Meinungsfreiheit ist nicht nur das Recht, zu Allem seinen Senf dazu zu geben wie an einer Würstelbude. Es ist das Recht, Behauptungen der Mächtigen in Frage zu stellen, Erklärungen und Fakten einzuklagen und Alternativen einzufordern. Das mag unbequem sein, lästig, nerven, bremsen. Aber es ist der Motor des Fortschritts. Ohne Nörgler, Zweifler und Besserwisser kein Fortschritt. Zweifel ist eine gesellschaftliche Produktivkraft. Seine Diffamierung durch angeblich alternativlose Politik ist Rückschritt in vormoderne Zeiten. Deutschland braucht wieder einen Grundkurs in Debatte und Wiederbelebung der Streitkultur.» (- Roland Tichy, Journalist und Publizist)
Sammlung von Newsfeeds
Big Brother Awards: Fielmann und Apollo Optik erhalten „Überwachungs-Oscar“
Heute wurden die Big Brother Awards 2026 vergeben. Preisträger sind Fielmann und Apollo Optik, das Bundesinnenministerium, die EU-Kommission und die Deutsche Telekom.
"Stylische Statement-Pieces". – Alle Rechte vorbehalten: Screenshot, Apollo-OptikSie gelten als „die Oscars gegen Überwachung“: Am heutigen Freitag hat der Verein Digitalcourage in Bielefeld die alljährlichen deutschen Big Brother Awards vergeben.
Den Datenschutz-Negativpreis erhalten Unternehmen, Behörden, Organisationen und Einzelpersonen, die in besonderem Maße Privatsphäre und Datenschutz aushöhlen. Über die Preisträger:innen in verschiedenen Kategorien entscheidet eine fünfköpfige Expert:innen-Jury.
Mitschuldig an der normalisierten TotalüberwachungIn der Kategorie „Technik“ setzten sich Fielmann und Apollo Optik durch. Die beiden Augen-Optiker vertreiben Meta Smart Glasses. Die „Spionagebrille“ ermögliche es, unauffällig Bild- und Tonaufnahmen zu erstellen und normalisiere „so die Totalüberwachung aller Lebensbereiche“, so die Begründung der Laudatorin Elisabeth Niekrenz.
In der Vergangenheit führten die Überwachungsbrillen wiederholt zu Verletzungen der Privatsphäre insbesondere von Frauen. Sogenannte „Pick-Up-Artists“ fragen fremde Personen nach ihrer Telefonnummer und laden die Video-Mitschnitte auf Social Media hoch. Auch in Fitnessstudios oder Schwimmbädern nahmen Männer unbemerkt Frauen mit Hilfe der Brillen auf. Die Betroffenen wurden so sexualisiert und für Aufrufe in den sozialen Medien ausgebeutet. Eine australische Studie zeigt, dass ein Übergriff begünstigt wird, wenn Täter mit Smart Glasses statt mit einer Handykamera filmen.
Ich sehe was, was du nicht siehstAußerdem gibt es Berichte über ausbeuterische Verhältnisse bei Dienstleistern des US-Konzerns in Kenia. Beschäftigte sollten dort Aufnahmen sichten und für KI-Training aufbereiten – darunter Bilder von Toilettengängen, nackten Menschen und privaten Nachrichten. Unklar ist, was Meta mit den gesammelten Daten macht.
Fielmann und Apollo Optik haben mit der Kritik anscheinend kein Problem. Sie nutzen ihre marktführende Position in Deutschland, um die Geräte an eine breite Kundschaft zu vermarkten.
Bei smarten Brillen handelt es sich dank ihnen nun nicht mehr um Produkte für Geeks, denn sie sind direkt beim Optiker des Vertrauens erhältlich und können in jeder deutschen Fußgängerzone aufprobiert werden. – Elisabeth Niekrenz
Fielmann bewirbt die Ray-Ban/Meta-Glasses als stylische Statement-Pieces auf seiner Website. Sie sollen den Alltag bequemer gestalten. Apollo beschreibt die Brillen als „ikonisch“. Durch den Vertrieb der Stalkerware machen sich laut Niekrenz beide Unternehmen „mitschuldig“, weshalb sie den „Überwachungs-Oscar“ verdienen.
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Weitere AuszeichnungenDen Big Brother Award in der Kategorie „präventiv“ erhält die Deutsche Telekom. Das Unternehmen plant offenbar mit der US-amerikanischen Tochterfirma T‑Mobile US zu fusionieren. Je nach Ausgestaltung könnte damit zukünftig auch innerdeutsche Kommunikation den Vorgaben US-amerikanischer Überwachungsgesetze unterliegen.
Der Pudding wird uns auf die Füße fallenFür ihr umfangreiches Gesetzesvorhaben – den Digitalen Omnibus – wurde die EU-Kommission ausgezeichnet. Sie will mit dem Gesetzespaket Datenschutzregeln aufweichen, so die Kritik von Bürgerrechtler:innen.
Das zweite Jahr in Folge behauptet sich Innenminister Alexander Dobrindt in der Kategorie „Behörden & Verwaltung“. Das Bundesinnenministerium will die Steuer-ID zur universellen Personenkennzahl für alle Bürger:innen machen. So können Behörden personenbezogene Daten verknüpfen.
Ausgezeichnet wurde ebenfalls die Evangelische Nordkirche. Sie verpflichtet ihre Gemeinden dazu, Dienste des US-Konzerns Microsoft zu nutzen und gibt damit sensible Daten ihrer Mitglieder preis.
Zum zweiten Mal kamen im Rahmen der Kategorie „jung und überwacht“ auch jüngere Stimmen zu Wort. Die „Teckids“ kritisieren in einer Bühnenaufführung anschaulich das geplante Social-Media-Verbot für junge Menschen.
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Answers to media questions
Gemustert wider Willen: Die kriegsgeile Bundesregierung belügt künftige Rekruten
Die Merz’sche Bundesregierung betrügt sogar Jugendliche nach Strich und Faden: Nun versucht sie, selbst jene quasi durch die Hintertür in die Bundeswehr zu pressen, die unmissverständlich klargemacht haben, dass sie kein Interesse am (angeblich doch fakultativen) Wehrdienst haben. Das Bündnis „Schulstreik gegen Wehrpflicht“, das für den heutigen Freitag unter dem Motto „Nein zu Wehrpflicht, Zivildienst […]
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Bein amputiert und dennoch Behindertenparkplatz verweigert
Ein Bein fehlt, die Wege sind beschwerlich – und trotzdem reicht es nicht für den Behindertenparkplatz. Eine Petition macht auf die Situation beinamputierter Menschen aufmerksam, die trotz erheblicher Einschränkungen keinen blauen Parkausweis erhalten.
Die Petition: Ein fehlendes Bein, GdB 80 – aber kein ParkausweisDer oberschenkelamputierte Pascal Plikat beschreibt in seiner Petition für bessere Parkmöglichkeiten, dass bei ihm ein Grad der Behinderung von 80 und das Merkzeichen G anerkannt seien. Einen Behindertenparkplatz dürfe er dennoch nicht nutzen.
Besonders schwierig werde es, wenn er seine Prothese nicht tragen könne und auf andere Hilfsmittel angewiesen sei. „Dann entscheidet die Entfernung vom Auto zum Supermarkt über Schmerzen, Zeit und Würde“, schreibt er.
Die Initiative fordert, einseitige Beinamputationen bei erheblichen Gehbeeinträchtigungen besser zu berücksichtigen. Ausdrücklich nennt sie Beschwerden, den Ausfall der Prothese sowie die Nutzung von Gehstützen oder eines Rollstuhls.
„Nicht behindert genug“ beschreibt den Frust – aber nicht die RechtslageWer keinen Behindertenparkausweis bekommt, dem wird damit nicht automatisch seine Behinderung abgesprochen. Geprüft wird vielmehr, ob die besonderen Voraussetzungen für diesen Nachteilsausgleich erfüllt sind.
Für Menschen mit einer Gehbehinderung führt der übliche Weg zum blauen Parkausweis über das Merkzeichen aG für außergewöhnliche Gehbehinderung. Das Merkzeichen G für eine erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr genügt dafür allein nicht.
Auch ein hoher Gesamt-GdB ersetzt diese Prüfung nicht. Die Unterschiede erläutert Gegen-Hartz im Beitrag über die Nachteilsausgleiche bei den Merkzeichen G und aG.
Was das Gesetz tatsächlich verlangtNach § 229 Absatz 3 SGB IX setzt aG eine erhebliche mobilitätsbezogene Teilhabebeeinträchtigung voraus, die einem GdB von mindestens 80 entspricht. Betroffene müssen sich wegen der Schwere ihrer Einschränkungen außerhalb ihres Fahrzeugs dauerhaft nur mit fremder Hilfe oder großer Anstrengung bewegen können.
Das Gesetz erfasst insbesondere Menschen, die aus medizinischen Gründen auch für sehr kurze Entfernungen dauerhaft einen Rollstuhl benötigen. Es beschränkt den Anspruch jedoch nicht auf eine bestimmte Diagnose oder auf Menschen, denen beide Beine fehlen.
Eine einseitige Beinamputation begründet daher keinen automatischen Anspruch, schließt ihn aber ebenso wenig aus. Entscheidend sind die Auswirkungen sämtlicher relevanter Gesundheitsstörungen auf die Fortbewegung.
Eine vorhandene Prothese beantwortet nicht jede FrageAus diesen Voraussetzungen folgt: Die Behörde muss prüfen, welche Beweglichkeit mit der Versorgung tatsächlich erreicht wird. Die bloße Feststellung, dass eine Prothese vorhanden ist, ersetzt keine Beurteilung der verbleibenden Einschränkungen.
Für eine nachvollziehbare Prüfung sollten ärztliche Unterlagen deshalb beschreiben, welche Strecken unter welchen Bedingungen möglich sind und wann Hilfe erforderlich wird. Ebenso sollten wiederkehrende Probleme beim Tragen der Prothese mit ihrer Häufigkeit, Dauer und ihren Folgen dokumentiert werden.
Allerdings erfüllt nicht jeder einzelne schlechte Tag bereits die gesetzlichen Anforderungen an eine dauerhafte außergewöhnliche Gehbehinderung. Gerade diese hohe Schwelle erklärt, warum ein spürbarer Unterstützungsbedarf bestehen kann, ohne dass aG anerkannt wird.
Mehr Platz zum Aussteigen genügt allein nichtEin weiterer Konflikt entsteht, wenn Betroffene vor allem eine breite Parkbucht benötigen, um sicher ein- und auszusteigen. Dieser Bedarf kann erheblich sein, begründet für sich genommen aber noch kein Merkzeichen aG.
