Meinungsfreiheit ist nicht nur das Recht, zu Allem seinen Senf dazu zu geben wie an einer Würstelbude. Es ist das Recht, Behauptungen der Mächtigen in Frage zu stellen, Erklärungen und Fakten einzuklagen und Alternativen einzufordern. Das mag unbequem sein, lästig, nerven, bremsen. Aber es ist der Motor des Fortschritts. Ohne Nörgler, Zweifler und Besserwisser kein Fortschritt. Zweifel ist eine gesellschaftliche Produktivkraft. Seine Diffamierung durch angeblich alternativlose Politik ist Rückschritt in vormoderne Zeiten. Deutschland braucht wieder einen Grundkurs in Debatte und Wiederbelebung der Streitkultur.» (- Roland Tichy, Journalist und Publizist)
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Landtagswahlen: Das echte Wahlergebnis
Die Ergebnisse der Parlamentswahlen in Berlin, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt repräsentieren nicht die gesamte Bevölkerung – große Teile von ihnen haben nicht mitentschieden. In Berlin sogar mehr als die Hälfte.
Wen repräsentiert das neue Abgeordnetenhaus in Berlin? Für wen stehen die neuen Landtage in Schwerin und Magdeburg ein? Wer wird nicht repräsentiert?
Es ergibt sich ein neues Bild der Wahlergebnisse bei den Parlamentswahlen in Berlin und Mecklenburg-Vorpommern am 20. September sowie in Sachsen-Anhalt vom 6. September, wenn man sie nicht nur mit den Menschen in Verhältnis setzt, die ihre Stimme abgeben konnten. Vergleicht man sie mit der Gesamtbevölkerung des Landes, zeigt sich: Die Zusammensetzung des Abgeordnetenhauses von Berlin wurde nur von rund 44% der Bevölkerung entschieden. In Mecklenburg-Vorpommern bestimmte 62% der Bevölkerung mit, in Sachsen-Anhalt rund 57%.
Ganze 22% der Einwohner*innen Berlins durften nicht mitwählen, weil sie keinen deutschen Pass haben. Weitere 14% sind jünger als 16 Jahre. Gerade Reformen in der Bildungs-, Klima- und Migrationspolitik haben auf sie besonders große Auswirkungen. Sie sind von der Politik betroffen, haben darauf aber keine direkte Einflussmöglichkeit.
Zudem zählten viele weitere Stimmen nicht, weil Parteien an der Fünf-Prozent-Hürde scheiterten. Etwa 16% gingen in Berlin nicht zur Wahl, in Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt je 17% – in der Regel Menschen, die mit der Politik unzufrieden sind und nicht den Eindruck haben, dass sie mit ihrer Stimme etwas ändern können.
Wahlrecht reformierenFür die fehlende Repräsentation gibt es vielfältige Reformvorschläge: Sie reichen von einem Wahlrecht für alle dauerhaft Aufenthaltsberechtigten unabhängig vom Pass über Wahlpflichtmodelle bis hin zur Senkung des Wahlalters. In Berlin hatten Linke und Grüne zuletzt im Mai 2023 in einem gemeinsamen Antrag den Senat aufgefordert sich im Bundesrat dafür einzusetzen, dass Unionsbürger*innen und Drittstaatsangehörige bei Landtagswahlen ein Wahlrecht erhalten, sofern sie mindestens fünf Jahre ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland haben. Beide Parteien haben diese Forderung auch in ihre Wahlprogramme übernommen.
In den Ländern Berlin und Mecklenburg-Vorpommern konnten zudem im Gegensatz zu Sachsen-Anhalt auch 16- und 17-Jährige ihre Stimme abgeben. Bei der vom Kinder- und Jugendring Sachsen-Anhalt veranstalteten U-18 Wahl hatten im August knapp über 3000 Kinder und Jugendliche ihre Stimme abgegeben.
Auch eine Absenkung oder Streichung der Fünf-Prozent-Hürde wird vermehrt gefordert, da durch sie Wahlstimmen nutzlos werden. Auch ein Präferenz-Wahlrecht käme in Frage. Danach gibt man z.B. in Rangfolge für zwei Parteien eine Stimme an. Zieht die erste Partei nicht ins Parlament ein, verfällt die Stimme nicht, sondern kommt der zweitgenannten Partei zugute.
von Arne Semsrott , Melek Bazğan , Matthias Jakubowski❤️ Hilf mit! Stärke die Informationsfreiheit mit Deiner Spende.
Erster Gesetzesentwurf zur Rente nach 45 Jahren: Alle Jahrgänge ab 1972 betroffen
45 Versicherungsjahre erreichen und vor der regulären Altersgrenze ohne Abschläge in Rente gehen: Diese Möglichkeit will die Bundesregierung im Zuge ihrer Rentenreform abschaffen. Ein bekannt gewordener Gesetzesentwurf deutet nun an, wie der Ausstieg aussehen könnte.
Erster Entwurf bekanntNach einem Bericht Kreisen wurde am Vortag ein interner Entwurf mit Bearbeitungsstand vom 21. August bekannt. Das Arbeitsministerium habe ihn als Papier eines Fachreferats eingeordnet.
Aber aus einer Antwort an den Bundestag vom 14. September 2026 erklärte die Bundesregierung, die gesetzlichen Regelungen zur Umsetzung der Kommissionsempfehlungen würden noch erarbeitet.
Entwarnung bedeutet der Entwurf allerdings nicht. Die Bundesregierung beschreibt ausdrücklich das Ziel, den abschlagsfreien Zugang für besonders langjährig Versicherte abzuschaffen.
Der Koalitionsausschuss kündigte an, die Empfehlungen der Alterssicherungskommission vollständig und zügig umzusetzen; das Gesetzgebungsverfahren sollte bis Ende 2026 abgeschlossen werden.
Für Beschäftigte steht damit ein erheblicher Renten-Vorteil auf dem Spiel. Wer heute die Voraussetzungen erfüllt, kann früher aufhören, ohne dass allein wegen dieses früheren Beginns ein Rentenabschlag entsteht. Würde dieser Zugang entfallen, müssten Betroffene je nach späterer Rechtslage länger arbeiten, eine Zeit ohne Rente finanzieren oder dauerhafte Kürzungen hinnehmen.
Welche Jahrgänge im frühen Papier genannt werdenDem Bericht zufolge sollte der Zugang mit 65 für die Jahrgänge 1964 bis 1966 erhalten bleiben. Für 1967 bis 1971 war besonderer Vertrauensschutz vorgesehen, ab 1972 grundsätzlich kein allgemeiner Zugang zur bisherigen Rentenart mehr.
Diese Angaben beschreiben den überholten Arbeitsstand und erlauben keine verlässliche Aussage über das spätere Gesetz.
Für den Schutz sollte demnach eine verbindlich vereinbarte Altersteilzeit bedeutsam sein; als Stichtag enthielt das Papier lediglich einen Platzhalter für den Kabinettsbeschluss.
Daraus lässt sich heute weder eine sichere Abschlussfrist noch eine Garantie für einzelne Verträge ableiten. Wer jetzt allein aus Sorge vor einer vermeintlichen Frist unterschreibt, trifft eine weitreichende Entscheidung auf unsicherer Grundlage.
Was bei der Rente nach 45 Jahren weiterhin giltNach § 38 SGB VI besteht die Altersrente für besonders langjährig Versicherte weiterhin. Für die Jahrgänge ab 1964 sind das vollendete 65. Lebensjahr und 45 Jahre anrechenbare Versicherungszeit erforderlich. Für ältere Jahrgänge gelten niedrigere Altersgrenzen.
Abschlagsfreier Rentenbeginn nach 45 anrechenbaren Versicherungsjahren: geltendes Recht Geburtsjahrgang Erforderliches Alter 1961 64 Jahre und 6 Monate 1962 64 Jahre und 8 Monate 1963 64 Jahre und 10 Monate 1964 und später 65 JahreDie Tabelle zeigt die bestehende Rechtslage, keine zugesicherte Ausnahme von einer künftigen Reform. Weitere Hintergründe erläutert Dr. Utz Anhalt im Beitrag über die diskutierten Übergangsfristen bei der Rente nach 45 Jahren. Die Bezeichnung „Rente mit 63“ führt für die heute betroffenen jüngeren Jahrgänge deshalb in die Irre.
45 Versicherungsjahre sind mehr als 45 Jahre BeschäftigungFür diese Rente zählen nicht ausschließlich Jahre im Betrieb. Nach den Erläuterungen der Deutschen Rentenversicherung können beispielsweise Kindererziehung, nicht erwerbsmäßige Pflege und bestimmte Zeiten mit Krankengeld berücksichtigt werden. Entscheidend ist, welche Monate im Versicherungskonto für die 45-jährige Wartezeit anerkannt werden.
Besonders aufpassen müssen Versicherte, die ihren Rentenbeginn mit Arbeitslosengeld überbrücken wollen. Dessen Bezugszeiten zählen nach § 51 Absatz 3a SGB VI in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn grundsätzlich nicht für die 45 Jahre; ausgenommen sind insbesondere die gesetzlich erfassten Fälle einer Insolvenz oder vollständigen Geschäftsaufgabe des Arbeitgebers. Diese Hürde besteht bereits heute und ist keine Folge der angekündigten Reform.
Eine Schutzrente wäre kein Ersatz für alleAls Ausgleich für den Wegfall des bisherigen Zugangs empfiehlt die Kommission eine neue Schutzrente. Nach der Darstellung des Bundesarbeitsministeriums soll sie langjährigen Beitragszahlern im rentennahen Alter helfen, die ihren bisherigen Beruf wegen schwerwiegender gesundheitlicher Einschränkungen nicht mehr ausüben können. Dafür wäre eine individuelle Gesundheitsprüfung vorgesehen.
Daraus folgt ein deutlicher Unterschied zum bisherigen Anspruch: Lange Versicherungszeiten allein würden für diese Ausnahme nicht genügen. Wer die gesundheitlichen Voraussetzungen nicht erfüllt, könnte trotz 45 anrechenbarer Jahre durch das neue Modell fallen. Die geplante Schutzrente statt der Rente nach 45 Jahren muss deshalb daran gemessen werden, wen sie tatsächlich erreicht.
Vertrauensschutz braucht mehr als eine ZusageBundesarbeitsministerin Bärbel Bas kündigte am 11. September im Bundestag Vertrauensschutz für Menschen an, die nach 45 Jahren Arbeit mit einem abschlagsfreien Rentenbeginn rechnen. Das dokumentiert der Bericht des Bundestages zur Haushaltsdebatte. Welche Voraussetzungen später dafür gelten, beantwortet diese Ankündigung noch nicht.
Genau hier entsteht das Problem für die Lebensplanung: Ein Arbeitsverhältnis, eine Altersteilzeit oder eine private Überbrückung lassen sich nicht beliebig verschieben. Versicherte benötigen deshalb nachvollziehbare Übergangsvorschriften, bevor sie ihre Planung auf neue Regeln ausrichten können. Eine bloße Jahreszahl aus einem überholten Papier bietet diese Sicherheit nicht.
Wenn der Abschlag bleibt, kostet früherer Ruhestand jeden Monat GeldVon der 45-Jahre-Rente zu unterscheiden ist die Altersrente für langjährig Versicherte mit mindestens 35 Versicherungsjahren. Sie kann nach geltendem Recht ab 63 vorzeitig bezogen werden, allerdings mit dauerhaften Abschlägen. Die 45-Jahre-Rente selbst lässt sich dagegen auch gegen Abschläge nicht vor ihre jeweilige Altersgrenze vorziehen.
Nach § 77 SGB VI beträgt die Kürzung bei vorzeitiger Inanspruchnahme 0,3 Prozent pro Monat. Bei einem Beginn zwei Jahre vor der für diese Rentenart geltenden abschlagsfreien Altersgrenze ergibt das 7,2 Prozent. Auf eine für diesen Beginn ermittelte Bruttorente von 2.000 Euro vor Abschlag gerechnet wären das 144 Euro weniger im Monat.
Beispiel aus der Praxis: 144 Euro Unterschied trotz 45 JahrenDer Lagerarbeiter Thomas, Jahrgang 1967, möchte mit 65 in Rente gehen und hätte dann 45 anrechenbare Versicherungsjahre. Nach heutigem Recht wäre dieser Zugang abschlagsfrei möglich. Für das Beispiel wird eine zu diesem Zeitpunkt errechnete monatliche Bruttorente von 2.000 Euro vor Abschlag angenommen.
Würde sein abschlagsfreier Zugang ohne Übergangsschutz entfallen und könnte er stattdessen die 35-Jahre-Rente mit 65 bei einer abschlagsfreien Altersgrenze von 67 beziehen, blieben rechnerisch 1.856 Euro brutto.
Das wären 1.728 Euro weniger im Jahr; weitere Beiträge durch längeres Arbeiten und spätere Rentenanpassungen sind dabei nicht eingerechnet. Dieses Szenario zeigt die mögliche finanzielle Belastung, ist aber keine bereits beschlossene Kürzung für Thomas oder seinen Jahrgang.
Der Beitrag Erster Gesetzesentwurf zur Rente nach 45 Jahren: Alle Jahrgänge ab 1972 betroffen erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.
Gas-,Strom- und Spritpreise werden zum Kostentreiber Nr. 1… von Fritz Vahrenholt
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Vorab, wie immer, zur Temperaturentwicklung.Die globale Temperatur liegt im August um 0,68 Grad Celsius höher als das langjährige Mittel. Das ist ein deutlicher Anstieg gegenüber dem Juli.
Der Grund ist natürlichen Ursprungs: In den Tropen steigt die Temperatur stark an, der östliche Pazifik hat sich um mehr als 3 Grad erwärmt. Bis Ende des Jahres wird ein sehr starker EL Nino erwartet.
Der durchschnittliche Temperaturanstieg seit 1979 betrug 0,16 Grad Celsius pro Jahrzehnt.
Heute befasse ich mich mit den Auswirkungen der Energiepolitik auf unsere Lebensmittelpreise, auf die Benzinpreise und dem Deutschlandplan zum Wiedereinstieg in die Kernenergie.
Die Gasspeicher in Deutschland sind nur zu 56 % gefüllt, so dass die Bundesregierung nun doch eingreift und den bundeseigenen Gaseinkäufer SEFE angewiesen hat, Gas zu Höchstpreisen zu kaufen. Knappheit treibt den Preis. Im Juli diesen Jahres hatte ich auf die drohende Notlage hingewiesen. Nichts passierte, als Gas noch etwa 50 % preiswerter war.
Energiepreise treiben Inflation und Lebensmittelpreise
Haupttreiber der Inflation in Deutschland sind die massiv gestiegenen Energiepreise. Während die Inflationsrate sich noch bei 2,9 % befindet, sind die Preise für Energie, Strom und Gas um 10,5 % gestiegen. Dass Deutschland die höchsten Strompreise aller Industriestaaten aufweist, hat seine Ursache im Doppelausstieg aus Kernenergie und Kohlekraft, der hohen Belastung durch CO2-Zertifikate und den immensen Systemkosten von Wind- und Solarenergie.
Beim Gas liegt die Lage etwas anders. Seit der Einführung des Fracking-Verbots in Deutschland unter Kanzlerin Merkel war Deutschland „alternativlos“ auf preiswertes russisches Pipelinegas angewiesen. Der Vergleich der Kosten von Erdgas in den USA und den Kosten für importiertes Flüssiggas (LNG) in Deutschland zeigt den Preisschock für Industrie und Verbraucher auf: Verflüssigung, Transport und Regasifizierung macht das Gas dreimal so teuer, dann kommt die CO2-Abgabe hinzu und es wird 4-5 mal so teuer. Da zudem Gas in Deutschland im aktuellen Krisenmarkt knapp ist, führt das am Ende auf ein 8 bis 9-mal so teures Gas wie in den USA.
Der Verzicht auf eine eigene Gasförderung zugunsten des Imports russischen Gases wirkt sich nun nach der Sprengung der Pipelines und der Sperrung der Straße von Hormuz fatal aus: Haushaltskunden zahlen aktuell um 12 Cent/kWh Gas. Aber dieser Gaspreis ist noch nicht im Einkaufskorb gelandet.
Steigt der Gaspreis, folgen die Preise für Stickstoffdünger. Rund die Hälfte der weltweiten Nahrungsmittelproduktion hängt direkt oder indirekt am synthetischen Stickstoffdünger. Die BASF hat ihre Anlagen zur Stickstoffdüngerproduktion stillgelegt. Der zweite große Standort SKW Piesteritz in Sachsen-Anhalt hatte bereits 2025 die Produktion eingestellt, wieder angefahren und droht nun erneut mit der Drosselung auf Grund hoher Kosten für importiertes Erdgas. Dazu gesellt sich im Übrigen auch noch die CO2– Abgabe (bei der Ammoniakherstellung entsteht zwangsweise CO2), die in den nächsten Jahren die Produktion in Deutschland ohnehin unwirtschaftlich machen würde.
Der größere Schaden entsteht dabei nicht sofort, sondern über Mengeneffekte im nächsten Jahr. Bei hohen Düngerkosten reduzieren Landwirte die Stickstoffgabe, was zu Ertragsausfällen und damit zu Preissteigerungen im nächsten Jahr führt.
Der größte Abzocker an der Tankstelle ist Finanzminister Klingbeil
Super E5 kostet zurzeit etwa 2,34 € pro Liter, Diesel rund 2,40 €. Beim Super kassiert der Finanzminister die Energiesteuer in Höhe von 65,45 ct pro Liter, der CO2-Preis beträgt 15,4 ct pro Liter, die Treibhausgasquote verteuert den Sprit noch einmal um 12-20 ct pro Liter. Letzteres (rd. 10 Mrd. €) bekommt der Finanzminister zwar nicht, sondern die Biokraftstoffhersteller. Der Finanzminister kassiert aber die Mehrwertsteuer dafür. Die Mehrwertsteuer beträgt insgesamt 36,4 €ct pro Liter. Damit gehen 51 % des Spritpreises an den Staat..
An den gestiegenen Ölbeschaffungskosten verdient der Finanzminister kräftig mit. Wenn wir davon ausgehen, dass die Ölpreise bis Ende des Jahres so hoch bleiben, erhöht die Mehrwertsteuer sich um 5 Milliarden € und die CO2-Steuer ( die in diesem Jahr um 10 € pro t CO2 erhöht wurde) um 1,6 Milliarden. Eine fette Beute, von der der Finanzminister mit der Forderung nach einer Übergewinnsteuer ablenken will. Die fünf Milliarden muß sich der Bundesfinanzminister mit den Bundesländern teilen.
Ohne staatliche Abgaben hätte Deutschland den niedrigsten Dieselpreis und den zweitniedrigsten Benzinpreis in ganz Europa! Das Benzin würde 95 ct pro Liter kosten.
Es haben übrigens folgende Länder noch keinen CO2-Preis auf Kraftstoffe eingeführt: Italien, Spanien, Griechenland, Portugal, Tschechien, Slowakei, Polen, Ungarn, Rumänien, Bulgarien, Kroatien, Belgien. Deutschland ist immer vorne dabei, wenn es darum geht mit der CO2– Erzählung „wir retten die Welt“ den Bürgern das Geld aus der Tasche zu ziehen.
Zeit für Kernkraft
Seit gestern ist unser neues Buch „Zeit für Kernkraft- Schlüssel zum Wohlstand“ (Vahrenholt/Peters) im Buchhandel. Es ist nicht anzunehmen, dass Vertreter der Bundesregierung das Buch in die Hand nehmen, lesen und beherzigen. Machen Sie sich schlauer als die Koalitionäre, die das Wort Kernenergie aus der Regierungsvereinbarung gestrichen haben, und schauen Sie mal in das Buch hinein.
Für Interessenten hier der im Buch enthaltene Deutschlandplan Kernenergie.
Unser Deutschlandplan umfasst folgende Punkte:
1. Das Atomgesetz wird geändert, um die friedliche Nutzung der Kernenergie in Deutschland wieder zu ermöglichen.
2. Das für Windkraft- und Solaranlagen gesetzlich festgestellte ≫überragende öffentliche Interesse≪ wird auf Anlagen der Kernenergie übertragen, damit Genehmigungsverfahren beschleunigt werden können.
3. Das Standortauswahlgesetz für Endlager wird an die künftig nach Transmutation zu erwartenden deutlich kürzeren Endlagerzeiträume angepasst.
4. Das ALARA („so gering wie möglich“)-Prinzip im Strahlenschutz wird – wie in den USA – nicht länger als faktisch absolutes Minimierungsgebot, sondern als Optimierungsprinzip im Verhältnis zur natürlichen Radioaktivität angewendet.
