«Der Staat ist eine Institution, die von Banden geführt wird, die aus Mördern, Plünderern und Dieben besteht, umgeben von willfährigen Handlangern, Propagandisten, Speichelleckern, Gaunern, Lügnern, Clowns, Scharlatanen, Blendern und nützlichen Idioten - eine Institution, die alles verdreckt und verdunkelt, was sie berührt.» (– Prof. Hans-Hermann Hoppe).
Sammlung von Newsfeeds
Injuries and people trapped in ceiling collapse at old Saraya Building, Damascus
Several people were injured, others trapped in a ceiling collapse in the old Saraya building in Al-Marjeh Square, central Damascus on Wednesday, Syrian Civil Defense said.
The Civil Defense clarified that during renovation work of the Saraya building (old building of Interior Ministry) central Damascus, a partial collapse of a ceiling trapped several workers under the rubble.
“Emergency teams rescued two workers and continue search and rescue efforts amid significant challenges due to the risk of further collapses,” it added.
Überwachungs-KI und Gesichterkennung: Auch in Deutschland auf dem Vormarsch
Der grenzenlose Überwachungsstaat nimmt immer schneller Gestalt an. Nach Mannheim und Hamburg will nun auch Berlin eine Überwachungs-KI einführen, die das Verhalten von Passanten im öffentlichen Raum analysieren soll. Auffälligkeiten oder mögliche Gefährdungssituationen sollen damit automatisiert beobachtet und ausgewertet werden. Die Technologie analysiert in Echtzeit die Aktivitäten vorbeilaufender Personen und sucht nach Auffälligkeiten. Was wie […]
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Anlasslose Massenüberwachung: Messenger Signal wird Deutschland verlassen, wenn Chatkontrolle kommt
In den kommenden Tagen wird die Bundesregierung entscheiden, wie sie am 14. Oktober in der EU zur Chatkontrolle abstimmt. Eines ist klar: Kommt die Chatkontrolle, wird es keine verschlüsselte und sichere Kommunikation mehr geben.
Noch ist der Messenger Signal in Europa verfügbar. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / CHROMORANGEDer beliebte sichere Messenger Signal hat angekündigt, dass er Deutschland und Europa verlassen wird, wenn die Chatkontrolle kommt und sich keine Wege ergeben, sich dieser anlasslosen Massenüberwachung der privaten Kommunikation zu verweigern. Das hat Signal-Chefin Meredith Whittaker gegenüber der dpa gesagt, wie Tagesschau und Heise berichten. Es deutet sich an, dass eine Entscheidung über die Chatkontrolle am 14. Oktober fallen könnte – und die Position der Bundesregierung ist dabei entscheidend.
„Wenn wir vor die Wahl gestellt würden, entweder die Integrität unserer Verschlüsselung und unsere Datenschutzgarantien zu untergraben oder Europa zu verlassen, würden wir leider die Entscheidung treffen, den Markt zu verlassen“, sagte Meredith Whittaker der Nachrichtenagentur dpa.
Bei der so genannten Chatkontrolle geht es um eine EU-Verordnung, die sich gegen die Verbreitung von Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs (sogenannte Kinderpornografie) richten soll. Sie wird seit drei Jahren kontrovers in der EU verhandelt, weil die Verordnung Vorschriften enthält, die Messenger wie WhatsApp, Signal, Threema oder Telegram verpflichten sollen, die Dateien aller Menschen auf deren Smartphones und Endgeräten ohne jeden Verdacht zu durchsuchen.
Chatkontrolle als Bedrohung für Privatsphäre und DemokratieDieses Durchleuchten von Dateien würde dazu führen, dass eine verschlüsselte und sichere Kommunikation für niemanden mehr möglich ist, weil die Dateien schon vor der eigentlichen Verschlüsselung angeschaut werden können. Die komplette IT-Fachwelt, führende Sicherheitsforscher, Wissenschaftler:innen aus aller Welt sowie zivilgesellschaftliche Organisationen aller Art lehnen daher die Chatkontrolle als Bedrohung für die Demokratie vehement ab. Das Suchen nach Inhalten ist technisch nicht auf bestimmte Inhalte zu begrenzen, sondern könnte in wenigen Handgriffen auch auf politisch missliebige Inhalte ausgeweitet werden.
Signal-Chefin Whittaker sagte der dpa, dass ihr Messenger niemals die Integrität seiner Ende-zu-Ende-Verschlüsselung untergraben werde. „Sie garantiert die Privatsphäre von Millionen und Abermillionen von Menschen auf der ganzen Welt, oft auch in lebensbedrohlichen Situationen.“ Signal lehne deshalb die Chatkontrolle ab. „Es ist bedauerlich, dass Politiker weiterhin einer Art magischem Denken verfallen, das davon ausgeht, dass man eine Hintertür schaffen kann, auf die nur die Guten Zugriff haben.“
Bundesregierung mauertWährend der Ampel-Regierung war die Ablehnung der Chatkontrolle nach anfänglichen Unstimmigkeiten mit dem Innenministerium relativ sicher. Das hat sich mit der neuen schwarz-roten Regierung geändert.
Die neue Bundesregierung, aber auch das beteiligte Innenministerium, das Justizministerium und der Digitalminister machen derzeit keine Aussagen, wie sie zur Chatkontrolle stehen und wie Deutschland am 14. Oktober im EU-Rat stimmen wird. Eine Entscheidung in der Bundesregierung soll in den nächsten Tagen fallen.
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„Kernkraft ist am teuersten – Windkraft und Solar am billigsten“ Was sagt die Wirtschaftlichkeitsschwelle?
Unser Pressesprecher Horst Lüdecke schrieb gerade einen Leserbrief an eine schwäbische Lokalzeitung im Bereich Reutlingen (Publikation hier folgt), da dort mehrere Windräder in Siedlungsnähe errichtet werden sollen. Die Anwohner fürchten um den Wert ihrer Wohnhäuser, die unverkäuflich werden, sobald ein Windmonster in der Nähe rotiert, und opponieren gegen die Baupläne ihrer Gemeinderäte.
Lüdecke reagierte auf einen Leserbrief, den ein Vorstandmitglied der Genossenschaft ErneuerbareEnergien Neckar-Alb eG (ohne Angabe seiner Position) verfaßte. Lüdecke referiert dabei auf einen zwölf Jahre alten Artikel in ENERGY des Elsevier-Verlages. Titel: Energieintensität, Erntefaktoren und Energierückzahlungszeit von Stromerzeugungsanlagen, von Weißbach, Ruprecht, Huke, Czerski, Gottlieb und Hussein 2013.
Hier die zentrale Abbildung des Artikels. Entscheidend dabei ist die Wirtschaftlichkeitsschwelle (economical threshold) der OECD. Man sieht ein-eindeutig: Solar und Windkraft an Land in Deutschland sind fast nie wirtschaftlich und KÖNNEN daher nicht ohne Quersubventionierung aus der „Fossil“wirtschaft betrieben werden – beziehungweise aus der Nuklearwirtschaft.
https://festkoerper-kernphysik.de/Weissbach_EROI_Energy.pdf
Lobbyisten der durchsubventionierten Energiewende-Branche wie Lesch und Meyer erwähnen solche Daten natürlich nie, sondern arbeiten geschickt mit der Statistik, ganz im Sinne Churchills, der gesagt haben soll,
Vertraue nie einer Statistik, die Du nicht selbst gefälscht hast.
Heißt nicht, daß Statistik stets falsch oder maniupulativ sein muß – aber man muß sich die Geldflüsse, Interessen und Abhängigkeiten von privaten oder GEZ-Profiteuren anschauen, um zu beurteilen, wer als unabhängig betrachtet werden kann. Passend dazu hier ein Video von Harald Lesch in der Universität Stuttgart. Im letzten Teil zitiert er unkritisch die Argumente Meyers – wer bemerkt die Tricks? Schreiben Sie es in die Kommentare!
Der Beitrag „Kernkraft ist am teuersten – Windkraft und Solar am billigsten“ Was sagt die Wirtschaftlichkeitsschwelle? erschien zuerst auf EIKE - Europäisches Institut für Klima & Energie.
Ein Moderator sieht rot
Vietnamesisch-deutsches Exilmedium: „Wenn Facebook dieses Konto löscht, sind wir tot“
Das vietnamesischsprachige Nachrichtenportal Thoibao, das in Berlin sitzt, kämpft um sein Überleben. Facebook gefährdet die Finanzierung des Exilmediums. Und der größte private Konzern Vietnams überzieht den Chefredakteur mit Abmahnungen.
Der Journalist und Chefredakteur Trung Khoa Lê kämpft seit Jahren gegen Zensur und Angriffe auf sein Nachrichtenportal Thoibao. – CC-BY-SA 4.0 Trung Khoa LêThoibao ist eines der reichweitenstärksten Nachrichtenportale in vietnamesischer Sprache außerhalb Vietnams. Die Redaktion besteht vor allem aus einem Raum, in dem Chefredakteur Trung Khoa Lê zwischen mehreren großen Bildschirmen, die an den Wänden montiert sind, hin und her blickt. Auf einem sieht Lê in Echtzeit, wo und wie oft seine Webseite thoibao.de weltweit aufgerufen wird. Einen anderen nutzt er, um Beiträge auf Facebook und YouTube zu posten – Plattformen, über die er seine Leser*innenschaft in Vietnam erreicht. Ein weiterer zeigt Aufnahmen von Überwachungskameras, die rund um das Büro installiert sind. Denn aufgrund seiner Berichterstattung lebt Lê in ständiger Gefahr.
