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KW 31: Die Woche, als wir uns der Nachlese gewidmet haben

netzpolitik.org - 1. August 2026 - 7:57

Die 31. Kalenderwoche geht zu Ende. Wir haben 6 neue Texte mit insgesamt 44.930 Zeichen veröffentlicht. Willkommen zum netzpolitischen Wochenrückblick.

Liebe Leser*innen,

meine netzpolitische Woche begann mit dem Kommentar meines Kollegen Timur zum Anschlag auf den Berliner CSD, bei dem eine Person getötet und 31 teils schwer verletzt wurden.

Schnell häuften sich Nachrichtenmeldungen, in denen Politiker*innen Bestürzung und Beileid zum Ausdruck brachten. Darunter Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) und Innenminister Alexander Dobrindt (CSU). Ich erinnere mich noch an mein Störgefühl angesichts dieser Schlagzeilen, aber ich konnte es nicht so recht in Worte fassen. Timur ist genau das gelungen: „Es fühlt sich wie Hohn an“, schreibt er. Und weiter:

Seit Jahren ist ein Anstieg von queerfeindlichen Anfeindungen, Gewalt und Hass gegen queere Menschen und Einrichtungen zu verzeichnen. Wie hat die Politik darauf reagiert? Mit Kürzungen. Viele zentrale Projekte der Aufklärungs- und Unterstützungslandschaft brechen weg, weil ihnen die Förderung gestrichen wird.

Im Lauf der Woche haben wir nachdenklich verfolgt, wie sich nach dem Anschlag Forderungen nach noch mehr Überwachungsstaat häuften, während eine beispiellose Palette an neuen Überwachungsgesetzen längst auf dem Weg ist. Beachtlich fand ich ein Interview, das ihr vielleicht in unserem netzpolitischen Ticker bemerkt habt. Darin mahnt selbst der Professor einer Polizei-Hochschule:

Eine flächendeckende Überwachung oder ein weitreichender KI-Einsatz führten zu Zuständen, die wir nicht wollen und die verfassungsrechtlich nicht haltbar wären.

Nachlese zu Geheimdiensten

Mit Befugnissen für mehr Überwachung hat sich diese Woche auch meine Kollegin Anna beschäftigt. Der Entwurf aus dem Innenministerium zur Reform der Gesetze für BND und Verfassungsschutz ist zwar schon seit Anfang Juli öffentlich. Die rund 700 Seiten geben aber Anlass für ausführliche Nachlese. Es steckt einfach zu viel drin.

So soll Geheimdiensten in einem Ausnahmezustand noch viel mehr erlaubt sein als ohnehin – bis hin zur Rekrutierung von Unternehmen, die BND-Agent*innen bei der Arbeit helfen müssen.

Eine weitere Nachlese stand diese Woche auch bei mir auf dem Programm. Wieder ging es um ein Papier, das bereits seit einer Weile online war, aber kaum öffentlich beachtet wurde. Obwohl ich mich täglich damit befasse, war es mir zunächst durch die Lappen gegangen.

Gegen Ausweiskontrollen im Netz.

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Die EU-Kommission hatte sich zum französischen Social-Media-Verbot für unter 15-Jährige geäußert. Und dabei klare Grenzen gezogen: Frankreich dürfe Plattformen nach aktueller Rechtslage nicht zu Alterskontrollen verpflichten. Das gilt ebenso für andere EU-Mitgliedstaaten, darunter wohl auch Österreich, das genau solche Pflichten für Alterskontrollen laut aktuellem Gesetzentwurf einführen will.

Nachlese zum Social-Media-Verbot

Für die öffentliche Debatte ist das wichtig. Es verpasst den internationalen Mühen einen Dämpfer und lässt die Luft aus der Hauruck-Rhetorik rund um Social-Media-Verbote. Aber auch das ist noch nicht die ganze Story.

Denn auch die EU-Kommission ist großer Fan von Altersbeschränkungen und Kontrollen. Ja, sie bremst zwar nationale Alleingänge, aber nur mit Blick auf eine EU-weite Regulierung, die Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen (CDU) wahrscheinlich im September ankündigen wird.

Ich glaube, viele Menschen wollen ganz praktisch wissen, wann sie ihren Ausweis zücken müssen, bevor sie Seiten wie YouTube oder TikTok besuchen wollen: morgen schon, im September, nächstes Jahr?

Und Nachrichtenmedien wollen ihnen genau das verraten. Manchmal geht das aber schief, und ein halbgares Vorhaben wird bereits als beschlossene Sache präsentiert. Es ist ja auch verwirrend, in welchem Stadium die Bestrebungen nach Altersbeschränkungen sind: Mal ist es nur eine Ankündigung, mal ein Gesetzentwurf, mal sogar ein verabschiedetes Gesetz – das aber nicht angewandt werden kann. Ja, das lässt auch bei uns die Köpfe rauchen. Wer die aktuelle Lage einmal in Ruhe aufgedröselt sehen möchte, gerne hier entlang.

Ins Wochenende verabschieden will ich mich jedoch nicht, ohne vorher noch diesen praktischen Kalender mit euch zu teilen, der CSD-Termine und Veranstaltungen in ganz Deutschland zeigt.

Alles Gute und bis die Tage
Sebastian

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Kategorien: Externe Ticker

BAG kippt Klausel: Witwe erhält monatlich 675,82 Euro mehr Rente

Eine Witwe erhält rückwirkend eine betriebliche Hinterbliebenenrente von 675,82 Euro brutto im Monat. Das Bundesarbeitsgericht erklärte den Leistungsausschluss in der Versorgungsordnung wegen einer unzulässigen Benachteiligung aufgrund des Alters für unwirksam.

Die beanstandete Regel erfasste Ehen, die nach dem 60. Geburtstag des versorgungsberechtigten Beschäftigten geschlossen worden waren und beim Tod noch keine fünf Jahre bestanden. Das Urteil vom 10. März 2026 stärkt Hinterbliebene mit ähnlich formulierten Betriebsrentenzusagen, ist aber kein Freibrief gegen jede Spätehen- oder Mindestehedauerklausel.

675,82 Euro Betriebsrente ab dem Monat nach dem Tod

Die Klägerin lebte nach den Feststellungen des Gerichts seit 2003 mit ihrem späteren Ehemann zusammen. Das Paar heiratete am 10. Januar 2022, der Mann verstarb am 12. Oktober 2023.

Der 1946 geborene Ehemann hatte sein langjähriges Arbeitsverhältnis bereits Ende 2003 beendet und bezog seit Januar 2004 eine Betriebsrente. Zuletzt wurden ihm monatlich 1.228,76 Euro gezahlt.

Die Versorgungsregelung versprach dem überlebenden Ehegatten 55 Prozent der zuletzt gezahlten Betriebsrente. Daraus ergaben sich 675,82 Euro brutto im Monat, die der Witwe nach der Entscheidung ab dem 1. November 2023 zustehen.

Diese Klausel ließ die Witwe zunächst leer ausgehen

Die Versorgungsordnung enthielt einen kombinierten Ausschluss. Eine Witwen- oder Witwerrente sollte nicht gezahlt werden, wenn die Ehe nach Vollendung des 60. Lebensjahres geschlossen worden war und weniger als fünf Jahre bestanden hatte.

Beide Bedingungen mussten gleichzeitig erfüllt sein. Wer nach dem 60. Geburtstag heiratete, konnte die Hinterbliebenenversorgung dem Wortlaut nach dennoch erhalten, sobald die Ehe fünf Jahre bestanden hatte.

Im Fall der Klägerin waren beide Ausschlussmerkmale erfüllt. Der Versorgungsträger lehnte ihren unmittelbar nach dem Tod gestellten Antrag deshalb am 24. Oktober 2023 ab.

Arbeitsgericht und Landesarbeitsgericht wiesen die Klage noch ab

Vor dem Arbeitsgericht Köln hatte die Witwe zunächst keinen Erfolg. Auch das Landesarbeitsgericht Köln hielt die kombinierte Klausel für wirksam und wies ihre Berufung zurück.

Erst die Revision vor dem Bundesarbeitsgericht brachte die Wende. Der Dritte Senat hob das Berufungsurteil auf, änderte die erstinstanzliche Entscheidung und stellte die Zahlungspflicht des Versorgungsträgers fest.

Damit war nicht nur eine abstrakte Rechtsfrage geklärt. Die Witwe setzte einen laufenden Anspruch von 675,82 Euro brutto monatlich sowie die seit November 2023 fälligen Beträge durch.

Das BAG sah eine unmittelbare Benachteiligung wegen des Alters

Die Versorgungsordnung behandelte Beschäftigte unterschiedlich, je nachdem, ob sie vor oder nach ihrem 60. Geburtstag geheiratet hatten. Wer später heiratete, musste zusätzlich eine fünfjährige Ehedauer erfüllen und konnte deshalb die zugesagte Hinterbliebenenversorgung verlieren.

Nach Auffassung des BAG lag darin eine unmittelbare Benachteiligung wegen des Alters im Sinne der Paragrafen 1 und 3 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes. Für diese Prüfung stellte das Gericht auf den verstorbenen Arbeitnehmer ab, über dessen Beschäftigung die Betriebsrentenzusage erworben worden war.

Die Witwe selbst gehört nicht als frühere Beschäftigte zum persönlichen Anwendungsbereich des AGG. Nach dem Tod durfte sie das aus der Versorgung ihres Ehemanns abgeleitete Recht jedoch als eigenen Anspruch geltend machen.

Begrenzbare Kosten sind erlaubt, rechtfertigen aber nicht jede Altersgrenze

Das BAG bestritt nicht, dass Arbeitgeber und Versorgungseinrichtungen ihre finanziellen Belastungen kalkulierbar halten dürfen. Gerade eine Hinterbliebenenversorgung bringt Unsicherheiten darüber mit sich, wann der Leistungsfall eintritt und wie lange gezahlt werden muss.

Dieses Interesse kann eine Begrenzung der Zusage grundsätzlich rechtfertigen. Eine Benachteiligung wegen des Alters muss nach Paragraf 10 AGG aber zusätzlich angemessen und erforderlich sein.

Daran scheiterte die Regelung. Die pauschale Grenze von 60 Jahren beeinträchtigte die Interessen der Versorgungsberechtigten zu stark, obwohl die fünfjährige Ehedauer den Ausschluss gegenüber einer reinen Spätehenklausel etwas einschränkte.

