«Der Staat ist eine Institution, die von Banden geführt wird, die aus Mördern, Plünderern und Dieben besteht, umgeben von willfährigen Handlangern, Propagandisten, Speichelleckern, Gaunern, Lügnern, Clowns, Scharlatanen, Blendern und nützlichen Idioten - eine Institution, die alles verdreckt und verdunkelt, was sie berührt.» (– Prof. Hans-Hermann Hoppe).
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Steinbrücke im Geliyê Godernê droht durch Staudamm verloren zu gehen
Im Geliyê Godernê bei Farqîn (tr. Silvan) in der nordkurdischen Provinz Amed (Diyarbakır) sorgt die Restaurierung einer schwer beschädigten historischen Steinbrücke für Kritik. Die Steinbrücke, ein Bauwerk aus den 1920er-Jahren, wurde bei Sprengarbeiten im Zuge des umstrittenen Silvan-Staudammprojekts stark in Mitleidenschaft gezogen. Nun wird die Brücke mit modernen, weißen Steinen wiederaufgebaut – von den originalen Natursteinen fehlt jede Spur.
Während Arbeiter vor Ort von einer einfachen Restaurierung sprechen, ist für Beobachter:innen klar: Die ursprüngliche Substanz der Brücke ist weitgehend zerstört, die eingesetzten Materialien stehen im deutlichen Kontrast zum historischen Charakter des Bauwerks. Die Bevölkerung vor Ort vermutet, dass die alten Steine entweder verkauft oder gestohlen wurden.
Vor über hundert Jahren von Armeniern erbaut
Die Steinbrücke, deren türkischer Name „Taşköprü“ lautet, gilt als kulturelles Erbe der Region. Errichtet wurde sie im frühen 20. Jahrhundert im Auftrag des osmanischen Sultans Abdülhamit II. von armenischen Handwerkern. Jahrzehnte überdauerte die Brücke Krieg, Vernachlässigung und Umwelteinflüsse – bis zum Eingriff durch das Großprojekt Silvan-Staudamm. Die dafür nötigen Sprengungen beschädigten nicht nur das Bauwerk selbst, sondern verursachten auch Risse in den Häusern eines nahegelegenen Dorfes.
Der Silvan-Staudamm ist eines der größten Infrastrukturprojekte der Türkei und seit 2010 im Bau. Nach seiner Inbetriebnahme sollen mehr als 50 Dörfer in den Landkreisen Farqîn, Pasûr (Kulp) und Licê (Lice) überflutet werden – samt ihrer Felder, Wälder und kulturellen Zeugnisse. Das Projekt wird immer wieder mit Heskîf (Hasankeyf) verglichen, wo eine 12.000 Jahre alte antike Siedlung dem Ilisu-Staudamm weichen musste.
Das Gedächtnis des Godernê-Tals verschwindet
Schon jetzt ist im Godernê-Tal zu beobachten, wie Natur und Geschichte Stück für Stück verschwinden. Zunächst wurden unter dem Schutz des türkischen Militärs neue Kontrollposten errichtet, anschließend begannen Rodungen in großem Umfang – genehmigt durch die Forstbehörden. Tausende Bäume wurden gefällt und verkauft. Danach folgten Sprengungen, um die Fundamente für Brückenpfeiler zu schaffen.
Als die Schäden an der Steinbrücke offensichtlich wurden, kündigten die Behörden eine Restaurierung an – doch anstelle einer denkmalgerechten Sanierung ist nun eine modernisierte Nachbildung im Gange. Besonders auffällig: Der gesamte Abschnitt der Brücke auf der Pasûr-Seite wurde abgetragen. In einem der Brückenbögen fehlen die Steine vollständig.
Bevölkerung blickt Megaprojekt mit Sorge entgegen
Auf Nachfrage erklärten Bauarbeiter: „Die Brücke wurde beschädigt, wir restaurieren sie. Sie wird sowieso unter Wasser stehen. Was mit den alten Steinen passiert ist, wissen wir nicht – sie sind alle kaputt.“ Aktuelle Aufnahmen von der der Baustelle dokumentieren den drastischen Wandel und verdeutlichen, wie historische Substanz systematisch verloren geht.
Wann der Staudamm in Betrieb geht, ist unklar. Die Menschen in der Region blicken dem Projekt weiterhin mit Sorge entgegen – nicht nur wegen der ökologischen und sozialen Folgen, sondern auch wegen des drohenden kulturellen Gedächtnisverlusts.
