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Chatkontrolle: Der Digitalminister duckt sich weg

netzpolitik.org - 30. September 2025 - 16:51

Wenn in Kürze die Entscheidung fällt, ob Europa eine verpflichtende Chatkontrolle bekommt, ist auch die Haltung der Bundesregierung maßgeblich. Doch der Digitalminister mag sich lieber nicht positionieren. Digitale Weichenstellungen und gefährliche Formen technisierter Massenüberwachung sieht er offenbar nicht als sein Metier. Eine Einordnung.

Digitalminister Karsten Wildberger (CDU). – CC-BY 4.0 Leonhard Lenz

In wenigen Tagen steht die Entscheidung an, ob es in Europa eine verpflichtende Chatkontrolle geben wird oder ob sich erneut keine ausreichende Mehrheit im Rat der EU-Länder dafür findet. Die deutsche Haltung wird maßgeblich dafür sein, ob die Front der ablehnenden EU-Staaten gegen den Vorschlag der EU-Präsidentschaft Dänemarks stehenbleibt.

Hintergrund ist ein jahrelanger Streit über einen Entwurf der EU-Kommission für eine Verordnung zur massenhaften Chat-Überwachung, die dem Kampf gegen digitale Gewaltdarstellungen von Kindern dienen soll. Die geplante Chatkontrolle würde alle Anbieter von Messenger- und weiterer Kommunikationsdienste, auch solche mit Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, zum Scannen nach Missbrauchsfotos und -videos verpflichten. Betroffen wären auch Signal, Threema oder WhatsApp, die von vielen Millionen Menschen genutzt werden.

In den vergangenen Jahren hat sich Deutschland ablehnend gezeigt und sich gegen das automatisierte Scannen verschlüsselter Kommunikation, aber auch gegen die Umgehung von Ende-zu-Ende-Verschlüsselung und das Client-Side-Scanning positioniert. Ob die neue Bundesregierung das genauso hält, ist noch offen. Wir haben daher die Bundesregierung zu der Haltung befragt, die sie bei der anstehenden Entscheidung einnehmen wird.

Von diesen Ländern hängt ab, wie es mit der Chatkontrolle weitergeht

Das Bundesjustizministerium (BMJ) will sich gegenüber netzpolitik.org nicht in die Karten schauen lassen und antwortet auf die Frage nach der Chatkontrolle-Position nur: „Die Federführung“ liege „innerhalb der Bundesregierung beim Bundesministerium des Innern“. Da sollten wir uns doch hinwenden, meint das BMJ.

Das Bundesinnenministerium (BMI) hat jedoch auch nichts zu sagen: „Wir bitten um Verständnis, dass wir uns zu laufenden Abstimmungen innerhalb der Bundesregierung grundsätzlich nicht äußern.“

„Von der Seitenlinie“

Fragen wir doch die Digitalexperten in der Bundesregierung. Die schwarz-schwarz-rote Koalition hatte schließlich ein neues Ministerium aus der Taufe gehoben, das sich hauptsächlich mit Digitalisierung, digitaler Infrastruktur und Staatsmodernisierung befassen soll. Ein Sprecher des Digitalministeriums (BMDS) antwortet auf Fragen von netzpolitik.org nach der Position des Ministers zur geplanten verpflichtenden Chatkontrolle allerdings nur mit nur zwei Sätzen.

„Wir brauchen Maßnahmen, die wirksam und zugleich angemessen sind. Zu den derzeit auf EU-Ebene vorliegenden Vorschlägen erfolgt eine Positionierung der Bundesregierung unter Federführung des Bundesinnenministeriums.“

Auf weitere Fragen, etwa wie Minister Karsten Wildberger (CDU) zum Aufbrechen von Verschlüsselung oder zum Client-Side-Scanning im Rahmen einer Chatkontrolle steht, wird nicht geantwortet. Der seit Mai amtierende Digitalminister hat außerdem auch keine Position zur freiwilligen EU-Chatkontrolle und den damit verbundenen Risiken für die Privatsphäre.

Das Ministerium verweist stattdessen auf ein Gespräch mit Wildberger vom 11. September. Dort auf die Chatkontrolle angesprochen, äußert sich der Bundesminister folgendermaßen: Er wolle sich in diesen „politischen Prozess“ nicht „von der Seitenlinie“ einbringen. Er werde deswegen seine Meinung nicht dazugeben, da das „nicht hilfreich“ sei, denn dafür „gibt es jetzt einen Prozess“.

Das kann man natürlich anders sehen, ob es für die Diskussionen um eine europaweit verpflichtende Chatkontrolle „hilfreich“ wäre, wenn sich der amtierende Digitalminister von Deutschland nicht an die „Seitenlinie“ stellen, sondern dazu positionieren würde. Allerdings machen seine Äußerungen direkt im Anschluss klar, warum er vielleicht ganz richtig liegt.

Ein Offenbarungseid technischer und politischer Inkompetenz

Wildberger fügt hinzu: „Kinderpornographie“ in Chats, „das geht überhaupt nicht“, das seien Straftatbestände. Davon müsse man aber das Thema der Privatsphäre „säuberlich trennen“. Doch ein zentraler Streitpunkt in der langjährigen Debatte ist es gerade, wie weit man in die Privatsphäre und sogar Intimsphäre von Menschen eingreifen darf, um auf solche Inhalte in ihren Chats zu scannen.

Der Minister postuliert dann, dass er „persönlich eine klare Meinung“ dazu hätte. Die sagt er aber nicht sofort, sondern stellt erstmal folgende Frage in den Raum: „Wie stellen wir sicher, dass wir Rechtsordnung auch in diesem Rahmen sicherstellen?“ Den Versuch einer Antwort auf die wirre Frage macht er nicht. Stattdessen sagt Wildberger: „Wo es um Kinderpornographie geht, am Ende des Tages muss man auch über Deep Fakes reden, da hört bei mir der Spaß auf.“

CSAM Wir berichten seit Jahren unter dem Stichwort CSAM (Child Sexual Abuse Material) über politische Vorhaben im Kampf gegen Missbrauchsdarstellungen von Kindern. Unterstütze unsere Arbeit! Jetzt spenden

Kein Mensch mit Herz und Hirn würde die digitalen Darstellungen von Gewalt gegen Kinder in die Kategorie Spaß einsortieren. Die Debatte um die Chatkontrolle dreht sich vielmehr um die Frage, zu welchen technischen Maßnahmen die Anbieter von Messenger-Diensten verpflichtet werden sollten, um solche Inhalte massenhaft zu scannen. Dass diese Inhalte verabscheuungswürdig und strafbar sind, stellt niemand in Abrede.

Auf die Nachfrage, ob Anbieter zur Chatkontrolle verpflichtet werden sollen, bemerkt Wildberger, dass seine Antwort darauf eine „nicht politisch gemeinte Formulierung“ sei: „Da muss es eine Lösung für geben.“ Die Luft brennt förmlich vor Spannung, welche technische Idee der Digitalminister nun favorisieren wird. Doch der oberste Digitalisierer murmelt: „Wie die Lösung jetzt hier genau aussieht, das sollen …“ Da endet sein Satz im Ungewissen. Vielleicht sollen es die Experten richten, vielleicht gibt es einen Prozess.

Zuletzt endet die kurze Passage in dem Gespräch mit dem Versprechen, er werde sich „in die Debatte natürlich“ einbringen, wenn es hilfreich und erforderlich wäre. Aber das Thema sei „ein bisschen komplex“, aber „von der Richtung her“ sei er „klar justiert“.

Dass seine Pressestelle auf die Fragen von netzpolitik.org danach, ob angesichts der gesellschaftlichen und auch wirtschaftspolitischen Bedeutung von sicheren Verschlüsselungsmethoden ein Aufbrechen der Verschlüsselung oder ein Client-Side-Scanning im Rahmen einer Chatkontrolle als probate Mittel gelten können, nicht nur keine Antworten gibt, sondern stattdessen einen Hinweis auf diesen Offenbarungseid technischer und politischer Inkompetenz sendet, spricht Bände über den Minister und die Bedeutung seines Hauses innerhalb der Bundesregierung. Das ist nicht mal „Seitenlinie“, das ist eher die Tribüne hinten oben.

Der falsche Weg

Man fragt sich, unter welchem Stein der Bundesdigitalminister in den letzten Jahren gelebt hat und ob es niemanden in seinem Haus gibt, der ihn dazu briefen konnte, worum es im Streit über die Chatkontrolle geht: um das absichtliche Unterminieren von IT-Sicherheitsmaßnahmen für massenhafte Chat-Scans und um fundamentale Grundrechte.

Wenn in Schutzmaßnahmen wie Verschlüsselung verpflichtende Hintertüren eingebaut werden müssen, tangiert das die Privatsphäre und den Kernbereich privater Lebensgestaltung von Millionen Menschen und unterminiert zudem auf gefährliche Weise die IT-Sicherheit. Darauf weisen seit Jahren alle hin, die beruflich und wissenschaftlich mit IT-Sicherheit zu tun haben. Chatkontrolle ist technisch gesehen schlicht der falsche Weg.

