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Trip to Krasnoyarsk

PRESIDENT OF RUSSIA - 3. August 2026 - 17:00

During his working trip to the Siberian Federal District, the President addressed the closing ceremony of the Bolshaya Peremena nationwide competition. Prior to the ceremony, the head of state met with participants and finalists of the competition.

Vladimir Putin also had a meeting with Governor of Krasnoyarsk Territory Mikhail Kotyukov. The governor reported to the President on the region’s socioeconomic situation, including the progress in major investment projects.

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Schwerbehinderung: Merkzeichen „Bl“ allein sichert keine Blindengeldzahlung

Wer in Baden-Württemberg beim Versorgungsamt einen höheren GdB und das Merkzeichen „Bl“ beantragt, hat damit noch keine Landesblindenhilfe beantragt. Das entschied das Landessozialgericht Baden-Württemberg am 25. Juni 2026. Wird die Geldleistung erst Monate später verlangt, können Zahlungen für die Zwischenzeit entgehen.

Das Verfahren trägt das Aktenzeichen L 7 BL 154/24. Nach dem veröffentlichten Leitsatz durfte der Antrag auf einen höheren GdB und weitere Merkzeichen nicht zugleich als Antrag auf Landesblindenhilfe verstanden werden. Die Entscheidung ist bislang als Vorschau in der Rechtsprechungsdatenbank von NWB abrufbar.

Das LSG trennt Schwerbehindertenstatus und Geldleistung

Beim Versorgungsamt ging es um die Neufeststellung des GdB und um Merkzeichen einschließlich „Bl“. Der Antragsteller hatte dabei auf seine erhebliche Sehbehinderung hingewiesen. Für das LSG war trotzdem nicht erkennbar, dass er zusätzlich eine monatliche Geldleistung verlangte.

Auch der Meistbegünstigungsgrundsatz führte zu keinem anderen Ergebnis. Behörden müssen zwar prüfen, welche Leistung eine betroffene Person erkennbar erhalten möchte. Sie müssen einem Schreiben aber keinen zusätzlichen Inhalt geben, für den es keine ausreichenden Anhaltspunkte gibt.

Das Merkzeichen weist Blindheit nach

Das Versorgungsamt oder die entsprechende Landesbehörde stellt nach § 152 SGB IX den GdB und die gesundheitlichen Merkzeichen fest. Das Merkzeichen „Bl“ dokumentiert, dass die Voraussetzungen für Blindheit im Schwerbehindertenrecht anerkannt wurden.

Dieser Nachweis kann gegenüber Sozialbehörden, dem Finanzamt und anderen Stellen benötigt werden. Weitere Hinweise zu den Ansprüchen rund um die Merkzeichen „Bl“ und „Gl“ finden Betroffene in unserem Ratgeber.

In Baden-Württemberg zählt der Antragsmonat

Die Landesblindenhilfe wird nach § 5 des baden-württembergischen Blindenhilfegesetzes nur auf Antrag gezahlt. Sie beginnt frühestens am ersten Tag des Monats, in dem die Geldleistung beantragt wurde. Eine rückwirkende Feststellung des Merkzeichens „Bl“ verschiebt den Leistungsbeginn nicht automatisch zurück.

Erwachsene erhalten in Baden-Württemberg bis zu 410 Euro monatlich. Für Minderjährige beträgt die Landesblindenhilfe bis zu 205 Euro. Leistungen der Pflegeversicherung und eine vollstationäre Versorgung können den Auszahlungsbetrag verringern.

Zuständig sind die Stadt- und Landkreise. Antragsformulare und Auskünfte sind nach Angaben des Sozialministeriums Baden-Württemberg auch bei Gemeindeverwaltungen und Bürgerbüros erhältlich.

Diese Verfahren sollten gleichzeitig beginnen

Liegt das Merkzeichen „Bl“ noch nicht vor, sollte beim Versorgungsamt ein Erstantrag oder Änderungsantrag gestellt werden. Wie dieses Verfahren abläuft, erläutert unser Beitrag zur Beantragung von GdB und Merkzeichen.

Gleichzeitig sollte die jeweilige Landesleistung wegen Blindheit bei der dafür zuständigen Behörde beantragt werden. Betroffene müssen nicht warten, bis das Versorgungsamt über das Merkzeichen entschieden hat. Welche Formulare, Bescheide oder ärztlichen Unterlagen benötigt werden, richtet sich nach dem jeweiligen Landesrecht.

Bei geringem Einkommen und Vermögen sollte außerdem der Sozialhilfeträger über die Blindheit und den möglichen Bedarf an Blindenhilfe nach § 72 SGB XII informiert werden. Eine schriftliche Mitteilung ist sinnvoll, damit der Zeitpunkt später nachgewiesen werden kann.

Landesblindengeld und Blindenhilfe folgen unterschiedlichen Regeln

Das Landesblindengeld richtet sich nach dem Recht des jeweiligen Bundeslandes. Höhe, Bezeichnung, Anrechnung anderer Zahlungen und zuständige Behörde unterscheiden sich. Einen Überblick über die aktuellen Zahlbeträge bietet der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband.

Die Blindenhilfe nach § 72 SGB XII ist dagegen eine einkommens- und vermögensabhängige Sozialhilfeleistung. Sie kann das Landesblindengeld ergänzen. Gleichartige Landesleistungen und bestimmte Pflegeleistungen werden bei der Berechnung berücksichtigt.

Seit dem 1. Juli 2026 beträgt die ungekürzte Blindenhilfe 951,92 Euro monatlich für Erwachsene und 476,78 Euro für Minderjährige. Diese Beträge werden nicht zusätzlich zum Landesblindengeld ausgezahlt. Einkommen, Vermögen und anzurechnende Leistungen können die tatsächliche Zahlung verringern.

Bei der Blindenhilfe nach dem SGB XII zählt die Kenntnis der Behörde

Für die Blindenhilfe nach § 72 SGB XII gilt kein förmliches Antragserfordernis wie für die baden-württembergische Landesblindenhilfe. Nach § 18 SGB XII setzt Sozialhilfe grundsätzlich ein, sobald der Sozialhilfeträger die Umstände kennt, aus denen sich der Anspruch ergibt.

Die Behörde muss dafür nicht nur von Sehproblemen erfahren. Sie benötigt Informationen über die Blindheit und die wirtschaftlichen Verhältnisse. Betroffene sollten deshalb ausdrücklich mitteilen, dass sie Blindenhilfe nach § 72 SGB XII beanspruchen möchten.

Ein schriftliches Verlangen bleibt der sicherste Weg, um den Zeitpunkt der Kenntnis zu belegen. Der Sozialhilfeträger prüft anschließend Einkommen, Vermögen, Landesblindengeld und Pflegeleistungen.

So lässt sich der Leistungswunsch frühzeitig nachweisen

Wo ein amtlicher Vordruck angeboten wird, sollte dieser möglichst sofort verwendet werden. Ist das Formular noch nicht erreichbar oder fehlen Unterlagen, kann zunächst ein unterschriebenes Schreiben an die zuständige Behörde geschickt werden. Ob dieses Schreiben allein bereits als wirksamer Antrag genügt, richtet sich nach dem jeweiligen Landesrecht.

„Hiermit beantrage ich ab dem laufenden Monat Landesblindengeld beziehungsweise die in meinem Bundesland vorgesehene Geldleistung wegen Blindheit. Das Verfahren zur Feststellung des Merkzeichens ‚Bl‘ läuft. Den Bescheid und weitere erforderliche Nachweise reiche ich nach.“

Verlangt die Behörde anschließend einen Vordruck, sollte dieser unverzüglich ausgefüllt werden. Das erste Schreiben und der Nachweis über seinen Eingang sollten aufbewahrt werden. Geeignet sind etwa eine Empfangsbestätigung, ein Fax-Sendebericht oder ein Beleg über die elektronische Übermittlung.

Bundesweite Übersicht: Wo die Landesleistung beantragt wird

Der Begriff Blindengeld wird in der folgenden Übersicht als Sammelbezeichnung verwendet. Einige Länder sprechen stattdessen von Landespflegegeld, Landesblindenhilfe, Teilhabegeld oder Sinnesbehindertengeld. Die Angaben dienen der Orientierung und haben den Stand vom 3. August 2026.

Bundesland Anlaufstelle für die Landesleistung Baden-Württemberg Stadt- oder Landkreis; Informationen über das Sozialministerium Bayern Für den Wohnort zuständige Regionalstelle des Zentrums Bayern Familie und Soziales; ZBFS-Antragsseite Berlin Bezirksamt; bei Erwachsenen regelmäßig das Amt für Soziales, bei Minderjährigen das Jugendamt; Service Berlin Brandenburg Sozialamt des Landkreises oder der kreisfreien Stadt; Serviceportal Brandenburg Bremen In Bremen das zuständige Sozialzentrum des Amtes für Soziale Dienste, in Bremerhaven das Sozialamt; Serviceportal Bremen Hamburg Die über den Hamburg Service ermittelte Stelle; Blindengeld in Hamburg Hessen Landeswohlfahrtsverband Hessen; Verwaltungsportal Hessen Mecklenburg-Vorpommern Sozialamt des Landkreises oder der kreisfreien Stadt; Hinweise bietet etwa das Serviceportal Schwerin Niedersachsen Landkreis, kreisfreie Stadt oder die damit beauftragte Kommune; Sozialministerium Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Landschaftsverband Rheinland oder Landschaftsverband Westfalen-Lippe; eine Einreichung ist teilweise auch über Gemeinde oder Kreis möglich; Informationen des LVR Rheinland-Pfalz Kreisverwaltung oder Verwaltung der kreisfreien Stadt am Wohnort; Leistungsbeschreibung zum Landesblindengeld Saarland Landesamt für Soziales; die Zahlung heißt Teilhabegeld; Landesamt für Soziales Sachsen Landkreis oder kreisfreie Stadt; Kommunaler Sozialverband Sachsen Sachsen-Anhalt Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt; Landesverwaltungsamt Schleswig-Holstein Sozialamt oder Fachbereich Soziales des Kreises beziehungsweise der kreisfreien Stadt; Landesportal Schleswig-Holstein Thüringen Landkreis oder kreisfreie Stadt; die Zahlung heißt Sinnesbehindertengeld; Leistungsportal des Bundes

Die genaue Dienststelle kann vom Wohnort und teilweise vom Alter der betroffenen Person abhängen. Vor der Übersendung sollte daher über das Landesportal, die Stadtverwaltung oder die Kreisverwaltung geprüft werden, welche Stelle den Antrag bearbeitet.

Was bei einer unzuständigen Behörde gilt

In Baden-Württemberg findet das SGB I nach § 8 des Blindenhilfegesetzes entsprechend Anwendung. Ein klar formulierter Antrag kann deshalb nach § 16 SGB I auch von einer unzuständigen Sozialleistungsbehörde oder einer Gemeinde entgegengenommen und weitergeleitet werden.

Für die Blindenhilfe nach dem SGB XII enthält § 18 Absatz 2 SGB XII eine eigene Vorschrift. Erfährt ein unzuständiger Sozialhilfeträger oder eine Gemeinde, dass Sozialhilfe beansprucht wird, müssen die Informationen an die zuständige Stelle weitergegeben werden. Sind die Voraussetzungen erfüllt, kann der frühere Zeitpunkt der Kenntnis berücksichtigt werden.

Das hilft nur, wenn aus dem Schreiben hervorgeht, dass eine Geldleistung verlangt wird. Ein reiner GdB- und Merkzeichenantrag enthält diesen Zahlungswunsch nicht.

Häufige Fragen zum Merkzeichen „Bl“ und zum Blindengeld Wird Blindengeld mit dem Merkzeichen „Bl“ automatisch ausgezahlt?

Nein. Das Merkzeichen weist die anerkannte Blindheit nach, ersetzt aber keinen Antrag auf die jeweilige Landesleistung. Welche Form erforderlich ist, bestimmt das Landesrecht.

Kann die Landesleistung schon vor der Entscheidung über das Merkzeichen beantragt werden?

Ja. Der Antrag kann regelmäßig bereits während des Feststellungsverfahrens gestellt werden. Die Behörde kann fehlende Bescheide und medizinische Nachweise anschließend anfordern.

Reicht ein formloses Schreiben aus?

Das hängt vom jeweiligen Landesrecht ab. Ein kurzes Schreiben kann den Leistungswunsch und sein Datum belegen, ersetzt aber nicht immer einen vorgeschriebenen Vordruck. Ein verfügbares Antragsformular sollte deshalb möglichst sofort verwendet werden.

Braucht die Blindenhilfe nach § 72 SGB XII einen förmlichen Antrag?

Grundsätzlich nicht. Nach § 18 SGB XII zählt, wann der Sozialhilfeträger die Umstände kennt, aus denen sich der Anspruch ergibt. Eine eindeutige schriftliche Mitteilung erleichtert den späteren Nachweis.

Können Landesblindengeld und Blindenhilfe gleichzeitig gezahlt werden?

Eine ergänzende Blindenhilfe ist möglich, wenn die Einkommens- und Vermögensvoraussetzungen erfüllt sind. Das Landesblindengeld und bestimmte Pflegeleistungen werden bei der Berechnung berücksichtigt. Häufig wird deshalb nur die verbleibende Differenz ausgezahlt.

Kann Blindengeld für frühere Monate nachgezahlt werden?

Eine rückwirkende Feststellung des Merkzeichens reicht dafür nicht aus. In Baden-Württemberg beginnt die Landesblindenhilfe frühestens im Antragsmonat. Anders kann es sein, wenn bereits früher ein wirksamer Antrag auf die Geldleistung eingegangen ist.

Gilt das Urteil in allen Bundesländern?

Das Urteil betrifft unmittelbar das baden-württembergische Blindenhilfegesetz. Seine praktische Aussage ist dennoch bundesweit bedeutsam, weil jedes Land eigene Vorschriften und Anlaufstellen hat. Betroffene sollten daher das Merkzeichenverfahren und die Landesleistung getrennt anstoßen.

Der Beitrag Schwerbehinderung: Merkzeichen „Bl“ allein sichert keine Blindengeldzahlung erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.

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Arbeitsrecht: Dienst nach Vorschrift – dann darf der Arbeitgeber kündigen

Wer pünktlich zur Arbeit erscheint, seine vertraglichen Aufgaben erledigt und nach Feierabend nach Hause geht, muss keine Kündigung fürchten. Arbeitgeber dürfen Beschäftigte nicht allein deshalb entlassen, weil diese keine freiwilligen Zusatzaufgaben übernehmen, keine unbezahlten Überstunden leisten oder nicht ständig Höchstleistungen abrufen.

Anders sieht es allerdings aus, wenn ein Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung bewusst zurückhält oder dauerhaft erheblich schlechter arbeitet, obwohl er mehr leisten könnte. Doch selbst dann kann der Arbeitgeber nicht einfach mit dem Schlagwort „Low Performer“ kündigen.

Er muss die Minderleistung konkret nachweisen und vor Gericht hohe rechtliche Hürden überwinden.

Dienst nach Vorschrift erfüllt grundsätzlich den Arbeitsvertrag

Dienst nach Vorschrift bedeutet, dass Sie Ihre vereinbarte Arbeitszeit einhalten, die übertragenen Aufgaben sorgfältig erledigen und sich an betriebliche Regeln halten. Sie müssen dagegen nicht ständig freiwillig länger bleiben, Aufgaben erkrankter Kollegen übernehmen oder sich für jedes Unternehmensziel persönlich aufopfern.

Entscheidend ist, was im Arbeitsvertrag, in einem anwendbaren Tarifvertrag, in Betriebsvereinbarungen und durch zulässige Weisungen festgelegt wurde. Erfüllen Sie diese Pflichten, reicht die bloße Unzufriedenheit des Arbeitgebers mit Ihrem Engagement nicht für eine Kündigung aus.

Allerdings greift die häufig verwendete Aussage, Arbeitnehmer schuldeten lediglich eine Leistung „mittlerer Art und Güte“, im Arbeitsrecht zu kurz. Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts richtet sich die geschuldete Leistung nämlich nach dem persönlichen Leistungsvermögen.

Beschäftigte müssen tun, was sie sollen, und zwar so gut, wie sie es unter angemessener Ausschöpfung ihrer individuellen Fähigkeiten können. Eine starre Pflicht, genauso schnell oder fehlerfrei wie der Durchschnitt der Belegschaft zu arbeiten, besteht hingegen nicht.

Arbeitgeber dürfen keine dauernde Spitzenleistung verlangen

Nicht jeder Beschäftigte arbeitet gleich schnell. Auch Erfahrung, Alter, gesundheitliche Einschränkungen, die Schwierigkeit der Aufgaben und die Organisation des Arbeitsplatzes beeinflussen das Arbeitsergebnis.

In jeder Vergleichsgruppe gibt es zwangsläufig Beschäftigte, deren messbare Ergebnisse unter dem Durchschnitt liegen. Das allein beweist noch keine Pflichtverletzung. Besonders leistungsstarke Kollegen können den Durchschnitt außerdem nach oben ziehen. Ein Arbeitnehmer verstößt daher nicht automatisch gegen seinen Arbeitsvertrag, nur weil er weniger Vorgänge bearbeitet oder mehr Fehler macht als andere.

Sie dürfen Ihre Arbeitsleistung allerdings nicht absichtlich auf ein selbst gewähltes Minimum reduzieren. Wer bewusst langsam arbeitet, Aufgaben liegen lässt oder trotz vorhandener Fähigkeiten seine Leistung gezielt zurückhält, kann arbeitsvertragliche Pflichten verletzen.

Wann gilt ein Arbeitnehmer als Low Performer?

Von einem Low Performer sprechen Arbeitgeber meist, wenn ein Beschäftigter über einen längeren Zeitraum deutlich weniger oder deutlich fehlerhafter arbeitet als vergleichbare Kollegen. Eine gesetzlich festgelegte Leistungsgrenze gibt es jedoch nicht.

Bei quantitativen Leistungen kann es beispielsweise um die Zahl bearbeiteter Aufträge, produzierter Teile oder abgeschlossener Vorgänge gehen. Bei qualitativen Leistungen stehen die Fehlerzahl, die Schwere der Fehler und deren betriebliche Folgen im Mittelpunkt.

Der Arbeitgeber muss nachvollziehbar darlegen, welche Leistungen erwartet wurden, welche Vergleichsgruppe er heranzieht und wie stark die Ergebnisse des gekündigten Arbeitnehmers davon abweichen.

Bei Qualitätsmängeln muss er zusätzlich erklären, welche konkreten Fehler aufgetreten sind und welche Folgen diese verursacht haben. Eine erhöhte Fehlerquote kann zwar ein Indiz für eine Pflichtverletzung sein. Ein fester Grenzwert, ab dem automatisch gekündigt werden darf, existiert aber nicht. Es kommt immer auf die Tätigkeit, die Fehlerarten und deren Auswirkungen an.

Minderleistung muss erheblich und dauerhaft sein

Ein schlechter Monat, eine vorübergehende Überlastung oder einzelne Fehler rechtfertigen normalerweise noch keine Kündigung. Der Arbeitgeber muss eine deutliche Minderleistung über einen längeren Zeitraum belegen.

Dabei muss er vergleichbare Arbeitsbedingungen berücksichtigen. Wer schwierigere Fälle bearbeitet, neue Mitarbeiter einarbeitet oder häufiger mit technischen Störungen kämpfen muss, lässt sich nicht ohne Weiteres mit Kollegen vergleichen, die unter günstigeren Bedingungen arbeiten.

Hat der Arbeitgeber erhebliche und länger andauernde Leistungsunterschiede nachvollziehbar dargestellt, muss der betroffene Arbeitnehmer darauf reagieren. Er kann das Zahlenmaterial bestreiten oder erklären, warum die Ergebnisse trotz Ausschöpfung seiner Leistungsfähigkeit niedriger ausfallen.

Als Gründe kommen beispielsweise infrage: Erkrankungen, altersbedingte Einschränkungen, schlechte Arbeitsorganisation, fehlende Einarbeitung oder technische Probleme.

Nicht jede schlechte Leistung ist schuldhaft

Für eine verhaltensbedingte Kündigung reicht es nicht aus, dass ein Beschäftigter objektiv wenig leistet. Die Minderleistung muss ihm grundsätzlich vorwerfbar sein.

Kann ein Arbeitnehmer wegen einer Erkrankung oder einer dauerhaften Einschränkung nicht mehr leisten, liegt nicht ohne Weiteres ein steuerbares Fehlverhalten vor. Dann gelten andere Maßstäbe als bei einem Beschäftigten, der seine vorhandenen Fähigkeiten bewusst nicht einsetzt.

Arbeitgeber müssen außerdem prüfen, ob mildere Maßnahmen ausreichen. Dazu können konkrete Leistungsvorgaben, Schulungen, eine bessere Einarbeitung oder ein anderer geeigneter Arbeitsplatz gehören. Bei einem steuerbaren Verhalten kommt regelmäßig auch eine vorherige Abmahnung in Betracht. Eine sofortige Kündigung allein aufgrund pauschaler Vorwürfe hält einer gerichtlichen Prüfung häufig nicht stand.

Was Sie bei einer Kündigung wegen Lowperformance tun sollten

Erhalten Sie eine Kündigung wegen angeblich schlechter Arbeitsleistung, sollten Sie die Vorwürfe nicht vorschnell akzeptieren. Sichern Sie Leistungsnachweise, Arbeitsanweisungen, E-Mails, Zielvereinbarungen und Unterlagen über technische oder organisatorische Probleme.

Notieren Sie außerdem, welche Tätigkeiten Sie ausgeführt haben und ob Ihre Aufgaben mit denen der vom Arbeitgeber genannten Kollegen tatsächlich vergleichbar waren. Auch frühere positive Beurteilungen, Prämien oder fehlende Beanstandungen können wichtig werden.

Besonders entscheidend ist die Klagefrist. Eine Kündigungsschutzklage muss grundsätzlich innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung beim Arbeitsgericht eingehen. Wird diese Frist versäumt, gilt die Kündigung in der Regel als wirksam, selbst wenn sie ursprünglich angreifbar gewesen wäre.

Eine Abfindung gibt es nicht automatisch

Eine erfolgreiche Kündigungsschutzklage kann dazu führen, dass das Arbeitsverhältnis fortbesteht. In vielen Verfahren einigen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer jedoch auf eine Beendigung gegen Zahlung einer Abfindung.

Ein automatischer Anspruch auf eine hohe Abfindung besteht bei einer Kündigung wegen Minderleistung nicht. Die mögliche Höhe hängt unter anderem von den Erfolgsaussichten der Klage, der Beschäftigungsdauer, dem Einkommen und dem Interesse des Arbeitgebers an einer schnellen Beendigung des Rechtsstreits ab. Das Kündigungsschutzgesetz sieht Abfindungen nur in bestimmten Konstellationen ausdrücklich vor.

Beratung kann helfen

Betroffenen, sich nach einer Kündigung wegen angeblicher Lowperformance umgehend beraten. Gerade pauschale Leistungsbewertungen, ungeeignete Vergleichsgruppen und unvollständige Statistiken bieten häufig Angriffspunkte.

