Meinungsfreiheit ist nicht nur das Recht, zu Allem seinen Senf dazu zu geben wie an einer Würstelbude. Es ist das Recht, Behauptungen der Mächtigen in Frage zu stellen, Erklärungen und Fakten einzuklagen und Alternativen einzufordern. Das mag unbequem sein, lästig, nerven, bremsen. Aber es ist der Motor des Fortschritts. Ohne Nörgler, Zweifler und Besserwisser kein Fortschritt. Zweifel ist eine gesellschaftliche Produktivkraft. Seine Diffamierung durch angeblich alternativlose Politik ist Rückschritt in vormoderne Zeiten. Deutschland braucht wieder einen Grundkurs in Debatte und Wiederbelebung der Streitkultur.» (- Roland Tichy, Journalist und Publizist)
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Frühe Social-Media-Nutzung könnte einem halben Jahr Schulschwänzen entsprechen
Eine Studie aus Norditalien offenbart: Kinder, die früh einen eigenen Social-Media-Account anlegen, zeigen in manchen schulischen Kernfächern einen Leistungsrückstand, der einem halben Jahr verpassten Unterricht entspricht.
In der Arbeit, über die das Deutsche Ärzteblatt berichtet, wurden Schüler, die bereits vor ihrem 14. bis 15. Lebensjahr einen persönlichen Social-Media-Account angelegt hatten, mit denen verglichen, die das erst später taten.
Schüler, die sich in der 6. oder 7. Klasse ein Social-Media-Konto anlegten, schnitten demnach in Mathematik und Italienisch schlechter ab als diejenigen, die erst in der 9. Klasse oder später damit begannen. Der Lernrückstand entspricht laut den Forschern ungefähr sechs Monaten Schulzeit. Je früher sie mit der Nutzung sozialer Medien begannen, desto größer wurden die Lernlücken bis zur 10. Klasse. Unbeeinträchtigt blieben die Englischkenntnisse, möglicherweise weil Englisch in sozialen Medien weit verbreitet ist.
Den Autoren zufolge klärt eine nachsichtige Erziehung der Eltern nur einen geringen Teil der negativen Auswirkungen. Im Gegensatz dazu war die Intensität der Smartphone-Nutzung für 33–47 % des Leistungsabfalls in Mathematik und 15–34 % in Italienisch verantwortlich. Die Forscher vermuten, dass häufige Unterbrechungen und intensive Nutzung sozialer Medien die Hauptursachen für die Lernschwierigkeiten sind.
Yvonne Anders, Bildungs- und Entwicklungsforscherin am Deutschen Institut für Internationale Pädagogische Forschung (DIPF), Frankfurt am Main, ist der Ansicht, dass «Längsschnittliche Studien zum Einfluss sozialer Medien auf die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen» zu begrüßen sind. Der in der Studie ermittelte Zusammenhang sei daher relevant. Die Kausalitätsannahme sei jedoch mit Vorsicht zu beurteilen. So seien einige Faktoren bezüglich der Familien und der Erziehung berücksichtigt worden, andere hingegen nicht.
«Die Studie weist auf die Vulnerabilität von Kindern und Jugendlichen bei einer frühen uneingeschränkten Nutzung sozialer Medien hin», so Anders. Altersgrenzen allein würden nicht ausreichen. Entscheidend seien Schutz, Befähigung und Teilhabe. Die Befähigung müsse Kinder, Eltern, Fachkräfte und Lehrkräfte einbeziehen. Prävention sollte ihr zufolge bereits vor der Geburt und im frühen Kindesalter beginnen. Dabei würden Kindertagesstätten eine wichtige Rolle bei der Förderung von Selbstregulation, Medienkompetenz und elterlicher Begleitung spielen.
«Wieder einmal wurde gezeigt, dass eine frühe Social-Media-Nutzung zu negativen Effekten bei den Lernleistungen führen kann», ergänzt Klaus Zierer, Ordinarius für Schulpädagogik an der Universität Augsburg. Er ist der Ansicht, dass die Ergebnisse durchaus auf alle westlichen Länder übertragbar sind und «direkte Handlungsbedarfe» erfordern. Zierer warnt:
«Es kann nicht im Interesse einer Bildungspolitik sein, den schon massiv um sich greifenden Bildungsnotstand bei den Lernleistungen durch einen unregulierten Social-Media-Konsum weiter zu befeuern.»
Syrische Übergangsregierung verlegt Truppen an die irakische Grenze
Die syrische Übergangsregierung hat nach Medienberichten ihre Truppenpräsenz entlang der syrisch-irakischen Grenze verstärkt und ihre Einheiten in erhöhte Alarmbereitschaft versetzt. Eine offizielle Stellungnahme zu den Gründen der Maßnahmen veröffentlichte Damaskus bislang nicht.
Wie der arabischsprachige Sender Al Arabiya sowie syrische Medien berichten, wies das syrische Verteidigungsministerium seine Einheiten an der Grenze zu Irak an, den Alarmstatus „C“ auszurufen. Unter Berufung auf militärische Quellen heißt es zudem, Soldaten seien aufgefordert worden, sich im Rahmen des ausgerufenen Alarmzustands umgehend bei ihren Einheiten zu melden. Die rund 600 Kilometer lange Grenze zwischen Syrien und Irak verfügt über drei offizielle Grenzübergänge.
Nach Angaben einer irakischen politischen Quelle, die von Al Arabiya zitiert wird, hatte Damaskus die irakische Regierung Anfang August darüber informiert, Bewegungen Iran-naher Milizen in Grenznähe registriert zu haben. Zugleich habe die Übergangsregierung angekündigt, auf mögliche Angriffe, die von irakischem Territorium ausgehen, reagieren zu wollen.
YPJ kündigen weitere Gespräche mit Damaskus über Status an
Die Frauenverteidigungseinheiten (YPJ) wollen ihre Gespräche mit der islamistischen Übergangsregierung in Damaskus über ihren künftigen rechtlichen und organisatorischen Status fortsetzen. Wie die Sprecherin des YPJ-Pressezentrums, Rûken Cemal, mitteilte, dauern die Verhandlungen im Rahmen des Abkommens vom 29. Januar an.
Cemal erinnerte daran, dass im April ein Treffen mit dem Übergangsverteidigungsminister Murhaf Abu Kasra stattgefunden hatte. Dabei hatten die YPJ ihre Positionen und Vorschläge in Form eines schriftlichen Entwurfs übergeben. „Bis heute haben wir von den Verantwortlichen in Damaskus jedoch weder einen offiziellen Vorschlag noch eine formelle Entscheidung erhalten.“
Nach Angaben der Sprecherin wird derzeit unter anderem über eine mögliche Einbindung der YPJ als eigenständige Einheit zur Terrorismusbekämpfung innerhalb des Innenministeriums beraten. Eine endgültige Einigung über den künftigen Status der Frauenverteidigungseinheiten sei bislang jedoch nicht erzielt worden.
Cemal kündigte an, dass die Gespräche mit den Verantwortlichen in Damaskus in den kommenden Tagen fortgesetzt werden. „Unser Kampf und unsere Arbeit werden so lange weitergehen, bis das Erbe der YPJ gesichert und ihr Status rechtlich verbindlich festgeschrieben ist.“
https://deutsch.anf-news.com/frauen/ypj-aussern-sich-zu-gesprach-mit-syrischem-verteidigungsministerium-50979 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/hamburger-polizei-zensiert-ypj-plakat-51848 https://deutsch.anf-news.com/frauen/ypj-kampferinnen-aus-syrischer-gefangenschaft-entlassen-51819
Rojhilat-Allianz: Protest allein stoppt Hinrichtungen nicht
Die Allianz der politischen Parteien Ostkurdistans hat angesichts der wachsenden Zahl von Hinrichtungen in Iran vor einer weiteren Eskalation der staatlichen Repression gewarnt. In einer Erklärung fordert das Bündnis die Vereinten Nationen, internationale Menschenrechtsorganisationen und die internationale Öffentlichkeit auf, sich nicht auf Proteste oder Erklärungen der Besorgnis zu beschränken, sondern unverzüglich konkrete politische, diplomatische und rechtliche Schritte zum Schutz der Gefangenen einzuleiten.