Das Sozialgericht Braunschweig wies mit Urteil vom 28. Februar 2024 eine entsprechende Klage ab, Aktenzeichen S 11 SB 373/20. In diesem anderen Fall genügten weder das notwendige weite Öffnen der Fahrzeugtür noch die festgestellten Geh- und Gleichgewichtsstörungen für die Anerkennung.
Das Gericht verwies auf die strengen Zugangsvoraussetzungen und den begrenzten Parkraum. Für Betroffene bleibt damit eine praktische Lücke: Ein belegbarer Bedarf an mehr Platz führt nicht zwangsläufig zur erforderlichen Parkberechtigung.
Blauer und orangefarbener Parkausweis: Der Unterschied ist erheblichDer Schwerbehindertenausweis allein ist keine Parkerlaubnis für Stellplätze mit dem Rollstuhlsymbol. Dafür wird grundsätzlich der gesonderte blaue EU-Parkausweis benötigt, den die zuständige Straßenverkehrsbehörde ausstellt.
Nachweis Behindertenparkplatz nutzbar? Bedeutung Schwerbehindertenausweis mit G Nein, nicht allein damit Belegt eine erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit Schwerbehindertenausweis mit aG Erst mit dem gesonderten Parkausweis Ermöglicht die Beantragung des blauen EU-Parkausweises Blauer EU-Parkausweis Ja, unter Beachtung der Beschilderung Berechtigt zur Nutzung entsprechend ausgewiesener Parkplätze Orangefarbener Parkausweis Nein Gewährt bestimmte andere ParkerleichterungenDer blaue Ausweis kommt außerdem für weitere berechtigte Personengruppen infrage, etwa blinde Menschen sowie Menschen mit beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder vergleichbaren Funktionseinschränkungen. Deshalb ist die Aussage, ohne aG sei der blaue Parkausweis ausnahmslos ausgeschlossen, ebenfalls falsch.
Der orangefarbene Ausweis hilft bestimmten weiteren Gruppen schwerbehinderter Menschen beim Parken, ersetzt aber keine Berechtigung für die ausgeschilderten Behindertenparkplätze. Mehr dazu im Beitrag Behindertenparkplatz auch ohne aG: Welche Regeln gelten.
Bei einer Ablehnung kommt es auf die Begründung anWer gegen die Ablehnung des Merkzeichens aG vorgehen möchte, sollte die medizinische Bewertung und die Begründung des Bescheids prüfen lassen. Gegen einen solchen Feststellungsbescheid ist bei ordnungsgemäßer Rechtsbehelfsbelehrung grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch möglich.
Hilfreich sind Befunde, die über die Diagnose „Beinamputation“ hinausgehen und den tatsächlichen Hilfebedarf sowie die Anstrengung beim Gehen erklären. Ein pauschaler Hinweis auf das fehlende Bein beantwortet die gesetzlichen Prüffragen ebenso wenig wie ein pauschaler Verweis auf eine vorhandene Prothese.
Die Anerkennung des Merkzeichens und die Ausstellung des Parkausweises sind unterschiedliche Verwaltungsentscheidungen. Wird der Parkausweis selbst abgelehnt, richtet sich das weitere Vorgehen nach der Rechtsbehelfsbelehrung dieses Bescheids.
Die politische Frage bleibt: Wird der Alltag ausreichend berücksichtigt?In einem Update vom 20. März 2026 berichtet Plikat, das Bundesverkehrsministerium habe ihm keinen Gesprächstermin angeboten und keinen Handlungsbedarf gesehen. Nach seiner Darstellung verwies das Ministerium auf die bestehende Einzelfallprüfung.
Diese Darstellung gibt die Sicht des Petitionsinitiators wieder und ersetzt keine unabhängige Prüfung seines Bescheids. Sie verdeutlicht jedoch, weshalb der Streit über eine einzelne Parkerlaubnis hinausgeht.
Reservierte Stellplätze müssen Menschen mit besonders schweren Einschränkungen verlässlich zur Verfügung stehen. Zugleich muss sich eine faire Prüfung daran messen lassen, ob sie die tatsächlichen Schwierigkeiten zwischen Autotür und Eingang erfasst.
Eine Prothese kann Selbstständigkeit ermöglichen und dennoch Grenzen haben. Genau diese Grenzen verdienen eine sorgfältige Bewertung – statt der vorschnellen Annahme, ein technisch ersetztes Bein löse auch jedes Mobilitätsproblem.
Kurzes Beispiel aus der PraxisEin fiktives Beispiel: Die oberschenkelamputierte Martina hat einen GdB von 80 und das Merkzeichen G, kann ihre Prothese wegen wiederkehrender Beschwerden aber zeitweise nicht tragen. Sie beantragt aG und legt Befunde vor, die Häufigkeit der Beschwerden, Gehfähigkeit und erforderliche Unterstützung genau beschreiben.
Die Behörde muss nun prüfen, ob ihre gesamten Einschränkungen die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen; ein Erfolg ist damit noch nicht garantiert. Bis zur Erteilung eines entsprechenden Parkausweises berechtigt sie ihr bisheriger Schwerbehindertenausweis nicht zum Parken auf einem ausgeschilderten Behindertenparkplatz.
Sechs Fragen und Antworten zum Behindertenparkplatz bei Beinamputation Bekomme ich nach einer Beinamputation automatisch einen blauen Parkausweis?Nein, die Amputation allein reicht dafür nicht aus. Bei Gehbehinderungen kommt es üblicherweise darauf an, ob die Voraussetzungen des Merkzeichens aG erfüllt sind.
Schließt eine Beinprothese das Merkzeichen aG aus?Nein, eine Prothese ist kein pauschaler Ausschlussgrund. Geprüft werden müssen die tatsächlich verbleibenden Einschränkungen der Fortbewegung.
Genügen GdB 80 und Merkzeichen G für den Behindertenparkplatz?Nein, diese Kombination ersetzt den erforderlichen blauen Parkausweis nicht. Auch ein höherer Gesamt-GdB führt nicht automatisch zur Parkberechtigung.
Darf ich mit einem orangefarbenen Parkausweis dort parken?Nein, der orangefarbene Ausweis erlaubt keine Nutzung der mit dem Rollstuhlsymbol reservierten Stellplätze. Er ermöglicht lediglich bestimmte andere Parkerleichterungen.
Was hilft bei einer Ablehnung von aG?Aussagekräftige medizinische Unterlagen sollten erklären, weshalb Gehen nur mit erheblicher Anstrengung oder fremder Hilfe möglich ist. Für einen Widerspruch müssen die Frist und die vorgeschriebene Form beachtet werden.
Hat die Petition bereits die gesetzlichen Voraussetzungen geändert?Eine Petition verändert die Rechtslage nicht von sich aus. Für die Entscheidung über den individuellen Antrag gelten weiterhin die gesetzlichen Voraussetzungen.
Der Beitrag Bein amputiert und dennoch Behindertenparkplatz verweigert erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.
BHP zufolge kostet jeder Batterie-Lkw 1.000 Stunden Produktivität – er verbraucht weiterhin Dieselkraftstoff und verzögert das Ziel der Klimaneutralität.
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Von Jo Nova
Nur ein weiterer Tag im großen Zerfall der grünen Illusion
Australiens größtes Unternehmen hat soeben bekannt gegeben, seine Klimaneutralitätspläne zu verschieben. Sie werden das Ziel der Klimaneutralität zwar irgendwann erreichen, es wird aber länger dauern. Ihre Emissionen werden in neun Jahren etwa 33 Prozent höher liegen als ursprünglich geplant.
Das größte Hindernis bestand darin, dass sie ihre umfangreichen Bergbauaktivitäten von Diesel- auf Elektrofahrzeuge umstellen wollten, doch der ständige Ladebedarf erwies sich als lähmend. Das tägliche Aufladen dauerte zehnmal so lange wie bei einem Dieselfahrzeug. Das bedeutete viel teures Kapital (und Personal), das ungenutzt herumstand.
Das Unternehmen hat Investitionen in Höhe von 5,6 Milliarden US-Dollar in batteriebetriebene Muldenkipper vorerst verschoben. Wäre der umfassende Umstellungsplan umgesetzt worden, hätte der Dieselverbrauch seinen Höhepunkt im Jahr 2028 erreicht. Aktuell rechnet das Unternehmen mit einem Höchststand im Jahr 2035.
— Von Peter Ker, Australian Financial Review
In Äußerungen, die die Spannungen mit dem Konkurrenten Fortescue hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit batteriebetriebener Muldenkipper im Bergbau neu entfachen dürften, erklärte BHP, dass jedes umgestellte Dieselfahrzeug einen Produktivitätsverlust von 1000 Stunden pro Jahr bedeuten würde.
Andrew Larder, Leiter der Dekarbonisierungsplanung bei BHP, sagte, die aktuelle Generation von Elektro-Lkw sei für einen Masseneinsatz ungeeignet, da sie bis zu achtmal täglich für jeweils 20 Minuten aufgeladen werden müssten. Im Vergleich dazu müsse ein Diesel-Lkw nur einmal täglich für 15 Minuten betankt werden.
Larder sagte, Elektro-Lkw würden praktikabler werden, wenn die Hersteller eine Möglichkeit fänden, die Batterien während der Fahrt aufzuladen.
Offensichtlich lässt sich das Problem mit einem sehr langen Verlängerungskabel lösen.
Der dümmste Kommentar des Tages stammt von Amber-Jade Sanderson (Labor), der Energieministerin von Westaustralien:
„Wir wollen nicht, dass große Unternehmen ihre Verpflichtungen brechen“, sagte sie damals. „Wenn Haushalte in Westaustralien, Mütter und Väter, Solaranlagen und Batteriespeicher auf ihren Häusern installieren und sich an der Energiewende beteiligen und die Dekarbonisierung vorantreiben können, dann können das auch die großen Bergbauunternehmen.“
Autsch. Hat sie denn keine Ahnung, dass all diese Mütter und Väter massiv subventioniert werden? Fast keiner von ihnen würde diese überteuerten Solaranlagen und Batteriespeicher kaufen, wenn es keine Subventionen gäbe. Sie ist schließlich Energieministerin in einem Bundesstaat, der eines der ambitioniertesten Experimente in Sachen sinnloser Netzumstrukturierung durchführt. Es ist einfach nur peinlich…
UPDATE von Kommentatoren:
TonyfromOz weist darauf hin, dass diese Lkw jeweils 4,5 Tonnen Treibstoff mitführen, was für etwa 40 Stunden reicht (#11). Greenas erinnert daran, dass diese riesigen Lkw oft bereits als Elektro-Hybridfahrzeuge ausgelegt sind, und Jethro fragt sich, wie viele der Battery Haul-Lkw mit einem Dieselgenerator aufgeladen und somit mit fossilen Brennstoffen betrieben werden.
