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Bergbauprojekt bedroht Wassereinzugsgebiet in Pasûr

Mit immer neuen Bergbau-, Staudamm- und Energieprojekten treiben der türkische Staat und private Unternehmen die wirtschaftliche Ausbeutung Kurdistans voran. Die Folgen reichen von der Zerstörung ökologischer Lebensräume über die Gefährdung von Wasserressourcen bis zum Verlust landwirtschaftlicher Flächen und traditioneller Weidegebiete. In Pasûr (tr. Kulp) bei Amed (Diyarbakır) richtet sich ein weiteres Vorhaben gegen eines der wichtigsten Wassereinzugsgebiete der Region. Trotz eindringlicher Warnungen der Wasserbehörde DISKI erhielt das Bergbauprojekt eine Genehmigung. Nun hoffen die klagenden Dörfer nach einem erneuten Ortstermin im laufenden Gerichtsverfahren auf einen Erfolg vor Gericht.

Das Vorhaben betrifft das Gebiet um die Dörfer Gavgas (Akdoruk), Kuyê (Islamköy), Arketin (Dolu), Awdegês (Narlıca) und Xuruç (Kaynak). Dort will die Firma Kılıç Kardeşler Madencilik nach Gold-, Kupfer- und Eisenerzvorkommen suchen. Gleichzeitig zählt die Region zu den Gebieten, die bereits durch den Bau des Silvan-Staudamms massiv unter Druck stehen. Während zahlreiche Dörfer von Überflutung bedroht sind, könnte das Bergbauprojekt nun auch die Trinkwasserversorgung der gesamten Region gefährden.

 


Trinkwasser für zahlreiche Ortschaften bedroht

Das geplante Bergbaugebiet dient zugleich als Hochland- und Weidegebiet und bildet das wichtigste Wassereinzugsgebiet der Region. Rund 60 Dörfer, Stadtviertel und Weiler beziehen ihr Trinkwasser aus diesem Quellgebiet. Darüber hinaus speist es Bewässerungssysteme, Wasserstellen für die Viehwirtschaft und die Fließgewässer der Umgebung. Gerade deshalb stieß das Projekt bereits bei seinem Beginn im Jahr 2024 auf massiven Widerstand. Als das Unternehmen mit Probebohrungen beginnen wollte, verhinderten Dorfbewohner:innen den Zugang zum Projektgebiet. Die türkische Gendarmerie begleitete die Mitarbeiter des Unternehmens bei ihrem Versuch, die Arbeiten aufzunehmen.

Genehmigung trotz Warnung der Wasserbehörde

Besonders umstritten ist die Rolle der zuständigen Behörden. In einem Gutachten warnte die Wasser- und Abwasserverwaltung in Amed ausdrücklich davor, im Wassereinzugsgebiet Bergbau zuzulassen. Die Behörde stellte klar, dass das Gebiet als Trinkwasserreserve geschützt werden müsse und dort keine Rohstoffsuche erfolgen dürfe. Trotz dieser Stellungnahme genehmigte die Generaldirektion für Bergbau und Erdöl (MAPEG) den Abbau der vierten Bergbaukategorie.

Gegen diese Entscheidung gingen die betroffenen Dörfer gemeinsam mit der Anwaltskammer Amed vor Gericht. Sie beantragen sowohl die Aufhebung der positiven Umweltverträglichkeitsprüfung als auch den Entzug der Bergbaulizenz. Das zuständige Verwaltungsgericht ordnete inzwischen eine erneute Ortsbesichtigung sowie ein unabhängiges Sachverständigengutachten an. An dem jüngsten Ortstermin nahmen Richter:innen, Gutachter:innen, Dorfbewohner:innen und ihre Rechtsvertretung teil.

Bürgermeister: Fast hundert Siedlungen wären betroffen

Für den Ko-Bürgermeister von Pasûr, Murad Ipek, geht es bei dem Verfahren um weit mehr als ein einzelnes Bergbauprojekt. Er warnt davor, dass mit dem Eingriff in das rund 5.000 Hektar große Wassereinzugsgebiet die Lebensgrundlagen der gesamten Region aufs Spiel gesetzt würden. „Wenn dieses Projekt umgesetzt wird, werden fast hundert Siedlungen, darunter auch das Kreiszentrum, mit gravierenden Wasserproblemen konfrontiert sein. Gleichzeitig wird es zu schweren Eingriffen in die Flussläufe der Region Gavgas kommen. Dass dies zu massiver Naturzerstörung führen wird, liegt auf der Hand.“


Bergbau und Staudamm bedrohen die Zukunft der Region

Nach Einschätzung Ipeks verstärken sich die Folgen des Bergbaus durch den Bau des Silvan-Staudamms zusätzlich. Während die Gemeinde gemeinsam mit DISKI versuche, neue Wasserquellen zu erschließen, würden immer weitere Bergbauflächen ausgewiesen. Zugleich drohten zahlreiche Dörfer zwischen dem Sarim-Fluss, dem Andok-Gebirge sowie den Regionen Hasandinê, Zore, Kanîkan und Hevîdan im Zuge des Staudammprojekts überflutet zu werden. Viele Familien könnten dadurch erneut gezwungen sein, ihre Heimat zu verlassen.

Ipek erinnert daran, dass bereits in den 1990er Jahren Tausende Menschen infolge der Vertreibungs- und Zerstörungspolitik des türkischen Staates ihre Dörfer verlassen mussten. Nun drohe eine neue Migrationswelle – diesmal ausgelöst durch Bergbau- und Infrastrukturprojekte. Hinzu komme, dass Pasûr in einer Erdbeben- und Erdrutschzone liege. Eingriffe in die unterirdischen Wasserläufe könnten deshalb ökologische Schäden nach sich ziehen, deren Folgen heute kaum absehbar seien.

