«Der Staat ist eine Institution, die von Banden geführt wird, die aus Mördern, Plünderern und Dieben besteht, umgeben von willfährigen Handlangern, Propagandisten, Speichelleckern, Gaunern, Lügnern, Clowns, Scharlatanen, Blendern und nützlichen Idioten - eine Institution, die alles verdreckt und verdunkelt, was sie berührt.» (– Prof. Hans-Hermann Hoppe).
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Hamburg: Unterstützung für Friedensprozess gefordert
In Hamburg hat eine Demonstration unter dem Motto „Freiheit für Abdullah Öcalan – Für Frieden und demokratische Lösung“ stattgefunden. Anlass war der Jahrestag des Beginns des internationalen Komplotts gegen den PKK-Begründer Abdullah Öcalan am 9. Oktober 1998. Zu der Demonstration aufgerufen hatten die kurdische Jugendgruppe Ciwanen Hamburg, der Frauenrat Rojbîn und der Kurdische Volksrat Hamburg. Auftakt war um 17 Uhr vor dem autonomen Zentrum Rote Flora in der Sternschanze. Zu Beginn wurde eine Schweigeminute im Gedenken an die Gefallenen des kurdischen Freiheitskampfes abgehalten.
Freiheit für Öcalan und Unterstützung für Friedensprozess gefordert
In einer anschließend verlesenen Erklärung der Kurdischen Frauenbewegung in Europa (TJK-E) wurden die europäische Öffentlichkeit und EU-Mitgliedsstaaten dazu aufgerufen, endlich einen positiven Beitrag für ein Ende des bewaffneten Konflikts zu leisten und den Prozess für Frieden und eine demokratische Lösung zu unterstützen:
„Am 9. Oktober 1998 musste Abdullah Öcalan, Gründer und Vorsitzender der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK), auf militärischen und politischen Druck der Türkei und der NATO Syrien verlassen. Zwei Möglichkeiten boten sich ihm: Entweder in die Berge Kurdistans zu gehen, wo der bewaffnete Kampf zwischen der PKK und der türkischen Armee geführt wurde, oder in Europa für eine politische Lösung des Konflikts aktiv zu werden. Er entschied sich für den zweiten Weg. Aber dieser sollte zu einem Irrweg werden, in der europäische Staaten ihn zur Persona non grata erklärten und ihm jegliche Tore verschlossen wurden. Seine Odyssee durch drei Kontinente endete am 15. Februar 1999 in seiner Verschleppung aus der griechischen Botschaft in Kenia durch NATO-Geheimdienste in die Türkei, wo er seitdem unter Isolationsbedingungen inhaftiert ist. Für Kurd:innen markiert der 9. Oktober deshalb den Beginn des internationalen Komplotts gegen Abdullah Öcalan.
27 Jahre Kampf für Frieden - trotz Isolation
Abdullah Öcalan hat unter schwersten Isolationsbedingungen auf der Gefängnisinsel Imrali in den vergangenen 27 Jahren seine Bemühungen für eine Beendigung des bewaffneten Konflikts und eine politische Lösung der kurdischen Frage ununterbrochen fortgesetzt. Dabei hat er jede noch so kleine Chance ergriffen und sich für Verhandlungen mit dem türkischen Staat stark gemacht. In diesem Zusammenhang hat im Oktober letzten Jahres ein neuer politischer Prozess mit Gesprächen zwischen Öcalan und Ankara begonnen. Meilensteine in diesem Prozess waren Öcalans Aufruf für Frieden und eine demokratische Gesellschaft, die Selbstauflösung der PKK und die erklärte Bereitschaft, die Strategie des bewaffneten Widerstands zu beenden. In einem symbolischen Akt haben dann 30 Guerillakämpfer:innen im Juli ihre Waffen verbrannt. Daraufhin hat im August eine parlamentarische Kommission zum Dialogprozess ihre Arbeit aufgenommen.
„Öcalan ist Hauptverhandlungsführer“
Trotz aller Zeichen des guten Willens auf kurdischer Seite hat die türkische Regierung bisher keine Taten auf ihre Worte folgen lassen. Weder hat die parlamentarische Kommission Abdullah Öcalan als kurdischen Hauptakteur angehört, noch sind bestehende antidemokratische Gesetze geändert und neue Gesetze erlassen worden, um den Prozess voranzubringen. Dabei braucht es rechtliche Grundlagen, um den Weg für einen umfassenden politischen Prozess, der die friedliche Lösung der kurdischen Frage und die Demokratisierung der Türkei zum Ziel hat, zu öffnen. Abdullah Öcalan ist hierbei Hauptverhandlungsführer und muss dementsprechend frei agieren können. Deshalb fordern wir seine Freiheit, die unmittelbar mit der politischen Lösung der kurdischen Frage zusammenhängt. Wir rufen in diesem Zusammenhang die europäische Öffentlichkeit und EU-Mitgliedsstaaten dazu auf, endlich einen positiven Beitrag für ein Ende des bewaffneten Konflikts zu leisten und den Prozess für Frieden und eine demokratische Lösung zu unterstützen.“
„Für alle nach Freiheit strebenden Menschen“
Der Aktivist Ferhed Mêrdîn sagte in einer auf Kurdisch gehaltenen Rede, dass die kurdische Jugend den Kampf für die Freilassung von Abdullah Öcalan fortsetzen werde. Öcalan sei nicht nur ein Anführer für das kurdische Volk, sondern eine Symbolfigur für alle nach Freiheit strebenden Menschen. Auf der Demonstration wurden mehrfach die Parolen „Freiheit für Öcalan – Frieden in Kurdistan“, „Bijî Serok Apo“ und „Jin Jiyan Azadî“ skandiert. Beendet wurde der Aufmarsch an der Feldstraße.
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https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/Ocalan-friedensprozess-braucht-klare-politische-und-juristische-grundlagen-48225 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/buldan-Ocalan-erwartet-besuch-der-parlamentskommission-48326 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/globaler-Ocalan-aktionstag-kon-med-ruft-zur-beteiligung-auf-48086
Israeli Forces Release 5 Syrians previously arrested in Southern Quneitra
Israeli forces released Friday five Syrians who were previously arrested in Saida Al-Hanout town of Quneitra southern countryside.
According to SANA reporter, the five civilians, three of whom are farmers and two shepherds, were arrested during an infiltration operation by an Israeli military patrol in the area.
Syria has always condemned Israel’s repeated infiltration into its territory in violation of the 1974 disengagement agreement and international law, urging the international community to deter the Israeli violations.
mRNA-Impfstoffe: «Ein schleichender Genozid»
Für die schlecht informierte breite Masse ist die «Corona-Pandemie» Schnee von gestern. Das dies nicht der Fall ist, zeigte die internationale Pressekonferenz «World Journey of Truth About mRNA-Vaccines», die am 9. Oktober von der Gruppe «Menschliche Wissenschaft und Medizin» (MWM) organisiert wurde (wir berichteten hier und hier).
30 Wissenschaftler, Ärzte und Journalisten aus 18 Ländern berichteten über die sogenannte «Corona-Pandemie» in ihrer Heimat – und die katastrophalen Auswirkungen der Impfkampagnen auf die Gesundheit der Menschen. Im Fokus standen die mRNA-Geninjektionen von Pfizer/BioNTech und Moderna.
Eines wurde bei dieser Konferenz einmal mehr deutlich: Überall auf der Welt, egal ob in den USA, Australien, Neuseeland, Asien, Südafrika oder europäischen Ländern, wurde während der Corona-Zeit gelogen und betrogen – mit übelsten Methoden wurden die Bürger zur Spritze genötigt oder gezwungen. Die Arzneimittelsicherheit wurde von Politikern und Regulierungsbehörden extrem vernachlässigt, dennoch wurden und werden diejenigen, die Impfschäden davongetragen haben, von ihren Regierungen im Stich gelassen.
Das Ausmaß der Schäden ist in allen Ländern immens, was sich sowohl an der Anzahl der mit den «Impfungen» in Verbindung gebrachten Todesfälle als auch den Nebenwirkungen unterschiedlicher Schwere zeigt. Damit Sie sich eine Vorstellung von der Grausamkeit dieses Verbrechens gegen die Menschheit machen können: Bei der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) wurden bis zum 22. September 2025 mehr als 2,3 Millionen Meldungen über Nebenwirkungen und Todesfälle registriert (wir berichteten).
Wobei zu bedenken ist, dass laut einer Havard-Studie nur etwa ein Prozent der Impfschäden überhaupt gemeldet werden. Und selbst wenn man von einer etwas höheren Meldequote ausgeht, lassen diese Zahlen ein Ausmaß an Impfschäden vermuten, dass es einem eiskalt den Rücken herunterläuft.
Mittlerweile gibt es hunderte von Experten begutachtete Studien und Artikel, die die Gefahren der mRNA-«Impfungen» dokumentieren und klarstellen, dass sie irreversible Schäden existenzieller Art anrichten (wir berichteten hier und hier).
Während der Konferenz wurde deutlich, dass wissenschaftlich belegte Mechanismen genetischer und immunologischer Umprogrammierung zwar vielfach bewiesen, aber von Entscheidern ignoriert werden. Auch die dauerhaft hohe Zahl von Übersterblichkeit, Nebenwirkungen, Pflegefällen und Totgeburten steht in hohem statistischen und inhaltlich begründbarem Zusammenhang mit den Impf- und Boosterquoten.
