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Rente: Neue Rentenwerte für 2026 beschlossen: Die 603-Euro-Grenze kommt

Lesedauer 4 Minuten

Die Politik dreht an den Stellschrauben der Sozialversicherung – und viele fragen sich: Spüren Menschen im Ruhestand davon überhaupt etwas im Portemonnaie? Die neuen Rechengrößen für 2026 sind beschlossen.

Für Beschäftigte mit hohem Einkommen wird’s teurer, weil die Beitragsbemessungsgrenzen steigen. Für Bestandsrentner gilt dagegen: Nicht jede Zahl ist relevant, aber einige Änderungen haben unmittelbare Auswirkungen – primär beim Zuverdienst.

Außerdem liefert der aktuelle Rentenwert einen wichtigen Orientierungspunkt für die eigene Rente im Jahr 2026.

Was wurde entschieden – in Klartext

Das Bundeskabinett hat die Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2026 beschlossen. Sie passt Grenz- und Bezugswerte an die Lohnentwicklung des Jahres 2024 an. Ergebnis: Die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung steigt auf 8.450 Euro im Monat (101.400 Euro im Jahr).

In der Kranken- und Pflegeversicherung klettern die Grenzen ebenfalls. Für die allermeisten Rentnerinnen und Rentner ist das nur mittelbar interessant – direkte Abzüge an der laufenden Altersrente ändern sich dadurch nicht.

Das ist jetzt für Rentner sofort relevant

Die monatliche Verdienstgrenze für Minijobs steigt zum 1. Januar 2026 auf 603 Euro. Wer neben der Altersrente etwas dazuverdienen will, kann damit künftig bis zu 603 Euro im Monat erzielen, ohne den Minijob-Status zu verlieren.

Das ist hauptsächlich deshalb wichtig, weil seit der Flexi-Rente die Hinzuverdienstgrenzen für Altersrenten entfallen – der Minijob bleibt aber als lohnende „Nebenbei“-Option ein praktischer Anker. Hintergrund: Die Minijob-Grenze ist dynamisch an den gesetzlichen Mindestlohn gekoppelt (2026: 13,90 Euro).

Was bedeutet das in der Praxis?

Bleibt der Minijob „rentenkassenpflichtig“, erwerben auch Rentnerinnen und Rentner kleine zusätzliche Rentenpunkte – das lohnt sich vor allem, wenn die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht ist oder wenn einzelne Monate zur Schließung von Lücken fehlen.

Auf Antrag ist eine Befreiung von der Rentenversicherungspflicht im Minijob möglich; dann steigt zwar der Nettoverdienst leicht, zusätzliche Rentenansprüche entfallen aber. Wer gesundheitlich kann und mag, sollte durchrechnen: Ein paar Euro weniger heute können morgen spürbar Rente bringen – besonders bei längerer Laufzeit des Minijobs.

Achtung Übergangsbereich (Midijob):

Der sogenannte Übergangsbereich (früher: Gleitzone) beginnt 2026 oberhalb von 603 Euro und reicht bis 2.000 Euro. Dort zahlen Beschäftigte reduzierte Arbeitnehmerbeiträge, sammeln aber vollwertige Rentenansprüche. Für Rentnerinnen und Rentner mit größerem Teilzeitjob kann das finanziell attraktiver sein, als viele denken.

Aktueller Rentenwert als Kompass – nicht als Versprechen

Seit 1. Juli 2025 liegt der aktuelle Rentenwert bei 40,79 Euro je Entgeltpunkt. Daraus lassen sich laufende Renten 2025/26 rechnerisch ableiten – die nächste Anpassung erfolgt regulär zum 1. Juli 2026. Wie hoch sie ausfällt, steht erst im Frühjahr 2026 fest.

Wichtig ist: Der jetzt geltende Rentenwert erklärt, warum die eigene Rente 2025 gestiegen ist und liefert einen realistischen Ausgangswert für die Planung 2026.

Freiwillige Beiträge: Für wen 2026 noch sinnvoll?

Der Mindestbeitrag zur Rentenversicherung liegt 2026 bei 112,16 Euro im Monat. Das kann sich lohnen, wenn bis zur (Regel-)Altersgrenze noch Versicherungsmonate fehlen, zum Beispiel für die Wartezeit oder um Abschläge zu mindern.

Wer die Regelaltersgrenze bereits erreicht hat, sollte genauer hinsehen: Freiwillige Beiträge sind dann meist nur in Sonderfällen ratsam, etwa bei Konstellationen mit Hinterbliebenenschutz. Eine Beratung (DRV, Versichertenälteste, unabhängige Sozialberatung) hilft, teure Fehlentscheidungen zu vermeiden.

Die wichtigsten Rentner-Werte 2026 auf einen Blick Wert / Größe Gültig ab / Betrag Minijob-Grenze (geringfügige Beschäftigung) 603 € pro Monat (ab 01.01.2026) Übergangsbereich (Midijob) 603,01 € bis 2.000 € monatlich (2026) Aktueller Rentenwert 40,79 € pro Entgeltpunkt (seit 01.07.2025) Mindestbeitrag RV (freiwillig) 112,16 € monatlich (2026) Beitragsbemessungsgrenze RV (allg.) 8.450 € mtl. (2026) Bezugsgröße 3.955 € mtl. (2026)

Hinweis: Die jährliche Rentenanpassung erfolgt unabhängig von der Minijob-Grenze zum 1. Juli. Für konkrete Prognosen 2026 ist der Rentenwert 40,79 € lediglich der Startpunkt, nicht der Endstand.

Was sich 2026 nicht ändert – und was leicht überhöht wirkt

Die aufmerksamkeitsstarken Zahlen zu Beitragsbemessungsgrenzen betreffen in erster Linie aktuell Erwerbstätige mit höherem Einkommen. Bestandsrentner haben dadurch keine zusätzlichen Abzüge.

Positiv ist: Wer kurz vor Rentenbeginn noch arbeitet und über den bisherigen Grenzen verdient, zahlt 2026 zwar etwas mehr Beiträge, erwirbt dafür aber auch höhere Rentenansprüche. Für Menschen, die bereits eine Rente beziehen, bleibt das eher Fußnote – wichtiger sind Zuverdienst, Rentenwert und individuelle Lücken.

So leiten Sie aus den neuen Werten konkrete Handlungen ab

Zuverdienst prüfen: Wer fit ist und Freude am Job hat, kann 2026 bis 603 Euro monatlich vergleichsweise unkompliziert hinzuverdienen. Mit RV-Pflicht im Minijob gibt’s dafür kleine Rentenpunkte – und die summieren sich, wenn der Nebenjob länger läuft. Befreiung lohnt nur, wenn jeder Euro Netto zählt und zusätzliche Rentenpunkte keine Rolle spielen.