‚Es geht um Wasser, Lebensräume und Erinnerung‘

Für den Ko-Bürgermeister steht fest, dass der Widerstand gegen das Bergbauprojekt weit über Umweltfragen hinausgeht. Betroffen seien nicht nur Wasserquellen, sondern auch Landwirtschaft, Viehwirtschaft und die Lebensweise der Nomad:innen, deren Sommerweiden in dem Gebiet liegen. „Dieses Projekt richtet sich gegen unsere Wasserquellen, unsere Lebensgrundlagen und unsere Lebensräume. Es zerstört zugleich die Erinnerung und Geschichte dieser Region.“ Die Gemeinde werde den Widerstand gemeinsam mit der Bevölkerung fortsetzen und den juristischen wie gesellschaftlichen Kampf gegen das Bergbauprojekt weiterführen.

https://deutsch.anf-news.com/Oekologie/es-geht-um-eine-politik-der-plunderung-52237 https://deutsch.anf-news.com/Oekologie/luftaufnahmen-dokumentieren-massive-umweltbelastung-durch-kohlekraftwerk-afsin-elbistan-52317 https://deutsch.anf-news.com/Oekologie/serap-baysal-die-klimakrise-ist-keine-naturkatastrophe-sondern-eine-systemkrise-52286 https://deutsch.anf-news.com/Oekologie/wasserkraftprojekt-im-sarim-tal-gestoppt-52040 https://deutsch.anf-news.com/Oekologie/ngos-dokumentieren-rechtsverletzungen-bei-protesten-gegen-solarprojekt-in-pirxus-52103

 

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Grad der Behinderung bis 60: Neue Krankenkassen-Abgabe von über 1000 Euro

Menschen mit einem Grad der Behinderung bis 50 sind nicht automatisch vom neuen Krankenkassen-Zuschlag für familienversicherte Ehepartner befreit. Nach dem von Bundestag und Bundesrat beschlossenen GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz ist dafür grundsätzlich ein GdB von mindestens 60 erforderlich.

Der Zuschlag soll am 1. Januar 2028 eingeführt werden und 2,5 Prozentpunkte der beitragspflichtigen Einnahmen des gesetzlich versicherten Mitglieds betragen. Für Haushalte mit einem familienversicherten Ehepartner kann daraus eine zusätzliche Belastung von deutlich mehr als 1.000 Euro im Jahr entstehen.

Wen der neue Krankenkassen-Zuschlag betrifft

Betroffen sind gesetzlich Krankenversicherte, deren Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner beitragsfrei nach § 10 SGB V familienversichert ist. Der Versicherungsschutz des mitversicherten Partners geht nicht verloren, die bisher kostenfreie Mitversicherung kann jedoch ab 2028 einen zusätzlichen Beitrag auslösen.

Erhoben wird der Zuschlag nicht unmittelbar beim familienversicherten Ehepartner, sondern beim versicherten Mitglied. Dieses muss den Zuschlag nach dem neuen § 242b SGB V allein tragen, sodass sich der Arbeitgeber nicht an den zusätzlichen Kosten beteiligt.

Kinder bleiben weiterhin beitragsfrei familienversichert. Die Änderung betrifft auch keine Ehepartner, die bereits aufgrund einer Beschäftigung, einer Rente oder einer selbstständigen Tätigkeit eigenständig krankenversichert sind.

Weitere Hintergründe zur Änderung der Familienversicherung finden Betroffene in unserem Beitrag zur geplanten Einschränkung der kostenfreien Familienversicherung.

GdB 40 reicht für die Befreiung nicht aus

Die Ausnahme für Menschen mit Behinderungen beginnt erst bei einem festgestellten GdB von 60. Ein GdB von 40 schützt deshalb allein nicht vor dem Zuschlag, selbst wenn die gesundheitlichen Einschränkungen dauerhaft bestehen und den Alltag erheblich beeinträchtigen.

Auch ein GdB von 50 genügt nach dem beschlossenen Gesetz nicht. Das ist bemerkenswert, weil Menschen bereits ab einem GdB von 50 als schwerbehindert gelten, für die Befreiung vom Krankenkassen-Zuschlag aber eine höhere Schwelle festgelegt wurde.

Entscheidend ist außerdem der GdB des familienversicherten Ehepartners. Hat nur das beitragszahlende Mitglied einen GdB von 60, während der familienversicherte Partner keinen entsprechenden GdB besitzt, greift diese Ausnahme nach dem Wortlaut des neuen § 242b SGB V nicht.

Gleichstellung bei GdB 40 ändert die Beitragsgrenze nicht

Menschen mit einem GdB von 30 oder 40 können sich unter bestimmten Voraussetzungen durch die Agentur für Arbeit schwerbehinderten Menschen gleichstellen lassen. Die Gleichstellung verbessert vor allem den Schutz im Arbeitsleben, erhöht aber nicht den festgestellten Grad der Behinderung.

Ein gleichgestellter Mensch mit GdB 40 behält daher beitragsrechtlich einen GdB von 40. Die Gleichstellung reicht nicht aus, um die für den Krankenkassen-Zuschlag verlangte Grenze von 60 zu erreichen.

Welche arbeitsrechtlichen Vorteile eine Gleichstellung haben kann, erläutert der Beitrag GdB 30 und 40: Wann die Gleichstellung vor einer Kündigung schützt.

Diese Ausnahmen schützen auch Menschen mit GdB 40

Ein GdB von 40 bedeutet nicht zwangsläufig, dass der Zuschlag tatsächlich erhoben wird. Erfüllt der familienversicherte Partner eine der anderen gesetzlichen Ausnahmen, bleibt die Mitversicherung trotz des niedrigeren GdB ohne den Zuschlag.

Persönliche Situation Voraussetzung für die Ausnahme Folge ab 2028 Eigene Behinderung Festgestellter GdB, Grad der Schädigungsfolgen oder eine Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 60 Kein Zuschlag Eigener Pflegegrad Mindestens Pflegegrad 3 beim familienversicherten Partner Kein Zuschlag Volle Erwerbsminderung Festgestellter Anspruch auf eine Rente wegen voller Erwerbsminderung Kein Zuschlag Pflege eines Angehörigen Nicht erwerbsmäßige Pflege eines Angehörigen mit mindestens Pflegegrad 2 für wenigstens zehn Stunden pro Woche an regelmäßig mindestens zwei Tagen Kein Zuschlag Pflegezeit Freistellung nach § 3 Pflegezeitgesetz Kein Zuschlag Kind im Haushalt Kind hat das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet Kein Zuschlag Kind mit Behinderung Das Kind kann sich aufgrund seiner Behinderung nicht selbst unterhalten Kein Zuschlag Regelaltersgrenze Der familienversicherte Partner hat die gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht Kein Zuschlag Nichterwerbsfähige Person in der Bedarfsgemeinschaft Bezug von Grundsicherungsgeld als nicht erwerbsfähige Person in einer Bedarfsgemeinschaft mit dem erwerbsfähigen Mitglied Kein Zuschlag Pflegegrad 3 schützt unabhängig vom GdB

Besitzt der familienversicherte Ehepartner mindestens Pflegegrad 3, wird der Zuschlag nicht erhoben. Dabei ist es unerheblich, ob gleichzeitig ein GdB von 40, 50 oder überhaupt kein GdB festgestellt wurde.