Nach Angaben der Allianz dokumentieren Berichte von Menschenrechtsorganisationen eine alarmierende Entwicklung. Im laufenden Jahr seien bereits hunderte Menschen hingerichtet worden. „Seit Beginn des Jahres wurden mehr als 850 Gefangene exekutiert. Gleichzeitig verschärfen sich die Repression gegen politische Aktivist:innen und Frauen sowie die staatliche Gewalt in einem Ausmaß, das das Risiko eines neuen, beispiellosen Massakers in der Geschichte der Islamischen Republik entstehen lässt.“
Todesstrafe als Instrument staatlicher Repression
Nach Einschätzung der Allianz steht die steigende Zahl der Hinrichtungen in unmittelbarem Zusammenhang mit den tiefen politischen und gesellschaftlichen Krisen Irans. „Die Todesstrafe wird heute mehr denn je als Tötungsinstrument eingesetzt, um Angst in der Gesellschaft zu verbreiten und die Forderungen der Bevölkerung zurückzudrängen. Zugleich soll sie weitere Proteste und Serhildan verhindern.“ Das Bündnis spricht von einem „umfassenden Unterdrückungssystem“, das das Regime gegen politische und zivilgesellschaftliche Aktivist:innen aufgebaut habe. Zahlreiche Todesurteile gegen Teilnehmer:innen der Proteste der vergangenen Monate seien unter Missachtung rechtsstaatlicher Grundsätze und auf Grundlage erzwungener Geständnisse verhängt und vollstreckt worden.
Ostkurdistan besonders betroffen
Besonders schwer betroffen ist nach Angaben der Allianz weiterhin Ostkurdistan. „Rojhilat ist zu einem der Hauptzentren der systematischen Unterdrückung in Iran geworden. Kurdische Aktivist:innen werden unter konstruierten Vorwürfen wie der Mitgliedschaft in politischen Parteien hingerichtet oder mit der Todesstrafe bedroht.“ Gleichzeitig seien zahlreiche politische Gefangene und während der Proteste festgenommene Menschen, insbesondere Frauen, weiterhin von der Todesstrafe bedroht. Vor diesem Hintergrund fordert die Allianz internationale Organisationen auf, ihre diplomatischen und rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, um weitere Hinrichtungen zu verhindern und das Recht auf Leben der Gefangenen zu schützen. Zugleich müssten internationale Mechanismen zur Dokumentation und juristischen Aufarbeitung von Menschenrechtsverletzungen deutlich gestärkt werden.
Darüber hinaus unterstreicht das Bündnis die Bedeutung der Angehörigen von Gefangenen, zivilgesellschaftlicher Organisationen, der Medien und der Öffentlichkeit. Aufklärung und gesellschaftliche Solidarität könnten dazu beitragen, weitere Hinrichtungen zu verhindern und eine Vertuschung staatlicher Verbrechen zu erschweren.
Internationale Gemeinschaft in der Verantwortung
Abschließend appelliert die Allianz eindringlich an die internationale Gemeinschaft, ihrer Verantwortung gegenüber den von der Todesstrafe bedrohten Gefangenen gerecht zu werden. „Unabhängig von ihrer politischen Überzeugung oder ihrer Identität stellt jede Hinrichtung einen eklatanten Verstoß gegen das Recht auf Leben dar. Das Schweigen und die Gleichgültigkeit gegenüber den Menschenrechtsverletzungen in Iran halten diese Tötungsmaschine am Laufen. Menschenrechtsorganisationen und die internationale Öffentlichkeit dürfen sich nicht auf Protest beschränken, sondern müssen unverzüglich koordinierte und wirksame Schritte unternehmen, um weitere Hinrichtungen zu verhindern.“ Auch fordert die Allianz der politischen Parteien Ostkurdistans, die Verantwortlichen für die Hinrichtungspolitik der Islamischen Republik wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit strafrechtlich zur Verantwortung zu ziehen.
Beitragsbild © Shnoyi Mendan
https://deutsch.anf-news.com/frauen/bundnis-warnt-vor-drohenden-hinrichtungen-von-acht-frauen-in-iran-52336 https://deutsch.anf-news.com/frauen/varisheh-moradi-wird-notwendige-medizinische-behandlung-verweigert-52322 https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/rojhilat-allianz-verurteilt-totung-von-mehdi-tavakkoli-und-seiner-familie-52309 https://deutsch.anf-news.com/menschenrechte/iran-richtet-zwei-manner-im-zusammenhang-mit-protesten-hin-52304
Ceuta war erst der Anfang – jetzt ist Europa dran
Die Folgen des Migrantenansturms auf die spanische Exklave Ceuta erreichen nun auch das spanische Festland. Aufnahmen zeigen, wie Migranten aus Ceuta Getares, einem Strand in Südspanien ankommen. Wie viele von Schlepperbanden nach Spanien weitergeschleust wurden, ist derzeit unklar. Es ist aber zu befürchten, dass eine erhebliche Zahl aufs Festland einsickern wird. In der Region Campo de […]
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Frankreichs 107-Milliarden-Schock und der verhängnisvolle deutsche Irrglaube
Die heute öffentlich bekannt gewordenen Zahlen aus Frankreich sorgten für Schockwellen in Europa: Bis Ende Juni wies der französische Zentralstaat bereits ein Defizit von 107 Milliarden Euro aus, das damit 14,4 Prozent über dem geplanten Wert lag. Ohne radikale Korrektur droht am Jahresende ein Defizit von rund sechs Prozent auf zentralstaatlicher Ebene und gesamtstaatlich sogar acht Prozent. […]
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Senate Must Block ‘Corrupt, Toadying, Vengeful’ Todd Blanche After Committee Vote
Today, in a partisan split, the Senate Judiciary Committee voted to advance Todd Blanche’s nomination for Attorney General on Tuesday, setting the stage for a floor vote to confirm him to the post.
In response, Public Citizen co-president Lisa Gilbert issued the following statement:
“There is a single barrier left to the confirmation of Trump crony Todd Blanche: the Senate floor.
“Senators must urgently do the right thing and block Blanche. The consequences of inaction here are crystal clear. If we make Todd Blanche America’s lawyer at the head of the Justice Department, we are accepting a man who has been tasked with implementing Donald Trump’s revenge agenda.
“A man placed by Trump in this role only because the previous head of the DOJ wasn’t implementing his corrupt personal prosecutions fast enough.
“A man who rubberstamped the corrupt IRS deal that Trump made with himself to shield all the Trumps and their businesses, not only from enforcement of any taxes they may have dodged or any fines or payments they may owe to American taxpayers, but from ‘any and all’ related consequences for violating any federal criminal or civil law.
“A man who led the Epstein cover-up. Who was dismissive and negligent toward trafficking victims despite the nation’s intense outrage at Epstein’s crimes and in the face of these women’s ongoing advocacy to make clear how his horrific actions have impacted their lives.
“And it doesn’t stop there., A vote for Blanche is also literally a blank check to give money to January 6th insurrectionists or other cronies, whether through a revived slush fund or directly from the Judgement Fund. We have seen him act in this manner as recently as last week, when he facilitated a 7-figure settlement for a pardoned abortion clinic protester.
“We know exactly what type of Attorney General Mr. Blanche will be: Corrupt, toadying, and focused on one goal: defense of Donald J. Trump. It is a matter of morality, Senators of both parties must stand in his way and block his confirmation on the floor.”
Senate Judiciary Republicans Advance Blanche Nomination, Co-Signing His Scandalous Record at DOJ
Today, Republicans on the U.S. Senate Committee on the Judiciary voted to advance Todd Blanche’s nomination to be U.S. Attorney General to the full Senate.
Stand Up America’s Managing Director of Policy & Political Affairs, Brett Edkins, issued the following statement on Blanche’s confirmation:
“Every Senate Judiciary Republican just endorsed Todd Blanche’s extreme agenda for the Department of Justice: politically motivated prosecutions of the president’s perceived enemies, defending and giving taxpayer-funded settlements to January 6th insurrectionists, burying the Epstein files, and shielding Trump and his family from the IRS.
“Now it’s up to the full Senate. Are there still Republicans willing to stand up to the president—willing to say they’re against weaponizing the Justice Department, against shielding Trump and his family from accountability, and against protecting predators in the Epstein files? The Senate doesn’t need unanimous courage to block Blanche—it needs a few Republicans willing to put country over party.”
AKP will Entwurf für Rahmengesetz am Mittwoch ins Parlament einbringen
Die AKP will den Entwurf für das angekündigte Rahmengesetz im Rahmen des Prozesses für Frieden und eine demokratische Gesellschaft am Mittwoch bei der Präsidentschaft der Großen Nationalversammlung der Türkei (TBMM) einreichen. Dies kündigte der stellvertretende Vorsitzende der AKP-Fraktion, Abdulhamit Gül, nach einem Treffen mit dem Vorsitzenden des Justizausschusses, Cüneyt Yüksel, an.