Renteninformation ernst nehmen: Auf Ihrer jährlichen Renteninformation lässt sich mit dem Rentenwert 40,79 € schnell überschlagen, was ein zusätzlicher Entgeltpunkt wert ist. Die Anpassung zum 1. Juli 2026 kommt obendrauf – wie hoch, entscheidet sich erst im kommenden Jahr.

Freiwillige Beiträge gezielt einsetzen: Der Mindestbeitrag 112,16 € ist ein Werkzeug – nicht mehr, nicht weniger. Wer kurz vor der Regelaltersgrenze steht und Wartezeiten erfüllen muss, kann damit wertvolle Monate sichern. Für bereits regulär Altersrentner ist die Kosten-Nutzen-Rechnung meist kritisch; hier lohnt unabhängiger Rat.

Typische Fallstricke – und wie Sie sie vermeiden

Brutto ist nicht Netto: Im Minijob mit Rentenversicherungspflicht sinkt der Nettoverdienst zwar leicht, dafür wächst der eigene Rentenanspruch. Wer sich von der Versicherungspflicht befreien lässt, erhöht zwar das Monatsnetto, verzichtet jedoch auf zusätzliche Rentenpunkte.

Ein „Midijob“ klingt kompliziert, ist es aber nicht. Im Übergangsbereich tragen Arbeitgeber einen höheren Beitragsanteil, Beschäftigte zahlen weniger, die Rentenansprüche bleiben trotzdem voll. Gerade Teilzeit-Jobs zwischen 603 und 2.000 Euro fallen dadurch oft attraktiver aus, als viele denken.

Vorsicht vor voreiligen Prognosen. Niemand kann heute seriös sagen, wie hoch die Rentenanpassung zum 1. Juli 2026 ausfallen wird. Planen Sie deshalb mit dem aktuell geltenden Rentenwert – und aktualisieren Sie Ihre Rechnung im Sommer.

2026 bringt keine Revolution – aber handfeste Spielräume

Für Rentnerinnen und Rentner ist 2026 kein Jahr der großen Umbrüche. Zuverdienst wird planbarer (603-Euro-Grenze), der Rentenwert 40,79 € bleibt bis zur Sommeranpassung die verlässliche Rechengröße, und freiwillige Beiträge bleiben ein Nischeninstrument für gezielte Lücken.

Wer die Stellschrauben klug nutzt, holt aus kleinen Beträgen spürbar mehr heraus – ganz ohne Bürokratiedschungel.

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Israeli forces arrest 43 Palestinians in West Bank raids

SANA - Syrian Arab News Agency - 10. Dezember 2025 - 10:15

Occupied Jerusalem, Dec. 10 (SANA) Israeli forces arrested 43 Palestinians during raids across multiple areas of the West Bank on Wednesday, Palestinian media reported.

According to the Palestinian News Agency WAFA, the raids targeted Nablus, Tulkarm, Qalqilya, Salfit, Jericho, and the Aqbat Jabr refugee camp, as well as Ras Khamis neighborhood northeast of Jerusalem, Teqoaʿ southeast of Bethlehem, Arraba and Bir al-Basha south of Jenin, and Beit Ummar in Hebron.

In addition, dozens of settlers entered Al-Aqsa Mosque through the Mughrabi Gate under heavy Israeli security, carrying out provocative actions in the courtyards.

Israeli authorities have maintained a high pace of arrests in the West Bank since the outbreak of the war on October 7, 2023, with the total number of detainees reaching approximately 21,000, including in Jerusalem.

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Security forces arrest four suspects in Daraa for murder and extortion

SANA - Syrian Arab News Agency - 10. Dezember 2025 - 10:07

Daraa, Dec. 10 (SANA) Syrian internal security forces in al-Sanamayn area have arrested four individuals accused of murder and extortion targeting residents in al-Masmiyah district, Daraa countryside.

According to the Interior Ministry, the arrests followed a carefully planned and coordinated operation based on investigations and intelligence gathering.

The ministry said authorities seized a range of weapons and ammunition from the suspects, which were used in their criminal activities. The detainees have been referred to the judicial authorities for further investigation and legal proceedings.

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Lighting of the “Tree of Love” in al-Mzayneh Marks Christmas and Liberation Day

SANA - Syrian Arab News Agency - 10. Dezember 2025 - 10:01

HOMS, Dec. 10 (SANA) Residents of al-Mzayneh in Homs countryside lit the “Tree of Love” on Tuesday evening during a popular celebration marking Christmas and the first anniversary of Syria’s Liberation Day, in a scene reflecting the symbols of life, hope, dignity, and victory.

A large turnout from the local community contributed to a joyful atmosphere, with participants saying the occasion represents a new chapter in the town’s memory where religious and national celebrations come together, reinforcing unity and social cohesion.

Father George Youssef Khoury Safita told SANA that this year’s Christmas carries a special national dimension, combining the Nativity feast with the liberation anniversary. He expressed hope for peace, love, and goodness across the country, and for Syrians to work together in construction and reconstruction.

Event organizer Kinan Assi noted that this year’s tree lighting coincided with illuminating the flag of the new Syria on the first liberation anniversary, symbolizing the new birth of a free Syria united by love and peace.

The celebration featured artistic and musical performances by children, along with light displays reflecting the spirit of Christmas and liberation. Attendees expressed their joy at a moment that combined spiritual and national sentiments.

Al-Mzayneh celebration is part of a series of events across Homs Province marking Christmas and the first anniversary of liberation, reaffirming Syrian unity and the values of love and peace.

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On December 11–12, Vladimir Putin will make a visit to Ashgabat

PRESIDENT OF RUSSIA - 10. Dezember 2025 - 10:00

The President of Russia will take part in a forum marking the International Year of Peace and Trust, the International Day of Neutrality, and the 30th anniversary of Turkmenistan's permanent neutrality.

In addition, Vladimir Putin will hold several bilateral meetings with foreign leaders on the sidelines of the forum.

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Teil 3: Wenn der Spiegel die Krise der deutschen Chemieindustrie erklärt

ANTI-SPIEGEL - Fundierte Medienkritik - 10. Dezember 2025 - 10:00
Eine Methode westlicher Medien wie dem Spiegel, unwahre Narrative zu verbreiten oder von unangenehmen Tatsachen abzulenken, ist es, lange und – ganz im Relotius-Stil – blumig formulierte Artikel zu schreiben, die von dem eigentlichen Thema mit Hilfe vieler blumig formulierter, aber vollkommen unwichtiger Details ablenken. Das will ich an drei aktuellen Beispielen aus dem Spiegel […]
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Dr. Schiffmann’s NeuroPro: Gesundheit, Vitalität und Wohlbefinden – Exklusivrabatt nur heute!

