«Mit Brigitte Bardot verschied eine starke und unabhängige Frau, die es nicht nötig hatte, sich dem Zeitgeist unterzuordnen oder sich gar – wie leider viele deutsche Prominente – zur Systemnutte machen zu lassen, und die solches auch in der Not nicht getan hätte. Die einfach zu sich stand und standhaft war. Ein schönes Zitat von ihr als Abschluss: ‹Früher habe ich mit meinem Hintern schockiert, jetzt schockiere ich mit meinen Büchern (Meinungen). Das ist das Gleiche!›» (– Nachruf der Seite https://publikum.net/).
Sammlung von Newsfeeds
Die «Welt» macht «Terror der israelischen Siedler im Westjordanland» zum Thema
Wenn es um den Konflikt zwischen Israel und den Palästinensern geht, wird meist über Gaza gesprochen. Doch die Politik der israelischen Regierung ist kaum weniger bedenklich. Die Mainstreammedien berichten auch immer wieder über das Westjordanland, aber meist in einem Ton, der doppelt und dreifach absichert: Das heißt:
- Kritik an Siedlern oder der Besatzungspolitik wird häufig eingebettet in Verweise auf Israels Sicherheitslage, Terrorgefahr oder die politische Komplexität.
- Die Wortwahl ist zurückhaltend: selten liest man Begriffe wie „Terror der Siedler“ oder „systematische Vertreibung“, selbst wenn sie in internationalen Berichten vorkommen.
- Die Geschichte des Holocaust und die besondere historische Verantwortung Deutschlands wirken im Hintergrund als starke normative Leitlinie, was zu sehr sensibler, teils übervorsichtiger Kritik führt.
Um so bemerkenswerter ist ein aktueller Artikel, der auf Welt.de erschienen ist und der die Überschrift trägt «Westjordanland: ‹Sie schauen durch mich durch, als wenn ich nicht existiere› – Der Terror der israelischen Siedler». Darin wird geschildert, wie jüdische Siedler im Westjordanland nahezu täglich arabische Schäfer und Bauern angreifen und systematisch vertreiben.
Besonders im Jordantal fügen sie den Menschen und ihrer Existenz schwere Schäden zu – oft mit dem Ziel, Land und Weideland an sich zu reißen, während die Betroffenen kaum Schutz durch Behörden erfahren. Manche Palästinenser sagen, sie fühlten sich eben so behandelt, «als ob sie nicht existieren»; die Gewaltformen reichen von Einschüchterungen über Verletzungen bis hin zu Brandanschlägen und Zerstörung von Eigentum.
Diese Übergriffe geschehen offenbar häufig mit einer Strategie der Straflosigkeit: Die Täter bleiben meist unbehelligt, so dass sich eine Atmosphäre der Angst und Willkür etabliert hat. Die Landwirtschaft — für viele Familien die einzige Existenzgrundlage — steht unter ständiger Bedrohung, und das tägliche Leben wird durch Unsicherheit und drohende Gewalt dominiert.
Der Artikel macht deutlich, dass diese Form von Terror und Landraub nicht Einzelfälle sind, sondern Teil eines strukturellen Problems: Systematisch werden Palästinenser vertrieben, ihre Häuser beschädigt oder zerstört, ihr Land übernommen — und das mit Hilfe oder zumindest Zustimmung institutioneller Kräfte. Die Folge ist eine erodierende Sicherheit, das Gefühl der Entwurzelung und ein Alltag geprägt von Bedrohung und Hoffnungslosigkeit.
Im Welt-Artikel selbst liegt der Fokus derweil auf Gewalt, Einschüchterung und Zerstörung von Eigentum durch israelische Siedler — insbesondere Brandanschläge, Angriffe auf Vieh und Felder sowie systematische Schikanen gegenüber palästinensischen Bauern. Getötete Palästinenser werden dort nicht explizit erwähnt, doch es gibt zahlreiche gut dokumentierte Fälle, in denen Palästinenser im Westjordanland durch Siedlergewalt getötet wurden.
Internationale Menschenrechtsorganisationen wie Human Rights Watch oder B'Tselem sowie UN-Berichte führen regelmäßig Daten über Todesfälle, schwere Verletzungen und Übergriffe auf. Diese Taten sind zwar seltener als Sachbeschädigung oder Einschüchterung, kommen aber vor allem in Spannungsgebieten wie dem Jordantal oder rund um bestimmte Siedlungen vor:
- So sind laut United Nations Office for the Coordination of Humanitarian Affairs (OCHA) im Jahr 2025 mindestens 13 Palästinenser durch Angriffe von Siedlern oder Sicherheitskräften getötet worden — darunter sieben durch Siedler.
- Die israelische Menschenrechtsorganisation B'Tselem nennt folgende Zahlen: Zwischen dem 7. Oktober 2023 und Mitte Juli 2025 seien demnach mindestens 26 Palästinenser infolge von Übergriffen durch Siedler oder „unbekannte israelische Akteure“ getötet worden.
The GOP fed the antisemitism monster. Now it’s turning on its masters
Republicans and their allies have mainstreamed antisemitism for years, only to portray it as a left-wing problem to advance Trump's authoritarian agenda. So why are they feigning shock as it spills into full view?
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Von Krise zu Krise
Trump macht in Politico-Interview Druck auf Selensky und die Europäer
Norbert Häring: Ignoranz und Desinformation in der Bundestagsdebatte zu Bargeld und digitalem Euro
Neuer Schufa-Score: Auskunftei verspricht mehr Transparenz
Die Schufa möchte transparenter werden. Nach jahrelanger Kritik wie dem Vorwurf von manipulativen Geschäftspraktiken soll ein neuer, nachvollziehbarer Score die gewünschte Durchsicht für Nutzer*innen bringen.
Ist bald ein gelüftetes Geheimnis. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / imagebrokerDie Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung, besser bekannt unter seiner Abkürzung Schufa, führt ab März 2026 einen neuen Score ein. Dieser soll für mehr Transparenz sorgen. Seit dem 3. Dezember gibt es außerdem in einer Beta-Phase die Möglichkeit eines „Dateneinblicks“ in die bonitätsrelevanten Daten, die der Schufa vorliegen. Die Auskunftei stand bislang in der Kritik, Verbraucherschützer bezeichneten sie als „Blackbox“.
Die SCHUFA Holding AG ist ein privates Unternehmen mit Sitz in Wiesbaden, das Auskünfte über die Kreditwürdigkeit von über 65 Millionen Deutschen anbietet. Dritte wie Banken und Online-Händler können sich so über die prognostizierte Zahlungsmoral von möglichen Kund*innen informieren. Die Daten dafür erhält die Schufa ebenfalls von Banken, Kreditkartenunternehmen und Co., ihren rund 10.000 Vertragspartnern.
Eine entscheidende Rolle für diese Bonitätsabfrage spielt der Schufa-Score, der die Kreditwürdigkeit von Verbraucher*innen in einer Zahl zusammenfasst. Ursprünglich setzte sich die Punktzahl aus 250 Kriterien zusammen und ihre Berechnung blieb als Geschäftsgeheimnis unter Verschluss. Der neue Score soll nun auf nur noch zwölf Kriterien beruhen und für alle Verbraucher*innen nachvollziehbar sein. Zu den Kriterien gehören etwa das Alter der ältesten Kreditkarte oder Zahlungsstörungen. Zwischen 100 und 999 Punkte kann man dann bekommen.
