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ICRC Receives Second Group of Israelis in Prisoner Swap with Hamas

SANA - Syrian Arab News Agency - 13. Oktober 2025 - 11:27

The International Committee of the Red Cross (ICRC) announced that it has received a second group of Israeli prisoners from the Gaza Strip, totaling 13 individuals, as part of the first phase of the ceasefire agreement.

Earlier on Monday, the Committee received the first group of seven Israeli prisoners from Gaza and transferred them to the Israeli authorities.

In a statement, Hamas confirmed that it had handed over a total of 20 living Israeli prisoners to the Red Cross in Gaza, reaffirming its commitment to the terms and timeline of the agreement, provided the Israeli side fulfills its obligations.

According to the first phase of the agreement, announced by U.S. President Donald Trump on October 9 as part of his plan to end the war in Gaza, all living Israeli prisoners held in the Gaza Strip-numbering 20-will be released.

Additionally, 28 bodies are to be returned gradually, depending on the progress of recovery efforts from beneath the rubble in Gaza.

In exchange, the Israeli authorities will release 250 Palestinian prisoners serving life sentences, along with 1,718 detainees from Gaza who were arrested following the outbreak of the war on October 7, 2023. The entire exchange is to be completed within a 72-hour window beginning on Friday, as stipulated in the agreement.

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Kaum zu glauben – Trotz 25 Ehejahren kein Anspruch auf eine Witwen­rente

Das Urteil einer Witwe, die trotz einer 25 Jahre andauernden Ehe keinen Anspruch auf eine betriebliche Witwenrente hat, sorgt für Verwunderung.

Das Arbeitsgericht Hamburg (Az: 4 Ca 313/22) urteilte, wie wichtig der Zeitpunkt des Renteneintritts für die Beurteilung einer Hinterbliebenenversorgung sein kann. Das Urteil zeigt zudem, dass selbst langjährige Ehen nicht zwangsläufig zu einem Anspruch auf eine betriebliche Hinterbliebenenrente führen müssen.

Wie begann der Fall?

Die Witwe und ihr inzwischen verstorbener Ehemann waren bereits im Jahr 1996 den Bund der Ehe eingegangen. Drei Jahre später, im Jahr 1998, trat der Ehemann seinen Ruhestand an und bezog ab diesem Zeitpunkt eine Betriebsrente von seinem ehemaligen Arbeitgeber.

Ganze 25 Jahre nach der Eheschließung verstarb er schließlich. Seine Ehefrau stellte daraufhin einen Antrag auf Hinterbliebenenversorgung. Das Unternehmen lehnte diesen ab.

Fünf-Jahres-Grenze

Der Arbeitgeber begründete seine Ablehnung mit einer Klausel, die in vielen betrieblichen Versorgungswerken zu finden ist. Sie legt fest, dass eine Ehe zum Zeitpunkt des Rentenbeginns mindestens fünf Jahre bestanden haben muss, damit die Hinterbliebene oder der Hinterbliebene einen Anspruch auf die betriebliche Rente geltend machen kann.

Da das Ehepaar zum Zeitpunkt des Ruhestandseintritts erst drei Jahre verheiratet war, griff die Klausel und verhinderte so den Rentenanspruch der Witwe.

Die Witwe empfand diese Regelung als Benachteiligung. Sie sah sich persönlich und möglicherweise auch als Frau diskriminiert, da sie über viele Jahre verheiratet war und nun trotz der langen Ehe keinen Anspruch auf eine betriebliche Hinterbliebenenrente erhalten sollte.

In ihrer Argumentation berief sie sich auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und auf das Diskriminierungsverbot der Europäischen Union. Nach ihrer Auffassung führe die Fünf-Jahres-Grenze zu einer Ungleichbehandlung, die nicht gerechtfertigt sei.

So urteilte das Arbeitsgericht Hamburg

Das Arbeitsgericht Hamburg folgte der Argumentation der Klägerin nicht. Es kam zu dem Schluss, dass die Fünf-Jahres-Klausel in der betrieblichen Versorgungsordnung sachlich gerechtfertigt sei.

Die Richter führten an, dass Unternehmen durch diese Regelung eine bessere finanzielle Planungssicherheit erhalten, da derartige Hinterbliebenenrenten mitunter über viele Jahre hinweg gezahlt werden müssten.

Die Klausel gelte zudem für Männer und Frauen gleichermaßen und verstoße somit weder gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz noch gegen europäische Diskriminierungsverbote.

Welche Bedeutung hat das Urteil für andere Betroffene?

Das Urteil zeigt, dass betriebliche Versorgungsordnungen mit einer zeitlich festgelegten Mindestdauer der Ehe rechtlich Bestand haben können.

Wer erst kurz vor dem Ruhestand heiratet oder dessen Ehe zum Zeitpunkt des Rentenbeginns nur wenige Jahre bestanden hat, muss damit rechnen, keinen Anspruch auf eine betriebliche Witwenrente zu erhalten.

Entscheidend ist also nicht allein die tatsächliche Ehejahre, sondern der genaue Zeitpunkt, an dem der Rentenbezieher in den Ruhestand getreten ist. Für Betroffene ist es sinnvoll, sich frühzeitig zu informieren und zu prüfen, welche Vorgaben das jeweilige Versorgungswerk enthält.

Welche Konsequenzen ergeben sich aus diesem Fall?

Der Fall zeigt, dass langes Eheleben allein keine Garantie für den Bezug einer Hinterbliebenenleistung aus einer Betriebsrente ist. Unternehmen haben ein legitimes Interesse, ihre finanziellen Verpflichtungen zu kalkulieren und Verträge entsprechend zu gestalten.

Aus Sicht der Witwe wirkt das Urteil hart und mag Unverständnis hervorrufen, vor allem weil die Ehe im Zeitpunkt ihres Endes immerhin 25 Jahre bestanden hatte. Doch rechtlich betrachtet stützte sich das Gericht auf bestehende betriebliche Klauseln und stellte klar, dass diese nicht gegen übergeordnete Diskriminierungs- oder Gleichbehandlungsgrundsätze verstoßen.

Die Quintessenz des Urteils bleibt, dass das Arbeitsgericht Hamburg dem Arbeitgeber Recht gab und die Fünf-Jahres-Grenze für zulässig erklärte.

Für die betroffene Witwe bedeutet das, dass sie trotz einer Vierteljahrhundert-Ehe keine betriebliche Witwenrente erhält, weil die Ehe beim Renteneintritt ihres Mannes nur drei Jahre bestanden hatte.

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Krankengeld: Wann beginnt die zweite Blockfrist? Darum ist das wichtig

Wer in Deutschland wegen derselben Krankheit länger als eineinhalb Jahre arbeitsunfähig ist, erhält keine Zahlungen mehr von der gesetzlichen Krankenkasse i Form von Krankengeld. Genauer gesagt endet der Anspruch nach 78 Wochen – umgerechnet 546 Kalendertagen – innerhalb eines dreijährigen Bezugsrahmens.

Dabei werden die ersten sechs Wochen, in denen der Arbeitgeber noch Lohnfortzahlung leistet, bereits eingerechnet.

Für die meisten Betroffenen verbleibt unter dem Strich ein Zeitraum von höchstens 72 Wochen, in dem die Kasse Krankengeld auszahlt. Die zeitliche Obergrenze ist in § 48 SGB V verankert und seit Jahren unverändert.

Die unsichtbare Dreijahres-Blockfrist

Entscheidend ist nicht allein die Zahl von 78 Wochen, sondern der zeitliche Rahmen, die sogenannte Blockfrist. Sie beginnt an dem Tag, an dem der Arzt die erste Arbeitsunfähigkeits­bescheinigung wegen der betreffenden Krankheit ausstellt und die Krankenkasse die Behandlung übernimmt.

Von diesem Ausgangsdatum an läuft – für die Versicherten ohne sichtbare Markierung – ein exakt dreijähriger Zeitraum. Innerhalb dieser drei Jahre können maximal 78 Wochen Krankengeld wegen derselben Erkrankung in Anspruch genommen werden.

Vergehen die drei Jahre, endet die Blockfrist automatisch, ganz gleich, ob die Betroffenen noch krankgeschrieben sind oder längst wieder arbeiten.

Nahtloser Übergang zur nächsten Blockfrist

Ist die erste Dreijahresfrist abgelaufen, beginnt am folgenden Kalendertag sofort eine neue Blockfrist. Ein künstlicher ”Reset-Knopf“, den man durch eine längere Arbeitsphase drücken könnte, existiert nicht.

Die Folge: Wer nach Beendigung der ersten Frist erneut oder weiterhin mit derselben Diagnose arbeitsunfähig wird, kann erst dann wieder Krankengeld erhalten, wenn zwei Voraussetzungen erfüllt sind.

Erstens müssen seit dem Ende der Leistungen mindestens sechs Monate vergangen sein, in denen kein Krankengeld wegen dieser Diagnose floss.

Zweitens müssen während dieser Zeit wenigstens sechs Monate Pflichtbeiträge zur Krankenversicherung entrichtet worden sein – etwa durch sozialversicherungspflichtige Beschäftigung oder den Bezug von Arbeitslosengeld I. Erfüllen Versicherte beide Bedingungen, öffnet sich erneut das Zeitfenster von bis zu 78 Wochen.

Wenn ein Unfall dazwischenkommt

Komplizierter wird es, sobald eine neue Krankheit in Erscheinung tritt. Ein Beispiel aus der Praxis: Eine Patientin bezieht Krankengeld wegen einer schweren Erkrankung und nimmt nach erfolgreicher Therapie ihre Arbeit wieder auf. Monate später erleidet sie einen schweren Autounfall.

Da zwischen den beiden Diagnosen eine arbeitsfähige Phase ohne Krankengeld lag, handelt es sich um einen eigenständigen Versicherungsfall – die Unfallfolgen lösen eine neue Blockfrist aus, und die Patientin hat erneut bis zu 78 Wochen Anspruch.

Wäre der Unfall während des laufenden Bezugs wegen Krebs passiert, hätte die Kasse die Erkrankungen zusammengefasst; ein zusätzlicher Anspruch wäre nicht entstanden.

Aussteuerung und der Weg zur Arbeitsagentur

Ist die Höchstdauer ausgeschöpft, spricht man von der „Aussteuerung“. Für die Versicherten ist damit keineswegs jede finanzielle Hilfe beendet.

In vielen Fällen springt nahtlos die Bundesagentur für Arbeit ein. Wer dem Arbeitsmarkt – zumindest theoretisch – zur Verfügung steht, kann Arbeitslosengeld I nach § 145 SGB III beziehen; die Leistungshöhe richtet sich nach dem letzten Bruttoeinkommen.

Für Menschen mit schwerwiegenden gesundheitlichen Einschränkungen kommt zudem eine medizinische Rehabilitation oder – falls Erwerbsfähigkeit dauerhaft eingeschränkt ist – eine Erwerbsminderungsrente in Betracht. Private Krankentagegeld- oder Berufsunfähigkeitsversicherungen können eventuelle Lücken schließen, sofern entsprechende Policen abgeschlossen wurden.

Beratung ist unverzichtbar

Ob Überschreiten der Blockfrist, Rückkehr an den Arbeitsplatz, Antrag auf Reha oder die Klärung rentenrechtlicher Fragen – jeder Fall weist individuelle Besonderheiten auf. Fachkundige Beratung durch Sozialverbände, Gewerkschaften oder spezialisierte Anwälte hilft, Fristen im Blick zu behalten, notwendige Anträge rechtzeitig zu stellen und drohende Versorgungslücken zu vermeiden.

