«Mit Brigitte Bardot verschied eine starke und unabhängige Frau, die es nicht nötig hatte, sich dem Zeitgeist unterzuordnen oder sich gar – wie leider viele deutsche Prominente – zur Systemnutte machen zu lassen, und die solches auch in der Not nicht getan hätte. Die einfach zu sich stand und standhaft war. Ein schönes Zitat von ihr als Abschluss: ‹Früher habe ich mit meinem Hintern schockiert, jetzt schockiere ich mit meinen Büchern (Meinungen). Das ist das Gleiche!›» (– Nachruf der Seite https://publikum.net/).
Sammlung von Newsfeeds
Greetings on the opening of the Together We Will Win forum
Vladimir Putin sent greetings to the participants, organisers and guests of the Together We Will Win forum.
Information Minister joins BRIDGE 2025 Summit events in Abu Dhabi
Abu Dhabi , Dec. 10 (SANA) Minister of Information Hamza al-Mustafa, accompanied by SANA Director General Ziad Mahameed and Alaa Barselo, Director General of the Radio and Television Authority, visited the Abu Dhabi National Exhibition Centre (ADNEC), where the BRIDGE 2025 Media Summit is being held.
During the tour, Minister al-Mustafa was briefed on leading media platforms and emerging technologies showcased at the summit, in addition to advanced programs designed to foster innovation in the media sector.
The BRIDGE Summit, described as the world’s largest debut media event, brings together more than 60,000 media professionals and global platforms, along with 400 international speakers and 300 exhibitors in the largest collective showcase for media and content.
The event functions as both a conference and an exhibition, covering the full spectrum of media- and entertainment-related industries. It brings thousands of creators, communicators, brands, leaders, and decision-makers into one venue to explore collaborative approaches to a more connected and prosperous media future.
Lobby-Fußabdruck in Gesetzen: Was unsichtbar bleibt
91 Gesetzentwürfe hat die schwarz-rote Bundesregierung in den Bundestag eingebracht. Wir haben ausgewertet, wie transparent die Beteiligung von Interessenvertretungen dokumentiert wurde. Das Ergebnis ist ernüchternd und unterstreicht den Reformbedarf der Regelung zum „exekutiven Fußabdruck.“
Wenige Monate vor ihrem Scheitern hatte die Ampelkoalition noch eine wichtige Regelung eingeführt: Mit dem sogenannten „exekutiven Fußabdruck” als Ergänzung zum Lobbyregister sollten die Bundesministerien verpflichtet werden, Lobbyeinflüsse auf Gesetzentwürfe der Bundesregierung transparent und nachvollziehbar zu machen.
Timo Lange, Experte für Transparenz- und Lobbyregeln:„Unsere Auswertung der 91 Gesetzentwürfe der schwarz-roten Bundesregierung zeigt: Das Transparenzziel wurde klar verfehlt. Nur eine kleine Minderheit der Gesetzentwürfe enthält einen aussagekräftigen ‚exekutiven Fußabdruck‘. Die Anwendung der Vorschrift scheint selbst innerhalb einzelner Ministerien völlig uneinheitlich zu sein. Bei 27 Gesetzentwürfen fehlt der entsprechende Abschnitt ohne ersichtlichen Grund vollständig. Die Bundesregierung sollte die Fußabdruckregelung daher dringend gründlich überarbeiten.“
Die in der gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien festgeschriebene Fußabdruck-Regelung verpflichtet die Ministerien, in der Gesetzesbegründung darzustellen, „inwieweit Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter sowie beauftragte Dritte wesentlich zum Inhalt des Gesetzentwurfs beigetragen haben.“
Lange: „Aus unserer Sicht ist ‚wesentlich‘ hier das Schlüsselwort. Den Ministerien ist hier viel Spielraum gestattet, wenn es darum geht einzuschätzen, ob der Lobbyeinfluss wesentlich war oder nicht. Daher ist es nicht überraschend, dass diese bei fast der Hälfte der Gesetzentwürfe ohne weitere Erläuterung angeben, es habe keinen wesentlichen Einfluss gegeben. Damit bleibt völlig offen, welche Interessengruppen wie am Gesetzgebungsprozess beteiligt waren und ob dies ausgewogen war.“
Was gilt als ‚wesentlicher‘ Lobbyeinfluss?Lange: „Aus unserer Sicht ist ‚wesentlich‘ hier das Schlüsselwort. Den Ministerien ist hier viel Spielraum gestattet, wenn es darum geht einzuschätzen, ob der Lobbyeinfluss wesentlich war oder nicht. Daher ist es nicht überraschend, dass diese bei fast der Hälfte der Gesetzentwürfe ohne weitere Erläuterung angeben, es habe keinen wesentlichen Einfluss gegeben. Damit bleibt völlig offen, welche Interessengruppen wie am Gesetzgebungsprozess beteiligt waren und ob dies ausgewogen war.“
LobbyControl fordert die Bundesregierung auf, die Transparenz im Gesetzgebungsprozess durch eine umfassende Reform der Fußabdruck-Regelung deutlich zu verbessern. Lange: „Wichtig wäre vor allem eine verpflichtende Transparenz über Lobbytermine. Die EU-Kommission macht seit Jahren vor, wie das funktionieren kann. Wir sehen keinen vernünftigen Grund, warum das in Berlin nicht genauso klappen sollte. Die Fußabdruck-Regelung sollte außerdem auf eine gesetzliche Grundlage gestellt werden, um die Verbindlichkeit zu erhöhen und eine einheitliche Anwendung in den Bundesministerien zu gewährleisten.“
Hintergrund
Übersichtstabelle zur Auswertung des „exekutiven Fußabdrucks“
Gesetzentwürfe der Bundesregierung in der aktuellen WahlperiodeAnzahlGesamt (ohne Vertragsgesetze)91Davon:Fußabdruck fehlt vollständig27Fußabdruck: Angabe, es habe keinen Einfluss gegeben10Fußabdruck: Angabe, es habe keinen wesentlichen Einfluss gegeben41Fußabdruck: Einige Details zum Einfluss, z.T. sehr allgemein gehalten13
- Link zum Blog
- Ausführlich zum Thema Lobby-Transparenz im Gesetzgebungsprozess, siehe ab Seite 20 im Lobbyreport 2024
- Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien, Regelung zum „exekutiven Fußabdruck“ in § 43 Abs. 1 Nr. 13
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Klinikbericht senkt den Grad der Behinderung? – Das solltest Du jetzt tun
Manchmal genügt ein einziger Satz in einem Arztbericht – und das Versorgungsamt stuft die Einschränkungen plötzlich deutlich niedriger ein. Für viele Betroffene bedeutet das den Verlust wichtiger Nachteilsausgleiche, weniger Mobilität, geringere Steuerentlastung und ein massives Gefühl der Entwertung.
