Sammlung von Newsfeeds

Chile tritt Trumps Bündnis "Shield of the Americas" bei

Santiago de Chile. Die chilenische Regierung hat am 22. September angekündigt, dem umstrittenen Bündnis "Shield of the Americas" beizutreten. Die Entscheidung wurde im Rahmen des Besuchs des rechten Präsidenten José Antonio Kast in New York mitgeteilt, wo Kast zum ersten Mal an der... weiter 25.09.2026 Artikel von zu Chile, Politik
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Suche nach Verschwundenen in Peru durch Kürzungen gefährdet

Ayacucho/Lima. Die fehlenden Ressourcen der Dirección General de Búsqueda de Personas Desaparecidas (Generaldirektion für die Suche nach vermissten Personen, DGBPD) erschweren humanitäre Ermittlungen. Diese zielen darauf ab, Personen zu finden, die von 1980 bis 2000 in Peru... weiter 25.09.2026 Artikel von zu Peru, Menschenrechte, Militär
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Argentinien ist nicht zu verkaufen

Eine gesellschaftliche Mehrheit stoppt den Landverkauf an ausländische Investor:innen Der Gesetzentwurf der Regierungspartei wurde dem Senat ohne seinen zentralen Teil vorgelegt: die Reform des Grundstücksgesetzes, die den Erwerb von ländlichen und städtischen Grundstücken durch auswärtige Käufer:innen erleichtern sollte. Während der Sitzung wurde ein weiteres Kapitel gestrichen,... weiter 25.09.2026 Artikel von zu Argentinien, Politik, Umwelt, Wirtschaft, Soziale Bewegungen
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Chile: Bachelet zieht UNO-Kandidatur zurück

In der dritten Vorrundenwahl erhielt die chilenische Ex-Präsidentin nur eine Stimme. Rebeca Grynspan aus Costa Rica lag mit neun Stimmen vorn Santiago de Chile/New York.  Michelle Bachelet hat bei der Dritten Probeabstimmung zum UN-Vorsitz nur eine Stimme, bei elf Gegenstimmen, erhalten. Die ehemalige Präsidentin Chiles (2006–2010 und 2014–2018) zog daraufhin ihre Kandidatur zurück und dankte der mexikanischen... weiter 25.09.2026 Artikel von zu Chile, International, Politik
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When Everything Becomes a National Security Threat

“The word ‘security’ is a broad, vague generality whose contours should not be invoked to abrogate the fundamental law embodied in the First Amendment.” ~ Justice Hugo Black, New York Times Co. v. United States (1971) “National security” has become the government’s all-purpose permission slip to behave badly. They have become the magic words that can make constitutional restraints disappear – especially […]
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America’s Arsenal: While Supplies Last

Smoke rose over Riyadh last week as Houthi forces launched strikes on the Saudi capital, as well as on crucial oil infrastructure in major coastal cities. It has been a disastrous month for Saudi Arabia as Houthi forces have made substantial gains along the west coast of Yemen. The Yemeni group scored massive victories in […]
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Frauenarzt Weikl wurde Zutritt zu Masernimpfungs-Petitionsausschuss verwehrt

Transition News - 25. September 2026 - 0:08

Die Petition zur sofortigen Aufhebung des Masernschutzgesetzes und der darin verankerten faktischen Impfpflicht hat mit über 38.000 Unterschriften das erforderliche Quorum deutlich überschritten (wir berichteten). Vorangetrieben wurde das Anliegen vom Frauenarzt Ronald Weikl von der Gesellschaft «Mediziner und Wissenschaftler für Gesundheit, Freiheit und Demokratie, e.V.» (MWGFD) und der Heidelberger Rechtsanwältin Beate Bahner.

Am letzten Montag fand nun die Anhörung vor dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages statt. Neben den 26 Ausschussmitgliedern hätten auch Bahner und Weikl, stellvertretender Vorsitzender der MWGFD und Koordinator der Arbeitsgruppe Masernschutzgesetz, anwesend sein sollen, um ihre Argumente vorzutragen. Allerdings wurde Weikl, der auch Sprecher der Petition ist, der Zutritt in das Bundestagsgebäude schon im Vorfeld verwehrt. Das wurde ihm erst am Freitag telefonisch mitgeteilt, sodass er keinen Vertreter mehr nachmelden konnte. Als Grund wurden Sicherheitsbedenken gegen Weikl angegeben. Somit war im Saal lediglich Bahner anwesend. Weikl wurde hingegen per Video aus einem Hotelzimmer in Berlin zugeschaltet.

Der Radiologe Gerd Reuther äußert auf tkp die Ansicht, dass sich Bahner und Weikl eine Anreise nach Berlin auch hätten sparen können. In lediglich 54 Minuten Gesamtzeit hätten die beiden zusammen nämlich gerade einmal etwa 25 Minuten sprechen können: Fünf Minuten für die Erläuterung der Petition und 20 Minuten für neun «oft umfängliche Fragen» von Abgeordneten. Die Vorsitzende habe «großzügig Zeitüberschreitungen im Sekundenbereich» zugelassen.

Reuther stellt fest, dass es dagegen für die Antworten auf neun Anfragen an drei Vertreterinnen des Gesundheitsministeriums keine zeitliche und personelle Beschränkung gab. Er erläutert:

«So konnten eine tatsachenwidrige Gefährlichkeit der Masern und Eingeständnisse, dass man die angefragten Daten nicht oder noch nicht vorliegen habe, ausführlich und redundant verbreitet werden. Natürlich galt das bundestägliche Bilderverbot. Graphiken und Schaubilder, die mehr als tausend Worte hätten sagen können, vermisste man.»

Der Radiologe findet, dass ein derartiges Forum nicht dem Erkenntnisgewinn des Parlaments dient. Die Petenten würden zu Bittstellern, die aus Zeitdruck zu schnell sprechen müssten, «um souverän und gelassen wirken zu können». So hätten sich die Abgeordneten mit den in den eingereichten Unterlagen enthaltenen Informationen abfinden müssen. Bahner und Weikl seien sichtlich unerwünscht gewesen und nur wenige Zuschauer hätten das «Schauspiel» im Saal verfolgt.

«Der Eindruck machtloser Petenten soll im Gedächtnis bleiben», so Reuthers.

Bahner stellte jedenfalls klar, dass das Masernschutzgesetz für redliche Juristen untragbar ist, weil gesunde, ungeimpfte Kinder aus der Kita und damit vom sozialen Leben ausgeschlossen würden. Sie ergänzte:

«Für mich als Fachanwältin für Medizinrecht ist dies angesichts unserer unrühmlichen deutschen Vergangenheit eine neue Schande, denn es fehlt jedwede Risikoanalyse dazu, inwieweit ungeimpfte Kinder tatsächlich eine Gefahr sind. Der Ausschluss nicht geimpfter Kita-Kinder ist ein eklatanter Verstoß gegen die UN-Kinderrechtskonvention und das dort verankerte absolute Diskriminierungsverbot des Artikels 2.

Der deutsche Gesetzgeber und das Bundesverfassungsgericht missachten bindendes Völkerrecht und das deutsche Grundgesetz und die EU-Charta für Menschenrechte, die das Grundrecht auf freie medizinische Entscheidung enthalten.»

Die CDU-Abgeordnete Simone Borchardt wollte in der Fragerunde von Bahner wissen, worauf sie sich stütze, wenn sie schreibe, dass das Risiko eines schwerwiegenden Schadens einer Masernimpfung in Deutschland um ein Vielfaches höher sei als das Risiko einer schweren Komplikation durch Masern selbst. Die Rechtsanwältin zitierte daraufhin die Zahlen des European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).

Demnach gibt es fünf Masernfälle pro Million Menschen. «Also eine enorm seltene Krankheit», stellt Bahner fest. Ferner stirbt laut dem ECDC im gesamten europäischen WHO-Gebiet, das beispielsweise auch Russland miteinbezieht, etwa einer von 100 Millionen Menschen an Masern. Einer von einer Milliarde erkrankt an einer Enzephalitis durch Masern.

Weikl räumte ein, dass die Impfungen zu einem Rückgang der Masernfälle führen. Doch man müsse sich fragen, zu welchem Preis. Masern sei eine harmlose Krankheit und habe auch viele Vorteile. Diese Erkrankung führe im Gegensatz zu den Impfungen zu einer dauerhaften Immunität.

Christiane Schenderlein von der CDU entgegnete, dass es sich nicht um eine harmlose Kinderkrankheit handele. Das Ziel sei es, diese Krankheit zu eliminieren. Das gelinge durch eine hohe Impfquote.

Weikl wies in der Folge auf die Nebenwirkungen hin. Dem Paul-Ehrlich-Institut seien 13.000 schwere Nebenwirkungen gemeldet worden. Und eine Cochrane-Review von 2020 bestätige, dass die Impfung dramatische Schäden mit sich bringen kann, wie auch andere Studien.

Der Frauenarzt erinnerte auch daran, dass diese Meldungen an die entsprechenden Behörden «extrem unterrepräsentiert» seien, und zwar um den Faktor 15 bis 20. Wahrscheinlich sei er sogar noch «viel, viel höher». Manche würden sogar vom Faktor 100 sprechen. Die wichtigste Frage sei jedoch, wie man mit einer Impfung, die sowieso nicht 100 Prozent wirke, überhaupt etwas eliminieren könne. 20 bis 30 Prozent der Masernfälle betreffen laut Weikl Geimpfte. Er fragte:

«Wie kann man [einen] Kombinationsimpfstoff geben, wo eine Erkrankung, zum Beispiel Röteln, drin ist, die seit Jahren in Deutschland als eliminiert gilt? Das ist Körperverletzung.»

Weikl betonte anschließend nochmals die Gefährlichkeit der Impfung. In einem Gutachten, das Professor Wolfgang Jilg, ehemaliges Mitglied der Stiko, im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens erstellt habe, stehe: Das Risiko einer Masernenzephalitis sei mit einer Impfung acht- bis 17-mal höher als ohne Impfung. Er schreibe also, dass die Impfung massiven Schaden mit sich bringe. Und die Gretchenfrage, die man sich stellen müsse, ist laut Weikl:

«Wie kann der uns als Allgemeingut verkaufte Inzidenzrückgang der Masern, mit vielen vielen Nachteilen, gegen eine Gesundheitsgefährdung eines Individuums aufgewogen werden, das (sic) nachweislich besteht? Wir Ärzte sind dem Individuum verpflichtet, nicht der Allgemeingesundheit.»

Der Petitionssprecher wiederholte daraufhin die von Bahner vorgebrachten Zahlen des ECDC und betonte, dass diese «auf keinen Fall» eine epidemiologische Notlage rechtfertigen würden, die eigentlich für eine Grundrechtseinschränkung notwendig wäre.