Dienst nach Vorschrift ist kein Kündigungsgrund. Wer seine vereinbarten Aufgaben erfüllt und seine persönliche Leistungsfähigkeit angemessen einsetzt, muss keine dauernde Spitzenleistung erbringen. Eine kündigungsrelevante Minderleistung setzt deutlich mehr voraus als die Behauptung des Arbeitgebers, ein Beschäftigter könne engagierter oder schneller arbeiten.

FAQ zur Kündigung wegen schlechter Arbeitsleistung Kann mein Arbeitgeber mich kündigen, weil ich keine Überstunden mache?

Nein, sofern Sie nicht arbeitsvertraglich, tarifvertraglich oder aufgrund einer zulässigen Anordnung zu den Überstunden verpflichtet sind. Das Ablehnen freiwilliger Mehrarbeit rechtfertigt grundsätzlich keine Kündigung.

Reicht eine unterdurchschnittliche Leistung für eine Kündigung?

Nein. Der Arbeitgeber muss eine erhebliche und länger andauernde Minderleistung darlegen. Zudem muss geprüft werden, ob der Arbeitnehmer seine persönliche Leistungsfähigkeit angemessen ausschöpft und ob ihm die Leistungsmängel vorwerfbar sind.

Wie lange kann ich gegen die Kündigung klagen?

Die Kündigungsschutzklage muss grundsätzlich innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung beim Arbeitsgericht eingehen. Betroffene sollten deshalb sofort handeln.

Quellen

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 17. Januar 2008, 2 AZR 536/06

Kündigungsschutzgesetz, insbesondere §§ 1, 4, 7 und 9

Bredereck, arbeitsrechtliche Einschätzung zu Dienst nach Vorschrift und Lowperformance

 

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Nachzahlung und Extra-Urlaub kommt jetzt für rund 2,5 Millionen Beschäftigte

Rund 2,5 Millionen Beschäftigte im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen profitieren von höheren Gehältern und mehr Freizeit. Die erste Entgeltsteigerung galt rückwirkend ab April 2025 und führte wegen der verspäteten Umsetzung bei vielen Arbeitnehmern zu einer größeren Nachzahlung. Seit Mai 2026 gilt eine weitere Erhöhung, während ab Januar 2027 ein zusätzlicher Urlaubstag hinzukommt.

Bei der Nachzahlung handelt es sich allerdings nicht um eine neue Prämie oder einen zusätzlichen Bonus. Ausgezahlt wurde vielmehr die Differenz zwischen dem alten Gehalt und dem rückwirkend erhöhten Tarifentgelt. Wer diese Nachzahlung bis heute nicht erhalten hat, sollte seine Abrechnungen umgehend prüfen.

Diese Arbeitnehmer profitieren vom Tarifabschluss

Die Verbesserungen gelten für Beschäftigte, deren Arbeitsverhältnis dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst unterliegt. Erfasst sind Arbeitnehmer des Bundes sowie Beschäftigte kommunaler Arbeitgeber, die einem Mitgliedverband der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände angehören.

Dazu zählen unter anderem viele Erzieherinnen, Sozialarbeiter, Verwaltungsbeschäftigte, Mitarbeiter von Bauhöfen, Entsorgungsbetrieben, Flughäfen und Sparkassen sowie Arbeitnehmer in kommunalen Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen. Entscheidend ist, welcher Tarifvertrag laut Arbeitsvertrag angewendet wird.

Landesbeschäftigte fallen normalerweise unter den TV-L und damit nicht unter diesen Abschluss. Auch Beamte erhalten die tariflichen Verbesserungen nicht automatisch, weil ihre Besoldung durch Gesetze angepasst werden muss. Bei kirchlichen und privaten Arbeitgebern gelten die Änderungen nur, wenn deren Arbeitsvertragsrichtlinien oder Arbeitsverträge auf den TVöD verweisen.

Gehälter wurden in zwei Stufen angehoben

Die erste Entgeltsteigerung trat rückwirkend zum 1. April 2025 in Kraft. Die Tabellenentgelte stiegen um drei Prozent, mindestens jedoch um 110 Euro monatlich. Der Mindestbetrag sorgte dafür, dass insbesondere Beschäftigte in niedrigeren Entgeltgruppen prozentual stärker profitierten.

Zum 1. Mai 2026 folgte die zweite Stufe mit einer Erhöhung um weitere 2,8 Prozent. Anders als bei der ersten Stufe gibt es dabei keinen zusätzlichen Mindestbetrag. Die aktuellen Entgelttabellen gelten bis zum Ende der vereinbarten Tariflaufzeit am 31. März 2027.

Auszubildende, dual Studierende und Praktikanten erhielten ab April 2025 monatlich 75 Euro mehr. Seit Mai 2026 werden weitere 75 Euro gezahlt. Insgesamt ist ihre monatliche Vergütung damit um 150 Euro gestiegen.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick Zeitpunkt Änderung Auswirkung 1. April 2025 Entgeltplus von 3 Prozent, mindestens 110 Euro Rückwirkende Erhöhung mit späterer Nachzahlung 1. Juli 2025 Höhere Schicht- und Wechselschichtzulagen Bis zu 95 Euro mehr im Monat 1. Januar 2026 Höhere Jahressonderzahlung und Tauschtage Mehr Weihnachtsgeld oder bis zu drei freie Tage gegen Entgelt 1. Mai 2026 Weitere Entgeltsteigerung um 2,8 Prozent Dauerhaft höheres Monatsgehalt 1. Januar 2027 Ein zusätzlicher Tag Erholungsurlaub 31 statt 30 Urlaubstage bei einer Fünf-Tage-Woche Warum die Nachzahlung so spät auf den Konten ankam

Obwohl die Tarifparteien bereits am 6. April 2025 eine Einigung erzielt hatten, konnte die erste Gehaltserhöhung nicht sofort abgerechnet werden. Zunächst mussten die vollständigen Änderungstarifverträge ausgearbeitet und abgestimmt werden. Diese sogenannten Redaktionsverhandlungen zogen sich bis in den Sommer 2025.

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft teilte im Juli 2025 mit, dass die Erhöhungen mit einer der folgenden Abrechnungen rückwirkend ausgezahlt werden müssten. Bei vielen Kommunen erfolgte die Umsetzung im August oder September 2025. Der genaue Zeitpunkt hing vom jeweiligen Arbeitgeber und dessen Abrechnungssystem ab.

Die Höhe der Nachzahlung richtete sich nach der Entgeltgruppe, der Stufe, dem Beschäftigungsumfang und der Zahl der betroffenen Monate. Teilzeitbeschäftigte erhielten den Mindestbetrag von 110 Euro nur entsprechend ihrem Anteil an der regelmäßigen Arbeitszeit. Vom Bruttobetrag wurden Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge abgezogen.

Fehlende Nachzahlung sollte sofort geprüft werden

Im August 2026 sollte die rückwirkende Erhöhung aus dem Jahr 2025 längst abgerechnet sein. Beschäftigte sollten die Abrechnungen für April 2025 bis zum Auszahlungsmonat miteinander vergleichen. Auf der Abrechnung kann die Zahlung beispielsweise als Tarifnachberechnung, Rückrechnung oder Entgeltdifferenz bezeichnet sein.

Bei fehlenden Beträgen ist die sechsmonatige Ausschlussfrist des § 37 TVöD zu beachten. Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis müssen grundsätzlich innerhalb von sechs Monaten nach ihrer Fälligkeit in Textform verlangt werden. Für jeden fehlerhaft abgerechneten Monat kann die Frist gesondert laufen.

Ansprüche aus dem Jahr 2025 könnten daher inzwischen verfallen sein, wenn sie nicht rechtzeitig geltend gemacht wurden. Beschäftigte sollten sich bei Unstimmigkeiten unmittelbar an die Personalstelle, den Personalrat oder ihre Gewerkschaft wenden. Eine schriftliche Forderung sollte den Zeitraum und den verlangten Betrag möglichst genau benennen.

Ab 2027 kommt ein zusätzlicher Urlaubstag

Ab dem Kalenderjahr 2027 steigt der tarifliche Erholungsurlaub bei einer Fünf-Tage-Woche von 30 auf 31 Arbeitstage. Dieser Tag wird bezahlt und muss nicht durch einen Verzicht auf Gehalt oder Weihnachtsgeld finanziert werden. Beschäftigte müssen den zusätzlichen Urlaubsanspruch nicht gesondert beantragen.

Teilzeitkräfte, die ebenfalls an fünf Tagen pro Woche arbeiten, erhalten grundsätzlich ebenfalls 31 Urlaubstage. Entscheidend ist die Zahl der regelmäßigen Arbeitstage und nicht die tägliche Stundenzahl. Wer an weniger Tagen pro Woche arbeitet, bekommt den Anspruch entsprechend umgerechnet.

Bei einer Vier-Tage-Woche ergeben sich rechnerisch 24,8 und damit 25 Urlaubstage. Bei einer Drei-Tage-Woche entstehen 18,6 und damit 19 Urlaubstage. Bruchteile ab einem halben Tag werden nach dem TVöD aufgerundet.

Der zusätzliche Tag darf nicht mit dem gesetzlichen Zusatzurlaub für schwerbehinderte Arbeitnehmer verwechselt werden. Beschäftigte mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 können bei einer Fünf-Tage-Woche weitere fünf Tage erhalten. Mehr dazu erläutert der Beitrag „Fünf Tage mehr Urlaub bei Schwerbehinderung“.

Bis zu drei Tauschtage müssen bis September verlangt werden

Neben dem zusätzlichen Erholungsurlaub gibt es seit 2026 ein Zeit-statt-Geld-Modell. Berechtigte Arbeitnehmer können einen Teil ihrer Jahressonderzahlung in bis zu drei freie Tage umwandeln. Wer im Jahr 2027 Tauschtage nutzen möchte, muss sie grundsätzlich bis zum 1. September 2026 in Textform beim Arbeitgeber verlangen.

Beim Bund können Beschäftigte teilnehmen, wenn ihnen im laufenden Jahr mindestens fünf Zwölftel der Jahressonderzahlung zustehen. Im kommunalen Bereich gilt das Modell vor allem für die Bereiche Verwaltung, Sparkassen, Flughäfen und Entsorgung. Beschäftigte in kommunalen Krankenhäusern, Pflegeheimen und Betreuungseinrichtungen sind von dieser kommunalen Regelung nicht erfasst.

Die Tauschtage sind kein kostenloser Zusatzurlaub. Der Arbeitgeber zieht ihren Wert von der Jahressonderzahlung ab. Der zusätzliche Urlaubstag ab 2027 bleibt dagegen ein echter tariflicher Mehranspruch ohne Kürzung des Entgelts.

Beim Bund entsteht für nicht genutzte Tauschtage grundsätzlich ein finanzieller Ausgleichsanspruch. Im kommunalen Bereich verfallen nicht genommene Tauschtage normalerweise ohne Auszahlung. Eine Ausnahme kann bestehen, wenn ein bereits genehmigter Tauschtag wegen nachgewiesener Krankheit oder aus dringenden Gründen des Arbeitgebers nicht genommen und nicht nachgeholt werden konnte.

Auch die Jahressonderzahlung fällt höher aus

Beschäftigte des Bundes erhalten seit 2026 eine höhere Jahressonderzahlung. In den Entgeltgruppen 1 bis 8 beträgt sie 95 Prozent, in den Gruppen 9a bis 12 sind es 90 Prozent und in den Gruppen 13 bis 15 werden 75 Prozent des durchschnittlichen Monatsentgelts gezahlt.

Bei kommunalen Arbeitgebern wurde der Bemessungssatz einheitlich auf 85 Prozent angehoben. Die tatsächliche Zahlung hängt weiterhin davon ab, ob das Arbeitsverhältnis am tariflichen Stichtag besteht und für wie viele Monate ein Anspruch vorhanden ist. Fehlzeiten ohne Entgeltanspruch können die Sonderzahlung mindern.

Schichtbeschäftigte erhalten deutlich höhere Zulagen

Bereits zum 1. Juli 2025 wurde die monatliche Zulage für ständige Schichtarbeit von 40 auf 100 Euro angehoben. Bei ständiger Wechselschichtarbeit stieg sie von 105 auf 200 Euro. In kommunalen Krankenhäusern sowie Pflege- und Betreuungseinrichtungen erhöhte sich die Wechselschichtzulage von 155 auf 250 Euro.

Ab 2027 werden diese Zulagen an weitere tarifliche Entgeltsteigerungen gekoppelt. Dadurch müssen ihre Beträge bei späteren Tarifsteigerungen nicht jedes Mal vollständig neu ausgehandelt werden. Gerade Beschäftigte in Pflege, Rettungsdienst und medizinischer Versorgung profitieren davon.

Nachzahlungen können Sozialleistungen beeinflussen

Eine Nachzahlung ist steuer- und sozialversicherungspflichtiges Arbeitsentgelt. Deshalb fällt der Nettobetrag niedriger aus als die auf der Abrechnung ausgewiesene Bruttosumme. Bei einer ungewöhnlich hohen Lohnsteuerbelastung kann die spätere Einkommensteuererklärung zu einer Erstattung führen.

Wer ergänzendes Grundsicherungsgeld, Wohngeld oder Kinderzuschlag bezieht, muss eine Nachzahlung der zuständigen Behörde mitteilen. Für die Anrechnung kann der tatsächliche Zuflussmonat entscheidend sein. Informationen zur Einkommensanrechnung bietet der Ratgeber über aufstockende Leistungen für Erwerbstätige.

Urlaub muss weiterhin mit dem Arbeitgeber abgestimmt werden

Auch der zusätzliche Urlaubstag kann nicht eigenmächtig genommen werden. Beschäftigte müssen ihren Urlaub wie bisher beantragen und eine Genehmigung abwarten. Der Arbeitgeber soll Urlaubswünsche berücksichtigen, darf sie aber bei dringenden betrieblichen oder dienstlichen Gründen ablehnen.

Offene Urlaubstage verfallen nicht unter allen Umständen automatisch. Arbeitgeber müssen Beschäftigte grundsätzlich rechtzeitig auf vorhandenen Urlaub und einen drohenden Verfall hinweisen. Welche Besonderheiten bei längerer Krankheit gelten, zeigt der Beitrag „Urlaub erlischt nur, wenn der Arbeitgeber ihn zuvor ermöglichte“.

Praxisbeispiel: 440 Euro Nachzahlung und mehr Urlaub

Maria arbeitet in Vollzeit bei einer Kommune und ist in der Entgeltgruppe 5, Stufe 4, eingruppiert. Bis März 2025 erhielt sie 3.380,06 Euro brutto, ab April 2025 waren es wegen des Mindestbetrags 3.490,06 Euro. Wurde die Erhöhung erstmals mit dem Augustgehalt 2025 umgesetzt, erhielt sie für April bis Juli eine Nachzahlung von 440 Euro brutto.

Seit Mai 2026 beträgt Marias Tabellenentgelt 3.587,78 Euro brutto. Im Jahr 2027 stehen ihr bei einer Fünf-Tage-Woche 31 reguläre Urlaubstage zu. Verlangt sie bis zum 1. September 2026 zusätzlich zwei Tauschtage, kann sie 2027 insgesamt 33 freie Tage nutzen, muss dafür aber eine Kürzung ihrer Jahressonderzahlung hinnehmen.

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Bürgergeld: Ex verweigert Nachweise aber Partner haftet nicht

Zieht ein Partner nach der Trennung aus und verweigert anschließend seine Lohnabrechnungen oder Kontoauszüge, darf das Jobcenter nicht automatisch das Grundsicherungsgeld der zurückgebliebenen Familie zurückfordern.

Angehörige haften nicht für Unterlagen, auf die ausschließlich der ausgezogene Ex-Partner zugreifen kann. Das gilt insbesondere für Kinder und den früheren Partner, die selbst alle erreichbaren Nachweise eingereicht haben.

Die Bundesagentur für Arbeit hat diesen Schutz zum 1. Juli 2026 ausdrücklich in ihre überarbeiteten Fachlichen Weisungen aufgenommen. Grundlage ist eine Entscheidung des Bundessozialgerichts. Eine fehlende Mitwirkung darf demnach nur der Person zugerechnet werden, die tatsächlich über die verlangten Unterlagen verfügt und deren Herausgabe verweigert (Az. B 7 AS 24/22 R).

Fehlende Einkommensnachweise können hohe Rückforderungen auslösen

Das Problem betrifft vor allem Familien, denen das Jobcenter die Leistungen zunächst nur vorläufig bewilligt hat. Das geschieht häufig, wenn ein Mitglied der Bedarfsgemeinschaft schwankendes Einkommen erzielt oder selbstständig arbeitet.

Nach dem Ende des Bewilligungszeitraums muss das Jobcenter den endgültigen Leistungsanspruch berechnen. Dafür benötigt es die tatsächlichen Einkünfte sämtlicher Mitglieder der damaligen Bedarfsgemeinschaft. Dazu gehören beispielsweise Lohnabrechnungen, Kontoauszüge oder Unterlagen über Einnahmen aus einer selbstständigen Tätigkeit.

Fehlen solche Nachweise trotz Aufforderung und Fristsetzung, kann das Jobcenter grundsätzlich feststellen, dass für die betroffenen Monate kein Leistungsanspruch bestand. Diese sogenannte Nullfestsetzung führt dazu, dass die vorläufig gezahlten Leistungen zurückverlangt werden.

Bei mehreren Familienmitgliedern können so innerhalb kurzer Zeit Forderungen von mehreren Tausend Euro entstehen.

Nach der Trennung endet die gemeinsame Verantwortung

Während eine Bedarfsgemeinschaft besteht, beeinflusst das Einkommen eines Partners den Leistungsanspruch der gesamten Familie. Deshalb können fehlende Einkommensnachweise zunächst auch für die übrigen Mitglieder relevant sein.

Nach einer Trennung gilt diese gemeinsame Verantwortung jedoch nicht unbegrenzt weiter. Zieht ein Partner aus und verweigert anschließend jede Mitwirkung, können die zurückgebliebenen Angehörigen dessen Unterlagen meistens weder einsehen noch herausverlangen.

Das Jobcenter muss deshalb prüfen, ob die verbliebenen Familienmitglieder überhaupt die Möglichkeit hatten, die verlangten Dokumente zu beschaffen. Hatten sie keinen Zugriff auf die Unterlagen, darf die Behörde ihnen die fehlende Mitwirkung des Ex-Partners nicht zurechnen.

Entscheidend ist damit nicht allein, wer früher zur Bedarfsgemeinschaft gehörte. Maßgeblich ist vielmehr, wer die spätere Aufklärung des Einkommens tatsächlich verhindert hat.

Jobcenter darf Bürgergeld der Familie nicht auf null setzen

Besteht die frühere Bedarfsgemeinschaft wegen des Auszugs eines Partners nicht mehr, darf das Jobcenter die Ansprüche der verbliebenen Angehörigen nicht pauschal auf null setzen.

Das gilt insbesondere dann, wenn der Ex-Partner eigenes Einkommen erzielt hatte und erst nach der Trennung zur Vorlage weiterer Unterlagen aufgefordert wurde. Die zurückgebliebene Familie muss nicht für Dokumente einstehen, die sich ausschließlich im Besitz des ehemaligen Partners befinden.

Eine pauschale Rückforderung gegen den früheren Partner und die Kinder wäre in diesem Fall rechtswidrig. Die Behörde muss jede Person einzeln betrachten und klären, wem die fehlende Mitwirkung tatsächlich vorzuwerfen ist.

Vorläufig angerechnetes Einkommen bleibt maßgeblich

Der Schutz der Familie bedeutet allerdings nicht, dass das Einkommen des ausgezogenen Partners vollständig aus der Berechnung verschwindet.

Kann das tatsächliche Einkommen nachträglich nicht mehr festgestellt werden, muss das Jobcenter grundsätzlich von dem Betrag ausgehen, den es bereits bei der vorläufigen Bewilligung berücksichtigt hatte.

Hat die Behörde beispielsweise monatlich 1.200 Euro Einkommen des Partners angerechnet, bleibt dieser Betrag zunächst Grundlage der abschließenden Berechnung. Das Jobcenter darf nicht allein aufgrund einer Vermutung ein höheres Einkommen ansetzen.

Nur belastbare Unterlagen oder andere konkrete Erkenntnisse können eine höhere Anrechnung rechtfertigen. Die bloße Annahme, der Ex-Partner könnte mehr verdient haben, reicht nicht aus.

Rückforderung darf nur den ausgezogenen Ex-Partner treffen

Anders kann das Jobcenter gegenüber dem ausgezogenen Partner entscheiden. Besitzt dieser die verlangten Unterlagen und verweigert ihre Vorlage trotz ordnungsgemäßer Aufforderung, darf die Behörde seinen persönlichen Leistungsanspruch für die betroffenen Monate auf null setzen.

Die Leistungen, die das Jobcenter vorläufig an ihn gezahlt hatte, können dann zurückgefordert werden. Die finanziellen Folgen treffen jedoch nur die Person, die ihre Mitwirkungspflichten verletzt hat.

Kinder oder frühere Partner dürfen nicht für dieses Verhalten haftbar gemacht werden. Das Bundessozialgericht stellt damit klar, dass eine Pflichtverletzung innerhalb einer aufgelösten Bedarfsgemeinschaft nicht automatisch auf sämtliche früheren Mitglieder übergeht.

Jobcenter muss zuerst selbst beim Arbeitgeber ermitteln

Bevor das Jobcenter einen Leistungsanspruch wegen fehlender Nachweise auf null setzt, muss es seine eigenen Ermittlungsmöglichkeiten ausschöpfen.

Fehlt beispielsweise eine Einkommensbescheinigung aus einem Beschäftigungsverhältnis, kann die Behörde die erforderlichen Angaben unmittelbar beim Arbeitgeber anfordern. Sie darf sich nicht darauf beschränken, die Leistungsberechtigten mehrfach an dieselbe Vorlagepflicht zu erinnern.

Erst wenn auch die eigenen Ermittlungen erfolglos bleiben und sich das Einkommen weiterhin nicht feststellen lässt, kommt eine Nullfestsetzung in Betracht. Dabei muss die Behörde erneut unterscheiden, welche Person die fehlende Aufklärung zu verantworten hat.

Diese Angaben muss der Rückforderungsbescheid enthalten

Aus dem Bescheid sollte eindeutig hervorgehen, welche Unterlagen fehlen und für welche Monate das Jobcenter sie benötigt. Außerdem muss die Behörde erklären, von welcher Person sie die Dokumente verlangt hat und wer tatsächlich Zugriff darauf hatte.

Ebenso muss nachvollziehbar sein, welche eigenen Ermittlungen das Jobcenter unternommen hat. Setzt es den Anspruch auf null, muss es deutlich benennen, gegenüber welchem Mitglied der früheren Bedarfsgemeinschaft diese Entscheidung gilt.

Fehlt diese personengenaue Prüfung, spricht viel dafür, dass der Rückforderungsbescheid rechtswidrig ist.

Widerspruch gegen eine pauschale Bürgergeld-Rückforderung

Fordert das Jobcenter wegen fehlender Unterlagen des Ex-Partners die Leistungen der gesamten früheren Bedarfsgemeinschaft zurück, sollten die verbliebenen Angehörigen innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.

