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25 Years Ago, 9/11 Triggered a US Crusade of Torture

A quarter-century has passed since the terrorist attack that killed almost 3,000 people in the United States on Sept. 11, 2001. During the first seven years after that mass atrocity, Pentagon spending doubled. The aftermath of 9/11 was also a huge boost for “the intelligence community.” Despite – and because of – their failure to […]
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Ein linkes Ja zur Neutralität: Clare Daly in Bern

Transition News - 9. September 2026 - 0:15

Am Samstag, 5. September, versammelten sich auf dem Berner Bundesplatz Menschen für eine Position, die im gegenwärtigen, polarisierten politischen Klima der Schweiz selten geworden ist: ein linkes Ja zur Neutralitätsinitiative, über die das Schweizer Stimmvolk am 27. September abstimmt.

Es war keine Massenveranstaltung, zu der ein linkes Komitee für die Neutralität aufgerufen hat. Aber eine auffallend engagierte und politisch durchaus gewichtige Kundgebung. Im Zentrum stand Clare Daly, die ehemalige irische Europaabgeordnete und langjährige Friedensaktivistin. Sie war eigens aus Irland nach Bern gereist – und fand deutliche Worte für eine Debatte, die ihrer Ansicht nach längst über die Schweiz hinausweist.

Daly argumentierte, dass die Neutralitätsfrage nicht als rechter Reflex oder als nostalgisches Festhalten an einer vermeintlich überholten Schweizer Sonderrolle abgetan werden dürfe. Im Gegenteil: Gerade eine konsequente Neutralität könne in einer zunehmend militarisierten europäischen Politik eine eigenständige friedenspolitische Funktion erfüllen.

Ihre Kritik richtete sich dabei insbesondere gegen die Haltung von Sozialdemokraten und Grünen. Diese unterstützten zwar rhetorisch die Ukraine und begründeten Sanktionen gegen Russland mit Solidarität und Verantwortungsbewusstsein. Daly stellte jedoch die unbequeme Frage, ob diese Politik tatsächlich dazu beitrage, den Krieg zu beenden.

Ihre Antwort fiel erwartungsgemäß deutlich aus: Sanktionen und militärische Unterstützung seien kein Ersatz für eine Friedensstrategie. Sie kritisierte, dass in Teilen der europäischen Politik inzwischen kaum noch zwischen Solidarität mit der ukrainischen Bevölkerung und einer immer weitergehenden militärischen Konfrontationslogik unterschieden werde.

Gerade aus einer linken Perspektive sei das problematisch, so Daly. Wer Frieden wirklich zum politischen Ziel mache, müsse auch bereit sein, sich mit den eigenen Bündnissen und politischen Gewissheiten auseinanderzusetzen. Dazu gehöre für sie auch ein klares Nein zur NATO und ein ebenso klares Ja zu einer konsequenten Schweizer Neutralität.

Das ist eine Position, die in der Schweiz derzeit wenig institutionelle Unterstützung genießt. Die Befürworter der Initiative sehen sich nicht nur mit der politischen Gegnerschaft von SP und Grünen konfrontiert, sondern auch mit der Mittepartei, großen Teilen der FDP und einem Großteil der etablierten Medien. Häufig wird die Initiative vor allem über ihre prominenten Unterstützer auf der rechten Seite – insbesondere über den Namen Christoph Blocher – diskutiert. Daly versuchte, diese Verkürzung zu durchbrechen.

Die Neutralitätsfrage müsse unabhängig davon beurteilt werden, wer für sie eintrete. Ein politisches Anliegen werde nicht automatisch falsch, nur weil es von der «falschen Seite» vertreten werde. Gerade für die Linke sei es deshalb an der Zeit, ihre eigene Position zur Neutralität zu reflektieren und anzupassen.

Dabei verstand Daly Neutralität ausdrücklich nicht als Passivität. Ein neutrales Land könne sich einbringen, sich für Frieden, humanitäre Hilfe und internationale Verständigung einsetzen, ohne selbst Teil einer militärischen Blockkonfrontation zu werden. Neutralität bedeute nicht, wegzuschauen. Sie könne vielmehr die Voraussetzung dafür schaffen, mit größerer Glaubwürdigkeit zwischen den Konfliktparteien aufzutreten.

Ihre Kritik traf damit einen Nerv der Veranstaltung: die Sorge, dass Europa Schritt für Schritt in eine Logik hineingezogen werde, in der Aufrüstung und militärische Abschreckung als nahezu alternativlos gelten.

Daly warnte davor, sich an diesen Zustand zu gewöhnen. Europa verhalte sich teilweise bereits so, als befinde es sich in einem offenen Krieg. Gerade deshalb sei jetzt nicht der Moment für eine «flexible» Neutralität, wie sie die Schweiz zunehmend praktiziere.

Für die Kundgebungsteilnehmer ist der 27. September deshalb mehr als eine gewöhnliche Abstimmung. Sie verbinden mit einem Ja zur Initiative die Hoffnung auf eine Schweiz, die ihre Neutralität wieder konsequenter und selbstbewusster versteht – und damit möglicherweise auch einen Kontrapunkt zur europäischen Entwicklung setzt.

Doch die Berner Kundgebung machte deutlich, dass ein Ja zur Neutralitätsinitiative nicht zwangsläufig aus dem rechten politischen Spektrum kommen muss. Clare Daly lieferte dafür einen ungewöhnlichen Beleg: eine dezidiert linke, internationalistische und pazifistische Begründung für Schweizer Neutralität.

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«Schleppnetzüberwachung aller Bankkunden»

Transition News - 9. September 2026 - 0:09

Gestern berichteten wir über ein Gerichtsverfahren wegen der Kündigung des Sparkassenkontos von Herbert Ludwig, Betreiber des Blogs Fassadenkratzer. Dabei berief sich die Sparkasse aufgrund eines angeblichen Verdachts der Terrorfinanzierung auf den Newsletter der Financial Intelligence Unit (FIU) des Bundeskriminalamts. Ludwig gewann das Verfahren. Das Landgericht Karlsruhe begründet seinen Entscheid damit, dass die Sparkasse ihren unplausiblen Anfangsverdacht nicht überprüft hatte.

Mit dem Fall befasste sich der Wirtschaftsjournalist und Autor Norbert Häring auf seinem Blog Geld ist mehr. Nun geht er näher auf den erwähnten Newsletter aus dem Jahr 2014 ein, der nicht öffentlich zugänglich ist, ihm aber vorliegt. Laut Häring haben die Banken die Kundenüberwachung seit 2014 noch erheblich intensiviert, «gedrängt von den Regulierern». Aber schon 2014 hätten es die Vorgaben des FIU «in sich» gehabt. So stehe dort auf Seite 23:

  • Es werden alle Finanzierungsquellen (legale und illegale) und Transfermöglichkeiten (offizielle und inoffizielle) zur Terrorismusfinanzierung genutzt.
  • Feste Verhaltensmuster existieren nicht.
  • Weiter muss Berücksichtigung finden, dass die für einen (Einzel-)Anschlag erforderlichen Finanzmittel gering sein können. Eine Größenordnung von einigen hundert Euro kann ausreichend sein. Eine Verdachtschöpfung allein über die Höhe von Transaktionen ist nicht ausreichend.

Der Wirtschaftsjournalist erläutert, dass demnach jegliche Transaktion verdächtig ist, «sobald sie in irgendeiner Weise vom für den Kunden oder allgemein üblichen Muster abweicht». Eine Untergrenze bei den Beträgen gebe es dabei nicht. Auch fünf Euro könnten dazu genutzt werden, um Terrorismus zu finanzieren. Häring weiter:

«Man glaubt es kaum: Die Sicherheitsbehörden haben angeblich den Anspruch und die Hoffnung, durch feinmaschige Schleppnetzüberwachung aller Finanzbewegungen zu verhindern, dass ein Terrorist unerkannt „wenige Hundert Euro“ für einen Terroranschlag zusammenbekommt. Geldautomaten spucken in Deutschland ohne weiteres 1000 Euro auf einmal aus.

Wenn man bedenkt, was die deutschen Sicherheitsbehörden typischerweise von Terroristen wussten, oder hätten wissen müssen, die einen Anschlag begangen haben, dann kann man nur den Kopf schütteln über die Chuzpe, zu behaupten, sie könnten durch finanzielle Intensivüberwachung aller Bürger Terroranschläge verhindern. Da fragt man sich leicht, was anderes dahinter stehen könnte.»

Häring zufolge lässt sich das nur durch «völligen Realitätsverlust erklären oder dadurch, dass das Verhindern von Geldwäsche und Terrorfinanzierung nur ein Vorwand ist». Dabei würden sich zwei alternative Motive aufdrängen.

So spekuliert der Autor, dass die Regierenden und ihre Sicherheitsbehörden mehr Überwachung immer bevorzugen. Und bezüglich der an Banken ausgelagerten Massenüberwachung seien «die üblichen demokratischen und rechtlichen Einschränkungen ihrer Überwachungswut außer Kraft gesetzt». Die Standards würden «im demokratiefernen Raum der internationalen Arbeitsgruppen der Sicherheitsbehörden» verabredet, wie beispielsweise der Financial Action Task Force (FATF). Alle Parlamente würden sie dann mehr oder weniger unbesehen durchwinken.

«Die Bankkunden können sich nicht juristisch wehren, weil die Banken ohne Angaben von Gründen das Konto einfach kündigen können, wenn sie widerspenstig sind», so Häring.

Ein zweiter möglicher Grund könnte gemäß dem Wirtschaftsjournalisten in der leichteren Bewältigung von Finanzkrisen zu suchen sein. Bei der globalen Finanzkrise 2007 und der anschließenden Eurokrise hätten die Regierungen die Banken mit extrem viel Geld retten müssen. Wenn die Kunden das Vertrauen in die Banken verlieren und einen sogenannten Bankrun verursachen, um an ihr Geld zu kommen, bevor die Bank zusammenbricht, sei diese kaum noch zu retten. Und wenn das einer Bank geschehe, würde das alle Banken bedrohen.

Einen solchen Run könne eine Bank heute viel leichter abwehren. So könne sie größere Überweisungen zu anderen Banken aufhalten, indem sie sich auf einen Geldwäsche- oder Terrorismusverdacht berufe, der eine intensive Befragung erfordere. Verdächtig seien auch zu hohe Bargeldabhebungen. Diese würden einer Bank ebenfalls mehrere Tage Wartezeit erlauben oder sie sogar dazu berechtigen, das Konto vorübergehend einzufrieren. Härings Fazit:

«Die Intensität der Schleppnetzüberwachung aller Bankkunden ist mit der Verhinderung von Geldwäsche und Terrorfinanzierung nicht zu rechtfertigen. Viel eher dürften eine nicht durch demokratische und rechtliche Schranken gebremste Kontrollwut der Sicherheitsbehörden und die erleichterte Verhinderung von Bankruns die Kontrolleskalation erklären, mit der unsere Verfügungsgewalt über unsere Bankguthaben immer stärker eingeschränkt wird.»

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Israel zerstörte Großteil eines Dorfes im Westjordanland

Transition News - 9. September 2026 - 0:06

Israelische Streitkräfte haben letzte Woche fast alle Gebäude und die gesamte Infrastruktur in einem palästinensischen Dorf im Gebiet Masafer Yatta im Westjordanland zerstört. Laut der israelischen Zeitung Haaretz stellt dies die umfangreichste Abrissaktion in dieser Region seit über einem Jahr dar.

Bis auf einen einzelnen Schafstall und Solarmodule seien laut der Menschenrechtsorganisation B'Tselem alle Bauwerke und Infrastrukturanlagen in Khirbet al-Tabban abgerissen. Das Dorf habe 70 Einwohner gezählt, darunter etwa 30 Minderjährige. Yuli Novak, die Direktorin von B'Tselem, erklärte:

«Israel löscht weiterhin palästinensische Gemeinden mit beschleunigtem Tempo aus – als Teil der ethnischen Säuberung, die es im Westjordanland durchführt. Das Leben der Palästinenser bleibt der israelischen Gewalt völlig schutzlos ausgeliefert.»

RT zufolge bezeichnete der örtliche Ratsvorsitzende Nidal Younis die ohne Vorwarnung durchgeführte Aktion als die «Auslöschung» des Dorfes. Das russische Portal hat auch ein Video veröffentlicht, das die Zerstörung zeigt.

Laut Haaretz genehmigte Israels Oberster Gerichtshof im Jahr 2022 die Vertreibung der Bewohner aus acht Dörfern in Masafer Yatta, um militärische Übungen zu ermöglichen. Damit habe er die Position der Regierung bestätigt, dass dort vor der Umwandlung des Gebiets in eine Schießzone im Jahr 1981 keine ständigen Bewohner gelebt hatten.

Das Gericht habe sowohl Argumente zum Völkerrecht und zur historischen Präsenz vor der Gründung Israels als auch Beweise aus Karten von vor 1967 und die Nutzung traditioneller Höhlenwohnungen zurückgewiesen. Obwohl nicht sofort vollständige Evakuierungen durchgeführt würden, habe sich das staatliche Vorgehen hin zum Abriss von Gebäuden verlagert.