Auf die Frage von Journalist:innen nach dem Zeitplan für die Einbringung des Gesetzentwurfs sagte Gül: „Die Gespräche verlaufen gut. Wenn alles wie geplant läuft, werden wir den Entwurf morgen bei der Präsidentschaft des Parlaments einreichen.“
Parallel dazu setzt die AKP ihre Gespräche mit den im Parlament vertretenen Parteien fort. Nach einem Austausch mit der CHP trafen Abdulhamit Gül und Cüneyt Yüksel am Dienstag auch Vertreter:innen der Fraktion Neuer Weg. An dem Gespräch nahmen Fraktionsvorsitzender Mehmet Emin Ekmen sowie dessen Stellvertreter Selçuk Özdağ und Bülent Kaya teil. Im Mittelpunkt standen nach Angaben der Beteiligten der Gesetzentwurf und die bevorstehenden Beratungen im Parlament.
https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/bakirhan-das-rahmengesetz-offnet-die-tur-zum-frieden-52355 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/Ocalan-ein-tausend-kilometer-langer-weg-beginnt-mit-einem-einzigen-schritt-52347 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/hatimogullari-rahmengesetz-soll-rechtliche-grundlage-fur-demokratische-losung-bilden-52352
Evangelische Kirche und Klimareligion unter einem Dach
Obwohl die evangelische Kirche seit dem Jahr 2000 fast zehn Millionen Mitglieder verloren hat, kümmert sie sich mittlerweile lieber um CO2-Bilanzen, Heizmethoden und -verbrauch sowie woke Online-Workshops. Dass gleichzeitig die Kirchenbänke leerer werden, schert die Pfaffen weniger. Die EKD setzt andere Prioritäten: Alle ihre Gotteshäuser sollen jetzt klimafreundlich werden. Willkommen in der neuen Klimareligion unter […]
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Amendment to Executive Order on temporary procedure for meeting obligations to certain foreign creditors
The President signed Executive Order On Amendments to Presidential Executive Order No.95 of March 5, 2022, On a Temporary Procedure for Meeting Obligations to Certain Foreign Creditors.
Betriebliche Altersvorsorge: 15 Prozent Arbeitgeberzuschuss reichen nicht
Weniger Steuern und Sozialabgaben, dazu Geld vom Arbeitgeber: Die Entgeltumwandlung klingt wie ein sicherer Weg zu einer zusätzlichen Rente. Doch Beschäftigte sollten genau rechnen. Die Ersparnis während des Berufslebens kann später durch Steuern, Krankenkassenbeiträge, Vertragskosten und eine niedrigere gesetzliche Rente teilweise wieder verloren gehen.
Besonders kritisch sieht die Verbraucherzentrale Angebote, bei denen der Arbeitgeber lediglich den gesetzlichen Mindestzuschuss von 15 Prozent zahlt. Dieser Zuschuss gleicht häufig nur einen Teil der Nachteile aus. Ob sich eine betriebliche Altersvorsorge lohnt, hängt deshalb nicht allein von der monatlichen Ersparnis auf der Gehaltsabrechnung ab.
So funktioniert die EntgeltumwandlungBei der Entgeltumwandlung verzichten Sie auf einen Teil Ihres Bruttogehalts. Der Arbeitgeber überweist diesen Betrag in einen Vertrag der betrieblichen Altersvorsorge. Als Durchführungswege kommen vor allem eine Direktversicherung, eine Pensionskasse oder ein Pensionsfonds infrage.
Bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung bleiben 2026 grundsätzlich sozialabgabenfrei. Das entspricht 338 Euro monatlich. Steuerfrei können Beschäftigte bis zu acht Prozent der Beitragsbemessungsgrenze umwandeln, also bis zu 676 Euro im Monat.
Der Arbeitgeber entscheidet in der Regel, welchen Anbieter und welches Vorsorgemodell er anbietet. Beschäftigte können deshalb häufig weder den Versicherer noch die Kostenstruktur oder die Anlagestrategie frei wählen.
Arbeitgeber muss häufig mindestens 15 Prozent zuschießenSpart der Arbeitgeber durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge, muss er bei einer Direktversicherung, Pensionskasse oder einem Pensionsfonds grundsätzlich einen Zuschuss leisten.
Dieser beträgt höchstens 15 Prozent des umgewandelten Entgelts, soweit der Arbeitgeber entsprechende Beiträge einspart. Tarifverträge können abweichende Regelungen enthalten.
Weil das sozialversicherungspflichtige Bruttogehalt sinkt, zahlt auch der Arbeitgeber weniger in die Sozialversicherung ein. Mit dem Zuschuss gibt er einen Teil seiner Ersparnis an den Beschäftigten weiter.
Nach Einschätzung der Verbraucherzentrale reichen 15 Prozent meistens nicht aus, um die Nachteile der Entgeltumwandlung auszugleichen. Selbst ein Zuschuss von 30 Prozent macht ein Angebot nicht automatisch attraktiv. Deutlich interessanter kann die Betriebsrente werden, wenn der Arbeitgeber den eigenen Beitrag verdoppelt und somit 100 Prozent zuschießt.
Entgeltumwandlung senkt die gesetzliche RenteWer unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze verdient, zahlt auf den umgewandelten Gehaltsanteil keine Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung. Dadurch sammelt er weniger Entgeltpunkte. Die spätere gesetzliche Altersrente fällt entsprechend niedriger aus.
Die Verbraucherzentrale nennt als Orientierung: Wer 40 Jahre lang monatlich 100 Euro umwandelt, kann dadurch später rund 40 Euro weniger gesetzliche Altersrente erhalten. Die tatsächliche Kürzung hängt von der Dauer, der Beitragshöhe und den jeweiligen Rechengrößen ab.
Auch andere Sozialleistungen können sinken. Dazu gehören unter bestimmten Voraussetzungen das Krankengeld, das Arbeitslosengeld und das Elterngeld. Denn diese Leistungen orientieren sich zumindest teilweise am sozialversicherungspflichtigen Einkommen.
Beispiel: Louis aus Saarbrücken rechnet genauer nachLouis aus Saarbrücken ist 41 Jahre alt und verdient monatlich 3.400 Euro brutto. Sein Arbeitgeber bietet ihm eine Direktversicherung an. Louis soll jeden Monat 150 Euro seines Bruttogehalts umwandeln.
Der Arbeitgeber zahlt den gesetzlichen Zuschuss von 15 Prozent und legt damit 22,50 Euro dazu. Insgesamt fließen monatlich 172,50 Euro in den Vertrag.
Bis zu seinem 67. Geburtstag würden ohne Berücksichtigung von Kosten und Erträgen rund 53.820 Euro eingezahlt. Davon kämen 46.800 Euro aus dem umgewandelten Gehalt von Louis und lediglich 7.020 Euro vom Arbeitgeber.
Auf der Gehaltsabrechnung verliert Louis zunächst weniger als 150 Euro netto, weil er Steuern und Sozialabgaben spart.
Diese Betrachtung reicht jedoch nicht. Louis muss zusätzlich prüfen, welche Abschluss- und Verwaltungskosten der Versicherer abzieht, welche Leistung tatsächlich garantiert ist und welche Rendite der Anbieter lediglich unverbindlich prognostiziert. Außerdem muss er die niedrigere gesetzliche Rente gegenrechnen.
Louis lässt sich deshalb auch ausrechnen, welcher Nettobetrag ihm im Ruhestand nach Steuern sowie Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen bleibt. Erst diese Zahl vergleicht er mit einer frei verfügbaren Geldanlage.
Würde sein Arbeitgeber statt 22,50 Euro monatlich weitere 150 Euro beisteuern, sähe die Rechnung wesentlich günstiger aus.
Steuern und Krankenkassenbeiträge werden im Alter fälligDie Entgeltumwandlung verschiebt die Besteuerung in den Ruhestand. Während der Ansparphase bleiben die Beiträge innerhalb der gesetzlichen Grenzen steuerfrei.
Die spätere Betriebsrente oder Kapitalauszahlung unterliegt dagegen grundsätzlich vollständig der Einkommensteuer.
Für pflichtversicherte Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung gilt 2026 bei Betriebsrenten ein monatlicher Freibetrag von 197,75 Euro. Erst der darüber liegende Teil unterliegt dem Krankenversicherungsbeitrag. Der Freibetrag gilt jedoch nur einmal für sämtliche Betriebsrenten zusammen.
In der Pflegeversicherung handelt es sich dagegen um eine Freigrenze. Überschreiten die gesamten Versorgungsbezüge diesen Betrag, können Pflegeversicherungsbeiträge auf die vollständige Betriebsrente anfallen.
Bei freiwillig gesetzlich Versicherten gelten zudem andere Regeln. Sie sollten die spätere Belastung deshalb individuell prüfen lassen.
Eine einmalige Kapitalauszahlung schützt nicht automatisch vor Sozialabgaben. Für die Berechnung der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge verteilt die Krankenkasse die Kapitalleistung grundsätzlich auf 120 Monate.