Schon der Status „arbeitsunfähig“ kann im Zusammenspiel mit Arbeitgeber, Krankenkasse und Arbeitsagentur unterschiedliche rechtliche Konsequenzen haben. Wer Dokumente strukturiert archiviert, ärztliche Atteste lückenlos vorweist und sich frühzeitig Rat holt, erhöht die Chancen auf einen reibungslosen Übergang zwischen den Leistungssystemen.

Fazit

Das deutsche Krankengeldsystem verfolgt ein doppeltes Ziel: Es soll Erkrankten ausreichend Zeit zur Genesung geben und gleichzeitig ausschließen, dass Versicherte ohne Perspektive dauerhaft in der Lohnersatz­leistung verharren. Die starre 78-Wochen-Grenze innerhalb der Blockfrist ist dabei der Dreh- und Angelpunkt.

Wer sich rechtzeitig mit den Regeln vertraut macht, profitiert von mehr Planungssicherheit und kann im Ernstfall schneller reagieren – sei es bei einer Verlängerung des Arbeitsverhältnisses, einer neuen Erkrankung oder beim Übergang zur Arbeitsagentur.

Wichtig: Nach eineinhalb Jahren endet der Anspruch auf Krankengeld – es sei denn, eine neue Blockfrist eröffnet unter den genannten Bedingungen einen neuen Anspruch.

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Krankengeld: Wie kann ich die Reha verhindern? Zehn Wochen, die es in sich haben

Wer Krankengeld bezieht, erhält nicht selten schon früh einen Brief der Krankenkasse: Innerhalb einer Frist soll ein Antrag auf medizinische Rehabilitation bei der Deutschen Rentenversicherung gestellt werden. Diese Aufforderung ist kein bloßes „Angebot“, sondern hat eine klare rechtliche Grundlage.

Ziel ist zudem zu klären, ob eine Reha Ihre Arbeitsfähigkeit wiederherstellen kann – oder ob eine Erwerbsminderung vorliegt und damit die Zuständigkeit von der Krankenkasse zur Rentenversicherung wechselt.

Rechtsgrundlage ist § 51 SGB V, der den Kassen erlaubt, eine Frist von zehn Wochen für die Antragstellung zu setzen. Wird der Antrag nicht fristgerecht gestellt, kann das Krankengeld entfallen.

Warum die Krankenkasse das darf

Das Krankengeld gibt es, solange Sie wegen Krankheit Ihren bisherigen Beruf vorübergehend nicht ausüben können.

Besteht aber der Verdacht, dass Ihre Erwerbsfähigkeit grundsätzlich gemindert ist, greift das Prinzip „Reha vor Rente“: Zunächst soll eine medizinische Rehabilitation prüfen, ob und wie sich Ihre Leistungsfähigkeit verbessern lässt.

Organisiert und finanziert wird diese Leistung – je nach Versicherungsverlauf – in aller Regel von der Deutschen Rentenversicherung. Die DRV beschreibt die Reha als regelhaft dreiwöchige Maßnahme, stationär oder ganztägig ambulant, mit dem Ziel, Erwerbsfähigkeit zu sichern oder wiederherzustellen.

Die Frist und ihre Folgen: Zehn Wochen, die es in sich haben

Erhalten Sie eine wirksame Aufforderung nach § 51 SGB V, läuft eine zehnwöchige Frist. Innerhalb dieser Zeit müssen Sie den Reha-Antrag stellen.

Verstreicht die Frist ohne Antrag, darf die Krankenkasse das Krankengeld einstellen. In der Praxis ist deshalb dringend zu raten, den Antrag rechtzeitig zu stellen oder – falls Sie die Aufforderung für rechtsfehlerhaft halten – fristwahrend Widerspruch gegen die Aufforderung einzulegen.

Was die Reha klärt: Der Entlassungsbericht entscheidet über die Weichenstellung

Am Ende einer Reha steht immer ein Entlassungsbericht. Dort schätzt die Einrichtung Ihr „quantitatives Leistungsvermögen“ ein, also wie viele Stunden täglich Sie unter den gegebenen Bedingungen arbeiten können: unter drei Stunden, drei bis unter sechs Stunden oder sechs Stunden und mehr.

Wichtig ist zudem die Prognose, ob dieser Zustand länger als sechs Monate andauert. Diese Kategorien sind sozialrechtlich relevant, weil sie mit den Kriterien der Erwerbsminderungsrente korrespondieren.

Kann jemand auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt mindestens sechs Stunden arbeiten, liegt keine Erwerbsminderung vor; unter drei Stunden täglich spricht vieles für eine volle Erwerbsminderung.

Wenn aus Reha Rente wird: Die „Umdeutung“ nach § 116 SGB VI

Ergibt die Reha oder die sozialmedizinische Beurteilung, dass Erwerbsminderung vorliegt, kommt ein weiterer Mechanismus ins Spiel: Ein Reha-Antrag kann als Rentenantrag „umgedeutet“ werden.

Die Deutsche Rentenversicherung hält fest, dass diese Umdeutung nach § 116 SGB VI vorzunehmen ist, wenn die medizinischen Voraussetzungen für eine Rente erfüllt erscheinen. Damit wird die Leistungszuständigkeit von der Krankenkasse auf die Rentenversicherung verlagert.

Wie lange es Krankengeld gibt – und wann es endet

Unabhängig von Reha und Rente ist das Krankengeld für dieselbe Krankheit grundsätzlich auf maximal 78 Wochen innerhalb von drei Jahren begrenzt. Diese Grenze ist wichtig, weil viele Betroffene gegen Ende der Anspruchsdauer – der sogenannten „Aussteuerung“ – parallel mit Reha, Wiedereingliederung, Arbeitsagentur-Leistungen oder Rentenfragen konfrontiert sind.

Darf man „aus der Nummer raus“? Medizinische Gegenanzeigen und Atteste

Die Teilnahme an einer Reha ist keine bloße Formalität, sondern eine Mitwirkungspflicht. Gleichwohl darf eine Maßnahme nicht erzwungen werden, wenn sie medizinisch kontraindiziert ist. In solchen Konstellationen kommt es auf belastbare ärztliche Stellungnahmen an, aus denen hervorgeht, dass eine Reha aktuell gesundheitlich nicht vertretbar ist.

Die Rentenversicherung benennt selbst Voraussetzungen und Ausschlussgründe für Rehaleistungen; zugleich ist zu beachten, dass nach einer Aufforderung gemäß § 51 SGB V Ihr „Dispositionsrecht“ eingeschränkt ist, also Rücknahmen oder Nichtantritte ohne Zustimmung der Kasse das Krankengeld gefährden können.

Häufig fußt die Reha-Aufforderung auf einem Gutachten des Medizinischen Dienstes. Die Medizinischen Dienste prüfen, ob die sozialmedizinischen Voraussetzungen für Rehaleistungen vorliegen.

Wer die Aufforderung für fehlerhaft hält, kann Widerspruch bei der Krankenkasse einlegen und sollte dies idealerweise mit ärztlichen Unterlagen untermauern. Auch gegen abgelehnte Reha-Anträge gibt es den Rechtsweg über Widerspruch und Klage.

Was Sie in der Praxis erwartet: Dauer, Ort, Bericht – und die Zeit dazwischen

Zwischen Antragstellung und Antritt der Maßnahme vergehen nicht selten mehrere Wochen. Die Reha selbst dauert üblicherweise drei Wochen; je nach Bedarf kann sie verkürzt oder verlängert werden.

Am Ende erstellt die Klinik den Entlassungsbericht, der für die weitere Leistungskette wichtig ist: Bleiben Sie im Krankengeld, beginnen Sie eine stufenweise Wiedereingliederung, oder wird ein Rentenverfahren angestoßen? Diese Weichenstellung beruht auf den im Bericht dokumentierten Befunden und Leistungseinschätzungen.

Typische Stolpersteine vermeiden: Fristen, Kommunikation, Dokumentation

Entscheidend ist, Fristen ernst zu nehmen und alles Wesentliche schriftlich zu dokumentieren. Stellen Sie den Reha-Antrag innerhalb der gesetzten Zehn-Wochen-Frist oder sichern Sie sich mit einem Widerspruch gegen die Aufforderung ab, wenn Sie diese für rechtswidrig halten. Stimmen Sie Rücknahmen, Terminverschiebungen oder Klinikwechsel mit der Krankenkasse ab, wenn die Aufforderung nach § 51 SGB V ergangen ist.

Halten Sie engen Kontakt zu behandelnden Ärztinnen und Ärzten, damit medizinische Einschätzungen, insbesondere zu Rehafähigkeit und Prognose, aktuell und widerspruchsfest vorliegen.

Wenn das Krankengeld ausläuft: Der kritische Punkt nach 78 Wochen

Schwierig wird es häufig, wenn die 78 Wochen nahezu ausgeschöpft sind. Dann treffen mehrere Systeme aufeinander: Krankenkasse, Arbeitsagentur und gegebenenfalls Rentenversicherung.

Ein realistischer Blick auf die Einschätzung im Entlassungsbericht, die Planung einer Wiedereingliederung oder – falls geboten – die zeitgerechte Einleitung eines Rentenverfahrens verhindern finanzielle Lücken und Doppelwege. Wer hier frühzeitig plant und Bescheide prüft, reduziert das Risiko von Leistungsunterbrechungen.

Fazit: Aktiv bleiben, sauber begründen – und die Weichen bewusst stellen

Die Reha-Aufforderung während des Krankengeldbezugs ist kein Schreckgespenst, sondern ein Mechanismus, der klären soll, ob Ihre Erwerbsfähigkeit wiederhergestellt werden kann oder eine Erwerbsminderung vorliegt.

Entscheidend sind Fristtreue, medizinisch gut belegte Stellungnahmen und ein wacher Blick auf die rechtlichen Folgen. Wer rechtzeitig beantragt, gut dokumentiert und die Inhalte des Entlassungsberichts versteht, behält die Kontrolle über den weiteren Verlauf – ob zurück in den Job, über eine Wiedereingliederung, oder in Richtung Rentenverfahren.

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Zivilrat in Dair Hafir treibt kommunalen Aufbau voran

Der neu gebildete Zivilrat von Dair Hafir arbeitet an der Reorganisation des öffentlichen Lebens und dem Wiederaufbau der kommunalen Infrastruktur. Zu den Maßnahmen zählen die Einrichtung von Kommunalkomitees, die Wiederaufnahme des Schulbetriebs, die Gründung von Gemeindeverwaltungen sowie erste Projekte im Bereich der Wasser- und Stromversorgung.

Die Kleinstadt Dair Hafir gehört zur Region Tabqa und war nach der Vertreibung der Terrororganisation „Islamischer Staat“ (IS) im Jahr 2017 zunächst wieder unter Kontrolle des Assad-Regimes. Nach dem Rückzug der Regierungstruppen Ende 2024 übernahmen die Demokratischen Kräfte Syriens (QSD) die Kontrolle. Seit dem 1. März dieses Jahres liegt die Verwaltung in den Händen eines zivilen Rates, der unter Beteiligung der Bevölkerung gebildet wurde.

Nachbarschaftskomitees mit genderparitätischen Doppelspitze

Wie der Ko-Vorsitzende des Zivilrats, Adnan Mohammed, gegenüber ANHA erklärte, wurden seitdem 66 nachbarschaftsbasierte Komitees mit jeweils einer genderparitätischen Doppelspitze gewählt. Diese sollen die Belange der Anwohnenden aufnehmen und in den Rat einbringen. Ziel sei es, eine lokale Selbstverwaltung aufzubauen, die auf demokratischer Mitbestimmung basiert.