Pflegegrad und GdB bewerten unterschiedliche Lebensbereiche. Der GdB beschreibt die Auswirkungen gesundheitlicher Beeinträchtigungen auf die gesellschaftliche Teilhabe, während der Pflegegrad auf die Selbstständigkeit im Alltag abstellt.

Ein GdB von 40 führt daher nicht automatisch zu einem Pflegegrad. Umgekehrt kann eine Person Pflegegrad 3 besitzen, obwohl das Versorgungsamt bislang nur einen niedrigeren GdB festgestellt hat.

Eine Übersicht über Pflegegeld, Pflegesachleistungen und weitere Ansprüche enthält unser Ratgeber zu den Pflegeleistungen und häufigen finanziellen Verlusten.

Auch volle Erwerbsminderung verhindert den Zuschlag

Eine weitere Ausnahme besteht bei einem festgestellten Anspruch auf eine Rente wegen voller Erwerbsminderung. Eine teilweise Erwerbsminderungsrente wird im Gesetz dagegen nicht als Befreiungsgrund genannt.

GdB und Erwerbsminderung dürfen ebenfalls nicht gleichgesetzt werden. Ein hoher GdB sagt nicht automatisch aus, wie viele Stunden ein Mensch unter den Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes noch arbeiten kann.

Wer mit GdB 40 eine volle Erwerbsminderungsrente bezieht, kann deshalb über diese Ausnahme geschützt sein. Es kommt dann nicht darauf an, dass die GdB-Grenze von 60 unterschritten wird.

Informationen zu den medizinischen und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen finden Betroffene im Ratgeber Erwerbsminderungsrente: Anspruch, Voraussetzungen und Höhe.

Pflegende Angehörige können ebenfalls befreit bleiben

Kein Zuschlag wird erhoben, wenn der familienversicherte Partner einen Angehörigen nicht erwerbsmäßig in dessen häuslicher Umgebung pflegt. Die gepflegte Person muss mindestens Pflegegrad 2 besitzen.

Die Pflege muss wenigstens zehn Stunden pro Woche umfassen und regelmäßig auf mindestens zwei Wochentage verteilt sein. Gelegentliche Hilfe beim Einkaufen oder im Haushalt genügt daher nicht, wenn die zeitlichen Vorgaben nicht erreicht werden.

Zusätzlich schützt eine Freistellung nach § 3 Pflegezeitgesetz vor dem Zuschlag. Betroffene sollten sich die Pflegezeiten, den Pflegegrad des Angehörigen und gegebenenfalls die vereinbarte Pflegezeit schriftlich bestätigen lassen.

Eltern mit jüngeren Kindern bleiben verschont

Der Zuschlag entfällt, wenn das Mitglied oder der familienversicherte Partner ein Kind hat, das im Haushalt des familienversicherten Partners lebt und noch nicht zwölf Jahre alt ist. Die Altersgrenze wurde während des parlamentarischen Verfahrens gegenüber früheren Entwürfen angehoben.

Berücksichtigt werden auch aufgenommene Stiefkinder, Enkel und Pflegekinder. Kinder, die mit dem Ziel einer Adoption in die Obhut des Mitglieds oder seines Partners aufgenommen wurden, werden ebenfalls erfasst.

Bei einem Kind mit Behinderung gilt eine weitergehende Ausnahme. Ist das Kind wegen seiner Behinderung außerstande, sich selbst zu unterhalten, hängt die Befreiung nicht allein von der Altersgrenze von zwölf Jahren ab.

So hoch kann die zusätzliche Belastung ausfallen

Der Zuschlag beträgt 2,5 Prozentpunkte auf den jeweiligen Krankenversicherungsbeitrag. Das bedeutet nicht, dass sich der bisherige Beitrag lediglich um 2,5 Prozent erhöht, sondern dass 2,5 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen zusätzlich anfallen können.

Bei beitragspflichtigen Einnahmen von 3.000 Euro wären das rechnerisch 75 Euro pro Monat. Bei 4.000 Euro läge der Zuschlag bei 100 Euro monatlich, sofern die Einnahmen vollständig der Beitragspflicht unterliegen.

Der Zuschlag wird nur bis zur dann geltenden Beitragsbemessungsgrenze berechnet. Wie hoch diese Grenze im Jahr 2028 sein wird, steht noch nicht endgültig fest.

Anders als der reguläre Krankenversicherungsbeitrag wird der neue Zuschlag vom Mitglied allein getragen. Bei einem Arbeitnehmer mit 4.000 Euro beitragspflichtigem Bruttoeinkommen würde sich die Haushaltsbelastung daher rechnerisch um 1.200 Euro im Jahr erhöhen.

Besondere Übergangsregelung für Rentner

Der Zuschlag soll grundsätzlich am 1. Januar 2028 beginnen. Auf gesetzliche Renten und bestimmte Versorgungsbezüge wird er nach dem beschlossenen Gesetz jedoch bis einschließlich 30. Juni 2028 noch nicht erhoben.

Ab Juli 2028 können dann auch diese Einnahmen in die Berechnung einbezogen werden. Andere beitragspflichtige Einnahmen eines Rentners können bereits vorher betroffen sein, wenn keine persönliche Ausnahme vorliegt.

Nachweise frühzeitig an die Krankenkasse übermitteln

Die Krankenkasse soll eine Ausnahme auch ohne gesonderten Nachweis berücksichtigen, wenn ihr die Voraussetzungen bereits bekannt sind. Versicherte sollten sich darauf jedoch nicht verlassen, weil Pflegezeiten, ein GdB-Bescheid oder ein Rentenanspruch nicht immer automatisch übermittelt werden.

Das Mitglied ist verpflichtet, der Krankenkasse die notwendigen Angaben zur Familienversicherung und zu den Ausnahmen mitzuteilen. Änderungen müssen ebenfalls gemeldet werden.

Geeignete Nachweise können der GdB-Bescheid, der Pflegegradbescheid, der Bescheid über die volle Erwerbsminderungsrente oder eine Bescheinigung über die Angehörigenpflege sein. Bei Kindern kommen beispielsweise eine Meldebescheinigung und bei einer Behinderung entsprechende Feststellungen in Betracht.

