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Wohngeld: So viele Quadratmeter darf jetzt eine zwei Personen-Wohnung haben

Viele Paare und Zwei-Personen-Haushalte gehen davon aus, dass ihre Wohnung beim Wohngeld höchstens 60 Quadratmeter groß sein darf. Diese häufig genannte Grenze gilt beim Wohngeld jedoch nicht.

Das Wohngeldgesetz schreibt für zwei Personen keine feste Obergrenze bei der Wohnfläche vor. Auch eine Wohnung mit 70, 80 oder mehr Quadratmetern kann daher grundsätzlich mit Wohngeld gefördert werden.

Beim Wohngeld gibt es keine Quadratmetergrenze

Die Größe der Wohnung gehört nicht zu den unmittelbaren Berechnungsgrößen des Wohngeldes. Nach § 4 Wohngeldgesetz kommt es auf die Zahl der berücksichtigungsfähigen Haushaltsmitglieder, die anrechenbare Miete oder Belastung und das Gesamteinkommen an.

Für einen Zwei-Personen-Haushalt ist deshalb nicht entscheidend, ob die Wohnung 60, 70 oder 90 Quadratmeter hat. Die Wohngeldstelle prüft vielmehr, welcher Teil der tatsächlichen Wohnkosten in die Berechnung einfließen darf.

Eine größere Wohnung führt somit nicht automatisch zur Ablehnung des Antrags. Allerdings kann ein Teil der Miete unberücksichtigt bleiben, wenn die Wohnkosten über dem gesetzlichen Höchstbetrag liegen.

Warum häufig von 60 Quadratmetern gesprochen wird

Der Richtwert von ungefähr 60 Quadratmetern für zwei Personen stammt vor allem aus anderen Sozialleistungsbereichen. Beim Bürgergeld und bei der Sozialhilfe werden für die vollständige Übernahme der Unterkunftskosten häufig örtliche Flächen- und Mietrichtwerte verwendet.

Für zwei Personen werden dabei oftmals etwa 60 Quadratmeter und zwei Wohnräume als Orientierung genannt. Welche Werte gelten, hängt allerdings von den Vorgaben der jeweiligen Kommune oder des Bundeslandes ab.

Diese Regeln dürfen nicht ohne Weiteres auf das Wohngeld übertragen werden. Das Wohngeld ist lediglich ein Zuschuss zu den Wohnkosten und keine vollständige Übernahme der Miete durch den Staat.

Weitere Informationen zu den Unterschieden bietet der Beitrag Wohngeld oder Grundsicherungsgeld beantragen?.

Für zwei Personen ist die Mietenstufe entscheidend

Die berücksichtigungsfähigen Wohnkosten richten sich nach der Zahl der Haushaltsmitglieder und der Mietenstufe des Wohnortes. Deutschland ist hierfür in die Mietenstufen I bis VII eingeteilt.

Mietenstufe I gilt für Regionen mit vergleichsweise niedrigen Mieten. Mietenstufe VII betrifft besonders teure Städte und Gemeinden.

Nach § 12 Wohngeldgesetz werden für jede Haushaltsgröße und Mietenstufe Höchstbeträge festgelegt. Liegt die tatsächliche Miete darüber, wird der Antrag nicht allein deshalb abgelehnt, doch der übersteigende Betrag erhöht das Wohngeld nicht.

Diese Wohnkosten werden 2026 bei zwei Personen höchstens angesetzt

Für einen Zwei-Personen-Haushalt liegt der Grundhöchstbetrag der berücksichtigungsfähigen Miete 2026 zwischen 437 Euro in Mietenstufe I und 820 Euro in Mietenstufe VII. Hinzu kommen eine pauschale Heizkostenkomponente von 142,60 Euro und eine Klimakomponente von 24,80 Euro.

Damit ergibt sich für die Wohngeldberechnung ein Gesamtbetrag zwischen 604,40 Euro und 987,40 Euro. Diese Beträge sind keine garantierte Wohngeldzahlung, sondern lediglich die höchstmögliche Berechnungsgrundlage für die Wohnkosten.

Mietenstufe Höchster Wohnkostenbetrag 2026 einschließlich Pauschalen Mietenstufe I 604,40 Euro Mietenstufe II 660,40 Euro Mietenstufe III 718,40 Euro Mietenstufe IV 786,40 Euro Mietenstufe V 847,40 Euro Mietenstufe VI 912,40 Euro Mietenstufe VII 987,40 Euro

Die tatsächliche Bruttokaltmiete wird zunächst auf den jeweiligen Grundhöchstbetrag begrenzt. Erst anschließend werden die pauschale Heizkosten- und Klimakomponente für zwei Haushaltsmitglieder hinzugerechnet.

Das Bundesbauministerium weist darauf hin, dass die tatsächlichen Heiz- und Warmwasserkosten nicht einzeln übernommen werden. Stattdessen fließt eine nach der Haushaltsgröße gestaffelte Pauschale in die Berechnung ein.

Eine größere Wohnung kann trotzdem vollständig berücksichtigt werden

Eine Wohnung mit mehr als 60 Quadratmetern ist nicht automatisch zu teuer. Entscheidend ist, wie hoch die Bruttokaltmiete ausfällt und welcher Mietenstufe der Wohnort zugeordnet ist.

Ein Paar kann beispielsweise in einer 80 Quadratmeter großen Wohnung wohnen und dennoch Wohngeld erhalten. Liegt die Bruttokaltmiete innerhalb des für den Wohnort geltenden Grundhöchstbetrags, kann sie vollständig in die Berechnung einfließen.

Umgekehrt kann eine Wohnung mit nur 55 Quadratmetern so teuer sein, dass ein Teil der Miete nicht mehr berücksichtigt wird. Die Quadratmeterzahl allein sagt deshalb wenig über den Wohngeldanspruch aus.

Was passiert bei einer Miete oberhalb des Höchstbetrags?

Überschreitet die Bruttokaltmiete den Grundhöchstbetrag, rechnet die Wohngeldstelle nur mit dem gesetzlichen Höchstwert. Den darüberliegenden Teil müssen die Bewohner vollständig aus ihrem eigenen Einkommen bezahlen.

Der Wohngeldanspruch fällt dadurch nicht automatisch weg. Ein Zuschuss kann weiterhin gezahlt werden, sofern die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind.

Ob tatsächlich Wohngeld gezahlt wird, hängt außerdem vom wohngeldrechtlichen Gesamteinkommen ab. Eine für alle Haushalte geltende Einkommensgrenze gibt es nicht, wie der Beitrag Bis zu welchem Einkommen bekommt man Wohngeld? erläutert.

Auch die Zusammensetzung des Haushalts wird geprüft

Bei zwei Bewohnern handelt es sich nicht in jedem Fall automatisch um einen Zwei-Personen-Wohngeldhaushalt. Die Behörde prüft, ob beide Personen als Haushaltsmitglieder im Sinne des Wohngeldgesetzes gelten.

Ehepartner, eingetragene Lebenspartner, Eltern, Kinder und Personen in einer Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft gehören regelmäßig zum Haushalt, wenn sie gemeinsam in der Wohnung leben. Bei einer reinen Wohngemeinschaft kann die Bewertung anders ausfallen.

Bezieht eine der beiden Personen bereits eine Sozialleistung, in der Unterkunftskosten enthalten sind, kann sie vom Wohngeld ausgeschlossen sein. In diesem Fall wird möglicherweise nur der anteilige Mietbetrag für die wohngeldberechtigte Person berücksichtigt.

Ein Umzug ist wegen der Wohnfläche nicht erforderlich

Eine Wohngeldstelle kann einen Zwei-Personen-Haushalt nicht allein deshalb zum Umzug auffordern, weil die Wohnung größer als 60 Quadratmeter ist. Ein solches Kostensenkungsverfahren, wie es aus der Grundsicherung bekannt ist, sieht das Wohngeldrecht nicht vor.

Der finanzielle Nachteil einer besonders teuren Wohnung besteht darin, dass nur die gedeckelten Wohnkosten in die Berechnung eingehen. Der darüberliegende Mietanteil bleibt beim Zuschuss außen vor.

Wer bereits in einer größeren Wohnung lebt, sollte daher nicht vorschnell auf einen Antrag verzichten. Auch bei 70, 80 oder 90 Quadratmetern kann ein Wohngeldanspruch bestehen.

Eine ähnliche Einordnung für alleinlebende Personen enthält der Beitrag Wohngeld: So viele Quadratmeter darf die Wohnung für eine Person haben.

Beispiel aus der Praxis

Ein Ehepaar lebt in einer 78 Quadratmeter großen Mietwohnung in einer Gemeinde der Mietenstufe IV. Die monatliche Bruttokaltmiete beträgt 700 Euro.

Für zwei Personen gilt in Mietenstufe IV 2026 ein Grundhöchstbetrag von 619 Euro. Von der tatsächlichen Bruttokaltmiete bleiben deshalb 81 Euro bei der Berechnung unberücksichtigt.

Zur gedeckelten Miete werden die Heizkostenkomponente von 142,60 Euro und die Klimakomponente von 24,80 Euro hinzugerechnet. Die Wohngeldstelle kann somit mit einem Gesamtbetrag von höchstens 786,40 Euro rechnen.

Die 78 Quadratmeter große Wohnung verhindert den Anspruch nicht. Ob und in welcher Höhe Wohngeld gezahlt wird, hängt anschließend vor allem vom bereinigten Einkommen des Ehepaars ab.

Fazit: Auch mehr als 60 Quadratmeter sind erlaubt

Für zwei Personen gibt es beim Wohngeld keine festgeschriebene maximale Wohnfläche. Die oft genannten 60 Quadratmeter sind eine Orientierung aus anderen Sozialleistungsbereichen und keine Ausschlussgrenze beim Wohngeld.

Entscheidend sind die Mietenstufe, die anrechenbare Bruttokaltmiete, die Haushaltsgröße und das wohngeldrechtliche Einkommen. Eine größere Wohnung kann den Zuschuss begrenzen, schließt ihn aber nicht automatisch aus.

Häufige Fragen und Antworten 1. Darf eine Wohnung für zwei Personen beim Wohngeld größer als 60 Quadratmeter sein?

Ja. Das Wohngeldgesetz enthält keine feste Quadratmetergrenze, sodass auch Wohnungen mit 70, 80 oder mehr Quadratmetern berücksichtigt werden können.

2. Wird Wohngeld bei einer zu großen Wohnung abgelehnt?

Nein. Die Wohnfläche allein ist kein Ablehnungsgrund. Liegt die Miete über dem gesetzlichen Höchstbetrag, wird lediglich ein Teil der tatsächlichen Kosten nicht berücksichtigt.

3. Wie hoch darf die Miete für zwei Personen 2026 sein?

Der Grundhöchstbetrag liegt je nach Mietenstufe zwischen 437 Euro und 820 Euro. Zusammen mit der Heizkosten- und Klimakomponente ergibt sich eine Berechnungsgrundlage zwischen 604,40 Euro und 987,40 Euro.

4. Welche Miete wird beim Wohngeld berücksichtigt?

Ausgangspunkt ist grundsätzlich die Bruttokaltmiete. Dazu gehören die Nettokaltmiete und kalte Betriebskosten, nicht jedoch die tatsächlichen Heiz-, Warmwasser- und Stromkosten.

5. Muss ein Paar wegen einer großen Wohnung umziehen?

Nein. Eine Aufforderung zur Kostensenkung oder zum Umzug allein wegen der Quadratmeterzahl ist im Wohngeldrecht nicht vorgesehen.

6. Wo erfährt man die Mietenstufe des eigenen Wohnortes?

Die Mietenstufe kann bei der örtlichen Wohngeldbehörde oder über den amtlichen Wohngeldrechner des Bundesbauministeriums geprüft werden. Der Rechner liefert jedoch nur eine Orientierung, während die Wohngeldstelle verbindlich über den Antrag entscheidet.

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Der Oberschleimer im Le-Corbusier-Sessel

Philipp Amthor, der sich mit übertriebenem Selbstbewusstsein längst als Mann der ersten Reihe versteht und dem man die stille Gewissheit anmerkt, dass er den Kanzlerjob irgendwann auch noch übernehmen könnte, macht auch nach Feierabend noch Staat. Lässig führt er die Kamera durch sein Büro im Kanzleramt (“nur zwei Etagen unter dem Kanzler“), als wäre das […]

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Der rasant steigende Energiebedarf der großen Technologiekonzerne kollidiert mit hochgesteckten Klimaversprechen.

Climate Change Dispatch, Vijay Jayaraj

Wenn Server rund um die Uhr zuverlässige Stromversorgung benötigen, stellen KI-Unternehmen fest, dass Kohlenwasserstoffe immer noch eine Rolle spielen.

Der Energiebedarf der großen Technologiekonzerne kollidiert massiv mit den jahrelangen, anspruchsvollen Klimaversprechen, die sie auf weit entfernten Klimagipfeln so gern abgeben. Doch KI und Rechenzentren benötigen enorme Mengen an zuverlässigem Strom, den Wind- und Solarenergie nicht liefern können. Amazon, Meta, Microsoft und andere greifen daher zunehmend auf Erdgas und andere Kohlenwasserstoffe zurück, um den realen Anforderungen des Serverbetriebs gerecht zu werden. – CCD-Redaktion

In Pecos County, Texas, roden Arbeiter Buschland für ein Gaskraftwerk, das ausschließlich Amazon versorgen wird. Mit 35 Turbinen und einer Erzeugungskapazität von über 7 Gigawatt würde das Kraftwerk mehr Strom produzieren als der Grand-Coulee-Staudamm. [Hervorhebungen und Links hinzugefügt]

Eine staatliche Genehmigung erlaubt der Anlage, jährlich 33 Millionen Tonnen Treibhausgase auszustoßen, etwa das Doppelte dessen, was ein Kohlekraftwerk in Alabama produziert, das jahrelang die Emissionstabellen Amerikas angeführt hat.

Erinnern wir uns nun daran, wer das Unternehmen gegründet hat, das diesen Gasgiganten errichtet. Es handelt sich um Jeff Bezos von Amazon, der erst vor fünf Jahren Delegierten auf einem UN-Klimagipfel erklärte, ein Raketenflug habe ihm einen endlichen und fragilen Planeten gezeigt , woraufhin er zwei Milliarden Dollar zur „Wiederherstellung“ der Natur zusagte.

Der Applaus war herzlich. Kritiker merkten an, dass Bezos mit einem CO₂-intensiven Privatjet zum Treffen nach Schottland gereist war – und dass dieser dann von allen anderen vergessen wurde.

Nun finanziert sein Unternehmen das, was sich zur größten punktuellen Kohlendioxidquelle in den Vereinigten Staaten entwickeln könnte, deren Beitrag zur Begrünung der Ökosysteme daher begrüßenswert ist.

Sie beobachten gerade eine Konversation, und diese verdient Ihre Aufmerksamkeit aufgrund der Umstände, die sie erzwungen haben.

Die Vorlage, nicht die Ausnahme

Amazon ist nicht zufällig in den Erdgasmarkt eingestiegen. Das Unternehmen reihte sich in eine Warteschlange ein . Enverus Intelligence Research prognostiziert, dass nutzereigene Turbinen bis 2030 etwa 40 % des Energiebedarfs des neuen Rechenzentrums ausmachen werden.

Microsoft hat einen 20-Jahres-Vertrag über die Lieferung von Strom aus einem Chevron-Gaskraftwerk im benachbarten Reeves County unterzeichnet.

Die Anschlussverträge sind ausgebucht, Transformatoren haben Lieferrückstände, und die einzige Kennzahl, die zählt, ist die Zeit, die benötigt wird, um ein Kraftwerk ans Netz zu bringen.

Im Jahr 2021 erklärte Meta, die Muttergesellschaft von Facebook, den Klimawandel zu einer der dringlichsten Herausforderungen der Welt und positionierte sich unter den größten Unternehmensabnehmern von „sauberem Strom“.

Bis 2030 werden etwa 40 % der neuen Rechenzentrumskapazität auf nutzereigene Kraftwerke entfallen.

Dann folgte das Hyperion-Rechenzentrum in Louisiana.