Im Jahr 2018 hat die vietnamesische Armee Lê als Staatsfeind eingestuft. Er hat mehrfach Morddrohungen von mutmaßlichen Anhänger*innen des vietnamesischen Regimes erhalten. Der Journalist steht unter Personenschutz des Landeskriminalamtes Berlin, die Polizei kommt regelmäßig zu seinem Büro im Dong Xuan Center, Berlins größtem Markt für asiatische Waren.
Nun ist auch seine Plattform Thoibao gefährdet. „Wir werden gerade massiv von vielen Seiten gleichzeitig angegriffen: Cyberattacken, unsere Konten auf Facebook werden gelöscht und der größte Konzern Vietnams versucht uns einzuschüchtern“, sagt Lê. Die Angriffe seien politisch motiviert, da Thoibaos unabhängige Berichterstattung der vietnamesischen Regierung in Hanoi ein Dorn im Auge ist. Insbesondere die Löschung der Facebook-Konten bedrohe die finanzielle Grundlage der Redaktion.
Die Leser*innenschaft wächst rasantLê berichtet seit 2008 zu politischen Entwicklungen in Vietnam und weltweit. Thoibao hat dank eines großen Netzes an Informant*innen viele exklusive Nachrichten aus der vietnamesischen Politik. Seit der Einstellung vietnamesischsprachiger Medienangebote in Voice of Amerika und Radio Free Asia in den USA durch die Trump-Administration wächst die Leser*innenschaft rasant. Laut eigenen Angaben erhalten alle Kanäle der Redaktion zusammen rund 700 Millionen Zugriffe im Monat, die meisten davon aus Vietnam.
Facebook ist der wichtigste Kanal. Aufgrund der vom Staat zensierten Medien ist die Plattform die Hauptnachrichtenquelle in Vietnam. Doch nun entfernt Facebook nach und nach die Konten der Redaktion. Zwei Konten, Thoibao.eu und Thoibao.news, wurden vergangenes Jahr gelöscht. Nun ist auch das Hauptkonto Thoibao.de mit 1,2 Millionen Followern vom Löschen bedroht. Ein Beitrag im August soll laut Facebook gegen die Gemeinschaftsstandards zu Suizid, Selbstverletzung und Essstörungen verstoßen haben. Das Video enthalte möglicherweise etwas, das andere Personen zu Selbstverletzung veranlassen könnte, heißt es in der Begründung. Allerdings berühre das Video diese Themen nicht annähernd, sagt Lê, es gehe um vietnamesische Polizeigeneräle.
Auch über dem persönlichen Profil von Lê mit rund einer Viertelmillion Followern prangt ein gelbes Warn-Icon: „Für das Profil liegen einige Probleme vor“. Beiträge wurden wegen angeblicher Verletzung der Gemeinschaftsstandards entfernt. Die Redaktion erhob zwar Einspruch, doch das war bislang vergeblich. Nach erneuter Überprüfung blieben die Videos offline – bei den bereits gelöschten Konten war es genau so.
„Sollte auch thoibao.de von Facebook gelöscht werden, sind wir als Medium tot“, sagt der Chefredakteur. Denn dieses Konto ist Thoibaos wichtigste Einnahmequelle. Mit den Werbeeinnahmen bezahlt Lê die Technik und seine 20 Mitarbeiter*innen weltweit. Schon jetzt haben die Einschränkungen zur Folge, dass die Inhalte weniger Menschen ausgespielt werden. Die Einnahmen sind drastisch eingebrochen. Sie betragen nicht mehr rund 17.000 Euro im Monat sondern unter 500 Euro. Lê musste seine Mitarbeiter*innen bereits darum bitten, weniger Inhalte zu produzieren.
Facebook in Vietnam: eine Geschichte der UnterdrückungDie jüngsten Einschränkungen durch Facebook treffen Thoibao zwar besonders hart, sind aber nicht die ersten. 2018 machten Unbekannte Lê ohne sein Wissen zum Administrator einer Facebookseite, die massiv gegen Gemeinschaftsstandards verstieß. Daraufhin sperrte Facebook zeitweise alle von ihm administrierten Seiten inklusive Thoibao. 2021 erschien eine gefälschte Todesanzeige auf Lês Profil. Weil er angeblich tot war, konnte er keine Beiträge mehr posten.
„Vietnams Zensurbehörden ordnen an – Facebook führt aus. Anders kann man die Störmanöver nicht beschreiben, denen das Medienunternehmen Thoibao.de ausgesetzt ist“, sagt die Journalistin und Mitarbeiterin von Thoibao Marina Mai. „Als globales Soziales Netzwerk muss sich Facebook solchen Angriffen widersetzen und Pressefreiheit garantieren“, fügt sie hinzu.
Die vietnamesische Abteilung von Facebook löscht immer wieder regimekritische Posts auf Wunsch der Regierung. Auf Grundlage des sogenannten Cybersicherheitsgesetzes kann Hanoi die Entfernung „schädlicher“ Inhalte – ein weit gefasster Begriff, der oft Kritik am Staat umfasst – innerhalb von 24 Stunden verlangen. So hat Facebook allein im Zeitraum von Juli bis Dezember 2024 4.520 Inhalte gesperrt.
Um weiterhin im bevölkerungsreichen Land seine Dienste anbieten zu können, macht die Plattform bereitwillig Zugeständnisse an den Einparteienstaat. Mark Zuckerberg, Chef von Meta, dem Konzern dem Facebook gehört, hat Mitarbeiter*innen persönlich angewiesen, sich den Zensurwünschen der Regierung zu beugen, wie die Whistleblowerin Frances Haugen vor dem US-Senatsausschuss berichtete. Das Land mit den siebtmeisten Facebook-Nutzer*innen weltweit ist für den Konzern ein lukrativer Markt. Etwa 75 Prozent der 100 Millionen Einwohner*innen nutzen die Plattform.
So erging es auch den Konten Thoibao.eu und Thoibao.news, bevor sie endgültig gelöscht wurden. - CC-BY-NC 4.0 Timur Vorkul / netzpolitik.orgFacebook bestreitet nicht, eng mit der vietnamesischen Regierung zusammenzuarbeiten. „Sollten wir feststellen, dass wir zur Einschränkung von Inhalten verpflichtet sind, beschränken wir dies ausschließlich auf das Land, in dem sie illegal sind“, schreibt Meta auf unsere Anfrage. „So stellen wir sicher, dass der Eingriff so gering wie möglich bleibt und diese Regierungsanfragen keine unverhältnismäßigen Auswirkungen auf das Recht auf freie Meinungsäußerung unserer globalen Community haben“. Unsere Frage, wieso Beiträge und sogar ganze Konten von Thoibao gelöscht und somit auch nicht mehr in Deutschland verfügbar sind, ließ Meta unbeantwortet.
Laut Anja Osterhaus, Geschäftsführerin von Reporter ohne Grenzen in Deutschland, komme Meta dem eigenen Anspruch, Meinungsfreiheit zu garantieren, nicht nach. „Facebook kennt den Fall von Thoibao seit Jahren und weiß, dass die Nachrichtenseite im Visier des vietnamesischen Regimes steht.“ Facebook müsse den Fall gründlich untersuchen und prüfen, ob Hanoi eine mögliche Sicherheitslücke ausnutzt. Osterhaus fordert, „Meta muss seiner Verantwortung endlich nachkommen und die Einschränkungen beenden.“
Lê und Mai setzen sich dafür ein, dass die Inhalte von Thoibao auf Facebook gemäß deutscher Gesetze moderiert werden. Da die Redaktion in Berlin ansässig ist, sind ihre Inhalte durch die im Grundgesetz verankerte Pressefreiheit geschützt. „Thoibao ist ein deutsches Medienunternehmen. Deutschland muss unsere Pressefreiheit schützen“, sagt Lê. Die beiden Journalist*innen haben Bundestagsabgeordnete kontaktiert, damit diese auf Meta einwirken und das Recht auf Pressefreiheit für Thoibao verteidigen. „Wenn Deutschland nicht aufpasst, werden die für unsere Demokratie wertvollen Rechte wie Meinungsfreiheit und Pressefreiheit durch Facebook langsam sterben“, warnt Lê vor möglichen Entwicklungen, die auch andere deutsche Medien in Zukunft treffen könnten.
Alte und neue CyberangriffeDie Website thoibao.de wird regelmäßig Opfer von Ddos-Angriffen. Dabei überlasten Hunderttausende gleichzeitige Aufrufe den Server der Seite und legen sie absichtlich lahm. Kürzlich hat ein Cyberangriff es so aussehen lassen, als ob Thoibao selbst einen Ddos-Angriff vorgenommen hätte, und zwar gegen eine Webseite einer Schweizer Universität. Dabei wurde die IP-Adresse des eigentlichen Ddos-Angreifers manipuliert und mit der von Thoibao ersetzt. Ganz so, als ob jemand ein Paket mit einer falschen Absenderadresse sendet. Dass nun auch derartiges IP-Spoofing gegen Thoibao eingesetzt wird, ist laut Lê neu.
Eine weitere Taktik, mit der Thoibao bekämpft wird, sind Beschwerden wegen Urheberrechtsverletzungen. Eine Seite namens Song Ngam News, die sich als vietnamesisches Nachrichtenportal präsentiert, hat mehrfach eine solche Beschwerde gegen Thoibao eingereicht. In diesen Beschwerden wird verlangt, dass der angeblich kopierte Inhalt aus dem Internet entfernt wird. Doch Lê betont, dass genau das Gegenteil der Fall ist: Inhalte von Thoibao werden kopiert und mit einem älteren Datum versehen, damit diese Version wie das Original aussieht.