Adnan Mohammed | Foto: ANHA

Parallel dazu wurden zwei Kommunen gegründet – eine in Dair Hafir selbst, die andere im nahegelegenen Dorf al-Maamoura (auch al-Mahdoum). Ihre Aufgaben umfassen unter anderem die Müllentsorgung, die Regulierung des Straßenhandels, die Organisation von Märkten sowie ein Straßenbeleuchtungsprojekt mit 450 solarbetriebenen Lichtanlagen.

Infrastruktur im Fokus

Besondere Dringlichkeit hat laut Mohammed die Sanierung der maroden Abwassernetze. Die Kanalisation sei über 40 Jahre alt, obwohl sie ursprünglich nur auf 14 Jahre ausgelegt war. In mehreren Stadtvierteln seien daher Austauschprojekte geplant. Zudem wurde der Bau einer neuen Wasserleitung mit einem Durchmesser von 160 Millimetern und einer Länge von 450 Metern für den unterversorgten Norden der Stadt angekündigt.

Darüber hinaus plant der Zivilrat die Anschaffung dringend benötigter Fahrzeuge und Geräte für die Kommunalarbeit, darunter Müllpressen, Tankwagen, Feuerwehrausrüstung sowie mehrere Traktoren und Laster.

Zur Unterstützung der lokalen Wirtschaft sollen 22 Stände auf dem Suq wiedereröffnet werden. Zwei Straßenbauprojekte wurden ebenfalls angekündigt: die Asphaltierung der Zugangsstraße zum Markt (1.100 Meter) sowie die Sanierung einer Nebenstraße entlang der Hauptverbindung zwischen Aleppo und Raqqa (1.300 Meter).

Wiederaufbau in Bildung und Energieversorgung

Im Bildungsbereich wurde eine Schulbehörde eingerichtet, die den Unterricht in der Stadt und den umliegenden Dörfern koordiniert. Insgesamt wurden 75 Lehrkräfte eingestellt, der Unterricht hat mit 1.265 Schülerinnen und Schülern offiziell begonnen.

Für die Stromversorgung wurde eine eigene Elektrizitätsbehörde gegründet. Diese plant die Instandsetzung einer Mittelspannungsleitung über 20 Kilometer zwischen der Rinderstation in Maskana und der Gemeinde al-Maamoura. Ziel ist der Anschluss an das Hauptstromnetz von Dair Hafir.

Zur Organisation der Wasserversorgung wurde außerdem ein entsprechendes Amt bei der Volkskommune eingerichtet. Der Zivilrat kündigte an, dass innerhalb von zwei Wochen mit der Verteilung von Heizmaterial über spezielle Versorgungskarten begonnen werden solle – vorausgesetzt, es treten keine logistischen Hürden auf.

Die lokale Verwaltung hofft, mit diesen Maßnahmen die Lebensbedingungen der Bevölkerung nach Jahren schwerer Vernachlässigung und weitgehender Selbstorganisation spürbar zu verbessern.

https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/dair-hafir-sieben-angehorige-von-qsd-und-asayis-bei-angriffen-verletzt-48253 https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/strassensperre-der-syrischen-regierung-behindert-reiseverkehr-im-nordosten-48245 https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/zahl-der-toten-nach-angriff-auf-dair-hafir-auf-acht-gestiegen-48069

 

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Handelskrieg mit China und eine Chance auf Frieden in Gaza

ANTI-SPIEGEL - Fundierte Medienkritik - 13. Oktober 2025 - 11:00
Die letzte Woche war in den USA sowohl innen- als auch außenpolitisch turbulent. Um zu zeigen, wie in Russland über die Ereignisse in den USA berichtet wird, übersetze ich, wie jede Woche, den Bericht des USA-Korrespondenten, den das russische Fernsehen am Sonntagabend in seinem wöchentlichen Nachrichtenrückblick gesendet hat. Beginn der Übersetzung: Der Zollstreit trifft die […]
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Syria’s Foreign Ministry Enhances Consular Services with New Digital Initiatives

SANA - Syrian Arab News Agency - 13. Oktober 2025 - 10:58

Mohammad Al-Omar, Director of the Consular Department at the Syrian Ministry of Foreign Affairs, affirmed that the ministry is steadily working to develop and expand consular services in several Syrian provinces.

In a statement to SANA, Al-Omar noted that the ministry has begun using electronic sticker verification service in Aleppo province as part of the state’s broader digital transformation initiative and efforts to enhance public services.

He added that the ministry is preparing to open new consular offices in Idlib and Deir Ezzor, representing a significant milestone as the first such offices in these provinces.

The Consular Department has also recently launched a Quality Department to monitor and improve the performance of diplomatic missions and consular offices nationwide, Al-Omar added.

He confirmed that these initiatives represent a significant transformation in Syrian consular services, combining technological modernization, human resource development, and geographic expansion to better serve Syrian citizens everywhere.

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Trump Heads to Middle East, Says Gaza War “Over”

SANA - Syrian Arab News Agency - 13. Oktober 2025 - 10:32

U.S. President Donald Trump expressed confidence that the ceasefire in Gaza “will hold,” describing his trip to the Middle East as “very special.”

“The war is over, okay?” Trump told reporters aboard Air Force One on Sunday, en route to the region, according to Agence France-Presse (AFP). He added that the ceasefire agreement would “definitely hold.”

Trump said he had received verbal “assurances” from both Israel and Hamas, as well as other key regional actors, regarding the first phase of the agreement. He added that he did not believe anyone “wants to let him down.”

He also expressed a desire to visit Gaza, or at least “set foot on its soil” and pledged to establish a new peace council focused on the Strip, which he would lead. He said the council would be formed “very quickly.”

Trump announced last Thursday that Israel and Hamas had reached an agreement on the first phase of his plan for a ceasefire in Gaza and a prisoner exchange.

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Antifa-Angriffe auf Besucher bei Landesparteitag der Berliner AfD

Am Wochenende begann der Landesparteitag der AfD im brandenburgischen Jüterbog, der vor allem von der Aufstellungsversammlung für die Liste zur Abgeordnetenwahl geprägt war. Bereits im Vorfeld kam es bei der Anreise der Teilnehmer zu heftigen linksextremen Protesten, die versuchten den Parteitag zu verhindern. Im Großen und Ganzen erfolgreich war die Polizei bemüht, die Zugänge für […]

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NAVEGANTES” Giant Cargo Ship Docks at Lattakia Port

SANA - Syrian Arab News Agency - 13. Oktober 2025 - 10:23

The giant cargo ship “NAVEGANTES”, operated by the global company CMA CGM, has docked at Lattakia Port, marking a new milestone in the port’s growing role as a major logistics hub on the eastern Mediterranean coast.

The General Authority of Land and Sea Ports stated on its Telegram channel that “NAVEGANTES” is one of the largest vessels ever to dock at Lattakia, measuring approximately 222 meters in length. “This confirms the readiness of Syrian ports to accommodate large vessels in accordance with the highest technical and logistical standards,” the statement added.

The ship is carrying a diverse shipment of goods and essential commodities intended to meet the needs of the local market and to support commercial and economic activity across the country.

Syria is exerting significant efforts to restore the role of its seaports as strategic hubs in maritime trade.

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Großbritannien: Menschenversuch mit Vitamin D – Tomate

Informationsdienst Gentechnik - 13. Oktober 2025 - 10:12

Wissenschaftler:innen des John Innes Centre unter Leitung der Professorin Cathie Martin haben eine Tomatenpflanze entwickelt, die in ihren Früchten und Blättern hohe Konzentrationen an 7-Dehydrocholesterin (7-DHC) enthält. Diese Substanz wird auch Provitamin D3 genannt, weil sich daraus Vitamin D3 entwickelt, wenn sie mit ultraviolettem Licht – etwa der Sonne – bestrahlt wird. Erreicht haben die Forschenden diese hohe Konzentration, indem sie mit dem neuen gentechnischen Verfahren (NGT) Crispr/Cas ein Gen in der Tomate abschalteten. Dieses Gen sorgt ansonsten dafür, dass die Pflanze ein Enzym produziert, das 7-DHC zu anderen Pflanzenstoffen umbaut.

Im Mai 2022 hatte das John Innes Centre seine Vitamin D – Tomate erstmals öffentlich vorgestellt. Inzwischen konnten die Forschenden laut BBC rund eine halbe Tonne Tomaten ernten, zu Mus verarbeiten und einfrieren. Daraus soll nun Tomatensuppe für den ersten Test an Menschen hergestellt werden. Durchführen wird diese als ViTal-D bezeichnete Studie das ebenfalls in Norwich ansässige Quadram Institute. Es sucht dafür 76 Teilnehmende mit einem niedrigen Level an Vitamin D im Blut. Sie werden in vier Gruppen aufgeteilt, die alle drei Wochen lang täglich eine Portion Tomatensuppe zusätzlich zu ihrem normalen Speiseplan erhalten. Eine Gruppe bekommt Suppe aus den mit 7-DHC angereicherten Tomaten. Bei der zweiten Gruppe wurden diese Tomaten vor der Ernte zusätzlich mit UV-Licht bestrahlt, so dass die Früchte bereits etwas Vitamin D enthalten. Die beiden anderen Gruppen bekommen herkömmliche Tomatensuppe, einmal mit einem gängigen Vitamin D-Zusatz und einmal ohne Nahrungsergänzung.

Vier mal in den drei Wochen werden von den Teilnehmenden Blutproben genommen. Ein UV-Tracker soll bei jeder Person messen, wieviel Sonnenstrahlung sie in diesen drei Wochen abbekommt. Denn der menschliche Körper kann beim Sonnenbaden selber Vitamin D herstellen, was das Ergebnis beeinflussen könnte. Für die Teilnahme an der Studie gibt es Fahrtgeld und 75 britische Pfund, das entspricht 86 Euro. „Unser Ziel ist es, herauszufinden, ob diese gentechnisch angereicherten Tomaten den Nährstoffbedarf decken und dazu beitragen können, die vielfältigen Gesundheitsprobleme zu bekämpfen, die mit einem Vitamin D-Mangel einhergehen“, sagte Martin Warren, der Studienleiter bei Quadram. Erste Ergebnisse sollen laut Studienbeschreibung im Frühjahr 2027 vorliegen. Gegenüber BBC sagte Cathie Martin vom John Innes Centre, sie hoffe, in drei Jahren ein Produkt auf den Markt bringen zu können.

Claire Robinson von GMWatch wies darauf hin, dass es sich bei der Studie nicht um eine Studie zur Lebensmittelsicherheit handle. Getestet würde nicht, wie sich der Verzehr der NGT-Tomaten auf die Gesundheit der Probanden auswirke. „Es handelt sich um eine Wirksamkeitsstudie, in der Wissenschaftler den Vitamin-D-Spiegel im Blut nach dem Verzehr von Mahlzeiten mit gentechnisch veränderten Tomaten messen“ schrieb Robinson. Die Studie sei mit Blick auf das Marketing konzipiert worden und nicht aus Vorsicht gegenüber der menschlichen Gesundheit. Pat Thomas von Beyond GM sagte gegenüber BBC, die Studie erfülle nicht das, was in diesem Fall notwendig wäre, nämlich eine Fülle an Vorsichtsmaßnahmen. Sie kritisierte auch, dass Produkte aus diesen Tomaten in England künftig ohne Kennzeichnung und Risikoüberprüfung vermarktet werden dürften. Beyond GM hat deshalb zusammen mit anderen Organisationen Klage gegen das entsprechende Gesetz eingereicht, das im Frühjahr 2025 beschlossen wurde. [lf]

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Schwerbehinderung: Mit GdB 80 Rundfunkbeitrag-Ermäßigung? Gericht setzt Schlussstrich

Ein Mann mit der Diagnose paranoid-halluzinatorischer Schizophrenie klagte, um eine Ermäßigung des Rundfunkbeitrags (Merkzeichen RF) sowie einen höheren Grad der Behinderung zu bekommen. Die Klage scheiterte in beiden Instanzen der Sozialgerichte in Bayern. (L 2 SB 67/21)

Erwerbsminderung und Erbschaft

Der Betroffene hatte keine Ausbildung und lebte allein in einem Haus, das seine Eltern ihm vererbten. Er bezog eine Erwerbsminderungsrente und finanzierte seinen Lebensunterhalt darüber hinaus aus einer Erbschaft.

