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Wie der Spiegel von der Gefahr eines Super-GAU im AKW Saporoschje als Folge von ukrainischem Beschuss ablenkt

ANTI-SPIEGEL - Fundierte Medienkritik - 30. September 2025 - 13:00
Letzte Woche hat die ukrainische Armee die Stromversorgung des AKW Saporoschje durch Beschuss zerstört. Das seit 2022 abgeschaltete AKW braucht jedoch externe Stromversorgung, um die Kühlung der Brennstäbe in seiner sechs Reaktoren sicherzustellen, die sich ohne Kühlung unkontrolliert erhitzen und schließlich schmelzen würden. Das würde einen Super-GAU bedeuten. Seit inzwischen sechs Tagen wird die Stromversorgung […]
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Das blutende Herz Afrikas

Der Stellvertreterkrieg im Sudan stürzt ein Volk in großes Leid und wirft drängende Fragen für Europa auf.
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Bürgergeld: Kein Strom aber das Jobcenter streicht sofort alle Ansprüche

Lesedauer 3 Minuten

Die Erwerbsloseninitiative ruft zu einer Demonstration ein, unter dem Motto “Leben ohne Strom – Jobcenter stellt Leistungen ein”.

Konkreter Anlass ist ein 59 Jahre alter Mann aus Wuppertal. Dieser lebte ohne Strom und ohne Heizung in seinen vier Wändern. Das Jobcenter unterstellte ihm deshalb, er würde gar nicht in der Wohnung wohnen und strich ihm die Leistungen.

Jobcenter drückt in die Obdachlosigekit

Die entwürdigenden Umstände, in Deutschland in der eigenen Wohnung in der Kälte und Dunkelheit zu sitzen, waren schlimm genug, aber immerhin blieb ein Dach über dem Kopf.

Jetzt droht dem Betroffenen auch noch Obdachlosigkeit. Seit März versucht er, wieder Geld vom Jobcenter zu bekommen, doch dies blieb bisher ohne Erfolg. Seit acht Monaten erhält er vom Jobcenter keine Leistungen für seinen Lebensunterhalt, er hat keine Krankenversicherung und kann keine Miete zahlen. Sein Vermieter kündigte ihm, und die Räumungsklage steht bevor.

Kein Strom wegen Schulden

Der Mann bezieht seit Jahren keinen Strom in seiner Wohnung, da dieser wegen Stromschulden unterbrochen wurde. Laut Tacheles e.V. kannte das Jobcenter Wuppertal diese Tatsache.

Ohne Strom keine Wohnung, so das Jobcenter

Obwohl das Jobcenter Kenntnis über den fehlenden Strom gehabt hätte, sei es dem erst während eines Neuantrags des Mannes im März 2024 nachgegangen.

Tacheles schreibt: “Allerdings nicht in Form von Hilfsangeboten, wie es eigentlich für einen Sozialleistungsträger geboten gewesen wäre, sondern mit Misstrauen und Unterstellungen: Weil er keinen Strom verbraucht habe, wohne er nicht mehr in Wuppertal und habe hier auch keinen Anspruch auf Lebensunterhalt und Miete.”

Jobcenter ignoriert Nachweise

Der Betroffene macht glaubhaft, so Tacheles, dass er in der Wohnung lebe, brachte dafür Nachweise und erhielt Unterstützung von Tacheles. Doch das Jobcenter blieb weiterhin auf dem Standpunkt, er würde ohne Strom nicht in der Wohnung leben, folglich auch nicht in Wuppertal und hätte deshalb keinen Anspruch auf Leistungen vor Ort.

Geschäftsführung hat keine Ahnung

Tacheles schließt, dass die Geschäftsführung des Jobcenters entweder nicht ausreichend über den Fall informiert war oder sich nicht hinreichend mit dem Sachverhalt beschäftigte.

Manipulierte Akten

Die Initiative stellte bei der Akteneinsicht fest, dass jemand die entscheidenden Stellen mutmaßlich geschwärzt oder entnommen hatte. So fehlten gerade Protokolle zu angeblichen Hausbesuchen, eine Anfrage an einen Arbeitgeber, und einzelne Seiten hatte jemand herausgetrennt. Dabei ging es genau um die Stellen, die entscheidend waren, um die Leistungen abzulehnen.

Versäumnis des Jobcenters wird nicht erwähnt

Zudem wurde, so Tacheles, dem Mann die Abwesenheit bei Hausbesuchen zur Last gelegt, die ihm nicht bekannt waren. Ignoriert wurde hingegen der dritte Versuch eines Hausbesuchs, bei dem das Jobcenter nicht erschien, während der Betroffene vergeblich wartete.

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Ignoranz, Voreingenommenheit und falsche Darstellungen

Tacheles sieht “Ignoranz der Verantwortlichen im Jobcenter, Voreingenommenheit,Aktenmanipulation, falsche Sachverhaltsdarstellung und vieles mehr”.

So hätten Mitarbeiter des Jobcenters den Sachverhalt offensichtlich gezielt falsch dargestellt. Die Leistungsakte des Mannes sei manipuliert worden, die Mitarbeiter des Jobcenters hätten ihm gegenüber eine voreingenommene Haltung gezeigt und Antworten auf Fragen von Tacheles e.V. konsequent verweigert.

Verletzung des Kooperationsgebots

Das Jobcenter hätte das Kooperationsgebot verletzt, das gegenüber gemeinnützigen und freien Einrichtungen gelte. Die Sachbearbeitung hätte nicht sogrfältig gearbeitet. Rechtsstelle und Geschäftsführung hätten nicht sämtliche Informationen einbezogen, die nötig seien, um den Sachverhalt aufzuklären.

Das Jobcenter sagt die Unwahrheit

Tacheles zufolge behauptete das Jobcenter nachweislich die Unwahrheit. So schrieb die Geschäftsführung der Behörde an Tacheles, de Mann wäre mehrfach bei Hausbesuchen nicht vor Ort gewesen, hätte einen Termin für einen erneuten Hausbesuch erst Tage später vorgeschlagen und damit wäre belegt, dass er sich nicht in Wuppertal aufhalte.

Laut Tacheles hätte der Betroffene jedoch ein großes Interesse an der Aufklärung und hätte sich zum vorgeschlagenen Termin mit einem Zeugen in der Wohnung aufgehalten. Nicht gekommen sei hingegen das Jobcenter.

Klage vor dem Sozialgericht und Demonstration vor dem Jobcenter

Tacheles führt aus: “Da alle Klärungsversuche mit der Behörde gescheitert sind, wurde nun Klage beim Sozialgericht eingereicht und wir müssen den Fall nun wegen des Fehl- und Nichtverhaltens der Behörde an die Öffentlichkeit bringen.”

Die Demonstration ist vor der Jobcenterzentrale, Bachstraße 2 in Wuppertal, am Freitag 29.11.2024, ab 11 Uhr

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Taliban gov. shuts internet in Afghanistan for moral reasons

SANA - Syrian Arab News Agency - 30. September 2025 - 12:58

For the 2nd day Afghanistan faces communications blackout after Taliban government began cutting off connections in several provinces to prevent “vice”, Media reported.

Internet watchdog, Netblocks said that several communication networks in Afghanistan had been disconnected including telephone services, resulting a “total internet blackout” in the 43 million people nation.

“A nationwide telecoms blackout is now in effect,” said the watchdog adding that national connectivity is at 14% of ordinary levels.

Taliban authorities began the crackdown on internet access earlier this month, in effect shutting down high-speed internet in several regions.

The blackout has raised concerns about the return of earlier restrictions from the Taliban’s first rule, when they banned television, satellite dishes, and other forms of mass communication in what they described as a campaign against immorality.

On 16 September, the Balkh provincial spokesperson Attaullah Zaid said fibre-optic internet was completely banned in the northern province on the leader’s orders.

“This measure was taken to prevent vice, and alternative options will be put in place across the country to meet connectivity needs,” he wrote on social media.

Same restrictions were reported in the other provinces of Badakhshan and Takhar, as well as in Kandahar, Helmand, Nangarhar and Uruzgan in the south.

Since regaining power in 2021, the Taliban have instituted numerous restrictions in accordance with their interpretation of Islamic law.

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Bürgergeld: Jobcenter kann Schuldentilgung als sozialwidriges Verhalten werten

Lesedauer 4 Minuten

Wenn Bürgergeld-Leistungsberechtigte nach dem SGB II eine größere Einmalzahlung erhalten – etwa eine Abfindung, eine Versicherungsleistung oder eine Bonuszahlung –, stellt sich unmittelbar die Frage, ob und wie diese Mittel zur Begleichung bestehender Schulden eingesetzt werden dürfen.

Die Antwort ist differenziert. Sie hängt davon ab, auf welchem Weg die Zahlung erfolgt, ob sie dem Leistungsberechtigten tatsächlich zufließt und ob durch ihr Verhalten die Hilfebedürftigkeit verringert oder aufrechterhalten wird.