Unklar ist, ob es sich bei Song Ngam News um eine seriöse und echte Nachrichtenseite handelt. Eine Analyse des Unternehmens EvenInsight, das auf Cybersicherheit und Website-Analyse spezialisiert ist, zeigt, dass die Seite weitgehend unbekannt ist und kaum Besucher*innen verzeichnet. Die Domain songngam.com wurde vor weniger als zwei Jahren in den Niederlanden registriert. Die Identität des Eigentümers ist nicht öffentlich zugänglich. Als Chefredakteur ist ein gewisser Lê Toàn Khánh genannt, jedoch bleibt unklar, ob es sich hierbei um eine tatsächlich existierende Person handelt.
Besonders problematisch bei solchen Angriffen: Nach jedem Vorfall hat Lê lediglich ein Zeitfenster von 24 Stunden um zu reagieren. Verstreicht die Frist, droht die Abschaltung von Thoibaos Server. Lê vermutet, dass hinter diesen Angriffen die Cyberarmee Vietnams steht, die laut offiziellen vietnamesischen Angaben 10.000 Personen umfasst und unter dem Kommando des Ministeriums für öffentliche Sicherheit agiert. Diese versuche alles, um Thoibao zum Schweigen zu bringen, sagt Lê.
Einschüchterung durch reichsten Mann VietnamsAnfang des Monats ist außerdem eine Abmahnung vom reichsten Mann Vietnams, Phạm Nhật Vượng, eingetroffen. Dieser ist Vorsitzender des größten vietnamesischen Konzerns VinGroup und gilt als der erste Milliardär Vietnams. Er wirft Lê sowie weiteren 67 Organisationen und Einzelpersonen vor, Falschinformationen über seine Unternehmensgruppe und seine Person verbreitet zu haben. Nachdem Lê über die Abmahnung in seinen Videos berichtet hatte, kam vergangenen Donnerstag gleich die zweite an.
Journalist*innen und Blogger*innen hatten auf TikTok, Facebook und YouTube berichtet, dass VinGroups Immobilien-Tochter VinHomes mit enorm hohen Schulden wirtschaftet und das Unternehmen VinFast, das Elektroautos herstellt, Verluste macht. Diese Wirtschaftsdaten stützen sich auf öffentliche Angaben des Konzerns sowie auf Einschätzungen von Finanzanalyst*innen.
Offenbar versucht VinGroup mit den Abmahnungen sein Image zu schützen und Investor*innen vom Rückzug abzubringen. Der Mischkonzern hat bereits in der Vergangenheit versucht, ungünstige Berichterstattung durch Besuche und Verfolgung durch die Polizei zu unterdrücken.
Lês Presserechtsanwalt Raphael Thomas schätzt die Abmahnungen als einen recht hilflosen Versuch ein, Lê einzuschüchtern und kritische Berichterstattung über die Vingroup und Phạm Nhật Vượng zu unterdrücken. „Herrn Phạm Nhật Vượng oder der Vingroup fehlt offenbar das Verständnis dafür, dass auch scharfe Kritik an einem großen Unternehmen im Rahmen der Berichterstattung zulässig ist“, so Thomas. Die Abmahnungen muten dilettantisch an, die Erfolgsaussichten einer Klage gegen Thoibao seien nicht besonders hoch.
Auch der Menschenrechtsanwalt und Vietnams prominentester Dissident Nguyễn Văn Đài, der in Hessen lebt, ist von der internationalen Abmahnungs- und Klagewelle durch VinGroup betroffen. Seine Anwältin Loan Truong kommt zu der ähnlichen Einschätzung, dass die Abmahnung mangelhaft und die Zuständigkeit deutscher Gerichte äußerst zweifelhaft sind. Đài hat mehrere Gefängnisstrafen in Vietnam abgesessen. 2017 hat er den Menschenrechtspreis des Deutschen Richterbundes verliehen bekommen.
Laut Lê ist die Kampagne ein Versuch von VinGroup, die Justiz demokratischer Staaten für die Behinderung von Pressefreiheit in Vietnam zu missbrauchen. Neben dem Kampf gegen diese Angriffe bleibt dem Journalisten kaum mehr Zeit für die eigentliche Aufgabe: die Menschen in Vietnam mit Nachrichten jenseits staatlicher Propaganda zu versorgen.
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Syrian-French Forum begins in Damascus
The Syrian-French Forum officially began on Wednesday at Ebla Al-Sham palace in Damascus countryside.
The event organized by the Syrian Investment Agency, brings together several ministries alongside French economic and diplomatic delegation to boost bilateral relations.
To be continued…
Turkey: Israel targets journalists to hide “crimes”
Ankara – SANA
Turkey accused Israel on Wednesday of targeting journalists to hide its “crimes” against Palestinians in the Gaza Strip.
In a condolence message posted on the Turkish platform “NSosyal” following the killing of journalist Yahya Barzak in Deir al-Balah, the head of communications at the Turkish Presidency, Burhanettin Duran, said that “the brutal entity adds yet another war crime to its daily atrocities.”
“It will be held accountable not only in the conscience of humanity, but also before international law,” he added.
He warned the Israeli government that in its “systematic attacks against journalists, it will never succeed in suppressing the truth or hiding its crimes against humanity and acts of genocide.”
The Israeli aggression on Gaza has caused the deaths of over 66,000 Palestinians and the injury of more than 168,000 others, the majority of whom are children and women.
First flight of Saudi Flyadeal airlines lands at Damascus Airport
The first flight of Saudi Arabia’s Flyadeal airline landed Wednesday at Damascus International Airport, coming from Jeddah Airport.
The flight was received by officials of Syrian Civil Aviation Authority (SCAA) and Chargé d’Affaires of the Embassy of the Kingdom of Saudi Arabia in Damascus.
Meeting with permanent members of the Security Council
Vladimir Putin held, via videoconference, a briefing session with permanent members of the Security Council.
Syrian Researcher Modifies Leishmania Parasites into a Therapeutic Protein
A Syrian researcher, Firas Saqa Amini from the Faculty of Science at Damascus University, has succeeded in genetically modifying Leishmania parasites to produce a human therapeutic protein, potentially giving Syria a global step in the field of Biopharmaceutical Industry.
Firas Saqa Amini, a specialist in Molecular Biology and Biotechnology, explained in an interview with SANA during a presentation of his achievement at the Damascus University Exhibition for Invention and Development, that he modified the genes of the Leishmania parasites (which cause Leishmaniasis, also known as “Aleppo’s boil” or “Habbat Halab”).
The goal was to make the parasites produce “a biologic drug that would serve numerous medical and economic sectors, representing a step towards self-sufficiency in biopharmaceutical production in Syria” said.
He clarified that the invention involves producing a biologic drug using local Leishmania parasites, which were isolated from an infected individual and then genetically engineered to express the human protein known as IGF-1 (This growth factor plays a critical role in stimulating cell proliferation and growth.
Amini highlighted that this protein could be used to treat patients suffering from dwarfism, Laron syndrome, and Multiple Sclerosis (MS). Furthermore, it benefits bodybuilders by enhancing muscle growth and increasing muscle mass.
This dual potential gives the protein both a therapeutic and an economic value, especially as it represents a novel global production system, since IGF-1 has never before been produced using Leishmania parasites.
He explained that the new system’s mechanism involves modifying the Leishmania parasite’s genome, followed by testing protein production using the ELISA (Enzyme-Linked Immunosorbent Assay) technique, and finally verifying the protein’s efficacy with the MTT assay.
This research has established a system that can be used to produce any other biologic medicine using the Leishmania parasite. He pointed out that this is the first time IGF-1 has been produced in Syria using this method, and that its reliance on Leishmania could position Syria as the first country globally to produce this protein in this manner.
Amini added that Leishmania parasites typically cause severe skin ulcers (Cutaneous Leishmaniasis), and defined biologic drugs as treatments made from living organisms or materials derived from them, used to treat various diseases.
Kabayel über die Bedeutung der Vielfalt für das Alevitentum
Am 19. Juni schrieb die Musikerin Sabahat Akkiraz auf der digitalen Medienplattform X: „Talat Pascha ist ein Held.“ Letzte Woche schrieb Erdal Erzincan auf derselben Plattform: „Das Alevitentum ist eine alte Tradition, die 72 Nationen umfasst. Es gibt keine ‚kurdischen Aleviten‘ oder ‚türkischen Aleviten‘, sondern es gibt Aleviten, die Kurdisch sprechen, Aleviten, die Türkisch sprechen, oder Aleviten, die Zazaki sprechen. Die Sprache des Alevismus ist die Sprache des Volkes; seine Ritualsprache ist Türkisch. Die Tradition hat uns dies so überliefert.“
Die Ko-Vorsitzende der Föderation der Demokratischen Alevit:innen in Europa (FEDA), Huri Kabayel, beschrieb die Haltung von Sabahat Akkiraz und Erdal Erzincan ANF gegenüber als „Bindung des Alevismus an die monolithische Ideologie des Staates“.
Zunächst möchte ich mit dem Beitrag von Sabahat Akkiraz beginnen. Sowohl turkmenische Alevit:innen als auch kurdische Kızılbaş-Alevit:innen haben unter Massakern gelitten. Wie interpretieren Sie, dass Sabahat Akkiraz, die für ihre alevitische Identität bekannt ist, sagt: „Talat Pascha ist ein Held“?