In der Begründung sollten Sie mitteilen, wann die Trennung erfolgt ist und seit welchem Tag der frühere Partner nicht mehr im gemeinsamen Haushalt lebt. Erklären Sie außerdem, weshalb Sie keinen Zugriff auf dessen Lohnabrechnungen, Kontoauszüge oder sonstige Einkommensnachweise haben.

Hilfreich sind eine Ummeldebescheinigung, ein neuer Mietvertrag des ausgezogenen Partners, eine eigene Veränderungsmitteilung an das Jobcenter oder andere Nachweise über die getrennten Haushalte.

Besonders wichtig ist der Zeitpunkt der Mitwirkungsaufforderung. Bestand die Bedarfsgemeinschaft zu diesem Zeitpunkt bereits nicht mehr, darf das Jobcenter die spätere Verweigerung des Ex-Partners nicht ohne Weiteres den verbliebenen Angehörigen zurechnen.

FAQ: Die wichtigsten Fragen und Antworten Muss ich die Lohnabrechnungen meines Ex-Partners beschaffen?

Nein, wenn Sie nach der Trennung keinen Zugriff auf diese Unterlagen haben und den Ex-Partner nicht zur Herausgabe zwingen können. Sie sollten dem Jobcenter die Trennung und Ihre fehlende Zugriffsmöglichkeit schriftlich mitteilen.

Darf das Jobcenter trotzdem Einkommen des Ex-Partners anrechnen?

Ja. Kann das tatsächliche Einkommen nicht ermittelt werden, darf das Jobcenter grundsätzlich den Betrag verwenden, den es bereits bei der vorläufigen Bewilligung berücksichtigt hatte. Ein höheres Einkommen darf es nicht bloß vermuten.

Wie lange kann ich gegen die Rückforderung Widerspruch einlegen?

Der Widerspruch muss grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids beim Jobcenter eingehen. Fehlt eine ordnungsgemäße Rechtsbehelfsbelehrung, kann sich die Frist verlängern.

Quellen

Bundesagentur für Arbeit: Fachliche Weisungen zur abschließenden Entscheidung über vorläufig bewilligte Leistungen, überarbeitete Fassung vom 1. Juli 2026, Bundessozialgericht: Urteil zur individuellen Zurechnung fehlender Mitwirkung innerhalb einer aufgelösten Bedarfsgemeinschaft, Az. B 7 AS 24/22 R, Sozialgesetzbuch Zweites Buch: Vorschriften über die vorläufige und abschließende Entscheidung bei existenzsichernden Leistungen.

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Interview about resistance: „Palantir is really toxic“

netzpolitik.org - 3. August 2026 - 16:04

Resistance against Palantir in Europe is growing. We speak with US activists from „Purge Palantir“ about why and how they organize protests against the corporation in its home country.

Alexander Karp, Palantir CEO. – CC-BY-NC-SA 4.0: World Economic Forum

Business for Palantir is not going well now in Europe: The Swiss army has decided against it, the French domestic intelligence agency no longer wants it, London’s mayor has blocked a million-dollar police deal and all across the United Kingdom, political pressure is mounting around a million-dollar contract with the British health system.

The company, founded by libertarian billionaire Peter Thiel in 2003, is also facing criticism in its home market. In the United States, where it is headquartered, Palantir provides software not only to military and intelligence, but also to Immigration and Customs Enforcement. ICE uses their surveillance tools to hunt down unwanted groups or individuals.

Protest by civil society is being organized against the cooperation with ICE and against other unethical business practices. We speak to the two activists Jeff and Kay from the US campaign „Purge Palantir“.

Jeff is a long-time activist and an organizer, he is also an author. Kay is an organizer, trainer, and movement builder.

Dieses Interview gibt es auch auf Deutsch.

The three worst things that Palantir is doing

netzpolitik.org: Here in Germany, the U.S. business of Palantir is mostly known for working together with ICE and also with U.S. Army and intelligence agencies. What is the most problematic use of Palantir’s software?

Purge Palantir: Before we say what we’re most critical about we should explain what Palantir says they are doing. Palantir says that their product sits on top of existing software and supposedly makes everything better. It supposedly sees patterns and connections between all the massive amounts of data that are coming in, whether it’s a hospital, whether it’s a department store, whether it’s military. They sort of aggregate that data and help their customers see patterns, and they help to make them more efficient. That’s what they’re saying they’re doing.

It’s very hard to get them out once they’re in, because they have specialists who connect their system to the other systems of the given, whether that’s a company, whether that’s a city government, whether it’s a military. It’s unclear what data they are holding and keeping.

The three worst things that they’re doing: One, as many German readers might know, Elon Musk and a number of coders came in when the Trump administration took over and started taking down the U.S. government civil service and bureaucracy. There was the so-called Department of Governmental Efficiency or DOGE. It destroyed departments of the government, it fired lots of workers, but it also sucked up tons and tons of data.

Government data consisted of different parts: The Social Security Administration didn’t talk to the passport agency in the interest of data privacy. The U.S. doesn’t have a national ID like many other countries. This data was all aggregated, and Palantir had a role in all of that. Palantir software is in many of the governmental departments, not just the military.

The second thing is obviously: We do know that Palantir software is not just finding patterns in order to track down immigrants, but it’s also using various facial recognition systems for people who are protesting against deportation and ICE.

The third thing: Palantir has had a significant role with the Israeli defense forces and has given instructions for where Hamas allegedly is, where to bomb. It has a role in the genocide. If you listen to Alex Karp’s talk, …

netzpolitik.org: … Palantir’s CEO …

Purge Palantir: … he said that they’ve killed lots of people in Gaza, most of them Hamas. It’s an incredibly unprincipled thing to say they’re just happy to have played a role in this destruction.

netzpolitik.org: What was the beginning of „Purge Palantir“? Why did you start the campaign?

Purge Palantir: „Purge Palantir“ actually has a bit of a longer history, we’re like a current iteration of a much longer fight. During Trump’s first term, some advocates and organizers started noticing that ICE was able to find and pinpoint people in ways that were previously just not possible. They started doing a lot of digging and discovered a web of data brokers and companies like Palantir that helped ICE specifically, using all of our public and private data to be able to find people.

So out of that came a campaign called „No Tech for ICE“. It was targeting Palantir, but also Google, Amazon, some of the other tech companies that were enabling ICE to separate families and to conduct kidnappings. „Purge Palantir“ grows out of that, now under the second Trump administration. During the first Trump administration, Palantir’s Karp was pretty explicit that they’re going to help the agents in the background, at the offices. Back then he said that they are not going to be involved in what’s called enforcement and removal operations where the agents are picking people up physically for deportation.

Under the second Trump administration that has vanished. Palantir is now enabling the worst of Trump’s attacks. I think that’s been one of the catalysts for „Purge Palantir“.

Mit Palantir und Paragon auf Migrantenjagd

The „Palantir Payroll“

netzpolitik.org: What is the volume of contracts Palantir holds with the U.S. Government? How much money are we talking about?

Purge Palantir: It grows every day, so I’m outdated. The last number I saw: They were in 21 or 26 different federal agencies. They’ve said for a long time that their goal is to become the central operating system of the U.S. Government and now increasingly the central operating system of the West. About half of their revenue comes from U.S. federal governments and the military, the rest is commercial and foreign governments.

netzpolitik.org: Palantir has long-term contracts that extend well beyond the Trump administration’s term in office. Is it a problem that will persist under Trump’s successor?

Purge Palantir: Yes, the contracts are longer than the current administration. But I think that’s not permanent or untouchable. Contracts get canceled in the federal government all the time.

A few months ago we launched something called the „Palantir Payroll“. It’s a list of all members of U.S. Congress who are getting money from Palantir. People have demanded that their members of Congress cut ties with the company. 12 or 14 people who are up for reelection this year have said that they’re not going to take any more money from Palantir. I think elected official members of Congress know that the company is really toxic and that people don’t want them to be bought and paid for by this company and people like Peter Thiel and Alex Karp.

A lot of people still don’t know what Palantir is

netzpolitik.org: How did you achieve that politicians refuse Palantir’s money or give it back?

Purge Palantir: It’s a great testament to the large number of coalition groups in „Purge Palantir“. There are many groups that want to fight, whether those are unions or community groups, whether that’s California or Connecticut or Maine. Because of what happened in Minnesota people find that their congressperson, their representative was taking money from the corporation that was identifying and abetting the kidnapping of people and the murder of two people who were trying to stop those kidnappings from ICE.

It’s a testament to how many different groups across the country started taking the message particularly to the Democrats and saying: Do you want to be part of that? It is the hard work of lots and lots of different kinds of people who have been standing up and asking their representatives to take a stand.

netzpolitik.org: What is the average American thinking about Palantir? And what do right-wing political forces say about the company?

Purge Palantir: It’s hard to say with certainty, but what we’ve seen is that, especially over the last year, a growing number of everyday people know about Palantir. Even if they don’t know exactly what they do, they know that they’re in surveillance. What we found is that a lot of younger people know about Palantir, even if they’re not paying attention to politics.

I think they’re becoming more of a household name. Peter Thiel especially, as someone who has his hands in a lot of anti-democratic and far-right things and in forms of surveillance and control, is someone that people on the left and the right don’t like. But a lot of people still don’t know what Palantir is.

One of the strengths of our campaign is that the things that Palantir is up to, like tearing down democracy, surveilling people, or AI driven warfare, are activities that people on the left and the right don’t like and are able to unite behind. There are Republicans running for office in Florida and other parts of the country that have been very outspoken against Palantir.

I think the right wing is also paying attention. Obviously, parts of the right-wing are in support of Palantir because they support military supremacy. But a lot of the working class people who support MAGA also care about surveillance.

Töten auf Basis von Metadaten

What is the goal you are fighting for?

netzpolitik.org: Your campaign helped to change the reputation of Palantir. What is the ultimate goal you are fighting for? Can the campaign be compared to a boycott campaign?

Purge Palantir: Palantir sells to businesses and to governments. So that’s harder to think about a boycott. But we just published a list of corporations that have contracts with Palantir. It’s really important to know who’s doing business with Palantir, who’s choosing that software because they’re making a moral choice. We do think it’s important to let those companies know that they could choose not to use software that engages in the genocide, that kidnaps our neighbors, that creates a military with no guardrails, and that stands for a surveillance state and for Western supremacy.

One of the main things that we’re doing and have been doing is large-scale public education. People need to know how pernicious Palantir is, what they’re doing, what they stand for. They say it: We kill people, we believe in Western supremacy. They’re pretty honest about where they stand. We don’t believe that we should be funding and supporting those kinds of businesses.

netzpolitik.org: Are there any lawsuits or similar legal actions in the U.S. in which people are challenging Palantir by calling on the law?

Purge Palantir: Unfortunately, in the U.S., we don’t have strong laws for data and privacy and against corruption. The crimes that they’re committing in Gaza and in Iran and other parts of the world are war crimes.

You should not siding with technofascists

netzpolitik.org: A lot of the tech billionaires right now are coming from the U.S. What makes Alex Karp, Peter Thiel and Palantir so special that you set up the campaign against them?

Purge Palantir: The tech companies are concentrated largely in the U.S. And they’re exporting their tech all across the world. Peter Thiel is traveling and donating to far-right candidates that align with him all over Europe, all over South America, increasingly parts of Asia. The fantasies are to completely deregulate everything, privatize everything, and have some sort of „AI God“ run things.

netzpolitik.org: What would you suggest to activists in Europe and especially in Germany? What can they do about Palantir?

Purge Palantir: What health care workers in the UK are doing is bigger and stronger than what we have in the U.S. I think the fact that football ultras are carrying banners in Germany, that’s impressive. We want to have that: Be in the cultural zeitgeist. We were talking with folks in Argentina who were collaborating with people in Bavaria.

I think it’s impressive where Europe’s at. I don’t think we have great advice for you.

I think on the larger strategy, we should politically force politicians to make a decision: If you are on the left, on the center left, or on the center, you are not siding with technofascists. And as we’ve talked about earlier: There are many people on the far right that also don’t trust this level of surveillance.

What gives hope

netzpolitik.org: What gives you hope and makes you believe you can win this fight against a multi-billion dollar company?

Purge Palantir: The wins we’re seeing every day like the mayor of London rejecting Palantir, the people across the UK and the German intelligence rejecting Palantir. Those wins give me hope. Just recently SEIU (Service Employees International Union), one of the largest unions here, came out and said that they are engaged in a campaign against the company. So seeing every day the growing amount of people and of organizations who are speaking out across the world and who are fighting back. Palantir might have money, sure. But we have more people …

netzpolitik.org: … and some European governments who do not share Palantir’s values?

Purge Palantir: Like I said before: Half of their revenue comes from the U.S. federal government. Under this current administration, there’s not a lot of room to affect that. But the other half comes from the private sector and international governments. I think that people and organizers in Europe have real leverage in slowing down this company, maybe even more than we have in the U.S. Because their success depends on their ability to grow across European governments. Slowing down and stopping that is a huge success.

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Protest gegen Palantir: „Weder von Linken noch von Rechten gemocht“

netzpolitik.org - 3. August 2026 - 16:04

In Europa trifft Palantir auf zunehmenden Widerstand. Wir sprechen mit US-Aktivisten der Kampagne „Purge Palantir“ darüber, warum und wie sie Protest gegen den Konzern in seinem Heimatland organisieren.

Alexander Karp, Palantir CEO. – CC-BY-NC-SA 4.0: World Economic Forum

Für Palantir läuft das Geschäft in Europa nur noch schleppend: Die Schweizer Armee hat sich dagegen entschieden, der französische Inlandsgeheimdienst will auch nicht mehr, Londons Bürgermeister blockiert einen Millionendeal der Polizei und im ganzen Vereinigten Königreich wächst aktuell der politische Druck rund um einen Millionenvertrag mit dem britischen Gesundheitssystem. Sogar die Grünen in Baden-Württemberg stimmten gerade dagegen.

Der Konzern, der vom rechtslibertären Milliardär Peter Thiel im Jahr 2003 gegründet worden war, sieht sich auch im Heimatmarkt Kritik ausgesetzt. Denn in den Vereinigten Staaten, wo er seinen Hauptsitz hat, stattet Palantir neben Militärs und Geheimdiensten auch die US-Abschiebemiliz ICE (Immigration and Customs Enforcement) mit Software aus. ICE setzt die Überwachungswerkzeuge bei der Jagd nach unerwünschten Gruppen oder Menschen ein.

Dagegen und gegen andere unethische Geschäfte des Konzerns organisiert sich zivilgesellschaftlicher Protest. Wir sprechen mit zwei der Aktiven der US-Kampagne „Purge Palantir“ (etwa „Palantir löschen“).

Jeff ist bereits seit Jahrzehnten Aktivist und Kampagnen-Organisator sowie Autor. Kay ist ebenfalls Organisator und Trainer, der Kampagnen plant und durchführt.

This interview is also available in English.

Die drei schlimmsten Dinge

netzpolitik.org: Bei uns in Deutschland ist das US-Geschäft von Palantir vor allem dafür bekannt, mit der Deportationsbehörde ICE sowie mit der US-Armee und mit Geheimdiensten zusammenzuarbeiten. Was ist das Problematischste an der Software von Palantir?

Purge Palantir: Bevor wir auf die Probleme eingehen, sollten wir erklären, was Palantir nach eigenen Angaben tut. Palantir sagt, dass ihr Produkt an bestehenden Softwareprogrammen andockt und angeblich alles besser macht. Es soll Muster und Zusammenhänge in den riesigen einfließenden Datenmengen erkennen, egal ob es sich um ein Krankenhaus, um ein Kaufhaus oder um Militärdaten handelt. Sie aggregieren diese Daten und helfen ihren Kunden, darin Muster zu erkennen und effizienter zu werden. Das ist, was sie behaupten zu tun.

Es ist sehr schwierig, sie irgendwo wieder herauszubekommen, sobald sie einmal drin sind. Denn sie haben Fachkräfte, die ihr Softwaresystem mit anderen Systemen verknüpfen, sei es in Unternehmen, in einer Stadtverwaltung oder beim Militär. Es ist unklar, welche Daten sie speichern und behalten.

Die drei schlimmsten Dinge, die sie tun: Erstens, wie viele Deutsche wohl gelesen haben, kam Elon Musk und eine Reihe von IT-Leuten ins Spiel, als die Trump-Regierung an die Macht kam und begann, US-amerikanische Behörden und Institutionen zusammenzukürzen und abzubauen. Es gab das sogenannte Department of Governmental Efficiency (Abteilung für staatliche Effizienz, DOGE). Diese Abteilung zerstörte Regierungsbehörden und staatliche Institutionen, entließ viele Angestellte, aber sie sammelte auch riesige Datenmengen ein.

Daten der US-Regierung bestanden aus separaten Teilen: Die Sozialversicherungsbehörde sprach aus Gründen des Datenschutzes nicht mit der Passbehörde. Die USA verfügen nicht über eine nationale Personalausweise wie viele andere Länder. All diese Daten wurden zusammengeführt, und Palantir spielte dabei eine Rolle. Die Software von Palantir ist in vielen Regierungsbehörden im Einsatz, nicht nur beim Militär.

Zweitens: Wir wissen, dass die Software von Palantir nicht nur dazu dient, Muster zu erkennen, um Menschen zu verfolgen, sondern auch verschiedene Gesichtserkennungssysteme einsetzt, um Personen zu identifizieren, die sich gegen die Abschiebung wehren und gegen die Deportationsbehörde ICE protestieren.

Drittens: Palantir hat eine bedeutende Rolle bei den israelischen Verteidigungskräften gespielt und Anweisungen gegeben, wo sich Hamas-Leute angeblich aufhalten und wo man bombardieren soll. Das Unternehmen hat eine Rolle bei der Völkermordtat gespielt. Wenn man sich Alex Karps Rede anhört, …

netzpolitik.org: … des Geschäftsführers von Palantir …

Purge Palantir: … so sagt er, dass sie in Gaza sehr viele Menschen getötet hätten, die meisten davon Hamas-Mitglieder. Es ist eine ausgesprochen unethische Aussage, zu sagen, sie wären darüber erfreut, eine Rolle bei dieser Zerstörung gespielt zu haben.

netzpolitik.org: Was war der Beginn von „Purge Palantir“? Warum gibt es die Kampagne?

Purge Palantir: „Purge Palantir“ hat eine etwas längere Geschichte. Wir sind nur eine aktuelle Facette eines viel längeren Kampfes. Während Trumps erster Amtszeit bemerkten einige Engagierte unter uns, dass das ICE in der Lage war, Menschen auf eine Art und Weise zu finden und zu identifizieren, die zuvor schlichtweg nicht möglich gewesen war. Sie begannen, Nachforschungen anzustellen, und entdeckten ein Netzwerk von Data Brokern und Unternehmen wie Palantir, die dem ICE gezielt halfen, indem sie alle öffentlich zugänglichen und privaten Daten nutzten, um Personen zu identifizieren.

Aus dieser Erkenntnis entstand eine Kampagne namens „No Tech for ICE“. Sie richtete sich gegen Palantir, aber auch gegen Google, Amazon und andere Tech-Unternehmen, die dem ICE dabei halfen, Familien auseinanderzubrechen und Entführungen zu verüben. „Purge Palantir“ ist eine Fortsetzung dieser Kampagne, jetzt während der zweiten Amtszeit von Trump. Während der ersten Amtszeit von Trump äußerte sich Palantirs CEO Karp sehr deutlich dazu, dass sie den ICE-Leuten im Hintergrund und in den Büros helfen würden. Damals sagte er, dass sie aber nicht an den sogenannten „Enforcement and Removal Operations“ beteiligt sein würden, bei denen die ICE-Leute Menschen physisch festnehmen, um sie abzuschieben.

Unter der zweiten Trump-Regierung sind diese Aussagen verschwunden. Palantir ermöglicht nun die schlimmsten Angriffe, die Trump durchführen lässt. Ich denke, dass dies einer der Auslöser für „Purge Palantir“ war.

Mit Palantir und Paragon auf Migrantenjagd

Die „Palantir Payroll“

netzpolitik.org: Wie groß ist der Umfang der Verträge, die Palantir mit der US-Regierung abgeschlossen hat? Über wie viel Geld reden wir?

Purge Palantir: Der Umfang wächst jeden Tag, so dass ich nicht mehr auf dem neuesten Stand bin. Die letzte Zahl, die mir bekannt ist, war, dass sie in 21 oder 26 verschiedenen Bundesbehörden vertreten sind. Sie haben schon vor langer Zeit erklärt, dass es ihr Ziel ist, das zentrale Betriebssystem der US-Regierung zu werden, nun zunehmend auch das zentrale Betriebssystem des Westens. Etwa die Hälfte ihrer Einnahmen stammt von der US-Bundesregierung und dem Militär, der Rest ist kommerzieller Natur und kommt von ausländischen Regierungen.

netzpolitik.org: Palantir hat langfristige Verträge, die weit über die Amtszeit der Trump-Regierung hinausgehen. Wird das also auch unter Trumps Nachfolger ein Problem bleiben?

Purge Palantir: Ja, die Verträge sind länger als die Amtszeit der aktuellen Regierung. Aber ich denke, dass sie nicht in Stein gemeißelt oder unumstößlich sind. Verträge werden in der US-Regierung ständig gekündigt.

Vor ein paar Monaten haben wir die „Palantir Payroll“ gestartet. Es ist eine Liste aller Mitglieder des US-Kongresses, die Geld von Palantir erhalten. Leute verlangen von ihren Abgeordneten, dass diese die Verbindungen zu dem Unternehmen kündigen. 12 oder 14 Personen, die noch dieses Jahr wiedergewählt werden müssen, haben nun erklärt, dass sie kein Geld mehr von Palantir annehmen werden. Ich denke, die gewählten Mitglieder des US-Kongresses wissen, dass das Unternehmen sehr umstritten ist und dass die Menschen nicht wollen, dass sie von solchen Firmen und Personen wie Peter Thiel und Alex Karp gekauft und bezahlt werden.

Viele Menschen wissen nicht, was Palantir ist

netzpolitik.org: Warum lehnen Abgeordnete das Geld von Palantir ab oder geben es zurück?

Purge Palantir: Das liegt an der großen Anzahl von Gruppen, die sich im „Purge Palantir“-Netzwerk engagieren. Es gibt viele, die sich für den Kampf einsetzen, sei es in Gewerkschaften oder in Bürgerinitiativen, in Kalifornien, Connecticut oder Maine. Aufgrund dessen, was in Minnesota passiert ist, haben die Menschen das Gefühl, dass die Abgeordneten Geld von einem Konzern erhalten, der die Entführungen technisch unterstützt und ermöglicht sowie die Morde an zwei Personen, die versuchten, die Entführungen durch das ICE zu verhindern.

Das zeigt, dass viele verschiedene Gruppen in den ganzen USA diese Botschaft besonders an die demokratischen Abgeordneten gerichtet haben und sie gefragt haben: Wollt ihr Teil davon sein? Es ist das Ergebnis der harten Arbeit vieler verschiedener Gruppen, die sich für ihre Überzeugungen einsetzen und ihre Abgeordneten auffordern, sich zu positionieren.

netzpolitik.org: Was denken die Menschen in den USA über Palantir? Und was sagen die rechtsgerichteten politischen Kräfte zu dem Unternehmen?