RickWill erinnert uns daran, dass Australien (aufgrund unseres Dieselmangels) „all diese schweren Dieselgeräte elektrifizieren und mit Kohle oder Gas statt mit Diesel betreiben sollte“.
TdeF weist darauf hin, dass es sich bei der Geschichte um eine PR-Aktion handelt:
„ BHP hat erkannt, dass sich das Blatt gewendet hat. Der Klimawandel ist im Niedergang begriffen. Künstliche Intelligenz allein wird ihn besiegen, wie es im US-Bundesstaat Queensland geschehen ist. Man kann KI nicht mit Windkraft und Solarenergie betreiben. Zu wenig, zu unberechenbar, zu teuer (es sei denn, man glaubt an die Klimafee). Daher schalten die großen Unternehmen in den Modus der plausiblen Verzögerung. Und sie werden genüsslich darüber diskutieren, Batterien auszutauschen, anstatt sie aufzuladen. Notfalls sogar eine Untersuchung einleiten. Ein paar Versuche. Aber letztendlich werden sie die 4,6 Milliarden Dollar nicht umsonst ausgeben.“
Da ich es nicht wußte, hier die Antwort von Gemini:
BHP steht fürBroken Hill Proprietary Company Limited
Wichtige Details
- Herkunft des Namens: Er stammt von Broken Hill , einer Bergbaustadt in New South Wales, Australien, wo 1883 ein reiches Silber- und Bleivorkommen entdeckt wurde. [1, 2]
- Gründung: Das Unternehmen wurde 1885 gegründet . [1]
- Aktueller Status: Das Unternehmen firmiert heute unter dem Namen BHP (vorher BHP Billiton zwischen 2001 und 2018) und ist einer der weltweit größten globalen Bergbau- und Metallkonzerne
Der Beitrag BHP zufolge kostet jeder Batterie-Lkw 1.000 Stunden Produktivität – er verbraucht weiterhin Dieselkraftstoff und verzögert das Ziel der Klimaneutralität. erschien zuerst auf EIKE - Europäisches Institut für Klima & Energie.
Gedenken an Rıza Altun in Dersim
In Dersim (tr. Tunceli) ist des kurdischen Revolutionärs Rıza Altun gedacht worden, der am 25. September 2019 ums Leben kam. Zu der Gedenkveranstaltung in den Räumen der DEM-Partei hatte die Plattform der Demokratischen Institutionen aufgerufen.
Die Veranstaltung begann mit dem Entzünden eines Çerağ und einer Schweigeminute. Anschließend wurde ein Film über Altuns Leben und seinen politischen Kampf gezeigt.
„Gedenken heißt, ihre Ideale weiterzuführen“
Solcan Gedik, die nach 32 Jahren politischer Gefangenschaft im vergangenen März freigelassen wurde, erinnerte an Altuns jahrzehntelangen Einsatz für die kurdische Freiheitsbewegung. Durch diesen Widerstand sei das kurdische Volk weltweit bekannt geworden. Rıza Altun gehöre zu jenen, die dafür große Anstrengungen und Opfer auf sich genommen hätten.
„Der Gefallenen zu gedenken bedeutet, ihren Kampf und sie selbst zu verstehen. Es bedeutet, das zu lieben, was sie geliebt haben, und sich darum zu bemühen, ihre unvollendeten Ideale weiterzuführen“, sagte Gedik. Gedenken bedeute deshalb für sie keine Trauer: „Wir trauern nicht. Unser Ziel ist es, ihre Philosophie mit Leben zu erfüllen und ihre Träume zu verwirklichen. Nur wenn wir sie vertreten können, können wir ihrer auch gedenken.“
Die Ideale der Gefallenen seien nicht auf die Vergangenheit beschränkt. „Wir versuchen heute, ihre Ideale zu verwirklichen, aber wir reichen noch nicht an sie heran. Denn sie haben sich für den Gipfel entschieden. Ihr Traum war ein schöneres Leben, eine gerechte Welt und ein Leben in Freiheit.“
„Hevaltî bedeutet, dieselben Träume zu teilen“
Gedik rief dazu auf, die Bemühungen um die Verwirklichung dieser Ziele zu verstärken und die Position des kurdischen Repräsentanten Abdullah Öcalan zu stärken. Das Verhältnis zu den Gefallenen beschrieb sie mit dem kurdischen Begriff „Hevaltî“ – Genossenschaft. „Hevaltî bedeutet nicht nur, zusammenzuleben. Hevaltî bedeutet, dieselben Ziele zu verfolgen und dieselben Träume zu haben.“
Die apoistische Bewegung habe sich nicht allein durch den bewaffneten Kampf gesellschaftlich verankert, sondern vor allem durch ihre Lebensweise, sagte Gedik: „Sie haben sich durch ihr Leben Anerkennung verschafft. Sie lebten auf derselben Ebene wie das Volk. Wenn wir der Gefallenen gedenken, müssen wir uns ihr Leben zum Maßstab nehmen.“
Rıza Altun stehe dabei für mehr als seine eigene Person: „Er repräsentiert eine Gesellschaft, ein Volk. Er hat sich seinem Volk gewidmet.“ Auch zahlreiche Angehörige Altuns hätten sich der Bewegung angeschlossen. „Zu wissen, dass ich seine Genossin bin, ist für mich eine große Ehre.“
Kordu: Die kurdische Bewegung ist eine gesellschaftliche Realität
Die DEM-Abgeordnete Ayten Kordu erklärte, die kurdische Bewegung habe Menschen ermöglicht, sich gegen sexistische, rassistische und diskriminierende Verhältnisse zu behaupten. „Die Bewegung hat uns mit unserer Religion, unserer Herkunft und unserem Geschlecht versöhnt. Sie ist der Grund dafür, dass wir uns gegen jede Form von Sexismus, Rassismus und Diskriminierung als wir selbst behaupten können“, sagte Kordu.
Rıza Altun und zahlreiche weitere Gefallene hätten dazu beigetragen, „eine gesellschaftliche Realität“ hervorzubringen. „Durch die Gefallenen und die Werte dieser Bewegung sind wir zu dem geworden, was wir heute sind. Unsere Aufgabe besteht darin, ihren Kampf weiter zu stärken.“ Die Gedenkveranstaltung endete mit der Verteilung von Lokma.
https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/-52857 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/die-berge-waren-sein-kompass-nachruf-auf-riza-altun-46254 https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/-48118
Feminizid an Enda Kala: Ehemann wegen Mordverdachts in U-Haft
Nach dem Feminizid an Enda Kala in Coesfeld ist gegen ihren getrennt lebenden Ehemann Haftbefehl wegen Mordes erlassen worden. Zugleich werden neue Details zur Vorgeschichte bekannt: Der 43-Jährige musste sich bereits wegen versuchter Nötigung, Hausfriedensbruchs und Körperverletzung zum Nachteil seiner Frau verantworten. Enda Kala hatte bei einem Gerichtstermin zudem ausgesagt, von ihm vergewaltigt worden zu sein.
Nach Angaben von Polizei und Staatsanwaltschaft erließ eine Richterin am Freitag Haftbefehl und ordnete Untersuchungshaft an. Die Ermittlungsbehörden gehen davon aus, dass der Mann mehrfach mit einem Messer auf Kala eingestochen haben soll, weil sie nicht bereit gewesen sei, die eheliche Beziehung wieder aufzunehmen. Der 43-Jährige äußerte sich bislang nicht zu den Vorwürfen.
Vergewaltigungsvorwurf war bereits vor Gericht bekannt
Das gegen den Mann laufende Strafverfahren hatte bereits im Januar eine neue Wendung genommen. Bei einem Termin vor dem Amtsgericht sagte Enda Kala aus, von ihrem Ehemann vergewaltigt worden zu sein. Daraufhin wurde das Verfahren abgebrochen. Im November sollte ein neuer Prozess vor einem Schöffengericht beginnen. Dazu kommt es nicht mehr. Die 36-jährige Mutter von drei Kindern wurde am Mittwoch in der kommunalen Unterbringungseinrichtung an der Grimpingstraße getötet. Nach Angaben der Ermittlungsbehörden ist der Tatverdächtige außerdem bereits wegen gefährlicher Körperverletzung rechtskräftig vorbestraft.
Forderung nach Aufklärung möglicher Schutzversäumnisse
Die neuen Erkenntnisse sind auch vor dem Hintergrund der Forderungen des Verbands der kurdischen Frauen in Deutschland (YJK-E) von Bedeutung. Die Frauenbewegung hatte nach dem Feminizid eine umfassende Untersuchung möglicher Versäumnisse beim Schutz Enda Kalas verlangt. Es müsse geklärt werden, ob Behörden bereits vor der Tat Hinweise auf eine Gefährdung vorlagen, ob diese ausreichend berücksichtigt wurden und ob notwendige Schutzmaßnahmen ergriffen worden waren. Sollten Versäumnisse festgestellt werden, müssten die Verantwortlichen juristisch zur Rechenschaft gezogen werden, erklärte der YJK-E. Ob und welche konkreten Schutzmaßnahmen vor der Tötung Enda Kalas bestanden oder geprüft worden waren, geht aus den bislang veröffentlichten Angaben der Ermittlungsbehörden nicht hervor.
https://deutsch.anf-news.com/frauen/-52851 https://deutsch.anf-news.com/frauen/kurdin-in-coesfelder-fluchtlingsunterkunft-getotet-52849
Tonnenweise gefällte Bäume werden aus Besta abtransportiert
Neue Aufnahmen aus der Region Besta in Şirnex (tr. Şırnak) dokumentieren den Abtransport großer Mengen gefällter Bäume. Nach Angaben der Nachrichtenagentur Mezopotamya (MA) handelt es sich um Bäume, die bereits im Februar gefällt und zum Trocknen in der Region liegen gelassen worden waren. Nun werden sie auf Lastwagen verladen und aus Besta gebracht.
Den Aufnahmen zufolge werden die Stämme von Dorfschützern verladen, die aus dem Dorf Hosyan im Kreis Xisxêr (Pervari) in der Provinz Sêrt (Siirt) kommen. Die anschließend mit Planen abgedeckten Lastwagen passieren auf ihrem Weg militärische Kontrollpunkte. Laut MA tragen die Fahrzeuge Kennzeichen aus Ankara. In Besta sollen noch tonnenweise weitere gefällte Bäume auf ihren Abtransport warten.
Kahlschlag dauert seit Jahren an
Die Abholzung in Şirnex hält seit Jahren an. Betroffen sind neben Besta insbesondere die Bergregionen Cûdî und Gabar sowie weitere Gebiete in den Landkreisen der Provinz. Seit etwa sieben Jahren werden dort in großem Umfang Bäume gefällt. Umweltinitiativen und lokale Organisationen warnen seit Langem vor den Folgen für Wälder, Böden und Lebensräume.