„Automatisierte Entscheidung im Einzelfall“ ist grundsätzlich verbotenIm Dezember 2023 stufte der Europäische Gerichtshof das vorherige Scoring der Schufa als „eine von der DSGVO grundsätzlich verbotene ‚automatisierte Entscheidung im Einzelfall’“ ein, „sofern die Kunden der SCHUFA, wie beispielsweise Banken, ihm eine maßgebliche Rolle im Rahmen der Kreditgewährung beimessen“. Außerdem entschied der Gerichtshof, dass private Auskunfteien wie die Schufa Daten aus öffentlichen Insolvenzregistern nicht länger als die Insolvenzregister selbst speichern dürfen, wie es vorher die Praxis war.
Die frühere Ampel-Regierung nahm Anfang 2024 neue Regeln zum Scoring durch Auskunfteien in ihre geplante Reform des Bundesdatenschutzgesetzes auf. Der Paragraph 37a sollte die Nutzung von Namen, Anschriften, personenbezogenen Daten aus Sozialen Netzwerken und die Aktivitäten von Bankkonten durch Scoringunternehmen unterbinden. Die Datenschutz-Novelle schaffte es vor dem Ende der Ampel-Koalition allerdings nicht durch den Bundestag. Eine Neuauflage der Reform durch die aktuelle Regierung steht noch aus.
Jahrelange KritikNeben Bedenken an der Schufa aus der Politik sind auch Datenschützer unzufrieden mit den Geschäftspraktiken der Schufa. Im Februar 2024 reichte die österreichische Nichtregierungsorganisation noyb eine Beschwerde und Anzeige gegen die Schufa bei der hessischen Datenschutzbehörde ein. Das Unternehmen manipuliere Kunden, die eine Datenauskunft wollen, zu einer kostenpflichtigen Variante, so der Vorwurf der Datenschützer damals. Martin Baumann, Datenschutzjurist bei noyb, fand dazu klare Worte:
Die DSGVO verlangt, dass Unternehmen alle Daten sofort, kostenlos, leicht zugänglich und transparent zur Verfügung stellen. Diese Anforderungen stehen im deutlichen Widerspruch zur aktuellen Geschäftspraxis, betroffenen Personen Ihre eigenen Daten zu verkaufen.
Die Schufa indes wies diese Vorwürfe immer zurück und betonte, die Vorgaben für die Erstellung von Datenkopien sogar überzuerfüllen.
Ab Ende März 2026 sollen alle Interessierten über einen Account ihren vereinfachten Score kostenlos abrufen und nachvollziehen können. Eine Sprecherin der Schufa bestätigte gegenüber der Süddeutschen Zeitung jedoch auch Pläne des Scoring-Dienstleisters, „meineSchufa-Abonnements“ und andere monetarisierbare Angebote in den neuen Schufa-Account einzubinden.
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Erdbeben der Stärke 4,2 in Dersim
In der nordkurdischen Provinz Dersim (tr. Tunceli) hat sich am Dienstagnachmittag ein Erdbeben der Stärke 4,2 ereignet. Wie die türkische Katastrophenschutzbehörde AFAD mitteilte, lag das Epizentrum im Landkreis Pilemor (Pülümür), etwa 60 Kilometer nordöstlich des Provinzzentrums.
Die Erschütterung wurde laut AFAD um 15.34 Uhr Ortszeit registriert und trat in einer Tiefe von rund sieben Kilometern auf. Auch in der Provinzhauptstadt Dersim war das Beben deutlich zu spüren und führte örtlich zu kurzzeitiger Verunsicherung unter der Bevölkerung. Berichte über Verletzte oder größere Sachschäden lagen zunächst nicht vor.
Die Türkei liegt in einer seismisch sehr aktiven Zone. Immer wieder kommt es dort zu Erdstößen unterschiedlicher Stärke. Besonders betroffen sind Regionen entlang der Ostanatolischen Verwerfungszone (East Anatolian Fault Zone, EAFZ), zu der auch Dersim zählt.
Die EAFZ ist eine bedeutende und aktive transforme Störungszone in der Ost- und Südosttürkei. Sie markiert die tektonische Grenze zwischen der anatolischen Mikroplatte und der arabischen Platte. Entlang dieser Verwerfung gleiten die beiden Platten horizontal seitlich aneinander vorbei – ein Prozess, der als Blattverschiebung bezeichnet wird.
Die EAFZ gehört – neben der Nordanatolischen Verwerfungszone (NAFZ) – zu den erdbebengefährdetsten Regionen der Türkei. Sie war maßgeblich an mehreren schweren Erdbeben beteiligt, darunter das katastrophale Erdbeben vom 6. Februar 2023, bei dem mehrere Segmente der EAFZ aktiviert wurden und es zu verheerender Zerstörung im türkisch-syrischen Grenzgebiet kam. Zehntausende Menschen kamen ums Leben.
https://deutsch.anf-news.com/Oekologie/erhohtes-erdbebenrisiko-in-dersim-47972 https://deutsch.anf-news.com/Oekologie/Cewlig-ohne-ausreichende-vorbereitung-auf-mogliches-erdbeben-48416 https://deutsch.anf-news.com/Oekologie/erdbeben-der-starke-4-0-in-amed-48554 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/immer-noch-kein-sauberes-wasser-in-hatay-37864
Kurdische Frauenräte in NRW veranstalten Bildungscamp in Köln
In Köln haben Vertreterinnen der Frauenräte des Verbands der Frauen aus Kurdistan in Deutschland (YJK-E) aus Nordrhein-Westfalen ein dreitägiges Bildungs- und Diskussionscamp durchgeführt. Die Veranstaltung stand unter dem Leitmotiv „Frieden und demokratischen Gesellschaft“ und widmete sich zentralen Fragen der feministischen Organisierung, sozialen Verantwortung und kollektiven Lebensformen.
Im Mittelpunkt des Camps standen Diskussionen über kommunale Selbstorganisation, die von den Teilnehmerinnen als mögliche Antwort auf individualistische Strukturen westlicher Gesellschaften verstanden wird. Kommunale Modelle, so die Aktivistinnen, könnten gesellschaftliche Isolation durchbrechen und solidarisches, demokratisches Zusammenleben fördern.
Ein weiterer Schwerpunkt lag auf Strategien zur Bekämpfung von geschlechtsspezifischer Gewalt und strukturellem Sexismus in Europa. Die Teilnehmerinnen analysierten, wie neue Formen feministischen Widerstands aussehen können, insbesondere im Kontext wachsender gesellschaftlicher Spannungen und Gewalt gegen Frauen.
Diskutiert wurden auch die Rolle von Frauen in Transformationsprozessen, die Bedeutung weiblicher Selbstbefreiung und die Frage, inwiefern eine friedliche, demokratische Gesellschaft auf der Basis kommunaler Werte aufgebaut werden kann.
Weitere Formate sollen folgen
In den Beiträgen wurde mehrfach auf die Perspektiven des kurdischen Vordenkers Abdullah Öcalan verwiesen, insbesondere im Hinblick auf seine Überlegungen zur Frauenbefreiung und Demokratisierung. Die Teilnehmerinnen betonten, dass politische Bildung und ideologische Auseinandersetzung ein zentrales Element für gesellschaftliche Veränderung seien.
