Meinungsfreiheit ist nicht nur das Recht, zu Allem seinen Senf dazu zu geben wie an einer Würstelbude. Es ist das Recht, Behauptungen der Mächtigen in Frage zu stellen, Erklärungen und Fakten einzuklagen und Alternativen einzufordern. Das mag unbequem sein, lästig, nerven, bremsen. Aber es ist der Motor des Fortschritts. Ohne Nörgler, Zweifler und Besserwisser kein Fortschritt. Zweifel ist eine gesellschaftliche Produktivkraft. Seine Diffamierung durch angeblich alternativlose Politik ist Rückschritt in vormoderne Zeiten. Deutschland braucht wieder einen Grundkurs in Debatte und Wiederbelebung der Streitkultur.» (- Roland Tichy, Journalist und Publizist)
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Deutschlandticket für 27,50 Euro: Hier zahlen Grundsicherungsbezieher 426 Euro weniger im Jahr
Für Menschen mit wenig Geld kann schon die Fahrt zum Arzt oder zur Familie zur Kostenfrage werden. In Hamburg zahlen berechtigte Grundsicherungsempfänger für das Deutschlandticket nur 27,50 Euro im Monat statt der regulären 63 Euro.
Das bedeutet eine Entlastung von 35,50 Euro monatlich und rechnerisch 426 Euro bei zwölf Monaten Nutzung. Allerdings handelt es sich um eine Hamburger Förderung – aus dem Bezug von Grundsicherung allein folgt kein bundesweiter Anspruch auf diesen Preis.
Hamburg senkt den Preis, nicht die ReichweiteDie Stadt übernimmt mit ihrem Sozialrabatt einen Teil der Ticketkosten. Das vergünstigte Deutschlandticket bleibt bundesweit im öffentlichen Nah- und Regionalverkehr in der zweiten Klasse nutzbar.
Damit sind beispielsweise Fahrten mit Bussen, U-Bahnen, S-Bahnen und Regionalzügen möglich. ICE, IC und EC sind grundsätzlich nicht eingeschlossen; für einzelne ausdrücklich freigegebene Verbindungen können Ausnahmen gelten.
Deutschlandticket 2026 Pro Monat Bei zwölf Monaten Regulärer Preis 63,00 Euro 756,00 Euro Eigenanteil mit Hamburger Sozialrabatt 27,50 Euro 330,00 Euro Ersparnis gegenüber dem regulären Preis 35,50 Euro 426,00 EuroDie Jahreswerte sind eine Vergleichsrechnung bei unveränderten Preisen und durchgehender Berechtigung. Sie bedeuten nicht, dass das Ticket für ein ganzes Jahr abgeschlossen werden muss.
Wer den Hamburger Sozialrabatt erhalten kannNach den Angaben der Hamburger Sozialbehörde müssen Antragsteller in Hamburg gemeldet sein und bestimmte existenzsichernde Leistungen von einem Hamburger Leistungsträger erhalten. Dazu gehören Leistungen nach dem SGB II, laufende Hilfe zum Lebensunterhalt sowie Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII und Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
Auch Menschen, deren Rente durch Grundsicherung ergänzt wird, können damit zum begünstigten Personenkreis gehören. Weitere Informationen zu den Voraussetzungen bietet unser Ratgeber zur Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.
Eine kleine Rente oder ein niedriges Einkommen allein genügt für diesen Sozialrabatt nicht. Wohngeld ist in der Hamburger Aufstellung der berechtigenden Leistungen ebenfalls nicht enthalten.
Warum der Wohnort über die Ersparnis entscheidetWer außerhalb Hamburgs lebt, kann die Förderung nicht allein dadurch nutzen, dass er sein Deutschlandticket beim Hamburger Verkehrsverbund kauft. Der bundesweite Geltungsbereich des Tickets hebt die örtlichen Voraussetzungen für den Zuschuss nicht auf.
Das ist die soziale Schieflage hinter dem günstigen Angebot: Für Menschen mit knappen finanziellen Mitteln kann dieselbe Mobilität je nach Wohnort unterschiedlich teuer sein. Ein Zuschuss erleichtert den Alltag erheblich, erreicht aber nur diejenigen, die unter die jeweiligen Förderbedingungen fallen.
Betroffene außerhalb Hamburgs sollten deshalb beim örtlichen Verkehrsverbund nach einem Sozialtarif oder kommunalen Zuschuss fragen. Die Hamburger 27,50 Euro lassen sich nicht auf andere Regionen übertragen.
Der Rabatt kommt nicht automatisch mit dem LeistungsbescheidFür den vergünstigten Preis ist ein eigener Antrag erforderlich. Der hvv sieht dafür beim Deutschlandticket das persönliche meinhvv-Kundenkonto und ein Ticket auf Chipkarte vor.
Wer noch kein entsprechendes Ticket hat, bestellt es zunächst und wartet auf die Bestätigung, dass der Vertrag angelegt wurde. Anschließend lässt sich der Sozialrabatt im Kundenkonto beantragen; dafür sollte der aktuelle Leistungsbescheid bereitliegen.
Im Antrag werden unter anderem die Leistungsart sowie je nach Bescheid das Aktenzeichen oder die Kundennummer abgefragt. Die Einzelheiten erläutert die offizielle Anleitung des hvv zum Sozialrabatt.
Der Verkehrsverbund hat das Verfahren 2026 digital vereinfacht. Auch wer bereits den Rabatt nutzt und einen neuen Leistungsbescheid erhält, kann den Folgeantrag über das Kundenkonto erledigen.
App-Ticket und Chipkarte: Auf die richtige Variante achtenBeim Hamburger Sozialrabatt ist die Ticketform wichtig: Er wird für das Deutschlandticket auf der hvv-Chipkarte angeboten. Auf ein reguläres Ticket in der hvv switch App lässt sich dieser Sozialrabatt nicht anwenden.
Wer schon ein App-Ticket oder ein Deutschlandticket eines anderen Anbieters besitzt, sollte deshalb vor einer Neubestellung den erforderlichen Wechsel klären. Zwei parallel laufende Abonnements können die erhoffte Ersparnis schnell aufzehren.
Bewilligungszeitraum und Kündigungsfrist im Blick behaltenDer Sozialrabatt gilt nur für volle Monate und nur bei fortbestehender Berechtigung. Die Stadt nennt außerdem eine mögliche rückwirkende Berücksichtigung von höchstens drei Monaten aus Kulanz; daraus sollte niemand eine unbegrenzte Erstattung ableiten.
Endet der berechtigende Leistungsbezug, muss der hvv umgehend informiert werden. Ohne Sozialrabatt ist grundsätzlich wieder der reguläre Ticketpreis zu zahlen.
Das Deutschlandticket ist ein Abonnement und endet nicht nach einer einzelnen Fahrt oder einem ungenutzten Monat. Beim hvv kann es bis zum zehnten Tag eines Monats zum Monatsende gekündigt werden.
Für Rentner lohnt der genaue VergleichHamburg bietet Menschen ab 67 Jahren daneben ein Deutschlandticket für 49 Euro monatlich an. Wer die Voraussetzungen für den Sozialrabatt erfüllt, fährt mit 27,50 Euro günstiger.
Altersermäßigung und Sozialrabatt sind unterschiedliche Angebote mit unterschiedlichen Voraussetzungen. Warum der Sozialleistungsnachweis entscheidend sein kann, erläutert auch unser Beitrag „Dort bekommen Rentner das Deutschlandticket für 27,50 Euro“.
Sechs Fragen und Antworten zum Deutschlandticket mit Sozialrabatt Bekommen alle Grundsicherungsempfänger das Ticket für 27,50 Euro?Nein, der hier beschriebene Preis beruht auf der Hamburger Förderung. Voraussetzung sind grundsätzlich eine Hamburger Meldeadresse und eine berechtigende Sozialleistung eines Hamburger Leistungsträgers.
Reicht eine niedrige Rente als Nachweis?Nein, eine geringe Rente allein begründet keinen Anspruch auf diesen Sozialrabatt. Wer ergänzende Grundsicherung im Alter erhält, kann bei erfüllten weiteren Voraussetzungen berechtigt sein.
Gilt das vergünstigte Ticket nur in Hamburg?Nein, es bleibt ein bundesweit gültiges Deutschlandticket für den Nah- und Regionalverkehr. Die Förderung ist örtlich begrenzt, die Nutzung des Tickets nicht.
Muss ich den Rabatt extra beantragen?Ja, die Bewilligung der Sozialleistung allein aktiviert den günstigeren Ticketpreis nicht. Der Antrag für das hvv Deutschlandticket erfolgt über das meinhvv-Kundenkonto.
Funktioniert der Sozialrabatt auch in der hvv switch App?Nein, für diesen Sozialrabatt ist beim Deutschlandticket die hvv-Chipkarte vorgesehen. Wer bisher ein App-Ticket nutzt, sollte den Wechsel vorab mit dem Anbieter klären.
Was passiert, wenn ich keine berechtigende Sozialleistung mehr bekomme?Dann entfällt auch die Berechtigung für den Sozialrabatt, und Sie müssen den hvv informieren. Prüfen Sie zugleich, ob Sie das Abonnement zum regulären Preis weiterführen oder fristgerecht kündigen möchten.
Beispiel aus der Praxis: 35,50 Euro mehr für den AlltagEine Hamburger Rentnerin erhält ergänzende Grundsicherung im Alter und bezahlt bislang 63 Euro monatlich für ihr Deutschlandticket. Nachdem sie den Sozialrabatt für ihr hvv-Ticket auf Chipkarte erfolgreich beantragt hat, sinkt ihr Eigenanteil auf 27,50 Euro.
Im fiktiven Beispiel bleiben ihr jeden Monat 35,50 Euro zusätzlich für andere Ausgaben. Bei zwölf Monaten durchgehender Berechtigung und unverändertem Preis spart sie 426 Euro, ohne auf ihre gewohnten Fahrten im Nahverkehr verzichten zu müssen.
Stand: 26. September 2026. Quellen: Hamburger Sozialbehörde und Hamburger Verkehrsverbund; Jahresbeträge selbst berechnet.
Der Beitrag Deutschlandticket für 27,50 Euro: Hier zahlen Grundsicherungsbezieher 426 Euro weniger im Jahr erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.