Der Kahlschlag steht zugleich im Zusammenhang mit der starken militärischen Kontrolle der Region. Der Abtransport der gefällten Bäume erfolgt über Straßen mit Kontrollpunkten der türkischen Armee und Militärpolizei, während der Zugang zu verschiedenen ländlichen Gebieten für die Bevölkerung immer wieder eingeschränkt wird.
Ziel der Holztransporte unklar
Wohin die aktuellen Transporte aus Besta gebracht werden, ist nicht abschließend bekannt. Quellen aus der Region zufolge wird ein Teil des Holzes in umliegende Städte transportiert und dort als Brennmaterial für Bäckereien verwendet. Weitere Mengen sollen als Brennholz für den Winter in andere Regionen gebracht werden.
https://deutsch.anf-news.com/Oekologie/-49090 https://deutsch.anf-news.com/Oekologie/-52286 https://deutsch.anf-news.com/Oekologie/-49549
IHD dokumentiert zahlreiche Rechtsverletzungen in türkischen Gefängnissen
Der Menschenrechtsverein IHD hat zahlreiche Rechtsverletzungen im Hochsicherheitsgefängnis vom Typ S in Reşqelas (tr. Iğdır) sowie in Haftanstalten der östlichen Schwarzmeerregion dokumentiert. Gefangene berichteten unter anderem von entwürdigenden Durchsuchungen, medizinischen Untersuchungen in gefesseltem Zustand, verzögerter Gesundheitsversorgung, Überbelegung und Einschränkungen beim Kontakt zu ihren Familien. Auch reguläre Entlassungen würden durch Entscheidungen der Verwaltungs- und Beobachtungsausschüsse verhindert.
Die zentrale Gefängniskommission des IHD stellte ihren Bericht am Freıtag in der Zweigstelle Amed (Diyarbakır) vor. Grundlage sind Gespräche mit 26 Gefangenen, die eine Delegation vom 22. bis 24. Juli in den Gefängnissen Iğdır S-Typ, Rize-Kalkandere L-Typ, Trabzon-Beşikdüzü T-Typ und Giresun-Espiye L-Typ führte. Anlass der Besuche waren Beschwerden von Gefangenen und ihren Angehörigen.
IHD: Systematische Rechtsverletzungen dauern an
Der Ko-Sprecher der Gefängniskommission, Yusuf Erdoğan, erklärte, der IHD habe nach den Besuchen bei verschiedenen Stellen interveniert. In Espiye hätten Gefangene und Angehörige beispielsweise von Durchsuchungen des Mundraums berichtet. Nach den Interventionen sei dem IHD mitgeteilt worden, dass diese Praxis eingestellt worden sei. Erdoğan betonte jedoch, einzelne Verbesserungen änderten nichts am Gesamtbild: „Durch die Initiativen politischer Parteien und verschiedener Institutionen konnten einige Rechtsverletzungen in den Gefängnissen zumindest teilweise beendet werden. Wir möchten jedoch darauf hinweisen, dass eine allgemeine Politik der Rechtsverletzungen fortgesetzt wird.“
Gefangene Hunderte Kilometer von Familien entfernt
Anschließend stellte die Ko-Sprecherin Nazlı Turan die zentralen Ergebnisse des Berichts vor. Fast alle befragten Gefangenen werden dem IHD zufolge Hunderte Kilometer von ihren Familien entfernt festgehalten. Anträge auf Verlegung in eine Haftanstalt in Wohnortnähe der Angehörigen würden entweder ohne Begründung oder mit Verweis auf fehlende Kapazitäten abgelehnt. Der IHD wertet dies als Verletzung des Rechts auf Achtung des Privat- und Familienlebens.
Kritik übt der Verband auch an den Verwaltungs- und Beobachtungsausschüssen. Deren Bewertungen darüber, ob Gefangene als „gut geführt“ gelten, beruhten vielfach auf abstrakten Kriterien ohne ausreichende rechtliche Grundlage. Dadurch würden Gefangenen, die eigentlich Anspruch auf bedingte Entlassung oder Bewährung hätten, ihre Entlassungen verweigert und die Haftzeiten faktisch verlängert.
Mundraumkontrollen und Untersuchungen in Handschellen
Besonders schwer wiegen nach Einschätzung des IHD die Verstöße im Bereich der Gesundheitsversorgung. Gefangene berichteten von erzwungenen Kontrollen des Mundraums vor Krankenhausüberstellungen, doppelten Handschellen während des Transports und dem Zwang, sich während medizinischer Untersuchungen nicht von den Handschellen befreien zu lassen.
Wer diese Praktiken ablehne, werde teilweise gar nicht erst ins Krankenhaus gebracht und damit von notwendiger Behandlung ausgeschlossen. Hinzu kämen lange Wartezeiten für Termine in den Krankenstationen und Krankenhäusern. Insbesondere bei zahnmedizinischen Behandlungen gebe es erhebliche Verzögerungen. Für chronisch kranke Gefangene könne dies schwerwiegende Folgen haben.
Einige Gefangene berichteten zudem, bei ihrer Aufnahme in die Haftanstalten Nacktdurchsuchungen ausgesetzt worden zu sein. Der IHD bewertet sowohl diese Praxis als auch die beschriebenen Bedingungen bei medizinischen Untersuchungen als Verstöße gegen das Verbot der Misshandlung.
Überbelegung und eingeschränkte soziale Kontakte
In einigen Haftanstalten ist die Überbelegung nach Angaben des IHD so groß, dass Gefangene auf dem Boden schlafen müssen. Dadurch würden zugleich das Recht auf angemessene Unterbringung, Hygiene und Gesundheit verletzt. Gemeinschaftliche, kulturelle und sportliche Aktivitäten sowie Werkstatt- und Freizeitangebote seien vielerorts seit der Corona-Pandemie weiterhin stark eingeschränkt oder vollständig eingestellt. Gleichzeitig würden Gemeinschaftsbereiche rund um die Uhr mit Kameras überwacht. Der IHD sieht darin einen Eingriff in die Privatsphäre der Gefangenen. Als Sicherheitsproblem nennt der Bericht außerdem die gemeinsame Unterbringung von Gefangenen unterschiedlicher Deliktsgruppen in denselben Korridoren.
Einschränkungen bei Briefen, Zeitungen und Fernsehen
Auch das Recht auf Kommunikation und Information werde eingeschränkt. Gefangene wüssten teilweise nicht, ob von ihnen verschickte Briefe ihre Adressat:innen erreicht hätten. Andere Schreiben würden wegen ihres Inhalts zensiert. Oppositionelle Zeitungen wie Yeni Yaşam würden Gefangenen vorenthalten. Beim Fernsehen seien lediglich von der Gefängnisverwaltung ausgewählte Sender zugelassen. Bei Zellendurchsuchungen hätten Bedienstete zudem persönliche Gegenstände beschlagnahmt.
Der Bericht kritisiert darüber hinaus die hohen Preise und die geringe Qualität von Produkten in den Gefängniskantinen. Bei Überstellungen zu Gerichtsverhandlungen oder zum Rechtsmedizinischen Institut müssten Gefangene teilweise Tausende Kilometer in Gefangenentransportern zurücklegen. Auch dies bewertet der IHD als Misshandlung.
IHD fordert Ende von Nacktdurchsuchungen und Isolation
Der Menschenrechtsverein fordert grundlegende Änderungen der türkischen Strafvollzugspolitik. Die gesetzlichen Regelungen und die Praxis müssten an internationale Menschenrechtsstandards angepasst werden. Entscheidungen der Verwaltungs- und Beobachtungsausschüsse dürften nicht dazu führen, dass vorgesehene Entlassungen aufgrund abstrakter Bewertungen verhindert werden.
Kontrollen des Mundraums, doppelte Handschellen bei Transporten sowie gefesselte medizinische Untersuchungen müssten beendet werden. Für schwer kranke Gefangene und Menschen, die unter Haftbedingungen nicht mehr selbstständig leben können, fordert der IHD die Beseitigung aller rechtlichen und administrativen Hindernisse für eine Entlassung.
Zugleich verlangt der Verband ein Ende der Isolation und die vollständige Wiederaufnahme sozialer, kultureller und sportlicher Aktivitäten. Einschränkungen bei Zeitungen, Zeitschriften und Büchern sowie die Diskriminierung kurdischsprachiger Publikationen müssten aufgehoben werden.
Gefangene sollten außerdem in die Nähe ihrer Familien verlegt und entsprechende Anträge anhand objektiver Kriterien entschieden werden. Der IHD fordert darüber hinaus bessere und den medizinischen Bedürfnissen entsprechende Verpflegung, angemessene Preise in den Gefängniskantinen und ein vollständiges Ende von Nacktdurchsuchungen.
https://deutsch.anf-news.com/menschenrechte/ihd-neue-gefangnistypen-schaffen-isolation-innerhalb-der-isolation-52676 https://deutsch.anf-news.com/menschenrechte/karagoz-gefangene-wollen-nicht-nur-ihre-freilassung-sondern-fortschritte-im-friedensprozess-52795 https://deutsch.anf-news.com/menschenrechte/ahmet-tamir-gefangnisse-sind-zu-zentren-systematischer-rechtsverletzungen-geworden-52372
Vergessene Feindesklauseln
Bürgergeld: 11 Euro mehr Regelsatz ab 2027?
574 statt 563 Euro: Eine mögliche Erhöhung des Bürgergeld-Regelsatzes um elf Euro weckt Hoffnungen auf mehr Sozialleistungen ab Januar 2027. Was ist dran an den momentanen Gerüchten über die Anhebung des Regelsatzes im SGB II?
Woher kommen die elf Euro?Der Regelbedarf für alleinstehende Erwachsene beträgt 2026 563 Euro monatlich. Rechnet man darauf zwei Prozent, ergeben sich 574,26 Euro – auf volle Euro gerundet also 574 Euro und damit elf Euro mehr.
Die ausgezahlten 563 Euro sind nicht automatisch die Rechenbasis der nächsten Fortschreibung. Das Bundesarbeitsministerium weist für die Basisfortschreibung 2026 vielmehr einen Betrag von 547,55 Euro aus.
Nach dem zusätzlichen Berechnungsschritt ergaben sich für 2026 gerundet 557 Euro. Ausgezahlt werden dennoch 563 Euro, weil der gesetzliche Besitzschutz eine Absenkung verhindert.
Die Erläuterungen des Bundesarbeitsministeriums zur Fortschreibung 2026 zeigen dies. Eine positive rechnerische Anpassung kann deshalb erfolgen, ohne dass auf dem Konto mehr Geld ankommt.