Während dieser Zeit wurde gemäß der Zeitung offiziell argumentiert, dass palästinensische Bauten die militärische Einsatzbereitschaft beeinträchtigten, obwohl die israelische Infrastruktur innerhalb dieser Sperrgebiete ausgebaut wurde. Seit 2023 seien mit politischer Abstimmung zehn Außenposten und mehrere Farmen innerhalb der Schießzone errichtet worden. Militärische Anordnungen hätten die Grenzen neu gezogen, um die sich ausdehnenden Außenposten zu legalisieren und Siedlungen zu erweitern.

Zudem habe das Kabinett mindestens sechs weitere Siedlungen genehmigt. Laut B'Tselem trugen diese Maßnahmen und die Ausweitung der Schutzzonen seit Oktober 2023 zur vollständigen Vertreibung von 66 palästinensischen Gemeinden und zur teilweisen Vertreibung von 18 weiteren bei. Fast 5.000 Menschen, darunter über 2.300 Minderjährige, seien betroffen.

Die israelische Zivilverwaltung stellt diese Abrisse laut Haaretz als Strafverfolgung illegaler Bauten in den Schießzonen der Zone C dar, in denen die zivile Präsenz eingeschränkt ist. Historische Aufzeichnungen würden jedoch einen weitergehenden strategischen Zweck dieser Landausweisungen belegen. Protokolle einer Ministersitzung von 1979 würden zeigen, dass der damalige Landwirtschaftsminister Ariel Sharon erklärte, die Schießzonen seien 1967 eingerichtet worden, um Landreserven für Siedlungen zu sichern.

Darüber hinaus hätten Militärangehörige Übungen in diesen Zonen als Mittel beschrieben, um ungenehmigte palästinensische Bauten einzudämmen und die lokale Bevölkerung in diesen Gebieten zu reduzieren.

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Grönlands Eiskappe ist dieses Jahr leicht gewachsen

Transition News - 9. September 2026 - 0:04

Offiziell schmilzt Grönlands Eiskappe durch die globale Erwärmung dahin. Laut dem Bericht«European State of the Climate 2025» der EU hat der Eisschild im vergangenen Jahr 139 Gigatonnen (Gt) verloren. Das soll etwa dem 1,5-Fachen der Eismenge entsprechen, die in allen Gletschern der europäischen Alpen gespeichert ist, und dazu geführt haben, dass der globale mittlere Meeresspiegel um 0,4 mm angestiegen ist. Seit 1972 belaufen sich die Verluste demnach auf 5.747 Gt. Die Rate des Eisverlusts habe sich seit den 1980er-Jahren etwa verfünffacht und werde voraussichtlich bis über das Ende des Jahrhunderts hinaus weiter ansteigen.

Der Daily Sceptic setzt diese Daten in Kontext und weist zuerst darauf hin, dass Grönland bei der derzeitigen Geschwindigkeit 27.000 Jahre brauchen würde, um komplett abzuschmelzen. Auch sei Skepsis angebracht, wenn Wissenschaftler Trends seit den 1970er-Jahren präsentieren. Zu der Zeit hatte die Erde nämlich drei Jahrzehnte der Abkühlung hinter sich und sowohl unter Wissenschaftlern als auch unter Politikern herrschten echte Ängste vor einer Rückkehr der Kleinen Eiszeit. Zudem weist der Autor Paul Homewood auf offizielle Daten über den grönländischen Eisschild hin, die bis ins Jahr 1840 zurückreichen.

So berechneten Forscher im Jahr 2021 in einer begutachteten Studie die jährlichen Veränderungen der Eisschildmasse seit 1840. Die entsprechende Grafik bestätigt, dass der Eisschild seit den 1980er-Jahren an Masse verliert. Allerdings begann die Schmelze bereits um 1900. Im Zeitraum von 1920 bis 1970 bewegte sich der Eisverlust auf einem ähnlichen Niveau wie in den letzten drei Jahrzehnten. Laut Homewood ist das kaum überraschend, da Temperaturaufzeichnungen in ganz Grönland zeigen würden, dass es damals genauso «warm» war wie heute. Dazwischen habe es in den 1970er- und 80er-Jahren einen scharfen Temperaturrückgang gegeben. Homewood kommentiert:

«Mit anderen Worten: Dies ist kein neues Phänomen, wie man uns glauben machen will. Es ist Teil eines viel längeren Prozesses, der lange vor dem Beginn der sogenannten menschengemachten globalen Erwärmung einsetzte. Wissenschaftler haben mithilfe von Eisbohrkernen und anderen Belegen längst nachgewiesen, dass das 19. Jahrhundert wahrscheinlich die kälteste Epoche in Grönland seit der Eiszeit war. In warmen Epochen wie dem Mittelalter, der Römerzeit und früheren Jahrtausenden war die Eiskappe kleiner als heute. Jeder Rückgang der Eiskappe im letzten Jahrhundert muss als Teil dieser längerfristigen Zyklen betrachtet werden.»

Nun liegen für das im August 2026 endende Jahr vorläufige Daten vor. Grönländische Eisdaten werden nämlich gewöhnlich nach dem «hydrologischen Jahr» von September bis August dargestellt. Seit der Studie von 2021 hat sich der Eisverlust weiter verlangsamt und ist wieder auf dem Niveau der 1920er-Jahre angelangt. Und in der Saison 2025/26 gab es einen kleinen Zuwachs der Eismasse um sechs Gt.

Homewood stellt fest, dass Grönland in diesem Jahr keinen wirklichen Sommer hatte. Während die Sommerschmelze gewöhnlich Anfang Juni beginne, habe das kalte, verschneite Wetter bis weit in den Juli hinein angehalten. Infolgedessen sei die Sommerschmelze um rund 200 Gt unter dem Normalwert geblieben.

Der Autor erwähnt in diesem Zusammenhang, dass der schlechte Sommer in Grönland Teil der umfassenderen Jetstream-Konstellation war, die uns unseren heißen Sommer bescherte. Während unser Sommer von Hochdruckgebieten dominiert worden sei, sei das regnerische Wetter draußen im Atlantik geblieben und habe Grönland voll getroffen. Homewood resümiert:

«Sechs Gt sind natürlich eine winzige Menge, wenn man die enorme Unsicherheit bedenkt, wie diese Dinge berechnet werden. Es gibt keine Möglichkeit, Veränderungen der Eiskappe direkt zu messen; stattdessen werden die Zahlen aus Computermodellen errechnet, die mit Daten wie Niederschlag und Temperatur gefüttert werden. Die Experten räumen ein, dass sie oft um bis zu 100 Gt danebenliegen können.


Dennoch ist völlig klar, dass es der Eiskappe Grönlands bestens geht. Sie ist nach wie vor viel größer als meistens in den letzten 10.000 Jahren, und wenn sie überhaupt schrumpft, dann keineswegs schneller als vor einem Jahrhundert.»

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US-Ärztin: Fauci hat den ärztlichen Eid verletzt

Transition News - 9. September 2026 - 0:02

Anthony Fauci habe «seinen Eid als Arzt verletzt», als er während der «Pandemie» für flächendeckende Lockdowns eintrat und Impfstoffe als «Lösung für alles» vorantrieb. Dies warf die Ärztin Monique Yohanan in einem Interview für den «Pod Force One»-Podcast der New York Post dem ehemaligen Regierungsberater in Sachen COVID vor.

Yohanan, Fellow beim International Women's Forum, der das Weiße Haus beim neuen Impfplan beriet, erklärte gegenüber Miranda Devine von der Post, dass es Fauci «sicherlich nicht an Ego mangelt».

«Während seiner gesamten Karriere war er sehr auf den Gedanken fixiert, dass Impfstoffe gewissermaßen die Lösung für alles sind», stellte sie fest. Der Post zufolge geriet Fauci stark in die Kritik, weil er sich für die öffentliche Schließung von Schulen und Geschäften einsetzte, damit die Menschen während der «Pandemie» Abstand halten konnten. «Er wollte den Ruhm dafür ernten, hatte aber keinerlei Interesse an jeglicher Rechenschaftspflicht», so Yohanan in dem Podcast.

Gemäß der Zeitung hat Fauci sein Vorgehen verteidigt und erklärt, dass sich die Ereignisse während einer «Pandemie» rasch ändern und sich die Reaktion im Laufe der Zeit weiterentwickelt. Yohanan, eine Verfechterin individueller Entscheidungen im Gesundheitswesen, ist hingegen der Ansicht, dass Fauci «einfach seinen Eid als Arzt verletzt» hat, und ergänzte:

«Das sollte eigentlich etwas bedeuten. Als Ärztin und als Mutter bin ich wütend. Ich bin wütend darüber, was er meinem Berufsstand angetan hat, und ich bin als Mutter wütend darüber, dass er es immer noch nicht begreift. Dass die Kinder, die geschädigt wurden und nicht zur Schule gehen konnten, nicht bloß Unannehmlichkeiten hatten. Dass die Menschen, die ihre Existenz verloren haben, nicht bloß Unannehmlichkeiten hatten. Was wir bei COVID getan haben, sollte eine Warnung sein.»

Die Post weist auf die Folgen der Lockdowns hin: Millionen von Kindern hätten Lücken in ihrer Bildung und ihren sozialen Fähigkeiten davongetragen, die Arbeitslosigkeit habe Rekordhöhen erreicht und das Congressional Budget Office habe einen geschätzten Gesamtausfall der Wirtschaftsleistung von 7,6 Billionen Dollar über das nächste Jahrzehnt prognostiziert.

In dem Interview mit Devine sprach Yohanan auch über ihre Arbeit am neuen US-Impfplan. Dieser schlägt vor, den Impfstoff gegen Masern, Mumps und Röteln (MMR) getrennt zu verabreichen, um das ihrer Ansicht nach erhöhte Autismusrisiko zu senken. Die Ärztin erklärte:

«Es ist einfach ein vernünftigerer Plan. Es ist ein Plan, der besagt, dass wir nicht jeden einzelnen Impfstoff über Bord werfen müssen – und die anderen kann man immer noch bekommen. Man sollte einfach ein Gespräch mit seinem Arzt darüber führen. Es wird Zeit, dass Eltern Respekt einfordern und verlangen, als Partner in der Gesundheit ihrer Kinder und in ihrer eigenen Gesundheit behandelt zu werden. Ich halte das langfristig für eine wirklich gute Entwicklung.»

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Trump Proposes Revoking SEC’s Decades-Old Pay-to-Play Rule

President Donald Trump and his recently appointed U.S. Securities and Exchange Commission Chair Paul Aitkins are proposing to rescind the pay-to-play rule. The rule prohibits investment advisers and their officers from making or soliciting campaign contributions above a small threshold to government officials responsible for awarding investment contracts to those advisers for two years prior or during the contracting period. Craig Holman, Ph.D., government affairs lobbyist for Public Citizen, released the following statement:

“In a stunning and completely out-of-the-blue new proposal, President Trump and SEC Chair Aitkins are seeking to overturn a highly successful and decades-old anti-corruption rule. Trump’s proposal comes on the heels of – nothing. There have been no new problems with the rule and no new reasons for its repeal, though investment advisers have never particularly cared for it. The effort to rescind the pay-to-play rule is simply the latest extension of the Trump administration canceling ethics rules, especially those that get in the way of the rich getting richer.

“Back in 1994, then-SEC Chair Arthur Levitt grew fed up with repeated scandals in which investment advisers appeared to be buying government contracts by making large campaign contributions to those responsible for awarding the contracts. Levitt cracked down on this corrupt practice by banning anything but small de minimis contributions from advisers and their associates to those responsible for awarding government investment contracts, which quickly became known as the ‘pay-to-play’ rule.

“The pay-to-play rule remains on the books today because it works. Repealing it is nothing but the most brazen corruption.”

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Neustart oder Untergang? Der Verlust der deutschen Tugenden

Stell‘ dir vor, es ist Krieg oder Krawall oder Kulturkampf – und keiner geht hin! Der alte Slogan, neu fortgeschrieben… okay, but now: No way out! Schicksalswahlen in der ehemaligen „sowjetischen Besatzungszone“ (SBZ, später DDR), migrantischer Großangriff auf Europa (aktuell via Ceuta unter Gewährenlassen der Sozialistenregierung in Madrid), stetiger Schwelbrand im Nahen Osten und eine […]

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Rente nach Trennung: Gericht spricht weniger Versorgungsausgleich zu

Jahrzehntelang getrennt leben und bei der Scheidung trotzdem Rentenansprüche teilen müssen: Das kann Ehepaare auch lange nach dem Ende ihrer Beziehung treffen.

Das Oberlandesgericht Brandenburg hat den Versorgungsausgleich in einem solchen Fall eingeschränkt. Die Entscheidung zeigt, dass eine außergewöhnlich lange Trennung zusammen mit wirtschaftlicher Eigenständigkeit eine Begrenzung rechtfertigen kann.