Aber juristisch ist er es auch. Denn dass eine massenhafte anlasslose Überwachung von individueller Kommunikation mit den europäischen Grundrechten konform geht, wird mit guten Argumenten bezweifelt: Der Juristische Dienst des EU-Rats schätzt den aktuellen Vorschlag als rechtswidrig ein. Die Rechtsexperten stützen sich auch auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) aus dem Jahr 2024. Darin heißt es unzweideutig, dass „eine Schwächung der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, die alle Nutzer beträfe,“ gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstößt.

Dass der Digitalminister innerhalb und außerhalb der Bundesregierung zu so wichtigen Fragen in unser digitalisierten Welt keine Position einnimmt, macht ihn zum Komplizen der Befürworter der Chatkontrolle. Gleiches gilt übrigens für die Justizministerin Stefanie Hubig (SPD), deren Nicht-Positionierung angesichts der zweifellos erheblichen Grundrechtseingriffe ebenso blamabel ist.

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Kategorien: Externe Ticker

Trump: Hamas has four days to respond to Gaza Plan

SANA - Syrian Arab News Agency - 30. September 2025 - 16:39

U.S. President Donald Trump on Tuesday gave the Hamas militant group three to four days to respond to his proposed peace plan for Gaza or face the consequences.

“We are waiting for Hamas to respond positively,” Trump told reporters as he departed the White House. “If they reject the offer, Israel will do what it needs to do. There is not much room for negotiation with Hamas,” he added.

The White House released Last night some details of that plan, consisting of 20 items, which mainly stipulate ending the war immediately if both parties to the conflict (Israel and Hamas) agree to it.

Hamas announced it is considering the U.S. plan but cautioned it could take “several days” to respond due to the complexities of communication between the group’s leaders.

Hamas official told AFP news agency that the group Hamas “has begun a series of consultations within its political and military leadership, both inside Palestine and abroad,” which could “take several days” due to the complexities of communication among leadership members and movements.

Israeli Prime Minister Benjamin Netanyahu announced at a joint press conference with Trump at the White House on Monday that he supported the 20-point plan, which meets many of Israel’s principal demands.

Trump unveiled the Plan on Monday the plan to end the nearly two-year-old war in the Gaza Strip, which includes disarming the territory, establishing a mechanism to manage and rebuild it, as well as an exchange of hostages and prisoners, both living and dead.

Many Arab States and international organizations welcomed the peace proposal submitted by Trump to end Gaza war, which has claimed the lives of 66,097 Palestinians since October 7, 2023.

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A ship loaded with 2,000 cars arrives at Tartous Port

SANA - Syrian Arab News Agency - 30. September 2025 - 16:05

The ship Young Shin from South Korea loaded with approximately 2,000 cars arrived Tuesday at Tartous Port, General Authority for Land and Seaports’ official said.

Speaking to SANA, Mazen Alloush, Director of Public Relations at the General Authority, said that unloading the shipment of cars would take only about 10 hours given to the high level of readiness provided by the port’s staff.

In September, two ships carrying 31,570 tons of wheat arrived at Tartous Port that benefit the Syrian Grain Corporation.

Tartous Port has recently witnessed increasing commercial activity due to its technical and logistical preparedness, making it a trusted destination for large ships and diverse cargo.

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42 Palestinians killed in the ongoing Israeli attacks on Gaza strip

SANA - Syrian Arab News Agency - 30. September 2025 - 16:04

Health authorities in Gaza reported on Monday that the ongoing Israeli offensive on Gaza Strip has killed 42 Palestinians and injured dozen others during the past 24 hours.

In its daily report, The Ministry of Health in Gaza (MoH) said that “hospitals in Gaza Strip received 42 deaths and 190 new injuries, bringing the cumulative toll to 66,097 deaths and 168,536 injuries since October 7, 2023.

The ministry added that some of the victims are still under rubble as civil defense and health rescue teams are unable to reach.

Five martyrs and 56 injured in incidents related to food-seeking, bringing the death toll in food-seeking incidents to 2,576 deaths and more than 18,873 injuries.

Since the ceasefire agreement was broken by Israel on March 18, 2025, the death toll has surged to 13229 deaths and, 56495 injuries, the ministry said. Famine victims in Gaza raised to 453 deaths including 150 children, it added.

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TOKI baut Mega-Wohnanlage in Şirnex

In der nordkurdischen Provinz Şirnex (tr. Şırnak) hat die staatliche türkische Wohnungsbaubehörde TOKI mit dem Bau eines Großprojekts begonnen, das mit massiven Eingriffen in die Landschaft einhergeht. Betroffen sind die Gebiete Qelaçkê und Bûlbûlê am Rand des Stadtteils Ismetpaşa, rund drei Kilometer vom Stadtzentrum entfernt. Dort sollen 1.520 Wohnungen sowie öffentliche Einrichtungen entstehen.

Die Bauarbeiten finden auf einer rund 24.000 Hektar großen Fläche statt, die zuvor als öffentliches Gelände ausgewiesen war. Doch Beobachtungen vor Ort zeigen: Ganze Hügel werden abgetragen, Bäume mitsamt Wurzeln aus der Erde gerissen und mit Lkw abtransportiert. Mit Dutzenden Baggern und Planierraupen wird das Gelände planiert – ein großflächiger Eingriff in das Ökosystem.

Natur wird systematisch zerstört

Die Maßnahmen stehen exemplarisch für eine Entwicklung, bei der in kurdischen Provinzen staatliche Institutionen, regierungsnahe Baukonzerne und zentrale Planungsbehörden eng zusammenarbeiten – mit oft verheerenden Folgen für Umwelt und lokale Lebensräume. Von einer systematischen Naturzerstörung sprechen Beobachter:innen vor Ort.

Das Projekt umfasst neben den Wohnungen auch eine Grundschule mit 24 Klassen, ein Einkaufszentrum mit sieben Läden, eine Moschee, ein Trauerhaus sowie Infrastruktur- und Geländegestaltungsmaßnahmen. Insgesamt sollen 94 Wohnblöcke entstehen.

Den Zuschlag erhielten die regierungsnahen Bauunternehmen Egemen İnşaat und Fitaş Emlak als gemeinsame Auftragnehmer. Der Auftragswert liegt bei 4,164 Milliarden Türkischen Lira (rund 85,3 Millionen Euro).

Keine Umweltprüfung, keine Beteiligung

Eine Umweltverträglichkeitsprüfung wurde bislang nicht veröffentlicht. Auch eine Einbeziehung der lokalen Bevölkerung oder zivilgesellschaftlicher Organisationen fand nicht statt. In kurdischen Provinzen ist das kein Einzelfall: Großprojekte wie Wohnsiedlungen, Staudämme oder Minen werden häufig ohne Transparenz und gegen lokale Interessen durchgesetzt – nicht selten mit Unterstützung von Polizei und Militär.

https://deutsch.anf-news.com/Oekologie/umweltverein-warnt-vor-zerstorung-des-sarim-tals-durch-kraftwerke-48149 https://deutsch.anf-news.com/Oekologie/tausende-protestieren-in-mugla-gegen-turkische-umweltpolitik-48155 https://deutsch.anf-news.com/Oekologie/energieprojekte-setzen-natur-in-wan-unter-druck-48115 https://deutsch.anf-news.com/Oekologie/trotz-protesten-bergbauunternehmen-in-Semrex-setzt-arbeiten-fort-48075

 

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Kurdischer Aktivist in Mêrdîn wegen Parole bei Trauerfeier verurteilt

Ein Gericht in der Provinz Mêrdîn (tr. Mardin) hat einen kurdischen Aktivisten zu zehn Monaten Haft verurteilt, weil er bei einer öffentlichen Trauerfeier die Parole „Şehîd namirin“ – Gefallene sind unsterblich – gerufen hatte. Das Gericht wertete die Äußerung als „Propaganda für eine terroristische Organisation“.

Der Betroffene, Mithat Yılmaz, war früher als Vorstandsmitglied des Provinzverbands der kurdischen Partei DBP in Mêrdîn aktiv. Im Dezember 2024 nahm er im Bezirk Midyad an einer Trauerzeremonie für die Journalist:innen Nazım Daştan und Cihan Bilgin teil, die bei einem gezielten türkischen Drohnenangriff in Nordsyrien getötet worden waren. Beide hatten über die Entwicklungen am Tişrîn-Staudamm nahe Kobanê berichtet und Angriffe türkischer Besatzungstruppen und verbündeter Dschihadisten auf die Euphrat-Front dokumentiert.

Staatsanwaltschaft sieht „Terrorpropaganda“

Die dreitägige Zeremonie in Midyad, an der mehrere tausend Menschen teilnahmen, wurde von der türkischen Justiz als „sogenannte Trauerfeier“ eingestuft. Die Staatsanwaltschaft behauptete, die ermordeten Medienschaffenden seien Mitglieder der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) gewesen, und wertete den ausgerufenen Slogan als Unterstützung einer „verbotenen“ Organisation.

In der Anklage wurde insbesondere das Zeigen von Porträts von Nazım Daştan und Cihan Bilgin sowie der Ruf „Şehîd namirin“ als Ausdruck ideologischer Nähe zur PKK gewertet. Die Parole sei „verherrlichend“ und diene der „Legitimation terroristischer Akteure“, hieß es.