Nach dem Gesetz entfällt der Zuschlag vom Beginn des Monats an, in dem die Voraussetzungen einer Ausnahme eintreten. Er kann wieder erhoben werden, sobald die Voraussetzungen nicht mehr erfüllt sind, wobei die Befreiung noch bis zum Ende des betreffenden Monats bestehen bleibt.

Ein höherer GdB muss gesundheitlich begründet sein

Menschen mit GdB 40 können einen Antrag auf Neufeststellung stellen, wenn sich ihr Gesundheitszustand verschlechtert hat oder bisherige Beeinträchtigungen nicht ausreichend berücksichtigt wurden. Allein die Aussicht auf eine Beitragsersparnis begründet jedoch keinen Anspruch auf einen GdB von 60.

Bei einem Neufeststellungsverfahren prüft die Behörde den Gesundheitszustand erneut. Betroffene sollten deshalb aktuelle ärztliche Berichte und Unterlagen einreichen, aus denen die dauerhaften Funktionsbeeinträchtigungen hervorgehen.

Eine Gleichstellung durch die Agentur für Arbeit ersetzt den höheren GdB-Bescheid nicht. Ausführliche Informationen zur neuen Grenze finden sich auch in unserem Beitrag GdB 60 schützt vor der neuen Krankenkassen-Abgabe.

Beispiel aus der Praxis

Klara hat einen festgestellten GdB von 40 und ist über ihren Ehemann Thomas beitragsfrei familienversichert. Das beitragspflichtige Bruttoeinkommen von Thomas beträgt 3.400 Euro monatlich, Kinder unter zwölf Jahren leben nicht im Haushalt und keine weitere Ausnahme ist erfüllt.

Der GdB von 40 reicht nicht für eine Befreiung aus. Ab 2028 würde sich ein Zuschlag von rechnerisch 85 Euro monatlich ergeben, den Thomas ohne Beteiligung seines Arbeitgebers tragen müsste.

Die zusätzliche Belastung läge damit bei 1.020 Euro im Jahr. Würde bei Klara später Pflegegrad 3 festgestellt, könnte die Ausnahme ab dem Monat greifen, in dem diese Voraussetzung eintritt.

Häufige Fragen zur Krankenkassen-Abgabe bei GdB 40 1. Schützt ein GdB von 40 vor dem Zuschlag?

Nein. Die besondere Ausnahme für Menschen mit Behinderungen verlangt beim familienversicherten Ehepartner einen festgestellten GdB von mindestens 60.

2. Reicht ein GdB von 50 für die Befreiung?

Nein. Obwohl die Schwerbehinderteneigenschaft bereits mit GdB 50 beginnt, wurde die Grenze für den Krankenkassen-Zuschlag auf GdB 60 festgelegt.

3. Hilft eine Gleichstellung bei GdB 40?

Die Gleichstellung kann Vorteile im Arbeitsleben bringen, ändert aber den festgestellten GdB nicht. Für die Ausnahme vom Krankenkassen-Zuschlag wird ein Gleichgestellter mit GdB 40 deshalb nicht wie eine Person mit GdB 60 behandelt.

4. Wie hoch ist der Zuschlag?

Der Zuschlag beträgt 2,5 Prozentpunkte und wird auf die beitragspflichtigen Einnahmen bis zur Beitragsbemessungsgrenze erhoben. Bei 3.000 Euro beitragspflichtigem Einkommen wären das rechnerisch 75 Euro im Monat.

5. Kann ein Mensch mit GdB 40 über einen Pflegegrad oder eine EM-Rente befreit sein?

Ja. Mindestens Pflegegrad 3 oder ein festgestellter Anspruch auf eine Rente wegen voller Erwerbsminderung sind eigenständige Ausnahmen, sodass der niedrigere GdB dann nicht schadet.

6. Ab wann soll der neue Zuschlag gelten?

Die Regelung soll am 1. Januar 2028 in Kraft treten. Für Beiträge aus gesetzlichen Renten und bestimmten Versorgungsbezügen besteht bis zum 30. Juni 2028 eine Übergangsregelung.

Quellen

Grundlage ist der vom Bundestag beschlossene und vom Bundesrat behandelte neue § 242b SGB V im GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz. Der Gesetzesbeschluss sieht das Inkrafttreten des Zuschlags zum 1. Januar 2028 vor.

Der Beitrag Grad der Behinderung bis 60: Neue Krankenkassen-Abgabe von über 1000 Euro erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.

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Schwerbehinderung: Seit Anfang 2026 gibt es 70 Euro mit Antrag zusätzlich

Seit dem 1. Januar 2026 greift in der Pflegeversicherung eine Regelung, die auf den ersten Blick wie ein Geschenk wirkt: bis zu 70 Euro pro Monat für digitale Pflegeanwendungen. Wer einen Pflegegrad hat, kann damit rechnerisch bis zu 840 Euro im Jahr abrufen.

In der Praxis scheitern jedoch viele nicht am Bedarf, sondern an zwei harten Hürden: Es ist kein Technik-Gutschein – und ohne zugelassene Anwendung kann die Pflegekasse den Antrag ablehnen.

Besonders oft trifft die Regelung Menschen, bei denen sich Lebenslagen überlagern: Pflegegrad plus Schwerbehinderung. Genau diese Kombination sorgt aber auch für falsche Erwartungen, weil „digital“ schnell nach Tablet, Hausnotruf oder Smartwatch klingt. Der Zuschuss ist dafür in der Regel nicht gedacht.

Was die 70 Euro wirklich bedeuten – und warum viele trotzdem zu viel erwarten

Die 70 Euro sind kein einheitlicher Betrag für „digitale Pflegehilfen“, sondern ein zweigeteiltes Monatsbudget. Der erste Teil umfasst bis zu 40 Euro für die digitale Pflegeanwendung (DiPA) selbst. Der zweite Teil umfasst bis zu 30 Euro für ergänzende Unterstützungsleistungen, etwa wenn ein ambulanter Pflegedienst beim Einrichten, Erklären oder beim Start in die Nutzung unterstützt.

Damit ist die Erwartung „ich bekomme 70 Euro für eine App“ oft schon der erste Fehler. Die vollen 70 Euro werden typischerweise nur erreicht, wenn neben der DiPA auch ergänzende Unterstützung abgerechnet wird. Wer keine Unterstützung benötigt oder sie nicht nutzt, bleibt in der Praxis eher beim DiPA-Anteil.