Begleitet wurden die Diskussionen von kulturellen und sozialen Aktivitäten, die den Austausch und den Zusammenhalt unter den Teilnehmerinnen stärkten. Am Ende des Camps äußerten die Organisatorinnen den Wunsch, solche Bildungsformate regelmäßig fortzuführen, da vergleichbare Initiativen in NRW lange Zeit nicht stattgefunden hätten.
https://deutsch.anf-news.com/frauen/kurdische-frauen-diskutieren-kollektives-leben-in-der-diaspora-49081 https://deutsch.anf-news.com/frauen/kaplan-die-normalisierung-der-gewalt-ist-teil-des-problems-48886 https://deutsch.anf-news.com/frauen/kurdische-frauen-demonstrieren-in-zurich-gegen-patriarchale-gewalt-48953
Asayîş-Frauen zerschlagen mutmaßliches Spionagenetzwerk
In der Autonomieregion Nord- und Ostsyriens hat die Frauenabteilung der Behörde für innere Sicherheit (Asayîşa Jin) nach eigenen Angaben ein mutmaßliches Spionagenetzwerk aufgedeckt, das im Auftrag des türkischen Geheimdienstes MIT Informationen gesammelt haben soll. Das teilte die Sicherheitsbehörde in Raqqa mit.
Die Zelle soll aus vier Personen bestanden haben – drei Frauen und einem Mann – und habe laut den Ermittlungen über längere Zeit militärisch sensible Daten, insbesondere Koordinaten von Grenz- und Stadtstützpunkten, an türkische Stellen weitergeleitet. Ziel sei es gewesen, Informationen über Stellungen der Asayîş sowie über Kommandostrukturen in Raqqa und an der Talsperre von Tabqa zu beschaffen.
Die Gruppe sei durch die Abteilung für allgemeine Sicherheit enttarnt worden. In der Mitteilung heißt es, durch präzise Überwachung sei es gelungen, die Gruppe frühzeitig zu identifizieren und zu zerschlagen, bevor sie aktive Operationen durchführen konnte. Alle vier Verdächtigen wurden festgenommen.
Laut den Behördenangaben sollen die Mitglieder der Gruppe bei den Vernehmungen teils umfangreiche Aussagen gemacht haben. Eine Person habe demnach eingeräumt, dass der Kontakt zu türkischen Offizieren über Mittelsmänner organisiert worden sei. Diese hätten gezielt Informationen zu militärischen Einrichtungen und strategisch sensiblen Orten angefordert. Im Gegenzug seien Zahlungen in beträchtlicher Höhe geleistet worden.
Die betreffende Person habe zugegeben, im Austausch gegen Geld mehrere Koordinaten übermittelt zu haben. Die Frauenabteilung der inneren Sicherheit teilte darüber hinaus mit, dass Videoaufnahmen mit Aussagen der mutmaßlichen Agenten gefertigt wurden. Diese würden als Beweismaterial für die Verwicklung in nachrichtendienstliche Aktivitäten dienen.
https://deutsch.anf-news.com/frauen/asayis-jin-feiern-ihr-grundungsjubilaum-46888
Ein ehemals neutrales Land
Syria signs major oil and gas agreements with Saudi firms to boost production
Damascus, Dec. 9 (SANA) The Syrian Petroleum Company on Tuesday signed four strategic agreements with leading Saudi oil and gas service firms to expand production, enhance technical operations, and increase output across the country.
The agreements, which were finalized at the Ministry of Energy in Damascus, involve ADES Holding, Saudi TAQA, ARGAS, and Arabian Drilling.
Gas Production Set to Rise
Youssef Qablawi, CEO of the Syrian Petroleum Company, told SANA that the agreement with ADES aims to increase gas production from existing fields by 25% over the next six months, with projections of up to a 50% increase by the end of 2026.
He added that the projects are expected to create approximately 2,000 new jobs for Syrian engineers and technicians. The four agreements, he noted, form part of a comprehensive plan to modernize Syria’s energy sector.
Saudi Investment to Drive Growth
Mohamed Farouk, CEO of ADES Holding, said that investments will begin in June to boost gas output. He added that the company plans to expand operations in Syria, leveraging its expertise in drilling and production.
Integrated Drilling and Maintenance Solutions
Rayed Eskandrani, Vice President of Operations for the Middle East at Saudi TAQA, said the agreement covers integrated drilling operations, well development, and maintenance. A memorandum of understanding signed two months ago with the Syrian Petroleum Company has now evolved into formal contracts. Additional agreements with Syrian national companies and regional operators are also planned.
Advanced Geophysical Support for Exploration
Mohammed al-Qahtani from ARGAS highlighted that the deal will provide geophysical and geological consulting services to support oil and gas exploration in Syria, contributing technical expertise to enhance exploration efforts.
Training and Workforce Development
Majed al-Anazi, Marketing and Sales Director at Arabian Drilling, said the agreement includes providing onshore drilling rigs and training programs for Syrian engineers and technicians. The goal is to strengthen local technical capabilities and improve operational efficiency.
The agreements mark a major step in Syria’s efforts to modernize its energy sector through partnerships with regional industry leaders, bringing in advanced technology and solutions to support growth.
Gold gab ich für Merkel: Kretschmann verleiht der Altkanzlerin die Staufermedaille
Wenn der scheidende Ministerpräsident Winfried Kretschmann heute um 18 Uhr im Stuttgarter Neuen Schloss Angela Merkel die Staufermedaille verleiht, treffen sich zwei alte Bekannte: Der erste und bisher einzige grüne Ministerpräsident verkörperte den Prototyp des grünen Führungsanspruchs in einem einstmals konservativen Bundesland. Kretschmann regierte zu Beginn noch gemeinsam mit der SPD und ab 2016 mit […]
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How do you get a Job in America 2.0?
How do you get a Job in America 2.0?
DONALD JEFFRIES
https://donaldjeffries.substack.com/p/how-do-you-get-a-job-in-america-20
Now the Immigrant-invaders Flood in from Canada
Now the Immigrant-invaders Flood in from Canada
The Erasure of Western Civilization
The Erasure of Western Civilization
Paul Craig Roberts
Dear readers, I post a lot of interviews, and I know that it takes time that you can use for other purposes to listen to them.
I understand that people view my interviews because they trust me to tell them the truth as far as I can ascertain it and not to deceive them with a narrative that serves some special interest that is paying me. Indeed, the fact that I try to ascertain what is the truth and to report it is the reason that I am so often interviewed.
Some of my interviews are worth more than others. The latest one with Nima on Dialogue Works is one that I have high confidence in its truth. This is an important interview due to Nima’s provocative questioning.
People in the Western world are accustomed to threats being confined to external enemies, such as the Soviet Union and today Putin’s Russia, China and Islamists in Iran. But the real threat to the West has nothing whatsoever to do with these countries. The threat to the West is internal in the structure of Western ideas that have been unfolding for a century and that demonize the existence of the western world as a racist collection of white supremacists who exploit and suppress people of color. This narrative creates hatred both internal and external of white Western Civilization. It destroys white self confidence and deprives white ethnicities of the ability to defend themselves. The demonization of Western Civilization is institutionalized in Western education.
These ideas receive no attention. No thought is given to their destructive impact. No one wonders how a culture can be discredited by its own educational system and expect to remain a viable entity.
My interview by Nima, provoked by his questions, brings out the true nature of the threat against western civilization. I recommend this interview, and I hope it succeeds in making the Western world aware of the real threat that it faces before it erases itself.