Warum der 60. Geburtstag kein tragfähiger Anknüpfungspunkt war

Eine Altersgrenze kann eher zulässig sein, wenn sie an einen Einschnitt anknüpft, den die Versorgungsordnung selbst vorgibt. Das kann etwa das tatsächliche Ende des Arbeitsverhältnisses, der Eintritt in den Ruhestand oder das Erreichen einer festgelegten Altersgrenze sein.

In der hier geprüften Versorgungsordnung markierte der 60. Geburtstag einen solchen Einschnitt jedoch nicht. Der normale Ruhestand sollte erst mit der Regelaltersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung beginnen, die bei Einführung der Regelung beim 65. Lebensjahr lag.

Zwar sah die Ordnung unter bestimmten Voraussetzungen einen vorzeitigen Ruhestand vor. Das Erreichen des 60. Lebensjahres führte aber weder typischerweise zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses noch automatisch zum Eintritt des Versorgungsfalls.

Die Altersgrenze stand damit losgelöst neben den sonstigen Regeln des Versorgungssystems. Genau dieser fehlende sachliche Bezug machte den Ausschluss nach Ansicht des BAG unangemessen.

Die Hinterbliebenenversorgung ist erarbeiteter Teil der Vergütung

Das Gericht hob den Entgeltcharakter der betrieblichen Hinterbliebenenversorgung hervor. Beschäftigte erarbeiten die Zusage durch ihre Betriebszugehörigkeit unabhängig davon, in welchem Alter sie heiraten.

Eine Regel darf diese Beschäftigungszeit daher nicht allein wegen eines Geburtstags praktisch unberücksichtigt lassen. Anders kann die Bewertung ausfallen, wenn eine Ehe erst nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses, nach dem Eintritt des Versorgungsfalls oder nach einer passend festgelegten Altersgrenze geschlossen wird.

Das Urteil sagt deshalb nicht, dass jede Begrenzung betrieblicher Hinterbliebenenleistungen unzulässig ist. Es verlangt vielmehr eine nachvollziehbare Verbindung zwischen dem Ausschluss und dem Aufbau des jeweiligen Versorgungssystems.

Die gesamte Ausschlussklausel fiel ersatzlos weg

Die Unwirksamkeit der Altersgrenze führte nicht dazu, dass das BAG die Regelung auf eine fünfjährige Mindestehedauer reduzierte. Der kombinierte Ausschluss entfiel nach Paragraf 306 Absatz 1 BGB vollständig, während die übrige Versorgungsordnung bestehen blieb.

Eine gerichtliche Ersatzregel kam ebenfalls nicht in Betracht. Denkbar wären mehrere unterschiedliche Gestaltungen gewesen, etwa eine Anknüpfung an das tatsächliche Ende des Arbeitsverhältnisses, den Eintritt in den Ruhestand oder eine feste Altersgrenze der Versorgung.

Das Gericht konnte nicht sicher feststellen, welche Variante die Parteien gewählt hätten. Es durfte die unwirksame Bestimmung deshalb nicht durch eine selbst entworfene Neuregelung ersetzen.

Das Urteil kippt nicht automatisch jede Spätehenklausel

Für andere Hinterbliebene ist der genaue Wortlaut der jeweiligen Versorgungsordnung entscheidend. Bereits kleine Unterschiede können zu einem anderen Ergebnis führen.

Der Ausschluss kann beispielsweise rechtlich haltbarer sein, wenn er nicht an einen losgelösten Geburtstag, sondern an das Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis oder den tatsächlichen Eintritt in den Ruhestand anknüpft. Auch reine Mindestehedauerklauseln sind gesondert zu prüfen.

Gegen-Hartz berichtete bereits über eine weitere Entscheidung, in der eine starre Mindestehe-Klausel in einer Betriebsrente scheiterte. Umgekehrt zeigt die Rechtsprechung zu Kürzungen wegen eines großen Altersunterschieds, dass nicht jede Einschränkung einer betrieblichen Witwenrente diskriminierend ist.

Gesetzliche Witwenrente folgt anderen Vorschriften

Besonders wichtig ist die Trennung zwischen betrieblicher und gesetzlicher Hinterbliebenenrente. Das BAG entschied über eine Versorgungsordnung der betrieblichen Altersversorgung und nicht über einen Rentenbescheid der Deutschen Rentenversicherung.

Für die gesetzliche Witwen- oder Witwerrente gilt bei Ehen, die seit dem 1. Januar 2002 geschlossen wurden, grundsätzlich eine Mindestdauer von einem Jahr. Bei kürzerer Ehe wird eine Versorgungsehe vermutet, wobei Hinterbliebene diese Vermutung unter besonderen Umständen widerlegen können.

Eine ausführliche Darstellung bietet der Gegen-Hartz-Ratgeber zu Anspruch, Höhe und Einkommensanrechnung bei der Witwenrente 2026. Das BAG-Urteil ändert diese gesetzlichen Voraussetzungen nicht.

Was Betroffene nach einer Ablehnung prüfen sollten

Wer eine betriebliche Witwen- oder Witwerrente wegen einer späten Eheschließung nicht erhält, sollte sich die vollständige Versorgungsordnung geben lassen. Benötigt werden außerdem die ursprüngliche Versorgungszusage, spätere Fassungen, der Ablehnungsbrief und die Berechnung der Leistung.

Danach ist zu vergleichen, woran die Ausschlussgrenze tatsächlich anknüpft. Eine starre Alterszahl ohne Verbindung zum Ende des Arbeitsverhältnisses oder zum Versorgungsfall ist nach dem neuen Urteil besonders angreifbar.

Auch bei der Berechnung lohnt sich eine genaue Kontrolle. Wie ein weiterer Fall zeigt, darf ein Versorgungsträger eine betriebliche Versorgung nicht ohne Weiteres mit einer fiktiv höheren gesetzlichen Witwenrente verrechnen.

Betroffene sollten Ansprüche schriftlich geltend machen und Fristen prüfen lassen. Bei einer Betriebsrente gibt es regelmäßig nicht das sozialrechtliche Widerspruchsverfahren gegen einen Behördenbescheid; je nach Ausgestaltung ist der Anspruch gegenüber dem früheren Arbeitgeber oder dem Versorgungsträger und nötigenfalls vor dem Arbeitsgericht zu verfolgen.

Praxisbeispiel: Eine Ablehnung wegen Heirat nach 60

Eine 68-jährige Witwe erfährt nach dem Tod ihres Mannes, dass die betriebliche Hinterbliebenenrente abgelehnt wird. Die Begründung lautet, ihr Mann sei bei der Eheschließung bereits 62 Jahre alt gewesen und die Ehe habe bis zu seinem Tod nur vier Jahre bestanden.

Bei der Prüfung zeigt sich, dass die Altersgrenze von 60 Jahren in der Versorgungsordnung nicht mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses oder dem Beginn der Betriebsrente verbunden ist. Sie kann sich auf das BAG-Urteil berufen, die Zahlung schriftlich verlangen und die Klausel gerichtlich prüfen lassen; ob sie gewinnt, hängt dennoch von der gesamten Versorgungsordnung ab.

Urteil: Bundesarbeitsgericht, 10. März 2026, Az. 3 AZR 107/25. Die vollständige Entscheidung ist beim Bundesarbeitsgericht abrufbar.

Der Beitrag BAG kippt Klausel: Witwe erhält monatlich 675,82 Euro mehr Rente erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.

Kategorien: Externe Ticker

Sozialamt blieb stur doch TikTok rettet 29-jährige Rentnerin

Eine barrierefreie Erdgeschosswohnung im eigenen Haus hätte Verena ein großes Stück Selbstständigkeit zurückgegeben. Doch an der Mietkaution von 1.300 Euro drohte der Umzug der schwer erkrankten 29-Jährigen zu scheitern.

Das Sozialamt stellte zunächst ein Darlehen in Aussicht, lehnte den Antrag nach Verenas Darstellung jedoch bereits am folgenden Tag ab. Erst ein Hilferuf über TikTok brachte innerhalb weniger Stunden genügend Geld zusammen.

Barrierefreie Wohnung wird zum seltenen Glücksfall

Verena lebt seit Jahren im zweiten Stock eines Hauses ohne Aufzug. Im Erdgeschoss wurde kurzfristig eine barrierefreie Wohnung frei, die nach ihrer Einschätzung ideal zu ihrer gesundheitlichen Situation passt.

Die vertraute Nachbarschaft wäre geblieben, ihre beste Freundin wohnt in der Nähe und der Rollstuhl steht in einer Garage direkt vor dem Haus. Ein aufwendiger Umzug über eine größere Entfernung wäre ebenfalls nicht erforderlich gewesen.

Die bisherige Wohnung wird für Verena zunehmend zu einer Gefahr. Treppen kann sie nach eigenen Angaben nur in Begleitung bewältigen, dennoch sei sie bereits mehrfach gestürzt.

Im Jahr 2024 habe sie sich bei mehreren Stürzen den Arm gebrochen. Bei einer weiteren Verschlechterung drohte die Wohnung im zweiten Stock für sie praktisch nicht mehr erreichbar zu sein.

POTS schränkt den Alltag erheblich ein

Verena leidet am posturalen Tachykardiesyndrom, kurz POTS. Bei der Erkrankung funktioniert die Regulation des Kreislaufs beim Aufstehen oder längeren Stehen nicht ausreichend, wodurch unter anderem starkes Herzrasen, Schwindel und Ohnmacht auftreten können.

Nach ihrer Schilderung begannen die Beschwerden im Alter von 21 Jahren während ihrer Arbeit als Pflegefachkraft. Bis zur Diagnose vergingen fünf Jahre.

Neben POTS leidet Verena an Gelenkproblemen und einer chronischen Schmerzerkrankung. Sie verbringt nach eigenen Angaben rund 80 Prozent des Tages im Sitzen oder Liegen und benötigt an schlechten Tagen einen Rollstuhl.

Bei ihr wurden Pflegegrad 2 und ein Grad der Behinderung von 50 festgestellt. Seit 2019 bezieht sie eine volle Erwerbsminderungsrente.

13 Monate ohne gesichertes Einkommen

Schon der Übergang von der Beschäftigung in die Erwerbsminderungsrente brachte Verena nach eigener Darstellung in eine schwere finanzielle Notlage. Nach dem Ende der Lohnfortzahlung hätten Krankenkasse, Arbeitsagentur und Jobcenter jeweils auf eine andere Stelle verwiesen.