Doch kaum jemand weiß, warum diese Fehlentscheidungen so häufig passieren. Der Kern des Problems liegt oft nicht im Gesundheitszustand selbst, sondern in der Art und Weise, wie Kliniken und Praxen dokumentieren.
Wenn Textbausteine über Ihren Alltag entscheidenIn den vergangenen Jahren haben Krankenhäuser ihre Dokumentation stark standardisiert. Vieles entsteht heute per Klick auf vorgefertigte Textbausteine. Das entlastet die Kliniken – aber es belastet Sie. Denn diese Bausteine bilden Ihren tatsächlichen Alltag fast nie ab.
Ein kurzer Aufenthalt im Krankenhaus erlaubt keine realistische Einschätzung Ihrer dauerhaften Einschränkungen. Trotzdem verlassen sich die Versorgungsämter oft fast vollständig auf diese Angaben.
Eine gefährliche SchieflageSo entsteht eine gefährliche Schieflage: Ihr reales Leben ist geprägt von Schmerzen, Erschöpfung, Einbußen bei Mobilität oder psychischer Belastbarkeit – doch das, was in Ihrem Bericht steht, liest sich wie ein funktionierender Alltag. Und genau dieses verzerrte Bild entscheidet über Ihren GdB.
Wie harmlose Formulierungen Ihre Rechte kostenKliniken dokumentieren häufig, Sie hätten „an Therapien teilgenommen“, seien „auf Station mobil“ oder „alltagsorientiert“. Was nach Routine klingt, wirkt im Schwerbehindertenverfahren wie ein Beweis für hohe Belastbarkeit.
Das Amt interpretiert solche Formulierungen oft wortwörtlich: Wer „mobil“ ist, gilt als beweglich; wer „teilnimmt“, gilt als leistungsfähig; wer „orientiert“ ist, gilt als stabil.
Versteckte Wirklichkeit und reale BelastungDabei verschweigen diese Formulierungen die eigentliche Realität: die enorme Kraft, die Sie aufwenden müssen, die langen Erholungsphasen danach oder die Hilfen, die Sie im Alltag zwingend benötigen. Viele Gutachter sehen nur das, was im Dokument steht – nicht das, was Ihr Körper und Ihr Leben Ihnen jeden Tag abverlangen.
Krankenhäuser beobachten Sie in einer Ausnahmesituation. Sie müssen dort nichts allein organisieren, bekommen Essen, Medikamente und Unterstützung. Wenn Sie sich in dieser Umgebung zu einer Aktivität durchringen, gilt das in der Akte als Leistungsnachweis. Zuhause sieht das Bild jedoch oft völlig anders aus.
Im Alltag sieht es anders ausDas Problem: Niemand schreibt in den Bericht, dass Sie nach einem 20-minütigen Spaziergang drei Stunden ruhen mussten oder dass Sie in Ihrer Wohnung ohne Hilfe kaum zurechtkommen. Genau diese entscheidenden Details fehlen – und diese Lücken führen zu zu niedrigen GdB-Bewertungen.
Drei (fiktive) Fälle aus der Praxis: So massiv wirken DokumentationsfehlerEine 42-jährige Frau mit schwerer Fatigue kämpfte sich während einer Reha zu den Gruppentherapien, obwohl ihr Körper längst aufgeben wollte. Im Bericht stand später nur „aktive Teilnahme“. Das Amt stufte ihren GdB daraufhin auf 30. Erst ein ausführlicher fachärztlicher Bericht, der ihren täglichen Erschöpfungszustand klar beschrieb, führte zur Korrektur.
Ein 58-jähriger COPD-Patient bewältigte im Krankenhaus eine einzelne Stufe – mit Sauerstoffgerät und mehreren Pausen. Der Klinikbericht vermerkte dennoch „Treppenstufen möglich“. Das Amt wertete das als Beweis für ausreichende Belastbarkeit und lehnte einen höheren GdB ab. Erst eine ergänzende Bewertung seines realen Alltags führte dazu, dass das Amt den GdB anhob.
Eine junge Frau mit komplexer PTBS wurde als „emotional stabilisiert“ entlassen. Gemeint war lediglich, dass die akute Krise vorbei war. Das Amt interpretierte dies jedoch als langfristige Stabilität – und verweigerte den beantragten GdB 50. Erst eine differenzierte psychotherapeutische Stellungnahme sorgte für eine faire Neubewertung.
Holen Sie sich die Kontrolle über Ihre Akte zurückSie besitzen das volle Recht, sämtliche medizinischen Unterlagen einzusehen. Nutzen Sie dieses Recht konsequent. Prüfen Sie genau, wie Kliniken Ihre Einschränkungen dargestellt haben. Wenn entscheidende Informationen fehlen, lassen Sie sie ergänzen. Viele Ärztinnen und Ärzte korrigieren Berichte gern, wenn Sie klar erklären, welche Bedeutung diese Formulierungen für Ihr GdB-Verfahren haben.
Je schneller Sie handeln, desto besser ist esWarten Sie nicht, bis das Amt einen zu niedrigen Bescheid erlässt. Je früher Sie falsche oder ungenaue Dokumentation identifizieren, desto eher verhindern Sie, dass sich eine falsche Darstellung in Ihrer Akte festsetzt.
Gerichtsurteil zeigt: Die Aktenlage entscheidet – aber oft fehlerhaftEinige Sozialgerichte haben bereits deutlich gemacht, dass Entscheidungen „nach Aktenlage“ unzulässig sein können, wenn die Sachlage unklar oder die Dokumentation unvollständig ist. Besonders wichtig ist das Urteil des Sozialgerichts Karlsruhe vom 14. April 2020 (Az. S 12 SB 3113/19).
Indirekte Kritik am Umgang mit KlinikberichtenDas Gericht kritisierte, dass die Behörde sich allein auf Befundberichte und Klinikdokumente gestützt hatte – ohne die Einschränkungen des Betroffenen individuell zu prüfen. Damit bestätigte das Gericht indirekt, wie riskant es für Betroffene ist, wenn Klinikberichte aufgrund von Textbausteinen oder verkürzten Beschreibungen ein unrealistisches Bild vermitteln.
Warum wegweisende Urteile fehlen – und was das für Sie bedeutetObwohl offensichtlich viele Menschen unter fehlerhaften oder beschönigenden Klinikberichten leiden, existieren nur wenige veröffentlichte Urteile, die genau diesen Punkt als Fehlerquelle benennen. Das liegt daran, dass viele Verfahren bereits im Widerspruch geklärt werden und nie vor Gericht landen.
Und wenn doch, konzentrieren sich Gerichte häufig auf formale Fehler der Behörde: fehlende Sachaufklärung, Entscheidung allein nach Aktenlage, unzureichende Prüfung. Dass der Klinikbericht selbst die Fehlbewertung ausgelöst hat, wird selten ausführlich beschrieben – obwohl dies in der Praxis erfahrungsgemäß häufig vorkommt.