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Im Gedenken an Nagihan Akarsel
Seit dem Auftragsmord des türkischen Geheimdienstes an Nagihan Akarsel sind drei Jahre vergangen – doch niemand wurde zur Rechenschaft gezogen. Nagihan bleibt nicht nur eine gefallene Genossin, sondern eine Frau, die eine ganze Bewegung geprägt hat.
Geboren 1977 in Xêlîkan (tr. Gölyazı), einem Ort in der zentranatolischen Provinz Konya, der von zwangsdeportierten Kurd:innen bewohnt wird, wuchs Nagihan in einer Gemeinschaft auf, die seit Jahrhunderten Vertreibung, Assimilation und Unterdrückung widerstand. Diese Wurzeln erklären nicht nur ihre Herkunft, sondern auch den unermüdlichen, kämpferischen Geist, der ihr Leben prägte.
Mitgestalterin einer neuen Gesellschaft
Ihr Weg war nie individuell, er war Teil einer kollektiven Geschichte, eines historischen Kampfes, in dem Kurdinnen nicht nur überleben, sondern eine neue Gesellschaft gestalten. Nach dem Abitur in Konya studierte sie Journalismus in Ankara und engagierte sich in der kurdischen Jugendbewegung. Aufgrund dieses Engagements saß sie zwischen 2001 und 2007 im Gefängnis.
Als sie freikam, arbeitete sie eine Weile als Redakteurin und Autorin für die Nachrichtenagentur Dicle (DIHA). Später gehörte sie zu den Mitbegründerinnen der ersten Frauennachrichtenagentur JINHA und trug so wesentlich zur Entwicklung des Frauenjournalismus bei. In dieser Zeit begann sie auch, sich näher mit der Jineolojî auseinanderzusetzen.
„Nagihan Akarsel war das Ziel des Männerstaates“
Nagihan war ein Teil der Jineolojî, jener revolutionären Wissenschaft, die Frauen im Nahen Osten – und besonders kurdische Frauen – ermutigt, ihre eigene Geschichte, ihre eigene Kraft und ihre eigene Wahrheit zurückzuerobern. Sie hinterließ mehr als Worte: Sie hinterließ Spuren, Fragen, neue Räume des Denkens und des Handelns. In Rojava förderte sie die Bildungsarbeit im Bereich der Jineolojî und recherchierte zur Geschichte von Frauen in Efrîn. In Şengal betrieb sie Feldforschung zur Situation von Frauen nach dem vom „Islamischen Staat“ (IS) begangenen Genozid und Feminizid.
„Sie war eine Widerstandskämpferin. Deshalb wurde sie zum Ziel des Männerstaates“, erinnerte ihre Weggefährtin Şêrîn Hesen in einem Interview. „Nagihan Akarsel war das Ziel des Männerstaates. Sie kannte die Geschichte der Frauen, sie war widerständig und prägend. Uns bleibt, ihr Erbe zu bewahren und ihre Arbeit fortzuführen. Sie hat große Opfer für die Jineolojî gebracht. Ihr gerecht zu werden heißt, ihren Weg weiterzugehen und ihre Projekte zu vergrößern.“
Nagihan Akarsel stellte die Frau ins Zentrum
Nagihan verkörperte jene Haltung, die Angst in den Palästen der Macht verbreitet: die Beharrlichkeit, Wahrheit zu suchen, Geschichte neu zu schreiben, das Leben von Frauen ins Zentrum zu stellen. Sie zeigte, dass Wissenschaft nicht abstrakt sein muss, sondern ein Werkzeug des Widerstands sein kann. In ihren Jineolojî-Kursen sprach sie nicht nur über Frauen und Natur – sie öffnete Wege zurück zum eigenen Selbst, zur eigenen Geschichte, zu einer kollektiven Kraft. Wer sie traf, erinnert ihre Energie, ihre Wärme, ihre Fähigkeit, aus Fragen Widerstand zu formen. Zuletzt arbeitete sie mit Frauen aus Südkurdistan im Forschungszentrum für Jineolojî. Eines ihrer laufenden Projekte war die Einrichtung einer kurdischen Frauenbibliothek.
