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In Amed schrumpfen die Wintervorräte

In Amed (tr. Diyarbakır) hat die traditionelle Vorbereitung der Wintervorräte begonnen. Paprika, Auberginen und Tomaten werden getrocknet, eingekocht oder geröstet und für die kommenden Monate haltbar gemacht. Doch die anhaltende Teuerung ist auch hier deutlich zu spüren. Frauen auf den Märkten der Stadt berichten, dass sie von Jahr zu Jahr weniger Gemüse kaufen können. Was früher säckeweise nach Hause getragen wurde, passt inzwischen in Einkaufstüten. Auf der Suche nach günstigeren Preisen ziehen die Frauen von Stand zu Stand. Große Unterschiede gebe es jedoch kaum, und selbst wenn das vorhandene Geld ausgegeben sei, bleibe der Einkaufswagen weitgehend leer.

„Aus Säcken sind Tüten geworden“

Şükran Yıldeniz bereitet wie jedes Jahr gemeinsam mit ihrer Familie und Frauen aus der Nachbarschaft die Vorräte für den Winter vor. „Wir beginnen jedes Jahr um diese Zeit mit den Wintervorbereitungen und sind im September fertig. Wir trocknen Gemüse, kochen es ein oder rösten Auberginen. Damit verbringen wir unsere Tage und bereiten uns auf den Winter vor.“ Die Arbeit werde traditionell gemeinschaftlich erledigt. Familie und Nachbarschaft kämen zusammen und unterstützten sich gegenseitig. „Im Winter leben wir von diesen Lebensmitteln“, sagt Yıldeniz.

 


„Im Winter denken wir schon wieder an den Sommer“

Früher hätten die Vorbereitungen mehrere Wochen gedauert und entsprechend große Mengen seien verarbeitet worden. Das habe sich mit der Wirtschaftskrise verändert. „Wir haben Gemüse säckeweise gekauft, vor allem Paprika, Auberginen und Tomaten. Wegen der Wirtschaftskrise sind aus den Säcken inzwischen Tüten geworden. Auf dem Markt gehen wir von Stand zu Stand und suchen nach dem günstigsten Preis. Für uns zählt inzwischen jeder einzelne Kuruş.“ Dabei beschränke sich die Teuerung längst nicht auf Lebensmittel, betont Yıldeniz. Rechnungen und andere alltägliche Ausgaben seien ebenfalls so stark gestiegen, dass viele Menschen ihren Bedarf nicht mehr decken könnten. „Wir machen all das mit Blick auf den Winter, und im Winter denken wir schon wieder an den nächsten Sommer. Im kommenden Jahr wird alles noch teurer sein. Deshalb werden wir nächstes Jahr höchstwahrscheinlich noch weniger vorbereiten können.“

Von drei Säcken bleibt einer

Auch Şükran Işık legt jedes Jahr Vorräte aus Paprika, Auberginen und Tomaten an. Die Arbeit sei aufwendig und anstrengend, werde aber gemeinschaftlich bewältigt: „Wenn eine von uns anfängt, kommen die anderen Frauen und helfen. Das erfordert sehr viel Arbeit.“ Doch die Mengen würden von Jahr zu Jahr kleiner. „Im vergangenen Jahr habe ich drei Säcke Gemüse gekauft. Dieses Jahr konnte ich mir wegen der hohen Preise nur noch einen leisten.“ Auf Märkten und in Geschäften seien die Preise gleichermaßen hoch, sagt Işık: „Du gibst dein ganzes Geld aus, aber nicht einmal dein Einkaufswagen wird voll. Die Menschen legen Wintervorräte an, damit sie im Winter nicht hungern müssen. Aber wegen dieser Teuerung können sie nur noch sehr wenig vorbereiten und verbringen dann auch den Winter mit Hunger.“

„Die Armen werden immer ärmer“

Die Folgen treffen vor allem Haushalte ohne eigenes oder mit geringem Einkommen. Frauen seien mit der Frage, wie das vorhandene Geld für Lebensmittel und andere notwendige Ausgaben reichen soll, besonders konfrontiert, sagt Işık. „Wir sind diejenigen, die sich am meisten Gedanken darüber machen: Was sollen wir kaufen, was sollen wir machen und wie sollen wir über die Runden kommen? Deshalb muss diese Teuerung vor allem bei Lebensmitteln ein Ende haben. Die Preise müssen sinken.“ Für immer mehr Menschen reiche das Einkommen nicht mehr für eine ausreichende Ernährung: „Die Menschen essen inzwischen teilweise nur noch eine Mahlzeit am Tag. Diese Situation trifft die Armen. Die Armen werden mit jedem Tag ärmer.“

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Mietrecht: Müssen Mieter bei Auszug auch die Fenster außen und innen streichen? Urteil mit Signal

Beim Auszug kann ein kurzer Satz im Mietvertrag einen teuren Streit auslösen: Müssen Mieter auch die Fenster streichen, und wenn ja, auf welcher Seite? Das Landgericht Krefeld hält die Formulierung zum Streichen der „Fenster und Außentüren von innen“ für wirksam.

Die Entscheidung vom 6. Mai 2026, Aktenzeichen 2 S 32/25, betrifft damit eine Klausel, deren sprachliche Eindeutigkeit andere Gerichte angezweifelt haben. Dokumentiert ist sie im veröffentlichten Entscheidungsnachweis zum LG Krefeld.

Für Mieter folgt daraus weder eine allgemeine Pflicht zur Renovierung beim Auszug noch eine Verpflichtung, Fenster von außen zu streichen.

Entscheidend bleiben die vollständige Vertragsregelung, der Zustand bei der Übernahme und der tatsächliche Renovierungsbedarf. Wer eine Forderung seines Vermieters beurteilen will, muss diese Fragen zusammen betrachten.

Warum überhaupt über zwei Wörter gestritten wird

Die rechtliche Auseinandersetzung dreht sich um den Zusatz „von innen“. Bezieht er sich auf beide zuvor genannten Bauteile, sind sowohl Fenster als auch Außentüren nur auf ihrer Innenseite gemeint. Bezieht er sich dagegen allein auf die unmittelbar davor stehenden Außentüren, könnte die Klausel bei den Fenstern auch den Außenanstrich erfassen.

Dieser Unterschied ist rechtlich erheblich. Nach § 305c Absatz 2 BGB gehen verbleibende Zweifel bei der Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen zulasten desjenigen, der die Bedingungen verwendet. Bei einem vom Vermieter gestellten Formularmietvertrag trifft dieses Risiko regelmäßig den Vermieter.

Allerdings wird eine Vertragsbestimmung nicht schon durch jede denkbare alternative Lesart unwirksam. Zunächst ist ihr Inhalt anhand des Wortlauts und des Zusammenhangs zu bestimmen. Erst wenn danach rechtlich erhebliche Zweifel bleiben, greift die Unklarheitenregel; zusätzlich müssen vorformulierte Bedingungen den Anforderungen des § 307 BGB entsprechen.

Was das Landgericht Krefeld anders bewertet

In den veröffentlichten Auszügen des Krefelder Verfahrens wird die Vertragsfassung „der Innentüren, der Fenster und Außentüren von innen“ der gesetzlichen Beschreibung von Schönheitsreparaturen gegenübergestellt. Das Gericht verweist dabei auf § 28 Absatz 4 Satz 3 der Zweiten Berechnungsverordnung und die dazu ergangene Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs.

Die beanstandete sprachliche Abweichung führt nach der Krefelder Bewertung nicht zur Unwirksamkeit. Der Entscheidungsnachweis mit Auszügen dokumentiert auch die Auseinandersetzung mit der abweichenden Hamburger Rechtsprechung.

Die praktische Bedeutung liegt in der Reichweite der Klausel: Eine auf den Innenanstrich beschränkte Renovierungspflicht kann grundsätzlich vereinbart werden. Daraus lässt sich keine Erlaubnis ableiten, über eine Schönheitsreparaturklausel zusätzlich Arbeiten an der Außenseite auf Mieter zu verlagern.

Hamburger Gerichte sehen bei der Formulierung ein Problem

Das Landgericht Hamburg bewertete die sprachliche Zuordnung in seinem Beschluss vom 30. November 2020, Aktenzeichen 316 T 44/20, anders. Nach dieser Rechtsprechung wird bei einer entsprechenden Formulierung nicht hinreichend deutlich, dass auch die Fenster ausschließlich innen zu streichen sind. Spätere Entscheidungen des Amtsgerichts Hamburg griffen diese Auffassung auf. Die abweichende Linie ist im Rechtsprechungsnachweis zum LG Hamburg dokumentiert.

Für Betroffene bedeutet diese unterschiedliche Bewertung, dass ein einzelner Satz aus einem Urteil keine verlässliche Antwort für jeden Mietvertrag liefert. Das LG Krefeld hat die Hamburger Entscheidungen nicht aufgehoben. Ein anderes Gericht kann eine Vertragsbestimmung im konkreten Streit weiterhin anders auslegen.

Schönheitsreparaturen sind zunächst Sache des Vermieters

Ausgangspunkt ist § 535 Absatz 1 Satz 2 BGB: Der Vermieter muss die Wohnung während der Mietzeit in einem Zustand erhalten, der den vereinbarten Gebrauch ermöglicht.

Dazu gehören grundsätzlich auch die erforderlichen Schönheitsreparaturen. Eine Verpflichtung des Mieters setzt deshalb eine wirksame vertragliche Übertragung voraus.

Der Begriff bezeichnet vor allem Arbeiten an der dekorativen Oberfläche der Wohnung. § 28 Absatz 4 Satz 3 der Zweiten Berechnungsverordnung nennt unter anderem das Tapezieren und Streichen von Wänden und Decken sowie Anstriche an Heizkörpern, Innentüren und den Innenseiten von Fenstern und Außentüren. Diese Beschreibung wird auch bei frei finanzierten Wohnungen zur Bestimmung des Begriffs herangezogen.

Ein neuer Anstrich ist dabei etwas anderes als die Reparatur eines defekten Fensters. Müssen verrottete Holzteile ersetzt, technische Defekte behoben oder ganze Bauteile ausgetauscht werden, lässt sich das nicht allein mit einer Schönheitsreparaturklausel verlangen. Ebenso wenig macht die Erwähnung von Fenstern jede Fensteroberfläche automatisch zu einer Fläche, die regelmäßig lackiert werden muss.

Die Außenseite gehört nicht zu den üblichen Schönheitsreparaturen

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 13. Januar 2010, Aktenzeichen VIII ZR 48/09, die Grenzen der formularmäßigen Übertragung hervorgehoben. Eine Erweiterung auf den Außenanstrich von Fenstern und Türen überschreitet den zulässigen Umfang gewöhnlicher Schönheitsreparaturen. Eine solche Erweiterung kann die gesamte formularmäßige Übertragung der Schönheitsreparaturen unwirksam machen. Die Entscheidung ist beim Bundesgerichtshof unter VIII ZR 48/09 veröffentlicht.

Bei einer Wohnungseingangstür ist mit der Innenseite grundsätzlich die zur Wohnung gerichtete Seite gemeint. Die dem Treppenhaus zugewandte Fläche wird dadurch nicht zur geschuldeten Innenrenovierung. Bei einem Holzfenster lässt sich entsprechend zwischen dem raumseitigen Anstrich und der der Witterung ausgesetzten Außenseite unterscheiden.

Welche Formulierungen welchen Unterschied machen

Die folgenden Beispiele zeigen die Unterschiede bei vorformulierten Vertragsbedingungen. Sie sind keine vollständigen Musterklauseln und ersetzen nicht die Prüfung der übrigen Vereinbarungen. Auch eine klar bezeichnete Innenrenovierung kann in einem insgesamt unwirksamen Regelwerk stehen.

Formulierung oder Vertragsinhalt Rechtliche Einordnung Bedeutung für Mieter Fenster und Außentüren von innen streichen Vom LG Krefeld gebilligt; die sprachliche Zuordnung wird in der Rechtsprechung unterschiedlich bewertet. Den vollständigen Wortlaut und den Zusammenhang prüfen. Fenster sowie Außentüren jeweils ausschließlich auf der Innenseite streichen Die Beschränkung auf die Innenseiten wird sprachlich ausdrücklich klargestellt. Andere mögliche Mängel der Renovierungsregelung bleiben zu prüfen. Fenster innen und außen streichen Überschreitet als Formularregelung zu Schönheitsreparaturen den zulässigen Umfang. Kann die gesamte Übertragung der Schönheitsreparaturen unwirksam machen. Bei jedem Auszug vollständig renovieren, unabhängig vom Zustand Eine bedarfsunabhängige Endrenovierungspflicht ist in Formularverträgen unwirksam. Das Mietende allein begründet keine solche Pflicht. Nach festen Zeitabständen renovieren, ohne jede Ausnahme Starre Fristen ohne Rücksicht auf den tatsächlichen Bedarf sind unwirksam. Die verstrichene Mietdauer allein reicht nicht aus. Warum der Auszug allein keine Renovierung auslöst

Eine wirksame Vereinbarung über laufende Schönheitsreparaturen bedeutet nicht, dass beim Ende des Mietverhältnisses sämtliche Flächen frisch gestrichen sein müssen. Ob Arbeiten fällig sind, richtet sich auch nach der tatsächlichen Abnutzung. Ein erst vor kurzer Zeit fachgerecht gestrichener Raum muss nicht allein wegen der Schlüsselübergabe erneut renoviert werden.

Der Bundesgerichtshof hat eine formularmäßige Endrenovierungspflicht, die den Zustand der Wohnung und den Zeitpunkt der letzten Renovierung nicht berücksichtigt, bereits mit Urteil vom 12. September 2007, Aktenzeichen VIII ZR 316/06, verworfen. Das gilt auch für eine isolierte Endrenovierungsklausel. Die BGH-Mitteilung zur Unwirksamkeit von Endrenovierungsklauseln erläutert diese Abgrenzung.

Auch ein starrer Fristenplan kann die Übertragung scheitern lassen. Anders sind grundsätzlich Regelungen zu beurteilen, die den Zustand berücksichtigen und Zeitabstände lediglich als Orientierung verstehen. Welche Pflichten beim Wohnungswechsel tatsächlich bestehen können, erklärt auch der Beitrag „Renovierung bei Auszug? Was Mieter jetzt wirklich noch müssen“.

Unrenoviert eingezogen: Eine klare Fensterklausel genügt nicht

Ein weiterer Prüfpunkt ist die Übergabe zu Mietbeginn. Wurde die Wohnung unrenoviert oder renovierungsbedürftig überlassen, ist die formularmäßige Übertragung der Schönheitsreparaturen ohne angemessenen Ausgleich grundsätzlich unwirksam. Der Mieter soll dadurch nicht verpflichtet werden, Gebrauchsspuren aus der Zeit vor seinem Einzug auf eigene Kosten zu beseitigen. Grundlage ist insbesondere das BGH-Urteil vom 18. März 2015, Aktenzeichen VIII ZR 185/14, auf das auch der Deutsche Mieterbund bei der Erläuterung der Rechtsprechung verweist.

Ob ein vereinbarter Mietnachlass als Ausgleich ausreicht, hängt vom Umfang der übernommenen Renovierungslast ab. Ein beliebiger kleiner Nachlass macht eine belastende Vereinbarung nicht automatisch wirksam. Deshalb sollte eine Vertragsprüfung immer auch berücksichtigen, was beim Einzug tatsächlich übergeben und als Gegenleistung vereinbart wurde.

Unwirksame Klausel und selbst verursachter Schaden sind verschiedene Fragen

Fällt eine Schönheitsreparaturklausel weg, wird dadurch regelmäßig nicht der gesamte Mietvertrag unwirksam. An die Stelle der unwirksamen Regelung treten nach § 306 BGB die gesetzlichen Vorschriften. Die vertraglich versuchte Übertragung der Renovierungspflicht lässt sich dann nicht einfach unter einem anderen Namen durchsetzen.

Davon zu unterscheiden sind Schäden, für die der Mieter verantwortlich ist. Normale Abnutzung durch den vereinbarten Gebrauch muss er nach § 538 BGB grundsätzlich nicht als Schaden ersetzen. Eine schuldhaft zerbrochene Scheibe oder eine unsachgemäß beschädigte Tür kann dagegen einen eigenständigen Ersatzanspruch auslösen, auch wenn keine wirksame Renovierungsklausel besteht.

Wann eine Malerrechnung zulasten des Mieters gehen kann

Selbst eine wirksame und fällige Renovierungspflicht erlaubt es dem Vermieter nicht in jedem Fall, sofort eine Firma zu beauftragen und die Rechnung weiterzureichen. Geht es um Schadensersatz statt der geschuldeten Schönheitsreparaturen, ist grundsätzlich zunächst eine angemessene Frist zur Ausführung erforderlich. Ausnahmen kommen etwa bei einer ernsthaften und endgültigen Leistungsverweigerung in Betracht. Die Voraussetzungen ergeben sich aus § 281 BGB.

Aus einer Pflicht zur fachgerechten Ausführung folgt außerdem nicht automatisch, dass der Mieter einen Malerbetrieb bezahlen muss. Selbst ausgeführte Arbeiten können genügen, wenn das Ergebnis fachgerecht ist. Ungleichmäßige Anstriche oder Farbspritzer können allerdings neue Beanstandungen auslösen, wie auch der Ratgeber zur Renovierung beim Auszug erläutert.

Die Kaution ersetzt keine Begründung der Forderung

Behält ein Vermieter Geld wegen angeblich unterlassener Renovierung zurück, sollten Mieter nach der konkreten Vertragsgrundlage und den beanstandeten Arbeiten fragen. Eine pauschale Forderung nach einer frisch renovierten Wohnung beweist weder einen Anspruch noch dessen Höhe. Auch muss erkennbar sein, ob tatsächlich Innenanstriche verlangt werden oder zusätzliche Arbeiten, die von der Vereinbarung gar nicht erfasst sind.

Die Abrechnung sollte zwischen Renovierung, Beschädigungen und anderen offenen Ansprüchen unterscheiden. Dass eine Renovierungsforderung unbegründet ist, schließt beispielsweise einen berechtigten Sicherheitseinbehalt für eine noch erwartete Betriebskostennachzahlung nicht aus. Welche Grenzen dabei gelten, beschreibt der Beitrag „Auszug aus der Wohnung: So viel Mietkaution dürfen Vermieter jetzt noch einbehalten“.

Für die Vorbereitung der Übergabe empfiehlt es sich, vorhandene Einzugsfotos und frühere Protokolle mit dem aktuellen Zustand zu vergleichen. Bei Fenstern und Eingangstüren sollten Innen- und Außenseiten getrennt fotografiert werden. So lässt sich später genauer klären, welche Fläche überhaupt betroffen war und ob es um Abnutzung, einen Schaden oder eine unnötig verlangte Renovierung ging.

Redaktioneller Hinweis: Die Darstellung der Krefelder Entscheidung stützt sich auf den veröffentlichten Entscheidungsnachweis und die dort zugänglichen Auszüge; der vollständige Entscheidungstext vom 6. Mai 2026 lag für diesen Beitrag nicht vor. 

Der Beitrag Mietrecht: Müssen Mieter bei Auszug auch die Fenster außen und innen streichen? Urteil mit Signal erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.

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Greetings on the Day of the Languages of the Peoples of Russia

PRESIDENT OF RUSSIA - 8. September 2026 - 11:15

Vladimir Putin sent greetings to participants in celebrations marking the Day of the Languages of the Peoples of Russia.

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Schwerbehinderung: Diese Vorteile gibt es bei der Krankenkasse 2026

Ein Grad der Behinderung von 50 begründet die Schwerbehinderteneigenschaft, senkt aber nicht automatisch die Krankenkassenbeiträge oder die Zuzahlungen. Trotzdem können Betroffene finanzielle Entlastungen und besondere Versicherungsrechte beanspruchen, wenn die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind.

Besonders häufig entstehen Missverständnisse bei der Zuzahlungsbefreiung: Auch Menschen mit GdB 50 können die günstigere Ein-Prozent-Belastungsgrenze erhalten. Ein GdB von mindestens 60 ist dafür keine allgemeine Voraussetzung.

Warum der Schwerbehindertenausweis keine pauschale Kostenbefreiung bringt

Der GdB beschreibt die Auswirkungen gesundheitlicher Beeinträchtigungen auf die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Menschen mit einem GdB von wenigstens 50 gelten unter den weiteren Voraussetzungen des § 2 SGB IX als schwerbehindert.

Für Ansprüche gegenüber der gesetzlichen Krankenkasse gelten jedoch eigene Bestimmungen. Entscheidend sind die konkrete Leistung, der gesundheitliche Bedarf und die dafür vorgesehenen gesetzlichen Bedingungen.

Die Krankenkasse muss die besonderen Bedürfnisse behinderter und chronisch kranker Menschen berücksichtigen, wie § 2a SGB V ausdrücklich vorgibt. Daraus entsteht aber kein allgemeiner Anspruch auf zusätzliche Behandlungen, niedrigere Beiträge oder eine bevorzugte Bearbeitung sämtlicher Anträge.

Welche Rechte der Schwerbehindertenstatus außerhalb der Krankenversicherung eröffnet, erläutert unser Überblick zu Schwerbehindertenausweis, Vorteilen und Ansprüchen. Diese Nachteilsausgleiche dürfen nicht mit einer Befreiung von Krankenkassenkosten verwechselt werden.

Die Krankenkassenbeiträge sinken durch GdB 50 nicht automatisch

Ein Schwerbehindertenausweis löst in der gesetzlichen Krankenversicherung keinen besonderen Beitragsrabatt aus. Auch der kassenindividuelle Zusatzbeitrag entfällt dadurch nicht.

Ebenso wenig ist der sogenannte ermäßigte Beitragssatz eine Vergünstigung für schwerbehinderte Menschen. Er gilt beispielsweise für bestimmte Versicherte ohne Krankengeldanspruch, wie die Techniker Krankenkasse zu den Beitragssätzen erläutert.

Bei Zuzahlungen kann eine erhebliche Entlastung möglich sein

Gesetzliche Zuzahlungen können unter anderem für verschreibungspflichtige Medikamente, Heilmittel und Krankenhausbehandlungen anfallen. Damit diese Ausgaben Versicherte nicht unbegrenzt belasten, sieht § 62 SGB V eine jährliche Belastungsgrenze vor.

Sie beträgt grundsätzlich zwei Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt. Bei Versicherten, die wegen einer schwerwiegenden chronischen Erkrankung dauerhaft behandelt werden und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen, reduziert sie sich auf ein Prozent.

Wer die persönliche Grenze erreicht, kann sich für den Rest des Kalenderjahres von weiteren gesetzlichen Zuzahlungen befreien lassen. Es handelt sich deshalb um eine Begrenzung der jährlichen Gesamtbelastung, nicht um einen pauschalen Rabatt von 50 Prozent auf jedes Medikament.

Für die Ein-Prozent-Grenze ist GdB 60 nicht immer erforderlich

Nach der Chroniker-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses muss grundsätzlich mindestens ein Jahr lang in jedem Quartal eine ärztliche Behandlung wegen derselben Erkrankung stattgefunden haben. Zusätzlich muss eines der vorgesehenen Merkmale vorliegen.

Eine Möglichkeit ist Pflegegrad 3, 4 oder 5. Eine weitere besteht bei einem GdB oder einem Grad der Schädigungsfolgen ab 60 beziehungsweise einer Minderung der Erwerbsfähigkeit ab 60 Prozent, wenn die behandelte Erkrankung zumindest zu dieser Einstufung beigetragen hat.

Daneben gibt es einen eigenständigen medizinischen Zugang: Ohne die fortlaufende Versorgung müsste nach ärztlicher Einschätzung eine lebensbedrohliche Verschlechterung, eine kürzere Lebenserwartung oder eine dauerhafte Beeinträchtigung der Lebensqualität zu erwarten sein. Dafür ist weder ein GdB von 60 noch überhaupt ein Schwerbehindertenausweis vorgeschrieben.

Wer GdB 50 hat, darf daher nicht allein wegen dieser Zahl von der Ein-Prozent-Regel ausgeschlossen werden. Entscheidend kann die ärztlich belegte Notwendigkeit einer fortlaufenden Behandlung sein.

Umgekehrt genügt die Bezeichnung einer Krankheit als „chronisch“ noch nicht für die günstigere Grenze. Die Informationen des Bundesgesundheitsministeriums zu chronisch kranken Menschen beschreiben die zusätzlichen Anforderungen und die Bedeutung der Dauerbehandlung.

Welche Einnahmen und Ausgaben berücksichtigt werden

Die Belastungsgrenze wird nicht einfach anhand der auf dem Konto eingehenden Nettorente berechnet. Berücksichtigt werden die einschlägigen Bruttoeinnahmen sowie gegebenenfalls Einkommen und Zuzahlungen der gesetzlich einzubeziehenden Familienangehörigen im gemeinsamen Haushalt.

Für Angehörige und Kinder gibt es Freibeträge, die die Berechnungsgrundlage vermindern können. Bei Ehepaaren ist deshalb eine gemeinsame Betrachtung erforderlich; das Einkommen beliebiger Mitbewohner einer Wohngemeinschaft wird dagegen nicht automatisch hinzugerechnet.