Arbeitslosengeld nur noch ein Jahr: Forderung trifft vor allem Ältere Arbeitnehmer
Wer nach jahrzehntelanger Arbeit seinen Arbeitsplatz verliert, soll spätestens nach zwölf Monaten ohne Arbeitslosengeld auskommen müssen: Das fordert Gesamtmetall-Präsident Udo Dinglreiter. Für ältere Versicherte könnte damit bis zu ein Jahr Absicherung wegfallen – obwohl sie zuvor Beiträge gezahlt haben.
Derzeit besteht ein Anspruch auf bis zu 24 Monate Arbeitslosengeld, wenn Alter und Versicherungszeiten die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen. Doch genau das soll nicht mehr sein.
Drei Milliarden Euro weniger für ArbeitslosengeldDinglreiter begründet seinen Vorstoß gegenüber der „Welt am Sonntag“ mit dem Ziel, die Sozialversicherungsbeiträge zu senken. Nach dem Bericht der Nachrichtenagentur dts vom 5. September 2026 beziffert er das Einsparpotenzial einer Begrenzung auf zwölf Monate auf drei Milliarden Euro.
Die Aussage steht in einer größeren Forderung nach Einsparungen von 40 bis 50 Milliarden Euro im Sozialsystem. Die genannte Drei-Milliarden-Summe ist jedoch zunächst die Angabe des Arbeitgebervertreters; der Bericht liefert dazu keine nachvollziehbare Berechnung der Auswirkungen auf andere Sozialleistungen.
Es geht um eine VersicherungsleistungAuch wenn die Debatte unter dem Stichwort Bürgergeld geführt wird: Der Vorschlag betrifft das Arbeitslosengeld I, das die Agentur für Arbeit zahlt. Es handelt sich um eine Versicherungsleistung, deren Anspruch unter anderem durch vorherige versicherungspflichtige Zeiten entsteht.
Davon zu unterscheiden ist die bedürftigkeitsabhängige Grundsicherung für Arbeitsuchende beim Jobcenter. Die Bundesagentur für Arbeit bezeichnet die Nachfolgeleistung des Bürgergeldes inzwischen als Grundsicherungsgeld.
Diese Unterscheidung entscheidet darüber, was eine Kürzung für Betroffene bedeutet. Wer seinen Versicherungsanspruch früher verliert, erhält nicht automatisch eine gleich hohe Zahlung vom Jobcenter.
Wen die Zwölf-Monats-Grenze treffen würdeFür Arbeitslose unter 50 Jahren liegt die reguläre Höchstdauer bereits bei zwölf Monaten. Der Einschnitt würde deshalb vor allem Versicherte ab 50 treffen, die nach geltendem Recht einen längeren Anspruch erwerben können.
Entscheidend sind das Alter bei Entstehung des Anspruchs und die berücksichtigungsfähigen Versicherungszeiten. Die folgende Tabelle zeigt die regulären Höchstdauern nach § 147 SGB III und die rechnerischen Folgen einer starren Begrenzung.
Alter bei Anspruchsentstehung Erforderliche Versicherungszeit* Heutige Bezugsdauer Möglicher Verlust bei Begrenzung auf zwölf Monate Unter 50 Jahren 24 Monate 12 Monate Keine Verkürzung dieser Höchstdauer Ab 50 Jahren 30 Monate 15 Monate 3 Monate Ab 55 Jahren 36 Monate 18 Monate 6 Monate Ab 58 Jahren 48 Monate 24 Monate 12 Monate*Grundsätzlich innerhalb des für die Anspruchsdauer betrachteten Fünfjahreszeitraums; dargestellt sind die regulären Anspruchsdauern ohne individuelle Besonderheiten wie Sperrzeiten oder Restansprüche.
Ein höheres Lebensalter allein reicht nicht für einen längeren Bezug. Umgekehrt bedeutet eine Höchstgrenze von zwölf Monaten auch nicht, dass jeder Arbeitslose ein volles Jahr Geld erhält: Bei kürzeren Versicherungszeiten fällt der Anspruch schon heute geringer aus.
Wer keinen neuen Job findet, muss früher zum JobcenterArbeitslosengeld sichert einen Teil des vorherigen Erwerbseinkommens ab. Seine Höhe beträgt grundsätzlich 60 Prozent des pauschalierten Nettoentgelts, bei Vorliegen der gesetzlichen Kindervoraussetzungen 67 Prozent.
Nach dem Ende dieses Anspruchs wird bei Leistungen des Jobcenters dagegen geprüft, ob Hilfebedürftigkeit besteht. Dabei können insbesondere anrechenbares Partnereinkommen und verwertbares Vermögen oberhalb der geltenden Freibeträge einen Anspruch verringern oder ausschließen.
Für Betroffene kann der Wechsel deshalb einen deutlichen Einkommensverlust oder das Ende eigener laufender Geldleistungen bedeuten. Welche Schritte beim Übergang erforderlich sind, erläutert gegen-hartz.de im Beitrag „Arbeitslosengeld endet: Was Betroffene jetzt tun sollten“.
Weniger Versicherungsausgaben sind nicht automatisch staatliche EinsparungenWird Arbeitslosengeld kürzer gezahlt, sinken zunächst die Ausgaben der Arbeitslosenversicherung. Soweit Betroffene anschließend zusätzliche steuerfinanzierte Leistungen benötigen, entstehen jedoch an anderer Stelle höhere Ausgaben.
Die tatsächliche Entlastung der öffentlichen Haushalte lässt sich deshalb nicht allein aus wegfallenden Arbeitslosengeldzahlungen ableiten. Eine belastbare Rechnung müsste unter anderem berücksichtigen, wie viele Menschen schneller Arbeit finden und wie viele früher Unterstützung vom Jobcenter benötigen.
Wer keine Anschlussleistung erhält, trägt die finanzielle Lücke selbst oder muss sie innerhalb der Familie auffangen. Was im Versicherungshaushalt als Einsparung erscheint, kann für einen Haushalt somit den Verbrauch seiner Rücklagen bedeuten.
Auch die spätere Rente kann betroffen seinWährend des Arbeitslosengeldbezugs zahlt die Arbeitsagentur in der Regel Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung. Grundlage sind grundsätzlich 80 Prozent des Arbeitsentgelts, das der Berechnung des Arbeitslosengeldes zugrunde liegt.
Endet die Leistung früher und folgt keine andere rentenversicherungspflichtige Tätigkeit oder Leistung, können zusätzliche Rentenanwartschaften fehlen. Eine Kürzung hätte dann nicht nur Folgen für den laufenden Lebensunterhalt, sondern möglicherweise auch für das Alterseinkommen.
Wie sich solche Zeiten auswirken können, erklärt gegen-hartz.de im Beitrag „So wirken sich zwei Jahre Arbeitslosigkeit auf die spätere Rente aus“. Ob und für welche Wartezeit eine Phase der Arbeitslosigkeit zählt, muss davon getrennt geprüft werden.
Eine kürzere Leistung schafft noch keinen ArbeitsplatzDie politische Frage lautet nicht nur, wie viel eine kürzere Bezugsdauer spart, sondern auch, wer das Risiko einer erfolglosen Arbeitssuche tragen soll. Gerade nach einem Arbeitsplatzverlust in höherem Alter kann die Zeit bis zur nächsten passenden Beschäftigung über die finanzielle Stabilität eines Haushalts entscheiden.
Eine gesetzlich verkürzte Zahlung beseitigt weder gesundheitliche Einschränkungen noch fehlende geeignete Stellen. Wer längere Versicherungsansprüche streichen will, muss deshalb erklären, wie Betroffene tatsächlich wieder in Beschäftigung kommen sollen.
Was jetzt für Arbeitslose giltAus der Forderung des Verbandspräsidenten entsteht keine neue Befugnis, laufende Ansprüche pauschal nach zwölf Monaten zu beenden. Dafür wäre eine gesetzliche Änderung erforderlich; mögliche Übergangsregeln lassen sich aus dem Vorstoß nicht ableiten.
Betroffene sollten ihre finanzielle Planung deshalb an der geltenden Rechtslage und ihrem individuellen Bewilligungsbescheid ausrichten. Reicht das Arbeitslosengeld bereits heute nicht zum Leben, können ergänzende Leistungen zum Arbeitslosengeld infrage kommen.
Sechs Fragen und Antworten zur geforderten Kürzung Ist Arbeitslosengeld bereits auf ein Jahr begrenzt?Nein, eine allgemeine Begrenzung auf zwölf Monate gilt nicht. Abhängig von Alter und Versicherungszeiten sind regulär weiterhin bis zu 24 Monate möglich.
Wer wäre besonders betroffen?Betroffen wären vor allem Arbeitslose ab 50 Jahren mit ausreichend langen Versicherungszeiten. Wer ab 58 einen Anspruch auf 24 Monate hat, könnte bei einer entsprechenden Gesetzesänderung bis zu zwölf Monate verlieren.
Würde jeder künftig zwölf Monate Arbeitslosengeld erhalten?Nein, eine Höchstgrenze garantiert keine Mindestbezugsdauer. Wer beispielsweise regulär zwölf Monate Versicherungszeit nachweist, kann grundsätzlich sechs Monate Arbeitslosengeld erhalten, sofern auch die weiteren Voraussetzungen erfüllt sind.
Zahlt das Jobcenter anschließend automatisch weiter?Nein, Leistungen des Jobcenters setzen einen Antrag und die Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen voraus. Einkommen und Vermögen können dazu führen, dass weniger oder gar keine Unterstützung gezahlt wird.
Sind die drei Milliarden Euro Einsparung gesichert?Die Summe nennt Gesamtmetall-Präsident Dinglreiter als Einsparpotenzial. Ohne eine Rechnung zu möglichen zusätzlichen Ausgaben bei anderen Leistungen lässt sich daraus keine gleich hohe Entlastung der gesamten öffentlichen Haushalte ableiten.
Könnte eine kürzere Bezugsdauer auch die Rente verringern?Ja, wenn dadurch Monate mit Rentenbeiträgen der Arbeitsagentur entfallen und keine entsprechenden anderen Beitragszeiten entstehen. Die konkrete Wirkung hängt vom weiteren Versicherungsverlauf ab.
