«Der Staat ist eine Institution, die von Banden geführt wird, die aus Mördern, Plünderern und Dieben besteht, umgeben von willfährigen Handlangern, Propagandisten, Speichelleckern, Gaunern, Lügnern, Clowns, Scharlatanen, Blendern und nützlichen Idioten - eine Institution, die alles verdreckt und verdunkelt, was sie berührt.» (– Prof. Hans-Hermann Hoppe).
Sammlung von Newsfeeds
Kein Ruck, sondern ein Riss geht durchs Land
Es ist erst ein paar Monate her, dass wir eine neue Bundesregierung gewählt haben. Nun kann man der Meinung sein, das Volk hätte gesprochen. Aber hat hier wirklich der Souverän entschieden – oder ist ein Zweckbündnis entstanden, dass sich über die Abneigung zur AfD definiert und nur dem eigenen Machterhalt dient? Die Parteienlandschaft hat sich […]
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Syrian Defense Minister Meets Head of Turkish Defense Industries in Damascus
Syrian Minister of Defense, Major General Murhaf Abu Qasra, met with Haluk Görgün, President of the Defense Industry Agency of Turkey, and his accompanying delegation on Saturday in Damascus.
According to a statement from the Ministry of Defense shared via its Telegram channel, the two sides discussed a range of mutual topics and explored ways to enhance cooperation in the field of defense industries between Syria and Turkey.
In mid-August, the Syrian and Turkish Defense Ministries signed an agreement for joint military cooperation. The pact aims to enhance the capabilities of the Syrian Arab Army, strengthen its institutional structure, and support the country’s ongoing comprehensive security sector reform.
Wer ist die Friedensnobelpreisträgerin Maria Machado?
Damascus University ranks again in “THE” for research excellence
Damascus University has been listed for the second consecutive year in the 2026 Times Higher Education World University Rankings, making it the only Syrian institution among the top 2,191 universities from 115 countries worldwide.
The university earned a placement in the “+1501” category, maintaining its position among the top 7% of global research and academic institutions. The ranking highlights the university’s strength in scientific research quality, international collaboration, and academic reputation.
According to Dr. Marwan Al-Raai, head of the university’s ranking office, Damascus University received high scores in the international academic survey, reflecting global recognition of its research standing. However, internal feedback from students and faculty indicated areas for improvement in campus services and environment.
The Times ranking is considered one of the most prestigious global benchmarks for evaluating higher education and research performance, and Damascus University’s continued presence reinforces its role as a leading academic institution in the region.
Important update for Sunday (October 12), 2025
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Schwerbehinderung: Welchen Grad der Behinderung gibt es bei Autismus?
Das Autismus-Spektrum ist vielfältig, von frühkindlichem Autismus über das Asperger-Syndrom bis zu atypischem Autismus.
Der Grad der Behinderung hängt dabei grundsätzlich nicht von der Diagnose ab, sondern bezieht sich darauf, wie stark die Betroffenen eingeschränkt sind – in der sozialen Teilhabe, in der selbstständigen Lebensführung und in der Arbeitswelt. Bei Autismus geht es dabei besonders um die soziale Anpassungsfähigkeit.
Was sind die Kriterien?Bei Betroffenen sind die Kriterien für den Grad der Behinderung die Beeinträchtigungen in drei Bereichen: Erstens in der Kommunikation, zweitens in der sozialen Interaktion und drittens in der Flexibilität des Denkens. Der Grad der Behinderung kann dabei vom niedrigsten bis zum höchsten reichen (von zehn bis 100).
Bringt ein anerkannter Grad der Behinderung Vorteile?Ein anerkannter Grad der Behinderung ab 20 bringt für Betroffene Vorteile, genauer gesagt Nachteilsausgleiche, die sie ohne die Anerkennung nicht hätten. Dazu zählen Erleichterungen bei der Steuer, sowie der Anspruch auf besondere Förderung.
Bei einem Grad der Behinderung ab 50 kommen Sonderregelungen am Arbeitsplatz hinzu wie eine besonderer Kündigungsschutz, das Recht auf angemessene Gestaltung des Arbeitsumfeldes, bei entsprechenden Versicherungszeiten Anspruch auf eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen, das Verbot von Mehrarbeit, sowie zusätzliche bezahlte Urlaubstage.
Was gehört in den Antrag?Um einen Grad der Behinderung zu erhalten, müssen Sie beim zuständigen Versorgungsamt einen Antrag stellen. Dafür füllen Sie das dafür vorgesehene Formular aus und schreiben genau auf, für welche Bereiche Sie Unterstützung brauchen und wie Ihre besonderen Bedürfnisse sich im Alltag auswirken.
Je genauer Ihre Angaben und je klarer Ihre Belege sind, desto größer ist Ihre Chance, einen angemessenen Grad der Behinderung zu erhalten. Dafür brauchen Sie aussagekräftige ärztliche Befunde und Gutachten, oder auch Therapie- und Klinikberichte.
Den ausgefüllten Antrag mit den Nachweisen schicken Sie an die zuständige Behörde und behalten eine Kopie für Ihre Unterlagen.
Führen Sie TagebuchEs ist zudem sinnvoll, wenn Sie vor dem Antrag ein Tagebuch anlegen, in dem sie im Detail Ihre konkreten Einschränkungen in alltäglichen Situationen erfassen. Auch schriftliche Zeugnisse von Verwandten, Freunden und Bekannten, Lehrern oder Arbeitskollegen runden Ihr Profil ab. Hier und ebenso bei den ärztlichen Gutachten sollten Sie sich auf die Bereiche Kommunikation, soziale Interaktion und Selbstständigkeit konzentrieren, denn die hat das Versorgungsamt im Blick.
Wie gehen Sie vor?Falls kein Gutachten vorhanden ist oder ärztliche Befunde längere Zeit zurückliegen, sollten Sie sich ein aktuelles Gutachten erstellen lassen, vom Facharzt Ihres Vertrauens, einem Psychiater oder Neurologen.
Wie geht es weiter?Das Versorgungsamt prüft Ihren Antrag und teilt Ihnen per Bescheid mit, ob und welcher Grad der Behinderung bei Ihnen festgestellt ist. Diesen Bescheid prüfen Sie daraufhin, ob er richtig und ob er vollständig ist.
Wenn Ihnen der Grad der Behinderung zu niedrig erscheint, dann haben Sie einen Monat Zeit, Widerspruch einzulegen. Falls die Behörde den Widerspruch zurückweist, haben Sie wiederum einen Monat Zeit, Klage vor dem Sozialgericht zu erheben, um Ihren Anspruch durchzusetzen.
Keine Schwerbehinderung bei leichtem autistischem SyndromBei einem leichten autistischen Syndrom ohne Schwierigkeiten, sich sozial anzupassen. Hier liegt der Rahmen für einen Grad der Behinderung zwischen 10 und 20. Bei leichtem autistischem Syndrom mit leichten Schwierigkeiten, sich sozial anzupassen, stuft das Versorgungsamt den Grad der Behinderung mit 30-40 an.