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Sucharit Bhakdi: Neue Hypothese zu möglichen Erkrankungen nach modRNA-«Impfung»

Transition News - 25. September 2026 - 0:07

Im Rahmen der Feierlichkeiten zum 20-jährigen Jubiläum der unabhängigen News-Seite UK Column hat Professor Sucharit Bhakdi, ehemaliger Leiter des Instituts für Medizinische Mikrobiologie an der Universität Mainz, die Teilnehmer mit einer bislang von ihm noch nicht öffentlich vorgestellten Hypothese zu möglichen Krankheitsmechanismen nach modRNA-«Impfungen» überrascht.

Nach Bhakdis Hypothese wird die modRNA von Endothelzellen der kleinsten Gefäße aufgenommen. Die Produktion von fremden Proteinen – in diesem Fall Spike, aber jedes andere würde dasselbe bewirken – führt ihm zufolge zum Angriff und zur Schädigung der Gefäßauskleidung und damit zu Störungen der Blutversorgung und zum Untergang der umliegenden Zellen.

Dazu gehören die Oligodendrozyten, die für die Aufrechterhaltung der Myelin-Nervenscheiden unentbehrlich sind. Der Zerfall der Nervenscheiden führt zu Störungen der Nervenleitungen und zu Symptomen, die klassische degenerative Entmarkungskrankheiten wie Alzheimer, Multiple Sklerose, Parkinson und viele andere kennzeichnen – und die bei Impfgeschädigten auftreten.

Zerfallsprodukte der Nervenscheiden haben laut Bhakdi eine einzigartige Eigenschaft: Sie aktivieren das Komplementsystem, so dass die umliegenden Oligodendrozyten unter Komplementbeschuss geraten. Oligodendrozyten haben bemerkenswert wenige Schutzproteine gegen die Komplementgeschosse, sodass «ein sich selbst unterhaltender Kreislauf des Untergangs» in Gang kommt. Dies passiert nach der Hypothese grundsätzlich bei allen degenerativen Nervenkrankheiten und erklärt ihr unablässiges Fortschreiten.

Abschließend geht Bhakdi auf Curcumin, den Hauptwirkstoff im Gewürz Kurkuma, als möglichen Hemmstoff des Komplementsystems ein. Dabei verweist er auf erste anekdotische Erfahrungsberichte eines norwegischen Arztes sowie aus seinem persönlichen Umfeld. Ein klinischer Wirksamkeitsnachweis für die Behandlung der beschriebenen Erkrankungen lässt sich daraus jedoch (noch) nicht ableiten. Curcumin zeigte jedoch in einer Studie eine starke Wirkung gegen Krebs. Auch weitere gesundheitliche Vorteile wurden festgestellt (hier und hier).

Professor Bhakdi betont ausdrücklich, dass es sich bei seinen Überlegungen um eine bislang unbestätigte Hypothese handelt. Er ruft Wissenschaftler dazu auf, diese kritisch zu überprüfen.

Der Vortrag beginnt mit einem Rückblick auf sein Leben und seinen beruflichen Werdegang, von seiner Kindheit in Bern, Kairo und Bangkok über seine medizinische Ausbildung in Bonn bis hin zu seiner Forschungstätigkeit am Max-Planck-Institut für Immunbiologie. Er beschreibt, wie ihn die Pandemie dazu brachte, sich mit den Arbeiten von Gustave Le Bon zur Massenpsychologie auseinanderzusetzen und Jahrzehnte seiner eigenen Lehre zum Thema Impfungen zu hinterfragen.

Bhakdi erwähnt Bücher, an denen er als Co-Autor mitgewirkt hat, darunter ein deutschsprachiges Werk mit Karina Reiss und Klaus Köhnlein sowie eine in Kürze erscheinende englische Ausgabe eines Kompendiums, das er gemeinsam mit dem ehemaligen Pfizer-Toxikologen Helmut Sterz verfasst hat und das bei Skyhorse veröffentlicht wird.

Auf Bhakdis Vortrag wies die Gesellschaft der «Mediziner und Wissenschaftler für Gesundheit, Freiheit und Demokratie» (MWGFD) hin, bei der Bhakdi Ehrenvorsitzender ist.

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Milei attackiert UN: «Kaste fatal arroganter Parasiten»

Transition News - 25. September 2026 - 0:05

Seine Rede vor der UN-Vollversammlung hat Javier Milei genutzt, um mit den Vereinten Nationen abzurechnen. Der argentinische Präsident konstatierte, die UN habe ihre zentralen Aufgaben nicht erfüllt und sei inzwischen zu einer «nutzlosen Organisation» geworden, die nur dazu diene, «eine Kaste von fatal arroganten Parasiten zu ernähren, die sich als wohlmeinende Bürokraten tarnen» (hier und hier).

Milei ist der Meinung, dass die UN vor allem bei den Aufgaben versagt hat, die ihre Existenz rechtfertigen sollen. Sie sei ihrer Pflicht zur Gewährleistung der kollektiven Sicherheit und zum Schutz der Menschenrechte nicht nachgekommen. Stattdessen habe die Organisation zugelassen, dass sich «Chaos, Gewalt und internationaler Terrorismus» ausbreiteten.

Mit Nachdruck kritisierte Milei die Haltung der UN gegenüber Israel und erklärte, dass «die angeblichen Verfechter der Menschenrechte blutrünstige Diktaturen und Regime geschützt haben, die Frauen auf offener Straße steinigen». Er fügte hinzu:

«Sie haben systematisch gegen Israel gestimmt, während sie angesichts des islamistischen Terrorismus und des Völkermords an Christen in Afrika geschwiegen haben.»

Zugleich warf Milei Großbritannien vor, UN-Beschlüsse im jahrzehntelangen Streit um die Falkland-Inselgruppe folgenlos missachten zu können. Er betonte: «Die Falklandinseln sind für uns eine nationale Sache.»

Argentiniens Präsident verwies dabei auf eine UN-Resolution aus dem Jahr 1976. Darin werden Großbritannien und Argentinien aufgefordert, den Konflikt durch Verhandlungen beizulegen. Doch seiner Ansicht nach zeigt der bis heute ungelöste Streit zugleich das Problem einer internationalen Ordnung, in der Beschlüsse gefasst würden, ohne dass deren Missachtung Konsequenzen habe. Die britische Delegation verfolgte Mileis Ausführungen nach Angaben der Medien regungslos.

Obendrein warf Milei der UN vor, «einen bürokratischen Leviathan» aufgebaut zu haben, um zu entscheiden, wie die Bürger zu leben hätten. Dabei hob er insbesondere die Geschehnisse während der inszenierten Pandemie hervor. Die erzwungenen Lockdowns bezeichnete er zum Beispiel als «ein globales Experiment zur sozialen Kontrolle, getarnt als Wissenschaft». Das sei der Grund dafür gewesen, dass Argentinien aus der Weltgesundheitsorganisation (WHO) ausgetreten ist.

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Brüssels Plan B zur schnelleren Finanzierung des Ukraine-Kriegs

Transition News - 25. September 2026 - 0:04

In Kiew wird in diesem Jahr ein Haushaltsdefizit von 23,5 Milliarden Euro erwartet. Wie Euractiv berichtet, sehe sich Brüssel der Forderung ausgesetzt, die Auszahlung von EU-Kreditgeldern an die Ukraine vorzuziehen, um eine Krise abzuwenden.

Die Kommission erwägt deshalb, den Großteil der zweiten Tranche von 45 Milliarden Euro, der eigentlich über das kommende Jahr verteilt werden sollte, in den ersten Teil des Jahres 2027 vorzuziehen, «um dringenden ukrainischen Bedarf zu decken». Denn Kiew erwartet 2027 ein noch größeres Haushaltsdefizit: 32,6 Milliarden Dollar (28,4 Milliarden Euro) stehen im Raum.

Im Dezember 2025 hatten sich die EU-Staats- und Regierungschefs auf einen Kredit von 90 Milliarden Euro für die Ukraine geeinigt, der durch den gemeinsamen EU-Haushalt abgesichert wurde – und über zwei Jahre fließen sollte, jeweils 45 Milliarden Euro in den Jahren 2026 und 2027.

Die Kommission hatte die Finanzierungslücke der Ukraine zu diesem Zeitpunkt zwar noch nicht beziffert, aber bereits prophezeit, dass die ständigen russischen Bombardierungen die Finanzierungsbedürfnisse der Ukraine mit Sicherheit erhöhen könnten.

Laut Euractiv sind von der Leyen und Selenskyj nun am Rande der UN-Generalversammlung in New York zusammengetroffen. Dabei habe der ukrainische Präsident auf eine beschleunigte Lieferung von Luftabwehrsystemen gedrängt. Die EU-Chefin habe Selenskyj im Gegenzug aufgefordert, Reformen umzusetzen, um die EU-Mittel freisetzen zu können.

Euractiv weist darauf hin, dass eine Vorziehung der Zahlungen kurzfristig bis mittelfristig Probleme lösen könnte, dass aber «eine langfristige Lösung für den Finanzbedarf der Ukraine» gefunden werden muss». Denn der Ukraine gehe das Geld schneller aus als die Kommission gedacht habe.

Der im Dezember vergangenen Jahres vereinbarte EU-Kredit sollte ursprünglich zwei Drittel des Finanzierungsbedarfs Kiews für 2026 und 2027 abdecken, während andere Nicht-EU-Länder, darunter das Vereinigte Königreich, Kanada und Japan, das verbleibende Drittel von 45 Milliarden Euro übernehmen sollten.

Kurzum: Die Finanzierung der Ukraine, in der ein Korruptionsskandal nach dem anderen bekannt wird, ist ein Fass ohne Boden – und es scheint absehbar, dass weitere Steuergelder fließen müssen. Wobei anzumerken ist, dass gerade kürzlich ein zweiter Versuch gestartet wurde, nun doch auf die eingefrorenen russischen Vermögenswerte zuzugreifen, um die Kriegsmaschinerie am Laufen zu halten (wir berichteten). Der erste Versuch war vor allem am Widerstand Belgiens gescheitert.

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«SRF» blamiert sich mit Kinderbeitrag zu Geschlechtsidentität

Transition News - 25. September 2026 - 0:03

Ein Kinderbeitrag des Schweizer öffentlich-rechtlichen Senders SRF zum Thema Geschlechtsidentität hat das Sachgerechtigkeitsgebot verletzt. Die Ombudsstelle kritisiert mehrere Elemente der Sendung – insbesondere dort, wo umstrittene gesellschaftliche Deutungen wie gesicherte Tatsachen vermittelt wurden.

Damit stellt sich nicht nur die Frage nach einzelnen Formulierungen, sondern nach den journalistischen Qualitätsstandards, die SRF gerade bei Inhalten für Kinder anlegen muss. Der Beitrag «SRF Kids Reporter – Wer bin ich?» sollte Kindern Fragen rund um Geschlechtsidentität erklären. Dass ein öffentlich-rechtlicher Sender solche Themen aufgreift, steht dabei nicht zur Debatte. Problematisch wird es dort, wo aus einer persönlichen Geschichte eine vermeintlich objektive Wissensvermittlung wird. Dann gelten die Anforderungen an eine sachgerechte, ausgewogene und nachvollziehbare Darstellung – und genau diese Anforderungen wurden laut Ombudsstelle an mehreren Stellen nicht erfüllt.