Hohe Kosten können die Rendite aufzehrenViele Verträge der betrieblichen Altersvorsorge enthalten Abschluss-, Vertriebs- und Verwaltungskosten. Garantien begrenzen zudem häufig den Anteil, den der Anbieter langfristig in renditestärkere Anlagen investieren kann. Die Beiträge sind zwar teilweise abgesichert, doch die Kaufkraft kann durch Inflation erheblich sinken.
Beschäftigte sollten sich deshalb nicht nur die garantierte Monatsrente zeigen lassen. Entscheidend sind die Effektivkosten, die garantierte Kapitalleistung, die realistische Leistung nach Kosten und die Höhe des garantierten Rentenfaktors. Dieser bestimmt, wie viel Monatsrente der Versicherer aus dem angesparten Kapital berechnet.
Besondere Vorsicht ist geboten, wenn ein Vermittler nur die heutige Steuerersparnis hervorhebt. Eine vollständige Rechnung muss auch die geringere gesetzliche Rente, die spätere Besteuerung, mögliche Sozialabgaben und sämtliche Vertragskosten enthalten.
Arbeitgeberwechsel kann den Vertrag ausbremsenBei einem Arbeitsplatzwechsel lässt sich eine bestehende Betriebsrente nicht immer problemlos fortführen. Der neue Arbeitgeber muss den bisherigen Versicherungsvertrag häufig nicht übernehmen. Er kann stattdessen einen eigenen Durchführungsweg anbieten.
Dann droht ein neuer Vertrag mit weiteren Abschlusskosten und möglicherweise schlechteren Konditionen. Eine private Fortführung des alten Vertrags kann ebenfalls unwirtschaftlich sein. Wer häufig den Arbeitsplatz wechselt oder nur wenige Jahre im Unternehmen bleiben möchte, sollte diesen Punkt besonders stark gewichten.
Das angesparte Geld bleibt lange gebundenDas Kapital aus der Entgeltumwandlung steht normalerweise frühestens im Rentenalter zur Verfügung. Beschäftigte können es in der Regel weder für den Kauf einer Immobilie einsetzen noch beleihen oder bei finanziellen Schwierigkeiten kurzfristig auszahlen lassen.
Auch die Vererbbarkeit ist eingeschränkt. Hinterbliebenenleistungen müssen vertraglich vereinbart sein und kommen meist nur Ehepartnern, eingetragenen Lebenspartnern oder kindergeldberechtigten Kindern zugute. Eine frei vererbbare Geldanlage bietet hier deutlich mehr Flexibilität.
Betriebsrente kann bei Grundsicherung geschützt seinDas angesparte Vorsorgevermögen bleibt während der Ansparphase regelmäßig vor einer Anrechnung bei existenzsichernden Sozialleistungen geschützt. Auch im Ruhestand wird eine zusätzliche Altersvorsorge nicht vollständig auf die Grundsicherung im Alter angerechnet.
Grundsätzlich bleiben zunächst 100 Euro monatlich anrechnungsfrei. Hinzu kommen 30 Prozent des darüber liegenden Betrags. Der gesamte Freibetrag ist allerdings begrenzt. Für Menschen, die im Alter voraussichtlich Grundsicherung benötigen, kann eine geförderte Betriebsrente deshalb trotz ihrer Nachteile sinnvoll sein.
Diese Zahlen sollten Sie vor dem Abschluss verlangenLassen Sie sich schriftlich zeigen, wie hoch der Arbeitgeberzuschuss ausfällt und welche garantierte Leistung Sie dafür erhalten. Verlangen Sie außerdem Angaben zu Abschlusskosten, laufenden Verwaltungskosten, Rentenfaktor, Hinterbliebenenschutz und den Folgen eines Arbeitgeberwechsels.
Besonders wichtig ist eine Nettohochrechnung für den Ruhestand. Diese sollte Steuern, Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge sowie die voraussichtlich niedrigere gesetzliche Rente berücksichtigen.
Vergleichen Sie das Ergebnis anschließend mit einer flexiblen Alternative wie einem kostengünstigen, breit gestreuten ETF-Sparplan. Dabei müssen Sie allerdings auch dessen Wertschwankungen einbeziehen.
FAQ zur betrieblichen Altersvorsorge Muss mein Arbeitgeber immer 15 Prozent Zuschuss zahlen?Nein. Der Zuschuss hängt davon ab, ob und in welcher Höhe der Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge spart. Außerdem können Tarifverträge abweichende Regelungen enthalten.
Kann ich eine Entgeltumwandlung vorzeitig kündigen und mir das Geld auszahlen lassen?Eine vorzeitige Auszahlung ist normalerweise nicht möglich. Häufig lässt sich der Vertrag nur beitragsfrei stellen oder unter bestimmten Bedingungen übertragen.
Lohnt sich eine betriebliche Altersvorsorge bei 15 Prozent Zuschuss?Nach Einschätzung der Verbraucherzentrale reicht der Mindestzuschuss häufig nicht aus. Entscheidend sind Vertragskosten, Laufzeit, Rendite, Sozialabgaben im Alter und die Kürzung der gesetzlichen Rente.
QuellenBundesministerium für Arbeit und Soziales: Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2026
Bundesministerium der Justiz: § 1a Betriebsrentengesetz
Deutsche Rentenversicherung: Informationen zu Versorgungsbezügen
Verbraucherzentrale: Betriebliche Altersvorsorge und Gehaltsumwandlung
Der Beitrag Betriebliche Altersvorsorge: 15 Prozent Arbeitgeberzuschuss reichen nicht erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.
Law offers additional guarantees to Russian nationals and legal entities in the context of external sanctions pressure
The President signed Federal Law Amending Article 5 of Federal Law On International Companies and International Funds.
Schwerbehinderung: GdB erhöhen lassen – Dieser Fehler kann die Prüfung verhindern
Wer einen Grad der Behinderung erstmals feststellen oder einen bereits bestehen GdB erhöhen lassen möchte, muss bei der Aufklärung des Gesundheitszustands mitwirken. Tut er dies nicht, darf das Versorgungsamt die Entscheidung verweigern.
Das gilt auch, obwohl die Feststellung des GdB rechtlich keine klassische Sozialleistung darstellt, entschied das Bundessozialgericht (BSG, Urteil vom 16. Dezember 2014, Az. B 9 SB 3/13 R).
Die Behörde muss allerdings konkret benennen, welche Angaben oder Unterlagen fehlen, eine angemessene Frist setzen und ausdrücklich auf die drohenden Folgen hinweisen.
Erst wenn der Betroffene weiterhin nicht mitwirkt und dadurch die Sachaufklärung erheblich erschwert, kommt eine Versagung in Betracht.
Frau mit GdB 50 beantragte eine ErhöhungBei der Klägerin war bereits ein Gesamt-GdB von 50 festgestellt worden. Damit galt sie als schwerbehinderter Mensch. Später beantragte sie eine Überprüfung und eine höhere Bewertung. Zur Begründung verwies ihr Bevollmächtigter auf eine unfallbedingte Meniskusverletzung, die chronisch geworden sei und operiert werden müsse.
Für die Behörde reichten diese pauschalen Angaben nicht aus. Sie forderte den Bevollmächtigten deshalb auf, das Formular für den Neufeststellungsantrag auszufüllen und den Antrag näher zu begründen. Weder auf diese Aufforderung noch auf eine anschließende Mahnung erfolgte eine Reaktion.
Das Versorgungsamt erläuterte daraufhin ausdrücklich die Mitwirkungspflichten und setzte eine weitere Frist. Gleichzeitig kündigte es an, die beantragte Neufeststellung zu versagen, falls die erforderlichen Angaben weiterhin ausblieben. Auch dieses Schreiben blieb unbeantwortet.
Daraufhin lehnte die Behörde die beantragte Erhöhung des GdB wegen fehlender Mitwirkung ab. Widerspruch, Klage, Berufung und schließlich die Revision vor dem Bundessozialgericht blieben erfolglos.
GdB-Feststellung ist keine SozialleistungDas Bundessozialgericht stellte zunächst klar, dass die Feststellung eines GdB selbst keine Sozialleistung im Sinne des Sozialgesetzbuchs ist. Sozialleistungen sind insbesondere Geldleistungen, Sachleistungen oder Dienstleistungen.
Ein GdB-Bescheid zahlt dagegen kein Geld aus und gewährt noch keinen konkreten Vorteil. Er stellt zunächst lediglich einen rechtlichen Status fest. Dieser Status kann anschließend die Voraussetzung für zahlreiche Nachteilsausgleiche bilden.
Dazu gehören je nach Höhe des GdB und festgestellten Merkzeichen beispielsweise der besondere Kündigungsschutz, Zusatzurlaub, steuerliche Pauschbeträge, Vergünstigungen im öffentlichen Nahverkehr oder Möglichkeiten eines früheren Rentenbeginns.