Eine allgemeine Befreiung für getrennt lebende Ehepaare ergibt sich daraus allerdings nicht. Das Gesetz sieht eine Abweichung von der üblichen Teilung nur bei grober Unbilligkeit vor. Ob diese Ausnahme greift, hängt von den gesamten Lebensverhältnissen beider Ehepartner ab.

Der Fall: Seit 1995 getrennt, erst 2024 geschieden

Nach dem veröffentlichten Beschluss heirateten die Beteiligten 1984 und trennten sich 1995. Das Amtsgericht Strausberg schied die Ehe 2024 und berücksichtigte zunächst die Rentenanrechte aus der gesamten gesetzlichen Ehezeit vom 1. Dezember 1984 bis zum 31. Dezember 2023.

Die Frau legte Beschwerde ein und verwies auf mehr als 28 Jahre Trennung ohne wirtschaftliche Verflechtung. Das Oberlandesgericht gab ihr mit Beschluss vom 25. März 2025, Aktenzeichen 13 UF 101/24, recht und begrenzte den Ausgleich.

Die Trennung beendet die rentenrechtliche Ehezeit nicht

Für den Versorgungsausgleich verwendet das Gesetz einen genau festgelegten Zeitraum. Nach § 3 Versorgungsausgleichsgesetz beginnt die Ehezeit am ersten Tag des Heiratsmonats und endet am letzten Tag des Monats vor der Zustellung des Scheidungsantrags.

Der Auszug aus der gemeinsamen Wohnung setzt deshalb für sich genommen keinen Schlussstrich unter die Teilung der später erworbenen Anrechte.

Wird ein Scheidungsantrag beispielsweise im September zugestellt, endet die dafür berücksichtigte Ehezeit grundsätzlich am 31. August. Weder die bloße Einreichung des Antrags noch der spätere Scheidungstermin ersetzen diesen gesetzlichen Stichtag. Bei einer jahrzehntelang hinausgeschobenen Scheidung kann die Trennungsphase daher einen großen Teil des Ausgleichszeitraums ausmachen.

Warum Rentenanrechte zwischen Ehepartnern geteilt werden

Der Versorgungsausgleich folgt dem Gedanken, dass beide Ehepartner an der während der Ehe aufgebauten Absicherung teilhaben sollen. Das ist besonders bedeutsam, wenn einer wegen Kinderbetreuung oder anderer Familienaufgaben beruflich zurücksteckt. Eine geringere eigene Beitragszahlung soll dann nicht zwangsläufig zu einer entsprechend schlechteren Absicherung nach der Scheidung führen.

Nach dem Halbteilungsgrundsatz des § 1 Versorgungsausgleichsgesetz wird grundsätzlich der während der Ehezeit erworbene Anteil jedes auszugleichenden Anrechts hälftig geteilt. Es geht also um die in dieser Zeit entstandenen Ansprüche, nicht pauschal um die Hälfte der gesamten späteren Rente. Beide Ehepartner können dabei Ansprüche abgeben und zugleich Ansprüche des anderen erhalten.

Welche Altersversorgung betroffen sein kann

Der Ausgleich reicht über die gesetzliche Rente hinaus. Nach § 2 Versorgungsausgleichsgesetz können auch Beamtenversorgung, berufsständische Versorgung, Betriebsrenten sowie private Alters- und Invaliditätsvorsorge erfasst sein. Entscheidend ist, ob das jeweilige Anrecht die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt.

Auch bereits laufende Versorgungsleistungen können dazugehören. Der Rentenbeginn eines Ehepartners erledigt die Frage des Versorgungsausgleichs deshalb nicht. Wer erst im höheren Alter die Scheidung beantragt, muss die vorhandenen Versorgungen ebenso vollständig betrachten wie ein jüngeres Paar.

Wann eine vollständige Teilung grob unbillig sein kann

Die Ausnahme steht in § 27 Versorgungsausgleichsgesetz. Danach unterbleibt der Ausgleich insoweit, wie er aufgrund der gesamten Umstände grob unbillig wäre. Die Vorschrift erlaubt sowohl eine teilweise Begrenzung als auch einen vollständigen Ausschluss.

Die Hürde liegt bewusst hoch. Dass jemand die Abgabe eigener Rentenanrechte als unangenehm empfindet oder nach der Scheidung weniger Geld zur Verfügung hat, begründet für sich genommen noch keinen Ausnahmefall. Die gesetzlich vorgesehene Beteiligung des anderen Ehepartners darf nicht schon deshalb entfallen, weil sie finanziell spürbar ist.

Ebenso wenig enthält die Vorschrift eine feste Zahl von Trennungsjahren, nach deren Ablauf automatisch nichts mehr geteilt werden müsste. Auch nach sehr langer Zeit bleibt eine Prüfung beider Lebensverhältnisse erforderlich. Eine pauschale „30-Jahre-Grenze“ gibt es nicht.

Getrennte Wohnungen reichen als Erklärung nicht aus

Die rechtlichen Erläuterungen der Deutschen Rentenversicherung zu § 27 betonen die vollständige wirtschaftliche Verselbstständigung und die Entflechtung der Lebensbereiche. Zu betrachten sind außerdem die persönlichen und sozialen Verhältnisse sowie die gegenwärtige und absehbare Versorgungslage. Eine andere Meldeadresse allein beantwortet diese Fragen nicht.

Für die praktische Prüfung folgt daraus: Es muss nachvollziehbar werden, wie beide nach der Trennung ihren Lebensunterhalt bestritten und ihre Altersvorsorge aufgebaut haben. Fortbestehende finanzielle Unterstützung oder weiterhin gemeinsam getragene Verpflichtungen müssen dabei offengelegt werden. Ihr Gewicht lässt sich nur im Zusammenhang mit den übrigen Umständen beurteilen.

Warum „Trennung plus ein Jahr“ keine allgemeine Rechenregel ist

Das OLG nennt das Ende des Trennungsjahres als regelmäßigen Orientierungspunkt in vergleichbaren Ausnahmefällen. Konkret blieben nach den veröffentlichten Gründen jedoch Anrechte aus dem Zeitraum ab 1998 unberücksichtigt; die Frau hatte eine Begrenzung bis 1997 unter Einbeziehung von Kindererziehungszeiten beantragt. Einzelne Stichtage sind anonymisiert.

Für andere Ehepaare lässt sich daraus kein frei wählbares Ende der Ausgleichszeit ableiten. Wer eine Begrenzung erreichen möchte, muss sowohl deren Voraussetzungen als auch den gewünschten Umfang begründen. Die folgende Übersicht unterscheidet deshalb zwischen der gesetzlichen Regel und einer möglichen Ausnahme.

Situation Folge für den Versorgungsausgleich Ein Ehepartner zieht aus der gemeinsamen Wohnung aus. Die gesetzliche Ehezeit läuft grundsätzlich weiter. Der Scheidungsantrag wird zugestellt. Die gesetzliche Ehezeit endet mit dem letzten Tag des vorherigen Monats. Das Paar lebt seit vielen Jahren getrennt. Allein daraus ergibt sich kein automatischer Ausschluss. Die vollständige Teilung wäre nach Prüfung aller Umstände grob unbillig. Das Familiengericht kann den Ausgleich nach § 27 begrenzen oder ausschließen. Die Ehepartner treffen eine wirksame Vereinbarung. Der Ausgleich kann nach deren Inhalt abweichend geregelt werden. Welche Angaben Betroffene im Verfahren benötigen

Wer sich auf einen Härtefall beruft, muss die dafür sprechenden Tatsachen vortragen. Die Rentenversicherung weist in ihren rechtlichen Erläuterungen ausdrücklich darauf hin, dass das Familiengericht ohne konkrete Anhaltspunkte nicht in jede denkbare Richtung nach Ausschlussgründen sucht. Die Pflicht des Gerichts zur Sachverhaltsaufklärung ersetzt deshalb keine nachvollziehbare Darstellung der eigenen Lebensgeschichte.

Als Vorbereitung bietet sich eine zeitliche Übersicht über Trennung, Haushaltsführung, gegenseitige Zahlungen und berufliche Entwicklung an. Vorhandene Mietverträge, Vereinbarungen und Zahlungsnachweise können helfen, diese Angaben zu belegen. Welche Unterlagen tatsächlich benötigt werden, hängt davon ab, welche Tatsachen zwischen den Ehepartnern streitig sind.

Auch eine Vereinbarung kann den Ausgleich regeln

Getrennt lebende Ehepartner können ihre Altersversorgung einvernehmlich ordnen. § 6 Versorgungsausgleichsgesetz erlaubt Vereinbarungen, die den Versorgungsausgleich ganz oder teilweise ausschließen oder in eine umfassendere Vermögensregelung einbeziehen. Eine solche Lösung setzt die Zustimmung beider Seiten voraus.

Eine beiläufige private Absprache genügt dafür regelmäßig nicht. Nach den Informationen der Familienanwälte im Deutschen Anwaltverein kommen eine notarielle Beurkundung oder eine entsprechend protokollierte gerichtliche Vereinbarung in Betracht. Die rechtliche Wirksamkeit muss ebenso geklärt werden wie die Folgen für die eigenständige Altersabsicherung beider Beteiligten.

Das Familiengericht entscheidet, die Rentenversicherung setzt um

Über die Aufteilung entscheidet das Familiengericht auf Grundlage der Auskünfte der Versorgungsträger. Die Rentenversicherung setzt anschließend die verbindliche Entscheidung um. Nach ihren Informationen zum Versorgungsausgleich entstehen bei der üblichen internen Teilung eigene Anrechte für den jeweils anderen Ehepartner.

Eine bereits rechtskräftige Entscheidung lässt sich deshalb nicht allein durch einen Hinweis auf die frühere Trennung beim Rentenversicherungsträger beseitigen. Für eine spätere Abänderung bestehen eigene Voraussetzungen. Dass eine Neuberechnung auch Nachteile haben kann, erläutert gegen-hartz.de im Beitrag über mögliche Renteneinbußen nach einem Abänderungsantrag.

Scheidungsbeschluss und Mitteilungen über übertragene Anrechte sollten zudem dauerhaft aufbewahrt werden. Beim späteren Rentenantrag helfen sie, frühere Entscheidungen vollständig anzugeben. Welche Folgen fehlerhafte Angaben haben können, zeigt der Beitrag über eine Rentenrückforderung wegen eines nicht angegebenen Versorgungsausgleichs.

Kurzes Beispiel aus der Praxis

Ein vereinfachtes, fiktives Beispiel: Claudia und Thomas lassen sich nach jahrzehntelanger Trennung scheiden. Das Gericht erkennt nach Prüfung ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse einen teilweisen Ausschluss an. Für den noch auszugleichenden Zeitraum verbleiben bei Claudia 12 und bei Thomas 8 vergleichbare Entgeltpunkte aus der gesetzlichen Rentenversicherung.

Bei hälftiger Teilung gibt Claudia 6 Punkte ab und erhält 4 Punkte von Thomas. Für diesen Zeitraum stehen damit rechnerisch beiden jeweils 10 Punkte zu. Die im ausgeschlossenen Zeitraum erworbenen Punkte bleiben bei der Person, die sie erworben hat; weitere Anrechte und Besonderheiten sind in diesem Beispiel nicht berücksichtigt.

Sechs Fragen und Antworten zum Versorgungsausgleich bei langer Trennung Endet der Versorgungsausgleich mit dem Auszug?

Nein. Für die gesetzliche Ehezeit zählt grundsätzlich der letzte Tag des Monats vor der Zustellung des Scheidungsantrags. Eine frühere Begrenzung erfordert eine tragfähige rechtliche Grundlage.

Entfällt die Teilung nach 30 Jahren Trennung automatisch?

Nein, eine solche feste Grenze gibt es nicht. Eine lange Trennung kann zusammen mit weiteren Umständen eine Ausnahme rechtfertigen, ersetzt aber nicht die Prüfung des Einzelfalls.

Wird bei der Scheidung die gesamte Rente halbiert?

Grundsätzlich werden die während der gesetzlichen Ehezeit erworbenen Anteile der auszugleichenden Versorgungsanrechte geteilt. Vor der Ehe erworbene Anteile gehören grundsätzlich nicht dazu.

Betrifft der Versorgungsausgleich nur die gesetzliche Rentenversicherung?

Nein. Auch betriebliche, private, berufsständische und beamtenrechtliche Versorgungsanrechte können unter die gesetzlichen Regelungen fallen.

Können beide Ehepartner auf den Ausgleich verzichten?

Ein vollständiger oder teilweiser Ausschluss kann vereinbart werden. Die Vereinbarung muss die rechtlichen Anforderungen an Form und Inhalt erfüllen.

Hebt die Entscheidung aus Brandenburg alte Rentenkürzungen auf?

Nein. Bereits verbindliche Entscheidungen bleiben bestehen, solange sie nicht in einem dafür vorgesehenen Verfahren geändert werden. Ob eine Abänderung möglich und wirtschaftlich sinnvoll ist, muss gesondert geprüft werden.

Der Beitrag Rente nach Trennung: Gericht spricht weniger Versorgungsausgleich zu erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.

