landessozialgerichts Vorhandene und fehlende Einrichtungsgegenstände waren nicht hinreichend glaubhaft gemacht Warum das Landessozialgericht anders entschied

Das Jobcenter legte gegen die Entscheidung des Sozialgerichts Beschwerde ein. Die Behörde verwies darauf, dass eine Besichtigung der Unterkunft wiederholt nicht zustande gekommen sei und deshalb weiterhin Unklarheit über die vorhandene Einrichtung bestehe.

Hinzu kam, dass die Unterkunft ein Bungalow in einer Kleingartenanlage war. Nach Ansicht des Jobcenters konnte nicht ohne weitere Prüfung ausgeschlossen werden, dass dort bereits Möbel oder elektrische Geräte vorhanden waren.

Das Landessozialgericht forderte die Antragstellerin deshalb ausdrücklich dazu auf, vorhandene und fehlende Gegenstände gegenüberzustellen. Eine solche Bestandsaufnahme reichte sie jedoch nicht ein.

Stattdessen verwies die Frau auf Fotos aus der Gerichtsakte und teilte mit, dass das Objekt über eine Dusche, ein Waschbecken, ein WC und eine überdachte Terrasse verfüge. Diese Angaben sagten nach Ansicht des Gerichts nicht ausreichend aus, welche Möbel und Haushaltsgeräte tatsächlich fehlten.

Die eidesstattliche Versicherung genügte in diesem Fall nicht

Auch die vorgelegte eidesstattliche Versicherung überzeugte das Landessozialgericht hinsichtlich der Wohnungseinrichtung nicht. Sie enthielt nach den Feststellungen des Gerichts keine hinreichend konkreten Aussagen zur Ausstattung der Unterkunft.

Eine eidesstattliche Versicherung kann in einem Eilverfahren grundsätzlich ein geeignetes Mittel der Glaubhaftmachung sein. Sie muss den streitigen Sachverhalt jedoch so genau beschreiben, dass das Gericht den behaupteten Bedarf nachvollziehen kann.

Eine allgemeine Erklärung, wonach kaum Möbel vorhanden seien, kann zu wenig sein. Hilfreicher sind genaue Angaben dazu, welcher Gegenstand fehlt, weshalb er benötigt wird und ob in der Wohnung eine nutzbare Alternative vorhanden ist.

Im Eilverfahren gelten erhöhte Anforderungen

Bei einem Eilverfahren vor dem Sozialgericht müssen Betroffene sowohl den wahrscheinlichen Leistungsanspruch als auch die besondere Dringlichkeit glaubhaft machen. Im Sozialrecht werden diese Voraussetzungen als Anordnungsanspruch und Anordnungsgrund bezeichnet.

Bei einer sofortigen Auszahlung von Geld kann die Entscheidung das spätere Hauptsacheverfahren faktisch vorwegnehmen. Ist das Geld bereits für Möbel und Geräte ausgegeben, lässt sich der frühere Zustand kaum wiederherstellen.

Das Landessozialgericht verlangte deshalb eine besonders nachvollziehbare Darstellung des Bedarfs. Weil die Antragstellerin trotz gerichtlicher Aufforderung keine Bestandsaufnahme vorlegte, gingen die verbliebenen Zweifel im Eilverfahren zu ihren Lasten.

Die 402 Euro für Kleidung wurden dagegen nicht aufgehoben. Diesen Bedarf sah das Gericht als ausreichend glaubhaft gemacht an, während das Jobcenter seine Beschwerde hinsichtlich der Bekleidung nicht näher begründet hatte.

Die Entscheidung betrifft nur den vorläufigen Rechtsschutz

Der Beschluss besagt nicht, dass der Frau unter keinen Umständen eine Erstausstattung zusteht. Entschieden wurde lediglich darüber, ob das Jobcenter die 2.667 Euro bereits vor Abschluss des regulären Verfahrens auszahlen muss.

Der materielle Anspruch kann im Hauptsacheverfahren weiterhin geprüft werden. Dafür müsste die Betroffene den aktuellen Bestand ihrer Unterkunft und den daraus folgenden ungedeckten Bedarf genauer darlegen.

Der Beschluss selbst kann nach den Angaben des Gerichts nicht mit einer weiteren Beschwerde zum Bundessozialgericht angefochten werden. Ein noch laufendes Widerspruchs- oder Klageverfahren über den ursprünglichen Ablehnungsbescheid wird dadurch aber nicht automatisch beendet.

Wann eine Erstausstattung beansprucht werden kann

Nach Paragraf 24 Absatz 3 SGB II werden Bedarfe für die Erstausstattung einer Wohnung einschließlich der Haushaltsgeräte gesondert erbracht. Die Leistung kann als Geldbetrag, Gutschein, Sachleistung oder kommunale Pauschale gewährt werden.

Ein Anspruch kommt beispielsweise nach dem erstmaligen Auszug aus dem Elternhaus, nach einer Trennung, nach einer Haftentlassung oder nach Wohnungslosigkeit in Betracht. Auch der Verlust des Hausrats durch einen Brand, eine Überschwemmung oder ein vergleichbares Ereignis kann einen neuen Erstausstattungsbedarf auslösen.

Ausführliche Hinweise zu den Voraussetzungen enthält der Gegen-Hartz-Ratgeber zur Beantragung einer Wohnungserstausstattung beim Jobcenter. Es kommt nicht allein darauf an, ob eine Person irgendwann schon einmal Möbel besessen hat, sondern ob gegenwärtig eine grundlegende Ausstattung fehlt.

Der entschiedene Fall begann noch während des Bürgergeldbezugs. Seit dem 1. Juli 2026 verwendet die Bundesagentur für Arbeit die Bezeichnung Grundsicherungsgeld; bestehende Bescheide und die Rechtsgrundlage für einmalige Leistungen bleiben nach ihren Angaben weiterhin anwendbar.

Die 2.667 Euro sind keine allgemeine Erstausstattungspauschale

Aus dem Beschluss lässt sich kein allgemeiner Anspruch auf 2.667 Euro ableiten. Der Betrag beruhte auf den Gegenständen und Kosten, welche die Antragstellerin in ihrem persönlichen Verfahren geltend gemacht hatte.

Eine bundeseinheitliche Pauschale für die Wohnungserstausstattung gibt es nicht. Die Jobcenter arbeiten häufig mit örtlichen Richtlinien und unterschiedlichen Beträgen, wie der Gegen-Hartz-Beitrag über die Höhe der Leistungen für eine Wohnungsausstattung zeigt.

Die Pauschalen müssen auf geeigneten Angaben über die notwendigen Aufwendungen und nachvollziehbaren Erfahrungswerten beruhen. Reicht eine örtliche Pauschale nachweislich nicht aus, um eine einfache Grundausstattung zu erwerben, kann eine Prüfung des tatsächlichen Bedarfs verlangt werden.

Auch ein Anspruch auf ausschließlich neue Möbel besteht regelmäßig nicht. Gebrauchte Gegenstände können zumutbar sein, wenn sie tatsächlich erhältlich, funktionsfähig und hygienisch unbedenklich sind.

Ein Hausbesuch darf abgelehnt werden

Das Urteil verpflichtet Leistungsbeziehende nicht dazu, Beschäftigte des Jobcenters in die Wohnung zu lassen. Das Betreten einer Wohnung setzt grundsätzlich die Zustimmung der dort lebenden Person voraus.

Weitere Informationen dazu finden Betroffene im Gegen-Hartz-Ratgeber zum Hausbesuch durch das Jobcenter. Beschäftigte des Außendienstes müssen sich ausweisen und den Grund der beabsichtigten Besichtigung erläutern.

Die Ablehnung eines Hausbesuchs ersetzt allerdings nicht die erforderlichen Nachweise. Bleibt nach Auswertung aller anderen Unterlagen weiterhin ungeklärt, ob ein Gegenstand fehlt, kann das Jobcenter den Antrag wegen eines nicht feststellbaren Bedarfs ablehnen.

Das ist rechtlich etwas anderes als eine Bestrafung für die verschlossene Wohnungstür. Abgelehnt wird in diesem Fall nicht wegen des verweigerten Zutritts, sondern weil die Voraussetzungen der beantragten Leistung nicht festgestellt werden können.

Welche Nachweise den Antrag überzeugender machen

Ein Antrag sollte jeden benötigten Gegenstand einzeln benennen und erklären, weshalb er fehlt. Aus den Unterlagen muss außerdem hervorgehen, ob die Wohnung unmöbliert übergeben wurde und welche Gegenstände bereits vorhanden sind.

Aussagekräftige Fotos sollten sämtliche Räume so zeigen, dass Möbel, Anschlüsse und Haushaltsgeräte erkennbar sind. Ein Übergabeprotokoll, eine Bestätigung des Vermieters oder Unterlagen aus einer früheren Notunterkunft können die Angaben ergänzen.

Nach einer Trennung kann eine schriftliche Erklärung darüber hilfreich sein, welche Möbel beim früheren Partner verblieben sind. Nach einem Brand oder Wasserschaden kommen Schadensprotokolle, Versicherungsunterlagen oder Schreiben der Feuerwehr und des Vermieters in Betracht.

Auch Angebote und Preisnachweise können wichtig werden, wenn das Jobcenter keine Pauschale verwendet oder der kommunale Betrag nicht ausreicht. Der Gegen-Hartz-Beitrag über geeignete Belege für eine Erstausstattung erläutert, wie der Bedarf dokumentiert werden kann.

Was bei einer Ablehnung zu tun ist

Lehnt das Jobcenter den Antrag ab, sollte zunächst die Begründung genau geprüft werden. Aus dem Bescheid muss erkennbar sein, welche Anspruchsvoraussetzung die Behörde als nicht erfüllt ansieht.

Gegen einen ablehnenden Bescheid kann grundsätzlich innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Hinweise zu Frist und Form bietet der Gegen-Hartz-Ratgeber zum Widerspruch gegen einen Grundsicherungsgeld-Bescheid.