Einkommen, Zuflussprinzip und Hilfebedürftigkeit

Im Leistungsrecht des SGB II gilt das Zuflussprinzip. Maßgeblich ist, ob und wann dem Leistungsberechtigten „bereite Mittel“ zufließen, über die er verfügen kann. Solche Zuflüsse sind grundsätzlich als Einkommen zu berücksichtigen und mindern den Leistungsanspruch, weil sie zur Sicherung des Lebensunterhalts einzusetzen sind.

Nicht erfasst ist „fiktives“ Einkommen, also Geld, das real nicht zur Verfügung steht.

Parallel dazu kennt das Gesetz mit § 34 SGB II einen Ersatzanspruch gegen Leistungsberechtigte, wenn diese ihre Hilfebedürftigkeit sozialwidrig herbeiführen, nicht verringern oder aufrechterhalten. Entscheidend ist somit nicht nur die einkommensrechtliche Behandlung der Zahlung, sondern auch, ob das Verhalten im Einzelfall als sozialwidrig zu bewerten ist.

Wenn die Einmalzahlung an die leistungsberechtigte Person fließt und anschließend Schulden getilgt werden

Erhält der Bürgergeldbeziehende die Einmalzahlung selbst – etwa durch Gutschrift auf dem eigenen Konto –, handelt es sich zunächst um anrechenbares Einkommen.

Diese Mittel sind grundsätzlich zur Deckung des laufenden Lebensunterhalts einzusetzen, selbst wenn dem Leistungsberechtigten dadurch die Erfüllung zivilrechtlicher Verpflichtungen gegenüber seinen Gläubigern erschwert oder unmöglich wird.

Begleicht er gleichwohl seine Schulden, steht dieses Geld für den Lebensunterhalt nicht mehr zur Verfügung. Da im Leistungsrecht nur tatsächliche, nicht aber fiktive Verfügbarkeit zählt, führt der Schuldenabtrag in diesem Moment zwar nicht zu einer Minderung des Leistungsanspruchs; im Ergebnis besteht der Bürgergeldanspruch formal in voller Höhe fort, weil das Geld faktisch nicht mehr vorhanden ist.

Diese Konstellation bleibt jedoch nicht folgenlos. Die ständige Rechtsprechung des Bundessozialgerichts wertet den Einsatz einer solchen Einmalzahlung zur Schuldentilgung als sozialwidriges Verhalten.

Wer die Mittel nicht zur Verringerung der Hilfebedürftigkeit nutzt, sondern sie den Gläubigern zuwendet und damit die eigene Bedürftigkeit aufrechterhält, muss mit der Geltendmachung eines Ersatzanspruchs nach § 34 SGB II rechnen.

Praktisch bedeutet dies: Die unmittelbare Anrechnung als Einkommen mag im Einzelfall entfallen, der Leistungsträger kann die sodann erbrachten Leistungen aber nachträglich – unter den gesetzlichen Voraussetzungen – von der leistungsberechtigten Person zurückfordern.

Wenn die Einmalzahlung direkt an die Gläubiger fließt

Anders liegt der Fall, wenn die Zahlung ohne Zwischenschritt unmittelbar an die Gläubiger geleistet wird und dem Leistungsberechtigten keine „baren Mittel“ zufließen.

Mangels Zuflusses liegt dann kein zu berücksichtigendes Einkommen vor. Die Hilfebedürftigkeit bleibt zunächst unvermindert bestehen, wodurch der Anspruch auf Bürgergeld dem Grunde nach unberührt ist.

Gleichwohl ist auch diese Gestaltung rechtlich heikel. Denn wer durch eine direkte Tilgung der Verbindlichkeiten die eigene Bedürftigkeit nicht verringert, verhält sich ebenfalls sozialwidrig.

Auch hier kommt ein Ersatzanspruch nach § 34 SGB II in Betracht, weil die vorhandene Möglichkeit, die Hilfebedürftigkeit zu reduzieren, nicht genutzt wurde. Das Ergebnis ähnelt somit der erstgenannten Fallgruppe: Es erfolgt keine Anrechnung als Einkommen, aber es droht eine spätere Inanspruchnahme auf Ersatz.

Schuldentilgung mit Hilfe Dritter ohne Rechtsverpflichtung

Eine deutlich günstigere Bewertung erfährt die Schuldentilgung, wenn Dritte – etwa Angehörige, Freundinnen oder Freunde – ohne rechtliche Verpflichtung für den Leistungsberechtigten zahlen.

Die Befreiung von Verbindlichkeiten durch einen Dritten stellt kein Einkommen im Sinne von § 11 Abs. 1 SGB II dar, weil der Leistungsberechtigte selbst keine bereiten Geldmittel erhält. Zugleich fehlt es an der Sozialwidrigkeit: Wer auf Hilfe angewiesen ist und eine freiwillige Leistung Dritter entgegennimmt, verzichtet nicht auf eigenes Geld, das er ansonsten für den Lebensunterhalt hätte verwenden müssen.

Da kein Anspruch gegenüber dem Dritten bestand, wird durch die Entlastung keine zumutbare Möglichkeit ungenutzt gelassen, die Hilfebedürftigkeit zu verringern. Derartige Unterstützungen können Schulden wirksam reduzieren, ohne den Leistungsanspruch zu gefährden oder Ersatzansprüche auszulösen.

Darlehen zur Entschuldung

Ebenfalls grundsätzlich möglich ist die Entschuldung mittels Darlehen. Darlehensmittel sind nach § 11 Abs. 1 Satz 3 SGB II kein zu berücksichtigendes Einkommen, weil ihnen eine Rückzahlungsverpflichtung gegenübersteht. Das gilt unabhängig davon, ob die Darlehensgeber Privatpersonen oder andere Stellen sind. Wer ein Darlehen aufnimmt, um Schulden abzulösen, erhält damit keine anrechenbare Einnahme zur Bestreitung des Lebensunterhalts, sondern verschiebt Verbindlichkeiten.

In der Praxis ist es ratsam, die Darlehenskonditionen klar zu dokumentieren, einen Rückzahlungsplan zu vereinbaren und nachzuweisen, dass es sich nicht um eine verdeckte Schenkung handelt. So bleibt die Abgrenzung gegenüber einkommensrelevanten Zuwendungen eindeutig.

Praktische Konsequenzen und Abwägungen

Leistungsberechtigte stehen bei Einmalzahlungen vor einer anspruchsvollen Abwägung. Wer eigenes Geld zur Schuldentilgung einsetzt oder eine direkte Gläubigerzahlung veranlasst, vermeidet zwar kurzfristig eine Anrechnung als Einkommen, läuft aber in die Falle eines späteren Ersatzanspruchs wegen sozialwidrigen Verhaltens.

Wer dagegen eine freiwillige Drittunterstützung nutzt oder ein Darlehen aufnimmt, kann bestehende Verbindlichkeiten reduzieren, ohne den Leistungsanspruch zu gefährden. Für die Praxis empfiehlt sich eine vorausschauende Planung. Beabsichtigte Tilgungen sollten rechtlich eingeordnet, Zahlungswege sorgfältig gewählt und alle Vorgänge dokumentiert werden.

Die frühzeitige Kommunikation mit der Behörde kann helfen, Missverständnisse zu vermeiden und Gestaltungsspielräume rechtskonform zu nutzen. Dabei ist stets zu bedenken, dass das Ziel des Leistungsrechts die Sicherung des Existenzminimums ist; wer verfügbare Mittel an Gläubiger leitet, statt den Lebensunterhalt zu sichern, setzt sich dem Vorwurf aus, die Hilfebedürftigkeit willentlich aufrechtzuerhalten.

Und was sagt die Rechtsprechung?

Die Linie der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist klar: Maßgeblich bleibt die tatsächliche Verfügbarkeit von Mitteln für die Existenzsicherung.

Wo bereite Mittel vorhanden sind, sind sie zur Bedarfsdeckung einzusetzen. Wo sie fehlen, weil sie an anderer Stelle eingesetzt wurden oder niemals zugeflossen sind, kann eine unmittelbare Einkommensanrechnung scheitern, ohne dass damit die sozialrechtliche Bewertung positiv ausfällt.

§ 34 SGB II ist das Korrektiv, das sozialwidriges Verhalten sanktioniert und den Leistungsträger in die Lage versetzt, zu Unrecht fortgezahlte Leistungen zurückzufordern. Dieses Zusammenspiel aus Zuflussprinzip und Ersatzanspruch erklärt, weshalb formale Anrechnungsfragen und materielle Verantwortlichkeit auseinanderfallen können.

Fazit

Einmalzahlungen zur Schuldentilgung sind im Bürgergeldbezug rechtlich möglich, aber risikobehaftet. Fließen Mittel an den Leistungsberechtigten oder direkt an die Gläubiger, droht trotz fehlender Anrechnung als Einkommen ein Ersatzanspruch wegen sozialwidrigen Verhaltens.

Unproblematischer sind Tilgungen durch freiwillige Drittleistungen ohne Rechtsverpflichtung sowie die Entschuldung über Darlehen, die nicht als Einkommen gelten.