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Renten-Urteil: Die Rentenkasse kürzt die Rente auch um die Hälfte

Ein aktuelles Renten-Urteil sorgt bei vielen Rentnerinnen und Rentner für Verunsicherung: Darf die Rentenversicherung laufende Rentenzahlungen kürzen, wenn noch Forderungen gegen Rentnerinnen oder Rentner bestehen?

Die Antwort lautet: Ja, unter bestimmten Voraussetzungen darf die Rentenkasse eine sogenannte Aufrechnung vornehmen. In besonderen Fällen kann das sogar bis zur Hälfte der laufenden Rente reichen.

Was bedeutet Aufrechnung bei der Rente?

Bei einer Aufrechnung behält die Rentenversicherung einen Teil der laufenden Rente ein. Dieser Betrag wird dann genutzt, um eine offene Forderung zu tilgen. Das kann zum Beispiel eine Rückforderung wegen zu viel gezahlter Rente sein.

Die gesetzliche Grundlage findet sich in § 51 SGB I. Danach kann ein Leistungsträger unter anderem mit Erstattungsansprüchen wegen zu Unrecht erbrachter Sozialleistungen gegen laufende Geldleistungen aufrechnen.

Bei solchen Forderungen ist eine Aufrechnung bis zur Hälfte der laufenden Leistung möglich, sofern betroffene Rentner nicht nachweisen, dass dadurch eine Hilfebedürftigkeit entsteht.

Warum eine Kürzung bis zur Hälfte möglich sein kann

Die Grenze von bis zu 50 Prozent ist hart. Sie ist aber im Gesetz ausdrücklich vorgesehen. Entscheidend ist, ob die Forderung zu den sog. “privilegierten Forderungen” gehört, etwa zu Rückforderungen überzahlter Sozialleistungen oder Beitragsforderungen.

Die Deutsche Rentenversicherung geht bei Aufrechnungen nach § 51 Abs. 2 SGB I grundsätzlich von der halben Nettorente aus.

Gleichzeitig darf die Aufrechnung nicht dazu führen, dass der Rentner hilfebedürftig im Sinne des SGB XII oder SGB II wird. Wer sich darauf beruft, muss seine finanzielle Lage nachvollziehbar belegen.

Das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg

Im viel beachteten Fall vor dem Landessozialgericht Baden-Württemberg ging es um einen Rentner, der nach einem Versorgungsausgleich zu viel Rente erhalten hatte.

Die Rentenversicherung forderte einen Betrag von 2.397,96 Euro zurück. Weil der Mann die Forderung nicht beglich, setzte die Rentenkasse später eine monatliche Aufrechnung von 200 Euro an.

Das Gericht bestätigte jedoch, dass eine solche Aufrechnung grundsätzlich zulässig sein kann. Entscheidend war, dass dem Rentner nach Berechnung des Sozialamts noch genügend finanzieller Spielraum blieb.

Der Fall zeigt: Nicht allein die Höhe der Forderung ist entscheidend, sondern die konkrete wirtschaftliche Situation des Betroffenen.

Betroffene müssen Hilfebedürftigkeit belegen

Wer eine Rentenkürzung durch Aufrechnung verhindern oder reduzieren will, muss selbst aktiv werden. Ein pauschaler Hinweis auf hohe Lebenshaltungskosten reicht regelmäßig nicht aus.

Benötigt werden belastbare Angaben zu Einkommen, Miete, Krankenversicherung, Pflegekosten, Unterhaltspflichten und weiteren notwendigen Ausgaben.

Die Rentenversicherung muss die Aufrechnung zwar rechtlich prüfen und ihr Ermessen ausüben. Die Hilfebedürftigkeit muss aber der Rentner nachweisen.

Nach den Verwaltungshinweisen der Rentenversicherung ist diese Prüfung bei § 51 Abs. 2 SGB I stark vom Nachweis des Leistungsberechtigten abhängig.

Was Rentner bei einem Aufrechnungsbescheid prüfen sollten Prüfung Warum er wichtig ist Art der Forderung Nicht jede offene Forderung erlaubt eine Kürzung bis zur Hälfte der laufenden Rente. Höhe der einbehaltenen Rente Die Rentenkasse muss die gesetzlichen Grenzen beachten und darf nicht beliebig kürzen. Nachweis der Hilfebedürftigkeit Wer durch die Kürzung auf Bürgergeld oder Sozialhilfe angewiesen wäre, kann sich dagegen wehren. Ermessensentscheidung Die Behörde muss den Einzelfall prüfen und darf nicht schematisch handeln. Rechtsbehelfsfrist Gegen einen Bescheid kann meist innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden. Grenzen der Aufrechnung

Die Aufrechnung ist aber kein Freibrief für die Rentenkasse. Sie muss auf einer bestehenden und durchsetzbaren Forderung beruhen. Außerdem muss der Bescheid erkennen lassen, weshalb die Rentenversicherung gerade diesen Betrag einbehält.

Eine wichtige Grenze zeigt ein Urteil des Bundessozialgerichts vom 3. Dezember 2024. Dort ging es um Beitragsforderungen, die nach einer Restschuldbefreiung noch gegen eine laufende Verletztenrente aufgerechnet werden sollten. Das Bundessozialgericht entschied, dass die Voraussetzungen der Aufrechnung nach erteilter Restschuldbefreiung nicht vorlagen.

Warum das Urteil für Rentner wichtig ist

Für Rentnerinnen und Rentner bedeutet die Rechtsprechung zweierlei. Einerseits kann die Rentenkasse offene Forderungen durchaus durch Einbehalt von Rententeilen durchsetzen. Andererseits bestehen klare Grenzen, die im Einzelfall geprüft werden müssen.

Was Betroffene konkret tun sollten

Nach Erhalt eines Aufrechnungsbescheids sollten Betroffene den Bescheid genau lesen und die Frist prüfen. Meist bleibt nur ein Monat für einen Widerspruch. Parallel sollten alle Belege zur finanziellen Situation zusammengestellt werden.

Dazu gehören Rentenbescheid, Mietvertrag, Kontoauszüge, Nachweise über Kranken- und Pflegeversicherung, Heizkosten, Darlehensverpflichtungen sowie besondere Krankheits- oder Pflegekosten.

Sinnvoll kann auch eine Beratung bei Sozialverbänden, Rentenberatern oder Fachanwälten für Sozialrecht sein. Je früher reagiert wird, desto besser lassen sich Fehler im Verfahren korrigieren.

Kurzes Beispiel aus der Praxis

Ein Rentner erhält monatlich 1.300 Euro Nettorente. Die Rentenversicherung fordert 2.400 Euro zurück, weil in der Vergangenheit zu viel Rente gezahlt wurde. Sie kündigt an, monatlich 250 Euro einzubehalten.

Der Rentner legt Widerspruch ein und reicht Nachweise über 780 Euro Miete, 130 Euro Kranken- und Pflegekosten sowie weitere notwendige Ausgaben ein. Ergibt die Prüfung, dass er durch den Einbehalt hilfebedürftig würde, muss die Rentenkasse die Aufrechnung reduzieren oder unterlassen. Kann er dies nicht belegen, kann der monatliche Einbehalt rechtlich Bestand haben.

Fragen und Antworten zum Renten-Urteil 1. Darf die Rentenversicherung die laufende Rente kürzen?

Ja, die Rentenversicherung darf unter bestimmten Voraussetzungen einen Teil der laufenden Rente einbehalten. Das geschieht durch eine sogenannte Aufrechnung, wenn zum Beispiel eine überzahlte Rente zurückgefordert wird. Die Kürzung muss aber gesetzlich zulässig und im Einzelfall begründet sein.

2. Wie stark darf die Rente gekürzt werden?

In bestimmten Fällen kann die Aufrechnung bis zur Hälfte der laufenden Rente betragen. Das gilt vor allem bei Rückforderungen wegen zu Unrecht gezahlter Sozialleistungen oder bei bestimmten Beitragsforderungen. Die Rentenkasse darf die Grenze aber nicht beliebig ausschöpfen.

3. Gibt es eine Schutzgrenze für Rentnerinnen und Rentner?

Ja, Betroffene dürfen durch die Kürzung nicht hilfebedürftig werden. Wer durch den Einbehalt auf Sozialhilfe oder Bürgergeld angewiesen wäre, kann sich dagegen wehren. Dafür müssen Einnahmen, Miete, Versicherungen und notwendige Ausgaben nachvollziehbar belegt werden.

4. Was sollten Betroffene nach einem Aufrechnungsbescheid tun?

Betroffene sollten den Bescheid sofort prüfen und die Widerspruchsfrist beachten. Meist beträgt diese Frist einen Monat. Wichtig ist außerdem, alle Unterlagen zur finanziellen Situation zusammenzustellen und der Rentenversicherung vorzulegen.

5. Reicht ein Hinweis auf hohe Lebenshaltungskosten aus?

Nein, ein allgemeiner Hinweis reicht in der Regel nicht aus. Die finanzielle Belastung muss konkret nachgewiesen werden. Dazu gehören zum Beispiel Mietvertrag, Kontoauszüge, Rentenbescheid, Nachweise über Kranken- und Pflegeversicherung sowie Belege über besondere notwendige Ausgaben.

Fazit

Eine Rentenkürzung durch Aufrechnung ist rechtlich möglich und kann im Einzelfall bis zur Hälfte der laufenden Rente betragen. Sie ist aber an Voraussetzungen gebunden. Die wichtigste Schutzlinie für Betroffene ist der Nachweis, dass durch die Kürzung Hilfebedürftigkeit eintreten würde.

Das Urteil zeigt deshalb nicht nur die Durchsetzungsmöglichkeiten der Rentenkasse. Es macht auch deutlich, wie wichtig vollständige Unterlagen, fristgerechter Widerspruch und eine genaue Prüfung des Bescheids sind.

Quelle

Aktenzeichen L 13 R 1262/25

Der Beitrag Renten-Urteil: Die Rentenkasse kürzt die Rente auch um die Hälfte erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.

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Der Putsch gegen den Wahlsieger rollt an: Schulze will mögliche Siegmund-Regierung von MPK-Vorsitz ausschließen

Unmittelbar nach Bekanntwerden des historischen AfD-Sieges in Sachsen-Anhalt schien es zunächst so, als würde beim vernichtend geschlagenen CDU-Ministerpräsidenten Sven Schulze so etwas wie politischer Anstand oder selbstkritische Besinnung auf das, was wahre Demokratie ausmacht, aufblitzen: Er gratulierte der AfD, gestand sein eigenes Desaster schonungslos ein und widersprach dem empörten Gesülze, das Wahlergebnis sei ein “schwarzer […]

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Allies’ Concrete Action on Settlements Welcome and Necessary

Center for International Policy Executive Vice President Matt Duss issued the following statement in response to new measures announced by the United Kingdom and other US allies in response to Israeli settlement expansion:

“Banning the import of settlement goods and sanctioning those who facilitate settlement expansion are welcome, if long overdue, steps toward upholding international law, protecting Palestinian national rights, and advancing regional security. Several countries have announced that they will join the United Kingdom in adopting such measures, which we urge them to consistently enforce. We also applaud the UK’s recognition that Israel’s occupation of Palestinian territory is unlawful.

“American lawmakers who seek to uphold the rule of law and pursue a non-violent resolution to the Israeli-Palestinian conflict should welcome these efforts by some of our closest allies. They should call on the US government to adopt these and similar measures, instead of resisting them.

“The decades-long approach of urging Israel to halt settlement expansion, while failing to impose any consequences for it, has been a catastrophic failure. By effectively granting Israel impunity from international consequences, the US has fueled an annexationist movement that openly terrorizes Palestinian communities, forcibly displaces them, and steals their land in full partnership with the Israeli government and armed forces. Make no mistake: Those trying to undermine or penalize the lawful steps rightly taken in response to the occupation are actively abetting this deadly, illegal conquest.”

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Richtig erinnern: Der SPIEGEL warnte 1974 vor der Neuen Eiszeit

Alarmistische Wissenschaftler und Journalisten nutzen gern aktuelle extreme Entwicklungen, um zu behaupten, daß dies nun das „neue Normal“ sei und immer so weitergehe.

Starben in den 1980ern Nadelbäume nahe eines tschechischen Braunkohlekraftwerks an Säure-Verätzung, galt das im Kopf von Spiegel-, ARD/ZDF- und Stern-Journalisten auch für Laubbäume weit weg in Deutschland. War es in den 196ern und 70ern im Sommer überwiegend kühl, war das keine momentane Entwicklung, sondern natürlich der Vorbote einer Neuen Eiszeit; die Hitze von 1900-1939 war vergessen.

Und die erneute Aufwärmung seit 1980 war im Kopf derselben Journalisten desselben Magazins dann plötzlich der Vorbote einer katastrophalen Erhitzung – man erinnere sich an das berühmt-berüchtigte SPIEGEL-Cover von 1986, das den Kölner Dom in der Nordsee (oder im Mittelmeer?) zeigt. 1986 – das waren lediglich sieben Jahre nach dem Ende der Kühlphase der 1970er. Hätten die SPIEGler das Bild fünf Jahre früher gezeigt, hätten die Leser vermutet, daß die Redaktion von der Hamburger Brandstwiete völlig durchgedreht sei. „Schwurbler“ und „Leugner“?