Job schmeißen, um Bürgergeld zu beziehen? Zehn Gründe, warum das riskant ist
Die Diskussion darüber, ob Bürgergeld „attraktiver“ sei als ein regulärer Job, wird derzeit hitzig und oft verzerrt geführt. Zwischen Fehlinformationen und fragwürdigen Vergleichsrechnungen verlieren viele den Blick für die Realität.
Gefährlich wird es, wenn Sie populistischen Märchen Glauben schenken und erwägen, Ihre Beschäftigung zu beenden, um “bequem von Bürgergeld zu leben”. Wer nämlich ernsthaft darüber nachdenkt, seinen Job zu kündigen, um Bürgergeld zu beziehen, tappt in eine Falle und setzt viel mehr aufs Spiel, als es auf den ersten Blick scheint.
1. Sperrzeit beim Arbeitslosengeld: Drei Monate ohne EinkommenWer ohne wichtigen Grund kündigt, verliert für zwölf Wochen den Anspruch auf Arbeitslosengeld – eine Zeitspanne, die für viele existenziell ist. Ein Callcenter-Mitarbeiter, der nach einem Streit mit dem Teamleiter impulsiv kündigte, stand plötzlich drei Monate ohne jede Zahlung da. Seine Rücklagen waren nach sechs Wochen vollständig aufgebraucht.
2. Jobcenter-Sanktionen: Bürgergeld kann drastisch gekürzt werdenZusätzlich zur Sperrzeit drohen beim Bürgergeld Kürzungen von bis zu 30 Prozent. Das trifft besonders hart, weil Bürgergeld ohnehin nur das Existenzminimum abdeckt. Ein Beispiel aus der Praxis: Eine alleinerziehende Mutter verlor nach Eigenkündigung 150 Euro monatlich durch Sanktionen – ein Betrag, der ihr Budget sofort sprengte.
3. Ersatzanspruch nach § 34 SGB II: Der Schuldenberg wächst Monat für MonatDas Jobcenter kann alle Leistungen zurückfordern, wenn die Hilfebedürftigkeit vorsätzlich herbeigeführt wurde. Das betrifft Geldleistungen, Krankenversicherungsbeiträge und sogar Sachleistungen – und zwar theoretisch zeitlich unbegrenzt. Eine Frau aus Dortmund erhielt nach zwei Jahren Bürgergeldbezug eine Rückforderung über mehr als 20.000 Euro, weil sie ihre Kündigung nicht plausibel begründen konnte.
4. Bürgergeld ist deutlich weniger als Einkommen aus ArbeitTrotz kursierender Mythen bringt selbst ein bescheidenes Gehalt mehr Netto ein als Bürgergeld. Viele Berechnungen im Internet ignorieren Stromkosten, Versicherungen, Mobilität und Rücklagen. Ein Lagerarbeiter mit 1.700 Euro Netto verdiente nach Abzug aller Fixkosten immer noch rund 400 Euro mehr als eine vergleichbare Bürgergeld-Berechnung suggerierte.
5. Statt Freiheit: strenge Pflichten und permanente KontrolleDer Bürgergeldbezug ist an zahlreiche Verpflichtungen geknüpft, die nichts mit „Ruhe haben“ zu tun haben. Bewerbungen müssen nachgewiesen, Maßnahmen angenommen und jede Veränderung sofort gemeldet werden. Ein 28-Jähriger aus Köln berichtete, dass er innerhalb eines Monats zu vier Terminen erscheinen musste – darunter ein Bewerbungstraining, das acht Stunden täglich dauerte.
6. Keine Rentenpunkte: Die Altersvorsorge rutscht in den KellerWährend jedes Beschäftigungsjahr Rentenpunkte bringt, bleibt das Rentenkonto im Bürgergeldbezug praktisch leer. Wer heute kündigt, verzichtet auf seine spätere Sicherheit. Ein 40-jähriger Verkäufer stellte schockiert fest, dass schon ein Jahr ohne Rentenbeiträge seine spätere Rente um fast 80 Euro monatlich verringern würde – dauerhaft.
7. Rückkehr in den Job: Lücken im Lebenslauf bremsen die KarriereJe länger die Arbeitslosigkeit dauert, desto schwerer wird der Wiedereinstieg. Qualifikationen veralten und Netzwerke schrumpfen. Ein gelernter Elektriker, der „nur ein paar Monate Pause“ machen wollte, fand später keine Stelle mehr, weil neuere Sicherheitsstandards in seinem Bereich inzwischen Pflicht waren.
8. Psychische Belastungen: Arbeitslosigkeit macht nachweislich krankOhne Tagesstruktur, Aufgaben und soziale Kontakte sinkt das Wohlbefinden rapide. Viele Betroffene berichten von Verlust des Selbstwertgefühls. Eine 32-Jährige, die nach Kündigung sechs Monate arbeitslos war, entwickelte Depressionen, weil ihr Alltag auseinanderfiel und sie sich zunehmend nutzlos fühlte.
9. Vertragsnachteile: Bonuszahlungen und Leistungen gehen verlorenEigenkündigungen haben oft versteckte finanzielle Folgen. Weihnachtsgeld, Boni oder betriebliche Zuschüsse entfallen bei vielen Arbeitsverträgen automatisch. Ein Logistikmitarbeiter verlor durch seine Eigenkündigung einen Jahresbonus von 1.500 Euro, der eigentlich schon in der Firma eingeplant war.
10. Steigende Lebenshaltungskosten: Bürgergeld verliert an KaufkraftInflation und Preissteigerungen treffen Menschen am Existenzminimum am härtesten. Bürgergeld steigt nicht automatisch im gleichen Tempo wie die Kosten für Energie, Lebensmittel und Miete. Eine Bürgergeldbezieherin aus Leipzig berichtete, dass allein ihre monatliche Stromnachzahlung 40 Euro betrug – ein Betrag, den sie kaum mehr aufbringen konnte.
FAQ: Fünf häufig gestellte Fragen zum Thema Bürgergeld und KündigungKann ich Bürgergeld bekommen, wenn ich freiwillig kündige?
Ja, aber es drohen Sperrzeiten, Sanktionen und möglicherweise Rückforderungen. Eine Eigenkündigung führt fast immer zu finanziellen Nachteilen.
Ist Bürgergeld wirklich fast so hoch wie ein Arbeitseinkommen?
Nein. Bürgergeld deckt nur das Existenzminimum. Selbst einfache Vollzeitjobs bringen spürbar mehr Geld ein.
Muss ich beim Bürgergeld Bewerbungen schreiben und Maßnahmen besuchen?
Ja. Wer die Mitwirkungspflichten ignoriert, riskiert empfindliche Kürzungen, die die finanzielle Lage weiter verschärfen.
Kann das Jobcenter tatsächlich alles zurückfordern?
Wenn die Hilfebedürftigkeit selbst verschuldet ist, ja. Der Ersatzanspruch kann existenzbedrohende Summen erreichen.
Was kann ich tun, wenn mein aktueller Job mich psychisch belastet?
Es gibt sichere Alternativen: Krankschreibung, Gespräche mit dem Arbeitgeber, Reha-Maßnahmen, innerbetriebliche Wechsel oder Beratungsstellen wie der Sozialdienst oder die Gewerkschaft.
Die Vorstellung, mit Bürgergeld ein sorgenfreieres Leben führen zu können, hält der Realität nicht stand. Das Gegenteil ist der Fall: Finanzielle Verluste, Kontrollmechanismen, psychische Risiken und langfristige Nachteile überwiegen deutlich.