Die Regulierungsbehörden genehmigten im August 2025 drei Gas- und Dampfkraftwerke dafür. Im März 2026 verdreifachte Meta den Auftrag und finanzierte sieben weitere Anlagen, wodurch sich die Gesamtzahl auf 10 Gaskraftwerke und die Investitionen auf fast 11 Milliarden Dollar erhöhte.

Meta wird die Einnahmen für 15 Jahre garantieren, während die Turbinen 30 Jahre lang laufen werden – ein Missverhältnis, das ein abweichendes Mitglied der Public Service Commission zu der Warnung veranlasste, dass die Haushalte die Differenz erben könnten.

Elon Musk hat ein Imperium auf der Annahme aufgebaut, dass Verbrennungsmotoren der Vergangenheit angehören. Im Jahr 2024 erklärte er, eine CO₂-Steuer sei die einzige notwendige Maßnahme, um den Klimawandel zu bekämpfen.

Kürzlich warnte Musk vor den G20-Ministern vor einem erheblichen Stromengpass im nächsten Jahr und verteidigte den Bau von Rechenzentren gegen die negative öffentliche Meinung.

Bei demselben Treffen forderte Mark Zuckerberg von Meta die Regierungen auf, mehr Elektriker und mehr Strom zu liefern.

Keiner der beiden Männer forderte weitere Wind- und Solaranlagen .

Die Energiephysik erzwingt einen kompletten Neustart

Die Hinwendung der großen Technologiekonzerne zu dedizierter Gaskraft löst die Klimadebatte nicht, aber sie verdeutlicht die Kluft zwischen einer politischen Erzählung und einem Stromnetz, das in der Lage ist, Industrien zu unterstützen.

Wenn Server laufen müssen, haben die Gesetze der Physik ein Wörtchen mitzureden und die Realität wird anerkannt.

Zum Beispiel können Anfang 2026 alle netzgebundenen Batteriespeicher in den Vereinigten Staaten zusammengenommen den nationalen Bedarf nur für 15 Minuten decken.

Jonathan Lesser und Mitchell Rolling modellierten das regionale Stromnetz von PJM bis zum Jahr 2045 und kamen zu dem Ergebnis, dass ein Netz aus Wind-, Solar- und Batteriespeichern die zehnfache Erzeugungskapazität von Gas- und Kernkraftwerken benötigen würde.

Es würde außerdem etwa siebenmal so viel kosten und eine größere Fläche umfassen als das PJM-Servicegebiet, das den größten Teil des Mittelatlantiks und Teile des Mittleren Westens umfasst.

Trotz dieser Tatsachen hielten Pseudowissenschaftler, Betrüger und Demagogen 20 Jahre lang Vorträge darüber, dass Kohle unmoralisch sei, Erdgas eine Brücke ins Nichts und sogenannte grüne Technologien die Rettung des Planeten darstellten.

Banken verweigerten die Finanzierung von Kohlenwasserstoffprojekten in Entwicklungsländern , in denen Chirurgen unter von unzuverlässigen Generatoren erzeugtem Licht operieren und Hunderte von Millionen Menschen mit rußigem Holz und Dung kochen.

Die Lehre daraus ist für Rechenzentren und Haushalte gleichermaßen gültig: Wohlstand erfordert Strom, der bei Bedarf verfügbar ist. Zuverlässige, konventionelle Energiequellen werden die technologische Revolution und den menschlichen Fortschritt noch Jahrzehnte lang antreiben.

Mehr dazu bei der CO2 Coalition

https://climatechangedispatch.com/big-tech-energy-needs-climate-pledges/

 

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„Bê ax jiyan nabe“: Giyadîn stellt sich gegen Goldabbau

Unter dem Motto „Wir schützen unser Land“ haben in Giyadîn (Diyadin) in der kurdischen Provinz Agirî (tr. Ağrı) zahlreiche Menschen gegen den Goldabbau mit Cyanid demonstriert. Zu der Ökologiekundgebung hatten die DEM-Partei und die Ökologiebewegung Mesopotamiens aufgerufen. Vom Postgebäude an der Inönü-Straße zog die Demonstration zum zentralen Busbahnhof. „Bê ax jiyan nabe“ – „Ohne Erde kein Leben“ – und „Kurdistan nabe goristan“ – „Kurdistan wird kein Friedhof“ – lauteten einige der Parolen. Auf Transparenten und Schildern hieß es unter anderem: „Kurdistan ist nicht euer Bergbaugebiet“, „Die Tötung der Natur ist die Tötung des Lebens“ und „Finger weg von meiner Luft, meinem Wasser, meinem Land und meinem Wald“.

An der Kundgebung beteiligten sich unter anderem die Ko-Vorsitzenden der Parteien DBP und DEM, Çiğdem Kılıçgün Uçar und Tuncer Bakırhan, sowie Vertreter:innen verschiedener Umweltgruppen. Der Protest richtet sich gegen ein Goldbergbauprojekt bei Meleqerê (Mollakara). Umweltorganisationen und Kommunen aus der Region warnen insbesondere vor möglichen Auswirkungen des Cyanideinsatzes auf den Murat-Fluss und sein Einzugsgebiet.

‚Wir kämpfen für jeden Ort, der geplündert wird‘

Alev Yılmaz von der Ökologieplattform Gimgim erinnerte an den seit mehr als 140 Tagen andauernden Widerstand gegen Energie- und Rohstoffprojekte in Gimgim (Varto). Der dortige Protest richte sich nicht allein auf die eigene Region: „Wir führen diesen Widerstand nicht nur für Gimgim, sondern für jeden Ort, der geplündert wird.“ Rojhat Özgökçe von der mesopotamischen Ökologiebewegung sprach von einer seit langem anhaltenden Ausbeutung der Natur Kurdistans. Die Erfahrungen aus Gimgim und Kanîreş (Karlıova) zeigten zugleich, dass sich dagegen eine organisierte ökologische Bewegung entwickle. „Wir müssen stärker werden, uns organisieren und einen kraftvollen Kampf gegen den Ökozid entwickeln“, sagte Özgökçe.

Uçar: Land wertvoller als Gold

Die DBP-Vorsitzende Çiğdem Kılıçgün Uçar stellte die Bergbauprojekte in einen Zusammenhang mit Verarmung, Abwanderung und der wirtschaftlichen Ausbeutung der Region. „Warum ist die Bevölkerung von Giyadîn abgewandert? Weil hier tiefe Armut hinterlassen wurde“, sagte Uçar. Nun werde versucht, Unternehmen in die Region zu bringen und Giyadîn auszubeuten. „Was wir tun müssen, ist deshalb, unser Land zu schützen. Das Land und der Widerstand der Bevölkerung von Giyadîn sind wertvoller als Gold.“

Den Verweis auf Arbeitsplätze durch Bergbauunternehmen wies sie zurück: „Unserer Bevölkerung wird eine giftige Beschäftigung angeboten. Kein Mensch akzeptiert, dass seine Luft, sein Wasser und seine Lebensgrundlagen geplündert werden. Wir werden das ebenfalls nicht akzeptieren.“ Von Mûş und Amed bis Agirî finde eine Ausbeutung statt, die die dort lebende Bevölkerung übergehe. „Wir wollen auch den siebenjährigen Kindern, die heute hier auf diesem Platz stehen, ein Leben in Würde hinterlassen.“ Uçar rief die Bevölkerung zugleich dazu auf, ihr Land nicht an Bergbauunternehmen zu verkaufen: „Sie versuchen, Stück für Stück Grundstücke in den Dörfern aufzukaufen. Verkauft euer Land nicht.“

Ökologie und Frieden

Mit Blick auf Abdullah Öcalans Aufruf vom 27. Februar 2025 verband Uçar den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen mit dem Prozess für Frieden und eine demokratische Gesellschaft. „Wer seine Natur nicht schützt, schützt auch den Frieden nicht“, sagte die Politikerin. „Wir müssen damit beginnen, das Wasser und die Natur dieses Landes, insbesondere Kurdistans, zu schützen.“ Unternehmen stünden bereit, die natürlichen und gesellschaftlichen Werte der Region auszubeuten. „Wir werden ihnen in diesem Kampf gemeinsam entgegentreten.“

Bakırhan: Kurdische Bevölkerung soll wieder vertrieben werden

Der DEM-Vorsitzende Tuncer Bakırhan zog eine Verbindung zwischen den heutigen Bergbauprojekten und der Vertreibung der kurdischen Bevölkerung in den vergangenen Jahrzehnten. In den 1990er Jahren seien Millionen Kurd:innen infolge von Krieg und Gewalt gezwungen worden, ihre Dörfer, Weiden, Berge und Häuser zu verlassen. „Jetzt versuchen sie, die kurdische Bevölkerung durch Bergbauunternehmen und Profiteure ein zweites Mal zu vertreiben“, sagte Bakırhan.

Der Widerstand dagegen beschränke sich nicht auf Giyadîn. Von Licê über Gimgim und Kanîreş bis zum Idagebirge und dem Akbelen-Wald wehrten sich Menschen gegen Naturzerstörung und Profitinteressen. „Wir sagen: Sprengt unsere Berge nicht, verschmutzt unsere Ebenen nicht, verschmutzt unser Wasser nicht.“ Die Bevölkerung werde ihr Land nicht Unternehmen überlassen, „die es vergiften, ein wenig Gold herausholen und wieder verschwinden wollen“.

Der eigentliche Frieden ist Frieden mit dem Land

Bakırhan stellte die Auseinandersetzung ebenfalls in den Zusammenhang mit dem laufenden Friedensprozess. Frieden müsse bedeuten, dass Kurd:innen an ihrem Wohnort und auf ihrem Land unter menschenwürdigen Bedingungen leben könnten. Stattdessen würden immer mehr Flächen für Bergbauprojekte geöffnet. „Der eigentliche Frieden ist Frieden mit dem Land. Er ist Frieden mit dem Wasser der Kurd:innen, mit ihren Bergen, mit den Ebenen, von denen sie ihren Lebensunterhalt bestreiten, und mit den Menschen und anderen Lebewesen, die dort leben.“ Die derzeitige Politik stehe weder mit dem Frieden noch mit dessen Geist im Einklang, sagte Bakırhan: „Nehmt eure Hände von unseren Weiden, unserem Wasser, unserem Land und unserer Geschichte.“

Ökologie gehört zu Öcalans wichtigsten Themen

Bakırhan berichtete auch von seinen Gesprächen mit Abdullah Öcalan. Bei einer vierstündigen Unterredung sei Ökologie neben Sprache, Identität und gleichberechtigter Staatsbürgerschaft eines der zentralen Themen gewesen. Öcalan habe insbesondere die Frage beschäftigt, wie Kurd:innen an ihren Geburtsorten Arbeit und eine Lebensgrundlage finden könnten. Seine Haltung gegenüber der Zerstörung der Natur sei sehr entschieden gewesen.

Bakırhan verwies in diesem Zusammenhang auf die zunehmende Vergabe von Bergbaulizenzen in den kurdischen Gebieten. „In Şirnex, Gabar, Besta und Cûdî haben sie kaum einen Baum stehen gelassen. In Bedlîs und Çewlîg versuchen sie nahezu jeden Berg, jedes fließende Gewässer und jede Ebene Bergbauunternehmen zu überlassen.“ Hunderte Lizenzen seien bereits vergeben, Tausende weitere warteten auf ihre Genehmigung. „Warum diese Plünderung? Diese Geografie hat in den vergangenen hundert Jahren genug Unterdrückung und Leid erlebt.“

Wer glaube, Kurdistan nun großflächig für Bergbau und Kapitalinteressen öffnen zu können, werde auf Widerstand treffen, erklärte Bakırhan: „Die Bevölkerung von Giyadîn wird das nicht zulassen. Die Bevölkerung von Patnos wird das nicht zulassen. Auch die Menschen in Colemêrg und Şirnex werden nicht zulassen, dass ihre Natur für den Bergbau zerstört wird.“

Nach den Redebeiträgen endete die Kundgebung.

https://deutsch.anf-news.com/Oekologie/widerstand-gegen-geplanten-goldabbau-mit-cyanid-in-giyadin-wachst-52843 https://deutsch.anf-news.com/Oekologie/geothermieprojekt-in-gimgim-ortsbesichtigung-fur-8-oktober-angesetzt-52844 https://deutsch.anf-news.com/Oekologie/nevroz-kavak-unter-dem-vorwand-der-energiegewinnung-werden-lebensraume-zerstort-52835

 

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Samstagsmütter fragen nach Ibrahim und Edip Çelik

Die Samstagsmütter haben bei ihrer 1122. Mahnwache auf dem Galatasaray-Platz in Istanbul an Ibrahim und Edip Çelik erinnert. Vater und Sohn wurden am 10. Juli 1994 in der nordkurdischen Provinz Êlih (tr. Batman) von der radikalislamistischen Hizbullah verschleppt und zum Verschwinden gebracht. Seitdem fehlt von ihnen jedes Lebenszeichen.

An der Mahnwache beteiligten sich Angehörige von Verschwundenen und zahlreiche Menschenrechtsaktivist:innen. Sie trugen Bilder von Menschen, die in staatlichem Gewahrsam verschwunden oder getötet wurden, sowie rote Nelken. Die Erklärung zum Fall verlas die Rechtsanwältin Jiyan Kaya von der Istanbuler Zweigstelle des Menschenrechtsvereins IHD.

IHD verweist auf Verbindungen zum Staatsapparat

Kaya erinnerte daran, dass die Todesschwadron Hizbullah in den 1990er Jahren zahlreiche Menschen entführte und zum Verschwinden brachte. Zugleich verwies sie auf die Rolle staatlicher Strukturen: Es gelte als gesichert, dass die Hizbullah bei diesen Verbrechen mit Schutz und Unterstützung von Teilen der Sicherheits- und Verwaltungsbürokratie rechnen konnte und ihr Handeln vom Staat geduldet wurde. Daher habe es keine wirksame staatliche Intervention gegen diese Verbrechen gegeben.

Was geschah am 10. Juli 1994?

Am Abend des 10. Juli 1994 klopften vier maskierte und bewaffnete Männer an die Tür der Familie Çelik. Unter dem Vorwand, er solle ihnen einen Ort zeigen, nahmen sie den 50 Jahre alten Ibrahim Çelik mit. Sein damals 19-jähriger Sohn Edip folgte ihnen, weil er seinen Vater nicht allein lassen wollte. Als beide nicht zurückkehrten, wandte sich die Familie an Gendarmerie und Polizei und erstattete anschließend Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft. Im Zusammenhang mit der Verschleppung benannte die Familie nach Angaben des IHD fünf Hizbullah-Mitglieder: Talat Rüzgar, Aziz Önlük, Ilhan Önlük, Resul Güneş und Çetin Dursun.

Notwendige Ermittlungen blieben aus

Die Bemühungen der Familie blieben ohne Ergebnis. „Die notwendigen Schritte, um Zeug:innen zu vernehmen, Verdächtige zu befragen und den Fall in all seinen Dimensionen aufzuklären, wurden nicht unternommen“, erklärte Kaya. Von Ibrahim und Edip Çelik habe es nie wieder eine Nachricht gegeben. Die Suche von Ibrahims Frau Merese Çelik werde inzwischen von ihren Kindern und Enkelkindern fortgeführt. „Egal, wie viele Jahre vergehen: Wir werden nicht aufhören, für Ibrahim und Edip Çelik und für alle unsere Verschwundenen Gerechtigkeit zu fordern und den Staat daran zu erinnern, dass er sich an rechtsstaatliche Normen halten muss.“

„Wie viele Generationen sollen das noch erleben?“

Anschließend sprach Berfin Çelik, die Enkelin von Ibrahim Çelik. „Ich bin ein Enkelkind der Samstagsmütter. Seit drei Generationen stehen wir auf dem Galatasaray-Platz“, sagte sie. „Darüber nachdenken zu müssen, was ihnen widerfahren ist, ist für uns zur Qual geworden. Wie viele Generationen sollen das noch erleben? Wir wollen die Wahrheit erfahren.“ Die Familie werde ihre Suche nicht aufgeben: „Als Familie Çelik werden wir diesen Kampf weiterführen.“ Zum Abschluss legten die Angehörigen der Verschwundenen ihre Nelken auf dem Galatasaray-Platz nieder.

https://deutsch.anf-news.com/menschenrechte/-48033 https://deutsch.anf-news.com/menschenrechte/samstagsmutter-fordern-aufklarung-uber-schicksal-von-cemil-kirbayir-52790 https://deutsch.anf-news.com/menschenrechte/ridvan-karakoc-protest-gegen-einstellung-der-ermittlungen-nach-31-jahren-52780

 

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Kinderkrankengeld 2027: Familien drohen bis zu 20 Tage weniger

Berufstätigen Eltern drohen ab Januar 2027 deutlich weniger Kinderkrankentage. Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann hat sich am 23. September 2026 im Bundestag gegen eine erneute Verlängerung der erhöhten Ansprüche ausgesprochen. Besonders betroffen wären Alleinerziehende mit mehreren Kindern: Ihr Anspruch würde um bis zu 20 Arbeitstage im Jahr sinken.