Gemeinsam mit dem durch sein Engagement gegen die Corona-Maßnahmen und gegen die verhängnisvolle Impfkampagne bekannt gewordenen Mediziner Dr. Bodo Schiffmann hat Heilnatura, der Hersteller hochwertiger Gesundheits- und Nahrungsergänzungsprodukte in bester Bio-Qualität, ein effizientes und neuartiges Kombinationspräparat entwickelt, das Impfschäden vorbeugen, die Herzgesundheit fördern und das allgemeine Wohlbefinden signifikant steigern kann: Dr. Schiffmann’s NeuroPro. Die einzigartige […]

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Greetings to participants, organisers, and guests of the 10th International Charity Cadet Ball

PRESIDENT OF RUSSIA - 10. Dezember 2025 - 9:30

Vladimir Putin extended greetings to the participants, organisers, and guests of the 10th International Charity Cadet Ball, dedicated to the 80th anniversary of the Great Victory and the Year of the Defender of the Fatherland.

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Syria hosts first International Human Rights Day Celebration

SANA - Syrian Arab News Agency - 10. Dezember 2025 - 9:25

Damascus, Dec. 10 (SANA) Syria is hosting its first-ever celebration of International Human Rights Day in Damascus, in cooperation with the Ministry of Foreign Affairs and Expatriates and the UN Office of the High Commissioner for Human Rights. The event brought together ministers, ambassadors, UN officials, and civil society representatives.

At the opening ceremony, Minister of Foreign Affairs and Expatriates Asaad Hassan al-Shaibani said the event coincides with Syria’s Liberation Day. “Today, we mark two important occasions and celebrate the return of Syria as a state that respects and upholds human dignity,” he said. Al-Shaibani added that the day, previously used to condemn the former regime’s human rights violations, now serves as a forum to safeguard rights and dignity.

Mohammad Ali Al Nsour, Chief of the Middle East and North Africa section at the UN High Commissioner for Human Rights Office, praised the Syrian people and government, saying: “We could not be celebrating International Human Rights Day in Syria without the struggles of the Syrian people and the government’s commitment to human rights.”

Deputy UN High Commissioner Nada al-Nashif described the day as “a new beginning for human rights in Syria,” adding that the UN is working with the government toward a promising and sustainable future in the field.

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Bürgergeld: Geld von Dritten zur Überbrückung darf das Jobcenter nicht anrechnen

Lesedauer 4 MinutenDas Jobcenter darf Überbrückungsgeld in von Höhe 2000 EUR der Mutter beim Bürgergeld beziehenden Sohn nicht anrechnen

Zuwendungen Dritter, die eine nicht rechtzeitig erbrachte oder – gegebenenfalls auch nur vermeintlich rechtswidrig vom Jobcenter verweigerte Leistung bis zur Herstellung des rechtmäßigen Zustandes substituieren und nur für den Fall des Obsiegens zurückgezahlt werden sollen, darf das Jobcenter – nicht als Einkommen anrechnen, denn es handelt sich um ein Darlehen zur Überbrückung einer Notlage im Sinne der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG).

Bei den Zuwendungen der Mutter in Höhe von 2000, 00 Euro handelte es sich – um vorläufige, substituierende Zahlungen und nicht um anrechenbares Einkommen.

Mit wegweisendem Urteil gibt das Landessozialgericht bekannt, dass die Überweisungen der Mutter in Höhe von 2000,00 Euro an ihren Bürgergeld bedürftigen Sohn kein anrechenbares Einkommen sind.

Es handelt sich um ein Darlehen der Mutter, welches sie ihrem krankem Sohn in einer Notsituation gewährt habe, wie zum Beispiel zur Bezahlung seiner Miete und Krankenkassenbeiträge, denn das Jobcenter hatte ihm sein Bürgergeld wegen stationärem Aufenthalt im Krankenhaus versagt.

Bei diesen Zuwendungen handelte es sich nicht um Einkommen im Sinne von § 11 Abs. 1 Satz 1 SGB II sondern um ein Darlehen unter Verwandten für eine Notüberbrückung

Als Einkommen sind nur solche Einnahmen in Geld oder Geldeswert anzusehen, die eine Veränderung des Vermögensstandes dessen bewirken, der solche Einnahmen hat. Der Zuwachs muss dem Leistungsberechtigten zur endgültigen Verwendung verbleiben, denn nur dann lässt er die Hilfebedürftigkeit in Höhe der Zuwendungen dauerhaft entfallen. Eine von einem Dritten lediglich vorübergehend zur Verfügung gestellte Leistung kann demzufolge nicht als Einkommen qualifiziert werden (BSG, Urteil vom 6.10.2011 – B 14 AS 66/11 R).

Zu unterscheiden ist zwischen Geldzahlungen (oder Sachleistungen)

Die einem nach dem SGB II Leistungsberechtigten zum endgültigen Verbleib zugewendet werden, einem Darlehen, das mit einer Rückzahlungsverpflichtung im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) gegenüber dem Darlehensgeber belastet ist.

Und Zuwendungen Dritter, die eine nicht rechtzeitig erbrachte oder – ggf. auch nur vermeintlich rechtswidrig vom Jobcenter verweigerte Leistung bis zur Herstellung des rechtmäßigen Zustandes substituieren und nur für den Fall des Obsiegens zurückgezahlt werden sollen, kein Einkommen im Sinne des § 11 Abs. 1 SGB II dar.

Solche Zuwendungen, mit denen der Dritte vorläufig – gleichsam anstelle des Jobcenters und unter Vorbehalt des Erstattungsverlangens – einspringt, weil das Jobcenter nicht rechtzeitig geholfen oder Hilfe abgelehnt hat, die also in Erwartung der Rückzahlung und im Vertrauen auf einen bestehenden, lediglich noch nicht erfüllten Alg II-Anspruchs erfolgen, entbinden das Jobcenter nicht von seiner Leistungsverpflichtung.

Für die positive Feststellung der Substituierungsabsicht ist entscheidend

Ob die Zuwendung subjektiv tatsächlich im Vorgriff auf einen angenommenen, noch nicht erfüllten Leistungsanspruch erfolgt ist und einer Rückzahlungsverpflichtung für den Fall der Herstellung des vermeintlich rechtmäßigen Zustands durch das Jobcenter unterliegt.

Welche Vereinbarungen zwischen dem Hilfebedürftigen und dem Dritten für den Fall getroffen worden sind, dass ein Anspruch gegenüber dem Leistungsträger im Ergebnis eines Widerspruchs- und Klageverfahrens nicht besteht, ist unerheblich.

Bei den erfolgten Zuwendungen der Mutter des Klägers handelte es sich um Darlehen

Ein Darlehen bewirkt per saldo keine endgültige Veränderung der Vermögenslage des Darlehensnehmers im Sinne eines wertmäßigen Zuwachses. Denn es wird diesem lediglich vorübergehend und gegen die Verpflichtung zur Rückgewähr im Sinne von § 488 Abs. 1 Satz 2 BGB zur Verfügung gestellt (BSG, Urteil vom 17.6.2010 – B 14 AS 46/09 R -).

Bei der Prüfung, ob überhaupt ein wirksamer Darlehensvertrag geschlossen worden ist, können einzelne Kriterien des sog. Fremdvergleichs herangezogen und bei der abschließenden, umfassenden Würdigung aller relevanten Umstände des Einzelfalles miteingestellt werden.