Praxisbeispiel: Ein Jahr Absicherung im Wert von 18.000 EuroEin fiktiver 59-jähriger Arbeitnehmer verliert betriebsbedingt seine Stelle, hat in den vergangenen fünf Jahren durchgehend versicherungspflichtig gearbeitet und erfüllt alle weiteren Voraussetzungen. Ohne Sperrzeit kann er nach geltendem Recht 24 Monate Arbeitslosengeld erhalten; im Beispiel beträgt die monatliche Zahlung 1.500 Euro.
Würde sein Anspruch durch eine neue gesetzliche Regelung auf zwölf Monate begrenzt und bliebe er danach ein weiteres Jahr arbeitslos, entfielen 18.000 Euro Arbeitslosengeld. Ob und in welcher Höhe das Jobcenter die Lücke teilweise schließt, hinge von seinem Bedarf sowie dem anrechenbaren Einkommen und Vermögen seiner Bedarfsgemeinschaft ab.
Stand: 26. September 2026. Quellen: dts-Bericht zur Gesamtmetall-Forderung, § 147 SGB III, Bundesagentur für Arbeit zu Anspruch, Höhe und Dauer, Bundesagentur für Arbeit zum Grundsicherungsgeld und Deutsche Rentenversicherung zu Arbeitslosigkeit und Rentenbeiträgen.
Der Beitrag Arbeitslosengeld nur noch ein Jahr: Forderung trifft vor allem Ältere Arbeitnehmer erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.
China will mehr Kohle
NOT A LOT OF PEOPLE KNOW THAT, Paul Homewood
Das Energy Institute, das die BP Energy Review übernommen hat, hat seinen neuesten Newsletter verschickt:
Eine interessante Neuigkeit kommt aus China:
Chinas 15. Fünfjahresplan (2026–2030) und spätere Zielvorgaben sehen unter anderem die Schaffung einer Kohleproduktionskapazitätsreserve von rund 100 Millionen Tonnen pro Jahr (Produktion + Nettoimporte – Verbrauch) bis 2030 vor.
In den vergangenen 25 Jahren hat China seine Kohleproduktion deutlich gesteigert und die Fördermenge mehr als verdreifacht. Der Kohleüberschuss Chinas (Produktion abzüglich Nettoimporte abzüglich Verbrauchs) liegt bereits bei rund 600 Mio. Tonnen pro Jahr und damit etwa sechsmal höher als das Ziel. Die Inlandsproduktion übersteigt die Nachfrage bereits um rund 120 Mio. Tonnen jährlich.
Chinas Kohleverstromung war historisch gesehen der Haupttreiber des globalen CO₂-Ausstoßes. Doch nun könnte sich Chinas Kohlekraftwerkssektor abschwächen. Die Auslastung der chinesischen Kohlekraftwerke liegt mit geschätzten rund 50 % deutlich unter dem globalen Durchschnitt von etwa 57 %, und die Stromerzeugung aus Kohlekraftwerken wird bis 2025 voraussichtlich zurückgehen.
Doch Kohle behält auch jenseits der Stromerzeugung eine strategische Bedeutung, da China auch den Ausbau der Kohlevergasung, der Kohleverflüssigung und der kohlebasierten chemischen Produktion vorantreibt.
Diese neue Kohlewirtschaft ist nicht als Ersatz für erneuerbare Energien gedacht, sondern vielmehr als strategische Sicherheitsmaßnahme.
Die Stromerzeugung aus Kohlekraftwerken in den USA hat im vergangenen Jahr zugenommen, und die neue Regierung unterstützt die Kohle eindeutig. Trotzdem sind die USA Nettoexporteur von Kohle. Indien hat seine heimische Kohleproduktion seit dem Jahr 2000 mehr als verdreifacht, bleibt aber ein bedeutender Kohleimporteur.
Die einfache Wahrheit ist, dass China noch viele Jahre stark von Kohle abhängig bleiben wird. Ignorieren Sie die Fehlinformationen über einen „schwächelnden Kohlesektor“ – der Verbrauch sank letztes Jahr von 5836 auf 5755 TWh, ein Tropfen auf den heißen Stein. Kohlekraftwerke decken nach wie vor 54 % des chinesischen Strombedarfs.
Den Chinesen ist bewusst, dass sie ihr Stromnetz nicht allein mit fluktuierenden erneuerbaren Energien betreiben können, daher wird Kohle weiterhin der wichtigste Energieträger bleiben.
Darüber hinaus macht Kohle immer noch 57 % des chinesischen Primärenergiebedarfs aus, während erneuerbare Energien nur 6 % ausmachen.
Und die Kohleproduktion im Land wächst weiterhin von Jahr zu Jahr:
Chinas Entschlossenheit, weiterhin Kohleüberschüsse aufzubauen, ist ein ziemlich guter Indikator dafür, dass sie diese auch weiterhin nutzen werden!
https://wattsupwiththat.com/2026/09/22/china-wants-more-coal/
Der Beitrag China will mehr Kohle erschien zuerst auf EIKE - Europäisches Institut für Klima & Energie.
Kältereport Nr. 39 /2026
Die Schlagzeilen der Woche
Antarktis: Immer noch unter 100°F (–81.4C /-114.5F) Arktisches Meereis-Minimum: Keine Änderung seit 2007 Serbien: Früher Wintereinbruch Wostok, Antarktis: erneut –79.1°C (-110.4°F) Indien: September-Kälterekord im Gebiet Vizag Cold Bay, Alaska: Seit 47 Jahren bestehender Kälterekord gebrochen Karpaten: Verbreitet Schneefälle Japan: Früher Wintereinbruch; Kälterekorde gebrochenMeldungen vom 21. September 2026:
Antarktis: Immer noch unter 100°F (–81.4C /-114.5F)Die außergewöhnliche Kälte in der Antarktis im Jahr 2026 will einfach nicht nachlassen.
Am 19. September sank die Temperatur an der Concordia-Station laut dem italienischen antarktischen meteorologisch-klimatologischen Observatorium auf -81,4 °C – ein Wert, der nur geringfügig über dem bisherigen September-Tiefstwert von -81,9 °C liegt, der Anfang September 2007 gemessen worden war.
Zwar kann das antarktische Plateau im September noch immer extrem niedrige Temperaturen hervorbringen, doch ab dem 19. September kehrt das Tageslicht rasch zurück – was einen Temperatursturz auf -81,4 °C zu dieser späten Jahreszeit außergewöhnlich macht. Tatsächlich ist -81,4 °C nun die tiefste Temperatur, die in Concordia jemals so spät im Jahr gemessen wurde.
Für alle, die mitzählen: Die Serie mit Temperaturen unter -100 °F auf dem Kontinent dauerte vom 5. bis zum 15. September elf Tage in Folge, bevor sie am 16. September schließlich endete, als Nico „nur“ -99 °F (-72,8 °C) erreichte. Die Schwelle wurde jedoch bereits am nächsten Tag erneut unterschritten, sodass Vostok nun vier Tage in Folge unter -100 °F verzeichnet, vom 17. bis 20. September – und es geht weiter: -73,9 °C (-101 °F) am 17. September, -75,2 °C (-103,4 °F) am 18. September, -79,6 °C (-111,3 °F) am 19.
September (der niedrigste Wert für einen 19. September seit Beginn der Aufzeichnungen im Jahr 1973) und -79,8 °C (-111,6 °F) am 20. September.
Der meteorologische Frühling hat bereits drei Wochen hinter sich – und in der Antarktis werden immer noch Temperaturen von -115 °F gemessen.
Ausnahmsweise wurden die Angaben in Grad Fahrenheit hier stehen gelassen. Cap Allon bringt in seinen Meldungen immer Grad Fahrenheit und Grad Celsius zusammen. A. d. Übers.
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Arktisches Meereis-Minimum: Keine Änderung seit 2007Die Schmelzsaison 2026 in der Arktis scheint vorbei zu sein.
Nach Angaben des NSIDC lag das vorläufige Minimum in diesem Jahr am 12. September bei etwa 4,60 Millionen km². Die vorläufigen Tiefststände von JAXA und der europäischen OSI SAF wurden am 13. September erreicht, danach stieg die Ausdehnung wieder.
Damit liegt das Jahr 2026 im Wesentlichen auf dem Niveau von 2025 und etwa 36 % über dem Rekordtief von 2012 mit 3,39 Millionen km², sowie rund 11 % über dem Wert von 2007, als die Ausdehnung auf etwa 4,16 Millionen km² sank.
Trotz wiederholter Vorhersagen eines sich beschleunigenden Zusammenbruchs im Sommer stellt das NSIDC selbst fest, dass es seit 2007 keinen statistisch signifikanten Abwärtstrend bei der minimalen Ausdehnung im September gegeben hat. Stattdessen schwankt die Eisausdehnung seit fast zwei Jahrzehnten in einem weitgehend flachen Bereich.
Das Jahr 2026 hat diese „Pause“ verlängert.
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Meldungen vom 22. September 2026:
Serbien: Früher WintereinbruchIn den Bergen Serbiens fiel am Dienstag, dem 22. September, der erste Schnee der Saison – etwa drei Wochen früher als erwartet.
Eine ausgeprägte Kaltfront zieht über das Land hinweg, wobei für den Nachmittag Schnee bis auf eine Höhe von 1.800 m hinab vorhergesagt wird.
In den höchsten Lagen von Kopaonik, Stara Planina und Golija wird Schneefall erwartet, wobei die Temperaturen am Kopaonik und am Pančić-Gipfel auf den Gefrierpunkt sinken werden.
Langfristige klimatologische Daten für den Zeitraum 1950–1994 geben den durchschnittlichen Beginn messbarer Schneefälle auf den 13. Oktober an.
Der Fokus der Medien in Europa liegt erneut auf einer Warmluftblase im Westen, während der kalte Osten ignoriert wird:
GFS 2m Temperatur-Anomalien (C) für den 23. September [tropicaltidbits.com].
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Wostok, Antarktis: erneut –79.1°C (-110.4°F)
Auch auf die Gefahr hin, mich jetzt zu wiederholen … Die bemerkenswerte Frühlingskälte in der Antarktis hält weiter an.