Die jüngste Lobpreisung Talat Paschas durch die Künstlerin Sabahat Akkiraz ist eine tiefe Wunde für die alevitische Gemeinschaft. Talat Pascha war einer der Architekten der Völkermordpolitik, die der türkische Staat bis heute fortsetzt, und einer der Führer des „Komitees für Einheit und Fortschritt“ [Ittihad ve Terraki, türkische nationalistische Organisation, die zwischen 1889 und 1926 aktiv war und 1915 den Völkermord an den Armenier:innen organisierte, Anm. d. Red.]. Sein Name wird zusammen mit Cemal Pascha und Enver Pascha mit dem Völkermord von 1915, den Vertreibungen und der den kurdischen Alevit:innen aufgezwungenen Assimilation in Verbindung gebracht.
Tyrannei gutzuheißen, widerspricht dem Alevitentum
Für alevitische Kunstschaffende – insbesondere eine Künstlerin – ist es umso schmerzhafter, einen Völkermörder wie Talat Pascha zu loben, der Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen hat. Der Alevismus ist vielleicht die einzige Religion, die sich auf Frauen konzentriert und Frauen wertschätzt. Dass eine Frau eine solche Aussage macht, widerspricht dem alevitischen Glauben und hat die Alevit:innen tief verletzt.
Den Henker der Völker als Helden zu bezeichnen, ist ein Verrat am alevitischen Weg. Denn der Alevismus gebietet, sich auf die Seite der Unterdrückten gegen die Tyrannei zu stellen. Talat Pascha zu umarmen bedeutet, sich nicht auf die Seite der Unterdrückten, sondern auf die Seite der Unterdrücker zu stellen. Das bedeutet, den Alevismus an die monolithische Ideologie des Staates zu binden.
Erdal Erzincan sagte auch: „Die Sprache des Alevismus ist die Sprache des Herzens, aber die Ritualsprache ist Türkisch. Die Tradition hat uns dies so überliefert.“ Wie realistisch ist diese Aussage Ihrer Meinung nach?
Unmittelbar nach den Äußerungen von Sabahat Akkiraz trat der Musiker Erdal Erzincan mit folgenden Worten in den Vordergrund: „Die rituelle Sprache des Alevismus ist Türkisch, es gibt keine kurdischen oder türkischen Aleviten.“ Dieser Diskurs ist nichts anderes als eine Wiederholung der Assimilationspolitik, die der Staat den Alevit:innen seit Jahren auferlegt.
Die Vielfalt hat die Tradition erhalten
Es stimmt, dass die „Sprache des Herzens“ des Alevismus universell ist, die gemeinsame Sprache der Seelen. Aber das kann kein Vorwand sein, um den Menschen ihre Muttersprachen zu verweigern. In Dersim, Koçgiri und Maraş wurden Hymnen (nefes) auf Kurdisch und Zazaki gesungen; arabische Alevit:innen haben Cem-Zeremonien in ihrer eigenen Sprache durchgeführt, türkische Hymnen waren ebenfalls Teil dieses Reichtums. Zu sagen, „die Ritualsprache des Alevismus ist nur Türkisch“, bedeutet, dieses historische Erbe zu leugnen und eine monolithische Mentalität zu legitimieren.
Die alevitische Tradition ist seit Jahrhunderten ein Symbol des Widerstands gegen die Macht. Vom Osmanischen Reich bis zur Republik war sie Ziel von Massakern, Vertreibung und Zwangsumsiedlungen. Dennoch hat sich diese Tradition bis heute durch Sprache, Hymnen, Zeremonien, mit anderen Worten, durch die Vielfalt der Völker erhalten. Das Alevitentum auf eine einzige Sprache oder eine einzige Identität zu reduzieren, bedeutet, das Wesen dieses Widerstands zu ignorieren.
Es mag etwas absurd klingen, aber ich möchte dennoch fragen: Gibt es, wie Erdal Erzincan sagte, so etwas wie „kurdische Alevit:innen“?
Kurdische Alevit:innen haben historisch gesehen eine doppelte Unterdrückung erlitten, sowohl wegen ihres Glaubens als auch wegen ihrer Identität. Koçgiri, Maraş und Dersim sind die schmerzlichsten Zeugen dafür. Zu sagen, „es gibt keine kurdischen Alevit:innen”, bedeutet, diese historische Realität zu leugnen. Eine solche Leugnung dient nur dem Staat; sie fördert nicht die Einheit der Völker, sondern vertieft ihre Spaltung.
Was bedeuten diese Diskurse, die die Alevit:innen homogenisieren?
Die Wahrheit des Weges bedeutet, auf die Wahrheit des Glaubens zuzugehen. Die Wahrheit findet sich nicht in der offiziellen Ideologie des Staates, sondern im Leben der Völker, in ihren Cem-Zeremonien, in ihren Sprachen und in ihrem Widerstand. Jeder Diskurs, der das Alevitentum homogenisiert, ist eine Abweichung von der Wahrheit des Weges. Der wahre Weg besteht darin, das Recht der Völker zu verteidigen, ihre Sprache, ihre Identität und ihren Glauben frei zu leben.
Heute lautet die zutreffendste Antwort auf die Frage nach der Sprache des Alevismus: Die Sprache des Alevismus ist die Muttersprache der Völker. Das kann Türkisch, Kurdisch, Arabisch sein ... Die „Sprache des Herzens” ist zwar universell, aber das kann kein Grund sein, die Muttersprachen zu leugnen.
Die Kızılbaş-Tradition bleibt ihrem Wesen nur insofern treu, als sie die Vielfalt der Völker umfasst. Jeder Ansatz, der Talat Pascha lobt oder das Alevitentum auf eine einzige Sprache reduziert, dient der assimilationistischen Mentalität der Regierung. Unser Weg ist es, die Wahrheit gegen diese Mentalität zu verteidigen. Nur so können sowohl das Alevitentum als auch unsere Völker befreit werden.
https://deutsch.anf-news.com/frauen/verfassungs-und-friedenserklarung-alevitischer-frauen-47435 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/alevitische-verbande-wir-sind-konstitutive-kraft-fur-frieden-und-wandel-47363 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/firat-alevitische-und-kurdische-frage-gemeinsam-demokratisch-losen-47489
Mit so viel Rente können Eltern mit 2 Kindern mit der Mütterrente rechnen
Eltern mit zwei Kindern erhalten für Kindererziehungszeiten spürbare Zuschläge in der gesetzlichen Rente. Entscheidend sind Geburtsjahrgänge der Kinder und der Wert eines Rentenpunkts.
Ab 1. Juli 2025 gilt ein höherer Rentenwert. Zugleich liegt ein Gesetzentwurf zur „Mütterrente III“ vor. Sie erfahren, was heute gilt, wie Sie Beträge berechnen und was das geplante Gesetz konkret ändern würde.
Aktueller Rentenwert und Grundprinzip der AnrechnungEin Entgeltpunkt ist seit 1. Juli 2025 monatlich 40,79 Euro wert. Dieser Wert fließt direkt in jede Rentenberechnung ein. Er steigt jährlich zum 1. Juli, sofern die Löhne wachsen. Das zuständige Bundesministerium bestätigt die Erhöhung für 2025. Die Deutsche Rentenversicherung nennt identische Zahlen.
Kindererziehungszeiten bringen zusätzliche Entgeltpunkte. Vor 1992 geborene Kinder zählen mit 30 Monaten Kindererziehungszeit. Das entspricht bis zu 2,5 Entgeltpunkten pro Kind. Ab 1992 geborene Kinder werden mit 36 Monaten berücksichtigt.
Das entspricht bis zu 3 Entgeltpunkten pro Kind. Die Deutsche Rentenversicherung beschreibt diese Regeln ausdrücklich.
Wie viel Mütterrente zwei Kinder heute bringenSie rechnen mit den Entgeltpunkten und dem aktuellen Rentenwert. Zwei Kinder vor 1992 ergeben zusammen 5,0 Punkte. 5,0 × 40,79 Euro ergeben 203,95 Euro brutto pro Monat. Zwei Kinder ab 1992 ergeben 6,0 Punkte. 6,0 × 40,79 Euro ergeben 244,74 Euro brutto pro Monat. Abzüge für Kranken- und Pflegeversicherung mindern die Nettosumme. Die Grundformel bleibt jedoch unverändert.
Wichtig ist die Zuordnung der Erziehungszeiten. Sie kann immer nur bei einem Elternteil liegen. Rechtsgrund ist die Kindererziehungszeit nach SGB VI. Die Rentenversicherung erläutert die einheitliche Zuordnung und die Übertragungsmöglichkeit. Ein Wechsel ist möglich, wenn die Voraussetzungen vorlagen.
Geplante „Mütterrente III“: Gleichstellung aller JahrgängeDer Referenten- und Kabinettsentwurf zum „Rentenpaket 2025“ sieht eine Gleichstellung vor. Vor 1992 geborene Kinder sollen künftig ebenfalls 36 Monate zählen. Das entspricht drei Entgeltpunkten pro Kind.
Der bisherige Unterschied von 0,5 Entgeltpunkten entfiele vollständig. Die Rentenversicherung führt das Vorhaben in ihren FAQ aus. Das Bundesarbeitsministerium beschreibt die komplette Gleichstellung als Gesetzesziel.
Die Kosten schätzt die Bundesregierung auf rund fünf Milliarden Euro jährlich. Der Bund soll diese nicht beitragsgedeckte Leistung aus Steuern erstatten. Kabinettsunterlagen und Bundesratsdrucksachen nennen Beträge und Zeitpfade.