Verteidigung: Kein Bezug zu verbotenen Organisationen

Yılmaz’ Anwalt Ferhat Ibrahimoğlu wies die Vorwürfe zurück. „Die Getöteten waren Journalist:innen, die während der Ausübung ihres Berufs ermordet wurden.“ Für eine angebliche Mitgliedschaft in einer verbotenen Organisation gebe es keinerlei gerichtliche Belege, es handele sich somit um Verunglimpfung von Toten. Zudem sei der verwendete Slogan „Şehîd namirin“ ein kultureller Ausdruck und durch die Meinungsfreiheit gedeckt, so der Verteidiger. Er verwies auf entsprechende Urteile des Kassationshofs.

Urteil zur Bewährung ausgesetzt

Die 3. Strafkammer in Mêrdîn verhängte dennoch eine Freiheitsstrafe von zehn Monaten. Die Vollstreckung wurde jedoch im Rahmen der sogenannten „Aussetzung der Urteilsverkündung“ (HAGB) zurückgestellt. Das bedeutet: Sollte Yılmaz in den kommenden fünf Jahren nicht erneut straffällig werden, bleibt das Urteil ohne weitere Konsequenzen.

https://deutsch.anf-news.com/pressefreiheit/ermittlungen-gegen-journalistin-nach-gedenken-an-getotete-kolleg-innen-46994 https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/bewegender-abschied-von-nazim-dastan-und-cihan-bilgin-44907 https://deutsch.anf-news.com/pressefreiheit/djv-fordert-aufklarung-zum-tod-kurdischer-journalist-innen-44764 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/ihr-auto-war-deutlich-als-presse-gekennzeichnet-44728 https://deutsch.anf-news.com/kultur/heval-birako-spielfilm-aus-rojava-zu-ehren-von-nazim-dastan-48068

 

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Bericht: Systematische Rechtsverletzungen in türkischen Gefängnissen

In den Gefängnissen im nördlichen Kurdistan kommt es nach Angaben von Menschenrechtsorganisationen weiterhin zu systematischen Rechtsverletzungen. Die Anwaltskammer Amed (tr. Diyarbakır), der Juristenverband ÖHD sowie die Gefangenensolidaritätsorganisation TUAY-DER haben einen gemeinsamen Bericht zu den Zuständen in den Justizvollzugsanstalten in Amed, Xarpêt (Elazığ), Ezirgan (Erzincan) und Erzîrom (Erzurum) vorgelegt. Er umfasst den Zeitraum von Juni bis August dieses Jahres und basiert auf über 40 Besuchen in 20 Gefängnissen.

Bei der Vorstellung des Berichts in Amed sprach Rihan Gök von der Gefängnisbeobachtungskommission der dortigen Anwaltskammer am Dienstag von einem „systematischen Repressions- und Isolationsregime“, das weit über die Gefängnismauern hinausreiche. „Diese Politik trifft nicht nur die Inhaftierten selbst, sondern beschädigt auch das soziale und moralische Gefüge der gesamten Gesellschaft“, so Gök.

Isolation, Misshandlung, Einschränkung von Grundrechten

Zu den häufig dokumentierten Verstößen zählen laut Bericht unter anderem:

▪ Einschränkungen bei medizinischer Versorgung

▪ Zwang zu entwürdigenden Durchsuchungen, etwa in Form von Nacktdurchsuchung

▪ Zensur und Verzögerung von Postverkehr – besonders bei Schreiben auf Kurdisch

▪ Disziplinarstrafen auf Grundlage politischer Aussagen oder bei Ablehnung von Reuebekenntnissen

▪ Willkürliche Entscheidungen durch Verwaltungsgremien, die über Haftlockerungen oder Entlassungen befinden

Die Vorstände der Organisationen bei der Vorstellung ihres Berichts

In einzelnen Fällen sei selbst das Recht auf Kommunikation mit Anwält:innen oder Familienangehörigen eingeschränkt worden. Auch werde der Zugang zu sozialen und kulturellen Aktivitäten häufig ohne stichhaltige Begründung verweigert.

Die Ausschüsse innerhalb der Gefängnisse überschritten regelmäßig ihre gesetzlichen Befugnisse, kritisieren die Verfasser:innen des Berichts. Besonders politische Gefangene würden mit ideologischen Befragungen konfrontiert, die darauf abzielten, ihre Haltung oder Identität zu brechen.

„Ohne Aufarbeitung keine Gerechtigkeit“

Gök betonte, dass eine dauerhafte gesellschaftliche Befriedung in der Türkei nur durch eine ernsthafte Auseinandersetzung mit vergangenen und aktuellen Menschenrechtsverletzungen möglich sei: „Solange es keine Aufarbeitung von Gewalt, Leugnung und Repression gibt, wird es weder Gerechtigkeit noch echten Frieden geben.“

Forderung nach politischen und rechtlichen Reformen

Die beteiligten Organisationen fordern die türkische Regierung auf, umgehend Maßnahmen zu ergreifen, um den menschenrechtlichen Standards im Strafvollzug gerecht zu werden. Dazu zählen unter anderem:

▪ Die bedingungslose Aufhebung der Isolation von Abdullah Öcalan und die Öffnung eines politischen Dialogs

▪ Die Beendigung von Folter, Misshandlung und Isolationshaft

▪ Die Abschaffung ideologisch geprägter Befragungen durch Gefängniskommissionen

▪ Das uneingeschränkte Recht auf Kommunikation, auch in kurdischer Sprache

▪ Die Freilassung schwerkranker Gefangener sowie ein gesicherter Zugang zu medizinischer Versorgung

▪ Ein rechtsstaatliches, transparentes und überprüfbares Vollzugssystem

Empfehlungen für strukturelle Verbesserungen

Im Anhang des Berichts finden sich zudem konkrete Vorschläge für eine Reform des Strafvollzugs in der Türkei. So fordern die Organisationen unter anderem:

▪ Den Ausbau unabhängiger Kontrollmechanismen

▪ Die rechtssichere Durchführung von Disziplinarverfahren

▪ Verbesserte Bedingungen in Hafträumen, insbesondere mit Blick auf Hygiene, Tageslicht und Bewegungsmöglichkeiten

▪ Die Förderung von Bildungs-, Sport- und Kulturangeboten

▪ Den besonderen Schutz und die Unterstützung von behinderten sowie ausländischen Gefangenen

„Vertrauen in Rechtsstaat wird untergraben“

Auch der Vorsitzende der Anwaltskammer Amed, Abdulkadir Güleç, äußerte sich kritisch zu den aktuellen Zuständen. Die dokumentierten Missstände ließen das Vertrauen der Bevölkerung in den Rechtsstaat schwinden und führten zu einer wachsenden Resignation, sagte Güleç. Es sei dringend notwendig, dass die Rechte von Gefangenen konsequent geschützt und durchgesetzt würden.

https://deutsch.anf-news.com/menschenrechte/schwer-kranker-gefangener-civan-boltan-soll-in-isolationshaft-47970 https://deutsch.anf-news.com/menschenrechte/sincan-bedingte-entlassung-von-zwolf-gefangenen-seit-jahren-verweigert-48026 https://deutsch.anf-news.com/menschenrechte/amed-ngos-prangern-drohungen-und-misshandlungen-in-gefangnissen-an-47454

 

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Die Schwarze Erde der Ukraine

Der Krieg folgt einer Agenda der USA, welche die fruchtbaren Böden in den umkämpften Gebieten unter die Kontrolle westlicher Privatfirmen bringen soll.
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Digitale Souveränität: Wie die Bundesregierung das Fediverse fördern könnte

netzpolitik.org - 30. September 2025 - 15:58

Die Abhängigkeit von der Tech-Oligarchie und deren Nähe zu Trump sind ein Dauerthema. Dabei wäre eine Förderung dezentraler und gemeinwohlorientierter Infrastrukturen gar nicht so teuer.

Im Gegensatz zu vielen kommerziellen Angeboten sind im freien Internet die Dienste miteinander verbunden. – CC-BY-SA 4.0 Tobias Buckdahn / Bearbeitung: netzpolitik.org

Das Zentrum für Digitalrechte und Demokratie schlägt vor, dass die Bundesregierung stärker in die Förderung digital souveräner und dezentraler Infrastrukturen einsteigen soll. Ausgehend davon, dass die digitale Öffentlichkeit fest in der Hand von ein paar wenigen Tech-Oligarchen sei, müssten jetzt Alternativen wie das Fediverse und auch das AT Protokoll gestärkt werden, damit man in Zukunft überhaupt noch „Wahlfreiheit sowie Souveränität über digitale Plattformen und Datenflüsse“ habe.

Dem Zentrum für Digitalrechte und Demokratie (ZDD) schwebt dabei ein strukturiertes Innovations-Förder-Programm vor. Dieses soll Bund und Länder befähigen, gezielt Strukturen für eine souveräne digitale Öffentlichkeit aufzubauen. Wenn es nach der Organisation geht, soll es schnell gehen: Schon am 18. November könnten Friedrich Merz und Emmanuel Macron beim Europäische Gipfel zur Digitalen Souveränität in Berlin den „Booster“ für offene Infrastruktur verkünden.