Dieses Zuständigkeitsproblem habe sich über 13 Monate hingezogen. Währenddessen liefen Miete, Lebensmittelkosten und andere Rechnungen weiter, obwohl kein ausreichendes Einkommen zur Verfügung stand.

Am Ende seien einschließlich Zinsen sowie Mahn- und Gerichtskosten rund 13.000 Euro Schulden entstanden. Seit Herbst befindet sich Verena deshalb in einer Privatinsolvenz.

Solche Versorgungslücken sollen durch das Sozialrecht eigentlich verhindert werden. Nach § 16 SGB I müssen unzuständige Sozialleistungsträger einen Antrag entgegennehmen und unverzüglich an die zuständige Stelle weiterleiten.

Streiten mehrere Behörden darüber, wer zahlen muss, kann außerdem eine vorläufige Leistung nach § 43 SGB I verlangt werden. Der zuerst angegangene Träger muss bei einem entsprechenden Antrag grundsätzlich spätestens nach einem Kalendermonat vorläufig leisten, sofern ein Sozialleistungsanspruch besteht und nur die Zuständigkeit ungeklärt ist.

Bei ungeklärter Erwerbsfähigkeit darf auch das Jobcenter Betroffene nicht einfach ohne Absicherung zum Sozialamt schicken. Wie das Verfahren nach § 44a SGB II bei einem Streit über die Erwerbsfähigkeit funktioniert, haben wir ausführlich erläutert.

Rente und Wohngeld reichen für den laufenden Alltag

Verena erhält nach eigenen Angaben eine monatliche Erwerbsminderungsrente von 1.323 Euro netto sowie 129 Euro Wohngeld. Ihre bisherige Miete beträgt 503 Euro, hinzu kommen Strom, Nebenkosten, Telefon und weitere Lebenshaltungskosten.

Vor Beginn der Privatinsolvenz habe sie außerdem rund 300 Euro monatlich für die Tilgung ihrer Schulden ausgegeben. Erst durch die Schuldnerberatung erfuhr sie, dass ihr Einkommen unterhalb der Pfändungsgrenze liegt.

Seit dem 1. Juli 2026 beträgt der automatische Schutz auf einem Pfändungsschutzkonto rund 1.590 Euro. Weitere Informationen enthält unser Beitrag zum neuen P-Konto-Freibetrag ab Juli 2026.

Eine Kaution von 1.300 Euro verhindert beinahe den Umzug

Die neue Wohnung wäre zwar teurer, nach Verenas Einschätzung aber noch bezahlbar gewesen. Das unmittelbare Problem war die Kaution von 1.300 Euro.

Verena hoffte, dass die bereits beim selben Vermieter hinterlegte Sicherheit auf die Erdgeschosswohnung übertragen werden könnte. Die Wohnungsgenossenschaft lehnte eine solche Verrechnung jedoch ab.

Ein Vermieter muss eine alte Kaution nicht sofort für ein neues Mietverhältnis einsetzen. Er darf nach Ende des bisherigen Mietvertrags zunächst prüfen, ob noch Forderungen wegen Schäden, Mietrückständen oder Betriebskosten bestehen.

Eine freiwillige Übertragung wäre dennoch möglich gewesen. Gerade bei demselben Vermieter hätte eine individuelle Vereinbarung den Umzug erleichtern können, einen allgemeinen Rechtsanspruch darauf gibt es jedoch nicht.

Sozialamt macht zunächst Hoffnung und lehnt dann ab

Beim Jobcenter wurde Verena nach ihrer Darstellung erneut auf die fehlende Zuständigkeit verwiesen. Das Sozialamt habe ihr dagegen zunächst mitgeteilt, sie könne einen Antrag auf ein Darlehen stellen.

Schon am Tag nach der Antragstellung sei die Ablehnung gekommen. Welchen Paragrafen das Sozialamt anführte und wie es seine Entscheidung im Einzelnen begründete, geht aus dem veröffentlichten Interview mit Verena nicht hervor.

Der Ablehnungsbescheid ist nicht öffentlich bekannt, auch eine Stellungnahme der betroffenen Behörde enthält der Bericht nicht. Deshalb lässt sich allein anhand der Schilderung nicht abschließend beurteilen, ob die Ablehnung rechtswidrig war.

Fest steht jedoch, dass eine volle Erwerbsminderungsrente nicht automatisch zu einem Anspruch auf sämtliche Leistungen des Sozialamts führt. Entscheidend sind die Art der Erwerbsminderung, die Dauer, das vorhandene Einkommen, das Vermögen und der individuell berechnete Bedarf.

Wann das Sozialamt eine Mietkaution übernehmen kann

Für Menschen, die Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung bei dauerhafter voller Erwerbsminderung erhalten, enthält § 35a SGB XII eine eigene Regelung. Wohnungsbeschaffungskosten, Mietkautionen, Genossenschaftsanteile und Umzugskosten können bei vorheriger Zustimmung des Sozialamts übernommen werden.

Eine Zustimmung soll insbesondere erteilt werden, wenn der Umzug notwendig ist und ohne die Kostenübernahme innerhalb angemessener Zeit keine geeignete Unterkunft gefunden werden kann. Eine medizinisch notwendige barrierefreie Wohnung kann diese Voraussetzung erfüllen.

Seit dem 1. Juli 2026 bestimmt das Gesetz ausdrücklich, dass Mietkautionen und Genossenschaftsanteile normalerweise als Darlehen erbracht werden. Während des Bezugs existenzsichernder Leistungen wird die Rückzahlung monatlich mit fünf Prozent der jeweiligen Regelbedarfsstufe verrechnet.

Wer lediglich Erwerbsminderungsrente und Wohngeld erhält, befindet sich dagegen nicht automatisch im laufenden SGB-XII-Bezug. Das Sozialamt muss dann prüfen, ob durch die Kaution oder weitere anerkannte Bedarfe dennoch eine sozialhilferechtliche Hilfebedürftigkeit entsteht.

Erwerbsminderungsrente allein klärt die Zuständigkeit nicht

Eine Rente wegen voller Erwerbsminderung wird gezahlt, wenn jemand aus gesundheitlichen Gründen grundsätzlich weniger als drei Stunden täglich unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarkts tätig sein kann. Für ergänzende Hilfen kommt es zusätzlich darauf an, ob die Rente befristet oder dauerhaft bewilligt wurde und ob sie den notwendigen Lebensunterhalt deckt.

Bei einer dauerhaften vollen Erwerbsminderung kann das Sozialamt Grundsicherung nach dem SGB XII zahlen. Bei einer nur vorübergehenden vollen Erwerbsminderung kommt eher Hilfe zum Lebensunterhalt in Betracht.

Reichen Rente und anderes Einkommen dagegen grundsätzlich zum Leben aus, kann Wohngeld die passendere Unterstützung sein. Unser Ratgeber zeigt, welche zusätzlichen Leistungen neben der Erwerbsminderungsrente geprüft werden können.

Wohngeld beteiligt sich allerdings an den laufenden Wohnkosten und übernimmt keine Mietkaution. Genau dadurch kann eine Versorgungslücke entstehen: Das Einkommen reicht rechnerisch für den Alltag, aber nicht für eine einmalige hohe Ausgabe.

Die Kaution wäre auch beim Jobcenter kein Geschenk

In dem Interview äußert Verena die Vermutung, dass sie die Kaution im Bezug von Grundsicherungsgeld als nicht rückzahlbare Einmalzahlung erhalten hätte. Diese Annahme entspricht nicht der allgemeinen Regelung.

Nach § 22 Absatz 6 SGB II sollen Mietkautionen und Genossenschaftsanteile vom Jobcenter als Darlehen erbracht werden. Voraussetzung ist normalerweise, dass die leistungsberechtigte Person die Zusicherung vor der verbindlichen Anmietung einholt.

Das Darlehen muss später zurückgezahlt werden. Wie die Übernahme funktioniert, erläutert unser Beitrag zur Mietkaution beim Jobcenter.

Kaution darf in drei Monatsraten gezahlt werden

Eine weitere Schutzvorschrift findet sich im Mietrecht. Nach § 551 Absatz 2 BGB darf eine Geldkaution für Wohnraum in drei gleichen monatlichen Teilzahlungen geleistet werden.

Bei einer Kaution von 1.300 Euro wären zu Beginn des Mietverhältnisses somit zunächst rund 433 Euro fällig. Die beiden weiteren Raten würden zusammen mit den folgenden Mietzahlungen anfallen.

Eine Vertragsklausel, die den Mieter zur sofortigen vollständigen Zahlung verpflichtet, ist unwirksam. Die Ratenzahlung beseitigt das finanzielle Problem nicht immer, kann aber den unmittelbar benötigten Betrag deutlich reduzieren.

Barrierefreiheit muss in die Behördenentscheidung einfließen

Eine barrierefreie Wohnung darf nicht wie beliebiger Wohnraum behandelt werden. Benötigt ein Mensch wegen einer Behinderung einen ebenerdigen Zugang, einen Aufzug, breitere Türen oder ausreichend Platz für einen Rollstuhl, müssen diese Anforderungen bei der Prüfung berücksichtigt werden.

Ein ärztliches Attest sollte deshalb nicht nur eine Diagnose nennen. Es sollte erklären, weshalb Treppen nicht mehr sicher bewältigt werden können, welche Sturzgefahr besteht und welche Ausstattung die neue Wohnung benötigt.

Das Landessozialgericht Baden-Württemberg hat bereits entschieden, dass ein Sozialamt nicht pauschal auf günstigere Wohnungen verweisen darf, wenn es deren tatsächliche Barrierefreiheit und Verfügbarkeit nicht geprüft hat. Mehr dazu lesen Sie in unserem Beitrag „Keine barrierefreie Alternative – Sozialamt muss höhere Miete übernehmen“.

TikTok bringt innerhalb weniger Stunden 1.500 Euro

Nach der Ablehnung wandte sich Verena zunächst an die Caritas. Dort sei ein Spendenaufruf über eine Lokalzeitung vorgeschlagen worden, doch die nächste Beratungsmöglichkeit wäre für die knappe Entscheidung des Vermieters zu spät gekommen.