Ein neuer Kürzungsbeschluss ist dafür nicht erforderlich. Die höheren Ansprüche gelten nur bis Ende 2026; ohne Gesetzesänderung greifen anschließend wieder die niedrigeren Grenzen. Eine Verlängerung bleibt rechtlich möglich, wird vom Minister aber abgelehnt.

Linnemann will zurück zu den früheren Grenzen

In der Regierungsbefragung fragte der Grünen-Abgeordnete Johannes Wagner, ob sich Linnemann für den Erhalt der zusätzlichen Kinderkrankentage einsetzen werde. Der Minister verwies auf die Sonderregelungen während der Coronapandemie und sprach sich dafür aus, diese zurückzunehmen. Auf eine spätere Nachfrage erklärte er: „Es werden 10 Tage sein, mal zwei sind das 20 Tage im Jahr.“ Der Austausch ist in der Dokumentation des Bundesgesundheitsministeriums vom 23. September 2026 nachzulesen.

Gegen-Hartz hatte bereits am 25. Juni über die drohende Rückkehr zu zehn Kinderkrankentagen berichtet.

Diese Ansprüche gelten 2026 und ohne Verlängerung ab 2027

Die regulären Ansprüche regelt § 45 Absatz 2 SGB V. Absatz 2a erhöht sowohl die Tage je Kind als auch die Gesamtgrenzen für das Kalenderjahr 2026. Daraus ergibt sich folgender Vergleich für Eltern und Kinder, die die Voraussetzungen für Kinderkrankengeld erfüllen:

Familiensituation Anspruch 2026 → Anspruch 2027 ohne Verlängerung Ein Kind, je Elternteil 15 → 10 Arbeitstage; fünf Tage weniger Zwei Kinder, je Elternteil insgesamt 30 → 20 Arbeitstage; zehn Tage weniger Drei oder mehr Kinder, je Elternteil insgesamt Höchstens 35 → 25 Arbeitstage; zehn Tage weniger Alleinerziehend mit einem Kind 30 → 20 Arbeitstage; zehn Tage weniger Alleinerziehend mit zwei Kindern insgesamt 60 → 40 Arbeitstage; 20 Tage weniger Alleinerziehend mit drei oder mehr Kindern insgesamt Höchstens 70 → 50 Arbeitstage; 20 Tage weniger

Die Gesamtgrenze hebt die Begrenzung je Kind nicht auf. Eltern können deshalb nicht sämtliche verfügbaren Tage für die Erkrankung eines einzigen Kindes verwenden. Gezählt werden Arbeitstage, an denen sie wegen der notwendigen Betreuung nicht arbeiten können.

Alleinerziehenden fehlt besonders viel abgesicherte Betreuungszeit

Für Alleinerziehende mit mindestens zwei Kindern entsprechen 20 entfallende Arbeitstage bei einer Fünftagewoche rechnerisch vier Wochen. Bei Elternpaaren mit mehreren Kindern kann sich der Verlust beider Ansprüche ebenfalls auf 20 Tage summieren. Dafür müssen beide Eltern selbst anspruchsberechtigt sein; die Tage lassen sich jedoch nicht beliebig zwischen ihnen aufteilen.

Wie stark sich die Kürzung im Alltag auswirkt, hängt davon ab, wie häufig und wie lange die Kinder erkranken. Wer die bisherigen Grenzen ausschöpft, müsste zusätzliche Betreuungstage früher anders organisieren.

Wer Kinderkrankengeld erhalten kann

Elternteil und Kind müssen grundsätzlich gesetzlich krankenversichert sein; der betreuende Elternteil benötigt außerdem einen eigenen Krankengeldanspruch. Das Kind muss jünger als zwölf Jahre sein; bei Kindern mit Behinderung, die auf Hilfe angewiesen sind, entfällt die Altersgrenze. Eine ärztliche Bescheinigung muss bestätigen, dass die Betreuung erforderlich ist. Voraussetzung ist außerdem, dass keine andere Person im Haushalt die Betreuung übernehmen kann.

Eine geschlossene Kita bei einem gesunden Kind genügt für diesen Anspruch nicht. Auch wer im Homeoffice arbeitet, kann Kinderkrankengeld erhalten, wenn die notwendige Betreuung die Arbeit verhindert.

Als alleinerziehend können auch Eltern gelten, die trotz gemeinsamen Sorgerechts tatsächlich alleinstehend erziehen. Die Krankenkasse prüft die Verhältnisse und gegebenenfalls erforderliche Nachweise, wie das Familienportal des Bundes erläutert. Mehr dazu steht in unserem Beitrag zum Kinderkrankengeld für Alleinerziehende bis Ende 2026.

Die Kürzung betrifft die Bezugsdauer, nicht den Tagessatz

Für Beschäftigte ersetzt Kinderkrankengeld grundsätzlich 90 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts aus beitragspflichtigem Arbeitsentgelt. Bei beitragspflichtigen Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld in den vorherigen zwölf Kalendermonaten beträgt der Satz 100 Prozent. Eine gesetzliche Höchstgrenze begrenzt die Leistung jedoch auch dann.

Vom errechneten Betrag können Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung abgehen. Die tatsächliche Auszahlung liegt deshalb gegebenenfalls niedriger. Einzelheiten erklärt die AOK zur Berechnung des Kinderkrankengeldes.

Bezahlte Freistellung muss von Anfang an geprüft werden

Bevor Kinderkrankengeld gezahlt wird, ist zu klären, ob der Arbeitgeber das Entgelt während der Betreuung weiterzahlen muss. Ein solcher Anspruch kann sich bei kurzfristiger persönlicher Verhinderung aus § 616 BGB oder aus vertraglichen Regelungen ergeben. Die gesetzliche Vorschrift kann allerdings arbeitsvertraglich ausgeschlossen oder eingeschränkt sein, wie die AOK in ihren Informationen für Arbeitgeber erläutert.

Solange der Arbeitgeber wegen der Betreuung bezahlt freistellt, ruht der Anspruch auf Kinderkrankengeld. Diese Tage werden auf die Anspruchsdauer angerechnet und stehen nicht zusätzlich zur Verfügung. Das Bundesportal zur Beantragung von Kinderkrankengeld verdeutlicht dies an einem Beispiel: Nach fünf angerechneten Tagen mit Entgeltfortzahlung verbleiben 2026 bei einem Anspruch von 15 Tagen noch zehn Tage Kinderkrankengeld.

Was Eltern nach Verbrauch der Kinderkrankentage tun können

Solange der gesetzliche Freistellungsanspruch besteht, müssen Eltern weder Erholungsurlaub einsetzen noch zunächst Überstunden abbauen. Sind die Tage für die gewöhnliche häusliche Betreuung verbraucht, folgt aus dieser Vorschrift kein Anspruch auf weitere freie Tage. Dann müssen andere Ansprüche oder eine Vereinbarung mit dem Arbeitgeber geprüft werden.

Möglich sind etwa genehmigter Urlaub, vereinbarter Freizeitausgleich oder eine zusätzliche unbezahlte Freistellung. Bei unbezahlter Freistellung fehlt für diese weiteren Tage neben dem Gehalt auch das Kinderkrankengeld. Urlaub vermeidet den unmittelbaren Verdienstausfall, verringert aber die verbleibende Erholungszeit.

Hat der andere Elternteil noch Anspruchstage übrig, kommt eine Übertragung infrage. Darauf besteht kein gesetzlicher Anspruch; insbesondere muss der Arbeitgeber des Elternteils zustimmen, der zusätzliche Tage übernehmen soll. Das Verfahren sollten Eltern vorab mit Arbeitgeber und Krankenkasse abstimmen. Die BMG-Fragen und Antworten zum Kinderkrankengeld erläutern diese Möglichkeit.

Krankenhausbegleitung verbraucht das gewöhnliche Kontingent nicht

Wird ein Elternteil aus medizinischen Gründen mit dem erkrankten Kind stationär aufgenommen, besteht unter den Voraussetzungen von § 45 Absatz 1a SGB V ein gesonderter Anspruch für die notwendige Dauer. Auch hier muss das Kind grundsätzlich unter zwölf Jahre alt sein oder eine Behinderung haben und auf Hilfe angewiesen sein. Diese Begleitung wird nicht auf die gewöhnlichen Kinderkrankentage für die häusliche Betreuung angerechnet.

Fragen und Antworten zum Kinderkrankengeld 2027 Ist die Kürzung für 2027 bereits neu beschlossen worden?

Die niedrigeren Grenzen greifen nach geltendem Recht, weil die erhöhten Ansprüche Ende 2026 auslaufen. Ein neuer Kürzungsbeschluss ist nicht nötig; eine gesetzliche Verlängerung wäre weiterhin möglich.

Verlieren alle Eltern 20 Kinderkrankentage?

Bei einem Kind entfallen fünf Tage je Elternteil beziehungsweise zehn Tage für Alleinerziehende. Bis zu 20 Tage weniger betreffen Alleinerziehende mit mehreren Kindern oder zusammengerechnet zwei anspruchsberechtigte Elternteile mit mehreren Kindern.

Gibt es Kinderkrankengeld auch im Minijob?

Aus einem ausschließlich geringfügig entlohnten Beschäftigungsverhältnis entsteht regelmäßig kein Anspruch auf Kinderkrankengeld. Ein Anspruch auf unbezahlte Freistellung kann trotzdem bestehen, wie die BMG-Übersicht zu Kinderkrankentagen erläutert.

Was gilt beim Bezug von Arbeitslosengeld I?

Bei notwendiger Betreuung eines erkrankten Kindes kann die Agentur für Arbeit das Arbeitslosengeld zeitlich begrenzt weiterzahlen. Dabei handelt es sich um eine eigene Regelung, nicht um Kinderkrankengeld der Krankenkasse. Einzelheiten erklärt unser Beitrag zur Fortzahlung von Arbeitslosengeld bei einem kranken Kind im Jahr 2026.

Lassen sich ungenutzte Tage aus 2026 für 2027 aufheben?

Nein, die Anspruchsgrenzen gelten jeweils für ein Kalenderjahr. Nicht verbrauchte Tage erhöhen den Anspruch des folgenden Jahres nicht.

Wo wird Kinderkrankengeld beantragt?

Der betreuende Elternteil beantragt die Leistung bei seiner eigenen gesetzlichen Krankenkasse und reicht die ärztliche Bescheinigung ein. Bei Beschäftigten übermittelt der Arbeitgeber der Kasse die erforderlichen Angaben zum Verdienstausfall.

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KI ersetzt Arbeitsplätze: „Es gibt nur eine Art von Arbeitnehmer, die KI nicht ersetzen kann“

Künstliche Intelligenz setzt Beschäftigte unter Druck: Wenn Programme Texte schreiben, Anfragen beantworten und Daten auswerten, stellt sich die Frage, welche menschliche Arbeit künftig noch gebraucht wird.

Amazon-Gründer Jeff Bezos hat eine unberuhigende Botschaft: “Menschen mit Erfindergeist sollen auch im KI-Zeitalter unersetzlich bleiben”.

Was Bezos über die Zukunft der Arbeit gesagt haben soll

Bezos: „Es gibt nur eine Art von Arbeitnehmer, die KI niemals ersetzen kann.“ Gemeint sind Menschen, die neue Ideen entwickeln, Zusammenhänge erkennen und Probleme erfinderisch lösen.

Bezos richtet sich damit nicht ausschließlich an Ingenieure, Entwickler oder Beschäftigte in Forschungsabteilungen. Erfindergeist werden auch bei Arbeitsweisen gebraucht: Schwierigkeiten erkennen, bestehende Verfahren hinterfragen und Verbesserungen ausprobieren. Auch im Büro, im Kundendienst oder im Handwerk kann diese Fähigkeit gefragt sein.

Erfindergeist beginnt oft bei einem alltäglichen Problem

Wer bei Erfindungen ausschließlich an Patente und technische Durchbrüche denkt, übersieht die vielen kleinen Verbesserungen im Arbeitsalltag.

Eine Beschäftigte kann erkennen, warum Kunden regelmäßig dieselbe Rückfrage stellen, oder feststellen, weshalb ein bestimmter Arbeitsschritt unnötige Verzögerungen verursacht. Daraus kann eine Lösung entstehen, die Zeit spart und die Qualität verbessert.

Der Unterschied liegt im Blick auf die Aufgabe. Wer eine Reklamation bearbeitet, kann den einzelnen Fall abschließen oder zusätzlich untersuchen, weshalb vergleichbare Beschwerden immer wieder auftreten. Im zweiten Fall wird aus der laufenden Arbeit ein Vorschlag, wie sich das Problem künftig vermeiden lässt.

Solche Verbesserungen müssen weder spektakulär noch teuer sein. Manchmal genügt ein verständlicheres Formular, eine andere Reihenfolge im Arbeitsablauf oder eine bessere Abstimmung zwischen zwei Abteilungen. Gerade Beschäftigte, die täglich mit den Schwierigkeiten eines Verfahrens umgehen, können dafür wertvolle Hinweise liefern.

Erfahrung wird durch neue Technik nicht automatisch wertlos

Daraus lässt sich deshalb nicht ableiten, dass Berufserfahrung künftig weniger zählt. Wer einen Betrieb, seine Kunden und seine Abläufe kennt, kann beurteilen, an welchen Stellen Veränderungen tatsächlich helfen würden. Dieses Wissen lässt sich mit neuen Werkzeugen verbinden.

Für langjährig Beschäftigte wäre es daher die falsche Schlussfolgerung, ihre bisherigen Kenntnisse vorschnell abzuwerten. Die entscheidende Frage lautet vielmehr, wie sie ihre Erfahrung unter veränderten Bedingungen einsetzen können. Ein technischer Vorschlag ist schließlich erst dann eine Verbesserung, wenn er im Arbeitsalltag funktioniert.

Umgekehrt schützt Erfahrung allein nicht vor Veränderungen. Auch eingespielte Abläufe können überholt sein, und eine langjährige Tätigkeit macht Weiterbildung nicht überflüssig. Berufliche Sicherheit lässt sich deshalb weder allein aus der Betriebszugehörigkeit noch aus der Begeisterung für neue Software ableiten.

Bezos verlangt auch etwas von der Unternehmensleitung

Bemerkenswert ist, dass Bezos im Gespräch nicht nur über die Eigenschaften einzelner Beschäftigter spricht. Große Unternehmen bräuchten Menschen, die neue Perspektiven einbringen und Veränderungen anstoßen, erklärt er sinngemäß. Führungskräfte müssten solche Mitarbeiter unterstützen, obwohl deren Ideen Unbehagen auslösen könnten.

Darin steckt eine Forderung, die in der Diskussion über die Anpassungsfähigkeit von Arbeitnehmern leicht untergeht. Wer Eigeninitiative erwartet, muss Beschäftigten die Möglichkeit geben, von bestehenden Verfahren abzuweichen und Vorschläge zu erproben. Ein Unternehmen kann schlecht Erfindergeist verlangen und zugleich jede Abweichung vom gewohnten Ablauf bestrafen.

Das betrifft auch die Arbeitsbelastung. Wer den gesamten Arbeitstag unter Zeitdruck einzelne Vorgänge erledigen muss, hat kaum Gelegenheit, deren Ursachen zu untersuchen. Ideen entstehen nicht zuverlässig dadurch, dass die Unternehmensleitung zusätzlich zum bisherigen Pensum noch mehr Kreativität verlangt.