Schützen Sie Ihre DokumentationFür Sie bedeutet das: Sie können sich nicht darauf verlassen, dass es viele Urteile gibt, die Ihre Situation exakt widerspiegeln und sich darauf berufen. Sie müssen Ihre Dokumentation aktiv schützen und selbst dafür sorgen, dass Ihre Einschränkungen vollständig erfasst werden.
Empfehlung – So gehen Sie mit diesem Mangel umGerade weil die Rechtsprechung selten klar ausspricht, wie massiv fehlerhafte Klinikberichte GdB-Entscheidungen verfälschen können, sollten Sie selbst frühzeitig handeln. Fordern Sie Ihre Unterlagen konsequent an. Prüfen Sie jede Formulierung darauf, ob sie Ihren Alltag zutreffend beschreibt.
Lassen Sie fragwürdige Aussagen korrigieren oder durch fachärztliche Stellungnahmen ergänzen. Reichen Sie diese aktiv beim Amt ein – warten Sie nicht, bis ein Fehler zu einem falschen Bescheid führt.
Legen Sie Widerspruch einWenn Ihr GdB dennoch zu niedrig festgesetzt wird, legen Sie Widerspruch beim Versorgungsamt ein und benennen klar, welche Formulierungen Ihre Einschränkungen verharmlosen. Eine aktualisierte ärztliche Einschätzung stärkt Ihre Position erheblich.
Wenn das Versorgungsamt Ihren Widerspruch ablehnt, ist der Weg zum Sozialgericht frei. Dort können Sie kostenfrei klagen, um Ihren Anspruch berechtigt durchzusetzen. Achten Sie sowohl beim Widerspruch als auch bei der Klage auf die Fristen.
Sie haben nach Zugang des ablehnenden Bescheids jeweils einen Monat Zeit, Widerspruch beziehungsweise Klage einzureichen. Verfällt diese Frist, wird der Bescheid bestandskräftig. Ihnen bleibt dann erst einmal nur ein Überprüfungsantrag, doch dieser ist mit größerem Aufwand verbunden und kostet Zeit.
Begründen Sie den Widerspruch gutWiderspruch einzulegen allein reicht ebensowenig wie eine Klage vor dem Sozialgericht. Sie müssen harte Belege dafür liefern, dass Ihnen tatsächlich ein höherer Grad der Behinderung zusteht. Dafür sollten Sie ein Tagebuch anlegen, in dem Sie Ihre Beschwerden im Alltag im Detail beschreiben und vor allem zeigen, wie sehr diese Sie an der gesellschaftlichen Teilhabe behindern.
Nicht die Diagnose, sondern die Einschränkung bei der Teilhabe entscheidetSie können sich mit Ihrem Hausarzt zusammen setzen, der Ihre Leiden seit Jahren kennt und diesem die Informationen zu einem Text liefern, der sich genau an den versorgungsmedizinischen Richtlinien orientiert, die einen höheren Grad der Behinderung bedingen.
Das gilt auch für fachärztliche Befunde. Auch bei diesen sollten Sie darauf bestehen, dass der Fokus der Ergebnisse auf Behindertenrecht liegt, also auf Ihren tatsächlichen Beeinträchtigungen im täglichen Leben.
Wie verhindere ich künftig falsche Bewertungen?Sprechen Sie vor Klinik- oder Reha-Aufenthalten mit dem Behandlungsteam über Ihre tatsächlichen Einschränkungen und dokumentieren Sie diese zusätzlich selbst. Weisen Sie ausdrücklich darauf hin, dass die zuständigen Ärzte im abschließenden Bericht angemessen berücksichtigen sollten, was Sie über Ihre Einschränkungen im Alltag und Ihr Krankheitsbild berichten.
Oft entscheidet nicht der Gesundheitszustand – sondern die DokumentationAm Ende zählt oft nicht, wie stark Sie tatsächlich eingeschränkt sind, sondern wie gut diese Einschränkungen in Ihren Unterlagen sichtbar werden. Klinikberichte, Reha-Dokumentationen und ärztliche Stellungnahmen bestimmen maßgeblich darüber, welchen GdB das Amt festsetzt.
FAQ: Klinikbericht ruiniert GdB – was Sie jetzt wissen müssenWarum beeinflussen Klinikberichte meinen GdB so stark?
Versorgungsämter verlassen sich stark auf medizinische Unterlagen. Wenn ein Bericht Ihre Belastbarkeit positiv verzerrt, fällt Ihr GdB zu niedrig aus.
Welche Formulierungen in Arztberichten sind besonders gefährlich?
Begriffe wie „mobilisiert“, „aktive Teilnahme“, „Treppenstufen möglich“ oder „alltagsorientiert“ wirken wie Leistungsnachweise – selbst wenn sie Ihre Alltagssituation nicht abbilden.
Was kann ich tun, wenn mein Klinikbericht wichtige Einschränkungen verschweigt?
Prüfen Sie Ihre Unterlagen und lassen Sie fehlende oder missverständliche Angaben durch Ihre Ärztinnen und Ärzte korrigieren.
Wie reagiere ich, wenn mein GdB zu niedrig festgesetzt wurde?
Legen Sie Widerspruch ein, benennen Sie die fehlerhaften Stellen und reichen Sie detaillierte aktuelle Stellungnahmen nach.
Sie müssen aktiv darauf achten, dass Ärzte, Kliniken und das Versorgungsamt Ihre gesundheitliche Situation vollständig, korrekt und ohne beschönigende Formulierungen dokumentieren. Wenn Sie frühzeitig eingreifen, Klarstellungen einfordern und die eigene Lebensrealität deutlich machen, schützen Sie sich vor Fehlbewertungen – und sichern sich die Nachteilsausgleiche, die Ihnen rechtlich zustehen.
Der Beitrag Klinikbericht senkt den Grad der Behinderung? – Das solltest Du jetzt tun erschien zuerst auf Gegen Hartz IV - Bürgergeld Ratgeber und Hartz 4 Tipps.
Offshore-Windenergie hat erhebliche, bisher nicht berücksichtigte Auswirkungen auf die Umwelt
H. Sterling Burnett
Eine neue Studie scheint zu bestätigen, was frühere Studien bereits nahegelegt haben: Industrielle Offshore-Windparks verändern die Struktur und Dynamik der Meere, in denen sie errichtet werden, und beeinträchtigen damit die Ökosysteme unter der Meeresoberfläche.
Die an der Studie beteiligten Forscher führten eine Reihe von Klima-Modellsimulationen durch, um die dynamischen Auswirkungen des Betriebs von Windkraftanlagen auf das Oberflächenwasser und die Schichtung von Mineralien, Elementen, Chemikalien und Meereslebewesen unter der Meeresoberfläche zu verstehen, die von bestimmten Bedingungen vor der Errichtung der Windparks abhängen.