DiPA ist nicht „irgendeine App“ – ohne Zulassung läuft der Antrag ins Leere

Entscheidend ist nicht, ob eine Anwendung hilfreich klingt, sondern ob sie als DiPA im Sinne des Pflegeversicherungsrechts gilt. Gemeint sind digitale Anwendungen, die Pflegebedürftige dabei unterstützen sollen, Selbstständigkeit zu stabilisieren, Fähigkeiten zu erhalten oder eine Verschlimmerung der Pflegebedürftigkeit zu vermeiden.

Alltags-Apps ohne pflegerischen Zweck fallen ebenso raus wie Anwendungen, die eher in einen medizinischen Bereich gehören, für den andere Träger zuständig wären.

Die zweite Hürde ist noch kompromissloser: Erstattet wird nur, was als DiPA zugelassen und gelistet ist. Das bedeutet für Betroffene ganz praktisch: Wer 2026 „jetzt beantragen“ will, muss zuerst prüfen, ob überhaupt eine erstattungsfähige DiPA existiert. Wenn nicht, kann der Anspruch zwar auf dem Papier stehen – der Antrag läuft aber real ins Leere.

Redaktioneller Hinweis: Derzeit sind im DiPa‑Verzeichnis noch keine Apps gelistet.

Pflegegrad entscheidet – Schwerbehinderung ist häufig, aber nicht anspruchsbegründend

So wichtig diese Klarstellung ist: Der Zuschuss ist keine Leistung aus dem Schwerbehindertenrecht. Eine Schwerbehinderung (GdB, Merkzeichen) kann erklären, warum der Alltag belastet ist, sie kann den Bedarf plausibel machen und sie kann in der Lebensrealität oft Teil des Gesamtbildes sein. Anspruchsgrundlage ist jedoch der Pflegegrad. Wer schwerbehindert ist, aber keinen Pflegegrad hat, bekommt diese Leistung nicht über die Pflegekasse.

Gerade deshalb ist die Kombination so verbreitet: Viele Menschen mit dauerhaften, erheblichen Einschränkungen erfüllen irgendwann auch die Kriterien der Pflegebedürftigkeit. Dann ist der DiPA-Zuschuss ein zusätzlicher Baustein – aber eben nur über die Pflegeversicherung.

Tablet, Notrufsystem, Smartwatch: Warum viele am falschen Ende kaufen

„Digitale Pflegehilfen“ klingt nach Technik. Viele denken an Tablets für Videotelefonie, Sturzsensoren, Smartwatches, Hausnotruf oder Geräte, die Angehörige entlasten. Das ist nachvollziehbar – führt aber regelmäßig in die falsche Richtung.

Die DiPA-Leistung zielt auf die zugelassene Anwendung und – getrennt davon – auf Unterstützung bei deren Nutzung. Tablets und Notrufgeräte sind damit in der Regel nicht erstattungsfähig; bezahlt wird die Anwendung, nicht das Gerät. Wer Technik in Erwartung einer monatlichen Pauschale kauft, steht schnell ohne Erstattung da.

So gehen Sie praktisch vor – ohne in die typische Ablehnungsfalle zu laufen

In der Praxis funktioniert der Weg am sichersten in einer klaren Reihenfolge.

Erstens steht die Frage nach dem Pflegegrad: Ohne Pflegegrad gibt es keinen Zugang.

Zweitens muss geklärt sein, ob die gewünschte Anwendung überhaupt als erstattungsfähige DiPA in Betracht kommt, sonst ist der Antrag von Beginn an auf Kollision mit der Kasse programmiert.

Drittens kommt erst die Begründung: Nicht allgemein „ich brauche eine App“, sondern konkret am Alltag entlang, wo Selbstständigkeit wegbricht, welche Risiken entstehen und warum die Nutzung die Pflege tatsächlich erleichtert oder stabilisiert.

Viertens sollten Betroffene früh prüfen, ob ergänzende Unterstützungsleistungen nötig sind – denn nur dann spielt der zweite Budgetteil eine Rolle, und nur dann ist die Erwartung „bis zu 70 Euro“ im Einzelfall realistisch.

Typische Ablehnungen entstehen genau an diesen Stellen: weil die Anwendung nicht als DiPA zugelassen ist, weil der Nutzen nicht nachvollziehbar beschrieben wird oder weil die Anwendung eher in einen Bereich fällt, für den nicht die Pflegekasse zuständig ist. Wer den Ablauf sauber einhält, reduziert dieses Risiko erheblich.

Mini-Fall: Wenn Pflegegrad und Schwerbehinderung zusammenkommen

Ein Mann mit Schwerbehinderung lebt allein, hat einen Pflegegrad und scheitert zunehmend an Tagesstruktur und Verlässlichkeit. Angehörige telefonieren täglich, trotzdem werden Medikamenteneinnahmen, Trinken und Termine immer wieder vergessen.

Eine DiPA, die Abläufe strukturiert, erinnert und Rückmeldungen ermöglicht, könnte die Selbstständigkeit stabilisieren. In solchen Fällen ist der Zuschuss naheliegend – aber er steht und fällt mit zwei Fragen: Ist die Anwendung als DiPA erstattungsfähig gelistet? Und ist der Nutzen so beschrieben, dass die Pflegekasse ihn im Einzelfall anerkennen kann?

FAQ: Zuschuss für digitale Pflegeanwendungen (DiPA) ab 2026 Bekomme ich die 70 Euro automatisch, wenn ich einen Pflegegrad habe?

Nein. Der Pflegegrad ist die Voraussetzung, aber der Zuschuss wird nicht automatisch ausgezahlt. Entscheidend ist, dass eine erstattungsfähige DiPA genutzt wird und die Pflegekasse den Anspruch im Einzelfall bewilligt.

Sind die 70 Euro jeden Monat nur für die App gedacht?

Nein. Die 70 Euro sind ein geteiltes Budget: bis zu 40 Euro für die DiPA selbst und bis zu 30 Euro für ergänzende Unterstützungsleistungen, etwa durch einen ambulanten Pflegedienst. Ohne solche Unterstützung wird häufig nicht der volle Betrag ausgeschöpft.

Zahlt die Pflegekasse davon auch Tablet, Smartwatch oder Hausnotruf?

In der Regel nicht. Erstattet wird die zugelassene digitale Pflegeanwendung und gegebenenfalls Hilfe bei der Nutzung – nicht beliebige Hardware.

Reicht eine Schwerbehinderung für den Zuschuss aus?