Was die Bundesregierung für 2027 ändern willDer Entwurf des Haushaltsbegleitgesetzes 2027 sieht die Rückkehr zu einer einstufigen Fortschreibung vor. Die zusätzliche Fortschreibung, die jüngere Preisentwicklungen gesondert berücksichtigt, soll entfallen.
Übrig bleiben soll ein Mischindex aus 70 Prozent regelbedarfsrelevanter Preisentwicklung und 30 Prozent Nettolohnentwicklung. Für die Fortschreibung zum Januar 2027 sollen die ungerundeten Beträge der Basisfortschreibung 2026 als Ausgangswerte dienen.
Ein fester Regelsatz von 574 Euro steht damit nicht fest. Über den Stand des Verfahrens berichtet Gegen-Hartz im Beitrag Neue Regelsatz-Formeln nehmen die nächste Hürde im Bundestag.
Dieselbe Prozentzahl, ein anderes ErgebnisWelche Folgen die unterschiedliche Ausgangsbasis hat, zeigt eine reine Vergleichsrechnung. Die angenommenen zwei Prozent in der folgenden Tabelle sind ausdrücklich keine amtliche Anpassungsrate für 2027.
Rechenbeispiel Ergebnis Bedeutung 563 Euro zuzüglich 2 Prozent 574,26 Euro, gerundet 574 Euro So entstehen die genannten elf Euro mehr. 547,55 Euro zuzüglich 2 Prozent 558,501 Euro, gerundet 559 Euro Die Rechnung bleibt unter den bisher ausgezahlten 563 Euro. Besitzschutz bei einem Ergebnis unter 563 Euro Weiterhin 563 Euro Keine nominale Senkung, aber auch keine Erhöhung.Das Beispiel zeigt: Ein rechnerisches Plus und eine höhere Auszahlung sind zwei verschiedene Dinge. Die Ausgangsbasis entscheidet mit darüber, ob die Anpassung überhaupt über den geschützten bisherigen Betrag hinausführt.
Auch eine weitere Nullrunde ist noch keine GewissheitAus der unsicheren Elf-Euro-Erhöhung folgt nicht, dass 2027 zwangsläufig alles unverändert bleibt. Neben der Fortschreibung steht die Neuermittlung der Regelbedarfe auf Grundlage der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2023 an.
Das Bundesarbeitsministerium nennt als Ziel, dass die neu ermittelten Bedarfe 2027 in Kraft treten. Eine solche Neuermittlung ist etwas anderes als das bloße Hochrechnen eines bisherigen Betrags und kann die Ausgangslage verändern.
Deshalb sind sowohl feste Erhöhungsversprechen als auch die Behauptung einer bereits sicheren Nullrunde verfrüht. Die BMAS-Informationen zur Ermittlung der Regelbedarfe erläutern das Verfahren, ersetzen aber keine endgültige Festlegung der Eurobeträge.
Elf Euro wären keine großzügige EntlastungSelbst wenn der Regelsatz tatsächlich von 563 auf 574 Euro steigen sollte, wären das 132 Euro zusätzlich im Jahr. Auf einen Monat mit 30 Tagen verteilt entspräche das knapp 37 Cent täglich.
Ob Betroffene damit tatsächlich mehr kaufen könnten, hinge von der Entwicklung ihrer Ausgaben ab. Eine nominale Erhöhung bedeutet noch keinen Kaufkraftgewinn, wenn Lebensmittel, Haushaltsstrom oder andere notwendige Dinge zugleich teurer werden.
Der Regelbedarf muss zahlreiche laufende Ausgaben abdecken, darunter Ernährung, Kleidung, Körperpflege und Haushaltsstrom. Unterkunft und Heizung werden grundsätzlich gesondert nach den dafür geltenden Voraussetzungen berücksichtigt.
Vier Fragen und Antworten zum Regelsatz 2027 Ist eine Erhöhung um elf Euro bereits beschlossen?Nach dem öffentlich belegbaren Stand vom 25. September 2026 ist eine Erhöhung auf 574 Euro nicht amtlich bestätigt. Die Zahl beschreibt ein Szenario anhand der Herleitung des Regelbedarfs aber keinen gesicherten Anspruch.
Wie entsteht der Betrag von 574 Euro?Wer den bisherigen Regelsatz von 563 Euro um zwei Prozent erhöht und auf volle Euro rundet, kommt auf 574 Euro. Diese vereinfachte Rechnung zeigt jedoch nicht automatisch das gesetzliche Berechnungsverfahren für 2027 ab.
Kann es trotz steigender Preise bei 563 Euro bleiben?Ja, wenn das Ergebnis der einschlägigen Berechnung den bisher geschützten Zahlbetrag nicht übersteigt. Ob dies 2027 tatsächlich eintritt, steht damit noch nicht fest.
Gelten mögliche elf Euro mehr für alle Leistungsberechtigten?Nein, das genannte Szenario bezieht sich auf den Regelbedarf alleinstehender Erwachsener. Für andere Haushaltskonstellationen und Altersgruppen gelten eigene Beträge.
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Schonfrist, Möbelzuschlag und Indexmiete: Das soll sich für Mieter ändern
Mietschulden nachgezahlt und trotzdem die Wohnung verloren: Diese Gefahr besteht bislang selbst dann, wenn Betroffene ihre Rückstände rechtzeitig ausgleichen. Gleichzeitig können Möbelaufschläge die Wohnungssuche verteuern und Indexmieten bei hoher Inflation kräftig steigen. Mit dem Mietrechtspaket „Mietrecht II“ will die Bundesregierung an diesen Problemen ansetzen.
Schonfrist: Bezahlen soll die Wohnung wirksamer rettenBei einer fristlosen Kündigung wegen Mietrückständen gibt es bereits eine gesetzliche Rettungsmöglichkeit. Werden die fälligen Mietschulden und eine gegebenenfalls geschuldete Nutzungsentschädigung spätestens innerhalb von zwei Monaten nach Rechtshängigkeit des Räumungsanspruchs vollständig ausgeglichen, kann die Kündigung unwirksam werden. Rechtshängigkeit tritt regelmäßig mit der Zustellung der Räumungsklage ein, nicht bereits mit dem Kündigungsschreiben.
Auch die verbindliche Verpflichtung einer öffentlichen Stelle zur Begleichung der Forderungen kann ausreichen.
Diese Schutzregel greift allerdings nicht, wenn innerhalb der gesetzlich bestimmten Zweijahresfrist bereits eine frühere Kündigung durch eine solche Zahlung unwirksam geworden ist. Eine bloße Teilzahlung bietet diesen Schutz nicht.
Das bisherige Problem: Vermieter können zusätzlich ordentlich kündigen. Diese Kündigung wird durch die Schonfristzahlung bislang nicht automatisch beseitigt, sodass trotz beglichener Schulden der Verlust der Wohnung drohen kann. Die Bundesregierung will die Schonfrist deshalb auf die ordentliche Kündigung wegen Zahlungsverzugs ausweiten.
Der neue Schutz soll nur einmal greifenDie geplante Verbesserung hat eine deutliche Grenze: Eine ordentliche Kündigung soll innerhalb desselben Mietverhältnisses insgesamt nur einmal auf diesem Weg unwirksam werden können.
Wer später erneut in Zahlungsrückstände gerät, könnte sich gegenüber einer weiteren ordentlichen Kündigung nicht nochmals auf diese Rettungsmöglichkeit berufen.
Für Haushalte mit wenig finanziellen Reserven wäre das dennoch eine wichtige zusätzliche Chance. Eine vorübergehende Krise müsste dann seltener zum endgültigen Wohnungsverlust führen, obwohl die offenen Forderungen inzwischen bezahlt sind.
Auch bei Sozialleistungen lohnt sich eine genaue Prüfung: Gegen-Hartz.de erläutert, weshalb Wohngeld trotz Kündigung und Räumungsklage nicht einfach eingestellt werden darf.
Möbelzuschlag: Vermieter sollen den Aufpreis offenlegenEin Bett, ein Schrank und ein Tisch machen eine Wohnung nicht automatisch von der Mietpreisbremse frei. Bei möbliertem Wohnraum besteht allerdings häufig ein Transparenzproblem: Wohnungssuchende können kaum erkennen, welcher Teil der verlangten Miete auf die Räume und welcher auf die Einrichtung entfällt.
In angespannten Wohnungsmärkten sollen Vermieter den Möbelzuschlag deshalb gesondert ausweisen müssen. Unterbleibt die vorgeschriebene Auskunft, soll die Wohnung bei der Prüfung der zulässigen Miethöhe als unmöbliert gelten. Selbst nach einer nachgeholten Auskunft soll diese Folge noch zwei Jahre bestehen bleiben.
Möbel dürfen keinen beliebigen Aufpreis rechtfertigenFür die Berechnung sieht der Entwurf grundsätzlich höchstens ein Prozent des geschätzten Zeitwerts der Möbel pro Monat vor. Bei einer Einrichtung mit einem Zeitwert von 4.000 Euro entspräche das einem monatlichen Zuschlag von 40 Euro. Entscheidend wäre damit der Wert bei Vertragsschluss, nicht einfach der frühere Kaufpreis.
Für voll ausgestattete Wohnungen soll daneben eine Vereinfachung gelten: Bei einem Zuschlag von bis zu zehn Prozent der für die unmöblierte Wohnung geschuldeten Miete wird die Angemessenheit vermutet.
Diese Zehn-Prozent-Regel ist keine absolute Höchstgrenze für jeden Möbelzuschlag. Ein höherer Betrag soll bei entsprechend wertvoller Ausstattung begründet werden können.
Indexmiete: Hohe Inflation soll weniger stark durchschlagenBei einer Indexmiete hängt die Mietentwicklung vom Verbraucherpreisindex ab. Steigen die allgemeinen Preise stark, kann dadurch zusätzlich zu teureren Lebensmitteln und Energie auch die Kaltmiete deutlich zulegen. Die Bundesregierung will diesen Effekt bei besonders kräftigen Preissteigerungen abschwächen.
Vorgesehen ist, dass von einem jährlichen Indexanstieg oberhalb von drei Prozent nur noch die Hälfte des darüberliegenden Anteils berücksichtigt wird. Bei sechs Prozent Indexanstieg wären somit 4,5 Prozent Mieterhöhung möglich: drei Prozent vollständig und die weiteren drei Prozent zur Hälfte. Das wäre eine Dämpfung, aber kein Mietstopp.
Anders als im frühen Referentenentwurf ist im Regierungsentwurf keine feste Obergrenze von 3,5 Prozent vorgesehen. Außerdem soll die neue Begrenzung nur in angespannten Wohnungsmärkten greifen, die von den Ländern durch eine entsprechende Rechtsverordnung bestimmt werden.