Ausprobieren braucht Zeit – und kann scheitern

Bezos beschreibt das Erkunden neuer Wege als einen Vorgang, der vorübergehend ineffizient erscheinen kann. Wenn noch nicht feststeht, wie ein Ziel erreicht werden soll, gehören Umwege zur Suche nach einer Lösung. Er verbindet Erfindungsgeist damit ausdrücklich mit der Bereitschaft, Unsicherheit auszuhalten.

Für den Arbeitsalltag bedeutet das: Ein Verbesserungsvorschlag kann sich als unpraktisch erweisen, obwohl er zunächst plausibel klingt. Werden Beschäftigte dafür sofort verantwortlich gemacht, dürfte die Bereitschaft zum nächsten Versuch sinken. Eine glaubwürdige Einladung zur Eigeninitiative braucht deshalb nachvollziehbare Spielräume.

Die Verantwortung lässt sich nicht vollständig auf die einzelne Person verlagern. Arbeitgeber entscheiden darüber, welche Vorschläge geprüft werden, welche Mittel zur Verfügung stehen und welche Veränderungen tatsächlich umgesetzt werden. Auch daran muss sich messen lassen, wie ernst ein Unternehmen seine Forderung nach Innovation nimmt.

Amazon rechnet selbst mit weniger Beschäftigten durch KI

Wie wenig aus solchen Aussagen eine Beschäftigungsgarantie folgt, zeigt eine Mitteilung von Amazon-Chef Andy Jassy. Er erklärte, der verstärkte Einsatz generativer KI werde voraussichtlich dazu führen, dass Amazon in den folgenden Jahren insgesamt weniger Beschäftigte im Unternehmens- und Verwaltungsbereich benötige. Manche Tätigkeiten würden weniger Personal erfordern, andere mehr.

Gleichzeitig rief Jassy die Beschäftigten dazu auf, sich mit KI vertraut zu machen, Schulungen zu besuchen und Anwendungsmöglichkeiten auszuprobieren. Weiterbildung und erwarteter Personalabbau stehen in dieser Mitteilung unmittelbar nebeneinander. Die Aufforderung, neue Technik zu nutzen, war somit keine Zusicherung, dass alle bisherigen Stellen erhalten bleiben.

Für Arbeitnehmer ist dieser Unterschied entscheidend. Eine zusätzliche Fähigkeit kann die Chancen auf andere Aufgaben verbessern, während ein Unternehmen trotzdem Personal reduziert. Wer seinen Arbeitsplatz verliert, war deshalb nicht automatisch zu wenig lernbereit oder erfinderisch.

Welche Arbeit sich durch KI besonders verändern könnte

Die Internationale Arbeitsorganisation ILO und das Forschungsinstitut NASK haben im Mai 2025 untersucht, welche beruflichen Aufgaben von generativer KI betroffen sein könnten. Demnach arbeitet weltweit etwa jeder vierte Beschäftigte in einem Beruf mit zumindest teilweiser Berührung zu den Fähigkeiten dieser Technik. Die Zahl beschreibt ein Veränderungspotenzial und keine bereits eingetretenen Arbeitsplatzverluste.

Besonders hoch ist dieses Potenzial bei Büro- und Verwaltungstätigkeiten. Zunehmend betrifft es aber auch stark digitalisierte Aufgaben in Medien, Softwareentwicklung und Finanzberufen. Anspruchsvolle oder als kreativ geltende Tätigkeiten stehen damit nicht pauschal außerhalb des technischen Wandels.

Die ILO-Untersuchung zu generativer KI und Beschäftigung erwartet häufiger eine Veränderung von Arbeitsplätzen als deren vollständige Automatisierung. Viele Berufe umfassen unterschiedliche Aufgaben, von denen sich nur ein Teil technisch übernehmen lässt. Aus der Automatisierbarkeit einzelner Arbeitsschritte folgt deshalb nicht unmittelbar, dass der gesamte Beruf verschwindet.

Warum die Behauptung vom unersetzlichen Arbeitnehmer zu weit geht

Die Vorstellung einer dauerhaft geschützten Gruppe ist verlockend. Sie verspricht eine klare Antwort auf eine Entwicklung, deren Folgen für den eigenen Arbeitsplatz schwer abzuschätzen sind. Doch eine persönliche Eigenschaft kann nicht sämtliche unternehmerischen Entscheidungen ausgleichen.

Auch ein Mitarbeiter mit guten Ideen kann von einer Standortschließung oder der Zusammenlegung von Abteilungen betroffen sein. Ebenso kann eine erfolgreiche Verbesserung dazu führen, dass ein Betrieb weniger Arbeitsstunden für dieselbe Leistung benötigt. Wem dieser Gewinn zugutekommt, ist eine Frage der betrieblichen Entscheidungen.

Deshalb greift es zu kurz, Arbeitnehmer ausschließlich zur Selbstoptimierung aufzufordern. Eine faire Debatte muss auch danach fragen, ob frei werdende Zeit für bessere Arbeitsbedingungen, Weiterbildung oder zusätzliche Aufgaben genutzt wird. Der technische Fortschritt allein entscheidet darüber nicht.

Was Beschäftigte im eigenen Betrieb konkret klären sollten

Für Arbeitnehmer ist eine genaue Betrachtung der eigenen Tätigkeit hilfreicher als die allgemeine Frage, ob ihr Beruf irgendwann verschwinden könnte. Welche Aufgaben sollen sich verändern, welche bleiben bestehen und welche neuen Anforderungen entstehen? Darauf sollten Arbeitgeber möglichst konkrete Antworten geben.

Dasselbe gilt für Weiterbildung. Ein allgemeiner KI-Kurs kann wenig bringen, wenn anschließend unklar bleibt, wofür die Kenntnisse gebraucht werden. Sinnvoller erscheint eine Qualifizierung, die mit den tatsächlichen Aufgaben, vorhandenen Erfahrungen und erreichbaren Entwicklungsmöglichkeiten im Betrieb verbunden ist.

Dabei sollte auch geklärt werden, wann gelernt werden kann und wer die Kosten trägt. Die Forderung nach Anpassungsfähigkeit bleibt für Beschäftigte wenig greifbar, wenn Schulungen ausschließlich zusätzlich zur ohnehin vollen Arbeitswoche stattfinden sollen. Ein nachvollziehbarer Plan schafft mehr Orientierung als die Aufforderung, sich irgendwie mit KI zu beschäftigen.

Weiterbildung und Arbeitsplatzverlust haben auch finanzielle Folgen

Wer eine größere berufliche Neuorientierung erwägt, muss neben den fachlichen Chancen die eigene Absicherung im Blick behalten. Gegen-Hartz erläutert anhand eines Gerichtsfalls, wann eine Eigenkündigung wegen Weiterbildung ohne Sperrzeit beim Arbeitslosengeld bleiben kann. Eine allgemeine Freistellung von Sperrzeiten lässt sich daraus nicht ableiten; entscheidend sind die jeweiligen Umstände.

Wenn ein Arbeitgeber bereits Stellenstreichungen ankündigt, verschiebt sich die Diskussion nochmals. Dann geht es um konkrete Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten, angebotene Veränderungen und die Prüfung einer möglichen Kündigung. Diese Fragen behandelt Gegen-Hartz im Beitrag „Kündigung wegen KI: Erst kürzen, dann Arbeitslosigkeit“.

Beschäftigte brauchen in dieser Situation verlässliche Informationen über ihre Perspektiven. Ein Verweis auf die angeblich grenzenlosen Möglichkeiten neuer Technik ersetzt keine Antwort darauf, wie es mit ihrem Einkommen und ihrer Beschäftigung weitergeht.

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Grundsicherung: Jobcenter-Termin verpasst: In diesen Fällen reicht eine Krankschreibung nicht

Sie sind krank und können einen Jobcenter-Termin nicht wahrnehmen? Dann reicht eine normale Krankschreibung grundsätzlich aus. Doch es gibt eine Falle: In bestimmten Situationen darf das Jobcenter zusätzlich ein ärztliches Attest verlangen, das bestätigt, dass Sie den Termin tatsächlich nicht wahrnehmen konnten.

Wer diese zusätzliche Bescheinigung trotz vorheriger Aufforderung nicht vorlegt, riskiert, dass das Jobcenter den Termin als unentschuldigtes Meldeversäumnis wertet. Deshalb kommt es darauf an, welchen Nachweis das Jobcenter konkret verlangt hat.

Krank? Melden Sie sich sofort

Wenn Sie einen Meldetermin wegen Krankheit nicht wahrnehmen können, sollten Sie das Jobcenter unverzüglich informieren. Warten Sie nicht erst auf eine Anhörung.

Nach § 56 SGB II müssen Sie eine Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer anzeigen. Die Bescheinigung muss grundsätzlich spätestens vor Ablauf des dritten Kalendertages nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit vorliegen. Das Jobcenter darf sie auch früher verlangen.

Dauert die Erkrankung länger, brauchen Sie eine Folgebescheinigung.

Die entscheidende Falle: Arbeitsunfähig heißt nicht automatisch terminunfähig

Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bestätigt zunächst nur, dass Sie arbeitsunfähig sind. Sie sagt nicht zwingend aus, dass Sie gesundheitlich auch keinen Termin beim Jobcenter wahrnehmen können.

Das Bundessozialgericht stellte bereits mit Urteil vom 9. November 2010, Az. B 4 AS 27/10 R, klar: Arbeitsunfähigkeit und die Unfähigkeit, einen Meldetermin wahrzunehmen, sind nicht immer identisch.

Trotzdem darf das Jobcenter nicht automatisch bei jeder Erkrankung eine sogenannte Wegeunfähigkeitsbescheinigung verlangen. Die normale AU reicht grundsätzlich als Nachweis.

Erst wenn konkrete Zweifel bestehen und das Jobcenter vorher ausdrücklich einen weitergehenden Nachweis verlangt hat, kann ein zusätzliches Attest erforderlich werden.

Beispiel Swetlana: Krankschreibung schützt vor Meldeversäumnis

Swetlana ist 46 Jahre alt und lebt in Frankfurt an der Oder. Für Dienstagmorgen hat sie einen Termin beim Jobcenter. In der Nacht bekommt sie Fieber, starke Gliederschmerzen und Kreislaufprobleme.

Sie meldet sich morgens beim Jobcenter ab und geht zum Arzt. Dieser schreibt sie für mehrere Tage arbeitsunfähig. Swetlana reicht die Bescheinigung beim Jobcenter ein.

Damit hat sie grundsätzlich einen wichtigen Grund nachgewiesen. Das Jobcenter darf den Termin nicht einfach als unentschuldigtes Meldeversäumnis behandeln.

Anders könnte es aussehen, wenn Swetlana bereits mehrfach genau an Meldeterminen krankgeschrieben war und das Jobcenter ihr vorher ausdrücklich mitgeteilt hatte, dass künftig ein zusätzliches Attest über ihre Unfähigkeit zur Terminwahrnehmung erforderlich ist.

Wann reicht die Krankschreibung – und wann nicht? Situation Erforderlicher Nachweis Einmalige Erkrankung am Meldetermin AU reicht grundsätzlich Jobcenter verlangt vorher ausdrücklich Zusatzattest Zusätzliches ärztliches Attest Krankheit dauert länger Folgebescheinigung Jobcenter fragt nach Diagnose Diagnose müssen Sie grundsätzlich nicht mitteilen Sie haben nur einen Arzttermin Entschuldigt den Jobcenter-Termin nicht automatisch Diagnose geht das Jobcenter grundsätzlich nichts an

Sie müssen Ihrer Integrationsfachkraft grundsätzlich nicht mitteilen, woran Sie erkrankt sind. Entscheidend sind die Arbeitsunfähigkeit und deren Dauer.

Auch bei einem zusätzlichen Attest muss der Arzt nicht Ihre gesamte Krankengeschichte offenlegen. Es genügt grundsätzlich die Aussage, dass Sie den Meldetermin aus gesundheitlichen Gründen nicht wahrnehmen konnten.

Achtung bei normalen Arztterminen

Ein Arzttermin ist nicht automatisch ein wichtiger Grund für das Fernbleiben beim Jobcenter. Wenn Sie nicht arbeitsunfähig sind, sollten Sie prüfen, ob sich der Arzttermin verschieben lässt.

Geht das nicht, etwa wegen einer dringenden Behandlung oder Untersuchung, sollten Sie das Jobcenter vorher informieren und den Termin nachweisen.

Was tun, wenn das Jobcenter trotzdem ein Meldeversäumnis behauptet?

Schickt Ihnen das Jobcenter eine Anhörung, sollten Sie unbedingt reagieren. Teilen Sie mit, wann Sie erkrankt sind, wann Sie sich abgemeldet und welchen Nachweis Sie eingereicht haben.

Liegt ein wichtiger Grund vor, darf das Jobcenter den Termin nicht als Meldeversäumnis werten. Bewahren Sie deshalb die AU, Nachrichten an das Jobcenter und Übermittlungsnachweise auf.

Das sollten Sie bei Krankheit sofort tun

Melden Sie sich so früh wie möglich beim Jobcenter ab. Reichen Sie die AU fristgerecht ein und achten Sie darauf, ob das Jobcenter ausdrücklich einen weitergehenden Nachweis verlangt.

Hat das Jobcenter zuvor ein zusätzliches ärztliches Attest gefordert, sollten Sie dieses ebenfalls besorgen. Nur eine normale Krankschreibung einzureichen, kann dann zu wenig sein.

FAQ: Krankheit und Meldeversäumnis beim Jobcenter

Reicht eine Krankschreibung für einen Jobcenter-Termin?

Grundsätzlich ja. Nur in begründeten Fällen kann das Jobcenter nach vorheriger Aufforderung einen zusätzlichen ärztlichen Nachweis verlangen.

Muss ich meine Diagnose nennen?

Nein. Sie müssen dem Jobcenter grundsätzlich nicht mitteilen, woran Sie erkrankt sind.

Darf das Jobcenter einen krankheitsbedingt verpassten Termin als Meldeversäumnis werten?

Nicht, wenn Sie einen wichtigen Grund ausreichend nachweisen. Entscheidend ist, dass Sie die Erkrankung rechtzeitig melden und den verlangten Nachweis einreichen.

Quellen

Bundesagentur für Arbeit: Fachliche Weisungen zu § 32 SGB II, Stand Juli 2026
Bundesagentur für Arbeit: Fachliche Weisungen zu § 56 SGB II, Stand Juli 2026
Bundessozialgericht: Urteil vom 9. November 2010, B 4 AS 27/10 R
Sozialgesetzbuch II: §§ 32 und 56

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Schaukampf der Glaubensbrüder

Der Kriegswirtschaft ist es egal, wer unter ihr regiert — in Sachsen-Anhalt ist sie mit beiden Kandidaten um das Ministerpräsidentenamt gut bedient.
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Verderben wir das Spiel!

Sich über Menschen mit anderen politischen Ansichten zu ärgern, ergibt keinen Sinn.
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Aufwärmen für das Feuer

Europa rüstet sich für den Krieg — und wer rüstet sich für den Frieden?
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So hoch ist die Rente nach 45 Arbeitsjahren – Altersrententabelle zeigt es

Wer 45 Jahre durchgängig gearbeitet und stets ein Durchschnittseinkommen erzielt hat, kann mit einer monatlichen Bruttorente von rund 1.835 Euro rechnen. Doch diese sogenannte „Standardrente“ ist für viele Rentnerinnen und Rentner weit entfernt von der Realität.

Was ist die Standardrente – und wer erhält sie überhaupt?

Die Deutsche Rentenversicherung spricht von einer „Standardrente“, wenn jemand 45 Jahre lang ununterbrochen sozialversicherungspflichtig gearbeitet und in jedem dieser Jahre genau das Durchschnittsentgelt verdient hat. Für jedes dieser Jahre gibt es einen sogenannten Entgeltpunkt. Wer 45 Entgeltpunkte sammelt, erhält – multipliziert mit dem Rentenwert – die Standardrente.

Seit dem 1. Juli 2025 liegt der Rentenwert bundesweit bei 40,79 Euro pro Entgeltpunkt. Damit ergibt sich bei 45 Punkten eine Bruttorente von 1.835,55 Euro. Nach Abzug der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung (rund 215 Euro) bleibt ein monatlicher Nettobetrag von etwa 1.621 Euro – vor Steuern.

