Meinungsfreiheit ist nicht nur das Recht, zu Allem seinen Senf dazu zu geben wie an einer Würstelbude. Es ist das Recht, Behauptungen der Mächtigen in Frage zu stellen, Erklärungen und Fakten einzuklagen und Alternativen einzufordern. Das mag unbequem sein, lästig, nerven, bremsen. Aber es ist der Motor des Fortschritts. Ohne Nörgler, Zweifler und Besserwisser kein Fortschritt. Zweifel ist eine gesellschaftliche Produktivkraft. Seine Diffamierung durch angeblich alternativlose Politik ist Rückschritt in vormoderne Zeiten. Deutschland braucht wieder einen Grundkurs in Debatte und Wiederbelebung der Streitkultur.» (- Roland Tichy, Journalist und Publizist)
Sammlung von Newsfeeds
Justice Has Departed America
FBI Follies: Bureau secretly probed Trump as a Russian asset for firing Comey: declassified memos
The Left Prepares to Advance Caesarism by Weakening the Supreme Court
The “powerful” American “superpower” president Trump is Reduced to Begging Netanyahu to give him a break
Mehr Arbeitslosengeld: Neue Fahrtkostenpauschale kann Anrechnung senken
Wer während des Bezugs von Arbeitslosengeld einen Nebenjob ausübt, muss damit rechnen, dass ein Teil des Einkommens auf die Leistung angerechnet wird. Fahrtkosten und andere notwendige berufliche Ausgaben können das anrechenbare Einkommen reduzieren.
Seit dem 1. Januar 2026 fällt die Berechnung der Fahrtkosten für viele Betroffene günstiger aus. Für Fahrten zwischen der Wohnung und der Arbeitsstätte werden nun bereits ab dem ersten Entfernungskilometer 0,38 Euro berücksichtigt.
Höhere Entfernungspauschale gilt seit Januar 2026Bis Ende 2025 wurden für die ersten 20 Kilometer der einfachen Strecke grundsätzlich 0,30 Euro je Kilometer angesetzt. Erst ab dem 21. Entfernungskilometer galt ein Betrag von 0,38 Euro.
Seit dem 1. Januar 2026 beträgt die Entfernungspauschale bereits vom ersten Kilometer an 0,38 Euro. Maßgeblich ist grundsätzlich die einfache Entfernung zwischen der Wohnung und der Arbeitsstätte. Die tatsächlich gefahrene Hin- und Rückstrecke wird nicht vollständig angesetzt.
Für ALG-I-Beziehende kann die höhere Entfernungspauschale bedeuten, dass ein geringerer Teil des Nebenverdienstes auf das Arbeitslosengeld angerechnet wird. Dadurch kann die monatliche Auszahlung des Arbeitslosengeldes steigen.
Werbungskosten werden vor der Anrechnung abgezogenNach § 155 SGB III wird der Verdienst aus einem Nebenjob nicht einfach vollständig vom Arbeitslosengeld abgezogen. Vom erzielten Einkommen werden zunächst Steuern, Sozialversicherungsbeiträge und notwendige berufliche Ausgaben berücksichtigt. Anschließend wird der für die betreffende Person geltende Freibetrag anerkannt.
Der allgemeine monatliche Freibetrag beträgt 165 Euro. Erst der danach verbleibende Betrag wird auf das Arbeitslosengeld angerechnet.
Zu den berücksichtigungsfähigen beruflichen Ausgaben gehören auch Fahrtkosten. Voraussetzung ist, dass die Kosten tatsächlich im Zusammenhang mit dem Nebenjob entstehen und nicht bereits vom Arbeitgeber erstattet werden.
Fallbeispiel: Hauke aus Norderstedt arbeitet nebenbeiDas folgende Beispiel ist ein vereinfachter und fiktiver Musterfall.
Hauke aus Norderstedt erhält regulär 1.480 Euro Arbeitslosengeld I im Monat. Zusätzlich nimmt er einen Nebenjob auf. Er arbeitet zehn Stunden pro Woche und bleibt damit unter der für den Arbeitslosenstatus wichtigen Grenze von 15 Wochenstunden.
Aus dem Nebenjob erzielt Hauke nach Abzug von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen ein monatliches Nettoeinkommen von 620 Euro. Seine Arbeitsstelle liegt 25 Kilometer von seiner Wohnung entfernt. Hauke fährt an zwölf Tagen im Monat zu seinem Arbeitsplatz.
Für die Berechnung wird die einfache Entfernung von 25 Kilometern angesetzt. Diese wird mit 0,38 Euro und den zwölf tatsächlichen Arbeitstagen multipliziert. Daraus ergeben sich Fahrtkosten von 114 Euro im Monat.
So wird Haukes Nebenverdienst angerechnetVon Haukes monatlichem Nettoeinkommen aus dem Nebenjob in Höhe von 620 Euro werden zunächst die Fahrtkosten von 114 Euro abgezogen. Es verbleiben 506 Euro.
Anschließend wird der allgemeine Freibetrag von 165 Euro berücksichtigt. Damit verbleiben 341 Euro, die auf Haukes Arbeitslosengeld angerechnet werden.
Sein regulärer Anspruch von 1.480 Euro verringert sich dadurch auf eine monatliche ALG-I-Auszahlung von 1.139 Euro. Zusammen mit dem Nebenverdienst von 620 Euro verfügt Hauke in diesem Monat über Einnahmen von insgesamt 1.759 Euro. Seine tatsächlichen Fahrtkosten und mögliche weitere Ausgaben für den Nebenjob muss er davon allerdings noch tragen.
Ohne Angabe der Fahrtkosten verliert Hauke 114 EuroWürde Hauke seine Fahrtkosten bei der Arbeitsagentur nicht geltend machen, würden vom Nebenverdienst lediglich die 165 Euro Freibetrag abgezogen. Von den 620 Euro wären dann 455 Euro auf das Arbeitslosengeld anzurechnen.
Haukes ALG-I-Auszahlung würde in diesem Fall nicht 1.139 Euro, sondern lediglich 1.025 Euro betragen. Durch die Anerkennung der Fahrtkosten erhält Hauke somit 114 Euro mehr Arbeitslosengeld, als wenn überhaupt keine beruflich bedingten Ausgaben berücksichtigt würden.
Das bedeutet allerdings nicht, dass Hauke durch die neue Fahrtkostenregelung allein 114 Euro zusätzlich erhält. Der Betrag entsteht vor allem dadurch, dass seine Fahrtkosten grundsätzlich als notwendige Ausgaben anerkannt werden.
So viel bringt Hauke die neue Pauschale tatsächlichNach der bis Ende 2025 geltenden Berechnung wären bei einer Entfernung von 25 Kilometern für die ersten 20 Kilometer jeweils 0,30 Euro und für die verbleibenden fünf Kilometer jeweils 0,38 Euro berücksichtigt worden.
Damit hätten sich Fahrtkosten von 7,90 Euro je Arbeitstag ergeben. Bei zwölf Arbeitstagen wären monatlich 94,80 Euro als Fahrtkosten anerkannt worden.
Nach der seit Januar 2026 geltenden Regelung werden für alle 25 Entfernungskilometer jeweils 0,38 Euro angesetzt. Dadurch ergeben sich monatliche Fahrtkosten von 114 Euro.
Die neue Pauschale erhöht Haukes anerkannte Fahrtkosten somit um 19,20 Euro im Monat. Gegenüber der früheren Berechnung wird sein Arbeitslosengeld deshalb monatlich um weitere 19,20 Euro weniger gekürzt.
Nur die einfache Entfernung zähltBei der Entfernungspauschale wird nicht die gesamte täglich gefahrene Strecke berücksichtigt. Entscheidend ist lediglich die einfache Entfernung zwischen der Wohnung und der ersten Arbeitsstätte.
Hauke fährt an einem Arbeitstag insgesamt 50 Kilometer, weil er 25 Kilometer hin und 25 Kilometer zurücklegt. Für die Berechnung werden dennoch nur 25 Entfernungskilometer angesetzt.
Berücksichtigt werden außerdem nur die Tage, an denen Hauke tatsächlich zur Arbeitsstelle fährt. Urlaubstage, Krankheitstage und Tage, an denen er ausschließlich im Homeoffice arbeitet, können grundsätzlich nicht als Fahrtage angegeben werden.
Erstattet der Arbeitgeber die Fahrtkosten vollständig oder teilweise, muss Hauke dies gegenüber der Arbeitsagentur angeben. Aufwendungen, die bereits vom Arbeitgeber übernommen wurden, können nicht noch einmal in voller Höhe als eigene Werbungskosten berücksichtigt werden.
Fahrtkosten müssen der Arbeitsagentur mitgeteilt werdenDie Bundesagentur für Arbeit stellt für die Angabe beruflich bedingter Aufwendungen ein Zusatzblatt zu den Werbungskosten zur Verfügung. Die Angaben können Sie grundsätzlich auch über die digitalen Angebote der Bundesagentur für Arbeit übermitteln.
Nebenjob muss vorher angezeigt werdenALG-I-Beziehende müssen die Aufnahme eines Nebenjobs der Arbeitsagentur melden. Dies gilt auch dann, wenn der erwartete Verdienst den Freibetrag voraussichtlich nicht überschreitet.
Die Entscheidung darüber, ob und in welcher Höhe Einkommen angerechnet wird, trifft die Arbeitsagentur. Betroffene sollten deshalb nicht eigenständig davon ausgehen, dass ein geringer Nebenverdienst ohne Meldung bleiben darf.
Außerdem dürfen Arbeitslose regelmäßig weniger als 15 Stunden pro Kalenderwoche arbeiten. Wer 15 Stunden oder mehr arbeitet, gilt grundsätzlich nicht mehr als arbeitslos und kann dadurch den Anspruch auf Arbeitslosengeld verlieren.
Der Arbeitgeber übermittelt die Bescheinigung über das Nebeneinkommen grundsätzlich elektronisch an die Bundesagentur für Arbeit. Beruflich bedingte Aufwendungen wie Fahrtkosten müssen Leistungsbeziehende gegebenenfalls zusätzlich selbst nachweisen oder anzeigen.
Bei einem schon länger bestehenden Nebenjob kann ein höherer Freibetrag geltenNicht für alle ALG-I-Beziehenden bleibt es beim allgemeinen Freibetrag von 165 Euro. Wer bereits vor Beginn der Arbeitslosigkeit neben einer versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung eine Nebentätigkeit ausgeübt hat, kann unter bestimmten Voraussetzungen von einem höheren persönlichen Freibetrag profitieren.
Voraussetzung ist grundsätzlich, dass die Nebentätigkeit innerhalb der letzten 18 Monate vor Entstehung des ALG-I-Anspruchs mindestens zwölf Monate lang ausgeübt wurde.
In einem solchen Fall kann das durchschnittliche monatliche Nebeneinkommen der letzten zwölf Monate als individueller Freibetrag berücksichtigt werden.
Betroffene sollten die Arbeitsagentur ausdrücklich darauf hinweisen, wenn der Nebenjob bereits vor Eintritt der Arbeitslosigkeit bestanden hat. Sie sollten außerdem Abrechnungen oder andere Nachweise bereithalten, aus denen sich die Dauer der Tätigkeit und die Höhe des früheren Nebeneinkommens ergeben.
FAQ zu Arbeitslosengeld und Fahrtkosten Werden Fahrtkosten zusätzlich zum Arbeitslosengeld ausgezahlt?Nein. Die Kosten können jedoch das anrechenbare Nebeneinkommen reduzieren.
Wird für die Fahrtkosten die Hin- und Rückfahrt berücksichtigt?Nein. Bei der Entfernungspauschale zählt grundsätzlich nur die einfache Entfernung zwischen der Wohnung und der Arbeitsstätte.
Muss ich Fahrtkosten aus einem Nebenjob selbst melden?Ja. Die Arbeitsagentur kennt die tatsächliche Entfernung, die Zahl der Fahrtage und mögliche weitere berufliche Ausgaben nicht automatisch.
QuellenverzeichnisBundesagentur für Arbeit: Weisung 202601002 vom 12. Januar 2026, gesetzliche Neuregelungen und Anpassungen bei der Anrechnung von Nebeneinkommen.
https://www.arbeitsagentur.de/datei/weisung-202601002_ba055598.pdf
Bundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz: § 155 SGB III, Anrechnung von Nebeneinkommen.
https://www.arbeitsagentur.de/datei/fw-sgb-iii-155_ba015162.pdf
Bundesagentur für Arbeit: Zusatzblatt Werbungskosten bei Nebeneinkommen.
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Fauci wird von drei Generalstaatsanwälten wegen seiner Aussagen zu den COVID-Maßnahmen vorgeladen
Floridas Generalstaatsanwalt James Uthmeier gab am Mittwoch bekannt, dass sich seine Behörde zwei anderen Bundesstaaten anschließt, die Anthony Fauci vorladen. Wie CBS News berichtet, wird dem ehemaligen Leiter des National Institute of Allergy and Infectious Diseases (NIAID) und Regierungsberater in Sachen COVID vorgeworfen, von seinen Empfehlungen im Umgang mit der «Pandemie» profitiert zu haben.
Uthmeier schloss sich damit mit dem Generalstaatsanwalt von West Virginia, John McCuskey, und der Generalstaatsanwältin von Louisiana, Liz Murrill, zusammen. Er erklärte, dass er Fauci im Rahmen einer Untersuchung vorlade, um «Auszeichnungen, berufliche Möglichkeiten, finanzielle Anreize, Fördergelder und Covid-19-Richtlinien zu untersuchen, die sich auf Unternehmen und Verbraucher in Florida ausgewirkt haben». Er ergänzte:
«Regierungsbeamte genießen in ihrer Funktion einen gewissen Schutz, doch wenn Fauci persönlich von den von ihm herausgegebenen ‹Richtlinien› profitiert hat, könnte dies sehr wohl gegen das Gesetz von Florida verstoßen haben.»
Dieser Schritt erfolge vor dem Hintergrund erneuter Kritik einiger Abgeordneter im US-Kongress an Faucis Umgang mit der Covid-19-Pandemie, stellt CBS News fest. So verwies Uthmeier auf die kürzlich von Senator Rand Paul veröffentlichten Tagebucheinträge, die Faucis nahezu tägliche Aufzeichnungen über die Corona-Krise während der Amtszeiten von Donald Trump und Joe Biden offenlegen. Der Generalstaatsanwalt erklärte:
«Faucis Tagebuch konzentrierte sich mehr auf Eigenwerbung als auf die berechtigten Sicherheitsbedenken hinsichtlich der mRNA-Impfstoffe. Während Fauci nach Buchverträgen, Auszeichnungen, Reichtum und Ruhm strebte, wurden die Einwohner Floridas durch seine Falschdarstellungen getäuscht und geschädigt.»