Im Widerspruchsverfahren sollten fehlende Angaben nachgereicht und einzelne Gegenstände genau beschrieben werden. Wenn Bett, Herd oder Kühlschrank fehlen und die Entscheidung nicht abgewartet werden kann, kommt zusätzlich ein Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz beim Sozialgericht in Betracht.

Auch im Eilantrag genügt eine pauschale Schilderung einer leeren Wohnung häufig nicht. Der Anspruch und die drohenden Nachteile müssen anhand konkreter Tatsachen und geeigneter Unterlagen glaubhaft werden.

Kurzes Beispiel aus der Praxis

Nach einer Trennung zieht Frau M. mit ihrem Kind in eine unmöblierte Wohnung. Sie besitzt nur zwei Stühle, einen kleinen Tisch und einige Umzugskartons, während Betten, Kleiderschränke, Kühlschrank, Herd und Waschmaschine fehlen.

Frau M. reicht mit ihrem Antrag das Übergabeprotokoll, Fotos sämtlicher Räume und eine Tabelle mit vorhandenen und fehlenden Gegenständen ein. Zusätzlich lässt sie sich vom Vermieter bestätigen, dass die Wohnung ohne Küche und Haushaltsgeräte übergeben wurde.

Das Jobcenter möchte dennoch einen Hausbesuch durchführen, den Frau M. aus persönlichen Gründen ablehnt. Weil ihre Unterlagen den Zustand der Wohnung nachvollziehbar dokumentieren, kann der Bedarf auch ohne Besichtigung geprüft werden.

Fragen und Antworten zur Erstausstattung

Muss das Jobcenter bei jeder neuen Wohnung eine Erstausstattung bezahlen?
Nein. Ein Umzug allein löst noch keinen Anspruch aus, denn es muss ein gegenwärtiger Bedarf an einer grundlegenden Einrichtung bestehen. Wer seine bisherigen Möbel in die neue Wohnung mitnehmen kann, erhält dafür normalerweise keine vollständige neue Ausstattung.

Sind 2.667 Euro die übliche Pauschale für eine Wohnungserstausstattung?
Nein. Der Betrag stammte aus dem persönlichen Antrag der Frau im entschiedenen Verfahren. Die Höhe hängt vom tatsächlichen Bedarf und von den örtlichen Richtlinien des zuständigen Jobcenters ab.

Darf das Jobcenter einen Hausbesuch verlangen?
Das Jobcenter darf eine Besichtigung vorschlagen, wenn offene Fragen nicht anhand der Akten geklärt werden können. In die Wohnung dürfen die Beschäftigten jedoch grundsätzlich nur mit Zustimmung der betroffenen Person.

Verliere ich meinen Anspruch automatisch, wenn ich den Hausbesuch ablehne?
Nein. Die Ablehnung des Zutritts führt nicht automatisch zum Verlust der Leistung. Der Bedarf muss dann allerdings durch Fotos, Übergabeprotokolle, Bestätigungen oder andere geeignete Unterlagen nachgewiesen werden.

Muss eine bewilligte Erstausstattung zurückgezahlt werden?
Eine Erstausstattung nach Paragraf 24 Absatz 3 SGB II wird grundsätzlich als gesonderte Leistung und nicht als Darlehen erbracht. Anders kann es bei einer Ersatzbeschaffung sein, wenn beispielsweise eine bereits vorhandene Waschmaschine kaputtgeht und das Jobcenter nur ein Darlehen für den Neukauf gewährt.

Kann nach einer Ablehnung sofort das Sozialgericht eingeschaltet werden?
Bei einer akuten Notlage kann neben dem Widerspruch ein Eilantrag beim Sozialgericht möglich sein. Dafür müssen sowohl der wahrscheinliche Anspruch als auch die besondere Dringlichkeit ausführlich und glaubhaft dargelegt werden.

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Gruppenvergewaltigung von 14-Jähriger in Jugendzentrum: Ermittlungen gegen Täter eingestellt – weil das Opfer nicht laut genug brüllte

In Niedersachsen hat die deutsche Kuscheljustiz gegenüber Migrantenkriminalität nicht nur ein Opfer um seine Gerechtigkeit gebracht, sondern auch noch ein zweites verursacht. Vor einem Jahr wurde eine 14-Jährige in einem Jugendzentrum von drei Jungen im Alter von 15, 16 und 18 Jahren vergewaltigt. Das Ermittlungsverfahren wurde jedoch von der zuständigen Staatsanwältin gestoppt. Vier Wochen später […]

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Der Hitzeindex-Unsinn

Joe Bastardi

Lassen Sie mich erklären, wie ich KI nutze. Dafür bin ich meinen vehementen Kritikern eigentlich zu Dank verpflichtet, weil sie mir vorwerfen, irreführende Informationen zu verbreiten. Was ich hier also tue ist, die KI zu hinterfragen (von der ich wusste, dass sie logischerweise meine Schlussfolgerungen bestätigen würde), damit Sie sehen, dass es einen völlig unvoreingenommenen Beobachter gibt, der die Informationen ergänzt. Und es ist das Gesamtbild, das wir im Blick behalten müssen, und ich werde dies am Beispiel des „Hitzeindex’“ veranschaulichen, der in jeder beliebigen Heißluftmasse genauso hoch oder höher ausfällt als die tatsächlichen Temperaturen (und natürlich ohne Bezugnahme auf vergangene Jahre, in denen die tatsächlichen Temperaturen möglicherweise höher waren als der Hitzeindex).

Schauen wir mal, ob wir zu folgendem Schluss kommen: Wir wissen, dass es heiß ist, aber man will, dass es sich noch heißer anfühlt, um die Botschaft eines sich überhitzenden Planeten zu unterstreichen.

Oder so ähnlich.

Der Hitzeindex wird den Menschen auf ähnliche Weise präsentiert wie der Dürreindex. Beide basieren jedoch nur auf einem Teil der Fakten. Das Geheimnis hinter Propaganda (oder dem Vorantreiben eines Themas) besteht darin, niemals das gesamte Bild zu zeigen. Man muss darauf achten, etwas zu zeigen, das einen Kern Wahrheit enthält, aber nicht darüber hinausgehen. Der Durchschnittsbürger kennt nicht die ganze Geschichte. Der Dürreindex berücksichtigt den Wasserbedarf. Er ist also nicht nur eine Wettervariable. Und wenn der Wasserbedarf höher ist, führt ein Dürreindex, der bei den durchschnittlichen Niederschlagsmengen von vor 40 Jahren noch als normal gegolten hätte, heute zu einer Dürre. Genauso verhält es sich mit dem Hitzeindex. Er hängt davon ab, wie sich eine Person „fühlt“. Weitaus schlimmer als das ist jedoch die Definition selbst.

Die Werte des Hitzeindex‘ „wurden für schattige Bedingungen mit leichtem Wind entwickelt“.

Ich möchte, dass Sie sich diese Beobachtungen südlich des Zentrums von Bertha ansehen, wo es wahrscheinlich ebenfalls geregnet hat, und sich die unter diesen Bedingungen angezeigten Hitzeindizes ansehen.

Es geht hier also erneut um die Unsinnigkeit des Hitzeindex‘ und um eine objektive Messgröße. (Ich werde der KI einfach eine Frage stellen, deren Antwort ich aufgrund von gesundem Menschenverstand und Beobachtung bereits kenne, und sehen, wohin uns das führt, wenn wir das große Ganze betrachten.)

Was passiert also, wenn es windig ist? Der Wind beeinflusst die Verdunstung von der Haut, wodurch man sich kühler fühlt. Aber genau das ist das Geheimnis: GEFÜHLE statt FAKTEN. Ich frage mich, wer das so propagiert. Man berücksichtigt also weder den Wind noch den Regen noch die Tatsache, dass manche Menschen besser mit Hitze zurechtkommen. Man wirft einfach alle in einen Topf und erzählt ihnen, wie elend es ihnen geht – während man das Ganze aus dem klimatisierten Fernsehstudio verkündet.

Also habe ich die KI gefragt: Wie sieht es damit aus: ein Hitzeindex von 97, nachts, bei anhaltenden Windgeschwindigkeiten von 77 km/h [Stärke 7 BFT]?

Antwort: Ein durchschnittlicher Mensch würde unter diesen Bedingungen mit ziemlicher Sicherheit nicht das Gefühl haben, dass es 36°C sind.

Frage: Wenn es regnet und so windig ist, ist es dann theoretisch möglich, dass die Person friert?

Antwort: Ja, das ist theoretisch (und oft auch praktisch) möglich.

Auch das ist wieder reine Vernunft.

Ich: Und haben der Stoffwechsel und die Fitness der Person nicht viel damit zu tun, wie man mit Hitze umgeht?

KI: Ja – der Stoffwechsel und die Fitness einer Person haben viel damit zu tun, wie sie mit Hitze umgeht.

Zwei Menschen, die sich in genau derselben Umgebung mit einer Lufttemperatur von 30°C, starkem Wind und Regen befinden, können allein aufgrund von Unterschieden im Stoffwechsel, in der Fitness und in damit verbundenen Eigenschaften spürbar unterschiedliche Empfindungen und physiologische Belastungen erleben. Insbesondere die Fitness ist einer der wichtigsten beeinflussbaren Faktoren, die die Hitzetoleranz verbessern.

Ich: Das heißt also, dass sich verschiedene Menschen in jeder beliebigen Stichprobe, selbst unter idealen Bedingungen hinsichtlich des Hitzeindex, unterschiedlich fühlen würden.

KI: Ja, genau.

Ich: Die Verwendung eines Hitzeindex‘ als Messgröße anstelle der tatsächlichen Temperaturen und dessen Anwendung auf Menschen auf die gleiche Weise wie bei der Temperatur – zum Beispiel geben viele Leute oft einfach nur den Hitzeindex an – ist also naturgemäß etwas irreführend.