Wert ab 1. Juli des Jahres Wert eines Rentenpunkts im Westen Durchschnittsrente nach 45 Jahren im Westen Wert eines Rentenpunkts im Osten Durchschnittsrente nach 45 Jahren im Osten 2025 40,79 € 1.835,55 € 40,79 € 1.835,55 € 2024 39,32 € 1.769,40 € 39,32 € 1.769,40 € 2023 37,60 € 1.692,00 € 37,60 € 1.692,00 € 2022 36,02 € 1.620,90 € 35,52 € 1.598,40 € 2021 34,19 € 1.538,55 € 33,47 € 1.506,15 € 2020 34,19 € 1.538,55 € 33,23 € 1.495,35 € 2019 33,05 € 1.487,25 € 31,89 € 1.435,05 € 2018 32,03 € 1.441,35 € 30,69 € 1.381,05 € 2017 31,03 € 1.396,35 € 29,69 € 1.336,05 € 2016 30,45 € 1.370,25 € 28,66 € 1.289,70 € 2015 29,21 € 1.314,45 € 27,05 € 1.217,25 €

Doch nur wenige Rentnerinnen und Rentner erreichen diese Idealbedingungen. Im Schnitt liegt die Rentenleistung deutlich darunter.

Realität statt Theorie: Durchschnittsrenten liegen meist deutlich niedriger

Tatsächlich erhielten laut Deutscher Rentenversicherung Ende 2023 Männer im Schnitt 1.348 Euro und Frauen 908 Euro an Altersrente. Wer 2023 erstmals in Rente ging, bekam im Westen durchschnittlich 1.091 Euro, im Osten sogar leicht mehr: 1.200 Euro. Das zeigt, dass die Standardrente für viele mehr Hoffnung als Realität ist.

Warum die Abweichung? Die Gründe sind vielfältig:

  • Viele Erwerbsbiografien sind von Brüchen, Teilzeit oder Niedriglohn geprägt.
  • Nicht jeder schafft 45 Versicherungsjahre.
  • Weniger als 5 % der Rentenzugänge im Jahr 2023 wiesen gleichzeitig 45 Entgeltpunkte und 45 Versicherungsjahre auf.

Die durchschnittliche Entgeltpunktdichte lag 2023 laut Rentenstatistik bei lediglich 0,869 Punkten pro Beitragsjahr – weit entfernt vom Idealwert.

Durchschnittsentgelt West Umrechnungsfaktor Durchschnittsentgelt Ost 2025 50.493 € 1 50.493 € 2024 45.358 € 1,014 44.732 € 2023 44.732 € 1,028 43.514 € 2022 42.053 € 1,042 40.358 € 2021 40.463 € 1,056 38.317 € 2020 39.167 € 1,07 36,604 € 2019 39.301 € 1,084 36.255 € 2018 38.212 € 1,1339 33.699 € 2017 37.077 € 1,1374 32.598 € 2016 36,187 € 1,1415 31.700 € 2015 35.363 € 1,1502 30.744 € Besonders langjährig Versicherte: Wer profitiert von der „Rente mit 63“?

Menschen mit mindestens 45 Beitragsjahren können unter bestimmten Voraussetzungen abschlagsfrei vorzeitig in Rente gehen. Dieses Modell, umgangssprachlich als „Rente mit 63“ bekannt, wird seit 2014 schrittweise an das Regelrentenalter angepasst. Wer die Voraussetzungen erfüllt, spart Abschläge von bis zu 14,4 % – ein erheblicher Vorteil.

Netto oder brutto? Was wirklich ankommt

Bruttorente ist nicht gleich Netto-Rente. Von der gesetzlichen Rente gehen Sozialabgaben ab:

  • Krankenversicherung: ca. 7,3 % plus Zusatzbeitrag
  • Pflegeversicherung: 3,4 % (Kinderlose: 4,0 %)

Beispiel: Die Standardrente von 1.835,55 Euro (brutto) ergibt nach Abzügen etwa 1.621 Euro netto. Auch Steuern können noch fällig werden – je nach Höhe der Gesamteinkünfte.

Steuerpflicht im Ruhestand: Was bleibt nach dem Finanzamt?

Ab 2025 beträgt der Besteuerungsanteil der gesetzlichen Rente 85 %. Das bedeutet: Nur 15 % der Rentenzahlung bleiben dauerhaft steuerfrei. Ob und wie viel Rente versteuert werden muss, hängt vom Gesamteinkommen und dem Grundfreibetrag ab – dieser liegt 2025 bei 11.604 Euro pro Jahr (bei Ehepaaren: 23.208 Euro).

Wer zusätzlich zur gesetzlichen Rente Einnahmen hat (z. B. Miete, Betriebsrente oder Kapitalerträge), überschreitet schnell den Freibetrag und muss Einkommensteuer zahlen.

Die Grundrente: Zusatzleistung für langjährig Geringverdienende

Seit 2021 gibt es die Grundrente. Sie soll Menschen mit niedrigen Rentenansprüchen entlasten, wenn sie trotz geringem Einkommen mindestens 33 Versicherungsjahre vorweisen können. Ab 35 Jahren steigt der Anspruch auf die volle Aufstockung.

Wer profitiert?
  • Wer über Jahrzehnte in Teilzeit oder im Niedriglohnsektor gearbeitet hat
  • Wer Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt hat
  • Wer keine zusätzliche Grundsicherung beantragen möchte
Wie beantragen?

Keine Antragstellung nötig: Die Grundrente wird automatisch geprüft und mit der Rente ausgezahlt. Allerdings erfolgt die Berechnung in vielen Fällen mit Verzögerung, weshalb Nachzahlungen möglich sind.

Renten im europäischen Vergleich: Deutschland im Mittelfeld

Deutschland liegt mit durchschnittlich 1.440 Euro brutto leicht über dem EU-Durchschnitt von 1.294 Euro (Eurostat, 2021). Doch dieser Vergleich ist mit Vorsicht zu genießen. Denn er basiert auf nominalen Beträgen – nicht auf der Kaufkraft.

Berücksichtigt man die Lebenshaltungskosten, verschiebt sich das Bild:

  • Länder wie Österreich (1.962 Euro) oder Niederlande (1.931 Euro) zahlen nominal höhere Renten.
  • In Luxemburg erhalten Rentner sogar durchschnittlich 2.575 Euro.
  • Dennoch ist in Deutschland die private Vorsorge weitverbreitet – viele Menschen haben eine Betriebsrente, Riester-Rente oder setzen auf Mieteinnahmen und Kapitalerträge.
Einkommensquellen im Alter: Gesetzliche Rente ist nur ein Baustein

Nur rund 52 % der Haushalte verlassen sich ausschließlich auf die gesetzliche Rente. Weitere Einnahmequellen:

  • Betriebsrenten: Immer mehr Tarifverträge beinhalten arbeitgeberfinanzierte Betriebsrentenmodelle.
  • Private Rentenversicherungen: Zahlreiche Menschen nutzen Sofortrenten aus Lebensversicherungen.
  • Immobilienverrentung: Wer Eigentum besitzt, kann über Rückmietmodelle oder Leibrente zusätzliche Einnahmen erzielen.
  • Kapitalerträge: Zinsen, Dividenden und Kursgewinne ergänzen das Budget.
  • Erwerbstätigkeit im Alter: Über 1,5 Millionen Ruheständler in Deutschland arbeiten weiter – teils aus finanziellen Gründen, teils aus sozialen.

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Rentenreform: Diese drei Jahrgänge könnten von der höheren Altersgrenze verschont bleiben

Ein Arbeitsentwurf aus dem Bundesarbeitsministerium sah nach veröffentlichten Berichten vor, die Regelaltersgrenze erst ab Jahrgang 1968 weiter anzuheben. Für die Jahrgänge 1965, 1966 und 1967 wäre es damit beim regulären Rentenbeginn mit 67 Jahren geblieben. Nach der in den Berichten wiedergegebenen Auskunft des Ministeriums war das Papier keine gebilligte Regierungsposition.

Für die persönliche Planung zählt deshalb zunächst die geltende Rechtslage: Die Regelaltersgrenze liegt für alle ab 1964 Geborenen bei 67 Jahren. Ob und ab welchem Jahrgang sie darüber hinaus steigen wird, ist gesetzlich noch nicht entschieden.

Was über das Papier aus dem Arbeitsministerium bekannt ist

Der bekannt gewordene Arbeitsentwurf trägt nach der Berichterstattung über das BMAS-Papier den Bearbeitungsstand 21. August 2026. Die Veröffentlichung verweist auf einen Bericht der ZEIT und gibt die Reaktion des Ministeriums wieder. Demnach stammte das Dokument aus einem Fachreferat; die Hausleitung sei damit nicht befasst gewesen.

In diesem Arbeitsstand war offenbar vorgesehen, die Regelaltersgrenze erstmals für die Jahrgänge ab 1968 an die Lebenserwartung zu koppeln. Laut der wiedergegebenen Ministeriumsauskunft wurde an einem Referentenentwurf noch gearbeitet. Die Angaben beschreiben damit einen früheren internen Vorschlag, keinen von der Bundesregierung beschlossenen Gesetzentwurf.

Warum es um die Jahrgänge 1965 bis 1967 geht

Die bisherige Anhebung des Rentenalters auf 67 Jahre erreicht mit dem Geburtsjahrgang 1964 ihre letzte Stufe. Dieser Jahrgang wird 2031 67 Jahre alt. Die Jahrgänge 1965, 1966 und 1967 folgen in den Jahren 2032, 2033 und 2034.

Bei einer unmittelbar anschließenden Erhöhung wären diese Versicherten besonders früh betroffen. Begänne die zusätzliche Anhebung erst mit Jahrgang 1968, wären sie davon ausgenommen. Die veröffentlichte Auswertung des Entwurfs durch die FTB-Rentenberatung beschreibt entsprechend eine unveränderte Regelaltersgrenze für die Jahrgänge 1964 bis 1967.

Für sämtliche nachfolgend aufgeführten Jahrgänge gilt heute die Regelaltersgrenze von 67 Jahren. Die Tabelle zeigt ausschließlich, welche Unterschiede sich aus dem beschriebenen Arbeitsentwurf ergeben hätten.

Geburtsjahrgang Bedeutung des internen Arbeitsentwurfs 1964 Weiterhin 67 Jahre; dieser Jahrgang erreicht das Alter 2031. 1965 Keine zusätzliche Anhebung; der 67. Geburtstag liegt 2032. 1966 Keine zusätzliche Anhebung; der 67. Geburtstag liegt 2033. 1967 Keine zusätzliche Anhebung; der 67. Geburtstag liegt 2034. Ab 1968 Beginn der vorgesehenen Kopplung an die Lebenserwartung. Eine konkrete neue Altersgrenze für den Jahrgang 1968 wurde in der Auswertung nicht beziffert.

Die Kalenderjahre bezeichnen das Jahr des Geburtstags, nicht automatisch den Beginn der Rentenzahlung. Dieser hängt zusätzlich vom genauen Geburtsdatum, den erfüllten Voraussetzungen und der Antragstellung ab.

Was 67 Jahre und sechs Monate tatsächlich bedeuten

Die Rentenkommission empfiehlt, die Regelaltersgrenze nach 2031 bei weiter steigender Lebenserwartung schrittweise anzuheben. Nach den veröffentlichten Empfehlungen des Gremiums ergäbe sich unter den zugrunde gelegten Annahmen über etwa zehn Jahre ein Anstieg um sechs Monate. Die Regelaltersgrenze läge dann voraussichtlich bei 67 Jahren und sechs Monaten.

Zusätzliche Lebenserwartung soll dabei im Verhältnis zwei zu eins auf die Zeit vor und nach dem regulären Rentenbeginn verteilt werden. Ein zusätzliches Jahr würde rechnerisch eine um acht Monate höhere Altersgrenze und vier zusätzliche Monate Rentenbezug bedeuten. Die Annahmen sollen regelmäßig überprüft werden.

Für den Jahrgang 1968 folgt daraus keine sofortige Anhebung um sechs Monate. Wie groß die ersten Schritte ausfallen und welche Übergangsregeln gelten würden, müsste ein späteres Gesetz festlegen. Der Kommissionsvorschlag und die im internen Entwurf beschriebene Jahrgangsgrenze sind deshalb auseinanderzuhalten.

Warum ein späterer Rentenbeginn diskutiert wird

Das Arbeitsministerium verweist auf den Finanzierungsdruck in der gesetzlichen Rentenversicherung. Geburtenstarke Jahrgänge wechseln in den Ruhestand, während weniger junge Erwerbstätige nachrücken. Eine längere Lebenserwartung verlängert zudem den Rentenbezug, erläutert das BMAS in seinen Fragen und Antworten zur Rentenkommission.

Für Beschäftigte stellt sich daneben die Frage, ob sie ihren Beruf bis zur vorgesehenen Altersgrenze ausüben können. Gerade bei gesundheitlichen Einschränkungen kommt es deshalb auch auf frühere Rentenzugänge und deren Voraussetzungen an. Eine höhere Regelaltersgrenze bedeutet keine allgemeine Verpflichtung, bis zu diesem Alter beschäftigt zu bleiben.

Welche Ansprüche nach geltendem Recht bestehen

Die Regelaltersrente setzt nach § 35 SGB VI das Erreichen der Altersgrenze und die allgemeine Wartezeit voraus. Diese Mindestversicherungszeit beträgt fünf Jahre, wie § 50 SGB VI festlegt. Auch für 1968 und später Geborene gilt bisher die Altersgrenze von 67 Jahren.

Wer die Wartezeit von 45 Jahren erfüllt, kann als besonders langjährig Versicherter der hier behandelten Jahrgänge derzeit mit 65 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen. Grundlage ist § 38 SGB VI. Nach 35 Versicherungsjahren ermöglicht dagegen § 36 SGB VI einen vorzeitigen Rentenbeginn ab 63 Jahren mit Abschlägen.

Die jeweiligen Versicherungszeiten werden nach unterschiedlichen Regeln angerechnet. Deshalb genügt die Zahl der Berufsjahre allein nicht, um den möglichen Rentenbeginn zu bestimmen. Näheres erläutert unser Beitrag über den früheren Rentenstart ohne 45 Versicherungsjahre.

Warum der Jahrgang 1967 trotzdem von Änderungen betroffen sein könnte

Eine unveränderte Regelaltersgrenze würde nicht automatisch sämtliche bisherigen Rentenzugänge sichern. Nach der veröffentlichten Auswertung des überholten Entwurfs sollte die abschlagsfreie Rente nach 45 Versicherungsjahren für die Jahrgänge 1964 bis 1966 erhalten bleiben. Für die Jahrgänge 1967 bis 1971 waren dagegen besondere Voraussetzungen für den Fortbestand dieses Zugangs vorgesehen, etwa eine vor dem Kabinettsbeschluss verbindlich vereinbarte Altersteilzeit.

Ein konkretes Datum für diesen Stichtag enthielt der ausgewertete Entwurf allerdings nicht; vorgesehen war lediglich ein Platzhalter für den Kabinettsbeschluss. Aus dem Papier lässt sich deshalb keine verlässliche Empfehlung ableiten, durch einen kurzfristigen Vertragsabschluss bestimmte Rentenbedingungen zu sichern.

Für 1967 Geborene hätten damit zwei unterschiedliche Regeln nebeneinanderstehen können: regulärer Rentenbeginn weiterhin mit 67 Jahren, aber eingeschränkter Zugang zur abschlagsfreien Rente mit 65. Die Aussage, drei Jahrgänge blieben von der höheren Regelaltersgrenze ausgenommen, ist deshalb enger als eine Ausnahme von der gesamten Reform.

Was Versicherte jetzt für ihre Planung tun können

Eine aktuelle Rentenauskunft und ein vollständiger Versicherungsverlauf helfen dabei, die Möglichkeiten nach heutiger Rechtslage zu prüfen. Fehlende Zeiten lassen sich durch eine Kontenklärung prüfen und gegebenenfalls ergänzen. Die Deutsche Rentenversicherung beschreibt das Verfahren in ihren Informationen zum Versicherungsverlauf.

Bei einem früheren Ausstieg sollte die Rentenhöhe für den tatsächlich gewünschten Beginn berechnet werden. Eine Hochrechnung bis 67 kann weitere Beiträge unterstellen, die bei einem früheren Ende der Beschäftigung fehlen. Dies erklärt unser Beitrag darüber, warum die Renteninformation bei einem Rentenstart nach 45 Jahren zu Missverständnissen führen kann.