Uthmeier wies darauf hin, dass Faucis Einträge detaillierte Angaben zu «erheblichen Zuwendungen» enthalten, darunter Fördergelder, Buchverträge und Aufsichtsratsmandate, die mit seinen öffentlichen Empfehlungen als NIAID-Direktor in Verbindung stehen und Florida betrafen.
Die Generalstaatsanwältin von Louisiana, Liz Murrill, stellte klar:
«Die Öffentlichkeit hat ein Recht auf Antworten auf etwa eine Million Fragen zur Pandemie, ihrem Ursprung und den Maßnahmen der Regierung. Wir wissen bereits, dass Fauci gelogen hat – wir wissen nur noch nicht, wie viel. Aber er hat über etwas so Grundlegendes wie das Führen eines Tagebuchs gelogen. Die Wahrheit wird ans Licht kommen.»
Faucis Anwalt, David Schertler, habe nicht umgehend auf eine Anfrage nach einer Stellungnahme reagiert, teilt CBS News mit.
In der Vorladung wird Fauci aufgefordert, bis zum 31. August Dokumente vorzulegen, die sich auf die mutmaßlichen «Selbstbegünstigungen» vom 3. Januar 2020 bis heute beziehen.
Die Liste umfasst Fördergelder, Auszeichnungen und Buchverträge, für die Fauci in Betracht gezogen wurde oder die er erhalten hat, sowie seine Interaktionen mit Unternehmen, Medien und Gemeinden in Florida bezüglich der COVID-Empfehlungen.
Die Vorladung fordert außerdem Dokumente «über die Wirksamkeit von Impfstoffen und Auffrischungsimpfungen, die natürliche Immunität, mögliche Nebenwirkungen einschließlich Myokarditisrisiken, Kommunikationsstrategien und die Kommunikation mit Impfstoffherstellern».
CBS News erinnert an die hitzige Anhörung vor dem Senatsausschuss für Innere Sicherheit und Regierungsangelegenheiten vergangene Woche, bei der sich Fauci auf den fünften Verfassungszusatz berief, um Fragen der Republikaner zum Umgang mit der «Pandemie» zu verweigern (wir berichteten u.a. hier, hier und hier).
McCuskey, Generalstaatsanwalt von West Virginia, nannte Faucis Weigerung, die Fragen zu beantworten, «besorgniserregend». Er fügte hinzu:
«Die amerikanische Bevölkerung hat ein Recht darauf, zu erfahren, ob sie oder ihre gewählten Vertreter irregeführt oder manipuliert wurden. Mein Büro und ich unterstützen Generalstaatsanwalt Uthmeiers Bemühungen, die Wahrheit ans Licht zu bringen.»
Der Senatsausschuss soll heute darüber abstimmen, ob Fauci aufgrund seiner Weigerung, die Fragen zu beantworten, wegen Missachtung des Senats angeklagt werden soll. Laut CBS News wird erwartet, dass die Resolution angenommen wird, da für ihre Verabschiedung eine einfache Mehrheit im republikanisch geführten Ausschuss erforderlich ist.
Der Ausschussvorsitzende Paul habe erklärt, er werde die Resolution im Falle ihrer Annahme umgehend an das Justizministerium weiterleiten. Das Justizministerium werde dann entscheiden, ob es auf die Resolution reagiere. Die Empfehlung des Ausschusses bedeute keine Handlungspflicht.
Der Sender weist darauf hin, dass der ehemalige US-Präsident Joe Biden Fauci kurz vor seinem Ausscheiden aus dem Amt im Januar 2025 begnadigte. Im Resolutionsentwurf werde jedoch argumentiert, dass Paul «das Recht auf Aussageverweigerung gemäß dem Fünften Verfassungszusatz in Bezug auf Fragen, die den Zeitraum der Begnadigung betrafen, als nicht gerechtfertigt ansah und Dr. Fauci zur Beantwortung aufforderte». Weiter heißt es, Fauci habe auf sein Recht verzichtet, sich auf den Fünften Verfassungszusatz zu berufen, da er in seiner ersten Aussage vor dem Ausschuss «für die Untersuchungsfragen relevante Sachverhalte» angesprochen habe.
In der Ausschusssitzung griffen die Republikaner Faucis frühere Empfehlungen zu Covid-19 an und warfen ihm vor, schädliche Ratschläge erteilt und die Ursprünge von SARS-CoV-2 verschwiegen zu haben.
In seiner ersten Aussage begründete Fauci seine Entscheidung, sich auf den Fünften Verfassungszusatz zu berufen, mit Pauls wiederholten Angriffen. Er unterstellte ihm eine «offensichtliche Besessenheit, meine Strafverfolgung zu fordern».
Ex-Jobcenter Mitarbeiter: 7000 Euro gibt es fürs Auswandern vom Amt
Ein ehemaliger Jobcenter-Mitarbeiter sagt auf YouTube, dass Leistungsbezieher der Grundsicherung bis zu 7000 Euro vom Amt bekommen können, wenn sie auswandern. Unter engen Voraussetzungen kann tatsächlich eine Behörde notwendige Kosten übernehmen, wenn Leistungsbeziehende für eine versicherungspflichtige Beschäftigung in ein anderes europäisches Land ziehen.
Bei einem Paar und einem aufwendigen Auslandsumzug kann die bewilligte Gesamtsumme im Einzelfall ungefähr 7.000 Euro erreichen.
Das Geld wird dann aber nicht als frei verfügbare Prämie für das Verlassen Deutschlands gezahlt. Es handelt sich um eine zweckgebundene Hilfe für den Einstieg in Arbeit, die beantragt, begründet und durch Verträge, Angebote sowie Rechnungen belegt werden muss.
Woher die Behauptung über 7.000 Euro kommtIn sozialen Netzwerken verbreitet sich derzeit ein Kurzvideo mit der Aussage, das Jobcenter habe Paaren ungefähr 7.000 Euro für das Auswandern bezahlt. Der Beitrag nennt allerdings weder ein bestimmtes Jobcenter noch Bescheide, Zielländer oder die Zusammensetzung der Beträge. Die genannte Summe lässt sich deshalb anhand des Videos nicht unabhängig überprüfen.
Völlig aus der Luft gegriffen ist der Gedanke einer Förderung dennoch nicht. Das Sozialrecht erlaubt Hilfen für eine konkrete Arbeitsaufnahme im europäischen Ausland, doch aus dieser Möglichkeit wird in der verkürzten Darstellung fälschlich ein allgemeines Auswanderungsgeld.
Die Zahl von 7.000 Euro ist weder ein gesetzlicher Festbetrag noch eine bundesweite Obergrenze. Sie kann allenfalls die Summe mehrerer anerkannter Ausgaben oder die Kosten eines bestimmten Umzugs beschreiben.
Das Jobcenter bezahlt keine private AuswanderungWer Deutschland allein wegen des Wetters, niedrigerer Lebenshaltungskosten oder aus persönlichen Gründen verlassen möchte, kann dafür keine Zahlung vom Jobcenter verlangen. Die Förderung muss einer beruflichen Eingliederung dienen und ohne die Hilfe müsste die Arbeitsaufnahme voraussichtlich scheitern oder sich erheblich verzögern.
Die rechtliche Grundlage bilden Paragraf 16 SGB II in Verbindung mit Paragraf 44 SGB III. Danach können angemessene Kosten aus dem Vermittlungsbudget übernommen werden, wenn sie für die Anbahnung oder Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung notwendig sind und der Arbeitgeber keine gleichartige Hilfe leistet.
Das Vermittlungsbudget deckt somit keinen privaten Neustart ohne gesichertes Einkommen. Welche weiteren beruflich bedingten Ausgaben grundsätzlich förderfähig sein können, erläutert auch der Beitrag „Diese Kosten werden zusätzlich zum Bürgergeld übernommen“.
Nur bestimmte Beschäftigungen und Zielländer kommen infrageNach Paragraf 44 Absatz 2 SGB III darf die Beschäftigung in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union, in Island, Liechtenstein oder Norwegen sowie in der Schweiz gefördert werden. Die Arbeitszeit muss mindestens 15 Stunden pro Woche betragen und das Arbeitsverhältnis muss nach dem Recht des Ziellandes der Sozialversicherung unterliegen.
Für die Unterstützung der tatsächlichen Arbeitsaufnahme wird regelmäßig ein konkreter Arbeitsvertrag benötigt. Es ist dagegen nicht erforderlich, dass das Jobcenter die Stelle selbst vermittelt hat; auch ein eigenständig gefundenes Arbeitsverhältnis kann berücksichtigt werden.
Eine selbstständige Tätigkeit oder ein nicht versicherungspflichtiger Minijob lässt sich über dieses Vermittlungsbudget grundsätzlich nicht finanzieren. Für einen Umzug in einen Drittstaat wie die Türkei, die USA oder Thailand greift die Auslandsregelung ebenfalls nicht.
Ein älteres Gerichtsverfahren zu einem geplanten Umzug in die Türkei zeigt diese Grenze deutlich. Gegen-Hartz berichtete darüber unter „Keine Kostenübernahme für den Umzug ins Ausland“.
Die Voraussetzungen im schnellen VergleichOb überhaupt Geld fließt, hängt von mehreren miteinander verbundenen Prüfungen ab. Die folgende zweispaltige Tabelle ordnet die häufigsten Aussagen ein.
Punkt Was für die Förderung gilt 7.000 Euro als fester Bonus Nein, ein solcher Pauschalbetrag ist im Gesetz nicht vorgesehen. Privater Wegzug ohne Arbeitsstelle Keine Förderung aus dem Vermittlungsbudget. Arbeitsstelle in EU, EWR oder Schweiz Eine Förderung kann bei mindestens 15 Wochenstunden und bestehender Sozialversicherungspflicht möglich sein. Arbeitsstelle außerhalb dieses Gebiets Die besondere Auslandsförderung nach Paragraf 44 Absatz 2 SGB III greift nicht. Arbeitgeber bezahlt den Umzug Eine doppelte Erstattung derselben Kosten durch das Jobcenter ist ausgeschlossen. Antrag erst nach dem Umzug Eine nachträgliche Übernahme scheidet regelmäßig aus. Diese Ausgaben können anerkannt werdenDie Bundesagentur für Arbeit nennt beim Vermittlungsbudget unter anderem Bewerbungskosten, Reisen zu Vorstellungsgesprächen, die Fahrt zum Arbeitsantritt, vorübergehende Kosten einer doppelten Haushaltsführung, Pendelfahrten und einen notwendigen Umzug. Auch Übersetzungen von Zeugnissen, beglaubigte Kopien, Arbeitskleidung oder ein Führungszeugnis können je nach Tätigkeit berücksichtigt werden.
Bei einem Umzug kommen vor allem die Beförderung des Hausrats, ein gemietetes Fahrzeug, Kraftstoff oder die Rechnung einer Spedition in Betracht. Der ausführliche Gegen-Hartz-Ratgeber „Umzugskosten: Das zahlt das Jobcenter“ erklärt, warum Betroffene die Kostenübernahme immer vorab klären sollten.
Nicht jede Rechnung wird ungeprüft übernommen. Die Ausgaben müssen notwendig, wirtschaftlich und dem Umfang nach angemessen sein; teure Zusatzdienste können ausscheiden, wenn ein günstigerer Umzug ohne Gefährdung der Arbeitsaufnahme möglich ist.
Lebensmittel, die laufende Miete am neuen Lebensmittelpunkt und andere gewöhnliche Lebenshaltungskosten dürfen nicht aus dem Vermittlungsbudget bezahlt werden. Eine zeitlich begrenzte doppelte Haushaltsführung kann davon zu unterscheiden sein, wenn sie wegen der neuen Stelle unvermeidbar ist.
Wie im Einzelfall eine Summe von rund 7.000 Euro entstehen kannInternationale Umzüge sind schnell teuer, besonders wenn eine Spedition den Hausrat eines Paares über eine längere Strecke transportiert. Hinzukommen können Fahrkarten zum Arbeitsantritt, notwendige Übersetzungen, vorgeschriebene Nachweise und beruflich benötigte Kleidung.
Erreichen diese belegten Ausgaben zusammen etwa 7.000 Euro, darf das Jobcenter eine entsprechende Summe bewilligen, sofern sämtliche Bedingungen erfüllt sind. Daraus folgt aber weder ein Anspruch jedes Paares auf diesen Betrag noch eine Auszahlung von 3.500 Euro pro Person.
Je nach Jobcenter können interne Hinweise, Pauschalen und Nachweisanforderungen unterschiedlich ausfallen. Die fachlichen Weisungen der Bundesagentur verlangen deshalb eine auf den Einzelfall bezogene Entscheidung und eine ausführlichere Begründung, wenn es um eine hohe Fördersumme geht.
Die Zahlung kann zudem direkt an ein Umzugsunternehmen gehen oder später gegen Belege abgerechnet werden. Wer von „7.000 Euro aufs Konto“ spricht, erweckt daher leicht einen falschen Eindruck über die tatsächliche Verfügungsmöglichkeit.
Der Antrag muss vor den Ausgaben gestellt werdenDer wichtigste Zeitpunkt liegt vor der Buchung, Bestellung oder Unterzeichnung eines kostenpflichtigen Auftrags. Die Bundesagentur weist ausdrücklich darauf hin, dass der Antrag gestellt sein muss, bevor die Kosten entstehen.
Ein Antrag kann online, schriftlich, persönlich, telefonisch und zunächst auch formlos erfolgen. Aus der Erklärung müssen die gewünschte Leistung und ihr Zweck erkennbar werden; eine bloße Mitteilung, irgendwann auswandern zu wollen, genügt nicht.
Für die Prüfung sollten der Arbeitsvertrag, Angaben zu Arbeitszeit und Sozialversicherung, eine Kostenaufstellung sowie Angebote und Nachweise zum Umzug eingereicht werden. Bei einer Spedition können zwei oder mehr Kostenvoranschläge verlangt werden.
Betroffene sollten trotz eines bereits gestellten Antrags auf den schriftlichen Bewilligungsbescheid warten, bevor sie bindende Verträge schließen. Nur der Bescheid zeigt verlässlich, welche Posten in welcher Höhe anerkannt werden.
Warum das Jobcenter trotz Ermessens nicht beliebig entscheiden darfDie Förderung aus dem Vermittlungsbudget ist eine Ermessensleistung und kein automatisch durchsetzbarer Geldbetrag. Das Jobcenter muss den konkreten Bedarf, die Aussicht auf dauerhafte Beschäftigung, die Wirtschaftlichkeit und mögliche Zahlungen des Arbeitgebers prüfen.
Eine Ablehnung darf sich jedoch nicht in einem pauschalen Satz erschöpfen. Hat die Behörde wesentliche Umstände übergangen, den zulässigen Förderraum falsch eingegrenzt oder ihre Entscheidung nicht nachvollziehbar begründet, kann ein Ermessensfehler vorliegen.