Nein. Schwerbehinderung allein begründet keinen Anspruch. Maßgeblich ist der Pflegegrad, weil die Leistung aus der Pflegeversicherung kommt.

Woher weiß ich, ob eine Anwendung erstattungsfähig ist?

Nur zugelassene DiPA sind erstattungsfähig. Vor dem Antrag sollte geprüft werden, ob die Anwendung als DiPA gelistet ist – sonst kann die Pflegekasse ablehnen.

Kann die Pflegekasse den Antrag ablehnen, obwohl ich einen Pflegegrad habe?

Ja. Typische Gründe sind, dass die Anwendung nicht als DiPA zugelassen ist, der Nutzen im Antrag nicht nachvollziehbar beschrieben wird oder die Anwendung in einen Bereich fällt, für den nicht die Pflegekasse zuständig ist.

Wie begründe ich den Nutzen am besten?
Nicht allgemein, sondern konkret: Welche Alltagsprobleme treten auf, wo bricht Selbstständigkeit weg, welche Risiken entstehen, und wie soll die Anwendung genau helfen, Abläufe zu stabilisieren oder Pflege zu erleichtern.

Kann ich die ergänzenden 30 Euro auch ohne Pflegedienst nutzen?
Der zweite Budgetteil hängt an ergänzenden Unterstützungsleistungen. Ob und wie das im Einzelfall ohne einen ambulanten Dienst möglich ist, entscheidet die konkrete Ausgestaltung der Leistungen – in der Praxis ist das häufig an zugelassene Leistungserbringer gebunden.

Gilt der Zuschuss auch für Angehörige, die die App mitnutzen?
Der Anspruch richtet sich an die pflegebedürftige Person. Wenn Angehörige die Nutzung unterstützen, kann das praktisch sinnvoll sein, ändert aber nichts daran, dass Bewilligung und Abrechnung über die pflegebedürftige Person laufen.

Ab wann kann ich den Zuschuss nutzen?
Ab 1. Januar 2026 gelten die genannten monatlichen Höchstbeträge in dieser Form. Sinnvoll ist jedoch, vorab zu prüfen, ob tatsächlich erstattungsfähige DiPA verfügbar sind, sonst läuft der Antrag ins Leere.

Quellenhinweis

Rechtsgrundlagen: § 40a und § 40b SGB XI sowie die Informationen des Bundesgesundheitsministeriums und des BfArM zu digitalen Pflegeanwendungen und deren Verzeichnis.

Der Beitrag Schwerbehinderung: Seit Anfang 2026 gibt es 70 Euro mit Antrag zusätzlich erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.

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ALL Mainstream Western Institutions View Palestinian Lives As Worthless

Caitlin Johnstone - 4. August 2026 - 5:24

Reading by Tim Foley:

The BBC recently interviewed an Israeli settler who said that all the Palestinians in four surrounding villages should be exterminated to avenge an Israeli who was killed while terrorizing a Palestinian village last month, adding that just a single Jewish life is worth ten million Palestinian lives.

“I think now after they kill one Israeli people, we need to kill all the people in Tal and Sarra, even Jit and Farata,” lawyer Yehuda Shimon told the BBC.

“It sounds like you’re saying one Jewish life is worth hundreds or thousands of Palestinian lives,” replied the BBC’s Lucy Williamson in the interview.

“Million,” Shimon corrected her. “One Jewish life, it’s ten million, okay?”

“That just sounds racist,” Williamson responded, to which Shimon replied, “Yes, I know, I know. But this is the truth.”

The interaction has been going viral on social media as people react to the blatant display of the extremist ideology held by the settlers who are working to gradually squeeze Palestinians off their land in the West Bank. And while it is true that Shimon’s comments are extremely evil and racist, that’s not what I personally found interesting about the interview. What I found interesting was Williamson’s response.

I mean, it is a bit rich watching a BBC reporter act shocked and offended by somebody saying they think Jewish lives are worth more than Palestinian lives. After all, the premise that Jewish lives are worth more than Palestinian lives has colored every aspect of western news media reporting on Israel and Palestine for generations.

That’s why the western press expressed disproportionately more shock and horror at October 7 than the far more egregious Israeli abuses which led up to it and the far more egregious Israeli abuses which followed. It’s why you saw howling outrage at the Bondi shooting in Sydney last year when the same number of Palestinians getting killed on any given day in Gaza never even makes a blip in the news

On the 26th of March 2025, 15 Palestinians were killed by the IDF during a ceasefire in Gaza. On the 14th of December that same year, 15 people were killed at Bondi Beach in Sydney in a mass shooting by ISIS members directed at Jewish Australians. 

Two instances of mass murder. Same exact number of victims. But you only heard about one of them.

Why did you only hear about one of them? Because only one of them made the news. 

The mainstream press spent weeks urgently reporting on the Bondi shooting, frenetically working to falsely associate an ISIS terrorist attack with pro-Palestine demonstrations by uniformly repeating the line “This is what globalize the intifada looks like” in news outlets throughout the western world. Report after report after report was published about how Jews are being attacked, how Jews are feeling unsafe, and what new laws and free speech restrictions must be rolled out in order to stomp out pro-Palestine sentiment to protect the Jews.

Nothing remotely similar happened on the 26th of March, 2025. As far as the western press were concerned, 15 Palestinians getting killed in Gaza was just another Wednesday.

This is because all mainstream western media outlets hold the same racist opinions about Palestinians as those that were voiced by Yehuda Shimon. So do all mainstream western political parties. So do all other mainstream western institutions. So do all supporters of the state of Israel. They all believe Jewish lives are worth more than Palestinian lives, as evidenced by the policies they support and the news stories they pay attention to.

The BBC has a well-documented history of extensive pro-Israel bias, with its own reporters complaining that they’ve been performing PR for the Israeli government and its own editor losing a libel lawsuit against a journalist who exposed his pro-Israel slant. They spent years running cover for an active genocide with “Hamas-run health ministry says” headlines and passive-language verbal gymnastics to protect Israeli information interests, so you know that when Lucy Williamson objects “That sounds racist!” to an Israeli settler claiming Jewish lives are worth far more than Palestinian lives, she’s not actually upset at his belief system. She just knows you’re not supposed to say such things out loud.

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Feature image is a screen grab from the BBC (fair use).