Besonders kritisch ist, dass SRF bestimmte Deutungen nicht als solche kenntlich machte. So wurde das Konzept eines «zugeteilten Geschlechts bei der Geburt» vermittelt, ohne ausreichend darauf hinzuweisen, dass es sich dabei um eine bestimmte und umstrittene Perspektive auf ein gesellschaftlich und wissenschaftlich diskutiertes Thema handelt. Gerade gegenüber Kindern ist eine solche Unterscheidung wichtig: Was ist eine persönliche Erfahrung, was eine gesellschaftliche Position und was ein wissenschaftlich breit abgestützter Befund?

Noch deutlicher fiel die Kritik bei einer historischen Aussage aus. SRF vermittelte den Eindruck, Geschlechtervielfalt habe es schon immer und überall gegeben und Menschen hätten früher begonnen, alle Identitäten außer «Frau» und «Mann» zu unterdrücken. Die Ombudsstelle wertete dies als weitreichende geschichtswissenschaftliche These, die ohne Quellenangabe, Einordnung oder Relativierung als gesicherter Forschungsstand präsentiert worden sei. Das ist – um es deutlich zu sagen – Geschichtsklitterung.

Auch bei der Sprache ging SRF nach Auffassung der Ombudsstelle zu weit. In einer Tabelle unter dem Titel «Mit kleinen Worten viel bewirken» wurden Ausdrücke wie «Mama und Papa», «Bruder und Schwester» oder «Frauen und Männer» geschlechtsneutralen Alternativen gegenübergestellt.

Die Ombudsstelle hielt ausdrücklich fest, dass Begriffe wie «Mama und Papa» oder «Bruder und Schwester» weder ausgrenzend noch problematisch seien. Die Botschaft «Statt X sag Y» könne bei Kindern vielmehr den Eindruck erwecken, ihre alltägliche Sprache sei grundsätzlich verbesserungsbedürftig.

Kritik gab es schließlich auch an der Auswahl der Beratungsangebote. SRF nannte sechs Anlaufstellen für Kinder und Jugendliche, die laut Ombudsstelle allesamt dem queeren Organisationsspektrum zuzuordnen waren. Die Auswahl wurde deshalb als einseitig beurteilt.

Gerade bei einem öffentlich-rechtlichen Angebot wäre eine breitere und transparentere Auswahl verschiedener Beratungsangebote naheliegend gewesen. Kinder und Jugendliche sollten erkennen können, dass es bei einem gesellschaftlich umstrittenen Thema unterschiedliche Anlaufstellen und Perspektiven gibt.

SRF hat den Beitrag inzwischen überarbeitet. Unter anderem wurde die traditionelle Jugendberatungsstelle Pro Juventute nachträglich als allgemeine Beratungsstelle aufgenommen. Laut dem vorliegenden Bericht wurden die Änderungen zunächst allerdings nicht transparent ausgewiesen, sondern klammheimlich am Online-Beitrag vorgenommen.

Auch hier stellt sich eine grundsätzliche Frage: Wenn ein redaktioneller Beitrag nach einer Beanstandung wesentlich verändert wird, sollte für das Publikum nachvollziehbar sein, was korrigiert oder ergänzt wurde.

Lehrernetzwerk fordert klare Standards

Das beschwerdeführende Lehrernetzwerk Schweiz will den Fall deshalb nicht auf einzelne Formulierungen reduzieren. Entscheidend ist aus seiner Sicht die Frage, wie Kinder mit gesellschaftlich umstrittenen Themen konfrontiert werden und welche Verantwortung Medien dabei tragen. Das Lehrernetzwerk fordert transparente Korrekturen, eine klare Kennzeichnung umstrittener Konzepte sowie verbindliche Qualitätsstandards für weltanschaulich sensible Kinderinhalte.

Damit geht es dem Netzwerk nicht darum, bestimmte Themen aus dem Unterricht oder aus der öffentlichen Debatte zu verbannen. Im Gegenteil: Kinder sollen sich mit unterschiedlichen Sichtweisen auseinandersetzen können – allerdings auf einer Grundlage, die zwischen Fakten, persönlichen Erfahrungen, wissenschaftlichen Erkenntnissen und gesellschaftlichen Positionen unterscheidet.

Gerade dieser Ansatz ist für die Schule von Bedeutung. Guter Unterricht schreibt Kindern keine fertige Weltanschauung vor, sondern vermittelt ihnen die Fähigkeit, Informationen zu prüfen, unterschiedliche Positionen zu erkennen und sich ein eigenes Urteil zu bilden. Diese Prinzipien sollten auch für öffentlich-rechtliche Kinderangebote gelten.

Das Lehrernetzwerk setzt damit einen konstruktiven Gegenpunkt: Nicht weniger Information ist das Ziel, sondern mehr Transparenz, mehr Quellenkritik und mehr Offenheit gegenüber unterschiedlichen Perspektiven.

Was folgt für SRF?

Im Zentrum des Entscheids steht nicht die Frage, ob Kinder über Geschlechtsidentität informiert werden dürfen. Selbstverständlich können und sollen Kinder altersgerecht über gesellschaftliche Themen informiert werden.

Entscheidend ist vielmehr, wie ein öffentlich-rechtliches Medium dies tut. Nach dem Sachgerechtigkeitsgebot sollen Informationssendungen so gestaltet sein, dass sich das Publikum eine eigene Meinung bilden kann.

Bei Kindern ist diese Verantwortung besonders groß, weil sie Quellen, wissenschaftliche Kontroversen und unterschiedliche gesellschaftliche Positionen naturgemäß weniger leicht einordnen können als Erwachsene.

Die Ombudsstelle hat hier einen konkreten Qualitätsmangel aufgezeigt. Jetzt ist SRF gefordert, daraus mehr zu machen als eine nachträgliche Korrektur einzelner Passagen.

Es braucht nachvollziehbare redaktionelle Standards für weltanschaulich sensible Kinderinhalte – und eine erkennbare Bereitschaft, unterschiedliche Perspektiven fair und transparent abzubilden. Der Fall weist deshalb über den konkreten Beitrag hinaus. Für das Lehrernetzwerk ist klar: Kinder verdienen weder ideologische Vorgaben noch Informationslücken, sondern guten, offenen und sachlich sauber aufbereiteten Unterricht und Mediencontent. Genau daran sollte sich auch der öffentlich-rechtliche Rundfunk messen lassen.

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Ceuta nach der Invasion: 37 Sexualdelikte in 46 Tagen

Transition News - 25. September 2026 - 0:01

Die links-sozialistische spanische Regierung um den Ministerpräsidenten Pedro Sánchez behauptet gerne, dass nach der Invasion von Ceuta, bei der Ende Juli rund 100.000 Menschen aus Marokko illegal die Grenze zur spanischen Exklave überquerten, die Normalität wieder eingezogen sei. Doch das stimmt nicht: Zwar ist ein Großteil der Migranten nach Marokko zurückgekehrt, doch nach wie vor befinden sich Tausende Illegale in der Stadt – und das hat Folgen.

Wie die nationalen Medien berichten, gab es im Zeitraum vom 30. Juli bis 14. September, also in nur 46 Tagen, nach Angaben des CGPJ (Generalrat der richterlichen Gewalt) 37 Sexualdelikte an Frauen, davon zehn mit Penetration. Elf Minderjährige waren betroffen.

Dieser Wert übersteigt die Zahlen der Vorjahre bei Weitem: Im gesamten Jahr 2025 – dem bisherigen Höchststand der Jahresstatistik – wurden neun Vergewaltigungen registriert; 2023 waren es acht und 2024 fünf, also die Hälfte der nach der Invasion verzeichneten Fälle.

Vor dem Massenansturm, also zwischen Januar und Juni 2026, kam es laut den Medien zu 20 sexuellen Übergriffen, davon vier Vergewaltigungen. Rechnet man die Zahlen ab Juli hinzu, wurden in Ceuta im bisherigen Jahresverlauf mindestens 57 sexuelle Übergriffe – davon 14 Vergewaltigungen – registriert. Diese Zahl liegt weit über den Zahlen der Vorjahre: Im gesamten Jahr 2025 wurden 52 Fälle registriert, 42 im Jahr 2024, 32 im Jahr 2023, 35 im Jahr 2022 und 31 im Jahr 2021. Den Anstieg im Jahr 2026, der mit der Invasion zusammenhängt, bezeichnen die Medien deshalb als «dramatisch».

Dabei decken sich die offiziellen Zahlen des Innenministeriums weder mit den Angaben der Polizeigewerkschaften noch mit den Erfahrungen der Gesundheitszentren in Ceuta. In einem Interview mit der Zeitung La Gaceta berichtete eine Krankenschwester, dass «jeden Tag» Fälle von «einem, zwei oder drei Sexualdelikten» gemeldet würden.

Ihren Schilderungen zufolge befinden sich unter den Opfern auch Frauen und minderjährige Mädchen, die im Zuge der Migrationswelle nach Ceuta gekommen sind. Im Interview erklärte die Mitarbeiterin des Gesundheitswesens zudem, dass Frauen und Mädchen in den Aufnahmeeinrichtungen von Männern getrennt worden seien, gerade um das Risiko von Übergriffen zu verringern.

Daten widerlegen Innenminister Marlaska

Die Daten des CGPJ stellen die Aussagen von Innenminister Fernando Grande-Marlaska in ein neues Licht: Dieser hatte nach dem massenhaften Grenzübertritt Verständnis für das «subjektive Unsicherheitsgefühl» der Anwohner geäußert. Am 14. September verteidigte Marlaska dann das Vorgehen seines Ministeriums und versicherte, die Bearbeitung der Asyl- und Ausweisungsverfahren habe dank des Einsatzes von mehr als 100 Sicherheitskräften und Fachkräften «Reisegeschwindigkeit» erreicht. Der Minister bezifferte die Zahl der freiwilligen Rückkehrungen auf über 5.300 und die der gerichtlichen Ausweisungen infolge begangener Straftaten auf 300; zudem versprach er, den Polizeieinsatz bis Ende Dezember aufrechtzuerhalten.

Derweil führt der Nationale Gerichtshof (Audiencia Nacional) weiterhin Ermittlungen zur Invasion von Ende Juli durch. Richterin María Tardón hatte den Fall übernommen, nachdem sie Anhaltspunkte für einen möglichen «schweren Angriff auf die territoriale Integrität Spaniens» erkannt hatte. Die Ermittlungen umfassen auch mögliche Straftaten im Zusammenhang mit kriminellen Vereinigungen zum Nachteil ausländischer Staatsangehöriger sowie fahrlässige Tötung.