Nagihan war für das System gefährlich
Nagihan wurde ermordet, weil sie „gefährlich“ war – gefährlich für ein System, das auf Patriarchat, Militarismus und Kolonialismus baut. Sie wurde von elf Kugeln getroffen – aus der Waffe eines Attentäters, den der türkische Geheimdienst MIT anheuerte, um sie zu töten. Doch das, was sie erschaffen hat, lässt sich nicht mit Kugeln töten. Ihr Andenken lebt in den Frauen weiter, die heute in Kurdistan, in Rojava, in Şengal und darüber hinaus weiterkämpfen.
Nagihan hat uns gelehrt: Jin, Jiyan, Azadî ist mehr als eine Parole – es ist eine Praxis, eine Wissenschaft, eine Revolution.
Ihr Vermächtnis verpflichtet uns, nicht in Trauer stehen zu bleiben, sondern ihren Weg weiterzugehen. Nagihan Akarsel ist unsterblich – unsterblich im Kampf der Frauen, unsterblich in der Jineolojî.
https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/staatsvertreter-raumt-anschlag-auf-nagihan-akarsel-ein-34366 https://deutsch.anf-news.com/frauen/ceni-jineoloji-wird-deinen-kampf-am-leben-erhalten-39251 https://deutsch.anf-news.com/frauen/jineoloji-akademie-wir-setzen-nagihan-akarsels-arbeit-fort-34390 https://deutsch.anf-news.com/pressefreiheit/rsf-verurteilt-ermordung-von-nagihan-akarsel-34312 https://deutsch.anf-news.com/frauen/nagihan-akarsel-unter-jin-jiyan-azadi-rufen-beigesetzt-34424
Nicht-Religiöse in Ungarn, 1930-2022
Fowid-Statistikbeobachter: Nach offiziellen Darstellungen sind in der Bevölkerung Ungarns rund 73 Prozent Religiöse. Diese Zahlenangabe entspricht dem kirchlich und politisch gewünschten Gesellschaftsbild einer „christlichen Nation“. Das ist jedoch eine Realitätsverweigerung, die mit einen einfachen Trick erreicht wird, denn nur noch 44 Prozent der Bevölkerung sind tatsächlich Religiöse.
Syrian student wins third place in U-12 World Chess Championship in Kazakhstan
Student Mazen Fendi was awarded third place in the Under-12 division at the World Chess Championship, held in Almaty, Kazakhstan at the end of last September.
Minister of Education, Dr. Mohammad Abdul Rahman Tarkou, honored student Mazen in recognition of his outstanding achievement.
The event, which ran from September 19 to 30, 2025, featured over 800 participants from 84 countries.
Jobcenter flucht: Anwälte dürfen weiter Bürgergeld-Widersprüche kostenlos einreichen
Die Auseinandersetzung zwischen der Kanzlei Rightmart und dem Jobcenter Bochum über die Erstattung von Anwaltskosten hat eine grundsätzliche Frage aufgeworfen: Dürfen Kanzleien sich den Kostenerstattungsanspruch ihrer Mandantinnen und Mandanten gegen das Jobcenter abtreten lassen – und ist eine solche Klausel in der Vollmacht überraschend im Sinne von § 305c Abs. 1 BGB?
Nachdem das Sozialgericht Bremen und das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen die Praxis als unzulässig bewertet hatten, hob das Bundessozialgericht (BSG) diese Entscheidungen auf.
Zwar erfolgte die Aufhebung aus verfahrensrechtlichen Gründen; inhaltlich machten die Richterinnen und Richter jedoch deutlich, dass sie die Abtretungsklausel weder für ungewöhnlich noch für überraschend halten. Der Fall wurde zur erneuten Entscheidung an das LSG zurückverwiesen.
Wie die Kanzlei arbeitet – und warum die Kostenerstattung sehr wichtig istBevor die Kanzlei tätig wird, erteilen Mandantinnen und Mandanten eine Vollmacht. Darin ist eine Klausel enthalten, mit der der Anspruch gegen das Jobcenter auf Erstattung der Anwaltskosten an die Kanzlei abgetreten wird.
Das Modell verfolgt zwei Ziele: Zum einen soll der Zugang zum Recht für Bürgergeld-Beziehende gesichert werden, ohne dass ihnen Kosten entstehen. Zum anderen vereinfacht die Abtretung die Abwicklung, weil die Kanzlei die Kostenerstattung direkt gegenüber dem Jobcenter geltend machen kann.