Ein schweres autistisches Syndrom kann Grad der Behinderung von 100 rechtfertigenBei mittelschwerem autistischem Syndrom mit ebenfalls mittelschweren sozialen Anpassungsschwierigkeiten besteht Anspruch auf einen Status als schwerbehinderter Mensch. Der Grad der Behinderung beträgt hier 50-70.
Bei einem schweren autistischen Syndrom mit schweren Problemen, sich sozial anzupassen, leigt der Grad der Behinderung sogar bei 80-100.
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Schwerbehinderung: Sturzgefahr als Schlüssel für höheren Pflegegrad und das Merkzeichen aG
Die nüchterne Formulierung „Sturzgefahr“ klingt unscheinbar – in der Praxis entscheidet sie jedoch häufig darüber, ob pflegebedürftige Menschen mehr Unterstützung erhalten.
Denn die Gefahr, zu stürzen, schlägt sich im deutschen Begutachtungsinstrument an mehreren Stellen nieder und kann so messbar zu einem höheren Punktwert und am Ende zu einem höheren Pflegegrad führen. Wichtig ist: „Sturzgefahr“ ist kein bloßes Bauchgefühl, sondern lässt sich medizinisch dokumentieren – in der deutschen ICD-10-GM etwa mit dem Code R29.6 „Sturzneigung“.
Eine ärztliche Bescheinigung und gut aufbereitete Unterlagen helfen, dieses Risiko im Begutachtungstermin nachvollziehbar zu machen.
So arbeitet die Begutachtung: sechs Module, klare GewichtungDie Pflegekasse beauftragt den Medizinischen Dienst (oder Medicproof bei Privatversicherten) mit einer Begutachtung nach sechs Modulen. Diese fließen mit unterschiedlicher Gewichtung in den Endwert ein: Mobilität 10 Prozent, Selbstversorgung 40 Prozent, Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen 20 Prozent, entweder Modul 2 oder Modul 3 mit 15 Prozent (je nachdem, wo die stärkere Beeinträchtigung vorliegt), sowie Alltagsleben/soziale Kontakte mit 15 Prozent.
Aus der gewichteten Summe ergibt sich der Pflegegrad. Maßgeblich sind feste Schwellen: 27 bis unter 47,5 Punkte entsprechen Pflegegrad 2.
Modul 1 – Mobilität: Begleitung wegen Sturzrisiko zähltIm Mobilitätsmodul wird unter anderem das Treppensteigen bewertet – und zwar unabhängig davon, ob zu Hause überhaupt Treppen vorhanden sind. Wer eine Treppe grundsätzlich allein bewältigen kann, aber wegen einer realen Sturzgefahr Begleitung braucht, gilt hier „überwiegend selbstständig“.
Muss dagegen tatsächlich gestützt oder festgehalten werden, ist die Einstufung „überwiegend unselbstständig“.
Diese Abstufung ist für die Punktevergabe entscheidend. Ähnlich wirkt sich Sturzgefahr beim Umsetzen, beim Halten der Sitzposition oder bei der Fortbewegung in der Wohnung aus, wenn aus Sicherheitsgründen Anwesenheit oder Hilfen erforderlich sind.
Modul 2 und Modul 3 – hier bringt Sturzgefahr nur indirekt etwasKognitive/kommunikative Fähigkeiten (Modul 2) sowie Verhaltensweisen/psychische Problemlagen (Modul 3) betreffen primär Gedächtnis, Orientierung, Antrieb oder psychische Auffälligkeiten. Sturzgefahr selbst erzeugt hier keine direkten Punkte – allenfalls mittelbar, wenn etwa Angst vor Stürzen zu nächtlicher Unruhe oder Vermeidungsverhalten führt, das personelle Unterstützung nötig macht.
Modul 4 – Selbstversorgung: Duschen, An-/Auskleiden, ToiletteDeutlich greifbar wird das Sturzrisiko bei der Körperpflege. Beim Duschen/Baden reicht bereits die erforderliche Anwesenheit einer Person aus Sicherheitsgründen für eine Abwertung der Selbstständigkeit – ausdrücklich so in Fachunterlagen beschrieben.
Gleiches gilt, wenn beim Ein- und Aussteigen aus der Wanne, beim Abtrocknen oder beim Waschen der Haare helfende Griffe nötig sind. Beim An- und Auskleiden, insbesondere am Unterkörper, führt ein wackeliger Stand dazu, dass Hilfen notwendig werden.
Beim Benutzen der Toilette oder eines Toilettenstuhls kann die vertraute heimische Umgebung Defizite kompensieren; außerhalb – etwa in der Praxis oder der Therapieeinrichtung – macht die fehlende Ausstattung die eigentlich nötige Unterstützung deutlich. All das sind pflegerelevante Situationen, in denen Sturzgefahr zu realen Punkten führt.
Modul 5 – Krankheits- und therapiebedingte Anforderungen: Übungen und Physiotherapie sicher begleitenWer zu Hause verordnete Übungen (zum Beispiel wiederholtes Aufstehen-Hinsetzen) absolvieren soll, braucht bei Sturzgefahr oftmals Anleitung, Beaufsichtigung oder aktive Unterstützung.
Das ist im Modul 5 zu berücksichtigen – ebenso die Begleitung zu Physiotherapien oder anderen Behandlungen, wenn das Sturzrisiko den Weg oder das Umsetzen unsicher macht.
Die Häufigkeit (täglich, wöchentlich) wird in Punktwerte umgerechnet; regelmäßige Maßnahmen können hier spürbar ins Gewicht fallen.
Modul 6 – Ruhen und Schlafen: punktueller Nachtbedarf zähltAuch nächtlicher Hilfebedarf – etwa unsicheres Aufstehen zur Toilette, notwendige Unterstützung beim Zu-Bett-Gehen oder kurzzeitige Anwesenheit, weil die Person wackelig auf den Beinen ist – fließt in Modul 6 ein. Schon „gelegentlich“ kann das zu einer Abwertung der Selbstständigkeit führen; „regelmäßig“ erhöht die Gewichtung.
Vom Risiko zum PflegegradIn der Summe kann eine sorgfältig dokumentierte Sturzgefahr – über Mobilität, Selbstversorgung, Therapiebegleitung und punktuelle Nachtbetreuung – den Sprung in Pflegegrad 2 ermöglichen. Ob das gelingt, hängt vom individuellen Gesamtbild ab; entscheidend ist die plausible Begründung im Gutachten und die ärztliche Dokumentation (z. B. R29.6) samt konkreter Beispiele aus dem Alltag.
Ein Sturz- oder Hilfeprotokoll, Therapiepläne und Verordnungen sind hier Gold wert.
Leistungen 2025: Was Pflegegrad 2 konkret bringtSeit 1. Januar 2025 sind viele Pflegeleistungen um 4,5 Prozent erhöht. Für Pflegegrad 2 gelten aktuell: Pflegegeld 347 € monatlich (bei häuslicher Pflege durch Angehörige) oder Pflegesachleistungen bis 796 € monatlich (ambulante Dienste), beides auch als Kombinationsleistung möglich.
Zudem steht der Entlastungsbetrag von 131 € pro Monat für anerkannte Unterstützungsangebote zur Verfügung. Die Beträge stammen aus der amtlichen Übersicht des Bundesgesundheitsministeriums.