Fachportale berichten über die geplante Finanzierung ebenfalls. Beachten Sie: Der Bundestag muss das Gesetz noch endgültig beschließen. Der Starttermin hängt von Verfahren und IT-Umsetzung ab.
Beispiel: Zwei Kinder vor 1992 – heute und künftigAusgangslage heute: 2 × 2,5 Entgeltpunkte ergeben 5,0 Punkte. 5,0 × 40,79 Euro ergeben 203,95 Euro.
Künftig mit „Mütterrente III“: 2 × 3,0 Entgeltpunkte ergeben 6,0 Punkte. 6,0 × 40,79 Euro ergeben 244,74 Euro.
Die monatliche Differenz beträgt 40,79 Euro brutto. Das entspricht genau dem halben Entgeltpunkt. Die Rentenversicherung beziffert den Mehrwert in ähnlicher Größenordnung.
Wer profitiert und wer warten mussProfitieren würden vor allem Eltern mit vor 1992 geborenen Kindern. Sie rücken bei der Anrechnung auf das Niveau jüngerer Jahrgänge. Eltern mit ab 1992 geborenen Kindern erhalten bereits drei Entgeltpunkte. Für sie ändert sich durch „Mütterrente III“ nichts Wesentliches. Der Gesetzentwurf nennt hierbei ausdrücklich das Ziel der Gleichbehandlung. Bis zum Inkrafttreten gilt weiter die heutige Rechtslage.
Antrag, Zuordnung und typische PraxisfragenKindererziehungszeiten entstehen nicht automatisch in voller Höhe. Sie sollten Ihre Versicherungszeiten im Rentenkonto prüfen. Prüfen Sie, ob alle Monate nach Geburt erfasst sind.
Prüfen Sie auch die Zuordnung zwischen den Eltern. Fehlende Zeiten können Sie nachmelden. Die Rentenversicherung informiert zu Verfahren und Nachweisen. Sie beantwortet außerdem Fragen zur Mütterrente in einem ausführlichen FAQ.
Beachten Sie bei Bestandsrenten den Zeitpunkt von Nachträgen. Nachträgliche Anerkennungen wirken in der Regel für die Zukunft. Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung bleiben bei Zuschlägen zu berücksichtigen. Die Bruttobeträge aus Entgeltpunkten mindern sich dadurch. Für die Berechnung zählt stets der Rentenwert zum jeweiligen Stichtag.
Zeitplan und Umsetzung: Was realistisch istDie Rentenversicherung mahnt ausreichende Umsetzungszeit an. Ein Start vor 2028 würde erhebliche Lasten in der IT verursachen. Aktuelle Stellungnahmen und Berichte betonen diese Hürde.
In den Gesetzesbegründungen stehen daher Übergangs- und Abwicklungsfristen. Rechnen Sie deshalb nicht mit unmittelbaren Nachzahlungen im selben Jahr. Die Auszahlung folgt üblicherweise erst nach technischer Umsetzung.
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Bürgergeld: Jobcenter muss nach Flucht ungewöhnlich hohe Kosten tragen
Wenn leistungsberechtigte Frauen (und auch ihre Kinder) in einem Frauenhaus unterkommen müssen, dann kann das Jobcenter in der Regel die Kosten übernehmen.
So regelt der Paragraf 36 des Sozialgesetzbuches II, dass der kommunale Träger des ursprünglichen Aufenthaltsorts die Kosten übernehmen muss. Betroffene müssen für die Kostenübernahme einen Antrag bei der zuständigen Stelle einreichen, also bei dem Jobcenter oder dem Sozialamt.
Das heißt: Wenn Sie aus Ihrer Wohnung fliehen müssen, im Leistungsbezug sind und in ein Frauenhaus kommen, das außerhalb Ihres Wohnortes liegt, trägt die Kosten dennoch das Jobcenter, bei dem sie gemeldet sind. Wie sieht es jetzt aus, wenn nach dem Umzug weitere Kosten Ihrer alten Wohnung anfallen?
Das Gericht steht auf der Seite der FrauWenn vorübergehend Kosten sowohl für das Frauenhaus wie für die alte Wohnung anfallen, dann fällt die gültige Rechtslage laut einem Gerichtsurteil zugunsten der Betroffenen aus.
Wenn eine Leistungsberechtigte vor ihrem gewalttätigen Partner ins Frauenhaus zieht, muss das Jobcenter vorübergehend doppelte Unterkunftskosten zahlen. So entschied das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt (L 5 AS 725/17).
Jobcenter zahlte die MietkostenDie Betroffene lebte mit ihrem Sohn und dem Kindesvater in einer Wohnung im Raum Halle und bezog Leistungen der Grundsicherung. Das Jobcenter zahlte die Mietkosten in Höhe von 414 Euro pro Monat.
Partner ist gewalttätigDer Vater wurde gegenüber der Frau wiederholt gewalttätig, und diese floh zusammen mit dem Sohn in ein Frauenhaus im Salzlandkreis. Ihre Wohnung kündigte sie mit einer Frist von drei Monaten, nachdem sie den Vermieter erfolglos um eine kürzere Frist gebeten hatte.
Jobcenter zahlt für Frauenhaus, aber nicht für WohnungDas Jobcenter übernahm die Kosten für die Unterbringung im Frauenhaus, weigerte sich jedoch, die Kosten für die Wohnung bis zum Ende der Kündigungsfrist zu tragen.
Dabei ging es um 775 Euro. Die Behörde rechtfertigte dies damit, dass sie nur die Kosten für die tatsächlich genutzte Unterkunft übernehmen könnten. Dies gelte nicht für die während der Kündigungsfrist anfallenden Mietschulden.
Landessozialgericht entscheidet zugunsten der LeistungsberechtigtenDer Fall ging bis zur zweiten Instanz, vor das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt. Dieses ließ sich von den Argumenten des Jobcenters nicht überzeugen.
So sei es zwar grundsätzlich richtig, dass die Kosten nur üfr die tatsächlich genutzte Unterkunft übernommen würden. In zeitweisen Situationen gebe es aber Ausnahmen, und dieser Fall stelle eine solche Ausnahme dar.
Umzug ins Frauenhaus war notwendigSo sei erstens der Umzug ins Frauenhaus notwendig gewesen, und zweitens hätte die Leistungsberechtigte sich bemüht, eine vorzeitige Kündigung zu erreichen.
Die gesetzlichen Kündigungsfristen hätten die Kosten der alten Wohnung zu einer unvermeidlichen Folge der Deckung des Grundbedarfs Wohnen gemacht. Deshalb müsste das Jobcenter sie tragen.
Jobcenter muss auch ungewöhnlich hohe Kosten übernehmenJobcenter müssen in besonderen Situationen auch außergewöhnlich hohe Kosten für die Unterbringung in einem Frauenhaus übernehmen. So entschied das Sozialgericht München in einem anderen Fall und entschied damit zugunsten einer Leistungsberechtigten. (S 52 AS 538/13).
In diesem Fall war das Frauenhaus nur gering belegt, sodass eine Unterbringung teurer wurde als normalerweise. Hier erkannten die Richter, dass die Unterbringung erstens notwendig war, und dass es zweitens in der konkreten Situation keine kostengünstigere Alternative gab.
Jobcenter muss auch psychosoziale Unterstützung übernehmenLeistungsberechtigte Frauen, die vor häuslicher Gewalt ihres Partners in ein Frauenhaus fliehen, haben nicht nur Anspruch auf die Übernahme der Wohnkosten.
Das Jobcenter muss im Rahmen der Eingliederungshilfe auch die Kosten für eine psychosoziale Betreuung zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt tragen. So entschied das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen in Münster (L 6 AS 1315/15).
Dasselbe Gericht hatte schon in einem vorherigen Urteil betont, dass der Begriff der psychosozialen Betreuung dabei weit auszulegen sei. (L 1 AS 36/09)
Auch Kinderbetreuung zählt zu den übernommenen KostenDas Sozialgericht Stuttgart wies in einem Urteil daraufhin, dass psychosoziale Betreuung vom Jobcenter getragen werden muss,wenn die psychische, soziale und rechtliche Stabilisierung Voraussetzung für eine Eingliederung ins Erwerbsleben ist.
Zu diesen betreuungsleistungen bei einem Aufenthalt im Frauenhaus gehört den Stuttgarter Richtern zufolge ausdrücklich auch die Kinderbetreuung. (S 25 AS 6915/08).
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Bürgergeld: Streit um Email eskalierte mit dem Jobcenter und landete vor Gericht
Die vermeintlich harmlose E-Mail eines Jobcenters hat zu einem erstaunlich umfassenden Rechtsstreit geführt und landete letztlich vor dem Sozialgericht Darmstadt (S 32 AS 615/22). Im Mittelpunkt stand die Frage, ob diese kurze Nachricht lediglich einen Hinweis enthielt oder bereits eine verbindliche behördliche Entscheidung darstellte.
Auslöser war eine 46-jährige Bürgergeld-Bezieherin, die vom Jobcenter dazu angehalten wurde, einen Sprachkurs zu besuchen. Als die Frau daraufhin mitteilte, in Urlaub fahren zu wollen, sah sich ihr Sachbearbeiter veranlasst, sie in einer E-Mail über die geltenden Vorschriften zur Ortsabwesenheit zu informieren.
Was war passiert?Die Frau, die nach den Regeln des Bürgergelds Leistungen bezieht, sollte vom 22. August bis zum 4. September einen Sprachkurs besuchen, um ihre Deutschkenntnisse zu verbessern. Zuvor hatte sie jedoch bereits eine Reise in die Türkei geplant.