Schwerbehinderung wegen Schizophrenie

Er hat einen anerkannten Grad der Behinderung von 80 wegen einer chronisch paranoid-halluzinatorischen Schizophrenie und nimmt deshalb eine gesetzliche Betreuung in Anspruch. Seine Halluzinationen zeigen sich unter anderem dadurch, dass er glaubte, dass zahlreiche Menschen geklont seien, darunter auch er selbst.

Betroffener glaubt, dass unsichtbare Kräfte ihn manipulieren

Auch gebe es Köln und München gleich mehrfach. Er berichtete von Stimmen, die seine Gedanken aussprechen, ihn beschimpfen und manipulieren würden. Die Max-Planck-Gesellschaft schädige ihn zudem durch Strahlen, und im Fernsehen rede man über ihn.

Antrag auf Merkzeichen und höherem GdB

Er versuchte, beim zuständigen Versorgungsamt einen Anspruch auf das Merkzeichen RF durchzusetzen, also eine Ermäßigung des Rundfunkbeitrags zu erreichen. Zudem begehrte er das Merkzeichen B für Anspruch auf eine permanente Begleitperson sowie einen höheren Grad der Behinderung – von 90.

Hinweis zur Rechtslage: Das Merkzeichen RF führt seit 2013 nicht zu einer vollständigen Befreiung, sondern zu einer Ermäßigung auf ein Drittel des Rundfunkbeitrags. Voraussetzung für RF ist neben einem GdB von mindestens 80, dass Betroffene ständig von öffentlichen Veranstaltungen ausgeschlossen sind.

Das Merkzeichen wird im Rahmen des Schwerbehindertenrechts festgestellt; erst anschließend kann die Beitragsermäßigung beim Beitragsservice beantragt werden.

Dazu reichte er ein Attest ein, nach dem aus psychiatrischer Sicht eine Ermäßigung angemessen sei. Eine vom Versorgungsamt beauftragte Neurologin, Psychiaterin und Psychotherapeutin lehnte dies ab, und das Versorgungsamt schloss, dass der Grad der Behinderung weiter 80 betrage und kein Anspruch auf beide Merkzeichen bestehe.

Betroffener sagt, er könne sich nicht unter Menschen aufhalten

Der Mann legte Widerspruch ein und verwies darauf, dass er Stimmen höre und andere ihn ausgrenzten. Er könne sich nur zu Hause und nicht unter Menschen aufhalten und wolle deshalb die Ermäßigung beim Rundfunkbeitrag erhalten.

Verfolgungs- und Beziehungswahn

Der behandelnde Psychiater gab an, dass der Betroffene sich wieder in seiner Behandlung befinde. Er berichtet von einer chronisch verlaufenden paranoiden Schizophrenie. Die wahnhaften Symptome zeigten sich in ausgeprägten Verfolgungs- und Beziehungsideen. Der Wahn sei ebenso systematisch wie in seiner Dynamik gedämpft.

Betroffener kann seinen Wahn kontrollieren

Der Psychiater nannte es eine „doppelte Buchführung“. Der Betroffene sei misstrauisch, könne aber die Form wahren und sich bei umständlichen Gedanken ordnen. Er könne sich kaum an Regeln und Routinen halten, Aufgaben kaum strukturieren und planen, Kontakte schwer pflegen und Unternehmungen nur eingeschränkt durchhalten. Er ziehe sich zurück und verhalte sich wie ein Eigenbrötler.

Das Versorgungsamt sah die Voraussetzungen für das Merkzeichen RF nicht als erfüllt an und wies den Widerspruch als unbegründet zurück. Der ärztliche Bericht zeige nicht, dass der Betroffene ständig und dauerhaft von öffentlichen Veranstaltungen ausgeschlossen sei (eine zentrale Voraussetzung, um die Ermäßigung zu erhalten). Auch der GdB sei mit 80 richtig festgestellt.

Klage vor dem Sozialgericht

Der Betroffene klagte vor dem Sozialgericht München, um seinen Anspruch durchzusetzen. Er begründete dies damit, dass ihm seit 26 Jahren Stimmen seinen Gedanken mittels „mind control“ hinterhersprechen, ihn verspotten und hypnotisieren würden.

Alle Leute könnten diese Stimmen hören, und deshalb könne er nicht an öffentlichen Veranstaltungen teilnehmen, sich nirgends mehr sehen lassen und halte sich nur zu Hause auf. Er schaue auch nur selten fern, weil auch im Fernsehen und Radio über ihn gesprochen würde. Deshalb wolle er die Ermäßigung beim Rundfunkbeitrag.

Beauftragter Psychiater bestätigt Schizophrenie

Ein vom Sozialgericht beauftragter Sachverständiger bestätigte eine paranoid-halluzinatorische Schizophrenie sowie den Grad der Behinderung von 80. Er bezeichnete seine Entscheidung als grenzwertig.

Zwar meide der Betroffene seinen eigenen Ausführungen zufolge sämtliche öffentlichen Veranstaltungen, andererseits besuche er regelmäßig eine psychiatrische Tagesstätte (wo er sich unter Menschen aufhalte). Der Psychiater hob hervor, dass es sich bei der Tagesstätte um einen geschützten Rahmen handle.

Kläger glaubt, es sei geklont

Der Betroffene habe geschildert, Stimmen würden ihm Befehle erteilen, etwas zu tun und ihn hypnotisieren. Menschen würden zu Tausenden als Klone in nachgebauten Städten der USA leben. Er sei ebenso geklont wie seine Geschwister und alte Schulkameraden.

Er könne nicht zu Volksfesten oder ins Kino gehen, denn die Stimmen würden ihn dann so malträtieren, dass er es nicht aushalte. Auch beim Fernsehen fühle er sich beeinträchtigt, manipuliert und kontrolliert.

Mann wirkt orientiert und klar

Der Betroffene habe sich wach, klar und orientiert gezeigt, ohne Einschränkungen bei Konzentration, Merkfähigkeit, Auffassung und Gedächtnis. Gefühle der Überforderung und Unfähigkeit bestünden teilweise, ebenso Selbstzweifel und depressive Schwankungen.

Der Sachverständige hielt es für denkbar, das Merkzeichen RF zu gewähren, da es sich um eine grenzwertige Bewertung handle, obliege diese Entscheidung jedoch den Richtern.

Versorgungsamt fordert, die Klage abzuweisen

Das Versorgungsamt blieb weiter auf seinem Standpunkt. Die laufende Behandlung habe den Zustand des Betroffenen deutlich gebessert. Er lebe dank Unterstützung von Familie und Institutionen sogar allein im Haus seiner verstorbenen Eltern. Im Gutachten sei ersichtlich, dass er keine erhebliche Unruhe zeige, gerne fernsehe und Musik über eine Telefon-App höre.

Sozialgericht weist Klage ab

Das Sozialgericht wies die Klage in allen Punkten ab. Es bestehe weder Anspruch auf einen höheren Grad der Behinderung als 80 noch auf das Merkzeichen RF. Außer Blinden / wesentlich sehbehinderten Personen und Hörgeschädigten hätten Menschen mit einem Grad der Behinderung dann Anspruch auf Ermäßigung, wenn sie ständig nicht an öffentlichen Veranstaltungen teilnehmen könnten.

Dies gehe aus den Befundberichten jedoch nicht hervor. Die Gutachten beschrieben keine ständige motorische Unruhe, die es allgemein und umfassend ausschlösse, an Veranstaltungen teilzunehmen. Auch das Aufsuchen der Tagesstätte spreche dafür, dass er in der Lage sei, an öffentlichen Veranstaltungen teilzunehmen.

Berufung vor dem Landessozialgericht

Der Mann legte Berufung vor dem Bayerischen Landessozialgericht ein. He geltend, der Fall sei „grenzwertig“ und verwies auf den Sachverständigen sowie seinen behandelnden Psychiater, die ihm das Merkzeichen RF zubilligen würden. Deshalb habe das Sozialgericht nicht richtig entschieden.

In der Tagesstätte sei er nur unter Leuten, die er lange kenne, und die ihm nichts täten. Dies sei keine Öffentlichkeit.

Betreuer nimmt nicht am Verfahren teil

Der Betreuer betonte, dass er nicht am Verfahren teilnehme. Er halte das Urteil des Sozialgerichts für eindeutig, und die Behauptung des Betroffenen für abstrus, angebliche Einschränkungen seiner Gesundheit seien nicht berücksichtigt. Er habe dem Betroffenen freigestellt, gegen das Urteil vorzugehen.

Betroffener glaubt an Experimente, damit er keine Freundin findet

Das Versorgungsamt blieb bei seiner Argumentation, und der Betroffene wiederholte seine vor dem Sozialgericht vorgebrachte Begründung. Zudem sagte er, er habe Hoden- und Kopfschmerzen wegen der Versuche, die die Max-Planck-Gesellschaft an ihm durchführe. Er wolle keine solchen Experimente, die den Zweck hätten, dass er keine Freundin finde.

Internet statt Fernsehen

Er wohne zwar allein, aber Freunde, Bekannte und ein Bruder kämen fast täglich. Auch die würden die Stimmen hören, welche seine Gedanken laut aussprächen. Sein Bruder und die Malteser würden für ihn einkaufen, da er Angst habe, jemandem über den Weg zu laufen, den er nicht möge.

Er wolle Geld beim Rundfunkbeitrag sparen, da er sich einen Internetanschluss legen lassen habe, um in Kontakt mit anderen zu sein. Er wolle auch mal ins Ausland fahren, aber das koste Geld, welches er nicht habe.

Psychiater sieht kein Merkzeichen RF

Das Landessozialgericht beauftragte einen weiteren Psychiater als Sachverständigen. Dieser erklärte, die Voraussetzungen für das Merkzeichen RF seien nicht erfüllt. Die bekannte Diagnose liege unverändert vor, verbunden mit zerfahrenem Denken und kaum bremsbarem Redefluss.

Der Betroffene verkenne die Realität, verarbeite andere Menschen paranoid und höre Stimmen. Vergleichbare Befunde gebe es bereits seit Jahrzehnten.

Angaben zum Besuch von Veranstaltungen widersprechen sich

Dem Betroffenen sei es sicher nur mit erheblicher Mühe möglich, an öffentlichen Veranstaltungen teilzunehmen. Seine eigenen Aussagen dazu widersprächen sich. So äußere er zum einen, dass er beim Kinobesuch durch Stimmen gestört würde. Andererseits sage er, dass er gerne wieder einmal ins Kino gehen würde, dass ihm aber das Geld fehle.

Es besteht die Fähigkeit, sich zu kontrollieren

Er habe keine Probleme gehabt, eine einstündige Strecke mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu bewältigen. Innerhalb seiner Wahnvorstellungen habe er die Möglichkeit, sich zu kontrollieren und sei auch in der Lage, ein Zimmer in seinem Haus zu vermieten, ohne wesentliche Konflikte mit den Mietern zu haben.