Außerdem zählt nicht jede privat bezahlte Gesundheitsausgabe als gesetzliche Zuzahlung. Insbesondere Eigenanteile beim Zahnersatz, bestimmte Mehrkosten oberhalb von Festbeträgen und privat bezahlte Zusatzleistungen werden nicht auf diese Grenze angerechnet, wie das Bundesgesundheitsministerium zur Belastungsgrenze erläutert.

Die wichtigsten Unterschiede im Überblick Bereich Reicht GdB 50 allein? Worauf es ankommt Niedrigere Krankenkassenbeiträge Nein Es gibt keinen allgemeinen Beitragsrabatt wegen Schwerbehinderung. Ein-Prozent-Belastungsgrenze Nein, aber auch mit GdB 50 möglich Schwerwiegende chronische Erkrankung, Dauerbehandlung und die weiteren Voraussetzungen. Hilfsmittelversorgung Nein Der individuelle Bedarf und die gesetzlichen Leistungsvoraussetzungen. Krankenfahrten zur ambulanten Behandlung Nein Medizinische Notwendigkeit und besondere Voraussetzungen, etwa bestimmte Merkzeichen. Besonderes Beitrittsrecht zur GKV Nur zusammen mit weiteren Bedingungen Vorversicherungszeiten oder deren Ausnahme, Beitrittsfrist und mögliche Altersgrenze. Familienversicherung ohne Altersgrenze Nein Behinderungsbedingte Unfähigkeit zum Selbstunterhalt, rechtzeitiger Eintritt der Behinderung und weitere Versicherungsbedingungen. Die Zuzahlungsbefreiung muss bei der Krankenkasse beantragt werden

Versicherte sollten ihre Zuzahlungsbelege sammeln und bei der Krankenkasse die Berechnung ihrer persönlichen Belastungsgrenze beantragen. Benötigt werden außerdem Einkommensnachweise und bei der Ein-Prozent-Regel geeignete Belege zur Erkrankung.

Für den ärztlichen Nachweis wird regelmäßig die Bescheinigung „Muster 55“ verwendet. Ein entsprechendes Antragsformular der AOK zeigt, welche Angaben zu Einkommen, Zuzahlungen und Dauerbehandlung verlangt werden.

Auf eine erneute jährliche ärztliche Bescheinigung kann die Krankenkasse unter bestimmten Voraussetzungen verzichten, wenn eine dauerhafte Erkrankung bereits festgestellt wurde. Die finanzielle Belastungsgrenze wird dennoch für jedes Kalenderjahr betrachtet, wie die AOK zu den Nachweisen und Berechnungsgrundlagen erklärt.

Auch nach Ablauf des Jahres kann sich eine Prüfung lohnen, weil zu viel gezahlte gesetzliche Zuzahlungen erstattet werden können. Weitere Hinweise enthält unser Beitrag zur niedrigeren Zuzahlungsgrenze bei chronischer Erkrankung.

Für Menschen mit Grundsicherung gelten besondere Berechnungsregeln

Bei gesetzlich Versicherten, die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Hilfe zum Lebensunterhalt oder Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II erhalten, sieht § 62 SGB V eine besondere Berechnungsgrundlage vor. Für die Bedarfsgemeinschaft wird grundsätzlich der gesetzlich bestimmte Regelbedarf zugrunde gelegt, statt sämtliche Leistungen einschließlich der Wohnkosten zu addieren.

Auch hier führt GdB 50 allein nicht zur Ein-Prozent-Grenze. Ob die günstigere Grenze gilt, hängt weiterhin von den Voraussetzungen für schwerwiegend chronisch kranke Versicherte ab.

Hilfsmittel hängen vom Bedarf ab

Ein Hilfsmittel kann erforderlich sein, um eine Behandlung abzusichern, eine drohende Behinderung zu vermeiden oder vorhandene Einschränkungen auszugleichen. Den Anspruch regelt § 33 SGB V, der dafür keinen allgemeinen Mindest-GdB von 50 verlangt.

Deshalb kann auch ein Mensch ohne Schwerbehindertenausweis Anspruch auf ein benötigtes Hilfsmittel haben. Umgekehrt begründet ein hoher GdB keinen Anspruch auf jede gewünschte Ausführung oder Ausstattung.

Für einen Antrag ist eine nachvollziehbare Beschreibung der Einschränkungen und des benötigten Ausgleichs hilfreich. Der Schwerbehindertenbescheid kann Informationen liefern, ersetzt aber nicht die Prüfung des konkreten Versorgungsbedarfs.

Bei Krankenfahrten können die Merkzeichen entscheidend sein

Für Fahrten zu ambulanten Behandlungen genügt GdB 50 allein ebenfalls nicht. Erleichterungen sieht § 60 SGB V unter anderem bei den Merkzeichen „aG“, „Bl“ oder „H“ vor.

Auch Pflegegrad 4 oder 5 sowie Pflegegrad 3 mit einer dauerhaften Mobilitätsbeeinträchtigung können entsprechende Ansprüche eröffnen. Bei den gesetzlich erfassten Krankenfahrten gilt die Genehmigung dann als erteilt.

Die Fahrt muss trotzdem medizinisch notwendig sein; für die Fahrt mit einem Taxi oder Mietwagen ist grundsätzlich eine Verordnung erforderlich. Die erleichterte Genehmigung für Krankenfahrten darf zudem nicht mit den Regeln für einen fachlich betreuten Krankentransport gleichgesetzt werden.

Weitere Ausnahmen können etwa bei Dialysebehandlungen oder einer vergleichbar schweren Mobilitätseinschränkung mit längerem ambulantem Behandlungsbedarf bestehen. Einzelheiten und Genehmigungspflichten regelt die Krankentransport-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses.

Ein besonderes Beitrittsrecht kann den Zugang zur GKV eröffnen

Eine tatsächliche Besonderheit für schwerbehinderte Menschen enthält § 9 Absatz 1 Nummer 4 SGB V. Unter den dort genannten Bedingungen können sie der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig beitreten.

Grundsätzlich müssen die betroffene Person, ein Elternteil, der Ehepartner oder der eingetragene Lebenspartner innerhalb der vorangegangenen fünf Jahre mindestens drei Jahre gesetzlich versichert gewesen sein. Eine Ausnahme ist möglich, wenn die Vorversicherungsbedingung wegen der Behinderung nicht erfüllt werden konnte.

Die Satzung der jeweiligen Krankenkasse darf dieses Beitrittsrecht zusätzlich durch eine Altersgrenze beschränken. Außerdem muss der Beitritt innerhalb von drei Monaten nach Feststellung der Schwerbehinderung angezeigt werden.

GdB 50 eröffnet damit eine besondere Prüfungsmöglichkeit, garantiert aber keinen voraussetzungslosen Wechsel aus jeder privaten Krankenversicherung. Vor einer Vertragskündigung sollte die Aufnahme durch die gesetzliche Krankenkasse geklärt sein.

Familienversicherung kann bei behinderten Kindern ohne Altersgrenze bestehen

Für Kinder, die sich wegen einer Behinderung nicht selbst unterhalten können, lässt § 10 Absatz 2 Nummer 4 SGB V eine Familienversicherung ohne feste Altersgrenze zu. Das kann auch erwachsene Kinder betreffen.

Die Behinderung muss bereits innerhalb eines gesetzlich erfassten früheren Versicherungszeitraums vorgelegen haben. Erfasst sind unter den gesetzlichen Bedingungen auch Zeiten, in denen die Familienversicherung nur wegen einer vorrangigen eigenen Versicherung ausgeschlossen war.

Die übrigen Anforderungen der Familienversicherung, etwa an das Einkommen, bleiben bestehen. Weder genügt dafür allein der Schwerbehindertenausweis noch verlangt die Regelung generell einen bestimmten GdB von mindestens 50.

Mehr zu diesen Versicherungsfragen lesen Sie in unserem Beitrag über Besonderheiten der Krankenversicherung bei Schwerbehinderung.

Eine Ablehnung sollte auf ihre konkrete Begründung geprüft werden

Lehnt die Krankenkasse einen Antrag ab, sollte zunächst geklärt werden, welche Voraussetzung sie für nicht erfüllt hält. Bei einer Zuzahlungsbefreiung kann beispielsweise ein genauerer ärztlicher Nachweis zur Behandlungsnotwendigkeit erforderlich sein.

Die Aussage, GdB 50 reiche für sich genommen nicht aus, beantwortet noch nicht die Frage nach den anderen Zugängen zur Ein-Prozent-Grenze. Diese Unterscheidung ist für die Prüfung eines ablehnenden Bescheids entscheidend.

Gegen einen Bescheid kann grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden; die rechtlichen Vorgaben stehen in § 84 SGG. Für das konkrete Verfahren sollten die Rechtsbehelfsbelehrung und die dort genannten zulässigen Übermittlungswege beachtet werden.

Praxisbeispiel: Mit GdB 50 sinkt die jährliche Zuzahlungsgrenze von 360 auf 180 Euro

Die alleinlebende Rentnerin Sabine hat GdB 50 und befindet sich seit mehreren Jahren in jedem Quartal wegen derselben schweren Erkrankung in ärztlicher Behandlung. Ihre Ärztin bestätigt, dass ohne die fortlaufende Versorgung eine dauerhafte Beeinträchtigung ihrer Lebensqualität zu erwarten wäre.

Im vereinfachten, fiktiven Beispiel betragen ihre zu berücksichtigenden Bruttoeinnahmen 18.000 Euro jährlich; weitere Einnahmen oder abzuziehende Familienfreibeträge gibt es nicht. Die Krankenkasse erkennt die Voraussetzungen für die Ein-Prozent-Grenze an.

Damit liegt ihre Belastungsgrenze bei 180 Euro statt bei 360 Euro. Hat Sabine bereits 230 Euro an anrechenbaren gesetzlichen Zuzahlungen geleistet, erhält sie nach Prüfung 50 Euro zurück und eine Befreiung für den verbleibenden Teil des Kalenderjahres.

Die Rechnung veranschaulicht die Regeln zur jährlichen Zuzahlungsbefreiung. Sabines Entlastung folgt aus der anerkannten schwerwiegenden chronischen Erkrankung, nicht allein aus ihrem GdB.

Sechs Fragen und Antworten zu GdB 50 und Krankenkasse Zahle ich mit GdB 50 weniger Krankenkassenbeiträge?

Nein, für GdB 50 gibt es keinen allgemeinen Beitragsnachlass in der gesetzlichen Krankenversicherung. Auch der Zusatzbeitrag entfällt dadurch nicht.

Kann ich mit GdB 50 die Ein-Prozent-Belastungsgrenze erhalten?

Ja, wenn Sie die Voraussetzungen für schwerwiegend chronisch kranke Versicherte erfüllen. Der GdB 50 allein reicht dafür nicht, schließt diesen Anspruch aber auch nicht aus.

Muss ich dafür zuerst eine Erhöhung auf GdB 60 beantragen?

Nein, die Chroniker-Regelung kennt mehrere alternative Voraussetzungen. Eine ärztlich bestätigte fortlaufende Versorgungsnotwendigkeit kann zusammen mit der erforderlichen Dauerbehandlung auch ohne GdB 60 genügen.

Werden nach Erreichen der Grenze sämtliche Gesundheitskosten übernommen?

Nein, die Befreiung betrifft die gesetzlichen Zuzahlungen. Privatleistungen, bestimmte Mehrkosten und Eigenanteile beim Zahnersatz werden dadurch nicht automatisch erstattungsfähig.

Darf jeder Mensch mit GdB 50 sofort in die gesetzliche Krankenkasse wechseln?

Nein, beim besonderen freiwilligen Beitritt müssen die gesetzlichen Voraussetzungen und die Dreimonatsfrist erfüllt sein. Zusätzlich kann die Krankenkassensatzung eine Altersgrenze vorsehen.

Bleibt ein erwachsenes Kind mit GdB 50 immer familienversichert?

Nein, dafür müssen die behinderungsbedingte Unfähigkeit zum Selbstunterhalt und die weiteren gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Der GdB allein entscheidet weder über den Fortbestand noch über das Ende der Familienversicherung.

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Wahlbeobachtungen

Die AfD wird von 50 Prozent (!) aller Männer gewählt. Bei Frauen kommt sie nur auf 39 Prozent. Auch bei der Wählergruppe der 35- bis 69-Jährigen kommt die Siegmund-Partei auf etwa 50 Prozent, bei der Generation 70+, die in Sachsen-Anhalt fast ein Viertel der Gesamt-Bevölkerung ausmacht, stürzt der Anteil dann dramatisch auf 31 Prozent ab. […]

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Lagerung von Atommüll, … keine große Sache

CFACT, Kelvin Kemm

Kernenergie ist die Zukunft. Daran besteht kein Zweifel. Kernenergie ist die sauberste, umweltfreundlichste, günstigste und sicherste Energiequelle überhaupt. Ganz egal, was andere behaupten. Man muss sich nur mal die Energiedichte von Zucker, Kohle, Benzin und Uran ansehen. Zucker enthält etwa 20 Megajoule pro Kilogramm, Kohle 25, Benzin 50, aber Uran 76 Millionen. Das bedeutet: Man könnte seinen gesamten Strombedarf für ein ganzes Leben in einer Einkaufstüte mit sich führen, wenn man Uran dabeihätte.

Seien wir ehrlich, Kohle wird noch viele Jahre eine der wichtigsten Energiequellen der Welt bleiben. Auf Kohle zu verzichten, wäre, als würde man sich selbst ins Knie schießen. Die Zeit vergeht rasant, und es steht außer Frage, dass Kohle aus rein wirtschaftlichen Gründen der Kernenergie weichen wird. Das hat ganz sicher nichts mit dem Mythos zu tun, dass anthropogenes CO₂ die globale Erwärmung verursacht. Währenddessen bauen die Chinesen schneller neue Kohlekraftwerke, als die westliche Welt ihre stilllegt. Die Chinesen wissen, was sie tun, und verfolgen ihr Ziel: wirtschaftliche Vorherrschaft.

Verbrenne keine Banknoten.

Da Kohle bei der Stromerzeugung zunehmend durch Kernkraft ersetzt wird, sollten wir die Kohle zwar nicht komplett aufbrauchen, aber sie nicht mehr verbrennen. Kohle enthält wertvolle chemische Verbindungen – warum also verbrennen? Kohle zu verbrennen ist in etwa so, als würde man Geldscheine statt Holz verbrennen, um sich zu wärmen.

In Südafrika gibt es das Unternehmen SASOL, das Kohle in Benzin und Diesel umwandelt. Etwa ein Drittel des südafrikanischen Benzins und Diesels stammt aus Kohle. Die aus der Kohle gewonnenen Chemikalien werden außerdem zur Herstellung von Kosmetikprodukten für Frauen, Aspirin, hochwertigen Wachsen und vielem mehr verwendet.

Die ultimative Lösung besteht darin, kleine Kernreaktoren zum Betrieb der Kohleumwandlungsanlagen einzusetzen.

Der weltweite Stromverbrauch hat sich in den letzten 25 Jahren verdoppelt und wird sich in den nächsten 25 Jahren voraussichtlich erneut verdoppeln. Tatsächlich wird er sich sogar noch schneller verdoppeln, da immer mehr Menschen an das Stromnetz angeschlossen werden und ständig neue elektrische Geräte auf den Markt kommen. Vergessen Sie also die radikalen Ziele grüner Klimaschutzbewegungen, den weltweiten Energieverbrauch zu senken.

Der sinnvollste Weg, den Stromverbrauch weltweit zu verdoppeln, führt über die Kernenergie. Der Stromverbrauch ist direkt proportional zum BIP, welches wiederum direkten Einfluss auf das Nettoeinkommen der Bürger hat. Der Wohlstand der Bürger verändert die Struktur der Gesellschaft.

Eine weitere Revolution steht bevor

Erinnern wir uns an die industrielle Revolution von etwa 1760 bis 1840. Reichlich vorhandene Kohlevorkommen ermöglichten die Entwicklung von Dampfmaschinen und die Eisenproduktion. Energie und Maschinen führten zu tieferem Bergbau, zur Massenproduktion von Textilien und einer Vielzahl weiterer Fortschritte. So begann die industrielle Revolution und veränderte die Welt grundlegend. Auch die breite Nutzung der Kernenergie, zusammen mit KI, Elektronik und massiven wissenschaftlichen Entwicklungen, wird die Welt verändern.

Doch kehren wir zur Atomkraft zurück und zu den unerbittlichen Anti-Atomkraft-Kampagnen der Parolen skandierenden Grünen. Eine ihrer zentralen Fragen lautet: „Was geschieht mit dem Atommüll?“

Atommüll ist kein Problem. Wirklich. Wer gut schlafen will, kann eine Schlaftablette nehmen. Nimmt man die ganze Packung, schläft man tief und fest und wacht nie wieder auf. Aber normalerweise macht niemand so etwas Dummes. Klar, zu viel radioaktive Strahlung ist tödlich, wenn man unvernünftig ist. Kleine Mengen sind aber völlig ungefährlich. Auch große Mengen sind ungefährlich, wenn sie von Fachleuten fachgerecht gehandhabt werden.

Warum glaubt die Öffentlichkeit irgendwie, dass die Armee Artilleriemunition sicher und professionell handhaben kann, aber professionelle Nuklearingenieure irgendwie nicht mit radioaktiven Materialien umgehen können?

Bereitet Ihnen der Gletscher Sorgen?

Die besorgniserregende Strahlung heißt Gammastrahlung. Sie leuchtet wie Licht. Gammastrahlen sind genau wie Licht, Radiowellen, Röntgenstrahlen oder Mikrowellen in der Mikrowelle. Gammastrahlen besitzen jedoch mehr Energie als Röntgenstrahlen und können daher schädlich sein. Die Mikrowellenstrahlung in der Küche ist sicher im Inneren des Mikrowellenofens eingeschlossen. Wenn ein radioaktiver Gegenstand in einen Bleibehälter gelegt wird, werden die Gammastrahlen sicher im Behälter eingeschlossen, und Sie können gefahrlos daneben sitzen und Ihr Mittagessen einnehmen.

Für die Langzeitlagerung wird der Behälter unterirdisch vergraben und dort belassen. Gemäß internationaler Übereinkunft wird radioaktiver Abfall niemals einfach entsorgt oder weggeworfen. Er wird gelagert, ähnlich wie die Goldbarren in Fort Knox. Das Prinzip besteht darin, dass das radioaktive Material jederzeit in der Zukunft bewegt werden kann. Sich also Sorgen über einen Gletscher zu machen, der in 100.000 Jahren vorrückt, ist unbegründet. Wenn der Gletscher kommt, hat man Jahrzehnte Zeit, alle Behälter umzulagern.

Eine äußerst nützliche Eigenschaft aller radioaktiven Materialien ist, dass sie ihre Anwesenheit ständig verraten. Es ist wie bei einer Grille in ihrem Bau im Rasen. Ihr Zirpen verrät ihren Aufenthaltsort. Mit einem Geigerzähler lässt sich selbst ein winziger radioaktiver Punkt im Rasen leicht aufspüren. Er lockt einen quasi an. Ein Stück Arsen hingegen ist extrem schwer zu finden, weil es sich versteckt. Auch in modernen Solarzellen ist Arsen enthalten, aber das schreckt niemanden ab.

Unbedeutende Mengen

Ein großer Vorteil der Kernenergie ist der geringe Brennstoffverbrauch. Dadurch fällt im Gegensatz zu Kohleasche nur sehr wenig abgebrannter Brennstoff an. Dieser wird als hochradioaktiver Abfall (HLW) bezeichnet. Er ist das wirklich gefährliche Material, wenn man sich ihm nähert. Dann gibt es noch mittelradioaktiven Abfall (ILW), beispielsweise Pumpen, Rohre usw., durch die radioaktives Material geflossen ist. Schließlich gibt es noch schwachradioaktiven Abfall (LLW), wie Papierhandtücher, Laborkittel und Gegenstände, die in strahlungsgeschützten Bereichen verwendet wurden und möglicherweise radioaktiven Staub enthalten. Alle diese Abfallarten werden in Fässern verpackt und sicher unterirdisch gelagert.

Atommüll wird besser entsorgt als jeder andere Abfall weltweit. Dies ist ein positiver Nebeneffekt all der übertriebenen Panikmache, die von der Anti-Atomkraft-Lobby verbreitet wurde.

Die Menschen in der Nuklearindustrie weltweit sind sehr stolz auf ihre Arbeit und darauf, wie sie diese ausführen, und sie machen ihre Arbeit gut.

Die große Panikmache, die in den Medien immer wieder breitgetreten wird, ist die, dass bei einer Explosion radioaktives Material zu Staub zerfällt und in die Atmosphäre verstreut wird. Dieser Staub verhält sich dann wie jeder andere, wird vom Wind verweht und setzt sich schließlich ab. Aber denken Sie an die Grillen im Rasen. Wäre er nicht radioaktiv, würden Sie den Staub nicht einmal bemerken. Doch selbst der Staub macht sich bemerkbar, und dieses Zirpen kann genutzt werden, um die Öffentlichkeit zu verängstigen. Man beachte, dass während des berüchtigten Fukushima-Unfalls niemand durch radioaktive Strahlung getötet oder verletzt wurde. Trotzdem waren die Nachrichten voll von Horrorgeschichten über die Ausbreitung von Strahlung.

Die Atommülllager der Welt sind allesamt perfekt in der Lage, radioaktives Material über Jahrhunderte sicher zu lagern, genau wie Fort Knox sein Gold aufbewahrt.

Dr. Kelvin Kemm ist ein südafrikanischer Kernphysiker und seit über zwei Jahrzehnten Seniorberater des CFACT. Er ist Vorsitzender von Stratek Holdings, einem Unternehmen für das Management von Kernkraftwerksprojekten, und war Vorsitzender der South African Nuclear Energy Corporation (Necsa). Er hat sowohl dem US-Kongress als auch dem Senat in Washington D.C. Briefings gegeben und war Gastredner bei über 20 US-Konferenzen.

https://www.cfact.org/2026/09/03/nuclear-waste-storage-no-big-deal/

 

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51 Jahre gearbeitet: Frühere Rente ohne Abschläge scheiterte trotzdem

Mehr als fünf Jahrzehnte gearbeitet, regelmäßig Beiträge gezahlt und dennoch keinen Anspruch auf die gewünschte Altersrente ohne Abschläge: Ein Verfahren vor dem Landessozialgericht Baden-Württemberg zeigt, wie weit Arbeitsleben und rentenrechtliche Versicherungszeit auseinanderliegen können.

Ein früherer Werkzeugmacher, der später im Weinbaubetrieb seiner Ehefrau tätig war, konnte seine Beiträge zu unterschiedlichen Alterssicherungssystemen nicht wie erhofft zusammenrechnen.

“Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte scheiterte an der fehlenden Wartezeit von 45 Jahren”, berichtet der Sozialrechtsexperte Dr. Utz Anhalt. “Der Fall bedeutet allerdings nicht, dass nach einem solchen Berufsleben überhaupt keine Rente gezahlt wird. Betroffen war der frühere Rentenzugang nach den besonderen Voraussetzungen dieser Rentenart.”

Vom Werkzeugmacher in den Weinbaubetrieb der Ehefrau

Der 1959 geborene Kläger hatte zunächst als Werkzeugmacher gearbeitet und später in den Weinbaubetrieb seiner Ehefrau gewechselt. Für die landwirtschaftliche Tätigkeit wurden Beiträge zur landwirtschaftlichen Alterskasse entrichtet. Nach seiner eigenen Darstellung hatte er insgesamt 51 Jahre und vier Monate gearbeitet.

Seiner Rechnung lagen 394 Monate bei der Deutschen Rentenversicherung und weitere 259 Monate bei der landwirtschaftlichen Alterskasse zugrunde. Durch die Addition kam er auf 653 Monate und hielt die erforderliche Versicherungszeit damit für deutlich überschritten.

Für die gewünschte Rente fehlten 146 Monate

Die Rentenversicherung erkannte für die Wartezeit lediglich 394 Monate an. Erforderlich waren 540 Monate, also 45 Jahre. Damit fehlten 146 Monate, umgerechnet zwölf Jahre und zwei Monate.

Die Differenz entstand, weil die Zeiten der landwirtschaftlichen Alterskasse nicht hinzugerechnet wurden. Die lange Erwerbstätigkeit konnte die fehlenden Monate in der gesetzlichen Rentenversicherung deshalb nicht ersetzen. Für den Kläger war die Zuordnung seiner Beitragszahlungen zu zwei verschiedenen Systemen ausschlaggebend.

Das Gericht bestätigt die Trennung der Alterssicherungssysteme

Das Landessozialgericht Baden-Württemberg wies die Berufung mit Urteil vom 18. November 2025, Aktenzeichen L 13 R 289/25, zurück. Die Beiträge zur landwirtschaftlichen Alterskasse seien keine Beitragszeiten der gesetzlichen Rentenversicherung im Sinne von § 55 SGB VI. Auch die Tatsache, dass es sich um verpflichtende Zahlungen handelte, änderte daran nichts.