Die folgende Beispielrechnung zeigt die Wirkung bei 800 Euro monatlicher Nettokaltmiete und einer Anpassung für genau ein Jahr.
Jährlicher Indexanstieg Miete bei vollständiger Weitergabe Miete nach geplanter Begrenzung 3 Prozent 824 Euro 824 Euro 4 Prozent 832 Euro 828 Euro 6 Prozent 848 Euro 836 Euro 8 Prozent 864 Euro 844 EuroEigene Berechnung nach der vorgesehenen Formel; vorausgesetzt ist, dass die neue Begrenzung auf die Wohnung anwendbar wäre.
Kurzzeitvermietung: Sechs Monate sollen die Ausnahme begrenzenAuch die Vermietung zum vorübergehenden Gebrauch soll genauer eingegrenzt werden. Die damit verbundenen Ausnahmen vom Mieterschutz sollen grundsätzlich nur bei einem besonderen vorübergehenden Bedarf des Mieters und einer Mietdauer von höchstens sechs Monaten greifen. Entsteht erst nach Mietbeginn ein längerer Bedarf, soll eine Verlängerung auf insgesamt acht Monate möglich sein.
Damit soll es schwieriger werden, dauerhaften Wohnbedarf in teure Kurzzeitverträge zu drängen. Die vorgesehene Grenze bedeutet allerdings nicht, dass jede Wohnung nur sechs Monate im Jahr vermietet werden dürfte; sie betrifft die Voraussetzungen dieser besonderen mietrechtlichen Ausnahme.
Modernisierungen: Das Paket erleichtert auch MieterhöhungenDer Entwurf enthält zugleich eine Erleichterung für Vermieter. Die Kostengrenze für das vereinfachte Verfahren bei Modernisierungsmieterhöhungen soll von 10.000 auf 20.000 Euro je Wohnung steigen. Dadurch könnten mehr Modernisierungen nach diesem Verfahren abgerechnet werden.
Aus Mietersicht ist das Paket deshalb keine Entlastung in jeder Richtung. Während es bei Kündigungen und bestimmten Mietaufschlägen zusätzlichen Schutz schaffen soll, erleichtert es an anderer Stelle die Berechnung von Erhöhungen. Welche Anforderungen schon heute gelten, erklärt der Beitrag „Mieterhöhung erhalten? Warum man nicht vorschnell mehr zahlen sollte“.
Praxisbeispiel: 144 Euro weniger Mehrbelastung im JahrEin fiktiver Rentner zahlt 800 Euro Nettokaltmiete und hat einen Indexmietvertrag. Bei einem jährlichen Indexanstieg von sechs Prozent würde eine vollständige Weitergabe seine Miete auf 848 Euro erhöhen; unter der geplanten Begrenzung wären es 836 Euro.
Die Differenz beträgt zwölf Euro monatlich beziehungsweise 144 Euro im Jahr. Auch dann müsste der Rentner jedoch 36 Euro mehr im Monat aufbringen – und die Entlastung käme nur infrage, wenn die Neuregelung gilt und seine Wohnung im entsprechend ausgewiesenen Gebiet liegt.
Vier Fragen und Antworten zum Mietrechtspaket Gelten die angekündigten Änderungen bereits?Nein, nach dem dokumentierten Verfahrensstand vom 25. September 2026 handelt es sich weiterhin um einen Gesetzentwurf. Die erste Beratung im Bundestag und die Überweisung an die Ausschüsse ersetzen weder die abschließende Verabschiedung noch das Inkrafttreten.
Rettet eine Nachzahlung künftig jede gekündigte Wohnung?Nein, vorgesehen ist eine zusätzliche Schutzmöglichkeit bei ordentlichen Kündigungen wegen Zahlungsverzugs. Sie soll innerhalb desselben Mietverhältnisses nur einmal greifen und beseitigt keine Kündigung aus anderen Gründen.
Sollen Indexmieten künftig höchstens um drei Prozent steigen?Nein, auch höhere Steigerungen wären möglich. Lediglich der Anteil des jährlichen Indexanstiegs oberhalb von drei Prozent soll in den erfassten Gebieten nur zur Hälfte berücksichtigt werden.
Wird der Möbelzuschlag vollständig abgeschafft?Nein, angemessene Zuschläge sollen weiterhin zulässig sein. Die geplanten Regeln sollen sie nachvollziehbarer machen und verhindern, dass mit undurchsichtigen Aufpreisen die Mietpreisbremse umgangen wird.
Quellen: Gesetzentwurf der Bundesregierung, Bundestagsdrucksache 21/6807; Deutscher Bundestag: Erste Beratung zum Mieterschutz am 9. Juli 2026; Bundesregierung: Besserer Schutz für Mieterinnen und Mieter; § 569 BGB: Außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund.
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Niedrige Rente: Rentnerpaar lebt auf dem Campingplatz für 125 Euro
Monika und Joachim Moser möchten ihren Ruhestand dort verbringen, wo sie sich wohlfühlen: auf dem Campingplatz, zwischen Wasser, Grün und Menschen, die sie kennen. Ihr Stellplatz im südpfälzischen Rülzheim kostet nach ihren Angaben knapp 1.500 Euro im Jahr. Doch ihren Wunsch, vollständig dorthin zu ziehen und die Stadtwohnung aufzugeben, können sie nicht einfach verwirklichen.
Weniger Besitz, mehr FreiheitDie Mosers haben ihren Wohnwagen samt Vorbau so eingerichtet, dass sie sich dort zu Hause fühlen. Der begrenzte Platz bedeutet für sie keinen schmerzhaften Verzicht, sondern die Gelegenheit, Überflüssiges loszuwerden. Weniger Besitz und weniger Hausarbeit lassen mehr Zeit für den Alltag, den sie sich wünschen.
Hinzu kommt die Nachbarschaft auf dem Platz. Menschen begegnen sich draußen, kommen ins Gespräch und sehen einander regelmäßig wieder. Für Monika Moser gehört gerade die Aussicht, im Alter nicht zu vereinsamen, zu den wichtigsten Gründen für diese Lebensform.
Die zusätzliche Wohnung empfindet das Paar dagegen als finanzielle Last. Sie kostet weiter Geld, obwohl die beiden am liebsten vollständig auf dem Campingplatz leben würden. Aus dem Wunsch nach einem einfacheren Leben wird so eine doppelte Haushaltsführung.
„Ich bereue es, dass ich das nicht schon früher gemacht habe“Wie wohl sich die beiden auf ihrem Stellplatz fühlen, wird schnell deutlich. „Ich bereue es, dass ich das nicht schon früher gemacht habe“, heißt es im Gespräch mit dem Paar. Der Wohnwagen ist für die Mosers längst mehr als eine Unterkunft für gelegentliche Urlaubstage.
Dabei geht es ihnen auch darum, den Alltag zu vereinfachen. Monika Moser beschreibt den Wunsch, sich „ein bisschen einschränken“ und „Überflüssiges einfach mal loswerden“ zu wollen. Weniger Besitz bedeutet für sie offenbar vor allem Entlastung.
Die Wohnung bleibt ein „Klotz am Bein“Dass sie trotzdem ihre Stadtwohnung behalten müssen, stößt bei dem Paar auf Unverständnis. „Ist doch wesentlich günstiger, wenn ich jetzt nur die Kosten hier hätte“, lautet ihr Einwand im Beitrag. Die zusätzliche Wohnung fühlt sich für sie deshalb „wie ein Klotz am Bein“ an.
Doch die Entscheidung für den Campingplatz hat nicht allein finanzielle Gründe. „Mir war wichtig, dass wir nicht vereinsamen im Alter“, sagt Monika Moser. „Hier kann man viel mehr Kontakte pflegen.“
Knapp 125 Euro im Monat – aber nur für den Stellplatz1.500 Euro Jahresgebühr sind etwa 125 Euro im Monat. Das klingt angesichts vieler Wohnungsmieten ausgesprochen günstig. Es ist allerdings der Preis für den Stellplatz und kein vollständiges Wohnbudget.
Ein Wohnwagen muss zunächst gekauft und anschließend instand gehalten werden. Dazu kommen je nach Vertrag und Verbrauch etwa Strom, Wasser, Heizung und weitere Gebühren. Wer zusätzlich eine Wohnung bezahlt, spart deren Miete durch den Aufenthalt auf dem Campingplatz nicht ein.
Gerade diese Doppelbelastung erklärt den Wunsch der Mosers: Finanziell würde sich ihr Leben vor allem dann verändern, wenn sie die Stadtwohnung tatsächlich aufgeben könnten. Der niedrige Stellplatzpreis allein löst ihr Problem nicht.
Dauercamping bedeutet nicht automatisch DauerwohnenDer Begriff Dauercamping klingt, als dürften Menschen dort dauerhaft leben. Tatsächlich ist damit die längerfristige Anmietung eines Stellplatzes, häufig für einen Wohnwagen, der wie eine Ferienunterkunft genutzt wird, gemeint. Daraus entsteht noch keine Erlaubnis, den gesamten Lebensmittelpunkt auf den Platz zu verlegen.
Auch eine ganzjährige Öffnung hilft nicht. Ein Platz kann im Winter zugänglich sein und trotzdem ausschließlich der Erholung dienen. Für die Nutzung als dauerhafte Wohnung gelten andere Voraussetzungen.
Begriff Was damit gemeint ist Was daraus nicht automatisch folgt Dauercamping Ein Stellplatz wird langfristig gemietet. Eine Erlaubnis zum dauerhaften Wohnen. Ganzjährige Öffnung Der Platz ist auch außerhalb der Sommersaison nutzbar. Eine uneingeschränkte Wohnnutzung an 365 Tagen. Wohnsitzanmeldung Der tatsächliche Wohnsitz wird melderechtlich erfasst. Eine baurechtliche Genehmigung. Ein Wohnwagen kann eine Wohnung sein – melderechtlichDas Bundesmeldegesetz erkennt ausdrücklich an, dass ein Wohnwagen eine Wohnung sein kann. Nach § 20 gilt das, wenn er nicht oder nur gelegentlich fortbewegt wird. Eine klassische Mietwohnung ist damit nicht die einzige Unterkunft, die melderechtlich als Wohnung infrage kommt.
Diese Vorschrift ist jedoch kein Freibrief für das Wohnen auf jedem Campingplatz. Das Melderecht erfasst tatsächliche Wohnverhältnisse; ob die Nutzung am jeweiligen Standort zulässig ist, richtet sich zusätzlich nach dem Bau- und Planungsrecht. Eine Anmeldung beseitigt ein bestehendes baurechtliches Verbot nicht.
Warum die Gemeinde und das Baurecht entscheidend sindCampingplatzgebiete gehören nach § 10 der Baunutzungsverordnung zu den Sondergebieten, die der Erholung dienen. Dauerhaftes Wohnen ist deshalb nicht schon durch die Ausweisung als Campingplatzgebiet erlaubt. Für einen rechtlich abgesicherten Umzug muss die Wohnnutzung am konkreten Standort zulässig sein.