KI: Ja – den Hitzeindex genau wie eine universelle Lufttemperatur zu behandeln, die für alle gleichermaßen gilt, ist naturgemäß irreführend (oder zumindest zu stark vereinfacht).

Ich: Aber es würde mehr Aufmerksamkeit erregen, oder? Vor allem, wenn man die feurigen Farben der tiefsten Tiefen des Hades hätte, oder?

KI: Ja, genau richtig.

Ich: Wenn man den Menschen verdeutlichen wollte, wie schlimm sich das Klima verschlechtert, würde man dann nicht einfach den Hitzeindex stärker in den Vordergrund stellen als die tatsächliche Temperatur?

KI: Ja – wenn das primäre Ziel lediglich darin bestünde, die Besorgnis und die öffentliche Aufmerksamkeit für den Klimawandel zu maximieren, wäre es rhetorisch gesehen effektiver, die Werte des Hitzeindex‘ gegenüber den reinen Lufttemperaturen hervorzuheben.

Ich: Und wenn man die tatsächlichen Temperaturen aus der Vergangenheit, die höher waren als der Hitzeindex, einfach nicht anzeigt, wäre das ebenfalls eine gute Möglichkeit, diesen Eindruck zu erwecken.

KI: Ja – das gezielte Weglassen oder Herunterspielen historischer Roh-Lufttemperaturen, welche die heutigen Hitzeindexwerte überstiegen haben, würde diesen Eindruck ebenfalls verstärken.

Ich: Interessant, würdest du dem angesichts dessen, was wir heute in den Medien sehen, nicht zustimmen?

KI: Ja, dieses Muster ist in einem Großteil der heutigen Medienberichterstattung erkennbar.

Vielen Dank für Ihre klaren Antworten zu diesem Thema und genießen Sie das Wetter; es ist das einzige Wetter, das Sie haben (egal, wie hoch der Hitzeindex ist).

Link: https://www.cfact.org/2026/07/26/the-folly-of-the-heat-index/

Übersetzt von Christian Freuer für das EIKE

 

Der Beitrag Der Hitzeindex-Unsinn erschien zuerst auf EIKE - Europäisches Institut für Klima & Energie.

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Vorbereitungen für 34. Internationales Kurdisches Kulturfestival abgeschlossen

Die Vorbereitungen für das 34. Internationale Kurdische Kulturfestival sind abgeschlossen. Europas größte Kulturveranstaltung der kurdischen Diaspora findet am 5. September in Dortmund unter dem Motto „Mit einem freien Repräsentanten die demokratische Gesellschaft aufbauen“ statt.

Bei ihrer abschließenden Sitzung zog die Vorbereitungskommission Bilanz über den Stand der Organisation und legte zugleich die politischen und kulturellen Schwerpunkte des diesjährigen Festivals fest. Insgesamt fanden im Vorfeld acht Koordinierungstreffen statt.

Nach Angaben der Organisator:innen versteht sich das Festival nicht nur als kulturelle Großveranstaltung, sondern als wichtigstes gemeinsames Treffen der kurdischen Diaspora in Europa. Es sei Ausdruck des Willens, Sprache, Kultur und nationale Identität gegen Assimilations- und kulturelle Vernichtungspolitik zu bewahren und weiterzuentwickeln.

Unterstützung für den Friedensprozess

Ein Schwerpunkt des diesjährigen Festivals soll nach Angaben der Vorbereitungskommission die Unterstützung des von Abdullah Öcalan initiierten Prozesses für Frieden und eine demokratische Gesellschaft sein. Das Festival solle neben seinem kulturellen Charakter auch die breite Unterstützung für Frieden, demokratische Gesellschaft und ein gemeinsames Zusammenleben sichtbar machen.

Die Organisator:innen teilten mit, dass sämtliche Vorbereitungen inzwischen abgeschlossen seien. Alle erforderlichen Genehmigungen lägen vor, Bühnen- und Veranstaltungstechnik seien eingerichtet und das Kulturprogramm stehe fest. Bis zum Festivalbeginn solle der Schwerpunkt nun auf der Mobilisierung zur Teilnahme liegen.

Die Vorbereitungskommission rief Kurd:innen in ganz Europa dazu auf, das Festival als ihre gemeinsame Veranstaltung zu begreifen, die Mobilisierung in ihren jeweiligen Städten zu intensivieren und zu einer breiten Beteiligung am 5. September beizutragen.

Musik, Kultur und Kinderprogramm

Das Kulturfestival bietet auch in diesem Jahr ein umfangreiches Programm mit Musik, Folklore, kulturellen Darbietungen, Kinderangeboten, Ausstellungen traditioneller Handwerkskunst sowie Einblicken in die Küche Kurdistans. Auf der Bühne werden unter anderem Chopy, Mikail Aslan & Cemîl Qoçgirî, Koma Zerdeştê Kal, Sîpan Xelat, Awaza Botan, Nahide Horamî, Rezgar Fetahî sowie die Tanzgruppe Govend auftreten.

Für Kinder organisiert Zarok Ma ein eigenes Programm. Darüber hinaus wird im von Theaterkünstler Amele gestalteten Koçer-Zelt das kulturelle Erbe Kurdistans mit verschiedenen Ausstellungen und Präsentationen vorgestellt. Das 34. Internationale Kurdische Kulturfestival beginnt am Samstag, 5. September, um 10.00 Uhr auf dem Gelände Remydamm / Victor-Toyka-Straße (Parkplatz E1/E2) in Dortmund.

https://deutsch.anf-news.com/kultur/34-kurdisches-kulturfestival-setzt-auf-neues-konzept-52325 https://deutsch.anf-news.com/kultur/internationales-kurdisches-kulturfestival-ladt-nach-dortmund-ein-52173 https://deutsch.anf-news.com/kultur/kulturfestival-in-dortmund-jede-handbreit-kurdistans-ist-zeugin-des-widerstands-47932

 

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Meeting with Chairman of the Russian Union of Theatre Workers Vladimir Mashkov

PRESIDENT OF RUSSIA - 5. August 2026 - 17:00

The President held a meeting with Chairman of the Russian Union of Theatre Workers, theatre and film actor and director Vladimir Mashkov.

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Keine Spur von Aufgebehren

Kaum jemand ist zufrieden mit der Regierung, trotzdem arrangieren sich fast alle mit ihr.
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Dubiose Praktiken: Palantir drückt sich vor Steuern

netzpolitik.org - 5. August 2026 - 16:49

Seine Einnahmen konnte Palantir im Vergleich zum Vorjahr nahezu verdoppeln. Nicht zuletzt ist das lukrativen öffentlichen Verträgen zu verdanken. Zugleich verlagert der Konzern offenbar seine Gewinne in die USA, um in Europa möglichst wenig Steuern zu zahlen, wie eine neue Analyse zeigt.

Hinter Palantir-CEO Alexander Karp fließen Daten- und Geldströme. Letztere offenbar an Europa vorbei. – Alex Karp: World Economic Forum, CC-BY-NC-SA 4.0; Palantir-Screenshot: Salvador Rios / Unsplash; Euro-Scheine: Robert Anasch / Unsplash; Datenstrom: A. C. / Unsplash

Alex Karp, der Geschäftsführer von Palantir, hat Grund zur Begeisterung: „Dieses Quartal war nicht von dieser Welt.“ Am gestrigen Dienstag sorgte das umstrittene Datenanalyse-Unternehmen mit seinen immensen Einnahmen für Schlagzeilen. Um 93 Prozent stiegen die Erlöse im Jahresvergleich auf 1,68 Milliarden Euro.

Weltweit, auch in Europa, schließt Palantir Verträge mit Behörden, Geheimdiensten, Militärs oder Rüstungsunternehmen. Jedoch gestaltete der US-amerikanische Konzern seine Unternehmensstrukturen offenbar so aus, dass er sowohl in den USA als auch in Europa ausgesprochen wenig Steuern zahlt. Das legt ein neuer Forschungsbericht dar. Verfasst hat diesen das britische Centre for International Corporate Tax Accountability and Research, das spezialisiert ist auf Praktiken zur Steuervermeidung von multinationalen Konzernen.

Steuerausfälle taktisch herbeigeführt

Laut des Forschungsberichts gab Palantir weit geringere Gewinnmargen in Europa als den USA an. Die Forschenden verweisen auf die „Gewinnverlagerung“: Einnahmen, die Palantir im Ausland generiert, verschiebe es zurück in die USA, wo das Unternehmen möglicherweise noch ein Jahrzehnt lang keine Bundeseinkommenssteuer zahlen muss.

Dass die USA für Palantir eine Steueroase darstellt, sei teils US-Präsident Donald Trumps „One Big Beautiful Bill Act“ zu verdanken, teils der Taktik, Mitarbeitende mit Aktienoptionen statt mit Löhnen zu vergüten. Dabei handelt es sich um eine Gesetzeslücke, die enorme Steuerabzüge ermöglicht. Erst im Januar gaben europäische Staats- und Regierungschefs außerdem Trumps Forderung nach, US-amerikanische multinationale Konzerne von einer globalen Mindeststeuer auszunehmen. Das kommt auch Palantir zugute.

Mit großem Abstand ist das Vereinigte Königreich am meisten von Palantirs Steuersenkungsstrategien betroffen. Doch schon auf dem zweiten Platz der untersuchten Länder landet Deutschland. Hier ist dem Bericht zufolge mit einem Steuerausfall von 1,6 Millionen Euro zu rechnen. Im untersuchten Jahr 2024 stammten 65 Prozent des Gesamtumsatzes in Deutschland aus Dienstleistungsgebühren der US-Muttergesellschaft. Das könnte darauf hindeuten, dass der Großteil der Umsätze aus deutschen Verträgen in den USA verbucht wird, wodurch die in Deutschland ausgewiesenen Umsätze und Gewinne erheblich unterschätzt würden.