Im Erfolgsfall zahlt das Jobcenter die entstandenen Gebühren; im Misserfolg greift die staatliche Kostentragung. Für die Bürgergeld-Bezieher entfällt damit die Notwendigkeit, nach einem erfolgreichen Widerspruch oder Verfahren noch einmal selbst mit der Behörde über die Begleichung der Anwaltskosten zu verhandeln.
Einwand des Jobcenters BochumDas Jobcenter Bochum sah in der Abtretungsklausel eine „überraschende Klausel“ im Sinne des § 305c Abs. 1 BGB. Nach dieser Norm werden Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht Vertragsbestandteil, wenn sie so ungewöhnlich sind, dass die Vertragspartnerin oder der Vertragspartner nicht mit ihnen zu rechnen braucht. Die Behörde argumentierte, die Abtretung gehe über das Erwartbare hinaus und sei deshalb unwirksam.
In der Konsequenz verweigerte das Jobcenter die direkte Begleichung der Anwaltskosten gegenüber der Kanzlei.
Erste Instanzen auf Seiten der BehördeSowohl das Sozialgericht Bremen als auch das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen folgten der Sichtweise des Jobcenters. Sie bewerteten die Klausel als unzulässig und gelangten so zu einer Ablehnung der unmittelbaren Kostenerstattung an die Kanzlei.
Für die Praxis hätte diese Linie erhebliche Folgen: Kanzleien müssten ihre Vergütung trotz erfolgreicher Vertretung zunächst bei den Mandantinnen und Mandanten geltend machen, die wiederum gegenüber den Behörden die Erstattung einfordern müssten – ein zusätzlicher bürokratischer Schritt mit realem Risiko von Verzögerungen.
Kurswechsel beim BundessozialgerichtDas BSG hob die vorinstanzlichen Urteile auf. Maßgeblich war zwar ein Verfahrensfehler: Der ursprüngliche Mandant, dessen Widerspruchsverfahren den Streit ausgelöst hatte, war vor dem LSG nicht beigeladen worden. Diese unterlassene Beiladung verhinderte eine abschließende Entscheidung in der Sache und zwang zur Zurückverweisung.
Gleichwohl ist die Begründung des BSG bemerkenswert. Nach Auffassung des Gerichts spricht vieles dafür, die Abtretungsklausel als wirksame und nicht überraschende Regelung zu verstehen.
Sie steht in engem Zusammenhang mit dem Mandat und dem Interesse der Mandantschaft, eine reibungslose Kostenerstattung zu gewährleisten. Das deutliche Signal: Was im Kern die Durchsetzung berechtigter Ansprüche erleichtert, ist nicht ohne Weiteres als „Überrumpelung“ in AGB zu qualifizieren.
Zurück an das LSG mit klarer AnsageMit der Zurückverweisung liegt der Ball nun wieder beim Landessozialgericht. Es muss den formellen Fehler heilen und den Mandanten ordnungsgemäß beiziehen. Inhaltlich sind die Leitplanken durch die Ausführungen des BSG abgesteckt.
Das LSG wird sich mit der Frage auseinandersetzen müssen, warum eine im Mandatskontext klar formulierte Abtretungsklausel überraschend sein sollte, wenn sie doch dem erkennbaren Zweck dient, die Kostenerstattung unmittelbar und sachgerecht zu organisieren. Die Chancen stehen gut, dass die bisherige Linie korrigiert wird.
Bedeutung für Bürgergeld-Beziehende und die RechtsschutzpraxisFür Bürgergeld-Beziehende ist die Entscheidung ein wichtiges Signal. Sie zeigt, dass niedrigschwelliger Zugang zum Recht nicht an formalen Hürden scheitern muss. Wer einen rechtswidrigen Bescheid erhält, soll sachkundig widersprechen können, ohne Kostenrisiken und ohne weitere Belastungen in der Nachbearbeitung.
Für die Rechtsschutzpraxis ist das BSG-Votum ein Plädoyer für pragmatische, transparente Vertragsgestaltung. Eine ordentliche Aufklärung, eine klar formulierte Vollmacht und eine verständlich erläuterte Abtretung sind keine versteckten Fallstricke, sondern Instrumente, um berechtigte Ansprüche durchzusetzen.