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Boom von Erwachsenentaufen?

fowid - Forschungsgruppe Weltanschauungen - 25. September 2026 - 0:00

Fowid-Statistikbeobachter: Das Thema eines Booms von Erwachsenentaufen (vor allem in Frankreich) zieht seine medialen Kreise und gerät in Widerspruch: Einerseits bekräftigt der Vatikan diese Feststellung – anlässlich der PR-Vorbereitung der aktuellen Papstreise nach Frankreich -, andererseits stellt das Schweizerisches Pastoralsoziologische Institut (SPI) fest, dass diese Aussage, statistisch gesehen, keine große Bedeutung hat.

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„Nein zum Krieg“-Initiative gegründet

In der Türkei hat sich eine neue Initiative gegen regionale und globale Kriege gegründet. Zu den Initiator:innen von „Savaşa Hayır“ („Nein zum Krieg“) gehören Akademiker:innen, Schriftsteller:innen, Künstler:innen, Menschenrechtsverteidiger:innen und Aktivist:innen. In ihrer Gründungserklärung rufen sie dazu auf, den Widerstand gegen Krieg, Besatzung und Aufrüstung zusammenzuführen. Die Initiative ging aus einer Online-Konferenz am 21. September hervor. Innerhalb des Zusammenschlusses wurden Arbeitsgruppen zu Kurdistan, Palästina und Iran eingerichtet. Sie sollen wöchentlich aktuelle Entwicklungen beraten und kurz-, mittel- und langfristige Kampagnenziele entwickeln.

Von der Ukraine bis nach Palästina und Iran

In ihrer Gründungserklärung nimmt die Initiative zu verschiedenen aktuellen Kriegen und Konflikten Stellung. Zum Krieg zwischen Russland und der Ukraine erklärt sie, dass dieser die regionalen und globalen Spannungen weiter verschärft habe. Die dadurch verursachte humanitäre und ökologische Zerstörung müsse beendet werden. Mit Blick auf Palästina fordert die Initiative ein Ende der israelischen Angriffe auf den Gazastreifen und das Westjordanland. Auch die militärischen Angriffe auf den Libanon und Syrien müssten eingestellt werden. Die Initiative kritisiert zudem die Angriffe und Sanktionspolitik gegen Iran und warnt vor deren Folgen für die Zivilbevölkerung und die gesamte Region.

Gesellschaftliche Beteiligung am Friedensprozess

Einen eigenen Schwerpunkt bildet die Kurdistanfrage in der Türkei. „Damit der gegenwärtige Friedensprozess zu einem dauerhaften Frieden führen kann, muss die gesellschaftliche Beteiligung ausgeweitet werden“, heißt es in der Erklärung. Dafür seien verstärkt demokratische und partizipative Strukturen notwendig. Darüber hinaus fordert die Initiative den Austritt der Türkei aus der NATO und eine Innen- und Außenpolitik, die sich an Frieden und den Interessen unterdrückter Bevölkerungen orientiert. Kritisiert wird auch die zunehmende Verwendung öffentlicher Mittel für Rüstung und Krieg, während soziale, wirtschaftliche und kulturelle Bedürfnisse der Bevölkerung vernachlässigt würden.

Breites Spektrum von Unterstützer:innen

Zu den Unterzeichner:innen des Gründungsaufrufs gehören unter anderem der Menschenrechtsverteidiger Akın Birdal, der Sozialwissenschaftler Ferhat Kentel, die Akademiker:innen Esra Mungan und Selim Deringil, die Schriftstellerin und Linguistin Necmiye Alpay, der Schriftsteller Murat Uyurkulak, die Musikerin Ilkay Akkaya sowie Hüda Kaya, Cafer Solgun, Hakan Tahmaz, Ufuk Uras und Zeynep Tanbay. Die Initiative ruft zugleich weitere Menschen dazu auf, sich dem Zusammenschluss anzuschließen. Ihre Gründungserklärung endet mit dem Appell: „Lasst uns unsere Stimmen und unsere Worte vereinen und gemeinsam erheben, um Krieg und Konflikte zu stoppen.“

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Falsche Fotos im Umweltbericht: Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen ein

Im Streit um den geplanten Solarpark bei Cixsê (tr. Ağaçlı) im kurdischen Landkreis Pasûr (Kulp) hat die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren wegen mutmaßlicher Urkundenfälschung eingestellt. Anlass der Strafanzeige waren Fotos im Umweltverträglichkeitsbericht, die nicht das vorgesehene Projektgebiet zeigen. Gegen die Entscheidung wurde Beschwerde eingelegt.

Im Weiler Buduka bei Cixsê sollen auf einer 25,71 Hektar großen Weidefläche 30.909 Solarpaneele errichtet werden. Das Gelände liegt lediglich 48 Meter vom Dorf entfernt. Gegen die positive Umweltverträglichkeitsprüfung läuft ein Verfahren vor dem Verwaltungsgericht. Die Dorfbewohner:innen protestieren weiterhin mit einer Mahnwache im Zelt gegen das Projekt.

Fotos zeigen anderes Gebiet

Die Anwaltskammer Amed und der Verein freiheitlicher Jurist:innen (ÖHD) hatten im April 2025 Strafanzeige gegen Verantwortliche des Unternehmens Global ÇED erstattet, das den Umweltverträglichkeitsbericht erstellt hatte. Die Anzeige richtete sich außerdem gegen Beschäftigte des Unternehmens, die das Protokoll der Ortsbesichtigung unterzeichnet hatten, sowie gegen den Geschäftsführer des Bauunternehmens VBZ İnşaat, das das Solarkraftwerk errichten will.

Nach Darstellung der Anwält:innen wurden in den Unterlagen Fotos verwendet, die nicht vom vorgesehenen Standort des Solarparks stammen. Dadurch sei das Projektgebiet in den für das Genehmigungsverfahren eingereichten Unterlagen irreführend dargestellt worden. Die Strafanzeige lautete auf den Verdacht der Fälschung privater Urkunden.

Die Staatsanwaltschaft in Pasûr entschied nun, kein Strafverfahren einzuleiten. Zur Begründung verwies sie auf Artikel 207 des türkischen Strafgesetzbuchs. Für den Tatbestand müsse entweder eine private Urkunde gefälscht oder ein echtes Dokument in täuschender Weise verändert worden sein. Dass die dem Projekt zugrunde gelegten Fotos von einem anderen Ort stammen, reiche für sich genommen nicht aus, um diesen Straftatbestand zu erfüllen.

Staatsanwaltschaft verweist auf Verwaltungsgerichtsbarkeit

In der Entscheidung wird zudem darauf verwiesen, dass Beschäftigte der Provinzdirektion für Umwelt, Stadtentwicklung und Klimawandel in Amed (Diyarbakır) das Gebiet vor Ort untersucht hätten und das zuständige Ministerium anschließend zu einer positiven Bewertung des Projekts gekommen sei. Bei Einwänden seien die zuständigen Behörden zur Prüfung und Bewertung verpflichtet. Der Vorwurf, dass mit irreführenden Angaben eine Genehmigung für das Projekt erwirkt worden sei, könne zudem auf dem Verwaltungsrechtsweg verfolgt werden. Die Anwält:innen haben gegen die Einstellung des Ermittlungsverfahrens Beschwerde eingelegt. Wird ihr stattgegeben, muss die strafrechtliche Untersuchung erneut aufgenommen werden.

Widerstand gegen Solarpark hält an

Unabhängig davon geht der Widerstand der Bevölkerung von Cixsê gegen den Solarpark weiter. Die Bewohner:innen wenden sich gegen die Bebauung der als Weideland genutzten Fläche und setzen ihre Zeltmahnwache fort. Parallel dazu wird vor dem Verwaltungsgericht über die Rechtmäßigkeit der positiven Umweltverträglichkeitsentscheidung verhandelt.

https://deutsch.anf-news.com/Oekologie/-52405 https://deutsch.anf-news.com/Oekologie/-46182 https://deutsch.anf-news.com/Oekologie/-52351

 

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Kreativer Protest: Hunderte demonstrieren gegen Preisverleihung an Peter Thiel

netzpolitik.org - 24. September 2026 - 21:52

Gegen die Verleihung des Axel Springer Awards an den rechten Oligarchen Peter Thiel haben in Berlin hunderte Menschen demonstriert – eine Person sogar bei der Preisverleihung selbst. Sie kritisierten Thiels Rolle beim Aufbau einer autoritären Gesellschaft und die Beteiligung seiner Unternehmen in Kriegen.

Gandalf stellt sich gegen Peter Thiel vor dem Springer-Hochhaus. – CC-BY-SA 3.0: netzpolitik.org

Hunderte Menschen haben am Donnerstagabend gegen den Axel-Springer-Award, den autoritären Ideengeber Peter Thiel und dessen Unternehmen in Überwachungs- und Rüstungsindustrie demonstriert. Der Milliardär Thiel bekam vom Axel-Springer-Verlag am Abend einen Preis verliehen. Begründet hatte dies der Verlag unter anderem damit, dass Thiels Überwachungskonzern Palantir eines der wichtigsten Unternehmen unserer Zeit „für die Resilienz von Demokratien“ sei. Thiel und Palantir werden allerdings weithin als Gefahr für die Demokratie wahrgenommen.

Höhepunkt der Demonstration, bei der auch zahlreiche Menschen gegen die Beteiligung von Thiels Unternehmen im Gaza-Konflikt protestierten, war eine Gandalf-Modenschau. Die Demonstration vor dem Axel-Springer-Haus stand unter dem Motto „Thiel shall not pass“ („Thiel darf nicht durchkommen“) – eine Anspielung auf ein Zitat der Figur Gandalf aus dem Herrn der Ringe. Der Zauberer Gandalf kämpft in diesem Epos für das Gute; Thiel hingegen benennt seine Firmen gerne nach Gegenständen und Figuren des Buchs.

„Blanker Hohn“

Maximilian, Sprecher der Demonstration, kritisiert gegenüber netzpolitik.org, dass Thiel „nichts als Verachtung für demokratische Institutionen und letztlich auch für Menschenleben übrig“ habe. Es sei blanker Hohn, dass er heute so einen Preis bekomme. Produkte von Thiels Unternehmen seien in Kriegen bei der Automatisierung des Tötens und hierzulande bei der Überwachung der Bevölkerung beteiligt.

„Sicherheit wird nicht dadurch geschaffen, dass wir Polizei immer neue Spielzeuge in die Hand geben“, so der Sprecher weiter. Sicherheit in Gesellschaften würde nicht dadurch geschaffen, dass man beim Sozialstaat immer weiter kürze, sondern im Gegenteil in diesen investiere.