Das größte Problem: Die genetischen Veränderungen durch mRNA-Injektionen gelten derzeit als irreversibel. Eine Übertragung von Spikeproteinen durch Atemluft, Hautkontakt oder Blut ist nachgewiesen (Shedding), was deutlich macht, dass auch Ungeimpfte in Gefahr sind. Chronische Erkrankungen, Frühverrentungen und eine steigende Übersterblichkeit nehmen bereits jetzt massiv zu.
Der Molekularbiologe Prof. Dr. Klaus Steger (MWGFD) vergleicht die mRNA-Impfungen mit einem «trojanischen Pferd» und nennt drei zentrale Ursachen für genetische und immunologische Veränderungen durch mRNA-Injektionen:
- Synthetische mod-RNA: keine natürliche mRNA, sondern chemisch veränderte Version mit unvorhersehbaren biologischen Effekten
- Lipid-Nanopartikel: entzündungsauslösend und teils krebserregend, durchdringen Blut-Hirn-, Blut-Hoden-, Plazenta-Schranke
- DNA-Reste: stammen aus dem Produktionsprozess und sind keine bloßen Verunreinigungen – sie lassen sich nicht einfach entfernen
In diesem Zusammenhang sei eine kürzlich veröffentlichte südkoreanische Studie erwähnt, bei der die Krankenkassendaten von mehr als 8,4 Millionen Menschen ausgewertet wurden: Laut den Forschern haben die experimentellen Covid-Spritzen das Risiko für sechs Krebsarten erheblich ansteigen lassen. Eine Entwicklung, vor der kritische Wissenschaftler und Ärzte schon vor Jahren dringend gewarnt haben, ohne dass politische Entscheidungsträger darauf reagiert hätten.
Auch andere Studien bestätigen diese Resultate. Kürzlich lieferten Wissenschaftler direkte Beweise dafür, dass sich genetisches Material der mRNA-«Impfstoffe» in das menschliche Genom integrieren und aggressive Krebsarten auslösen könnte (hier und hier).
Trotzdem treiben Politik und Regulierungsbehörden die mRNA-Technologie skrupellos voran. Zahlreiche Impfungen – selbst Standardimpfungen für Kinder und Jugendliche – könnten künftig aufgrund der Plattformzulassung für mRNA-Technologie schnell auf den Markt gelangen. Eklatant: Die EU-Kommission unter der Leitung von Ursula von der Leyen und die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) haben schon Ende 2024 einen neuartigen selbst replizierenden Covid-mRNA-«Impfstoff» zugelassen. Diese «Impfstoff»-Variante wird von Experten als noch gefährlicher eingestuft.
Obwohl die Fakten auf dem Tisch liegen und vielfach belegt ist, dass die mRNA-Injektionen ein großes Risiko für die Menschen darstellen – und einem «schleichenden Genozid» gleichkommen, propagieren verantwortliche Politiker, deren handverlesene Wissenschaftler und Hofberichterstatter die mRNA-Technologie auch weiterhin. Ein Umstand, der an Kaltblütigkeit kaum zu übertreffen ist.
Die Pressekonferenz von MWM war trotz der beunruhigenden Nachrichten, über die internationale Wissenschaftler, Ärzte und Journalisten berichteten, ein Meilenstein. Zu sehen, dass der Widerstand gegen das verlogene Corona-Narrativ und die gefährlichen «Impfstoffe» an allen Ecken der Welt wächst, gibt Hoffnung und macht Mut.
Die Konferenz «World Journey of Truth About mRNA-Vaccines» wird am 12. Oktober um 15 Uhr ausgestrahlt: Sowohl auf YouTube als auch auf Rumble. Lassen Sie sich die Chance nicht entgehen, mehr über diese weltweite Bewegung zu erfahren. Und falls Sie die Forderung nach einem sofortigen Stopp der mRNA-Präparate unterstützen wollen, können Sie hier unterzeichnen.
Als Sprecher bei der Konferenz waren dabei: Peter A. McCullough, E. V. Rapiti, Andreas Sönnichsen, Klaus Steger, Paul Cullen, Ros Jones, Laura Teodori, Christina Del Prete, Alexandra H. Caude, Francois-M. Perier, Angelika Mihalik, Eva Papp, Engelbert Paschek, Walter Weber, Helmut Sterz, Gerald Dyker, Helen Lasn, Gerd Morgenthaler, Jonathan Gilthorpe, Annette Rungby, Maria Hubmer-Mogg, Christof Plothe, Atapol Sughondhabirom, Jun Ueda, Robyn Cosford, Gigi Foster; Lynda Wharton. Moderation: Dirk Seeling
Anmerkung am Rande: Die österreichische Ärztin Maria Hubmer-Mogg nutzte bei der Konferenz die Möglichkeit, über eine wichtige europäische Initiative zu informieren. Am 15. Oktober startet im EU-Parlament eine neue Gesundheitsbewegung. Das Motto: «Make Europe Healthy Again» (MEHA).
Mithilfe dieser internationalen Fachkonferenz wollen Hubmer-Mogg und der EU-Abgeordnete Gerald Hauser neue Wege für eine unabhängige und bürgernahe Gesundheitspolitik aufzeigen. Gesundheit neu denken – und zwar jenseits von Lobbyismus und politischer Einflussnahme.
Rente: Neue EU-KFZ-Richtlinie trifft vielfach Rentner
Die EU-Kommission hat einen Legislativvorschlag zur Änderung der Richtlinie 2014/45/EU eingebracht. Betroffen von dieser Neuregelung können besonders Menschen sein, die eine Rente beziehen, von Bürgergeld abhängig sind oder nur über ein geringes Einkommen verfügen.
Dr. Utz Anhalt: Neue End-of-Live-Richtline trifft vor allem Rentnerinnen und Rentner Was ist genau geplant?Die EU will, dass Pkw´s und leichte Nutzfahrzeuge ab einem Alter von zehn Jahren künftig jährlich zur Hauptuntersuchung (HU) müssen. Auf diese Weise will Brüssel nach eigenen Berechnungen die Zahl der Verkehrstoten und Schwerverletzten europaweit um rund ein Prozent reduzieren und zugleich Manipulationen an Kilometerständen sowie defekte Abgassysteme früher aufdecken.
Vor Inkrafttreten muss das Vorhaben jedoch sowohl das Europäische Parlament als auch den Rat der Mitgliedstaaten passieren.
Wie viele Fahrzeuge – und Halter – wären betroffen?Allein in Deutschland wären mehr als 23 Millionen Pkw betroffen; das entspricht knapp der Hälfte des gesamten Bestands. Hinter diesen Zahlen stehen vor allem Menschen, die sich keinen Neuwagen leisten können.
Gerade Rentnerinnen und Rentner im ländlichen Raum sind häufig auf ältere Autos angewiesen, um Arzttermine, Einkäufe oder den Besuch von Angehörigen erledigen zu können.
Was würde eine jährliche HU kosten?Für die reine Prüfgebühr verlangen deutsche Prüforganisationen, abhängig von Bundesland und Anbieter, zwischen etwa 80 und 150 Euro. Hinzu kommen bei älteren Autos regelmäßig Reparaturen, die nötig sind, um die Plakette zu erhalten.
Rechnet man konservativ mit durchschnittlich 300 Euro pro Jahr für Verschleißteile und Instandsetzung, landet ein 74-jähriger Rentner mit einem 15-Jahre-alten Kleinwagen schnell bei rund 420 Euro jährlich – eine Summe, die sich spürbar in einem durchschnittlichen Altersrentenbezug von knapp 1 100 Euro netto bemerkbar macht.
Deutschlandweit ergäbe sich, so der ADAC, eine Mehrbelastung von bis zu 1,8 Milliarden Euro pro Jahr.
Bringt die zusätzliche Prüfung wirklich mehr Sicherheit?Nach Daten des Statistischen Bundesamts waren 2023 weniger als ein Prozent der tödlichen Verkehrsunfälle primär auf technische Defekte zurückzuführen.
Studien der Verkehrsunfallforschung an der TU Dresden zeigen zudem keinen messbaren Rückgang der Unfallzahlen in Ländern, die ihre Prüffristen bereits verkürzt haben.
Der ADAC bewertet den Vorstoß daher als unverhältnismäßig: Der Aufwand stehe “in keinem tragfähigen Verhältnis zum prognostizierten Sicherheitsgewinn.”
Deutliche Kritik von VerbändenDie Kritik dagegen ist in Deutschland breit: Mehrere Europa- und Bundestagsabgeordnete unterschiedlicher Parteien kritisieren den Plan als „unnötige Belastung“.
Auch der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe und der Automobilclub von Deutschland weisen auf bereits strenge Prüfvorgaben in Deutschland hin. Der ADAC mahnt, dass eine Verkürzung der Prüffrist nicht die Frequenz, sondern die Qualität der Kontrollen verbessere.
Wie reagiert die Bundesregierung?Der Bundesverkehrsminister hat in ersten Stellungnahmen durchblicken lassen, dass er „keinen unmittelbaren Handlungsbedarf“ sehe, weil das deutsche Zwei-Jahres-System gut funktioniere. Auch mehrere Landesverkehrsminister, etwa in Bayern und Brandenburg, fordern eine belastbare Begründung aus Brüssel, bevor man die nationale Praxis aufgibt.
Warum trifft der Plan besonders Rentnerinnen und Rentner?Die Altersgruppe 65 plus verfügt zwar häufiger über ein Auto als noch vor zehn Jahren, doch ihr Nettobudget ist begrenzt.