Die Wahrung von im Geschäftsverkehr üblichen Modalitäten (wie der Vereinbarung der in § 488 Abs. 1 BGB genannten weiteren Vertragspflichten) kann dabei als ein Indiz dafür gewertet werden, dass ein Darlehensvertrag tatsächlich geschlossen worden ist.

Was spricht gegen einen Darlehensvertrag

Demgegenüber spricht es etwa gegen einen Darlehensvertrag, wenn der Inhalt der Abrede (insbesondere die Darlehenshöhe sowie die Rückzahlungsmodalitäten) und der Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht substantiiert dargelegt werden oder ein plausibler Grund für den Abschluss des Darlehensvertrages nicht genannt werden kann.

Es ist aber nicht erforderlich, dass sowohl die Gestaltung (z. B. Schriftform, Zinsabrede oder Gestellung von Sicherheiten) als auch die Durchführung des Vereinbarten in jedem Punkt dem zwischen Fremden – insbesondere mit einem Kreditinstitut – Üblichen entspricht (LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 22.9.2020 – L 2 AS 788/14).

Fazit

Bei den erfolgten Zuwendungen der Mutter in Höhe von 2000, 00 Euro des Klägers handelte es sich um Darlehen

1. Die Mutter hat bestätigt, dass sich ihr Sohn aufgrund seiner schwierigen finanziellen Situation bei ihr gemeldet hat und um Hilfe in Form eines Überbrückungsdarlehens gebeten habe.

2. Kläger und Zeugin waren danach übereingekommen, dass es sich in keinem Fall um freiwillige Unterhaltszahlungen bzw. Schenkungen der Mutter handeln, sondern dass der Kläger vielmehr zur Rückzahlung des Geldes verpflichtet sein sollte.

3. Der Umstand, dass Kläger und Zeugin vor der Überweisung der insgesamt 2.000 Euro keine schriftliche Abrede zur Überlassung des Geldes getroffen hatten, steht der Einordnung als darlehensweise Zuwendung in der Gesamtschau aller Umstände hier ebenso wenig entgegen wie die fehlende Vereinbarung von Zinsen, die unter Verwandten ohnehin nicht den Regelfall darstellt.

4. Die Mutter hat auch schlüssig erklärt, dass sie dem Kläger deshalb eine mehrjährige Frist zur Rückzahlung eingeräumt habe, da sie seinerzeit davon ausgegangen sei, dass er bis dahin seinen Masterabschluss schaffen und sodann als Ingenieur arbeiten werde.

Anmerkung vom Sozialrechtsexperten Detlef Brock

Bei den Zuwendungen der Mutter handelte es sich – um vorläufige, substituierende Zahlungen im Sinne der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts.

Lesetipp

Auch Zweckschenkungen der Kinder für Tilgungsraten sind Einkommen der Mutter, so entschieden aktuell von einem Landessozialgericht .

Bei den Zuwendungen der Kinder handelte es sich auch nicht um vorläufige, substituierende Zahlungen – Sondern um anrechenbares Einkommen.

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Frühere Behörden-Domains: Ein gefährliches Glücksspiel

netzpolitik.org - 10. Dezember 2025 - 9:00

Wenn Behörden nicht mehr benötigte Domains aufgeben, kann das zu Problemen führen: Die vormals staatlich genutzten Adressen sind attraktiv und lassen sich für Desinformation nutzen. Einheitliche Regeln für den Umgang mit den Domains hat der Bund nicht. Auch ein Überblick fehlt.

Im Hintergrund sind Domains, die Bundesinstitutionen nutzen. Aber was, wenn sie nicht mehr gebraucht werden? – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Karten: Thilak Lees, Liste von Domain: https.jetzt

Wenn eine Behörde einen anderen Namen bekommt, verursacht das jede Menge Aufwand: Vom Hinweisschild bis zum Briefpapier müssen viele Details aktualisiert werden. Nicht zuletzt bekommen die Ämter dann meist auch eine neue Domain.

So lief es auch beim BAMF, dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Bis 2005 hieß die Asylbehörde noch Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge, kurz: BAFl. Der neue Name sollte widerspiegeln, dass das jetzige BAMF auch für Migration und Integration zuständig ist und sich seine Aufgaben erweitert hatten. Und so wechselte das Bundesamt auch die Adresse, unter der es im Netz erreichbar war.

Aus bafl.de wurde bamf.de. Noch einige Jahre nach der offiziellen Umbenennung, mindestens bis zum Jahr 2013, leitete die alte Domain Besucher:innen auf die neue BAMF-Seite weiter. Doch irgendwann stieß der Bund die nicht mehr benötigte Web-Adresse ab. Der neue Name hatte sich längst etabliert. Die alte Domain geriet in Vergessenheit.

Hartnäckige Altlasten

Wenn öffentliche Stellen Domains aufgeben, kann das zum Problem werden. Denn die alten Domains verschwinden nicht völlig. Nachrichtenmedien, wissenschaftliche Papiere oder Adresslisten von Vereinen und Verbänden verlinken auf die früheren Behörden-Websites, lange über deren aktive Nutzung hinaus. In Suchmaschinen sind sie leicht zu finden. Sie genießen Vertrauen.

Gerade diese Faktoren machen abgelegte Adressen staatlicher Stellen zum attraktiven Ziel für Aufmerksamkeitssuchende oder gar Betrüger. Unter den Domains früherer Behördenseiten finden sich heute Werbung für illegales Glücksspiel, Casinos und Schadsoftware. Und manchmal schaffen es staatliche Stellen auch nach mehreren Jahren nicht, alle Abhängigkeiten von den längst verlassenen Domains aus ihren Systemen zu entfernen.

Letzteres auch beim BAMF, das seit 20 Jahren nicht mehr BAFl heißt. Auf der alten Domain passierte lange nichts, bis sich ab August 2022 vorübergehend eine andere Website unter bafl.de fand.

Ein neues BAFl taucht auf

Die Website, die über Asyl informierte und sich angeblich für vertriebene Familien engagierte, wirkt eigenartig. Ein Impressum gab es nicht, die Bilder stammten teils aus kostenlosen Stockfoto-Datenbanken. Verlinkungen erschienen wahllos, aber nicht irreführend. Die Beschreibungen der vermeintlichen Teammitglieder, etwa Mike als „Praktikantin für digitales Eigenkapital“, irritieren. Eine seltsame, aber offenbar nicht schädliche Website.

Dieser Inhalt war zwischenzeitlich unter der Domain bafl.de zu finden. - Screenshot: archive.org

Im Sommer 2025 lief die Domainregistrierung erneut aus. Wer auch immer bafl.de zuvor kontrollierte, legte offenbar keinen Wert darauf, die Seite weiterzuführen. Der IT-Sicherheitsforscher Tim Philipp Schäfers nutzte diese Gelegenheit und holte sich Ende August die Domain bafl.de. Er wollte wissen, ob noch Aufrufe an die Domain gehen.