Ähnliches sagt Lea, die beim Protest gegen Thiel auf der Straße war: „Palantir ist ein System, das die Demokratie aushöhlt. Zum Protest hierher zu kommen, schafft ein Gemeinschaftsgefühl. Man merkt, man ist nicht allein mit diesem Gedanken. Palantir und der Einfluss auf unsere Demokratie ist nicht normal.“

Protest sogar auf der Bühne bei der Preisverleihung

Die Veranstalter sprachen von 400 Teilnehmenden auf der Kundgebung vor dem Springer-Gebäude. Die Berliner Polizei hatte die Preisverleihung mit einem Großaufgebot und hunderten Metern Absperrgittern abgesichert. Doch selbst das hat einen Protest auf der Preisverleihung selbst nicht verhindern können.

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Denn offenbar gab es auch eine Aktion im Axel-Springer-Haus selbst. Laut einem Foto, das der Table-Briefings-Chefredakteur Michael Bröcker auf X verbreitete, ist eine Person auf der Bühne vor Mathias Döpfner und Peter Thiel zu sehen, die ein Transparent mit der Aufschrift „They know that we know that they lie“ („Sie wissen, dass wir wissen, dass sie lügen“).

Auf unsere kurzfristige Presseanfrage zum Vorfall haben Springers Presseabteilung und die Berliner Polizei noch nicht geantwortet.

Auf dem Laufsteg stellen sich queere Gandalfe Peter Thiel entgegen. – CC-BY-SA 4.0: netzpolitik.org Auch DJV kritisiert Preisverleihung

Schon vor der Kundgebung fand am Nachmittag ein Teach-In zum Thema Tech-Faschismus statt. Dabei sprachen unter anderem der Karlsruher Wissenschaftler Christopher Coenen sowie Enno Park, Rainer Rehak und Katika Kühnreich. Sie lieferten den ideengeschichtlichen, philosophischen und theoretischen Hintergrund, warum Peter Thiel und der Tech-Faschismus eine Bedrohung für demokratischen Gesellschaften darstellen.

Kühnreich sagte gegenüber netzpolitik.org: „Dass Peter Thiel, der sich explizit gegen demokratische Gesellschaftsformen ausspricht, diesen Preis verliehen bekommt, muss öffentlich kritisiert werden.“ Es sei ebenso ein Skandal, dass der Springer Verlag einen solchen Preis verleiht – und damit ein Medienunternehmen, das nach internationalem Einfluss sucht, mit seinen Publikationen Stimmung macht und Kampagnen gegen ihm Unliebsames treibe.

Schon am Tag zuvor hatten Aktivist:innen mit einem Banner vor dem Springer-Gebäude gegen Überwachung durch Palantir protestiert. Eine Sprecherin des Bündnisses „Sicherheit ohne Überwachung“ bezeichnete Technologien wie Palantir als „zutiefst antidemokratisch und auf eine umfassende datengestützte Kontrolle der Gesellschaft gerichtet“.

Auch der Deutsche Journalistenverband (DJV) kritisierte die Preisverleihung. Thiel sei einer der wichtigsten Förderer von US-Präsident Donald Trump. Der wiederum hat gerade mehrere Medien aus dem Weißen Haus ausgeschlossen, darunter auch Axel Springers Politico. „Das passt nicht zusammen“, erklärte der DJV-Bundesvorsitzende Mika Beuster.

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Thiel als Ideengeber der Rechten

Der Protest kommt nicht ohne Grund: Peter Thiel ist einer der wichtigsten Ideengeber der amerikanischen Rechten, er unterstützt Donald Trump und hat die Karriere des US-Vizepräsidenten JD Vance massiv gefördert. Thiels Weltbild ist, so kritisierte der Historiker Volker Weiß gegenüber dem ZDF, letztlich eine faschistische Dystopie: Eine kleine Elite von Tech-Oligarchen, die sich auch noch theologisch rechtfertige, habe die technischen Werkzeuge in der Hand, um Massen global zu kontrollieren.

Springer-Chef Mathias Döpfner beschreibt Thiels Rolle hingegen so: „Neben seinem unternehmerischen Wirken hat Peter Thiel die öffentliche Debatte über Innovation, Freiheit und die Zukunft westlicher Gesellschaften geprägt.“ Den Überwachungskonzern Palantir nannte Döpfner gegenüber der dpa eine „Schutzmacht der Demokratie“.

Der Milliardär Döpfner ist mit Milliardär Thiel familiär und über Netzwerke verbunden. So arbeitete Döpfners Sohn Moritz als Chief of Staff bei Thiel Capital, Thiel investierte laut Medienberichten 50 Millionen in Moritz Döpfners „Döpfner Capital“. Diese wiederum investierte in das Kampfdrohnen-Startup Stark Defence, in das auch Peter Thiel investiert hat.

Der Axel-Springer-Verlag, der in den letzten Jahren stark in die USA expandiert ist, sucht mit dem Preis offenbar die Nähe der US-Oligarchen. Der Verlag hat mit dem Award in der Vergangenheit viele Tech Bros ausgezeichnet, unter ihnen Mark Zuckerberg, Jeff Bezos, Elon Musk und Sam Altman.

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Kategorien: Externe Ticker

Seit 18 Tagen kein Lebenszeichen von Elham Alizadeh

Seit ihrer Festnahme durch den iranischen Geheimdienst am 6. September fehlt von Elham Alizadeh jede direkte Nachricht. Die Familie der 30-jährigen Kurdin versucht seit mehr als zwei Wochen vergeblich, Informationen über ihre Situation zu erhalten. Nach Angaben von IranWire blieben wiederholte Nachfragen bei Justiz- und Geheimdienststellen in Mahabad und Ûrmiye (Urmia) ohne Ergebnis.

Alizadeh, die auch unter dem Namen „Suheyla“ bekannt ist, wurde im Haus ihrer Mutter in Mahabad festgenommen. Regimekräfte sollen dabei weder einen Haftbefehl noch ein anderes richterliches Dokument vorgelegt haben. Noch am selben Tag wurde sie zur Geheimdienststelle in Ûrmiye gebracht.

Familie wartet drei Tage vor Geheimdienststelle

Besonders eindrücklich schildert IranWire die Bemühungen der Angehörigen um Auskunft. Alizadehs Familie wartete demnach drei Tage und drei Nächte vor der Geheimdienststelle in Ûrmiye. Die Verantwortlichen machten dennoch keine Angaben zu ihrer Situation.

Bis heute ist nicht bekannt, was Elham Alizadeh vorgeworfen wird und ob gegen sie ein Verfahren eingeleitet wurde. Unklar ist auch, ob sie Zugang zu einem Rechtsbeistand hat oder ihr Telefonate und Besuche gestattet werden. Über ihren Gesundheitszustand liegen ebenfalls keine Informationen vor.

https://deutsch.anf-news.com/frauen/-52805 https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/-52820 https://deutsch.anf-news.com/menschenrechte/-52832

 

Kategorien: Externe Ticker

„Wahl-Intifada“: Ethnische Wahlen als neue Normalität

Am Wahlsonntag rief der Berliner Kommunalpolitiker Basem Said von der Linken zur „Wahl-Intifada“ auf. Er machte für sich und einen weiteren arabischstämmigen Kandidaten Werbung und verknüpfte dies mit einem Eintreten für Palästina. “Intifada” ist der Begriff für den Aufstand der Palästinenser gegen Israel. Der Nahostkonflikt hat es endgültig bis nach Neukölln geschafft. Auf der Wahlparty […]

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Kategorien: Externe Ticker

Pflegegeld: Wer Fangfragen der Gutachter kennt erhöht den Pflegegrad

Wer im Alltag regelmäßig auf Unterstützung angewiesen ist, kann bei seiner Pflegekasse einen Pflegegrad beantragen. Die Entscheidung hängt jedoch nicht allein von Diagnosen oder dem Alter ab, sondern davon, wie selbstständig die betroffene Person ihren Alltag noch bewältigen kann.

Schon vor dem Termin mit dem Medizinischen Dienst sollten Antragsteller deshalb genau dokumentieren, wobei sie Hilfe benötigen. Unvollständige Angaben, verharmloste Beschwerden oder fehlende Unterlagen können dazu führen, dass der Unterstützungsbedarf im Gutachten zu niedrig eingeschätzt wird.

Der Antrag bei der Pflegekasse setzt das Verfahren in Gang

Der Antrag auf Pflegeleistungen wird bei der Pflegekasse gestellt, die in der Regel bei der jeweiligen Krankenkasse angesiedelt ist. Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums können auch bevollmächtigte Angehörige, Nachbarn oder andere Vertrauenspersonen den Antrag übernehmen.

Grundsätzlich kann bereits eine telefonische oder formlose schriftliche Mitteilung als Antrag gelten. Aus Beweisgründen empfiehlt sich jedoch eine schriftliche Antragstellung, bei der das Eingangsdatum später nachvollzogen werden kann.

Dieses Datum ist wichtig, weil Leistungen bei einer Bewilligung grundsätzlich frühestens ab dem Monat der Antragstellung gezahlt werden. Wer einen Hilfebedarf erkennt, sollte den Antrag daher nicht unnötig aufschieben.

Die Pflegekasse benötigt zunächst persönliche Angaben

Nach dem ersten Kontakt verschickt die Pflegekasse häufig ein Antragsformular. Darin werden unter anderem Name, Geburtsdatum, Anschrift, Versicherungsnummer, Kontaktdaten und die gewünschte Leistungsart abgefragt.

Bei der Anschrift ist nicht nur die Meldeadresse von Bedeutung. Entscheidend ist, wo sich die betroffene Person gewöhnlich aufhält und wo eine persönliche Begutachtung durchgeführt werden kann.

Daneben fragt die Pflegekasse häufig, ob die Versorgung zu Hause, in einer ambulant betreuten Wohnform oder in einer stationären Einrichtung erfolgt. Auch Angaben zu Pflegepersonen, einem Pflegedienst oder einer bestehenden Vollmacht können verlangt werden.

Eine Schweigepflichtentbindung sollte bewusst erteilt werden

Mit einer Schweigepflichtentbindung dürfen medizinische Informationen bei behandelnden Ärzten oder Einrichtungen angefordert werden. Versicherte sollten darauf achten, für welche Personen, Unterlagen und Zeiträume die Erklärung gelten soll.

Eine pauschale Einwilligung ist nicht in jedem Fall erforderlich. Wer eine Erklärung unterschreibt, sollte zuvor lesen, welche Daten erhoben, übermittelt und genutzt werden dürfen.

Die Pflegekasse verfügt nicht automatisch über sämtliche Arztberichte, Entlassungsunterlagen und Therapieprotokolle. Abrechnungsdaten oder Diagnoseschlüssel ersetzen keine ausführliche Darstellung der tatsächlichen Einschränkungen im Alltag.

Der Medizinische Dienst prüft den Pflegebedarf

Bei gesetzlich Versicherten beauftragt die Pflegekasse normalerweise den Medizinischen Dienst oder eine andere unabhängige Gutachterperson. Privat Versicherte werden üblicherweise durch Medicproof begutachtet.