Die Richter verwiesen auf Unterschiede beim versicherten Personenkreis, bei der Organisation sowie bei Beiträgen und Leistungen. Einen Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz sahen sie nicht. Die Revision wurde nicht zugelassen.

Warum eine Anrechnung in die eine Richtung möglich sein kann

Besonders missverständlich ist, dass zwischen beiden Systemen durchaus gesetzliche Anrechnungsregeln bestehen. Nach § 17 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirtekönnen Pflichtbeitragszeiten aus der gesetzlichen Rentenversicherung auf bestimmte Wartezeiten der landwirtschaftlichen Alterssicherung angerechnet werden. Dabei sind die dort geregelten Voraussetzungen und Ausschlüsse zu beachten.

Daraus ergibt sich jedoch keine entsprechende Anrechnung in umgekehrter Richtung. Eine Vorschrift, die die hier betroffenen Beiträge zur Alterskasse für die Wartezeit der gesetzlichen Rentenversicherung anerkennt, fehlt. Aus einer bereits bewilligten Rente der Alterskasse lässt sich daher nicht ableiten, dass auch die Voraussetzungen für eine vergleichbare Rente der Deutschen Rentenversicherung erfüllt sind.

Der Kläger erhielt dennoch Rentenleistungen

Nach dem Urteilstext war dem Kläger bereits ab Dezember 2023 eine vorzeitige Altersrente aus der landwirtschaftlichen Alterssicherung bewilligt worden. Außerdem bewilligte die Deutsche Rentenversicherung mit Bescheid vom 31. Oktober 2025 eine Regelaltersrente ab Dezember 2025. Die im Urteil genannte monatliche Bruttorente aus der gesetzlichen Rentenversicherung betrug 1.281,99 Euro.

Die Ablehnung beseitigte somit nicht sämtliche Rentenansprüche. Gescheitert war die beantragte frühere Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Beiträge zur Alterskasse können weiterhin eigene Leistungsansprüche nach dem für dieses System geltenden Recht begründen.

45 Jahre Wartezeit sind keine einfache Zählung der Berufsjahre

Eine Wartezeit bezeichnet die für einen Rentenanspruch erforderliche Mindestversicherungszeit. Welche Monate dafür zählen, hängt von der jeweiligen Rentenart ab. Nach § 50 SGB VI gelten beispielsweise für die Regelaltersrente grundsätzlich fünf Jahre, für die Altersrente für langjährig Versicherte 35 Jahre und für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte 45 Jahre.

Bei den 45 Jahren ist die Auswahl der berücksichtigungsfähigen Zeiten enger als bei den 35 Jahren. Andererseits können auch Monate ohne Erwerbsarbeit zählen, etwa anerkannte Zeiten der Kindererziehung oder bestimmte Pflegezeiten. Die Gleichsetzung von Wartezeit und tatsächlich geleisteter Arbeit führt deshalb in beide Richtungen zu falschen Ergebnissen.

Welche Zeiten für die 45 Jahre zählen können

Die Anrechnung regelt insbesondere § 51 Absatz 3a SGB VI. Ergänzende Erläuterungen bietet die Deutsche Rentenversicherung zu den Altersrenten nach 35 und 45 Jahren. Die folgende Übersicht zeigt häufige Konstellationen.

Häufige Versicherungszeiten bei der Wartezeit von 45 Jahren Zeitraum Anrechnung Voraussetzung oder Einschränkung Beschäftigung oder selbstständige Tätigkeit Grundsätzlich ja Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung müssen vorliegen. Kindererziehung Grundsätzlich ja Anerkannte Kindererziehungszeiten und Berücksichtigungszeiten können zählen. Nicht erwerbsmäßige Pflege Unter Voraussetzungen Die Pflege muss rentenrechtlich entsprechend abgesichert sein. Krankengeld oder Übergangsgeld Unter Voraussetzungen Der Bezug muss als Pflichtbeitragszeit oder Anrechnungszeit berücksichtigt werden. Arbeitslosengeld I Mit Einschränkungen In den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn grundsätzlich ausgeschlossen; Ausnahmen bestehen bei Insolvenz oder vollständiger Geschäftsaufgabe des Arbeitgebers. Freiwillige Beiträge Unter Voraussetzungen Mindestens 18 Jahre einschlägiger Pflichtbeitragszeiten sind erforderlich; zusätzliche Einschränkungen gelten bei Arbeitslosigkeit kurz vor Rentenbeginn. Reine Schul- und Studienzeiten Nein Eine Erfassung als Anrechnungszeit allein genügt für die 45 Jahre nicht. Beiträge zur landwirtschaftlichen Alterskasse Nein Diese Zahlungen sind keine Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung. Zusätzliche Wartezeitmonate aus Versorgungsausgleich oder Rentensplitting Nein Solche rechnerisch ermittelten Monate werden für die 45 Jahre nicht angerechnet.

Auch frühere Zeiten mit Arbeitslosengeld II oder Arbeitslosenhilfe zählen nicht für diese Wartezeit. Wer gleichzeitig mehrere anrechenbare Tatbestände erfüllt, sollte außerdem nicht einfach sämtliche ausgewiesenen Zeiten addieren: Für die Wartezeit werden Kalendermonate gezählt. Eine genaue Prüfung verhindert sowohl übersehene Zeiten als auch eine zu hohe eigene Berechnung.

Zusätzlich muss die Altersgrenze erreicht sein

Selbst 540 anrechenbare Monate ermöglichen den Rentenbeginn nicht in jedem beliebigen Alter. Nach § 236b SGB VI liegt die Altersgrenze für den Geburtsjahrgang 1959 bei 64 Jahren und zwei Monaten. Für 1961 Geborene beträgt sie 64 Jahre und sechs Monate, für 1962 Geborene 64 Jahre und acht Monate und für 1963 Geborene 64 Jahre und zehn Monate.

Ab dem Geburtsjahrgang 1964 gilt nach § 38 SGB VI ein Mindestalter von 65 Jahren. Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte lässt sich auch nicht gegen Abschläge noch früher beginnen. Weitere Hintergründe zum Rentenbeginn und zur finanziellen Planung erläutert gegen-hartz.de im Beitrag zur abschlagsfreien Rente nach 45 Jahren.

Die Rente nach 35 Jahren muss gesondert geprüft werden

Wer die 45 Jahre nicht erreicht, kann möglicherweise die Altersrente für langjährig Versicherte beanspruchen. Nach § 36 SGB VI setzt sie 35 Jahre Wartezeit voraus und kann grundsätzlich ab 63 Jahren vorzeitig bezogen werden. Bei dieser Wartezeit können mehr Arten rentenrechtlicher Zeiten berücksichtigt werden, darunter unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch Schul- und Studienzeiten.

Die Alternative steht jedoch nicht automatisch jedem offen, dessen Antrag auf die Rente nach 45 Jahren scheitert. Auch die 35 Jahre müssen tatsächlich erfüllt sein. Ohne einen vorgezogenen Rentenbezug bleibt bei erfüllter allgemeiner Wartezeit die Regelaltersrente ab der persönlichen Regelaltersgrenze möglich.

Ein früherer Rentenbeginn kann dauerhafte Abschläge bedeuten

Bei einer vorzeitig bezogenen Altersrente für langjährig Versicherte beträgt der Abschlag grundsätzlich 0,3 Prozent je Monat vor dem für diese Rentenart geltenden abschlagsfreien Alter. Das ergibt sich aus § 77 SGB VI. Ein um 24 Monate vorgezogener Beginn führt somit zu 7,2 Prozent Abschlag auf die betroffenen Rentenansprüche.

Diese Kürzung entfällt nicht einfach mit dem Erreichen der Regelaltersgrenze. Zudem schließt § 34 Absatz 2 SGB VI nach bindender Bewilligung einer Altersrente oder für Zeiten ihres Bezugs einen Wechsel in eine andere Altersrente grundsätzlich aus. Wer auf eine spätere Umstellung zur günstigeren Rentenart hofft, sollte diese Planung deshalb vor dem Rentenbeginn prüfen lassen.

Freiwillige Beiträge schließen nicht jede Lücke

Freiwillige Beiträge können für die 45 Jahre berücksichtigt werden, wenn bereits mindestens 18 Jahre mit den gesetzlich verlangten Pflichtbeitragszeiten vorhanden sind. In den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn zählen freiwillige Beiträge allerdings nicht, wenn zugleich Anrechnungszeiten wegen Arbeitslosigkeit vorliegen. Auch die Berechtigung zur freiwilligen Versicherung muss gegeben sein.

Eine beliebige Nachzahlung für Jahrzehnte zurückliegende Jahre ist damit nicht eröffnet. Nach § 197 SGB VI können freiwillige Beiträge grundsätzlich nur bis zum 31. März des Folgejahres für das vorherige Kalenderjahr wirksam gezahlt werden; besondere gesetzliche Ausnahmen bleiben möglich. Eine größere Zahlung ersetzt daher nicht automatisch die fehlenden Versicherungsmonate.

Vor dem beruflichen Ausstieg den Versicherungsverlauf klären

Wer in unterschiedlichen Alterssicherungssystemen versichert war, sollte frühzeitig eine aktuelle Rentenauskunft anfordern. Die Rentenversicherung sollte konkret prüfen, wie viele Monate für die gewünschte Rentenart vorliegen und wann die Voraussetzungen voraussichtlich erfüllt werden. Eine allgemeine Prognose zur späteren Rentenhöhe beantwortet diese Fragen nicht vollständig.

Bei der Kontenklärung lassen sich fehlende Nachweise zu tatsächlich anrechenbaren Zeiten ergänzen. Sie schafft aber keine Anrechnungsmöglichkeit, die das Gesetz nicht vorsieht. Den Unterschied zwischen nachweisbaren Zeiten und rechtlich nicht schließbaren Lücken behandelt auch der Beitrag „Rente: Bei diesen Lücken hilft keine Kontenklärung mehr“.

Gegen einen ablehnenden Bescheid ist bei ordnungsgemäßer Rechtsbehelfsbelehrung und Bekanntgabe im Inland grundsätzlich innerhalb eines Monats Widerspruch möglich.

Die Frist ergibt sich aus § 84 SGG. Eine Überprüfung kann sinnvoll sein, wenn anrechenbare Zeiten fehlen oder falsch bewertet wurden; die bloße Addition von Beiträgen aus verschiedenen Systemen reicht als Anspruchsbegründung dagegen nicht.

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Mietschulden bezahlt aber Wohnung trotzdem weg? Neue Regel soll Mieter jetzt schützen

Die Mietschulden sind ausgeglichen, trotzdem verlangt der Vermieter den Auszug: Was widersprüchlich klingt, kann nach geltendem Recht zulässig sein. Eine rechtzeitige Nachzahlung beseitigt unter bestimmten Voraussetzungen die fristlose Kündigung, rettet aber nicht automatisch vor einer zusätzlich ausgesprochenen ordentlichen Kündigung.

Für betroffene Haushalte kann damit selbst die vollständige Begleichung der Rückstände zu spät kommen, um die Wohnung zu behalten.

Die Bundesregierung will diesen Schutz erweitern: Eine Nachzahlung soll künftig einmalig auch eine ordentliche Kündigung wegen Zahlungsverzugs abwenden können. Die angekündigte Ausweitung der Schonfristzahlung betrifft insbesondere Menschen, deren finanzielle Schwierigkeiten nur vorübergehend bestehen.

Warum die Wohnung trotz Nachzahlung verloren gehen kann

Bei erheblichen Mietrückständen können Vermieter eine fristlose Kündigung mit einer vorsorglichen ordentlichen Kündigung verbinden.

Die fristlose Kündigung soll das Mietverhältnis sofort beenden, während die ordentliche Kündigung auf eine Beendigung nach Ablauf der Kündigungsfrist gerichtet ist. Fällt die erste Kündigung durch die Nachzahlung weg, kann die zweite weiterhin einen Räumungsanspruch begründen.

Der Bundesgerichtshof hat diese Unterscheidung wiederholt bestätigt, unter anderem im Urteil vom 23. Oktober 2024, VIII ZR 106/23. Die gesetzliche Schonfristzahlung erfasst danach bislang nicht die ordentliche Kündigung. Allerdings muss auch diese Kündigung sämtliche Voraussetzungen erfüllen; die Nachzahlung macht sie weder automatisch unwirksam noch automatisch rechtmäßig.

Welche Mietrückstände eine Kündigung auslösen können

Eine fristlose Kündigung wegen Mietrückständen kommt beispielsweise in Betracht, wenn für zwei aufeinanderfolgende Zahlungstermine ein Rückstand besteht, der insgesamt mehr als eine Monatsmiete beträgt. Entsteht der Rückstand über einen längeren Zeitraum, kann ein Betrag in Höhe von zwei Monatsmieten ausreichen.

Die gesetzlichen Voraussetzungen ergeben sich aus § 543 Absatz 2 BGB in Verbindung mit § 569 Absatz 3 BGB.

Für die ordentliche Kündigung gelten andere Anforderungen. Nach § 573 Absatz 2 Nummer 1 BGB muss der Mieter seine vertraglichen Pflichten schuldhaft und nicht unerheblich verletzt haben. Deshalb ist die Annahme gefährlich, unterhalb von zwei Monatsmieten Rückstand sei eine Kündigung grundsätzlich ausgeschlossen.

Die ordentliche Kündigungsfrist des Vermieters beträgt im Regelfall etwa drei Monate und verlängert sich nach fünf beziehungsweise acht Jahren seit der Wohnungsüberlassung auf sechs beziehungsweise neun Monate. Der genaue Beendigungstermin hängt auch davon ab, wann die Kündigung zugeht. Diese Fristen nach § 573c BGB sind von der Schonfrist für die Nachzahlung zu unterscheiden.

Was die bisherige Schonfrist tatsächlich schützt

Die Schonfristzahlung ist ein gesetzlicher Weg, eine fristlose Kündigung wegen Mietrückständen nachträglich unwirksam werden zu lassen. Dafür müssen grundsätzlich sämtliche fälligen Mietrückstände und eine gegebenenfalls fällige Nutzungsentschädigung ausgeglichen werden. Eine bloße Teilzahlung oder das Versprechen, später zu zahlen, genügt nicht.

Die Frist endet grundsätzlich zwei Monate nach Eintritt der Rechtshängigkeit des Räumungsanspruchs, regelmäßig also zwei Monate nach Zustellung der Räumungsklage. Sie beginnt nicht bereits mit dem Kündigungsschreiben. Nach § 569 Absatz 3 Nummer 2 BGB reicht alternativ eine fristgerechte verbindliche Verpflichtung einer öffentlichen Stelle zur Befriedigung des Vermieters.

Bei Mietrückständen ist diese Möglichkeit bereits heute begrenzt: Ging der Kündigung innerhalb der gesetzlichen Zweijahresfrist schon eine auf diesem Weg unwirksam gewordene Kündigung voraus, greift der Schutz nicht erneut. Wer die Wohnung zuvor durch eine Schonfristzahlung gerettet hat, muss deshalb den damaligen Vorgang bei einer neuen Kündigung mitprüfen lassen.

Was die Bundesregierung ändern will

Der geplante neue § 573 Absatz 4 BGB soll den Schutz auf ordentliche Kündigungen wegen Verzugs mit der Miete oder der Mietkaution ausweiten. Eine vollständige Befriedigung des Vermieters vor Zugang der Kündigung soll eine solche Kündigung ausschließen. Auch nach Zugang soll eine rechtzeitige Nachzahlung beziehungsweise eine entsprechende Verpflichtung einer öffentlichen Stelle helfen können.

Vorgesehen ist allerdings nur eine einmalige nachträgliche Abwendung einer ordentlichen Kündigung innerhalb desselben Mietverhältnisses. Der Regierungsentwurf, Bundestagsdrucksache 21/6807 vom 1. Juli 2026, sieht dafür keinen Neustart nach zwei Jahren vor. Es handelt sich auch nicht um einen allgemeinen Schutz gegen andere Kündigungsgründe wie Eigenbedarf.

Geltendes Recht und geplante Änderung im Vergleich Situation Geltendes Recht Geplante Änderung Fristlose Kündigung wegen Mietrückständen Vollständiger rechtzeitiger Ausgleich kann die Kündigung beseitigen. Dieser Schutz soll bestehen bleiben. Zusätzliche ordentliche Kündigung wegen desselben Rückstands Keine automatische Heilung durch die Schonfristzahlung. Eine rechtzeitige Nachzahlung soll auch diese Kündigung beseitigen können. Erneute Kündigung im selben Mietverhältnis Bei der fristlosen Kündigung wegen Mietrückständen gilt die gesetzliche Zweijahresgrenze. Die zusätzliche Heilung der ordentlichen Kündigung soll insgesamt nur einmal möglich sein. Zeitpunkt der Anwendung Die bestehenden Vorschriften gelten bereits. Die Erweiterung setzt ein in Kraft getretenes Gesetz voraus.

Die Gegenüberstellung berücksichtigt die Erläuterung zur geplanten Erweiterung der Schonfristzahlung. Im weiteren Gesetzgebungsverfahren können sich Einzelheiten noch ändern.

Warum der einmalige Schutz umstritten ist

Die Begrenzung auf eine einzige Rettungsmöglichkeit kann bei langjährigen Mietverhältnissen erhebliche Folgen haben. Wer einmal wegen einer Erkrankung in Zahlungsschwierigkeiten gerät und viele Jahre später nach einem Arbeitsplatzverlust erneut Rückstände hat, hätte den zusätzlichen Schutz möglicherweise bereits verbraucht. Die Dauer zwischen beiden Krisen würde daran nach dem Entwurf nichts ändern.

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe begrüßt die Ausweitung grundsätzlich, hält die einmalige Möglichkeit aber für unzureichend. In ihrer Stellungnahme zum Referentenentwurf vom 19. Februar 2026 fordert sie eine Wiederholungsmöglichkeit mit einem Abstand von zwei Jahren. Der Verband verweist darauf, dass Menschen innerhalb langer Mietverhältnisse mehrfach unverschuldet in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten können.

Verzögerte Sozialleistungen können eine Zahlungskrise verschärfen

Wer kaum Rücklagen hat, kann eine verspätete Sozialleistung häufig nicht überbrücken. Bleibt die Unterstützung für die Unterkunft aus, laufen die Verpflichtungen gegenüber dem Vermieter dennoch weiter. Aus einem vorübergehenden Engpass kann deshalb ein Streit über den Fortbestand des Mietvertrags werden.

Bei einer ordentlichen Kündigung muss geprüft werden, ob dem Mieter überhaupt eine schuldhafte Pflichtverletzung vorzuwerfen ist. Eine verzögerte Behördenzahlung macht eine Kündigung nicht automatisch wirksam, bietet aber auch keinen pauschalen Schutz. Deshalb sollten Leistungsanträge, rechtzeitig eingereichte Unterlagen, Nachfragen bei der Behörde und Zahlungseingänge nachvollziehbar dokumentiert werden.

Steht der Anspruch auf eine Geldleistung dem Grunde nach fest und dauert nur die Feststellung ihrer Höhe voraussichtlich länger, kommt ein Vorschuss nach § 42 SGB I in Betracht. Unter diesen Voraussetzungen muss der Leistungsträger auf Antrag einen Vorschuss zahlen; das Gesetz nennt als spätesten Beginn den Ablauf eines Kalendermonats nach Antragseingang. Bei unmittelbar drohendem Wohnungsverlust kann zusätzlich gerichtlicher Eilrechtsschutz erforderlich sein.

Wann das Jobcenter Mietschulden übernehmen kann

Wer Leistungen für Unterkunft und Heizung nach dem SGB II erhält, kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen Unterstützung bei Mietschulden bekommen. Nach § 22 Absatz 8 SGB II sollen Schulden übernommen werden, wenn dies gerechtfertigt und notwendig ist und andernfalls Wohnungslosigkeit droht. Die Geldleistung soll als Darlehen erfolgen und ist daher grundsätzlich zurückzuzahlen.

Die Übernahme erfolgt nicht unabhängig von den Umständen: Die Zahlung muss zur Sicherung der Unterkunft geeignet sein, und die gesetzlichen Voraussetzungen sind im Einzelfall zu prüfen. Betroffene sollten der Behörde den Rückstand und eine Kündigung oder Räumungsklage sofort nachweisbar mitteilen. Eine verbindliche Erklärung des Vermieters, das Mietverhältnis nach Zahlung fortzusetzen, kann helfen, die Aussicht auf den Wohnungserhalt zu belegen.

Wie eine gerichtliche Entscheidung zur Sicherung einer Wohnung aussehen kann, zeigt der Beitrag über eine Mutter, der das Jobcenter ein Darlehen für Mietschulden gewähren musste. Der dort geschilderte Fall verdeutlicht zugleich, dass eine bestehende Kündigung die Unterstützung nicht in jeder Konstellation ausschließt.

Auch das Sozialamt kann bei drohendem Wohnungsverlust helfen

Für Menschen im Anwendungsbereich der Sozialhilfe enthält § 36 SGB XII eine entsprechende Hilfe zur Sicherung der Unterkunft. Auch dort sollen Schulden übernommen werden, wenn dies gerechtfertigt und notwendig ist und sonst Wohnungslosigkeit droht. Anders als im SGB II können Geldleistungen dabei als Beihilfe oder als Darlehen erbracht werden.

Ein Antrag beim Jobcenter oder Sozialamt allein ersetzt allerdings weder den erforderlichen Zahlungsausgleich noch die verbindliche Verpflichtungserklärung gegenüber dem Vermieter. Gerade bei laufender Schonfrist müssen Betroffene auf eine rechtzeitige Klärung drängen. Lehnt die Behörde notwendige Hilfe ab oder bleibt eine Entscheidung aus, kann eine einstweilige Anordnung nach § 86b Absatz 2 SGG in Betracht kommen, wenn Anspruch und besondere Eilbedürftigkeit glaubhaft gemacht werden.

Warum Betroffene jetzt nicht auf die Reform warten sollten

Nach dem Entwurf soll die Erweiterung am Tag nach der Verkündung des Gesetzes in Kraft treten. Für eine bereits davor erfolgte, zur Kündigung berechtigende Pflichtverletzung soll jedoch weiterhin das bisherige Recht gelten. Entscheidend wäre somit nicht allein, ob ein Gerichtsverfahren bei Inkrafttreten noch läuft; die geplante Übergangsregelung steht in Artikel 2 der Bundestagsdrucksache 21/6807.

Wer bereits eine Kündigung erhalten hat, sollte daher die Zahlung und die Prüfung des Kündigungsschreibens parallel angehen. Eine nachvollziehbare Aufstellung der tatsächlich geschuldeten Beträge hilft, offene Forderungen und bereits geleistete Zahlungen auseinanderzuhalten. Gerichtliche Antwortfristen müssen unabhängig von Gesprächen mit dem Vermieter oder einer Behörde beachtet werden.

Auch künftig bleibt die pünktliche Zahlung der laufenden Miete wichtig. Dass wiederholt verspätete Mietzahlungen nach einer Abmahnung eine Kündigung begründen können, zeigt ein auf gegen-hartz.de besprochener Fall des Amtsgerichts Essen. Ein ausgeglichenes Mietkonto beantwortet deshalb nicht jede Frage zur Wirksamkeit einer Kündigung.

Beispiel aus der Praxis: Bezahlt, aber noch nicht gerettet

Ein Mieter zahlt monatlich 700 Euro einschließlich der vereinbarten Betriebskostenvorauszahlungen. Nach einem Einkommenseinbruch bleiben zwei Monatsmieten offen, woraufhin der Vermieter fristlos und hilfsweise ordentlich kündigt. Innerhalb der Schonfrist werden die 1.400 Euro vollständig bezahlt; inzwischen fällige weitere Zahlungen sind ebenfalls erledigt.

Gab es keine entgegenstehende frühere Schonfristheilung, kann die fristlose Kündigung dadurch unwirksam werden. Die ordentliche Kündigung muss nach geltendem Recht gesondert geprüft werden und kann den Wohnungserhalt weiterhin gefährden. Nach der geplanten Regelung könnte die Nachzahlung erstmals auch diese Kündigung beseitigen, sofern der neue Schutz auf den Fall anwendbar und im Mietverhältnis noch nicht verbraucht wäre.

Fragen und Antworten zur Schonfristzahlung Ist der zusätzliche Schutz schon in Kraft?

Nein, Stand 8. September 2026 handelt es sich um ein Reformvorhaben. Die geplante Erweiterung darf deshalb noch nicht wie ein bestehender Anspruch behandelt werden.

Warum reicht die vollständige Nachzahlung bislang nicht immer aus?

Weil die Schonfristzahlung grundsätzlich nur die fristlose Kündigung wegen Mietrückständen beseitigt. Eine zusätzlich erklärte ordentliche Kündigung kann bestehen bleiben, wenn ihre eigenen gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Wann endet die Schonfrist?

Grundsätzlich zwei Monate nach Eintritt der Rechtshängigkeit des Räumungsanspruchs, regelmäßig nach Zustellung der Räumungsklage. Das Datum des Kündigungsschreibens ist dafür nicht der Fristbeginn.