Aufrufe an längst vergangene Systeme

Zu Schäfers Überraschung gab es solche Aufrufe und zwar aus den Netzen des Bundes. Von dort erreichten täglich Anfragen bafl.de, das sich nun unter seiner Kontrolle befand. Die Netze des Bundes sind eine Infrastruktur, die Bundesbehörden für den Datenaustausch nutzen können. Laut der Betreiberin, der Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben, sind daran 220 Bundesbehörden mit über 300.000 Mitarbeitenden angeschlossen.

Schäfers meldete sich beim CERT-Bund des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Er vermutete, interne IT-Systeme könnten weiter automatisiert Signale an bafl.de senden, etwa durch eine Fehlkonfiguration. Das CERT ist eine Anlaufstelle, wenn es zu IT-Sicherheitsproblemen kommt. Das CERT antwortete ihm, die Meldung erhalten zu haben und sie an die zuständigen Stellen weiterzuleiten. Auf Anfrage von netzpolitik.org bestätigt ein Sprecher des BSI, „einen entsprechenden Hinweis binnen 24 Stunden an die zuständige Behörde weitergeleitet“ zu haben. Doch die Anfragen an Schäfers Domain hörten nicht auf, zwei Wochen später fragte Schäfers erneut nach.

Ende Oktober, einen Monat nach der ersten Meldung an das CERT, meldete sich nun das BAMF selbst zurück, bedankte sich für den Hinweis und beteuerte, der Sache nachgehen zu wollen. Man nahm die Sache offenbar ernst. Auch ein Sprecher des BAMF bestätigt das gegenüber netzpolitik.org:

Das BAMF teilt die Einschätzung des Sicherheitsforschers Herrn Schäfers, dass ein fortbestehender Verweis (Verwendung einer Domain außerhalb der Kontrolle der Behörde) auf ehemalige Domains ein Sicherheitsrisiko darstellt.

Die Aufrufe hören einfach nicht auf

Man könne Gefahren und Missbrauch dadurch begegnen, „dass keine Dienste mehr eine ehemalige Domain oder Sub-Domain wie bafl.de verwenden“, so der Sprecher weiter. Daher habe das BAMF „eine Löschung von bafl.de aus allen Konfigurationen durch ITZBund“ veranlasst. Das „Informationstechnikzentrum Bund“ ist zentraler IT-Dienstleister für die Bundesverwaltung und verwalte, so ein Sprecher der Asylbehörde, in der Regel Domains im Auftrag der jeweiligen Behörden.

Doch nach außen hin passierte nicht mehr viel. Selbst nach der Presseanfrage an das BAMF reißen die regelmäßigen Anfragen nicht ab. Seit September 2025 habe es tausende solcher Anfragen gegeben. „Einige finden täglich und automatisiert statt, andere offenbar durch manuelle Pings oder Anfragen an IT-Systeme“, schreibt Schäfers in seiner Analyse.

Was ist das Risiko, wenn ein Dienst aus den Netzen des Bundes offenbar wiederholt versucht, eine nicht mehr kontrollierte Domain zu erreichen? Schäfers sieht darin ein mehrstufiges Problem. Angreifende könnten versuchen, durch die beständigen Anfragen auszuforschen, wie die interne IT-Infrastruktur aufgebaut ist. Und wenn sie passende Antworten auf die Anfragen geschickt hätten, wäre es vielleicht sogar möglich gewesen, Systeme zu manipulieren.

Lieber reservieren als riskieren

Der Sicherheitsforscher sagt gegenüber netzpolitik.org: „Im Fall von bafl.de wurde die Domain über 10 Jahre aktiv genutzt und ist – offenbar bis zum heutigen Tage – tief in den IT-Systemen des BAMF verankert.“ Dass eine Domain einfach abgestoßen wird und somit für Dritte nutzbar ist, wenn in internen Systemen weiter Verweise auf die Adresse existieren, kann er nicht nachvollziehen: „Eine solche Domain sollte man erst dann freigeben, wenn man absolut sichergestellt hat, dass sie intern auf keinem System mehr verwendet wird oder sicherheitshalber reserviert halten, wenn man das nicht garantieren kann.“ Auch ein Sprecher des BAMF schreibt: „Es ist erforderlich, nicht mehr genutzte Domains aus Sicherheitsgründen weiter zu registrieren.“ Passiert ist das bei bafl.de offenbar nicht.

Wenn Max Mustermann zum Sicherheitsproblem wird

Doch wenn Bundesbehörden Domains aufgeben, lauern darin nicht nur potenzielle Gefahren für die IT-Sicherheit der Systeme. Gerade wenn Domains mehrere Jahre von Behörden genutzt wurden oder zu bekannten Kampagnen gehörten, ergeben sich große Risiken für Desinformation, Phishing oder Betrug. Dass das kein theoretisches Szenario ist, zeigt die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linken-Abgeordneten Donata Vogtschmidt.

Dort benennen mehrere Ministerien, dass vormals durch ihnen zugeordnete Behörden genutzte Domains mittlerweile von Dritten registriert wurden, die sie für unerwünschte Zwecke nutzen.

Wettanbieter statt Landwirtschaft

Ein Beispiel ist eine Website, die bis 2020 von der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe (FNR) für das Landwirtschaftsministerium betrieben wurde. Sie diente der Information über sogenannte Energiepflanzen, die beispielsweise für die Biogas-Produktion angebaut werden. Wer heute die Domain besucht, erhält auf den ersten Blick weiterhin Informationen über entsprechende Biomassenutzung, doch in den Webauftritt mischen sich Links zu Glücksspiel- und Wettanbietern.

Neben vermeintlichen Infos zu Energiepflanzen finden sich Links zu Online-Casinos. - Screenshot

„Aktuell verlinkt die Domain auf eine missbräuchliche abgewandelte Abbildung der damaligen FNR-Webseite“, schreibt die Bundesregierung dazu. „Hiergegen konnte bislang nicht erfolgreich vorgegangen werden“, heißt es weiter.

Das ist kein Einzelfall, auch das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) kämpft mit ungenutzten Domains. Besser bekannt ist die Behörde im Geschäftsbereich des Gesundheitsministeriums vermutlich noch unter ihrem alten Namen, bis Februar hieß sie Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung und startete immer wieder reichweitenstarke Informationskampagnen, von Suchtprävention bis zur Verhütung sexuell übertragbarer Krankheiten.

Casino-Werbung statt Impf-Kampagne

Für viele dieser Kampagnen registrierte man eigene, einprägsame Domains und gestaltete bunte Websites. „Das Impfbuch“ etwa sollte in der Corona-Pandemie mit Beiträgen des populären Arztes und Fernsehmoderators Eckart von Hirschhausen die Bevölkerung zu Impfungen informieren. Mittlerweile lassen sich über die Domains Wettanbieter finden, die in Deutschland gesperrten Spieler:innen dennoch das Wetten erlauben. Dasselbe gilt für weitere drei Domains, die das BIÖG untersuchte: Sie „führen auf optisch und inhaltlich gleichartige Seiten, die möglicherweise illegale Inhalte zu Online-Glücksspiel enthalten“. Und zwei dieser Seiten geben vor, dass weiterhin die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung hinter den Inhalten stecke.