5. Sämtliche nachgeordneten Behörden, die mit dem Kernenergiekreislauf befasst sind, werden durch einen neuen Errichtungszweck von der Verhinderung kerntechnischer Nutzung auf deren Ermöglichung neu ausgerichtet.
6. Zur Bündelung aller energiepolitischen Kompetenzen wird ein Energieministerium mit einem neuen Schwerpunkt Kernenergie geschaffen.
7. Eine gesellschaftliche Kampagne zu Reindustrialisierung, Versorgungssicherheit, Kerntechnik und geopolitischer Souveränität schafft die vorpolitischen Voraussetzungen für den Wiedereinstieg.
8. Soweit technisch möglich, werden bestehende Kernkraftwerke wieder in den Leistungsbetrieb zurückgeführt.
9. Die vorhandenen Kernkraftwerksstandorte werden für den Bau neuer Großreaktoren gesichert und genutzt.
10. Small Modular Reactors (SMR) und inhärent sichere Reaktorkonzepte der IV. Generation werden gezielt gefördert.
11. SMRs und Kraftwerke der IV. Generation werden an Standorten ehemaliger Kohlekraftwerke sowie in großen Industriebetrieben errichtet.
12. An jeder Technischen Hochschule Deutschlands werden neue Lehrstühle für Kerntechnik eingerichtet. Gleichzeitig wird die Kerntechnik wieder zur wichtigsten Säule des Energieforschungsprogramms.
13. Die Forschungszentren Jülich und Karlsruhe – früher Kernforschungsanlagen von Weltklasseniveau –, die seit 2015 keine Kernkrafttechnik mehr verfolgen dürfen, nehmen wieder Spitzenforschung auf dem Gebiet der Kerntechnik auf.
14. Deutschland wird wieder aktives Mitglied der europäischen und internationalen Kernenergieorganisationen
Der Beitrag Gas-,Strom- und Spritpreise werden zum Kostentreiber Nr. 1… von Fritz Vahrenholt erschien zuerst auf EIKE - Europäisches Institut für Klima & Energie.
Betriebsrente jahrelang zu niedrig: BAG spricht Rentner 4.614 Euro Nachzahlung zu
4.614,55 Euro brutto muss ein Arbeitgeber einem Rentner nachzahlen, weil dessen Betriebsrente über Jahre zu niedrig berechnet wurde. Hinzu kommen Zinsen. Besonders wichtig für andere Betriebsrentner: Das Bundesarbeitsgericht zog für die richtige Berechnung nicht nur den Wortlaut einer alten Versorgungsordnung heran.
Entscheidend war auch, wie der Arbeitgeber diese Regelung jahrzehntelang selbst angewendet hatte.
Das Urteil kann deshalb für Rentner wichtig sein, deren Betriebsrente auf älteren Versorgungszusagen, Gesamtzusagen oder betrieblichen Versorgungsordnungen beruht. Wer eine geänderte oder gekürzte Berechnung einfach hinnimmt, könnte Geld verlieren. (3 AZR 100/25).
Arbeitgeber änderte die Berechnung der BetriebsrenteDer Kläger, Jahrgang 1945, hatte von 1976 bis 1992 beim Arbeitgeber beziehungsweise dessen Rechtsvorgänger gearbeitet. Grundlage seiner betrieblichen Altersversorgung war ein Versorgungsstatut aus dem Jahr 1953 in der Fassung von 1977.
Die Versorgung orientierte sich an den Bezügen bayerischer Beamter. Der Arbeitgeber berechnete die Betriebsrente über viele Jahre nach einem Verfahren, bei dem Veränderungen der gesetzlichen Rente und der maßgeblichen ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge berücksichtigt wurden.
Stiegen die Dienstbezüge, erhöhte sich grundsätzlich auch die Berechnung der Betriebsrente. Stieg dagegen die gesetzliche Rente, konnte die Betriebsrente sinken. Diese sogenannte Gesamtrentenfortschreibung praktizierte der Arbeitgeber seit Beginn des Rentenbezugs über viele Jahre.
Dann änderte er seine Vorgehensweise. Nach einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts München aus dem Jahr 2020 stellte der Arbeitgeber die bisherige Berechnung um.
Statt die Betriebsrente wie zuvor fortzuschreiben, orientierte er sich nun im Wesentlichen an der Anpassungsprüfung nach § 16 Betriebsrentengesetz und einer im Versorgungsstatut geregelten Mindestgarantie.
Für den Rentner im konkreten Fall bedeutete die Umstellung weniger Geld.
Rentner akzeptiert nicht die neue BerechnungDer Kläger hielt die neue Berechnung für falsch. Nach seiner Auffassung musste der Arbeitgeber weiterhin die jeweils maßgeblichen ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge seiner eigenen Besoldungsordnung zugrunde legen. Damit hatte er beim Bundesarbeitsgericht weitgehend Erfolg.
Das BAG stellte fest, dass der Arbeitgeber die Betriebsrente weiterhin auf Grundlage der jeweils maßgeblichen ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge der Besoldungsgruppe A14, Dienstaltersstufe 11, berechnen muss.
Für Januar 2020 bis einschließlich Oktober 2024 ergab sich daraus eine Differenz von 4.614,55 Euro brutto. Zusätzlich muss der Arbeitgeber Zinsen zahlen.
4.614,55 Euro Nachzahlung wegen falscher BerechnungAllein für Januar 2021 bis Juni 2022 fehlten dem Rentner insgesamt 1.873,98 Euro. Für Dezember 2022 bis März 2023 kamen 533,36 Euro hinzu.
Von April 2023 bis Oktober 2024 ergab sich eine weitere Differenz von 1.521,26 Euro. Zusammen mit den vorherigen Zeiträumen errechnete das BAG 4.614,55 Euro brutto.
Der Fall zeigt auch, wie sich monatliche Abweichungen summieren können. Bei einer Betriebsrente, die über Jahre oder Jahrzehnte gezahlt wird, können Differenzen von einigen Dutzend Euro pro Monat mehrere Tausend Euro ausmachen.
Jahrzehntelange Berechnungspraxis wird zum wichtigen BeweispunktDer wichtigste Teil des Urteils reicht über die konkrete Nachzahlung hinaus. Das BAG stellte ausdrücklich klar, dass eine Praxis über Jahrzehnte eine Rolle spielt, wenn es um das Auslegen einer Versorgung geht.
Das gilt vor allem, wenn der Arbeitgeber diese Regelung selbst als Gesamtzusage erteilt hat. Im konkreten Fall hatten der Arbeitgeber und sein Rechtsvorgänger die Versorgungsbezüge über Jahrzehnte entsprechend der Entwicklung der ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge erhöht. Das sprach nach Auffassung des BAG für die vom Rentner verlangte Auslegung.
Für Betroffene ist das ein wichtiger Ansatzpunkt: Nicht nur die aktuelle Berechnung oder einzelne Sätze aus einer alten Versorgungsordnung können entscheidend sein. Auch frühere Abrechnungen und die gebräuchliche Methode des Arbeitgebers sind bedeutend.
Alte Versorgungsordnung steht nicht isoliertDer Arbeitgeber berief sich auf eine Klausel, nach der Änderungen der Besoldung keinen Einfluss auf bereits laufende Versorgungsleistungen haben sollten. Auf den ersten Blick sprach diese Formulierung gegen den Rentner.
Das BAG betrachtete die Klausel jedoch im Zusammenhang mit der gesamten Versorgungsordnung. Dabei unterschied das Gericht zwischen einer garantierten Mindestversorgung und der regulären Berechnung der laufenden Versorgung.
Die Klausel, auf die sich der Arbeitgeber berief, regelte nach der Auslegung des Gerichts vor allem die Mindestversorgung. Daraus folgte nicht, dass auch die reguläre Betriebsrente aus der bisherigen dynamischen Berechnung herausfiel.
Damit scheiterte der Versuch, eine einzelne Formulierung aus der alten Versorgungsordnung gegen die langjährige Berechnung zu stellen.
Selbst eine unklare Versorgungszusage kann zugunsten des Rentners ausgelegt werdenDas BAG setzte noch einen weiteren wichtigen Punkt. Selbst wenn man die Versorgungsordnung anders lesen und zwei vertretbare Auslegungen für möglich halten würde, hätte das dem Arbeitgeber nicht geholfen. Dann käme die sogenannte Unklarheitenregel des § 305c Absatz 2 BGB ins Spiel.
Bei mehrdeutigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gehen nicht ausräumbare Zweifel grundsätzlich zulasten desjenigen, der die Klausel gestellt hat.
Da das Versorgungsstatut im konkreten Fall als Gesamtzusage und damit als Allgemeine Geschäftsbedingung zu behandeln war, hätte auch dieser Weg zu dem für den Rentner günstigeren Ergebnis geführt.
Welche Betriebsrentner ihre Berechnung jetzt prüfen solltenBesonders aufmerksam sollten Sie werden, wenn Ihr früherer Arbeitgeber seine Berechnung während des Rentenbezugs geändert hat.
Das gilt ebenso, wenn Ihre Versorgung auf einer alten Betriebsvereinbarung, Versorgungsordnung oder Gesamtzusage beruht und der Arbeitgeber diese Regelung früher anders angewendet hat als heute.
Vergleichen Sie deshalb ältere Rentenabrechnungen mit den aktuellen Zahlungen. Prüfen Sie, welche Berechnung der Arbeitgeber früher verwendet hat und ob Steigerungen bestimmter Gehälter, Tarife, Beamtenbezüge oder anderer Bezugsgrößen in Ihre Betriebsrente eingeflossen sind.
Auch Schreiben des Arbeitgebers zum Beginn der Betriebsrente, ältere Anpassungsmitteilungen und Berechnungsblätter können wichtig sein. Gerade eine gleichförmige Praxis über viele Jahre kann nach dem neuen BAG-Urteil für die Auslegung der ursprünglichen Versorgungszusage sprechen.
Arbeitgeber forderte sogar Geld vom Rentner zurückDer Fall hatte für den Kläger noch eine weitere brisante Seite. Der Arbeitgeber wollte nicht nur die höhere Betriebsrente abwehren, sondern verlangte im Wege einer Widerklage 1.427,22 Euro vom Rentner zurück.
Der Arbeitgeber war der Ansicht, zwischen Januar 2021 und Juni 2022 zu viel gezahlt zu haben. Auch damit scheiterte er. Nachdem sich die Berechnung des Rentners im entscheidenden Punkt durchgesetzt hatte, blieb die Widerklage ohne Erfolg.
Der Kläger musste also nicht 1.427,22 Euro zurückzahlen, sondern erhielt umgekehrt 4.614,55 Euro brutto plus Zinsen zugesprochen.
Nachzahlungen können an Verjährungsfristen scheiternWer eine falsche Berechnung seiner Betriebsrente vermutet, sollte nicht jahrelang abwarten. § 18a Betriebsrentengesetz unterscheidet zwischen dem grundsätzlichen Anspruch auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung und den regelmäßig wiederkehrenden einzelnen Rentenzahlungen.
Während für den grundlegenden Leistungsanspruch eine 30-jährige Verjährungsfrist vorgesehen ist, unterliegen die einzelnen laufenden Leistungen der regelmäßigen Verjährungsfrist.
Zusätzlich können je nach Versorgungsregelung tarifliche oder vertragliche Ausschlussfristen eine Rolle spielen. Betroffene sollten mögliche Differenzen deshalb frühzeitig prüfen und ihre Ansprüche gegebenenfalls nachweisbar geltend machen.
Aus dem BAG-Urteil folgt nicht, dass Betriebsrentner beliebig weit rückwirkend sämtliche zu niedrigen Zahlungen zurückverlangen können.
Das sollten Sie bei einer verdächtig niedrigen Betriebsrente prüfenEntscheidend sind zunächst Ihre ursprüngliche Versorgungszusage und sämtliche späteren Fassungen der Versorgungsordnung. Vergleichen Sie anschließend alte und neue Rentenabrechnungen und achten Sie darauf, ob sich die Berechnungsmethode verändert hat.
Besonders aussagekräftig können Unterlagen sein, aus denen hervorgeht, dass der Arbeitgeber über viele Jahre bestimmte Erhöhungen regelmäßig weitergegeben hat. Bewahren Sie außerdem Mitteilungen über Rentenanpassungen und Berechnungsblätter auf.
Hat der Arbeitgeber die Berechnung plötzlich geändert, sollten Sie sich schriftlich erklären lassen, auf welche konkrete Vorschrift der Versorgungsordnung er sich stützt und wie sich die neue Rentenhöhe rechnerisch ergibt.
Das BAG-Urteil zeigt: Bei alten Versorgungssystemen entscheidet nicht zwingend die heutige Interpretation des Arbeitgebers. Seine eigene frühere Praxis kann gegen ihn sprechen.
QuellenBundesarbeitsgericht, Urteil vom 27.01.2026 – 3 AZR 100/25
Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG), §§ 16, 18a
Der Beitrag Betriebsrente jahrelang zu niedrig: BAG spricht Rentner 4.614 Euro Nachzahlung zu erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.
Nicht nur Kindergeld: Auch das zahlt der Staat für Familien
Die Miete läuft weiter, die Klassenfahrt steht an und nach der Geburt fällt ein Teil des Gehalts weg: Familien müssen sehr unterschiedliche finanzielle Belastungen gleichzeitig bewältigen. Staatliche Leistungen können helfen, doch dafür müssen Eltern häufig mehrere Anträge bei verschiedenen Stellen einreichen.
Besonders bei kleinen Einkommen lohnt sich deshalb ein genauer Blick auf die Ansprüche neben dem Kindergeld. Kinderzuschlag und Wohngeld können nicht nur das Haushaltsbudget verbessern, sondern auch den Zugang zu Unterstützung für Schule, Freizeit und Kinderbetreuung eröffnen.
Warum Unterstützung nicht bei allen Familien ankommtDass Familien auf Leistungen verzichten, liegt nicht ausschließlich an fehlenden Informationen. Eine Untersuchung des Deutschen Jugendinstituts zu Zugangshürden bei Familienleistungen beschreibt auch komplizierte Verfahren und Schwierigkeiten im Kontakt mit Behörden.
Für Eltern bedeutet das: Ein bewilligtes Kindergeld ersetzt keine Prüfung weiterer Ansprüche. Wer arbeitet, darf ebenfalls Unterstützung erhalten, wenn Einkommen und Lebenssituation die jeweiligen Voraussetzungen erfüllen.
Kindergeld: 259 Euro im Monat, aber 2026 noch nicht allgemein ohne AntragSeit Januar 2026 beträgt das Kindergeld 259 Euro pro Kind und Monat, unabhängig von der Höhe des elterlichen Einkommens. Bei bereits laufendem Bezug erfolgt die Erhöhung automatisch, wie die Bundesagentur für Arbeit zur Kindergelderhöhung erläutert.
Davon zu unterscheiden ist die erstmalige Zahlung nach einer Geburt: Eltern sollten 2026 weiterhin einen Antrag bei der Familienkasse stellen. Laut Bundesfinanzministerium ist die Einführung der antragslosen Auszahlung erst für 2027 in zwei Stufen vorgesehen und an bestimmte Voraussetzungen gebunden.
Bei der Einkommensteuer prüft das Finanzamt, ob die steuerliche Entlastung durch die Kinderfreibeträge günstiger ist als das Kindergeld. Beide Vorteile werden dabei miteinander verrechnet; Eltern erhalten nicht zusätzlich zum vollen Kindergeld noch einmal den gesamten Steuervorteil.
Kinderzuschlag: Bis zu 297 Euro zusätzlich für jedes KindDer Kinderzuschlag richtet sich an Familien, deren Einkommen für den gesamten Haushalt nicht oder nur knapp ausreicht. Er beträgt 2026 höchstens 297 Euro je Kind und Monat und wird bei der Familienkasse beantragt.
Vorausgesetzt werden unter anderem ein im Haushalt lebendes, unverheiratetes Kind unter 25 Jahren und ein Kindergeldanspruch. Elternpaare müssen die Mindesteinkommensgrenze von 900 Euro brutto monatlich erreichen, Alleinerziehende die Grenze von 600 Euro; Kindergeld und Wohngeld zählen dafür nicht mit.
Üblicherweise muss die Familie ihren Bedarf mit Einkommen, Kindergeld, Kinderzuschlag und gegebenenfalls Wohngeld decken können, wobei es einen erweiterten Zugang für bestimmte Fälle gibt. Ob und wie viel gezahlt wird, hängt unter anderem von Einkommen, Wohnkosten, Familiengröße und erheblichem Vermögen ab.
Die Bewilligung gilt grundsätzlich für sechs Monate, anschließend ist ein neuer Antrag nötig. Die Familienkasse erklärt die Voraussetzungen; weitere Hinweise bietet der Gegen-Hartz-Beitrag zum Kinderzuschlag und den damit verbundenen Entlastungen.
Wohngeld und Kinderzuschlag gemeinsam prüfenWohngeld unterstützt Haushalte mit geringem Einkommen bei den Wohnkosten und kann mit dem Kinderzuschlag kombiniert werden. Die Höhe richtet sich insbesondere nach der Haushaltsgröße, dem anrechenbaren Einkommen und der berücksichtigungsfähigen Miete beziehungsweise Belastung bei selbst genutztem Eigentum.
Eine feste Einkommensgrenze, die unabhängig vom Wohnort für jede Familie gilt, gibt es deshalb nicht. Einen Einstieg bietet der Gegen-Hartz-Ratgeber zum Wohngeldanspruch im Jahr 2026.
Wer bereits existenzsichernde Leistungen erhält, bei denen die Unterkunftskosten berücksichtigt werden, ist normalerweise vom Wohngeld ausgeschlossen; bei gemischten Haushalten bestehen Besonderheiten. Wohngeld ist bei der örtlichen Wohngeldstelle zu beantragen und beginnt grundsätzlich mit dem Antragsmonat, wie das Familienportal Nordrhein-Westfalen erläutert.
Bildung und Teilhabe: Unterstützung über die Monatszahlung hinausLeistungen für Bildung und Teilhabe kommen auch für Kinder aus Familien mit Wohngeld oder Kinderzuschlag infrage. Ein Bezug von Grundsicherung nach dem SGB II ist dafür nicht erforderlich.
Der persönliche Schulbedarf beträgt 2026 insgesamt 195 Euro, aufgeteilt in 130 Euro für das erste und 65 Euro für das zweite Schulhalbjahr. Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind außerdem 15 Euro monatlich für die nachgewiesene Teilnahme an geeigneten gemeinschaftlichen Angeboten vorgesehen, etwa im Sportverein oder in der Musikschule.
Daneben können unter den jeweiligen Voraussetzungen die Kosten von Klassenfahrten, notwendiger Lernförderung, Schülerbeförderung und gemeinschaftlichem Mittagessen übernommen werden. Welche Hilfen dazugehören, erläutert das Familienportal des Bundes zum Bildungspaket.
Im SGB II gelten die meisten Bildungs- und Teilhabeleistungen bereits mit dem Haupt- oder Weiterbewilligungsantrag als mitbeantragt; für Lernförderung ist weiterhin ein gesonderter Antrag erforderlich. Trotzdem müssen Familien konkrete Bedarfe und Voraussetzungen nachweisen, etwa durch Unterlagen zur Klassenfahrt, wie das Bundesarbeitsministerium zum Verfahren erklärt.
Bei Wohngeld oder Kinderzuschlag ist die zuständige Stelle der Stadt oder des Landkreises der richtige Ansprechpartner. Weitere Hinweise zur Auszahlung enthält der Gegen-Hartz-Beitrag über den Schulbedarf 2026 und notwendige Nachweise.
Kita-Beiträge: Die Befreiung muss beantragt werdenWer Kinderzuschlag oder Wohngeld erhält, kann außerdem die Befreiung von Kostenbeiträgen für öffentlich geförderte Kindertagesbetreuung beantragen. Nach Paragraf 90 Absatz 4 SGB VIII gelten diese Beiträge bei den genannten Leistungsbezügen als nicht zumutbar.
Das Jugendamt beziehungsweise die zuständige Beitragsstelle benötigt dafür einen Antrag und den entsprechenden Leistungsbescheid. Die Übernahme von Essenskosten wird gesondert geprüft und kann beim gemeinschaftlichen Mittagessen über Bildung und Teilhabe erfolgen.
Mutterschaftsleistungen sichern Einkommen rund um die GeburtDie Mutterschutzfristen beginnen normalerweise sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und enden acht Wochen nach der Geburt; in bestimmten Fällen verlängert sich die Schutzfrist danach. Welche Geldleistungen gezahlt werden, hängt von Beschäftigung und Krankenversicherung ab.
Anspruchsberechtigte Arbeitnehmerinnen, die selbst Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind, erhalten von dieser bis zu 13 Euro Mutterschaftsgeld täglich. Liegt der durchschnittliche tägliche Nettolohn darüber, kommt grundsätzlich ein Arbeitgeberzuschuss hinzu.