Zum 1. Juli 2025 wurden Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege in einem gemeinsamen Jahresbetrag zusammengeführt: bis zu 3.539 € pro Kalenderjahr, flexibel einsetzbar.
Bereits im ersten Halbjahr 2025 beanspruchte Mittel werden auf den Jahresbetrag angerechnet. Das neue System vereinfacht die bislang komplizierten Übertragungen zwischen beiden Töpfen deutlich.
Der Entlastungsbetrag lässt sich in Folgemonate übertragen und bis zum 30. Juni des Folgejahres nachnutzen; ungenutzte Vorjahresreste verfallen danach. Diese Frist ist wichtig für die Planung.
Zusätzlich gibt es Pflegehilfsmittel zum Verbrauch mit einer Monatspauschale von 42 € (z. B. Handschuhe, Desinfektion), wohnumfeldverbessernde Maßnahmen mit Zuschüssen bis 4.180 € je Maßnahme sowie Zuschüsse für digitale Pflegeanwendungen (DiPA).
Für viele Betroffene sinnvoll ist ein Hausnotruf: Die Pflegekasse bezuschusst anerkannte Systeme typischerweise mit 25,50 € monatlich; Zusatzfunktionen wie Sturzsensoren können Mehrkosten verursachen.
„aG“-Merkzeichen: Sturzgefahr allein genügt nichtDie im Schwerbehindertenrecht begehrte Kennzeichnung „aG“ (außergewöhnliche Gehbehinderung) wird nur bei schwersten Mobilitätseinschränkungen zuerkannt. Die Rechtsprechung betont, dass Sturzgefahr allein das Merkzeichen nicht rechtfertigt – es braucht eine dauerhaft extrem eingeschränkte Fortbewegungsfähigkeit, die regelmäßig der Notwendigkeit eines Rollstuhls gleichkommt.
Wer mit „aG“ liebäugelt, sollte sich an den rechtlichen Kriterien orientieren und ärztliche Gutachten gezielt darauf ausrichten, statt allein auf den Begriff „Sturzgefahr“ zu setzen.
Praxis-Tipps für die Einstufung: Dokumentieren, attestieren, konkretisierenEntscheidend ist, das Risiko in Alltagssituationen greifbar zu machen: Wann genau ist Begleitung nötig? Welche Momente sind kritisch (Dusche, Treppe, nächtlicher Toilettengang, Umsetzen auf die Toilette oder den Rollstuhl, Wege zur Therapie)?
Ärztliche Atteste, Verordnungen, Therapiepläne und ein kurzes Sturz- bzw. Hilfe-Protokoll schaffen Nachvollziehbarkeit und erleichtern dem Gutachter eine realitätsnahe Bewertung – ganz im Sinne des Instruments, das auf konkrete Aktivitäten und tatsächliche Selbstständigkeit abstellt.
Fazit„Sturzgefahr“ ist kein Nebenaspekt, sondern ein handfester Bewertungsfaktor – gerade dann, wenn Begleitung oder Hilfen aus Sicherheitsgründen erforderlich sind. Wer das systematisch belegt, kann spürbare Punktegewinne in mehreren Modulen erzielen und damit einen höheren Pflegegrad erreichen.
Gleichzeitig sollte man realistisch bleiben: Für sozialrechtliche Nachteilsausgleiche wie das Merkzeichen „aG“ ist die Hürde deutlich höher. Mit sauberer Dokumentation, ärztlicher Bestätigung und einer klaren Darstellung der Alltagssituationen lässt sich jedoch viel erreichen – und es stehen 2025 substanziell erhöhte Leistungen bereit, um Sicherheit und Selbständigkeit zu stabilisieren. Stand: 11. Oktober 2025 (Deutschland).
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Wie viel Rente bekommst du wirklich? Renteninformation richtig deuten
Die jährliche Renteninformation ist ein zentrales Dokument für die persönliche Altersvorsorge. Sie zeigt, welche gesetzliche Rente voraussichtlich zu erwarten ist, und sie erinnert eindringlich daran, dass die gesetzliche Rente nur eine Säule im System ist.
Wer sie richtig interpretiert, kann frühzeitig Vorsorgeentscheidungen treffen – wer sich von den großen Zahlen blenden lässt, kann dagegen leicht falsche Erwartungen entwickeln.
Wozu die Renteninformation dient – und wie Sie sie bekommenDie Deutsche Rentenversicherung (DRV) verschickt die Renteninformation einmal jährlich an Versicherte ab 27 Jahren, sofern mindestens fünf Jahre mit Beitragszeiten vorliegen.
Ergänzend steht das Schreiben im Online-Portal der DRV bereit; der Zugang erfolgt über die eID-Funktion des Personalausweises oder nach Registrierung. Im Portal finden sich zudem der komplette Versicherungsverlauf und Detailangaben zu Beiträgen und Rentenpunkten – hilfreich, um Lücken zu entdecken und zu klären.
Rentenbeginn und Versicherungszeiten: der RahmenGleich zu Beginn nennt die Renteninformation den Zeitraum, für den Daten vorliegen, und das voraussichtliche Renteneintrittsalter. Ein beispielhafter Termin wäre etwa der 1. Mai 2056.
Diese Angabe ist mehr als eine Formalie: Wer früher in Rente gehen möchte, muss mit Abschlägen rechnen; wer länger arbeitet, erhält Zuschläge. Die individuelle Planung sollte deshalb stets am ausgewiesenen Regeltermin ansetzen.
Erwerbsminderungsrente: enger Anspruch, harte PrüfungEin fester Block der Renteninformation ist die Erwerbsminderungsrente. Sie beziffert, welche Rente bei voller Erwerbsminderung ab sofort gezahlt würde.
Wichtig ist die Unterscheidung: Voll erwerbsgemindert ist, wer krankheits- oder behinderungsbedingt weniger als drei Stunden täglich in jeglicher Tätigkeit arbeiten kann; bei drei bis sechs Stunden gilt eine teilweise Erwerbsminderung.
Vor einer Bewilligung prüft die DRV, ob medizinische oder berufliche Rehabilitation die Erwerbsfähigkeit wiederherstellen kann. Verglichen mit einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung sind die Hürden für den gesetzlichen Anspruch spürbar höher, weil nicht der zuletzt ausgeübte Beruf geschützt wird, sondern die allgemeine Arbeitsfähigkeit.
„Was wäre, wenn“: der heutige RentenanspruchBesonders anschaulich ist die Angabe, wie hoch die monatliche Rente wäre, wenn der Rentenbeginn heute läge. In einem Beispiel sind es 278,9 Euro. Diese Zahl lässt sich direkt aus den gesammelten Rentenpunkten und dem aktuellen Rentenwert herleiten: 6,82 Punkte multipliziert mit 40,79 Euro ergeben die genannte Monatsrente.
Diese Momentaufnahme ist vor allem für Versicherte kurz vor dem Ruhestand relevant oder wenn ein vorgezogener Rentenbeginn mit Abschlägen erwogen wird.