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In Venezuela beginnt Dialog zwischen Regierung und Opposition

Die USA sitzen nicht mit am Tisch, gelten aber als treibende Kraft. Zunächst soll es um Hilfe nach den Erdbeben, Demokratie und politische Rechte gehen Caracas. In Venezuela hat am Samstag offiziell der angekündigte Dialog zwischen Regierung und Teilen der Opposition begonnen. Anders als ursprünglich angedacht, blieb ein erstes persönliches Treffen jedoch aus. Der Parlamentspräsident Jorge Rodríguez, Bruder der Interimspräsidentin... weiter 04.08.2026 Artikel von zu Venezuela, Politik
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Algenplage in Mexikos Karibik wächst rasant

Klimaerwärmung gilt als eine der Ursachen. Präsidentin Sheinbaum stellt Milliardenplan für Quintana Roo vor. Verrottende Sargassummassen schaden Umwelt, Gesundheit und Tourismus Mexiko-Stadt. Die mexikanische Präsidentin Claudia Sheinbaum hat eine umfassende Strategie zum Umgang mit der massiven Algenkrise in der Karibik vorgestellt. In Quintana Roo, dem Bundesstaat, der am stärksten von der Ansammlung dieser Makroalge an den Küsten betroffen ist, wird die... weiter 04.08.2026 Artikel von zu Mexiko, Umwelt, Wirtschaft
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Call Off the Iran War. Just Walk Away!

After several days of increasing threats against Iran, including social media posts like “FINISH THE JOB!” and “Take the oil. No mercy!,” President Trump has over the weekend called off a planned major escalation in the Middle East. For now. “The U.S.A. is locked and loaded and ready to go against the Islamic Republic of […]
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War With Iran: A Double-Edged Sword for the US Economy and Agriculture

The sharp swings in oil prices following the latest round of attacks and negotiations over safe passage through the Strait of Hormuz demonstrate that wars do not always reveal themselves first on the battlefield. Sometimes, their earliest signs appear on gas-station price boards, in transportation bills, and on the balance sheets of farmers standing thousands […]
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The Ceuta Operation: Washington Wrote the Script in March, Morocco Ran It in July

Seventy-two bodies came out of the water at Tarajal, and the sea kept giving some of them back through the weekend. They drowned in sight of Europe, in the fourteen-kilometer channel where the Mediterranean meets the Atlantic, reaching for a seven-square-mile scrap of Spain on the African shore. Most were young men. Some were children. […]
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Hitzige Debatte zwischen RFK Jr. und «CNN»-Moderatorin

Transition News - 4. August 2026 - 0:10

Am Sonntag gerieten der US-Gesundheitsminister Robert F. Kennedy Jr. und Dana Bash von CNN in einem hitzigen Interview über Impfstoffsicherheit und «COVID-19» aneinander. Wie zum Beispiel The Hill berichtet, begann die Anspannung in der Sendung «State of the Union», als Bash eine Behauptung Kennedys zurückwies, wonach die USA «die höchste COVID-Todesrate aller Nationen der Welt» aufwiesen. Kennedy bekräftigte daraufhin seine Aussage und schoss gegen den damaligen Regierungsberater in Sachen COVID, Anthony Fauci, wegen der verhängten Lockdowns.

Bash entgegnete, dass die Gouverneure der Bundesstaaten die Lockdowns hauptsächlich erlassen hätten, nachdem sie «Rückmeldungen von Krankenhäusern erhalten hatten, denen zufolge die Intensivstationen überlastet seien und sie Hilfe benötigten». Kennedy widersprach und fügte hinzu, dass der damalige Präsident Donald Trump versucht hatte, die Lockdowns aufzuheben.

Bezüglich Gain-of-Function-Forschung stellte die Moderatorin fest, dass Kennedy diese beenden wolle, und fragte, ob es nicht besser wäre, strengere Regeln einzuführen. Der Gesundheitsminister entgegnete, dies sei schon seit Generationen erfolglos versucht worden. Er äußerte die Ansicht, dass «COVID-19» und andere «Pandemien» der Gain-of-Function-Forschung entstammen. Diese Experimente hätten zudem nichts Nützliches hervorgebracht.

Im weiteren Verlauf des Gesprächs wies Kennedy darauf hin, dass Erfahrungen von Ärzten, die Tausende während der «Pandemie» geheilt hätten, nicht berücksichtigt wurden. Sie seien sogar zensiert worden. Auch seien Verfassungsrechte verletzt worden. Er warf Bash vor, «Teil des Problems» zu sein, und erklärte, es habe «ein absolutes Fehlverhalten der Presse» gegeben. Bashs Einwand entgegnete Kennedy mit den Worten:


«Ihre Aufgabe ist eine entschiedene Skepsis gegenüber der Obrigkeit, und das haben Sie nicht getan. Sie haben auf Andersdenkende eingeprügelt.»

«Wollen Sie hier sitzen und mich attackieren? Oder wollen Sie ein Gespräch über die öffentliche Gesundheit führen?», fragte Bash. «Nun, Sie sitzen hier und attackieren mich», antwortete Kennedy. «Ich attackiere Sie nicht, ich stelle Fragen dazu, wie die nächste Pandemie verhindert werden kann», wendete Bash ein und fügte hinzu, dass sie dieses Interview nicht nutzen wolle, um dem Gesundheitsminister zu erlauben, «Dinge zu sagen, die nicht völlig der Wahrheit entsprechen».

Bash zeigte sich überzeugt, dass die COVID-Injektion «funktioniert» und Todesfälle verhindert habe. Kennedy wollte somit von der Moderatorin wissen, ob sie der Meinung sei, dass diese «Kinder geschützt» hätten. Bash verwies auf Erkenntnisse, wonach Impf-Desinformation zu 100.000 bis 200.000 Todesfällen geführt habe. Daraufhin warf Kennedy ihr vor, «Unsinn zu erzählen». In der Folge gerieten die beiden in ein weiteres hitziges Wortgefecht. «Das ist nicht produktiv», fand Bash, als sich der Streit wieder etwas beruhigte, und ergänzte:

«Lassen Sie mich nur für das Protokoll sagen, dass ich nicht behaupte, dass die gesamte Reaktion auf COVID fehlerfrei war. Es war eine beängstigende Zeit und Menschen haben Fehler gemacht.»

Kennedy kritisierte an dieser Stelle erneut CNN und stellte klar:

«Sie haben die Menschen erschreckt!»

Als Bash wissen wollte, warum er das sagt, erläuterte der Gesundheitsminister:

«Weil das der Job von CNN war (...), Bauchbinden einzublenden, wie viele Menschen starben.»