Purge Palantir: Es ist schwierig, das mit Sicherheit zu sagen, aber wir haben festgestellt, dass immer mehr Menschen im Alltag schon von Palantir gehört haben, vor allem in den letzten Jahren. Selbst wenn sie nicht genau wissen, was das Unternehmen macht, wissen sie, dass es mit Überwachung zu tun hat. Wir haben festgestellt, dass viele junge Menschen von Palantir gehört haben, sogar wenn sie sich nicht besonders für Politik interessieren.

Ich denke, dass der Unternehmensname immer bekannter wird. Besonders Peter Thiel, der in viele antidemokratische und rechtsextreme Projekte involviert ist sowie in Überwachungs- und Kontrollsysteme, ist eine Person, die weder von den Linken noch von den Rechten gemocht wird. Aber viele Menschen wissen auch immer noch nicht, was Palantir ist.

Einer der Stärken unserer Kampagne liegt darin, dass die Aktivitäten von Palantir, etwa die Zerstörung der Demokratie, die Überwachung von Menschen oder der Einsatz von KI-gestützter Kriegsführung, von Menschen auf der linken und der rechten Seite nicht gern gesehen werden und sie eine gemeinsame Front bilden können. In Florida und anderen Teilen des Landes gibt es republikanische Abgeordnete, die sich sehr deutlich gegen Palantir ausgesprochen haben.

Ich denke, dass auch die Rechte aufmerksam ist. Natürlich gibt es auf der rechten Seite auch Unterstützung für Palantir, weil sie die militärische Vorherrschaft befürworten. Aber viele der Arbeiter und Arbeiterinnen, welche die MAGA-Bewegung unterstützen, sind auch gegen Überwachung.

Töten auf Basis von Metadaten

Was ist das Ziel?

netzpolitik.org: Die „Purge Palantir“-Kampagne hat dazu beigetragen, den Ruf von Palantir zu verändern. Aber was ist das eigentliche Ziel? Kann die Kampagne mit einer Boykottkampagne verglichen werden?

Purge Palantir: Palantir verkauft an Unternehmen und an Regierungen. Ein Boykott ist also schwierig. Aber wir haben eine Liste von Unternehmen veröffentlicht, die Verträge mit Palantir haben. Es ist sehr wichtig zu wissen, mit wem Palantir Geschäfte macht, wer sich für diese Software entscheidet, weil dabei eine moralische Entscheidung getroffen wird. Wir sind der Meinung, dass diese Unternehmen wissen müssen, dass sie sich auch dafür entscheiden können, keine Software zu nutzen, die an einem Völkermord beteiligt ist, die Entführungen in unserer Nachbarschaft ermöglicht, die eine Armee ohne jegliche Grenzen schafft und die für einen Überwachungsstaat und die Vorherrschaft des Westens steht.

Eines der Hauptthemen, mit denen wir uns beschäftigen und die wir in den Mittelpunkt unserer Arbeit stellen, ist die öffentliche Aufklärung in großem Stil. Die Menschen müssen wissen, wie schädlich Palantir ist, was sie tun und wofür sie stehen. Palantir sagt es selbst: Wir töten Menschen, wir glauben an die Vorherrschaft des Westens. Sie sind ziemlich ehrlich, wenn es um ihre Positionen geht. Wir sind der Meinung, dass wir solche Unternehmen nicht unterstützen und ihnen keine Finanzierung zukommen lassen sollten.

netzpolitik.org: Gibt es in den Vereinigten Staaten Klagen oder andere rechtliche Schritte, mit denen Menschen Palantir auf juristischer Ebene herausfordern?

Purge Palantir: Leider haben wir in den USA keine strengen Gesetze zum Datenschutz und zur Bekämpfung von Korruption. Die Verbrechen, die sie in Gaza, im Iran und in anderen Teilen der Welt begehen, sind Kriegsverbrechen.

Mit Techno-Faschisten verbündet man sich nicht

netzpolitik.org: Viele der Tech-Milliardäre der Gegenwart stammen aus den Vereinigten Staaten. Was macht Alex Karp, Peter Thiel und Palantir so besonders, um eine eigenen Kampagne gegen sie ins Leben zu rufen?

Purge Palantir: Die Tech-Konzerne sind vor allem in den USA angesiedelt und exportieren ihre Technologie in die ganze Welt. Peter Thiel reist umher und spendet Geld an Rechtsradikale, die seine Ansichten teilen, und zwar in ganz Europa, in ganz Südamerika und zunehmend auch in Teilen Asiens. Die Phantasien dahinter sind, alles zu deregulieren, alles zu privatisieren und von einer Art „KI-Gott“ regiert zu werden.

netzpolitik.org: Was würden Sie Engagierten in Europa und in Deutschland raten, was können sie gegen Palantir tun?

Purge Palantir: Was die Gesundheitsfachleute in Großbritannien auf die Beine stellen, ist ein größerer und stärkerer Protest als das, was wir in den USA haben. Ich finde es beeindruckend, dass die Fußballfans in Deutschland mit Bannern demonstrieren. Wir wollen das auch: Teil dieses kulturellen Zeitgeistes sein. Wir haben mit Leuten in Argentinien gesprochen, die wiederum mit Leuten in Bayern zusammenarbeiten.

Ich finde, dass Europa in dieser Hinsicht sehr gut aufgestellt ist. Ich glaube nicht, dass wir euch gute Ratschläge geben können.

Ich denke, dass wir politischen Druck auf die Politiker ausüben sollten, damit sie sich entscheiden: Wenn sie links oder in der politischen Mitte sind, dann können sie nicht zugleich auf der Seite der Techno-Faschisten sein. Und wie wir bereits gesagt haben: Es gibt auch viele Leute bei der extremen Rechten, die dieser Art von Überwachung nicht vertrauen.

Was Hoffnung macht

netzpolitik.org: Was macht aktuell Hoffnung, einen Kampf gegen ein Unternehmen mit Milliardenumsatz gewinnen zu können?

Purge Palantir: Es sind die Erfolge, die wir jeden Tag erleben, etwa die Ablehnung von Palantir durch den Bürgermeister von London, die Ablehnung von Palantir durch die Bevölkerung in Großbritannien und durch deutsche Geheimdienste. Sie geben Hoffnung. Erst kürzlich gab die SEIU (Service Employees International Union), eine der größten Gewerkschaften hierzulande, bekannt, dass sie auch eine Kampagne gegen das Unternehmen gestartet hat. Jeden Tag sehe ich, dass immer mehr Menschen und Organisationen weltweit ihre Stimme erheben und sich gegen Palantir wehren. Palantir mag zwar Geld haben, aber wir haben mehr Menschen …

netzpolitik.org: … und einige europäische Regierungen, welche die Werte von Palantir nicht teilen?

Purge Palantir: Wie ich schon sagte: Die Hälfte der Palantir-Einnahmen stammt von der US-Regierung. Unter der derzeitigen Regierung ist es schwierig, hier etwas zu bewirken. Die andere Hälfte aber kommt aus dem Privatsektor und von internationalen Regierungen. Ich denke, dass die Menschen und Engagierten in Europa einen großen Einfluss auf die Verlangsamung der Geschäfte dieses Unternehmens haben, vielleicht sogar mehr als wir in den USA. Denn der Erfolg von Palantir hängt von ihrer Fähigkeit ab, bei den europäischen Regierungen an Einfluss zu gewinnen. Die Verlangsamung und das Stoppen dieses Prozesses wäre ein großer Erfolg.

netzpolitik.org: Herzlichen Dank für das Gespräch.

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Kategorien: Externe Ticker

Ceuta war kein Migrationsproblem!

Die Ereignisse vom 31. Juli 2026, als 50.000 oder mehr Marokkaner und Afrikaner in die spanische Exklave Ceuta eindrangen, wird in den Medien als Problem illegaler Einwanderung dargestellt. Auch viele Beiträge auf Ansage! wie hier, hier oder hier  gehen in diese Richtung. Aus der spanischen Perspektive – der Verfasser wohnt an der spanischen Südküste, allerdings […]

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KCK: Die Menschheit muss verhindern, dass die Ezid:innen erneut einem Genozid ausgesetzt werden

Zum zwölften Jahrestag des Genozids an der ezidischen Gemeinschaft von Şengal hat der Ko-Vorsitz des Exekutivrats der KCK der Opfer des 3. August 2014 gedacht. Zugleich würdigte der Dachverband der kurdischen Bewegung die Guerillakämpfer:innen sowie die Verteidigungskräfte von Şengal, die beim Eingreifen gegen den Genozid der Terrormiliz „Islamischer Staat“ (IS) ihr Leben verloren.

Die KCK betont, dass die Ezid:innen im Laufe ihrer Geschichte immer wieder Ziel von Massakern und Vernichtungsfeldzügen geworden sind. Trotz dieser wiederholten Verfolgung hätten sie ihren Glauben, ihre Kultur und ihre Identität bewahrt. „Die Ezid:innen gehören zu den ältesten Glaubensgemeinschaften der Geschichte. Als Träger:innen einer der ältesten Glaubenstraditionen haben sie zugleich die ursprünglichen kulturellen Werte der Kurd:innen bis heute bewahrt. Deshalb sind sie nicht nur für das kurdische Volk, sondern für die gesamte Menschheit ein bedeutendes historisches Erbe. Wer die Ezid:innen angreift, greift damit auch dieses gemeinsame Erbe der Menschheit an.“

KCK: Öcalan rief bereits vor dem Genozid zum Schutz Şengals auf

Einen zentralen Platz nimmt in der Erklärung die Rolle Abdullah Öcalans ein. Die KCK erinnert daran, dass der kurdische Repräsentant die PKK bereits vor dem IS-Angriff wiederholt angewiesen hat, die ezidische Gemeinschaft zu schützen. „Rêber Apo wusste um den historischen und kulturellen Wert der Ezid:innen und empfand die wiederholten Ferman gegen die Gemeinschaft als tiefen Schmerz. Wenn die Existenz der Ezid:innen heute im Nahen Osten und weltweit sichtbar ist, dann hat er daran einen entscheidenden Anteil.“

Nach Öcalans Aufruf machten sich erste Guerillakräfte auf den Weg nach Şengal. Eine Gruppe von zwölf Guerillakämpfern erreichte kurz vor Beginn des Genozids als erste die Region, geriet jedoch in einen Hinterhalt der Barzanî-Partei PDK. Dabei wurden drei Kämpfer der HPG gefangen genommen. Weitere Guerillaeinheiten bezogen anschließend Stellung auf dem Şengal-Gebirge.

Der Angriff des IS und die Intervention der Guerilla

Als der IS am 3. August 2014 Şengal angriff, drangen die Dschihadisten nahezu ohne militärischen Widerstand in die Region ein. Tausende Ezid:innen wurden ermordet und in Massengräbern verscharrt. Tausende weitere – überwiegend Frauen und Kinder – wurden verschleppt und versklavt. Bis heute gilt das Schicksal zahlreicher Verschleppter als ungeklärt.

„Die PDK-Peschmerga zog sich zurück, ohne Widerstand zu leisten. Auch die irakischen Truppen in der Umgebung setzten dem Vormarsch des IS nichts entgegen. Da die Ezid:innen damals über keine eigenen Selbstverteidigungskräfte verfügten, blieben sie schutzlos. Wären die Guerillakräfte nicht eingegriffen und Hunderte Kämpfer:innen nicht aus den Medya-Verteidigungsgebieten nach Şengal geeilt, hätte der 74. Ferman noch weitaus tragischere Folgen gehabt. Die Kräfte von HPG, YJA Star sowie YPG und YPJ führten eine der größten Rettungsoperationen der Geschichte durch und evakuierten zehntausende Menschen aus dem gebirge.“

Ferman hat Selbstverwaltung und Selbstverteidigung legitimiert

Für die KCK liegt die entscheidende Lehre aus dem Genozid von Şengal im Aufbau eigener Selbstverwaltungs- und Selbstverteidigungsstrukturen. Nachdem der IS zunächst in Kobanê und später auch in Şengal zurückgedrängt wurde, begann für die ezidische Gemeinschaft eine neue Phase. „Şengal hat sich seitdem mit seiner Selbstverwaltung und seinen Selbstverteidigungskräften erstmals in seiner Geschichte zu einer Gemeinschaft entwickelt, die über ihren eigenen Willen verfügt. Der 74. Ferman hat gezeigt, dass die Ezid:innen Selbstverwaltung und Selbstverteidigung brauchen. Hätten sie über eigene Selbstverteidigungskräfte verfügt, hätten sie dem IS Widerstand leisten können. Der 74. Ferman hat die Selbstverwaltung und Selbstverteidigung der Ezid:innen legitimiert. Das verlangen Gewissen und Moral ebenso wie ein demokratisches Politikverständnis.“

Die KCK betont, dass die ezidische Gemeinschaft heute ihre Angelegenheiten mit eigenen Räten und Selbstverteidigungskräften organisiert. Gerade die Erfahrungen des Jahres 2014 hätten deutlich gemacht, dass der Schutz der Gemeinschaft dauerhaft nur auf dieser Grundlage gewährleistet werden könne.

KCK fordert offiziell anerkannten Status für Şengal

Nach Angaben der KCK strebt die ezidische Gemeinschaft eine offiziell anerkannte Selbstverwaltung innerhalb des irakischen Staates und in Beziehung zur Autonomen Region Kurdistan an. Seit Jahren werde darüber im Austausch mit der irakischen Regierung und den zuständigen staatlichen Institutionen beraten. Die KCK kritisiert jedoch, dass Bagdad den Ezid:innen trotz dieser Gespräche bis heute keinen Status zuerkannt hat, der ihre grundlegenden natürlichen Rechte anerkennt. „Die Ezid:innen wollen in Şengal als Teil des Irak und in Beziehung zur Föderalen Region Kurdistan über Selbstverwaltung und Selbstverteidigung verfügen. Seit Jahren bemühen sie sich im Dialog mit der irakischen Regierung um eine Lösung. Dennoch hat Bagdad einen Status, der ihre grundlegenden natürlichen Rechte anerkennt, bis heute nicht offiziell akzeptiert. Als kurdische Freiheitsbewegung haben wir uns stets für eine Verständigung der Ezid:innen mit dem Irak eingesetzt und werden dies auch künftig tun.“

Aufruf zur Einheit der ezidischen Gemeinschaft

Die KCK ruft alle politischen und gesellschaftlichen Kräfte der ezidischen Gemeinschaft dazu auf, bestehende Unterschiede zugunsten gemeinsamer Interessen zurückzustellen und den Aufbau von Selbstverwaltung und Selbstverteidigung gemeinsam zu sichern. „Als kurdische Freiheitsbewegung erneuern wir unseren Aufruf an alle Ezid:innen in Şengal – unabhängig von ihren politischen Überzeugungen und Einstellungen –, ihre Einheit zu stärken und gemeinsam ihre Selbstverwaltung und Selbstverteidigung zu schützen. Zugleich unterstützen wir ihren Weg, die bestehenden Probleme im Einvernehmen mit dem Irak zu lösen.“

Appell an die internationale Gemeinschaft

Zum Abschluss der Erklärung richtet die KCK ihren Blick auf die internationale Gemeinschaft. Angesichts der Geschichte der wiederholten Ferman sei der Schutz der ezidischen Gemeinschaft keine Aufgabe der Kurd:innen allein. „Damit die Ezid:innen als Träger:innen einer der ältesten Glaubenstraditionen der Geschichte nie wieder einem Ferman ausgesetzt werden, sind nicht nur alle Kurd:innen, sondern die gesamte Menschheit aufgefordert, ihrer Verantwortung gerecht zu werden. Die Ezid:innen müssen in Freiheit leben und über eine anerkannte Selbstverwaltung verfügen können. Am Jahrestag des 74. Fermans rufen wir die Vereinten Nationen, alle Staaten und alle politischen Kräfte dazu auf, den Genozid an den Ezid:innen rechtlich anzuerkennen und die daraus erwachsenden Verpflichtungen zu erfüllen.“

https://deutsch.anf-news.com/hintergrund/sozdar-avesta-der-kampf-der-ezidischen-gemeinschaft-ist-ein-kampf-der-menschheit-52344 https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/wenn-diese-steine-sprechen-konnten-52346 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/kcE-e-die-antwort-auf-den-genozid-ist-ein-gesicherter-status-fur-Sengal-52339

 

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Meeting with Krasnoyarsk Territory Governor Mikhail Kotyukov

PRESIDENT OF RUSSIA - 3. August 2026 - 15:00

During his trip to the Krasnoyarsk Territory, Vladimir Putin had a working meeting with the region’s Governor Mikhail Kotyukov, who reported to the President on the socioeconomic situation in the region.

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Rente: Gnadensplitting fällt mit teuren Konsequenzen für Rentner weg

Die Rente bleibt gleich, trotzdem verlangt das Finanzamt plötzlich mehrere Tausend Euro Einkommensteuer. Genau das kann Witwen und Witwern passieren, deren Ehepartner im Jahr 2024 gestorben ist. Seit dem 1. Januar 2026 greift für sie grundsätzlich wieder der normale Steuertarif für Alleinstehende.

Der steuerliche Splittingvorteil gilt nach einem Todesfall nicht dauerhaft. Im Todesjahr und im darauffolgenden Kalenderjahr kann er die Einkommensteuer erheblich senken. Danach endet die Vergünstigung automatisch. Wer sich darauf nicht vorbereitet, erfährt möglicherweise erst durch den Steuerbescheid für 2026, wie stark die Belastung gestiegen ist.

Das Gnadensplitting gilt nur im Jahr nach dem Todesfall

Im Todesjahr können Ehepartner unter den gesetzlichen Voraussetzungen noch gemeinsam veranlagt werden. Das Finanzamt behandelt die Ehe steuerlich damit grundsätzlich so, als hätte sie während des gesamten Kalenderjahres bestanden.

Im Kalenderjahr nach dem Tod greift das sogenannte Verwitwetensplitting. Umgangssprachlich wird diese Regelung häufig als Gnadensplitting bezeichnet. Das Finanzamt berechnet die Einkommensteuer weiterhin nach dem günstigeren Splittingtarif, obwohl nur noch der überlebende Ehepartner Einkommen erzielt.

Das Verwitwetensplitting gilt allerdings nur für das Kalenderjahr, das unmittelbar auf das Todesjahr folgt. Starb der Ehepartner im Jahr 2024, konnte der Splittingtarif noch für 2025 genutzt werden. Seit 2026 gilt grundsätzlich der normale Grundtarif für Alleinstehende.

Warum die Einkommensteuer trotz gleicher Rente steigt

Beim Splittingverfahren halbiert das Finanzamt das zu versteuernde Einkommen zunächst rechnerisch. Anschließend berechnet es die Steuer für diese Hälfte und verdoppelt das Ergebnis.

Dadurch wirkt sich der Grundfreibetrag faktisch doppelt aus. Der Grundfreibetrag beträgt 2026 insgesamt 12.348 Euro. Bei Anwendung des Splittingtarifs bleibt deshalb ein zu versteuerndes Einkommen von bis zu 24.696 Euro ohne tarifliche Einkommensteuer.

Nach dem Ende des Gnadensplittings entfällt diese Halbierung. Das Finanzamt besteuert das gesamte zu versteuernde Einkommen nach dem Grundtarif. Dadurch kann eine hohe Steuerforderung entstehen, obwohl die eigene Altersrente, die Witwenrente und eine mögliche Betriebsrente gegenüber dem Vorjahr nicht gestiegen sind.

Modellrechnung mit 1.600 Euro eigener Altersrente

Wie stark sich der Wechsel auswirken kann, zeigt das (fiktive) Beispiel der 71 Jahre alten Bärbel aus Lütterscheid. Ihr Ehemann Udo starb im Herbst 2024. Heidemarie erhält monatlich 1.600 Euro eigene Altersrente. Hinzu kommen 1.100 Euro Witwenrente und 600 Euro aus einer betrieblichen Hinterbliebenenversorgung.

Damit fließen ihr insgesamt 3.300 Euro brutto im Monat zu. Auf das gesamte Jahr gerechnet sind das 39.600 Euro. Diese Summe entspricht jedoch nicht dem zu versteuernden Einkommen, denn gesetzliche Renten werden abhängig vom jeweiligen Rentenbeginn nur teilweise besteuert.

Bärbels eigene Altersrente beträgt 19.200 Euro im Jahr. Bei einem angenommenen Besteuerungsanteil von 68 Prozent berücksichtigt das Finanzamt davon 13.056 Euro als steuerpflichtig.

Die Witwenrente beläuft sich auf jährlich 13.200 Euro. Bei dem in der Modellrechnung angenommenen Besteuerungsanteil von 70 Prozent sind davon 9.240 Euro steuerpflichtig. Die betriebliche Hinterbliebenenversorgung von jährlich 7.200 Euro fließt in diesem Beispiel vollständig in die Besteuerung ein.

Nach Abzug des Werbungskosten-Pauschbetrags, der berücksichtigten Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie weiterer in der Modellrechnung angesetzter Abzüge verbleibt ein zu versteuerndes Einkommen von rund 24.647 Euro.

Mit Splittingtarif bleibt die Steuer bei null Euro

Würde für Bärbel weiterhin der Splittingtarif gelten, teilte das Finanzamt ihr zu versteuerndes Einkommen rechnerisch durch zwei. Die Hälfte von 24.647 Euro beträgt abgerundet 12.323 Euro.

Dieser Betrag liegt knapp unter dem Grundfreibetrag von 12.348 Euro. Die tarifliche Einkommensteuer betrüge deshalb weiterhin null Euro.

Genau dieser Vorteil endet für Bärbel 2026. Da Udo im Jahr 2024 gestorben ist, galt das Verwitwetensplitting nur noch für 2025.

Grundtarif führt zu 2.757 Euro Einkommensteuer

Beim Grundtarif halbiert das Finanzamt das Einkommen nicht mehr. Es berechnet die Steuer auf das gesamte zu versteuernde Einkommen von rund 24.647 Euro.

Nach der Einkommensteuerformel für 2026 ergibt sich daraus eine tarifliche Einkommensteuer von rund 2.757 Euro. Bärbel zahlt damit 2.757 Euro mehr als bei fortbestehendem Splittingtarif, obwohl sich ihre Renteneinkünfte nicht verändert haben.

Umgerechnet entspricht dies einer Belastung von knapp 230 Euro im Monat. Diesen Betrag müsste Bärbel zurücklegen, um eine spätere Steuernachzahlung gänzlich auszugleichen.

Es gilt bei der Berechnung immer der Einzelfall: Die tatsächliche Steuer hängt unter anderem ab vom Beginn der jeweiligen Renten, dem persönlichen Rentenfreibetrag, den Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung, weiteren Einkünften und den absetzbaren Ausgaben.

Nicht jede Witwe muss 2.757 Euro nachzahlen

Das Ende des Gnadensplittings führt nicht automatisch bei allen Betroffenen zu einer Nachzahlung in dieser Höhe. Bei niedrigeren Einkünften kann die zusätzliche Steuer deutlich geringer ausfallen. Bleibt das zu versteuernde Einkommen innerhalb des Grundfreibetrags, entsteht auch nach dem Wechsel zum Grundtarif keine tarifliche Einkommensteuer.

Entscheidend ist nicht allein die monatlich ausgezahlte Bruttorente. Das Finanzamt ermittelt zunächst, welche Teile der einzelnen Renten steuerpflichtig sind. Anschließend zieht es unter anderem anerkannte Vorsorgeaufwendungen, Pauschbeträge und weitere abzugsfähige Kosten ab.