Eine Auswirkung von Offshore-Windparks auf die Umgebung ist die Verringerung der Windgeschwindigkeiten und, teilweise als Folge davon, ein Anstieg der Oberflächen- und oberflächennahen Temperaturen um 0,3 bis 0,4 °C. Dies führt zu einer veränderten Schichtung unter der Oberfläche und einer geringeren Durchmischung des Meerwassers.
Auf dieser Grundlage schreiben die Autoren: „Offshore-Windparks können durch gekoppelte Rückkopplungen zwischen Ozean und Atmosphäre Veränderungen im oberen Ozean und in der oberflächennahen Atmosphäre hervorrufen. … Diese Veränderungen können zu ozeanischen und ökologischen Reaktionen führen.“
Tatsächlich sind ozeanische und ökologische Reaktionen genau das, was frühere, in den letzten vier Jahren veröffentlichte, von Fachkollegen begutachtete Forschungsarbeiten festgestellt haben, und die ökologischen Reaktionen sind schädlich und nicht vorteilhaft oder neutral für die Arten, die sich an das bereits bestehende Ökosystem des Ozeans angepasst haben.
Studien, die 2022 in den Fachzeitschriften Nature und Frontiers in Marine Science veröffentlicht wurden, beschreiben detailliert die schädlichen Auswirkungen der Offshore-Windenergieentwicklung auf das umgebende Meeresökosystem. Diese Artikel legen nahe, dass der „Windwake“-Effekt von Offshore-Windparks die jährliche Primärproduktion (die Menge an grundlegenden Nahrungsquellen für Meereslebewesen wie Phytoplankton, Plankton, Algen und kleine ozeanische Arthropoden und Krebstiere) in dem von den Windparks umfassten Gebiet und darüber hinaus um 10 Prozent oder mehr verringern könnte. Weniger Nahrung für Fische und Meeressäugetiere ist eine schlechte Sache. Die gleiche Modellierung zeigt, dass industrielle Offshore-Windprojekte die Meeresströmungen verlangsamen, was zu einem verminderten Kreislauf von gelöstem Sauerstoff in den betroffenen Gebieten und damit zu niedrigen Sauerstoffkonzentrationen führt. Verringerte Sauerstoffkonzentrationen für die Nahrungskette sind ebenfalls schlecht, zumindest wenn man sich um Meereslebewesen und die Meeresfischerei sorgt.
Diese Ergebnisse wurden in einem Bericht des Congressional Research Service aus dem Jahr 2024 für das US-Repräsentantenhaus diskutiert und referenziert.
Quellen: Science Advances; Watts Up With That
Link: https://heartland.org/opinion/climate-change-weekly-564-turns-out-climate-change-isnt-causing-mass-extinctions/, zweite Meldung
Übersetzt von Christian Freuer für das EIKE
Der Beitrag Offshore-Windenergie hat erhebliche, bisher nicht berücksichtigte Auswirkungen auf die Umwelt erschien zuerst auf EIKE - Europäisches Institut für Klima & Energie.
Sagen, was erwünscht ist: Wer ist hier der „Arschkriecher“?
Da da auf dem obigen Beitragsbild ist Dirk Steffens, seines Zeichens weitgereister Wissenschaftsjournalist („Terra X„) und Moderator. Bei Sandra Maischberger ist der Dirk ganz begeistert, als gesagt wird, dass Fifa-Boss Gianni Infantino ein Preis für den “Arschkriecher des Jahres” verdient habe – weil er Trump einen “Friedenspreis” verliehen hat. Drei Minuten später erzählt uns in […]
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Welche Folgen hat die Einstellung der US-Finanzierung für Moldawien?
Derzeitige Lobby-Fußspur fast wirkungslos
Mit dem „exekutiven Fußabdruck“ sollen Lobbyeinflüsse auf Gesetzentwürfe der Bundesregierung transparent gemacht werden. Das hatte die Ampelkoalition 2024 beschlossen. Wir haben alle Gesetzentwürfe der Regierung Merz ausgewertet. Das Ergebnis: Das Transparenz-Ziel wird nicht erreicht.
Unsere Auswertung aller Gesetzentwürfe der Bundesregierung seit Beginn der Wahlperiode zeigt: Nur bei einer kleinen Minderheit ist ein aussagekräftiger „exekutiver Fußabdruck“ zu finden.
91 Gesetzentwürfe hat die schwarz-rote Bundesregierung seit Beginn der Wahlperiode dem Bundestag vorgelegt. Doch nur 13 davon enthalten überhaupt Angaben zum Interesseneinfluss auf den Entwurf – und das zum Teil auch nur sehr allgemein. Bei 27 Gesetzentwürfen fehlt die Kategorie „exekutiver Fußabdruck“ schon von vornherein ganz. Bei fast der Hälfte der Entwürfe ist lediglich vermerkt, Interessenvertreter*innen hätten keinen „wesentlichen“ Einfluss auf den Entwurf gehabt. Das ist nicht zielführend.
Das Ziel der Regelung ist es, die Beteiligung von Lobbyakteuren an der Gesetzgebung nachvollziehbar zu machen und konkrete Einflüsse offenzulegen. Außerdem dient mehr Transparenz dazu, sicht- und überprüfbar zu machen, ob die Beteiligung verschiedener Interessen und Perspektiven ausgewogen war, also ob auch Stimmen aus der Zivilgesellschaft oder Wissenschaft eingebunden waren oder vor allem Wirtschaftsverbände. Doch das wird mit der jetzigen Art und Weise der Umsetzung nicht erreicht.
Wir hatten eine „Lobby-Fußspur für Gesetze“ schon lange gefordert – und zwar insbesondere für die Bundesministerien, da dort die meisten Gesetzentwürfe entstehen. Das Lobbyregister bietet Auskunft über Lobbyakteure, ihre Ziele und Finanzierung und schafft damit Transparenz über diejenigen, die Einfluss nehmen. Die Fußspur-Regelung richtet sich an die Adressaten der Einflussnahme. Sie soll die Ministerien verpflichten, Auskunft über die tatsächliche Beteiligung von Lobbyist*innen an der Entstehung von Gesetzen zu geben. Die Einführung einer Fußspur-Regelung parallel zum Lobbyregister scheiterte 2021 am Widerstand der Union. Das SPD-geführte Justizministerium hatte bereits einen Gesetzentwurf dafür erarbeitet.
Lobby-Fußspur-Aktion 2021 vor dem Bundestag2024 einigte sich die Ampelkoalition aus SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen schließlich auf die aktuell geltende Regelung, die allerdings hinter dem Entwurf aus dem Justizministerium zurückblieb. Eingeführt wurde die Regelung dann auch nicht als Gesetz, sondern lediglich als Änderung der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien. Demnach sollen die Ministerien zu jedem Gesetzentwurf Angaben machen, inwieweit Interessenvertreter*innen „wesentlich“ zum Inhalt beigetragen haben. Das war ein wichtiger Schritt. Doch schon damals warnten wir, dass die Regelung „den Ministerien viel Spielraum [lässt], in welchem Umfang sie künftig Lobbyeinflüsse tatsächlich offenlegen“. Diese Warnung war berechtigt, wie unsere aktuelle Auswertung erneut zeigt.