In ihrer Verzweiflung schilderte Verena ihre Lage auf TikTok. Neben hilfreichen Reaktionen erhielt sie nach eigener Aussage auch massive Anfeindungen und Kommentare, in denen ihre Erkrankung angezweifelt wurde.

Auf Anregung anderer Nutzer wurde anschließend ein Spendenaufruf eingerichtet. Noch am selben Tag kamen knapp 1.500 Euro zusammen und damit etwa 200 Euro mehr als für die Kaution benötigt.

Eine Freundin nahm das Geld entgegen und überwies die Kaution direkt an den Vermieter. Verena konnte den Mietvertrag daraufhin unterschreiben.

Spenden während der Privatinsolvenz sind kein einfaches Schlupfloch

Das Überweisen über das Konto der Freundin ist ein Schlupfloch, aber gefährlich.. Bei einer laufenden Privatinsolvenz hängt die Behandlung von Spenden unter anderem davon ab, in welcher Phase sich das Verfahren befindet, wem das Geld rechtlich zusteht und wer den Rückzahlungsanspruch aus der Kaution erhält.

Auch eine direkte Zahlung an den Vermieter kann einen wirtschaftlichen Vorteil für die insolvente Person schaffen. Hinzu kommt, dass am Ende des Mietverhältnisses ein Anspruch auf Rückzahlung der Kaution entstehen kann.

Verena kündigte im Interview an, den Vorgang ihrem Insolvenzverwalter mitzuteilen. Das ist der richtige Weg, denn nur eine schriftliche Prüfung im konkreten Verfahren verhindert spätere Probleme mit der Insolvenzmasse oder der Restschuldbefreiung.

Soziale Netzwerke dürfen die staatliche Absicherung nicht ersetzen

Für Verena endete die Geschichte zunächst glücklich. Die neue Wohnung schützt sie vor gefährlichen Treppen, erhält ihr vertrautes Umfeld und ermöglicht einen besseren Zugang zu ihrem Rollstuhl.

Trotzdem bleibt ein beunruhigender Befund. Ob ein gesundheitlich notwendiger Umzug gelingt, darf nicht davon abhängen, ob ein TikTok-Beitrag genügend Menschen erreicht und ob Betroffene öffentliche Anfeindungen aushalten können.

Behörden müssen Anträge vollständig prüfen, Zuständigkeiten untereinander klären und bei zeitkritischen Wohnungsangeboten schnell entscheiden. Eine Ablehnung sollte die Rechtsgrundlage, die berücksichtigten Tatsachen und die möglichen Rechtsmittel verständlich benennen.

Der Beitrag Sozialamt blieb stur doch TikTok rettet 29-jährige Rentnerin erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.

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Trump TACO’s Again… Thank God!, by Larry C. Johnson

Robert Barnes’ 1776 Conference is a great event. I took a selfie — posted above — with some of the key participants. President Trump announced Saturday night that he is canceling a planned bombing campaign against Iran, saying negotiators had reached a rough framework for an agreement — an eleventh-hour reversal that pulls the five-month...
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How Lockheed Martin, Raytheon & BAE Systems Are Propagandizing Children to Support War Through STEM, by Alan Macleod

Raytheon sponsors the Girl Scouts of America. BAE Systems is reading your toddlers their favorite fairytale stories. And Lockheed Martin funds children’s math and STEM festivals. This is done with great fanfare, supposedly to empower and inspire children to pursue their passion for science. In reality, though, these companies are attempting to launder their images...
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Blatant Blackademic Bullshit: Cofnas on a Cluster-Cuck at Cambridge, by Tobias Langdon

The Jewish philosopher Nathan Cofnas has got it badly wrong. Very badly wrong. At his newsletter, he’s made this claim: “There are more than a thousand black people in the UK with IQs over 140 who would be capable of doing serious work in the sociology of education.” That’s woefully, world-historically off-target. C’mon, Cozza, you’ve...
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Germany’s Staatsräson Has Become an Extra-Legal Doctrine, by J. Ricardo Martins

In attempting to redeem the past, Germany risks compromising the very liberal principles that post-war Germany was built to defend. Germany’s commitment to Israel emerged from an understandable moral imperative: never again should antisemitism culminate in genocide. But over time, Staatsräson has evolved from a political commitment into something far more troubling—an unwritten doctrine increasingly...
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The Dumbest Psyops of All Time?, by Mike Whitney

The Moroccan migrant invasion of Spain might be the most extravagant fake news story of all time. According to the official narrative, the roughly 60,000 mostly military-aged men swarmed the Spanish city of Ceuta on July 31 with the intention finding work and 'making a better life for themselves". The obvious truth, however, is that...
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Trump Mulls Strikes on Iran’s Oil and Power Infrastructure, by Larry C. Johnson

No podcasts today. I traveled from Florida to Tennessee to attend Robert Barnes’ 1776 LAW CENTER CONVENTION, where I will be speaking along with Daniel Davis, Alexander Mercouris and Alex Christoforou, among others. I did find an excellent Pub: Hair of the Dog. You can smoke cigars, eat great food and drink a pint for...
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USA strafen Chiles Wirtschaft mit neuen Zöllen ab

Mitglieder der ultrarechten Kast-Regierung empört. Höhere Zölle als für andere den USA nahestehende Regierungen Washington/Santiago de Chile. Die US-Regierung hat neue Zusatzzölle für Chile festgesetzt. Nachdem der Oberste Gerichtshof der USA die von der Regierung von Donald Trump verhängten zehn-Prozent-Zölle im Mai aufgehoben hatte und diese am 24. Juli ausgelaufen waren, führte Washington... weiter 01.08.2026 Artikel von zu Chile, USA, Menschenrechte, Wirtschaft, Politik
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Geleakte Audios belegen Pläne zur Digitalüberwachung mit Israels Software in Honduras

Tegucigalpa. Die Online-Plattform Hondurasgate hat neue Audioaufnahmen mit Anweisungen von Präsident Nasry Asfura zur Ausweitung der digitalen Überwachung von Bürger:innen in Honduras veröffentlicht. Asfura soll Parlamentspräsident Tomás Zambrano am 28. Februar und am 7. März 2026... weiter 01.08.2026 Artikel von zu Honduras, Israel, Militär, Politik
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US-Regierung verbietet gefährliche Gain-of-Function-Forschung

Peds Ansichten - 1. August 2026 - 4:19

Wird der versuchten Züchtung von krankmachenden Erregern nun ein Riegel vorgeschoben?

Unter anderem auf Betreiben des derzeitigen US-Präsidenten Donald Trump werden der risikoreichen Forschung im Bereich der Biowissenschaften nun Zügel angelegt. In einer kürzlich ausgegebenen Richtlinie der US-Regierung wird insbesondere die „gefährliche Gain-of-Function-Forschung“ (kurz GoF-Forschung) zumindest in Teilen unterbunden. Zur gleichen Zeit wird die Rolle der nationalen US-Gesundheitsbehörden während der PLandemie, insbesondere des früheren „Corona-Beraters der US-Regierung“, Anthony Fauci, unter die Lupe genommen.

US-Präsident Trump hatte nach seiner Amtsübernahme versprochen, sicherzustellen, dass die von der Regierung geförderte Forschung im Bereich der Biowissenschaften den Interessen der Bürger seines Landes dient. In seiner am 5. Mai veröffentlichten Ausführungsverordnung, der Executive Order (EO) 14292 hatte er betont:

„Gefährliche Gain-of-Function-Forschung an biologischen Wirkstoffen und Krankheitserregern birgt das Potenzial, das Leben amerikanischer Bürger erheblich zu gefährden. Bleibt sie unreguliert, kann dies unter anderem zu weitreichenden Todesfällen, einer Beeinträchtigung des öffentlichen Gesundheitswesens, Störungen der Lebensgrundlagen der Amerikaner sowie einer Schwächung der wirtschaftlichen und nationalen Sicherheit führen.“ (1)

Der Vorgängerregierung unter Joe Biden hatte Trump in diesem Zusammenhang vorgeworfen, GoF-Forschung ohne ausreichende Kontrolle zugelassen und diese über die National Institutes of Health (NIH), die nationale Gesundheitsbehörde der USA, auch noch aktiv finanziert zu haben, dies auch im Ausland, so „in China und anderen Ländern“. Er wies insbesondere an, biologischen Forschungsprojekten im Ausland, die sich der Kontrolle von US-Behörden entziehen, die Finanzierung zu kappen (1i).

Zuvor war bekannt geworden, dass die Forschung an gesundheitsgefährdenden Erregern von US-Behörden im Ausland zwischen 2014 und 2023 mit bis zu 1,4 Milliarden US-Dollar unterstützt worden war. Insbesondere wurde dabei auf das Forschungslabor im chinesischen Wuhan verwiesen, in dem angeblich an Viren wie dem SARS-CoV-2-Virus geforscht worden sein soll (2).

Die nun verabschiedete Richtline gibt vor, gefährliche GoF-Forschung zu unterbinden:

„die das Potenzial hat, Leben zu bedrohen, Gemeinschaften zu destabilisieren, die öffentlichen Gesundheitssysteme zu belasten und die wirtschaftliche und nationale Sicherheit der USA zu untergraben, wenn sie nicht angemessen eingeschränkt und kontrolliert wird.“ (3)

Es wird auf wissenschaftliche Kompetenz gepocht und die „internationalen Partner“ werden aufgerufen, im gleichen Sinne zu handeln:

„Die Vereinigten Staaten werden weiterhin die biomedizinische Forschung unterstützen, die Impfstoffe, Therapeutika, Diagnostika und andere lebensrettende medizinische Gegenmaßnahmen entwickelt, und gleichzeitig sicherstellen, dass die risikoreichsten Forschungsvorhaben strengen Sicherheitsvorkehrungen unterliegen. Wir ermutigen unsere internationalen Partner, sich uns anzuschließen, um gefährliche Gain-of-Function-Forschung zu beenden und strenge Standards für Biosicherheit und Bioschutz einzuführen, die die Welt sicherer machen und sie besser auf künftige biologische Bedrohungen vorbereiten.“ (3i)

Zukünftig verboten wird unter anderem die Forschung an biologischen Wirkstoffen, deren schädliche Auswirkungen verstärkt werden sollen. Desweiteren solchen, die das menschliche Immunsystem aushebeln, Resistenzen gegenüber „klinisch oder landwirtschaftlich nützlichen prophylaktischen oder therapeutischen Maßnahmen“ erlangen, deren Übertragbarkeit und Verbreitung sowie die Anfälligkeit von Mensch und Tier gegenüber diesen Wirkstoffen erhöhen. Ebenso verboten wird die Genese oder Reaktivierung von gefährlichen, inzwischen aber ausgerotteten Erregern (4, b1).