Die große Zahl: Prognose bei Weiterarbeit – und ihre AnnahmenFür alle, die noch viele Jahre im Erwerbsleben stehen, ist die zweite zentrale Zahl bedeutsamer: die voraussichtliche Rente bei Fortsetzung der Beschäftigung im Durchschnitt der vergangenen fünf Jahre. Genau hier ist Vorsicht geboten.
Die Prognose unterstellt, dass künftig im Schnitt genauso viele Rentenpunkte pro Jahr erwirtschaftet werden wie zuletzt. Das gelingt nur, wenn das eigene Bruttoeinkommen Schritt hält mit der allgemeinen Lohnentwicklung.
Der Mechanismus ist simpel, aber tückisch: Ein voller Rentenpunkt entsteht, wenn das jährliche Durchschnittsentgelt verdient wird; aktuell sind das 50.493 Euro brutto. Dieses Referenzentgelt steigt regelmäßig. Wenn das persönliche Gehalt künftig nicht in gleichem Tempo wächst, sinkt der jährliche Punktezuwachs – und die heutige Prognose wird zu optimistisch.
Historisch legte das Durchschnittsentgelt in den alten Bundesländern seit 2002 im Mittel um etwa 2,5 Prozent pro Jahr zu; zwischen 2024 und 2025 fiel der Sprung mit rund 11 Prozent außergewöhnlich hoch aus. Solche Bewegungen zeigen, wie unsicher langfristige Fortschreibungen sind.
Kaufkraft statt Nominalwert: die Rolle der InflationNominale Eurobeträge verschleiern den realen Wert. Wer heute in 20, 30 oder mehr Jahren in Rente geht, sollte die ausgewiesenen Beträge auf heutige Kaufkraft zurückrechnen.
Als Faustformel bei angenommener jährlicher Inflation von 2 Prozent gilt: 100 Euro in 30 Jahren entsprechen nur noch rund 55 Euro heutiger Kaufkraft; in 20 Jahren etwa 67 Euro und in 10 Jahren etwa 82 Euro. Je weiter der Rentenbeginn entfernt liegt, desto größer ist die Diskrepanz zwischen Nominal- und Realwert.
Steuern im Alter: nachgelagerte BesteuerungDie Renten sind schrittweise steuerpflichtig. Wer 2025 in Rente geht, muss 83,5 Prozent der Rente versteuern; für Neurentnerinnen und Neurentner ab dem Jahr 2058 ist die Rente zu 100 Prozent steuerpflichtig.
Im Gegenzug sind die Beiträge in der Erwerbsphase zunehmend als Sonderausgaben absetzbar. Entlastend wirkt im Ruhestand, dass keine Beiträge mehr zur Renten- und Arbeitslosenversicherung anfallen. Gleichwohl mindert die Steuerlast den Netto-Auszahlungsbetrag – auch das relativiert optimistische Projektionen.
Rentenanpassungen und Szenarien: was die DRV beispielhaft rechnetDie Renteninformation illustriert die Entwicklung mit Szenarien künftiger Rentensteigerungen. Ausgangspunkt kann etwa eine prognostizierte Rente von 1.742,78 Euro sein, ohne künftige Rentenanpassungen. Wird eine jährliche Steigerung von 1 Prozent unterstellt, ergibt sich ein höherer nominaler Monatsbetrag, beispielsweise 2.340 Euro; bei 2 Prozent Steigerung wären es rechnerisch etwa 3.150 Euro.
Entscheidend ist, diese nominalen Beträge um die Inflation zu bereinigen. Bleibt das Rentenniveau (derzeit 48 Prozent) konstant, folgen Renten im Grundsatz der Lohnentwicklung; sinkt es, wächst die Rente langsamer als die Löhne.
In der Realität wirken weitere Stellschrauben der Rentenformel – die Richtung bleibt jedoch dieselbe: Nominalzuwächse sind nicht automatisch reale Zugewinne.
Warum die gesetzliche Rente allein nicht reichtDie Rentenversicherung formuliert es selbst klar: Angesichts des demografischen Wandels werden Renten langfristig schwächer steigen als Löhne. Daraus resultiert eine Versorgungslücke. Die gesetzliche Rente bleibt eine wichtige, aber nicht ausreichende Säule.
Wer seinen Lebensstandard halten will, sollte frühzeitig zusätzliche Vorsorge aufbauen – betriebliche Angebote und private Bausteine ergänzen die gesetzliche Leistung.
Seite zwei verstehen: Punkte, Abschläge, BeiträgeIm zweiten Teil erklärt die Renteninformation den Erwerb von Rentenpunkten und deren Bewertung. Wichtig ist der Hinweis auf Zu- und Abschläge bei abweichendem Rentenbeginn: Vorzeitiger Bezug reduziert die Rente dauerhaft, späterer Bezug erhöht sie.
Ebenfalls enthalten ist die Übersicht der eingezahlten Beiträge – getrennt nach Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil – sowie die Summe der bisher erworbenen Punkte. Der Versicherungsverlauf dient als Kontrollinstrument: Fehlen Zeiten, sollten sie geklärt werden, denn jeder fehlende Monat kann die Rente schmälern.
Was aus der Renteninformation praktisch folgtDie wichtigste Lehre aus dem Schreiben ist die Maßhaltung bei Erwartungen. Seriöse Planung rechnet konservativ: mit realistischen Lohnpfaden, moderateren Rentensteigerungen, einem Inflationsabzug und der nachgelagerten Besteuerung.
Wer die ausgewiesenen Prognosen auf heutige Kaufkraft herunterbricht, erlebt später weniger böse Überraschungen. Ebenso zentral ist die regelmäßige Pflege des Versicherungsverlaufs, um Lücken zu schließen, und die bewusste Entscheidung für zusätzliche Vorsorgebausteine, damit die drei Säulen der Altersabsicherung gemeinsam tragen.
Die Zahl ist nicht die Wahrheit – sie ist lediglich ein SzenarioDie Renteninformation liefert wertvolle Orientierung, aber sie ist keine Garantie. Sie spiegelt Annahmen über Einkommen, Lohnentwicklung, Rentenwert, Inflation und Steuern wider. Wer diese Stellgrößen kennt und nüchtern in Kaufkraft denkt, trifft bessere Entscheidungen. Die gesetzliche Rente bleibt die Basis – doch wer heute vorausschauend und eher pessimistisch kalkuliert, verschafft sich Spielräume für morgen.
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Ex-Bürgermeister Zeynel Taş nach neun Jahren aus türkischer Haft entlassen
Der frühere Ko-Bürgermeister der Kreisstadt Hewag (auch Hewenc, tr. Bozova) in der nordkurdischen Provinz Riha (Urfa), Zeynel Taş, ist nach neun Jahren Haft aus dem Gefängnis entlassen worden. Taş war 2016 festgenommen und später zu einer Freiheitsstrafe von mehr als elf Jahren verurteilt worden. Am Samstag konnte er das Hochsicherheitsgefängnis im zentralanatolischen Yozgat verlassen.
Zur Begrüßung vor dem Gefängnis versammelten sich Angehörige, Mitglieder der Anwaltsvereinigung ÖHD, Aktive des Kreisverbands der DEM-Partei in Hewag sowie die amtierende Ko-Bürgermeisterin Aygül Kapıkayalı. „Wir werden unseren Kampf gemeinsam mit unserem Volk für eine bessere Zukunft fortsetzen“, sagte Taş nach seiner Freilassung. Anschließend machte er sich auf den Weg zurück in seine Heimatstadt.