Wer eine Einmalzahlung erhält, sollte den Zahlungsweg und den Verwendungszweck mit Blick auf die Hilfebedürftigkeit sorgfältig gestalten, die Kommunikation mit dem Jobcenter suchen und die Vorgänge nachvollziehbar dokumentieren.

Der rechtssichere Umgang mit Einmalzahlungen erfordert nüchterne Planung: Vorrang hat stets die Sicherung des Lebensunterhalts; alles, was dieses Ziel gefährdet, kann im Ergebnis teurer werden als eine durchdachte, rechtlich tragfähige Lösung.

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Khattab Meets with Internal Security Command in Daraa

SANA - Syrian Arab News Agency - 30. September 2025 - 12:32

Interior Minister, Anas Khattab chaired a meeting with the Internal Security Command in Daraa Governorate to review the security and administrative situation in the district.

The Interior Ministry stated on its Telegram channel that Minister Khattab urged for improving performance and enhancing cooperation between various agencies. He praised the efforts of field personnel and their role in maintaining security and stability in Daraa.

Khattab promised to provide necessary support to contribute to improving performance.

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KI wirkt – ob bei Lufthansa, Öffis oder Arte: Der größte Job-Overkill aller Zeiten

Deutschland ist Weltmeister. Allerdings nur noch in den unsportlichen Disziplinen Verharmlosen, Vertuschen, Vernebeln und Verschweigen. Eine all das Elend des Niedergangs begleitende Armada der Unfähigen und bemitleidenswert Totalangepassten bevölkert „Redaktionen“, welche seit den blutroten Merkeljahren längst jeden Anspruch eingebüßt haben, in ihrem Fall noch von Journalismus zu sprechen! Urgesteine des journalistischen westdeutschen Nachkriegsdeutschlands wie „Stern“-Mitbegründer […]

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Online-Investmentplattformen: Die Spur eines Millionenbetrugs

netzpolitik.org - 30. September 2025 - 12:24

Sie versprechen ihren Opfern das große Geld, doch dann ist alles weg: Vermeintliche Online-Investmentplattformen betrügen Menschen um Millionen. Den Drahtziehern auf die Schliche zu kommen, ist schwierig. Eine Recherche hat neue Informationen zu einem Betrugsnetzwerk aufgedeckt.

Schnell reich mit Online-Investmentplattformen? – Alle Rechte vorbehalten Spoovio für Investigate Europe

Im Sommer 2020 klickte Anna Leitner auf eine Online-Anzeige. Die erweckte den Anschein, als würde Red-Bull-Gründer Dietrich Mateschitz ein bislang kaum bekanntes, aber garantiert sicheres Investment-Geheimnis verraten. Die Sekretärin einer Grazer Hochschule folgte dem Link, registrierte sich auf einer Plattform namens PrimeOT und bekam wenige Tage später eine Mail von ihrem vermeintlichen persönlichen Finanzberater.

Schnell wurde der Kontakt vertraulich. Der Mann habe von seinen Wochenenden mit Frau und Kindern erzählt, erinnert sich Leitner heute. Bereits Anfang September 2020, kurz nach dem ersten Telefonat, forderte er sie zur ersten Überweisung auf: 10.000 Euro.

In den Monaten darauf gab der Berater vor, für Leitner das Geld in Kryptowährungen zu investieren. Zunächst wuchsen die Gewinne und mit ihnen die Einsätze. „Es ging schnell darum, ob ich nicht noch mehr Geld auftreiben könnte“, sagt Leitner. In den wenigen Monaten bis zum Jahreswechsel 2021 hatte sie fast 30.000 Euro überwiesen.

Was Leitner damals nicht wusste: Dietrich Mateschitz warb nicht wirklich für das Investment, und ihr angeblicher Finanzberater war keiner. Er arbeitete nicht für eine seriöse Plattform, sondern mutmaßlich für ein Callcenter auf dem Balkan und war so Teil einer millionenschweren Betrugsmasche. Und sie war längst nicht das einzige Opfer.

„Ich besorge dir drei Häuser in Spanien“

Ob PrimeOT oder anders, die Namen der einzelnen Portale wechseln, auch wenn einige von ihnen aus dem gleichen Netzwerk stammen. Gemeinsam ist ihnen die Masche, mit der sie Menschen hereinlegen: Zunächst ködern die Betrüger neue Opfer mit Google- oder Meta-Anzeigen. Nach der Registrierung beginnt sofort der Druck.

Ende 2017 klickte Malcolm, ein teilpensionierter Manager aus der Ölindustrie im Nordosten Englands, auf eine Google-Anzeige von Greenfields Capital. Nach einer ersten Investition von 500 Pfund rief ihn am nächsten Tag ein Broker an, und drängte ihn, 34.000 Pfund einzuzahlen.

„Er versprach mir, das Geld innerhalb einer Woche zu verdoppeln und die Gewinne direkt in mein Bankkonto zu zahlen“, erinnert sich Malcolm. „Natürlich kam nichts zurück.“ Alarmiert durch seinen plötzlichen Verlust, schaute sich Malcolm die Firma genauer an. Bald erkannte er, dass die Londoner Adresse auf der Website gefälscht war.

John, ein 64-jähriger Bauunternehmer aus Schottland, stieß 2018 auf eine Anzeige für FX Trade Market. Die Website prahlte mit angeblicher Unterstützung der britischen Version der Fernsehshow Höhle der Löwen, Dragon’s Den.

Der Broker, der ihn anrief, war charmant und glaubwürdig, erinnert sich John. Von dem Geld wollte er eigentlich ein Haus in Spanien kaufen. Heute erzählt John: „Er sagte mir: Ich besorge dir drei Häuser in Spanien.“ Zwischen 2018 und 2019 überwies er 25.000 Pfund und überzeugte sogar seine Tochter zu investieren. Online wuchs sein Portfolio scheinbar auf 130.000 Pfund. Doch eines Tages war alles verschwunden. „Als ich niemanden mehr erreichen konnte, hat mich das Jahre meines Lebens gekostet.“

Razzia im Callcenter

In Belgrad, keine 500 Kilometer von Graz entfernt, wirkte das Callcenter Olympus Prime eher wie ein florierendes Tech-Start-up. Untergebracht in einem modernen Gebäude in einem aufstrebenden Geschäftsviertel von Belgrad, teilte sich die Firma die Adresse mit einem chinesischen Kulturzentrum und einem gehobenen Hotel. Doch als die serbische Polizei an einem regnerischen Morgen im Januar 2023 die Räume des Callcenters betrat, stieß sie auf die Schaltzentrale eines internationalen Betrugsnetzwerks.

„Die Büros sahen vollkommen normal aus, wie in jedem gewöhnlichen Unternehmen, viele Schreibtische, Stühle und Computer“, sagt der Leiter der Abteilung High-Tech-Kriminalität der serbischen Staatsanwaltschaft, Boris Majlat. Ihn überraschte auch, dass sich die rund 50 Mitarbeiter nicht rührten, obwohl bewaffnete Beamten die Räume durchsuchten. Tatsächlich waren sie auf solche Situationen vorbereitet worden: In einem bei der Razzia beschlagnahmten Trainingsvideo erklärten Manager ihren Angestellten, wie sie sich bei einer Polizeikontrolle verhalten sollten. „Sagen Sie, sie bieten nur Schulungsmaterial an“, hieß es, „nicht mehr.“

Die Razzia war Teil eines sogenannten Aktionstages von Europol. Unter Leitung der Staatsanwaltschaft Stuttgart und des Landeskriminalamts Baden-Württemberg durchsuchten Beamte mehr als 20 Standorte in Serbien, Bulgarien und Zypern. Neben Olympus Prime stürmten Ermittler allein in Belgrad drei weitere Callcenter. Von dort aus kontaktierten Callcenter-Agenten ihre Opfer mutmaßlich überall in Europa. Mit falschen Namen, Identitäten und einstudierten Verkaufsargumenten soll sich die Mitarbeiter als Broker ausgegeben haben, um Vertrauen aufzubauen und den Opfern ihr Geld abzunehmen. Fast 300 Personen wurden festgenommen.

Investment-Betrüger bringen Jahr für Jahr alleine in Deutschland Opfer um mehr als eine Milliarde Euro, schätzt ein führender Ermittler im Gespräch mit Investigate Europe. In Österreich ist die Masche mit den vermeintlichen Online-Investmentplattformen inzwischen das größte Betrugsphänomen. Jedes Jahr verlieren Österreicherinnen und Österreicher wie Anna Leitner so einen hohen Millionenbetrag.

Alleine das Netzwerk, in deren Callcenter die Beamten Anfang 2023 stürmten, soll laut dem LKA Baden-Württemberg weltweit über 70.000 Menschen getäuscht haben, darunter 2.000 Menschen in Deutschland. Die Täter sollen dabei schätzungsweise 250 Millionen Euro mit Anlagebetrug wie dem vermeintlichen Krypto-Handel eingestrichen haben, fast 50 Millionen davon in Europa.