In diesem Zusammenhang ist es von Bedeutung, dass sich der frühere Chef der US-Gesundheitsbehörde, Anthony Fauci, derzeit einem Anhörungsverfahren vor dem US-Senat unterziehen muss. Fauci ist tief in die Finanzierung der GoF-Forschung, auch im Ausland, verstrickt. Allein seine Behörde,  das National Institute of Allergy and Infectious Diseases (NIAID), der er 38 Jahre lang vorstand, soll unter anderem der von Pharmakonzernen gesteuerten EcoHealth Alliance 94 Millionen US-Dollar zugeschoben haben (5, a3). In der jüngsten Anhörung verweigerte Fauci mehr als einhundert Mal die Aussage und berief sich dabei auf den fünften Zusatzartikel zur US-Verfassung, welcher Beschuldigte davor schützt, sich durch eigene Aussagen selbst belasten zu müssen (6).

Noch im Dezember 2022, im über Jahrzehnte erworbenen Glauben, durch sein politisches Umfeld gut abgesichert zu sein, hatte Fauci getönt:

Na ja, wenn ich zum Prügelknaben werde, dann werde ich eben zum Prügelknaben. Aber ich bin sehr gerne bereit, vor jedem Kontrollausschuss des Kongresses auszusagen. Ich habe nichts zu verbergen. Ich kann alles, was ich getan habe, erklären und begründen.“ (7)

Bitte bleiben Sie schön aufmerksam, liebe Leser.

Anmerkungen und Quellen

(Allgemein) Dieser Artikel von Peds Ansichten ist unter einer Creative Commons-Lizenz (Namensnennung — Nicht kommerziell — Keine Bearbeitungen 4.0 International) lizenziert. Unter Einhaltung der Lizenzbedingungen kann er gern weiterverbreitet und vervielfältigt werden. Bei Verlinkungen auf weitere Artikel von Peds Ansichten finden Sie dort auch die externen Quellen, mit denen die Aussagen im aktuellen Text belegt werden.

(a1) Die Übersetzung erfolgte unter Zuhilfenahme von DeepL.com.

(a2) In Deutschland werden Säuglingen und Kleinkindern mehrfach sogenannte kombinierte 6-fach-Impfungen verabreicht (8).

(a3) NIH und NIAID waren nicht die einzigen Regierungsbehörden, welche Gelder an die EcoHealth Allicance vergaben. So flossen Millionen von US-Dollar unter anderem von der USAID (9, 10).

(1, 1i) 05.05.2026; The White House; Executive Order 14292; Improving The Safety And Security Of Biological Research; https://www.whitehouse.gov/presidential-actions/2025/05/improving-the-safety-and-security-of-biological-research/

(2) 13.05.2026; Newsweek; Joshua Rhett Miller; Trump Admin Investigating US Taxpayer-Funded Biolabs in Over 30 Countries; https://www.newsweek.com/trump-admin-investigating-us-taxpayer-funded-biolabs-in-over-30-countries-11947173

(3, 3i) 28.07.2026; U.S. Department of State; U.S. Department of State and U.S. Department of Health and Human Services on Stopping High-Risk Life Sciences Research; https://www.state.gov/releases/office-of-the-spokesperson/2026/07/u-s-department-of-state-and-u-s-department-of-health-and-human-services-on-stopping-high-risk-life-sciences-research/

(4, b1) 20.07.2026; United States Government Policy for Stopping High-Risk Life Sciences Research; https://www.whitehouse.gov/wp-content/uploads/2026/07/USG-Policy-for-Stopping-High-Risk-Life-Sciences-Research_July-2026.pdf?; S. 3

(5) 29.07.2026; Berliner Zeitung; Franz Becchi; Eskalation in Washington: Fauci schweigt vor Corona-Ausschuss; https://www.berliner-zeitung.de/article/paukenschlag-washington-fauci-schweigt-untersuchungsausschuss-10245509

(6) 30.07.2026; Welt; Fauci verweigert mehr als 100 Mal die Aussage – Tagebücher sorgen für Aufsehen; https://www.welt.de/politik/ausland/article6a6ae913b5b26399f0be0ae0/us-senat-fauci-verweigert-aussage-corona-berater-beruft-sich-mehr-als-100-mal-auf-sein-schweigerecht.html

(7) Dezember 2022; Anthony Fauci im Interview bei n-tv; https://twitter.com/i/status/2082614322702754165; siehe auch: 30.07.2026; RT deutsch; Bernhard Loyen; US-Eklat: „Corona-Berater“ Fauci verweigert beharrlich Aussagen vor US-Kongress; https://freedert.online/nordamerika/287294-us-eklat-corona-berater-fauci/

(8) Kinder.de; 6-fach-Impfung; https://www.kinder.de/themen/gesundheit/6-fach-impfung/; abgerufen: 30.07.2026

(9) 17.05.2024; Doc Marshall; Addressing Concerns on U.S. Funding Directed to China’s Research Labs; https://www.marshall.senate.gov/newsroom/press-releases/senator-marshall-leads-letter-addressing-concerns-on-u-s-funding-directed-to-chinas-research-labs/

(10) 08.02.2022; Washington Examiner; Jerry Dunleavy; USAID won’t give details on $4.67 million grant to Wuhan lab collaborator EcoHealth Alliance; https://www.washingtonexaminer.com/news/486983/usaid-wont-give-details-on-4-67-million-grant-to-wuhan-lab-collaborator-ecohealth-alliance/

(Titelbild) Coronavirus, Fragezeichen; Gerd Altmann (Pixabay); 22.05.2020; https://pixabay.com/de/illustrations/corona-coronavirus-fragen-5205169/; Lizenz: Pixabay License

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Let’s Stay Human

Caitlin Johnstone - 1. August 2026 - 3:04

Reading by Tim Foley:

There’s a creepy tweet going around by OpenAI CEO Sam Altman recommending that parents feed their kids’ interests and schedules into ChatGPT so it can generate a daily custom-made bot podcast to listen to on their morning drive to school.

Gravity Falls creator Alex Hirsch posted the viral reply, “What if you just talked to your children?”

Which is a crazy thing to have to say. But here we are.

cool use case of chatgpt work i heard last night:

connect your family calendars and explain your kids' interests.

every morning for the drive to school, have it make a podcast that talks about one kid's soccer game that afternoon, one kid's upcoming birthday, some news, etc.

— Sam Altman (@sama) July 31, 2026

They’re trying to make us worse. These billionaire generative AI corporations reap profits by making us worse human beings.

They want us to become less human. Less connected. Less creative. Less capable. Less wise. Less intelligent. They want to atrophy our ability to speak, write, research, relate, draw, make music, and cultivate intimate connections with the most important people in our lives, and then sell those things back to us at the hands of some chatbot.

Their entire business model is built around turning us into a bunch of soup-brained narcissists who can’t manage our own lives and our own relationships, and then being the crutch that we use to compensate for that self-inflicted debilitation.

The product they are selling us is not the chatbot itself. The actual product they’re selling is freedom from cognitive and emotional discomfort. From the discomfort of learning new skills. From the discomfort of personal growth. From the discomfort of taking risks. From the discomfort of pushing past that intimidating blank page to get something written. From the discomfort of having to think about other people and consider their interests and feelings. From the discomfort of having to interact with other humans and maybe say the wrong thing sometimes. From the discomfort of leaping into the unknown.

But all the best things in life sit on the other side of discomfort. Love. Romance. Intimacy. Art. Creativity. Growth. Healing. Rising beyond our limitations. Liberating ourselves from the illusion of the ego. They all require us to push through discomfort to the treasure on the other side. An aversion to discomfort is an aversion to a fulfilling human life on this planet.

But that’s exactly what these chatbot companies are nudging people into. They’re encouraging us to spend our lives curled up in impotent little balls of emotional infancy and intellectual stagnation so that they can sell us machines which act as digital prostheses for the sacred parts of ourselves we have amputated.

We mustn’t let them do this to us. We must remain human. We must hold fast to all those precious aspects of our humanity they’re trying to extract and commodify.

So let’s stay human.

Let’s face our discomfort.

Let’s face our fears.

Let’s take that risk.

Let’s tell our crush we fancy them.

Let’s go in for that kiss.

Let’s get our hearts broken.

Let’s read that book.

Let’s write that poem.

Let’s learn to draw.

Let’s learn to surf.

Let’s learn the saxophone.

Let’s learn all sorts of new things.

Let’s learn about the people in our lives.

Let’s nurture our relationships.

Let’s heal our wounds.

Let’s become better people.

Let’s sink our toes deep into the earth and feel these wonderful terrestrial bodies of ours in each moment.

They’re trying to pull us away from our humanity, so we must plunge deeper into it.

As things get more and more dystopian, simply holding fast to your humanity becomes an act of rebellion.

________________

The best way to make sure you see everything I publish is to get on my free mailing list. My work is entirely reader-supported, so if you enjoyed this piece here are some options where you can toss some money into my tip jar if you want to. Click here for links for my social media, books, merch, and audio/video versions of each article. All my work is free to bootleg and use in any way, shape or form; republish it, translate it, use it on merchandise; whatever you want. All works co-authored with my husband Tim Foley.

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Corona-Zeit: In Sachsen wurde sogar ein minderjähriger Quarantäneverweigerer zwangsinterniert

Transition News - 1. August 2026 - 0:08

Erinnern Sie sich noch an die Horror-Meldungen über Zwangsinternierungen von Quarantäneverweigerern während der Corona-«Pandemie»? Diese wurden damals mit den Konzentrationslagern im Zweiten Weltkrieg verglichen – und von fleißigen Faktencheckern sofort als Fake News oder Verschwörungstheorie eingestuft. Doch wie so oft entsprach dies nicht den Tatsachen.

Schon im April 2026 hatte Chemieprofessor Jörg Matysik in einer Sitzung des sächsischen Corona-Untersuchungsausschusses klargestellt, dass es in Sachsen solche «Lager» gab. Jetzt hat die Aktivistin Claudia Jaworski ein YouTube-Video zum Thema veröffentlicht, in dem sie zweifelsfrei feststellt, dass seine Aussage der Wahrheit entspricht.