Per E-Mail teilte sie dem Jobcenter mit, dass sie beabsichtige, ab dem 12. August zu verreisen. In der Antwort vom 19. Juli 2022 wies der Sachbearbeiter darauf hin, dass grundsätzlich kein Anspruch auf Urlaub bestehe und eine Ortsabwesenheit im Vorfeld genehmigt werden müsse. Er bat die Leistungsbezieherin darum, sich bis Ende der Woche zu melden, ansonsten müsse er „leider einen ablehnenden Bescheid zukommen lassen“.
Genau diese Formulierung war für die weitere juristische Auseinandersetzung von Belang: War die Ankündigung bereits als behördliche Entscheidung zu werten oder nur ein Hinweis?
Lesen Sie auch:
– Bürgergeld: Darf der Jobcenter-Ermittlungsdienst einfach so die Wohnung betreten?
Unmittelbar nach der E-Mail legte die Frau mithilfe eines Anwalts Widerspruch ein. Kurze Zeit später wurde ihr Antrag auf Ortsabwesenheit tatsächlich genehmigt. Somit hätte der Fall eigentlich erledigt sein können. Doch obwohl das Jobcenter den Widerspruch als unzulässig einstufte, reichten die Frau und ihr Anwalt Klage beim Sozialgericht ein.
Sie argumentierten, dass die E-Mail vom 19. Juli als verbindlicher, ablehnender Verwaltungsakt anzusehen sei. Folglich sei die spätere Genehmigung der Reise ein sogenannter „Abhilfebescheid“. Das Jobcenter hingegen vertrat die Auffassung, in der E-Mail sei lediglich auf die Rechtslage hingewiesen worden, ohne dass damit eine abschließende Verfügung verbunden war.
Was entschied das Sozialgericht Darmstadt?Das Sozialgericht Darmstadt beendete die Debatte, indem es die Klage als unbegründet abwies. Es stellte fest, dass ein Verwaltungsakt eine unmittelbare Rechtswirkung nach außen entfalten müsse. Dies bedeute, dass in einer behördlichen Mitteilung eine rechtsverbindliche Anordnung enthalten sein muss. Eine besondere Form ist dafür zwar nicht vorgeschrieben, doch der Wille zur Verbindlichkeit muss eindeutig erkennbar sein.
Dies war in der E-Mail jedoch nicht der Fall, da der Sachbearbeiter den Eindruck vermittelte, er wolle die Angelegenheit zunächst klären und noch keinen endgültigen Bescheid erlassen. Zudem fehlten ein regelnder Verfügungssatz und eine Rechtsbehelfsbelehrung. Das Gericht sah die Nachricht deshalb als einfachen Hinweis an, der keine rechtlichen Folgen für die Bürgergeld-Empfängerin hatte.
Warum gilt das Verfahren als Paradebeispiel für unsinnige Klagen?Aus Sicht des Gerichts war diese Klage ein Beispiel dafür, wie sich relativ klar gelagerte Sachverhalte durch formale Auseinandersetzungen unverhältnismäßig in die Länge ziehen können.
Der Streit drehte sich um die Frage, ob eine E-Mail bereits einen Verwaltungsakt darstellt oder nicht. Mit Blick auf die knappen Gerichtsressourcen verdeutlichte dieses Verfahren, dass derart kleinteilige Auseinandersetzungen das Justizsystem belasten und Verfahren, in denen es tatsächlich um existenzielle Fragen geht, unnötig verzögern können.
Wie relevant ist das Urteil für künftige Fälle?Die Entscheidung des Sozialgerichts Darmstadt zeigt, dass nicht jede Kommunikation mit dem Jobcenter gleich ein verbindlicher Bescheid sein muss. Zwar können auch informelle E-Mails eine rechtliche Bedeutung haben. Doch entscheidend ist, ob eine abschließende behördliche Regelung getroffen wird oder nur ein Hinweis auf mögliche Konsequenzen folgt.
Das Urteil stärkt damit die Rechtsklarheit für Leistungsbezieher und Jobcenter gleichermaßen: Wer eine verbindliche Entscheidung herbeiführen will, muss dies erkennbar in Form eines Bescheids mit entsprechender Begründung und Rechtsbehelfsbelehrung tun.
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Pflegegeld: Alle Fragen zur NEUEN Verhinderungspflege geklärt
Die Verhinderungspflege ist seit Juli 2025 grundlegend vereinfacht. Inhalt der Reform ist ein gemeinsames Jahresbudget für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege in Höhe von bis zu 3.539 Euro pro Kalenderjahr. Dieser Gesamtbetrag ersetzt die früher getrennten Töpfe und kann flexibel zwischen beiden Leistungen aufgeteilt werden.
Bereits im ersten Halbjahr 2025 in Anspruch genommene Leistungen werden auf den Jahresbetrag angerechnet. Ab 2026 steht der volle Betrag dann für das gesamte Jahr zur Verfügung – unabhängig vom Nutzungszeitpunkt.
Gleichzeitig entfällt die bisherige Wartezeit: Die sogenannte Vorpflegezeit von sechs Monaten ist abgeschafft. Anspruch besteht damit unmittelbar ab Feststellung mindestens Pflegegrad 2, sofern häuslich gepflegt wird. Zudem ist die maximale Bezugsdauer auf acht Wochen pro Jahr angehoben und der Rechtsrahmen an die Kurzzeitpflege angeglichen.
Was die Verhinderungspflege leisten sollDie Ersatzpflege kann von Privatpersonen wie Angehörigen, Freundinnen und Freunden oder Nachbarinnen und Nachbarn übernommen werden. Möglich ist auch die Durchführung durch ambulante Pflegedienste. Entscheidend ist die Eignung der Person für die anfallenden Aufgaben; eine formale Berufsausbildung ist bei privater Ersatzpflege nicht vorgeschrieben.
Für nahe Angehörige – also Verwandte ersten und zweiten Grades – und für Personen, die im selben Haushalt leben, gelten seit Juli 2025 neue Grenzen für die Aufwandsentschädigung: Erstattet werden kann in der Regel bis zum Zweifachen des monatlichen Pflegegeldes.
Diese Anhebung löst die bis Juni 2025 geltende 1,5-fach-Grenze ab. Darüber hinaus gehende, notwendige Mehrkosten (etwa Fahrten oder Verdienstausfall) können weiterhin separat erstattet werden, sofern sie mit der Ersatzpflege zusammenhängen und nachgewiesen sind.
Stundenweise oder tageweise: So wirkt sich das auf das Pflegegeld ausDie Unterscheidung zwischen stundenweiser und tageweiser Verhinderungspflege bleibt für das Pflegegeld bedeutsam. Liegt die Ersatzpflege an einem Tag unter acht Stunden, gilt sie als stundenweise und das Pflegegeld wird nicht gekürzt.
Ab acht Stunden pro Tag handelt es sich um tageweise Verhinderungspflege; dann wird das Pflegegeld zur Hälfte gekürzt – mit einer Ausnahme für den ersten und letzten Tag eines zusammenhängenden Zeitraums, an denen das volle Pflegegeld weiterläuft.
Mehrere Pflegepersonen sind möglich – entscheidend ist die AbrechnungDie Leistung ist nicht an eine einzelne Ersatzpflegeperson gebunden. Sie können private Helfer und professionelle Dienste kombiniert einsetzen. Wichtig ist, dass das gemeinsame Jahresbudget eingehalten wird und jede beteiligte Person bzw. jeder Dienst sauber dokumentiert, wann und in welchem Umfang Leistungen erbracht wurden. Stundenzettel, Einsatzpläne und Rechnungen sind dafür der Standard.
Vergütung und „angemessener“ Stundenlohn in der PraxisGesetzliche Stundensätze gibt es nicht. In der Praxis haben sich für private Ersatzpflege je nach Region und Aufwand Beträge im Bereich von rund 20 bis 25 Euro pro Stunde etabliert.
Als Orientierung gilt: Aufwandsentschädigungen zwischen 5 und 25 Euro pro Stunde werden von Kassen erfahrungsgemäß akzeptiert, sofern die Gesamtrechnung plausibel und wirtschaftlich ist. Für Pflegedienste fallen regelmäßig höhere, tarifliche Sätze an. Entscheidend bleibt eine nachvollziehbare Dokumentation von Zeit und Tätigkeit.
Bar bezahlt? So belegen Sie die KostenBarzahlungen sind zulässig, solange sie belegt werden. Eine einfache Quittung mit Name, Datum, Leistungsinhalt, Umfang und Betrag – ergänzt um die Unterschrift der Ersatzpflegeperson – reicht in der Regel aus. Empfehlenswert ist dennoch die Überweisung, weil Kontoauszüge den Geldfluss automatisch nachweisen.
Antragstellung: So kommen Sie an das GeldZuständig ist immer die Pflegekasse der pflegebedürftigen Person. Bei der AOK unterscheiden sich die Antragsformulare regional; die passende Variante erhalten Sie, wenn Sie auf der AOK-Seite Ihre Postleitzahl eingeben.
Der Antrag kann oft online gestellt werden; alternativ laden Sie das PDF herunter, drucken es aus und reichen es mit Belegen per Post oder persönlich ein. Beachten Sie, dass der Antrag vor Durchführung nicht mehr Voraussetzung ist – maßgeblich ist die nachträgliche Kostenerstattung mit Nachweisen.