In Belgrad hat die Staatsanwaltschaft nun 21 Personen angeklagt für ihre Beteiligung an dem Betrugsnetzwerk. Das Gericht muss die Anklage noch annehmen. Die mutmaßlichen Drahtzieher blieben für die Behörden bislang im Dunkeln.

Diese Recherche von Investigate Europe und des Balkan Investigative Reporting Network (BIRN), die auch bei netzpolitik.org erscheint, zeigt, wie der Geschäftsmann Eliran Oved und seine Frau Liat Kourtz Oved aus Tel Aviv über ein Geflecht von Briefkastenfirmen und Strohmännern mutmaßlich im Zentrum des Netzwerks stehen.

Die Spur der Oveds

Auf Social Media wirken die Oveds wie eine erfolgreiche Familie: Sie posten Fotos von exotischen Urlauben und Kostümpartys. Eliran Oved besitzt zugleich den israelischen Fußballverein Bnei Yehuda. Kürzlich zeichnete der israelische Präsident Oved sogar aus für das soziale Engagement seines Klubs.

Doch hinter dieser Fassade läuft offenbar ein lukratives Geschäft jenseits der Stadien und Preisverleihungen. Oved ist wegen Geldwäsche vorbestraft und betrieb eine illegale Glücksspiel-Website. Dafür saß er ein Jahr im Gefängnis. Diese Recherche zeigt, wie er und seine Frau mit den mutmaßlichen Scam-Callcentern verbunden sind. Über sechs Monate wertete das Recherche-Team Dutzende Handelsregister-Dokumente aus und legte die geschäftlichen Verbindungen der Oveds zum mutmaßlichen Millionenbetrug offen. Eliran Oved und Liat Kourtz Oved selbst ließen eine umfangreiche Anfrage zu den Vorwürfen unbeantwortet.

Das im Januar 2023 gestürmte Callcenter, Olympus Prime, gehört einem engen Vertrauten der Oveds. Auch die drei weiteren durchsuchten Callcenter lassen sich mit dem Paar in Verbindung bringen. Von den Büros aus sollen die Callcenter-Agenten Produkte von Marken angeboten haben, deren Spur zu den Oveds und ihren Geschäftspartnern führt.

Zu diesen Trading-Plattform-Marken gehören FXVC, Greenfields Capital und PrimeOT, jene Plattform, auf der die Grazer Sekretärin Anna Leitner knapp 30.000 Euro investierte. Inzwischen sind alle Webseiten offline.

Aus den Callcentern, die in Verbindung zum Oved-Netzwerk stehen, sollen Mitarbeiter Menschen in Deutschland, der Schweiz, Großbritannien und Irland betreut haben, aber auch Menschen in Kanada und Australien. Investigate Europe und BIRN liegt eine Opferliste vor, die bei der Durchsuchung bei Olympus Prime sichergestellt worden ist. Darauf sind Verluste einzelner mutmaßlicher Opfer vermerkt, von wenigen hundert bis hin zu mehr als einer Million Euro.

Leeds United, Strohmänner und Sponsorenverträge

Einer der bekanntesten Betrugsmarken, FXVC, wurde 2020 sogar offizieller Partner des britischen Fußballklubs Leeds United. Dokumente, die Investigate Europe und BIRN vorliegen, legen nahe, dass FXVC aus den Räumen von Olympus Prime betrieben wurde. Der Premier-League-Deal verschaffte riesige Sichtbarkeit im britischen Markt: Das Logo prangte im Stadion, Millionen Zuschauer sahen es wöchentlich. Im April 2021 entzog die britische Finanzaufsicht FCA FXVC schließlich die Lizenz wegen „irreführender Finanzwerbung“.

Auf dem Papier gehörte FXVC einer zypriotischen Holding, die vorgeblich von Strohmännern geleitet wurde. Tatsächlich findet sich in den Bilanzen ein anderer Name als ultimativ wirtschaftlich Berechtigte: Kourtz Oved. Dieses Muster zeigte sich immer wieder. Offiziell gehören diverse Unternehmen Geschäftspartnern der Oveds. Doch gesteuert wurden diese offenbar von dem Paar.

Zu den wichtigsten Strohmännern gehörten der zypriotische Ex-Fußballer Nikos A., die bulgarische Anwältin Vera A. und Miloš R., ein Serbe mit bulgarischem Pass. Keine dieser Personen antwortete auf Anfragen zu den Vorwürfen. R. ist derzeit in Serbien wegen des Verdachts auf Geldwäsche angeklagt. Zusammen führten die drei als Direktoren fünf Oved-Firmen und hielten Anteile an 14 weiteren Unternehmen des Netzwerks.

Belgrader Vertriebsbüros

Im Gegensatz zu ihren Opfern sollen die Callcenter-Broker in Belgrad satt verdient haben. Verglichen mit dem serbischen Durchschnittsgehalt von rund 900 Euro im Monat gehörten die Mitarbeiter mit ihren Grundgehältern und Boni zu den Topverdienern des Landes. Manche kassierten monatliche Provisionen von 60.000 bis 80.000 Euro.

Im Olympus-Prime-Callcenter sollen fünf Teams rund um die Uhr gearbeitet haben, aufgeteilt nach Sprache und Region. Das deutschsprachige Team „Panzer“ soll sich um Opfer in Deutschland, Österreich und der Schweiz gekümmert haben, andere Teams kümmerten sich um Skandinavien und den englischsprachigen Raum. Interne Chats, die die Polizei sicherstellte, zeigen die Verachtung gegenüber den Kunden: „Idioten“, hieß es in einem Chat. Als ein Opfer 40.000 Euro investieren wollte, schrieb ein Kollege: „Super, schnapp’s dir!“

Die Mitarbeiter sollen länderspezifische Decknamen wie „Jack Weiss“ oder „James Eastwood“ genutzt haben. Ihre Kunden lockten sie offenbar zunächst mit kleinen, scheinbar realen Gewinnen, dann drängte sie diese zu immer höheren Einzahlungen.

Die serbische Staatsanwaltschaft beschreibt Olympus Prime als ein hierarchisches Unternehmen. An der Spitze sollen israelische Manager gestanden haben, das Tagesgeschäft leiteten serbische Führungskräfte, am Telefon arbeiteten lokale Agenten. Offizieller Eigentümer: Nikos A., der Ex-Fußballer und Strohmann der Oveds.

„Wir haben es nicht mit Amateuren zu tun. Das ist organisierte Kriminalität. Wenn wir nicht reagieren, verlagern sie den Standort einfach und machen weiter“, warnt der serbische Staatsanwalt Boris Majlat, der in dem Fall ermittelt.

„Wenn wir nichts tun, ziehen sie einfach weiter“

Trotz der Festnahmen Anfang 2023 sind viele Schlüsselfiguren noch immer auf freiem Fuß. Majlat sagt: „Wir haben es mit transnationalem, krypto-basiertem Betrug zu tun, aber die Gerichte behandeln es wie einen normalen Fall.“ Er fordert spezialisierte Einheiten. „Ohne diese können wir nicht gewinnen.“

Seit 2019 leitet der Bamberger Staatsanwalt Nino Goldbeck eine Ermittlungsstelle für den Investment-Betrug. Über die Arbeit sagt er, „Wenn wir ein Callcenter mit 200 Beschäftigten durchsuchen, landet davon nur ein Bruchteil in Haft“. Gründe dafür seien Ressourcenknappheit, Priorisierungsfragen sowie unterschiedliche Rechtsrahmen. Die Bamberger Ermittler ließen seit 2019 europaweit 15 Durchsuchungen durchführen. Bisher wurden ungefähr 80 Personen abschließend rechtskräftig verurteilt.

In Serbien laufen die Ermittlungen weiter. Mit führenden Verdächtigen im Ausland und vielen Jurisdiktionen sei es aber extrem schwer, Recht durchzusetzen. Zu den Oveds selbst wollte die Staatsanwaltschaft „keinen Kommentar“ abgeben.

In Deutschland hat inzwischen die Generalstaatsanwaltschaft in Karlsruhe das Verfahren an sich gezogen. Fünf Jahre nach den mutmaßlichen Taten und mehr als zwei Jahre nach den Durchsuchungen in Serbien, Bulgarien und Zypern hat diese noch immer keine Anklage erhoben. Die zuständigen Staatsanwälte äußern sich zu dem laufenden Verfahren nicht.

Gegen die Oveds und deren mutmaßliche Strohmänner wurde bisher keine Anklage erhoben wegen Straftaten im Zusammenhang mit dem serbischen Callcenter-Betrug, der in diesem Artikel geschildert wird.

Viele Opfer kämpfen noch immer mit den Folgen. Manche wollten gar nicht reden, aus Angst, erneut ins Visier zu geraten. Andere sagten, die Erinnerungen seien zu schmerzhaft. Auch Anna Leitner fällt es nicht leicht, darüber zu sprechen, wie sie ihr Erspartes über die vermeintliche Investment-Plattform PrimeOT verlor.