Trotzdem behauptet die sächsische Staatsministerin für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftliche Zusammenarbeit, Petra Köpping, bis heute auf ihrer Webseite, dass es sich bei dieser Information um eine Fake News handelt:

«Nein, es war nie geplant, Quarantäneverweigerer in die Psychiatrie einzuweisen oder zu sperren. Zu keiner Zeit. (…) Lasst euch nicht hinters Licht führen.»

Auch eine kleine Anfrage der AfD-Fraktion widerlegt ihre Aussagen. Jedenfalls antwortete Innenminister Armin Schuster am 10. Juni 2026, dass im Zeitraum von April 2021 bis März 2022 im Hammerweg 26, also in der Umgebung der Justizvollzugsanstalt Dresden, eine Immobilie zum Zwecke der Unterbringung von Quarantäneverweigerern in Betrieb genommen wurde. In dem Schriftstück heißt es:

«Die Ertüchtigung einer Einrichtung für zwangsweise abzusondernde Personen erfolgte im Ergebnis einer Verständigung im Rahmen der Kabinettssitzung am 20. Januar 2021».

Auf weitere Anfragen teilte das Innenministerium mit, dass zwischen April 2021 und März 2022 vier Menschen im Alter von 14, 21, 26 und 63 Jahren für Zeiträume zwischen vier und 13 Tagen interniert wurden. Was bedeutet, dass die Regierung sogar einen Minderjährigen per Zwang in diese Einrichtung einwies.

In den vier Fällen, so schreibt das Ministerium, habe sich die Ermächtigung zur Unterbringung aus dem Infektionsschutzgesetz ergeben. Für die Ausstattung des von der Polizeidirektion überwachten Quarantänelagers gab die Regierung 19.000 Euro aus.

«Koalition des Schweigens»

Die ehemalige Gesundheitsministerin Köpping hat also gelogen. Wie Jaworski berichtet, ließ sie auch lange nach den realisierten Zwangsinternierungen, die 2021 und 2022 vollzogen wurden, öffentlich verlautbaren, dass selbst die Möglichkeit der Polizeigewahrsam-Station nie zum Einsatz gekommen sei. Für ihre Falschaussagen instrumentalisierte sie 2023 das Medienformat «Jung & naiv».

Laut Jaworski wurde Köpping bis heute nicht offiziell zu ihren widersprüchlichen Behauptungen befragt. Auch die Regierung schweige sich gegenüber den Medien weiterhin über diesen Fall aus.

Jörg Matysik verglich die Geschehnisse deshalb im Jaworski-Video mit einer «Koalition des Schweigens», wie sie in Mafia-Kreisen üblich ist. Viele wüssten bestimmt mehr, aber keiner wolle darüber sprechen. Jaworski resümiert:

«Dieser Fall zeigt exemplarisch, was sich hinter den inflationär verwendeten Begriffen ‹Falschmeldung› und ‹Fake News› verbirgt, derer sich politische Verantwortungsträger gerade während der Corona-Zeit reflexhaft bedient haben: Nämlich mangelnde Fehlerkultur, mangelndes Verantwortungsbewusstsein und mangelnde Aufrichtigkeit.»

Und die Aktivistin fragt: «Ist eine Ministerin, die ein solches Verhalten an den Tag legt, überhaupt noch tragbar?»

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Warum wurden Bill Gates US-Atomgeheimnisse anvertraut?

Transition News - 1. August 2026 - 0:07

Während Anthony Faucis jüngster Anhörung im US-Senat enthüllte Senator Rand Paul eine erstaunliche Tatsache: Bill Gates verfügte von 2014 bis 2021 über eine «Q»-Sicherheitsfreigabe des Energieministeriums. Darüber berichtet Focal Points.

Eine Q-Freigabe des US-Department of Energy (DOE) entspricht der Geheimhaltungsstufe «Top Secret» und kann die Berechtigung zum Zugang zu einigen der sensibelsten nuklearen Informationen begründen, über die die Regierung der Vereinigten Staaten verfügt.

Dazu können als geheim eingestufte Unterlagen über Atomwaffen, Kernmaterialien, Programme zur Atomenergie, Geheimdienstinformationen und Informationen zur nationalen Sicherheit gehören. Die Freigabe beweist laut Focal Points zwar nicht, dass Gates persönlich jedes Atomgeheimnis eingesehen hat, sie bedeutet jedoch, dass die Bundesregierung ihn berechtigte, nach entsprechender Genehmigung hochgradig geheime nukleare Informationen zu erhalten.

In diesem Zusammenhang muss man wissen, dass Gates der Gründer und Vorsitzende von TerraPower ist, einem privaten Unternehmen, das auf Miniatomreaktoren (SMR) spezialisiert ist. Schon 2021 begann Gates in Wyoming in den USA mit dem Bau seines ersten Minireaktors. 2022 sagte das Weltwirtschaftsforum (WEF) die «Schicksalswende für die Atomkraft» voraus und propagierte Gates' Miniatomkraftwerke.

Zeitgleich erklärte Ursula von der Leyens EU-Kommission die Atomenergie zur «grünen und nachhaltigen» Energiequelle und im Jahr 2023 wurde Gates auf der Wachstums- und Klimakonferenz in Paris von der EU der rote Teppich ausgerollt, wo er ein erquickliches Treffen mit dem französischen Wirtschaftsminister Bruno Le Maire hatte. Dabei nutzte Gates die Gelegenheit, um den Europäern zu diktieren, wie man gegen die Klimakrise vorzugehen hat, nämlich mit technischen Innovationen, also seinen Miniatomkraftwerken (wir berichteten zum Beispiel hier und hier).

Anfang 2024 kündigte die EU-Kommission dann eine neue Industrieallianz für kleine modulare Atomreaktoren (SMR) an. In einigen EU-Ländern wurde bereits zu diesem Zeitpunkt der Bau von Miniatomkraftwerken angekündigt. Richtig in Schwung kam Gates' Business dann nach dem spanischen Blackout Ende April 2025, bei dem viele Indizien dafür sprachen, dass dieser absichtlich provoziert wurde (wir berichteten).

Focal Points fragt sich derweil, warum Amerikas Atomgeheimnisse einem bekannten Befürworter der Bevölkerungsreduktion anvertraut wurden. Schließlich habe Gates mehrfach offen über Bevölkerungskontrolle durch Impfstoffe, Gesundheitsprogramme und Maßnahmen im Bereich der Fortpflanzung gesprochen.

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Fauci unter Druck: Kongress nimmt Gesundheitsvorfall und Aktenführung ins Visier

Transition News - 1. August 2026 - 0:05

Die politische und öffentliche Aufarbeitung der Corona-Zeit beschäftigt den US-Kongress weiterhin (wir haben hier und hier darüber berichtet). Im Mittelpunkt steht erneut der frühere wissenschaftliche Chefberater der US-Regierung, Anthony Fauci. Aus veröffentlichten Tagebuchaufzeichnungen geht hervor, dass Fauci wenige Monate nach seiner Covid-19-«Impfung» einen Lungeninfarkt erlitt und sich von renommierten Spezialisten behandeln ließ. Dieser Gesundheitsvorfall wurde damals nicht öffentlich bekannt gemacht.

Kritiker werfen Fauci vor, die Erkrankung trotz seiner zentralen Rolle in der amerikanischen «Pandemie»-Politik verschwiegen zu haben. Gleichzeitig habe er öffentlich betont, es gebe keine Hinweise auf einen Zusammenhang zwischen der Impfung und vergleichbaren gesundheitlichen Ereignissen. Die Vorwürfe sind nun Teil der politischen Debatte in Washington.

Zusätzliche Aufmerksamkeit erhalten auch frühere Aussagen und interne Abläufe. Bei Anhörungen beschäftigten sich Abgeordnete unter anderem mit der Dokumentation von Entscheidungsprozessen, dem Umgang mit E-Mails sowie weiteren Unterlagen aus der Corona-Zeit. Fauci berief sich bei zahlreichen Fragen auf sein verfassungsmäßiges Recht, eine Aussage zu verweigern, um sich nicht selbst zu belasten.

Ob die laufenden Untersuchungen zu rechtlichen oder politischen Konsequenzen führen werden, bleibt offen. Klar ist jedoch, dass der US-Kongress die Rolle führender Entscheidungsträger während der «Pandemie» intensiver untersucht als viele europäische Regierungen inklusive die Schweiz.

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Vom Regionalkrieg zum globalen Flächenbrand

Transition News - 1. August 2026 - 0:04

Dieser Beitrag erschien zuerst auf Apolut. Transition News durfte ihn mit freundlicher Genehmigung des Autors übernehmen.

***

Ja, ja, das hatte sich der Trump-Donald so einfach vorgestellt: Er macht mal eben in einem Regime-Change-Manöver das iranische Mullah-Regime platt und steht damit bei den Zwischenwahlen im kommenden November als der strahlende Sieger da. Schließlich hatte Trump ja das angeblich sozialistische Venezuela im Spaziergang einkassiert und den gewählten Präsidenten Nicolás Maduro als Jagdtrophäe nach New York verschleppen lassen.

Was kümmerte es den großen Macher, dass Militärs und Geheimdienstleute ihn beknieten, von dem iranischen Abenteuer abzulassen. Der Iran sei ein gänzlich anderer Schnack als die Sandwüste des Irak oder die korrupte Regierungsclique in Venezuela. Zusammen mit den israelischen Streitkräften ließ Trump den völkerrechtswidrigen Angriffskrieg gegen den Iran anlaufen. Schnell hatte Trump die Bevölkerung des Irans gegen sich aufgebracht. Der Versuch, mal eben die iranischen Uran-Vorräte stibitzen zu lassen, endete in der Nähe von Isfahan in einer Kleinversion von Napoleons Waterloo [1].

Aus wenigen Stunden oder Tagen wurden kostspielige Wochen. Die Weltwirtschaft stotterte mittlerweile. Gewisse Anflüge von Realitätsanerkennung führten dann zum Memorandum of Understanding. Hier wäre für den gütigen Welt-Hegemon USA ein Ausstieg mit einem blauen Auge drin gewesen. Doch der Versuch eines Schiffes, listig die vom Iran diktierten Regelungen für den Transfer durch die Meerenge von Hormus zu umgehen, endete im Beschuss eben dieses flüchtigen Schiffes. Trump ließ daraufhin neunzig iranische Ziele beschießen. Gehe zurück auf Los. Ziehe nicht vier Billionen Dollar ein, denn der Iran pulverisierte nunmehr unbeschwerter denn je US-amerikanische Militärbasen in Jordanien.