Sofortprogramm für digitale Souveränität

Angesiedelt werden sollte die Organisation nach dem Wunsch des Think Tanks bei der Sovereign Tech Agency oder dem Zentrum für Digitale Souveränität (ZenDiS). Alles solle schnell in Gang kommen, damit die Förderung schon 2027 oder 2028 starten könne. Für die Vergabe von Fördergeldern könnten Projekte wie der Prototype Fund als Vorbild dienen, schreibt Markus Beckedahl, der heute Geschäftsführer beim ZDD ist.

Parallel zu Fördergeldern solle es auch Beratungsstrukturen für Behörden, Medien, Bildungseinrichtungen und Zivilgesellschaft geben, abrunden soll das Programm begleitende Forschung. Neben diesen Maßnahmen solle auch die Bundesregierung mit gutem Beispiel vorangehen: Nach dem sogenannten +1-Prinzip sollten alle Ministerien mindestens eine gemeinwohlorientierte, dezentrale Plattform nutzen. Dies ließe sich auch einfach in der Geschäftsordnung verankern.

Zusätzlich könnte in Rundfunkstaatsverträgen verankert werden, dass öffentlich-rechtliche Sender immer auch im Fediverse publizieren müssen – und sich nicht auf kommerzielle Plattformen beschränken dürfen. Im Gemeinnützigkeitsrecht könne zudem verankert werden, dass Open Source gemeinnützig wird.

Das Zentrum für Digitalrechte und Demokratie geht davon aus, dass man schon mit einem zweistelligen Millionenbetrag eine digitale Infrastruktur gestärkt werden könne, die wirklich unabhängig, demokratisch und innovativ sei.

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Syrian Human rights watchdog demands Russia apologize, extradite Bashar al-Assad

SANA - Syrian Arab News Agency - 30. September 2025 - 15:51

The Syrian Network for Human Rights (SNHR) on Tuesday called on Russia to issue an official apology for its military intervention in Syria, which caused the deaths of thousands of civilians and to provide compensation to the victims.

In a report issued to mark the tenth anniversary of the Russian military intervention in Syria, the watchdog demanded that Moscow extradite former president Bashar al-Assad, who fled to Russia after the fall of his regime in December 2024.

The report listed the most prominent violations committed by Russian forces and documented the deaths of 6,993 civilians, including 2,061 children and 984 women (adults).
According to the network’s database, Aleppo governorate recorded the highest number of civilian casualties, followed by Idleb and Deir Ezzor governorates.


SNHR also documented at least 363 massacres committed by Russian forces during the same period.
SNHR called on local and international actors to hold those responsible for Russian violations accountable, including military and political leaders, enhancing transparency and preserving evidence, supporting the rights of victims and compensating them


The Russian intervention since September 2015 in Syria marked a dangerous turning point in the conflict, as it supported the regime in its grave violations.

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Schwerbehinderung. Benachteiligungen im Arbeitsvertrag führen zur hohen Entschädigung

Lesedauer 2 Minuten

Eine im Arbeitsvertrag verlangte Erklärung des Arbeitnehmers, nicht den Bestimmungen des Schwerbehindertengesetzes zu unterliegen, indiziert eine Benachteiligung wegen einer Behinderung.

Die Frage nach einer Schwerbehinderung -unabhängig von der zu leistenden Tätigkeit- ist unzulässig. Mit dieser Begründung verurteilte das Arbeitsgericht Hamburg einen Arbeitgeber einem schwerbehinderten Arbeitnehmer eine hohe Entschädigung zu zahlen. (20 Ca 22/17)

Arbeit auf Probe und Arbeitsvertrag

Der schwerbehinderte Kläger arbeitete nach einem Vorstellungsgespräch zuerst auf Probe als Hauswart beim Arbeitgeber. Der war mit ihm sehr zufrieden und bit ihm einen Arbeitsvertrag an. Sie einigten sich auf ein Einstiegsgehalt von 2.700,00 Euro brutto. Der Arbeitgeber hatte den Arbeitsvertrag unterschrieben, und der Beschäftigte nahm ihn mit nach Hause, um ihn in Ruhe zu lesen.

Keine Einstellung von Schwerbehinderten

Dabei stolperte er über einen Absatz:

„Der Mitarbeiter versichert, dass er arbeitsfähig ist, nicht an einer infektiösen Erkrankung leidet und keine sonstigen Umstände vorliegen, die ihm die vertraglich zu leistende Arbeit jetzt oder in naher Zukunft wesentlich erschweren oder unmöglich machen. Der Mitarbeiter erklärt weiter, dass er zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses den Bestimmungen des Schwerbehindertengesetzes nicht unterliegt. Sofern etwa die Voraussetzungen dafür später eintreten, wird er das Unternehmen hiervon unverzüglich in Kenntnis setzen.“

Der Mann telefonierte mit dem Arbeitgeber und teilte ihm dabei mit, dass er schwerbehindert sei. Nach zwei weiteren Telefonaten teilte die Geschäftsführerin ihm mit, dass er nicht eingestellt würde.

Arbeitgeber möchte keinen besonderen Kündigungsschutz haben

Dem Arbeitnehmer zufolge hätte sich die Geschäftsführerin über den besonderen Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen mokiert und gesagt: „Das wollen wir hier nicht haben.“ Zudem sagte sie, dem Betroffenen zufolge, er hätte einen denkbar schlechten Start hingelegt, weil er seine Schwerbehinderung verschwiegen habe. Die Geschäftsführerin hätte erklärt, dass sie ihn wegen des besonderen Kündigungsschutzes bei Schwerbehinderung nicht nehmen wollten.

Arbeitnehmer verlangt Entschädigung

Der Betroffene wies den Arbeitgeber in einer Mail daraufhin, „dass sie sich nicht in Bezug auf seine Schwerbehinderung gegen ihn entscheiden könne, dass er den Arbeitsvertrag bereits am 12. Januar 2017 unterschrieben habe und dass sie ihm wegen einer Diskriminierung eine Entschädigung von drei Monatsgehältern, d.h. insgesamt in Höhe von 8.100,00 €, zahlen müsse.“

Laut Arbeitgeber ist Schwerbehinderung kein Grund für die Absage

Der Mann klagte vor dem Arbeitsgericht Hamburg, um diesen Anspruch durchzusetzen. Dort behauptete der Arbeitgeber, die Geschäftsführerin habe tatsächlich gesagt, sie beide hätten einen denkbar schlechten Start gehabt.

Das habe sich aber nicht auf die Schwerbehinderung bezogen, sondern auf die Änderungswünsche und die urlaubsbedingte Abwesenheit einer Vorgesetzten, die eine Abstimmung über das Gehalt erschwert hätte.
Für die Entscheidung, den Kläger nicht zu beschäftigen, sei nicht seine Schwerbehinderung kausal, sondern seine überzogenen Forderungen und sein weiteres Verhalten.

Arbeitsgericht ist von Arbeitgeber nicht überzeugt

Die Richter hielten die Argumente des Arbeitgebers nicht für ausreichend. Sie verurteilten ihn zur Zahlung einer Entschädigung in Höhe von 5.400,00 Euro nebst Zinsen.

Für einen Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot reiche die Annahme der Mitursächlichkeit aus, um einen Kausalzusammenhang zu vermuten. Dabei müsse kein direktes Verschulden des Arbeitgebers vorliegen.

Ungünstigere Situation für Schwerbehinderte

Weiter hieß es im Urteil: „Die Klausel in § 9 Abs. 1 des Arbeitsvertrages zwingt ihn, entweder wahrheitswidrig zu erklären, nicht schwerbehindert zu sein oder aber – wie es der Kläger getan hat – den Vertrag mit der Bitte um entsprechende Änderung nicht zu unterschreiben. In beiden Fällen ist der schwerbehinderte Arbeitnehmer in einer ungünstigeren Situation als ein nicht-behinderter Bewerber.“

Arbeitgeber hat den Vorwurf nicht entkräftet

Damit indiziere der Arbeitsvertrag eine Benachteiligung schwerbehinderter Menschen, die der Arbeitgeber nicht entkräftet hätte. Die Richter schlossen:  „Es kann nach dem Vortrag der Beklagten nicht ausgeschlossen werden, dass die Schwerbehinderung des Klägers für ihre Entscheidung, ihn letztlich nicht einzustellen, zumindest mitursächlich war.“

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Schwerbehinderung: Kündigung wegen Weigerung der ärztlichen Begutachtung

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Eine Arbeitnehmerin, die sich weigert, sich amtsärztlich begutachten zu lassen, kann deshalb außerordentlich gekündigt werden. So entschied das Landesarbeitsgericht Rehinland-Pfalz gegen eine Frau mit Schwerbehinderung. (Sa 640/09).

Schreibkraft mit Grad der Behinderung von 60

Die Betroffene hat einen anerkannten Grad der Behinderung von 60. Sie arbeitete als Schreibkraft bei der Bundeswehr. Ihr Arbeitgeber bezweifelte, dass sie dienstfähig war und wollte sie deshalb von einem Amtsarzt psychiatrisch untersuchen lassen.

Zu diesem Beschluss kam es nach einem Gespräch mit dem Personalrat, der Gleichstellungsbeauftragten und der Vertrauensperson beim Bundeswehrleistungszentrum (BwDLZ). Es bestand Einigkeit darüber, dass die Betroffene sich einer vertrauensärztlichen Untersuchung unterziehen sollte.