Betroffene sollten einen mündlichen Hinweis nicht als endgültige Entscheidung hinnehmen, sondern einen schriftlichen Bescheid verlangen. Gegen eine fehlerhafte Ablehnung ist in der Regel innerhalb eines Monats Widerspruch möglich; Hinweise dazu enthält der Gegen-Hartz-Ratgeber „Widerspruch gegen den Jobcenter-Bescheid“.
Die laufende Grundsicherung zieht nicht mit ins AuslandDie einmalige oder vorübergehende Förderung der Arbeitsaufnahme ist von den laufenden Leistungen zum Lebensunterhalt zu trennen. Wer seinen gewöhnlichen Aufenthalt dauerhaft ins Ausland verlegt, erfüllt die Voraussetzung des Paragrafen 7 SGB II regelmäßig nicht mehr.
Das Jobcenter finanziert deshalb nach dem Wegzug nicht dauerhaft Miete, Lebensmittel und Alltag im Zielland. In einem engen gesetzlichen Rahmen können bereits bewilligte Eingliederungshilfen noch bis zu sechs Monate nach der Beschäftigungsaufnahme erbracht werden, wenn dadurch die neue Arbeit gesichert werden soll.
Ein Urlaub, eine zeitweilige Abwesenheit und eine echte Auswanderung sind rechtlich verschiedene Sachverhalte. Welche Risiken schon bei einem längeren Aufenthalt entstehen, erläutert Gegen-Hartz im Beitrag „Wann streicht das Jobcenter wegen Ortsabwesenheit?“.
Nicht mit Arbeitslosengeld oder Rückkehrhilfe verwechselnArbeitslosengeld I kann unter bestimmten Bedingungen zur Arbeitssuche vorübergehend in ein anderes EU-Land mitgenommen werden. Zuständig ist dann die Agentur für Arbeit und nicht das Jobcenter; außerdem handelt es sich um den Export eines erworbenen Versicherungsanspruchs, nicht um einen Auswanderungsbonus.
Daneben unterstützt das europäische EURES-Programm berufliche Mobilität. Beim derzeitigen deutschen Projekt beträgt die Umzugspauschale bis zu 1.800 Euro, wobei Antragstellende aus Deutschland zuvor eine Ablehnung der Förderung nach SGB II oder SGB III benötigen und dieselben Kosten nicht doppelt finanziert werden dürfen.
Auch die freiwillige Rückkehr von ausreisewilligen oder ausreisepflichtigen Migrantinnen und Migranten wird über besondere Programme unterstützt. Dafür ist vor allem das BAMF-Programm REAG/GARP vorgesehen, nicht das Vermittlungsbudget des Jobcenters.
Kurzes Beispiel aus der PraxisEin Paar aus Leipzig bezieht Grundsicherungsgeld und erhält jeweils einen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsvertrag in Österreich mit 30 Wochenstunden. Beide beantragen vor dem Umzug die Förderung, legen die Arbeitsverträge sowie mehrere Angebote vor und weisen nach, dass die Arbeitgeber keine Umzugskosten zahlen.
Das günstigste geeignete Speditionsangebot kostet 5.900 Euro, für die Fahrten zum Arbeitsantritt fallen 380 Euro an und notwendige Übersetzungen, Nachweise sowie Arbeitskleidung kosten weitere 480 Euro.
Bewilligt das Jobcenter insgesamt 6.760 Euro, könnte daraus verkürzt die Schlagzeile entstehen, das Paar habe „rund 7.000 Euro fürs Auswandern“ erhalten; tatsächlich wurden ausschließlich belegte Kosten für zwei konkrete Arbeitsaufnahmen gefördert.
Der Beitrag Ex-Jobcenter Mitarbeiter: 7000 Euro gibt es fürs Auswandern vom Amt erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.
Linke Schmutzkampagne wegen “Hochschulskandal“ scheitert grandios: Spiel, Satz und Sieg für Siegmund!
Immer wenn man denkt, das Niveau der Hetze gegen die AfD müsse nun doch endlich auf dem untersten Niveau angekommen sein, schafft es das politisch-mediale Kartell, sich auf einen neuerlichen Tiefpunkt zu begeben. Dieser war Anfang der Woche mit dem inszenierten Pseudo-Skandal um den Studienabschluss von Ulrich Siegmund, dem AfD-Spitzenkandidaten von Sachsen-Anhalt, fraglos erreicht: In […]
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Mieter aufgepasst: Mietpreisbremse schützt nicht vor Mieterhöhung
Die Mietpreisbremse begrenzt grundsätzlich die Miethöhe beim Abschluss eines neuen Mietvertrags. Stimmt ein Mieter während eines laufenden Mietverhältnisses jedoch einer Mieterhöhung zu, entsteht regelmäßig eine wirksame Vereinbarung über die neue Miete.
Die Mietpreisbremse kann dann nicht genutzt werden, um die Erhöhung später rückgängig zu machen. (BGH, Urteil vom 28. September 2022, Az. VIII ZR 300/21)
Vermieterin erhöhte die Kaltmiete um mehr als 63 EuroIm entschiedenen Fall hatten die Mieter im April 2016 eine Wohnung angemietet. Die vereinbarte Nettokaltmiete betrug zunächst 610,65 Euro beziehungsweise 7,86 Euro pro Quadratmeter.
Im Juli 2017 verlangte die Vermieterin eine Erhöhung um 63,43 Euro auf monatlich 674,08 Euro. Die Mieter stimmten dem Verlangen zu und zahlten anschließend die höhere Miete.
Später ließen sie Ansprüche wegen eines möglichen Verstoßes gegen die Mietpreisbremse geltend machen. Gefordert wurden unter anderem Auskünfte und die Rückzahlung eines Teils der bereits gezahlten Miete. Die Klage blieb jedoch ohne Erfolg.
Zustimmung schafft eine neue VereinbarungDer Bundesgerichtshof stellte klar: Stimmt ein Mieter einem Mieterhöhungsverlangen zu, schließen die Vertragsparteien in der Regel eine Vereinbarung über die neue Miethöhe. Diese Vereinbarung ist anschließend der rechtliche Grund für die erhöhten Mietzahlungen.
Die Vorschriften zur Mietpreisbremse gelten dagegen für die Miethöhe zu Beginn eines Mietverhältnisses in einem Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt. Dort darf die Anfangsmiete grundsätzlich höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen, sofern keine gesetzliche Ausnahme greift.
Auf eine später vereinbarte Mieterhöhung während eines laufenden Mietverhältnisses sind diese Vorschriften nach der Entscheidung des BGH nicht anzuwenden.
Mieterhöhung nicht ungeprüft unterschreibenFür Mieter bedeutet das Urteil: Eine Zustimmung sollten Sie erst abgeben, nachdem Sie die Erhöhung komplett geprüft haben. Wenn Sie unterschreiben, stimmen Sie grundsätzlich der höheren Miete zu.
Der BGH betonte, dass Mieter im eigenen Interesse prüfen müssen, ob sie tatsächlich zur Zustimmung verpflichtet sind. Bestehen Zweifel, sollte vor Ablauf der gesetzlichen Frist fachkundiger Rat eingeholt werden.
Andere Schutzvorschriften gelten weiterhinDas Urteil gibt Vermietern keinen Freibrief für beliebige Mieterhöhungen. Verlangt der Vermieter die Zustimmung zu einer Erhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete, gelten weiterhin die Voraussetzungen der §§ 558 ff. BGB.
Die Miete muss zu dem Zeitpunkt, zu dem die Erhöhung eintreten soll, grundsätzlich seit 15 Monaten unverändert sein. Ein Erhöhungsverlangen kann frühestens ein Jahr nach der letzten Mieterhöhung gestellt werden. Die neue Miete darf außerdem die ortsübliche Vergleichsmiete nicht überschreiten.
Innerhalb von drei Jahren darf die Miete grundsätzlich um höchstens 20 Prozent steigen. In Gebieten, in denen die Versorgung mit bezahlbaren Mietwohnungen besonders gefährdet ist, kann eine abgesenkte Kappungsgrenze von 15 Prozent gelten.
Mieter haben Zeit für die PrüfungMieter müssen einem Erhöhungsverlangen nicht sofort zustimmen. Bei einer Erhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete besteht grundsätzlich bis zum Ende des zweiten Kalendermonats nach Zugang des Schreibens Zeit zur Prüfung.
Stimmt der Mieter nicht zu, darf der Vermieter die höhere Miete nicht einfach eigenmächtig festsetzen. Er kann jedoch innerhalb der gesetzlichen Frist auf Erteilung der Zustimmung klagen. Das Gericht prüft dann, ob das Mieterhöhungsverlangen berechtigt ist.
Die bloße Ablehnung des Erhöhungsverlangens beendet das Mietverhältnis nicht. Mieter sollten das Schreiben trotzdem nicht ignorieren, sondern insbesondere die Fristen, die Begründung, den Mietspiegel und die verlangte Miethöhe prüfen.
FAQ zur Mieterhöhung und Mietpreisbremse Gilt die Mietpreisbremse bei jeder Mieterhöhung?Nein. Sie begrenzt vor allem die zulässige Miete bei Beginn eines Mietverhältnisses in ausgewiesenen Gebieten. Auf eine während des laufenden Mietverhältnisses vereinbarte Erhöhung ist sie nach der BGH-Entscheidung grundsätzlich nicht anwendbar.
Muss ich einem Mieterhöhungsverlangen sofort zustimmen?Nein. Bei einer Erhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete läuft die gesetzliche Überlegungsfrist grundsätzlich bis zum Ende des zweiten Kalendermonats nach Zugang des Schreibens. Vor einer Zustimmung sollten Miethöhe, Begründung, Fristen und Kappungsgrenze geprüft werden.
Kann ich eine bereits erteilte Zustimmung widerrufen?In der Regel kann eine wirksam erteilte Zustimmung nicht einfach widerrufen werden. Durch die Zustimmung kommt grundsätzlich eine bindende Vereinbarung über die neue Miete zustande. Ob im Einzelfall eine Anfechtung oder ein anderer rechtlicher Einwand möglich ist, muss gesondert geprüft werden.
QuellenBundesgerichtshof, Urteil vom 28. September 2022, VIII ZR 300/21. (Juris)
Bürgerliches Gesetzbuch, §§ 556d, 557, 558 und 558b. (Gesetze im Internet)
Sozialgesetzbuch II, § 22. (Gesetze im Internet)
Sozialgesetzbuch XII, § 35. (Gesetze im Internet)
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Ein Leben lang in die Rente eingezahlt – Gericht verweist dennoch auf Sozialhilfe statt Altersrente
Ein Beschluss des Sozialgerichts Karlsruhe sorgt für erhebliche Diskussionen: Wer auf die Bewilligung seiner Altersrente wartet, kann im Eilverfahren nicht ohne Weiteres eine vorläufige Rentenzahlung erzwingen.
Im Verfahren mit dem Aktenzeichen S 12 R 1202/25 ER ging es um einen 66-jährigen Versicherten, der seine Regelaltersrente beantragt hatte. Nach den Angaben im Verfahren lagen die erforderlichen Unterlagen bereits vollständig bei der Rentenversicherung vor. Dennoch war noch kein Rentenbescheid ergangen.
Der Mann befand sich nach eigenen Angaben in einer akuten finanziellen Notlage. Sein Konto war überzogen, laufende Einkünfte standen nicht zur Verfügung. Deshalb wandte er sich im einstweiligen Rechtsschutz an das Sozialgericht.
Der Fall: Rentenantrag gestellt, Bescheid bleibt ausDer Antragsteller wollte erreichen, dass die Deutsche Rentenversicherung vorläufig Rentenzahlungen leistet. Die endgültige Berechnung und der spätere Rentenbescheid sollten dadurch nicht ersetzt werden. Vielmehr ging es um eine Überbrückung bis zur abschließenden Entscheidung.
Aus Sicht des Betroffenen lag der Gedanke nahe. Wer jahrzehntelang Beiträge gezahlt hat und die Altersgrenze erreicht, erwartet nicht, im Rentenbeginn ohne Einkommen dazustehen. Gerade bei älteren Menschen können wenige Wochen ohne Zahlung schnell zu Mietrückständen, Kontoüberziehungen oder Mahnungen führen.
Das Sozialgericht Karlsruhe sah den Fall jedoch anders. Es lehnte den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ab. Nach Auffassung des Gerichts fehlte es an der erforderlichen besonderen Eilbedürftigkeit.
Warum das Gericht keine vorläufige Rente zusprachIm Eilverfahren nach § 86b Abs. 2 SGG muss ein Antragsteller glaubhaft machen, dass eine gerichtliche Sofortentscheidung nötig ist. Es reicht nicht allein aus, dass ein Anspruch später bestehen könnte. Hinzukommen muss eine gegenwärtige Notlage, die nicht anders aufgefangen werden kann.
Genau an diesem Punkt setzte das Gericht an. Nach seiner Auffassung konnte der Antragsteller zur Sicherung seines Lebensunterhalts Leistungen nach dem SGB XII beantragen. Gemeint ist die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.
Damit stellte das Gericht nicht fest, dass dem Mann keine Altersrente zusteht. Es entschied nur, dass die Rentenversicherung im Eilverfahren nicht zur vorläufigen Zahlung verpflichtet wird. Für die Zwischenzeit verwies es auf das Sozialamt.
Rechtlich nachvollziehbar, sozial schwer vermittelbarJuristisch folgt der Beschluss einer engen Logik des Eilrechtsschutzes. Wenn eine andere staatliche Leistung den Lebensunterhalt sichern kann, sehen Gerichte häufig keinen Grund für eine sofortige gerichtliche Verpflichtung des eigentlich zuständigen Leistungsträgers. Sozial bleibt die Entscheidung dennoch schwer vermittelbar.
Ein Rentenantragsteller befindet sich nicht in derselben Lage wie jemand, dessen Anspruch völlig ungeklärt ist. Er hat eine Versicherungsbiografie, einen Rentenantrag und möglicherweise einen bereits weitgehend aufgeklärten Versicherungsverlauf.
Der Verweis auf Grundsicherung bedeutet für viele Betroffene mehr als nur einen anderen Antrag. Er kann als Abwertung empfunden werden, weil aus einem Beitragszahler vorübergehend ein Antragsteller beim Sozialamt wird. Hinzu kommen Nachweise zu Einkommen, Vermögen, Miete und persönlichen Verhältnissen.
Das Problem liegt nicht nur beim GerichtDie Entscheidung macht ein praktisches Problem sichtbar, das viele Rentenversicherte unterschätzen. Zwischen Rentenantrag, Bearbeitung, Bescheid und erster Zahlung kann eine Lücke entstehen. Diese Lücke trifft besonders Menschen, die keine größeren Rücklagen haben.