Was Betroffene jetzt wissen solltenBetroffene, die Widerspruch gegen Jobcenter-Bescheide einlegen, können sich weiterhin darauf verlassen, dass anwaltliche Unterstützung ohne eigenes Kostenrisiko möglich ist.
Entscheidend bleibt, dass die Vollmacht verständlich ist und die Abtretung offen kommuniziert wird.
Kanzleien, die die Erstattung unmittelbar gegenüber dem Jobcenter geltend machen, handeln nicht zum Nachteil, sondern gerade im Interesse ihrer Mandantschaft. Dass das BSG diesen Zusammenhang ausdrücklich betont, stärkt die Position derjenigen, die rechtliche Barrieren abbauen wollen.
AusblickDie endgültige Entscheidung liegt nach der Zurückverweisung beim LSG. Doch die Richtung ist gesetzt: Das Bundessozialgericht hat die vorinstanzlichen Urteile nicht nur aus formellen Gründen aufgehoben, sondern zugleich inhaltliche Maßstäbe formuliert. Sollte das LSG diese Linie aufgreifen, dürften die Fronten bei der Kostenerstattung bald geklärt sein.
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Vollzeitstudentin hat keinen Anspruch auf Kinderzuschlag
Keine Vermeidung von Hilfebedürftigkeit nach dem SGB 2 bei Leistungsausschluss für Auszubildende nach § 7 Abs 5 SGB 2
Studierende, die nach § 7 Abs 5 SGB II von Leistungen nach dem SGB II ausgeschlossen sind, können auch keinen Anspruch auf Kinderzuschlag nach § 6a BKGG haben.
Mit wegweisendem Urteil gibt die 67. Kammer des Sozialgerichts Hamburg am heutigem Tage bekannt, inwieweit bei einer sogenannten gemischten Bedarfsgemeinschaft Mitglieder, die von Leistungen des SGB II ausgeschlossen sind, für die Berechnung des Anspruchs auf Kinderzuschlag zu berücksichtigen sind.
Eine gemischte Bedarfsgemeinschaft, bestehend aus Mutter, die als Vollzeit-Studentin von der Leistungsberechtigung nach dem SGB II ausgeschlossen ist, Lebensgefährten und Kind, ist bei der Berechnung des Bedarfs und der Bedarfsdeckung durch das Einkommen der Bedarf der Mutter, die gemäß § 7 Abs. 5 SGB II von Leistungen des SGB II ausgeschlossen ist, – nicht zu berücksichtigen.
Kurzbegründung GerichtVermeidung von Hilfebedürftigkeit nach dem SGB 2 bei Bezug des Kinderzuschlags – gemischte Bedarfsgemeinschaft
Die Klägerin hat für ihr Kind, das in ihrem Haushalt lebt, unverheiratet und unverpartnert ist und das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, Anspruch auf Kindergeld. Auch verfügt sie über das erforderliche Mindesteinkommen. Der Kinderzuschlag würde auch die Hilfebedürftigkeit des Kindes und des Lebensgefährten der Klägerin nach § 9 SGB II vermeiden, § 6a Abs. 1 Nr. 3 BKGG.
Der Anspruch scheitert jedoch daranDass das anzurechnende Einkommen den Gesamtkinderzuschlag übersteigt und sich daher kein Zahlbetrag für den Kinderzuschlag ergibt, § 6a Abs. 6 BKGG.
Die Klägerin, ihr Lebensgefährte und das Kind leben in einer sogenannten – gemischten Bedarfsgemeinschaft. Der Lebensgefährte und damit auch das Kind sind grundsätzlich Leistungsberechtigt nach § 7 Abs. 1 SGB II.
Die Klägerin war jedoch als Vollzeit-Studentin von der Leistungsberechtigung nach dem SGB II gemäß § 7 Abs. 5 SGB II ausgeschlossen
Denn gemäß § 7 Abs. 5 Satz 1 SGB II haben Auszubildende, deren Ausbildung im Rahmen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) dem Grunde nach förderungsfähig ist, über die Leistungen nach § 27 SGB II hinaus keinen Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts. Das Studium der Klägerin ist dem Grunde nach förderungsfähig nach dem BAföG. Zwar wurde ihr Antrag auf Ausbildungsförderung abgelehnt, da die Ausbildung nach Vollendung des 30. Lebensjahres begonnen wurde. Dies hindert jedoch nicht den Ausschluss von Leistungen nach dem SGB II gemäß § 7 Abs. 5 SGB II.