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Palantir ist bei weitem nicht das erste US-amerikanische Technologie-Unternehmen, das wegen Steuervermeidung unter die Lupe genommen werden. Apple, Amazon und Microsoft standen dafür, wie sie Umsätze in Europa verbuchen, teils schon vor Gericht. Die Taktiken, die die Forschenden Palantir zuschreiben, sind allerdings meist nicht illegal.

Im Bericht geht es um geringere Beträge als bei Vorfällen anderer US-Konzerne. Auch wenn es zu den 50 größten börsennotierten Unternehmen weltweit zählt, ist Palantir deutlich kleiner als US-amerikanische Big-Tech-Unternehmen wie Amazon, Apple, Meta oder die Google-Mutter Alphabet. Doch seine Einnahmen steigen rasant, und vor allem wächst sein globaler Einfluss, besonders in kritischen Bereichen wie dem Militär und den Geheimdiensten.

Wachsam an der falschen Stelle?

Die Forschenden hinter dem Bericht stellen klare Forderungen: Bestehende Regierungsverträge mit Palantir sollten hinterfragt werden, zukünftige vermieden. Ein klarer Hinweis für die deutschen Bundesländer, deren Landesregierungen bereits millionenschwere Verträge mit Palantir geschlossen haben: Baden-Württemberg, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Bayern.

Dort haben Regierungen offenbar Aufträge für den Betrieb öffentlicher Dienstleistungen an einen Konzern vergeben, der ihnen finanzielle Mittel für staatliche Aufgaben vorenthält: Während deutsche Polizeibehörden mit Palantirs Software Überwachungsstrukturen aufbauen, konzentriert sich Palantir wohl darauf, Steuerpflichten zu reduzieren.

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Meeting with Chairperson of the Central Election Commission Ella Pamfilova

PRESIDENT OF RUSSIA - 5. August 2026 - 16:15

Vladimir Putin had a meeting with Chairperson of the Central Election Commission Ella Pamfilova in the Kremlin to discuss preparations for the single voting day, with a focus on election security.

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The Fall of Cambridge University’s DEI Professor Confirms Every “Racist Stereotype” His Appointment Tried to Refute, by Edward Dutton

In 2023, to much fanfare and delight, 37-year-old Jason Arday was appointed Professor of the Sociology of Education at Cambridge University. The Woke fanfare occurred because Arday was Black and he seemed to embody disproof of all the evidence of low average IQ and high anti-social personality and mental illness among Blacks. More than merely...
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Die Linke ist nackt

Der Anschlag auf den CSD in Berlin lässt der Linken eine ihrer zentralen Lebenslügen auf die Füße fallen: die Vorstellung, dass Migration kein Problem und eine multikulturelle Gesellschaft das Paradies ist.
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Hohe Nachzahlungen für Rentner: Ein Bundesland sticht im Ländervergleich besonders heraus

Für zahlreiche Rentnerinnen und Rentner endet die Steuererklärung mit einer unerwarteten Forderung des Finanzamts. Eine aktuelle Auswertung von Steuerbescheiden aus dem Jahr 2025 zeigt erhebliche Unterschiede zwischen den Bundesländern. Besonders hoch fiel die durchschnittliche Nachzahlung in Hamburg aus.

Die Zahlen sollten allerdings nicht so verstanden werden, dass der Wohnort unmittelbar über die Steuerbelastung entscheidet. Einkommen, Rentenhöhe, zusätzliche Einnahmen und absetzbare Ausgaben bestimmen das persönliche Ergebnis. Außerdem handelt es sich nicht um eine amtliche Vollerhebung, sondern um eine Auswertung des Steuererklärungsanbieters Smartsteuer.

41 Prozent mussten Steuern nachzahlen

Für die Untersuchung wurde eine mittlere fünfstellige Zahl von Steuerbescheiden ausgewertet. Rund 41 Prozent der einbezogenen Rentnerinnen und Rentner mussten Geld an das Finanzamt überweisen. Die durchschnittliche Nachzahlung betrug 1.326 Euro.

Der Median lag mit 499 Euro deutlich niedriger. Das bedeutet, dass die Hälfte der Nachzahlungen höchstens 499 Euro betrug, während die andere Hälfte darüber lag. Einzelne sehr hohe Forderungen haben den Durchschnitt daher deutlich angehoben.

Etwa 45 Prozent der untersuchten Ruheständler bekamen eine Erstattung. Sie erhielten durchschnittlich 1.383 Euro zurück, der Median belief sich auf 779 Euro. Bei den übrigen 14 Prozent ergab der Steuerbescheid weder eine Erstattung noch eine Nachzahlung.

Die Aussage, 41 Prozent aller Rentner in Deutschland müssten nachzahlen, wäre deshalb zu weitgehend. Erfasst wurden nur Personen, deren Bescheide in die Anbieter-Auswertung eingeflossen sind. Darauf weist auch ein weiterer Beitrag zu den Smartsteuer-Zahlen hin.

Hamburg erreicht den höchsten Durchschnittswert

Unter den nachzahlenden Rentnerinnen und Rentnern lag der durchschnittliche Betrag in Hamburg bei 1.772 Euro. Es folgten Bremen mit 1.655 Euro und Rheinland-Pfalz mit 1.527 Euro. Auch Bayern, Baden-Württemberg und Niedersachsen kamen auf Durchschnittswerte von mehr als 1.500 Euro.

Bundesland Durchschnittliche Nachzahlung Hamburg 1.772 Euro Bremen 1.655 Euro Rheinland-Pfalz 1.527 Euro Bayern 1.524 Euro Baden-Württemberg 1.519 Euro Niedersachsen 1.516 Euro Hessen 1.416 Euro Saarland 1.369 Euro Nordrhein-Westfalen 1.369 Euro Schleswig-Holstein 1.226 Euro Brandenburg 1.174 Euro Mecklenburg-Vorpommern 1.074 Euro Berlin 1.014 Euro Sachsen 939 Euro Thüringen 876 Euro Sachsen-Anhalt 836 Euro

Zwischen Hamburg und Sachsen-Anhalt beträgt der Unterschied im Durchschnitt 936 Euro. Damit liegt der Hamburger Wert mehr als doppelt so hoch. Daraus lässt sich jedoch nicht ableiten, dass Finanzämter in Hamburg Renteneinkünfte strenger besteuern.

Beim Median liegt Bremen vor Hamburg

Ein anderes Bild ergibt sich beim Median. In Bremen lag die mittlere Nachzahlung bei 764 Euro, in Niedersachsen bei 697 Euro und in Baden-Württemberg bei 570 Euro. Hamburg kam dagegen nur auf 537 Euro.

Der Abstand zwischen dem Hamburger Durchschnitt von 1.772 Euro und dem Median von 537 Euro spricht dafür, dass vergleichsweise wenige sehr hohe Nachzahlungen den Durchschnitt nach oben gezogen haben. Der typische Hamburger Nachzahlungsfall war somit erheblich niedriger als der Durchschnitt vermuten lässt. Für die persönliche Einschätzung ist der Median daher häufig hilfreicher.

Die regionalen Abweichungen können unter anderem mit unterschiedlichen Einkommensstrukturen zusammenhängen. In Ländern mit höheren Mieten und Einkommen können auch mehr Ruheständler über vermietete Immobilien, Betriebsrenten, Arbeitseinkommen oder gewerbliche Einnahmen verfügen. Die vorliegenden Daten erlauben jedoch keine abschließende Erklärung der Unterschiede.

Warum bei der gesetzlichen Rente zunächst keine Steuer abgezogen wird

Bei einem Arbeitslohn behält der Arbeitgeber in der Regel bereits während des Jahres Lohnsteuer ein. Die gesetzliche Rentenversicherung führt dagegen keine Einkommensteuer für die Rentner ab. Sie übermittelt die Rentendaten zwar an die Finanzverwaltung, die steuerliche Abrechnung erfolgt aber erst über die Einkommensteuererklärung.

Dadurch kann die gesamte Jahressteuer mit dem Bescheid auf einmal fällig werden. Besonders schnell entsteht eine Nachzahlung, wenn neben der gesetzlichen Rente weitere steuerpflichtige Einnahmen vorhanden sind. Nach der Auswertung verfügten 48,5 Prozent der untersuchten Personen über solche Zusatzeinkünfte.

Am häufigsten handelte es sich um Einkommen aus einer Beschäftigung im Ruhestand. Hinzu kamen Mieteinnahmen sowie Einkünfte aus selbstständiger oder gewerblicher Tätigkeit. Wie solche Einnahmen später auch zu vierteljährlichen Forderungen führen können, erklärt der Beitrag „Diese Einkommen zur Rente fallen in die Steuer-Vorauszahlung“.

Der Rentenfreibetrag wächst nicht mit jeder Erhöhung

Wie viel von einer gesetzlichen Rente steuerpflichtig ist, richtet sich nach dem Jahr des Rentenbeginns. Wer 2025 erstmals Rente bezog, muss grundsätzlich 83,5 Prozent in die steuerliche Berechnung einbeziehen. Bei einem Rentenbeginn im Jahr 2026 sind es 84 Prozent.

Der steuerfreie Anteil wird nach dem ersten vollen Rentenjahr als persönlicher Eurobetrag festgeschrieben. Dieser Betrag steigt bei späteren Rentenanpassungen grundsätzlich nicht mit. Rentenerhöhungen erhöhen deshalb regelmäßig vollständig die steuerpflichtigen Renteneinnahmen.

Eine Rentenerhöhung führt dennoch nicht automatisch zu einer Steuerzahlung. Erst nach Berücksichtigung des Rentenfreibetrags, des Grundfreibetrags und der abziehbaren Ausgaben steht fest, ob Einkommensteuer entsteht. Eine ausführliche Einordnung enthält der Beitrag über die steuerfreien Rentenhöhen im Jahr 2026.