Durchschnittlich erhalten Männer 1 309 Euro und Frauen 888 Euro Altersrente. Steigende Lebenshaltungs- und Energiekosten haben bereits große Teile dieser Einkommen aufgezehrt. Eine verpflichtende jährliche HU könnte somit zur Wahl zwischen Mobilität und anderen Grundausgaben wie Heizung oder Medikamente werden.
Welche Alternativen werden diskutiert?Verkehrsexperten schlagen vor, gezielt sicherheitsrelevante Komponenten – etwa Bremsen, Lenkung und Leuchtanlagen – digital zu überwachen und die Prüffrist ansonsten beizubehalten.
Denkbar wäre ebenso ein sozial gestaffeltes System, das Rentner mit kleiner Pension bei den Prüfgebühren entlastet. Andere Stimmen plädieren dafür, Ressourcen lieber in wirksamere Maßnahmen wie flächendeckende Abbiegeassistenten für Lkw oder bessere Radwege zu investieren.
Wie geht es jetzt weiter?Im anstehenden Gesetzgebungsprozess können Parlament und Rat den Entwurf noch ändern oder ganz kippen. Erfahrungsgemäß dauert eine solche Revision der HU-Richtlinie mindestens zwei Jahre; eine Umsetzung in nationales Recht wäre frühestens 2027 realistisch.
Sollte Deutschland die Pläne ablehnen, müsste die Bundesregierung entweder eine Ausnahmeregel erwirken oder gegebenenfalls ein Vertragsverletzungsverfahren riskieren. Betroffene Autohalter haben daher noch Zeit – doch die Debatte um Kosten, Nutzen und soziale Gerechtigkeit dürfte sich weiter zuspitzen.
Fazit“Mehr Sicherheit ist ein legitimes Ziel, doch der jetzige Vorschlag droht, die Schwächsten am Steuer zu überfordern”, mahnt der Sozialrechtsexperte Dr. Utz Anhalt. Rentnerinnen und Rentner oder auch Geringverdiener, die ihr Fahrzeug für den Alltag brauchen, “wären von jährlich hunderten Euro Zusatzkosten betroffen, während der nachweisbare Sicherheitsgewinn gering bleibt”.
Ob Berlin und Brüssel einen Mittelweg finden, hängt nun davon ab, ob es gelingt, nachvollziehbare Fakten und soziale Fairness in Einklang zu bringen. Die Bundesregierung sollte dann sich überlegen, wie man die Kosten für Rentner und Menschen mit geringem Einkommen sozial abfedern kann, so die Forderung des Experten.
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EM-Rente: Erwerbsminderungsrente auch bei Burnout
Wer einen Burnout erlebt, erlebt auch, dass beinahe nichts mehr geht. Ob Betroffenne eine Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) bekommen, entscheidet sich nicht daran, ob er oder sie aktuell arbeitsunfähig krankgeschrieben ist, sondern daran, wie viele Stunden man unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes noch arbeiten kann.
Wer also auf Dauer weniger als drei Stunden täglich leistungsfähig ist, gilt als voll erwerbsgemindert; bei drei bis unter sechs Stunden liegt teilweise Erwerbsminderung vor.
Ab sechs Stunden täglich besteht in der Regel kein Anspruch. Maßgeblich ist also das Restleistungsvermögen – nicht der bisherige Beruf, sondern die Einsatzfähigkeit in jedem Job.
Zählt Burnout als Krankheit?„Burn-out“ ist in der internationalen Klassifikation der Krankheiten (ICD-11) kein eigenständiges Krankheitsbild, sondern als „berufsbezogenes Phänomen“ definiert: ein Syndrom infolge chronischen, nicht erfolgreich bewältigten Arbeitsstresses, gekennzeichnet durch Erschöpfung, innere Distanz/Zynismus gegenüber der Arbeit und verminderte Leistungsfähigkeit.
“In der Praxis wird die gesundheitliche Beeinträchtigung häufig als Depression, Angst- oder Anpassungsstörung diagnostiziert – genau diese Diagnosen bilden dann die medizinische Grundlage für eine EM-Rente, wenn sie das Restleistungsvermögen genügend einschränken”, sagt der Sozialrechtsexperte Dr. Utz Anhalt.
Wichtig hierbei ist: Entscheidend ist nicht das Etikett „Burnout“, sondern die belegbare funktionelle Einschränkung infolge einer anerkannten Erkrankung, so Anhalt.
Wann die EM-Rente möglich ist: Medizinische Prüfung und StundengrenzenDie DRV prüft den Gesundheitszustand anhand ärztlicher Unterlagen und – falls nötig – eigener Gutachten. Ergebnis der Prüfung ist eine Einschätzung, wie viele Stunden täglich noch gearbeitet werden kann. Daraus folgt die Zuordnung zu voller oder teilweiser Erwerbsminderung.
Ohne entsprechende medizinische Unterlagen und eine nachvollziehbare, längerfristige Einschränkung der Belastbarkeit – etwa bei schweren depressiven Episoden mit Erschöpfung, Konzentrationsstörungen und sozialer Rückzugstendenz – wird ein Rentenanspruch nicht begründet.
Versicherungsrechtliche Hürden: Wartezeit und Pflichtbeiträge
Neben der medizinischen Seite müssen versicherungsrechtliche Voraussetzungen erfüllt sein.
Regelmäßig sind das mindestens fünf Versicherungsjahre (allgemeine Wartezeit) und mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge innerhalb der letzten fünf Jahre vor Eintritt der Erwerbsminderung.
Es gibt vorzeitige Erfüllungen, etwa nach Arbeitsunfall oder bei Berufsanfängern unter bestimmten Voraussetzungen. Diese Regeln sind entscheidend, weil ein an sich berechtigter Antrag bei fehlender Wartezeit scheitern kann.
„Reha vor Rente“: Was zuerst geprüft wirdGrundsatz der gesetzlichen Rentenversicherung ist „Reha vor Rente“. Bevor eine Rente bewilligt wird, prüft die DRV, ob medizinische oder berufliche Rehabilitation die Erwerbsfähigkeit wiederherstellen kann. Gerade bei psychischen Erkrankungen – zu denen Burnout-Konstellationen häufig zählen – wird eine psychosomatische Reha oder eine stufenweise Wiedereingliederung (Hamburger Modell) oft vorgeschaltet.
Erst wenn Reha keine ausreichende Besserung erwarten lässt, kommt die EM-Rente in Betracht.
Teilweise, volle EM-Rente – und die „Arbeitsmarktrente“Wer noch drei bis unter sechs Stunden leistungsfähig ist, erhält grundsätzlich teilweise EM-Rente. Ist diese Teilzeitfähigkeit zwar medizinisch vorhanden, aber kein geeigneter Teilzeitarbeitsplatz verfügbar („verschlossener Teilzeitarbeitsmarkt“), kann ausnahmsweise eine volle Rente gezahlt werden – umgangssprachlich „Arbeitsmarktrente“.
Diese Konstellation ist in der Regel befristet, weil sie an die Lage des Arbeitsmarktes anknüpft.
Befristet oder dauerhaft? Wie lange die EM-Rente gezahlt wirdEM-Renten werden meist zunächst befristet bewilligt, typischerweise für bis zu drei Jahre. Bleibt die Erwerbsminderung bestehen, kann verlängert werden; bei auf Dauer unwahrscheinlicher Besserung wird eine unbefristete Rente gezahlt.
Wichtig für die Rentenhöhe: Bei EM-Renten fallen in der Regel Abschläge an; 2025 ist eine abschlagsfreie EM-Rente erst ab 65 Jahren möglich, der maximale Abschlag liegt bei 10,8 %.
Hinzuverdienst: Was 2025 erlaubt istWer eine volle EM-Rente bezieht, darf trotzdem begrenzt hinzuverdienen. Seit 2023 ist die Grenze dynamisch an die Bezugsgröße gekoppelt; 2025 liegt sie bei 19.661,25 Euro pro Jahr.
Bei teilweiser EM-Rente wird die Grenze individuell aus den höchsten beitragspflichtigen Verdiensten der letzten 15 Jahre berechnet; mindestens sind 2025 39.322,50 Euro möglich. Überschreitungen führen zu Anrechnungen, nicht zwingend zum Wegfall der Rente – entscheidend ist die Spitzabrechnung.
Aber Achtung: Wer dauerhaft über sein medizinisch festgestelltes Restleistungsvermögen arbeitet, riskiert eine Neubewertung des Anspruchs.
Antragstellung in der Praxis: Nachweise, Gutachten, typische StolpersteineFormal gibt es eine EM-Rente nur auf Antrag. Empfehlenswert ist ein sauber aufgebautes medizinisches Dossier: Haus- und Facharztberichte, Psychotherapie- und Klinikberichte, nachvollziehbar dokumentierte Verlaufsschwere und Therapieversuche, ggf. Reha-Entlassungsberichte.
Die DRV zieht bei Bedarf weitere Gutachten bei. In der Begutachtung zählt nicht allein die Diagnose, sondern die funktionelle Einschränkung im Alltag und im Erwerbsleben – etwa Durchhaltefähigkeit, Belastbarkeit, Anpassungs- und Konzentrationsvermögen. Fehlerquellen sind unvollständige Unterlagen, zu kurze Beobachtungszeiträume oder ein zu optimistischer Reha-Plan trotz persistierender Symptomatik.