Mitwirkungspflichten gelten trotzdem beim GdB-AntragObwohl die GdB-Feststellung keine Sozialleistung ist, gelten die Vorschriften über die Mitwirkung nach Auffassung des Bundessozialgerichts entsprechend. Antragsteller müssen daher die erheblichen Tatsachen mitteilen, Beweismittel benennen und erforderlichenfalls der Beiziehung medizinischer Unterlagen zustimmen.
Das Gericht begründete dies mit der besonderen Struktur des Schwerbehindertenrechts. Die Behörde kann die gesundheitlichen Einschränkungen und deren Auswirkungen auf die gesellschaftliche Teilhabe regelmäßig nicht ohne Informationen des Betroffenen beurteilen.
Ärzte dürfen medizinische Unterlagen wegen ihrer Schweigepflicht grundsätzlich nicht ohne entsprechende Einwilligung herausgeben. Teilt der Antragsteller weder die behandelnden Ärzte noch die Diagnosen und Behandlungen mit, fehlen der Behörde häufig bereits die Grundlagen für weitere Ermittlungen.
Nach § 60 SGB I müssen Antragsteller erhebliche Tatsachen angeben, Beweismittel bezeichnen und auf Verlangen der Vorlage notwendiger Unterlagen zustimmen. Das Bundessozialgericht übertrug diese Grundsätze auf das GdB-Feststellungsverfahren.
Fehlende Mitwirkung darf die Ermittlungen erheblich erschwerenNicht jede unvollständige Angabe rechtfertigt sofort eine Versagung. Entscheidend ist, ob die fehlende Mitwirkung die Aufklärung des Sachverhalts erheblich erschwert oder unmöglich macht.
Im entschiedenen Fall kannte die Behörde praktisch nur die Behauptung, es sei eine chronifizierte Meniskusverletzung hinzugekommen. Die Klägerin nannte keine näheren medizinischen Einzelheiten und gab trotz mehrfacher Aufforderung keine verwertbaren Hinweise auf Behandlungen, Befunde oder behandelnde Ärzte.
Damit konnte das Versorgungsamt weder prüfen, welche Funktionsbeeinträchtigungen tatsächlich bestanden, noch beurteilen, ob sich der bisherige Gesamt-GdB von 50 erhöht hatte. Das Bundessozialgericht bezeichnete das Verhalten der Klägerin als schwer nachvollziehbar.
Behörde muss Frist setzen und Folgen ankündigenEine Versagung wegen fehlender Mitwirkung setzt ein geregeltes Verfahren voraus. Die Behörde muss den Antragsteller schriftlich darüber informieren, welche Mitwirkung sie erwartet.
Außerdem muss sie eine angemessene Frist setzen und verständlich darauf hinweisen, dass der Antrag ganz oder teilweise versagt werden kann. Eine überraschende Ablehnung ohne vorherige Warnung wäre daher rechtswidrig.
Im Fall der Klägerin hatte das Versorgungsamt diese Voraussetzungen erfüllt. Es hatte zunächst Unterlagen angefordert, anschließend gemahnt und schließlich eine konkrete Frist gesetzt. Zugleich hatte es ausdrücklich auf die mögliche Versagung hingewiesen.
Versorgungsamt muss sein Ermessen ausübenSelbst nach Ablauf der Frist muss die Behörde ihr Ermessen pflichtgemäß ausüben. Dabei muss sie unter anderem berücksichtigen, wie wichtig die fehlenden Angaben sind, welchen Aufwand die Mitwirkung verlangt und ob sie dem Antragsteller zugemutet werden kann.
Im entschiedenen Fall verlangte die Behörde lediglich nähere Angaben zu der Verletzung, auf welche die Klägerin ihren eigenen Erhöhungsantrag stützte. Diese Informationen hätte sie nach Einschätzung des Gerichts ohne großen Aufwand liefern können.
Die geforderte Mitwirkung stand damit in einem angemessenen Verhältnis zur Bedeutung der beantragten Feststellung. Ermessensfehler konnte das Bundessozialgericht nicht erkennen.
Bestehender GdB wird durch die Versagung nicht automatisch aufgehobenDie Behörde entschied in diesem Fall nicht darüber, ob die Meniskusverletzung tatsächlich einen höheren GdB rechtfertigte. Sie versagte hingegen die beantragte Neufeststellung, weil sie den Sachverhalt ohne die erforderlichen Angaben nicht aufklären konnte.
Der bereits festgestellte GdB von 50 blieb davon unberührt. Die Klägerin verlor also nicht ihre bestehende Schwerbehinderteneigenschaft. Sie erhielt lediglich keine Prüfung und Feststellung eines möglicherweise höheren GdB.
Eine Versagung wegen fehlender Mitwirkung ist also keine endgültige medizinische Entscheidung darüber, wie hoch der GdB tatsächlich sein müsste.
Nachgeholte Mitwirkung kann das Verfahren wieder öffnenReicht der Antragsteller die fehlenden Informationen später ein, kann die Behörde den medizinischen Sachverhalt prüfen und über den Antrag entscheiden.
Das Bundessozialgericht betonte, dass dieses Verfahren den Antragsteller sogar vor einer nachteiligen Beweislastentscheidung schützt. Würde die Behörde sofort nach Aktenlage entscheiden, könnte sie den Antrag mangels Nachweises inhaltlich ablehnen.
Betroffene sollten die verlangten Unterlagen deshalb möglichst schnell nachreichen und ausdrücklich eine Fortsetzung beziehungsweise erneute Entscheidung über den Antrag verlangen.
Diese Angaben sollten Sie beim GdB-Antrag machenWer eine Erstfeststellung oder Erhöhung beantragt, sollte nicht allein Diagnosen aufzählen. Für die Höhe des GdB kommt es vor allem darauf an, welche längerfristigen Funktionsbeeinträchtigungen bestehen und wie stark diese die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben einschränken.
Der Antrag sollte deshalb die behandelnden Ärzte, Krankenhäuser und Rehabilitationseinrichtungen vollständig benennen. Ebenso wichtig sind Angaben zu Behandlungen, Operationen, Medikamenten, Hilfsmitteln und konkreten Einschränkungen im Alltag.
Ärztliche Befundberichte, Entlassungsberichte und aktuelle Untersuchungsergebnisse können das Verfahren beschleunigen. Werden Schweigepflichtentbindungen verlangt, sollten Antragsteller prüfen, auf welche Ärzte und Zeiträume sie sich beziehen, und sie anschließend rechtzeitig zurücksenden.
Fehlen Unterlagen, sollten Betroffene nicht einfach schweigen. Sie können der Behörde mitteilen, warum die Unterlagen noch nicht vorliegen, welche Schritte sie bereits unternommen haben und bis wann voraussichtlich mit einer Nachreichung zu rechnen ist.
Krankheit kann eine verspätete Reaktion erklärenEine Mitwirkung muss erforderlich, verhältnismäßig und zumutbar sein. Ist ein Betroffener vorübergehend nicht in der Lage zu reagieren, sollte dies der Behörde schnellstmöglich mitgeteilt und nach Möglichkeit belegt werden.
Auch eine gesetzliche Betreuung, eine bevollmächtigte Vertrauensperson oder ein Sozialverband kann helfen, Fristen einzuhalten und Unterlagen zusammenzustellen. Wer eine gesetzte Frist nicht schaffen kann, sollte vor deren Ablauf eine Fristverlängerung beantragen.
Das Schreiben zu ignorieren gefährdet dagegen den Antrag. Die Behörde muss die gesundheitlichen Voraussetzungen zwar von Amts wegen ermitteln. Ohne Angaben aus dem persönlichen und medizinischen Lebensbereich stößt diese Pflicht jedoch an praktische und rechtliche Grenzen.
FAQ: Mitwirkungspflicht beim Feststellen des GdB Darf das Versorgungsamt einen GdB-Antrag sofort ablehnen?Nein. Vor einer Versagung wegen fehlender Mitwirkung muss die Behörde grundsätzlich mitteilen, welche Angaben fehlen, eine angemessene Frist setzen und schriftlich auf die möglichen Folgen hinweisen.
Verliere ich meinen bisherigen GdB, wenn ich beim Erhöhungsantrag nicht mitwirke?Nicht automatisch. Im entschiedenen Fall blieb der bereits festgestellte GdB von 50 bestehen. Versagt wurde lediglich die beantragte Neufeststellung eines höheren GdB.
Kann ich fehlende Unterlagen später nachreichen?Ja. Eine Versagung wegen fehlender Mitwirkung ist keine abschließende Entscheidung über die tatsächliche Höhe des GdB. Nach der Nachholung sollte die Behörde aufgefordert werden, das Verfahren fortzuführen und inhaltlich über den Antrag zu entscheiden.