Öffentliche Veranstaltungen zu besuchen ist nicht unmöglich

Grundsätzlich sei er also in der Lage, an öffentlichen Veranstaltungen teilzunehmen. Die Gründe, die ihn an einem Besuch hinderten, seien ebenso eine eingeschränkte Konzentration wie seine paranoide Wahrnehmung und auch ein teilweise geringes Interesse.

Auch Geldmangel spiele eine Rolle. Dies alles bedeute aber nicht, dass es ihm vollständig unmöglich sei, an öffentlichen Veranstaltungen teilzunehmen.

Landessozialgericht weist Berufung ab

Das Landessozialgericht wies die Berufung ab. Der Kläger erfülle nicht die Voraussetzungen für das Merkzeichen RF. Dieses sei neben Hörgeschädigten und Blinden / wesentlich Sehbehinderten für Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 80 vorgesehen, die wegen ihrer Beschwerden ständig überhaupt nicht an öffentlichen Veranstaltungen teilnehmen könnten. Dies sei hier nicht gegeben.

Die Anforderungen sind streng, zum Wohl der Betroffenen

Die Anforderungen seien äußerst streng, um Inklusion zu entwickeln. Praktisch sei die Unfähigkeit eines behinderten Menschen, an öffentlichen Veranstaltungen teilzunehmen, gleichbedeutend mit einer Bindung an das Haus. Das subjektive Empfinden bedeute nicht, dass ein Besuch objektiv unzumutbar sei.

Wahnhafte Vorstellungen seien nicht mit einer objektiven Hinderung gleichzusetzen. Vielmehr sei dies ein Anlass, eine konsequente ärztliche Behandlung einschließlich Medikation in Angriff zu nehmen.

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Wie beantrage ich KFZ-Steuerermäßigung bei Schwerbehinderung?

Wer in Deutschland einen Schwerbehindertenausweis besitzt, kann die Kfz-Steuer spürbar senken oder vollständig erlassen bekommen.

Wichtig hierfür sind die im Ausweis eingetragenen Merkzeichen, der tatsächliche Nutzungszweck des Fahrzeugs – und ein korrekt gestellter Antrag. Dieser Beitrag erklärt Schritt für Schritt, wer Anspruch hat, wie das Verfahren abläuft und welche Fallstricke Sie vermeiden sollten.

Anspruchsvoraussetzungen: Ermäßigung oder Befreiung

Das Kraftfahrzeugsteuergesetz sieht zwei Formen der Vergünstigung vor. Eine vollständige Steuerbefreiung erhalten Menschen mit den Merkzeichen „H“ für Hilflosigkeit, „Bl“ für Blindheit beziehungsweise hochgradige Sehbehinderung und „aG“ für außergewöhnliche Gehbehinderung.

Eine hälftige Steuerermäßigung gibt es für Personen mit dem Merkzeichen „G“ für erhebliche Gehbehinderung oder „Gl“ für Gehörlosigkeit – in diesen Fällen muss der Ausweis den orangefarbenen Flächenaufdruck tragen.

Die 50-Prozent-Ermäßigung setzt zudem voraus, dass auf das Recht zur unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Personenverkehr verzichtet wird, also keine Wertmarke im Beiblatt genutzt wird.

Für Alt-Fälle vor dem 31. Mai 1979 gelten Besitzstandsregelungen, etwa für Kriegsbeschädigte und andere Versorgungsberechtigte.

Wahlrecht zwischen Freifahrt und Steuerermäßigung

Wer das Merkzeichen „G“ oder „Gl“ hat, muss sich entscheiden: Entweder nutzen Sie die kostenlose ÖPNV-Beförderung mit Wertmarke – oder Sie lassen sich die Kfz-Steuer halbieren.

Der Zoll macht unmissverständlich klar, dass die Ermäßigung nur gewährt wird, wenn auf die Freifahrt verzichtet wird. Viele Länder- und Kommunalportale ergänzen, dass ein Wechsel grundsätzlich möglich ist, wenn sich Ihre Bedürfnisse ändern; maßgeblich ist stets der tatsächliche Status von Ausweis und Beiblatt.

Nur ein Fahrzeug – und nur für die Mobilität

Die Vergünstigung steht immer nur für ein einziges Fahrzeug zu, das auf die schwerbehinderte Person zugelassen ist. Es kommt nicht darauf an, wer zivilrechtlich Eigentümer ist, sondern wer als Halterin oder Halter eingetragen ist.

In der Praxis bedeutet das: Das Fahrzeug dient Ihrer Fortbewegung oder Ihrer Haushaltsführung; berufliche oder private Fahrten sind zulässig, solange Ihre Mobilität im Vordergrund steht.

Fahren Dritte, bleibt die Begünstigung unberührt, wenn die Fahrten in unmittelbarem Zusammenhang mit Ihrer Fortbewegung stehen, etwa bei Abholung oder Werkstattfahrten. Entfällt dieser Zusammenhang, etwa bei der Urlaubsfahrt Dritter ohne Sie, kann die Steuervergünstigung temporär wegfallen.

Antragstellung: Online im Zoll-Portal oder schriftlich

Der einfachste Weg führt heute über das Zoll-Portal. Dort legen Sie ein Bürgerkonto an und melden sich mit ELSTER-Zugang, Online-Ausweisfunktion des Personalausweises oder BundID an.

Nach der Registrierung wählen Sie die Dienstleistung „Kraftfahrzeugsteuer“, hinterlegen Kennzeichen und Steuernummer und beantragen unter „Steuervergünstigung verwalten“ die gewünschte Ermäßigung oder Befreiung. Nachweise werden direkt hochgeladen; der Bescheid kann ebenfalls digital zugestellt werden.

Alternativ bleibt der schriftliche Antrag möglich, entweder bei der Zulassung über die Zulassungsbehörde mit Weiterleitung an das Hauptzollamt oder später direkt beim zuständigen Hauptzollamt. Für schwerbehinderte Menschen ist das Formular „Antrag auf Steuervergünstigung für Schwerbehinderte nach § 3a KraftStG“ mit der Nummer 3809 vorgesehen. Die hessische Verwaltungsplattform beschreibt den Ablauf, die Online-Identifizierung und die Formularbezeichnungen im Detail.

Erforderliche Unterlagen: Was Sie beilegen müssen

Unverzichtbar ist der gültige Schwerbehindertenausweis. Bei der 50-Prozent-Ermäßigung kommt das Beiblatt ohne Wertmarke hinzu; genau hieran dokumentieren Sie den Verzicht auf die unentgeltliche ÖPNV-Beförderung. Der Zoll erlaubt, die Nachweise beim Online-Antrag direkt hochzuladen oder binnen eines Monats in Kopie per Post an das Hauptzollamt zu übersenden. Werden Sie von einer anderen Person vertreten, ist eine Vollmacht vorzulegen.

Geltungsdauer, Pflichten und Meldungen

Die Vergünstigung ist fahrzeugbezogen und gilt, solange das Fahrzeug auf Sie zugelassen ist und die Voraussetzungen vorliegen. Wechseln Sie das Fahrzeug oder lassen es nach Stilllegung wieder zu, ist ein neuer Antrag erforderlich. Ziehen Sie um, bleibt eine bereits gewährte Vergünstigung bestehen; beim Halterwechsel entfällt sie.

Wichtig ist die Anzeigepflicht: Nutzen Sie das Fahrzeug vorübergehend für nicht begünstigte Zwecke, etwa die Urlaubsfahrt Dritter ohne Bezug zu Ihrer Mobilität, müssen Sie das dem Hauptzollamt unverzüglich mitteilen. In diesem Zeitraum fällt die Kfz-Steuer an – mindestens für einen Monat. Fallen die Voraussetzungen dauerhaft weg, etwa weil der orangefarbene Aufdruck entfällt oder Sie wieder die ÖPNV-Wertmarke nutzen, ist dies ebenfalls sofort zu melden. Diese Pflichten sind im Zoll-Portal ausdrücklich beschrieben.

Minderjährige, Familien und wer fahren darf

Auch für minderjährige Kinder mit Schwerbehinderung ist eine Vergünstigung möglich, wenn das Fahrzeug auf das Kind zugelassen ist. Fahren dürfen neben der berechtigten Person auch Dritte, sofern die Fahrten unmittelbar der Mobilität der schwerbehinderten Person dienen.

Werkstattfahrten, Abholfahrten und Begleitfahrten sind unproblematisch. Sobald jedoch Dritte das Fahrzeug zu eigenen Zwecken verwenden, kann die Vergünstigung ruhen; der Zoll und der ADAC weisen in ihren Hinweisen auf diese Abgrenzung hin.

Bearbeitung, Kosten und Rechtsmittel

Für den Antrag fallen keine Gebühren an. Viele Behörden nennen eine Bearbeitungszeit von rund vier Wochen bis zum Bescheid, der bei Online-Nutzung im Zoll-Portal digital abrufbar ist. Gegen eine ablehnende Entscheidung steht der Einspruch offen; Details finden sich im Steuerbescheid.

Besonderheiten und Alt-Fälle

Personen, denen bereits vor dem 31. Mai 1979 eine Kfz-Steuerbefreiung gewährt wurde, können unter engen Voraussetzungen weiterhin eine vollständige Befreiung nutzen, wenn ein Grad der Behinderung von mindestens 50 vorliegt und ein entsprechendes Merkmal wie „Kriegsbeschädigt“, „VB“ oder „EB“ im Ausweis nachgewiesen ist. Diese Besitzstandsregelung ist im Zoll-Portal gesondert dargestellt und wird in unabhängigen Ratgebern bestätigt.

Praxisnahe Tipps für einen reibungslosen Antrag

In der Praxis zahlt es sich aus, die formalen Details des Ausweises sorgfältig zu prüfen. Bei Ermäßigungen muss der orangefarbene Flächenaufdruck vorhanden sein und das Beiblatt darf keine Wertmarke tragen. Wer den Online-Weg nutzt, sollte die Nachweise als gut lesbare Scans bereithalten und Kennzeichen sowie Steuernummer des Fahrzeugs im Portal hinterlegen.

Wenn Sie unsicher sind, welches Hauptzollamt zuständig ist oder wie Sie die Identifizierung durchführen, helfen die Kontakthinweise der Generalzolldirektion sowie die zentrale Auskunft weiter; auch Rückruf-Service und Chatbot sind verlinkt.

Fazit

Die Kfz-Steuervergünstigung ist ein wirkungsvolles Instrument zur Teilhabe. Sie ist an klare Voraussetzungen geknüpft, wird nur für ein Fahrzeug gewährt und verlangt, dass die Nutzung tatsächlich der Mobilität der begünstigten Person dient.

Wer die Wahl zwischen Freifahrt und Steuerermäßigung bewusst trifft, den Antrag sauber belegt und Nutzungsänderungen rechtzeitig meldet, profitiert ohne Risiko – und vermeidet Nachzahlungen oder gar Bußgelder wegen zweckfremder Verwendung. Die maßgeblichen Informationen, Formulare und der digitale Antragsweg sind zentral beim Zoll gebündelt und lassen sich heute weitgehend online erledigen.

Quellen: Zoll-Portal (Dienstleistung „Steuervergünstigung beantragen“), Verwaltungsportal Hessen (Online-Dienst, Voraussetzungen, Verfahren), ADAC-Ratgeber zu Kfz-Steuervergünstigungen für Menschen mit Behinderung sowie ergänzende Landes- und Kommunalinformationen.