Übergang vom Krankengeld: Nahtlosigkeitsregelung und Reha-/Renten-UmdeutungWenn das Krankengeld nach 72 Wochen ausläuft und die Erwerbsfähigkeit weiterhin erheblich eingeschränkt ist, kann die Nahtlosigkeitsregelung (§ 145 SGB III) den Lebensunterhalt sichern: Es wird vorübergehend Arbeitslosengeld gezahlt, bis über Reha oder Rente entschieden ist.
Häufig fordern Krankenkassen oder Agentur für Arbeit zur Reha-Beantragung auf – rechtlich kann ein Reha-Antrag unter bestimmten Voraussetzungen nach § 116 SGB VI als Rentenantrag gelten, wenn eine erfolgreiche Rehabilitation nicht zu erwarten ist oder ohne Erfolg blieb. Das kann für den Rentenbeginn wichtig sein.
Realistische Erfolgsaussichten bei BurnoutPsychische Erkrankungen sind seit Jahren die häufigste Ursache neu bewilligter EM-Renten. Aktuelle Auswertungen zeigen, dass rund vier von zehn neuen EM-Renten auf psychische Störungen entfallen.
Das zeigt die Realität vieler „Burnout-Fälle“, die sich diagnostisch als depressive, Angst- oder Anpassungsstörungen verfestigen und die Erwerbsfähigkeit nachhaltig begrenzen. Entscheidend bleibt, dass die Beschwerden dauerhaft sind, leitliniengerecht behandelt wurden und dennoch wesentliche Einschränkungen der Leistungsfähigkeit fortbestehen.
Was heißt das konkret für Betroffene?Wer sich wegen massiver Erschöpfung und psychischer Beschwerden „ausgebrannt“ fühlt, kann grundsätzlich eine EM-Rente erhalten – wenn die funktionellen Einschränkungen so gravierend und anhaltend sind, dass die Stundengrenzen unterschritten werden und die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Der Weg führt in aller Regel über Diagnostik, Therapie, Reha und eine gründliche Dokumentation der verbleibenden Leistungsfähigkeit. Während des Verfahrens können sozialrechtliche Überbrückungen – Nahtlosigkeitsregelung – und rechtstechnische Details wie die Umdeutung eines Reha- in einen Rentenantrag wichtig werden.
Wer abschätzen möchte, ob eher eine befristete oder unbefristete Rente in Betracht kommt, sollte den Therapieverlauf und die Prognose mit behandelnden Fachärztinnen und Fachärzten offen besprechen.
FazitJa, eine EM-Rente wegen „Burnout“ ist möglich – nicht wegen des Schlagworts, sondern wegen der konkret nachgewiesenen psychischen Erkrankung und deren funktioneller Folgen.
Maßstab sind die Restleistungsfähigkeit unter den Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes, die versicherungsrechtlichen Zeiten, der Grundsatz „Reha vor Rente“ und – falls bewilligt – die Hinzuverdienstregeln. Wer gut dokumentiert, Therapie und Reha ausschöpft und die sozialrechtlichen Stellschrauben kennt, verbessert seine Chancen auf eine sachgerechte Entscheidung der DRV.
Hinweis: Individuelle Fälle unterscheiden sich. Für eine belastbare Einschätzung lohnt die persönliche Beratung bei der DRV oder bei Sozialverbänden (z. B. VdK/SoVD) sowie fachlicher Rat durch Ärztinnen/Ärzte und – bei strittigen Verfahren – durch spezialisierte Renten- oder Sozialrechtsberatung.
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Rente bei Schwerbehinderung: Erst jetzt lohnt sich die Altersrente
Für Menschen mit einer Schwerbehinderung hat der deutsche Gesetzgeber Regelungen geschaffen, die einen vorzeitigen Beginn der Rente unter bestimmten Voraussetzungen ermöglichen.
Wann können Menschen mit einer Behinderung in Rente gehen, ohne Abschläge hinnehmen zu müssen. Wir zeigen, wann dies der Fall ist.
Was ist eine Schwerbehinderung?Eine Schwerbehinderung liegt vor, wenn das Versorgungsamt eine Behinderung von mindestens 50 Prozent feststellt.
Menschen mit diesem Status erhalten einen Schwerbehindertenausweis, der ihnen verschiedene Vergünstigungen und Rechte gewährt.
Wichtig: Der Status der Schwerbehinderung muss zum Zeitpunkt des Rentenbeginns bestehen. Änderungen nach diesem Zeitpunkt haben keinen Einfluss mehr auf den bereits gewährten Rentenanspruch.
Voraussetzungen für die Rente mit SchwerbehinderungDie Möglichkeit, früher in Rente zu gehen, ist an spezifische Voraussetzungen gebunden.
Die wesentlichen Kriterien sind das Geburtsjahr der betreffenden Person und die Anzahl der Versicherungsjahre.
Für einen rentenberechtigten Schwerbehinderten ist generell eine Mindestversicherungszeit von 35 Jahren erforderlich. Zu dieser Wartezeit zählen unter anderem:
- Beiträge aus Beschäftigung oder selbstständiger Tätigkeit
- Freiwillig gezahlte Beiträge zur Rentenversicherung
- Zeiten der Kindererziehung bis zu drei Jahre pro Kind
- Nicht erwerbsmäßige häusliche Pflegezeiten
- Anrechnungszeiten, zum Beispiel aufgrund von Schwangerschaft, Arbeitslosigkeit oder Krankheit
- Berücksichtigungszeiten wie die Erziehung von Kindern unter zehn Jahren
Diese verschiedenen Zeiten zu sammeln und nachzuweisen, kann komplex sein, daher ist eine frühzeitige Beratung durch die Deutsche Rentenversicherung oder einen unabhängigen Rentenberater empfehlenswert.
Der Schwerbehindertenausweis allein genügt nichtEin weiterer Irrglaube ist, dass der Besitz eines Schwerbehindertenausweises ausreicht, um früher in Rente zu gehen. Tatsächlich müssen neben dem Grad der Behinderung von mindestens 50 (GdB 50) zusätzlich mindestens 35 Versicherungsjahre bei der Deutschen Rentenversicherung nachgewiesen werden.
In diese Versicherungsjahre fließen nicht nur Arbeitszeiten, sondern, wie bereits aufgeführt, auch Zeiten der Kindererziehung, Krankheitsphasen, Pflegezeiten oder der Versorgungsausgleich ein.
Altersgrenzen und finanzielle AbschlägeDie Regelungen sehen verschiedene Altersgrenzen für den Rentenbeginn vor, die je nach Geburtsjahr der Person variieren:
- Für Jahrgänge ab 1964: Es ist möglich, ab 65 Jahren ohne finanzielle Abschläge in Rente zu gehen. Wer jedoch bereits ab 62 Jahren in Rente gehen möchte, muss mit dauerhaften Abschlägen rechnen.
- Für Jahrgänge zwischen 1952 und 1963: Die Altersgrenze für eine abschlagsfreie Rente steigt schrittweise von 63 auf 65 Jahre. Entsprechend erhöht sich die Altersgrenze für eine vorgezogene Rente mit Abschlägen von 60 auf 62 Jahre.
Für jeden Monat, der vor der regulären Altersgrenze in Rente gegangen wird, erfolgt ein Abschlag von 0,3 Prozent des Rentenbetrags, bis zu einem Höchstwert von 10,8 Prozent. Diese Abschläge sind permanent und reduzieren die Rente für den Rest des Lebens.
Zusätzliche Rentenoptionen und ErhöhungenNeben der regulären Altersrente für Schwerbehinderte gibt es weitere Rentenarten, die spezielle Bedingungen für einen früheren Rentenbeginn ohne Abschläge bieten. Zum Beispiel kann die Altersrente für besonders langjährig Versicherte in Anspruch genommen werden, wenn sehr lange Versicherungszeiten vorliegen.
Rentenerhöhungen, die regelmäßig stattfinden, orientieren sich an der allgemeinen Lohnentwicklung in Deutschland. Diese Anpassungen helfen, die Kaufkraft der Renten zu erhalten. Darüber hinaus gibt es verschiedene Zuschüsse und Unterstützungsmöglichkeiten, wie den Härtefallfonds, die finanzielle Unterstützung bieten können.
Flexi-Rente und NebenverdiensteDie Flexi-Rente ist ein relativ neues Konzept, das es Rentnern ermöglicht, weiterhin zu arbeiten und Einkommen zu erzielen, ohne dass ihre Rente gekürzt wird, solange bestimmte Hinzuverdienstgrenzen eingehalten werden. Dies bietet besonders für Menschen, die trotz Schwerbehinderung weiterhin teilweise arbeitsfähig sind, eine flexible Möglichkeit, ihren Lebensunterhalt aufzubessern.
Rententabelle: Rente bei einer Schwerbehinderung Jahrgang Alter (Jahr + Monate) Rentenbeginn zwischen (Monat/Jahr) 1958 64 01/2022–01/2023 1959 64 + 2 03/2023–03/2024 1960 64 + 4 05/2024–05/2025 1961 64 + 6 07/2025–07/2026 1962 64 + 8 09/2026–09/2027 1963 64 + 10 11/2027–11/2028 Ab 1964 65 Ab 1/2029; immer nach Vollendung des 65. Lebensjahres Tabelle: Vorzeitiger Rentenstart für schwerbehinderte MenschenBei einem früheren Beginn der Rente müssen auch schwerbehinderte Rentnerinnen und Rentner Abschläge in Kauf nehmen. In der nachfolgenden Tabelle sind diese Abschläge aufgelistet.