Hier gab es früher Impf-Informationen aus der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. - Screenshot

Offenbar fielen die Seiten erst durch die Kleine Anfrage auf und wurden nun dem Justiziariat der Behörde „zur Prüfung rechtlicher Schritte gemeldet“.

Schadsoftware statt Kinderlieder

Eine andere der Seiten verteilt auch Schadsoftware. Sie gehörte zu einer Initiative, die vor 15 Jahren mit kindgerechten Liedern Themen wie Liebe, Körpererfahrungen und Sexualität aufbereiten wollte. Die heute zugehörige Seite werde „durch die Netze des Bundes (NdB) blockiert, da diese Domain offenbar auf eine Seite weiterleitet, die Schadcode verbreitet“, schreibt die Bundesregierung.

Außer dem Landwirtschafts- und dem Gesundheitsministerium hat kein anderes Ressort der Bundesregierung Domains gemeldet, die nach der eigenen Nutzung von Dritten und missbräuchlich genutzt würden. „Fehlanzeige“, heißt es in der Antwort. Diese Ergebnislosigkeit irritiert. Dass es hier tatsächlich keinerlei Funde gibt, ist nicht plausibel. Allein die eingangs genannte frühere BAMF-Domain bafl.de ist ein Beispiel aus dem Geschäftsbereich des Innenministeriums und war den entsprechenden Stellen zum Zeitpunkt der Anfrage bekannt.

Fragestellerin Donata Vogtschmidt, Obfrau im Digitalausschuss für die Linksfraktion und Sprecherin für Digitalpolitik, kann das nicht verstehen: „Das Totalversagen bei der Sicherung eines vertrauenswürdigen und resilienten Webauftritts der Bundesregierung ist äußerst irritierend“, so die Abgeordnete. „Es vergeht kaum ein Tag, an dem die Bundesregierung nicht vor der hybriden Bedrohung warnt, auch von höchster Stelle.“ Dafür gebe es auch immer wieder „großspurige“ Ankündigungen wie den Cyberdome oder mehr KI-Nutzung. „Aber einfach mal den Webauftritt des Bundes gegen Desinformation resilient machen, scheint keine Rolle zu spielen“, kritisiert Vogtschmidt die Prioritäten der Bundesregierung.

Um systematisch zu untersuchen, wie groß das Problem ist und ob böswillige Akteure gezielt alte Bundes-Domains kaufen, müsste man wissen, welche Domains es überhaupt gibt – und welche in den vergangenen Jahren aufgegeben wurden.

Welche Bundes-Domains es gibt, bleibt geheim

Doch wie viele Domains überhaupt in Bundeshand befinden und welche Kosten damit verbunden sind, will die Bundesregierung nicht offenlegen. Sie stuft ihre Antwort dazu als Verschlusssache ein und argumentiert, eine Liste könne die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gefährden. Die Informationen seien geeignet, Systeme etwa mit DDOS-Attacken anzugreifen, sie also durch gezielte massenhafte Anfragen zu überlasten.

Die schiere Menge der Domains, die sich in Bundeshand befanden oder befinden, lässt sich aus punktuellen öffentlichen Angaben daher nur schätzen. So startete Arne Semsrott vor rund zehn Jahren systematisch Informationsfreiheitsanfragen. Viele angefragte Stellen lehnten eine Beantwortung ab. Aus den Antworten lassen sich jedoch Größenordnungen erahnen. So hielt allein der Deutsche Wetterdienst im Jahr 2015 fast hundert verschiedene Domains, das Bundesverwaltungsamt 44 unterschiedliche Adressen und das damalige Bundesministerium für Arbeit und Soziales kam auf 295 Domains. Dieser kleine, eine Dekade alte Ausschnitt zeigt, dass es sich bezogen auf alle Bundesbehörden leicht um Tausende Domains handeln dürfte, die Inhalte staatlicher Stellen enthalten oder enthielten.

Schäfers schreibt gegenüber netzpolitik.org, Geheimhaltung sei beim Umgang mit Domains der falsche Ansatz. Ausschließlich intern genutzte Domains müsse man nicht für die Allgemeinheit listen. Aber in der Regel seien viele Domains durch öffentliche Nutzung oder Archivseiten ohnehin sichtbar. „Gleichzeitig erschwert vollständige Geheimhaltung internes Inventar-Management, externe Transparenz und Sicherheitsforschung“, so der Sicherheitsforscher. „Aus meiner Sicht ist ein Geheimhaltungsansatz nicht mehr zeitgemäß und schadet eher, als das er hilft.“

Wer macht Regeln für die Registrierung?

Wesentlich effektiver als Geheimhaltung sei „ein gutes Lifecycle-Management, starke Authentifizierung und Monitoring, um Missbrauch zu verhindern“. Doch Regeln dazu, wie Bundesbehörden mit nicht mehr benötigten Domains umgehen sollten, scheint es trotz der Dimension staatlicher Domainverwaltung nicht zu geben. „Es sind keine entsprechenden Vorschriften bekannt“, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort. Die Zuständigkeit dafür, etwa Desinformation durch die gezielte Registrierung von Domains zu unterbinden, liege bei der jeweiligen Behörde.

Auch das BSI antwortet auf Anfrage, dass innerhalb seines Zuständigkeitsbereiches entsprechende Vorschriften nicht bekannt seien. Das Bundesamt empfiehlt jedoch: „Aus Sicht des BSI besteht bei sogenannten Vertipper-Domains und vergleichbaren Fällen das Risiko eines Datenabflusses. Bei nachgewiesenem Missbrauch sollte daher die Übernahme der Domain durch die jeweilige Behörde verfolgt werden.“

Um das Problem der ständig wechselnden Domain-Inhaber zu vermeiden, könnten Bundesinstitutionen auch Subdomains von bund.de nutzen. So sind die Ministerien des Bundes in der Regel unter „kürzel.bund.de“ erreichbar, das Gesundheitsministerium also zum Beispiel unter bmg.bund.de. Auch andere Inhalte lassen sich als Unterseiten der Bundes-Domain ansteuern, so das Infektionsradar des Gesundheitsministeriums oder die Login-Seite zur BundID. So können Nutzende schnell erkennen, dass es sich um ein echtes staatliches Angebot handelt.