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” Sweida Is Part of Us” Fund Raising Initiative Collects $14.6 Million

SANA - Syrian Arab News Agency - 13. Oktober 2025 - 9:30

The ” Sweida Is Part of Us” fund raising initiative has collected some $14,633,000 during an event held on Sunday evening in al-Soura al-Kubra village in the countryside of Sweida Governorate.

The campaign, organized by a group of youths from various Syrian provinces, aimed to provide direct financial and in-kind support by collecting donations from all provinces, sending a message of national unity to emphasize that Sweida as an integral part of Syria

Sweida Governor Mustafa al-Bakour emphasized that the campaign embodies a national and humanitarian spirit, reinforcing trust between citizens and the state. He stressed that all contributions would be transparently distributed to those in need, calling for unity among all Syrians.

Sheikh Laith al-Balous from sweida, expressed that the campaign reflects the strong commitment of the Syrian people and their unwavering spirit in the face of challenges.

He said: “Sweida Governorate was and will remain an integral part of the Syrian Arab Republic,” praising the high national spirit of the people of the governorate and other Syrian governorates.

Prominent community figures highlighted the significance of unity among Sweida’s diverse religious groups, reaffirming the region’s rich history and commitment to the Syrian identity. Government officials, including the Minister of Information, Culture, and Health, stressed the importance of addressing societal divisions and fostering a cohesive national dialogue.

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Rente gerettet: Oberlandesgericht beendet den Versorgungsausgleich nach längerer Trennung

Das Oberlandesgericht Berlin-Brandenburg hat im März 2025 einen richtungsweisenden Beschluss zum Versorgungsausgleich gefasst. Der Senat begrenzte die Teilung von Rentenanwartschaften in einem Fall, in dem die Ehegatten fast drei Jahrzehnte getrennt lebten, auf die Zeit bis kurz nach der Trennung.

Maßgeblich war die Feststellung, dass die „Versorgungsgemeinschaft“ der Ehe bereits seit Mitte der 1990er-Jahre beendet war.

Für langjährig getrennt lebende Paare, die eine späte Scheidung erwägen, ist das ein Urteil von erheblicher praktischer Bedeutung, weil es den Ausgleich der Rentenpunkte auf die echte Ehezeit und nicht auf bloßes formales Fortbestehen der Ehe beschränkt.

Der Fall in Kürze – und warum er besonders ist

Die Beteiligten hatten 1984 geheiratet. Nach übereinstimmender Darstellung lebten sie ab Mitte der 1990er-Jahre dauerhaft getrennt und wirtschaftlich vollständig eigenständig. Die Scheidung wurde erst 2024 ausgesprochen. Das Familiengericht wollte den Versorgungsausgleich über die gesamte formale Ehezeit hinweg – vom Jahr der Eheschließung bis zur Scheidung – durchführen.

Dagegen wandte sich die Ehefrau mit der Beschwerde. Ihr zentrales Argument: Nach Jahrzehnten der wirtschaftlichen Entflechtung sei es grob unbillig, weiterhin Anwartschaften zu teilen, die überhaupt nicht mehr in einer gemeinsamen Lebens- und Versorgungsgemeinschaft erworben worden seien.

Das Oberlandesgericht folgte dieser Sicht. Es erkannte, dass die eheliche Versorgungsgemeinschaft bereits nach rund 13 Jahren nicht mehr bestand, und legte den maßgeblichen Zeitraum deshalb von 1984 bis 1997 fest. Mit anderen Worten: Nicht die rein formale Dauer der Ehe, sondern die Zeit gelebter wirtschaftlicher Gemeinschaft gab den Ausschlag.

Versorgungsausgleich und „grobe Unbilligkeit“

Der Versorgungsausgleich dient dazu, während der Ehe erworbene Rentenanwartschaften zwischen den Ehegatten fair aufzuteilen. Nach dem Gesetz ist grundsätzlich die Zeit von Eheschließung bis Zustellung des Scheidungsantrags maßgeblich.

Zugleich kennt das Recht Korrekturmechanismen für atypische Konstellationen. Insbesondere kann der Ausgleich ganz oder teilweise entfallen, wenn er „grob unbillig“ wäre. Grobe Unbilligkeit liegt nicht schon bei jeder Ungleichheit vor; gefordert ist eine offensichtliche, schwerwiegende Unangemessenheit.

Eine sehr lange Trennungszeit bei vollständiger wirtschaftlicher Eigenständigkeit ist ein klassisches Indiz dafür, dass die Versorgungsgemeinschaft tatsächlich nicht mehr besteht. Genau diesen Maßstab hat das Oberlandesgericht angewendet.

Ende der Versorgungsgemeinschaft als Schlüsselkriterium

Zentral ist der Gedanke der Versorgungsgemeinschaft. Solange die Ehepartner gemeinsam wirtschaften, tragen sie Verantwortung für die gegenseitige Alterssicherung; dann ist es folgerichtig, die in dieser Zeit entstandenen Anwartschaften zu teilen.

Lösen die Ehegatten aber ihre Lebensführung dauerhaft auf, leben getrennt, bestreiten ihren Unterhalt aus eigenen Mitteln, erzielen eigenständige Erwerbseinkommen und planen ihre Altersvorsorge unabhängig voneinander, entfällt der innere Grund für eine wechselseitige Teilhabe an später entstehenden Anwartschaften.

Das Gericht knüpft damit weniger an den Trauschein als vielmehr an die gelebte Realität an. In der hier entschiedenen Konstellation war deshalb ab Mitte der 1990er-Jahre Schluss: Anwartschaften, die danach erworben wurden, sollten nicht mehr in den Ausgleich einfließen.

Die Konsequenzen im konkreten Fall

Das Oberlandesgericht ordnete einen zeitlich begrenzten Ausgleich an. Der Mann hatte 8,8893 Entgeltpunkte Ost an die Ehefrau zu übertragen. Umgekehrt musste die Frau 7,4118 Entgeltpunkte Ost sowie zusätzlich 3,16 Versorgungspunkte aus einer Zusatzversorgung (VBL) an den Mann abtreten. Im Ergebnis führte die Saldierung nur zu vergleichsweise geringen Verschiebungen.

Entscheidend war nicht die Höhe der Punkte, sondern das Prinzip: Nur die in der aktiven Versorgungsgemeinschaft erworbenen Anwartschaften sind auszugleichen. Alles, was nach der Trennung in wirtschaftlicher Eigenständigkeit aufgebaut wurde, bleibt grundsätzlich beim jeweiligen Erwerber.

Warum das Urteil vielen Betroffenen hilft

In der Praxis schieben Paare eine Scheidung aus vielfältigen Gründen auf. Häufig geht es um mögliche Nachteile bei Hinterbliebenenrenten, um Zugewinnausgleich oder um schlichte Konfliktvermeidung.

Das führt dazu, dass eine Ehe auf dem Papier fortbesteht, obwohl die Partner längst getrennte Wege gehen. Wer über Jahrzehnte getrennt lebt und seine Altersvorsorge aus eigenem Erwerb bestreitet, musste bislang oft damit rechnen, dass der Versorgungsausgleich gleichwohl bis zum Scheidungszeitpunkt reicht.

Das nun bestätigte Leitbild der begrenzten Ehezeit im Sinne der Versorgungsgemeinschaft setzt dem klare Grenzen. Es schützt diejenige Person, die nach der Trennung eigenständig Anwartschaften aufgebaut hat, davor, diese später noch umfassend teilen zu müssen.

Voraussetzungen und Grenzen des Ansatzes

Das Urteil ist kein Freifahrtschein für die vollständige Abkehr vom Versorgungsausgleich. Entscheidend sind die Umstände des Einzelfalls. Erforderlich ist eine verfestigte, langjährige Trennung mit klarer wirtschaftlicher Eigenständigkeit.

Dazu zählen getrennte Haushaltsführung, eigene Einkommen, keine wechselseitigen Versorgungsleistungen und keine fortbestehenden rentenrelevanten Gemeinschaftsentscheidungen. Kurzzeitige Trennungen, schwankende wirtschaftliche Abhängigkeiten oder fortlaufende Unterhaltsleistungen können die Annahme einer beendeten Versorgungsgemeinschaft entkräften.

Auch bleibt Raum für Wertungen: Die Gerichte wägen die Billigkeit stets umfassend ab. Das macht die sorgfältige Dokumentation der Lebensverhältnisse seit der Trennung umso wichtiger.

Einordnung im System des Versorgungsausgleichs

Dogmatisch fügt sich die Entscheidung nahtlos in den Zweck des Versorgungsausgleichs ein. Dieser ist als innere Folgerung der ehelichen Solidarität konzipiert. Löst sich diese Solidarität im Bereich der Altersvorsorge faktisch auf, verliert der automatische Ausgleichsmechanismus seine Legitimation.

Die Begrenzung auf den Zeitraum gelebter Versorgungsgemeinschaft ist deshalb keine Aufweichung des Schutzes, sondern eine Präzisierung.

Sie wahrt die Fairness gegenüber beiden Seiten: Wer während der Ehe weniger verdient hat, erhält weiterhin Teilhabe an den in dieser Zeit erworbenen Anwartschaften. Wer später eigenständig für das Alter vorgesorgt hat, muss diese eigenständigen Leistungen nicht mehr rückwirkend teilen.

Praktische Hinweise für langjährig Getrennte

Für Menschen, die seit vielen Jahren getrennt leben und eine Scheidung erwägen, ist das Urteil eine Einladung, die eigenen Verhältnisse genau zu prüfen. Wichtig ist, die wirtschaftliche Entflechtung belegbar zu machen. Dazu gehören etwa Nachweise über getrennte Konten, eigenständige Miet- und Arbeitsverhältnisse, das Fehlen wechselseitiger Unterhaltszahlungen und eigenständige Vorsorgedispositionen.

Ebenso bedeutsam sind die zeitlichen Eckdaten: Ab wann wurde getrennt gelebt, wie lange hält dieser Zustand an, und gab es zwischenzeitliche Rückkehr- oder Unterstützungsphasen?

Je klarer diese Punkte dokumentiert sind, desto verlässlicher lässt sich der versorgungsausgleichsrelevante Zeitraum eingrenzen.

Bedeutung über den Einzelfall hinaus

Das Urteil des OLG Berlin-Brandenburg wirkt über den konkreten Rechtsstreit hinaus, weil es das Leitbild der Versorgungsgemeinschaft schärft und zeitlich konkretisiert.

Es trägt der gesellschaftlichen Realität Rechnung, dass Ehen nicht selten formal fortbestehen, obwohl ein gemeinsames Wirtschaften seit Jahren nicht mehr stattfindet. Zugleich wahrt es den Schutzgedanken des Versorgungsausgleichs für die echte Ehezeit.

Für die Praxis der Familiengerichte ist es ein deutliches Signal, bei außergewöhnlich langen Trennungsphasen die Billigkeitsklausel selbstbewusst anzuwenden und die Ausgleichszeiträume zu begrenzen.

Fazit

Das OLG Berlin-Brandenburg setzt einen klaren Maßstab: Der Versorgungsausgleich spiegelt die gelebte Versorgungsgemeinschaft, nicht bloß das formale Fortbestehen der Ehe.

Bei langjähriger Trennung und vollständiger wirtschaftlicher Eigenständigkeit endet die Teilung von Rentenanwartschaften mit dem Ende dieser Gemeinschaft. Wer betroffen ist, sollte die eigenen Verhältnisse sorgfältig dokumentieren und frühzeitig fachkundigen Rat einholen. Das Urteil stärkt die Fairness des Versorgungsausgleichs – und sorgt dafür, dass Altersvorsorge dort geteilt wird, wo sie gemeinsam erarbeitet wurde. (Aktenzeichen: 13 UF 101/24)

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UK: Netto-Null bröckelt zunächst langsam, dann immer schneller

David Turver

Net Zero bricht schneller zusammen als die von Alok Sharma gesprengten Kohlekraftwerke.