1 Jahr früher in Rente: 3,6 Prozent Abschlag Jahrgang Alter (Jahr + Monate) Rentenbeginn zwischen (Monat/Jahr) 1959 63 + 2 03/2022–03/2023 1960 63 + 4 05/2023–05/2024 1961 63 + 6 07/2024–07/2025 1962 63 + 8 09/2025–09/2026 1963 63 + 10 11/2026–11/2027 1964 64 01/2028–01/2029 2 Jahre früher Rente: 7,2 Prozent Abschlag Jahrgang Alter (Jahr + Monate) Rentenbeginn zwischen (Monat/Jahr) 1960 62 + 4 05/2022–05/2023 1961 62 + 6 07/2023–07/2024 1962 62 + 8 09/2024–09/2025 1963 62 + 10 11/2025–11/2026 1964 63 01/2027–01/2028 3 Jahre früher Rente: 10,8 Prozent Abschlag Jahrgang Alter (Jahr + Monate) Rentenbeginn zwischen (Monat/Jahr) 1961 61 + 6 07/2022–07/2023 1962 61 + 8 09/2023–09/2024 1963 61 + 10 11/2024–11/2025 1964 62 01/2026–01/2027 Vor der Rente beraten lassenDie Regelungen zur Rente mit Schwerbehinderung erkennen die besonderen Lebenssituationen an, denen schwerbehinderte Menschen im Arbeitsleben gegenüberstehen.
Daher soll es Betroffenen ermöglicht werden, früher in Rente zu gehen. Zuvor sollte man sich jedoch von einem Sozialverband wie dem Paritätischem oder dem SOVD beraten lassen.
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Woher kommt der Strom? Ein Windbuckel
Ein Windbuckel beherrschte die aktuelle Analysewoche. Die PV-Stromerzeugung war entsprechend gering. Es gilt immer noch die – Klimawandel hin, Klimawandel her – Binsenweisheit, dass bei viel Wind die Sonne hinter den Wolken in den Hintergrund rückt. Der Windstrom hat allerdings noch keine Spitzenwerte erreicht, so dass an keinem Tag der Woche auch nur annähernd der Bedarf rein regenerativ gedeckt werden konnte. Es gab auch keine Negativpreise. Zwar sanken die Strompreise über Tag Richtung 0€/MWh-Linie, erreichten diese aber nicht einmal. Die Preisdifferenzen zwischen zu exportierendem Überschuss-Strom und dem etwas später notwendigen Importstrom bewegten sich um die 100€/MWh und weniger. Am Sonntag herrschte Windflaute. Um 13:00 Uhr wurde mit dem Wochen-Tiefstpreis von 8,50€/MWh einige Stunden später um 19:00 Uhr der Preis von 138,0€/MWh aufgerufen. So sah der Strom-Handel an diesem Sonntag aus. Besonders fallen die Nordländer Dänemark, Norwegen und Schweden aber auch die Schweiz auf, die wie so oft die Preisdifferenzen knallhart nutzen, um mit Strom Geld zu verdienen. Dänemark realisierte an diesem Tag 3,24 Mio €, Norwegen 1,69 Mio €, Schweden 543 Tsd. € sowie die Schweizer Eidgenossen 2,14 Mio €. Österreich, Polen und Tschechien mussten Strom zukaufen und zahlten entsprechend. Alle Werte können hier aufgerufen und überprüft werden. Insgesamt hat der deutsche Stromkunde für Importstrom 8,36 Mio € an diesen Tag gezahlt.
WochenüberblickMontag, 22.9.2025 bis Sonntag, 28.9.2025: Anteil Wind- und PV-Strom 51,9 Prozent. Anteil regenerativer Energieträger an der Gesamtstromerzeugung 64,1 Prozent, davon Windstrom 37,5 Prozent, PV-Strom 14,3 Prozent, Strom Biomasse/Wasserkraft 12,2 Prozent.
- Regenerative Erzeugung im Wochenüberblick 22.9.2025 bis 28.9.2025
- Die Strompreisentwicklung in der 39. Analysewoche 2025.
Belege für Werte und Aussagen im Text oben, viele weitere Werte sowie Analyse- und Vergleichsmöglichkeiten bietet der Stromdateninfo-Wochenvergleich zur 39. Analysewoche ab 2016.
Daten, Charts, Tabellen & Prognosen zur 39. KW 2025:
Factsheet KW 39/2025 – Chart, Produktion, Handelswoche, Import/Export/Preise, CO2, Agora-Zukunftsmeter 68 Prozent Ausbau & 86 Prozent Ausbau
- Rüdiger Stobbe zur Dunkelflaute bei Kontrafunk aktuell 15.11.2024
- Bessere Infos zum Thema „Wasserstoff“ gibt es wahrscheinlich nicht!
- Eine feine Zusammenfassung des Energiewende-Dilemmas von Prof. Kobe (Quelle des Ausschnitts)
- Rüdiger Stobbe zum Strommarkt: Spitzenpreis 2.000 €/MWh beim Day-Ahead Handel
- Meilenstein – Klimawandel & die Physik der Wärme
- Klima-History 1: Video-Schatz aus dem Jahr 2007 zum Klimawandel
- Klima-History 2: Video-Schatz des ÖRR aus dem Jahr 2010 zum Klimawandel
- Interview mit Rüdiger Stobbe zum Thema Wasserstoff plus Zusatzinformationen
- Weitere Interviews mit Rüdiger Stobbe zu Energiethemen
- Viele weitere Zusatzinformationen
- Achtung: Es gibt aktuell praktisch keinen überschüssigen PV-Strom (Photovoltaik). Ebenso wenig gibt es überschüssigen Windstrom. Auch in der Summe der Stromerzeugung mittels beider Energieträger plus Biomassestrom plus Laufwasserstrom gibt es fast keine Überschüsse. Der Beleg 2023, der Beleg 2024/25. Strom-Überschüsse werden bis auf wenige Stunden immer konventionell erzeugt. Aber es werden, insbesondere über die Mittagszeit für ein paar Stunden vor allem am Wochenende immer mehr. Genauso ist es eingetroffen. Sogar in der Woche erreichen/überschreiten die regenerativen Stromerzeuger die Strombedarfslinie.
Was man wissen muss: Die Wind- und Photovoltaik-Stromerzeugung wird in unseren Charts fast immer „oben“, oft auch über der Bedarfslinie, angezeigt. Das suggeriert dem Betrachter, dass dieser Strom exportiert wird. Faktisch geht immer konventionell erzeugter Strom in den Export. Die Chartstruktur zum Beispiel mit dem Jahresverlauf 2024/25 bildet den Sachverhalt korrekt ab. Die konventionelle Stromerzeugung folgt der regenerativen, sie ergänzt diese. Falls diese Ergänzung nicht ausreicht, um den Bedarf zu decken, wird der fehlende Strom, der die elektrische Energie transportiert, aus dem benachbarten Ausland importiert.
TagesanalysenMontag
Montag, 22.9.2025: Anteil Wind- und PV-Strom 50,9 Prozent. Anteil erneuerbare Energieträger an der Gesamtstromerzeugung 63,2 Prozent, davon Windstrom 39,0 Prozent, PV-Strom 12,0 Prozent, Strom Biomasse/Wasserkraft 12,2 Prozent.
Ganztägiger Stromimport. Die Regenerativen erreichen die Bedarfslinie nicht. Hohes Preisniveau: Die Strompreisbildung.
Belege für Werte und Aussagen im Text oben, viele weitere Werte sowie Analyse- und Vergleichsmöglichkeiten bietet der Stromdateninfo-Tagesvergleich zum 22. September ab 2016.
Daten, Charts, Tabellen & Prognosen zum 22.9.2025: Chart, Produktion, Handelstag, Import/Export/Preise/CO2 inklusive Importabhängigkeiten.
Dienstag
Dienstag, 23.9.2025: Anteil Wind- und PV-Strom 42,7 Prozent. Anteil erneuerbare Energieträger an der Gesamtstromerzeugung 54,7 Prozent, davon Windstrom 25,3 Prozent, PV-Strom 17,4 Prozent, Strom Biomasse/Wasserkraft 12,0 Prozent.
Vormittags und am Abend wird viel Strom importiert. Der Preis zieht jeweils an. Die Strompreisbildung.
Belege für Werte und Aussagen im Text oben, viele weitere Werte sowie Analyse- und Vergleichsmöglichkeiten bietet der Stromdateninfo-Tagesvergleich zum 23. September ab 2016.
Daten, Charts, Tabellen & Prognosen zum 23.9.2025: Chart, Produktion, Handelstag, Import/Export/Preise/CO2 inklusive Importabhängigkeiten.
Mittwoch
Mittwoch, 24.9.025: Anteil Wind- und PV-Strom 62,6 Prozent. Anteil erneuerbare Energieträger an der Gesamtstromerzeugung 73,0 Prozent, davon Windstrom 49,9 Prozent, PV-Strom 12,6 Prozent, Strom Biomasse/Wasserkraft 10,4 Prozent.
Starke Windstromerzeugung bei wenig PV-Strom. Die Strompreisbildung.
Belege für Werte und Aussagen im Text oben, viele weitere Werte sowie Analyse- und Vergleichsmöglichkeiten bietet der Stromdateninfo-Tagesvergleich zum 24. September 2025 ab 2016.
Daten, Charts, Tabellen & Prognosen zum 24.9.2025: Chart, Produktion, Handelstag, Import/Export/Preise/CO2 inklusive Importabhängigkeiten.