Arbeitnehmerin erscheint nicht zur Untersuchung

Die Betroffene hielt eine solche Untersuchung nicht für nötig und kam nicht zum angesetzten Untersuchungstermin. Sie brachte dafür keine Entschuldigung vor. Der Arbeitgeber ließe ihr deshalb eine Mahnung zukommen.

Einen erneuten Begutachtungstermin nahm sie zusammen mit ihrer Mutter war. Der Arzt kam zu dem Ergebnis, dass erhebliche Zweifel an ihrer Erwerbsfähigkeit bestünden. Die Klägerin wurde vom Arbeitgeber aufgefordert, einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente beim zusttändigen Rententräger zu stellen,. Das tat sie nicht und kam auch einer zweiten und einer dritten Aufforderung nicht nach.

Eine folgende Einladung zu einem Gespräch über ein betriebliches Eingliederungsmanagement lehnte sie ab.

Kündigung nach zweiten Nicht-Erscheinen

Der Arbeitgeber teilte ihr jetzt mit, dass ein Gutachten beim zuständigen Amtsarzt in Koblenz eingeholt werden müsste. Das Schreiben enthielt den Hinweis, dass sie diesen Termin wahrnehmen müsse und zur Mitwirkung verpflichtet sei. Sie erschien wiederum unentschuldigt nicht.

Der Arbeitgeber sprach jetzt eine fristlose Kündigung aus, mit sozialer Auslauffrist. Die Betroffene klagte gegen die Kündigung vor dem Arbeitsgericht Koblenz (12 CA/2099/08). Dieses wies die Klage ab. Sie habe die Mitwirkungspflicht verletzt, sei mehrfach nicht zu Untersuchungsterminen gekommen, und dies rechtfertige eine außerordentliche Kündigung.

Berufung bleibt erfolglos

Die Berufung der Betroffenen vor dem Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz blieb erfolglos. Die Richter betonten ebenfalls, dass sie ihre Mitwirkungspflicht verletzt habe.

Diese sei zwar nur eine Nebenpflicht und keine Hauptpflicht wie die Arbeitspflicht. Doch auch ein Verstoß gegen eine arbeitsvertragliche Nebenpflicht könne eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen, wenn es sich um einen Fall wie hier handle.

Verhaltensbedingte Kündigung

Sie habe nämlich ihre Mitwirkung permanent und massiv verletzt. Die In­ter­es­sen­abwägung gin­ge zu ihren Las­ten aus. Denn es sei dem Arbeitgeber nicht zuzumuten, das Arbeitsverhältnis bis zum 65. Lebensjahr fortzuführen. Nach einer Abmahnung stelle dies einen verhaltensbedingten Grund dar, der eine außerordentliche Kündigung mit sozialer Auslauffrist bedingen könne.

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GCC Welcomes U.S. Plan to end war in Gaza …

SANA - Syrian Arab News Agency - 30. September 2025 - 15:01

Secretary General of the Gulf Cooperation Council (GCC), Jasem Mohamed Albudaiwi welcomed the plan announced by U.S. President Donald Trump, regarding ending the war in the Gaza Strip.

The Secretary General considered that any international effort aimed at ending the crisis and putting a end to the humanitarian catastrophe in the Gaza Strip deserves praise, engagement, and contribution.

The Council’s website quoted al-Badawi as saying ‘’a ceasefire, the direct and rapid lifting of restrictions on aid delivery, preventing the displacement of the population from the Strip and protecting them, are priorities that should be at the core of any responsible international action’’.

Albudaiwi noted that the Cooperation Council views the proposed steps positively, as they could contribute to paving a genuine and just path that guarantees the inalienable rights of the Palestinian people, foremost among them the establishment of their independent state on the June 4, 1967 borders, with East Jerusalem as its capital.

The Secretary General also underscored the Cooperation Council’s readiness to cooperate with regional and international partners to support every effort that leads to ending the crisis in the Gaza Strip

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Klimaschwindel von Präsident Trump vor der UN benannt – EIKE mahnte das von Anbeginn an

Präsident Trump hat den Klimaschwindel (hoax) vor der UN vor den Augen der gesamten Welt entlarvt. Er sagte: „Der CO2-Fussabdruck ist eine Lüge, die von Menschen mit bösen Absichten erfunden wurde, und sie auf den Weg der totalen Zerstörung schicken.“ Und ferner sagte er, als er über den CO2-Fußabdruck von Obama berichtete, der in die Air Force One stieg, um eine Golfpartie im fernen Hawaii zu spielen:“ Das ist Betrug, der extrem hohe Kosten verursacht…“ und „Egal, ob es wärmer oder kälter wird – was auch immer passiert, es ist der Klimawandel. Meiner Meinung nach ist das der größte Betrug, der jemals an der Welt verübt wurde. Klimawandel, egal was passiert, Sie sind daran beteiligt. Keine globale Erwärmung mehr, keine globale Abkühlung mehr. All diese Vorhersagen der Vereinten Nationen und vieler anderer waren falsch…. Wenn Sie sich von diesem grünen Betrug nicht distanzieren, wird Ihr Land scheitern“

Von Redaktion

Und noch vieles, vieles mehr.

Abraham Lincoln: „Man kann das ganze Volk eine Zeit lang betrügen und einen Teil des Volkes die ganze Zeit, aber niemals das ganze Volk die ganze Zeit“

Nun kann man Trump nicht unterstellen, dass er ein Klimawissenschaftler ist, wie bspw. Richard Lindzen, oder vielleicht auch die Klimafolgenforscher Stefan Rahmstorf oder Hans-Joachim Schellnhuber. Nein, all das ist er nicht. Doch er hat einen gesunden Menschenverstand, dem man auf Dauer kein X für eine U vormachen kann, kennt die unsäglichen Prognosen, die ihm und allen anderen, von der „Klimawissenschaft“ immer und immer wieder vorgegaukelt wurden, und von denen keine einzige eintraf und hat kluge Berater. Das alles hat ihn dazu geführt, was er vor der UN aussprach.

Doch wie ist es hier? In Deutschland, oder in der EU?

Alles bleibt beim Alten! Deutschland erfüllt alle EU-Ziele. Ja, übererfüllt sie. Die EU fährt mit Volldampf ihren Green Deal ab. Doch die Schreckensnachrichten nehmen kein Ende, sondern jeden Tag zu.Wobei nicht so klar ist, aber eigentlich doch, was ist näher: Das drohende Ende der wirtschaftlichen Tätigkeit hierzulande, mit dem Rückfall der Menschen in die Armut des Mittelalters, oder die Erfüllung der Dekarbonisierung bis 2050, oder gar 2045, wie Deutschland es will. Es hat sogar diese Erfüllung in die Verfassung geschrieben.

Der Wind dreht sich, wird er zum Sturm?

Doch nun dreht sich der Wind. Vielleicht zu spät, vielleicht aber auch nicht. Und EIKE hat dies von Anfang an gewusst, und offensiv vertreten. Bswp. in Gestalt seines Vizepräsidenten.

Vom nunmehr, wegen seiner antisemitischen und linken Propaganda ins öffentliche Bewusstsein gerückte Jan Böhmermann, der, als er noch Gagschreiber von Harald Schmidt war, wenn auch eher unterbelichtet, nach Meinung dieser Redaktion, im Jahre 2009 Herrn Limburg zum Klimawandel befragte.

Es lohnt sich diese kurze Videosequenz anzusehen, aber auch die Kommentare dazu.

Die Talkshow bei PHOENIX

Kurze Zeit später, am 10.12.2010 wurde Limburg – das Erste und auch das letzte Mal – zu einer Talkshow beim ÖRR zu PHOENIX einladen. Der Moderator von PHOENIX, ein Herr Kähler musste 27 Leute anrufen, um sie gegen Limburg antreten zu lassen. Alle Angesprochenen -bis auf drei- sagten ab. Sie trauten sich nicht. Das hätte er noch nie zuvor erlebt, wie Kähler zu Limburg sagte. Doch schließlich wurde Prof. Bott gewonnen, ein Nachbar des Moderators aus Bonn.

Und hier die gesamte Talkshow für den der sie sehen will

Und inzwischen machten fast alle Teilnehmer Karriere. Die grüne Zerstörung nahm so richtig Fahrt auf. Die Kathrin Henneberger ist inzwischen Bundestagsabgeordnete der Grünen, nach Zwischenstationen als Pressesprecherin von Ende Gelände, Attac etc. Und Severin Fischer (Institut für Europäische Politik), ist inzwischen promoviert und aktuell Ober-Bürgermeister Kandidat der SPD in Potsdam.

Und Prof. Dr. Andreas Bott? Was ist mit ihm heute. Wer weiß es?

Der schrieb Limburg im Anschluss nach der Veranstaltung, an eine eMail (vom 14.12.2010)

Sehr geehrter Herr Prof. Bott,
inzwischen ist der 3. Faktencheck
erschienen.http://www.eike-klima-energie.eu/news-anzeige/phoenix-runde-teil-iii-kein-prima-klima-ist-die-welt-noch-zu-retten-ein-faktencheck/

Da ich nicht ganz sicher bin, ob meine Mails Sie erreichen, bitte ich um
eine kurze Bestätigung.