Die Gutachter entscheiden nicht selbst über den Leistungsantrag. Sie untersuchen die Beeinträchtigungen, berechnen die Bewertungspunkte und übermitteln der Pflegeversicherung eine Empfehlung zum Pflegegrad.

Die Pflegekasse erlässt anschließend den schriftlichen Bescheid. Das Gutachten sollte dem Bescheid beigefügt werden, sofern der Versicherte der Übersendung nicht widersprochen hat.

Nicht die Krankheit, sondern die Selbstständigkeit wird bewertet

Eine schwere Diagnose führt nicht automatisch zu einem Pflegegrad. Begutachtet wird, in welchem Umfang die betroffene Person wegen gesundheitlich bedingter Beeinträchtigungen auf Hilfe durch andere angewiesen ist.

Dabei geht es beispielsweise um Fortbewegung, Körperpflege, Nahrungsaufnahme, Orientierung, Medikamenteneinnahme und die Gestaltung des Tagesablaufs. Auch psychische Erkrankungen, geistige Einschränkungen und Verhaltensauffälligkeiten müssen berücksichtigt werden.

Die Bewertung erfolgt nach den gesetzlichen Kriterien des Begutachtungsinstruments. Die aktuellen Begutachtungs-Richtlinien des Medizinischen Dienstes Bund beschreiben, wie der Pflegebedarf ermittelt und dokumentiert wird.

Diese sechs Lebensbereiche fließen in die Bewertung ein Bereich Was dabei betrachtet wird Mobilität Positionswechsel im Bett, Aufstehen, Umsetzen, Fortbewegen in der Wohnung und Treppensteigen Geistige und kommunikative Fähigkeiten Orientierung, Erinnerungsvermögen, Erkennen von Risiken, Verstehen und Mitteilen von Bedürfnissen Verhalten und psychische Problemlagen Unruhe, Ängste, Aggressionen, nächtliche Aktivität oder Abwehr von Pflegemaßnahmen Selbstversorgung Waschen, Anziehen, Essen, Trinken und Benutzung der Toilette Umgang mit Krankheit und Therapie Medikamente, Injektionen, Verbände, Arztbesuche, Therapien und Umgang mit Hilfsmitteln Alltagsleben und soziale Kontakte Tagesplanung, Beschäftigung, Schlafrhythmus und Kontakt zu anderen Menschen

Die Bereiche werden unterschiedlich stark gewichtet. Bei geistigen Fähigkeiten und Verhaltensweisen fließt nur der jeweils höhere gewichtete Wert in die Gesamtbewertung ein.

Außerhäusliche Aktivitäten und die Haushaltsführung werden ebenfalls erfasst, erhöhen die Punktzahl für den Pflegegrad jedoch nicht unmittelbar. Die Angaben können dennoch für die Pflegeplanung und für Empfehlungen im Gutachten wichtig sein.

Typische Fangfragen bei der Pflegebegutachtung

Der Begriff „Fangfragen“ ist rechtlich nicht festgelegt. Gemeint sind scheinbar harmlose oder suggestiv formulierte Fragen, aus deren Antworten der Gutachter Rückschlüsse auf die Selbstständigkeit zieht.

  • „Sie können doch noch allein aufstehen?“
    Hier sollte erklärt werden, ob das Aufstehen nur mit Festhalten, einem Hilfsmittel, mehreren Versuchen oder der Unterstützung einer anderen Person gelingt.
  • „Zur Toilette schaffen Sie es noch selbst?“
    Wichtig ist, ob Hilfe beim Aufstehen, Gehen, Ausziehen, Reinigen oder bei der Inkontinenzversorgung benötigt wird.
  • „Sie sind heute doch auch angezogen?“
    Die Kleidung am Begutachtungstag sagt nicht aus, ob sich die betroffene Person selbst angezogen hat oder dabei täglich Hilfe braucht.
  • „Duschen können Sie grundsätzlich allein?“
    Es sollte geschildert werden, ob Unterstützung beim Einsteigen, Waschen, Abtrocknen oder wegen einer Sturzgefahr notwendig ist.
  • „Das Frühstück machen Sie sich noch selbst?“
    Entscheidend ist, ob Lebensmittel vorbereitet, Getränke eingeschenkt oder die Mahlzeit vollständig bereitgestellt werden müssen.
  • „Ihre Medikamente nehmen Sie selbstständig ein?“
    Wer Medikamente nur nach Erinnerung, Kontrolle oder vorheriger Sortierung einnimmt, ist dabei nicht vollständig selbstständig.
  • „Sie waren doch kürzlich noch einkaufen?“
    Hier sollte angegeben werden, ob eine Begleitperson dabei war, den Einkauf trug, die Auswahl übernahm oder den Weg organisierte.
  • „Zum Arzt kommen Sie noch allein?“
    Auch die Terminvereinbarung, Begleitung, Orientierung und Unterstützung bei der Nutzung von Bus, Bahn oder Taxi gehören zur Antwort.
  • „Sie können sich doch gut mit mir unterhalten?“
    Ein kurzes Gespräch an einem guten Tag schließt Gedächtnisprobleme, Orientierungsschwierigkeiten oder Verständigungsprobleme im Alltag nicht aus.
  • „Sie wissen doch, welcher Tag heute ist?“
    Eine richtige Einzelantwort beweist nicht, dass die zeitliche Orientierung dauerhaft erhalten ist.
  • „Nachts kommen Sie allein zurecht?“
    Nächtliche Toilettengänge, Unruhe, Schmerzen, Umlagerungen oder die Gefahr des Umherirrens sollten genau beschrieben werden.
  • „Sie gehen doch noch regelmäßig spazieren?“
    Zu erläutern ist, ob Begleitung, ein Rollator, Pausen oder Unterstützung beim Verlassen und Betreten der Wohnung erforderlich sind.
  • „Den Haushalt machen Sie noch selbst?“
    Eine einzelne leichte Tätigkeit bedeutet nicht, dass Putzen, Wäsche, Einkaufen und Kochen insgesamt selbstständig möglich sind.
  • „Ihre Tochter kommt nur gelegentlich vorbei?“
    Betroffene sollten konkret angeben, wie oft Angehörige kommen, wie lange sie bleiben und welche Hilfen sie übernehmen.
  • „Sie haben heute einen guten Tag, oder?“
    Der Zustand am Begutachtungstag darf nicht über regelmäßig auftretende schlechte Tage und schwankende Beschwerden hinwegtäuschen.
  • „Wenn es sein müsste, könnten Sie das noch allein?“
    Bewertet werden sollte nicht eine theoretische Möglichkeit, sondern ob die Tätigkeit im normalen Alltag sicher, zuverlässig und ohne fremde Hilfe gelingt.

Bei solchen Fragen sollten Betroffene weder übertreiben noch Einschränkungen aus Höflichkeit herunterspielen. Hilfreich sind konkrete Antworten wie: „Ich kann aufstehen, brauche dafür aber den Rollator und morgens zusätzlich die Hand meiner Tochter.“

Der Selbstauskunftsbogen kann die Begutachtung erleichtern

Je nach Medizinischem Dienst erhalten Antragsteller einen Selbstauskunftsbogen oder Zugang zu einem Onlinefragebogen. Darin können sie ihre gesundheitliche Situation und den täglichen Unterstützungsbedarf schildern.

Auch wenn das Ausfüllen nicht immer verpflichtend ist, kann der Bogen dem Gutachter frühzeitig wichtige Informationen liefern. Er sollte allerdings nicht hastig und möglichst nicht ohne Rücksprache mit einer Person ausgefüllt werden, die den Pflegealltag kennt.

Formulierungen wie „das geht schon noch“ oder „nur gelegentlich“ können ein falsches Bild vermitteln. Beschrieben werden sollte, ob eine Tätigkeit selbstständig, nur mit Hilfsmitteln, nach Anleitung oder ausschließlich mit personeller Unterstützung gelingt.

Warum sich eine Pflegeberatung vor dem Termin lohnt

Versicherte haben nach § 7a SGB XI Anspruch auf Pflegeberatung. Unterstützung bieten unter anderem die Pflegekasse, Pflegestützpunkte, kommunale Beratungsstellen und Sozialverbände.

Die Beratung kann helfen, den Selbstauskunftsbogen auszufüllen und den tatsächlichen Hilfebedarf verständlich darzustellen. Sie kann außerdem erklären, welche Leistungen nach einer Einstufung genutzt werden können.

Eine Beratung darf jedoch keine Beschwerden erfinden oder Fähigkeiten schlechter darstellen, als sie tatsächlich sind. Entscheidend ist eine vollständige und realistische Schilderung des normalen Alltags.

Diese Unterlagen sollten beim Termin griffbereit sein

Für die Begutachtung sollten aktuelle Arzt- und Krankenhausberichte, Reha-Unterlagen, Therapiepläne und Befunde bereitliegen. Sinnvoll sind außerdem ein Medikamentenplan sowie Angaben zu Physiotherapie, Ergotherapie oder anderen Behandlungen.

Auch eine Übersicht über vorhandene Hilfsmittel kann hilfreich sein. Dazu gehören beispielsweise Rollator, Pflegebett, Duschstuhl, Toilettensitzerhöhung, Inkontinenzmaterial oder ein Hausnotruf.

Ergänzend sollte dokumentiert werden, wer regelmäßig hilft, wie häufig diese Hilfe benötigt wird und was dabei konkret übernommen wird. Ein über ein bis zwei Wochen geführtes Pflegetagebuch kann wiederkehrende Belastungen sichtbar machen.

Ein ganzer Aktenordner ist nicht automatisch überzeugender als eine gut sortierte Auswahl. Besonders hilfreich sind Unterlagen, aus denen dauerhafte Einschränkungen und deren Auswirkungen auf die Selbstständigkeit hervorgehen.

Eine vertraute Person sollte anwesend sein

Bei einem Hausbesuch kann eine angehörige, pflegende oder sonstige vertraute Person teilnehmen. Das ist besonders wichtig, wenn die pflegebedürftige Person ihre Beschwerden verharmlost, sich nicht zuverlässig erinnert oder sich gegenüber Fremden anders verhält als gewöhnlich.

Die Begleitperson kann den Alltag ergänzend beschreiben und auf Hilfen hinweisen, die für die betroffene Person längst selbstverständlich geworden sind. Widersprüchliche Angaben sollten möglichst ruhig erklärt und anhand konkreter Situationen eingeordnet werden.

Vor dem Termin empfiehlt es sich, gemeinsam durchzugehen, welche Unterstützung morgens, tagsüber, abends und nachts erforderlich ist. Dabei sollten auch schlechte Tage und regelmäßig auftretende Schwankungen angesprochen werden.