In Wostok wurden in den letzten vier Tagen Tiefstwerte von -79,6 °C am 19. September, -79,8 °C am 20. September, -78,2 °C am 21. September und bisher -79,1 °C am 22. September.
Der aktuelle Messwert ist besonders bemerkenswert. Der bisherige Rekord für den 22. September in Wostok liegt bei -76,6 °C und wurde 1993 aufgestellt; die täglichen Aufzeichnungen reichen bis ins Jahr 1973 zurück. Sollte sich der heutige Wert von -79,1 °C als Tages-Tiefstwert bestätigen, würde er diesen Rekord um ganze 2,5 °C unterbieten.
Es wäre zudem Wostoks zweiter Tageskälterekord innerhalb von vier Tagen: Am 19. September wurde mit -79,6 °C der bisherige Rekord von -79,4 °C aus dem Jahr 1997 unterboten.
Die erneute Serie mit Temperaturen unter -100 °F hat nun sechs aufeinanderfolgende Tage erreicht (17.–22. September), nachdem die Antarktis zuvor vom 5. bis 15. September bereits eine 11-tägige Serie verzeichnet hatte. Der Kontinent hat nun an 17 der letzten 18 Tage die -100 °F-Marke unterschritten, wobei der 16. September die einzige Unterbrechung darstellte.
Die anhaltende Kälte in der Antarktis ist eine weitere eindrucksvolle Bestätigung der Angaben im Beitrag von Kowatsch & Baritz im Abschnitt über die Antarktis. A. d. Übers.
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Meldungen vom 24. September 2026:
Indien: September-Kälterekord im Gebiet Vizag
Visakhapatnam verzeichnete sowohl an der Stadt- als auch an der Flughafenmessstation die tiefste Tageshöchsttemperatur im September seit Beginn der Aufzeichnungen, brachte doch ein Tiefdruckgebiet an der Ostküste Indiens Wolken und Regen.
Am 23. September erreichte die Stadtmessstation nur 25,9 °C – 5,9 °C unter dem Normalwert – und unterbot damit die bisherige niedrigste Tageshöchsttemperatur im September von 26,1 °C vom 7. September 1992 (laut den IMD-Aufzeichnungen, die bis ins Jahr 1963 zurückreichen).
Am Flughafen Visakhapatnam lag die Höchsttemperatur bei nur 26 °C – 7,4 °C unter dem Normalwert – und lag damit knapp unter dem bisherigen September-Rekord von 26,1 °C, der am 12. September 1977 aufgestellt worden war (in Aufzeichnungen, die bis ins Jahr 1870 zurückreichen).
Die Kühle erstreckte sich entlang der Küste von Andhra. In Tuni wurden nur 26,4 °C gemessen, 7,3 °C unter dem Normalwert; in Kakinada lagen die Temperaturen 6,5 °C unter dem Durchschnitt; in Narsapur 5,8 °C darunter und in Machilipatnam 6,5 °C darunter.
Weiter nördlich in Odisha erreichte Gopalpur nur 27,4 °C, 5,5 °C unter dem Normalwert, bei 96 mm Niederschlag.
Ursache war das tiefe Tiefdruckgebiet über dem Golf von Bengalen, das am späten 23. September die Nordküste von Andhra Pradesh überquerte.
Visakhapatnam hat seit Beginn der Aufzeichnungen im Jahr 1870 noch nie einen kälteren Septembertag erlebt.
Betrachtet man die hier genannten Temperaturwerte aus dem Zusammenhang gerissen, würden diese niemanden vom Hocker reißen. Aber wo sonst erfährt man von Kälterekorden in Gebieten, in denen es überwiegend sehr heiß ist? A. d. Übers.
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Cold Bay, Alaska: Seit 47 Jahren bestehender Kälterekord gebrochen
In Cold Bay in Alaska sank die Temperatur am Mittwoch auf -1,1 °C und brach damit einen seit 1979 bestehenden Tageskälterekord.
Der NWS verzeichnete am 23. September eine Tiefsttemperatur von -1,1°C und übertraf damit den vor 47 Jahren aufgestellten bisherigen Rekordwert von 0 °C.
Die Aufzeichnungen für Cold Bay reichen bis ins Jahr 1942 zurück.
Der gemessene Wert lag 6,7 °C unter dem normalen Tiefstwert für den Zeitraum 1991–2020.
In der Nacht zuvor, am 22. September, gab es in Cold Bay den ersten Frost der Saison, der 12 Tage vor dem gewöhnlichen Termin eingetreten ist.
Der früheste erste Frost der Messstation am 18. August 2022 wurde damit jedoch nicht unterboten.
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Meldungen vom 25. September 2026:
Karpaten: Verbreitet Schneefälle
Der Winter ist bereits im September in den Karpaten eingekehrt und hat die Höhenlagen sowohl der Ukraine als auch Rumäniens mit Schnee bedeckt – so dass bereits Schneepflüge auf den Straßen im Einsatz sind.
Auf dem ukrainischen Berg Pip Ivan fiel am 22. September der erste Schnee der Saison, als die Temperatur bis -1 °C sank. Zwei Tage später war es bereits -3 °C kalt geworden, und Rettungskräfte warnten, dass auf dem Gipfel nun volle Winterbedingungen herrschten.
Weiter südlich waren die rumänischen Karpaten noch stärker betroffen.
Starker Schneefall im September bedeckte in der Nacht zum 24. September Teile der berühmten Transfăgărășan-Straße, insbesondere rund um den Bâlea-See. Die Straßenmeisterei setzte zahlreiche Schneeräumfahrzeuge und mehr als fünf Tonnen Streusalz ein und warnte die Autofahrer vor „winterlichen Straßenverhältnissen“.
Der Winter hat keine Zeit verloren.
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Japan: Früher Wintereinbruch; Kälterekorde gebrochenIn Japan wurde der erste Wert unter dem Gefrierpunkt dieser Saison gemessen – 12 Tage früher als im Vorjahr und eine Woche vor dem Durchschnitt.
In Numakawa im Norden von Hokkaido sank die Temperatur am frühen Morgen des 25. September auf -0,4 °C – Japans erster Wert unter dem Gefrierpunkt in dieser Saison außerhalb von Messstationen im Hochgebirge, 6,9 °C unter dem Normalwert und eher typisch für Anfang November.
Die Kälte war auch weit verbreitet. Von den 174 Messstationen in Hokkaido lagen 164 unter dem Normalwert.
In Nakatonbetsu, Utanobori und Shumarinai sank die Temperatur auf 0,7 °C, in Nishi-Okoppe auf 1,7 °C und in Rikubetsu auf 2 °C.
In Teshio lag die Tiefsttemperatur bei 0,1 °C – 8,4 °C unter dem Normalwert. Daten der JMA zeigen, dass der bisherige Tiefstwert für den 25. September dort bei 1,2 °C lag und im Jahr 2002 gemessen worden war; damit hat die Tiefsttemperatur vom Freitag den Tagesrekord um 1,1 °C unterboten. Die Aufzeichnungen in Teshio reichen bis in die späten 1970er Jahre zurück.
Der diesjährige frühe Frost folgt auf zwei Winter, die Japans Schneerekorde wiederholt neu geschrieben haben.
Im Februar 2025 wurde Obihiro innerhalb von nur 12 Stunden unter 120 cm Schnee begraben – mehr als doppelt so viel wie der bisherige Allzeitrekord von 57 cm. Auch die 24-Stunden-Gesamtmenge stellte mit 124 cm einen Rekord auf, wobei mehrere Messstationen in Hokkaido neue 12-, 24-, 48- und 72-Stunden-Schneefallrekorde verzeichneten.
Der vergangene Winter brachte noch mehr: Takanosu erreichte eine Rekordschneehöhe von 160 cm, Kazuno 146 cm, während Sapporo mit 65 cm einen neuen 48-Stunden-Schneefallrekord aufstellte.
Wird fortgesetzt mit Kältereport Nr. 40 / 2026
Redaktionsschluss für diesen Report: 25. September 2026
Zusammengestellt und übersetzt von Christian Freuer für das EIKE
Der Beitrag Kältereport Nr. 39 /2026 erschien zuerst auf EIKE - Europäisches Institut für Klima & Energie.
Greetings on Tiger Day
Vladimir Putin sent greetings to the organisers, participants, and guests of the Tiger Day celebrations traditionally held in Vladivostok, the capital of Primorye Territory.
Pflegegrad 1: Die 131 Euro im Monat stehen auf dem Spiel stehen
Wer mit Pflegegrad 1 zu Hause lebt, kann derzeit bis zu 131 Euro monatlich für geeignete Unterstützung nutzen. Doch ausgerechnet diese Hilfe soll nach dem vorliegenden Reformplan gestrichen werden. Für Betroffene geht es um bis zu 1.572 Euro im Jahr – und darum, wer künftig beim Einkaufen, Putzen oder bei der Körperpflege hilft.
Was der Reformplan tatsächlich vorsiehtDer Sozialverband VdK beschreibt in seiner Stellungnahme vom 10. Juni 2026 zum Referentenentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes ausdrücklich den Wegfall des Entlastungsbetrags für Pflegegrad 1. Für die Pflegegrade 2 bis 5 soll dagegen ein neues Sozialraumbudget an die Stelle der bisherigen Leistung treten. Menschen mit Pflegegrad 1 wären nach diesem Konzept davon ausgeschlossen.
Der VdK lehnt die Streichung ab und kritisiert, dass bereits heute fehlende Angebote und unterschiedliche Anerkennungsregeln den Zugang erschweren. Er fordert leichter nutzbare Hilfen statt ihres Wegfalls.
Die 131 Euro sind kein PflegegeldNach der geltenden Regelung erhalten häuslich versorgte Pflegebedürftige aller Pflegegrade einen zweckgebundenen Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro monatlich. Das bestätigt das Bundesgesundheitsministerium in seinen Informationen zum Entlastungsbetrag. Das Geld wird nicht automatisch zur freien Verfügung überwiesen.
Die Pflegekasse erstattet geeignete, tatsächlich entstandene Kosten gegen entsprechende Belege. Bei einer vereinbarten Abtretung kann ein Anbieter unmittelbar mit der Kasse abrechnen. Eine Auszahlung ungenutzter Beträge ohne entsprechende Leistungen ist nicht vorgesehen.