Für privat oder familienversicherte Arbeitnehmerinnen kann stattdessen Mutterschaftsgeld des Bundesamtes für Soziale Sicherung von insgesamt höchstens 210 Euro infrage kommen. Einzelheiten zu den unterschiedlichen Ansprüchen und zum Arbeitgeberzuschuss enthält die Übersicht zu Mutterschaftsleistungen.
Elterngeld: Aufteilung und Teilzeitarbeit beeinflussen die ZahlungDas Basiselterngeld beträgt grundsätzlich zwischen 300 und 1.800 Euro monatlich, Zuschläge können hinzukommen. Es ersetzt meist 65 bis 67 Prozent des wegfallenden, für das Elterngeld berechneten Nettoeinkommens; bei niedrigen Einkommen kann der Anteil höher liegen.
Auch ohne vorheriges Erwerbseinkommen können anspruchsberechtigte Eltern den Mindestbetrag bekommen. Die Berechnungsregeln ergeben sich aus Paragraf 2 des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes.
Eltern können grundsätzlich zwölf Monatsbeträge Basiselterngeld untereinander aufteilen und bei erfüllten Voraussetzungen zwei weitere Partnermonate erhalten. Monate mit anzurechnenden Mutterschaftsleistungen gelten bei der Mutter bereits als Basiselterngeldmonate; Paragraf 4 BEEG regelt die Bezugsdauer, für Alleinerziehende und besonders frühe Geburten bestehen Sonderregeln.
ElterngeldPlus ermöglicht einen längeren Bezug und kann insbesondere bei Teilzeitarbeit günstig sein. Die Aussage „halbes Geld für die doppelte Zeit“ beschreibt nicht jeden Fall zutreffend, weil auch das Einkommen während des Bezugs die Berechnung beeinflusst.
Für Geburten ab April 2025 entfällt der Anspruch bei einem zu versteuernden Jahreseinkommen von mehr als 175.000 Euro im Kalenderjahr vor der Geburt. Zudem können beide Eltern Basiselterngeld grundsätzlich nur einen Lebensmonat innerhalb der ersten zwölf Lebensmonate gleichzeitig beziehen; das Familienportal erklärt die Ausnahmen und Einkommensgrenze.
Bei Grundsicherung bleibt Elterngeld nicht automatisch zusätzlichBeim Bezug existenzsichernder Leistungen oder von Kinderzuschlag wird Elterngeld grundsätzlich als Einkommen berücksichtigt. Wer vor der Geburt erwerbstätig war, kann jedoch einen vom früheren Erwerbseinkommen abhängigen Freibetrag erhalten.
Dieser beträgt höchstens 300 Euro beim Basiselterngeld und höchstens 150 Euro beim ElterngeldPlus. Ohne vorheriges Erwerbseinkommen entsteht dieser Freibetrag nicht, weshalb der Mindestbetrag nicht pauschal als zusätzlich verfügbares Geld eingeplant werden darf; dazu informiert das Familienportal zur Anrechnung des Elterngeldes.
Kinderkrankengeld hilft bei betreuungsbedingtem Verdienstausfall2026 stehen anspruchsberechtigten gesetzlich versicherten Eltern pro gesetzlich versichertem Kind jeweils bis zu 15 Arbeitstage Kinderkrankengeld zu, Alleinerziehenden bis zu 30. Bei mehreren Kindern beträgt die jährliche Obergrenze 35 Tage je Elternteil beziehungsweise 70 Tage für Alleinerziehende.
Vorausgesetzt werden unter anderem eine ärztlich bestätigte Betreuungsnotwendigkeit und das Fehlen einer anderen Betreuungsperson im Haushalt. Der Anspruch betrifft grundsätzlich Kinder unter zwölf Jahren; für Kinder mit Behinderung, die auf Hilfe angewiesen sind, entfällt diese Altersgrenze.
Das Kinderkrankengeld beträgt für Beschäftigte in der Regel 90 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts, wobei Höchstgrenzen und Sozialversicherungsabzüge zu beachten sind. Beantragt wird es bei der Krankenkasse; weitere Einzelheiten nennt das Bundesgesundheitsministerium zum Kinderkrankengeld.
Unterhaltsvorschuss: Wenn der andere Elternteil nicht ausreichend zahltErhält ein Kind eines alleinerziehenden Elternteils keinen, zu wenig oder nur unregelmäßig Unterhalt vom anderen Elternteil, kann Unterhaltsvorschuss helfen. Der Antrag geht an die Unterhaltsvorschussstelle, die häufig beim Jugendamt angesiedelt ist.
Die monatlichen Beträge liegen 2026 bei höchstens 227 Euro für Kinder bis fünf Jahre, 299 Euro für Kinder von sechs bis elf Jahren und 394 Euro für Kinder von zwölf bis 17 Jahren. Unterhaltszahlungen und bestimmte weitere Einnahmen des Kindes können die Leistung mindern, wie das Familienportal zur Höhe des Unterhaltsvorschusses erläutert.
Für Kinder ab zwölf Jahren gelten zusätzliche Voraussetzungen: Das Kind darf beispielsweise nicht auf SGB-II-Leistungen angewiesen sein oder muss diese Bedürftigkeit durch den Vorschuss überwinden. Alternativ kann beim betreuenden Elternteil ein Einkommen von mindestens 600 Euro brutto ohne Kindergeld den Zugang eröffnen; die Bedingungen stehen in Paragraf 1 Unterhaltsvorschussgesetz.
Familienleistungen 2026 im Überblick Leistung Betrag oder Unterstützung Zuständige Stelle Kindergeld 259 Euro je Kind im Monat Familienkasse Kinderzuschlag Bis zu 297 Euro je Kind im Monat Familienkasse Wohngeld Individuell berechneter Zuschuss zu den Wohnkosten Örtliche Wohngeldstelle Bildung und Teilhabe Unter anderem 195 Euro Schulbedarf im Jahr 2026 und 15 Euro monatlich für soziale und kulturelle Teilhabe Je nach Leistungsbezug Jobcenter oder kommunale Stelle Kita-Kostenbeiträge Erlass beziehungsweise Übernahme auf Antrag bei erfüllten Voraussetzungen Jugendamt oder zuständige Beitragsstelle Mutterschaftsgeld Je nach Versicherung bis zu 13 Euro täglich oder insgesamt bis zu 210 Euro; Arbeitgeberzuschuss gesondert Krankenkasse oder Bundesamt für Soziale Sicherung; Arbeitgeber Basiselterngeld Grundsätzlich 300 bis 1.800 Euro monatlich, gegebenenfalls Zuschläge Elterngeldstelle Kinderkrankengeld Für Beschäftigte regelmäßig 90 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts, begrenzt und vor Beitragsabzügen Krankenkasse Unterhaltsvorschuss Altersabhängig bis zu 227, 299 oder 394 Euro monatlich UnterhaltsvorschussstelleDie Beträge lassen sich nicht pauschal zu einem Gesamtanspruch addieren. Voraussetzungen, Bezugszeiträume und die Anrechnung anderer Einnahmen müssen für jede Leistung gesondert geprüft werden.
Warum Eltern mit dem Antrag nicht warten solltenBeim Kinderzuschlag beginnt der Bewilligungszeitraum grundsätzlich mit dem Antragsmonat; für frühere Monate wird er nicht nachgezahlt. Das ergibt sich aus Paragraf 6a Absatz 7 Bundeskindergeldgesetz und macht einen rechtzeitigen Folgeantrag besonders wichtig.
Beim Elterngeld ist eine rückwirkende Zahlung auf höchstens drei Lebensmonate begrenzt. Das Familienportal empfiehlt deshalb die Antragstellung innerhalb der ersten drei Lebensmonate.
Familien sollten den Eingang ihrer Anträge dokumentieren und Bewilligungszeiträume im Blick behalten. Eine Sozial- oder Familienberatungsstelle kann helfen, zusammenpassende Leistungen zu prüfen und fehlende Unterlagen zu erkennen.
Ein kurzes Beispiel aus der PraxisEin fiktives Beispiel: Jana und Mehmet arbeiten und leben mit ihren sieben und elf Jahre alten Kindern zur Miete. Sie erhalten bereits zusammen 518 Euro Kindergeld, haben bisher aber keine weiteren Hilfen beantragt.
Angenommen, die zuständigen Stellen bewilligen nach Prüfung 210 Euro Kinderzuschlag je Kind und 180 Euro Wohngeld, stehen der Familie monatlich 600 Euro zusätzlich zur Verfügung. Diese Beträge sind eine Beispielannahme und keine Berechnung für einen bestimmten Lohn oder eine bestimmte Miete.
Mit den Bescheiden kann die Familie außerdem Leistungen für Bildung und Teilhabe geltend machen, etwa für die anstehende Klassenfahrt und die Vereinsaktivitäten der Kinder. Der Nutzen beschränkt sich damit nicht auf das Geld, das monatlich auf dem Konto eingeht.
Sieben Fragen und Antworten zu staatlichen Hilfen für Familien Bekommen auch berufstätige Eltern Kinderzuschlag und Wohngeld?Ja, beide Leistungen können gerade für Familien mit Erwerbseinkommen infrage kommen. Entscheidend sind die jeweiligen Anspruchsvoraussetzungen und die Berechnung anhand der konkreten Haushaltsverhältnisse.
Wie viel Kindergeld gibt es 2026?Das Kindergeld beträgt 259 Euro pro Kind und Monat. Bei zwei anspruchsberechtigten Kindern sind das zusammen 518 Euro.
Kommt das Kindergeld nach einer Geburt automatisch?2026 besteht noch keine allgemeine antragslose Auszahlung nach der Geburt. Die schrittweise Einführung des neuen Verfahrens ist für 2027 vorgesehen, weshalb Eltern ihren aktuellen Antrag nicht aufschieben sollten.
Erhält jede berechtigte Familie den vollen Kinderzuschlag?Nein, 297 Euro je Kind und Monat sind der Höchstbetrag. Einkommen und weitere persönliche Verhältnisse können zu einem niedrigeren Anspruch führen.
Gibt es das Bildungspaket auch ohne Leistungen vom Jobcenter?Ja, auch Kinder aus Haushalten mit Wohngeld oder Kinderzuschlag können Anspruch haben. Ansprechpartner ist dann die zuständige kommunale Stelle.
Bleiben 300 Euro Elterngeld neben der Grundsicherung immer anrechnungsfrei?Nein, ein entsprechender Freibetrag setzt vorheriges Erwerbseinkommen voraus. Seine Höhe richtet sich danach und ist auf höchstens 300 Euro beim Basiselterngeld beziehungsweise 150 Euro beim ElterngeldPlus begrenzt.
Reicht ein bewilligter Kinderzuschlag für eine automatische Kita-Beitragsbefreiung?Nein, der Erlass beziehungsweise die Übernahme der Kostenbeiträge muss beantragt werden. Den Kinderzuschlagsbescheid sollten Eltern dafür beim Jugendamt oder der zuständigen Beitragsstelle vorlegen.
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Blind führen sie uns in den Dritten Weltkrieg
Die unverantwortliche Kriegstreiberei des Westens nimmt immer groteskere Züge an und es schaudert einen mit jedem Tag mehr, wie verantwortungslos und offensichtlich von allen guten Geistern verlassen jene, zu deren Aufgaben und Handwerk die Konfliktvermeidung und Friedenssicherung zählen müsste, immer mehr Öl ins Feuer gießen. Besonders furchterregend ist, dass die Propagandaparolen in Deutschland inzwischen fast […]
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Schwerbehinderung 2026: 5 neue Regeln für den Antrag auf einen Grad der Behinderung (GdB)
Für die Feststellung des Grades der Behinderung gelten neue Bewertungen. Für Betroffene sind hauptsächlich fünf Punkte wichtig. Diese können nämlich darüber entscheiden, ob die Behörde einen GdB anerkennt oder erhöht, und ob es für eine Schwerbehinderung reicht.
Die Änderungen betreffen primär den Teil A der Versorgungsmedizinischen Grundsätze. In diesem Abschnitt geht es um die Methoden, mit denen medizinische Gutachter und zuständige Behörden die Einschränkungen bewerten.
Teil B umfasst die Tabellen für die spezifischen Erkrankungen. Dabei gab es keine umfassenden Änderungen.
Die Richtlinien tragen den umständlichen Namen “sechste Änderungsverordnung zur Versorgungsmedizin-Verordnung”, Sie ist in Kraft getreten und gilt also 2026 für sämtliche GdB-Verfahren.
Änderung 1: Die Teilhabe steht (noch) stärker im MittelpunktEntscheidend ist nicht vorrangig die Diagnose der jeweiligen Krankheit. Maßgeblich sind vielmehr die konkreten Auswirkungen auf die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft.
Die Versorgungsmedizinischen Grundsätze orientieren sich damit ausdrücklich an den tatsächlichen körperlichen, geistigen, seelischen oder sinnesbezogenen Beeinträchtigungen. Eine Diagnose bildet zwar weiterhin die medizinische Grundlage. Sie sagt aber für sich genommen noch nicht aus, wie hoch der GdB ausfallen muss.
Betroffene sollten deshalb möglichst genau darlegen, welche alltäglichen Tätigkeiten nicht mehr, nur mit Hilfe oder nur unter erheblichen Beschwerden möglich sind.
Dazu können Einschränkungen beim Gehen, Treppensteigen, Einkaufen, Ankleiden, Autofahren, bei sozialen Kontakten oder bei der Konzentration gehören.
Es zählt also ihre spezielle Situation. Pauschale Angaben wie „starke Schmerzen“ oder „im Alltag eingeschränkt“ sind wenig hilfreich. Was zählt, sind konkrete Angaben, zum Beispiel, wie viele Treppenstufen sie steigen können, ohne eine längere Pause einlegen zu müssen.
Änderung 2: Aus dem GdB lässt sich nicht auf die Arbeitsfähigkeit schließenDie neue Fassung stellt ausdrücklich klar, dass der GdB nicht das Ausmaß der Leistungsfähigkeit bestimmt. Der ausgeübte Beruf oder die persönliche Wohnsituation haben ausdrücklich keine Bedeutung für die Höhe des GdB.
Diese Klarstellung ist wichtig, da Betroffene oft einen Grad der Behinderung und Erwerbsminderung verwechseln. Jemand kann voll erwerbsgemindert sein, ohne einen GdB zu haben, und jemand kann einen hohen GdB aufweisen, ohne erwerbsgemindert zu sein.
Der GdB und die Erwerbsminderungsrente verfolgen unterschiedliche Zwecke. Während der GdB die Beeinträchtigung der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben bewertet, geht es bei der Erwerbsminderungsrente darum, wie viele Stunden eine Person unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes noch arbeiten kann.
Wer eine Erwerbsminderungsrente beantragt, kann sich deshalb nicht allein auf einen hohen GdB berufen.
Regel 3: Einzelne GdB-Werte werden weiterhin nicht addiertBestehen mehrere Gesundheitsstörungen, werden die dafür angenommenen Einzel-GdBs nicht einfach zusammengerechnet. Diese Regel ist nicht neu. Sie wurde jetzt allerdings pointierter formuliert und orientiert sich stärker an der Teilhabe.
Ausgangspunkt für den Gesamt-GdB ist regelmäßig die Gesundheitsstörung mit der stärksten Teilhabebeeinträchtigung. Anschließend wird geprüft, ob weitere Erkrankungen die Gesamtbeeinträchtigung wesentlich verstärken.
Eine Erhöhung soll es nur geben, wenn die zusätzliche Gesundheitsstörung den Gesamt-GdB um mindestens zehn Punkte beeinflusst. Überschneiden sich die Auswirkungen verschiedener Erkrankungen weitgehend, kann eine Erhöhung ausbleiben.
Ein Beispiel: Verursachen zwei Erkrankungen unabhängig voneinander jeweils ähnliche Einschränkungen beim Gehen, werden die Einzelwerte nicht automatisch addiert. Entscheidend bleibt, wie stark die Mobilität insgesamt beeinträchtigt ist.
Immer wieder hören wir bei gegen-hartz.de Vorstellungen nach dem Motto „GdB 30 plus GdB 20 ergibt GdB 50“. Diese Zwei-plus-Zwei-macht-vier-Logik ist beim Grad der Behinderung aber falsch.
Regel 4: Nach der Heilungsbewährung wird der GdB neu geprüftBei manchen Graden der Behinderung gibt es den Vorbehalt einer sogenannten Heilsbewährung. Dies gilt für zugrunde liegende Erkrankungen, die grundsätzlich heilbar sind.
Bei erfolgreicher Therapie würden sich dann die Einschränkungen lindern oder ganz verschwinden. Regulär gehen Versorgungsämter besonders bei Krebserkrankungen von einer Heilungsbewährung aus.
Demzufolge ist der Grad der Behinderung bei bösartigen Tumoren unmittelbar nach einer Operation und / oder während eine Chemotherapie mutmaßlich höher als nach erfolgreicher Behandlung.
Deshalb verlangt das Versorgungsamt nach einer bestimmten Zeit eine Nachprüfung. Die Heilungsbewährung berücksichtigt nicht nur bereits bestehende Funktionsstörungen, sondern auch die besondere Belastung und Rückfallgefahr in der Zeit nach der Behandlung. Ihre Dauer richtet sich nach dem jeweiligen Krankheitsbild und beträgt nicht automatisch immer fünf Jahre.
Nach Ablauf der Heilungsbewährung muss der GdB anhand der dann noch vorhandenen Gesundheitsstörungen und Teilhabebeeinträchtigungen neu bewertet werden.
Geändert hat sich hier: Die Grundsätze hierzu wurden aus dem krankheitsspezifischen Teil B in den allgemeinen Teil A der Verordnung überführt und systematisch neu geordnet.
Eine Herabsetzung ist zwar möglich, aber nicht zwingend. Bleiben erhebliche körperliche oder psychische Folgen zurück, muss der GdB diesen weiterhin Rechnung tragen.
Betroffene sollten vor einer Überprüfung aktuelle Befundberichte einreichen mit konkreten Beschreibungen der dauerhaften Folgen.
Regel 5: Schmerzen und psychische Begleiterscheinungen werden genauer abgegrenztÜbliche Schmerzen und typische psychische Begleiterscheinungen einer körperlichen Erkrankung sind grundsätzlich bereits in dem für die Grunderkrankung vorgesehenen GdB enthalten.
Eine zusätzliche Bewertung kommt insbesondere dann in Betracht, wenn die Beschwerden erheblich stärker ausfallen, als dies erstens aufgrund der körperlichen Erkrankung üblicherweise zu erwarten wäre. Zweitens müssen die Voraussetzungen einer eigenständigen Diagnose nach der Internationalen Klassifikation der Krankheiten vorliegen.
Ist das der Fall, dann gilt die zusätzliche Erkrankung als Komorbidität. Die Einschätzung des Gesamt-GdB muss diese berücksichtigen.
Für Betroffene bedeutet das: Außergewöhnlich starke Schmerzen oder psychische Beschwerden sollten Sie nicht nur beiläufig erwähnen. Achten Sie vielmehr darauf, dass Ärzte diese Simedizinisch nachvollziehbar dokumentieren.
Ist der Schmerz dagegen das Leitsymptom einer psychischen Erkrankung, wird die dadurch verursachte Teilhabebeeinträchtigung grundsätzlich im GdB für diese psychische Erkrankung erfasst.
Wer ist besonders betroffen?Die Neuregelung betrifft alle Personen, deren GdB neu festgestellt oder überprüft wird. Dies umfasst besonders Menschen mit mehreren chronischen Erkrankungen, für Personen, die erstmals einen GdB beantragen, für Betroffene mit einem Änderungs- oder Verschlimmerungsantrag sowie für Krebspatienten nach Ablauf der Heilungsbewährung.
Auch Menschen mit chronischen Schmerzen oder zusätzlichen psychischen Erkrankungen müssen mit einer genaueren Prüfung rechnen. Gleiches gilt für Personen, deren festgestellter GdB nahe an der Schwelle von 50 liegt, und für Versicherte, die die Altersrente für schwerbehinderte Menschen beanspruchen möchten.
Gerade ein Absinken von GdB 50 auf GdB 40 kann erhebliche Folgen haben. Die Schwerbehinderteneigenschaft setzt grundsätzlich einen GdB von mindestens 50 voraus.
Damit können unter anderem der besondere Kündigungsschutz, der gesetzliche Zusatzurlaub und der Zugang zur Altersrente für schwerbehinderte Menschen betroffen sein. Steuerliche Pauschbeträge sind dagegen nicht erst ab GdB 50 möglich, sondern können bereits bei niedrigeren anerkannten GdB-Werten zustehen.