§ 7 Abs. 5 SGB II ist dabei verfassungsrechtlich grundsätzlich unbedenklich (vgl. BVerfG, Beschluss vom 08.10.2014 – BvR 886/11).
Der Bedarf der Mutter und Vollzeitstudentin, welche vom Bürgergeld ausgeschlossen ist, ist bei der Bedarfsrechnung – nicht zu berücksichtigen
Hierbei schließt sich die Kammer den Ausführungen des LSG Baden-Württemberg (Urteil vom 07.08.2023 – L 12 BK 775/22 -) an:
Randnummer 30 – Zitat„Ist ein Mitglied der Bedarfsgemeinschaft wegen der grundsätzlichen Bezugsberechtigung nach dem SGB XII oder wie hier nach dem AsylbLG nicht leistungsberechtigt nach dem SGB II, ist § 9 Abs. 2 Satz 3 SGB II deshalb einschränkend dahingehend auszulegen, dass als Gesamtbedarf nur der Bedarf der leistungsberechtigten Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft anzusehen ist (BSG, Urteil 06.10.2011, B 14 AS 171/10 R, juris, auch zum Nachfolgenden).
Diesem Gesamtbedarf ist das Einkommen der Bedarfsgemeinschaft gegenüberzustellen, das sich nach Abzug des eigenen Bedarfs des nicht hilfebedürftigen Mitglieds der Bedarfsgemeinschaft ergibt. Der Kern dieser Berechnungsweise lässt sich wie folgt darlegen (Silbermann in Eicher/Luik/Harich, SGB II, 5. Aufl. 2021, § 9 Rn. 66):
Ein Mitglied der Bedarfsgemeinschaft, das von Leistungen nach dem SGB II ausgeschlossen ist, nimmt nicht an der Bedarfsermittlung teil. Dennoch ist sein Einkommen einzusetzen, wobei hiervon jedoch ein Freibetrag in Höhe seines fiktiven SGB II-Bedarfs abzusetzen ist.“
Die Kammer überträgt diese höchstrichterliche Rechtsprechung auch auf Mitglieder der Bedarfsgemeinschaften, die nach § 7 Abs. 5 SGB II von Leistungen nach dem SGB II ausgeschlossen sind
Denn dies ergibt sich zur Überzeugung des Gerichts aus der klaren Abgrenzung der Systeme Ausbildungsförderung und Grundsicherung. Nur auf diese Weise kann der vom Gesetzgeber gewollte vollständige Leistungsausschluss nach § 7 Abs. 5 SGB II umgesetzt werden.
Der mittelbare Ausschluss von Kinderzuschlag nach § 6a BKGG für Personen, die nach dem SGB II nicht leistungsberechtigt wären, ist auch verfassungsgemäß (vgl. BSG, Urteil vom 13.07.2022 – B 7/14 KG 1/2 – ).
Anmerkung vom Sozialrecht Experten Detlef Brock1. Für die Familie traurig, aber trotzdem die richtige Vorgehensweise in diesem Fall, denn keine Vermeidung von Hilfebedürftigkeit nach dem SGB 2 bei Leistungsausschluss für Auszubildende nach § 7 Abs 5 SGB 2.
2. Es gibt bereits Rechtsprechung von Landessozialgerichten und dem Bundessozialgericht. Die Rechtsfrage ist daher nicht mehr als grundsätzlich bedeutsam anzusehen.
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New Painting: Skunk Water Smoke, by Caitlin Johnstone
Putin-the-Unready?, by Paul Craig Roberts
How the Israel Lobby Took Over America’s Universities, by Paul Craig Roberts
Putins jährliche Rede über Russlands Sicht auf die Geopolitik im O-Ton
Doom of the Dumb: Tea for Two, Bosh for Nosh and Why the Left Will Lose, by Tobias Langdon
Free Speech After Charlie Kirk: An American Lesson for Pam Bondi, Donlad Trump & Netanyahu, by Ilana Mercer
Israel Is Finished, by Ted Rall
How Many Palestinian Lives Would It Take to Equal One Western Life? and Other Notes, by Caitlin Johnstone
Democracy Is a Fraud, a Cover for Rule by Private Interests, by Paul Craig Roberts
The Colonial Government of the 'YooKay', by Kevin DeAnna
Volkswagen lehnt Urteil in Brasilien zu Zwangsarbeit ab
On The Manchester Synagogue Attack
Listen to a reading of this article (reading by Tim Foley):
Two people were reportedly murdered on Thursday while attending a Manchester synagogue in what the British government has labeled a terrorist incident. Four others were seriously injured. Police say they shot and killed the suspect, a British citizen of Syrian descent.