Ein reguläres Pflegegeld gibt es bei Pflegegrad 1 nicht; dieser Anspruch beginnt erst bei Pflegegrad 2. Deshalb lässt sich der drohende Verlust auch nicht einfach durch Pflegegeld auffangen. Weitere Informationen bietet unser Beitrag Pflegegrad 1 ohne Pflegegeld: Trotzdem 131 Euro jeden Monat.
Welche Alltagshilfen betroffen wärenÜber den Entlastungsbetrag können beispielsweise anerkannte Hilfen beim Reinigen der Wohnung, bei der Wäsche oder beim Einkaufen finanziert werden. Auch Begleitung zu Terminen und geeignete Betreuungsangebote kommen infrage. Bei Angeboten zur Unterstützung im Alltag ist die Anerkennung nach dem jeweiligen Landesrecht erforderlich.
Eine Besonderheit gilt für Pflegegrad 1: Hier kann der Betrag auch für körperbezogene Pflege durch einen zugelassenen ambulanten Pflegedienst eingesetzt werden, etwa Hilfe beim Duschen. Zudem kommt er für geeignete Aufwendungen im Zusammenhang mit Tages-, Nacht- oder Kurzzeitpflege infrage. Die Verwendungsmöglichkeiten erläutert das Gesundheitsportal des Bundes.
Unterstützung Heute bei Pflegegrad 1 Bei Umsetzung der Streichung Anerkannte Haushaltshilfe Erstattung aus dem verfügbaren Entlastungsbetrag möglich Diese Finanzierung entfiele Anerkannte Alltagsbegleitung und Betreuung Erstattung geeigneter Leistungen möglich Diese Finanzierung entfiele Körperpflege durch einen zugelassenen Pflegedienst Entlastungsbetrag dafür einsetzbar Diese Finanzierung entfiele Reguläres Pflegegeld Kein Anspruch bei Pflegegrad 1 Kein Ersatz für die wegfallenden 131 Euro aus dem beschriebenen Plan ableitbar Beratung bezahlt keine HaushaltshilfeDer Reformansatz sieht zugleich eine neue Pflegebegleitung vor, die bei der Organisation der Versorgung unterstützen soll. Der VdK begrüßt fachliche Unterstützung grundsätzlich, hält sie aber nicht für einen ausreichenden Ersatz und verweist darauf, dass Pflegebegleitung selbst keine Rehabilitations- oder Präventionsleistungen erbringt.
Für den Alltag bleibt eine einfache Frage: Wer bezahlt die Hilfe, wenn das bisherige Budget verschwindet? Eine Beratung kann passende Angebote vermitteln, übernimmt aber weder die Reinigung der Wohnung noch deren Rechnung. Wer keine finanziellen Reserven und keine verfügbaren Angehörigen hat, könnte notwendige Unterstützung reduzieren müssen.
Pflegegrad 1 wird damit nicht automatisch abgeschafftDie geplante Streichung einer Leistung bedeutet nicht, dass Pflegegrad 1 als Einstufung entfällt. Nach geltendem Recht gehören unter anderem Pflegeberatung, Pflegehilfsmittel und Zuschüsse für geeignete Wohnraumanpassungen zum möglichen Leistungsumfang. Die gesetzliche Übersicht findet sich in § 28a SGB XI.
Ebenso wenig belegt die VdK-Stellungnahme allein, dass die Streichung bereits beschlossen ist oder unverändert kommen wird. Sie bewertet einen bestimmten Entwurfsstand. Ein verbindliches Ende der Zahlung lässt sich daraus für einzelne Versicherte nicht ableiten.
Den bestehenden Anspruch weiter nutzenBetroffene sollten geeignete Hilfen nicht allein wegen der Reformdebatte absagen. Sinnvoll ist, bei der Pflegekasse das verfügbare Budget und die Abrechenbarkeit des gewünschten Angebots zu klären. Rechnungen sollten die tatsächlich erbrachten Leistungen nachvollziehbar ausweisen.
Ungenutzte Beträge lassen sich nach geltendem Recht ansparen und bis zum Ende des folgenden Kalenderhalbjahres nutzen. Für Restbeträge aus 2026 ist das grundsätzlich der 30. Juni 2027; ob ein späteres Reformgesetz dazu Übergangsregeln enthält, wäre gesondert zu prüfen. Zum bisherigen Fristenprinzip lesen Sie auch unseren Beitrag über ungenutzte Entlastungsbeträge und die Frist zum 30. Juni.
Praxisbeispiel: Drei Stunden Hilfe können fehlenEin fiktives Beispiel: Frau Berger hat Pflegegrad 1 und lebt allein. Ein nach Landesrecht anerkannter Dienst hilft ihr monatlich drei Stunden beim Haushalt und berechnet einschließlich aller Kosten 120 Euro. Diese Ausgaben können unter den geltenden Voraussetzungen vollständig aus dem monatlichen Entlastungsbetrag erstattet werden.
Würde die geplante Streichung ohne entsprechenden Ersatz umgesetzt, müsste Frau Berger die 120 Euro selbst aufbringen oder eine andere Unterstützung finden. Das wären in diesem Beispiel 1.440 Euro zusätzliche Ausgaben im Jahr. Ihr Hilfebedarf würde durch die Gesetzesänderung nicht kleiner.
Vier Fragen und Antworten zum Entlastungsbetrag Sind die 131 Euro bei Pflegegrad 1 schon gestrichen?Nach der hier geprüften geltenden Leistungsregelung besteht der Anspruch weiterhin. Die beschriebene Streichung stammt aus einem Reformplan und darf nicht als bereits wirksame Kürzung dargestellt werden.
Bekomme ich die 131 Euro einfach überwiesen?Nein, der Entlastungsbetrag dient der Erstattung geeigneter Leistungen. Ohne entsprechende Aufwendungen gibt es keine freie Auszahlung.
Darf auch eine private Haushaltshilfe darüber abrechnen?Das ist nicht automatisch möglich. Bei Alltagshilfen müssen die Voraussetzungen der landesrechtlichen Anerkennung erfüllt sein; für Nachbarschaftshilfe unterscheiden sich die Regeln zwischen den Bundesländern.
Was würde eine Streichung finanziell bedeuten?Bei einem ganzjährigen Anspruch stünden bis zu 1.572 Euro weniger für geeignete Hilfen zur Verfügung. Wie stark ein Haushalt tatsächlich belastet wäre, hinge von seiner bisherigen Nutzung, möglichen Ersatzleistungen und den endgültigen gesetzlichen Regeln ab.
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Congratulations to President of Turkmenistan Serdar Berdimuhamedov
Vladimir Putin sent a message of congratulations to President of Turkmenistan Serdar Berdimuhamedov on the occasion of the country’s Independence Day.
Congratulations to national leader of the Turkmen people and Chairman of the Halk Maslahaty of Turkmenistan Gurbanguly Berdimuhamedov
Vladimir Putin sent a message of congratulations to the national leader of the Turkmen people and Chairman of the Halk Maslahaty of Turkmenistan Gurbanguly Berdimuhamedov on the occasion of the country’s Independence Day.
The Eichmanns of Israel Granted Anonymity In NAZA Documentary; Israeli Creators Bag Award, by Ilana Mercer
Deutsche Bahn and China Rail, by Hua Bin
Empire Psychosis, by Caitlin Johnstone
The Trump-Netanyahu Alliance Is Driving the Proliferation of Nuclear Weapons, by Paul Craig Roberts
The Shredding of the Written US and Unwritten UK Constitutions, by Paul Craig Roberts
Brasilien vor der Wahl: Lula knapp in Führung
Mexiko: Autobahn in Chiapas wird mit Drohungen durchgesetzt
Der Kampf Kubas ist der Kampf des Globalen Südens
Das andere «Wort zum Sonntag» oder: Gefühle ordnen, sprechen, handeln
Eigentlich hätte es wieder ein schöner Spätsommerabend werden können im Garten eines älteren Freundes. Wegen der aufziehenden Dämmerung hatten wir bereits die kleine Stehlampe aus der Stube geholt und mit dem Akku verkabelt. Auf diese Weise war schon das eine und andere «Wort zum Sonntag» entstanden. Man ist dort einfach weniger abgelenkt als am eigenen Schreibtisch. Aber diesmal sollte es nicht so sein.
Auch in seinem Dorf war inzwischen «die große weite Welt» eingezogen und machte sich bemerkbar. Schon den halben Nachmittag waren arabische Klänge gleich Nebelschwaden durch die Siedlung gezogen. Das war ungewohnt auf diesem ruhigen Fleckchen Erde. Kein Mensch war vor den Häusern zu sehen, dafür oben am Hang ein inzwischen hell erleuchtetes großes Fenster mit freiem Schall auf uns herunter.
Lag es nur daran, dass es immer dunkler wurde und man darum die Klänge intensiver vernahm, oder drehte hier tatsächlich jemand auf, die Toleranzschwelle seiner Umgebung testend? An ein konzentriertes Schreiben war jedenfalls nicht mehr zu denken. Stattdessen ging mir nun vieles andere durch den Sinn:
- Ist die provozierte neue Zeit nun also bis in diesen Winkel vorgedrungen?
- Warum sieht man heute niemand in seinem Garten oder auf den Wegen zwischen den Häusern?
- Üben sich die Menschen in bewusstem Nichthörenwollen?
- Falls ja, warum? Befremden dürfte es sie ja nicht weniger als mich.
- Was heißt in diesem Fall «tolerant sein»?
- Befürchten die Leute, ihr möglicher Protest würde als «rassistisch» gewertet werden?
Aber das hieße doch Rückzug aus Angst und dem Aufdringlicheren Stil und Sitte übergeben. Also ganz nach dem Motto «Jetzt sind sie halt da», die neuen Gepflogenheiten, und man habe sich damit zu arrangieren?
An sich ist das ja nicht ganz falsch. Veränderungen hat es, wie man so schön sagt, schon immer gegeben, und nicht jeder war erst eine Volksabstimmung vorangegangen. Aber allem Tür und Tor öffnen und dann auch offen lassen, das kann es dann auch nicht sein.