Genügt eine Ratenzahlung?

Eine bloße Ratenzahlungszusage bewirkt keine gesetzliche Schonfristheilung. Dafür muss rechtzeitig der erforderliche vollständige Ausgleich erfolgen oder eine öffentliche Stelle sich verbindlich zur Befriedigung des Vermieters verpflichten.

Wie oft soll die ordentliche Kündigung durch Nachzahlung abwendbar sein?

Nach dem Regierungsentwurf insgesamt einmal innerhalb desselben Mietverhältnisses. Ein erneuter Anspruch nach Ablauf von zwei Jahren ist für diesen zusätzlichen Schutz nicht vorgesehen.

Können Jobcenter oder Sozialamt die Schulden bezahlen?

Ja, wenn die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen zur Sicherung der Unterkunft erfüllt sind. Im SGB II soll die Hilfe als Darlehen erfolgen; im SGB XII kommen eine Beihilfe oder ein Darlehen in Betracht.

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Grundsicherung: 190 Euro Lagerkosten abgelehnt – Wann das Jobcenter nicht zahlen muss

Ein Lagerraum kann grundsätzlich zu den Unterkunftskosten nach dem SGB II gehören. Doch bei fast drei Jahren Obdachlosigkeit, monatlich rund 190 Euro und Gegenständen im geschätzten Gesamtwert von nur 350 bis 500 Euro muss das Jobcenter nicht vorläufig zahlen. Das hat das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg entschieden.

Wichtig ist: Der Beschluss erlaubt keine pauschale Ablehnung von Lagerkosten. Werden notwendiger Hausrat und persönliche Sachen wegen einer winzigen Unterkunft vorübergehend ausgelagert, kann weiterhin ein Anspruch bestehen.

Die Entscheidung betrifft Leistungen des Jobcenters nach dem SGB II. Sie ist nicht auf die Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII übertragbar.

Antragsteller war seit fast drei Jahren obdachlos

Der Antragsteller gab an, seit Oktober 2023 obdachlos zu sein. Für einen Lagerraum zahlte er monatlich rund 190 Euro. Dort bewahrte er Kücheninventar, Kleidung, Tisch und Stühle, einen Fernseher, Lampen, Bücher und weitere persönliche Sachen auf.

Das Sozialgericht Berlin lehnte eine vorläufige Kostenübernahme ab. Das Landessozialgericht bestätigte diese Entscheidung mit Beschluss vom 13. Juli 2026 – L 1 AS 863/26 B ER.

Der Beschluss beendet das Beschwerdeverfahren und kann nicht beim Bundessozialgericht angefochten werden. Er entscheidet jedoch nur über die verlangte vorläufige Zahlung im Eilverfahren.

Zwei Monatsmieten erreichten fast den Wert der Sachen

Der Antragsteller schätzte den Gesamtwert der eingelagerten Gegenstände auf 350 bis 500 Euro. Bereits zwei Monatsmieten kosteten zusammen rund 380 Euro. Auf ein Jahr gerechnet wären etwa 2.280 Euro angefallen.

Nach Ansicht des Gerichts stand dieser Aufwand nicht mehr in einem wirtschaftlich vertretbaren Verhältnis zum Wert der Sachen. Eine spätere Wiederbeschaffung sei erheblich günstiger als die fortlaufende Finanzierung des Lagerraums.

Allein ein niedriger Verkaufswert schließt eine Übernahme allerdings nicht in jedem Fall aus. Bei unentbehrlichen persönlichen Gegenständen, wichtigen Dokumenten oder nicht ohne Weiteres ersetzbaren Hilfsmitteln kann eine andere Bewertung erforderlich sein.

Wann Lagerkosten als Unterkunftskosten zählen können

Nach § 22 Absatz 1 SGB II übernimmt das Jobcenter tatsächliche und angemessene Aufwendungen für Unterkunft und Heizung. Der Begriff „Unterkunft“ erfasst nicht nur eine klassische Mietwohnung.

Das Bundessozialgericht hat deshalb entschieden, dass auch angemessene Lagerkosten zu den Unterkunftskosten gehören können. Voraussetzung ist, dass eine konkrete Unterkunft zu klein ist, um vorübergehend nicht benötigten Hausrat und persönliche Gegenstände aufzubewahren.

Der zusätzliche Raum darf sich auch in einem anderen Gebäude befinden. Er muss für die leistungsberechtigte Person jedoch erreichbar sein und die Aufbewahrung muss weiterhin einen nachvollziehbaren Bezug zum Wohnen haben. Das ergibt sich aus dem BSG-Urteil vom 16. Dezember 2008 – B 4 AS 1/08 R.

Spricht eher für eine Übernahme Spricht eher gegen eine Übernahme Eine konkrete Unterkunft bietet nachweislich keinen Stauraum Es gibt keine konkrete Unterkunft, die durch den Lagerraum ergänzt wird Die Lagerung ist voraussichtlich nur vorübergehend erforderlich Die Sachen werden über Jahre ohne absehbare Nutzung eingelagert Aufbewahrt werden notwendiger Hausrat und persönliche Gegenstände Im Lager befinden sich überwiegend Sammlungen, Vorräte oder geschäftliche Sachen Art, Umfang und Wert der Gegenstände sind dokumentiert Inhalt und Nutzen des Lagers werden nur pauschal beschrieben Die Lagerkosten stehen in einem vertretbaren Verhältnis zum Wert Die Miete übersteigt bereits nach kurzer Zeit den Wert der Sachen Unterkunft und Lager bleiben zusammen angemessen Eine kleinere oder günstigere Lösung wäre möglich

Keiner dieser Punkte entscheidet isoliert über den Anspruch. Das Jobcenter muss die gesamte Lebenssituation und die tatsächliche Verwendung des Lagerraums prüfen.

Längere Obdachlosigkeit schließt den Anspruch nicht automatisch aus

Das Landessozialgericht stellte darauf ab, dass der Antragsteller schon seit fast drei Jahren obdachlos war. Die Einlagerung diente nicht dazu, fehlenden Platz in einer vorhandenen kleinen Unterkunft auszugleichen.

Die Dauer allein führt jedoch nicht automatisch zum Verlust eines möglichen Anspruchs. Gegen eine Übernahme spricht vielmehr die Verbindung aus jahrelanger Lagerung, fehlender Aussicht auf eine baldige Nutzung und unverhältnismäßig hohen Kosten.

Bereits das LSG Berlin-Brandenburg mit Urteil vom 6. Mai 2022 – L 34 AS 2279/18 hatte Lagerkosten in einem ähnlichen Fall abgelehnt. Damals ging es unter anderem um zahlreiche Sammlerstücke, geerbte Möbel und größere Vorräte, die seit Jahren eingelagert waren.

Härtefall-Mehrbedarf half dem Antragsteller nicht

Der Antragsteller verlangte die Kosten hilfsweise als besonderen Mehrbedarf nach § 21 Absatz 6 SGB II. Dafür müsste ein besonderer und unabweisbarer Bedarf bestehen, der nicht durch Einsparungen, Hilfe Dritter oder eine zumutbare Alternative gedeckt werden kann.

Das Gericht hielt die Kosten nicht für unabweisbar. Aus seiner Sicht war eine spätere Wiederbeschaffung wirtschaftlicher als die fortlaufende Lagerung.

Ein Härtefallmehrbedarf ist daher kein allgemeiner Ausweg, wenn Lagerkosten nicht als Unterkunftskosten anerkannt werden. Betroffene müssen zusätzlich erklären, weshalb gerade die weitere Aufbewahrung unvermeidbar ist.

Geschäftsunterlagen überzeugten das Gericht nicht

Im Beschwerdeverfahren erklärte der Antragsteller, im Lager befänden sich auch Geschäftsunterlagen sowie Schriftverkehr mit Behörden und Gläubigern. Er benötige diese Dokumente für ein bevorstehendes Insolvenzverfahren.

Das Gericht hielt diesen Vortrag für zu ungenau und an das laufende Verfahren angepasst. Für Aktenordner und vergleichbare Unterlagen hätte nach Auffassung des Senats außerdem ein erheblich kleinerer Stauraum genügt.

Rein geschäftlich genutzte Räume gehören normalerweise nicht zu den privaten Unterkunftskosten. Werden wichtige persönliche Unterlagen aufbewahrt, sollten Umfang, Inhalt und benötigter Platz deshalb genau beschrieben werden.

Zweifel des Gerichts waren keine festgestellten Tatsachen

Der Senat äußerte zudem Zweifel an der Eilbedürftigkeit. Nach den Ermittlungen des Sozialgerichts soll der Antragsteller ein Konto verschwiegen haben, auf das er zugreifen konnte. Unklar blieb zudem, wie er die Lagerkosten über Jahre finanziert hatte.

Das Gericht äußerte auch den Verdacht, der Mann könne sich dem Zugriff seiner Gläubiger entziehen wollen. Dabei handelt es sich nicht um eine abschließend festgestellte Tatsache.

Für die Ablehnung kam es darauf nicht mehr an. Das Gericht hatte bereits einen glaubhaft gemachten Anspruch auf Übernahme der Lagerkosten verneint.

Eine spätere Erstausstattung ist nicht automatisch gesichert

Das Gericht verwies darauf, dass § 24 Absatz 3 SGB II gesonderte Leistungen für eine Wohnungserstausstattung und eine Erstausstattung mit Bekleidung vorsieht. Daraus folgt jedoch nicht, dass das Jobcenter später automatisch sämtliche Möbel und Kleidungsstücke ersetzt.

Eine Erstausstattung richtet sich nach der entstandenen Bedarfslage. Wer nach einer längeren Obdachlosigkeit eine leere Wohnung bezieht und keine verwendbaren Möbel mehr besitzt, kann deshalb grundsätzlich einen neuen Erstausstattungsbedarf haben.

Welche Gegenstände tatsächlich fehlen, muss einzeln dargelegt und nachgewiesen werden. Wie wichtig eine konkrete Dokumentation ist, zeigt auch der Beitrag Jobcenter lehnt Erstausstattung bei fehlenden Nachweisen ab.

Warum andere Lagerkosten trotzdem übernommen werden können

Dass ein Lagerraum auch bei Wohnungslosigkeit bezahlt werden kann, zeigt eine andere Entscheidung. Nach der Flucht einer Frau in ein Frauenhaus verpflichtete das LSG Baden-Württemberg das Jobcenter vorläufig zur Übernahme einer Containermiete von 350 Euro monatlich.

Dort bestand ein nachvollziehbarer Zusammenhang zwischen der plötzlichen Flucht, der vorübergehenden Unterbringung und den eingelagerten persönlichen sowie beruflich benötigten Gegenständen. Mehr dazu lesen Sie im Beitrag Jobcenter muss Möbelunterbringung im Container bezahlen.

Die unterschiedlichen Entscheidungen widersprechen sich daher nicht. Es kommt jeweils darauf an, weshalb die Sachen eingelagert wurden, wie lange die Lagerung dauern soll und ob die Kosten vertretbar sind.

Was Betroffene vor der Einlagerung dokumentieren sollten

Vor Abschluss eines Lagervertrags sollte die Kostenübernahme möglichst schriftlich beim Jobcenter beantragt werden. Dem Antrag sollten Fotos, eine genaue Bestandsliste, der geschätzte Wiederbeschaffungswert und mehrere Angebote für unterschiedlich große Lagerräume beigefügt werden.

Außerdem sollte erklärt werden, weshalb die Sachen nicht in der aktuellen Unterkunft bleiben können und wie lange die Lagerung voraussichtlich erforderlich ist. Eine konkrete Aussicht auf den Bezug einer Wohnung kann den Zusammenhang mit dem Wohnbedarf stützen.

Lehnt das Jobcenter die Kosten ab, kann gegen den Bescheid regelmäßig innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Die Frist ergibt sich aus § 84 SGG und sollte anhand der Rechtsbehelfsbelehrung geprüft werden.

Droht der Lageranbieter mit Kündigung, Verwertung oder Entsorgung, sollten das Datum und die entsprechende Mitteilung vorgelegt werden. Nur mit einem konkret bevorstehenden Nachteil lässt sich die besondere Dringlichkeit eines Eilantrags überzeugend begründen.

Beispiel aus der Praxis

Eine wohnungslose Frau lebt vorübergehend in einem möblierten Zimmer mit 14 Quadratmetern. Für ihre Winterkleidung, persönliche Dokumente und notwendigen Hausrat fehlt dort nachweislich Platz. Sie mietet für 50 Euro monatlich einen kleinen Lagerraum und legt dem Jobcenter Fotos, eine Bestandsliste sowie den geplanten Einzugstermin für eine eigene Wohnung vor.

In diesem Fall sprechen der geringe Preis, die vorübergehende Dauer und der deutliche Zusammenhang mit dem Wohnen eher für eine Übernahme. Eine Garantie besteht dennoch nicht, weil das Jobcenter auch die örtliche Angemessenheitsgrenze und günstigere Alternativen prüfen darf.

Häufige Fragen zu Lagerkosten beim Jobcenter Muss das Jobcenter Lagerkosten grundsätzlich ablehnen?

Nein. Notwendige und angemessene Lagerkosten können nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts Bestandteil der Unterkunftskosten sein.

Reicht eine längere Obdachlosigkeit als Ablehnungsgrund?

Nein. Sie spricht aber gegen den erforderlichen Wohnbezug, wenn keine konkrete Unterkunft ergänzt wird und eine spätere Nutzung der Gegenstände nicht absehbar ist.

Muss das Jobcenter den persönlichen Erinnerungswert beachten?

Ein ideeller Wert kann bei der Einzelfallprüfung berücksichtigt werden. Er rechtfertigt jedoch nicht automatisch jahrelange Lagerkosten, die den wirtschaftlichen Wert der Sachen deutlich übersteigen.

Werden Geschäftsunterlagen als Unterkunftsbedarf anerkannt?

Rein geschäftlich genutzter Lagerraum gehört grundsätzlich nicht zu den privaten Unterkunftskosten. Bei notwendigen persönlichen Dokumenten muss erklärt werden, welche Unterlagen aufbewahrt werden müssen und weshalb ein kleinerer Stauraum nicht genügt.

Bekomme ich nach dem Verlust meiner Möbel eine Erstausstattung?

Das ist möglich, aber nicht automatisch. Wer nach Obdachlosigkeit eine Wohnung bezieht und keinen notwendigen Hausrat besitzt, sollte die benötigten Gegenstände einzeln nach § 24 Absatz 3 SGB II beantragen.

Quellen

LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 13.07.2026 – L 1 AS 863/26 B ER
LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 06.05.2022 – L 34 AS 2279/18
BSG, Urteil vom 16.12.2008 – B 4 AS 1/08 R

Der Beitrag Grundsicherung: 190 Euro Lagerkosten abgelehnt – Wann das Jobcenter nicht zahlen muss erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.

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Bundespressekonferenz: „Weder bestätigt noch dementiert”

FragDenStaat - 8. September 2026 - 9:26

Wir haben sämtliche Transkripte der Regierungspressekonfernezen ausgewertet und mit Computerlinguistik analysiert. Das Ergebnis zeigt, worüber und wie gesprochen wird.

„Dazu liegen mir keine Informationen vor”, „das müsste ich nachreichen” oder „das kann ich weder bestätigen noch dementieren” – solche Sätze fallen in den Regierungspressekonferenzen häufig, wie unsere Analyse zeigt. 

Die Regierungspressekonferenz ist weltweit eine Besonderheit. Hier lädt nicht die Regierung Journalist*innen ein, sondern die Journalist*innen haben die Regierung zu Gast. Nach dem Fall des NS-Regimes wollten Journalist*innen so ein System schaffen, in dem sie die Regierung befragen und somit kontrollieren können. Doch worüber und vor allem wie wird dort gesprochen?

Das haben wir mithilfe der Computerlinguistik untersucht. Diese Recherche ist Teil unseres Projekts „Nachgeliefert”, für das wir sämtliche Transkripte der Regierungspressekonferenzen der letzten zwölf Jahre gesammelt, verschlagwortet und durchsuchbar gemacht haben. Der Datensatz umfasst mehr als 1.700 Protokolle mit über elf Millionen Wörtern.

 

Ranking der Top-Begriffe über die Zeit

Meist geht es um Deutschland – nur die Ukraine hat es 2014 geschafft der am häufigsten verwendete Begriff vor „Deutschland“ zu werden.

Deutschland Ukraine EU USA Türkei Israel Gaza Pandemie Russland Griechenland Iran Afghanistan Afghanistan Bundesinnenminister Bundeswehr Deutschland EU Gaza Griechenland Iran Israel OSZE Russland Syrien Türkei USA Ukraine Pandemie 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 Worüber am meisten gesprochen wird

Wenig überraschend ist Deutschland der Begriff, der am meisten genannt wurde. Nur einmal wurde das Wort vom ersten Platz verdrängt: 2014 wurde die Ukraine öfter genannt. Das war das Jahr, in dem die Krim von Russland völkerrechtswidrig annektiert wurde und der Krieg im Donbass begann.  

Die Liste der Begriffe liest sich wie eine Chronik der vergangenen zwölf Jahre. Die Jahre 2016 und 2017 waren geprägt von der griechischen Staatsschuldenkrise, dem Putschversuch in der Türkei und den zahlreichen weiteren Ereignissen, die die deutsch-türkischen diplomatischen Beziehungen in dieser Zeit belasteten. 

Diese Themen wurden verdrängt, als Donald Trump im Januar 2017 zum ersten Mal Präsident der USA wurde. Seine Amtszeit war geprägt von schweren Handels- und Zollstreitigkeiten, die anfänglich zwischen den USA und China stattfanden, sich aber schnell auch zu einem Konflikt mit der EU entwickelten. 

2020 werden alle Themen unwichtig. Weltweit – und somit auch in den Regierungspressekonferenzen – dominiert die Corona-Pandemie. Ein Thema, das sich dennoch durchsetzte, war die erneute Machtübernahme der Terrororganisation Taliban in Afghanistan im August 2021.  

Seit 2022 ist die Ukraine als zweithäufigster Begriff in den Regierungspressekonferenzen präsent. Der russische Angriffskrieg macht sie seither zum festen Zweitplatzierten. Durch den Terrorangriff der Hamas auf Israel und den Krieg im Gazastreifen kommen diese Begriffe im Jahr 2023 hinzu.

Ein Ranking nach Häufigkeit zeigt vor allem die immer gleichen Dauerbrenner. In einem weiteren Schritt haben wir die wiederkehrenden Top-Begriffe, wie Deutschland, EU und USA, aus der Analyse herausgenommen. Das Ergebnis bringt Begriffe von kurzzeitigen Skandalen, Krisen und anderen Ereignissen zutage.

 

Ereignisbezogene Themen 2014 – 2026 Aleppo Wirtz IWF Timoschenko Bulatow Irak Nordirak Brisbane Idomeni ZAV ElterngeldPlus Krim Triton Pofalla Euro Hamas RKI Gazastreifen UNIPER Belarus JCPOA Ortskräfte Nawalny COP OVCW Merz Kertsch Taiwan ERK Idlib DFL HTS Kabul Cochstedt Condor EFAS Sibiu Kattowitz ISPK Butscha UNIFIL Moria Duma Ceuta Lützerath DİTİB Mallorca Lesbos Amazonas Mare Nostrum ESM-Programm Global Shield G8-Gipfel Zentralafrikanischen Republik Sami A. El Obeid Montreux Nizza MSC Gaza Pandemie ISIS Yücel NATO UNRWA Rafah Air Berlin Deniz Yücel OSZE Tolu Virus G36 EMA Afrin Chemnitz Telegram Intel Akhanlı COVAX Edathy Hongkong Lausanne Oder Konya Mansour GBA Kundus ESM Grönland Debalzewe Berlinale Friedrich ECOWAS DUH G10-Kommission TikTok PKGr Minsk Erbel Biarritz KNDS Abidjan Wintervorsorge Kuwait Airways Asowschen Meer Novemberhilfe Rhein dena Cosco Russische Haus Heidenau Nato Air Policing Mittelansatz Wirecard RSF Koalitionsklausur Mesut Özil Sudan Liu Xiaobo Digital Service Act Khartum Chan Schaichun Verizon BundID Redispatch MAD Bremen Romann Unesco Niki Hot Spots Tesla Eritrea UNWRA GAP Lubmin Pakt LeFloid EM Madrid Mänz Baku Schotten Kuba FIU AstraZeneca Erbil Tabaksteuer Nachtwölfe Gütersloh Eurogruppe Venezuela Hisbollah Aserbaidschan UN Women Gaspreisbremse Amazonasfonds Joint Commission Sommer-PK Roten Meer PKK ADAC Zaman ELSA Sofia Huthi Korff Liberia Aden Mpox Puma PSA BMV IAEO VJTF BND Liu Lula Fietz G27 VW Riga X EEG Visa BKG GIZ Sawtschenko Assad CETA Nordkorea Slawjansk KSK Arkansas EURO-7-Norm Wim Wenders Twitter Bergkarabach Charité Unabhängigen Kontrollrat MERCOSUR-Abkommen Konsultationsverfahren Untersuchungsausschusses Sputnik V BioNTech GARP Euro 4 Riad Jemen NINA BfAA EuGH EPG Straße von Hormus Peter Steudtner Maaßen Salamé Daimler Euro 5 Ziercke DITIB Indien Steudtner Janukowitsch Ost-Aleppo Bratislava Peschmerga Lauterbach Gorch Fock Ramstein Mongolei Niger Wiener Namibia Türkei Dubai BMWK Infektionsschutzgesetz Klaus-Peter Müller Bundeswahlleiterin Agrardiesel Kommune Grönlands Dr. Mayntz Pakistan Wenders Kurden Ägäis Steinmeier türkische Luanda Wieluń BMWE Belém Alaska Bahai Palau

Dargestellt sind Worte, deren gewichtete Häufigkeit in einigen Monaten höher war. Meist gibt es einen Bezug zu bestimmten Ereignissen.

Wie gesprochen wird

Neben dem Was ist auch das Wie interessant. Dazu haben wir uns die Verwendung von Verben untersucht. In unseren Analysezeitraum fallen vier Legislaturperioden. Meist kommen aber jedoch nicht die Minister*innen selbst zu Wort, sondern ihre Vertreter*innen oder Sprecher*innen. Im Großen und Ganzen ähneln sich die Sprechweisen der unterschiedlichen Regierungen. 

Am häufigsten werden Wortfolgen verwendet, die keine klare Aussage enthalten. Beispiele sind: Die Information „müsste nachgereicht werden“, die Aussage könne weder „bestätigt noch dementiert werden“, oder es „liegt keine Erkenntnis“ zu der Frage vor. Diese ausweichenden Formulierungen scheinen die Regierungspressekonferenzen zu dominieren. Sie verschieben Antworten in die Zukunft. 

Top 10 Wortfolgen der Länge 4 mit Verb

Merkel-Regierungen
  1. müsste ich gegebenenfalls nachreichen
  2. müsste ich Ihnen nachreichen
  3. liegt auf der Hand
  4. bitte ich um Verständnis
  5. weder bestätigen noch dementieren
  6. stellt sich die Frage
  7. deutlich zum Ausdruck gebracht
  8. Beitrag dazu zu leisten
  9. liegt in der Zuständigkeit
  10. liegen mir keine Informationen
Scholz-Regierung
  1. müsste ich Ihnen nachreichen
  2. liegen mir keine Informationen
  3. bitte ich um Verständnis
  4. nehmen wir zur Kenntnis
  5. Stelle aus nicht kommentieren
  6. liegen mir keine Erkenntnisse
  7. jetzigen Zeitpunkt nicht sagen
  8. Hilfe nach Gaza hineinkommt
  9. entzieht sich meiner Kenntnis
  10. Insofern würde ich sagen
Merz-Regierung
  1. müsste ich Ihnen nachreichen
  2. nehmen wir zur Kenntnis
  3. setzt sich die Bundesregierung
  4. bitte ich um Verständnis
  5. liegen mir keine Erkenntnisse
  6. gerne noch einmal wiederholen
  7. grundsätzlich kann ich sagen
  8. weder bestätigen noch dementieren
  9. Berichte zur Kenntnis genommen
  10. Frage noch einmal wiederholen

Genau hier versuchen wir mit unserem Projekt anzusetzen. Wenn ein*e Sprecher*in auf ein internes Papier verweist, ohne es vorzulegen, fragen wir es über das Informationsfreiheitsgesetz an. Wo eine Antwort nachgereicht werden sollte, stellen wir über das Presserecht eine Anfrage, ob das wirklich passiert ist. Und wenn eine Antwort ganz verweigert wurde, prüfen wir, ob das rechtens war.

→ Zu „Nachgeliefert“

Für unser Projekt „Nachgeliefert“ haben wir sämtliche Transkripte der Regierungspressekonferenzen der vergangenen zwölf Jahre gesammelt, verschlagwortet und durchsuchbar gemacht. Der Datensatz umfasst mehr als 1.700 Protokolle mit über elf Millionen Wörtern. 