Im vorliegenden Fernsehbeitrag erläutert das rheinland-pfälzische Innenministerium, dass eine entsprechende kommunale planungsrechtliche Grundlage erforderlich ist. Hinzu kommen baurechtliche Anforderungen und Brandschutzvorgaben. Dass Menschen auf einzelnen anderen Plätzen dauerhaft wohnen dürfen, lässt sich deshalb nicht auf jeden Campingplatz übertragen.
Für Interessierte bedeutet das: Vor der Kündigung einer Wohnung sollten Gemeinde beziehungsweise Bauaufsicht und Platzbetreiber die geplante Nutzung verbindlich klären. Die bloße Auskunft, andere Bewohner lebten ebenfalls das ganze Jahr dort, bietet keine verlässliche Absicherung.
Eine Duldung kann für Rentner zum Risiko werdenDer im Beitrag befragte Campingunternehmer Timo Koch warnt davor, sich auf eine bloße Duldung zu verlassen. Wer sein Haus verkauft und das Geld in ein Mobilheim steckt, trifft eine Entscheidung mit weitreichenden Folgen. Wird die Wohnnutzung später untersagt, kann aus dem vermeintlich günstigen Ruhestand eine teure Wohnungssuche werden.
Koch berichtet außerdem, dass er die Aufenthaltsdauer auf seinem eigenen Platz auf 180 Tage begrenzt hat. Das ist eine Regelung dieses Betreibers, keine allgemeine gesetzliche Grenze für sämtliche Campingplätze. Schon deshalb müssen Interessierte auch den jeweiligen Vertrag genau ansehen.
Wie schwierig die Lage werden kann, zeigt der im Fernsehbeitrag erwähnte Konflikt in Morbach im Hunsrück. Dort mussten Dauercamper nach der Schilderung im Beitrag umbauen oder den Platz verlassen. Ein über Jahre gewachsener Alltag schützt nicht automatisch vor Anforderungen der Behörden.
Bezahlbares Wohnen braucht verlässliche RegelnDer Wunsch der Mosers ist nachvollziehbar: Sie möchten weniger Geld für Wohnraum ausgeben, weniger Besitz verwalten und mehr Gemeinschaft erleben. Solche Lebensentwürfe verdienen eine sachliche Prüfung durch die Kommunen. Wo dauerhaftes Wohnen ermöglicht werden kann, brauchen Bewohner jedoch klare Genehmigungen und eine geeignete Infrastruktur.
Ein Campingplatz kann für manche Menschen eine passende Wohnform sein. Er ersetzt aber keine Wohnungspolitik, die auch Menschen mit kleiner Rente bezahlbare Mietwohnungen ermöglicht. Gegen-Hartz hat bereits über einen Fall berichtet, in dem ein Campingplatz zum letzten Ausweg aus der Wohnungsnot wurde.
Wer vor allem unter seiner laufenden Wohnungsmiete leidet, sollte zudem mögliche finanzielle Hilfen prüfen. Einen Einstieg bietet der Beitrag zum Wohngeld für Rentner und den Voraussetzungen. Der freiwillige Umzug ins Grüne sollte eine Entscheidung für ein gewünschtes Leben sein und keine Flucht vor unbezahlbaren Wohnkosten.
Vier Fragen und Antworten zum Wohnen auf dem Campingplatz Darf ich als Rentner dauerhaft auf einem Campingplatz wohnen?Das hängt vom konkreten Standort, den Genehmigungen und den vertraglichen Bedingungen ab. Der Rentenbezug schafft keine besondere Erlaubnis. Ein Dauercampingvertrag allein genügt nicht.
Reicht es, den Wohnwagen als Erstwohnsitz anzumelden?Nein, die melderechtliche Anmeldung ersetzt keine baurechtliche Zulässigkeit. Ein Wohnwagen kann nach dem Bundesmeldegesetz zwar eine Wohnung sein, dennoch kann das dauerhafte Wohnen auf dem jeweiligen Grundstück unzulässig bleiben.
Kostet das Leben auf dem Campingplatz tatsächlich nur 1.500 Euro im Jahr?Nein, im geschilderten Fall betrifft dieser Betrag den Stellplatz. Anschaffung, Unterhalt und laufende Verbrauchskosten kommen hinzu. Die tatsächlichen Gesamtausgaben hängen von Unterkunft, Ausstattung, Vertrag und Nutzung ab.
Sollten Rentner ihre Wohnung vor dem Umzug kündigen?Erst wenn die dauerhafte Wohnnutzung rechtlich geklärt und der Vertrag dafür geeignet ist, lässt sich ein solcher Schritt verlässlich planen. Auch Winterversorgung, Heizkosten und die Erreichbarkeit von Ärzten sollten in die Entscheidung einfließen. Eine bloße Duldung bietet dafür keine sichere Grundlage.
Der Beitrag Niedrige Rente: Rentnerpaar lebt auf dem Campingplatz für 125 Euro erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.
Tech Plutocrats Cannot Lead Us Into A Healthy Future
Tech plutocrats are the high-budget expression of the “everyone is twelve now” theory. You wanna go to Mars? Of course you do, you’re twelve. You think you can merge your consciousness with machinery and unlock the key to immortality? Hell yeah my twelve year-old homie. You’re gonna invent an Artificial Superintelligence God who will solve all our problems? Bless your twelve year-old heart.
Their visions for the future of humanity are never particularly wise or intelligent. It’s just a bunch of drugged-up rich guys using their vast fortunes to chart a course for our species that would sound totally awesome to the average preadolescent boy.
You ever hear about Jeff Bezos’ vision for our future? He brings it up once in a while. He wants to ship most of humanity offworld and have us all living in these giant spinning space tubes called O’Neill cylinders while only a few lucky individuals get to remain on humanity’s home planet. It’s true, look it up.
This is the best these freaks can come up with. Transhumanism. Space colonization. Virtual reality. ASI. Immortality. These are all visions which revolve around escape. Escaping from the human condition. Escaping from our planet. Escaping from reality. Running, running, running away in a mad scramble to get anywhere but here.
These aren’t positive visions for the future, they’re signs of deep psychological immaturity. They’re the symptoms of an inability to be with what is. Whenever you hear these guys bloviating about transcending our humanity or colonizing space they’re just telling you they’ve got a lot of unresolved early childhood trauma which led them to construct an entire personality around avoidance and restlessness.
They don’t know how to be at peace. Not with themselves, and not with the world. These are very emotionally primitive individuals. They are not wise. They are not kind. They are not happy. They are not even especially smart. They just have a particular kind of cleverness which has enabled them to succeed as parasitic middle men siphoning wealth off of other people’s labor in the specific type of dystopia we happen to live in.
And yet these are the men we’re allowing to rule our world. These are the people to whom we have handed the steering wheel of human destiny. A bunch of emotionally stunted manchilds who are drowning in a nonstop internal deluge of shame and inadequacy and unresolved mommy issues.
These are the men who have become our kings, because capitalism elevates whoever is wounded enough to do whatever it takes to claw their way to the top.
You trust these guys to shepherd us into a healthy world? They can’t even be here now, at peace in their own skins. Mainstream culture worships these people because they have a lot of money, but they’re walking train wrecks.
This isn’t going to cut it. We can’t led these infantile narcissists lead humanity into the future. We’ve got to create a better system for ourselves.
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Feature image by Daniel Oberhaus — Own work, CC BY 4.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=99823440
United Cultures Forum
The President addressed the 12th St Petersburg International United Cultures Forum.
Die Tücken des Schmelztiegels
Deutsche Bundeswehr ist bei technologischer Entwicklung träge
Die deutsche Bundeswehr scheitert bei der technischen Entwicklung oftmals an der überbordenden Bürokratie. Das bestätigte der Geschäftsführer des internen IT-Dienstleisters (BWI), Bernhard Günther, gegenüber der Zeitung WELT. Demnach ist bei Aufträgen aus der Truppe zunächst das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr in Koblenz zwischengeschaltet. Das verzögere das Verfahren enorm, betonte Günther. Nach seinen Worten dauert es normalerweise zwischen zwei und vier Jahren.
Als Beispiele nannte er die Vernetzung neuer Waffensysteme und die elektronische Patientenakte für die Bundeswehrkrankenhäuser. Aber unabhängig vom Thema stelle sich die Frage, warum es von der Idee bis zur konkreten Beauftragung mehrere Jahre dauern müsse, so der BWI-Geschäftsführer. Der vorschriftsmäßige Ablauf wirke geradezu absurd, sagte er. Nach seinen Worten passt das nicht in eine Zeit, in der sich insbesondere KI-Anwendungen weiterentwickeln.
Frankreich unterstützt Saudi-Arabien gegen Huthis
Frankreich will Soldaten und militärische Ausrüstung nach Saudi-Arabien entsenden. Wie Präsident Emmanuel Macron im Fernsehen mitteilte, will sich sein Land mit Radaranlagen und Verteidigungssystemen daran beteiligen, den saudi-arabischen Ölhafen Janbu gegen Angriffe der Huthi-Miliz zu schützen.
An dem Hafen endet die Ost-West-Ölpipeline, über die Rohöl von den Förderstätten am Persischen Golf fließt. Diese kann dazu genutzt werden, die Straße von Hormus zu umgehen.
Zeitgleich hat die jemenitische Regierung die internationale Gemeinschaft dazu aufgerufen, sie stärker im Kampf gegen die Huthi-Miliz zu unterstützen. Der Jemen sei in der Lage, seine Häfen und Hoheitsgewässer zu schützen, hieß es. Dafür müsse die internationale Gemeinschaft jedoch Waffenlieferungen an die Huthis stoppen und die Sicherheitskräfte sowie die Wirtschaft des Landes stärken.
Ein SPD-Ortsverein feiert 80-jähriges Bestehen: Schmerzlicher Rückblick und bittere Gedanken zur Gegenwart
Am 19. September, dem Vorabend des vergangenen Wahlsonntags, feierte der Ortsverein der SPD meines badischen Heimatortes sein 80-jähriges Bestehen. Gegründet wurde er damals kurz nach dem schrecklichen Zweiten Krieg, der in der zweiten Niederlage Deutschlands endete. Hätte es die SPD zuvor nicht gegeben, man hätte sie erfinden müssen; auch nach dem großen Desaster. Aufgrund ihrer […]
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BSG: Für Merkzeichen G zählt die tatsächliche Einschränkung nicht die einzelne Ursache
Wer wegen mehrerer gesundheitlicher Beeinträchtigungen kaum noch gehen kann, darf bei der Prüfung des Merkzeichens G nicht auf einzelne Diagnosen reduziert werden. Entscheidend ist, wie sich die Behinderungen insgesamt auf das Gehvermögen auswirken. Das verdeutlicht ein Urteil des Bundessozialgerichts vom 11. Juni 2026, mit dem ein schwerbehinderter Kläger das Merkzeichen G erstritten hat.