In diesem Zusammenhang sei erneut an den fulminanten Klimakatastrophen-Eiszeit-Artikel von 1974 erinnert, in dem DER SPIEGEL völlig ohne Schuldzuweisung oder falsche Daten („fake news“), nur mit vorhandenen echten Informationen eine Eiszeit-Erzählung strickt. Der Autor ist nicht bekannt – wußte er oder sie, daß 20 Jahre Temperatur-Stagnation und Abkühlung noch lange KEINE Eiszeit bedeuten? Müßte er oder sie – im Artikel wird immerhin ausdrücklich erwähnt, daß es von der Kaiserzeit bis zum Beginn des Zweiten Weltkrieges immer wärmer wurde, ganz ohne CO2-Panik. Man sieht: Medien neigen zur Panikmache, weil das die Leserzahlen erhöht. Schlechte Politiker und noch schlechtere Wissenschaftler* sehen den Unfug und nutzen ihn für ihre Zwecke.

Aus dem Text von 1974:

Katastrophe auf Raten Kommt eine neue Eiszeit?… Spätestens seit 1960 wächst bei den Meteorologen und Klimaforschern die Überzeugung, daß etwas faul ist im umfassenden System des Weltwetters: Das irdische Klima, glauben sie, sei im Begriff umzuschlagen — Symptome dafür entdeckten die Experten nicht nur in Europa, sondern inzwischen in fast allen Weltregionen. Am Anfang standen Meßdaten über eine fortschreitende Abkühlung des Nordatlantiks. Dort sank während der letzten 20 Jahre die Meerestemperatur von zwölf Grad Celsius im Jahresdurchschnitt auf 11,5 Grad. Seither wanderten die Eisberge weiter südwärts und wurden, etwa im Winter 1972/73, schon auf der Höhe von Lissabon gesichtet, mehr als 400 Kilometer weiter südlich als in den Wintern zuvor. … Schon jetzt, so Bryson, »zeigen sich die Folgen auf drastische Weise“: Die Getreideernten in Kanada und in den USA stagnieren; Mißernten häuften sich in der Sowjet-Union, Indien und Pakistan. In Peru, wo der kühle Humboldtstrom vor der Küste von wärmeren Wassern überlagert wurde, gingen die Anchovis-Fänge um 55 Prozent zurück……

* https://www.youtube.com/shorts/Es-BsJ9bvIQ

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Zusätzlich zum Krankengeld: Haushaltshilfe kann bis zu 26 Wochen bezahlt werden

Wer wegen einer schweren Erkrankung den Haushalt nicht mehr führen kann, kann bei seiner gesetzlichen Krankenkasse eine Haushaltshilfe beantragen. Der Anspruch besteht unter bestimmten Voraussetzungen für bis zu vier Wochen. Lebt ein Kind unter zwölf Jahren oder ein Kind mit Behinderung und Hilfebedarf im Haushalt, sind bis zu 26 Wochen möglich.

Bezahlt wird die notwendige Unterstützung im Alltag, etwa beim Einkaufen, Kochen oder bei der Kinderbetreuung. Voraussetzung ist, dass keine andere im Haushalt lebende Person die ausgefallenen Aufgaben im erforderlichen Umfang übernehmen kann.

Haushaltshilfe ist auch ohne Krankengeld möglich

Krankengeld und Haushaltshilfe nach § 38 SGB V können gleichzeitig gewährt werden. Die Kosten einer bewilligten Haushaltshilfe werden nicht vom Krankengeld abgezogen.

Ein Krankengeldbezug ist dafür keine Voraussetzung. Deshalb können auch gesetzlich versicherte Rentner, Familienversicherte und Beschäftigte während der Lohnfortzahlung anspruchsberechtigt sein. Wer Hilfe braucht, muss nicht bis zur siebten Krankheitswoche warten.

Wann vier Wochen gelten und wann bis zu 26 Wochen möglich sind

Der hier beschriebene Anspruch setzt eine schwere Krankheit oder die akute Verschlimmerung einer Krankheit voraus. Die Erkrankung muss dazu führen, dass notwendige Haushaltsarbeiten oder die Versorgung der Kinder ausfallen. Typische Situationen sind erhebliche Einschränkungen nach einer Operation oder während einer belastenden Krebstherapie.

Die Unterstützung ersetzt Aufgaben, die die erkrankte Person zuvor selbst übernommen hat. Die folgenden Höchstfristen gelten nur bei entsprechendem Hilfebedarf und soweit andere Haushaltsmitglieder die notwendigen Arbeiten nicht übernehmen können.

Situation im Haushalt Gesetzlicher Anspruch wegen schwerer Krankheit Kein Kind unter zwölf Jahren und kein Kind mit Behinderung und Hilfebedarf Bis zu vier Wochen; bei der erkrankten Person darf für diesen Anspruch kein Pflegegrad 2 bis 5 vorliegen. Ein Kind ist bei Beginn der Haushaltshilfe noch keine zwölf Jahre alt Bis zu 26 Wochen, soweit die Unterstützung erforderlich ist. Ein älteres Kind hat eine Behinderung und ist auf Hilfe angewiesen Bis zu 26 Wochen; die Zwölf-Jahres-Grenze schließt den Anspruch nicht aus.

Die Höchstdauer bedeutet keine automatische Bewilligung für den gesamten Zeitraum. Wer die Hilfe nur an einzelnen Wochentagen nutzt, kann den Leistungszeitraum dadurch nicht verlängern.

Zusätzliche Ansprüche können sich aus der Satzung der eigenen Krankenkasse ergeben, etwa bei älteren Kindern oder in weiteren Krankheitssituationen. Versicherte sollten deshalb bereits beim ersten Antrag nach diesen Satzungsleistungen fragen.

Daneben kann Haushaltshilfe beispielsweise während einer Krankenhausbehandlung als Begleitleistung zustehen, wenn ein Kind im Haushalt lebt und die weiteren Voraussetzungen erfüllt sind. Ihre Dauer kann sich dann nach der Dauer der Behandlung richten. Die Vier- beziehungsweise 26-Wochen-Grenze gilt deshalb nicht für jede Form der Haushaltshilfe. Bei einer Reha kann zudem ein anderer Kostenträger zuständig sein, etwa die Rentenversicherung.

Ein berufstätiger Partner ist kein pauschaler Ablehnungsgrund

Die Krankenkasse darf prüfen, welche Aufgaben andere Haushaltsmitglieder übernehmen können. Allein das Zusammenleben mit einem Ehepartner oder einem erwachsenen Kind bedeutet aber nicht, dass ausreichend Hilfe vorhanden ist. Arbeitszeiten, Wegezeiten und eigene gesundheitliche Einschränkungen müssen berücksichtigt werden.

Die Krankenkasse darf berufstätige Haushaltsmitglieder nicht darauf verweisen, für die Haushaltsführung Urlaub zu nehmen. Der Antrag sollte allerdings erkennen lassen, zu welchen Zeiten tatsächlich Unterstützung fehlt. Wer beispielsweise tagsüber Hilfe bei der Kinderbetreuung benötigt, sollte die Arbeitszeiten des Partners und die Betreuungszeiten des Kindes angeben.

Bei Pflegegrad 2 bis 5 bleibt Hilfe für Kinder möglich

Pflegegrad 1 schließt den Anspruch wegen schwerer Krankheit nicht aus. Bei Pflegegrad 2 bis 5 ist dieser Anspruch für die eigene hauswirtschaftliche Versorgung grundsätzlich ausgeschlossen. Dafür kommen Leistungen der Pflegeversicherung in Betracht.

Für die Versorgung eines Kindes enthält § 38 Absatz 1 Satz 5 SGB V jedoch eine ausdrückliche Ausnahme. Ein pflegebedürftiger Elternteil kann bei erfüllten Voraussetzungen Haushaltshilfe zur Kinderversorgung erhalten. Die Kasse darf diesen Antrag daher nicht allein wegen des Pflegegrades ablehnen.

Wer längerfristig Unterstützung im Haushalt benötigt, sollte zusätzlich die Leistungen seiner Pflegekasse prüfen lassen. Weitere Möglichkeiten erläutert der Beitrag zur Putzhilfe bei Pflegegrad 1.

Der Antrag muss zeigen, welche Hilfe tatsächlich fehlt

Versicherte sollten die Haushaltshilfe möglichst vor dem ersten Einsatz bei ihrer Krankenkasse beantragen. Benötigt werden regelmäßig ein Antragsformular und eine ärztliche Bescheinigung. Darin sollten die Einschränkungen sowie Beginn, voraussichtliche Dauer und täglicher Umfang der notwendigen Hilfe beschrieben werden.

Eine allgemeine Krankschreibung reicht als Beschreibung des Bedarfs nicht aus. Kann jemand keine Einkaufstaschen tragen, nicht länger am Herd stehen oder sein Kind nicht aus der Kita abholen, sollte das im Nachweis erkennbar sein. Auch wer einzelne Arbeiten noch selbst erledigen kann, kann für die übrigen notwendigen Aufgaben Unterstützung erhalten.

Während eines Krankenhausaufenthalts kann der Sozialdienst bei der Organisation helfen. Am besten wird die Versorgung bereits vor der Entlassung geklärt. Für medizinische Aufgaben wie die Wundversorgung kommt häusliche Krankenpflege infrage. Dafür ist eine gesonderte ärztliche Verordnung erforderlich.

Dienst oder private Hilfe: Kosten vorher klären

Die Krankenkasse sollte einen verfügbaren Vertragspartner nennen und den bewilligten Umfang bestätigen. Ein solcher Dienst rechnet die vereinbarten Leistungen üblicherweise direkt mit ihr ab. Aus der Zusage sollte hervorgehen, für welche Tage, Stunden und Tätigkeiten die Kosten übernommen werden.

Kann die Kasse keine Haushaltshilfe stellen oder gibt es einen anderen anerkannten Grund für eine selbst organisierte Hilfe, sind angemessene Kosten zu erstatten. Dafür können auch Freunde oder Nachbarn infrage kommen. Stundensatz, Einsatzzeit und Abrechnung sollten vor einer privaten Vereinbarung mit der Krankenkasse abgestimmt werden.

Bei Verwandten und Verschwägerten bis zum zweiten Grad, etwa Eltern oder Geschwistern, wird grundsätzlich kein Arbeitslohn erstattet. Die Kasse kann jedoch notwendige Fahrtkosten und nachgewiesenen Verdienstausfall übernehmen, wenn die Kosten in einem angemessenen Verhältnis zu denen einer Ersatzkraft stehen. Auch bei einer Unterstützung durch den Ehepartner ist eine vorherige Abstimmung sinnvoll. Bei längerer unbezahlter Freistellung sollten Helfende ihren eigenen Sozialversicherungsschutz klären.

Was Versicherte selbst bezahlen müssen

Erwachsene Versicherte zahlen grundsätzlich zehn Prozent der täglichen Kosten selbst. Die Zuzahlung beträgt mindestens fünf und höchstens zehn Euro je Kalendertag mit einem tatsächlichen Einsatz. Sie darf die tatsächlichen Tageskosten nicht übersteigen. Diese Berechnung folgt aus § 38 Absatz 5 in Verbindung mit § 61 SGB V.

Die Zuzahlungen zählen zur jährlichen Belastungsgrenze. Diese beträgt grundsätzlich zwei Prozent der zu berücksichtigenden jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt, für entsprechend anerkannte schwerwiegend chronisch Kranke ein Prozent. Familienfreibeträge und Sonderregeln für bestimmte Sozialleistungsbeziehende können die Berechnungsgrundlage verringern. Die Einzelheiten regelt § 62 SGB V.

Wer bereits für das laufende Kalenderjahr von gesetzlichen Zuzahlungen befreit ist, muss auch für die Haushaltshilfe nichts zuzahlen. Andere Versicherte sollten Belege sammeln und ihre Belastungsgrenze von der Kasse berechnen lassen. Wie der Antrag funktioniert, erklärt der Beitrag zur Befreiung von Zuzahlungen bei der Krankenkasse.

Was bei einer Ablehnung oder zu wenigen Stunden hilft

Lehnt die Krankenkasse den Antrag ab oder bewilligt sie zu wenig Unterstützung, sollten Versicherte einen schriftlichen Bescheid mit Begründung verlangen. Dagegen ist regelmäßig innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch möglich. Ein Widerspruch per unterschriebenem Brief muss innerhalb der Frist bei der Kasse eingehen; eine einfache E-Mail genügt grundsätzlich nicht. Die zulässigen Formen regelt § 84 Sozialgerichtsgesetz.

Fehlt eine ordnungsgemäße Rechtsbehelfsbelehrung oder ist sie fehlerhaft, gilt grundsätzlich eine Jahresfrist nach § 66 SGG. Für die Begründung sollten Versicherte gezielt auf den Ablehnungsgrund eingehen. Hilfreich sind etwa eine ergänzende ärztliche Bescheinigung oder konkrete Angaben dazu, warum der Partner die fehlende Hilfe nicht leisten kann.