Führen die neuen Regeln automatisch zu niedrigeren GdB-Werten?Nein. Die Änderungsverordnung ordnet keine pauschale Absenkung bestehender GdB-Werte an. Auch die krankheitsspezifischen Tabellenwerte wurden durch die sechste Änderungsverordnung nicht umfassend herabgesetzt.
Die Reform präzisiert vielmehr, wie Beeinträchtigungen zu ermitteln sind, wie sie sich voneinander abgrenzen lassen, und wie die Prüfer sie zu einem Gesamt-GdB zusammenführen.
Was Betroffene jetzt tun solltenÄrztliche Unterlagen sollten nicht nur Diagnosen und Laborwerte enthalten. Hilfreich ist eine konkrete Beschreibung der Funktionsbeeinträchtigungen. Daraus sollte beispielsweise hervorgehen, wie weit die betroffene Person noch gehen kann, wie lange Sitzen oder Stehen möglich ist, welche Tätigkeiten nur mit Pausen bewältigt werden können und ob Hilfe bei der Körperpflege oder Haushaltsführung benötigt wird.
Auch die Häufigkeit von Krankheitsschüben, die Auswirkungen von Schmerzen, Erschöpfung oder psychischen Beschwerden sowie notwendige Behandlungen und Medikamente sollten dokumentiert werden. Ebenso wichtig sind mögliche Nebenwirkungen von Therapien.
Ein zeitlich begrenztes Beschwerde- oder Alltagstagebuch kann dabei helfen, wiederkehrende Einschränkungen nachvollziehbar darzustellen.
Vor einem Änderungsantrag sollte außerdem geprüft werden, welche Feststellungen im bisherigen Bescheid enthalten sind und ob aktuelle medizinische Belege tatsächlich eine Verschlechterung nachweisen.
FAQ: Wichtige Fragen zur neuen GdB-Bewertung Gelten die neuen GdB-Regeln erst seit 2026?Nein. Die sechste Änderungsverordnung zur Versorgungsmedizin-Verordnung trat bereits am 3. Oktober 2025 in Kraft. Im Jahr 2026 wirken sich die geänderten Grundsätze deshalb auf laufende Neuanträge, Änderungsanträge und Überprüfungen aus.
Werden mehrere Erkrankungen beim Gesamt-GdB zusammengerechnet?Nein. Ausgangspunkt ist die stärkste Teilhabebeeinträchtigung. Weitere Erkrankungen erhöhen den Gesamt-GdB nur, wenn sie die Gesamtbeeinträchtigung wesentlich und zusätzlich verstärken. Überschneiden sich die Auswirkungen, kann eine Erhöhung ausbleiben.
Kann ein Änderungsantrag zu einem niedrigeren GdB führen?Ja, das ist grundsätzlich möglich. Bei einem Änderungsantrag wird der aktuelle Gesundheitszustand erneut geprüft. Haben sich einzelne Beeinträchtigungen gebessert oder lässt sich die behauptete Verschlimmerung nicht ausreichend belegen, kann die Behörde auch eine Herabsetzung prüfen.
Vor dem Antrag sollten Sie daher die medizinischen Nachweise und das persönliche Risiko sorgfältig bewerten.
QuellenverzeichnisBundesgesetzblatt: Sechste Verordnung zur Änderung der Versorgungsmedizin-Verordnung vom 29. September 2025, BGBl. 2025 I Nr. 228, in Kraft seit dem 3. Oktober 2025.
Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Informationen zur sechsten Verordnung zur Änderung der Versorgungsmedizin-Verordnung.
Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Versorgungsmedizin-Verordnung mit den aktuellen Versorgungsmedizinischen Grundsätzen.
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Schwerbehinderung: Fehler des Arbeitgebers kann Diskriminierungsverdacht begründen
Eine Abmahnung wegen angeblicher Arbeitsverweigerung, belastende neue Aufgaben oder ein umstrittener Schichtwechsel: Für schwerbehinderte Beschäftigte kann dahinter eine Benachteiligung wegen ihrer Behinderung stehen.
Hat der Arbeitgeber keinen vorgeschriebenen Inklusionsbeauftragten bestellt, kann dieser Pflichtverstoß ihren Verdacht vor Gericht stützen. Das Bundesarbeitsgericht verlangt dafür allerdings einen konkreten Zusammenhang mit den besonderen Belangen schwerbehinderter Menschen.
Die Entscheidung stammt vom 26. Juni 2025, Aktenzeichen 8 AZR 276/24. Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Inklusionsämter und Hilfen der Sozialen Entschädigung (BIH) hat dazu am 17. September 2026 eine Einordnung veröffentlicht. Neu ist damit die Veröffentlichung, nicht das Urteil.
Arbeitnehmerin mit GdB 50 wehrt sich gegen AbmahnungenDie Klägerin arbeitet seit vielen Jahren in Teilzeit bei ihrem Arbeitgeber und wurde zunächst dauerhaft in der Nachtschicht eingesetzt. Bei ihr ist ein Grad der Behinderung von 50 festgestellt; seit November 2022 ist sie zudem Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen.
Zwischen ihr und dem Unternehmen war seit Längerem umstritten, welche Tätigkeiten und Arbeitszeiten mit ihren körperlichen Einschränkungen vereinbar sind.
Der Arbeitgeber erteilte ihr zwei Abmahnungen, weil sie das Abladen eines bestimmten Lastwagens und das Ablösen einer Kollegin an einer Arbeitsstation verweigert hatte.
Später untersagte er ihr unter Berufung auf eine betriebsärztliche Beurteilung das Staplerfahren, wies ihr eine andere Tätigkeit für die gesamte Schicht zu und ordnete Wechselschicht an. Einen Inklusionsbeauftragten hatte das Unternehmen nicht bestellt.
Was der Inklusionsbeauftragte leisten sollNach § 181 SGB IX bestellt der Arbeitgeber einen Inklusionsbeauftragten, der ihn in Angelegenheiten schwerbehinderter Menschen verantwortlich vertritt. Diese Person soll insbesondere darauf achten, dass das Unternehmen seine gesetzlichen Verpflichtungen erfüllt. Beschäftigte, Interessenvertretungen und Behörden erhalten damit einen Ansprechpartner auf Arbeitgeberseite.
Der Inklusionsbeauftragte und die Schwerbehindertenvertretung haben unterschiedliche Aufgaben. Die Schwerbehindertenvertretung vertritt die Interessen der Beschäftigten; der Inklusionsbeauftragte handelt auf Arbeitgeberseite. Eine vorhandene Schwerbehindertenvertretung ersetzt deshalb die Bestellung nicht.
Warum das Versäumnis bei einer Abmahnung ins Gewicht fälltDas BAG unterscheidet zwischen dem bloßen Organisationsversäumnis und einer konkreten Benachteiligung. Allein weil ein Inklusionsbeauftragter fehlt, entsteht noch kein Entschädigungsanspruch. Geht es jedoch um eine nachteilige Maßnahme, die behinderungsspezifische Belange berührt, kann die fehlende Bestellung ein Indiz für Diskriminierung sein.
Das betrifft beispielsweise eine Abmahnung, weil ein Beschäftigter Arbeiten ablehnt, die wegen seiner Behinderung für ihn nicht geeignet sind. Ein Inklusionsbeauftragter hätte auf die gesetzlichen Pflichten hinweisen und eine solche Abmahnung möglicherweise verhindern können. Das Landesarbeitsgericht muss deshalb prüfen, ob die von der Klägerin verweigerten Tätigkeiten tatsächlich behinderungsgerecht waren.
Rechtlicher Ausgangspunkt ist § 164 Absatz 4 SGB IX: Schwerbehinderte Menschen haben unter den gesetzlichen Voraussetzungen Anspruch auf eine Beschäftigung und Arbeitsgestaltung, die ihre Behinderung berücksichtigt.
Das betrifft auch die Arbeitsorganisation, die Arbeitszeit und erforderliche technische Hilfen. Grenzen bestehen unter anderem bei Unzumutbarkeit, unverhältnismäßigen Aufwendungen oder entgegenstehenden Arbeitsschutzvorschriften.
Wann sich die Beweislast verschiebtNach § 22 AGG müssen Beschäftigte Indizien beweisen, die eine Benachteiligung wegen der Behinderung vermuten lassen. Gelingt das, trägt der Arbeitgeber die Beweislast dafür, dass kein Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot vorliegt. Eine bloße Behauptung des Beschäftigten reicht dafür nicht.
Die fehlende Bestellung kann damit bei der gerichtlichen Beweisführung helfen, ersetzt aber nicht die Prüfung des konkreten Vorgangs. Entscheidend bleibt, welche Nachteile entstanden sind und wie diese mit den behinderungsbedingten Einschränkungen zusammenhängen. Über die Bedeutung dieses Pflichtverstoßes hat gegen-hartz.de bereits im Beitrag zum fehlenden Inklusionsbeauftragten vor Gericht berichtet.
Welche Situationen rechtlich zu unterscheiden sind Situation Bedeutung der fehlenden Bestellung Was zusätzlich zu prüfen ist Es fehlt ein Inklusionsbeauftragter, ohne konkrete nachteilige Maßnahme. Allein daraus folgt keine Entschädigung nach dem AGG. Ob überhaupt eine Benachteiligung vorliegt. Abmahnung wegen der Ablehnung möglicherweise nicht behinderungsgerechter Arbeit. Der Pflichtverstoß kann ein Diskriminierungsindiz sein. Ob die verlangte Tätigkeit mit den Einschränkungen vereinbar war. Neue Aufgaben oder Schichtzeiten belasten den Beschäftigten wegen seiner Behinderung. Eine Indizwirkung kommt bei einer konkreten Benachteiligung in Betracht. Ob behinderungsspezifische Belange und gesetzliche Schutzpflichten betroffen sind. Eine Maßnahme betrifft Beschäftigte unabhängig von ihrer Behinderung gleichermaßen. Die fehlende Bestellung begründet insoweit keine Vermutung nach § 22 AGG. Ob andere Tatsachen für eine Diskriminierung sprechen. Das BAG hat keine Entschädigung zugesprochenDie Arbeitnehmerin verlangte im Revisionsverfahren insgesamt 20.000 Euro. Das BAG entschied jedoch nicht abschließend über eine Zahlung, sondern verwies den Rechtsstreit hinsichtlich der Abmahnungen und der umstrittenen Arbeitszuweisungen teilweise an das Landesarbeitsgericht Nürnberg zurück. Erst nach weiteren Feststellungen kann beurteilt werden, ob und in welcher Höhe eine Entschädigung zusteht.
Das ist auch für die Einordnung der früheren Berichterstattung wichtig: Das Arbeitsgericht Weiden hatte zunächst 6.000 Euro zugesprochen, worüber gegen-hartz.de im Beitrag zur Abmahnung trotz Attests berichtete. Das Landesarbeitsgericht hatte die Entschädigung anschließend vollständig abgelehnt. Das BAG hat diese Ablehnung teilweise aufgehoben, die erstinstanzliche Zahlung aber nicht abschließend bestätigt.
Auch die Schwerbehindertenvertretung muss einbezogen werdenVor den beiden Abmahnungen hatte der Arbeitgeber außerdem die Schwerbehindertenvertretung nicht beteiligt. Nach den Entscheidungsgründen kann auch dieser Verstoß die Vermutung einer Benachteiligung stützen, wenn die besonderen Belange der schwerbehinderten Beschäftigten betroffen sind. Dass bereits eine Schwerbehindertenvertretung existiert, entlastet den Arbeitgeber somit weder von ihrer vorgeschriebenen Beteiligung noch von der Bestellung des Inklusionsbeauftragten.
Betroffene sollten Vorgänge und Fristen genau dokumentierenFür die Prüfung eines Anspruchs sollten Beschäftigte Abmahnungen, Arbeitsanweisungen, Schichtpläne und die dazugehörige Korrespondenz sichern. Hilfreich sind außerdem Unterlagen, aus denen hervorgeht, welche arbeitsbezogenen Einschränkungen bestehen und wann der Arbeitgeber davon erfahren hat. Die Dokumentation sollte erkennen lassen, welche konkrete Anweisung mit welcher Einschränkung kollidiert.
Besonders wichtig sind die kurzen Ausschlussfristen: Nach § 15 Absatz 4 AGG müssen Entschädigungsansprüche grundsätzlich innerhalb von zwei Monaten schriftlich geltend gemacht werden, soweit tarifvertraglich nichts anderes vereinbart ist. Bei Benachteiligungen im bestehenden Arbeitsverhältnis beginnt diese Frist grundsätzlich mit der Kenntnis von der Benachteiligung. Für die Entschädigungsklage gilt anschließend die Frist des § 61b Absatz 1 Arbeitsgerichtsgesetz: drei Monate ab schriftlicher Geltendmachung.
Im entschiedenen Fall scheiterte der Entschädigungsanspruch wegen einer früheren unzureichenden Beschäftigung und daraus entstandener Minusstunden an der verspäteten Geltendmachung. Dass die Minusstunden weiterhin auf dem Arbeitszeitkonto standen, ließ die Frist nicht neu beginnen. Wer Ansprüche prüfen lassen möchte, sollte deshalb frühzeitig die Gewerkschaft oder eine arbeitsrechtliche Beratung einschalten.
Häufige Fragen zum BAG-Urteil Bekomme ich Geld, wenn mein Arbeitgeber keinen Inklusionsbeauftragten bestellt hat?Allein deshalb nicht. Hinzukommen muss eine konkrete Benachteiligung; für die hier behandelte Indizwirkung muss die Maßnahme außerdem behinderungsspezifische Belange betreffen.
Ist jede Abmahnung eines schwerbehinderten Beschäftigten verdächtig?Nein, eine Schwerbehinderung macht eine Abmahnung nicht automatisch diskriminierend. Relevant wird der fehlende Inklusionsbeauftragte beispielsweise, wenn wegen der Ablehnung einer nicht behinderungsgerechten Tätigkeit abgemahnt wird.
Muss ich die Diskriminierung vollständig selbst beweisen?Sie müssen eine konkrete Benachteiligung und Tatsachen darlegen und im Streitfall beweisen, die den Zusammenhang mit der Behinderung vermuten lassen. Greift dadurch § 22 AGG, muss der Arbeitgeber beweisen, dass kein Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot vorliegt.
Der Beitrag Schwerbehinderung: Fehler des Arbeitgebers kann Diskriminierungsverdacht begründen erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.
GEZ: 5 Euro reichen für eine vollständige Befreiung vom Rundfunkbeitrag
Kein Bürgergeld, also den vollen Rundfunkbeitrag zahlen? Diese Rechnung stimmt nicht immer: Auch Menschen ohne laufende Jobcenter-Leistungen können eine vollständige Befreiung erhalten. Entscheidend sind die persönlichen Voraussetzungen und ein Antrag mit den passenden Nachweisen.
Fünf Euro zu viel Einkommen können für eine vollständige Befreiung reichenDer Rundfunkbeitrag beträgt derzeit 18,36 Euro monatlich. Wurde eine dafür relevante Sozialleistung abgelehnt, weil das Einkommen die jeweilige Bedarfsgrenze um weniger als diesen Betrag überschreitet, sieht § 4 Absatz 6 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag eine Härtefallbefreiung auf Antrag vor. Bei fünf Euro Überschreitung liegt die Differenz unter dieser Grenze.
Die Folge ist eine vollständige Befreiung, keine Beitragspflicht von fünf Euro. Der Ablehnungsbescheid muss erkennen lassen, dass die geringe Einkommensüberschreitung der Grund für die Ablehnung war. Die Behauptung, am Monatsende kaum Geld übrig zu haben, ersetzt diesen Nachweis nicht.
Es geht um den individuellen Bedarf, nicht allein um den RegelsatzDie Vergleichsrechnung lässt sich nicht auf „Nettolohn minus Regelsatz“ verkürzen. Zum sozialrechtlichen Bedarf gehören je nach Leistungssystem auch anerkannte Unterkunfts- und Heizkosten sowie mögliche Mehrbedarfe; außerdem sind die Regeln zur Einkommensanrechnung zu beachten. Deshalb kann dieselbe Einkommenshöhe bei zwei Personen zu unterschiedlichen Ergebnissen führen.
Für die Antragstellung zählt eine nachvollziehbare behördliche Berechnung. Eine entsprechende Bescheinigung kann die geringe Überschreitung ebenfalls dokumentieren, wie das Merkblatt des Beitragsservice zur Befreiung und Ermäßigung erläutert.
Auch ohne Sozialleistungsanspruch kann ein Härtefall vorliegenDie Härtefallregelung erfasst mehr als eine knapp überschrittene Einkommensgrenze. Das Bundesverwaltungsgericht entschied am 30. Oktober 2019, dass auch Menschen ohne die im Staatsvertrag genannten Leistungen wegen vergleichbarer Bedürftigkeit befreit werden können. Im Verfahren ging es um eine Studentin im nicht förderungsfähigen Zweitstudium.
Ihr standen nach Abzug der Wohnkosten weniger Mittel als der sozialhilferechtliche Regelsatz zur Verfügung; verwertbares Vermögen hatte sie nicht. Die Rundfunkanstalt musste die Bedürftigkeit anhand der Nachweise prüfen, so das Bundesverwaltungsgericht, Aktenzeichen 6 C 10.18. Ein fehlender Leistungsbescheid bedeutet deshalb nicht in jeder Fallgestaltung das Ende eines Befreiungsanspruchs.
Solche Anträge erfordern eine genaue Darstellung von Einkommen, Wohnkosten und Vermögen. Weitere Hintergründe erläutert Gegen-Hartz.de im Beitrag zur Rundfunkbeitragsbefreiung bei geringem Einkommen.
Wohngeld und eine kleine Rente reichen allein nicht ausWohngeld, Arbeitslosengeld I oder eine niedrige Altersrente begründen für sich genommen keine Befreiung. Ein gesonderter Härtefall kann dennoch vorliegen. Der Wohngeldbescheid allein ersetzt dessen Nachweis nicht, wie auch die Informationen des Beitragsservice für Sozialleistungsempfänger deutlich machen.
Wer dagegen Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung, Hilfe zum Lebensunterhalt oder Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII erhält, kann aufgrund dieser Leistungen eine Befreiung beantragen. Auch BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe können dazu berechtigen, wenn die Betroffenen nicht bei ihren Eltern wohnen. Bürgergeld ist damit nur einer von mehreren möglichen Befreiungsgründen.
Für Haushalte mit Mietzuschuss behandelt Gegen-Hartz.de die Voraussetzungen ausführlicher im Beitrag Rundfunkbeitrag: Wann Wohngeldbezieher eine Befreiung erhalten können.
Wer auf bewilligte Leistungen verzichtet, braucht BelegeEine weitere Möglichkeit betrifft Menschen, denen eine befreiungsfähige Sozialleistung bewilligt wurde, die aber schriftlich darauf verzichten. Nach den Vorgaben des Beitragsservice sind dafür der Bewilligungsbescheid und die gegenüber der Sozialbehörde abgegebene Verzichtserklärung erforderlich. Der bloße Entschluss, keine Leistungen zu beantragen, erfüllt diese Nachweisanforderungen nicht.
Die reguläre Ermäßigung beträgt 6,12 EuroVon der vollständigen Befreiung zu unterscheiden ist die Ermäßigung für Menschen mit bestimmten Behinderungen. Mit dem Merkzeichen „RF“ beträgt der Beitrag auf Antrag ein Drittel des regulären Betrags, derzeit also 6,12 Euro monatlich. Ein Schwerbehindertenausweis oder ein Grad der Behinderung von 80 allein genügt dafür nicht.
Taubblinde Menschen und Empfänger von Blindenhilfe können vollständig befreit werden. Wer „RF“ hat und zusätzlich einen Befreiungsgrund wegen Sozialleistungsbezugs erfüllt, kann ebenfalls die vollständige Befreiung beantragen. Die Voraussetzungen und Nachweise beschreibt der Beitragsservice für Menschen mit Behinderung.
Welche Entlastung in welcher Situation möglich ist Situation Möglicher Monatsbeitrag Voraussetzung Sozialleistung wegen fünf Euro Einkommensüberschreitung abgelehnt 0 Euro Nachgewiesener Härtefall und bewilligte Befreiung Bezug von Grundsicherung im Alter 0 Euro Befreiungsantrag mit Leistungsnachweis Zuerkanntes Merkzeichen „RF“ 6,12 Euro Bewilligte Ermäßigung Wohngeld oder niedrige Rente allein Grundsätzlich 18,36 Euro Für eine Entlastung muss ein zusätzlicher Befreiungs- oder Ermäßigungsgrund vorliegenDie Übersicht betrifft die persönliche Befreiung beziehungsweise Ermäßigung. Leben weitere beitragspflichtige Erwachsene in der Wohnung, kann weiterhin ein voller Wohnungsbeitrag anfallen; eine Befreiung erstreckt sich nicht pauschal auf sämtliche Mitbewohner. Für Ehepartner und bestimmte weitere Haushaltsangehörige gelten die Erweiterungen nach § 4 Absatz 3 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag.