Wer über eine Kündigung nachdenkt, sollte daher unbedingt Alternativen prüfen – und sich bewusst machen, wie tiefgreifend die Folgen eines solchen Schrittes sein können.
Der Beitrag Job schmeißen, um Bürgergeld zu beziehen? Zehn Gründe, warum das riskant ist erschien zuerst auf Gegen Hartz IV - Bürgergeld Ratgeber und Hartz 4 Tipps.
Trotz Anspruch keine Mütterrente – Diese Fehler kosten Rente
Für Millionen Frauen ist die Mütterrente einer der wichtigsten Bausteine ihrer Altersvorsorge. Doch kaum ein anderes Rententhema ist so stark von Missverständnissen, Fehlzuordnungen und bürokratischen Hürden geprägt.
Viele Betroffene merken erst Jahre später – manchmal erst beim Rentenbescheid –, dass für ihre Kinder überhaupt keine Rentenpunkte eingetragen wurden. Und während die Politik mit warmen Worten die Lebensleistung von Müttern würdigt, zeigt die Realität im Rentenkonto oft ein anderes Bild: Lücken, Fehler, falsche Zuordnungen.
Wenn Rentenpunkte trotz Kindererziehung einfach verschwindenDabei ließe sich ein Großteil dieser Verluste vermeiden, wenn Eltern frühzeitig wissen, worauf es ankommt und welche Schritte zwingend nötig sind. Entscheidend ist nicht, ob ein Kind geboren wurde, sondern ob die Erziehungszeiten der richtigen Person zugeordnet wurden – und genau darin liegt das Problem.
Warum die richtige Zuordnung der Erziehungszeiten entscheidend istVielen Frauen wurde über Jahrzehnte suggeriert, die Mütterrente komme automatisch. Doch diese Annahme ist brandgefährlich. Denn nichts an diesem Verfahren ist automatisch, wenn Daten fehlen, Unterlagen nie eingereicht wurden oder die DRV mangels Informationen schlicht falsch zuordnet.
Der Mythos vom automatischen RentenanspruchIn der Praxis führen kleine Details dazu, dass Frauen jahrelang um ihre berechtigten Rentenpunkte gebracht werden. Besonders häufig betroffen sind Mütter, deren Kinder vor 1992 geboren wurden – also genau jene Gruppe, für die die Mütterrente geschaffen wurde. Genau hier sind die Akten häufig unvollständig, Geburtsnachweise fehlen oder wurden nie digital erfasst.
Warum besonders ältere Jahrgänge betroffen sindStatt automatisch Punkte gutzuschreiben, legt die DRV solche Fälle stillschweigend ab. Ohne aktiven Hinweis der Betroffenen bleiben die Kinder schlicht unsichtbar im Rentenkonto. Genau deshalb erleben so viele Frauen den Schock bei der ersten Rentenauskunft: Für ein Leben voller Erziehungsarbeit steht dort oft eine Null.
Unsichtbare Kinder im Rentenkonto – ein massives SystemproblemFür die Betroffenen fühlt sich das an wie ein Schlag ins Gesicht – und die Ursache liegt oft Jahrzehnte zurück. Doch auch heute passiert dies täglich: Besonders bei Auslandsgeburten, Trennungen oder wenn die Erziehungszeiten zwischen den Eltern nicht klar geregelt wurden.
Auslandsgeburten und Trennungen als Risikofaktoren
Beispiel 1: Anna (63) – Der verloren gegangene Geburtsnachweis: Anna bekam ihre Tochter 1986 in einem kleinen Krankenhaus, dessen Unterlagen später nie digitalisiert wurden. Als sie mit 62 ihre Rentenauskunft prüfte, fehlten sämtliche Erziehungszeiten.
Mangels Nachweis verweigerte die DRV die Anerkennung. Erst eine verblasste Kopie half – doch zwei Jahre blieben trotzdem unberücksichtigt. Ein klassisches Dokumentationsproblem, das tausende Betroffene trifft.
Beispiel 2: Leyla (58) – Die Auslandsgeburt, die nie im System landete: Leylas Sohn wurde in der Türkei geboren. Die DRV übernahm die Daten nie automatisch. Jahrzehnte später stellte sich heraus, dass ohne aktualisierten Auslandsnachweis keinerlei Erziehungszeit anerkannt wird. Leyla verliert bis heute rund 100 Euro Monatsrente. Gerade Migrantinnen sind häufig betroffen.
Beispiel 3: Sabine (67) – Scheidung und falsche Zuordnung: Obwohl Sabine ihre Tochter allein großzog, liefen die Erziehungszeiten weiterhin auf ihren Ex-Mann. Die DRV lehnte die rückwirkende Korrektur ab, da der Fehler hätte Jahrzehnte früher gemeldet werden müssen.
Dies ist eine der häufigsten Ursachen für verlorene Rentenpunkte nach Trennungen.
Viele Frauen wissen nicht, dass die DRV Erziehungszeiten nur einträgt, wenn vollständige Daten vorliegen. Fehlt etwas, stoppt die Zuordnung – oft ohne Hinweis. Fehlerhafte DRV-Daten und unterlassene Meldungen zeigen sich vor allem in bestimmten Situationen.
Auslandsgeburten sind besonders fehleranfällig: Ohne aktive Meldung bleibt das Kind unsichtbar im Rentenkonto. Bei Scheidungen wird häufig falsch zugeordnet, da die DRV nicht prüft, wer tatsächlich erzogen hat. Betreuung statt Sorgerecht versteht die DRV oft falsch.
Warum eine Kontenklärung wesentlich istDie Klärung des Rentenversicherungskontos ist der wichtigste Schritt, um Ansprüche zu retten oder überhaupt erst sichtbar zu machen. Fehlende Zeiten werden sonst nie eingetragen. Im Rahmen der Klärung prüft die DRV alle Unterlagen und korrigiert Zuordnungen – oft mit großen finanziellen Auswirkungen.
Die Kontenklärung verhindert finanzielle Nachteile. Wer sein Konto nicht klärt, verliert Geld – manchmal mehrere hundert Euro monatlich, denn jede ungeklärte Zeit kann bares Geld kosten.
Was die Mütterrente tatsächlich bringtFür vor 1992 geborene Kinder werden derzeit 2,5 Rentenpunkte angerechnet, für ab 1992 geborene Kinder 3 Rentenpunkte. Ein Rentenpunkt liegt aktuell bei etwa 39 Euro. Ein vor 1992 geborenes Kind bringt somit knapp 100 Euro Monatsrente.
Auf Basis der Lohnentwicklung dürfte der Rentenwert 2026 40 bis 41 Euro erreichen. Damit steigt automatisch auch die Mütterrente – ohne zusätzlichen Antrag.
Was derzeit als „Mütterrente III“ diskutiert wirdDie geplante Mütterrente III sieht vor, auch ältere Jahrgänge vollständig gleichzustellen und ebenfalls 3 Punkte zu gewähren. Das würde vielen Müttern spürbare monatliche Erhöhungen bringen.
Die Praxis zeigt: Die größten Fehler passieren bei den einfachsten DingenEin falsch geschriebener Name, ein Umzug nach der Geburt oder ein fehlender Nachweis können genügen, damit Zeiten niemals erfasst werden. Kleine Fehler haben also große Auswirkungen: Auch Berücksichtigungszeiten bis zum 10. Lebensjahr fehlen häufig und verschlechtern wichtige Ansprüche.