Rückwirkend beantragen – aber mit FristenVerhinderungspflege lässt sich rückwirkend abrechnen. Praktisch bedeutet das: Sie sammeln Belege und reichen sie gebündelt bei der Kasse ein. Orientierungswert für die rückwirkende Geltendmachung sind bis zu vier Jahre, entsprechend den allgemeinen sozialrechtlichen Verjährungsregeln; sinnvoll ist dennoch die zeitnahe Abrechnung, um Nachfragen zu vermeiden.
Steuern: Meldepflicht immer, Steuerpflicht oft nichtZahlungen, die Privatpersonen als Aufwandsentschädigung für Verhinderungspflege erhalten, gehören grundsätzlich in die Einkommensteuererklärung. Häufig bleiben sie jedoch steuerfrei, wenn die Voraussetzungen des § 3 Nr. 36 EStG erfüllt sind – insbesondere bei Angehörigen oder Personen, die aus sittlicher Pflicht pflegen.
Die Steuerfreiheit ist der Höhe nach in der Regel auf das Pflegegeld nach § 37 SGB XI begrenzt; darüber hinausgehende Beträge können steuerpflichtig sein. Im Zweifel lohnt die Rücksprache mit dem Finanzamt oder einer steuerlichen Beratung.
Sonderfälle und häufige Fragen aus der PraxisEine Ersatzpflegeperson darf die Leistung auch dann erbringen, wenn sie selbst Einschränkungen hat oder sogar einen Pflegegrad besitzt – ausschlaggebend ist, dass sie die Aufgaben tatsächlich übernehmen kann. In der Praxis ist sinnvoll, das im Einzelfall kurz zu begründen und die Eignung durch die Art der übernommenen Tätigkeiten zu belegen.
Gesetz und Beratungspraxis definieren die Ersatzpflegeperson dabei bewusst offen als „geeignete Person“, um flexible Lösungen im häuslichen Umfeld zu ermöglichen.
Wenn die Verhinderungspflege an mehreren Tagen über acht Stunden läuft, wirkt die hälftige Pflegegeldzahlung inzwischen für bis zu acht Wochen fort. Das schafft Planbarkeit, etwa bei Reha-Aufenthalten der Pflegeperson oder längeren Erkrankungen.
Fazit: Mehr Flexibilität, weniger Hürden – nutzen Sie Ihren AnspruchDie Reform zum 1. Juli 2025 nimmt pflegenden Angehörigen spürbar Bürokratie ab. Das gemeinsame Jahresbudget schafft Flexibilität, die Abschaffung der Vorpflegezeit beschleunigt den Zugang, und die verlängerte Bezugsdauer vereinfacht längere Vertretungsphasen.
Wer Belege konsequent sammelt, Stundenzettel führt und die Besonderheiten bei nahen Angehörigen kennt, schöpft die Leistung sicher aus – und verschafft sich die Entlastung, die der Gesetzgeber ausdrücklich vorsieht.
Hinweis: Dieser Beitrag fasst die derzeit geltenden Regelungen zusammen. Für Anträge und Formulare wenden Sie sich an Ihre Pflegekasse; bei der AOK finden Sie das zuständige Formular über die PLZ-Suche.
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Künstliche Intelligenz: Explosion oder Explosionen?
Im letzten Artikel meiner hier auf Ansage! veröffentlichten Reihe über die KI-Entwicklung habe ich dargelegt, warum es unwahrscheinlich ist, dass der Fortschritt in absehbarer Zeit stoppen wird. In diesem Teil werde ich eine ganz andere Argumentation entwickeln. Es spricht viel dafür, dass sich die Entwicklung nicht verlangsamen, sondern noch enorm beschleunigen wird. Viele Experten sprechen […]
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Die besten Dating-Möglichkeiten bei Schwerbehinderung
Partnerschaft und Nähe sind Grundbedürfnisse – unabhängig davon, ob jemand ohne oder mit Behinderung lebt. Dennoch stoßen viele Menschen mit Behinderung im Dating-Alltag auf Hürden, die weit über die üblichen Unsicherheiten hinausgehen. Zugänglichkeit, Vorurteile, digitale Barrieren und rechtliche Fragen prägen die Suche nach Begegnungen.
„Menschen mit Behinderung“ ist kein homogenes Gegenüber. Körperliche, sensorische, kognitive und psychische Beeinträchtigungen wirken sich unterschiedlich auf Kommunikation, Mobilität, Energiehaushalt oder Reizwahrnehmung aus.
Manche Behinderungen sind sichtbar, andere unsichtbar. Hinzu kommen Lebensphasen, Assistenzbedarfe, chronische Verläufe und Wechselwirkungen mit Alter, Geschlecht, Religion, Herkunft oder sozialer Lage.
Jede Dating-Situation ist deshalb individuell, und Pauschalratgeber greifen zu kurz. Wer ernsthaft nach Möglichkeiten sucht, beginnt mit einer nüchternen Bestandsaufnahme: Was tut mir gut, was strengt mich an, welche Unterstützung brauche ich, was möchte ich teilen – und wann?
Digitale Partnersuche in Mainstream-AppsDating-Apps und -Webseiten sind heute für viele der erste Kontaktpunkt. Sie bieten breite Reichweiten, Matching-Algorithmen und unkomplizierte Kommunikation.
Für Menschen mit Behinderung entscheidet aber die tatsächliche Barrierefreiheit über die Nutzbarkeit. Funktionieren Screenreader und Tastaturnavigation verlässlich? Sind Kontraste ausreichend, Schriften skalierbar und Alternativtexte hinterlegt?
Unterstützen die Apps Videochats mit Untertiteln oder bieten sie Felder, in denen Nutzerinnen und Nutzer selbstbestimmt über Assistenz, Mobilitätsbedarf oder sensorische Besonderheiten informieren können?
Je besser die technische und inhaltliche Zugänglichkeit gelöst ist, desto größer ist die Chance auf echtes, gleichberechtigtes Matching. Zugleich stellt sich die Frage, wie sichtbar die eigene Behinderung im Profil sein soll.
Viele wählen einen Mittelweg: Sie zeigen sich authentisch, ohne die Behinderung zum Hauptthema zu machen, und knüpfen an gemeinsame Interessen an. Wer offen kommuniziert, setzt den Rahmen für respektvolles Nachfragen – und filtert Kontakte aus, die ableistische Stereotype reproduzieren.
Tabelle: Diese Online-Dating Möglichkeiten haben behinderte Menschen Angebot Kurzbeschreibung Handicap-Love (Singlebörse) Deutschsprachige Single-Community speziell für Menschen mit Behinderung (D/A/CH). Kostenlose Anmeldung; Profile werden redaktionell geprüft; seit vielen Jahren am Markt. Herzenssache.net (geschützte Partnervermittlung) Vermittlungsnetz für Menschen mit Beeinträchtigung in Deutschland; Aufnahme über persönliches Gespräch; viele Inhalte in Leichter Sprache; regionale Vermittler*innen und Kennenlern-Treffen (u. a. auch in Hannover/Region). Gleichklang.de (inklusive Partnerbörse) Werbefreie, werteorientierte Community (sozial/ökologisch, inklusiv). Jahresbeitrag mit Sozialtarifen; explizit offen für neurodiverse und behinderte Menschen; Fokus auf ernsthafte Partnersuche & Freundschaften. Lebenshilfe – regionale Angebote Je nach Standort Kurse, Beratung, Kennenlern-Cafés und gelegentlich Speed-Dating-Formate für Menschen mit Behinderung; in der Region Hannover Kooperation mit Herzenssache sowie Freizeit-/Dating-Events. Udolly (App) Android-App für Dating in der Disability-Community (u. a. körperliche, Sinnes-, kognitive und psychische Beeinträchtigungen); internationale Nutzung, deutschsprachige Store-Seite. Dating4Disabled (D4D) Internationales Dating-Portal (Web, iOS/Android) für Menschen mit Behinderung; englischsprachig; Community-Fokus. Nutzerbasis international, in Deutschland nutzbar. Disabled Mate Internationales Web-Portal für Singles mit Behinderung; englischsprachig; Community- und Matching-Funktionen; in Deutschland nutzbar. Dateability (App) Dating-App speziell für Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen; derzeit offiziell verfügbar in Nordamerika und UK; Web/iOS/Android. Tinder (App) Große Mainstream-App; veröffentlicht eine eigene Barrierefreiheits-Erklärung (u. a. Screenreader-Kompatibilität). In Deutschland weit verbreitet (Freemium-Modell). Bumble (App) Mainstream-App mit öffentlicher Accessibility-Selbsterklärung (Ausrichtung an WCAG 2.1 AA; Unterstützungstools). Neue Sicherheitsfunktionen wie optionale ID-Verifizierung; in Deutschland verbreitet (Freemium). Hinge (App) Mainstream-App mit zugänglicher Funktionsbeschreibung (u. a. Screenreader-Kompatibilität) und Voice-Prompts für Audio-Selbstdarstellung; in Deutschland nutzbar (Freemium). LOVOO (App) Deutsche Dating-App mit großer Nutzerbasis und Live-Dating-Features; nicht speziell für Behinderung, aber in D stark verbreitet; sinnvoll als ergänzende Option. EnableMe (Ratgeber & Community) Kein Dating-Portal, aber redaktionelle Übersichten zu Dating-Optionen (inkl. spezialisierten Börsen) sowie Community-Austausch; hilfreich für die Orientierung vor der Auswahl einer Plattform.Hinweis (Stand: 1. Oktober 2025): Angaben zu Verfügbarkeit, Ausrichtung und Besonderheiten beruhen auf den öffentlichen Informationen der Anbieter bzw. redaktionellen Übersichten. Für Handicap-Love siehe Startseite mit Leistungsbeschreibung (Profile geprüft, D/A/CH). Für Herzenssache.net (geschützte Vermittlung, Leichte Sprache, Termine) siehe Start- und Partnersuche-Seiten; regionale Kooperationen z. B. Lebenshilfe Seelze/Hannover und Speed-Dating-Hinweise bei Lebenshilfe Hannover
Lebenshilfe Hannover. Für Gleichklang (inklusive Ausrichtung, Beiträge und Sozialtarif) siehe Anbieterseite. Udolly (Android-App) siehe Google-Play-Eintrag.