Ergebnisse der Auswertung im Detail Gesetzentwürfe der BundesregierungAnzahlGesamt (ohne Vertragsgesetze)91
Fußabdruck fehlt vollständig27
Fußabdruck: Angabe, es habe keinen Einfluss gegeben10
Fußabdruck: Allgemeine Angabe, es habe keinen wesentlichen Einfluss gegeben. (z. T. einige Details zur Beteiligung/Anhörung)41
Fußabdruck: einige Details zum Einfluss, z.T. sehr allgemein gehalten13
Von den 107 in den Bundestag eingebrachten Gesetzesentwürfen fallen 16 Gesetze nicht unter den Regelungsrahmen – etwa, weil es sich um die Umsetzung internationaler Verträge handelt.
91 Gesetzentwürfe sollten somit grundsätzlich einen Lobby-Fußabdruck enthalten. Doch tatsächlich fehlt bei 27 Entwürfen der Abschnitt zum „exekutiven Fußabdruck“ vollständig. Am häufigsten ist dies bei Gesetzentwürfen des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWE) der Fall. Von insgesamt 14 Entwürfen, bei denen das BMWE federführend war, fehlt bei sieben der Abschnitt zum Fußabdruck komplett. Ein Grund dafür ist nicht offensichtlich.
Keine einheitliche Anwendung der Lobby-Fußspur-RegelungWenn Interessenvertreter*innen tatsächlich gar nicht beteiligt waren, sollte zumindest das im Abschnitt zum Fußabdruck stehen. Fehlt der Abschnitt vollständig, bleibt völlig unklar, ob es keine Beteiligung gab oder das Ministerium sich schlichtweg nicht an die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien gehalten hat. Bei einigen der Gesetzentwürfe ohne Fußabdruck handelt es sich um die Umsetzung von europäischem Recht. Doch das ist kein Grund, den Abschnitt wegzulassen. Ein Verweis auf das EU-Recht und dass keine Interessenvertretung stattgefunden hat, wäre passend und wurde bei zwei Gesetzentwürfen des Arbeitsministeriums auch so gehandhabt.
Auch das Verkehrs-, Finanz- und Innenministerium fallen mit jeweils vier Gesetzentwürfen komplett ohne Fußabdruck auf. Eine einheitliche Anwendung der Regelung ist somit noch nicht einmal innerhalb einzelner Ministerien festzustellen.
Doch selbst wenn der Abschnitt „Exekutiver Fußabdruck“ enthalten ist, kommt es auf den Inhalt an, ob tatsächlich mehr Transparenz über Lobbyeinflüsse auf Gesetzentwürfe hergestellt wird. Bei mehr als einem Drittel der betrachteten Entwürfe (35 von 91) enthält der Fußabdruck-Abschnitt lediglich einen Satz mit der Botschaft, dass es keine „wesentliche“ Beeinflussung des Entwurfs durch Interessenvertreter*innen oder beauftragte Dritte gegeben habe.
Bei sechs weiteren Entwürfen sind zusätzlich immerhin noch einige Informationen aufgeführt, wer überhaupt beteiligt war. Für das Anliegen, Lobbyeinfluss sichtbar zu machen, ist das nicht hilfreich. Unklar bleibt somit auch fast immer, ob die Beteiligung an und der Austausch zu einem Gesetzentwurf halbwegs ausgewogen waren, also ob etwa auch zivilgesellschaftliche Akteure einbezogen waren oder ausschließlich Stimmen von Wirtschaftsverbänden und Unternehmen gehört wurden.
Unklar formulierte RegelungDass es den Ministerien möglich ist, die Fußabdruck-Regelung auf diese wenig aussagekräftige Weise umzusetzen, liegt vor allem an der unklaren Formulierung der Regelung selbst. Diese legt fest, dass nur Auskunft über „wesentliche“ Beteiligung von Interessenvertreter*innen gegeben werden soll. Was genau als wesentlich gesehen wird, wann also die Schwelle zur Wesentlichkeit überschritten wird, lässt offenkundig viel Spielraum.
In der Begründung des Beschlusses zur Einführung der Fußabdruck-Regelung heißt es dazu: „Über die Bewertung, ob ein Einfluss wesentlich ist, entscheidet das für den jeweiligen Regelungsinhalt federführend zuständige Ministerium.“ Sicherlich ist es möglich, dass es bei einigen der Entwürfe tatsächlich keine oder kaum Lobbyeinfluss gab. Doch schon ein Blick ins Lobbyregister genügt, um festzustellen, dass es zu einigen der Gesetzentwürfe zumindest rege Lobbyaktivität gab, da viele Stellungnahmen verschickt wurden.
Dass diese Lobbyanstrengungen alle keinen Niederschlag gefunden haben, erscheint wenig glaubwürdig. Wahrscheinlicher ist es, dass die Ministerien die Schwelle für die wesentlichen Einflüsse tendenziell sehr hoch angesetzt haben.
Flucht ins AllgemeineEs finden sich aber auch etwas kreativere, aber ebenso wenig hilfreiche Formulierungen. So schreibt etwa das Bundesarbeitsministerium (BMAS) zum Tariftreuegesetz:
„Die verschiedenen, teils auch gegenläufigen Anliegen der verschiedenen Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter wurden bei der Erarbeitung des Referentenentwurfs geprüft, miteinander in Ausgleich gebracht und entsprechend weitgehend berücksichtigt.“
Das ist eine belanglose Beschreibung des üblichen Verfahrens bei der Erstellung von Gesetzentwürfen: Verschiedene Anliegen werden angehört und abgewogen. Nur: Mehr Transparenz wird so nicht geschaffen, da völlig offen bleibt, welche und wessen Anliegen wie in einen Ausgleich gebracht wurden. Doch genau diese Informationen könnten entscheidend dazu beitragen, das Vertrauen in eine demokratische Gesetzgebung zu stärken. Politik sollte sich mehr als bisher erklären, offen mit Zielkonflikten zwischen unterschiedlichen Interessen umgehen und Abwägungsentscheidungen nachvollziehbar begründen. Eine gut umgesetzte Fußabdruck-Regelung wäre eine Chance genau dafür.
10 Gesetze ohne LobbyeinflüsseBei insgesamt zehn Gesetzentwürfen findet sich die klare Aussage, dass Interessenvertreter*innen in keinerlei Weise beteiligt waren, also auch nicht „unwesentlich“”. Wenn das tatsächlich so zutrifft, ist das völlig in Ordnung und die Fußabdruck-Regelung kann bei diesen zehn als umgesetzt gelten.