Die Moderatorin verteidigte sich. Man habe «auf die Führer dieses Landes gehört, einschließlich des Präsidenten, der täglich Pressekonferenzen abgehalten habe, um zu erklären, was vor sich ging, und versucht zuzuhören». «Haben Sie den Wissenschaftlern tatsächlich zugehört? Haben Sie die Wissenschaft selbst gelesen?», wollte Kennedy wissen.

Bash drängte dann darauf, über Masern zu sprechen. Masern-Fälle hätten in den USA gerade einen Höchststand seit 35 Jahren erreicht. Das sei das zweite Rekordjahr in Folge. 93 Prozent dieser Fälle würden Ungeimpfte betreffen. Der Ausbruch habe während Kennedys Amtszeit stattgefunden. Bash sagte, dass dieser schon vor seiner Zeit als Gesundheitsminister jahrelang zu den führenden Kritikern der Wirksamkeit von Impfstoffen gehörten. «Übernehmen Sie eine Mitverantwortung für diesen Masernausbruch?», fragte die Moderatorin. Darauf meinte Kennedy dezidiert:

«Absolut nicht. Erstens handelt es sich um einen internationalen Ausbruch. Und wir haben ihn besser im Griff als jedes andere Land der Welt. Mexiko hat 15-mal so viele Masernfälle pro Kopf wie wir. Kanada hat viermal so viele. England hat doppelt so viele. Habe ich diese Masernausbrüche verursacht? Habe ich 137.000 Fälle verursacht?»

Laut dem Gesundheitsminister geht aus Faucis veröffentlichten Tagebüchern hervor, dass der gegenwärtige Masernausbruch durch die Corona-Lockdowns verursacht wurde. Kinder seien während dieser Zeit nicht geimpft worden. Fauci habe festgehalten, dass aufgrund der Lockdowns mehr Kinder an Masern sterben würden als an «COVID». Auch handle es sich bei den Gemeinschaften, die unter Masern leiden, fast ausschließlich um religiöse Gemeinschaften, «die einfach nicht impfen». Man könne also nicht ihn verantwortlich machen, so Kennedy. Er selbst habe die Wirksamkeit des Masern-Mumps-Röteln-Impfstoffs (MMR) nie in Frage gestellt.

Daraufhin forderte Bash Kennedy auf, vor der Wiedereröffnung der Schulen Eltern, die das nicht gemacht haben, zu empfehlen, ihre Kinder gegen Masern impfen zu lassen, «weil das sicher ist und hilft, die Leben der Kinder zu retten.» Dem kommt Kennedy nach und erklärt, diese Impfung verhindere Masern in etwa 97 Prozent der Fälle.

Kennedy bestätigte auf Bashs Anfrage allerdings, dass der US-Präsident Donald Trump weitere Forschung über den Zusammenhang zwischen Autismus und Impfungen wünsche.

Bezogen auf einen Beitrag des Wall Street Journal konfrontierte die Moderatorin den Gesundheitsminister mit «40 Studien mit 5,6 Millionen Beteiligten, die zu dem Schluss kommen, dass es keinen Zusammenhang zwischen Impfstoffen und Autismus gibt». Laut Kennedy konzentrierten sich diese Studien auf den MMR-Impfstoff. Er wolle aber, dass die anderen Kinderimpfstoffe mit derselben Gründlichkeit untersucht werden.

Bash empfahl, andere Ursachen von Autismus zu erforschen, woraufhin Kennedy erklärte, dass das geschehe. So hätten 73 Studien einen Zusammenhang zwischen der Einnahme des Schmerz und Fiebermittels Tylenol im späten Stadium der Schwangerschaft und während der perinatalen Phase und dem Auftreten von Autismus belegt. Es stimme aber nicht, dass der Zusammenhang mit allen Kinderimpfungen gründlich erforscht worden sei.

Im weiteren Verlauf der hitzigen Debatte fragte Kennedy:

«Sehen Sie Ihre Aufgabe darin, die Impfskepsis zu überwinden, oder darin, dem amerikanischen Volk die Wahrheit zu sagen?»

Sie sehe ihre Aufgabe darin, die Wahrheit zu sagen, antwortete Bash, und verwies nochmals auf unzählige Studien, die einen Zusammenhang zwischen Impfungen und Autismus abstreiten. «Sie plappern es nur wie ein Papagei nach», unterbricht sie Kennedy und stellt klar:

«Sie können nichts anderes, als das zu wiederholen, was Ihnen andere erzählt haben, und zu sagen: ‹Vertrauen Sie den Experten.› Genau das haben Sie während der Pandemie getan. Jetzt wissen wir, dass Anthony Fauci, der angebliche Experte, über alles gelogen hat: über Masken, Social Distancing, natürliche Immunität, die Übertragung durch den Impfstoff und den Ursprung von COVID-19. Er hat gelogen. Und Sie haben die Menschen bestraft, weil sie den Experten nicht vertraut haben. Und jetzt schicken Sie die Experten wieder vor, um über etwas zu sprechen, von dem Sie selbst keine Ahnung haben.»

Am Schluss ging es in dem Interview um verarbeitete Lebensmittel. Bash stellte fest, dass sich Kennedy für Reformen im Bereich Lebensmittelsicherheit und hochverarbeitete Lebensmittel einsetzt, und wollte in Erfahrung bringen, ob diese tatsächlich teilweise von Regierungsmitgliedern blockiert wurden, die im Auftrag der Industrie arbeiten. Kennedy widersprach dezidiert und zeigte sich zuversichtlich, die beiden wichtigsten Reformen innerhalb eines Monats durchzubringen.

In einer Erklärung, die am Sonntagnachmittag an The Hill übermittelt wurde, teilte ein CNN-Sprecher mit:

«Dana Bash ist eine erfahrene Journalistin, die ein aufsehenerregendes Interview mit Minister Kennedy geführt hat, in dem er erklärte, dass er Eltern unterstützt, die ihre Kinder gegen Masern impfen lassen, und sich zu Präsident Trumps Forderung nach weiteren Studien zu Autismus und Impfstoffen äußerte.

Machthabern harte, substanzielle Fragen zu stellen, ist die Aufgabe jedes Journalisten, und Dana hat ihre heute unglaublich gut gemacht. Wir stehen hinter Dana, ihrer Berichterstattung und der gesamten Berichterstattung von CNN über die COVID-19-Pandemie.»

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