Die Begründung und weitere Unterlagen können nach einem fristgerechten Widerspruch nachgereicht werden. Droht eine dringende Versorgungslücke, kann zusätzlich ein Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz beim Sozialgericht in Betracht kommen. Dafür müssen der Anspruch und die besondere Eilbedürftigkeit nachvollziehbar dargelegt werden.

Wenn die zunächst bewilligte Hilfe nicht ausreicht

Besteht der Bedarf über den bewilligten Zeitraum hinaus, sollten Versicherte vor Ablauf der laufenden Bewilligung eine Verlängerung beantragen. Dafür ist ein aktueller ärztlicher Nachweis über die weiter benötigte Hilfe erforderlich. Eine längere Krankschreibung allein verlängert die Haushaltshilfe nicht automatisch.

Ein Beispiel aus der Praxis

Ein fiktives Beispiel: Eine alleinerziehende Mutter mit einer neunjährigen Tochter erhält wegen einer schweren Erkrankung Krankengeld. Nach einer Operation kann sie vorübergehend weder einkaufen noch kochen oder ihre Tochter ausreichend betreuen. Die Krankenkasse bewilligt zunächst vier Wochen Haushaltshilfe.

Für 20 bewilligte Einsatztage in diesen ersten vier Wochen entstehen im Beispiel anerkannte Kosten von jeweils 120 Euro, insgesamt also 2.400 Euro. Ohne Zuzahlungsbefreiung beträgt der Eigenanteil wegen der täglichen Obergrenze 200 Euro; die Kasse trägt 2.200 Euro. Ihr Krankengeld wird dadurch nicht gekürzt. Erreicht sie mit ihren gesetzlichen Zuzahlungen die persönliche Belastungsgrenze, kann sich ihr endgültiger Eigenanteil weiter verringern.

Weil die Mutter auch danach noch Hilfe benötigt, beantragt sie vor Ablauf der Bewilligung eine Verlängerung und legt einen aktuellen ärztlichen Nachweis vor. Im Beispiel übernimmt die Krankenkasse die Unterstützung für weitere vier Wochen, insgesamt also acht Wochen. Eine längere Bewilligung bis zur Höchstgrenze von 26 Wochen wäre bei entsprechendem Bedarf und erfüllten Voraussetzungen möglich.

Fragen und Antworten zur Haushaltshilfe Muss ich zuvor im Krankenhaus gewesen sein?

Nein. Auch eine schwere Erkrankung oder eine akute Verschlimmerung ohne vorherigen Klinikaufenthalt kann den Anspruch begründen, wenn die weiteren Voraussetzungen erfüllt sind.

Was passiert, wenn mein Kind während der Hilfe zwölf Jahre alt wird?

Für die Altersgrenze zählt das Alter bei Beginn der Haushaltshilfe. Der zwölfte Geburtstag während des laufenden Leistungszeitraums beendet den Anspruch daher nicht allein wegen des Alters.

Wie viele Stunden täglich bezahlt die Krankenkasse?

Der Umfang richtet sich nach dem nachgewiesenen Bedarf und den Verhältnissen im Haushalt. Eine Bewilligung über mehrere Wochen bedeutet keine automatische ganztägige Betreuung.

Wird mir das Geld zur freien Verfügung ausgezahlt?

Nein. Die Kasse finanziert die bewilligte Unterstützung oder erstattet die anerkannten Kosten einer selbst organisierten Hilfe.

Quellen: Grundlage des gesetzlichen Anspruchs ist § 38 SGB V. Ergänzende Hinweise zum Antrag und zur Versorgung bieten die Verbraucherzentrale und die im Text verlinkten Krankenkasseninformationen.

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Schwerbehinderung: Deutschlandticket soll 2027 teurer werden – Mit Wertmarke 652 Euro sparen

Das Deutschlandticket könnte 2027 nach einer aktuellen Berechnung des WDR auf 66,80 Euro im Monat steigen. Offiziell festgesetzt ist dieser Betrag noch nicht. Der neue Preis soll spätestens Ende September 2026 bekanntgegeben werden.

Im laufenden Jahr kostet das Deutschlandticket 63 Euro im Monat und damit 756 Euro für zwölf Monate. Die reguläre Eigenbeteiligung für das Beiblatt mit Wertmarke beträgt dagegen 104 Euro im Jahr oder 53 Euro für sechs Monate. Wer andernfalls zwölf Monate lang ein Deutschlandticket kaufen müsste, kann 2026 mit der Jahreswertmarke 652 Euro sparen.

Wichtig ist: Der Schwerbehindertenausweis allein genügt nicht. Erforderlich sind ein berechtigendes Merkzeichen und für die eigene Freifahrt grundsätzlich ein gültiges Beiblatt mit Wertmarke. Einige Betroffene erhalten dieses Beiblatt ohne Eigenbeteiligung.

Warum das Deutschlandticket 2027 erneut teurer werden könnte

Seit dem 1. Januar 2026 kostet das Deutschlandticket nach den Angaben der Bundesregierung monatlich 63 Euro. Für 2027 wird der Preis erstmals anhand eines Indexes ermittelt.

Die Verkehrsministerkonferenz berücksichtigt Personalkosten mit 55 Prozent, Energiekosten mit 20 Prozent und allgemeine Kostensteigerungen mit 25 Prozent. Zusätzlich fließt ein Faktor ein, der die festen Zuschüsse von Bund und Ländern ins Verhältnis zu den Ticketeinnahmen setzt. Der Preis für das Folgejahr soll nach dem Beschluss der Verkehrsministerkonferenz spätestens am 30. September veröffentlicht werden.

Eine Berechnung des WDR kommt derzeit auf 66,80 Euro im Monat. Das entspräche 801,60 Euro für zwölf Monate und damit 45,60 Euro mehr als 2026. Bis zur offiziellen Festsetzung bleibt diese Summe eine Prognose.

Warum die Wertmarke nicht automatisch mit dem Deutschlandticket steigt

Die Wertmarke ist kein vergünstigtes Deutschlandticket, sondern ein eigener gesetzlicher Nachteilsausgleich. Ihre Eigenbeteiligung richtet sich nach Paragraf 228 SGB IX. Eine Erhöhung des Deutschlandtickets verändert ihren Preis daher nicht automatisch.

Der Betrag ist dennoch nicht dauerhaft eingefroren. Zum 1. Januar 2025 stieg die Eigenbeteiligung von 91 auf 104 Euro für ein Jahr und von 46 auf 53 Euro für ein halbes Jahr. Die Aussage, Berechtigte zahlten seit Jahren unverändert denselben Preis, trifft deshalb nicht zu.

Die Eigenbeteiligung wird nach Paragraf 228 Absatz 2 SGB IX in entsprechender Anwendung der Vorschriften zur Ausgleichsabgabe angepasst. Sie steigt, wenn sich die gesetzliche Bezugsgröße seit der letzten Neufestsetzung um mindestens zehn Prozent erhöht hat. Für 2026 bleiben die in einer Bekanntmachung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales festgelegten Beträge von 104 und 53 Euro bestehen.

Wer Anspruch auf die Wertmarke hat

Anspruch haben schwerbehinderte Menschen, die wegen ihrer Behinderung im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt, außergewöhnlich gehbehindert, hilflos, blind oder gehörlos sind. Im Schwerbehindertenausweis wird das üblicherweise durch die Merkzeichen G, aG, H, Bl oder Gl ausgewiesen.

Ein Grad der Behinderung von 50, 80 oder 100 genügt ohne ein entsprechendes Merkzeichen nicht. Auch das Merkzeichen B vermittelt der betroffenen Person allein keine eigene Freifahrt. Es betrifft die kostenlose Mitnahme einer Begleitperson.

Voraussetzung Wirkung im Jahr 2026 Merkzeichen G, aG oder Gl 104 Euro für ein Jahr oder 53 Euro für sechs Monate, sofern keine Befreiung greift Merkzeichen H oder Bl Jahreswertmarke ohne Eigenbeteiligung Berechtigendes Merkzeichen und bestimmte laufende Leistungen zum Lebensunterhalt Jahreswertmarke ohne Eigenbeteiligung Nur Merkzeichen B Keine eigene Freifahrt allein durch B; eine Begleitperson fährt unentgeltlich mit GdB ohne berechtigendes Merkzeichen Kein Anspruch allein aufgrund der Höhe des GdB Wann die Wertmarke kostenlos ausgegeben wird

Menschen, die im rechtlichen Sinne blind oder hilflos sind, erhalten die Jahreswertmarke auf Antrag ohne Eigenbeteiligung. Das betrifft regelmäßig die Merkzeichen Bl und H.

Die Befreiung gilt außerdem beim Bezug bestimmter laufender Leistungen zum Lebensunterhalt. Dazu gehören Leistungen nach dem SGB II, Hilfe zum Lebensunterhalt sowie Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII. Auch bestimmte laufende Leistungen nach dem SGB VIII oder dem SGB XIV können erfasst sein.

Nicht jede Sozial- oder Pflegeleistung führt zur Befreiung. Pflegegeld, Wohngeld, eine niedrige Rente oder ein Pflegegrad reichen für sich genommen nicht aus. Betroffene sollten deshalb im Bescheid prüfen, welche Leistung nach welcher Vorschrift bewilligt wurde.

Auch schwerbehinderte Bewohnerinnen und Bewohner eines Alten- oder Pflegeheims mit einem berechtigenden Merkzeichen können die Wertmarke ohne Eigenbeteiligung erhalten, wenn sie stationäre Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII beziehen. Das Bundessozialgericht bestätigte diesen Anspruch am 19. September 2024. Im entschiedenen Fall besaß die Bewohnerin das Merkzeichen G (Az. B 9 SB 2/23 R).

Wo Wertmarke und Merkzeichen B gelten

Mit Schwerbehindertenausweis, Beiblatt und gültiger Wertmarke können Berechtigte den gesetzlich erfassten Nahverkehr bundesweit ohne weiteren Fahrpreis nutzen. Dazu gehören regelmäßig Busse, Straßenbahnen, U-Bahnen und S-Bahnen sowie Nahverkehrszüge in der zweiten Klasse, etwa IRE, RE, FEX, MEX und RB.

Auch bestimmte Fähren im Orts- und Nahbereich sind erfasst. Bei touristischen Angeboten, Sonderverkehren, Zuschlägen oder grenzüberschreitenden Verbindungen sollte die Anerkennung vor Reisebeginn geprüft werden. Die erste Klasse darf mit der Wertmarke nur genutzt werden, wenn zusätzlich die entsprechende Berechtigung „1. Kl.“ im Ausweis steht.

Für ICE, IC und EC benötigt die schwerbehinderte Person normalerweise einen Fahrschein. Ausnahmen sind auf einzelnen Strecken möglich, wenn Fernzüge dort ausdrücklich für Nahverkehrsfahrkarten freigegeben sind. Die Deutsche Bahn informiert über die anerkannten Verbindungen.

Wer mit Bus oder Regionalbahn zu einem ICE-Bahnhof fährt, muss jedoch nicht die gesamte Reise bezahlen. Bei der Buchung kann häufig nur der Fernverkehrsabschnitt ausgewählt werden, weil die Wertmarke den Nahverkehr bereits abdeckt.

Das Merkzeichen B verschafft der Begleitperson einen eigenen Anspruch. Sie fährt im Nahverkehr und im innerdeutschen Fernverkehr unentgeltlich mit, ohne selbst eine Wertmarke zu benötigen. Im ICE braucht die schwerbehinderte Person regelmäßig eine eigene Fahrkarte, während die Begleitperson kostenlos mitfährt; allein reisen darf die schwerbehinderte Person ebenfalls.

Hinweise für Schwierigkeiten bei einer Kontrolle enthält der interne Beitrag zur kostenlosen Begleitperson im Bahnverkehr.

Auch Rollstühle, gesetzlich erfasste orthopädische Hilfsmittel sowie Führ- und gekennzeichnete Assistenzhunde werden unter den jeweiligen Voraussetzungen unentgeltlich befördert. Bei einem Rollstuhl gilt dies, soweit die Beschaffenheit des Verkehrsmittels die Mitnahme zulässt. Einen ausführlichen Überblick bietet der aktuelle interne Ratgeber zur kostenlosen Nutzung des Nahverkehrs mit Schwerbehindertenausweis.

Wann sich die Wertmarke gegenüber dem Deutschlandticket lohnt

Für gewöhnliche Fahrten überschneiden sich die Geltungsbereiche weitgehend. Wer eine gültige Wertmarke besitzt und regelmäßig Busse, Straßenbahnen, U-Bahnen, S-Bahnen oder Regionalzüge nutzt, benötigt deshalb meistens kein zusätzliches Deutschlandticket.

Die Ersparnis von 652 Euro entsteht jedoch nur, wenn die betreffende Person andernfalls ein volles Jahr lang das Deutschlandticket für insgesamt 756 Euro gekauft hätte. Bei besonderen Linien oder häufigen Auslandsfahrten sollte vor einer Kündigung geprüft werden, ob alle regelmäßig genutzten Strecken von der Wertmarke erfasst sind.