Taş war bei der Kommunalwahl 2014 für die Partei der Demokratischen Regionen (DBP) angetreten und zum Ko-Bürgermeister der Stadt gewählt worden. Im Zuge einer größeren Verhaftungswelle wurde er 2016 festgenommen und zwei Jahre später wegen angeblicher Mitgliedschaft in einer „Terrororganisation“ verurteilt.
Das Gericht warf Taş seine Delegiertentätigkeit im Demokratischen Gesellschaftskongress (KCD) sowie politische Reden, Beiträge in sozialen Medien sowie die Teilnahme an Beerdigungen von Guerillakämpfer:innen vor. Die Entlassung erfolgte vorzeitig nach drei Viertel der Haftstrafe.
https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/riha-hohe-haftstrafen-fuer-22-hdp-aktivist-innen-5662
Das Auswanderungsland
Orbitale Offensive
Der Krieg der Worte
Al-Shaibani Receives Bangladeshi Ambassador in Damascus
Foreign and Expatriates Minister, Assaad Hassan Al-Shaibani, received Saturday, His Excellency Mr. Noor-E Helal Saifur Rahman, the newly appointed Ambassador of the People’s Republic of Bangladesh to the Syrian Arab Republic.
The meeting took place at the Ministry’s headquarters in Damascus, where a copy of his credentials was accepted.
Minister Al-Shaibani Receives Italian Ambassador in Damascus
Minister of Foreign Affairs and Expatriates, Assaad Hassan Al-Shaibani, received on Saturday Stefano Ravagnan, the newly appointed Ambassador of the Republic of Italy to the Syrian Arab Republic, and accepted a copy of his credentials.
Grundsicherung: Wichtige Änderung zu Sachgeschenken in der Sozialhilfe
Seit der Sozialhilfe-Reform werden Einnahmen in Geldeswert (also Sachleistungen und geldwerte Vorteile) in der Grundsicherung nach dem SGB XII (Sozialhilfe) grundsätzlich nicht mehr als Einkommen angerechnet, sofern sie nicht im Zusammenhang mit Erwerbstätigkeit, dem Bundesfreiwilligendienst (BufDi) oder einem Jugendfreiwilligendienst (FSJ/FÖJ) stehen.
Die Neuregelung findet sich in § 82 Abs. 1 Satz 2 Nr. 11 SGB XII. Praktisch bedeutet das: Geschenke von Angehörigen, Freundinnen oder Nachbarn – etwa ein neuer Wintermantel, Lebensmittelpakete, ein gebrauchtes Fahrrad oder ein Einkaufsgutschein – bleiben im Leistungsbezug unberücksichtigt, solange sie nicht aus einem Arbeits- oder Freiwilligendienstverhältnis stammen.
Gesetzliche Grundlage und AusnahmenDer Gesetzestext zu § 82 SGB XII definiert zunächst, dass zum Einkommen alle Einkünfte in Geld oder Geldeswert gehören. Seit 01.01.2024 enthält Satz 2 Nr. 11 jedoch die explizite Ausnahme: Einnahmen in Geldeswert, die nicht im Rahmen von Erwerbstätigkeit, BufDi oder Jugendfreiwilligendienst zufließen, zählen nicht zum Einkommen.
Ein kostenloses Mittagessen beim Arbeitgeber oder ein vom Arbeitgeber gewährter Warengutschein bleibt deshalb weiterhin anrechenbar, weil der geldwerte Vorteil arbeitsbedingt entsteht. Dagegen ist ein Warengutschein der Tante nicht anzurechnen.
Konsequenzen für Geschenke und GutscheineDie Praxisfolgen sind klar: Sachgeschenke an Leistungsberechtigte in der Grundsicherung sind „endlich unproblematisch“ möglich. Das gilt ebenso für Gutscheine. Rechtlich betrachtet sind Gutscheine zwar geldwerte Vorteile – sie sind „Geld wert“ –, doch fallen sie unter die neue Ausnahmevorschrift und bleiben damit einkommensseitig anrechnungsfrei, solange sie nicht aus Arbeit, BufDi oder FSJ stammen.
Entsprechende fachliche Hinweise und Praxisbeiträge bestätigen diese Auslegung und stellen klar, dass Sachgeschenke und Gutscheine nicht als Einkommen zu berücksichtigen sind.
Zu beachten ist der Zeitraumbezug zwischen Einkommen und Vermögen: Geschenke in Geldeswert, die nicht als Einkommen zu berücksichtigen sind, werden – soweit ein dauerhafter Wert verbleibt – nach dem Zuflussmonat dem Vermögen zugerechnet.
Hier greift der Vermögensfreibetrag in der Grundsicherung: 10.000 Euro pro leistungsberechtigter Person (zuzüglich 10.000 Euro für Ehe- bzw. Lebenspartner). Damit sind übliche Sachgeschenke und auch das gelegentliche Ansammeln von Gutscheinwerten in der Regel unproblematisch.
Kann das Amt den Regelbedarf dennoch senken?Die einzige gesetzliche „Hintertür“ ist keine Anrechnung als Einkommen, sondern eine abweichende Regelsatzfestsetzung nach § 27a Abs. 4 SGB XII. Eine solche Absenkung des Regelbedarfs kommt nur in Betracht, wenn ein ansonsten vom Regelsatz abgedeckter Bedarf nachweisbar vollständig oder teilweise und nicht nur einmalig, sondern voraussichtlich länger als einen Monat anderweitig gedeckt ist.
Punktuelle Geschenke – selbst wenn sie wertig sind – erfüllen diese Voraussetzungen nicht. Es braucht eine fortlaufende, regelmäßige Bedarfsdeckung, die über einen Zeitraum von mehr als einem Monat trägt, damit der Träger den Regelsatz abweichend festsetzen dürfte. Diese Schwelle ist im Gesetz ausdrücklich verankert und in behördlichen Hinweisen genauso erläutert.
Für die Praxis heißt das: Einzelne oder unregelmäßige Sachzuwendungen – zum Beispiel eine einmalige Lebensmittelkiste, ein Winterpaket mit Kleidung oder ein sporadischer Tankgutschein – reichen nicht aus, um den Regelbedarf abzusenken. Erst wenn ein erheblicher Teil des regelbedarfsrelevanten Verbrauchs dauerhaft anderweitig gedeckt wird, kann eine Anpassung geprüft werden; auch dann muss sie begründet und verhältnismäßig sein.
Und wie siehts beim Bürgergeld aus?Zwar betrifft die hier besprochene Neuregelung die Grundsicherung nach SGB XII, doch auch im Bereich des SGB II (Bürgergeld) wird in der Praxis seit Ende 2024/2025 betont, dass Geschenke in Geldeswert grundsätzlich nicht als Einkommen anzurechnen sind.
Wichtig bleibt aber: Maßgeblich ist stets der konkrete Normtext und die Einordnung des Einzelfalls. Wer SGB XII-Leistungen bezieht, sollte sich auf § 82 Abs. 1 S. 2 Nr. 11 SGB XII stützen.