QuellenBundessozialgericht, Urteil vom 16. Dezember 2014, B 9 SB 3/13 R.
Gesetze im Internet, § 60 SGB I, Angabe von Tatsachen. (Gesetze im Internet)
Gesetze im Internet, § 152 SGB IX, Feststellung der Behinderung und Ausweise. (Gesetze im Internet)
Der Beitrag Schwerbehinderung: GdB erhöhen lassen – Dieser Fehler kann die Prüfung verhindern erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.
Amendments to the law on the electronic signature
The President signed Federal Law On Amendments to Federal Law On the Electronic Signature.
Law barring foreign nationals with unexpunged or outstanding criminal convictions from obtaining Russian citizenship or the right to reside in Russia
Vladimir Putin signed Federal Law On Amendments to Federal Law On the Legal Status of Foreign Citizens in the Russian Federation and to Article 18 of Federal Law On Citizenship of the Russian Federation.
Rimoldi gewinnt gegen Nachrichtendienst
«Es ist eine Schlappe für die Berner Schlapphüte», fasst es der Blick treffend zusammen. So hat der Schweizer Nachrichtendienst vor Bundesgericht gegen den Präsidenten der Bewegung Mass-Voll, Nicolas Rimoldi, verloren. Aufgrund seines Engagements gegen die Corona-Maßnahmen und für die Bürgerrechte setzte ihn der Nachrichtendienst unter Beobachtung. Der Grund sei eine mögliche Gefährdung der inneren Sicherheit.
Wie der Blick mitteilt, war Rimoldi nicht zufrieden, als er mehr Informationen über die Daten haben wollte, die ihn betreffen. Er habe in Erfahrung bringen können, dass der Geheimdienst acht Presse- und Agenturmeldungen über ihn gesammelt hatte. Auch gebe es einen Eintrag über den Aktivisten in einer Datenbank, die Bund und Kantone nutzen würden, um etwa vor Demonstrationen deren Gefährlichkeit abzuschätzen. «Man sah erste Anzeichen, dass die innere Sicherheit gefährdet sein könnte», resümiert der Blick.
Somit sei Rimoldi vor Gericht gezogen, um gestützt auf das Öffentlichkeitsgesetz an die Daten zu gelangen. Der Bund habe dies jedoch verweigert, mit der Begründung, dass dies die Arbeitsweise des Nachrichtendiensts zu sehr offenlegen würde. Auch würde es die innere Sicherheit gefährden, wenn öffentlich würde, wer an welchen Demonstrationen beobachtet wurde.
Dem Bundesgericht hätten diese Argumente aber nicht gereicht, informiert der Blick. Es habe geurteilt, dass der Nachrichtendienst viel zu oberflächlich argumentiert habe. Wenn der Fall wieder zurück ans Bundesverwaltungsgericht geht, müsse der Nachrichtendienst nun mehr Informationen preisgeben. «Sonst dürfte die nächste Niederlage programmiert sein», kommentiert die Zeitung.
Auf Telegram teilt Mass-Voll mit:
«SIEG! Nach bald 5 Jahren Verfahren, besiegen wir den Nachrichtendienst. Das Bundesgericht gibt uns Recht: Die Überwachung von MASS-VOLL! ist illegal! Wir fordern, dass diese Überwachung SOFORT gestoppt wird. Wir verlangen alle Akten.»
Neue Grundsicherung: Verein startet Begleitung zum Jobcenter
Ein Termin beim Jobcenter, bei der Agentur für Arbeit oder der Familienkasse kann erheblichen Stress auslösen. Seit Einführung der sog. “neuen Grundsicherung” sind die Sorgen vieler Leistungsbeziehender noch größer, weil wiederholtes Nichterscheinen zu empfindlichen Kürzungen und schließlich sogar zum vollständigen Wegfall des Leistungsanspruchs führen kann.
Der Erwerbslosen- und Sozialhilfeverein Tacheles hat deshalb in Wuppertal eine Gruppe für solidarische Ämterbegleitung gegründet. Sie unterstützt Menschen, die einen Behördentermin nicht allein wahrnehmen möchten oder während des Gesprächs Hilfe benötigen.
Begleitung soll Sicherheit beim Behördentermin gebenNach Angaben von Tacheles Sozialhilfe können Betroffene selbst bestimmen, wie die Unterstützung aussehen soll. Die Begleitperson kann still am Gespräch teilnehmen, Notizen machen und später dabei helfen, den Gesprächsverlauf nachzuvollziehen.
Auf Wunsch darf der Beistand auch sprechen, Fragen stellen oder die betroffene Person dabei unterstützen, ihre Anliegen verständlich vorzutragen. Das kann besonders hilfreich sein, wenn Angst, gesundheitliche Einschränkungen, Sprachprobleme oder schlechte Erfahrungen mit Behörden die Kommunikation erschweren.
Das Angebot richtet sich nicht nur an Bezieher von Grundsicherungsgeld. Auch Termine bei der Agentur für Arbeit, der Familienkasse oder anderen Sozialbehörden können begleitet werden.
Warum versäumte Termine jetzt besonders gefährlich sindMit den seit dem 1. Juli 2026 geltenden Regeln führt das erste Meldeversäumnis ohne wichtigen Grund noch nicht zu einer Kürzung. Das Jobcenter hält das Versäumnis jedoch durch einen Feststellungsbescheid fest, sodass bereits der nächste nicht entschuldigte Termin finanzielle Folgen haben kann.
Ab einem wiederholten Meldeversäumnis kann der Regelbedarf für einen Monat um 30 Prozent sinken. Wie streng die neue Zählweise ausfällt, zeigt der Beitrag „Dreimal plus eins: Diese Sanktionen drohen bei versäumten Jobcenter-Terminen“.
Verfahrensstand Mögliche Folge Unterkunftskosten Erstes unentschuldigtes Meldeversäumnis Noch keine Kürzung, das Versäumnis wird jedoch festgestellt und gezählt Werden weiter berücksichtigt Weiteres Meldeversäumnis 30 Prozent weniger Regelbedarf für einen Monat Dürfen wegen dieser Minderung nicht gekürzt werden Drei Termine unmittelbar nacheinander versäumt Nach Anhörung und Feststellung kann im folgenden Monat zunächst der Regelbedarf entfallen Werden im Übergangsmonat grundsätzlich noch berücksichtigt Keine persönliche Vorsprache im Übergangsmonat Ab dem darauffolgenden Monat kann der vollständige persönliche Leistungsanspruch entfallen Auch der eigene Unterkunftsanteil kann betroffen seinDie Fachlichen Weisungen der Bundesagentur für Arbeit zu § 32 SGB II verlangen allerdings, dass ein wichtiger Grund und eine außergewöhnliche Härte geprüft werden. Ein Vorstellungsgespräch, ein unvorhergesehener Ausfall öffentlicher Verkehrsmittel, eine verweigerte Freistellung durch den Arbeitgeber oder eine nachgewiesene Erkrankung können das Fernbleiben entschuldigen.
Wer wegen einer Erkrankung nicht erscheinen kann, sollte das Jobcenter sofort und nachweisbar informieren. Was dabei seit Juli 2026 zu beachten ist, erläutert der Beitrag „Grundsicherung statt Bürgergeld: AU ab dem ersten Krankheitstag“.
Das Recht auf einen Beistand steht im GesetzEine Begleitung zum Amt ist kein Entgegenkommen der Behörde. Nach § 13 Absatz 4 SGB X darf eine am Verwaltungsverfahren beteiligte Person zu Verhandlungen und Besprechungen mit einem Beistand erscheinen.
Der Beistand darf sich während des Gesprächs äußern. Seine Aussagen gelten rechtlich als Äußerungen der begleiteten Person, sofern diese nicht unverzüglich widerspricht.
Deshalb sollten Betroffene und Begleitpersonen vor dem Termin genau besprechen, welche Anliegen vorgetragen werden sollen. Missverständliche oder falsche Aussagen müssen noch während des Gesprächs berichtigt werden.
Für die bloße Begleitung ist normalerweise keine schriftliche Vollmacht erforderlich. Das gemeinsame Erscheinen macht deutlich, dass die anwesende Person als Beistand teilnehmen soll.
Anders ist es, wenn jemand ohne die betroffene Person handeln, Anträge stellen oder Unterlagen entgegennehmen soll. Dann handelt es sich um eine Vertretung, für die die Behörde einen Vollmachtsnachweis verlangen kann.
Weitere Hinweise zum Unterschied zwischen Begleitung und Vertretung enthält der Gegen-Hartz-Beitrag „Das Recht auf einen Beistand“.