Ohne Antrag bleibt die Entlastung ausEine Befreiung wird nicht automatisch mit einer Sozialleistung bewilligt. Der Beitragsservice empfiehlt das Antragsformular, das online ausgefüllt, ausgedruckt, unterschrieben und mit den erforderlichen Nachweisen verschickt werden kann. Gut lesbare Kopien reichen für die übliche Antragstellung aus.
Beim Härtefall wegen geringer Einkommensüberschreitung beginnt die Befreiung mit dem Ersten des Monats, in dem der Ablehnungsbescheid ergangen ist. Sie wird für ein Jahr gewährt. Diese besondere Regelung steht in § 4 Absatz 6 Satz 4 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag.
Rückwirkend können mehrere Hundert Euro zurückkommenBefreiungen und Ermäßigungen können unter den jeweiligen Voraussetzungen bis zu drei Jahre rückwirkend berücksichtigt werden. Entscheidend ist, für welche Monate der Anspruch nachgewiesen wird; beim genannten Einkommenshärtefall bleibt der Monat des Ablehnungsbescheids die früheste Ausgangsbasis. Drei Jahre geringes Einkommen allein begründen deshalb noch keine dreijährige Erstattung.
Wurden 36 Monate lang jeweils 18,36 Euro gezahlt und wird dieser gesamte Zeitraum nachträglich vollständig befreit, geht es rechnerisch um 660,96 Euro. Über die Voraussetzungen informiert auch der Beitrag Rundfunkbeitrag: Rückwirkend bis zu drei Jahre Befreiung oder Ermäßigung.
Praxisbeispiel: Fünf Euro über dem Bedarf, 220,32 Euro EntlastungDie alleinlebende Rentnerin Karin beantragt Grundsicherung im Alter. Das Sozialamt stellt einen monatlichen Bedarf von 1.100 Euro und ein anrechenbares Einkommen von 1.105 Euro fest; es lehnt den Antrag wegen der Differenz von fünf Euro ab.
Karin beantragt mit dem Ablehnungsbescheid eine Härtefallbefreiung vom Rundfunkbeitrag. Bei unveränderten Voraussetzungen zahlt sie für den bewilligten Jahreszeitraum keinen Beitrag und spart gegenüber zwölf Monatsbeiträgen insgesamt 220,32 Euro. Die fünf Euro aus der Bedarfsrechnung werden ihr nicht als Rundfunkbeitrag berechnet.
Der Beitrag GEZ: 5 Euro reichen für eine vollständige Befreiung vom Rundfunkbeitrag erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.
Kältereport Nr. 38 /2026
Vorbemerkung: Diesmal bildet wieder einmal die Antarktis einen Schwerpunkt, was sich teilweise auch auf die nördlich angrenzenden Festlandsgebiete auswirkt. Aber auch aus Kanada, Teilen der USA und dem asiatischen Teil Russlands gibt es Meldungen über einen ungewöhnlich frühen Winterbeginn.
Die Schlagzeilen der Woche Antarktis: September-Kälterekord gebrochen Argentinien: Kälteste Septembernacht in Azul seit 1995 Kanada: Erstmals wieder unter –10°C Westliche USA: Frühes Einsetzen der Schnee-Saison Südliches Südamerika: Kälte hält sich Antarktis: unter –100°F an zehn aufeinander folgenden Tagen Russland in Fernost: Intensiver Kälteeinbruch Antarktis: Kälterer Winter als im MittelMeldungen vom 14. September 2026:
Antarktis: September-Kälterekord gebrochenEin weiterer Kälterekord in der Antarktis ist gefallen: Am 12. September sank die Temperatur in Baldrick (AWS) auf -66 °C.
Nach einer Zuverlässigkeitsprüfung durch ANTMET wurde der Messwert als korrekt bestätigt.
Die Temperatur stellt einen neuen September-Rekord für Baldrick dar, das auf dem Hochpolarplateau der Antarktis in 1.968 m Höhe liegt und dessen Beobachtungen bis in den Januar 2008 zurückreichen.
Der bisherige Tiefstwert für September lag bei -62,5 °C und wurde am 4. September 2012 gemessen.
Die normale Temperatur für September in Baldrick liegt bei etwa -47,8 °C, womit der Tiefstwert vom 12. September etwa 18 °C darunter liegt.
Die außergewöhnliche Kältewelle in der Antarktis im Jahr 2026 setzt sich also auch im September fort.
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Argentinien: Kälteste Septembernacht in Azul seit 1995Ein weiterer heftiger Kälteeinbruch hat Argentinien erfasst, wobei die Temperatur in Azul auf -6,2 °C sank – das ist die niedrigste Tiefsttemperatur im September seit 1995.
Der SYNOP-Bericht vom 13. September vom Flugplatz Azul bestätigt den Wert von -6,2 °C.
Laut der offiziellen SMN-Klimatologie liegt die durchschnittliche Tiefsttemperatur im September in Azul bei 4,4 °C. Das absolute September-Tief bleibt weiterhin bei -7,1 °C, gemessen am 2. September 1995 – das heißt, am Sonntag fehlten nur 0,9 °C bis zu diesem Wert.
Der Kälteeinbruch war weit verbreitet.
Auch in Coronel Suárez sank die Temperatur auf -6,2 °C – zwar kein Rekord, aber sicherlich ein extrem niedriger Wert für den Spätwinter.
Weiter westlich fiel die Temperatur in Uspallata auf -9 °C und in Malargüe auf -7,6 °C. In Maquinchao erreichte die Tiefsttemperatur am Sonntag -9 °C, nachdem sie einen Tag zuvor auf -12,4 °C gefallen war. Der Rekordtiefstwert liegt dort noch etwas tiefer: -13,2 °C, aufgestellt im Jahr 2010.
All dies folgt auf eine Rekorde brechende Kältewelle zu Beginn des Monats.
Am 6. September fiel die Temperatur in General Pico auf -4,9 °C – nun der Rekordwert für den 6. September an dieser Messstation seit Beginn der Aufzeichnungen im Jahr 1973 –, während sie in Buenos Aires auf 2,4 °C sank, was ebenfalls ein neues Tagestief darstellt. Am 7. September sank die Temperatur in Tandil dann auf -7,8 °C – die niedrigste jemals gemessene Temperatur im September –, während in Monte Caseros die Temperatur auf 1,9 °C fiel und dort ebenfalls einen neuen Kälterekord für den 7. September aufstellte.
Kurz gesagt: Die Kälte im September in Argentinien hält hartnäckig an – und folgt auf eine außergewöhnliche Schneesaison.
In Mendoza bezeichnen Behörden und lokale Betreiber das Jahr 2026 als Rekordjahr in Sachen Schnee. Las Leñas verzeichnete rund 40 Tage fast ununterbrochenen Schneefall und wies Anfang September am Gipfel eine Schneehöhe von 3,3 m auf. Das Skigebiet selbst bezeichnete die Saison als Rekord in Bezug auf die Dauer des Schneefalls.
Weiter nördlich waren die Stürme im Juli sogar noch extremer.
Die argentinische Straßenverkehrsbehörde meldete Schneehöhen bis 4 m zwischen Punta de Vacas und Las Cuevas, was einen 80 km langen Abschnitt der Route 7 betraf – das größte Ereignis dieser Art dort seit 2008. INTA/Ianigla berichtete separat von mehr als 4 m Schneefall während des Sturms vom 15. bis 19. Juli in Teilen der Anden vom Norden Mendozas bis nach Catamarca.
In Horcones hatte das Schnee-Wasser-Äquivalent bis zum 21. Juli bereits etwa 349 mm erreicht – mehr als doppelt so viel wie normal für diesen Zeitpunkt und einer der höchsten Werte seit Beginn der Aufzeichnungen. Im August wurden fast 500 mm gemeldet, gegenüber einem historischen Durchschnitt der letzten Jahre von rund 300 mm.
Der „Schneefall des Jahrzehnts“, wie ihn die argentinischen Medien bezeichnet haben, hat dazu geführt, dass Mitte September noch immer mehr als 3 m Schnee auf den oberen Hängen von Las Leñas lagen. Das Skigebiet wird seinen Snowpark bis in den Oktober und November hinein in Betrieb halten, während andere argentinische Skigebiete aufgrund der außergewöhnlich hohen Schneemengen bereits davon ausgehen, dass bis in den Oktober hinein Ski gefahren werden kann.
Argentinische Medien berichten offen von Rekordschneefällen, meterhohen Schneemengen und einer verlängerten Skisaison, doch bei Recherchen in den großen westlichen Nachrichtenmedien findet sich so gut wie nichts dazu.
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Kanada: Erstmals wieder unter –10°CKanada hat den ersten Wert von -10 °C in der neuen Saison verzeichnet: In Alert, Nunavut, sank die Temperatur am 11. September auf -14 °C.
Dies ist der niedrigste Wert, der in Alert zu diesem frühen Zeitpunkt seit 2017 gemessen wurde, als die Station am 9. September -14,2 °C erreichte.
Die Kältewelle folgt auf einen außergewöhnlich kalten Winter 2025/26 in weiten Teilen Nord- und Westkanadas.
Von Anfang Dezember bis Mitte Januar lagen die Temperaturen im Nordwesten Kanadas fast täglich unter dem Normalwert. Im Yukon führte eine 20-tägige Kältewelle vom 8. bis 27. Dezember zu einem regionalen durchschnittlichen Tages-Tiefstwert von -41,2 °C – bemerkenswerte 17,3 °C unter dem Normalwert.
Rekorde wurden gebrochen.
In Faro sank die Temperatur am 23. Dezember auf –52,2 °C – die niedrigste Temperatur seit Beginn der Aufzeichnungen im Jahr 1966. In Braeburn fiel die Temperatur auf –55,7 °C – Kanadas niedrigste Temperatur seit Januar 1999 und der kälteste Dezemberwert seit 1975. Whitehorse erlebte den drittkältesten Dezember seit Beginn der Aufzeichnungen, während Faro den zweitkältesten verzeichnete.
Und die bittere Kälte hielt über den Dezember hinaus an. Das Attributionssystem des ECCC registrierte im Laufe des Winters insgesamt 14 bedeutende Kälteereignisse, bei denen langjährige Rekorde gebrochen worden waren.
Nun, am 11. September 2026, liegen die Temperaturen in Kanada wieder unter -10 °C (genauer gesagt bei -14 °C).
Der Winter zeigt sich erneut.
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Meldungen vom 15. September 2026:
Westliche USA: Frühes Einsetzen der Schnee-SaisonEin frühsaisonaler Kälteeinbruch hat in den Bergen des pazifischen Nordwestens sowie in Alberta und Montana für Schneefälle im September gesorgt, bei denen sich eine Schneedecke gebildet hat.
In Crystal Mountain, Washington, fielen am Wochenende rund 15 cm Schnee – genug, damit die Mitarbeiter die Wege rund um das Skigebiet freischaufeln konnten. Auf demselben Berg war bereits im August der erste Schnee gefallen.
Weiter nördlich bedeckte am Montag Neuschnee das Banff Sunshine Village in Alberta, wobei die Schneedecke im gesamten Skigebiet noch immer sichtbar ist.
Auch der Logan Pass im Glacier-Nationalpark in Montana war mit Schnee bedeckt, während das nahegelegene Skigebiet Bridger Bowl ebenfalls weiß wurde.
Der Winter naht.
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Südliches Südamerika: Kälte hält sichEine weitere Aktualisierung bzgl. Kälte aus Südamerika, wo die Septemberkälte weiterhin Rekorde bricht.
Am Flughafen La Plata in Argentinien wurde am 13. September mit -1,1 °C der bisherige Tagesrekord von -0,2 °C aus dem Jahr 2005 gebrochen.
Zuvor war die Temperatur in Azul auf -6,2 °C gefallen – der niedrigste Septemberwert seit 1995 – und in Esquel wurden -6,9 °C gemessen.
Auch die Tageshöchstwerte fielen tief aus: Am Flughafen Córdoba wurden nur 7,7 °C gemessen, während am Flughafen Tucumán 9,5 °C erreicht wurden – der niedrigste September-Höchstwert seit 1981.
In ganz Chile wurden unter anderem folgende Frostwerte gemessen: -3 °C in Coyhaique, -2 °C in Río Bueno und -1,7 °C in La Unión.
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Eine Meldung vom 16. September 2026:
Antarktis: unter –100°F an zehn aufeinander folgenden TagenDie anhaltende Kältewelle in der Antarktis im Jahr 2026 hat sich bis weit in den September hinein fortgesetzt.
Am 9. September berichtete ich, dass die Temperaturen in der Antarktis (genauer gesagt in Concordia) vier Tage in Folge unter -100 °F (-73,3 °C) geblieben waren:
• 5. September: -76,6 °C (-105,9 °F)
• 6. September: -75,7 °C (-104,3 °F)
• 7. September: -76,4 °C (-105,5 °F)
• 8. September: -77,3 °C (-107,1 °F)
Damit war die Serie aber noch nicht zu Ende.
Die Messstation verlängerte ihre Serie mit Temperaturen unter -100 °F bis zum 10. September, woraufhin andere Messstationen diese Serie fortsetzten: Am Südpol wurden am 11. September -73,6 °C (-100,5 °F) und am 12. September -74,1 °C (-101,4 °F) gemessen; Vostok folgte dann mit -76 °C (-104,8 °F) am 13. September und -77,7 °C (-107,9 °F) am 14. September – der bislang tiefsten Temperatur im September.
Und die Kälte beschränkte sich nicht nur auf das Hochplateau.
An der argentinischen Station Belgrano II wurde am 13. September eine Tageshöchsttemperatur von nur -33,8 °C gemessen – die niedrigste jemals an dieser Station im September verzeichnete Höchsttemperatur (seit 1980). Am selben Tag sank die Temperatur auf -43,2 °C – die tiefste Septembertemperatur in Belgrano II seit 1986.
Dies geschah weniger als drei Wochen, nachdem Belgrano II am 25. August mit -35,2 °C einen neuen Allzeitrekord für die niedrigste Tageshöchsttemperatur aufgestellt hatte, der den bisherigen Rekord von -35 °C vom 2. August 2001 unterbot.
Die außergewöhnliche Kältewelle des Jahres 2026 in der Antarktis hält bis weit in den Frühling hinein an.
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Eine Meldung vom 17. September 2026:
Russland in Fernost: Intensiver KälteeinbruchEin für diese Jahreszeit ungewöhnlich früher Kälteeinbruch hat Teile des russischen Fernen Ostens erfasst und in Oblast Amur starken Frost sowie neue Tagesrekorde bei den Temperaturen gebracht.
In Norsky sank die Temperatur am 16. September auf -4,9 °C. Wie die Aufzeichnungen der Wetterstation zeigen, wurde damit der bisherige Tiefstwert für den 16. September von -2,8 °C aus dem Jahr 1935 gebrochen – ein Rekord, der 91 Jahre lang Bestand hatte. Die täglichen Klimadaten von Norsky reichen bis ins Jahr 1925 zurück.
Weiter südöstlich sank die Temperatur in Arkhara auf -2,1 °C und übertraf damit den bisherigen Rekordwert für den 16. September von -1,7 °C aus dem Jahr 1984. Die Datenreihe für Arkhara reicht bis ins Jahr 1936 zurück.
Die Kälte war Teil eines großflächigen Frostereignisses im gesamten Gebiet von Oblast Amur. Die Behörden warnten vor nächtlichen Tiefsttemperaturen, die lokal bis zu -7 °C erreichen könnten.
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Eine Meldung vom 18. September 2026:
Antarktis: Kälterer Winter als im MittelDie Kälte des Winters 2026 in der Antarktis machte sich auch im gesamten australischen Antarktis-Netzwerk bemerkbar.
Daten des Bureau of Meteorology zeigen, dass Casey, Davis und Mawson den Winter alle mit unterdurchschnittlichen Temperaturen abschlossen.
Davis verzeichnete die größte Abweichung bei den Nachttemperaturen mit durchschnittlich -23 °C – 2,9 °C unter dem Durchschnitt. Die durchschnittliche Höchsttemperatur lag bei -15,3 °C und damit 1,7 °C unter dem Durchschnitt.
In Mawson lag die durchschnittliche Nachttemperatur bei -23,1 °C und damit 2,5 °C unter dem Durchschnitt, während die durchschnittliche Höchsttemperatur mit -16,1 °C um 1,6 °C unter dem Normalwert lag.
In Casey lag die durchschnittliche Tiefsttemperatur im Winter bei -20 °C, 1,3 °C unter dem Durchschnitt, während die Höchsttemperaturen im Durchschnitt bei -11,9 °C lagen, 1,2 °C unter dem Normalwert.
Besonders ausgeprägt war die Kälte in Davis, wo die Temperatur am 21. Juli auf -36,8 °C sank.
In Casey wurden -34,4 °C gemessen, während die Temperatur in Mawson auf -31 °C fiel.
An allen drei australischen Antarktis-Stationen lagen sowohl die Höchst- als auch die Tiefsttemperaturen unter den langjährigen Durchschnittswerten.
Wird fortgesetzt mit Kältereport Nr. 39 / 2026Redaktionsschluss für diesen Report: 18. September 2026
Zusammengestellt und übersetzt von Christian Freuer für das EIKE
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Anmerkung: Leider ist es nicht mnöglich, ein einheitliches Schriftbild zu generieren.
Der Beitrag Kältereport Nr. 38 /2026 erschien zuerst auf EIKE - Europäisches Institut für Klima & Energie.
Şengal: IS-Opfer werden zur Identifizierung exhumiert
In Şengal haben irakische Gerichtsmediziner:innen eine Grabstätte mit sterblichen Überresten von Opfern des IS-Genozids geöffnet. Die Exhumierung nahe dem Heiligtum von Şerfedîn begann im Beisein von Angehörigen mit einer religiösen Zeremonie nach ezidischem Ritus und dauert seit rund zehn Tagen an. Laut irakischen Behörden sollen sich dort die Überreste von 76 Menschen befinden. Frühere Angaben über die Zahl der Bestatteten weichen allerdings davon ab.
Ohne abgeschlossene Identifizierung bestattet
Die sterblichen Überreste stammen aus Massengräbern, die nach der Befreiung Şengals von der Terrormiliz „Islamischer Staat“ (IS) im Gebiet von Xanesor entdeckt worden waren. 2016 ließen PDK-Behörden der Kurdistan-Region des Irak die Gebeine bergen und anschließend im Gebiet von Şerfedîn bestatten, obwohl die notwendigen DNA-Untersuchungen noch nicht abgeschlossen waren.
Angehörige, die weiterhin keine Gewissheit über das Schicksal ihrer Vermissten hatten, forderten daraufhin eine erneute Öffnung der Grabstätte. Nach jahrelangen Bemühungen nahmen die irakische Direktion für Massengräber und Vermisste sowie die gerichtsmedizinische Behörde die Arbeiten auf.
Die nun geborgenen Knochen werden zur gerichtsmedizinischen Untersuchung gebracht. Dort sollen DNA-Proben genommen und mit denen von Angehörigen abgeglichen werden, um die Opfer zu identifizieren.
Zahlreiche Massengräber noch nicht geöffnet
In Şengal wurden bislang 96 Massengräber mit Opfern des IS-Genozids registriert. Nach Angaben des Autonomierats von Şengal wurden 77 davon geöffnet, 19 weitere sind noch nicht untersucht. Die Identifizierung der Geborgenen kommt nur langsam voran. Hunderte sterbliche Überreste warten weiterhin auf eine Zuordnung, während zahlreiche ezidische Familien auch zwölf Jahre nach dem Genozid keine Gewissheit über das Schicksal ihrer Angehörigen haben. Der IS überfiel Şengal am 3. August 2014. Tausende Ezid:innen wurden ermordet und Tausende weitere verschleppt.
https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/-52350 https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/-52326 https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/-52197
Zekiye Dêrazor: In den Bergen Kurdistans habe ich meinen Mut gefunden
Die Berge Kurdistans sind geprägt von den Geschichten der Menschen, die dort gelebt und gekämpft haben. Für viele Guerillakämpfer:innen wurden sie nicht nur zum Ort des Kampfes, sondern auch zu einem Raum, in dem sie sich selbst und die eigenen Fähigkeiten neu kennenlernten. Eine von ihnen ist die aus der arabischen Bevölkerung Ostsyriens stammende YJA-Star-Kämpferin Zekiye Dêrazor. Sie wuchs in einer patriotischen Familie auf und kam durch die Erfahrungen ihrer Angehörigen früh mit politischen Kämpfen und Gefallenen in Berührung.