13 höchst unterschiedliche FußabdrückeBei insgesamt 13 Gesetzentwürfen findet sich im Abschnitt zum Fußabdruck mehr als bloß ein allgemeiner Satz. Wie viel mehr, ist allerdings sehr unterschiedlich. Zum Teil sind ähnlich allgemeine Angaben enthalten wie im oben erwähnten Tariftreuegesetz. Ein weiteres Beispiel ist die Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes des Bundesgesundheitsministeriums. Mit dem Gesetz will die Bundesregierung die Möglichkeit der Online-Verschreibung von Cannabis abschaffen.
Zum Lobby-Fußabdruck steht hier lediglich: „Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter sowie die Länder wurden im Rahmen des Anhörungsverfahrens beteiligt.“ Das Ministerium lässt hier komplett offen, ob das Anhörungsverfahren einen Einfluss hatte, wer genau beteiligt war. Mehr Transparenz wird so ebenfalls nicht hergestellt.
Es geht auch andersDass es auch anders geht, zeigen einige wenige Gesetzentwürfe, wie der Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums (BMJV) zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb. Im „exekutiven Fußabdruck“ werden mehrere Paragraphen konkret benannt, die aufgrund von Stellungnahmen verschiedener Wirtschaftsverbände geändert wurden. Zwar wird nicht unbedingt im Detail nachgezeichnet, welche Formulierungen wie geändert wurden. Aber die Hinweise schaffen immerhin die Möglichkeit, den Einfluss auf den Gesetzentwurf konkret nachzuvollziehen. Allerdings bedarf es dafür weiterer, eigenständiger Recherche.
Ein Beispiel aus dem Gesetzentwurf: „Aufgrund der Stellungnahme des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. wurde in der Begründung zu § 5 Absatz 3 Nummer 3 UWG-E klargestellt, welche Qualifikation unabhängige externe Sachverständige aufweisen müssen.“ Es ist gut, dass hier auf eine bestimmte Stelle im Gesetz hingewiesen und sogar erklärt wird, worum es geht.
Abgeordnete im zuständigen Bundestagsausschuss können mit solchen Informationen arbeiten und die Stelle in der Gesetzesbegründung nochmal genau prüfen: Ist es tatsächlich zweckmäßig, wenn die Unternehmen „vorhandene Kompetenzen“ nutzen können, oder entspricht das möglicherweise nur den Partikularinteressen eines einzelnen Wirtschaftsverbands? Genau das soll eine vernünftig umgesetzte Fußabdruck-Regelung leisten: Sichtbar und damit diskutierbar machen, welchen Abdruck die verschiedenen Interessenträger im Gesetz hinterlassen haben.
Unser FazitBei einigen Gesetzentwürfen schafft der „exekutive Fußabdruck“ durchaus mehr Transparenz über die Beteiligung und Einwirkung von Interessenvertretungen. Doch das gilt nur für eine kleine Minderheit. Bei den meisten Gesetzentwürfen fehlt entweder der Fußabdruck oder er besteht nur aus einer allgemeinen, belanglosen Aussage, die zur Transparenz nichts beiträgt.
Stellungnahmen zu Gesetzentwürfen werden entweder auf den Webseiten der zuständigen Ministerien veröffentlicht oder im Lobbyregister. Mit diesen Quellen lässt sich mit einigem Aufwand der Einfluss von Interessenvertretungen zumindest teilweise rekonstruieren. Doch so wie die Fußabdruck-Regelung aktuell ausgestaltet ist, hilft sie dabei in den meisten Fällen sehr wenig. Die Regelung zeigt ebenfalls nicht, wie ausgewogen verschiedene Interessen eingebunden waren.
Unsere ForderungenTermintransparenz: Eine Lobby-Fußspur für Gesetze sollte die konkreten Auswirkungen auf einzelne Inhalte eines Gesetzentwurfs nachzeichnen. Wichtig ist aber auch, Auskunft darüber zu erhalten, ob verschiedene Interessen und Perspektiven überhaupt ausgewogen eingebunden waren. Eine verbindliche Transparenz über terminierte Gespräche zu einzelnen Regelungsvorhaben wäre daher sinnvoll. Ob es einen solchen Lobbytermin gegeben hat, lässt zwar keinen Rückschluss auf den tatsächlichen Einfluss zu. Trotzdem sind Gespräche ein guter Indikator für die Intensität der Interessenvertretung und Beteiligung am Gesetzgebungsvorhaben. So wird auch für Parlament und Öffentlichkeit sichtbar, wie ausgewogen die Beteiligung verschiedener Interessen war.
Konkret: Die Bundesministerien sollten eine Liste mit allen Gesprächsterminen zu einem Gesetzgebungsvorhaben veröffentlichen. Unterhalb der Leitungsebene reicht die Angabe, mit welcher Arbeitseinheit der Austausch stattgefunden hat. Für die Ebenen der Minister*innen, der Staatssekretär*innen und Abteilungsleitungen sollte darüber hinaus eine allgemeine Pflicht zur Transparenz über Lobbytermine gelten, wie es z. B. die EU-Kommission schon seit längerem vormacht.
Verpflichtende Angabe des Fußabdrucks in jedem Gesetzentwurf: Unsere Auswertung zeigt, dass die Kategorie „Exekutiver Fußabdruck“ bei vielen Gesetzentwürfen fehlt. Künftig sollte sichergestellt sein, dass die Kategorie in jedem Gesetzentwurf enthalten ist. Wenn tatsächlich niemand außerhalb der Bundesverwaltung beteiligt war oder die Regelung aus anderen Gründen keine Anwendung findet, sollte das klar und eindeutig vermerkt werden.
Gesetzliche Grundlage und einheitliche Anwendung: Für eine einheitliche und verbindliche Anwendung der Regelung sollte sie auf eine gesetzliche Grundlage gestellt werden. Die Wesentlichkeitsschwelle muss darin klar definiert werden: Wenn eine Passage in einem Gesetzentwurf oder in der Begründung aufgrund von Stellungnahmen oder Gesprächen mit Interessenvertretungen geändert wurde, sollte dies dokumentiert und auch so veröffentlicht werden, gegebenenfalls in einem Anhang. Allenfalls redaktionelle Änderungen sollten hiervon ausgenommen sein.