So, nun geht es ab wie auf dem Schulhof: Jeder holt sich noch seinen großen Bruder hinzu, und bald befindet sich die ganze Schülerschar auf dem Hof in einer Massenkeilerei. Jetzt nämlich schaltet sich Saudi-Arabien aktiv ein, traut sich aber noch nicht an den starken Iran, sondern vergreift sich erstmal als Warnschuss an einer Iran-freundlichen schiitischen Miliz im Irak.

Währenddessen schießen aus dem Jemen die vom Westen fälschlich als Huthis bezeichneten Krieger der Ansar Allah mit Drohnen und Marschflugkörpern auf Saudi-Arabien. Die Ansar-Allah-Krieger sitzen am Ausgang des Roten Meeres an der Meerenge des Bab al-Mandab und wollen den Saudis den Transport ihres Öls aus dem Roten Meer zu den Kunden in Indien oder China versperren.

Da die Saudis schon daran gehindert sind, ihr Öl durch die Meerenge von Hormus zu schleusen, hatten sie ihr Öl über eine Pipeline ans Rote Meer gepumpt. Nun ist der Ausweg über den Bab al-Mandab auch versperrt. Also müssen die Saudis ihr Öl durch den Suezkanal teuer und zeitraubend über Afrika zum Endkunden transportieren. Doch schon ist in Ägypten die erste Drohne eingeschlagen [2]. Allerdings traf es zunächst einen US-amerikanischen Tanker.

Wenn auch der Suezkanal für die Saudis gesperrt ist, dann wird es echt eng für die Scheichs. Die Saudis müssen sich also buchstäblich ihren Transportweg freischießen. Die kleinen Scheichtümer am Persischen Golf sind auch gefangen in der iranischen Falle. So wird aus einem Match zwischen Israel und den USA sowie dem Iran auf der anderen Seite ein Regionalkrieg, an dem fast alle Anrainerländer beteiligt sind.

Nächster Schritt: die Verknüpfung der Großschauplätze Ukraine und Mittlerer Osten

Bis jetzt konnten die Russische Föderation und der Iran relativ ungestört auf dem Seeweg über das Kaspische Binnenmeer Handel und Wandel treiben und dabei unstreitig auch militärische Güter austauschen. So verwenden die Russen im Ukrainekrieg Marschflugkörper aus dem Iran. Der Iran profitiert von russischen Satellitenbildern aus dem Kriegsgebiet im Mittleren Osten.

Vor Kurzem jedoch griffen ukrainische Marschflugkörper Handelsschiffe auf dem Kaspischen Meer an, unter anderem wurde ein iranisches Frachtschiff getroffen [3]. Ein iranischer Seemann kam dabei ums Leben. Weitere Besatzungsmitglieder wurden verletzt.

Tatsächlich behauptete im Anschluss der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskyj, bei dem angegriffenen Schiff handle es sich um ein Transportschiff mit Waffen für den Iran. Selenskyj stellte einen Zusammenhang her zwischen den russischen Attacken in der Ukraine und einer Mithilfe durch den Iran. Der Ton zwischen dem Iran und der Ukraine wurde schriller.

Mittlerweile bemüht sich die ukrainische Seite um Deeskalation. Der ukrainische Außenminister Andrij Sybiha rief den iranischen Außenminister Abbas Araghchi an: Der Angriff auf das iranische Frachtschiff sei nicht beabsichtigt gewesen [4]. Der iranische Außenminister Abbas Araghchi nahm die halbe Entschuldigung an, behielt sich allerdings weitere Schritte vor und forderte, um das Gesicht zu wahren, Schadensersatz. Aber in der diplomatischen Praxis ist klar, dass damit die Sache erledigt ist.

Langfristig allerdings ist mit diesem ukrainischen Militärschlag auf das Kaspische Meer die Ruhe dort nicht mehr länger zu halten. Auch diese bislang friedliche Region wird jetzt ein Kriegsschauplatz. Und die Verbindung zwischen den Kriegstheatern in der Ukraine und im Mittleren Osten ist unwiderruflich hergestellt.

Nächster Schritt: Europa muss mit rein!

Und bislang sind wir Westeuropäer zumindest scheinbar immer noch nur Zuschauer. Immer noch trennt uns vom Kriegshorror in der Ukraine und dem Mittleren Osten die komfortable Scheibe des Fernsehers oder Computermonitors. Das wird sich bald ändern, denn die im sicheren Washington und an der New Yorker Börse sitzenden und rennenden Kriegstreiber sind eifrig bemüht, uns in diese Keilerei unwiderruflich mit hineinzuzerren.

Denn US-Präsident Trump möchte nicht seine superteuren Kriegsschiffe in einem Gemetzel in Nahost verschleißen. Der Giga-Flugzeugträger «Gerald Ford», der einen Wert von 36 Milliarden Dollar repräsentiert, ist längst wieder heldenhaft in den USA angekommen, nachdem die Herrentoiletten angeblich gestreikt haben [5]. Wie gut, dass es uns Westeuropäer als terrestrische Flugzeugträger gibt! Denn, obwohl alles darauf hindeutet, dass eine Weiterführung des Krieges gegen den Iran die Weltwirtschaft in den Graben fahren wird, geht Trump «all in». Alles oder nichts.

Und das korrespondiert mit der Einstellung der iranischen Revolutionsgarden. Die scheinen der Devise zu folgen: lieber ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende! Längst haben die frommen Gardisten erkannt, dass gerade eine Großoffensive der Amerikaner im Anmarsch ist. Flugbeobachter registrieren Massenbewegungen von US-amerikanischen Flugzeugen aus den USA und aus europäischen US-Basen in Richtung Nahost.

Im Einzelnen:
  • Aus dem deutschen US-Stützpunkt Spangdahlem in der Nähe von Trier rücken massenhaft F-16-Kampfjets aus in Richtung Nahost.
  • Aus dem britischen Stützpunkt Lakenheath machen sich F-35-Jets auf den Weg.
  • Weitere Bewegungen sind von italienischen US-Stützpunkten zu verzeichnen [6].
  • Aus Südfrankreich starten so genannte Stratotanker, also Flugzeuge, die Kampfjets in der Luft betanken, weil die Kampfjets nur eine begrenzte Reichweite haben. Es handelt sich um die Typen KC-135 Stratotanker und KC-46 Pegasus.
  • Soldaten, Munition und allerlei Kriegsgeschirr werden aktuell mit den Transportflugzeugen des Typs C-17 Globemaster III und C-5 Galaxy in die Nähe des Iran gebracht.
  • Der komplette Umzug ganzer Staffeln aus Europa nach Westasien ist absolut unüblich.
  • US-Kriegsflugzeuge benutzen Flughäfen in Israel, also nur wenige hundert Kilometer vom Iran entfernt [7].

Westeuropa ist de facto schon seit einiger Zeit direkter militärischer Kontrahent der Russischen Föderation, denn die Ukraine ist finanziell, personell und technisch schon lange nicht mehr in der Lage, den Krieg gegen Russland weiterzuführen. Wie ich in meinem vorherigen Standpunkt dargelegt habe, sind ukrainische Militärkapazitäten längst nach Deutschland, Frankreich und Großbritannien ausgelagert worden [8]. Die russische Regierung hat schon vor geraumer Zeit klargemacht, dass sie die europäischen NATO-Staaten als ihren eigentlichen Gegner ansieht und entsprechend langfristig Westeuropa nicht mehr schonen wird.

Und nun kommt eben noch die direkte Frontstellung Westeuropas gegen den Iran hinzu. So genehmigte das bulgarische Parlament die vorübergehende Stationierung von US-Stratotankern auf seinem Territorium. Mit anderen Worten: die US-Kampfboliden werden in Bulgarien geparkt, um von dort aus schneller in den Iran zu gelangen. Und wie diese Agenturmeldung zeigt, ist damit die nächste Verhakelung eingeleitet:

«Das bulgarische Parlament hat am Mittwoch der vorübergehenden Stationierung von US-Tankflugzeugen auf dem Militärstützpunkt Bezmer zugestimmt, obwohl der Iran gewarnt hatte, dass dieser Schritt eine Mitschuld an ‚Aggression und Kriegsverbrechen‘ darstellen würde – ein Vorwurf, den Sofia zurückwies.» [9|

Hurra! Wieder eine weitere Eskalation in Richtung Weltenbrand. Es mag uns hier immerhin eine Hoffnung bleiben, denn Trump kann dieses «Alles oder nichts»-Spiel vermutlich nicht lange durchhalten, ohne dass über kurz oder lang der Motor der USA einen Kolbenfresser erleidet. Die geradezu terroristische Fixierung der USA-Weltordnung auf fossile Energie erweist sich als Bumerang.

Damit die US-Bürger weiterhin mit ihrem geliebten Benzin fressenden Automobil durch die Lande kutschen können, hat Trump die strategischen Ölreserven der USA auf einen historischen Tiefstand absaufen lassen. Mit 311 Millionen Barrel ist der Ölstand so niedrig wie seit 1983 nicht mehr! Fachleute sagen, wenn die strategischen Ölreserven unter die Marke von 300 Millionen Barrel fallen, dann sind diese Vorräte aus technischen Gründen nicht mehr lange zu konservieren.

Da die US-Bürger aber pro Tag 20 Millionen Barrel Öl verbrauchen, ist bald die Grenze erreicht, an der Trump seine Mitbürger noch mit weiteren Ölspenden bei Laune halten kann [10]. Die allgemeine Verteuerung und die Unterbrechung der Lieferketten werden dem Westen teuer zu stehen kommen.