Witwen und Witwer sollten deshalb nicht lediglich ihre Rentenzahlungen zusammenrechnen. Eine verlässliche Einschätzung setzt voraus, dass sie das voraussichtliche zu versteuernde Einkommen ermitteln.

Auch die günstige Steuerklasse III kann entfallen

Der Wechsel kann zusätzlich Menschen treffen, die neben ihren Renten noch Arbeitslohn oder lohnsteuerpflichtige Versorgungsbezüge erhalten. Verwitwete Arbeitnehmer dürfen die Steuerklasse III unter den gesetzlichen Voraussetzungen nur im Kalenderjahr nach dem Todesjahr behalten.

Starb der Ehepartner 2024, galt die Steuerklasse III damit noch für 2025. Seit 2026 erfolgt grundsätzlich die Einordnung in Steuerklasse I. Steuerklasse II kommt in Betracht, wenn die Voraussetzungen für den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende erfüllt sind.

Die Steuerklasse bestimmt lediglich, wie viel Steuer bereits während des Jahres einbehalten wird. Über die endgültige Einkommensteuer entscheidet erst die Veranlagung durch das Finanzamt. Ein geringer laufender Steuerabzug kann deshalb eine spätere Nachzahlung nach sich ziehen.

Die Nachzahlung wird häufig erst 2027 sichtbar

Die höhere Steuer betrifft die Einkünfte des Jahres 2026. Viele Betroffene erkennen die konkrete Belastung jedoch erst, wenn sie im Jahr 2027 ihre Steuererklärung abgeben und anschließend den Einkommensteuerbescheid erhalten.

Das Finanzamt kann neben der Nachzahlung zugleich Einkommensteuer-Vorauszahlungen für die folgenden Jahre festsetzen. Betroffene müssen dann nicht nur die rückständige Steuer begleichen, sondern zusätzlich Geld für die nächsten Vorauszahlungstermine bereithalten.

Wer 2024 verwitwet ist und mehrere Renten oder zusätzliche Einkünfte erhält, sollte seine voraussichtliche Steuer daher bereits 2026 berechnen lassen. Ansprechpartner sind Steuerberater und Lohnsteuerhilfevereine, soweit diese im jeweiligen Fall beraten dürfen.

Steuerrücklage schützt vor finanziellen Problemen

Ergibt die vorläufige Berechnung eine erwartete Steuer von 2.757 Euro, sollte Bärbel monatlich rund 230 Euro zurücklegen. Dadurch verteilt sie die Belastung über das gesamte Jahr und muss den Betrag nicht auf einmal aufbringen.

Bereits festgesetzte Einkommensteuer-Vorauszahlungen sollten ebenfalls überprüft werden. Beruhen sie noch auf der günstigeren steuerlichen Situation des Vorjahres, kann eine Anpassung notwendig werden.

Eine freiwillig höhere Vorauszahlung kann sinnvoll sein, wenn Betroffene eine hohe Nachforderung vermeiden möchten. Eine Herabsetzung kommt dagegen infrage, wenn das Finanzamt zu hohe Einkünfte zugrunde gelegt hat oder inzwischen zusätzliche abzugsfähige Aufwendungen entstanden sind.

Diese Ausgaben können die Steuer senken

In der Steuererklärung sollten Witwen und Witwer sämtliche abzugsfähigen Ausgaben angeben. Dazu gehören insbesondere Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, Spenden, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen.

Auch Krankheitskosten können sich auswirken, wenn sie die zumutbare Eigenbelastung überschreiten. Menschen mit einem anerkannten Grad der Behinderung sollten prüfen, ob ihnen ein Behinderten-Pauschbetrag zusteht.

Weitere steuerliche Entlastungen können sich aus außergewöhnlichen Belastungen, bestimmten Versicherungsbeiträgen oder Aufwendungen für eine Haushaltshilfe ergeben. Welche Beträge tatsächlich berücksichtigt werden, hängt von der persönlichen Situation ab.

Bei hoher Nachzahlung kann eine Stundung helfen

Kann eine Witwe oder ein Witwer die festgesetzte Steuer nicht fristgerecht bezahlen, kann beim Finanzamt eine Stundung beantragt werden. Das Finanzamt darf eine Forderung aufschieben, wenn die sofortige Zahlung eine erhebliche Härte bedeuten würde und der Steueranspruch durch die Stundung nicht gefährdet erscheint.

Der Antrag sollte möglichst vor dem Fälligkeitstermin gestellt werden. Betroffene müssen ihre finanzielle Lage nachvollziehbar darstellen und sollten einen konkreten Vorschlag für eine Ratenzahlung unterbreiten.

Ein Anspruch auf Stundung besteht nicht automatisch. Das Finanzamt entscheidet anhand des Einzelfalls und kann zusätzliche Bedingungen stellen.

FAQ zum Gnadensplitting für Witwen und Witwer Für wen endet das Gnadensplitting 2026?

Betroffen sind grundsätzlich Witwen und Witwer, deren Ehepartner im Jahr 2024 gestorben ist. Für sie galt das Verwitwetensplitting noch im Jahr 2025. Seit 2026 greift grundsätzlich der normale Grundtarif.

Ändert sich durch das Ende des Splittings die Witwenrente?

Nein. Die Höhe der Witwen- oder Witwerrente verändert sich dadurch nicht. Es ändert sich lediglich die Berechnung der Einkommensteuer.

Muss jede Witwe nach dem Tarifwechsel Steuern zahlen?

Nein. Ob Einkommensteuer entsteht, hängt vom zu versteuernden Einkommen ab. Bleibt dieses 2026 bei höchstens 12.348 Euro, fällt keine tarifliche Einkommensteuer an.

Quellen

Abgabenordnung, Paragraf 222.

Einkommensteuergesetz, Paragrafen 26, 32a und 38b.

 

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BEHAUPTUNG: Der Klimawandel wirkte bis in die Vergangenheit hinein und führte zum Zusammenbruch der Zivilisationen der Bronzezeit

Anthony Watts

Vorbemerkung des Bloggers Anthony Watts: Aus der Rubrik „Gibt es irgendetwas, was der Klimawandel nicht kann, wenn Modelle im Spiel sind?“. Positiv zu vermerken ist, dass diese Studie verdeutlicht, welche Rolle natürliche Klimazyklen dabei gespielt haben.

Die klimatischen Ursachen für den Zusammenbruch der Zivilisationen der Bronzezeit entschlüsseln

Universität Stockholm

Den Ergebnissen einer in der Fachzeitschrift „Science Advances“ veröffentlichten neuen Studie der Universität Stockholm zufolge traten die schwersten Dürren im antiken östlichen Mittelmeerraum auf, als mehrere natürliche Klimazyklen zeitgleich auftraten. Die Erkenntnisse werfen ein neues Licht auf die klimatischen Bedingungen im Zusammenhang mit dem Zusammenbruch der späten Bronzezeit und könnten dazu beitragen, das Verständnis für künftige Dürrerisiken in einer sich erwärmenden Welt zu verbessern.

„Wir haben festgestellt, dass die extremsten Dürren nicht durch ein einzelnes klimatisches Ereignis verursacht wurden, sondern dann auftraten, wenn natürliche Klimazyklen zusammenfielen, die sich über unterschiedliche Zeitskalen erstreckten. Dies hilft zu erklären, warum die mit dem Zusammenbruch der späten Bronzezeit verbundene Dürre so schwerwiegend war“, sagt Katherine Power, Doktorandin am Institut für Physische Geographie der Universität Stockholm und Erstautorin der Studie.

Vor rund 3.200 Jahren erlebten viele der großen Zivilisationen des östlichen Mittelmeerraums, darunter die Mykener, die Minoer und das Hethiterreich, einen weitreichenden gesellschaftlichen Zusammenbruch. Obwohl schwere Dürren seit langem mit dieser Zeit in Verbindung gebracht werden, sind die diesen Ereignissen zugrunde liegenden klimatischen Prozesse nach wie vor unklar. Um dies zu untersuchen, nutzten Katherine Power und Qiong Zhang, Professorin für Paläoklimamodellierung am Institut für Physische Geographie der Universität Stockholm und Mitautorin der Studie, ein hochmodernes Klimamodell, um die Entwicklung des Mittelmeerklimas in den letzten 8.000 Jahren zu rekonstruieren.

Das östliche Mittelmeer trocknete im Rahmen eines umfassenderen Klimawandels aus; schwächer werdende Monsune und sich verändernde atmosphärische Zirkulationen führten zu einem Rückgang der Feuchtigkeit aus Afrika und der Niederschläge in der gesamten Region. Bild: Katherine Power/Universität Stockholm

„Unsere Ergebnisse zeigen, dass die Region über Jahrtausende hinweg einen allmählichen Austrocknungstrend durchlief, der durch langsame Veränderungen der Erdumlaufbahn angetrieben worden ist. Überlagert von diesem langfristigen Trend fanden wir zudem kurzfristigere Schwankungen im Atlantik und in der Atmosphäre“, sagt Katherine Power.

Die Forscher fanden heraus, dass die schwersten Dürren auftraten, wenn mehrere natürliche Klimazyklen zusammenfielen, sich vorübergehend gegenseitig verstärkten und Dürren hervorriefen, die weitaus intensiver waren als der langfristige Austrocknungstrend allein.

„Das Zusammentreffen dieser Prozesse hat das östliche Mittelmeer über eine kritische hydroklimatische Schwelle hinausgetrieben, wodurch die Wasserverfügbarkeit verringert und der Druck auf die Landwirtschaft und die Ernährungssicherheit in ohnehin schon gefährdeten Gesellschaften erhöht wurde“, sagt Katherine Power.

Diese Erkenntnisse verändern unsere Sichtweise auf vergangene Dürren, so die Forscher, und das Verständnis dieser Prozesse ist heute von großer Bedeutung:

„Der Mittelmeerraum ist einer der Hotspots des Klimawandels weltweit, und es wird prognostiziert, dass es in diesem Gebiet im Laufe des kommenden Jahrhunderts wärmer und trockener wird. Unsere Ergebnisse deuten darauf hin, dass das zukünftige Dürrerisiko nicht nur von der langfristigen, vom Menschen verursachten Erwärmung abhängt, sondern auch davon, wie die natürliche Variabilität im Atlantik mit diesem Hintergrundtrend zusammenwirkt“, erklärt Katherine Power.

Indem diese Studie aufzeigt, wie verschiedene Klimaprozesse zusammenwirken und Dürren verstärken, kann sie laut den Forschern neue Erkenntnisse über die Risiken künftiger hydroklimatischer Extreme in einer sich erwärmenden Welt liefern.

Die Studie „Holocene ocean-atmosphere coupling and Mediterranean sensitivity to Atlantic circulation: Lessons from the Late Bronze Age collapse“ wurde in der Fachzeitschrift „Science Advances“ veröffentlicht, und zwar hier: DOI: 10.1126/sciadv.aed5439.

Für diese Untersuchung wurde das Modell EC-Earth verwendet.

Link: https://wattsupwiththat.com/2026/07/27/claim-climate-change-reached-into-the-past-and-collapsed-bronze-age-civilizations/

Übersetzt von Christian Freuer für das EIKE

 

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Closing ceremony of the Bolshaya Peremena contest finals

PRESIDENT OF RUSSIA - 3. August 2026 - 14:00

Vladimir Putin addressed the closing ceremony of the Bolshaya Peremena national contest finals. Ahead of the event, the President met with the participants and finalists of the seventh season of the national contest.

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Rundfunkbeitrag: Die GEZ soll ab 2027 steigen

Der Rundfunkbeitrag könnte zum 1. Januar 2027 von 18,36 Euro auf 18,64 Euro steigen. Die KEF empfiehlt damit 28 Cent mehr im Monat, beschlossen ist die Erhöhung jedoch nicht.

Bis eine wirksame Regelung vorliegt, bleiben monatlich 18,36 Euro geschuldet. Beitragszahlende müssen ihren Dauerauftrag deshalb noch nicht ändern.

Die KEF will 18,64 Euro statt 18,94 Euro

Im Februar 2024 hatte die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten noch 18,94 Euro ab Januar 2025 empfohlen. Die Länder setzten diesen Vorschlag nicht um, der Beitrag blieb unverändert.

Mit dem 25. KEF-Bericht vom 20. Februar 2026 fällt der Vorschlag niedriger aus. Nach der neuen KEF-Empfehlung sollen für 2027 und 2028 monatlich 18,64 Euro gelten.

Zeitraum Aktueller Beitrag KEF-Empfehlung Mehrbelastung Monat 18,36 Euro 18,64 Euro 0,28 Euro Drei Monate 55,08 Euro 55,92 Euro 0,84 Euro Jahr 220,32 Euro 223,68 Euro 3,36 Euro

Die Mehrbelastung je Wohnung ist gering. Wegen der Millionen beitragspflichtigen Wohnungen führt schon ein kleines Plus dennoch zu hohen zusätzlichen Einnahmen.

Warum die KEF ihren Vorschlag gesenkt hat

Die Kommission rechnet mit stabileren Beitragseinnahmen, höheren Finanzerträgen und zusätzlichen Eigenmitteln der Sender. Ein Teil der Mittel entstand durch verschobene Investitionen.

ARD, ZDF und Deutschlandradio hatten einen höheren Finanzbedarf angemeldet. Die KEF kürzte die Forderungen um insgesamt 1,275 Milliarden Euro und erkannte für die Jahre 2025 bis 2028 einen Aufwand von rund 42 Milliarden Euro an.

Größere Spareffekte durch die Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks erwartet die Kommission erst ab 2029. Lang laufende Verträge, bestehende Produktionen und Personalbindungen begrenzen die Einsparungen bis dahin.

Eine Empfehlung ist noch kein neuer Beitrag

Die KEF kann die Beitragshöhe nicht selbst festsetzen. Sie prüft den angemeldeten Finanzbedarf und legt den Ländern einen Betrag vor.

Damit 18,64 Euro tatsächlich gelten, müssen die Länder den Betrag rechtlich umsetzen. Dafür ist grundsätzlich eine staatsvertragliche Regelung erforderlich, die in allen 16 Ländern Zustimmung benötigt.

Die Länder dürfen eine KEF-Empfehlung nicht allein wegen politischer Widerstände verwerfen. Abweichungen sind nur unter engen Voraussetzungen möglich und müssen nachvollziehbar begründet werden.

Karlsruhe kann den Zeitplan verändern

ARD und ZDF erhoben Verfassungsbeschwerde, weil die Länder die frühere Empfehlung von 18,94 Euro nicht umgesetzt hatten. Sie sehen ihren Anspruch auf bedarfsgerechte Finanzierung und die Rundfunkfreiheit verletzt.

Das Bundesverfassungsgericht verhandelte am 23. Juni 2026 über die Sache „Rundfunkfinanzierung II“. Eine Entscheidung war bis Anfang August 2026 noch nicht veröffentlicht.

Das Urteil kann bestimmen, wie weit die Länder vom vorgesehenen Finanzierungsverfahren abweichen dürfen. Dadurch kann Karlsruhe auch den Umgang mit den für 2027 empfohlenen 18,64 Euro beeinflussen.

Ob das Gericht selbst einen Betrag anordnet oder den Ländern neue Vorgaben macht, ist offen. Deshalb lässt sich derzeit weder die Erhöhung noch der genaue Starttermin sicher vorhersagen.

Was Beitragszahlende jetzt beachten sollten

Wer per Lastschrift zahlt, muss nichts unternehmen. Wird die Erhöhung wirksam, informiert der Beitragsservice über den neuen Betrag und passt die Abbuchung an.

Bei einem Dauerauftrag sollte die Summe erst nach einer offiziellen Mitteilung geändert werden. Zahlungsaufforderungen, die 18,64 Euro schon jetzt als geltenden Beitrag darstellen, sind falsch.

Der Beitrag wird weiterhin pro Wohnung und nicht pro Person erhoben. Ob dort eine oder fünf Personen leben, ändert die Beitragshöhe grundsätzlich nicht.

Befreiungen bleiben möglich

Eine Erhöhung würde die gesetzlichen Befreiungsgründe nicht aufheben. Empfänger von Grundsicherung für Arbeitsuchende, Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung, Hilfe zum Lebensunterhalt und unter bestimmten Voraussetzungen BAföG können weiterhin eine Befreiung beantragen.

Die Befreiung erfolgt nicht automatisch. Der Beitragsservice verlangt einen Antrag und einen gültigen Nachweis.

Weitere Hinweise enthält der Gegen-Hartz-Ratgeber zur Befreiung vom Rundfunkbeitrag. Bei einem Umzug, einer Wohnungsaufgabe oder dem Wechsel in eine vollstationäre Pflegeeinrichtung kann stattdessen eine Abmeldung des Beitragskontos möglich sein.

Merkzeichen RF und Härtefälle

Menschen mit dem Merkzeichen RF im Schwerbehindertenausweis können eine Ermäßigung auf ein Drittel beantragen. Bei 18,64 Euro wären das voraussichtlich 6,21 Euro im Monat statt derzeit 6,12 Euro.

Die Voraussetzungen und benötigten Nachweise erklärt der Gegen-Hartz-Beitrag zum Merkzeichen RF. Auch die Ermäßigung muss beantragt werden.

Eine Härtefallbefreiung kommt zudem infrage, wenn das Einkommen den festgestellten Sozialleistungsbedarf um weniger als den monatlichen Rundfunkbeitrag übersteigt. Nähere Informationen bietet der Ratgeber zum Rundfunkbeitrag bei sehr niedrigem Einkommen.

Fazit: 18,64 Euro sind möglich, aber nicht sicher

Die KEF hält 18,64 Euro ab Januar 2027 für notwendig. Der neue Betrag wird jedoch erst verbindlich, wenn die Länder ihn wirksam umsetzen oder das Bundesverfassungsgericht entsprechende Vorgaben macht.

Bis dahin gelten weiterhin 18,36 Euro im Monat. Die Aussage „Der Rundfunkbeitrag steigt 2027“ geht daher zu weit: Richtig ist, dass er nach der KEF-Empfehlung steigen soll.

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Witwenrente: Fehler verhindert Rückzahlung von mehr als 79.000 Euro

Mehr als 79.000 Euro soll eine Witwe an die Deutsche Rentenversicherung zurückzahlen, weil ihr eigenes Einkommen über viele Jahre nicht auf die Hinterbliebenenrente angerechnet wurde. Doch auch die Rentenversicherung bemerkte die Überzahlung rund 18 Jahre lang nicht.

Das Bundessozialgericht hat deshalb eine erneute Prüfung verlangt. Hat die Behörde durch eigene Versäumnisse erheblich zur Überzahlung beigetragen, darf sie möglicherweise nicht ohne weitere Abwägung den gesamten Betrag verlangen.

Ein automatischer Erlass folgt daraus allerdings nicht. Das Verhalten der Witwe, die verfügbaren Informationen der Behörde und die Ursachen der langen Überzahlung müssen gemeinsam untersucht werden.

Rentenversicherung verlangt 79.212 Euro von einer Witwe

Die 1953 geborene Klägerin erhielt seit 1992 eine Witwenrente. Anfang der 2000er-Jahre nahm sie eine Beschäftigung auf und erzielte damit Einkommen, das grundsätzlich auf die Hinterbliebenenrente anzurechnen war.

Nach den Feststellungen der Vorinstanz hatte die Frau dieses Einkommen nicht ausreichend mitgeteilt. Ihre Witwenrente wurde deshalb von Juli 2001 bis Oktober 2019 in ungekürzter oder zu hoher Form weitergezahlt.

Erst als die Betroffene im Jahr 2019 eine eigene Altersrente beantragte, überprüfte die Rentenversicherung den Vorgang erneut. Anschließend hob sie die frühere Bewilligung rückwirkend auf und verlangte 79.212,32 Euro zurück.

Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg sah jedoch auch aufseiten der Rentenversicherung erhebliche Versäumnisse. Der Versicherungsträger hätte möglicherweise durch organisatorische Vorkehrungen und die Auswertung vorhandener Versicherungskonten wesentlich früher auf das Einkommen aufmerksam werden können.

Bundessozialgericht verlangt weitere Tatsachenfeststellungen

Das Bundessozialgericht befasste sich am 2. Juli 2026 mit dem Streit. Im Verfahren B 5 R 1/25 R wurde weder die vollständige Rückforderung bestätigt noch die Witwe endgültig von der Zahlung befreit.

Stattdessen verwies das Gericht die Sache an das Landessozialgericht zurück. Dort muss nun genauer geklärt werden, welche Informationen der Rentenversicherung vorlagen und ob ein früherer Datenabgleich die Überzahlung verhindert oder wenigstens deutlich verkürzt hätte.

Die Entscheidung ist für viele Bezieher einer Witwen- oder Witwerrente wichtig. Sie zeigt, dass eine eigene Pflichtverletzung nicht immer dazu führt, dass das Verhalten der Verwaltung vollständig ausgeblendet werden darf.

Warum der Behördenfehler die Forderung nicht automatisch beseitigt

Wer eine Hinterbliebenenrente erhält, muss Einkommensänderungen grundsätzlich selbst melden. Diese Pflicht bleibt auch dann bestehen, wenn Arbeitsentgelt, Beitragszeiten oder eine eigene Rente bereits in anderen Datenbeständen der gesetzlichen Rentenversicherung auftauchen.

Die Behörde muss nicht bei jeder Rentnerin und jedem Rentner ständig nach bisher unbekanntem Einkommen suchen. Allein die Tatsache, dass eine Überzahlung lange unentdeckt blieb, reicht daher nicht zwangsläufig aus, um die Rückforderung zu beseitigen.

Anders kann es aussehen, wenn konkrete Informationen schon vorhanden waren und lediglich wegen mangelhafter interner Abläufe nicht ausgewertet wurden. Je stärker ein solches Behördenversäumnis die Höhe der Forderung vergrößert hat, desto eher kann eine besondere Fallgestaltung vorliegen.

Die Rentenversicherung muss dann erklären, warum sie trotz ihres eigenen Beitrags den gesamten Schaden bei der betroffenen Person geltend macht. Eine pauschale Begründung kann bei einem ungewöhnlichen Verlauf rechtlich unzureichend sein.

Paragraf 48 SGB X erlaubt eine rückwirkende Aufhebung

War der ursprüngliche Rentenbescheid bei seinem Erlass rechtmäßig und haben sich die Verhältnisse später geändert, richtet sich die Korrektur regelmäßig nach Paragraf 48 SGB X. Die Aufnahme einer Beschäftigung oder der Beginn einer eigenen Rente kann eine solche Änderung darstellen.

Eine Aufhebung für vergangene Zeiträume kommt unter anderem infrage, wenn eine vorgeschriebene Mitteilung vorsätzlich oder grob fahrlässig unterblieben ist. Sie ist auch möglich, wenn Einkommen erzielt wurde, das den Rentenanspruch gemindert hätte.

Das Gesetz bestimmt für diese Fälle, dass der Bescheid rückwirkend aufgehoben werden „soll“. In einem gewöhnlichen Fall ist die rückwirkende Korrektur daher die gesetzlich vorgesehene Folge.