Damit auch Internetauftritte von Ländern und Kommunen besser als solche erkennbar sind, gibt es seit 2024 die „Digitale Dachmarke“ für Deutschland. Sie besteht aus vier Kennzeichnungselementen: einer Website-Kopfzeile, die eine Seite als „offizielle Website“ kennzeichnet, ein dedizierter Bundesadler mit dem Schriftzug „Bund Länder Kommunen“ als Bildwortmarke, ein einheitliches Designsystem sowie ein Domainname, der auf „gov.de“ endet. Nicht alle diese Elemente müssen gleichzeitig genutzt werden, sie sollen jedoch helfen, einen Vertrauensanker zu markieren. Um die Informationen auf den Seiten als verlässlich einzustufen oder auch bevor man sensible Daten dort eingibt.

gov.de soll Vertrauen schaffen

Noch befindet sich das Projekt, so die Bundesregierung, in der Pilotierung. Nur wenige Angebote nutzen die Möglichkeit, eine Subdomain von gov.de zu beziehen. Dazu gehören das Digital- und das Verteidigungsministerium sowie der IT-Planungsrat und die Föderale IT-Kooperation FITKO. Die Website des „Veteranentags 2025“ erreicht man ebenfalls so. Eine Subdomain, um die PIN des Personalausweises zurückzusetzen, ist unter „pin-ruecksetzbrief-bestellen.gov.de“ schon vergeben, auch wenn der Inhalt der Seite auf sich warten lässt. Ab 2026, heißt es in der Antwort, soll jedoch der breitere Roll-out des Vorhabens erfolgen.

Der Digitalpolitikerin Donata Vogtschmidt von den Linken geht das nicht schnell genug. „Die Umsetzung hinkt und ist keine Pflicht, was dem Zweck widerspricht“, schreibt sie in einer Pressemitteilung. „Wer Desinformation verbreiten will, hat leichtes Spiel, und der Bundesregierung scheint die Bedeutung der Domains des Bundes nicht klar zu sein.“

Andernorts ist die konsequente Nutzung von Subdomains für staatliche Angebote deutlich etablierter. In Österreich etwa sind viele öffentliche Angebot als Subdomain von gv.at abrufbar, wer diese wie nutzen darf, ist klar geregelt. Ähnlich ist es in Großbritannien mit „gov.uk“ und in vielen anderen Ländern. Für zurückliegende Registrierung ist das zwar keine Lösung. Aber für unzählige weitere Domains, die im Laufe von Infokampagnen, Namenswechseln oder neuen Behörden künftig nötig werden, könnte das viele Probleme von Anfang an vermeiden.

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Tod durch fehlende medizinische Versorgung in Haft

Kaveh Ahmadzadeh, ein ehemaliger politischer Gefangener, der aktuell wegen Finanzdelikten im Gefängnis von Bokan (Bukan, Provinz West-Aserbaidschan) inhaftiert war, ist gestorben, nachdem ihm wochenlang eine angemessene medizinische Behandlung verweigert worden war. Wie die in Frankreich ansässige Menschenrechtsorganisation Kurdistan Human Rights Network (KHRN) berichtet, ist Ahmadzadeh am Sonntag verstorben, er soll ursprünglich nur an Grippe erkrankt gewesen sein.

Eine informierte Quelle bestätigte diese Nachricht nach Angaben des KHRN und erklärte: „Dieser ehemalige politische Gefangene wurde vor etwa sechs Monaten in das Gefängnis von Bokan verlegt, um dort eine Strafe zu verbüßen und eine Geldstrafe in einem Finanzverfahren zu zahlen. Vor einigen Wochen erkrankte er an Grippe, und obwohl sich sein Gesundheitszustand verschlechterte, erhielt er keine medizinische Versorgung.“

Notwendige Behandlung verwehrt

Mehrmals sei der Häftling auf die ‚Gefängniskrankenstation verlegt worden, wo er jedoch ausschließlich Schmerzmittel und Infusionen erhielt, nicht jedoch eine angemessene medizinische Behandlung. Im Anschluss sei er immer wieder direkt in seiner Zelle zurück gebracht worden. Auch habe ihn das Personal keinen Zugang zu einer medizinischen Einrichtung außerhalb des Gefängnisses gewehrt.

Am Sonntag hätten seine Zellengenossen schließlich den Tod Kaveh Ahmadzadehs festgestellt. Laut Informationen des KHRN sei die Familie bis gestern noch immer nicht offiziell über die Todesursache informiert worden. Gegenüber dem Generaldirektor der Gefängnisse der Provinz West-Aserbaidschan, Fathi, sollen seine seine Zellengenossen erklärt haben, dass die Verweigerung des Zugangs zu medizinischer Versorgung seinen Tod verursacht habe.

Kaveh Ahmadzadeh

Ahmadzadeh, ein Familienvater aus Bokan, hatte bereits in den 1980er Jahren insgesamt etwa sechs Jahre wegen politischer Vorwürfe im Gefängnis verbracht. Außerdem wurde er 2008 und 2013 zweimal wegen „Handlungen gegen die nationale Sicherheit“ durch angebliche Mitgliedschaft in der Partei für ein freies Leben in Kurdistan (PJAK) inhaftiert und verbüßte zwei dreijährige Haftstrafen im Gefängnis von Bokan.

https://deutsch.anf-news.com/menschenrechte/grosse-sorge-um-zeynab-jalalians-gesundheitszustand-48926 https://deutsch.anf-news.com/menschenrechte/iran-gefangene-protestieren-weiter-gegen-hinrichtungswelle-48682 https://deutsch.anf-news.com/menschenrechte/irans-oberstes-gericht-hebt-todesurteile-gegen-funf-kurden-auf-48551

 

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Holloway: Öcalans Theorie gibt der Revolution neue Relevanz

Der marxistische Soziologe John Holloway sieht in den politischen Konzepten des kurdischen Vordenkers Abdullah Öcalan einen radikalen Gegenentwurf zur globalen kapitalistischen Ordnung. Die von Öcalan entwickelte Idee des demokratischen Konföderalismus sei mehr als nur ein theoretisches Modell – sie stelle eine reale Möglichkeit dar, gesellschaftlichen Wandel jenseits staatlicher Machtstrukturen zu denken, sagte Holloway bei einem Gespräch mit ANF in Istanbul. Anlass war die von der DEM-Partei organisierte „Internationale Konferenz für Frieden und demokratische Gesellschaft“, zu der zahlreiche politische und wissenschaftliche Akteur:innen eingeladen waren.

Holloway, der seit Jahren in Mexiko lebt und an der Autonomen Universität von Puebla unterrichtet, gilt als einflussreicher Kritiker des orthodoxen Marxismus. Mit seinem bekanntesten Werk „Die Welt verändern, ohne die Macht zu übernehmen“ wandte er sich früh gegen die Vorstellung, gesellschaftliche Befreiung könne durch die Eroberung staatlicher Institutionen erreicht werden. Stattdessen setzt er auf eine Transformation „von unten“, durch selbstorganisierte Bewegungen, kommunale Strukturen und den Aufbau paralleler Institutionen außerhalb etablierter Machtzentren.