Die Rentenversicherung ist zwar an Recht und Gesetz gebunden. Trotzdem wirken Verzögerungen für Betroffene existenziell, wenn der Rentenbeginn bereits erreicht ist. Wer seine Miete, Stromabschläge oder Krankenversicherungsbeiträge nicht zahlen kann, braucht keine abstrakte Zusage, sondern Geld auf dem Konto.
Gerade deshalb ist der Fall brisant. Er zeigt, dass das soziale Sicherungssystem nicht immer dort hilft, wo Bürgerinnen und Bürger die Hilfe erwarten. Die Rentenversicherung bleibt zuständig für die Rente, während das Sozialamt die akute Not abfangen soll.
Vorschuss nach § 42 SGB I: Eine wichtige MöglichkeitFür Versicherte ist der Beschluss kein Grund, eine Verzögerung einfach hinzunehmen. § 42 SGB I sieht Vorschüsse auf Geldleistungen vor, wenn der Anspruch dem Grunde nach besteht und die genaue Höhe noch nicht feststeht. Wird ein solcher Vorschuss beantragt, kann daraus unter bestimmten Voraussetzungen eine Zahlungspflicht entstehen.
Die Deutsche Rentenversicherung beschreibt selbst, dass ein Vorschuss auf die Rente möglich ist, wenn die endgültige Klärung voraussichtlich länger dauert. Nach ihrer Darstellung ist der Vorschuss bei einem entsprechenden Antrag zwingend zu zahlen, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Die Höhe orientiert sich an den bereits vorhandenen rentenrechtlichen Zeiten.
Wichtig ist deshalb die Schriftform. Betroffene sollten nicht nur telefonisch nach dem Stand fragen, sondern ausdrücklich einen Vorschuss nach § 42 SGB I beantragen. Der Antrag sollte Datum, Versicherungsnummer, Rentenart und eine kurze Begründung zur finanziellen Notlage enthalten.
Was Betroffene bei Verzögerungen tun könnenWer kurz vor Rentenbeginn noch keinen Bescheid erhalten hat, sollte zügig reagieren. Sinnvoll ist zunächst eine schriftliche Sachstandsanfrage bei der Rentenversicherung. Darin sollte eine konkrete Frist zur Bescheiderteilung oder zur Entscheidung über einen Vorschuss gesetzt werden.
Bleibt eine Antwort aus, kann ein Vorschussantrag folgen oder parallel gestellt werden. Auch eine Beschwerde bei der zuständigen Stelle der Rentenversicherung kann Druck erzeugen.
Entscheidend ist, alle Schreiben nachweisbar zu versenden und Kopien aufzubewahren. Wenn die wirtschaftliche Not bereits eingetreten ist, sollte zusätzlich geprüft werden, ob Grundsicherung im Alter vorläufig beantragt werden muss. Das ist für viele Betroffene unangenehm, kann aber Mietschulden oder weitere Kontoüberziehungen verhindern. Spätere Rentennachzahlungen können dann mit anderen Sozialleistungen verrechnet werden.
Übersicht: Welche Wege in Betracht kommen Situation Mögliche Reaktion Rentenantrag ist gestellt, aber der Bescheid fehlt Schriftliche Sachstandsanfrage stellen und eine kurze Frist zur Bearbeitung setzen. Der Rentenanspruch scheint dem Grunde nach geklärt, aber die Höhe steht noch aus Vorschuss nach § 42 SGB I ausdrücklich und schriftlich beantragen. Es fehlt Geld für Miete, Lebensmittel oder laufende Rechnungen Zusätzlich Grundsicherung im Alter beim Sozialamt beantragen, um die akute Not abzusichern. Die Rentenversicherung reagiert nicht Erinnerung, Fristsetzung und gegebenenfalls Beschwerde bei der zuständigen Stelle einreichen. Ein Eilantrag beim Sozialgericht wird erwogen Vorher prüfen lassen, ob ein Anordnungsgrund glaubhaft gemacht werden kann und ob andere Hilfen vorrangig verlangt werden. Warum der Beschluss viele Rentner verunsichertDer Beschluss aus Karlsruhe berührt ein sensibles Vertrauen. Viele Menschen gehen davon aus, dass nach einem langen Arbeitsleben die Altersrente pünktlich gezahlt wird. Wenn stattdessen der Gang zum Sozialamt empfohlen wird, entsteht der Eindruck eines Systembruchs.
Dabei darf nicht übersehen werden, dass Grundsicherung im Alter kein persönliches Scheitern bedeutet. Sie ist eine gesetzliche Leistung zur Sicherung des Existenzminimums. Dennoch ist sie für Menschen, die eigentlich auf ihre Versicherungsleistung warten, oft mit Scham und zusätzlichem Aufwand verbunden.
Der Fall zeigt daher weniger ein individuelles Fehlverhalten des Antragstellers als eine Schwäche im Ablauf. Rentenverfahren müssen so organisiert sein, dass am Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand keine existenzbedrohenden Lücken entstehen. Andernfalls wird aus einem Verwaltungsproblem schnell eine soziale Krise.
Kurzes Beispiel aus der PraxisHerr M. wird im Juli 66 Jahre alt und beantragt drei Monate vorher seine Regelaltersrente. Im August ist noch kein Bescheid da, obwohl seine Unterlagen vollständig vorliegen. Seine letzte Lohnzahlung ist verbraucht, die Miete für September kann er nicht vollständig zahlen.
In dieser Lage sollte Herr M. sofort schriftlich einen Vorschuss nach § 42 SGB I beantragen und seine finanzielle Not belegen. Gleichzeitig kann er beim Sozialamt Grundsicherung im Alter beantragen, um Mietschulden zu vermeiden. Kommt später die Rentennachzahlung, wird geprüft, welche Leistungen miteinander zu verrechnen sind.
FazitDer Beschluss des Sozialgerichts Karlsruhe ist rechtlich erklärbar, aber für Betroffene schwer zu akzeptieren. Er macht deutlich, dass ein Rentenantrag allein nicht automatisch vor finanziellen Engpässen schützt. Wer auf seine Rente wartet, muss bei Verzögerungen aktiv werden und seine Ansprüche schriftlich geltend machen.
Besonders wichtig ist der Vorschuss nach § 42 SGB I. Er kann verhindern, dass Versicherte trotz wahrscheinlichem Rentenanspruch sofort auf Grundsicherung angewiesen sind. Der Fall zeigt aber auch: Ohne schnelle Bearbeitung durch die Rentenversicherung bleibt der Rentenbeginn für manche Menschen ein finanzielles Risiko.
QuellenSozialgericht Karlsruhe, Az. S 12 R 1202/25 ER.
§ 86b Abs. 2 Sozialgerichtsgesetz zum einstweiligen Rechtsschutz.
Der Beitrag Ein Leben lang in die Rente eingezahlt – Gericht verweist dennoch auf Sozialhilfe statt Altersrente erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.
FDA lässt Modernas mRNA-«Impfstoff» gegen Grippe zu
Die US-Arzneimittelbehörde FDA hat nach Angaben des Pharmakonzerns Moderna am Mittwoch einen neuen mRNA-Grippe-«Impfstoff» des Unternehmens zugelassen, nachdem sie einen Antrag auf Prüfung des Genpräparats zunächst abgelehnt hatte.
«mFlusiva» – während der Studien «mRNA-1010» genannt – ist die erste Influenza-Injektion des US-Konzerns auf mRNA-Basis und soll voraussichtlich für die Saison 2026–2027 für Erwachsene im Alter von 50 bis 64 Jahren sowie für Personen ab 65 Jahren zur Verfügung stehen.
Noch im Februar hatte die FDA die klinischen Studien zu «mFlusiva» als unzureichend eingestuft und den Antrag auf Prüfung abgelehnt. Mitte Juni sprach sich dann der Beratungsausschuss für Impfstoffe und verwandte biologische Produkte (VRBPAC) der FDA mit 9:0 Stimmen für die Zulassung aus (wir berichteten).
Kritische Wissenschaftler äußerten jedoch Bedenken hinsichtlich der Sicherheit und Wirksamkeit des «Impfstoffs». Viele wirklich wichtige Fragen zu möglichen Schäden müssten nun in der Zeit nach der Markteinführung beantwortet werden, wenn sich diese in der Bevölkerung manifestieren würden.
In einem Informationsdokument der FDA sei jedenfalls eine höhere Rate an erfassten unerwünschten Ereignissen bei Empfängern des mRNA-Präparats im Vergleich zum herkömmlichen Impfstoff festgestellt worden.
Auch sei eine höhere Anzahl nicht näher bezeichneter Todesfälle und schwerwiegender unerwünschter Ereignisse im Zusammenhang mit Anämie und Harnwegsinfektionen erfolgt. Zudem sei die Wirksamkeit bei immungeschwächten oder sehr gebrechlichen älteren Erwachsenen noch nicht nachgewiesen.
Forscher vermuteten, dass der rasche Kurs in Richtung Zulassung auf politischen Druck, Lobbyarbeit der Unternehmen und das Bestreben zurückzuführen war, die mRNA-Technologie zu fördern. So hat beispielsweise die Investmentfirma Blackstone 750 Millionen Dollar in die Entwicklung dieses mRNA-«Impfstoffs» investiert.
Ahmet Tamir: Gefängnisse sind zu Zentren systematischer Rechtsverletzungen geworden
Während Menschenrechtsorganisationen, Jurist:innen und zivilgesellschaftliche Initiativen seit Langem die Freilassung schwerkranker Gefangener fordern, verweigert die türkische Regierung weiterhin konkrete Schritte. Obwohl das Vollstreckungsrecht eine Haftentlassung aus gesundheitlichen Gründen grundsätzlich zulässt, scheitern zahlreiche Anträge an Entscheidungen der Gerichtsmedizin, der Verwaltungs- und Beobachtungsausschüsse sowie an politischen und administrativen Hürden.
Der nach 30 Jahren Haft entlassene politische Gefangene Ahmet Tamir erhebt deshalb schwere Vorwürfe gegen das türkische Haftsystem. Im Gespräch mit unserer Agentur beschreibt er die Gefängnisse des Landes als Orte systematischer Menschenrechtsverletzungen und spricht von einem System, das darauf ausgerichtet sei, Gefangene körperlich und psychisch zu zermürben.
Ahmet Tamir
‚Ein System gegen die Menschenwürde‘
Nach den Erfahrungen Tamirs stehen die Zustände in den Gefängnissen weder mit internationalen Menschenrechtsstandards noch mit dem geltenden Recht in Einklang. Willkür sei zum bestimmenden Prinzip geworden. „Selbst das grundlegendste Menschenrecht, die eigene Muttersprache zu sprechen, wird eingeschränkt. Wer sich anpasst, erhält Erleichterungen. Wer seine Haltung nicht aufgibt, dem werden selbst elementare Rechte verweigert. Rechtsverletzungen sind dadurch zu einem festen Bestandteil des Systems geworden.“ Dabei gehe es längst nicht mehr allein um Rechtsverstöße, sondern um ein System, das gezielt die Menschenwürde angreife.
Schwerkranke Gefangene besonders betroffen
Besonders dramatisch sei die Lage schwerkranker Gefangener. Selbst in medizinischen Notfällen würden notwendige Behandlungen verzögert, kritisiert Tamir. Rettungseinsätze würden hinausgezögert und Krankenhausüberweisungen erschwert. Hinzu komme die Praxis der Untersuchung in Handschellen. Viele Gefangene stünden vor der Wahl, sich gefesselt untersuchen zu lassen oder auf eine Behandlung zu verzichten. „Anstatt unverzüglich medizinische Hilfe zu leisten, wird Zeit verloren. Dadurch verschlechtert sich der Gesundheitszustand der Betroffenen bewusst.“
‚Ziel ist nicht Behandlung, sondern Zermürbung‘
Nach Auffassung Tamirs verfolgen die Haftbedingungen nicht nur das Ziel, Menschen ihrer Freiheit zu berauben, sondern sie psychisch und körperlich zu zermürben. Er kritisiert widersprüchliche Entscheidungen von Gerichtsmedizin, Krankenhäusern und Gefängnisverwaltungen, die selbst schwer erkrankten Gefangenen regelmäßig eine weitere Haftfähigkeit bescheinigten. Besonders scharf kritisiert Tamir die Verwaltungs- und Beobachtungsausschüsse, die Entlassungen trotz verbüßter Haftstrafe immer wieder verschieben.
Als Beispiel nennt er Entscheidungen, bei denen Haftentlassungen mit teils absurden Begründungen, etwa wegen eines angeblich zu hohen Wasserverbrauchs, um mehrere Monate hinausgezögert wurden. Darüber hinaus würden Gefangene politischem Anpassungsdruck ausgesetzt. „Wer die von den Behörden erwartete Sprache übernimmt, gilt als resozialisiert. Wer dies ablehnt, muss mit einer verschobenen Entlassung rechnen. Das ist keine juristische, sondern eine politische Entscheidung.“
Systematische Politik statt Einzelfälle
Auch grundlegende kulturelle Rechte würden nach Angaben Tamirs eingeschränkt. Selbst die Nutzung der Gefängnisbibliothek könne zum Anlass für Disziplinarverfahren werden. Für Tamir sind die Missstände deshalb kein Nebeneinander einzelner Fehlentscheidungen, sondern Ausdruck einer systematischen Politik gegenüber politischen Gefangenen. „Die Öffentlichkeit muss diesen Entwicklungen mit deutlich größerer Sensibilität begegnen. Nur wenn der Druck wächst, können die systematischen Rechtsverletzungen beendet und das Recht auf Leben schwerkranker Gefangener wirksam geschützt werden“, fordert er.
https://deutsch.anf-news.com/menschenrechte/menschenrechtsgruppen-fordern-freilassung-schwerkranker-gefangener-52337 https://deutsch.anf-news.com/menschenrechte/anwalt-brunnengefangnisse-sind-die-extremste-form-der-isolationshaft-52272 https://deutsch.anf-news.com/menschenrechte/turkei-bericht-dokumentiert-anhaltende-menschenrechtsverletzungen-in-112-gefangnissen-52331
Şilan Çelik: Gesetzentwurf ist ein wichtiger Schritt für den Friedensprozess
Mit dem Gesetzentwurf „Zur Stärkung der nationalen Solidarität und des gesellschaftlichen Zusammenhalts“ erhält der Prozess für Frieden und eine demokratische Gesellschaft erstmals eine gesetzliche Grundlage. Der von AKP und MHP eingebrachte Gesetzentwurf, den auch die DEM-Partei und CHP unterzeichnet haben, wird am Freitag erstmals im Justizausschuss des Parlaments beraten. Für die Vizepräsidentin der Anwaltskammer Amed (tr. Diyarbakır), Şilan Çelik, markiert der Gesetzentwurf den ersten bedeutenden rechtlichen Schritt des Staates innerhalb des laufenden Prozesses. Trotz bestehender Defizite bewertet sie die Initiative als wichtigen Auftakt für weitere gesetzliche Regelungen.