Weicht der Sachverhalt deutlich vom üblichen Verlauf ab, kann dagegen ein sogenannter atypischer Fall bestehen. Dann muss die Rentenversicherung eine echte Ermessensentscheidung treffen und die besonderen Umstände nachvollziehbar gegeneinander abwägen.

Prüfpunkt Bedeutung für die Rückforderung Eigenes Einkommen wurde nicht gemeldet Eine rückwirkende Kürzung kann nach Paragraf 48 SGB X zulässig sein. Der Fehler war für die betroffene Person erkennbar Grobe Fahrlässigkeit kann gegen Vertrauensschutz sprechen. Die Behörde hatte bereits konkrete Informationen Ein eigenes Verwaltungsversäumnis muss gegebenenfalls berücksichtigt werden. Die Überzahlung lief außergewöhnlich lange Die Dauer allein genügt nicht, kann zusammen mit weiteren Umständen aber für einen atypischen Fall sprechen. Eine Ermessensabwägung fehlt im Bescheid Die rückwirkende Aufhebung kann rechtswidrig sein, wenn ein atypischer Fall vorlag. Der Bewilligungsbescheid wurde nur teilweise aufgehoben Nur der von der Aufhebung erfasste Betrag kann nach Paragraf 50 SGB X verlangt werden. Was ein atypischer Fall für die Witwe bedeutet

Die Annahme eines atypischen Falls führt nicht automatisch zum vollständigen Wegfall der Forderung. Sie verändert zunächst die Art, wie die Rentenversicherung entscheiden muss.

Die Behörde darf die Rückforderung dann nicht wie einen gewöhnlichen Standardfall behandeln. Sie muss prüfen, ob die Bewilligung vollständig, nur für einen kürzeren Zeitraum oder lediglich teilweise rückwirkend aufgehoben wird.

Auch eine vollständige Rückforderung kann nach einer solchen Abwägung weiterhin möglich sein. Der Versicherungsträger muss dann aber überzeugend begründen, weshalb das Fehlverhalten der betroffenen Person trotz des eigenen Verwaltungsversäumnisses überwiegt.

Umgekehrt kann eine Teilaufhebung dazu führen, dass ein erheblicher Teil der Forderung entfällt. Genau deshalb kann der Fehler der Rentenversicherung eine vollständige Rückzahlung verhindern, ohne automatisch jede Rückforderung auszuschließen.

Die Mitteilungspflicht der Rentenbezieher bleibt bestehen

Nach Paragraf 60 SGB I müssen Bezieher von Sozialleistungen erhebliche Änderungen unverzüglich mitteilen. Bei einer Witwenrente betrifft das insbesondere die Aufnahme einer Beschäftigung, Gehaltserhöhungen, den Beginn einer eigenen Rente und weitere anrechenbare Einkünfte.

Eine Meldung beim Finanzamt, bei der Krankenkasse oder beim Arbeitgeber ersetzt die Mitteilung an die Rentenversicherung nicht ohne Weiteres. Betroffene sollten die Änderung direkt an den zuständigen Rentenversicherungsträger übermitteln und den Zugang dokumentieren.

Auch wenn zwei Renten vom selben Versicherungsträger ausgezahlt werden, sollte der Beginn der zweiten Rente zusätzlich angegeben werden. Dass eine doppelte Meldung nicht in jeder Fallgestaltung verlangt werden kann, zeigt allerdings eine andere Entscheidung zu einer Rückforderung von knapp 19.600 Euro.

Dort hatte die Witwe ihre Hinterbliebenenrente beim Antrag auf Altersrente offengelegt. Die Gerichte verneinten eine grob fahrlässige Pflichtverletzung, weil beide Leistungen aus einer Hand kamen und die Versicherte auf eine korrekte interne Verarbeitung vertrauen durfte.

Grobe Fahrlässigkeit hängt vom Einzelfall ab

Grobe Fahrlässigkeit liegt nicht schon bei jedem Missverständnis und jedem übersehenen Detail vor. Erforderlich ist eine besonders schwere Verletzung der gebotenen Sorgfalt.

Es wird geprüft, ob sich der Fehler nach den persönlichen Kenntnissen der betroffenen Person geradezu aufdrängen musste. Alter, Bildung, gesundheitliche Einschränkungen, Verständlichkeit des Bescheids und frühere Hinweise können dabei berücksichtigt werden.

Versicherte müssen komplexe Rentenberechnungen nicht vollständig nachrechnen. Ein außergewöhnlicher Zahlungssprung ohne erkennbare Erklärung kann jedoch eine Nachfrage erforderlich machen.

So bestätigte das Sozialgericht Halle eine Rückforderung, nachdem sich eine Witwerrente bei nahezu unveränderten Verhältnissen ungefähr verdreifacht hatte. Ausführliche Informationen zu diesem Gegenbeispiel finden sich im Beitrag „Rentenversicherung macht Fehler – Witwer muss dennoch zurückzahlen“.

Paragraf 50 SGB X bestimmt die eigentliche Erstattung

Die Aufhebung des Rentenbescheids und die anschließende Erstattungsforderung sind rechtlich zu unterscheiden. Erst wenn feststeht, für welche Monate die Bewilligung wirksam aufgehoben wurde, lässt sich der zurückzuzahlende Betrag ermitteln.

Nach Paragraf 50 SGB X sind bereits gezahlte Leistungen nur zu erstatten, soweit der zugrunde liegende Bescheid aufgehoben wurde. Wird die Aufhebung zeitlich oder der Höhe nach begrenzt, reduziert sich dadurch auch die Erstattungsforderung.

Ein Fehler bei der Ermessensentscheidung kann deshalb erhebliche finanzielle Folgen haben. Muss die Rentenversicherung neu entscheiden, ist sowohl ein vollständiger als auch ein teilweiser Verzicht auf die rückwirkende Aufhebung denkbar.

Eigenes Einkommen wird nicht vollständig abgezogen

Die Einkommensanrechnung auf Witwen- und Witwerrenten richtet sich nach Paragraf 97 SGB VI. Eigenes Einkommen mindert die Hinterbliebenenrente erst, wenn das ermittelte Nettoeinkommen den gesetzlichen Freibetrag überschreitet.

Seit dem 1. Juli 2026 beträgt der monatliche Freibetrag 1.122,53 Euro. Für jedes berücksichtigungsfähige Kind erhöht er sich um 238,11 Euro.

Vom Einkommen oberhalb des jeweiligen Freibetrags werden 40 Prozent auf die Witwen- oder Witwerrente angerechnet. Weitere Erläuterungen enthält der Ratgeber zu den Regelungen der Witwenrente im Jahr 2026.

Bei einer Rückforderung über viele Jahre dürfen die heutigen Werte nicht einfach auf sämtliche früheren Monate übertragen werden. Die Rentenversicherung muss für jeden Zeitraum die damals geltenden Freibeträge, Einkommen und gesetzlichen Pauschalabzüge berücksichtigen.

Was Betroffene bei einem Rückforderungsbescheid prüfen sollten

Aus dem Bescheid muss hervorgehen, welcher frühere Rentenbescheid aufgehoben wird und für welchen Zeitraum die Behörde eine Überzahlung annimmt. Ebenso müssen die berücksichtigten Einkünfte, Freibeträge und Kürzungsbeträge nachvollziehbar sein.

Bei einem ungewöhnlich langen Zeitraum sollte geprüft werden, wann die Rentenversicherung erstmals Kenntnis vom Einkommen erhielt. Wichtig ist außerdem, welche Unterlagen bereits in den Verwaltungsakten oder in einem weiteren Versicherungskonto vorhanden waren.

Der Bescheid sollte erkennen lassen, ob die Rentenversicherung eigene Versäumnisse untersucht hat. Hat die Verwaltung trotz verwertbarer Hinweise jahrelang nicht reagiert, kann eine fehlende oder unvollständige Ermessensentscheidung angreifbar sein.

Weitere typische Probleme bei Rentenentscheidungen erläutert der Beitrag über die häufigsten Fehler in Rentenbescheiden.

Für den Widerspruch bleibt meistens nur ein Monat

Gegen einen Rückforderungsbescheid kann grundsätzlich Widerspruch eingelegt werden. Bei einer ordnungsgemäßen Rechtsbehelfsbelehrung beträgt die Frist normalerweise einen Monat nach Bekanntgabe.

Zur Einhaltung der Frist genügt zunächst ein kurzer Widerspruch, der später ausführlich begründet werden kann. Bei einer hohen Forderung sollte zusätzlich Akteneinsicht beantragt werden, damit geprüft werden kann, welche Informationen der Rentenversicherung zu welchem Zeitpunkt vorlagen.

Ist die Frist bereits abgelaufen, kann je nach Verfahrensstand ein Überprüfungsantrag nach Paragraf 44 SGB X infrage kommen. Wegen der komplizierten Abgrenzung zwischen Aufhebung, Erstattung, Fristen und Ermessen ist bei fünfstelligen Forderungen eine sozialrechtliche Beratung sinnvoll.

Ratenzahlung und Erlass sind von der Rechtmäßigkeit zu trennen

Kann die Forderung rechtlich nicht mehr abgewehrt werden, können Betroffene eine Stundung oder Ratenzahlung beantragen. In besonderen Härtefällen ist auch ein teilweiser oder vollständiger Erlass denkbar.

Ein solcher Antrag ersetzt jedoch nicht die Prüfung des Rückforderungsbescheids. Wer sofort eine Ratenzahlungsvereinbarung unterschreibt, ohne die Forderung prüfen zu lassen, kann seine rechtliche und wirtschaftliche Ausgangslage verschlechtern.

Die finanziellen Verhältnisse müssen bei einem Härteantrag meistens umfassend offengelegt werden. Die Rentenversicherung kann dafür Nachweise über Einkommen, Vermögen, Wohnkosten, Schulden und sonstige laufende Belastungen verlangen.

Fazit: Auch die Rentenversicherung muss eigene Fehler berücksichtigen

Das Urteil des Bundessozialgerichts ist kein Freibrief für verschwiegene Einkünfte. Wer eine Witwen- oder Witwerrente bezieht, muss erhebliche Änderungen weiterhin unverzüglich und nachweisbar mitteilen.

Die Rentenversicherung darf sich bei einer außergewöhnlich langen Überzahlung aber nicht immer allein auf die Pflichtverletzung des Versicherten berufen. Haben eigene organisatorische Versäumnisse die Forderung stark anwachsen lassen, kann eine besondere Abwägung erforderlich werden.

Im Fall der 79.212,32 Euro ist noch offen, welchen Betrag die Witwe am Ende tatsächlich zahlen muss. Das Landessozialgericht muss erst feststellen, wie stark das Verhalten der Rentenversicherung zur Entstehung und Höhe der Überzahlung beigetragen hat.

Kurzes Beispiel aus der Praxis

Ingrid erhält eine Witwenrente und nimmt später eine Teilzeitbeschäftigung auf. Sie meldet den Arbeitslohn nicht direkt an die Rentenversicherung, obwohl die Beschäftigung in ihrem eigenen Versicherungskonto gespeichert wird.

Erst zwölf Jahre später verlangt die Rentenversicherung 28.000 Euro zurück. Ingrid kann sich nicht allein darauf berufen, dass die Behörde den Verdienst hätte entdecken können.

War die Verbindung zwischen den Versicherungskonten jedoch bekannt und blieb eine konkrete Fehlermeldung jahrelang unbearbeitet, muss dieses Behördenversäumnis geprüft werden. Die Rentenversicherung kann weiterhin Geld verlangen, darf die vollständige Rückforderung aber möglicherweise nicht ohne eine nachvollziehbare Ermessensabwägung festsetzen.

Häufige Fragen und Antworten zur Rückforderung der Witwenrente Entfällt die Rückforderung automatisch bei einem Fehler der Rentenversicherung?

Nein. Ein Behördenfehler beseitigt die Rückforderung nicht automatisch, kann aber zusammen mit weiteren Umständen einen atypischen Fall begründen.

Dann muss die Rentenversicherung über die rückwirkende Aufhebung unter Berücksichtigung ihres eigenen Beitrags entscheiden. Das kann zu einer Verringerung, muss aber nicht zwingend zu einem vollständigen Erlass führen.

Was hat das Bundessozialgericht im Fall der 79.212 Euro entschieden?

Das Bundessozialgericht hat die Rückforderung weder endgültig bestätigt noch vollständig aufgehoben. Es hat den Fall an das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg zurückverwiesen.

Die Vorinstanz muss weitere Feststellungen zu den vorhandenen Daten, den internen Abläufen und dem möglichen Behördenversäumnis treffen. Erst danach kann über die Rückforderung erneut entschieden werden.

Was versteht man unter einem atypischen Fall?

Ein atypischer Fall liegt vor, wenn der Sachverhalt erheblich vom gewöhnlichen Verlauf einer Überzahlung abweicht. Das kann der Fall sein, wenn die Behörde trotz konkreter Informationen über viele Jahre nicht reagiert und dadurch die Forderung stark anwächst.

Liegt ein solcher Ausnahmefall vor, darf die Behörde nicht schematisch die vollständige rückwirkende Aufhebung verfügen. Sie muss ihr Ermessen ausüben und ihre Abwägung im Bescheid verständlich darlegen.

Muss eigenes Einkommen auch dann gemeldet werden, wenn es der Rentenversicherung bekannt sein könnte?

Ja. Die Mitteilungspflicht besteht grundsätzlich unabhängig davon, ob das Einkommen in einem anderen Versicherungskonto, bei einem Arbeitgeber oder bei einer anderen Behörde erfasst wurde.

Betroffene sollten Arbeitsentgelt, eigene Renten und andere erhebliche Einkünfte direkt melden. Die Übermittlung sollte so erfolgen, dass der Zugang später nachgewiesen werden kann.

Welche Punkte sollten in einem Rückforderungsbescheid geprüft werden?

Geprüft werden sollten der Zeitraum, die zugrunde gelegten Einkünfte, die gesetzlichen Freibeträge und die Berechnung für jeden einzelnen Abschnitt. Ebenso wichtig sind die Fristen und die Frage, wann die Rentenversicherung erstmals von den Einkünften wusste.

Bei einer langen Überzahlung muss untersucht werden, ob bereits konkrete Informationen in den Akten vorhanden waren. Der Bescheid sollte außerdem eine ausreichende Ermessensabwägung enthalten, falls außergewöhnliche Umstände bestanden.

Was ist nach Erhalt des Rückforderungsbescheids zu tun?

Betroffene sollten sofort die Widerspruchsfrist prüfen, die normalerweise einen Monat beträgt. Zur Sicherung der Frist kann zunächst ein kurzer Widerspruch eingereicht und die Begründung nach Akteneinsicht ergänzt werden.

Bei hohen Forderungen empfiehlt sich Unterstützung durch einen Sozialverband, einen zugelassenen Rentenberater oder einen Fachanwalt für Sozialrecht. Parallel kann bei finanzieller Überforderung eine Stundung oder Ratenzahlung beantragt werden.

Der Beitrag Witwenrente: Fehler verhindert Rückzahlung von mehr als 79.000 Euro erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.

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Türkische Rente kürzt deutsche Rente: Gericht bestätigt Anrechnung

Eine staatliche Altersrente aus der Türkei kann die deutsche Witwenrente mindern. Das gilt auch dann, wenn der Anspruch durch eine einmalige Beitragsnachzahlung nach türkischem Recht erworben wurde. Dies hat das Landessozialgericht Baden-Württemberg mit Urteil vom 18. Juni 2026 bestätigt.

Verhandelt wurde die Klage eines Witwers, der neben seiner deutschen Hinterbliebenenrente eine türkische Altersrente bezog. Die Entscheidung betrifft damit zwar unmittelbar eine Witwerrente, lässt sich aber ebenso auf Witwenrenten anwenden. Das Aktenzeichen lautet L 10 R 299/23.

Rentenversicherung rechnete die türkische Altersrente an

Der Kläger bezog nach dem Tod seiner Ehefrau eine große Witwerrente aus der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung. Später erhielt er zusätzlich eine Altersrente aus dem staatlichen türkischen Rentensystem. Daraufhin berechnete die Deutsche Rentenversicherung die Witwerrente neu und berücksichtigte die türkische Zahlung als eigenes Einkommen.

Der Witwer hielt die Kürzung für unzulässig. Seine türkische Rente sei nicht aufgrund einer Beschäftigung in der Türkei entstanden, sondern durch eine nachträgliche Beitragszahlung für anerkannte Auslandszeiten. Deshalb, so seine Auffassung, dürfe sie nicht wie eine gewöhnliche Altersrente behandelt werden.

Das Landessozialgericht folgte dieser Argumentation nicht. Nach den veröffentlichten Leitsätzen des Urteils ist die türkische Leistung mit einer deutschen Regelaltersrente vergleichbar. Sie ersetzt Einkommen im Alter und gehört deshalb zu den Einkünften, die eine deutsche Hinterbliebenenrente mindern können.

Auch eine durch Nachzahlung erworbene Rente zählt als Einkommen

Der türkische Rentenanspruch war über eine sogenannte Auslandsverschuldung nach dem türkischen Gesetz Nr. 3201 entstanden. Das Verfahren ermöglicht es, bestimmte im Ausland zurückgelegte Zeiten durch eine Beitragszahlung für die türkische Rentenversicherung nutzbar zu machen. Der Kläger hatte seinen Anspruch daher nicht durch laufende Beiträge aus einer Beschäftigung in der Türkei aufgebaut.

Für die Einkommensanrechnung änderte dies nach Auffassung des Gerichts nichts. Entscheidend sei, welche Funktion die später ausgezahlte Leistung erfüllt. Da die türkische Zahlung dauerhaft der Absicherung im Alter dient, bleibt sie eine gesetzliche Altersrente.

Die Herkunft des eingezahlten Kapitals führt ebenfalls nicht dazu, dass die Leistung als bloße Rückzahlung eigenen Vermögens behandelt wird. Mit der Beitragsnachzahlung wurde ein eigenständiger Rentenanspruch innerhalb des türkischen Sozialversicherungssystems erworben. Die daraus folgende monatliche Rente ist daher von der ursprünglichen Einzahlung zu unterscheiden.

Gesetz erfasst auch vergleichbare ausländische Renten

Die Einkommensanrechnung bei Witwen- und Witwerrenten richtet sich nach § 97 SGB VI in Verbindung mit den §§ 18a und 18b SGB IV. Berücksichtigt werden unter anderem eigene gesetzliche Alters- und Erwerbsminderungsrenten. Die Vorschriften erfassen außerdem vergleichbare Einkünfte aus dem Ausland.

Eine ausländische Zahlung wird allerdings nicht allein deshalb angerechnet, weil sie als „Rente“ bezeichnet wird. Die Rentenversicherung muss prüfen, wie die Leistung ausgestaltet ist, aus welchem System sie stammt und welchen Zweck sie erfüllt. Bei einer staatlichen türkischen Altersrente sah das Gericht die erforderliche Vergleichbarkeit als gegeben an.

Das Urteil bedeutet deshalb nicht, dass jede ausländische Zahlung automatisch die deutsche Witwenrente reduziert. Einmalige Entschädigungen, bestimmte Sozialleistungen oder Leistungen mit einer anderen Funktion müssen gesondert bewertet werden. Weitere Hinweise zu berücksichtigten und ausgenommenen Einkünften enthält der Beitrag „Witwenrente: Einkommen wird angerechnet – aber es gibt Ausnahmen“.

Bayram-Zahlungen werden auf zwölf Monate verteilt

Das Gericht befasste sich außerdem mit den in der Türkei gewährten Bayram-Zahlungen. Solche jährlichen Sonderzahlungen dürfen nicht allein im Auszahlungsmonat berücksichtigt werden. Ihre Jahressumme wird vielmehr durch zwölf geteilt und dem laufenden monatlichen Einkommen zugerechnet.

Für Hinterbliebene kann das eine dauerhafte Auswirkung haben. Auch wenn die zusätzlichen Beträge nur zu bestimmten Feiertagen ausgezahlt werden, erhöhen sie rechnerisch das Einkommen in jedem Monat. Dadurch kann das anrechenbare Einkommen den Freibetrag überschreiten oder bereits bestehende Abzüge vergrößern.

Die gleiche Berechnungsweise gilt grundsätzlich auch für vergleichbare jährliche Sonderzuwendungen anderer ausländischer Rentensysteme. Entscheidend ist, dass die Zahlung der laufenden Altersversorgung zugeordnet werden kann. § 18b Absatz 4 SGB IV sieht für solche Sonderzuwendungen eine Verteilung auf zwölf Monate vor.

Türkische Lira wird nach gesetzlichen Vorgaben umgerechnet

Eine in türkischer Lira gezahlte Rente muss für die deutsche Einkommensanrechnung in Euro umgerechnet werden. Nach § 17a SGB IV ist grundsätzlich der von der Europäischen Zentralbank veröffentlichte Referenzkurs zu verwenden. Gibt es für eine Währung keinen solchen Kurs, wird auf einen von der Deutschen Bundesbank ermittelten Mittelkurs zurückgegriffen.

Der einmal festgestellte Umrechnungskurs wird nicht bei jeder kleinen Kursschwankung geändert. Eine neue Umrechnung kommt unter anderem infrage, wenn sich das Einkommen verändert oder der Wechselkurs um mehr als zehn Prozent vom zuletzt verwendeten Kurs abweicht. Bei einer kursbedingten Anpassung müssen zudem die gesetzlichen Zeitvorgaben beachtet werden.

Betroffene sollten deshalb im Berechnungsbogen prüfen, welcher Kurs und welcher Stichtag verwendet wurden. Gerade bei der türkischen Lira können unterschiedliche Zeitpunkte zu deutlich voneinander abweichenden Eurobeträgen führen. Ein bloßer Vergleich mit dem tagesaktuellen Bankkurs reicht für die Prüfung des Bescheides nicht aus.

So wird die Kürzung der Witwenrente berechnet

Die türkische Rente wird nicht vollständig von der deutschen Witwenrente abgezogen. Zunächst ermittelt die Rentenversicherung aus dem ausländischen Bruttobetrag ein rentenrechtliches Nettoeinkommen. Dafür gelten gesetzliche Pauschalabzüge, die nicht unbedingt mit den tatsächlich in der Türkei abgezogenen Steuern oder Beiträgen übereinstimmen.

Bei einer gesetzlichen Altersrente mit Beginn nach 2010 beträgt der Pauschalabzug grundsätzlich 14 Prozent. Hat die Altersrente bereits vor 2011 begonnen, sind es regelmäßig 13 Prozent. Anschließend wird dieses Einkommen mit weiteren anrechenbaren Einkünften zusammengerechnet.

Berechnungsschritt Behandlung der türkischen Rente Laufende Altersrente Umrechnung des türkischen Bruttobetrags in Euro Bayram-Sonderzahlungen Jahressumme geteilt durch zwölf Pauschalabzug Regelmäßig 14 Prozent bei Rentenbeginn nach 2010, ansonsten 13 Prozent Weitere eigene Einkünfte Zusammenrechnung mit der türkischen Rente Freibetrag ab Juli 2026 1.122,53 Euro monatlich ohne Kinderzuschlag Anrechnung 40 Prozent des Einkommens oberhalb des persönlichen Freibetrags

Das auf diese Weise errechnete Nettoeinkommen ist ein gesetzlicher Rechenwert. Es muss nicht mit dem Betrag übereinstimmen, der tatsächlich auf dem türkischen Bankkonto eingeht. Das führt in der Praxis häufig zu Missverständnissen bei der Prüfung des Rentenbescheides.