Ich verbleibe mit freundlichen Grüßen
Ihr
Michael Limburg
Vizepräsident EIKE (Europäisches Institut für Klima und Energie)
xxxxxxxxxxxx

…diese eMail am 14.12.2010 zurück

sehr geehrter herr limburg,

ich habe ihre emails erhalten, werde aber nicht weiter darauf reagieren.
im nachgang zur phoenix runde fiel mir erst richtig auf, wie die ganze
sache abgelaufen ist. sie waren zwar hoeflich, wie sie sagten, aber sie
habe auch die ganze zeit gelogen, um medienwirksam rueberzukommen.
sie wissen selbst, wann und wie oft sie gelogen haben. das kann und will
ich ihnen nicht wiederholen. mir ist z.b. klar, dass es eine luege war,
als sie sagten, sie selbst haetten mit unseren klimamodellen berechnet,
dass die co2 erwaermung nur ein paar tausendstel grad bewirkt.
sie wissen wahrscheinlich noch nicht einmal, in welcher
programmiersprache ein klimamodell geschrieben ist. all das hat mich im
nachhinein sehr geaergert. deshalb auch meine teilweise agressiven
antworten auf emails ihrer kollegen.

ich habe daraus gelernt und stufe die klimaskeptiker community ein wie
irgendwelche sekten, beispielsweise scientology, gefaehrlich und mit
allen mitteln dagegen angehen ist mein motto. aber dies sicherlich
nicht, indem ich auf irgendwelche dummen faktencheck geschichten von
ihnen reinfalle.

ich finde es erschreckend, wie leichtfertig sie mit den mitmenschen und
insbesondere der nachfolgegeneration umgehen. und das alles nur, um in
einem gnadenlosen verschwendertum weiterzuleben. das ist sehr sehr
unchristlich und unmoralisch. ich verabscheue es.
aber vielleicht wird man sie irgendwann einmal dafuer bestrafen. ich
wuerde mich freuen.
(Hervorhebungen hinzugefügt)

mit freundlichen gruessen,

andreas bott

p.s. ich wuensche keine weiteren emails mehr von ihnen.

—————————————————————————
Prof. Dr. Andreas Bott
Geschaeftsfuehrender Direktor
Meteorologisches Institut
Universitaet Bonn
xxxxxxxxxxxxxxxx
—————————————————————————

Limburg antwortete darauf wie folgt.

Sehr geehrter Herr Prof. Bott,

Sie werden keine weiteren Emails von mir erhalten, es sei denn ich muss auf irgendwelche Behauptungen und Anschuldigungen von Ihnen reagieren. Ich verkneife mir auch Ihre haltlosen Beschuldigungen öffentlich zu machen. (Anmerkung der Redaktion: Das gilt nun nicht mehr) Allerdings lasse ich mich von Ihnen auch nicht unwidersprochen der Lüge bezichtigen. Und das auch noch für alle meine Äußerungen. Deswegen haben wir den Faktencheck gemacht, damit jeder der möchte, sehen kann, was ist richtig und was ist falsch. Gerade von Ihnen hätte ich eine wissenschaftlich begründete Aussage erwartet, aber keine wüste Beschimpfung. Niemand ist unfehlbar, Sie nicht und meine Kollegen und ich auch nicht.

In jedem Teil des Faktenchecks war der Mitschnitt der Sendung enthalten. Sie hätten also locker überprüfen können, ob ich das Wort Klima-Modell überhaupt bei dieser Bemerkung in den Mund genommen habe. Das habe ich nicht, und somit auch nie behauptet. Ich habe nur festgestellt, dass wir diesen Wert berechnet haben. Um zu diesem Rechenergebnis zu kommen, benötigt man kein Modell, egal in welcher Programmiersprache. Nur einen simplen Dreisatz. Das Ergebnis mag um einige Prozente daneben liegen, die Größenordnung stimmt, und ist auch nicht schlechter oder weniger gut begründet als Ihre Modelle. Das wissen Sie sicher auch ganz genau. Und der Weg dahin ist dargestellt.

Noch ein Wort zu Ihrem letzten Absatz. Er enthält blanken Hass und ist höchst verräterisch. Sie klingen darin wie ein moderner Savonarola. Merken Sie das nicht? Eine höchst gefährliche Grundeinstellung für einen Wissenschaftler. Nicht umsonst betrachten viele aufgeklärte Zeitgenossen, die Klimahysterie als neue Religion. Sie liefern leider – und das muß ich bei allem Respekt Ihnen gegenüber sagen- die beste Bestätigung für diese These.

Würden wir uns über Ressourceneffizienz oder Umweltschutz unterhalten haben, besäßen wir bestimmt viele Gemeinsamkeiten, aber Klimaforschung ideologisch religiös motiviert – sozusagen als Vorwand für andere Absichten-  zu betreiben, davor sollten wir uns hüten. Mit Wissenschaft hat das jedenfalls nicht zu tun.

Ich verbleibe mit freundlichen Grüßen

Ihr

Michael Limburg

Vizepräsident EIKE (Europäisches Institut für Klima und Energie)

xxxxxxxxxxx

http://www.eike-klima-energie.eu/

Diese eMail wurde von seinem Account gesperrt. Über Dritte erreichte sie ihn dennoch.

Und nun können Wetten abgeschlossen werden: Versinkt dieses Land in die Armut des Mittelalters, auch wenn man all die anderen Probleme betrachtet, die eindeutig vorhanden sind, aber von keiner Regierung angegangen werden, oder gewinnt die Vernunft, all das, aber insbesondere den „Klimaschutz“ sehr kurzfristig auf den Müllhaufen der Geschichte zu schmeißen?

Wer wettet? Und wen ja zu welchem Verhältnis!

1. Österreichischer Professor: Leugner der globalen Erwärmung sollten hingerichtet werden Von Antony Watts. Richard Parncutt, Professor für systematic Musicology an der Universität Graz zufolge sollten Menschen wie Watts, Tallbloke, Singer, Michaels, Monckton, McIntyre und ich selbst (es sind zu viele, um sie alle zu nennen) hingerichtet werden. Obwohl er sagt, dass dies seine „persönlichen Meinungen“ seien, sind sie auf der Website der Universität gelistet.

http://www.eike-klima-energie.eu/news-cache/oesterreichischer-professor-leugner-der-globalen-erwaermung-sollten-hingerichtet-werden/

 

Phoenix Runde Teil I: „Kein prima Klima – Ist die Welt noch zu retten?“ Ein Fak­tencheck!

https://eike-klima-energie.eu/2010/12/11/phoenix-runde-kein-prima-klima-ist-die-welt-noch-zu-retten-ein-faktencheck-teil-i/

Phoenix Runde Teil II: „Kein prima Klima – Ist die Welt noch zu retten?“ Ein Fak­tencheck!

https://eike-klima-energie.eu/2010/12/12/phoenix-runde-teil-ii-kein-prima-klima-ist-die-welt-noch-zu-retten-ein-faktencheck/

Phoenix Runde Teil III: „Kein prima Klima – Ist die Welt noch zu retten?“ Ein Fak­tencheck!

Phoenix Runde Teil III: „Kein prima Klima – Ist die Welt noch zu retten?“ Ein Fak­tencheck!

 

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Kulturkampf am Esstisch

Extreme gesundheitliche Vulnerabilität und inkompatible Ernährungsideologien machen gemeinsame, unbefangen eingenommene Mahlzeiten heute unmöglich.
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Bürgergeld: Jobcenter muss Kosten für Autostellplatz übernehmen

Lesedauer 3 Minuten

Mit Beschluss vom 22. Mai 2025 (Az.: L 2 AS 1018/25) hat das Landessozialgericht Baden- Württemberg (LSG) entschieden, dass abhängig von den Umständen des Einzelfalls, auch die Mietkosten für einen Stellplatz oder eine Garage zu den gemäß § 22 Absatz 1 SGB II zu gewährenden Kosten der Unterkunft gehören können.

Autostellplatz als Kosten der Unterkunft

Das LSG Baden-Württemberg stellt klar, dass ach § 22 Abs. 1 S. 1 SGB 2 Bedarfe für die Unterkunft in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen anerkannt werden, soweit diese angemessen sind.

Ist die vom Bürgergeldberechtigten bewohnte Wohnung ohne Garage nicht an mietbar und hält sich der Mietpreis noch innerhalb des Rahmens der Angemessenheit für den maßgeblichen Wohnort, so sind die Kosten der Garage beziehungsweise. des Stellplatzes in die vom Jobcenter zu übernehmenden Kosten für die Unterkunft einzubeziehen.

Kurzbegründung des Gerichts

Bedarfe für Unterkunft und Heizung werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen anerkannt, soweit diese angemessen sind. Diese umfassen alle Zahlungsverpflichtungen, die sich aus dem Mietvertrag für die Unterkunft ergäben, wobei auf dasjenige abzustellen sei, was zu Wohnzwecken angemietet werde oder untrennbar Gegenstand der Mietvereinbarung ist.

Im Hinblick auf Aufwendungen für einen Stellplatz gilt danach, dass sie über § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II zwar im Grundsatz nicht zu übernehmen seien, weil sie für ein Ausstattungsmerkmal bezahlt würden, das nicht mehr der Erhaltung eines einfachen Wohnstandards und damit grundsicherungsrechtlichen Wohnzwecken diene.