Erstbegutachtungen finden grundsätzlich im Wohnbereich statt

Bei einer erstmaligen Begutachtung ist grundsätzlich eine persönliche Untersuchung im Wohnbereich vorgesehen. Reine Telefonbegutachtungen sind bei einer Erstfeststellung nach den geltenden Richtlinien ausgeschlossen.

Bei Höherstufungs- und Wiederholungsbegutachtungen kann ab dem vollendeten 14. Lebensjahr unter bestimmten Voraussetzungen ein strukturiertes Telefoninterview eingesetzt werden. Dieses kann inzwischen auch per Videotelefonie erfolgen.

Für bestimmte Personengruppen gelten zusätzliche Anforderungen oder Ausschlüsse. Wer eine persönliche Untersuchung im eigenen Wohnbereich wünscht, kann dies gegenüber dem Medizinischen Dienst erklären; dieser Wunsch geht nach den Richtlinien dem strukturierten Telefoninterview vor.

Der Termin muss rechtzeitig angekündigt werden

Eine spontane Begutachtung am nächsten Tag kann Betroffene organisatorisch überfordern. Schließlich müssen häufig eine Pflegeperson, Angehörige, eine Betreuungsperson oder eine bevollmächtigte Person teilnehmen können.

Nach den Begutachtungs-Richtlinien ist der Termin schriftlich anzukündigen. Ergänzende telefonische Absprachen sind möglich, ersetzen aber nicht ohne Weiteres eine ordnungsgemäße Terminmitteilung.

Kann der Termin nicht wahrgenommen werden, sollte der Medizinische Dienst sofort informiert werden. Zugleich sollte ein neuer Termin verlangt und die Verhinderung nachvollziehbar dokumentiert werden.

Die Pflegekasse muss innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden

Die Pflegekasse muss ihre Entscheidung grundsätzlich spätestens 25 Arbeitstage nach Eingang des Antrags schriftlich mitteilen. Diese Frist ergibt sich aus § 18c SGB XI.

Die Frist kann unterbrochen sein, wenn die Pflegekasse die Verzögerung nicht zu vertreten hat. Das kann etwa vorkommen, wenn ein vereinbarter Termin auf Wunsch des Antragstellers verschoben wird oder eine Begutachtung wegen eines Krankenhausaufenthalts zeitweise nicht möglich ist.

Sobald die Begutachtung wieder durchgeführt werden kann, sollte die Pflegekasse unverzüglich informiert werden. Dadurch lässt sich vermeiden, dass das Verfahren länger als nötig ruht.

In dringenden Fällen gelten kürzere Fristen Situation Frist Regulärer Antrag auf Pflegeleistungen Schriftliche Entscheidung grundsätzlich innerhalb von 25 Arbeitstagen Krankenhaus, stationäre Rehabilitation, Hospiz oder ambulante Palliativversorgung bei dringendem Versorgungsbedarf Begutachtung innerhalb von fünf Arbeitstagen Häusliche Umgebung bei angekündigter Pflegezeit oder vereinbarter Familienpflegezeit Begutachtung innerhalb von zehn Arbeitstagen Kurzzeitpflege direkt nach Krankenhaus oder stationärer Rehabilitation Abschließende Begutachtung innerhalb von zehn Arbeitstagen nach Beginn der Kurzzeitpflege

Die verkürzten Fristen sollen verhindern, dass eine Entlassung oder die weitere Versorgung an einem fehlenden Pflegegrad scheitert. Das Bundesgesundheitsministerium weist darauf hin, dass eine zunächst verkürzte Prüfung später durch eine abschließende Begutachtung ergänzt werden kann.

Bei einer Fristüberschreitung können 70 Euro pro Woche fällig werden

Wird der Bescheid nicht rechtzeitig erteilt oder eine verkürzte Begutachtungsfrist überschritten, kann ein Anspruch auf 70 Euro für jede begonnene Woche der Verzögerung entstehen. Die Pflegekasse muss die erste Zahlung spätestens innerhalb von 15 Arbeitstagen nach Ablauf der Frist leisten.

Der Anspruch besteht nicht, wenn die Pflegekasse die Verzögerung nicht zu vertreten hat. Eine weitere Ausnahme betrifft Versicherte in vollstationärer Pflege, bei denen bereits mindestens Pflegegrad 2 festgestellt wurde.

Betroffene sollten den Antragseingang, Terminmitteilungen und sämtliche Schreiben aufbewahren. Nur so lässt sich später nachvollziehen, wann die gesetzliche Frist begonnen hat und ob anrechenbare Unterbrechungen vorlagen.

Nach dem Bescheid sollte das Gutachten genau geprüft werden

Nach der Entscheidung sollten Versicherte nicht nur auf den bewilligten Pflegegrad schauen. Das Gutachten zeigt, welche Angaben berücksichtigt, welche Fähigkeiten angenommen und wie viele Punkte in den einzelnen Bereichen vergeben wurden.

Fehlen erhebliche Einschränkungen oder wurden Angaben falsch wiedergegeben, kann gegen den Bescheid Widerspruch eingelegt werden. Die Frist beträgt normalerweise einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids.

Ein Widerspruch sollte konkret benennen, an welchen Stellen die Einschätzung nicht mit dem tatsächlichen Pflegealltag übereinstimmt. Arztberichte, ein Pflegetagebuch oder Stellungnahmen von Pflegepersonen können die Begründung unterstützen.

Praxisbeispiel: Vorbereitung macht den Hilfebedarf sichtbar

Die 78-jährige Monika lebt allein und beantragt nach mehreren Stürzen erstmals einen Pflegegrad. Im Gespräch sagt sie zunächst, dass sie sich noch selbst versorge, obwohl ihre Tochter täglich beim Duschen, Anziehen, Kochen und bei der Medikamenteneinnahme hilft.

Vor dem Hausbesuch führen beide zwei Wochen lang ein Pflegetagebuch und legen Entlassungsbericht, Medikamentenplan sowie die Verordnung für den Rollator bereit. Beim Termin erklärt die Tochter anhand konkreter Situationen, welche Tätigkeiten ohne Unterstützung nicht mehr sicher möglich sind.

Dadurch erhält der Gutachter ein realistischeres Bild als durch die Diagnosen allein. Die Pflegekasse erkennt schließlich einen Pflegegrad an und bewilligt Leistungen ab dem Monat der Antragstellung.

Häufige Fragen zur Pflegebegutachtung 1. Muss der Antrag auf einen Pflegegrad schriftlich gestellt werden?

Ein Antrag kann grundsätzlich auch telefonisch oder formlos gestellt werden. Eine schriftliche Antragstellung ist dennoch empfehlenswert, weil sich das Eingangsdatum dann leichter nachweisen lässt.

2. Führt eine bestimmte Krankheit automatisch zu einem Pflegegrad?

Nein. Bewertet werden die gesundheitlich bedingten Einschränkungen der Selbstständigkeit und der daraus entstehende Hilfebedarf, nicht lediglich der Name einer Erkrankung.

3. Muss der Selbstauskunftsbogen ausgefüllt werden?

Der Bogen ist nicht in jedem Verfahren zwingend vorgeschrieben. Er kann jedoch helfen, den Alltag und den Unterstützungsbedarf bereits vor der Begutachtung nachvollziehbar darzustellen.

4. Darf eine angehörige Person beim Termin dabei sein?

Ja. Die Anwesenheit einer vertrauten oder pflegenden Person ist häufig sinnvoll, besonders bei Gedächtnisproblemen, psychischen Erkrankungen oder einer Neigung, Beschwerden zu verharmlosen.

5. Kann eine Erstbegutachtung ausschließlich telefonisch stattfinden?

Grundsätzlich nein. Bei einer Erstbegutachtung ist eine Untersuchung im Wohnbereich vorgesehen; strukturierte Telefon- oder Videointerviews kommen vor allem bei bestimmten Höherstufungs- und Wiederholungsbegutachtungen in Betracht.

6. Was kann man gegen einen zu niedrigen Pflegegrad tun?

Gegen den Bescheid kann in der Regel innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden. Dafür sollte das Gutachten geprüft und anhand konkreter Alltagssituationen erläutert werden, welche Einschränkungen fehlen oder unzutreffend bewertet wurden.

Weiterführende Links

Einen ausführlichen Überblick über Voraussetzungen, Einstufung und Leistungen bietet der Beitrag „Pflegegrad 2026: Einstufung, Leistungen und Antrag“.

Welche Fragen beim Termin gestellt werden und wie sich Versicherte vorbereiten können, erklären wir im Beitrag „Pflegeleistungen: Das fragt der Gutachter“.

Bei einer Begutachtung per Telefon besteht das Risiko, dass sichtbare Einschränkungen und Besonderheiten der Wohnung nicht ausreichend erfasst werden. Weitere Hinweise dazu enthält der Artikel „Pflegebegutachtung per Telefon: Darauf sollten Betroffene achten“.

Überschreitet die Pflegekasse die gesetzliche Bearbeitungsfrist, können 70 Euro für jede begonnene Woche der Verzögerung fällig werden. Die Voraussetzungen werden im Beitrag „25-Tage-Frist entscheidet beim Pflegegrad über 70 Euro Ausgleich“ genauer erläutert.

Wurde der Pflegegrad abgelehnt oder zu niedrig festgesetzt, sollte das Gutachten Punkt für Punkt geprüft werden. Welche Fehler beim weiteren Vorgehen vermieden werden sollten, zeigt der Beitrag „Pflegegrad-Widerspruch: Drei fatale Irrtümer“.

Bleiben Pflegekasse und Widerspruchsstelle bei einer fehlerhaften Ablehnung, kann eine Klage vor dem Sozialgericht in Betracht kommen. Dazu passt der Beitrag „Pflegegrad abgelehnt: In diesen Fällen lohnt sich eine Klage“.

Der Beitrag Pflegegeld: Wer Fangfragen der Gutachter kennt erhöht den Pflegegrad erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.

Kategorien: Externe Ticker

Rentner leben seit 3 Jahren in einem Wohnmobil: „Unsere Rente ist klein“

Ein Haus aufgeben, den Besitz verkleinern und im Wohnmobil durch Spanien reisen: Fernando und Ana haben sich im Ruhestand für diesen Weg entschieden. Seit drei Jahren leben sie in einem alten Fahrzeug und berichten, dass sie dadurch weniger Geld ausgeben.

Sieben Meter Wohnmobil statt Haus und laufender Verpflichtungen

Wie der spanische Sender COPE berichtet, bewohnt das Rentnerpaar einen sieben Meter langen, 27 Jahre alten Fiat Ducato Maxi. Für die weitgehend selbst ausgeführte Renovierung einschließlich Außenanstrich werden 1.631 Euro und fünf Monate Arbeit genannt. Dieser Betrag beschreibt die Renovierung, nicht den Kaufpreis des Wohnmobils.

„Unsere Pension ist bescheiden“, wird Ana zitiert. Das Paar schildert den Abschied von bisherigen Verpflichtungen zugleich als Gewinn an Selbstbestimmung. Eine konkrete Rentenhöhe, eine vollständige Monatsabrechnung oder Belege für eine erzwungene Wohnungsaufgabe enthält der Bericht nicht.