Wie Du den Datensatz nutzen kannst:

  • Frag selbst nach: Beantworten Regierungsvertreter*innen die Fragen nicht, könnt ihr selbst mit wenigen Klicks nachhaken: Unser Tool ermöglicht euch, die fehlenden Informationen direkt per Informationsfreiheitsgesetz anzufragen. 
  • Folge deinem Thema: Du willst direkt informiert werden, sobald in der Regierungspressekonferenz über ein bestimmtes Thema gesprochen wird? Wir machen’s möglich! Richte Dir Deinen persönlichen Newsletter ein, damit Du die neusten Pressekonferenzen direkt in Dein Postfach bekommst, wenn über Deine Themen gesprochen wird.
  • Finde raus, was wann im Fokus steht: Wann wurde erstmals über die Streichung der Förderung für Demokratieprojekte gesprochen? Stimmt es, dass niemand mehr übers Klima redet? Und spricht die Bundesregierung eigentlich über „Flüchtlinge“ oder „Geflüchtete“ – und wann hat sich das geändert? Mit unserem Tracker kannst Du nachvollziehen, wann, wie und wie oft in den letzten Jahren über ein Thema gesprochen wurde und wie sich der Diskurs verändert hat. Dabei kannst Du auch verschiedene Begriffe im Laufe der Zeit vergleichend analysieren.
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Statt Merz endlich zu stürzen: Ein AfD-Parteiverbot soll die Union retten

Am Tag eins nach dem desaströsen Wahldebakel, bei dem die seit 24 Jahren regierende CDU in Sachsen-Anhalt nur noch auf 17 Prozent kam, während die AfD mit 44 Prozent den höchsten Wahlsieg ihrer Geschichte einfuhr, trat Bundeskanzler Friedrich Merz gestern Mittag vor die Spitze der CDU, um die Katastrophe zu kommentieren. Dies tat er in […]

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Aydın: Was ist das für ein Prozess, wenn sie unser Haus verwüsten, während wir trauern?

Während Abdullah Aydın um seinen Bruder Fatih Aydın und seinen Cousin Vedat Aydın trauerte, drangen vier Männer in Zivil gewaltsam in seine Wohnung in Istanbul ein. Die Männer hätten sich als Vertreter des Staates ausgegeben, die Wohnung durchsucht und ein Foto seines gefallenen Bruders bespuckt und zu Boden geworfen. „Was ist das für ein Prozess, wenn sie unser Haus verwüsten, während wir trauern? Kann es so einen Lösungsprozess, so einen Frieden geben?“, fragte Aydın im Gespräch mit ANF.

Erst wenige Wochen zuvor hatte Aydın erfahren, dass sein Bruder Fatih Aydın (Agir Mêrdîn) und sein Cousin Vedat Aydın (Piling Barman) im kurdischen Freiheitskampf ums Leben gekommen waren. Fatih Aydın hatte sich 2013 nach einer sechsmonatigen Haft der Guerilla angeschlossen. Jahrelang hatte seine Familie keine Nachricht von ihm. Erst mit der Bekanntgabe der Namen von Gefallenen erfuhr sie, dass er bereits 2021 ums Leben gekommen war.

„Wir waren wie Zwillinge“

Abdullah Aydın nahm in Ümraniye Beileidsbekundungen für seinen Bruder entgegen. Mit dessen Tod sei ein Teil von ihm unvollständig geblieben, sagte er. Fatih sei nur ein Jahr älter gewesen und ihm unter seinen Geschwistern am nächsten gestanden. „Wir sind im Dorf Yeşilalan in Stewr bei Mêrdîn geboren und zusammen aufgewachsen. Wir gingen in dieselbe Klasse und haben sehr schöne Erinnerungen miteinander. Er hat mich immer beschützt. Als Kind habe ich mich mit anderen Kindern gestritten, sie haben mich verprügelt und dann kam er und hat sie verprügelt“, erzählte Aydın. Sein Bruder sei sehr emotional und direkt gewesen: „Er wurde sehr schnell wütend, beruhigte sich aber genauso schnell wieder. Was immer ihm durch den Kopf ging, sagte er einem ins Gesicht. Er hat ständig hinter mir aufgeräumt. Wir waren immer zusammen, wir waren wie Zwillinge. Erst nachdem wir nach Istanbul gekommen waren, gingen unsere Wege langsam auseinander.“

Druck wegen der kurdischen Sprache in der Schule

Obwohl ihre Generation nicht mehr im selben Ausmaß staatlicher Repression ausgesetzt gewesen sei wie frühere Generationen, hätten sie bereits in der Schule rassistische Erfahrungen gemacht, berichtete Aydın. „Der Lehrer behandelte uns, als wären wir Fremde. Wenn wir unsere Muttersprache Kurdisch gesprochen haben, versuchte er uns zum Schweigen zu bringen und setzte uns ständig mit den Worten unter Druck: ‚Sprecht Türkisch.‘ Das konnten wir nie akzeptieren. Wir haben diesen Rassismus sehr hinterfragt. Vor allem mein Bruder Fatih hat sich intensiv damit auseinandergesetzt. Später wurde daraus eine Auseinandersetzung mit dem gesamten System.“

„Drei Tage vorher habe ich ihn im Traum gesehen“

Den Vater hatte die Familie bereits im Jahr 2000 verloren, die Mutter starb 2008 an Magenkrebs. Danach zog die Familie nach Istanbul. Abdullah Aydın war damals 15 Jahre alt, sein Bruder Fatih folgte ein Jahr später. Während Abdullah arbeitete, setzte Fatih seine Ausbildung fort und ging für ein Logistikstudium nach Qers (tr. Kars). Nach zwei Jahren kehrte er nach Istanbul zurück. „Er sagte: ‚Ich halte dieses System hier nicht mehr aus.‘ Danach wurde er zunehmend politisch aktiv. 2013 wurde er festgenommen und blieb sechs Monate im Gefängnis. Zwei Monate nach seiner Freilassung ging er in die Berge.“ Von da an habe die Familie jahrelang nichts von ihm gehört. Erst vor wenigen Wochen habe sie mit der Bekanntgabe der Identitäten von Gefallenen erfahren, dass Fatih bereits 2021 ums Leben gekommen war. „Drei Tage bevor ich die Nachricht von seinem Tod erhielt, habe ich ihn im Traum gesehen. Fatih sagte zu mir: ‚Komm und hol mich von der Grenze ab, ich werde nach Hause gehen.‘ Drei Tage später kam die Nachricht von seinem Tod.“

„Wir sind der Staat“

Nach Bekanntwerden des Todes von Fatih Aydın und Vedat Aydın schickte Abdullah Aydın einen Teil seiner Familie für die Trauerfeier in die Heimatregion und kehrte selbst in die Wohnung in Ümraniye zurück. Dort sei es am 22. August zu dem Übergriff gekommen. „Etwa 15 Minuten nachdem ich nach Hause gekommen war, klingelte es. Vor der Tür standen vier Männer in Zivil. Als ich fragte, wer sie seien, schlug mir einer von ihnen direkt gegen die Brust und sagte: ‚Wir sind der Staat.‘ Dann drangen sie gewaltsam in die Wohnung ein.“

Auf den Ausweisen, die ihm die Männer zeigten, habe „Unterstaatssekretariat des Nationalen Nachrichtendienstes“ (MIT) gestanden, so Aydın. Als er wissen wollte, was sie von ihm wollten, hätten sie geantwortet: „Wir sind der Staat, wir machen, was wir wollen.“ Anschließend hätten die Männer die Wohnung verwüstet. Einer von ihnen sei auf ein Foto von Fatih Aydın zugegangen, das auf einer Kommode stand. „Er spuckte darauf und warf es auf den Boden. Er wollte gerade darauf treten, da nahm ich das Bild und stellte es wieder an seinen Platz. Danach gingen sie. Am meisten hat mich getroffen, dass sie auf das Foto meines Bruders gespuckt und es auf den Boden geworfen haben.“

Die Familie informierte anschließend mehrere Parlamentsabgeordnete und versuchte herauszufinden, wer die Männer waren. „Bei unseren Nachforschungen haben wir erfahren, dass sie nicht vom MIT gekommen waren. Vermutlich waren es Polizisten. Bis heute konnten wir nicht herausfinden, wer sie waren“, sagte Aydın.

Für Frieden muss sich zuerst die Mentalität ändern

Aydın kündigte an, wegen des Übergriffs Strafanzeige zu erstatten. Besonders empört ihn, dass die Wohnung ausgerechnet während der Trauerzeit der Familie durchsucht und verwüstet wurde. „Was ist das für ein Prozess, wenn sie kommen und unser Haus verwüsten, während wir trauern? Kann es so einen Lösungsprozess, so einen Frieden geben? Sie dringen in die Wohnung ein. Sie gehen in den privaten Bereich meiner Frau, in ihr Zimmer, durchwühlen ihre Kleidung und werfen die Betten auf den Boden. Sie haben das ganze Haus auf den Kopf gestellt.“ Aydın verwies auch auf Provokationen mit gelben Leichensäcken bei einem Spiel von Amedspor. „Für Frieden muss sich zuerst die Mentalität ändern. Es gibt Teile der türkischen Gesellschaft, die uns mit Hass begegnen. Das muss sich zuerst ändern.“

https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/-52628 https://deutsch.anf-news.com/hintergrund/-52543 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/-52551

 

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Wie kann das „Rahmengesetz“ umgesetzt werden?

Fast einen Monat ist es her, dass das als „Rahmengesetz“ bezeichnete „Gesetz zur Stärkung der nationalen Solidarität und gesellschaftlichen Integration“ in der Nacht zum 10. August mit einer Rekordzahl an Stimmen im türkischen Parlament verabschiedet wurde. Seither ist intensiv über das Gesetz diskutiert worden, und diese Debatten dauern an.

Nahezu alle sprechen von der historischen Bedeutung des Gesetzes und davon, dass es unverzüglich umgesetzt werden müsse. Neue Schritte in diese Richtung sind jedoch nicht zu erkennen. Der bislang konkreteste Schritt war die Sitzung des im Gesetz vorgesehenen „Begleit- und Bewertungsausschusses“ am 24. August. Im Anschluss wurde mitgeteilt, dass vier Unterkommissionen eingerichtet werden sollen. Konkrete Angaben dazu, aus wem sich diese Kommissionen zusammensetzen, wie sie gebildet werden und welche Aufgaben sie auf welche Weise erfüllen sollen, gibt es bislang jedoch nicht. Es scheint, als sei erneut eine Phase des Abwartens eingetreten. Alle reden, doch neue praktische Schritte sind nicht zu sehen.

Insbesondere Regierungskreise versuchen den Eindruck zu vermitteln, als hätten sie ihre eigenen Aufgaben bereits erfüllt und als liege „der Ball nun auf der kurdischen Seite“ und die PKK müsse den nächsten Schritt tun. In der Öffentlichkeit verbreiten sie die Erwartung, die Bewegung müsse unverzüglich die Waffen niederlegen. Allen voran der Staatspräsident, aber auch sämtliche Sprecher der AKP verfolgen diese Linie. Sie erklären, der Prozess dürfe sich „nicht zu lange hinziehen, da er für Provokationen anfällig sei“.

Dabei waren sie es, die das Gesetz verabschiedet haben, und sie sind es auch, die es umsetzen müssen. Sie müssen die für seine Anwendung erforderlichen Institutionen und Gremien schaffen und arbeitsfähig machen. Als das Gesetz verabschiedet wurde, traten sie vor die Presse und erklärten der Öffentlichkeit, nach seinem Inkrafttreten würden sich „die Tore von Imrali öffnen“ und unterschiedliche Kreise, insbesondere Medienvertreter:innen, könnten ohne Weiteres auf die Insel reisen und Gespräche mit Abdullah Öcalan führen. Auch in dieser Hinsicht ist bislang kein praktischer Schritt erfolgt; es gibt keinerlei Kreise, die mit dem kurdischen Repräsentanten Abdullah Öcalan zusammengetroffen sind und anschließend öffentlich über ein solches Gespräch berichtet haben.

Wie lange soll dieser Zustand also noch andauern? Wer soll den Erklärungen Glauben schenken, der Prozess schreite voran und man sei entschlossen, ihn fortzuführen, solange die angekündigten und notwendigen praktischen Schritte ausbleiben?

Offenbar gibt es für diese Situation zwei wesentliche Gründe:

• So positiv die AKP-Regierung ihre Botschaften an die Öffentlichkeit auch formulieren mag, will sie Abdullah Öcalan weder die Möglichkeit noch die Voraussetzungen für eine aktive politische Tätigkeit einräumen. Mehr noch: Sie scheint erhebliche Furcht vor einer solchen politischen Rolle Öcalans zu haben.

• Das „Rahmengesetz“ ist in seiner gegenwärtigen Form nicht umsetzbar. Gesetzestechnisch ist es also kein sonderlich gut ausgearbeitetes Gesetz. Damit es praktisch angewendet werden kann, bedarf es neuer politischer und rechtlicher Ansätze, doch die AKP-Regierung unternimmt auch in dieser Hinsicht nichts.

Bleibt das Gesetz in seiner gegenwärtigen Form bestehen, lässt es sich praktisch nicht anwenden. Denn zunächst einmal kann die darin vorgesehene „Verifizierung und Feststellung“ nicht durchgeführt werden. Das Gesetz macht seine Anwendung davon abhängig, dass „sämtliche PKK-Mitglieder und die ihr angeschlossenen Kräfte ihre Waffen niederlegen, dies durch den Geheimdienst und das Militär verifiziert und festgestellt und anschließend vom Nationalen Sicherheitsrat bestätigt wird“.

Es liegt auf der Hand, dass sich eine solche Vorgabe praktisch kaum erfüllen lässt. Die PKK und die ihr angeschlossenen Kräfte verfügen über bewaffnete Einheiten, die über unterschiedliche Gebiete verteilt sind, und all diese Kräfte zur Niederlegung ihrer Waffen zu bewegen, ist keineswegs eine einfache Angelegenheit. Mehr noch: Legte beispielsweise auch nur eine Person ihre Waffen nicht nieder, könnte das Gesetz nicht angewendet werden. Nehmen wir an, eine Person wollte ihre Waffen nicht niederlegen oder eine Gruppe lehnte die Waffenabgabe ab: Dann könnte das Gesetz auch auf alle anderen nicht angewendet werden. Ein auf diese Weise konstruiertes Gesetz ist in der Praxis kaum umsetzbar.

Andererseits fallen die PKK-Führungspersonen, mit denen der Staat Gespräche führt – allen voran Abdullah Öcalan –, selbst nicht unter das betreffende Gesetz. Mit anderen Worten: Personen, die vom Geltungsbereich des Gesetzes ausgeschlossen sind, führen Gespräche und treffen Entscheidungen darüber, wie dieses Gesetz auf andere angewendet werden soll. Dass ein solcher Entscheidungsmechanismus funktionieren und zu Ergebnissen führen kann, ist kaum vorstellbar.

Hinzu kommt, dass in den vergangenen Tagen breit darüber diskutiert wurde, „ob die Führung der Organisation mit Abdullah Öcalan gesprochen hat“. Dabei wird beinahe der Eindruck erweckt, als wäre bereits ein solches Gespräch ein schwerwiegendes Vergehen. Es wird also als selbstverständlich richtig vorausgesetzt, dass Abdullah Öcalan unter keinen Umständen mit der PKK-Führung sprechen dürfe. Darüber kann man sich nur wundern. Wie sollen Öcalan und die PKK-Führung gemeinsame Entscheidungen treffen, wenn sie nicht miteinander sprechen? Und lassen wir die Führung einmal beiseite: Wie soll Öcalan die PKK-Mitglieder überzeugen, ohne mit ihnen sprechen und diskutieren zu können? Es liegt auf der Hand, dass diese Logik zu keinem Ergebnis führen kann. Mit einer solchen Herangehensweise an das Gesetz und seine Umsetzung lässt sich nicht einmal der kleinste praktische Schritt vollziehen.

Bedeutet die gegenwärtige Situation nun, dass das Gesetz überhaupt nicht umgesetzt werden kann? Natürlich kann es umgesetzt werden – allerdings nicht mit den oben beschriebenen Vorstellungen und Herangehensweisen. Damit das „Rahmengesetz“ Anwendung finden kann, bedarf es neuer Ansätze; zugleich müssen weitere Gesetze verabschiedet und der Raum für demokratische Politik erweitert werden. Die Existenz des kurdischen Volkes muss anerkannt werden, ebenso das Recht, mit kurdischer Identität Politik zu betreiben. Zugleich muss als Erfordernis der Strategie der demokratischen Integration akzeptiert werden, dass sich die bestehenden kurdischen Organisationsstrukturen entsprechend den Bedingungen demokratischer Politik transformieren.

• Damit das Gesetz umgesetzt werden kann, muss es zunächst umfassend angelegt sein und alle PKK-Mitglieder sowie die ihr angeschlossenen Kräfte einschließen, allen voran Abdullah Öcalan. Ansätze, die die Organisation intern aufspalten und ihre Mitglieder in unterschiedliche Kategorien einteilen, lassen sich in der Praxis nicht umsetzen.

• Das Gesetz muss für alle gelten, die ihre Waffen niederlegen und in die Türkei zurückkehren, und seine Anwendung muss bei ihnen unmittelbar beginnen. Der Ansatz, mit der Umsetzung erst „nach der Verifizierung und Feststellung der Waffenabgabe sämtlicher PKK-Mitglieder und der ihr angeschlossenen Kräfte“ zu beginnen, ist dagegen nicht praktikabel. Warum? Weil beispielsweise eine einzelne Person oder Gruppe dies ablehnen könnte. Nach der gegenwärtigen Logik könnte in einem solchen Fall keinerlei praktischer Schritt erfolgen, solange nicht verifiziert und festgestellt wurde, dass sämtliche PKK-Mitglieder ihre Waffen niedergelegt haben. Wollte also eine Person oder Gruppe auf Grundlage des Gesetzes die Waffen abgeben, müsste man ihr sagen: „Wartet, bis alle ihre Waffen niedergelegt haben, dies verifiziert und festgestellt und anschließend bestätigt worden ist. Erst danach könnt ihr von dem Gesetz Gebrauch machen.“ Dass ein solches Verfahren nicht praktikabel ist, liegt auf der Hand. Es ist daher falsch, die Anwendung des Gesetzes an die Niederlegung sämtlicher Waffen und deren anschließende Verifizierung und Feststellung zu knüpfen. Dies muss korrigiert und das Gesetz so ausgestaltet werden, dass es auf alle, die davon Gebrauch machen wollen, unmittelbar angewendet werden kann.

• Der groteske Ansatz, wonach die Organisation nicht mit Abdullah Öcalan sprechen dürfe, muss überwunden werden. Im Gegenteil muss Öcalan die Möglichkeit erhalten, mit jedem PKK-Mitglied zu sprechen, das dies wünscht. Es sollte klar sein, dass die Organisation auf dieser Grundlage überzeugt und damit auch die Umsetzung des Gesetzes ermöglicht werden kann. Wer auf staatlicher Seite tatsächlich an einer Umsetzung des Gesetzes interessiert ist, dürfte solche Gespräche nicht behindern, sondern müsste im Gegenteil alle PKK-Mitglieder dazu ermutigen, mit Öcalan zu sprechen, und entsprechende Kontakte ermöglichen.

• Am wichtigsten ist jedoch, gerade im Sinne eines umfassenden Geltungsbereichs, dass Abdullah Öcalan Bedingungen erhält, unter denen er frei leben und arbeiten kann. Solange Öcalan unter den gegenwärtigen Bedingungen verbleibt und nicht die Möglichkeit erhält, frei politisch tätig zu sein und sich zu organisieren, sind weder die organisatorische Transformation der kurdischen Freiheitsbewegung noch die Umsetzung des betreffenden Gesetzes möglich. Die PKK und das kurdische Volk haben dies von Beginn an als ihre Position formuliert und unzählige Male öffentlich erklärt. Auch der 12. Kongress der PKK hat seine Beschlüsse in diesem Rahmen gefasst. Für die Kurd:innen handelt es sich dabei um eine unverzichtbare Voraussetzung.

Wenn also auch der Staat und die Regierung tatsächlich wollen, dass der Prozess für Frieden und eine demokratische Gesellschaft erfolgreich verläuft, und wenn sie die Umsetzung des „Rahmengesetzes“ ernsthaft anstreben, dann müssen sie diese Haltung der kurdischen Seite zur Kenntnis nehmen und ihr entsprechend begegnen. Nur auf dieser Grundlage kann das „Rahmengesetz“ umgesetzt werden.

*Der Text von Fuat Ali Rıza ist der Tageszeitung „Yeni Özgür Politika“ entnommen

https://deutsch.anf-news.com/hintergrund/-52621 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/-52458 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/-52376 https://deutsch.anf-news.com/hintergrund/-52593

 

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Kenanoğlu: Sie wollen Alevit:innen und kurdische Bewegung auseinanderhalten

Die Debatte über die Rolle der alevitischen Gemeinschaft im Prozess für Frieden und eine demokratische Gesellschaft hat sich in den vergangenen Tagen verschärft. Im Zentrum steht unter anderem eine „Erklärung alevitischer Intellektueller“. Darin wird der Friedensprozess grundsätzlich begrüßt, zugleich aber vor einem angeblichen Rückgriff des kurdischen Repräsentanten Abdullah Öcalan auf das historische Bündnis zwischen Sultan Selim I. und Idris-i Bitlisî gewarnt. Die Öcalan zugeschriebene Forderung nach einer „Aktualisierung“ dieses Bündnisses für das 21. Jahrhundert war zuvor dementiert worden.

Der Ko-Sprecher des Demokratischen Kongresses der Völker (HDK), Ali Kenanoğlu, sieht hinter der gegenwärtigen Debatte einen weitergehenden politischen Konflikt. Gegenüber ANF erklärte der frühere Abgeordnete, bestimmte Kreise wollten verhindern, dass Alevit:innen gemeinsam mit der kurdischen Bewegung, Sozialist:innen und anderen demokratischen Kräften an den politischen Veränderungen in der Türkei mitwirken. Zugleich gebe es Bestrebungen, der kurdischen Bewegung einen stärker islamischen Charakter zu geben und sie politisch nach rechts zu verschieben.

‚Alevit:innen sollen in diesem Prozess keine Rolle spielen‘

Kenanoğlu verwies zunächst auf die Situation der alawitischen Gemeinschaft in Syrien. Seit der Machtübernahme der islamistischen Übergangsregierung in Damaskus kommt es zu systematischen Angriffen: „In Syrien ist die Situation folgende: Seit Jolani mit seiner Regierung in Damaskus sitzt, finden systematische Massaker an Alawit:innen statt, die auf verschiedenen Ebenen fortgesetzt werden. Einerseits werden unter dem Vorwand der Assad-Treue Dörfer überfallen, junge Menschen und andere Bewohner:innen getötet und Frauen verschleppt. Andererseits werden Alawit:innen aus sämtlichen Ebenen des Staatsapparates entfernt. Gleichzeitig wird eine Politik betrieben, die sie faktisch zur Migration zwingt.“

Ali Kenanoğlu

Alawitische Organisationen protestieren intensiv gegen diese Entwicklung. Gerade das störe bestimmte Kreise, so Kenanoğlu. Diese versuchten den Eindruck zu erwecken, unter der Regierung von Ahmed al-Scharaa gebe es in Syrien keine grundlegenden Probleme und das Land werde gerecht regiert. Die Kritik an dieser Darstellung stütze sich unter anderem auf Daten der Syrischen Beobachtungsstelle für Menschenrechte (SOHR). Die aus dem Land selbst kommenden Informationen zeichneten teilweise ein noch gravierenderes Bild, könnten aufgrund fehlender Dokumentation jedoch nicht immer überprüft werden.

Für Kenanoğlu steht die Auseinandersetzung um Syrien zugleich in Zusammenhang mit den politischen Veränderungen in der Türkei: „Mit dem Prozess für Frieden und eine demokratische Gesellschaft werden im zweiten Jahrhundert der Republik die Karten neu gemischt. Bestimmte Kreise wollen nicht, dass Alevit:innen, Linke und Sozialist:innen dabei eine aktive Rolle spielen und Teil dieser Neuordnung sind. Vor allem gefällt es einigen nicht, dass die kurdische Bewegung gemeinsam mit Linken, Sozialist:innen und Alevit:innen handelt.“

Es gebe Versuche, „der kurdischen Bewegung einen islamischen Charakter zu verleihen und sie nach rechts zu verschieben“, die auch von Teilen des Regierungslagers unterstützt würden. Kenanoğlu verwies in diesem Zusammenhang auf Äußerungen des früheren Innenministers Süleyman Soylu zur langfristigen Bedeutung des Bündnisses zwischen AKP und HÜDA PAR. Um dieses politische Projekt durchzusetzen, müsse die alevitische gesellschaftliche Realität an den Rand gedrängt werden. Vor diesem Hintergrund seien auch Angriffe mit Begriffen wie „politisches Alevitentum“ oder „atheistisches Alevitentum“ zu verstehen.