Ihr eigener Weg führte sie zunächst zu den Frauenverteidigungseinheiten (YPJ) in Rojava. Besonders die Rolle von Frauen und deren eigenständige Organisierung hätten sie beeindruckt „Wir Frauen aus der arabischen Bevölkerung verfügen weder über politische noch über militärische Rechte. Wir werden immer als Maschinen betrachtet, die Kinder zur Welt bringen sollen, und in einen engen Rahmen gezwängt“, erzählt Dêrazor.
Als arabische Frau, der Rechte vorenthalten worden seien, habe sie sich deshalb von den YPJ angesprochen gefühlt: „Die YPJ sind nicht nur eine militärische Struktur. Sie sind eine politische Bewegung, die für die Bevölkerung und für Frauen kämpft. Besonders beeindruckt hat mich, dass sie ihren Kampf mit dem Ansatz führen: Wenn die Frau nicht frei ist, kann auch die Gesellschaft nicht frei sein. Eine Zeit lang war Dêrazor selbst in den Reihen der YPJ aktiv. Dort lernte sie auch die Ideen des kurdischen Repräsentanten Abdullah Öcalan zur demokratischen Nation kennen. Später entschied sie sich, Rojava zu verlassen und sich der Guerilla in den Bergen Kurdistans anzuschließen. Seither gehört sie den Verbänden freier Frauen (YJA Star) an.
Der Name Zekiye
Auch ihren Namen Zekiye verbindet Dêrazor mit dieser Entwicklung. Nachdem sie sich den YPJ angeschlossen hatte, lernte sie die Geschichte von Zekiye Alkan kennen. Die kurdische Medizinstudentin hatte sich während der Newroz-Feiern im März 1990 auf der Stadtmauer von Amed (tr. Diyarbakır) aus Protest gegen die staatliche Unterdrückung selbst angezündet und war am folgenden Tag ihren Verletzungen erlegen.
„Mit meinem Eintritt in die YPJ lernte ich Frauen kennen, die wie Zekiye Alkan gekämpft haben, und ich wollte ihren Namen tragen. Hevala Zekiye Alkan war eine der kämpferischen Frauen, die sich ihrem Land verschrieben hatten. Für die Freiheit ihres Volkes setzte sie ihren Körper in Brand. Das hatte für mich eine besondere Bedeutung.“ Mit der Annahme des Namens sei für sie auch eine Verantwortung verbunden gewesen: „Ich wollte wie sie meinem Volk gerecht werden und es verteidigen. Um meinem Namen gerecht zu werden, kam ich zu dem Schluss, dass der Beitritt zur Guerilla für mich der richtige Weg ist. Deshalb schloss ich mich den YJA Star an.
Höhenangst in den Bergen
Ihre ersten Erfahrungen in den Bergen beschreibt Dêrazor wesentlich persönlicher. Als sie dort ankam, habe sie zunächst Angst vor der Höhe gehabt. „Als ich in die freien Berge kam, hatte ich anfangs Höhenangst. Doch gemeinsam mit meinen Weggefährtinnen habe ich diese Angst überwunden und meinen Mut gefunden. Mit meiner Ankunft in den Bergen Kurdistans habe ich erkannt, dass ich alles überwinden kann.“
Besonders prägend sei für sie das Zusammenleben innerhalb der Guerilla gewesen. Die gegenseitige Unterstützung und die Solidarität unter Frauen hätten ihr Verhältnis zum Leben verändert. „Was mich im Guerillaleben am meisten beeindruckt hat, waren die Beziehungen unter den Freundinnen. Ihre gegenseitige Hilfe und die Solidarität der Frauen untereinander haben mich tief bewegt. Dadurch habe ich das Leben noch mehr lieben gelernt und begonnen, mit großen Zielen zu leben.“
„Ich erkannte meine eigene Kraft“
Auch die Beschäftigung mit Abdullah Öcalans Schriften habe ihre Sicht auf sich selbst verändert. Besonders wichtig sei für sie gewesen, dass dessen Überlegungen zur Frauenbefreiung nicht auf Frauen einer bestimmten nationalen Zugehörigkeit beschränkt seien. „Ich lernte Rêber Apos Denken kennen. Besonders beeindruckt hat mich, dass seine Überlegungen zu Frauen nicht auf eine einzige Nation begrenzt sind. Seine Gedanken haben mir Mut und einen Willen gegeben, der vor nichts Angst hat.“
In ihrem früheren Leben habe sie diese Kraft in sich selbst nicht wahrgenommen: „Innerhalb des Systems sah ich diese Stärke nicht in mir. Ich hatte nicht das Gefühl, ein Recht darauf zu haben, frei und unbeschwert zu leben. Als ich jedoch Rêber Apos Denken kennenlernte, erkannte ich meine eigene Kraft.“ Für Dêrazor ist diese Erfahrung eng mit ihrer Vorstellung von Frauenfreiheit verbunden. „Wir alle wissen, dass kein anderer Anführer einer Bewegung für Frauen die Werte geschaffen hat, die Rêber Apo geschaffen hat. Deshalb werden wir Frauen Rêber Apo, der für uns ein freies Leben aufgebaut hat, immer dankbar sein.“
https://deutsch.anf-news.com/frauen/-52649
Zum 34. Todestag: Gedenken an Musa Anter
In Amed (tr. Diyarbakır) ist am Sonntag an den kurdischen Schriftsteller und Journalisten Musa Anter erinnert worden. Die Gedenkveranstaltung fand an dem Ort im Stadtteil Seyrantepe statt, an dem der als Apê Musa bekannte Intellektuelle am 20. September 1992 erschossen wurde. An der vom Journalistenverband Dicle Fırat (DFG) organisierten Gedenkfeier nahmen Angehörige Anters, Medienschaffende sowie Vertreter:innen politischer Parteien und zivilgesellschaftlicher Organisationen teil.
Der Mord an Anter gehört zu den bekanntesten politischen Verbrechen der 1990er Jahre. Der später im Auftrag des türkischen Ministerpräsidenten erstellte Susurluk-Bericht enthielt weitreichende Hinweise auf die Tätigkeit staatlich gestützter Strukturen und brachte den Mord an Anter mit Mahmut Yıldırım alias „Yeşil“ und dem Militärgeheimdienst JITEM in Verbindung. Eine vollständige juristische Aufarbeitung ist bis heute ausgeblieben.
„Für Frieden müssen die politischen Morde aufgeklärt werden“
DFG-Mitglied Fexredin Kılıç erklärte, auch 34 Jahre nach Anters Tod seien die hinter dem Mord stehenden Strukturen nicht vollständig offengelegt worden. Mit Blick auf den Prozess für Frieden und eine demokratische Gesellschaft forderte er eine Aufarbeitung der politischen Morde der 1990er Jahre. „In diesen Tagen, in denen wir über Frieden sprechen, sagen wir es noch einmal an dem Ort, an dem Apê Musa ermordet wurde: Für Frieden müssen die ungeklärten politischen Morde aufgeklärt werden.“
Der Mord an Anter habe sich nicht allein gegen einen Journalisten gerichtet, sondern gegen die Veröffentlichung der gesellschaftlichen Realität des kurdischen Volkes. Auch nach seinem Tod seien Mitarbeitende der freien kurdischen Presse getötet, inhaftiert, festgenommen und bedroht worden; Redaktionen seien bombardiert und Medien verboten worden. Kılıç erinnerte in diesem Zusammenhang an die getöteten Journalist:innen Nagihan Akarsel, Gulistan Tara, Cihan Bilgin und Nazım Daştan. „Die freie Presse hat sich nicht gebeugt und wird sich nicht beugen. Wir werden weiter die Wahrheit schreiben, die Wahrheit verteidigen und die Stimme der Völker in die Welt tragen.“
Von Apê Musa zu Hüseyin Aykol
Der Ko-Vorsitzende des DFG, Selman Çiçek, erinnerte an den Journalisten und langjährigen Wegbegleiter der kurdischen Presse Hüseyin Aykol, der am 1. Januar dieses Jahres gestorben ist. Aykol habe in den vergangenen Jahren trotz seines Alters und seiner Erkrankungen regelmäßig an der Gedenkveranstaltung teilgenommen. „Vielleicht haben wir Apê Musa selbst nicht mehr erlebt. Aber heute sind wir als Schüler:innen von Hüseyin hier, den Apê Musa geprägt hat. Wir haben viel von Hüseyin gelernt. Von Apê Musa zu Hüseyin, von Hüseyin zu uns und von uns zu den nächsten Generationen werden wir diese Tradition weitertragen.“
Anters Sohn Dicle Anter kündigte an, die Erinnerung an seinen Vater weiterhin an dessen Todesort wachzuhalten: „34 Jahre sind vergangen, seit Apê Musa ermordet wurde. Aber wir werden jedes Jahr hierherkommen und seiner gedenken.“
Mızraklı: Wahrheit und Aufarbeitung sind unverzichtbar
Der frühere Ko-Bürgermeister von Amed, Adnan Selçuk Mızraklı, erinnerte daran, dass Anters Bedeutung weit über seine Rolle als Wegbereiter der kurdischen Presse hinausgegangen sei. „Apê Musa war nicht nur der Ahnherr und Wegweiser der kurdischen Presse. Er hat allen Kurd:innen und allen Menschen einen großen Wert hinterlassen.“ Mızraklı verwies auf die vielen jungen Journalist:innen, die heute Anters Arbeit fortsetzten. Zugleich verband er dessen Vermächtnis mit der Frage nach der Aufarbeitung staatlicher Verbrechen.
„Gerade mit dem Prozess für Frieden und eine demokratische Gesellschaft sind die Offenlegung der Wahrheit und die Auseinandersetzung mit ihr unverzichtbar, wenn der Frieden vertieft und ein würdevoller Frieden geschaffen werden soll. Wenn diejenigen, die Apê Musa ermordet haben, heute irgendwo frei herumlaufen, dann ist die Gerechtigkeit unvollendet. Ohne Gerechtigkeit kann es keinen wirklichen Frieden geben.“
„Heute gibt es Tausende Musa Anters“
Mızraklı erinnerte auch an eine Versammlung des Menschenrechtsvereins IHD Anfang der 1990er Jahre, bei der der 1991 ebenfalls von JITEM ermordete Politiker Vedat Aydın auf Kurdisch gesprochen hatte. Hinter ihm habe Musa Anter gesessen. „Ich erinnere mich an die stolze Haltung Apê Musas während dieser Rede – eine Haltung, die sagte: Wir existieren mit unserer Sprache, unserer Kultur und mit dem, was wir geschaffen haben.“ Heute sei dieses Vermächtnis längst von einer neuen Generation aufgenommen worden: „Heute gibt es Tausende Musa Anters. Wir haben Tausende junge Menschen, die mit dem Stift, den er hinterlassen hat, furchtlos schreiben und selbst in den schwierigsten Augenblicken zur Kamera greifen.“
Die notwendige Aufarbeitung reiche dabei weit über den Mord an Anter hinaus. Mızraklı zog eine Linie von den staatlichen Verbrechen der 1990er Jahre bis nach Roboskî und Cizîr und betonte die gemeinsame Verantwortung zur Auseinandersetzung mit der Vergangenheit: „Wir alle schulden den Apê Musas und Vedat Aydıns, uns der Vergangenheit so zu stellen, dass wir dabei auch unsere eigenen Fehler benennen können.“
„Die freie Presse hat sich der Unterdrückung nicht gebeugt“
Der DEM-Abgeordnete Serhat Eren erinnerte an Anters jahrzehntelangen Einsatz für kurdische Sprache, Kultur und Identität. Mit seiner Ermordung habe auch die Stimme der kurdischen Presse zum Schweigen gebracht werden sollen. Dieses Ziel sei nicht erreicht worden: „Wie viele Angriffe, Festnahmen, Inhaftierungen, Folter und Massaker es auch gab – die Mitarbeiter:innen der freien Presse haben sich der Unterdrückung niemals gebeugt. Sie haben der Welt berichtet, was in allen vier Teilen Kurdistans geschieht.“
Zum Abschluss legten die Teilnehmer:innen ein Foto Musa Anters und Nelken an der Stelle nieder, an der er vor 34 Jahren erschossen wurde.
https://deutsch.anf-news.com/menschenrechte/-52381 https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/-48031 https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/-43647
Rentner aufgepasst: Ab wann sollte die Heizung wieder laufen? Das raten jetzt Experten
Die Heizung bleibt aus, weil noch September ist? Für ältere Menschen kann das die falsche Entscheidung sein: Wenn genutzte Wohnräume dauerhaft unter etwa 19 bis 20 Grad abkühlen, spricht viel dafür, wieder zu heizen – bei höherem Wärmebedarf auch früher.
Wer mit einer kleinen Rente auskommen muss, wird trotzdem jeden Dreh am Thermostat abwägen. Doch eine ausgekühlte Wohnung kann die Gesundheit belasten und Feuchtigkeitsschäden begünstigen.
Der Heizbeginn richtet sich nach der WohnungEinen bundesweit passenden Einschalttermin gibt es nicht, denn Gebäude halten Wärme unterschiedlich gut. Während eine gut gedämmte Wohnung noch angenehm warm bleibt, kann es in einem schlecht geschützten Altbau bereits deutlich zu kühl werden.
Auch ein einzelner kalter Morgen draußen reicht deshalb als Entscheidungshilfe nicht aus. Aussagekräftiger ist die Temperatur in den Räumen, in denen man sich tatsächlich aufhält.
Das Umweltbundesamt empfiehlt zum vorbeugenden Gesundheitsschutz, Wohnungen tagsüber nicht unter 19 bis 20 Grad abkühlen zu lassen; nachts nennt es 18 Grad. Daraus lässt sich für den Herbst ableiten: Werden diese Werte ohne Heizung länger unterschritten, sollte man den Heizbeginn nicht allein wegen des Kalenderdatums hinausschieben.
Warum 18 Grad für ältere Menschen zu wenig sein könnenEine Temperatur, die einem gesunden und körperlich aktiven Menschen genügt, muss für einen älteren Menschen nicht ausreichen. Besonders bei chronischen Erkrankungen verdient der persönliche Wärmebedarf mehr Beachtung als eine pauschale Sparvorgabe.
Die Weltgesundheitsorganisation WHO nennt in ihren Wohn- und Gesundheitsleitlinien 18 Grad als allgemeinen Orientierungswert für die kalte Jahreszeit. Sie weist ausdrücklich darauf hin, dass ältere Menschen und Menschen mit chronischen Erkrankungen, insbesondere des Herzens oder der Atemwege, höhere Mindesttemperaturen benötigen können.
Aber: 18 Grad sind damit kein Sparziel für sämtliche Rentnerhaushalte. Wer bei 20 Grad weiterhin friert oder krankheitsbedingt mehr Wärme braucht, sollte die Temperatur entsprechend anpassen und den individuellen Bedarf gegebenenfalls ärztlich besprechen.
16 Grad sind keine Empfehlung für den ganzen TagFür Wohnzimmer nennen die Verbraucherzentralen etwa 20 Grad als häufig ausreichenden Wert, für Schlafzimmer häufig 16 bis 18 Grad. Diese Angaben unterscheiden sich nach Raumnutzung und sind keine Aufforderung, den gesamten Tag in einer 16 Grad kalten Wohnung zu verbringen.
Auch eine pauschale Entwarnung vor Schimmel lässt sich daraus nicht ableiten. Das Umweltbundesamt warnt, dass Temperaturen unter 16 bis 18 Grad das Schimmelrisiko in genutzten Wohnungen teilweise stark erhöhen können.
Die Luftfeuchtigkeit entscheidet mitEin Thermometer allein zeigt noch nicht, ob die Bedingungen in der Wohnung günstig sind. Ein Thermo-Hygrometer misst zusätzlich die relative Luftfeuchtigkeit und hilft, kritische Entwicklungen früh zu erkennen.
Die Verbraucherzentralen nennen in ihrem am 16. September 2026 aktualisierten Ratgeber zum Heizen und Lüften etwa 40 bis 60 Prozent als allgemeinen Behaglichkeitsbereich. Zugleich warnen sie: An kalten Außenwänden kann Schimmel bereits drohen, wenn das Messgerät in der Raummitte nur 50 Prozent anzeigt.
Die obere Grenze ist deshalb kein Freibrief, besonders in schlecht gedämmten Wohnungen. Beschlagene Scheiben oder dauerhaft erhöhte Messwerte sind Anlass, Heizen und Lüften zu überprüfen.
Wärme halten und Feuchtigkeit hinauslüftenNach dem Duschen, Kochen und Schlafen sollte feuchte Luft durch weit geöffnete Fenster nach draußen gelangen. Im Herbst kann der Luftaustausch laut Verbraucherzentralen zehn bis 20 Minuten dauern, während bei kaltem Winterwetter oder Wind häufig drei bis fünf Minuten reichen.
Heizkörper sollten frei bleiben, damit sich die Wärme im Raum verteilen kann. Türen zu deutlich kühleren Zimmern bleiben außerhalb des kurzen Querlüftens besser geschlossen, damit warme, feuchte Luft nicht fortlaufend dorthin gelangt.
Stufe fünf macht das Wohnzimmer nicht schneller warmBei üblichen Heizkörperthermostaten entspricht Stufe drei ungefähr 20 Grad und Stufe vier ungefähr 24 Grad. Die Zahlen stehen für eine angestrebte Temperatur, nicht für unterschiedliche Aufheizgeschwindigkeiten.
Wer sofort auf fünf dreht, sorgt deshalb vor allem dafür, dass das Ventil erst bei einer höheren Temperatur schließt. Sinnvoller ist, die gewünschte Einstellung zu wählen und die tatsächliche Raumtemperatur zu prüfen.
Als Faustregel nennen die Verbraucherzentralen rund sechs Prozent weniger Heizenergie pro Grad niedrigerer Raumtemperatur. Diese mögliche Ersparnis ist jedoch kein Grund, den gesundheitlich benötigten Wärmebereich zu unterschreiten.
Vermieter dürfen nicht pauschal auf Oktober vertröstenEine gesetzlich einheitlich festgelegte Heizperiode gibt es nicht; häufig gilt vertraglich oder als Orientierung der Zeitraum vom 1. Oktober bis zum 30. April. Nach den Hinweisen des Mieterbundes Darmstadt muss die Wohnung aber auch außerhalb dieses Zeitraums bei entsprechender Kälte ausreichend beheizbar sein.
Als Anhaltspunkt nennt der Verein tagsüber weniger als 18 Grad in der Wohnung, wenn die kalte Witterung voraussichtlich länger als ein bis zwei Tage anhält. Bei weniger als 16 Grad bestehe sofortiger Handlungsbedarf; diese mietrechtlichen Anhaltspunkte sind keine gesundheitliche Empfehlung, bis dahin auszuharren.
Bleibt die Wohnung zu kalt und lässt sich die Heizung nicht einschalten, sollten Betroffene Temperaturen mit Datum und Uhrzeit dokumentieren und den Vermieter schriftlich zur Abhilfe auffordern. Eine mögliche Mietminderung hängt vom Einzelfall ab und sollte mit einer Mieterberatung geklärt werden.
Wenn die Rente zum Heizen nicht reichtWer notwendige Wärme aus Geldnot vermeidet, sollte mögliche Unterstützung beim Sozialamt prüfen lassen. Bei bestehendem Anspruch auf Grundsicherung im Alter können angemessene Heizkosten berücksichtigt werden, wie der Beitrag über Heizkostenhilfen für Rentner erläutert.
Auch eine hohe Nachforderung kann erst im Fälligkeitsmonat Hilfebedürftigkeit auslösen, obwohl bisher keine Grundsicherung bezogen wurde. Ob tatsächlich ein Anspruch besteht, hängt unter anderem von Einkommen, verwertbarem Vermögen und dem anerkannten Bedarf ab.
Der Antrag auf Grundsicherung sollte spätestens in dem Monat gestellt werden, in dem die Nachzahlung fällig wird. Worauf es dabei ankommt, erklärt Gegen-Hartz.de im Beitrag zur Übernahme von Nebenkostennachzahlungen durch das Sozialamt.
Beispiel aus der Praxis: Warum Renate schon im September heiztEin fiktives Beispiel: Renate, 74, möchte bis Oktober ohne Heizung auskommen, doch in ihrem Wohnzimmer sind es an mehreren Tagen nur noch 17 Grad. Sie verbringt dort viel Zeit im Sitzen und friert trotz Strickjacke.
Renate schaltet die Heizung ein, prüft, ob etwa 21 Grad für sie angenehm sind, und behält mit einem Thermo-Hygrometer die Feuchtigkeit im Blick. Wegen ihrer knappen Rente lässt sie zugleich beim Sozialamt prüfen, ob sie Unterstützung erhalten kann.