„Die haben mich rausgeschmissen“

Binnen vier Monaten hatte Leitner fast 30.000 Euro investiert. Im Januar 2021 erkannte sie, dass sie in eine Betrugsmasche geraten war. Da war es zu spät. „Ich wollte mein Geld ausgezahlt bekommen“, erinnert sich Leitner heute. Doch ihr vermeintlicher Finanzberater habe nur Ausreden präsentiert. In einer E-Mail bat sie ihn um ein Gespräch. Doch der Mann, der bis dahin auch mal von seiner Familie geplaudert hatte, meldete sich nicht mehr. Kurz darauf konnte Leitner sich nicht mehr auf der Investment-Webseite einloggen. Heute sagt sie: „Die haben mich rausgeschmissen.“

„Dann wurde mir klar, dass ich Scheiße gebaut habe“, sagt Leitner. Mit einer Berliner Anwaltskanzlei versuchte sie im März 2021, ihr Geld zurückzuholen. Doch alle Bemühungen liefen ins Leere. Im Herbst 2023 schrieb ihr Anwalt, dass „trotz unserer Bemühungen, Beschwerde und Übersendung weiterer Ermittlungsansätze“ die Staatsanwaltschaft Graz „die Ermittlungen gegen die PrimeOT eingestellt hat“. Auf Nachfrage bestätigt die Staatsanwaltschaft Graz die Einstellung des Verfahrens.

Trotz allem expandieren die Oveds unterdessen weiter. Unlängst brachten sie über eine Offshore-Gesellschaft neue Marken auf den Markt: Klips.com und 50K.trade.

Dieser Artikel ist der erste Teil der Recherche „Scam Europe“, die vom Balkan Investigative Network (BIRN) geleitet wurde sowie von Investigate Europe, einem Journalistenteam, das länderübergreifend arbeitet. Die Recherche wird gemeinsam mit Medienpartnern in acht Ländern veröffentlicht, darunter auch Altreconomia, Balkan Insight, EU Observer, The Irish Times, La Libre, Público sowie Der Standard. Dieses Projekt wurde unterstützt von IJ4EU (Investigative Journalism for Europe).

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Rente 63 aber vorher arbeitslos

Lesedauer 3 Minuten

Was passiert, wenn man kurz vor der Rente Arbeitslos wird? Der Sozialrechtsexperte Dr. Utz Anhalt erläutert, welche Wege nun Betroffene einschlagen  und welche Fallstricke entstehen können.

Rente mit 63?

Zunächst: „Rente mit 63“ ist kein eigener Rententyp, sondern ein Begriff für zwei unterschiedliche Wege in den Ruhestand: die Altersrente für langjährig Versicherte (mindestens 35 Versicherungsjahre, vorzeitiger Bezug nur mit Abschlägen) und die Altersrente für besonders langjährig Versicherte (mindestens 45 Jahre, abschlagsfrei – aber nicht vorzeitig mit Abschlägen möglich).

Für die besonders langjährig Versicherten wurde die frühere Altersgrenze von 63 Jahren schrittweise angehoben; für Geburtsjahrgänge 1964 und jünger liegt sie nun bei 65.

Der zweite Weg: Mit 63 in die „35-Jahre-Rente“ – und die Konsequenzen

Wer 35 Versicherungsjahre erreicht, kann eine Altersrente ab 63 in Anspruch nehmen, muss jedoch lebenslange Abschläge von 0,3 Prozent je vorgezogenem Monat hinnehmen – also 3,6 Prozent pro Jahr und maximal 14,4 Prozent bei vier Jahren Vorziehung.

Diese Regeln gelten unverändert; die DRV bestätigt zudem, dass seit 2023 der Hinzuverdienst bei vorgezogenen Altersrenten nicht mehr begrenzt ist. Damit lässt sich ein früher Rentenstart gegebenenfalls durch Arbeitseinkommen flankieren, ohne dass die Rente gekürzt wird.

Zählen Zeiten der Arbeitslosigkeit für die 45-Jahre-Regel?

Zeiten mit Arbeitslosengeld I sind grundsätzlich Wartezeit und können für die 45 Jahre mitgerechnet werden. Eine scharfe Grenze gilt jedoch in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn: ALG-I-Monate in diesem Zeitraum zählen nicht, es sei denn, die Arbeitslosigkeit beruht auf Insolvenz oder vollständiger Geschäftsaufgabe des Arbeitgebers.

Diese Ausnahme hat das Bundessozialgericht bestätigt. Unabhängig davon zählen neben Beschäftigungszeiten u. a. Kindererziehungs-pflichtbeiträge, Pflegezeiten, bestimmte Berücksichtigungszeiten sowie – unter Voraussetzungen – freiwillige Beiträge zu den 45 Jahren.

Arbeitslos mit Anfang 60: ALG I als Brücke – Dauer, Beiträge, Wirkung

Ältere Arbeitslose können bis zu 24 Monate ALG I beziehen, wenn die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Während des ALG-I-Bezugs zahlt die Agentur für Arbeit Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung – bemessen auf 80 Prozent des letzten Bruttoentgelts.

Das erhöht die spätere Rente, allerdings weniger stark als eine fortgesetzte Beschäftigung mit vollem Lohn. Für Bürgergeld gilt etwas anderes: Seit 2011 werden hierfür keine Rentenbeiträge mehr gezahlt; Bürgergeld-Zeiten können Wartezeiten füllen (insbesondere die 35 Jahre), verbessern die Rentenhöhe aber nicht.

Aufhebungsvertrag, Abfindung, Sperrzeit: die heiklen Stellen

Wer die Beschäftigung selbst beendet oder per Aufhebungsvertrag mitwirkt, riskiert beim ALG I eine Sperrzeit von bis zu zwölf Wochen. Zusätzlich kann der Anspruch ruhen, wenn das Arbeitsverhältnis vor Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist endet und eine Abfindung fließt; der ALG-I-Beginn verschiebt sich dann nach hinten.

Unbedingt zu beachten ist außerdem die gesetzliche Pflicht, sich spätestens drei Monate vor Ende des Arbeitsverhältnisses arbeitsuchend zu melden; bei Versäumnis droht mindestens eine Woche Sperrzeit.

Wichtig: Wer den Brückenzeitraum zur Rente sorgfältig plant, vermeidet dadurch teure Lücken.

Krankenversicherung im Übergang und nach Rentenbeginn

Mit Rentenbeginn prüft die Krankenkasse die Krankenversicherung der Rentner (KVdR). Pflichtversichert ist, wer die sogenannte 9/10-Regel erfüllt, also in der zweiten Hälfte des Erwerbslebens überwiegend gesetzlich versichert war – unabhängig davon, ob pflichtig, freiwillig oder familienversichert. ALG-I-Phasen gelten dabei als gesetzliche Mitgliedschaft.

Beiträge werden in der Rente automatisch einbehalten; wichtig ist, den Rentenantrag rechtzeitig – etwa drei Monate vor dem maßgeblichen Geburtstag – zu stellen, damit der Versicherungsschutz lückenlos übergeht.

Typische Entscheidungswege – und ihre Fallstricke

Wer abschlagsfrei über die 45 Jahre gehen möchte, sollte in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn kein reguläres ALG I beziehen, sofern nicht die Insolvenz-Ausnahme greift. In der Praxis bedeutet das: entweder weiterarbeiten, eine beitragspflichtige Teilzeit vereinbaren oder – wenn vorhanden – auf anrechenbare Zeiten wie Pflege oder Kindererziehung zurückgreifen.

Freiwillige Beiträge können helfen, zählen aber in den letzten zwei Jahren nicht, wenn gleichzeitig Anrechnungszeiten wegen Arbeitslosigkeit vorliegen. Wer dagegen bewusst die 35-Jahre-Rente ab 63 nutzt, muss die lebenslangen Abschläge einkalkulieren, kann diese aber teilweise durch Sonderzahlungen an die DRV ausgleichen und seit 2023 uneingeschränkt hinzuverdienen. Eine individuelle Kontenklärung bei der DRV schafft belastbare Zahlen.

Beispielhafte Einordnung nach Jahrgängen

Für 1962 Geborene, die 2025 mit 63 in Rente gehen, ergibt sich bei einer Regelaltersgrenze von 66 Jahren und 8 Monaten ein Abschlag von 13,2 Prozent.

Für 1963er steigt der Abschlag auf 13,8 Prozent, für 1964 und jünger liegt er bei 14,4 Prozent (48 Monate Vorziehung zur Regelaltersgrenze 67). Das illustriert, wie stark der Zeitpunkt des Rentenstarts die lebenslange Rentenhöhe prägt.

Arbeitsunfähig kurz vor der Rente: die „Nahtlosigkeitsregelung“

Wer erkrankt und nach Aussteuerung kein Krankengeld mehr erhält, kann unter den Voraussetzungen des § 145 SGB III Arbeitslosengeld beziehen, obwohl er oder sie dem Arbeitsmarkt faktisch nicht zur Verfügung steht. Diese Nahtlosigkeitsregelung überbrückt die Zeit bis zur Entscheidung über eine Erwerbsminderungsrente oder den Ruhestand und verhindert Versorgungslücken – bei maximal gleicher Anspruchsdauer wie beim „normalen“ ALG I.