Was Betroffene und Angehörige jetzt wissen solltenFür Menschen in der Grundsicherung bringt die Reform spürbare Rechtssicherheit: Sachgeschenke und Gutscheine von Dritten können ohne Angst vor Leistungskürzungen gewährt und angenommen werden, solange sie nicht aus einem Arbeits- oder Freiwilligendienstverhältnis stammen und nicht in eine dauerhafte Bedarfsdeckung münden. Wer regelmäßig unterstützt, sollte – falls das Amt eine Absenkung des Regelsatzes erwägt – auf die engen Voraussetzungen des § 27a Abs. 4 SGB XII verweisen.
FazitDie zum 1. Januar 2024 eingeführte Anrechnungsfreiheit von geldwerten Zuwendungen außerhalb von Arbeit, BufDi und FSJ ist eine klare Stärkung der sozialen Teilhabe von Menschen in der Grundsicherung. Sie entlastet Schenkende und Beschenkte gleichermaßen und beendet eine lange Praxisrechtunsicherheit.
Nur dauerhafte Bedarfsdeckungen können über § 27a Abs. 4 SGB XII im Ausnahmefall zu einer abweichenden Regelsatzfestsetzung führen. Wer Geschenke macht oder erhält, bewegt sich damit in aller Regel auf sicherer rechtlicher Grundlage.
Rechtsgrundlagen und weiterführende Hinweise: § 82 SGB XII (Fassung ab 01.01.2024), § 27a Abs. 4 SGB XII; praxisnahe Erläuterungen u. a. bei Tacheles/Thomé. Die Ausführungen ersetzen keine individuelle Rechtsberatung.
Der Beitrag Grundsicherung: Wichtige Änderung zu Sachgeschenken in der Sozialhilfe erschien zuerst auf Gegen Hartz IV - Bürgergeld Ratgeber und Hartz 4 Tipps.
Al-Shaibani Receives Armenian Ambassador in Damascus
Foreign Minister Asaad Hassan Al-Shaibani received the newly appointed Ambassador of the Republic of Armenia to Syria, Mr. Ruben Kharazian, at the Ministry’s headquarters in Damascus.
Ambassador Kharazian formally presented a copy of his credentials during the meeting.
Minister Al-Shaibani Receives Saudi Ambassador in Damascus
Syrian Minister of Foreign Affairs and Expatriates, Mr. Asaad Hassan Al-Shibani, received the Ambassador of the Kingdom of Saudi Arabia to Syria, Dr. Faisal Al-Mujfel, at the Foreign Ministry headquarters in Damascus on Saturday.
During the meeting, Dr. Al-Mujfel formally presented a copy of his credentials.
Die Bundesnetzagentur plant einen weiteren Vorstoß zur Zerstörung der deutschen Industrie – von Fritz Vahrenholt
https://www.drroyspencer.com/latest-global-temperatures/
Die Versorgungssicherheit Deutschlands mit Strom ist zukünftig nicht mehr gewährleistet
Mit jedem neuen Windpark, mit jeder neuen Solaranlage wird die Versorgungssicherheit brüchiger, solange weiter zuverlässige, regelbare Kraftwerke abgeschaltet werden. Die Bundesnetzagentur rechnet damit, dass bis 2031 sämtliche Steinkohle -und Braunkohlekraftwerke vom Netz gehen. Dann ist in Zeiten von Windstille – immerhin ein Drittel der Jahresstunden – und fehlender Solareinstrahlung im Winter die Versorgung mit Strom in Deutschland nicht mehr sichergestellt. Da die Bundesregierung unverdrossen am ungebremsten Ausbau der Erneuerbaren Energien und an der finanziellen Belastung von Kohlekraftwerken durch steigende CO2-Preise festhält, ist also ein Zusammenbruch der Versorgungssicherheit in Deutschland bis 2030 absehbar. Denn die Kohlekraftwerksbetreiber werden bei einem zu erwartenden CO2-Preis von 120 €/t CO2 ihre Anlagen nicht mehr wirtschaftlich betreiben können. (Versorgungssicherheitsbericht, S. 20) Selbst die vom Grünen Klaus Müller geführte Bundesnetzagentur stellt in ihrem Versorgungssicherheitsbericht fest : „Die Versorgungssicherheit in Deutschland ist gewährleistet, wenn bis 2035 zusätzliche steuerbare Kapazitäten von 22 400 MW (Zielszenario) bis zu 35 500 MW (Verzögerte Energiewende) errichtet werden“. Schon 2030 fehlen 17 000 bis 21 000 MW. Das sind 40 Gaskraftwerke bis 2030 und insgesamt 70 Gaskraftwerke bis 2035.
Diese Gaskraftwerke können niemals in den nächsten 5 Jahren gebaut werden. Es gibt weltweit im wesentlichen drei Hersteller von Gasturbinen: Siemens Energy (24 % Marktanteil), GE Vernova (25 %) und Mitsubishi (22%), die über 70 % des Marktes bedienen. Diese Hersteller sind bis zum Jahre 2030 vollständig ausgebucht. Die notwendigen deutschen 70 Gaskraftwerke sind daher in der Planung der Gasturbinenhersteller (s.u. Quelle Bloomberg ) noch nicht enthalten.
Diese explosive Entwicklung hat zwei wesentliche Ursachen. Einerseits werden in den USA allein bis 2028 50 Gaskraftwerke gebaut, um den massiven Bedarf der neu zu errichtenden Datenzentren zuverlässig zu bedienen. Zum andern wächst der Bedarf an Gaskraftwerken in den Entwicklungsländern, um den dortigen Energiehunger zu befriedigen. Allein Vietnam will 22 Gaskraftwerke bis 2030 mit 22 000 MW bauen.
Die Preise für Gasturbinen sind mittlerweile auf das Dreifache gestiegen. So könnte Deutschland allenfalls mit noch höheren Preisen Gasturbinen aus Entwicklungsländern abzweigen. Das bedeutet dann, daß Vietnam, Indonesien oder Pakistan auf Kohle zurückgreifen. Für die Gesamtemission ist damit nichts gewonnen, wenn Deutschland seine Kohlekraftwerke durch Gaskraftwerke ersetzt. Aber wer erwartet schon in Deutschland eine realistische, durchdachte Energiepolitik? Während andere Nationen ihr Wirtschaftswachstum mit Gaskraftwerken abdecken, will die deutsche Bundesregierung nur den Irrweg der Energiewende mit extrem hohen Kosten absichern. Zur Finanzierung will die Regierung Merz auf den Vorschlag des ehemaligen Bundesministers Habeck zurückgreifen und eine Sonderabgabe auf den Strom von bis zu 2 €ct/kWh erheben. Für eine Zwei-Personenhaushalt sind das 80 € im Jahr, für das produzierende Gewerbe ist diese Abgabe ein weiterer Nachteil im globalen Wettbewerb.