Der Mann konnte mit Gehstütze oder Rollator nur noch etwa 200 bis 300 Meter zurücklegen. Dennoch hatte das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen seinen Anspruch abgelehnt, weil es die Einschränkungen überwiegend auf sein starkes Übergewicht zurückführte. Das Bundessozialgericht hob diese Entscheidung auf und bestätigte den Anspruch auf das Merkzeichen G (Az.: B 9 SB 1/25 R).
Nur wenige hundert Meter mit Gehstütze oder RollatorBeim Kläger kamen eine Adipositas per magna, also eine besonders ausgeprägte Form der Fettleibigkeit, und weitere gesundheitliche Beschwerden zusammen. Dazu gehörten Kniearthrose, Schmerzen und Atemnot. Bereits nach ungefähr 100 Metern musste er pausieren.
Seine Schwerbehinderung war anerkannt; die Behörde hatte zuletzt einen Gesamtgrad der Behinderung von 60 festgestellt. Die gesundheitlichen Voraussetzungen für das Merkzeichen G wollte sie dagegen nicht anerkennen. Der Fall zeigt damit auch: Ein anerkannter GdB und der Anspruch auf ein Merkzeichen müssen gesondert geprüft werden.
Warum das Landessozialgericht den Anspruch ablehnteDas Sozialgericht Stade hatte dem Kläger zunächst für einen Teil des streitigen Zeitraums recht gegeben. Das Landessozialgericht hob diese Entscheidung jedoch auf. Aus seiner Sicht waren die Beweglichkeit der Gelenke und der Wirbelsäule nur gering eingeschränkt und die Schmerzen auf eine gewichtsbedingte Überlastung zurückzuführen.
Damit rückte das Berufungsgericht die vermeintliche Hauptursache der Gehprobleme in den Vordergrund. Weil Adipositas für sich genommen nach den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen keinen eigenen GdB begründet, hielt es die Voraussetzungen für das Merkzeichen G nicht für erfüllt. Diese Schlussfolgerung trug vor dem Bundessozialgericht nicht.
Mehrere Beschwerden müssen gemeinsam betrachtet werdenDas BSG stellte auf die gesamte behinderungsbedingte Einschränkung des Gehvermögens ab. Beim Kläger wirkten die ausgeprägte Adipositas, ihre Folge- und Begleitschäden sowie besondere funktionelle Auswirkungen zusammen. Diese Gesamtsituation führte zu einer erheblichen Beeinträchtigung seiner Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr.
Für Betroffene ist besonders wichtig: Beruht die eingeschränkte Gehfähigkeit auf mehreren Behinderungen oder unterschiedlichen funktionellen Auswirkungen, muss die Einschränkung nicht rechnerisch auf die einzelnen Erkrankungen verteilt werden. Für den Vergleich mit einem anerkannten Regelfall kommt es darauf an, wie schwer das Gehvermögen insgesamt beeinträchtigt ist. Die Frage, welchen Anteil etwa Kniebeschwerden, Atemnot oder gewichtsbedingte Belastungen jeweils haben, darf diese Gesamtbetrachtung nicht verdrängen.
Über die grundsätzliche Bedeutung der Entscheidung hatte Gegen-Hartz bereits im Beitrag „Starkes Übergewicht kann das Merkzeichen G begründen“ berichtet. Für die Anwendung im Einzelfall kommt es auf die nachgewiesenen Auswirkungen auf das Gehen an.
Auch außerhalb der Regelfälle kann Merkzeichen G zustehenDas Merkzeichen G steht für eine erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr. Nach § 229 Absatz 1 SGB IX geht es unter anderem darum, ob ein schwerbehinderter Mensch wegen seines eingeschränkten Gehvermögens übliche Wegstrecken im Ortsverkehr nur unter erheblichen Schwierigkeiten oder unter Gefahren für sich oder andere bewältigen kann. Als Orientierung verwendet die Rechtsprechung eine Strecke von etwa zwei Kilometern in ungefähr einer halben Stunde.
Die Versorgungsmedizinischen Grundsätze beschreiben dafür typische gesundheitliche Fallgruppen. Dass eine betroffene Person keine dieser Fallgruppen unmittelbar erfüllt, beendet die Prüfung aber nicht. Es muss zusätzlich untersucht werden, ob ihre behinderungsbedingten Einschränkungen in ihrer Wirkung einem solchen Regelfall gleichkommen.
Genau das bejahte das BSG beim Kläger. Seine auf wenige hundert Meter begrenzte Gehfähigkeit rechtfertigte die Gleichstellung mit einem Regelfall. Gemeint ist hier die Gleichwertigkeit der gesundheitlichen Einschränkungen bei der Prüfung des Merkzeichens G.
Adipositas darf nicht pauschal ausgeblendet werdenDas Urteil bedeutet nicht, dass starkes Übergewicht automatisch zu einer Schwerbehinderung oder zum Merkzeichen G führt. Die Versorgungsmedizinischen Grundsätze sehen für Adipositas allein keinen GdB vor. Daraus folgt jedoch kein pauschaler Ausschluss ihrer gesundheitlichen Auswirkungen.
Zu berücksichtigen sind insbesondere Folge- und Begleitschäden am Bewegungsapparat, am Herz-Kreislauf-System oder an den Atmungsorganen. Bei einer Adipositas per magna können außerdem besondere funktionelle Auswirkungen einen GdB begründen. Solche Beeinträchtigungen dürfen deshalb auch bei der Beurteilung des Gehvermögens nicht einfach unberücksichtigt bleiben.
Eine Ablehnung nach dem Muster „Die Gehprobleme kommen hauptsächlich vom Gewicht“ greift somit zu kurz. Die Behörde muss untersuchen, welche anerkennungsfähigen Beeinträchtigungen tatsächlich bestehen und wie sie zusammenwirken. Dass eine einzelne orthopädische Diagnose für sich genommen nicht besonders schwer bewertet wird, beantwortet diese Frage noch nicht.
Was das Urteil für Anträge und Begutachtungen bedeutetFür einen Antrag auf das Merkzeichen G ist eine bloße Sammlung von Diagnosen wenig aussagekräftig. Ärztliche Befunde sollten möglichst konkret beschreiben, welche Strecke noch bewältigt werden kann, wann Pausen erforderlich sind und welche Beschwerden zum Anhalten zwingen. Ebenso hilfreich sind Angaben dazu, welche Gehhilfen benötigt werden und wie sich die Beschwerden bei Belastung gegenseitig verstärken.
Auch bei Arthrose und Wirbelsäulenschäden ist für das Merkzeichen G die tatsächliche Funktionsbeeinträchtigung entscheidend. Eine Diagnose allein erklärt noch nicht, ob jemand längere Wege bewältigen kann oder schon nach kurzer Strecke wegen Schmerzen stehen bleiben muss. Deshalb sollten Befunde die Auswirkungen im Alltag nachvollziehbar machen.
Aspekt der Prüfung Worauf es ankommt Mehrere Erkrankungen Ihre gemeinsamen Auswirkungen auf das Gehvermögen müssen berücksichtigt werden. Kein unmittelbar passender Regelfall Es ist zu prüfen, ob die Einschränkungen einem Regelfall gleichkommen. Ausgeprägte Adipositas Folge- und Begleitschäden sowie besondere funktionelle Auswirkungen dürfen nicht ausgeblendet werden. Medizinische Nachweise Konkrete Angaben zu Gehstrecke, Pausen, Beschwerden und benötigten Hilfsmitteln machen die Einschränkung nachvollziehbar. Kein automatischer Anspruch bei jeder verkürzten GehstreckeAuch nach diesem Urteil muss die erhebliche Einschränkung auf einer Behinderung im rechtlichen Sinne beruhen. Die bloße Feststellung, dass jemand zwei Kilometer nicht in einer halben Stunde schafft, ersetzt die medizinische und rechtliche Prüfung nicht. Ebenso lässt sich aus der Gehstrecke des Klägers keine allgemeine Grenze von 200 oder 300 Metern für alle Antragsteller ableiten.
Die Entscheidung stärkt vielmehr Menschen, deren Beschwerden sich nicht sauber einer einzigen Erkrankung zuordnen lassen. Ihre Einschränkungen dürfen bei der Prüfung nicht dadurch unterschätzt werden, dass jede Diagnose isoliert betrachtet wird. Eine niedrige Bewertung einzelner Leiden schließt eine erhebliche Gesamtbeeinträchtigung des Gehvermögens nicht ohne Weiteres aus.
Vier Fragen und Antworten zum Urteil Reicht starkes Übergewicht allein für das Merkzeichen G?Nein, einen automatischen Anspruch gibt es nicht. Berücksichtigt werden müssen aber Folge- und Begleitschäden sowie bei Adipositas per magna besondere funktionelle Auswirkungen. Entscheidend bleibt, ob eine erhebliche behinderungsbedingte Einschränkung der Bewegungsfähigkeit vorliegt.
Muss eine einzelne Erkrankung die gesamte Gehbehinderung erklären?Nein. Wenn mehrere Behinderungen oder funktionelle Auswirkungen zusammen die Gehfähigkeit einschränken, kommt es auf ihre Gesamtwirkung an. Die jeweiligen Anteile der einzelnen Erkrankungen müssen für die Vergleichbarkeit mit einem Regelfall nicht aufgeteilt werden.
Kann Merkzeichen G auch ohne einen passenden Regelfall anerkannt werden?Ja. Dann muss geprüft werden, ob die tatsächlich bestehenden behinderungsbedingten Einschränkungen einem der beschriebenen Regelfälle gleichkommen. Das Bundessozialgericht hat dies beim Kläger bejaht.
Welche Angaben helfen bei der Prüfung des Antrags?Hilfreich sind nachvollziehbare ärztliche Angaben zur möglichen Gehstrecke, zu notwendigen Pausen, Schmerzen, Atemnot und benötigten Gehhilfen. Die Befunde sollten auch erklären, wie mehrere Beschwerden zusammenwirken. Eine bloße Aufzählung der Diagnosen bildet die tatsächliche Einschränkung häufig nicht ausreichend ab.
Quelle: Bundessozialgericht, Urteil vom 11. Juni 2026, B 9 SB 1/25 R; Urteilsveröffentlichung bei Rewis und Verfahrensinformation des Bundessozialgerichts.
Der Beitrag BSG: Für Merkzeichen G zählt die tatsächliche Einschränkung nicht die einzelne Ursache erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.