Freibetrag liegt seit Juli 2026 bei 1.122,53 Euro

Seit dem 1. Juli 2026 bleiben monatlich 1.122,53 Euro des anrechenbaren Nettoeinkommens geschützt. Der Betrag gilt für Witwen-, Witwer- und Erziehungsrenten. Gegenüber dem vorherigen Wert von 1.076,86 Euro ist der Freibetrag infolge der Rentenanpassung gestiegen.

Für jedes Kind, das grundsätzlich einen Anspruch auf Waisenrente hat, erhöht sich der Freibetrag um 238,11 Euro. Bei einem berücksichtigungsfähigen Kind beträgt die persönliche Grenze somit 1.360,64 Euro. Die aktuellen Werte werden im Beitrag „Neuer Freibetrag bei der Witwenrente“ ausführlich erklärt.

Nur der Teil des Nettoeinkommens, der die persönliche Grenze übersteigt, wird betrachtet. Davon werden 40 Prozent auf die Hinterbliebenenrente angerechnet. Die türkische Altersrente führt daher erst dann zu einem Abzug, wenn das gesamte anrechenbare Einkommen oberhalb des Freibetrags liegt.

Mehrere Renten werden zusammengerechnet

Viele Betroffene erhalten nicht nur eine türkische Altersrente, sondern zusätzlich eine eigene deutsche Altersrente. Für die Prüfung des Freibetrags werden die anrechenbaren Einkünfte grundsätzlich zusammengerechnet. Es gibt daher nicht für jede Rente einen eigenen Freibetrag.

Eine geringe türkische Rente kann somit eine Kürzung auslösen, wenn die hinterbliebene Person bereits eine höhere deutsche Altersrente erhält. Umgekehrt bleibt auch eine größere türkische Rente ohne Auswirkung, wenn das daraus ermittelte Nettoeinkommen zusammen mit den übrigen Einkünften unter dem persönlichen Freibetrag bleibt.

Sinkt das laufende Einkommen erheblich, kann eine frühere Anpassung der Witwenrente möglich sein. Bei einer Einkommensminderung von wenigstens zehn Prozent muss unter bestimmten Voraussetzungen das niedrigere laufende Einkommen berücksichtigt werden. Mehr dazu steht im Beitrag „10-Prozent-Regel kann die Witwenrente sofort erhöhen“.

Im Sterbevierteljahr erfolgt noch keine Anrechnung

In den ersten drei Kalendermonaten nach dem Sterbemonat wird eigenes Einkommen nicht auf die Witwen- oder Witwerrente angerechnet. Das gilt grundsätzlich auch für eine türkische Altersrente. Erst nach dem Ende dieses sogenannten Sterbevierteljahres beginnt die reguläre Einkommensprüfung.

Die Hinterbliebenenrente kann deshalb nach einigen Monaten sinken, obwohl sich die türkische Rentenzahlung nicht verändert hat. Ursache ist dann nicht zwingend eine neue Entscheidung über die ausländische Rente, sondern das Ende der anrechnungsfreien Übergangszeit. Betroffene sollten diesen Zeitpunkt bereits bei ihrer finanziellen Planung berücksichtigen.

Vertrauensschutz verhindert die Anrechnung nicht immer

Für ältere Ehen und Todesfälle gelten teilweise Übergangsregeln. Sie können greifen, wenn der versicherte Ehepartner vor 2002 verstorben ist oder wenn die Ehe vor 2002 geschlossen wurde und mindestens einer der Ehepartner vor dem 2. Januar 1962 geboren wurde. Dadurch bleiben bestimmte Einkommensarten nach früherem Recht unberücksichtigt.

Eine eigene gesetzliche Altersrente gehörte jedoch schon nach den älteren Regeln grundsätzlich zu den berücksichtigten Ersatzleistungen. Der Vertrauensschutz schützt daher nicht automatisch vor der Anrechnung einer vergleichbaren türkischen Altersrente. Dennoch sollte bei älteren Rentenfällen geprüft werden, welche Fassung des Einkommensrechts anzuwenden ist.

Ausländische Rente muss der Rentenversicherung gemeldet werden

Wer eine türkische oder andere ausländische Rente beantragt, bewilligt bekommt oder bereits bezieht, sollte dies der Deutschen Rentenversicherung mitteilen. Das gilt auch für spätere Erhöhungen und zusätzliche Sonderzahlungen. Eine verspätete Meldung kann zu einer rückwirkenden Neuberechnung und einer Rückforderung führen.

Selbst wenn der ausländische Träger Daten übermittelt, sollten sich Betroffene nicht darauf verlassen, dass die deutsche Rentenversicherung sofort sämtliche Informationen erhält. Nachweise über Rentenbeginn, Bruttobetrag, Sonderzahlungen und Änderungen sollten aufbewahrt werden. Welche Einkünfte besonders häufig zu Rückforderungen führen, zeigt der Beitrag „Witwenrente in Gefahr: Diese Einkünfte müssen Sie melden“.

Urteil ist auch für andere Auslandsrenten wichtig

Die Entscheidung betrifft unmittelbar das staatliche türkische Rentensystem. Ihre Begründung ist jedoch auch für Altersrenten aus anderen Staaten bedeutsam. Ist eine ausländische Leistung einer deutschen gesetzlichen Altersrente vergleichbar, kann sie ebenfalls als eigenes Einkommen berücksichtigt werden.

Eine pauschale Übertragung auf jede ausländische Leistung wäre trotzdem falsch. Die Rentenversicherung muss die jeweiligen Anspruchsvoraussetzungen, die Finanzierung und den Zweck der Zahlung untersuchen. Informationen zum Rentenbezug außerhalb Deutschlands finden sich auch im Beitrag „Rente im Ausland: In diesen Ländern wird gekürzt – in diesen nicht“.

Diese Angaben im Kürzungsbescheid sollten geprüft werden

Bei einem Änderungsbescheid sollten Betroffene zunächst kontrollieren, ob die türkische Rentenhöhe vollständig und für den richtigen Zeitraum erfasst wurde. Auch der verwendete Umrechnungskurs, der Anteil der Bayram-Zahlungen und der Pauschalabzug müssen aus der Berechnung hervorgehen. Danach ist zu prüfen, ob der aktuelle Freibetrag und ein möglicher Kinderzuschlag berücksichtigt wurden.

Besondere Aufmerksamkeit verdient der Beginn der Anrechnung. Eine Kürzung darf nicht allein deshalb für einen beliebigen zurückliegenden Zeitraum vorgenommen werden, weil die Rentenversicherung erst später von der ausländischen Zahlung erfahren hat. Für eine rückwirkende Änderung müssen die Voraussetzungen des § 48 SGB X vorliegen.

Wer mit der Berechnung nicht einverstanden ist, kann gegen den Bescheid Widerspruch einlegen. Bei einem Wohnsitz in Deutschland beträgt die Frist regelmäßig einen Monat, bei einem Wohnsitz im Ausland drei Monate. Die konkrete Frist steht in der Rechtsbehelfsbelehrung des Bescheides.

Fazit: Nicht die Beitragsart, sondern die spätere Rentenleistung entscheidet

Das LSG Baden-Württemberg bestätigt, dass eine staatliche türkische Altersrente grundsätzlich auf die deutsche Witwen- oder Witwerrente angerechnet werden darf. Eine einmalige Beitragsnachzahlung nach türkischem Recht ändert den Charakter der späteren Rentenzahlung nicht. Auch jährliche Bayram-Zahlungen dürfen anteilig in das Monatseinkommen einfließen.

Das bedeutet allerdings nicht, dass die türkische Rente vollständig von der deutschen Hinterbliebenenrente abgezogen wird. Nach der Umrechnung und dem gesetzlichen Pauschalabzug bleiben der persönliche Freibetrag und die Anrechnung von lediglich 40 Prozent des übersteigenden Einkommens zu beachten. Jeder Änderungsbescheid sollte deshalb anhand des vollständigen Berechnungsbogens geprüft werden.

Quellen

Grundlage des Beitrags sind das Urteil des LSG Baden-Württemberg vom 18. Juni 2026, Az. L 10 R 299/23, die §§ 17a, 18a und 18b SGB IV sowie § 97 SGB VI. Die seit Juli 2026 geltenden Freibeträge ergeben sich aus den Informationen der Deutschen Rentenversicherung.

Der Beitrag Türkische Rente kürzt deutsche Rente: Gericht bestätigt Anrechnung erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.

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Altersrente nachträglich aufgehoben: Muss jetzt jeder Euro zurückgezahlt werden?

Wird ein Rentenbescheid durch ein rechtskräftiges Gerichtsurteil aufgehoben, kann die Rentenversicherung die bereits gezahlte Altersrente zurückfordern. Ob die Erstattung in einem solchen Fall nahezu automatisch aus § 50 Absatz 1 SGB X folgt, ist jedoch noch nicht abschließend geklärt.

Darüber entscheidet das Bundessozialgericht im Verfahren B 5 R 7/25 R. Für Betroffene geht es um hohe Geldbeträge und um die Frage, ob Vertrauensschutz und Ermessen vor der Rückforderung geprüft werden müssen.

Diese Frage muss das Bundessozialgericht klären

Das BSG befasst sich mit einer Altersrente für langjährig Versicherte, deren Bewilligung durch ein rechtskräftiges Urteil aufgehoben wurde. Die Rentenversicherung verlangte daraufhin gezahlte Leistungen zurück.

Die genaue Höhe der Forderung und die Dauer der Rentenzahlung veröffentlicht das Gericht in seiner Darstellung der anhängigen Rechtsfrage nicht. Bekannt ist lediglich, dass das Verfahren vom Landessozialgericht Berlin-Brandenburg stammt und dort unter dem Aktenzeichen L 16 R 180/25 geführt wurde.

Der 5. Senat fragt, ob § 50 Absatz 1 Satz 1 SGB X auch dann gilt, wenn ein Verwaltungsakt durch ein rechtskräftiges Urteil aufgehoben wurde. Das Verfahren wird beim BSG unter dem Aktenzeichen B 5 R 7/25 R geführt.

Warum die Formulierung des Gesetzes umstritten ist

Nach § 50 Absatz 1 SGB X müssen bereits erbrachte Leistungen erstattet werden, soweit der zugrunde liegende Verwaltungsakt aufgehoben worden ist. Auf den ersten Blick scheint die Vorschrift damit auch nach einem Gerichtsurteil zu greifen.

Der Wortlaut sagt allerdings nicht ausdrücklich, wer den Bescheid aufgehoben haben muss. Üblicherweise geht einer Rückforderung eine Aufhebungsentscheidung der Behörde nach § 45 oder § 48 SGB X voraus.

In diesem Verfahren war es dagegen ein rechtskräftiges Urteil, das die Rentenbewilligung beseitigte. Das BSG muss deshalb klären, ob dieser Unterschied Auswirkungen auf die spätere Erstattung hat.

Zwei mögliche Wege zur Rückforderung

Hält das BSG § 50 Absatz 1 SGB X für anwendbar, folgt die Erstattung grundsätzlich aus der rechtskräftigen Aufhebung des Rentenbescheids. Die Rentenversicherung müsste dann nicht noch einmal darüber entscheiden, ob die Bewilligung aus Vertrauensschutzgründen bestehen bleiben darf.

Offen blieben trotzdem Fragen zur Höhe der Forderung, zum betroffenen Zahlungszeitraum und zur Verjährung. Auch die vorgeschriebene Form des Erstattungsbescheids müsste eingehalten werden.

Sollte § 50 Absatz 1 SGB X nicht greifen, kann § 50 Absatz 2 SGB X als andere Rechtsgrundlage in Betracht kommen. Diese Vorschrift betrifft Leistungen, die ohne wirksamen Verwaltungsakt zu Unrecht erbracht wurden.

Dabei werden die Regeln aus § 45 SGB X und § 48 SGB X entsprechend angewendet. Abhängig vom Sachverhalt könnten dann Vertrauensschutz, Kenntnis, grobe Fahrlässigkeit und behördliches Ermessen geprüft werden.

Rechtliche Ausgangslage Mögliche Folge § 50 Absatz 1 SGB X gilt auch nach gerichtlicher Aufhebung Die Erstattung folgt grundsätzlich aus der rechtskräftigen Beseitigung des Rentenbescheids. § 50 Absatz 1 SGB X ist nicht anwendbar § 50 Absatz 2 SGB X kann als andere Rechtsgrundlage in Betracht kommen. § 45 SGB X ist entsprechend anzuwenden Vertrauensschutz und das Verhalten des Rentners können geprüft werden. § 48 SGB X ist entsprechend anzuwenden Es kommt darauf an, ob sich die Verhältnisse erst nach der Bewilligung geändert haben. Vertrauensschutz verhindert nicht jede Rückzahlung

Auch wenn § 45 SGB X entsprechend anzuwenden ist, darf der Rentner das Geld nicht automatisch behalten. Ein Schutz kann beispielsweise ausscheiden, wenn die Bewilligung auf vorsätzlich oder grob fahrlässig falschen Angaben beruhte.

Anders kann es aussehen, wenn der Rentner alle verlangten Angaben vollständig gemacht hat und den Fehler der Rentenversicherung nicht erkennen konnte. Dann muss geprüft werden, ob er auf die Rentenzahlung vertrauen durfte und sein Vermögen entsprechend verbraucht oder finanzielle Verpflichtungen eingegangen ist.

Der bloße Verbrauch der Rente reicht allerdings nicht in jedem Fall aus. Entscheidend sind die Umstände der Bewilligung, die Angaben im Rentenantrag und die Frage, ob Zweifel an dem Anspruch erkennbar waren.

Das Gerichtsurteil ist noch kein Erstattungsbescheid

Mit der Aufhebung der Rentenbewilligung steht nicht automatisch die konkrete Rückzahlungssumme fest. Nach § 50 Absatz 3 SGB X muss die Rentenversicherung den Erstattungsanspruch grundsätzlich durch einen schriftlichen Verwaltungsakt festsetzen.

Dieser Bescheid muss erkennen lassen, für welchen Zeitraum Geld zurückverlangt wird und wie sich die Forderung zusammensetzt. Rechenfehler, falsche Zeiträume oder nicht berücksichtigte Zahlungen können weiterhin beanstandet werden.

Was das Gericht bereits rechtskräftig entschieden hat, lässt sich im Erstattungsverfahren dagegen nicht beliebig neu aufrollen. Angreifbar bleiben vor allem Punkte, die nicht von der Rechtskraft des Urteils erfasst werden.

Auch bei anderen Rückforderungen durch Änderungsbescheide der Rentenversicherung lohnt sich deshalb eine genaue Prüfung der Berechnung.

Nicht jede gezahlte Rente muss vollständig zurück

Die Rentenversicherung darf nur Leistungen erfassen, die auf der aufgehobenen Bewilligung beruhen. Wurde der Bescheid lediglich für einen bestimmten Zeitraum oder nur teilweise aufgehoben, muss sich die Forderung auf diesen Umfang beschränken.

Daneben kann zu prüfen sein, ob für einzelne Monate ein anderer Rentenanspruch bestand. Ein solcher Anspruch fällt jedoch nicht automatisch mit der Aufhebung der bisherigen Rentenart zusammen, sondern muss rechtlich und rechnerisch gesondert betrachtet werden.

Die tatsächliche Forderung kann außerdem durch Rentenanpassungen sowie Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung komplizierter ausfallen. Eine bloße Multiplikation der zuletzt ausgezahlten Monatsrente reicht deshalb häufig nicht aus.

Widerspruch muss grundsätzlich innerhalb eines Monats eingelegt werden

Gegen den Erstattungsbescheid kann regelmäßig innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Voraussetzung ist, dass der Bescheid eine ordnungsgemäße Rechtsbehelfsbelehrung enthält.

Fehlt diese Belehrung oder ist sie fehlerhaft, kann sich die Frist nach § 66 SGG grundsätzlich auf ein Jahr verlängern. Betroffene sollten sich darauf jedoch nicht verlassen und möglichst sofort reagieren.

Ein Widerspruch gegen einen reinen Erstattungsbescheid hat nach § 86a SGG grundsätzlich aufschiebende Wirkung. Die Rentenversicherung darf die Forderung während des laufenden Verfahrens daher normalerweise nicht vollstrecken.

Anders kann es sein, wenn die sofortige Vollziehung ausdrücklich angeordnet wird oder der Bescheid zusätzlich eine Aufrechnung mit der laufenden Rente enthält. In solchen Fällen muss neben dem Widerspruch möglicherweise gerichtlicher Eilrechtsschutz beantragt werden.

Dass sich ein Widerspruch lohnen kann, zeigen auch die Erfolgsquoten bei Widersprüchen gegen Rentenbescheide. Entscheidend bleibt aber immer die Begründung im Einzelfall.

Das BSG-Verfahren ersetzt keinen eigenen Widerspruch

Betroffene sollten nicht einfach auf die Entscheidung in Kassel warten. Wer einen Erstattungsbescheid bestandskräftig werden lässt, kann seine Einwände später nur noch eingeschränkt durchsetzen.

Im Widerspruch kann auf das anhängige Verfahren B 5 R 7/25 R hingewiesen werden, wenn der eigene Fall ebenfalls auf einem gerichtlich aufgehobenen Rentenbescheid beruht. Zusätzlich kann beantragt werden, das Widerspruchsverfahren bis zur Entscheidung des BSG ruhen zu lassen.

Die Rentenversicherung muss einem solchen Ruhen nicht in jedem Fall zustimmen. Die Frist für den eigenen Widerspruch läuft unabhängig von dem BSG-Verfahren weiter.

Die Verjährungsfrist beginnt nicht mit der Rentenzahlung

Der Erstattungsanspruch verjährt nach § 50 Absatz 4 SGB X grundsätzlich vier Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Erstattungsbescheid unanfechtbar geworden ist. Die Frist beginnt daher nicht bereits mit der Auszahlung der einzelnen Monatsrenten.

Ein Beispiel: Wird der Erstattungsbescheid im Jahr 2026 unanfechtbar, endet die reguläre Vierjahresfrist grundsätzlich mit Ablauf des Jahres 2030. Ob die Forderung dann tatsächlich verjährt ist, hängt jedoch von weiteren Vorgängen ab.

Spätere Bescheide zur Durchsetzung der Forderung, eine Stundung oder andere verjährungshemmende Maßnahmen können die Berechnung verändern. Das BSG hat entschieden, dass der ursprüngliche Erstattungsbescheid allein nicht automatisch eine 30-jährige Verjährung auslöst, ein späterer Durchsetzungsbescheid aber andere Folgen haben kann. Das Urteil trägt das Aktenzeichen B 11 AL 5/20 R.

Eine mögliche Verjährung sollte ausdrücklich gegenüber der Rentenversicherung geltend gemacht werden. Dafür müssen der Erstattungsbescheid, das Datum seiner Unanfechtbarkeit und sämtliche späteren Schreiben geprüft werden.

Bei finanzieller Not kommen Stundung und Ratenzahlung infrage

Selbst eine rechtmäßige Forderung muss nicht immer sofort in einer Summe beglichen werden. Nach § 76 SGB IV kann die Rentenversicherung eine Forderung stunden, wenn die sofortige Einziehung eine erhebliche Härte verursachen würde und der Anspruch dadurch nicht gefährdet erscheint.

Eine Ratenzahlung wird gewöhnlich im Rahmen einer solchen Stundung vereinbart. Dafür verlangt die Rentenversicherung häufig Nachweise über Einkommen, Miete, Vermögen und laufende Belastungen.

Die Zahlungserleichterung beseitigt die Forderung nicht. Sie verhindert aber, dass eine hohe Rückforderung sofort den notwendigen Lebensunterhalt gefährdet.

Das BSG-Urteil kann viele Erstattungsverfahren beeinflussen

Die spätere Entscheidung wird nicht nur für die Parteien des Verfahrens wichtig sein. Sie kann auch andere Fälle betreffen, in denen ein Sozialgericht eine Leistungsbewilligung rechtskräftig aufgehoben hat und der Versicherungsträger anschließend Geld zurückverlangt.

Ein für den Rentner günstiges Urteil würde allerdings nicht automatisch jede bereits festgesetzte Forderung beseitigen. Besonders gute Aussichten bestehen bei noch offenen Widerspruchs- und Klageverfahren, in denen dieselbe Rechtsfrage auftritt.

Bis zur Entscheidung bleibt offen, ob § 50 Absatz 1 SGB X für diese ungewöhnliche Fallgestaltung ausreicht. Erstattungsbescheide sollten deshalb nicht vorschnell bezahlt oder ohne Prüfung bestandskräftig werden.

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Hitze im Pflegeheim: Diese Kosten landen auf der Heimrechnung

Pflegeheime müssen ihre Bewohner vor gesundheitlichen Gefahren durch Hitze schützen. Für Sonnenschutz, Gebäudedämmung oder Kühlsysteme gibt es jedoch kein bundesweites Förderprogramm, das jeder Einrichtung offensteht.

Muss ein Heim solche Maßnahmen selbst finanzieren, können die Ausgaben später als Investitionskosten in der Heimrechnung auftauchen. Der aktuelle Fall eines Hamburger Pflegeheims zeigt aber auch eine andere Folge: Weil das Geld für Hitzeschutz gebraucht wurde, müssen neue Möbel warten.

In den Bewohnerzimmern wurden 31 Grad gemessen

Das rund 60 Jahre alte Pflegeheim „Fallen Anker“ in Hamburg-Altona besitzt nicht an allen Fenstern einen ausreichenden Sonnenschutz. Nach Angaben eines Bewohners stieg die Temperatur in seinem Zimmer zeitweise auf 31 Grad.

Ein Angehöriger schlug deshalb Hitzeschutzfolien für die betroffenen Fenster vor. Für die Maßnahme beantragte die Einrichtung beim Bezirk knapp 10.700 Euro, doch die Bezirksversammlung lehnte eine Finanzierung mehrheitlich ab.

Der begleitende NDR-Videobeitrag nennt Gesamtkosten von 16.000 Euro. Das Heim brachte die Folien schließlich aus eigenen Mitteln an und verschob dafür die Anschaffung neuer Stühle auf das kommende Jahr.

Der Bericht von NDR und Tagesschau vom 29. Juli 2026 nennt keine zusätzliche Erhöhung der Heimkosten. Ob die Ausgabe bereits aus bestehenden Investitionskosteneinnahmen bezahlt wurde oder später in die Kalkulation einfließt, bleibt offen.

Für baulichen Hitzeschutz fehlt häufig das Geld

Nach den Recherchen des NDR gibt es weder bei der Stadt Hamburg noch beim Bund ein eigenes Förderprogramm speziell für Hitzeschutz in Pflegeheimen. Das Bundesprogramm „Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen“, kurz AnpaSo, nimmt derzeit keine regulären neuen Förderanträge auf.

Ein im Januar 2026 veröffentlichter Bericht für das Bundesgesundheitsministerium zeigt, wie lückenhaft die Finanzierung ist. Für das Berichtsjahr 2024 nannten nur Bayern und Brandenburg eigene Landesprogramme für Klimaanpassung oder Klimaschutz in Pflegeeinrichtungen.