Donnerstag
Donnerstag, 25.9.2025: Anteil Wind- und PV-Strom 62,8 Prozent. Anteil erneuerbare Energieträger an der Gesamtstromerzeugung 73,2 Prozent, davon Windstrom 53,9 Prozent, PV-Strom 8,9 Prozent, Strom Biomasse/Wasserkraft 10,4 Prozent.
Weiter starke Windstromerzeugung. Wenig Stromimporte. Die Strompreisbildung.
Belege für Werte und Aussagen im Text oben, viele weitere Werte sowie Analyse- und Vergleichsmöglichkeiten bietet der Stromdateninfo-Tagesvergleich zum 25. September 2025 ab 2016.
Daten, Charts, Tabellen & Prognosen zum 25.9.2025: Chart, Produktion, Handelstag, Import/Export/Preise/CO2 inklusive Importabhängigkeiten.
Freitag
Freitag, 26.9.2025: Anteil Wind- und PV-Strom 52,7 Prozent. Anteil erneuerbare Energieträger an der Gesamtstromerzeugung 64,3 Prozent, davon Windstrom 41,9 Prozent, PV-Strom 10,9 Prozent, Strom Biomasse/Wasserkraft 11,5 Prozent.
Der Windbuckel ebbt ab. Die Stromimporte steigen. Die Strompreisbildung.
Belege für Werte und Aussagen im Text oben, viele weitere Werte sowie Analyse- und Vergleichsmöglichkeiten bietet der Stromdateninfo-Tagesvergleich zum 26. September ab 2016.
Daten, Charts, Tabellen & Prognosen zum 26.9.2025: Chart, Produktion, Handelstag, Import/Export/Preise/CO2 inkl. Importabhängigkeiten.
Samstag
Samstag, 27.9.2025: Anteil Wind- und PV-Strom 43,9 Prozent. Anteil erneuerbare Energieträger an der Gesamtstromerzeugung 59,1 Prozent, davon Windstrom 26,7 Prozent, PV-Strom 17,2 Prozent, Strom Biomasse/Wasserkraft 15,3 Prozent.
Die Windstromerzeugung ist schwach. Die PV-Stromproduktion ebenfalls. Ganztägiger Stromimport wird notwendig. Die Strompreisbildung.
Belege für Werte und Aussagen im Text oben, viele weitere Werte sowie Analyse- und Vergleichsmöglichkeiten bietet der Stromdateninfo-Tagesvergleich zum 27. September ab 2016.
Daten, Charts, Tabellen & Prognosen zum 27.9.2025: Chart, Produktion, Handelstag, Import/Export/Preise/CO2 inkl. Importabhängigkeiten.
Sonntag
Sonntag, 28.9.2025: Anteil Wind- und PV-Strom 39,1 Prozent. Anteil erneuerbare Energieträger an der Gesamtstromerzeugung 54,9 Prozent, davon Windstrom 13,1 Prozent, PV-Strom 26,0 Prozent, Strom Biomasse/Wasserkraft 15,7 Prozent.
Windflaute über Tag. PV-Strom ist kräftig, aber bei weitem nicht ausreichend. Stromimporte sind fast ganztägig notwendig. Die Strompreisbildung.
Belege für Werte und Aussagen im Text oben, viele weitere Werte sowie Analyse- und Vergleichsmöglichkeiten bietet der Stromdateninfo-Tagesvergleich zum 28. September ab 2016.
Daten, Charts, Tabellen & Prognosen zum 28.9.2025: Chart, Produktion, Handelstag, Import/Export/Preise/CO2 inkl. Importabhängigkeiten.
Die bisherigen Artikel der Kolumne Woher kommt der Strom? seit Beginn des Jahres 2019 mit jeweils einem kurzen Inhaltsstichwort finden Sie hier. Noch Fragen? Ergänzungen? Fehler entdeckt? Bitte Leserpost schreiben! Oder direkt an mich persönlich: stromwoher@mediagnose.de. Alle Berechnungen und Schätzungen durch Rüdiger Stobbe und Peter Hager nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Gewähr.
Rüdiger Stobbe betreibt seit 2016 den Politikblog MEDIAGNOSE.
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United Nations: We are ready to expand the humanitarian response in Gaza Strip
The United Nations Office for the Coordination of Humanitarian Affairs announced that the declaration of a ceasefire in Gaza Strip gave a new hope for relief at last, stressing that the United Nations and its partners are ready to immediately expand the scope of the humanitarian response.
The office said in a statement on Friday that thousands of displaced people resumed their movement towards their areas in the northern Gaza Strip, most of them on foot, within minutes of the occupation authorities announcing the entry into force of the ceasefire this afternoon.
Stéphane Dujarric, Spokesperson for the Secretary-General stressed during a press conference the need to “open additional crossings into Gaza, safe movement of relief workers and all other civilians, unrestricted entry of goods, and issuance of visas to employees.
Dujarric said: “We and our NGO partners must be given space to work, in line with humanitarian principles, so that the organization can implement its humanitarian plan set by Under-Secretary-General for Humanitarian Affairs.
Dujarric called on all leaders supporting the ceasefire to help the United Nations create the necessary conditions to carry out humanitarian operations without obstacles and to generously support the response.
Bürgergeld: Jobcenter dürfen Einnahmen aus der Stellplatzvermietung anrechnen
Einnahmen aus der Vermietung eines im Eigentum stehenden Stellplatzes der Bürgergeld Empfängerin sind anrechenbares Einkommen, wovon die 30 Euro Versicherungspauschale abzusetzen ist (LSG Hamburg, Urt. v. 10.07.2025 – L 4 AS 294/24 -).
Einnahmen aus VermietungGrundsätzlich sind alle Einnahmen in Geld als Einkommen zu berücksichtigen. Dazu gehören auch Einnahmen aus Vermietung. Einnahmen aus der Stellplatzvermietung unterfallen auch keiner der in § 11 a SGB II genannten Ausnahmen.
Dem steht nicht entgegen die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts ( BSG, Urt. v. 06.08.2014 – B 4 AS 37/13 R – ), wonach Einnahmen aus der Untervermietung eines vom Leistungsberechtigten als Teil der Unterkunft angemieteten Stellplatzes nicht als Einkommen zu berücksichtigen sind, sondern die zu berücksichtigenden Unterkunftskosten mindern.
Denn abgesehen davon, dass es hier – anders als in dem dem genannten Urteil zugrundeliegenden Fall – nicht um die Untervermietung eines von der Klägerin angemieteten Stellplatzes geht, sondern um die Vermietung eines in ihrem Eigentum stehenden Stellplatzes, würde sich auch bei einer Berücksichtigung der Mieteinnahme nicht als Einkommen, sondern als Minderung der Unterkunftskosten kein höherer Leistungsanspruch der Klägerin ergeben.
Im Gegenteil stünde die Klägerin dann im Ergebnis sogar schlechter, da in diesem Fall kein Freibetrag gelten und die Mieteinnahmen in voller Höhe mindernd wirken würden, der Anspruch sich in den Monaten mit Einkommen also nicht nur um 195 Euro, sondern um die vollen 225 Euro reduzieren würde.
Bürgergeld Bezieherin vertritt die Auffassung, sie habe die Einnahmen aus der Stellplatzvermietung für Reparaturen ihrer Wohnung vorgesehenDer 4. Senat des LSG Hamburg folgt nicht dieser Auffassung, denn wie eine Einnahme verwendet wird, ändert nichts an ihrem Charakter als Einkommen.
Gemäß § 11b Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 SGB II sind vom Einkommen zwar die mit der Einkommenserzielung verbundenen notwendigen Ausgaben abzuziehen, ein Zusammenhang zwischen Kosten für notwendige Reparaturen der Eigentumswohnung und der Vermietung des Stellplatzes ist – aber nicht erkennbar.
Einnahmen aus Vermietung kein ErwerbseinkommenZu Recht und mit zutreffender Begründung hat das Sozialgericht ferner dargelegt, dass die Absetzung eines Freibetrags von 100 Euro nach § 11b Abs. 2 SGB II hier nicht in Betracht kommt, da es sich nicht um – Erwerbseinkommen – handelt.
Anmerkung von Detlef Brock1. Einnahmen aus Vermietung unterfallen auch keiner der in § 11 a SGB II genannten Ausnahmen ( vgl. BSG, Urt. v. 17.07.2024 – B 7 AS 7/23 R – ).
Extratipp vom SozialrechtsexpertenZur Übernahme der Grundbesitzabgaben eines im Eigentum stehenden Gargenstellplatzes der Bürgergeld Empfängerin durch das Jobcenter
Für Wohneigentum bei Bürgergeld Bezug gelten bei der Kostenübernahme die selben Maßstäbe wie für Mieter, um eine Gleichbehandlung sicherzustellen. Das schließt grundsätzlich auch Grundbesitzabgaben mit ein.
Bei Garagen oder Stellplätzen ist entscheidend, ob die Wohnung oder das Haus ohne die Garage bzw. den Stellplatz hätte angemietet oder erworben werden können oder ob die Garage/der Stellplatz rechtlich und tatsächlich separat gekündigt oder verkauft werden kann (fehlende Abtrennbarkeit).
Liegt eine solche untrennbare Einheit vor, sind die Garagenkosten als Teil der Unterkunftskosten zu berücksichtigen, sofern die Gesamtkosten der Unterkunft angemessen sind. Eine Verpflichtung zur Untervermietung der Garage besteht in diesem Fall nicht.