Versuche, den Kampf der Alevit:innen zu dämonisieren

Kenanoğlu unterschied die gegenwärtige Debatte über ein angebliches „politisches Alevitentum“ von den unterschiedlichen Auffassungen über das Verhältnis des Alevitentums zum Islam. Innerhalb der alevitischen Gemeinschaft werde seit langem darüber diskutiert, ob das Alevitentum als eigenständiger Glaube oder als Strömung beziehungsweise Weg innerhalb des Islam zu verstehen sei. „Es gibt Menschen, die das Alevitentum als Religion oder Konfession betrachten, und solche, die das nicht tun. Manche verstehen es als eigenständigen Glauben, andere als einen Zweig oder Weg des Islam. Das ist eine theologische Debatte, die innerhalb der alevitischen Gemeinschaft geführt wird.“

Der Begriff „politisches Alevitentum“ habe damit jedoch nichts zu tun. Er richte sich vielmehr gegen Personen und Organisationen, die für die Rechte der Alevit:innen und gegen die ihnen widerfahrenen Rechtsverletzungen kämpften: „Man versucht damit zu behaupten, dass diese Menschen ihrem Glauben nach eigentlich keine Alevit:innen seien und lediglich über das Alevitentum Politik betrieben. Damit soll der demokratische Kampf der Alevit:innen dämonisiert und kriminalisiert werden. Das ist der Zweck.“

Kenanoğlu kehrte den Vorwurf zugleich um. Das eigentliche Problem bestehe vielmehr darin, dass es Alevi:innent trotz ihrer Beteiligung an zahlreichen politischen Strömungen bislang nicht ausreichend gelungen sei, mit ihren eigenen Rechten und Forderungen als eigenständiges politisches Subjekt aufzutreten. „Wenn Sie mich fragen, sagen einige von uns genau das Gegenteil: Es wäre zu wünschen, dass sich Alevit:innen in Fragen des Alevitentums stärker politisieren würden – also auf Grundlage ihrer eigenen Forderungen. Einer der Hauptgründe dafür, dass Alevit:innen in der Türkei heute kein politisches Subjekt sein können, liegt darin, dass trotz ihrer Beteiligung an vielen politischen Strömungen keine Politisierung auf Grundlage ihrer eigenen Rechte und Forderungen erreicht worden ist.“

Die gegen sie gerichtete Bezeichnung „politisches Alevitentum“ sei daher unzutreffend: „Wenn es so etwas tatsächlich gäbe, wäre das zu begrüßen. Das ist unsere Haltung.“ Hinter dem Vorwurf stehe vielmehr Unbehagen darüber, dass der Kampf um alevitische Rechte und die Probleme der Gemeinschaft öffentlich sichtbar würden, so Kenanoğlu.

Versuche, das Alevitentum staatlich zu definieren

Kenanoğlu verwies anschließend auf die seit Jahrzehnten unternommenen Versuche unterschiedlicher politischer Kräfte, das Alevitentum in den jeweils eigenen politischen und religiösen Rahmen einzuordnen. Diese Bestrebungen hätten sich verstärkt, seit Alevit:innen in den vergangenen 20 bis 30 Jahren in der türkischen und internationalen Öffentlichkeit stärker sichtbar geworden seien. Eine besondere Rolle spiele dabei die 2022 vom türkischen Staat geschaffene Behörde für alevitisch-bektaschitische Kultur und Cemhäuser. Die Institution sei zu einem Zeitpunkt gegründet worden, an dem die Existenz des Alevitentums nicht mehr geleugnet werden könne. Stattdessen gehe es nun darum, es unter staatliche Kontrolle zu bringen.

„Deshalb versucht ständig jemand, dem Alevitentum ein neues Kleid zu schneidern“, sagte Kenanoğlu. Er erinnerte in diesem Zusammenhang an eine Äußerung des damaligen AKP-Ministers Sait Yazıcıoğlu zu Beginn der ersten staatlichen Alevitentum-Workshops: „Wir haben dem Alevitentum seinerzeit ein Kleid geschneidert, aber dieses Kleid hat nicht gepasst. Jetzt ist es an der Zeit, den Aleviten ein neues Kleid zu schneidern.“

Der Versuch, Alevit:innen von außen zu definieren und politisch in bestimmte Bahnen zu lenken, sei keineswegs neu, sondern habe sich durch unterschiedliche historische Perioden gezogen. Die gegenwärtige Politik folge nach Kenanoğlus Einschätzung einer Abstufung: „Zunächst versucht man, Alevit:innen in den als akzeptabel betrachteten sunnitisch-hanafitischen Islam einzugliedern. Wenn das nicht gelingt, versucht man, sie zu schiitisieren. Und wenn auch das nicht gelingt, werden diejenigen, die all das zurückweisen und am traditionellen alevitischen Glauben festhalten, kriminalisiert, marginalisiert, aus dem System gedrängt und isoliert.“ Auf Grundlage einer staatlich gesetzten Definition des Alevitentums drohe damit eine Entwicklung, in der alle davon abweichenden Strömungen zunächst als marginal und möglicherweise später sogar als „terroristisch“ bezeichnet würden, warnte Kenanoğlu.

‚Sie wollen Alevit:innen und kurdische Bewegung auseinanderhalten‘

Kenanoğlu ging anschließend ausführlicher auf die von mehreren Dutzend Personen unterzeichnete „Erklärung alevitischer Intellektueller“ ein. Die Unterzeichner:innen begrüßen darin grundsätzlich das Ende der bewaffneten Auseinandersetzung und die parlamentarischen Arbeiten zur Lösung der kurdischen Frage. Zugleich wenden sie sich gegen einen Öcalan zugeschriebenen Vorschlag, das historische Bündnis zwischen Sultan Selim I. und Idris-i Bitlisî für das 21. Jahrhundert zu „aktualisieren“. Eine entsprechende Äußerung Öcalans war zuvor von der DEM-Partei dementiert worden.

Kenanoğlu sieht hinter der Erklärung den Versuch bestimmter Kreise, Alevit:innen innerhalb eines türkisch-nationalistischen, kemalistisch geprägten politischen Lagers zu halten und eine Annäherung an die kurdische Bewegung zu verhindern. „Der Prozess für Frieden und eine demokratische Gesellschaft zeigt, dass wir im zweiten Jahrhundert der Republik auf eine neue Verfassung, eine neue Gesellschaft, eine neue Türkei und einen neuen Nahen Osten zugehen. Er kündigt an, dass die alte Politik nicht fortgesetzt werden kann und eine neue Phase beginnt. Denn wenn die kurdische Bewegung künftig auf einer legitimen rechtlichen Grundlage Politik betreibt, wird das auch bestimmte Kräfteverhältnisse in der Türkei verändern.“

Bestimmte Kreise wollten deshalb, dass Alevit:innen „innerhalb dieser türkisch-nationalistischen, kemalistischen Struktur bleiben und niemals mit der kurdischen Bewegung zusammenkommen“. Dabei werde regelrecht auf Äußerungen aus der kurdischen Bewegung gewartet, die sich für Angriffe instrumentalisieren ließen: „Es gibt eine Haltung nach dem Motto: Hoffentlich passiert ein Fehler, damit wir darüber zum Angriff übergehen und eine entsprechende öffentliche Stimmung erzeugen können.“

Kontroverse um Selim I. und Idris-i Bitlisî

Als zentralen Ausgangspunkt der Erklärung bezeichnete Kenanoğlu die Behauptung, Öcalan habe vorgeschlagen, das historische Bündnis von Sultan Selim I. und Idris-i Bitlisî zu „aktualisieren“. Die Unterzeichner:innen der Erklärung verbinden dieses Bündnis mit den Massakern an Alevit:innen im 16. Jahrhundert und lehnen eine solche historische Referenz ausdrücklich ab. Kenanoğlu widersprach der daraus gezogenen Interpretation. Öcalan habe in seinen Texten und den Gesprächsprotokollen von Imrali das damalige Zusammenwirken von Selim I. und Idris-i Bitlisî als ein historisches türkisch-kurdisches Bündnis behandelt. Daraus sei jedoch keine Forderung abzuleiten, die mit diesem Bündnis verbundenen Massaker an Alevit:innen oder die damalige politische Ordnung zu aktualisieren.

„Was Herr Öcalan mit einer Aktualisierung meint, sind nicht die Massaker an Alevit:innen, die über Yavuz und Idris-i Bitlisî verübt wurden. Herr Öcalan spricht von der Bündelung der Kräfte, die durch das Bündnis zwischen Yavuz und Idris-i Bitlisî entstanden ist.“ Entscheidend sei, mit welchem politischen Ziel Öcalan eine solche historische Kräfteverbindung für die Gegenwart diskutiere, so Kenanoğlu: „In denselben Ausführungen sagt er, dass diese Bündelung der Kräfte und die daraus entstehende Dynamik in eine Politik der Demokratischen Republik, des gleichberechtigten Lebens und des Zusammenlebens aller Völker überführt werden muss. Deshalb schlägt er die Demokratische Republik vor.“

Die Kritik der Unterzeichnenden greife deshalb zu kurz, erklärte Kenanoğlu: „Das Unfaire daran ist, dass sie sich einen Teil des Textes ansehen, aber nicht die Schlussfolgerung.“ Seit dem 1. Oktober 2024 seien zahlreiche Texte und Botschaften Öcalans veröffentlicht worden. Betrachte man diese ebenso wie die politische Praxis der kurdischen Bewegung, werde deutlich, dass weder die Wiederherstellung einer historischen Ordnung noch ein gegen Alevit:innen gerichtetes Bündnis das Ziel sei. „Historische Feststellungen sind eine Sache. Was dieser Gesellschaft für die Zukunft vorgeschlagen wird, ist eine andere. Beides darf nicht miteinander vermischt werden.“

„Auf die Praxis der kurdischen Bewegung schauen“

Kenanoğlu verwies in diesem Zusammenhang auf die Zusammensetzung des türkischen Parlaments. Die gegenwärtige Legislaturperiode bezeichnete er als die politisch am weitesten rechts stehende in der Geschichte der Republik. Dafür könne jedoch nicht die kurdische Bewegung verantwortlich gemacht werden: „Hat die kurdische Bewegung die DEVA-Partei, die Zukunftspartei, die Saadet-Partei oder die IYI-Partei ins Parlament gebracht? Ganz im Gegenteil – wer ihnen diesen Weg eröffnet hat, ist bekannt.“

Die Parteien der kurdischen Bewegung hätten dagegen mit sozialistischen und linken Kräften, Alevit:innen, der Ökologiebewegung und der feministischen Frauenbewegung zusammengearbeitet und ihnen parlamentarische Räume eröffnet. Kenanoğlu verwies dabei auf seine eigene Zeit als Abgeordneter: „Wir haben dort mit unserer alevitischen Identität unseren Platz eingenommen und dabei niemals auf unseren alevitischen Kampf oder unsere Forderungen verzichtet. Wer hat uns diesen Raum eröffnet? In unserer Zeit hatten fünf Parteien Fraktionsstatus im Parlament: CHP, AKP, wir, MHP und IYI-Partei. Niemand soll es mir übelnehmen, aber außer uns nahm dort niemand das Wort Alevit:in überhaupt in den Mund.“

Vor diesem Hintergrund sei es falsch, den Eindruck zu erwecken, die kurdische Bewegung strebe ein Bündnis an, das Alevit:innen gefährde. „Wenn man sich ihre politische Praxis ansieht, erkennt man den Willen, gemeinsam mit den demokratischen Kräften der Türkei zu handeln“, sagte Kenanoğlu. Zugleich kritisierte er aktuelle Bestrebungen zur Bildung eines oppositionellen Bündnisses, aus dem die Parteien der kurdischen Bewegung und Kräfte des gemeinsamen sozialistischen Kampfes herausgehalten werden sollen. Vor allem über Medien, die sich selbst als oppositionell bezeichneten, werde versucht, unter Führung der von Özgür Özel gegründeten Yeni-Partei ein Bündnis aus Teilen der Linken, kemalistisch-nationalistischen Kräften und einem faschistischen Lager unter Beteiligung der IYI-Partei auf die politische Tagesordnung zu setzen.

„Es wird versucht, dieses Bündnis der Yeni-Partei aufzudrängen und sie in diese Richtung unter Druck zu setzen. Ziel ist es, die Parteien der kurdischen Bewegung und die Parteien des gemeinsamen sozialistischen Kampfes aus diesem Bündnis herauszuhalten. Wir sehen sehr deutlich, dass dieses Ziel über bestimmte Fernsehsender, die sich selbst als ‚oppositionell‘ bezeichnen, propagiert wird.“ Eine solche Strategie könne weder den angestrebten politischen Erfolg bringen noch den demokratischen Kräften und Bevölkerungsgruppen in der Türkei zugutekommen, erklärte Kenanoğlu: „Wo die kurdische Bewegung ausgeschlossen, aus dem demokratischen Kampf oder aus einem solchen Bündnis gedrängt wird, hat dieses Bündnis weder die Möglichkeit, allein zu gewinnen, noch kann daraus ein Ergebnis entstehen, das irgendeinem Volk oder irgendeiner gesellschaftlichen Gruppe zugutekommt.“

Kenanoğlu warnte zugleich vor den gesellschaftlichen Folgen der gegen die kurdische Bewegung gerichteten Vorwürfe. Viele kurdische Politiker:innen könnten solche Angriffe aufgrund ihrer politischen Erfahrung einordnen. Innerhalb der kurdischen Bevölkerung erzeugten sie jedoch zunehmend Ablehnung und Wut. „Trotz all dieses guten Willens und einer auf Gemeinsamkeit und Einbeziehung ausgerichteten Politik weiterhin mit solchen Dingen beschuldigt zu werden, führt auch dort dazu, dass sich Wut anstaut.“ Damit schadeten solche Interventionen letztlich der Demokratisierung des Landes, sagte Kenanoğlu. Auch die „Erklärung alevitischer Intellektueller“ könne er deshalb nicht als bloßen Ausdruck von Sorge oder als Warnung verstehen: „Diese Leute dienen damit keiner guten Sache. Im Gegenteil, sie müssen erkennen, dass sie Entwicklungen Vorschub leisten, die der Demokratisierung dieses Landes Hindernisse in den Weg stellen können. In diesem Sinne sehen wir sehr deutlich, dass der Text weder eine Warnung noch ein Ausdruck von Sorge ist. Deshalb halten wir ihn nicht für richtig.“

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Witwenrente 2026: So viel wird bei 1.700 Euro eigener Rente abgezogen

Wer eine eigene Altersrente von 1.700 Euro brutto erhält, muss bei einer zusätzlichen Witwenrente mit einer Einkommensanrechnung rechnen. Unter bestimmten Voraussetzungen beträgt die Kürzung seit dem 1. Juli 2026 genau 135,79 Euro im Monat.

Von einer Witwenrente von ursprünglich 1.000 Euro brutto bleiben dann 864,21 Euro vor weiteren Abzügen.

Diese Berechnung gilt allerdings nicht für jede Hinterbliebene mit einer Rente von 1.700 Euro. Entscheidend sind unter anderem der Beginn der eigenen Altersrente, weitere Einkünfte und mögliche Freibeträge für Kinder. Außerdem darf die Bruttorente nicht mit der tatsächlichen Überweisung auf das Konto verwechselt werden.

Warum die eigene Altersrente die Witwenrente mindern kann

Eine eigene gesetzliche Altersrente und eine Witwenrente können grundsätzlich nebeneinander bezogen werden. Die Altersrente beruht auf den eigenen Versicherungszeiten, während sich die Hinterbliebenenrente aus der Versicherung des verstorbenen Partners ableitet. Bei der Witwenrente wird jedoch geprüft, welches anrechenbare Einkommen die hinterbliebene Person selbst erhält.

Gesetzliche Altersrenten gehören nach § 18a SGB IV zum sogenannten Erwerbsersatzeinkommen. Sie können deshalb die Hinterbliebenenrente reduzieren. Die eigene Altersrente wird durch diese Einkommensanrechnung nicht herabgesetzt; der Abzug erfolgt bei der Witwenrente oder Witwerrente.

Allerdings wird nicht die gesamte eigene Rente verrechnet. Die Rentenversicherung ermittelt zunächst ein pauschaliertes Nettoeinkommen und zieht davon den persönlichen Freibetrag ab. Nur 40 Prozent eines verbleibenden Überschusses mindern die Hinterbliebenenrente.

Seit Juli 2026 bleiben 1.122,53 Euro anrechnungsfrei

Für die Einkommensanrechnung gilt seit dem 1. Juli 2026 ein monatlicher Grundfreibetrag von 1.122,53 Euro. Zuvor waren es 1.076,86 Euro. Die Deutsche Rentenversicherung Rheinland bestätigt die Anhebung und weist darauf hin, dass Hinterbliebene damit mehr eigenes Einkommen ohne Kürzung beziehen können.

Der Freibetrag entspricht dem 26,4-Fachen des aktuellen Rentenwerts. Seit Juli 2026 beträgt dieser Rentenwert 42,52 Euro. Die gesetzliche Verknüpfung sorgt dafür, dass sich auch der Freibetrag bei einer entsprechenden Rentenanpassung erhöht.

Die Grenze von 1.122,53 Euro bezieht sich auf das für die Anrechnung ermittelte Nettoeinkommen. Sie ist deshalb keine starre Obergrenze für die eigene Bruttorente. Weitere Hintergründe zur Anpassung erläutert der Beitrag zur Rentenanrechnung bei der Witwenrente seit Juli 2026.

So entsteht bei 1.700 Euro Altersrente der Abzug von 135,79 Euro

Die folgende Berechnung setzt eine eigene gesetzliche Altersrente von monatlich 1.700 Euro brutto voraus, die nach dem 31. Dezember 2010 begonnen hat. Weitere anrechenbare Einkünfte und zusätzliche Kinderfreibeträge bestehen im Beispiel nicht. Das Sterbevierteljahr ist bereits beendet, und die Witwenrente beträgt vor der Einkommensanrechnung 1.000 Euro brutto.

Von der eigenen Bruttorente werden zunächst pauschal 14 Prozent abgezogen. Das entspricht 238 Euro, sodass die Rentenversicherung ein rechnerisches Nettoeinkommen von 1.462 Euro berücksichtigt. Nach Abzug des Freibetrags von 1.122,53 Euro verbleiben 339,47 Euro.

Von diesem Überschuss werden 40 Prozent angerechnet. Auf Cent gerundet ergibt sich ein monatlicher Abzug von 135,79 Euro. Die angenommene Witwenrente von 1.000 Euro brutto sinkt dadurch auf 864,21 Euro.

Beispielrechnung mit den seit 1. Juli 2026 geltenden Werten Berechnungsschritt Monatlicher Betrag Eigene Altersrente brutto 1.700,00 Euro Pauschaler Abzug von 14 Prozent 238,00 Euro Rechnerisches Nettoeinkommen 1.462,00 Euro Abzüglich Grundfreibetrag 1.122,53 Euro Einkommen oberhalb des Freibetrags 339,47 Euro Davon 40 Prozent: Kürzung der Witwenrente 135,79 Euro Angenommene Witwenrente vor Einkommensanrechnung 1.000,00 Euro Witwenrente nach Einkommensanrechnung, vor weiteren Abzügen 864,21 Euro

Diese Ausgangsbeträge verwendet auch das Rechenbeispiel von Rechtsanwalt Peter Knöppel auf rentenbescheid24.de. Die 1.000 Euro Witwenrente sind dabei eine Annahme für den Einzelfall. Aus einer eigenen Altersrente von 1.700 Euro lässt sich nicht ableiten, wie hoch der ursprüngliche Hinterbliebenenrentenanspruch ist.

Der pauschale Abzug ist keine zusätzliche Kürzung der Altersrente

Die 14 Prozent dienen dazu, aus der Bruttorente einen gesetzlich pauschalierten Nettobetrag zu berechnen. Sie sollen Belastungen durch Kranken- und Pflegeversicherung sowie eine mögliche Besteuerung berücksichtigen. Es handelt sich um einen Rechenschritt für die Einkommensanrechnung, nicht um einen zusätzlichen Einbehalt von 238 Euro bei der eigenen Altersrente.

Auch die ermittelten 1.462 Euro sind deshalb nicht automatisch der Betrag, der tatsächlich auf dem Konto eingeht. Die wirklichen Abzüge können von dieser Pauschale abweichen. Wie die Pauschalierung ausgestaltet ist, erläutert die Rentenversicherung in ihren rechtlichen Hinweisen zu § 18b SGB IV.

Wer mit „1.700 Euro Rente“ bereits seine Nettoauszahlung meint, kann die Beispielrechnung somit nicht unverändert übernehmen. Dafür muss zunächst die zugehörige Bruttorente aus dem Rentenbescheid bekannt sein. Andernfalls wird mit einem falschen Ausgangsbetrag gerechnet.

Bei älteren Altersrenten kann die Kürzung höher ausfallen

Hat die eigene Altersrente bereits vor dem 1. Januar 2011 begonnen, beträgt der Pauschalabzug grundsätzlich 13 statt 14 Prozent. Bei 1.700 Euro brutto werden dann 221 Euro abgezogen. Das rechnerische Nettoeinkommen liegt folglich bei 1.479 Euro.

Mit dem Freibetrag von 1.122,53 Euro verbleibt in dieser Vergleichsrechnung ein Überschuss von 356,47 Euro. Davon 40 Prozent ergeben eine Kürzung von 142,59 Euro. Bei ansonsten gleichen Voraussetzungen fällt die monatliche Anrechnung damit um 6,80 Euro höher aus als im Beispiel mit 14 Prozent Pauschalabzug.

Was der höhere Freibetrag gegenüber dem ersten Halbjahr verändert

Bis zum 30. Juni 2026 galt noch der Freibetrag von 1.076,86 Euro. Bei unverändert angenommenen 1.700 Euro eigener Bruttorente und 14 Prozent Pauschalabzug hätte die Einkommensanrechnung damit 154,06 Euro monatlich betragen. Mit dem seit Juli geltenden Freibetrag sind es 135,79 Euro, also rechnerisch 18,27 Euro weniger.

Dieser Vergleich zeigt ausschließlich die Wirkung des höheren Freibetrags bei gleichbleibender eigener Rente. Bei einem tatsächlichen Vergleich zweier Rentenbescheide müssen auch Veränderungen der eigenen Altersrente und der ursprünglichen Witwenrente berücksichtigt werden. Aus der Anhebung des Freibetrags allein folgt daher kein für alle Hinterbliebenen gleicher Auszahlungszuwachs.

Kinder können den anrechnungsfreien Betrag erhöhen

Für jedes eigene Kind, das die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, erhöht sich der Freibetrag seit Juli 2026 um 238,11 Euro monatlich. Das betrifft insbesondere Kinder mit Anspruch auf Waisenrente. Nach § 97 SGB VI kann der Zuschlag auch zustehen, wenn der Waisenrentenanspruch nur daran scheitert, dass das Kind nicht vom verstorbenen Partner abstammt.

Bei einem berücksichtigungsfähigen Kind steigt der Freibetrag auf 1.360,64 Euro. Von den im Ausgangsbeispiel angesetzten 1.462 Euro liegen dann lediglich 101,36 Euro über der Grenze. Die Kürzung beträgt dadurch nur noch 40,54 Euro monatlich.

Mit zwei entsprechend berücksichtigungsfähigen Kindern beträgt der Freibetrag 1.598,75 Euro. In der beschriebenen Konstellation würde deshalb keine Einkommensanrechnung erfolgen. Allein die Tatsache, Kinder zu haben, reicht allerdings nicht aus: Die gesetzlichen Voraussetzungen müssen im jeweiligen Zeitraum bestehen.

864,21 Euro Witwenrente sind noch keine Nettoauszahlung

Nach der Einkommensanrechnung bleiben im Ausgangsbeispiel 864,21 Euro Witwenrente vor weiteren Abzügen. Bei pflichtversicherten Rentnerinnen und Rentnern gehen davon grundsätzlich noch die eigenen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ab. Welche Summe überwiesen wird, hängt deshalb auch vom jeweiligen Versicherungsstatus und den anzuwendenden Beitragssätzen ab.

Eine mögliche Einkommensteuer ist ebenfalls gesondert zu betrachten. Der pauschale Abzug für die Einkommensanrechnung stellt keine individuelle Steuerberechnung dar. Für die Haushaltsplanung sollte deshalb mit den tatsächlichen Zahlbeträgen beider Renten und einer gegebenenfalls zusätzlich anfallenden Steuerbelastung gerechnet werden.

Weitere Einkünfte und altes Recht können das Ergebnis verändern

Das Ergebnis von 135,79 Euro setzt voraus, dass im Beispiel nur die eigene gesetzliche Altersrente angerechnet wird. Hinzukommende Erwerbseinkünfte, bestimmte Betriebsrenten oder Einkünfte aus Vermietung können eine höhere Anrechnung auslösen. Welche Einnahmen erfasst werden, hängt auch davon ab, ob die alten oder neuen Vorschriften gelten.