Menschen mit G oder Gl müssen außerdem die Kfz-Steuer berücksichtigen. Sie können in der Regel nicht gleichzeitig die Wertmarke und die 50-prozentige Ermäßigung der Kraftfahrzeugsteuer nutzen. Wer nur selten Bus oder Bahn fährt, kann mit der Steuerermäßigung besser gestellt sein.

Bei aG, H oder Bl ist nach Paragraf 3a Kraftfahrzeugsteuergesetz eine vollständige Kfz-Steuerbefreiung möglich. Diese kann neben der Wertmarke bestehen, wenn auch die weiteren Voraussetzungen für das Fahrzeug erfüllt sind. Einzelheiten erklärt der interne Ratgeber zur Kfz-Steuervergünstigung bei Schwerbehinderung.

So wird das Beiblatt beantragt

Die Wertmarke wird nicht bei der Deutschen Bahn und nicht am Fahrkartenautomaten gekauft. Zuständig ist die Behörde, die den Schwerbehindertenausweis verwaltet. Je nach Bundesland kann sie Versorgungsamt, Landesamt oder kommunale Behörde heißen.

Benötigt werden ein gültiger Schwerbehindertenausweis mit passendem Merkzeichen und ein Antrag auf das Beiblatt. Wer die Befreiung wegen eines Leistungsbezugs beansprucht, muss den verlangten Nachweis vorlegen. Das kann ein aktueller Bewilligungsbescheid oder eine Bestätigung des zuständigen Leistungsträgers sein.

Bei einer kostenpflichtigen Wertmarke verschickt die Behörde üblicherweise die Zahlungsinformationen. Erst mit dem gültigen Beiblatt kann die unentgeltliche Beförderung genutzt werden. Ein bestehendes Deutschlandticket sollte deshalb nicht vorzeitig gekündigt werden.

Wer kein passendes Merkzeichen besitzt, kann regionale Sozialtickets, vergünstigte Deutschlandtickets der Länder oder einen Arbeitgeberzuschuss prüfen. Angebote und Einkommensgrenzen unterscheiden sich je nach Wohnort. Auskunft geben der örtliche Verkehrsverbund, die Kommune oder das Sozialamt.

Praxisbeispiel: 652 Euro weniger im Jahr

Die 62-jährige Frau Neumann besitzt die Merkzeichen G und B, hat kein Auto und fährt mehrmals pro Woche mit Bus und Regionalbahn. Für ihre Jahreswertmarke zahlt sie 104 Euro. Ein Deutschlandticket würde sie 2026 insgesamt 756 Euro kosten, sodass sie 652 Euro spart.

Ihr Mann begleitet sie wegen des Merkzeichens B unentgeltlich. Fahren beide mit einem ICE weiter, kauft Frau Neumann grundsätzlich nur für sich eine Fahrkarte. Den Nahverkehr zum Fernbahnhof deckt ihre Wertmarke bereits ab.

Fragen und Antworten zur Wertmarke Reicht ein Schwerbehindertenausweis für kostenlose Fahrten aus?

Nein. Für die eigene unentgeltliche Beförderung werden ein berechtigendes Merkzeichen und grundsätzlich ein gültiges Beiblatt mit Wertmarke benötigt. Ein hoher GdB allein genügt nicht.

Was kostet die Wertmarke 2026?

Die Eigenbeteiligung beträgt 104 Euro für ein Jahr oder 53 Euro für sechs Monate. Bei H, Bl oder dem Bezug bestimmter laufender Leistungen zum Lebensunterhalt wird die Jahreswertmarke ohne Eigenbeteiligung ausgegeben.

Steht der Preis des Deutschlandtickets für 2027 schon fest?

Nein. Stand 8. September 2026 soll der offizielle Preis spätestens am 30. September veröffentlicht werden. Die genannten 66,80 Euro beruhen auf einer Berechnung des WDR und sind noch kein festgesetzter Tarif.

Brauche ich mit einer Wertmarke noch ein Deutschlandticket?

Für die üblichen bundesweiten Fahrten im öffentlichen Nah- und Regionalverkehr normalerweise nicht. Bei Sonderlinien, touristischen Angeboten oder grenzüberschreitenden Verbindungen sollte die Gültigkeit vorab geprüft werden.

Darf ich mit der Wertmarke ICE fahren?

Im Regelfall nicht. Für ICE, IC und EC benötigt die schwerbehinderte Person meist eine Fahrkarte. Eine Begleitperson kann bei eingetragenem Merkzeichen B trotzdem unentgeltlich mitfahren.

Kann ich Wertmarke und Kfz-Steuervergünstigung gleichzeitig nutzen?

Bei G und Gl besteht regelmäßig ein Wahlrecht zwischen der Wertmarke und einer Ermäßigung der Kfz-Steuer um 50 Prozent. Eine vollständige Steuerbefreiung bei aG, H oder Bl kann dagegen unter den gesetzlichen Voraussetzungen neben der Wertmarke genutzt werden.

Quellen

Rechtsgrundlagen: § 228 SGB IX, § 230 SGB IX und § 3a KraftStG.

Aktuelle Angaben: Bundesregierung zum Deutschlandticket, Verkehrsministerkonferenz zum Preisindex, WDR-Berechnung zum Preis 2027, Bundessozialgericht, Urteil vom 19. September 2024, B 9 SB 2/23 R und Deutsche Bahn zu Vergünstigungen.

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Bildungskatastrophe BRD: Neueste PISA-Studie belegt alarmierenden Verlust an Grundkompetenzen

Wie nicht anders zu erwarten, fällt auch die neueste PISA-Studie wieder desaströs aus. In Deutschland erreicht jeder dritte 15-Jährige beim Lesen und in Mathematik nicht das grundlegende Kompetenzniveau, in den etwa jeder Vierte. Damit liegen die Leistungen in allen drei Bereichen so niedrig wie noch nie seit Beginn der PISA-Studien vor 25 Jahren. Der Bildungserfolg […]

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AUSDRUCK (September 2026)

Informationsstelle Militarisierung (IMI) e.V. - 8. September 2026 - 17:23
—————————————————————————————————————————————————————————————————————— Die neue September-Ausgabe des IMI-Magazins mit dem Schwerpunkt „30 Jahre IMI“ kann wie immer gratis von unserer Internetseite heruntergeladen werden. Damit wir in der Lage sind, unser Material gratis zur Verfügung zu stellen, sind wir dringend auf die Unterstützung (…)

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Ultrarechtes Netzwerk Foro Madrid tagt in Chile

Milei schimpft auf "versiffte Linksradikale" und sieht "Werte des Westens" gewahrt. Gegenveranstaltungen und Demonstrationen Santiago de Chile. Das 2020 als Gegengewicht zum progressiven Foro de São Paulo gegründete Foro Madrid hat am 3. und 4. September in Santiago de Chile getagt. Das von der Vox-nahen Fundación Disenso initiierte Netzwerk will dem "Vormarsch der extremen Linken" und dem Einfluss des... weiter 08.09.2026 Artikel von zu Chile, Politik, Soziales, Wirtschaft
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Pflegegeld: Pflegehilfsmittel ohne Arzt – Seit September gilt diese neue Regel

Pflegebedürftige müssen für bestimmte Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel nicht mehr zwingend in eine Arztpraxis, um eine Verordnung zu bekommen. Seit dem 1. September 2026 gelten neue Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes.

Pflegefachpersonen können jetzt zahlreiche Hilfsmittel direkt empfehlen. Erfüllt die Empfehlung die gesetzlichen Voraussetzungen, ersetzt sie die sonst erforderliche ärztliche Verordnung. Das kann die Versorgung mit Rollator, Pflegebett, Toilettenhilfe oder Badehilfe deutlich beschleunigen.

Pflegefachperson kann den Bedarf direkt feststellen

Die neue Regel setzt an einem alltäglichen Problem an: Pflegekräfte sehen unmittelbar, was einem pflegebedürftigen Menschen zu Hause fehlt. Trotzdem mussten Betroffene bisher zusätzlich einen Arzt einschalten. Gerade bei Menschen mit eingeschränkter Mobilität verursacht dieser zusätzliche Termin erheblichen Aufwand.

Nach § 40 Absatz 6 SGB XI dürfen Pflegefachpersonen konkrete Empfehlungen für Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel aussprechen. Dafür müssen sie den Betroffenen im Rahmen bestimmter Pflegeleistungen betreuen oder beraten. Das gilt bei häuslicher Pflegehilfe, bei einem Beratungseinsatz nach § 37 Absatz 3 SGB XI, bei häuslicher Krankenpflege und bei außerklinischer Intensivpflege.

Die zum 1. September 2026 in Kraft getretenen Richtlinien regeln nun verbindlich, welche Produkte und welche Pflegefachpersonen darunter fallen.

Pflegefachkräfte konnten bereits seit 2022 in bestimmten Fällen Hilfsmittel empfehlen. Das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege hat die Grundlagen erneuert. Sie gelten seit September 2026 .

Der entscheidende Vorteil für Pflegebedürftige

Eine ordnungsgemäße Empfehlung der Pflegefachperson hat eine starke rechtliche Wirkung: Die Kranken- oder Pflegekasse muss grundsätzlich davon ausgehen, dass das empfohlene Hilfsmittel erforderlich beziehungsweise notwendig ist. Eine zusätzliche ärztliche Verordnung verlangt das Gesetz dann nicht.

Die Kasse darf also nicht standardmäßig erneut prüfen, ob der Betroffene das empfohlene Hilfsmittel wirklich braucht. Eine solche Prüfung kommt erst wieder ins Spiel, wenn die Empfehlung offensichtlich falsch ist,

Die Kranken- oder Pflegekasse darf aber weiterhin prüfen, ob die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind und ob die Versorgung wirtschaftlich ist. Wer eine teurere Ausstattung wünscht, kann deshalb auf Mehrkosten sitzen bleiben.

Denkbeispiel: Silvana braucht ein Pflegebett

Silvana ist 46 Jahre alt und lebt in Oberursel im Taunus. Sie erhält Pflegegeld und wird überwiegend zu Hause versorgt. Das Aufstehen aus ihrem normalen Bett fällt ihr inzwischen so schwer, dass ihre Angehörigen ihr regelmäßig helfen müssen.

Bei einem Beratungseinsatz nach § 37 Absatz 3 SGB XI sieht die Pflegefachperson die Situation direkt. Sie kommt zu dem Ergebnis, dass ein motorisch verstellbares Pflegebett Silvanas Pflege erleichtert und ihr zugleich mehr Selbstständigkeit ermöglicht.

Ein solches Pflegebett gehört zu den Produkten, für die eine Empfehlung nach den neuen Richtlinien in Betracht kommt. Auch Pflegebettzubehör wie Bettaufrichter kann erfasst sein.

Silvana muss ab dem 1. September 2026 nicht erst einen zusätzlichen Arzttermin organisieren, um sich das Pflegebett verordnen zu lassen. Die Pflegefachperson stellt die Empfehlung aus. Silvana wendet sich damit an einen Vertragspartner ihrer Kasse. Dieser kann den Antrag zusammen mit der Empfehlung an die Pflegekasse übermitteln.

Die Empfehlung darf bei der Antragstellung höchstens zwei Wochen alt sein. Silvana sollte sie deshalb nicht mehrere Wochen zu Hause liegen lassen.

Diese Hilfsmittel können Pflegefachpersonen zum Beispiel empfehlen

Die Liste umfasst unter anderem An- und Ausziehhilfen, Ess- und Trinkhilfen, Greifhilfen, Badewannenlifter und Badewannensitze. Auch Gehstöcke, Unterarmgehstützen, Gehwagen und verschiedene Rollatoren finden sich im Katalog.

Hinzu kommen Hilfsmittel wie Toilettensitzerhöhungen, Toilettenstützgestelle, Toilettenaufstehhilfen und Toilettenstühle. Bei den eigentlichen Pflegehilfsmitteln nennt die Richtlinie unter anderem motorisch verstellbare Pflegebetten, Positionierungs- und Transferhilfen, Treppensteighilfen,  sowie mobile Rampen.

Die konkrete Produktart muss im Anhang III der Richtlinie aufgeführt sein. Außerdem muss das Hilfsmittel die Pflege erleichtern, Beschwerden lindern oder eine selbstständigere Lebensführung ermöglichen.

Nicht jede Pflegekraft darf einfach etwas „verschreiben“

Pflegefachpersonen geben eine gesetzlich geregelte Empfehlung ab. Dafür benötigen sie die erforderliche berufliche Qualifikation.

Diese haben zum Beispiel Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner, Gesundheits- und Krankenpfleger, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger sowie Altenpfleger mit den staatlich anerkannten Berufsabschlüssen. Auch gleichwertige ausländische Abschlüsse können ausreichen.