Grundbesitzabgaben eines im Eigentum stehenden Gargenstellplatzes der Bürgergeld Empfängerin sind im Falle einer fehlenden Abtrennbarkeit übernahmefähig vom Jobcenter, soweit insgesamt die abstrakten Angemessenheitsgrenzen im Sinne des § 22 Abs. 1 S. 1 SGB II nicht überschritten werden!
Entscheidend ist i.S.e. „Alles-oder-nichts“, ob es dem Leistungsberechtigten möglich ist, seinen Wohnraumbedarf zu decken, ohne zugleich zur Zahlung von Kosten für die Garage/einen Stellplatz verpflichtet zu sein ( LSG NRW – L 12 AS 18/22 NZB – ).
Das ist dann nicht der Fall, wenn die Wohnung nicht ohne Garage/Stellplatz an mietbar ist und dieser auch nicht separat gekündigt werden kann (vgl. BSG Urteil vom 19.05.2021 – B 14 AS 39/20 R -).
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Jordan’s king calls for stepping up humanitarian efforts in Gaza after ceasefire
King Abdullah II of Jordan called for stepping up international efforts within the humanitarian response in Gaza, following the recent ceasefire agreement.
during a phone call with United Nations Secretary-General Antonio Guterres, King Abdullah II noted the importance of committing to the implementation of all stages of the agreement, reached through the efforts of the United States, Qatar, Egypt and Türkey, adding that the current agreement must be built on, to achieve comprehensive calm in the region, the Jordanian Royal Divan said in a statement.
The King warned of the dangers of unilateral measures against Palestinians in the West Bank, as well as attacks on Muslim and Christian holy sites in Jerusalem and commended the recent adoption of a resolution by the UNESCO Executive Board on the importance of preserving the historical and legal status quo in Jerusalem and its walls.
Bürgergeld: Jobcenter darf eine Einmalzahlung nicht auf 6 Monate anrechnen
Das Bundessozialgericht hat sich grundlegend zur Frage geäußert, wie Betriebskostenguthaben beim Arbeitslosengeld II (Bürgergeld) zu berücksichtigen sind.
Es geht dabei um die Frage, ob eine solche Rückzahlung als einmalige Einnahme auf einen Zeitraum von sechs Monaten verteilt werden darf oder ob sie nur in einem bestimmten Monat oder in unmittelbar folgenden Monaten berücksichtigt werden muss.
Rückzahlungen oder Guthaben, die die Wohnkosten mindernDas Gericht stellte klar, dass Rückzahlungen oder Gutschriften aus Betriebskostenabrechnungen (oder vergleichbaren Posten), die unmittelbar die Ausgaben für Unterkunft und Heizung reduzieren, nicht monatsübergreifend verteilt werden dürfen.
Sie sind zwar grundsätzlich als Einkommen zu verstehen, sollen jedoch nach den Regelungen des § 22 Abs. 3 SGB II ausschließlich die Bedarfe für Unterkunft und Heizung ab dem Folgemonat ihres Zuflusses mindern. Eine Verteilung auf mehrere Monate findet nicht statt.
Diese Entscheidung ist besonders wichtig für Leistungsempfänger, denen aufgrund eines größeren Guthabens für einen Monat eventuell gar keine Leistungen für Unterkunft und Heizung zustehen. Nun steht aber fest, dass eine solche Summe nicht künstlich „gestreckt“ werden darf.
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Die für diesen Rechtsstreit relevanten Urteile der Vorinstanzen wurden aufgehoben oder abgeändert. Das Bundessozialgericht verurteilte den beklagten Leistungsträger dazu, Ansprüche auf Arbeitslosengeld II in Form von Leistungen für Unterkunft und Heizung in einer höheren Summe festzusetzen, nämlich 124,07 Euro pro Kläger (anstelle der zuvor angesetzten 93,05 Euro). Bereits ausgezahlte 120,26 Euro werden auf diese Ansprüche angerechnet.
Hintergründe und Streit um die BetriebskostenabrechnungIm Mittelpunkt standen zwei Eheleute, Jahrgänge 1958 und 1968, nach einer vorläufigen Bewilligung von Arbeitslosengeld II eine endgültige Festsetzung und Zahlung höherer Leistungen forderten. Strittig war konkret, wie sich ein Guthaben aus einer Betriebskostenabrechnung auf den Bedarf für Unterkunft und Heizung auswirkt.
Seit 2001 wohnen sie in einer 91,4 Quadratmeter großen Wohnung in Berlin. Dort lebten sie zunächst mit allen Kindern, ab Januar 2016 mit zwei Söhnen der Jahrgänge 1989 und 1996. Die Kosten für Wohnung und Gasheizung lagen ab Januar 2016 insgesamt bei 680,37 Euro monatlich.
Der Ehemann verdiente zwischen Dezember 2014 und Juli 2016 Einkommen aus Erwerbstätigkeit. Auch einer der Söhne war ab Februar 2016 berufstätig.
Vorläufige Leistungsbewilligung vom JobcenterWeil die genauen Einkünfte im Zeitpunkt der Beantragung nicht feststanden, bewilligte das Jobcenter die Leistungen vorläufig. Dabei wurde zunächst ein fiktives Einkommen des Ehemanns angerechnet, was zu monatlichen Zahlungen an die Kläger und den Sohn führte.
Später – als feststand, dass der Sohn genügend eigenes Einkommen erzielte – rechnete man dessen Bedarf heraus. Den Klägern selbst wurden schließlich vorläufig 120,26 Euro als Kosten der Unterkunft und Heizung bewilligt.
Neuberechnung löst hohe Rückforderungen ausIm Februar 2016 erhielt der Ehemann dann eine Gutschrift über 744,46 Euro aus einer Betriebskostenabrechnung für den Zeitraum Mai 2014 bis April 2015. Das Jobcenter erfuhr davon im Juli 2016, als die Kläger die Unterlagen einreichten. Daraufhin entschied der Beklagte, diese 744,46 Euro auf sechs Monate zu verteilen. Im Ergebnis wurde für bestimmte Monate ein geringerer Leistungsanspruch (bzw. gar keiner) errechnet, was bei den Klägern hohe Rückforderungen auslöste.
Die Eheleute erhoben nur für Juni 2016 Klage, weil sie für diesen Monat ihren vollen Bedarf für Unterkunft und Heizung (170,09 Euro pro Person) geltend machen wollten. Ihrer Auffassung nach hätte das Guthaben sich entweder vollständig auf März 2016 oder anteilig noch auf April 2016 auswirken dürfen, nicht aber monatsweise bis in den Juni hinein. In zwei Instanzen unterlagen sie zunächst, ehe das Bundessozialgericht ihnen recht gab.
Warum das Guthaben nicht auf sechs Monate verteilt werden darfDie entscheidenden Vorschriften liegen in § 19, § 7 ff. und § 22 SGB II. Das BSG stellte fest, dass Rückzahlungen aus Betriebskostenabrechnungen für Unterkunft und Heizung gemäß § 22 Abs. 3 SGB II ausschließlich vom jeweiligen Bedarf für Unterkunft und Heizung abgezogen werden dürfen.
Eine Anrechnung als Einmalzahlung gemäß § 11 Abs. 3 Satz 3 SGB II, die bei sonstigem Einkommen eine Verteilung auf mehrere Monate zulässt, kommt hier nicht in Betracht. § 22 Abs. 3 SGB II ist eine spezielle Regelung, die allein für die Frage gilt, wie mit Betriebskostenguthaben umzugehen ist.
Würde man diese Gutschriften in die allgemeine Systematik der Einkommensanrechnung integrieren, so das Gericht, verliefe der vom Gesetzgeber gewollte Mechanismus ins Leere: Es soll nämlich sichergestellt werden, dass die Kommunen, die tatsächlich die Aufwendungen für Unterkunft und Heizung tragen, unmittelbar entlastet werden und nicht über eine künstliche Verteilung in mehreren Monaten.
Verteilung der Summe auf mehrere Monate nicht zulässigDas Urteil bekräftigt damit die Rechtsauffassung, dass solche Rückzahlungen zwar als Einkommen gelten, aber in genau demjenigen Monat, der auf den tatsächlichen Zufluss folgt, bzw. in den Folgemonaten so lange angerechnet werden, bis sie aufgebraucht sind.
Ein systematisches Verteilen der Summe auf ein halbes Jahr, um den Ausfall eines kompletten Leistungsmonats zu verhindern, ist nicht zulässig. Für den konkreten Rechtsfall bedeutete dies, dass das schon im Februar 2016 ausgezahlte Guthaben höchstens für März und eventuell April 2016 zu einer Minderung des Unterkunftsbedarfs führen konnte, nicht aber erst im Juni.
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Palestine factions refuse any foreign guardianship on Gaza as truce takes hold
Hamas, Islamic Jihad, and the Popular Front for the Liberation of Palestine announced rejection of any ‘foreign guardianship’ over Gaza, stressing that its governance is a purely internal Palestinian matter.
In a joint statement, the Palestinian factions said “We renew our rejection of any foreign guardianship, and we stress that the nature of the administration of Gaza Strip and its institutions are an internal Palestinian matter to be determined by the national component of our people directly.”
The alliance added that they are working on an “urgent comprehensive national meeting” to discuss next steps after the ceasefire.