Die Bundesnetzagentur plant einen weiteren Vorstoß zur Zerstörung der deutschen Industrie
Die Bundesnetzagentur hat schon im kürzlich erschienenen Versorgungssicherheitsbericht angedeutet, dass sie den alten Habeck-Plan weiterverfolgt, wonach die Industrie zum Lückenbüßer für die verfehlte Energiepolitik wird, in dem sie angehalten wird, möglichst dann zu produzieren, wenn die Sonne scheint und der Wind weht. Die energieintensive Industrie dachte, dass dieser absurde Plan mit dem Ausscheiden der Grünen aus dem Bundeskabinett ad acta gelegt ist. Aber die grünen Strippenzieher in den Bundesoberbehörden, hier Klaus Müller als Chef der Bundesnetzagentur, geben die Richtung vor. In der Zusammenfassung des Berichts (S.7), wird festgestellt, daß die Versorgungssicherheit nur erreicht werden kann, wenn die Stromnachfrage flexibilisiert wird.
Er droht: „Eine ausbleibende Flexibilisierung kann den Bedarf an zusätzlichen steuerbaren Kapazitäten wie Kraftwerken weiter erhöhen, um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten.“
Müller und die Bundesnetzagentur arbeiten unter dem Projekt AgNES (Konsultationsverfahren zur Festlegung der Allg. Netzentgelte) unvermindert daran, die 560 Betriebe in Deutschland, die rund um die Uhr, 24 Stunden an sieben Tagen, vollausgelastet produzieren, zu bestrafen, wenn sie gleichmäßig Strom aus dem Netz entnehmen und zu begünstigen, wenn sie ihre Produktion nach Wind und Wetter gestalten. Diese Betriebe der Chemie-, Metall-, Papier-, Glas- und Nahrungsmittelindustrie erhielten bislang wegen ihrer gleichmäßigen Auslastung des Netzes einen sogenannten Bandlastrabatt. Dieser Rabatt von insgesamt 1,42 Milliarden €, der nun gestrichen werden soll, ist für die Grundstoffindustrie von existenzieller Bedeutung. Dies gilt insbesondere dann, wenn – wie abzusehen – die Netzkosten auf Grund des Netzausbaus für die Energiewende massiv steigen werden: um 7 ct/kWh für die Industrie und 20 (!) ct/kWh für die privaten Haushalte (Euro-cent). Diese Zahlen hatte kürzlich das Energiewirtschaftliche Institut der Universität Köln berechnet. Damit würde der noch verbliebene Rest der Industrie zerstört und die privaten Haushalte mit einer mehr als 50%-igen Strompreiserhöhung abkassiert werden.
Zehn Jahre Pariser Abkommen – der Verbrauch an Kohle, Öl und Gas steigt weltweit ungebremst
Rechtzeitig vor der Klimakonferenz in Brasilien zieht das Stockholm Environment Institute eine ernüchternde Bilanz: Außerhalb Deutschlands und Europas hält sich kaum ein Land an die Zusagen im Pariser Abkommen. Von den 195 Signatarstaaten hatten zum festgesetzten Termin am 10. Februar 2025 nur 15 berichtet. Nach einer Nachfrist im September waren es dann gerade einmal 70 der Staaten. Das Interesse der Nationen an der Klimapolitik scheint nicht mehr besonders hoch zu sein. Die für die Klimaalarmisten erschreckende Wahrheit ist, dass die meisten Staaten weiter steigenden Einsatz von Kohle, Öl und Gas meldeten. Bis 2030 zeigen die Berichte einen Anstieg der weltweiten Kohlenutzung um 30 %, bei Öl um 25 % und bei Gas um 40 % gegenüber 2015. Der Weltklimarat hoffte, die weltweiten CO2-Emissionen bis 2030 gegenüber 2010 um 45 % senken zu können, jetzt steigen sie weiter an (siehe Grafik mit den Daten des Stockholm Instituts). In den CO2 – Zahlen ist noch nicht der Ausstieg der USA aus dem Pariser Klimaabkommen berücksichtigt.
Indien wird in diesem Jahrzehnt um 25 % mehr CO2 emittieren, denn 70 % der Elektrizität wird aus Kohle gewonnen. China wird bis 2030 ebenso weiter anwachsen. Der neue 5-Jahresplan hat noch hunderte Kohlekraftwerke in Planung.
Zur Grafik sind zwei Anmerkungen zu machen.
1. Die deutschen Emissionen sind von mir in die Grafik des Stockholm-Instituts ergänzt worden.
2. Die 1,5 Grad- Kurve des IPCC beruht auf Klimamodellen, die irrigerweise davon ausgehen, daß die Erwärmung der letzten 150 Jahre zu 100 % auf der Zunahme des CO2 in der Atmosphäre beruhen. 
Für die letzten 20 Jahre hat der Treibhauseffekt des CO2 allenfalls 20 % der Erwärmung verursacht, 80 % sind auf die zunehmende direkte Sonneneinstrahlung auf Grund des Rückgangs der Wolken zurückzuführen. Insofern sind die IPCC-Kurven mit allergrößter Skepsis zu betrachten.
Die Welt wird nach den Planungen der 195 Nationen in 2050 30 % mehr Öl und 60 % mehr Gas als heute verbrauchen und nur 25 % weniger Kohle als 2020 (siehe unten Grafik des Stockholm-Instituts).
Die deutsche Energiepolitik wird daran nichts ändern. Ändern wird sich nur der Wohlstand der Bürger in Deutschland.
Der Beitrag Die Bundesnetzagentur plant einen weiteren Vorstoß zur Zerstörung der deutschen Industrie – von Fritz Vahrenholt erschien zuerst auf EIKE - Europäisches Institut für Klima & Energie.
Wo sind die Knochen von Cemil Kırbayır?
Die Initiative der Samstagsmütter hat bei ihrer 1072. wöchentlichen Mahnwache in Istanbul erneut Aufklärung über das Schicksal von in staatlichem Gewahrsam verschwundenen Menschen gefordert. Im Mittelpunkt der Kundgebung am Samstag auf dem Galatasaray-Platz stand der Fall von Cemil Kırbayır, der einen Tag nach dem Militärputsch vom 12. September 1980 in der Provinz Qers (tr. Kars) festgenommen wurde und als erstes Opfer des „Verschwindenlassens“ durch die Militärjunta gilt.
Die Mahnwache der Samstagsmütter wurde neben Angehörigen von Verschwundenen auch von Menschenrechtsaktivist:innen begleitet. Viele der Teilnehmenden trugen Porträts von Vermissten und rote Nelken. Die Vorstellung des Falls Kırbayır übernahm Ikbal Eren, deren Bruder Hayrettin Eren ebenfalls nach der Festnahme verschwunden ist.