Ein vorsorglich früher Rentenantrag sichert die bisherigen Regeln nicht für die Zukunft. Darauf weist die Rentenversicherung in ihrer Einordnung der Reformvorschläge hin. Ein besonderer Schutz vor späteren Änderungen müsste sich aus gesetzlichen Übergangsbestimmungen ergeben.

Praxisbeispiel: Regulärer Rentenbeginn im Juli 2033

Eine fiktive Angestellte wurde am 15. Juni 1966 geboren und hat die allgemeine Wartezeit erfüllt. Nach geltendem Recht erreicht sie im Juni 2033 die Regelaltersgrenze und könnte bei rechtzeitiger Antragstellung ab Juli 2033 Rente beziehen. Das ergibt sich aus den Vorschriften zum Rentenbeginn in § 99 SGB VI.

Würde eine spätere Reform die zusätzliche Anhebung tatsächlich erst ab Jahrgang 1968 vorsehen, bliebe dieser reguläre Rententermin für sie unverändert.

Fragen und Antworten zum höheren Rentenalter Würde sich der reguläre Rentenbeginn für die Jahrgänge 1965 bis 1967 verschieben?

Nach dem beschriebenen internen Entwurf wäre ihre Regelaltersgrenze bei 67 Jahren geblieben. Ob eine spätere gesetzliche Reform diese Ausnahme übernimmt, ist offen.

Ist die Rente mit 67 Jahren und sechs Monaten bereits beschlossen?

Nein. Dieser Wert beschreibt eine mögliche Entwicklung aus der Empfehlung der Rentenkommission, keinen beschlossenen gesetzlichen Stufenplan.

Welche Altersgrenze gilt für den Jahrgang 1968?

Nach geltendem Recht sind es 67 Jahre. Eine höhere Altersgrenze ist für diesen Jahrgang bislang nicht gesetzlich festgelegt.

Können 1967 Geborene weiterhin mit 65 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen?

Nach heutiger Rechtslage ist das bei erfüllter Wartezeit von 45 Jahren möglich. Die im überholten Entwurf beschriebenen Einschränkungen ändern daran nichts, solange keine entsprechende Neuregelung in Kraft tritt.

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War von Anfang an klar: Grüne steigen mit Berlins Hamas-Linken ins Koalitionsbett

Es gibt in Deutschlands Parlamenten (mindestens) zwei linksextreme Parteien: Eine, die sich zu ihrem Extremismus ganz offen bekennt und aus ihren hässlichen Zielen gar kein Hehl macht – und eine, die nach außen hin versucht, den Anschein moralischer Orientierung zu geben und sich von der Radikalität Ersterer zu distanzieren, um am Ende dann doch gemeinsame […]

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Reha-Zuzahlung: Diese Befreiungen können Hunderte Euro sparen

Zehn Euro täglich können bei einer stationären Reha bis zu 420 Euro im Kalenderjahr ausmachen. Doch wer wenig verdient, Übergangsgeld erhält oder bereits Zuzahlungen geleistet hat, muss oft weniger zahlen – oder sogar nichts.

Prüfen Sie deshalb eine Zahlungsforderung: Hat die Rentenversicherung Ihre Befreiung, die richtige Tageszahl und frühere Zahlungen berücksichtigt?

Die Deutsche Rentenversicherung erinnert mit ihrer Meldung vom 23. September 2026 an diese Entlastungen.

420 Euro sind die Obergrenze

Bei einer stationären medizinischen Reha zahlen Erwachsene grundsätzlich zehn Euro pro Tag, höchstens für 42 Tage im Kalenderjahr. Dauert die Behandlung drei Wochen, entstehen ohne Befreiung oder Anrechnung 210 Euro.

Für eine Anschlussreha nach dem Krankenhaus gilt eine Grenze von 14 Zuzahlungstagen. Das entspricht höchstens 140 Euro vor der Anrechnung früherer Zuzahlungen.

Eine ambulante oder ganztägig ambulante Reha der Rentenversicherung bleibt zuzahlungsfrei.

Wer vollständig von der Zuzahlung befreit ist

Waren Sie beim Antrag noch keine 18 Jahre alt, entfällt die Zuzahlung. Auch für Tage mit Übergangsgeld müssen Sie grundsätzlich nichts zahlen. Das DRV-Merkblatt nennt dabei eine Einschränkung: Neben dem Übergangsgeld dürfen Sie kein Erwerbseinkommen beziehen.

Ebenso entfällt die Zuzahlung beim Bezug von Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II, Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII. Legen Sie Leistungsbescheide vor, damit die Rentenversicherung Ihren Status berücksichtigen kann.

Unter 1.583 Euro netto: Befreiung beantragen

Liegt Ihr monatliches Nettoeinkommen 2026 unter 1.583 Euro, können Sie eine Befreiung beantragen. Entscheidend sind Erwerbseinkommen und Erwerbsersatzeinkommen, etwa Krankengeld oder Arbeitslosengeld.

Grundsätzlich zählt der Monat vor dem Reha-Antrag. Sinkt Ihr Einkommen bis zum Reha-Beginn, können Sie beantragen, stattdessen den Monat vor Beginn der Behandlung als Basis zu nehmen.

Diese ermäßigten Tagessätze gelten 2026

Oberhalb der Befreiungsgrenze erhält nicht jeder einen günstigeren Tagessatz. Eine teilweise Befreiung kommt vor allem für Versicherte mit einem minderjährigen Kind infrage; bei einem volljährigen Kind, wenn dies Anspruch auf Kindergeld hat.

Daneben bestehen besondere Möglichkeiten bei Pflege innerhalb einer Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft.

Bei der Pflege kommt es darauf an, ob der Partner wegen Ihrer Pflege keiner Erwerbstätigkeit nachgehen kann. Ein Pflegegrad allein garantiert keine Ermäßigung. Lassen Sie die Voraussetzungen anhand des Antrags G0160 prüfen. Die folgenden ermäßigten Beträge gelten nur, wenn die zusätzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Maßgebliches monatliches Nettoeinkommen 2026 Tägliche Zuzahlung Unter 1.583 Euro 0 Euro auf Antrag; keine zusätzliche Familienvoraussetzung 1.583 bis unter 1.740,20 Euro 5 Euro bei erfüllten Zusatzvoraussetzungen 1.740,20 bis unter 1.898,40 Euro 6 Euro bei erfüllten Zusatzvoraussetzungen 1.898,40 bis unter 2.056,60 Euro 7 Euro bei erfüllten Zusatzvoraussetzungen 2.056,60 bis unter 2.214,80 Euro 8 Euro bei erfüllten Zusatzvoraussetzungen 2.214,80 bis unter 2.373 Euro 9 Euro bei erfüllten Zusatzvoraussetzungen Ab 2.373 Euro 10 Euro, sofern kein anderer Befreiungsgrund greift Fiktives Beispiel: Benjamin spart 210 Euro

Benjamin ist 52 Jahre alt und lebt in Pankow in Berlin. Er beantragt 2026 eine dreiwöchige stationäre Reha der Rentenversicherung. Sein maßgebliches monatliches Nettoeinkommen beträgt 1.550 Euro. Trotzdem erhält er zunächst eine Forderung über 210 Euro, weil der Rentenversicherung die Unterlagen zur Einkommensbefreiung fehlen.

Benjamin reicht den Befreiungsantrag und den Einkommensnachweis ein und legt fristgerecht Widerspruch gegen den Zuzahlungsbescheid ein. In diesem Beispiel liegen die Voraussetzungen vor: Sein Einkommen bleibt unter 1.583 Euro, die Rentenversicherung hebt die Forderung auf. Er muss die 210 Euro nicht zahlen.

Frühere Krankenhauszahlungen anrechnen lassen

Vergleichen Sie zunächst Reha-Art und berechnete Tage. Bei einer Anschlussrehabilitation darf die Rentenversicherung nicht einfach die allgemeine 42-Tage-Grenze ansetzen.

Prüfen Sie anschließend, ob frühere Krankenhaus- oder Reha-Aufenthalte im selben Kalenderjahr die verbleibenden Zuzahlungstage verringern.

Reichen Sie dafür Zahlungsbelege und Aufenthaltsnachweise ein. Auch Krankenhaustage können zählen, für die wegen einer erreichten Belastungsgrenze oder einer Zuzahlung an die Krankenkasse keine Zahlung mehr anfiel.

Eine Befreiungsbescheinigung der Krankenkasse ersetzt jedoch nicht die Befreiung bei der Rentenversicherung.

Fehler korrigieren und Widerspruchsfrist sichern

Nutzen Sie für die einkommensabhängige Befreiung das Formular G0160, möglichst schon zusammen mit dem Reha-Antrag. Ergänzen Sie die geforderten Einkommensnachweise und gegebenenfalls Unterlagen zu Kindern, Pflege oder früheren Zuzahlungen.

Fehlende Angaben können verhindern, dass die Rentenversicherung eine mögliche Entlastung erkennt.

Liegt bereits ein fehlerhafter Zuzahlungsbescheid vor, können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Benennen Sie den konkreten Fehler, etwa eine übersehene Befreiung oder fehlende Anrechnung.

Halten Sie die Formvorgaben der Rechtsbehelfsbelehrung ein; ein Telefonat allein wahrt die Frist nicht.

FAQ: Reha-Zuzahlung Muss ich trotz Übergangsgeld zehn Euro täglich zahlen?

Für Tage mit Übergangsgeld grundsätzlich nicht. Beziehen Sie daneben zusätzlich Erwerbseinkommen, muss die Rentenversicherung die Zuzahlung gesondert prüfen.

Reicht meine Zuzahlungsbefreiung von der Krankenkasse?

Nein, sie befreit nicht automatisch von der Reha-Zuzahlung der Rentenversicherung. Reichen Sie die Bescheinigung trotzdem ein, damit anrechenbare Krankenhaustage berücksichtigt werden können.

Bekomme ich mit 1.700 Euro netto automatisch den Fünf-Euro-Satz?

Nein. Dafür müssen zusätzlich die Voraussetzungen für eine teilweise Befreiung vorliegen, etwa wegen eines berücksichtigungsfähigen Kindes; andernfalls bleiben grundsätzlich zehn Euro täglich.

Quellen

Deutsche Rentenversicherung: Antrag auf Befreiung von der Zuzahlung, Formular G0160
Deutsche Rentenversicherung: Gemeinsame rechtliche Anweisungen zu § 32 SGB VI
Deutsche Rentenversicherung: Informationen zum Antrag auf Befreiung von der Zuzahlung, G0162
Deutsche Rentenversicherung: Zuzahlung, Einkommensgrenzen 2026
Deutsche Rentenversicherung: Zuzahlung bei Rehabilitation, Meldung vom 23. September 2026
Gesetze im Internet: § 84 Sozialgerichtsgesetz – Widerspruchsfrist

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Karasu: Rıza Altuns Kampf wird uns immer den Weg weisen

In Paris ist Rıza Altun und weiteren Gefallenen der kurdischen Freiheitsbewegung gedacht worden. Mustafa Karasu, Mitglied des KCK-Exekutivrats, beteiligte sich mit einer Videobotschaft an der Veranstaltung und erinnerte darin ausführlich an Altuns politischen und persönlichen Weg – von den Anfängen der Gruppe um Abdullah Öcalan in Ankara über Dîlok (tr. Antep) und die Jahre im Gefängnis bis zu seiner Arbeit in Kurdistan und in der Diplomatie. Karasu ging auch auf die zahlreichen Gedenkveranstaltungen ein, die seit rund einem Monat in verschiedenen Teilen Kurdistans stattfinden. Die große Beteiligung der Bevölkerung habe ihnen viel Kraft und Moral gegeben.

Karasus Botschaft im Wortlaut:

Rıza war einer der ersten Kader unserer Bewegung

Ich grüße unser gesamtes Volk, das an der Gedenkveranstaltung für Genossen Rıza teilnimmt. Es ist der siebte Jahrestag seines Todes. Gemeinsam mit den Genossen Baz und Garzan fiel Rıza am 25. September 2019 bei einem Luftangriff.

Seit einem Monat finden in Kurdistan Gedenkveranstaltungen für unsere Gefallenen statt. Auch ihrer gedenke ich erneut mit Respekt und Dankbarkeit. Ebenso möchte ich unser Volk würdigen, das sich mit großer Begeisterung an diesen Gedenkveranstaltungen beteiligt.

Genosse Rıza nimmt einen wichtigen Platz in unserer Parteigeschichte ein. Er gehörte zu den ersten Kadern unseres Kampfes. Unsere Bewegung entwickelte sich in Ankara zunächst unter Studierenden und organisierte sich dort an den Universitäten. Die Apoist:innen organisierten sich aber auch in Tuzluçayır, das damals als „Kleines Moskau“ bezeichnet wurde. Einer derjenigen, die den Aufbau der apoistischen Gruppe dort maßgeblich vorantrieben, war Genosse Rıza.

 


Er organisierte Dutzende junge Menschen und brachte sie in den Kampf. Dass Tuzluçayır unsere Bewegung so stark unterstützte, war zu einem erheblichen Teil sein Verdienst. Von Anfang an bezog er auch seine gesamte Familie in den Kampf ein. Seine Familie wurde Teil der Bewegung. Ein Bruder und zwei seiner Neffen fielen in diesem Widerstand. Auch deshalb gehört seine Familie zu jenen, die in der Geschichte unserer Bewegung besonders stark am Kampf beteiligt waren. Das zeigt, was für ein Revolutionär und Apoist Rıza war. Weil er zutiefst an diesen Kampf glaubte und sich ihm vollständig widmete, wurde auch seine Familie Teil davon.

Von Tuzluçayır nach Dîlok

Gegen Ende des Jahres 1976, genauer gesagt gegen Ende des Sommers, gingen wir nach Kurdistan. Wir kamen fast zur selben Zeit dort an. Einen Monat zuvor war ich gemeinsam mit Doğan Kılıçkaya, einem bedeutenden Militanten aus Tuzluçayır, dessen Codename Yasin war, nach Dîlok gegangen. Einen Monat später kam auch Rıza nach Dîlok.

Dîlok war damals einer der Orte, an denen sich unser Kampf zuerst und besonders stark entwickelte. Rıza hatte daran einen wichtigen Anteil. Während sich dort einerseits ein intensiver Kampf gegen faschistische Kräfte entwickelte, entstand unter der Führung von Genosse Haki zugleich eine Parteikultur. Auch Rıza spielte bei ihrer Herausbildung eine wichtige Rolle.

Rıza war innerhalb der Bewegung als entschlossener Militanter bekannt. Er war einer der bedeutenden und einflussreichen Militanten der apoistischen Gruppe. Er war sehr besonnen und spielte im Kampf gegen faschistische Kräfte eine wichtige Rolle. Schon in Tuzluçayır führte er einen entschlossenen Kampf gegen faschistische Gruppen. Sein Codename war damals „Şirket“ – „Unternehmen“. Diesen Namen hatte man ihm aufgrund seiner ausgeprägten Fähigkeit zur Organisierung gegeben.

Unter seiner Führung wurde in Tuzluçayır ein wirkungsvoller Kampf gegen faschistische Kräfte geführt. Rıza gehörte später auch dem ersten Militärrat unserer Bewegung an. Gemeinsam mit Genosse Mehmet Karasungur war er Mitglied dieses Rates. Damit spielte er sowohl im Kampf gegen den Faschismus als auch im Kampf gegen reaktionäre Kräfte in Kurdistan eine wichtige Rolle.

Er konnte Menschen erreichen und organisieren

Rızas Platz in unserer Geschichte ist sehr besonders. Er war ein außergewöhnlicher Genosse, der innerhalb des Kampfes durch seine Persönlichkeit hervorstach. Seine Beziehungen zu den Menschen und seine Fähigkeit, andere zu erreichen und zu überzeugen, waren außerordentlich ausgeprägt. Rıza hatte lediglich die Grundschule abgeschlossen. Aber schon in Tuzluçayır und später innerhalb unserer Bewegung las er ununterbrochen und bildete sich weiter. Er erreichte ein hohes ideologisches und theoretisches Niveau und gab sein Wissen an andere Genoss:innen und junge Menschen weiter.