Berücksichtigungszeiten – der am meisten übersehene RentenfaktorSehr häufig passieren Fehler, weil die Rentenversicherung Zeiten nicht berücksichtigt, die Ihnen angerechnet werden müssen. Um verlorene Punkte zurückzuholen, sollten Sie die Rentenauskunft prüfen. Fehlende Einträge sollten Sie sofort melden.
Rentenauskunft prüfen – der erste Schritt zur KorrekturDie DRV muss Zeiten anerkennen, sobald Nachweise vorliegen. Sozialverbände helfen Ihnen bei der Antragstellung. Nachweise und Formulare retten verlorene Rentenpunkte. Zeitverzug kostet Geld. Je früher Sie den Antrag stellen, desto besser ist es. Sie sollten also schnell handeln.
FAQ: Die fünf wichtigsten Fragen zur Mütterrente1. Bekomme ich die Mütterrente automatisch?
Nein. Die Mütterrente wird nur gewährt, wenn die Kindererziehungszeiten korrekt im Rentenkonto stehen. Fehlen Daten, wird nichts nachgetragen – Betroffene müssen aktiv werden.
2. Was kann ich tun, wenn mein Kind im Ausland geboren wurde?
Auslandsgeburten werden nie automatisch übernommen. Es braucht eine amtliche Geburtsbestätigung aus dem Herkunftsland. Erst danach trägt die DRV die Zeiten ein.
3. Kann ich Erziehungszeiten nach Jahrzehnten noch korrigieren lassen?
Ja – aber nur, wenn Sie die tatsächliche Betreuung nachweisen können. Je älter der Fall, desto schwieriger wird die Beweisführung. Eine schnelle Kontenklärung ist entscheidend.
4. Wer bekommt die Mütterrente nach einer Scheidung?
Die Person, die das Kind tatsächlich betreut hat. Das Sorgerecht spielt keine Rolle. Wird nichts gemeldet, bleibt die Zuordnung oft falsch – mit teuren Folgen.
5. Was passiert, wenn die Mütterrente III kommt?
Dann erhielten auch Mütter älterer Jahrgänge drei Rentenpunkte pro Kind. Das würde monatliche Renten spürbar erhöhen – besonders bei mehreren Kindern.
Die Mütterrente ist kein Automatismus. Nur wer aktiv prüft, ob die Erziehungszeiten korrekt erfasst wurden, sichert sich die Leistung, die ihm rechtlich zusteht. Sie müssen Ihre Mütterrente aktiv sichern.
Viele Mütter verlassen sich zu sehr auf die Bürokratie. Doch wenn Sie so schnell wie möglich handeln, schützen Sie sich vor finanziellen Einbußen im Alter – und verhindern, dass ein Leben voller Erziehungsarbeit im Rentenkonto unsichtbar bleibt.
Der Beitrag Trotz Anspruch keine Mütterrente – Diese Fehler kosten Rente erschien zuerst auf Gegen Hartz IV - Bürgergeld Ratgeber und Hartz 4 Tipps.
Bürgergeld: Das Jobcenter darf jetzt Name und Anschrift von Beziehern dem Arbeitgeber mitteilen
Für eine sachgerechte Arbeitsvermittlung ist es notwendig, Daten des Bürgergeld Empfängers (Name und Anschrift) an potentielle Arbeitgeber weiterzugeben. Dies kann ohne ausdrückliche Zustimmung des Leistungsbeziehers erfolgen und erfolgt in Erfüllung der Aufgaben der Leistungsträger nach dem SGB II.
Übermittlung von SozialdatenEine Übermittlung von Sozialdaten ist nach Auffassung des LSG Hessen ( Urt. v. 05.06.2024 – L 6 SF 3/23 DS – ablehnend BSG 4. Senat, Beschluss vom 11.Juli 2025 , Az: B 4 AS 116/24 BH ) zulässig, soweit sie erforderlich ist für die Erfüllung der Zwecke, für die sie erhoben worden sind.
Der Name und die Anschrift des Leistungsempfängers sind insbesondere auch dazu erhoben worden, um die Vermittlung in ein Arbeitsverhältnis zu ermöglichen.
Der Kontakt zum potentiellen Arbeitgeber dient gerade nicht nur der Ermöglichung der Sanktionierung unterlassener und unzureichender Bewerbungen des betroffenen Leistungsempfängers, sondern auch der Optimierung der Bewerbungschancen für den Leistungsberechtigten selbst, aber auch des Suchauftrags des angeschriebenen Arbeitgebers. Systematisch lässt sich dies auch aus § 51b SGB II herleiten.
Zwänge einer behördlichen Massenverwaltung sind zu berücksichtigenDas Interesse des Grundsicherungsträgers (Jobcenter) ist gem. § 69 Abs. 1 Satz 1 1. Halbsatz SGB X in Ausfüllung des datenschutzrechtlichen Erforderlichkeits- und Zweckbindungsbegriffs mit dem Grundrecht des Leistungsberechtigten auf informationelle Selbstbestimmung in schonenden Ausgleich zu bringen (vgl. BT-Drs. 15/2997, S. 11, 25). Hierbei sind auch die Zwänge einer behördlichen Massenverwaltung zu berücksichtigen.
Übermittelte Sozialdaten dürfen keine Daten enthalten, die der engeren Privatsphäre oder gar Intimsphäre zuzurechnen sindDie übermittelten Sozialdaten sind gerade ausreichend, um den Leistungsberechtigten gegenüber dem Arbeitgeber zu identifizieren und eine erste Auswahlentscheidung durch den Wohnort und hinsichtlich Doppelbewerbungen zu ermöglichen und dem Arbeitgeber die Gelegenheit zu verschaffen, sich seinerseits initiativ mit dem Arbeitsuchenden in Verbindung zu setzen.
Sie enthalten keine Daten die der engeren Privatsphäre oder gar Intimsphäre zuzurechnen sind, sondern die übermittelten Daten bewegen sich in der äußeren und daher mit einem geringeren Grundrechtsschutz belegten Sozialsphäre des Klägers.
Lediglich von höherwertigerem Schutzinteresse ist der Umstand, dass durch die Umstände der Übermittlung dem Arbeitgeber bekannt wird, dass die genannte Person im Leistungsbezug beim Jobcenter steht oder jedenfalls arbeitsuchend ist.
Zur Erreichung der vorgenannten Zwecke ist es aber zwingend diesen Umstand zu offenbaren (vgl. Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 14. Januar 2016 – L 6 AS 19/14 – ).
Rechtstipp vom Bürgergeld ExpertenSG Nordhausen, Urt. v. 08.06.2021 – S 13 AS 1134/20 –
1. Die Bekanntgabe des Namens und der Anschrift eines Empfängers von Leistungen der Grundsicherung an einen potentiellen Arbeitgeber stellt ein zulässiges Verarbeiten von Sozialdaten im Sinne des Übermittelns dar.
2. Die Anfrage bei einem potentiellen Arbeitgeber, ob sich der vorgeschlagene Bewerber beworben hat, stellt ein zulässiges Verarbeiten von Sozialdaten im Sinne des Erhebens
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Trotz 45 Rentenjahre keine abschlagsfreie Schwerbehindertenrente – Fatales Urteil
Die Vorstellung klingt für viele Betroffene naheliegend: Wer wegen einer Schwerbehinderung früher aus dem Erwerbsleben ausscheiden darf und zugleich auf eine sehr lange Versicherungsbiografie kommt, müsste dann nicht auch früher ohne Rentenabschläge gehen können.