Der Beitrag Rentner aufgepasst: Ab wann sollte die Heizung wieder laufen? Das raten jetzt Experten erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.
Grundsicherung: Kürzungen bei Familien führt zu 150 Millionen Mehrausgaben bei den Jobcenter
Die Bundesregierung will Sozialausgaben senken – und plant dabei selbst zusätzliche Ausgaben beim Grundsicherungsgeld ein. Während der Sofortzuschlag beim Kinderzuschlag gestrichen werden soll, erwartet sie dadurch jährlich 150 Millionen Euro Mehrkosten im SGB II. Gleichzeitig soll eine andere Berechnung der Regelsätze die Ausgaben drücken.
Diese Pläne kommen nun in eine öffentliche Sachverständigenanhörung: Der Haushaltsausschuss hat dafür den 12. Oktober 2026 von 15 bis 17 Uhr angesetzt. Für Betroffene geht es um mehr als Haushaltszahlen: zur Debatte stehen die künftige Anpassung ihrer Leistungen und die finanzielle Absicherung einkommensschwacher Familien.
Anhörung steht fest – beschlossen ist die Reform damit nichtGegenstand der öffentlichen Anhörung im Bundestag ist der vollständige Regierungsentwurf des Haushaltsbegleitgesetzes 2027, Bundestagsdrucksache 21/7860. Die Sitzung findet im Berliner Marie-Elisabeth-Lüders-Haus statt und wird im Internetangebot des Bundestages übertragen.
450 Millionen Euro sparen – 150 Millionen Euro anderswo ausgebenBeim Kinderzuschlag will die Bundesregierung den enthaltenen Sofortzuschlag abschaffen und dadurch rund 450 Millionen Euro jährlich einsparen. Zugleich veranschlagt sie als Folge dieser Änderung jährlich 150 Millionen Euro zusätzliche Ausgaben beim Grundsicherungsgeld. Beide Beträge stehen ausdrücklich im Regierungsentwurf zum Haushaltsbegleitgesetz 2027.
Damit kehrt rechnerisch ein Drittel der Einsparung beim Kinderzuschlag als zusätzliche Ausgabe im SGB II zurück. Bezogen allein auf diese beiden Positionen verbleiben 300 Millionen Euro Entlastung. Das ist keine Gesamtbilanz des Gesetzes, sondern zeigt die Wechselwirkung dieser beiden Leistungen.
Kürzung der Familien führt zu Mehrausgaben der JobcenterDer Kinderzuschlag soll Familien mit geringem Einkommen helfen, ihren Lebensunterhalt ohne ergänzende Grundsicherungsleistungen zu decken. Wird diese Unterstützung kleiner, kann die bisherige Haushaltsrechnung scheitern. Die eingeplanten SGB-II-Mehrausgaben lassen sich deshalb als Hinweis verstehen, dass die Regierung mit zusätzlichen oder höheren Ansprüchen im Grundsicherungssystem rechnet.
Für betroffene Eltern wäre das mehr als ein Wechsel der auszahlenden Stelle. Sie müssten gegebenenfalls ergänzende Leistungen beim Jobcenter beantragen und ihre finanzielle Situation dort prüfen lassen. Hinter einer Einsparung im Familienhaushalt des Bundes kann damit zusätzliche Abhängigkeit von der Grundsicherung stehen.
Betroffen ist ein Zuschlagsbestandteil von monatlich 25 Euro je Kind; über zwölf Monate sind das rechnerisch 300 Euro. Warum daraus nicht automatisch für jede Familie derselbe Auszahlungsverlust gegenüber 2026 folgt, erläutert der Beitrag Kinderzuschlag 2027: Was die geplante Streichung für Familien bedeutet.
Regelsatz-Reform soll weitere 78 Millionen Euro einsparenDaneben soll die Fortschreibung der Regelbedarfe wieder einstufig erfolgen. Die zusätzliche Berechnungsstufe, die jüngere Preissteigerungen berücksichtigt, würde entfallen. Bestehen bleiben soll ein Mischindex aus Preis- und Nettolohnentwicklung.
Gegenüber dem bisherigen Verfahren kalkuliert die Bundesregierung im SGB II mit jährlich rund 78 Millionen Euro geringeren Ausgaben. Diese Summe beschreibt den Abstand zur bisherigen Berechnung, nicht eine bereits feststehende Kürzung jedes einzelnen Zahlbetrags. Die Hintergründe erläutert auch der Beitrag zur drohenden Nullrunde bei der Grundsicherung 2027.
Der Regelsatz 2027 steht damit noch nicht festDer Entwurf unterscheidet ausdrücklich zwischen der Änderung des Berechnungsverfahrens und der späteren Festsetzung der Regelbedarfe. Erst diese Festsetzung soll die tatsächlichen Haushaltswirkungen auslösen. Einen verlässlich feststehenden Eurobetrag für den Regelsatz 2027 liefern die genannten Einsparungen deshalb nicht.
Politisch bleibt eine unbequeme Frage: Wie sinnvoll ist eine Kürzung beim Kinderzuschlag, wenn ein Teil der Entlastung durch zusätzliche Grundsicherungsausgaben wieder aufgezehrt wird? Die Anhörung bietet Gelegenheit, diese Folgen öffentlich zu prüfen. Für Familien zählt schließlich, ob ihr Einkommen reicht – nicht, in welchem Haushaltstitel ihre Unterstützung verbucht wird.
Drei Fragen und Antworten Ist die Reform bereits beschlossen?Nein, die angesetzte Anhörung ist ein Verfahrensschritt zum Regierungsentwurf. Sie findet am 12. Oktober 2026 von 15 bis 17 Uhr statt und ersetzt keinen Gesetzesbeschluss.
Bedeuten die 150 Millionen Euro höhere Regelsätze?Nein. Die Bundesregierung erwartet diese Mehrausgaben als Folge der geplanten Streichung des Sofortzuschlags beim Kinderzuschlag, nicht als pauschale Leistungserhöhung.
Wie hoch wird der Regelsatz 2027?Das lässt sich aus diesem Entwurf und seinen Haushaltsschätzungen noch nicht verbindlich beantworten. Die konkrete Höhe muss gesondert festgelegt werden.
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Pflegegrad 1: Tabelle zeigt alle Gelder die zustehen auch ohne Pflegegeld
Ein anerkannter Pflegegrad bedeutet noch lange nicht, dass monatlich Pflegegeld auf dem Konto landet. Wer Pflegegrad 1 hat, bekommt auch 2026 kein Pflegegeld, kann aber mehrere zweckgebundene Leistungen nutzen. Allein der Entlastungsbetrag ermöglicht bei ganzjährigem Anspruch Unterstützung im Wert von bis zu 1.572 Euro.
Die entscheidende Frage lautet deshalb: Welche Hilfe bezahlt die Pflegekasse tatsächlich? Denn hinter den Beträgen stehen unterschiedliche Voraussetzungen, Abrechnungswege und Verwendungszwecke. Wer lediglich auf eine Überweisung wartet, nutzt seine Ansprüche womöglich nicht.
Pflegegrad 1: Die wichtigsten Leistungen 2026 im ÜberblickPflegegrad 1 steht für geringe Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten. Die Leistungen sollen vor allem helfen, den Alltag weiter zu bewältigen und möglichst lange zu Hause zu leben. Die folgende Tabelle zeigt häufig relevante Leistungen und ihre Grenzen.
Leistung Betrag 2026 Was zu beachten ist Pflegegeld Kein Anspruch Erst ab Pflegegrad 2 vorgesehen. Reguläre Pflegesachleistungen Kein eigenes Budget Pflegedienstleistungen können teilweise über den Entlastungsbetrag finanziert werden. Entlastungsbetrag Bis zu 131 Euro monatlich Für erstattungsfähige Leistungen bei häuslicher Pflege, keine freie Auszahlung. Pflegehilfsmittel zum Verbrauch Bis zu 42 Euro monatlich Für tatsächlich benötigte, erstattungsfähige Pflegehilfsmittel. Hausnotruf Bis zu 27 Euro monatlich seit April 2026 Kostenübernahme auf Antrag bei erfüllten Voraussetzungen; Zusatzangebote können extra kosten. Wohnumfeldverbesserung Bis zu 4.180 Euro je Maßnahme Zuschuss zu einem erforderlichen Umbau, kein jährlicher Pauschalbetrag. Wohngruppenzuschlag 224 Euro monatlich Für ambulant betreute Wohngruppen, die die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen. Vollstationäre Pflege 131 Euro monatlich Begrenzter Zuschuss zu pflegebedingten Aufwendungen im Pflegeheim. Pflegeberatung und Pflegekurse Kostenfrei Beratung für Betroffene sowie Kurse für Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen.Die Beträge dürfen nicht zu einer vermeintlichen monatlichen Gesamtauszahlung zusammengerechnet werden. Einige Leistungen setzen konkrete Ausgaben voraus, andere eine bestimmte Wohnform. Grundlage sind die Leistungsübersicht des Bundesgesundheitsministeriums für 2026 und die Informationen des Bundes zum Hausnotruf.
131 Euro im Monat: Warum das kein Pflegegeld istDer Entlastungsbetrag wird nicht allein deshalb überwiesen, weil Pflegegrad 1 festgestellt wurde. Er dient der Erstattung bestimmter Ausgaben, etwa für anerkannte Unterstützung im Haushalt oder Betreuung im Alltag. Die Pflegekasse benötigt dafür entsprechende Belege; bei vereinbarter Abtretung kann auch der Anbieter direkt abrechnen.
Eine Besonderheit hilft Menschen mit Pflegegrad 1: Sie können den Betrag auch für körperbezogene Hilfe eines zugelassenen Pflegedienstes einsetzen, beispielsweise beim Duschen. Das ist beim Entlastungsbetrag der Pflegegrade 2 bis 5 ausgeschlossen. Diese Abgrenzung ergibt sich aus § 45b SGB XI.
Wer eine Haushaltshilfe beauftragt, sollte vorher klären, ob deren Angebot nach Landesrecht anerkannt ist. Auch Nachbarschaftshilfe lässt sich nur unter den jeweiligen Voraussetzungen des Bundeslandes abrechnen. Mehr dazu erklärt gegen-hartz.de im Beitrag zum Entlastungsbetrag von bis zu 1.572 Euro im Jahr.
Ungenutztes Budget: Für 2026 endet die Nutzungsfrist im Juni 2027Nicht verbrauchte Entlastungsbeträge lassen sich ansparen und bis zum 30. Juni des Folgejahres für passende Leistungen verwenden. Für Restbeträge aus 2026 bedeutet das: Die entsprechenden Leistungen müssen grundsätzlich bis zum 30. Juni 2027 in Anspruch genommen werden. Eine Auszahlung angesparter Beträge ohne erstattungsfähige Ausgaben ist nicht vorgesehen.
Die bis zu 1.572 Euro entstehen zudem erst durch zwölf Monatsansprüche und stehen nicht automatisch zu Jahresbeginn vollständig bereit. Betroffene sollten sich von ihrer Pflegekasse mitteilen lassen, welches Budget noch verfügbar ist. Das Gesundheitsportal des Bundes erläutert die Übertragung und die Abrechnung.
42 Euro für Pflegehilfsmittel sind keine EinkaufspauschaleFür zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel übernimmt die Pflegekasse bei entsprechendem Bedarf bis zu 42 Euro monatlich. Dazu können beispielsweise Einmalhandschuhe oder Desinfektionsmittel gehören, die für die häusliche Pflege benötigt werden. Gewöhnliche Haushaltsartikel werden dadurch nicht automatisch erstattungsfähig.
Auch hier zählt der tatsächliche Bedarf: Wer weniger benötigt, erhält die Differenz nicht als frei verfügbares Geld. Die Versorgung kann über einen Vertragspartner der Pflegekasse oder im Rahmen einer Kostenerstattung erfolgen. Die rechtliche Grundlage ist § 40 SGB XI.
Bis zu 4.180 Euro für einen notwendigen UmbauBereits bei Pflegegrad 1 kann die Pflegekasse einen Zuschuss zur Anpassung der Wohnung bewilligen. Voraussetzung ist beispielsweise, dass dadurch die häusliche Pflege ermöglicht oder erheblich erleichtert wird. Eine barrierefreie Dusche kann darunterfallen.
Die Obergrenze liegt bei 4.180 Euro je Maßnahme; sie ist weder ein jährliches Guthaben noch eine pauschale Auszahlung. Vor einer Beauftragung sollten Betroffene den Antrag mit einer Beschreibung des Bedarfs und einem Kostenvoranschlag stellen und die Entscheidung abwarten. So lässt sich vermeiden, einen Umbau zu finanzieren, dessen Kostenübernahme noch ungeklärt ist.
Hausnotruf: Pflegegrad allein genügt nichtFür einen Hausnotruf können seit April 2026 bis zu 27 Euro monatlich übernommen werden. Nach den Informationen von gesund.bund.de kommt das insbesondere infrage, wenn jederzeit eine Notsituation möglich ist und Betroffene dann nur mithilfe des Systems Hilfe rufen könnten. Hinzukommt üblicherweise, dass sie überwiegend allein leben oder mit Personen, die selbst keinen Notruf auslösen können.
Die Pflegekasse muss den Anbieter anerkennen und die Kostenübernahme bewilligen. Der Betrag deckt häufig den Basistarif ab. Zusätzliche Leistungen wie eine Schlüsselhinterlegung oder besondere Technik können einen Eigenanteil verursachen.
Welche Leistungen bei Pflegegrad 1 fehlenDer gemeinsame Jahresbetrag von bis zu 3.539 Euro für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege steht erst ab Pflegegrad 2 zur Verfügung. Ebenso fehlt bei Pflegegrad 1 ein eigenes Budget für Tages- und Nachtpflege. Solche Angebote sind aber nicht vollständig ausgeschlossen: Für Kurzzeitpflege sowie Tages- und Nachtpflege kann der vorhandene Entlastungsbetrag eingesetzt werden.
Auch ein Pflegeheim ist nicht von jeder Unterstützung ausgenommen. Bei vollstationärer Pflege sieht § 43 Absatz 3 SGB XI für Pflegegrad 1 einen Zuschuss von 131 Euro monatlich vor. Dieser Zuschuss ist von dem Entlastungsbetrag bei häuslicher Pflege zu unterscheiden und deckt nur einen kleinen Teil der Heimkosten.
Wenn Pflegegrad 1 dem Hilfebedarf nicht mehr entsprichtWer deutlich mehr Unterstützung benötigt, sollte Bescheid und Pflegegutachten prüfen. Gegen einen Bescheid der gesetzlichen Pflegekasse ist grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch möglich. Hat sich der Zustand erst später verschlechtert, kommt ein Antrag auf Höherstufung infrage.
Warum diese Verfahren unterschiedliche Zeiträume betreffen, erläutert der Beitrag Pflegegrad zu niedrig: Widerspruch und Neuantrag. Kostenfreie Pflegeberatung kann außerdem helfen, die vorhandenen Leistungen sinnvoll zu nutzen und Versorgungslücken zu erkennen. Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums ist bei Pflegegrad 1 auch einmal je Halbjahr eine Beratung zu Hause möglich.
Praxisbeispiel: Hilfe im Haushalt statt Geld auf dem KontoEin fiktives Beispiel: Renate, 76, hat Pflegegrad 1 und lässt sich von einem anerkannten Dienst beim Putzen helfen. Die Rechnung beträgt monatlich 120 Euro und wird vollständig über ihren Entlastungsbetrag erstattet. Von ihrem Monatsbudget bleiben jeweils elf Euro für später nutzbare Leistungen übrig.
Wenn Renate zusätzlich erstattungsfähige Pflegehilfsmittel im Wert von 20 Euro benötigt und die Voraussetzungen erfüllt, können diese getrennt finanziert werden. Sie erhält dadurch Unterstützung im Wert von insgesamt 140 Euro, aber kein Pflegegeld. Nicht benötigte Beträge werden ihr nicht als Bargeld ausgezahlt.
Drei Fragen und Antworten zu Pflegegrad 1 Bekomme ich 2026 bei Pflegegrad 1 monatlich Geld überwiesen?Ein Anspruch auf Pflegegeld besteht nicht. Der Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro wird für erstattungsfähige Leistungen eingesetzt und kann gegen Belege erstattet oder über einen Anbieter abgerechnet werden.
Kann ich die 131 Euro meiner Tochter für ihre Hilfe geben?Der Entlastungsbetrag lässt sich nicht einfach als Vergütung für familiäre Hilfe auszahlen. Eine Erstattung setzt ein zugelassenes beziehungsweise nach Landesrecht anerkanntes Angebot voraus. Bei Nachbarschaftshilfe bestehen je nach Bundesland zusätzliche Vorgaben, häufig auch zum Verwandtschaftsverhältnis.
Verfällt ungenutzter Entlastungsbetrag am Monatsende?Nein, nicht verbrauchte Monatsbeträge können angespart werden. Restbeträge aus 2026 lassen sich grundsätzlich noch für erstattungsfähige Leistungen nutzen, die bis zum 30. Juni 2027 erbracht werden.
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Sozialrassismus: Wenn die Negativauslese regiert
Wer ist eigentlich „wir“ in „diesem, unserem Lande“ (Helmut Kohl, Ex-Parteivorsitzen der CDU)? Die wahre Antwort: „Wir“ sind hierzulande all jene, die nicht zum Polit-Adel und seiner schleimigen Verwaltungsmonarchie, umhüllt vom (abgrund)tíefen Parteienstaat, gehören. „Wir sind das Volk“ ruft’s aus dem Wald, was „die da oben“ in ihren entlegenen Villen, Häusern und Eigentumswohnungen nicht hören […]
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„Mich hat die Solidarität befreit, wir werden auch Ahmet befreien“
Die deutsche Journalistin Eva Maria Michelmann hat in Zürich über ihre Verschleppung in Raqqa und die anschließende fünfmonatige Haft in Gefängnissen der syrischen Übergangsregierung berichtet. Bei einer Veranstaltung in der Autonomen Schule schilderte sie auch die letzten gemeinsamen Tage mit ihrem Kollegen und Lebensgefährten Ahmet Polad und ihre gewaltsame Trennung. Polad, mit bürgerlichem Namen Mehmet Nizam Aslan, wurde nach fast acht Monaten Haft in Syrien am 9. September an die Türkei überstellt. Nach seiner Überstellung wurde der kurdische Journalist in Untersuchungshaft genommen und in das Metris-Gefängnis in Istanbul gebracht.
Organisiert wurde die Veranstaltung von der Initiative „Freiheit für Eva und Ahmet“, die sich zunächst für die Freilassung beider Journalist:innen eingesetzt hatte und ihre Arbeit nach Michelmanns Freilassung im Juni für Polad fortsetzt.
Eingeschlossen in einem Jugendzentrum
Michelmann und Polad befanden sich im Januar in Raqqa, um über die Entwicklungen während der Offensive der syrischen Übergangsregierung gegen die Demokratische Selbstverwaltung von Nord- und Ostsyrien (DAANES) zu berichten. Sie hätten auch mit Angriffen von Schläferzellen der Terrororganisation „Islamischer Staat“ (IS) gerechnet und seien deshalb in der Stadt geblieben. Als sich die militärische Lage zuspitzte, wurde nach Michelmanns Schilderung ein überwiegend von vertriebenen Menschen aus Efrîn (Afrin) bewohntes Viertel eingeschlossen. Zwischen 30 und 70 Menschen suchten in einem Jugendzentrum Schutz. Unter ihnen befanden sich auch Michelmann und Polad.