Er gehörte zu den ersten Kadern unseres Kampfes. Er schloss sich ihm in Ankara an und führte ihn bis zu seinem Tod entschlossen weiter. Auch im Gefängnis setzte er seinen Widerstand fort. Gegenüber dem Feind bewahrte er stets eine standhafte und kämpferische Haltung. Deshalb gehört er auch zu den wichtigen Wegbereitern unseres Gefängniswiderstands.

Gemeinsame Freilassung am 12. September 1992

Wir wurden gemeinsam aus dem Gefängnis entlassen, am selben Tag, dem 12. September 1992. Innerhalb von 20 Tagen erreichten wir Rêber Apo [Abdullah Öcalan] und gingen nach Syrien. Als Rıza und ich die Grenze nach Syrien überquerten, gerieten wir in einen Hinterhalt. Unser Genosse Celal Baymış, der mit uns freigelassen worden war, wurde verletzt, ebenso unser Kurier. Wir waren gerade aus dem Gefängnis gekommen und gerieten beim Grenzübertritt in diesen Hinterhalt. Wir entkamen nur knapp.

Gemeinsam gelangten wir schließlich zu Rêber Apo. Rıza blieb lange Zeit dort. Ich ging später nach Europa, während Rıza nach einiger Zeit nach Kurdistan zurückkehrte und dort wichtige Aufgaben übernahm.

Vom Aufbau der Bewegung bis zur Diplomatie

Rıza war ein Genosse, der im Verlauf unserer Geschichte in nahezu allen Arbeitsbereichen Verantwortung übernommen hat. Wo immer er arbeitete, war er wirksam und erfolgreich. Er verfügte über das Bewusstsein, die Fähigkeiten und die organisatorische Kraft dafür. Damit hatte er einen bedeutenden Anteil daran, dass unser Kampf wachsen und sich entwickeln konnte.

Zum Zeitpunkt seines Todes war Rıza für unser Komitee für Außenbeziehungen verantwortlich. Er war zugleich Diplomat. Als sich die außenpolitische Arbeit von Europa stärker in den Nahen Osten verlagerte, spielte er eine wichtige Rolle beim Aufbau der dortigen Außenbeziehungen unserer Bewegung. Auch deshalb ist Rıza ein Genosse, dessen wir in unserer Geschichte immer gedenken und dessen Persönlichkeit wir immer wieder vermitteln werden.

Seine Beziehungen zu Menschen waren außergewöhnlich. Menschen in seiner Umgebung wurden von ihm organisiert und in die Arbeit einbezogen. Er besaß eine besondere Fähigkeit, Menschen zu erreichen und gemeinsam mit ihnen zu arbeiten. Daher war er ein Organisator. Dass man ihn bereits in Tuzluçayır „Şirket“ nannte, entstand aus genau dieser natürlichen Fähigkeit. Noch bevor er sich unserer Bewegung anschloss, organisierte er seine Freund:innen, bildete in Tuzluçayır eine Gruppe und wurde zu einer führenden Persönlichkeit dieser Gruppe.

Viele Menschen aus Tuzluçayır schlossen sich später unserem Kampf an, viele von ihnen fielen. Tuzluçayır besitzt bis heute einen besonderen Stellenwert für unsere Bewegung. Wenn der Stadtteil auch heute für seinen demokratischen Charakter bekannt ist, haben die von Rıza dort aufgebauten Strukturen daran einen entscheidenden Anteil.

Sein Tod hat eine große Lücke hinterlassen

Rızas Tod hat für uns eine bedeutende Lücke hinterlassen. Er war ein Genosse, der diesem Kampf noch sehr viel hätte geben können. Deshalb hat uns sein Tod tief getroffen. Bei manchen Weggefährt:innen können wir bis heute kaum glauben, dass sie gefallen sind. Rıza gehört wie Hevalê Fuat zu diesen Menschen. Sie haben eine große Lücke hinterlassen. Es sind Freunde, an die wir jeden Tag denken.

Über Rıza zu sprechen bedeutet in gewisser Weise auch, über die Partei und die PKK zu sprechen. Es bedeutet, die Realität der Militanten, der Kader und der Führung im Freiheitskampf des kurdischen Volkes zu verstehen. In diesem Sinne wird Rıza für uns in vielerlei Hinsicht immer wegweisend bleiben und mit seinem Kampf ein Beispiel sein. So wie die Persönlichkeiten vieler unserer Genoss:innen in der Parteigeschichte wichtig sind, um unseren Kampf zu verstehen, wird auch Rıza diese Rolle weiterhin erfüllen.

Gemeinsam mit Mehmet Karasungur gehörte er dem ersten Militärrat unserer Bewegung an. Heute liegen auch ihre Gräber nebeneinander. Erst kürzlich haben wir zum Todestag von Genosse Fuat seiner gedacht und dabei auch Rıza und Karasungur gewürdigt. Sie gehören zu den Menschen, die unserer Kampfgeschichte ihren Stempel aufgedrückt haben. Wenn wir Rıza gedenken, werden wir seine besondere Persönlichkeit niemals vergessen. Er gehört zu den unverwechselbaren Persönlichkeiten unserer Bewegung. Ich gedenke seiner erneut mit Respekt und Dankbarkeit.

Wir werden den Kampf auf den Spuren der Gefallenen fortsetzen

Heute gedenkt unser Volk überall in Kurdistan unserer Gefallenen und hält ihre Erinnerung lebendig. Diese große Verbundenheit hat uns viel Kraft und Moral gegeben. Unser Volk sollte Rıza, Fuat, Karasungur, Haki, Kemal und alle Gefallenen des Gefängniswiderstands ebenso wie sämtliche Gefallenen unseres Kampfes weiterhin auf höchstem Niveau würdigen.

Rêber Apo hat unsere Bewegung immer als eine Bewegung der Gefallenen bezeichnet. Unsere Gefallenen haben diesen Kampf auf seiner Linie weiterentwickelt. Auch künftig werden wir auf den Spuren unserer Gefallenen und auf der Linie Rêber Apos weiterkämpfen. Ihre Sehnsüchte werden wir in einem freien Kurdistan, einer demokratischen Türkei und einem demokratischen Nahen Osten verwirklichen.

https://deutsch.anf-news.com/hintergrund/-52871 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/die-berge-waren-sein-kompass-nachruf-auf-riza-altun-46254 https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/-52857

 

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Sancar: Schweiz kann wichtige Rolle im Friedensprozess übernehmen

Mithat Sancar, Mitglied der Imraiı-Delegation und Abgeordneter der DEM-Partei, hat sich bei politischen Gesprächen in der Schweiz für internationale Unterstützung des Prozesses für Frieden und eine demokratische Gesellschaft ausgesprochen. In Bern traf Sancar unter anderem Delegationen der Sozialdemokratischen Partei (SP) und der Grünen im Bundeshaus. Die Schweiz könne aufgrund ihrer Erfahrung mit Friedensprozessen eine wichtige Rolle übernehmen, erklärte er.

Sancar war auf Einladung der aus Parteien, Gewerkschaften und zivilgesellschaftlichen Organisationen bestehenden Plattform für Frieden und Solidarität in die Schweiz gereist. Neben den Gesprächen im Bundeshaus nahm er an einem Runden Tisch mit der Leitung der Schweizer Demokratie-Plattform sowie an einer Podiumsdiskussion über die jüngsten Entwicklungen in der Türkei und den Stand des Friedensprozesses teil.

An der von Rebekka Wyler, Generalsekretärin des Schweizerischen Verbands des Personals öffentlicher Dienste (VPOD), moderierten Veranstaltung nahm neben Sancar auch Meral Çiçek von der Kurdischen Frauenbewegung in Europa (TJK-E) teil.

„Es braucht ein Klima gegenseitigen Vertrauens“

Sancar erklärte, bei den Gesprächen zwischen dem türkischen Staat und dem kurdischen Repräsentanten Abdullah Öcalan seien Fortschritte erzielt und von beiden Seiten Schritte unternommen worden. Ein wesentliches Problem müsse jedoch noch überwunden werden: das fehlende Vertrauen. „Im Allgemeinen braucht es ein Klima des Vertrauens. Wenn wir von einem Friedensprozess sprechen, muss sich ein solches Klima entwickeln. Es braucht gegenseitiges Vertrauen. Daran mangelt es derzeit, und dieses Defizit muss so schnell wie möglich überwunden werden.“

 


Die Entwicklungen seit Öcalans Aufruf hätten zugleich gezeigt, dass die kurdische Bevölkerung gemeinsam mit Öcalan auf einer friedlichen Lösung beharre, sagte Sancar. „Sie bringt zum Ausdruck, dass es für sie keinen anderen Weg als den Frieden gibt. Die Menschen sagen, dass sie dem Friedensprozess verbunden bleiben und weiter auf Frieden bestehen werden.“

Sancar fordert Engagement der Schweiz

Sancar berichtete auch von seinen Gesprächen mit politischen Parteien im Schweizer Bundeshaus. Gerade aufgrund ihrer historischen Rolle könne die Schweiz den laufenden Prozess unterstützen. „Die Schweiz verfügt über eine lange Tradition. Sie war Gastgeberin zahlreicher Friedensprozesse. Auch zu diesem Prozess sollte sie einen Beitrag leisten“, sagte Sancar. Sowohl vom Bundesparlament als auch von politischen Akteur:innen seien entsprechende Bemühungen erforderlich. Bislang gebe es jedoch keine solche Initiative.

Der Friedensprozess dürfe nicht umgekehrt werden, betonte Sancar: „Frieden bringt allen etwas. Die Entwicklungen im Nahen Osten zeigen uns, wie wertvoll dieser Friedensprozess ist.“ Der türkische Staat müsse den Prozess zugleich rechtlich absichern: „Der Staat muss diesen Prozess in einem gesetzlichen und verfassungsrechtlichen Rahmen behandeln und Lösungen entwickeln.“

Çiçek: Frauenbewegung arbeitet für Erfolg des Prozesses

Meral Çiçek ging auf die Rolle der Frauen im laufenden Prozess und insbesondere auf die Arbeit in der Diaspora ein. Die Haltung der kurdischen Frauenbewegung zum Frieden sei eindeutig. „Wir leben in der Diaspora, deshalb betrachten wir die Entwicklungen natürlich auch aus dieser Perspektive“, sagte Çiçek. „Die Haltung der kurdischen Frauenbewegung zum Frieden ist klar. Wir kämpfen seit Jahren. Jetzt setzen wir alles daran, dass die Gespräche mit dem türkischen Staat erfolgreich verlaufen.“ Die Arbeit der kurdischen Frauenbewegung in Europa sei damit auch auf die Unterstützung des laufenden Prozesses ausgerichtet.

https://deutsch.anf-news.com/frauen/-52845 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/-52730 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/-52830

 

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Die Odyssee

Im Gespräch mit Manova und Transition TV führt die Philosophin Gwendolin Walter-Kirchhoff ihre Erkenntnisse zu Homers Heldenepos und Nolans darauf basierendem Film sowie deren Bezug zu unserem heutigen Alltagsleben aus.
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Erfolg gegen Vonovia: Mieter müssen Spezial-Rauchmelder nicht dulden

Zwei Mieter haben sich erfolgreich gegen den Einbau des „Multisensor Plus“ gewehrt. Das Amtsgericht Spandau entschied am 4. September 2026, dass sie die von ihrer Vermieterin angekündigten Geräte nicht dulden müssen. Die zusätzlichen Sensoren und Funktionen genügten dem Gericht nicht, um den Einbau als Modernisierung anzuerkennen, die die Mieter dulden müssen.

Das Urteil mit dem Aktenzeichen 5 C 85/26 betrifft eine konkrete Wohnung und bedeutet kein allgemeines Einbauverbot. Die Berufung wurde zugelassen. Eine inzwischen eingetretene Rechtskraft ließ sich zum Recherchestand vom 26. September 2026 öffentlich nicht bestätigen.

Für die neuen Geräte sollte die Miete steigen

Die beklagte Vermieterin ist die GAGFAH Erste Grundbesitz GmbH aus dem Vonovia-Konzern, die Verwaltung übernimmt die Vonovia Kundenservice GmbH. In der rund 91 Quadratmeter großen Wohnung waren bereits vier Rauchwarnmelder vorhanden. Diese sollten durch Geräte des Herstellers Techem ersetzt werden; zusätzlich war ein Gerät für die Küche vorgesehen.

Der „Multisensor Plus“ verbindet mehrere Sicherheits- und Raumklimafunktionen. Er kann unter anderem vor Kohlenmonoxid warnen sowie Temperatur und Luftfeuchtigkeit erfassen; für die Küche ist eine Hitzewarnung vorgesehen. Die Hausverwaltung kündigte den Einbau als Modernisierung mit einer Mieterhöhung von 3,63 Euro im Monat an.

Die Mieter widersprachen über ihren Mieterschutzverein und erhoben schließlich Klage. Das Gericht gab ihnen recht und legte der Vermieterin die Prozesskosten auf. Der von einer Mieterinitiative veröffentlichte Urteilstext dokumentiert die Entscheidung und ihre Begründung.

Mehr Funktionen allein begründen keine Modernisierung

Nach § 555d Absatz 1 BGB müssen Mieter Modernisierungsmaßnahmen grundsätzlich dulden. Welche Veränderungen darunter fallen, bestimmt § 555b BGB. Dazu gehören etwa Maßnahmen, die den Gebrauchswert der Wohnung nachhaltig erhöhen oder die allgemeinen Wohnverhältnisse dauerhaft verbessern.

Das Amtsgericht prüfte deshalb, welchen Nutzen die zusätzlichen Funktionen für die Wohnung tatsächlich bieten. Entscheidend ist eine objektive Verbesserung, nicht allein die Vorliebe einzelner Bewohner für bestimmte Technik.

Für Multifunktionsgeräte vertrat das Gericht folgende Auffassung: Grundsätzlich müsse jede Funktion einen gesetzlichen Modernisierungszweck erfüllen. Andernfalls komme eine Duldung nur infrage, wenn das Gerät ganz überwiegend solchen Zwecken dient, die übrigen Funktionen die Mieter nicht zusätzlich finanziell belasten und der Einbau nach Abwägung der Interessen zumutbar ist. Diese Voraussetzungen sah es hier nicht als erfüllt an.

Ein gleichwertiger Austausch dient der Erhaltung

Bei der reinen Rauchwarnfunktion erkannte das Gericht keinen zusätzlichen Vorteil, weil entsprechende Melder bereits vorhanden waren. Der bloße Ersatz durch gleichwertige Geräte dient der Erhaltung und rechtfertigt grundsätzlich keine Modernisierungsmieterhöhung. Das entspricht dem BGH-Urteil vom 24. Mai 2023, VIII ZR 213/21. Ein erforderlicher Austausch bleibt dennoch nach § 555a BGB grundsätzlich zu dulden.

Welche Sicherheitsvorteile das Gericht anerkannte

Einige Zusatzfunktionen bewertete die Richterin durchaus positiv. Vernetzte Geräte können einen Alarm in mehreren Räumen hörbar machen, und eine Hitzewarnung kann helfen, einen Küchenbrand früher zu erkennen. Bei der Kohlenmonoxidwarnung berücksichtigte das Gericht dagegen, dass die Wohnung keinen Gasanschluss hatte und typische Gefahrenquellen wie Gasherde oder Öfen fehlten.

Funktion des Multisensor Plus Bewertung im Spandauer Verfahren Rauchwarnung als Ersatz vorhandener Melder Keine zusätzliche Verbesserung gegenüber der vorhandenen Ausstattung. Fernwartung Kein zusätzlicher Vorteil gegenüber den im Verfahren herangezogenen fernwartbaren Standardgeräten. Vernetzung innerhalb der Wohnung Sicherheitsgewinn, weil ein Alarm auch bei geschlossenen Türen in anderen Räumen hörbar wird. Kohlenmonoxidwarnung Unter den Bedingungen der betroffenen Wohnung allenfalls geringer zusätzlicher Sicherheitsgewinn. Hitzewarnung in der Küche Verbesserung, weil ein Küchenbrand früher erkannt werden kann; dieser Vorteil betrifft das Küchengerät. Lüftungsempfehlung per LED und Raumklima-App Keine ausreichende Wohnwertverbesserung; der mögliche Nutzen hängt vom Verhalten der Bewohner ab. Optimierter Alarmton, Assistenzlicht und Helligkeitssensor Die Vermieterin hatte eine daraus folgende Verbesserung nicht ausreichend dargelegt.