Der Grundfreibetrag ist keine Bruttorentengrenze

Der Grundfreibetrag betrug 2025 für Alleinstehende 12.096 Euro und bei Zusammenveranlagung 24.192 Euro. Im Jahr 2026 steigt er auf 12.348 Euro beziehungsweise 24.696 Euro. Bis zu dieser Höhe bleibt das zu versteuernde Einkommen ohne Einkommensteuer.

Der Grundfreibetrag darf nicht mit der Jahresbruttorente gleichgesetzt werden. Vom Bruttobetrag werden unter anderem der persönliche Rentenfreibetrag sowie abzugsfähige Beiträge und Ausgaben berücksichtigt. Gleichzeitig können Betriebsrenten, Mieteinnahmen, Arbeitslohn und weitere Einkünfte das Ergebnis erhöhen.

Deshalb gibt es keine einheitliche Monatsrente, bis zu der jeder Rentner steuerfrei bleibt. Zwei Personen mit derselben Bruttorente können zu völlig unterschiedlichen Ergebnissen kommen. Schon ein abweichendes Renteneintrittsjahr oder zusätzliche Mieteinnahmen können den Steuerbescheid verändern.

Diese Ausgaben können die Steuerbelastung mindern

Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung werden regelmäßig als Sonderausgaben berücksichtigt. Auch Spenden, selbst getragene Krankheits- und Pflegekosten, ein Behinderten-Pauschbetrag sowie bestimmte weitere Versicherungsbeiträge können sich auswirken. Bei außergewöhnlichen Belastungen greift allerdings häufig eine zumutbare Eigenbelastung.

Haushaltsnahe Dienstleistungen und begünstigte Handwerkerleistungen funktionieren anders als gewöhnliche Abzüge. Sie können die berechnete Einkommensteuer unmittelbar mindern, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Barzahlungen werden bei diesen Steuerermäßigungen regelmäßig nicht anerkannt.

Belege sollten deshalb über das gesamte Jahr gesammelt und geordnet werden. Welche Positionen in Betracht kommen, zeigt der Überblick „15 Posten, die Rentner 2026 von der Steuer absetzen können“.

Nach einer hohen Forderung können Vorauszahlungen folgen

Erkennt das Finanzamt anhand des Steuerbescheids eine voraussichtlich wiederkehrende Steuerschuld, darf es Vorauszahlungen festsetzen. Diese sind grundsätzlich am 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember fällig. Nach § 37 Einkommensteuergesetz werden sie nur festgesetzt, wenn sie mindestens 400 Euro im Kalenderjahr und mindestens 100 Euro je Zahlungstermin betragen.

Betroffene müssen dann unter Umständen die Nachzahlung für das vergangene Jahr und die Vorauszahlungen für das laufende Jahr in kurzer Folge finanzieren. Das kann die verfügbare Rente spürbar belasten. Eine monatliche Rücklage auf Grundlage des letzten Steuerbescheids kann die Belastung besser verteilen.

Sinken die steuerpflichtigen Einnahmen, kann beim Finanzamt eine Herabsetzung der Vorauszahlungen beantragt werden. Das kommt etwa nach dem Ende eines Nebenjobs, bei geringeren Mieteinnahmen oder nach hohen abzugsfähigen Aufwendungen in Betracht. Die Änderung erfolgt nicht automatisch und sollte nachvollziehbar begründet werden.

Die Abgabefrist für 2025 ist bereits abgelaufen

Für nicht steuerlich beratene Personen endete die reguläre Frist zur Abgabe der Steuererklärung 2025 am 31. Juli 2026. Wer durch eine Steuerberatung oder einen Lohnsteuerhilfeverein vertreten wird, hat grundsätzlich bis zum 1. März 2027 Zeit. Eine ausdrücklich gesetzte frühere Frist des Finanzamts bleibt jedoch verbindlich.

Wer zur Abgabe verpflichtet war und den 31. Juli 2026 versäumt hat, sollte die Erklärung möglichst schnell nachreichen oder umgehend Kontakt mit dem Finanzamt aufnehmen. Längeres Abwarten kann einen Verspätungszuschlag und später eine Schätzung nach sich ziehen. Weshalb selbst eine spät versandte Aufforderung teuer werden kann, erläutert der Beitrag „Rentner bekommen spät Post vom Finanzamt“.

Steuerbescheid innerhalb eines Monats prüfen

Nach Erhalt des Bescheids sollten Rentenbeginn, Rentenfreibetrag, Versicherungsbeiträge und sämtliche erklärten Ausgaben mit der Berechnung des Finanzamts verglichen werden. Auch übernommene Daten der Rentenversicherung können fehlerhaft oder unvollständig zugeordnet sein. Der festgesetzte Betrag allein sagt daher noch nicht, ob der Bescheid korrekt ist.

Gegen einen fehlerhaften Steuerbescheid kann regelmäßig innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Einspruch eingelegt werden. Ein Einspruch setzt die Zahlungsfrist allerdings nicht automatisch außer Kraft. Bei einer strittigen Forderung kann zusätzlich geprüft werden, ob ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung angebracht ist.

Praxisbeispiel: 1.550 Euro werden auf einmal fällig

Frau Hansen bezieht eine gesetzliche Altersrente und erhält zusätzlich einen steuerpflichtigen Überschuss aus der Vermietung einer kleinen Wohnung. Von beiden Einnahmen wurde während des Jahres keine Einkommensteuer einbehalten. Nach Anrechnung ihres Rentenfreibetrags, der Versicherungsbeiträge und weiterer Ausgaben setzt das Finanzamt für 2025 eine Einkommensteuer von 1.550 Euro fest.

Da Frau Hansen keine Vorauszahlungen geleistet hat, muss sie den gesamten Betrag nachzahlen. Das Finanzamt geht davon aus, dass die Einnahmen auch 2026 bestehen bleiben, und setzt zusätzlich vierteljährliche Vorauszahlungen fest. Das vereinfachte Beispiel zeigt, weshalb die Belastung nach dem ersten steuerpflichtigen Jahr besonders hoch erscheinen kann.

Müssen tatsächlich 41 Prozent aller Rentner Steuern nachzahlen?

Nein. Die Quote bezieht sich ausschließlich auf die von Smartsteuer ausgewerteten Steuerbescheide. Sie lässt sich nicht ohne Weiteres auf sämtliche Rentnerinnen und Rentner in Deutschland übertragen.

Warum ist die durchschnittliche Nachzahlung in Hamburg so hoch?

Der Hamburger Durchschnitt wurde offenbar durch einzelne hohe Nachzahlungen angehoben. Dafür spricht der Median von lediglich 537 Euro gegenüber einem Durchschnitt von 1.772 Euro. Der Wohnort selbst verändert die bundesweit geltenden Regeln zur Einkommensteuer nicht.

Was sagt der Median von 499 Euro aus?

Bei der Hälfte der erfassten Nachzahlungsfälle betrug die Forderung höchstens 499 Euro. Bei der anderen Hälfte lag sie darüber. Der Median wird durch einzelne außergewöhnlich hohe Beträge weniger stark beeinflusst als der Durchschnitt.

Führt jede Rentenerhöhung zu einer Steuerzahlung?

Nein. Rentenerhöhungen steigern zwar regelmäßig die steuerpflichtigen Renteneinnahmen, doch erst die gesamte Berechnung entscheidet über eine Steuerzahlung. Persönlicher Rentenfreibetrag, Grundfreibetrag, Versicherungsbeiträge und weitere Ausgaben müssen ebenfalls berücksichtigt werden.

Wann verlangt das Finanzamt von Rentnern Vorauszahlungen?

Vorauszahlungen kommen in Betracht, wenn auch für das laufende Jahr mit einer wiederkehrenden Einkommensteuerschuld gerechnet wird. Sie müssen mindestens 400 Euro im Jahr und mindestens 100 Euro je Termin betragen. Grundlage ist häufig der zuletzt erlassene Steuerbescheid.

Was können Rentner tun, wenn sie die Nachzahlung nicht sofort bezahlen können?

Betroffene sollten sich vor Ablauf der Zahlungsfrist an das Finanzamt wenden. Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Stundung oder eine Zahlung in Raten beantragt werden, ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht automatisch. Wer den Bescheid für falsch hält, muss außerdem die einmonatige Einspruchsfrist beachten.

Quellen

Datengrundlage und Ländervergleich: t-online – Steuern auf die Rente und Finanz.de – Auswertung der Steuerbescheide. Angaben zur Rentenbesteuerung: Deutsche Rentenversicherung. Angaben zu den Abgabefristen: Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen.

Der Beitrag Hohe Nachzahlungen für Rentner: Ein Bundesland sticht im Ländervergleich besonders heraus erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.

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Krankenkasse fordert Krankengeld zurück aber Versicherte müssen nicht immer zahlen

Eine Rückforderung der Krankenkasse bedeutet nicht automatisch, dass Versicherte tatsächlich zahlen müssen. Entscheidend ist, warum das Krankengeld angeblich zu hoch war, welchen Bescheid die Kasse beseitigen will und ob Vertrauensschutz besteht.

Häufige Fehlerquellen sind Arbeitgebermeldungen, rückwirkende Renten, Krankenkassenwechsel und falsch berechnete Blockfristen.

Eine Anhörung ist noch keine Rückforderung

Häufig beginnt das Verfahren mit einer „Anhörung nach § 24 SGB X“.  Die Anhörung ist noch kein Rückforderungsbescheid. Deshalb müssen Sie zu diesem Zeitpunkt normalerweise noch keinen Widerspruch einlegen und erst recht nichts bezahlen.

Sie sollten die gesetzte Frist jedoch nicht einfach verstreichen lassen. Versicherte können nämlich Fehler richtigstellen, Vertrauensschutz geltend machen und Unterlagen anfordern, bevor die Kasse entscheidet.