Vor einem Jahrzehnt unterzeichneten die Vorsitzenden der drei großen Parteien, David Cameron, Nick Clegg und Ed Miliband, eine Erklärung, mit der sie die Klima- und Energiepolitik effektiv aus dem demokratischen Prozess herausnahmen.

Obwohl es noch nicht gesetzlich verankert war, ebnete dieses Abkommen Theresa May den Weg, 2019 das Netto-Null-Ziel festzulegen. Bis 2021 sprengte unser Gesandter bei der COP26, Alok Sharma, fröhlich Kohlekraftwerke in die Luft, und Rishi Sunak prahlte damit, 130 Billionen Pfund der weltweiten Finanzanlagen mit den Klimazielen des Pariser Abkommens in Einklang zu bringen – was wir heute als wirtschaftlichen Selbstmord des Westens betrachten könnten.

Die einzige Opposition gegen den Netto-Null-Moloch war der winzige Think Tank GWPF/NZW zusammen mit einigen dissidenten Bloggern und Journalisten wie Ben Pile, Andrew Orlowski und Ross Clarke. Später kamen noch Leute wie ich und Kathryn Porter hinzu. Die Netto-Null-Festung war praktisch uneinnehmbar.

Ein paar Jahre später, im letzten Jahr, trat die Reformpartei mit dem Wahlversprechen an, Net Stupid Zero aufzugeben, und Anfang dieses Jahres signalisierte Kemi Badenoch, dass die Tories nicht mehr daran glaubten, dass Net Zero bis 2050 erreichbar sei. Auch die Zahl der Journalisten, die über die Torheiten von Net Zero und die britische Energiepolitik schrieben, war gestiegen. Net Zero schien nicht mehr unangreifbar, es zeigten sich erste Risse, aber die Fortschritte waren langsam.

Am Donnerstag gab Kemi jedoch bekannt, dass die Konservative Partei plant, das Klimaschutzgesetz aufzuheben, das die Grundlage für den ganzen Unsinn von Net Zero bildet. Sie haben sich auch dazu verpflichtet, das Climate Change Committee (Klimawandelausschuss) abzuschaffen. Die vollständige Ankündigung findet man unter diesem Link: 2025 10 01 Klimaschutzgesetz [Sonderbericht]

Diese neue Politik signalisiert den plötzlichen Zusammenbruch der Net-Zero-Torheit. Die Veränderung läutet bereits einen Wandel in der Welt der Politikwissenschaftler und Thinktanks ein. Im Vorfeld der Ankündigung der Tories standen die Verfechter von Net Zero Schlange, um die Net-Zero-Reformation zu unterstützen.

Zunächst forderte „Vorsitzender“ Michael Liebreich einen „pragmatischen Klima-Reset“, indem er vorschlug, historische Übertreibungen zurückzunehmen und auf die berechtigten Bedenken der Wähler einzugehen. Sam Richards, CEO von Britain Remade, hat eine erstaunliche Mea Culpa veröffentlicht. Er riet Boris Johnson, die Offshore-Windenergie auszubauen, sagt nun aber, dass die Entwicklung erneuerbarer Energien ausgesetzt und der Clean Power 2030-Plan verworfen werden sollte. Sogar Octopus Energy äußert laut, dass der Schwerpunkt auf der Elektrifizierung liegen sollte, nicht auf erneuerbaren Energien. Diese Kehrtwende der Kommentatoren und des breiteren Blob erfolgt vor dem Hintergrund einer Reihe von Gewinnwarnungen von Betreibern erneuerbarer Energien und Investmentfonds sowie der gigantischen Kapitalerhöhung von Orsted. Die Netto-gesamte Null-Agenda bricht zusammen.

Es ist interessant, dass dieser Sinneswandel von Menschen ausgeht, die sich größtenteils nie Gedanken darüber machen mussten, welche technischen Wunderwerke hinter den Kulissen erforderlich sind, damit die Lichter nicht ausgehen, wenn sie ihren Herd einschalten. Vielleicht hat der Stromausfall in Spanien und Portugal Anfang dieses Jahres das Bewusstsein für die Gefahren einer zu hohen Anzahl intermittierender erneuerbarer Energien im Netz geschärft.

Wir können jetzt erkennen, dass die leeren Phrasen vom „Saudi-Arabien des Windes” und der „Supermacht der grünen Energie” der Triumph der Erzählung über die Zahlen und der Optik über den Inhalt waren. Diese Leute im Land der Experten mussten sich nie Gedanken darüber machen, ob sie heizen oder essen sollten, waren nicht besorgt über die steigenden Energieschulden und hatten kein Problem damit, dass die Schwerindustrie zusammenbrach. Sie haben keine Ahnung von Mathematik; das Einzige, was sie jemals mit imaginären Zahlen zu tun hatten, sind die zunehmend unglaubwürdigen Kostenschätzungen des CCC. Sie haben auch keine Ahnung von Wirtschaft, da sie wie Seehunde dem Mantra „neunmal billiger als Gas” applaudierten. Wir sollten ihre Bekehrung begrüßen, aber vorsichtig sein, dass ihre neue Botschaft genauso unbeständig sein könnte wie die alte.

Kemis Ankündigung erfolgte einen Tag nach Ed Milibands Rede auf dem Labour-Parteitag, in der er Nigel Farage und Reform als „eine Bande ideologischer Extremisten“ bezeichnete, die „Investitionen zunichte machen, Arbeitsplätze vernichten, die Kosten in die Höhe treiben, Armut fördern, die Wissenschaft leugnen, Putin beschwichtigen und junge Menschen verraten“.

Ich glaube, das ist das, was Psychologen als Projektion bezeichnen. Miliband wirft seinen Gegnern vor, genau das tun zu wollen, was er selbst bereits tut. Jim Ratcliffs Unternehmen INEOS hat alle Investitionen in Großbritannien eingestellt, weil die Netto-Null-Politik die Steuern auf Öl und Gas aus der Nordsee und die Energiepreise in die Höhe treibt. Das kostet natürlich auch Arbeitsplätze. Miliband treibt die Kosten in die Höhe, indem er die 7. Zuteilungsrunde vorantreibt, Verträge auf 20 Jahre verlängert und Preise anbietet, die viel höher sind als die für gasbefeuerte Stromerzeugung, und natürlich führen hohe Kosten zu Armut. Miliband leugnet die Physik intermittierender erneuerbarer Energien und scheint die Gesetze der Thermodynamik völlig zu ignorieren. Wenn Miliband (und die EU) Putin wirklich schaden wollten, würden sie sich alle hinter „Drill, Baby, drill“ stellen, denn ein erhöhtes Angebot an Kohlenwasserstoffen würde die Preise senken und die Einnahmen des russischen Regimes schmälern. Die Verfolgung teurer und intermittierender Energiequellen als ideologisches Ziel, verbunden mit der damit einhergehenden wirtschaftlichen Zerstörung, schadet der jüngeren Generation weit mehr als fast jede andere Politik.

[Hervorhebung vom Übersetzer]

Net Zero bröckelt seit über einem Jahr und befindet sich nun in einer Phase des plötzlichen Zusammenbruchs. Die einzigen, die Net Zero noch unterstützen, sind die realitätsverleugnenden Eiferer von DESNZ und CCC. Wir können uns vorstellen, wie Miliband, sein Missionsleiter Chris Stark und der neue Vorsitzende des CCC Nigel Topping sich in ihrem Elfenbeinturm verbarrikadiert haben, die Finger in den Ohren, und „la-la-la“ singen, während Emma Pinchbeck in einer Ecke kauert, auf ihren Fersen schaukelt und „Kumbaya“ summt. Wenn Starmer überleben und das Land wieder zum Wachsen bringen will, muss er Miliband entlassen und Farage und Badenoch folgen, indem er Net Zero aufgibt. Dann wird der Zusammenbruch vollständig sein.

Autor: David Turver ist Autor der Substack-Seite „Eigen Values“, auf der dieser Artikel zuerst erschienen ist. Er ist pensionierter Berater, CIO, Projektmanagement-Experte und Ingenieur. Er ist ein Denker, der sich an Grundprinzipien orientiert. Er hat genug von oberflächlichen Medien, die Pressemitteilungen ohne kritische Analyse einfach nur wiederveröffentlichen. Er schreibt über kontroverse Themen wie Netto-Null und Energiepolitik.

Link: https://www.climatedepot.com/2025/10/06/net-zero-crumbling-slowly-at-first-then-suddenly/

Übersetzt von Christian Freuer für das EIKE

 

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Das Problem ist politisch – die Lösung ebenfalls

Wenn der aktuelle Prozess in der Türkei tatsächlich in Richtung Frieden und Lösung führen soll, müssen zentrale Fragen zur Sprache kommen: Was ist demokratisches Recht im eigentlichen Sinn? Wie kann ein rechtlicher Status für Kurd:innen geschaffen werden? Und wie lassen sich verfassungsrechtliche sowie internationale Schutzmechanismen garantieren?

Dabei darf man sich nicht auf das bestehende Rechtssystem stützen – vielmehr muss man sich an universellen und normativ notwendigen Prinzipien orientieren.

Zwei zentrale Probleme im Fall Öcalan

Im Zusammenhang mit dem „Recht auf Hoffnung“ im Fall von Abdullah Öcalan lassen sich zwei Hauptprobleme identifizieren:

▪ Die Art und Weise, wie das türkische Recht mit der kurdischen Frage umgeht,

▪ Die langsame und zurückhaltende Reaktion des Europarats.

Bereits im März 2014 hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) im Fall Öcalan/Türkei entschieden, dass eine Inhaftierung auf Lebenszeit ohne Aussicht auf Entlassung menschenrechtswidrig sei. Infolge dieser Entscheidung und unter dem Eindruck gesellschaftlicher und politischer Entwicklungen empfahl das Gericht, einen Mechanismus zur Neubewertung des Falls zu schaffen.

Die zögerliche Rolle des Ministerkomitees des Europarats

Für die Umsetzung von EGMR-Urteilen ist das Ministerkomitee des Europarats zuständig. Es überwacht, ob die Urteile durch die betroffenen Staaten umgesetzt werden, und ist verpflichtet, bei fehlender Umsetzung entsprechenden Druck auszuüben.

Im Fall Öcalan liegt die Akte seit 2015 beim Europarat. Dennoch erging der erste ernstzunehmende Appell an die Türkei erst im Jahr 2021 – und selbst dieser hatte lediglich empfehlenden Charakter, ohne verpflichtende Wirkung oder konkrete Sanktionen.

Erst im September 2024 wurde die Sache erneut und etwas nachdrücklicher behandelt: Der Europarat forderte die Türkei auf, den Fall im Lichte des Rechts auf Hoffnung neu zu prüfen und die dafür notwendigen Gesetzesänderungen einzuleiten.

Keine gesetzliche Bewegung – keine ernsthafte Warnung

Die Türkei hat auf diese Aufforderung bislang in keiner Weise reagiert. Es gibt keine Anzeichen für rechtliche Initiativen, und auch der politische Wille dazu fehlt offenbar. Zugleich übt der Europarat zu wenig Druck aus – was der Türkei erlaubt, die Lage weitgehend zu ignorieren.

Obwohl der Europarat gemäß seiner eigenen Geschäftsordnung in der Lage gewesen wäre, ein formelles Verfahren gegen die Türkei einzuleiten, beschränkte er sich auch bei seiner jüngsten Sitzungswoche im zurückliegenden Monat auf bloße Empfehlungen. Ein Untersuchungsausschuss, der den Umsetzungsstand des EGMR-Urteils hätte prüfen sollen, wurde nicht eingesetzt.