Fazit: Früh planen, sauber dokumentieren, rechtzeitig entscheiden

Ein Rentenstart mit 63 nach einer Phase der Arbeitslosigkeit ist möglich – aber die Spielregeln sind streng und die Folgen finanziell dauerhaft. Wer die abschlagsfreie 45-Jahre-Rente anstrebt, muss das Zwei-Jahres-Fenster vor Rentenbeginn beachten und Alternativen zum ALG I prüfen.

Wer bewusst die 35-Jahre-Rente nutzt, sollte die Abschläge beziffern, Sonderzahlungen abwägen und die Chance auf Hinzuverdienst ohne Grenze bewerten.

Unabhängig vom Pfad sind rechtzeitige Arbeitsuchend- und Arbeitslosmeldungen, eine lückenlose Krankenversicherung und eine frühe DRV-Kontenklärung entscheidend, um Sperrzeiten, Beitragslücken und böse Überraschungen zu vermeiden.

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Früherer Familienrichter zieht vor Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte

Richter Christian Dettmar entschied 2021 gegen Maskenpflicht an Schulen und wurde später wegen Rechtsbeugung verurteilt / Dettmar holte als erster Richter Gutachten unabhängig von Aussagen des Robert Koch-Instituts ein / Gerichte verweigern weiter inhaltliche Auseinandersetzung mit seinem Beschluss und den Gutachten
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President al-Sharaa Thanks Syrian community in USA, Massage

SANA - Syrian Arab News Agency - 30. September 2025 - 12:11

President Ahmad al-Sharaa sent a massage of thanks to the Syrian community in the United States for the warm welcome he received during his visit to the United Nations in New York.

“Dear sons and daughters of Syria in the United States, I extend to you my sincere thanks and gratitude for the warm welcome and the heartfelt emotions you expressed during my visit to New York City,” the massage read.

The president praised the “honorable national stance and impressive presence” of the community that truly expressed “deep-rooted belonging to homeland and firm belief in the duty of reviving it” the president added.

President al-Sharaa continued: “You have proven that wherever Syrians reside, they remain loyal to their roots, adhere to their values, and steadfast in their positions.”

“You have presented a bright image of the free Syrian who is proud of his dignity and Syrian identity,’ the president concluded stressing that Syria will never forget this “noble stance, which reflects the authenticity of your character and the purity of your patriotism.”

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Offshore-Windpark erhält in nur sechs Jahren Subventionen in Höhe von 2 Milliarden Pfund

Net-Zero-Watch, 26.September 2025

Ein großer britischer Offshore-Windpark hat in nur sechs Jahren unglaubliche zwei Milliarden Pfund an Subventionen erhalten. Hornsea 1 in der Nordsee war einer der Windparks, die 2014 vom damaligen Energieminister Ed Davey mit dem Bau beauftragt wurden. – [da stellt sich die Frage: Warum, wenn doch der Windstrom kostenlos ist?]

Energieminister Davey entschied damals, dass die erste Tranche der Differenzkontrakte ohne Wettbewerb vergeben werden sollte. Infolgedessen erhält Hornsea 1 derzeit garantierte 200 Pfund pro Megawattstunde Strom – fast das Dreifache des aktuellen Marktpreises.

Seit der Vertragsaktivierung im Jahr 2019 hat Hornsea 1 satte 2 Milliarden Pfund an Zusatzzahlungen erhalten. Diese erstaunliche Großzügigkeit bedeutet, dass diese Zahlungen wahrscheinlich ausreichen werden, um die gesamten Kapitalkosten des Windparks zu decken, bevor der Vertrag 2034 ausläuft – die Entwickler erhalten den Windpark praktisch kostenlos.

Energieminister Davey stimmte nicht weniger als acht solcher nicht wettbewerbsorientierten Subventionen zu, hauptsächlich für Offshore-Windparks. Insgesamt haben diese die Kosten des Stromnetzes bisher um 10 Milliarden Pfund erhöht. Das entspricht rund 370 Pfund pro Haushalt.

Gleichzeitig zeigt eine neue Analyse offizieller Daten von Net Zero Watch, dass die Minister britische Haushalte zu Subventionszahlungen von über 80 Milliarden Pfund für die nächsten 15 Jahre verpflichtet haben, was fast 3.000 Pfund pro Haushalt entspricht. Dieser Betrag dürfte deutlich steigen, nachdem Außenminister Ed Miliband die Höhe der in der Auktionsrunde 2025 angebotenen Subventionen erhöht hat.

Andrew Montford, Direktor von Net Zero Watch, sagte:

In einer Zeit, in der hohe Energierechnungen für Familien die größte Sorge darstellen, belastet Ed Miliband das System immer mehr – Subventionen, Netzbeschränkungen, CO2-Abscheidung – die Liste ist lang. Jede zusätzliche Belastung schlägt sich direkt in höheren Rechnungen nieder, was Haushalte ärmer und Unternehmen weniger wettbewerbsfähig macht. Was mit Ed Daveys rücksichtslosen Investitionsverträgen begann, wird durch Milibands „Clean Power 2030“ Plan verschärft. Anstatt die Lebenshaltungskosten zu lindern, verschärfen die Politiker sie. Das ist nicht von Wahnsinn zu unterscheiden.“

https://www.netzerowatch.com/all-news/hornsea-one-subsidies

 

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Çandar: Öcalan muss angehört, das Recht auf Hoffnung umgesetzt werden

Der DEM-Abgeordnete Cengiz Çandar hat sich für die Anhörung von Abdullah Öcalan im Parlament zur Lösung der kurdischen Frage ausgesprochen. Çandar erklärte, der Gründer der PKK habe den Friedensprozess maßgeblich geprägt und müsse daher auch vom zuständigen Parlamentsausschuss einbezogen werden. Zudem forderte er die Anwendung des sogenannten „Rechts auf Hoffnung“, das unter anderem auf die Freilassung langjährig Inhaftierter abzielt.

Der Publizist und Journalist, ehemalige Berater in früheren Dialogprozessen zwischen der kurdischen Bewegung und dem türkischen Staat Çandar, äußerte sich vor dem Hintergrund der bevorstehenden Wiedereröffnung des türkischen Parlaments am 1. Oktober, mit der der politische Prozess zur juristischen Absicherung der Entwaffnung beginnen soll. „Wenn es einen Friedensprozess gibt, dann ist es nur folgerichtig, dass Abdullah Öcalan als dessen zentraler Akteur auch durch die Kommission angehört wird“, so der Abgeordnete.

„Ohne Vertrauen kein Fortschritt“

In Gesprächen mit inhaftierten kurdischen Politikern – darunter Selahattin Demirtaş und Selçuk Mızraklı – habe sich erneut gezeigt, dass trotz breiter Unterstützung in der kurdischen Bevölkerung ein Vertrauensdefizit gegenüber dem Staat bestehe, erklärte Çandar. Studien zufolge liege die Zustimmung zur Entwaffnung in kurdischen Provinzen bei über 80 Prozent, während das Vertrauen in die Umsetzung staatlicher Zusagen lediglich bei rund 40 Prozent verharre.

 


„Die Bevölkerung braucht sichtbare Zeichen dafür, dass ihre Forderungen ernst genommen werden. Ohne konkrete Schritte bleibt das Misstrauen bestehen“, so Çandar. Die Freilassung von Demirtaş und Mızraklı – beide trotz entsprechender Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte weiterhin inhaftiert – wäre seiner Ansicht nach ein solcher Schritt.

„AKP müsste nur ihre eigene Verfassung anwenden“

Mit Blick auf die juristische Grundlage verwies Çandar auf Artikel 90 der türkischen Verfassung, dem zufolge völkerrechtlich verbindliche Urteile des EGMR nationales Recht überlagern. „Die Regierung müsste also nur die eigene Verfassung und Entscheidungen des europäischen Menschenrechtsgericht umsetzen – mehr nicht. Wenn sie das nicht tut, schadet sie dem gesamten Friedensprozess“, warnte Çandar.

Öcalans Rolle: Zeitplan und Inhalte geprägt

Çandar würdigte die zentrale Rolle Öcalans bei der Entwicklung des derzeitigen Prozesses. Dieser habe nicht nur die Beendigung des bewaffneten Kampfes initiiert, sondern auch den zeitlichen und inhaltlichen Rahmen maßgeblich mitgestaltet. „Die Schritte zwischen dem 27. Februar und dem 11. Juli – vom Aufruf zur Auflösung der Organisation bis zur symbolischen Entwaffnung – wurden entsprechend seiner Vorgaben umgesetzt“, sagte Çandar. Auch die Einsetzung des parlamentarischen Ausschusses zur rechtlichen Begleitung sei eine seiner zentralen Forderungen gewesen.