Geht es um eine Blockfrist, muss die Kasse zusätzlich erklären, welche Erkrankungen sie darin zusammenfasst und auf welcher medizinischen Grundlage sie dies tut.

Betroffene können außerdem Akteneinsicht nach § 25 SGB X beantragen. Dazu gehören grundsätzlich die entscheidungserheblichen Berechnungsbögen, elektronischen Meldungen, internen Vermerke und medizinischen Unterlagen.

Die Krankenkasse muss die Bewilligung wirksam aufheben

Die Krankenkasse muss zunächst die rechtliche Grundlage der Auszahlung beseitigen. War die Bewilligung schon bei ihrem Erlass falsch, spricht das Gesetz von der Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsakts nach § 45 SGB X.

Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn die Kasse von Anfang an ein falsches Arbeitsentgelt zugrunde legte oder eine bereits laufende Blockfrist übersah.

War die Bewilligung allerdings rechtmäßig und änderten die Verhältnisse änderten sich später, ist eine Aufhebung nach § 48 SGB X in Betracht. Das gilt zum Beispiel bei später erzieltem Einkommen oder einer rückwirkend bewilligten Sozialleistung.

Erst nach einer wirksamen Rücknahme oder Aufhebung kann die Kasse bereits gezahlte Beträge zurückverlangen. Der Bescheid muss erkennen lassen, um welche Tage und Beträge es geht und auf welche Rechtsgrundlage sich die Kasse stützt.

Vertrauensschutz kann die Rückzahlung ausschließen

Bei einer von Anfang an rechtswidrigen Bewilligung ist der Vertrauensschutz nach § 45 SGB X besonders wichtig. Eine rückwirkende Rücknahme kann unzulässig sein, wenn Versicherte auf die Richtigkeit der Zahlung vertrauen durften.

Das gilt ebenso, wenn im Vertrauen auf die Bewilligung finanzielle Entscheidungen getroffen wurden, die Betroffene nicht mehr ohne unzumutbare Nachteile rückgängig machen können.

Grobe Fahrlässigkeit und Täuschung

Kein Vertrauensschutz besteht hingegen, wenn die Bewilligung durch Täuschung entstand, wenn Betroffene vorsätzlich oder grob fahrlässig falsche Angaben machten oder der Versicherte wusste, dass ihm das Geld nicht zustand.

Gleiches gilt, wenn die Rechtswidrigkeit nur deshalb nicht erkannt wurde, weil die notwendige Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt wurde (grobe Fahrlässigkeit).

Nicht jedes Übersehen ist grobe Fahrlässigkeit

Nicht jede Unachtsamkeit ist allerdings grobe Fahrlässigkeit. Versicherte (Laien) müssen komplizierte Krankengeldberechnungen, elektronische Arbeitgebermeldungen und medizinische Blockfristen nicht so beurteilen können wie eine Krankenkasse.

Hat die versicherte Person alle Angaben richtig gemacht und war die Höhe der Zahlung plausibel, spricht das gegen den Vorwurf grober Fahrlässigkeit.

Je nach Art des Bescheids und dem erhobenen Vorwurf gelten unterschiedliche Fristen. Für eine Rücknahme mit Wirkung für die Vergangenheit ist insbesondere bedeutsam, wann die Krankenkasse vollständige Kenntnis von den maßgeblichen Tatsachen erlangt hat.

Die Kasse sollte daher mitteilen, wann sie welche Information erhalten hat.

Fehlerhafte Arbeitgebermeldung: Wer kannte den Fehler?

Die Krankengeldhöhe wird wesentlich aus der elektronischen Entgeltbescheinigung des Arbeitgebers berechnet. Wird eine Prämie doppelt gemeldet, ein falscher Abrechnungszeitraum verwendet oder das Nettoentgelt fehlerhaft angegeben, kann die Kasse zu viel Krankengeld zahlen.

Betroffene sollten die Arbeitgebermeldung mit ihren Lohnabrechnungen vergleichen. Entscheidend ist, ob sie selbst falsche Angaben gemacht haben oder den Fehler erkennen konnten.

Stammt die unrichtige Angabe allein vom Arbeitgeber und erschien die Krankengeldhöhe gemessen am früheren Nettolohn plausibel, darf die Krankenkasse nicht ohne weitere Begründung grobe Fahrlässigkeit unterstellen.

Ein eigener Berechnungsfehler der Kasse verhindert eine Rückforderung zwar nicht in jedem Fall. Die Krankenkasse muss aber individuell prüfen, ob eine rückwirkende Rücknahme berechtigt ist und ob das Vertrauen auf die bewilligte Leistung überwiegt.

Rückwirkende Rente: Meist rechnen die Träger untereinander ab

Wird eine volle Erwerbsminderungsrente oder Altersvollrente rückwirkend bewilligt, überschneiden sich Rente und Krankengeld häufig über mehrere Monate. Dann darf die Krankenkasse nicht automatisch die gesamte Krankengeldzahlung vom Versicherten verlangen.

Die Rentennachzahlung wird zunächst einbehalten und anschließend ganz oder teilweise zwischen den Leistungsträgern verrechnet. Die Deutsche Rentenversicherung weist ausdrücklich darauf hin, dass dadurch normalerweise keine persönliche Rückforderung erforderlich ist.

Hinzu kommt eine besondere Schutzregel: Übersteigt das über den rückwirkenden Rentenbeginn hinaus gezahlte Krankengeld die volle Erwerbsminderungsrente oder Altersvollrente, darf die Krankenkasse den überschießenden Betrag grundsätzlich nicht vom Versicherten zurückfordern.

Bei einer teilweisen Erwerbsminderungsrente kann das Krankengeld dagegen unter bestimmten Voraussetzungen um den Rentenzahlbetrag gekürzt werden.

Betroffene sollten daher prüfen, ob die Krankenkasse ihre Forderung bereits bei der Rentenversicherung angemeldet hat, welchen Betrag sie dort erhält und ob sie trotzdem dieselben Monate gegenüber dem Versicherten geltend macht.

Kassenwechsel: Erst die Zuständigkeit klären

Nach einem Krankenkassenwechsel können unvollständige Datenübertragungen dazu führen, dass die alte Kasse weiterzahlt, beide Kassen Leistungen erbringen oder die neue Kasse frühere Krankengeldzeiten falsch berücksichtigt.

In solchen Fällen muss zunächst geklärt werden, welche Krankenkasse im betreffenden Zeitraum zuständig war und ob der Krankengeldanspruch aufgrund der bisherigen Mitgliedschaft fortbestand. Hat lediglich der falsche Sozialleistungsträger gezahlt, können Erstattungsansprüche zwischen den Kassen bestehen.

Ein Problem der Zuständigkeit lässt sich nicht ohne weiteres als Rückzahlung auf die Versicherten abwälzen.

Falsch berechnete Blockfrist taggenau kontrollieren

Wegen derselben Krankheit gilt Krankengeld grundsätzlich höchstens 78 Wochen innerhalb einer dreijährigen Blockfrist. Frühere Arbeitsunfähigkeitszeiten können den verbleibenden Anspruch verkürzen. Fehler entstehen, wenn alte Zeiten verspätet übermittelt, verschiedene Erkrankungen vorschnell zusammengefasst oder Zeiten doppelt berücksichtigt werden.

Die Krankenkasse sollte eine taggenaue Berechnung vorlegen. Daraus müssen folgende Punkte hervorgehen: Beginn und Ende der Blockfrist, sämtliche berücksichtigten Arbeitsunfähigkeitszeiten, Zeiten der Entgeltfortzahlung, Krankengeld- und Ruhenszeiten sowie der errechnete Aussteuerungstag.

Wenn Sie bestreiten, dass frühere und aktuelle Erkrankungen medizinisch als dieselbe Krankheit gelten,  dann brauchen Sie ärtzliche Belege, um dies nachzuweisen.

Eine ähnliche Diagnosebezeichnung allein beantwortet dabei nicht immer, ob tatsächlich eine einheitliches Erkrankung vorliegt.

Gegen den Bescheid fristgerecht Widerspruch einlegen

Nach Zugang des Aufhebungs- und Erstattungsbescheids beträgt die Widerspruchsfrist grundsätzlich einen Monat. Fehlen noch Unterlagen, kann zunächst kurz erklärt werden: „Hiermit lege ich gegen den Bescheid vom … Widerspruch ein. Die Rücknahme der Krankengeldbewilligung und die Erstattungsforderung werden dem Grunde und der Höhe nach bestritten. Ich beantrage vollständige Akteneinsicht und werde den Widerspruch anschließend begründen.“

In der Begründung sollten die Rechtsgrundlage, der Rückforderungszeitraum, die Berechnung, der Vertrauensschutz, der Vorwurf grober Fahrlässigkeit und die gesetzlichen Rücknahmefristen geprüft werden.

Ebenso wichtig ist die Frage, ob vorrangig ein Erstattungsanspruch gegen einen Arbeitgeber, eine andere Krankenkasse oder die Rentenversicherung besteht.

Vorsorglich kann verlangt werden, bis zur Entscheidung über den Widerspruch von einer Einziehung oder Aufrechnung abzusehen. Ordnet die Krankenkasse die sofortige Vollziehung an, sollte zusätzlich die Aussetzung der Vollziehung geprüft werden.

Aufrechnung mit laufendem Krankengeld

Hat die Krankenkasse einen durchsetzbaren Erstattungsanspruch, kann sie unter bestimmten Voraussetzungen mit laufendem Krankengeld aufrechnen. Bei zu Unrecht erbrachten Sozialleistungen oder offenen Beitragsforderungen erlaubt § 51 Absatz 2 SGB I grundsätzlich eine Aufrechnung bis zur Hälfte der laufenden Geldleistung.