Ja, inzwischen war ich recht weit von meinem angedachten Beitrag entfernt. Das − Achtung, jetzt kommt's: − Gedudel war einfach nervtötend. Kulturelle, zeitgeistige und weltpolitische Aspekte rückten mir jetzt in den Hintergrund. So ging es einfach nicht. Da muss man doch hingehen und etwas sagen!
Hätte ich auch fast. Aber in dem Moment, als ich mich auf den Weg machen wollte, herrschte mit einem Mal Ruhe. Also zurück an meine Notizen, das «Zwischenspiel» abhaken oder wenigstens ausblenden und mich in die alte Vertrautheit dieses Gartens zurücknehmen? Das ging nicht, und ich finde das auch im nachhinein nicht erstrebenswert. Schon richtig; wir müssen uns nicht immer der jeweiligen Situation aktiv stellen, aber dann und wann ist es doch dran, dem Phänomen an sich in die Augen zu schauen.
Das ich hier so umschreiben möchte: Wie reagiert man kultursensibel − sensibel auch für die eigene Kultur − auf Umstände und Verhaltensweisen, die eben dieses gewachsene Gewohnte infragestellen?
Eine erste Antwort ist mir die Selbsterlaubnis, eigene Gefühle zuzulassen und sich seine Reaktionen nicht gewaltsam zu zensieren. Empfundenes herrschaftliches Gebaren ist zunächst einmal empfundenes herrschaftliches Gebaren. Das muss nicht heißen, dass der andere es auch so gemeint hatte. Aber das erfahre ich nicht bei selbsterzwungener Duldsamkeit, sondern indem ich es herausfinden gehe. Meine Begrüßung an der Haustür von den irgendwie Feiernden wäre kein Vorwurf gewesen, sondern eine Frage zum Stand der Dinge und ein Hinweis auf ihre Wirkung. Für diese Art von Filtern bewährt sich das Gebet, das spontane und alles andere als unerhörliche.
In größeren Zusammenhängen gilt dasselbe. Wo Gewohntes gestört und bedroht ist, gilt es das anzusprechen; direkt oder bei Zuständigen und Verantwortlichen. Niemand muss sich hier seine Empfindungen vom Radiergummi falscher Korrektheit wegrubbeln lassen.
Als eines der wenigen Medien berichtete Nius von der großen Trauerversammlung auf dem Frankfurter Römerberg am vorletzten Samstag, 19. September. Die Angehörigen von Opfern islamistischer Anschläge haben gemeinsam Präsenz gezeigt und ihre Stimme erhoben. «Die Messerstechereien sind ein Importprodukt, das wissen alle», schrieb Gunnar Schupelius, und auch wenn den Opfern immer noch «wenig Beachtung geschenkt» werde, so gäben sie sich doch «nicht mit der Trauer ab», sondern «verlangen von der Bundesregierung und von den Landesregierungen, dass sie Gewalttäter aus dem Ausland ergreift und abschiebt, dass sie den radikalen Islam viel konsequenter bekämpft». − «Sie wollen Taten sehen, damit andere nicht dasselbe tödliche Schicksal erleiden.»
«Jetzt sind sie halt da», die neuen Gepflogenheiten, und man habe sich mit ihnen zu arrangieren? Nein, nicht um jeden Preis! Aber eine Zivilcourage des einzelnen Bürgers, wie sie allzu «betroffene» Politiker regelmäßig fordern, darf nie und nimmer als Ersatz herhalten für instutionalisierte Feigheit von oben. Ein delegiertes Gewaltmonopol ist ein Versprechen, das es einzulösen gilt.
Und bevor nun jemand meinen gestörten Samstagabend im trauten Garten mit der Trauer von Hinterbliebenen gleichzusetzen beginnt und mir unterstellt, ich würde aus gewährten importierten Tönen unbesehen auf Messergewalt schließen, sage ich noch einmal klar und deutlich: Gemeinsam ist beiden Erfahrungen, dass eine zu recht empfundene Störung des Miteinander − auf welcher Ebene auch immer − ihre berechtigte Sprache und ihre jeweils angemessene Reaktion finden müssen. Den Gegenbeweis, die Folgen abgenötigter Permissivität, erfahren wir aus den Nachrichten.
Und das alles jetzt als ein Wort zum Sonntag? Ja, und zwar als ein diesmal wortwörtlich «anderes». Wenn wir als Christen solche Notstände nicht ansprechen, diese Beklommenheiten vor Ort und die Verachtung von Gewaltopfern und ihrer Angehöriger, dann schaukelt sich alles weiter auf: psychisch bei diesen Opfern, polizeilich bei den Verbrechen und atmosphärisch in einer zerfallenden Gesellschaft von zwangsweise eingeübter Permissivität.
«Ohne Maßstäbe geht es nicht», schreibt Jordan Peterson in seinem Bestseller «12 Rules for Life» (Seite 158), und der biblische Maßstab fürs gute Zusammenleben ist Gerechtigkeit und Frieden. Der Weg dazu ist klare Denke und freimütige Rede, und beides eben auch stellvertretend: für das Miteinander vor Ort wie für dessen große Gefährdungen. Man lasse sich dafür ein wenig mitnehmen von Geist und Duktus nur schon dieser wenigen Schriftworte:
«Ihr seid das Salz der Erde. Wenn aber das Salz fade wird, womit soll man dann salzen? Es taugt zu nichts mehr, man wirft es weg und die Leute zertreten es.» Matthäus 5,13
«Ich sage euch: Wenn diese [meine Jünger] schweigen werden, so werden die Steine schreien.» Jesus nach Lukas 19,40
«Seid weise im Umgang mit den Außenstehenden, nutzt die Zeit!
Euer Wort sei immer freundlich, doch mit Salz gewürzt,
denn ihr müsst jedem in der rechten Weise antworten können.» Kolosser 4,5-6
«Bin ich also euer Feind geworden, weil ich euch die Wahrheit sage? Jene Leute eifern um euch nicht in guter Absicht; sie wollen euch abtrünnig machen, damit ihr um sie eifert.» Galater 4,16-17
Und nicht zuletzt:
«Weist die Nachlässigen zurecht, tröstet die Kleinmütigen, tragt die Schwachen, seid geduldig mit jedermann.» 1.Thessalonicher 5,14
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Das andere «Wort zum Sonntag» vom 20. September 2026: «Wie der Frieden siegen kann»
Lothar Mack war als Gemeindepfarrer und bei verschiedenen Hilfswerken und Redaktionen tätig. Sein kritischer Blick auf Kirche und Zeitgeschehen hat ihn in die Selbständigkeit geführt. Er sammelt und ermutigt Gleichgesinnte über Artikel und Begegnungen und ruft in Gottesdiensten und an Kundgebungen zu eigenständigem gläubigem Denken auf. Sein Telegram-Kanal lautet StimmeundWort.
Weg von Big Tech: Empfohlene Tools bei «Reclaim The Net»
Das Bestehen auf Privatsphäre ist keine Geheimniskrämerei und man tut nichts Verbotenes. Es bedeutet einfach, selber bestimmen zu wollen, mit wem man welche Informationen teilt, anstatt sich zwangsweise zu entblößen. Ebenso wichtig ist dabei der Aspekt der freien Entfaltung der Persönlichkeit, unbehelligt von äußeren Einflüssen. Die Schweiz, Deutschland und die EU haben immerhin ein Grundrecht auf Privatsphäre in ihren elementarsten Gesetzeswerken verankert, wie die meisten sogenannten Demokratien.
Vielen Menschen ist vielleicht gar nicht bewusst, wie transparent wir heutzutage sind, insbesondere über elektronische Kanäle. Oder es mag einigen egal sein und sie sagen, sie hätten ja nichts zu verbergen. Laut Edward Snowden – der persönlich alles riskierte, um die Welt vor der US-Massenüberwachung zu warnen – könnte man dann auch auf Meinungsfreiheit verzichten, weil man nichts zu sagen habe. Transparenz ist zu allererst von staatlichen Akteuren zu fordern.
Wem Privatsphäre und Datenschutz wichtig sind, der muss sich jedenfalls aktiv darum bemühen. Als Hilfestellung, um mehr Kontrolle über die digitalen Werkzeuge zu bekommen, haben wir im Juli die Website «Exit Chat Control» vorgestellt. Diese war als Reaktion auf die vom EU-Parlament restaurierte Chatkontrolle und die nur schlecht kaschierten Ambitionen zur Totalüberwachung entstanden.
Auch Reclaim The Net bietet umfangreiche und gut strukturierte Informationen zu diesem Thema. Zum einen finden wir dort den Bereich der empfohlenen Tools, mit denen man sich frei, unmanipuliert und ungescannt im Internet bewegen kann. Zum anderen gibt es seit kurzem eine weitere Sichtweise darauf: Welche Alternativen haben wir zu konkreten Produkten der Big Tech-Konzerne, die sonst alles bestimmen?
Die Werkzeuge sind gruppiert, zum Beispiel nach Browsern, Messengern, E-Mail-Diensten, Social Media, Video-Plattformen, Karten, Cloud-Speichern, KI, Betriebssystemen und Hosting. Auch der ganz wichtige, aber oft übersehene Bereich des DNS (Auflösung der Domain-Namen) wird behandelt. Zu kurz kommen dagegen echte dezentrale Lösungen, zum Beispiel auf der Basis des Nostr-Protokolls.
Der Aufstieg vom Datenlieferanten für Google, Apple, Microsoft und Meta zum selbstbestimmten Internet-Teilnehmer könnte manchem anhand der zweiten Zusammenstellung plausibler erscheinen. Hier sieht man sehr gut, welche Produkte das unter anderem betrifft. WhatsApp, Facebook und Instagram können genauso ersetzt werden wie die Google-Suche, Gmail, Google oder iCloud Drive, Google oder Apple Maps, YouTube, Android, Chrome, Safari, Edge oder Microsoft Office.
Die Möglichkeiten sind vorhanden. Oft genug sind die Alternativen sehr ähnlich in Funktionsumfang und Bedienung, sodass der Umstieg nicht einmal kompliziert ist. Letztlich ist es eine Frage des Willens, den «digitalen Schweinehund» zu überwinden. Was aber unschwer vorhersehbar ist: Von offizieller Seite wird unsere digitale Umgebung nicht freier werden.
Die Repräsentative Demokratie hat fertig
Dieser Beitrag erschien zuerst auf Apolut. Transition News durfte ihn mit freundlicher Genehmigung des Autors übernehmen.