„Recht auf Hoffnung“ muss folgen

Besondere Bedeutung misst Çandar dem sogenannten „Recht auf Hoffnung“ zu – einem juristischen Konzept, das langjährig Inhaftierten unter bestimmten Bedingungen eine Aussicht auf Freilassung einräumt. Bereits der Vorsitzende der nationalistischen MHP, Devlet Bahçeli, habe diesen Begriff öffentlich erwähnt. Nun sei es an der Zeit, auch entsprechende Schritte einzuleiten: „Wenn das Thema nicht auf die Tagesordnung kommt, ist das ein Zeichen für politische Blockaden“, so Çandar.

Integration statt Isolation

Mit Blick auf den weiteren Verlauf des Prozesses forderte der Abgeordnete konkrete gesetzgeberische Schritte nach der Sommerpause des Parlaments. Besonders dringlich sei ein Rückkehrgesetz für ehemalige Kämpferinnen und Kämpfer der PKK sowie eine politische Lösung für zehntausende Gefangene und Exilierte.

„Der symbolische Akt des Waffenverzichts vom 11. Juli muss durch gesetzliche Regelungen abgesichert werden. Sonst verliert er seine Wirkung“, sagte Çandar. Wenn der Ausschuss dem Parlament entsprechende Gesetzesvorlagen vorlege, könne mit breiter Mehrheit ein Rechtsrahmen geschaffen und ein nachhaltiges Friedensklima in der Türkei ermöglicht werden.

Persönliche Rückschau und Ausblick

Zum Schluss äußerte sich Çandar auch persönlich zu einer möglichen Begegnung mit Abdullah Öcalan auf der Gefängnisinsel Imrali. Nach eigenen Angaben bestehe eine „gewisse Wahrscheinlichkeit“ für ein solches Treffen. Das letzte persönliche Gespräch der beiden liege bereits über drei Jahrzehnte zurück: „Das war am 16. März 1993 in der libanesischen Bekaa-Ebene – am Tag der ersten Waffenstillstandserklärung“, sagte Çandar. „32 Jahre sind vergangen. Ich würde mich über ein Wiedersehen freuen.“

https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/bakirhan-parlament-muss-friedensgesetze-auf-den-weg-bringen-48148 https://deutsch.anf-news.com/hintergrund/hisyar-Ozsoy-friedensprozesse-brauchen-Offentlichkeit-und-politische-reformen-48169 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/dem-abgeordneter-Cicek-ohne-imrali-ist-keine-losung-denkbar-48116

 

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Arbeitsunfähigkeit: Verhalten kann Beweiswert erschüttern

Lesedauer 2 Minuten

Arbeitsunfähigkeit: Verhalten des Krankgeschriebenen kann Beweiswert erschüttern
Wenn ein Arbeitnehmer selbst Zweifel an der Glaubwürdigkeit seiner Arbeitsunfähigkeit liefert, dann erschüttert das Beweiswert seiner Krankmeldung. So entschieden das Landesarbeitsgericht Köln (7 Sla 54/25) und das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein (2 Sa 203/22) in unterschiedlichen Fällen.

Arbeitsausrüstung zurückgegeben und krankgeschrieben

Im Fall, der in Köln verhandelt wurde, hatte ein Busfahrer seine Ablehnung gegenüber einem neuen Arbeitsplan geäußert und ohne Aufforderung seines Arbeitgebers seine Arbeitsausrüstung abgegeben.
Am gleichen Tag reichte er eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ein, und zwar bis zum Ende der Befristung seiner Arbeitsstelle. Der Arbeitgeber weigerte sich, dem Betroffenen Entfgelt im Krankheitsfall auszuzahlen und machte Zweifel an einer tatsächlichen Arbeitsunfähigkeit geltend.

Eisessen während der Krankschreibung

Er verwies auf die geäußerte Ablehnung neuer Fahrdienste und die Rückgabe der Arbeitsausrüstung. Außerdem hatte er den Krankgeschriebenen mit seiner Familie während der ärztlich bescheinigten Arbeitsunfähigkeit in einem Eiscafe gesehen.

Busfahrer scheitert vor Gericht

Der Fall ging bis vor das Landesarbeitsgericht Köln, und dort blieb der Busfahrer mit seiner Klage erfolglos. Die Richter sahen den hohen Beweiswert einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung durch das eigene Verhalten des Arbeitnehmers erschüttert.

Kündigung und Krankschreibung

In Schleswig-Holstein ging es um eine Pflegeassistentin, die kündigte und sich zugleich krankschreiben ließ. Sie bat im Mai 2022 schriftlich um ihre Kündigung zum 15. Juni 2022. Sie bat den Arbeitgeber um die Zusendung einer Kündigungsbestätigung und der Arbeitspapiere an ihre Wohnanschrift und bedankte sich für die bisherige Zusammenarbeit.

Arbeitgeber weigert sich, Entgelt zu zahlen

Ab dem 5. Mai erschien sie nicht mehr zur Arbeit. Sie reichte durchgehend bis zum 15. Juni 2022, genau für sechs Wochen, Krankschreibungen ein. DerArbeitgeber weigerte sich, Entgeltfortzahlung wegen Arbeitsunfähigkeit zu leisten, da er vermutete, dass die Krankschreibungen nur dazu dienten, die Zeit bis zur Kündigung aufzufüllen.

Kein Erfolg vor Gericht

Die Betroffene klagte zuerst vor dem Arbeitsgericht und dann vor dem Landesarbeitsgericht, um den Arbeitgeber zur Lohnfortzahlung zu verpflichten. Vor dem Arbeitsgericht war sie erfolgreich. Der Arbeitgeber legte Berufung ein, und die Richter beim Landesarbeitsgericht entschieden anders als die erste Instanz.

Beweiswert ist erschüttert

Die Richter räumten ein, dass eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung einen hohen Beweiswert habe. Deshalb könne ein Arbeitgeber diesen nur erschüttern, wenn er tatsächliche Umstände erläutere, die Zweifel an einer Erkrankung ergeben. In diesem Fall sei dies dem Arbeitgeber gelungen, denn die Zeit der Krankschreibung seien passgenau mit der Dauer der Kündigungsfrist erfolgt.
Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein verwies auf die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, nach der der Beweiswert erschüttert sei, wenn die Krankschreibung im Zusammenhang mit der Kündigung erfolge und sich genau auf den Zeitraum der Kündigungsfrist beziehe. (5 AZR 149/21)

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Meeting with Deputy Prime Minister Marat Khusnullin

PRESIDENT OF RUSSIA - 30. September 2025 - 11:55

During the meeting with Deputy Prime Minister Marat Khusnullin, the progress of the Infrastructure for Life national project was discussed, as well as the state of affairs in the construction sector. Particular attention was paid to preferential mortgages.

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5 Dinge, über die du nicht mit deinen Kollegen reden solltest

Lesedauer 4 Minuten

Offenheit gilt als Grundvoraussetzung moderner Zusammenarbeit. Doch zwischen Transparenz und Taktgefühl verläuft im Büroalltag eine feine Linie. Wer sie überschreitet, riskiert Missverständnisse, beschädigte Beziehungen oder sogar arbeitsrechtliche Konsequenzen.

Der Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht, Christian Lange aus Hannover ordnet fünf heikle Themen ein, die unter Kollegen für Reibung sorgen – und zeigt, wie Sie sich respektvoll und klug positionieren können, ohne Ihr Selbst zu verraten.

1. Wenn Kritik zur Klatsche wird: Über Vorgesetzte nur konstruktiv sprechen

Unzufriedenheit mit Entscheidungen, Führungsstil oder Prioritäten entsteht in jeder Organisation. Problematisch wird es, wenn aus sachlicher Kritik persönliche Abwertung wird – vor allem gegenüber Personen, die dem Arbeitgeberlager zugerechnet werden, wie Teamleitungen, Bereichsverantwortliche oder Geschäftsführung.

In vielen Betrieben zirkuliert Information rasch: “Ein vermeintlich vertrauliches Gespräch unter Kolleginnen und Kollegen erreicht schneller als erwartet die Leitungsebene”, warnt Rechtsanwalt Lange. Die Motive dafür sind nicht immer boshaft, oft geht es um Profilierung, Loyalitätsbeweise oder bloß um den Wunsch, „auf Nummer sicher“ zu gehen.

Wer seinem Ärger freien Lauf lässt, gerät leicht in die Defensive: “Das Gesagte lässt sich selten vollständig einfangen, der Kontext geht verloren, und am Ende stehen Sie als illoyal da – mit allen Folgen von Vertrauensverlust bis hin zu formalen Gesprächen”, so Lange.

Besser ist es, berechtigte Einwände strukturiert zu adressieren: Wählen Sie einen ruhigen Zeitpunkt, formulieren Sie beobachtbares Verhalten statt Zuschreibungen, schlagen Sie Alternativen vor und verabreden Sie ein Follow-up.

Falls es um systemische Missstände geht, helfen institutionalisierte Wege – etwa Mitarbeitergespräche, anonyme Feedbackkanäle oder der Betriebsrat. So bleibt Kritik wirksam, ohne zur privaten Ventilübung zu werden.