Wunder-Naturprodukt NMN ONE: Von US-Behörde FDA offiziell zertifiziert – exklusiver Sonderrabatt
Die Pharmaindustrie drängt bekanntlich in erster Linie auf Profitmaximierung und ist stets bestrebt, alles zu verbieten, was der Gesundheit der Menschen wirklich hilft oder gut tut, weil es oft nicht lukrativ genug ist. Das ist nichts Neues. Deshalb hat das Kartell über seinen politischen Einfluss, der sich in der Corona-Fake-„Pandemie“ und der anschließenden Impfkampagne auf […]
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Buldan: Öcalan erwartet Besuch der Parlamentskommission
Der PKK-Begründer Abdullah Öcalan drängt auf eine direkte Begegnung mit der im türkischen Parlament eingerichteten Kommission für eine Lösung der kurdischen Frage. Dies erklärte die Parlamentsabgeordnete Pervin Buldan (DEM), die auch Mitglied der Imrali-Delegation ist, am Freitagabend im Fernsehsender Medya Haber.
Öcalan habe beim jüngsten Treffen mit der Imrali-Delegation am 3. Oktober deutlich gemacht, dass er die Arbeit der Kommission aufmerksam verfolge – und sich bereit halte, seine Einschätzungen und Vorschläge in einem persönlichen Austausch darzulegen. „Die Kommission muss so bald wie möglich nach Imrali kommen“, habe er mit Nachdruck gesagt. Es sei ihm ein Anliegen, sowohl die politische Entstehungsgeschichte der PKK als auch deren Auflösung im Lichte seines jüngsten Friedensaufrufs direkt mit den Abgeordneten zu besprechen.
Öcalan will politisch gestalten
Laut Buldan wolle Öcalan der Kommission nicht nur Rede und Antwort stehen, sondern als politischer Akteur an der Ausgestaltung der nächsten Phase des politischen Prozesses teilnehmen. Er habe betont, dass er derjenige sei, der die Auflösung der PKK eingeleitet und mit seinem „Aufruf für Frieden und demokratische Gesellschaft“ vom 27. Februar 2025 das Fundament für eine neue demokratische Phase gelegt habe.
„Er versteht sich als jemand, der durch seine Erfahrung, seine Verantwortung und seinen historischen Ort einen Beitrag zur Zukunft leisten will – und das im Rahmen eines demokratischen Dialogs“, so Buldan. Öcalan wolle nicht nur gehört, sondern auch konsultiert werden – etwa zur Frage, wie sich frühere Mitglieder der PKK in demokratische Politik integrieren ließen, wie Entwaffnung rechtlich geregelt werden könne und welche Gesetzesänderungen notwendig seien.
Konkreter Zeitrahmen in Sicht
Die „Kommission für Nationale Solidarität, Geschwisterlichkeit und Demokratie“ des Parlaments befinde sich derzeit noch in der Anhörungsphase, so Buldan. In den kommenden ein bis zwei Wochen werde diese voraussichtlich abgeschlossen. Danach sei der Besuch einer Delegation auf der Gefängnisinsel geplant, so die kurdische Politikerin. „Geplant ist ein fünfköpfiges Team, bestehend aus Abgeordneten jener Parteien, die im Parlament mit Fraktionen vertreten sind“, sagte Buldan. Ob auch Vertreter:innen kleinerer Parteien ohne Fraktionsstatus teilnehmen werden, sei noch unklar. Die Teilnahme von Parlamentspräsident Numan Kurtulmuş sei hingegen „nicht Gegenstand“ der Planungen.
„Pedal dreht sich, wenn auch langsam“
Auf die Frage nach dem Stand des politischen Prozesses betonte Buldan, dass dieser keineswegs beendet sei. Auch Öcalan sehe das so. „Er sagte klar: Der Prozess läuft weiter – wenn auch schwerfällig, mit Verzögerungen und Hindernissen.“ „Das Pedal dreht sich, aber es dreht sich zu langsam“, zitierte Buldan sinngemäß. Ein Stillstand dürfe nicht zur Normalität werden, denn politische und gesellschaftliche Dynamiken ließen sich nicht unbegrenzt aufschieben. Sowohl Öcalan als auch die DEM-Partei sehen den Prozess in einer „kritischen Phase“, in der zügige und koordinierte Schritte erforderlich seien, um das Vertrauen in eine politische Lösung nicht weiter zu untergraben.
Warnung vor „prozessfeindlichen Kräften“
Im Gespräch mit der Delegation habe Öcalan erneut betont, dass der Erfolg eines politischen Übergangsprozesses nur durch „gegenseitige Schritte“ aller Beteiligten möglich sei. Wenn dieser Austausch ausbleibe, würden Kräfte gestärkt, die den Prozess bewusst torpedierten. „Er warnt regelmäßig davor, dass Verzögerungen nicht neutral sind – sie begünstigen jene, die den Dialog verhindern wollen“, erklärte Buldan. Die Kommission, die als Plattform zur parlamentarischen Bearbeitung des Themas fungieren soll, müsse deshalb nicht nur zuhören, sondern auch gestalten – gemeinsam mit allen Beteiligten.
Öcalan kritisiert Medien und sieht Verantwortung bei der Regierung
Öcalan habe im Gespräch auch scharfe Kritik an Teilen der türkischen Medien geübt, so Buldan. Viele Sender und Kommentator:innen würden weiterhin eine „polarisierende, feindliche Sprache“ verwenden, die dem Friedensprozess schade. „Das ist keine Sprache des Friedens oder der Verständigung, sondern ein Überbleibsel früherer Konfrontation“, so Buldan. Zugleich forderte sie die Regierung auf, nicht nur zuzusehen, sondern aktiv Vertrauen aufzubauen. Noch immer gebe es politische Lager – etwa aus den Reihen von IYİ-Partei oder Zafer Partisi –, die den Prozess ablehnten. Doch es sei Aufgabe der Regierung, auch diese Gruppen in den nationalen Dialog einzubeziehen.
Nächste Schritte: Gesetzgebung, Integration, Übergang
Nach Darstellung Buldans geht es in der nächsten Phase darum, konkrete gesetzliche Grundlagen für eine politische Integration ehemaliger PKK-Mitglieder zu schaffen – insbesondere für Rückkehr, Entwaffnung, politische Teilnahme und juristische Sicherheit. Öcalan sehe sich als „Hauptakteur“ in diesem Transformationsprozess – seine Mitwirkung sei nicht nur legitim, sondern notwendig, sagte Buldan. Ein zentraler Punkt sei die demokratische Gestaltung des Übergangs: „Öcalan will nicht nur informiert werden, sondern beitragen – auch zur Gestaltung der Gesetze, die diesen Prozess tragen sollen.“
https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/Ocalan-friedensprozess-braucht-klare-politische-und-juristische-grundlagen-48225 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/Ozturk-abdullah-Ocalan-fordert-politische-reformen-und-Ubergangsgesetze-48062 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/abdullah-Ocalan-prozess-hat-phase-rechtlicher-losungen-erreicht-47993 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/Ocalan-demokratische-gesellschaft-frieden-und-integration-zentrale-begriffe-des-prozesses-47717 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/Ocalan-ein-neuer-gesellschaftsvertrag-ist-notig-46340
Fotoaktion „Freiheit für Öcalan” in Celle
Mit einer Fotoaktion haben Aktivist:innen am Freitag in Celle die Freilassung von Abdullah Öcalan gefordert. Die Aktion war ein Beitrag zu einem Aktionstag, den die internationale Kampagne „Freiheit für Öcalan – Eine politische Lösung für die kurdische Frage“ anlässlich ihres zweijährigen Bestehens ausrief. Weltweit finden in diesen Tagen Aktionen mit dieser Forderung statt.
Die Beteiligten in Celle betonten in einer kurzen Ansprache die Bedeutung Abdullah Öcalans im Kampf für eine befreite Gesellschaft. Mit der konsequenten Entwicklung des demokratischen Konföderalismus, der auf Basisdemokratie, Geschlechterbefreiung und Ökologie basiert, inspiriere der kurdische Repräsentant Menschen weit über Kurdistan hinaus für den Aufbau gesellschaftlicher Selbstorganisation, hieß es.
Der Theoretiker und Anführer der kurdischen Freiheitsbewegung, Abdullah Öcalan, wurde am 9. Oktober 1998 gezwungen, Syrien zu verlassen. Dies markierte den Beginn eines internationalen Komplotts gegen die kurdische Freiheitsbewegung, das darin gipfelte, dass Öcalan am 15. Februar 1999 in das Hochsicherheitsgefängnis auf der türkischen Insel Imrali verschleppt wurde.
Öcalan war auf dem Weg nach Südafrika, wo Präsident Nelson Mandela ihm politisches Asyl gewähren wollte, als er im Rahmen einer internationalen Geheimdienstoperation aus der griechischen Botschaft im kenianischen Nairobi entführt wurde. Seitdem befindet er sich in politischer Geiselhaft, die meiste Zeit unter den Bedingungen schwerster Isolation.
Die kurdische Gesellschaft fordert die Abschaffung der Isolationshaft und die Freilassung Öcalans unter Bedingungen, die es ihm ermöglichen, eine Rolle bei der Suche nach einer politischen Lösung für die kurdische Frage zu spielen. „Die Freiheit von Öcalan und den tausenden weiteren politischen Gefangenen in der Türkei wäre ein bedeutender Schritt im Friedensprozess, die die Freiheitsbewegung Kurdistans angestoßen hat“, so die Aktivist:innen in Celle.
Foto © Luisa Wolf
https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/Ocalan-friedensprozess-braucht-klare-politische-und-juristische-grundlagen-48225 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/globaler-Ocalan-aktionstag-kon-med-ruft-zur-beteiligung-auf-48086 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/zwei-jahre-freiheit-fur-Ocalan-aktionstag-ausgerufen-48006