Die Übergangsregelung des § 114 SGB IV greift insbesondere, wenn der Ehepartner vor 2002 gestorben ist. Sie gilt außerdem bei einer vor 2002 geschlossenen Ehe, wenn mindestens ein Ehepartner vor dem 2. Januar 1962 geboren wurde. Bestimmte zusätzliche Einkunftsarten bleiben dann bei der Anrechnung unberücksichtigt.

Die eigene gesetzliche Altersrente ist durch diese Übergangsregelung jedoch nicht generell geschützt. Auch beim sogenannten alten Recht kann sie zu einer Kürzung führen. Eine weiterführende Einordnung bietet der Beitrag darüber, welche Einkommen die Witwenrente mindern können.

Im Sterbevierteljahr wird eigenes Einkommen nicht angerechnet

Eine Ausnahme gilt während der drei Kalendermonate nach dem Sterbemonat. In diesem sogenannten Sterbevierteljahr wird das eigene Einkommen nicht auf die Witwenrente oder Witwerrente angerechnet. Das erläutert auch die Deutsche Rentenversicherung zu Rentenbeginn und Sterbevierteljahr.

Stirbt ein Ehepartner beispielsweise im August 2026, umfasst dieser Zeitraum September, Oktober und November. Die hier dargestellte reguläre Einkommensanrechnung kommt dann erst anschließend in Betracht. Wer Zahlungen unmittelbar nach dem Todesfall mit späteren Überweisungen vergleicht, muss diese Sonderregel beachten.

Weniger Einkommen kann eine frühere Neuberechnung ermöglichen

Einkommensänderungen werden nach § 18d SGB IV grundsätzlich zum nächstfolgenden 1. Juli berücksichtigt. Für eine deutliche Einkommensminderung besteht eine Ausnahme: Liegt das laufende Einkommen mindestens zehn Prozent unter dem bisher berücksichtigten Einkommen, kann die Minderung bereits ab ihrem Eintritt berücksichtigt werden. Die pauschale Aussage, eine höhere Witwenrente sei in solchen Fällen immer erst ab dem Folgemonat möglich, greift deshalb zu kurz.

Betroffene sollten die Änderung zeitnah mitteilen, belegen und eine Überprüfung der Anrechnung beantragen. Das kann etwa beim Wegfall zusätzlicher Arbeitseinkünfte von Bedeutung sein. Mehr dazu erläutert der Beitrag „Witwenrente erhöhen: Weniger Einkommen lässt Witwenrente ansteigen“.

Was Betroffene im Rentenbescheid prüfen sollten

Für die Prüfung genügt es nicht, nur auf den überwiesenen Endbetrag zu schauen. Im Bescheid sollte nachvollziehbar sein, welche eigene Bruttorente angesetzt wurde, welcher Pauschalabzug gilt und welcher Freibetrag berücksichtigt ist. Ebenso sollten weitere erfasste Einkünfte und mögliche Kinderfreibeträge zur tatsächlichen Situation passen.

Bestehen Zweifel an einem Bescheid, kommt ein Widerspruch in Betracht. Bei Bekanntgabe im Inland beträgt die Frist grundsätzlich einen Monat; die Rechtsbehelfsbelehrung enthält die Einzelheiten. Die Rentenversicherung erläutert das Verfahren und die geltenden Fristen.

Kurzes Beispiel aus der Praxis

Marianne bezieht seit 2021 eine eigene Altersrente, die im September 2026 monatlich 1.700 Euro brutto beträgt. Nach dem Tod ihres Mannes steht ihr außerhalb des Sterbevierteljahres eine Witwenrente von 1.000 Euro brutto vor Einkommensanrechnung zu. Weitere anrechenbare Einnahmen und zusätzliche Kinderfreibeträge hat sie nicht.

Die Rentenversicherung setzt nach dem Pauschalabzug 1.462 Euro eigenes Einkommen an und ermittelt eine Anrechnung von 135,79 Euro. Marianne behält damit ihre eigene Altersrente und erhält zusätzlich 864,21 Euro Witwenrente vor den weiteren Abzügen. Für ihre laufenden Ausgaben kann sie folglich nicht mit zwei ungekürzten Bruttorenten von zusammen 2.700 Euro rechnen.

Der Beitrag Witwenrente 2026: So viel wird bei 1.700 Euro eigener Rente abgezogen erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.

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5 Änderungen beim Krankengeld die jetzt kommen: “Das wird heftig”

Krankengeld: 5 Änderungen ab 2027 treffen langjährig Versicherte hart

Weniger Geld nach dem Verlust des Arbeitsplatzes, kürzere Fristen und neue Grenzen für arbeitende Rentner: Beim Krankengeld stehen spürbare Einschnitte bevor. Wer länger erkrankt, muss sich ab dem 1. Januar 2027 auf veränderte Regeln einstellen. Besonders belastend kann es werden, wenn zur Erkrankung das Ende des Beschäftigungsverhältnisses kommt.

Die von dem Sozialrechtsexperten Dr. Utz Anhalt erläuterten fünf Änderungen greifen nach der beschlossenen Fassung zum Jahresbeginn 2027; das ebenfalls vorgesehene Teilkrankengeld folgt erst 2028. Grundlage sind die beschlossene Gesetzesfassung mit den Vorschriften zum Inkrafttreten und die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt.

Nach dem Beschäftigungsende sinkt das Krankengeld auf 60 oder 67 Prozent

Der besonders einschneidende Schritt betrifft Menschen, deren Beschäftigungsverhältnis während einer Arbeitsunfähigkeit endet. Für sie wird das Krankengeld ab dem darauffolgenden Tag grundsätzlich auf 60 Prozent des Nettoarbeitsentgelts begrenzt.

Bei einem nach den gesetzlichen Vorgaben berücksichtigungsfähigen Kind beträgt der Satz 67 Prozent. Die neue Berechnung steht in § 47 Absatz 2a SGB V.

Bislang wird das reguläre Krankengeld grundsätzlich aus 70 Prozent des regelmäßigen Bruttoarbeitsentgelts berechnet, höchstens jedoch aus 90 Prozent des Nettoarbeitsentgelts. Ein Beschäftigungsende während des laufenden Anspruchs führt bisher nicht allein zu einer Neuberechnung auf Arbeitslosengeldniveau. Die neue Vorschrift verbindet den Arbeitsplatzverlust dagegen unmittelbar mit einer niedrigeren Absicherung während der Krankheit.

Entscheidend ist das tatsächliche Ende der Beschäftigung, nicht der Zugang des Kündigungsschreibens. Nach dem Wortlaut werden auch auslaufende Befristungen, Eigenkündigungen und Aufhebungsverträge erfasst, sofern die Beschäftigung während der Arbeitsunfähigkeit endet. Eine Befristung kann somit dieselbe finanzielle Folge auslösen wie eine Arbeitgeberkündigung. Weitere Einzelheiten erläutert der Beitrag zum Krankengeld nach dem Beschäftigungsende ab 2027.

Beim Vergleich der Beträge müssen die Sozialversicherungsbeiträge berücksichtigt werden. Vom regulären Krankengeld werden grundsätzlich Versichertenanteile zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung abgezogen. Bei der abgesenkten Leistung nach der neuen Vorschrift tragen die Leistungsträger die entsprechenden Beiträge allein.

Die tatsächliche Einbuße bei der Überweisung fällt deshalb geringer aus als der bloße Vergleich von 90 mit 60 Prozent des Nettoentgelts vermuten lässt.

Für Reha-Anträge bleiben nur noch vier statt zehn Wochen

Eine weitere Änderung verkürzt die Frist nach § 51 SGB V. Wenn die Erwerbsfähigkeit nach ärztlichem Gutachten erheblich gefährdet oder gemindert ist, kann die Krankenkasse zur Beantragung von medizinischer Rehabilitation oder Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben auffordern.

Ab 2027 kann sie hierfür nur noch vier Wochen statt bisher zehn Wochen einräumen.

Die Verkürzung betrifft auch die gesetzlich geregelte Aufforderung, bei erfüllten Voraussetzungen eine Regelaltersrente zu beantragen. Sie bedeutet jedoch nicht, dass die Krankenkasse jeden Erkrankten ohne weitere Voraussetzungen in eine vorgezogene Altersrente schicken dürfte.

Ebenso muss innerhalb der Frist der Antrag gestellt werden; eine bereits abgeschlossene Reha ist nicht erforderlich.

Finanziell gefährlich wird es, wenn eine wirksame Aufforderung unbeachtet bleibt. Nach § 51 Absatz 3 SGB V entfällt der Krankengeldanspruch nach Ablauf der gesetzten Frist, wenn der Antrag nicht rechtzeitig gestellt wird. Bei späterer Antragstellung lebt der Anspruch grundsätzlich erst ab diesem Tag wieder auf. Was die Verkürzung für Erkrankte bedeutet, erklärt auch der Beitrag zur neuen Vier-Wochen-Frist beim Krankengeld.

Eine hohe Teilrente schützt künftig nicht mehr vor dem Krankengeldverlust

Für Beschäftigte mit einer Altersrente verändert sich eine bisher häufig genutzte Gestaltung. Wer statt der Vollrente eine Teilrente von beispielsweise 99,99 Prozent bezieht, kann bislang unter den weiteren Voraussetzungen seinen Krankengeldschutz erhalten. Der minimale Rentenverzicht unterscheidet diese Konstellation rechtlich vom Bezug einer Altersvollrente, bei der der Anspruch ausgeschlossen ist.

Ab 2027 wird der Ausschluss in § 50 SGB V auf Alters-Teilrenten von mehr als zwei Dritteln der Vollrente ausgeweitet. Eine Teilrente von 99,99 Prozent reicht dann nicht mehr aus, um den Zugang zum Krankengeld offenzuhalten. Auch wer weiter sozialversicherungspflichtig arbeitet, kann nach dem Ende der Entgeltfortzahlung ohne diese Ersatzleistung dastehen.

Die Grenze ist genau zu beachten: Der neue Ausschluss betrifft eine Teilrente von mehr als zwei Dritteln, nicht bereits jede Teilrente in Höhe von exakt zwei Dritteln.

Eine niedrigere Teilrente garantiert allerdings noch keine Zahlung, weil die übrigen Anspruchsvoraussetzungen weiterhin erfüllt sein müssen. Wer seine Rentenhöhe ändern möchte, sollte die Folgen für Renteneinnahmen und Krankengeldschutz gemeinsam berechnen lassen.

Bei der Wahl des Krankengeldschutzes kommt eine dreimonatige Wartezeit

Hauptberuflich Selbstständige haben in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht automatisch Anspruch auf Krankengeld. Sie können den gesetzlichen Schutz unter anderem durch eine Wahlerklärung einschließen. Ab 2027 entsteht der Anspruch bei bestimmten nachträglichen Wahlerklärungen erst nach einer Wartezeit von drei Monaten ab Zugang bei der Krankenkasse.

Ausnahmen bestehen insbesondere beim erstmaligen Beginn einer freiwilligen Mitgliedschaft und beim unmittelbaren Übergang aus einem Versicherungsstatus mit Krankengeldanspruch. Für den unmittelbaren Schutz muss die Wahlerklärung in diesen Fällen innerhalb von 14 Tagen nach Beginn der Mitgliedschaft beziehungsweise dem Statuswechsel eingehen. Die Ausnahme ist daher an eine kurze Meldefrist gebunden.

Besteht bei Abgabe der Erklärung bereits Arbeitsunfähigkeit oder beginnt diese während der Wartezeit, wirkt die Erklärung grundsätzlich erst nach dem Ende dieser Arbeitsunfähigkeit.

Für Krankheiten infolge eines während der Wartezeit eingetretenen Unfalls enthält die beschlossene Fassung eine besondere Ausnahme. Die neue Wartezeit ist damit keine allgemeine dreimonatige Zahlungssperre für alle Selbstständigen mit bereits bestehendem Krankengeldschutz.

Krankenkassen dürfen zur Beratung leichter Kontakt aufnehmen

Auch beim Kontakt zwischen Krankenkasse und Versicherten verändert sich das Verfahren. Für die individuelle Beratung zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit verlangt § 44 Absatz 4 SGB V bisher grundsätzlich eine vorherige Einwilligung. Ab 2027 wird diese Einwilligungslösung durch eine gesetzliche Kontaktbefugnis mit Widerspruchsrecht ersetzt.

Die Krankenkasse darf dann Menschen kontaktieren, die Krankengeld beziehen oder voraussichtlich bald beziehen werden.

Der Kontakt kann der Beratung, der Prüfung von Leistungsansprüchen oder Maßnahmen zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit dienen. Bei der ersten Kontaktaufnahme muss die Kasse über das Recht informieren, weiteren Kontakten zu widersprechen.

Nach einem solchen Widerspruch sind weitere Kontakte auf dieser Grundlage grundsätzlich unzulässig. Ausgenommen bleiben Kontakte, die zwingend zur Erfüllung einer gesetzlichen Verpflichtung erforderlich sind. Das Widerspruchsrecht gegen Beratungskontakte ersetzt deshalb weder die Mitwirkung bei einer rechtmäßigen Anspruchsprüfung noch die Beachtung einer förmlichen Antragsfrist.

Die fünf Änderungen im Überblick Bereich Änderung ab 1. Januar 2027 Mögliche Folge Beschäftigungsende während Arbeitsunfähigkeit Krankengeld grundsätzlich 60 Prozent, mit berücksichtigungsfähigem Kind 67 Prozent des Nettoentgelts Niedrigere Absicherung nach dem Arbeitsplatzverlust Aufforderung zu Reha- oder bestimmten Rentenanträgen Vier statt zehn Wochen Antragsfrist Fristversäumnis kann den Krankengeldanspruch unterbrechen Alters-Teilrente Ausschluss bei mehr als zwei Dritteln der Vollrente Hohe Teilrenten erhalten den Krankengeldschutz nicht mehr Wahlerklärung zum Krankengeld In bestimmten Fällen drei Monate Wartezeit, mit gesetzlichen Ausnahmen Später eingeschlossener Schutz greift nicht immer sofort Beratungskontakte der Krankenkasse Kontaktbefugnis mit Widerspruchsrecht statt vorheriger Einwilligung Versicherte müssen unerwünschten weiteren Kontakten aktiv widersprechen Teilkrankengeld kommt erst 2028

Zusätzlich sieht das Gesetz ab dem 1. Januar 2028 eine Teilarbeitsunfähigkeit mit Teilkrankengeld vor. Bei einer voraussichtlich länger als vier Wochen dauernden, nicht nur geringfügigen Erkrankung kann eine ärztlich festgestellte Teilarbeitsunfähigkeit von 25, 50 oder 75 Prozent ermöglicht werden. Voraussetzung sind die Einwilligung des Versicherten und die Zustimmung des Arbeitgebers.

Für die geleistete Arbeit zahlt der Arbeitgeber anteiliges Entgelt; für den krankheitsbedingten Ausfall kommt unter den gesetzlichen Voraussetzungen Teilkrankengeld in Betracht. Daraus entsteht keine allgemeine Pflicht, trotz vollständiger Arbeitsunfähigkeit teilweise zu arbeiten. Dieses spätere Modell ist von den fünf Änderungen zu unterscheiden, die bereits 2027 einsetzen.

Praxisbeispiel: Der befristete Vertrag endet während der Krankheit

Eine Arbeitnehmerin ohne berücksichtigungsfähiges Kind verdient vor ihrer Erkrankung monatlich 3.000 Euro brutto und 2.000 Euro netto. Ihr reguläres Krankengeld beträgt vereinfacht 1.800 Euro für einen vollen Krankengeldmonat, bevor die persönlichen Sozialversicherungsbeiträge abgezogen werden. Während sie weiterhin arbeitsunfähig ist, läuft ihr befristeter Vertrag am 31. März 2027 aus.

Ab dem 1. April wird das Krankengeld nach der neuen Regelung mit 60 Prozent des bisherigen Nettoentgelts berechnet, also mit 1.200 Euro für einen vollen Monat. Die entsprechenden Sozialversicherungsbeiträge trägt dann der Leistungsträger allein.

Der Unterschied zwischen den gesetzlichen Ausgangsbeträgen beträgt 600 Euro; der tatsächliche Rückgang auf dem Konto ist wegen der unterschiedlichen Beitragsbelastung kleiner. Das fiktive Beispiel zeigt dennoch, wie eine unveränderte Erkrankung zusammen mit einem Vertragsende zu einer erheblichen Einkommenslücke führen kann.

Fragen und Antworten zu den Krankengeld-Änderungen Wird das Krankengeld ab 2027 für alle auf 60 Prozent gekürzt?

Nein. Die neue Berechnung mit 60 beziehungsweise 67 Prozent betrifft das Ende eines Beschäftigungsverhältnisses während der Arbeitsunfähigkeit. Bei fortbestehender Beschäftigung bleibt es grundsätzlich bei der regulären Berechnung aus 70 Prozent des Bruttoentgelts, höchstens 90 Prozent des Nettoentgelts.

Reicht bereits der Zugang einer Kündigung für die niedrigere Zahlung?

Nein. Entscheidend ist das Ende des Beschäftigungsverhältnisses. Die neue Berechnung beginnt grundsätzlich am darauffolgenden Tag.

Muss eine Reha innerhalb von vier Wochen beginnen?

Nein. Die verkürzte Frist betrifft die Antragstellung nach einer entsprechenden Aufforderung der Krankenkasse. Sie setzt voraus, dass die gesetzlichen Bedingungen für diese Aufforderung erfüllt sind.

Bleibt Krankengeld mit einer Teilrente von 99,99 Prozent möglich?

Ab 2027 greift bei Alters-Teilrenten von mehr als zwei Dritteln der Vollrente der neue Ausschluss. Eine Teilrente von 99,99 Prozent sichert den Anspruch dann nicht mehr.

Müssen Selbstständige künftig bei jeder Krankheit drei Monate warten?

Nein. Die dreimonatige Wartezeit betrifft bestimmte Wahlerklärungen, mit denen der Krankengeldschutz erst eingeschlossen wird. Sie beginnt nicht bei jeder neuen Erkrankung eines bereits mit Krankengeldanspruch versicherten Selbstständigen erneut.

Kann ich weiteren Beratungsanrufen der Krankenkasse widersprechen?

Ja. Die neue Kontaktregelung sieht ein Widerspruchsrecht vor, über das die Krankenkasse bei der ersten Kontaktaufnahme informieren muss. Zwingend erforderliche Kontakte zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen bleiben möglich.

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Die Bewertung sinnloser Klimaschutz-Maßnahmen

Vijay Jayaraj

Was würden die Amerikaner davon haben, wenn sie jede Tonne Kohlendioxid einsparen würden, die durch die Nutzung fossiler Brennstoffe in den Vereinigten Staaten ausgestoßen wird? Selbst wenn man unbegründete Annahmen zugrunde legt, die den sogenannten Nutzen so groß wie möglich erscheinen lassen, lautet die Antwort: gar nichts!

Die weltweite Kampagne gegen Kohlendioxid (CO₂) beruht auf einer Vorgabe, das nie überprüft worden ist. Regierungen auf der ganzen Welt haben Abgaben, Emissionshandelssysteme, Kraftstoffnormen und Subventionen eingeführt – auf der ungeprüften Prämisse, dass nationale Opfer – bis hin zur wirtschaftlichen Zerstörung – eine katastrophale Erwärmung verhindern würden.

[Hervorhebung vom Übersetzer]

Washington hat sich dieser Prämisse zweimal angeschlossen. Die Obama-Regierung legte den „Clean Power Plan“ vor und ging im Rahmen des Pariser Abkommens die Verpflichtung ein, die Emissionen um mehr als 25 % gegenüber dem Niveau von 2005 zu senken. Die Biden-Regierung ging eine finanzielle Verpflichtung ein, die der Kongress in den Klimabestimmungen des „Inflation Reduction Act“ von 2022 auf 391 Milliarden Dollar bezifferte. Rechnet man Vorschriften für Auspuffgase von Kraftfahrzeugen und Kraftwerken, Standards für Haushaltsgeräte sowie Kraftstoffvorgaben hinzu, finanzieren die Amerikaner die größte Umgestaltung eines Energiesystems in der Geschichte.

Ihnen wurde gesagt, dies würde dem Planeten helfen. Niemand sagte, in welchem Umfang.

Die Wirtschaft von 50 Bundesstaaten ruinieren – ohne jeglichen Gewinn

Ein Bericht von Kevin Dayaratna von „Advancing American Freedom“ mit dem Titel „Fifty States, Virtually No Impact“ untersucht diese Frage anhand von Computermodellen, welche die alarmistischen Klimasimulationen des IPCC nachbilden. Um den weit hergeholten apokalyptischen Behauptungen des IPCC Rechnung zu tragen, geht die Analyse von der Fantasievorstellung aus, dass die Reduzierung der Treibhausgasemissionen im Jahr 2020 begann und dauerhaft fortgesetzt wurde. Auch umstrittene technische Annahmen des IPCC wurden einbezogen.

Dennoch kam Dayaratna zu dem Ergebnis, dass die durch die Beseitigung der CO₂-Emissionen der USA vermiedene globale Erwärmung bis 2050 etwa 0,11 Grad Celsius und bis 2100 etwa 0,24 Grad Celsius betragen würde. Der Bericht stuft die 50 US-Bundesstaaten und den District of Columbia nach ihrem theoretischen Erwärmungspotenzial ein und zeigt dabei Unterschiede im Bereich winziger Bruchteile eines Grads auf. Natürlich ist es lächerlich zu glauben, dass sich solch geringe Unterschiede Jahrzehnte im Voraus vorhersagen ließen, wo doch schon die Wettervorhersage für das kommende Wochenende oft daneben liegt.

Die übergeordnete Botschaft des Berichts lautet, dass ein Abgeordneter, der für Klimamaßnahmen nach UN-Vorbild stimmt, seinen Wählern katastrophale wirtschaftliche Kosten auferlegen würde – und das im Austausch für eine Temperaturänderung, die weder messbar noch spürbar ist.

Reale Physik entlarvt pseudowissenschaftliche Absurditäten

Um das Ganze noch absurder zu machen: Jede Zahl in der Dayaratna-Analyse geht davon aus, dass die Erwärmungsanalyse des IPCC stichhaltig ist. Nimmt man diese pseudowissenschaftlichen Annahmen weg, bricht die Argumentation für die bevorzugten Klimaprogramme noch stärker zusammen. Die Physik der realen Welt reflektiert eine völlig andere Geschichte.

Treibhausgase einschließlich CO₂ zeigen mit steigender Konzentration in der Atmosphäre abnehmende Erwärmungseffekte. Bei den derzeitigen Konzentrationen sind die Infrarot-Absorptionsbanden für CO₂ bereits weitgehend gesättigt, was bedeutet, dass zusätzliche Moleküle immer weniger zur Erwärmung beitragen. Eine Verdopplung des CO₂-Gehalts von derzeit 420 ppm würde zu einem vernachlässigbaren Temperaturanstieg von weniger als 1 Grad Celsius führen.

Unter realistischeren Annahmen würde die bis 2050 vermiedene Erwärmung 0,0084 Grad Celsius (statt 0,11 Grad) betragen, wenn die Emissionen der USA vollständig beseitigt würden. Eine vollständige Reduzierung aller globalen Emissionen würde lediglich eine Erwärmung um 0,070 Grad Celsius verhindern – wiederum unter der Annahme, dass sich dies überhaupt vorhersagen lässt.

Natürliche, vorteilhafte Erwärmung

In einer Stellungnahme an die Umweltschutzbehörde (EPA) aus dem Jahr 2025 bezeichnete Dr. William Happer, emeritierter Professor für Physik an der Princeton University, die Behauptungen des IPCC als „wissenschaftlich völlig unhaltbar“. Erstens, so sagte er, hätten die Treibhausgase seit der industriellen Revolution bis heute keine katastrophale Erwärmung, keine Wetterextreme und keinen Schaden verursacht; aufgrund der Sättigung werde ihre künftige Auswirkung sogar noch geringer ausfallen. Zweitens sei der größte Teil der seit 1750 beobachteten Erwärmung auf die natürliche Erholung von der Kleinen Eiszeit zurückzuführen, wobei Treibhausgase nur einen Bruchteil dazu beitrügen.

Die EPA, so Happer, sollte „die Öffentlichkeit über die tatsächlichen wissenschaftlichen Erkenntnisse aufklären, wonach steigende Kohlendioxid- und andere (Treibhausgas-)Emissionen sowie der zunehmende Einsatz fossiler Brennstoffe den Menschen weltweit durch mehr Nahrungsmittel und günstige Energie zugutekommen werden, während die Auswirkungen auf die Temperatur und extreme Wetterereignisse nur vernachlässigbar sind.“

Der Ertrag aus Subventionen in Billionenhöhe, den Kosten für die Einhaltung von Vorschriften, höheren Strompreisen und entgangenem Wirtschaftswachstum bringen also hypothetische, winzige Temperaturänderungen, die nichts bedeuten.

Politische Entscheidungsträger sollten ihre Energieentscheidungen entsprechend abwägen und einer erschwinglichen und zuverlässigen Energieversorgung Vorrang vor den nichtssagenden Gesten einer menschenfeindlichen Ideologie einräumen.