2. Politik am Arbeitsplatz: Polarisierung vermeiden, Arbeitsfrieden schützen

Spätestens seit der Pandemie haben gesellschaftliche Debatten an Schärfe gewonnen. Themen wie Impfpolitik oder Parteipolitik sind emotional aufgeladen und führen oft zur Lagerbildung.

Im Arbeitskontext droht dann rasch eine Zuschreibung: Wer nicht meiner Meinung ist, gehört zur „falschen Seite“. “Der Preis dafür sind verhärtete Fronten, gestörte Zusammenarbeit und eine Atmosphäre, in der inhaltliche Differenzen persönliche Dimensionen annehmen”, sagt Lange. Er selbst habe schon von Mandanten gehört, wie solche Diskussionen vollkommen aus dem Ruder laufen.

Meinungsfreiheit endet nicht an der Bürotür, doch der professionelle Rahmen verlangt Abwägung. Wer bewusst auf politische Positionskämpfe im Büro verzichtet, schützt die gemeinsame Arbeitsbasis.

Besonders heikel wird es, wenn Vorgesetzte, deren Haltung bekannt ist, in Diskussionen hineingezogen werden. Das kann Loyalitätsfragen triggern oder einen Leistungsdiskurs politisieren.

Sinnvoll ist eine Haltung der Zurückhaltung: Wenn Diskussionen unvermeidbar sind, bleiben Sie faktisch, respektieren Grenzen, und lenken Sie den Fokus auf das, was verbindet – die gemeinsame Aufgabe.

3. Komplimente mit Fallhöhe: Wertschätzung zeigen, ohne Grenzen zu überschreiten

Anerkennung motiviert – doch Komplimente im Arbeitsumfeld sind ein Minenfeld, wenn sie sich auf Äußerlichkeiten beziehen oder missverständlich formuliert sind. Was freundlich gemeint ist, kann als unprofessionell, grenzüberschreitend oder als Anbahnung empfunden werden.

Besonders in asymmetrischen Beziehungen – etwa zwischen Senior und Junior, zwischen befristet Beschäftigten und Festangestellten oder entlang geschlechtsspezifischer Erwartungsmuster – steigt das Risiko, dass die Botschaft anders ankommt als intendiert.

Sicher bewegen Sie sich, wenn Sie Leistung und Zusammenarbeit würdigen: „Die Präsentation war klar strukturiert und hat den Kunden überzeugt“, „Danke, dass du die Deadline gerettet hast“ oder „Deine Analyse hat uns einen echten Schritt weitergebracht.“ Solche Sätze sind präzise, überprüfbar und respektvoll.

“Verzichten Sie besser auf Kommentare zu Aussehen, Stimme, Kleidung oder privaten Eigenschaften – auch wenn sie positiv klingen”, rät der Anwalt. Halten Sie zudem schriftliche Kanäle nüchtern: In E-Mails, Chats und Tickets bleiben Formulierungen dauerhaft, werden weitergeleitet oder aus dem Kontext gerissen. Professionelle Wertschätzung ist konkret, sachbezogen und geschlechterunabhängig.

4. Wechselpläne diskret halten: Verhandlungsspielräume sichern

Die Aussicht auf einen neuen Job ist motivierend – und zugleich sensibel. Werden Wechselabsichten im Team breitgetreten, entstehen schnell Effekte, die Sie nicht steuern: Aufgabenzuschnitte verändern sich, Projekte werden an anderen ausgerichtet, und die Leitung könnte Ihre Rolle als „auslaufend“ betrachten.

Vor allem in Verhandlungen, etwa zu Aufhebungsbedingungen oder Fristen, schwächt es die Position, wenn bereits klar ist, dass Sie fest anderweitig verplant sind.

Diskretion ist daher mehr als Vorsicht; sie ist Teil Ihrer beruflichen Souveränität.

Führen Sie Bewerbungsprozesse außerhalb der Arbeitszeit, achten Sie auf neutrale Kalender- und Kommunikationsspuren, und öffnen Sie die Karten erst, wenn es zwingend erforderlich ist – etwa bei vertraglichen Freistellungen, Übergaben oder der offiziellen Kündigung.

“Besprechen Sie Referenzen und Nachweise mit Personen, die wirklich helfen können, und vermeiden Sie Plaudereien „unter vier Augen“ mit Unbeteiligten. So behalten Sie die Kontrolle über Zeitpunkt, Ton und Folgen Ihrer Entscheidung, so der Rat des Arbeitsrechtlers.

5. Gehalt ist privat – und sozial hochexplosiv

Transparenz über Vergütung ist in vielen Organisationen im Wandel. Dennoch bleibt der soziale Sprengstoff hoch, wenn einzelne Mitarbeitende ihr Gehalt im Kollegenkreis offenlegen – erst recht, wenn spürbare Unterschiede zu Tage treten. Neid, Rechtfertigungsdruck und Vergleichsdynamiken können das Klima dauerhaft belasten.

Nicht selten kippt die Debatte von der Sachebene („Wie kommen Gehälter zustande?“) zur Personalisierung („Warum verdient gerade dieser Mensch mehr?“). Führungskräfte geraten dadurch in eine Moderationsrolle, die Konflikte eher verstärkt, und die betroffene Person wird unbeabsichtigt zum Blitzableiter.

Gleichzeitig ist es legitim, faire Strukturen einzufordern. Der richtige Adressat sind dafür jedoch die formal zuständigen Stellen: HR, Vergütungsgremien oder der Betriebsrat.

Dort lässt sich klären, welche Kriterien für Einstufungen gelten, wie interne Bandbreiten aussehen und welche Entwicklungsschritte Gehaltserhöhungen begründen.

Im persönlichen Umgang schützt Sie Zurückhaltung: “Wenn Kolleginnen oder Kollegen direkt nach Zahlen fragen, können Sie höflich auf Prinzipien verweisen („Ich spreche ungern über private Finanzen“) und das Gespräch auf Qualifikationen, Rollenprofile oder interne Karrierepfade lenken.”

Drei Fragen, die vor dem Reden schützen

Im Zweifel hilft eine kurze innere Prüfung. Erstens: Ist die Information wahr, nötig und dem Gegenüber dienlich – oder geht es um Entlastung eines eigenen Gefühls?

Zweitens: Welche möglichen Wege nimmt diese Information, wenn sie den Raum verlässt – und kann ich mit jeder dieser Varianten leben? Drittens: Gibt es einen professionelleren Kanal, über den mein Anliegen wirksamer und für alle fairer wäre? Wer diese Fragen ehrlich beantwortet, reduziert Risiken und erhöht die Qualität der eigenen Kommunikation spürbar.

Führung, HR und Betriebsrat: Verantwortung für Rahmen und Kultur

Individuelle Vorsicht entbindet Organisationen nicht von ihrer Pflicht, gute Rahmenbedingungen zu schaffen. Klare Richtlinien zu respektvollem Verhalten, belastbare Feedbackprozesse, eine ernsthafte Fehlerkultur und transparente Vergütungssysteme reduzieren den Druck, heikle Themen in informelle Räume zu verlagern.

Schulungen zu Kommunikation, Antidiskriminierung und Compliance sensibilisieren für Grenzbereiche, ohne Misstrauen zu säen. Wo es bereits kriselt, helfen moderierte Formate, in denen Anliegen strukturiert, vertraulich und lösungsorientiert besprochen werden können.

Fazit: Diskretion ist kein Schweigen

Nicht alles, was wir denken oder fühlen, gehört in den Kollegenkreis. Kritik an Vorgesetzten entfaltet nur auf offiziellen Wegen konstruktive Kraft. Politische Debatten verlieren im Arbeitskontext schnell ihre produktive Schärfe. Komplimente sind sicher, wenn sie Leistung würdigen, nicht Personmerkmale. Wechselpläne verdienen Diskretion – auch im eigenen Interesse.

“Und Gehaltsfragen gehören in geregelte Bahnen, nicht in den Flurfunk”, sagt Lange. Wer so handelt, schützt Beziehungen, bleibt verhandlungsfähig und stärkt die eigene Glaubwürdigkeit. Das Ergebnis ist kein Klima des Schweigens, sondern eine Kultur, in der Menschen sich auf das Wesentliche konzentrieren können.

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Syrian-Qatari Talks to Enhance Joint Customs Cooperation

SANA - Syrian Arab News Agency - 30. September 2025 - 11:41

Syria and Qatar held talks to enhance cooperation on customs and modern digital technologies during an official visit to the State of Qatar.

A delegation from the Syrian General Authority of Land and Maritime Ports, headed by Chairman Qutaiba Badawi, held talks with Chairman of Qatari General Authority of Qatar Customs, Ahmed bin Abdullah Al-Jamal.

The two sides agreed to exchange expertise and training programs to enhance abilities of Syrian personnel.

The Chairman of the Authority, Qutaiba Badawi, praised the great efforts made by Qatar, represented by the General Authority of Qatar Customs, in developing its customs system and opening up to cooperation with Arab countries.

Badawi expressed his hope that this visit would contribute to opening new horizons for partnership and constructive work to serve the interests of the two brotherly countries.

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