Wahrlich ein Erdrutsch. Die politische Landschaft in Deutschland ist massiv durcheinander geschüttelt. Da hat nun ein breites Bündnis «gegen Rechts» seit fünfzehn Jahren wacker gegen die AfD gekämpft. Massen waren unterwegs. Hunderttausende sind hinter dem Bürgermeister hinterhergetrottet. Und nach jeder Massen-Manifestation sind die bösen AfD-Recken immer stärker geworden.
Die Demonstranten gegen Rechts avancierten zu verlässlichen Multiplikatoren und Cheerleadern der blauen Gefahr. Unterschiede innerhalb der Parteien des alten liberalen Establishments wurden eingeebnet. Wem die Mainstreampolitik nicht mehr gefiel, der sah sich jetzt genötigt, als einzig verbliebene Alternative die AfD zu wählen.
Ja, seit nunmehr achtzig Jahren wird ein nettes Wechselspiel aufgeführt. Da regiert erstmal eine Partei. Dann wird sie abgewählt. Dann regiert eine andere Partei, die alles anders oder besser machen wollte. Es bleibt aber im Wesentlichen immer dieselbe Politik. Die Richtlinien der Politik bestimmt nie der Kanzler, sondern eine starke Gemeinschaft im Hintergrund. Gekocht haben das Politik-Menü immer die diskreten Denkfabriken und Lobbygruppen hinter den Kulissen (1). Die Politiker waren immer nur die Kellner, die dem Volk das Menü servierten und schmackhaft zu machen hatten. Solange das Preis-Leistungs-Verhältnis stimmte, hat sich niemand daran gestört.
Doch das Preis-Leistungs-Verhältnis stimmt jetzt schon seit einigen Jahren nicht mehr. Das mühsam zusammengetragene Volksvermögen wird in beispielloser Brutalität von Privatisierern abgeräumt. Die geplante Massenverarmung lässt keine andere Schlussfolgerung mehr zu: Der Traum ist aus!
Also was soll man tun? Wenn diese Volksausplünderer und Kriegstreiber jetzt höhnisch lachend ihre Gutmenschenmaske vom Gesicht ziehen, dann wählt man halt jene Partei, die vom korrumpierten liberalen Establishment so vehement verteufelt wird. Auf diese Weise gelangt die AfD im Schlafwagenmodus fast ohne eigenes Handeln zu schwindelerregenden Wahlerfolgen. Keiner fragt so genau, was die AfD eigentlich machen will, wenn sie erst einmal an der Regierung ist. Egal. Alles ist besser als der jetzige Zustand?
Wen irritiert das schon, dass Elon Musk in der Wahlnacht in Sachsen-Anhalt dem AfD-Spitzenkandidaten Ulrich Siegmund auf Deutsch über seine Plattform X mit den Worten gratuliert: «Gut gemacht!». Und Ulrich Siegmund antwortet, sichtlich geschmeichelt über diese Beachtung durch den nach Marktkapitalisierung reichsten Mann der Erde, auf Englisch: Er, Ulrich Siegmund und seine AfD, werden dafür sorgen, dass Deutschland wieder ein würdiger Platz für die Investitionen von Musk und seinen Oligarchen-Freunden wird (2). Schon Monate zuvor erschien Musk als Messias auf Großleinwand bei einer Wahlveranstaltung der AfD und wurde von seinen Fans begeistert begrüßt (3).
In Mecklenburg-Vorpommern schwante der noch amtierenden Ministerpräsidentin Manuela Schwesig zu Recht ähnliches Ungemach. Frau Schwesig vertraute auf ihre in zehn Jahren erworbene Popularität. Sie setzte alles auf eine Karte. Ihr Motto hieß: «Frau gegen Blau». Also: Die tapfere Frau gegen eine patriarchale AfD (4). Sie alleine wollte den heroischen Endkampf des liberalen Parteien-Establishments schultern. Inhalte störten nur. Unterschiede wurden eingeebnet. Und Frau Schwesig verlor diesen Endkampf krachend gegen die AfD.
Der CDU hatte die tapfere Frau gegen Blau so viele Stimmen abgesogen, dass die Konservativen komplett von der Bildfläche verschwanden. Dadurch, dass CDU und das BSW nicht in das Parlament kamen, verteilen sich deren Sitze auf SPD, Grüne und Linke. Die Machtübergabe an die AfD konnte noch einmal um fünf Jahre hinausgezögert werden. Wenn das so weiter geht, wird die AfD in fünf Jahren auch in Mecklenburg-Vorpommern nicht nur die absolute Mehrheit der Sitze, sondern auch die Mehrheit der abgegebenen Stimmen gewinnen. Wenn nicht noch etwas Unvorhergesehenes geschieht.
In Berlin ticken die Uhren noch etwas andersDer allgemeine Trend nach rechts hat sich in Berlin noch nicht so richtig durchgesetzt. Zwar konnte die AfD auch in der Hauptstadt ihren Stimmenanteil erheblich ausbauen. Doch das Rennen hat die schon öfter totgesagte sogenannte Linkspartei gemacht. Diese Nachfolgeorganisation der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) hat als stärkste Partei den Regierungsauftrag erhalten. Da tanzen die zumeist jungen Linken im orientalischen Ringelrein durch die Halle, um ihren Sieg zu feiern (5).
Und sofort ist die Aufregung groß. Plötzlich ist vom Kampf gegen Rechts nichts mehr zu spüren. Zumindest in Berlin scheinen die politischen Koordinaten wieder auf medialen Sturm gegen Links gepolt zu sein. Wie in den guten alten Zeiten. Denn die Linkspartei hat als potentestes Wahlargument angekündigt, privatisierte Wohnungen in öffentliche Hand zurückzuholen. Die Deutsche Wohnen SE hat sich allein in Berlin über 100.000 Wohnungen zusammengekauft (6). Seit dem Jahr 2021 gehört Deutsche Wohnen zu dem Immobilienriesen Vonovia. Deutsche Wohnen ist mittlerweile in die Bundesliga der börsennotierten DAX-Unternehmen aufgestiegen.
Der Daseinszweck von Deutsche Wohnen besteht allein darin, seinen Aktionären maximale Dividende zu bescheren. Seit der Wende von 1989 sind preiswerte kommunale Sozialwohnungen in Berlin massenhaft in den Bestand von Miethaien übergegangen. Die unmittelbare Folge: Arbeiter, Angestellte und Rentner, die zu DDR-Zeiten in Berlin-Mitte preiswert gelebt hatten, wurden aus ihren vertrauten Wohnungen im Kiez verjagt und in Plattenbausiedlungen in Marzahn und anderenorts verpflanzt. Im Zuge einer Gentrifizierung folgten auf westdeutsche Hausbesetzer und Künstler irgendwann gut verdienende Mittelständler und Staatsbedienstete. Die Neubürger und sozialen Aufsteiger wählen in ihrer Mehrheit Grün. Statt Bockwurstbuden gibt es jetzt in der Danziger Straße veganen Imbiss.
Das Trauma dieser westdeutschen Kolonisierung wirkt bis heute nach. Die in den Vorstädten zusammengepferchten ehemaligen DDR-Bürger wählen in ihrer Verzweiflung jetzt mehrheitlich AfD. Der Treppenwitz an der Geschichte ist, dass die Vorläuferpartei der heutigen Linkspartei selber ganz erheblich an der kolonialen Ausplünderung des Volksvermögens an kommunalen Wohnungen mitgewirkt hat.
Denn im Jahre 2004 hatte die damalige Koalitionsregierung aus SPD und PDS unter dem Ersten Bürgermeister Klaus Wowereit und dem Finanzsenator Thilo Sarrazin allein 65.000 Wohnungen der landeseigenen Gemeinnützigen Siedlungs- und Wohnungsbaugesellschaft (GSW) an ein Investoren-Konsortium unter Leitung von Goldman Sachs und Cerberus verscherbelt (7). Angeblich, um Schulden der Stadt begleichen zu können. Der Kaufpreis betrug 405 Millionen Euro. Der Stimmenanteil der PDS halbierte sich nach diesem Hans-Im-Glück-Deal (8). Das juckte aber die PDS nicht, die dann nach einer Fusion mit der Wahlalternative Soziale Gerechtigkeit (WASG) als Linkspartei wieder wie Phönix aus der Asche aufstieg.
Seitdem haben die Miethaie die Preise in den ehemaligen Sozialwohnungen hemmungslos angehoben. Der politische Wille, sie daran zu hindern, hielt sich bei den ständig wechselnden Senatsregierungen in Berlin in engen Grenzen.
Die Folgen für die Berliner sind gravierend. Im Jahr 2024 schlug der Paritätische Wohlfahrtsverband Alarm: 919.000 der insgesamt vier Millionen Berliner seien wegen der hohen Mieten «armutsbetroffen» (9). Während nämlich die Löhne nur mäßig gestiegen sind in den letzten drei Jahrzehnten, sind die Mieten exorbitant gestiegen. Deswegen muss knapp die Hälfte aller Berliner Haushalte ein Drittel seiner Einkünfte für Miete ausgeben.
Ein weiteres Viertel der Berliner Haushalte muss 40 % seiner Einkünfte für Miete ausgeben. Und 165.000 Haushalte müssen sogar mehr als die Hälfte ihres Einkommens für Miete ausgeben. Die Lebensqualität der Berliner sinkt kontinuierlich. Ehemalige DDR-Bürger erinnern sich, dass sie zu Zeiten des Sozialismus gerade einmal 3 % für Miete ausgeben mussten. Und auch westdeutsche Bundesbürger mussten zur Zeit der Wende gerade einmal 20 % ihres Einkommens für Miete ausgeben (10).
Wohnraum wird knapp. Im Dunkeln bleibt auch die Anzahl jener Wohnungen, die heute über die Plattform AirBnB als Feriendomizile genutzt werden und als Wohnraum für «normale» Berliner nicht mehr zur Verfügung stehen. Viele Menschen in Berlin können sich gar keine Wohnung mehr leisten. Im Jahr 2012 lebten etwa 6.200 Menschen in Notunterkünften, die die Stadt eingerichtet hat. Heute hat sich die Anzahl der in Notunterkünften hausenden Berliner verzehnfacht auf etwa 57.000 (11). Und etwa 6.000 bis 7.000 Berliner vegetieren obdachlos auf der Straße ihrem Tod entgegen.