Nach der ständigen Rechtsprechung des BSG sind hiervon aber dann eine Ausnahme zu machen, wenn die Wohnung ohne Garage nicht an mietbar sei und der Mietpreis sich bei fehlender „Abtrennbarkeit“ in der Garage noch innerhalb des Rahmens der Angemessenheit für den maßgeblichen Wohnort halte.

Entscheidend für die fehlende Abtrennbarkeit sei im Sinne eines – Alles-oder-nichts-, ob es dem Leistungsberechtigten möglich sei, seinen Wohnraumbedarf mietvertraglich zu decken, ohne zugleich zur Zahlung der Miete für einen Stellplatz verpflichtet zu sein.

Es fehle an einer Abtrennbarkeit, wenn die Wohnung ohne Stellplatz nicht an mietbar sei und der Stellplatz auch nicht separat gekündigt werden könne, mithin Wohnung und Stellplatz Bestandteil eines einheitlichen Mietvertrages seien.

Fehlende Abtrennbarkeit ausweislich des Mietvertrages vorhanden – somit Unterkunftskosten

In Anwendung dieser Maßstäbe waren vorliegend die Stellplatzkosten in Höhe von monatlich 20,00 € als Unterkunftsbedarf im Sinne des § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II anzuerkennen, da es an einer Abtrennbarkeit fehlte.
Ausweislich des vorliegenden Mietvertrages sei dieser einheitlich über Wohnraum und Stellplatz geschlossen worden. So werde in der in § 1 des Mietvertrages enthaltenen Beschreibung des vermieteten Objekts gleichrangig neben den Wohnräumen der Stellplatz genannt.

Anmerkung vom Bürgergeld Experten Detlef Brock

Leistungsberechtigte nach dem SGB II sind nicht aufgrund des allgemeinen Nachranggrundsatzes zur Untervermietung eines PKW-Stellplatzes verpflichtet, wenn Wohnung und Stellplatz Bestandteile eines einheitlichen Mietverhältnisses sind und die Gesamtmiete angemessen ist.

§ 2 Abs. 1 Satz 1 SGB II, wonach erwerbsfähige Leistungsberechtigte und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen alle Möglichkeiten zur Beendigung oder Verringerung ihrer Hilfebedürftigkeit ausschöpfen müssen (“Grundsatz des Forderns”), ist ebenfalls keine ausreichende Rechtsgrundlage, um die Übernahme der Kosten für den Stellplatz abzulehnen.

§ 22 SGB II ermöglicht – keinen Spielraum für die Nichtberücksichtigung von Unterkunftsbedarfen, wenn die Aufwendungen für die Unterkunft insgesamt angemessen sind ( BSG, Urteil vom 19.05.2021 – B 14 AS 39/20 R -, Rz. 22 ).

Bezieher von Bürgergeld sollten sich auf diese neuere Rechtsprechung des BSG zur Kostenübernahme von Kosten für Stellplatz/Garage als Kosten der Unterkunft unbedingt berufen.

Die Voraussetzungen des BSG müssen natürlich erfüllt sein, ansonsten keine Übernahme durch das JC.

Voraussetzungen zur Übernahme von Kosten Stellplatz/Garage als KdUH:

1. Wohnung muss ohne Garage nicht an mietbar sein

2. Die Vereinbarung über den Tiefgaragenstellplatz darf nicht separat geschlossen worden sein, sie muss mietvertraglich geregelt sein

3. Keine Pflicht zur Untervermietung – Gesamtmiete muss angemessen sein

4. Die Wohnung darf ohne die Garage/Stellplatz nicht an mietbar sein – sie muss Bestandteil eines einheitlichen Mietverhältnisses sein

Wann muss das Jobcenter die Kosten für eine Garage nicht übernehmen?

Zum Beispiel dann, wenn die Garage separat angemietet wurde ( vgl. dazu LSG BW, Urteil v. 26.04.2024 – L 12 AS 1990/22 -) .

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4 Mythen zur Rente die schädlich sein können

Lesedauer 2 Minuten

Viele Leser hören täglich neue Gerüchte zur gesetzlichen Rente. Vieles davon verunsichert – oft zu Unrecht. Dieser Faktencheck räumt vier verbreitete Mythen auf. Sie erfahren, was tatsächlich gilt, welche Fristen jetzt zählen und wo Sie handeln sollten.

Mythos 1: „Die Rente ist pleite – nur Zuschüsse retten sie“

Die gesetzliche Rentenversicherung finanziert sich stabil. Der Bund zahlt Zuschüsse zwischen 22 und 24 Prozent. Dieser Anteil ist seit Jahren weitgehend konstant. 2023 lag er bei „gut 22 Prozent“ der Einnahmen. 1957 lag der Anteil bei rund 24 Prozent.

Wichtig: Diese Mittel gleichen keine „Löcher“ in der Kasse aus. Sie bezahlen Aufgaben, für die keine Beiträge fließen. Dazu zählen Reha-Leistungen, Kindererziehungszeiten und weitere gesamtgesellschaftliche Leistungen. Genau dafür ist der Bundeszuschuss gedacht.

Was heißt das für Sie? Die laufenden Renten hängen nicht am Tropf. Der Zuschuss ist Teil des Systems – keine Notoperation.

Mythos 2: „Ohne Lebensnachweis wird die Rente gestoppt“

Für Rentnerinnen und Rentner mit Wohnsitz in Deutschland gilt: Es ist kein Lebensnachweis erforderlich. Die Rentenversicherung prüft den Status hier automatisch über die Meldebehörden.

Ein Nachweis ist in der Regel nur nötig, wenn Sie im Ausland leben. Die DRV versendet dafür jedes Jahr Formulare. In vielen Staaten läuft der Abgleich inzwischen digital oder automatisiert. Von rund 1,7 Millionen Auslandsrenten werden für etwa 1,2 Millionen die Daten automatisch geprüft. Das betrifft aktuell 21 Länder, darunter Spanien, Italien oder die Schweiz.

Sonderfall: Sie wohnen in Deutschland, nutzen aber ein ausländisches Konto. Dann kann die DRV im Einzelfall einen Nachweis verlangen.

Ihr To-do, wenn Sie im Ausland leben: Prüfen Sie die Frist auf dem Formular. Bei Fragen helfen die deutschen Auslandsvertretungen. Sie stellen Lebensbescheinigungen gebührenfrei für gesetzliche Renten aus.

Mythos 3: „Schwerbehinderte verlieren 2026 plötzlich Rentenvorteile“

Nein. Es gibt keine überraschenden Kürzungen. Die Altersgrenzen steigen seit Jahren stufenweise. Für die Altersrente für schwerbehinderte Menschen gilt ab dem Jahrgang 1964: abschlagsfrei mit 65 Jahren.

Ein früherer Rentenstart ist ab 62 Jahren möglich, dann mit Abschlägen. Diese Regeln gelten ab 2026 endgültig für alle nach dem 31.12.1963 Geborenen. Zusätzliche Vertrauensschutzregeln enden dann.

Was bedeutet das konkret? Wer 1964 geboren ist, kann die Rente für Schwerbehinderte ohne Abschläge mit 65 nutzen (Rentenbeginn 2029). Mit 62 ist sie ab 2026 möglich, dann mit dauerhaften Abzügen.

Mythos 4: „Renten sind steuerfrei – das gilt für alle“

Falsch. Renten aus der Basisversorgung unterliegen grundsätzlich der Einkommensteuer. Maßgeblich ist der Besteuerungsanteil Ihres Rentenbeginnjahres.

Seit 2023 steigt dieser Anteil jährlich nur noch um 0,5 Punkte. Die vollständige nachgelagerte Besteuerung greift erstmals für Neurentner des Jahres 2058.

Wichtige Eckwerte:

Start der Rente Besteuerungsanteil 2025 83,5 % 2026 84,0 % 2058 100 %

Die Absenkung des Steigerungspfads hat der Gesetzgeber 2024 beschlossen. Sie entlastet neue Rentenjahrgänge geringfügig. Gleichzeitig sind Beiträge zur gesetzlichen Rente seit 2023 zu 100 % als Sonderausgaben absetzbar – begrenzt durch den Höchstbetrag. Dieser liegt 2025 bei 29.344 Euro für Ledige (doppelt für Verheiratete).

Was heißt das für Sie? Wer 2025 neu in Rente geht, versteuert 83,5 Prozent seiner Rente. Freibeträge, Werbungskosten-Pauschale und Grundfreibetrag können die tatsächliche Steuer mindern. Lassen Sie Ihre persönliche Situation prüfen.

So erkennen Sie verlässliche Informationen

Falschmeldungen wirken oft alarmistisch. Prüfen Sie immer die Quelle. Verlassen Sie sich auf die DRV, das BMF oder seriöse Sozial- und Steuerportale. Dort finden Sie Fristen, Formulare und Rechenbeispiele in aktualisierter Form.

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Kündigung: Betriebszugehörigkeit ist für die Abfindung oft nicht wichtig

Lesedauer 4 Minuten

Die verbreitete Annahme, die Höhe einer Abfindung bemesse sich schematisch nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit, hält einer näheren Prüfung selten stand. Ein aktueller Fall zeigt, dass selbst bei nur zwei Jahren im Unternehmen deutlich höhere Abfindungen möglich sind, wenn die rechtlichen und prozesstaktischen Hebel richtig eingesetzt werden.