Erster rechtlicher Schritt des Staates
Nach Einschätzung Çeliks ist der Friedensprozess bislang vor allem durch vertrauensbildende Maßnahmen geprägt gewesen. Mit dem nun vorliegenden Gesetzentwurf werde erstmals eine rechtliche Grundlage geschaffen. „Der erste Schritt in diesem Prozess war die Niederlegung der Waffen. Nun folgt mit diesem Gesetzentwurf der erste rechtliche Schritt des Staates. „Dass die beteiligten Seiten zusammengekommen sind und einen solchen Gesetzestext zustande bringen konnten, ist von großer Bedeutung. Dass sie miteinander sprechen und sich in zentralen Fragen verständigen können, stärkt auch das Vertrauen der Gesellschaft.“
Zwar werde kritisiert, dass der Entwurf noch keine umfassende Regelung darstelle. Daraus lasse sich jedoch kein negatives Fazit für den weiteren Verlauf des Prozesses ableiten. Vielmehr handele es sich um einen ersten Baustein, auf den weitere Reformen aufbauen müssten.
Weitere gesetzliche Regelungen notwendig
Entscheidend werde nun die praktische Umsetzung des Gesetzes sein, betont Çelik. Da der Entwurf zeitlich befristet angelegt sei, zeichne sich bereits jetzt ab, dass weitere gesetzliche Regelungen erforderlich werden. Diese müssten sich am Gleichheitsgrundsatz orientieren und allen am Prozess Beteiligten rechtliche Sicherheit bieten. „Wenn rechtliche Garantien geschaffen werden, müssen sie ohne jede Unterscheidung für alle gelten. Sowohl diejenigen, die die Waffen niedergelegt haben, als auch alle, die zum Prozess beitragen, müssen sich unter dem Schutz des Rechts wissen.“
Friedensprozess braucht gesellschaftliche Beteiligung
Für den Erfolg des Prozesses sei jedoch nicht allein die gesetzliche Grundlage entscheidend. Friedensprozesse könnten nicht ausschließlich von den politischen Akteur:innen getragen werden, sondern benötigten eine breite gesellschaftliche Beteiligung. Çelik spricht sich deshalb für unabhängige Beobachtungs- und Begleitgremien aus, die unter anderem Rückkehrprozesse, rechtliche Garantien und die gesellschaftliche Integration begleiten. Selbst wenn solche Mechanismen nicht ausdrücklich im Gesetz verankert würden, könnten sie auch durch zivilgesellschaftliche Initiativen und Plattformen geschaffen werden.
Frauen sollen den Prozess mitgestalten
Besonders wichtig sei dabei die aktive Beteiligung von Frauen. Ihre Erfahrungen und Perspektiven hätten in Friedensprozessen eine zentrale Bedeutung und könnten wesentlich zu deren gesellschaftlicher Verankerung beitragen. Abschließend bezeichnet Çelik den Gesetzentwurf als einen wichtigen politischen Ausgangspunkt, auch wenn er den laufenden Prozess nicht abschließen könne. „Dieser Gesetzentwurf allein wird nicht ausreichen, aber er öffnet eine wichtige Tür. Seit Langem sagen wir, dass rechtliche Garantien nur durch gesetzliche Regelungen geschaffen werden können – und dass das Parlament der Ort dafür ist. Nach der Einsetzung der Kommission liegt nun ein Gesetzentwurf vor. Das zeigt, dass auch der Staat Schritte in Richtung einer politischen Lösung unternimmt. Mögliche Defizite bei der Umsetzung müssen anschließend mit rechtsstaatlichen und demokratischen Mitteln behoben werden.“
https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/was-steht-im-rahmengesetz-die-regelungen-im-Uberblick-52367 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/dem-rahmengesetz-soll-zur-keimzelle-des-demokratisierungsprozesses-werden-52366 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/Ocalan-ein-tausend-kilometer-langer-weg-beginnt-mit-einem-einzigen-schritt-52347
Völkermord-Überlebender Farhad Alsilo bei ÇIRA FOKUS
Der Autor und Genozid-Überlebende Farhad Alsilo ist am Donnerstagabend zu Gast in der Sendung ÇIRA FOKUS. Moderator Yilmaz Pêşkevin Kaba spricht mit dem heute in Stuttgart lebenden Aktivisten über den Völkermord an der ezidischen Gemeinschaft vom 3. August 2014, dessen Folgen bis in die Gegenwart reichen.
Im Mittelpunkt der Sendung stehen Alsilos persönliche Geschichte als Überlebender des Genozids, die juristische und politische Aufarbeitung der Verbrechen des sogenannten „Islamischen Staates“ (IS) sowie die weiterhin bestehenden Gefahren für die ezidische Gemeinschaft. Zudem geht es um Fragen der Erinnerungskultur, der internationalen Verantwortung und des Schutzes der Überlebenden.
Überlebender, Autor und Menschenrechtsaktivist
Farhad Alsilo wurde 2002 in Şengal geboren. Als der IS am 3. August 2014 den Genozid an der ezidischen Gemeinschaft begann, war er elf Jahre alt. Er musste miterleben, wie sein Vater bei einer Massenexekution ermordet wurde, während vier seiner Schwestern vom IS verschleppt wurden.
Ein Jahr später gelang ihm gemeinsam mit seiner Mutter und zwei Geschwistern die Flucht nach Deutschland. Heute lebt Alsilo in Stuttgart, studiert und engagiert sich als Autor und Content Creator für die Rechte der ezidischen Gemeinschaft. In sozialen Medien und bei öffentlichen Veranstaltungen informiert er über den Genozid, setzt sich für Erinnerung und Aufklärung ein und macht auf die bis heute ungelösten Folgen des Völkermords aufmerksam.
2021 veröffentlichte er im Trabanten Verlag seine autobiografische Erzählung „Der Tag, an dem meine Kindheit endete“, in der er seine Erlebnisse während des Genozids und den Neuanfang in Deutschland schildert. Zuletzt warnte er zudem öffentlich vor den Folgen geplanter Abschiebungen von Ezîd:innen in den Irak.
Sendetermin
ÇIRA FOKUS mit Farhad Alsilo wird am Donnerstag, 6. August, um 20.00 Uhr ausgestrahlt. Die Sendung ist live über die Kanäle https://linktr.ee/ciratv und https://myflixtv.com/ zu sehen und anschließend auf dem YouTube-Kanal des Senders abrufbar. Wer Interesse hat, selbst an einer Sendung teilzunehmen oder eigene Initiativen, Kampagnen, Organisationen oder Projekte vorzustellen, soll sich gerne melden unter: peskevin@gmail.com
https://deutsch.anf-news.com/kultur/wir-sind-Uberlebende-kampfer-kulturtrager-innen-46737
Meeting with Deputy Prime Minister – Plenipotentiary Presidential Envoy to the Far Eastern Federal District Yury Trutnev
Vladimir Putin had a working meeting with Deputy Prime Minister – Plenipotentiary Presidential Envoy to the Far Eastern Federal District Yury Trutnev.
1.000 Euro Witwenrente: Nur so viel bleibt nach allen Abzügen übrig
Wer monatlich 1.000 Euro Witwenrente erhält, bekommt diesen Betrag in der Regel nicht vollständig überwiesen. Das Beispiel von Cindy aus Zwickau zeigt, wie viel von einer Witwenrente in Höhe von 1.000 Euro brutto im Jahr 2026 tatsächlich auf dem Konto ankommen kann.
Cindy aus Zwickau erhält 1.000 Euro WitwenrenteCindy ist 62 Jahre alt und lebt in Zwickau. Nach dem Tod ihres Ehemannes erhält sie eine Witwenrente von monatlich 1.000 Euro brutto.
Für die Musterrechnung wird angenommen, dass Cindy in der Krankenversicherung der Rentner pflichtversichert ist. Sie hat ein erwachsenes Kind und muss deshalb keinen Zuschlag für Kinderlose in der Pflegeversicherung zahlen. Neben der Witwenrente erhält sie weder eine eigene Altersrente noch Arbeitslohn oder andere steuerpflichtige Einkünfte.
Bei den 1.000 Euro handelt es sich um den von der Deutschen Rentenversicherung festgestellten Rentenbetrag vor dem Abzug der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge. Eine mögliche Kürzung wegen eigenen Einkommens ist bereits berücksichtigt.
So viel kostet Cindy die KrankenversicherungDer allgemeine Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung beträgt 14,6 Prozent. Bei pflichtversicherten Rentnerinnen und Rentnern tragen die Deutsche Rentenversicherung und die rentenberechtigte Person jeweils die Hälfte.
Cindy trägt deshalb 7,3 Prozent ihrer Witwenrente selbst. Auch der Zusatzbeitrag ihrer Krankenkasse wird grundsätzlich zur Hälfte von der Rentenversicherung übernommen.
Bei einem angenommenen Zusatzbeitrag von 2,9 Prozent entfallen auf Cindy weitere 1,45 Prozent. Ihr eigener Krankenversicherungsbeitrag beträgt damit insgesamt 8,75 Prozent.
Die Berechnung lautet:
1.000 Euro × 8,75 Prozent = 87,50 Euro
Von Cindys monatlicher Witwenrente werden somit 87,50 Euro für die Krankenversicherung abgezogen.
Die Deutsche Rentenversicherung behält diesen Betrag direkt von der Rente ein und leitet ihn zusammen mit ihrem eigenen Beitragsanteil an Cindys Krankenkasse weiter. Cindy muss den Beitrag daher nicht selbst überweisen.
Den Beitrag zur Pflegeversicherung trägt Cindy alleinBei der Pflegeversicherung beteiligt sich die Deutsche Rentenversicherung nicht an den Beiträgen. Rentnerinnen und Rentner müssen den Pflegeversicherungsbeitrag vollständig selbst tragen.
Der reguläre Beitragssatz zur sozialen Pflegeversicherung beträgt 3,6 Prozent. Für kinderlose Versicherte, die das 23. Lebensjahr vollendet haben und nach 1939 geboren wurden, gilt ein Zuschlag von 0,6 Prozentpunkten. Kinderlose Rentnerinnen und Rentner zahlen deshalb insgesamt 4,2 Prozent.
Cindy hat ein Kind. Sie zahlt daher den regulären Beitragssatz von 3,6 Prozent.
Die Berechnung lautet:
1.000 Euro × 3,6 Prozent = 36 Euro
Von Cindys Witwenrente werden monatlich 36 Euro für die Pflegeversicherung einbehalten.
So viel bekommt Cindy monatlich überwiesenVon der Witwenrente in Höhe von 1.000 Euro werden 87,50 Euro für die Krankenversicherung und 36 Euro für die Pflegeversicherung abgezogen.
Berechnung Monatlicher Betrag Witwenrente vor den Sozialabgaben 1.000,00 Euro Krankenversicherungsbeitrag minus 87,50 Euro Pflegeversicherungsbeitrag minus 36,00 Euro Auszahlungsbetrag 876,50 EuroCindy erhält damit monatlich 876,50 Euro auf ihr Konto. Die direkten Abzüge von ihrer Witwenrente belaufen sich auf insgesamt 123,50 Euro.
Erhält Cindy die Witwenrente zwölf Monate lang in unveränderter Höhe, beträgt ihre Jahresbruttorente 12.000 Euro. Nach dem Abzug der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge bleiben ihr über das Jahr verteilt 10.518 Euro.
Einkommensteuer wird nicht monatlich abgezogenOb Cindy Einkommensteuer zahlen muss, hängt von ihren gesamten Einkünften innerhalb des Kalenderjahres ab. Der steuerpflichtige Rentenanteil darf deshalb nicht mit einem monatlichen Abzug von der Rente verwechselt werden.
Beginnt eine gesetzliche Rente im Jahr 2026, beträgt der steuerpflichtige Rentenanteil grundsätzlich 84 Prozent. Die übrigen 16 Prozent der ersten vollständigen Jahresbruttorente bilden den persönlichen Rentenfreibetrag.
Für die Musterrechnung wird angenommen, dass Cindys Witwenrente im Jahr 2026 begonnen hat und ihr verstorbener Ehemann vorher noch keine eigene gesetzliche Rente bezogen hatte.
Von einer Jahresbruttorente in Höhe von 12.000 Euro wären unter dieser Annahme 84 Prozent steuerpflichtig. Das entspricht einem Betrag von 10.080 Euro. Der steuerfreie Rentenanteil würde 1.920 Euro betragen.
Von den steuerpflichtigen Renteneinnahmen können unter anderem der Werbungskosten-Pauschbetrag von 102 Euro und die von Cindy getragenen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen werden.
Cindys Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung betragen in der Musterrechnung zusammen 123,50 Euro im Monat. Auf das gesamte Jahr gerechnet sind das 1.482 Euro.
Vereinfachte steuerliche Berechnung Jährlicher Betrag Steuerpflichtiger Anteil der Witwenrente 10.080 Euro Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge minus 1.482 Euro Werbungskosten-Pauschbetrag minus 102 Euro Verbleibender Betrag 8.496 EuroDer steuerliche Grundfreibetrag beträgt im Jahr 2026 insgesamt 12.348 Euro. Da Cindy deutlich unter dem Grundfreibetrag liegt, fällt keine Einkommensteuer an. Cindy muss ihre monatliche Auszahlung von 876,50 Euro in der Musterrechnung daher nicht noch um eine spätere Steuerzahlung vermindern.
Eine andere Beurteilung kann sich ergeben, wenn Cindy zusätzlich eine eigene Altersrente, Arbeitslohn, Einnahmen aus Vermietung, eine Betriebsrente oder weitere steuerpflichtige Einkünfte erhält.
Bei Witwenrenten gilt eine steuerliche BesonderheitHat der verstorbene Ehepartner vor seinem Tod bereits eine eigene gesetzliche Rente erhalten, hängt die Besteuerung der anschließenden Witwenrente grundsätzlich vom Rentenbeginn dieser vorherigen Versichertenrente ab.
Hatte der Verstorbene vor seinem Tod noch keine eigene Rente bezogen, ist grundsätzlich der tatsächliche Beginn der Hinterbliebenenrente maßgeblich.
Der genaue persönliche Rentenfreibetrag ergibt sich aus den Daten der Deutschen Rentenversicherung und der steuerlichen Berechnung des Finanzamtes.
Kinderlose Witwen erhalten etwas wenigerWäre Cindy kinderlos und müsste deshalb den erhöhten Pflegeversicherungsbeitrag von 4,2 Prozent zahlen, würden von ihrer Witwenrente monatlich 42 Euro für die Pflegeversicherung abgezogen.