Wenn diese gigantische humanitäre Katastrophe nicht weiter explodieren soll, muss dringend etwas getan werden. Der Berliner Senat hatte deswegen im Jahr 2020 einen Mietpreisdeckel als Gesetz eingebracht. Doch das Karlsruher Verfassungsgericht hatte einer Klage von CDU und FDP stattgegeben. Das Mietpreisdeckelgesetz sei verfassungswidrig, weil nur die Bundesregierung über den Mietpreisdeckel entscheiden dürfe (12). Daraufhin setzte die «Initiative Deutsche Wohnen & Co enteignen» eine Volksabstimmung durch. Bei einer Wahlbeteiligung von 75 Prozent befürworteten fast 60 % der Berliner eine Enteignung der Miethaie (13).
Und das ist die Ursache für den großen Erfolg der Linkspartei bei der Wahl zum Abgeordnetenhaus. Die Linkspartei will dieses Votum der Berliner Bevölkerung jetzt in ein Gesetz gießen. Legale Grundlage dafür ist der Grundgesetzartikel 15. Der sieht die legale Vergesellschaftung von Besitz vor. Es gab bislang noch keinen Fall, wo dieser Grundgesetzartikel 15 in die Praxis umgesetzt wurde (14). Die Deutsche Wohnen soll also durch einen Geldbetrag entschädigt werden. Das Geld soll aus den Mieteinnahmen der rekommunalisierten Wohnungen generiert werden. Das Niveau der Mieten soll auf ein zumutbares Maß zurückgefahren werden.
Das Geschrei über diese Rekommunalisierung ist groß. Der ehemalige Siemens-Chef Joe Kaeser sieht schon einen Massenexodus deutscher Unternehmer in seiner Glaskugel (15). Bundeskanzler Friedrich Merz kündigte an, dem Berliner Vorstoß zur Rekommunalisierung mit einem entsprechenden Verbot auf Bundesebene einen Riegel vorzuschieben. Merz war von 2016 bis 2020 Aufsichtsratsvorsitzender von Blackrock Deutschland. Blackrock besitzt einen nicht unerheblichen Minderheitsanteil an Deutsche Wohnen. Merz hat einzig und allein die Interessen seiner Klientel im Sinn wenn er laut Tagesschau sinngemäß gesagt hat:
«Deutschland müsse internationalen Investoren deutlich machen, dass privates Eigentum nicht enteignet werde. Erste Entwürfe würden bereits zwischen Justiz- und Innenministerium abgestimmt, so der CDU-Vorsitzende bei einer Pressekonferenz in Berlin.» (16)
Das Ende der Repräsentativen DemokratieDas Berliner Beispiel zeigt sehr gut, dass der Wille der Bevölkerung in der Politik der Repräsentativen Demokratie keine Rolle spielt. Direkte Abstimmungen wie jene zur Rekommunalisierung werden einfach großräumig ignoriert. Und wenn jetzt die Linkspartei in die Regierungsverantwortung kommt, wird gewiss nicht viel von dem Versprechen des bezahlbaren Wohnraums durch Rekommunalisierung übrig bleiben.
Denn die Linkspartei braucht ja Koalitionspartner. Und es ist auch schon geregelt, wer hier nur in Frage kommt: nämlich die Grünen und die geschrumpfte SPD. Die Sozialdemokraten haben schon unmissverständlich klar gemacht, dass sie einer erneuten Vergesellschaftung von Wohnungen nicht zustimmen werden. Ja, die SPD in der Bundesregierung wird unmissverständlich dem Verhinderungsgesetz von Friedrich Merz ihre Unterstützung zusichern.
Die Linkspartei kann also beruhigt sein. Sie muss nicht mit dem Kopf durch die Wand. Es bleibt also alles beim Alten. Und so wird jene volksfeindliche Politik einfach weitergeführt. Die AfD hat schon deutlich gemacht, dass auch unter einem blauen Senat alles beim Alten bleiben wird (17). Die Verelendung der Berliner wird also munter weiter voranschreiten. Bis sich die untragbaren Zustände in Gewaltexzessen entladen werden.
Die Schere zwischen Regierung und Regierten geht unweigerlich immer weiter auseinander. Man könnte ja lösungsorientiert eine einschneidende Verfassungsreform auf den Weg bringen. Die Befreiung von der Parteienherrschaft wäre möglich, wenn die Bevölkerung wie in der Schweiz über Sachfragen direkt abstimmen könnte, ohne den Weg der Parteien. Zudem könnte man mit der Einführung des Imperativen Mandats jeden Politiker, der nicht konsequent das umsetzt wofür er gewählt wurde, zu jeder Zeit abwählen.
Die sogenannte Repräsentative Demokratie hat fertig. Gehen wir endlich neue Wege.
Quellen und Anmerkungen:
(1) Hermann Ploppa: Die Macher hinter den Kulissen – Wie transatlantische Netzwerke die Demokratie unterwandern. Frankfurt/Main 2014
(2) https://x.com/UlrichSiegmund/status/2096733298965848336
(3) https://www.spiegel.de/politik/deutschland/elon-musk-bei-afd-wahlkampfauftakt-in-halle-saale-zugeschaltet-a-b21db243-26ca-468e-8715-927c26a73178
(4) https://www.ndr.de/nachrichten/info/sendungen/kommentare/kommentar-zur-mv-wahl-die-riskante-taktik-der-frau-gegen-blau,kommentar-464.html
(5) https://www.youtube.com/shorts/KcPPOdoC3q8
(6) https://de.wikipedia.org/wiki/Deutsche_Wohnen
(7) https://de.wikipedia.org/wiki/GSW_Immobilien
(8) https://de.wikipedia.org/wiki/Wahl_zum_Abgeordnetenhaus_von_Berlin
(9) https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2025/12/paritaetischer-wohlfahrtsverband-armut-mieten-wohnarmut.html
(10) https://www.diw.de/de/diw_01.c.799572.de/publikationen/wochenberichte/2020_39_4/der_ostdeutsche_wohnungsmarkt_nach_der_wiedervereinigung__auswahl_hat_ihren_preis.html
(11) https://www.rbb24.de/panorama/beitrag/2026/08/zahl-obdachlosen-berlin-fast-verzehnfacht.html
(12) https://www.livinginberlin.de/blog/berliner-mietendeckel-geschichte-oder-zukunft
(13) https://www.wahlen-berlin.de/abstimmungen/ve2021/AFSPRAES/ergebnisse.html
(14) https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/wohnungen-vergesellschaftung-berlin-100.html
(15) https://web.de/magazine/politik/politische-talkshows/joe-kaeser-warnt-maischberger-folgen-berlin-wahl-wirtschaft-42751920
(16) https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/enteignung-vergesellschaftung-wohnungen-berlin-100.html
(17) https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2026/03/berlin-agh-gesetz-vergesellschaftungen-immobilienkonzerne.html
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Hermann Ploppa ist Politologe und Publizist. Kürzlich erschien von Ploppa das Buch «Der Neue Feudalismus – Privatisierung, Blackrock, Plattformkapitalismus». Da Amazon das Buch noch nicht führt, kann es am besten beim Autor bestellt werden unter: liepsenverlag@gmail.com
Corona-Profiteure Şahin und Türeci präsentieren neues Start-up
Die Gründer von BioNTech, Uğur Şahin und Özlem Türeci, die mit ihren experimentellen mRNA-«Impfstoffen» während der «Pandemie» viel Geld verdienten – und ebenso viel Leid über die Menschen brachten –, haben nun Details über ihr neues Unternehmen preisgegeben. Wie Medien berichten, will sich ihr neues Start-up mit Hauptsitz in Mainz der «Erforschung und Entwicklung sowie Herstellung und Vermarktung von pharmazeutischen Produkten» widmen (hier und hier).
Nach Angaben der Medien soll das neue Unternehmen ebenso wie BioNTech als SE firmieren, also als europäische Aktiengesellschaft. Şahin und Türeci haben auch einen passenden Namen für ihr neues Flaggschiff gefunden: Arife. Dabei handelt es sich um einen weiblichen Vornamen türkischer Herkunft, der «Die Wissende» bedeutet.
Die Zahl der Beschäftigten bei Arife soll im niedrigen dreistelligen Bereich liegen, berichteten die Medien unter Berufung auf Beteiligte. Firmengründer Şahin wolle auch Vertraute von BioNTech in die neue Firma holen.
Im März hatten Şahin und Türeci angekündigt, BioNTech spätestens Ende 2026 verlassen und ein neues Unternehmen gründen zu wollen, das sich mit der Entwicklung der nächsten Generation von Medikamenten auf mRNA-Basis beschäftigen wollte. Allerdings teilten sie mit, dass sie Anteilseigner von BioNTech bleiben würden.
Kurz darauf wurde bekannt, dass das Unternehmen der «Pandemie»-Profiteure, die von der deutschen Regierung für ihre Verdienste bei der Entwicklung ihres COVID-«Impfstoffs» mit dem Bundesverdienstkreuz ausgezeichnet wurden, in den USA die klinischen Studien zu ihrem neuen COVID-«Impfstoff» einstellen mussten. Warum? Weil sie die verschärften Sicherheitsanforderungen der Regulierungsbehörde FDA nicht erfüllen konnten.
Zeitgleich kursierte die Nachricht, BioNTech werde seine mRNA-Produktionsanlage in Singapur schließen. Eigentlich sollte das Werk, das 2022 übernommen wurde, zur größten Zentrale für den asiatisch-pazifischen Raum werden und mehrere hundert Millionen Dosen mRNA-«Impfstoff» pro Jahr produzieren (wir berichteten).
Im August musste BioNTech dann seine Umsatzprognose um 20 Prozent senken – aufgrund der geringeren Nachfrage nach dem COVID-«Impfstoff». Zudem kündigte das Unternehmen an, es werde etwa 22 Prozent der Belegschaft entlassen, die Produktion des COVID-«Impfstoffs» faktisch stoppen und die Impfstoffproduktion an seinen Partner Pfizer abgeben (wir berichteten).