Entscheidend ist nicht die magische Zahl „ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr“, sondern die Frage, ob die Kündigung wirksam ist – und welches Risiko der Arbeitgeber im Prozess trägt.

Zwei Jahre im Betrieb, 3.000 Euro als vermeintliche Obergrenze

Der betroffene Arbeitnehmer war erst zwei Jahre im Unternehmen. Legt man die populäre Rechnung von „0,5 Monatsgehältern pro Jahr“ zugrunde und unterstellt ein Bruttomonatsgehalt von 3.000 Euro, ergäbe sich eine Abfindung von lediglich 3.000 Euro.

Der Arbeitgeber bot „großzügig“ 4.000 Euro an. Eine solche Sicht blendet jedoch das Kernthema aus: Nicht die Formel entscheidet, sondern die Durchsetzbarkeit der Kündigung vor Gericht.

Betriebsbedingte Kündigung – und doch nur eine einzige Trennung

Im Verfahren begründete der Arbeitgeber die Kündigung mit betrieblichen Erfordernissen. Auffällig war, dass ausschließlich dieser eine Mitarbeiter entlassen wurde, obwohl der Betrieb über hundert Beschäftigte zählte.

Das ist nicht zwingend rechtswidrig, weckt aber Zweifel. Bei betriebsbedingten Kündigungen muss der Arbeitgeber eine belastbare unternehmerische Entscheidung und deren „dringende“ Erforderlichkeit darlegen.

Zugleich hat er die Sozialauswahl zu beachten, also zu begründen, warum gerade dieser Arbeitnehmer – und nicht sozial weniger schutzwürdige Vergleichspersonen – gekündigt wird. Wenn in einem größeren Betrieb nur eine einzelne Person „aus Gründen der Auftragslage“ gehen soll, verlangt das eine besonders sorgfältige Begründungslage. Fehlt sie, kippt die Kündigung.

Die „Faustformel“ ist kein Gesetz – und häufig unpassend

Die bekannte Faustformel von 0,5 Bruttomonatsgehältern pro Jahr ist kein Rechtsanspruch und kein verbindlicher Maßstab. Sie spiegelt eher Durchschnittswerte aus gütlichen Einigungen wider, oftmals in Konstellationen, in denen die Kündigung rechtlich solide erscheint oder die Parteien rasch Frieden schließen wollen.

In vielen arbeitsgerichtlichen Vergleichen spielt die Formel überhaupt keine Rolle. Maßgeblich sind dann Prozessrisiken, Beweisbarkeit, Verfahrensdynamik und die wirtschaftlichen Interessen beider Seiten. Daraus können Ergebnisse entstehen, die weit ober- oder unterhalb der „Formel“ liegen.

Prozessrisiko als Verhandlungsmotor: Annahmeverzugslohn und Rückkehrgefahr

Im geschilderten Fall sprach einiges dafür, dass die Kündigung einer gerichtlichen Prüfung nicht standhalten würde. Bis zu einem Kammertermin und damit bis zu einem Urteil vergehen in der Praxis häufig mehrere Monate.

Verliert der Arbeitgeber, droht nicht nur die Rückkehr des Arbeitnehmers, sondern auch die Pflicht zur Zahlung von Annahmeverzugslohn für die Zeit seit Ablauf der Kündigungsfrist – also Gehälter, die der Arbeitnehmer trotz Nichtbeschäftigung verlangen kann.

Bei vier bis fünf Monaten Verfahrensdauer und einem Monatsverdienst von 3.000 Euro summiert sich dieses Risiko schnell auf 12.000 bis 15.000 Euro brutto, zuzüglich Nebenkosten und Unwägbarkeiten. Genau dieses Risiko prägt die Vergleichsverhandlungen erheblich.

Vom Scheinangebot zur tragfähigen Einigung: 10.000 Euro statt 4.000 Euro

Mit dieser Risikoperspektive im Rücken ist ein Angebot von 4.000 Euro nicht mehr überzeugend. Es trägt dem möglichen Annahmeverzug, der ungewissen Prozesslage und der Option der Weiterbeschäftigung nicht Rechnung.

Die Gegenseite wird sich fragen lassen müssen, weshalb sie ein gerichtliches Niederlagenrisiko in fünfstelliger Größenordnung eingeht, wenn eine verlässliche einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses für 10.000 Euro den Rechtsfrieden sofort herstellt. Im Ergebnis einigten sich die Parteien auf genau diesen Betrag – mehr als das Dreifache der anfänglichen „Formel“.

Rechtlicher Rahmen: Was bei betriebsbedingten Kündigungen zählt

Für die Wirksamkeit betriebsbedingter Kündigungen genügt es nicht, pauschal auf Auftragsrückgänge zu verweisen. Erforderlich ist eine nachvollziehbare, auf die Zukunft bezogene unternehmerische Entscheidung, die den dauerhaften Wegfall des Beschäftigungsbedarfs für die konkrete Stelle plausibel macht.

Hinzu treten die Anforderungen der Sozialauswahl. Verglichen werden müssen Arbeitnehmer, die auf derselben Hierarchie- und Tätigkeitsebene austauschbar sind. Kriterien wie Dauer der Betriebszugehörigkeit, Lebensalter, Unterhaltspflichten und Schwerbehinderung sind einzubeziehen.

Wird diese Auswahl nicht sauber durchgeführt oder nur formal behauptet, entstehen erhebliche Angriffspunkte. Gerade in größeren Betrieben greifen zudem weitere Schutzmechanismen, etwa Beteiligungsrechte des Betriebsrats. All das erhöht die Prüfmaßstäbe – und damit das Risiko des Arbeitgebers.

Warum individuelle Strategie wichtiger ist als Rechenschemata

Der Fall illustriert, dass starre Rechenwege der Realität des Kündigungsschutzrechts nicht gerecht werden. Entscheidend ist eine frühe, gründliche Prüfung der Kündigungsgründe, der Sozialauswahl, der betrieblichen Organisation und der Prozesschancen.

Daraus leitet sich die richtige Verhandlungstaktik ab: Wo die Erfolgsaussichten gut sind, sollte nicht mit der „Formel“ begonnen werden, sondern mit dem realen Risiko, das der Arbeitgeber trägt. Wo die Lage schwächer ist, kann eine Formel als Orientierungswert dienen, ersetzt aber nie die Einzelfallanalyse.

Zeit ist ein Schlüsselfaktor: Die Drei-Wochen-Frist und das Momentum

Wer eine Kündigung erhält, muss die gesetzlichen Fristen im Blick behalten. Die Kündigungsschutzklage ist binnen drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht einzureichen. Diese Frist ist strikt.

Wer sie versäumt, riskiert, dass selbst eine eigentlich fehlerhafte Kündigung bestandskräftig wird. Gleichzeitig schafft ein zügig eingeleitetes Verfahren Verhandlungsmomentum: Der Arbeitgeber merkt früh, dass er seine Gründe belegen muss und dass die Uhr im Hinblick auf Annahmeverzugsrisiken tickt.

Was Arbeitnehmer aus dem Fall mitnehmen sollten

Die Dauer der Betriebszugehörigkeit ist nur ein Baustein in einem komplexen Gefüge. Eine kurze Zugehörigkeit bedeutet nicht automatisch eine niedrige Abfindung.

Wichtig sind die Aussichten der Klage, die Qualität der arbeitgeberseitigen Begründungen und die Prozessführung. Wer seine Karten kennt, kann deutlich bessere Ergebnisse erzielen.

Dazu gehört eine fundierte Ersteinschätzung, die Prüfung der Unterlagen – vom Kündigungsschreiben über etwaige Auswahlrichtlinien bis zu Stellenbeschreibungen – sowie eine klare Verhandlungsstrategie, die die echten Risiken adressiert.

Fazit: Nicht die Formel verhandelt, sondern die Erfolgsaussicht

Abfindungen entstehen in Deutschland in der Regel durch Verhandlung, nicht durch Automatismen. Die richtige Frage lautet daher nicht: „Wie viele Jahre war ich dabei?“, sondern: „Wie angreifbar ist die Kündigung – und welches Risiko steht auf Arbeitgeberseite?“

Wo diese Analyse sorgfältig erfolgt, verschiebt sich der Maßstab. Dann können aus vermeintlichen 3.000 Euro sehr schnell 10.000 Euro werden.

Wer eine Kündigung erhält, sollte sich deshalb umgehend fachkundig beraten lassen, die Fristen wahren und die Verhandlung am tatsächlichen Prozessrisiko ausrichten – nicht an einer simplen Rechenformel.

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Der nächste Orden für die Große Deutschlandzerstörerin

Die Verleihung des Landesverdienstordens an Ex-Kanzlerin Angela Merkel durch die rot-rote Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern hat erneut verdeutlich, dass die Politkaste dieses Landes mittlerweile den Endpunkt an Volksverachtung erreicht hat . SPD-Ministerpräsidentin Manuela Schwesig bezeichnete Merkel allen Ernstes als „echten Glücksfall für unser Land“. Sie habe „Deutschland mit Beharrlichkeit, Geschick und entschlossenem Handeln in schwierigen Zeiten […]

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