Der Krankenversicherungsbeitrag würde bei den übrigen Annahmen weiterhin 87,50 Euro betragen. Insgesamt würden dann monatliche Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von 129,50 Euro entstehen.
Berechnung bei einer kinderlosen Witwe Monatlicher Betrag Witwenrente vor den Sozialabgaben 1.000,00 Euro Krankenversicherungsbeitrag minus 87,50 Euro Pflegeversicherungsbeitrag minus 42,00 Euro Auszahlungsbetrag 870,50 EuroEine kinderlose Witwe würde unter ansonsten identischen Voraussetzungen somit monatlich 870,50 Euro erhalten. Das sind sechs Euro weniger als bei Cindy.
Bei Eltern mit mehreren Kindern kann sich der Pflegeversicherungsbeitrag zeitweise weiter vermindern. Die zusätzlichen Abschläge gelten für das zweite bis fünfte Kind, solange die jeweils berücksichtigten Kinder das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Der Zusatzbeitrag der Krankenkasse verändert die AuszahlungDer monatliche Auszahlungsbetrag von 876,50 Euro gilt nur bei dem in der Musterrechnung angenommenen Zusatzbeitrag von 2,9 Prozent.
Cindys tatsächliche Krankenkasse kann einen höheren oder niedrigeren Zusatzbeitrag verlangen. Verlangt die Krankenkasse beispielsweise einen Zusatzbeitrag von 3,5 Prozent, trägt Cindy davon die Hälfte und damit 1,75 Prozent.
Zusammen mit ihrem Anteil am allgemeinen Krankenversicherungsbeitrag von 7,3 Prozent müsste Cindy dann 9,05 Prozent ihrer Witwenrente für die Krankenversicherung zahlen.
Die Berechnung lautet:
1.000 Euro × 9,05 Prozent = 90,50 Euro
Zusammen mit dem Pflegeversicherungsbeitrag von 36 Euro ergäbe sich ein monatlicher Gesamtabzug von 126,50 Euro. Cindy würden in diesem Fall nur 873,50 Euro überwiesen.
Ein um 0,6 Prozentpunkte höherer Zusatzbeitrag verringert Cindys Auszahlung nicht um sechs Euro, sondern um drei Euro. Die andere Hälfte des zusätzlichen Beitrags übernimmt die Deutsche Rentenversicherung.
Eigenes Einkommen kann die Witwenrente bereits vorher kürzenDie Abzüge zur Kranken- und Pflegeversicherung sind von der Einkommensanrechnung bei der Witwenrente zu unterscheiden. Zusätzliche Einkünfte können außerdem dazu führen, dass Cindy Einkommensteuer zahlen muss.
Privat Versicherte müssen individuell rechnenPrivat krankenversicherte Rentnerinnen und Rentner können von der Deutschen Rentenversicherung einen Zuschuss zur Krankenversicherung erhalten. Der Zuschuss ist jedoch auf die Hälfte der tatsächlichen Aufwendungen für die Krankenversicherung begrenzt.
Einen Zuschuss zu den Beiträgen der privaten Pflegepflichtversicherung zahlt die Deutsche Rentenversicherung nicht. Die Pflegeversicherungsbeiträge müssen Rentnerinnen und Rentner vollständig selbst tragen.
FAQ zur Auszahlung der Witwenrente Werden Steuern direkt von der Witwenrente abgezogen?Nein. Die Rentenversicherung zieht normalerweise nur Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge ab. Über die Einkommensteuer entscheidet das Finanzamt.
Bleiben von 1.000 Euro Witwenrente immer 876,50 Euro übrig?Nein. Der Betrag hängt unter anderem von der Krankenkasse, der Pflegeversicherung und dem Versicherungsstatus ab.
Was passiert bei einer zusätzlichen eigenen Altersrente?Die eigene Rente kann die Witwenrente mindern und zu höheren Beiträgen sowie Steuern führen.
Cindy ist eine fiktive Beispielperson. Die Musterrechnung ersetzt keine individuelle Auskunft der Deutschen Rentenversicherung, der Krankenkasse oder des Finanzamtes.
QuellenverzeichnisBundesministerium der Finanzen: Die wichtigsten steuerlichen Änderungen 2026. https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/das-aendert-sich-2026.html
Bundesministerium der Justiz: Einkommensteuergesetz, § 9a. https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__9a.html
Bundesministerium für Gesundheit: Finanzierung der sozialen Pflegeversicherung.
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/In-der-Rente/Kranken-und-Pflegeversicherung-der-Rentner/kranken-und-pflegeversicherung-der-rentner_node.html
Deutsche Rentenversicherung: Rentner und ihre Krankenversicherung. https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/rentner_und_ihre_krankenversicherung.pdf
Der Beitrag 1.000 Euro Witwenrente: Nur so viel bleibt nach allen Abzügen übrig erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.
Rente: Rentenerhöhung verursacht jetzt unangenehme Folgebescheide
Die gesetzliche Rente ist zum 1. Juli 2026 um 4,24 Prozent gestiegen. Was zunächst nach einem klaren Vorteil klingt, kann bei zusätzlichen Sozialleistungen neue Berechnungen, niedrigere Zahlbeträge und Rückforderungen auslösen.
Betroffen sind vor allem Menschen, die neben ihrer Rente Grundsicherung, Wohngeld oder eine Hinterbliebenenleistung erhalten. Auch Kinderzuschlag, Unterhaltsvorschuss, Zuzahlungsbefreiungen und weitere einkommensabhängige Vergünstigungen können sich verändern.
Seit Juli 2026 gilt ein Rentenwert von 42,52 EuroNach den Angaben der Deutschen Rentenversicherung zur Rentenanpassung 2026 stieg der aktuelle Rentenwert von 40,79 Euro auf 42,52 Euro. Die Erhöhung betrifft gesetzliche Altersrenten, Erwerbsminderungsrenten sowie Witwen-, Witwer- und Waisenrenten.
Bei einer Standardrente mit 45 Entgeltpunkten ergibt sich ein monatliches Bruttoplus von 77,85 Euro. Wie hoch der tatsächliche Zuwachs auf dem Konto ausfällt, hängt unter anderem von den Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie von einer möglichen Einkommensteuer ab.
Eine Übersicht mit unterschiedlichen Rentenhöhen bietet die gegen-hartz.de-Tabelle zur Rentenerhöhung 2026. Die dort genannten Bruttobeträge dürfen nicht mit dem späteren Nettozahlbetrag verwechselt werden.
Rentnerinnen und Rentner, deren Rente bereits vor April 2004 begonnen hat, erhielten die erhöhte Juli-Rente grundsätzlich schon Ende Juni. Bei einem späteren Rentenbeginn wird die Rente nachschüssig gezahlt, sodass das erhöhte Geld erstmals Ende Juli auf dem Konto erschien.
Warum aus der Rentenanpassung weitere Bescheide entstehenViele Sozialleistungen werden nur gezahlt, wenn das eigene Einkommen nicht zur Deckung des anerkannten Bedarfs ausreicht. Steigt die Rente, steigt deshalb regelmäßig auch das Einkommen, das eine Behörde in ihre Berechnung einbezieht.
Bei laufenden Leistungen kann eine solche Veränderung nach Paragraf 48 SGB X eine neue Entscheidung auslösen. Die Behörde hebt dann den bisherigen Bescheid ganz oder teilweise auf und setzt die Leistung für den verbleibenden Zeitraum neu fest.
Nach Paragraf 60 SGB I müssen Empfänger von Sozialleistungen leistungsrelevante Veränderungen grundsätzlich unverzüglich mitteilen. Betroffene sollten sich nicht darauf verlassen, dass die Rentenversicherung jede andere Behörde automatisch und rechtzeitig informiert.
Leistung oder Vergünstigung Mögliche Folge der Rentenerhöhung Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung Das anrechenbare Renteneinkommen steigt, sodass der Zahlbetrag häufig sinkt. Wohngeld Während des laufenden Zeitraums gelten besondere Schwellen; spätestens beim Folgeantrag wird die höhere Rente berücksichtigt. Witwen- oder Witwerrente Eine eigene Rente kann als Einkommen angerechnet werden, gleichzeitig steigt der Freibetrag. Kinderzuschlag und Unterhaltsvorschuss Eine höhere Waisenrente kann bei der nächsten Berechnung zu einer Kürzung führen. Zuzahlungsbefreiung der Krankenkasse Bei höherem Einkommen kann die persönliche Belastungsgrenze steigen. Rundfunkbeitragsbefreiung und örtliche Ermäßigungen Endet eine begünstigende Sozialleistung, kann auch die daran gebundene Befreiung auslaufen. Grundsicherung kann fast im gleichen Umfang sinkenBei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung gehört die gesetzliche Rente grundsätzlich zum Einkommen. Vom Bruttobetrag werden insbesondere Pflichtbeiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie weitere gesetzlich anerkannte Abzüge berücksichtigt.
Erhöht sich der danach verbleibende Rentenbetrag, mindert das Sozialamt normalerweise die Grundsicherung. Bei unverändertem Bedarf bleibt den Betroffenen von der Rentenerhöhung deshalb häufig wenig oder gar nichts zusätzlich.
Eine Besonderheit gilt für Menschen mit mindestens 33 Jahren an Grundrentenzeiten oder vergleichbaren Versicherungszeiten. Nach Paragraf 82a SGB XII bleiben 100 Euro der gesetzlichen Rente zuzüglich 30 Prozent des darüberliegenden Betrags anrechnungsfrei.
Der Freibetrag ist auf die Hälfte der Regelbedarfsstufe 1 begrenzt. Da der Regelbedarf für Alleinstehende 2026 weiterhin 563 Euro beträgt, liegt die Obergrenze bei 281,50 Euro im Monat.
Dieser Freibetrag gilt nicht automatisch für alle Menschen mit kleiner Rente. Er setzt die erforderlichen Versicherungszeiten voraus, aber nicht zwingend die tatsächliche Zahlung eines Grundrentenzuschlags.
Ausführliche Hinweise zur Berechnung enthält der Beitrag über den Rentenfreibetrag bei der Grundsicherung 2026. Im neuen Bescheid sollte ausdrücklich erkennbar sein, ob der Freibetrag berücksichtigt wurde.
Hat die Behörde die Obergrenze von 281,50 Euro bereits vor der Rentenanpassung angesetzt, wächst dieser Freibetrag durch die höhere Rente nicht weiter. In einer solchen Situation kann der gesamte anrechenbare Nettozuwachs die Grundsicherung mindern.
Beim Wohngeld greift eine wichtige 15-Prozent-RegelBeim Wohngeld führt die Rentenanpassung nicht automatisch zu einer sofortigen Kürzung. Nach Paragraf 27 Wohngeldgesetz muss die Wohngeldbehörde während eines laufenden Bewilligungszeitraums neu entscheiden, wenn sich das Gesamteinkommen nicht nur vorübergehend um mehr als 15 Prozent erhöht und dadurch das Wohngeld sinkt oder entfällt.
Eine Rentenerhöhung um 4,24 Prozent liegt für sich betrachtet unter dieser Schwelle. Wurde kein weiteres Einkommen erhöht und veränderte sich die Haushaltszusammensetzung nicht, rechtfertigt allein die allgemeine Rentenanpassung normalerweise keine sofortige Kürzung des bereits bewilligten Wohngeldes.
Anders sieht es aus, wenn mehrere Einkommenssteigerungen zusammenkommen und das Gesamteinkommen des Haushalts um mehr als 15 Prozent wächst. Die Mitteilungspflicht beim Wohngeld bezieht sich ebenfalls auf diese gesetzliche Schwelle.
Spätestens bei einem Weiterleistungsantrag wird die neue Rentenhöhe vollständig in die Prognose des Jahreseinkommens aufgenommen. Dann kann das Wohngeld niedriger ausfallen oder vollständig entfallen, wenn das Einkommen für den jeweiligen Haushalt zu hoch ist.
Wie stark die Veränderung ausfällt, hängt von der Haushaltsgröße, der zuschussfähigen Miete und der örtlichen Mietenstufe ab. Warum ein Wohngeldanspruch an einer Einkommensgrenze scheitern kann, zeigt der Beitrag über den möglichen Wohngeldverlust nach einer Rentenanpassung.
Hat die Wohngeldbehörde die Rentenanpassung bereits bei der ursprünglichen Bewilligung als erwartetes Einkommen berücksichtigt, darf sie denselben Zuwachs nicht ein zweites Mal ansetzen. Ein Vergleich zwischen Berechnungsbogen, Rentenanpassungsmitteilung und neuem Wohngeldbescheid ist deshalb unverzichtbar.
Hinterbliebenenrenten werden ebenfalls neu berechnetWitwen-, Witwer- und Erziehungsrenten sind selbst um 4,24 Prozent gestiegen. Gleichzeitig kann eine eigene Alters- oder Erwerbsminderungsrente als Einkommen auf die Hinterbliebenenleistung angerechnet werden.
Seit dem 1. Juli 2026 beträgt der Freibetrag für anrechenbares Nettoeinkommen 1.122,53 Euro im Monat. Für jedes Kind mit einem grundsätzlichen Anspruch auf Waisenrente erhöht er sich um 238,11 Euro.
Nur das Einkommen oberhalb des Freibetrags wird berücksichtigt. Von diesem übersteigenden Betrag werden nach den Informationen der Deutschen Rentenversicherung zur Einkommensanrechnung 40 Prozent auf die Hinterbliebenenrente angerechnet.
Weil sowohl die eigene gesetzliche Rente als auch der Freibetrag angehoben wurden, muss ein neuer Bescheid nicht zwangsläufig schlechter ausfallen. Betroffene sollten prüfen, welches Einkommen verwendet wurde, ob der neue Freibetrag von 1.122,53 Euro angesetzt ist und ob Kinderzuschläge zum Freibetrag fehlen.
Weitere Berechnungsbeispiele finden sich im gegen-hartz.de-Beitrag zum neuen Freibetrag bei der Witwenrente. Während des sogenannten Sterbevierteljahres findet die gewöhnliche Einkommensanrechnung auf die Witwen- oder Witwerrente nicht statt.
Waisenrenten können Familienleistungen verändernNicht jede familienbezogene Leistung hängt vom Einkommen ab. Das Kindergeld wird durch eine höhere Alters-, Erwerbsminderungs- oder Waisenrente grundsätzlich nicht gekürzt.
Beim Kinderzuschlag gelten andere Vorschriften. Eine Waisenrente ist Einkommen des Kindes und mindert den Kinderzuschlag nach Paragraf 6a BKGG grundsätzlich zu 45 Prozent des zu berücksichtigenden Betrags.