[Hervorhebung vom Übersetzer]

Originally published at American Thinker, September 1, 2026.

Vijay Jayaraj is a Science and Research Associate at the CO2 Coalition, Fairfax, Virginia. He holds an M.S. in environmental sciences from the University of East Anglia and a postgraduate degree in energy management from Robert Gordon University, both in the U.K., and a bachelor’s in engineering from Anna University, India. He served as a research associate with the Changing Oceans Research Unit at University of British Columbia, Canada.

Link: https://wattsupwiththat.com/2026/09/02/measuring-meaningless-climate-actions/

Übersetzt von Christian Freuer für das EIKE

 

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Grundsicherung: Miete über dem Richtwert – Warum das Jobcenter nicht sofort kürzen darf

Zur Grundsicherung gehören neben dem Regelbedarf auch die Kosten für Wohnung und Heizung. Das Jobcenter zahlt jedoch nicht jede Miete, sondern es gelten angemessene Kosten für Unterkunft und Heizung.

Die Höchstgrenze dieser Angemessenheit ist nicht überall gleich. Sie hängt vom Wohnort und der Anzahl der Menschen im Haushalt ab. In Stuttgart zum Beispiel, wo die Mieten im Schnitt hoch sind, liegt auch die Angemessenheit höher als zum Beispiel im Erzgebirge mit vergleichsweise niedrigen Mieten.

Entscheidend ist oft die Bruttokaltmiete

Die Nettokaltmiete bezeichnet den reinen Preis für die Wohnung. Hinzu kommen sogenannte kalte Betriebskosten: Wasser, Müllabfuhr oder Hausreinigung. Beides zusammen ist die Bruttokaltmiete. Diese dient Jobcenten als Maßstab zum Vergleich mit den Richtwerten vor Ort.

Auch Heizkosten zählen zu den übernommenen Kosten, und hier gilt ebenfalls Angemessenheit. Haushaltsstrom hingegen müssen Sie aus dem Regelbedarf bezahlen.

Eine niedrige Kaltmiete bedeutet noch nicht, dass Sie innerhalb der vom Jobcenter gesetzten Grenze bleiben. Denn hohe Nebenkosten können die Bruttokaltmiete darüber schieben.

Jede Stadt setzt andere Richtwerte an

Die lokalen Richtwerte orientieren sich am Wohnungsmarkt und an der Haushaltsgröße. Für Alleinstehende liegt die Grenze niedrger als für eine Familie mit Kindern. Auch zwischen Städten und Kommunen gibt es erhebliche Unterschiede.

Tilmans Miete ist angemessen

Tilman ist 43 Jahre alt und lebt allein in Esslingen am Neckar. Seine Wohnung hat 42 Quadratmeter. Der Junggeselle bezahlt 570 Euro Nettokaltmiete und 90 Euro kalte Betriebskosten. Seine Bruttokaltmiete liegt damit bei 660 Euro. Zusätzlich entstehen 80 Euro Heizkosten.

Mit 660 Euro bleibt Tilman gerade noch unter dem Richtwert. Denn dieser liegt in Esslingen bei 668 Euro. Das Jobcenter berücksichtigt seine Unterkunftskosten deshalb komplett. Die Heizkosten prüft es zusätzlich. Tilman muss also keinen Teil seiner Miete aus dem Regelbedarf bezahlen.

Nadias Miete ist nicht angemessen

Nadia ist 28 Jahre alt und lebt allein in Mainz. Sie zahlt 650 Euro Nettokaltmiete und 110 Euro kalte Betriebskosten. Ihre Bruttokaltmiete liegt damit bei 760 Euro. Der örtliche Richtwert beträgt nur 660 Euro. Nadia überschreitet ihn also um 100 Euro.

Die Wohnung gilt damit nach dem lokalen Richtwert zunächst als unangemessen teuer. Was geschieht jetzt?

Zu hohe Miete bedeutet nicht sofort Umzug

Das Jobcenter kann Nadia auffordern, ihre Unterkunftskosten zu senken. Ein Umzug oder eine Untervermietung kämen dafür infrage, ebenso Verhandlungen mit dem Vermieter über eine Mietsenkung.

Nadia hat während dieses Kostensenkungsverfahren Zeit, ihre Kosten zu mindern. In der Regel beträgt die Frist maximal sechs Monate. Wenn sie eine neue Wohnung sucht, sollte Nadia dies mit Belegen dokumentieren: Bewerbungen, Absagen, Kontakte zu Wohnungsanbietern und geeignete Wohnungsanzeigen.

Findet Nadia trotz nachgewiesener und konsequenter Bemühungen keine günstigere geeignete Wohnung, darf das Jobcenter sich nicht an den Richtwert klammern. Es muss prüfen, ob eine Kostensenkung im konkreten Fall möglich und zumutbar ist.

Mietobergrenzen sind nicht immer starr

Besondere Umstände rechtfertigen höhere Kosten der Unterkunft. Das gilt etwa, wenn ein Mensch wegen einer Behinderung eine barrierefreie Wohnung benötigt, oder wenn die Gesundheit keinen Umzug zulässt. Jobcenter müssen jeden Einzelfall prüfen.

Bei einer Kostensenkungsaufforderung sollten Sie kontrollieren, ob das Jobcenter die richtige Haushaltsgröße notiert hat, den richtigen Vergleichsraum genannt und den aktuellen Richtwert genutzt.

Eine größere Wohnung kann trotzdem angemessen sein

Die Wohnfläche ist weniger wichtig als die Kosten. Kurz gesagt: Eine große Wohnung innerhalb der örtlichen Richtwerte gilt als angemessen, eine sehr kleine Wohnung, die trotzdem darüber liegt, ist es nicht.

Haushaltsgröße und tatsächliche Kosten spielen bei der Angemessenheit die wesentliche Rolle.

FAQ zu angemessenen Unterkunftskosten Gibt es eine bundesweite Mietobergrenze?

Nein. Die Richtwerte richten sich nach Wohnort und Haushaltsgröße.

Muss ich bei einer zu hohen Miete sofort umziehen?

Nein. Das Jobcenter muss zunächst eine Kostensenkung ermöglichen und den Einzelfall prüfen.

Gehören Heizkosten zur Mietobergrenze?

Meist gelten die örtlichen Richtwerte für die Bruttokaltmiete. Heizkosten prüft das Jobcenter zusätzlich.

Quellen

Bundesagentur für Arbeit, Informationen zu Unterkunft und Heizung nach dem SGB II
Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Leistungen für Unterkunft und Heizung
Jobcenter Mainz, Kosten der Unterkunft
Landkreis Esslingen, Mietobergrenzen nach SGB II und SGB XII
Sozialgesetzbuch II, § 22 – Bedarfe für Unterkunft und Heizung

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Deutsche Rente in Thailand beziehen: Rentner können Probleme bekommen

Rente in Thailand: Warum Rentner finanzielle Probleme bekommen können

Der Ruhestand in Thailand verspricht Wärme, Abstand vom Arbeitsleben und die Aussicht, mit der deutschen Rente besser auszukommen. Doch zwischen einer überwiesenen Altersrente und einem dauerhaft gesicherten Lebensunterhalt liegt eine Reihe von Voraussetzungen. Steuern, Versicherungsfragen und behördliche Nachweise können die Rechnung empfindlich verändern.

Die deutsche Rente lässt sich grundsätzlich auch in Thailand beziehen. Das bedeutet allerdings weder, dass jede Rentenart unverändert weiterläuft, noch dass der deutsche Krankenversicherungsschutz mitzieht. Wer seinen Lebensmittelpunkt verlegt, sollte deshalb vor der Ausreise klären, welcher Betrag nach allen Verpflichtungen tatsächlich zum Leben bleibt.

Die Altersrente kann nach Thailand überwiesen werden

Eine aus deutschen Beitragszeiten erworbene gesetzliche Altersrente wird grundsätzlich auch bei einem dauerhaften Aufenthalt in Thailand gezahlt. Die Überweisung kann auf ein eigenes deutsches oder ausländisches Konto erfolgen. Bankgebühren und Verluste durch die Währungsumrechnung trägt der Rentenbezieher; die Rentenversicherung gleicht sie nicht aus. Das erläutert die Deutsche Rentenversicherung zu Rentenzahlungen ins Ausland.

Vor einem Umzug sollten Rentenversicherung und Renten Service die neue Anschrift sowie gegebenenfalls die neue Bankverbindung erhalten. Ein deutsches Konto ersetzt die Mitteilung über den tatsächlichen Wohnort nicht. Wer weiterhin Zahlungen in Euro empfängt, muss außerdem die anschließenden Überweisungen und Umtauschkosten in seine Haushaltsplanung einbeziehen.

Bei bestimmten Renten drohen Einschränkungen

Besondere Vorsicht ist bei einer vollen Erwerbsminderungsrente geboten, die auch wegen des verschlossenen deutschen Teilzeitarbeitsmarktes gezahlt wird. Eine solche Arbeitsmarktrente ist anders zu behandeln als eine volle Erwerbsminderungsrente allein aus medizinischen Gründen. Bei einem dauerhaften Umzug nach Thailand kann der Anspruch auf die bisherige volle Zahlung eingeschränkt sein. Auf diese Ausnahme weist die Deutsche Rentenversicherung in ihren Informationen zum Ruhestand im Ausland hin.

Auch Rentenanteile aus bestimmten nach dem Fremdrentengesetz anerkannten Zeiten können betroffen sein. Deshalb sollte der Versicherungsträger vor der Auswanderung prüfen, welche Bestandteile des persönlichen Rentenbescheids nach Thailand gezahlt werden dürfen. Die Einzelheiten erläutert die DRV-Broschüre zum vertragslosen Ausland.

Ohne Lebensnachweis kann die Zahlung ausbleiben

Ein versäumter Brief kann ausreichen, um die monatliche Finanzplanung ins Wanken zu bringen. Wer zur Abgabe einer Lebensbescheinigung aufgefordert wird, muss den Nachweis innerhalb der genannten Frist erbringen. Bleibt er trotz Erinnerung aus, kann die Rentenzahlung vorübergehend eingestellt werden. Gegen-Hartz.de erläutert ausführlich, welche Rentner von der Lebensbescheinigung 2026 betroffen sind.

Die Aufforderung wird üblicherweise zusammen mit der jährlichen Rentenanpassungsmitteilung verschickt. Möglich sind ein bestätigtes Papierformular oder der digitale Lebensnachweis über die POSTIDENT-App. Das Papierverfahren bleibt damit eine Alternative für Menschen, die das digitale Verfahren nicht selbst durchführen können. Die Deutsche Rentenversicherung beschreibt beide Nachweiswege.

Beim digitalen Verfahren genügt es nicht, lediglich den QR-Code zu öffnen. Betroffene sollten prüfen, ob POSTIDENT die erfolgreiche Identifizierung in der App und per E-Mail mitgeteilt hat. Wer mehrere Aufforderungsschreiben für unterschiedliche Renten erhält, muss laut Renten Service jedes einzelne berücksichtigen. Die entsprechenden Hinweise stehen in den Fragen und Antworten zum digitalen Lebensnachweis.

Wird die Zahlung wegen eines fehlenden Nachweises unterbrochen, bedeutet das nicht automatisch den endgültigen Verlust des Rentenanspruchs. Der Nachweis sollte unverzüglich nachgereicht und die Wiederaufnahme der Zahlung geklärt werden. Bis zur Bearbeitung können jedoch laufende Rechnungen offenbleiben.

Thailands Steuerregeln gelten bereits seit 2024

Ein finanzielles Risiko betrifft die Besteuerung überwiesener Auslandseinkünfte. Nach den veröffentlichten Hinweisen der thailändischen Finanzverwaltung werden grundsätzlich Einkünfte erfasst, die seit dem 1. Januar 2024 entstanden sind, wenn die Person im betreffenden Einkommensjahr mindestens 180 Tage in Thailand verbracht hat und das Geld nach Thailand bringt. Auch eine Überweisung in einem späteren Jahr kann erfasst werden. Die Änderung gilt somit bereits seit 2024 und ist keine neu eingeführte Rentensteuer des Jahres 2026. Quelle: Thailändische Finanzverwaltung.

Die praktische Folge: Wer seine laufende Rente für den Lebensunterhalt nach Thailand überweist, sollte mögliche Steuerzahlungen im Budget berücksichtigen. Die bloße Tatsache, dass das Geld zunächst auf einem deutschen Konto landet, begründet keine allgemeine Steuerbefreiung.

Gesetzliche Rente und Beamtenpension werden unterschiedlich behandelt

Welcher Staat eine Zahlung besteuern darf, regelt das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Thailand. Für die gesetzliche deutsche Rente liegt das Besteuerungsrecht bei einer entsprechenden steuerlichen Ansässigkeit grundsätzlich in Thailand. Das Finanzamt Neubrandenburg führt Thailand ausdrücklich unter den Staaten auf, bei denen die deutsche Rente aufgrund des Abkommens grundsätzlich nicht in Deutschland besteuert wird. Quelle: Finanzamt Neubrandenburg.

Anders können deutsche Beamtenpensionen und andere Versorgungsleistungen aus öffentlichen Kassen behandelt werden. Für solche Zahlungen sieht Artikel 18 Absatz 2 des Abkommens grundsätzlich eine Befreiung im anderen Vertragsstaat vor. Bei Betriebsrenten kann ein deutsches Besteuerungsrecht bestehen, wenn die Voraussetzungen des Artikels 18 Absatz 1 erfüllt sind, insbesondere der dort geregelte Betriebsausgabenabzug. Eine pauschale Aussage über sämtliche „deutschen Renten“ wäre daher falsch. Quelle: Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland–Thailand.

Das Abkommen verhindert zudem nicht jede steuerliche Verpflichtung, sondern verteilt Besteuerungsrechte und regelt Entlastungen. Wer zusätzlich Mieteinnahmen, Kapitalerträge oder weitere Altersbezüge erhält, muss diese gesondert einordnen lassen. Bei weiterhin nutzbaren Wohnungen in beiden Ländern sollte auch die steuerliche Ansässigkeit geprüft werden.

Ältere Ersparnisse müssen von laufenden Einkünften unterscheidbar sein

Die thailändische Finanzverwaltung nimmt Auslandseinkünfte, die bereits vor dem 1. Januar 2024 entstanden sind, von der beschriebenen neuen Behandlung aus. Ebenso nennt sie Einkünfte aus Jahren, in denen die Person nicht in Thailand steuerlich ansässig war. Der Zeitpunkt und die Herkunft des Geldes sind deshalb nachzuweisen. Quelle: Hinweise zu Auslandseinkünften.

Daraus ergibt sich eine praktische Empfehlung: Rentenbescheide, Kontoauszüge und Überweisungsbelege sollten zusammen mit den Aufenthaltszeiten geordnet aufbewahrt werden. Liegen frühere Ersparnisse und neue Renteneingänge auf demselben Konto, sollte ihre Entwicklung nachvollziehbar bleiben. Eine hohe Überweisung lässt sich sonst später möglicherweise nur mit erheblichem Aufwand erklären.

Die Krankenversicherung kann die gesamte Rechnung verändern

Thailand gehört zum vertragslosen Ausland. Bei einer dauerhaften Wohnsitzverlegung dorthin endet die deutsche Pflichtversicherung in der Kranken- und Pflegeversicherung grundsätzlich. Die Rentenversicherung weist zudem darauf hin, dass für diesen Fall grundsätzlich kein Zuschuss zu den ausländischen Kranken- und Pflegeversicherungskosten gezahlt wird. Quelle: Deutsche Rentenversicherung, Kranken- und Pflegeversicherung im vertragslosen Ausland.

Vor dem Umzug sollte deshalb ein verbindliches Versicherungsangebot vorliegen, das den geplanten dauerhaften Aufenthalt tatsächlich abdeckt. Zu prüfen sind insbesondere die Behandlung bestehender Erkrankungen, Selbstbeteiligungen, Leistungsgrenzen und Bedingungen für die Vertragsverlängerung. Eine Police, deren Schutz für die konkrete Lebenssituation nicht ausreicht, kann im Krankheitsfall erhebliche Eigenkosten hinterlassen.

Auch Pflegebedürftigkeit gehört in die Kalkulation. Wer später regelmäßige Unterstützung benötigt, sollte deren Finanzierung gesondert absichern. Ein vorübergehender Thailandaufenthalt ist versicherungsrechtlich von einer dauerhaften Auswanderung zu unterscheiden und sollte mit der bisherigen Kasse vorab besprochen werden.

Die Rente allein verschafft noch kein Aufenthaltsrecht

Neben dem Rentenanspruch müssen die thailändischen Aufenthaltsvoraussetzungen erfüllt sein. Das thailändische Generalkonsulat in Frankfurt nennt für die dort beschriebenen Ruhestandsvisa finanzielle Nachweise von mindestens 65.000 Baht monatlichem Einkommen oder 800.000 Baht Kontoguthaben.

Die Anforderungen unterscheiden sich nach Visum und Verfahren; für das Langzeitvisum O-A ist beispielsweise auch ein bestimmter Krankenversicherungsschutz nachzuweisen. Quelle: Thailändisches Generalkonsulat Frankfurt.

Diese Beträge sind Zugangsvoraussetzungen und keine Aussage darüber, wie viel Geld im individuellen Alltag ausreicht. Für Verlängerungen sollten die jeweils verlangten Nachweise frühzeitig mit der zuständigen Immigration geklärt werden. Wer seine Planung knapp an einer Einkommensgrenze ausrichtet, kann durch eine ungünstige Währungsentwicklung zusätzliche Schwierigkeiten bekommen.

Die Deutsche Botschaft Bangkok stellt Renten- und Einkommensbescheinigungen zur Vorlage bei der Immigration aus. Nach ihrem Merkblatt vom 2. Juli 2026 werden regelmäßige monatliche Nettoeinkünfte bescheinigt; bei einer erstmaligen Beantragung ist eine persönliche Vorsprache mit Originalunterlagen erforderlich.

Eine Beantragung auf dem Postweg ist danach nicht mehr möglich. Quelle: Merkblatt der Deutschen Botschaft Bangkok.

Eine unveränderte Euro-Rente kann weniger wert sein

Für den Alltag zählt, wie viele Baht nach dem Umtausch verfügbar sind. Ein rein rechnerisches Beispiel zeigt den Unterschied: Bei 1.800 Euro und einem angenommenen Kurs von 40 Baht je Euro entstehen 72.000 Baht.

Bei einem ebenfalls nur angenommenen Kurs von 36 Baht sind es 64.800 Baht. Die Kaufkraft in Landeswährung sinkt damit vor Gebühren um zehn Prozent, obwohl die Euro-Zahlung unverändert bleibt.

Bei einer Haushaltsplanung ohne Reserve kann schon eine solche Veränderung den verfügbaren Spielraum aufzehren. Steuerrücklagen, Versicherungsbeiträge und unregelmäßige Ausgaben sollten deshalb berücksichtigt werden, bevor der vermeintlich frei verfügbare Monatsbetrag feststeht. Auch eine spätere Rückkehr nach Deutschland kann zusätzliche Mittel erfordern.

Grundsicherung im Alter wird nicht dauerhaft nach Thailand mitgenommen

Wer seine Rente in Deutschland durch Grundsicherung im Alter aufstocken lässt, kann diese Ergänzung bei einer dauerhaften Auswanderung nicht einfach behalten. Der Anspruch setzt nach § 41 SGB XII grundsätzlich den gewöhnlichen Aufenthalt im Inland voraus. Eine deutsche Meldeadresse allein ersetzt diese Voraussetzung nicht. Quelle: § 41 SGB XII.

Auch längeres Überwintern kann Folgen haben. Bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt von mehr als vier Wochen entfällt die Grundsicherung nach Ablauf der vierten Woche bis zur nachgewiesenen Rückkehr. Für Sozialhilfe an Deutsche mit gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland sieht das Gesetz nur eng begrenzte Ausnahmen bei außergewöhnlichen Notlagen und zusätzlichen Voraussetzungen vor. Quellen: § 41a SGB XII, § 24 SGB XII.

Offene Forderungen verschwinden durch den Umzug nicht

Ein Wohnsitz in Thailand schützt auch nicht automatisch vor einer Verrechnung mit der laufenden Rente. Gegen-Hartz.de berichtet über einen Rentner in Thailand, bei dem monatlich 100 Euro wegen rückständiger Sozialversicherungsbeiträge einbehalten wurden. Nach dem dort dargestellten Urteil scheiterte seine Gegenwehr unter anderem daran, dass er seine behauptete Hilfebedürftigkeit nicht ausreichend belegte.

Der Beitrag zur Verrechnung mit einer nach Thailand gezahlten Rente verdeutlicht, weshalb auch solche Bescheide und Nachweisanforderungen ernst genommen werden müssen.

Welche Schwierigkeiten das Monatsbudget gefährden

Die Risiken betreffen unterschiedliche Bereiche und können gleichzeitig auftreten. Diese Übersicht fasst die zuvor erläuterten Folgen zusammen.

Bereich Mögliches Problem Vorab zu klären Rentenart Bestimmte Renten oder Rentenanteile werden eingeschränkt gezahlt. Prüfung des persönlichen Rentenbescheids durch den Versicherungsträger. Lebensnachweis Die Zahlung wird vorübergehend unterbrochen. Frist und erfolgreicher Abschluss des Nachweises. Besteuerung Für den Alltag eingeplantes Geld wird für Steuern benötigt. Rentenart, steuerliche Ansässigkeit und überwiesene Einkünfte. Krankenversicherung Beiträge oder Eigenkosten übersteigen die Planung. Verbindlicher Schutz für den dauerhaften Aufenthalt. Aufenthaltsrecht Verlangte finanzielle Nachweise reichen nicht aus. Voraussetzungen des gewählten Visums und späterer Verlängerungen. Wechselkurs Aus derselben Euro-Rente werden weniger Baht. Haushaltsreserve für ungünstigere Umrechnungskurse. Grundsicherung Die bisherige Aufstockung entfällt. Tragfähigkeit des Budgets ohne diese Leistung. Praxisbeispiel: Die Überweisung funktioniert, trotzdem fehlt Geld

Der folgende Fall ist fiktiv: Ein 69-jähriger Rentner zieht dauerhaft nach Thailand und erhält monatlich 1.800 Euro auf sein deutsches Konto. Für seine Aufenthaltsplanung nutzt er einen gesonderten Guthabennachweis und überweist die laufende Rente für seinen Lebensunterhalt nach Thailand. Seine erste Kalkulation berücksichtigt Miete und Alltag, lässt aber Versicherungsbeiträge und mögliche Steuern weitgehend außer Acht.

Beim angenommenen Wechselkurs von 36 statt 40 Baht erhält er monatlich 7.200 Baht weniger als eingeplant. Zusätzlich muss er Geld für die Krankenversicherung und seine steuerlichen Verpflichtungen zurücklegen. Die Rente wird weiterhin überwiesen, doch sein tatsächlich verfügbares Budget fällt deutlich kleiner aus.

Sechs Fragen und Antworten zur deutschen Rente in Thailand Kann ich meine deutsche Altersrente dauerhaft in Thailand beziehen?

Ja, grundsätzlich ist das möglich. Bei besonderen Rentenbestandteilen sollte der Versicherungsträger vorher prüfen, ob die Zahlung unverändert erfolgen kann.

Brauche ich zwingend ein thailändisches Konto für die Rentenzahlung?

Nein, die Rente kann auch auf ein eigenes deutsches Konto überwiesen werden. Der tatsächliche Auslandswohnsitz muss dennoch mitgeteilt werden, und Aufenthaltsverfahren können eigene Banknachweise verlangen.

Was passiert, wenn ich die Lebensbescheinigung vergesse?

Die Rentenzahlung kann nach einer Erinnerung vorübergehend eingestellt werden. Der fehlende Nachweis sollte sofort nachgereicht werden; der Rentenanspruch geht dadurch nicht automatisch endgültig verloren.

Wird meine gesetzliche Rente weiterhin in Deutschland besteuert?

Bei steuerlicher Ansässigkeit in Thailand liegt das Besteuerungsrecht für die gesetzliche deutsche Rente grundsätzlich dort. Für Beamtenpensionen, Betriebsrenten und andere Einkünfte können abweichende Regeln gelten.

Gelten die thailändischen Regeln für jeden überwiesenen Euro?

Nein, Herkunft und Entstehungsjahr des Geldes sowie die steuerliche Ansässigkeit sind zu unterscheiden. Frühere Ersparnisse dürfen nicht pauschal mit neuen Renteneinkünften gleichgesetzt werden.

Kann ich Grundsicherung und deutsche Krankenversicherung einfach behalten?

Bei einer dauerhaften Auswanderung nach Thailand grundsätzlich nicht in der bisherigen Form. Die Grundsicherung im Alter setzt einen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland voraus, und die deutsche Pflichtversicherung in der Kranken- und Pflegeversicherung endet beim dauerhaften Umzug nach Thailand grundsätzlich.

Der Beitrag Deutsche Rente in Thailand beziehen: Rentner können Probleme bekommen erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.

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