Öcalan und die Kritik am Staatssozialismus

„Abdullah Öcalan hat auf eine sehr präzise Weise mit dem klassischen Marxismus gebrochen“, sagt Holloway. „Er lehnt es ab, den Staat als zentrales Mittel gesellschaftlicher Veränderung zu begreifen – und genau das ist einer der tiefsten Kritikpunkte, die auch ich teile.“

Trotz dieser Nähe zur Öcalan’schen Theorie betont Holloway, dass er den Bruch mit dem Marxismus nicht so grundsätzlich vollziehe. „Ich glaube nicht, dass wir Marx hinter uns lassen müssen – ganz im Gegenteil. Viele seiner Analysen, insbesondere die Kritik der politischen Ökonomie, sind heute aktueller denn je. Aber wir müssen den Marxismus anders lesen: weniger als Anleitung zur Machtübernahme, mehr als Kritik der Herrschaftsverhältnisse.“

Für Holloway liegt der eigentliche Wert von Öcalans Denken darin, dass es politische Perspektiven eröffnet, die über etablierte linke Strategien hinausgehen. Die kurdische Bewegung mit ihren Schwerpunkten auf Frauenbefreiung, ökologischer Nachhaltigkeit und basisdemokratischer Selbstorganisation verkörpere ein alternatives Modell gesellschaftlichen Zusammenlebens.

Parallelen zur Zapatista-Bewegung

Diese Strategie erinnert Holloway an die zapatistische Bewegung im mexikanischen Chiapas, die seit Jahrzehnten außerhalb staatlicher Kontrolle autonome Strukturen aufgebaut hat. „Sowohl die Zapatistas als auch die kurdische Bewegung setzen auf Selbstorganisation statt Staatsmacht“, sagt er. „Beide versuchen, jenseits kapitalistischer Logik neue gesellschaftliche Räume zu schaffen.“

Auch wenn er selbst nie in Rojava war, habe er die Entwicklungen dort mit großem Interesse verfolgt. Die Berichte über kommunale Strukturen, kooperative Ökonomien und eine konsequent feministische Ausrichtung hätten ihn überzeugt, dass in der Region ein ernstzunehmendes gesellschaftliches Experiment stattfindet. „Rojava könnte ein Modell gegen den globalen Kapitalismus darstellen“, so Holloway. „Die Idee einer kommunalen, nichtstaatlichen Organisation von Gesellschaft ist nicht nur theoretisch, sie wird hier in der Praxis erprobt.“

„Revolution neu denken“

Für Holloway ist es gerade dieser Praxisbezug, der die Relevanz von Öcalans Theorie ausmacht. „Die Idee von Revolution war in den letzten Jahrzehnten durch autoritäre Staatsprojekte, durch das Scheitern linker Regierungen weitgehend diskreditiert. Öcalans Theorie und die Praxis der kurdischen Bewegung bringen diesen Begriff zurück ins Gespräch – nicht als Rückkehr zu alten Rezepten, sondern als Neuformulierung gesellschaftlicher Hoffnung.“

Diese Hoffnung sei besonders in einer Zeit wachsender globaler Unsicherheit wichtig. Die Klimakrise, die wachsende soziale Ungleichheit und die autoritären Tendenzen weltweit erforderten neue Formen der politischen Organisation. „Wir brauchen Experimente wie Rojava“, sagt Holloway. „Sie zeigen, dass es Alternativen gibt und dass wir die Welt tatsächlich verändern können, ohne die alte Macht zu übernehmen.“

Skepsis gegenüber dem türkischen Staat

Mit Blick auf die aktuelle Lage in der Türkei äußerte sich Holloway zurückhaltend optimistisch. Die Wiederaufnahme von Diskussionen über eine politische Lösung der kurdischen Frage habe ihn überrascht, sagte er, vor allem angesichts der repressiven Haltung der Regierung und der anhaltenden Isolationshaft von Öcalan auf der Gefängnisinsel Imrali. Dennoch halte er eine neue Phase des Dialogs für möglich, auch wenn sie mit Risiken verbunden sei.

„Der Staat neigt dazu, Bewegungen zu absorbieren und zu neutralisieren“, warnt Holloway. „Deshalb ist es entscheidend, dass die kurdische Bewegung ihre radikalen, kommunalen Wurzeln nicht verliert.“ Aus der Distanz beobachte er, dass die kurdische Seite deutlich aktiver nach Lösungen suche, während die türkische Regierung eher auf der Wahrung des Status quo beharre. Eine dauerhafte Lösung könne aber nur gelingen, wenn kulturelle Rechte anerkannt, politische Repräsentation ermöglicht und gesellschaftliche Alternativen ernst genommen würden.

https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/john-holloway-Ocalans-licht-weist-weg-aus-dem-kapitalismus-49158 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/internationale-konferenz-in-istanbul-endet-mit-solidaritatsbekundungen-fur-Ocalan-49159 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/veysi-aktas-wirft-turkischer-linken-ideologische-starre-vor-49166 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/paech-kurdische-identitat-braucht-kollektive-rechte-49151

 

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Greetings on the 95th anniversary of the Khanty-Mansi Autonomous Area – Yugra

PRESIDENT OF RUSSIA - 10. Dezember 2025 - 9:00

Vladimir Putin sent greetings to the residents of the Khanty-Mansi Autonomous Area – Yugra and its Governor Ruslan Kukharuk on the 95th anniversary of the autonomous area’s establishment.

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Syria participates in UN Environment Assembly in Nairobi

SANA - Syrian Arab News Agency - 10. Dezember 2025 - 8:47

Damascus, Dec. 10 (SANA) Syria is participating in the seventh session of the UN Environment Assembly (UNEA-7), held in Nairobi from Dec. 8–12 under the theme “Strengthening Sustainable Solutions for a Resilient Planet.”

The Syrian delegation, represented by Ahmad Sanda, advisor to the Minister of Local Administration and Environment, and Eng. Bilal al-Hayek, Director of Biodiversity, highlighted Syria’s key priorities including water management, climate adaptation, and pollution control.

Syria’s participation underscores the need to support countries facing overlapping pressures from environmental crises and conflict, and highlights that environmental justice and regional cooperation are essential for long-term resilience.

The five-day event will conclude with a high-level meeting expected to adopt about 18 environmental resolutions, issue a ministerial declaration, and endorse UNEP’s medium-term strategy for 2026–2029, along with its program of work and budget for the next two years.

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Three rockets hit vicinity of Mezzeh military airport in Damascus

SANA - Syrian Arab News Agency - 10. Dezember 2025 - 8:30

Damascus, Dec. 9 (SANA) Unidentified individuals fired three rockets near Mezzeh military airport in Damascus on Tuesday evening, causing no casualties, a military source said.

The source told SANA that the attack resulted in no injuries or material damage. He added that security forces were immediately deployed around the airport and began investigating the origin of the rockets.

A security source at the Interior Ministry later reported that Internal Security Forces located the launch platforms used in the attack and provided photographs of them.

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