Dabei wären deutliche Warnungen notwendig gewesen: Bei fortgesetzter Missachtung des Urteils müsste die Türkei mit ernsthaften Konsequenzen rechnen. Solche Signale blieben jedoch aus.

Das Problem ist von Anfang an politischer Natur

Tatsächlich hat das türkische Rechtssystem nie jene einbezogen, die sich außerhalb der „türkischen Identität“ verorten. Es existiert in der Türkei weder eine Diskussion noch eine Rechtskultur, die sich mit einem „Recht der Nationen“ oder ethnischen Rechtsansprüchen außerhalb des Türkisch-Seins befasst.

Eine pluralistische oder inklusive Rechtsauffassung hat sich nicht entwickelt. In diesem Sinne kann man in der Türkei letztlich nur von einem einzigen Recht sprechen – dem Recht des „sunnitischen, weißen Türken“.

Aus dieser Perspektive ist die Verurteilung Abdullah Öcalans, die Anklagen gegen kurdische Politiker:innen und die pauschale Kriminalisierung aller, die in irgendeiner Form für kurdische Rechte eintreten, Ausdruck einer strukturell exkludierenden Rechtsauffassung.

Weil es kein Recht für Kurd:innen gibt, ist die kurdische Frage von Beginn an politisch, nicht juristisch. Selbst wenn sie juristisch behandelt worden wäre, dann nur im Rahmen des bestehenden – und damit exkludierenden – Systems. Ein System, das keinerlei Maßstäbe für menschliche Würde oder Gleichheit enthält.

Die Lösung kann nur politisch sein

In demokratischen Rechtsstaaten gibt es keinen Straftatbestand der „politischen Straftat“ im Sinne ethnischer Zugehörigkeit oder Meinung. Ausdrucks- und Meinungsfreiheit, ethnische Zugehörigkeit und kollektive Rechte sind keine Delikte.

Insofern ist klar: Die kurdische Frage ist vollständig politisch – und ihre Lösung kann auch nur politisch sein. Das Recht kann dabei lediglich eine unterstützende Rolle übernehmen, indem es universelle und demokratische Grundsätze absichert.

Dies ist freilich eine optimistische Annahme – „ein Hoffen auf das, was sein sollte“. Die juristische Praxis in der Türkei sieht derzeit anders aus.

Das Problem des gesetzesfernen Rechtsverständnisses

Ein weiteres zentrales Problem liegt in der Interpretation des Rechts selbst. Zwar existieren Gesetze – doch ihre Auslegung geschieht nicht neutral, sondern orientiert sich an den Interessen des Staates und der politischen Führung.

Was als „rechtliche Auslegung“ präsentiert wird, ist in vielen Fällen faktisch ein politischer Willensakt – ohne juristische Substanz. In der Praxis ersetzt die Interpretation das Gesetz.

Die Konsequenz: Das Recht verliert seinen Inhalt, und die Gesetze ihre Bedeutung.

Innere Dynamiken unzureichend – internationale Verantwortung gefragt

Wenn sich der aktuelle Prozess in der Türkei zu einem echten Friedensprozess entwickeln soll, muss über Fragen wie demokratisches Recht, verfassungsrechtliche Sicherheiten und die rechtliche Stellung der Kurd:innen ernsthaft diskutiert werden – und zwar nicht auf Basis des geltenden türkischen Rechts, sondern aus der Perspektive eines universellen und normativen Rechtsverständnisses.

In diesem Kontext kommt der europäischen Politik eine besondere Rolle zu. Sie muss politisch Einfluss nehmen und nicht nur juristisch moderieren. Denn die inneren gesellschaftlichen Dynamiken der Türkei reichen nicht aus, um einen Demokratisierungsprozess aus eigener Kraft zu tragen.

In autoritär strukturierten Staaten wie der Türkei – die sich auf ethnische Homogenität und religiöse Einheitsvorstellungen stützen – verkommt das Recht zu einem Instrument staatlicher Verwaltung. Es legitimiert administrative Maßnahmen, anstatt grundlegende Gerechtigkeit herzustellen.

*Ömer Güneş ist Rechtsanwalt von Abdullah Öcalan

https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/Ozturk-abdullah-Ocalan-fordert-politische-reformen-und-Ubergangsgesetze-48062 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/appell-in-strassburg-vielfaltige-stimmen-fordern-freiheit-fur-abdullah-Ocalan-48184 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/eutcc-recht-auf-hoffnung-fur-Ocalan-und-andere-gefangene-garantieren-47876

 

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Abdi: Dialog mit Damaskus und Türkei dauert an

Der Oberkommandierende der Demokratischen Kräfte Syriens (QSD), Mazlum Abdi, sieht Fortschritte im Dialog mit der syrischen Übergangsregierung. In einem Interview mit dem Journalisten Alan Meîş vom kurdischen Sender Ronahî TV sprach er zudem über den Kampf gegen die Terrormiliz „Islamischer Staat“ (IS), internationale Kooperationen und laufende Kontakte mit der Türkei.

Anlass des Gesprächs war unter anderem der Besuch des US-Sondergesandten für Syrien, Thomas Barrack, in Hesekê. „Es war ein wichtiger Besuch – sowohl in Bezug auf den Kampf gegen den IS als auch mit Blick auf den politischen Prozess mit der syrischen Regierung“, sagte Abdi. Der Besuch habe „positive Effekte“ auf ein anschließendes Treffen mit Vertretern in Damaskus gehabt.

Fortschritte bei Gesprächen mit Damaskus

Im Rahmen des Austauschs mit der Übergangsregierung sei unter anderem das sogenannte 10.-März-Abkommen erneut Thema gewesen. Bei einem Treffen mit dem selbsternannten Präsidenten Ahmed al-Scharaa sei offen über zentrale Punkte gesprochen worden. „Wir haben wichtige Fortschritte erzielt und uns auf einen allgemeinen Waffenstillstand verständigt“, so Abdi. Der Dialog müsse nun auf höherer Ebene fortgeführt werden, auch wenn es noch offene Fragen gebe.


Im Zentrum der Gespräche stehe die künftige Struktur Syriens. „Wir wollen ein dezentrales Syrien. Diese Vorstellung wird auch auf der anderen Seite geteilt“, sagte Abdi. In den kommenden Wochen werde eine Delegation der nordostsyrischen Autonomieverwaltung die neue Regierung in Damaskus besuchen. Notwendig seien vor allem verfassungsrechtliche Reformen. Auch Damaskus erkenne die Notwendigkeit von Veränderungen im Staatsaufbau.

QSD als Teil der syrischen Streitkräfte?

Bewegung gibt es offenbar auch bei der Frage, ob die QSD künftig in die regulären syrischen Streitkräfte eingegliedert werden. Bereits im 10.-März-Abkommen war dies vorgesehen. „Wir haben in diesem Punkt eine grundsätzliche Einigung erzielt, weitere Gespräche sind aber nötig“, sagte Abdi. Eine militärische Delegation der QSD werde in den kommenden Tagen nach Damaskus reisen, um die Details zu klären.

Parallel dazu sollen auch die inneren Sicherheitskräfte der Selbstverwaltung (Asayîş) – mit derzeit rund 30.000 Mitgliedern – dem syrischen Innenministerium zugeordnet werden. Eine eigene Delegation, die die Asayîş innerhalb der QSD vertritt, soll ebenfalls Gespräche in Damaskus führen.

Kooperation mit internationaler Koalition im Anti-IS-Kampf

Mit Blick auf den Kampf gegen den IS berichtete Abdi von neuen Vereinbarungen mit der internationalen Koalition. Man habe sich auf fünf operative Punkte verständigt. „Die Koalition hat auch mit Damaskus gesprochen und eine formelle Beteiligung der Regierung an der IS-Bekämpfung angeregt“, sagte Abdi. Man hoffe, dass der Kampf gegen den IS künftig eine landesweite Aufgabe werde.

Ein weiteres Ziel sei die Rückkehr aller Binnenvertriebenen – nicht nur in Nord- und Ostsyrien. „Es ist an der Zeit, dass die Menschen aus dem besetzten Efrîn, Serêkaniyê und Girê Spî an ihre Wohnorte zurückkehren“, so Abdi. Die QSD würden entsprechende Schritte vorbereiten.

Kritik an Blockaden in Aleppo

Mit Blick auf die anhaltende Blockade der Stadtteile Şêxmeqsûd und Eşrefiyê in Aleppo durch regierungsnahe Kräfte äußerte Abdi scharfe Kritik. „Die Bevölkerung dort stellt keine Bedrohung dar. Diese Angriffe sind inakzeptabel“, sagte er. Gleichzeitig lobte er den zivilen Widerstand in den Vierteln. „Die Menschen haben gezeigt, dass man ihnen nichts aufzwingen kann.“

Kurdische Rechte und Verfassungsfragen

Auch zur kurdischen Frage bezog Abdi Stellung. Die syrische Regierung sehe das Thema als „eigene Angelegenheit“, konkrete Gespräche dazu hätten bislang jedoch nicht stattgefunden. „Eine Lösung erfordert verfassungsrechtliche Änderungen – etwa die Anerkennung der kurdischen Sprache als Amtssprache in Schulen“, sagte er.

Ein spezielles Komitee solle in naher Zukunft nach Damaskus reisen, um über kulturelle und sprachliche Rechte zu verhandeln. Die kurdische Seite erwarte Fortschritte auch in zivilgesellschaftlichen und administrativen Fragen.

Bezüglich arabisch geprägter Regionen wie Deir ez-Zor und Raqqa stellte Abdi klar, dass auch dort ein dezentrales Verwaltungsmodell gelten solle. „Die Menschen dort haben sich über zehn Jahre lang selbst verwaltet und wollen dies fortsetzen.“

Gespräche mit der Türkei

Zudem bestätigte Abdi laufende Gespräche mit der Türkei. „Es gibt offene Kanäle, über die Sorgen und Bedenken ausgetauscht werden“, sagte er. Die Türkei könne eine konstruktive Rolle bei der Lösung der Syrienkrise spielen. „Ohne die Türkei ist eine Lösung kaum denkbar. Die Probleme Syriens müssen aber in erster Linie von den Syrerinnen und Syrern selbst gelöst werden.“

https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/mazlum-abdi-kundigt-gesprache-uber-integration-der-qsd-an-48329 https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/salih-muslim-ziel-ist-uns-zur-aufgabe-unseres-systems-zu-zwingen-48285 https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/annaherung-zwischen-selbstverwaltung-und-Ubergangsregierung-bei-treffen-in-damaskus-48283 https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/asayis-in-aleppo-wirft-Ubergangsregierung-bruch-des-waffenstillstands-vor-48328 https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/msd-fordert-einberufung-eines-nationalen-kongresses-48319

 

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Wie in Russland über den aktuellen Friedensnobelpreis berichtet wird

ANTI-SPIEGEL - Fundierte Medienkritik - 13. Oktober 2025 - 9:00
Ich habe bereits in einem Artikel erklärt, wer die aktuelle Friedensnobelpreis-Gewinnerin ist und wie der Gewinner überhaupt ausgesucht wird. Nun zeige ich, wie man außerhalb der westlichen Medienblase auf das Spektakel schaut und übersetze dazu einen Bericht, den das russische Fernsehen am Sonntagabend in seinem wöchentlichen Nachrichtenrückblick darüber ausgestrahlt hat. Beginn der Übersetzung: Machado statt […]
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