Die Pflegefachperson muss begründen, wofür der Betroffene das Hilfsmittel benötigt. Sie soll die konkrete häusliche Situation berücksichtigen und prüfen, ob bereits ein geeignetes Hilfsmittel vorhanden ist oder eine Reparatur ausreichen würde.

Die Regel gilt vor allem für die Pflege zu Hause

Das vereinfachte Empfehlungsverfahren richtet sich an die ambulante beziehungsweise häusliche Versorgung. Für Menschen in vollstationären Pflegeeinrichtungen greift diese Vermutungsregel nicht.

Silvana aus dem Beispiel kann die Regel nutzen, weil die Pflegefachperson ihren Bedarf bei einem Beratungseinsatz in ihrer Wohnung feststellt. Würde sie dagegen dauerhaft in einem vollstationären Pflegeheim leben, ließe sich der Anspruch nicht über dieses Verfahren begründen.

So gehen Betroffene jetzt konkret vor

Wer zu Hause gepflegt wird und ein Hilfsmittel benötigt, sollte den Bedarf direkt beim Pflegedienst oder beim nächsten Beratungseinsatz ansprechen. Fragen Sie ausdrücklich, ob die Pflegefachperson eine Empfehlung nach § 40 Absatz 6 SGB XI ausstellen kann.

Erhalten Sie die Empfehlung, sollten Sie zügig einen Vertragspartner Ihrer Kranken- oder Pflegekasse kontaktieren. Die Richtlinie sieht vor, dass der Leistungserbringer den Antrag an die zuständige Kasse übermittelt. Versicherte behalten ihre Wahlfreiheit zwischen den Vertragspartnern ihrer Kasse.

Nach Eingang des vollständigen Antrags muss die Kranken- beziehungsweise Pflegekasse grundsätzlich zügig entscheiden. Die Richtlinie nennt hierfür regelmäßig eine Frist von spätestens drei Wochen, sofern kein gesetzlich anerkannter Grund für eine Verzögerung besteht.

Eine Ablehnung trotz Empfehlung sollten Betroffene prüfen

Eine Kasse kann eine qualifizierte Empfehlung nicht einfach behandeln, als hätte der Versicherte überhaupt keinen Nachweis für seinen Bedarf vorgelegt. Sind die Voraussetzungen erfüllt, spricht das Gesetz zunächst für die Notwendigkeit oder Erforderlichkeit des empfohlenen Hilfsmittels.

Lehnt die Kasse trotzdem ab, sollten Betroffene deshalb genau auf die Begründung schauen. Beruft sie sich lediglich darauf, dass keine ärztliche Verordnung vorliegt, obwohl eine gültige Empfehlung nach § 40 Absatz 6 SGB XI eingereicht wurde, spricht viel dafür, die Entscheidung überprüfen zu lassen. Denn gerade den zusätzlichen Gang zum Arzt soll dieses Verfahren in den geregelten Fällen überflüssig machen.

FAQ: Pflegehilfsmittel ohne ärztliche Verordnung Brauche ich seit September für überhaupt kein Pflegehilfsmittel mehr eine Arztverordnung?

Nein. Die Regel gilt nur für die in der Richtlinie erfassten Hilfs- und Pflegehilfsmittel und nur, wenn eine entsprechend qualifizierte Pflegefachperson die Empfehlung im vorgesehenen Rahmen ausstellt.

Kann die Pflegekasse eine Empfehlung trotzdem ablehnen?

Ja, aber sie kann die Erforderlichkeit nicht ohne Weiteres erneut medizinisch infrage stellen. Sie darf zum Beispiel die Wirtschaftlichkeit und die sonstigen Anspruchsvoraussetzungen prüfen. Bei einer offensichtlich unrichtigen Empfehlung greift die Vermutungswirkung nicht.

Wie lange gilt die Empfehlung?

Bei der Antragstellung darf die Empfehlung der Pflegefachperson nicht älter als zwei Wochen sein. Betroffene sollten den Antrag deshalb möglichst sofort weiterleiten beziehungsweise einen Vertragspartner ihrer Kasse einschalten.

Quellen

Bundesministerium für Gesundheit: Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege, Inkrafttreten 1. Januar 2026 (BMG)
GKV-Spitzenverband: Richtlinien zur Empfehlung von Hilfsmitteln und Pflegehilfsmitteln durch Pflegefachpersonen gemäß § 17a Absatz 1 SGB XI vom 6. Juli 2026, in Kraft seit 1. September 2026

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Die Zeiten haben sich geändert: Australiens größtes Energieunternehmen beendet die Finanzierung „sauberer Energien“ ohne jegliche Entschuldigung.

Von Jo Nova

Der langsame Tod grüner Träume

Diese Woche hat der CEO von Woodside, Australiens größtem Energieunternehmen, ohne Entschuldigung und ohne Umschweife die Zusage zurückgezogen, bis 2030 sieben Milliarden Dollar in grüne Energie zu investieren. 

Nach jahrelangem Aktionärsaktivismus wurden die ambitionierten Pläne des Unternehmens im Bereich der grünen Energie schlichtweg vernachlässigt. Anstatt weiterhin Geld für alternative Maßnahmen auszugeben, verfolgt die neue CEO, Ann Westacott, einen radikalen Plan: Zukünftige Investitionen sollen künftig hinsichtlich ihrer Rendite für die Aktionäre bewertet werden .

Und das Erstaunliche ist die Reaktion darauf – anstatt angewidert zu sein, ist The Green Blob so in die Defensive geraten, dass sie Woodside verteidigen. „Ist doch nichts Schlimmes“, sagen sie, als ob so etwas ständig passieren würde.

Woodside hat uns gerade mitgeteilt, dass es im Bereich der grünen Energie weder Gewinne noch Kunden gibt.

Sie behaupten, niemand wolle grüne Produkte kaufen, und sie fänden keine Möglichkeit, mit grünen Investitionen Geld zu verdienen:

[ Reuters ] „Diese Ziele wurden in einem anderen Marktumfeld festgelegt“, sagte Westcott. Im anschließenden Gespräch mit Reuters erklärte Westcott, ihr Unternehmen habe versucht, Investitionen in saubere Energie wirtschaftlich zu gestalten, sei aber gescheitert.

„Wir haben in den USA investiert“, sagte sie über das grüne Wasserstoffprojekt H2OK in Oklahoma, das 2025 eingestellt wurde . „Es gab aber keine Kunden, die das Projekt unterstützt hätten.“

„Wir beobachten den Markt und sehen keine Perspektive, diese 5 Milliarden Dollar bis 2030 zu investieren.“

Wie sich die Zeiten doch geändert haben

Vor nur zwei Jahren erlitt Woodside eine historische Niederlage, als 58 % der Aktionäre den Klimaschutzplan des Unternehmens ablehnten, da dieser ihrer Meinung nach nicht genug engagiert war. Aktivisten hätten beinahe den Vorstandsvorsitzenden Richard Goyder abgesetzt. Vor einem Jahr herrschte bei der darauffolgenden Hauptversammlung Chaos, als Protestierende die Versammlung durch Rufe und Trillerpfeifen störten, bis das Unternehmen lautstark Werbevideos abspielte, um die Geräusche zu übertönen und die Ordnung wiederherzustellen. Es klingt nach einem wahren Zirkus.

Wenn 58 % der Aktionäre wirklich so entschieden dagegen gewesen wären, hätten sie ihre Aktien natürlich verkaufen können, und der Aktienkurs wäre gefallen. Aber das haben sie nicht getan, oder? Man fragt sich, wie viele Aktien Greenpeace tatsächlich besaß.

Chanticleer schreibt in der Australian Financial Review, dass dies eine bedeutende Entwicklung sei. Die Wirtschaft habe erkannt, dass sie billige Energie benötige und eine Dekarbonisierung nicht so schnell zu erwarten sei.

Woodside versetzt der grünen Fantasie der australischen Unternehmen einen schweren Schlag.

Klingeling, die Ära der Wokeness bei Woodside Energy ist vorbei.

— Chanticleer, Australian Financial Review

Es ist eine wegweisende Kehrtwende – für Woodside und die australische Wirtschaft – nicht ganz so bedeutend wie Fortescues Rückzieher beim Wasserstoff-Projekt , aber nicht weit davon entfernt.

Westcott entschuldigte sich nicht, verhaspelte sich nicht und suchte auch nicht nach Ausreden – sie stand einfach auf und schoss den ehemaligen Zielpersonen eine Kugel zwischen die Augen, mit einer solchen Selbstsicherheit, dass man meinen könnte, sie hätte diese Idee dem Vorstand vor ihrer Ernennung im März vorgeschlagen.

Dies ist ein Indiz für die neue Wertschätzung für die Industrie der alten Welt und ihre Werte, die von Trumps Amerika ausgeht, verstärkt durch die Kriege in der Ukraine und im Iran, übernommen von Australien – wie man an neuen langfristigen Verträgen zur Rettung von Arbeitsplätzen in den Aluminiumhütten von Tomago und Boyne sieht – und deren Wertschätzung durch die Kapitalmärkte.

Die wichtigsten dieser Werte sind bezahlbare und zugängliche Energie sowie Arbeitsplätze. Woodside liegt genau im Bereich der bezahlbaren und zugänglichen Energie, wo sich in der Wirtschaft, bei Investoren und Regierungen die Erkenntnis durchgesetzt hat, dass die Dekarbonisierung ein langwieriger und mühsamer Prozess ist, der weder in diesem noch wahrscheinlich im nächsten Jahrzehnt erreicht werden kann.

Aber das sei keine große Sache, sagen die Befürworter erneuerbarer Energien und beeilen sich, den Schaden zu begrenzen.

Wir wissen an den Reaktionen auf diese Nachricht, wie sehr sich die Dinge verändert haben. Statt der instinktiven Empörung und der berechtigten Entrüstung behaupten die Anhänger der Klimaschutzbewegung nun, das sei alles nicht so schlimm. Es sei nicht die Katastrophe, für die ihr es haltet! Sie seien keine Klimaleugner! (Das haben sie tatsächlich gesagt.)

Seht nur, wie sie sich gegenseitig mit Ausreden überbieten:

Gegenreaktion gegen die „Woke“-Bewegung befeuert Rückschritte beim Klimaschutz in Unternehmen

 — Ryan Cropp, The Australian Financial Review

Der ehemalige ACCC-Vorsitzende Graeme Samuel sagt, dass die abnehmende Bereitschaft der australischen Unternehmen zu Klimaschutzmaßnahmen durch Investorenforderungen und eine Reaktion auf eine übermäßige Betonung von „woken Themen“ bedingt sei, aber die Unternehmen hätten die Emissionsreduzierung nicht gänzlich aufgegeben.

Australische Unternehmen wie BHP, Rio Tinto und die Macquarie Bank haben in den letzten Jahren allesamt ihre Klimaziele und die Regeln für die Kreditvergabe an Projekte im Bereich fossiler Brennstoffe gelockert, um dem Druck der Aktionäre und den nachlassenden politischen Forderungen nachzukommen.

„Institutionelle Aktionäre sagen …: ‚Moment mal, unser Hauptaugenmerk liegt auf der Erzielung von Gewinnen und Renditen‘, denn für Pensionsfonds und Investmentfonds ist es das das, was den Mitgliedern wichtig ist.“

„Sie leugnen weder das Klima noch den Klimawandel. Sie bestreiten auch nicht, dass sich die Wirtschaft damit auseinandersetzen muss. Aber sie sagen, man solle die Werbung dafür etwas zurückfahren.“

Ken Henry meint, es sei völlig verständlich, dass sie nicht beschuldigt werden wollen, „einer unrealistischen Fantasie nachzujagen“. Nun ja, wirklich? Aber seit wann benutzt der Grüne Blob den Ausdruck „unrealistische Fantasie“, um seine Lieblingsbeschäftigung zu beschreiben?

Der ehemalige Finanzminister Ken Henry sagte, Unternehmen seien oft zurückhaltend, der öffentlichen Meinung bei einem Thema wie dem Klima zu weit voraus zu sein, da sie sich dadurch dem Risiko einer Gegenreaktion der Investoren aussetzten, falls sich die Prioritäten änderten.

„[Unternehmen] wissen, dass die Bereitschaft der Investoren zu einer solchen Führung schwankend ist. Sie ist zwar in gewissem Maße vorhanden, aber man kann sich nicht darauf verlassen“, sagte er.

„Keiner von ihnen möchte beschuldigt werden, die Rendite für die Aktionäre zu opfern, weil er einen unrealistischen Traum oder eine unrealistische Fantasie verfolgt hat, und das ist absolut verständlich.“

Man muss zwischen den Zeilen lesen: Diese ehemals so wortgewaltigen Verfechter wissen, dass sie inzwischen weder die Bevölkerung noch die Investoren auf ihrer Seite haben.

https://joannenova.com.au/2026/08/times-have-changed-woodside-kills-off-clean-energy-funding-with-zero-apologies/

 

Der Beitrag Die Zeiten haben sich geändert: Australiens größtes Energieunternehmen beendet die Finanzierung „sauberer Energien“ ohne jegliche Entschuldigung. erschien zuerst auf EIKE - Europäisches Institut für Klima & Energie.

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