Eine kleine Rente wird durch weniger Ausgaben nicht größer

Wer seine laufenden Kosten senkt, kann mit demselben Einkommen mehr Spielraum gewinnen. Das ist eine nachvollziehbare Haushaltsentscheidung, gerade wenn Wohnen einen großen Teil des verfügbaren Geldes verschlingt. Sie ändert allerdings nichts daran, wie viel monatlich auf dem Konto ankommt.

Deshalb sollte eine solche Geschichte weder als Armutsdrama ausgeschmückt noch als allgemeines Erfolgsrezept verkauft werden. Ein selbst gewähltes Leben auf engem Raum kann glücklich machen. Aus dieser persönlichen Entscheidung folgt aber nicht, dass andere Rentner ihre finanziellen Probleme durch den Verzicht auf eine Wohnung lösen könnten.

Der Unterschied liegt in den tatsächlichen Alternativen: Wer jederzeit in eine bezahlbare Wohnung zurückkehren könnte, entscheidet unter anderen Bedingungen als jemand, dessen Ersparnisse gerade für ein altes Fahrzeug reichen. Freiheit besteht auch darin, bleiben zu können. Eine angemessene Wohnung darf im Ruhestand nicht zum Luxus werden.

Die Miete entfällt – das Wohnen kostet trotzdem Geld

Ein Wohnmobil bündelt Unterkunft und Fortbewegung in einem einzigen Gegenstand. Dadurch können bisher getrennte Ausgaben entfallen, während neue entstehen. Eine ehrliche Rechnung vergleicht deshalb sämtliche Kosten über ein ganzes Jahr.

Ein günstiger Monat auf einem preiswerten Stellplatz sagt wenig darüber aus, was ein Winter mit höherem Heizbedarf oder eine längere Werkstattphase kostet. Auch Kaufpreis, Finanzierung und ein späterer Ersatz des Fahrzeugs gehören in die Planung. Wer diese Beträge ausblendet, verwechselt niedrige laufende Zahlungen mit dauerhaft günstigem Wohnen.

Kostenbereich Was günstiger werden kann Was eingeplant werden muss Unterkunft Bisherige Wohnungsmiete kann entfallen Stellplatz- oder Campinggebühren, gegebenenfalls Ersatzunterkunft Energie und Versorgung Kleinere Fläche und geringerer Verbrauch sind möglich Heizenergie, Strom, Frischwasser und Entsorgung Fortbewegung Ein zusätzliches Auto kann entbehrlich werden Kraftstoff, Versicherung, Steuer und mögliche Maut Instandhaltung Eigenleistungen können Werkstattkosten senken Reparaturen an Fahrzeug und Wohnaufbau, Reifen und Prüfungen Langfristige Absicherung Weniger Besitz kann laufende Verpflichtungen verringern Fahrzeugersatz, Rückkehr in eine Wohnung und finanzielle Reserven

Die Übersicht ist keine Kostenabrechnung von Fernando und Ana. Sie zeigt, welche Posten bei einem eigenen Vergleich berücksichtigt werden sollten. Ob tatsächlich Geld übrig bleibt, hängt vom Fahrzeug, den Aufenthaltsorten, den gefahrenen Strecken und den persönlichen Bedürfnissen ab.

Bei einer Panne steht auch das Zuhause in der Werkstatt

Ein technischer Defekt trifft Menschen, die dauerhaft im Wohnmobil leben, doppelt. Das Fahrzeug fällt als Transportmittel aus, und möglicherweise ist zugleich die Unterkunft vorübergehend nicht nutzbar. Zur Reparaturrechnung können dann Übernachtungs- und zusätzliche Fahrtkosten kommen.

Gerade bei einem älteren Fahrzeug sollte deshalb Geld für ungeplante Ausgaben verfügbar bleiben. Eine günstige Anschaffung hilft wenig, wenn anschließend jede größere Rechnung zur Krise wird. Handwerkliches Geschick kann Kosten senken, ersetzt aber weder Ersatzteile noch eine fachgerechte Reparatur sicherheitsrelevanter Bauteile.

Was heute passt, muss auch bei Krankheit funktionieren

Ein enger Einstieg, kleine Sanitärbereiche und begrenzte Bewegungsflächen können im Alltag beschwerlich werden. Für die persönliche Planung ist deshalb auch die Frage wichtig, wie das Leben bei vorübergehender Krankheit oder nachlassender Beweglichkeit weitergehen würde. Eine Rückkehrmöglichkeit ist Teil der finanziellen Vorsorge.

Der ADAC empfiehlt für längere Wohnmobilaufenthalte unter anderem eine sorgfältige Vorbereitung, ein geeignetes Fahrzeug und die Prüfung des Versicherungsschutzes. Wer das ganze Jahr unterwegs sein möchte, sollte außerdem die Wintertauglichkeit berücksichtigen. Ein längerer Probeaufenthalt kann zeigen, ob diese Wohnform auch außerhalb der Urlaubssaison zum eigenen Alltag passt.

In Deutschland sind Stellplatz und Meldeadresse getrennt zu prüfen

Die Reisegeschichte aus Spanien lässt sich nicht ohne Weiteres auf Deutschland übertragen. Hier müssen sowohl die Nutzung des jeweiligen Standorts als auch die melderechtlichen Verhältnisse geklärt werden. Eine erlaubte Parkmöglichkeit bedeutet nicht automatisch, dass dort dauerhaft gewohnt werden darf.

Auch die pauschale Aussage, ein mobiles Zuhause könne niemals eine Wohnung sein, greift zu kurz. § 20 Bundesmeldegesetz erkennt Wohnwagen und Wohnschiffe unter bestimmten Voraussetzungen als Wohnungen an, wenn sie nicht oder nur gelegentlich fortbewegt werden. Für ein dauerhaft abgestelltes Wohnmobil und den konkreten Standort sollte die Einordnung mit Meldebehörde und zuständiger Bauverwaltung geklärt werden.

Eine reine Postadresse bei Angehörigen schafft dagegen noch keinen tatsächlichen Wohnsitz. Der ADAC warnt ausdrücklich vor fiktiven Meldeadressen. Wer dauerhaft unterwegs sein will, sollte die Zustellung wichtiger Schreiben zuverlässig organisieren und seine tatsächlichen Wohnverhältnisse korrekt angeben.

Bei kleiner Rente zuerst mögliche Unterstützung prüfen

Wer in Deutschland aus Geldnot über die Aufgabe seiner Wohnung nachdenkt, sollte zuvor mögliche Leistungsansprüche prüfen lassen. Unter den jeweiligen Voraussetzungen kann eine Aufstockung durch Grundsicherung im Alter infrage kommen. Ob ein Anspruch besteht, hängt unter anderem vom Alter, dem Bedarf sowie dem anrechenbaren Einkommen und Vermögen ab.

Auch Wohngeld zusätzlich zur Rente kann für die bisherige Wohnung eine prüfenswerte Möglichkeit sein. Eine kleine Rente allein sagt noch nicht, welche Unterstützung im Einzelfall passt. Eine Beratung kann klären, ob sich die Wohnkosten senken lassen, bevor ein bestehendes Mietverhältnis aufgegeben wird.

Lange Auslandsreisen können die Grundsicherung unterbrechen

Für Bezieher deutscher Grundsicherung im Alter hat ein monatelanger Aufenthalt im Ausland unmittelbare Folgen. Nach § 41a SGB XII werden bei einem ununterbrochenen Auslandsaufenthalt von mehr als vier Wochen nach Ablauf der vierten Woche bis zur nachgewiesenen Rückkehr keine Leistungen gezahlt. Wer mit diesem Geld seine Reise finanzieren möchte, muss diese Grenze kennen.

Außerdem setzt die Grundsicherung nach § 41 SGB XII einen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland voraus. Ein dauerhafter Umzug ins Ausland ist deshalb anders zu beurteilen als eine vorübergehende Reise. Diese deutschen Regeln sind allgemeine Hinweise für Leser und keine Aussage über die Leistungsansprüche des porträtierten Paares.

Selbstbestimmung verdient Respekt – geringe Renten bleiben ein Problem

Niemand muss seine Vorstellung vom Ruhestand an einer großen Wohnung oder möglichst viel Besitz ausrichten. Wer mit weniger Dingen glücklicher lebt, braucht dafür keine Rechtfertigung. Ebenso wenig müssen sich ältere Menschen rechtfertigen, die eine feste Wohnung, vertraute Nachbarn und kurze Wege zur Arztpraxis brauchen.

Problematisch wird die Erzählung dort, wo aus persönlicher Genügsamkeit eine Erwartung an alle wird. Eine knappe Alterssicherung ist nicht dadurch angemessen, dass einzelne Menschen ihre Ausgaben radikal reduzieren. Ein guter Ruhestand sollte unterschiedliche Lebensentwürfe ermöglichen, statt die Wohnfläche vom Kontostand abhängig zu machen.

Vier Fragen und Antworten zum Leben im Wohnmobil mit kleiner Rente Ist das Leben im Wohnmobil grundsätzlich billiger als eine Wohnung?

Nein, das hängt von den bisherigen Wohnkosten, dem Fahrzeug und der Nutzung ab. Eine eingesparte Miete muss den Kosten für Stellplätze, Versorgung, Fahrten, Instandhaltung und Fahrzeugersatz gegenübergestellt werden. Ohne diese Rechnung lässt sich eine dauerhafte Ersparnis nicht feststellen.

Mussten Fernando und Ana aus finanzieller Not ins Wohnmobil ziehen?

Eine erzwungene Wohnungsaufgabe ist durch den verlinkten Bericht nicht belegt. Das Paar beschreibt eine bewusste Veränderung seines Lebens und verweist dabei auch auf seine begrenzten Einkünfte.

Darf man in Deutschland dauerhaft im Wohnmobil wohnen?

Es gibt kein allgemeines Verbot dieser Lebensform. Entscheidend sind jedoch die Zulässigkeit am konkreten Standort und die melderechtlichen Verhältnisse. Ein öffentlicher Parkplatz oder eine bloße Postadresse genügt nicht automatisch als rechtlich abgesicherte Dauerlösung.

Läuft die Grundsicherung bei monatelangen Auslandsreisen weiter?

Nein, bei einem ununterbrochenen Auslandsaufenthalt von mehr als vier Wochen entfällt die Zahlung nach Ablauf der vierten Woche bis zur nachgewiesenen Rückkehr. Für die Grundsicherung muss außerdem der gewöhnliche Aufenthalt in Deutschland bestehen. Vor einer längeren Reise sollten Betroffene ihre konkrete Planung mit dem Sozialamt klären.

Der Beitrag Rentner leben seit 3 Jahren in einem Wohnmobil: „Unsere Rente ist klein“ erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.

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