Kein template für den Block ‚lc/pop-up-newsletter‘ gefunden.stdClass Object ( [headline_left_1] => Bleiben Sie informiert über die Lobby-Fußspur. [description_left_1] => Abonnieren Sie unseren kostenlosen Newsletter. [template] => petrol [pop_up_functionality] => visible [pop_up_once] => 1 [] => [gdpr_notice] => Datenschutzhinweis: Wir verarbeiten Ihre Daten auf der Grundlage der EU-Datenschutz-Grundverordnung (Art. 6 Abs. 1). Sie können der Verwendung Ihrer Daten jederzeit widersprechen. Zur #GDPR_LINK##DATA_START{"label":"Datenschutzerkl\u00e4rung","link":"\/datenschutz"}#DATA_END. [newsletterSubscriptionRoute] => https://www.lobbycontrol.de/wp-json/ph-trust-api/v1/add-newsletter-subscription [newsletterUnsubscriptionRoute] => https://www.lobbycontrol.de/wp-json/ph-trust-api/v1/remove-newsletter-subscription [move_code_visible] => POP0000 [move_code_hidden] => POP0000 [move_code_deactivated] => LCW0000 )Unsere Tabelle mit allen Gesetzentwürfen als Grundlage für die obige Auswertung kann hier als xlsx-Datei heruntergeladen werden.
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The Best Analysis on China US Competition, by Hua Bin
Fake Feminist, Genuine Jew, by Tobias Langdon
Israel’s Biggest Con Trick: Hiding the True Numbers It Has Killed in Gaza, by Jonathan Cook
New York Times Wants the US Military Built Up for War with China, by Caitlin Johnstone
Different Directions, Part II, by Michael Walker
The American Leftwing Continues It’s Destruction of American Law, by Paul Craig Roberts
Databroker Files: Handy-Daten exponieren Begleiter von Emmanuel Macron
Databroker verhökern die Standortdaten von Millionen Menschen in Frankreich. Neue Recherchen zeigen: Mit den angeblich nur zu Werbezwecken erhobenen Daten lässt sich dort sogar Personal von Geheimdiensten und Militär ausspionieren – inklusive Entourage des französischen Präsidenten.
Diese Recherche entstand in Kooperation mit folgenden Medien: Le Monde (Frankreich), L’Echo (Belgien), Bayerischer Rundfunk. Sie ist Teil der „Databroker Files“.
Ein Name der Person steht nicht im Datensatz. Stattdessen steht dort ein Pseudonym. Eine Kette aus Ziffern und Buchstaben, fast als wäre man einmal mit dem Kopf über die Tastatur gerollt. Und mit diesem Pseudonym versehen sind Hunderte exakte Geo-Koordinaten in Frankreich. Legt man die Geo-Koordinaten auf eine Karte, wird sichtbar, wo die Person überall unterwegs war.
Das Bewegungsprofil verrät mehr, als es ein bloßer Name getan hätte.
So lässt sich etwa ablesen, dass die Person Zugang zum Élysée-Palast hat, dem Amtssitz des französischen Präsidenten. Sie war demnach auch in La Lanterne, einem Jagdschloss in Versailles, wo der derzeitige Amtsinhaber Emmanuel Macron gerne das Wochenende verbringt. Weitere Besuche der Person waren auf dem Militärflugplatz Villacoublay, wo Dienstreisen des Präsidenten mit dem Flugzeug beginnen und enden. Besucht hat die Person auch einen Stützpunkt der Republikanischen Garde, also jenem Polizeiverband, der unter anderem den Präsidenten bewacht.
Sogar eine private Wohnadresse lässt sich in den Daten erkennen. Hier häufen sich die Handy-Ortungen. Ab jetzt ist es leicht, die Person zu identifizieren. Es genügt ein Besuch vor Ort. Und voilà: Auf dem Briefkasten steht der Name eines Menschen, der einer simplen Online-Recherche zufolge für die französische Gendarmerie arbeitet. Ein weiteres online verfügbares Dokument bekräftigt die Verbindung zu Macron.
Um die Identität der Person zu schützen, gehen wir nicht näher auf das Dokument ein. Doch gemeinsam mit unseren Recherchepartnern haben wir zahlreiche weitere brisante Fälle in dem Datensatz gefunden. Sie zeigen erstmalig am Beispiel Frankreichs, dass der unkontrollierte Handel mit Werbe-Daten nicht nur die Privatsphäre von Millionen Menschen gefährdet, sondern auch die Sicherheit Europas.
Ortungen bei Geheimdiensten, Militär und RüstungskonzernenStandortdaten wie diese sind wertvolles Material für Spionage, gefundenes Fressen für fremde Geheimdienste. Die Daten stammen nicht aus einem Hack oder einem Leak, sondern von einem Databroker. Um solche Daten zu erhalten, muss man nur freundlich nachfragen – und keinen Cent bezahlen.
Databroker verkaufen solche Handy-Standortdaten von Millionen Menschen als Abonnement; Vorschau-Daten gibt es gratis. Für jeden Standort im Datensatz gibt es eine einzigartige Kennung, die sogenannte Werbe-ID. Handy-Nutzer*innen bekommen sie automatisch von Google und Apple zugewiesen. Sie ist wie ein Nummernschild fürs Handy und sorgt dafür, dass über Apps ausgeleitete Handy-Standortdaten miteinander verknüpft werden können, bis sie letztlich nicht mehr anonym sind. Allein im Gratis-Datensatz, der dem Recherche-Team vorliegt, stecken rund eine Milliarde Standortdaten von bis zu 16,4 Millionen Geräten in Frankreich.
Andere verdienen ihr Geld mit euren Daten, wir nicht! Recherchen wie diese sind nur möglich durch eure Unterstützung. Jetzt SpendenSeit mehreren Monaten recherchiert Le Monde gemeinsam mit netzpolitik.org, Bayerischem Rundfunk und weiteren internationalen Partnern. Es geht um die Massenüberwachung mithilfe von Handy-Standortdaten, die angeblich nur zu Werbezwecken erhoben werden. Die Recherchen aus Frankreich sind der neuste Teil der Databroker Files, die seit Februar 2024 erscheinen.
Zuvor hatte hat das Team etwa über Standortdaten aus Belgien und aus Deutschland berichtet. Andere Medien enthüllten auf eigene Faust ähnliche Missstände in den Niederlanden, Norwegen, Schweden, der Schweiz, Irland und Italien.
All diese Recherchen zeigen: Kein Ort und kein Mensch sind sicher vor dem Standort-Tracking der Werbeindustrie. Um die Gefahr des Trackings anschaulich zu machen, hat sich Le Monde nun auf Handy-Ortungen fokussiert, die für die nationale Sicherheit von Frankreich relevant sind. So konnte das Team in mehreren Dutzend Fällen mit Sicherheit oder hoher Wahrscheinlichkeit Identität, Wohnort und Gewohnheiten von Angestellten sensibler Einrichtungen nachvollziehen. Dazu gehören Angestellte von Geheimdienst und Militär in Frankreich, der Spezialeinheit GIGN, die für Terrorismusbekämpfung zuständig ist, sowie Personal von Rüstungsunternehmen und Kernkraftwerken.