Während des laufenden sechsmonatigen Bewilligungszeitraums bleiben reine Einkommensänderungen beim Kinderzuschlag grundsätzlich unberücksichtigt. Bei einem neuen Antrag fließt die erhöhte Waisenrente jedoch in den Durchschnitt des vorherigen sechsmonatigen Bemessungszeitraums ein.
Auch eine Rente der Eltern kann als Einkommen Bedeutung bekommen. Andere Einkünfte der Eltern werden beim Kinderzuschlag anders behandelt als Erwerbseinkommen, sodass eine pauschale Rechnung nicht möglich ist.
Beim Unterhaltsvorschuss werden Waisenbezüge berücksichtigt, die wegen des Todes des anderen Elternteils gezahlt werden. Steigt eine solche Waisenrente, kann sich der Unterhaltsvorschuss entsprechend vermindern.
Auch Befreiungen und Ermäßigungen können betroffen seinBei der gesetzlichen Krankenversicherung liegt die jährliche Belastungsgrenze für Zuzahlungen grundsätzlich bei zwei Prozent der Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt. Für anerkannte schwerwiegend chronisch kranke Menschen beträgt sie unter den gesetzlichen Voraussetzungen ein Prozent.
Eine höhere Rente kann diese Grenze leicht anheben, sofern die Krankenkasse das tatsächliche Einkommen zugrunde legt. Für Bezieher bestimmter Grundsicherungsleistungen gelten besondere Rechenvorgaben, weshalb ein neuer Grundsicherungsstatus auch die Zuzahlungsberechnung verändern kann.
Hinweise zur Antragstellung und zur Erstattung zu viel gezahlter Beträge bietet gegen-hartz.de zur Zuzahlungsbefreiung für Rentner im Jahr 2026. Die Befreiung wird nicht allein wegen einer niedrigen Rente erteilt, sondern muss bei der Krankenkasse beantragt werden.
Weitere Folgen sind möglich, wenn die Grundsicherung durch die höhere Rente vollständig entfällt. Eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag ist häufig an den Bezug einer begünstigenden Sozialleistung gebunden und wird nicht automatisch verlängert.
Übersteigt das Einkommen den sozialrechtlichen Bedarf nur um weniger als den monatlichen Rundfunkbeitrag, kann eine Befreiung wegen eines besonderen Härtefalls in Betracht kommen. Informationen zu diesem Verfahren enthält der gegen-hartz.de-Ratgeber zur Rundfunkbeitragsbefreiung bei kleiner Rente.
Örtliche Sozialtickets, Ermäßigungen für Kulturangebote, kommunale Gebührennachlässe oder vergünstigte Mittagstische folgen eigenen Satzungen. Endet der bisherige Sozialleistungsbezug, sollte daher auch geprüft werden, welche Nachweise für diese Angebote verwendet wurden.
So lassen sich Fehler im Folgebescheid erkennenIm ersten Schritt sollten alter und neuer Rentenzahlbetrag miteinander verglichen werden. Dabei ist zu prüfen, ob die Behörde die Bruttorente, die einbehaltenen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge und den tatsächlichen Nettozufluss richtig übernommen hat.
Bei der Grundsicherung muss anschließend kontrolliert werden, ob anerkannte Wohnkosten, Mehrbedarfe und Versicherungsabzüge unverändert geblieben sind. Wer mindestens 33 Jahre an Grundrentenzeiten erreicht, sollte besonders auf den Freibetrag nach Paragraf 82a SGB XII achten.
Beim Wohngeld ist zu klären, ob das Gesamteinkommen im laufenden Bewilligungszeitraum tatsächlich um mehr als 15 Prozent gestiegen ist. Eine Erhöhung der gesetzlichen Rente um lediglich 4,24 Prozent reicht hierfür allein nicht aus.
Bei Hinterbliebenenleistungen müssen der Freibetrag von 1.122,53 Euro, ein möglicher Kinderbetrag von 238,11 Euro und die Anrechnung von 40 Prozent des übersteigenden Einkommens nachvollziehbar dargestellt sein. Eine doppelte Berücksichtigung derselben Rente wäre fehlerhaft.
Die Rentenanpassungsmitteilung, der bisherige Bescheid, der neue Bescheid und die zugehörigen Berechnungsbögen sollten gemeinsam aufbewahrt werden. Auch der Briefumschlag kann wichtig sein, wenn später geklärt werden muss, wann der Bescheid zugegangen ist.
Gegen einen fehlerhaften Bescheid kann vorgegangen werdenIm Sozialrecht beträgt die Widerspruchsfrist regelmäßig einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids. Welche Frist und welcher Rechtsweg gelten, steht in der Rechtsbehelfsbelehrung am Ende des jeweiligen Schreibens.
Bei Wohngeldentscheidungen kann das Verfahren je nach Bundesland abweichen. Deshalb sollte nicht ungeprüft davon ausgegangen werden, dass bei jedem Folgebescheid dieselbe Stelle zuständig ist.
Ist die Frist knapp, kann zunächst ein kurzer fristwahrender Widerspruch eingereicht und die Begründung nachgereicht werden. Hinweise zum Verfahren bietet gegen-hartz.de im Beitrag über den Widerspruch gegen Renten- und Sozialbescheide.
Führt der neue Bescheid sofort zu einer existenzbedrohenden Zahlungslücke, sollten Betroffene zusätzlich eine Sozialberatungsstelle, einen Sozialverband oder einen Fachanwalt für Sozialrecht einschalten. In dringenden Fällen kann vor dem zuständigen Gericht vorläufiger Rechtsschutz beantragt werden.
Kurzes Beispiel aus der PraxisFrau Lange hat einen anerkannten monatlichen Gesamtbedarf von 1.100 Euro und erhält bisher 800 Euro Nettorente sowie 300 Euro Grundsicherung. Sie erfüllt die Voraussetzungen des Rentenfreibetrags wegen fehlender Grundrentenzeiten nicht.
Unter der vereinfachten Annahme unveränderter Beitragssätze steigt ihre Nettorente durch die Anpassung um 4,24 Prozent auf 833,92 Euro. Das Sozialamt senkt die Grundsicherung daraufhin auf 266,08 Euro.
Frau Lange verfügt damit weiterhin über insgesamt 1.100 Euro. Die Rentenerhöhung von 33,92 Euro wird in diesem Beispiel vollständig durch die niedrigere Grundsicherung ausgeglichen.
Würde der Bescheid stattdessen die erhöhte Bruttorente ohne Abzug der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge anrechnen, wäre die Berechnung zu beanstanden. Dasselbe gilt, wenn Frau Lange doch 33 Jahre an Grundrentenzeiten nachweisen könnte und der entsprechende Freibetrag fehlte.
Fragen und Antworten zur Rentenerhöhung und den Folgebescheiden 1. Bleibt die Rentenerhöhung bei Grundsicherung vollständig erhalten?In vielen Fällen nicht. Der anrechenbare Nettozuwachs mindert regelmäßig die Grundsicherung, soweit kein zusätzlicher Freibetrag greift.
2. Muss die Rentenanpassungsmitteilung beim Sozialamt eingereicht werden?Empfänger von Grundsicherung sollten die neue Rentenhöhe unverzüglich mitteilen und eine Kopie der Anpassungsmitteilung einreichen. Eine automatische Datenübertragung ersetzt die eigene Mitwirkungspflicht nicht sicher.
3. Darf das Wohngeld wegen der Erhöhung um 4,24 Prozent sofort gekürzt werden?Allein wegen dieser Erhöhung normalerweise nicht, weil eine Neuentscheidung während des laufenden Bewilligungszeitraums grundsätzlich einen Anstieg des Gesamteinkommens um mehr als 15 Prozent voraussetzt. Beim nächsten Wohngeldantrag wird die höhere Rente jedoch berücksichtigt.
4. Wie hoch ist der Rentenfreibetrag bei der Grundsicherung 2026?Bei mindestens 33 Jahren an Grundrentenzeiten bleiben 100 Euro zuzüglich 30 Prozent des darüberliegenden Renteneinkommens frei. Der Betrag ist 2026 auf höchstens 281,50 Euro im Monat begrenzt.
5. Kann eine eigene Altersrente die Witwenrente vermindern?Ja, soweit das pauschal ermittelte Nettoeinkommen den Freibetrag von 1.122,53 Euro übersteigt. Vom übersteigenden Betrag werden grundsätzlich 40 Prozent auf die Hinterbliebenenrente angerechnet.
6. Was ist nach einem fehlerhaften Folgebescheid zu tun?Betroffene sollten die Rechtsbehelfsbelehrung lesen und die dort genannte Frist einhalten. Im Sozialrecht ist regelmäßig innerhalb eines Monats Widerspruch einzulegen, wobei eine Begründung bei Zeitdruck nachgereicht werden kann.
Der Beitrag Rente: Rentenerhöhung verursacht jetzt unangenehme Folgebescheide erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.
Thema Migration lässt die Sicherungen durchbrennen: Verlogene Aufregung des Empöriums, weil AfD-Abgeordneter ein falsches Like setzte
Dem rheinland-pfälzischen AfD-Landtagsabgeordnete Benjamin Haupt ist ein dummer Fehler unterlaufen: In den Kommentaren unter einem Facebook-Post zur Migranteninvasion in Ceuta hatten mehrere Leser ihrem Entsetzen über das aggressive und verrohte Verhalten der Geflüchteten Luft gemacht. In einem davon hieß es wörtlich: “Andere Länder schießen scharf, bei illegalem Grenzübertritt…die SED ließ sogar erschießen, wenn jemand raus […]
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Wolken und nicht der Treibhauseffekt steuern das Klima
Spektren belegen, dass bei wolkenlosen Himmel die direkte am Erdboden ankommende Solareinstrahlung im Bereich von 800 nm bis etwa 2000 nm die Wasseroberfläche des Globus wesentlich stärker erwärmt als jeglicher Treibhausgaseffekt. Wasser, das die höchste spezifische Wärmekapazität aller gängigen Stoffe besitzt, ist dafür verantwortlich, dass je nach gespeicherter Energie eine warme (wolkenarme) oder eine kalte (wolkenreiche) Klimaperiode herrscht.
Die politisierte Klimaforschung postuliert einen weit überstrapazierten anthropogenen Treibhauseffekt. Dabei handelt es sich vielmehr um eine messbare, objektnahe bzw. erdbodennahe Wärmestrahlung infrarotaktiver, atmosphärischer Spurengase (vgl. Heinz Hug: Treibhauseffekt oder nur „bodennahe Gasstrahlung“?):
Treibhauseffekt oder nur „bodennahe Gasstrahlung“?
Die Treibhausgas-Hypothese wurde in der Vergangenheit vielfach hinterfragt – auch in wissenschaftlichen Veröffentlichungen, die ein Peer-Review-Verfahren durchliefen (vgl. Richard Lindzen, Gerhard Gerlich, Gerhard Kramm, Ralph Dlugi. Nicole Mölders, Roy Spencer, Nir Shaviv u. a.). Natürlich hat sich die Klimaforschungsindustrie sofort darauf gestürzt. Eine wirkliche Widerlegung der Skeptikerargumente ist nicht gelungen. Denn man kann zwar lokal die aus dem Halbraum eintreffende atmosphärische Gegenstrahlung messen, die Größe des Treibhauseffekts kann jedoch nur berechnet werden (Prof. Raschke Klimaforschungszentrum Geesthacht). Deshalb steht – politisch gewollt – jeder wissenschaftlichen Spekulation Tür und Tor offen. Die Politik sorgt mit einen Multimilliarden-Segen dafür, dass die Forschung in die richtige Richtung läuft.
Da sowohl klimakritische Veröffentlichungen als auch deren Widerlegung durch die Klimaforschungsindustrie nur so von mathematischer Kabbala strotzen, sind sie für Laien nicht nachvollziehbar. Ich will deshalb versuchen, die Grundlage aller Klimamodellierung zu torpedieren, ohne allzu tief in die physikalisch-mathematischen Trick-Kiste zu greifen. Denn das Klimakirchenvolk ist tiefgläubig, ohne auch nur ansatzweise nachziehen zu können, auf welch wackligen Computerfüßchen die Klimaforschung steht. Tatsächlich braucht man um skeptisch zu sein, nur ein bisschen gesunden Menschenverstand und den Willen diesen zu gebrauchen.
Hier die Fakten:
Bild 1: Absorption der direkt auf die Erdoberfläche auftreffende Sonneneinstrahlung durch Ozean-und MeerwasserBild 1 belegt, dass die auftreffende Solareinstrahlung 70 % der Erdoberfläche (Wasseroberfläche!) direkt erwärmt. Ohne jeglichen „Treibhauseffekt“! Im oberen Spektrum ist der Bereich schraffiert gekennzeichnet, der von der regierungsamtlichen Klimaforschung schamhaft übergangen wird. Das untere Spektrum zeigt das Absorptionsspektrum des Wassers. Im sichtbaren Bereich liegt der Absorptionskoeffizient des Sonnenlichts etwa zwischen 0,0001 und 0,001. Das entspricht der alltäglichen Erfahrung: klares, ungefärbtes Wasser lässt die Sonneneinstrahlung ungehindert passieren. (Die Farbe des Meerwassers wird durch die stärkere Absorption des roten Lichts (ca. 0,01) gegenüber dem blauen (0,0001) verursacht, s. a. Bild 1. Daneben spielt noch der sogenannte Raleigh-Effekt eine Rolle.)
Jetzt kommt der springende Punkt: Zwischen 800 nm und 2 000 nm erreicht bei wolkenlosen Himmel (!) ein erheblicher Teil der terrestrischen Sonnenstrahlung die Erdoberfläche (schwarzer Bereich im oberen Spektrum). Und genau in diesem Bereich absorbiert Wasser ganz erheblich nämlich bis 1 000 000-mal stärker als im sichtbaren Bereich (Absorptionskoeffizient 0,01 in 1/cm bis 100 in 1/cm, s. Bild 1). Die Folge: Wasser erwärmt sich unter wolkenlosen Himmel schneller und stärker als bei Bewölkung – eigentlich eine Binsenweisheit.
Jetzt höre ich schon eifriges Klappern. Was ist mit dem Kirchhoffschen Strahlungsgesetz? Demnach emittiert jede Wärmestrahlung absorbierende Materie diese auch im gleichen Maße. Richtig, bei Atomen geschieht dies sogar bei gleicher Wellenlänge. Wie aber aus dem Bild 2 hervorgeht, wird nur ein Teil der absorbierten Strahlung bei gleicher Wellenlänge wieder emittiert. Der Rest der absorbierten Wärmenergie wird auf alle Energiebereiche verteilt. In der Physik spricht man von Energiedispersion.