Das Jobcenter darf eine Begleitung nicht willkürlich ablehnenEine Behörde darf einen Beistand nicht allein deshalb ausschließen, weil dessen Anwesenheit unerwünscht ist. Eine Zurückweisung kommt nach § 13 SGB X nur unter engen gesetzlichen Voraussetzungen infrage, etwa bei unzulässigen Rechtsdienstleistungen oder wenn die Person zu einem sachlichen Vortrag nicht fähig ist.
Die Zurückweisung muss auch der begleiteten Person schriftlich mitgeteilt werden. Sollte ein Sachbearbeiter die Teilnahme lediglich mündlich verweigern, kann verlangt werden, die Entscheidung und ihre Begründung schriftlich festzuhalten.
Eine Begleitperson muss sich ihrerseits sachlich verhalten und darf den Ablauf nicht stören. Ihre Aufgabe besteht darin, die betroffene Person zu unterstützen, Fragen zu klären und auf eine nachvollziehbare Dokumentation der Gesprächsergebnisse zu achten.
So funktioniert die solidarische Ämterbegleitung in WuppertalHilfesuchende können sich bei Tacheles melden und ihren anstehenden Termin schildern. Vor dem Behördengang sollte geklärt werden, um welches Amt es geht, wann der Termin stattfindet und welche Unterstützung gewünscht wird.
Die Begleitung kann im Gespräch zurückhaltend bleiben oder sich nach vorheriger Absprache aktiv einbringen. Entscheidend ist, dass die Wünsche und Ziele der betroffenen Person beachtet werden.
Kontakt zum Begleitteam ist per E-Mail unter Begleitung@tacheles-sozialhilfe.org oder telefonisch unter 0202 318441 möglich. Bei einem Anruf bittet der Verein darum, eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter zu hinterlassen.
Tacheles sucht auch ehrenamtliche BegleiterDer Verein sucht zugleich Menschen, die bereit sind, andere zu Behördenterminen zu begleiten. Juristische Vorkenntnisse werden nach Angaben von Tacheles nicht vorausgesetzt.
Interessierte können selbst entscheiden, wann sie Zeit für eine Begleitung haben. Eine klare Vorbereitung bleibt dennoch wichtig, damit die unterstützte Person weiß, was die Begleitung leisten kann und wo fachkundige Sozial- oder Rechtsberatung erforderlich wird.
Begleitung ersetzt keine persönliche VorspracheDer Beistand kann den Termin in der Regel nicht anstelle der eingeladenen Person wahrnehmen. Wird das persönliche Erscheinen verlangt, muss die leistungsberechtigte Person selbst erscheinen, sofern kein nachweisbarer wichtiger Grund entgegensteht.
Auch Fristen, Nachweispflichten und schriftliche Anhörungen bleiben bestehen. Wer nach dem Termin einen Kürzungs- oder Feststellungsbescheid erhält, sollte prüfen, ob ein Widerspruch gegen den Grundsicherungsbescheid erforderlich ist.
Eine Begleitung kann jedoch helfen, Schreiben richtig einzuordnen, offene Fragen anzusprechen und das Ergebnis des Termins festzuhalten. Gerade in belastenden Situationen sinkt dadurch das Risiko, wichtige Angaben zu vergessen oder einer missverständlichen Darstellung nicht zu widersprechen.
Ein Angebot, das auch in anderen Städten entstehen kannDie Wuppertaler Initiative lässt sich grundsätzlich auch andernorts aufbauen. Erwerbslosenvereine, Sozialberatungen, Nachbarschaftsgruppen und engagierte Einzelpersonen können verlässliche Kontaktwege schaffen und Begleitungen vermitteln.
Dafür braucht es klare Absprachen über Vertraulichkeit, Aufgaben und Grenzen der Unterstützung. Ebenso sollte geregelt werden, wie kurzfristige Anfragen verteilt und Begleitpersonen auf schwierige Gesprächssituationen vorbereitet werden.
Das Angebot von Tacheles zeigt, dass solidarische Unterstützung nicht erst bei einem Widerspruch oder einer Klage beginnen muss. Sie kann bereits an der Tür des Jobcenters ansetzen und verhindern, dass Menschen einer belastenden Behördensituation allein gegenüberstehen.
Praxisbeispiel: Begleitung verhindert MissverständnisseFrau L. erhält eine Einladung des Jobcenters, in der über ihre weitere berufliche Eingliederung gesprochen werden soll. Weil sie nach einem früheren Konflikt mit der Behörde unter starken Ängsten leidet, wendet sie sich an das Wuppertaler Begleitteam.
Vor dem Termin bespricht sie mit ihrer Begleitperson, welche gesundheitlichen Einschränkungen und beruflichen Ziele angesprochen werden sollen. Im Gespräch macht der Beistand Notizen und bittet bei unklaren Aussagen um eine verständliche Erklärung.
Am Ende werden die besprochenen nächsten Schritte noch einmal zusammengefasst. Frau L. hat den Meldetermin wahrgenommen und kann später anhand der Notizen nachvollziehen, welche Unterlagen das Jobcenter tatsächlich angefordert hat.
Fragen und Antworten zur Ämterbegleitung Darf jeder eine Begleitperson zum Jobcenter mitnehmen?Grundsätzlich darf eine beteiligte Person nach § 13 Absatz 4 SGB X mit einem Beistand zu Verhandlungen und Besprechungen erscheinen. Das kann eine vertraute Person aus dem Freundes-, Familien- oder Bekanntenkreis oder eine ehrenamtliche Begleitung sein.
Braucht der Beistand eine schriftliche Vollmacht?Für die gemeinsame Teilnahme an einem Gespräch ist normalerweise keine Vollmacht erforderlich. Soll die Begleitperson hingegen allein gegenüber der Behörde handeln, kann ein schriftlicher Vollmachtsnachweis notwendig werden.
Darf die Begleitperson während des Termins sprechen?Ja, der Beistand darf sich äußern, Fragen stellen und den Vortrag unterstützen. Seine Aussagen werden der begleiteten Person zugerechnet, wenn diese nicht sofort widerspricht.
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Grundsicherung: Kontoauszüge verweigert – Erbin scheitert vor dem Landessozialgericht
Beim Bürgergeld/der Neuen Grundsicherung nach dem SGB II gilt im Fall einer Erbschaft eine strenge Mitwirkungspflicht: Die erworbenen Mittel werden als Vermögen angerechnet, und der Antragsteller muss den Verbleib sowie den Verbrauch von Geldern lückenlos nachweisen.
Meldepflicht: Erbschaft ist eine wesentliche Änderung der VerhältnisseEine Erbschaft muss dem Jobcenter unverzüglich gemeldet werden, da es sich um eine wesentliche Änderung der Verhältnisse handelt.
Zur Ermittlung des Erbes müssen Nachweise wie Testament, Erbschein, Nachlassverzeichnis oder Konten des Erblassers vorgelegt werden.
Geld angeblich verbraucht: Die Beweislast liegt beim AntragstellerBehauptet der Antragsteller, das geerbte Geld (oder eigenes Vermögen) sei bereits ausgegeben oder verbraucht worden, trägt er hierfür die volle Nachweis- und Beweislast.
Kann der rechtliche Verbleib einer größeren Summe nicht durch konkrete Belege (Rechnungen, Quittungen, Verträge) belegt werden, darf das Jobcenter annehmen, dass das Geld noch vorhanden ist, und die Leistungen versagen oder zurückfordern.
Landessozialgericht Baden-Württemberg: Alle Konten sind offenzulegenAktuell hat nun das Landessozialgericht Baden-Württemberg entschieden (Beschluss v. 26.05.2026 – L 7 AS 1052/25 ER-B), dass bei einer Erbschaft alle Konten vom Antragsteller offenzulegen sind und bei Verbrauch dieser vom Antragsteller zu beweisen ist.
Kein Rechtsschutzbedürfnis: Vorlage der Kontoauszüge wäre der einfachere WegDas Gericht verneint hier die Hilfebedürftigkeit nach dem SGB II, denn ein Rechtsschutzbedürfnis bestehe nicht.
Denn es bestehe kein Rechtsschutzbedürfnis, wenn die Antragstellerin durch eine zumutbare Mitwirkungshandlung – Vorlage der Kontoauszüge – das angestrebte Ziel auf einfachere Weise erreichen könne.
Wenn die Antragstellerin vorträgt, es seien alle Konten der Mutter zwischenzeitlich aufgelöst, ergibt sich dies für die genannten Konten gerade nicht.
Die Vorlage von Nachweisen hierzu hat die Antragstellerin abgelehnt.
Fehlende Kontoauszüge: Nachweis der Hilfebedürftigkeit nicht erbrachtDas Gericht ist überzeugt, dass der Nachweis der Hilfebedürftigkeit durch die Antragstellerin gerade nicht erbracht wurde.