„Bis zur Hälfte“ bedeutet nicht, dass immer 50 Prozent einbehalten werden dürfen. Die Kasse muss ihre Entscheidung begründen und soziale Belange berücksichtigen. Eine solche Aufrechnung ist ausgeschlossen, wenn Versicherte nachweisen, dass sie dadurch hilfebedürftig nach dem SGB II oder SGB XII würden.

Dafür sollten Betrofffene das aktuelle Krankengeld, weiteres Haushaltseinkommen, Miete, Heizkosten, Unterhaltspflichten, Rücklagen und notwendige krankheitsbedingte Ausgaben offenlegen. Sinnvoll kann zusätzlich eine Bedarfsberechnung des Jobcenters oder Sozialamts sein.

Ratenzahlung, Stundung oder Erlass

Voraussetzung für eine Stundung ist erstens eine erhebliche Härte  und zweitens, dass trotz der Stundung die Rückzahlung gewährleistet ist.

Ein Erlass kommt nur in Betracht, wenn der Einzug in diesem Fall unbillig wäre. Beispiele sind eine Mitschuld der Krankenkasse, schwere dauerhafte Erkrankungen oder finanzielle Not.

Praxisbeispiel: Ricarda kann den Fehler nicht erkennen

Ricarda erhält sechs Monate lang monatlich 1.780 Euro Krankengeld. Danach verlangt ihre Krankenkasse 2.400 Euro zurück. Der Arbeitgeber habe eine Prämie irrtümlich als laufendes Arbeitsentgelt gemeldet.

Ricarda hat die Entgeltbescheinigung weder erstellt noch kannte sie deren Inhalt. Der ausgezahlte Betrag erschien ihr im Verhältnis zu ihrem früheren Nettolohn plausibel. Sie verwendete das Krankengeld vollständig für Miete und Lebensunterhalt.

In der Anhörung fordert Ricarda die ursprüngliche Berechnung, die Arbeitgebermeldung und deren Korrektur an. Gleichzeitig macht sie Vertrauensschutz geltend. Die Krankenkasse muss nun prüfen, ob Ricarda den Fehler erkennen konnte, ob eine rückwirkende Rücknahme überhaupt zulässig ist und ob die maßgeblichen Fristen eingehalten wurden.

Der bloße Hinweis auf die nachträglich korrigierte Arbeitgebermeldung reicht für eine Rückforderung nicht aus.

FAQ zur Krankengeld-Rückforderung Muss ich nach einer Anhörung bereits zahlen?

Nein. Die Anhörung bereitet eine mögliche Entscheidung vor. Sie sollte fristgerecht beantwortet werden, ist aber noch kein vollstreckbarer Rückforderungsbescheid.

Darf die Krankenkasse wegen einer rückwirkenden Rente das gesamte Krankengeld zurückfordern?

Regelmäßig nicht. Zunächst ist das Erstattungsverfahren mit der Rentenversicherung zu prüfen. Bei einer vollen Erwerbsminderungsrente oder Altersvollrente darf der die Rente übersteigende Krankengeldbetrag grundsätzlich nicht vom Versicherten zurückgefordert werden.

Was kann ich tun, wenn ich die Forderung nicht auf einmal bezahlen kann?

Zuerst sollte die Rechtmäßigkeit der Forderung geprüft werden. Ist sie berechtigt, kommen Ratenzahlung oder Stundung in Betracht. Bei außergewöhnlicher Unbilligkeit kann ein Erlass beantragt werden.

Quellenverzeichnis

Bundesministerium der Justiz: §§ 24 und 25 SGB X – Anhörung und Akteneinsicht, Gesetze im Internet.
Bundesministerium der Justiz: § 45 SGB X – Rücknahme und Vertrauensschutz, Gesetze im Internet.
Bundesministerium der Justiz: § 48 SGB X – Aufhebung bei Änderung der Verhältnisse, Gesetze im Internet.
Bundesministerium der Justiz: § 50 SGB V – Ausschluss und Kürzung des Krankengeldes, Gesetze im Internet.
Bundesministerium der Justiz: § 50 SGB X – Erstattung zu Unrecht erbrachter Leistungen, Gesetze im Internet.
Bundesministerium der Justiz: § 51 SGB I – Aufrechnung mit Sozialleistungen, Gesetze im Internet.
Bundesministerium der Justiz: § 76 SGB IV – Stundung, Niederschlagung und Erlass, Gesetze im Internet.
Bundesministerium der Justiz: § 84 SGG – Widerspruchsfrist, Gesetze im Internet.
Deutsche Rentenversicherung: Erstattungsanspruch bei rückwirkender Rentenbewilligung.

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Trump in der Krise

Die jüngsten Umfragen zeigen, dass Donald Trump derzeit in der einer äußerst schwierigen Phase seiner zweiten Amtszeit steckt. Zwar unterscheiden sich die Werte der aktuellen Gesamtzustimmung (approval rating) je nach Institut, die Tendenz ist aber einheitlich schlecht. Reuters/Ipsos melden Anfang August 2026 noch 35 Prozent Zustimmung, immerhin etwa noch ein Prozentpunkt über seinem bisherigen Tiefstwert. […]

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Was steht im Rahmengesetz? Die Regelungen im Überblick

Der ins türkische Parlament eingebrachte Entwurf des Rahmengesetzes umfasst zwölf Artikel. Er soll die rechtlichen Grundlagen für den Prozess für Frieden und eine demokratische Gesellschaft schaffen. Im Mittelpunkt stehen Regelungen zur Feststellung der Entwaffnung, zu laufenden Ermittlungs- und Strafverfahren sowie zur Umsetzung und parlamentarischen Begleitung des Prozesses. Im Folgenden die wichtigsten Inhalte des Gesetzentwurfs.

Feststellung der Entwaffnung

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass zunächst die Sicherheitsbehörden feststellen, ob die im Gesetz genannten Organisationsstrukturen ihre bewaffnete Tätigkeit beendet und sämtliche Waffen sowie Munition abgegeben haben. Diese Feststellung soll anschließend vom Nationalen Sicherheitsrat bestätigt werden.

Wer unter das Gesetz fällt

Der Entwurf erfasst Straftatbestände, die nach türkischem Recht im Zusammenhang mit der im Mai 2025 aufgelösten Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) sowie der Gemeinschaft der Gesellschaften Kurdistans (KCK) stehen. Dazu gehören unter anderem die Gründung oder Leitung der Organisation, Mitgliedschaft, Unterstützung oder Propaganda sowie Straftaten, die im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit oder deren Finanzierung stehen.

Welche Straftaten ausgenommen sind

Nicht vom Gesetz erfasst werden vorsätzliche Tötungsdelikte. Ebenfalls ausgenommen bleiben Verfahren wegen Straftaten, die vor dem 1. Juni 2005 begangen wurden und nach geltendem Recht mit lebenslanger oder erschwerter lebenslanger Freiheitsstrafe bedroht sind.

Aussetzung laufender Ermittlungen und Gerichtsverfahren

Für Delikte, die unter das Gesetz fallen, können laufende Ermittlungs- und Gerichtsverfahren ausgesetzt werden. Die Aussetzungsfrist beträgt fünf Jahre bei Straftaten mit einer Strafandrohung von bis zu 15 Jahren,

zehn Jahre bei höheren Freiheitsstrafen sowie lebenslanger oder erschwerter lebenslanger Freiheitsstrafe.

Gegen entsprechende Entscheidungen soll innerhalb von zwei Wochen Rechtsmittel eingelegt werden können. Während der Aussetzung sollen Untersuchungshaft und andere strafprozessuale Zwangsmaßnahmen aufgehoben werden, sofern deren Voraussetzungen entfallen. Werden innerhalb der Frist keine neuen Straftaten begangen, sollen Verfahren eingestellt beziehungsweise beendet werden.

Aussetzung des Strafvollzugs

Auch rechtskräftig verhängte Freiheitsstrafen können nach dem Gesetzentwurf ausgesetzt werden. Die Fristen entsprechen denen für Ermittlungsverfahren: fünf Jahre bei Freiheitsstrafen bis zu 15 Jahren, zehn Jahre bei höheren Freiheitsstrafen sowie lebenslangen Strafen. Verläuft die Aussetzungsfrist ohne neue Straftaten, gilt die Strafe anschließend als vollstreckt.

Wiederherstellung von Rechten

Der Entwurf eröffnet außerdem die Möglichkeit, Rechtsfolgen strafrechtlicher Verurteilungen aufzuheben. Nach einer positiven Bewertung durch das zuständige Gremium kann bei den Gerichten beantragt werden, die aus Ermittlungen, Verfahren oder Verurteilungen entstandenen Rechtsbeschränkungen vollständig aufzuheben. Voraussetzung ist unter anderem, dass ein Teil der jeweiligen Aussetzungsfrist bereits verstrichen ist.

Koordinierung und parlamentarische Kontrolle

Die Umsetzung des Gesetzes soll von einem Koordinierungsgremium unter Vorsitz des Vizepräsidenten überwacht werden. Dem Gremium gehören der Justiz-, Innen-, Außen- und Verteidigungsminister, der Generalsekretär des Präsidialamtes, der Präsident des Geheimdienstes MIT sowie der Generalsekretär des Nationalen Sicherheitsrates an. Parallel dazu soll eine 17-köpfige Beobachtungskommission des Parlaments die Umsetzung des Gesetzes begleiten.

Registrierung der Waffenabgabe

Einzelheiten zur Registrierung der Waffenabgabe sollen nicht unmittelbar im Gesetz geregelt werden. Stattdessen sollen Innen- und Verteidigungsministerium hierzu gemeinsam eine Durchführungsrichtlinie ausarbeiten.