Besuche in der Deutschen Botschaft und beim PoloMehrere Bewegungsprofile aus dem französischen Datensatz haben sogar einen Bezug zu Deutschland. So zeigt ein Profil die Bewegungen einer Person, die möglicherweise als Diplomat*in arbeitet. Sie hat Zugang zur Rechts- und Konsularabteilung der deutschen Botschaft und zur Residenz des deutschen Botschafters in Paris. Die Handy-Ortungen zeigen eine Reise nach Verdun, inklusive Besuch von Museum und Gedenkstätten. Auch ein Abstecher zu einem Polofeld in Paris ist zu finden.
Aus dem Auswärtigen Amt heißt es, die Risiken durch Databroker seien bekannt. Die Mitarbeitenden würden regelmäßig zu den Risiken sensibilisiert – müssten aber gleichzeitig umfassend erreichbar sein.
Weitere Bewegungsprofile aus dem Datensatz konnte das Recherche-Team Angestellten von Rüstungsunternehmen zuordnen. Gerade wegen der militärischen Bedrohung durch Russland ist die europäische Rüstungsindustrie besonders dem Risiko von Spionage und Sabotage ausgesetzt. Im Datensatz finden sich etwa die Handy-Ortungen einer Person, die offenbar in hoher Position für den deutsch-französischen Rüstungskonzern KNDS tätig war. Zu den Produkten von KNDS gehören Panzer, Bewaffnungssysteme, Munition und Ausrüstung; das Unternehmen, das durch eine Fusion von Krauss-Maffei Wegmann und Nexter entstand, ist ein wichtiger Lieferant für die Ukraine.
Auf Anfrage teilt der Konzern mit, man sei sich der Notwendigkeit bewusst, Mitarbeitende für diese Themen zu sensibilisieren. Über ergriffene Maßnahmen wolle man jedoch nicht öffentlich sprechen.
Von „Sensibilisierung“ sprechen viele Organisationen, wenn man sie danach fragt, wie sie sich vor der Überwachung schützen wollen. So schreiben etwa die Pressestellen des französischen Verteidigungsministeriums und Inlandsgeheimdiensts DGSI auf Anfrage von Le Monde von der Sensibilisierung ihrer Angestellten. Mit Sensibilisierung – und zwar in Form einer Rundmail – hatten im November auch die Organe der Europäischen Union auf unsere Recherchen reagiert, die zeigten, wie sich mithilfe der Standortdaten Spitzenpersonal der EU in Brüssel ausspionieren lässt.
Das Problem: Sensibilisierung reicht nicht. Um dem Standort-Tracking durch die Online-Werbeindustrie zu entgehen, müssen Nutzer*innen intensiv und lückenlos digitale Selbstverteidigung anwenden, bis hin zum Verzicht auf populäre Online-Dienste. Die vielfältigen Wege, über die Daten abfließen können, sind kaum zu überblicken. Nicht einmal auf Datenschutz-Labels in App-Marktplätzen kann man sich verlassen, wie unsere Recherchen gezeigt haben.
Und so ist es schier unvermeidbar, dass aller Sensibilisierung zum Trotz immer wieder Daten abfließen und in die Hände von Databrokern gelangen – selbst Standortdaten aus der Entourage des französischen Präsidenten.
Eine Gefahr für EuropaAuf Anfrage von Le Monde hat der Élysée-Palast selbst nicht reagiert. Zumindest für Präsident Macron dürfte das Thema jedoch nicht ganz neu sein. Denn im Jahr 2024 hatte Le Monde schon einmal Standortdaten von Menschen aus seinem Umfeld aufgespürt, und zwar über die Fitness-App Strava. Damit können Nutzer*innen etwa ihre Jogging-Routen tracken und online mit der Öffentlichkeit teilen, was Macrons Sicherheitspersonal unvorsichtigerweise getan hatte.
Der Unterschied: Damals ging es um den unvorsichtigen Umgang mit einer einzelnen Fitness-App. Die Databroker Files zeigen jedoch, wie sensible Handy-Standortdaten über einen großen Teil kommerzieller App abfließen können. Inzwischen liegen dem Recherche-Team mehrere Datensätze von mehreren Databrokern vor. Sie umfassen rund 13 Milliarden Standortdaten aus den meisten Mitgliedstaaten der EU, aus den USA und vielen weiteren Ländern.
Die Databroker Files zeigen auch, dass die DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) gescheitert ist – mindestens in ihrer Durchsetzung. Der unkontrollierte Datenhandel bedroht nicht nur auf beispiellose Weise die Privatsphäre und informationelle Selbstbestimmung von Nutzer*innen, sondern in Zeiten erhöhter Spionagegefahr auch die Sicherheit Europas.
Im Zuge unserer Recherchen haben Fachleute aus Politik, Wissenschaft und Zivilgesellschaft wiederholt Konsequenzen gefordert. „Angesichts der aktuellen geopolitischen Lage müssen wir diese Bedrohung sehr ernst nehmen und abstellen“, sagte im November etwa Axel Voss (CDU) von der konservativen Fraktion im EU-Parlament, EVP. Die EU müsse entschieden handeln. „Wir brauchen eine Präzisierung der Nutzung der Standortdaten und somit ein klares Verbot des Handels mit besonders sensiblen Standortdaten für andere Zwecke.“ Weiter brauche es „eine europaweite Registrierungspflicht für Datenhändler und eine konsequente Durchsetzung bestehender Datenschutzregeln“.
EU könnte Datenschutz noch weiter abschwächenSeine Parlamentskollegin Alexandra Geese von der Fraktion der Grünen/EFA sagte: „Wenn der Großteil der europäischen personenbezogenen Daten unter der Kontrolle von US-Unternehmen und undurchsichtigen Datenbrokern bleibt, wird es deutlich schwieriger, Europa gegen einen russischen Angriff zu verteidigen.“ Sie forderte: „Europa muss die massenhafte Erstellung von Datenprofilen verbieten.“
Statt die Gefahr einzudämmen, hat die EU-Kommission jedoch jüngst mit dem Digitalen Omnibus einen Plan vorgelegt, um den Datenschutz in Europa noch weiter zu schleifen. Konkret sollen demnach manche pseudonymisierten Daten nicht mehr als „personenbezogen“ gelten und deshalb den Schutz durch die DSGVO verlieren. Dabei zeigen die Databroker Files eindrücklich, wie intim und gefährlich die Einblicke durch angeblich pseudonyme Daten sein können.
Der EU stehen kontroverse Verhandlungen bevor. Teilweise oder weitgehende Ablehnung zu den Vorschlägen gab es bereits von den Fraktionen der Sozialdemokraten, Liberalen und Grünen im EU-Parlament. Zudem warnten mehr als 120 zivilgesellschaftliche Organisationen in einem offenen Brief vor dem „größten Rückschritt für digitale Grundrechte in der Geschichte der EU“.
Hier liest du, wie du deinen Standort vor Databrokern schützen kannst. Und hier sind alle unsere Texte zu den Databroker Files.
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