Genau an dieser Erwartung entzündete sich ein Rechtsstreit, der über mehrere Jahre immer wieder neue gerichtliche Stationen erreichte und am Ende gleich zweimal durch die oberste sozialgerichtliche Instanz ausgebremst wurde.
Übrig bleibt eine Botschaft, die für die Praxis große Folgen hat: Das Rentenrecht lässt sich nicht nach dem Prinzip „bestes aus beiden Welten“ kombinieren. Wer eine bestimmte Rentenart wählt, muss ihre Regeln vollständig akzeptieren – auch dann, wenn er die Voraussetzungen einer anderen, günstigeren Rentenart ebenfalls erfüllt.
Der Ausgangspunkt: Jahrgang 1957, GdB 50, Rentenbeginn 2020Der Betroffene ist ein Versicherter des Jahrgangs 1957, bei dem eine Schwerbehinderung mit einem Grad der Behinderung von 50 anerkannt war.
Er beantragte im Jahr 2019 eine Altersrente und ließ dabei mehrere Rentenvarianten prüfen, um die für ihn wirtschaftlich günstigste Lösung zu finden.
Die Rentenversicherung bewilligte schließlich die Altersrente für schwerbehinderte Menschen mit einem Rentenbeginn zum 1. Februar 2020.
Weil dieser Beginn aus Sicht der Rentenversicherung vor der für diese Rentenart maßgeblichen abschlagsfreien Altersgrenze lag, wurde die Rente dauerhaft gekürzt.
Der Versicherte hielt das für nicht hinnehmbar. Er verwies auf seine lange Versicherungszeit und sah sich im Vergleich zu anderen Versicherten benachteiligt, zumal es mit der Altersrente für besonders langjährig Versicherte eine Möglichkeit gibt, bei erfüllten 45 Versicherungsjahren ohne Abschläge in Rente zu gehen, dann allerdings zu einem späteren Zeitpunkt.
Aus seiner Perspektive durfte die Schwerbehindertenrente nicht dadurch „entwertet“ werden, dass sie mit Abschlägen belastet wird, während eine andere Rentenart bei gleicher oder sogar späterer Altersgrenze abschlagsfrei bleibt.
Warum 45 Versicherungsjahre hier nicht automatisch helfenDer Fall zeigt, wie streng das Rentenrecht zwischen Rentenarten unterscheidet. Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen ist als eigenständige Rentenart konstruiert. Sie knüpft vor allem an zwei Punkte an: an einen anerkannten Grad der Behinderung von mindestens 50 und an eine Mindestversicherungszeit von 35 Jahren.
Sie eröffnet – je nach Geburtsjahr – einen früheren Rentenzugang als die Regelaltersrente. Diese frühere Zugangsmöglichkeit ist im System jedoch in zwei Stufen angelegt: Es gibt eine Altersgrenze, ab der die Rente ohne Abschläge möglich ist, und eine niedrigere Altersgrenze, ab der die Rente zwar früher beginnen kann, dann aber mit Abschlägen verbunden ist.
Für jeden Monat, den der Rentenbeginn vor dieser abschlagsfreien Altersgrenze liegt, werden 0,3 Prozent abgezogen; insgesamt kann das bis zu 10,8 Prozent ausmachen, und dieser Abzug bleibt lebenslang bestehen.
Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte ist wiederum eine andere Rentenart. Sie folgt einem anderen gesetzgeberischen Gedanken, nämlich der Belohnung besonders langer Beitrags- und Versicherungszeiten.
Der Preis für die Abschlagsfreiheit ist hier nicht ein medizinischer Status, sondern die anspruchsvolle Wartezeit von 45 Jahren, kombiniert mit einer Altersgrenze, die je nach Jahrgang gestaffelt ist.
Für den Jahrgang 1957 weist auch die Deutsche Rentenversicherung ausdrücklich darauf hin, dass diese Rentenart grundsätzlich zu einem früheren Zeitpunkt ohne Abschläge möglich sein kann, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, allerdings eben nach den Regeln dieser Rentenart und nicht nach den Regeln der Schwerbehindertenrente.
Der rentenrechtliche Streit entzündete sich genau an dieser Trennlinie. Der Kläger wollte den Vorteil der Schwerbehindertenrente beim frühestmöglichen Rentenbeginn und gleichzeitig die Abschlagsfreiheit, die an die 45 Versicherungsjahre einer anderen Rentenart gekoppelt ist. Die Gerichte haben diesen „Transfer“ konsequent abgelehnt.
Die Gerichte: Rentenarten sind getrennte SystemeIn den gerichtlichen Entscheidungen wurde immer wieder derselbe Grundsatz betont: Jede Altersrente ist ein eigenes Rechtsinstitut mit eigenem Zugang, eigenen Altersgrenzen und eigener Abschlagslogik. Wer eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen vorzeitig in Anspruch nimmt, nimmt damit nicht nur einen früheren Beginn in Anspruch, sondern akzeptiert zugleich die gesetzlich vorgesehene Kürzung. Dass parallel dazu die Voraussetzungen für eine andere Rentenart erfüllt sein könnten, ändert daran nichts.
Diese Sichtweise ist leider folgerichtig. Das Rentenrecht arbeitet nicht mit einem Baukastensystem, bei dem Versicherte frei Vorteile addieren können. Es arbeitet mit typisierten Rentenwegen, die jeweils ein Bündel aus Zugangsvoraussetzungen und Rechtsfolgen enthalten.
Gerade in einer umlagefinanzierten Versicherung ist dies eine Regelung, mit dem Gleichbehandlung hergestellt werden soll: Wer früher eine Leistung erhält, bekommt sie nach gesetzlicher Wertung in geringerem Umfang, weil sie voraussichtlich länger gezahlt wird. Wer dafür Abschlagsfreiheit beansprucht, muss im Gegenzug bis zu einer bestimmten Altersgrenze warten oder andere Hürden erfüllen.
Der Gleichheitsgedanke: Keine Benachteiligung durch die „Rente mit 63“Ein Schwerpunkt der Argumentation des Klägers war der Gleichheitsgrundsatz. Sinngemäß stand dahinter der Vorwurf, schwerbehinderte Menschen würden durch die Einführung oder Ausgestaltung der abschlagsfreien Altersrente für besonders langjährig Versicherte schlechter gestellt, weil Nichtbehinderte mit 45 Versicherungsjahren abschlagsfrei gehen könnten, während Schwerbehinderte bei einem besonders frühen Start Abschläge tragen müssten.
Die Gerichte haben das anders bewertet. In ihrer Betrachtung liegt keine Schlechterstellung vor, weil schwerbehinderte Menschen bereits einen eigenen, privilegierten Zugang in eine Altersrente haben, der im Vergleich zu nicht schwerbehinderten Versicherten einen früheren Renteneintritt ermöglicht.
Dass dieser frühere Zugang in der vorgezogenen Variante mit Abschlägen verbunden ist, wird als Teil des gesetzgeberischen Ausgleichs verstanden. Zudem bleibt es jedem Versicherten unbenommen, bei Vorliegen der 45 Versicherungsjahre die Altersrente für besonders langjährig Versicherte zu wählen und dadurch Abschlagsfreiheit zu erreichen, dann allerdings zu dem Zeitpunkt, den diese Rentenart vorgibt.