Mehrere Tage lang seien die Menschen dort eingeschlossen gewesen, Hilferufe unbeantwortet geblieben. Nachdem ein Dieseltank auf dem Dach getroffen wurde, konnten zwei Etagen des Gebäudes nicht mehr genutzt werden. Auch das Erdgeschoss sei immer wieder angegriffen worden, sodass die Eingeschlossenen schließlich im ersten Stock festsaßen. Bewaffnete drangen schließlich in das Gebäude ein und trennten Michelmann und Polad voneinander. Mehr als 30 Menschen seien anschließend auf die Rückseite des Gebäudes gebracht worden. Als später ein Bus gekommen sei, habe Michelmann jedoch nur 14 Personen einsteigen sehen. „Ich habe sie einzeln gezählt. Damals habe ich gefragt und heute frage ich wieder: Was ist mit diesen Menschen geschehen?“
Von Polad getrennt und nach Aleppo gebracht
Nach ihrer Festnahme habe sie Polad nicht mehr gesehen, berichtete Michelmann. Sie selbst sei zunächst in das Gebäude der sogenannten Inneren Sicherheit in Aleppo gebracht und dort fortwährend verhört und gefoltert worden. Während der folgenden Monate wurde sie durch mehrere Gefängnisse und Zellen in Aleppo, Idlib und Damaskus verlegt. Dabei habe Michelmann immer wieder darauf hingewiesen, deutsche Staatsbürgerin zu sein, und verlangt, die deutsche diplomatische Vertretung zu verständigen. Die Antwort ihrer Bewacher sei gewesen: „Niemand fragt nach dir.“
„Ich bin durch die Solidarität frei“
Am 19. Juni kam Michelmann nach 152 Tagen frei und kehrte nach Deutschland zurück. Ihre Freilassung führt die Journalistin wesentlich auf den öffentlichen Druck und die Solidaritätsarbeit außerhalb der Gefängnisse zurück. „Wenn ich heute hier bin, dann wegen des Kampfes, der draußen geführt wurde. Jetzt bin ich frei, aber noch immer befinden sich sehr viele Menschen in diesen Folterstätten. Solidarität ist wichtig. Deshalb werde ich weiterkämpfen.“
Baki Selçuk von der Initiative erinnerte daran, dass während der Monate ohne gesicherte Informationen über Michelmann und Polad Aktionen unter anderem vor dem Auswärtigen Amt, syrischen Vertretungen und den Vereinten Nationen organisiert wurden. Die Initiative hatte bereits nach Michelmanns Freilassung angekündigt, ihre Arbeit fortzusetzen, solange Polad in syrischer Haft blieb. Seine Familie und anwaltliche Vertretung hatten damals ausdrücklich vor einer möglichen Überstellung an die Türkei gewarnt. Diese Überstellung erfolgte schließlich am 9. September. „Jetzt wird unsere Aufgabe sein, seine Freiheit zu erreichen“, sagte Selçuk in Zürich. „Dafür ist es sehr wichtig, dass die Solidarität weitergeht.“
„Warum haben wir den Frauenkampf in Rojava nicht verteidigt?“
In der anschließenden Diskussion wurde Michelmann auch nach den politischen Entwicklungen in Rojava und dem Abkommen zwischen der Selbstverwaltung und der syrischen Zentralregierung gefragt. Michelmann rückte dabei die Frauenrevolution in den Mittelpunkt: „In Rojava gibt es einen einzigartigen Frauenkampf. Selbst wenn ihr diesen Ort bombardiert, wissen Frauen auf der ganzen Welt davon. Die Frauen werden ihn niemals vergessen.“ Bevor über die Entscheidungen der Demokratischen Kräfte Syriens (QSD) diskutiert werde, müsse vielmehr gefragt werden, weshalb die internationale Öffentlichkeit angesichts der Angriffe auf Rojava weitgehend geschwiegen habe. „Rojava ist weltweit ein Novum. Es gibt kein anderes Beispiel dafür. Wir sollten uns selbst fragen: Warum haben wir den Frauenkampf in Rojava nicht verteidigt?“
https://deutsch.anf-news.com/menschenrechte/-52698 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/-52026 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/-51792 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/-51293 https://deutsch.anf-news.com/pressefreiheit/-51441
PAJK erinnert an Guerillakommandantin Dîlan Şirnex
Die Frauenpartei PAJK hat den Tod der Guerillakommandantin Dîlan Şirnex bekannt gegeben. Die 1977 in der nordkurdischen Provinz Şirnex (tr. Şırnak) als Rabia Barınç geborene Kämpferin starb demnach am 17. September während einer Krebsbehandlung. Sie hatte sich 1994 der PKK angeschlossen und war nach Angaben der PAJK eine der führenden Kommandantinnen beim Aufbau der eigenständigen Frauenorganisierung. Die PAJK veröffentlichte folgenden Nachruf:
„Im Kampf des kurdischen Volkes und der Frauen um ihre Existenz haben die Haltung unserer gefallenen Weggefährt:innen für ein freies Leben und ihr Kampf unauslöschliche Spuren im historischen Gedächtnis hinterlassen. Die mutigen Kinder Kurdistans haben sich den gegen unser Volk gerichteten Politiken der Leugnung, Assimilation und des Genozids entgegengestellt und sich der Freiheitsbewegung angeschlossen. In der Überzeugung, dass der Weg zu einem würdevollen und aufrichtigen Leben über die Beteiligung am Kampf in den Reihen der Guerilla führt, setzten sie ihren Weg in die Freiheit fort.
Je stärker kurdische Frauen sich der Auswirkungen von Kolonialismus und patriarchalem Herrschaftssystem bewusst wurden, desto zahlreicher schlossen sie sich den Reihen des Freiheitskampfes an. Sie spürten den von Rêber Apo [Abdullah Öcalan] geschaffenen Geist der Freiheit, entwickelten ihr Bewusstsein und wurden zu Trägerinnen eines kraftvollen Aufbruchs. Rêber Apo wurde für jede Frau auf der Suche nach Freiheit und Gleichheit zu einem Licht und einer Hoffnung.
Auch die Frauen aus Botan haben sich wie kurdische Frauen aus allen Teilen Kurdistans mit großem Mut, Einsatz, Opferbereitschaft und tiefer Verbundenheit mit ihrer Heimat dem Freiheitskampf angeschlossen. Botan ist ein historischer Ort des Patriotismus und des Widerstands. Der Kampf, der Widerstand und die Verbundenheit mit ihrer Heimat, die von den Frauen aus Botan in die Reihen der Freiheitsbewegung getragen wurden, spielten eine Vorreiterrolle bei der Wiederbelebung des nationalen Bewusstseins in ganz Kurdistan und bei der Entwicklung der Serhildan.
Der Kampf der Frauen aus Botan hat damit entscheidend dazu beigetragen, die Tradition von Freiheit und Widerstand in Kurdistan lebendig zu halten. Unsere Weggefährtin Dîlan Şirnex, die den widerständigen Geist Botans in sich trug und ihr Leben dem Freiheitskampf widmete, setzte diesen Widerstand 32 Jahre lang mit großem Einsatz und großer Opferbereitschaft fort und ist nun gefallen. Als Weggefährtinnen von Dîlan, die zu den führenden Kommandantinnen beim Aufbau unserer Frauenarmee gehörte, sprechen wir ihrer geschätzten Familie, unserem gesamten Volk und insbesondere der patriotischen Bevölkerung Botans unser Beileid aus. Zugleich erneuern wir unser Versprechen, unser Ziel zu verwirklichen und mit Rêber Apo zusammenzukommen.
Die persönlichen Angaben unserer gefallenen Weggefährtin Dîlan Şirnex:
Codename: Dîlan Şirnex
Vor- und Nachname: Rabia Barınç
Geburtsjahr und -ort: 1977, Şirnex
Name der Eltern: Zeliha – Abdurrahman
Anschluss an die Bewegung: 1994, Zaxo
Todestag: 17. September 2026
Unsere Weggefährtin Dîlan wurde 1977 in Botan geboren und wuchs dort auf. Sie verinnerlichte die Vorreiterrolle, den widerständigen und kämpferischen Charakter der Bevölkerung Botans und blieb ihren Wurzeln eng verbunden. Groß waren die Wut und der Glaube jeder kurdischen Frau angesichts der Angriffe des kapitalistischen Systems, das Frauen versklavt, bedeutungslos macht und zwischen vier Wände sperrt. Auch Dîlan lernte von den Frauen Botans und insbesondere von ihrer Mutter, dass sie aus eigener Kraft alles erreichen kann. Deshalb bestand sie auf einem freien Leben und vertiefte ihre Suche danach von Tag zu Tag.
Obwohl sie noch sehr jung war, verfügte sie über ein ausgeprägtes Verantwortungsbewusstsein und eine starke Suche nach einem anderen Leben. Bereits als Kind wurde sie mit den Vernichtungsangriffen auf das kurdische Volk konfrontiert, das auf seinem angestammten Land um seine Existenz kämpfte. In den 1990er Jahren ließ der unter Führung von Rêber Apo entwickelte kurdische Freiheitskampf wie in ganz Kurdistan auch in Botan die Hoffnung auf Freiheit wachsen. Mit der PKK hatte gewissermaßen eine Wiedergeburt begonnen. Rêber Apo und die PKK waren zu einem Ort der Freiheit geworden, an dem das kurdische Volk und Frauen Orientierung suchten.
Der türkische Staat verschärfte deshalb seine Politik der Leugnung und Vernichtung, brannte Dörfer nieder und versuchte mit Massakern, die Hoffnung auf Freiheit zu ersticken. Auch Dîlans Familie gehörte zu den Familien, die infolge dieser Angriffe 1992 gezwungen waren, nach Zaxo in Südkurdistan zu fliehen. Im selben Jahr nahm infolge des Krieges im Süden auch der Druck der PDK auf die Familie zu. Angesichts all dieser Angriffe gelangte Dîlan zu der Überzeugung, dass ihre eigene Zeit gekommen war. Nach einer tiefgreifenden Entscheidung entschloss sie sich 1994, der PKK beizutreten, und machte sich auf den Weg in die Berge Kurdistans.
Als Dîlan sich den Reihen der Partei anschloss, war sie bestrebt, das Widerstandserbe von Gülbahar, Çiçek und Rojin Gewda fortzuführen. Jeden Augenblick ihres Lebens verstand sie als Suche nach Wahrheit. Die 1990er Jahre, in denen sie sich der Bewegung anschloss, waren in Kurdistan von der Räumung und Zerstörung von Dörfern, ungeklärten politischen Morden, Massakern und Vertreibung geprägt. In einer Zeit, in der diese Politik der Leugnung und Vernichtung fortgesetzt wurde, wurde Dîlan zur Guerillakämpferin und führte einen unbeugsamen Kampf, um als Frau der Hoffnung auf Freiheit und den Freiheitsträumen ihres Volkes gerecht zu werden.
Mit der Philosophie „Jin, Jiyan, Azadî“ haben Frauen von den Anfängen der Geschichte bis in die Gegenwart die Saat eines organisierten und freien Lebens gelegt. Sie haben nicht nur die Entwicklung von Gesellschaftlichkeit getragen, sondern unter großen Opfern auch für Gerechtigkeit, Gleichheit und Freiheit gekämpft – und tun dies bis heute. Auch unsere Weggefährtin Dîlan, die ihr Leben dem Freiheitskampf ihres Volkes widmete, wurde mit ihrem von Überzeugung, Liebe und Einsatz getragenen Willen zu einer der führenden Kommandantinnen unserer Frauenfreiheitsbewegung. Die widerständige Landschaft Botans und die Berge Kurdistans, in denen die Göttinnen ihren Thron errichteten, brachten eine legendäre Kommandantin hervor und wurden zu ihren Freundinnen.
Dîlan war überzeugt, in den Bergen Kurdistans eine Wiedergeburt erlebt zu haben. Denn diese Berge waren für sie Orte, an denen neben legendären Widerständen auch Freiheitsträume Wirklichkeit wurden. Im Herzen dieser Landschaft erlebte sie ihre eigene Wiedergeburt. Aus der Kraft, die sie daraus schöpfte, kämpfte sie mit großer Hingabe und großem Einsatz für den Aufbau der demokratischen Gesellschaft. Jeder Augenblick ihres Lebens war von ihrem Glauben an den Kampf der Völker und der Frauen für ein freies Leben geprägt.
Dîlan leistete einen großen Beitrag sowohl zum Aufbau der Frauenpartei als auch der Frauenarmee und widmete jeden Augenblick ihres 32-jährigen revolutionären Lebens der Suche nach einem freien Leben. Auch nachdem sie 1997 verwundet worden war, hielt sie nicht inne, sondern setzte ihren Weg mit noch größerer Entschlossenheit fort. Neben militärischer und ideologischer Arbeit bildete sie sich auch im Gesundheitsbereich weiter. Sie machte es sich zum Grundsatz, in allen Bereichen des Kampfes Verantwortung zu übernehmen und den an sie gestellten Aufgaben gerecht zu werden.
Von Botan bis Behdînan, von Qendîl bis Zap, Heftanîn und Soran, von Mexmûr bis Rojava war Dîlan eine Kommandantin, die entschlossen war, den Widerstand an jedem Ort weiterzuentwickeln. An den zentralen Akademien der Partei war sie bestrebt, ihre militärischen Erfahrungen durch ideologisches Wissen zu vertiefen. Während einer Ausbildung der PJKK im Jahr 1999 und an der Zeynep-Kınacı-Akademie der PAJK im Jahr 2016 setzte sie sich intensiv mit Frauenbewusstsein, der Verbundenheit unter Frauen und dem Geschlechterkampf auseinander und bemühte sich, ihre Fragen in ein vertieftes Bewusstsein zu überführen.
Ihre Erfahrungen mit der ARGK und dem Aufbau der Frauenarmee betrachtete sie aus einer ethischen und ästhetischen Perspektive. Ihre Verbundenheit mit Rêber Apo vertiefte sie entlang der Linie von Zîlan und übernahm auf dieser Grundlage Verantwortung. Zugleich bildete sie als Vorreiterin ihre Weggefährtinnen im Frauenbewusstsein aus. In einem Bericht, den Dîlan während ihrer Zeit an der Zeynep-Kınacı-Akademie verfasste, beschrieb sie die Bedeutung der Bildung für die Entwicklung von Frauen mit folgenden Worten:
„Wenn ich die Zeit, in der ich zur Ausbildung kam, mit dem vergleiche, was ich heute empfinde, kann ich sagen, dass ich inzwischen vieles reifer betrachten und beurteilen kann. Zum ersten Mal habe ich hier Unterricht in Jineolojî erhalten, die Rêber Apo schon seit Langem auf unsere Tagesordnung gesetzt hatte. Das hat mich begeistert und mir zugleich vor Augen geführt, welches Niveau wir im Geschlechterkampf erreicht haben.
In diesem Sinne waren die Auseinandersetzung mit der Realität der Frau sowie historische und soziologische Analysen für mich wegweisend. Auch die ethische und ästhetische Dimension der Frau hat mir ermöglicht, Ereignisse und gesellschaftliche Phänomene aus einer umfassenderen Perspektive zu betrachten.
Wenn wir uns mit der Realität der Frau auseinandersetzen, erkennen wir immer wieder, welche Rolle uns im gesellschaftlichen Leben zugeschrieben wird. Durch die Jineolojî habe ich auch an mir selbst erkannt, wie wichtig Rêber Apos Beharren auf der Frauenfrage ist und dass wir unsere Auseinandersetzung mit diesen Fragen noch weiter vertiefen müssen.“
Dîlan beteiligte sich nach den Maßstäben einer PAJK-Militanten sowohl in Zeiten intensiver Kämpfe als auch während des Aufbaus demokratischer Kommunen mit großer Entschlossenheit an der Arbeit. Durch ihre Lebensweise, ihre Verbundenheit mit ihren Weggefährt und ihre Opferbereitschaft verfolgte sie den Anspruch, sich in jedem Bereich weiterzuentwickeln und ihren Kampf zu vertiefen.
Während ihres 32-jährigen Kampfes war Dîlan insbesondere für ihre Weggefährtinnen, aber auch für alle anderen Genoss:innen ein Vorbild. Sie setzte sich dafür ein, die unter großen Anstrengungen geschaffenen Werte zu bewahren. Auch während ihrer Krankheit und der schwierigen Behandlung verlor sie mit dieser tiefen Verbundenheit ihre Hoffnung auf das Leben keinen Augenblick. Sie ergab sich der Krankheit nicht und hielt an der Hoffnung fest, eines Tages wieder in die Berge zurückzukehren. Den von Rêber Apo initiierten und angeführten Prozess für Frieden und eine demokratische Gesellschaft sowie das Manifest der demokratischen Gesellschaft betrachtete sie als Quelle neuer Kraft. Mit dieser Überzeugung und Entschlossenheit lebte sie bis zu ihrem letzten Augenblick.
Dîlan vereinte in ihrem 32-jährigen revolutionären Leben großen Widerstand und Kampf, Verbundenheit, Mut und Willenskraft sowie die Vorreiterrolle der Frauen aus Botan – und viele weitere Werte und Schönheiten. Mit ihrem ununterbrochenen Weg in die Freiheit erlebte und spürte sie auf den Gipfeln der Berge, in den Tälern mit ihren reißenden Flüssen und im Herzen des Widerstands in seiner reinsten Form, was Freiheit bedeutet. Damit wurde sie zu einem Hoffnungsschimmer für alle Frauen, die unter den Angriffen des patriarchalen Systems leiden. Ihr 32-jähriger, in Botan begonnener und über die Medya-Verteidigungsgebiete bis nach Rojava reichender Kampf sowie ihre wegweisende und aufrichtige Haltung innerhalb der Frauenfreiheitsbewegung werden uns weiterhin den Weg erhellen.
Getreu dem Grundsatz Rêber Apos, dass Hoffnung wertvoller ist als der Sieg, hielt Dîlan am Leben fest und bewahrte ihren Glauben daran, dass ein Leben ohne den Verlust der Hoffnung zur Freiheit führt. Sie lebte mit der Hoffnung, Rêber Apo eines Tages zu sehen und mit ihm zusammenzukommen. Entschlossen, dem Widerstand unserer Mütter gerecht zu werden, die sagen „Wir sind größer als der Tod“, besiegte Dîlan den Tod mit ihrer Hoffnung auf das Leben. Als Vertreterin von Willenskraft und der Suche nach Wahrheit starb unsere Weggefährtin Dîlan am 17. September 2026 während der Behandlung ihrer Krebserkrankung. Als ihre Freundinnen erneuern wir unser Versprechen, die Erinnerung an Dîlan und ihre Sehnsüchte lebendig zu halten, indem wir den Widerstand und die Suche nach Wahrheit, die sie uns hinterlassen hat, weiterentwickeln.“
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Brüssel: „Jin, Jiyan, Azadî“ zum vierten Jahrestag der Revolution
In Brüssel haben zahlreiche Menschen den vierten Jahrestag der „Jin, Jiyan, Azadî“-Revolution begangen. Bei einer Kundgebung vor dem Brüsseler Hauptbahnhof erinnerten die Teilnehmer:innen an Jina Mahsa Amini und die Menschen, die im Zuge der Proteste im Herbst 2022 in Rojhilat und Iran getötet wurden. Zu der Aktion hatten Komitees der Gemeinschaft der Freien Frauen Ostkurdistans (KJAR) und der Partei für ein freies Leben in Kurdistan (PJAK) aufgerufen. Beteiligt waren Menschen aus allen vier Teilen Kurdistans.
Die 22-jährige Kurdin Jina Mahsa Amini starb am 16. September 2022 in Teheran an den Folgen massiver körperlicher Gewalt, nachdem sie drei Tage zuvor wegen eines angeblichen Verstoßes gegen die staatlichen Verschleierungsvorschriften von der sogenannten Sittenpolizei festgenommen worden war. Ihr Tod löste zunächst in Rojhilat und anschließend im gesamten Iran Massenproteste aus. „Jin, Jiyan, Azadî“ (Frau, Leben, Freiheit) wurde zum zentralen Ruf des Aufstands und verbreitete sich weit über Iran und Kurdistan hinaus.
Botschaft von Varisheh Moradi verlesen
Die Kundgebung begann mit einer Schweigeminute für die im Freiheitskampf ums Leben gekommenen Menschen. Anschließend wurden Erklärungen von KJAR und PJAK auf Kurdisch und Französisch verlesen. Darin wurde insbesondere die Rolle von Frauen in der „Jin, Jiyan, Azadî“-Revolution hervorgehoben und dazu aufgerufen, den Kampf für Frauenfreiheit fortzusetzen. Auch eine Botschaft der politischen Gefangenen Varisheh Moradi an Frauen wurde bei der Kundgebung verlesen.
Die Aktion fand wenige Tage nach dem vierten Jahrestag von Aminis Tod statt. Auch in Rojhilat und Iran wurde der Jahrestag mit Protesten und einem Generalstreik begangen. Die KJAR erklärte nach dem Streik, die breite Beteiligung habe gezeigt, dass die „Jin, Jiyan, Azadî“-Revolution trotz der staatlichen Repression fortbestehe.
„Solange ein:e Kurd:in bleibt, wird der Widerstand weitergehen“
Während der Kundgebung wurden Fahnen von KJAR und PJAK sowie Bilder und Transparente gegen die Politik der Islamischen Republik getragen. Immer wieder waren die Parolen „Jin, Jiyan, Azadî“ und „Solange ein:e Kurd:in bleibt, wird der Widerstand weitergehen“ zu hören. Nach rund einer Stunde endete die Aktion mit gemeinsamen Parolen.
https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/-52792 https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/-52752 https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/rojhilat-allianz-forderungen-der-bevolkerung-mussen-grundlage-des-wandels-sein-52749