Sechs Monate Zeit für Anträge

Personen, die die im Gesetz vorgesehenen Regelungen in Anspruch nehmen wollen, müssen innerhalb von sechs Monaten nach Veröffentlichung des entsprechenden Beschlusses des Nationalen Sicherheitsrates im Amtsblatt einen schriftlichen Antrag stellen.

https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/dem-rahmengesetz-soll-zur-keimzelle-des-demokratisierungsprozesses-werden-52366 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/rahmengesetz-zum-friedensprozess-ins-parlament-eingebracht-52365 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/Ocalan-ein-tausend-kilometer-langer-weg-beginnt-mit-einem-einzigen-schritt-52347

 

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DEM: Rahmengesetz soll zur Keimzelle des Demokratisierungsprozesses werden

Die Ko-Vorsitzenden der DEM-Partei, Tülay Hatimoğulları und Tuncer Bakırhan, haben das ins türkische Parlament eingebrachte Rahmengesetz zum Prozess für Frieden und eine demokratische Gesellschaft als historischen ersten Schritt auf dem Weg zu einer demokratischen Lösung der kurdischen Frage bewertet. Trotz bestehender Kritik an einzelnen Regelungen habe sich die Partei entschieden, den Gesetzentwurf mitzutragen und gemeinsam mit weiteren Abgeordneten zu unterzeichnen, erklärte die Doppelspitze der Partei bei einer Pressekonferenz in Ankara.

Bakırhan erinnerte zunächst an den verstorbenen DEM-Abgeordneten und Imrali-Delegierten Sırrı Süreyya Önder und erklärte, dessen Einsatz für den Friedensprozess werde mit der Einbringung des Gesetzes fortgeführt.

‚Wir schreiben erstmals gemeinsam das Recht einer gemeinsamen Zukunft‘

Nach den Worten Bakırhans markiert das Rahmengesetz einen politischen Neubeginn. Frühere gesetzliche Regelungen im Zusammenhang mit der kurdischen Frage hätten keine nachhaltige Lösung hervorgebracht. Mit dem Aufruf Abdullah Öcalans vom 27. Februar 2025 sei erstmals die Grundlage entstanden, den rechtlichen Rahmen für eine gemeinsame demokratische Zukunft zu schaffen. „Heute schlagen wir eine neue Seite in der politischen Geschichte der Türkei auf. Zum ersten Mal werden wir das Recht unserer gemeinsamen Zukunft gemeinsam schreiben.“

Zugleich machte Bakırhan deutlich, dass die DEM-Partei den Gesetzentwurf nicht als Abschluss des Prozesses versteht. „Dieses Gesetz ist kein Endpunkt. Im Gegenteil: Es ist ein wichtiger und historischer Anfang. Wir kennen seine Defizite und haben sie benannt. Dennoch werden wir diesen ersten Schritt stärken, gesellschaftlich verankern und gemeinsam mit den 86 Millionen Menschen dieses Landes weiterentwickeln.“ Die Unterzeichnung des Gesetzentwurfs sei deshalb nicht lediglich eine Zustimmung zu einem Gesetzestext, sondern ein Bekenntnis zu Frieden, Demokratie und einer gemeinsamen Zukunft.

„Keimzelle des Demokratisierungsprozesses“

Auch Tülay Hatimoğulları bezeichnete die Einbringung des Gesetzes als historischen Schritt. Nach fast zwei Jahren Verhandlungen zur demokratischen Lösung der kurdischen Frage komme dem Rahmengesetz eine besondere Bedeutung zu. Es könne den Übergang von einem bloßen Ende bewaffneter Auseinandersetzungen zu einem positiven, demokratisch gestalteten Frieden einleiten. „Dieses Gesetz allein wird ein hundert Jahre altes Problem nicht lösen. Aber es ist ein historischer Schritt, der eine Tür öffnet. Wir hoffen, dass dieses Rahmengesetz zur Keimzelle des Demokratisierungsprozesses wird.“

Hatimoğulları knüpfte damit an Abdullah Öcalans Beschreibung des Rahmengesetzes als „Keimzelle des Demokratisierungsprozesses“ an. Das Gesetz müsse nun den Ausgangspunkt weiterer Reformen bilden, die den Aufbau einer demokratischen Republik, die Anerkennung der Rechte aller Bevölkerungs- und Glaubensgemeinschaften sowie weitere gesetzliche Veränderungen ermöglichen.

„Die kurdische Frage ist kein Terrorproblem“

Die Ko-Vorsitzende bekräftigte zugleich die Haltung ihrer Partei, dass die kurdische Frage nicht als Sicherheitsproblem verstanden werden könne. „Die kurdische Frage ist kein Terrorproblem. Sie ist eine wirtschaftliche, soziale, politische und gesellschaftliche Frage. Deshalb betrachten wir dieses Gesetz als wichtigen Schritt auf dem Weg weiterer Verhandlungen, des Dialogs und einer umfassenden Demokratisierung.“

Abschließend rief Hatimoğulları alle im Parlament vertretenen Parteien dazu auf, den Gesetzentwurf zu unterstützen. Der laufende Prozess eröffne aus ihrer Sicht die Chance, den Weg für mehr Demokratie und eine friedliche Lösung der kurdischen Frage zu ebnen. Auch das Mitglied der Imrali-Delegation, Pervin Buldan, begrüßte die Einbringung des Gesetzentwurfs. Ihre Unterschrift gelte zugleich symbolisch dem verstorbenen Sırrı Süreyya Önder. „Möge unser Frieden dauerhaft sein“, erklärte Buldan.

https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/rahmengesetz-zum-friedensprozess-ins-parlament-eingebracht-52365 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/Ocalan-ein-tausend-kilometer-langer-weg-beginnt-mit-einem-einzigen-schritt-52347 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/bakirhan-das-rahmengesetz-offnet-die-tur-zum-frieden-52355 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/hatimogullari-rahmengesetz-soll-rechtliche-grundlage-fur-demokratische-losung-bilden-52352

 

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Rahmengesetz zum Friedensprozess ins Parlament eingebracht

Der Entwurf des Rahmengesetzes zum Prozess für Frieden und eine demokratische Gesellschaft ist am Mittwoch in die Große Nationalversammlung der Türkei eingebracht worden. Das Gesetz trägt offiziell den Titel „Gesetzentwurf zur Stärkung der nationalen Solidarität und des gesellschaftlichen Zusammenhalts“.

AKP-Fraktionsvorsitzender Abdullah Güler stellte den Entwurf im Parlament vor. Nach seinen Angaben wurde die Vorlage mit rund 360 Unterschriften beim Parlamentspräsidium eingereicht. Zu den Unterzeichnenden gehören neben Abgeordneten der Regierungsparteien auch die Ko-Vorsitzenden der DEM-Partei, Tülay Hatimoğulları und Tuncer Bakırhan, Mitglieder der Imrali-Delegation sowie weitere Abgeordnete der Partei.

Zwölf Artikel

Der Gesetzentwurf umfasst zwölf Artikel und soll den rechtlichen Rahmen für den Prozess für eine Lösung der kurdischen Frage und der Demokratisierung der Türkei schaffen. Er regelt unter anderem die Feststellung und Überprüfung der Entwaffnung der kurdischen Befreiungsbewegung, den Umgang mit laufenden Ermittlungs- und Strafverfahren gegen ihre Mitglieder, den Strafvollzug sowie die parlamentarische Begleitung des Prozesses.

Vorgesehen ist, dass die vollständige Auflösung der Organisationsstrukturen sowie die Abgabe aller Waffen und Munition zunächst von den Sicherheitsbehörden festgestellt und anschließend vom Nationalen Sicherheitsrat bestätigt werden.

Regelungen zu Ermittlungen und Strafvollzug

Der Entwurf sieht vor, dass Ermittlungs- und Gerichtsverfahren gegen Personen, die unter den Geltungsbereich des Gesetzes fallen, für einen befristeten Zeitraum ausgesetzt werden können. Je nach Strafmaß beträgt diese Frist fünf beziehungsweise zehn Jahre. Gleiches gilt für den Vollzug rechtskräftiger Freiheitsstrafen.

Ausgenommen bleiben unter anderem Verfahren wegen vorsätzlicher Tötungsdelikte sowie Straftaten, die vor dem 1. Juni 2005 begangen wurden und mit lebenslanger oder erschwerter lebenslanger Freiheitsstrafe bedroht sind. Werden während der Aussetzungsfrist keine neuen Straftaten begangen, können Ermittlungs- und Strafverfahren eingestellt beziehungsweise verhängte Freiheitsstrafen als vollstreckt gelten.

Kontrollgremien und Antragsfrist

Für die Umsetzung des Gesetzes ist ein Koordinierungsgremium unter Vorsitz des Vizepräsidenten vorgesehen, dem unter anderem die Minister für Justiz, Inneres, Verteidigung und Äußeres sowie Vertreter des Präsidialamtes, des Geheimdienstes MIT und des Nationalen Sicherheitsrates angehören sollen.

Darüber hinaus soll eine 17-köpfige parlamentarische Beobachtungskommission die Umsetzung des Gesetzes begleiten. Personen, die von den Regelungen des Gesetzes Gebrauch machen wollen, sollen ihren Antrag innerhalb von sechs Monaten nach Veröffentlichung des entsprechenden Beschlusses des Nationalen Sicherheitsrates im Amtsblatt stellen können.

https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/Ocalan-ein-tausend-kilometer-langer-weg-beginnt-mit-einem-einzigen-schritt-52347 https://deutsch.anf-news.com/frauen/tja-von-der-forderung-nach-Ocalans-physischer-freiheit-rucken-wir-nicht-ab-52364 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/bakirhan-das-rahmengesetz-offnet-die-tur-zum-frieden-52355 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/bahceli-abdullah-Ocalan-muss-das-recht-auf-hoffnung-erhalten-52361 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/akp-will-entwurf-fur-rahmengesetz-am-mittwoch-ins-parlament-einbringen-52356

 

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Immer wieder Ostfront

Kaliningrad ist bis heute gezeichnet von den Kriegen zwischen Deutschland und Russland im vergangenen Jahrhundert. Heute fragen sich dort viele Menschen, wie die Beziehungen beider Länder wieder derart schlecht werden konnten.
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