Der lange Instanzenweg und die Rolle des BundessozialgerichtsDer Streit endete nicht mit einer einzigen gerichtlichen Niederlage (AZ: L 10 R 233/24). Er zog sich über Jahre und nahm dabei zwei Phasen an. In einer früheren Runde gelangte die Auseinandersetzung bereits über das Sozialgericht Karlsruhe und das Landessozialgericht Baden-Württemberg bis zum Bundessozialgericht; dort scheiterte der Kläger mit einer Nichtzulassungsbeschwerde.
In einer späteren Runde, die durch einen Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X ausgelöst wurde, kam es erneut zu einer Klage vor dem Sozialgericht Karlsruhe und einer Berufung. Auch hier blieb der Kläger erfolglos. Das Landessozialgericht Baden-Württemberg wies die Berufung mit Urteil vom 22. Mai 2025 zurück. Gegen die Nichtzulassung der Revision legte der Kläger wiederum Nichtzulassungsbeschwerde ein, doch das Bundessozialgericht verwarf diese mit Beschluss vom 22. Oktober 2025. Damit wurde das Urteil des Landessozialgerichts rechtskräftig.
Wichtig ist dabei ein Detail, das in der öffentlichen Wahrnehmung häufig untergeht: Ein Verwerfungsbeschluss zur Nichtzulassungsbeschwerde ist in der Regel keine inhaltliche Entscheidung über die Rentenfrage selbst, sondern eine prozessuale Schranke.
Das Bundessozialgericht prüft dann nicht erneut umfassend, ob die Rentenversicherung materiell richtig lag, sondern ob die Voraussetzungen für die Zulassung der Revision ordnungsgemäß dargelegt und erfüllt sind. Für Betroffene kann sich das dennoch wie eine endgültige inhaltliche Abfuhr anfühlen, weil der Rechtsweg faktisch beendet wird und das Berufungsurteil bestehen bleibt.
Der Überprüfungsantrag: Warum § 44 SGB X keine zweite Hauptverhandlung istNach der ersten Verfahrensrunde versuchte der Kläger, über § 44 SGB X eine erneute Prüfung der Rentenbescheide zu erreichen. Dies ist im Sozialrecht wichtig, weil es rechtswidrige belastende Verwaltungsakte auch nach Eintritt der Bestandskraft korrigierbar machen soll.
Gleichzeitig ist § 44 SGB X keine Einladung, einen bereits entschiedenen Rechtsstreit mit denselben Argumenten neu aufzulegen. Voraussetzung ist vielmehr, dass der ursprüngliche Bescheid auf einer unrichtigen Tatsachenbasis beruht oder das Recht falsch angewandt wurde.
Genau daran scheiterte der erneute Vorstoß. Die Gerichte sahen keine fehlerhafte Rechtsanwendung, sondern eine konsequente Umsetzung der gesetzlichen Abschlagsregelung für die vorzeitige Altersrente für schwerbehinderte Menschen. Damit fehlte das Einfallstor, über das § 44 SGB X eine Korrektur hätte erzwingen können.
Ein Nebenaspekt: Anerkannte Zeiten ohne spürbaren EffektDer Fall enthält noch einen Punkt, der für viele Versicherte typisch ist und dennoch selten Schlagzeilen macht: Im Laufe des Verfahrens wurden ältere Beitrags- oder Versicherungszeiten aus den 1970er-Jahren rückwirkend anerkannt.
Für den Kläger war das ein Teilerfolg, der allerdings an der entscheidenden Stellschraube nichts änderte, weil die Anerkennung die Abschlagsfrage nicht berührte und offenbar auch die Rentenhöhe nicht in einer Weise beeinflusste, die den Streit befriedet hätte.
Gerade hier zeigt sich, wie leicht sich Betroffene in Detailkorrekturen verbeißen können, während die eigentliche wirtschaftliche Wirkung von ganz anderen Faktoren abhängt, nämlich vom Rentenbeginn, der Rentenart und der Abschlagslogik.
Was Betroffene aus dem Urteil mitnehmen solltenDie praktische Konsequenz ist unangenehm klar: Wer die Altersrente für schwerbehinderte Menschen möglichst früh beginnen lässt, muss damit rechnen, dass Abschläge anfallen, selbst wenn 45 Versicherungsjahre erreicht sind.
Wer Abschlagsfreiheit will, muss sich an die abschlagsfreie Altersgrenze der gewählten Rentenart halten oder eine andere Rentenart wählen, die Abschlagsfreiheit vorsieht, aber möglicherweise später beginnt.
Das macht die Entscheidung über den Rentenantrag zu einer Weichenstellung mit dauerhaftem Effekt.
Ein paar Monate früherer Rentenbeginn bedeuten nicht nur einige Monate früher Geld, sondern oft eine lebenslange Kürzung. Umgekehrt kann das Warten auf eine abschlagsfreie Rente finanziell sinnvoll sein, wenn die spätere, höhere Monatsrente die „verlorenen“ Monate ausgleicht.
Welche Variante im Einzelfall besser ist, hängt von der Rentenhöhe, der Beschäftigungssituation, der Gesundheit, dem Steuersatz, der Krankenversicherung und der Frage ab, wie der Übergang in den Ruhestand gestaltet werden soll.
Gestaltungsmöglichkeiten: Abschläge ausgleichen, Übergänge flexibilisierenDas Rentenrecht ist in der Konsequenz streng, bietet aber durchaus legale Möglichkeiten, die Folgen zu mildern. Wer eine vorgezogene Altersrente mit Abschlägen erwägt, kann diese Abschläge unter bestimmten Voraussetzungen durch Sonderzahlungen ganz oder teilweise ausgleichen.
Die Deutsche Rentenversicherung verweist darauf, dass solche Ausgleichszahlungen grundsätzlich ab dem 50. Lebensjahr möglich sind, wenn eine entsprechende Auskunft eingeholt wird.
Das ist kein „Trick“, sondern ein gesetzlich vorgesehener Weg, um einen früheren Rentenbeginn zu ermöglichen, ohne die monatliche Leistung dauerhaft zu reduzieren.
Daneben hat sich der Übergang in die Rente in den letzten Jahren auch durch flexiblere Hinzuverdienstmöglichkeiten verändert. Wer nicht abrupt aussteigen will oder kann, kann heute häufiger über Teilrentenmodelle, Weiterarbeit und einen gleitenden Übergang nachdenken.
Für die individuelle Rechnung kann das entscheidend sein, weil ein früher Rentenbeginn mit Abschlägen möglicherweise durch zusätzliche Einkommen und weitere Rentenbeiträge flankiert wird, während ein späterer Beginn ohne Abschläge eine andere Balance zwischen Zeit und Geld setzt.
QuellenDeutsche Rentenversicherung, Informationsseite „Altersrente für schwerbehinderte Menschen“ (Altersgrenzen, Abschläge, Voraussetzungen).
§ 236a SGB VI (Altersrente für schwerbehinderte
Verfahrenshinweise zum Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 22.05.2025 – L 10 R 233/24
Der Beitrag Trotz 45 Rentenjahre keine abschlagsfreie Schwerbehindertenrente – Fatales Urteil erschien zuerst auf Gegen Hartz IV - Bürgergeld Ratgeber und Hartz 4 Tipps.