Auch eine nicht repräsentative Befragung unter 282 stationären Einrichtungen bestätigt die finanziellen Schwierigkeiten. Fast 98 Prozent der teilnehmenden Heime setzten bereits einzelne Schutzmaßnahmen um, doch besonders bauliche Veränderungen bereiteten Probleme.

Außenjalousien, Hitzeschutzfolien, Fassadendämmung und Kühlsysteme lassen sich nicht allein durch veränderte Pflegeabläufe ersetzen. Der Abschlussbericht des Projekts HISTA warnt deshalb davor, fehlende Finanzierungen zu einer zusätzlichen gesundheitlichen oder finanziellen Belastung für Pflegebedürftige werden zu lassen.

Auch ohne Klimaanlage muss das Heim handeln

Einen allgemeinen Anspruch auf eine Klimaanlage im Bewohnerzimmer gibt es nicht. Nach Angaben des BIVA-Pflegeschutzbundes fehlen bislang auch einheitliche Grenzwerte für Temperatur und Luftfeuchtigkeit in Pflegeheimen.

Das bedeutet jedoch nicht, dass Einrichtungen Temperaturen von 30 Grad oder mehr einfach hinnehmen dürfen. Aus der allgemeinen Fürsorgepflicht, dem Heimvertrag und den pflegerischen Standards folgt, dass erkennbare Gesundheitsgefahren verhindert oder zumindest verringert werden müssen.

Der § 7 Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz verpflichtet den Betreiber, Wohnraum in einem vertragsgemäßen Zustand zu erhalten und Pflegeleistungen nach anerkannten fachlichen Standards zu erbringen. Welche Maßnahmen dafür erforderlich sind, hängt vom Gebäude, von der Dauer der Hitze und vom Gesundheitszustand der Bewohner ab.

Möglich sind Verschattung, nächtliches Lüften, kühlere Aufenthaltsräume, Temperaturmessungen und eine engere Beobachtung besonders gefährdeter Menschen. Auch die Flüssigkeitsversorgung, die Lagerung von Medikamenten und eine mögliche ärztliche Überprüfung der Medikation müssen berücksichtigt werden.

Hitzeschutzpläne ersetzen keine baulichen Maßnahmen

Der Qualitätsausschuss Pflege empfiehlt allen Einrichtungen einen eigenen Hitzeschutzplan. Darin sollen Zuständigkeiten, Warnstufen und konkrete Abläufe für besonders heiße Tage festgehalten werden.

Die bundeseinheitliche Empfehlung zum Hitzeschutz nennt unter anderem die Prüfung vorhandener Jalousien, regelmäßige Temperaturmessungen und die Einrichtung kühler Bereiche. Solche Pläne helfen bei der Vorbereitung, bezahlen aber keine notwendige Gebäudesanierung.

Der Hamburger Hitzeaktionsplan sieht deshalb vor, zu prüfen, ob einrichtungsbezogene Hitzeschutzpläne ausdrücklich in das Hamburger Wohn- und Betreuungsrecht aufgenommen werden sollten. Neue Vorgaben ohne eine geregelte Finanzierung könnten den Kostendruck allerdings weiter erhöhen.

Wann Bewohner den Hitzeschutz mitbezahlen

Pflegeheime finanzieren bauliche Ausgaben anders als Krankenhäuser. Kosten für Gebäude, technische Anlagen und größere Ausstattungen können unter bestimmten Bedingungen als Investitionskosten gesondert berechnet werden.

Die Grundlage bildet § 82 SGB XI. Danach dürfen betriebsnotwendige Investitionsaufwendungen, die nicht durch öffentliche Mittel gedeckt sind, auf die Bewohner verteilt werden.

Eine fest mit dem Gebäude verbundene Verschattung, eine Fassadendämmung oder ein technisches Kühlsystem kann darunter fallen. Ob eine konkrete Hitzeschutzfolie anerkannt wird, hängt von ihrer Ausgestaltung, der Notwendigkeit für den Betrieb und den Vorgaben des jeweiligen Bundeslandes ab.

Die Einrichtung darf die gesamte Rechnung nicht einfach durch die Bewohnerzahl teilen und im folgenden Monat verlangen. Sie muss darlegen können, weshalb die Maßnahme notwendig ist, welche Fördermittel geflossen sind und wie der verbleibende Betrag berechnet wurde.

Diese Bestandteile zahlen Heimbewohner selbst

Die Pflegeversicherung übernimmt nur einen Teil der tatsächlichen Heimkosten. Deshalb bleibt auch bei einem hohen Pflegegrad eine erhebliche Eigenbeteiligung.

Kostenbestandteil Finanzielle Auswirkung für Bewohner Pflegebedingte Aufwendungen Die Pflegekasse zahlt feste Beträge und einen nach der Aufenthaltsdauer gestaffelten Zuschlag. Den verbleibenden Anteil trägt der Bewohner. Unterkunft und Verpflegung Diese Ausgaben müssen grundsätzlich vollständig selbst bezahlt werden. Investitionskosten Nicht öffentlich gedeckte und zulässige Ausgaben für Gebäude und Ausstattung können gesondert berechnet werden.

Im ersten Aufenthaltsjahr zahlten Heimbewohner Anfang 2026 bundesweit durchschnittlich 3.245 Euro im Monat selbst. Davon entfielen nach einer Auswertung des Verbandes der Ersatzkassen durchschnittlich 514 Euro auf Investitionskosten.

Unser Beitrag über die gestiegene Eigenbeteiligung im Pflegeheim erklärt, wie sich die Heimrechnung zusammensetzt. Der nach der Aufenthaltsdauer gestaffelte Zuschlag der Pflegekasse senkt nur den pflegebedingten Anteil, nicht aber die Investitionskosten.

Das Heim darf Kosten nicht beliebig weitergeben

Investitionskosten dürfen nur angesetzt werden, soweit die Maßnahme für den Betrieb notwendig und der verlangte Betrag angemessen ist. Überhöhte Preise oder reine Luxusumbauten können nicht auf diesem Weg finanziert werden.

Öffentliche Fördermittel müssen abgezogen werden. Eine Maßnahme darf nicht gleichzeitig durch staatliche Zuschüsse und durch die Bewohner bezahlt werden.

Bei öffentlich geförderten Einrichtungen ist grundsätzlich die Zustimmung der zuständigen Landesbehörde erforderlich. Nicht geförderte Einrichtungen unterliegen anderen Verfahren, müssen ihre Investitionskostensätze aber der zuständigen Stelle melden.

Will das Pflegeheim das Entgelt erhöhen, gelten außerdem die Vorgaben des § 9 WBVG. Das Heim muss die Erhöhung schriftlich ankündigen, begründen und das bisherige Entgelt dem neuen Betrag gegenüberstellen.

Aus dem Schreiben muss auch hervorgehen, nach welchem Maßstab die Kosten verteilt werden. Bewohner dürfen die Kalkulationsunterlagen einsehen und schulden den höheren Betrag frühestens vier Wochen nach Zugang eines ausreichend begründeten Schreibens.

Fehlen wichtige Angaben oder erscheint die Forderung überhöht, sollte sie fachkundig geprüft werden. Bewohner sollten ihre Zahlungen jedoch nicht ohne Beratung eigenmächtig kürzen.

Was Bewohner bei extremer Hitze unternehmen können

Hohe Raumtemperaturen sollten mehrere Tage lang mit Datum, Uhrzeit und Zimmernummer dokumentiert werden. Auch gesundheitliche Beschwerden und die Reaktionen des Personals sollten schriftlich festgehalten werden.

Anschließend können sich Bewohner oder Angehörige an die Einrichtungsleitung und die Bewohnervertretung wenden. Dabei sollte konkret nach dem Hitzeschutzplan, den gemessenen Temperaturen und den vorgesehenen Maßnahmen gefragt werden.

Reagiert das Heim trotz einer möglichen Gesundheitsgefahr nicht, kann die zuständige Heimaufsicht eingeschaltet werden. In Hamburg nimmt die Wohn-Pflege-Aufsicht Beschwerden über Mängel entgegen und kann dem Betreiber konkrete Maßnahmen aufgeben.

Bei Verwirrtheit, Bewusstseinsstörungen, starkem Schwindel oder einem möglichen Hitzschlag muss sofort medizinische Hilfe gerufen werden. Eine Beschwerde bei der Heimaufsicht ersetzt in solchen Fällen keinen Notruf.

Wenn die Heimrechnung nicht mehr bezahlt werden kann

Steigende Investitionskosten können dazu führen, dass Rente und verwertbares Vermögen nicht mehr für die Heimrechnung ausreichen. Dann kommt Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII infrage.

Ein förmlicher Antrag ist für die Hilfe zur Pflege nicht zwingend vorgeschrieben. Nach § 18 SGB XII kommt es grundsätzlich darauf an, wann das Sozialamt von dem möglichen Hilfebedarf erfährt.

Betroffene sollten die Finanzierungslücke trotzdem sofort schriftlich melden und ausdrücklich Hilfe zur Pflege beantragen. So lässt sich später nachweisen, wann das Sozialamt informiert wurde.

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Wann wird Merz abgesetzt?

ANTI-SPIEGEL - Fundierte Medienkritik - 3. August 2026 - 13:36
Derzeit sind diverse Meere und Wasserstraßen wegen Kriegen fast komplett blockiert, was natürlich Auswirkungen auf die weltweite Versorgung beispielsweise mit Brennstoff und Lebensmitteln hat. Aber neben internationalen Themen haben wir dieses Mal auch über die Innenpolitik gesprochen und uns Gedanken über die Frage gemacht, wann die CDU Merz als Kanzler absetzt. Den Anti-Spiegel-Podcast können Sie […]
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Pflegereform: Diese Änderungen zu Pflegebeitrag und Pflegeleistungen sollen kommen

Die Pflegereform 2027 bedeutet höhere Beiträge, spätere Heimzuschüsse und Leistungskürzungen. Der Referentenentwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz enthält zwar neue Beratungsangebote und flexiblere Pflegebudgets.

Gleichzeitig sollen Versicherte aber höhere Beiträge zahlen, während Pflegebedürftige an mehreren Stellen weniger Geld erhalten. Drastisch sind die geplanten Änderungen für Menschen mit Pflegegrad 1, neue Leistungsbezieher mit Pflegegrad 2 oder 3, Bewohner von Pflegeheimen und pflegende Angehörige.

Der Entwurf befindet sich noch im Gesetzgebungsverfahren. Keine der geplanten Regelungen ist also endgültig beschlossen.

Pflegebeitrag soll 2027 auf 3,6 Prozent steigen

Nach dem Referentenentwurf soll der allgemeine Beitragssatz zur sozialen Pflegeversicherung zum 1. Januar 2027 von 3,4 auf 3,6 Prozent steigen. Kinderlose müssten zusätzlich einen höheren Zuschlag zahlen. Dieser soll von 0,6 auf 0,7 Prozentpunkte steigen. Für Kinderlose ergäbe sich damit ein Gesamtbeitrag von 4,3 Prozent.

Besserverdienende sollen ebenfalls stärker zur Finanzierung herangezogen werden. Die Beitragsbemessungsgrenze der Pflegeversicherung soll künftig bis zur deutlich höheren Jahresarbeitsentgeltgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung reichen. Dadurch würde ein größerer Teil des Einkommens beitragspflichtig.

Das Bundesgesundheitsministerium rechnet allein durch die höhere Beitragsbemessungsgrenze und den höheren Kinderlosenzuschlag im Jahr 2027 mit Mehrbelastungen der Versicherten von rund 1,9 Milliarden Euro.

Familienversicherung für Ehepartner wird nicht mehr vollständig beitragsfrei

Auch die beitragsfreie Mitversicherung von Ehepartnern und eingetragenen Lebenspartnern soll eingeschränkt werden. Ab dem 1. Januar 2028 sieht der Entwurf einen zusätzlichen Pflegeversicherungsbeitrag von 0,52 Prozentpunkten vor, wenn ein Ehepartner seine Familienversicherung vom versicherten Mitglied ableitet.

Die Familienversicherung würde damit nicht vollständig abgeschafft. Für die Pflegeversicherung wäre sie bei Ehepartnern jedoch nicht länger kostenlos. Kinder sollen weiterhin beitragsfrei familienversichert bleiben.

Pflegebeiträge auf Minijobs sollen Arbeitgeber zahlen

Auch Minijobs sollen künftig zur Finanzierung der Pflegeversicherung beitragen. Den Beitrag soll nach dem Entwurf der Arbeitgeber tragen. Für gewerbliche Minijobs würde der allgemeine Pflegebeitrag auf das Arbeitsentgelt fällig. Bei Minijobs in Privathaushalten sieht der Entwurf einen Arbeitgeberbeitrag von 1,5 Prozent vor.

Das Nettoeinkommen des Minijobbers würde durch diese Regelung zunächst nicht unmittelbar sinken. Für Arbeitgeber verteuert sich die geringfügige Beschäftigung jedoch. Das Ministerium erwartet daraus Einnahmen von rund 1,2 Milliarden Euro pro Jahr.

Pflegegrad 1: Der Entlastungsbetrag von 131 Euro soll entfallen

Für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 bedeutet der Entwurf eine krasse Änderung. Der bisherige Entlastungsbetrag von monatlich 131 Euro soll entfallen. Betroffene könnten dieses Geld dann nicht mehr für anerkannte Alltagshilfen, Betreuung oder Unterstützung im Haushalt einsetzen.

Als Ersatz ist eine persönliche Pflegebegleitung vorgesehen. Das ersetzt allerdings weder eine Haushaltshilfe noch die Betreuungsleistungen, die sich bisher mit dem Entlastungsbetrag finanzieren ließen.

Auch der Zuschuss von 131 Euro für Menschen mit Pflegegrad 1 in vollstationärer Pflege soll für Neufälle gestrichen werden. Wer den Zuschuss bereits vor Inkrafttreten der Reform erhält, soll durch einen Besitzstandsschutz abgesichert werden.

Pflegegrad 2 und 3: In den ersten Monaten droht eine Halbierung

Pflegegeld und Pflegesachleistungen sollen in neu geordneten Budgets aufgehen. Vorgesehen sind ein Sachleistungsbudget, ein Entlastungsbudget und ein Sozialraumbudget. Die Pflegebedürftigen sollen dadurch flexibler zwischen professioneller Pflege, selbst organisierter Versorgung und Alltagshilfen wählen können.

Für neu eingestufte Menschen mit Pflegegrad 2 oder 3 enthält der Entwurf jedoch eine deutliche Einschränkung. Wer das neue Entlastungsbudget beansprucht, soll in den ersten drei Monaten nur die Hälfte des regulären Betrags erhalten.

Bei Pflegegrad 2 wären das zunächst 193 statt 386 Euro monatlich. Bei Pflegegrad 3 wären es 319 statt 638 Euro. Zur Begründung verweist das Ministerium auf eine intensivere Pflegebegleitung in der Anfangsphase. Für Betroffene bedeutet die Regelung trotzdem gerade dann weniger frei verfügbares Geld, in der erst einmal Dinge zur Pflege erworben werden müssen, und auch die Organisation besonders viel kostet.

Neues Sozialraumbudget steigt auf bis zu 175 Euro

Der bisherige Entlastungsbetrag soll für die Pflegegrade 2 bis 5 durch ein Sozialraumbudget ersetzt werden. Dieses soll für Erwachsene monatlich bis zu 175 Euro betragen. Pflegebedürftige unter 25 Jahren sollen bis zu 300 Euro erhalten können.

Das Geld wäre allerdings stärker zweckgebunden als der bisherige Entlastungsbetrag und nur für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag nutzbar. Ambulante Pflegedienste oder Tagespflegeeinrichtungen fallen nicht mehr ohne Weiteres darunter.

Nicht verbrauchtes Geld soll zudem nicht dauerhaft angespart werden können. Trotz eines höheren Monatsbetrag wären Betroffene dann oft  weniger flexibel sein als mit der heutigen Leistung.

Pflegeheim: Höhere Zuschüsse kommen deutlich später

Pflegeheimbewohner erhalten derzeit steigende Zuschüsse zum pflegebedingten Eigenanteil. Je länger sie im Heim leben, desto höher fällt die Entlastung aus. Die Reform soll die Zeiträume bis zur jeweils nächsten Zuschussstufe verlängern.

Der Zuschuss von 15 Prozent soll künftig während der ersten 18 Monate gelten. Danach wären 30 Prozent vorgesehen. Der Zuschuss von 50 Prozent würde erst nach 36 Monaten gezahlt. Die höchste Entlastung von 75 Prozent gäbe es erst nach 54 Monaten.

Damit würde der höchste Zuschuss nicht mehr nach drei Jahren, sondern erst nach viereinhalb Jahren erreicht. Für Menschen, die bereits in einem Pflegeheim leben, soll die erreichte Zuschussstufe geschützt werden. Neue Heimbewohner müssten dagegen länger einen hohen Eigenanteil tragen.

Pflegeleistungen sollen ab 2028 jährlich steigen

Als Ausgleich für steigende Pflegekosten sieht der Entwurf eine regelmäßige Erhöhung der Leistungsbeträge vor. Die erste Anpassung soll zum 1. Juli 2028 erfolgen. Anschließend sollen die Beträge jährlich steigen.

Maßstab wäre das arithmetische Mittel der Kerninflation aus den drei vorangegangenen Jahren. Die Erhöhung dürfte jedoch nicht stärker ausfallen als die durchschnittliche Entwicklung der Bruttolöhne und Gehälter im gleichen Zeitraum.

Eine automatische Anpassung könnte verhindern, dass Pflegeleistungen über viele Jahre vollständig eingefroren bleiben. Sie garantiert aber nicht, dass die Leistungen im gleichen Umfang wie die tatsächlichen Pflegekosten steigen.

Rentenansprüche pflegender Angehöriger sollen sinken

Die Pflegeversicherung zahlt für viele nicht erwerbsmäßig pflegende Angehörige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung. Diese Beiträge sollen ab 2027 reduziert werden. Dadurch erwerben pflegende Angehörige künftig geringere zusätzliche Rentenansprüche.

Auch eine bisher mögliche Gestaltung über eine sehr geringe Teilrente soll beendet werden. Nach Erreichen der Regelaltersgrenze und bei Bezug einer Altersrente soll die Pflegeversicherung grundsätzlich keine weiteren Rentenbeiträge für die Pflegetätigkeit zahlen.

Der Entwurf rechnet durch die Reduzierung der Rentenversicherungsbeiträge mit Einsparungen von 1,8 Milliarden Euro im Jahr 2027. Bis 2030 sollen die jährlichen Einsparungen auf 2,1 Milliarden Euro steigen.

Neue Pflegebegleitung soll Angehörige ab 2028 unterstützen

Ab dem 1. Januar 2028 sollen Pflegebedürftige in häuslicher Pflege und ihre Angehörigen einen Anspruch auf persönliche Pflegebegleitung erhalten. Pflegebegleiter sollen bei der Organisation der Versorgung, bei Hilfsmitteln, Rehabilitation, Krankenhausentlassungen und Krisensituationen helfen.

Die Begleitung soll verhindern, dass häusliche Pflegesituationen wegen Überforderung zusammenbrechen. Pflegekassen dürfen die Aufgabe selbst übernehmen oder auf Pflegestützpunkte und andere geeignete Stellen übertragen. Entscheidend wird sein, ob genügend qualifizierte Pflegebegleiter zur Verfügung stehen.

Überbrückungsbudget hilft beim plötzlichen Ausfall der Pflegeperson

Fällt die wichtigste Pflegeperson wegen Krankheit oder Unfall plötzlich aus, fehlt Familien heute häufig eine schnelle Ersatzversorgung. Hierfür plant die Bundesregierung ein Überbrückungsbudget.

Über dieses Budget könnten kurzfristig ambulante Pflegeeinsätze, Pflegenotdienste oder eine Akut-Kurzzeitpflege finanziert werden. Die Leistung soll Versorgungslücken schließen und verhindern, dass Angehörige in einer akuten Krise allein nach einem freien Pflegeplatz suchen müssen.

Digitales Pflege-Cockpit bündelt Anträge und Bescheide

Pflegebedürftige sollen einen einheitlichen digitalen Zugang zu ihren Pflegeleistungen erhalten. Das geplante Pflege-Cockpit soll Anträge, Bescheide, Beratungsangebote, Leistungsinformationen und Kontaktdaten geeigneter Anbieter an einer Stelle bündeln.

Erste Funktionen sollen ab 2028 verfügbar sein. Weitere Ausbaustufen sind bis 2030 geplant.  Für die Digitalisierung der Langzeitpflege will der Bund 1,6 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität bereitstellen.

Neue Begutachtung könnte den Zugang zum Pflegegrad erschweren

Der Entwurf sieht außerdem Änderungen bei der Pflegebegutachtung vor. Schwellenwerte und einzelne Bewertungen sollen angepasst werden. Pflegegrade sollen häufiger befristet werden, wenn Gutachter eine Verbesserung des Gesundheitszustands für möglich halten.

Das Ministerium will damit den Anstieg der Zahl der Pflegebedürftigen bremsen. In seiner Finanzplanung erwartet es durch die veränderte Begutachtung Einsparungen von 1,3 Milliarden Euro im Jahr 2027. Bis 2030 sollen die Einsparungen auf 4,2 Milliarden Euro wachsen.

Für Antragsteller könnte dies bedeuten, dass der Medizinische Dienst strenger prüft und häufiger Nachbegutachtungen anordnet. Gegen einen ablehnenden Bescheid oder einen zu niedrigen Pflegegrad können Betroffene weiterhin Widerspruch einlegen.

Noch ist die Pflegereform nicht beschlossen

Der Referentenentwurf soll überwiegend zum 1. Januar 2027 in Kraft treten. Einzelne Regelungen, darunter der Beitragszuschlag für familienversicherte Ehepartner, folgen nach dem bisherigen Zeitplan zum 1. Januar 2028.

Bis dahin können Bundesregierung und Bundestag die Vorschläge erheblich verändern. Betroffene sollten daher noch keine finanziellen Entscheidungen allein auf Grundlage des Entwurfs treffen.

Klar ist bereits, dass die Reform neue Unterstützung mit erheblich erhöhten Beiträgen und Kürzungen der Leistungen verknüpft.

FAQ zur geplanten Pflegereform Gilt die Pflegereform bereits?

Nein. Bislang liegt lediglich ein Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums vor. Die Vorschriften können sich im weiteren Gesetzgebungsverfahren noch ändern.

Müssen Minijobber künftig selbst Pflegebeiträge zahlen?

Nach dem bisherigen Entwurf soll der Arbeitgeber den Pflegeversicherungsbeitrag auf das Einkommen aus einem Minijob tragen. Das Einkommen des Minijobbers würde dadurch nicht unmittelbar gekürzt.

Verlieren Menschen mit Pflegegrad 1 den Entlastungsbetrag?

Der Entwurf sieht vor, den monatlichen Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 1 zu streichen. Stattdessen sollen Betroffene ab 2028 eine persönliche Pflegebegleitung erhalten.

Quellen

Bundesgesundheitsministerium: Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Pflegeversicherung, Referentenentwurf vom 4. Juni 2026. (BMG)

Bundesgesundheitsministerium: Pflegeneuordnungsgesetz, laufendes Gesetzgebungsverfahren, Stand 5. Juni 2026. (BMG)

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