Denn diesen Nachweis hätte sie durch die Übergabe von Kontoauszügen zu den genannten Konten bzw. entsprechenden Auskünften der Bank zur Auflösung der Konten führen können und müssen (vgl. zur Vorlage von Kontoauszügen BSG, Urteil vom 19. September 2008 – B 14 AS 45/07 R –; BSG, Urteil vom 19. Februar 2009 – B 4 AS 10/08 R –).
Kontoauszüge in der Leistungsakte: BSG hält Kopien für zulässigSoweit die Antragstellerin eine Vorlage von Nachweisen insbesondere deshalb ablehnt, weil sie die Aufbewahrung der Kontoauszüge in der Leistungsakte für rechtswidrig hält, ergibt sich hieraus nichts anderes.
Das BSG hat insoweit bereits entschieden, dass Kopien von Kontoauszügen zur Leistungsakte genommen werden dürfen (vgl. BSG, Urteil vom 14. Mai 2020 – B 14 AS 7/19 R –).
Beweislast auch für zwischenzeitlich eingetretene HilfebedürftigkeitSoweit das Vorbringen der Antragstellerin, Einkommen könne nur im Monat des Zuflusses angerechnet werden, so zu verstehen ist, dass jedenfalls zwischenzeitlich Hilfebedürftigkeit eingetreten sei, trägt sie auch hierfür die Beweislast.
Es obliegt dem Betroffenen, sämtliche hierfür erforderlichen Tatsachen anzugeben, entsprechende Beweismittel zu bezeichnen sowie sämtliche Beweisurkunden vorzulegen bzw. ihrer Vorlage zuzustimmen (§ 60 SGB I).
Anmerkung vom VerfasserBeim Bürgergeld/der Neuen Grundsicherung gilt im Fall einer Erbschaft tatsächlich eine strenge Mitwirkungspflicht: Die erworbenen Mittel werden als Vermögen angerechnet, und der Antragsteller muss den Verbleib sowie den Verbrauch von Geldern lückenlos nachweisen, wie unter anderem die Rechtsprechung (z. B. Sozialgericht Heilbronn, Az.: S 15 AS 1610/26 ER) bestätigt.
QuellenLandessozialgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 26. Mai 2026 – L 7 AS 1052/25 ER-B
Bundessozialgericht, Urteil vom 19. September 2008 – B 14 AS 45/07 R
Bundessozialgericht, Urteil vom 19. Februar 2009 – B 4 AS 10/08 R
Bundessozialgericht, Urteil vom 14. Mai 2020 – B 14 AS 7/19 R
Sozialgericht Heilbronn, Beschluss vom 5. Juni 2026 – S 15 AS 1610/26 ER
Der Beitrag Grundsicherung: Kontoauszüge verweigert – Erbin scheitert vor dem Landessozialgericht erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.
Trotz staatlicher Förderung erneuerbarer Energien dominieren fossile Brennstoffe nach wie vor die Stromerzeugung
H. Sterling Burnett
Mit blumigen Formulierungen preisen sowohl der jährliche statistische Überblick des Energy Institute (EI) als auch der Bericht des Risikomanagementunternehmens DNV Group über die Aussichten für die globale Energiewende ein erhebliches Wachstum bei Wind- und Solarenergie weltweit an, wobei China dabei am schnellsten voranschreitet.
Die DNV Group schreibt beispielsweise: „Bis Ende 2025 wird die weltweite Solar-PV-Kapazität 3.000 GW überschreiten, wobei 47 Prozent in China und 20 Prozent in Europa als den beiden führenden Regionen installiert sein werden.“ Der EI-Bericht stellt fest, dass es im Jahr 2025 ein „globales Wachstum der Solarenergie von +30 % im Vergleich zum Vorjahr“ gab. Das Wachstum war zwar stark, ging jedoch von einer deutlich niedrigeren Ausgangsbasis aus, gemessen am Anteil am gesamten Energiemix.
Der wichtigere Teil jedes Berichts räumt ein, dass der Energiebedarf insgesamt steigt und der Verbrauch fossiler Brennstoffe, einschließlich Kohle, ebenfalls mitwächst. Infolgedessen haben erneuerbare Energien im Gesamtenergiemix trotz jahrzehntelangem raschem Wachstum von Jahr zu Jahr immer noch nur einen geringen Anteil der Energie aus fossilen Brennstoffen verdrängt.
„Fossile Treibstoffe legten in absoluten Zahlen weiter zu und behielten ihre dominierende Stellung bei; auf sie entfielen 86 Prozent der Gesamtenergieversorgung“, heißt es in dem Bericht.
Der Anteil fossiler Brennstoffe lag vor einem Jahrzehnt bei über 80 Prozent und auch schon ein Jahrzehnt zuvor bei über 80 Prozent; trotz des rasanten Wachstums bei der Versorgung mit erneuerbaren Energien bleibt die Welt also weiterhin auf fossile Brennstoffe angewiesen.
Die Fokussierung auf Erschwinglichkeit und Versorgungssicherheit bei der Stromversorgung, verdrängt durch das fehlgeleitete Streben nach Netto-Null, hat in den Vereinigten Staaten und anderen Industrieländern zu einem anhaltenden Wachstum bei Erdgas und einem Wiederaufleben der Kohle geführt. Angesichts der jüngsten politischen Kurswechsel deuten beide Berichte darauf hin, dass die Emissionsreduktionen bis 2050 weit hinter dem zurückbleiben werden, was zur Erreichung der Netto-Null erforderlich ist.
„Der von uns prognostizierte Wandel verläuft nach wie vor zu langsam, um die Ziele des Pariser Abkommens zu erreichen – die Netto-Null-Emissionen werden erst gegen Ende des Jahrhunderts erreicht, bei einer gefährlichen Erwärmung um 2,2 °C bis zum Jahr 2100“, berichtet DNV, selbst bei einer Emissionsreduktion um 43 Prozent von heute bis 2050. Ich würde sogar wetten, dass diese Prognose optimistisch ist, es sei denn, man betrachtet die 43-prozentige Reduktion als Prozentsatz des BIP.
„Die weltweiten CO₂-Emissionen aus dem Verbrauch fossiler Brennstoffe stiegen [im Jahr 2025] um 1,1 Prozent auf 35,8 Gigatonnen CO₂“, so EI. „Der weltweite Ölverbrauch stieg 2025 um 1,3 Prozent, was einen Anstieg gegenüber dem im Jahr 2024 verzeichneten Wachstum von 1,1 Prozent darstellt. … Der weltweite Kohleverbrauch stieg im Jahr 2025 um 0,7 Prozent, … [und] die Gasnachfrage verzeichnete im Jahr 2025 nach den erneuerbaren Energien den zweitgrößten Anstieg und wuchs im Vergleich zum Vorjahr um 1,6 Prozent. …“
Das Problem mit der Behauptung, die Welt befinde sich in einer „Energiewende“, besteht darin, dass selbst ein geringer prozentualer Anstieg bei Kohle, Öl oder Gas zu einer weitaus größeren Menge an erzeugter und verbrauchter Energie führt als ein Anstieg bei Solar- oder Windenergie, der prozentual zum aktuellen Verbrauch um ein Vielfaches höher ist – eine Tatsache, auf die Medien wie das Fraser Institute, Energy Now und Fox News hingewiesen haben.
Auch wenn Schlagzeilen verkünden mögen, dass erneuerbare Energien die am schnellsten wachsende Energiequelle sind – was zwar stimmt –, können sie den überwältigenden Vorsprung kaum schmälern, den fossile Brennstoffe (die ebenfalls wachsen) beim Gesamtanteil des täglich benötigten und verbrauchten Energiebedarfs haben.
Betrachtet man die Quellen des weltweiten Primärenergieverbrauchs, so ist Kohle zwar nicht mehr der König (Öl hat sie entthront), doch die erneuerbaren Energien hinken da weit hinterher! Im Jahr 1965 lieferte Kohle 1,4-mal mehr Energie als Wind- und Solarenergie heute zusammen, und derzeit liefert sie viermal mehr Energie als diese beiden zusammen. Da gibt es noch viel aufzuholen.
Quellen: Energy Institute; DNV (Det Norske Veritas)
Link: https://heartland.org/opinion/climate-change-weekly-585-existing-coal-plants-are-cheap-compared-to-wind-and-solar-research-shows/, dritte Meldung
Übersetzt von Christian Freuer für das EIKE
Der Beitrag Trotz staatlicher Förderung erneuerbarer Energien dominieren fossile Brennstoffe nach wie vor die Stromerzeugung erschien zuerst auf EIKE - Europäisches Institut für Klima & Energie.