Demnach übertragen durch Strahlung angeregte Moleküle (Absorption!) ihre Energie infolge strahlungsloser Deaktivierung auf ihre Umgebung. In diesem Fall geben sie also ihre Energie nicht wieder bei gleicher Wellenlänge („Farbe“) ab, bei der sie absorbiert haben. Oder haben Sie schon einmal ein Glas Coca-Cola in der Sonne stehend erlebt, das in der Farbe von Coca-Cola leuchtet? Nein die Flüssigkeit erwärmt sich genau so wie das Meerwasser unter Sonneneinstrahlung. Dazu bedarf es keinerlei Treibhausgaseffekt!
Bild 2: Rückstrahlung der Wasseroberfläche im Verhältnis zur absorbierten StrahlungWie aber geht es weiter? Wenn also die direkte Sonneneinstrahlung die Ozeane und Meere (Atlantik, Pazifik, Mittelmeer usw.) bei wolkenlosen Himmel wesentlich stärker erwärmen als jeder durch einen fiktiven Wasserdampfverstärkungsmechanismus aufgeblasener Treibhausgaseffekt, so muss dennoch die gemäß Bild 1 und Bild 2 absorbierte Wärmestrahlung die Erde wieder verlassen können. Hierfür sind die stets offenen atmosphärischen Fenster verantwortlich (s. „Schulter“ in Bild 3).
Bild 3: Emissionsspektrum von Erde und AtmosphäreDie Größe L in Bild 3 ist die sogenannte spektrale Strahlungsdichte (die genaue Definition steht hier nicht zur Debatte). Man kann sie grob als die von der Erde emittierte Strahlungsenergie/Zeiteinheit ansehen. Deshalb kann beispielsweise die Energie einer bei 2000 nm absorbierten Strahlung, nach ihrer Dispersion bei 11 000 nm ins Weltall abstrahlen.
Der rot eingekreiste Bereich um 12 500 nm kennzeichnet den anthropogenen Treibhauseffekt. Hier kann es bei weiterer CO2-Zufuhr zu einer „Minderemission“ kommen, womit eine globalen Erwärmung verbunden wäre. Diese ist allerdings so gering (0.6 °C bei 100 % mehr CO2), dass die politisierte Klimaforschung einen auf der Clausius-Clapeyronschen-Gleichung basierenden, fiktiven und nicht falsifizierbaren Wasserdampfverstärkungsmechanismus aus dem Hut gezaubert hat.
Weiter geht’s: Üblicherweise transportiert ein vom Meer kommender Seewind kühlere Luft auf die Landmasse. Wie verhält es sich aber, wenn die Wasseroberfläche unter direkter Sonnenstrahlenwirkung erwärmt wurde? Dann strömt kein kälterer Wind mehr vom Meer aufs Land, vielmehr gelangt eine vorgewärmte Luftmasse landeinwärts, die sich über dem unter wolkenlosen Himmel weiter aufheizt (s. Bild 4) – die Hitzewelle 2026.
Dass die Meeresoberflächentemperatur die entscheidende Größe ist, ist
eigentlich ebenfalls eine Binsenweisheit. Nur wird ihr in letzter Zeit erfolgter Anstieg von der politisierten Klimaforschungsindustrie auf den Treibhauseffekt zurückgeführt: Dies einerseits, weil man unbedingt seit Rio 92 den Lebensstil der Industrieländer dafür verantwortlich machen will und andererseits, weil die in Computern eingespeisten Klimamodelle nicht mit der variablen Wolkenbedeckung zurechtkommen.
Bild 4: Temperaturen im Mittelmeer und der LandumgebungBerücksichtigt man die Variabilität der Wolkenbedeckung braucht man sich über die in den letzten Jahren gestiegenen Temperaturen braucht nicht zu wundern (Bild 5):
Bild 5: Variabilität der Wolkendichte und SonnenscheindauerNach Daten des Deutschen Wetterdienstes (DMD) hat die globale Strahlung (Solareinstrahlung!) im Zeitraum von 1983 bis 2024 um +3,46 kWh/m2 zugenommen.
Dem Physiknobelpreisträger John F. Clauser (Nobelpreis 2022), dem man gewiss nicht vorwerfen kann, er verstünde nichts von Physik, leugnet nicht den Klimawandel sondern vertritt die Ansicht, die Fluktuation der Wolkenbedeckung und nicht der Treibhausgaseffekt ist für die neuzeitliche Klimaänderung verantwortlich.
Der Beitrag Wolken und nicht der Treibhauseffekt steuern das Klima erschien zuerst auf EIKE - Europäisches Institut für Klima & Energie.
Kommission will Midijob-Vorteil streichen: Bis zu 119 Euro weniger im Monat
Beschäftigte mit einem Midijob zahlen nach der aktuellen Rechtslage weniger in die Sozialversicherung ein, erwerben aber dennoch volle Rentenansprüche. Die Rentenkommission will diese Vergünstigung abschaffen.
Mehr als eine Million Menschen arbeiten in Deutschland in einem Midijob. Für diese Menschen könnte die vorgeschlagene Änderung einen erheblichen Nettoverlust bedeuten.
Die sogenannte Gleitzone soll abgeschafft werdenWer monatlich zwischen 603,01 Euro und 2.000 Euro brutto verdient, arbeitet 2026 im sogenannten Übergangsbereich. Früher wurde dieser Bereich als Gleitzone bezeichnet.
Midijobber sind vollständig in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung abgesichert. Anders als regulär Beschäftigte müssen sie jedoch nicht sofort den vollen Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung zahlen.
Direkt oberhalb der Minijobgrenze beginnt der Arbeitnehmerbeitrag auf einem deutlich niedrigeren Niveau. Mit steigendem Verdienst erhöht er sich schrittweise. Erst bei einem monatlichen Arbeitsentgelt von 2.000 Euro werden die regulären Arbeitnehmerbeiträge fällig.
Genau diese Entlastung steht im Zuge der geplanten Rentenreform zur Diskussion.
Die Alterssicherungskommission empfiehlt, die besonderen Beitragsregeln für Mini- und Midijobs abzuschaffen. Beschäftigte im Übergangsbereich würden dadurch stärker mit Sozialversicherungsbeiträgen belastet. Nach Auffassung der Kommission könnte die Änderung sogar ohne längere Übergangsfrist eingeführt werden.
Kalinka arbeitet in Hann. Münden für 1.200 Euro bruttoKalinka ist 41 Jahre alt, hat ein Kind und arbeitet in einer Bäckereifiliale in Hann. Münden. Für ihre Teilzeitbeschäftigung erhält sie monatlich 1.200 Euro brutto.
Weil ihr Einkommen unterhalb von 2.000 Euro liegt, gilt ihre Beschäftigung derzeit als Midijob. Ihre eigenen Sozialversicherungsbeiträge werden deshalb nicht unmittelbar aus dem vollständigen Bruttolohn von 1.200 Euro berechnet.
Nach der für 2026 geltenden Midijobformel beträgt Kalinkas besondere Arbeitnehmer-Beitragsgrundlage nur rund 854,69 Euro.
Kalinka und ihre persönliche Situation sind ein fiktives Fallbeispiel. Die Berechnung beruht auf den Sozialversicherungswerten für 2026. Für das Beispiel werden folgende Arbeitnehmeranteile zugrunde gelegt:
Sozialversicherung Kalinkas Beitrag heute Beitrag ohne Midijobregel Rentenversicherung ca. 79,49 Euro 111,60 Euro Krankenversicherung ca. 74,79 Euro 105,00 Euro Pflegeversicherung ca. 15,38 Euro 21,60 Euro Arbeitslosenversicherung ca. 11,11 Euro 15,60 Euro Gesamt ca. 180,77 Euro 253,80 EuroBerücksichtigt wurden ein Rentenversicherungsbeitrag von 18,6 Prozent, ein Arbeitslosenversicherungsbeitrag von 2,6 Prozent, ein Pflegeversicherungsbeitrag von 3,6 Prozent und ein angenommener Krankenkassen-Zusatzbeitrag von 2,9 Prozent.
Da Kalinka ein Kind hat, fällt für sie kein Beitragszuschlag für Kinderlose in der Pflegeversicherung an. Der tatsächliche Krankenversicherungsbeitrag kann je nach Krankenkasse abweichen.
Kalinka hätte rund 73 Euro weniger zur VerfügungFällt die besondere Midijobregelung ersatzlos weg, müsste Kalinka bei unverändertem Bruttolohn rund 73 Euro mehr Sozialversicherungsbeiträge im Monat zahlen.
Das entspräche:
- etwa 876 Euro weniger im Jahr
- rund 4.380 Euro innerhalb von fünf Jahren
- rund 8.760 Euro innerhalb von zehn Jahren
Mögliche steuerliche Auswirkungen sind in dieser vereinfachten Beispielrechnung nicht berücksichtigt. Der tatsächliche Nettoverlust hängt außerdem vom Zusatzbeitrag der jeweiligen Krankenkasse und den persönlichen Versicherungsmerkmalen ab.
Für eine Beschäftigte mit lediglich 1.200 Euro brutto sind 73 Euro monatlich jedoch eine erhebliche Summe. Das Geld könnte beispielsweise für Lebensmittel, Strom, Fahrtkosten oder eine Nebenkostennachzahlung fehlen.
Niedrige Midijobs wären besonders stark betroffenDie Entlastung durch den Übergangsbereich ist bei niedrigen Einkommen besonders groß. Entsprechend hoch wäre dort die zusätzliche Belastung, wenn die Gleitzone abgeschafft wird.
Unter den gleichen Annahmen ergeben sich ungefähr folgende zusätzlichen Arbeitnehmerbeiträge:
Monatlicher Bruttolohn Zusätzliche Sozialbeiträge 700 Euro rund 119 Euro 900 Euro rund 100 Euro 1.200 Euro rund 73 Euro 1.500 Euro rund 46 Euro 1.800 Euro rund 18 Euro 2.000 Euro keine VeränderungJe näher das Einkommen bereits an der Grenze von 2.000 Euro liegt, desto geringer fällt der Unterschied aus.
Beschäftigte, die nur knapp oberhalb der Minijobgrenze verdienen, müssten dagegen mit besonders hohen Einbußen rechnen. Gerade für Teilzeitkräfte, Alleinerziehende, Beschäftigte im Einzelhandel, in der Gastronomie, in Reinigungsberufen oder in der Pflege könnte die Änderung spürbare Folgen haben.
Höhere Beiträge bringen nicht automatisch mehr RenteDie höhere Belastung könnte gerechtfertigt erscheinen, wenn Kalinka dadurch entsprechend höhere Rentenansprüche erwerben würde. Genau das ist jedoch nicht automatisch der Fall.
Seit Juli 2019 werden die Rentenansprüche von Midijobbern anhand des tatsächlichen Arbeitsentgelts berechnet. Kalinkas Rentenpunkte werden daher bereits heute auf Grundlage ihres vollständigen Bruttolohns von 1.200 Euro ermittelt, obwohl sie reduzierte Arbeitnehmerbeiträge zahlt.
Die niedrigeren Beiträge im Übergangsbereich führen grundsätzlich auch nicht zu niedrigeren Ansprüchen bei anderen Sozialversicherungsleistungen. Für Kalinka bedeutet ein Ende der Gleitzone also mehr Sozialversicherungsbeiträge ohne zusätzliche Rentenpunkte.
Rentenkommission kritisiert die bisherige EntlastungDie Alterssicherungskommission kritisiert, dass der Beitragsvorteil im Übergangsbereich nicht nach dem tatsächlichen Bedarf der Beschäftigten unterscheidet. Die Gleitzone berücksichtigt weder das gesamte Haushaltseinkommen noch die Höhe des Stundenlohns.
Dadurch kann eine Person mit einem hohen Stundenlohn und wenigen Arbeitsstunden genauso von der Beitragsentlastung profitieren wie eine Beschäftigte, die viele Stunden zu einem niedrigen Lohn arbeitet.
Zudem sieht die Kommission das Risiko, dass der Übergangsbereich Anreize schafft, dauerhaft in einer Beschäftigung mit begrenztem Arbeitsumfang zu bleiben.
Menschen mit niedrigen Einkommen sollen nach den Vorstellungen der Kommission stattdessen gezielter über das Steuerrecht oder über steuerfinanzierte Sozialleistungen unterstützt werden.
Bislang ist aber nicht konkret festgelegt, wie ein solcher Ausgleich aussehen soll. Würde die Midijob-Gleitzone abgeschafft, bevor eine andere Entlastung eingeführt wird, hätten Betroffene unmittelbar weniger Netto auf dem Konto.
Abschaffung ist noch nicht beschlossenBei der Abschaffung der Midijob-Gleitzone handelt es sich derzeit um eine Empfehlung der Alterssicherungskommission. Die Änderung ist noch kein geltendes Recht.
Die Bundesregierung will die Vorschläge der Kommission prüfen und daraus ein umfassendes Reformpaket zur Alterssicherung entwickeln. Erst im Gesetzgebungsverfahren entscheidet sich, ob die Gleitzone tatsächlich abgeschafft wird, ab wann die Änderung gelten könnte und ob betroffene Beschäftigte an anderer Stelle entlastet werden.
Bis zu einer gesetzlichen Neuregelung gelten die bisherigen Regelungen für den Übergangsbereich weiter.
FAQ zur geplanten Abschaffung der Midijob-Gleitzone 1. Was würde die Abschaffung der Gleitzone für Midijobber bedeuten?Midijobber müssten voraussichtlich den regulären Arbeitnehmeranteil zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung zahlen. Die derzeitige schrittweise Beitragsentlastung für Einkommen zwischen der Minijobgrenze und 2.000 Euro würde entfallen.
Das verfügbare Nettoeinkommen könnte dadurch deutlich sinken. Besonders stark wären Beschäftigte mit einem Einkommen knapp oberhalb der Minijobgrenze betroffen.
2. Würden Midijobber durch die höheren Beiträge eine höhere Rente erhalten?Nicht automatisch. Die Rentenansprüche werden bereits seit Juli 2019 aus dem tatsächlichen Bruttoarbeitsentgelt berechnet. Durch die Abschaffung der Gleitzone würden die eigenen Beiträge steigen, ohne dass sich allein deshalb die Rentenpunkte aus dem bisherigen Verdienst erhöhen.
3. Ist die Abschaffung der Midijob-Gleitzone bereits beschlossen?Nein. Bislang handelt es sich um eine Empfehlung der Alterssicherungskommission.
QuellenverzeichnisAlterssicherungskommission: Bericht und Empfehlungen zur Weiterentwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung und der Alterssicherung.
Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Informationen zu Midi-Jobs und zum Übergangsbereich.
Deutsche Rentenversicherung: Gleitzone beziehungsweise Übergangsbereich und Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge.
Deutsche Rentenversicherung: Informationen zur Midijob-Verdienstgrenze und zur Zahl der Beschäftigten im Übergangsbereich.
Der Beitrag Kommission will Midijob-Vorteil streichen: Bis zu 119 Euro weniger im Monat erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.