Möglicherweise ist Trump der Bestatter des US-Imperialismus …

Quellen und Anmerkungen:

(1) https://substack.com/home/post/p-193327827
(2) https://www.spiegel.de/ausland/aegypten-drohne-trifft-us-gastanker-a-40272353-f616-460f-87e0-4fabf34bbaea
(3) https://www.reuters.com/world/europe/iran-says-ukrainian-attack-vessel-caspian-sea-killed-sailor-2026-07-25/
(4) https://www.reuters.com/world/middle-east/ukrainian-foreign-minister-says-he-warned-iranian-counterpart-against-escalation-2026-07-28/
(5) https://www.usff.navy.mil/Press-Room/News-Stories/Article/4494275/worlds-largest-aircraft-carrier-strike-group-return-from-historic-11-month-depl/
(6) https://www.stripes.com/branches/air_force/2026-07-22/europe-fighter-wings-deployed-iran-22336794.html
(7) https://www.jpost.com/israel-news/defense-news/article-902950
(8) https://apolut.net/ukraine-fuhrt-krieg-wir-zahlen-von-hermann-ploppa/

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Der Politik des Krieges Lieder des Friedens entgegensetzen

Transition News - 1. August 2026 - 0:03

Dank einer Initiative von Marcus Klöckner und Jens Fischer Rodrian haben 57 Autoren bis jetzt zusammen in vier Sprachen 78 «Friedensnoten» zu einem Friedens- oder Antikriegslied verfasst, das ihnen am Herzen liegt – und sie sprechen darüber, was diese Musikstücke uns heute zu sagen haben.

In freier Form schreiben die Autoren über die Liedtexte, über die Melodien, über Hintergründe oder ihre persönlichen Gefühle, die mit den Liedern verbunden sind. Auf diese Weise sollen jene Lieder, die gerade in dieser Zeit Radiostationen hoch- und runterspielen müssten, wieder in Erinnerung gerufen werden. Der kleinste gemeinsame Nenner bei diesem Projekt ist der Frieden.

Aus dem Projekt ist nun ein Friedensbündnis von Manova, Radio München, Nachdenkseiten und Protestnoten geworden. Parteipolitisches und Meinungsverschiedenheiten bleiben außen vor. Den Stimmen des Friedens Gehör zu verschaffen: Das tut Not und darum geht es. Den Initiatoren des Projektes ist es ein besonderes Anliegen, über die Musik Gräben zu überwinden, die in den letzten Jahren entstanden sind, und den Blick auf das zu richten, was wirklich zählt: Frieden!

Auf der Website von «Friedensnoten» erfahren Sie mehr.

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Nach «Impfstoff»-Urteil gegen Polen und Rumänien: Pfizer/BioNTech frieren Gelder für die Flugsicherung der Länder ein

Transition News - 1. August 2026 - 0:03

Im April 2026 hatte ein belgisches Gericht Polen und Rumänien dazu verurteilt, die von der EU-Kommission bestellten experimentellen COVID-mRNA-«Impfstoffe» abzunehmen, die 2021 unter anderem von EU-Chefin Ursula von der Leyen mittels geheimer SMS-Nachrichten bei Pfizer-CEO Albert Bourla bestellt wurden (wir berichteten). Polen sollte 1,3 Milliarden Euro zahlen, Rumänien 600 Millionen.

Hintergrund: Beide Länder hatten die Zahlung der «Impfstoff»-Lieferung 2022 abgelehnt. Begründung: Die Nachfrage nach den Injektionen sei gesunken. Laut dem rumänischen Politikwissenschaftler Dragos Moldovean gehörte Rumänien zu den europäischen Ländern mit den niedrigsten COVID-19-Impfquoten. Polen hatte zudem finanzielle Schwierigkeiten als Grund genannt, die durch die Aufnahme von Flüchtlingen aus dem Ukraine-Konflikt entstanden waren.

Diese Entwicklungen veranlassten Pfizer/BioNTech 2023 zu einer Klage gegen die beiden Länder. Nach dem Urteil legten sie Einspruch gegen die Entscheidung ein. Polen hatte einen Aufschub der Vollstreckung des Urteils vom 1. April bis zum Abschluss des Berufungsverfahrens beantragt, dieser Antrag wurde jedoch vom belgischen Gericht abgelehnt.

Jetzt berichtet The Defender, dass Pfizer aufgrund dieses Urteils finanzielle Mittel für die Flugsicherung der beiden Länder einfrieren ließ. Eurocontrol, eine zwischenstaatliche Organisation, die die Flugsicherung in ganz Europa koordiniert, habe die Flugsicherungsbehörden Polens und Rumäniens Anfang des Monats darüber informiert, dass die Gelder nach dem Urteil eingefroren werden.

Die niederländische Anwältin Meike Terhorst, die nicht an dem Rechtsstreit beteiligt ist, bezeichnete Pfizers Vorgehen als «empörend und unethisch». Sie argumentierte, dass es die Sicherheit von Flügen von und nach Polen und/oder Rumänien gefährden könnte, indem es den Flugsicherungsbehörden dieser Länder die für ihren Betrieb notwendigen Mittel entziehe.

Łukasz Wojdyga, Direktor des Zentrums für Strategische Studien am Warschauer Unternehmensinstitut WEI, erklärte, Pfizer mache zwar von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch, die es dem Unternehmen erlauben, die strittigen Gelder trotz der zu erwartenden Rechtsmittel einzufrieren, doch der Fokus müsse auf den Mängeln des EU-Vertrags liegen. Er sagte:

«Selbst wenn diese Form der Vollstreckung nach belgischem Recht zulässig ist, erscheint es mir unverhältnismäßig und unverantwortlich, die Hauptfinanzierungsquelle einer für die Flugsicherheit zuständigen Institution ins Visier zu nehmen.»

Gleichzeitig habe ein Gläubiger das Recht, ein Gerichtsurteil zu vollstrecken und die Interessen seiner Aktionäre mit allen rechtmäßigen Mitteln zu schützen. Aus diesem Grund sollte der Fokus laut Wojdyga nicht darauf liegen, Pfizer für die Verfolgung seiner Ansprüche zu kritisieren. Vielmehr sollte er darauf gerichtet sein, wie der Vertrag der EU-Kommission überhaupt ausgehandelt, genehmigt und unterzeichnet wurde.

Einige Rechts- und Politikexperten, die mit The Defender sprachen, meinten, Pfizer hätte andere Optionen gehabt, als die in Belgien befindlichen Gelder beider Länder sofort einzufrieren. Andere Experten vertraten die Ansicht, dass der Vertrag der EU mit Pfizer selbst ungültig sei, da er durch ein zweifelhaftes und möglicherweise illegales Verfahren zustande gekommen sei. Stichwort: Ursula von der Leyens «Pfizergate».

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Ärzte vor dem Aufstand? Experte warnt: «Verdienst-Deckel zerstört die medizinische Versorgung»

Transition News - 1. August 2026 - 0:01

Die Diskussion um den neuen Schweizer Ärztetarif erscheint absurd. Obwohl sie das ganze Land und das Wohlbefinden der Menschen betrifft, liest man in den Medien dazu wenig. Einige kurze Artikel, einige offizielle Verlautbarungen und sonst: Flaute im Blätterwald. Dabei hat das, was abstrakt tönt das Potenzial, das Schweizer Gesundheitssystem nachhaltig zu schädigen – natürlich ohne dass es für die Prämienzahler günstiger würde. Auch unser diesbezüglicher Artikel auf Transition News wurde nicht besonders oft angeklickt.

Nach Ansicht des Beraters im Gesundheitswesen, Hansruedi Federer, droht mit den jüngsten Eingriffen von Bund und Krankenkassen nicht weniger als ein Kahlschlag in der ambulanten Versorgung. Seine Forderung ist unmissverständlich: Der Bundesrat müsse die geplanten Einschränkungen sofort stoppen – andernfalls bleibe den Ärzten nur noch der kollektive Widerstand.

Federer spart nicht mit scharfer Kritik. Politik, Krankenkassen und Standesorganisationen hätten es über Jahre versäumt, einen tragfähigen Tarif zu schaffen. Stattdessen werde nun versucht, die Folgen eigener Fehlplanungen auf jene abzuwälzen, die täglich Patienten behandeln. Dass Ärzte für hohe Leistungsbereitschaft künftig mit Einkommensbegrenzungen bestraft würden, sei das falsche Signal.

Besonders heftig kritisiert Federer die geplante zeitliche Begrenzung abrechenbarer Leistungen. Diese bedeute faktisch eine Obergrenze für ärztliche Tätigkeit – mit gravierenden Folgen für Patienten. Wer mehr Zeit investiere oder besonders viele Menschen behandle, werde künftig finanziell ausgebremst. Leidtragende seien letztlich die Patienten, die längere Wartezeiten, schlechtere Erreichbarkeit und eine eingeschränkte Versorgung in Kauf nehmen müssten.

Nach Darstellung des Experten sei die Entwicklung umso unverständlicher, weil zahlreiche Arztpraxen nach Einführung des Tardoc bei korrekter Abrechnung wirtschaftlich solide Ergebnisse erzielt hätten. Anstatt daraus die richtigen Schlüsse zu ziehen, werde nun mit administrativen Eingriffen versucht, die Kosten künstlich zu begrenzen. Das werfe die Frage auf, ob die Auswirkungen des neuen Tarifs überhaupt seriös geprüft worden seien.

Federer warnt vor einer Kettenreaktion. Gerade besonders effiziente und stark ausgelastete Praxen könnten unter den neuen Vorgaben wirtschaftlich nicht mehr überleben. Schließungen wären die Folge – und mit ihnen ein weiterer Mangel an Haus- und Fachärzten. Ein einmal verlorenes Versorgungsnetz lasse sich kaum wieder aufbauen.

Deshalb fordert der Experte einen sofortigen Kurswechsel. Der Bundesrat müsse die geplanten Einschränkungen zurücknehmen und den Ärzten wieder Planungssicherheit geben. Gleichzeitig regt Federer an, dass die Ärzteschaft über einen kollektiven Ausstieg aus dem Tardoc abstimmt und einen eigenen, arzt- und patientenorientierten Tarif entwickelt.

Für Federer steht weit mehr auf dem Spiel als eine Tarifdiskussion. Es gehe um die Zukunft der medizinischen Grundversorgung. Wer ausgerechnet jene bestrafe, die täglich für eine funktionierende Gesundheitsversorgung sorgten, riskiere einen Schaden, der sich später kaum mehr korrigieren lasse.

Und die Medien? Und die Patientinnen und Patienten? Wann machen diese den Versuch des Bundes, die Fehler des Auslandes zu wiederholen, endlich zum Thema. Oder macht das erst Schlagzeilen, wenn es zu spät ist, wenn Versorgungsengpässe entstehen und wenn die ambulante Versorgung nicht mehr funktioniert?

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