Bei den Raumklimafunktionen verwies das Gericht auf einfache Hygrometer, mit denen Bewohner die Luftfeuchtigkeit selbst überprüfen können. Hinweise einer App verändern das Raumklima zudem nicht unmittelbar, sondern setzen entsprechendes Heiz- und Lüftungsverhalten voraus. Den Einbau des gesamten Geräts mussten die Kläger nach Auffassung des Gerichts trotz einzelner Sicherheitsvorteile nicht hinnehmen.

Hinzu kam die angekündigte Kostenverteilung. Abgesehen von der reinen Rauchwarnfunktion sollten auch die Kosten solcher Zusatzfunktionen auf die Mieter umgelegt werden, denen das Gericht keinen Modernisierungszweck zuerkannte. Auch deshalb verneinte es eine Duldungspflicht nach einer ergänzenden Interessenabwägung.

Warum das Gericht die Datenschutzfragen offenlassen konnte

Die Mieter befürchteten, dass die Geräte Rückschlüsse auf ihr Wohnverhalten ermöglichen könnten. Sie äußerten außerdem die Sorge, dass Raumklimadaten später bei Streitigkeiten über Schimmel gegen sie verwendet würden. Eine tatsächliche Verwendung der Daten zu solchen Zwecken stellte das Gericht nicht fest.

Die Richterin berücksichtigte jedoch die Bedenken zur Privatsphäre bei der Abwägung der Interessen. Zusätzliche Sicherheitsfunktionen ließen sich auch mit Geräten ohne Raumklimasensorik erreichen. Ob die konkrete Datenverarbeitung gegen Datenschutzrecht verstößt, musste sie für die Entscheidung nicht abschließend klären.

Vonovia erklärt auf seiner Informationsseite zum Multisensor Plus, die Geräte würden standardmäßig ohne lokale Speicherung und Übertragung von Raumklimadaten installiert. Diese Funktionen würden auf Wunsch und mit Einwilligung aktiviert; die Lüftungs-LED arbeite unabhängig davon. Die Angaben des Unternehmens zur Datenverarbeitung beantworten allerdings nicht automatisch die mietrechtliche Frage, ob der Einbau eine zu duldende Modernisierung ist.

Andere Gerichte können zu einem anderen Ergebnis kommen

Das Spandauer Urteil bindet andere Gerichte nicht. Nach einer Mitteilung des Berliner Mietervereins verpflichtete das Amtsgericht Herne am 9. Juni 2026 unter dem Aktenzeichen 34 C 18/26 eine Mietpartei zur Duldung. Eine einheitliche Rechtsprechung zum Multisensor Plus besteht damit bislang nicht.

Die Mieterinitiative bezeichnete die Spandauer Entscheidung in ihrer Einordnung vom 14. September 2026 als noch nicht rechtskräftig. Ob inzwischen Berufung eingelegt wurde oder das Urteil rechtskräftig geworden ist, ließ sich bei der öffentlichen Recherche am 26. September 2026 nicht verlässlich bestätigen. Eine aktuelle Auskunft des Gerichts oder der Prozessvertretung liegt hierzu nicht vor.

Einbau und Mieterhöhung sind getrennt zu prüfen

Selbst wenn Mieter eine Modernisierung dulden müssen, ist damit nicht jede verlangte Mieterhöhung gerechtfertigt. Nach § 559 BGB können bei bestimmten Modernisierungen grundsätzlich acht Prozent der anrechenbaren Kosten jährlich auf die Miete umgelegt werden. Aufwendungen für ohnehin erforderliche Erhaltungsmaßnahmen sind nach den gesetzlichen Vorgaben abzuziehen.

Eine Erhöhung muss deshalb anhand der tatsächlich durchgeführten Arbeiten und der Kostenberechnung geprüft werden. Erläuterungen dazu bietet der Beitrag über die Prüfung einer Mieterhöhung und die unterschiedlichen Erhöhungsarten. Auch das vereinfachte Verfahren bei Modernisierungsmieterhöhungen setzt voraus, dass überhaupt eine entsprechende Modernisierung vorliegt.

Wie Mieter auf eine Ankündigung reagieren können

Betroffene sollten prüfen lassen, welche Geräte bereits vorhanden sind, welche Funktionen hinzukommen sollen und wie der Vermieter den Nutzen und die Kosten begründet. Dafür werden das Ankündigungsschreiben, Produktinformationen und die angekündigte Berechnung der Mieterhöhung benötigt. Einwände sollten den notwendigen Austausch alter Geräte von der umstrittenen Zusatzausstattung unterscheiden.

Bevor Mieter einen angekündigten Zutritt verweigern oder eine verlangte Mehrzahlung einstellen, sollten sie das Vorgehen mit einem Mieterverein oder einer mietrechtlichen Beratung abstimmen. Funktionierende Rauchwarnmelder sollten wegen des Streits weder entfernt noch außer Betrieb gesetzt werden.

Fragen und Antworten zu den Spezial-Rauchmeldern Gilt das Spandauer Urteil für alle Vonovia-Mieter?

Nein, es betrifft die Kläger und die für ihre Wohnung angekündigte Maßnahme. Andere Mieter können die Begründung als Argument heranziehen, erhalten dadurch aber keinen automatischen Anspruch auf dasselbe Ergebnis.

Ist das Urteil rechtskräftig?

Die Berufung wurde zugelassen. Eine eingetretene Rechtskraft oder eine tatsächlich eingelegte Berufung ließ sich zum Recherchestand vom 26. September 2026 öffentlich nicht verlässlich bestätigen.

Hat das Gericht eine unzulässige Überwachung festgestellt?

Nein. Es berücksichtigte die Bedenken der Mieter zur Privatsphäre, musste die datenschutzrechtlichen Streitfragen aber nicht abschließend entscheiden.

Darf der Vermieter alte Rauchmelder trotzdem austauschen?

Ja, erforderliche Erhaltungsmaßnahmen sind grundsätzlich zu dulden. Ein gleichwertiger Ersatz allein rechtfertigt jedoch keine Modernisierungsmieterhöhung.

Können zusätzliche Sicherheitsfunktionen eine Modernisierung begründen?

Ja, wenn sie eine gesetzlich anerkannte Verbesserung bewirken. Das Amtsgericht Spandau erkannte einzelne Sicherheitsvorteile an, verneinte aber die Duldungspflicht für den angekündigten Einbau der Multifunktionsgeräte insgesamt.

Können bereits gezahlte Mietaufschläge zurückverlangt werden?

Das Urteil ordnet keine allgemeine Rückzahlung an. Ob ein Anspruch besteht, muss anhand der jeweiligen Mieterhöhung und des Mietverhältnisses geprüft werden.

Der Beitrag Erfolg gegen Vonovia: Mieter müssen Spezial-Rauchmelder nicht dulden erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.

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Streit um Pflegereform: Diese Einschnitte drohen und diese Ansprüche bleiben

Die geplante Pflegereform gerät kurz vor dem vorgesehenen Kabinettstermin ins Stocken. Nach dem angekündigten Widerstand der SPD ist offen, ob das Pflegeneuordnungsgesetz am 30. September von der Bundesregierung beschlossen wird. Für Menschen mit Pflegegrad und ihre Angehörigen gilt: Die diskutierten Kürzungen sind bislang nicht beschlossen, bestehende Ansprüche werden durch die Reformdebatte nicht verändert.

SPD verlangt Änderungen an den Reformplänen

SPD-Generalsekretär Tim Klüssendorf hat am Abend des 25. September Widerstand gegen die bisherigen Pläne angekündigt. Nach Informationen des ARD-Hauptstadtstudios droht deshalb die für Mittwoch vorgesehene Kabinettsbefassung auszufallen. Weitere Gespräche sollen am Montag, dem 28. September, stattfinden; eine endgültige Absage des Termins meldete die Tagesschau in ihrem Bericht vom 25. September nicht.

Mit der Reform will die Bundesregierung die Finanzen der sozialen Pflegeversicherung stabilisieren. Die SPD fordert eine Begrenzung der Eigenanteile durch einen Pflegedeckel und eine Pflegeversicherung, in die alle einzahlen. Bleibt die Trennung zwischen gesetzlicher und privater Pflegeversicherung bestehen, verlangt sie zumindest einen finanziellen Ausgleich zwischen beiden Systemen. Der Konflikt betrifft damit sowohl die Leistungen als auch die Frage, wer ihre Finanzierung trägt.

Gesundheitsminister Carsten Linnemann hatte den Kabinettstermin noch am 23. September im Bundestag bekräftigt. In der Regierungsbefragung verwies er auf die laufende Abstimmung innerhalb der Bundesregierung. Ob die angekündigten Gespräche rechtzeitig zu einer Einigung führen, ist offen.

Warum die bisherigen Ansprüche weitergelten

Die unveränderte Rechtslage ist keine Folge der angekündigten SPD-Blockade. Sie ergibt sich daraus, dass die geplanten Änderungen noch nicht als Gesetz in Kraft getreten sind. Auf der BMG-Seite zum Pflegeneuordnungsgesetz wird weiterhin der Stand vom 5. Juni 2026 mit Stellungnahmen zum Referentenentwurf dokumentiert.

Ein solcher Entwurf enthält Vorschläge des Ministeriums und berechtigt Pflegekassen nicht zu Kürzungen. Auch ein Kabinettsbeschluss würde die Ansprüche nicht sofort verändern: Anschließend wären das parlamentarische Verfahren, die Ausfertigung und die Verkündung erforderlich. Ab wann neue Vorschriften gelten, richtet sich nach den Bestimmungen zum Inkrafttreten; der Bundestag erläutert diese Schritte im Überblick zum Gesetzgebungsverfahren.

Rentenabsicherung: Was heute gilt und was geändert werden sollte

Wer einen Angehörigen zu Hause nicht erwerbsmäßig pflegt, kann unter bestimmten Voraussetzungen Rentenbeiträge über die Pflegeversicherung erhalten. Die gepflegte Person muss grundsätzlich mindestens Pflegegrad 2 haben, und die Pflege muss wenigstens zehn Stunden wöchentlich an regelmäßig mindestens zwei Tagen umfassen. Eine daneben ausgeübte Erwerbstätigkeit darf regelmäßig 30 Wochenstunden nicht überschreiten.

Die Beitragshöhe hängt unter anderem vom Pflegegrad, den bezogenen Leistungen und der Aufteilung der Pflege ab. Die Deutsche Rentenversicherung erläutert die Voraussetzungen für die Absicherung von Pflegepersonen. Für Angehörige, die ihre Berufstätigkeit wegen der Pflege einschränken, können diese Beiträge einen Teil der fehlenden Altersvorsorge ausgleichen.

Der im Juni veröffentlichte Entwurf sieht vor, die Berechnungsgrundlagen für diese Beiträge ab Januar 2027 auf 70 Prozent der bisherigen Werte zu senken. Für künftige Pflegezeiten würden Betroffene dadurch rund 30 Prozent weniger Rentenansprüche erwerben. Die Deutsche Rentenversicherung Bund warnt in ihrer Stellungnahme vor einem erhöhten Altersarmutsrisiko, insbesondere für pflegende Frauen.

Eine Kürzung der gesamten Altersrente um 30 Prozent beschreibt dieser Vorschlag nicht. Er betrifft den weiteren Rentenaufbau aus Pflegezeiten, nicht rückwirkend bereits erworbene Ansprüche. Gegen-Hartz hat die Berechnung und die möglichen Folgen im Beitrag über die geplante Verringerung der Rentenansprüche aus Angehörigenpflege erläutert.

Linnemann hat sich in der Regierungsbefragung vom 23. September gegen Rentenkürzungen für pflegende Angehörige ausgesprochen. Ob die angekündigte Rücknahme vollständig in einen überarbeiteten Gesetzentwurf übernommen wird, lässt sich anhand der bisher veröffentlichten Unterlagen noch nicht überprüfen.

Welche weiteren Einschnitte im Juni-Entwurf stehen

Die folgenden Vorschläge stammen ebenfalls aus dem im Juni veröffentlichten Entwurf und sind nicht beschlossen. Sie betreffen den Zugang zu Pflegeleistungen sowie die Unterstützung zu Hause. Beschrieben werden sie unter anderem in den Stellungnahmen der Rentenversicherung und des Sozialverbands VdK zum Pflegeneuordnungsgesetz.

Geplanter Eingriff Mögliche Folgen für Betroffene Keine weiteren Rentenbeiträge aus Pflege für bestimmte Teilrentner Pflegepersonen mit einer Teilrente wegen Alters könnten nach Erreichen der Regelaltersgrenze aus ihrer Pflegetätigkeit keine weiteren Rentenansprüche mehr erwerben. Höhere Punktgrenzen für Pflegegrad 1 bis 3 Bei der Begutachtung wären stärkere Beeinträchtigungen erforderlich, um den jeweiligen Pflegegrad zu erreichen. Halbiertes neues Entlastungsbudget in den ersten drei Monaten Bei erstmaliger Feststellung eines Pflegegrades würden Menschen mit Pflegegrad 2 oder 3 zunächst nur die Hälfte des vorgesehenen Budgets erhalten. Wegfall des Entlastungsbetrags bei Pflegegrad 1 Menschen mit Pflegegrad 1 würden den bisherigen Entlastungsbetrag verlieren.

Das geplante Entlastungsbudget soll künftig an die Stelle des bisherigen Pflegegeldes treten und ist vom heutigen Entlastungsbetrag zu unterscheiden. Die vorgesehene Halbierung betrifft deshalb eine geplante neue Leistung, keine bereits geltende Kürzung des Pflegegeldes. Einzelheiten erläutert der Beitrag über die Reformpläne für die ersten drei Monate nach Feststellung eines Pflegegrades.

Diese Pflegegeldbeträge gelten weiterhin

Das volle monatliche Pflegegeld beträgt bei Pflegegrad 2 weiterhin 347 Euro, bei Pflegegrad 3 sind es 599 Euro. Für Pflegegrad 4 gelten 800 Euro und für Pflegegrad 5 insgesamt 990 Euro. Grundlage ist § 37 SGB XI; einen Überblick bietet die Pflegegeld-Tabelle für 2026.

Die tatsächliche Zahlung hängt vom individuellen Anspruch ab und kann etwa bei einer Kombination mit Pflegesachleistungen geringer ausfallen. Auch eine veränderte Pflegesituation kann unabhängig von der Reform zu einem anderen Bescheid führen. Bestehende Beratungs- und Nachweispflichten bleiben zu beachten.

Was die nächsten Verhandlungen klären müssen

Die SPD verlangt Änderungen, doch ob und in welchem Umfang sie sich durchsetzt, steht noch nicht fest. Ein überarbeiteter Entwurf würde erkennen lassen, welche Kürzungsvorschläge gestrichen, abgeschwächt oder beibehalten werden.

Fragen und Antworten zur Pflegereform Ist der Kabinettstermin am 30. September bereits abgesagt?

Nach dem Bericht des ARD-Hauptstadtstudios vom 25. September ist der Termin gefährdet, aber nicht endgültig abgesagt. Für den 28. September sind weitere Gespräche angekündigt.

Wird mein Pflegegeld wegen der Reform jetzt gekürzt?

Nein. Die diskutierten Vorschläge ändern bislang nichts an den geltenden Ansprüchen auf Pflegegeld.

Geht es um 30 Prozent weniger Gesamtrente?

Nein. Der Juni-Entwurf sieht einen geringeren Rentenaufbau aus künftigen Pflegezeiten vor, keine pauschale Kürzung der gesamten Altersrente.

Würde ein Kabinettsbeschluss die Kürzungen sofort wirksam machen?

Nein. Entscheidend wären das weitere Gesetzgebungsverfahren und der im verabschiedeten Gesetz festgelegte Beginn der jeweiligen Regelungen.

Sollte ich mit einem Pflegeantrag die Reform abwarten?

Wer bereits Unterstützung benötigt, sollte seinen Anspruch nach geltendem Recht prüfen lassen. Die angekündigten Verhandlungen sind kein Grund, einen notwendigen Antrag aufzuschieben.

Der Beitrag Streit um Pflegereform: Diese Einschnitte drohen und diese Ansprüche bleiben erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.

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