Neben großen Apps existieren spezialisierte Dating-Plattformen und Community-Foren, die sich ausdrücklich an Menschen mit Behinderung richten oder inklusive Werte in den Mittelpunkt stellen.
Der Vorteil liegt in höherer Sensibilität, in Peer-Erfahrung und oftmals in stärkerer Moderation. Gleichzeitig sollte man eine mögliche „Sonderwelt“ kritisch im Blick behalten: Das Ziel ist nicht Abschottung, sondern Wahlfreiheit. Wer solche Angebote prüft, achtet auf Datenschutz, transparente Nutzungsbedingungen, seriöse Profile und klare Meldewege bei Übergriffen.
Ergänzend spielen Foren, Messenger-Gruppen, inklusive Freizeit- und Sportangebote, Kulturinitiativen oder Hochschulgruppen eine wichtige Rolle. Dort entstehen Bekanntschaften – oft ohne den Druck eines expliziten Dating-Settings.
Offline-Dates: Logistik als Schlüssel zur LeichtigkeitWas digital beginnt, führt häufig zum Treffen im echten Leben. Für manche ist die Vorbereitung der herausforderndste Teil.
Barrierefreiheit sollte frühzeitig mitgedacht werden, ohne dass der gesamte Abend zur Projektplanung wird. Erreichbarkeit mit ÖPNV oder Fahrdienst, stufenlose Zugänge, ausreichend breite Türen, verlässliche Aufzüge, barrierefreie Toiletten, ruhige Plätze bei Reizempfindlichkeit, Licht- und Lärmniveau sowie die Möglichkeit, zwischendurch zu pausieren, beeinflussen, ob ein Date entspannt verlaufen kann.
Wer Assistenz nutzt, klärt im Vorfeld, ob und wie sie präsent ist und welche Aufgaben sie übernimmt. Offenheit über Energiehaushalt, Medikamenteneinnahme oder notwendige Routinen beugt Missverständnissen vor und ermöglicht Spontaneität innerhalb klarer Grenzen.
Kommunikation über Behinderung: Timing, Ton und TaktDie Frage, wann und wie man über die eigene Behinderung spricht, hat keine allgemeingültige Antwort. Manche möchten es direkt im Profil ansprechen, andere nach ein paar Nachrichten oder beim ersten Treffen. Entscheidend ist Selbstbestimmung.
Hilfreich sind Formulierungen, die Fakten von Gefühlen trennen: Ein kurzer, sachlicher Hinweis zu Mobilität, Sinneswahrnehmung oder Assistenzbedarf schafft Orientierung; was diese Aspekte emotional bedeuten, kann in Ruhe wachsen.
Gute Kommunikation schließt Grenzen ein. Wer keine Ratschläge zu Therapien wünscht, wer Trigger vermeiden möchte oder wer bestimmte Themen nicht in einer ersten Konversation diskutiert, darf das klar sagen.
Ebenso legitim ist es, neugierige, respektvolle Fragen zuzulassen, sofern sie nicht in Voyeurismus abgleiten. Warnsignale sind Verharmlosung („Das merkt man ja gar nicht“), Überhöhung („Du bist so inspirierend“) oder Fetischisierung. Solche Muster dürfen benannt und Kontakte beendet werden.
Sicherheit und Schutz vor GrenzverletzungenOnline-Dating birgt Risiken – von Catfishing bis Romance-Scams. Menschen mit Behinderung sind nicht automatisch stärker gefährdet, doch Abhängigkeiten von Assistenz, eingeschränkte Mobilität oder soziale Isolation können Drucksituationen begünstigen.
Ein umsichtiges Vorgehen erhöht die Sicherheit: Profile ohne nachvollziehbare Informationen, aggressive Dringlichkeit oder widersprüchliche Geschichten sind Alarmsignale.
Erstsichtungen an öffentlichen, gut vertrauten Orten, das Informieren einer Vertrauensperson über Ort und Zeit, das eigenständige Organisieren der An- und Abreise sowie das frühe Benennen von Grenzen gehören zu einem professionellen Standard, den man sich selbst schuldet. Plattformen stehen in der Verantwortung, Meldefunktionen niedrigschwellig, barrierefrei und wirksam zu gestalten.
Technologien und ZugänglichkeitTechnik kann Barrieren abbauen. Screenreader-Kompatibilität, Sprach-zu-Text und Text-zu-Sprache, Gebärden-Dolmetschung per Video, Untertitel in Echtzeit, einfache Sprache, Piktogramme, haptisches Feedback, Kontrast- und Schriftgrößensteuerung oder alternative Eingabegeräte erweitern Handlungsspielräume.
Für viele ist auch die Asynchronität digitaler Kommunikation ein Gewinn: Wer Pausen braucht, Energie managen oder sorgfältig formulieren möchte, kann im Chat Tempo und Tiefe selbst bestimmen. Entscheidend ist, dass Anbieter technische Standards ernst nehmen und diese als Qualitätsmerkmal verstehen – nicht als Kür.
Freundeskreis, Familie und AssistenzSoziale Netze können Rückhalt bieten, sofern sie Autonomie respektieren. Gut gemeinte Schutzreflexe verfehlen ihren Zweck, wenn sie Kontrolle ausüben oder Beziehungen delegitimieren. Offen vereinbarte Sicherheitsleitplanken sind sinnvoll, doch Entscheidungen über Nähe und Partnerschaft trifft die betroffene Person. Assistenzkräfte bewegen sich in einer berufsethischen Rolle; sie unterstützen Selbstbestimmung, nicht Vormundschaft.
Recht, Teilhabe und Verantwortung der PlattformenGleichbehandlung, Schutz vor Diskriminierung und Barrierefreiheit sind keine Gefälligkeiten, sondern Rechtsprinzipien und gesellschaftliche Pflichten.
Für digitale Dienste, öffentliche Räume und Verkehrsträger ergeben sich daraus klare Anforderungen an Gestaltung, Kommunikation und Beschwerdewege. Dating-Plattformen tragen eine besondere Verantwortung, weil sie soziale Begegnungen ermöglichen.
Sie sollten Barrierefreiheit als Grundfunktion implementieren, inklusive Bildsprache wählen, Ableismus in Community-Standards klar sanktionieren und ihre Moderation so ausstatten, dass Meldungen zügig und für Nutzerinnen und Nutzer transparent bearbeitet werden.
Auch Veranstalter von Partys, Speed-Dating-Formaten und Kulturereignissen sind gefordert, Zugänge zu sichern und Informationen frühzeitig, präzise und barrierefrei bereitzustellen.
Praktische Schritte auf dem Weg zu guten BegegnungenWer sich auf die Suche macht, profitiert von Klarheit über eigene Bedürfnisse und Wünsche. Ein Profil, das Interessen greifbar macht, lädt zu konkreten Anknüpfungen ein. Authentische Fotos, die Hilfsmittel nicht verstecken, normalisieren, was ohnehin Teil des Alltags ist.
Ein erstes Gespräch lässt sich mit wenigen Sätzen strukturieren: Was ist spontan möglich, was braucht Absprache, welche Umgebung fühlt sich gut an?
Aus der Logistik wird so kein Unsicherheitsfaktor, sondern ein Zeichen von Souveränität. Wenn ein Kontakt nicht passt, ist das keine Aussage über Wert oder Begehrtheit – es ist schlicht Teil des Sortierens, das alle Menschen beim Dating erleben.
Fazit: Wahlfreiheit statt SonderwegDie Möglichkeiten sind vielfältig – in großen Apps, auf spezialisierten Plattformen, in Community-Räumen, bei Kultur und Sport, im Freundeskreis und im analogen Alltag. Was zählt, ist Wahlfreiheit.
Sie entsteht, wenn Technik zugänglich ist, wenn Anbieter Verantwortung übernehmen, wenn soziale Umfelder Autonomie respektieren und wenn Vorurteile konsequent hinterfragt werden. Dann wird aus Dating mit Behinderung schlicht Dating – mit all seinen Chancen auf Nähe, Freude und Verbindlichkeit.
Der Beitrag Die besten Dating-Möglichkeiten bei Schwerbehinderung erschien zuerst auf Gegen Hartz IV - Bürgergeld Ratgeber und Hartz 4 Tipps.
Amnesty International renews calls for an immediate ceasefire in Gaza
London – SANA
Amnesty International renewed its calls for an immediate ceasefire in the Gaza Strip and urged Israel to stop the ongoing “genocide” committed against Palestinians in the territory.
In a statement published Tuesday on the organization’s website, the Secretary General of Amnesty International, Agnès Callamard called on Israel to “immediately stop the genocide perpetrated against Palestinians in Gaza, including deliberate starvation policies and mass displacement.”
Callamard also called for the “release of thousands of Palestinians arbitrarily detained by Israel, an end to violations against Palestinian detainees, and the cessation of Israel’s practice of withholding Palestinian bodies as bargaining chips.”
Since October 7, 2023, the Israeli offensive on Gaza has killed 66,097 Palestinians and injured 168,536 others.