After the attack an Arab-Israeli hasbarist named Jonathan Elkhoury jumped on Twitter to tell me that “When you dehumanize Israelis and Jews to this level, you end up with a terrorist attack in a synagogue in the UK,” adding, “You’re as complicit as the terrorists attack you sick psycho.”
Whenever western Jews get hurt these days you always see the Israel supporters having a big parade where they go “Okay that’s it, wrap it up, nobody gets to criticize Israel’s behavior anymore because you’re causing terrorism!” And then everyone ignores them and goes back to protesting the genocide, because that’s ridiculous.
I’m absolutely livid. People are waving Palestinian flags all over the place tonight, demonstrating for Palestine after the horrific murders in Manchester. They are the vile individuals who clearly have no respect for our wonderful Jewish communities or indeed for Britain as they…
— Susan Hall AM (@Councillorsuzie) October 2, 2025I don’t know whether the Manchester attack had anything to do with Gaza. It could have just been some guy having a mental health crisis. It could have been something else. But the fact that so many Israel apologists are jumping out of the woodwork to say this means everyone needs to stop defending Palestine is very revealing in and of itself.
Some thoughts:
Murder is wrong. Israel should stop committing it.
Antisemitism is wrong. Israel should stop fomenting it by massacring children under the banner of the Star of David while claiming to represent all Jews.
Terrorism is wrong. Israel should stop perpetrating it by deliberately targeting civilians with mass scale violence for the purpose of advancing a political objective.
Attacking places of worship is wrong. Israel should stop bombing mosques and churches.
Woke up to news of three horrible terrorist attacks:
1) An assailant killed 2 at a Synagogue in Manchester
2) The Israeli government murdered 45 in Gaza.
3) The Israeli government murdered 2 in Lebanon.
The 1st terrorist was killed. The remaining terrorists are still at large.
I wish the attack on the Manchester synagogue had never happened. I also feel weird about even talking about it while dozens of Palestinians are killed today whose individual names I’ll never know and whose individual deaths I’ll never see decried in western media headlines.
Their lives didn’t matter any less than the two people who were murdered in the synagogue attack. They’re just not white westerners, so their lives aren’t treated as significant. Their violent deaths aren’t seen as horrific. Their murderers aren’t denounced as monsters.
I’m seeing Israel supporters claiming that this attack means everyone needs to stop protesting against the ongoing genocide in Gaza, just like they claimed after two Israeli embassy staffers were killed in Washington back in May. Their demands will be ignored just like last time, because they are stupid. Even if a double homicide is directly motivated by opposition to Israel’s extermination campaign in Gaza, that is not a valid reason to stop opposing an active genocide. This shouldn’t even need to be said.
Last I heard it is unknown whether the synagogue attacker was motivated by Israel’s actions in Gaza, but if he was I’d say that’s one more reason to oppose Israel’s actions in Gaza. If you are too racist or apathetic to oppose a genocide on principle, then you should oppose it because it is fomenting violent extremism which could end up hurting people who look like you and live where you live.
Actually, what fuels antisemitism is murdering children by the thousands under the banner of the Star of David while adamantly insisting that your actions are inseparable from all Jews and the totality of Judaism.
— Caitlin Johnstone (@caitoz) December 26, 2023Back in December 2023 I wrote that “Actually, what fuels antisemitism is murdering children by the thousands under the banner of the Star of David while adamantly insisting that your actions are inseparable from all Jews and the totality of Judaism.”
In April of this year I said that “If you believe that all the violence and destruction in Gaza is the fault of Hamas then by your own logic you must also accept that the coming wave of antisemitism and violent extremism which is going to ensue from the incineration of Gaza will exclusively be the fault of Israel.”
I note this because if it turns out that this was yet another instance of someone flipping out about Israel’s criminality in Gaza and attacking Jewish civilians in a misguided attempt at retaliation, it’s worth pointing out that it was entirely foreseeable and preventable.
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