Cemil Kırbayır, damals 26-jähriger Student der Pädagogischen Hochschule in Qers, wurde am 13. September 1980 von Sicherheitskräften aus dem Haus seiner Familie im Landkreis Erdexan (Ardahan) abgeführt. Zunächst wurde er in einem Militärstützpunkt festgehalten, später überstellte man ihn über das Polizeipräsidium in Qers in das als Gefängnis genutzte Gebäude der Pädagogischen Hochschule. Seine Familie konnte ihn während dieser Zeit mit dem Nötigsten versorgen. Doch am 8. Oktober 1980 teilte die Polizei mit: „Eurer Sohn ist geflohen – kommt nicht mehr her.“
Berfo Kırbayırs letzter Wunsch
Etliche Strafanzeigen von Vater Ismail Kırbayır und der Vereinigung der Rechtsanwaltskammern der Türkei (TBB) blieben ohne Ergebnis – Cemil Kırbayır tauchte nie wieder auf. Seine Mutter Berfo Kırbayır kämpfte jahrzehntelang um Aufklärung des Schicksal ihres Sohnes. 2011 traf sie sich im Alter von 103 Jahren im Dolmabahçe-Palast mit dem damaligen Ministerpräsidenten und heutigen Staatspräsidenten Recep Tayyip Erdoğan. Sie forderte: „Findet meinen Sohn, bevor ich sterbe.“ Daraufhin wurde eine parlamentarische Untersuchungskommission eingesetzt, die einen 350-seitigen Bericht vorlegte. Demnach starb Kırbayır unter Folter in Polizeigewahrsam, seine Leiche wurde von staatlichen Akteuren beseitigt.
Trotz dieser Feststellungen kam es zu keiner strafrechtlichen Aufarbeitung. „Zwar wurde das Verfahren nach Veröffentlichung des Berichts erneut eröffnet, doch letztlich hat die Regierung den politischen Willen zur Aufklärung vermissen lassen“, sagte Eren. Im Februar 2020 beantragte das Justizministerium beim Kassationsgerichtshof, das Verfahren wegen Verjährung einzustellen. Der Antrag wurde angenommen – eine juristische Aufarbeitung damit faktisch ausgeschlossen. Eren kritisierte die systematische Straflosigkeit bei Fällen des Verschwindenlassens scharf und bezeichnete die Einstellung entsprechender Verfahren aufgrund von Verjährung als Ausdruck einer staatlichen Politik der Straflosigkeit.
Appell an das Gewissen
Zum Abschluss der Mahnwache wurde ein Brief von Mikail Kırbayır verlesen, dem Bruder von Cemil Kırbayır, der aus gesundheitlichen Gründen nicht anwesend sein konnte. Er schilderte darin, wie er seinen Bruder zuletzt am 7. Oktober 1980 lebend im Militärgewahrsam gesehen habe. „Einen Tag später wurde Cemil gemeinsam mit weiteren Gefangenen an einen anderen Haftort verbracht. Die drei Mitgefangenen kamen anschließend mit verbundenen Augen und gefesselt in die örtliche Polizeistation. Von Cemil hat man behauptet, er sei aus dem Fenster gesprungen und geflohen.“
Mikail Kırbayır wandte sich in dem Schreiben auch direkt an die Angehörigen der damaligen Sicherheitskräfte und Geheimdienstmitarbeiter. Sie sollten ihre Ehemänner oder Väter fragen, wo Cemil Kırbayır begraben wurde – und sich bei der Familie melden, um Licht in das Dunkel dieses Menschheitsverbrechens zu bringen und mögliche Hinweise über seine letzte Ruhestätte weiterzugeben.
Die Kundgebung endete mit dem stillen Niederlegen von roten Nelken auf dem Pflaster des Galatasaray-Platzes.
https://deutsch.anf-news.com/menschenrechte/mordakte-cemil-kirbayir-wegen-verjahrung-geschlossen-26114 https://deutsch.anf-news.com/menschenrechte/samstagmutter-erinnern-an-cemil-kirbayir-43592 https://deutsch.anf-news.com/menschenrechte/samstagsmutter-fordern-aufklarung-im-fall-turgut-yenisoy-48230
DFG erinnert an Journalisten Vedat Erdemci
Zum sechsten Todestag des bei einem türkischen Luftangriff in Rojava getöteten Reporters und Fotografen Vedat Erdemci hat der in Amed (tr. Diyarbakir) ansässige Journalistenverein Dicle Firat (DFG) an dessen Leben und Wirken erinnert. In einer Erklärung würdigte die Organisation Erdemcis Einsatz für eine wahrheitsorientierte Berichterstattung unter schwierigsten Bedingungen und erklärte, sein Kampf lebe in der heutigen Generation weiter.
„Erdemci war ein Journalist, der die Geschehnisse in Rojava mit seiner Kamera in Echtzeit dokumentierte und in die Welt trug. Seine Arbeit war der Wahrheit verpflichtet – und deshalb wurde er zur Zielscheibe“, so die DFG. „Sein Kampf lebt in Nazım Daştan, Cihan Bilgin und Egîd Roj weiter – und auch wir werden ihn fortführen.“
Beim Einsatz für die Wahrheit ermordet
Vedat Erdemci wurde am 11. Oktober 2019 während der türkischen Invasion in Nord- und Ostsyrien bei einem Luftangriff auf die Grenzstadt Serêkaniyê (Ras al-Ain) getötet. Er dokumentierte zu diesem Zeitpunkt den Beginn des Angriffskrieges und die Auswirkungen auf die Zivilbevölkerung.
Wer war Vedat Erdemci?
Erdemci, der zum Zeitpunkt seines Todes 27 Jahre alt war, stammte aus Wêranşar (Viranşehir) in der nordkurdischen Provinz Riha (Urfa), nahe der syrischen Grenze. Der Vater zweier Kinder arbeitete zunächst für kulturelle Einrichtungen und im Pressebüro der Stadtverwaltung seiner Heimatstadt. Nach einer Inhaftierung und einer darauf folgenden Verurteilung zu einer langjährigen Haftstrafe wegen „Terrorvorwürfen“ ging er nach Rojava, wo er seine journalistische Arbeit unter anderem für die Nachrichtenagentur Hawarnews (ANHA) und den Fernsehsender Ronahî TV fortsetzte.
Bevor er an die Front von Serêkaniyê wechselte, um die Invasion zu dokumentieren, arbeitete Erdemci an einer Dokumentation über ezidische Frauen und Kinder, die aus der Gefangenschaft der Terrormiliz „Islamischer Staat“ (IS) während der Anti-IS-Offensive in Baghuz von den Demokratischen Kräften Syriens (QSD) befreit worden waren.
Todesumstände lange unklar
Lange Zeit war unklar, was nach dem Angriff mit Erdemci geschehen war. Kolleg:innen aus Europa versuchten wiederholt, ihn zu kontaktieren. Erst rund drei Wochen später bestätigte sich der Verdacht: Bei einem Anruf auf sein Mobiltelefon meldete sich ein Söldner der Türkei-treuen Dschihadistentruppe „Syrische Nationalarmee“ (SNA) mit den Worten: „Der Besitzer dieses Telefons ist tot.“ Kurz darauf erhielt die Familie verstörende Videoaufnahmen (Achtung: Video beinhaltet verstörende Szenen), die Erdemcis Leichnam zeigten. Sie deuten auf schwere Misshandlungen hin. Bis heute wurde seine Leiche nicht an die Familie übergeben.
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https://deutsch.anf-news.com/pressefreiheit/wo-ist-der-leichnam-von-vedat-erdemci-15929 https://deutsch.anf-news.com/pressefreiheit/yrd-pressemitarbeiter-vedat-erdemci-in-serekaniye-gefallen-15075 https://deutsch.anf-news.com/pressefreiheit/medienverbande-fordern-un-einsatz-gegen-angriffe-auf-journalist-innen-45346